zurück zur Metadatenansicht auf dem Dokumentenserver
zurück
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen [ Seite 60 ] zur nächsten Seite zur letzen Seite
Dokument dauerhaft verlinken Dokument im gesamten Band öffnen Metadaten auf dem Dokumentenserver anzeigen

V.

Das Leben

des

Canzlers Heinrich Husan

des Aelteren,

von

A. F. W. Gloeckler.


K aum irgend eine Zeit der deutschen Geschichte ist so schwierig und widerwärtig darzustellen, als die zweite Zeitfolge der Reformation (1555 - 1618). Die katholischen Reichsstände geriethen in Schrecken, wenn der benachbarte protestantische Fürst einen Rittmeister in Dienst nahm. Jedes rauschende Blatt war den Protestanten Anlaß des Verdachtes. Aber während das Papstthum mit den Jesuiten frische Kraft entwickelte, schwächte innere Trennung die deutsch=protestantische Partei. Bei dem langen und bittern Gezänke der Schultheologen ermattete das Streben, wirklich zu bessern. Manche Landesherren und viele Gebildete theilten den Haß der Lutheraner und der Reformirten gegeneinander. Jene hätten lieber den Katholiken, als den "Sectirern vnd Sacramentirern, so die luttereine leer zerstören," Beistand geleistet. - Das den Deutschen eigenthümliche Recht ging unter, zugleich bei neuen Handelswegen städtischer Reichthum und der lebendige Geist der Gemeinden. Die Kunst verlor durch Verkennung des Mittelalters ihre volksthümliche Grundlage; die Ueberschätzung oder das Mißverständniß der Alten trübte das neue Licht der Wissenschaft. Die Hexenverfolgung, die härtere Leibeigenschaft, die Goldmacherei, die Rangstreitigkeiten, die verkehrte Nachahmung des Fremden in der Sitte und die Vermischung der Formen in der Kunst wurden geübt oder nahmen schon überhand. - Die Kaisergewalt und der Reichsverband waren geschwächt durch die Religionstrennung der Stände, durch Wahlbedingungen, Uebergriffe Frankreichs und die Türkengefahr; doch erhielten Carls V. nächste Nachfolger, im Besitze von Hausmacht und voll Mäßigung, durch Besetzung der Reichsgerichte,

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 61 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Leitung des sich entwickelnden Staatsrechts und Handhabung des Landfriedens das kaiserliche Ansehen. Bald wurden indeß die Reichstage der Schauplatz langwierigen, oft kleinlichen Haders und von den Fürsten seltener in Person besucht. - In den einzelnen Ländern stieg mit der Lockerung des Lehnsverbandes die monarchische Gewalt. Sie übte das in der Landeshoheit begründete Reformationsrecht und die Befugniß der Bündnisse, benutzte die Zeitereignisse und die religiösen Interessen zur Machtvergrößerung gegen das Reichsoberhaupt und zuweilen im eigenen Lande gegen Ritterschaft und Städte. Dieses und die katholischen Bestrebungen gegen die neue Lehre erzeugten hier und da Willkühr, Neid und Treulosigkeit und in deren Folge viele vereinzelte Zwiste. Die Bedürfnisse der Landesherren steigerten sich, weil die Staaten nicht mehr in abgeschlossener Stille bestehen konnten. Die allgemeine Erregung drängte zu neuer Gestaltung des Staates, wie zu mannichfachen Fortschritten der Bildung hin. Durch das Erwachen alter Wissenschaft, besonders die Verbreitung der Rechtsstudien wurden die Gebrechen der Gesetzgebung und Verwaltung klarer erkannt. In der That geschah um die Mitte des XVI. Jahrhunderts in den meisten deutschen Ländern viel für die Regelung des öffentlichen Lebens 1 ).

Das Verständniß dieser Zeit wird leichter, wenn man das Wirken einzelner hervorragender Männer verfolgt. Denn es geschieht zuweilen, daß die Triebfedern und die großen Ereignisse des Zeitalters sich im Bilde eines Einzelnen wie in einem Spiegel sammeln und beleben. Ein solches Bild mag auch aus dieser Zeit erfreuen, in welcher noch das deutsche Volk für Denk= und Glaubensfreiheit begeistert war, was freilich bei innerem Zwiste die fortgehende Schwächung des Reiches nicht hemmte. Die meisten der Besseren, durch Grundsatzlosigkeit und Genußsucht weniger entkräftet, als heutiges Tages, wollten in Treue der Ueberzeugung und Eifer des Glaubens lieber zu Grunde gehen, als die Wahrheit verläugnen. Nie war die Zahl der Religionsflüchtlinge aller Bekenntnisse in Friedenszeiten so groß, als damals. In den edleren Menschen der Zeit lebten hohe Strebsamkeit, ein ernster entsagender Sinn und unverfälschter oder doch thatkräftiger Eifer für öffentliches Wohl. Zu sehen, wie die fachgelehrten Staatsmänner bei seltenem Um=


1) Ueber diese Zeit vergl. man unter andern: Schmidt's Gesch. der Deutschen, Bd. VII, S. 1-6; v. Pfister, Gesch. der Deutschen, Bd. IV, S. 244 flgd., 287 flgd.; v. Raumer, Gesch. Europas seit dem Ende des XV. Jahrh., Bd. III, Vorwort und S. 320; Voigt, Fürstenleben im XVI. Jahrh. in v. Raumer's Histor. Taschenbuch, Jahrg. VI, S. 203 flgd.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 62 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

fange der Bildung und wissenschaftlichem Wirken den gemessenen Gang der Geschäfte, unter vielfacher Hemmung von Außen, mit unglaublicher Emsigkeit bis in das Kleinste verfolgten, das Recht auch in Gefahr unwandelbar und offen vertraten und zugleich als Muster in häuslichen Dingen den rein menschlichen Sinn sich bewahrten, fesselt den forschenden Geist.Auch in andern Ländern war diese Zeit die Schule seltener Größen, wie der Thuan und Grotius, denen bei uns ein Chyträus ruhmvoll voranging 1 ).

Zu den weniger bekannten Männern, welche damals in engeren Kreisen das Höchste erstrebten, die Ordnung und Bildung im Staate, gehört Heinrich Husan der Aeltere. Ein Mann, der in einer bewegten Jugend Erfahrung neben tiefen Kenntnissen sammelte, der später, die Geschäfte des Staates mit den Wissenschaften verbindend, nacheinander Advocat und Procurator beim Reichskammergerichte, Professor zu Jena, sächsischer Rath, meklenburgischer Rath und Canzler, endlich Syndicus der Stadt Lüneburg und gleichzeitig mehrerer Fürsten vertrauter Diener war. Geist und Gelehrsamkeit, Fleiß und Eifer, Muth und Beredtheit ließen ihn an der Regelung vieler wichtigen Staatsverhältnisse Theil nehmen. Er gehört der Geschichte von Sachsen, Meklenburg, Lauenburg, Holstein, Dänemark und der Hansestädte mehr oder minder an; die deutsche Geschichte nennt ihn mehrfach in dem unheilvollen Schauspiel der Grumbachschen Händel.

Vorzugsweise denkwürdig ist sein Leben für die Landesgeschichte Meklenburgs. Hier wirkte er in den letzten Zeiten Johann Albrechts I., kämpfend mit den widerwärtigen Umständen vor und nach den Reversalen (1572). In wenig Jahren beförderte und vollzog er - das glückliche Werkzeug eines preiswürdigen Fürsten - die Begründung oder Verbesserung der Gesetze, der Gerichtsbehörden und der Staatsverwaltung durch neue Ordnungen des Hof= und Landgerichts, des gesammten Landes=Polizeiwesens, der Hofcanzlei und durch Errichtung des Consistoriums. Er führte den ermüdenden Kampf für die landesherrlichen Interessen gegen Ritterschaft und Städte auf vielen Landtagen, wirkte wesentlich ein auf den bitteren Streit der Herzoge mit der Stadt Rostock und auf die Grenz= und andern Irrungen Meklenburgs mit benachbarten Staaten.


1) Ueber Chyträus ist im J. 1840 eine treffliche Rede gedruckt, jedoch nicht in den Buchhandel gekommen, welche der damalige Rector, Prof. der Theologie Bauermeister zu Rostock gehalten. Des Thuan Leben, Schriften und histor. Kunst hat neuerdings H. Düntzer - Darmstadt. 1837. 8. - in gekrönter Preisschrift beschrieben.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 63 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Später betrieb er des Herzogs Ulrich Geschäfte in vielen Gesandtschaften, auf Reichs= und Kreistagen und verfaßte das erste Meklenburgische Lehnproject.

Es fehlt nicht an einer Literatur über sein Leben. Das Zedlersche Universal=Lexicon, Moreris grand Dictionnaire , Jöcherers Gelehrten=Lexicon und andere Werke der Art liefern Umrisse desselben. Diese schöpften zum Theil aus Müllers Staats=Cabinet, Marpergers erstem Hundert gelehrter Kaufleute, Beyers Syllabus Rectorum et Professorum Jenae und Zeumers Leben Jenaischer Professoren. Ebenso finden sich in v. Mosers patriotischem Archiv, Bd. II, und in Wehnerts meklenb. gemeinnützigen Blättern, Bd. I, Notizen über das Leben des Husan. Ausführlicher sind die Nachrichten in den hannoverschen gelehrten Anzeigen v. J. 1753, S. 543 - 552. Neuerdings hat Spangenberg in der Ersch=Gruberschen Encyclopädie über Husan geschrieben, ohne jedoch neue Aufschlüsse zu geben. Alle diese Schriften sind sehr unvollständig und in so ferne wohl bedeutungslos, als sie das Wesen und das geschichtliche Wirken dieses Mannes im Zusammenhange nicht ergreifen. Die Verfasser, unbekannt mit den Quellen, geben die spärlichen Nachrichten eines Buches in einem andern wieder, bisweilen zum alten Irrthum neuen fügend. Darin aber stimmen die Meisten überein, daß Husan als Gelehrter und Staatsmann hochberühmt gewesen und sein Leben erforscht und erzählt zu werden würdig sei.

Unter den Zeitgenossen feiern ihn Einige, wie N. Chytraeus, P. Lindenberg, H. Ranzow, Fichardus und Andere mit dichterischem, nicht selten übertriebenem Eifer. Aber auch Caselius und der holsteinische Vice=Canzler J. Marcus gedenken seiner in ernsten Reden mit gemessenem, begründeten Lobe 1 ).

Ueber seine Theilnahme an den Grumbachschen Händeln sind wichtige Actenauszüge gedruckt in des gleichzeitigen Langneti historia belli Gothani, 1568. 4., in des Rudolphi Gotha diplomatica, Mülleri annales Saxoniae und besonders in Häberlins Geschichte des deutschen Reiches, Bd. VII, S. 2 - 42.

Die meklenburgischen Geschichtswerke enthalten


1) N. Chytraei poëmatum libri XVII, Rost. 1579. 8. p. 24. 94. 123. 153. 191 und 192. P. Lindebergii 'Hδυσματωυ partes tres. Hamb. 1592. 8. p. 25. 75. Ejusd. juvenil. partes tres. Francof. 1595. 8. p. 17. H. Ranzovii epigrammatum libellus. Hamb. 1592. 8. p. 48. 50. 54. J. Caselii Luhiades. Laudatio J. Luhii, equitis Megapol. Rost. 1592. 4. loc. div. Ejusdem oratio funebris Joanni duci Megap. scripta. Helmstadii 1592. 4. init. Vgl. de Westphalen monum, ined. Tom. III, p. 10. Hannov. gel. Anzeigen v. J. 1753, S. 547.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 64 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

über Husans Leben dürftige Nachrichten 1 ), wahrscheinlich weil er Zeitgenosse vieler hervorragender Personen und Ereignisse war und sein Wirken in unserm Lande bei nur siebenjähriger Amtsführung Vielen als vorübergehend erschienen ist. Dem Wesen nach hat er für Meklenburg lange gelebt und in mancher Hinsicht ist auf seinen Werken fortgebauet worden. Sein Andenken verdient eine dankbare Erneuerung in quellengeschichtlicher Wahrheit.

Der im Geheimen und Haupt=Archiv zu Schwerin vorhandene Stoff dieser Beschreibung ist umfänglich und in vielen Theilen der Acten zerstreut, doch nicht überall ausreichend, den Anfang und das Ende des Mannes wenig berührend. Diesen Mangel ersetzen zum Theil des Husan eigene Werke, namentlich seine von Nathan Chyträus im J. 1577 und von Michael Lange im J. 1601 gesammelten Dichtungen. Außerdem ist die Litteratur zur Ergänzung und Vergleichung benutzt und - vielleicht zu oft - nachgewiesen worden 2 ).

1.
Heinrich Husan

als

Jüngling, Lehrer und Staatsmann
im Vaterlande.
(1536 - 1566.)

Heinrich Husan ward am 6. December 1536 zu Eisenach geboren. Sein Vater, Johann Husan, Burgemeister daselbst, war ein verdienter und unbescholtener Mann, in Ansehen und Wohlhabenheit lebend. Der Sohn ward mit zärt=


1) Als von einigem Interesse sind hier nur zu nennen: D. Franck, altes und neues Meklenburg, Buch X, S. 184, 191 flgd. 202, 229, 271; Buch XI, S. 23 flgd. und S. 33; v. Rudloffs neuere Geschichte von Meklenburg, zweite Auflage, Bd. I, S. 238; v. Lützow, Versuch einer pragm. Geschichte von Meklenburg, Th III, S. 66, 91 und 104; v. Kamptz, Beiträge zum mekl. Staats= und Privatrecht, Bd. V, S. 167; besonders noch wegen Abdruck von Actenstücken: Kämmerer, Beiträge zum gem. und meklenb. Lehnrecht, S. 54 - 68, und Beilagen Nro. 1 - 9.
2) Wie schwer es sei, das Leben eines Mannes aus ferner Zeit ohne Vorliebe und Dichtung anschaulich zu beschreiben, hat der Verfasser erfahren, zumal er aus den Acten geforscht, nicht aus vielen Büchern ein neues gemacht hat. Das Bild eines verdienten Staatsmannes der alten Schule mit verbürgten, wenig bekannten Thatsachen über die Zeit= und Landesgeschichte in der Kürze, weder verhehlend noch hinzufügend, darzustellen, hat er sich bestrebt.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 65 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

licher Sorgfalt, aber in strenger Zucht und Sitteneinfalt erzogen. Die Grundsätze der neuen Lehre wurden ihm frühzeitig in die Seele geprägt. Da der Knabe lebendigen Geist und muntere Thatkraft zeigte, bestimmten ihn die Eltern, seiner eigenen Neigung entsprechend, für den Handel. Zur Erlernung des großen kaufmännischen Geschäfts sandten sie ihn, noch in zartem Alter, nach Bergen auf das Hansische Comptoir, welches damals unter den vier Hauptniederlagen der Hansa allein noch den alten Glanz bewahrte. Auf der Reise dorthin ward der von allem Heimathlichen verlassene Knabe von den Unfällen der Seekrankheit und der Stürme betroffen. Doch dieses entmuthigt ihn nicht. Zu Bergen angelangt mußte er als angehender Lehrling das norwegische Wasserspiel bestehen. Die hansische Sitte gebot, die Kraft und Tüchtigkeit junger Kaufleute durch schmerzhafte und gefahrvolle äußere Proben zu erhärten. Dadurch wurden die Jünglinge hansisch gemacht. Die erste Probe bestand darin, daß sie nackend ins Meer gestürzt und mit Ruthen gepeitscht wurden 1 ). Als Husan diese Probe bestand, ward er übel zugerichtet. Mehr noch war es die rauhe, oft schnöde Behandlung der Lehrlinge, welche ihm den künftigen Beruf verleidete. Er sandte sein beim Wasserspiele blutig gewordenes Hemde der Mutter und klagte über die hansische Härte. Die Mutter bewirkte seine Zurückberufung ins Vaterland, wo er im J. 1550 wieder anlangte. Empfänglich für das Wissen setzte er zu Eisenach seine Schulbildung fort, welche ihn bei leichter Fassungskraft und emsigem Fleiße rasch für höhere Bildungsanstalten heranreifen ließ. Unter seinen damaligen Lehrern gedenkt er in spätern Gedichten mit rühmender Dankbarkeit des Bartholomaeus Rosini, eines eifrigen, edlen Zöglings der Reformatoren. Unter der Leitung dieses Mannes erhielt Husans Bildung eine classische und religiöse Begründung; doch entschied er sich für das Studium der Rechte. Er bezog, noch nicht 17 Jahre alt, die Universität zu Wittenberg, wo er am 31. Mai 1553 eingeschrieben ward. Hier hörte er mehrere berühmte Lehrer in verschiedenen Fächern, zunächst mit begeistertem Eifer die Vorträge des Melanthon, und erfreuete sich der Pflege des als Dichter gekrönten Stigelius, seines Landsmannes. Beiden zollt er in seinen Dichtungen Liebe, Ehrfurcht und hohe Bewunderung. Er strebte gemeinsam mit


1) Die schwereren Proben waren das Rauchspiel und die vier Hauptspiele, deren Kosten die "candidati martyrii" trugen. Diese "heidnischen Gräuel" wurden 1671 durch ein dänisches Poenal=Mandat aufgehoben. Auch die Privilegien des Comptoirs hatte schon Friedrich II. im J. 1560 eingeschränkt. Willebrandt's hans. Chronik, Einl. S. 20 - 24, 35 flgd.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 66 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Friedrich Videbrand, seinem Mitschüler zu Eisenach, der ihm ein Bruder war und dem er, nach schwerer Trennung, immer zugethan blieb. Im J. 1556 besuchte er die Studienanstalt zu Ingolstadt, verweilte hier aber nur kurze Zeit, vielleicht aus religiösen Beweggründen. Von hier ging er auf die französische Hochschule zu Bourges und pflegte daselbst im J. 1557 - da das durch bürgerlichen Krieg zerrissene Frankreich von Spanien und England bedrängt ward - mit großem Eifer die Rechtswissenschaft. Die Pandecten hörte er bei dem berühmten Duraren, der ihn in die quellenmäßige Erkenntniß des römischen Rechtes einführte. Er studirte die Justinianeischen Gesetzbücher, versuchte sich in Redeübungen und las die Werke der Alten. Auch ritterlichen Uebungen lag er ob; die Landessprache erlernte er in kurzer Zeit. Hier verschied am Fieber sein Landsmann, der ihm enge befreundete Hausgenosse Martin Hirtemar, ein edler Jüngling, für das Höhere schwärmend, der frühzeitig Ungemach erduldet hatte. Husan betrauerte ihn mit tiefem Schmerze. Im J. 1558 begab er sich über Lyon, von wo er seine Liebe zu einem schönen Mädchen dem Freunde Gordi in Versen beschrieb, nach Padua. Auf dieser Universität vollendete er seine Studien, deren Hauptgegenstand nun das Lehn= und römische Recht bildeten. Rasch bemeisterte er sich der Sprache Italiens und bereiste mehrere Gegenden dieses schönen Landes. Die Unerfahrenheit und Hingebung der Jugend mußte er mit großem Schmerzenspreise zahlen, wie er warnend dem Ulysses Venturi schrieb, mit dem er zu Padua beisammenlebte. Dieses Ungemach erzeugte oder verschlimmerte ein hitziges Fieber, an dem er Ostern 1559 in Padua schwer erkrankte. Zu der Zeit, da in der Natur Alles Freude athmete, lag er hoffnungslos darnieder, mit Sehnsucht des Vaterhauses gedenkend, des Geschickes harrend, in fremder Erde unbekannt zu ruhen. Allmählig genas er. Aber seit dieser Zeit trafen ihn oft körperliche Leiden, die später andauernder und heftiger wurden, wie Herzklopfen und Bruchschaden. Doch die Schule des Rosini und Melanthon hatte in ihm einen ernsten, muthvollen, von der Wissenschaft befruchteten Sinn geweckt, einen Sinn, den die Ereignisse des Jugendlebens, verbunden mit dem Anblick der Zerstörung und des Elendes eben geführter Kriege in Deutschland, Frankreich und Italien, fester gestalteten. Denn sie übten ihn in Seelenstärke und in gläubiger Ergebung des Gemüths, die seitdem, oft wohl der einzige Trost in schweren Tagen, ihm immerdar verblieb.

Von Padua kehrte Husan in das elterliche Haus zurück. Im J. 1560 begab er sich nach Speier, um beim Reichs=

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 67 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

kammergerichte die Anwendung der Rechtslehren zu versuchen. Zwei Jahre lang übte er die Praxis nicht ohne Erfolg; machte sich gründlich bekannt mit dem Verfahren des höchsten Reichsgerichtes und erlernte die Pflicht und Geschicklichkeit der Geschäftsführer. Bald bewies er Gelehrsamkeit und Fleiß, Gewandtheit in schwierigen Dingen und Festigkeit des Sinnes. Dies erwarb ihm einigen Ruf.

In Kurzem nahm ihn sein Vaterland in Anspruch. Der am 2. Februar 1558 geweihten Universität zu Jena fehlten in einigen Fächern noch Lehrer, namentlich für die Rechtswissenschaft. Husan ward - vielleicht nicht ohne Mitwirkung der Angehörigen - am 6. September 1561, da er noch nicht 25 Jahre zählte, als Rechtslehrer an die neue Hochschule berufen. Er erwarb zu Jena die juristische Doctorwürde und begann als Lehrer nach Kräften zu wirken. Aber diese Zeit feindseligen Eifers war dem Aufblühen der Anstalt nicht günstig. Durch den Hader der Schultheologen, angefacht vom schroffen Eifer des Herzogs Johann Friedrich des Mittleren 1 ) von Sachsen und seines Canzlers Brück, war schon am 27. März 1559 ein gewaltsames Einschreiten gegen Strigelius veranlaßt; am 10. Julius 1562 wurden sogar - neben 40 sächsischen Geistlichen - 4 Professoren Jena's, unter denen Wigand, gleichzeitig entsetzt und vertrieben. Alsbald verminderte sich die Zahl der Studenten; die Erbitterung blieb unter vielen Gelehrten andauernd. Doch Husan hielt sich ferne von dem leidenschaftlichen Treiben der Meisten; er fuhr unverdrossen fort im Lehramte.

In diese Zeit, vielleicht schon in das Jahr 1561, fällt seine Heirath mit Regina Rudolph, der Tochter des sachsen= gothaischen Kammersecretairs Johann Rudolph, von der ihm nach Einigen schon im J. 1562 eine Tochter geboren ward. Doch wenn er sich häuslichen Glückes erfreuete, so blieb er auch nicht frei von Kummer. Am 5. April 1563 starb zu Eisenach sein Vater, den er wehmuthsvoll betrauerte. Zudem war er mit den Angehörigen seiner Frau in Manchem nicht einstimmig, und obwohl ein liebender Gatte, scheint er sich doch den Eltern der Frau und den Schwägern, welche höhere Aemter in Thüringen bekleideten, nie mit ganzer Liebe ergeben zu haben. Aber hierbei bewies er die Entschiedenheit seiner Denkart und jene Offenheit des Sinnes, welche die Wahr=


1) Dieser unglükliche Fürst wird von den Geschichtschreibern fast einstimmig als schwachsinnig und abenteuerlich geschildeit, v. Raumer Gesch. Europa's u. s. w. Bd. III, S. 323 gedenkt noch des angeblichen Vermählungsplans zwischen ihm und der Königin Elisabeth von England. Vgl. dagegen Häberlin, deutsche Reichsgesch. Bd. VII, S. 281.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 68 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

heit nicht verhehlt, auch wenn sie Feindschaft erweckt. So schrieb er am 14. September 1563 dem Schwiegervater: ich verehre und liebe Dich und Deine Frau, wie die Eltern, und habe es bisher in Rath und That bewiesen; ihr aber scheint mir mehr auf schauspielerische Geberden und leeren äußern Glanz zu sehen und darnach das Innere zu schätzen, welcher Täuschung ich von Natur stets fremd gewesen bin und immerdar sein werde; ich will lieber von Gott mein Gewissen geprüft sehen, als falsche und erdichtete Mienen und Reden von den Menschen 1 ).

Inzwischen war Husan vom Herzoge Joh. Friedrich, der in mißlichen Bestrebungen Diener von hoher Fähigkeit bedurfte, auch als Rath von Haus aus für einzelne Geschäfte, besonders Gesandtschaften bestellt worden 2 ). Obwohl er zunächst in Jena wohnhaft und als Professor wirkend, verblieb, ward er doch bald, als die Stellung des Herzogs gefahrvoller wurde, mit geheimen Sendungen beauftragt. Den H. Joh. Friedrich verleitete Unduldsamkeit zu übereilten Handlungen der Härte in Religionssachen, so wie Ehrgeiz zum Hasse gegen das neue sächsische Kurhaus und zu dem Streben, die verlornen Länder des Vaters wieder zu gewinnen. Als der geächtete Wilhelm von Grumbach 3 ), ein entschlossener, verwegener Mann von großer Erfahrung, nach vergeblich vollbrachtem Frevel gewahrend, daß er den Feinden nicht länger widerstehen könne, sich in den Schutz Joh. Friedrichs begab, nahm ihn dieser im December 1563 als ein Werkzeug für die Zukunft gnädig auf. Aber Grumbach hatte den Religionshaß eben so gemißbraucht, wie die "altritterliche Freiheit", und durch Verbindung mit unzufriedenen Vasallen manchen Landesherren gefährlich, bedrohete er die Ruhe des Reiches; er mußte unschädlich gemacht, die Acht gegen ihn vollzogen werden. Es erfolgten bald, im Januar und Februar 1564, kaiserliche und andere Abmahnungsschreiben an den Herzog; doch dieser, trotzend auf die Feste Grimmenstein,


1) Ueber das bisher erzählte Jugendleben des Husan vgl. die oben angef. Litteratur, namentlich die hannov. Gel. Anz. a. a. O., S. 543 flgd. Einige Andeutungen über diese Zeit finden sich in späteren Schriften Husans, namentlich in H. Husani horarum succisiv. libri duo, elegiarum libri todidem. Rost. 1577. 4. Eleg. Lib. 1, Eleg. 7 - 9, 11 - 13, libr. II, Eleg. 1 - 6. Das Album academ. Vitebergensis ed. Foerstemann, nennt ihn pag. 281 b. Den zuletzt erwähnten Brief - in latein. Sprache - hat Müller im Staats=Cabinet, Bd. I, S. 369. Auffallend ist es, daß Husan selbst in den angef. Dichtungen sich über seine Reise nach Bergen, wie es scheint, nirgends auslässt.
2) Vgl. hannov. gel. Anz. a. a. O., S. 546. Rodolphi Gotha diplom. Bd. II, S. 151 nennt das Jahr 1565, in welchem Husan als Hofrath auf 8 Jahre bestellt ward.
3) Er hatte am 15. April 1558 die Ermordung des Bischofs Zobel von Würzburg veranlaßt und im October 1565 die Stadt Würzburg überfallen und geplündert.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 69 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

eingedenk der schwachen Vollziehung der Acht in früheren Tagen, auch von den Geächteten und einigen Dienern in Thorheit bestärkt, war der Warnung nicht zugänglich. Er schmiedete Pläne und warb um den Beistand der protestantischen Fürsten, unter denen ihm einige wegen seines Eifers für die neue Lehre oder durch Verwandtschaft zugethan waren.

Im Mai 1564 ward Husan an den Hof des Kurfürsten von Brandenburg gesandt, um über die durch das Naumburger Bündniß - im März 1555 - begründeten Verpflichtungen zum Schutze der Glaubens=Verwandten zu verhandeln. Zugleich sollte er die Gesinnung des Kurfürsten über die Aufnahme Grumbachs und deren Folgen erforschen und wo möglich jenen für die Sache des Letzteren gewinnen. Der Kurfürst mißbilligte zwar den Schutz der Geächteten und rieth zum Gehorsam gegen den Kaiser; doch erwirkte Husan so viel, daß der Kurfürst am 21. Mai zu Gunsten Grumbachs ein Fürschreiben an den Kaiser erließ, in welchem er unter Hinweisung auf die drohende Stellung des Lehnadels und die Gefahren eines inneren Kriegs den Wunsch aussprach, die Sache Grumbachs einstweilen auf sich beruhen zu lassen 1 ).

Hier zuerst scheint Husan das Mißliche dieser Händel und seiner eigenen Lage klarer erkannt zu haben. Denn war es auch nicht offen und geradezu die Sache der Geächteten, die er vertreten mußte, so blieb doch sein Wirken zweideutig und gefahrvoll. Daher war er nicht abgeneigt, den Dienst des Joh. Friedrich zu verlassen, als ihn der preußische Rath Elias von Konitz im Auftrage des Herzogs Johann Albrecht I. von Meklenburg hiezu einlud. Dieser suchte ihn in eigenhändigen Schreiben für sich zu gewinnen und wollte durch David Pfeifer zu Gotha seine Entlassung erwirken. Diese ward jedoch verweigert, da Husan zu neuen Sendungen bestimmt war; vergeblich bat Joh. Albrecht am 11. Juli 1564 noch einmal den Herzog um einen gelehrten Rath und guten Lateiner 2 ).

Alsbald nach seiner Rückkehr vom Kurfürsten erhielt Husan am 30. Juni auf dem Grimmenstein dieAnweisung für eine geheime Botschaft an die Königin Elisabeth von England. Er sollte diese an die Freundschaft ihres Vaters gegen den unglücklichen Kurfürsten erinnern und ihr vorstellen, wie zwar in England die neue Lehre gesiegt habe, aber hier wie anderswo


1) Dieser Sendung Husans erwähnt Häberlin, deutsche Reichsgeschichte Bd. VI, S. 58 flgd. und Bd. VII, S. 36, an letzterer Stelle nach des Husan amtlichem Berichte an Joh. Friedrich.
2) Ueber diese Vorgänge und die folgende Sendung Husans nach England liegen Archiv=Acten vor.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 70 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

deren Bekenner in Gefahr schwebten. Der Papst - Pius IV. - habe viele katholische Mächte in einem geheimen Bunde vereinigt, um die Tridentiner Beschlüsse überall durchzuführen. Frankreich solle Schottland, Spanien England bekriegen, wozu der Papst große Geldsummen anhäufe. Schon würden von dessen Neffen Kerntruppen am Bodensee gesammelt und die Werbungen gingen fort unter dem Vorwande eines neapolitanischen Krieges gegen die Mauren. Weil auch aus Deutschland viele tapfere Männer in das feindliche Lager eilten, die Gefahr Englands bei den erschöpften Geldmitteln Frankreichs geringer sei, dagegen der Kurfürst Joh. Friedrich für die gute Sache kämpfend seine besten Länder verloren habe, und er, der Herzog, für die Religionsfreiheit, wie die Königin durch die vorigen Gesandten wisse, Gut und Blut wagen wolle, so sei ein zeitiges Bündniß der Bekenner der neuen Lehre zu wünschen. Er erbiete sich daher zu Rath, Dienst und Beistand und bitte, mit seinem Gesandten über eine Kriegsbestallung die Zahl und den Sold anzuwerbender Truppen zu verhandeln. Zunächst wünsche er eine Summe Geldes, welches der Nerv des Krieges sei und die von ihm sicher, wie im Schatze zu London, bewahrt werden solle. - Husan verließ ungerne, da eben zum zweiten Male ihm Vaterfreude bevorstand, in den ersten Tagen des Juli den Grimmenstein. Mit polnischen Rossen eilte er durch Franken und Lothringen nach Fontainebleau, wo er dem jugendlichen Könige Franz II. im Namen Joh. Friedrichs Ehrfurcht bezeugte. Ueber Peronne begab er sich nach Calais und landete am Ende des Monats in England, wo er Elisabeth zu Canterbury traf. Er ward zwar freundlich empfangen, richtete aber Wesentliches nicht aus. Die Königin war durch Gesandte und Kundschafter mit dem Zustande Deutschlands bekannt, im eigenen Reiche mit Sorge belastet, beunruhigt durch das Treiben der Maria Stuart und das Mißvergnügen in Schottland. - Sie legte daher auf Joh. Friedrichs Anträge kein besonderes Gewicht; der schlaue Staatssecretair Cecil Burleigh vermied, so scheint es, die eigentliche Verhandlung, Unwohlsein und das Gewühl der königlichen Reise vorschützend. Husan empfing schließlich zwar höfliche, aber in der Hauptsache ausweichende und auf die Zukunft verweisende Antworten. Elisabeth schrieb, Canterbury den 9. August, dem Herzoge: sie habe unlängst von den Gesinnungen und Plänen ihrer Widersacher gehört, aber diese würden ihre Ohnmacht, Feindseliges gegen sie auszuführen, empfinden. Doch mißachte sie nicht die Anerbietungen und Rathschläge des Herzogs, dessen Gesandter seinen Auftrag mit Klugheit und Fleiß vollführt

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 71 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

habe. Sie danke dem Herzoge und werde sich seines Rathes nach Zeit und Umständen bedienen.

Unwesentlich erscheint also das Ergebniß der Sendung; doch Husan, vielleicht weil er besondere mündliche Eröffnungen Burleighs brachte oder der einflußreiche Schwiegervater ihn förderte, stieg in der Gunst Joh. Friedrichs. Dieser schenkte ihm am 5. October 1564 ein Grundstück zu Jena, frei von Abgaben und mit dem Vorrechte, Wasser aus der Leutra zu leiten, auf dem er im Laufe des Jahrs 1565 an einem stattlichen Wohnhause bauete 1 ). Zugleich bestellte ihn der Herzog, anscheinend ohne ihn förmlich des Lehramts zu entheben, zum wirklichen Hofrath auf 8 Jahre und sagte ihm eine besondere Begnadigung von 3000 Gulden zu.

Als Husan in den geheimen Rath Joh. Friedrichs eintrat, war der Secretair Rudolph, vertraut mit den wichtigsten Sachen des sächsischen Hauses, zu Gunsten Grumbachs gesinnt und galt mehr fast, als der Canzler Brück, der den Schutz der Geächteten damals mißbilligte. Der Canzler haßte den Rudolph und den aufstrebenden Neuling Husan, die vermeintlich des Fürsten Gunst ihm entzogen. Husan ahnete zwar nicht den bösen Ausgang der Sache, den diese wirklich genommen hat, aber einen rühmlichen durfte er beim Fortschreiten auf der betretenen Bahn nicht hoffen. Er suchte dahin zu wirken, daß wenn man den Grumbach nicht sofort aufgeben wolle, doch zugleich versöhnende Schritte gethan würden. In Folge dessen ward er im J. 1565 zum Kaiser Maximilian II. nach Wien gesandt 2 ), um das bisherige Benehmen Joh. Friedrichs hinsichtlich Grumbachs, besonders mit der Absicht der Beruhigung und leichteren Ausgleichung desselben mit den Feinden, zu entschuldigen und den Kaiser gütig zu stimmen. Maximilian belobte zwar den Zweck dieser Sendung, verwies aber wegen der Sache auf den künftigen Reichstag und ließ Unmuth über den Herzog blicken. Zasius, der Vice=Canzler, ein feiner Staatsmann, obwohl die Wirkung des zu Gotha und sonstwo politisch genährten Religionshasses fürchtend 3 ), sagte eines Tages in Husans Gegenwart während der Tafel: der Kaiser kenne die Mittel, die Grumbachschen Händel zu endigen und werde der Gewalt sich


1) Nachher soll der Dr. Werner Rolfing das Haus erweitert und verschönert haben. Beyer, syllabus Rectorum et Professorum Jenae, p. 552.
2) Vgl. Rudolphi a. a. O., Bd. II, S. 31, 68. Häberlin, a. a. O. Bd. VI, S. 516. Schmidts Gesch. der Deutschen, Bd. VII, Bd. 287.
3) Noch am 23. Nov. 1565 soll er heimlich Grumbach Aussicht auf gütliche Beilegung seiner Händel gemacht haben, um ihn in Ruhe hinzuhalten, Köhlers Münzbelustigungen Bd. XII, S. 160.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 72 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

bedienen. Als Husan, mit den kaiserlichen Vertrauten verkehrend, tiefer in das Getriebe der deutschen Staatshändel eindrang, gestaltete sich seine Ansicht entschiedener gegen die Beschützung Grumbachs. Heimgekehrt von Wien, wo er seine Stellung nicht unrühmlich behauptet hatte, rieth er seinen Herrn von fernerer Theilnahme am Schicksale Grumbachs ab.

Indessen drängten sich schnell andere Geschäfte auf, bei denen Husan als ein besonders geschickter und eifriger Diener erprobt ward 1 ). Zwischen den drei Gebrüdern, welche als sächsische Horzoge bisher unter Führung Joh. Friedrichs, des ältesten Bruders, gemeinsam regierten, bestand seit lange vielfacher Zwist, den ein am 20. August 1565 geschlossener Vertrag nicht aufhob. Als am 31. October d. J. der jüngste der Brüder starb, ward der Streit heftiger angefacht, sei es durch Ränke Grumbachs und einiger Räthe, oder durch Herrschbegierde und Starrsinn Joh. Friedrichs. Da beförderten Husan und Rudolph eine Vermittelung durch den Schwiegervater des Herzogs, den Kurfürsten Friedrich III. von der Pfalz. Nach vieler Verhandlung kam zu Weimar am 21. Februar 1566 ein Absonderungs=Vergleich zu Stande, bei welchem Husan den gedeihlichen Abschluß, wie den Nutzen seines Herrn - dessen erhaltener weimarscher Landestheil Vielen als der bessere erschien - unermüdet, mit Umsicht und nicht ohne Hader verfolgt hatte. Damals gewann ihn der in Thüringen anwesende Kurfürst lieb und belobte sein Verhalten in der Theilung, während der Herzog Johann Wilhelm, der jüngere Bruder, dem zum Nachtheil er die Sachen geführt haben sollte, ihm zürnte, so daß dieselbe Handlung Husans bei dem Einen Gunst und bei dem Andern Unwillen für alle spätere Zeit ihm erweckte.

