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1. Der letzte Abt des Klosters Doberan.

Das größte, reichste und angesehenste Kloster in Meklenburg, vielleicht in den Ostseeländern, war das Kloster zu Doberan, von dessen Herrlichkeit noch heute die unvergleichliche Kirche mit ihrem ganzen glänzenden alten Schmuck zeugt.

Der letzte Abt des Klosters war Nicolaus II. Peperkorn 1 ), 1549 - 1552, nach seiner Sprache von niederdeutscher Herkunft. Nicolaus bekleidete die Würde nicht lange; er wird in den Klosterurkunden, da die Quellen zuletzt sehr spärlich fließen, nur 27. März und 8. Septbr. 1549 und zuletzt bei der Säcularisirung der Abtei im März 1552 genannt: "Abt her Nicolaus Peperkorn". Sein Vorgänger war Laurentius II. Tamme, welcher 1541-1543 vorkommt; vgl. Jahrbücher IX, S. 434.

Das große, schöne Kloster gerieth schon seit dem Anfange des 16. Jahrhunderts in Verfall. Aus den letzten hundert Jahren seines Bestehens ist gar keine Arbeit in der Kirche vorhanden. Mit dem zweiten Viertheil des 16. Jahrhunderts begann auch die lutherische Reformation zu wirken. Mancher der jüngern Mönche verließ wohl flüchtig das Kloster. Im Jahre 1541 war z. B. ein Mönch Tymmo Kruse weggelaufen, weil er bis dahin ein verkehrtes Leben hatte führen müssen ("commutavi opus evangelii in opus destructionis"). Wegen seiner abweichenden Ansichten verfolgte ihn daher der Haß der Mönche auf das Aeußerste. Er entfloh deshalb an "sichere Orte", nach Stralsund, und meldete am 23. März 1541 dem Abte Laurentius Tamme, daß er dort dem allerhöchsten Gott mit gutem Gewissen dienen und das Studium der Heiligen Schrift pflegen wolle ("ubi deo optimo maximoque tuta conscientia servire valeam et sedulis studiis arcanis litteris operam dare").

Im Jahre 1544 hatte der Abt alle Pferde bis auf 2 verkauft, so daß die Wirtschaft ganz darniederliegen mußte.


1) Ein Geschlecht Peperkorn war nicht lange vor 1507 durch Uebertritt vom Judenthum zum Christenthum entstanden. "Johann Pfefferkorn", ein jüdischer Proselyt, der "Parthei der Mönchstheologen der Cölner Universität angehörig, eiferte seit 1509" gegen die rabbinistischen Schriften und Reuchlin. Vgl. Guericke, Geschichte der Reformation, 1855, S. 16; Scheller, Bücherkunde der sassisch=niederdeutschen Sprache, 1826, S. 129. Ob der Doberaner Abt zu dieser Familie gehört, wird sich wohl nicht ermitteln lassen.
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Daher hatte der Herzog Heinrich am 1. April 1549 dem Kloster 50 Gulden gegeben, um damit die verfallenen Bauten an Kirche und Thoren zu restauriren. Endlich brach die "Pestilenz" 1 ) in dem Kloster aus, von welcher nach einem Schreiben des Abtes vom 13. Septbr. 1549 er selbst, die Conventspersonen und die Dienstboten heimgesucht waren und an welcher die damit über drei Tage Befallenen starben. So kam es dahin, daß im Jahre 1552 nur "sehr wenige" und zwar alle "alte, schwache, betagte Leute" im Kloster vorhanden waren.

Endlich schlug die letzte Stunde für das Kloster. Am 7. März 1552 ließ der Herzog Johann Albrecht I., kurz vor seinem Aufbruche zum oberländischen Feldzuge, das Kloster aufheben und einziehen. Diese wichtige That vollzog sich in Doberan aber auf eine formell friedliche und vertragsmäßige Weise. Nach den Urkunden geschah die Abtretung durch den Abt gutwillig, da er einsah, daß er und die wenigen noch vorhandenen alten Mönche das Kloster nicht mehr würden halten und die "Ablager 2 ) und andere Gerechtigkeiten" leisten können 3 ), vielmehr das Kloster noch mehr in Verfall bringen würden. Am 7. März 1552 (Montag nach Invocavit) trat daher der Abt Nicolaus das Kloster dem Herzoge Johann Albrecht "gutwillig und wissentlich" ab 4 ), nachdem dieser dem Abte und den noch vorhandenen Mönchen dermaßen "Abtrag" gethan hatte, daß sie damit friedlich und dafür dankbar waren. An demselben Tage versicherte dagegen der Herzog für die Abtretung dem Abte eine lebenslängliche Pension von jährlich 100 Gulden 5 ), in den Osterfeiertagen zahlbar durch den Bürger Simon Loitzen zu Danzig.


