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IV.

 

Die Travemünder Reede,
Reedelaage und Reedegrenze

 

von

Staatsarchivrat Dr. W.Strecker.

 

Vignette
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Die nachstehenden Ausführungen sind dem Mecklenburg-Schwerinschen Ministerium des Innern am 15. Dezember 1926 als weiteres Gutachten des Schweriner Geheimen und Haupt-Archivs eingereicht worden.

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Inhalt

Einleitung 116
Reedelage und Reedegrenze 119
A. Die alte nautische Reede
Beweise für die Reedelage im Archivgutachten von 1925, S. 119 bis 121. Ergänzungen, S 122 f. Eignung der inneren Bucht für Reedezwecke, S. 123 ff. Andere Ostseereeden, S. 126 - 128. Die Seekarten Waghenaers, S. 128 ff. Außentrave?, S. 133 f. "Trave van Femeren", S. 134 - 136. Geddas Karte, S. 137 bis 139. Die Fälle aus der Seekriegsgeschichte, S. 139 - 141. Seebuch von Månsson, S. 141 - 143. Kartenskizze von 1773, S. 143 - 148. Strandungen am Priwall, S. 148 - 150. - Geologische Veränderungen der Travemünder Bucht, S. 150 - 152. - Die Reede im Mittelalter, S. 153 f.
119
B. Die Reede im 19. Jahrhundert
Kartenskizze von 1803, S. 155. Französische Seekarte, S. 156 bis 159. Bericht des Lotsenkommandeurs Harmsen von 1828, S. 160 - 163. Quellen aus dem Fischereistreit von 1823, S. 163 bis 169. Neueste Zeit, S. 169 - 172.
155
C. Die Peillieniengrenze
Peillinie nur moderne nautische Linie, S. 173 f. Der "Major", S. 174 f. Seine Weglassung auf der französischen Karte, S. 175 ff. Der Punkt A auf der Sahnschen Karte von 1823, S. 178 f. - Landgrenzpunkte und Lotgrenze, S. 179 - 181. Schluß, S. 181 f.
173
Nachwort 182
6 Beilagen (1-4, 5a, 5b).
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Einleitung.

Als der Streit um das Hoheitsrecht in der Travemünder Bucht zwischen Mecklenburg-Schwerin und Lübeck im März 1925 vor dem Staatsgerichtshofe für das Deutsche Reich anhängig wurde, waren wir noch mit der Anfertigung unseres vorigen Gutachtens beschäftigt, das erst mehrere Monate später (29. August 1925) abgeschlossen werden konnte 1 ). Das Ministerium entschloß sich daher, dem Staatsgerichtshofe zunächst die fertigen Abschnitte des Gutachtens, nämlich die Kapitel A und B des ersten Teiles nebst Anlagen, einzureichen. Zugleich legte es ein Rechtsgutachten des Staatsministers D Dr. Langfeld vom 5. Februar 1925 vor. Gegen dieses und den Torso unseres Gutachtens wendete sich Professor Dr. Rörig mit einer Gegenäußerung vom 6. Juli 1925. Exzellenz Langfeld erwiderte darauf mit einem zweiten Rechtsgutachten vom 15. August 1925. Wir indessen konnten die neue Rörigsche Schrift vorderhand auf sich beruhen lassen, weil vorauszusehen war, daß Rörig nach dem Abschlusse unserer Arbeit noch einmal das Wort ergreifen würde, und wir dann zusammenfassend erwidern wollten. Unterdessen aber erschien das vom Mecklenburg-Schwerinschen Ministerium eingeholte Rechtsgutachten des Universitäts-Professors Dr. J. v. Gierke in Göttingen vom 3. Oktober 1925. Es gelangt zu denselben Ergebnissen wie wir. v. Gierke berücksichtigt auch bereits die erwähnte Gegenäußerung Rörigs und bringt alles Wesentliche vor, was dagegen zu sagen ist. Wir haben dem kaum etwas hinzuzufügen.

Am 10. Oktober 1925 erließ der Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich bis zur Entscheidung in der Hauptsache die bekannte einstweilige Verfügung.

Seitdem sind zwei größere Arbeiten über die Streitfrage herausgekommen. Der Professor des öffentlichen Rechts an der


1) Gedruckt Jahrb. für mecklenb. Gesch. u. Altertumskunde 89 (1925)
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Universität Rostock Dr. M. Wenzel ließ in der "Mecklenburgischen Zeitschrift für Rechtspflege, Rechtswissenschaft, Verwaltung" 2 ) eine Abhandlung: Die Hoheitsrechte in der Lübecker Bucht, Ein Beitrag zum Meeresvölkerrecht, erscheinen, die auch als Sonderdruck herausgegeben ist 3 ). Wenzel stimmt unseren rechtsgeschichtlichen Ergebnissen ebenfalls zu. Ferner hat Rörig ein neues Gutachten vorgelegt: Nochmals mecklenburgisches Küstengewässer und Travemünder Reede, I. - III. Teil 4 ), im ersten Teile findet sich seine schon genannte Gegenäußerung vom Juli 1925 abgedruckt, im zweiten die einstweilige Verfügung des Staatsgerichtshofes mit den Gründen 5 ), im dritten erwidert Rörig auf das zweite Langfeldsche und das v. Gierkesche Gutachten sowie auf unser Archivgutachten von 1925, auch setzt er sich darin mit der Abhandlung Wenzels auseinander, soweit sie ihm bekannt geworden war.

Mit diesem dritten Teilte der Schrift werden wir uns in unseren folgenden Ausführungen beschäftigen. Wir schicken voraus, daß wir uns auf alles, was die Anwendung völkerrechtlicher Normen im vorliegenden Streitfalle betrifft, über die sich Rörig in der Vorbemerkung 6 ) verbreitet, durchaus nicht einzulassen beabsichtigen, weil wir uns als Historiker nicht für. hierzu befugt halten. Diese Fragen sind von berufener Seite, von Langfeld, v. Gierke und Wenzel, ausführlich besprochen worden. Weiter werden wir den ersten Abschnitt des neuen Gutachtens 7 ) zunächst übergehen. Rörig sucht darin wiederum die Ergebnisse zu erschüttern, die wir für die landesherrlichen Rechte am Küstengewässer seit dem Mittelalter gewonnen haben und die durch die Untersuchungen v. Gierkes noch wesentlich ergänzt sind. Ebenso sucht er unseren Nachweis zu bekämpfen, daß dem Barbarossaprivileg von 1188 für den vorliegenden Streitfall keine Bedeutung beizumessen sei 8 ). Wir sind der Meinung, daß diese Ausführungen Rörigs bei allen, die sich mit dem bisherigen Gang der Untersuchung und den vorgebrachten Quellen bekannt gemacht haben, auf jeder Seite Widerspruch erwecken müssen. Wir behalten uns


2) 42. Jahrg., 1926, Heft 7 - 11.
3) Carl Hinstorffs Verlag, Rostock 1926.
4) Zeitschr. des Vereins für Lübeckische Geschichte und Altertumskunde, XXIV, 1, Sonderabdruck.
5) Weiterer Abdruck bei Wenzel a. a. O.
6) S. 48 - 55 der ganzen Schrift.
7) A. I - III (S.55 - 76).
8) Dabei zieht Rörig (S. 67) Sogar die Waghenaersche Seekarte von 1586 in einer, wie wir zeigen werden, ganz irrigen Weise als Beweismittel heran.
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vor, auf einiges davon zurückzukommen, wollen aber fürs erste eingehen auf den Abschnitt B bei Rörig: die Travemünder Reede und ihre Grenzen (S. 76 - 142). Dabei handelt es sich ganz vorwiegend um zweierlei, um die Lage der alten nautischen Reede und um die Linie Gömnitzer Berg - Pohnsdorfer Mühle, d. h. es handelt sich um einfache Feststellungen, weniger um eine rechtsgeschichtliche Untersuchung, Während Rörig in dem betreffenden Abschnitte zunächst die neuere Zeit behandelt, wollen wir den umgekehrten Weg gehen.

Wir zitieren das neue Rörigsche Gutachten als Rörig III, die beiden früheren von 1922 (gedruckt 1923) und 1924 9 ) als Rörig I und Rörig II. Unser Archivgutachten von 1925 werden wir, wie es Brauch geworden ist, als Archiv II zitieren 10 ).

 



9) Zeitschr. des Vereins für Lübeckische Geschichte XXII.
10) Wir halten es für zweckmäßig, diese Zitierungsart, die v. Gierke eingeführt und Rörig aufgenommen hat, beizubehalten, obwohl unser Gutachten von 1923 nicht gedruckt, auch dem Staatsgerichtshofe nicht vorgelegt, sondern sein Inhalt in das zweite Gutachten übernommen ist
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Reedelage und Reedegrenze.

A. Die alte nautische Reede.

In seiner neuen Schrift hat Rörig zum ersten Male Untersuchungen über die Örtlichkeit der Lübecker nautischen Reede angestellt und kommt zu dem Schlusse, daß darunter von jeher die Wasserfläche vor Rosenhagen zu verstehen sei. Wir dagegen haben in unserem vorigen Gutachten die alte Reede in die innere Bucht, dicht vor die Travemündung, nach dem Brodtener Ufer zu verlegt 11 ).

Warum kam es auf die Örtlichkeit der Reede an? Weil Rörig angenommen hat, daß hier schon seit dem Mittelalter eine Lübecker Gebietshoheit entstanden sei, ferner weil Lübeck beim Fischreusenstreit von 1616 vorgab, daß die bei der Harkenbeck ausgesetzte Reuse auf seiner Reede stehe, schließlich weil die Nachrichten über die Buchtfischerei des Harkenseer Gutsfischers Jochim Schröder von 1600, in denen Rörig einen Beweis für die Lübecker Fischereihoheit sieht, erst nach Feststellung der Lage der alten Reede richtig verstanden werden können 12 ).

Zurückweisen müssen wir Rörigs Behauptung 13 ), wir hätten bei unserer Feststellung über die Reedelage den Bericht des Lotsenkommandeurs Harmsen von 1828 zur Hauptgrundlage unserer Beweisführung gemacht "unter völliger Ausschaltung aller anderen Quellenzeugnisse". Wir sind im Gegenteil die ersten gewesen, die überhaupt Zeugnisse für die Lage der alten Reede vorgebracht haben, und zwar vier Quellen aus dem 16., 17. und 18. Jahr-


11) Archiv II, S. 102 und Kartenskizze zwischen S. 126 und 127.
12) Archiv II, S. 147 ff. Gesetzt den Fall, daß in den Anweisungen des Lübecker Rates von 1600, dem Schröder, wenn er auf die Reede käme, seine Geräte wegzunehmen, die ganze Travemünder Bucht gemeint wäre, so würde doch hieraus noch kein tatsächlicher Rechtszustand auf der Bucht zu folgern sein, sondern nur ein Anspruch Lübecks. Im übrigen ist ja damals nichts beschlagnahmt worden.
13) III, S. 77.
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ändert 14 ). Auf diese wichtigen Quellen geht aber Rörig so gut wie gar nicht ein. Er kommt (III, S. 104, 121) nur zurück auf die Aussage des Zöllners Tydemann von 1547 nicht aber auf das, worauf dabei aller Wert zu legen ist 15 ). Den Bericht des Lotsenkommandeurs haben wir bei unserer Untersuchung zunächst gar nicht benutzt. Sondern erst später bei der Behandlung der Reedegrenzen zur Bestätigung der von uns gefundenen Lage der alten Reede verwertet 16 ).

Die alte Reede allein haben wir untersucht. Die moderne ist gleichgültig. Denn, abgesehen von der jüngsten Vergangenheit, hat Lübeck nur zur Zeit der alten Reede, bei den Fischreusen-Streitigkeiten des 17. Jahrhunderts, nachweisbar einen Anspruch auf das mecklenburgische Küstengewässer der Travemünder Bucht erhoben. Im 19. Jahrhundert dagegen hat es sich auf den völkerrechtlichen Standpunkt gestellt, wie seine amtlichen Erklärungen und Handlungen in den siebziger Jahren beweisen 17 ). Und seine später angenommene und bis 1923 festgehaltene Hoheitsgrenze Harkenbeck-Haffkruger Feld führte mitten durch das Gewässer gegenüber der Harkenbeck, das man als Reede bezeichnete, "so daß Lübeck auf einem großen Teile dieser Reede gar keine Hoheit beansprucht hat, also der Ansicht war, daß eine Reede nicht notwendig unter der Gebietshoheit stehen müsse" 18 ).

Nach den erwähnten Quellen befand sich die alte Reede in der inneren Bucht, nach der Westküste zu (1547), beim Blockhause


14) Archiv II, S. 102, Anm. 188. Weil Rörig überhaupt keine Belege für die Örtlichkeit der Reede gegeben hatte, so ist seine Bemerkung III, Anm. 121), daß das in seinen früheren Gutachten benutze Material ausgereicht habe, schwer zu begreifen.
15) Dagegen hat uns v. Gierke (S. 68 dieses Jahrbuches) sofort darin zugestimmt, daß bei dieser Aussage ihr Zweck (Feststellung des Strandrechts am Priwall) berücksichtigt werden müsse. Tydemann sagte, daß Lübeck über Strom und Strand von der Reede an bis zur Harkenbeck zu gebieten habe. Nimmt man nun für 1547, wie Rörig will, eine Reede bei Rosenhagen an. So verliert die Aussage jeden Sinn. Außerdem würde dann gerade der unbestrittene Lübecker Strand von der Brodtener Grenze bis zur Travemündung nicht mitgerechnet sein. Begann aber die Reede ungefähr gegenüber dem Mövenstein, so umfaßt die von Tydemann genannte Strecke das Gebiet der lübischen Buchtfischerei, deren Bestehen Tydemann wesentlich zu der irrigen Auffassung veranlaßt hat, daß dieses Gewässer Lübeck gehöre (vgl. Archiv II, S. 105 f., 128 f.).
16) Archiv II, S. 128, 136.
17) Vgl. insbesondere v. Gierke S. 72: Wenzel S. 70 ff. (wir zitieren den Sonderabdruck).
18) Wenzel S. 114.
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(1616), beim Leuchtenfeld (1670), womit immer dieselbe Örtlichkeit gemeint ist. Das Blockhaus wird wiedergegeben auf einer Karten- Skizze des bekannten Kartographen Tilemann Stella von Siegen, der in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts Im Dienste des Herzogs Johann Albrecht von Mecklenburg tätig war (Beilage 1) 19 ) Nach der vierten Nachricht endlich lag ein Schiff, das im Mai 1792 auf der Reede gekentert war, laut der Auslage des mecklenburgischen Strandreiters "unter den auf der Rheede liegenden Schiffen wohl 400 Schritte vom Lande", Und zwar lag es gegenüber dem Priwall und so, daß man zwischen dem Schiff und dem Ufer eine Tonne sehen konnte, die gewiß nicht vor Rosenhagen, wo Rörig die alte Reede Sucht, verankert war. Nun mag der Strandreiter die Entfernung unterschätzt haben, in jedem Falle aber handelt es sich um die innere Bucht, immer noch um die Gegend vorm Blockhause, und hier lagen 1792 mehrere Schiffe auf der Reede 20 ).


19) Wir besitzen außerdem eine 1763 angefertigte verkleinerte Nachzeichnung einer zerstörten großen Karte Tilemann Stellas, die ebenfalls die zwischen Mecklenburg und Lübeck strittigen Binnengewässer wiedergibt. Auch auf ihr liegt das Blockhaus dicht beim Leuchtturm, wo das Travemünder Ufer nach Norden abbiegt. Eine Reede findet sich auf beiden Karten nicht verzeichnet, es kam auch für den Zweck der Karten nicht darauf an.
20) Die Frage, ob in einer oder der anderen dieser vier Nachrichten eine Reede auf der Trave selbst gemeint sein könne, brauchten wir im vorigen Jahre nicht zu untersuchen, weil wir aus Rörigs Ausführungen (II, S. 247) schließen mußten, daß es eine solche Reede nicht gegeben habe. In seinem neuen Gutachten (III, S. 117) aber teilt er mit, daß man im 18. und beginnenden 19. Jahrhundert die Wasserfläche vom Hafenbaum bei Travemünde bis zum Ausflusse der Trave als "Kleine Reede bezeichnet habe. Diese Flußreede findet sich, wie wir sehen werden, schon auf einer Karte von 1695. Nun ist es klar, daß sie in der Aussage des Zöllners Tydemann von 1547 nicht gemeint sein kann. Aus der Nachricht von 1616 (Archiv II, Anm. 188) hatten wir zwar früher, in unserem ungedruckten Gutachten, gerade auf eine Flußreede geschlossen; die Lage des Blockhauses aber, die uns damals noch nicht genauer bekannt war, weist auf die Seereede hin. Allerdings lagen beide Reeden so dicht beieinander, daß man sie wohl als ein Gesamt-Reedegebiet, das nur durch die Barre vor der Travemündung getrennt war, hatte bezeichnen können. Unterschied man aber zwischen beiden Reeden, so hatte man, wenn man von der Reede sprach, gewiß in erster Linie die Seereede im Auge. Daher dürfte diese auch unter der Reede beim Leuchtenfeld (1670 zu verstehen sein. In keinem Falle endlich kann es sich 1792 um die kleine Reede gehandelt haben; denn die angegebene Entfernung zwischen dem Lande und dem Schiffe (400 Schritte bis zum Fahrwasser, auf dem das Schiff lag) ist für die Flußreede ganz ausgeschlossen, weil die Trave hier überhaupt nicht (  ...  )
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Dazu kommt folgende Nachricht. In dem Strandungsfalle von 1516 21 ), in dem der Travemünder Vogt zwei Schuten, eine am Priwall, die andere bei Rosenhagen geborgen haben sollte, beschwerten sich alsbald die mecklenburgischen Herzöge über diesen Eingriff in ihre Hoheitsrechte. Lübeck erwiderte, daß das eine Schiff hart am Bollwerk und am Priwall Schiffbruch erlitten habe, das andere auf der Reede, wobei der Ort Rosenhagen durchaus nicht genannt wurde. Aus der Entgegnung der Herzöge, die Rörig bei seiner Besprechung dieses Falles (III, S. 119 f.) nicht berücksichtigt, geht hervor, daß man in Mecklenburg die Lübecker Auskunft dahin verstand, daß beide Schiffe am Priwall gescheitert sein sollten 22 ). Man suchte also die Reede, den angeblichen Strandungsort des zweiten Schiffes, gegenüber dem Priwall in der inneren Bucht und nicht vor Rosenhagen.

Zu allen diesen Quellen paßt es, daß während des Fischreusenstreites, bei dem Zeugenverhör in Harkensee 1616, verschiedene Strandungsfälle vorgebracht wurden, in denen Schiffe "uf der Reide zu Travemünde" oder "zu Travemunde uf der Reide" gesunken oder vom Anker gerissen seien 23 ). Das sind Ortsbestimmungen, die nicht auf eine Reede vor Rosenhagen schließen lassen, sondern offenbar für das Gewässer nahe vor Travemünde gelten sollten. Es erklärten denn auch die


(  ...  ) 400 Schritte breit ist. Dabei ist diese Entfernung wahrscheinlich noch unterschätzt worden, wie es auf dem Wasser zu geschehen pflegt. Auch sprach das Amt Grevesmühlen von den Gütern des Schiffes, die am Priwall angespült waren, ausdrücklich als von dem, "was die See angetrieben".
21) Archiv II, S. 104.
22) Es heißt in der Entgegnung (14. Dezember 1516): Die Herzöge hatten erwartet, Lübeck würde die Rückgabe der Strandgüter anordnen und sich "mit ungegrunten Antzeigen, das soliche Schutten beyde am Priwalck angeslagen und das euch der Priwalck zustehen solle, nicht ufgehalten haben, den wir auch keyns Weges gestendig". Folgen Auseinandersetzungen über den Priwall nebst der nochmaligen Aufforderung, die Strandgüter zurückzubringen. Damit schließen unsere Akten über diesen Fall.
23) Zeuge 5: Vor ungefähr 20 Jahren sei ein Prahm mit Holz "recht uf der Reide zu Travemunde" gesunken, das Holz sei "hinter dem Harckensehe, da die Reuse gestanden, angeschlagen". Gleichfalls vor 20 Jahren seien 2 große Schiffe "so uf der Reide zu Travemünde für Anker gelegen" vom Sturm losgemacht und am Priwall zerschmettert. Diesen Fall erwähnte auch der 6. Zeuge (2 große Schiffe, welche zu Travemunde uf der Reide für Anker gelegen und nach Spanien fahren sollen). Zeuge 9 sagte aus, daß vor ungefähr 26 Jahren mehrere Schuten "von der Reide ab an dem Triwalck entzwey geschlagen" seien.
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mecklenburgischen Kommissare in ihrem Bericht, daß die Schiffe weitab von der Wasserfläche am Ausflusse der Harkenbeck, wo die Reuse gestanden habe, in der tiefen See "ihren gewönlichen Curs und Gang hielten", d. h. die Schiffe fuhren an der Harkenbeck vorüber, aber sie lagen in dieser Gegend nicht auf der Reede.

Schon jene vier in unserem vorigen Gutachten angeführten Quellen genügten zur Feststellung der alten Reede. Weitere Beweise brauchten wir nicht zu bringen 24 ). Nun aber ist die Frage, ob unsere gewiß sicher begründeten Ergebnisse trotzdem durch das neue von Rörig herangezogene Material, insbesondere das Kartenmaterial, erschüttert werden können. Wir antworten hierauf mit einem entschiedenen Nein. Denn Rörig verfährt bei seinen Untersuchungen gar nicht kritisch, ferner berechnet er die Lage der Reede nach den Wassertiefen, die in seinen Quellen angegeben werden, legt aber eine ganz irrige Fadenlänge von 2 m zugrunde und kommt infolgedessen zu irrigen Tiefen, also auch zu einer verkehrten Örtlichkeit, schließlich ist ihm eine Seekarte aus dem 17. Jahrhundert, worauf die alte Lübecker Reede deutlich verzeichnet ist, nicht bekannt geworden. Sie findet sich in dem Ostsee-Kartenwerk, das der schwedische Seemann Peter Gedda 1695 herausgegeben hat. Wir werden auf dieses Werk mehrfach zurückkommen.

Bevor wir uns aber dem Kartenmaterial zuwenden, wollen wir untersuchen, was es denn mit der so lebhaft verfochtenen Meinung Rörigs auf sich hat, daß die Wasserfläche, die wir für die alte Reede in Anspruch nehmen, für einen Ankerplatz nicht geeignet gewesen sei.

Ganz unverständlich ist uns seine Behauptung 25 ), wir hätten die Reede "ausgerechnet auf die Plate" versetzt. Denn die Plate liegt unmittelbar vor der Travemündung, wo sie auch auf der Sonderkarte der Traveeinfahrt, die sich am Fuße der großen französischen Seekarte der Lübecker Bucht von Beautemps-Beaupré findet, als Barre de la Trave angegeben ist. Und während das Wasser auf der Plate nach Rörigs eigenen Mitteilungen 1789 2 1/2 m 1831 8 - 13 3/4 Fuß (= 2,30 - 3,95 m) tief war 26 ), verzeichnet die Sonderkarte der Einfahrt nach Travemünde, die einen Teil der neuesten deutschen Admiralitätskarte der Lübecker Bucht


24) Auch Wenzel a. a. O. S. 112 f., hält unsere Beweise für zwingend.
25) III, S. 136.
26) Rörig II, S. 247, Anm. 47, III, S. 88.
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(Nr. 37) bildet, dort, wo wir auf der Kartenskizze unseres vorigen Gutachtens die alte Reede eingetragen haben - also innerhalb der vom Gömnitzer Turm (Major) am Brodtener Ufer vorbeigezogenen Linie - Wassertiefen bis zu 8,4 m 27 ). Auf der älteren Admiralitätskarte von 1873 (Nr. 37) steht in derselben Gegend auf der Majorlinie selbst, die sich leicht ziehen läßt, die Tiefenzahl 8,5 m. Das sind schon fast fünf Lübecker Faden (8,63 m).

Die Majorlinie, die erst im 19. Jahrhundert auftaucht, wird zwar im 17. Jahrhundert und früher keine Bedeutung gehabt haben, doch wollen wir sie bei unseren Untersuchungen als Bestimmungslinie verwenden. Der Ankergrund in der inneren Bucht ist gut. Die deutsche Admiralitätskarte von 1873 gibt innerhalb der Majorlinie, die sich leicht ziehen läßt, die Buchstaben Sk (Schlick). Auch Tanggrund wird vorhanden sein; wenn man auf der erwähnten französischen Seekarte, die 1811 aufgenommen ist, die Majorlinie konstruiert, so findet man zwischen der Linie und der Travemündung vermerkt: S Al (Sable, Algue), außerdem S (Sable) 28 ). Reiner Sandgrund ist aber für eine Reede völlig ausreichend.

Und hier auf der Wasserfläche, wo die alte Reede zu suchen ist, konnten vormals alle Schiffe liegen, auch die beiden großen Kriegsschiffe, deren Tiefgang Rörig (III, S. 114) aus der Arbeit von G. Kloth über Lübecks Seekriegswesen in der Zeit des nordischen Siebenjährigen Krieges (1563 - 1570) 29 ) entnommen hat. Wir begreifen nicht, warum Rörig aus den Angaben dieser Arbeit folgern will, daß die Reede durchaus vor Rosenhagen gelegen haben müsse. Denn das größte damalige Lübecker Kriegsschiff, der "Adler", soll einen Tiefgang von 9 lübischen Ellen gehabt haben; das sind 18 lübische Fuß = 3 Faden (5,17 m) 30 ). Der "Adler"


27) Die Tiefenzahl 8,4 steht unmittelbar vor der Majorlinie, die man auf der Sonderkarte natürlich konstruieren kann. Unsere Beilage 5 b ist eine nach der Hauptkarte angefertigte Pausenskizze, die wir mit Genehmigung der Marineleitung abdrucken. Die Hauptkarte enthält in der inneren Bucht nicht so viele Tiefenzahlen wie die Sonderkarte. Auf der Beilage 5 b würde die Tiefenzahl 8,4 zwischen den beiden auf der Majorlinie angegebenen Zahlen 7,6 und 7 liegen, 300 m von der Zahl 7,6 entfernt, die Punkte A und B auf der Beilage werden später zu besprechen sein.
28) Den Ausschnitt aus der Karte hat Rörig III, Kartenbeilage 2 a wiedergegeben. Die Majorlinie fällt so, daß die linke Klammer um den Punkt a unten noch davon durchschnitten wird.
29) Zeitschrift des Vereins für Lüb. Gesch. XXI, XXII.
30) Vgl. die Berechnung unten S. 131.
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hätte also noch nicht 6 m gebraucht 31 ). Überdies ist hinter den Angaben, die sich über dieses Schiff erhalten haben, ein Fragezeichen zu machen 32 ). In der Überlieferung ist es zu einer Art von Märchenschiff geworden, und es war in jedem Falle so überragend groß, daß es als allgemeines Beispiel gar nicht dienen kann. Es gehörte zu dem Typ der damals in der Ostsee noch seltenem Schlachtschiffe 33 ), die eigens für den Krieg gebaut waren und deren Ausmaße für die Bestimmung der alten Lübecker Reede keineswegs entscheidend sind, ganz davon abgesehen, daß auch diese Fahrzeuge in der inneren Bucht reichlich ankern konnten.

