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V. Zur Kunstgeschichte.


Peter Vischer's Epitaphium

auf

die Herzogin Helena von Meklenburg,

geborne Prinzessin von der Pfalz,

im
Dome zu Schwerin,

von

G. C. F. Lisch.


Der Dom zu Schwerin besitzt ein sehr schönes, aus Bronze gegossenes Epitaphium auf die Herzogin Helena von der Pfalz, welches als ein vorzügliches, wenn auch einfaches Gußwerk des berühmten "Rothgießers" Peter Vischer zu Nürnberg, des gefeierten Vollenders des Sebaldusgrabes in Nürnberg, nachgewiesen werden kann. Dieses Kunstwerk läßt sich schon durch die vortreffliche Anordnung und Modellirung, besonders aber durch den meisterhaften Guß auf den ersten Blick als ein Werk des berühmten Meisters erkennen; es kann aber auch durch Urkunden bewiesen werden, daß es von diesem Meister stammt. Schon in den Jahrbüchern III, 1838, S. 159 und 185, habe ich über diese Entdeckung kurz berichtet; bei den aber immer lebendiger werdenden kunstgeschichtlichen Forschungen und nach Gewinnung neuer Nachrichten halte ich es jetzt für zeitgemäß, das Kunstwerk genau zu beschreiben und den Künstler sicher zu stellen.

Helena, Tochter des Kurfürsten Philipp von der Pfalz, war die zweite Gemahlin des Herzogs Heinrich des Friedfertigen von Meklenburg; sie ward dem Herzoge am 5. Junii

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1513 zu Wismar vermählt 1 ) und starb schon am 4. August 1524. Sie ward in der Heiligen=Bluts=Kapelle, an der Stelle der jetzigen großherzoglichen Begräbnißkapelle, hinter dem Hochaltare des Domes zu Schwerin begraben, und das Epitaphium ward zwischen den beiden östlichsten Pfeilern der Kirche, hinter der Rückwand des Hochaltars, dem Grabe gegenüber, aufgerichtet; in den neuesten Zeiten ist es aber bei der Errichtung des neuen Altares und der Einrichtung der fürstlichen Begräbnißgruft versetzt und im südlichen Seitenschiffe an dem Pfeiler rechts an der südlichen Chorpforte angebracht. Das auf Glas gemalte pfälzische Familienwappen der Herzogin, wahrscheinlich der letzte Rest einer größern Glasmalerei, ist bei Gelegenheit der Versetzung in ein Fenster dem Epitaphium gegenüber eingesetzt worden.

Das Denkmal bildet eine große Platte und ist, nach hamburger Maaßen, im Ganzen 7 Fuß 6 Zoll hoch und 5 Fuß 4 Zoll breit, und ist aus 5 Platten zusammengesetzt, welche zusammengenietet sind.

Platte

Die Hauptplatte ist die größere, innere Platte mit einem großen Wappen; diese Platte ist 5 Fuß hoch und 3 Fuß 5 Zoll breit. Um diese Hauptplatte steht ein schmalerer Rand, auf dem die Ahnenwappen und Inschriften stehen. Der obere und der untere Rand sind durch die ganze Breite des Denkmals durchgehend, also 5 Fuß 4 Zoll breit und ungefähr 1 Fuß 3 Zoll hoch; der obere Rand ist ein wenig breiter, als der untere. Die beiden Seitenränder, welche zwischen den obern und untern Rand hineinpassen, sind 5 Fuß hoch und jeder 11 1/ 2 Zoll breit.

Das Denkmal enthält folgende Darstellungen. Die Haupttafel von 5 Fuß Höhe enthält ein großes vereinigtes meklenburgisch=pfälzisches Wappen mit Schild, Helm und Schildhaltern als Hauptdarstellung. Der Schild ist vierfach getheilt und hat einen kleinen Herzschild; die Schilde enthalten folgende Wappen: 1. einen gekrönten Stierkopf mit Halsfell für das Herzogthum Meklenburg, 2. einen gekrönten Löwen für die Pfalzgrafschaft bei Rhein, 3. einen Greifen für die Herrschaft Wenden im Allgemeinen, 4. einen schräge geweckten Schild für das Herzogthum Baiern und 5. zum Mittelschilde


1) Vgl. Lisch Urkunden zur Geschichte des Geschlechts Maltzan, IV, S. 429 flgd.
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einen queer getheilten Schild für die Grafschaft Schwerin. Die Darstellung ist also folgende:

Meklenburg. Pfalz.
Schwerin.
Wenden. Baiern.

