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Bischöflich-schwerinsche Siegel
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Bischöflich- schwerinsche Siegel
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II.

Geschichte

des

bischöflich=schwerinschen Wappens,

von

G. C. F. Lisch.

Mit drei Steindrucktafeln.


M asch hat in dem ersten Jahrgange der Jahrbücher S. 143 flgd. dem Vereine eine historische Untersuchung über das Wappen des Bisthums Ratzeburg geboten; als Gegenstück liefere ich hier eine Geschichte des bischöflich=schwerinschen Wappens. Manche einleitende Gedanken können hier mit Hinweisung auf Masch übergangen werden; die Hauptmomente dabei sind hier, wie dort dieselben. Nur Eines darf hier nicht unberührt bleiben, nämlich die Frage, ob das Wappen des Bisthums Schwerin eine quellenmäßige Untersuchung verdiente. Das Wappen des Bisthums Ratzeburg war bis auf Masch der Geschichte und der Heraldik fremd; das Wappen des Bisthums Schwerin war dagegen freilich der Hauptform nach bekannt, als ein getheilter Schild mit zwei darüber gelegten Bischofsstäben; aber eine gründliche Untersuchung aus den Quellen fehlte noch immer. Es braucht hier nicht die heraldische Litteratur des schwerinschen Bischofswappens recensirt zu werden, da Westphalen, Rudloff und Gatterer benutzt und angeführt haben, was vor ihnen bekannt geworden ist. v. Westphalen 1 ) hat auf seinen Tabellen die Siegel dreier Bischöfe: Hermanns I. (1264), Johanns I. (1326) und Werners (1463), so wie des Officials von 1520 in Abbildungen mitgetheilt, aber so ungenau und so ohne allen Ge=


1) Westphalen Mon. ined. IV. Tab. 17. Nr. 1, 4, 5, 9 und Tab. 18. Nr. 17.
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schmack, daß nur eine sehr oberflächliche und ungefähre Ansicht über die Bischofssiegel zu gewinnen ist. Ein allgemeines bischöfliches Siegel, bestehend aus zwei Bischofsstäben mit einer darüber gestellten Bischofsmütze, welches v. Westphalen aus Schedius mittheilt, kann nichts weiter sein, als eine neuere Erfindung, nach dem Muster des Wappens der Stiftsstadt Bützow. Rudloff 1 ) hat für die ältere und mittlere Geschichte nichts weiter, als die aus den westphalenschen Abbildungen und allgemeinen Archivnachrichten gezogene allgemeine Nachricht, daß die Bischöfe in ihrem Wappen das sitzende oder stehende Bild eines infulirten oder pontificirenden Bischofs mit dem Krummstabe in der Hand oder zu seinen Füßen führten; erst für das Jahr 1568 fügt er 2 ) hinzu, daß das schwerinsche Stiftswappen aus zwei kreuzweise gelegten Bischofsstäben über einem roth und gold queer getheilten Schild bestanden habe. Gatterer 3 ) hat natürlich auch nicht mehr, als Westphalen; er giebt dem Bisthum zwei Bischofsstäbe im Andreaskreuze, über welche oben im Winkel gemeiniglich eine Bischofsmütze gestellt sei. Was v. Bülow 4 ) in der Kupfertafel giebt, ist reine Fiction nach schlecht verstandener Beschreibung durch das flüchtige Wort.

Diese litterarischen Ergebnisse mögen hinreichen, um das Unternehmen einer neuen Beschreibung in historischem Gange zu rechtfertigen. Unterstützt mag diese Rechtfertigung dadurch werden, daß eine historische Beschreibung von Siegeln, namentlich der geistlichen, für die Kunstgeschichte eines Landes von nicht geringer Bedeutung ist, namentlich wenn man die Arbeit in den Siegeln mit der Geschichte der Sculptur überhaupt und der Architektur in Verbindung setzt. Ohne eine vollständige Reihe guter Abbildungen kann freilich nicht mit vollständigem Erfolge durch die Siegel für die Kunstgeschichte gewirkt werden, aber die Epochen lassen sich doch mit Worten andeuten, und so kann, mit Unterstützung einiger getreuer Abbildungen, wenigstens die Aufmerksamkeit aus ein wenig bebauetes, fruchtreiches Feld gelenkt werden.

Die in folgenden Zeilen gegebene Beschreibung der Siegel ist nach siebenjährigem Forschen nur aus Originalsiegeln des Großherzogl. Geheimen= und Haupt=Archivs zu Schwerin ge=


1) Rudloff Mecklenb. Gesch. II., 129, 866 u, 909.
2) Rudloff a. a. O. III., 1, 231.
3) Gatterer Praktische Heraldik. S. 135.
4) v. Bülow Beschreibung des Geschlechts v. Bülow.
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schöpft; ganz vollständig hat sie, trotz alles Suchens, nicht werden wollen. Forschungen im Auslande haben dieser Abhandlung keinen Gewinn gebracht.


Die 12 ersten Bischöfe von Schwerin führten ihr eigenes Bild im Siegel, jedoch in verschiedenen Formen; wenn es mir auch bis jetzt nicht gelungen ist, Siegel von dem dritten Bischofe Friederich I., Grafen von Schwerin, 1237 - 1240, und dem vierten Bischofe Dieterich, einem unehelichen Sohne, 1240 - 1247, zu entdecken, so kann man doch wohl ohne Bedenken annehmen, daß ihre Siegel denen ihrer nächsten Vorgänger und Nachfolger ähnlich und dem allgemeinen Typus entsprechend gewesen seien. - Der erste Bischof von Schwerin, unter welchem der Bischofssitz von Meklenburg für immer nach Schwerin verlegt ward, der große Wendenapostel Berno, 1158 - 1191, ein Cistercienser=Mönch aus dem Kloster Amelungsborn, führte im elliptischen (oder parabolischen) Siegel 1 ) einen stehenden Bischof, die rechte Hand zum Segen erhoben, in der linken den Bischofsstab haltend; die Umschrift des Siegels 2 ) (1173) lautet:

Umschrift

selbst dann noch, als er schon zu Schwerin wohnte und sich in Urkunden zuerinensis ecclesie episcopus nannte. Die nächstfolgenden Bischöfe führen das auf einem Sessel mit verzierten Seitenlehnen im leeren Siegelfelde sitzende Bild eines Bischofs im Siegel, und zwar: Brunward 3 ), ein eingeborner Wende, (1192) 1195 - 1237, den Stab in der rechten, ein Buch mit der linken Hand auf dem Knie, - nach einem zweiten, viel schöner geschnittenen Stempel von 1235 4 ) das Buch auf dem linken Arme haltend, beide Siegel mit der Umschrift:

Umschrift

Wilhelm 5 ), 1247 - 1249, mit dem Stabe in der linken und einem aufgeschlagenen Buche in der ausgestreckten rechten Hand, mit der Umschrift:


1) Vgl. die Lithographie Tab. I., Nr. 1.
2) Vgl. Lisch Mekl. Urk. I., S. 5 und 7.
3) Vgl. die Lithographie Tab., I., Nr. 2.
4) Vgl. Lisch Mekl. Urk. II., S. 7 und 16, und die Lithographie.
5) Vgl. Lisch Mekl. Urk. II., S. 28.
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Umschrift

Rudolph I. 1 ), ein Fürst von Rügen (?), 1249 - 1262, mit dem Stabe im linken Arme, die Rechte erhoben, mit der Umschrift:

Umschrift

Die Siegel der bisher genannten Bischöfe haben eine elliptische Form und sind sich überhaupt sehr ähnlich.

Die beiden folgenden Bischöfe, Hermann I. und Gottfried I. weichen zuerst dadurch ab, daß sie die runde Gestalt der Siegel wählen und Verzierungen in das Siegelfeld aufnehmen. Hermann I., von Schladen, 1262 - 1292 führt zwei Siegel der Zeit nach hinter einander: beide sind rund, haben ein ganzes Bischofsbild, welches auf einem niedrigen Sessel sitzt und in der rechten Hand einen Stab, in der ausgestreckten linken ein aufgeschlagenes Buch 2 ) hält, und sind sich mit Ausnahme der Verzierungen im Siegelfelde, so ähnlich, daß sie schwer zu unterscheiden sind; das erste Siegel, mit der Umschrift:

Umschrift

welches der Bischof noch 1266 führte, hat jedoch keine Verzierungen im Siegelfelde; das zweite Siegel 3 ), mit der Umschrift:

Umschrift

welches Hermann sicher 1273 - 1288 führte, hat im Siegelfelde zur rechten Hand des Bischofes den Mond, zur linken die Sonne als Verzierung. - Der Bischof Gottfried I., von Bülow, 1292 - 1314, hat im runden Siegel 4 ) das sitzende Bild eines, Bischofs, in der rechten Hand den Stab, mit der linken ein Buch vor der Brust haltend, rechts die Sonne, links der Mond als Verzierungen im Siegelfelde, mit der Umschrift:


1) Vgl. Lisch Mekl. Urk. II., S. 35.
2) Auf dem Buche stehen die Worte
Worte im Buch
3) Vgl. Lisch Mekl. Urk. I., S. 185.
4) Vgl. die Lithographie Tab. II., Nr. 1.
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Umschrift

Die Stuhlbeine sind mit einem Spitzbogen und statt der Lehnen mit Hundsköpfen verziert. Seit dem Jahre 1298 führt Gottfried auch ein kleines, rundes Secret als Rücksiegel mit dem Brustbilde des Bischofs und der Umschrift:

Umschrift

Bis hierher ist der Stuhl, auf welchem die Bischöfe sitzend dargestellt werden, ein niedriger Sessel (faldistorium ), mit Seitenlehnen von Thierköpfen, gewöhnlich Hundsköpfen, ohne Rückenstück.

