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IV.

Das Land Ture,

von

G. C. F. Lisch.


Z u dem Lande Richenberg=Parchim, welches im Allgemeinen die späteren Vogteien Parchim, Lübz, Plau, Goldberg und Sternberg umfaßte, gehörte auch das Land Ture. Häufig sind neben einander die Länder Turne und Ture genannt, nicht weniger häufig sind sie mit einander verwechselt, da eine genauere Begrenzung derselben früher fehlte. Dem Lande Turne ist in Jahrb. II, S. 87 flgd. seine Lage angewiesen; das Land Ture hat dagegen einer bestimmtem Bezeichnung seiner Ausdehnung bisher entbehrt. Mußte die Lage des Landes Turne durch weit reichende urkundliche Forschungen mühsam von außen her gesucht werden, so läßt sich dagegen die Lage und Ausdehnung des Landes Ture nach vollständigen Beschreibungen von innen heraus genau construiren. Im großherzoglichen Archive finden sich nämlich Register über eine Reichssteuer, die Königs= oder Kaiser=Bede genannt, welche noch in jüngeren Zeiten nach den alten "Ländern" erhoben ward; in diesen werden die Dörfer, welche zur Ture gerechnet wurden, vollständig aufgezählt. Von diesen Registern, welche aus dem Ende des 15. Jahrh. stammen, ist vorzüglich eines, welches wahrscheinlich vom J. 1496 ist, bestimmt und sicher; mit diesem stimmen mehrere andere überein. Es lautet:

Keisers boringe von der Ture.
I. Kreien (Kreien).
Carbow (Karbow).
Wilsen (Wilsen).
Retzow (Retzow).
Quatzelin (Quaßlin).
Dartz (Darz).
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Walstorp (Wahlstorf).
Borkow (Barkow).
Broke (Brook).
Bentzin (Benzin).
II. Werder (Werder).
Lateran (Lutheran).
Grantzin (Granzin).
Tor Wothen (Woeten).
Lentzkow (Lenschow).
Cotzebade (Kossebade).
Grabow (Grabow).
Burow (Burow).
Szolkow (Zolkow).
Cladrum (Kladrum).
Badegow (Badegow, im ritterschaftl. Amte Crivitz).
Runow (Runow).
Niendorp (Niendorf).
III. Jnwanre Lübtze (Einwohner der Stadt Lübz).
to Bobtzin (Bobzin).

Die Ture bildete also das jetzige Amt Lübz: noch heute gehören sämmtliche aufgezählte Dörfer, mit Ausnahme von Lenschow und Badegow, zum Domanial=Amte Lübz, und dasselbe Amt enthält jetzt nur wenig Dörfer mehr, als die alte Ture 1 ).

Auch die Stadt Lübz lag in der Ture; noch im Anfange des 14. Jahrhunderts war Lübz ein Dorf, bei welchem die Burg Eldenburg erbauet war: im J. 1308 nennt der Fürst Heinrich von Meklenburg, in einer Verpfändungs=Urkunde an die von Plessen:

"hus to der Eldeneborch mit deme dorpe unde vorwerke to Lubitze mit vnseme dêle der Thure."

So wird Lübz im 14. und noch im 15. Jahrhundert öfter genannt; die Stadt ist wohl erst am Ende des 14. Jahrh. erbauet, jedoch fehlen bis jetzt genauere Nachrichten über die Zeit der Gründung derselben.

Nachdem im Laufe der Zeit die Stadt Lübz entstanden und in dieselbe eine fürstliche Vogtei gelegt war, wurden die Ortschaften der Ture so geschieden, daß die unter I aufgeführten Dörfer noch in Jüngern Zeiten mit dem alten Namen der Ture


1) Es gehören außer den aufzählten Dörfern jetzt zum Amte Lübz nur noch die Dörfer: Grebbin, Kritzow, Lanken, Ruthen, Schlemmin, Wangelin und Wessentin. Die von Cleemann vermuthete größere Ausdehnung des Landes Ture und die Verwandtschaft der Namen Ture und Stur (im Lande Malchow) bleibt reine Hypothese; vergl. Cleemann's Parchimsche Chronik S. 270 und 245.
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belegt wurden; die unter II genannten Ortschaften bildeten speciell die Vogtei Lübz; zu diesen Dörfern kam denn seit dem 14. Jahrh. III die Stadt Lübz.

Das Land Ture lag also in langer Ausdehnung von NW. gegen SO. zu beiden Seiten der Stadt Lübz, und ward gegen W. in gleicher Richtung von dem Lande Parchim (oder Warnow, vergl. Jahrb. II, S. 104) und gegen O. in gleicher Richtung von dem Lande Kussin (Kutin) oder Plau, in der Folge zum Lande Werle gehörend, begrenzt. Die Gaue Brenz, Parchim, Ture und Kussin mochten aber das Land Warnow (vergl. Jahrb. II, S. 104) bilden, welches gegen Osten hin an das Land Müritz (mit den Gauen Malchow, Röbel und zuweilen Vipperow) stieß.

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