1) Zur Zeit dieser Pestilenz, kurz vor der Säcularisirung, mag der große Geldschatz vergraben sein, welcher 1805 an der Stelle der alten Klostergebäude gefunden ward; vgl. Jahrb. VI, B, S. 118. Die jüngste Münze ist vom Jahre 1542. Aller Wahrscheinlichkeit nach starb der Klosterschatzmeister an der Pest und so ward der Schatz vergessen.
2) Die Herzoge hielten für die "Beschützung und Beschirmung" des Klosters zwei Male im Jahre mit dem ganzen Hofgesinde in demselben "Ablager": 6 Wochen in den Fasten und 2 Wochen im Herbste. Schon im Jahre 1525 beschwerte sich das Kloster über diese "schwere" Last, welche bei damals eingetretener doppelter Hofhaltung doppelt schwer geworden war, und bat um die Verringerung auf die Hälfte für jede der beiden Hofhaltungen.
3) Vgl. Anlage Nr. 3.
4) Vgl. Anlage Nr. 1.
5) Vgl. Anlage Nr. 2.
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Am 7. März ("Montag nach Invocavit") 1552 nahm denn auch der herzogliche Hauptmann Jürgen Rathenow, welcher seitdem Hauptmann des Amtes Doberan war, Besitz von dem Kloster, und hob den Katholicismus auf, indem er die "Kleinodien" aus dem "hohen Altar" nehmen, verschließen und versiegeln ließ. Am 10. März 1552 nahm derselbe auch den "Doberaner Hof" in Rostock und des Klosters Eigenthum in Heinrich Goldenissen Behausung, in Gegenwart von Verordneten des Rathes, in Besitz. In Goldenissens Hause fand man in einem Kasten noch eine silberne Monstranz, einen silbernen Kelch und ein silbernes Crucifix u. a., auch "etliche hundert versiegelte Pergamentbriefe auf des Klosters Güter lautend". Manche Sachen von Werth, z. B. ein goldener Kelch, ein silberner Schrank, 9 silberne Becher (Stope), 8 silberne Löffel und Anderes, waren in Rostock vor der Inventirung zerstreuet ("verpartirt"). Der Abt Nicolaus war bei der Aufnahme der Inventarien immer gegenwärtig. Außer ihm erscheinen daneben noch als Conventsbrüder: der Kellner Paul Hoppner, der Küchenmeister Johannes, der Abtsschreiber Johannes Schaper und ein Mönch Johannes. Daneben werden noch genannt: Bäcker, Schmied, Wagenmeister, Barbier, Maurermeister, Siechenknecht, Koch, Küchenknecht, Küchenjungen, Wagenknecht, Brauknecht und eine Menge geringer Dienstleute.

Nachdem nun diese peinlichen Geschäfte geordnet und "ein jeder zufrieden gestellt" war, entsagte der Abt am 13. März (am Sonntage Reminiscere) 1552 noch ein Mal allen Ansprüchen zu Doberan 1 ) in Gegenwart des herzoglichen Rathes Dr. Jacob Bording und des Professors Dr. David Chyträus, und zog vom Kloster ab.

