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2. Herzog August d. Ä. zu Braunschweig = Lüneburg.
Von
Dr. Max von Bahrfeldt.
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N ach dem Ableben des Herzogs Christoph nahm Herzog Karl zu Mecklenburg den bischöflich Ratzeburger Sitz ein und hatte ihn inne von 1592 bis zu seinem Tode am 22. Juli 1610. Obwohl er als Landesherr in Mecklenburg auf den Münzstätten Marienehe bei Rostock, Gadebusch 1 ) und Boizenburg zahlreiche Münzen prägen ließ, so hat er doch weder für sein Bistum Ratzeburg besonders gemünzt, noch auch auf seinen mecklenburgischen Münzen seine Eigenschaft als Bischof irgendwie angedeutet. Ihm folgte
Bischof von 1610-1636.
Er war geboren am 18. November 1568 und am 5. Mai 1596 zum Coadjutor des Stifts Ratzeburg gewählt worden. Im Gegensatze zu seinem jüngeren Vetter August zu Hitzacker, dem späteren Stifter der neuen Linie Wolfenbüttel, heißt er der Ältere, ohne jedoch auf den Ratzeburger Münzen sich jemals selbst so zu nennen. Nur auf dem gemeinschaftlich mit seinen Brüdern Friedrich und Georg geprägten Taler von 1636, auf einem Groschen von diesem Jahre und auf einem Teile der zur Erinnerung an seinen Tod geschlagenen Münzen findet sich die Bezeichnung Augustus senior.
Seiner Übernahme der bischöflichen Regierung stellten sich mancherlei Schwierigkeiten entgegen, die von den Herzögen Johann Albrecht zu Mecklenburg und Franz zu Sachsen=Lauenburg gemacht und erst nach allerhand Weiterungen durch Vergleich vom 29. Mai 1611 beseitigt wurden. Mit dem Ableben des Herzogs Christian zu Celle am 7. November 1633 fiel ihm die Regierung in den lüneburgischen Erblanden zu, die er dann bis zu seinem am 1. Oktober 1636 erfolgten Tode führte.
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August's Münztätigkeit zerfällt in zwei scharf getrennte Abschnitte, als Bischof von Ratzeburg und als regierender Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Die erste umfaßt die Jahre von 1617-1623, da weder vorher von 1610-1617, noch nachher von 1623-1633 von ihm geprägt worden ist, der zweite die Jahre von 1633-1636. Dieser Abschnitt zeichnet sich durch eine sehr lebhafte Münzprägung aus, die im Jahre 1634 auf der Herzmünzstätte zu Clausthal durch den Münzmeister Henning Schreiber begann und im Jahre 1636 auch zu Zellerfeld durch Henning Schlüter erfolgte 2 ). Mit dem Bistum Ratzeburg hat sie nicht das geringste zu tun, obwohl August auf den Münzen stets postulatus episcopus Ratzeburgensis genannt wird. In den Münzverzeichnissen werden beide Perioden recht oft durcheinander geworfen, insofern, als die Münzen nach 1633 häufig als bischöflich Ratzeburger aufgeführt werden und die von 1617 bis 1623 geprägten als herzoglich Braunschweig=Lüneburgische. Ferner werden die Münzen der beiden Herzöge August d. Ä. und August d. J. zuweilen verwechselt, so bei v. Saurma, Münzsammlung, Berlin 1892, Nr. 3795, Tfl. 69, Nr. 2092 und bei Seeländer, Braunschw.=Lüneburg. Münzkabinett Tfl. 94,9, ja sogar beide Personen selbst, wie im Kataloge Knyphausen II, S. 90 und bei Fiala, Katalog Cumberland 4. Bd. 1906, Teil Wolfenbüttel S. 201 Anm. 6, und zu allem kommt noch hinzu, daß gleichzeitig noch ein dritter August, der Herzog zu Sachsen=Lauenburg, seit 1619 regierte.
Wie ich im ersten Teile dieser Arbeit bei der Münzprägung des Herzogs Christoph im Jahre 1581 bereits ausgeführt habe, waren für den Niedersächsischen Kreis neben den Harzmünzstätten nur sechs Münzorte erlaubt worden, auf denen alle münzberechtigten Stände und Städte ihre Münzen prägen lassen sollten. Diese Bestimmung ist indessen niemals beachtet worden. Da die Übertreter nie ernstlich zur Verantwortung gezogen wurden und dem Verbote der Nachdruck fehlte, so wurde das böse Beispiel nachgeahmt und es entstand seit dem Ende des 16. und dem Beginne des 17. Jahrhunderts eine neue Münzstätte nach der anderen. So finden wir bis zum Kreis= und Münzprobationstage im September 1617 zu Braunschweig, dem für eine Reihe von Jahren letzten, folgende Münzstätten im Niedersächsischen
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Kreise in Betrieb genommen, von denen einige inzwischen wieder eingegangen waren:
1) des Administrators von Magdeburg, Christian Wilhelm, in Halle,
2 u. 3) des Erzbischofs von Bremen, Johann Friedrich, in Vörde und Burg auf Fehmarn,
4) des Domkapitels zu Verden dortselbst,
5 u. 6) des Kurfürsten von Cöln, Ferdinand, als Bischof von Hildesheim, in Moritzburg und Peine,
7) des Domkapitels zu Halberstadt dortselbst,
8-14) der Herzöge zu Braunschweig und Lüneburg, Friedrich Ulrich, Christian und Wilhelm, in Goslar, Zellerfeld, Clausthal, Osterode, Andreasberg, Winsen a. d. Luhe und Harburg a. d. Elbe,
15) des Bischofs August von Ratzeburg in Schönberg,
16) des Herzogs Franz zu Sachsen=Lauenburg in Lauenburg,
17-20) der Herzöge zu Mecklenburg, Adolf Friedrich und Johann Albrecht, in Gadebusch, Marienehe vor Rostock, Boizenburg und Gnoien,
21) des Herzogs Johann Adolf zu Holstein in Steinbeck bei Hamburg,
22) des Grafen Ernst zu Holstein=Schauenburg in Altona,
und endlich der Städte:
23-40) Rostock, Wismar, Lübeck, Hamburg, Lüneburg, Stade, Bremen, Braunschweig, Hildesheim, Hannover, Hameln, Göttingen, Einbeck, Northeim, Goslar, Magdeburg, Nordhausen und Mühlhausen.
Auf die Beschlüsse der zu Braunschweig vom 22.-30. September 1617 tagenden Versammlung 3 ) hatte man allgemein große Hoffnungen für die Herbeiführung gesunder Zustände im Münzwesen gesetzt, doch sollten sie sich nicht erfüllen. Im Gegenteile, es mußte jede Aussicht auf Besserung schwinden gelassen werden, nachdem auch die ausschreibenden Fürsten in einem Briefe vom 5. März 1618 an alle Stände des Kreises sich außer Stande erklärt hatten, allein hier Wandel schaffen zu können,
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wenn nicht der Kaiser von Reichswegen die Sache in die Hand nehmen würde.
Das Ausschreiben ist so bemerkenswert, daß ich es hier folgen lasse:
"Wir haben uns des jüngst zu Braunschweig gemachten Kreisbeschlusses wegen des je allzusehr zerrütteten Münzwesens seithero gar wohl erinnert, auch zu steifer und vester Observanz desselben in unsern Landen notdürftige und nützliche Anordnung gemacht, je mehr und mehr aber befunden, daß alle solche eifrige, vom löbl. Kreis gepflogene Bemühung lauter umsunst und vergebens angewendet worden, dann nicht allein mit häufiger Verfertigung und Einschiebung der kleinen ungültigen, fast nichts würdigen Münzen hin und wieder stark fortgefahren, sondern auch der Reichsthaler von Tage zu Tage gesteigert, also daß derselbige albereit bis auf 33 Silbergroschen zu Leipzig und anderer Örter eingenommen und ausgegeben wird und wie sichs ansehen läßet, möchte es bei solcher Ersteigerung noch nicht bleiben, sondern nach dem Halt und Proben der itzo landtleufigen kleinen ungültigen Münzsorten in weniger Frist noch viel höher ersteigert werden.
"Dieweil dann bei solchem Zustand und da fast an keinem Orte nützliche Ordnungen in diesem Paß wollen advertirt werden, ein lauter vergeblich Ding, die zu Braunschweig sonst reiflich bedachte Münzordnung nur dem löbl. Kreis zum Verweis zu publiciren und zu fernern Consultation künftigen zu Lüneburg anberahmten Kreistag mit schwerer Mühe und Kosten zu besuchen, sinthemal einiger ersprieslicher Effect davon garnicht zu hoffen, zumahl da auch beim löbl. Obersächs. Kreis dafür gehalten wird, daß ohne der Röm. kais. Maj. Verordnung und sämtlicher des heil. Reichs Kreise einhelligem Zuthun im Münzwesen keine einzige Beständigkeit zu hoffen, als haben wir nicht umgehen können, E. Lbdn. solchs freundlich zu wissen zu thun, und daneben anzudeuten, da wir gar für unnützlich und unnöthig halten, sowohl die zu Braunschweig bedachte Münzordnung im Namen des löbl. Kreises zu publiciren, als auch anderweit zu Lüneburg auf den sonst angestellten Kreistage zusammen zu ordnen und wegen des Münzwesens fernere Consultation anzustellen, sondern halten
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es dafür, man werde neben andern Kreisen und Ständen noch etwas zusehen müssen, ob allerhöchstgedachte J. Kais. Maj. dero fürhabendes Münzedict auf erholtes aller des heil. Reichs Kreise Bedenken endlich publiciren und eine durchstreichende gleichmäßige Münzordnung durchs ganze heil. Reich in Gang und Schwang hinwieder bringen möchten. Wollten unsers Theils einen bessern Zustand sowohl in diesem, als andern zerfallenen Punkten im heil. Reiche von Herzen wünschen, müssen es aber, weils itzo die Läufte also mitbringen, bis zur Verbesserung, die der Allerhöchste förderlichst gnädig verleihen wollte, hingestellt sein lassen."
Original an Herzog Adolph Friedrich zu Mecklenburg, Geh. u. Hauptarchiv Schwerin, Prob. Tage R 139, 2, Vol. 78.
