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III.

Die Münzen des Bistums Ratzeburg.

1. Herzog Christoph zu Mecklenburg.

Von

M. Bahrfeldt.

 

Vignette
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D as Bistum Ratzeburg wurde durch Erzbischof Adelbert von Hamburg im Jahre 1054 gegründet. Nach fast 600jährigem Bestande wurde es durch den westfälischen Frieden im Jahre 1648 säkularisiert und fiel als weltliches Fürstentum an Mecklenburg. Von seinen Bischöfen sind in münzgeschichtlicher Beziehung nur wenige hervorgetreten und auch nur in der letzten Zeit des Bestehens des Bistums. Es ist möglich und sogar wahrscheinlich, daß auch in älterer Zeit geprägt worden ist und daß eine ganze Anzahl der vielen stummen Brakteaten mit Darstellungen von Kirchengebäuden, geistlichen Herren, Heiligen usw., die wir zeitlich, mehr aber noch örtlich, bis jetzt nicht unterzubringen wissen, hierher gehört. Verwunderlich wäre es, wenn für Ratzeburg damals nicht auch schon geprägt sein sollte, da doch vieler Orten der Münzhammer lebhaft geschwungen wurde und die Ausübung des Münzrechtes zu allen Zeiten als ein sehr schätzbares Privilegium galt, als Ausdruck der Macht, mehr aber noch, weil es eine nicht unerhebliche Einnahmequelle darstellte. So glaubt Dr. H. Buchenau im Münzfunde von Seega (Marburg 1905, S. 64 fg.), einen Schriftbrakteaten entdeckt zu haben, den er dem jüngeren Grafen Bernhard von Ratzeburg (um 1195) beilegen möchte. Vielleicht werden hier weitere glückliche umfangreiche Münzfunde, deren sorgfältigem vergleichenden Studium wir besonders in letzter Zeit viele schöne Entdeckungen aus dem großen Gebiete der mittelalterlichen Hohlpfennige zu verdanken haben, später einmal Klarheit schaffen. Soweit unsere sichere Kenntnis aber bis jetzt reicht, sind tatsächlich nur die Bischöfe Christoph zu Mecklenburg und August d. ä. zu Braunschweig = Lüneburg als Münzfürsten hervorgetreten.

Eine Folge dieser spärlichen Münzprägung ist auch die wenig eingehende literarische Bearbeitung, die das Ratzeburgcr Münzwesen bis jetzt gefunden hat. Evers, in seiner geschätzten Mecklenburgischen Münzverfassung, 2 Bde., Schwerin 1798/99, berührt die Münzprägung Christophs nur ganz kurz

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und nur, weil er dem mecklenburgischen Fürstenhause angehörte. Umfangreicher und dem Stande der damaligen Kenntnis entsprechend, behandelte sie Archivrat Pastor Masch in einem kleinen, mit guten Abbildungen versehenen Aufsatze in den Jahrbüchern des Vereins für mecklenburgische Geschichte usw., 29. Bd. 1864, S. 253 - 257. Masch hatte auch eine ausführliche Beschreibung aller Ratzeburger Münzen vordereitet. Das Manuskript, datiert vom Jahre 1874, befindet sich in der großherzoglichen Bibliothek zu Neustrelitz, wohin es nach seinem Tode im Jahre 1878 mit seiner nicht undedeutenden Spezialsammlung Ratzeburger Münzen gelangt ist. Ich konnte es durch Gefälligkeit des Archivars Dr. G. v. Buchwald einsehen und benutzen. Der im Jahre 1904 verstorbene Buchhändler Max Schmidt in Ratzeburg, Verfasser der tüchtigen Arbeit über die Münzen und Medaillen der Herzöge von Sachsen-Lauenburg, 1884, zu der im Jahre 1888 im Archiv des Vereins für die Geschichte des Herzogtums Lauenburg, Bd. II, Heft 2, ein wichtiger Nachtrag erschien, beabsichtigte eine Herausgabe dieses Manuskriptes. Darauf bezieht sich die Notiz in den Berliner Münzblättern N. F. 1902, S. 276, über eine bevorstehende Bearbeitung der Ratzeburger Münzen und Medaillen. Es kam jedoch nicht dazu, denn wie Schmidt mir noch Ende 1902 schrieb, konnte er keinerlei Zuschuß für die Drucklegung erwarten und war nicht imstande, sie selbst zu übernehmen. Er deschränkte sich daher darauf, unter Benutzung der Arbeit von Masch in einem kurzen Artikel "Zur Münzkunde des Bistums und Fürstentums Ratzeburg", erschienen im erwähnten Archiv für Lauenburgische Geschichte, Bd. V, Heft 3, S. 66 - 73, nur einen gedrängten Überblick über die Münzprägung zu geden.

Nachdem ich nun das Manuskript durchgesehen habe, muß ich ehrlich gestehen, daß ich die nicht zustande gekommene Herausgabe nicht beklagen kann. Bei den historischen Nachrichten, mehr noch bei den Münzverzeichnissen, vermißt man vielfach die so notwendige Kritik und das Ganze entbehrt doch sehr einer einheitlichen Durcharbeitung. Immerhin ist mir die Kenntnis der Arbeit von Nutzen gewesen und das erkenne ich dankdar an.

Wenn ich von einzelnen gelegentlichen Beschreibungen Ratzeburger Münzen absehe, so finden sich nur noch bei Leitzmann , Wegweiser auf dem Gebiete der deutschen Münzkunde, Weißensee 1869, S. 363 fg. und bei R. Serrure, Traité de numismatiqne moderne et contemporaine I, Paris

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1897, S. 278 fg. kurze Abhandlungen. Beide sind aber unvollständig, teilweise auch unrichtig und daher ohne Wert. Ein Münzverzeichnis endlich erschien in der Numismatischen Zeitung, 39. Jahrgang 1872, Nr. 24 - 26. Die Beschreibungen sind aber in den wenigsten Fällen nach Urstücken gegeben, sondern meist nach ungenauen und unvollständigen Angaben älterer Verzeichnisse.

Sehr zu bedauern ist der große Mangel an archivalischem Material. Die Original-Münzakten des ehemaligen bischöflichen Archivs sind nicht mehr nachzuweisen und wohl endgültig als verloren anzusehen. Masch berichtet darüber, daß man zwei Bunde Münzakten des Ratzeburger Archivs im Jahre 1740 nach Neustrelitz eingefordert habe. Sie seien aber weder zurückgesandt worden, noch auch jetzt dort vorhanden. Darauf bezieht sich wohl auch die Bemerkung von Evers, Bd. I, S. 227, wo er den Mangel an Münzakten beklagt: ". . . Man war zu willfährig bei Mittheilung, aber auch zu sorglos bei Zurückforderung der Urkunden und Acten und daher der unersetzliche Verlust so vieler und wichtiger, die Landesverfassung betreffender Nachrichten. Aus diese Art sollen nun auch, dem Vernehmen nach, fäst alle im Jahre 1755 einer Commission anvertraute Mecklenburg - Strelitz'sche Münz - Acten leider von Händen gekommen sein."

