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13.
Die Einräumung des Klosters Ribnitz.

Nachtrag zu Jahrb. XXII, S. 139.


Unter dieser Ueberschrift enthält die "Rostocker Zeitung" und nach derselben die "Mecklenb. Zeitung", 1859, 8. März, Nr. 56, S. 3, Folgendes:

"In dem vierten Artikel der Reversalen vom J. 1572, so wie in der fürstlichen Instruction vom 7. October desselben Jahres war die wirkliche Einräumung des Klosters Ribnitz Seitens der Herzoge von dem Ableben der Aebtissin Ursula, Herzogin von Meklenburg, abhängig gemacht. Als daher diese Fürstin, 76 Jahre alt, am 22. April 1586 gestorben war, durften die Stände allerdings erwarten, daß nun auch dieses Kloster, welches ihnen längst überwiesen war, ihnen wirklich ausgeliefert werden würde. Indessen verzögerte es sich damit doch noch beinahe vierzehn Jahre; weshalb die Bemerkung von Lisch (Jahrb. 22, S. 139): ""Mit ihrem (der Aebtissin Ursula) Tode fiel die Verwaltung des Klosters Ribnitz an die Landschaft"", einer Berichtigung bedarf. Nachdem die Stände schon über drei Jahre vergeblich auf die Auslieferung des ihnen zugesicherten Klosters gewartet hatten, erinnerten sie am 10. Juni

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1589 an diese Auslieferung, erhielten aber vom Herzog Ulrich am 1. October zur Antwort, daß der Herzog sich seiner Zusage zwar sehr wohl entsinne, aber befinde, daß es mit der Einräumung von Ribnitz zur Zeit noch nicht so große Eile habe, indem in den beiden andern Klöstern noch weit mehr Jungfrauen aufgenommen und unterhalten werden könnten, als daselbst bis dahin untergebracht wären. Bis diese beiden Klöster gänzlich besetzt wären, könnten die Einkünfte von Ribnitz mit zur Abtragung der fürstlichen Schulden verwandt werden, ohne daß darum die Assecuration ungültig sein sollte. Die Stände erneuerten ihr Gesuch auf den Landtagen von 1590, 1595 und 1598, bis zuletzt der Herzog sich bereit erklärte, dem Hauptmann und den Provisoren das Kloster ausliefern zu lassen. Jedoch machte er, unter gleichzeitiger Wiederholung verschiedener schon früher gestellter Bedingungen, den Vorbehalt, daß eine Princessin des meklenburgischen Hauses darin zur Aebtissin bestellt würde. Die Einräumung erfolgte endlich am 18. December 1599. Die damit beauftragten fürstlichen Commissarien, der Canzler Bording, der Hauptmann Joachim von Oldenburg und der Landrentmeister Schönermarck, suchten die Bedingung wegen der meklenburgischen Princessin durchzusetzen. Doch lehnten die ständischen Deputirten, Johann Cramon, Dietrich Bevernest und der Rostocker Bürgermeister Dr. Stalmeister, dieses Ansinnen entschieden ab."

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