Mit diesem Verzichte auf jede Besserung und dem Aufhören der Münzprobationstage war nun dem Münzunwesen Tür und Tor geöffnet: eine sprunghafte Verschlechterung der kleinen Münzsorten und damit eine Wertsteigerung der harten Taler ins Ungemessene, ferner die Neugründung zahlloser Münzstätten waren die unmittelbaren Folgen, die weiteren aber eine völlige Zerrüttung des Münzwesens und des Volkswohlstandes bis in den Grund. Erst mit dem Jahre 1622 trat durch die Beschlüsse des wichtigen Lüneburger Kreistages, einberufen hauptsächlich zu "heilsamer Reformation und Verbesserung des Münzwesens", eine Wendung zum Besseren ein und der Beginn zur Rückkehr zu geordneten Verhältnissen. Der Abschied vom 13. Juni 1622 bildete alsdann für annähernd fünfzig Jahre die Grundlage für die Münzverhältnisse in Nord= und Nordwestdeutschland.
Auch Bischof August von Ratzeburg war dem Zuge der Zeit gefolgt, seine Einkünfte durch Anlage einer Münzstätte aufzubessern, denn hier wie überall diente die Ausübung des Münzrechtes ausgesprochen einzig und allein diesem Zwecke. Die Zeiten, als Herzog Christoph "zu seiner Lust" Münzen geprägt hatte, waren längst vorbei!
Die Münzstätte wurde am Bischofssitze zu Schönberg errichtet, doch sind die näheren Umstände der Gründung nicht bekannt. Die Prägung begann im Jahre 1617; darauf führen die vorhandenen Münzen und die Aktennachrichten. Der Herzog präsentierte in einem Schreiben vom 23. April 1617 den Kreisräten auf dem zum Tage Ascensionis domini nach Halberstadt anberaumten, aber nicht zustande gekommenen Probationstage seinen "für das Stift Ratzeburg" angenommenen, leider nicht mit
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Namen genannten Münzmeister zur Vereidigung. Der Brief kam erst auf dem Probationstage zu Braunschweig am 30. September 1617 zur Verlesung. Inzwischen aber hatte die Prägung längst ihren Anfang genommen. Der vom Wardein Tobias Reinhardt 4 ) eingereichte Probenzettel über die bis zu diesem Tage erfolgten Ausmünzungen führt als erste Prägungen des Jahres 1617 auf:
Die durch die beiden General=Kreiswardeine Jobst Brauns und Andreas Lafferds auf dem Probationstage am 26. September 1617 vorgenommene Feingehaltsprüfung ergab
für die | Goldgulden | 18 | Karat | 6 | Grän, |
" " | Reichstaler | 14 | Lot | 4 | " |
" " | Doppelschillinge | 7 | " | 9 | " |
alle drei Münzsorten wurden also probemäßig befunden.
Die Akten des erwähnten Braunschweiger Probationstages ergeben noch weitere Nachrichten. Ich lasse Punkt 7 und 15 des Abschiedes vom 30. September hier folgen, weil auf sie bei der Schönberger Münzprägung Bezug genommen wird:
"7. Weiln am Tage, daß jetzo der kleinen Münzsorten eine große Menge vorhanden, so haben sich Fürsten und Stände einmütig verglichen, daß von nun an in diesem löbl. Kreise das Münzen der kleinen Sorten, als Silbergroschen, einfache und dubbelde Schilling, vielweniger 4 Schillinge oder 3 Silber=
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groschenstücke, einfache und dobbelde Schreckenberger, die ohne das verboten, und alle andere kleine Müntzsorten auf eine Zeit genzlich und durchaus solle eingestellet werden, bis solange Fürsten und Stände für notig erachten werden, die Verfertigung kleiner Münzsorten hinwieder zu verstatten und nachzulassen.
"Dieweil aber etzliche Münzmeister hiebei angezeigt, daß sie albereit etzliche Werk in der Arbeit und auf der Schmiede, und gebeten, zu vergonstigen, daß sie solche ausfertigen mochten, als ist solches, jedoch der itzigen hierin gefaßten Ordnungen gemeß, imgleichen daß zu Verhütung des Auswippens die Reckebank gebraucht, wie auch endlich derogestalt nachgelassen, daß gleichwol kein Unterschleif gebrauchet, oder mehr dann albereit auf der Schmiede an kleinen Sorten solle gemünzet werden. Derentwegen diejenigen Münzmeister, so noch ungefertiget Werk in der Arbeit, bei ihren Pflichten gedoppelt Verzeichnuß, eins zu den Creis=Actis, das ander den General=Creiswardinen übergeben sollen, wieviel Mark schon in der Arbeit. Die mögen sie, ein mehrers aber nicht, ausfertigen, wie dann die Münzherren jedes Orts ein mehres nicht zulassen, auch die General=Gwardinen in den Münzbesuchungen darauf fleißige Acht geben und jeder Münzmeister und Gwardin bei künftigem Probationtag, daß sie ein mehrers nicht, dann sie bei Zeit dieses Abschiedes in der Arbeit gehabt und vermöge ihrer Verzeichnuß angeben, an kleinen Müntzen gefertigt, bei Eides Pflichten erhalten sollen."
"15. Ist bei Vermeidung ernster Straf wiederholet und verboten, daß hinfüro kein Münzmeister oder Gwardin des Münzwesens sich unterfangen solle, er habe dann seinen Eid dem löbl. Creis abgelegt. Darumb verabscheidet, da eine Veränderung eines Münzmeisters oder Gwardins vorgehet, daß die Münzmeister und Gwardinen entweder bei Creis= oder Probationtagen, oder beim Directorio der fürstl. Magdeburgischen Canzlei zu Ablegung ihres Eides zu praesentiren, daselbst im Namen dieses löbl. Creises der Eid von ihnen genommen und unter ihren Handschriften und Pitschaften zu den Creis=Acten gelegt werden solle."
Nach dem Original=Entwurfe im Staatsarchive Magdeburg, Niedersächs. Kreisarchiv Vol. 11, Fol. 68-101.
In einem gemäß Punkt 15 aufgestellten Verzeichnisse der noch nicht vereidigten Münzmeister und Wardeine, das der
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General=Kreiswardein Andreas Lafferds den Kreisräten vorlegte, wird nun Jacob Mirendorf als Münzmeister in Schönberg genannt. Aus einer anderen Nachweisung ergibt sich, daß er noch 4000 Mark bereits zu Doppelschillingen beschicktes Silber im Vorrate hatte, das gemäß der Bestimmung im Punkt 7 des Abschiedes noch vermünzt werden durfte. Alsdann sollte mit der Prägung kleiner Sorten bis auf weiteres eingehalten werden. Das ist aber nicht geschehen, vielmehr ist in Schönberg in großem Umfange gesetzwidrig weiter gemünzt worden.
In der gedruckten "Münzordnung beyder Städte Lübeck und Hamburg", erlassen am 12. Dezember 1618, werden die mecklenburgischen Doppelschillinge vom Jahre 1617 und zwar die des Herzogs Adolf Friedrich auf 20, die des Herzogs Johann Albrecht auf 19 Pfg. herabgesetzt. Der Münzmeister des ersteren, Simon Lüdemann zu Gadebusch, wurde daher zur Verantwortung gezogen und in Haft genommen. In dem peinlichen Prozesse stellte sich nun überraschender Weise heraus, daß Lüdemann nicht allein, dem auf Grund der Braunschweiger Beschlüsse erlassenen gedruckten Münzedikte beider fürstlichen Brüder vom 17. Oktober 1617 zuwider, im Laufe des Jahres 1618 doch noch Doppelschillinge gemünzt, sondern sie auch mit der Jahreszahl 1617 versehen hatte. Das war aus dem Grunde geschehen, um dadurch den Glauben zu erwecken, sie seien älter und daher von besserem Gehalte, als die neugeprägten, zur Zeit umlaufenden Doppelschillinge. Noch manche andere Sachen kamen dabei zur Sprache, so daß Lüdemann schließlich als einer der hauptsächlichen "Aufwechsler, Kipperer und Geldschinder" erscheint, und seine betrügerischen Handlungen mit dem Tode büßen mußte. Er wurde am 19. Juli 1619 zu Schwerin hingerichtet.
Bei Gelegenheit seiner Vernehmungen kam nun auch mancherlei Unrühmliches für den Münzmeister Jacob Mirendorf in Schönberg zur Sprache. So sagte Lüdemann aus, er habe nicht viel Doppelschillinge gemünzt, "uf den andern Münzstätten und in specie zum Schönberge aber hätten sie nie ufgehört mit dobbelten ß zu münzen, sondern es steif und noch steifer wie zuvor gebraucht und habe derselbe so viel Volk nicht bekommen können, als er gern haben wollte" 5 ).
Allerdings muß der Betrieb in Schönberg sehr umfangreich gewesen sein, denn das zeigt schon das ansehnliche Gewicht des
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für die Prägung von Doppelschillingen im Jahre 1617 noch vorhandenen Vorrates an Silber von 4000 Mark = 9351/2 kg = rund 365 000 Doppelschillinge, im Gegensatze zu dem Bestande bei anderen Münzmeistern, z. B. in Halle 840 Mark, Halberstadt 60 Mark, Nordhausen 50-60 Mark, Moritzberg 65 Mark, Harburg und Stade 10 Mark, usw. Ebenso liefern die aus allen Jahren, besonders aber von 1617 und auch 1618 vorhandenen zahlreichen Stempelverschiedenheiten der Doppelschillinge den Beweis für eine starke, niemals unterbrochen gewesene Doppelschillingprägung.
Auch Mirendorf war an der Aufwechselei der guten Sorten stark beteiligt; wie konnte es aber auch anders sein bei der übergroßen Zahl von Münzstätten und dem scharfen Wettbewerbe aller Münzmeister zur Beschaffung des knappen Edelmetalls? Vornehmlich scheint er in dem benachbarten Lübeck seine Haupttätigkeit entfaltet zu haben. Wann er den Dienst in Schönberg verlassen hat, ist aktenmäßig nicht nachzuweisen, ich werde späterhin bei der Besprechung der auf den Münzen erscheinenden Münzmeisterzeichen wieder darauf zurückkommen.
Der oben abgedruckte Probenzettel aus der ersten Hälfte des Jahres 1617 ist leider der einzige uns erhalten gebliebene. Von den darin aufgeführten Sorten sind die Reichstaler und Doppelschillinge uns bekannt, die Goldgulden dagegen nicht, was bei der geprägten geringen Anzahl von nur 396 Stück nicht wundernehmen darf. Im folgenden Jahre 1618 dagegen scheint die Goldguldenprägung umfangreicher gewesen zu sein, denn wir kennen von zwei verschiedenen Stempeln doch eine ganze Anzahl von Stücken, wenngleich auch sie an und für sich immerhin noch recht selten sind.
