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VII.

Mechtilde von Werle.

Von

Gymnasialprofessor Dr. M. Wehrmann-Stettin.

 

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W igger führt in in seiner Genealogie des mecklenburgischen Fürstenhauses (Jahrbücher 50, S. 234) eine Tochter des Fürsten Heinrich II. von Werle mit Namen Mechtilde auf. Sie ist bisher nur aus einer Urkunde vom 3. Januar 1356 (Meckl. Urk.-Buch XTV Nr. 8178) bekannt, in der sie als Priorin des Nonnenklosters in Pyritz (Pommern) erwähnt wird. Wenige Tage nach diesem Datum muß sie gestorben sein, wie aus einer Urkunde oom 12. Mai 1356 (im Königl. Staatsarchiv Stettin: Bistum Cammin Nr. 108) hervorgeht.

Der Herzog Barnim III. von Pommern-Stettin war am 12. September 1355 von dem Bischofe Johann I. von Cammin exkommuniziert und sein Gebiet mit dem Interdikt belegt worden, weil der Fürst den Geistlichen verboten hatte, ein von dem Bischofe ausgeschriebenes subsidium caritativum zu entrichten (vergl. Balt. Stud. XLVI, S. 23). Barnim kehrte sich an den Bann und das Interdikt garnicht, deshalb erneuerte der Bischof am 12. Mai 1356 die Kirchenstrafe. In der hierüber ausgestellten Urkunde macht er dem Herzoge die heftigsten Vorwürfe über Prosanierung der Gottesdienste, Kirchenraub u. a. m. Unter anderm heißt es dort: Dux sub anno domini M. tircentesimo (!) quinquagesimo sexto, ipso die Agnetis virginis, in monasterio sanctimonalium prope opidum Piritze interdicto, et ubi interdictum per dictas moniales fuerat observatum, corpus nobilis domicellae de Werle, priorissae ibidem, in ecclesia eiusdem monasterii per nos interdicta mandavit solempniter sepeliri. Hieraus geht hervor, daß die Priorin Mechtilde von Werle am 21. Januar 1356 in der Kirche des Nonnenklosters zu Pyritz begraben worden ist.

 

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