Ich habe mich bemüht, den verschollenen Münzakten nachzuspüren, jedoch vergeblich, sie sind weder in Schwerin oder Neustrelitz, noch in Ratzeburg und Schöneberg nachzuweisen. Auch die Archive in Hannover, Schleswig, Magdeburg, Wölfenbüttel und Berlin, wohin die Akten schließlich durch Zufall gelangt sein könnten, ergaben nicht das Geringste.

Dennoch ist es mir gelungen, eine Reihe von Nachrichten beizubringen, die teils das großherzogl. Geh. und Haupt-Archiv zu Schwerin lieferte, dessen zahlreiche Münzakten mir vorlagen, teils auch das alte, jetzt im Staatsarchiv Magdeburg befindliche, Niedersächsische Kreisarchiv in seinen Berichten über die Kreis und Münzprobationstage. Sie lassen uns in ihrer Gesamtheit doch ein ziemlich abgeschlossenes Bild von der Münzprägung unter den beiden Bischöfen Christoph und August gewinnen.

Unter den Sammlungen, die Beiträge geliefert haben, muß ich besonders die großherzoglichen Münzkabinette zu Neustrelitz und Schwerin nennen. Ein Verzeichnis der sonst noch benutzten Sammlungen befindet sich am Schlusse.

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I.

Christoph, Herzog zu Mecklenburg

Administrator des Stifts 1554 - 1592.

Christoph, Sohn Herzog Albrechts VII. von Mecklenburg, geb. 30./6. 1537, wurde am 5./10. 1554 Bischof von Ratzeburg. Nach mancherlei Fährlichkeiten und ausländischen Abenteuern in der ersten Hälfte seines Lebens führte er, vom Jahre 1569 an, geruhig und friedlich die Regierung seines Ländchens, dessen Einkünfte durch Abtretung der Gefälle der Ämter Gabebusch und Tempzin seitens seines Bruders Johann Albrecht vermehrt wurden. Er residierte zumeist in seinem "Stiftshause" zu Schönderg, einem kleinen Städtchen, 15 km östlich von Lübeck belegen. Christoph besaß regen Sinn für allerlei Wissenschaften, für Chemie und Mechanik und betätigte sich persönlich darin. 1 ) Mit ihm beginnen die nachweisbar ersten Münzen für das Bistum, und zwar hat er sie aus Freude an der Sache zumeist selbst zubereitet und eigenhändig geprägt.

Die erste Anregung zur Münzprägung gab der nachstehende Brief:

1574, 17./10. Johannes Koler 2 ) zu Gabebusch an Herzog Christoph.

Euren fürstlichen Gnaden kann ich uneröffnet nicht lassen, daß gegenwertiger Geselle, wellicher des Müntzmeisters zu Lübeck Sohn und albereit ein Müntzmeister in der Steiermark gewesen, Golt, Silber und allerlei Ertz gar wol probiren könne, bei mir gewesen und sich wegen E. f. Gn. Stift alhir zu müntzen erpoten, mit Bitten, E. f. Gn. ich solliches in Unterthenigkeit anmelden sollte. Und wan E. f. Gn. dann wegen des Stifts zu müntzen von keimandts nicht kann gespert werden und E. f. Gn. nicht ein Geringes des Jahre über davon haben konnte, ohne was Belustigunge E. f. Gn.,


1) Vergl. G. T. F. Lisch, Mecklenb. Jahrücher, 7 Jahrg. 1842, S 61 fg "Des Herzogs Christoph Bemühungen um Erzgewinnung".
2) Sekretär des Herzogs Christoph, gestorben kurz vor Mai 1599.
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Münzen des Bistums Ratzeburg
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sintemal Sie sonderlich zu den Dingen geneiget, davon haben mochten, der Müntzmeister zu Lübeck auch den Verlagk thun nnd Bürge vor seinen Sohn werden, auch den Wechsel halten wolte, also daß E. f. Gn. ohn Schaden sein solten: demnach were meins Erachtens nicht ungeraten, doch uf E. f. Gn. und mehrer verstendiger Leute reifer Bedenken, E. f. Gn. hetten deswegen ein Handel mit ihm getroffen, dann der Müntzmeister selbst sich an E. f. Gn. begeben und mit derselben allenthalben schließen und handeln will.

Auf der 3. Seite steht der Vermerk:

Ist dem Münzmeister zur Antwort gegeben, daß mein gn. F. und Herr im Stift eine Müntz nach des Reichs Müntzordnung anzustellen nicht ungeneigt were. S. f. Gn. wolten aber die Sache noch einen Monat lang in Bedenken ziehen, unter des würde Sr. f. Gn. des itzigen Kreistages Abschied auch zukommen. Woferne nun S. f. Gn. in der Meinung, derer sie itzo weren, beruhen würden, so were S. f. Gn. solche ihre Müntz ihme für andern zu gestatten, nicht ungeneigt. Darumb solte er etwa in einem Monate bei Sr. f. Gn. wieder anhalten und seinen Vater mitbringen.

Original. Geheimes und Haupt-Archiv Schwerin i. M.. Acta monetaria S. 88, 2.

Der im Briefe nicht genannte Münzmeister von Lübeck war Joachim Dalemann, der dort vom 2./2. 1559 bis 19./2. 1580 in Diensten stand. Nach seinem Tode folgte ihm sein hier erwähnter Sohn Haus Dalemann, der aber schon kurz darauf Michaelis 1580 starb.

Allem Anscheine nach hat sich damals die Sache zerschlagen, denn die Prägung begann erst zwei Jahre darauf, 1576. Es sind folgende Stücke:

1. 1576. Reichstaler. - Tafel I, Nr. 1.

CRIST o DEI GRA o ADMI o RAZEN o DVX o MEGA Blumenvignette
(Cristoferus dei gratia admimstrator Razenburgensis dux Megalopolensis.) Wappenschild quadriert, von der Bischofsmünze bedeckt: 1. Mecklenburg, 2. Rostock, 3. Stargard, 4. Wenden, Mittelschild Schwerin, dahinter hervorragend zwei gekreuzte Bischofsstäbe. Zu den Seiten 15 = 76

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MAXIMIL o D G o ROMA o IMPE o SEMP AVGV

(Maximilianus dei gratia Romanorum imperator semper augustus). Gekrönter Doppeladler, bescheint, auf der Brust Reichsapfel mit 3Z (Schillinge).

Dm 43 Mm, Gew. 29.04 Gr.

Großherzogl. Münzkabinett Schwerin i. M., aus dem herzogl. Münzkabinett Gotha herstammend. Bisher einzig bekanntes Exemplar und noch nirgends beschrieben.

2. 1576. Halber Reichstaler. - Tafel I, Nr 2.

GRIST o DEI GRA ADMIN o RAZEN o DVX o MEG Blumenvignette
Wappenschild usw. genau wie aus dem ganzen Taler.

MAXIMIL o D G o ROMA o IMPE o SEM o AVGV
wie der ganze Taler, jedoch im Reichsapfel I6 (Schillinge).

Dm 35 Mm. , Gew 14 45 Gr.