Weitere aktenmäßige Nachrichten über die Münzprägung in Schönberg, die wie erwähnt im Jahre 1617 sehr stark, namentlich an Doppelschillingen gewesen sein muß, im Jahre 1619 aber bedeutend abflaut, fehlen durchaus. Erst mit dem Jahre 1620 setzen die Akten wiederum ein, aber es ist nichts Rühmliches, was sie über den Münzbetrieb an der bischöflichen Münzstätte vermelden.
Am 29. Mai 1620 wurde Michael Hacke, der Münzmeister des Bischofs August zu Schönberg, im Orte Doberan festgenommen, weil er sich als Aufwechseler guter Münzsorten verdächtig gemacht hatte. Es wurden bei ihm 3031/2 Reichstaler, 2362 Gld. 20 ß 7 in allerlei Münzen und 37 Lot Silber gefunden. Er
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wurde verhört und auf Befehl des Herzogs Adolf Friedrich nach Schwerin gebracht.
In dem mit ihm aufgenommenen Protokoll vom 3. Juni, worin sein Name zuweilen auch Hake geschrieben wird, gab er über seine Personalien und seine Tätigkeit folgendes an:
"Er wäre ein Münzer und hätte in Posen erstlich 2 Jahr lang vor Junge gedient, darnach zu Tesche in Schlesien, zum dritten zu Lovesentz, alda er etwa vor 6 Jahren zum Gesellen gemacht worden und hätte zu Braunschweig erstlich vor Geselle 1 Jahr, das ander Jahr zu Frantzburg bei dem itzigen Michel Martens zur Wismar wohnhaftig etwa 3/4 Jahr, darnacher zu Gnoyen bei Lorenz Loseiner 5/4 Jahr, auf Fehmern 1/2 Jahr erstlich unter dem Bischof von Bremen, darnacher unter dem Herzogen von Holstein gearbeitet, von dannen er sich nach der Harburg begeben und ferner nach Reinfeld, alda er über ein Jahr gewesen. Und zu Reinfeld hätte ihm der Müntzmeister, so vorhin da gewesen 6 ), das Münzwerk anpräsentirt und wäre seit Weihnachten (1619) da gewesen, hätte I. fürstl. Gnaden zugesagt alle halbe Jahr 500 Reichstaler mit I. f. G. Schlag dafür zu geben, wollte es aber angeben, dann er kein Silber kriegen konnte und wollte die 500 Reichstaler Pension erlegen und dann 1500 Rtlr., so I. f. Gn. eingesetzet. Und wann er solche Hauptgelder zusammen hätte, wollte er um gnädigen Urlaub suppliciren. Hätte 3 Gesellen gehalten und von 100 Mark hätte er bishero 13 schlechte Thaler ihnen zu Arbeitslohn gegeben, itzo aber wollten sie 15 Thaler haben und vermöchte seine (erste) Bestallung 116 Stück (Doppelschillinge) auf die Mark zu machen, darnacher in der andern Bestallung wären ihm 120 erlaubt, könnte aber nichts weniger damit beibleiben, weil die Reichsthaler so hoch gestiegen. Der vorige Müntzmeister Jacob Mirenberg hätte nur das ganze Jahr 400 Thaler geben und hätte itzo den Hof zum Felde im Kreutzer Orte vor jährliche Pension in. Seine Bestallung wäre zu Zelle gemacht, hätte keinen in Gesellschaft gehabt, auch noch keine Thaler geschlagen, könnte keine Regal 7 )
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bekommen und hätte das Silber, so er bis anher verarbeitet, aus Lübeck bekommen, auch unterweilen vom Stralsunde."
Über den Vertrieb der von ihm in Schönberg geprägten Doppelschillinge und über sein eigenes Vermögen, an dem der Herzog Adolf Friedrich sich nötigenfalls schadlos halten wollte, sagt er:
"Zu Rostock hätte er nichts gewechselt. Sonsten hätte er von seinen eigenen dobbelten Schillingen wohl eine 3000 Mark lüb. in Mecklenburg und Pommern geführet. Seit Weihnachten habe er einmal 1000 Mark und das andere Mal 1500 Mark seiner Dobbelschillinge nach Rostock gesandt, Realen einzuwechseln, nach Pommern 3500 Mark, Silber einzukaufen. Hätte von dem Silber wieder Dobbelschillinge gemünzt. Zum Silberkaufe habe er selbst nicht genug Geld gehabt, die 1500 Rtlr. vom Herzog August müsse er mit 12 % verzinsen, ebenso auch dem Hauptmann Clemer von Mandelsloh zu Schönberg die von ihm geliehenen 1300 Mark. Er habe 1500 Mark lüb. bei Jürgen Ambrosius zu Triebsee und 2000 Mark lüb. bei Adam Krüger in Damgarten stehen, beide seien Münzdiener bei Caspar Rotermund 8 ) gewesen."
Das Protokoll ist recht bezeichnend, einmal für das Umherziehen der Münzer von Münzstätte zu Münzstätte im ganzen Reiche, für die Art und Weise der Beschaffung des Silbers durch Aufspüren und Aufwechseln der schweren guten Sorten im Lande und für den Vertrieb der eigenen minderwertigen Münzen. Dann aber beweist es doch auch, wie sehr die Münzherren persönlich geschäftlich an der Ausnutzung des Münzrechtes interessiert waren und wie wenig sie Bedenken trugen, dem verderblichen Treiben der Aufwechseler zu ihrem eigenen Nutzen Vorschub zu leisten!
Aus der Verhaftung des Hacke entstand zwischen den Herzögen August und Adolf Friedrich ein heftiger Federkrieg, der sehr in das Persönliche hinüberspielte. Ich gebe den Inhalt der Hauptbriefe unverkürzt wieder, wegen des vielseitigen Interesses, das sie beanspruchen dürfen. Sämtliche Schriftstücke sind dem Großherzoglichen Geheimen und Hauptarchive zu Schwerin, Acta monetaria S. 88, 2, entnommen.
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1. 1620, Juni 10. Bischof August an Herzog Adolf Friedrich.
Wir haben ungerne vernommen, daß in E. Lbdn. Fürstenthumb zu Dobberan unser Münzmeister gefänglich angehalten worden, auch daselbst noch verwahret werde. Nun belieben wir garnicht, was ein Unsriger zur Ungebür verbrochen, weil wir aber zugleich vermerken, daß wegen Reichstaler und ander guten Müntz, so gedachter Münzmeister mit sich geführet, solch Anhalten geschehen sein soll und nicht ohne, daß er zu unser Behuf und teils zu Wiederzahlung, was ihme unser Raht und Stiftshaubtmann zu Anrichtung der Münzstette anfangs fürgestrecket, eine ansehnliche Summen einzuwechseln bevehliget gewesen, als versehen wir uns, bitten auch hiemit freundlich, E. Lbdn. wollen darauf die Verordnung thun, daß gemelter unser Diener und Münzmeister frei und sicher mit deme, was er bei sich hat, wieder zu unserm Dienste los gelassen werde und also zu unsrem Verweis in frembder Jurisdiction nicht länger verstrickt bleibe, wir des Unsrigen ohne Hindernus bemächtiget sein können, auch gedachter unser Haubtmann an seiner Wiederbezahlung nicht verkürzet werden möge. Wir sein dagegen erbietig, wofern ihn jemand für uns zu besprechen gemeinet und wir befinden, daß er über unser Bevelig gehandelt, ihn dergestalt anzusehen, daß sich deswegen keiner zu beschweren haben solle. Daran geschieht die Billigkeit und was die Verwandtnus mit sich bringet.
Datum Zell den 10. Juni A. 1620.
Original.
Daß Hacke unter Zustimmung und im Auftrage des Bischofs im Lande umhergezogen war, um Silber einzukaufen, ergibt sich aus dem vorstehenden Briefe, mehr aber noch aus dem Ausweis, den er bei sich führte und der ihm bei seiner Verhaftung abgenommen worden war. Er lautet:
"Von Gottes Gnaden wir Augustus, postulirter Bischof des Stiftes Ratzeburg, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg, fügen allen und jeden, denen dieser unser Brief vorkommen müchte, hiermut zu wissen, daß wir unserm Ratzeburgischen Stiftsmünzmeistern und lieben getreuen Michael Haken Befehlich aufgetragen, zu An= und Vortstellung unser Müntzregalien zum Schönenberg nottürftig Silber an sich zu bringen.
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Bitten demnach freundlich nach Standesgebuhr, es wolle ein Jeder ihme nicht allein solchen Silberkauf gönnen, sondern auch unserntwegen darin guten Vorschub und Beförderung erzeigen.
Urkundlich usw. signatum Zell am 24. Aprilis Ao. 620."
2. 1620 , Juni 22. Adolf Friedrich an August.
Was an uns E. Lbdn. unterm Dato Zell den 10. dieses wegen des von uns angehaltenen Münzmeisters gelangen lassen, solchs ist uns wol eingeliefert und haben dessen Inhalt ablesend vernommen. Mügen E. Lbdn. darauf hinwieder freundlich unverhalten nit lassen, daß ein Zeithero sich etliche Gesellen gefunden, welche ihres Vorteils und Gewinstes halber in unserm Fürstenthumb und Landen sich des Aufwechselns, Auskippens und Auswippens aller guten groben und kleinen Münzsorten beflissen, solche Münz hinaus und daentgegen lose leichte Sorten herein geführet. Dadurch dann nit allein die Reichsthaler auf ein hohes und übermeßiges gesteigert, sondern auch uns und unsern armen Unterthanen ein großer unwiederbringlicher Schade, ja gleichsamb eine schwere Landschatzung zugezogen, alles wider Recht, die erbare Billigkeit, Reichs= und dieses Niedersächs. Kreises Münzverfassung und durch allgemeine Beliebung publicirte Edicte, ja ganz unerwogen, daß wir und der . Fürst und Herr, Herr Hans Albrecht, Herzog zu Meckelnburg, unser . Bruder und Gevatter, unsere Müntze ganz danieder gelegt, auch mit den Erb. Städten Lübeck, Bremen und Hamburg eine Interimsmünzvergleichung getroffen und dieselbe menniglichen intimiren und kund thun lassen und also unsers Teils zu solcher großen hochschädlichen und Land und Leuten verderblichen Aufwechselei nit Erfach und Anlaß geben, sondern vielmehr dieselbe höchstes Fleiß praecaviren wollen.