Unter Hermann II. 1 ) Maltzan, 1315 - 1322, beginnen bedeutendere Abweichungen in allen Theilen des Siegels: es beginnt der Geschmack des ausgebildetern Spitzbogens, . Dieser merkwürdige Mann hatte lange Zeit zu kämpfen, ehe er von seinem Erzbischofe Johannes Grand von Bremen geweiht ward 2 ); dies geschah am Ende des J. 1316. Bis dahin hing er an die Urkunden, in denen er sich: dei gratia electus et confirmatus in episcopum Zwerinensem


1) Vgl. Lithographie Tab. III. Der Verein verdankt die Erforschung und Zeichnung dieser Tafel, welche eine fast vollständige Entwickelung der Siegel eines Prälaten zeigt, der Familie von Maltzan, welche dieselbe dem Werke: Lisch Urkunden - Sammlung zur Geschichte des Geschlechts von Maltzan, Bd. I, 1842, beigegeben hat, und eine Auflage dieser Tafel für die Jahrbücher dem Geschenke des Herrn Baron A. von Maltzan auf Peutsch. Unter diesem merkwürdigen Bischofe werden die Familienwappen in den Siegeln der Domherren gebräuchlich, jedoch noch nicht in den Siegeln der Bischöfe. - Schon der Dompropst Nicolaus, Sohn des Fürsten Johannes von Meklenburg, führte bereits im J. 1280 den Schild mit dem meklenburgischen Stierkopfe in seinem Präpositursiegel, und der Domherr Vollrath (von Trechow oder von Platen) 1284 sein Familienwappen in seinem geistlichen Siegel. - Hermann Maltzan führte im J. 1300 als Dom=Thesaurarius ein kleines, rundes Siegel mit einer vierfach geschweiften Rosette, in welcher unter dem Haupte Johannis d. T. der Thesaurarius vor seinem Familienwappen knieet; Umschrift:
Umschrift
(vgl. Tab. III, Nr. 5.) Als Dom=Propst, 1307 - 1314, führt er ein elliptisches Siegel mit einem an den Ecken von den 4 Evangelisten=Symbolen begrenzten Crucifixe, unten welchem das Familienwappen steht, mit der Umschrift:
Umschrift
(vgl. Tab. III., Nr. 1.)
2) Vgl. Lisch Urkunden=Sammlung zur Geschichte des Geschlechts von Maltzan, I., S. 335, flgd.
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nennt, ein rundes Siegel 1 ), in welchem die Jungfrau Maria auf einem niedrigen Sessel sitzend dargestellt ist, mit dem Christkinde auf dem rechten Arme, in der linken Hand einen langen Lilienstengel haltend und an der rechten Seite mit einem Rosenzweige geschmückt; die Umschrift lautet:

Umschrift

Nachdem Hermann Maltzan am Ende des J. 1316 von dem erzbischöflichen Administrator Johann, Sohn des Herzogs Otto von Lüneburg, geweiht war, führte er ein großes elliptisches Siegel 2 ): auf einem mit Löwen an den Seitenlehnen verzierten Stuhle mit hoher geschnitzter Lehne, welche mit einem Teppiche behängt ist, sitzt der Bischof, mit der Rechten vor der Brust segnend, mit der Linken den Bischofsstab haltend, die Füße auf einen palmettenartig gebildeten Schemel setzend, mit der Umschrift:

Umschrift

Daneben führte er (1316-1322) ein kleines elliptisches Secretsiegel 3 ) mit dem bis zum Schooße hinabreichenden Bilde eines Bischofes, welcher die Rechte zum Segen erhebt und mit der linken den Bischofsstab hält, ohne weitere Verzierungen, mit der Umschrift:

Umschrift

Johannes I., Gans, 1322-1331, führt ebenfalls im elliptischen Siegel 4 ) einen auf einem niedrigen Sessel sitzenden Bischof mit dem Stabe in der Linken und mit der erhobenen Rechten; Umschrift:

Umschrift

Außerdem hat er ein elliptisches Secret=Siegel, mit einem stehenden Bischof, welcher die rechte Hand erhebt und in der linken den Stab hält; Umschrift:

Umschrift

Seit der Regierung dieses Bischofes finden sich vorherrschend Familienwappen in den geistlichen Siegeln der Domherren: ein Siegel des Propstes Heinrich vom


1) Vgl. Lithographie Tab. III., Nr. 2.
2) Vgl. Lithographie Tab. III., Nr. 3.
3) Vgl. Lithographie Tab. III., Nr. 4.
4) Vgl. Lisch Mekl. Urk. II., S. 133.
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Siegel des Hermann Maltzahn
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J. 1322 hat im Siegel den Evangelisten Johannes und zu beiden Seiten einen gespaltenen Schild, dessen rechte Hälfte schrägrechts gestreift, dessen linke Hälfte leer ist.

Der Bischof Ludolph, von Bülow, 1331 - 1339, hat sowohl sein großes, als auch sein kleines Siegel in runder Gestalt. Auf dem großen Siegel ist ein Bischof auf einem niedrigen Sessel sitzend dargestellt, mit dem Stabe in der rechten, dem Buche in der linken Hand, rechts von einer Sonne, links von einem Monde begleitet, mit der Umschrift:

Umschrift

auf dem Secret ist des Bischofs Brustbild von der Schulter an, ohne weitere Verzierungen.

Der Bischof Heinrich I., von Bülow, 1339 - 1347, führte zuerst Wappenschilde in das bischöfliche Siegel ein, und zwar zuerst die Famielienwappen; auch hat er zuerst architektonische Verzierungen im Siegelfelde. Das runde Siegel dieses Bischofs ist folgender Gestalt: unter einem, weit gesprengten, einfachen gothischen Spitzbogen sitzt ein Bischof mit dem Stabe in der linken und mit erhobener Rechten; zu seinen Füßen steht der Wappenschild der von Bülow. Die Umschrift lautet:

Umschrift 1 )

Das Secret des Bischofs führt in einer Rosette auf gegattertem Felde das Brustbild des Bischofs mit der Mitra auf dem Haupte; die Umschrift lautet:

Umschrift

Bis hierher sind die Siegel ohne bedeutende Ausschmückung; höchstens kommt ein einfacher Spitzbogen oder eine leichte Stuhlverzierung vor, jedoch ist der Styl ernst und rein. Mit der Mitte des 14. Jahrhunderts beginnt eine reichere


1) Auf der Kupfertafel zu der "Beschreibung des Geschlechts Bülow", Nr. 7, ist dieses Siegel auf eine traurige Weise entstellt; wahrscheinlich ist diese Darstellung nach einer Beschreibung in einem Transsumpt von 1412 bei Franck.A. u. N. M. IV, S. 298 entworfen, wo es heißt: sigillum, quod erat figurae rotundae de cera communi, in cuius medio apparuit imago episcopi infulati in sede residentis, habens manum dextram elevatam ad benedicendum populo, in siniatra vero baculum pastoralem, sub cuius pedibus clipeus triangularis continens in se dispositicnes bizanteorum in numero quatuordecim, literae quoque circumferentiales sic potuerunt legi: Hinricus Dei Gratia Episcopu Ecclesie Swerinensis.
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Darstellung; die gothischen Nischen und Thürmchen nehmen ihren Anfang und gehen gleichen Schrittes mit andern Werken der Architectur und Sculptur in Norddeutschland; namentlich findet sich der größte Einklang zwischen den Siegeln und den großen reich verzierten Messingplatten aus den Gräbern der Bischöfe in der Domkirche zu Schwerin. Die Bilder der Bischöfe verschwinden auf den Siegeln immer mehr und machen den Heiligenbildern Platz. - Der Bischof Andreas, 1347 - 1356, hat zuerst auch ein Heiligenbild, nämlich ein Marienbild, statt seines alleinigen eigenen Bildes, im Siegel: in einer sehr verzierten gothischen Nische, welche mit Ausnahme der Umschrift das ganze elliptische Siegel füllt, ist eine sitzende Maria mit dem Christkinde auf dem Arme dargestellt; unter diesem Bilde knieet in einer kleinern Nische ein betender Bischof mit dem Stabe im Arme. Zu beiden Seiten des Marienbildes hängt an den gothischen Pfeilern zwei Mal das Privatsiegel des Bischofs: auf einem schraffirten Schilde ein Hifthorn von dem linken Schildrande zum rechten oder ein ausgestreckter Arm vom rechten Siegelrande zum linken gehend; die Darstellung ist nicht ganz klar. Die Umschrift ist auf keinem der vorliegenden Siegel ganz vollständig; aus drei defecten Exemplaren stellt sie sich, mit einigen wahrscheinlichen Ergänzungen in [ ], also:

Umschrift 1 )

Auf einem kleinen runden Secret ist auf gegattertem Siegefelde nur der Schild des Familienwappens, hier ziemlich klar ein Hifthorn; Umschrift:

Umschrift

Von einem bischöflichen Wappenschilde ist noch keine Spur.