Der "Adler" soll 800 Last gehalten haben 34 ) Von den drei übrigen Lübecker Linienschiffen in jenem Kriege war eines halb so groß (400 Last), der Rest noch kleiner 35 ). Früher waren die Schlachtflotten nur aus bewaffneten Kauffahrern zusammengestellt worden, und diese bildeten auch noch im nordischen Siebenjährigen Kriege die Mehrzahl der Schiffe in allen beteiligten Flotten 36 ).


31) Jeder Seemann wird uns zugeben, daß ein Schiff da ankern kann, wo es schwimmen kann. Was Rörig III, Anm. 89, mit dem "Spielraum der Ankerkette" meint, wofür "eine nicht zu geringe Wassertiefe" nötig gewesen sei, ist unverständlich. Das dabeistehende Zitat aus dem Seebuche gehört nicht hierher, sondern zu den vorhergehenden Sätzen Rörigs über das "Riden". Spielraum braucht die Ankerkette nur deswegen, weil das Schiff immer ein Stückchen von der Stelle entfernt liegt, wo der Anker ausgeworfen ist, so daß die Kette natürlich vom Ankergrunde bis zum Schiffe reichen muß. Man rechnet hierzu für gewöhnlich das Vierfache der Wassertiefe, auf der das Schiff liegt. Ankert also ein Schiff auf 10 m Tiefe, so braucht es etwa 40 m Ankerkette.
32) Auch Kloth steht der Überlieferung skeptisch gegenüber (Zeitschrift XXII, S. 149). In der Hauptquelle hat er "entschiedene Unrichtigkeiten" gefunden, z. B. hält Kloth die Angaben über das Segelwerk für stark übertrieben (XXI S. 218). Das größte Tau soll 24 Daumen dick und 180 Faden lang gewesen sein, die größte Rahe 59 Ellen lang (34 m. Man stelle sich das dazu gehörige Segel vor!), der Großmast unten 6 Ellen dick, der größte Anker 42 1/4 Zentner schwer usw. Gegen den angegebenen Tiefgang spricht es, daß viel größere Schiffe der neueren Zeit im Verhältnis auch nicht viel tiefer gingen, als es vom "Adler" berichtet wird, der doch wie vormals alle Schiffe sehr rank und hochbordig, mit geringem Unterwasserschiff, gebaut war (vgl. auch die Wiedergabe des Gemäldes vom "Adler" im Hause der Lübecker Schiffergesellschaft bei Schäfer, Die deutsche Hanse, Monogr. zur Weltgeschichte XIX, S. 115).
33) Vgl. Kloth XXI, S. 195 ff.
34) Die sonst noch genannte Zahl von 1000 Last hält Kloth (XXI, S. 201, Anm. 197) für übertrieben.
35) Kloth XXI, S. 201 ff., und XXII, S. 378 (Tabelle).
36) Kloth XXI, S. 188, vgl. S. 203.
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Von den bewaffneten Handelsschiffen der damaligen Lübecker Flotte aber war nur eines 280 Last groß, die übrigen 200 Last und darunter. Das waren schon große Kauffahrteischiffe 37 ). Auch in dem einen schwedischen Schiffe von 1532, das Rörig anführt, sieht Kloth 38 ) "ein erstaunlich großes Schiff", "das die Fahrzeuge seiner Zeit weit übertraf und jedenfalls für den Kriegszweck gebaut war". Dabei hätte dieses Schiff, das 11 Fuß tief ging, die Plate bei hohem Wasserstande noch überfahren können.

Nach einer Erklärung des Wismarer Rates von 1621 bot eine Tiefe von acht Ellen (= 16 Fuß oder 4,60 m) Raum für große Schiffe zum Ankern und Segeln 39 ). Damit sollte aber nicht gesagt werden, daß die Schiffe eine solche Tiefe brauchten. Vor dem Dorfe Hoben, im Innenwinkel der Wismarer Bucht, wo gegen Ende des 16. Jahrhunderts die Reede für große Schiffe festzustellen ist 40 ) und wo noch eine dänische Seekarte der westlichen Ostsee von 1818 41 ) einen Anker zeigt, sind auf der deutschen Admiralitätskarte von 1873 nur in der ausgebaggerten Fahrrinne 42 ) Wassertiefen von 5 - 5 1/2 m angegeben, zwischen Hoben und der Rinne finden sich Tiefen bis zu 4 m. Ältere Seekarten, die des Schweden Peter Gedda von 1695 und die etwa gleichzeitige des dänischen Seekartendirektors Jens Sörensen 43 ) verzeichnen an dieser Stelle 2 1/2 Faden (15 Fuß) 44 ).

In derselben Tiefe konnten große Schiffe natürlich auch in der Travemünder Bucht ankern. Ja, noch um die Mitte des


37) Auf Grund des ältesten Lübecker Lastadiebuches von 1560 - 90 bemerkt Kloth XXI, S. 201: "In der Zeit des nordischen Siebenjährigen Krieges baute man in Lübeck Handelsschiffe, deren durchschnittliche Lastigkeit in einigen Jahren 130 überstieg. Darunter waren Fahrzeuge bis zu 200 Lasten, wenige unter 50 Lasten."
38) XXI S. 208.
39) Vgl. Archiv II S. 202. Wörtlich heißt es in dem Schreiben, die Wismarer Fischer hatten ausgesagt, daß es am Harten Orte bei der Insel Poel "acht Elln tief sei und ein großes Schiff ligen und überhin siegeln könne".
40) Archiv II, S. 199.
41) Die von Rörig III, S. 150. erwähnte Kaart over Belterne og sundet med den forreste Deel af Östersöen, udgivet fra det Kongelige Söe-Kaart-Arkiv. 1818. Im dänischen Seeatlas.
42) Vgl. Segelhandbuch für die Ostsee, herausgegeben von dem Hydrogr. Bureau der Kais. Admiralität, I. Teil, 1878, S. 483.
43) Karte 6 c in dem Werk: Danske sökort af Jens Sörensen, herausgegeben von Joh. Knudsen, Kopenhagen, 1916.
44) Nach dem Segelhandbuch für die Ostsee von 1878, S. 482, lag die Reede schon etwas weiter seewärts, aber immer noch "in Tiefen von 5 - 6 m" zwischen Poel, dem Walfisch und dem Stegort.
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19. Jahrhunderts hätten binnen der Majorlinie die größten Dampfer liegen können, die es damals in der Welt gab, die aber für die Lübecker Fahrt gar nicht in Frage kamen 45 ). Ebenso hätte dieses Gewässer noch in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts für manche Kriegsschiffe genügt, z. B. für die gedeckten preußischen Korvetten (auch Fregatten genannt) aus der Zeit von 1860 - 1870, die 2600 t und 6 m Tiefgang hatten.

Viele andere Reeden waren nicht tiefer. Man darf durchaus nicht, wie Rörig (III, Anm., 89) es tut, zur Vergleichung auf die Reede von Hela hinweisen, die nach den Angaben in Waghenaers "Spiegel der Seefahrt" bei 25 Faden Tiefe lag 46 ). Denn die Helaer Reede ist ja außergewöhnlich tief, natürlich nicht, weil die Schiffe solcher Tiefe bedürfen, sondern weil der Grund hier steil abfällt. Das sagt Waghenaer ausdrücklich in seinem jüngeren Werk: Thresoor oft Cabinet van der Zeevaert (1592). Er gibt darin diese Reede auf 16 und 20 Faden an und rät, dicht am Lande zu ankern, da man sonst keinen Grund mehr habe 47 ).

Auch Waghenaer hat ungezählte Reeden bei viel geringeren Tiefen. Wir entnehmen aus dem Seekartenwerk von Wilhelm Janß Blaeu, De groote Zeespiegel (Amsterdam 1658) folgende Angaben über Ostseereeden, und zwar aus dem Text des Werkes, der öfter noch genauer ist als die Karten:

  1. Vor der Peenemündung am Ruden bei 3 und 2 1/2 Faden, so flach oder tief es gefalle. (Daar is de ghemeene Reede vor de Schepen.) Die Karte zeigt außerdem noch einen Anker bei 5 Faden.

45) Der Lübecker Wasserbaudirektor Rehder gibt in einem Bericht vom 28. Dezember 1898 über die Vertiefung der Trave auf 7,50 m Wassertiefe (gedruckt in den Verhandlungen des Senates mit dem Bürgerausschusse, 1899, V 13a) auf S. 6 f. eine Tabelle nach Berechnungen des Ingenieurs Corthell von 1898, danach betrug der mittlere Tonnengehalt und mittlere Tiefgang (beladen) der jeweils 20 größten Dampfer der Welt im Jahre 1848: 1430 t und 5,8 m. 1873 waren es 4413 t und 7,3 m, 1881: 4900 t und 7,3 m. Der mittlere Tonnengehalt überhaupt war natürlich viel geringer. Wir wählen aus der Tabelle folgende Zahlen aus: Dampfschiffe: 1848: 310 t; 1881: 1055 t; 1898: 1587 t; Segelschiffe: 1873: 252 t; 1881: 285 t; 1898: 303 t. Im übrigen weisen wir darauf hin, daß moderne Dreadnoughts einen Tiefgang von 8,5 m haben; an ihnen gemessen, sind doch die Schiffe früherer Zeit die reinen Zwerge gewesen.
46) Auf der Karte bei Waghenaer liegt der Anker übrigens anders, als im Text angegeben wird, nämlich zwischen 15 und 22 Faden.
47) S. 144: het is daer een Seer afgaende gront: ghy moet dicht by landt setten oft ghy gaet die gront af, want buyten tlandt en hebt ghy gheen gront op vertich vadem.
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  1. Libau, 4 1/2 oder 5 Faden weniger eine Elle (4 2/3 Faden).
  2. Pernau, 3 und 4 Faden (auf der Karte zwei Anker bei 3 Faden).
  3. Ystad, 3 Faden oder eine Elle weniger (daer is schoone sandtgrondt).
  4. Trelleborg, 4, 3 oder 2 1/2 Faden.
  5. Malmö, 3, 4 oder 5 Faden 48 ).

Solche Reeden finden sich auch auf der Nordsee. Natürlich gab es auch tiefere. Das richtete sich nach den geographischen Verhältnissen, dem Ankergrunde, der nicht felsig sein darf, und der Möglichkeit, vorm Winde Schutz zu haben.

Das Kartenwerk Peter Geddas von 1695 gibt auf einer Sonderkarte die Kopenhagener Häfen wieder. Da führt eine Fahrrinne in das Gewässer vor der Stadt zwischen den Inseln Seeland und Amager, und hier liegt der Kriegshafen (de haven voor de Vloot ofte Orloogsscheepen) bei 19 Fuß Tiefe, der Handelshafen (voor de Copvardiescheepen) bei 18 Fuß (3 Faden) 49 ). Solche Tiefe genügte völlig, wie auch die Wismarer Reede beweist, die überhaupt nur 2 1/2 Faden hatte. Die früheste Seekarte, die Rörig zum Beweise dessen, daß die Lübecker Reede vor Rosenhagen gelegen habe, heranzieht, findet sich in dem schon erwähnten "Spiegel der Seefahrt", dem Kartenwerk des holländischen Seemannes Lucas Janß Waghenaer von Enkhuizen aus der zweiten Hälfte des 16, Jahrhunderts. Es behandelt die Gewässer an einem großen Teile der europäischen Küsten. Die Karte, von der Rörig einen Ausschnitt wiedergibt 50 ), zeigt die Lübecker Bucht nebst dem Teile der Ostsee, der östlich von Fehmarn zwischen den dänischen Inseln und der


48) Diese Angaben Stimmen übrigens überein mit denen in dem Atlas von Claas Janß Voogt, De nieuwe groote lichtende Zeefakkel (Amsterdam, ohne Jahr, die erste Karte ist von 1771), der stark an Blaeu erinnert. Vor der Peenemündung an Ruden gibt Voogt im Text die Reede bei 2 und 2 1/2 Faden an. Das Kartenwerk von Peter Gedda (1695) hat keinen Begleittext. Es zeigt bei Trelleborg und Malmö keine Anker, mit denen Gedda überhaupt nicht verschwenderisch ist. Am Ruden liegt der Anker bei 3 Faden, daneben steht eine 4. Vor Ystad ist die erste Tiefenzahl eine 6, der Anker liegt aber landwärts davor. Vor Pernau liegen mehrere Anker in der Bucht bei 5 Faden, vor Libau ein Anker zwischen 4 und 5.
49) Auch auf der Karte des Dänen Sörensen (a. a. O. Karte 15) ist die letzte vor den Häfen angegebene Fadenzahl eine 3.
50) III, Kartenbeilage 1.
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deutschen Küste bis jenseits Rügens liegt 51 ). Richtig hebt Rörig (III, S. 107 f.) hervor, daß in dem von ihm mitgeteilten Ausschnitte scheinbar nur die große Lübecker Bucht wiedergegeben wird, tatsächlich aber mit dem Gewässer vor der Trave die Travemünder Bucht gemeint ist.

Da findet sich vor dem Traveausflusse eine Sandbank, die Plate, die nach Rörig "so wesentlich ist, daß sie auf einer Karte so großen Maßstabes angegeben wurde". Das sei "der beste Beweis, was für eine Rolle diese Sandbank für die nordeuropäische Schiffahrt spielte". Auffallend ist es dann allerdings, daß die Fahrrinne, die über die Plate führt, von Waghenaer im Text 52 ) als ein "gutt Tief" von 6 Ellen (= 2 Faden, wie auf der Karte steht) und ausdrücklich als ein Tief "für grosse Schiffe" bezeichnet wird. Zwar bezweifelt Rörig diese Tiefenangabe, aber die Fadenzahlen Waghenaers gelten, wie er ausdrücklich sagt, für die mittlere Fluthöhe 53 ), und wenn es hier auf der Bank, auf die es gerade ankam, nicht stimmen sollte, so ist auf die übrigen Tiefenzahlen Waghenaers noch weniger Wert zu legen 54 ). Im übrigen finden sich Sandbänke überall auf den Waghenaerschen Karten, und sie sind, ebenso wie die Plate, wahrscheinlich auch nicht alle richtig gezeichnet.

Vor der Plate stehen quer über die Bucht zweimal die Zahlen 4 (4 Faden), dann folgen seewärts in einer Linie 6, 12, 12, Zahlen, die die Richtung des Fahrwassers angeben sollen, das dann östlich in die "Trave van Femeren" (wir kommen auf diesen Ausdruck


51) Es ist die Karte 18 des 2. Teiles in der Ausgabe von 1586, Karte 41 des ganzen Werkes. Dankenswerter Weise hat uns die Commerzbibliothek in Hamburg ihre drei Exemplare übersandt, zwei lateinische Ausgaben (Speculum nauticum) von 1586 und 1591, sowie die hochdeutsche Ausgabe von 1589, ebenso die Universitätsbibliothek in Göttingen noch eine Ausgabe von Waghenaers "groten dobbelden nieuwen Spiegel der Zeevaert" von 1600. Die betreffende Karte ist in allen Ausgaben dieselbe.
52) Wir zitieren den hochdeutschen Text der Ausgabe von 1589.
53) Vgl. Rörig S. 109.
54) Einen Irrtum können wir ihm gleich auf dem Kartenausschnitte bei Rörig nachweisen. In der Fahrstraße, die durch das sog. Mitteltief nach Wismar führt, bringt er Tiefenzahlen von 2 Faden (= 6 Ellen), obwohl das Wasser hier doppelt und dreifach so tief ist und war. Die 2 Faden passen nur für die innerste Bucht. Aber dieser Irrtum läßt erkennen, daß Waghenaer eine Tiefe von 2 Faden nicht für so gering hielt: denn er nennt das Wismarer Fahrwasser "ein schönes Tief für allerlei Schiff". Dagegen bezeichnet er ein Gewässer bis zu 3 und 4 Ellen (zwischen Barth und Rügen) als "sehr untief"; es sei nur für "kleine Boyers" geeignet.
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zurück) mündet, im Nordwesten aber an der holsteinischen Küste entlang führt. Zwischen den Zahlen 4 und 6 liegt ein Anker Also, folgert Rörig, liege die Reede zwischen 4 und 6 Faden. Darunter versteht er Tiefen von 8 - 12 m; mithin sei die Reede vor Rosenhagen zu suchen.

Nun kommt man aber bei 12 m Tiefe noch gar nicht auf die Höhe von Rosenhagen, womit immer die Gebäude gemeint sind, sondern kaum bis auf die Pötenitz-Rosenhäger Grenze 55 ). Überdies ist die von Rörig angenommene Fadenlänge von 2 m für die frühere Zeit ganz unzulässig. Sie ist überhaupt nicht genau und nur ein Ungefähr aus der Zeit des Überganges zum Metermaß in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Der Faden betrug, wie noch jeder Seemann weiß, 6 Fuß 56 ); es ist der Klafter, die Strecke, die ein Mann mit ausgebreiteten Armen messen kann. Das Fußmaß war überall verschieden, wenn auch die Unterschiede meistens nicht bedeutend waren. Diese Unterschiede übertragen sich natürlich auf den Klafter. Nun werden aber Tiefenzahlen in der Travemünder Bucht auf Lübecker Angaben zurückzuführen sein, und es kann hier gar kein anderes Maß als der Lübecker Fuß und der Lübecker Klafter (Faden) zugrunde gelegt werden 57 ). Der Lübecker Fuß ist aber gleich dem Rostocker, er beträgt 127,5 Pariser Linien = 0,28762 m 58 ).


55) Siehe Beilage 5 b.
56) Es kommt allerdings auch kleineres Maß vor. So ist der alte französische Faden (brasse) = 5 pieds de roi (Diderot, Encycl., Marine I). In Grimms Deutschem Wörterbuche finden wir eine Notiz daß nach Schütz, Beschr. d. Lande Preußen, der deutsche Faden zwischen 5 und 6 Fuß lang sei. Im allgemeinen werden aber 6 Fuß anzunehmen sein. So auch bei Waghenaer. Man kann das nachrechnen: denn er gibt z. B. die Tiefe der über die Plate führenden Rinne auf 6 Ellen an und bezeichnet dies auf der Karte durch eine 2 (2 Faden). 6 Ellen sind aber 12 Fuß, der Faden also = 6 Fuß.
57) Es ist selbstverständlich, daß Waghenaer nicht überall selber gemessen hat. An eine Umrechnung auf einen bestimmten Faden, den W. auch gar nicht angibt, ist gleichfalls nicht zu decken. Die Seeleute wußten eben, daß die Fadenangaben auf den Karten nur ein Ungefähr waren, und ließen in schwierigem Gewässer die Lotleine nicht aus der Hand. Sorgsam zu loten, wird öfter in den alten Seekartenwerken empfohlen.
58) Vgl. Karsten, Einige Worte über Maß und Gewicht im allgemeinen und die mecklenburgischen Maße insbesondere, Kalender für die Mecklenburg-Schwerinschen Lande, 1852. Der Lübecker Fuß wird auch auf 129 Pariser Linien, also ganz unwesentlich größer, angegeben. Karsten erwähnt aber S. 58, daß er "nach einer neulichen Erklärung des Lübecker Senats nur 127 1/2 Pariser Linien" halte. Dann ist er genau gleich dem Rostocker Fuß.
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Mithin ist ein Lübecker Faden (6 Fuß) = 1,72572 m 59 ). Es sind also

2 Faden = 3,45 m,     3 Faden = 5,17 m,
4 Faden = 6,90 m,     5 Faden = 8,63 m,
6 Faden = 10,35 m.

Die Tiefenzahlen, zwischen denen der Anker auf der Waghenaerschen Karte liegt, betragen demnach 6,90 und 10,35 m. Vor allen Dingen aber erhebt sich die Frage, ob Waghenaer die Absicht hatte, ausdrücklich diese Tiefen als Reedegebiet zu bezeichnen, wovon er im Texte kein Wort sagt, oder ob er den Anker willkürlich in die Bucht gesetzt hat, zum Zeichen dessen, daß hier eine Reede war, die ja schließlich jeder finden konnte, der ankam, Daraufhin muß sein Werk, Text wie Karten, im ganzen geprüft werden, und wenn man das tut, so stellt sich heraus, daß die Anker häufig ganz ungenau liegen 60 ). Deswegen läßt sich für die Örtlichkeit der Reede nichts daraus schließen.


59) Man kann übriges diese Berechnung des Lübecker Fadens nachprüfen mit Hülfe der Messungen, die 1825 in der Travemünder Bucht vorgekommen würden (vgl. Archiv II, S. 119). Danach betrug die Entfernung von Rosenhagen bis zur Harkenbeck 780 Faden = 1346 m. Das stimmt fast genau zum Meßtischblatt (gut 1300 m, von der See aus gemessen).
60) Z. B. gibt Waghenaer südlich von der Maasmündung nach der Einfahrt ins Goereesche Gat den Ankerplatz im Text bei 6 oder 7 Faden Tiefe an, auf der Karte aber liegt der Anker seitwärts zwischen 8 und 10 Faden, mehr nach der 8 hin; Tiefen von 6 und 7 Faden werden an dieser Stelle gar nicht verzeichnet. Dicht dabei liegt die Reede von Brouwershaven nach dem Text auf 7 oder 8 Faden, die Karte aber zeigt den Anker zwischen 7 und 5, während eine 8 sich nicht findet. Die Fadenzahlen auf der Karte sollen eben nur den Lauf des Fahrwassers angeben, ebenso wie in der Travemünder Bucht. Ferner: Reede von S. Malo, nach dem Text auf 5 oder 6 Faden, Anker auf der Karte zwischen 5 und 8, während eine 6 hinter der 5 angegeben wird. Reede von Harwich, nach dem Text auf 6 oder 7 Faden, Anker seitwärts zwischen 4 und 3; nach dem Text müßten die Ankerplätze viel weiter buchteinwärts liegen. Über die Reede bei der kleinen Insel Hanö an der schwedischen Südküste nordöstlich von Sandhammaren heißt es im Text, daß rundherum guter Ankergrund sei. Die Karte verzeichnet rings um die Insel nur Tiefen von 14, 15 und 20 Faden, dazwischen zwei Anker. In seinem späteren Werke Thresoor oft Cabinet van der Zeevaert, 1592, S. 126, aber gibt Waghenaer die Reede von Hanö auf 12 und 15 Faden an; er hat also im Spiegel der Seefahrt überhaupt nicht genügend Tiefen vermerkt, um die Ankerplätze genau erkennen zu lassen. Diese Beispiele lassen sich leicht vermehren. Und wie oberflächlich die Anker im Spiegel der Seefahrt liegen, ergibt auch eine Vergleichung mit Waghenaers späterem Werke, eben dem Thresoor der Zeevaert von 1592. So ist im "Spiegel" der Anker (  ...  )
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Wichtiger als die Karte bei Waghenaer ist der Text, den Rörig ja auch anführt und bespricht 61 ) Da heißt es, daß vor Lübeck eine große Inwiek und ein guter Hafen sei, wo man vor allen Winden, außer einem Nordost oder Nordnordost sicher liegen möge. Mit dieser großen Bucht und dem großen Hafen wäre nach Rörig "zweifellos die Reede bei Rosenhagen gemeint"; das ergebe sich aus der Warnung vor Nordost und Nordnordost. Als wenn diese Winde nicht in der inneren Bucht genau so gefährlich seien. Geschützt aber lag man nach Waghenaer gegen alle anderen Winde, also auch gegen Nordwest. Zwar wird in der Lübecker Bucht die schwerste See bei nordöstlichen Stürmen aufkommen, weil die Bucht gegen Nordost offen liegt. Soviel aber schirmt die von der mecklenburgischen Küste über acht Seemeilen entfernte holsteinische nicht, daß die Schiffe vor Rosenhagen gegen Sturm aus Nordwest sicher wären; das gilt zumal für die Schiffe der früheren Zeit, die eben der flachen Häfen wegen so rank gebaut waren und infolgedessen leicht kenterten. Wohl aber hatten sie Schutz gegen Nordwest in der inneren Bucht, weil hier das Brodtener Ufer den Sturm abfing. Auch mit dem Schutz gegen Nordwind muß es zu Waghenaers Zeiten in der inneren Bucht besser bestellt gewesen sein als heute. Die Ursache hierfür liegt in geologischen Veränderungen, auf die wir zurückkommen werden. In jedem Falle weisen die Angaben, die Waghenaer im Text macht, auf eine Reede dicht vor der Travemündung hin.