Und weil wir dann in glaubhafter Erfahrung gebracht, daß auch eben dieser angehaltener Münzmeister sieder verschienen Weihnachten und Antoni zu unterschiedlichen Malen sich solcher Wechselei in unserm Fürstenthumb und Landen gebraucht, heufig die leichte geringe Sorten herein und daentgegen durch einen hohen Wechsel die Reichsthaler und andere grobe und kleine gute Münze hinausgeführet, auch zu dem Ende an unterschiedlichen Orten seine Aufwechseler be=
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stellet, solchs auch, nachdem er angehalten, in der That also bei ihm befunden: Als stellen wir E. Lbdn. zu bedenken anheimb, ob wir nit zu dieser Anhaltung mehr dann genugsamb befugt und gar nit schuldig sein, einen solchen Gesellen aus unser Bestrickung und Jurisdiction, darein er das Factum begangen und betreten, vor E. Lbdn. zu stellen und daselbst ihn zu besprechen, ja ein solches uns angemuthet werden sollen, inmaßen wir es dann auch vor unsern Mitcorrespondirenden nit würden zu verantworten haben, tragen auch zu E. Lbdn. das feste Vertrauen, ob er gleich seinem Vorgeben nach von Derselben die Müntze aus eine hohe Pacht eingehabt, sie dennoch ein solch hochschedliches Werk nit billigen werden. Wir wollen die Verordnung thun, daß wider ihn ander gestalt nit dann rechtlicher Ordnung nach soll procediret und verfahren werden.
Datum Schwerin den 22. Junii Anno 1620.
Korrigierte Reinschrift.
3. 1620 , Juli 5. August an Adolf Friedrich.
Uns ist E. Lbdn. Antwortschreiben wegen unsers Münzmeisters geliefert, hetten uns nun wol einer andern Erclerung versehen, stellens aber noch zur Zeit dahin. Und weiln gedachter Müntzmeister seine Einwechselung für Zahlung mit unserm Vorwissen, ungezweifelt in dem Valor und mit denen gengigen Sorten, wie wir und andere dieselben, so ein jeglicher an gehörenden Örtern wird zu verantworten wissen, münzen lassen, angestellt und ohne das, wann schon in etwas ein Exces begangen, dermaßen der vorgehenden Münzordnung, so gleichsamb auch bei denen, so es gut zu machen vermeinen, unläugbar hierdurch gering zu remediiren, als tragen wir die gänzliche Zuversicht, bitten auch hiemit nochmaln freundlich, E. Lbdn. wollen diesfals von Jhrem Vornehmen, so Sie etwan einig gefaßt haben, mit den Unsrigen Ihre neue Specialordnung, so doch uf Johannis allererst gerichtet sein soll und davon gedachter Münzmeister wol wenig mag gewußt haben, stricte zu besterken, unbeschwert abstehen und unsern Diener mit deme, was er bei sich hat, an uns und unsern Haubtmann mehrentheils zuständig sein wird, zu freien Füßen kommen lassen, damit uns zu widrigen Gedanken und dieswegen mit unsern Anverwanten der Gebür nach zu communi=
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ciren nicht Ursach geben, auch das wohlhergebrachtes gutes Vertrauen dergestalt geschwächet werden möge.
Datum Zell am 5. Julii Ao. 1620.
Original.
4. 1620 , Juli 11. Adolf Friedrich an August.
Wir haben E. Lbdn. abermaliges Schreiben, den von uns angehaltenen Münzmeister betreffend, zu unsern Handen wol empfangen und verlesen. Vernehmen daraus mit Befrembden, daß E. Lbdn. von uns sich wol einer andern Erklerung versehen und solches noch zur Zeit dahin stellen, unser und unserer Mitcorrespondirenden Müntzordnung hiedurch für ein geringes Remedium anziehen, uns auch beimessen, ob solten wir mit den Ihrigen unsere neue Specialordnung, so doch allererst auf Johannis gerichtet und davon gedachter Münzmeister wol weinig möge gewußt haben, stricte zu besterken Vorhabens sein, mit der angehangten Bedreuung, dafern wir von unserm Vornehmen, so wir etwa einig gefaßt, nicht abstehen und E. Lbdn. Diener mit deme, was er bei sich hat und E. Lbdn. und deroselben Hauptmann mehrestheils zustendig, zu freien Füßen kommen lassen werden, daß alsdann E. Lbdn. zu widrigen Gedanken und deswegen mit Ihren Anverwandten der Gebür nach zu communiciren Ursache gegeben, auch das wohlhergebrachtes gutes Vertrauen dergestalt geschwecht werden möchte. Dann wir vielmehr von E. Lbdn. uns einer anderen Erklerung versehen, in Betracht, daß von uns in unserm Schreiben unsere und unserer Mitunirten jüngsthin publicirte Special=Müntzordnung soeben pro fundamento nicht, sondern dar uns und unsern armen Unterthanen durch solche hochschädliche Aufwechseler, Ausführer, Auskipper und Auswipper zugefügter großer unwiederbringlicher Schade und gleichsams schwere Landtschatzung, auch die kundbare rechte erbare Billigkeit, Reichs= und dieses hochlöbl. Niedersächs. Kreis durch algemeine Beliebung aufgerichtete und angenommene Müntzverfassunge und publicirte Edicte und andere bestendige Gründe mehr angezogen. Wir müssen zwar dahin stellen, ob und wieweit E. Lbdn. Ihre gemüntzte Sorten an gehörenden Ortern können oder wollen verantworten, daß wir aber dieselbe in unser Fürstenthumb und Landen einschieben, daentgegen alle gute Sorten und Silber herausführen und die leichtfertigen Müntzer in ihrem bösen Vornehmen und Handlungen sterken, ja denselben dazu gleichsamb Ursache und
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Anlaß geben, auch E. Lbdn. Müntze damit speisen, unsere und unserer Mitcorrespondirenden Ordnung, ja alle dawider gemachte heilsame Reichs= und Kreis= auch unsere vorige Verfassungen und in offenen Druck ausgegangene Edicta durch die Ihrige infringiren und schwechen und uns und unsere Unterthanen ferner in Schaden mehr und mehr stürzen lassen solten, solches wird E. Lbdn. uns nicht anmuten, seind es auch nicht schuldig zu thun. Und da gleich mit E. Lbdn. Bewilligung die Einwechslung etlicher Reichsthaler geschehen, so werden doch dieselbe darunter die hochverbotene schädliche Aufwechselung, Auswegung, Auskippung und Ausführung der guten und schweren Müntzsorten, wie dann derselben allerhandt Art bei dero Müntzmeister befunden, nicht verstanden, noch denselben in so hochstrafbaren Excess zu vertheidigen gemeinet sein, in Betrachtung, wann solche Gesellen von ihrer Obrigkeit darin Schutz finden solen, würde kein einziger zur Strafe gezogen werden können und desfals alle wohl verordnete Reichs= und Kreisverfassungen vergebens sein. Wollen itzo geschweigen, wie E. Lbdn. Diener in seiner Aussage und zu Behauptung seiner Verbrechung vielfaltig variiret, baldt dieses, baldt jenes praetendiret, dieses Handtwerk sieder Weihnachten nicht eins, sondern etliche Mahl in unsern Landen practisiret, E. Lbdn. selbst nicht verschonet, sondern austrücklich vorgiebt, wie er jerlich 1000 Reichsthaler und dann derselben und Ihrem Hauptmann 12 pro cent versprechen und zusagen müssen. Wir wollen nicht hoffen, daß unsere Müntzer und Diener sich solen in E. Lbdn. Gebiete dergleichen hochstrafbare Wechselei und Ausführens unterfangen haben und wann es geschehen und derselben einer von E. Lbdn., wie itzo von uns geschehen, auf offenbarer That betreten und angehalten worden, wolten wir uns dessen garnicht angenommen, weiniger E. Lbdn. ein solches, wie uns gescheen, angedeutet haben.
Da nun E. Lbdn. hierüber mit derselben Anverwandten wollen Communication halten, müssen wir zwar es dahingestellet sein lassen, versehen uns aber gentzlich, wir E. Lbdn. dazu, wie auch zu einiger Schwechung des wohlhergebrachten Vertrauens garkeine Ursache gegeben, hoffen auch, wann E. Lbdn. Verwandten des wahren Verlaufs und Beschaffenheit dieser Sachen umbstendtlich berichtet werden, sie uns deshalber mit Fuge nichts verdenken können, in Erwegunge wir ein Mehres wider dero Muntzmeistern, als was die Reichs= und Kreisverfassungen vermügen, nicht vorgenommen oder noch=
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maln vorzunehmen verstatten wollen, besondern es soll wider denselben dergestalt procedirt werden, daß wir künftig menniglichen auch auf offentlichem Kreistage die in der Sachen verübte Acte zu verlesen wol communiciren wollen.
Datum Schwerin den 11. Julii Ao. 1620.
Original.
5. 1620, Juli 22. August an Adolf Friedrich.
Wir vernehmen gar ungerne, daß zwischen uns und E. Lbdn., als da wir allezeit gute vertrauliche Correspondenz mitzuhalten uns bestes Fleißes angelegen sein lassen, wegen unsers Münzmeisters Mißverstände einschleichen wollen. Es können auch E. Lbdn. dessen wol vergewissert und versichert sein, daß wann er nicht unser Diener und es uns vieler Respecte halber bei andern hochverweißlich fallen mögte, daß wir denselben zu seinem Rechten nicht gebürlich schützeten, auch was er bei Aufwechselung der Gelder vorgenommen, so viel uns noch zur Zeit davon bemust, auf unsern Special=Bevelig und zu unsern nothwendigen Ausgaben, nicht aber solche Gelder in den Tiegel zu werfen und zu vermüntzen geschehen, consequenter solche seine Verrichtung den Reichs= und Kreisabschieden unsers Erachtens nicht widrig, verhoffend, E. Lbdn. werden uns deswegen ungütlich zu verdenken keine Ursach haben, sondern alles der Verwandnus und fürstlichem Gebrauche nach zum Besten andeuten, gestalt dann unser an E. Lbdn. jüngstes Schreiben nicht bös und wie es dieselben etwa aufgenommen haben mögen, gemeinet. Und damit wir beiderseits keine Ursache erlangen oder behalten, uns dieser Sachen halber zu zwisten, so seind wir entschlossen, zu E. Lbdn. zweien unserer Räthe alsbald abzuordnen, die sich des rechten Zustandes, warumb er eingezogen und was er etwa bekannt oder über ihn gebracht, erkundigen, deswegen gebührendes Anbringen bei E. Lbdn. thun und sich dahin bequemen sollen, daß diesem Werke ohne fernere Wechselschreiben dermaleins zur Billigkeit in wohlverantwortliche Wege abgeholfen werden möge. Bitten demnach freundlich, E. Lbdn. wollen solches Ihro nicht widrig sein lassen, auch bis dahin wider gedachten unsern Münzmeister unbeschwert alles ferner Procediren und Vornehmen einstellen. Solches gereichet zu Erhalt und Fortpflanzung guten Vertraues.
