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III.
Barnim von Werle,

Probst in Stettin und Camin.

Von

Dr. M. Wehrmann in Stettin.

~~~~~~~~~~~~~

A m 28. Februar 1317 stiftete Herzog Otto I. von Pommern=Stettin zwei neue Präbenden in der Domkirche zu Camin, von denen die eine sein Neffe (avunculus) Barnim erhalten sollte. 1 ) Es ist dies Barnim von Werle ein Sohn des Fürsten Heinrichs II. von Werle und der Mechtilde, die eine Schwester des Herzogs Otto war. 2 ) Für seine Präbende waren die Einkünfte von 12 Hufen in Sommersdorf (bei Penkun) bestimmt, die später nach dem Tode Barnims für eine Vikarei verwandt werden sollten. Der fürstliche Kanonikus wird kaum in Camin selbst residiert, sondern, wie es damals ganz üblich war, anderswo seine Einkünfte verzehrt haben. Deshalb wird sein Name unter den Caminer Domherren, die in den Urkunden der Jahre 1317 bis 1322 erwähnt werden, niemals genannt. Bald aber erhielt Barnim ein neues geistliches Amt in dem Domkapitel. In einer Urkunde vorn 2. Mai 1322 tritt uns Barnym de Werle prepositus ecclesie Stetinensis entgegen. 3 ) Propst der Stettiner Marienkirche war stets ein Mitglied des Caminer Kapitels. Barnim scheint diese Würde etwa 1321 erhalten zu haben. Am 25. April 1320 wird ein Johannes als prepositus ecclesie S. Marie Stetinensis erwähnt. 4 ) In den Urkunden der nächsten Zeit wird ein Propst nicht namentlich genannt.


1) M. U.=B. VI, Nr. 3882.
2) Mekl. Jahrb. 50, S. 233 f.
3) M. U.=B.VI, Nr. 4344 (4349).
4) Originalurkunde im Stadtarchive zu Greifenhagen.
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Von der Thätigkeit Barnims in seiner neuen Würde als Propst zu Stettin wissen wir wenig, wir erkennen aber, daß die Verhältnisse des dortigen Domkapitels dürftig und traurig waren. Bei den fortgesetzten Kriegen, in denen die Herren des Landes sich befanden, hatten auch die geistlichen Stiftungen schwer zu leiden. Die Marienkirche hatte ihre Besitzungen hauptsächlich in der Umgegend von Stettin, und diese ward 1320 von dem Fürsten Heinrich von Meklenburg verwüstet. 1 ) Das Kapitel suchte deshalb die Einkünfte der Präbenden zu erhöhen. Propst Barnim bat am 2. Mai 1322 den Bischof Konrad die durch Herzog Otto erfolgte Schenkung von 2 Hufen in Kasekow zur Einrichtung einer kleinen Präbende zu bestätigen. Die Bestätigung erfolgte am 26. Mai. 2 ) Doch zu gleicher Zeit wandte sich das Domkapitel an den Bischof und die Herzoge mit der Bitte um Erlaubniß, zwei kleine Präbenden nach ihrer Erledigung zur Verbesserung der andern einzuziehen. Denn die Inhaber können, so heißt es wegen der geringen Einkünfte und der Schäden, welche die Güter in den Kriegsunruhen erlitten haben, ihr Leben nicht geziemend fristen. Der Bischof Konrad gab am 21. Juni seine Erlaubniß, und die Herzoge Otto und Barnim bestimmten am 22. August die Vereinigung der Einkünfte, die dann unter dem 23. August noch vom Bischofe bestätigt ward. 3 ) So erreichte der Propst wenigstens für zukünftige Zeiten eine Verbesserung der Kanonikate. Sonst ist von seiner Thätigkeit nichts weiter bekannt, nur noch einmal wird er als Stettiner Präpositus genannt. Am 29. Mai 1323 vidimieren Barnim, das ganze Domkapitel und der Prior von St. Jakobi zu Stettin zwei ehemals dem Kloster Kolbatz ausgestellte Urkunden. 4 ) Nicht gar viel später muß er seine Stelle niedergelegt haben, denn am 23. April 1324 kommt Giso von Sanne als Propst des Marienkapitels vor. 5 ) Ob etwa der Verzicht Barnims auf seine Würde mit den kirchlichen und politischen Verhältnissen Pommerns zusammenhängt, die 1324 eine entscheidende Veränderung erfuhren, läßt sich nicht erkennen, da sein Name bis 1330 in den Urkunden nicht genannt wird.