Großherzogl. Münzkabinett Neustrelitz. Bisher einzig bekannter Exemplar, früher in der Sammlung Masch befindlich und von ihm mit guter Abbildung in den Mecklenb. Jahrbüchern 29. Bd. 1864, S 254, zuerst beschrieben.

Beide Stücke tragen keinerlei Zeichen eines Münzmeisters Die Mitwirkung Joachim Dalemanns, der eine kleine Dohle als Zeichen und zugleich redendes Wappen auf den von ihm geprägten lübeckischen Münzen führte, ist daher nicht in Anspruch genommen worden.

Auf diese Prägung bezieht sich der Bericht des Generalwardeins des Niedersächsischen Kreises, Georg Stumpfeldt, erstattet zum Münzprobationstage zu Lüneburg am Montag nach Quasimodogeniti (15/4) 1577, über die von ihm seit Michaelis 1576 vorgenommenen Revisionen der Münzstätten des Nieder-sächsischen Kreises 3 ) Darin sagt er u. a. folgendes:

"Herr Christofer, des Stifts Ratzeburg Administrator, Herzog zu Meckenburg, haben zum Schönenberg ein Münzwerk angeordnet und aufgerichtet, lassen alda itziger Zeit Thaler, halbe und Örterthaler münzen. Und Wie ich berichtet, so haben Seine fürstlichen Gnaden auch Stöck und Obereisen zu keinem Gelde schneiden und derselben Bedacht,


3) Original: Staatsarchiv Magdeburg. Niedersächsisches Kreisarchiv, Münzsachen Vol VI, 2 Fol. 314 fg.
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münzen zu lassen. S. f. Gn. haben aber noch zur Zeit keinen Münzmeister und Wardein bestellet, wie ich auch ferner bericht, so seindt S. f. Gn. in der Kunst des Probierens und Rechnens ziemlich geübet und erfahren, haben solche Thaler eigener Person beschicket, probieret und lassen ausgehen. Als bei S. f. Gn. durch derselben Kanzler unterthäniglich mich anzeigen und mein tragend Amt vermelden lassen, mit angehängter unterthäniglicher Bitte, ob S. f. Gn. gnädiglich mir zulassen wollten, das Geld, so S. f. Gn. lassen münzen, aufzuziehen, zu probieren und auf vorstehendem Probationstage davon Bericht einzubringen, da haben S. f. Gn. durch erwähnten Kanzler zu gnädiger Antwort mir lassen vermelden, daß I. f. Gn. itziger Zeit nicht münzen, sondern still halten und darneben einen I. f. Gn. gemünzten Thaler zustellen lassen, welchen ich aufzuziehen, probiren und davon Bericht thun und einbringen möge.

Habe solchen Thaler aufgezogen und befunden, daß dieser Thaler 8 8/255 Stück eine Mark wägen und am fein haften 14 Loth 3 1/2 Grän, nach Anzeigung der Stadt Lübeck Waradin, welchem 1/2 Stück zukommen, prodiert und diesen Halt befunden. Dann ich dies Stück, so durch mehrgemelten Kanzler mir zugestelet worden, nicht probieren wöllen, aus Ursachen, sintemaln derselden nicht mehr zu erlangen und es eines neuen Münzstandes Münz, das der nicht zerschlagen, sondern aus diesen Prodationstag sein Wappen und Umschrift dargethan werden möge. Da es alsdann noch probiert werden soll, kann es alhier zur Stätte wol geschehen. Wägen demnach 803 7/51 Stück 100 Mark, seindt also diese Reichs-thaler am Schrot 800 Stück, als 100 Mark, über das zugelassene Remedium um 2 7/51 Stück zu leicht und am Korn um 1/2 Gren zu geringe."

Der in dem Berichte erwähnte, aber nicht genannte Wardein der Stadt Lübeck war Hans Wessel, dessen Name anderweitig auch in hochdeutscher Namensform als Wechsel vorkommt. Er verließ seinen Dienst in Lübeck schon im Jahre 1577 und wurde durch Jürgen Rothusen ersetzt, blieb in Lübeck wohnen und wird uns später noch einmal begegnen.

Nach der aus dem Reichstage zu Augsburg im Jahre 1566 beschlossenen Münzordnung sollte die aus 14 Lot 4 Grän beschickte Mark Silber in 8 Stück Taler vermünzt werden. Jedes Stück war genau zu justieren, doch war als Remedium, d. h.

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als Schwankung, ohne daß Münzmeister und Wardein sich straffällig machten, erlaubt: auf 100 Gewichtsmark oder 800 Taler 1 Stück und im Feingehalt 1 Grän.

Hier nun wurden die Taler im Korn, d. h. im Feingehalt, 1/2 Grän zu gering befunden, was innerhalb der gesetzlichen Grenze blieb, im Schrot, d. h. im Gewicht, dagegen über das zugelassene Remedium um 2 7/55 Stück auf 100 Mark. Das normale Gewicht des Talers sollte betragen 29.232 Gramm, es wurde defunden 29.123 Gramm. Man sieht also, daß das geringe Mindergewicht von nur 0.109 Gramm zu einer Beanstandung führte. Daß der Taler oben Nr. 1 gar nur 29.04 Gramm wiegt, hat seinen Grund wohl in der geringen Abnutzung, die das Stück im Laufe der Zeit doch erlitten hat. Die im Berichte auch als geprägt aufgeführten Örter == Viertel Taler sind bis jetzt noch nicht zum Vorschein gekommen, ebensowenig kleine Münzsorten, für die angeblich die Stempel auch schon geschnitten sein sollten.

Auf dem Münzprobationstage zu Lüneburg wird dieser Prägung merkwürdigerweise mit keiner Silbe Erwähnung getan, obschon der Abschied vom 17./4. 1577 sonst an der Ausprägung anderer Münzstände mancherlei auszusetzen hat, wie z. B. bei der des Administrators des Erzstiftes Magdeburg, Christian Wilhelm, der Herzöge zu Braunschweig - Lüneburg Wolfgang und Philipp, der Städte Lübeck, Hamburg, Rostock, Magdeburg und Hameln. Infolgedessen ist der dem Georg Stumpfeldt vom Herzog Christoph eingehändigte Taler auch nicht prodiert worden, sondern in seinem Besitze verblieben. Ich glaube, daß dieser Taler und der oben aus dem Schweriner Münzkabinett beschriebene Taler, ein und dasselbe Stück sind. Stumpfeldt, Generalwardein des Nieder- und zugleich auch des Obersächsischen Kreises, wohnte zu Freiberg in Sachsen und starb dort im Jahre 1584. Sein Verwandter (Schwiegersohn?) und Nachfolger im Amte, Christof Biener, wird das Stück geerbt haben und schließlich wird es in die herzogliche Kunstsammlung zu Gotha gelangt sein. Deren älteste Kataloge sind leider nicht mehr vorhanden, nachweisbar ist das Stück daselbst aber seit dem Jahre 1730, doch ist es sicherlich schon sehr viel länger dort. Vor einigen Jahren ist der Taler von Gotha durch Tausch nach Schwerin gelangt und damit nun wieder nahe seiner Heimat.