Nun aber hat ja Waghenaer 1592 noch einen zweiten Seeatlas herausgegeben, den - in kleinerem Format erschienen - Thresoor oft Cabinet van der Zeevaert, der manche Verbesserungen bringt und den auch Rörig anführt. Hier findet sich die Lübecker Bucht auf einer Karte, die das westliche Kattegat, die Belte und das Gewässer bis hinter Wismar wiedergibt. Einen Ausschnitt daraus geben wir in der Beilage 2 62 ). Diese Darstellung der Lübecker


(  ...  ) vor Reval zwischen 8 und 10 Faden, vor Pernau weit draußen neben 5 und 7 eingezeichnet, im "Thresoor" aber ist beides verbessert, so daß die Anker sich hier zwischen 5 und 7 Faden (Reval) und bei 3 Faden (Pernau) finden. Ebenso liegen sie in dem Großen Seespiegel von Blaeu (1658), der Waghenaer benutzt hat, aber über ihn hinausführt.
61) III, S. 110, Anm. 91.
62) Der Ausschnitt ist nach dem Exemplar der Braunschweigischen Landesbibliothek in Wolfenbüttel angefertigt. Wir haben außerdem das Exemplar der preußischen Staatsbibliothek in Berlin einsehen können (Ausgabe von 1609). Auch in den Großen doppelten neuen Seespiegel von 1600 ist die Karte mit aufgenommen (Exemplar der Göttinger Universitätsbibliothek). Das Bild ist überall dasselbe.
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Bucht ist jünger, für das holsteinische Ufer auch genauer als die im Spiegel der Seefahrt, die ihr gegenüber nicht mehr in Betracht kommt. Und auf der jüngeren Karte liegt der Anker vor Travemünde innerhalb der 5-Faden-Tiefen, die sich heute zuerst dicht hinter dem nordwestlichen Teile der Majorlinie finden. Eine Tiefe von 6 Faden wird gar nicht verzeichnet. Wir lassen es zunächst dahingestellt sein, ob man auf diese Lage des Ankers mehr Wert legen darf als auf die im Spiegel der Seefahrt. Der Text im Thresoor bietet nichts. Wichtig aber in den Waghenaerschen Werken ist für uns, außerdem Text im Spiegel, der Umstand, daß der Anker auf beiden Karten nach dem westlichen Ufer zu liegt, worunter, wie ja die Karten aufzufassen sind, das Brodtener Ufer zu verstehen ist. Dieses wird auf der jüngeren Karte übrigens schon ein wenig angedeutet. Es ist gar kein Zweifel, daß die Angaben Waghenaers sich auf eine Reede in der inneren Bucht, fern von Rosenhagen, beziehen.

Noch in anderer Hinsicht hat Rörig die Waghenaerschen Karten nicht richtig aufgefaßt. Auf dem von ihm bekannt gemachten Ausschnitte stehen nämlich vor der Travemündung die Worte: de Trave, Wer dies liest, wird es einfach für den Flußnamen halten. Warum soll er denn nicht vor der Mündung stehen? Ähnliches findet sich doch noch heute oft auf Karten. Der Name steht so weit draußen, weil er sonst die Plate und die Tiefenzahlen dahinter verdecken würde. Auf solche reine Äußerlichkeiten der Karte ist gar nichts zu geben. Rörig aber zieht den Schluß, daß die Travemünder Bucht von der Plate aus weiter seewärts den Namen "de Trave" geführt habe, eine Bezeichnung, die aufs schlagendste beweise, wie richtig .und den Zeitanschauungen entsprechend es sei, wenn er in seinen früheren Gutachten auf die Einheit von Trave und Reede hingewiesen habe. So sagt er denn, "der Sprache (!) Waghenaers folgend": "Die Außentrave seewärts der Plate ist die Travemünder Reede" 63 ). Ferner sieht er in der Karte einen Beweis für seine Auslegung des Barbarossaprivilegs von 1188; denn Waghenaer habe ja 1586 eine Trave "usque in mare" gekannt 64 ). Und zu unserer Feststellung, daß man niemals das Gewässer vor Rosenhagen oder die ganze Bucht "Trave" genannt habe, bemerkt er, daß ein Blick auf seine Kartenbeilage genüge, um sich vom Gegenteil zu überzeugen 65 ).


63) Rörig III, S. 108 ff.
64) Ebenda S. 67.
65) Ebenda S. 139, Anm. 155.
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Wir wissen aber gar nicht, wie solche Behauptungen erhoben werden können. Gleich auf derselben Karte steht der Name des Fahrwassers, das bei Dornbusch (Hiddensö) vorüber nach Stralsund führt, "de Yelle" gleichfalls vor dem Einlaufe. Und man braucht nur die vorhergehende Karte aufzuschlagen, so findet man, daß es bei allen pommerschen Flüssen ebenso ist. Auch sonst ist es der Fall, z, B. bei der Düna. Wir geben die Karte der pommerschen Küste in der Beilage 4 verkleinert, im Original sind die Buchstaben der Flußnamen genau so groß wie bei der Trave. In Waghenaers Tresoor der Seefahrt aber stehen die pommerschen Flußnamen neben den Flußläufen, und der Name der Trave ist ganz verschwunden 66 ).

Wenn ferner im nordischen Siebenjährigen Kriege die Meldung kam, daß die schwedische Flotte "auf die Trave" gelaufen sein solle, so wird doch damit nicht bewiesen, daß die Reede "Trave" genannt wurde 67 ). Es ist hier ja nur die Richtung der Fahrt gemeint. Im selben Sinne kann man noch heute sagen: auf die Trave, auf die Elbe oder auf die Warnow laufen. Daß man nicht die ganze Travemünder Bucht Trave nannte, ergibt sich klar aus dem Lübecker Fischereivergleich von 1610 68 ). Und in der Fischereiordnung von 1585 wird das Gewässer außerhalb der Flußmündung niemals Trave, sondern "in der See" genannt. Im übrigen kommt es auf den Namen nicht an, denn es wäre gar nicht einzusehen, warum Mecklenburg an einer solchen "Trave" nicht hätte teilhaben sollen.

Schließlich weist Rörig 69 ) darauf hin, daß im Spiegel der Seefahrt "die gesamten Gewässer" zwischen den dänischen Inseln und der mecklenburgischen Küste als "De Trave van Femeren" bezeichnet würden. Das sei "ein sehr interessanter Beleg für die Tatsache, daß die ganzen südwestlichen Gewässer der Ostsee ihr Gepräge von der Bedeutung der auf Lübeck zielenden Schiff-


66) Vgl. Beilage 2.
67) Rörig III, S. 110 Anm. 90.
68) Rörig II, Anl. 1a. Nach dem Vergleich sollten sich die Travemünder Fischer mit ihren Stellnetzen "des Travenstrohms binnen und außerhalb des Blockhauses wie dann auch der ganzen Reide gantzlich enthalten": zwischen dem Blockhause aber und dem Mövenstein auf der einen und der Harkenbeck auf der anderen Seite durften sie fischen. Mit dem Travenstrom außerhalb des Blockhauses ist die kurze Strecke des Fahrwassers bis zur Reede gemeint, wie wir schon Archiv II, S. 167 ausgesprochen haben. Da nun den Travemündern der ganze Travestrom verboten wurde, das Gewässer an der Küste aber ausdrücklich nicht, so ist klar, daß man dieses Gewässer nicht zur Trave rechnete.
69) III, S. 110, Anm. 90.
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fahrt erhielten". Ebenso finde sich die " Trave van Femeren" auf der Karte im Tresoor der Seefahrt, wo außerdem "das gesamte Gewässer der Lübecker Bucht bis nach Fehmarn hinauf" die Bezeichnung "De Trave van Lübeck" führe 70 ). Das ist unrichtig. Es sind nicht die gesamten Gewässer, die so genannt wurden, sondern es handelt sich um ein Mißverständnis Rörigs, der offenbar glaubt, daß "Trave" hier mit dem Flußnamen im Zusammenhange stehe. So ist es aber nicht. Trave (verwandt wahrscheinlich mit le travers, transversum, traversum, die Durchquerung) heißt hier einfach: Fahrwasser. Das ergibt sich schon deutlich aus Waghenaers Beschreibung der Tiefen an der französischen Küste im Spiegel der Seefahrt 71 ); "Zwischen Heissant und Obreueracq 72 ) in der trauen oder farweg ist es tief 60 vadem". Und "Trave" im Sinne von Fahrwasser haben wir auch sonst bei den Beschreibungen französischer und englischer Gewässer 73 ) sowie in der Ostsee gefunden. In der Ostsee kennt Waghenaer eine "Trave van Langhelandt" 74 ); es ist der Langelands-Belt. Und er spricht von der Trave zwischen den kleinen Inseln Sprogö und Romsö, die im Großen Belt liegen 75 ) Auf einer Karte im Tresoor der Seefahrt, die in der Hauptsache die Küste von Rostock bis Danzig darstellt, finden sich zwischen Möen und Rügen in der Richtung auf die Lübecker Bucht die Worte: de Trave nae Lubeck. Diese Bezeichnung wird ebenso wie die "Trave von Fehmarn" ganz unverständlich, wenn man sie mit dem Travefluß in Verbindung bringt. Fehmarn liegt ja noch ganz am westlichen Ende der Ostsee, und wenn man von hier aus nach Osten zu, zwischen den dänischen Inseln und der deutschen Küste in die Tiefe des großen Meerbusens hineinfährt, so sieht man Fehmarn, so lange der Blick reicht, im Westen liegen. Deshalb hieß diese Fahrstraße: de Trave


70) Vgl. unten die Abbildung, Beilage 2.
71) S. 34, deutsche Ausgabe.
72) Insel Ouessant (N W. Brest) und Abervrach.
73) So heißt es bei Waghenaer im Spiegel der Seefahrt (S. 55): "Zwischen Lisart und Gouster (Kaps Lizard und Start Point) da komt dem Land nit neger alß 55 vadem, ihr mügt es in der trauen setzen auf 25 vadem." Im Großen Seespiegel von Blaeu wird bei der Ausfahrt aus der Loire bemerkt: "als ghy comt in de Trave van Picqueliers (Insel du Vilier. südwestlich von der Bucht von Bourgneuf, Koppmann, Seebuch S. XXI), so kryght ghy thien of twaelf vadem waters."
74) Tresoor der Seefahrt, S. 152.
75) Ebenda S. 155.
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van Femeren, Das ist sehr sinnvoll, hat jedoch mit dem Travefluß und der Lübecker Schiffahrt nichts zu tun. Die "Trave van Lubeck" aber ist das Fahrwasser der Lübecker Bucht 76 ).

Damit verlassen wir die Waghenaerschen Karten. Es gibt dann noch eine ganze Reihe älterer Atlanten, die auch Rörig in seinem Exkurs (III, S. 148) meistens erwähnt, aus denen sich aber nichts über die Travemünder Reede entnehmen läßt, weil sich weder ein Anker noch sonst etwas findet, woraus auf die Örtlichkeit der Reede zu schließen wäre 77 ). Zwar hat Rörig versucht, einen Teil dieser Karten zur Stützung seiner These von einer Reede bei Rosenhagen zu verwerten, aber dies erledigt sich bei Betrachtung der Karten von selber 78 ).


76) Etwas anderes ist es, wenn Waghenaer (Tresoor S. L) sagt, daß es vom Gjedser-Riff bis vor die Trave von Lübeck Südwest zu West 14 oder 15 Meilen seien, oder wenn es bei Blaeu heißt, daß es von Fehmarn bis zur Trave von Lübeck SSW. acht Meilen weit sei. Hier ist die Travemündung gemeint, was allerdings gleichbedeutend ist mit dem Beginn des Fahrwassers der Lübecker Bucht von der Trave aus.
77) Dazu gehört der Blaeusche Atlas, der prächtig ausgestattete Seeatlas der französischen Marine von 1693 (Neptune françois), der große Heringsche Atlas, Band 9 (Berlin 1745) usw. teilweise sind die Tiefenangaben in der Travemünder Bucht ganz unsinnig.
78) Wo eine Tiefenzahl steht, war deswegen noch lange keine Reede, Tiefenzahlen finden sich überall, auch an Stellen vor den Küsten, die als Ankerplätze niemals gedient haben. Besonderen Wert legt Rörig (III, S. 150) auf die Karte Sörensens. Es handelt sich aber nicht um "die erste Übersichtskarte" des ganzen Werkes über die dänischen Gewässer: denn diese Karte zeigt zwar die Travemünder Bucht, sogar besser als alle früheren und gleichzeitigen Karten, aber sie zeigt keinen einzigen Anker und keine einzige Wassertiefe. Gemeint ist die Karte 6 c die den südlichen Teil der Fahrwässer vom Skagerrak nach der Ostsee (Sund, Großen Belt) und die Lübecker Bucht darstellt. Von der Travemündung ab geht hier das Fahrwasser nach Osten, durch Tiefenzahlen angegeben: 3. 3 (auf der Plate 3 Faden), 3. 5. 7. 7. 8. 8. usw., bis es sich in Tiefen von 11 - 14 Faden zu den beiden in die Wismarer Bucht führenden Fahrstraßen abzweigt. Die zweite 7 hat Rörig für eine 8 gehalten (die Zahlen sind klein und nicht immer deutlich), und er behauptet, daß diese Zahlen auf der Höhe von Rosenhagen ständen und daß von der ersten 7 aus auf Rosenhagen zu noch die Zahlen 6 und 3 liefen. Aber Rosenhagen ist überhaupt nicht angegeben, sondern nur Pötenitz, und wo diese Zahlenreihe hinlaufen soll, ist auf der immer noch stark verzeichneten Karte gar nicht zu erkennen. Sie steht von Pötenitz viel weiter westlich, als Rosenhagen liegt, nämlich ungefähr in der Mitte zwischen dem Priwall und Kl. Klützhöved, also - wenn man hierauf etwas geben wollte - zwischen der Harkenbeckmündung und Schwansee. Im übrigen setzt sich die Zahlenreihe jenseits des Fahrwassers über die ganze Lübecker Bucht hin bis zur holsteinischen Küste fort, und das ganze Gebiet westlich von dieser Linie (  ...  )
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Wichtig ist dagegen die Rörig nicht bekannt gewordene Karte des Kapitäns und Kommandeurs der königlich schwedischen Steuerleute und Lotsen Peter Gedda. Dieser war dem schwedischen Vizeadmiral von Rosenfeldt, der sich schon lange mit der Verbesserung der bisherigen fehlerhaften Ostseekarten beschäftigt hatte, beigeordnet worden, um neue Karten aufzunehmen. Rosenfeldt und Gedda haben dann fünfzehn Jahre hindurch die ganze Ostsee befahren. Gleich darauf hat Gedda aus den von ihnen angefertigten großen Originalkarten ein Kartenwerk über die Ostsee und das Skagerrak zusammengestellt und 1695 in Amsterdam erscheinen lassen 79 ). Wir geben in der Beilage 3 einen Ausschnitt daraus,


(  ...  ) ist mit Tiefenzahlen ausgefüllt. Auch in der Travemünder Bucht, die auf der Karte sehr klein ist, steht in der Nähe von Pötenitz noch eine 5. Sörensen hat also den inneren Teil der Lübecker Bucht mit Tiefenzahlen gespickt, wie er es auch sonst bei Buchten oft gemacht hat. Daß durch die Anordnung der Tiefenzahlen hier die Höhe vor Rosenhagen als der üblichste Ankergrund "deutlich hervorgehoben" sei, ist eine durchaus irrtümliche Meinung Rörigs. Tiefenzahlen, die auf die Küste zulaufen finden sich ja überall auf den Sörensenschen Karten und anderen, und es soll damit die Abnahme der Wassertiefen an der Küste angegeben werden. Z. B. finden sich solche Zahlen auf der von Rörig erwähnten handgezeichneten Karte des Travemünder Hafens 1848 (fec. J. Köster 1853, die sich im Besitze der Lübecker Stadtbibliothek befindet, und zwar zwei Reihen von je 6 Zahlen (die Tiefen von 60 - 12 Fuß bezeichnend) weit hinter der Harkenbeck, westlich und östlich von Schwansee und eine dritte Reihe noch weiter östlich. Mit einer Reede kann das natürlich nichts zu tun haben. - Weiter macht Rörig aufmerksam auf den European maritime atlas von Steel. Die betreffende Karte (von 1804), die auf schwedischen Messungen beruht, zeigt die ganze Ostsee und demgemäß die Travemünder Bucht ganz winzig, Pötenitz und Rosenhagen sind angegeben. Die Tiefenzahl 7 aber, die nach Rörig eine Wassertiefe vor Rosenhagen vermerken soll, steht nicht mehr in der Bucht, sondern vor dem Steinriff. Und soll man etwa aus den Tiefenzahlen 6. 5, die vom Fahrwasser aus mehrere Seemeilen östlich von Rosenhagen auf die Küste zuführen, auch auf eine Reede schließen? Endlich hat Rörig auch die Kaart over Belterne og Sundet usw. (1818) im dänischen Seeatlas mißverstanden. Was hier in der ganz winzig dargestellten Travemünder Bucht, allerdings zu breit, abgegrenzt wird, ist nicht die 5-Faden-Linie, sondern, wie überall auf der Karte, das Riff am Lande. Daß es nicht die 5-Faden-Linie ist, geht schon daraus hervor, daß dieses Riffband in der Lübecker Bucht. am mecklenburgischen Ufer sowohl, wie am holsteinischen, von Tiefenzahlen begleitet wird, unter denen häufig die Zahlen 3 und 4 wiederkehren: alle diese Zahlen stehen aber seewärts außerhalb des Riffes.
79) Generale en verscheyde speciale Pas-Kaerten over de geheele Ocst-Zee ende het Schager-Rack. Auf dem Titelblatte nennt Gedda sich: Capiteyn en Directeur der Stuurlieden en Piloten Sijner Koninglijke Majesteyt van Sweden. Das Werk wäre nach einer Angabe (  ...  )
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auf dem die Lübecker Bucht mit der Travemünder Reede dargestellt ist 80 ). Die Küsten sind noch recht mangelhaft gezeichnet. Eigene Landmessungen haben Rosenfeldt und Gedda hier zweifellos nicht vorgenommen 81 ). Man sieht auf dem Ausschnitt vor der Travemündung eine Barre, die Plate, durch die ein Tief führt. Westlich davon, zwischen der Flußmündung und Neustadt, findet sich ein Küstenvorsprung und davor ein Riff. Es ist das Brodtener Höved mit dem Steinriff, denn einen anderen Küstenvorsprung und ein anderes Riff gibt es zwischen der Travemündung und Neustadt nicht. Wahrscheinlich soll aber nicht das ganze Steinriff, sondern nur der in der Nähe des Ufers gelegene Teil dargestellt sein. Ungefähr dort, wo das Riff im Süden endet, ist der Möwenstein zu suchen. Ferner zeigt die Karte drei Anker, einen auf der Traue selbst zur Bezeichnung der Flußreede, die es also gab. Die beiden anderen Anker liegen in der Bucht binnen den 5-Faden-Tiefen, einer dicht vor der Flußmündung, der zweite nach dem Brodtener Ufer zu, zwischen 5 und 3 Faden. Weil Gedda mit Ankern keineswegs verschwenderisch ist, so hat dieser zweite Anker sicher seine besondere Bedeutung. Die Reede zog sich also von der Travemündung nach Westen hin in der Richtung auf den Möwenstein.

Nun vergleiche man mit dieser Karte jene vier Quellen, aus denen wir die Lage der alten Reede erschlossen haben (oben S. 120 f.). Sie stimmen völlig damit überein. Und auch die Karte in Waghenaers Tresoor der Seefahrt (Beilage 2) steht mit der Geddaschen durchaus im Einklange. Genau da, wo wir auf der Kartenskizze unseres vorigen Gutachtens


(  ...  ) auf dem Titelblatte 1694 zusammengestellt. Von diesem Jahre datiert aber nur die Generalkarte der Ostsee, die übrigen Karten sind alle von 1695. Wir benutzen das Exemplar des Ratsarchivs in Rostock, das Gedda 1695 dem Rostocker Rate geschenkt hat und dem eine Generalkarte der Ostsee von Gedda aus dem Jahre 1695 beigefügt ist. Die Entstehungsgeschichte des Werkes ergibt sich aus dem Vorworte. Hierin wird auch ein beschreibender Text in Aussicht gestellt, den Gedda aber nach einer gefälligen Mitteilung der Kgl. Bibliothek in Stockholm nur für die schwedischen Karten verfaßt hat. Laut derselben Mitteilung sind auf dem Stockholmer Hdrographischen Amt noch einige ungedruckte Karten Geddas vorhanden, aber keine Abbildung von der Lübecker Reede und Travemünde.
80) Es ist ein Ausschnitt aus einer Spezialkarte, die das Fahrwasser nach Lübeck und Wismar behandelt und die westliche Ostsee vom Großen Belt bis hinter Rügen wiedergibt.
81) Sie scheinen sich bei ihren Küstenmessungen auf die im schwedischen Besitze befindlichen Gebiete beschränkt zu haben.
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die alte Reede eingetragen haben, lag sie nach Peter Gedda, dem Spezialisten der Ostseefahrt, 1695, fast achtzig Jahre nach dem Fischreusenstreit. Dieses Ergebnis ist überhaupt nicht mehr zu erschüttern. Und es versteht sich eigentlich von selbst. Denn es wäre ja der helle Widersinn gewesen, die Schiffe bei Rosenhagen ankern zu lassen, wo sie lange nicht so geschützt gelegen hätten und von wo das Leichtern, der größeren Entfernung wegen, viel mehr Zeit beansprucht haben würde. Es ist klar, daß man die Schiffe in die innere Bucht und nahe an die Barre heranbrachte. Wir hatten durchaus recht, in unserem vorigen Gutachten bei der Behandlung des Fischreusenstreites zu erklären, daß niemand etwas von einer Reede bei Rosenhagen gewußt habe.

Dem widerspricht auch durchaus nicht das, was Rörig (III, S. 112 ff.) aus der Seekriegsgeschichte anführt. Die Lübecker Kriegsschiffe, die im nordischen Siebenjährigen Kriege auf der Reede lagen oder wieder auf die Reede kamen, hielten sich natürlich in der inneren Bucht auf, soweit sie nicht über die Plate gesteuert wurden 82 ) Auch die schwedische Flotte, die 1565 ein lübisches Kriegsschiff auf der Reede überraschen wollte, muß - wenigstens zum Teil - in die innere Bucht eingedrungen sein, wo das Fahrzeug, auf das es abgesehen war, zweifellos lag. Die Schweden kamen damals in den Bereich der Geschütze des Blockhauses 83 ). Ebenso die dänische Flotte, die im Jahre 1612 lübische


82) Noch 50 Jahre später, 1613 als der Lübecker Rat Schiffe für den Kriegsdienst mietete (es waren Schiffe bis zu 200 Last), wurde das monatliche Mietgeld festgesetzt, je nachdem diese bewaffneten Fahrzeuge binnen der Plate, auf der Reede oder in See waren. Im zweiten Falle war das Mietgeld nur um ein Sechstel oder ein Viertel höher als binnen der Plate, während es sich für den Dienst in der See mindestens verdoppelte. Zeitschr. f. Lüb. Geschichte II, S. 31, Anm. 11.
83) Vgl. Hoffmann, Gesch. d. freien u. Hansestadt Lübeck II, S. 69. Vom Blockhause bis zur Höhe von Rosenhagen, wo ja Rörig die Reede sucht, betrug die Entfernung etwa 4000 Schritt, hat man 1565 so weit schießen können? Als 1660 also hundert Jahre später, die Mecklenburger unter eigener Leitung des Herzogs Christian eine am Priwall gestrandete Schute bergen wollten, schossen die Lübecker von der Travemünder Schanze aus "mit groben Stücken". Die erste Kugel ging über dem Kopf des Herzogs weg und fiel dann in seiner Nähe nieder. (Schweriner Archiv, Acta naufr. IV A). Der Schuß kann demnach höchstens 2000 Schritt weit gegangen sein. Indessen kennen wir weder die Art des Geschützes noch die Menge des aufgewendeten Pulvers. Nach einer Quelle bei Jähns, Gesch. d. Kriegswissenschaften, trugen schon im 15. Jahrhundert Geschütze 3000 Schritt weit: 1617 werden als größte Reichweite der schwersten Kartaunen 6000 Schritt angegeben. (  ...  )
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Schiffe auf der Reede wegnehmen wollte. An Bord dieser bedrohten Fahrzeuge war "nicht ein einziger Schiffer" (nautischer Führer), und das "wenige Volk", das darauf war, erwiderte zwar das Feuer der Dänen, wußte aber im übrigen keinen Rat, als die Anker zu kappen und die Schiffe "an den Strand und Plate" treiben zu lassen 84 ). Der Wind wehte aus Südosten 85 ). Hätten aber die manövrierunfähigen Lübecker Schiffe bei Rosenhagen gelegen, so wäre gar nicht zu begreifen, wie sie bei der herrschenden Windrichtung auf den Travemünder Strand oder gar auf die Plate hätten treiben können. Sie müssen durchaus ganz in der inneren Bucht geankert haben. Als dann "das übrige Volk" an Bord kam und auch "vom Blockhause und Lande" mit großen Stücken geschossen wurde, brachen die Dänen das Gefecht ab "und legten sich wohl eine halbe Meile zurück auf die Rhede". Gemeint


(  ...  ) Wirksame Schußweiten können das unmöglich gewesen sein. Hier wird eher eine Quelle von 1591 das Richtige treffen, die die Entfernungen auf 400 - 600 Schritt berechnet. Jähns I, S. 389, 651, II, S. 988 f. Nach einem Bericht über den Priwall von 1595 wurde von den Lübecker Kriegsschiffen aus, "alß sie nach ufgerichtem Vortrage mit den Schweden (d. h. im Jahre 1570) zu Hauß und vor Tramunde uf die Reide kommen, alß sie ihr Geschütz abgehen laßen", ein Pferd auf dem Priwall erschossen, das einem mecklenburgischen Bauern gehörte (Schweriner Archiv, Grenzakten, Streit um Priwall usw. Vol. 1 B). Da die Bauern bemerkt hatten, von welchem Schiffe aus der unvorsichtige Schuß abgefeuert war (die Büchsenschützen dieses Schiffes mußten denn auch das Pferd bezahlen), so kann die Flotte nicht sehr weit vom Priwall entfernt gewesen sein. Ferner ließen sich bei einem Strandrechtskonflikt am Priwall 1595 Travemünder Einwohner dahin vernehmen, daß der Lübecker Rat befohlen habe, "alles Geschütze uf dem Blockhause und Schiffen uf den Priwalck zu richten" und, wenn die Mecklenburger Anstalten machten, das Bergerecht auszuüben, "daruf zu schießen". (Schweriner Archiv, ebd.) Aber es ist bedenklich, die Lage der Reede nach Schußweiten bestimmen zu wollen. Für das Jahr 1511 nimmt Rörig (III, S. 113 an, daß eine damals - seiner Meinung nach - vor Rosenhagen ankernde dänische Flotte von den Strandbatterien nicht habe erreicht werden können. Da nun 1565 die schwedische Flotte vom Blockhause aus beschossen wurde und Rörig doch auch diese Flotte vor Rosenhagen vermutet, so muß er wohl glauben, daß zwischen 1511 und 1565 die Geschütztechnik wesentliche Fortschritte gemacht habe.
84) Daß sie wirklich auf Grund gerieten, geht daraus hervor, daß der damalige Lübecker Bürgermeister Brokes, der über diesen Kampf berichtet, erzählt, er habe den Schiffen helfen lassen, "daß sie den Abend wiederum flott wurden, dazu Gott auch Gnade gab, daß das Wasser groß ward", Zeitschr. f. Lüb. Gesch. II, S. 20.
85) Vgl. Rörig III, S. 115, nach der Angabe von Brokes a. a. O. S. 19.
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ist eine halbe deutsche Meile. Und dieser Ankerplatz wäre nach Rörig immer noch die Lübecker Reede gewesen. Wenn man aber das Ende dieser Reede bei der Harkenbeck annimmt, wie Rörig es tut, so muß man auch den Schluß ziehen, daß die dänische Flotte bis dicht vor die Travemündung gekommen sei, denn von der Plate bis zur Harkenbeck waren es weniger als 4500 m, und etwa eine halbe Meile gingen ja die Dänen zurück. Hatten diese sich dagegen bei dem Feuergefecht in größerer Entfernung von den lübischen Schiffen gehalten, so muß der hernach aufgesuchte Ankerplatz weit jenseits der Harkenbeck gewesen sein. Im übrigen heißt "sich auf die Reede legen" einfach: vor Anker gehen; das kann man an einer Stelle tun, die für gewöhnlich nicht als Ankerplatz dient. Reede ist kein gebietsrechtlicher Begriff, sondern bedeutet ein räumlich unbestimmtes Gewässer vor einem Hafen oder vor einer Küste. Aber wo das Wort "Reede" vorkommt, da ist es für Rörig immer gleichbedeutend mit Hoheitsgebiet.