Wohin sich der Abt Nicolaus Peperkorn nach seiner Entsetzung mit seiner Pension gewandt habe, ist erst in den neuesten Zeiten bekannt geworden. Er ging in das Tochterkloster von Doberan, nach dem Kloster Neu=Doberan oder Pelplin bei Danzig 2 ), welches bis 1823 von Bestand blieb 3 ), um hier seine letzten Lebenstage zu


1) Vgl. Anlage Nr. 3.
2) Nach des verstorbenen Geh. Archiv=Secretairs Dr. Strehlke zu Berlin Forschungen in Jahrb. XXXIV, S. 48 flgd. Vgl. v. Quast in Jahrb. XXXVI, S. 116 flgd.
3) In Doberan ist die Sage viel verbreitet, daß noch in diesem Jahrhundert von Zeit zu Zeit fremde Mönche ("aus Spanien") nach Doberan gekommen seien und sich hier in der Kirche nach vermauerten Werthsachen umgesehen haben. Es ist leicht möglich, daß Mönche (  ...  )
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verbringen und seine Pension in Ruhe zu verzehren. Man sieht aus dem Umstande, daß er sich 1552 seine Pension zahlbar in Danzig verschreiben ließ, daß er von vorne herein die Absicht hatte, nach Pelplin zu gehen. Mit ihm soll ein anderer Doberaner Mönch Simon Loisewitz nach Pelplin gekommen sein, der nach dem Pelpliner Todtenbuche hier 3. Septbr. 1564 als Custos starb.

Mit der Auszahlung der Pension an den Abt war man sehr säumig, indem sie in den ersten 4 Jahren rückständig blieb. In einem Schuldenregister des Herzogs Johann Albrecht heißt es: "Dem abt von Dobbran von Ao. 53, 54, 55 vnd 56, yst von 4 iaren 400 Fl., 309 Fl. 21 ßl. bezahlt."

"Des Abtes Nicolaus von Doberan Todesjahr und Todestag sind nicht angegeben." "Nach dem Tode des Abtes Nicolaus Peperkorn von Doberan und des Mönches Simon Loisewitz ist nichts mehr von Beziehungen Pelplins zu Meklenburg zu berichten."

Anlage Nr. 1.

Johann Albrecht I., Herzog von Meklenburg, verschreibt dem Abt Nicolaus von Doberan für die Abtretung des Klosters eine jährliche Pension von 100 Gulden auf dessen Lebenszeit.

D. d. Schwerin. 1552. März 7.

Von Gots gnadenn wir Johans Albrecht Hertzog zw Mekelnburgk, Furst zw Wendenn, Graue zw Schwerin, der Lande Rostock vnnd Stargart herr, Bekennenn vnnd thun kundt hiemit offentlich, Nachdem vns der Ehrwirdig Jnn Gott vnnser lieber Andechtiger Er Nicolaus, Abt zw Dobberan, aus sonderlichem vorgehabtenn Radt vnnd bedacht Benant Closter Dobberann mit allenn vnnd Jedenn seinen ein vnnd zugehorigenn gutterenn Jn vnnd außerhalb vnnserer Furstenthumb vnnd Lande gelegenn,


(  ...  ) aus Pelplin Doberan besucht haben, um in treuem Andenken die Kirche ihres Mutterklosters zu sehen; nach Schätzen werden sie nicht haben suchen können.
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Auch die Sultzgutter zw Lunenburgk, nichts ahn denn allenn außgenommen, Jn massen ehr Dieselbenn zw Jderzeit allerqueitest vnd freyest Jnnegehabt, besessenn, gebraucht vnd genossenn, Jn bester vnnd bestendigster Form, Wie solchs zum krefftigstenn vnnd bestendigstenn zw recht geschehen soll, kan oder magk, gerne vnnd freywilligk vbergeben, Abgetrettenn vnnd eingereumet hatt, Das wir Jme dargegenn vnnd herwiderumb die Zeit seines lebens Jerlich hundert guldenn vnserer Muntz, Je vier vnnd zwentzig Schilling Lubisch für ein gulden gerechnett, zu ergetzung dieses Abtretens vnnd einreumens, Durch denn Erbarn vnnserenn liebenn besondern Simon Loitzen, Burgernn zw Danntzig, Jerlich Jn denn heiligen Osterfeiertagenn, vngeweigert gebenn, Reichen vnnd volgenn zw lassenn versprochenn vnnd zugesagt habenn, Versprechenn vnnd zusagen Jhme solchs hiemit wissentlich Jn krafft vnnd macht dieses vnnfers Brieffs Ohne geferdt vnnd argelist. D[es] zw vrkundt habenn wir vnser pitschafft zw vnden wissentlich auffdrucken lassenn. Gebenn zw Schwerin, Montags nach Jnuocauit, Nach Christi vnsers geliebten hern geburt Tausent funffhundert vnnd Jhm Zwei vnnd funfftzigsten Jharen.

