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V.

Die Inspirirten in Rostock. 1 )

Von
Konrektor Ritter in Ludwigslust.
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Religiöse Toleranz war dem 17. Jahrhundert und dem Anfang des 18. im Allgemeinen fremd. Cujus regio, ejus religio war der fast überall herrschende Grundsatz. Nur die niederländische Republik machte hierin eine Ausnahme. Abgesehen von der kurzen Zeit der Unduldsamkeit gegen den Arminianismus, konnte wohl jede religiöse Meinung sich hier ungestört entfalten und Anhänger gewinnen. So geschah es, daß die Niederlande fast ein Tummelplatz von allerlei unruhigen Geistern und wunderlichen Heiligen wurden. Labadie und die Schürmann, Poiret, Giftheil, Breckling, Gichtel, die Cevennenpropheten u. ä. trieben hier ihr Wesen. Die zuletzt genannten sind auch für Deutschland von einiger Bedeutung geworden. Denn von ihnen sind die sogenannten Inspirirten ausgegangen. Gruber und Rock waren im mittleren Deutschland die bedeutendsten Vertreter derselben. Ihre Niederlassung in der Wetterau und ihr Verhältniß zu Zinzendorf haben sie bekannt gemacht. Unbekannter sind dagegen Inspirirte in Norddeutschland. Bei der hier herrschenden ruhigeren Gemüthsart ist eine nennenswerthe Ausbreitung einer krankhaft über=


1) Diesem Aufsatze liegen ausführliche Notizen zu Grunde, die sich in dem Nachlaß meines verstorbenen Vaters, des Superintendenten Ritter zu Rostock, gefunden haben.
Der Verfasser.
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spannten mystischen Richtung von vornherein nicht so sehr zu erwarten. Hinzu aber kommt wohl, daß hier in den größeren Territorien das Gefüge der Kirche fester war, als in dem zerstückelten Mitteldeutschland. Wenigstens finde ich, daß in Meklenburg Staats= und Kirchengewalt sofort energisch Hand in Hand gegen das "fanatische Gift" einschreiten und den bescheidensten Anfang einer Sektenbildung schon im kleinsten Keime ersticken. Aus dem Archiv des Geistlichen Ministeriums zu Rostock läßt sich eine ziemlich lückenlose Darstellung der Maßregeln gegen die Inspirirten, so viel oder vielmehr so wenig deren in Rostock aufgetreten sind, entnehmen. Eine solche sei im Folgenden versucht.

Der Superintendent von Krakewitz erhielt, - die Zeit kann ich nicht bestimmen - ein Reskript des Herzogs Karl Leopold, in dem seine Aufmerksamkeit auf diese Leute gelenkt wurde. 1 ) Es war nämlich ein Kapitän Bernhardt in Bützow wegen Schwärmerei in Haft gebracht und bei ihm ein Brief des aus Berlin stammenden 2 ) Porträtmalers Joachim Georg Rhete in Rostock gefunden worden, aus dem hervorging, daß dieser Rhete und ein Schuster Joachim Schönfeld zu derselben Sekte mit Bernhardt gehörten. Der Herzog befahl nun Krakewitz, diese Leute "zu vermahnen und ihnen ihre Thorheit gebührend unter die Augen zu stellen". Krakewitz übergab die Sache dem Professor Dr. Engelcken, dem damaligen Dekan der theologischen Fakultät. Da Rhete verreist war, ließ Engelcken den Schuster Schönfeld zu sich kommen und ermahnte ihn, von seinen Verkehrtheiten abzulassen. Er hatte zuerst die Absicht, in Gegenwart der Fakultät damit fortzufahren; als er aber erwogen, daß die Angelegenheit vor allem vor die Rostocker Prediger gehöre, übergab er sie dem Geistlichen Ministerium.

Das Ministerium beschloß 3 ) "die von Christo selbst vorgeschriebenen gradus brüderlicher admonition und Bestrafung sorgfältigst zu observiren" und beauftragte deshalb die Spezialbeichtväter Rhetes und Schönfelds, mit denselben zu sprechen, sie zu verhören, zu unterrichten u. s. w. Infolgedessen zitirte der Pastor an St. Marien Dr. J. J. Weidner 4 ) auf den 10. Januar 1718