Rörig hat ferner das Seebuch über die Ostsee herangezogen, das Johann Månsson, vormals Altersteuermann und Kapitän der schwedischen Marine, 1677 herausgegeben hat 86 ). Månsson war ein Vorgänger Peter Geddas, der ihn im Vorworte zu seinem Kartenwerk lobend erwähnt, freilich nicht ohne zu bemerken, daß Månsson keine gehörige Kenntnis von der Meßkunst gehabt habe, so daß er nicht mit der erforderlichen Genauigkeit habe arbeiten können. Die Stelle in dem Seebuche, auf die es ankommt und die Rörig bei Schulze, Segelanweisung für die Lübecker Bucht 87 ), gefunden hat, lautet: "Wil man sättia på Lybeske Redden", so kann man das tun auf 5, 7 oder 8 Faden. Das "sättia" hat Schulze mit: Kurs zusetzen (auf die Lübecker Reede) wiedergegeben, nach Rörig aber hieße es: Anker setzen. Allein aller Wahrscheinlichkeit nach hat Schulze recht, zumal da kurz vorher das "sättia" in dem Seebuche noch einmal vorkommt und bestimmt: Kurs setzen heißt 88 ). Im


86) Die Stockholmer Kgl. Bibliothek hat uns freundlicherweise ein Lichtbild von einem Kartenauschnitt aus dem Seebuche übersandt, worauf die westliche Ostsee mit der Lübecker Bucht dargestellt ist. Die Lage der Travemünder Reede ergibt sich aber nicht daraus.
87) Segelanweisung für die Lübecker Bucht und die Einsteuerung in die Trave, Festschr. z. Begrüßung des XVII. Deutschen Geographentages, Lübeck 1909. Rörig III, S. 96 Anm. 65 und S. 105 f.
88) An sich könnte das "sattia" = Anker werfen sein. Aber das "Kurs setzen" kommt schon in dem ältesten Seebuche vor, das sich erhalten hat (Koppmann, Seebuch, S. 52: dan moge gy juwe kors setten . .), und die Ansegelung eines Hafens oder einer Flußmündung auf bestimmten Fadentiefen wird z. B. in dem Blaeuschen Kartenwerk (  ...  )
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übrigen ist diese Stelle des Seebuches nicht von Belang. Wenn nämlich Månsson hätte sagen wollen: Anker werfen, so wäre seine Anweisung falsch. Das ergibt sich ja daraus, daß in der von Rörig 89 ) angeführten, 1735 erschienenen deutschen Übersetzung des


(  ...  ) oft empfohlen. Um zu erkennen, was Månsson hat sagen wollen, müßte man eigentlich sein ganzes Werk durchsehen. Es mag aber schon die bei Schulze faksimilierte Stelle genügen. Da wird zu Anfang die Fahrt von Wismar nach Travemünde beschrieben: man komme an den beiden Klützer Höveden vorbei, es sei alles reines Fahrwasser am Lande entlang, so daß man es mit dem Lot verfolgen könne auf 7, 8 oder 9 Faden, "såsom ock sättia uthanför Medeldiupt på 8 eller 9 fampnar" (wie man auch setzen kann außerhalb des Mitteltiefs auf 8 oder 9 Faden). Hier hieße das "sättia" nach Rörig ebenfalls: Anker werfen. Das heißt es aber nicht, sondern die Übersetzung Schulzes (Kurs absetzen) ist richtig. Denn das Mitteltief ist das Fahrwasser, das im Westen aus der Wismarer Bucht, zwischen Hannibalriff und der um die Lieps gelegenen Sandbank, herausführt. Mitteltief (Medeldiep) wird es auch auf verschiedenen Karten genannt, so auf einer Spezialkarte der Wismarer Reede von Gedda (auf der Beilage 3 ist es das Tief westlich vom Hannibal), auf der Karte Sörensens, in Voogts Neuer großer leuchtender Seefackel (18. Jahrh.): seit dem 19. Jahrhundert findet sich die Bezeichnung: Offen-Tief. Außerhalb des Mitteltiefs aber bei 8 und 9 Faden (also in der offenen See; in der Wismarer Bucht gibt es solche Tiefen nicht) ist selbstverständlich nie eine Reede gewesen, wo man Anker warf. Sondern die Reede lag ganz im Innenwinkel der Bucht (vgl. oben S. 126). Månsson wollte also sagen, daß man nach der Durchfahrt durchs Mitteltief den Kurs auf 8 oder 9 Faden ansetzen und in dieser Tiefe dann, wie vorher angegeben ist, an der Küste entlang nach Westen segeln könne. Mithin wird das "sättia" auch in dem zweiten Falle "Kurs setzen" heißen. Und das gibt auch den besten Sinn. Es wird zunächst gesagt, daß die Entfernung zwischen dem Dars und Travemünde westsüdwestlich 15 Meilen betrage. In der Rinne (Fahrwasser) habe man 12 oder 14 Faden: an der mecklenburgischen Seite sei Sandgrund, an der dänischen Steingrund. Dann (nach einem Absatz): "Wil man sättia på Lybeske Redden", so kann man das tun auf 5, 7 oder 8 Faden. Zunächst wird also das tiefe Fahrwasser zwischen Mecklenburg und den dänischen Inseln beschrieben, das z. B. auf der Geddaschen Karte (Beilage 3) bis in die Lübecker Bucht hineingeführt wird. Wolle man dann auf die Lübecker Reede abbiegen, so könne man den Kurs auf 5, 7 oder 8 Faden aufsetzen. Das ist auch richtig. Wenn man nämlich im Fahrwasser von 12 bis 14 Faden hatte bleiben wollen, so würde man aufs Steinriff oder noch weiter westlich gekommen sein. Ging man aber in südwestlicher Fahrt bis auf 5, 7 oder 8 Faden an die mecklenburgische Küste heran, so kam man auf die Lübecker Reede. Solche Anweisung, den Kurs nach Fadentiefen zu bestimmen, war für den Schiffer bei unsichtigem Wetter, wenn man die Küste von der See aus nicht erkennen konnte, sehr wertvoll.
89) III, S. 96, Anm. 65.
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Seebuches, worin das "sättia" = Anker werfen aufgefaßt wird, eine offenbare Änderung der Tiefenangabe vorgenommen ist, indem 5 und 6 Faden genannt würden. Diese Ankertiefen von 5 bis 6 Faden werden für die Travemünder Reede auch in der holländischen Seekartenbeschreibung von 1749 90 ) sowie im Text des Seeatlasses angegeben, den der Holländer Voogt etwa 1771 hat erscheinen lassen.

Damit sind wir aber bereits im 18. Jahrhundert. Eine wichtige Quelle ist für diese Zeit die handgezeichnete Kartenskizze der Reede von 1773, die Rörig (III, S. 111 f.) bespricht und von der wir dem Lübecker Staatsarchiv ein Lichtbild verdanken 91 ). Ganz richtig hebt Rörig hervor, daß mit der grotesken Küstenzeichnung der Karte nichts anzufangen ist und daß die Lage der Reede nur durch die eingetragenen Wassertiefen bestimmt wird. Aber eben diese Wassertiefen hätten ihn davon abhalten müssen, die Reede auf die Höhe von Rosenhagen zu verlegen. Er beschreibt selber, daß die Karte Tiefen von 4, 5 und 6 Faden durch entsprechende Zahlenreihen vermerke, die sich quer übers Wasser hinziehen. Die Reihen liegen dicht hinter der Plate 92 ). Zwischen den beiden Linien von 4 und 5 Faden stehen die Worte: Reede vor Travemünde oder Lübeck. Wo aber finden sich solche quer über die Bucht liegende Tiefen von 4 bis 6 Faden? Vor Rosenhagen doch nicht! Zwar gibt es hier diese Tiefen auch, aber, wie überall vor der offenen Küste, längs dem Ufer, ungefähr parallel zu diesem. Fährt man dagegen von Rosenhagen aus quer über die Bucht, so kommt man auf immer tieferes Wasser, bis zu 17 m, und erst auf dem Steinriff wird es wieder flacher. Wohl aber sind jene querliegenden Tiefen viel weiter buchteinwärts vorhanden, in der Mitte des Wassers. Und hier ist die Reede gewesen.

Die Kartenskizze von 1773 lehrt aber auch, daß jene Angaben der Seebücher, wonach die Reede sich bei 5 bis 6 Faden befand, nicht genau sind. Denn die Bezeichnung "Reede vor Travemünde


90) Schulze a. a. O. S. 192, vgl. Rörig III, S. 106.
91) Das Ursprungsjahr 1773 ist auf der Karte vermerkt. Irrtümlich ist übrigens Rörigs Annahme, daß das Steinriff sehr breit gezeichnet sei. Es ist viel zu klein und geht nur bis 4 Faden Tiefe. Rörig rechnet das Sandriff vor dem Travemünder Ufer mit zum Steinriff, während die Karte es davon unterscheidet und das Steinriff weiter nördlich beginnen läßt. Es beginnt ja auch erst beim Möwenstein. Das auf der Karte vermerkte 8 1/2 Fuß tiefe Nordergat liegt also nicht zwischen Steinriff und Plate.
92) Sie sind so eng aneinander gerückt, daß sie wie ein schmales Band erscheinen.
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oder Lübeck" steht, wie erwähnt, auf der Karte zwischen den Tiefenlinien von 4 und 5 Faden. Und wenn man jene Nachricht von 1792 (oben S. 121) in Betracht zieht, wonach ein gekentertes Schiff 93 ) unter mehreren anderen etwa 400 Schritte vom Lande auf der Reede lag, so müßte man fast das Doppelte dieser allerdings wohl unterschätzten Entfernung rechnen, ehe man überhaupt auf 4 Faden Tiefe kommt. Dann wäre das Schiff ungefähr mitten vor der Uferstrecke Travemünde-Möwenstein zu suchen 94 ). Das ist aber unwahrscheinlich, weil ursprünglich angenommen wurde, daß es am Priwall gestrandet sei. Es wird also nach der Kenterung näher am Priwall gelegen haben, etwa bei 3 Faden (5,17 m) 95 ). Sein Abstand von der Küste hatte dann noch nicht 600 Schritt betragen, und in dieser Gegend könnte auch recht wohl die Fahrwassertonne verankert gewesen sein, die man vor dem Schiffe sah. In jedem Falle muß die Entfernung vom Travemünder Ufer aus berechnet gewesen sein, weil sie vom Priwall aus wegen des dort flacheren Wassers immer zu groß werden würde 96 ). Und weil das Fahrzeug "unter den auf der Rheede liegenden Schiffen" lag, so müssen diese nicht weit von ihm geankert haben. Mag man nun das verunglückte Schiff bei 3 oder 4 Faden suchen, so besteht doch gar keine andere Möglichkeit, als daß alle diese Schiffe im westlichen Teile der inneren Bucht lagen.

Eine Ankertiefe von 6 Faden jenseits der Majorlinie ist jedenfalls auch im 18. Jahrhundert nicht mehr das Gewöhnliche gewesen. Dafür spricht letzten Endes auch die Nachricht, die Rörig (III, S. 116) über ein Schiff bringt, das 1746 beim Salutschießen auf der Reede in Brand geriet. Zunächst allerdings war dies die einzige Nachricht des Gutachtens, die uns stutzig machte. Denn wenn das Schiff wirklich, wie Rörig angibt, auf 8 Faden geankert hätte, so wäre es ja weit draußen, bei etwa 14 m Tiefe gewesen. Aber


93) Es war ein Danziger Schiff das Roggen und andere Waren geladen hatte.
94) Auf unserer Beilage 5 b würde dies ungefähr 150 m östlich von der Tiefenzahl 6,2 m sein, die zwischen Leuchtturm und Möwenstein vor der Küste steht. 100 Schritt = 80 m.
95) Wir suchen das Schiff etwas südöstlich von der Stelle, wo auf der Beilage 5 b schräg gegenüber dem Leuchtturm die Tiefenzahl 5,1 steht. Hierhin führt auch die Richtung des Fahrwassers, auf dem das Schiff nach unserer Quelle lag (Archiv II, Anm. 188, S. 103).
96) Vom Priwall aus waren es nach der Karte von Beautemps-Beaupré schon bis zur Tiefe von 10 französischen Fuß mindestens 800 Schritt. Die moderne Seekarte versagt hier wegen der Ausbaggerung des Fahrwassers.
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es handelt sich um einen Irrtum, denn Rörig hat seine Quelle verlesen. Wie uns das Lübecker Staatsarchiv auf eine Anfrage erwidert hat, muß es statt 8 Faden heißen: "5 Faden Tiefe" Also lag auch dieses Schiff - ebenso, natürlich, das in der Nähe ankernde russische - in der inneren Bucht, weitab von Rosenhagen. Es lag auf der 5-Faden-Tiefe der Kartenskizze von 1773.

Die quer über einen Teil der Bucht führende 6-Faden-Linie dieser Skizze ist ungefähr die 10-m-Tiefenlinie, die ja dort, wo sie nach der Trave zu endet, quer über das Wasser läuft (Beilage 5 b).6 Faden aber (10,35 m) waren nach den mitgeteilten Nachrichten die äußerste Ankertiefe seewärts. Mithin steht fest, daß die Reede noch in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts da zu Ende war, wo sie auf Rörigs Kartenskizze 2, die seinem ersten Gutachten von 1923 beigegeben ist, überhaupt erst anfängt.

Überdies wissen wir aus dem, was im Vorstehenden angeführt ist, daß die Reede sich von der Mitte der inneren Bucht in nordwestlicher Richtung hinzog. So ist sie auch auf der von Rörig erwähnten Karte von 1803 eingetragen 97 ). Es erklärt sich diese Lage der Reede leicht daraus, daß die Schiffe hier am besten den Schutz des hohen Brodtener Ufers genossen. Eine Tiefe von 5 Faden findet sich denn auch zuerst im nordwestlichen Teile der Bucht, gleich hinter der Majorlinie 98 ). Die 4-Faden-Linie liegt weiter buchteinwärts nach der Trave zu. Und wenn ein Schiff auf 6 Faden ankerte, so wird es hinter den übrigen, ebenfalls im westlichen Buchtteile gelegen haben. Hierzu stimmt genau die Kartenskizze von 1773. Auf ihr liegen die Zahlenreihen, die die Tiefen von 4 bis 6 Faden bezeichnen, in der Richtung der Majorlinie, das läßt sich feststellen, weil sich eine Windrose auf der Skizze findet, und es lehrt auch schon der Augenschein. Von den einzelnen Tiefenlinien laufen noch einige Fadenzahlen auf die mecklenburgische Küste zu, die auf der Karte weiter keine Bedeutung haben, als daß sie bezeichnen sollen, wie die Wassertiefe von der Reede aus allmählich abnimmt. Sie sind aber für die


97) Unten S. 155.
98) Die Sonderkarte der Einfahrt nach Travemünde auf der Admiralitätskarte enthält hier Tiefenzahlen von 8,6 und 8,7, die weniger als 150 m hinter der Linie stehen. Die Zahl 8,7 findet sich auch auf unserer Beilage 5 b. Die Zahl 8,6 würde gut 250 m weiter nordwestlich stehen, in derselben Entfernung von der Majorlinie.
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Bestimmung der Reedelage wertvoll. Von der 6-Faden-Linie, die ja ungefähr die 10-m-Tiefenlinie ist, gehen nämlich ab die Zahlen 5 und 4 1/2. Wenn man jetzt unsere Kartenbeilage 5 b, worauf die Tiefenzahlen der Admiralitätskarte zum Teil angegeben sind, zur Hand nimmt, so sieht man, daß die 10-m-Tiefenlinie in einen Schlauch ausläuft, Dieser muß unberücksichtigt bleiben, er ist auf der Admiralitätskarte von 1873 noch nicht angegeben und gehört wahrscheinlich zum seither ausgebaggerten Fahrwasser 99 ), Nun muß der Ankergrund von 6 Faden auf der Skizze von 1773 dort gewesen sein, wo die 10-m-Linie sich nordwestlich von der Schlauchöffnung hinzieht. Wenn man nämlich von diesem Teile der Linie aus die Richtung auf das mecklenburgische Ufer nimmt, und zwar parallel zur Majorlinie, in deren Richtung ja die Reede verlief, so finden sich Tiefen von 8,9 und 8,8 m 100 ). Auf der Admiralitätskarte folgt dann in genau derselben Richtung die Tiefenzahl 7,5, und dann kommt bald die 6-m-Wassergrenze. Diese Tiefen entsprechen aber den Fadenzahlen, die auf der Skizze von 1773 von der 6-Faden-Linie abgehen. Denn 5 und 4 1/2 Lübecker Faden sind = 8,63 und 7,76 m 101 ). Würde man nun aber den 6-Faden-Ankerplatz auch noch auf dem zurückspringenden südöstlichen Teile der 10-m-Tiefenlinie suchen, so stimmt es schlecht, denn hier nimmt das Wasser zunächst kaum ab, es findet sich auf der Admiralitätskarte die Tiefenzahl 9,9, dann - etwas südöstlich - die Zahl 9,6 (Beilage 5 b) und schon 200 m weiter nach der Küste zu folgt die 6-m-Wassergrenze. In dieser Gegend können Tiefen von 5 und 4 1/2 Faden höchstens auf ganz winzigen Strecken oder Punkten vorhanden sein, die zu bezeichnen für die Reede wenig Zweck gehabt hätte.

Dieselbe Untersuchung kann man über die Fadenzahlen anstellen, die auf der Kartenskizze von 1773 von den beiden übrigen Tiefenlinien ablaufen. Es stimmt auch hier 102 ). Zu beachten aber


99) Ungefähr 200 m vor der Stelle, wo der Schlauch von der 10-m-Tiefenlinie ausgeht, liegen heute die ersten beiden Fahwassertonnen.
100) Vorher, etwas seewärts, in dem Winkel, den der Schlauch südöstlich mit der Tiefenlinie bildet, steht auf der Admiralitätskarte noch die Zahl 9,6, also noch fast 10 m.
101) Auf der Karte von 1773 sind übrigens die Fadenzahlen zweifellos rund gerechnet.
102) Von den 5-Faden-Tiefen, die ja gleich hinter der Majorlinie liegen, laufen ab die Zahlen 4 1/2 und 4 (7,76 und 6,90 m). Wenn man nun auf der Spezialkarte der Traveeinfahrt, die sich auf der Admiralitätskarte findet, die Majorlinie zieht, so bemerkt man, daß um (  ...  )
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ist besonders folgendes: Die 4-Faden-Tiefen reichen auf der Skizze nach dem mecklenburgischen Ufer zu weiter als die beiden anderen Tiefenreihen 103 ). Das würde durchaus nicht zutreffen, wenn man für den Ankergrund bei 6 Faden die ganze Breite der 10-m-Tiefenlinie in Anspruch nehmen würde. Denn dann hätte die Reihe der 4-Faden-Zahlen hier am kürzesten sein müssen. Es gehen nämlich die 4-Faden-Tiefen nach der Admiralitätskarte (Sonderkarte der Traveeinfahrt) südöstlich nur wenig über den Schlauch hinaus, der von der 10-m-Tiefenlinie abführt 104 ).

Die Reede lag also im nordwestlichen Buchtteil in der Richtung der Majorlinie: 6 Faden ungefähr auf dem nordwestlichen Teile der 10-m-Tiefenlinie, davor die 5-Faden-Tiefen, endlich, noch weiter nach der Trave zu, 4 Faden. Zwischen den einzelnen Linien sind natürlich noch mittlere Tiefen vorhanden, weil das Wasser nicht genau von 6 Faden auf 5 und 4 Faden abnimmt. Die Breite des auf der Kartenskizze bezeichneten Reedegewässers betrug etwa 600 m, die Länge (von dem Gebiet kurz hinter der 10-m-Tiefenlinie an nach der Trave zu) ungefähr 1 km das ergibt eine Fläche von etwa 3/5 qkm. Der mecklenburgische Buchtanteil aber, der ja erst gegenüber der Staatsgrenze am Priwall be-


(  ...  ) diese Linie herum, von der Mitte der Bucht nach der mecklenburgischen Küste zu, Tiefenzahlen von 7,8 bis 7 m stehen. - Von den 4-Faden-Tiefen gehen auf der Skizze die Zahlen 3 1/2 und 3 ab (6,03 und 5,17 m). Auf der genannten Spezialkarte kommt dicht nach den Tiefen von 6,80 bis 7 m, die den 4-Faden-Tiefen entsprechen, die 6-m-Wassergrenze, worauf das Wasser allmählich weiter abnimmt. - Übrigens stehen die Zahlenreihen auf der Skizze von 1773 ein wenig krumm, indem sie auf dem nach der mecklenburgischen Küste hin laufenden Teile eine leichte Neigung nach Südwesten haben. Das ist wahrscheinlich nur ein Zufall und keine besondere Absicht des Zeichners, würde aber auch sonst an unserem Ergebnisse nichts ändern. Ebenso ist es wohl nur ein Zufall, daß die 6-Faden-Linie dort, wo sie nordwestlich endet, ein wenig seewärts umbiegt: es paßt aber tatsächlich zu der 10-m-Tiefenlinie.
103) Die letzte Zahl 4 steht an diesem Ende der Reihe noch da, wo von den beiden übrigen Fadenlinien schon die erst geringere Tiefenzahl abläuft.
104) Auf der Beilage 5 b würde die 4-Faden-Linie parallel zur Majorlinie und so verlaufen, daß ihre Verlängerung zwischen den beiden Tiefenzahlen 4,7 und 6 hindurchführt, die gegenüber dem Priwall stehen. Sie endet selbst natürlich schon vor der 6-m-Tiefe, die bereits 90 cm unter 4 Faden bleibt.
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ginnt 105 ), wurde von dieser Reede gar nicht berührt.