1) Ernst von Kirchberg, cap. 163, 164.
2) M. U. = B. VII, Nr. 4344, 4349.
3) M. U.=B. VII, Nr. 4361. Die Urkunde von 23. August mit der herzoglichen vom 22. abschriftlich im Archive des Marienstifts zu Stettin (Tit. I, sect. 1, Nr. 33).
4) M. U. = B. VII Nr. 4447.
5) Abschrift im Archive des Marienstifts
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In der ersten Hälfte des Jahres 1324 starb der Caminer Bischof Konrad, 1 ) und am 24. Juni 1324 belehnte König Ludwig seinen Sohn Ludwig mit der Mark Brandenburg und den Herzogthümern Stettin und Demmin. 2 ) Damit ward der alte Streit um die brandenburgische Lehnshoheit über Pommern wieder erneuert, und es war natürlich, daß die Herzoge sich in dem Kampfe, der zwischen den Wittelsbachern und der päpstlichen Kurie seit 1323 bestand und gerade 1324 durch die Sachsenhausener Appellatian besonders heftig wurde, auf die Seite des Papstes Johann XXII. stellten. Der Zwiespalt, der durch das Reich ging, fand so auch in Pommern Eingang, besonders als Johann XXII. kraft päpstlicher Reservation die Besetzung des Caminer Bischofsamtes für sich in Anspruch nahm und durch eine Bulle vom 14. November 1324 den Dominikaner Arnold von Elz zum Bischof ernannte. 3 ) Derselbe erhielt auch bald danach die Weihe. 4 ) Gegen diesen vom Papste ernannten Bischof erhob sich im Caminer Domkapitel und in der Diöcese eine heftige Opposition. Das Haupt der äntipäpstlich und brandenburgisch gesinnten Partei war der Probst von Camin, Friedrich von Stolberg, der einen Theil der Domherren veranlaßte, einen Gegenbischof zu wählen. 5 ) Wahrscheinlich war dies Ludwig von Henneberg, des Grafen Berthold Sohn. So fand Arnold, als er in seinen Sprengel kam, den heftigsten Widerstand, den auch päpstliche Bullen nicht beseitigen konnten. 6 ) Es kam zu einem wirklichen Kampfe. Arnold fand Anhang und Unterstützung vornehmlich in Kolberg, während Köslin auf Seiten der Gegner stand. Hierbei wird der Name Barnims nie genannt; keinenfalls gehörte er zu der Partei der Feinde Arnolds, er befindet sich weder unter den Domherren, die in einer von Friedrich von Stolberg am 1. September 1326 ausgestellten Urkunde genannt werden, 7 ) noch wird er in der päpstlichen Bulle vom


1) Er wird am 20. März 1324 zuletzt urkundlich erwähnt.
2) Riedel, Cod. dipl. Brand. B. II, S. 14.
3) Vatikan. Akten zur deutschen Geschichte, S. 197 f., Nr. 417.
4) Nach einer Urkunde (1324, Dec. 16), in Reg. Avin. XXII, fol. 192 Nach gütiger Mittheilung des Herrn Archivrath Dr. Grotefend).
5) Vgl. Zeitschrift des Harzvereins für Geschichte XXIX, S.189-199. Einzelnes in dieser Darstellung ist nach später gefundenen Urkunden zu ändern. Vgl. Monatsblätter der Gesellschaft für pomm. Gesch. 1897 S. 58 ff.
6) Vgl. Vatikan. Akten S. 263 f., Nr. 607. - S. 268, Nr. 620. - S. 277, Nr. 654.
7) Lisch, Urkunden zur Gesch. des Geschlechts v. Vehr, II, S. 114 f.