Während auf solche Weise Husan anscheinend mit Glück - der ihm feindlich gesinnte Canzler war als vermeintliche Ursache des brüderlichen Zwistes, auch des Verfalls der Universität entlassen und des verschriebenen Amtes Tenneberg entsetzt, dem Husan aber war Gnade erwiesen - die Geschäfte seines Herrn vollführte, ereilte Beide, und den Diener zuerst, die Zeit bitterer Prüfung. Das Schauspiel der Grumbachschen Händel ging verderbenbringend zu Ende. Noch immer hatte Husan Sinnesänderung des Herzogs erhofft, auch wohl noch an strenger Handhabung der Acht gezweifelt, da die Ueberziehung des mächtigen Grimmenstein schwierig erschien, und


1) Zum Theil nach den Hufanschen Briefschaften. Vgl. Häberlin a. a. O. Bd. VI, S. 118-121.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 73 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

einige norddeutsche Fürsten, namentlich der Markgraf Johann von Brandenburg und der Herzog Johann Albrecht I. von Meklenburg, in gewisser Weise dem Herzoge beistimmen mochten 1 ). Als dieser im Schutze Grumbachs beharrte und der Reichstag herannahte, warnte Husan inmitten des Dranges der Theilungs=Handlung; ja, er zeigte dem Joh. Friedrich am 29. Januar 1566 in Gegenwart Ruprechts von Buttlar genau die schlimme Aussicht auf die Zukunft, die einzelnen Wege, welche am Reichstage gegen den Herzog auf die Bahn kommen würde. Aber dieser verkannte nicht nur den guten Rath des Husan, sondern befahl ihm auch, noch einmal auf offenem Reichstage die böse Sache zu vertreten. So zog er denn, gemäß des Dieners Pflicht, doch widerstrebend und voll banger Sorge, mit Veit von Obernitz im April 1566 auf den bereits am 23. März eröffneten Reichstag zu Augsburg. Schon vor seiner Ankunft war im Fürstenrathe, vielleicht auf kaiserlichen und kursächsischen Antrieb, da Grumbach gegen Kurfürst August Meuchelmörder gedungen hatte, die Vollziehung


1) Beide Fürsten, dem kaiserlich=katholischen Wesen abhold und dem Joh. Friedrich persönlich befreundet, besorgten wohl in dessen Falle Schwächung der protestantischen Partei und der Freiheit der Reichsstände. Der Markgraf lies Küstrin während der Achtsvollziehung eilig befestigen und nach dem Gerüchte warb er noch im Jan. 1567 Kriegsvolk, um seinem Schwager beizustehen. Joh. Albrecht, besorgt über die Spaltung der Protestanten, und um zu hindern, daß ferner noch deutsches Blut den "Baalspriestern" zur Freude vergossen werde, hatte früher die Aussöhnung des wilden Albrecht von Brandenburg=Culmbach mit dem Kurfürsten Moritz eifrig betrieben, doch ohne Erfolg und zum eigenen Schaden; später mochte er mit dem Markgrafen Johann die Rückgabe der Kurwürde an die sächsischen Herzoge, von denen ihm Joh. Friedrich wegen Eifers für die neue Lehre auch Dienstfertigkeit in Geldsachen nahe stand, im Geheimen wünschen; gewiß ist, daß seit dem Sommer 1566 zwischen Küstrin, Schwerin und Gotha ein geheimer Verkehr bestand, in welchem man sich vor Verrath warnte und zuweilen nur mündliche Mittheilung durch die vertrautesten Diener wagte. Dagegen vermied Herzog Ulrich von Meklenburg, dem sächsischen Kurfürsten enge befreundet, während Gothas Belagerung trotz mehrfacher Gesuche allen persönlichen Verkehr mit Joh.Albrecht; dieser stellte sehr spät seine Hülfsleistung gegen Gotha, während Ulrich die seinige mit Nachdruck beeilte. Dieser und der Kurfürst betrieben auch des Justus Jonas, den Joh. Friedrich nach Schweden sandte, Verhaftung und Hinrichtung zu Kopenhagen; unter den kurfürstlichen Fragstücken zu dessen Verhör waren die Art. 4, 6, 29, 31-36 auf eine zweideutige Theilnahme Joh. Albrechts, dem Jener früher als Rath diente, an den sächsischen und grumbachschen Händeln gerichtet. In aufgefangenen Briefen der Geächteten ward Joh. Albrechts Beistand als zuverlässig bezeichnet; im Mai 1567 warnte der Markgraf Johann von Dresden aus, wohin er, vielleicht um unbefangen zu scheinen, geeilt war, den Joh. Albrecht, seine Sachen wohl in Acht zu nehmen; er höre Dinge, die sich nicht über Land schreiben ließen; die kaiserliche Kriegsbehörde zu Erfurt beschloß, einige hohe Standespersonen wegen Verdachtes in der Sache der Geächteten nach Umständen zur Rechenschaft zu ziehen. Endlich ward dem Joh. Albrecht wiederholt von eigenen Dienern die "Gothische Beipflichtung" vorgeworfen, während andere ihn vor den Angebern am kaiserlichen Hofe warnten! (Nach den Archiv=Acten.)
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 74 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

der Acht - nach vorheriger letzter Warnung - beschlossen und dasselbe stand im Rathe der Kurfürsten bevor.

Nach genauer Anweisung 1 ) sollte Husan die Unschuld Joh. Friedrichs in den einzelnen Puncten, die vielfache Verläumdung desselben und Grumbachs, so wie die Ungerechtigkeit des Bischofs von Würzburg gegen diesen darthun und endlich um Aufhebung der Acht und gütliche Beilegung des Handels nachsuchen. Husan erkannte sofort nach seiner Ankunft die verzweifelte Lage der Dinge, bei welcher ihm schwindelte, je mehr er forschte und warb. Er wiederholte nochmals in denkwürdigen Berichten vom 25. April und 2. Mai die dringendsten Warnungen und Bitten. Nie habe - so schreibt er dem Joh. Friedrich - die Sache des verblendeten Grumbach schlimmer gestanden; der Herzog möge bedenken, wie er vor Gott und Menschen den fernern Schutz eines verlornen, treulosen Mannes, der ihm den Wahn, als wolle er ihn groß machen, vorgebildet habe, verantworten könne. Man rufe offen und einstimmig über Grumbach: kreuziget ihn!; noch stehe der Weg offen: so möge er ihn denn eiligst fortschaffen. Wolle er ihm, dem Husan, auch jetzt keinen Glauben schenken, so möge er zukünftig dieses Schreibens eingedenk sein, denn nicht anders wäre zu schließen, als daß der Herzog mit dem Grumbach werde zu Grunde gehen. Der Kurfürst von der Pfalz rede von der Sache seuszend, mit wehmüthigen Geberden, und bitte Joh. Friedrich herzlich, doch umzukehren. Er möge doch nicht seinem Selbstwahn folgen, sich nicht um seine letzten Länder bringen. Der Kaiser nehme keine Fürbitte mehr an; die Türkensteuer belaste zwar das Reich, aber um so mehr wolle man die Türken im Innern desselben abschaffen. Auch fürchte man zu Augsburg den vermeintlichen Aufruhr der Ritterschaft bei Vollstreckung der Acht nicht. - Husan spare den Fleiß nicht zur Abwendung des Uebels, aber ein armer Diener könne dem Herrn nur rathen, nicht ihn zwingen; wem nicht zu rathen sei, dem stehe nicht zu helfen. Er müsse annehmen, daß der Herzog, auf seinem Sinne beharrend, nicht nachgeben werde, und daher bitten, ihn mit dieser ganzen Sache und allen ferneren Befehlen in derselben zu verschonen, damit er nicht selber in Verdacht und Beschwerung gerathe.


1) Diese Anweisung und die Berichte Hasans sind ganz oder im Auszuge abgedruckt - meist wohl nach Languetus, der bedauerlich nicht vorliegt - bei Rudolphi, a. a. O. Bd. II, S. 27-30, 78 flgd. Häberlin, a. a. O. Bd. VII, S. 2 - 9, 26 - 42. Hiemit stimmen die Angaben in einem spätern Schriftenwechsel Husans bei den Archiv=Acten überein.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 75 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Wie Husan vorhergesagt, so kamen die Dinge auch im Rathe der Kurfürsten ward Vollstreckung beschlossen; am 12. Mai entsandte der Kaiser Eilboten nach Gotha mit letzter Abmahnung und ließ dann folgenden Tags den Befehl zur Vollziehung der Acht gegen Grumbach, seine Schutzherren und Anhänger zu Augsburg unter freiem Himmel feierlich ausrufen. Die vom Grimmenstein zurückkehrenden Eilboten brachten dem Kaiser vom 15. Mai nichtssagende Antwort des Joh. Friedrich und dem Husan, wie schon vom 7. Mai, neue Befehle zur Werbung. Aber dieser gab nun die Sache seines Herrn verloren, sandte seine Anweisung zurück und erklärte, nicht ferner in dieser Sache ihm dienen zu können. Er sah ihn nie wieder.

Als des Husan Rücktritt den Geächteten kund geworden, sprengten diese - wie oftmals der Schuldige beim Ausgange der Missethat den Anbeginn oder das Ende derselben in dem Fehler eines Andern sucht - in Schmähgedichten und sonstig aus: Husan sei durch große Geldsummen gewonnen, habe zu Augsburg seinen Herrn und Grumbach verrathen und alles Unheil über sie gebracht. Solche Verläumdung war zu jener Zeit, bei der geheimen Weise der Staatsgeschäfte, bei herrschendem Mißtrauen und vielfacher Anfeindung gefährlich, leichter Eingang findend, als heut zu Tage. Dem Husan brachte sie Kummer; flüchtend und gleichsam heimathlos, Manchen verdächtig erscheinend, den Haß der Geächteten auf der Ferse, mußte er diesen Leib und Leben feil tragen 1 ). Zwar entkam er selbst durch Vorsicht und Schutz bei mächtigen Gönnern, aber es schmerzten ihn Amtlostgkeit, Verbannung und das dem Rudolph begegnende, von ihm willenlos geförderte Unglück. Denn nach Husans Abfall zn Augsburg rief Joh. Friedrich den entsetzten Canzler Brück zur Vertretung der Grumbachschen Sache zurück und warf schwere Ungnade auf Rudolph. Dieser, der Gesinnung Husans folgend, auf des Canzlers Anstiften des Verraths an der Feste Grimmenstein angeklagt, ward verhaftet und zu zweien Malen in die Folter gespannt, so daß ihm das Blut aus dem Nabel sprang. Und wenn gleich später vom Kaiser am 5. Julius 1568 für schuldlos und ehrenhaft erklärt, blieb doch jene Schmach für ihn und die Seinigen ein schweres Leid.

Husan begab sich über Speier nach Heidelberg, wo er den Schutz des Kurfürsten genoß und des Ausgangs der


1) Ueber diese und die nächstfolgenden Umstände verbreiten sich die Briefschaften Husans und Anderer.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 76 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Achtsvollstreckung harrte. Er klagte damals dem Nicolaus Selnecker, wie ihm nach viel gefahrvoller Mühe für das Vaterland der Lohn der Verbannung geworden sei, und deutete, die Segnungen des Friedens preisend, auf das zerstörende Gefolge des Krieges und die immer wiederkehrende menschliche Leidenschaft und Thorheit hin, welche überall die längere Dauer des Wohls der Staaten verkürzten. Mit Sehnsucht der Heimath gedenkend, stärkten ihn das Bewußtsein guter That und der Trost der Religion; er schloß mit dem Wunsche, daß er bald durch löbliche Thaten die Schmähung, mit welcher Bosheit ihn angreife, möge zurückweisen können 1 ). - Obgleich noch in Gerüchten und Druckschriften, welche von Gotha, Dresden und Augsburg aus in bitteren Anklagen die Leidenschaft der Streitenden nährten, zuweilen ungünstig genannt 2 ), wurden ihm doch vom Kurfürsten und anderen süddeutschen Fürsten Dienstanträge gemacht. Er lehnte sie, vielleicht wegen religiöser Beweggründe ab; als er sich im October 1566, nach der Heimath strebend, dem Herzoge Joh. Wilhelm von Sachsen als Rath antrug, wies ihn dieser unter schwerer Beschuldigung zurück. Im December 1566, da endlich die Belagerung Gothas begann, floh seine bedrohte Familie zu ihm an den Rhein. Mit ihr zog er nach Speier, wo er auf sein Gesuch von dem sächsischen Kurfürsten ein Zeugniß über die Reinheit seines Verhaltens zu Augsburg erhielt. Hier ward er auch von Neuem dem Herzoge Johann Albrecht I. von Meklenburg durch dessen Agenten Heinrich Burkhard empfohlen. Schon am 5. Februar 1567 ließ er auf ihm gemachte Vorschläge durch Eilboten Antwort an Johann Albrecht gelangen, indem er Lehramt oder Rathsbestellung im protestantischen Norden der eröffneten Aussicht auf kaiserliche und andere Dienste vorzog. Joh.


1) Husani horarum succisivarum - libri duo, elegiarum libri totidem. Rost. 1577. 4. fol. 89 seq. Es mag eine Probe erlaubt sein:

"Id quod in aetatis nostrae spectare theatro
Praeteritique licet temporis historiis:
Nulla diu felix respublica floruit unquam
Justitiae solida non stabilita basi;
Justitiae neruo quae non deuincta tenentur
Quid sunt regna, nisi magna latrocinia!

Conscia mens recti, dulcis natricula vitae,
Quae probat exilio crimen abesse meo,
Da porro studio rectum seruare tenaci
Impositumque mihi ferre decenter onus".

2) Diese Schriften finden sich zum Theil bei Häberlin, a. a. O. Bd. VII, S. 55 flgd.; das. kommt S. 112 in der kursächsischen Replik die Angabe über eine unbegründete, dem Erfurter Rathe gegen den Kurfürsten durch Husan am 3. April 1565 üerbrachte Warnung vor.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 77 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Albrecht war seinen Anträgen geneigt und entbot ihn zu sich nach Meklenburg. Behutsam blieb er zu Speier bis zum Ausgange der Belagerung Gothas - übergeben den 13. April - und eilte dann, Thüringen vermeidend, dem Norden zu.


Aus dem sächsischen Dienste und der Theilnahme an den Grumbachschen Händeln 1 ) erwuchsen Husan zwei, noch einige Zeit fortwirkende Uebel: der Verlust seines Grundbesitzes in Thüringen und fernere Anschuldigung geübten Verraths. Hierüber wurden Schriften gewechselt, deren Inhalt und Verlauf noch Einiges aufklärt.

Während der Belagerung Gothas, vor geführter Untersuchung gegen die Geächteten, ließ Herzog Johann Wilhelm die unbeweglichen Güter Husans einziehen, vorwendend, daß er ein Verräther am sächsischem Fürstenhause sei, mit der Aufforderung, sich in Gotha zu stellen. Dagegen suchte sich dieser, Speier den 2. und 3. April, zu rechtfertigen und widersprach der ihm ohne Verhör und Urtheil widerfahrenen Gewalt. Er hütete sich, bei der herrschenden Leidenschaft 2 ) persönlich in Thüringen zu erscheinen, obgleich ihm von dem sächsischen Kurfürsten Geleitsbriefe ertheilt wurden. Nach seiner Ankunft in Meklenburg betrieb er durch dieHerzoge Joh. Albrecht und Ulrich vermittelnde Schritte bei Joh. Wilhelm und dem Kurfürsten August. Doch blieb dieses ohne Erfolg, vielleicht weil die bei Gothas Belagerung geübte Plünderung und Verwüstung des sächsischen Landes, die Zerstörung des Grimmenstein und der Streit über die Kriegskosten die Fürsten mit Sorge und Groll beschäftigt erhielt.

Inzwischen traf den Husan auch in der Ferne der Stachel jener Verläumdung, welche die Arglist der Geächteten ersonnen hatte. Es waren die Gebrüder Lutter aus Gotha auf


1) Häberlin erzählt sie ausführlich und nach den Quellen, die er Bd. VII, S. 280 anführt. Das Mißtrauen der Parteien, das lange genährte Gerücht von einem Bündnisse des Kaisers mit dem Papste und den katholischen Großmächten gegen die protestantischen Reichsfürsten und die Aufhetzung der Ritterschaft durch Grumbach wirkten in diesen Händeln wesentlich mit. Die unglückliche Spaltung im sächsischen Hause beweist auch der folgende, bei den Archivacten befindliche Schriftenwechsel Husans.
2) Das Verbot der Grumbachschen Schriften im J. 1563 und deren Vernichtung im J. 1567, der geheime und grausame Prozeß gegen die Geächteten, von denen der 64jährige Grumbach lebend wie ein Schlachtvieh zerlegt ward, und die Unterdrückung späterer Untersuchungen werfen auf den Kurfürsten August ein nachtheiliges Licht. Vergl. Böttiger in v. Raumers histor. Taschenbuch, Jahrg. VII, S. 142, 173; Pölitz Jahrbücher der Geschichte etc. . von 1836, S. 481 flgd.; Häberlin a. a. O. Bd. VII, S. 261 - 276.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 78 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

der Reise in Schwerin zur herzoglichen Tafel gezogen, wo sie am 25. Junius in des Herzogs Joh. Albrecht, Husans und Anderer Gegenwart von den Ereignissen der Belagerung und den seltsamen Erdichtungen des Joh. Friedrich redeten. Bald hierauf hatte, wie dem Husan berichtet ward, der Dr. Paul Lutter zu Berlin bei dem Magister Praetorius und auch zu Grimnitz an der kurfürstlichen Tafel erzählt: er habe zu Schwerin dem Husan Verrath und Undank in der Grumbachschen Sache vorgeworfen, worauf dieser schamroth geschwiegen, der Herzog aber, mit dem Messer im Teller spielend, den Kopf gesenkt; Husan sei zu Augsburg vom Kurfürsten August und dem Bischof von Würzburg bestochen, seine Gesandtschaftsberichte wären erdichtet und später zu Grimmenstein eingeschwärzt. - Solche Lästerung versetzte den Husan, der vor Gott und den Menschen guten Ruf bewahren wollte, in heftigen Zorn; jedes Wort der Erzählung abläugnend und unter Berufung auf Zeugen forderte er dringend am 12.August vom Herzoge ein urkundliches Zeugniß über die Erdichtung des ganzen Vorganges. Dieses erhielt er anscheinend alsbald, konnte auch um so leichter die Verläumdung zurückweisen, als er die Antwort des Joh. Friedrich vom 7. Mai auf seine Gesandtschaftsberichte in Urschrift wohl aufbewahrte und mit den Fürsten, die ihn durch Geld sollten gewonnen haben, niemals verkehrt hatte, vielmehr der sächsische Kurfürst noch zur Zeit ihm ungünstig gesinnt war.

Auch tröstete ihn im August eine Kunde von dem befreundeten kaiserlichen Rathe Dr. Thimotheus Junge, - in vielen Staatshändeln der Zeit mitwirkend -, welcher Husans Sache vor der zu Erfurt versammelten Kriegsbehörde geführt hatte. Dieser waren im Juli seine Schriften aus der Gothaer Canzlei vorgelegt, nach deren Prüfung sie ihn einstimmig und auf die beste Weise von Schuld entbunden hatte. Auf diese Nachricht hin bat er am 1. September von Neuem den Herzog Joh. Wilhelm um Rückgabe der Güter, so wie am 10. Sept. den Kurfürsten um Fürsprache bei jenem. Bald darauf empfahl Joh. Albrecht dem Grafen Burchard von Barby, die Angelegenheit des Husan zu befördern. Als am 22. Sept. der Dr. Junge zu Erfurt die herzoglich=sächsischen Räthe Thangel und Durfeld wegen Einziehung der Husanschen Güter zur Rede stellte, bemerkten diese: sie sollten nun erstattet werden, doch habe das Verfahren Husans in der brüderlichen Theilung ihrem Herrn wehe gethan. Als Junge sagte, er gedenke Husan bald in die Dienste des Kaisers zu bringen, wurde Thangel - bei rascher Sinnesänderung durch die Furcht vor den Mächtigen - betroffen und sagte

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 79 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

alles Gute von ihm aus, seine seltenen Geistesgaben belobend, mit dem Gesuche, wegen dieser Sache nicht nach Wien zu berichten.

Am 3. Nov. 1567 wiederholte Husan sein Anliegen beim Herzoge Ulrich von Meklenburg, der ihm wohlwollte und bald darauf sein in Gold gegossenes Bildniß sandte. Der Herzog bat den Kurfürsten August, dem Husan Gnade zuzuwenden, da dieser dem Meklenburgischen Hause und Lande treue Dienste leiste. Aber der Kurfürst hielt ihn damals noch für einen zweideutigen Mann, indem er früher einmal auf des Joh. Friedrich Befehl dem Rathe zu Erfurt eine unbegründete Warnung gegen den Kurfürsten gebracht, zugleich aber seine Beglaubigung, um den Beweiß des Trugs zu vernichten, zurückgefordert hatte. In seiner Antwort gedachte August dieser Sendung und einer Aussage Brücks, als sei dieser von Husan durch Vertretung Grumbachs verdrängt, und tadelte Husans Leichtfertigkeit, der erst nach ganz geschwundener Hoffnung von den Geächteten abgetreten sei. Doch wollte er diese Dinge vergessen und hatte seiner gegen hohe Personen nicht ungnädig erwähnt.

Als diese Mühen eine Rückgabe der Güter nicht bewirkten und dem Husan fernere Versuche nutzlos erschienen, hoffte er noch auf einen schon am 16. Juni 1568 ergangenen kaiserlichen Auftrag an den Herzog Ulrich, der die Sache ausgleichen oder rechtlich entscheiden sollte. Dieser zeigte am 10. August dem Horzoge Joh. Wilhelm den Auftrag des Kaisers an. Joh. Albrecht wirkte am 3. Sept. durch die Erklärung mit, daß er den wismarschen Superintendenten Joh. Wigand 1 ) nach Wunsch auf 1 Jahr beurlauben werde, wenn der Herzog die Güter Husans, der des meklenb. Hauses Staatssachen mit Fleiß, Treue und großer Mühe verrichtete, zurückgeben wolle. Auf gleichzeitige Fürsprache des Grafen von Barby und des Rittmeisters Rudolph Marschal ward endlich eins der Güter, ein Grundstück im Dorfe Ottern, dem Husan aus väterlicher Erbschaft zuständig, rückerstattet. Doch erklärte Joh. Wilhelm, im gefaßten Unwillen behar=


1) Joh. Wilhelm wollte ihn zur Reformation der Kirchen und Schulen, so wie der Universität Jena gebrauchen. Im J. 1570 ward er auch wirklich nach Thüringen beurlaubt, obgleich sich Kurfürst August kurz zuvor über die von Wigand im Sommer 1566, als er den Herzog Ulrich auf der Reise begleitete, ausgegangene Aufwiegelung der kursächs. Theologen bitter beschwerte. Er war ein großer Eiferer und hatte zu Wismar die Widertäufer vertrieben, wo ihn Rath und Bürgerschaft hoch schätzten. - Nach den Archiv=Acten. Vgl. E. F. Crain, die Reformation der christlichen Kirche in Wismar, Wismar, 1841, 4. - S. 57, 58, 72 flgd.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 80 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

rend, nach langer Zögerung am 22. April 1569 dem Herzoge Ulrich: des Husans Sache sei schwer zu verantworten und der kaiserliche Auftrag wahrscheinlich erschlichen, da der Kaiser, hätte er die Dinge gekannt, ihn nicht würde erlassen haben. Husan wäre einer der vornehmsten und häufig versandten Diener der Geächteten gewesen: durch seine Schuld sei Joh. Friedrich ins Verderben gestürzt und obendrein wären beide Herzoge von ihm an fürstlicher Ehre verkleinert 1 ). Für eine Begnadigung von 3000 Gulden habe er statt 8 Jahre nur 2 gedient; von seinen Gütern, die er freiwillig von Augsburg fliehend aufgegeben, wäre das Haus zu Jena - zur Zeit gemeinsamer Regierung der sächsischen Herzoge - ohne die Zustimmung Joh. Wilhelms, gegen den er sich vielfach habe gebrauchen lassen, aus landesherrlichen Mitteln erworben. Jedenfalls müsse er sich vor allen Dingen in Thüringen zu Recht stellen.

Hierauf ward von Husan am 1. Mai 1569 in einer eifrigen Denkschrift Folgendes erwidert: als Diener Joh. Friedrichs habe er dessen Aufträge vollziehen müssen, auch wenn sie Grumbach betroffen hätten. Durch seine Sendungen sei Vermittelung und Ausgleichung erstrebt; die desfallsigen Acten seien bekannt und zum Theil gedruckt. Habe er sich gegen den Kaiser oder die Reichsfürsten vergangen, so würden sie ihn richten, da er in ihrer Gewalt sei. Es wären Viele in der Grumbachschen Sache versandt oder sonst thätig gewesen, ohne doch Kränkung zu leiden. Aber wenn man Lust habe, den Hund zu schlagen, so finde man leicht den Prügel; was Einem Ablaß sei, müsse oftmals dem Andern Todsünde werden. Aus seinen Gütern sei er gewaltsam verdrängt, da seine Frau beim Abzuge von Jena die Sorge für das Haus dem Amtsschosser übertragen habe. Dasselbe wäre auch nicht auf Amtskosten gebauet, sondern habe ihm allein im J. 1565 an 1500 Gulden gekostet. Vom Reichstage sei er nach geübter Pflicht geflohen, bedroht durch die Geächteten, von denen sogar ein Silberbote des pfälzischen Kurfürsten auf der Heerstraße bei Eisenach erwürgt sei, um in Briefen seiner Frau und Schwäger Beweise gegen ihn zu entdecken. Erfüllung der Dienstbestallung sei ihm unmöglich geworden, da man einem nicht mehr vorhandenen Herrn nicht dienen könne. Auch sei der Diener der Pflicht entbunden, wenn ihm mit des Herrn Willen an Leib und Leben nachgestellt werde. Wäre er nach


1) Dieses bezieht sich hauptsächlich auf des Husan Verhalten im Theilungsgeschäfte, später zu Augsburg und auf den Inhalt seiner Berichte von dort.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 81 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Gotha heimgekehrt, so würde er, wie seine Verwandte, durch den Canzler Brück verfolgt und mißhandelt worden sein. Wie Johann Friedrich durch eigenen Starrsinn zu Grunde gegangen, erzähle fast das Kind auf der Gasse. Daß dieser ihn anklage, beweise nicht seine Schuld. Jeder strebe nach der Menschen Weise gegen dasAnsehen der Uebelthat; zumal, wenn hohe Gemüther die Gebühr überschritten hätten, suchten sie die Schuld der Sünde von sich abzuwälzen. Schon Adam im Paradiese bedecke seine Blöße mit Feigenblättern nach dem Falle. Wohl habe auch Johann Friedrich gegen den eigenen Bruder und dessen übelgesinnte Räthe oftmals geklagt 1 ). Beweise über dieses des Herzogs Johann Wilhelm Schuld? - Es bezeugten ihm Manche, wie der Graf v. Barby, daß er nach des Joh. Wilhelm eigener Aussage in dem Theilungsgeschäfte ehrbar und aufrichtig befunden sei. Er möge damals und sonst in amtlicher Verhandlung gegen Joh. Wihelm gesprochen haben, doch nie mit Verletzung der Ehrfurcht; der treue Diener kämpfe für das Wohl des Herrn und erhärte seine Meinung, wie in jeder Regierung, wenn Streit vorfalle. An den Höfen seien Afterreden gewöhnlich; zu Gotha und Weimar haßten ihn Einige, welche den heißen Muth an ihm kühlen möchten. Brück habe vielleicht gegen ihn ausgesagt, aber er sei sein höchster Todfeind und in der Noth bestrebt gewesen, die Schuld auf Andere zu wälzen 2 ). Kein Buchstabe sei vorhanden, den er als Rath der Geächteten geschrieben: dem Herzoge habe er treu gedient, auch ihn zeitig gewarnt. Fernere Anschuldigung werde ihn zwingen, seine Anweisungen im Dienste des sächsischen Hauses zu öffentlicher Kunde zu bringen. Die Begnadigung von 3000 Gulden sei ihm nur zu einem Theile erlegt; in Thüringen dem Rechte sich zu stellen, sei er nicht verpflichtet, da er seine Güter längst verloren und in Meklenburg Heimath gefunden habe. - Er erbot sich für 2000 Gulden das Haus in Jena abzutreten und verlangte nur die Rückgabe seiner erkauften Güter zu Ottern und Fürtern. Zugleich lehnte er die von Johann Wilhelm vorgeschlagene Ernennung von Räthen zur Rechtspflege ab, weil er durch diese vermuthlich von Feinden gerichtet wäre. Schließlich erklärte Husan, er stelle in christlicher Erge=


1) Hier ist in dem Concepte gestrichen: als wollten E. F. Gnaden ihn ausheben, die gemeinen Lande an sich bringen und gerne als der Erste die Acht gegen S. F. G. vollziehen. Vgl. Rudolphi a. a. O., Bd. II, S. 78.
2) Ueber die anfänglichen Aussagen Brücks gegen Husan, und kurz vor der Hinrichtung zu Gunsten "einiger getreuer Räthe des Johann Friedrich" - anscheinend des Husan und Rudolph - vgl. Müllers sächs. Annalen, S. 147, 148; Rudolphi a. a. O., Bd. II, S. 153 - 155; Häberlin a. a. O., Bd. VII, S. 368.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 82 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

bung Gott und dem eigenen Gewissen des Herzogs die endliche Rückgabe jener Güter anheim, in denen sein und seiner Frau ererbtes Vermögen zum größten Theile enthalten sei.

Am 6. Mai theilte Husan diese Schrift dem Herzoge Ulrich mit und ersuchte im Herbste denselben, binnen Monatsfrist auf Ladung zu erkennen, oder ihm dieses Gesuch urkundlich zu bezeugen. Doch hiermit endete die Bemühung Husans, seine Güter wieder zu erlangen. Von einer beabsichtigten Klage beim Reichskammergerichte hielt ihn anscheinend fremder Einfluß oder die Besorgniß zurück, das Andenken gehässiger Dinge zu oft zu erneuern. Auch erfuhr er seitdem keinerlei Anschuldigung oder Verfolgung wegen der Grumbachschen Sache. Mehrmals ward ihm Aussicht auf Rückgabe der Güter eröffnet, wie durch Joh. Wigand, den Grafen von Barby und Andere, wobei jedoch Wigand die zu Gotha und Weimar noch herrschende Anfeindung Husans wegen seines Rücktrittes in der Grumbachschen Sache bemerkte. Aber bald nach dem Tode Joh. Wilhelms - 2. März 1573 - begab er sich nach Weimar, wo ihm ein Rechtstag angesetzt war, und im nächsten Jahre erhielt er, anscheinend zur Entschädigung nach erkanntem Rechte, ansehnliche Geldsummen von dort 1 ).

Wenn sein bisheriges Leben im Einzelnen Tadel nicht ausschließt, so bleibt doch sein Wirken im Vaterlande bei unreifem Alter, Ungunst der Zeit und schwieriger Stellung preiswürdig, von Muth und Festigkeit des Sinnes, wie von Schärfe und Bildung des Geistes zeugend. Seine angebliche Feilheit zu Augsburg ist unverkennbar erdichtet, wie denn der Vorwurf der Käuflichkeit, welche am kaiserlichen Hofe wirklich schon zunahm, damals nicht selten war; die Aechtheit seiner Gesandtschaftsberichte ist geschichtlich niemals bezweifelt, vielmehr sein Verhalten am Reichstage von Geschichtschreibern belobt 2 ). Auch ward sein Name in Thüringen, als der Haß


1) Des Verlustes seiner Güter erwähnen die hannov. Gel. Anz. A. a. O., S. 547, mit Hinweisung auf des Fichardus Verse:

Unde soluta tibi Gothae fuit aulica merces - etc.

2) Vgl. Häberlin a. a. O., Bd. VII, S. 39 und 42; Erhard, Johann Friedrich II. oder der Mittlere - Ersch=Grubersche Encyclopädie, Sect. II, Thl. 21, S. 306 - nennt Husan einen "eben so einsichtsvollen als rechtschaffenen Mann", Erhards sehr lesenswerthe Darstellung - dem Verf. erst während des Druckes zugekommen - legt die Triebfedern der Handlungen im Leben Joh. Friedrichs und im Grumbachschen Schauspiel klar vor Augen; sie zeigt belehrend, wie widersinnig und verderblich die kirchlichen Lehren durch die Leidenschaften der Herrschenden und der Kirchendiener selbst mit den Staatssachen verflochten wurden. Böttiger, Geschichte des Kurstaates Sachsen, Bd. II, S. 12 - 15, erwähnt Husans nicht, weist übrigens auf "Huberti Langueti epistolae secretae" - ed. 1699 - als wenig benutzte Quelle für die Geschichte dieser Zeit hin.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 83 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

über die Kriegsunfälle im Volk erkaltet und Joh. Wilhelm geschieden war, von Vielen rühmend genannt, ja die sächsischen Herzoge trugen ihm Dienste an, während unter seinen Gegnern der Canzler Brück auf dem Richtplatze geendet hatte und die Räthe Thangel und Dürfeld ungnädig entlassen waren 1 ).

2.
Heinrich Husan

als

meklenburgischer Rath und Canzler.
(1567 - 1574.)

"Fulgebant in eo et caeterae virtutes
in bono cancellario necessariae, ar-
dens amor et cura tuendae ve-
ritatis et justitiae, constan-
tia, non fracta metuvel seruili
adulatione, quo minus ueras et
iustas sententias firmiter tueretur."
D. Chytraei oratio de Joh.
Luccano cancellario.

Husan betrat Meklenburg in einer besonders denkwürdigen Zeit der Landesgeschichte. Meklenburg war getheilt unter zwei nur in allgemeinen Landessachen gemeinsam regierende fürstliche Brüder. Der jüngere, Herzog Ulrich, war von strenger religiöser Gesinnung, doch bedachtsam und festhaltend am Rechte, ferne vom Streben über erhaltenes Maaß hinaus, wohlwollend und dem Frohsinne ergeben, in Geschäften unverdrossen, oft zögernd, nach erfahrner Kränkung mißtrauend. Des Joh. Albrecht Geist war umfassend und weitblickend, auf große Dinge gerichtet, durch Wissenschaft und Religion veredelt und milde, doch im Gefühle der Kraft herrschbegierig, im Streben allzu erregbar, nicht immer sorgsam und folgerecht in der Ausführung großer Entwürfe 2 ). Er pflegte die Künste und Wissenschaften durch eigene Theilnahme und reiche Hülfe, hielt ein stattliches Hofwesen, unternahm weite Reisen und umfängliche Bauten. Mit Gut und Blut hatte er neben Moritz von Sachsen die Freiheit der protestantischen Reichsstände verfoch=


1) Am 31.Octbr. 1567 schrieb Husan einem Freunde: "Comes Barbiensis mihi significabat, Lucam Tangelum et Durfeldium apud Saxonie Ducem Joa. Guileimum certie de causis omni excidisse gratia".
2) Ueber die Charaktere beider Fürsten vgl. Franck altes und neues Meklenburg, Buch X, S. 269 flg., B. XI, S. 138; v. Rudloff, neuere Gesch. v. Mekl. - Zweite Aufl. - Bd. II, S. 25 und 90; v. Lützow, Versuch einer pragm. Gesch. v. Mekl., Bd. III, S. 119 und 141.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 84 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

ten 1 ); mit großen Opfern suchte er daheim die Staatsanstalten zu bessern, noch mehr fast durch kostbare Mühen im Auslande für die Seinigen zu sorgen und das Recht der Erstgeburt in seinem Hause zu begründen. Dieses Streben aber, in Manchem mißglückend, überstieg die ihm gewordenen Kräfte. Denn die, meist aus eingezogenem Klostergute bestehenden, Haus= und Kammergüter waren ihm verpfändet oder verwüstet anheimgefallen und blieben immer bei mangelhafter Verwaltung wenig einträglich. Er hatte bald nach dem Beginne seiner Regierung aus den Landtagen Hülfe von den Ständen begehrt und schon seit dem J. 1548 die dringendsten Erklärungen über fast gänzlich fehlende Mittel, die Staatsverwaltung nothdürftig zu bestellen, wiederholt. Doch die an Reichthum abnehmenden Städte und die noch immer zu "mordlichen Thaten" geneigten Lehnleute - indem sie wie früher das Lehn mit Blut, nicht mit Geld zu verdienen gedachten - halfen nur langsam und ungenügend durch außerordentliche Steuern seit dem J. 1555. Inzwischen hatte der Herzog, bei seinem Streben beharrend und von neuen Ereignissen getrieben, viele Geldsummen erborgen müssen und um das J. 1566 überstieg seine Schuldenlast 200,000 Gulden. Ein Theil dieser damals bedeutenden Summe war mit Erfolg für das Gesammtwohl des Landes verwandt. Joh. Albrecht hatte vom Auslande gelehrte Männer in seinen Dienst berufen und in ihnen den Kirchen, Schulen und Gerichten manche würdige Diener gegeben. Die Universität zu Rostock war damals der Glanzpunct norddeutscher Bildung. Das Gerichtswesen hatte nothwendig gebessert werden müssen. Die Gerichte waren nicht stehend und bei dem höchsten von 1530 - 1558 in Folge von Krieg, Pest und mangelnden Richtern fast gar keine Rechtstage gehalten worden, oder diese bei unbestimmtem, halb mündlichen Verfahren und ungeregelter Vollziehung oft fruchtlos geblieben. Zur Abhülfe dieser und anderer Mängel hatte Joh. Albrecht mit schweren Kosten den Anfang gemacht. Aber sein und des Bruders Streben für Ordnung und Bildung fand bei den Ständen nicht den Preis des verdienten Ruhmes. Was der pommersche Chronist Kantzow um das J. 1530 von Meklenburg sagte, war auch im J. 1570 noch ziemlich bezeichnend: "de Vnderdanen setteden sick wedder de Betalinge vnd kurreden vnd murreden, vnd vnse Landsatten nemen des ein Exempel, dat se nichts betalden vnd in velen Jaren kein Gerichte geholden was."


1) Neue Quellen hierüber sind eröffnet in den Jahrbüchern des Vereins für mekl. Gesch., Jahrg. I, S. 37 und 183 flg.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 85 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Hierzu kamen noch zwei besondere Uebel: zunächst fortdauernder Zwist der Herzoge unter sich 1 ) wegen der von Ulrich erzwungenen Theilung des Landes und der Leitung der gemeinsamen Geschäfte. Der ältere Bruder Joh. Albrecht drängte von jeher den jüngern zurück und erlaubte sich Uebergriffe in der Geschäftsführung; oft ward die Meinung Ulrichs mißachtet, zuweilen ganz ohne ihn gehandelt. Nicht selten war es, daß da, wo ein Landesherr gebot, der andere verbot. Dieses erzeugte Mißtrauen und nicht selten persönliche Reibung unter den Fürsten und ihren Räthen.

Nicht minder nachtheilig wirkte ein langjähriger Kampf der Landesherrn mit der Stadt Rostock, wo seit dem J. 1557 mißbräuchliche Verwaltung und Eigenmacht des Rathes die Reizbarkeit der kräftigen, zuweilen übermüthigen Bürgerschaft geweckt hatte. Zu Gunsten des Rathes griff Joh. Albrecht nicht ohne Uebereilung und Härte in den innern Streit ein, gerieth aber auch hier mit dem Bruder in Zwist. Versöhnt durch die Noth und auf Kosten der Stadt, - im Febr. 1566 -, baueten die Herzoge, den Uebermuth der Stadt zu bändigen, eine Feste auf dem Gebiete derselben, nahe den Mauern. Doch solche und andere Bedrängung brachte das Ganze, noch mächtige, freiheitgewohnte Rostock gegen die Fürsten in Waffen und es entstand über die Feste und viele andere Streitpunkte zwischen der landesherrlichen Hoheit und den städtischen Gerechtsamen ein förmlicher Prozeß vor Kaiser und Reich 2 ).

