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IV.
Die Naturdenkmale.

Die Naturdenkmalpflege hat im Jahre 1933, soweit dies die beschränkten Mittel erlaubten, gute Fortschritte gemacht. Vor allem hat dazu beigetragen der Geist des neuen Reiches, dessen Führer bewußt alles, was Heimat und Volkstum angeht, fördern. Besonders auch der Herr Reichsstatthalter von Mecklenburg hat sein Interesse an diesem Teile der Heimatpflege durch kräftige Unterstützung und durch eigene Anregungen zum Ausdrucke gebracht.

Die Gelegenheit zum Eingreifen des Denkmalpflegers geben vor allem die vielen Siedlungen im Lande. Bei diesen liegt die Gefahr nahe, daß nicht nur Naturdenkmale im engeren Sinne, sondern auch die durch das Gesetz geschützten Teile der Landschaft Schaden leiden. In diesen Fällen ist es oft nicht leicht, den rechten Mittelweg zu finden zwischen dem berechtigten Wunsche der Siedler, aus ihrer Bauernstelle möglichst große Ernten zu erzielen, und dem Wunsche, ihnen eine Heimat zu schaffen und zu erhalten, die keine Einbuße an Eigenart und Schönheit erfahren hat. Es ist dies nur dadurch möglich geworden, daß die alten Gutsparks, Alleen und Einzelbäume, soweit sie nicht bei den Restgütern verbleiben, nicht in den Besitz der Siedler übergehen, sondern der Gemeinde zugewiesen und als Naturdenkmale erklärt werden.

An eine systematische Bearbeitung und Inventarisierung der Naturdenkmale in Mecklenburg konnte noch nicht herangetreten werden, weil hierfür einmal die Mittel fehlen, dann aber auch die Zeit des Denkmalpflegers, der sein Amt nur als Nebenamt versehen muß, nicht ausreicht. Eine kleine Erleichterung ist dadurch geschaffen, daß die Stadt Schwerin mit ihrer Umgebung einem besonderen Naturdenkmalpfleger unterstellt ist, der in enger Zusammenarbeit mit dem Landesdenkmalpfleger in diesem Gebiete doch selbständig wirken kann.

Der Gedanke, für das Gebiet der Kreise Helfer zu gewinnen, ist schon vor längerer Zeit angeregt, bisher aber noch nicht zur Durchführung gekommen.

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Der Denkmalpfleger hatte auch Gelegenheit, bei der Erklärung einzelner Naturschutzgebiete mitzuwirken. In einem Falle ist die Erklärung zum Naturschutzgebiet im Jahre 1933 erfolgt, in anderen Fällen sind die Verhandlungen darüber noch im Gange.

Nach dieser kurzen Übersicht über die Tätigkeit werden nun im einzelnen die im Jahre 1933 zu Naturdenkmalen erklärten Bäume und Teile der Landschaft aufgeführt:

Althof: eine alte, nie gekröpfte Weide.

Bakendorf: eine alte Linde auf dem Hofe der Domäne.

Barkvieren, Siedlungsgut: 12 Linden und 8 Kastanien auf dem alten Gutshofe.

Basedow: 19 Eichen an der Chaussee Malchin - Basedow.

Dammwolde: eine Blutbuche.

Diekhof: Park und Gärtnerei sowie die Allee, die an der Nordseite des Schlosses außerhalb der Schloßmauer den Weg auf den Wirtschaftshof und den nach der Gärtnerei einfaßt.

Daselbst: die Allee von der Chaussee zum Schloßgrundstück Diekhof, die Kugellinden an der Ostseite der Schloßgärtnerei, die Allee vom Obelisk zum Steinsoll und der Eichenrand vom rauhen Berg zum Neuen Gehege.

Gadebusch: der Baumbestand auf dem Schloßberg und der Amtsfreiheit.

Körchow b. Wittenburg: die alten Eichen am Mühlenteich, Kastanienallee am Herrenhause; verschiedene Bäume im Park, alte Eiche auf den Pfarrländereien.

Klocksin: 8 alte Eichen auf dem Acker des Restgutes, Allee nach Blücherhof, Allee zur Chaussee, Allee im Dorf, Allee nach Rambow; Steinsetzung auf einem Hügel im Park.

Kloddram: die Allee auf dem Gutshof und sämtliche Alleen im Dorf und auf dem Felde.

Daselbst: ein Gedenkstein, die Friedenseiche und verschiedene Bäume im Park.

Kobrow: 2 große Linden am Wohnhaus.

Krebsförden: Tannenkamp am Ostorfer See.

Krukow: Ahornallee, 3 alte Birken, 2 Buchen, eine alte Linde, 2 Eichen, Blutbuchen und Platanen.

Laase: die alte Kirchhofslinde.

Lehsen: eine alte Eiche im Hofgarten.

Lutterstorf: der sog. Papenberg nebst dem dorthin führenden Waldstreifen, die Allee Scharfstorf - Barnekow.

Moltenow: die alte Linde im Dorf.

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Neu Jabel: 2 Linden vor dem Schulhause.

Neu Käterhagen: alte Linde vor dem Hause des Landwirts Jahning.

Neu Stuer: die v. Flotowsche Richtstätte mit Bäumen und Felsen.

Redesin: zahlreiche alte Eichen, Baumgruppen und Alleen.

Rehna: 2 Linden vor der Stadtsparkasse, 2 Linden vor dem alten Kloster.

Reinshagen: ein alter Hollunder auf dem Pfarrgrundstück.

Ribnitz: die Teufelseiche im Ribnitzer Moor.

Rühn: die Eichen auf und in der Nähe des Friedhofes.

Ruhethal: 6 Eichen und 3 Buchen auf dem Grenzremel zwischen Ruhethal und Setzin.

Schwerin: der Schloßgarten usw.

Schwetzin: 2 alte Linden.

Slate: Linde auf dem Kirchhof.

Strenz: Baumbestand auf dem alten Bau, 19 Kastanien, ein Birnbaum, die Friedenseiche.

Teterow: die St. Jürgen - Linde, die alte Blutbuche auf dem Schulkamp.

Toddin: viele Feldbäume und Bäume auf dem Hof und im Dorf.

Warin: der Park der Bauernhochschule, altes Amtsgehöft.

Grafschaft Wedendorf: a) Restgut: Park, Seeufer bis Kirch Grambow, Allee nach Kirch Grambow, Bäume und Baumgruppen auf dem Felde und an den Wegen.

b) übrige Güter: alle Bäume auf den Höfen und an den Wegen, Einzelbäume und Baumgruppen auf den Feldern.

Wendorf b. Crivitz: das Wacholdertal, sog. Schlucht, östlich der Chaussee Brüel - Crivitz.

Welzin b. Lübz: alte Linde auf dem Gutshofe.

Wismar: der Lindengarten.

Wölzow: eine Birke am Herrenhause.

Zum Naturschutzgebiet ist 1933 erklärt die sog. Mövenburg, Halbinsel im Schalsee. Verhandlungen über Naturschutzgebiete schweben wegen Konventer See, Lewitz, Niehusen (Ribnitzer Moor).

v. Arnswaldt, Oberforstmeister.