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24. August 1329 unter den namentlich genannten widerspenstigen Mitgliedern des Domkapitels aufgeführt. 1 ) Er hat sich offenbar ähnlich wie der Vicedominus Friedrich von Eickstedt, der spätere Bischof, von dem Streite ferngehalten, wenn er nicht überhaupt das Land verlassen hat. Denn auch in den Urkunden Arnolds wird Barnim nie genannt. Ob Barnim etwa an dem Kriege, den 1326-28 die Fürsten von Meklenburg und Werle um die Rügensche Erbschaft führten, irgendwie sich betheiligte, ist ganz unsicher und zweifelhaft Im Jahre 1329 kam endlich der Friede zu Stande, in dem Arnold als Bischof anerkannt wurde. Sein Hauptgegner Friedrich von Stolberg war in die Gefangenschaft der Greifenberger gerathen, aus der er im August befreit ward. Er legte entweder sein Amt nieder oder schied in jener Zeit aus dem Leben. Ein Theil der gegnerischen Domherren unterwarf sich andere gaben ihre Würde auf. Arnold ernannte neue Mitglieder des Kapitels. In der ersten uns erhaltenen Urkunde, die der Bischof nach Herstellung des Friedens ausgestellt hat, begegnet uns am 30. Januar 1330 Barnim de Werle als Propst der Caminer Kirche. 2 ) Er hat sich jetzt also offen an den Bischof angeschlossen und die höchste Würde in dessen Domkapitel angenommen.

Nicht lange aber sollte sich Arnold des nach langen Kämpfen errungenen Bischofsamtes erfreuen, in der ersten Hälfte des Jahres 1330 starb er. Jetzt lag die Gefahr nahe, daß der Streit um das Bisthum wieder ausbrechen würde. Es war gewiß das Verdienst des Propstes Barnim, daß derselbe vermieden wurde. Die Wahl des Kapitels richtete sich auf den Vicedominus Friedrich von Eickstedt, der sich nach Avignon begab und vom Papste am 17. September 1330 zum Bischofe bestellt ward. 3 ) Er erhielt dort die Bischofsweihe und am 29. September die Erlaubniß, sich in seinen Sprengel zu begeben. 4 )


1) Schmidt, Päpstl. Urkunden (Geschichtsquellen der Provinz Sachsen XXI) S. 235 ff.
2) Wachs, Histor.=Diplom. Nachr. v. d. Altstadt Kolberg, S. 323.
3) In der päpstlichen Bulle (Original im Kgl. Staatsarchive Stettin, gedruckt in v. Eickstedt, Fortsetzung des Familienbuches, S. 16 ff.) wird die Wahl durch das Kapitel ausdrücklich erwähnt. Nach dem von Herrn Archivrath Dr. Grotefend gütigst mitgetheilten Regest aus Reg. Avin. T. XXXVI, f. 83 hat der Papst kraft päpstlicher Reservation das Bischofsamt besetzt.
4) Nach dem von Herrn Archivrath Dr. Grotefend mitgetheilten Regest aus Reg. Avin. T. XXXVI, f. 84b.