Während der Vacanz, noch um Michaelis 1356, war Conradus, decanus, ecclesie Zwerinensis administrator, sede episcopali vacante per capitulum deputatus; dieser sagt in der Urkunde, daß er ein Administrationssiegel (administrationis sigillum) führe, von welchem jedoch noch kein Abdruck aufgefunden ist.

Von dem Bischofe Albrecht, von Sternberg, 1356 - 1363, habe ich kein Siegel entdecken können. Wahrscheinlich war er wenig im Lande; er hielt sich hier vielmehr einen General=


1) In den Urkunden nennt sich Andreas "miseratione divina episcopus zwerinensis".
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Vicarius, und zwar zuerst in der Person des rostocker Pfarrers Johannes von Wunstorp. Dieser war schon im J. 1334 Official des bischöflichen Archidiakonats zu Rostock; als solcher führte er das noch im J. 1405 vorkommende Archidiakonatssiegel: in elliptischem Felde einen betenden Geistlichen in einer gothischen Nische, über welcher Maria mit dem Christkinde hervorragt, mit der Umschrift:

Umschrift

In einer Urkunde vom 13. Dec. 1354 nennt er sich aber schon: magister Johannes Wonstorp, officialis principalis reuerendi patris domini Andreae episcopi Zwerinensis, und in einer Urkunde vom 1. Oct. 1358: Johannes de Wunstorp, presbyter in Rozstok, reuerendi in Christo patris ac domini, domini Alberti, episcopi ecclesie Zwerinensis in remotis agentis, in spiritualibus et temporalibus vicarius generalis. Nach Johannes von Wunstorp war vom J. 1360 - 1362: Gherardus Koche, der Zwerinschen kerken eyn domhere, des werdighen in Christo vaders vnde heren hern Albrecht bisscops der Zwerinschen kerken, handelnde in vernen, in den gheystlyken vnde tytlyken dynghen eyn ghemene vicarius efte steheholder, oder: vicarius generalis ecclesie Zwerinensis. In dem Vicariatssiegel, das sowohl Johannes von Wunstorp, als Gerhard Koch führt, kommt das bisch oe fliche Wappen zuerst 1 ) vor:

über einem queer getheilten Schilde zwei Bischofsstäbe in Form eines Andreaskreuzes.

Das runde Vicariatssiegel hat in gothischen Nischen zwei stehende Heiligenbilder, rechts Maria mit dem Christuskinde, links den Evangelisten Johannes mit dem Kelche in der rechten Hand; rechts hängt an der Nische der beschriebene bischöfliche Wappenschild, links ein Schild mit einem sechseckigen Sterne, der den ganzen Schild füllt; Umschrift:

Umschrift

Bemerkenswerth ist, daß auf diesem Siegel, statt römischer Unzialen, zuerst gothische Minuskel in der Umschrift der bischöflichen Siegel vorkommt, - Der Bischof Rudolph II.,


1) Vielleicht hat er, als ein Ausländer, "ein Böhmischer von Adel", das Bischofswappen auch eingeführt, - Die böhmischen Herren von Sternberg, z. B. Albrecht von Sternberg am 1. Mai 1370, führen einen Stern im Schilde.
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von Anhalt, 1363-1365, ist vielleicht gar nicht im Lande gewesen; wenigstens hat sich von ihm kein Siegel finden wollen.

Unter dem Bischofe Friederich II., von Bülow, 1365 - 1375, wird das bischöflicheWappen am vollständigsten, reichsten und kunstreichsten ausgeschmückt; damit ist aber auch der höchste Gipfel erreicht: nach ihm schwindet der kirchliche Styl und die Kunst immer mehr aus den Siegeln. Zuerst hat derselbe als zum Bischof Erwählter ein kleines, rundes Siegel, welches in der Mitte die Dreieinigkeit, Gott den Vater mit dem Sohne am Kreuze im Schooße, und zu beiden Seiten desselben ein stehendes weibliches und männliches Heiligenbild (wohl Maria und Johannes) enthält; darunter steht der bülowsche Wappenschild, über welchen die zwei Bischofsstäbe kreuzweise gelegt sind. Die Umschrift lautet:

Umschrift

in der Urkunde vom 21. März 1367, an welcher dieses Siegel hängt, nennt sich der Bischof Friederich bloß: divina apostolicaeque sedis gratia electus Zwerinensis. Darauf, gewiß seit dem J. 1368, seit welchem sich Friederich auch Bischof (dei gratia episcopus) nennt, erscheint das große bischöfliche Siegel 1 ), in elliptischer Gestalt, im untern Drittheil queer getheilt; in der obern Abtheilung stehen in einer kräftigen gothischen Nische zwei Heilige, Maria und Johannes, die Heiligen der schweriner Domkirche; in der untern Abtheilung knieet in einer Nische die Figur des Bischofes mit dem Krummstabe im Arme, rechts von ihm steht der beschriebene bischöfliche, links der bülowsche Wappenschild, beide von Löwen gehalten. (Von ganz gleicher Arbeit ist das Siegel des gleichzeitigen Bischofs Heinrich von Ratzeburg.) Neben diesem großen Siegel, welches ein wahres Kunstwerk ist, führt er noch ein kleines rundes Secret, in welchem in einer gothischen Nische ein kurzes Brustbild des Bischofs steht und unter demselben der bischöfliche Wappenschild. Die Umschriften, wieder in römischen Unzialen, sind auf dem großen Siegel:

Umschrift

auf dem kleinen Siegel:

Umschrift

So ist das bischöfliche Wappen unter diesem Bischofe sicher allgemein eingeführt. Unter den folgenden Bischöfen


1) Vgl. die Lithographie Tab. II., Nr. 2; bei v. Bülow, Nr. 9, traurig entstellt.
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wird es nun auf die mannigfaltigste Weise combinirt, bald auch gar nicht, bald doppelt gebraucht. - Das Wappen ist in seinen Hauptbestandtheilen klar: ein queer getheilter Schild mit zwei Bischofsstäben, in Gestalt eines Andreaskreuzes darüber gelegt. Nur ist nicht so klar, ob ein Theil des getheilten Schildes schraffirt ist, und welcher, . Bei einigen ältern Siegeln ist es nicht zu entscheiden; auf den meisten Siegeln sind beide Theile leer, auf einigen ist der obere Theil, auf andern sicher der untere Theil schraffirt, z. B. auf dem Siegel des Bischofs Hermann III., 1429-1444. Die Lösung dieser Frage hängt davon ab, was das bischöfliche Wappen muthmaßlich zu bedeuten habe. Meiner Ansicht nach ist der getheilte Schild der gräflich=schwerinsche Wappenschild; die beiden Bischofsstäbe deuten klar auf die bischöfliche Würde; daß zwei Stäbe auf dem Schilde liegen, darin besteht freilich die Eigenthümlichkeit des schwerinschen Bischofswappens. Vielleicht sind nur der Symmetrie wegen zwei genommen, wie in manchen bischöflichen Wappen Stab und Schwert oder zwei Stäbe kreuzweise hinter den Schild gelehnt sind 1 ); vielleicht aber bedeuten die zwei Stäbe die Bisthümer Meklenburg und Schwerin; denn unter diesen Namen und an diesen Orten bestand dasselbe Bisthum in der Zeit hinter einander. Schraffirte und leere Schildhälften bezeichnen im Mittelalter nur den Wechsel zwischen Farbe und Metall, und die Schraffirung bezeichnet wohl gewöhnlich Farbe. Die Grafen von Schwerin hatten den untern Theil des Schildes schraffirt; seit der Vereinigung der Grafschaft mit dem Herzogthume Meklenburg ist aber beständig der obere Theil des Schildes schraffirt (roth ), der untere leer (golden ). Und diese Tinctur hat sich auch in dem bischöflichen Wappen geltend gemacht. Auf den Gräbern der Bischöfe im Dome zu Schwerin aus der Mitte des 14. Jahrh. findet sich kein bischöfliches Wappen, selbst nicht auf dem des Bischofs Friederich II. von Bülow, obgleich die Messingplatte auf dessen Grabe reich verziert und mit dem bülowschen Wappenschilde reichlich geschmückt ist: und obgleich über der südöstlichen und über der südwestlichen Pforte des Doms an der Marktseite, und eben so an der Collegiatkirche zu Bützow, der bülowsche Wappenschild von Messing in die