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Erst fünf Jahre nach der nur sehr beschränkten Ausprägung des Jahres 1576 trat der Herzog einer erneuten Prägung näher. Der nachstehende Brief zeigt, daß beabsichtigt war, Doppelschillinge zu schlagen.

1581, 6./9. Herzog Christoph an Herzog Ulrich zu Mecklenburg.

Wir geben E. Lbdn. hiermit freundlich zu erkennen, daß wir aus etlichen Silberkuchen, so wir aus dem Reiche Schweden anhero gebracht, duppelte ß schlagen zu lassen bedacht seindt.

Nachdem wir aber uns zu erinnern wissen, daß E. Lbdn sowohl unsere Stadt Rostock und Wismar vor dieser Zeit etliche haben schlagen lassen, welche 7 Lot halten und aber wir berichtet worden, daß Ao 72 aus dem zu Luneburg gehaltenem Kreistage die Niedersechs. Stende sich dahin vergiechen und die Anordnunge gethan, daß henfürder die duppelte ß 12 Lot 14 Gren halten sollen und wir nach überlegter Rechenschaft befinden, daß solches ohne Schaden nicht geschehen kann, als haben wir nicht umbgehen können, uns bei E. Lbdn. deswegen Raths zu erholen. Gelanget demnach an E. Lbdn. unser freundtlichs Bitten, dieselbte uns ihren brüderlichen Rath mitteilen wöllen, ob wir die duppelte Schilling den alten an Korn und Schrot gleich, welche 7 Lot halten, dürfen schlagen lassen oder ob wir uns nach der neuen Ordnung, so zu Lüneburg wie obberürt gemacht, verhalten müssen, dann wir nicht gerne wolten, daß uns ein Schimpf oder solches Müntzen an unserer, wegen des Stifts Ratzeburg habenden Müntzgerechtigkeiten zu Nachtheil gereichen sollte.

Datum auf unserm Stiftshause Schöneberg den 6. Septemb. Ao. 81.

Original, praes. 8./9. Geh. und Haupt-Archiv Schwerin. Acta monelaria S. 88, 2.

Die in diesem Briefe über das Korn der Doppelschillinge gemachten Angaben sind nicht ganz zutreffend. Auf dem Kreistage zu Lüneburg am 31. /1. 1568 wurden neue Festsetzungen über Schrot und Korn der kleinen Sorten getroffen und dabei für die Doppelschillinge bestimmt, daß davon 60 Stück aus der auf 7 Lot 11 Grän beschickten Mark geprägt werden sollten. Aber schon auf dem Kreistage zu Lüneburg am 26. /4. 1572

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wurde diese Münzordnung abgeändert und nunmehr für die Doppelschillinge 114 Stück aus der auf 12 Lot 13 1/2 Grän beschickten Mark festgesetzt. Diese Bestimmung war aber so scharf, daß, wie in dem abgedruckten Briefe auch gesagt wird, eine Ausprägung der Doppelschillinge nach diesem Fuße ohne Schaden nicht möglich war und tatsächlich sind auch, wie die mir vorliegenden Prägeregister ausweisen, von keinem Münzberechtigten in den Jahren von 1572-81 Doppelschillinge geprägt worden. Auch Herzog Christoph wird die Prägung von Doppelschillingen unterlassen haben, wenigstens sind keine solchen Münzstücke bekannt geworden. Dagegen aber kennen wir Reichstaler vom Jahre 1581.

3. 1581. Reichstaler. - Tafel I, Nr. 3.

a) CRIST • DEI • GRA • AD • MI • RAZEN • DVX • MEGA Blumenvignette

b) ----------- • ADMI • ----------------

Wappenschild usw. genau wie auf dem Taler Nr. 1 von 1576, zu den Seiten jedoch I5 = 8I

a b) RVDOLPHVS • II • D • G • IMP • SE • AVGV

Gekrönter Doppeladler, bescheint, auf der Brust Reichsapfel mit 32 • Dm. 42 Mm.

a) Königl. Münzkabinett Berlin 28.94 Gr., K. K. Münzkabinett Wien, Hamburger Kunsthalle 28.44 Gr., Neustrelitz (früher Masch, Mecklenb. Jahrbücher, 29. Bd., S. 256), 28.90 Gr.

b) Schwerin 28.91 und 28.98 Gr. (dieser aus der Rostocker Universitätssammlung), Gotha, Sammlung Vogel in Chemnitz 29.00 Gr.

Schultheß = Rechberg Thalerkabinett Nr. 4706; Madai Nr. 1348; Evers, Mecklenb. Münzverf. II, 1799, S. 32; Köhne, Zeitschrift für Münz=etc. Kunde, 2. Bd. 1842, S. 165 fg.

Dieser an sich zwar seltene Taler kommt doch verhältnismäßig häufig auf Versteigerungen und im Handel vor, wobei allerdings dahin gestellt bleiben muß, in wieweit hier dieselben Exemplare wiederholt erscheinen. Ich führe nur an: Katalog Schultheß Nr. 2720 und 2721 (31.50 und 26 Mk.); O. Helbing München, Aukt. Katal. 1888, Nr. 264, desgl. 1899 Nr. 3165 = 13. Verzeichnis von 1900, Nr. 1442 (150 Mk.); A. Heß, Frankfurt a. M., Katal. Reimmann 3892, Nr. 2753 (135 Mk.); L. u. L. Hamburger, Frankfurt a. M., Katalog Pogge, 2. Teil 1903, Nr. 1600; A. E. Cahn, Frankfurt a. M., Gräflich S...'sche Sammlung 1905, Nr. 210 (105 Mk.); Edm. Rappaport, Berlin, Num. Osserten=Blatt 1909, Nr. 2184 (120 Mk.) u. a.

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Auch mit dieser Prägung von 1581 beschäftigte man sich aus dem Prodationstage. Der schon erwähnte General-Kreis-wardein Georg Stumpfeldt berichtete zum Münzprobationstage Ascens. dom. (24./5.) 1582 zu Braunschweig über seine Revision der Münzstätten und sagte dabei:

"Herr Ulrich, Herzog zu Mecklenburg, s. Gn., lassen itziger Zeit nicht münzen. Es hat aber J. s. Gn. Herr Bruder, Herr Christofer, Herzog zu Mecklenburg, unlangst ein Gießkammer, Glühofen und Schmitten zum Schöneberge, zwo Meil wegs von Lübeck bauen lassen und verrückter weniger Zeit daselbst 1500 Mark sein Silber ohne Münzmeister und Waradin in Thaler vermünzt, allein den Hans Wechsel, ein Goldschmidt in Lübeck, welcher vor diesem der Stadt Lübeck Waradin gewesen, itzo aber, wie ich berichtet, nicht öffentlich, etwa der Religion halber, in gedachter Stadt Lübeck sein darf, des Orts erfordern lassen, welcher erwentes Silder probiret, beschicket, vergossen und vermünzet, mir auch diese Anzeigunge gethan, aldieweil ich ihme zu Rede gesetzt, daß es ihme nicht gebühren wöllen, ohne Eidesleistung der Obrigkeit und zuvörderst der löblichen dieses Niedersächsischen Kreises Ständen in Münzsachen etwas vorzunehmen, daß I. f. Gn. ihme zugesagt, S. f. Gn. wollten ferner nichts münzen lassen, er sei aber bericht, daß J. S. Gn. kürzlich noch 300 Mk. vermünzt haben. Dasjenige, was er probiret, beschickt, vergossen und vermünzt, dafür will er haften, daß es am Schrot und Korn des heiligen Reichs Münz- und Probierordnung gemäß ausgangen, dasjenige aber so I. f. Gn. hernacher vermünzt, dafür könne er nicht Rede und Antwort geben. Was in diesem Fall des heil. Reichs und dieses Niedersächs. Kreises Münzedict, Ordnunge und Abschiede nottürftig und wol versehen, werden die anwesende Räthe sich günstiglich zu berichten wissen."