Diese Verhältnisse vermehrten das Mißtrauen und stärkten den Widerstand der Stände gegen die Landesherrn. Ueberdies waren die verarmenden Landstädte durch Eingriffe der Vasallen in städtische Gewerbe erbittert, während diese über Bedrohung ihrer Gerechtsame durch Eigenmacht der Fürsten Klage führten. Auch suchte Johann Albrecht, bei großer Geldnoth, Lehne einzuziehen und pflegte - hierin alter Weise folghend - schwere Verbrechen besonders der Vasallen mit harten Geldbußen zu strafen. Solche und andere Umstände machten den ständischen Widerspruch gegen die landesherrlichen Wünsche zuweilen heftig und bitter, so daß Geltendmachung


1) Vgl. v. Rudloff a. a. O., Bd. I, S. 142 und 156; v. Lützow a. a. O., Bd. III, S. 49 - 55.
2) Vgl. v. Rudloff a. a. O., Bd. I, S. 187 flg. und 195 flg. Die Stadt hatte sich auch Eingriffe in die bischöflichen Rechte des Landesherrn erlaubt. - Die entfernteren Gründe der Rostocker Händel lagen in der Aufregung der Reformation und traten in andern Hansestädten ähnlich hervor Vgl. Brandenburg, Geschichte des Magistrats der Stadt Stralsund. III. Zeitraum. Der Rath im Kampfe mit bürgerl. Parteien.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 86 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

von Sonderinteressen das Wesen der Landtage zu verkehren drohte, von denen mehrere ohne jegliche Frucht blieben.

Zu so gefahrvoller Zeit wurde Husan berufen, die Geschäfte des ihm fremden Staates zu führen.


Des Husan erste Bestallung als Rath Johann Albrechts auf drei Jahre war in der Hauptsache schon um Ostern des J. 1567 festgesetzt. Nach seiner Ankunft in Meklenburg am 12. Mai entstand eine neue Verhandlung, indem er über einzelne Nebenpuncte Bedingungen stellte und den Eintritt in kaiserliche Dienste sich vorbehielt. In den ersten Tagen des Juni ward die Bestallung vollzogen. Er erhielt die damals höchste Besoldung 1 ) eines Rathes mit jährlich 300 Rthlrn., freie Behausung zu Schwerin und außerhalb freien Unterhalt am Hofe, Hofkleider für sich und seinen Schreiber, an Naturalhebungen 2 Ochsen, 4 Schweine, 8 Hammel, 8 Ohm Rheinwein, 5 Drömbt Roggen, eben so viel Gerste und statt 20 Klafter Holz 20 Mark lübisch. Außerdem ward ihm ein Gnadengeschenk von 2000 Rthlrn. zugesagt, von dem er beim Dienstantritt 500 Rthlr. empfing; der Rest sollte ihm in drei Jahren mit jährlich 500 Rthlrn. erlegt werden. Bei Verunglimpfung Husans durch Dritte verhieß der Herzog, vor Verhör und Beweis ihm ungnädig nicht zu begegnen; nach Ablauf der Dienstjahre sollte er ohne dringende Ursache und beweisliche Noth nicht von dannen ziehen. - Am 9. Juni stellte er seinen Dienstrevers aus und am 19. d. M. ward er vom Canzler Chilian Goldstein und dem Rathe Andreas Mylius beeidigt.

Am Hofe wunderte man sich über den "fremden jungen Rath", der kaum 30 Jahre zählte und dessen Leben nach der Sage Neugierde und Zweifel hervorrief. Der Herzog nahm ihn gütig und vertrauensvoll auf und gestattete ihm, an der fürstlichen Tafel in heitern Gesprächen seine Welterfahrung und Geistesbildung zu bewähren. Einige blickten wohl auf dieses und die hohe Besoldung Husans mit Erstaunen und Neid. Doch er achtete es nicht, da er von Natur gütig und


1) Lucka erhielt im J. 1558 als Rath und Canzleiverwalter nur 200 Gulden und Mylius im J. 1569 als ältester Rath 250 Thaler, beide auch geringere Naturalhebungen als Husan. - Diese Angabe und die ganze folgende Darstellung über Husans Wirksamkeit in Meklenburg sind in den wesentlichen Grundlagen fast ausschließlich aus Archivacten geschöpft und hier, wie bei den Gedichten Husans, ist der Sinn der Quelle und meistens auch deren Ausdruck in neuerer Form oder in der Uebertragung aus dem Lateinischen mit sorgsamer Treue wiedergegeben.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 87 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

furchtlos war und ihn bald der Drang ernster und vieler Geschäfte ergriff. Er übernahm zunächst in der Hofcanzlei die Entscheidung der meisten Rechtsfälle und einen großen Theil der laufenden Tagesssachen. Nach wenigen Wochen ward er auch zur Berathung der Staatsfragen in den gemeinsamen Landessachen gezogen.Durch Rechtskenntniß, Rednergabe, Fleiß und Gewandtheit der Feder trat er vor den übrigen Räthen hervor. Schon um die Mitte des J. 1567 bemerkt der Herzog Joh. Albrecht eigenhändig bei den Acten über die Abfassung wichtiger Schriften: dieses soll Husanus stellen, oder wegen mündlicher Vorträge: der Redner soll Husanus sein.

Seit dem 1. Juli war er mit den Landesherrn zu Güstrow, wo diese eine Beilegung des Streites mit Rostock durch kaiserliche Gesandte gewärtigen wollten. Hier ward er, obwohl die Canzler der Herzoge zugegen waren, mit an die Spitze der Geschäfte gestellt. Er mußte Satzschriften abfassen und in der mündlichen Besprechung mit den Kaiserlichen, unter denen der ihm befreundete Thimotheus Junge war, gewöhnlich das Wort führen. Durch Zusammenwirken Beider ward auch ein Vertrag entworfen, dessen Vollziehung der Rath zu Rostock verweigerte, indem dort Mißtrauen herrschte und angeblich Kunde von geheimen Anschlägen der Fürsten erschollen war 1 ). - Glücklicher endete die Verhandlung der Herzoge unter sich über Theilung des mütterlichen Nachlasses. Sie einigten sich am 31. Juli über die zur Verfügung stehenden Aemter so wie über die künftige Versorgung der eigenen Witwen, welches Husan durch Eifer und seine in Sachsen gemachte Erfahrung wesentlich förderte. Hierauf verfaßte er, neben Fortführung der ihm zufallenden Rechts= und Canzleigeschäfte, gemeinsam mit des Herzogs Ulrich Rathe Joachim Wopersnow auf Schlagstorf die neue Ordnung des Hof= und Landgerichts, welches nun jährlich außer vier Hauptrechtstagen eben so viele außerordentliche zu festbestimmten Zeiten halten sollten. Hierbei wurden die von den Landräthen Ostern 1567 gemachten Bemerkungen und die einschlagenden Gesetze anderer Länder benutzt 2 ).


1) Vgl. Franck a. a. O., Bch. X, S. 169; v. Rudloff a. a. O., Bd. I, S. 207.
2) Vgl. v. Rudloff a. a. O., Bd. I, S. 251; v. Kamptz, meckl. Civilrecht, Bd. I, S. 91 flg. Die erste H. und LGO. ist zu Rostock 1558 bei Ludwig Dietz, diese zweite das. 1568 bei Jacob Siebenbürger, beide in 4. und mit dem herz. Wappen in Holzschnitt, jene 7 und diese 8 Bogen stark, gedruckt. (Nach den Exemplaren auf der Regier.=Bibliothek zu Schwerin.)
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 88 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Inzwischen begann die Stellung Husans schwierig zu werden. Nach der Weise der Zeit war er nicht auf abgeschlossene Geschäftskreise verwiesen und dabei unbekannt mit der Geschichte, dem Rechte und der Sitte des Landes. Außerdem vermehrten ungünstige Umstände die Last der Geschäfte und machten manche Mühe Husans fruchtlos oder Feindschaft erregend. Die Zahl der tüchtigen Unteren in der Canzlei war geringe; die meisten Erlasse mußte er selbst abfassen, zuweilen auch denen anderer Räthe an Form und Inhalt Manches hinzufügen. Außer mehreren trägen und unfähigen Dienern des Herzogs gab es auch solche, die, das Schwert besser denn das Gesetz handhabend, wie die Rotermund, Winterfeld und Jasmund, in Rechtssachen gewaltthätig vorschritten 1 ), das landesherrliche Ansehen schwächend und die Geschäfte der Regierung erschwerend. Hiezu wirkten des Herzogs Joh. Albrecht Gemüthsart und Lebensweise, Geldnoth und Ansicht in Staatssachen mannigfach mit. Leicht erregbar und für neue Entwürfe empfänglich, unterbrach er oft die Geschäftsführung der Räthe, indem er, auf der Jagd und zur Beschauung der Bauten umherziehend 2 ), sie plötzlich zu sich entbot oder nach dritten Orten entsandte. Dieses begegnete dem Husan nicht selten, wie am 28. October 1567 auf dem Rechtstage zu Wismar, da er nach dem fernen Neubrandenburg berufen ward, sich aber entschuldigte, nicht folgen zu können. Auch die Zerrüttung des herzoglichen Vermögens erfuhr er neben andern Dienern schon damals, indem ihm die Besoldung nicht rechtzeitig gezahlt ward. Wie er am 31. October dem Herzoge schrieb, war er nie ärmer gewesen, als zu dieser Zeit, da ihm an Auslagen, Miethe, Holzgeld und Besoldung


1) Sie pflegten vom Kaiser verächtlich zu reden. Ueber ihren Unfug zu Rostock beim Festungsbau, vgl. Wettken, Geschichte der Stadt Rostock, S. 102 flg. v. Rudloff a. a. O., Bd. I, S. 206. Spedt - s. die spätere, ihn betr. Note - deutete auf sie und den Canzler Goldstein als Verräther in der Rostocker Sache hin, die dem Joh. Albrecht vorgespiegelt hätten, er könne jährlich 100,000 Rthlr. aus Rostock gewinnen! - Der Herzog selbst schrieb am 20. Septbr. 1568 dem Mylius: "Tibi notus est noster miserrimus rei puplicae status, in quo iam multos annos cum moerore sudauimus. Ad hoc malum accedit hoc quoque, quod consiliarii partim sunt improbi, partim vani, mendaces et invidi, propterea valde periculosum est, aperte dicere sententiam in scnatu, ut sacpe experti sumus, ut nuper Gustrouii quoque factum." - Unförmlich und nichtig war z. B. gegen den Apotheker Eggebrecht zu Wismar verfahren, der den Johann Freder vergiftet haben sollte. Den abmahnenden Bericht Husans in dieser Sache s. bei Crain, die Reformat. in Wismar, St. 68, 69.
2) Er reiste und jagte viel. In seinen eigenhändigen Tagebüchern pflegt er die Zahl der zurückgelegten Meilen, so wie des gefällten Wildes bei jedem Tage sorgfältig zu merken.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 89 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

über 400 Rthlr. rückständig waren. Joh. Albrecht möge sich, so bittet er, des Verlustes seiner Güter in Thüringen, seiner bedrängten Familie und daran erinnern, daß den Herrn und den Diener gegenseitige Verpflichtung verbinde; er möge zwischen fleißigen, getreuen Dienern und solchen, die der Arbeit enteilten, wo sie es könnten, einen Unterschied machen. - Die Ansicht endlich Joh. Albrechts von den deutschen Staatssachen, besonders von der eigenen Stellung zum Reiche, und sein Verfahren in den Geschäften waren dem Streben Husans nicht immer entsprechend. Als Rechtsgelehrter und durch den Ausgang der Grumbachschen Händel gewarnt, ehrte er die reichsgesetzliche und herkömmliche Geltung der kaiserlichen Macht und rieth, die meklenburgischen Reichssachen mit Vorsicht zu leiten. Aber Joh. Albrecht, für die Religionsfreiheit und die Landeshoheit eifrig bestrebt, im abgelegenen Lande den Arm des Kaisers minder fürchtend und eingedenk des siegreichen Kampfes mit Carl V., war der kaiserlich=katholischen Reichsregierung abhold und hegte Mißtrauen gegen das spanisch= österreichische Haus. Selbst geldbedürftig, erfüllte er seine Verpflichtungen gegen das Reich nachlässig 1 ) und zürnte zuweilen wegen vermeintlicher Eingriffe des Kaisers in die landesherrliche Hoheit. Da jedoch offener Widerstand immer gefahrvoll blieb, suchte er in schwierigen Zeiten bei Fürsten gleicher Gesinnung Rath und Hülfe, auch am kaiserlichen Hofe, wo nach Vieler Meinung jeder Diener seinen Preis hatte, sich freigebig zu zeigen 2 ). Dieses ganze Verhältniß, dem Herzoge kostbar und gefährlich, mißbilligte Husan und widerrieth, wie in Verhandlungen zu Güstrow am 18. und 19. December über scharfe kaiserliche Erlasse im Rostocker Streite, den betretenen Weg. Joh. Albrecht ward wegen Einmischung in die preußischen und polnischen Händel, zweideutiger Verbindung mit den brandenburg. Markgrafen, vermeintlicher Beipflichtung des gefangenen Herzogs Joh. Friedrich und Eigenmacht gegen die Stadt Rostock am kaiserlichen Hofe verdächtigt 3 ), beim


1) Am 21. October 1567 war wegen rückständiger Reichsanlagen zu Speier der Achtsproceß gegen die Herzoge erkannt, welche jedoch später nachträglich zahlten.
2) Die von Joh. Albrecht in der Rostocker Sache und sonstig verausgabten Summen für goldene Becher, Ehrenpfennige und Geldgeschenke, zuweilen in Form von Anleihen, an den kaiserlichen Canzler Zasius und Andere, sind nach den eigenhändigen Briefen der Parteien nicht unerheblich. - Herzog Ulrich machte ihm wiederholt "die vnnotigen Geschenke, corruptiones vnd dergleichen tegliche Aufwende" zum Vorwurf.
3) so sprach sich namentlich des Herzogs Rath von Haus aus, Ritter Friedrich Spedt - vgl. Jahrbücher etc. ., Bd. I, S. 33 flg. - gegen (  ...  )
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 90 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Reichskammergerichte wegen rückständiger Reichsanlagen mit vollziehender Gewalt bedroht. Deshalb warnte Husan, wie am 2. December 1567 von Wismar aus, vor nahendem wissentlichen Schaden und bat, mit der Acht des Reiches nicht zu scherzen. Es finden sich allezeit Leute - so schreibt er - die vollziehen, wenn sie den eigenen Nutzen draus schneiden können; besser ist es, vom Anbeginn an eine Sache unverletzt zu bewahren, als nachdem sie verletzt ist, Hülfsmittel zu suchen. Es betrübt mich schier, daß es zugehet, wie Seneca sagt: das Nothwendige versäumt man, weil Ueberflüssiges betrieben wird.

So offen mahnte und tadelte Husan sich die Treue bewahrend und denen nicht beipflichtend, welche unbedingte Ergebung des Dieners in den Willen des Herrschenden lehrten. Dieses entzog ihm die Gnade des Herzogs nicht, von dem er hohes Vertrauen erfuhr und bald hierauf zur Canzleiverwaltung berufen ward.

Es stärkten und erheiterten ihn häusliche Freuden in andauernder mühvollerArbeit. Zu Wismar hatte er im August seine Angehörigen, welche bis dahin im Auslande der festen Gestaltung seiner Stellung geharrt, wohlbehalten wieder gesehen. Im Anfange des folgenden Jahres ward ihm auch erträgliche Einrichtung des Hauswesens zu Theil, indem er zu Schwerin. die am Burgsee, nahe dem Schlosse, belegene Amtswohnung im Canzleigebäude bezog.

Es erhielt nämlich im Anfange des J. 1568 der Canzler Chilian Goldstein, nach kurzer Verwaltung und in der Rostocker Sache verdächtigt, seine Entlassung. Joh. Albrecht übertrug am 6. Januar die Leitung der Geschäfte dem Husan und erhöhte dessen Einkünfte durch Antheil an den Canzleigefällen. Husan übernahm die Canzleiverwaltung, neben dem Rathsamte, zunächst nur auf ein Jahr, wohl um zu erproben, wie weit seine Kräfte der Aufgabe gewachsen sein. Denn die Acten der früheren Verwaltung waren wenig geordnet, selten vollständig, auch der Geschaftsbetrieb 1 ) weitläufig und ungeregelt, die Hof= und


(  ...  ) Mylius bei einer geheimen Berathung im Dorfe Glashagen in der Nacht vom 9/10 December 1567 aus, beifügend, Joh. Albrecht müsse nothwendig kaiserlich gesinnt werden. Auch Mylius schrieb später dem Herzoge: "de literis ad Caesarem, quaeso cogitet celsitudo Tua accurate et diligenter; mihi res, quo magis cogito, difficilior videtur, praesertim si calumniatores accesserint et nostri amici singulares". Joh. Albrecht selbst bemerkt in Denkzetteln: "meine Mißgunstigen haben mich bey Ihrer kais., Maj. hart angebenn".
1) Ueber die früheren Canzler, so wie das Personal und die Bedeutung der Hofcanzlei um diese Zeit vgl. v. Rudloff. a. a. O., Bd. I, S. 237 flgd.; (  ...  )
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 91 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Staatsverwaltung und die Rechtspflege, wenn gleich diese ohne bestimmte Formen, - beim Hof, und Landgerichte wurden nur die größeren Rechtssachen anhängig gemacht, viele Beschwerden aber von den Untergerichten und eine Menge geringfügiger Klagen gingen der Hofcanzlei zu - fast gleichmäßig umfassend. Zudem mußte die Canzlei, oder doch der größere Theil ihrer Beamten, oft dem reiselustigen Herzoge folgen oder am Hofe dessen Privatsachen betreiben, welches die laufenden Geschäfte des Staates zurücksetzte und die Verwirrung der Dinge mehrte. Husan fand die Canzlei ohne Ordnung, ohne Actenverzeichnisse, ohne Registratur= und Copialbücher vor. Er drang zuerst auf Sonderung der laufenden Actenmassen und auf eine bestimmtere Weise in der Niederlegung und Bezeichnung derselben; er sorgte für Abschrift der meisten Erlasse in eigenen Büchern und ließ viele Acten heften und binden. Er hielt die Schreiber und anderen Diener zur Pünctlichkeit an und stellte ihre Zechgelage in der Canzlei ab. Doch fehlten ihm oft strebsame Genossen der Arbeit, da die tüchtigen Räthe Andreas Mylius, Hubert Sieben und Joachim Krause vielfach verschickt und besonders verwandt wurden. Es geschah auch, daß Einige zuweilen unmittelbare Befehle des Herzogs erwirkten und, frühern Erlassen nicht immer entsprechend, ohne Kenntniß des Canzlers vollzogen. Eine große Zahl von Injurien= und Schuldsachen erschöpfte zu Zeiten die Kraft der Canzleibeamten; in Lehnsachen herrschte Mißbrauch, indem die Vasallen gewisse Pflichten umgingen. 1 ) Ueber die mangelhafte Besetzung mancher Kirchen= und Schulämter, die Schmälerung des Vermögens frommer Stiftungen durch Magistrate und Lehnleute, über Gewaltthaten aller Art, so wie das Entweichen und die Unzucht der ländlichen Unterthanen liefen vielfache Klagen ein, nicht selten die Wirksamkeit der Canzlei für Geschäfte von größerer Wichtigkeit hemmend.

Husan erstrebte mit Nachdruck die Ausbildung der Canzleiordnung. Eine solche bestand in sehr einfachen Grundbestimmungen schon seit dem J. 1494; im J. 1557wurde sie vom Canzler von Lucka in eine Art von Geschäftsordnung


(  ...  ) v. Kamptz, Beiträge zum meklenb. Staats= und Privatrecht, Bd. III, S. 9 - 12. Zu der vom Letztern geführten Untersuchung ist aus den gleichzeitigen Acten als sicher zu bemerken, daß damals die Hofcanzlei manche Rechtssachen, namentlich in Berufungsfällen gegen Erkenntnisse der städtischen Magistrate, wirklich abgeurtheilt hat, wenn gleich die gütliche Beilegung der Händel durch commissarische Untersuchungen vorherschend war.
1) Vgl. v. Kamptz, Beiträge zum mekl. Staats= und Civilrecht, Bd. V, S. 318; Spalding's mekl. Landesverhandlungen, Bd. I, S. 52.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 92 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

über die Beeidigung und die Arbeitszeit der Beamten, die Ausstellung der Lehnsurkunden, Einführung von Verzeichnissen u. s. w. erweitert. Seit dessen Tode war sie theils nicht vollzogen, theils nicht fortgebildet; an einer Geschäftstheilung fehlte es noch gänzlich. Husan erinnerte den Herzog an die Mängel des Canzleiwesens. Der erfahrne Dr. Joachim Gregor, eine Zeit lang zum Canzler bestimmt, scheint eine neue Ordnung entworfen zu haben, welche von Husan und Mylius geprüft ward 1 ). Nach ihr sollen außer dem Canzler, der Hofmarschall und drei gelehrte Räthe beständig am Hofe sein; unter diesen erhält Mylius die Kammer= und Privatsachen des Herzogs, Sieben die Grenz= und Lehnsachen, Lersner die laufenden Rechts= und die Kreistagsgeschäfte nebst den brüderlichen Irrungen. Allenfalls sollen diese Räthe auch andere Geschäfte übernehmen und die wichtigeren Sachen in der Regel im gemeinsamen Rathe verabschieden. Der Canzler berichtet dem Herzoge täglich in früher Stunde, überwacht die gesammte Thätigkeit der Canzlei, die Ausfertigung der Erlasse, die Berechnung der Einkünfte, das Betragen der Unteren u. s. w.

Die Ausführung dieser Bestimmungen ward bald in manchen Puncten durch widrige Umstände gehemmt, wie durch häufige Versendung der Räthe, weite Reisen des Herzogs mit einzelnen Canzleibeamten und besonders durch mangelnde Ordnung und Folgerechtigkeit in der höchsten Leitung. So kam es, daß Husan schon nach wenig Wochen, am 8. März 1568, in heftiger Weise seine Entlassung vom Canzleramte begehrte, vorwendend: der Herzog suche den Gebrechen der Verwaltung nicht ernstlich abzuhelfen; Molinus, dessen Geheimschreiber, habe in Bausachen der Hochschule zu Rostock herzogliche Befehle erschlichen, die dem Rechte wie der Würde des Canzlers zuwider seien; der Herzog sei unbeständigen Sinnes in der Leitung der Staatssachen und heiße widersprechende Gebote gut. Unter solchen Umständen könne er ferner nicht dienen. Joh. Albrecht beseitigte aber, Wismar den 10. März, diese Beschwerden dahin: Husan sei in der Sache der Rostocker Universität und des Molinus ohne Kenntniß der Acten vorgeschritten; an den Mängeln des Canzleiwesens wären wohl die unthätigen Räthe Schuld, da der Herzog keine Kosten scheue, die Verwaltung zu bessern und wohl wisse, was den Geschäften dienlich sei. Derselbe achte auch jede begründete Vorstellung Husans und Alles, was dessen Stellung


1) v. Kamptz, Beiträge, Bd. V, S. 307 flgd., führt die Canzleiordnung v. J. 1569 als die erste an; doch erscheint die v. J. 1568 schon von einiger Bedeutung.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 93 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

und Würde entspreche. So möge er fortfahren, mit getreuem Fleiße die Geschäfte zu führen, denn Entlassung vor dem Ablaufe der Dienstjahre könne er nicht erzwingen und schon hätten Manche bedauert, aus des Herzogs Diensten in die der Könige und Kurfürsten gezogen zu sein. Diese edle Mäßigung des Herzogs machte des Husan Unwillen schweigen und ließ ihn das Geschehene in rastloser Arbeit vergessen.

Neben der Canzleiverwaltung führte Husan als Rath einen großen Theil der gemeinsamen Regierungssachen der Landesherrn. Außer dem Streite mit Rostock wurden ihm fast ausschließlich die Landtagsgeschäfte 1 ) übertragen, deren Leitung hohe Fähigkeiten in Anspruch nahm. Schon im November d. J. 1567 hatte er zu Schwerin mit dem Herzoge den nahenden Landtag bereitet und die landesherrlichen Anträge verfasst. Am 15. December trug er zu Güstrow in beredter, eindringlicher Weise den Ständen die Wünsche der Herzoge vor. Hier bewährte er zuerst öffentlich seine staatsmännischen Gaben, wenn gleich in der Sache ohne Erfolg. Er sah bald die bedenkliche Lage der Dinge bei sehr ungünstiger Stimmung der Stände, die in vielen Privatklagen der Einzelnen hervortrat. Neben der Bewilligung erweiterter Reichsanlagen, welche gewährt ward, wünschten die Herzoge eine neue ständische Uebernahme der landesherrlichen Schulden 2 ). Aber dieser letzte Punct konnte bei der Stimmung der Stände gar nicht vorgebracht werden und schon am 20. December - 4 Tage nach der Eröffnung - löste der Landtag sich auf, da die Stände hinwegzogen. Die Geldnoth Johann Albrechts ließ ihn bereits im Februar d. J. 1568 auf die Berufung eines neuen Landtages denken. Husan suchte nun die Verhältnisse von Grund aus zu erforschen und prüfte die Mittel, von den Ständen Hülfe zu gewinnen. Es liegt hierüber unter Andern von Husans Hand ein Entwurf der Hauptpuncte vor, der, geschichtlich denkwürdig, die Lage der Dinge und den späteren Grund der Verhandlung in folgender Weise bezeichnet:

I. Gründe der Landesherrn für die ständische Uebernahme ihrer Schulden:
"1) Necessitas, que est ineuitabile et durissimum telum; 2) utilitas: quo diutius


1) Die Protocolle der folgenden Landtage finden sich bei Spalding, mekl. öffentl. Landesverh. - Rostock, 1792. Fol. - S. 27 - 126. Dieses noch nicht bis auf unsere Zeit fortgeführte Werk ist nicht überall vollständig - es fehlen z. B. die Landtage vom Dec. 1567 und Febr. 1574 - und irrt öfterer in den Orts= und Personennamen.
2) Vgl. v. Rudloff a. a. O., Bd. I, S. 217; v. Lützow, Bd. III, S. 104.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 94 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

malum haerebit, eo grauius fiet; 3) exemplum aliorum in Germania subditorum; 4) Erpauung der niedergewonten, verodeten hofe; 5) Das sie - die Stände - selbs wusten, was zu mehr als einer statlichen furstlichen abfertigung aufgangen; 6) Das die alten Schulden nie zu Grunde abgetragen; 7) jus collectandi ist der Fürsten Regal; 8) Rente vnd Zinse der schulden fressen die Fürsten vnd wurden das lant in schaden bringen; 9) Besuchung der Reichs= vnd Kreistage; 10) die Reichsburden."

Ablehnungsgründe der Stände und landesherrliche Gegengründe:

"1) Der Reuers - das die Stände keine Schulden weiter zu übernehmen haben - ; dagegen: enormes emergentes casus; 2) Einnam der gaistlichen guter, dadurch das haus Meckelb. an einkommen merklich gesteigert; dagegen: die hetten I. F. G. vorfarn auch gehabt vnd I. F. G. musten davon jerlich 32,000 fl. ad pios usus liffern; 3) Einmal geschehene einlosung der heuser; dagegen: die schulden litten keinen lengern verzug propter communem calamitatem; 4) Paukosten sein vnnotig; dagegen: Brandschaden zu Gustrow, Domiz dem gemainen lande zum Besten gefestiget; 5) Vnuermugen der stende; dagegen: der Ritterliche Standt hette sich an bauwerk vnd haushaltung trefflich gebessert."

So in der Kürze erschöpfend faßte Husan die Sachlage auf, mit Vorsicht den Stoff künftiger Verhandlung ergründend, da die Summe der Schulden groß und die Stimmung der Stände bekannt war. Ueberdieß standen die Landesherrn selbst auch wegen der Tilgung der Schulden in heftigem Streite, indem Joh. Albrecht, schwerer belastet, den größeren Theil der künftigen Hülfe begehrte, welches der jüngere Bruder nicht zugestand. Doch für jetzt waren der Fleiß des Husan, wie der Zwist der Fürsten gleich nutzlos. Denn als Husan am 24. März aus dem neuen Landtage zu Güstrow zu den Ständen mit Fülle und Kraft von der landesherrlichen Noth sprach und dringend Hülfe begehrte, erfuhr er kalte Verneinung in bitterer Kürze. Die Stände wiesen, angeblich bei eigener Noth, und viele Klagen der Einzelnen vorbringend, jede Verhandlung über die landesherrlichen Schulden

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 95 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

zurück 1 ). Als nun Joh. Albrecht abermals einen neuen Landtag auf den 7. Mai nach Wismar berief, beschwerten sich die Stände und Herzog Ulrich selbst über den unpassenden Ort, der eine Festung sei, und die ungelegene Zeit, in welcher die Aussaat zu geschehen pflege. Vergeblich wartete Husan, nicht wissend, ob es schwieriger sei, die Fürsten unter sich, oder mit den Ständen zu einigen, im Gefolge seines Gebieters zu Wismar des Landtags. Nur wenige der Stände erschienen und auch diese zogen nach zwei Tagen ohne Verhandlung hinweg. So kehrten denn Herr und Diener am 12. Mai, die Reise wie den Mißmuth theilend, nach Schwerin zurück. Die Noth des Herzogs ward größer, die Hülfe aber blieb entfernt.

Auch des Dieners harrte schon neue Sorge. Kaum heimgekehrt ward er zu einer Sendung nach Prag an den Hof des Kaisers berufen, um dem Streite mit Rostock, der die Fürsten durch nachgesuchte Wegräumung der Festung mit Nachtheil bedrohete, eine bessere Wendung zu geben. Dieser Auftrag, schon früher besprochen, war dem Husan beschwerlich gekommen. Ihm erschien das frühere strenge Verfahren 2 ) gegen die Stadt, das Kleinod des Landes, unweise und des Joh. Albrecht Streben gegen den Willen des Kaisers gefährlich. In der Sache selbst war nun, wie er erachtete, wenig zu hoffen. Ueberdieß wollte er die Seinen und den eben gewonnenen Heerd unlieb verlassen, zumal er wegen der Grumbachschen Händel noch Sorge trug. Doch hatte er, beschworne Pflicht erfüllend, schon am 29. März zu Güstrow, nach einem Streite mit den übrigen Räthen wegen kaiserlichen Geleits, die Anweisung für die Gesandtschaft verfasst. In den ersten Tagen des Mai ward Joh. Albrecht durch den kaiserl. Vicecanzler Zasius, der ihm durch manche Gnade verbunden war, plötzlich bewogen, in Person zum Kaiser zu ziehen 3 ). Von Husan und einigen Andern gefolgt, brach er am 16. Mai auf, stellte jedoch nach 7 Tagen zu Dresden die Reise ein, da er bedenkliche Botschaft aus Preußen erhielt. Auch hatte der Kaiser die Verhandlung nach Wien verlegt, wohin nun eine Gesandtschaft unter


1) Des Herzogs Christoph wollten sich die Stände annehmen, da er aus Unschuld in Bedrängung gekommen sei! - Die Hauptacten dieses Landtags s. bei Spalding a. a. O., S. 27 flgd., wo jedoch die einzelnen Beschwerden nicht angeführt sind.
2) Husan fügte den Acten die Verse bei:

Urbs olim quam florens opibus rebusque secundis,
En quo perduxit miseros discordia cives!"

3) Auch hier wirkte Friedrich Spedt mit, der oft zwischen Zazius und dem Herzoge zweideutig vermittelte. Weder Franck a. a. O., Bch. X, S. 173, noch v Rudloff, Bd. I, S. 207, gedenken der folgenden Verhandlung zu Wien.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 96 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Husan und Joachim Krause abging. Ihr schickte der Herzog - Dresden den 26. Mai - durch Eilboten 900 Goldgulden nach, um den beigesellten Räthen befreundeter Fürsten Prunkkleider, den vornehmsten kaiserlichen Dienern Geldsummen zu verehren. Am 7. Juni empfahl er noch von Cöln a. d. Spree aus den Gesandten, die rostocker Festung jeden Falls zu erhalten, den Zasius zu pflegen und die geheimen Puncte des Friedens mit den Türken zu erforschen. Zu Wien zeigte Husan ausgezeichnete Umsicht und Gewandtheit des Geistes, indem er vom 8 - 30. Juni der schwierigen und gehässigen Verhandlung mit den rostocker Gesandten vor den Kaiserlichen oblag und vielmals, um die Sache zu beschleunigen, aus dem Stegereif redete. Zuweilen zwar schien Ausgleichung in Güte oder ein den Fürsten günstiger Spruch zu nahen, doch endlich ward, wie Husan es gedacht hatte - da man die im J. 1566, vor seinem Dienstantritt, erbauete Festung in der Hauptsache für unrechtmäßig erachtete - auf kaiserliche Beschlagnahme der Festung erkannt. Das Weitere sollte eine neue Gesandtschaft des Kaisers verhandeln. Solchen Ausgang nahm diese mißliche Sache an demselben Tage zu Wien, an welchem Joh. Albrecht von Schwerin aus einen goldenen Becher und 3000 Rthlr. dem Zasius sandte! - Als Husan und Krause, nach eiliger Rückfahrt, am 4. August dem Herzoge zu Stargard das Ergebniß der Sendung berichteten, spürten sie den zornigen Entschluß des Herzogs, dem Kaiser nicht zu gehorchen; die Feste müsse, so hieß es, wegen des schwedisch=dänischen Krieges und drohender Gefahr durch die Moscoviter den Fürsten verbleiben. Johann Albrecht entließ unwillig die Gesandten und begab sich schleunig zu dem Markgrafen Johann von Brandenburg nach Besekow, wo beide am 18. und 19. August mit dem ränkevollen Ritter Friedrich Spedt, ihrem langjährigen Werkzeuge und Kundschafter in mißlichen Händeln, das Verfahren gegen Rostock und den Kaiser, so wie einen großen politischen Plan es Ritters beriethen 1 ).


1) Dieser Plan Spedts bezweckte 1) Befriedigung der besonderen Wünsche beider Fürsten, namentlich Joh. Albrechts in der Rostocker Sache, der Schuldentilgung u. s. w. durch den Kaiser, wogegen 2 diese die nordeuropäischen Staatsverhältnisse im Bündnisse mit dem Kaiser und andern Fürsten dahin gestalten sollen, daß Dänemark mit Holstein und Brandenburg ausgesöhnt, die Hansestädte bei der neuen Lehre und ihren Gerechtsamen in den nordischen Reichen erhalten, die Wasa in Schweden gestürzt und durch das Haus Oesterreich ersetzt, zu diesen Zwecken Schweden, Polen, Preußen und Liefland durch einen großen Bund bekriegt und der deutsche Orden als Schutzmauer gegen die Moscoviter befestigt (  ...  )
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 97 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Husan blieb der gewonnenen Ueberzeugung, wie der Offenheit seines Sinnes getreu. Am 12. September erschienen die Kaiserlichen zu Wismar, um die Vollziehung des Spruches in dem rostocker Streite zu berathen. Als Joh. Albrecht in die Beschlagnahme der Festung nicht willigen wollte, wies Husan - hierin wohl dem Herzoge mißfallend - in scharfsinnigem, gedrängten Vortrage nach, daß der Spruch rechtmäßig erkannt und Gehorsam gegen den Kaiser nothwendig sei. Am Schlusse erklärend: einen andern Rath könne er nach Pflicht und Gewissen nicht geben, andere Botschaft den Kaiserlichen nicht bringen und, wenn Nichtvollziehung beliebt werde, an dieser Sache ferneren Antheil nicht nehmen. Bei solcher Erklärung blieb er fest und entschieden; da Einige, wie Mylius, ihm beistimmten, beugte dieses den zürnenden Sinn des Herzogs, zumal ihm auch Markgraf Johann gerathen, den Kaiser in dieser Sache nicht ferner zu reizen. Husan führte dann die Verhandlung zum Schlusse und verfaßte die wichtigen Schriften, wie die Reverse der Kaiserlichen, welche später eine Schutzmauer der bedrängten Herzoge wurden. Am 24. Sept. ging er mit Heinrich Warburg und zwei Geheimschreibern zur Einleitung und Vollziehung der Beschlagnahme nach Rostock, wo ihn die Beamten der hohen Schule feierlich empfingen. Am Morgen des 1. October entließ er die herzogliche Besatzung, wies den Kaiserlichen die Festung an und sah das auf ihr entfaltete Banner des Kaisers vom Jubel der rostocker Bürger begrüßt.

Johann Albrechts Aufregung über den Spruch des Kaisers, sein Zorn zu Stargard und seine Haltung in der Verhandlung zu Wismar führten Husan zur Forschung über die Aufgabe und die Eigenschaften der Regenten. Mitten im Laufe der Geschäfte - am 18. September - schrieb


(  ...  ) werden möchten. Wirklich gingen die Fürsten auf den Plan in so ferne ein, als sie ihre ganze Mitwirkung verhießen, wenn der Kaiser dem Spedt Vollmacht geben und ihren Wünschen nachkommen werde; Spedt huldigte bald darauf zu Wien dem Kaiser und pflog angeblich mit Trautson und Zasius geheimen Verkehr. Aber sein trügliches Spiel war nicht von Dauer, indem er, wie früher schon, seine Aufträge überschritt und beide Fürsten, namentlich den Markgrafen, in Sorge und Zorn versetzte. Der Kaiser konnte die besonderen Wünsche der Fürsten nicht erfüllen und Niemand wollte dem Ritter ganz trauen, der den Plan wohl nur eröffnet hatte, um beim Kaiser und den Fürsten neuen Zutritt und mit ihm Gunst und Geld zu gewinnen. Der Plan zerfiel in sich selbst, wenn gleich er noch einmal im December 1568 zu Küstrin (vergl. Mylius mekl. Annalen beim J. 1568) von den Fürsten besprochen und von Spedt noch oft angeregt ward. Manches Einzelne desselben ist jedoch von geschichtlichem Interesse, bezeichnend für die Zeit, in welcher noch immer von einem großen kaiserlich=katholischen Bündnisse mit dem Papste und Frankreich die Rede war. - Der Plan nebst einem Theile der Verhandlung werden bei den Archivacten aufbewahrt.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 98 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

er zu Wismar flüchtige Verse nieder, welche seinen spätern Dichtungen beigefügt 1 ), die Tugenden und Pflichten des Herrschers wesentlich so bezeichnen: Gottesfurcht, Kenntniß und Pflege des eigenen Landes, Mäßigung im Streben nach dem Neuen, Festigkeit und Vorsicht, Folgerechtigkeit und Treue, Verachtung der Schmeichler und Ränkemacher, Ordnungssinn und Ausdauer in Geschäften, Strenge gegen das Böse und Vertretung des Gerechten.