Auf dem Schilde steht ein gekrönter Helm mit zwei Hörnern, für die Grafschaft Schwerin, zwischen denen ein vorwärtsschauender, ungekrönter Löwe, für die Pfalz, sitzt. Die Schildhalter sind zur Rechten: ein ungekrönter Löwe, für die Pfalz, zur Linken ein Greif, für das Wendenland überhaupt. Ueber dem Wappen steht ein halbkreisförmiger Bogen von Laubgewinde. Oben in den Zwickeln rechts und links stehen zwei kleine allegorische Darstellungen: ein bärtiger Meermann mit Fischschwanz im Ringen mit einem fischähnlichen Meerthiere.

Auf dem Rande stehen folgende Darstellungen. Oben und unten stehen zwei eingerahmte Inschrifttafeln von der Breite der Hauptplatte: oben eine Grabschrift auf den Tod der Herzogin in deutscher Sprache, in deutschen Buchstaben, mit einfacher Einrahmung, unten eine lateinische Inschrift in Hexametern und Pentametern in großen lateinischen Buchstaben, im Geiste der verstorbenen Herzogin, in einfacher Einrahmung, welche von zwei Engeln gehalten wird.

An den beiden Seiten stehen die Wappenschilde der Ahnentafel der Herzogin, an jeder Seite in vier einfachen Wappenschilden, welche durch Arabesken im Renaissancestyl geschieden werden, zu denen drei verschiedene Formen abwechselnd gebraucht sind.

Die untere Tafel trägt folgende Inschrift 1 ):

Inschrift

Diese Inschrift hat ohne Zweifel der herzogliche Rath Nicolaus Marschalcus Thurius verfaßt. Das Staatsarchiv zu Schwerin bewahrt noch von seiner eigenen Hand den Entwurf dieser Inschrift, welche mit der Inschrift auf dem bronzenen Denkmale wörtlich übereinstimmt. Die letzte Zeile in


1) Hederich in der Schwerinschen Chronik S. 26 hat irrthümlich in der zweiten Zeile sors (statt fors) und in der dritten Zeile potui (statt poteram).
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dem schriftlichen Entwurfe ist durchstrichen und verbessert, indem gratam superis für superis gratam gesetzt ist. Auf der Rückseite steht von des Herzogs Heinrich Hand geschrieben: fruwen Elenen epfetafium 1524. Hederich in seiner Schwerinschen Chronik giebt diese Inschrift "in Deutscher Sprach ungefährlich dieser Meinung":

Daß auß der Pfaltz ich Helena
Eins Obetriten bin Gemahl,
Das hat die Landschaft so bedacht,
Darzu der wille Gotts gemacht.
Ich hab gethan,was ich gekundt,
Viel ding hat mir der Todt mißgunt.
Was aber mir versagt ist nun,
Dasselb mein Kinder werden thun,
Welcher das ein noch jung und klein
Ich befehl dem lieben Ehmann mein.
Daß meiner Gott erbarme sich,
O gütger leser bitt für mich.

Die obere Tafel trägt folgende Grabschrift:

Grabschrift

Die Seitenränder enthalten in 8 Wappenschilden, an jeder Seite 4, die Ahnentafel der Herzogin Helena, zur Rechten die Wappenschilde der väterlichen, zur Linken die Wappenschilde der mütterlichen Ahnen, und zwar in folgender Darstellung von oben nach unten, in der Ansicht:

zur Rechten: zur Linken:
1. Pfalz. 5. Baiern.
2. Savoyen. 6. Oesterreich.
3. Savoyen. 7. Sachsen.
4. Burgund. 8. Oesterreich.
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Die Wappen der väterlichen Ahnen zur Rechten sind:

1. Pfalz, ein vierfach getheilter Schild, 1 und 4 mit mit einem gekrönten Löwen, 2 und 3 geweckt, mit einem leeren Herzschilde.

