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2.
Verleihung der Burg
Lenzen an die Grafen von Schwerin.
Die Geschichte des Ortes Lenzen ist häufig Gegenstand der historischen Untersuchung gewesen, namentlich ist dessen Verhältniß zu den Grafen von Schwerin, welche ihn längere Zeit in Besitz hatten, Veranlassung zu angestrengten Forschungen geworden, da dieses Verhältniß die Grundlage der ziemlich bewegten Geschichte des Ortes in seiner Stellung zwischen Brandenburg und Meklenburg bildete. Die Geschichte von Lenzen ist bearbeitet in v. Ledebur Neuem Allgem. Archiv III, S. 206 flgd. und in Riedel Cod dipl. Brand. I, 2, S. 59 flgd.
Nach diesen ziemlich erschöpfenden Forschungen ist die älteste Nachricht über den Ort eine in Gercken Cod. Dipl. Brand. V, S. 78, gedruckte Urkunde vom J. 1252, in welcher von einem Besitze der Stadt Lenzen durch die Grafen von Schwerin die Rede ist, ohne daß man diesen Besitz historisch begründen konnte. In dem im großherzogl. meklenburgischen Geheimen und Haupt=Archive zu Schwerin aufbewahrten sogenannten Repertorium Fabricianum, einem von dem ersten meklenburgischen Archivar Samuel Fabricius im J. 1582 vollendeten Inhaltsverzeichnisse aller Urkunden, welche sich damals im herzoglichen Archive befanden (mit Ausnahme der Urkunden der säcularisirten geistlichen Stiftungen), belehnte der Markgraf Albrecht II. von Brandenburg im J. 1219 den Grafen Heinrich I. von Schwerin mit dem Schlosse Lenzin und allen dessen Zubehörungen, mit der Verpflichtung zum Dienste gegen jedermann, mit Ausnahme gegen den König von Dänmark, dessen gefährlicher Widersacher der berühmte Graf nach
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seinem Kreuzzuge in das Heilige Land (1220 - 1222) ward. Die Urkunde selbst ist nicht zu finden und wahrscheinlich verloren gegangen, da sie nach dem im vorigen Jahrhundert angefertigten Jahresregister des Repertorii Fabriciani damals nicht mehr vorhanden war, jedoch ist die Regeste 1 ) derselben immer noch des Annehmens werth.
G. C. F. Lisch.