Datum Zell den 22. Julii Ao. 1620.
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Eigenhändige Nachschrift des Herzogs August:
Ich bitte nochmal gar freundlich, E. Lbdn. wollen doch die nahen Verwandtnus und daß je bei diesen ohne das geferlichen Zeiten nicht zu raten sein wollte, daß unsere beiderseits benachbarten fürstlichen Häuser sich wegen eins kahlen Münzmeisters aufnehmen, bedenken und meinem ziemlichen Suchen Statt thun. E. Lbdn. werden meiner zu viel mehrem zu jeden Begebenheiten wider mechtig sein und bleiben.
Original.
6. 1620 , Juli 22. August an die Herzogin Sophie von Mecklenburg.
Bittet, sich bei ihrem Sohne, dem Herzoge Adolf Friedrich zu verwenden, damit die Angelegenheit gütlich beigelegt werde.
Abschrift.
7. 1620, Juli 28. Herzogin Sophie an Adolf Friedrich.
"So bitt ich doch freundlich, Du wollest doch so viel müglich, ihm zu Gefallen was hingehen lassen, er wird es wohl für eine große Freundschaft achten."
Abschrift.
8. 1620, Juli 29. Adolf Friedrich an August.
Ist mit Absendung der Räte zur Erledigung der Angelegenheit einverstanden.
Abschrift.
9. 1620, August 15. Resolution des Herzogs Adolf Friedrich.
"Obwohl I. f. Gn. hohe und wichtige Ursachen hatten, worumb sie wider den bestrickten Münzmeister von Schöneberg, Michel Haken, dessen groben und selbstgestandenen auch in der That befundenen, gestalt solches wolgemelten Herrn Abgesandten aus den bis an itzo verübten Acten und sonsten sathsamb demonstrirt, Verbrechungen nach vermüge der Rechte und Reichs= und Kreis=Münzverfassungen und Edicten nach der Scherfe zu procediren ganz wol befugt: weil aber vorhochgedachter Herzog Augustus f. Gn. sich interponiret und sowol durch unterschiedliche Schreiben, als itzige ansehnliche Abschickunge zum allerfleißigsten vor gemelten ihren Münzmeister intercediret und umb dessen Erlassung freundt=, öhm= und schwägerlich gebeten, so wollen sie hiemit mehrhochgemeltem
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Herzogen Augusto f. Gn. als ihrem freundlichen lieben Oheimb und Schwager zu freundlichen und schwägerlichen Ehren und Gefallen darein so weit gratificiret und gewilliget haben, daß I. f. Gn. anstatt der wohlverdienten Strafe von denselben Geldern, welche bei oftgedachtem Müntzmeistern befunden und inventiret, 200 harte Reichsthaler zusambt dessen Wagen und Pferden und was dazu gehöret, an sich behalten, das Übrige aber alles nach Einhalt des Inventarii heraußergeben und danebenst den Müntzmeister nach Leistunge einer gewohnlichen Urpfede auf freien Fuß stellen und kommen lassen wollen, jedoch daß er hinfüro in I. f. Gn. Fürstenthumb und Landen sich der begangenen Excessen sowohl selbst, als durch andere genzlich eußere und enthalte.
Zu Urkundt usw. Actum Neustadt den 15. August Anno 1620.
Abschrift.
Bischof August fand die Strafe sehr hart und bat am 30. August, sie dem Münzmeister zu erlassen. Am 11. September antwortete Herzog Adolf Friedrich, daß er bei seiner Resolution bleiben müsse, die Strafe sei nur deswegen so gelinde ausgefallen, um dem Bischofe einen Gefallen zu erweisen. Endlich, am 28. September 1620, wurde Michael Hacke aus der Haft entlassen, schwur Urfehde, zahlte 200 Reichstaler Strafe, 100 Gld. Zehrkosten und mußte Wagen und beide Pferde zurücklassen. Der Amtsschreiber zu Schönberg holte ihn und die herausgegebenen Gelder ab.
Vielleicht ist Hacke noch den Rest des Jahres 1620 an der Münzstätte zu Schönberg weiter beschäftigt gewesen, spätestens mit Ablauf dieses Jahres aber muß er entlassen sein, denn die Münzen mit seinem Zeichen hören mit 1620 aus.
Im Jahre 1621 und 1622 ist überhaupt nicht gemünzt worden, dagegen wurde im folgenden Jahre die Prägung vorübergehend wieder aufgenommen. Wir kennen von 1623 ganze, halbe, viertel und achtel Taler, auch Düttchen. Die ganzen Taler sind verhältnismäßig häufig, die übrigen Stücke aber sehr selten und kommen nur in einzelnen Exemplaren vor. Aktenmäßige Nachrichten über diese Prägung fehlen vollständig. In dem nach jahrelanger Unterbrechung zum ersten Male zum Probationstage am 25. Oktober 1622 zu Halberstadt vorgelegten Visitationsberichte des Generalkreiswardeins Andreas Lafferts wird der Münzstätte Schönberg und des daselbst eingestellten Betriebes mit keiner
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Silbe erwähnt. Merkwürdigerweise geschieht aber auch in dem Berichte des anderen Generalkreiswardeins Jobst Brauns, erstattet am 17. Februar 1624 zum Kreistage zu Braunschweig, der Prägung von 1623 keinerlei Erwähnung, obschon in dem Berichte über die Tätigkeit anderer nahe gelegener Münzstätten wie Gadebusch, Lübeck und Hamburg gesprochen wird.
Mit dem Jahre 1623 schließt der Betrieb auf der Münzstätte zu Schönberg, er wurde niemals wieder aufgenommen. Spuren über ein Münzhaus haben sich im Orte nicht erhalten.
Ich lasse nunmehr die Beschreibung der in dem Zeitraume von 1617-1623 geprägten Münzen folgen, bespreche zuvor aber kurz die darauf vorkommenden Wappenschilde, damit ich mich darauf beziehen und Wiederholungen vermeiden kann.
Es erscheint auf den größeren Stücken durchweg der achtfeldige, mit drei Helmen bedeckte Schild, auf den Doppelschillingen dagegen überwiegend der quadrierte Schild. Auf allen Stücken befindet sich in der Mitte der Ratzeburger Schild, mit einer ganz vereinzelten Ausnahme (Nr. 10). Über das Ratzeburger Wappen auf einem Doppelschillinge und den Dreiern vom Jahre 1620 vergl. unten im Texte S. 335.
1. Achtfeldiger Wappenschild.
Felder: | Helme: | |
1. Braunschweig | 1. Braunschweig=Lüneburg | |
2. Lüneburg | ||
3. Eberstein | 2. Hoya=Bruchhausen | |
4. Homburg | ||
5. Bruchhausen | 3. Diepholz | |
6. Diepholz | ||
7. Hoya | ||
8. Diepholz | ||
Mitte: Ratzeburg | ||
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2. Quadrierter Wappenschild.
Felder: |
||
1. Braunschweig | ||
2. Lüneburg | ||
3. Hoya | ||
4. Diepholz | ||
Mitte: Ratzeburg |
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a) Münzzeichen M und
5. Ohne Jahr. Breiter Schautaler. Tafel I, Nr. 5.
Hs. V: G : G : AUGUSTUS . P : B : D : S : RATZBURG : H : Z : BRUNSWICH·V : LUNEBURCK + (Von Gottes Gnaden Augustus postulierter Bischof des Stifts Ratzburg, Herzog zu usw.). Der Herzog geharnischt und behelmt, mit Feldbinde, den Kommandostab in der Rechten, auf reich geschmücktem Pferde nach rechts reitend.
Rs. + KUM GELUGK ERLOS=HOFFNUNG + + Fortuna nackt, mit flatternden Haaren, ein geschwelltes Segel haltend, gleitet aus einer Kugel stehend nach rechts. Im Hintergrunde zwei gegeneinander anrückende Reiterhaufen; hinter dem rechten ragt ein Bergschloß empor. Im Vordergrunde links ein großer Baum.
Dm. 63 Mm.
Als dreifacher Taler:
Sammlung des Herzogs von Cumberland 91.50 Cr., Katalog Fiala Bd. 7, S. 150 Nr. 431, Tfl. V, 4. - Kaiserl. Ermitage St. Petersburg 87.50 Gr. - Frhr Knigge, Katalog Nr. 2055, irrig mit AUGUSTUS 1: und LÜNEBURGK, 86.26 Gr. = Zchiesche & Köder Katalog 38 Nr. 491 (360 M.) aus Sammlung Mertens. - Herzogl. Münzkab. Gotha 86.05 Gr. - Katal. Helbing November 1909 Nr. 2203. - H. S. Rosenberg, Sammlung Bode 1912 Nr. 251, 87 Gr.
Als Doppeltaler:
Katal. Reimmann 1891, Nr. 2754 (250 M.) = H. S. Rosenberg, Samml. Kaselowsky 1907, Nr. 1261 Tfl. VI. - H. S. Rosenberg, Samml. Hesemann 1909, Nr. 207. - H. S. Rosenberg, Samml. Bode 1912 Tfl II, 252, 60 Gr. - St. Petersburg. - Hannov. Prov. Museum 57.54 Gr. Schultheß=Rechberg Talerkabinett Nr. 4707. Madai Nr. 3605.
Abschläge in Gold sind mir noch nicht vorgekommen, in Silber auch keine anderen als in dreifacher und doppelter Talerschwere, ohne daß aber, wie es sonst wohl zu geschehen pflegte, der Wert mit (3) oder (2) eingestempelt worden ist. Das Normalgewicht des dreifachen Talers beträgt 87.70 Gr., das des doppelten 58.47 Gr., dem die verzeichneten Stücke ziemlich nahe kommen.