2. Saoyen, ein Schild mit einem durchgehenden Kreuze, mit einem linken Schrägebalken, dem Beizeichen einer jüngern Linie, belegt.

3. Svoyen, ein Schild mit einem durchgehenden Kreuze (ohne Schrägebalken).

4. Burgund, ein Schild mit vier linken Schrägebalken. Die Stammtafel zu diesen Ahnenwappen ist folgende:

Stammtafel

Die Wappen der mütterlichen Ahnen zur Linken sind:

5. Baiern, ein vierfach getheilter Schild, 1 und 4 mit einem gekrönten Löwen und 2 und 3 geweckt, ohne Herzschild.

6. Oesterreich, ein Schild mit einem Queerbalken.

7. Sachsen, ein Schild mit fünf Queerbalken, schrägerechts mit dem Rautenkranze belegt.

8. Oesterreich, ein Schild mit einem Queerbalken.

Die Stammtafel zu diesen Ahnenwappen ist folgende:

Stammtafel

Dieses Epitaphium ist in der Werkstätte des berühmten Rothgießers Peter Vischer zu Nürnberg modellirt und gegossen. Dies wird durch zwei Briefe bewiesen, welche zu verschiedenen Zeiten im großherzoglichen Archive zu Schwerin entdeckt sind. Die Wappen und die Inschriften wurden ihm dazu

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von dem meklenburgischen Hofe geliefert. Daß die Inschriften von dem bekannten herzoglich meklenburgischen Rath Nicolaus Marschalk Thurius verfaßt wurden, ist oben nachgewiesen. Die Lieferung der Wappen wird sich aus der folgenden Darstellung ergeben.

Die Herzogin Helena von der Pfalz war am 4. August 1524 gestorben. Einige Zeit darauf hatte der Herzog Heinrich, ein reicher Fürst, darauf Bedacht genommen, seiner verstorbenen Gemahlin ein Denkmal zu setzen, und hatte dem Albrecht Bogen zu Nürnberg, einem Kaufmanne aus einem bekannten süddeutschen Patriciergeschlechte, den Auftrag gegeben,

"bei dem Meister N. in Nürnberg einen kupfernen Leichenftein zu bedingen."

Zur Ausführung dieses Werkes waren nach einiger Zeit auch die Wappenzeichnungen nach Nürnberg gesandt; es hatte sich aber hinterher herausgestellt, daß darin "etwas geirrt worden". Am 11. August 1526 sandte daher der Herzog dem Albrecht Bogen 1 )

"die rechte Visirung der Wappen, welche auf dem Leichensteine etwas erhoben" dargestellt werden sollten,

und gab ihm den Auftrag, dafür zu sorgen, daß der Meister sich mit der Ausführung fördern wolle, und demselben auf sein Begehren 50 Gulden vorzuschießen, welche der Herzog dem A. Bogen auf der nächsten leipziger Messe oder in Nürnberg durch die Fuggerbank wieder zu erstatten versprach.

Dieser Meister war Peter Vischer, welcher sich auch bald an die Ausführung machte. Am Ende des Jahres 1527 war das Denkmal vollendet, aber der Herzog ließ es nicht abholen. Am 25. Januar 1529 drückte der "Rothgießer Peter Vischer zu Nürnberg" dem Herzoge seine Verwunderung darüber aus 2 ), daß dieser

"die gegossene Arbeit, welche schon ein Jahr lang zugerichtet bereit liege, nicht abholen lasse", und bat um Uebersendung des Geldes, da ihm "große Kosten darauf gegangen seien".