Dementsprechend lautet Punkt 4 des Abschiedes vom 29. Mai wie folgt:

"4. Als berichtet worden, daß Herzog Christof zu Meckelnburg neulicher Weile eine neue Münzstedt zum Schoneberge erbauen und alda in kurzer Zeit in die 1800 Mark sein Silder durch einen Goldschmied von Lübeck, welcher doch diesem Niedersächs. Kreise nicht präsentiret, noch die gewonliche Eide und Pflicht inhalts der Probierordnung geleistet, vormünzen lassen, welches aber keineswegs

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(weil es allen Reichs und Kreisordnungen und Abschieden zuwider lauft) nachzuhangen noch zu gestatten, so ist derenwegen an S. f. Gn. von hinnen aus geschrieben und Gr. f. Gn. die Notturft zu Gemüt geführt, wie aus der Notel mit Q signirt zu befinden "

Der von den Kreisräten als Anlage Q zum Abschiede aufgesetzte Entwurf eines Schreibens an Herzog Christoph ist dann von den ausschreibenden Fürsten vollzogen worden:

Beilage Q, zum Kreisabschiede zu Braunschweig.

1582, 8. /6. Administrator Joachim Friedrich und Herzog Julius
       an Herzog Christof von Mecklenburg.

. . . Wir seind von unsern aus dem jetzigen zu Braunschweig gehaltenen Probationtage abgesandten Räthen zu ihrer Anheimkunst unter Anderm berichtet, daß aus des Geneialkreiswardeins gethanen Relation, wie er die Münzen im Umreiten dies vorgangene Jahr über befunden, vormerkt, welchergestalt E. Lbdn. unlangst eine neue Münzstädt zum Schonberge, zwo Meilen von Lübeck erbauen und in weniger Zeit daselbst in die 1800 Mark fein Silbers ohne Münzmeister und Gewardin durch Hansen Wechsel, Goldschmieden von Lübeck, in Thaler vermünzen und beschicken lassen. Und als er derentwegen vom Generalkreisgewardin zu reden gesetzt und ihm dabei angezeigt, daß ihm solches ohne Erlaubniß dieses Niedersächs. löbl. Kreis Stände, denen er vermöge der Ordnung nicht präsentirt, noch die gewohnliche Eide inhalts derselben geleistet, keineswegs gebüret hätte, zu seiner Entschuldigung dargegen solle fürgewendet haben, E. Lbdn. hätten ihm in dem schadelos zuhalten und zu verandtworten zugesaget. Wann aber solchs E. Lbdn. ungebührlich Münzen allen Reichs- und Kreismünordnungen und Abschieden zuwiderlauft und gegen die Röm. Kaiserl. Maj. und gemeine Reichsstände nicht kann, noch mag verandtwortet werden, so zweifeln wir garnicht, E. Lbdn. werden sich solcher Ordnunge und Abschiede selbst zu erinnern und es mit Ihrem Münzen also anzustellen wissen, daß E. Lbdn. kein Schimpf oder Nachtheil daraus entstehen möge.

Datum den 8. Juni Anno 82.

Konzept St.-A. Magdeburg. Niedersächsisches Kreisarchiv, Münzsachen Vol. VI, 3, Fol. 447.

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Wenn in diesem Schreiben die Münzprägung Christophs als ungebührlich, allen Reichs- und Kreismünzordnungen zuwiderlaufend und unverantwortlich bezeichnet wird, so bezieht sich dies nicht auf das Recht zu prägen überhaupt, das stand ihm als Bischof und damit als Reichsfürst undedingt zu, sondern auf die Einrichtung einer besonderen Münzstätte, auf das Prägen ohne einen dem Kreise vorgestellten Münzmeister und Wardein, auf das unterlassene Besuchen der Probationstage u. a.

Die zunehmende Münzverschlechterung im Reiche schob man nicht mit Unrecht auf die große Zahl der vorhandenen Münzstätten. Da das Edelmetall knapp war, so folgte aus dem Wettbewerbe zu seiner Erlangung ein Steigen des Silberpreises und daraus wiederum ergab sich eine Verminderung des Gewinnes an der Münzprägung. Die Lohne stiegen, die allgemeinen Unkosten wurden größer, so daß eine gesetzmäßige Ausprägung der kleinen Münzen nur mit Verlust verknüpft war. Da ihn aber weder der Münzherr zu tragen geneigt war, noch auch dies dem Münzmeister zugemutet werden konnte, der ja aus der möglichst vorteilhaften Verwaltung seiner Stelle sein Brot hatte, so wurde entweder schlechter als vorgeschrieben gemünzt, d. h. in geringerem Feingehalte, häufiger aber in größerer Stückzahl, oder aber die Prägung der Verlust bringen den kleinen Sorten wurde eingestellt, wie dies in Niedersachsen gerade besonders in den Jahren um 1581 der Fall war. Hieraus folgte für den taglichen Verkehr ein großer Mangel an kleiner Münze, den auswärtige Münzherren sich zunutze machten, um ihre minderwertigen Sorten einzuführen.

Dem Allen vorzubeugen, war zuletzt noch auf dem Deputationstage zu Frankfurt a. M. im Abschiede vom 1./10. 1571, § 27, bestimmt worden, 4 ) daß die Kreise sich auf 3 oder 4 Münzstätten zu einigen hätten, auf denen alle münzberechtigten Stände und Städte - abgesehen von denjenigen Ständen mit eigenen Silberbergwerken und damit eigenen Münzstätten - ihre Ausprägungen vornehmen lassen sollten, wobei es ihnen unbenommen war, eigene Stempel zu verwenden. Für den Niedersächsischen Kreis waren dementsprechend zuerst als Münzstätten bestimmt: Lübeck, Bremen, Magdeburg und Braunschweig, zu denen durch Beschluß des Kreistages vom 26./4.


4) Hirsch, Reichs-Münzarchiv, Bd. II, S. 101 fg.
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1572 zu Lüneburg noch Hamburg und eine mecklenburgische - die Wahl zwischen Rostock und Wismar wurde freigestellt --traten.