1) Species facti u. s. w. im Archiv des Geistl. Min. zu Rostock, Tom. XX.
2) Vergl. a. a. O., Seite 159 und Seite 177. Die Abschrift dieser Briefe steht Seite 163.
3) Vergl. a. a. O., Seite 160.
4) Zugleich Professor der Theologie.
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den Schuster Schönfeld vor sich. 5 ) Dieser erschien Nachmittags 3 Uhr. Weidner stellte ihm zuerst seine tiefe Bekümmerniß über die groben Irrthümer seines Beichtkindes vor und begann dann das eigentliche Verhör mit der Frage nach seinem Verhältniß zu dem Kapitän Bernhardt. Schönfeld gab zu, daß er denselben nicht nur kenne und, meist durch Vermittelung von Soldaten, mit ihm korrespondire, sondern ihn auch für einen Bekenner und Märtyrer der Wahrheit halte. Gefragt, was für eine Wahrheit denn das sei, bekannte er offen, Bernhardt lehre, daß Christus bald kommen werde zum tausendjährigen Reiche und alle Bosheit und Ungerechtigkeit der Welt ausrotten, und zwar werde er das alles hinausführen in dem König von Schweden, Karl XII. Wann dieses Reich kommen werde, das stehe bei dem Herrn. Dabei berief er sich auf Apoc. XX. und Jerem. XXX. Obwohl Weidner ihm vorstellte, wie ungereimt es sei, den König von Schweden für den Messias zu halten, blieb er hartnäckig bei seiner Meinung und suchte sie aus der Schrift zu beweisen. Als Aufgabe desselben stellte er hin, Babel zu zerstören, und unter diesem Namen befaßte er Rom, den Papst, alle Heiden, überhaupt alle Abgötterei und Sünde, endlich die Gottlosen auch in unserer Kirche. Gegen letzteres legte Weidner großes Gewicht darauf, daß diese Gottlosen doch Erkenntniß des dreieinigen Gottes, des Mittlers Jesus und der Mittel des Heils besäßen, und suchte zu beweisen, daß sie darum doch nicht zu Babel gerechnet werden dürften. Schönfeld aber meinte, auch die eigentlichen Heiden hätten wohl Erkenntniß Gottes, denn Christus erleuchte sie auch. Entrüstet fragte Weidner, ob er denn glaube, daß so gotteslästerliche Rede Gott gefallen könne. Die Antwort war, er sei festiglich der göttlichen Gnade versichert, und Gott werde schon offenbaren, daß er nicht irre.

Bei diesem Gespräch kam also nichts heraus, und in seinem Bericht an das Geistliche Ministerium räth deshalb Weidner, man möge die Leute vor gesammtem Ministerium noch einmal verwarnen, alles wohl zu Papier bringen und die Sache der Obrigkeit übergeben. Er wollte also kurzen Prozeß machen. Zu überzeugen seien solche Menschen doch nicht, meint er, wenn sie auch zuerst nach "erfolgter Schärfe" ihren Irrthum aufzugeben schienen; freilich könne Gott in seiner Allmacht auch sie bekehren.

Von viel größerer Begabung als dieser ziemlich unbedeutende Schönfeld war augenscheinlich der Porträtmaler

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Joachim Georg Rhete. Ihn lud der Archidiakonus 1 ) Petrus Becker an St. Marien zu sich. Am 14. Januar 1718 fand das Verhör desselben statt. Rhete erklärte sich willig, seinen Glauben zu bekennen, und erlaubte auch, daß Frage und Antwort aufgeschrieben würden. Gleich von vornherein betonte er aber feierlichst, er sei kein Lehrer, die Streitfragen nicht gewohnt, lasse sich also mit keinem Menschen in Disput ein; er werde alles anhören, aber nichts glauben, bis er innerlich in seinem Herzen vom Geist der Wahrheit überführt sei. Becker sagt in seinem Bericht 2 ): wenn ihm etwas aus Gottes Wort entgegengehalten worden sei, so habe er geantwortet: "das sage ich, das meine ich, nach meiner Erklärung"; er wolle bei dem innerlichen Spruch des Geistes bleiben, es gehe ihm wie es wolle. Aus Beckers Bericht geht hervor, daß Rhete mit Bernhardt 1716 bei Gelegenheit der Feuersbrunst in Bützow bekannt geworden war. Ueber seine Lehrmeinungen gab er freimüthig Auskunft. Nicht allen Lehrsätzen Bernhardts messe er Glauben bei, aber das Fundament, darauf sich dessen Glaube gründe, glaube er steif und fest. Dieses Fundament sei, daß der Herr Christus vor dem jüngsten Gericht kommen werde, auf Erden das tausendjährige Reich aufrichten und also seine zerstreuten Gläubigen unter seinen Hirtenstab zusammenbringen. Die Art, die Zeit, der Ort sei ihm nicht bekannt; Grund dieser Lehre sei die Heilige Schrift, sonderlich die Offenbarung Johannis. Becker suchte ihm "ordentlich, weitläufig, gründlich" zu demonstriren, daß die betreffenden Worte der Apokalypse nicht so zu verstehen seien, und bat ihn, er möge sich doch besinnen und sich bedeuten lassen. Aber vergebens. Rhete entgegnete, er disputire nicht, er könne alles anhören, aber nicht alles glauben; er bleibe bei seinem Glauben, man sage, was man wolle. Ebenso wie Schönfeld behauptete er, der König von Schweden sei der Messias; derselbe werde Herr werden über die ganze Welt. Auf Beckers Einwurf, wie es denn möglich sein solle, daß Christus, wahrer Gott und Mensch, in den König von Schweden fahren könne, meinte er, wenn der Sohn Gottes Fleisch und Blut annehmen könne aus dem Leibe der Jungfrau Maria, warum denn auch dies nicht solle geschehen können? Auf weitere Fragen bekannte er, daß er in Holland von einem