Es kann keinen Zweifel leiden, daß unter dieser "gegossenen Arbeit" und dem "kupfernen Leichensteine" das von Peter Vischer ausgeführte Denkmal auf die Herzogin Helena im Dome zu Schwerin zu verstehen sei, um so mehr da zu jener Zeit keine andere Veranlassung im fürstlichen Hause war, ein Grabdenkmal


1) Vgl. Anlage Nr. 1.
2) Vgl. Anlage Nr. 2.
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zu bestellen. Außerdem reden aber Arbeit, Styl und Andeutungen ganz bestimmt für Peter Vischer's Werkstätte. Eine besondere Hindeutung auf den Verfertiger (Vischer) sind die beiden oben erwähnten mit Fischungeheuern ringenden Meermänner mit Fischschwänzen, welche auf dem Epitaphium in Relief als Verzierung angebracht sind. Andere besondere Zeichen, welche gradezu für den Verfeftiger zeugen könnten, scheinen auf dem Epitaphium nicht mit Sicherheit nachgewiesen werden zu können.

So klar und bestimmt nun auch die vorstehenden Mittheilungen erscheinen mögen, so scheinen sich ihnen doch unerwartete Hindernisse entgegenzustellen. Der Brief vom 25. Januar 1529 ist im Namen des Rothgießers Peter Vischer (des Vaters) geschrieben und mit dem Siegel versiegelt, welches dieser führte. Peter Vischer, der Vater, ist aber am 7. Januar 1529 gestorben 1 ) und der hier mitgetheilte Brief kann also nicht von ihm selbst geschrieben sein. Nun ist zwar aus unserm Briefe in neuern Zeiten gefolgert, daß Peter Vischer, der Vater, nach dem 25. Januar 1529 gestorben sein müsse; aber nach genauerer Forschung und Betrachtung ist diese Annahme doch nicht stichhaltig, wenn auch das Zusammentreffen des Datums des Briefes und des Todes P. Vischers in demselben Monate auf den ersten Blick stutzig machen kann. Peter Vischer, der Vater, starb wirklich am 7. Januar 1529. Nach der von Joseph Heller im Necrologium Norimbergense mitgetheilten Nachricht starb Peter Vischer d. V. am 7. Jan. 1529. Er war sicher am 11. Jan. 1529 todt, da sich in den Rathsprotocollen im Archive zu Nürnberg der gleichzeitige "Verlaß des Rathes" findet: "An des verstorbenen Peter Fischers stat ist zu einem Hauptman in Mertein Pfintzigs virtel ertailt gemelts peter Fischers sune der Hans. Actum montag 11. January 1529, per M. Pfintzing".

Das schweriner Epitaphium ist aber ohne Zweifel in der Werkstätte Peter Vischers, des Vaters, verfertigt worden. Die Bestellung war schon vor dem Aug. 1526 bei Peter Vischer gemacht und schon am Ende des Jahres 1527 ausgeführt. Peter Vischer arbeitete, nach des gleichzeitigen Johannes Neudörfer Bericht, bis zu seinem Tode mit seinen "fünf Söhnen, Nahmens Peter, Hermann, Hans, Paulus und Jacob, so alle verheurathet, die mehrentheils bei ihme in Haus mit Weib


1) Die im Folgenden mitgetheilten geschichtlichen Angaben verdanke ich größtentheils der freundlichen Nachweisung des Herrn Bauraths Döbner in Meiningen, welcher bekanntlich Peter Vischer zum Gegenstande seiner Forschungen gemacht hat.
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und Kindern gewohnt haben", zusammen. Von diesen Söhnen war Peter Vischer der jüngere, nächst seinem Bruder Hermann der geschickteste, und beide waren "wie ihr Vater fast künstlich". Peter Vischer, der Vater, ließ sehr viel durch seine Söhne ausführen, wie es bei einem so großen und ausgebreiteten Geschäfte auch nicht anders möglich war, und war für das tägliche Geschäft mehr der Dirigent und der eigentliche Bildhauer. Peter Vischer, der jüngere, ist keineswegs im J.1528 gestorben, wie wohl angenommen ist, sondern lebte noch sicher im J. 1532 und war damals noch nicht Meister. Der nürnberger Rath forderte 1528 und 1532 die Zunft der Rothgießer auf, ihn für seine wesentliche Betheiligung an dem Denkmale des Kurfürsten Friedrich des Weisen zum Meister anzunehmen, jedoch wenigstens im J. 1528 vergeblich, ohne Zweifel aus dem Grunde, daß der Vater eigentlich das Werk geleitet hatte.