An diese Bestimmungen hat sich, je länger je weniger, kein Münzstand gehalten. Bei der eigenartigen Zusammensetzung des Kreises und bei der Rivalität der einzelnen Glieder blieben Eigenmächtigkeiten ungeahndet, nur den politisch Schwachen ließ man es zuweilen entgelten. Der Münzstätten wurden immer mehr, bis dann schließlich in den Jahren 1619-22 der Krach erfolgte.

Auch Christophs münzordnungswidrige Ausprägung von 1581 ist ohne weitere Folgen geblieben, ebenso wie der Brief vom 8./6. 1582 ohne Antwort. Wenn er 1800 Mark sein Silber vermünzt hat, so sind das 16 200 Stück Taler gewesen, eine Zahl, die die verhältnismäßig geringe Seltenheit dieses Talers erklärt. Halbe und viertel Taler sind nicht geschlagen worden, nirgends erwähnt und auch jetzt nicht bekannt. Auch kleine Sorten nicht, aus den oben erwähnten Gründen.

Die Münzpronbationstage waren seit dem Jahre 1582 mehrmals ausgefallen, teils weil keine Abgesandten der zu deputierenden Stände erschienen waren, teils auch weil der General-Kreiswardein Georg Stumpfeldt im Jahre 1584 gestorben und daher die Bereisung der Münzstätten unterblieben war. Infolgedessen wurde auf dem Kreistage zu Halberstadt am 3./8. 1585, zur Beseitigung allerlei inzwischen eingerissenen Unregelmäßigkeiten im Münzwesen, ein Generalprobationstag auf den 19./10. 1585 zu Braunschweig angesetzt. Mit der Revision der Münzstätten wurden Christof Biener und Steffen Brüning, die Wardeine des Administrators von Magdeburg, Joachim Friedrich, und des Herzogs Julius zu Braunschweig Lüneburg provisorisch beauftragt. Beide berichten über ihre in der Zeit vom 4./8.-18./10). ausgeführten Besichtigungen und erwähnen dabei auch eine neue Ausprägung des Herzogs Christoph.

Biener sagt:

"Herr Christof, Herzog zu Meckelnburg, haben zum Schöneberg durch Hans Wechsel, Goldschmied, wohnhaftig zu Lübeck, etliche Silber in Thaler, halbe und Örterthaler, welche des heilg. Reichs Münz- und Probations-Ordnung gemäß sein sollen, lassen vermünzen. Als ist gedachter Hans Wechsel derenthalben besprochen und ihm angezeigt worden,

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daß er auf vorstehendem Probationstag, dieweil er seinem Anzeigen nach Schwachheit halber nicht persönlichen kundt zur Stätte kommen, von solchen Münzen die Proben zur Stätte verschaffen, welcher sich erboten, daß er solches seinem gnädigsten Fürsten und Herren vermelden wolle, damit hierin kein Mangel sollte erfolgen. Dieweil auch solch Münzen ohne Wardein verricht, hat er angezeigt, daß solch gethan Münzen nicht groß gewesen, hätte aber solches zu Lübeck probiren lassen."

Brüning gibt einige weitere Nachrichten:

"Der durchlauchtige usw. Herr Christof, Administrator des Stifts Ratzeburg, Herzog zu Mecklenburg, haben etzlichc Werk Thaler auf dem Hause Schönenberg durch Hansen Wechsel und Hansen Kewel verfertigen lassen. Dieweil es dann ganz abgeschafft und von den Schroten nichts fürhanden, als ist gleichwol diesen beiden Hansen Wechsel und Hansen Kewel angezeigt, daß sie sich auf diesem Generalprobationstage mit ihren Proben einzustellen und dasselbe Geld zu verantworten werden wissen."

Die gesamten umfangreichen Verhandlungen auf diesem Generalprobationstage liegen mir vor. Mit keiner Silbe wird darin dieser Münzprägung weiter gedacht, weder Hans Wechsel, noch auch Hans Kewel - über dessen Persönlichkeit und Amt ich nichts feststellen konnte - sind zu dem Tage erschienen, noch auch haben sie Münzproben und Prägeregister eingeschickt. Auch Münzen mit der Jahrzahl 1585 sind nicht bekannt geworden. Ich bin daher auf den Gedanken gekommen, daß diese ganze Nachricht sich vielleicht noch aus die Prägung des Jahres 1581 bezieht, denn auch Brüning sagt "dieweil es dann ganz abgeschafft", oder aber es ist mit den alten Stempeln von 1581 geprägt worden, so daß beide Ausmünzungen sich äußerlich nicht von einander unterscheiden. Ob ferner wirklich halbe und viertel Taler geprägt worden sind, wie Biener berichtet, steht dahin Brüning spricht nur von ganzen Talern.

Tatsächlich aber ist einige Jahre darauf, im Jahre 1588, von neuem geprägt worden. Wir haben darüber eine sehr amüsante Korrespondenz, in der die Freude zum Ausdruck kommt, die Christoph an der persönlichen Ausübung der zu seiner Belustigung dienenden Münzprägung hatte, dann aber auch zeigt, wie klein und bescheiden doch die ganzen Verhältnisse

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waren, in denen der fürstliche Bischof sich bewegte. Ich lasse den Briefwechsel von 1588-90 hier folgenen, er spricht für sich selbst:

a) 1588, 3. /8. Herzog Christoph an Herzog Ulrich.

Wir mügen E. Lbdn. nit bergen, daß uns berichtet worden, als solleten dieselbigen ein Werk, damit man Schillinge und Sechslinge drucken kann, haben. Wann wir nun dasselbig zu besichtigen begierig sein, sintemal wir hiebevorn desgleichen nit gesehen, gelanget darauf an E. Lbdn. unser freundliches Bitten, daß dieselbigen angedeutetes Mützwerk uns bei Zeigern dies, Meister Peter Jachenow, zuschicken wollen. Alsdann wollen wir E. Lbdn. dasselbig ehistes Tages unverseriget und unverletzet bei demselbigen wiederumb übersenden.

Datum Gadebusch den 3. August Ao. 1588.

Original. Geh. und Haupt-Archiv Schwerin. Acta monetiari S: 88, 2: Ebendort befinden sich auch sämtliche folgende Stücke.

b) 1588, 9. /8. Herzog Ulrich an Christoph.

Ob wir nun wol nicht ungeneigt, E. Lbdn. in Ihrem freundlichen Suchen, fintemal nicht ohne, daß wir ein solch Instrument, da man Schilling und Sechsling mit drucken kann, haben, brüderlich zu wilfaren, weil uns aber dies E. Lbdn. Schreiben allererst eben auf itzo, wie wir im Aufzuge von hinnen gewesen, überantwortet und niemandts gehabt, dem wir zeigen konten, wie gemeltes Instrument zu gebrauchen, dann Meister Peter Jachenow sich numehr mit dem Gesichte nicht behelfen kann, als bitten wir freundlich, E. Lbdn. wolle uns für diesmal, daß wir ihr dasselbe nicht zuschicken, freundlich entschuldiget halten, seint aber des freundl. Erpietens, wann wir, wils Gott, wiederumb dieser End kommen und es E. Lbbn. alsdann gelegen were, einen Müntzer anher zu schicken, der sich darauf vorstende, daß wir Ihr alsdann bemelt Instiument gerne zuschicken und mitteilen wollen.