Nach einer gleichzeitigen beglaubigten Abschrift auf Papier, welches schon stark vermodert ist, im Staats=Archive zu Schwerin.


Anlage Nr. 2.

Nicolaus, Abt zu Doberan, tritt für sich und seine Conventsbrüder dem Herzoge Johann Albrecht I. von Meklenburg das Kloster Doberan ab.

D. d. Doberan. 1552. März 7.

Jch Nikolaus Abt des Closters Dobberan Bekennenn vnnd thun Kundt für mich vnnd alle meine Conuents Bruder mit diesem meinem Brieffe offendtlich, das Jch fur mich vnnd Jhnn Nahmenn aller meiner Conuents Bruder Dem Durchleuchtigenn vnnd hochgebornen Furstenn vnnd hernn hernn Johans Albrechtenn hertzogenn zw Megkelnburgk, Fursten zw Wendenn, Grauen zw Schwerin, der Lande Rostock vnnd Stargardt hernn, Meinem gnedigenn Furstenn vnd hern, mit sonderlichem zeitigenn vorgehabtenn Rathe vnnd wolbedachtem muthe Benant

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Closter Dobberan mit allenn vnnd Jeden seinen ein vnnd zugehorigenn gutern Jn vnnd außerhalb der Furstenthumb vnnd Lande Megkelnburgk gelegenn, Auch die Sultzgutter zw Lunenburgk, nichts an denen allenn außgenommen, Jhn massenn wie Jch dieselben mit meinen Conuents Brudernn zw Jederzeit allerqueitest vnnd freiest Jnnegehabtt, besessenn, gebraucht vnnd genossenn habe, Jn bester vnnd bestendigster form, Wie dasselbige zum krefftigstenn vnnd bestendigstenn zw Recht gschehenn soll, kann oder magk, gerne, freywilligk, vngezwungenn vnnd vngedrungenn, vbergebenn, Abgetretthenn vnnd eingereumet habe, Wyll auch S. F. G. oder Derselbenn Erbenn zw Jderzeit Das fur Jdermenniglich ein gnugsame gewere vnnd vorstandt sein, vnnd so S. F. G. zw Rechte, es wehre weltlich oder Geistlich gerichte, darumb angesprochenn wurde, Jhn allewege schadloß haltenn vnnd vortrettenn, Ohn alles geferde, Also das Jhr F. G. damit thun vnnd lassenn mugenn, als mit anderen Jrenn eigenn guternn, ohn mein, aller meiner Conuents Brudere vnnd mennigliche vonn vnsert wegenn Jrrunghe, hinderung vnnd widersprachen, Vnnd vorzeyhe also fur mich vnnd alle meine Conuents Bruder berurts Klosters Dobberan vnnd aller seiner gerechtigkeit vnnd herligkeit, gantz vnnd gar Jnn krafft dieses meins Brieffs gutwilligk vnnd wissentlich, Dargegen hat mir hochgedachter mein gnediger Fürst vnnd herr, Dermaßenn vergleichungk, willen vnnd abtragk gethann, Das Jch nicht allein, sondernn alle meine mit Conuents Bruder damit fridlich vnnd benugigk, Auch zum vnderthenigstenn danckbar sein. Zw mehrer bekrefftigungk der Warheit habe Jch diesenn meinen Brieff fur mich vnnd von wegenn des ganntzenn Conuents mit meinem vnnd Jhrem Secret wissentlich vorsiegelt vnnd eigner handt vnterschriebenn, Gebenn zw Dobberan, denn Montagk nach Jnuocauit, nach Christi vnsers liebenn hernn geburt Tausent Funffhundert vnnd Jhm Zwey vnnd Funfftzigstenn Jhare.

Jck Nicolaus Abth tho Dobberan bekenne mith disser miner hanthschrif, dath bauenghescreuen alles stede vnde vasthe tho Holden, Manu propria.