Eine gute Abbildung des Exemplars der ehemaligen Sammlung Münter gibt Köhler, Münzbelustigungen, 18. Band 1746, 27. Stück, S. 209. Die daran angeknüpften geschichtlichen
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Erörterungen: Die Münze sei im Jahre 1610 geschlagen worden und ziele in Darstellung und Umschrift auf die Schwierigkeiten hin, die sich dem Herzoge beim Antritte seiner Regierung des Stiftes Ratzeburg entgegengestellt hatten, sind jedoch gänzlich hinfällig. Fiala, 7. Bd., S. 150 Nr. 431 führt den Schautaler merkwürdigerweise am Schlusse der Münzen aus den Jahren von 1634-1636 auf und hält ihn somit zu dieser Zeit in Clausthal oder Zellerfeld geprägt. Sein Stück weist nach der Abbildung Tfl. V, 4 etwas Doppelschlag auf. Trotzdem ist das Zeichen aber so deutlich, daß es bei einem unbefangenen Vergleiche mit den anderen, dasselbe Zeichen tragenden Münzen, gewiß nicht von ihnen getrennt worden wäre. Das Münzmeisterzeichen zeigt unzweifelhaft an, daß das Schaustück in den Jahren 1617-1619 geprägt worden ist und zwar wahrscheinlich beim Dienstantritte des Münzmeisters, als Geschenk oder "Verehrung", wie man damals sagte, für den regierenden Herrn und hochgestellte Beamte. Es war das Prägen so großer Schaustücke eine Sitte, die gerade im ersten Viertel des 17. Jahrhunderts besonders eifrig gepflegt wurde, 9 ) wie zahlreiche Schautaler mit ähnlicher Darstellung des auf geschmücktem Pferde im Schritt reitenden oder dahin sprengenden Landesherrn beweisen. Besonders häufig finden wir sie unter dem Grafen Ernst zu Holstein= Schauenburg, 1601-1622, geprägt, auch unter den Herzögen Friedrich Ulrich und Christian zu Braunschweig und Lüneburg u. v. a.
Deshalb habe ich diesen schönen Schautaler als zweifellos ältestes aus der Münzstätte zu Schönberg hervorgegangenes Gepräge an die Spitze der Münzbeschreibungen gestellt.
1617. Doppelschillinge.
6. Erster Stempel : achtfeldiger Wappenschild, behelmt.
Tafel I, Nr. 6 i.
Dreifach behelmter achtfeldiger Schild wie Nr. 1.
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In der Mitte großes verschlungenes (= D oppel- S chilling), darüber
Dm. 24-25 Mm.
a) Berlin, mit Gegenstempel G 3 - b) Kopenhagen. - c) Sammlung v. Saurma Tfl. 69 Nr. 2092, irrig als August d. J. von Dannenberg. - d) Städt. Museum Braunschweig. - e) v. Saurma Tfl. 64 Nr. 1939. - f) St. Petersburg. - g) Früher Sammlung v. Graba, 2.46 Gr. - h) Herzog von Cumberland 1.75 Gr. - i) Fund von Malchin 10 ), zwei Stück zus. 3 96 Gr.
7. Zweiter Stempel: achtfeldiger Wappenschild, ohne Helme.
Tafel I, Nr. 7.
Hs. AVGVSTVS . P: E : RATZEB : Achtfeldiger Wappenschild wie Nr. 1, unbehelmt.
Rs. . DVX . BRVNOVIC . E . L : 617 . In der Mitte , darüber
Dm. 25 Mm.
Neustrelitz
8. Dritter Stempel: quadrierter Wappenschild. - Tafel I, Nr.8c.
Quadrierter Schild wie Nr. 2a.
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In der Mitte , darüber
Dm. 24-25 Mm.
a) v. Saurma Tfl. 64, Nr. 1940, auch Städt. Mus. Braunschweig. - b) Berlin. - c) Fund von Malchin. - d) Dr. Gaettens in Halle a. S.
9. Vierter Stempel: quadrierter Wappenschild mit dreiliniger Teilung.
Hs. AVGVSTVS P : E : RATZEB . Quadrierter Schild wie Nr. 2 d.
Rs. . DVX . BRVNOVIC . E . L : 17 . In der Mitte , darüber
Dm. 24 Mm., Gew. 2.00 Gr.
Herzog von Cumberland.
Das Zeichen am Schlusse der Hs.=Umschrift ist ganz ähnlich dem auf dem Goldgulden 1618, also hier kein Münzmeisterzeichen.
10. fünfter Stempel : quadrierter Wappenschild ohne Mittelschild. - Tafel I, Nr. 10 a.
Quadrierter Schild wie Nr. 2e.
In der Mitte , darüber
Dm. 24-25 Mm.
a) Städt. Mus. Braunschweig, auch Universität Leipzig und Neustrelitz. - b) Dr. Gaettens, Gegenstempel Ro
b) Münzzeichen
11. 1617. Reichstaler. - Tafel I, Nr. 11.Hs. AVGVSTVS . D : G :=P : EP : RA : D : B : E : L :
(Augustus dei gratia postulatus episcopus Raceburgensis, dux Brunsvicensis et Luneburgensis). Der dreifach behelmte achtfeldige Schild wie Nr. 1.
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Rs. PATRI = IS = VIRTVTIBVS . ANNO 1617 Der Herzog=Bischof, geharnischt und behelmt, mit Feldbinde, den Kommandostab in der Rechten, rechtshin sprengend. Im Hintergrunde Stadtbild, im Gelände davor vier Reiter und drei Fußsoldaten.
Dm. 42 Mm., Gew. 43.20 Gr.
Gotha.
Das Gewicht dieser bisher nur in diesem einen Exemplare bekannten Münze entspricht der Schwere von 11/2 Reichstaler, normal 43.89 Gr. Da es sich hier um das Gepräge einer Verkehrsmünze handelt und nicht um ein Schaustück, so glaube ich, daß wir es vielleicht mit einem Probeabschlag zu tun haben, dessen Rs.=Stempel nicht die Billigung des Herzog=Bischofs fand und durch den des nachfolgenden Talers Nr. 12 ersetzt wurde. Damit würde sich auch das Gewicht, das für eine Verkehrsmünze gesetzlich unmöglich wäre, erklären.
Die Wappenseite ist stempelgleich mit der des Talers Nr. 12, Variante a mit dem reicheren Blätterwerk.
12. 1617. Reichstaler. - Tafel I, Nr. 12 a und 12 b.
Hs. Umschrift und Wappenschild wie auf dem Taler Nr. 11. Zwei Stempel, durch a) reicheres oder b) weniger reiches Blätterwerk an den Seiten des Schildes.
Rs. PATRIIS = UI = RTUTIBUS = 16 =17 Der Herzog=Bischof ähnlich wie vorher, jedoch im Schritt nach rechts reitend. Das Pferd ist reich geschmückt, der Kommandostab kürzer. Der Erdboden ist angedeutet, der Hintergrund fehlt.
Dm. 42-43 Mm.
a) Herzog von
Cumberland 29.00 Gr., Gotha 28.90 Gr., St.
Petersburg, Kopenhagen, Herzogl. Museum
Braunschweig, Neustrelitz, Gymnasium Danzig
u. v. a.
b) Schwerin i. M. 28.98 Gr.,
Berlin 28.76 Gr.
Schultheß Nr. 4708,
mit der irrigen Angabe, daß auf dem Taler in
Berlin AVGVSTVS : stehe. - Katalog
Knyphausen Nr. 2028. -Katal. Frhr. Knigge
Nr. 2056. - Katal. Reimmann Nr. 2755 (18
M.). - A. E. Cahn, Katal. der gräfl. S .
.'schen Sammlung 1905 Nr. 211,. (12 M.).
13. 1617. Halber Reichstaler. - Tafel I, Nr. 13.
Hs. AVGVSTVS
.
D : G : = P :
EP
.
RA : D : B : E : L :
Wappenschild Nr.1 genau wie auf dem ganzen
Taler Nr. 12 b, mit kurzem Blätterwerk.
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Rs. PATRIIS = VIRTVTIBVS . 16=17 Der Herzog im Schritt n. r. reitend, wie auf dem ganzen Taler Nr. 12.
Dm. 35 Mm., Gew 13.60 Gr.
Wien, erworben i. J. 1852.
14. 1617. Doppelschilling. - Tafel I, Nr. 14 c.
Dreifach behelmter achtfeldiger Schild wie Nr. 1. Das S in der Umschrift erscheint oft klein und gegen den Schildrand gequetscht.
In der Mitte , darüber
Dm. 24-25 Mm.
a) Prov. Mus. Hannover = Katal. Knyphausen Nr. 2041 (ungenau) 2.10 Gr. - b) Berlin. - c) Früher Samml. v. Graba 2.38 Gr. - d) Städt. Mus. Braunschweig. - e) Neustrelitz, Gegenstempel Schlüssel. -f) Herzog von Cumberland 2.25 Gr., desgl. mit Schlüssel 1.75 Gr.- g) Herzogl. Mus. Braunschweig, mit Schlüssel.
c) Münzzeichen
1617. Doppelschillinge.
15. Erster Stempel: Münzzeichen in der Umschrift. - Tafel I, Nr. 15 a und c.
Behelmter achtfeldiger Schild wie Nr. 1.
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In der Mitte großes , darunter 1617, oben
Dm. 24-25 Mm.
a) Frhr. Knigge, Katal. Nr. 2071, 2.00 Gr.; Herzog von Cumberland 1.90 Gr. - b) Herzog von Cumberland 2.25 Gr. - c) Dr. Gaettens in Halle a. S.
16. Zweiter Stempel: Münzzeichen im Felde. - Tafel I, Nr. 16.
Hs. AVGVS . P : E : RA :
Behelmter achtfeldiger Schild wie Nr. 1.
Rs. . DVX BRVNOVIC . ET LVN 617
In der Mitte , links daneben , oben
Dm. 25 Mm.
Dr. Gaettens in
Halle a. S.
17. dritter Stempel: Münzzeichen und Jahrzahl im Felde. Tafel I, Nr. 17.
Hs. AUGUS : = P : E : RA : Behelmter achtfeldiger Schild wie Nr. 1.
Rs. DUX . BRUNOCEN : ET . LU : In der Mitte großes , links daneben t, darunter 1617, oben
Dm. 25 Mm, Gew. 2.44 Gr.
F.
Sambach, Heidbrück Kr Hameln.
d) Münzzeichen
18. 1617. Doppelschilling.
Hs. AVGVS : = E . P . RAT Behelmter achtfeldiger Schild wie Nr. 1.
Rs. DVX . BRVNOCE : E : LVN . 1617 In der Mitte großes , darüber
Dm. 25.5 Mm., Gew. 2.20 Gr.
Herzog von Cumberland.
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Münzzeichen
19. 1618. Goldgulden. - Tfl. II, 19 a und b.
Hs. a b) . AVGVSTV . D . G . P . E . RATZEB .
Der Herzog geharnischt mit fliegender Feldbinde, im Schritt nach rechts reitend.
Achtfeldiger Schild wie Nr. 1, unbehelmt.