1) Auch das Bisthum Havelberg führt zwei in ein Andreaskreuz gestellte und zuweilen durch ein Band verbundene Bischofsstäbe; der Schild ist jedoch nicht getheilt und über den Stäben steht ein kleines Kreuz; vgl. die Abbildungen bei Ludwig Reliq. p. 282, 302, 328, 338.
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Mauer eingelegt ist, so findet sich doch nirgends das bischöfliche Wappen als Gegenstück 1 ). Die älteste Abbildung in Farben findet sich noch an der westlichen Seite des nordwestlichsten Pfeilers im Dom auf einer Tafel, welche 1570 zum Gedächtniß der neuen Canzel gesetzt ward, die das Dom=Capitel an diesem Pfeiler erbauen ließ 2 ). Das bischöfliche Wappen ist hier quer getheilt, in der untern Hälfte golden, in der obern Hälfte roth, nach dem Gebrauche des fürstlichen Hauses Meklenburg; darüber liegen im Andreaskreuze die beiden blauen Bischofsstäbe mit goldenen Haken; umher stehen die Wappen der damaligen Domherren. Dies ist denn also für das wahre bischöfliche Wappen zu halten. Auch in einem im J. 1617 gemalten Fenster in der Kirche zu Bützow mit dem Wappen des Administrators Ulrich ist der bischöflich=schwerinsche Wappenschild roth und gelb getheilt mit zwei darüber liegenden Bischofsstäben 3 ).


In den folgenden Zeiten wird das bischöfliche Wappen auf mannigfache Weise dargestellt, namentlich seitdem Männer aus fürstlichen Häusern häufiger den Hirtenstab ergriffen, welche das bischöfliche Wappen nicht selten zur Ausschmückung ihres Hauswappens gebrauchten, - Von dem Bischofe Marquard, Beermann, 1375-1376, habe ich kein Siegel auffinden können. - Unter dem Bischofe Melchior, Herzog von Braunschweig, geht das Kirchliche in dem fürstlichen Wappen ganz unter. Zwar hat er noch ein großes elliptisches Siegel, welches an einer Urkunde vom 3. Februar 1381 hängt: in einer schmalen Nische mit einer abgerundeten Krönung, ohne gothische Giebel, sitzt ein Bischof mit erhobener Rechten und mit dem Stabe in der linken Hand; rechts, halb im freien Felde, halb im Raume der Inschrift steht der bischöfliche Schild mit zwei Bischofsstäben, links ein Schild mit zwei Löwen über einander. Umschrift:

Umschrift

Hier ist offenbar auch schon der herzogliche Titel in die


1) Wichtig können diese in die Mauer gelegten Bülowschen Wappenschilde für die Geschichte des Doms werden.
2) Vgl. darüber Hederich's schwerinsche Chronik. - Jetzt existirt die Canzel an der Stelle nicht mehr, jedoch noch die Gedächtnißtafel; die Canzel steht in einer Seitenkapelle an der Erde. Als noch ein hoher Chor in der Kirche abgesondert war, war sie an dem Pfeiler an der rechten Stelle.
3) Vgl. Meklenb. Blätter von Geisenhainer, 1818, Jahrg. I., St. 10, S. 568.
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leider sehr zerstörte Umschrift aufgenommen gewesen. In der Einleitung nennt er sich: Melchior dei et apostolice sedis gratia episcopus zwerinensis. Dieses große Siegel ist mir aber nur in dem einen Exemplare vorgekommen. Häufig dagegen kommt ein kleineres, rundes Siegel vor; auf diesem steht in einer großen dreiblätterigen Rosette ein vierfach getheilter Schild, in dessen je zwei und zwei entgegengesetzten Feldern auf zweien des Bischofs Familienwappen (zwei Löwen unter einander), auf zweien das bischöflich=schwerinsche Wappen steht; Umschrift:

Umschrift

Der nach Melchiors Tode vom Papste bestellte Bischof Potho, der aber nicht zur Regierung im Lande kam (Rudloff II., S. 510), führt dennoch das bischöfliche Wappen. In einer neuklosterschen Urkunde, d. d. Sundis 1385 die Laurentii, nennt er sich: dei et apostolice sedis gracia episcopus ecclesie Zwerinensis; das Siegel 1 ) an dieser Urkunde ist rund, darinnen ein elliptisches Siegelfeld: aus einer gothisch verzierten Brüstung schaut des Bischofs Bild mit halbem Leibe, die Rechte zum Segen erhoben, in der Linken, den Stab haltend; an der Brüstung steht rechts der bischöflich=schwerinsche Wappenschild, links ein Schild mit 3 oder 4 schraffirten, rechten Schrägebalken 2 ), von denen 2 die Schildecken streifen; Umschrift:

Umschrift

Uebrigens ist das Siegel schon sehr mit Schnörkeln verziert. Von seinem Gegenbischof ist noch kein Siegel entdeckt.


1) Vgl. Lisch Mekl. Urk. II., S. 152.
2) "Potho, Herr von Pottenstein, ein Böhme, war 1381 - 1387 (?) Bischof von Münster, dann Bischof von Schwerin." Als Bischof von Münster ließ er auch, nach Mader, Münzen prägen: Av. das Familienwappen des Bischofs: ein durch einen, über den Wappenschild hervorragenden Bischofsstab längs getheilter Schild, in der linken Hälfte mit drei schraffirten, rechten Schrägebalken, in der rechten Hälfte mit einem schraffirten Queerbalken; Umschrift:
POT------ e PIS c OPI.
Rev. Brustbild des H. Paulus mit dem Schwerte; Umschrift:
MO N e T A
Vgl. Maders Krit. Beitr. V., S. 91 u. Fig. 52. Mader giebt in der linken Schildhälfte 2 Queerbalken an; nach einem Exemplar in der großherzogl. Münzsammlung hat sie aber ganz klar 3 Queerbalken
Av.  MO N e T A . MO N
Rev.  [POT]O N IS . e PIS c OPI .
Auch ein her Wanke von Potenstein, welcher am 1. Mai 1376 im Gefolge des Kaisers Carl IV. in Verhandlungen mit dem Herzoge Albrecht von Meklenburg auftritt, führt einen Schild mit 3 rechten Schrägebalken.
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Der Bischof Rudolph III., Herzog von Meklenburg, 1390 - 1415, früher Bischof von Skara, führt mehrere Siegel hinter einander. Im Anfange seiner Stiftsregierung (z. B. 1391 und 1392) hat er ein rundes Siegel, auf welchem ein rechtsgelehnter Schild mit dem meklenburgischen Stierkopfe, über welchem ein bekrönter Helm steht, aus dem Stierhörner hervorragen: zu beiden Seiten der Helmdecke finden sich einige deckenartige Verzierungen; die Umschrift ist auf eigenthümliche Weise abgetheilt, wird jedoch in folgender Ordnung gelesen:

Umschrift

Anfang und Ende der Umschrift stehen auf beiden Seiten, der mittlere Theil steht getrennt auf dem untern Theile des Randes; die Worte: et duc. magnopolen. sollen daher wohl die letzten sein, - Darauf (schon 1403) führt er ein großes Siegel ("sigillum maius") von elliptischer Gestalt: in dem Siegelfelde steht, ohne weitere Verzierungen, nach Art der alten Siegel, jedoch ohne besondern Kunstgeschmack, ein Bischof in ganzer Gestalt mit erhobener Rechten, in der Linken den Stab haltend; zu seinen Füßen steht rechts ein Schild mit dem meklenburgischen Stierkopfe, links der Schild mit dem bischöflich=schwerinschen Wappen; Umschrift:

Umschrift

Daneben (z. B. 1399 und 1400) führt er ein kleineres, rundes Siegel, auf welchem zwischen zwei Pfeilern Schild, Helm und Krone, wie auf seinem ersten Siegel, dargestellt sind; an den Seiten der Pfeiler sind gothische Nischen, in deren rechter ein Engel, in deren linker ein Heiliger zu Roß (der St. Georg?) steht. Die Umschrift, in welcher fast immer je zwei und zwei Buchstaben verbunden sind, lautet:

Umschrift

Das Ganze ist geschmacklos. - Mit mehr Kunstsinn und im Style der Zeit des Herzogs Albrecht II. ist sein letztes großes elliptisches Siegel ("sigilium maius"), (z. B. 1409 - 1415). In der obern Hälfte desselben steht in einer starken gothischen Nische ein Marienbild mit dem Christuskinde auf dem Arm; in der untern Hälfte knieet ein betender Geistlicher; vor diesem, rechts, steht ein großer, vierfach getheilter Schild, dessen je zwei und zwei entgegengesetzte Felder (in der 1. und 4. Stelle)

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das bischöflich=schwerinsche Wappen und (in der 2. und 3. Stelle) den meklenburgischen Stierkopf tragen. Umschrift:

Umschrift

Neben diesem großen Siegel führt er ein kleineres, rundes Siegel (z. B. 1406-1415), auf welchem ein vierfach getheilter Schild mit denselben Wappen steht, wie er ihn in dem letzten großen Siegel führt. Dieser Schild steht in einer architectonischen Rosette, deren Grundform ein Dreieck bildet, das an den Ecken gestutzt und dann eingezogen ward und desen Seiten einwärts gebogen wurden; in den Spitzen der eingezogenen Ecken stehen auf Sparren Lilien, welche in die Inschrift hinein reichen; neben den eingebogenen Seiten steht ein Ring. Umschrift:

Umschrift

Die beiden letzten Siegel führt Rudolph noch im J. 1415.