Nach dem Original auf Pergament im Staats=Archive zu Schwerin. Ein Siegel ist nicht vorhanden, auch nicht angehängt gewesen, wahrscheinlich weil die Klostersiegel schon mit Beschlag belegt waren. Dagegen ist die Unterschrift von des Abtes eigener Hand, während die Urkunde von einer Canzleihand geschrieben ist.


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Anlage Nr. 3.

Nicolaus Peperkorn, bisher Abt zu Doberan, entsagt schliesziich zu Gunsten des Herzogs Johann Albrecht I. von Meklenburg allen Ansprüchen an das Kloster Doberan.

D. d. Doberan. 1552. März 13.

Jch Er Nicolaus Peperkorn, betteher Abbt tho Dobberan gewesen, bekenne vor my vnde vor myne myth Conuentes broderen vnde perßonen myth dysser hanthschryft, dath yck vor etlyken vergangenen jaren by tyden Hertogen Hyurykes tho Mekelenborch louelyker ßelyger gedechtnysse, leuende ßyne fürstlyke gnade ock regerenden Hertogen Johannis Albrechten tho Meckelborch, mynen gnedigen heren, vakenmals geklageth, dath yck vnde myne myth Conuents brodere vnde personen olde, swacke, bedagede lude weren vnde vnßer ock gar weynych vorhanden, so dat wy dat kloster vnde des suluigen regerung syner gebor na, sunderlyk ytzyger luffte vnde tyd gelegenheyt, nicht wol wüsten wyder tho bestellen vnde vorthostande, ßo befunde wy ock vnßer vnvormogenheyt vnde swackheyth haluen, dath wy eren F. G ere gewonlyche jarlyche affleger vnde gerechtycheyt yn de lenge dar van nycht uth vohren kunden, wo dan ogenschynlych, dath beth her tho de klenodien verbrocht vnde de holtynge vorwostet werden worden, vth sulchem wy vororsaket vnde ere F. G. demodychlych gebeden, syck dysses klosters vnde der suluigen vnderdanen vnde thogehorygen guderen gnedylych tho vndernemen vnde de myth eren amptluden henfurder tho bestellen, darmede allerley vnvormydyaen schadens myt guder vorbedacht vnde Rade vorgekomen wurde. Also hebben er F. G. syck vp solck vnßer velvoldyges anlangen, bydden vnde guthwyllyges nageuen berordes kloster vnde der suluigen vnderdanen vnde guder angenamen vnde syck myth vns gnedychlych vordragen, ock eynen jdern beth vp syn gud benoge tho freden gestellet, darweder wy er F. G. demotychlych danckbar syn. Jch bekenne ock hyrneuen hyr mede offentlych, daß yck noch nemant van mynent wegen de gemelte herschop van Meckelborch edder Jmanden van der suluigen wegen yn jenygerley gestalth myth noch ane recht beschuldigen,

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beklagen noch beargen wyl. Vnde dach yd alßo nvcht anders den wo bauen gemeldeth myth mynem guden weihen vnde vulborde vngedrungen vnde vnbedwungen geschen vnd vorgedachtes Closter wllig (!) afgestanden bin, vnde ouerst nen Segel gehat, dath yck dyssen breff hedde mogen vorsegelen, so hebbe yck tho stur der warheyt dyssen breff myth myner egen hanth vnderschreuen, dene yck yn allen synen puncten vor rechte (?) gelyck krefftych vnde vnwyderroplych geholden hebben wyl, vnde dysse hyr na benomeden myne guden frunde Doctoren Jacobus Bordynck vnde Magister Dauid Chiträ[us] thor tuchenysse geforderth vnd gebeden, die sick neben mir vnderschriben haben, vnd gegeuen ys tho Dobberan, am Sondage Reminiscere, Ao. 1552.

Jch N. Abbet bekenne, dath yck dyth myth myner egen hanth vnderschreuen hebbe stehet vast tho holden.

Nach dem Concept im Staatsarchive zu Schwerin. - Die Klostersiegel waren am 7. März 1552 bei der Aufhebung des Klosters nach dem Inventarium mit Beschlag belegt und in Verschluß genommen.