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Das Amt und Wappen der Maler und Glaser

und

das Künstlerwappen,

von

G. C. F. Lisch,
Archiv=Rath und Conservator.


In neuern Zeiten ist oft Rede von einem Künstlerwappen, welches der Kaiser Maximilian I., oder nach andern der Kaiser Carl V., dem Mater Albrecht Dürer verliehen haben und welches das Wappen der "Künstler" geworden sein soll. Ganz abgesehen davon, daß zu Carl's V. Zeiten der allgemeine Begriff eines "Künstlers" im heutigen Sinne noch gar nicht ausgeprägt und geltend war, sondern jeder Künstler sich nach der Kunst, die er übte, wie z. B. Peter Vischer sich nur "Rothgießer" titulirte, so muß man die Forschung über diese Wappen in die Zeit der strengen Zünfte, in das Mittelalter hinaufführen, in welcher auch jede Kunst zünftig und einem Handwerk angelehnt war. Ohne auf Dürers Wappen eingehen zu wollen, ist es doch sicher, daß das sogenannte Dürer= oder Künstler = Wappen sehr viel älter als Dürer, und sehr weit verbreitet ist.

Das Wappen mit

einem Schilde, welcher drei kleinere Schilde trägt,

ist nämlich, so weit es sich verfolgen läßt, das Siegel der Zunft der Glaser und Maler, welche seit alter Zeit an sehr vielen Orten zu Einer Zunft oder Einem Amte vereinigt waren. Ursprünglich mag das Wappen den Malern allein gehört haben; es soll der Sage nach vom Kaiser Sigismund, nach Andern schon vom Kaiser Karl IV. den Malern verliehen worden sein. Hiefür mag auch das Wappen selbst sprechen, welches ein sogenanntes redendes Wappen ist. Da in alten Zeiten die Maler sich viel mit Bemalung von Schilden,

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d. i. mit Wappenmalerei 1 ) beschäftigten, auch die Malerei, mit Ausnahme der allgemein verbreiteten Monumental=Malerei, vorherrschend Miniatur=Malerei war, so wurden die Mater schon früh im Mittelalter 2 ) Schilder, Schildener oder Schilderer genannt; schon der Bischof Rudolf von Magdeburg (1192 + 1205) soll eine Schilder=Innung gestiftet haben 3 ). Von dieser Benennung mag es gekommen sein, daß die Maler oder Schildener. drei Schilde im Wappen führten. Erst später mögen sich die Glaser mit den Malern zu Einem Amte vereinigt haben, theils weil die Glaser in schildähnlichen Formen arbeiteten, theils weil Maler und Glaser in der Kunst der Glasmalerei zusammentrafen, welche in den letzten Zeiten allein von den Glasern ausgeübt ward.

Sehr klar werden diese Verhältnisse in den neu entdeckten und so eben bekannt gemachten 4 ) "Rechten der S. Lucas=Zeche zu Wien" aus dem 15. Jahrh. geschildert, da in dieser Zunft alle zeichnenden Künstler und die ihnen dienenden Handwerker vereinigt werden". In einem alten "Maler=Recht" (vor dem J. 1430) werden die "schilter und geistlichen maler" zusammengestellt und "ir arbeit" ist "was zu dem leib herrn, rittern vnd knechten zu schimph oder zu ernst gehort, es sein stechezeug, turneisezeug oder wie es genant ist". Im J. 1410 waren die "schilter, geistlichen maler, glaser, goltslacher vnd slechten glaser" in der S. Lucas=Zeche zu Einer Zunft vereinigt. Von dem "schilter" wird gefordert, "daz er mit sein selbs hand vier new stuch mach, einen stechsatel, ein prustleder, ein rosskopf, ein stechschilt, vnd daz er auch das malen chunn, als es herren, ritter vnd knechte an in vordernt". "Ein geistlich maler sol zuberaiten ein tauel mit prunirten gold vnd sol darauf malen ein pild. Ein glaser sol machen ein stuck von glaswerch mit pilden, daz sol darin geprant sein. Es sullun auch alle die, die slechts glaswerich arbaitend vnd gebrants werch


