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X.

Der Münzfund von Ganzlin, Dom. - Amts Lübz.

Beschrieben vom

Revisionsrath E. Wunderlich,
Conservator des Großherzoglichen Münzcabinets zu Schwerin.

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B eim Ausgraben der Fundamente zu einem neuzuerbauenden Pferde= und Schweinestalle auf der Erbpachthufe Nr. V zu Ganzlin, Domanial=Amtes Lübz, wurde von dem Schulzen Meyer daselbst am 5. April 1889 ein Topf mit Silbermünzen gefunden. Der irdene Topf, in welchem die Münzen vergraben gewesen, ist beim Auffinden vollständig zertrümmert. Die gefundenen Münzen sind durch die Vermittelung des Großherzoglichen Amtes Lübz an die Großherzogliche Museumsdirection hieselbst eingesandt, und ist demnächst der ganze Fund vom hohen Großherzoglichen Ministerium des Inneren angekauft und dem Großherzoglichen Münzcabinet überwiesen.

Die Münzen, deren Gesammtgewicht 2,320 Kilogr. betrug, waren durchweg recht gut erhalten, aber sehr stark mit Grünspan bedeckt, theilweise, und zwar zum größeren Theile, so arg, daß ganze Partien - oft bis zu 10 Stück - eine feste Masse bildeten. Die Anzahl der Münzen beträgt 1705, von denen ihrer Landsmannschaft nach entfallen

auf die Stadt Eimbeck 1 Stück
"   "     "     Lüneburg 1 "
"      "     Göttingen 5 "
" Herzogthum Holstein 13 "
" Markgrafschaft Brandenburg 4 "
" Königthum Polen (Lemberg) 1 "
" Stettin 492 "
" Damm 307 "
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auf Garz 144 Stück
" Stralsund 80 "
" Rostock 553 "
" Mecklenburg 104 "
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Sa. 1705 Stück

Sämmtliche im Funde enthaltenen

  1. mecklenburgische Mlünzen sind von den Herzögen Magnus und Balthasar gemeinschaftlich, also in der Zeit von 1477 - 1503, theils in Güstrow, theils in Parchim geschlagen. Der auf mehreren Exemplaren vorkommende Buchstabe B ist das Münzmeisterzeichen des Münzmeisters Jacob Brasche, der seit dem 24. Juli 1497 herzoglicher Münzmeister in Güstrow war. Sämmtliche Münzen sind undatirt.
  2. Von den gleichfalls undatirten Rostocker Wittenpfennigen sind die älteren unzweifelhaft diejenigen Stücke, welche im Rev. die Legende Legende haben, also die Nr. 1 - 95, und dürften diese etwa in die Zeit von 1400 - 1450 zu setzen sein, die jüngsten dagegen sind die Wittenpfennige, welche im Rev. einen kleinen Hund, das Münzmeisterzeichen des Johann Hund, welcher in den Jahren 1512 - 1526 Münzmeister der Stadt Rostock war, haben.
  3. Alle Stettiner, Dammer und Garzer Münzen des Fundes entstammen der Zeit von 1474 - 1524. Sie sind keine städtische Prägungen, sondern sämmtlich vom Herzog Bogislaus X. von Pommern geschlagen, mit alleiniger Ausnahme der vier seltenen Schillinge von Georg und Barnim aus dem Jahre 1524 (cfr. Nr. 151 - 153.) - Städtische Prägungen dagegen sind
  4. die aus den Jahren 1503 - 1522 stammenden Stralsunder Schillinge.
  5. Der undatirte Lüneburger Schilling, bemerkenswerth durch die abweichende Legende des Rev., dürfte seiner ganzen Prägung nach gleichfalls in die letzte Hälfe des XV. Jahrhunderts, welcher Zeit ja auch der Eimbecker und die Göttinger Körtlinge angehören, zu setzen sein.
  6. Die im Funde befindlichen holsteinschen Schillinge gehören sämmtlich dem Herzoge Friedrich I. an und entstammen der Zeit von 1490 - 1523, weil nach der im Jahre 1523 erfolgten Besteigung des dänischen Königsthrones die von Friedrich bekannten schleswigschen und holsteinschen Münzen im Av. das Hüftenbild des Königs haben. cfr. Thomssen III Nr. 62. 66 fl
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  1. Die vier brandenburger Groschen, von denen der schöne Groschen Johann Cicero's sehr selten ist, fallen in die Zeit von 1498 bis 1510.
  2. Der undatirte Lemberger Groschen ist dem Könige Wladislaw Jagiello (oder dessen Sohne Wladislaw II.) von Polen zuzuschreiben, muß also vor 1434 (oder 1444) geprägt sein. Der Löwe des Rev. findet seine Erklärung durch Ruthenien (Rothrußland). Daß gerade dieses durch den Löwen repräsentirt wird, zeigt die auf anderen Groschen von gleichem Typus vorkommende Umschrift des Rev.: Umschrift