Mit dem Bischofe Rudolph hört das Charakteristische in den Siegeln mehr und mehr auf; die folgenden Siegel sind meistentheils rund, flach, ohne bemerkenswerthe Kunst und Erfindung, die Schrift ist die unsichere, undeutliche gothische Minuskel des 15. Jahrhunderts: das Interesse, welches die Siegel dieses Zeitraums gewähren, ist mehr ein chronologisches, als ein kunstgeschichtliches. - Der Bischof Heinrich II., von Nauen, 1415 - 1418, führte am 30. April 1417 ein rundes Siegel, welches im leeren Siegelfelde zwischen den innern Rändern der Umschrift einen weit und rund geschweiften Schild trägt; auf dem Schilde steht (wahrscheinlich das Familienwappen desBischofs?) ein gradeaus sehender, gekrönter Adler mit ausgebreiteten Flügeln (der brandenburgische Adler? oder der Adler des Evangelisten Johannes, des Schutzheiligen des schweriner Doms?); auf dem Adler liegen die beiden Bischofsstäbe im Andreaskreuze; die Umschrift lautet:

Umschrift 1 )

Der Bischof Heinrich III., von Wangelin, 1419 - 1429, führt


1) Dasselbe Siegel hängt an dem Intercessionalschreiben des Bischofs Heinrich von Schwerin an den Papst Martin V. wegen Gründung der Universität Rostock, d. d. 1418 ipso die nativitatis virginis Marie (d. i. 8. Septbr.). Es war also noch der Bischof Heinrich II. von Nauen, welcher die Stiftung der Universität Rostock betrieb.
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ein rundes, kleines (dennoch sigillum maius genanntes) Siegel; dieses enthält unter einem sitzenden Marienbilde mit dem Cristkinde in einem gothischen Bogen rechts gelehnt nur das wangelinsche Familienwappen 1 ): einen längs gespaltenen Schild, dessen linke Hälfte schraffirt, die rechte dagegen leer ist; die Umschrift lautet:

Umschrift

Dasselbe Wappen und ein ähnliches Siegel führte er als Dompropst, sicher seit 1398, nur daß in diesem Siegel die rechte Seite seines Familienwappens schraffirt ist, mit der Umschrift:

Umschrift

Dieser Bischof ist der erste, welcher das bischöfliche Wappen wieder wegläßt. - Der Bischof Hermann III., Köppen, 1429 - 1444, führt im Siegel ein Marienbild mit dem Christkinde in einer Nische, an dessen rechter Seite der bischöfliche Wappenschild hängt, auf welchem die untere Hälfte schraffirt ist; an der linken Seite der Nische hängt des Bischofs Familienwappen: ein aus dem untern Schildesrande aufwachsender Löwe (oder Greif) unter einem mit drei Sternen oder Rosen belegten Schildeshaupte. Die Umschrift lautet:

Umschrift

Das Siegel des Bischofs Nicolaus I.; Böddeker, 1444 - 1457, wie er es 1456 an einer, im ratzeburger Archive befindlichen Urkunde gebrauchte, ist rund und gut gearbeitet. Auf dem mit Gitter überzogenen Grunde steht zwischen zwei Hügeln, die mit Gras bewachsen sind, ein gekröntes Marienbild, das Kind auf dem linken Arme; über ihr steht ein Mauergiebel, jedoch ohne alle Unterstützung durch Gemäuer. An der rechten Seite ist das bischöfliche Wappen, an der linken ein Schild mit einem Schwan mit erhobenen Flügeln (das Familienwappen der Böddeker), über den ein Bischofsstab gelegt ist 2 ). Die Umschrift steht auf einem Bande, dessen Enden sich in die innere


1) . Ueber das wangelinsche Familienwappen ist zu veraleichen: v. Meding Nachrichten I, Nr. 931; Fürst W. B. I, 147, 2; V, 153, 6.
2) Nach Franck's A. u. N. M. VIII, S. 70, und dem Freim. Abendbl. 1822 Nr. 160, S. 67 war, neben einer Inschrift dieses Bischofs, dieser Schwan an mehrern Steinen eines vom Bischof Nicolaus 1448 in Bützow erbaueten viereckigen Thurmes zu sehen. Eben so stand der Schwan noch im J. 1838 auf mehrern Ziegeln der bischöflichen Veste zu Warin, welche nach Inschriften im J. 1448 restaurirt ward: vgl. Jahresber. III, S. 167, u. IV, S. 89.
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Siegelfläche wenden und an welche durch Bänder die beiden Schilde gehängt sind:

Umschrift 1 )

Vom Bischofe Gottfried II., Lange, welcher 1457 - 1458 regierte, ist bisher kein Siegel aufgefunden. Nach Büttners Genealogie der Lüneburgischen Patricier hat seine Familie, die in männlicher Linie 1503 erlosch, einen silber und roth gespaltenen Schild mit einem halben weißen Bären, dessen Maul und Tatzen roth sind. - Der Bischof Werner, Wolmers, 1458-1473, führt zu den Füßen der Figur eines Priesters, welcher in der linken Hand einen Kelch trägt 2 ), einen rechtsgelehnten Schild, auf welchem (sein Familienwappen) ein Band mit drei Dreiblättern oder Rosen und ein Bischofsstab (schräglinks) im Andreaskreuze liegen; Umschrift:

Umschrift 3 )

Das bischöfliche Siegel desBischofs Balthasar, 1473-1479, Herzogs von Meklenburg, ist für die Heraldik des meklenburgischen Landeswappens Epoche machend, indem es zuerst das Vorbild des neueren Wappens darstellt, nämlich den bischöflichen Schild mit den drei damals für das Herzogthum Meklenburg gebräuchlichen Schilden zu Einem Wappen vereinigt. Er führt im Wappen einen vierfach getheilten Schild, welcher rechts von einem aufgerichteten Stier und links von einem aufgerichteten Greifen, als Schildhaltern, gehalten wird. In den 4 Feldern steht: oben rechts der meklenburgische Stierkopf, oben links der bischöfliche Schild mit den beiden Bischofsstäben, unten rechts der queergetheilte gräflich=schwerinsche Schild und unten links der rostocker Greif. Die Umschrift auf einem Bande mit schlechten Buchstaben, lautet:

Umschrift

1) Ich verdanke diese Nachricht über das Siegel des Bischofs Nicolaus I. meinem Freunde Masch zu Demern.
2) Westphalen Mon. IV, Tab. 17, Nr. 9, bildet einen den Kelch confecrirenden Geistlichen ohne Mitra ab. Es könnte auch das Bild des Johannes mit dem Kelche vorstellen, um so mehr, da sich auf dem Original aus dem Kelche etwas, wie eine Schlange, erhebt. Auf einer Glocke im Dome zu Schwerin vom J. 1470 ist jedoch ein Geistlicher in langem Gewande, mit lockigem Haupte, ohne Heiligenschein, dargestellt, welcher in der Linken einen Kelch hält und die Rechte confecrirend erhebt.
3) Vgl. Etwas 1739, S. 226. In einem gemalten Glasfenster in der Kirche zu Bützow steht über einem den Kelch consecrirenden männlichen Bilde das Wappen: ein blauer Schild mit rothem Queerbande, auf welchem drei grüne Kleeblätter liegen.
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Auf einem großen bronzenen Taufkessel in der Kirche zu Bützow vom J. 1474, also aus der Zeit des Episcopats des Herzogs Balthasar, sind zwei Wappenschilde in Relief abgebildet: der Stierkopf, nach Art des werleschen mit geschlossenem Maule, und zwei Bischofsstäbe im Andreaskreuze, jedoch so, daß die beiden Krümmungen nach einer Seite hin gerichtet sind. - Von dem Bischofe Nicolaus II., von Penz, 1479, ist kein Siegel aufgefunden. - Der Bischof Conrad, Loste, 1482-1503, führt in einem größern Siegel das ganze Bild eines, mit einem gegürteten, langen Untergewande und einem mantelartigen Obergewande bekleideten Mannes, der in der linken Hand einen Kelch vor der Brust und die rechte darüber hält. Es läge am nächsten, diese Figur für einen den Kelch consecrirenden Geistlichen 1 ) zu halten, wenn nicht ein Heiligenschein um das unbedeckte, lockige Haupt, innerhalb der Umschrift, auch die Annahme nahe legten, daß das Bild den Johannes darstellen soll; dennoch ist das Bild für einen Heiligen etwas priesterlich gehalten. Zu den Füßen des Bildes ist rechts gelehnt das Wappen des Bischofes: ein aus dem linken Schildrande rechts hin vorspringender, halber Widder über einem links gelehnten Bischofsstabe; dasselbe Wappen steht auch auf seinem Leichensteine im Dome zu Schwerin, an der linken Schulter des Bischofsbildes. 2 ) Die Umschrift steht auf Bändern, deren unbeschriebene Enden zu beiden Seiten der ganzen Figur hinabfallen; die Umschrift lautet:

Umschrift

Dieses Siegel nennt ein Notarius in einer Urkunde das "sigil=


1) Auffallend ist diese Darstellung allerdings, namentlich wenn man dabei an einen Leichenstein im Dom zu Schwerin denkt, welcher freilich nicht ganz erhalten ist, aber auf dem erhaltenen Theile offenbar eine Figur zeigt, welche einen großen Kelch vor der Brust hält und denselben segnet.
2) Dasselbe Wappen, aus Stein gehauen, ist auch rechts über der nördlichen Thür, welche von den Domschulhäusern in den östlichen Gang, den Hauptgang des Domkreuzganges führt, in der äußern Wand eingemauert: der vordere halbe Theil eines Widders trägt in der linken Klaue einen aufrecht stehenden Bischofsstab. Dieses Bildwerk trägt noch Spuren von Färbung; der Schild war blau, die Klauen sind schwarz, am Halse des Widders sind rothe Stellen. Ein gleiches Wappen aus Stein gehauen ist an beiden Seiten des südöstlichen Pfeilers an der Außenwand der Kirche zu Bützow, zu beiden Seiten des Sonnenzeigers, eingemauert. Ein gleicher Stein mit Wappen und Inschrift liegt in der Kirche unter der Orgel; dieser lautet auf die Errichtung einer Capelle durch den Bischof Conrad im J. 1501; wahrscheinlich bezeichnen auch die Tafeln an der Außenseite der Kirche die Stelle der Capelle. Alle diese Wappen sind einander gleich. Das Wappen des Bischofs am Altare zu Bützow hat einen blauen (jetzt grünlich scheinenden) Schild mit goldenem Widder und Bischofsstabe. Eben so ist das Wappen über einer Urkunde des Bischofs; vgl. Jahrb. IV, S. 245.
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lum maius" des Bischofs. Ein kleineres Siegel des Bischofs ist dem größern in der Darstellung fast gleich und weicht nur darin von demselben ab, daß die Figur nur halb sichtbar ist und keinen Heiligenschein um das Haupt hat; die Umschrift, wie um das größere Siegel, ist im höchsten Grade flach gehalten. - Der Bischof Johannes II., von Thun, 1504-1506, führt im Siegel ganz dasselbe Bild, welches der Bischof Conrad Loste in seinem kleinern Siegel führt; nur hat das Bild des Johannes einen sehr reichen Haarwuchs und die Ränder der Einfassung der Umschrift sind um das Haupt wie ein Heiligenschein ausgebogen. Das Bild steht über dem Familienwappen des Bischofs, bestehend aus drei Queerbalken, zwischen deren je zwei und zweien die Mittelstreifen gewässert gravirt sind 1 ). Die Umschrift lautet:

Umschrift

Hieraus zu schließen hat er wahrscheinlich auch ein größeres Siegel gehabt. - Der letzte selbstständige Bischof während der römisch=katholischen Kirchenverfassung im Lande, Peter Wolkow, 1508-1516, führt in einem runden Siegel ein Marienbild in einer vielfach verzierten Glorie über zwei Füllhörnern; darunter steht ein vierfach getheilter Schild, auf welchem in zwei und zwei entgegengesetzten Feldern das bischöfliche (in der ersten und vierten Stelle) und sein Familienwappen (in der zweiten und dritten Stelle) abwechselt; sein Familienwappen ist drei Mal queer getheilt und hat im untern Drittheil eine Rose, im mittlern Drittheil drei rechte Sparren und zum obern Drittheil ein leeres Schildeshaupt. Die Umschrift lautet:

PETRVS . WOLKOW . EPS . SWERINENSIS.

Auch sein Official zu Rostock, M. Joachim Michaelis, (officialis curie szwerinensis generalis), führt in einer Rosette einen großen, getheilten Schild mit den beiden Bisschofsstäben, unter welchen im Schilde ein Vogel sitzt 2 ).

So ward, mit sehr wenig Ausnahmen, der bischöfliche Wappenschild von seiner Einführung an fast durchgehends in unveränderter Gestalt gebraucht.



1) Auf dem alten Altare in der Kirche zu Bützow steht ein Wappen; ein goldener Schild mit drei grünen, gewässerten Queerbändern, dahinter ein Bischofsstab (vgl. Mekl. Blätter, 1818, I, 10, S. 572): offenbar des Bischofs Johannes von Thun Wappen, und nicht des Bischofs Peter Wolkow, wie Mantzel will.
2) Vgl. Westph. Mon. IV, Tab. 18, Nr. 17.
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Der Bemerkung werth ist noch das Siegelwachs der bischöflichen Siegel. Bis zum Anfange des 14. Jahrhunderts bestehen die Siegel mit seltenen Ausnahmen aus ungeläutertem, ungefärbtem Wachs, oft mit braunem Firniß überzogen; geläutertes Wachs kommt nur in einzelnen Exemplaren vor. Das erste Beispiel der Siegelung mit rothem Wachs findet sich an einer Urkunde des Klosters Doberan, d. d. Zwerin V Idus Aug. 1286, an welcher nicht allein des Bischofs, sondern auch des Capitels Siegel von zinnoberroth gefärbtem Wachs sind. Mit rothem Siegelwachs wird dann im 14. Jahrhundert abwechselnd gesiegelt, z. B. von den Bischöfen Gottfried I. 1302, Hermann II. 1315, Johannes I. 1328, Andreas 1348, (Johann von Wunstorp, General=Vicar 1358), Friederich II. 1368, Rudolph III.; während des 15. und im Anfange des 16. Jahrhunderts siegeln alle Bischöfe mit rothem Wachs. Dem Bischofe Peter Wolkow ward diese Art der Besiegelung noch im J. 1515 vom Kaiser Maximilian förmlich als ein Vorrecht verliehen, mit diesen Worten:

"Praeterea motu et potestate similibus damus et concedimus capitulis dictarum ecclesiarum (Suerinensis et Butzowiensis) ac personis praelaturas obtinentibus in eisdem, ut quascunque literas publicas et privatas. ipsos et eorum negotia qualiacunque concernentes, communiter divisim., cum cera rubra poterint et valeant sigillare et talibus absque aliqua reprehensione libere et licite uti". Vgl. Schröder Pap. Meckl. II, S. 2829. - Grünes Wachs kommt selten vor, vielleicht nur beim Bischofe Andreas, welcher abwechselnd roth und grün siegelt.


Hierauf folgt die Zeit der Bischöfe aus dem regierenden Fürstenhause, der Administratoren und Coadjutoren.

Bevor von den Siegeln dieser Zeit die Rede sein kann, ist es zweckmäßig, die Capitel=Siegel zu betrachten. Das Capitel des schweriner Domstifts führte zwei Siegel: I. ein großes und II. ein kleineres Geschäfts= oder Sachen= Siegel (ad causas, sakensegel), mit welchen aber einige Veränderungen im Laufe der Zeit vorgingen:

I., 1. In den ältern Zeiten gebrauchte das Capitel ein großes Siegel 1 ) von runder Form, in welchem zwei auf Säulen ruhende Rundbogen stehen, über welchen die Giebel einer


1) Vgl. die Lithographie Tab. I., Nr. 3.
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Kirche 1 ) hervorragen. Unter den Bogen sitzen die Heiligen des Doms: rechts Johannes Ev., in einem Buche schreibend, - links Maria mit dem Christkinde auf dem Schooße. Zwischen den Köpfen des Johannes und der Maria steht unter jedem Bogen ein Kreuz. Die Umschrift lautet:

Umschrift

Dieses Siegel, von demselben Stempel, welches 1304 majus sigillum und 1536 der "kerken groteste Ingesegell" genannt wird, ward sicher von 1248 bis 1550 gebraucht.