Dm. 22-23 Mm.
a) Neustrelitz 3.25 Gr.; Wien 3.15 Gr. alter Besitz = Monn. en or S. 154 Nr. 3 (1759); Herzog von Cumberland 3.20 Gr.; Sammlung Vogel in Chemnitz 3.17 Gr. - Katal. Reimmann Nr. 440 (175 M) = Katal. L. & L. Hamburger, Raritätenkabinett Oktober 1898, Tfl. III, 160. - Katal. D. Helbing, Sammlung Rainer, 1902, Tfl. IV, Nr. 587 = Berlin. Münzbl. 1902, S. 139, Abbildung (hier oben wiederholt), b) Berlin 3.12 Gr.; Gotha 3.22 Gr.
Die Hs.-Darstellung zeigt sehr rohen Stempelschnitt.
20. 1618. Doppelschilling.
Erster Stempel: Jahrzahl im Felde. - Tfl. II, Nr. 20 a.
Quadrierter Schild wie 2 a.
In der Mitte großes , zu den Seiten 1 = 8, darüber
Dm. 23 Mm.
a) Britisches Museum London. - b) Neustrelitz, Gegenstempel Ro
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21. 1618. Doppelschilling
Zweiter Stempel: Jahrzahl in der Umschrift. - Tfl. II, Nr. 21m.
Quadrierter Schild wie Nr. 2 a und b.
In der Mitte großes , darüber
Dm. 22 Mm., 9 Stück im Funde von Malchin = 18.64. Gr., im Durchschnitt also 2.07 Gr.
a) Städt. Mus. Braunschweig (Gegenstempel Schlüssel). - b) Ebenda und Herzog von Cumberland 1.75 Gr. und 1.80 Gr. (Schlüssel). - c) Berlin (Adler). - d) Kopenhagen - e und f) Städt. Mus. Braunschweig. - g) Herzog von Cumberland. - h) Städt. Mus. Braunschweig. - i) Frhr. Knigge Nr. 2072. - k) Samml. Vogel in Chemnituz 2.27 Gr. - l) Städt. Mus. Braunschweig. - m) St. Petersburg, als Klippe. - n) Berlin, auch Universität Leipzig.
a) Münzzeichen
22. 1619. Doppelschilling. - Tafel II, Nr. 22.
Hs. AUGUSTUS . D . G . P . E . RATZE : Quadrierter Schild wie Nr. 2 a.
Rs. . DUX . BRUNOUIC . E . L: 19 In der Mitte großes , darüber
Dm 23 Mm.
Berlin, Schwerin
i. M., Dr. Gaettens, Fund von Malchin Nr. 80.
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b) Münzzeichen
23. 1619. Doppelschilling . - Tafel II, Nr. 23.
Hs. AVGVSTVS . D . G . P . E . RATZEB . Quadrierter Schild wie Nr. 2 a.
Rs. . DVX . BRVNOVIC . E . L . 19 . In der Mitte großes , darüber
Dm. 22, Gew. 3 Stück = 5.28
Gr.
Neustrelitz, Herzogl. Mus.
Braunschweig (doppelt abgestempelt mit
Strahl und Ro), Schwerin i. M., Fund von
Malchin Nr. 81.
Münzzeichen
24. 1620. Reichstaler.
Von diesem Taler soll sich ein Exremplar in der Sammlung des Herzogs von Cumberland befinden mit "Hs. und Rs. wie der Taler von 1617, von abweichender Zeichnung und mit der Jahreszahl , ohne Münzzeichen, D)m. 44 Mm., Gew. 29.00 Gr.".
Archivrat Masch dagegen gibt in seinem Manuskripte bei der kurzen Erwähnung dieses Talers das Münzzeichen an. Trotz der erdenklichsten Mühe, die ich aufwandte, habe ich von diesem Taler keinen Abguß erlangen können, so daß ich die Zweifel bezüglich des Münzmeisterzeichens nicht aufzuklären vermag.
Wie der Münzmeister Michael Hacke am 3. Juni 1620 aussagte, hatte er bis zu diesem Tage noch seine Taler geprägt. Trägt der Taler also tatsächlich das Zeichen , so müßte er nach der Ende September 1620 erfolgten Entlassung aus der Haft des Herzogs Adolf Friedrichs zu Mecklenburg geschlagen sein und würde beweisen, daß Hacke sein Amt wieder angetreten und bis zum Ablaufe des Jahres 1620 fortgeführt hat. Fehlt aber das Münzzeichen, dann muß ein unbekannter Münzmeister diesen Taler geprägt haben.
25. 1620. Doppelschilling.
Erster Stempel: Jahrzahl in der Umschrift. Tafel II, Nr. 25 c, f, g.
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Quadrierter Schild wie Nr. 2 a, b, c, auch wie c, mit einem Punkte in der Spitze der oberen Schweifung.
In der Mitte großes , darüber
Dm. 20-22 Mm., 21 Stuck = 40.03 Gr., im Durchschnitt 1.91 Gr.
a) Herzog von Cumberland 1.90 und
1.50 Gr. - b) Schwerin i M. - c) Herzog von
Cumberland 1.85 Gr., Städt. Mus.
Braunschweig, Hannov. Prov. Mus.,
Neustrelitz (mit Strahl und G 3). - d, e und
f) Fund von Malchin. - g) Neustrelitz. - h)
Frhr. Knigge Nr. 2073, 2.34 Gr.
Gegenstempel Adler (Lübeck) 1.86 Gr und Ro
im Funde von Malchin Nr. 380 und 458.
Es gibt einen Doppelschillingstempel, auf
dem in der 20 infolge mangelhaften Abdrucks
der Punze die 0 wie eine ) aussieht
(Herzogl. und städt. Mus. in Braunschweig)
und zur irrigen Lesung 1621 Anlaß gegeben hat.
26. 1620. Doppelschilling.
Zweiter Stempel: Jahrzahl im Felde. - Tafel II, Nr. 26.
Hs. AVGVSTVS . D . G . P . E . RATZEB .
Ouadrierter Schild wie Nr. 2 b.
Rs. DVX . BRVNOVIC . E . L .
In der Mitte , zu den Seiten Z=O, darüber
Dm. 21-22 Mm.
Neustrelitz, Herzogl. Museum Braunschweig, Fund von Malchin Nr. 84, 1.67 Gr.
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In ausgeschweiftem, von der Bischofsmütze bedecktem Schilde das alte bischöflich Ratzeburger Wappen, gespalten: links halber Zinnenturm, rechts senkrecht stehender Bischofsstab.
Rs . a b) . DVX . BRVNOVIC . E . L . 20
In der Mitte großes , darüber
Dm. 22-23 Mm, Gewicht 1.95, 1.93
und 1.92 Gr.
Schwerin i. M.
Zwei dieser interessanten Doppelschillinge waren im Münzfunde von Slate bei Parchim enthalten, der i. J. 1854 gehoben wurde. G. E. F. Lisch berichtet über diese bis dahin unbekannten Stücke in den Meckl. Jahrbüchern, 19. Band 1854, S. 418, und gibt von dem Stücke von 1.95 Gr. eine Abbildung. Die Herkunft des dritten Exemplars kenne ich nicht. Masch erwähnt in seiner Handschrift noch einen vierten solchen Doppelschilling aus dem Funde von Greifswald, mit dem Gegenstempel G 3, doch weiß ich nicht, wo er verblieben ist. Weitere Exemplare sind nicht nachzuweisen.
Ich zog diesen Doppelschilling in den Berliner Münzblättern N. F. Nr. 121 vom Januar 1912 heran zur Erläuterung des nachstehend besprochenen Dreilings und gab dort die hier oben wiederholte Abbildung.
28. 1620. Dreier.
Erster Stempel. - Tafel II, Nr. 28 a und b.
Hs. Von Blätterwerk umgebener Schild mit gezinntem Turm, bedeckt von der Bischofsmüttze, dahinter hervorragend der Krummstab.
Rs. Reichsapfel mit 3, zu den Seiten des Kreuzes 16=20
Dm. 15-16 Mm.
a) Schwerin
i. M., erworben i. J. 1912 von A. E. Cahn,
Frankfurt a. M., 0.52 Gr.
b)
Stadtbibliothek Lübeck.
Ich habe diesen interessanten Kipperdreier a in den Berl. Münzbl. 1912 Nr. 121 bekannt gemacht. Er ist aufschriftlos, der Name des Münzherrn und des Landes fehlt, ebenso ein
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Münzmeisterzeichen, doch unterliegt es keinem Zweifel, daß wir es hier mit einem Gepräge aus der Schönberger Münzstätte zu tun haben. Entscheidend für die Zuteilung des Dreiers ist der soeben besprochene Doppelschilling: beide zeigen den Zinnenturm und den Bischofstab des von August angenommenen Wappens des Bistums Ratzeburg.
29. 1620. Dreier.
Zweiter Stempel. - Tafel II, Nr. 23.Hs. Geschweifter hochgeteilter, von der Bischofsmütze bedeckter Schild, darin links halber Zinnenturm, rechts Bischofsstab.
Rs. Wie der Dreier vorher.
Dm. 15 Mm.
Bischöfliche
Sammlung zu Eichstädt, unter Eichstädt
eingeordnet.
Dieser Dreier, ebenso der Dreier Nr. 28, Stempel b, wurde von H. Buchenau in den Bl. f. Münzfrde 1912, Nr. 2, Sp. 5231, bekannt gemacht. Es zeigt das Stiftswappen genau so, wie es auf dem Doppelschilling Nr. 27 dargestellt ist.
a) Münzzeichen und B K
30. 1623. Reichstaler. - Tafel II, Nr. 30 b.
Der dreifach behelmte Schild wie Nr. 1.
Rs. PATRTIIS = UI = RTUTIBUS
Der Herzog nach rechts reitend in ganz ähnlicher Darstellung wie auf dem Taler von 1617 oben Nr. 12, jedoch unter dem Pferde 16 = 23, auch ist der Rasenboden stärker angedeutet.
Dm. 44 Mm.
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a) St. Petersburg, Städt. Mus.
Braunschweig, Gotha 29.00 Gr., Neuftrelitz.
- b) St. Petersburg, Neustrelitz, im Haag,
München. - c) St. Petersburg, Herzogl. Mus.
Braunschweig, Berlin 28.40 Gr., Neustrelitz,
Dresden 28.60 Gr. - d) Wien 28.90 Gr., alter
Besitz = Monn. en argent S. 239 Nr. 6
(1769). Schwerin 28.47 Gr. - Herzog von
Cumberland 4 Exemplare 28.30-28.80 Gr.
Katal. Reimmann Nr. 2756 (16 M), Nr. 2757
(17 M). - Knüphausen Nr. 2029. - Frhr.
Knigge Nr. 2057. - Schultheß = Rechberg Nr.