(  ...  ) Vergl. den Bericht Weidners a. a. O., Seite 169.
1) Vgl. a. a. O. S. 178.
2) Auch Professor der Mathematik.
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guten Freunde zu den Inspirirten geführt sei; vorher habe er von ihnen nichts gehört, noch von Inspiration gewußt. Nach der Zeit hätten sie ihm wohl "Ansprachen" zugesandt; diese verdeutsche er jetzt, wenn er Zeit habe.

Darauf kam Becker auf den Hauptpunkt und fragte, ob Rhete diese Aussprachen für göttliche Offenbarung halte, und welchen Grund er habe, dies zu thun. Dieselben müßten von Gott sein, lautete die Antwort, weil er noch nie auf der Welt Menschen gefunden habe, die so wie jene in der Furcht Gottes und in der Liebe wandelten. Im übrigen entgegnete er fast stets, die Fragen Beckers liefen auf Disputation hinaus, damit wolle man ihn verschonen.

Natürlich lag Becker viel daran, die Verbreitung der Sekte zu erkunden. Aus Rhetes Antworten, die sich hierauf beziehen, erfahren wir nur, daß er einen in dem Briefe an Bernhardt erwähnten "Bruder" nicht hat nennen wollen und bestritten hat, daß er versucht habe, andere in seine Gemeinschaft hinüberzuziehen. Zu dem sog. Gesicht der Debora von Vilvorden, 1 ) das seine und Bernhardts hohe Stellung bei den holländischen Inspirirten deutlich bezeugt, bekannte er sich ausdrücklich. Er gab an, Debora sei eine holländische Buchhalterfrau, die das Gesicht dem Bernhardt "communiciret" habe; auf des letzteren Verlangen sei es von ihm ins Deutsche übersetzt. Da Rhete keiner Belehrung zugänglich war, blieb auch diese Unterredung ohne jeden Erfolg.

Einige Tage darauf, am 21. Jan. 1718, richtete Rhete ein Schreiben an Petrus Becker, in welchem er sich wieder ausdrücklich zu seinen Ansichten bekannte und sich bereit erklärte, vor dem Geistlichen Ministerium, vor dem Landesfürsten, ja vor Papst, Türken, Kaiser und der ganzen Welt seinen Glauben zu bezeugen, wie seine Genossen in Amsterdam am 7. März 1717 vor Sr. Czarischen Majestät 3 Stunden lang gethan. 2 ) Er fügte aber hinzu: weil er fürchte, daß die Prediger sich arg ver=


1) Vgl. S. 164. "Ein Gesicht von Debora Vilvordten (so heißt es hier), angehend die Schriften von dem Bruder Bernhardt, geschrieben an die Juden in Amsterdam, nachdem der Bruder Rhet uns zur selbigen Zeit alles gewarschauet hatte, um über dieselben Schriften zu bitten und auf seine Träume und Gesichte wohl acht zu haben." Der Text der Abschrift ist schwer verständlich und theilweise nicht recht zu entziffern.
2) Peter der Große hatte sich Anfang 1716 nach Westeuropa begeben und weilte Ende 1716 bis Anfang April 1717 in Holland, Vgl. Brückner, Peter der Große, S. 431 ff.
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sündigen würden, wenn sie behaupteten wie Petrus Becker, daß die lutherische Kirche die Inspirirten verdamme, so bitte er, man möge ihn und seine Genossen in Ruhe lassen, sie hätten ihrerseits niemanden beunruhigt; wenn man etwas thun wolle, so möge man Bernhardts Schriften widerlegen.