I., 2. In den neueren Zeiten erscheint ein neues Siegel: ein kleines, rundes Siegel, auf welchem, im Profil, St. Johannes Ev. auf einem Stuhle, dessen Pfeiler der Rücklehne wie Säulen geformt sind, vor einem Tische schreibend sitzt; unten am Stuhle steht der bischöfliche Wappenschild, der jedoch nicht nur durch eine Linie, sondern durch ein Queer=


1) Dieses große Capitel=Siegel ist eines der ältesten Denkmäler mittelalterlicher Kunst in Meklenburg. Wahrscheinlich fällt es noch in das 12. Jahrhundert oder doch in den Anfang des 13. Jahrhunderts (sicher vor 1248), vor Vollendung der jetzt noch stehenden Domkirche. Es deuten darauf die kräftigen, antiken Buchstaben der Umschrift, namentlich das L 9 mit dem Beistrich und die auf Säulen ruhenden Rundbogen mit Kapitälern, wie solche schon mehrere Male aus Kalkstein, in schönen byzantinischen Formen, in der unmittelbaren Nähe des Domes gefunden sind und in der großherzoglichen Alterthümersammlung aufbewahrt werden. Außerdem bewahrt das Siegel aber noch das Bild der ältesten Domkirche. Das jetzt stehende Gebäude ist bekanntlich 1222 - 1248 gebauet. Vor diesem Gebäude bestand ein anderes, kleineres, von dem die Westseite in das jetzige Thurmgbäude aufgenommen ist. Diese alte Kirche ist noch ziemlich klar in der Westwand des Thurmes zu erkennen. In der Mitte der Westseite stand ein Gebäude von zwei Stockwerken, jedes ungefähr von dem cubischen Raum der Grundfläche des Thurms. In dem untern Stockwerke war eine rundbogige Pforte, deren Wölbung an der später durchgebrochenen Spitzbogenpforte noch zu erkennen ist. Das zweite Stockwerk hatte zwei schmale, leise gespitzte Fenster aus der Uebergangsperiode, welche neben dem später eingebrochenen, großen Spitzbogenfenster ebenfalls noch heute zu erkennen sind. Ueber diesen Fenstern stand der noch existirende Rundbogenfries, über dem sich das alte Dach erhob, an dessen Stelle jetzt der Thurm höher aufgemauert ist. An den Seiten standen 2 Flügel mit Eckthürmchen, über dem Kreuze ein größerer, runder Thurm. Ganz genau so verhält es sich mit der St. Georgen=Kirche zu Parchim (1218), in dessen Thurmgebäude und Enden der Seitenschiffe diese älteste Kirche ganz aufgenommen ist, so daß sie sich, in denselben Formen, wie sie am schweriner Dom sichtbar sind, noch in Zeichnung construiren ließe; ja der Rundbogenfries läuft hier im Innern der jetzigen Kirche noch ganz um das stark gestützte Thurmgebäude und alle Seitenwölbungen sind noch genau zu erkennen. - Das Bild einer solchen Kirche giebt uns das große, alte Capitelsiegel über den Rundbogen und wir haben hier ohne Zweifel die älteste schweriner Kirche, welche Vorbild des größern Baues ward.
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band getheilt ist, hinter welchem die Bischofsstäbe stehen; die Umschrift lautet:

SIGILLVUM . CAPLI . ECCLIE . ZWERIN

Dieses Siegel, welches, der Arbeit nach, zu P. Wolkows Zeiten gemacht zu sein scheint, ward im 16. Jahrhundert gebraucht, sicher von 1527 bis 1593. Im 17. Jahrh., z. B. schon 1636, führte dieses Siegel der Syndicus des Capitels in Administrationangelegenheiten. Ein fast gleiches und nur in Kleinigkeiten abweichendes Siegel mit derselben Umschrift führt noch heute die Administration des Doms unter der Benennung eines "Capitel=Siegels".

Außerdem führte das Capitel ein kleineres Siegel (ad causas ), und zwar ein älteres und ein jüngeres:

II., 1. Das ältere Sachensiegel 1 ) ist ebenfalls rund und stellt den auf einem mit Rosen verzierten, niedrigen Sessel sitzenden Evangelisten Johannes, in einem Buche schreibend, dar. Die Umschrift lautet:

Umschrift

Dieses Siegel ist am längsten gebraucht, sicher von 1304 bis 1625.

II., 2. Neben diesem existirte zur Zeit der Administratoren ein kleineres, neueres Sachensiegel: es ist rund und stellt einen aufwärts fliegenden Adler dar, der ein Buch in den Krallen hält. Umschrift:

S . CAPITVLI . ZWERINEN . AD . CAVSAS .

Dieses Siegel ward im 16. Jahrh. seit dem Tode P. Wolkows, sicher von 1522 bis 1543 gebraucht; am Tage Clementis M. 1522 besiegeln Hermann Bantschow und Ulrich Malchow als "administratores der kerken vnd stichtes to Swerin" eine Urkunde mit diesem "des stichtes tho Sweryn sakenseghel".

Wie in allen Verhältnissen das Regiment des Domstifts seit der Zeit der Reformation nach und nach eine weltliche Versorgungs=Anstalt ward, so traten auch die geistlichen Formen mehr und mehr in den Hintergrund. Während der der Zeit der Administration des Stifts für den postulirten Herzog Magnus (1516 - 1550) gebrauchte die Administration die Capitelsiegel und die einzelnen Administra=


1) Vgl, die Lithographie Tab. II., Nr. 3.
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toren ihre sonstigen Amtssiegel, wie z. B. Zutpheldus Wardenberg häufig das Siegel seines Archidiakonats Tribsees in Stiftsangelegenheiten gebrauchte. Der Herzog und Bischof Magnus führte das unvermehrte meklenburgische Landeswappen mit fünf Schilden, ohne irgend etwas, was auf seine geistliche Würde hindeuten könnte, hinzuzufügen, und in einigen Fällen für das Domstift des Capitels neueres Sachensiegel mit dem auffliegenden Adler (II., 2.); z. B. 1539 und 1543; im J. 1543 nennt er dieses "sigillum diocesis nostri".

Der Herzog Ulrich von Meklenburg, welcher 1550 postulirt ward und später das Bisthum administrirte, vermehrte sein Siegel nicht durch ein Zeichen seiner geistlichen Würde. Das Capitel brauchte seine Siegel und der Herzog führte in Administrations=Angelegenheiten ein eigenes Administratoren=Siegel: dieses ist ein achtseitiges Siegel mit einem vielfach ausgeschweiften Schilde, auf welchem nichts weiter, als der meklenburgische Stierkopf, schon mit dem Nasenringe, steht; Umschrift:

VLRICH - HER . Z . ME . ADMINISTRATOR .D . STIEF .
SWERIN .

Dieses Siegel kommt sicher von 1591 bis 1597 vor.

Unter dem darauf folgenden Coadjutor und nachmaligen Administrator, dem Prinzen Ulrich von Schleswig=Holstein oder Dänemark, erscheint das bischöfliche Wappen zum letzten Male. Dieser Fürst führte ein sechsschildiges Familienwappen (von seltener heraldischer Beschaffenheit in dieser Zeit), ein Mal queer getheilt, mit einem vierfach getheilten Herzschilde. Die zweite Stelle des Hauptschildes in der obern Reihe nimmt der alte bischöfliche Schild ein. Dieses Siegel kommt während der Zeit vor, daß der Prinz Administrator war, sicher im Jahre 1611. Das Siegel ist rund, eingefaßt vom Hosenbande mit der Umschrift:

HONI . SOIT . QVI . M A . Y . PENSE .

auf dem Bande liegt mit den Ecken der Wappenschild; über diesem steht eine Königskrone, zu deren Seiten die Buchstaben stehen:

V . H . Z . │ S . H.

Der Wappenschild hat folgende Zeichen: im vierfach getheilten Herzschilde sieht man auf je zwei und zwei gegenüberstehenden Feldern das einfache Kreuz für Delmenhorst und zwei Queerbalken für Oldenburg; im Hauptschilde sind in der obern Reihe 1) der Löwe mit der gekrümmten Hellebarde; 2) der bischöflich=schwerinsche Schild über dem Herzschilde; 3) zwei Löwen über einander; in der untern Reihe: 4) das holsteinsche Nesselblatt;

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5) ein geharnischter Reiter mit bloßem Schwerte; 6) ein Schwan mit ausgebreiteten Flügeln. - In einem gemalten Fenster in der Kirche zu Bützow steht dieses Wappen auf der Brust eines zweiköpfigen Adlers 1 ).

Unter den folgenden designirten und wirklichen Coadjutoren und Administratoren erscheint aus den Siegeln nichts von der bischöflichen Würde, bis das Stift durch den westphälischen Frieden (1648) aufhörte.


Auf Münzen ist das bischöfliche Wappen nicht bemerkt worden, obgleich nach Hederich (vgl. Evers Meckl. Münzvf. II, S. 14) das Bisthum vom Kaiser im 13. Jahrhundert das Münzrecht erhalten haben soll. Zwar werden im östlichen und südlichen Meklenburg öfter Bracteaten ganz von dem meklenburgischen Typus des 14. Jahrhunderts gefunden, auf welchen zwei gekreuzte Bischofsstäbe ausgedrückt sind, auch finden sich gleiche Bracteaten mit einem Bischofsstabe; dünne, kleinere Münzen aus dem 13. Jahrhundert mit demselben Wappen finden sich in Pommern mit pommerschen Münzen. - Evers a. a. O. S. 14 und 29 möchte jene in Meklenburg gefundenen Münzen dem Bisthum Schwerin zuschreiben. Nach Localuntersuchungen hält man diese Münzen aber für Münzen der Stadt Colberg, welche zwei gekreuzte Pfannhaken (zur Reinigung der Salzpfannen) im Wappen führt. Auch das Bisthum Havelberg führte ein ähnliches Wappen. Die Fundorte der Bracteaten weisen auch mehr auf die Nachbarlande als deren Münzstätten hin, und es ist merkwürdig, daß in und bei Schwerin nie eine gräflich= oder bischöflich=schwerinsche Münze vorgekommen ist, obgleich es im Mittelalter nach Urkunden schwerinsche Pfennige (denarii Zwerinenses) gab.