Datum Güstrow den 9 Augusti Ao. 88.

Konzept.

c) 1588, 30. /9. Herzog Christoph an Ulrich.

Dankt für die Geneigtheit, "das Instrument, darmit man Schilling und Sechslinge drücken kann," leihen zu wollen.

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"Wann wir dann Jemandt etzliche Müntz zu Probe darmit zu versuchen und machen zu lassen, als haben wir genenwartigen Goldschmidt Hansen Riken, wanhaftig alhir, zu dero Behuf abgefertigt und bitten freundlich, E. Lbdn. wolle nicht allein ihm Anweisung des Instruments, wie es zu gebrauchen sei, thun, besonder auch dasselbige unbeschweret anhero volgen lassen. Sobaldt wir es besichtigt und etzliche Proben darmit gemacht seindt, wollen wir E. Lbdn. dasselbige unversehret freundlich widerumb zu fertigen".

Datum Gadebusch den 30. Septbr. Ao. 88.

Original.

d) 1588, 4./10. Herzog Ulrich an Christoph.

.... "Überschicken demnach bei gegenwertigem Ihren anhero Abgefertigten das bewuste Instrument und haben ihm zeigen lassen, wie er dasselbe gebrauchen und damit umbgehen soll. Es ist etwas mangelhaft geworden, so wir fürerst daran wiederumb haben richtig machen lassen."

Datum Güstrow den 4. Oktobris Ao. 88.

Konzept.

e) 1588, 28./10. Herzog Christoph an Ulrich.

Dieweil uns auch E. Lbdn. auf unser Bitten das Müntzwerk zugeschickt und geliehen, so lange wie wir dann im Werke sein, ein anderes darnach machen lassen und bisweilen zur Lust etliche halbe Schillinge, wie wir E. Lbdn. hiebei einen Abdruck zuschicken, 5 ) machen lassen, als bitten wir, weil noch mehr Stücke, als ein Ziehewerk und was mehr dazu gehörig, noch hinderstellig ist, damit das ganze Werk wir desto richtiger und vollenkommer können nachmachen lassen, E. Lbdn. wolle uns die übrige Stücke auch zuschicken, so wollen wir so baldt solch unser Werk verfertigt, E. Lbdn. das Ihre ungeseumbt und unverdorden wieder zuschicken.

(ohne Ort)

Konzept.

f) 1588, 2./11. Herzog Ulrich an Christoph.

Das Münzwerk belangend, ob wir wol die begerte Ziehebanke, Zieheeisen wie auch den Einguß gerne zuschickcn wölten, so mögen wir doch E. Lbdn. freundlich unvermeldet


5) Liegt dem Briefe nicht mehr bei.
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nicht lassen, daß wir bei Erkaufung angeregtes Werkes deren Instrumenten keines überkommen, wenigers darzu geprauchet, haltens aber dafür, wann E. Lbdn. ein Ziehebank haben will, daß dieselbe leicht nach Art, wie sie die Goltschmiede haben, gemachet werden kann. Sonsten wann wir etwas daraus gefertigt haben, so haben wir die Materie aus der Hand schmieden, plat schlahen und zu Remen, so breit als es hat sein sollen, schneiden lassen, daß wir dieselbe durchs Wergk haben pringen und den Abdruck nach unsern Willen verfertigen können und also weder Einguß, Ziehebank, noch Zieheeisen, wie obgemeldt, gepraucht.

Datum Güstrow den 2. Novembris Ao. 88.

Original.

g) 1589, 15./5. Christoph an Ulrich.

E. Lbdn. Schreiben, 6 ) das Datum stehet Dargun den 11ten hujus, haben wir heutigs Tags allhier endpfangen und seines Inhalts, welchergestalt E. Lbdn. einen Meister bekommen, der die Zangen machen kann, so man zum Ausschneiden bei dem Münzwerk gebrauchet, aber dieselben nicht verfertigen konne, er habe dann zuvor andere gesehen, mit angehefter Bitte, E. Lbdn. Ihre Zangen auf die Sechslinge bei diesem Boten wiederumb zuzuschicken, mit mehrerm daraus freundtlich vernommen. Mügen darauf E. Lbdn. freundtlich nicht verhalten, ob wir wohl deroselben itzo gantz gerne angedeute Zangen wiederumb wolten zuschicken, so ist es doch an deme, daß wir eine zimbliche Anzahl Silberzehen für wenig Tagen haben beschicken und gießen lassen, dieselbe ferner auszuschlagen und unsers Lusts halber mit der Zangen Sechslinge darfon zu schneiden undt also derselben itzo, ehe solche Sechslinge gefertigt sein, gar übel entraten konnen, besondern noch eine geringe Zeit bei uns zu Verfertigung der Sechsling behalten wollten. Bitten derwegen freundlich, E. Lbdn. solches nicht unfreundlich vermerken noch aufnehmen, sondern zu vorhabender Arbeit uns mehrberührte Zang solche Zeit über vorgonnen und lassen wolle. Damit aber der Meister, so die Zangen fertigen, nicht verseumet werden müge, überschicken wir E. Lbdn. hierbei ein Muster der Zangen, so wir nach der andern von Holz haben


6) Fehlt in den Akten, der Inhalt ergibt sich aber aus dem Eingang des Schreibens vom 15./5.
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auf einfache Schillinge machen lassen, versehen uns, er werde nach derselben eine ja sowohl, als wenn er die andern von Eysern bei sich hette, machen konnen. Sobaldt wir nun die Sechslinge, so wir fürhaben, gefertiget, soll E. Lbdn. Ihre Zange mit dem ganzen Instrument von uns freundlich wiederumb übersendet werden.

Datum auf unserm Stiftshaus Schönenberg den 15. Mai Ao. 1589.

Original.

h) 1590, 30./11. Christoph an Ulrich.

Wir seindt zweifelsohn, E. Lbdn. werden unvergessen sein, was wir bei derselben unlengst durch den Erbarn unsern Ambtmann zum Schönenberge und lieben getreuen Jochim . ? . des Müntzwerks halber, so E. Lbdn. uns für dieser Zeit, darfür wir noch freundtlich dankbar, auch gelenet haben. Nachdem wir dann desselben itzo wiederumb benötigt, wie wir dann darzu albereit etzlich Poyment haben zurichten und bereiten lassen, als bitten wir E. Lbdn. hirmit brüder- und freundtlich, dieselbe wolle sich unbeschwert erzeigen und uns angedeut Druckwergk, etzliche Sechsling zur Lust damit zu müntzen, zum lengsten auf eine Monatsfrist freundlich vergonnen und folgen lassen, soll E. Lbdn. fürdersamst und noch müglich noch für diesen anstehenden Weihnachtsfeiertagen unverferigt wiederumb zugefertigt werden.

Datum auf unserm Stiftshause Stove den 30. Novembris Anno 90.