Aber man meinte, ihn nicht in Ruhe lassen zu dürfen. Rhete wurde auf den 18. Februar vor das Geistliche Ministerium zitirt. Er erklärte am 17. brieflich 1 ) seine Bereitwilligkeit, zu erscheinen, sagte aber dabei, er sei des unnützen Streitens überhoben, weil der höchste Gott des unnöthigen Disputirens bald ein Ende machen werde. Auch Schönfeld wurde auf denselben Tag geladen.

Um 10 Uhr Morgens trat das Ministerium zusammen unter dem Vorsitz des Director ministerii Magister Zeidler, Pastors an St. Petri. 2 ) Schönfeld wurde zuerst vorgefordert und ermahnt, auf die gestellten Fragen klare und aufrichtige Antwort zu geben. Die erste Frage, die Zeidler an ihn richtete, betraf den Punkt, um den es sich hauptsächlich handelte: ob er glaube, daß es auch jetzt noch, nachdem wir die Heilige Schrift hätten, unmittelbare Offenbarungen Gottes gebe. Schönfeld wich aus und sagte: er glaube, daß die Bibel Gottes Wort, aber nicht der Geist sei, sondern Gottes Wort sei der Same, durch den der Geist in uns erweckt werde; der Geist sei schon in dem natürlichen Menschen, ehe er Gottes Wort angenommen, als ein Stück von Gott, das nachmals durch die Worte der Heiligen Schrift in uns entzündet und angeflammt werde. Zum Beweise berief er sich auf Röm. 2, 14. Aber Zeidler fragte wiederum, ob es denn heute noch unmittelbare Offenbarungen gebe, und nun bejahte Schönfeld ohne Weiteres. Daß sie von Gott kämen, das wisse er aus eigener Ueberzeugung und Erfahrung; der Schriftbeweis stehe Phil. 3. Aus den Offenbarungen der ersten christlichen Zeit schloß er, daß es solche auch in der letzten geben müsse, sonderlich, wenn der Herr zum tausendjährigen Reich komme, um den Antichristen zu vernichten. Dieter letztere sitze schon jetzt im Tempel Gottes, bei allen Sekten, ja auch bei den Lutheranern. Endlich könne Gott doch thun, was er wolle, mithin auch neue Offenbarungen geben. Da Schönfeld sich auf ein deutliches Schriftwort hierfür nicht berufen konnte, erklärte ihm Zeidler "mit weitläufigen, schönen Umständen", daß die Zeit


1) S. 187 die Abschrift des Briefes.
2) Vgl. das Protokoll a. a. O. S. 189.
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der Offenbarung mit dem letzten Apostel aufgehört habe, erzielte jedoch keinen Eindruck. Den Zweck der angeblichen Offenbarungen setzte Schönfeld darein, daß das Evangelium Christi verdunkelt sei und, da es sich nicht selbst aufdecken könnte, der liebe Gott Leute durch Offenbarungen ausrüsten müsse, die dazu geschickter wären als die Unwiedergeborenen. Als man ihn nun fragte, ob denn nach seiner Meinung alle unwiedergeboren seien, die solchen Offenbarungen widersprachen, antwortete er mit einem klaren Ja! Da drang Zeidler in ihn, zu erfahren, ob er denn sämmtliche Prediger in Rostock für unwiedergeboren halte. Er erwiderte jedoch vorsichtig, das wisse er nicht, ein Richter sei er nicht; wenn sie aber die Offenbarungen für Gräuel, ja für Teufelslehre hielten, so könne er sie nicht als wiedergeboren anerkennen; demnach könnten sie nicht nach Gottes Willen gültig predigen, taufen und Abendmahl verrichten. Bei diesen Aussagen entspann sich eine Erörterung über das Wesen der Taufe. Schönfeld lehrte, daß dieselbe die Wiedergeburt nicht schenke, da sie den Glauben nicht gebe, sie sei der Bund eines guten Gewissens mit Gott.

Zeidler lenkte nun wieder auf den Hauptpunkt zurück und fragte, ob denn Gottes Wort an sich nicht klar und demnach einer besonderen Offenbarung bedürftig sei. Die Heilige Schrift sei allerdings an sich klar, meinte Schönfeld, aber wenn die Menschen sich durch das eine Mittel nicht ziehen ließen, so brauche Gott das andere; woher aber jene Einsprachen kämen, das könne ein Mensch nicht aussprechen. Auf weiteres Befragen sagte er aus, er habe sich nicht halten können, als er in der Kirche Dinge vom Priester gehört, die er besser wisse, namentlich, als Dr. Weidner am 8. p. Tr. über die falschen Propheten gepredigt; gesagt habe er aber niemandem von diesem seinem innerlichen Triebe, es vielmehr Gott übergeben, ob und wann er es offenbar machen wolle. Seit der Zeit sei er bei Weidner nicht zur Beichte und zum Abendmahl gekommen, sondern in eine andere Kirche gegangen. Zeidler: Ob er denn wirklich glaube, daß Christus in den König von Schweden gefahren sei? Schönfeld: Das habe er nie gesagt, das seien Bernhardts Sätze. Wohl aber glaube er, daß der König von Schweden sei aus dem Samen Abrahams nach dem Fleisch; dieser sei der, von dem geschrieben stehe, daß er mit eiserner Ruthe die Gottlosen zerschlagen werde, auf den die Worte gingen: Du bist mein Sohn, heute habe ich Dich gezeuget; er sei der Messias, auf den die Juden hofften, u. s. w. Als man ihm nun deutlich machte,