Das schweriner Denkmal ist jedenfalls bei Peter Vischer, dem Vater, bestellt und in dessen Werkstatt und unter seinen Augen, vielleicht theilweise durch seine eigene Arbeit ausgeführt, da er in der Modellirung von Wappen geschickt und eifrig war. Wahrscheinlich ist es, daß sein Sohn Peter die technische Ausführung unter des Vaters Augen besorgte und deshalb besonderen Antheil an dem Werke hatte. Der Brief vom 25. Jan. 1529, nach des Vaters Tode, mit Bitte um Abnahme und Bezahlung des Werkes, ist daher sicher von Peter Vischer, dem jüngern, im Namen der Firma der Familie geschrieben und daher auch noch mit dem Siegel des Vaters besiegelt, welches in der Firma forterbte.

Das schweriner Denkmal muß also eben so gut für ein Werk Peter Vischer's d. V. gelten, wie viele andere Werke, welche durch die Hülfe seiner Söhne bei ihm ausgeführt sind. Besondere Beweise dafür, wer eigentlich die Arbeit gemacht habe, scheinen auf dem Denkmale nicht vorhanden zu sein. Auf dem untern, äußern Rande stehen freilich manche Namen und Buchstaben leicht eingegraben; diese stammen aber von Schülern, reisenden Handwerksgesellen und andern jungen Leuten neuerer. Zeit, welche sich auf solche Weise zu verewigen streben. Auch eine auf dem untern Rande des untern burgundischen Wappenschildes Nr. 4 etwas unfertig eingeritzte kleine Hausmarke Hausmarke auf einem Schilde wird keine Beziehung zu Peter Vischer's Werkstätte haben, da des Vaters Vischer Hausmarke oder Monogramm einfacher und anders ist. zwar ist die Hausmarke auf dem schweriner Epitaphium der Hausmarke P.

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Vische's "ähnlich" und könnte die Hausmarke des Sohnes Peter sein; aber unzählige Hausmarken, aus ähnlichen Linienverbindungen gebildet, sind sich "ähnlich", aber doch nicht gleich, und es ist nicht wahrscheinlich, daß die Hausmarke auf dem schweriner Werke das Zeichen des Sohnes sei, da die Hausmarken mit dem Geschäfte und dem Hause forterben und sich nicht mit den erbenden Personen ändern.

Der Herr Baurath Döbner zu Meiningen, der kundige Forscher in den vischerschen Kunstwerken, ist über die Art der Ausführung gleicher Ansicht und äußert nach Uebersendung einer Photographie des schweriner Epitaphiums: "Das Denkmal weiset unzweifelhaft auf die vischersche Gießhütte hin, beurkundet aber eben so unzweifelhaft die Richtung der Söhne, indem sich in dem Laubwerke, dem Schilde und der Krone des Hauptwappens kaum noch eine Spur des dem Vater eigentlich naturwüchsigen Styles zeigt, während alles Uebrige die ausgebildete Renaissance darstellt. Das ganze Werk bietet ein höchst interessantes Beispiel des Ueberganges von einem Style zum andern, mit bereits überschrittenem Culminationspunkt. Da Peter Vischer, der Vater, um das Jahr 1529 bereits in den sechziger Jahren war, so bin ich überzeugt, daß Peter Vischer, der jüngere, der auch den Brief schrieb, der eigentliche Meister des Denkmals ist, wenn gleich der Vater ohne Zweifel namentlich der Gesammtanordnung seinen Geist noch einhauchte".


Anlage Nr. 1.

Herzog Heinrich von Meklenburg an Albrecht Bogen zu Nürnberg.

D. d. Meklenburg. 1526. Aug. 11.

An Albrecht Boggen.
                    Abwesens seyner hausfrawen.