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Bischof Friedrich schloß sich eng an die Herzoge von Stettin an, die gerade damals in Verhandlung mit der Kurie traten, um dem Papste alle ihre Lande als Lehn aufzutragen. 1 ) Dieser Schritt hatte nur formelle Bedeutung, die Fürsten wollten sich auf diese Weise der märkischen Lehnshoheit entziehen. Gegen Brandenburg war auch das Bündniß gerichtet, das am 13. December 1330 der Bischof und das Caminer Domkapitel, an dessen Spitze Barnim genannt wird, mit den Herzogen schlossen. 2 ) Herrschte auch in dieser Zeit Friede zwischen Pommern und der Mark, so schürte der Papst doch weiter zum Widerstande gegen die Wittelsbacher und belehnte am 13. März 1331 die Herzoge mit ihren Landen. 3 ) Auch trafen diese im Voraus Fürsorge für einen neuen Kampf, schlossen Bündnisse mit den Fürsten von Meklenburg, Werle und Schwerin 4 ) und erhielten am 11. Mai 1331 vorn Bischof und Kapitel von Carmin eine Verlängerung der Einlösungsfrist der 1321 dem Bischofe verpfändeten Stadt und des Landes Camin. 5 ) Deshalb wohl bestätigten auch am 24. Juni 1331 der Bischof und das Kapitel eine der Stadt Camin 1274 verliehene Urkunde. 6 ) Doch die Lage des Bisthums und des Domstiftes war nicht erfreulich. Die ohnehin schon geringen Einkünfte wurden durch die Kriege und Unruhen noch verkleinert, und der Bischof mußte wiederholt Anleihen aufnehmen auch konnte er ältere Schulden der Kirche nicht bezahlen. So befreite er am 25. October 1331 das Kloster Eldena zum Ersatz für 600 Mark, die dasselbe einst der Caminer Kirche geliehen hatte, von einer Lieferung an die Gützkower Kirche. 7 ) Hierbei erwähnt er ausdrücklich die Zustimmung des Propstes Barnim von Werle, der als solcher zugleich Patron der Kirche in Gützkow war. Am 9. November 1331 erscheint er mit anderen Domherren in Stettin als Zeuge in einer Urkunde, durch welche die Herzoge Otto I. und Barnim III. den Bischof mit seinem Vasall Ludolf von Massow vergleichen. 8 ) Am 15. December 1331 überlassen der Bischof und das Kapitel der Stadt Köslin das Dorf Jamund. 9 ) Außerdem wird Barnim


1) Raynald, Ann. eccl. XV, S. 424.
2) M. U.=B. VIII, Nr. 5188.
3) Vatikan. Akten, S. 498, Nr. 1437 c. - S. 500, Nr. 1443.
4) M. U.=B. VIII, Nr. 5232, 5254, 5256.
5) M. U.=B. VIII, Nr. 5245.
6) M. U.=B. VIII, Nr. 5252.
7) M. U.=B. VIII, Nr. 5280.
8) M. U.=B. VIII, Nr. 5288.
9) M. U.=B. VIII, Nr. 5292.
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in einer nur theilweise erhaltenen Urkunde, die am 27. Juni 1331 in Camin ausgestellt ist, unter den Zeugen angeführt. 1 ) So sehen wir Barnim das ganze Jahr hindurch in seinem Amt thätig und in steter Begleitung des Bischofs. Deshalb bat Pyl nicht recht, wenn er meint, daß der Greifswalder Präpositus Conrad ihn in seiner Stellung vertreten habe. 2 )

Wie elend die Lage des Bisthums und namentlich des Kapitels war, zeigt der Umstand, daß man damals mit dem Plane umging, den Bischofssitz von Camin nach dem Kloster Belbuck zu verlegen. Man wandte sich deshalb an den Papst und dieser beauftragte am 5. Februar 1332 einige Aebte mit der Untersuchung der Angelegenheit. 3 ) Es heißt in der Bulle, daß der Bischof, das Kapitel und die Herzoge die Verlegung wünschten, da die Domkirche vollständig unbefestigt außerhalb der Stadtmauern liege und auch durch Brand und Raub völlig verwüstet sei, während das Prämonstratenserkloster Belbuck auf einem sehr festen und vertheidigungsfähigen Orte belegen sei. Woran der Plan gescheitert ist, wissen wir nicht. Geldmangel war es gewiß auch, was den Bischof, Propst und das ganze Kapitel veranlaßte, am 21. Februar 1332 eine Salzhebung in Kolberg an die dortige Domkirche zu verkaufen. 4 )

Im Sommer brach der Krieg zwischen Pommern und Brandenburg wieder aus. Die Märker wurden am 1. August 1332 am Kremmer Damm besiegt. 5 ) An dieser Schlacht soll auch Bischof Friedrich, der ja mit den Herzogen im Bunde stand, Theil genommen haben, von dem Propst und den anderen Domherren erfahren wir nichts. Am 22. August befanden sie sich wieder in Camin und verkauften abermals dem Kolberger Domkapitel zwei Dörfer für 1600 Mark slav. Pfennige. 6 ) Ebenso überließen sie am 30. September 1332 eine andere Salzhebung an eine Kolberger Vikarei. 7 ) Auch sonst berichten die Urkunden von manchen Verkäufen, die der Bischof instante tempore solucionis servicii camere curie Romane et propter guerras et


1) Kgl. Staatsarchiv Stettin.