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daß dies mit der Lehre von der Trinität Gottes nicht stimme, und man ihn fragte, ob er denn glaube, daß Christus die zweite Person der Gottheit sei, gab er zur Antwort: die Gottheit Christi glaube er, von einer Person wisse er aber nichts; Gott sei ein unbegreifliches Wesen, von drei Personen stehe nichts in der Bibel. Darauf wurde er entlassen.

Am 21. Februar wurde das Verhör fortgesetzt. 1 ) Zeidler suchte Schönfeld die kirchliche Lehre von der Trinität deutlich und glaubhaft zu machen. Wie zu erwarten war, gelang dies nicht, und der Schuster bat schließlich, man möge ihn verschonen, was er glaube, das wisse er von Gott. Mit demselben Mißerfolge wurde über das natürliche Vermögen des Menschen und über die neuen Offenbarungen hin= und hergeredet. Als zum Schluß Zeidler auf Karl XII. zurückkam und fragte, ob Schönfeld denn meine, daß derselbe sich selbst für den Messias halte, erhielt er die Antwort: wenn jener vor ihm stünde und es leugnete und sagte: Ich bin es nicht, so wolle er doch sagen: Du bist es, und wenn er ihm den Kopf wegschlagen ließe. Da die Entgegnungen der Prediger keinen Eingang bei ihm fanden, 2 ) wurde er mit dem Spruche: "Hütet euch vor eurem Geist" entlassen.

Rhete war ebenfalls auf den 18. Februar geladen worden, aber nicht vorgekommen. Am folgenden Tage schrieb er in seiner heftigen Art einen Brief an Petrus Becker und beschwerte sich hierüber mit allerlei "ungebührlichen und lästerlichen Redensarten". Am 23. Februar sollte mit ihm verhandelt werden. In einer vorläufigen Unterredung mit Zeidler weigerte er sich aber "mit ungestümen Worten" zu kommen, und als im Auftrage des Ministeriums ihn Becker "mit Vorstellung allerhand freundlicher conditiones einladen und heranziehen" wollte, war er schon früh Morgens "hinaus aufs Land" gereist. So wurde nichts aus der Konferenz des Ministeriums mit Rhete.


1) Vgl. a. a. O. S. 195.
2) Die halsstarrig festgehaltene abgöttische Verehrung des Schwedenkönigs ist wohl ohne Zweifel zurückzuführen auf das bekannte kraftvolle Eintreten desselben für die Evangelischen Schlesiens im Frieden von Altranstädt 1706. Daß diese That Karls einen solchen Eindruck auf fernerstehende machen konnte, ist wohl ein Beweis für die Lebhaftigkeit der Empfindung, die man in manchen Kreisen über die damalige jämmerliche Lage der evangelischen Kirche hegte. - Beachtenswerth ist die Dauerhaftigkeit der Verehrung für Karl trotz des offenbaren Niedergangs seiner Macht.
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Inzwischen war diese Angelegenheit in der Stadt vielfach besprochen und natürlich auch zu den Ohren des Raths gekommen. Derselbe war mit dem Vorgehen der Prediger nicht einverstanden. Vielleicht empfand er es sehr, daß Karl XII., der ein Freund des mit der Stadt in Streit befindlichen Herzogs Karl Leopold war, solche Sympathien in Rostock genoß, und glaubte wohl bei der bekannten Zuneigung der Geistlichen für den Herzog auf jeden Fall sicherer zu gehen, wenn er diesen die Regelung der Sache nicht allein überließ. Jedenfalls aber fühlte er sich in seinen Rechten verletzt. Und zwar nicht ohne Grund, denn nach dem Erbvertrage von 1584 1 ) (§§ 4-6) sollten Bürger und Einwohner der Stadt, die in den Verdacht irriger Lehre gekommen seien, zuerst von den zuständigen Predigern, wenn dies aber nichts helfe, von dem Rath und dem Ministerium gemeinsam vermahnt werden; führe auch dies nicht zum Ziele, so sollte Rath und Ministerium an den Landesfürsten berichten und dieser durch das Konsistorium in Rostock oder andere Theologen das Urteil fällen, dessen Exekution dem Rath zustehe. Darum wandte sich der Rath mit einer Beschwerde an das Geistliche Ministerium, und dieses erkannte an, daß es seine Kompetenz überschritten hatte, indem es in einen mit dem Rathe gemeinsamen Konvent willigte. 2 )