4709 u. 4710. - Rehtmeier III, Tfl. 39,1
fehlerhaft mit RACEB
.
in der
Hs.=Umschrift statt RA : D : B : E : L :
Dieser Taler kommt häufig vor und ist in vielen Sammlungen vertreten. Nach meinen eingehenden Vergleichungen hat eine Wiederverwendung entsprechend geänderter Stempel des ganzen Talers von 1617, oben Nr. 12, hier nicht stattgefunden. Die Stempel für den Taler von 1623 sind vielmehr neu geschnitten worden, sowohl für die Hs., wie für die Rs. Die Trennungspunkte sind vielfach sehr klein und beim Prägen öfters nicht gut herausgekommen, dadurch erscheinen mehr Stempelverschiedenheiten, als es in Wirklichkeit der Fall ist. Ich habe deshalb die Beschreibungen in Katalogen absichtlich unberücksichtigt gelassen und nur die Taler verzeichnet, die mir im Originale oder in gutem Abguß vorlagen. Daraus habe ich mit Sicherheit die obigen vier Stempel festgestellt, die übrigens auch noch in der Anordnung der Schildverzierungen von einander abweichen.
Wie wenig sorgfältig bei der Stempelanfertigung verfahren worden ist, zeigt der Fehler R: A für RA: auf dem Taler a, ein Beweis dafür, daß die Punkte nach den Buchstaben ganz mechanisch eingeschlagen wurden.
31. 1623. Halber Reichstaler. - Tafel II, Nr. 31 a, b und d.
Der Wappenschild wie auf dem ganzen Taler von 1623 Nr. 30.
Rs. a c d) PATRIIS = VIRTVTIBVS 1623
b) 23
.
PATRIIS = UIRTUTIBUS
.
16
Der Herzog nach rechts reitend, wie auf dem ganzen Taler, bei b) im Helm, bei a, c, d im Federhute. Unter dem Pferde
Dm. 36-38 Mm.
a) Berlin 14.07 Gr. - b) Neuftrelitz; auch ehemals Samml. v. Löhr, L. Hamburger 1875, Nr. 3406, - c) ehemals Samml. Bohlmann, Katal.
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H. S. Rosenberg, Hannover 1900
Nr. 786 mit Textabbildung (130 M), daraus
wiederholt Num.=sphrag. Anzeiger 1900 Nr. 11
S. 84 - d) Samml. Vogel in Chemnitz, ehemals
Samml. v. Lehmann, Katal. H. S. Rosenberg
1909 Nr. 880, Tfl. V, 14.30 Gr.; Herzog von
Cumberland 14.50 Gr.
Schultheß=Rechberg
Nr. 4709, Anm. - Meise, Guldenkabinet Nr. 1080.
Für die Variante d ist der Hs.=Stempel des halben Talers von 1617, oben Nr. 13 benutzt, dabei aber das Münzzeichen in ein peinlich unförmliches verändert worden.
32. 1623. Viertel Reichstaler. - Tafel II, Nr. 32.
Hs. . AVGV : D : G := P : E : R : D : B : E : L :
Der Wappenschild wie auf dem ganzen Taler von 1623, Nr. 30.
Rs. PATRIIS = VIRTVTIBV = S = . 1623 . Der behelmte Herzog n. r. reitend, wie bisher, unter dem Pferde , ohne Andeutung des Erdbodens.
Dm. 29 Mm.
Universität Leipzig.
33. 1623. Halber Reichsort (1/8 Reichstaler). - Tafel II, Nr. 33.
Hs. AVGVSTVS· . D . G . P . E . P . R . D . BRV : EL(:?)
Der Braunschweigische Helm.
Rs. PATRIIS VIRTVTIBVS 1623 In der Mitte in vier Zeilen:
HALB │ REICHS │ ORTH │ B K
Dm. 27 Mm., Gew. 3.40 Gr.
Dr. R. Gaettens in Halle a. S.
Mit ganz geringen Abweichungen in der Interpunktion abgebildet bei Seeländer Tfl. 94,2.
b) Münzzeichen
34. 1623. 1/16 Reichstaler (Düttchen, Doppelschilling). Tafel II, Nr. 34.
Hs. AVGVSTVS . D : G . P : E : P . RA : D : B : E : LV : Quadrierter Wappenschild wie Nr. 2 d, mit dreifachen Trennungslinien der Felder. Zu den Seiten des Schildes . = . , darüber
Rs. REICHS . SCHROTS . VN KORNs : In der Mitte in vier Zeilen:
16 . │ REICHS │ DALER │ 1623
Dm. 28 Mm., Gew. 3.40 Gr.
Neustrelitz (aus Sammlung Masch).
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Diese Münze hat große Ähnlichkeit mit den häßlichen breiten Doppelschillingen, die Herzog Christian zu Braunschweig und Lüneburg in den Jahren 1622 und 1623 zu Winsen a. d. Luhe, Herzog Julius Ernst 1624 zu Scharnebeck prägen ließen. Vergl. M. Bahrfeldt, Braunschwei=Lüneburg S. 134-137 und 188, auch Fiala 7. Bd. Tfl. 3, 11.
Auf den vorstehend beschriebenen Münzen erscheinen nun folgende Münzmeisterzeichen:
im Jahre | 1617 auch M, , , |
1618 | |
1619 , | |
1620 | |
1623 und B K, |
Als erster Münzmeister in Schönberg wird uns für 1617 Jacob Mirendorf genannt, der anscheinend im Frühjahre 1619 seinen Dienst dort verlassen hat, denn Michael Hacke bezeichnet ihn im Protokoll vom 3. Juni 1620 (s. oben S. 312) als seinen Vorgänger. Damit stimmt überein, daß das Münzzeichen , seltener M allein, auf den Münzen des Jahres 1617 erscheint und 1619 verschwindet. Hiernach kann es keinem Zweifel unterliegen, daß das Monogramm auf Mirendorf zu beziehen ist, bestehend aus Mirendorf und Iacob, das quer darüber gelegt.
Das ist vielfach auch für das Zeichen des Münzmeisters Hans Georg Meinhardt gehalten worden. Dieser, aus Eisleben stammend, war 1619-21 Münzmeister des Herzogs Christian zu Braunschweig und Lüneburg an der Münzstätte zu Winsen an der Luhe. Am 1. Januar 1622 wurde er an der Münzstätte des Herzogs Wilhelm zu Braunschweig und Lüneburg in Moisburg angestellt, entwich aber schon im April 1622 nach Polen, wo er Münzmeister in Lobsenz wurde. 11 ) Da die Zeit stimmt, könnte er sehr wohl von 1617-19 in Schönberg amtiert haben, zumal gerade nur in diesen Jahren das dort erscheint. Da er aber stets das Zeichen oder = H ans G eorg M einhardt führte, niemals , so kann er nicht in Betracht kommen, zumal Mirendorf beglaubigt ist.
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Fiala, Bd. 7, S. 150, Nr. 431 liest das Monogramm auf dem großen Schautaler Nr. 5 infolge Doppelschlages als = H und W, setzt die Ausprägung der Münze in die Zeit von 1634-36 und verlegt sie nach den Münzstätten Claustal oder Zellerfeld. Alles das ist irrig, s. oben S. 25.
Für die anderen drei Zeichen , und , die auf den Münzen des Jahres 1617 erscheinen, habe ich keine Erklärung, ich weiß auch nicht einmal, was die beiden ersten eigentlich recht bedeuten sollen, ein Beil und eine Slange oder Turmspitze mit Flagge? Da Mirendorf der erfte Münzmeister in Schönberg gewesen ist, können die Inbaber dieser drei Zeichen nicht vor ihm amtiert haben. Es bleibt kaum etwas anderes übrig, als die Annahme, entweder, daß Mirendorf selbstvorübergehend mit seinem Zeichen gewechselt hat, und die des Jahres 1617 sämtlich ihm angehören, oder daß sie die Zeichen von neben= oder untergeordneten Münzmeistern, des Wardeins oder endlich des Stempelschneiders gewesen sind. Aber das sind alles lediglich Vermutungen, Gewißheit würden nur glückliche archivalische Funde bringen können.
ist das Zeichen des Michael Hacke oder Hake, zwei gekreuzte Hacken mit durchgestecktem Zainhaken, 1619-1620. Über ihn ist oben S. 11 fg. ausführlich gehandelt worden.
und B K, 1623, unbekannter Münzmeister, über den ich nicht das Geringste gefunden habe. "Wahrscheinlich ist es das Zeichen des Balthasar Kruse, des späteren Münzmeisters unter Herzog Adolf Friedrich zu Mecklenburg (Evers, Mecklbg. Münzverfassung I, S. 436)", sagt Masch in seinem erwähnten Manuskripte. Ed. Grimm, Münzen und Medaillen der Stadt Wismar, Berlin 1897, S. 7, nennt ihn Berthold Krause auch als Münzmeister in Wismar von 1650-1660. Ich glaube nicht, daß der Zeitunterschied zwischen der Tätigfeit des B K von 1623 und des Münzmeisters Kruse oder Krause die Annahme beider als eine und dieselbe Person gestattet.
, ebenfalls 1623, kommt vor auf dem 1/16 Taler oder Dütchen Nr. 34 und auf dem umgeänderten Stempel des halben Talers Nr. 31 d. Auch hier vermag ich über den Münzmeister, der dies Zeichen führte, nicht einmal eine Vermutung auszusprechen
Leider fehlen Kirchenbücher, die etwa über die Personalien der Münzbediensteten Auskunft geben könnten, in Schönberg aus dieser Zeit gänzlich. Sie beginnen erst mit dem Jahre 1640.
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Von den in Schönberg angestellten Wardeinen ist nur Tobias Reinhardt bekannt, der im Mai 1618 den Dienst dort verließ (s. oben S. 308).
Die Münzstempel, wenigstens die von Michael Hacke 1619 und 1620 gebrauchten, wurden nach einer kurzen Aktennotiz von Peter Molrad in Gadebusch geschnitten, der auch die Stempel für die Münzstätten zu Gadebusch und Wismar, wohl auch noch für andere, lieferte.
Fiala's Annahme (Bd. 7, S. 150 Nr. 431), die Stempel zu dem großen Schautaler Nr. 5 seien von Henningk geschnitten, ist willkürlich und unbelegt. Der geschickte, I = H oder zeichnende Stempelschneider Isaac Henniges hat für Hildesheim (Bistum und Stadt), Magdeburg, Nordhausen usw. gearbeitet. Auf dem Schautaler aber fehlt seine Signatur, der Stil des Stempelschnitts ist auch gänzlich abweichend von dem seinigen.