2) Pyl, Gesch. der Greifswalder Kirchen und Klöster, II, S. 710.
3) Regest nach Reg. Avin. XXXVII, f. 295, mitgetheilt von Herrn Archivrath Dr. Grotefend.
4) M. U.=B. VIII, Nr. 5308.
5) Pomm. U.=B. I, S. 489 f. Balt. Stud. XXV, 2, S. 162 ff.
6) K. St.= A. Stettin: Kolb. Domkam. Nr. 20.
7) Cam. Matrikel.
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terrarum desolationem vornehmen mußte. 1 ) Am 28. December bezeugen Friedrich, Barnim und das Kapitel, daß das Kolberger Domkapitel ihnen 20 Mark Pfenn. jährlicher Einkünfte aus Greifenberg für eine Hebung von 4 Last Salz überlassen habe. 2 ) Auch der Papst Johann XXII. gestattete dem Bischofe am 14. Januar 1333, von den geistlichen Personen, die geistliche Lehen in der Caminer Diöcese besaßen, ein subsidium charitativum zu erheben. 3 )

Als Dompropst wird Barnim noch am 10. März 1333 erwähnt. 4 ) Bald darauf muß er seine Würde niedergelegt haben, bereits am 6. Juni desselben Jahres erscheint Konrad, der bisherige Präpositus in Greifswald, als Propst des Caminer Domkapitels. 5 )

Daß Barnim damals nicht gestorben ist, bezeugt die Urkunde vom 24. Juni 1335, in der die Herzoge Otto I. und Barnim III. bewilligen, daß die einst für ihren Vetter Barnim von Werle gestiftete Präbende in Camin für den Fall der -Erledigung aufgehoben und die Besitzungen den gemeinsamen Einkünften der Domherren zugelegt werden sollen. 6 ) Hier wird Barnim als noch lebend erwähnt.

Schon Kirchberg berichtet in seiner Reimchronik, daß Barnim in das Kloster Kolbatz eingetreten sei. Diese Nachricht wird bestätigt durch eine Urkunde vom 9. Juni 1339, in der Herzog Barnim III. dem Kloster Stolp an der Peene eine Schenkung zur Unterhaltung von zwei Lampen in der Kirche macht. Hier wird unter den Zeugen dominus Barnym de Werle professus in Colbaz genannt. 7 ) Wenn man gemeint hat, daß der Mord von 1291 die Veranlassung zu dem Eintritte Barnims in das Kloster gewesen sei und er dadurch die furchtbare Tat seines Vaters habe sühnen wollen, 8 ) so erscheint das schon in Anbetracht der Länge der zwischen 1291 und 1333 liegenden Zeit etwas weit hergeholt.


1) K. St.=A. St.: Bisthum Camin Nr. 59 a.
2) K. St.=A. St.: Kolberg. Domkap. Nr. 56. Original=Transsumt. d. d. 1425, Nov. 8.
3) Von Herrn Archivrath Dr. Grotefend mitgetheiltes Regest nach Reg. Avin. XXXXII, fol. 663.
4) M. U.=B. VIII, Nr. 5403.
5) Cam. Matrikel.
6) M. U.=B. VIII, Nr. 5602.
7) K. St.=A. St.: Kloster Stolp, Nr. 43.
8) Vgl. Meckl. Jahrb. XXIII, 77; XXV, 29. Pyl, Gesch. d. Greifsw. Kirchen, II, S. 711 Anm.
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Ein Eintreten in ein Kloster war doch damals nicht so etwas Außergewöhnliches, daß eine ganz besondere Ursache dafür zu suchen wäre. Es kann ja der Wunsch nach Ruhe den alternden Barnim zu dem Schritte veranlaßt haben. Weitere Nachrichten über ihn fehlen ganz. Abt des Klosters Kolbatz, wie behauptet wird, war Barnim nicht, auch haben die Mönche in ihren Annalen oder dem Nekrologium nichts über ihn aufgezeichnet. So verschwindet der Sproß des werlischen Fürstenhauses, der zwei hohe Kirchenämter Pommerns in bewegter Zeit bekleidet hat, für uns in der Stille des Klosters.

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