Freitag, den 25. Februar 1718, Vormittags 11 Uhr, versammelten sich im Amtszimmer des Geistlichen Ministeriums die Deputirten beider Kollegien. Der Rath hatte den Bürgermeister Tielke und die Senatoren Müller und Dr. Meier abgeordnet, das Ministerium die Pastoren der Hauptkirchen, Zeidler, Petrus Becker, Weidner und Lehmann. 3 ) Rhete hatte seinen harten Sinn erweicht und war auf die Vorladung erschienen. Die Untersuchung drehte sich um dieselben Punkte wie früher. Aber Rhete blieb standhaft bei seinen Ansichten. So kam eigentlich nichts Neues zum Vorschein. Nur Weniges verdient erwähnt zu werden. Man erkundigte sich bei ihm nach seiner Bekanntschaft mit dem Monsieur Schack. Rhete sagte aus, er kenne ihn seit etwa 5 Wochen, derselbe habe ihm einen Brief von Bernhardt überbracht und speise jetzt alle Tage bei ihm; sie läsen


1) Vgl. den Auszug aus demselben a. a. O. S. 205.
2) Vgl. a. a. O. S. 207 u. S. 243.
3) Der Bürgermeister hatte den Vorsitz, ihm zur Rechten saßen die Senatoren, zur Linken die Geistlichen. Das Verhör selbst scheint Zeidler, der Direktor ministerii, geleitet zu haben.
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ein Kapitel aus der Bibel, erbauten sich und examinirten einander, ob sie noch "was Sündliches an sich hätten", vom tausendjährigen Reich sprächen sie nicht. Die Ursache der Anwesenheit des Schack behauptete er nicht zu kennen. Auch seine Bekanntschaft mit dem Pastor Vanter zu Kuhlrade (bei Ribnitz) gab er zu und bekannte, an denselben Briefe befördert zu haben. 1 ) Darauf wurde auch Schönfeld gerufen. Man verhandelte jedoch nicht weiter, sondern befahl beiden sub poena carceris, sich aller Zusammenkünfte zu enthalten und ihre gefährlichen Irrthümer nicht weiter auszubreiten. Mit dem Versprechen, sie später wieder vorzuladen, entließ man sie. Darauf beschloß die Deputation, bei den folgenden Sessionen beide ad protocollum zu vernehmen, ihnen ausführlich ihre Irrthümer zu widerlegen und erst, wenn das erfolglos bleibe, die Akten nebst Relation an den Herzog zu weiterer Verordnung zu senden.

Schon am 1. März wurde Schönfeld wieder verhört. Aus den Akten ist darüber nichts wesentlich Neues zu entnehmen, nur daß er angab, von Rhete einige holländische Aussprachen erhalten zu haben, unter anderen ein Buch mit dem Titel "Allarmgeschrei"; jener erhalte solche Dinge durch Knechte und Mägde in Holland, die er dort kennen gelernt habe. 2 ) Am 27. Oktober folgte noch eine Besprechung mit ihm, aber wieder ohne Erfolg.

Der oben erwähnte, durch den Erbvertrag gewiesene modus procedendi wurde jedoch nicht ergriffen, sondern man wandte alle Mühe an, Schönfeld privatim von seiner Irrlehre abzubringen. Weidner und Becker gelang es endlich, ihn zum Nachgeben zu bestimmen. Wie sehr in Aussicht gestellte Strafen mitgewirkt haben, den Schuster mürbe zu machen, entzieht sich unserer Kenntniß. Leicht wird diese Bekehrung jedenfalls nicht gewesen sein. Denn erst am 24. Oktober 1719, also nach einem