Die in Urkunden des 15. Jahrhunderts in Meklenburg öfter genannten Bischofsgulden lassen sich mit Evers a. a. O. nicht auf das Bisthum Schwerin deuten; dies ist ein damals allgemein üblicher Ausdruck für die niederländischen Goldgulden der Bischöfe von Utrecht, neben denen auch die Postulatsgulden des Bischofs Rudolph von Utrecht (1440) genannt werden. Der vorkommende Ausdruck "Bischoppesgelt" würde mehr auf bischöfliche Hebungen, als auf bischöfliche Münzen deuten.

Unter den Coadjutoren und Administratoren des Stifts Schwerin haben die Münzen keine andere Vermehrung


1) Beschrieben ist dieses Wappen in Meklenb. Blättern. 1818, Jahrg. I, St. 10, S. 568.
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für das Bisthum, als daß der Herzog Adolph Friederich von Meklenburg=Schwerin in der Umschrift von Münzen aus den Jahren 1637 bis 1647 seinem Titel die Buchstaben: A. D. S. V. G. Z. S. (Administrator Des Stifts Vnd Graf Zu Schwerin) hinzufügt.


Die Stiftsstadt Bützow führt in frühern Zeiten zwei über einander gelegte Bischofsstäbe mit der Bischofsmütze darüber im Wappen: seit wann, läßt sich noch nicht bestimmen, sicher aber im 16. Jahrhundert. Dieses Siegel ist rund und von mittlerer Größe. Im J. 1634 hat die Stadt ein etwas kleineres Siegel mit einem queer getheilten Schilde, über welchem die Bischofsstäbe liegen, und darüber eine Bischofsmütze. - Dasselbe Wappen findet sich auch in der Kirche zu Bützow.

Auch die Stiftsstadt Warin führt zwei kreuzweise gelegte Bischofsstäbe im Stadtsiegel. Alte Siegel sind nicht aufzufinden gewesen; in dem Stempel aus dem 18. Jahrh. fehlt die Queertheilung des Schildes.


Bald nachdem das Bisthum säcularisirt und dem Herzogthume Meklenburg als Fürstenthum incorporirt war, vermehrte, der Herzog Christian Louis im J. 1658 gleich nach seinem Regierungsantritt das fürstliche Wappen mit zwei neuen Schilden für die ehemaligen Bisthümer Schwerin und Ratzeburg. Diese Landestheile waren es vorzüglich, welche eine Prüfung des neuen Wappenprojects nöthig machten; man erholte sich auch außerhalb Landes, von dem Canzler Daniel Nicolai zu Stade, Rath und erhielt auch verschiedene Anschläge. Endlich beschlossen in einer eigenen Sitzung die fürstlichen Räthe, "die Bischofsstäbe, welche beide Bischöfe zu Schwerin und Ratzeburg bisher - - gebraucht, in dieses neue fürstliche meklenburgische Wappen nicht mit hinein zu bringen, und dadurch denen, so hinkünftig noch einige Hoffnung zur verenderung haben mochten, allen Anlaß zu benehmen, zumal diese Stifter nunmehr säcularisirt und naturam verändert hätten". Vielmehr "hielt man dafür, daß es besser wäre, wenn man aus den alten meklenburgischen Wappen hinzuthäte, was sich dazu schicken möchte". Es ward demnach "für das Fürstenthum Schwerin, weil es doch guten Theils vor diesem schon dem Herzogthum Meklenburg incorporirt gewesen, - - genommen aus der Kissiner und Rostocker Wappen ein ausge=

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streckter, springender (goldener) Greif in blauem Felde und oben auf dem Helm ein halber fliegender gelber (goldener) Greif, so der Anthyrius, von dem die Herzoge von Meklenburg posteriren, in seinem ersten Wappen auf dem Helm geführt". Diese Idee nahm man aus einem alten Wappenbuche, welches der Herzog besaß. Dieses Buch ist wahrscheinlich das in Westphalen Mon. ined. III., p. 711 flgd. gedruckte und noch im großherzogl. Archive befindliche Wappenbuch von Rixner vom J. 1530, in welchem dieser geflügelte Greis auf dem Helme als ein angeblich slavisches Wappen dargestellt ist; aus demselben Buche nahm der Herzog auch wohl die Idee zu dem projectirten siebenschildigen Wappen (vgl. Jahrb. I, S. 149), da in demselben diese sieben Schilde auf Einem Blatte gemalt sind. Uebrigens ist dieser Rixner als Heraldiker bekanntlich ohne Werth und verdient nicht sonderlich Beachtung, es sei denn, daß man, wie hier, seine Wege und Irrwege verfolgen kann 1 ).

Es entstand nur noch die Frage, wie dieser Schild von dem Schilde für Rostock zu unterscheiden sei. Man griff zu dem Mittel, diesen schwerinschen Greifen auf einen eignen "Plan", also auf ein Feld, zu stellen. Dieses ward denn im J. 1658 mit verschiedenen Farben tingirt: mit schwarz, weiß, gelb, grün u. s. w. Das grüne Feld mit weißer Einfassung behielt die Oberhand.So ward also das neue Wappen für das Fürstenthum Schwerin:

"in blauem Felde ein schreitender goldener Greif, welcher auf einem grünen Plan mit silberner Einfassung steht; das Oberwappen ist ein gekrönter Helm mit einem halben fliegenden goldenen Greifen".

Dies ist die actenmäßige Entstehung und Bedeutung des vom Herzoge Christian I. Louis gebilligten und vom Herzoge Gustav Adolph von Güstrow angenommenen, "bisher noch nicht erklärten" Schildes.

In den Siegeln ward zunächst der "Plan" nicht anders bezeichnet, als daß auf den ersten Siegeln die untere Schildhälfte leer blieb; doch schon in den nächsten Decennien nach der Einführung des neuen Wappens ward, z. B. auch in Siegeln des Herzogs Gustav Adolph von Güstrow und des Her=


1) Zu bemerken ist, daß bereits Fürst W. B. (dessen erster Theil 1605 gstochen ward) dem Bisthum Schwerin I, T. 12, N. 11, im blauen Felde einen goldenen rechts gekehrten Greifen giebt.
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zogs Friederich von Grabow u. a., die leere Schildhälfte eingefaßt, und seit dem Anfange des 18. Jahrhunderts allgemein der Raum innerhalb der Einfassung schraffirt.

Und so ist das Wappen denn auch geblieben, und eben so ist es auch 1718 in das preußische Wappen aufgenommen, obgleich es hier Gatterer (Pract. Heraldik S. 92), gegen die von ihm gelieferte Abbildung und seine richtige Blasonnirung, S. 121, anders blasonnirt, indem er sagt: "queergetheilt: oben blau, mit einem goldenen Greif, unten roth, mit einem silbernen Schildeshaupte, wegen des Fürstenthums Schwerin".

Ein anderes projectirtes Landessiegel kam nicht zur Ausführung. Am 29. März 1658 wandte sich der Herzog Christian an den Herzog Gustav Adolph von Güstrow und legte diesem, da es schon bei des Herzogs Adolph Friederich Zeiten "vorgewesen, daß wegen der durch den Oßnabrüggischen Friedensschluß angewiesenen beyden Fürstenthümbern Schwerin und Ratzeburg das fürstlich Wapen in etwas geendert und vergrößert werden solle, welches aber wegen fürfallenden Hindernußen biß anhero verblieben", jetzt da neue Wappen gestochen werden müßten, ein schon gestochenes neues Siegel vor. Dieses Siegel hat neun Schilde

1 2 3
4 5 6
7 8 9

1) den meklenburgischen Stierkopf,

2) ein mit dem Fürstenhut bedecktes Maltheserkreuz für das Fürstenthum Ratzeburg,

3) den rostockischen Greifen,

4) einen Greifen auf einem Plan für das Fürstenthum Schwerin,

5) den gräflich=schwerinschen queer getheilten Schild,

6) eine nackte Jungfrau, welche eine Binde mit beiden Händen vor sich hält, für Richenberg=Parchim,

7) den stargardischen Arm,

8) einen schreitenden Stier vor einem Rosenstock für Güstrow,

9) den werleschen Stierkopf, mit den bekannten 5 Helmen und 2 Schildhaltern.

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Der Herzog Gustav Adolph protestirte jedoch gegen die Einführung von 4 neuen Feldern, und daher blieb es bei der Vermehrung des Wappens durch 2 Felder für die beiden neu erworbenen Fürstenthümer. Die Linie Güstrow aber nahm bekanntlich den Fürstenhut oder die Krone auf dem ratzeburgischen Kreuze ("Christi") nie an.