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Drei Briefe
des
von Meklenburg=Schwerin
aus den Kriegsjahren 1639 und 1640
über
den Zustand des Landes,
mitgetheilt von
G. C. F. Lisch.
1.
Adolph Friedrich
.
Pp dis . Demselben konnen wir hiemit nicht verhalten und ist Ihme selbsten ohne weitleufftige erzehlung gnugsamb wissend, waßmassen die Schwedische gantze armee, alsobalt sie verspuret, daß der Herr General=Lieutenant mit der unterhabenden Kayserlichen armee von den Pommerischen Grentzen abgezogen und sich etwas höher hinauff in die Marck Brandenburg begeben, mit aller macht in unser und unsers geliebten jungen Vettern und Pfleg=Sohns Hertzogs Gustavi Adolphi zu Mecklenburg L. Furstenthumb und Lande, alß die sie ohn einige defension bloß gefunden, ohn einige resistentz eingefallen und dieselbe wie eine unversehene Wasserfluet Uberschwemmet, Und weil sie auch aufm platten Lande nichts mehr gefunden, furerst mit der gantzen
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armee fur Unsere Residentz Schwerin gerucket und
selbiges Stättlein, folgends auch Gustrow und
Butzow (weil sie einer sothanen gantzen armee zu
resistiren gantz nicht bastand gewesen) mit
gewalt eingenommen. Wie feindsehlig nun dieselbe
darinnen haußgehalten und ehe nicht von hinnen
gewichen, biß sie alles consumiret und den armen
Einwohnern nicht ein stuck brot mehr ubrig
gelassen, Solches kan nicht gnugsamb beschrieben
werden, Zumalen eß nunmehr mit den armen leuthen
dahin gerathen, daß diejenige, so ubrig
geblieben, nicht allein Meuse, Katzen, Hunde und
gantz unnaturliche Sachen zu stillung des
Hungers genießen, sondern auch an
Unterschiedlichen orten die Eltern Ihre Kinder
gefressen und ein Mensch fur dem andern nicht
sicher ist, wie solches mit vielen
Unterschiedenen exempeln gnugsamb zu erweisen.
Dessen Ungeachtet unterstehet sich der
Commendant in Plawe von den ubergebliebenen
armen leuthen zu Gustrow, Mirow, Parchim, Luptze
schwere unertragliche contributiones zu
erzwingen, da sie doch in wahrheit, Zumaln sie
keine lebensmittel mehr Ubrig behalten, dieselbe
nicht außgeben konnen, Derowegen wir dan auß
herzlicher commiseration mit Unsern Blutarmen
Unterthanen fur dieselbe zu intercediren keinen
Umbgang haben konnen, Den herren
General=Lieutenand freundfleißig ersuchend und
bittend, Er wolle an den Commendanten zu Plaw
ernste ordre ertheilen , von denselben keine
Contributiones alß Unmugliche Dinge mehr zu
erpressen, sondern sie vielmehr zu schutzen, daß
sie sich in etwas wiederumb erholen mugen, oder
auch den Platz zu unser disposition und fur
diesem schon einmahl beliebten demolition
abzutretten und seine Volcker zu besserem und
nutzlicherem Dienst der Kayserl. Mayt. und des
Heil. Rom. Reichs zu der armee zu fuhren.
Solches umb den Herren General=Lieutenant mit
freundschafft, gunstigem geneigtem Willen und
allem guten zu verschulden seind wir allezeit
willig und geflissen, Und thun Ihn hiemit Gottes
Schutz trewlich befehlen. Datum Schwerin den 23.
Jan. Ao.
. 1639.
An
Herrn General L. Gallas.
Nach dem Concept im Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.
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2.
V. g. g. Adolff Friderich.
Ersamer, lieber getrewer. Nachdem leider durch das betrubte langwirige Kriegeswesen und darauff erfolgte pestilentzische seuchen und Kranckheiten, hunger und Kummer unser und unsers geliebten Jungen Vettern und pflegsohns Ld. Fnrstenthume und Lande an Menschen und Viehe elendiglich und dermaßen vorodet und vorwustet, daß auf etzlichen Adelichen Höfen fast kein lebendiger Mensche ubergeblieben, Und wir den davon zu rectificirung unser Landes=Matricul umbstendliche nachrichtung haben mußen, Diesem nach befehlen wir Dir himit gnedig und wollen, das du uns von allen und jeden in beygefugter Specification begriffenen Adelichen Höfen und gutern umbstendliche nachrichtung, wer von denselben damahligen Besitzern, auch wen und wie sie auf einander vorstorben, was sie fur Erben hinter sich verlaßen und wer die itzige Besitzer sothaner guter sein, innerhalb 8 tagen in Unterthenigkeit einschicken sollest. Darin erstattestu unsern gnedigen willen und meinung. Datum Rostock den 15. Augusti 1639.
An
die Commissarien N. N.
Nach dem Concept im Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.
3.
A. F.
Unsern gnedigen gruß zuuor. Edle, liebe Andechtige. Wir haben Eur clägliches schreiben wol empfangen und tragen mit Euch ein gnediges mitleiden. Wie gerne Wir Euch auch zu den gebetenen 2000 Rthlrn. helffen wolten, Solches ist dem lieben Gott bekant, Und solte daran kein mangel verspuret werden, Wen nur einige mittel vorhanden wehren, Die seind aber leider ietziger Zeit bey Uns nicht, wie Ihr selbsten Und alle Vernunfftige, die Unsere gelegenheit wissen, In deme wir auß Unserm Lande nicht eines hellers wehrt zu genießen und Unsere Taffel zur
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notturfft nicht mehr halten konnen,
Vernunfftiglich zu ermessen. Dahero ist Unß
ietzo auch eine wahre Unmuglichkeit, fur der
handt auch ein hundert Reichsthlr. aufzubringen.
Begehren demnach gnediglich, Ihr wollet mit Unß
in gedult stehen, die begrebnuß auß den
hinterlassenen mitteln immittelst verrichten,
Und Euch Versichert halten, Da wir nur durch
Gottes gnad einige mittel Euch zu contentiren
erlangen werden, daß Euch fur allen andern damit
geholffen werden solle. Immittelst haben Wir
auch Unserrn Cantzler Johan Cotman einen Weg
Vorgeschlagen und befohlen, sich zu bemuhen, Daß
Ihr dadurch auch etwas erlangen muget. Habens
Euch gnedig nicht Verhalten mugen Und Verbleiben
Euch
. Datum Schwerin den 18. Febr. 1640.
An
Herrn General Maior Lohausen Sehl. Witwe.
Nach dem Concept im Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.