1) Vanter (Fanter) war 1715 zunächst von der theologischen Fakultät und dann vom Konsistorium zu Rostock wegen seiner schwärmerischen Ideen zu Protokoll vernommen, dann eine Zeit lang vom Amt suspendirt, Ende 1715 jedoch nach Widerruf seiner Lehre vor versammelter Gemeinde zu Kuhlrade wieder eingesetzt worden. Die uns bekannten Bernhardt und Schönfeld hatten mit ihm in Verbindung, ersterer sogar in Briefwechsel gestanden. Ueber Vanters Ideen geben die Protokolle, die sich im Großh. Archiv befinden, genaue Auskunft. - Mittheilung des Geh. und Haupt=Archivs zu Schwerin.
2) Vgl. a. a. O. S. 272.
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Jahre, konnte der Bürgermeister Tielke der versammelten gemeinsamen Deputation die frohe Kunde mittheilen, daß jener widerrufen wolle. 1 ) Der Schuster wurde vorgefordert und bekannte sich zu einem völlig rechtgläubigen "Bekenntniß", das Becker entworfen und eingehend mit ihm durchgesprochen hatte und in dem alle Irrthümer zurückgenommen wurden, mit Ausnahme seiner Ansicht über das tausendjährige Reich, in Betreff dessen er sein Urtheil sich vorbehielt. Die Deputirten gaben ihrer Freude über den guten Erfolg Ausdruck und kündigten Schönfeld an, daß man ihn nun wieder ad sacra admittire, daß jedoch an dem Sonntage, an dem er zum ersten Male das Abendmahl empfange, von der Kanzel der Marienkirche, bei der er eingepfarrt war, der Gemeinde ohne Nennung seines Namens angezeigt werden solle, daß ein Verirrter zu der Wahrheit zurück gekehrt sei. Wegen des tausendjährigen Reiches wies man ihn an seinen Beichtvater und forderte schließlich von ihm, daß er auch seine Frau zu bekehren suche, was er auch versprach.

Die letzte Vernehmung Rhetes hatte am 25. Februar 1718 stattgefunden. Auf Dienstag, den 2. November 1718, wurde er wieder geladen. 2 ) Inzwischen hatte er in einem Briefe an den Bürgermeister die Prediger sehr mitgenommen, sie Ungläubige genannt und gesagt, die Gemeinde habe im Gotteshause gefragt: "Wo sind die Priester? Wir wollen sie zu Tode steinigen." Im Verhör bekannte er sich zu diesem Briefe. Als man ihn dann hart anließ, wie er die Prediger so habe schelten können, vertheidigte er sich damit, daß er sagte, sie hätten nicht glauben wollen, daß Karl XII. der Messias sei, da doch Gott ihm solches zu schreiben eingegeben, also seien sie Ungläubige. Daß er damit denselben an ihre Ehre gegriffen hätte, wollte er nicht zugeben. Wegen des Redens der Gemeinde in der Kirche bezog er sich auf das Zeugniß der beiden Schönfeld, des Schusters und des Schulmeisters; die hätten ihm gesagt, daß besonders die gemeinen Leute so geredet hätten. Namen zu nennen weigerte er sich, wollte auch über den Glaubensstand des Lehrers nichts wissen. Eingehender war die Untersuchung über eine von ihm herrührende (wohl holländische) Uebersetzung der Aussagen von Propheten, die 1717 in Rostock gewesen waren. 3 ) Er


1) Vgl. a. a. O. S. 223.
2) Vgl. a. a. O. S. 279 u. S. 229.
3) Ueber diese habe ich in den Akten nichts gefunden.
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gab vor, diese Schrift wäre in der Stadt allgemein im Schwange gewesen, er habe sie vor etwa einem Jahre von Pastor Vanter in Kuhlrade erhalten und sie, wohl in der Uebersetzung, durch den Kaufmann Benedix Hein am Schilde mit einem Briefe nach Holland zu schicken versucht, weil die dort hätten die Wunder hören wollen, die am hiesigen Orte geschehen seien. Sie durch Hinwerfen auf den Straßen in Rostock verbreitet zu haben, bestritt er entschieden. Bei dieser Gelegenheit kam auch zur Sprache, daß Rhete seine Kunst als Maler benützt hatte, um seine Ansichten zu verbreiten. Er hatte das tausendjährige Reich bildlich dargestellt und je ein Exemplar seines Gemäldes an den Obersten von Vietinghof nach Schweden, an den Wismarschen Superintendenten und an den Superintendenten Schumann in Schwerin gesendet. Von den beiden letzteren war ihm sein Bild zurückgeschickt worden. Getrieben sei er, so gab er an, zu diesen Schritten durch eine Stimme, die ihm beständig zugerufen: "Verflucht sei, wer des Herrn Werk nachlässig treibt".

Da er durchaus zu einem Widerruf nicht zu bewegen war, mußte man unverrichteter Sache auseinandergehen. Zur weiteren Verhandlung wurde aber ein ausführliches Schriftstück aufgesetzt, nach dem Rhete examinirt werden sollte. Am 22. November 1718 wurde er wieder vorgefordert; jedoch abermals ohne den geringsten Erfolg. Man verzichtete deshalb auf ein ausführliches Verhör und beschloß, nach Maßgabe der Erbverträge die Sache an Serenissimus abzugeben.

