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2.
Götke, Herrn Johann Bautzkows Tochtermann.

Als Johann, der ältere Sohn des zum Tode durch's Rad verurtheilten Wismarschen Bürgermeisters Herrn Johann Bantzkows sich bemühte für seinen Vater die Begnadigung zum Schwerte zu erlangen, forderte der Rath eine von ihm und seinem Bruder Ludolf ausgestellte und von ihren nächsten Verwandten verbürgte Urfehde. Diesem Verlangen nachzukommen war deshalb schwierig, weil der jüngere Bantzkow und sein Schwager, des Bürgermeisters Schwiegersohn, Götke nach Lübeck entwichen waren, während der Schwager des Bürgermeisters, der Rathmann Herr Göbel van der Sterne neben dem älteren Sohne Johann in Wismar ausharrte. Die Söhne haben schließlich die verlangte Urkunde ausgestellt und auch Herr Göbel Bürgschaft geleistet, dagegen geht aus der Werkmanschen Chronik * ),


*) Jahrb. 55 S. 117 f.
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durch die wir von diesen Verhandlungen unterrichtet sind, nicht hervor, wie jener Götke sich dazu verhalten hat.

Wer war dieser Götke? Ich habe vor einigen Jahren folgendermaßen geschlossen: Wenn 1481 nach dem Tode Gregor Messans, des Vicars an der Sühnkapelle Bantzkow'schen Patronats, Herr Johann Bantzkow und Johann Buck, wie Schröder druckt, unter Zustimmung der Neukloster'schen Nonne Beke Vogeler dem Bischofe von Ratzeburg den Nachfolger präsentiren * ), so müssen das die nächsten Erben des Bürgermeisters gewesen sein. Johann Buck ließ ich auf sich beruhen, da sich verschiedene Arten der Verwandtschaft denken ließen, keine bewiesen werden konnte; die Nonne kannte ich aus der bei Lisch in den Meklenburgischen Urkunden II N. 128 im Auszuge gegebenen Neukloster'schen Urkunde von 1443, November 18., wonach des Bürgermeisters Schwester Gese van der Sterne für sie eine Leibrente erwarb. Da demnach ihre Verwandtschaft mit den Bantzkows nicht auf späterer Verschwägerung beruhen konnte, nahm ich an, daß Beke Vogeler eine Enkelin des Bürgermeisters werde gewesen sein, ihr Vater aber der fragliche Götke ** ). Auch jetzt noch weiß ich keine andere Erklärung für das Recht der Beke als die, daß sie die Tochter einer Tochter des Bürgermeisters gewesen sein muß. Aber die Annahme, daß der Werkman'sche Götke mit Familiennamen Vogeler geheißen habe, ist irrig: er hieß Götke Bik.

Am 18. November 1427 (in profesto beate Elizabet) hatten Johann und Ludolf Bantzkow ihre Urfehde geschworen und besiegelt. Am selben Tage war ihr Vater enthauptet. Nun liegt ein mir erst vor Kurzem bekannt gewordenes unten mitgetheiltes Verwendungsschreiben des Lübischen Rathes für Götke Bik vor, den die Wismar'schen als einen Verräther und Meineider vor Gericht gefordert hatten, datirt vom 20. November desselben Jahres (des donredages na sunte Elizabeth dage). Einen Zusammenhang der Dinge lassen die Zeit und der übereinstimmende Vorname vermuthen. Weshalb Götke aber des Verrathes beschuldigt sei, geht allerdings aus dem Briefe nicht hervor, und es wird sich auch, wenn ich die Vermuthung weiter begründet haben werde, nicht angeben lassen, ob seine Flucht allein, oder ein etwa gebrochenes Versprechen, oder noch andere Dinge der Anlaß der Bezichtigung waren. Auch schweigt der Brief darüber sich aus, ob er Wismarscher Bürger gewesen: doch das ergeben andere Urkunden. Er erscheint in Wismar 1418, December 22 als Zeuge