Im Herbste ward dem Husan ein längeres ungestörtes Verweilen am häuslichen Heerde zu Theil. Schwere andauernde Arbeit hatte seine leiblichen Kräfte geschwächt und nahm doch nicht ab. Noch sagten ihm die rauhere Natur und Sitte des Nordens nicht zu; mehrmals litt er an den Folgen starker Erkältung oder am Herzklopfen. Seine Amtswohnung war beschränkt und gegen die Stürme und Wellen des nahen Sees nicht genügend geschützt. Dabei klagte er unwillig 2 ) über den Mangel an Stunden der Muße. Sein ernster wissenschaftlicher Sinn, obwohl der Wirklichkeit unabweisbare Bedeutung nimmer verkennend, strebte im geschäftigen Leben mit den klassischen Studien, der Dichtkunst und dem Denken über höhere Dinge vertraut zu bleiben. Oft auch von Privatleuten um Rath oder Fürsprache ersucht, gewann er nur selten die Zeit, mit Wenigen, wie dem herzogl. Mathematiker Tilemann Stella von Siegen oder dem Rathe Andreas Mylius und dessen Angehörigen gesellige Freundschaft zu pflegen. Der Spiel= und Zechgelage nichtigem Treiben blieb er ferne, obwohl munter und scharfen Witzes, doch ohne Bitterkeit im täglichen Umgange. Sein Familienleben war durch Liebe und Treue beglückt, zuweilen durch fürstliche Gnade geziert, wie von Joh. Albrechts edler Gemahlin Anna Sophie, welche eine ihm eben geborne Tochter aus der Taufe hob.

Im Anfange des Winters begannen wieder Husans mühevolle und eilige Sendungen im Auftrage des Herzogs.


1) H. Husani dierum dominicarum preces anniversariae, - Rost. 1601, 8. min. - fol. 64, wo auf Joh. Albrecht u. A. die Verse deuten mögen:

"Non duci studio rerum nec amore novarum,
Non vento quovis circumagente rapi;
Consilium rebus praemittere semper agendis,
Consilium captum mox in agendo sequi."

2) So schrieb er einmal bei den Acten die Verse nieder:

"Vita quid est? labor est et habendi vana cupido,
Tristis ad extremum sollicitudo diem."

Jedoch ging ihm sein im Häuslichen heiterer Sinn nie ganz verloren; belebt von edlem Scherze und doch ernst und gedankenvoll ist z. B. sein damaliger Glückwunsch an Tilemann Stella, der sich im J. 1569 mit Anna Hofmann verband. Dieses Gedicht bildet in der angef. Sammlung des Chyträus, fol. 107, die zehnte Elegie des ersten Buches.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 99 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Am 1. December 1568 vertrat er diesen, als des Kaisers Beauftragten, im Streite des Busse von der Schulenburg mit dem Herzoge Franz von Sachsen=Lauenburg zu Lüneburg. Am 9. December wohnte er einer persönlichen Verhandlung der Landesherren zu Sternberg bei, wo er von Neuem auf Abhülfe der Klagen beim Reichskammergerichte antrug. Vom 20. Jan. bis zum 3. Februar 1569 verhandelte er zu Güstrow mit des Herzogs Ulrich Canzler Gieseler die fürstbrüderlichen Irrungen und des aus harter Gefangenschaft erlösten Herzogs Christoph künftige Abfindung, streitend mit dem zögernden Canzler und seines Herrn Nutzen eifrig verfechtend. Dann mußte er, der rauhen Jahreszeit ungeachtet, mit Joachim Krause und einigen Andern vom 5. bis zum 16. Februar die Grenzirrung mit Pommern an Ort und Stelle zu geregelter Verhandlung hinleiten. Er bezog in Person mit seinen Genossen und den pommerschen Räthen die Grenze vom Meere an bei Wustrow bis nach Bruderstorf bei Dargun, wo er am 16. Februar eine vorläufige Schlußacte als Maaß und Grundlage künftiger Ausgleichung sorgfältig abfaßte 1 ).

Eine dauernde rühmliche Sorge Husans war die Hebung der Rechtspflege, welche den herzoglichen Beamten und Vögten oft durch die Lehnleute und Magistrate erschwert oder von den Richtern unförmlich gehandhabt ward. Es gingen manche Morde und Gewaltthaten vor, welche ungestraft blieben, weil die Uebelthäter entflohen oder sich sonstig der Strafe entzogen. Der herzogliche Fiscal Dr. Behm sagte im October 1568 auf dem Rechtstage zu Wismar: das Morden will fast eine unstrafbare Gewohnheit werden; Todtschläge und Ehebrüche bleiben der Geschenke und der Privatpersonen Einmischung wegen ungestraft. Auf solche und andere Thatsachen hin ging Husan in vielen Erlassen von dem Grundsatze aus, daß es nothwendig werde, zum Ruhme der Fürsten wie zur Ordnung des Landes über die Vollziehung der Gesetze mit größerem Nachdruck zu wachen. Demgemäß ward von ihm in dieser und der nächstfolgenden Zeit die Bestrafung säumiger und unwissender oder harter und ungerechter Richter, wie zu Friedland, Neubrandenburg und Sternberg, ohne Schonung betrieben, indem sie dort oder am Hoflager zu Recht gefordert und in Strafe genommen, auch wohl des Amtes entsetzt wurden. Von Lehnleuten und reicheren Bürgern mußten Einige ihre


1) Vgl. Franck a. a. O. Buch X, S. 173. 180; v. Rudloff a. a. O. Bd. I, S. 210, 229.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 100 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Unthaten mit schwerer Haft, hoher Geldstrafe 1 ) oder Verweisung des Landes büßen, welche häufiger noch über Verbrecher aus dem niedern Volke erkannt ward.

Damals sollte Husan nochmals erfahren, wie gefährlich in ungünstiger Zeit einmal geschmäheter Ruf sei. Der Ritter Friedrich Spedt, ein sinnlicher Mann, erfahren, kräftig und ränkevoll, hatte in der rostocker Sache Trug und Gewalt geübt. Er ward von rostocker Bürgern und kaiserlichen Gesandten der Gelderpressung und Nachbildung des kaiserlichen Siegels peinlich beklagt. Ueberdieß bedrängt durch die den Herzogen feindliche Wendung der Sache, welche er zu fördern oftmals verheißen 2 ), und in den eigenen Schlingen gefangen, suchte er durch neuen Trug sich zu retten. Er reizte im December 1568 zu Küstrin noch einmal den Herzog Joh. Albrecht und den Markgrafen Johann durch Vorspiegelung großen Gewinnes. Hiebei, so scheint es, gab er in Gemeinschaft mit des Herzogs Geheimschreiber Molinus, dem des Husan ernster Rechtssinn in zuweilen üblem Treiben hinderlich war, den Husan als Verräther in der rostocker Sache an. Dieser - früher von den Geächteten als käuflich zu Augsburg geschmähet - sollte in der Verhandlung zu Wien den rostocker Gesandten die Rathschläge der Fürsten um eine stattliche Gabe verkauft haben. Zugleich warnte Spedt den Herzog, Husan überhaupt nicht in geheime Sachen zu ziehen, da er Dienste beim Kaiser erstrebe. Der Herzog wußte, wie Spedt und Molinus dem Husan feindlich gesinnt waren; er verkannte die Bedeutung der Anklage nicht und ließ sie, wenn gleich vielleicht mißtrauisch gestimmt, auf ihrem Werthe beruhen. Aber Husan ward durch die Kunde tief verletzt, forderte die Angeber zu Recht und weigerte bis zur Entscheidung der Sache alle Theilnahme am rostocker Streite. Spedt und Molinus deuteten auf den Dr. Antonius Witersheim zu Hamburg als die Quelle ihrer Aussage hin, welcher jedoch dieselbe am 1. April 1569 als erlogen zurückwies, nachdem Husan bereits im März zu


1) Es wurden z. B. von Henning Holstein wegen Mordes 3000 Rthlr. und von Wigand Maltzahn wegen gebrochenen Landfriedens 6000 Rthlr. fiscal. Strafe gefordert, wobei jedoch bedeutender Straferlaß vorausbestimmt war. - Zu Malchin und Neubrandenburg kamen in kurzer Zeit 6 Morde vor; auf den Landtagen war das ständische Geleit der Todtschläger wiederholt Gegenstand der Verhandlung. Vgl. Spalding a. a. O. S. 43, 58.
2) Noch am 25. Sept. 1568 schrieb er von Wien aus an Joh. Albrecht über die Rostocker Festung: "Behalten sollens E. F. G., daran zweifeln Sie nicht; dann ich habe nit vermeint, daß so falsche vntrew kerln sein solltenn; will sie - die Rostocker - derhalbenn zalenn."
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 101 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Doberan vor dem herzogl. Rathe und dann beim Hof= und Landgerichte gegen die Angeber förmlich geklagt hatte 1 ).

In Folge dieser Anklage, der Mängel des Canzleiwesens und häufiger Versendung wollte Husan nach dem Ablauf seiner Bestallung am 8. Januar 1569 dem Canzleramte entsagen. Er bat den Herzog, ihn ferner mit demselben zu verschonen. Doch dieser hatte ihn, wie die neue Bestallung sagt, mit Wohlgefallen treu, geflissen, unverdrossen und aufrichtig im Dienste befunden, und wollte ihn des Amtes nicht entlassen. Es ward hierüber eine Verhandlung gepflogen, welche am 13. April als neue Canzler=Bestallung dahin zu Stande kam: Zum Ersten. Husan übernimmt das Canzleramt wieder auf ein Jahr, bis Ostern 1570, soll jedoch von der Führung der gemeinsamen Landessachen, welche er bisher mehr aus Dienstwilligkeit, denn aus schuldiger Pflicht übernommen, entbunden sein. Des Joh. Albrecht eigene Geschäfte erfordern schon maaßlose Mühe und bisher hat Husan in den gemeinsamen Sachen oft nicht blos die Arbeit, sondern auch die Verantwortung allein tragen sollen. Da aber der Herzog ihn nicht auszumatten gedenkt, so genehmigt er die Bedingung Husans, nach welcher dieser in jenen Sachen nicht weiter, als des Herzogs Ulrich Canzler verpflichtet ist oder in deren Führung mit demselben zu wechseln hat. Nachdem, zum Zweiten, einige Mißgönner Husans aus Neid und Feindschaft ihn zu verdächtigen und zu entfernen gestrebt haben, so wird ihm Schutz und Gerechtigkeit gegen diese verheißen. Da man ihn namentlich in der Rostocker Sache des Verrathes beklagt hat, so wird ihn gestattet, deshalb beim Landgerichte Recht zu suchen; vor der Entscheidung ist er nicht weiter verpflichtet, in jener Sache zu wirken. Nie soll ohne Verhör Ungnade ihn treffen. Zum Dritten werden zur Führung der Staatsgeschäfte ihm alle Canzleibeamte nebst dem Hofnotar Harding Petri überwiesen, welche er nach seinem Ermessen entlassen und durch Tüchtigere ersetzen kann; doch sind dieselben vom Herzoge zu unterhalten, der ihn auch gestattet, für die in fürstlichen Privatsachen verwandten Canzleischreiber neue zu wählen. Zum Vierten erhält von allen Canzleigefällen der Secretair Peter Friedrich den vierten Theil, Husan die Hälfte des Uebrigen, der Rest wird den Unteren getheilt. Der Schreiber Husans, Johann Gutich, wird ebenfalls aus diesen Gefällen oder sonst vom Herzoge besoldet. Weil, zum Fünften, Husan viele Verzeichnisse und Auszüge der Acten, auch andere Bücher ver=


1) Vgl. Jahrbücher für mekl. Gesch. Jahrg. I, S. 40.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 102 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

fertiget, welches bisher der Verwaltung zum Nachtheil verabsäumt ist, so soll im Laufe des Sommers seine enge Amtswohnung um ein Stockwerk erhöht werden und einige größere Gemächer erhalten, in deren einem er seine Acten und Bücher bewahren und studiren wird. Ferner soll ihm das kleine herzogliche Waschhaus zum Badezimmer zugerichtet und der Hof des Hauses gepflastert werden. Zum Sechsten soll er von allen Gelübden und Bürgschaften für den Herzog befreit bleiben. Zum Siebenten sind in keiner beim herzoglichen Rathe und bei der Canzlei anhängigen Sache ohne des Canzlers Vorwissen Befehle oder Aufträge zu geben, damit keine Winkelbefehle ergehen und nicht ferner Zerrüttung die Geschäfte des Staates ergreife. Husans Besoldung bleibt wie zuvor; alle Rückstände sind ihm sofort zu erlegen, namentlich 1000 Rthlr. des Gnadengeldes nebst halbjähriger Besoldung, auch Wein= und Holzgeld und andere Hebungen. Endlich wird ihm zu Ostern des J. 1570, wenn er es begehren sollte, gänzlicher Abgang aus dem Dienste verstattet, vom Amte des Canzlers auch im laufenden Jahre, wenn wider den Inhalt der Bestallung gehandelt wird.

Solches Vertrauen und so hohe Gnade verehrte Husan dankbaren Sinnes, unermüdet bei schwerer Tageslast, für des Landes Gedeihen redlich strebend und, ferne von Uebermuth, die erlangte Gewalt mit Mäßigung handhabend. Er war in der folgenden Zeit, da die Lage Joh. Albrechts immer bedrängter ward, eine feste Stütze und in Staatssachen der bewährteste Diener des hart geprüften Fürsten. Dieser verlor damals die gehofften Früchte zum Theil mißlicher und kostbarer Mühen, für die Hebung seines Hauses, zum Schutze Norddeutschlands gegen die Moscoviter und zu andern Zwecken in fremden Ländern 1 ) verfolgt; Versuche, durch Handel und


1) Besonders in Liefland und Preußen, aber auch in den Niederlanden wegen der spanischen Schuldforderung und in Frankreich seit dem J. 1552 wegen Bündnisse und Hülfsgelder. Diese Angelegenheiten wurden meistens durch sehr zweideutige Männer, wie Friedrich Spedt, Justus Jonas und den Dr. Poley betrieben und mißglückten fast alle! Vgl. v. Lützow, a. a. O., Th. III, S. 45, 47; v. Rudloff a. a. O., Bd. I, S. 191 flgd., 200, 204, 209 flgd. Treffend sagt v. Rudloff, Bd. II, S. 26 von Joh. Albrecht: für die Größe seines Geistes war das ihm zugemessene Erbtheil seiner Väter viel zu klein! - Als auffallend in dem auswärtigen Verkehr kommt z. B. aus dieser Zeit vor, daß die Hugenotten nach der Schlacht von Jarnac - 15. März 1569 - auch in Norddeutschland, namentlich bei Joh. Albrecht, Beistand suchten und der Herzog Alba sich am 29. März 1569 für die ihm dienenden mekl. Lehnleute, wie Barthold Lützow und Vicke Oertzen, bei demselben verwandte, zugleich auch gemeldet ward, daß Alba kürzlich ein vom Papste in der Christnacht geweihtes Schwerdt zur Verbreitung des wahren Glaubens empfangen habe!
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 103 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Erhöhung der Zölle Geldmittel zu gewinnen, schlugen ihm fehl, und, was schlimmer war, im eigenen Lande dauerten bei wachsender Noth Hader und offener Streit fort.

Unter diesen waren die Irrungen der Herzoge unter sich, genährt durch immer neue Fragen des Tages bei Theilung oder gemeinsamer Verwaltung einzelner Güter, Hölzungen und Gewässer, Schiffbarmachung der Flüsse, dem Zwiste mit Rostock, den kirchlichen Händeln, den Landtagen und der Tilgung der Schulden eine Hauptquelle des Uebels. Husan erkannte klar, daß diese Irrungen bei gemeinsamer Regierung in den gemeinen Landessachen die Ordnung und Bildung im Staate wesentlich hemmten. Daher rieth er seinem Herrn Nachgiebigkeit und Ausgleichung an, von der Ansicht ausgehend: der erste Punct ist, daß die Fürsten selbst sich versöhnen. Aber Joh. Albrecht durch Mistrauen des Bruders gehemmt und wegen Tilgung der Schulden auf dem Verlangen des größeren Antheils beharrend, erwirkte am 7. März 1569 durch Zasius und Spedt am Hofe zu Wien den Vorschlag kaiserlicher Vermittelung zwischen den Fürsten. Dieses Verfahren beklagte Husan, denn es erwecke, wie er in den Acten schrieb, seinem Herrn leere Hoffnung und ziehe den verderblichen Streit hin, da ja Herzog Ulrich sich zum Rechte erbiete und wider Willen zu Vergleichen nimmer zu zwingen sei. Als aber der Auftrag ihm ward, zeigte er auch hierin sich eifrig; ein im Juli des J. 1569 von ihm verfaßter Entwurf über das Verhalten im Versuche zur Ausgleichung vor den Kaiserlichen, hebt bezeichnend so an: schon weil zu vermuthen, daß Herzog Ulrich dem unsrigen wegen mancher rechtsbegründeter Einreden nicht nachgeben werde, wird es sehr nützlich sein, irgend eine Vorstellung zu erfinden, nach welcher Ausgleichung ihm selbst gewinnbringend erscheine, jedoch im Geheim, so daß die zugezogenen Landstände die Stimmung der Fürsten nicht erkennen. - Doch Ulrich ging weder auf die neuen Gesuche des Bruders, der vermeintlich lange seine Gutherzigkeit mißbraucht und in einen "Dornbusch" ihn geführt hatte, noch auf die kaiserlichen Anträge ein und so blieb, auch nach deren Erneuerung am 27. Sept, 1569, der unheilvolle Zwist bei alter Geltung 1 ).


1) Joh. Albrecht beschuldigte Ulrich unter Andern, daß dieser ihm die gemeinsamen, Mühe und Kosten machenden Geschäfte allein aufladen und in den Busen schieben möchte, wogegen dieser die Antastung mit so spitzigen Worten verbat, da das gemeinsame Beste durch die Privathändel und Hastigkeit Joh. Albrechts untergraben werde, der ihn auch durch Eigenmacht lange gekränkt habe und noch immer in Dienstbarkeit zu erhalten strebe.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 104 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Husan ließ sich neben der Verwaltung und Rechtspflege die Förderung der Wissenschaft angelegen sein. Er machte sich im Herbste des J. 1568 mit den Lehrern der Universität zu Rostock persönlich bekannt, wechselte Briefe mit Chyträus, Heine, Niebur, Brucäus und Andern, suchte auch eifrig seine Sammlung von Büchern durch seltene Schätze des Wissens zu bereichern. Die Geldmittel zur Erhaltung jener damals bedeutenden Bildungsanstalt waren, wenn nicht geringe, doch immer sehr mäßig und dabei gingen von den 3500 Gulden jährlicher Haupteinkünfte nur etwa zwei Drittheile mit Sicherheit ein, schon früher hatte Husan in der Sache der Errichtung von Gebäuden der Hochschule mitgewirkt und da er Hindernissen begegnete, in heftigem Eifer seine Entlassung begehrt. "Er übernahm den Schutz der Hochschule und unterließ nichts, was zu deren Zierde und Pflege gereichen konnte 1 )." Als die mangelhafte Unterhaltung derselben, zum Theil durch deren Gesandte bei Zusammenkünften der Landesherren im Sommer 1569 zu Schwerin und Sternberg mehrmals zur Sprache kam, war Husan unter denen, welche den Herzogen diese Sache empfahlen und sie verfochten. Ihn selbst, der mit Bedauern gestand, viel von den Früchten des Schulfleißes am Hofe vergessen zu haben, trieben die Liebe oder der Lauf der Geschäfte, wenn es einmal die Muße vergönnte, zu neuer Forschung, wie in der rostocker Sache und bei Einleitung eines landesherrlichen Prozesses gegen Vasallen, in Folge dessen er die, nachher bekannt gewordene Abhandlung "vom Mannengerichte" schrieb 2 ).

In dem Streite mit Rostock wirkte Husan einige Zeit nicht mit, indem auch etwas Wesentliches nicht vorging. Joh. Albrecht hatte von Neuem im Februar 1569 den Friedrich Spedt nach Wien entsandt und den Herzog Ulrich ersucht, daß er jenem einen Diener beiordnen möge. Aber Ulrich wollte, wie er am 10. Februar schrieb, mit dem losen Manne Spedt


1) "Cuius - Academiae - patrocinio semel suscepto, nihil praetermittebat, quod ad eam ornandam augendamque pertineret." Worte des Nathan Chyträus in der Zueignung an den Rath zu Lüneburg bei Herausgabe der Gedichte Husans im J. 1577.
2) Sie ist (von v. Rudloff) in Koppes jurist. Magazin, - Leipzig 1798, 8 - Stück I, S. 71 - 89 mitgetheilt. Vgl. v. Kamptz, a. a. O. Bd. V, S. 168. Sie findet sich nicht bei den Acten, wohl aber eine "kurze Anweisung, wie das Lehngericht zu bestellen" vom Prof. Dr. Schrader zu Frankfurt a. d. O., im Nov. 1570 auf des Joh. Albrecht Befehl verfaßt. Die Verhandlung über die wirkliche Begründung des Lehngerichts und einen ausführlichen Eröffnungserlaß vom 29. Juni 1571 hat Husan allerdings geschrieben. Koppes Magazin ist nicht zur Hand; der Einsender wird eine andere Quelle als die Archivacten benutzt haben.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 105 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

nichts zu schaffen haben, der sei ehrlos und voller Schelmstücke. Während Joh. Albrecht hierauf erwiderte, der Kaiser sende zuweilen lose Leute den Reichsfürsten zu und diese dürften in derselben Münze ihm zahlen, war Husan mit dem Herzoge Ulrich, Andreas Mylius und Andern gleicher Ansicht über Spedts verwerfliches Treiben, welches er im April 1569 in mehreren Schreiben dem Herzoge Ulrich berichtete. Ein vom Kaiser auf den 22. April bestimmter Rechtstag ward auf Ansuchen der Landesherren, bei drohenden auswärtigen Händeln, in den Juni und dann bis in den Herbst erstreckt. Im Frühling hatte Husan die zur Versendung der Acten an fremde Rechtsgelehrte nöthigen Schriften verfaßt als gleichzeitig, am 11. Juni, ein kaiserlicher Erlaß den Rostockern die Accise und die Ausfüllung der eingerissenen Mauer vergönnte, besorgte Joh. Albrecht, es möge diesen bei stattlichem Einkommen und kaiserlichem Schutze der Muth allzusehr wachsen. Während zu Sternberg am 2. August die Landesherren, von Husan und Andern zur Güte ersucht, dieses beriethen, baten rostocker Gesandte um eine Vertragshandlung. Diese wurde, durch des Husan Rath befördert, seit dem 14. September zu Wismar gehalten, doch ohne Erfolg, da Joh. Albrechts Erbitterung durch Ränke des Molinus genährt, die Verhandlung selbst durch die von den Landesherren erbetenen Räthe der Herren und Freunde anscheinend erschwert und der Rostocker Rath von Mißtrauen geleitet ward. Husan aber hatte mit Eifer Ausgleichung erstrebt und beklagte entschieden deren neues Mißlingen.

Das Canzleramt führte er mit Kraft und Emsigkeit fort, wie er am 11. Juni dem Herzoge schrieb, vielfache Mühe unbeschwert auf sich ladend, welche vielleicht ein Anderer vor oder nach ihm ungern getragen hätte oder angreifen werde. Zuweilen wiederholte er den Wunsch, der Herzog möge mit größerer Vorsicht und Festigkeit walten. Oft stockten die gemeinsamen Geschäfte, weil einer oder der andere Landesherr die nöthigen Diener schon anderweitig verwandt hatte oder die Acten zerstreut und vergessen waren. So zergingen manche Rechtstage und Aufträge, indem immer neue Geschäfte des Tages sich aufdrängten, den Fortgang der gestörten auch ferner noch hemmend. Dann pflegte Husan zu erinnern: der Verzug des Hin= und Wiedersendens ist den Sachen nachtheilig; man muß auch bei dem Begonnenen bleiben und dieses vollführen. In der Canzlei ermahnte er bald: man soll alle Befehle auf ganze Bogen und nicht auf halbe stellen, damit sie in das Conceptbuch eingeheftet werden mögen; es soll auch unter ein jegliches Concept geschrieben werden, an wen es halte;

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 106 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

und bald über die Form der Erlasse: jene Wiederholungen sind zeitraubend und widerlich, so oft sie in die Erlasse das ganze Gesuch des Bittenden einschließen. - Selbst mit einigen Räthen gerieth er über diese und andere Puncte in Streit, und es geht aus den Acten hervor, daß sein klarer, oft gedrängter und würdevoller Vortrag die gedehnte, schwerfällige Schreibweise auch vieler der höher gebildeten Zeitgenossen beschämt.

Die Mängel des Geschäftsganges, der Ausbau des Canzleigebäudes und die eigene Bemühung Husans führten zur Erlassung einer neuen Raths= und Canzleiordnung, welche am 23. October 1569 in Kraft trat. Sie erscheint für diese Zeit musterhaft und beurkundet die Grundsätze einer höher entwickelten Verwaltung. Sie zuerst verheißt die Bestellung eines eigenen Botenmeisters für die Canzlei, der die ein= und ausgehenden Sachen verzeichnet und befördert, auch für das Schreibmaterial und andere Vorräthe, über deren Mangel oder schlechte Beschaffenheit Husan öfterer Klage geführt, Sorge trägt. Die Arbeitszeit und der Geschäftsbetrieb der Räthe und der Canzleibeamten werden von Neuem festgesetzt. In der Regel sollen alle Bescheide am Hoflager gesucht und in Parteisachen auch die Verhöre daselbst gehalten werden. Die Stellung des Canzlers tritt, der letzten Bestallung Husans entsprechend, klarer hervor. Er ist in der Regel beständig am Hofe, hat täglich vor und nach dem Mittage an bestimmten Stunden offenes Gehör bei dem Herzoge, führt das Canzleisiegel, gegenzeichnet in den Parteisachen die Erlasse und übt, mit ausgedehnter Gewalt bekleidet, über das ganze aus neun Beamten bestehende, namentlich aufgeführte Canzleipersonal die oberste Leitung und Aufsicht 1 ).

Damals begann die körperliche Schwäche Husans durch zuweilen anhaltendheftiges Klopfen des Herzens und Ausbildung des Bruchschadens drohender zu werden. Er berichtete um diese Zeit dem berühmten Arzte Heinrich Brucäus zu Rostock auf die Anfrage, wie es ihm ergehe? er sei aufgeregt, schlaflos, von krampfhaften Zufällen, Kopfweh und Schwäche des Magens geplagt, und fügte die dringende Bitte bei, ihm heilbringende Mittel und neue Vorschrift des Lebens senden zu wollen. Er trug mit Ergebung und auf den eigenen Irrthum deutend, der bei blühender Jugend ihn in des Lebens Wirren geführt, sein Leid. In ernster, entsagender Stimmung schrieb er fast gleichzeitig "des Heinrich Husan Wunsch,"


1) Diese Canzleiordnung ist gedruckt bei v. Kamptz a. a. O. Bd. V, S. 314 - 324.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 107 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

welcher den glücklich preis't, der in Gottesfurcht dem Weltleben entsagend, die Pflicht übt, mit gewordenem Loose zufrieden, frei vom Streben nach Ruhm und Reichthum wie von Ueberlast der Geschäfte, nicht durch träge Ueppigkeit an Geist und Körper entnervt, ferne von dem überall in Schulen, Kirchen und Gerichtshöfen erschallenden Gezänke und der schlüpfrigen Bahn des Hoflebens. Ein solches Loos verdienter Ruhe in häuslichem Glücke wünscht er sich als seines Wirkens belohnendes Ende 1 ).

Es nahte die dreijährige Dienstzeit Husans ihrem Schlusse. Seit dem October des Jahres 1569 ward über seine neue Bestallung als Canzler und Rath, meist durch Andreas Mylius, verhandelt. Da ihm wiederholt Sold und Begnadigung rückständig geblieben, - wie er denn am 11. Juni 1569 um Erlegung der Ostern fälligen 1000 Rthlr. des Gnadengeldes unter förmlichem Widerspruch gegen die Nichterfüllung der herzoglichen Verpflichtung dringend ersuchte, - so verlangte er Anweisung auf eine bestimmte Person zur Zahlung. Dieses ward nach einiger Besprechung gewährt. Aber das mangelhafte Canzleiwesen, besonders die Versendung in der rostocker Sache und die Anklage Spedts erschwerten den Abschluß. Lange betrieb er vergeblich gerichtliche Ladung der Angeber, vielleicht mit des Herzogs Willen behindert, der Spedts Arglist und Trug zwar erkannte, doch ihn als Diener des Kaisers und Vertrauten gewichtiger Männer am Hofe zu Wien in manchen geheimen und gefahrvollen Händeln gebrauchte, auch mit Geldsummen ihm verhaftet war. Denn am 18. April 1569 forderte Spedt mit der Miene beleidigter Unschuld einen offenen Rechtstag gegen Husan, der ihn vor den Land= und Hofräthen als flüchtigen Verläumder beschimpfe. Die Ladung geschah nicht und vermuthlich hatte der umherziehende, vom Herzoge Ulrich mit Haft bedrohete Ritter dies sicher erwartet. Nach Husans Worten blieben die Ankläger im alten Werthe, während er als ein gebranntes Kind das Feuer scheuete und gemäß einem Schwur mit Spedt oder Molinus nahe oder ferne nimmer wieder versandt sein, auch mit Jenem niemals in demselben Rathe noch an dem nämlichen Tische sitzen wollte.


1) Husani dierum domin. preces annivers., initio: "H. Husani Cancell, votum anno 1569." Der Brief an Brucäus bildet die fünfte Elegie des ersten Buches, in der Sammlung des Chyträus fol. 75. Der Wunsch - das. fol. 65, - hebt an:

"O animi felix, o parte beatus ab omni,
O immortali proximus ille Deo,
Quem docuit mundi valedicere moribus huius
In verum pictas obsequiosa Deum."

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 108 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Deshalb verweigerte er fernere Versendung in der rostocker Sache, außer im Gefolge der Herzoge und in Gemeinschaft anderer Räthe, begehrte auch ausdrückliche Bezeichnung des Spedt und Molinus als Verläumder und neuen Schutz gegen dieselben. Als der Herzog die bezügliche Stelle im Entwurfe der Bestallung durchstrich, war er am 16. October 1569 entschlossen, lieber die Verhandlung zu schließen und den Stab weiter zu setzen, als hierin zu weichen. Doch Joh. Albrecht strich abermals in einem andern Entwurfe vom 26. October jenes Verlangen und auch in dem letzten vom 16. December erfüllte er es nicht ganz. Da fügte Husan dieser Stelle bei: wenn der für mich wichtigste Punct, den Spedt und Molinus betreffend, nicht ausgeführt wird, so bin ich zur Aufhebung des Vertrages gezwungen. Indessen hatte die Festigkeit Husans in Verfechtung der Ehre den Herzog vermocht, des Molinus Verhaftung kurz vor dem 10. December zu gestatten. Husan führte mit Nachdruck die rechtliche Verfolgung desselben, so daß dieser am 10. Januar 1570 zu Güstrow vor dem höchsten Gerichte die Anklage zurücknehmen mußte und überdies mit weiterer Klage von den Rostockern in derselben Sache bedroht blieb. Auch gegen Spedt hatte er am Ende des Jahres 1569 Ladungen des Hof= und Landgerichts erwirkt. Dieser suchte sich alsbald zu rächen, indem er, wie schon am 18. October von Preßburg, am 5. November von Wismar aus dem Herzoge schrieb: Husan wolle in den Dienst des Kaisers ziehen, der Herzog möge ihn zu eigener Verkleinerung nicht aufhalten, und am 10. December demselben: was der aberwitzige Canzler mit Molinus zu thun habe, sei ihm unbewußt, doch müsse dieser gegen Bürgschaft der Haft entlassen werden 1 ). Bald darauf am 10. Januar 1570 schützte Spedt gegen erneuerte Ladung des höchsten Gerichts als Einrede vor: er sei vom Kaiser mit hohen Gerechtsamen begnadigt, nach denen er nur beim kaiserl. Hof= und Kammergerichte beklagt werden könne; da er überdies des Kaisers Geschäfte


1) In diesen und manchen andern Briefen wundert sich Spedt, daß ihm der Herzog auf so viele Schreiben nicht antworte, spricht von wichtigen Verpflichtungen beim Kaiser, der eifrigen Betreibung des großen Planes und der herzogl. Geschäfte, wie in der Rostocker Sache, den Irrungen mit H. Ulrich, der Schuldentilgung und Versorgung der Söhne Joh. Albrechts, beschwert sich aber gleichzeitig, daß dieser seinem Rathe nicht folge, undankbar gegen ihn sei, mahnt auch schamlos und unaufhörlich um die ihm geschuldeten Geldsummen. Sehr bezeichnend schrieb damals Mylius über den Ritter an Joh. Albrecht: "remitto Spediana; mira mihi aut noua nequaquam acciderunt. Hoc miror, celsitudinem T . consuetudinis ac naturae potius improbi hominis oblitum quicquam amplius credere potuisse." Und Mylius pflegte vorsichtig und milde zu urtheilen!
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 109 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

führe und dennoch Ladungen erhalte, so bitte er, den Husan in die verwirkte Strafe von 40 Mark löthigen Goldes zu nehmen. Dieser wollte zwar nach vergeblicher dritter Ladung Spedts Güter gerichtlich verzeichnen lassen, stand jedoch bald, wahrscheinlich dem Wunsche des Herzogs entsprechend und sich am Wiederruf des Molinus genügend, von weiterer Verfolgung zurück.

Unter solchen Reibungen war die neue Bestallung noch im Februar nicht zur Vollziehung gekommen und der Herzog dem Husan, wohl wegen dessen gereizter Verfolgung der Angeber, ungnädig gesinnt. Angeblich ruhend oder im verschlossenen Gemache eigene Geschäfte betreibend, versagte er ihm mehrmals den Zutritt, so daß Husan am 10. Februar 1570 ihm meldete: er wisse nicht mehr, zu welcher Zeit er gelegen oder ungelegen komme, noch woran er recht oder unrecht thue. Endlich in den ersten Tagen des März ward die neue Bestallung vollzogen, anscheinend nach dem Wunsche des Herzogs ohne Bezeichnung der Angaber, indem er am 24. März dem unzufriedenen Husan die kalte Fassung des Dienstreverses verwies und dieser am 26. d. M. einen zweiten verfasste. Die Bestallung verpflichtet - in den entschiedenen Puncten der letzten Entwürfe und nach dem Reverse - den Husan auf neue vier Jahre, von Ostern 1570 bis dahin 1574, als Canzler und Rath des Herzogs; dieser erhöht seine Besoldung auf 400 Rthlr. nebst 100 Rthlr. an Weingeld und stattlichen Nebeneinkünften; verheißt ihm ein Gnadengeld von 4000 Rthlrn., Ostern 1570 mit der Hälfte, im Reste jährlich mit 500 Rthlrn, zu erlegen, und bestimmt den Secretair Peter Friedrich zur Zahlung. Husans verdienstvoller Eifer wird von Neuem gerühmt, seine ausgedehnte Gewalt, wie die Grenze seiner Verpflichtung als Canzler in gemeinsamen Landessachen bestätigt, die Rechtspflege ihm besonders empfohlen, endlich größere Hülfe in der Führung der Geschäfte und fernere Verbesserung des Canzleiwesens ihm zugesagt. Auswärtig und namentlich in der rostocker Sache soll er nur dann versandt werden, wenn seine Person nicht zu ersetzen ist und die Herzoge selbst oder mehrere Räthe nach genauer Anweisung mitziehen. Aus besonderer Gunst werden ihm neben dem Holzgelde eines der größten Flußschiffe mit Brennholz, täglich zu jeder Mahlzeit 2 Reihen herzogl. Tafelbrode und zum Ehrenkleide im dritten Jahre 12 Ellen Sammet und 16 Ellen Dammast verheißen.

Husans Vorsicht in der rostocker Sache war in so ferne begründet, als diese weitere Sendungen an den Hof des Kaisers hervorrief und Joh. Albrecht den Spedt nochmals in diesen und andern Händeln verwandte. Es erging im März

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 110 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

1570 an die Herzoge ein geschärfter Aufruf, einen weitern Rechtstag in Prag zu beziehen, wo schon seit dem Februar Rostocks Gesandte der Entscheidung harrten 1 ). Von Zasius und Spedt getrieben, der nach "Stechpfennigen" gelüstend, unter Andern die nöthigen Geschenke zu Prag dem Herzoge empfahl, ging dieser am 22. März mit geringem Gefolge über Küstrin eilig nach Prag. Am 24. März erließ er von Spandau aus an Husan und Joachim Krause dringende Befehle, ihm auf dem nächsten Wege zu folgen, da er zu Prag ihres Rathes bedürfe. Husan, durch gleichzeitige Erlegung fälliger 2000 Rthlr. des Gnadengeldes und Ausrüstung mit Reisemitteln ermuntert, zog mit Krause seit dem 3. April der böhmischen Hauptstadt zu. Hier war Joh. Albrecht schon am 6. d. M., vom Kaiser gehört und hatte folgenden Tages durch Spedt die Vornehmsten der Kaiserlichen beschenkt. Am 17. d. M., gleich nach Husans Ankunft, begann die Verhandlung und zog sich, da jede Partei einzeln gehört ward, unter großem Mißtrauen hin. Noch schien Einiges den Herzogen günstig, als plötzlich in den erstenTagen des Mai der Vicecanzler Zasius starb und mit ihm Joh. Albrecht wie Markgraf Johann "den besten Stein aus dem Brette verloren". Husan, obwohl viel mit den Kaiserlichen verkehrend, wobei ihm Spedt oftmals auf der Ferse blieb, auch anscheinend mit Anträgen zur Nachfolge in des Zasius Amte beehrt, verkannte doch nicht die trübe Seite des glanzvollen Lebens und der Staatskunst am Kaiserhofe 2 ). Fast immer der Erste im Reden und Schriftenfassen suchte er die schleichende Verhandlung zu beeilen, wenn gleich seine innerste Meinung von dem mißlichen Streite in dem Worte sich aussprach: "wen Gott strafen will, den steckt er in eine böse Sache".


1) Zacharias Wels, des Herzogs Ulrich Rath, meldete am 14. März von Prag aus: "Kais. Majestät wollen sich nicht spotten lassen; Hertzog Joh. Albrecht hatt mit seinen Speten so guten Wind bei Hofe nicht, als die Leut reden."
2) Er bezeichnet sie in den Acten mit scharfen Versen:

"Aula dedit nobis rescripta notata papyro,
Et sine mente sonos et sine corde manus."


"Scriptum est in porta: pro verbis verba reporta."