Es ist ein völliges Unding, die Reede auf Grund der Kartenskizze von 1773 vor Rosenhagen zu suchen. Ganz unrichtig ist auch Rörigs Behauptung, daß die Zahl der Strandungsfälle bei Rosenhagen "beachtenswert groß" sei 106 ). Wahrscheinlich ist sie nicht einmal größer als an anderen Küstengegenden. In unserem vorigen Gutachten haben wir alles mitgeteilt, was aus unseren Akten über Strandungsfälle bei Rosenhagen hervorgeht 107 ). Es ist wenig im Verhältnisse zu den Strandungen am Priwall 108 ). Gerade der Umstand, daß die Reede dem Priwall gegenüberlag, wird wesentlich dazu beigetragen haben, daß Lübeck seinen Anspruch auf die Halbinsel, die sonst von geringem Werte ist und nur als Weide diente, die Jahrhunderte hindurch so tatkräftig verfochten hat. übrigens betrifft die Zusammenstellung bei Rörig III, S. 120 (Anm. 110) zum großen Teile überhaupt keine Strandungen bei Rosenhagen 109 ). Und warum


105) Die Staatsgrenze ist auf der Beilage 5 b verzeichnet. Die dicke Grenzlinie weiter östlich ist die Gutsgrenze zwischen Pötenitz und Rosenhagen.
106) Rörig III, S. 120.
107) Archiv II, S. 104, 107 ff.
108) Wir haben die Strandungen am Priwall im vorigen Jahre nur soweit behandelt, als sich etwas über die räumliche Ausdehnung des Strandrechtes daraus entnehmen läßt. Im ganzen können wir aus unserem Material folgende Fälle zusammenstellen: Bei den Zeugenansagen im Fischreusenstreit 1616 wurden als am Priwall gestrandet erwähnt 1) zwei große Schiffe vor ungefähr 20 Jahren, 2) ein Schiff vor etwa 16 Jahren (der Zeuge nannte außerdem die beiden vor 20 Jahren gescheiterten), 5) ein Schiff vor ungefähr 28 Jahren, 4) etliche Schuten vor etwa 26 Jahren, ferner ergeben die eigentlichen Strandungsakten: 5) 1595 drei Schiffe (darunter vielleicht die beiden unter Nr. 1 aufgeführten), 6) 1643, dänische Schute, bei Travemünde in der Nähe der Fähre, 7) 1648, Wismarer Schute, 8) 1649, Schiff und Schute, 9) 1660, lübische Schute, 10) 1662, schwedische Schute (vgl. Archiv II, Anl. III Nr. 1), 11) 1758, Schiff, gestrandet dem Johannstorfer Moor gegenüber (Binnenküste?), 12) 1802, zwei Schiffe (ob an der Meeresküste, wird nicht angegeben).
109) Woher weiß denn Rörig, daß das 1792 gekenterte Boot bei Rosenhagen angetrieben ist? Daraus, daß der eine Insasse auf seinem Wasserfasse nach Rosenhagen geriet, ist das noch nicht zu schließen. Das Boot kann viel weiter weg verschlagen sein. Woher weiß er ferner, daß in dem Falle von 1799 das Wadeschiff (Wadeschiffe dienten z. B. zum Transport von Steinen, Lübeckische Blätter 1901, S. 82) bei Rosenhagen strandete? Nach dem betr. Aktenstück ist es "versunken". Vgl. über diese beiden Fälle Archiv II, S. 117 f. Dann das Kavel- (  ...  )
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sollen denn die beiden 1516 gescheiterten Schuten "Leichterboote


(  ...  ) machersche Schiff von 1804. Nach den Messungen von 1825 lag es 135 Lübecker Faden (233 m) westlich vor der Majorlinie und 2070 Faden (3572 m) vor der Harkenbeck (Archiv II, S. 119. Die Umrechnung der Faden in Meter ist hier noch ungenau. Zu beachten ist, daß die Majorlinie damals etwas weiter östlich fiel, weil das Brodtener Ufer seither um über 100 m zurückgewaschen ist. Der Unterschied ist auch auf der französischen Seekarte bemerkbar). Danach kann man die Lage des Schiffes bestimmen. Es war gesunken, lag also im tieferen Wasser nicht dicht am Strande. Sucht man es bei nur 4 m Tiefe, so befand es sich 1825 gegenüber der heutigen und damaligen Staatsgrenze am Priwall. Und in jedem Falle lag es dicht an der Grenze. Wie Rörig diesen Fall zu den Strandungen bei Rosenhagen rechnen kann, begreifen wir nicht. Nach ihm lag das Schiff bei Pötenitz, er meint aber die Nähe Rosenhagens. - Der Prahm von 1660, den Rörig weiter nennt, ist nicht gestrandet, sondern gesunken und lag nach unseren Akten "mitten in den Strome Er befand sich ungefähr dort, wo die beiden großen Schiffe lagen, die bei demselben Sturm verunglückt waren (Archiv II, S. 108 ff.). Wir wollen hier erwähnen, daß damals, am 17. November 1660, der Gutsherr von Johannstorf, Klaus Josua von Schack, an den Herzog Christian schrieb, es seien am Tage vorher bei einem überaus heftigen Sturm zwei große Schiffe und ein Prahm "auf der Reide eingesunken". Nach einem anderen undatierten Schreiben (wahrscheinlich von dem Sohne des Grevesmühlener Amtmannes herrührend) lagen die Schiffe und der Prahm, der hier als Schute bezeichnet wird, "hart bey Rosenhagen", also mindestens vor der Rosenhagen-Pötenitzer Grenze. Das Protokoll über die Lokalbesichtigung durch den Herzog, der am 20. November von Rosenhagen aus an den Strand ritt, läßt die Stelle, wo die Schiffe lagen, nicht erkennen. Nun ist es klar, daß die Schiffe da, wo sie sich zuletzt befanden, nicht geankert hatten: denn solange die Ankertaue hielten, waren sie ja sicher. Sie haben zweifellos in der inneren Bucht gelegen und sind vom Anker gerissen und verschlagen worden, wie auch Fässer von einem im Travemünder Hafen selbst verunglückten Prahm damals bei Rosenhagen antrieben. Klaus Josua von Schack aber hatte keine Veranlassung, das Wort "Reede auf die Goldwaage zu legen und sorgsam zu erwägen, daß dort, wo die Schiffe lagen, der Ankerplatz nicht mehr war, abgesehen davon, daß die Schiffe am 17. (dem Tage seines Schreiben) noch nicht so weit abgetrieben zu sein brauchen, abgesehen ferner davon, daß Schack nicht genau gewußt zu haben braucht, wo sie sich befanden. Denn sein Wohnsitz Johannstorf liegt am Dassower See und nicht an der Küste; er hatte vielleicht nur allgemein gehört, daß die Schiffe vom Anker losgerissen und gesunken seien. Daß er nicht vollständig unterrichtet war, geht daraus hervor, daß er annahm, die angetriebenen Fässer stammten von diesen Schiffen oder dem von ihm genannten Prahm, was nicht der Fall war. In Johannstorf hatte man auch in dem oben S. 121 erwähnten Falle von 1792 mangelhafte Nachrichten: der damalige Gutsherr gab nämlich an, daß jenes Schiff am Priwall gestrandet sei, was nicht zutraf. Im übrigen wissen wir ja, daß man in Lübeck die ganze Travemünder Bucht Reede nannte; deswegen war sie aber nicht von Anfang bis zu Ende Ankerplatz. Auf den Ankerplatz aber kommt (  ...  )
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und Prähme" oder "Ballastboote" gewesen sein? 110 ) Schuten waren zunächst einfach kleine Schiffe 111 ). So ist die 1660 am Priwall gestrandete Lübecker Schute, deren Kapitän Hans Lampe hieß und die Waren nach Dänemark bringen sollte, keineswegs ein Ballastboot gewesen. Ebensowenig die anderen am Priwall aufgelaufenen Schuten aus Wismar, Dänemark und Schweden 112 ).


Soweit wir in den bisherigen Untersuchungen die Lage der Reede nach den Wassertiefen bestimmt haben, die in den Quellen angegeben werden, haben wir dabei die Messungen der neuesten Seekarte zugrunde gelegt, weil diese am genauesten ist. Einige ältere Seekarten aus dem 19. Jahrhundert, die schon Anspruch auf Genauigkeit machen können, widersprechen unseren Berechnungen durchaus nicht 113 ). Die Tiefen der Travemünder Bucht können sich aber im Laufe der Jahrhunderte nicht ganz gleich geblieben sein. Es hängt das zunächst zusammen mit den Veränderungen des hohen Brodtener Ufers, an dessen Zurückdrängung das Meer seit undenklichen Zeiten gearbeitet hat. Mit der fortschreitenden Zerstörung dieses Landvorsprunges ist nach den Angaben des Lübecker Geologen P. Friedrich 114 ) dreierlei verbunden: die Entstehung des Steinriffes, die "allmähliche Verflachung der Lübecker Bucht und "das Emporwachsen einer Sandbarre in der Mündung der Trave, nämlich der Priwallhalbinsel und des Untergrundes von Travemünde". Friedrich berechnet, daß das Brodtener


(  ...  ) es an, und über ihn haben wir genug sichere Quellen. - Was schließlich das Holz angeht, das 1750 bei Rosenhagen antrieb und von einem gesunkenen Ballastboote stammte, so ergibt ja die Anlage 4 bei Rörig III, daß ein Teil dieses Holzes am Priwall anschlug. Da der Wind von Nordwesten kam, so muß das Boot dicht vor der Travemündung gesunken sein. Es hat nach der Reede fahren wollen, wie wir sie oben bestimmt haben, übrigens können Holz und andere Gegenstände überall hin verschlagen werden; z. B. trieb 1670 eine Lübecker Seetonne an der Küste des Amtes Doberan an (Archiv II, S. 103, Anm. 188). Solche Fälle sind gar nicht zu berücksichtigen.
110) Rörig III, S. 121 und Anm. 110.
111) Vgl. Vogel, Gesch. d. deutschen Seeschiffahrt I, S. 504 f.
112) Vgl. oben Anm. 108.
113) Außer der 1811 aufgenommenen Seekarte von Beautemps-Beaupré und der deutschen Admiralitätskarte von 1873 haben wir noch die Karte der Neustädter Bucht von dem dänischen Marineleutnant J. P. Schultz (1860) eingesehen.
114) Das Brodtener Ufer bei Travemünde, sein Rückgang und seine Erhaltung, Lübeckische Blätter 1901.
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Ufer zur Zeit der Gründung Lübecks (1143) noch 800 bis 900 m weiter in die See hineinragte als 1911 115 ). Die gewaltigen, nach und nach abgespülten Sandmassen sind teils in die Niendorfer Wiek, teils in die Travemünder Bucht geschwemmt worden, wo sie sich hauptsächlich am Ufer der inneren Bucht vor der Travemündung abgelagert haben 116 ). Aber sie trugen auch zur Verflachung des Gewässers weiter seewärts bei, woran außerdem der Abbruchssand der mecklenburgischen Küste mitwirkte, der von der Strömung am Ufer entlang geführt wird 117 ). "Die Versandung der ganzen zwischen dem Brodtener Ufer und der mecklenburgischen Landseite einspringenden Travemünder Bucht", so schrieb der Lübecker Wasserbaudirektor Rehder 1898, schreitet "langsam aber stetig fort, sie ist zur Zeit dem Auge weniger erkennbar, weil sie vorwiegend auf den Uferhängen unter Wasser stattfindet . ." 118 ).

Freilich vollzieht sich die Verflachung des Buchtgewässers in weiterer Entfernung von den Küsten nur sehr allmählich 119 ).


115) Friedrich, Bemerkungen zur Geologie des lübeckischen Küstengebietes, im Heft "Travemünde" zusammengestellt für den Ausflug der Vereine für hamburgische und lübeckische Geschichte, 1911.
116) In den neunzig Jahren von 1810 bis 1900 betrug nach Friedrich (Lüb. Blätter 1901, S. 68) der Landverlust an der am meisten gefährdeten, 1,7 km langen Nordostseite etwa 19 ha. Um eine Vorstellung von der Abbruchsmasse zu gewinnen, muß man die Höhe des bis zu 20 m ansteigenden Ufers berücksichtigen. Das ganze abbrechende Ufer ist 4 km lang, vom Seetempel (etwa 100 m nördlich vom Möwenstein) an bis zur Brodten-Niendorfer Grenze.
117) 1858 wies der Lübecker Baudirektor Müller in einem Gutachten darauf hin, daß der Landverlust am Brodtener Ufer die Versandung der Travemünder Reede zur Folge habe (Friedrich, Lüb. Blätter 1901, S. 69). Dasselbe scheint schon 1815 der Lotsenkommandeur Harmsen behauptet zu haben (vgl. die Bemerkung des Senates zu Harmsens Denkschrift, ebd.). Nach Friedrich (S. 418) tritt die stärkste durch den Abbruch des Brodtener Ufers verursachte Versandung von der Nordermole an bis 300 m seewärts ein. Die Verflachung der Fahrrinne weiter draußen werde von einer am mecklenburgischen Ufer entlangführenden Sandströmung bewirkt. Er macht aber darauf aufmerksam, daß die tonigen Bestandteile der Abbruchsmassen des Brodtener Ufers erst in weiterer Entfernung vom Lande zu Boden sänken. Sie bilden hier die sog. Tongründe (Deecke, Lüb. Blätter 1901, S. 443). Die Angaben Friedrichs stehen im Einklange mit denen des Lübecker Wasserbaudirektors Rehder in dessen Bericht über die Vertiefung der Trave auf 7,50 m Wassertiefe von 1898 (Verhandlungen des Senats mit dem Bürgerausschusse und der Bürgerschaft 1899, V, 13 a).
118) A. a. O. S. 36.
119) Nach Rehder (a. a. O. S. 35) ist die Versandung von etwa 400 m vor der Nordermole ab seewärts "nur langsam von Statten (  ...  )
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Immerhin wird man für die Zeit vor mehreren Jahrhunderten mit etwas größeren Tiefen gerade in der inneren Bucht rechnen dürfen. Es ist klar, daß dies für das Ergebnis unserer Untersuchungen nur günstig sein kann. Damals, als die Seekarten Waghenaers entstanden, reichte das Brodtener Ufer noch etwa 400 m weiter in die See hinein 120 ), während andererseits die Sandanschwemmungen vor dem etwas zurückspringenden Travemünder Ufer südlich vom Möwenstein noch nicht so stark waren. Mithin bot die Reede in jener Zeit den Schiffen nicht nur gegen Nordwest und Nordnordwest, sondern, wenn sie nahe vor der westlichen Buchtküste ankerten, auch noch gegen reinen Nordwind Schutz. Das muß man ja auch aus den Angaben Waghenaers schließen 121 ). Die Schiffe hatten dann nach den heutigen Tiefenverhältnissen immer noch 4 bis annähernd 6 m Wasser, mehr als auf der Wismarer Reede, die noch nicht 4 1/2 m tief war 122 ). Je weiter dann das Brodtener Ufer zurückgewaschen wurde, desto mehr verminderte sich der Schutz gegen Nord.


Auch in der neueren Zeit haben natürlich nur die größeren Schiffe auf der Reede leichtern müssen. Es gibt zu denken, daß noch Waghenaer das Fahrwasser der Plate als ein "gutes Tief für große Schiffe" bezeichnet, also für Schiffe, die man damals noch zu den großen zählte; freilich nicht zu den größten, die besonders der westlichen Seefahrt gedient haben werden.


(  ...  ) gegangen. Bei einer Vergleichung der Seekarten des 19. Jahrhunderts läßt sich eine wesentliche Veränderung der Tiefenverhältnisse in den letzten hundert Jahren schwerlich feststellen, wobei man allerdings voraussetzen müßte, daß die Karten sehr genau sind.
120) Friedrich (Lüb. Blätter 1901, S. 66) berechnet den Landrückgang an einer fast 600 m langen Strecke des Brodtener Ufers, die in der Mitte zwischen dem Nordende und dem Möwenstein liegt, in 90 Jahren (1810 - 1900) auf 120 m Breite. Es ist auffallend, daß die dänische Seekarte von Sörensen aus der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts in dieser Gegend des Brodtener Ufer seinen deutlich hervortretenden Buckel zeigt, der über das Nordende vorragt und von ihm durch einen Einschnitt in die Küste getrennt ist. - Der Seetempel in der Nähe des Möwensteins hat nach Friedrich verschiedentlich landeinwarts gerückt werden müssen. In den fünfziger Jahren des 19. Jahrhunderts sah man bei der Ausfahrt aus der Trave das Blinkfeuer auf dem Pelzerhaken an der holsteinischen Küste östlich von Neustadt erst von der ersten roten Tonne an, 1901 schon von der Nordermole (gegen 300 m weites südwestlich), Friedrich S. 68.
121) Vgl. oben S.132.
122) Oben S. 126.
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Wie aber war es im Mittelalter? Auf dem Lüneburger Hansetage vom 10. April 1412 wurde über ein Gesetz beraten, wonach kein Schiff gebaut werden sollte, das mehr als 100 Last Heringe fassen könne, und kein beladenes Schiff tiefer gehen sollte als sechs lübische Ellen (3,45 m) 123 ). Das wäre gerade die Tiefe, die Waghenaer 170 Jahre später für das über die Plate führende Fahrwasser angab 124 ), eine Tiefe, die also für Schiffe, wie sie 1412 äußersten Falles zugelassen werden sollten, nicht mehr ausgereicht haben würde. Nun aber bezeichnete man in Lübeck im Jahre 1407, also um die Zeit jenes Hansetages, schon Schiffe von über 24 Last als "große" 125 ). 1428, während des Krieges um Schleswig, sprachen die vor Kopenhagen liegenden hansischen Schiffshauptleute die Erwartung aus, daß die im Fahrwasser versenkten Fahrzeuge den Feind verhindern würden, mit "großen Schiffen", die über vier Ellen tief gingen, aus dem Hafen herauszukommen 126 ). 4 1/2 - 6 Ellen (9 - 12 Fuß) Wasser genügten aber schon für Schiffe von 70 - 80 Last 127 ). So groß sind die für die Ostseefahrt gebrauchten Fahrzeuge noch bis tief ins 19. Jahrhundert hinein in der Regel nicht gewesen 128 ).

Fest steht, daß während des Mittelalters im Lübecker Verkehr die kleinen Schiffe vorgeherrscht haben 129 ), die zweifellos


123) Hanserezesse I, 6, S. 63, § 41. Es ist dies eine oft zitierte Stelle. Zustande gekommen ist das Gesetz nicht.
124) Sehr falsch kann diese Angabe schwerlich sein. Sie entfernt sich nicht allzu weit von der Meinung Rehders (a. a. O. S. 40), daß es auf der Plate vormals 2,5 bis höchstens 3 m tief gewesen sei. Nach Månssons Seebuch von 1677 hielt das Fahrwasser 11 oder 12 Fuß, also 5 1/2 - 6 Ellen (Schulze a. a. O. S. 195). Auf der Kartenskizze der Lübecker Reede von 1773 werden zwei über die Plate laufende Fahrrinnen als 8 1/2 und 9 Fuß (2,44 und 2,58 m) tief bezeichnet (vgl. Rörig III, S. 111 f. und dazu oben Anm. 91). Aber gerade auf der Plate hat die Versandung die stärksten Fortschritte gemacht, auch infolge der von der Trave mitgeführten Sinkstoffe.
125) Kloth, Zeitschr. f. Lüb. Gesch. XXI S. 200.
126) Techen, Die Bürgersprachen der Stadt Wismar, Hansische Geschichtsquellen, Neue Folge, Bd. III, S. 66, Anm. (nach Lüb. Urkundenb. VII, S. 164).
127) Techen a. a. O. Die Last war nicht überall gleich: es finden sich örtliche Unterschiede und solche nach der Ladung. Z. B. war die Roggenlast größer als die Heringslast (80 zu 100). Vogel, Gesch. d. deutschen Seeschiffahrt, I, S. 553 ff., berechnet die Last im Durchschnitt auf 1 1/3 Registertonnen.
128) Vgl. Siewert, Gesch. u. Urkunden der Rigafahrer in Lübeck, Hansische Geschichtsquellen, Neue Folge, Bd. I, S. 208 f.
129) Vgl. Archiv II, S. 101.
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die Plate überwinden konnten. Erst seit der Mitte des 15, Jahrhunderts wäre hier nach Kloth eine Steigerung der Schiffsgrößen anzunehmen 130 ). 1455 hören wir zum ersten Male von einer Reede vor dem Lübecker Hafen, womit nur die Seereede gemeint sein kann 131 ). Elf Jahre später, 1466, klagte der Lübecker Rat darüber, daß der Hafen flacher geworden sei und die nach Lübeck bestimmten Schiffe nicht ohne zu leichtern einlaufen könnten, woraus sich merklicher Schaden ergeben habe und den Kaufleuten Kosten entständen 132 ). Durch Stromverbesserungen suchte man Abhilfe zu schaffen, sicher also handelte es sich hier um einen Übelstand, der sich noch nicht lange fühlbar gemacht hatte. Vor dem 15. Jahrhundert kann die Lübecker Seereede keine irgendwie wesentliche Rolle gespielt haben. Und sie nun gar schon für die Zeit des Barbarossaprivilegs von 1188 anzunehmen, ist ganz unmöglich.


Da die alte nautische Reede nicht im mecklenburgischen Buchtanteil lag, so hat sie für die obwaltende Streitfrage keinerlei Bedeutung, überhaupt beweist der Umstand, daß sich in der Bucht ein Ankerplatz befand, noch gar nichts für die Lübecker Ansprüche; denn das Ankern von Schiffen ist keine Lübecker Hoheitshandlung, Indem die Wismarer 1455 ein ihnen feindliches Schiff auf der Travemünder Reede wegnahmen, begingen sie eine Tat, die nur unter der Voraussetzung zu denken ist, daß mit einer Lübecker Gebietshoheit auf der Reede gar nicht gerechnet wurde 133 ). Auch die von Rörig angezogene Prahmordnung von 1580 134 ) lehrt nur die Existenz einer Seereede, aber weiter nichts. Denn Vorschriften über den Prahmbetrieb, der ja auch nicht nur auf der See vor sich ging, konnte der Lübecker Rat ohnehin erlassen. Die ankommenden Schiffer aber waren genötigt, sich den Vorschriften zu unterwerfen, weil sie sonst keine Prähme erhielten und nicht löschen konnten.

Nach Wenzel 135 ) liegt die Lösung der ganzen Streitfrage darin, daß Lübeck im 19. Jahrhundert seine Staatspraxis in Hinsicht auf die Travemünder Bucht den völkerrechtlichen Regeln


130) Kloth a. a. O. S. 200.
131) Archiv II, S. 104. Vgl. Rörig I, S. 29.
132) Siewert a. a. O. S. 202. Vgl. Rörig III, S. 118.
133) Archiv II, S. 104. Was Rörig III, S. 127, Anm. 125, hierzu bemerkt, ist unklar. "Gewalt" bedeutet einfach: unrechtmäßige Handlung.
134) Rörig III, S. 33.
135) A. a. O. S. 70 ff.
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angepaßt hat. Die früheren Rechtsverhältnisse seien dieser Tatsache gegenüber belanglos, so daß eine historische Untersuchung darüber überhaupt nicht nötig gewesen sei. In jedem Falle ist es klar, daß die Örtlichkeit der Reede im 19. Jahrhundert nicht von Wichtigkeit ist 136 ). Da aber die Ausführungen, die Rörig darüber macht, wesentliche Irrtümer enthalten, so entgegnen wir folgendes:

B. Die Reede im 19. Jahrhundert.

Die erste Quelle für diese Zeit ist die von Rörig (III, S. 96) angeführte Kartenskizze von 1803, von der uns das Lübecker Staatsarchiv freundlicher Weise ein Lichtbild besorgt hat. Auf der Skizze wird die Reede durch zwei Anker bezeichnet, die dicht beieinander liegen und, wie auch Rörig erwähnt, etwa in der Richtung der Majorlinie eingetragen sind 137 ). Sie liegen ungefähr nördlich von dem Grenzpfahl, den die Skizze an der Staatsgrenze am Priwall vermerkt, der eine Anker in der Mitte des Wassers, der andere nordwestlich davon. Im übrigen liegen sie fast in einer Linie mit dem Möwenstein, der angegeben ist und buchteinwärts von der Brodtener Rifftonne mit der roten Fahne (später Rote Wete genannt), die ebenfalls angegeben ist und sich auch auf der französischen Seekarte (Kartenbeilage 2 a bei Rörig III) vor dem Brodtener Ufer als Pavillon rouge verzeichnet findet. Zieht man von dieser Tonne aus eine Linie in genau südlicher Richtung auf das mecklenburgische Ufer, so liegen die beiden Anker buchteinwärts von dieser Linie. Hinter den beiden Ankern steht in kleinen Buchstaben das Wort: Rhede. Die Buchstaben sind genau so groß oder klein, wie sie auf der Skizze für die Ortsnamen am Lande, für den Möwenstein, die Harkenbeck usw. verwendet sind. Und das Wort "Rhede" soll natürlich nur angeben, was die Anker bedeuten; daß es hinter diesen steht, worauf Rörig mit Unrecht Wert legt, ist völlig belanglos. Auch bei der Harkenbeck, dem Möwenstein und verschiedenen Ortschaften stehen die Namen rechts dahinter. Mithin lag die Reede 1803 noch ebenso wie auf der Kartenskizze von 1773, und zwar, wie beide Karten schließen lassen, im wesentlichen dicht bei der Majorlinie und noch vor dieser nach der Trave zu. Wäre die Reede 1803 vor Rosenhagen gewesen, das auf der Skizze ange-


136) Vgl. auch oben S. 120.
137) Daß die Richtung gemeint ist, kann nicht zweifelhaft sein. Genau stimmt es zwar nicht, aber die ganze Skizze ist verzeichnet.
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geben ist, so würden die beiden Anker natürlich in der Höhe des Dorfes eingetragen sein.

Keine Quelle ist die französische Seekarte von Beautemps-Beaupré; denn aus ihr geht die Lage der Reede nicht hervor. Was Rörig (III, S. 87) aus der Karte schließen will, ist unrichtig, zum Teil ebenso an den Haaren herbeigezerrt wie die vermeintliche Außentrave bei Waghenaer. Wenn man den Ausschnitt aus der Karte betrachtet, den Rörig (III, Beilage 2 a) abgebildet hat, so sieht man in der Travemünder Bucht einen Punkt a. Mit ihm wäre nach Rörig "auf der Reede eine Stelle vermerkt", von wo sich "für den auf der Reede ankernden Schiffer" eine Ansicht von Travemünde biete, die am Kopfe der Seekarte wiedergegeben ist 138 ). Aber der Punkt a liegt ja nördlich von der Priwallgrenze, und die Reede soll doch nach Rörig bei Rosenhagen gewesen sein! Auch liegt der Punkt nicht "selbstverständlich" jenseits der Majorlinie 139 ), sondern beinahe darauf; die linke Klammer um den Punkt würde unten von der Linie noch geschnitten werden, und die neben dem Punkt stehende Tiefenzahl von 22 französischen Fuß (7,33 m) gehört noch zum Gebiet innerhalb der Majorlinie. Es ist aber wohl nur ein Zufall, daß der Punkt dicht hinter dieser Linie liegt, zumal da die Karte den "Major" nicht verzeichnet. Wahrscheinlich liegt der Punkt auf der damaligen Ansegelungslinie der Traveeinfahrt, und für Seeleute, die über die Plate fahren wollten, erfüllte in dem schwierigen Gewässer die Ansicht von Travemünde ja auch am besten ihren Zweck 140 ). Daß man die Lage der Reede nicht nach dem Punkte a bestimmen kann, lehrt ein ähnlicher Punkt auf der Seekarte. Diese zeigt nämlich auch die Neustädter Reede, wiederum ohne daß ein Anker eingetragen wäre, und hier ist ein Punkt b vermerkt, von wo man eine Ansicht von Neustadt hatte, die gleichfalls am Kopfe der Karte abgebildet ist (Prise en rade au point b). Dieser Punkt b liegt aber zwischen Tiefenzahlen von


138) Beilage 2 b bei Rörig III.
139) Wir wissen übrigens nicht, worauf diese Annahme Rörigs beruht, da er ja den Gömnitzer Berg auf der Karte nicht konstruiert hat, wie aus seiner irrtümlichen Angabe hervorgeht, daß der Berg "ganz an den Rand der Karte gerückt" worden wäre (III, S. 87, Anm.).
140) Auch die Admiralitätskarte von 1875 bietet eine Ansicht von Travemünde, aufgenommen von einem Punkte aus, der genau in der Richtung des Fahrwassers liegt, etwas nördlich von dem Anker, der die Reede bezeichnet.
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vier, fünf und acht französischen Fuß, und es wird ja niemand annehmen, daß auf diesen Tiefen der Ankerplatz zu suchen sei 141 ).