*) Schröder Papistisches Meklenburg S. 2321.
**) Jahrbuch 55, S. 36, Anmerk.; S. 46.
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in Angelegenheiten der Seglergesellschaft, 1419, Februar 2 und 1446, Juli 13 weist ihn der Auszug der Geistlichen Stadtbuchschriften fol. 35 r und 54 v als in der Borstraße angesessen nach, 1434, März 7 derselbe fol. 43 v als Eigenthümer eines Hofes an der Faulen Grube und fol. 55 v 1449, September 29 als Eigenthümer von Buden in der Schatterau. 1438, Juli 5 und 1447, April 3 begegnete er (neben Herrn Johan Werkman, dem Chronisten) als Testamentsvollstrecker Dietrich Wentorps. Da dieser die Schwester Herrn Johann Bantzkows Margarete zur Frau hatte * ), die Testamentsvollstrecker aber vorzugsweise aus dem Kreise der nächsten Angehörigen erwählt wurden, so könnte schon dieser Umstand zu Gunsten der Verwandtschaft herangezogen werden. Ich will jedoch darauf kein Gewicht legen und finde vielmehr meinen Beweis in der jüngeren Generation, in dem Bruderpaare Johann Bik und Banskow Bik, die uns zusammen 1459, October 2 begegnen. Einzeln kommen sie öfter vor: der erste im Auszuge der geistlichen Stadtbuchschriften fol. 57 r 1452, Juni 15 und November 25 als mit einem Hause in der Borstraße, danach in den Wacht= und Lott=Registern von 1455 bis 1477 als an der Schweinebrücke angesessen, 1484, October 27 im Zeugebuche p. 234 und 1496, November 7 urkundlich als Patron einer nicht näher nachweisbaren Vicarei in St. Marien, der andere Bruder 1474, Mai 13 im Zeugebuche p. 146 und vermuthlich unter dem Namen Banskow in den Wachtregistern als Bewohner einer Bude in der Baustraße Weihnachten 1475 und 1477. Es ist klar, daß der auffallende Vorname Banskow - ich weiß nur Brinker Masse zu vergleichen - nur einem Enkel eines Bantzkow und zwar eines hervorragenden gegeben werden konnte. Andrerseits ist mir zweifellos, daß in der Anfangs erwähnten Urkunde, wenn sie noch vorhanden ist, der Schreibweise jener Zeit gemäß Biick steht. So gewinnt das Ganze Schluß und jedes einzelne seine Erklärung: das Schreiben aus Lübeck und der Bericht Werkmans, der ungewöhnliche Name, das Recht des Johann Bik zu der Bantzkowschen Vicarei zu präsentiren. Beke Vogelers wegen wird aber nur die Annahme übrig bleiben, daß Herr Johann Bantzkow außer der an Götke Bik verheiratheten Tochter noch eine zweite gehabt habe, die eines Vogeler Ehefrau geworden ist, daß dieser Schwiegersohn aber 1427 nicht mehr am Leben war.

Die Gelegenheit wird die Bemerkung entschuldigen, daß der im Jahrbuche 55 S. 34 Anm. 1 erwähnte Brief des Wismarschen Raths nicht näher datirt und ohne Belang ist.


*) Jahrbuch 55, S. 36 Anm.
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1427, November 20.

Fürschreiben des Lübischen Raths für Götke Bik, der wegen Verrathes und Meineids vor das Gericht zu Wismar geladen war.

Vnsen frundliken grut vnde wes wij gudes vormogen touorn. Ersamen heren, leuen vrunde, wij begeren iuwer leue weten, dat vor vns is gekomen Godeke Byk myt synen vrunden vorebringende, wo dat gi ene myt iw in iuwer stad hebben geesschet laten to rechte alse vor eynen meyneeder vnde vorreder etc., des sik doch Godeke vorantwordet, dat he des gentzliken vnschuldich sy vnd vorb ue t sik, he wille van der wegen hir vngeleydet stan to alle mannes rechte etc. Hijr vmme leuen vrundes, mochte gi dat myt redelicheid vorekomen, dat sollike esschinge teghen Godeken erbenomet auedaen vnde bygelecht worden vmme to vormydende vorderen vnwillen, de darvan komen mochte, d ue chte vns n ue tte vnde radsam wesen, ynde begeren hir van iuwes gudliken bescreuenen antwordes. Sijt gode beuolen. Screuen vnder vnsem secret des donredages na sunte Elizabeth dage anno etc. XXVII°.

Consules Lubicenses.

Den ersamen wijsen mannen heren borgermesteren vnde radmannen tor Wismer, vnsen g ue den vrunden detur.

Auf einem schmalen Pergamente mit den Resten des auf der Rückseite aufgedruckten Lübischen Secrets. Im Wismarschen Rathsarchive.

Wismar.

F. Techen, Dr. ph.