Nach des Zasius Tode verhieß Joh. Albrecht dem neuen Vicecanzler Dr. Weber eine Gabe von 2000 Rthlrn. Gleichzeitig empfahl Zacharias Wels dem Herzoge Ulrich den kaiserl. Secretair Erstenberger als einen "gutwilligen Man, so etzlicher vorehrung wirdig". Er erhielt auch wirklich mit seinem Collegen Obernburger zusammen 200 Goldgulden. Aehnlich verfuhren aber auch andere Fürsten und nicht minder die Rostocker! - Der Rechtstag zu Prag ward noch dadurch merkwürdig, daß Herzog Ulrich, seines Bruders "practiken vnd vnterbawung" in dem eigenen Streite fürchtend, von Dresden und dem Carlsbade aus dessen Treiben zu Prag sorgsam verfolgte, auch sich einmal vom Erscheinen daselbst kaum vom Kurfürsten August zurückhalten ließ. - Vgl. Franck, a. a. O. Buch X., S. 184; v. Rudloff, a. a. O. Bd. I., S. 208.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 111 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Wirklich erkannte am 17. Mai der Abschied - ungünstig genug - die Fortführung des Streites auf dem Reichstage zu Speier in drei Rechtssätzen, nachdem mit Mühe ein Erkenntniß auf Zerstörung der Feste verhindert war.

Die innern Landessachen führte Husan strebsam, folgerecht, unverdrossen in Widerwärtigkeit fort. Die ihn zuweilen wohl aufregende und kränkende Verhandlung über seine neue Bestallung hatte ihn hierin nicht irre gemacht. Denn gleichzeitig wirkte er unter Andern rühmlich mit zur Begründung des landesherrlichen Kirchengerichtes zu Rostock, welches in der Kirchenordnung, sowie auf dem Landtage zu Güstrow im April 1555 verheißen, und seitdem öfterer von rostocker Gelehrten angeregt war. Um die Ordnung und Einheit in Kirche und Schule zu erhalten, ward dessen Errichtung, unter dauerndem Widerspruche Rostocks und der Ritterschaft, seit dem J. 1569 nachdrücklich betrieben. Am 31. Jan. 1570 ward die Ordnung des Gerichtes erlassen und am 8. Februar dasselbe mit Gütern bewidmet. Husan hatte das heilsame Werk nach Kräften gefördert und namentlich den Entwurf der Consistorial=Ordnung 1 ) im ganzen Umfange mit großem Fleiße geprüft und gebessert. - Nicht anders erwies er sich im fortgehenden Zwiste der Herzoge, welchen die Einmischung des Kaisers und fremder Fürsten nur bitterer machte. Während hier seine zuweilen kunstvolle Mühe an dem Sinne und Streben der Streitenden scheiterte; trat Joh. Albrechts Noth sichtbar und bedenklich hervor. Im Jan. des J. 1570 kündigten viele Gläubiger ihre Forderungen im Gesammtbetrage von mehr als 100,000 Thaler ihm auf; nicht ferner wußten seine geschickten Geschäftsführer Geld zu schaffen, so daß er oft heftigen Wucherern, wie den Pichten zu Leipzig, anheimfiel und Kleinodien sogar an eigene Diener, wie an Friedrich Spedt, verpfänden mußte. Husan, Mylius und Andere beklagten die heillose Lage des in vieler Weise trefflichen Fürsten, der ruhelos und in Hader dahin lebte und dessen schwere Belastung die Verwaltung und Rechtspflege störte. Aus den Acten erhellt, daß diese Männer keine Mühwaltung flohen, das Uebel zu mindern und die inneren Streitigkeiten zu heben. So seit dem Jan. 1570 zu Güstrow, wo neben dem Rechtstage und Umschlage die brüderlichen Irrungen verhandelt wurden; immer erstrebte Husan Mäßi=


1) Dieser Entwurf findet sich in Urschrift bei den Acten. Die erste öffentliche Sitzung des Gerichtes, deren Chytraeus freudig gedachte, fand am 27. März 1571 statt. Vgl. v. Rudloff, a. a. O. Bd. I., S. 214. Später verfocht Husan auf den Landtagen gegen die Stände die Bedeutung und Nützlichkeit des Consistoriums.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 112 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

gung des Zwistes oder rascheren Betrieb der einzelnen Puncte. Als Joh. Albrecht seit dem Februar strengere Erlasse des Kaisers zur Ausgleichung nachsuchte, deutete er wieder auf das Nutzlose solcher Bemühung hin. Am 19. März erhielt er neben Joachim Krause Vollmacht, die Sache zu führen, während der Herzog selbst sich zu Prag um des Kaisers Gnade auch in diesem Streite bemühete. Obgleich dieses fruchtlos blieb, mußte doch Husan im Juli umfängliche Schriften verfassen, den Kaiser von Neuem zu gewinnen. Am 3. August ward er mit Mylius zum Herzoge Ulrich nach Stargard gesandt, um dessen strengere Mitwirkung gegen Rostock und die Ausgleichung der eigenen Irrung zu fördern. Doch Jener verharrte in Unwillen und ging auf die meisten Wünsche des Bruders so wenig ein, daß die Räthe am 5. August sich in Aufregung trennten. Husan erachtete, daß der Zwist das Wohl des Landes gefährde und rieth am 7. August mit Mylius dem Herzoge, weiteren "Argwohn und Beschuldigung" zu meiden.

In der rostocker Sache hielt er am 20. Juni bei einer Besprechung der Landesherren zu Sternberg dafür, den Streit nicht ferner auf den weitläufigen Rechtsgang zu stellen und erbot sich, entweder drei Jahre umsonst dienen oder ein Schelm heißen zu wollen, wenn den Herzogen auf dem Reichstage zu Speier selbst gegen Bürgschaft die Festung und Accise wieder eingeräumt würden. Joh. Albrecht blieb jedoch um so mehr bei der strengeren Ansicht, als der rostocker Rath, gedrängt vom Pöbel und einigen Geistlichen "so gegen die Festung predigten", im Juni den Doberaner Hof mit Gewalt einnahm, die Bürger in Waffen rief und die herzoglichen Erlasse wegen der Accise zerriß 1 ). Husan hielt nochmals am 25. Juli zu Dobbertin im geheimen Rathe dafür: die Herzoge müßten zwar ihre Gerechtsame mit Kraft vertreten, doch zugleich den Streit bald zu schlichten suchen. - Gegen Ende August zog Joh. Albrecht mit ihm, Mylius und Andern auf den Reichstag zu Speier; am 1. Sept. war er 150 Pferde stark zu Nordheim, am 3. zu Cassel, am 7. zu Marburg und seit dem 15. d. M. zu Speier. Den Husan ermüdeten zwar die Beschwerden der Reise und die Bankette an den Höfen "der Herren und Freunde", doch schrieb er fast täglich in gemessenen Raststunden zahlreiche Erlasse, namentlich vom 28. August bis 4. Sept. wegen des Kirchengerichtes zu Rostock. In Speier, wo wegen Theurung und Krankheit wenige Fürsten


1) Vgl. Franck, a. a. O. Buch X., S. 185, 186; v. Rudloff, a. a. O. Bd. I., S. 209.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 113 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

erschienen, 1 ) sah er seine Ansicht in der rostocker Sache bewährt. Der Kaiser, die Vermählung seiner Tochter Elisabeth mit Carl IX. von Frankreich betreibend oder der Jagd mit den gezähmten Leoparden obliegend, war in Geschäften übel gelaunt. Als Joh. Albrecht seit dem 23. Sept. den Streit in der Verhandlung mit den Kaiserlichen wenig gefördert sah, erbat er Richter aus der Mitte der Reichsstände. Der Bericht der Kaiserlichen an diese erschien dem Herzoge so ungünstig, daß Husan am 24. Octbr. gegen einige Ausdrücke desselben Verwahrung einlegen mußte. Meistens redete dieser an der Spitze der Räthe, verfaßte manche der vielfachen Schriften, führte auch Briefwechsel mit den Statthaltern daheim. In Joh. Albrechts Namen wirkte er in den Reichssachen mit, wie bei Berathung der Gesandtschaft der protestantischen Stände nach Frankreich, und hielt Vorträge im Fürstenrathe, wie über die drohende Kriegsmacht der Moscoviter im baltischen Meere. Inzwischen blieb auch das Einbringen der Rechtssätze vor den Reichsständen fruchtlos und der Kaiser schlug nochmals eine Vertragshandlung vor. Als Johann Albrecht sie abzulehnen geneigt war und deshalb Rath mit den Seinigen hielt, redete Husan: "die Pflicht, so ich geschworen, vermahnet mich, dasjenige zu reden und zu rathen, so dem Herrn zu Ehren und Nutz gereichet und dagegen vor Schaden und Nachtheil zu warnen, ohne Rücksicht auf Gnade und Gunst, Ungnade und Feindschaft oder wie das der Menschen Sinn erdenken mag; nichts ist rühmlicher einem Fürsten, als sich selbst zu besiegen und auch dem schuldigen Unterthan sich gnädig zu zeigen", - und stellte dann vor: daß Abweisung der Güte Kaiser und Reich beleidigen werde, die Festung an sich unwichtig sei, daß Stadt und Land durch den langen Zwist Schaden erlitten, der Rechtsstreit beiden Parteien große Geldsummen koste, auch des Herzogs Freude am Leben zerstöre und im Ausgange ungewiß sei. Als der kursächs. Rath. Dr. Teuber, vom Herzoge Ulrich gesandt, und Andere ihm beistimmten, ließ Joh. Albrecht den Versuch zur Güte geschehen. Doch auch dieser verfehlte das Ziel. So ward nochmals vor den Richtern verhandelt, aber nach der Voraussicht Husans am 16. Decbr. erkannt: Der Streit solle zum Beweise verstellt sein, die Festung jedoch in Beschlag bleiben. Hiezu kam noch, daß der


1) "Die Schinderey ist allhie in allen stugken vbermessig", berichteten die vorweg gesandten Diener Joh. Albrechts. Ein Hahn kostete 7 Batzen, 1 Hammel 2 1/2 Thaler; für Stube, Kammer und Küche mußte man wöchentlich 6 Rthlr. bezahlen. Der Wein war schlecht, das Gemüse meist unreif, Gegen 4000 Personen sollten im Juli binnen 8 Tagen an einem epidemischen Fieber erkrankt sein.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 114 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Kaiser sich persönlich dem Herzoge ungeneigt zeigte und auf den Festen, welche seit dem 22. Oct. der Vermählung Elisabeths folgten, angeblich nicht zu ihm redete. Doch brach Joh. Albrecht erst am 28. Nov. vom Reichstage auf 1 ). Er schiffte von Worms den Rhein hinab, wobei Husan mehrmals in des Herzogs Namen die Festgrüße der Anwohner, welche Geschenke, zuweilen mit Gesang und Dichtung, brachten, empfangen mußte. Am 6. Dec. erreichte der Zug Bonn, war am 9. zu Wesel und rastete seit dem 13. d. M. zu Bremen, von wo Husan nach Lüneburg eilte, die Ankunft in der Heimath zu bereiten. Doch harrte er hier am 23. Dec. mit dem Rathe der Stadt vergeblich des Herzogs, der wegen Eisganges der Elbe über Hamburg zog und am 28. Dec. zu Schwerin wieder eintraf.

Joh. Albrecht war unwohl, voll bitterer Gefühle heimgekehrt; es ergriff ihn ein kränkelnder, reizbarer Zustand. Sein drückender Geldmangel war durch die 16,000 Thaler betragenden Kosten der Fahrten nach Prag und Speier merklich gesteigert und schon sollten im Auslande Schmähungen gegen ihn laut werden. Unter den übelsten Bedingungen wurdenAnleihen gemacht, und dennoch nur einzelnen Gläubigern Zinsen, den wenigsten Dienern der Sold erlegt. Als dieses auch Husan erfuhr und er um sein fälliges Gnadengeld vergeblich gemahnt hatte, verwahrte er sich am 24. Februar gegen Einwilligung in die nicht erfüllte herzogliche Verpflichtung. Er kündigte den Dienst zu Ostern des folgenden Jahres auf, hinzufügend, daß es nicht an ihm liege, wenn er andere Dienste erstrebe und die bestimmte Zeit nicht erfülle, zumal er gezwungen werde, alle Last des Tages zu tragen. Auch Ostern 1571 erhielt er seine Besoldung nicht, was ihn in eine mißliche Lage brachte, indem er selbst Anderen schuldete und sein früher Erworbenes auf Renten ausgethan hatte. Er mahnte deshalb von Neuem, nachdem er zuvor auch über andere Puncte, wie seine Amtswohnung und den Mangel eines Arztes am Hoflager


1) Am 26. Oct. gab Joh. Albrecht den Fürsten und Gesandten ein reiches Banket, dessen Tafel mit dem Zuckerwerke an 200 Gerichte darbot. - Der Gesandtschaft nach Frankreich ordnete er Heinrich v. d. Lühe bei, dessen geheime Anweisung Husan abfaßte. Dieser sollte durch seine Rede im Fürstenrathe über die "Armada der Moscoviter" die Gefahr der Ostseeländer zur Sprache bringen. - Neben dem Rangstreite trat auch hier der Religionseifer hervor, indem z. B. unter den Protestanten die Grabschrift "des Poeta Maier zu Wittenburg" über den fälschlich todtgesagten Papst Pius V. viel verbreitet ward;

"Papa Pius quintus moritur. Res mira, tot inter
Pontifices tantum quinque fuisse pios."

Ueber die meklenb. Sachen auf dem Reichstage zu Speier vgl. Franck, a. a. O. Buch X, S. 186, 187; v. Rudloff, a. a. O. Bd. I., S. 208, 211; einen Ausflug Joh. Albrechts nach Straßburg erwähnt unter Andern v. Lützow, a. a. O. Bd. III., S. 117.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 115 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

geklagt hatte. Diese zuweilen heftigen Vorträge, sein Verhalten in der rostocker Sache und besonders eine ihm angeschuldigte Eigenmacht in der Führung der Staatssachen regten den Zorn des Herzogs gegen ihn auf, der ihn mehrmals nicht hörte und im Laufe des Maimonats das Canzleisiegel von ihm zurücknahm. Dieses sah er als entscheidendes Mißtrauen und stillschweigende Enturlaubung an, so daß er zur Stunde seine Entlassung begehrte. Da sandte ihm am 27. Mai der Herzog das Siegel zurück, mahnte ihn aber an die Vorschrift der Raths= und Canzleiordnung, welcher zuwider er in Verabschiedung der Rechtssachen das Bedenken der übrigen Räthe nicht eingeholt habe und schärfte ihm die Befolgung anerkannter Geschäftsweise ein. Die Sache ward unter des Mylius Vermittelung beigelegt, zumal einige Räthe auch auf des Husan Ruf nicht erschienen und andere, welche während seiner Entfernung vom Hoflager die Geschäfte geführt hatten, nun, da er wieder mit Ernst waltete, ihm zu helfen wenig bereit waren. Doch blieb er entschlossen, den Dienst des Hofes zu meiden, obgleich er in Kurzem die Rückstände des Soldes und Gnadengeldes erhielt, auch mehrmals nach dieser Zeit sich der ganzen Gnade des Herzogs erfreuete.

Daß Husan in der Pflege des Rechtes sorgsame Untersuchung, gerechten Spruch und ernste Vollziehung nach Kräften erstrebte, erhellt aus dem Zeugniß der Rechtsfälle selbst. Durch Pflichttreue und Ernst suchte er das obrigkeitliche Amt in des Volkes Achtung zu sichern. Es ist erwähnt, wie er mit Nachdruck gegen untere Richter, namentlich in den Städten, verfuhr; nicht anders erwies er sich fortgehend auf Rechts= und Vergleichstagen, in Verabschiedung der Parteisachen und in besonderen Aufträgen, wie der Errichtung des die Vasallen bedrohenden Mannengerichtes, 1 ) welches am 27. und 29. Juni, nach mehrfacher Verhandlung auf dem Rathhause Schwerins, wirklich bestellt ward, um die unerlaubten Veräußerungen von Lehnen zu strafen. Wenn dieses und manches Andere vor der Macht der Zeitumstände zerging und die Sitte des Landes, schwere Verbrechen in vielen Fällen mit Geldbußen zu sühnen,


1) Es ward aus sechs "pares curiae", nach einigem Sträuben derselben, unter dem Land= und Hofrath Joachim Krause auf Varchentin, als Lehnrichter, zusammengesetzt. Unter den vier beklagten Parteien waren die Holstein auf Ankershagen und die Devitz auf Milzow. Das Gericht sollte in dreimonatlichen Fristen verfahren und am Donnerstag nach Michaelis 1571 die erste Sitzung zu Schwerin halten. Husan hat die Verhandlung über die Errichtung niedergeschrieben und anscheinend auch geleitet. Der Lauf der Landtagsgeschäfte hemmte die Wirksamkeit des Gerichts, welches hauptsächlich um die Vasallen zu schrecken bestellt sein mag.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 116 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

die Wirksamkeit der Obrigkeit hemmte, so verfolgte er doch als Canzler und Rath im Ganzen eine rasche und gerechte Pflege des Rechtes. Die Strenge war ein Bedürfniß der Zeit; kein Laster, sagt er in einem Erlasse v. J. 1569, sei dieser Lande so gemein, als Todtschläge und landfriedensbrüchige Thaten. Aber er wußte auch neben der Strenge ohne Vorurtheil und milde zu richten. Denn in der peinlichen Rechtsansicht erhob er sich zu den trefflichen Grundsätzen der Carolina über den Beweis des Verbrechens. Er gebrauchte weise die gesetzliche Freiheit des richterlichen Ermessens und wies namentlich in den Hexenprocessen die Richter auf Vorsicht und Menschlichkeit hin. Wiederholt sagt er in Erlassen an untere Beamte: man müsse sorgsam nach genügenden Anzeigen zum peinlichen Verfahren, besonders aber zur Marter forschen, man müsse die Weiber nicht wie Hunde halten. Es sei viel leichter, berichtet er im J. 1572 dem Herzoge Ulrich, Menschen hinzurichten, als das Urtheil zu rechtfertigen; kaum gewissenhaft genug könne man sein in Anwendung der Marter. In einem herzoglichen Befehle an den Rath der Stadt Sternberg vom 27. März 1572 sagte er: der Rath habe ein armes altes Weib ohne genugsame Anzeigen foltern lassen, bis diese, ohne doch schuldig befunden zu sein, elend dahin gestorben; wann denn Niemand unverhörter Sachen und ohne zu Recht erhebliche Anzeigen peinlich zu befragen sei, ein so unchristliches Verfahren nicht könne gestattet werden und ungestraft bleiben, so solle der Rath bei schwerer Strafe sofort über den Vorgang beweislich berichten. Und endlich in einem Erlasse vom 2. April 1572 an denselben: er solle dem abgesetzten Stadtvogt gegen Bürgschaft häusliche Haft verstatten und diejenigen aus dem Rathe, welche dem Gerichte über die todtgepeinigte Frau obgelegen, namhaft machen, um sie gebührlich zur Strafe zu ziehen, und ebenso dem Angeber ernstlich auferlegen, daß er sich sofort mit dem Landesherrn ob seines Verbrechens abfinde. - Wirklich sind trotz des schmachvollen und sinnlosen Eifers mancher Untergerichte damals viel weniger Opfer jenes Wahnes gefallen, als in den jammervollen Tagen des folgenden Jahrhunderts.

Die nun beginnende Zeit der Landtage ist im Leben Husans ein glänzender Punct, in der Geschichte des Landes minder leuchtend. Joh. Albrecht hatte nochmals zu Speier den Kaiser ersucht, dem Herzoge Ulrich die Gewährung des größeren Theils der künftigen Landeshülfe zu empfehlen. Doch war auch dieses vergeblich und Ulrich wollte sogar - Jan. 1571 - im rostocker Streite sich von ihm trennen, was jedoch als zu

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 117 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

gefahrvoll unterblieb. Nun trat er mit einer Forderung von 194,000 Rthlr. aus der Zeit der alleinigen Landesverwaltung gegen Ulrich auf, und suchte dann, als diese mit Unwillen verworfen ward, im Laufe des Sommers 1571 in eigenhändigen Briefen Ulrichs Gemüth zu beugen. Allein aus diesem sprach gekränkter Sinn und der feste Entschluß, dem Rechte nichts zu vergeben, so daß Jener bat, den bitteren Zank, welcher das Leben verkürze, zu meiden, und sich Beide mahnten, das Gewissen zu wahren 1 ). Am 17. Juli entschloß sich Joh. Albrecht im Stillen, aus der Noth eine Tugend zu machen; er bat Ulrich nochmals, doch erfolglos um Hülfe und sandte am 26. Juli dessen letztes Schreiben an Husan und Mylius zur Prüfung. Als Beide, auf die Gefahr des Verzuges und das unentschiedene Recht deutend, zur Einstellung des Streites und zur Fügung in das Nothwendige riethen, auch in einer neuen Werbung bei Ulrich am 10. und 11. August 1571 nichts als Ausdehnung des Grolles bewirkten, erklärte sich Joh. Albrecht bereit, die künftige Hülfe gleich zu theilen. Um diese zu erreichen, mußten acht Landtage gehalten werden, deren Verlauf dem Husan zwar Lob, doch auch Hader und Täuschung, dem Herzoge Zorn und Kummer brachte. Husan leitete die Geschäfte im Sept. in vertraulicher Besprechung mit einigen Landräthen und Lehnleuten ein, die Umstände darlegend, aus denen unwiederbringliches Unheil einem uralten Fürstenhause erwachsen müsse, wenn dem Herzoge nicht baldige Hülfe geschehe. Dann hob er am 16. Oct. auf dem Landtage zu Güstrow, um die ständische Berufung auf die Reverse aus den J. 1555 2 ) und 1561 zu schwächen, die veränderten Zeitumstände hervor und wies auf das seltsame Loos hin, welches einen hochsinnigen Fürsten bei Land und Leuten den Verfall der Ehre erleben lasse. Die Beschwerung desselben sei zu groß, als daß die Hülfe könne verschoben werden, und die Stände wären ja von Gottes=Natur=Rechts= und Gewohnheitswegen zur Hülfe verpflichtet. Aber diese lehnten unter vielfachen Klagen über Bedrückung und Unvermögen das Ansinnen ab und zogen trotz der Ermahnung, zu bleiben, nach drei Tagen


1) Die Schuld der Irrungen fällt nicht auf Joh.Albrecht allein, der sogar, freilich halb scherzhaft, im Sept. 1569 an Zasius schrieb: "mein Bruder thut sich vff die vertrege zihn, welches mich warlich sehr befrembden thut; ist war, das wir derselbigen woll funfzehn haben auffgerichtet, aber darunter ehr keinen 15 Stunden gehalten."
2) Der Revers vom 5. Juli 1555 ward auf dem Ausschußtage zu Güstrow den "Mannen und Städten", welche 487,300 Gulden landesherrliche Schulden übernahmen, zur Erhaltung "ihrer wohlhergebrachten Freiheiten und Gerechtigkeiten" ertheilt. Am 25. Sept. 1561 ward derselbe auf dem Landtage zu Güstrow erneuert.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 118 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

von dannen. Um sie günstiger zu stimmen, war Husan mit Mylius und Krause bis in den Nov. zu Güstrow bestrebt, jene Klagen zu mindern, führte und schrieb die Berathung nieder und fertigte treffliche Erlasse auf die Beschwerden. Ein neuer Landtag wurde mit Strenge nach Güstrow berufen. Hier erklärte er am 22. Jan. 1572, nicht ferner könne von der Stände Pflicht zur Übernahme der Schulden, sondern allein von den Mitteln der Tilgung geredet werden. Allein die Stände, angeblich von dem Syndicus Johann Wolf und Dietrich Plessen auf Zülow mißleitet, blieben bei dem früheren Verhalten und brachten abermals Klagen in großer Zahl vor. Auf einer landesherrlichen Zusammenkunft zu Sternberg vom 11. bis 14. März wurden fast ausschließlich die Landtagssachen berathen. Hier verfaßte Husan eine ausführliche und umsichtige Erklärung der Herzoge auf die jüngsten Beschwerden. Jene übergab er am 25. März auf dem Landtage zu Güstrow den Ständen. Diese ließen nun zwar für den Fall besserer Zeiten und der Beseitigung aller Beschwerden Neigung zu einiger Hülfsleistung blicken, aber ihre Wünsche und Klagen droheten kein Ende zu nehmen. Zahllose Händel der Einzelnen drängten sich vor und hoben fast das Wesen der Landtage auf, zumal sie sich zum größeren Theile als unbedeutend, rechtshängig oder wenig begründet ergaben. Dieser Gang der Dinge kränkte den Herzog Joh. Albrecht tief, ja erschien ihm als "Meuterei" und er beschloß, die Urheber zu strafen 1 ). Mit der zunehmenden Verstimmung desselben mehrte sich die Sorge Husans. Die große Aufgabe der Zeit war diese: den Herzogen rasche und gründliche Hülfe zu schaffen, die landesherrliche Hoheit im Kampfe mit dem Streben der Stände zu wahren, Städte und Ritterschaft über ihre theilweise unter sich feindlichen Standesrechte zu einigen und den Klagen der Einzelnen treffend zu begegnen. Husan begriff seinen Antheil an Lösung der Aufgabe und erfüllte ihn in ernsten, eindringlichen Reden an


1) Im Jan. 1574 verbot er wirklich dem Syndicus Johann Wolf, einem Ausländer, für immer das Land, weil er "durch Geschwätz und Verhetzung der Ritterschaft viele vergebliche Landtage veranlaßt habe'. Gleich hierauf bezeigte er sich in Rostock auch dem Dietrich Plessen sehr ungnädig, indem er ihm die Anstiftung der "Meutereien" auf den Landtagen und die Veränderung des von ihm - Joh. Albrecht - den Ständen übergebenen Schuldverzeichnisses vorwarf. Hiergegen beschwerte sich J. Wolf bei den Ständen und D. Plessen beim Herzog Ullich. Die Stände baten, anscheinend vergeblich, für den Erstern; doch vertrat Herzog Ulrich Beide mit Nachdruck und forderte sogar den J. Wolf auf, die Landtage ferner zu besuchen. Joh. Albrecht wollte nachher eine Hochverraths=Anklage gegen D. Plessen erheben lassen, was wegen Ulrichs Widerspruch und aus andern Gründen verblieb.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 119 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

die Stände, in unermüdet fleißiger Erwägung der Beschwerden, in sorgsamer Fassung der Erlasse auf diese und in Berichten an Joh. Albrecht, welche zur Nachgiebigkeit, wie zum rascheren Betriebe der Geschäfte anregten. Obwohl seine zuweilen rauhe Sprache und sein eilig geschäftiger Sinn dem kräftigen Widerstande der Ritterschaft und der schwerfälligen Landesweise wenig entsprach, gewann er doch das Vertrauen Mancher und die Achtung Vieler. Aber eine völlige Lösung der Aufgabe ward behindert durch den öffentlichen Geist dieser Zeit, der von Mißtrauen und dem Kampfe vereinzelter Standesrechte bewegt ward, wie nicht minder durch die in allzuschwerer Verschuldung und früherer Verheißung der Landesherren sehr ungünstig gegebenen Lage der Dinge. Am 5. Juni übergab Husan in beider Herzoge Gegenwart auf dem Landtage zu Sternberg die ebenfalls von ihm verfaßten Erlasse auf die neuen Beschwerden der Stände, mahnte diese, nicht ferner über Privatsachen den Hauptgegenstand zu vergessen und schlug ihnen die Bestellung eines Ausschusses vor. Diese verstanden sich nun unter mehrfacher Bedingung - und nachdem von den Herzogen die Einräumung der drei verheißenen Klöster ihnen zugesagt war - zu einiger Hülfe, thaten jedoch gegen die von Husan im Herbste 1571 mit vielem Bedachte geprüfte und verbesserte Polizeiordnung Einspruch und zogen von dannen, ohne daß Umfang und Art der Hülfe bestimmt ward. Husan mußte demnach einen neuen Landtag bereiten. Am 18. Juni berichtete er dem Herzoge über zu vollziehende Erlasse und noch unerledigte Beschwerden. Die bekannte Verheißung vom 2. Juli hatte er dem Stoffe nach aus allen betreffenden Acten zusammengesucht und kurz vor dem 18. Juni gestellt; sie ist nach Husans erster Fassung vollzogen und grundgesetzlich geworden. Die Zusicherung vom 4. Juli aber, nach der früheren gleichartigen Acte vom 25. September 1561 von ihm entworfen, mußte vor der Vollziehung zu Gunsten der Stände mehrfach erweitert werden. Am 3. Juli ward ein neuer Landtag zu Sternberg eröffnet, zu welchem die Ritterschaft bei Verlust der Lehne erfordert war. Er übergab hier die Erlasse vom 2. und 4. Juli und wiederholte den noch immer sich Sträubenden: "sie möchten beisammen bleiben oder einen Ausschuß bestellen, sich besser erklären und höher angreifen, als bisher, damit die Herzoge nicht genöthigt würden, an einem Orte zuzuflicken, am andern wieder einzubrechen". Endlich erklärten sich die Stände zu einer Hülfe von 400,000 Gulden bereit. Vor Erlangung derselben mußten die Art der Erhebung, die Prüfung der Kloster= und Polizeiordnung und andere Puncte

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 120 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

beseitigt werden, welches zum Theil durch einen Ausschuß geschehen sollte, da die Masse der Stände über drei bis vier Tage auf den Landtagen nicht ausdauerte. Am 10. Juli bewog Husan den Herzog, den Ausschuß schon zum 22. August nach Güstrow zu rufen, um wo möglich die Noth des nächsten Umschlags durch zeitige Maßregeln mildern zu können. Er schrieb die Anweisung für die herzogliche Gesandtschaft zum Ausschußtage und ward selbst an deren Spitze gestellt. Man fand aber den Ausschuß wegen mangelnder Ausrichtung so schlecht gestimmt, daß er mit Abzug drohete. Nur durch dringende, wiederholte Vorstellung vermochte Husan den erzürnten und kränkelnden Joh. Albrecht, die Hälfte der Kosten zu tragen. Da der ständische Syndicus nicht gleich erschien, ward vom 27 - 31. August die Polizeiordnung nochmals geprüft, wobei Husan langen und harten Streit mit dem Ausschusse bestand und doch gleichzeitig die Ergebnisse der Verhandlung niederschrieb. Als man dem Ausschusse einschlagende Gesetze anderer Länder vorlegte, wollte dieser "dergleichen Zettel" nicht annehmen. Mit Mühe ward kaum die Hälfte desselben so lange zusammengehalten, bis die Steuerweise grundleglich bestimmt war. Da Rostock sich dem Beitrage entzog und Joh. Albrecht die Zinsen seiner Schuld ferner nicht tragen konnte, mußte Husan am 23. Sept. und 29. Oct. auf zwei weiteren Landtagen zu Sternberg mit den Ständen um die Uebernahme der laufenden Zinsen handeln, wobei er oft aus dem Stegereife die landesherrlichen Antworten vortrug. Am 1. November ward ein Steueredict erlassen, aber der Zuschuß für die Zinsen von den Ständen geweigert. Als diese zugleich über die häufigen Landtage klagten, sagte Husan: "solche würden von ihnen selbst veranlaßt, indem sie stets unzeitig hinwegzögen; da sie die Hülfe bewilligt hätten, müßten sie folgerecht bis zu deren Erlegung die Zinsen tragen, welche auch kaum so groß sein möchten, als die sich selbst verursachten Zehrungskosten". Auf einem fernern Ausschußtage zu Wismar, vom 27. Nov. bis 5. Dec. legte er die umgeänderte Versicherung vom 4. Juli vor, drang aber im Puncte der Zinsen nicht durch. Weil der Umschlag nahte, mußte er auf einem nochmaligen Landtage zu Güstrow am 7. Jan. 1573, als eben Joh. Albrecht schwer erkrankt war, das frühere Verlangen erneuern. Nun übernahmen die Stände bedingungsweise auch die laufenden Zinsen, doch ward, dem Widerspruche des Husan und Mylius ungeachtet, das Schuldverzeichniß Joh. Albrechts von den Ständen geändert, um inländische Gläubiger und Bürgen zu sichern. - So endete das mühevolle Werk, dem H. Joh.

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 121 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Albrecht zu schwachem Troste, da der halbe Antheil der spät kommenden Hülfe für die Last seiner Schulden nicht ausreichte, ihm auch die Verwendung über den erhaltenen Antheil nicht vergönnt ward. Wie sehr ihn alles dieses ergriffen habe, geht aus seinem tiefen Unwillen gegen Johann Wolf und Dietrich Plessen, wie aus seinem letzten Willen hervor, in welchem er unter Andern die bedenklichen Folgen landesherrlicher Vermögenszerrüttung für Verfassung und Verwaltung des Staates warnend beklagt 1 ) - Auch hat wohl dem Lande die durch jene Bedrängniß herbeigeführte Versicherung vom 4. Juli 1572, welche die Ritterschaft als einen freien Stand ausdrücklich und gleichsam für alle Zukunft anerkannte, in so ferne zweifelhaft gefrommt, als in ihr der erste Saame für die Zwietracht gelegt war, welche Meklenburg später ein halbes Jahrhundert hindurch schwer heimgesucht hat 2 ).

Durch die Landtagsgeschäfte ward dem Husan die Canzleiverwaltung fühlbar erschwert, zumal Herzog Ulrich, minder als der ältere Bruder bedrängt, die Leitung der Dinge Jenem und dem Eifer Husans überließ, auch damals in Haussachen nach Dänemark zog. Zugleich dauerten die störenden Reisen zu Rechts= und Vergleichstagen fort. So war er am 2. März 1572 zu Güstrow, am 8. d. M. zu Lübz, am 12. Juni zu Ribnitz, wo der Amtmann Melchior v. d. Lühe plötzlich und nach der


1) "Unsere Sohne sollen auch Ihre Hauß= und Hoffhaltung vnd Außgaben dermaßen meßigen, damitt sie nicht allein nicht großer sein, dan Ihre einkommen, sondern auch, damitt Sie von Ihrem einkommen jehrlich ettwas erubrigen vnnd in vorrahtt legen vnd nicht nott sey, geld von andern zu endtlehnen, sich in schulden zu uortieffen, mitt den vmbschlegenn vnd Rentten zu quelen vnd zu plagenn, die Embter zu uorsetzen vnd schatzung auf die vnderthanen zu legenn. Dann so leichtlich als man in solchen abgrund sinken kan, also schwer ist wiederumb herauß zu watenn, auch vngleublich vnd vnaussprechlich, wie viellfelltiges vbell, Kummer, Vngelück, vorhinderung aller nottigen Hauptwerck der Regierung vnd vorderbenn in schuldmachung stecket."
2) Die Hauptacten über die Landtage vom Oct. 1571 bis 7. Jan. 1573 sind gedruckt bei Spalding, a. a. O. S. 33 - 126; die nächstfolgenden Landtage von Juni d. J. und vom Februar 1574 fehlen daselbst. Ausführlich behandelt die Geschichte dieser Zeit Franck, a. a. O. Buch X, S. 191 - 232; bloß die Ergebnisse berichtet v. Rudloff, neuere Gesch. v. M. Bd. I, S. 217 - 221; mit manchen bezeichnenden Einzelnheiten erzählt sie v. Lützow, a. a. O. Bd. III, S. 105 - 114. Da Husan einen großen Theil der Geschäfte, besonders auf den letzten Landtagen, bloß mündlich - wenn gleich meistens nach vorherigen Berathungen und Entwürfen - geführt hat, so ist bei Spalding in manchen Fällen nur der wesentliche, Inhalt seiner Vorträge und auch dieser nicht immer vollständig angeführt, wie schon aus den schriftlichen Antworten der Stände hin und wieder hervorgeht. Husan hat übrigens fast alle betreffenden Ausschreiben, Vorträge und Erlasse gefertigt, deren verständige, sachkundige Behandlung und gerundete Fassung gegen die zuweilen sehr schwülstigen und unklaren ständischen Schriften unverkennbar hervortritt, was namentlich die, auch bei Spalding gedruckten, landesh. Erlasse, welche im 25. März und 4. Juni 1572 den Ständen übergeben wurden, darthun.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 122 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Sage an Gift starb, im August zu Wismar und fortgehend an andern Orten, wohin ihn öfter schon die Landtage riefen. Doch kommen auch in dieser Zeit erhebliche Beschwerden über Versäumniß im Canzleibetriebe nicht vor und öfter wurden von den Parteien Erlasse nicht eingelöst, als vergeblich begehrt. Durch Geisteskraft, Geschicklichkeit und Fleiß besiegte oder minderte Husan die Ungunst vielfacher Umstände. In der Arbeit war er behende und ungemein ausdauernd, oft nicht nur von der sechsten Stunde des Morgens ohne Erlaß bis zur Mittagszeit um 11 Uhr, sondern auch den Abend hindurch mit Geschäften erfüllt, gewöhnlich eben so Vieles selbst ausführend, als beschließend.

Nie ließ ihn geschäftiger Drang den Werth häuslichen Glückes verkennen. Treu und sorgsam war er als Gatte, zärtlich und weise als Vater. Im Febr. 1572 schrieb er dem David Chyträus, der ihn zur Hochzeit geladen, daß nichts ihn verhindern sollte, dem Rufe zu folgen, wenn nicht die theure Gattin täglich der Abbürdung von schwerer Leibesfrucht harre und somit die Pflicht an den häuslichen Heerd ihn binde, zumal er früherhin willenlos viermal gerade zu solcher Zeit versandt sei, wie an den Hof des Kaisers und der Königin Englands 1 ) Als ihm im Mai d. J. die Tochter Anna Sophie gefahrvoll erkrankte, und ihn Boten zu Güstrow und nochmals zu Lübz ereilten, riß er sich von den Geschäften los und reiste die Nächte hindurch, um das Lager des geliebten Kindes zu erreichen und die letzte Pflicht ihm zu weihen. Wie er in der Frühe des 9. Mai dem Herzoge schrieb, wollte er die Enturlaubung des Leibarztes Heinrich Menschever zur Pflege der Kranken als die höchste Wohlthat verehren 2 ). Damals übergab er auch seinen ältesten Sohn dem Lehrer Lucas Lossius in Lüneburg zur Bildung. Dabei schrieb er ihm vom hohen Berufe


1) Husani elegiarum lib. I, eleg. 11, - in der angef. Ausg. fol. 109 -, wo er noch besonders hervorhebt:

"Praecipue quando, qui verum praestet amicum
Suppetiis promptas exhibeatque manus,
Nullus in hoc populo est, aut coruo rarior albo,
Exterus indigenas cum rogat hospes opem".

Lebhaft spricht er, fol. 91, gegen Selnecker die Liebe zur Heimath aus:

"O natale solum, quanta vi cogis alumnum
Nomen inoblito pectore ferre tuum".