Ferner stehen auf der Bucht und darüber hinaus die Worte: Rade de Travemünde. Wie Rörig aus der Art, wie diese Worte eingetragen sind, einen Schluß auf die Reedelage ziehen kann, ist unverständlich. Denn es ist ja klar, daß sie in der inneren Bucht wegen der sich dort häufenden Tiefenzahlen keinen Platz fanden. Ohnehin sind die Buchstaben zum Teil auseinandergerückt, um den Tiefenzahlen Raum zu schaffen 142 ). Dasselbe ist der Fall bei der Bezeichnung "Rade de Neustadt" auf der gleichen Karte. Auch hier finden sich die Worte weit draußen bei Tiefenzahlen von 54 -57 Fuß (18 - 19 m), wo der Ankerplatz nicht war. Die deutsche Admiralitätskarte von 1873 zeigt den Anker vor Neustadt neben der 6-m-Tiefenlinie. Auf der Travemünder Bucht hat diese Karte einen Anker binnen der Majorlinie, gleich hinter Tiefenzahlen von 7 und 7,5 m. Im übrigen gelten die Bezeichnungen Rade de Travemünde und Rade de Neustadt nicht bloß für den Ankerplatz, sondern ohne Zweifel für die gesamten Gewässer der beiden Buchten, Wir haben schon in unserem vorigen Gutachten gezeigt, daß der Ausdruck "Reede" für die Travemünder Bucht gebraucht wurde 143 ), und Rörig hat es jetzt bestätigt 144 ). Es ist ja nur zu verständlich, daß man ein solches Gewässer, in dem Schiffe verkehrten und ein Ankerplatz lag, in seinem ganzen Umfange "Reede" nannte, daß also diese Bezeichnung vom eigentlichen Ankerplatze auf die ganze Bucht übertragen wurde. Reede in diesem Sinne ist aber lediglich ein geographischer Begriff. Dagegen heißt die Niendorfer Wiek, die für die Schiffahrt nicht in Betracht kommt, auf der französischen Seekarte: Anse de Niendorf.


141) Wie der Punkt a gegenüber der Travemündung, so liegt der Punkt b gegenüber der Einfahrt nach Neustadt und vielleicht ebenfalls auf der Ansegelungslinie nach dem Hafen, bis wohin allerdings nur sehr kleine Schiffe kommen konnten. Auf der Admiralitätskarte von 1875 findet sich eine Ansicht von Neustadt von einem Punkte aus, der bei der Reede und weiter seewärts liegt als der Punkt b auf der französischen Karte: er liegt aber in derselben Richtung auf Neustadt wie dieser, und zwar in der Richtung des Fahrwassers, das durch Tonnen kenntlich ist.
142) Auch die Ü-Punkte stehen ja schief, weil sie der Tiefenzahl 59 weichen mußten
143) Archiv II, S. 134 f.
144) Rörig III, S. 94, Anm. 59 und S. 132.
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Schließlich finden sich auf der Karte die von Rörig nicht besprochenen Worte: Vase couverte de sable fin bonne tenue. Sie stehen hinter und zwischen den Tiefen von 30 Fuß. Daß sie sich gerade hier finden, hat seinen Grund nur darin, daß an dieser Stelle keine Tiefenzahlen vermerkt sind, also Raum für die Worte frei war. Denn den Schlick (vase) gibt es nicht nur hier, sondern auch weiter seewärts, ebenso weiter buchteinwärts binnen der Majorlinie 145 ), d. h. fast überall in der Bucht. Gerade aber vor einem Teile der Rosenhäger Küste, und zwar dem westlichen Teile, eignet sich der Grund weniger zum Ankern 146 ). Die genannten Worte der Karte gelten also gewiß nicht für den Meeresboden vor Rosenhagen, wo sie ja auch nicht stehen, sondern sie sollen offenbar die vorherrschende Beschaffenheit des ganzen Buchtgrundes und seine Brauchbarkeit fürs Ankern überhaupt angeben. Genauere Vermerke über den Grund sind ja daneben noch vielfach in Abkürzungen oder Anfangsbuchstaben auf der Karte eingetragen 147 ). Z. B. liest man weiter draußen verschiedentlich: Vase argileuse, tonhaltiger Schlick, der zum Ankern sehr geeignet ist, wie denn die Beschaffenheit des Meeresbodens überall vor der Küste kenntlich


145) Die Admiralitätskarte von 1873 verzeichnet Schlick binnen der Majorlinie, sodann nicht weit hinter der 10-m-Tiefenlinie, endlich bei 15 m Tiefe (blauer Ton und Schlick) und noch weiter seewärts. Die neueste Admiralitätskarte hat nicht so viele Angaben über den Buchtgrund. Sie vermerkt Schlick zwischen 15 und 17 m Tiefe sowie außerhalb der Bucht; vor Pötenitz, dicht vor der Rosenhäger Grenze, ist f. gr. Sd. (feiner grauer Sand) und gr. Sd. angegeben. Nach dem erwähnten Bericht des Lübecker Wasserbaudirektors Rehder von 1898 (S. 35) "hat der auf 5 bis 7 m Tiefe anschwemmende Sand eine feine thonige Beschaffenheit, welche das Ausbaggern außerordentlich erschwert". Es gibt also guten tonigen Ankergrund in der inneren Bucht.
146) Das amtliche Segelhandbuch für die Ostsee bemerkt in seiner ersten Ausgabe (1878), Bd. I, S. 466 f., daß vor Travemünde die beste Reede für große Schiffe 2,3 Seemeilen ONO. vom Leuchtturm oder 2 Seemeilen NNO. vom Schlosse Pötenitz bei 17 m Tiefe auf blauem Ton und Schlick sei. Das ist dort, wo sich auf der neuesten Admiralitätskarte der Anker findet (unten Beilage 5 b). Weiter westlich sei der Grund mehr mit Sand vermischt, "und erst in der Nähe der Ansegelungstonnen, auf 10 und 12 m Wasser wird der Schlick und der Ton wieder vorherrschend". Danach würde sogar der größere Teil des Gewässers vor Rosenhagen weniger guten Ankergrund haben. Vgl. Rörig III, S. 97, Anm.
147) Auch auf der Sonderkarte der Traveeinfahrt, die sich am Fuße der französischen Seekarte findet und das Gewässer von 14 Fuß Tiefe an wiedergibt, steht noch überall Sable fin.
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gemacht wird, auch da, wo keine Reeden waren 148 ). Ganz ähnlich jenem allgemeinen Vermerk über den Buchtgrund stehen auf der Karte hinter der Bezeichnung "Stein-Riff" in Klammern die Worte: Fond dangereux pour le mouillage, also eine Warnung vor dem Ankern, obwohl kaum jemand auf den Gedanken kommen konnte, hier vor Anker zu gehen. Außerdem finden sich aber auch auf dem Steinriff genauere Angaben über den Grund dutzendfach.

Rörig vergleicht die französische Seekarte mit der Karte des Travemünder Hafens im Jahre 1848 149 ). Hier entspreche der Eintragung "Rade de Travemünde" genau die Bezeichnung "Guter Ankergrund". Ganz richtig ist das nicht; denn auf der jüngeren Karte beginnen die Worte weiter buchteinwärts, fast bei 4 Faden Tiefe, und ziehen sich von hier in großen Buchstaben ebenfalls bis jenseit der Harkenbeck hin. Daraus aber, daß der Boden einer ganzen Bucht als guter Ankergrund bezeichnet wurde 150 ) - was ja auch zutraf, denn schließlich konnte man hier überall ankern -, läßt sich der übliche Ankerplatz nicht ermitteln. Überdies stehen dieselben Worte auf der Karte noch einmal, aber kilometerweit nördlich, zu beiden Seiten des letzten Steinriffauslaufes, wo das Wasser 80 Lübecker Fuß (23 m) tief ist und selbstverständlich keine Reede war. Dieser zweite Vermerk lehrt gerade, daß "guter Ankergrund" nichts weiter bedeuten soll als: reiner Grund, während das Steinriff, das sich auf der Karte mit seiner äußersten Spitze zwischen die beiden Worte einschiebt, als "Stein- und Kiesgrund" bezeichnet wird 151 ).

Wo zur Entstehungszeit der französischen Seekarte die Reede lag, ergibt sich aus der erwähnten Skizze von 1803, die gar keinen Zweifel darüber aufkommen läßt. Es ist in diesem Zusammen-


148) Neuere Seekarten wie die deutschen Admiralitätskarten haben Angaben über den Grund in der ganzen Lübecker Bucht (oder Neustädter Bucht, wie sie auf der Karte von 1873 noch heißt) und darüber hinaus in der Ostsee.
149) Gezeichnet ist die Karte 1853. vgl. oben Anm. 78, S. 137.
150) Von der kleinen Ecke des Steinriffs, die noch zur Bucht gehört, ist dabei natürlich abzusehen.
151) Belanglos ist es, wo auf einer Landkarte wie der von 1827 (Rörig III, S. 150) nebenbei eine Reede angegeben wird. Der Kuriosität halber wollen wir erwähnen, daß der Homannsche Atlas von 1753 die Lübecker Reede nördlich von der Wismarer Bucht verzeichnet. Auf einer späteren Homannschen Karte (Nürnberg, 1800), die Mecklenburg nebst den umliegenden Gebieten behandelt, liegt ein Anker vor Travemünde in der inneren Bucht. Auch die Anker vor Neustadt und Warnemünde sind richtig eingetragen, einigermaßen richtig auch der vor Wismar, in der Nähe des Dorfes Hoben.
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hange einzugehen auf den Bericht des Lotsenkommandeurs Harmsen aus dem Jahre 1828 152 ), den wir nach Rörigs Meinung so ganz falsch verstanden haben sollen. Rörig 153 ) sucht zunächst gewissermaßen den Zeugenwert des Kommandeurs zu erschüttern, indem er auf dessen Schulden und auf die Zuchtlosigkeit zu sprechen kommt, die Harmsen unter den Lotsen einreißen ließ. Das alles aber hat mit der Kenntnis von der Reede, die man dem Kommandeur allerdings zutrauen muß, nichts zu tun. Und wenn der Bericht ohne Aufforderung erstattet wurde und "ganz isoliert bei den Akten liegt, so kann man doch ein derartiges Stück sehr wohl benutzen, wenn es eine klare Auskunft gibt. Dies tut der Bericht zunächst insofern, als die darin als Reedegrenze bezeichnete, vom "Major" ausgehende Linie nicht die Peillinie Gömnitzer Berg - Pohnsdorfer Mühle sein kann, die Rörig als Reedegrenze aufgestellt hat und für die gerade dieser Bericht als einziger Beweis angeführt worden war. Rörig hat seinen Irrtum ja auch zugegeben. Ferner ist klar, daß Harmsen gar keine andere Linie gemeint haben kann als die oft genannte, am Brodtener Ufer vorüberlaufende Majorlinie. Dies ist auch die einzige vom "Major" abgehende Linie, die in jener Zeit überhaupt erscheint.

Dem Kommandeur kam es darauf an, die Fischerei seiner Lotsen, denen die Berechtigung zum Fischfang abgestritten wurde, in Schutz zu nehmen. Nach Rörig (III, S. 78) wollte er sagen, daß das Gebiet am Brodtener Ufer, wo die Lotsen fischten, nicht zur nautischen Reede im Sinne des Vergleiches von 1610 gehöre, die den Travemündern verboten war. Dann aber besteht doch keine andere Möglichkeit, als daß Harmsen eine Grenzlinie für eben diese nautische Reede im Auge hatte. So ist es ja in der Tat gewesen. Rörig dagegen glaubt jetzt zwar auch, daß es sich um die Majorlinie handele, aber nur, soweit sie über das Steinriff führe, wenn nämlich die Lotsen auf dem Steinriff von dem Punkte am Brodtener Ufer aus, "wo zuerst der Gömnitzer Berg sichtbar wird", "ungefähr parallel zum Fahrwasser vor Travemünde Netze aussetzten, so blieben sie ja in der Tat außerhalb der Reede im nautischen Sinne" 154 ). Indessen ist gar nicht zu begreifen, was dann eigentlich die Majorlinie als Grenze für einen Zweck gehabt haben sollte. Ein Blick auf die Karte lehrt, daß sie für die Steinriff-Fischerei gar nicht paßt, für die ja nur eine Grenze am Platze


152) Archiv II, S. 126 ff.
153) III, S. 77 ff.
154) Rörig III, S. 90 Anm. 55.
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gewesen wäre, die "ungefähr parallel zum Fahrwasser" verlief. Es wäre ganz sinnlos gewesen, ausgerechnet auf dem Steinriff eine noch dazu dicht am Ufer vorüberlaufende Reedegrenze anzunehmen.

All dieses Herumdeuteln an Harmsens Bericht ist vergeblich und kann nichts an der Tatsache ändern, daß der Kommandeur die Majorlinie als eine Grenze zwischen der nautischen Reede und der "offenen See" betrachtete, und zwar selbstverständlich als eine Grenze innerhalb der Travemünder Bucht, wo ja die Reede lag. Ebenso selbstverständlich ist es, daß unter "offener See" nur das Gebiet östlich von dieser Grenze begriffen werden kann, für die Reede also nur die Wasserfläche westlich von der Majorlinie, nach der Trave zu, übrig bleibt. Fraglich könnte nur sein, ob Harmsen etwa eine Reedegrenze im Auge hatte, die aus älterer Zeit stammte und für den Schiffsverkehr damals bereits überholt war, als Fischereigrenze aber nach der Ansicht des Kommandeurs noch Gültigkeit hatte. Dies ist zu untersuchen.

Wir haben in unserem vorigen Gutachten noch angenommen, daß die Majorlinie als Reedegrenze lediglich für Fischereizwecke festgesetzt worden sei, während wir eine Reedegrenze für rein nautische Zwecke als unwahrscheinlich ablehnten 155 ). Jetzt aber ist von Rörig die wichtige Nachricht beigebracht worden, daß die Majorlinie eine nautische Linie gewesen ist. Nach der Angabe des Lotsenherrn sagte 1849 der damalige Lotsenkommandeur aus: der Gömnitzer Turm (der ja die Stelle des "Majors" vertrat) diene den Lotsen "noch besonders, da er, in gerade Linie mit dem Brodtener Ufer gebracht, die Ankerplätze auf der Reede angäbe" 156 ). Das kann nur heißen, daß die Schiffe von den Lotsen auf der Linie selbst oder doch in deren Nähe verankert wurden. So ist es gewiß schon zu Harmsens Zeit gewesen. Daher auch der Wunsch, nach dem Umsturz des als "Major" bezeichneten Baumes ein neues Seezeichen als Ersatz zu erhalten. Um 1820 verlief die Majorlinie noch über 100 m weiter östlich 157 ); man hatte auf ihr 5 Faden Wasser 158 ), mehr als für die größten Schiffe nötig war. In keiner Weise ist erwiesen oder auch nur wahrscheinlich, daß, wie Rörig meint, die Majorlinie als "äußerste Linie in der Richtung nach Travemünde zu diente, wo überhaupt


155) Archiv II, S. 156.
156) Rörig III, S. 95.
157) Vgl. oben Anm. 120.
158) Oben S. 145, Anm. 98.
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noch Schiffe verankert wurden" 159 ). Sondern es liegt nicht die geringste Veranlassung zu der Annahme vor, daß sich die Lage der Reede seit dem 18. Jahrhundert verändert habe. Freilich rechnet jene Kartenskizze von 1773 noch die 6-Faden-Tiefen mit zum Reedegebiet. Aber es ist schwerlich ein Zufall, daß die Bezeichnung "Reede vor Travemünde oder Lübeck" auf der Skizze zwischen den Tiefen von 4 und 5 Faden eingefügt ist, nicht zwischen den Tiefen von 5 und 6 Faden 160 ); denn in den beiden Fällen von 1746 und 1792, in denen wir den Ankerplatz von Schiffen auf der Reede genauer ermitteln können, lagen die Schiffe bei 5 Faden Tiefe (1746), also noch innerhalb der damaligen Majorlinie, oder noch weiter buchteinwärts (1792) 161 ).

Wo Schiffe, die etwa des Nachts und ohne Lotsenhilfe ankamen, vorläufig vor Anker gingen, ist ganz gleichgültig. Für die Lotsen aber galt die Majorlinie zweifellos nicht als äußerste Reedegrenze nach der Trave zu, sondern umgekehrt nach der See zu. Der Grund hierfür wird wiederum darin liegen, daß seewärts hinter der Majorlinie der Schutz gegen Nordwest aufhörte, den das hohe Brodtener Ufer bot. Deswegen war nach Harmsen die Reede an der Majorlinie zu Ende. Anders kann seine Eingabe von 1828 überhaupt nicht aufgefaßt werden. Das Gewässer jenseit der Majorlinie aber rechnete er bereits zur offenen See. Er hätte statt dessen auch wohl sagen können: Außenreede, eine Bezeichnung, die 1823 einmal erscheint und auf die wir sogleich zurückkommen werden; doch paßte es ihm augenscheinlich besser, den Ausdruck "See" zu gebrauchen, wo "jeder gleiches Recht" habe, also auch die Lotsen seiner Meinung nach fischen durften.

Dem widerspricht auch nicht die von Rörig angezogene kleine Abhandlung Harmsens im Schweriner Freimütigen Abendblatt vom 4. August 1826, worin er für die Errichtung eines Leuchtturmes an der mecklenburgischen Küste bei Buckhöft nordöstlich von Wismar eintrat 162 ). Denn wenn er bei dieser Gelegenheit erwähnte, daß bei Nacht kein einigermaßen großes Schiff in den Travemünder Hafen einlaufe, sondern entweder bis zum Tagesanbruche vor Anker gehe oder auf der Reede kreuze, so ist "Reede" hier etwas ganz Unbestimmtes und einfach das Gewässer


159) Rörig III, S. 96.
160) Oben S. 143.
161) Oben S. 144 f.
162) Rörig III, S. 89.
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vor dem Hafen 163 ), worunter man getrost noch einen Teil der offenen See verstehen konnte. Mit Gebietshoheit hat das gar nichts zu tun. Einen Lotsen hatten diese Schiffe nicht an Bord; ausdrücklich sagt Harmsen in seiner Abhandlung, daß Lotsen bei Nachtzeit gewöhnlich nicht herauskämen, wenn nicht Notschüsse die größte Gefahr andeuteten. Fahrzeuge, die draußen, jenseit der Majorlinie, kreuzten oder ankerten, waren noch nicht auf der eigentlichen nautischen Reede.

Wie aber verhält sich Harmsens Bericht zu den Angaben, die Rörig aus den Akten über den Fischereistreit macht, der 1823 zwischen den Schlutuper und den Travemünder Fischern ausbrach 164 )? Die Ursache des Streites lag darin, daß die Schlutuper im Gewässer vor Rosenhagen ihre Waden über die dort ausgesetzten Stellnetze der Travemünder hinweggezogen hatten. Sie bestritten den Travemündern die Berechtigung, hier zu fischen, obwohl diesen in dem Fischereivergleich von 1610 nur untersagt war, Stellnetze auf der Trave und der nautischen Reede zu verwenden. In erster Instanz wurde dieser Streit von der Lübecker Wette entschieden. Da ist es denn von Wichtigkeit, daß die Auffassung der Wette über das, was man unter der eigentlichen Reede zu verstehen hatte, mit der Meinung des Lotsenkommandeurs offenbar in Einklang zu bringen ist. Die Wette wollte nämlich die etwa "beim Möwenstein anfangende und sich von dort noch weit in die See erstreckende Außenreede" nicht mehr als Reede im Sinne des Vergleiches von 1610 auffassen 165 ). Danach war die eigentliche nautische Reede ungefähr beim Möwenstein zu Ende. Fast also könnte man glauben, daß die Wette diese Reede auf ein noch kleineres Gebiet beschränkt habe als der Lotsenkommandeur; indessen ist der Möwenstein hier nur als ungenauer Bestimmungspunkt zu werten. Das Gewässer weiter seewärts, richtiger gesagt jenseit der Majorlinie, galt als Außenreede.

Über das, was Rörig neuerdings aus den Akten über diesen Fischereistreit vorbringt, ist schwer Klarheit zu gewinnen. Eine Schwierigkeit liegt schon darin, daß das Wort "Reede" sowohl im Sinne von "nautischer Reede" als im Sinne von "Travemünder Bucht" gebraucht wurde, und nicht jedesmal ohne weiteres deutlich ist, wie man es aufzufassen hat. Wenn der Tatort vor Rosenhagen als "zwischen der Reede und Rosenhagen" gelegen bezeichnet wurde


163) Vgl. auch oben S. 141.
164) Rörig III, S. 80 ff.
165) Rörig II, S. 245. Es muß sich hier um den genannten Fischereistreit handeln.
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(einmal heißt es auch: zwischen Rosenhagen und dem Blockhause) 166 ), so ergibt sich allerdings, daß eine längs der Küste sich hinziehende Wasserfläche gemeint ist, die südlich an das Ufer und nördlich an die Reede grenzte 167 ), Mithin ist das ganze tiefe Gewässer der Bucht als Reede bezeichnet worden. Das beweist aber nicht, daß es überall als Ankerplatz diente, In keinem Falle kann angenommen werden - alle sonstigen Quellen über die Reede schließen es aus - , daß die ankernden Schiffe sich nach Belieben auf der ganzen Mitte der Bucht bis zur Harkenbeck hin verteilten. Sondern zu dieser Reede gehörte auch das Fahrwasser und die Außenreede, die jenseit der Majorlinie begann. Man kannte eben keine Reedegrenze im gebietsrechtlichen Sinne, sondern nur eine praktische Grenze, die Majorlinie. Unzulässig ist es ferner, aus der Art, wie man in diesem Streit den Fischereivergleich von 1610 auszulegen sich bemühte, Rückschlüsse auf die Verhältnisse zu machen, die zur Entstehungszeit des Vergleiches obwalteten. Denn die Akten lehren ja, daß man über den Sinn des Vergleiches sehr verschiedener Meinung war. Für die Zeit um 1610 wissen wir, abgesehen von der Lage der nautischen Reede, nur das eine, daß Lübeck bei Gelegenheit des Fischreusenstreites von 1616 die ganze Bucht Reede nannte, und zwar auch das flache Gewässer vor Rosenhagen, das für Reedezwecke unbrauchbar war.

Nun aber kann man sich eine Vorstellung davon machen, bis wieweit ans Ufer man in dem 1823 ausgebrochenen Prozesse das damals als Reede bezeichnete mittlere Buchtgewässer ungefähr rechnete 168 ). Die Schlutuper Fischer wollten nämlich den Vergleich von 1610 so auslegen, als ob die Travemünder dort, wo die Waden gezogen wurden, überhaupt nicht fischen dürften, sondern nur in der Mitte der Bucht. Diese Auslegung war unzutreffend und wurde auch hernach vom Oberappellationsgericht abgelehnt. Das Lübecker Obergericht aber, das in zweiter Instanz zu entscheiden hatte, machte sie sich zu eigen. Es sei die zwischen dem Ufer und der Reede gelegene Fischereistrecke Blockhaus - Harkenbeck in zwei Längsteile zu zerlegen, von denen der ans Ufer grenzende Teil seewärts bis dahin reichen sollte, wo die Wadenzüge anfingen, die


166) In der Vernehmlassung der Schlutuper Fischer vor dem Oberappellationsgericht der freien Städte, 8. November 1824, S. 51. Staatsarchiv Hamburg, Akten des Oberappellationsgerichts zu Lübeck, Abt. Lübeck, Parteiakten Nr. 52.
167) Unsere Auffassung Archiv II, S. 135 f. ist also nicht richtig.
168) Wir geben das Folgende nach den uns vorliegenden Akten des Oberappellationsgerichts, vgl. Anm. 166.
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ja aufs Ufer zuführten, dieser Teil sollte den Schlutupern freistehen, der andere, an die Reede grenzende Längsteil den Travemündern. Darauf aber erklärten die Travemünder, daß die Waden "an der Gränze des Fischgrundes, bis zu 4 oder 5 Faden Tiefe", ausgeworfen würden. In dem dahinter liegenden Bezirke, der ihnen zugewiesen sei, fänden sich keine Fische mehr, die nur bis zu 5 Faden Tiefe anzutreffen seien. Auch sei dieser Bezirk entweder der Travestrom außerhalb des Blockhauses (also das Fahrwasser) oder die Reede, wo sie nach dem Vergleich von 1610 gerade nicht fischen dürften 169 ). Indessen war diese Erklärung unrichtig. Daß der Fischgrund weiter seewärts reichte, ergibt sich schon aus einer Bestimmung des Vergleiches von 1826, der den ganzen Streit abschloß 170 ). Mit Recht entgegneten denn auch die Schlutuper, daß die Waden nicht an der Grenze des Fischgrundes ausgeworfen würden, sondern daß sich noch hinter der von den Waden durchzogenen Strecke Fische aufhielten. Es muß auch angenommen werden, daß das Obergericht sich über die Auswirkung seiner Entscheidung und über das, was man unter der Reede zu verstehen hatte, klar war. Da aber die Wadenzüge bei einer Tiefe von 4 bis 5 Faden (6,90 - 8,63 m) begannen, so ergibt sich für die Schlutuper eine Fischereistrecke, die sich in einer Breite von etwa 800 m an der mecklenburgischen Küste entlang zog, also bis nahe an die 10-m-Wasserlinie reichte (vgl. Beilage 5 b) 171 ). Dahinter, seewärts, sollte aber erst das Revier der Travemünder kommen und dann die Reede. Mithin kann das, was man hier Reede oder Außenreede nannte, nicht mehr weit in den mecklen-


169) Vgl. den Wortlaut des Vergleiches bei Rörig II, Anl. Ia, und dazu Archiv II, S. 167.
170) Nach B, 2 und 3 dieses Vergleiches (Rörig II, Anl. IV, S. 321) sollten die Travemünder zu gewissen Zeiten auf der Strecke vom Major bis Rosenhagen nicht näher am Lande fischen, als bis zur Linie Travemünder Kirchturm-Leuchtturm. Diese Linie liegt aber vor der mecklenburgischen Küste ungefähr auf der 10-m-Tiefenlinie (Beilage 5 b). Hinter ihr, seewärts, hatte man also 6 Faden Wasser und darüber, und es ist klar, daß die Fischerei hier noch lohnte, weil sonst die ganze Bestimmung keinen Sinn haben würde.
171) Dies paßt zu der in der vorigen Anmerkung angeführten Bestimmung des Vergleichs von 1826; denn das Gewässer bis zur Linie Kirchturm-Leuchtturm sollte offenbar für die Wadenzüge freibleiben. Nach dem Niendorfer Vergleich von 1817 dürften die oldenburgischen Fischer die Niendorfer Wiek in der Regel nur bis auf 500 und 1000 Klafter (863 und 1726 m) Entfernung von der Küste mit Netzen, Angeln und Schnüren belegen, was offenbar ebenfalls mit Rücksicht auf die Wadenzüge festgesetzt wurde, Rörig I, Anl. 1, S. 63.
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burgischen Buchtanteil übergegriffen haben. Es ist einfach die Verlängerung der eigentlichen nautischen Reede, wie wir sie oben festgestellt haben, nach der See zu. Eine Lübecker Gebietshoheit auf diesem Gewässer wird aber durch die bloße Bezeichnung Reede in keiner Weise dargetan.