Lieber besunder. Als ir vns hiebeuoren vff vnser Irsuchen bey meister N. eyn koppern leichsteyn zcu machen vordinget, des wir vns kegen euch gutlich bedanken, vnd Er die rechte Visirung der wapen, die er dar vff machen, vnd was er haben sol, bey sich nicht gehat, den an der Visirung der Wapen, die wir hiebeuorn darzcu hinaus gefertiget, ist etwas geirret wurden, Szo obirsenden wir euch hirbey die rechte Visirunge

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der Wapen, mit gutlichem begern, wollet Ime die vorreichen vnd mit Ime egentlich vorlassen, das er die Wapen gleich der gestalt vnd arth, als die itzt hirbey geschigten seyn, vff den leichsteyn etwas erhaben machen vnd vorfertigen, vnd sich domit furdern wolde, daß wir den selben leichstein zcum forderlichsten bekomen mochten, auch vns eyne Zceit anzceigen, vff welche wir dene fertig bekomen mogen, vnd nachdeme gemelter meister etzlich gelt vff solche arbeit begert, vnd mit funffzig gulden pis vff negsten leipzigschen michels marg mugen vorlegen vnd Ime die von Onseret wegen vorreichen vnd euch des nicht besweren, Szo wollen wir euch Solch funffzig gulden vff angeczeigten leipzigschen marg In Cunz Kochmeisters hause adir, wor Is euch ongelegen, zcu Norenberg In der Fuckerbang vmb berurte zceit gewißlich zcu entrichten bestellen, vnd Solchs dar zcu kegen euch In allem gutten bedencken. Datum zu Meckelnborg, am Sonabent nach Laurentij, Anno etc. . XXVI.

Nach dem von des meklenburg=schwerinschen Canzlers Caspar von Schöneich eigener Hand geschriebenen Concepte im großherzogl. meklenburg. Geh. und H. Archive zu Schwerin Das Datum ist von eines Secretairs Hand hinzugefügt. Der vorstehende Brief ist erst in den neuesten Zeiten unter andern Acten aufgefunden.


Anlage Nr. 2.

Peter Vischer zu Nürnberg an Herzog Heinrich von Meklenburg.

D. d. Nürnberg. 1529, Jan. 25.

Durchleuchtiger, Hochgeborner Furst, gnediger her. Ewrn F. g. Seyn mein onthertanig willig diennst zunor. Gnediger her. Mich befremt seer, auß was orsach e. F. g. die gegossenn arbait nicht lest fodern vnnd weckfurenn, Dan sy gefertigt ist gewesenn mit aller zugehörung, do e. F. g. Pot gegenwertig ward, vnnd ligt schon ein Jar lang zugericht. Ist mir große kostung darauff gangen, das khan E. F. selbs wol ermessen. Derhalbenn mein bitt an E. F. g., wolle Solchs werck verordenen zu e. F. g. gefallen, wo es dan hin gehört, vnnd mir gelt schickenn auffs furderlichst, will ich vmb E. A F. g. zu nerdienen geflissenn altzeit erkant werden.

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Hiemit e. F. g. In aller ontherthanigkait befohlenn. Geben zu Nurmberg, an Sant Paulus tag Conuersionis, Anno XXIX.

E. F. G.                                                 
williger                                   
Peter Vischer, Rotgiesser,
Burger zu Nurmberg.     

Dem Durchleuchtigenn, Hochgebornen
Fursten vnnd Herrenn Hern Heinrich,
Hertzog zw Mechelnburg, Furst zu
Wendenn, Graff zu Schwerin, der
Landt Resteck vnnd Stargardt etc. .
Meynem gnedigen hern,

(L. S.)

Nach dem Originale, im großherzogl. meklenburg. Geh. und H. Archive zu Schwerin. Das Siegel hat einen mehrfach ausgeschweiften Schild, auf welchem eine Harpune (eine Stange mit Spitze und Widerhaken) aufgerichtet steht, auf welcher oben queer zwei kreuzweise stehende Fische stecken. Der vorstehende Brief ist erst in neuern Zeiten unter verworfenen Papieren aufgefunden und schon in Jahrbüchern III, S. 185 in den Druck gegeben.