2) Der Brief zeigt auch, wie ernst ihm immer die Pflicht blieb: " Non sum ea animi mollicie, ut quibuslibet curis domesticis ab officio me patiar abduci. Sed in hoc tam repentino discessu meo vicit iter durum pietas, qua liberos meos charissimos - complector. - Equidem alio et loco et tempore studiosius et maiore cum focnore, quicquid iam praetermittere me cogit necessitas, resarciam".
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 123 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

und dem edlen Wirken des Lehrers und bat ihn; das theure Kind wie den eigenen Sohn zu halten, nur dieses bedingend, daß Verehrung Gottes die Grundlage, Sprachkunde und ausdauernder Fleiß die Hauptsache jeglicher Bildung seien 1 ). - Auch für Freundschaft blieb er empfänglich. Gleiche Grundlage der Bildung und des Strebens ließ ihn sich mit manchen trefflichen Zeitgenossen verbinden, wie mit David Chytraeus, welchen er den größten Lehrer der rostocker Hochschule nennt; ehrend preis't er dessen erste Gattin und wünscht ihm in zweiter Ehe gleiches Gedeihen. Ein theurer Freund war ihm Hermann Vechtold, Lübecks Syndicus. Als dieser im Dec. 1572 plötzlich verschied, weihte er ihm, als einem Manne von seltenen Geistesgaben, großer Wissenschaft, Weltbildung und edler Gesinnung ein rühmendes Andenken. Den Johann Freder zu Rostock schätzte er hoch und sandte auch ihm, als er sich im J. 1573 mit Margaretha Chytraeus verband, glückwünschende Verse, in denen seine Geschichtskunde und Laune sich ausspricht 2 ). Mit dem Nathan Chytraeus theilte er die Neigung zur Völkerkunde und Dichtkunst; dem Caselius flößte er durch Schrift und Rede hohe Achtung ein.

Ueberlast der Geschäfte, Ungunst der Umstände und leibliche Schwäche ließen ihn seit dem J. 1572 den Wunsch nach Ruhe, nach häuslichem und wissenschaftlichem Leben dringender hegen. In den Sendschreiben an Lossius und Nathan Chyträus klagt er, daß die unablässige Sorge mit fremden Geschäften ihm die Ruhe des Geistes zerstöre, daß er viel leeres Geschwätz der Thoren zu hören, auch im Umgange mit zweideutigen Männern, welche die Gunst der Mächtigen erstrebten. Alles zu fürchten habe, daß er für Andere die Mühen der Arbeit tragen und ängstlich die Schläge der Stunde nachzählen müsse, oftmals im Hader der Tageshändel von beiden Seiten Streiche empfange und


1) Husani elegiar. lib. II, eleg. 12 - , in der angef. Ausgab. fol. 112, -:

"Ergo rudimentum studiorum ab origine prima
Ponat in autoris cognitione sui.
Scire viatori quid prodest, quo sit eundum,
Si quae sint mediae nesciat ille viae?"

2) Das Schreiben an Freder sh. in Husani elegiarum lib. I, eleg. 6, in der angef. Ausgabe fol. 75. - In dem Andenken an Vechtold, lib. II, eleg. 8, fol. 105 das., berührt er - etwas übertreibend - die Gebrechen der Zeit:

"Cum tot ubique sacris euertant templa Sophistae
Litibus et bellum voce manuque gerant.
Cum tot ubique mali grassentur in omnibus aulis
Vix ut adhuc animam languida regna trahant.
Cum tot ubique mali labefactent oppida cives
In patrae clades excidiumque suae".

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 124 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

die verborgenen Leidenschaften der Menschen gewahre. Sein Trost sei in seltenen heimlichen Stunden der Umgang mit den Musen, besonders die Erforschung der bilderreichen Geheimnisse der heiligen Schrift, welches Streben den Geist auf Augenblicke gleichsam aus trauriger Oede in das Land der Ruhe führe. Wäre ihm vergönnt, die Jahre der Jugend zurückzurufen, so würde er um des Crösus Schätze nicht abermals an die Höfe der Könige ziehen, sondern in ruhiger Verborgenheit der Wissenschaft und dem Hauswesen leben 1 ) - Diesen Wunsch stärkte wohl der Umstand, daß er fortgehend seine Einkünfte nicht nach Verheißung empfing, sondern stückweise, durch Mahnung, immer mehr dem Zufalle, als dem Vertrage gemäß. Der Michaelis 1571 fällige Sold war ihm im Mai 1572 noch nicht erlegt; auch 650 Rthlr. des Gnadengeldes blieben ihm rückständig. Seitdem hielt er zuweilen die Strafgelder von Todtschlägern, Unzüchtigen und Friedbrechern zurück und bat den Herzog, sie auf Abrechnung nehmen zu dürfen. Auf solche Weise und dadurch, daß dieser Schulden von ihm übernahm, gelangte er zeitweise zum verdienten Lohne, obgleich er immer vom Neuem, wie seit Neujahr 1573, bedeutende Summen zu fordern hatte 2 ).

In der durch solche Umstände erzeugten und genährten Stimmung ergriff ihn im März d. J. 1573 eine schwere Krankheit, besonders das Herzklopfen so heftig, daß er am Leben verzagte. Am 5. März, da seiner Augen Licht ermattete, die Zunge starr am schweigenden Gaumen haftete und Dunkel seine Seele umpfing, gab er die Hoffnung auf und flehte um den Beistand des Höchsten, wenn der Augenblick nahe, wo er dem unglücklichen Ringer gleich auf letzter Kampfbahn streiten müsse. Als die Krankheit bis zur höchsten Gefahr stieg, blickte er auf die vollbrachte Bahn des Lebens zurück, gedenkend, wie er am Ufer der Saale sein Glück begründet, dem Vaterlande gedient habe und in weite Fernen versandt sei, wie aber bei wandelbarer Gunst und dem Treiben eines Elenden - Grum=


1) Husani elegiarum lib. I, eleg. 12, in der angef. Ausg. Fol. 110:

"Illic a strepitu vellem vulgoque remotus
Intra fortunam me cohibere meam.
Inuigilare libris, in pace latêre quieta,
Me curare domi non aliena foris".

Das Schreiben an Nathan Chyträus das. fol. 66 wird im Dec. 1572 verfaßt sein, nach den Worten des Einganges:

"Dum me Rostochiae cruciat transactio causae
Spesque tenet pacis rara metusque frequens".

2) Aehnliches begegnete dem Mylius, der seit dem J. 1570 zuweilen über Zerrüttung seines Hauswesens durch Geldnoth, so wie die ihm drohende Zukunft sehr wehmüthig klagend dem Herzoge schrieb.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 125 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

bach's - ihm trauriger Lohn geworden. Er warnt die Ehrsüchtigen vor dem Streben nach der mächtigen Nähe, welche den Diener willenlos mache, während ihr Schutz auf dem steilen Pfade des Glückes nicht ausreiche, sondern allein des Höchsten Hülfe 1 ). - Endlich wandte sich die Krankheit zum Bessern, doch blieb seine Schwäche bedrohlich. Dieses und die üble Laune des Herzogs bestärkten ihn in dem Vorsatze, den Dienst des Hofes zu räumen. Am Osterdienstage den 25. März 1573 übergab er nochmals dem Herzoge ein Gesuch um Entlassung, in welchem er entschieden und offen sich dahin erklärte: er werde nach Jahresfrist dem Herzoge sieben Jahre lang als ein unwürdiger Rath und Canzler gedient haben. Wenn diesem seine Führung der Staatssachen zum Wohlgefallen gereiche, werde es ihn hoch erfreuen, wenn nicht, ihm ein Leid sein. Wohl wünsche er, daß nimmer ein Mangel an ihm gespürt wäre. Es werde der Herzog erwägen, daß er als ein Fremdling zu vielen wichtigen und schwierigen Geschäften gekommen sei. Er habe die Canzlei ohne Ordnung und über die meisten Theile der Verwaltung ohne Nachricht gefunden. Doch werde der Herzog seinen bei geringer Hülfe und Handreichung unverdrossenen Fleiß gnädig bemerkt haben. Sein Gewissen bezeuge ihm und der Herzog nebst anderen guten Leuten hätten wohl wahrgenommen, daß er es treu gemeint und keine Mühe geflohen habe. Gerne würde er mehr gethan haben, wenn er es vermocht und die hindernden Umstände, zumal die gesammte Landesregierung, es vergönnt hätten. Doch zuweilen habe er über sein Vermögen, bei dem schweren Schaden des Bruches, zu welchem nun das oft wiederkehrende Herzklopfen getreten, die Pflicht vollbracht. Jetzt sei ihm nichts heilsamer, als die Ruhe zu suchen und der Last des täglichen Hofdienstes sich zu entladen. Er zeige, obwohl hiezu nicht verpflichtet, sein Vorhaben frühzeitig an, damit erstens der Herzog Zeit gewinne, das Amt des Canzlers, welches ja der Fürsten Herz und Mund im Rathschlagen, Reden und Schreiben sei, würdig zu besetzen, und zweitens damit derselbe, dem nun wenig zu Dank geschehe, ihn vor den Land=


1) Husani elegiarum lib. I, eleg. 3: "cum in extremo vitae discrimine constitutus, conflictaretur in tremoribus cordis, anno 1573 prid. Non. Mart." in der angef. Ausgabe fol. 72. Eleg. 4: "Cum jam exhalaturus animam videretur", das. fol. 74. Die klagende Hindeutung auf Grumbach lautet hier:

"Si modo se nostram non insinuasset in aulam
Eluuies patriae, pestis acerba ducis;
Stigma notasque gerens inferni ditis Alastor,
Versibus indignus nomen habere meis.

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 126 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

und Hofräthen zur Rechenschaft ziehen könne, falls er ihn für schuldig erachte. Er erbitte rückständige 1000 Rthlr. des Gnadengeldes, seine Besoldung, das Hof= und Ehrenkleid und andere Hebungen. Die von ihm gesammelten Acten und Nachweise über die Staatsverwaltung seien auf dem Schlosse im Gewölbe neben der kleinen Rathsstube niedergelegt. Sein Leben lang wolle er willig sein, dem Herzoge sich ergeben zu zeigen; dessen Wohlthaten werde er immer dankbar verehren und seine Kinder ermahnen, derselben zu gedenken 1 ).

Hierauf erneuerte er frühere Verhandlungen wegen anderweitiger Dienste. Es war ihm im J. 1571 bei einer großen Stadt Schlesiens das Syndikat in Aussicht gestellt; Lazarus von Schwendi hatte schon seit dem Reichstage zu Speier wegen kaiserlicher Rathsbestallung mit ihm verhandelt. Im Frühjahr 1572 stand er mit der Stadt Lüneburg wegen Dienstes in Schriftenwechsel, indem er kurz zuvor den Herzog durch einige Hof= und Landräthe wegen nicht erfüllter Bestallung um Entlassung ersucht hatte. Als ihm diese verweigert ward, bat er am 10. April 1572 den Rath, das Syndikat Lüneburgs bis zum J. 1574 ihm vorbehalten zu wollen, wogegen er zu jener Zeit der Stadt sich verpflichtete 2 ). Der Rath ging hierauf ein, erneuerte die Verhandlung Ostern 1573 nach der Genesung Husans und vollzog mit ihm am 19. Mai 1573 eine Bestallung als Syndikus auf 10 Jahre.

Des Husan Verhalten im Geschäftsleben blieb von seiner Gemüthsstimmung und dem Vorsatze des Rücktrittes ungekränkt. Der rostocker Streit, obwohl ihm von jeher Ungunst und Täuschung bringend, ließ ihn auch jetzt unverdrossen in Mühwaltung, folgerecht im Rathe erscheinen. Die Stadt, angeblich mit mehr als 400,000 Gulden eigener Schulden belastet, weigerte die Theilnahme an der ständischen Schuldentilgung und erwirkte gleichzeitig in dem alten Streite seit dem 28. Juli 1572 zu ihren Gunsten Schritte des Kaisers durch dessen Rath Zott von Perneck. Die Sache ward, wie Husan vorhergesagt, den Landesherren gefährlich. Besonders auf dänischen und


1) Ein an den H. Joh. Albrecht gerichtetes Entlassungsgesuch findet sich auch in Husans Dichtungen, in der angef. Sammlung des Chyträus, fol. 65, 66. Es scheint in dieser Zeit geschrieben zu sein und wird durch folgende Verse bezeichnet:

"Corpore dum iaceo male nunc affectus et aeger
In partesque animum diuido mille meum".
               ------------------
"Des libertatem, dederis sic omnia, tantum
Deprecor incumbens istud onoris onus".
               ------------------

2) Nebst andern betr. Nachrichten durch gefällige Mittheilung des Hrn. Rectors Dr. Volger zu Lüneburg dem Verf. zugekommen.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 127 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

kursächsischen Rath beliebten sie abermals eine Vertragshandlung zu Wismar seit dem 29. Novbr. 1572. Auch hier mußte er nach vergeblicher Weigerung an die Spitze der Geschäfte treten. Er stimmte mit Teuber für die mildere Ansicht, indem er sagte: "ich bin von Natur zu nachgebender Güte und Theilnahme geneigt; hier müssen wir noch die Bedeutung der Umstände erwägen und vor Allen halte ich dafür, zu streben, daß die Verhandlung nicht zergehe." Doch faßte er nur selten Hoffnung zum Frieden, häufig Besorgniß, und sein Eifer, die Streitenden nachgiebig zu stimmen, fand - wie es zu geschehen pflegt - bei den Parteien mehr Tadel, als Lob. Die Stadt war muthig geworden durch kaiserliche Gunst und die Herzoge, oder doch Joh. Albrecht, wurden gereizt durch ihnen günstige Erachten und die Rathschläge ihrer Sachwalde, zumal des Dr. Schrader zu Frankfurt a. d. O., eines habsüchtigen Mannes, der nicht früher seine ersten Satzschriften abgab, bis Joh. Albrecht einen goldenen Schmuck ihm verpfändet hatte. So zerfiel auch dieser Versuch, obgleich einige Räthe der Herren und Freunde mit Husan Gleiches erstrebten. Während Joh. Albrecht fürchtete, der von Perneck gedenke Rostock zu einer freien Stadt des Reiches zu machen, "damit man desto besser der Lutherischen Herr werde," sprach sich Husan - Jan. 1573 - in der fremden Räthe Gesellschaft über das neue Mißlingen der Güte so scharf aus, daß Molinus und Schrader ihm nochmals heimlich dem Herzoge verdächtigten, ohne doch Gehör zu finden. Mit Mylius war er am 22. April zu Güstrow, wo sie, in Joh. Albrechts Namen dem Herzoge Ulrich vorschlugen, mit der Stadt nochmals zu handeln, nicht mit Zuziehung fremder Räthe, noch weniger mit weitläuftiger Spitzfindigkeit des Rechtes, sondern unter sich selbst vermittelst der Landräthe, doch unvermerkt, daß dieses von den Fürsten ausgehe. Während man noch zögerte, hatte im März Rostock sich gewaffnet und die Holzwand an der Stelle, wo die Mauer gebrochen war, fester denn früher, erbauet. Durch den von Perneck war am 21. April ein kaiserlicher Kriegsmann als Sequester auf die Festung gesetzt. Nun suchten die Herzoge eine Beschlagnahme der rostocker Schiffe in den Häfen des befreundeten Dänemark nach, auch in Zukunft ihnen diese zu schließen und die Stadt von der Land= und Seeseite zu sperren. Am 5. Mai stimmte Husan im Rathe zu Sternberg dahin, zunächst nicht weitere Gewalt gegen die Stadt zu üben; seit dem 16. Juni empfahl er auf dem Landtage daselbst den Herzogen die von den Ständen gebotene Vermittelung, da in jedem Kampfe ein ehrenvoller Friede erstrebt werden müsse. Joh. Albrecht

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 128 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

zählte ihn unter die kleinmüthigen Doctoren 1 ) und bat für den Fall ferneren Uebermuthes der Stadt den Herzog Erich von Braunschweig um einen Reiterdienst wider dieselbe, wobei jedoch bestimmt ward, die Stadt nicht zu plündern. Warnemünde ward durch fünf dänische Kriegsschiffe unter dem Admiral Jürgen Appelgart gesperrt; zu Lande begann durch einen ungeordneten Kriegshaufen eine Art von Belagerung, in Folge deren die Rostocker mehrmals ausfielen und die Festung mit Bürgern besetzten. Da der Kampf ohne Erfolg blieb und das Land zu verwüsten drohte, ward seit dem 14. Juli zu Güstrow blos mit Zuziehung ständischer Gesandte ein endlicher Vertrag mit Rostock verhandelt. Husan suchte Wiederholung und Spitzfindigkeit ferne, den guten Willen der Unterhändler rege zu halten und die Parteien in Ansprüchen zu mäßigen, "wobei er befand, daß Thorheit Mühe mache." Obgleich der glückliche Schluß des Geschäftes durch eine in Rostock wirkende Friedenspartei und die Erfahrung der Kriegsübel begünstigt ward, ist doch Husans versöhnendes Streben und sein Rath, in rein vaterländischer Sache den zweifelhaften Beistand von Fremden zu meiden, so wie der Antheil, den er an der Fassung des Erbvertrages vom 21. Sept. 1573 nahm, für verdienstlich zu achten. Auch in der letzten Handlung dieses Schauspiels wirkte er ehrenvoll mit. Es war zur förmlichen Aussöhnung ein Einzug der Herzoge in die Stadt und deren Abbitte beschlossen. Als im Januar 1574 Rostock angeblich rüstete und ein Theil der Bürgerschaft den Herzogen noch feindlich gesinnt war, beriethen diese am 5. Febr. zu Doberan die Frage des Einzugs. Husan hielt im Rathe dafür, "daß man der Gerüchte ungeachtet das Werk der Versöhnung nicht sollte zergehen lassen, es würde sonst eine große Wirrniß daraus werden." Ueber Zeit und Ort der Abbitte stimmte er für den Marktplatz und den aus den Einzug folgenden Morgen. So geschah es auch. Am 8. Februar, nachdem die Abbitte geschehen, redete er zwischen den beiden Herzogen in der mittleren Halle des Rathhauses stehend, in deren Namen klar und gewaltig zu der bei Tausenden versammelten Menge, ihr die neuerwachte Gnade der Landesherren verkündend. Dieser Ausgang 2 ) gereichte den Fürsten wie der Stadt "zu Freude


1) Husan verkannte jedoch die Mängel der kaiserlichen Rechtspflege nicht. In der von ihm selbst entworfenen Anweisung für seine und des Mylius Sendung an H. UIrich im April d. J. sagt er: "man spüre die Parteilichkeit des Richters", und im Juni zu Sternberg über die letzten kaiserlichen Erlasse: "hoc est gravamen, sic attentare Caesari non licet".
2) Der glänzende Einzug und die folgenden reichen Feste sind von mehreren (  ...  )
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 129 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

und Nutz"; dem Husan brachte er Ruhm, so wie ein fürstliches Geschenk von hundert Goldgulden.

Im Uebrigen erfüllte er als Canzler und Rath bis zur Stunde des Scheidens die Pflicht mit Treue. Im October 1573 vollführte er mit Mylius seines Herrn Aufträge in Geldsachen und wegen der neuen Schifffahrt beim Rathe zu Lüneburg. Vom 17. bis 26. October leitete er auf dem Schlosse zu Schwerin mit Heinrich Below eine Reihe von Rechtshändeln der Lehnleute unter sich und mit den Herzogen ein. Seit der kränkelnde Joh. Albrecht weniger mit eigener Hand schrieb, fiel die Führung des umfänglichen auswärtigen Verkehrs meistens ihm zu. Mehrmals beklagte er das frühere Streben Joh. Albrechts nach außen als verderblich; ebenso rieth er von der Wahl mißlicher Werkzeuge, wie des Dr. Poley, zu wichtigen Sendungen ab 1 ). Er bewahrte sich, auch als die Mißlaune des Herzogs dauernd ward, dessen Vertrauen, wie in früherer Zeit. Dieser zog ihn in seinen geheimsten Wünschen zu Rathe und sandte ihn mit Mylius im April 1573 nach Güstrow, den Herzog Ulrich auf Joh. Albrechts Todesfall um die Vormundschaft über dessen Söhne zu bitten. Er berief auch beide am Morgen des 22. Decbr. 1573 als Zeugen der


(  ...  ) Zeitgenossen und später u. A. von Wettken, Geschichte der Stadt Rostock (1754, 4) S. 120 - 124 beschrieben. Vgl. Franck, a. a. O. Buch X, S. 239 - 246; v. Rudloff, a. a. O. Bd. II, S. 15 - 22. Zu der Absperrung Rostocks boten die Herzoge im Juni die Lehnleute und 500 Hakenschützen aus etwa 30 Städten auf, von denen fast die Hälfte über gänzliche Verarmung, wie gewöhnlich in solchen Fällen, klagte. Die 200 geworbenen Reiter und Lanzknechte trieben "allerlei Wuterei". Wettken hat nicht ganz unrecht, wenn er S. 120 erzählt, Molinus habe "mit seinen tückischen Handlungen" denVertrag verzögert. Wirklich führte er mit Kundschaftern zu Rostock Briefwechsel und scheint durch übertriebene Nachrichten Joh. Albrecht gereizt zu haben, der im Sommer 1573 meinte: "Rostock hatt alle die Stette angefrischt, keine muchte mehr nach ihren Landesherrn fragen".
1) Joh. Albrecht wollte Poley an die Kurfürsten von Sachsen und Brandenburg wegen der fürstbrüderlichen Irrungen verschicken. Husan schrieb dem Herzoge deshalb am 4. Dec. 1573 unter andern: "quod is negocio tauto dignam adhibiturus sit diligentiam, qui hanc Tuae Cels. rempublicam pro aliena et ad se nihil amplius pertinente habet, nemo mihi persuadebit. Darumb bitte ich vntertenig meinen pflichten nach, damit ich E. F. G. vorwandt, E. F. G. dencken doch auf die vmbstende". - Ueber des Herzogs auswärtige Unternehmungen sagt Husan schon im J. 1569 in einer Privatbemerkung bei den Acten des Hauszwistes: darin könne H. Ulrich mit Recht dem Bruder Vorwürfe machen, daß dieser durch Streben außerhalb der Grenzen seines ihm von Gott auferlegten Amtes das Vaterländische zuweilen verabsäumt habe und durch meistens leere Hoffnungen auf ungewisse Dinge arg getäuscht sei. - Dagegen schrieb auch Spedt in seinem Sinne am 29. Dec. 1569 an Joh. Albrecht: "Darumb mangelt an mir, noch in meynen eygennus nichts, sonder an meiner notturfft vnd an E. F. G. versäumniß vnd bemuhung ohnnottiger hendel, dodurch Sie die nutzlichesten, vnd rumblichesten vorlassen".
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 130 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Vollziehung seines letzten Willens, dessen Inhalt auf Theilnahme beider an der Abfassung hindeutet 1 ). Seit dem 8. Februar 1574 berieth er zu Rostock die Vorschläge eines neuen Landtages, den er am 10. d. M. daselbst eröffnete, auf welchem sich die Stände mit den Seestädten über die Landeshülfe vereinigten und das Polizeiwesen gebessert ward. Als er noch dem Fiscal Dr. Michael Graß über dessen künftige Wirksamkeit Anweisung gab und mit andern Räthen die jüngsten Beschwerden der Stände prüfte, rief ihn am 16. Febr. ein Eilbote nach Doberan zu seinem Gebieter. Von hier ging er im Gefolge desselben nach Wismar, wo er längere Zeit in Staats= und Rechtssachen thätig war. Am 16. März verfaßte er zu Schwerin ein Erachten in der Vergiftungssache des Herzogs Erich von Braunschweig und führte bis zum Osterfeste das Canzleramt fort, in welchem er noch am 10. April Erlasse vollzog.

Husans Dienstaustritt rief eine Verhandlung hervor, da Joh. Albrecht auch sein jüngstes Gesuch um Entlassung verwarf. Dieser sagte ihm für die Zukunft noch höhere Gnade, als bisher ihm geworden, zu und begehrte im October 1573 von ihm, er möge den Umständen weiter nachdenken und sich über seinen Austritt anders, denn bisher erklären. Doch Husan wiederholte am 16. October den früheren Vorsatz dahin: es sei ihm unmöglich, ferner an Höfen zu dienen; aus Dankbarkeit verheiße er, als Rath von Haus aus und ohne der Stadt Lüneburg Nachtheil dem Herzoge sich abermals zu verpflichten, jedenfalls nie gegen ihn zu dienen. Dieser möge auf Ersetzung seiner Person Bedacht nehmen. Als er fest hiebei blieb, forderte der Herzog am 22. Jan. 1574 den Rath zu Lüneburg auf, von Husan, weil er vor beendigter Dienstzeit und vor erwirkter Entlassung der Stadt sich verpflichtet habe, die Aufhebung des Vertrags zu begehren. Am 8. Februar erwiederte aber der Rath: er bedürfe seit längerer Zeit eines tüchtigen Mannes zur Berathung der Stadt; er


1) "Solches Testament - sagt David Franck, a. a. O. Buch X, S. 244 - war eines der merkwürdigsten, so hier im Lande gemacht." - Einige Stellen mögen den Inhalt bezeichnen: "Furnehmlich aber sollen vnsere Sohne darauf gutte achtung geben, daß sie in ihre Besoldung vnd vnderhalttung keine vnnottige Leutte vnd dero sie nicht bedurffen, kommen lassen. - Ohrenbleser, Winkelstorer vnndt Vorleumbder vnnd die mitt weittleuftigen neven anschlegen vmbgehen, sollen vnsere Sohne vmb sich vnnd an Ihrem houe nicht leidenn. - Was sie aber einmal vorabschiedet, beschlossen vnd gewilligt, daruber sollen sie fest wie eine Maur halten. Dan je höher der Fursten standt vor andern gemeinen Leutten, je mehr auch pillig auf Ihr Wortt zu bawen ist. - Sonsten aber sollenn sich vnsere Sohne vor allen außwerttigen Bundnussen mit allem fleiß hueten, dan wir mit vnserm Schadenn erfahrenn, was in nottfellen darauf zu bawen."
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 131 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

habe erfahren, daß Husan wegen Erschlaffung der Kräfte und Behinderung am wissenschaftlichen Leben an Höfen ferner nicht dienen könne, sondern auf eine Hochschule oder in sonst eine Stadt Niedersachsens sich zurückziehen wolle; er habe mit ihm über eine Bestallung verhandelt und abgeschlossen, nachdem von Husan wiederholt erklärt sei, daß er den Hofdienst für immer meiden und zu Ostern 1574 frei sein werde. Die Bestallung sei rechtsgültig vollzogen, doch wolle der Rath Husan gestatten, dem Herzoge eine Zeit lang als Rath von Haus aus zu dienen, wogegen er bitte, die Stadt nicht in Schaden setzen zu wollen. - Noch hatte der Herzog in die Entlassung ausdrücklich nicht gewilligt, als plötzlich am 11. April ein thüringischer Kaufmann, der über Hamburg nach England reiste, Husan zur Empfangnahme von Geldsummen dringend in die Gegend der Elbe beschied. Um Verzug zu meiden, zog er eilig von dannen und nahm schriftlich vom Herzoge Abschied. Er bat um Verzeihung, nicht mündlich eine gnädige Entlassung gesucht zu haben, erklärte sich zum ferneren Dienste von Haus aus bereit, wenn die alte Bestallung - aus der ihm an 2000 Rthlr. geschuldet wurden - erfüllt sei, und stellte dem Herzoge das Staatssiegel zurück, welches er also gebraucht habe, wie er es dereinst vor dem Höchsten, hier aber vor dem Herzoge und Jedermann zu vertreten bereit sei.


Husan ist als Canzler und Rath Joh. Albrechts von einigen meckl. Geschichtsschreibern gerühmt worden 1 ). David Franck sagt am Schlusse seines zehnten Buches über Joh. Albrecht unter Andern: "Seine Bedienten wußte er nach ihrer nöthigen Geschicklichkeit zu wählen und war sehr gnädig gegen sie, daher er die beyden auserlesene Männer Lucanus und Husanus zu Cantzlars hatte."

Wohl mag Husan im Eifer des Rathes zuweilen die Ehrfurcht des Dieners vergessen oder in der Eile der Mühwaltung die Grenze der Befugniß überschritten haben. Doch macht sein Verdienst etwanige Fehler vergessen und schon des Herzogs Bemühen, ihn an der Spitze der Geschäfte zu erhalten, zeugt für den Werth des Mannes. Näher begründen die Ergebnisse seines Strebens für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtspflege, nicht minder sein Wirken aus den Landtagen und im rostocker Streite das ihm gewordene Lob. Höher erscheint


1) Vgl. Franck, a. a. O. Buch X, S. 271; v. Lützow, a. a. O. Bd. III, S. 91.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 132 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

sein Verdienst, wenn man die Erregbarkeit und Verschuldung Joh. Albrechts, die den Herzogen zuweilen feindselige Stellung der Stände und die eigenen Irrungen der Fürsten bei doch gemeinsamer Regierung als hemmende Zeitumstände erwägt. Im übrigen geht es über den Umfang und Zweck dieser Beschreibung hinaus, erschöpfend zu zeigen, wie im Einzelnen des Geschäftslebens Husan sich bewährt hat. Mit welcher Sammlung und Schärfe des Geistes - bei unabweisbarer Theilung der Kräfte - er die meisten Sachen erfaßt und durchgeführt, mit welcher Gedankenfülle und Frische, Schnelligkeit und Ausdauer er in fast allen Acten der Zeitgeschichte geschrieben, wie eindringlich auf den Landtagen, wie treffend im Rathe und wie versöhnend er zu den Parteien geredet hat, dieses konnte nur hier und da berührt, nicht umfänglich verfolgt werden, da es meistens im Zusammenhange mit dem nähern Verlaufe der Dinge selbst hätte erzählt werden müssen.

3.
Heinrich Husan

als

Syndikus der Stadt Lüneburg

und

" Rath von Haus aus " 1 ) der Fürsten.
(1574 - 1587.)

Husan war am 19. Mai 1573 als Syndikus der Stadt Lüneburg auf 10 Jahre, von Ostern 1574 zu rechnen, bestellt worden. Die Bestallung verhieß ihm eine jährliche Besoldung von 500 Rthlr 2 ), freie Amtswohnung nebst einem Garten außerhalb der Stadt, ferner 12 Faden Holz jährlich und freie Ausrichtung zum Anzuge. Ueberdieß versprach ihm die Stadt zur Bezeigung ihres geneigten Gemüthes und um ihn für immer sich zu verbinden, ein Gnadengeschenk von 3000 Rthlrn., dessen eine Hälfte Ostern 1574, die andere


1) So nannte man diejenigen Räthe, welche nicht zum beständigen Dienste am Hofe verpflichtet waren, sondern nach Umständen oder zu besonderen festgesetzten Geschäften berufen wurden. Häufig wohnten sie nicht in dem Lande des Fürsten, der sie anstellte.
2) Die früheren Syndici erhielten nur 3 bis 400 Rthlr. und die der ersten Hansestadt, Lübecks, noch 20 Jahre später, wie im J. 1596 Lorenz Finkelthaus, nicht mehr als 600 Rthlr. Besoldung.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 133 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Ostern 1579 erlegt werden sollte. Endlich wollte sie jedem seiner Söhne, wenn diese hohe Schulen besuchen würden, jährlich 50 Rthlr. fünf Jahre lang reichen lassen, jedoch nicht mehr als zweien zu gleicher Zeit.

Die Stadt hatte Husan vergönnt, dem Herzoge Joh. Albrecht von Meklenburg noch einige Zeit "von Haus aus" zu dienen. Gleich nach seiner Abreise von Schwerin am 11. April 1754 sandte ihm dieser einen Eilboten nach, um die Abfassung von Schriften wegen der Flußschifffahrt, der Erneuerung des Mannengerichtes und der fürstbrüderlichen Irrungen von ihm zu begehren. Er stellte dieselben noch auf der Reise zu Kölzin bei Wittenburg, so wie er am Abend vom Wagen gestiegen war. Bald nach seiner Ankunft zu Lüneburg berief ihn Joh. Albrecht mit Wissen des Rathes zu sich und verhandelte mit ihm in der Mitte des Mai Staatssachen. Auch die Forderungen Husans wurden berechnet und am 16. Mai zu 1500 Rthlr. bestimmt, über welche Summe er eine neue Verschreibung erhielt. Zwar ging er eine förmliche Bestallung als "Rath von Haus aus" des Herzogs nicht ein, aber er diente ihm als solcher zwei Jahre lang, ohne Sold, "gutwillig", in dankbarem Sinne. Im Laufe der nächsten Zeit berichtete er 1 ) wiederholt über Anfragen des Herzogs, der ihn auch mehrmals vom Rathe "loshandelte", um einzelne Geschäfte durch ihn zu fördern, wie in Sachen der Flußschiffahrt, des Salzhandels von Lüneburg nach Wismar 2 ), des Hauszwistes und der Grenzirrungen mit Pommern. Nach dem Tode Joh. Albrechts - 12. Febr. 1576 - empfahl er am 13. April dem H. Ulrich als Mitvormunde seine noch nicht erledigte Forderung, von welcher er im J. 1577 die Hälfte erhielt und zum Theil für die Bezahlung erkaufter Bücher verwandte.

Zu Lüneburg ehrenvoll empfangen, zeigte sich Husan der Stadt treu und geflissen in Berathung "gemeiner


1) Am 7. August 1574 schrieb Mylius dem Herzoge: "Litteras Husani legi tantum, non uero abstuli, neque scire possum, quid in illis fuerit eximium aut maximopere expedendum".
2) Joh. Albrecht wollte den Salzhandel Lüneburgs in die nordischen Länder, der über Lübeck ging, mittelst eines Canals aus dem schweriner See an das baltische Meer nach Wismar leiten. In dieser Sache und wegen der Schaalfahrt verhandelte er noch kurz vor seinem Tode am 4. Januar 1576 zu Wittenburg mit Abgeordneten Lüneburgs und hier mag ihm Husan zuletzt gedient haben. Vgl. Franck, a. a. O. Buch X, S. 261 und 263; v. Lützow, a. a. O. Bd. III, S. 103. - Auf den Verlauf der einzelnen von Husan hauptsächlich oder zeitweise geführten Geschäfte konnte auch hier und später, als zu weit ableitend, nicht eingegangen werden. Die Hauptquellen bleiben fortwährend die Archiv=Acten.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 134 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Sachen", Abfassung wichtiger Schriften, in gesandtschaftlichen und andern Geschäften derselben. Lüneburg war damals, als Mittelpunct des niedersächsischen Kreises, im Besitze eines reichen Salz= und Durchgangshandels und in enger Verbindung mit Lübeck und Hamburg, eine wohlhabende und politisch nicht unwichtige Stadt. Wie gütig der Rath ihm gesinnt war, mag unter andern daraus erhellen, daß er ihm schon am 17. Juli 1574 die zweite Hälfte des Gnadengeschenkes entrichten ließ, weil Husan eine erstandene Büchersammlung bezahlen wollte. Es ward ihm bald ein besonderer Anlaß gegeben, solche Güte zu verdienen. Die Stadt war seit längerer Zeit mit dem Landesherrn, dem Herzoge Wilhelm dem Jüngern zu Braunschweig=Lüneburg, wegen der Gerichtsbarkeit und Erstreckung der Landwehren über die Ilmenau zerfallen . Seit dem J. 1573 war wiederholt unter Beirath von lübecker Gesandten vergeblich Ausgleichung erstrebt. Husan rieth, anscheinend bald nach seinem Amtseintritte, von dem mißlichen Wege ferneren Rechtsstreites ab. Herzog Otto IV. zu Haarburg ward für die Vermittelung einer neuen Verhandlung gewonnen, welche unter Husans Leitung am 24. Juli 1576 zu einem Vertrage über erbkäufliche Abtretung der Gerichtsbarkeit an die Stadt und genaue Bestimmung ihrer Landwehren führte 1 ).

Im J. 1576 ward Husan von dem alten, ritterlichen Herzoge Franz I. von Sachsen=Lauenburg als "Rath von Haus aus" bestellt. Als solcher hat er einzelne Geschäfte desselben in den Streitigkeiten mit den übel berufenen Söhnen desselben, namentlich Franz II. und Magnus II., auch in Verhandlungen mit den Ständen verrichtet und zugleich wohl das gute Vernehmen Lüneburgs mit dem Herzoge befestigt. Dessen Sohn, Franz II., beschwerte sich am 27. Juni 1577 beim Herzoge Ulrich von Meklenburg über eine angeblich durch Husan ergangene Verläumdung, als wenn er, Franz II., seinen Vater bei Kaiser und Reich auf verruchte Weise an Ehre und Recht gekränkt habe. H. Ulrich aber erwiderte am 7. Juli: er glaube, daß Husan sich "der Gebühr nach werde zu verantworten wissen", zumal wenn ihm die Angeber genannt würden. Später ward auch dieser Fürst ihm wohl geneigt. Franz I. sandte ihn mehr=


1) Der Vertrag ist mehrfach gedruckt, wie in Lünigs Reichsarchiv, Bd. II, der Forts. S. 282 - 284. Er ward von Seiten der Stadt von den drei Töbing Friedrich Heyne, Husan und Georg Barthold vollzogen. Pfeffingr, Historie des braunschweig=lüneburgischen Hauses Bd. II, S. 305 flgd. berührt den Inhalt desselben; der frühern Verhandlung gedenkt Willebrandt, a. a. O. Th. II, S. 182.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 135 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

mals, wie am 10. August 1577, an den Herzog Ulrich mit Beglaubigung zur mündlichen Werbung; auch wohnte er der im Juli d. J. zu Lübeck gehaltenen kaiserlichen Vergleichshandlung in dem lauenburgischen Hauszwiste bei. Im J. 1579 berief ihn Franz I. wegen des Landtages nach Büchen, wohin zu folgen ihn andere Geschäfte behinderten; doch im J. 1580 war er für ihn thätig. Nicht lange hernach, am 19. März 1581, starb Franz I. 1 ).

Enger und verdienstlicher ward das Verhältniß, in welches Husan im J. 1577 zu dem Herzoge Ulrich von Meklenburg trat. Da er aus der Zeit seines Canzleramtes mit den Landessachen vertraut war und einige von ihm damals geleitete wichtige Geschäfte noch obschwebten, auch H. Ulrich ihm persönlich zugethan war, so nahm dieser besonders als Vormund der Söhne Joh. Albrechts seine Erfahrung und Kenntniß in Anspruch. Am 2. März 1577 suchte er seine Beurlaubung zur wittstocker Tagefahrt in den meklenbur=brandenburgischen Grenzirrungen beim Rathe zu Lüneburg nach. Als Husan erschien, verhandelte der Herzog mit ihm im April zu Güstrow diese und andere Staatssachen, so wie seine fernere Hülfe zu deren Leitung. Da er seiner Verpflichtung gegen den Rath als hindernd gedachte, erwirkte der Herzog im Mai durch Laurentius Niebur unter Hinweisung auf die von Husan früher fast ausschließlich geführten meklenburgischen Grenzirrungen, Landtagssachen und andere wichtige Geschäfte des Rathes Einwilligung in seine Bestallung als "Rath von Haus aus" des Herzogs, auch das Versprechen öfterer Beurlaubung Husans, so weit sie den Stadtsachen nicht schade. Nach einiger Verhandlung, in welcher Husan den Wunsch gelegentlicher Erwerbung eines Lehngutes aussprach, ward am 15. August dessen Bestallung vollzogen. Sie verhieß ihm jährlich 200 Rthlr. Besoldung, 1 Tonne Maibutter, 2 Schweine und für seinen Schreiber ein Hofkleid, und verpflichtete ihn besonders zur Führung der Grenzirrungen und zu Gesandtschaften. Schon seit etwa Mitte August war er bis über den 15. September hinaus meistens zu Güstrow und Wittstock in jenen Geschäften zum Wohlgefallen des Herzogs wirksam, der ihm 50 Goldgulden schenkte und ihm Begünstigung zur Erwerbung eines Lehngutes verhieß. Am 14. Dec. 1577 ernannte derselbe ihn und die Dr. Teuber und Schrader zu Obmännern für die Entscheidung der mit Rostock nach dem Vertrage vom 21. September 1573 noch unentschiedenen Punkte.