Beiläufig sei noch aus den Akten über den Fischereistreit erwähnt, daß der Oberappellationsgerichtsrat Hach, der früher Lübecker Wetteherr gewesen war, zu Anfang seiner Relation den Tatort bezeichnete, indem er sagte, daß die Travemünder ihre Netze "ausserhalb der Trave zwischen der Rhede und dem Mecklenb. Ufer" ausgestellt hätten. Auch hieraus geht hervor, daß man die Travemünder Bucht nicht "Trave" nannte, wie Rörig es behauptet. "Außerhalb der Trave" bedeutet hier: in der See.

Zu besprechen bleiben noch zwei von Rörig benutzte Quellen, die in den Zusammenhang dieses Fischereistreites gehören, nämlich die Eingabe der Schlutuper Fischer vom November 1825 und die Bemerkungen des Navigationslehrers Sahn zu der Karte, die er 1823 über das strittige Fischereigebiet angefertigt hatte 172 ).

In der Eingabe von 1825 heißt es, daß man es für nötig halte, genau zu bestimmen, wo die sogenannte Wendseite (der größere Teil der strittigen Fischereistrecke) beginne. Schon ein Besichtigungsprotokoll vom 26. August 173 ) teile die ganze Strecke vom Blockhause bis zur Harkenbeck in zwei Teile, "wofür die Rhede den Abschnitt macht, von ihr an nämlich bis Harkenbeck, und wieder von ihr an bis zum Blockhause". Nun lasse sich aber nicht genau bestimmen, wo die Reede angehe. Die einzige vorhandene Bestimmung hierfür sei diese: Wenn man aus Travemünde ausfahre, so gewahre man bald zur linken Hand einen hohen Baum auf dem Süseler Felde, den "Major". Sobald dieser "auf die bezeichnete Art hinter das hohe Brodtener Ufer zu stehen kömmt, so ist man, nach der allgemeinen Annahme, auf der Rhede" Dieser Umstand bestimme denn auch den Anfangspunkt für die Wendseite, die von hier bis zur Harkenbeck reiche.

Wie ist dies zu verstehen? Nach Rörig so, daß die nautische Reede an der Majorlinie begonnen habe. Diese Deutung aber kann nicht zutreffen. Denn man hätte ja dann eine haarscharfe Grenze gehabt, also auch genau gewußt, von wo an die Reede zu rechnen sei. Und das wußte man gerade nicht: es wird ja ausdrücklich gesagt, daß sich der Anfang der Reede nicht genau bestimmen lasse.


172) Rörig III, S. 80 ff., und Anlagen 1 und 3.
173) Vgl. Rörig III, S. 83.
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Dies aber kann nur so gemeint sein, daß schon ein Teil der Wasserfläche westlich von der Majorlinie, nach der Trave zu, zur Reede gehörte. Ferner steht Rörigs Auffassung in vollem Widerspruche zu dem Harmsenschen Bericht von 1828, den er durch eine unhaltbare Interpretation ausgeschaltet hat. Unmöglich konnte der Lotsenkommandeur die Reede da enden lassen, wo sie nach der allgemeinen Ansicht erst anfing. Da nun aber in der Eingabe der Schlutuper Fischer sich das Wort "Reede" offenbar auf die Außenreede mit bezieht, für diese gesamte Wasserfläche (Reede und Außenreede) aber keine Grenzen vorhanden waren, so nahm man als Fischereischeide die einzige bekannte und leicht feststellbare Reedelinie an, eben die Majorlinie, auf und vor der die Schiffe von den Lotsen verankert wurden. Befand man sich, von Travemünde kommend, auf dieser Linie, so war man bereits "auf der Rhede" und hatte schon eine Strecke der Reede hinter sich. An unseren Ermittelungen über den Ankerplatz wird durch die Eingabe der Fischer nichts geändert.

Sodann die Sahnsche Karte von 1823. Diese Karte ist verloren gegangen, doch hat sich der Begleittext dazu erhalten, den Rörig (III, Anl. 3) veröffentlicht Auf der Karte waren zwei Punkte, A und B, vermerkt, und Rörig (III, S. 84) stellt Erwägungen darüber an, wo der Punkt B gelegen habe, den Sahn als "Mitte der Rhede" bezeichnete. Nun aber sind in dem Begleittexte alle Bestimmungswinkel für die beiden Punkte angegeben, so daß man diese leicht auffinden kann. Unsere Beilagen 5 a und 5 b zeigen die Lage der Punkte auf der französischen Seekarte und der jüngsten Admiralitätskarte 174 ). Es ergibt sich daraus, daß der Punkt B nicht da liegt, wo Rörig ihn vermutet hat, nicht vor Rosenhagen und auch nicht weiter seewärts, sondern gerade weiter nach der Trave zu. Das hat aber gar nichts zu bedeuten. Denn "Mitte der Reede" kann hier nicht das heißen, was Rörig darunter versteht, nämlich: Mitte der nautischen Reede. Und zwar schon deswegen nicht, weil - wie Rörig für den Fall, daß der Punkt nach Travemünde zu gelegen habe, richtig gesehen zu haben scheint - ein solcher in der Mitte der nautischen Reede gelegener Punkt als Grenzpunkt keinen Zweck gehabt hätte. Es kommt nirgends ein Fischereibezirk bei Rörig vor, der bis zum Punkte B gereicht hätte, ganz abgesehen davon, daß dieser Punkt nicht auf


174) Diese Beilagen sind auf dem Mecklenburg-Schwerinschen Landesmessungsamte angefertigt, beide in der Größe der Originalkarten. Die Punkte sind die Zentren der kleinen Kreise; Punkt A liegt zugleich im fehlerzeigenden Dreieck.
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der Fischereistrecke Blockhaus - Harkenbeck (Punkt A), sondern nördlich davon liegt. Zwar gelangt man, wenn man die Strecke Majorlinie - Punkt B um sich selbst verlängert, auf die Höhe von Rosenhagen. Aber nirgends wiederum wird gesagt, daß die Reede oder die Außenreede durch die Majorlinie und Rosenhagen begrenzt gewesen sei. Wie Rörig mitteilt, empfahl noch 1855 die vom Lübecker Lotsendepartement herausgegebene "Nachricht für Seefahrer" sogar den nachts eintreffenden Schiffen, auf 5 bis 6 Faden zu ankern 175 ), also weit vor dem Punkte B buchteinwärts. Die Mitte dieser Reede, die wir zum Teil schon als Außenreede ansehen, würde also viel näher bei Travemünde liegen als der Punkt B. Die Außenreede aber ging sicherlich ohne Grenze in die See über. Und es dürfte sich überhaupt ein Mittelpunkt weder für die Reede noch für die Außenreede noch für beide zusammen genau haben feststellen lassen.

"Mitte der Rhede" muß sowohl in dem Sahnschen Kartentext wie in dem Wetteprotokoll vom 26. August 1825 176 ), das sich auf die Karte bezieht, bedeuten: Mitte der Travemünder Bucht. Es wird in dem Wetteprotokoll, dessen Auszüge bei Rörig im übrigen teilweise unklar sind, gesagt, daß die strittige Wasserstrecke bis zur Harkenbeck gehe und von da in der Mitte der Reede nach Travemünde (d. h. nach dem Blockhause) zurückführe. Ferner bemerkt das Protokoll, daß in der Mitte der Reede sich keine Fische aufhielten. Beide Male kann mit "Reede" nur die Bucht gemeint sein. Es war verständlich, daß man nach Abfischung der Strecke bis zur Harkenbeck mitten durch die Bucht zurückkehrte, weil hier nicht gefischt wurde, man also niemand beim Fange in die Quere kommen konnte. Dagegen ist gar nicht einzusehen, warum man gerade durch die Mitte der nautischen Reede hätte zurückfahren sollen, die als Fischereigebiet noch in Betracht kam.

Die Richtung der Rückfahrt durch die Mitte der Bucht hat nun Sahn durch den Punkt B ausdrücken wollen, den man sich mit dem Blockhause verbunden denken muß. Festzustellen ist, daß Sahn die französische Seekarte zugrunde gelegt hat 177 ). Auf ihr liegt der Punkt B anders als auf der Admiralitätskarte, weil Rosenhagen,


175) Rörig III, S. 97, Anm.
176) Ebenda S. 83 f.
177) Beweis: Er hat eine "Seecharte" benutzt und sagt, daß auf ihr die Harkenbeck verzeichnet sei; der Bachname sei aber von ihm eingetragen. Der Name fehlt in der Tat auf der französischen Karte. Ferner sagt er, daß er den Möwenstein (der auf der Seekarte nicht angegeben ist) vermerkt habe. Vgl. auch die folgende Anmerkung.
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durch das der Punkt mit bestimmt wird, auf der französischen Karte unrichtig eingetragen ist. Das hat Sahn aber nicht bemerkt 178 ). Um zu ermitteln, wie er den Punkt B gefunden hat, muß man also unsere Beilage 5 a zur Hand nehmen, die den Punkt auf der französischen Karte wiedergibt. Da lehrt schon fast der Augenschein, daß der Punkt auf der Mittellinie der Bucht liegt. sieht man nämlich die Harkenbeckmündung als Ende der Bucht an, wie es ja in Lübeck geschah, und legt von der Mündung aus eine Tangente ans Brodtener Höved, so wird durch diese das Buchtgebiet nach der See zu abgeschlossen. Wenn man dann zu der Tangente unendlich viele Parallelen quer über die Bucht von Ufer zu Ufer zieht und die Mittelpunkte der Parallelen miteinander verbindet, so ist diese Verbindungslinie, die keine gerade Linie sein würde, die Mittellinie der Travemünder Bucht. Nun aber ist der Punkt B auf der Beilage 5 a fast haargenau der Mittelpunkt einer Parallele zur Tangente Harkenbeckmündung - Brodtener Höved, Linien, die man ja auf der Beilage konstruieren kann. Die winzige, kaum wahrnehmbare Abweichung hat gar nichts zu bedeuten und erklärt sich auch leicht 179 ). Der Punkt B hat auf der Sahnschen Karte zweifellos auf der Mittellinie liegen sollen. Warum nun Sahn gerade diesen Punkt der Mittellinie angenommen hat, wird sich kaum feststellen lassen, es kommt auch nicht darauf an. Mit der nautischen Reede kann der Punkt nichts zu tun haben. Viel interessanter ist der Punkt A, den wir noch besprechen werden. -

Was erfahren wir nun aus der späteren Zeit über die nautische Reede?


178) Er berechnet nämlich die Entfernung zwischen der Harkenbeck und Rosenhagen auf etwa 400 Klafter. Das hat er an dem Klaftermaßstabe, der sich auf der französischen Karte findet, abgemessen und "etwa" hinzugefügt, weil der Lübecker Klafter kleiner war als die französische Toise. Tatsächlich beträgt die Entfernung aber mehr als 400 französische Klafter. Sahn hat sich freilich nicht mit der Seekarte begnügt, sondern ist auch auf die Bucht hinausgefahren Dies lehrt sein Begleittext, weil darin gewisse Beobachtungen angegeben werden, die nur an Ort und Stelle zu machen sind. Er ist aber auf der Bucht, ohne es zu wissen, nicht auf den Punkt B seiner Karte gekommen, sondern auf den Punkt B der Admiralitätskarte, bei dessen Bestimmung übrigens das alte Rosenhagen berücksichtigt ist. Der Gutshof ist seither ausgebaut worden.
179) Wenn nämlich Sahn auf seiner Karte den einen Schenkel des Winkels von 59 ° nur um Haaresbreite weiter südwestlich durch Rosenhagen gezogen hat, als es auf der Beilage der Fall ist, so verschiebt sich der Punkt B um ebenso viel nach Südwesten, und dann wäre die kleine Abweichung ausgeglichen.
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Wie wir bereits erwähnt haben, wurde in der von Rörig angezogenen "Nachricht für Seefahrer" von 1855 den Schiffen, die nachts nicht eingebracht werden könnten, empfohlen, in 5 bis 6 Faden Wasser zu ankern. Selbst wenn die Kapitäne sich damals nach dem großen preußisch-dänischen oder dem englischen Faden richteten, so hatten sie bei 6 Faden 11,30 oder 10,97 m Tiefe. Damit kommt man immer noch nicht auf die Höhe von Rosenhagen, wo ja auch - laut dem Segelhandbuche von 1878 - der Ankergrund weniger gut ist 180 ). In § 4 der Lübeckischen Hafen- und Revier-Ordnungen von 1893 und 1904 181 ) heißt es, daß Schiffe bei heftigem Sturm, wenn ein gewisses Zeichen an der Signalstange der Windbake gegeben werde, nicht auf den Travemünder Hafen zusteuern dürften, sondern "auf der Rhede in 10 bis 12 Meter (5 bis 6 Faden) Wassertiefe ankern oder in See halten" müßten. Hier findet sich also zuerst der Faden auf 2 m berechnet, eine Abrundung, die aus der Zeit des Überganges zum Metermaße herrührt und dem großen preußisch-dänischen Faden (1,883 m) einigermaßen nahe kommt 182 ). Im übrigen aber handelt es sich hier ja nur um ein vorläufiges Ankern, und die Angabe der Ankertiefe von 5 bis 6 Faden bedeutet, ebenso wie in der "Nachricht" von 1855, nur einen Ratschlag, läßt aber keinen Schluß auf eine Gebietshoheit über die betreffende Wasserfläche zu. Sonst müßte man ja auch aus der Anweisung: "oder in See halten" denselben Schluß in Hinsicht auf das offene Meer ziehen dürfen. Reeden finden sich vor den Häfen vieler Städte, ohne daß diese je das Eigentum an dem Reedegewässer hätten beanspruchen können.

In dem Segelhandbuche für die Ostsee von 1878 wird gesagt, daß der gute Ankergrund (Schlick und Ton), der sich vor Travemünde bei 17 m Tiefe finde, in der Nähe der Ansegelungstonnen bei 10 und 12 m Tiefe wieder vorherrschend werde. Hier sei die Reede für Schiffe, die leichtern wollten 183 ). Allerdings lagen damals die Ansegelungstonnen von den 10 - 12-m-Tiefen noch weit ab; die Admiralitätskarte von 1873 verzeichnet die äußersten


180) Vgl. oben Anm. 146.
181) Gedruckt in der Sammlung der Lübeckischen Gesetze und Verordnungen, Jahrgänge 1893 und 1904. Vgl. Rörig III, S. 97 Anm. Mit "Hafen" sind die Häfen von Travemünde und Lübeck gemeint, deren Grenzen in § 1 angegeben werden, nicht die Reede. Der Travemünder Hafen reicht vom Norderbollwerk flußaufwärts bis zur Siechenbucht. Das Revier ist die Flußstrecke zwischen beiden Häfen.
182) Vgl. oben S. 130.
183) Vgl. Rörig III, S. 96 f., Anm. 65.
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Tonnen seewärts, die auch in dem Segelhandbuche erwähnt werden, gar nicht weit hinter der 6-m-Tiefenlinie. Auch findet sich Schlick und Ton noch in der inneren Bucht 184 ). Bedenkt man weiter, daß auf der Karte von 1873 ein Anker noch binnen der Majorlinie (unmittelbar davor) liegt, der offenbar die Reede für Kauffahrer bezeichnet, so kann man die Stelle in dem Handbuche nicht dahin verstehen, daß mit der Wiederkehr des guten Ankergrundes zugleich die eigentliche Handelsreede beginnen sollte, deren Örtlichkeit vielmehr nicht genauer angegeben wird. Diese Reede, wohin die Schiffe von den Lotsen gesteuert wurden und wo man leichterte, muß nach der Admiralitätskarte immer noch da gelegen haben, wo sie zur Zeit des Lotsenkommandeurs Harmsen gewesen war. Unseres Wissens wird noch heute von den Travemünder Fischern die Wasserfläche zwischen dem Flußauslaufe und den letzten Fahrwassertonnen als ein Gebiet "binnen de Reide" bezeichnet. Diese Tonnen sind etwa 200 m vor der 10-m-Wasserlinie verankert und haben sich früher noch weiter buchteinwärts befunden 185 ).

Die Reede für große Kriegsschiffe übrigens, die bei 17 m Tiefe gegenüber der Harkenbeck liegt, kann ganz unberücksichtigt bleiben 186 ). Auf der neuesten Admiralitätskarte findet sich der Anker, der diese Reede angibt, noch jenseit der Peillinie Gömnitzer Turm - Pohnsdorfer Mühle 187 ). Auch Rörig (III, S. 99) bemerkt, daß die Reede für große Schiffe außerhalb der Linie liege.

Mißverständlich ist es, wenn Rörig (III, S. 129) sagt, daß nach § 3 der Hafenordnung von 1904 auf der Reede "die Verpflichtung zur Benutzung eines im Staatsdienste angestellten Lotsen" bestehe. Denn diese Verpflichtung, die viele Ausnahmen gelten läßt, besteht "für die Einfahrt von See in den Trave-


184) Oben Anm. 145.
185) Auf den Karten, die den Arbeiten Rehders und Friedrichs aus den Jahren 1898 und 1901 (oben S. 150 f.) beigegeben sind, liegen sie bei 7 oder 8 m Tiefe.
186) Auf der Admiralitätskarte von 1873 liegt der Anker bei 15 m. Dicht dabei ist das Wasser nach der neuesten Admiralitätskarte schon 17 m tief. Übrigens ist uns mitgeteilt worden, daß auch Kriegsschiffe noch in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts ungefähr die 10-m-Tiefe zum Ankern aufgesucht haben.
187) Beilage 5 b. Für Rörig (III, S. 100, Anm. 68) wäre "für alle Fragen, welche mit der Schiffahrt zusammenhängen, die Reede auch außerhalb der Linie Harkenbeck - Gömnitzer Turm ebenso gut Lübecker Hoheitsgebiet" als "die Reede innerhalb dieser Grenze". Dann könnte Lübeck wirklich nichts Besseres tun, als immer weiter draußen Schiffe ankern zu lassen, um so sein Hoheitsgebiet beliebig zu vergrößern.
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münder Hafen und für die Ausfahrt seewärts aus ihm sowie für die Flußfahrt zwischen Travemünde und Lübeck". Das ist selbstverständlich ein Unterschied. Schließlich erwähnt Rörig (III, S. 130), daß das Lübecker Gesetz betreffend das Lotsenwesen von 1909 dem Lotsenkommandeur die Aufsicht über alle staatlichen Anlagen 188 ) auch auf der Reede (außerdem in Travemünde und auf einem Teile der Trave) übertrage. Wir müssen fragen, was für Anlagen hier denn gemeint sind. Es kann sich doch nur um die Betonnung handeln. Die Tonnen aber liegen nicht im mecklenburgischen Buchtgewässer, abgesehen von der neuerdings von Lübeck zur Bezeichnung seiner neuen Grenze ausgelegten Fischereitonne vor der Harkenbeck.

Ganz irrtümlich würde die Vorstellung sein, daß Mecklenburg, indem es auf seinen Buchtanteil nicht verzichten will, gewissermaßen an den Lebensnerv der Lübecker Schiffahrt rühre. Wer hat denn die Travemünder Lotsen mitsamt ihrer Dienstflagge gehindert zu einer Zeit, in der Lübeck selber die völkerrechtlichen Regeln als maßgebend für die Bestimmung des Hoheitsrechtes in der Bucht anerkannte? Keinesfalls kann denn auch das Lotsenwesen als Beweis für Gebietshoheit über einen Teil der See ins Feld geführt werden; es hat einen ganz anderen rechtlichen Ausgangspunkt. Sonst müßte z. B. auch die Stadt Rostock bis vor kurzem einen Teil des Meeres besessen haben, überdies spielt sich die Tätigkeit der Travemünder Lotsen im Fahrwasser ab, das von Mecklenburg gar nicht beansprucht wird. Auch möchten wir glauben, daß das Lübecker Lotsenwesen nebst dem Fahrwasser früher oder später vom Reiche übernommen werden wird, wie es bei anderen deutschen Hafenstädten heute schon der Fall ist.

Eine Reede im vormaligen Sinne gibt es auf der Travemünder Bucht nicht mehr. Das Leichtern gehört der Vergangenheit an, seit moderne Dampfbagger dafür gesorgt haben, daß große Schiffe bis Lübeck fahren können. Würde man die Trave, Plate und innere Bucht wieder versanden lassen, so wäre es mit der Lübecker Schiffahrt ohnehin vorbei. Wenn heute ein Schiff ausnahmsweise und aus besonderen Gründen bei 10 bis 12 m Tiefe vor Anker geht, so ist damit nicht gesagt, daß es sich im mecklenburgischen Gewässer aufhält, denn diese Tiefen finden sich ja auch im Lübecker Buchtanteil. Sucht es sich aber das mecklenburgische Gebiet aus, von dem hier nur eine kleine Ecke in Betracht käme, so hindert niemand es daran, und niemand stört es hier.


188) Nicht Anstalten, wie es bei Rörig heißt.
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C. Die Peilliniengrenze.

Der einzige angebliche Beweis, den Rörig für die angebliche Seegrenze der Reede, die Peillinie Gömnitzer Berg - Rohnsdorfer Mühle in seinem früheren Gutachten angeführt hatte, ist weggefallen. Rörig (III, 77) zieht ihn selber zurück. Damit ist eigentlich die ganze Frage erledigt. Was Rörig neuerdings vorbringt, zeigt nur, daß die Peillinie eine moderne nautische Linie ist. Dies aber wird von niemand bestritten. Sind denn nautische Linien gleichbedeutend mit Grenzen? Mit demselben Rechte kann man jede beliebige andere Linie auch für eine Gebietsscheide ausgeben.

Eine festgelegte "lineare Grenze", sagt Rörig, habe man nicht gehabt, es sei aber neuerdings der Übergang dazu "notwendig geworden" 189 ). Und da habe er denn "als Grundlage der seewärtigen Abgrenzung des Fischereibezirkes III" den Umfang der Reede so vorgeschlagen, "wie er durch die Jahrhunderte konstant gewesen" sei. Wir erwidern, daß sich diese Beständigkeit durch Jahrhunderte selbst dann keineswegs behaupten ließe, wenn der Bericht von 1828 als Quelle nicht ausgeschieden wäre.

Für die Lotsen und Seefahrer, meint Rörig, hätten Peillinie und Steinrifftonne genügt, um das Ende der Reede zu erkennen. Aber 1828 war die Reede für die Lotsen an der Majorlinie zu Ende. Auch ist ja die Steinrifftonne erst 1915 im Verlauf der Peillinie verankert worden, während sie vorher viel weiter buchteinwärts lag, ungefähr 1 km diesseit der Peillinie, zwischen dieser und dem Brodtener Höved 190 ). Und wenn die Peillinie auf 8,5 m Tiefe "frei vom Steinriff führt" 191 ), so hat das ja mit der Reede gar nichts zu tun, sondern gilt für die Fahrt über das Riff, wohl auch erst seit einer Zeit, in der man mit sehr tiefgehenden Schiffen rechnete. Ganz irreführend ist es übrigens, daß Rörig sagt, das Segelhandbuch von 1878 bringe "mit großem Fettdruck den Gömnitzer Berg als Überschrift eines besonderen Abschnitts", denn den Fettdruck findet man in dem ganzen Werke überall, oft ein paarmal auf der Seite, zur besseren Übersicht, wenn eine Reede, ein Riff, ein Leuchtturm usw. besprochen wird. Dabei ist die Peillinie auch heute nicht einmal eine Reedegrenze im rein nautischen Sinne. Für große Schiffe liegt ja der Ankergrund nach Rörig noch weiter seewärts, und es "gilt ein


189) Rörig III, S. 137 f.
190) Vgl. Rörig III, S. 99.
191) Ebenda S. 98.
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Schiff nach dem Sprachgebrauch der Lotsen jetzt bereits als auf der Reede befindlich, wenn es von der Steinrifftonne aus gerechnet hinter dem 54. Breitengrad liegt" 192 ). Danach können sich Schiffe 3 km jenseit der Harkenbeck befinden und dennoch auf der Reede sein. Reedelinien sind eben keine Hoheitsgrenzen. Für Rörig aber ist überall da, wo ein Travemünder Lotse steuert, Lübecker Gebiet. Seine Bemerkungen auf S. 99 f. lassen beinahe darauf schließen, daß er am liebsten den 54. Breitengrad als Reedegrenze annehmen würde.

Wie wir in unserem vorigen Gutachten nachgewiesen haben, ist die Peillinie Gömnitzer Berg - Pohnsdorfer Mühle nicht "uralt", denn die Mühle war 1778 "neuerbaut" 193 ). Damit ist auch einer bloßen Vermutung, daß diese Linie eine Grenze gewesen sein könne, aller Boden entzogen. Aber Rörig weiß sich zu helfen. Er ersetzt die Mühle einfach durch deren "Erhöhung" 194 ). Willkürlicher kann man gar nicht verfahren. Die Peillinie treffe die mecklenburgische Küste "ungefähr" bei der Harkenbeck. So sei es "nach den Angaben der Quelle über die seewärtige Ausdehnung der Reede bereits im 16. Jahrhundert" gewesen 195 ). Wir bitten, uns diese wichtige, bisher völlig unbekannte Quelle zu nennen.

Der "Major" auf dem Gömnitzer Berge kann für sich allein, ohne die durch die Mühle bestimmte Richtung, schon gar keine Rolle mehr spielen. Denn man kann unmöglich behaupten, daß er auf die Harkenbeckmündung zugeführt habe; mit jedem anderen Punkt hätte er sich genau so gut verbinden lassen.

Nach Rörigs Erachten würde der Gömnitzer Berg "zweifellos" schon auf Waghenaers Karte im Spiegel der Seefahrt "als Profil aufgezeichnet" sein, "wenn es nicht ein unglücklicher Zufall wollte", daß die holsteinische Küste von Travemünde an nur angedeutet sei 196 ). Aber in Waghenaers "Thresoor der Seefahrt" ist ja diese Küste nicht bloß angedeutet, wie unsere Beilage 2 ergibt. Außer-


192) Ebenda S. 99.
193) Archiv II, S. 125.
194) Rörig III, Anm. 58 (S. 93).
195) Rörig III, S. 133.
196) Rörig III, Anm. 85, S. 92 f. Was bezweckt eigentlich diese lange Anmerkung? Sie kann nur verwirren. Da wird umständlich auseinandergesetzt, daß die Schiffahrt sich von jeher nach Landmarken, auch nach Deckpeilungen gerichtet habe. Wer hat das bestritten? Landmarken finden sich in allen Seekartenwerken in großer Menge, auch sind Peillinien über zwei oder mehr Punkte oft durch Striche angedeutet. "Für den speziellen Fall" aber ergibt sich daraus gar nichts, weil der "Major" nirgends verzeichnet ist.
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dem enthält dieses Werk sogar Küstenprofile der Lübecker Bucht (Beilage 2 am Kopf), und hier sieht man die mecklenburgische Küste von Wismar an, die holsteinische vom "Oosthoeck" 197 ) an, der Gömnitzer Berg aber und der Major sind nicht vermerkt.