Original.

i) 1590, 4./12. Ulrich an Christoph.

Wir haben E. Lbdn. Schreiben vom letzten Novembris zu Henden empfangen etc. Nun wollten wir E. Lbdn. in Ihrem freundlichen Suchen mit Darleihung angeregten Müntzwerks gerne willfahren, weil es aber an dem, daß wir dasselbe itzo nicht bei der Hand, sondern zu Alten Stargardt nuf unserm Hause daselbst an einem gewissen Orte stehen haben, von dannen es ohne unser Beisein durch andere nicht kann abgeholet werden, wollen geschweigen, daß es auch dermaßen bruchfellig worden, indem wir darauf selbst gemüntzet, daß man es nicht gebrauchen kann, ehe dann es wieder fertig gemacht, so bitten wir demnach freundlich uns daher

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für diesmal brüderlich entschuldiget zu nehmen und weil wir auch hiebei bedenken, daß gedachts Müntzwerk nicht E. Lbdn., sondern unsere Namen drucket, als lassen wir uns bedunken, es sollte besser und E. Lbdn. treglicher sein, da dieselbe bedacht, Sechslinge zu machen, Sie hette bei dem Meister zu Dresden dergleichen Münzwerk auf Ihren eigenen Namen machen und fertigen lassen, dessen sie hernacher allezeit Ihrer selbst eigenen und guten Gelegenheit und Gefallen nach zu gebrauchen.

Datum Neucloster den 4. Decemb. Ao. 90.

Konzept.

Der Inhalt der Briefe ist also kurz dieser: Christoph hat gehört, daß Herzog Ulrich ein Münzdruckwerk besitze, Schillinge und Sechslinge damit zu verfertigen. Er entleiht es und münzt damit im Oktober 1588 Sechslinge, wovon er eine Probe übersendet, beabsichtigt im Frühjahr 1589 eine weitere Ausprägung, will auch Anstalten zur Verfertigung von Schillingen treffen, doch kommt sie und eine gewollte erneute Ausmünzung von Sechslingen im Jahre 1590 nicht zustande.

Von den Sechslingen nun sind einige wenige Stücke mit der Jahrzahl 1588 erhalten geblieben. Wenn im Frühjahre 1589 die beabsichtigte Sechslingprägung tatsächlich erfolgt sein sollte, (vergl. den Brief vom 15./5. 1589), dann ist sie, nach der ganzen Lage zu urteilen, mit den alten Stempeln für 1588 ausgeführt worden, so daß man Sechslinge mit der Jahrzaht 1589 nicht erwarten darf.

4. 1588. Sechsling. - Tafel I, Nr. 4.

CHRISTOF . EPS . RAZ (Christof episcopus Razenburgenis).

Der gekrönte mecklenburgische Stierkopf mit Halsfell und Nasenring, darüber schwebend die Bischofsmütze zwischen den Enden der gekreuzten Bischofsstäbe. Zu den Seiten 8-8

DVX = MEG = POL = SIS (Dux Megalopolensis). Großes, die Umschrift teilendes Lilienkreuz, dessen Arme durch Doppelfäden gebildet sind. In den Winkeln D = D = E = F Dm. 20 Mm.

a) Königl. Münzkabinett Kopenhagen, 1 33 Gr.; b) und c) Schwerin, 1 10 und 0.86 Gr. (beide früher in der Rostocker Universitätssammlung); d) Neustrelitz, 0.88 Gr. (früher Masch).

Zuerst bekannt gemacht von Masch aus seiner Sammlung in den Mecklenb Jahrbüchern 12. Bd. 1847, S. 490, dann mit Abbildung wieder-

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holt ebenda 29. Bd. 1864, S. 256, wo auch die ehemals Rostocker Exemplare erwähnt werden. Auf das sehr gut erhaltene Stück in Kopenhagen machte mich Dr. H. Buchenau in München aufmerksam.

Die Münze wird von Masch und anderen irrig Schilling genannt, davon hätte schon das Gewicht abhalten sollen. Daß es Sechslinge sind, ergeben die urkundlichen Nachrichten. Von den zu dieser Zeit auf der Münze in Wismar geprägten Schillingen gingen 131 Stück auf die köln. Mark, wogen also rund 1.79 Gr., die von Wismar und Rostock geprägten Sechslinge dagegen waren zu 186-189 Stück aus der Mark geschrotet, hatten daher nur ein Gewicht von rund 1.25 Gr.

Die Buchstaben D = D = E = F in den Winkeln des Kreuzes sind noch unerklärt. Ich wiederhole, in Ermangelung von etwas Besserem, hier die Auflösung D e D eo E st F ortitudo , die Masch in den Mecklenb. Jahrbüchern 12. Bd. 1847, S. 490, gab, die ihn aber selbst nicht befriedigte, da dieser Spruch sich urkundlich nicht nachweisen läßt. Bischof Christoph folgte darin der Mode seiner Zeit denn wir finden ähnliche Sprüche auf etwas älteren und anderen gleichzeitigen mecklenburgischen Münzen:

G = W = B = E Gottes Wort bleibt ewig, Herzog Heinrich V.,

V = T = I = O Verbum tuum in ore, Herzog Johann Albrecht,

V = G= G = V Ans Gott Gnade verleih, Herzog Ulrich.

Christoph nennt sich auf diesen Sechslingen EPi scopu S RAZ enburgensis , anstatt ADMI nistrator RAZEN burgensis , wie er sich auf seinen früheren Münzen und in Urkunden bezeichnet. Eine Erklärung dafür finde ich nicht, es fei denn, daß der Platz auf der kleinen Münze nicht ausreichte für den längeren Titel, wie man ja auch das sonst nie fehlende DEI GRA tia hier vermißt.

Die hinter dem Wappenschilde auf den Münzen Nr. 1-3 und hinter dem Stierkopfe auf Nr. 4 erscheinenden beiden Bischofsstäbe "sollen", wie Evers II, S. 32/33 meint, "auf die resp. Erz- und Bisthümer Riga und Ratzeburg abzwecken". Nun hatte Christoph auf Riga längst, im Jahre 1569, verzichtet und die Erinnerung an ehemals darauf gemachte Ansprüche wird im Jahre 1588, wo die gekreuzten Bischofsstäbe noch erscheinen, nicht mehr sehr rege gewesen sein. Inful und Bischofsstab sind Andeutungen der geistlichen Würde ganz

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allgemein, daß hier zwei Stäbe gekreuzt angebracht sind, wird ohne jede Beziehung, lediglich aus Gründen des besseren Aussehens und der Symmetrie wegen geschehen sein.

Die Prägung von 1588/89 wird weder in den "Visitationsberichten" der General-Kreiswardeine erwähnt, noch kommt sie irgendwie sonst auf den Münzprobationstagen zur Sprache, deren nächster erst wieder im August 1589 zu Lüneburg stattfand, da der für 1588 ausgefallen war.

Damit endet diese interessante Episode der Münztätigkeit des Bistums. Schon wenige Jahre darauf, 1592, segnete Herzog Christoph das Zeitliche.

 

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