Daß letzteres wirklich geschehen sei, kann ich aus den Akten nicht nachweisen. Vielmehr spricht alles dagegen. Aber von weiteren Verhandlungen mit Rhete vernimmt man auch nichts. Auch scheint man den Weg privater Belehrung desselben nicht beschritten zu haben. Augenscheinlich hat man die Sache einfach ruhen lassen. Aber warum? Die Hoffnung, den Mann überzeugen oder überreden zu können, hatte man wohl aufgegeben, während man bei dem unbedeutenderen und von Rhete nur verführten Schönfeld auf diesem Wege zum Ziele zu kommen hoffen durfte. An den Herzog die Sache abgeben, wie man ja hätte thun sollen, wird aber der Rath nicht gewollt haben. Denn der Stadt, die in Verbindung mit der Ritterschaft, dem Kaiser, Hannover u. s. w. mit Karl Leopold im heftigsten Streite lag, konnte nicht erwünscht sein, daß demselben eine Handhabe geboten wurde, sich in die städtischen Angelegenheiten ein=

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zumischen. Auch wenn die Prediger anders dachten, so konnten sie nicht mit ihrer Meinung durchdringen, da der Bürgermeister in der gemeinsamen Deputation den Vorsitz führte.

Am 11. Dezember 1718 aber ging Rhetes Messias, Karl XII., den Weg alles Fleisches und starb. Wir dürfen wohl vermuthen, daß dies auf den erregten Mann beruhigend gewirkt und ihn zur Selbstbesinnung geführt hat. Jedenfalls aber ist er durch den Tod seiner Frau, der ungefähr in diese Zeit fällt, dazu getrieben worden, das abgebrochene Verhältniß zur Kirche wiederherzustellen. Rhete war nämlich, wie Schönfeld, vom Abendmahl abgewiesen worden und hatte, in Erregung hierüber, als seine Frau ihrem Ende entgegenging, keinen Prediger zu ihr rufen lassen. Diese Unterlassung bedrückte ihn nachträglich, und da er selbst die Entbehrung des Sakraments schmerzlich empfand, richtete er am 13. Dezember 1721 ein Schreiben an Zeidler, den Director ministerii, 1 ) in dem er die Schuld dafür, daß seine Frau ohne geistlichen Trost gestorben sei, auf seinen Beichtvater schob, weil derselbe ihn abgewiesen habe und wo der Mann, da auch die Frau sein müsse. Ferner bat er, ihn wieder zum Abendmahl zuzulassen mit Vermeidung aller unnützen Disputationen. Werde jedoch seine Bitte nicht gewährt, so müsse er an den Herzog appelliren, fügte er hinzu; er versehe sich aber eines gütigen liebreichen Vergleiches. Zugleich überreichte er eine Schrift: "Einfältig Bekenntnis nach der Heiligen Schrift". In derselben legte er nicht nur ein vollkommen rechtgläubiges Bekenntniß ab, sondern erkannte auch die Prediger der Stadt als ordentlich berufene Lehrer an, die man nicht lästern dürfe. Einen eigentlichen Widerruf seiner früher aufgestellten Sonderlehren gab er jedoch nicht; die Lehre vom tausendjährigen Reiche überging er ganz.

Dieses Bekenntniß wurde aber als nicht genügend erachtet, und die Verhandlungen begannen wieder. Es lohnt sich jedoch nicht der Mühe, dieselben hier weiter zu verfolgen. Sie schleppten sich noch 4 Jahre hin. Unter den Akten findet sich unter dem 19. September 1725 ein eigenhändiges Bekenntniß Rhetes als "endliche Konfession" desselben. 2 ) In 10 Sätzen wiederholt er


1) Vgl. a. a. O. S. 307.
2) A. a. O. S. 305.
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hier zuerst sein Bekenntniß vom Dezember 1721 und fügt dann noch zwei weitere Sätze hinzu, in denen er seine Sonderlehren widerruft, seine Ausfälle gegen die Prediger zurücknimmt und verspricht, bei etwaigen "Skrupeln" in Glaubenssachen sich zu dem von Gott verordneten Predigtamte, insonderheit zu seinem Beichtvater, zu halten und von demselben Unterricht aus Gottes Wort zu suchen. Er schließt mit der Erklärung, daß sein Beichtvater dieses seines Bekenntnisses auf der Kanzel gedenken dürfe, "nachdem er es nötig erachtet".

Damit wird die ganze Sache erledigt gewesen sein.

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