1) Vgl. P. v. Kobbe's lauenburg. Geschichte, Bd. II, S. 259, 263, 282.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 136 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Im März 1578 war er wiederum wegen Lehnrechtsfälle, der Grenzirrungen und der Vorbereitung des Kreistages zu Halberstadt, im October d. J. besonders wegen des rostocker Erbvertrages in Meklenburg anwesend. Er verfaßte wie früher viele und umfängliche Schriften, trat öfterer mit Tilemann Stella zusammen und erhielt nicht selten Actensendungen aus der Hofcanzlei.

Wie er sich in Führung der Geschäfte erwiesen habe, geht daraus hervor, daß Herzog Ulrich im Februar 1578 den Rentmeister Gabriel Brüggemann nach Lüneburg sandte, um Husan nochmals für das Canzleramt zu gewinnen und den Rath um seine Entlassung zu bitten. Allein derselbe erwies sich, wie Husan erklärte, redlich und gütig gegen ihn; überdies hatte er sich nun zeitweise der gewünschten Muße zu erfreuen und war durch körperliche Schwäche zum Hofleben unfähig geworden.

Obgleich er demnach den rühmlichen Antrag ablehnen mußte, blieb ihm doch die Gnade des Herzogs unverkürzt. Am 16. October 1577 hatte er aus Thüringen heimkehrend, bei diesem die käufliche Erwerbung des Lehngutes Tessin im Amte Wittenburg nachgesucht, indem er bei herrschenden "Sterbensläufften" für den Fall seines Todes den Seinigen eine Zufluchtsstätte zu sichern, sich selbst aber, der zu viel in engen Stadtmauern verschlossen sei, im Anschauen der Natur zu erfrischen wünsche. Der Herzog verhieß ihm am 23. Octbr. Erfüllung des Wunsches, beseitigte angebliche Anwartschaften des Christoph Pentz zu Raguth und des Vicke von Bülow und ließ ihn, nachdem Heine Bralstorf, der letzte seines Stammes, im December 1577 zu Tessin verstorben war, am 13. Juni 1578 durch Andreas Stavenow, Amtmann zu Walsmühlen, in das Gut einweisen. Husan erlegte für dasselbe 6000 Gulden, etwa die Hälfte des Werthes; der Kaufbrief ward im December 1578, der Lehnbrief am 25. Januar 1582, nach beigelegten Grenzirrungen, vollzogen 1 ).

Es war dem Husan größere Muße geworden, den Wissenschaften zu leben. Gleich anfangs hatte er zu Lüneburg für seine Büchersammlung durch umfängliche kostbare Erwerbungen gesorgt. Bald "erlangte er neue Gunst bei seinen alten Freunden, den Büchern." Er nahm die Rechtsstudien wieder auf und faßte öfters im Auftrage von Fürsten


1) Zu Tessin waren damals 4 Bauleute, die zusammen 23 Mark 1 Schilling und 4 Rauchhühner als Pacht dem Gutsherrn erlegten, und 4 Kossaten, die zusammen 8 Mark und 4 Rauchhühner zu entrichten hatten.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 137 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

oder Städten Gutachten über streitige Rechtsfälle, Verhandlungen und Neuerungen ab. Mit Vorliebe wandte er sich zugleich der Erforschung der biblischen Geschichte und der Betrachtung der evangelischen Lehre zu. Die Ergebnisse solcher Beschäftigung kleidete er, seiner Neigung zur Dichtkunst, einer nicht gewöhnlichen Fertigkeit im Gebrauche der lateinischen Sprache und dem Geschmacke der gelehrten Zeitgenossen entsprechend, in Verse. Schon bevor er nach Lüneburg zog, waren seit dem J. 1572 einzelne seiner religiösen Dichtungen - meistens wohl ohne sein Zuthun, insoferne er sie nur an Freunde gesandt hatte - zu Rostock und Frankfurt gedruckt worden. Sie wurden von manchen Gelehrten mit Beifall gelesen. Zu Lüneburg setzte er diese dichterischen Versuche eifriger fort und sandte im J. 1576 eine Sammlung derselben dem Freunde Nathan Chyträus zur Durchsicht. Dieser, dem Rathe zu Lüneburg durch Wohlthaten verpflichtet, ergriff gerne den Anlaß, den Rath zu ehren. Er ordnete die Sammlung, ließ sie im Beginne des J. 1577 zu Rostock bei Jacob Lucius drucken und eignete sie dem Rathe zu, dem Husan die gewonnene Muße verdankte und der die Stadt mit dem trefflichen Manne geziert hatte. Im Uebrigen erschienen dem Chyträus diese Dichtungen "ausgezeichnet durch Würde der Gedanken und Feinheit der Sprache 1 )."

Mehr jedoch, als ein dichterisches und religiöses Streben, war es das staatsmännische Wirken Husans welches ihn durch einen ehrenden Ruf fast zu der Höhe der trefflichsten Zeitgenossen erhob und die Kunst der Unterhandlung, damals schon von Vielen eifrig gepflegt, in den Händeln der Staaten ihn üben ließ Besonders im Auftrage des Herzogs Ulrich von Meklenburg, dessen Mäßigung und fester Rechtssinn bei Fürsten und Völkern anerkannt wurden - wie er denn wiederholt zum Nachgeordneten und zum Obersten des niedersächsischen Kreises erwählt ward - nahm er an der Schlichtung von Irrungen der Hansestädte mit Dänemark und Holstein, besonders auch der letzteren unter sich, seit dem Jahre 1579 rühmlichen Antheil.

Als Herzog Ulrichs Rath und Gesandter war er im Juni 1579 neben dem edlen Joachim von der Lühe auf Büt=


1) Nach der Zueignungsschrift des Rathan Chyträus an den Rath, in welcher es von Husans sämmtlichen Gedichten heißt: "omnia certe accuratiori iam limae subiecta maiorem et sententiarum grauitatem et verborum elegantiam prae se ferre videbantur", und gegen das Ende: "accipite igitur - praeclarum hunc libellum, grauem sententiis, luculentum verbis". Ueber Husans Werth als Dichter vgl. man den Schluß dieser Darstellung.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 138 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

telkow, Hofmarschall und Hauptmann zu Dobbertin, unter den vom Kaiser Beauftragten zu Lüneburg, um in Güte oder Recht den Streit zwischen Holstein und dem Stifte Lübeck wegen Besteuerung der in Holstein gelegenen lübecker Güter zu schlichten, was am 13. Juni halbwegs gelang. - Folgenden Tags eilte er in H. Ulrichs Auftrage zu der Verhandlung zwischen Hamburg und Dänemark wegen des Elbschiffahrts=Streites und anderer Puncte nach Flensburg, indem H. Ulrich und Kurfürst August von Sachsen von Hamburg als Vermittler erbeten waren. Zugleich hatte der Rath zu Hamburg im April und Mai Husan um Beirath und um seinen Vortrag an der Spitze der hamburger Gesandschaft in dieser Sache ersucht, was jedoch H. Ulrich, als Friedrichs II. Schwiegervater, auf Husans Anfrage, dem Rathe abschlug. Ueber einen Theil dieser Irrungen ward unter Leitung des kursächsischen Rathes Hans von Lindenau und Husans am 5. Juli ein Vertrag vollzogen. Auch an der Verhandlung der noch übrigen Puncte nahm Husan seit dem 26. August zu Kiel Theil und trug anscheinend mit dem kursächsischen Rathe Hans von Seidlitz das Meiste zu der Annäherung der ziemlich schroff abweichenden Parteien durch den Abschied vom 8. Septbr. bei 1 ). In den zwischen Dänemark und Holstein herrschenden Lehnsstreitigkeiten über Schleswig war Husan ebenfalls mit Joachim von der Lühe im Auftrage Ulrichs, als erbetenen Vermittlers, vom 3 - 26 März 1579 in der Verhandlung zu Odensee wirksam gewesen, wo am 25. März ein Vergleich erfolgte. Am 28. d. M. bezeugte König Friedrich II. gegen H. Ulrich, dessen Gesandten einen "getreuen und mühseligen Fleiß, Geschicklichkeit und Sorgsamkeit," durch welche die Verhandlung zu Odensee glücklich beendigt sei, welches ihm, dem Könige, zum gnädigsten Gefallen gereiche 2 ). - Ebenso bewährte sich Husan in der Verhandlung des Erbschafts=Streites zwischen Dänemark und Holstein über den Nachlaß des am 24. Septbr. 1580 verstorbenen Herzogs Johann des Aelteren zu Hadersleben. Die Handlung geschah vom 26. Juni bis 15. August 1581 zu Flensburg, wohin er wieder mit J. v. d. Lühe vom H. Ulrich, als Vermittler, gesandt ward. Eine treffliche


1) Vgl. u. A. Lackmanns Einleitung zur schleswig=holsteinischen Historie, Bd. I, S. 620, 631, 652 flgd.; Holbergs dänische Reichs=Historie, Bd. II, S. 516; Hojers dän. Gesch. S. 283; v. Rudloff, a. a. O. Bd. II, S. 34.
2) Vgl. Lackmann, a. a. O. Bd. I, S. 620, 632; Holberg a. a. O. Bd. II, S. 527; Hojer, a. a. O. S. 279 flgd.; v. Wimpfen, Geschichte des Herzogthums Schleswig, (Flensburg, 1839. 8.) S. 219.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 139 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Anweisung für ihr Verhalten - vom 19. Juni - war, wie gewöhnlich in solchen Fällen, von Husan selbst verfaßt. In der Verhandlung suchte er gemeinsam mit Veit Weinsheim, dem berühmten kursächsischen, dann dänischen und holsteinschen Rathe, das Mißtrauen und die Gereiztheit der Parteien zu mäßigen und den spitzfindigen, weitschichtigen Schriftenwechsel zu kürzen. Viermal war er mit andern Gesandten durch mündliche Vorstellung bei den streitenden und heftig erregten Fürsten 1 ) bemüht, einen Bruch zu verhüten. Vornämlich zu Kronenburg, vom 26. bis 28. Juli, scheint sein würdiger, versöhnlicher Vortrag, gefördert durch H. Ulrichs Gemahlin, welche eben die Königin im Kindbette pflegte, auf den erzürnten, fast zur Gewalt entschlossenen König günstig gewirkt zu haben. Gewiß ist, daß schon am 12. August eine Einigung über die Hauptpuncte geschah und ein Schlußvertrag am 19. September 1581 zu Kiel erfolgte 2 ). - Diese und ähnliche Sendungen befestigten Husan in dem Vertrauen der Fürsten, von denen ihn einige persönlich und durch Geschenke ehrten, und befreundeten ihn mit manchen "Heroen" der Zeit, wie mit Hans von Lindenau, Veit Weinsheim, Joachim von der Lühe, mit Niels Kaas, dem dänischen Canzler, und Adam Tratziger, dem holsteinschen, endlich mit dem dänischen Statthalter in Holstein, Heinrich Ranzow, "dem nordischen Maecen," der an Wissenschaft, Ruhm und Erfahrung alle Nordländer soll übertroffen haben 3 ).

Außer jenen größeren Sendungen führte Husan in H. Ulrichs Auftrage viele minder bedeutende Geschäfte desselben mit gleichem Eifer. Im J. 1579 häuften sich diese so sehr, daß sie fast die Kräfte Husans überstiegen und seine Wirksamkeit für die Stadt Lüneburg allzusehr beengten. So verhandelte er vom December 1578 bis Mai 1579 wieder=


1) Hinsichtlich der Verhandlung zu Flensburg sagt Caselius in der Lobrede auf Joachim v. d. Lühe über die Aufgabe der Unterhändler und die Stimmung der Fürsten: "Peropus ibi sane fuit, ut omnes arculas sapientiae recluderent et quos haberent thesauros consilii conferrent. Agebatur enim res magna, aut certe inter magnos principes et magnopere dissentientes, adeoque ut ad arma paene ventum fuisset."
2) Vgl. Lackmann, a. a. O. Bd. I, S. 656 flgd.; v. Wimpfen, a. a. O. S. 220. Hier ward zugleich die streitige Anwartschaft auf die Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst erörtert. Husan nahm hieran ebenfalls Antheil, war auch schon im J. 1578 zu einem Erachten in derselben Sache erfordert worden.
3) Der Verhandlung des Erbschaftsstreites zu Flensburg wohnte u. A. der holst. Vice=Canzler Josias Marcus bei, welcher in seinen Reden Husans ehrend gedenkt. Vgl. Westphalen, monum. ined. Tom. III, p. 10. Ueber mehrere dieser Sendungen Husans und Joh. v. d. Lühe verbreitet sich mit Lob Caselius in der "laudatio Joachimi Luhii, Equitis Megapol." Rost. 1588. 4.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 140 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

holt mit dem Rathe zu Lübeck wegen dessen Streites mit dem reichen Kaufherrn Johann Chapelle, aus England gebürtig, seit 1564 Bürger zu Lübeck, seit 1579 zu Wismar. Der Rath hatte ihm eine große nach Narva bestimmte Waarensendung, namentlich aus ungarischem Kupfer bestehend, als den Reichs= und Hansegesetzen zuwider laufend, weggenommen. Husans Vermittelung ward durch die Ränke oder die Ruhmredigkeit des Chapelle vereitelt, der den Woiwoden Ivan Andreawitsch, für welchen die Sendung bestimmt war, zu einer Beschlagnahme der lübecker Schiffe zu Narva gereizt haben sollte 1 ). - Damals erblickte Husan bei dem Stadtsecretair Dr. Calixtus Schein ein herrliches Kunstwerk - anscheinend ein Werkzeug für die Himmelskunde - dergleichen er nie in Deutschland oder bei andern Völkern gesehen hatte, ein auf tausend Thaler geschätztes fürstliches Kleinod, welches H. Ulrich auf seine Empfehlung kaufte und im J. 1580 dem Könige Friedrich II. schenkte 2 ). - Obgleich sich dann die dem Husan gewordenen Aufträge in den nordischen und anderen Sendungen häuften, schrieb er doch am 3. Juni 1579 dem H. Ulrich: er diene dem Herzoge um so lieber, als die Verhandlungen zu Beilegung eingerissener Mißverstände abzweckten, wozu jeder Christ und Biedermann nach Vermögen Handreichung zu thun schuldig sei.

In dieser Zeit ward Husan auch zur schwierigsten Pflicht des Staatsmannes, zur Gesetzgebung berufen. Meklenburg war zu seinem "Ruhestande" - von Husan mit herbeigeführt - gekommen, den Einige für die glücklichste Zeit in der neuern Geschichte desselben geachtet haben 3 ), wie denn wirklich in ihr öffentliche Sicherheit, Rechtsschutz und ziemlich gleichmäßiger Wohlstand, bei innerem Frieden, im Volke vorherrschend waren. H. Ulrich gedachte die Rechtspflege durch eine Bearbeitung der in Meklenburg geltenden Rechte zu regeln. Am 6. Mai 1579 beauftragte er die Räthe und Doctoren Heinrich Husan, Laurentius Niebur und Johann Albin, mit der Ausarbeitung eines meklenburgischen Gesetzbuches. Husan nahm den Auftrag gerne entgegen, da


1) Das "Fahren mit unverbotenen Waaren auf Narva" im J. 1579 berührt Willebrandts hanseat Ghronik. Th. II, S. 270.
2) Im J. 1574 ließ der König für Tycho Brahe das berühmte Observatorium Uranienburg auf der kleinen Insel Hveen mit großen Kosten erbauen, welches darauf mit vielen seltenen Instrumenten versehen ward. Holbergs dänische Reichshistorie, Bd. II, S. 517.
3) Vgl. Franck, a. a. O. Bch. XI, S. 3: "der Herzog suchte einen dauerhaften Grund sowohl in geist= als weltlichen Sachen zum wahren Vergnügen zu legen; daher diese Zeiten für die glücklichsten zu halten".
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 141 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

er schon während seines Canzleramtes oftmals gewünscht hatte, daß ein solches Werk vorgenommen werde. Am 20. Mai erbot er sich, das Lehn= und das Strafrecht - welche ihm als die schwierigsten Theile des Ganzen erschienen - mit seinem besten Fleiße zu entwerfen. Das Lehnrecht vollendete er im Anfange des J. 1580. Nach seinem Berichte vom 31. Januar d. J. hatte er in seinem Entwurfe "alle Erzählung vielfältiger abweichender Meinungen der Rechtslehrer, welche nur den Leser irre machen," vermieden und sich so kurz und einfach, wie möglich gefaßt; unbekümmert um klügelnde Meister, allein auf das sehend, was zu des Landes Gedeihen dienen möge. Denn wenn man, so schreibt er, einzelnen eigennützigen Köpfen nachgeben wolle, so könnten nimmer in einem Lande gewisse Rechtsordnungen gemacht werden. Wiewohl auch Leute gefunden würden, welche, wenn man sie bei solchem Werke nicht anfänglich mit zu Rathe ziehe, hernach das Ganze ohne Ursache tadelten, um nur ihren eigenen Sinn zu haben, so lasse er doch deren Urtheil auf seinem Unwerthe beruhen. Er verstellte zum Ermessen des Herzogs, über angeführte zweifelhafte Fälle den Rath der Land= und Hofräthe zu erfordern. Am 31. August d. J. rieth er von Kiel aus dem Herzoge, den Entwurf, wenn er geprüft werden solle, zunächst dem ritterschaftlichen Ausschusse vorzulegen, der den Landesgebrauch, von welchem im Bartolus und Baldus wenig stehe, am besten kenne, nicht aber den Rechtsgelehrten. Diese würden über das Werk, wenn es erst auf ihre Hechel komme, selbst nicht einig bleiben, sondern durch Meistern und Klügeln es leicht ins Stocken bringen. Auch erbot er sich die Arbeit des Ausschusses zu leiten: Dieser ward am 23. December 1580 auf den 24. Januar 1581 nach Güstrow zur Berathung des Entwurfes berufen. Er antwortete hier auf einige der vorgelegten Fragen, konnte aber über mehrere keinerlei Auskunft geben, sich vermuthlich auch weder mit dem Herzoge noch unter sich über Streitpuncte sobald einigen. Dasselbe mag mit dem im Juni 1583 vom H. Ulrich auf dem Landtage zu Sternberg zu diesem Zwecke ernannten Ausschusse geschehen sein. So gerieth die Sache auch auf diesem Wege, zumal die gelehrten Räthe, namerttlich Joh. Albin, die Entwürfe nicht einig und nachdrücklich betrieben, ins Stocken. Inzwischen beurtheilte der berühmte Rechtslehrer Wesenbeck am 7. Februar 1582 Husans Entwurf beifällig. - Das Strafrecht hatte dieser ebenfalls im J. 1580 ausgearbeitet und wollte es die Mitte des Jahres dem Herzoge zusenden. Allein der ganze Plan des Landrechtes scheiterte, theils an Nachlässigkeit oder

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 142 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Eigensinn der Genossen Husans, theils an dem Schwanken und Mißtrauen der Stände. Gewiß ist, daß nach dem Tode Husans und Nieburs die Dr. Klinge, Cothmann und Graß, neben Albin, mit der Fortführung der Arbeit beauftragt wurden, daß jedoch Pfingsten 1590 der Entwurf des Ganzen noch nicht vollendet war. Auf dem Landtage vom 15. Juni 1598 verhieß endlich H. Ulrich den Ständen die demnächstige Vorlegung des ganzen Entwurfes. Aber die Stände wollten zu dessen Prüfung neben dem Ausschusse zwei Gelehrte bestellen, "damit ein jeder Stand seine Vorrechte dabei in Acht haben könnte." Als sogar die Seestädte gar nicht an das künftige Landrecht gebunden sein wollten und am 9. März 1599 sich wiederholt dagegen verwahrten, mußte hiemit das rühmliche Unternehmen des Herzogs um so sicherer zergehen, als er selbst bald darauf verschied. - Abgesehen aber davon, daß Husan die Aufgabe des Gesetzgebers würdig erfaßte, bleibt auch sein Entwurf des Lehnrechtes verdienstlich. Derselbe hat sogar eine Art von gesetzlicher Gültigkeit in Meklenburg erlangt, auch wesentlich eingewirkt auf die im J. 1621 erfolgte Lehnsgesetzgebung und ist noch jetzt für die Kenntniß und Pflege des heimischen Rechtes wichtig 1 ).

Obgleich Husans umfängliche Geschäftsführung im Dienste der Fürsten zuweilen wohl seine Thätigkeit für die Stadt Lüneburg kürzte, - wie denn der Rath zu zweien Malen gegen H. Ulrich den Wunsch aussprach, Husans haufige Abrufung zu mindern, - so strebte er doch, seine Pflicht gegen die Stadt so viel möglich immer zunächst zu erfüllen. Auch war ein solches gedoppeltes Dienstverhältniß der Syndiken damals in vielen Hansestädten noch üblich. Husan blieb bei demselben in stets guten Vernehmen mit den Männern, welche an der Spitze des auch ihm anvertrauten Gemeinwesens standen, wie den Töbing, v. Dassel, den Elver, Witzendorf und Andern. Er wußte wohl das ihm gewordene Vertrauen der Fürsten auch


1) Das "Husansche Project" ward im J. 1602 von Dr. Ernst Cothmann überarbeitet; es ist zuerst bei Gerdes, Sammlung guten Theils ungedr. Schriften, Wismar, 1786 flgd. 4. Stk. I, S. 33 - 71 gedruckt. Ueber die bis auf Kämmerer vielfach ohne Erfolg besprochene Gesch. desselben und des ganzen Planes vgl. u. A. Franck, a. a. O. Buch XI, S. 23, 182; v. Kamptz, Beiträge, Bd. V, S. 167; Spalding, a. a. O. Bd. I, S. 181 - 283, (die Landtagsverh. vom J. 1583 - 1602 betr.); Kämmerer, Beiträge zum gem. und mekl. Lehnrecht, S. 53 - 66, 168 - 179, wo die wichtigsten Actenstücke gedruckt sind; v. Rudloff, a. a. O. Bd. II, S. 216, v. Lützow, a. a. O. Bd. III S. 126, 140; Jahrbücher des Vereins für meckl. Gesch. Jahrg. II, S. 192 - 195. Husans Bericht vom 31. Aug. 1580 ist hier zuerst benutzt; Franck, a. a. O. S. 23, sagt treffend von Husan: "dessen Vortrag war deutlich, rund, gründlich".
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 143 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

für die Stadt nutzbar zu machen und diese namentlich mit dem H. Franz I. von Sachsen=Lauenburg und dem H. Ulrich von Meklenburg in Freundschaft zu erhalten. Im Uebrigen führte er sowohl auf den nordischen Sendungen, als auf städtischen Tagefahrten, auf Kreistagen und in besonderen Gesandschaften die Geschäfte Lüneburgs und anderer Städte mit Fleiß und Glück. Von Bedeutung für die inneren Verhältnisse Lüneburgs war die Wirksamkeit Husans für das Stadtrecht, zu welcher er, vielleicht in Folge seiner Theilnahme an der Gesetzgebung Meklenburgs, im J. 1581 vom Rathe berufen sein soll. Gewiß ist, daß er im folgenden Jahre mit der Sammlung und Bearbeitung der in Lüneburg geltenden Rechte beschäftigt war. Nach Einigen hat er den Entwurf des lüneburger Stadtrechts damals wirklich vollendet und ihn im J. 1583 dem Ausschusse der Bürgerschaft zur Prüfung vorgelegt. Die von dem Ausschusse gemachten Bemerkungen soll er am 15. Juli 1583 beleuchtet haben. Zuverlässig ist jedoch dieser Entwurf von Husan nicht vollendet und nicht in dieser Zeit gesetzlich geworden, indem schon Hardewig von Dassel im J. 1591 bemerkt, daß Husan vor dem Abschlusse seines Werkes vom Tode ereilt sei. Später soll der Husansche Entwurf in IX. Theilen, vermuthlich nach mehrfacher Ueberarbeitung, wirkliche Gesetzeskraft erlangt haben, und im J. 1722, jedoch fehlerhaft, zuerst gedruckt sein. Jedenfalls ist wohl auch diese Arbeit Husans für die Erforschung und Ausbildung des städtischen Rechtes von wesentlichem Werthe und übrigens von Zeitgenossen gepriesen 1 ).

Inzwischen hatte Husan als des H. Ulrichs Rath nicht blos in den Grenz= und Landtagssachen, dem Streite über das Land Malchow und den noch rückständigen Irrungen


1) Hardewigi a Dassel carmina, p. 79. - Ueber den Husanschen Entwurf des lüneburgischen Stadtrechts vgl. Spangenberg in der Ersch=Gruberschen Encyklopädie, Sect. II, Th. 12, S. 136; genauer sind die Nachrichten in den hannov. gel. Anzeigen, a. a. O. S. 550, nach denen im J. 1753 Husans Bedenken über die Erinnerungen des Ausschusses noch nicht gedruckt war. H. a. Dassel, consuetudines Rei publ. Luneburgensis commentariis illustratae. Hamburgi, 1591, 4. sagt bloß in der Vorrede: "licet non ignorem, a cl. V. D. Henrico Husano J. C. et Syndico Reip. Luneb., piae memoriae, antea illud ipsum quoque attentatum fuisse, qui tamen praepropera morte praereptus operi suo fastigium addere non potuit". Im Stadtarchive zu Lüneburg soll sich eine Urschrift des Husanschen Entwurfes nicht finden. - Nach gefälliger Mittheilung des Hrn. Rectors Dr. Volger das. kaufte derselbe vor einigen Jahren ein Heft eigenhändiger Bemerkungen Husans zum Stadtrechte und schenkte es dem Archive. Einige den Jöcher berichtigende Nachrichten des Dr. Albers über Husan und das lüneb. Stadtrecht finden sich in der Jurist. Zeitung für das Königreich Hannover, Jhrg. 1841, S. 140, welche der Verf. jedoch nicht zur Hand hat.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 144 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

mit Rostock, im October 1579, März 1580, Januar und Juni 1581 durch Rath, Zeugenschaft und Schriftenfassung mitgewirkt, sondern auch auf Reichs= und Kreistagen dessen Geschäfte geführt. Im April 1581 war er als dessen Gesandter auf dem Kreistage zu Lüneburg in Verfechtung der meklenburgischen Forderungen an die Kreisstände begriffen, als ihn am 18. April ein dritter Eilbote der verwittweten Herzogin Anna v. M., geb. Prinzessin von Preußen, nach Lübz berief, wo er eine Anweisung für deren Gesandte an den in Preußen bevorstehenden Landtag zur Vertretung der Ansprüche der Herzogin und ihrer Söhne stellte 1 ). Schon am 13. August d. J. hielt Laurentius Niebur, des H. Ulrich Rath, es wiederum für höchst nothwendig, Husan als Redner vor den dänisch=braunschweigschen Obmännern im pommerschen Grenzstreite zu berufen und ihn zu dem Zwecke vom Rathe zu Lüneburg zu erbitten. Im Januar 1582 war er zu Güstrow und begleitete dann den H. Ulrich zum Kurfürsten August von Sachsen, der zu Dresden auch ihn huldvoll hörte. Bald darauf mußte er sogar, obgleich die Stadt seiner übel zu entrathen, doch nicht wohl den Urlaub abzuschlagen wußte, dem Herzoge auf dessen glänzender Reichstagsfahrt nach Augsburg 2 ) folgen. Mit 220 Pferden, 16 Kutschen, 10 Rüstwagen und mehr als 100 Personen durchzog H. Ulrich, nebst seiner Gemahlin und seinen beiden Neffen, in 34 Tagen - vom 9. Mai bis 13. Juni - die auf 97 Meilen geschätzte Wegstrecke bis Augsburg. Hier, wo ihn Kaiser Rudolph II. durch persönliche Huld ehrte, weilte derselbe sechs Wochen lang und versammelte oftmals auf fröhlichen Banketten und Scheibenschießen zahlreiche Fürstenkreise um sich. Husan, vom Herzoge mit Ehrenkleidern beschenkt, wirkte gemeinsam mit dem Canzler Jacob Bording in den Geschäften, redete im Fürstenrathe und warb bei den kaiserlichen Dienern. Der Kurfürst von Mainz und andere hohe Personen erwiesen ihm Gnade, während er heiteren Geistes den Festen beiwohnte. Doch erschöpfte deren Ueppigkeit seine Kräfte so sehr, daß er am 29. Juli bei der Abreise H. Ulrichs an Entkräftung des Magens darniederlag und bis zum 2. August sich des Rathes des kaiserl. Leibarztes Dr. Peter Monau und des kurmainz. Dr. Joachim Camerarius bedienen mußte. Dann begann


1) Vgl. v. Rudloff, a. a. O. Bd. II, S. 34.
2) In den mekl. Geschichtswerken finden sich keine nähere Nachrichten über diese letzte Reichtagsfahrt mekl. Fürsten. Selbst Franck, a. a. O. Buch XI, S. 32, 33 gedenkt ihrer nur flüchtig. Ueber den allgem. Verlauf des Reichstags berichtet u. A. Schmidt's Geschichte der Deutschen Bd. VIII, S. 52 - 69.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 145 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

er, bei strenger Enthaltsamkeit, seine Rückreise, und setzte sie mit so großer Eile Tag und Nacht fort, daß er seinen Gebieter bald überholte und schon am 12. August zu Lüneburg eintraf. Von hier aus sandte er am 21. September dem Herzoge die Reichstagssachen nebst Berichten über die meklenburgische Anwartschaft auf die halbe Landgrafschaft Leuchtenberg und über den Rangstreit mit Jülich und Pommern zu 1 ). Gleichzeitig meldete er die Niederlage der spanischen Flotte durch Don Antonio, den Bastard von Portugal, und die Heimsuchung Wittenbergs durch die Pest. Im December 1582 berief der Herzog ihn und Veit Weinsheim - seit dem J. 1576 Herzog Ulrichs Rath von Haus aus - zur Prüfung und Einleitung der bevorstehenden Land= und Kreistagssachen nach Stargard 2 ). Am 3. Januar 1583 begab er sich von hier nach Halberstadt auf den Kreistag, um dort die herzoglichen, wie auch sonstige Geschäfte zu führen. Er wirkte seitdem auf diesen Versammlungen mehrfach und erfolgreich, sowohl in den meklenburgischen, als allgemeinen Religions=, Kriegs=, Steuer= und Münzsachen, und erfreute sich dabei persönlichen Ansehens. Als zu Halberstadt am 12. Januar der hildesheimische Gesandte Peter Körnlein sich an die Räthe von Halberstadt andrängte und den Sitz über Meklenburg erschlich, that Husan sofort Einspruch und drohete den Kreistag zu verlassen. Da ward alsbald beschlossen, daß Hildesheim nicht bloß unter Meklenburg, sondern auch unter Holstein sitzen sollte. Oefters wandten sich die Gesandten anderer Fürsten und einzelner Städte an ihn, Rath und Empfehlung begehrend. Wegen dringender Geschäfte Lüneburgs verließ er schon am 17. Januar den Kreistag und legte auf der Rückreise trotz vieler Beschwerden täglich acht Meilen zurück. Im Mai d. J. war er zu Güstrow in Berathung der Grenz= und Landtagssachen, so wie des rostocker Streites thätig 3 ) und stellte dann Schriften in


1) Vgl. v. Rudloff, a. a. O. Bd. II, S. 156. 235. Es ist auffallend, daß das meklenburgische Haus in fast allen auswärtigen Ansprüchen und Bestrebungen, wie der Anwartschaft auf Leuchtenberg, der spanischen Schuldforderung, dem Reichs=Erbvorschneider=Amte, der Eventual=Erbfolge in Sachsen=Lauenburg, den Händeln in Preußen und Liefland und zuletzt in dem Streite über Stavenow bei manchen Opfern keinerlei Erfolg gehabt hat!
2) Vgl. Franck, a. a. O. Buch XI, S. 34 - 36; Spalding, a. a. O. S. 131 - 138; v. Rudloff, a. a. O. Bd. II, S. 49 - 51.
3) Dieser Streit ward endlich durch den Vertrag vom 28. Febr. 1584 dauernd beigelegt, hauptsächlich in Folge bewaffneter dänischer Einmischung. Husan war von der ihm aufgetragenen Obmannschaft wegen Uneinigkeit der Theilnehmer zurückgetreten, hatte sich aber auf Ansuchen Rostocks beim H. Ulrich für die Stadt verwandt. Vgl. v. Rudloff, a. a. O. Bd. II, S. 42 - 48, der Husan noch immer als Canzler bezeichnet; Franck, a. (  ...  )
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 146 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

den neuen Irrungen der meklenburgischen Landesherren mit dem Herzoge Christoph von Meklenburg wegen Jagd und begehrter Landestheilung, stets willig zur Uebenahme von Mühwaltung, ausdauernd und hurtig in der Arbeit, versöhnlich im Streben. Im August verhandelte er in Herzog Ulrichs Auftrage und gemeinsam mit Gesandten Hamburgs und Lübecks mit dem Herzoge Franz II. zu Sachsen=Lauenburg wegen der von diesem vorgenommenen Zollerhöhung in Neuhaus. Seit dem 8. September war er in derselben Sache mit Abgeordneten der Städte zu Dassow beschäftigt, von wo er über Schwerin nach Bützow zum Herzoge Ulrich zog. In dessen Namen führte er vom 2. bis 6. October zu Lüneburg, wo wegen drohender Kriegsgefahr ein Kreistag gehalten ward, den Vorsitz in einer besondern Zusammenkunft niedersächsischer Stände, welche gegen Franz II. wegen Erhöhung der Zölle klagten 1 ). In solcher Weise rastlos und vielseitig wirkend, bewährte sich Husan, so lange es die leibliche Kraft ihm vergönnte, deren Abnahme um diese Zeit immer sichtbarer ward.

Die persönliche und häusliche Lage Husans wäre in hohem Grade beglückt gewesen, wenn nicht körperliche Leiden die Freude am Dasein ihm verkürzt hätten. Bei schwachem Körperbau und schweren Schicksalen in frühen Jahren war seine Gesundheit durch dauernde Uebel gebrochen. Dennoch hatte er ohne Unterlaß, nicht selten erschöpfend, die Geisteskraft geübt. Das üppige Leben an den Fürstenhöfen und der ihm frühzeitig zur Gewohnheit gewordene Genuß des Weines 2 ), im Frohsinne wohl bisweilen übertrieben, steigerten das Uebel. Auch seit er zu Lüneburg lebte, rief ihn schon das Geschäftsleben häufig zur Theilnahme an festlichen Gelagen. Namentlich war dieses auf seinen vielen Sendungen, zumal im Norden der Fall. Im Juni 1579 beklagte er zu Flensburg, wo an den Tafeln der Gesandte arge Schlemmerei herrschte, die so weit vorgeschrittene Entartung, daß dasjenige, was früher ein Laster gewesen, nun eine Sitte geworden sei, und nannte die Trink=


(  ...  ) a. O. S. 37; v. Lützow, a. a. O. Bd. III, S. 124. - Die Acten des am 12. Juni zu Sternberg gehaltenen Landtages, auf welchem, wie schon früher, Veit Weinsheim die Verhandlung leitete, siehe bei Spalding a. a. O. S. 139 - 148.
1) Etwas Näheres über diese Zollstreitigkeiten bringt v. Kobbe, Gesch. des Herzogthums Lauenburg, Bd. II, S. 311 und 327 nicht bei.
2) In seinem Schreiben vom 10. April 1572 an den Rath Lüneburg, seine Anstellung und Besoldung betreffend, sagt Husan: "wir seindt aus dem weinlande burtig, welches getrencks wir in dieser landsarth nicht entwonen können, wie ich denn warlich allhie kein jar mit 100 talern vor wein zureiche!" - Auf Reisen pflegte er sein Flaschenfutter mit Rheinwein wohl zu versehen.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 147 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

sucht eine der traurigsten menschlichen Krankheiten, welche allen Lastern den Weg bahne und mit dem Leibe den Geist ersticke 1 ). Als er im J. 1581 aus Dänemark heimkehrte, ergriff ihn die Fußgicht sehr heftig. Der Arzt Peter Memmius rieth ihm, das Weintrinken gänzlich zu meiden. Er gelobte auch am 23. August d. J., mit Gottes Hülfe in Dänemark nicht wieder zu ziehen und nicht ferner daselbst, wie bisher vielfach geschehen, der großen Herren Gesundheit zu seiner eigenen Krankheit zu trinken. Dem suchte er auch wohl nachzuleben, doch warfen ihn gleich in folgendem Jahre die Bankette des Reichstags zu Augsburg wieder auf's Lager. Seitdem litt er, vom Bruchschaden und zeitweisen Herzklopfen abgesehen, häufiger an der Fußgicht, an Gliederreißen und fieberhaften Anfällen. In Folge dessen mußte er seine langgewohnte Thätigkeit beschränken und zuweilen von den Geschäften, namentlich Gesandtschaften, abstehen. Ueberdrüssig der Stadt und des Hofes zog er sich dann in die Stille seines Landgutes zurück, um sich in häuslicher Ruhe und im Genusse des Landlebens sich selbst wiederzugeben. - Tröstend erhoben ihn das Glück der Seinen, ein ehrender Ruf und die Huld der Fürsten, besonders die Wissenschaft und Dichtkunst. Das Hauswesen gedieh ihm unter der Pflege einer trefflichen Gattin, mit der er in stets einiger Ehe lebte, und bei dem eigenen klaren, ordnenden Sinne. Seine Söhne erweckten ihm durch rasch vorschreitende Bildung freudige Hoffnungen. Die beiden älteren, Johann Friedrich und Victor Honorius, besuchten damals schon hohe Schulen, wozu sie die vom Rathe verheißene Hülfe erhielten. Die älteste Tochter Regina verband sich im Mai des J. 1582 mit Caspar Kroger, Patrizier zu Lüneburg. Zu der Hochzeit sandte Herzog Ulrich den Joachim von Bassewitz, um den Glückwunsch und die Geschenke des Herzogs zu bringen. Derselbe Fürst hatte auch am 30. Juli 1581 einen letztgebornen Sohn des Husan durch Albrecht Lützow aus der Taufe heben lassen, der Wöchnerin einen Ring mit einem Saphir, auf die Wiege aber einen doppelten Portugalöser verehrt. - Außer im häuslichen Kreise suchte und fand Husan Freude und Erhebung in der Pflege der Wissenschaft und besonders in der Betrachtung der christlichen Lehre und der dichterischen Behandlung


1) Husani preces anniversariae et fragmenta, Rost. 1601, 8, fol. 69: "de ebrietate, Flensburgi 28. Jun. 1579", so anhebend:

"Cum mores fiunt ea, quae vicia ante fuerunt,
Ventum ad supremum, quis neget, esse gradum?"

