zurück zur Metadatenansicht auf dem Dokumentenserver
zurück
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 218 zur nächsten Seite zur letzen Seite
Dokument dauerhaft verlinken Dokument im gesamten Band öffnen Metadaten auf dem Dokumentenserver anzeigen

2.
Säcularisirung der Johanniter=Priorei Gr. Eixen.

In den Jahrb. I, S. 58 ist es zweifelhaft gelassen, wann und wie die Priorei Eixen säcularisirt worden sei, dagegen ausgesprochen, daß die Verleihung derselben an den Canzler Johann von Lucka als die Säcularisirung angesehen werden müsse; zugleich ist eines interimistischen Besitzes der Priorei=Güter durch Paschen Gustävel erwähnt. Nach einer neu aufgefundenen Urkunde 1 ) wird aber die Veranlassung zum Untergange der Stiftung völlig klar.

Der vorletzte Prior J. Wulf führte ein so gutes Regiment, daß er die Priorei wieder zu Ehren brachte, verbesserte und vor den Stürmen, welche die Comthurei Kraak erschütterten, bewahrte. Nach dem Tode dieses Priors (1527) ward zuletzt Mattheus Rule zum Prior bestellt. Unter diesem Verwalter machte die Priorei aber solche Rückschritte, daß sie ihrem sichern Untergange 2 ) rasch entgegen ging. Bei seinem Tode am Sonntage Esto mihi (12. Februar) 1548 war die Priorei so entblößt, daß sie dem am 7. Januar 1547 verstorbenen Herzoge Albrecht nicht weniger als 600 Mk. lüb.


1) Vgl. Verm. Urk.=Sammlung Nr. VIII. Das Concept dieser Urkunde hat sich in einem alten Registraturbuche oder einem Diarium der Regierungs=Expeditionen gefunden.
2) In einem neu auf efundenen Briefe vom J. 1532 schreibt er an den Vogt Henneke Penz zu Schwerin:
"Ock wet ick Jw nicht to bergen, dat de compter van Crako by mi hefft gehath her Symon van Zculstorp vnd hefft rekenschop vnnd afdankent van mi genamen, dat suluige to uoranthworden mynem hern den meister. Nu, dat sy, wat dath wil, so wil ick to Exen nhen prior wesen. Ick vormerke my, de orden so boßlich by deme huse deyt, dat se wat im synne hebben. Hadde ick dat vor X jaren wusth, dar scholde my wol eyn par stige gulden framet hebbe. Nu mach ick den pracher sack ahnnemhen, wen ick van dar the".
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 219 zur ersten Seite zur vorherigen Seite

rückständiger Ablagergelder, freilich einer großen Last für die Klöster, schuldigte; dazu war die ganze Priorei verwüstet und verfallen. Nach dem Tode des Priors unterließ es der Ordensmeister acht Monate lang, das Priorat wieder zu besetzen; von einem Convent, von der geistlichen Stiftung, von Kirche und Gottesdienst ist gar nicht mehr die Rede. Unter solchen Umständen mußten die meklenburgischen Fürsten als Landesherren wohl einschreiten und sich der verlassenen Stiftung annehmen. Im J. 1548 traten die jungen Fürsten zusammen und bestellten den Paschen Gustävel 1 ) zum Verweser der Priorei, jedoch den Rechten des Ordens unnachtheilig. P. Gustävel hatte nämlich den Herzogen die rückständigen Ablagergelder ausgezahlt und erhielt dafür den Genuß der Priorei auf einige Jahre. So blieb der Zustand einige Jahre, bis im J. 1552 die katholische Kirchenverfassung in Meklenburg völlig unterging und die Fürsten auch die Priorei Eixen einzogen und ihrem Canzler verliehen, ohne daß des Ordens erwähnt worden wäre. Diese Verleihung vom 29. Februar 1552 ist daher als der Act der Säcularisirung anzusehen.

G. C. F. Lisch.



1) Paschen Gustävel war schon 1534 herzoglich=schwerinscher "Küchenmeister".