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2. Die Gründung der Stadt Grabow 169 ).

Außer Dömitz verdankt auch Grabow den Grafen von Dannenberg seine Entstehung. Den Zeitpunkt der Gründung können wir nicht genau mehr bestimmen. Zwar ist der Stiftungsbrief der Stadt aus dem Jahre 1252 erhalten 170 ), aber er ist schon im vorigen Jahrhundert in seiner Echtheit angezweifelt und als eine Fälschung des 14. Jahrhunderts erklärt worden 171 ). Wenn wir diese gefälschte Urkunde des Jahres 1252 für die Datierung der Stadtgründung auch nicht benutzen können, so ist doch das Jahr 1252 als Gründungsjahr nicht unwahrscheinlich. weil um dieselbe Zeit auch zwei andere Städte der Grafen von Dannenberg, Dömitz und Lenzen, entstanden sind. Außerdem wird Grabow im Jahre 1275 in einer echten Urkunde als Stadt (civitas) genannt 172 ), so daß wir jedenfalls die Gründung vor dem Jahre 1275 anzusetzen haben.

Schon zur Wendenzeit scheint hier eine Burg gestanden zu haben, deren Vorhandensein wir allerdings nicht mit Bestimmtheit nachweisen können, weil die ältesten Urkunden, die die Burg erwähnen, ebenfalls Fälschungen aus späterer Zeit sind 173 ).

Jedoch unter den Grafen von Dannenberg hat sie sicher bestanden und sogar erhebliche Bedeutung gehabt, weil sie die Ostgrenze der Grafschaft sicherte. Dieselbe Urkunde des Jahres 1275, welche die Stadt Grabow zuerst erwähnt, nennt auch die Burg. Fast scheint es so, als ob die Stadt gegründet sei, um die Burg noch besser zu befestigen, denn in der "narratio" des gefälschten Stiftungsbriefes wird uns wörtlich erzählt, daß der Graf von Dannenberg "zur Verteidigung und Beschützung seiner Länder und zur Erstarkung und Mehrung seiner Herr-


169) Vgl. Schlie, Denkmäler I, S. 176 ff.; Meyer. M.J.B. 76, S. 154; Bachmann a. a. O. S. 413; Reifferscheid a. a. O. S. 146/147.
170) M.U.B. II, 683.
171) Über die Grabower gefälschten Urkunden vgl. M.U.B. I, S. XL, XLI.
172) M.U.B. II, 1356: "ciuitatem et castrum".
173) M.U.B. I, 141/149/162. Vgl. Salis, Die Schweriner Fälschungen (Archiv für Urkundenforschung Bd. 1).
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schaft die Stadt Grabow auf seinem Gebiet begründet und diesseits der Elbe angelegt habe" 174 ).

Ausdrücklich werden uns auch Ritter und Vasallen genannt 175 ), denen dieselben Vorrechte zugestanden werden wie den Ratmännern, Bürgern und Bauern der Stadt 176 ). Aus dem Inhalt des Stiftungsbriefes geht also hervor, daß die Grafen von Dannenberg bestrebt waren, ihr Land militärisch zu sichern. Wenn auch die Echtheit des Stiftungsbriefes selbst angezweifelt werden muß, so kann man vielleicht doch den Beweggrund, den er für die Anlage der Stadt angibt, gelten lassen, zumal Fälschungen selten frei erfunden sind, sondern oft auf echte Vorlagen zurückgehen. Es wäre also sehr wohl denkbar, daß der Teil des Stiftungsbriefes, der uns über die Absicht des Grafen von Dannenberg berichtet, aus dem echten Gründungsprivileg entnommen ist. Zur Stützung dieser Annahme läßt sich zunächst anführen, daß die Lage dieser Burg für den Grafen von Dannenberg militärisch von großem Wert war, da sie seine Grafschaft im Osten sicherte. Es konnte für ihn also nur von Vorteil sein, daß bei der Burg auch eine Stadt entstand, die mit ihren eigenen Befestigungsanlagen und ihrer größeren Bevölkerung die Sicherheit der Burg noch erheblich verstärkte.

Ferner wird unsere Annahme noch wahrscheinlicher, wenn man bedenkt, daß nach dem Bericht des Stiftungsbriefes (1252) der Graf von Dannenberg die Stadt neu begründete. Dieser Bericht scheint dem wirklichen Hergange entsprochen zu haben, da ein Dorf Grabow, dem Stadtrecht verliehen werden konnte, vor der Stadtgründung nicht genannt wird und anscheinend auch nicht bestand. Jedenfalls ist die Stadt nicht aus einem Dorf entstanden. Dafür spricht die Form des Stadtplanes 177 ). Wie man aus einem Plan von 1725 erkennt, hat sich die Stadt


174) "ob defensionem et munimen nostrarum terrarum et robur ac augmentum nostri dominii quoddam opidum nomine Grabowe in terminis nostre terre et distinctionibus fundavimus et circa flumen Eldena locavimus ..." (M.U.B. II. 683).
175) "omnibus et singulis militibus et vasallis consulibus civibus et villanis dictum opidum inhabitantibus".
176) Die "villani" sind vielleicht die Lassahner Bauern, die im 13. Jahrhundert in die Stadt zogen. Daraus entstand die "Baugilde auf den Lassahnschen Hufen bei Grabow". Vgl. Böhlau, Meckl. Landrecht Bd. III, 1 S. 205 ff.
177) Vgl. Schlie, Denkmäler I, S. 176 "Stadtplan von Grabow vor dem Brande 1725".
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ganz an die Elde herangebaut. Man sieht aus den vielen kurzen Straßen, die zu diesem Flusse hinführen, wie sehr die Bewohner die Lage in dessen Nähe bevorzugten. Vielleicht erfolgte diese Entwicklung sogar gegen den Willen der Männer, welche die Stadt zuerst anlegten. Denn in dem schon erwähnten Plan von 1725 erkennt man als den ursprünglich beabsichtigten Kern der ganzen Anlage den großen rechtwlnkligen Platz, auf dem Kirche und Rathaus, damals schon durch einen schmalen Häuserblock getrennt, zusammen liegen. Eine Ähnlichkeit mit einem Dorfgrundriß läßt sich in diesem Plan nicht bemerken.

Zusammenfassend können wir also feststellen, daß der Bericht der gefälschten Stiftungsurkunde, die die Gründung und Anlage der Stadt Grabow durch einen Grafen von Dannenberg erzählt, große Wahrscheinlichkeit besitzt.