Fol 70 kommt noch ein "aliud de ebrietate carmen" vor.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 148 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

der heiligen Schrift. Der Eile des Lebens und des künftigen Gerichtes eingedenk, bereitete er auf ein höheres Dasein sich vor. Auf seinem Landgute 1 ) unter dem Schatten weithin gebreiteter Eichen oder auf dem weichen Halme des Grases ruhend, nahe den wandelnden Heerden und dem hellen Gesange der Vögel, fügte er seine Gedanken über höhere Dinge in Verse. Er schrieb damals die "Sonntagsgebete" und die "Gebete an den Festtagen der Heiligen", welche Michael Lange, Pfarrer zu Rostock, im J. 1601 herausgab. Doch blieb immer Husans Geist in der Neigung zu religiöser Betrachtung und bei aller Hinfälligkeit des Leibes klar und kräftig. Der Abend seines Lebens war nicht verfinstert durch starren Eifer oder dunklen Trübsinn. Nicht fromme Verse bloß pflegte er in oft schweren Stunden dem treuen Diener in die Feder zu sagen, auch liebevolle Briefe an die Geschäftsfreunde und an die studirenden Söhne, auch gediegene Staatsschriften und treffliche Anschauungen einer großen Welterfahrung. Er selbst lehrte, daß Jeder an seinem Orte auf Erfüllung, der Pflicht, wie sie der Augenblick heische, immerdar bedacht sein und mit eigenem Fleiße die Sendung erfüllen müsse, welche ihm auferlegt sei. So wirkte er, die Gaben Gottes ehrend, auf das Treiben des großen Haufens nicht achtend 2 ).

Die religiöse Ansicht oder vielmehr - nach der Weise jenerZeit - die kirchliche Lehrmeinung, welcher Husan anhing, war die der gemäßigten Wittenberger Schule, nach der Anleitung Melanthons, wie sie auch von Chytraeus, besonders in spätern Jahren, vertreten ward. Zwar eifrig und fest war er in Glaubenssachen, doch auch stets zur Milde und Versöhnung geneigt. Nie galt ihm eine Schulmeinung eben so viel oder mehr gar, als das unbestrittene Wesen der christlichen Lehre. Wohl wußte er die Prüfung und den Werth


1) Husani, preces anniversariae, initio: H. Husanus pater Victori Honorio filio:

"Huc ades, o fili charissime Victor Honori,
Huc ades et casta concipe mente preces,
Quas ego, dum podagrae pertaesus et urbis et aulae
Rusticor inque agro me mihi reddo meo;
Dum chartis alii ludunt, aut pocula siccant
Aut nihil aut aliud, quam quod oportet, agunt".

2) Husani preces annivers. ibiq. fragmenta, fol. 67;

"Dona Dei reverenter habe, memor esto futuri
Judicii, vitam corrige, funde preces.
Neglige rumores, quos spargit futile vulgus,
Intentusque tuo sis in agendo loco.
In qua quemque Deus statione locavit, in illa
Muneris accuret proprio pensa sui".

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 149 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

der Lehrmeinungen von den Befugnissen und Pflichten der Geistlichen, als den Dienern des Staates, zu trennen. Mehrfach beklagte er die großen Spaltungen in der christlichen Kirche, wie das Unwesen der zänkischen Klüglinge 1 ) und der heftigen, oft eigensüchtigen Eiferer, welche zu seiner Zeit die Empfänglichkeit der Menschen für die kirchlichen Dinge mißbrauchten. Gleich manchen andern gefeierten Zeitgenossen, namentlich Matthäus Wesenbeck, Professor zu Jena und dann zu Wittenberg, und Niels Hemming, Professor zu Kopenhagen 2 ), ward auch Husan von den Eiferern verdächtigt. Nachdem Nathan Chytraeus im J. 1577 die Sammlung der Gedichte Husans veröffentlicht hatte, wurde von einigen Seiten, doch mehr versteckt, als offen, des Verfassers Rechtgläubigkeit in Zweifel gezogen. Er legte deshalb am 11. December 1581 ein vollständiges Glaubensbekenntniß ab. Seitdem scheint er nicht weiter angefochten zu sein. Bei der Mehrzahl der Bessern fanden Husans Denkart und Streben unbestrittenes Lob, wie denn Fichardus von ihm sagte: er beweise durch sein Beispiel, daß in diesem Zeitalter die Rechtswissenschaft die Kunde göttlicher, wie menschlicher Dinge umfasse 3 ). Später ward er auch immer unter den Rechtsgelehrten genannt, welche die höchsten Wahrheiten zu erforschen gesucht und als gute Christen gelebt hätten 4 ).

Der religiösen Ansicht Husans entsprach sein Urtheil über einzelne kirchlich=politische Händel der Zeit. Dasselbe war besonnen und treffend. Als während seines Canzleramtes im J. 1569 der bekannte Abendmahlsstreit durch den zänkischen Eiferer Johann Saliger auch Meklenburg berührte 5 ), hielt er dafür, die hadernden Kirchendiener


1) Husani horarum succis. Fol. 63, ibd. elegiarum lib. I. fol. 70, 71, lib. II, fol. 98, 105. Ejusdem preces annivers. Fol. 2, 37, 47. In einigen der angef. Stellen tritt schon der Gedanke hervor: die Trennung in zahllose Secten drohe dem ganzen Christenthume den Untergang. Bekannt ist, daß Grotius in späteren Jahren entschieden erachtete, der Spalt, den die Reformation in die christliche Kirche gerissen habe, sei zu groß, und daß er um das Jahr 1630 auf Pläne zur Wiedervereinigung der Kirche ernstlich bedacht war, welches ihm so vielfache Anfechtung zuzog!
2) N. Hemming mußte im J. 1576 seine Ansicht von der Abendmahlslehre wiederrufen. Holbergs dänische Reichshistorie, Bd. II, S. 521. - Ueber die Verketzerung Wesenbecks zu Jena sind die Acten gedruckt in Müllers Staats=Cabinet, Bd. I, S. 38 - 172.
3) Husani horarum succis. fol. 113.
4) Z. B. in Schmidius Juristen gute Christen, p. 99 und in Heumann's Abhandlung desselben Inhalts. Vgl. hannov. Gel. Anzeigen a. a. O. S. 551.
5) Vgl. Franck, a. a. O. Buch X, S. 174; v. Rudloff, a. a. O. Bd. I, S. 213.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 150 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

nachdrücklich zur Verträglichkeit anzuhalten und die etwa starrsinnigen Anstifter solcher Händel aus dem Lande zu weisen. Als im J. 1570 deutsche protestantische Fürsten, wie Herzog Johann Wilhelm von Sachsen, für die Krone Franksreich gegen die Hugenotten Kriegsvolk warben, fragte er seinen Gebieter, wo nun der Eifer für die evangelische Wahrheit bleibe, da man in Religionssachen des Geldes willen den Katholischen Hülfe leiste; er fürchtete sehr, Gott werde die Heuchler, welche also mit dem Vorwande seines Wortes gaukelten, ernstlich strafen. Im Jahre 1583 bedauerte er das srenge, nicht ganz partheilose Verfahren des Kaisers gegen den Erzbischof Gebhard von Cöln 1 ), als den Frieden gefährdend. Gleichzeitig fürchtete er bei der innern Spaltung der Protestanten und der herrschenden Erbitterung von dem nach Mühlhausen in Religionssachen ausgeschriebenen Kreistage mehr weitläuftige Trennung als vertrauliche Einigung der evangelischen Stände.

Im Uebrigen theilte Husan, ähnlich den meisten trefflichen Männern, bei aller Freiheit und Bildung des Geistes, einzelne Schwächen seiner Zeit, wie die fast blinde Furcht vor Türken und Moscovitern, den Glauben an die Vorbedeutung der Kometen und Mißgeburten, so wie die übertriebene Ansicht von der wachsenden Sittenverderbtheit und Volksarmuth. Auch war seine Erkenntniß des Alterthums und seine Vorliebe für den Gebrauch der lateinischen Sprache, verbunden mit dem Streben gegen alles Papstthum, nicht frei von Befangenheit, wenn gleich er das Vaterländische nicht mißachtete, vielmehr das deutsche Volk als einig und sittenrein eifrig erwünschte und von der Liebe zum Heimathlichen immer ergriffen blieb 2 ).

Husan erfüllte, so viel es ihm Leibesschwäche vergönnte, seine amtlichen Pflichten gegen die Stadt Lüneburg und den Herzog Ulrich von Meklenburg bis an den Tod. Die Stadt verlängerte im J. 1584 seine Bestallung als Syndicus, wie es scheint, auf Zeit seines Lebens. Er verrichtete, wie bisher, außer seinen nächsten Berufsgeschäften manche gesandtschaftliche Aufträge der Stadt und wirkte in deren Obergerichte mit. Herzog Ulrich berief ihn im Juni 1584 zur Berathung des nächsten Landtages nach Güstrow 3 ). Auf der Reise dort=


1) Die Heftigkeit seiner Liebe zur Canonissin Gräfin Agnes v. Mansfeld versetzte das ganze heilige römische Reich in Unruhe. Vgl. Schmidt's Geschichte der Deutschen, Th. 8, S. 70 flg.
2) Husani horarum succisiv. fol. 63, 70, 71, 82, 83, 89, 98, 105, 106. Ejusdem preces annivers. fol. 18, 47, 69.
3) Vgl. Spalding, a. a. O. S. 148 - 155; Franck, a. a. O. Buch XI, S. 39; v. Rudloff, a. a. O. Bd. II, S. 50.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 151 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

hin erkrankte er plötzlich und mußte unter lähmenden Schmerzen in Schulter und Arm auf seinem Landgute der Genesung harren. Doch im August folgte er einem neuen Rufe nach Meklenburg und bezog nochmals in Person die pommersche Grenze, wobei er am 22. August zu Dargun treffliche "Regeln, des Lebens" schrieb 1 ). Nach seiner Rückkehr warf ihn eine heftige Fußlähmung vier Wochen lang darnieder. Das J. 1565 ließ ihn seine gepriesene Wirksamkeit kräftig erneuern. Seit dem Mai berichtete er an den Herzog Ulrich über die meklenburgischen Hausirrungen, bereitete auch die Geschäfte für den Kreistag zu Halberstadt vor. Diesen zu besuchen, hinderte ihn eine Verhandlung zu Kiel in städtischen Sachen und eine Tagefahrt zwischen der Stadt Lüneburg und dem Herzoge Wilhelm zu Braunschweig und Lüneburg, welcher er am 28. Juli beiwohnte. Um diese Zeit begehrte ihn Herzog Otto VI. zu Harburg - dem er ebenfalls als Rath von Haus aus gedient haben mag - wiederholt und dringend von der Stadt zur Führung von Geschäften. Als er am 7. August in Herzog Ulrichs Namen zur Verhandlung der kaiserlichen Beauftragten in den sachsen=lauenburgischen Hausirrungen 2 ) nach Lübeck ziehen wollte, ergriff ihn ein plötzlicher Fieberanfall, mit gichtischer Lähmung der Glieder verbunden. Die Krankheit trat so heftig auf, daß er einen tödtlichen Ausgang vermuthete, zumal er in dem siebenten Stufenjahre seines Lebens stand. Er bat deshalb am 8. August von Lüneburg aus seinen alten Geschäftsfreund Veit Weinsheim, ihn bei den Gesandten zu entschuldigen, den Weinsheim selbst aber um Verzeihung, falls er ihn jemals gekränkt habe und empfahl ihm die Seinigen. Doch ging die Gefahr noch diesmal vorüber; einiger Kräfte Herr geworden, begab er sich am 23. Aug. nach Lübeck, wo er bis zum 8. Sept. an der Verhandlung Theil nahm. Bald hierauf war er wegen Berathung der meklenburgischen Hausirrungen 3 ) und Kreistagssachen zu Güstrow. Am 17. October reiste er zu dem Münzprüfungstage des niedersächsischen Kreises nach Braunschweig und führte daselbst bis zum 26. Oct. die


1) Husani preces annivers. ibq. fragmenta, fol. 67, 68. - Vgl. v. Rudloff, a. a. O. Bd. II, S. 63.
2) Vgl. v. Kobbe, a. a. O. Bd. II, S. 330 - 835. Hans v. Seidlitz war auch in dieser Verhandlung Genosse Husans. Am 2. Sept. erließen die Beauftragten in Lübeck einen Abschied zu Gunsten des Herzogs Franz II.
3) Die vom Herzoge Christoph verlangte neue Erbtheilung des Landes, sowie die Vormundschaft über Joh. Albrechts Söhne brachten dem Herzoge Ulrich vielfache Mühe und Zank. Vgl. Franck, a. a. O. Buch XI, S. 4, 18, 39, 48 flg.; v. Rudloff, a. a. O. Bd. II, S. 29, 51, 56.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 152 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

meklenburgischen Geschäfte. Auch hatte er in diesem Jahre in Handelssachen Lüneburgs und Meklenburgs gewirkt und die "neue Schifffahrt" von der Ilmenau in die Elbe, wie früher die Elbdeiche zwischen Dömitz und Boizenburg, besichtigt. Wie er sich in den lauenburgischen Haus= und Zollstreitigkeiten verhalten, deutet ein Schreiben des H. Franz II. vom 20. Juni 1585 an, in welchem Husan als ein Mann "voll von Gott hochbegabten Verstande und großer Erfahrung" gerühmt wird. - Im Januar und Mai des J. 1586 besuchte er zwar nochmals Meklenburg und wirkte in dem meklenburgischen Hauszwiste durch Rath und Stellung von Schriften, erfüllte auch noch seit dem 19. Juni zu Lüneburg in den Verhandlungen über dieselbe Sache die dem H. Ulrich geschworene Pflicht, doch gab er schon um diese Zeit einen Theil seiner bisherigen Geschäfte an den Dr. Niebur ab. Im Auftrage der Stadt Lüneburg hatte er vom 24. Mai bis 18. Juni theils mit dem H. Wilhelm zu Braunschweig und Lüneburg wegen eines Einbruches der Elbe, theils mit den Städten Lübeck und Hamburg, so wie dem H. Franz II. von Sachsen=Lauenburg in Zollsachen verhandelt.

Seitdem fesselte ihn Krankheit dauernder zu Lüneburg oder auf seinem Landgute an das Lager. Im Februar 1587 war er ein wenig gestärkt und gedachte auf des H. Ulrich Wunsch als dessen Gesandter neben Joachim von Bassewitz den wegen drohender Kriegsgefahr, der Kreishülfen und des Münzwesens nach Braunschweig ausgeschriebenen Kreistag zu beziehen. Indeß traf ihn wieder eine Lähmung am linken Schenkel und Arm, welche in Kurzem den ganzen Körper ergriff und ihn seit den ersten Tagen des März auf seinem Landgute das Bette hüten ließ. Doch blieb er klaren Geistes und willig zum Dienste. Gegen Ende März ward er als Zeuge in Sachen des H. Ulrich wider die Herzoge von Braunschweig und Lüneburg berufen. Im August d. J., um welche Zeit er mit zunehmend unsicherer Hand schrieb, war er noch in Berathung der meklenburgischen Haussachen mit Niebur und Weinsheim thätig. Seine rasch abnehmenden Kräfte wandte er dann mehr und mehr auf das Heil seiner Seele und das Wohl der Seinigen. Er suchte sich in religiöser Betrachtung das Heilige gegenwärtig zu erhalten und sorgte auch für seines Hauses Gedeihen, indem er noch immer die Bildung seiner Söhne überwachte. Von diesen studirte damals Victor Honorius zu Helmstädt, der Pflege des Wilhelm Aemilius, Lehrers der jungen Herzoge von Braunschweig und Lüneburg, empfohlen. Husan ermahnte wiederholt sowohl den Aemylius, den Sohn in der Sprachlehre und Schreibweise fleißig zu üben, als auch besonders

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 153 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

diesen selbst, mit Ernst dahin zu streben, daß er einst an Sitten und Wissenschaft blühend erfunden werde.

Seinen hoffnungslosen Zustand erkennend und unter schweren körperlichen Leiden harrte Husan mit Ergebung und Ruhe seiner letzten Stunde. Er verschied sanft am 9. Dec. 1587 zu Lüneburg, 51 Jahre und 3 Tage alt. Sein Leichnam ward in der Michaelis=Kirche daselbst feierlich bestattet und seine Ruhesstätte durch ein Denkmal geziert 1 ). Sein Andenken blieb bis zu den verderblichen Kriegswirren des folgenden Jahrhunderts in lebendiger Feier.


Es mag bezeichnend und für die Vergleichung dienlich sein, die Grabschrift Husans und einige ihn betreffende Stimmen der Zeitgenossen mit den Worten der Urschrift beizufügen.

Die Inschrift auf dem Denkmale Husans überliefert Nathan Chyträus 2 ) also:

"Henrico Husano, Isenacensi Turingo, ab ineunte aetate in Germania, Italia et Gallia bonis litteris et lingais exculto, et mox supra aetatem egregio oratori, politico et juris consulto, Saxoniae et multorum principum consiliario et legato, Cancellario Megapolitano et post aulicarum jactationum taedium Luneburg. quoque Reipubl. syndico, dexteritate et usa rerum conspicuo, et in consiliis, transactionibus et pacificationibus mirifice experto, pieque hic defuncto, in spem optatissimae resurrectionis uxor et liberi cum lachrymis ponsuerunt".

Caselius 3 ) in der Leichenrede auf den Herzog Johann von Meklenburg urtheilt von Husan:

"Henricus item Husanus cancellarius, non minus ipse consilio pollens, quam eloquentia, praestans fide, industrius et dexter in gerendis negotiis, in consuetudine quotidiana salsus absque


1) Jetzt kennt wohl Niemand mehr Husans Grab. Denn schon vor 50 Jahren ist die Michaelis=Kirche zu Lüneburg im Innern (wie bedauerlich so vielfach mit Kirchen in Norddeutschland geschehen ist!) nach dem Geschmacke der damaligen Aufklärungslehre erneuert, wobei der Eifer der Vernunftmenschen jener Zeit die herrliche Kirche in einen neumodisch öden Tempel umgewandelt und kein Denkmal alter Zeit, selbst nicht die Gräber der Billinger verschont hat! - Nach gef. Mittheilung des Herrn Rectors Dr. Volger.
2) Nathanis Chytraei variorum in Europa itinerum deliciae. Edit, sec. 1599. 8. p. 350.
3) Joan. Caselii oratio funebris illustr. principi Joanni Duci Megapol. - scripta in acad. Julia. Helmst. 1592. 4. fol. 3.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 154 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

acerbitate, et elegans, atque ita multiplici nomine gratus principibus".

Derselbe 1 ) in der Lobrede auf Joachim von der Lühe:

"Pro se misit dux noster Luhium et Husanum, cuius et ante mentionem fecimus, viri equidem non solum diserti et periti legum, sed etiam politici. Hanc laudem, ut singularem, Husano lubens, et vere, si hoc quis mei indicii esse putet, tribuo, etsi politici munus imperitissimus quisque sibi hodie sumit, qui juris disciplinam vix primoribus labris attigerit".

Nathan Chyträus in der Zueignung der Husanschen Gedichte an den Rath zu Lüneburg:

"Inter enim reliqua celeberrimae urbis vestrae, quae sane plurima sunt, ornamenta, non postremum esse judico hunc virum, eximia doctrina, singulari eloquentia, incomparabili fere in tractandis et perficiendis negotiis dexteritate et industria, quae omnia harum quoque regionum incolis non sunt ignota".


Dieses Lob der Zeitgenossen Husans, welches ihn als einen trefflichen Staatsmann bezeichnet, ist ohne Zweifel in seinem Leben begründet. Denn er gewann in früher Jugend eine tiefe Erkenntniß der Wissenschaft, im ersten Mannesalter schon eine reiche Erfahrung des Lebens und besaß, bei einem freien, edlen Geiste, eine große Klugheit und Mäßigung, eine nicht gewöhnliche Rednergabe und Gewandtheit in der Unterhandlung. Ohne, wie die Neueren, von "der Macht der Ideen" ergriffen zu sein und ohne in der Kunst, zu gefallen, sich auszuzeichnen, erfüllte er vielseitig und ehrenvoll den staatsmännischen Beruf, hohe und schwierige Dinge vollbringend durch Klarheit des Geistes, sittliche Begründung des Strebens und Festigkeit des Willens ohne Starrheit. Die Staatskunst Husans war begründet in der Wissenschaft des Rechtes, ward geleitet durch Treue der Ueberzeugung - er sagte die Wahrheit, auch wenn sie mißfiel, vertrat das Recht, auch wenn es Gefahr brachte - und erstrebte vornämlich Sicherung desRechtsschutzes, zugleich aber in jedem Kampfe mehr einen ehrenvollen Frieden, als starre Verfechtung der einzelnen Rechtspunkte. Der Friede erschien ihm als die Bedingung jeglicher Ordnung


1) Joan. Caselii Luhiades. Laudatio Joachimi Luhii, equitis Megapol. pol. Rost. 1592. 4. H. 4.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 155 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

und Bildung im Staate 1 ); um des Friedens willen und um das Wesentliche zu erhalten, wollte er, wie Chyträus, Grotius und Andere, Manches hingehen lassen, was er sonst nicht zu billigen wusste. - Eigen war ihm auch und gemeinsam mit den edleren Staatsmännern der alten Schule jene Pflichttreue, welche das Lieblingstreiben beschränkt und zu vergessen weiß, um dem Pflichtleben zu genügen, und jene Selbstbeherrschung, welche bei glücklichem Erfolge des Strebens sich ferne hält von Eigensucht und Ueberschätzung. Demnach sind des Caselius Worte: Husan sei nicht nur ein beredter und gesetzkundiger Mann, sondern auch ein Staatsmann gewesen, welches Lob er ihm als ein nicht gemeines gerne und in Wahrheit zolle" für treffend zu halten.


Nicht minder ist Husan als Dichter von den Zeitgenossen gepriesen worden 2 ). Seine Gedichte sind theils einzeln und zeitweise, theils in zwei größeren Sammlungen gedruckt worden. Die erste derselben, im J. 1577 von N. Chyträus besorgt, umfaßt fast alle einzeln zuvor erschienenen Gedichte 3 ) Husans und führt den Titel:

"Henrici Husani Jurisconsulti horarum succisivarum siue imaginum Mosaicarum libri duo, elegiarum libri totidem. Rost. MDLXXVII." 4.

In den beiden Büchern der Mosaischen Bilder knüpft er an angeführte Bibelstellen religiöse, geschichtliche und Selbstbe=


1) Vgl. Husani horarum succisiv. fol. 89, 98; Ejusdem preces anniv. fol. 18, 47.
2) P. Lindebergii juvenilium partes tres. Francof. 1595, 8. p. 17:

"Quem loquar aut referam Husanum? genitumne Minerva
Arbitrer, aut natum stemmate Daedaleo;
Non musis genitus non a mortalibus ortus,
Sed Musas peperit Marte suo Aonias".

E. Lubinus, in der von M. Lange im J. 1601 besorgten Sammlung der Husanschen Gedichte:

"Singula, quae concessa aliis, concessa tibi uni
Omnia, miraculum saeculi, Husane, tui.
Cui Suada et Themis alma, omnesque cumApolline musae
Certatim dotes contribuere suas".

3) Namentlich folgende: I. Precatio ad deum quotidiana. Rost. 1572. 4to. 2. Preces, quibus in extremo vitae discrimine deo se commendabat, 1573. 4to. 3. Epithalamion Joh. Fredero scriptum. 1573 4to. 4. Imagines aliquot plenae pietatis et doctrinae. Rost. 1573. 8vo. 5. Elegia de angelis. Francof. 1575. 4to. - Diese Stücke finden sich nach gef. Mittheilung des Herrn Rectors Dr. Volger auf der Stadtbibliothek zu Lüneburg. Dieselbe besitzt auch ein schönes Exemplar der Sammlung v. J. 1577, welches N. Chytraeus dem Rathmanne Leonhard Toebing gewidmet hat.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 156 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

trachtungen, oft mit Klagen und Wünschen über die Gegenwart verbunden. Auf diese folgt das tägliche Gebet des H. Husan, meklenb. Canzlers, sein Wunsch vom J. 1569 und sein Entlassungsgesuch an Joh. Albrecht aus dem J. 1573. Die beiden Bücher der Elegieen sind theils religiösen Inhalts, theils betreffen sie die persönlichen Schicksale Husans, seiner Lehrer und Freunde, auch einzelne Zeitbegebenheiten. - Die zweite Sammlung ward im J. 1601 von dem Pfarrer M. Lange zu Rostock unter folgendem Titel herausgegeben:

"Dierum dominicarum preces anniversariae, ab Henrico Husano, J. C. clarissimo - olim conscriptae et nunc primum editae. Accesserunt ejusdem autoris fragmenta lectu haud inutilia. Rostochii. 1601."8vo. min 1 ).

Diese enthält außer einigen, schon in der ersten Sammlung vorkommenden Gedichten, die Sonntagsgebete und die Gebete an den Festen der Heiligen, in denen er aus beigefügten Bibelstellen religiöse und geschichtliche Lehren, wie Hoffnungen und Wünsche über wachsende Verbreitung und Erkenntniß des Christenthums herleitet. An diese schließen sich die Bruchstücke, welche Lebensregeln und Sinnsprüche enthalten.

Es ist unverkennbar, daß in diesen Dichtungen ein ernster, gläubiger und strebsamer Geist, wie geschichtliche Kenntniß, und Welterfahrung, bei großer Gewandtheit im Ausdrucke, sich kund thun. Aber eben so gewiß ist es auch, daß Husan kein wahrer Dichter gewesen sei. Hierfür zeugen sein ganzes Leben und Wirken und nicht minder das Urtheil verständiger Zeitgenossen, wie des Caselius, welche über den Staatsmann den Dichter gerne vergessen. Doch war er kein eitler Thor, der mit Versen getändelt hätte. Er gehörte vielmehr zu den trefflichen Männern, welche den fruchtreichen Boden des Alterthums durchfurcht hatten und welche, wie Thuan und Grotius, nicht bloß ihre classische Bildung in lateinischen Versen den Zeitgenossen zu beurkunden pflegten, sondern auch an der Dichtkunst in so ferne sich wirklich erfreueten, als sie dieselbe mit der Uebung einer classischen Sprache und mit einem ernsten, religiösen Streben verbanden. Umschrieb doch selbst Thuan die Schriften des alten Testamentes, namentlich des Hiob, in lateinischen Versen; ja Grotius verfaßte in denselben Trauerspiele über den "vertriebenen Adam und den leidenden Christus"! - Husan blieb immer mit der römischen Literatur


1) Das von dem Verf. benutzte Exemplar dieser Sammlung gehört der Universitäts=Bibliothek zu Rostock an.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 157 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

eng befreundet. Er las in späteren Jahren eifrig den Seneca und den Tertullian, deren Worte er sich in Versen, Briefen und sonstig bediente. Den Tacitus nennt er den Begründer der Geschichte; Aussprüche des Sallust giebt er in seinen Dichtungen wieder, welche auch auf Nachbildung des Ovid, Virgil und Horaz zuweilen auffallend hindeuten. Auf Heinrich Ranzow's, des nordischen Mäzen, berühmten Schlosse Bredenberg sah man um das J. 1590 neben den Gemälden der Helden unter Andern auch Sinnsprüche der Alten prangen, wie Husan sie erklärt hatte 1 )! Nur im Sinne classisch= begründeter Liebhaberei und besonders mit Rücksicht auf den würdigen Inhalt sind die Gedichte Husans zu erfassen. Ihm zum Ruhme ist beizufügen, daß er selbst nirgends Werth auf sie legt, auch niemals so stümperhaft und so ausschweifend, wie von Vielen vor und nach ihm geschehen ist, die Verskunst geübt hat. Aber ein wesentlicher Werth kann seinen Dichtungen als solchen nicht beigelegt werden. Ihr Stoff ist größten Theiles der dichterischen Behandlung nicht günstig; Sprache und Form lassen sie den Meisten nicht zugänglich und dem reiner gebildeten Kunstgeschmacke nicht genügend erscheinen. Doch nicht leichtfertig urtheilte Martin Brasch, Lehrer der Logik und gekrönter Versemacher zu Rostock, daß die Gedichte Husans den Werken mancher mit dem Lorbeer geschmückter Dichter jener Zeit vorzuziehen seien 2 ). Eine mehrfache Vergleichung ergiebt, daß die meisten Verse Husans durch Bildung der Sprache und Klarheit der Gedanken - bisweilen an die unverstellt menschliche Anschauung der Alten erinnernd - die Dichtungen nicht weniger seiner Zeitgenossen beschämen 3 ). Eben dieses und


1) H. Ranzovii epigrammatum libellus. Hamburgi. 1592: 8vo. p. 48, 50. (Ist eine Zugabe der gleichzeitig zu Hamburg erschienenen Gedichte des Rostockers Peter Lindenberg.)
2) Husani preces anniversariae, ibq. M. Langii epistola dedicatoria, it. fol. 43.
3) Als Beweis mögen noch einige Proben der "Bruchstücke" in der Sammlung des Michael Lange hier Platz finden:

"Consilium sapiens, occasio commoda, felix
Exitus, unius sunt tria dona Dei.
               ------------------
Saepe rogare, rogata tenere, retenta docere,
Haec tria discipulum faciunt superare magistrum.
               ------------------
Non excusatur, qui causa peccat amici,
Nam virtus omnis nexus amicitiae est.
               ------------------
Per quod quis peccat, per idem punitur et ipse
Quod facis injuste, juste patieris id ipsum.
Vae tibi, qui spolias, spoliaberis ipse vicissim."
               ------------------

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 158 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

ihr religiöser Inhalt erklären die ihnen von Mitlebenden, besonders solchen, die selbst Verse machten, zu Theil gewordene Ueberschätzung.


Husan hinterließ ein ansehnliches, nicht so sehr durch Gunst und Glück, als durch Wissenschaft, Fleiß und Ordnungssinn erworbenes Vermögen und eine blühende Nachkommenschaft. Von elf Kindern seiner glücklichen Ehe mit Regina Rudolph erreichten sechs ein höheres Alter.Die Söhne waren: 1. Joh. Friedrich, geb. 1566 zu Jena, gest. 1592 als Professor zu Rostock an den Blattern, bekannt durch die Abhandlung von den Leibeigenen. 2. Victor Honorius, geb. 1572 zu Schwerin, gest. 1592 als Krieger in Frankreich. 3. Heinrich, geb. 1577 zu Lüneburg, eine Zeit lang meklenburgischer Rath und Gesandter, seit 1618 kaiserlicher Rath und Gesandter, am 22. Februar 1626 vom Kaiser unter Beilegung großer Freiheiten und Machtbefugnisse zum Edlen von Husan 1 ) erhoben. Er war ein an Geist und Bildung


1) Die Verleihungsurkunde ließ Husan im J. 1635 zu Heilbronn in 4 unter folgendem Titel drucken: "Warhaffter Abdruck derer von der Röm. Kays. auch zu Hungarn vnd Boheimb etc. . Kön. Maj. vnserm Allergnädigstem Kayser vnd Herrn Allerhöchstgemelter Ihrer K. M. Rath, dem wol edelgebornen vnd gestrengen Herrn Hainrichen Edlen von Husan, Herrn auff Tessin Neuhauß, Bassaw, Gallin, Schlalissa vnd Hermanshagen etc. . vnd dessen Erben auß kayserlichen, hohen vnd besondern Gnaden Allergnädigst ertheilten kays. hochansehnlichen Privilegien, Freyheiten vnd Protectorien". Die Urkunde besagt im Eingange: Wir Ferdinand II, von Gottes Gnaden erw. röm. Kaiser - bekennen mit diesem Briefe, wiewohl Wir aus röm. kais. Macht alle Zeit geneigt sind, aller Unterthanen des heil. Reiches Bestes zu befördern, so wünschen Wir doch besonders denen Unsere Gnade mitzutheilen, "deren Voreltern und sie in alten adelichen, redlichen vnd erbarn Stand herkommen, mit Verstand vnd Geschicklichkeit von Gott begabt sind vnd sich adelicher, guter Sitten, Tugend, Wandel vnd Wesens befleissigen, auch gegen Vns vnd dem heil. Reiche, sowol Unsern löblichen Hauß Oesterreich in aller getrewer vnd beständiger Dienstbarkeit, gehorsambsten Fleißes auffrecht vnd vnwandelbar sich verhalten". Die Verleihung selbst bestimmt im Wesentlichen: H. Husan soll sich mit seinen Erben fortan Edler von Husan nennen und schreiben, im heil. röm. Reiche wohnen und sich aufhalten können, wo es ihm beliebt, von allen bürgerlichen Lasten und Aemtern befreiet, wegen seiner gesammten Güter und überhaupt steuerfrei sein, nur beim Reichshofrath oder am kais. Kammergerichte beklagt werden können, auf seinen Gütern die hohe und niedere Jagd ausüben, aller Art Mühlen, Höfe, Gasthäuser, Schmieden, Kramläden u. s. w. bauen, Schäfereien, Brauereien, Bergwerke und Märkte anlegen und von seinen Unterthanen Nachsteuer und Einzugsgeld fordern dürfen. Es wird ihm gestattet, mit rothem Wachse zu siegeln, in Zukunft nach einem etwanigen neuen Erbsitze sich zu nennen, von Urkunden unter (  ...  )
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 159 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

ausgezeichneter Staatsmann und wirkte in den deutschen Händeln während des dreißigjährigen Krieges bedeutsam mit, doch zuweilen, wie es scheint, zweideutig und nicht in vaterländischem Sinne. Er besaß sieben Güter in Meklenburg, die er meistens wieder verlor und starb am 12. Juli 1654 zu Gallin bei Boizenburg. - An Töchtern werden genannt: 1. Regina, geb. 1562 zu Weimar, verm. A. 1582 mit Caspar Kroger, Patrizier zu Lüneburg; b. 1595 mit Georg Schrader, Domherrn zu Lübeck. 2. Anna Sophie, geb. 1568 zu Schwerin, verm. 1587 mit Nicolaus von Toden auf Rundshagen. 3. Dorothea, geb. 1578 zu Tessin, verm. a. 1595 mit Reimar von Pentz auf Warlitz; b. 1612 im Lorenz Schack zu Boizenburg.

Die Wittwe Husans hatte mit treuer Pflichterfüllung für die Erziehung der Kinder Sorge getragen und auch die jüngeren Söhne auf treffliche Bildungsanstalten und in fremde Länder gesandt. Sie erwies sich in Geschäften umsichtig und fest und erreichte bei großer Thätigkeit ein hohes Alter. Sie starb am 4. Jan. 1618 zu Neuhof bei Zarrentin. Zu ihrer prunkvollen Bestattung in der Familiengruft in der Kirche zu Döbbersen entsandte der Herzog Adolph Friederich v. M. seinen Stallmeister Albrecht von Steinfels.

Der Husansche Mannsstamm erhielt sich in Meklenburg nur bis in die vierte Geschlechtsfolge. Heinrich, Edler von Husan, hatte sich im J. 1597 mit Elisabeth von Laffert vermählt. Seine Nachkommen waren: 1. Hans Georg, auf Tessin und Neuhof, verm. mit Elisabeth von Bülow, gest. um 1659. Er hinterließ einen Sohn, Christian, der schon 1665 als Krieger in Polen starb. 2. Heinrich Ernst, frühzeitig gest. 3. Dorothea Elisabeth, verm. mit Caspar von Bülow auf Radegast. 4. Carl Victor, Rittmeister und seit 1656 Hauptmann des Amtes zu Zarrentin,


(  ...  ) seinem Siegel und Namen beglaubigte Abschriften auszustellen, Notarien zu ernennen und zu beeidigen, unehelich Geborne - allein Fürsten, Grafen und Freiherrn ausgenommen - zu legitimiren, Vormünder zu verordnen und zu bestätigen, überhaupt Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu verrichten, in den Fächern der Rechts= und Arzneiwissenschaft Doctoren, auch Lehrer der freien Künste und gekrönte Dichter, doch unter Zuziehung von mindestens drei Doctoren der betr. Facultät zu ernennen und endlich redlichen Leuten nach ihrem Stande Wappen zu verleihen. Schließlich wird ihm besonderer kaiserliche Schutz und sicheres Geleit durch das ganze röm. Reich zugesagt. - Das Diplom ist datirt: Wien, den 22. Feb. 1626 und neben dem Kaiser von dem Freiherrn Peter Heinrich v. Stralendorf, einem Meklenburger, als kais. Canzler vollzogen. Der vorliegende Abdruck ist beglaubigt und zu Processacten eingereicht.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 160 zur ersten Seite zur vorherigen Seite

auf Tessin und Gallin gesessen, verm. mit Catharina von Blücher. Er starb im J. 1660 und hinterließ als einzigen Erben Carl Hans, auf Tessin, mit welchem am 23. August 1672 das Geschlecht der Edlen von Husan erlosch 1 ). Er ward am 2. September in der Erbgruft zu Döbbersen unferne des Altars beigesetzt, wo auch seine Mutter im April d. J. 1677 ihre Ruhestätte fand.

 



1) Diese genealogischen Nachrichten sind meistens den Acten entnommen und mindestens in den Hauptpuncten zuverlässig. Vgl. hannov. gel. Anzeigen, a. a. O. S. 551; Etwas von gel. rostockschen Sachen auf das J. 1738, S. 332, 393. - In den Ehepacten der Dorothea Husan mit Reimar v. Pentz vom J. 1595 werden beide Contrahenten "adeliche Personen" genannt, vermuthlich deshalb, weil Husan hohe Aemter bekleidet, ein Rittergut in seinem Hause vererbt hatte und Doctor beider Rechte gewesen war - Sein Siegel zeigt in zwei verschiedenen Formen einen aus den Flammen aufsteigenden Phönix; auf dem Schilde ruht ein geschlossener gekrönter Helm, mit demselben Sinnbilde, zu dessen Seiten die Sigle steht: H. H. D. Der jüngere Heinrich Husan führte den Phönix theils einzeln, theils in seinem neuen freiherrlichen Wappen neben dem Bilde eines schreitenden, die rechte Pranke erhebenden gekrönten Löwen fort, mit der Umschrift: "Heinrich Edeler von Husan".