Ohne den "Major" die alte Eiche oder Buche, die ja die eigentliche Landmarke war, hätte die Schiffahrt von dem Gömnitzer Berge schwerlich Nutzen haben können. Das zeigt sich auch darin, daß Lübeck nach dem Umsturz des Baumes ein anderes Zeichen errichtet wissen wollte. Wir haben aber weder den Berg noch den Major auf einer älteren Seekarte gefunden.

Auch die französische Seekarte gibt ihn ja nicht an. Nach Rörig (III, S.86) deswegen nicht, weil er 1815 schon umgefallen und der neue Turm noch nicht erbaut gewesen sei. Aber die Karte ist eigentlich gar nicht von 1815. Sie ist 1811 angefertigt worden, dann hat man sie mit nach Frankreich genommen und 1815 veröffentlicht 198 ). Nun rechnet Rörig mit der Möglichkeit, daß "auf dem Entwurf von 1811 der damals vielleicht noch stehende ,Major' eingetragen, 1815 aber, wo er sicher nicht mehr stand, beseitigt worden" sei 199 ). Warum jedoch soll es sich um einen bloßen Entwurf von 1811 handeln? Sicher ist überdies, daß der "Major" nicht nur 1811 noch Stand, sondern auch noch 1815; denn in diesem Jahre ist er erst umgefallen 200 ).

Ganz unmöglich ist Rörigs weitere Erwägung, daß man nun zwar wenigstens den Gömnitzer Berg auf der Karte habe anmerken können, daß aber dessen Weglassung "vielleicht einen rein äußer-


197) Wohl Dahmeshöved. Hoek = Ecke.
198) Die Karte ist betitelt: Plan de la baie de Lübeck, levé par Beautemps-Beaupré, hydrographe de la marine, membre de l'institut de France, en 1811. Publié par ordre du roi . . . . au dépôt général de la marine, en 1815.
199) Rörig III, S. 87, Anm. 51.
200) Das Oldenburgische Landesarchiv hat uns freundlicherweise die Akten über die Errichtung des Gömnitzer Turmes zugeschickt. Sie werden eröffnet durch ein Promemoria des oldenburgischen Konsuls von Schlözer in Lübeck vom 22. September 1826, worin auf Ersuchen des Lübecker Senates der Turmbau angeregt wurde. Dieses Promemoria beginnt: "Auf der Spitze des Gömnitzer Berges . . hat bis zum Jahre 1815, da sie umgestürzt ist, eine sehr hohe, vielleicht tausendjährige Eiche gestanden . ." In der Verfügung, die der Herzog Peter Friedrich Ludwig daraufhin am 27. September 1826 an die Eutiner Regierung erließ, heißt es: "statt der im Jahre 1815 umgestürzten verkrüppelten Buche". Wenn übrigens Rörig sein Material noch einmal durchgesehen hätte, so hätte er aus dem Auszuge, den das Staatsarchiv in Lübeck 1922 vom Oldenburgischen Landesarchiv aus dieser Verfügung des Herzogs erhalten hat, entnehmen können, daß der Baum 1815 umfiel.
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lichen Grund" habe, weil er "ganz an den Rand der Karte gerückt" worden wäre. Um sich vom Gegenteile zu überzeugen, genügt schon ein Blick auf die Admiralitätskarte, die in nicht viel größerem Maßstabe angefertigt ist. Außerdem kann man den Berg auf der französischen Karte mit Leichtigkeit bestimmen, und es ist auch an sich schon ganz unwahrscheinlich, daß man ein wichtiges Seezeichen aus äußerlichem Grunde hätte weglassen sollen.

Durchaus irrtümlich ist ferner Rörigs Meinung, daß der Berg "indirekt aufgenommen" sei, "insofern als der auf der Karte von 1815 stehenden Pohnsdorfer Mühle eine selbständige Bedeutung als Landmarke nicht zukommt, sondern nur in Verbindung mit dem Berge". Denn auf der Seekarte der Neustädter (Lübecker) Bucht, die der dänische Marineleutnant Schultz 1860 vermessen hat, findet sich eine auf die Mühle gerichtete Peillinie: Rohnsd. M. in einer Linie mit der Mitte von "Gule Klint" (gelbes Steilufer). Und diese Linie wird auch am Rande der Admiralitätskarte von 1873 durch ein Küstenprofil bezeichnet ("Die Pohnsdorfer Mühle über dem gelben Uferabhang"). Mit dem Gömnitzer Turme hat das gar nichts zu tun. Die Linie verläuft in vollkommen anderer Richtung und gilt anscheinend für die Fahrt nach Neustadt von Osten her. Also hatte die Pohnsdorfer Mühle als Seezeichen durchaus ihre "selbständige Bedeutung". Auf einer dänischen Seekarte, "Kaart over Belterne og Sundet", von 1799 201 ) wird sie noch nicht angegeben, während die gleichnamige Karte im dänischen Seeatlas (1818) sie bereits zeigt 202 ). Die Peillinie Gömnitzer Berg - Pohnsdorfer Mühle aber ist zweifellos erst aufgekommen, seit sich der Turm auf dem Berge erhob.

An sich bestände ja der Schimmer einer Möglichkeit, daß der "Major" 1815 umfiel, bevor die ersten Abzüge von der französischen Karte gemacht wurden. Daß aber das französische Marineamt sich vor der Veröffentlichung der Karte überhaupt noch einmal mit Lübeck in Verbindung gesetzt hat, halten wir schon im Hinblick auf die ganzen Zeitverhältnisse für völlig ausgeschlossen. Unsere Ansicht jedenfalls, daß der "Major" nie auf der Karte verzeichnet gewesen ist, wird dadurch bestärkt, daß er sich auch auf den früheren Seekarten nicht findet, überdies hätte zunächst schwerlich ein Grund bestanden, ihn wieder zu löschen. Denn es


201) Exemplar der Landesbibliothek in Schwerin.
202) Ohne Namen, doch kann nur die Pohnsdorfer Mühle gemeint sein.
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muß noch über zehn Jahre später als 1815 etwas von dem Baume vorhanden gewesen sein, wonach man sich richten konnte. 1825 (November) erwähnten die Schlutuper Fischer ihn noch, und zwar in einer Weise, die gar keinen Zweifel darüber aufkommen läßt, das er als Merkzeichen gebraucht wurde 203 ). Ebenso wird in dem Fischereivergleich vom 7, Februar 1826 gesagt: "Die Strecke vom Blockhause an so weit hinaus, bis der Major (ein Baum auf dem Berg zu Gömnitz in Holstein) vor das Brodtener Ufer kommt" 204 ). Ein Baum, der "umstürzt", verschwindet ja noch nicht, vielleicht war nur die Krone oder ein Teil davon heruntergebrochen. Spätestens im März 1827 aber war von dem "Major" nichts mehr übrig 205 ). Wahrscheinlich hat der Hufner Mirau, zu dessen Besitztum der Gömnitzer Berg gehörte, 1826 die Reste des Baumes beseitigt. Dies wird das Jahr sein, in dem der Lübecker Senat für die Errichtung des Turmes eintrat 206 ), den dann der Herzog von Oldenburg 1828 bauen ließ.

Nach allem, was wir angeführt haben, können wir den "Major" nicht für ein altes Seezeichen von allgemeiner Bedeutung halten. Sein Zweck als Landmarke wird sich auf die Lübecker Reede beschränkt haben, weil ja die Majorlinie vor dem Brodtener Ufer eine Reedelinie war. In der von Rörig angeführten Eingabe der Lotsenherren an den Senat, worin die Erbauung eines Turmes als Ersatz für den "Major" verlangt wurde, dürften die Farben zu dick aufgetragen sein. Dies hat sich dann auch in dem Schreiben ausgewirkt, das der Konsul von Schlözer auf Ersuchen der "mit dem Lotsenwesen beauftragten" Senatoren an den Herzog von Oldenburg richtete. Doch heißt es hier, daß es sich um einen Gegenstand handele, "der für die Sicherheit der


203) Vgl. die Eingabe bei Rörig III, Anlage 1, S. 144.
204) Rörig II, Anlage IV, S. 320.
205) In einem Bericht der Eutiner Regierung an den Herzog von Oldenburg vom 13. März 1827 ist von einer Lokalbesichtigung die Rede, wobei der Platz erwähnt wird, "wo ehemals der Baum, welcher den Seefahrern in der Ostsee zum Zeichen diente, gestanden haben soll".
206) Die Eingabe der Lotsenherren an den Senat wäre nach Rörig III, S. 85, allerdings vom 24. Februar 1825, aber diese Jahreszahl beruht wohl auf einem Versehen. Wenigstens ist das Promemoria des Konsuls von Schlözer, dessen Vermittlung sich der Senat bediente, vom 22. September 1826, vgl. oben Anm. 200. Auch das Jahr der Erbauung des Turmes bei Rörig (III, S. 86) stimmt nicht: es muß statt 1826 heißen: 1828.
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Rhede von großer Wichtigkeit" sei, Lübeck erbot sich sogar, erforderlichen Falles die Kosten des Turmes zu bestreiten 207 ).

Aber auch für die Lübecker Reede ist der Major gewiß kein "uraltes" Merkmal gewesen. In Waghenaers Tagen, als das Brodtener Ufer noch etwa 400 m weiter nach Osten vorragte, konnte man den Baum von der nautischen Reede aus gar nichts sehen. Im übrigen hat die Frage, seit wann der "Major" als Landmarke diente, für den vorliegenden Streit längst alle Bedeutung verloren. Es kommt ja nicht darauf an, das Alter dieser Landmarke zu bestimmen, sondern Rörig soll feststellen, daß sie in Verbindung mit der Harkenbeckmündung eine Grenze gewesen sei. Hierfür hat er nicht das Geringste vorgebracht.

Wohl aber läßt sich nachweisen, daß es eine solche Grenze überhaupt nicht gegeben haben kann. Auf der Karte des Navigationslehrers Sahn von 1823 nämlich war die Fischereistrecke bis zur Harkenbeck vermerkt 208 ). Der Punkt A auf der Karte bezeichnete das Ende dieser Strecke nach der See zu. Wenn nun die Lübecker Buchtfischerei, wie Rörig annimmt, auf Gebietshoheit beruht hätte und die Grenze dieser Hoheit durch die Peillinie Gömnitzer Berg - Pohnsdorfer Mühle oder wenigstens durch


207) Wenn in der Eingabe der Lotsenherren (Rörig III, S.85 f.) zu Anfang gesagt wird, daß der Major "allen Seefahrern bekannt und für sie ein sehr nützlicher Wegweiser war", so könnte das doch höchstens für Menschengedenken gelten. Dann aber heißt es, daß der Baum "von der Travemünder Bucht ab" in einer Entfernung von 4 - 5 Meilen (tatsächlich sind es noch nicht 3) zu erkennen gewesen sei. Und die Bemerkung zum Schlusse weist ja nur auf den Vorteil hin, den man sich für die Zukunft von dem Turm versprach: "Der Nutzen eines solchen Wahrzeichens erstreckt sich übrigens nicht nur auf Travemünde, sondern noch mehrere Meilen jenseits Neustadt, und selbst an der mecklenburgischen Küste wird es von den Seefahrenden erblickt werden können". In dem Promemoria Schlözers (vgl. oben Anm. 200) hat dies folgenden Niederschlag gefunden: Auf der Spitze des Gömnitzer Berges habe bis 1815 eine sehr hohe, vielleicht tausendjährige Eiche gestanden, "die allen Seefahrern unter dem Nahmen Major bekannt und ihnen ein sehr nützlicher Wegweiser war, indem man sie nicht nur auf mehrere Meilen von der holsteinischen, sondern auch von der Mecklenburgischen Küste erblicken konnte". Der zum Schlusse von Schlözer formulierte Antrag lautet: "daß auf der erwähnten Bergspitze ein Signal nach der gemachten Angabe und zwar erforderlichen Falls auf Kosten der Stadt Lübeck zum Nutzen der gesammten Schiffahrt aufgerichtet werden dürfe" Auch die Bemerkung in dem Bericht der Eutiner Regierung von 1827 (oben Anm. 205) geht ja nur auf die Lübecker Angaben zurück.
208) Vgl. Rörig III, S. 83 und Anl. 3.
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eine Linie Gömnitzer Berg - Harkenbeckmündung bestimmt worden wäre, so müßte der Punkt A selbstverständlich auf einer dieser Linien gelegen haben. Er lag aber, wie unsere Beilage 5 b ergibt, Hunderte von Metern hinter beiden 209 ). Sahn hat ihn einfach gegenüber der Harkenbeckmündung angenommen. Unsere Beilage beweist, daß der Punkt in gänzlich anderer Richtung zur Bachmündung liegt als die beiden genannten Linien. Und wenn man die Strecke Harkenbeckmündung - Punkt A seewärts verlängert, so berührt sie - auf der Admiralitätskarte sowohl wie auf der französischen - die holsteinische Küste in der Nähe des Pelzerhakens, ungefähr 4 1/2 km von der Stelle, wo die Peillinie Gömnitzer Turm - Pohnsdorfer Mühle die holsteinische Küste trifft 210 ). Diese Entfernung ist etwa so groß wie die Strecke von der Travemündung bis zur Harkenbeck.

Damit ist unumstößlich nachgewiesen, daß es weder die Peilliniengrenze noch die Grenze Harkenbeckmündung - Gömnitzer Berg gegeben hat.


Über die übrigen Grenzen, die Rörig für seine "Reede im weiteren Sinne" annimmt, hat er neues Material nicht vorgebracht 211 ). Daß der eine Landgrenzpunkt, die Harkenbeckmündung, nur eine rein praktische Nutzungsgrenze für die Lübecker Buchtfischerei gewesen ist, haben wir in unserem


209) Den Verlauf der Linie Gömnitzer Turm-Harkenbeckmündung kann man sich ja leicht vorstellen. Sie würde auf der Beilage 5 b 100 m östlich von der Peillinie an dem Punkte vorübergehen. Übrigens trifft die Peillinie die mecklenburgische Küste nach unserer an Ort und Stelle vorgenommenen Ermittelung noch weiter westlich, als es auf der Admiralitätskarte der Fall ist (vgl. Archiv II, S. 123). Auf der französischen Seekarte würde das Bild falsch werden, weil die Küstenlinie an der Harkenbeckmündung verzeichnet ist. Wenn man die Peillinie auf dieser Karte konstruiert, so berührt sie die Küste erst hinter der Bachmündung. Trotzdem würde der Punkt A noch jenseit der Linie liegen. Maßgebend sind natürlich die tatsächlichen Verhältnisse. - Zu bemerken ist noch, daß Sahn in seinem Begleittexte insofern ein Versehen gemacht hat, als er den Winkel, dessen einer Schenkel von Punkt A aus auf den Leuchtturm gerichtet ist, auf "Süd 31grad. West" angibt. Es muß heißen: 61°. 31 Grad Stimmen nur für den Nebenwinkel des Winkels von 30°. Übrigens wären zwei Winkel für die Bestimmung des Punktes schon ausreichend.
210) Auf der französischen Karte würden es nur ungefähr 200 bis 300 m weniger sein.
211) Was er III, S. 122 aus dem Hagebuche des Bürgermeisters Brakes von 1616 anführt, bietet gar nichts Neues.
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vorigen Gutachten dargelegt 212 ). Es wird dies bestärkt durch die Angabe in dem Lübecker Wetteprotokoll von 1825, daß in der See "über die Harkenbeck hinaus es Wind und Wetter selten zuließen, ohne Lebensgefahr Netze zu setzen" 213 ).

Als zweiten Landgrenzpunkt sieht Rörig die Brodten-Niendorfer Scheide an. Wir haben nachgewiesen, daß dies unhaltbar ist 214 ). Eine Bestätigung unserer Ausführungen hierüber von 1925 liegt in folgendem: In seiner oben erwähnten Schrift über das Brodtener Ufer setzt P. Friedrich auseinander, daß die abbrechende Küste einen natürlichen Schutz dadurch verloren habe, daß die Lübecker von jeher die vorgelagerten Steine wegholten, die aus den früher abgespülten Massen stammten. Er erwähnt bei dieser Gelegenheit eine Stelle aus dem Bretlingsprotokoll Nr. 47 vom Jahre 1744, worin es heißt:

"Steine, nach die Bollwerke außer Travemünde zu fahren, weilen so wie es von vorigen Zeiten bis hero mit den Steinfuhren nach dem Bollwerke gehalten worden, der Rammeister mit ein oder zwei Kähnen oder Waadschiffen außerhalb der Reede vom Strande holen lassen . . ."

Nun ist es klar, daß mit der "Reyde" hier nicht die nautische Reede gemeint sein kann. Sie wäre als Grenzbestimmung ganz sinnlos gewesen, weil es sich von selbst verstand, daß Steine nur außerhalb dieser Reede geholt werden konnten, auf der es natürlich überhaupt keine Steine gab. Es handelt sich also in dem Protokolle um die "Reede im weiteren Sinne", die freilich etwas anderes ist, als Rörig glaubt. Denn weil die Steine "außerhalb der Reede" und dennoch vom Brodtener Strande geholt werden sollten, so kann ein Teil dieses Strandes nicht an der Reede gelegen haben. Dieser Teil ist natürlich die Nordseite bis zur Niendorfer Scheide. Die "Reede im weiteren Sinne" aber ist eben die Travemünder Bucht 215 ). Zu dem Wetteprotokoll Stimmen die von Rörig (I, S. 32) angeführten Travemünder Aussagen von 1775, wonach "seit Jahrzehnten am Brodtener Ufer und weiter bis kurz vor Niendorf im Auftrage des Lübecker Bauhofs Steine gesammelt und fortgeholt" waren.

Natürlich fällt mit dem Landgrenzpunkt an der Niendorfer Scheide und mit der Peillinie auch die Seegrenze im Nordwesten,


212) Archiv II, S. 105 f., 128, 144 ff.
213) Rörig III, S. 84.
214) Archiv II, S. 129 ff. und Nachtrag (S. 228).
215) Vgl. Archiv II, S. 134 unten.
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das Lot vom Grenzpfahl auf die Peillinie, weg. Dieses Lot ist überhaupt ganz willkürlich und, wie Rörig jetzt mitteilt (III, S. 140), auf Anraten des Lotsenkommandeurs gezogen worden, der in dem katholischen Kinderheim ein passendes Merkzeichen für den Landgrenzpunkt erblickte. Auf diese Weise läßt sich eine historische Grenze nicht gut begründen. Das Kinderheim ist übrigens auf der berichtigten Seekarte bereits verzeichnet. -

Zurückzuweisen ist noch eine Behauptung in dem jüngsten Schriftsatze des Lübecker Senates an den Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich vom 29. Juni 1926 Der Senat sucht nämlich den Umstand, daß die Grenze der Lübecker Reede nach Nordwesten so weit seewärts verlaufe, damit zu erklären, daß das Brodtener Ufer in früheren Jahrhunderten sehr viel weiter in das Meer vorgeragt habe. Es seien auch gelegentlich auf dem Steinriff weit draußen Dachziegel alter Form mit den Fischnetzen heraufgezogen worden. Wahrscheinlich wird angenommen, daß dort, wohin diese Dachziegel sich durch irgendeinen Zufall, z. B. infolge der Kenterung eines mit Ziegeln beladenen Schiffes, verirrt haben, vormals Häuser standen. so etwas kann doch gar nicht ernsthaft vorgebracht werden. Denn einmal hat das Brodtener Ufer Lübeck vor 1804 überhaupt nicht gehört, und sodann sind seit der Zeit, in der dieses Ufer bis dahin reichte, wo heute die Linie Gömnitzer Turm-Pohnsdorfer Mühle daran vorüberläuft, mindestens zweitausend Jahre verflossen.


Wir schließen unsere Ausführungen über Reedelage und Reedegrenze mit folgender Feststellung:

Die alte nautische Reede, wie sie zur Zeit des Fischreusenstreites bestand, hat nahe bei der Travemündung gelegen, dort, wo wir sie auf der Kartenskizze unseres vorigen Gutachtens eingezeichnet haben. Und noch im 19. Jahrhundert hat die eigentliche Reede, soweit die Lotsen sie rechneten, an der Majorlinie geendet. Wenn außerdem in neuerer Zeit Schiffe des Nachts oder während eines die Einfahrt in die Trave verhindernden Sturmes ohne Lotsenhilfe vorläufig auf 5 bis 6 Faden oder 10 bis 12 m Wasser Anker warfen oder werfen, so ist das völlig nebensächlich, berührt auch höchstens einen verschwindenden Teil des mecklenburgischen Buchtgewässers, der aber deswegen nicht lübeckisch geworden ist.

Reedegrenzen im Rörigschen Sinne hat man nie gekannt. Es werden denn auch in den Lübecker Hafen- und Revier-Ordnungen von 1893 und 1904, § 1, zwar die Grenzen der Häfen von Trave-

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münde und Lübeck sowie der dazwischen gelegenen Flußstrecke, des Reviers, genannt, aber keine Reedegrenzen. Nach Rörig hätte es nun schon dreierlei Reeden gegeben: die nautische Reede, die "Reede im weiteren Sinne" und die Reede im Sinne von Travemünder Bucht 215a ). An dieses Dreierlei kann niemand glauben. Sondern es gab eine nautische Reede, und von ihr ging der Name als geographische Bezeichnung auf die Bucht über.


Nachwort.

Den weiteren Inhalt des neuen Rörigschen Gutachtens können wir vorläufig nicht mehr berücksichtigen. Auf eines aber ist noch einzugehen. Wir haben im März 1925 vom Lübecker Staatsarchiv Material über den Schiffsunfall bei Rosenhagen im Jahre 1660 erhalten, den Rörig (II, S. 266f.) behandelt hatte. Eine Bearbeitung dieses Materials vermißte Rörig in dem Torso unseres vorigen Gutachtens 216 ), der ihm im Frühling 1925 zugänglich wurde. Er behauptete daraufhin in seiner Entgegnung vom 6. Juli 1925, wir hätten diesen Fall "einfach unterdrückt". Jedoch gehört der Fall nicht in den allgemeinen Teil unseres Archivgutachtens, der Rörig vorlag, sondern sollte in dem damals noch unfertigen zweiten Teile, der von der Travemünder Bucht im besonderen handelt, dargestellt werden. Das hätte Rörig schon aus unserer Anmerkung 68 in Archiv II schließen können 217 ). Inzwischen hat er nun das ganze Gutachten erhalten, worin wir den Fall von 1660 auf dreieinhalb


215a) Hier liegt ein Mißverständnis vor, das im Erachten leider nicht mehr berichtigt werden konnte. Rörig nimmt nicht dreierlei Reeden an, sondern meint, daß der Ausdruck "Travemünder Bucht" den er seit dem Anfange des 19. Jahrhunderts in den Quellen gefunden hat, sich auf seine "Reede in weiterem Sinne" beziehe (Rörig III, S. 132 f., 140). Das ist allerdings eine sehr willkürliche Ansicht: denn die vermeintliche Reede in weiterem Sinne soll ja weit über die Bucht hinausgereicht haben und etwa doppelt so groß gewesen sein als diese. Was die Travemünder Bucht ist, lehrt die Karte. - Entsprechend ist auch die Bemerkung oben S. 157, Z. 9 v. u. zu verbessern.
216) Vgl. oben Einleitung S. 116
217) Diese Anmerkung lautet: "Auf die nicht zutreffenden Ausführungen Rörigs über Strandungen in der Travemünder Bucht (II, S. 267 f.) gehen wir in Teil II dieses Berichtes ein." Daß nun der Fall von 1660 bei Rörig II größtenteils schon auf S. 266 behandelt wird, ist doch ganz gleichgültig. Übrigens ist aktenmäßig nachweisbar, daß wir das Material schon im März 1925 verwertet haben.
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Seiten (Archiv II, S. 108 - 111) besprochen und gezeigt haben, daß Rörig seine Quelle mißverstanden hat. Auch ist er durch v. Gierke (Anm. 230) auf die Hinfälligkeit seines Vorwurfes aufmerksam gemacht worden. Trotzdem hat er jetzt seine 1925 erhobene Behauptung ohne ein Wort der Berichtigung abdrucken lassen (III, S. 22).

Überhaupt ist Rörigs Diskussionsweise in dem neuen Gutachten sehr sonderbar, so auch die Art, wie er v. Gierkes Nachweis bekämpft, daß Rörig die Worte "bis ins Meer" in dem Reichsgerichtsurteil von 1890 ganz verkehrt ausgelegt hat. Man braucht nur v. Gierkes Ausführungen hierüber (S. 44) und die Entgegnung bei Rörig III, S, 65 f., Anm. 20, hintereinander zu lesen, um sich über den Wert einer solchen Diskussion, wie Rörig sie hier übt, klar zu werden, übrigens wirft Rörig uns auch diesmal Tendenz vor (III, S, 88), Es genügt dem gegenüber, darauf hinzuweisen, daß gerade seine eigene Quellenforschung über die Streitfrage sich in wichtigen Punkten als ungenau und irreführend herausgestellt hat.

 


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Ausschnitt aus einer Kartenskizze Tilemann Stellas (bei Akten von 1570)
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Ausschnitt der Karte 26 in Waghenaers Thresoor oft Cabinet van der Zeevaert (1592), zwischen S. 148 u. 149)
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Ausschnitt aus Blatt X der Ostseekarten von Peter Gedda, 1695.)
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Die pommersche Küste von Rixhöft bis Kolberg, nach Waghenaer, Spiegel der Seefahrt (1589), Karte 40.
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Die Punkte A und B der verlorenen Sahn'schen Karte von 1823, nach der Beschreibung bei R� III, Anl. 3, Ste. 146, bestimmt auf der französischen Seekarte der L übecker Bucht, von Beautemps-Beaupré. (1815.)
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