Die jüngsten Münzen des Fundes würden danach die schönen Stettiner Schillinge der Herzöge Georg und Barnim von Pommern aus dem Jahre 1524 sein, die Vergrabung des Fundes mithin in die zweite Hälfte der zwanziger Jahre des XVI. Jahrhunderts gesetzt werden müssen. Wesentlich gleichalterig ist somit der Ganzliner Münzfund mit dem Münzfunde von Suckow (cfr. Jahrbuch IX, Jahrgang 1844, pag. 467 flgde.) und etwas jünger als der im Jahre 1886 in Groß=Lantow, Domanial=Amts Güstrow, gemachte Münzfund (cfr. Jahrbuch LIV, pag. 225 flgde.), in welchen beiden Funden sich einige gleiche Prägen der Rostocker Wittenpfennige finden. In der ganzen Zusammensetzung weichen aber der Groß=Lantower und der Ganzliner Fund wesentlich von einander ab, da der erstere Fund ausschließlich Münzen der Städte Anclam, Demmin, Greifswald, Stralsund und Rostock enthält.


I. Mecklenburg=Güstrow.

A. Doppelschillinge der Herzöge Magnus und Balthasar. Nach der Verordnung vom 24. Juli 1497 sollte der Münzmeister Jacob Brasche in Güstrow prägen 1) Schillinge, 24 Stück auf einen Gulden gerechnet und 111 Stück aus der Mark, 2) Sechslinge, 48 Stück auf einen Gulden und 3) Witten, 4 Stück auf einen Schilling gerechnet. Es sind daher diese von Evers II., pag. 43 und 44 theilweise beschriebenen und als Doppelschillinge bezeichneten Münzen ursprünglich wohl nur Schillinge und die von ihm Bd. II, pag. 44 und folgende beschriebenen und als Schillinge bezeichneten Münzen nur Sechslinge gewesen.

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II. Rostock.

A. Wittenpfennige ohne Jahr mit einem sechsstrahligen Sterne im linken unteren Kreuzeswinkel des Revers.

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B. Wittenpfennige ohne Jahr mit einem sechsstrahligen Sterne im rechten unteren Kreuzeswinkel.

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C. Wittenpfennige ohne Jahr mit einer Lilie im linken unteren Kreuzeswinkel.

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D. Wittenpfennige ohne Jahr mit einem Kleeblatt im linken unteren Kreuzeswinkel.

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E. Wittenpfennige ohne Jahr und ohne Beizeichen.

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F. Wittenpfennige ohne Jahr mit einem kleinen Hunde im linken unteren Kreuzeswinkel. (Münzmeisterzeichen des Münzmeisters Johann Hund in Rostock, 1512 - 1526.)

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G. Sechslinge ohne Jahr.

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III. Stettin.

A. Schillinge des Herzogs Bogislav X. von Pommern.

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B. Schillinge der Herzöge Jürgen und Barnim von Pommern.

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IV. Damm.

Schillinge des Herzogs Bogislav X. von Pommern.

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V. Garz.

Schillinge des Herzogs Bogislav X. von Pommern.

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VI. Stralsund.

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VII. Einbeck.

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VIII. Stadt Lüneburg.

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IX. Göttingen.

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X. Holstein.

Schillinge des Herzogs Friedrich I. von Holstein (1490 bis 1523, König von Dänemark 1523 bis 1533).

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XI. Brandenburg.

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XII. Polen.

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XIII. Fehlprägen der Stadt Garz.

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