1) Die alte Heraldik des Mittelalters ist daher für die Geschichte der alten Kunst viel wichtiger, als man gewöhnlich anzunehmen geneigt ist.
2) Vgl. Ziemann, Mittelhochdeutsches Wörterbuch, unter dem Worte: "schiltäre. Schiltenäre" (schon im Parzival).
3) Frisch, Teutsch=Lat. Wörter=Buch. Vgl. Script. Rer. Brunsv. III, p. 356. "MCCVI (?). In dussem jare starff bischopp Ludeleff; - - he makede ock der schilder innien".
4) Vgl. Albert Camesina: Die ältesten Glasgemälde des Chorherrenstiftes Klosterneuburg und der Cistercienserabtei Heiligenkreuz, Wien, 1857, S. 29 - 34.
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"nicht kunnen, auch vor den maistern beweisen, ob sy des slechten glaswerich maister mugen sein oder nicht." Im J. 1442 erhielten die "maister schilter, maler vnd glaser vnd goldslaher" bestätigt, "das sich kain schilter, maler noch glaser, goltslaher, noch slechter glaser, der prants werich nicht kan, ze maister nicht seczen sol, er hat denn sein kunst vor den andern maistern ee beweist". Im J. 1446 waren die "maler, seidennater, schilter, glaser, goltslacher vnd aufdrukcher" vereinigt. "Ein seidennater sol stechen ain pild von seiden vnd ain pild erheben, als das zu perln gehöret vnd ain silt verwappen mit eim stechen von seiden." "Ein goltslaher sol slahen gold vnd silber, das die recht prait hab, vnd gesponnen arbait machen." "Ein aufdrukcher, der erhaben oder flache ding drukchen wil, der sol das auch erweisen vnd aufdrukchen." Im J. 1468 vereinigten sich die "maler, seydennater, goldtschlager vnd ausstruckher in einer zech". Im J. 1525 war auch "die karttenmacher in sand Lucas bruderschafft".

Diese S. Lucas=Zeche zu Wien ist wohl die weiteste Ausdehnung einer Künstlerinnung im Mittelalter. Gewöhnlich aber waren nur die Maler und Glaser zu Einer Zunft vereinigt, und diese beiden zusammen, oder die Maler und die Glaser allein führten immer drei Schilde im Schilde im Siegel.

In Rostock waren die Maler und Glaser schon früh zu Einer Zunft vereinigt; schon im J. 1400 hatten die Glaser und Maler zusammen 2 Mann Bewaffnete auszurüsten 1 ). Im J. 1533 beabsichtigte der Abt von Doberan, die Vorfahren des Herzogs Heinrich von Meklenburg "durch die glaser und maler" auf die Fenster des Kreuzganges malen zu lassen 2 ). Die Glaser und Maler hatten zusammen einen Altar und eine Vikarei in der Marienkirche und übten das Besetzungsrecht noch sehr spät. Noch am 24. August 1557 präsentirten die "Aelterleute des Glasergewerkes und Maleramtes zu Rostock" ("olderlude des glesewerkes vnnd melerampts to Rostock"), nach Ableben ihres letzten Vikars Matthäus Katte, den Magister Lucas Randow, Prediger an der Kirche des Heiligen=Geist=Hospitals, dem Herzoge Ulrich, als Administrator des Bisthums Schwerin,


1) Vgl. Jahrb. XXI, S. 43, Note 2.
2) Vgl. Jahrb. II, S. 38.
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zur Bestätigung durch die unten mitgetheilte Pergament=Urkunde 1 ), welche durch das "gewöhnliche Siegel" des vereinigten Amtes bekräftigt ist. Dieses runde Siegel, welches augenscheinlich im Anfange des 16. Jahrhunderts gestochen ist, enthält einen großen Schild, auf welchem drei kleine Schilde stehen, und auf einem in Falten umhergelegten Bande die nicht ganz klare und am Ende nicht mehr deutlich zu lesende Umschrift:

Umschrift

Das Glaseramt zu Rostock führt noch jetzt ein Siegel mit einem Schilde, auf welchem drei Schilde stehen, und der Umschrift:

S. D. GANTZEN. AMDTES. D. GLASER. THO. ROSTOCK.

Auch in Stralsund waren die Maler und Glaser in Einem Amte vereinigt und hatten ebenfalls eine eigene Capelle in der Marienkirche. In der aus der Mitte des 16. Jahrhunderts stammenden Beschreibung der 44 Altäre dieser Kirche durch Franz Wessel († 1570) heißt es 2 ):

"44. Dat lateste is der meler und glaser capell, dar hefft Peter Badendick vast vele in gestifftet, wie men findt in einer matricel. Man kan auerst by dem gedachten ampte nicht vormercken, dat sie idt im gebruke gehatt hebben. Die gleser bekennen, dat sie men 50 Mk. houetstohls capellengeldt hebben; dat is nu in Kösters des oldermannes hende gekamen, dar schal idt ovel tho redden wesen" etc. .

In Lübeck, wo in atter Zeit alles eine größere Gestalt hat und noch heute ehrwürdig fortlebt, waren zur Zeit der größten Kunstblüthe der Stadt die Maler noch von den Glasern getrennt. In Lübeck ist noch ein altes, großes, rundes Siegel vorhanden, welches einen Schild mit drei Schilden und über dem Schilde einen Helm enthält, auf welchem zwischen zwei Hirschhörnern eine wachsende Jungfrau steht, welche die beiden Hörner mit den Händen faßt, mit der Umschrift:


1) Die Mittheilung dieser Urkunde mit der Beschreibung des Siegels zur vaterländischen Kunstgeschichte ist ein Hauptzweck dieser Zeilen.
2) Vgl. die ehemaligen Altäre der S. Marienkirche zu Stralsund, von Franz Wessel. Herausgegeben von Dr. Ernst Zober, in der Sundine, 1839, S. 244.
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DER . MALER . AMPTS . WAPEN . IN . LVBECK . 1425.

(mit der Jahreszahl 1425 in der Umschrift des Siegels).

In der S. Katharinenkirche steht noch der aus dem J. 1487 stammende Altar der Maler, welcher den H. Lukas enthält und das Wappen mit drei silbernen Schilden im rothen Schilde.

Darauf bildeten die Maler und Glaser auch in Lübeck Ein Amt. Sie haben sich aber im 17. Jahrh. zur Zeit der bürgerlichen Streitigkeiten wieder getrennt. Aus dieser Zeit stammt denn wohl das Siegel der Glaser, welche noch das alte Siegel führen: ein aus der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts stammendes, kleines rundes Siegel, mit einem Schilde, auf welchem drei Schilde stehen, und einem Cherubimkopfe (wohl nur eine Verzierung) über dem Schilde und der Umschrift:

DER GLASER AMPTS SIEGEL IN LVBECK.

Die Glaser haben im Kreuzgange der Katharinen=Kirche noch ihr Versammlungszimmer und schenken dahin beim Meisterwerden noch gemalte Glasfenster. Innerhalb des Zimmers ist auf der Thür im vorigen Jahrhundert der H. Lukas gemalt, neben demselben ein rother Schild mit drei silbernen Schilden. Dieselben Farben hat ein neueres Schenkfenster in dem Saale. An dem alten Altare der Maler in der Katharinen=Kirche steht dasselbe Wappen mit denselben Farben.

Was nun die Farben des Maler= und Glaser=Wappens, oder des sogenannten Künstlerwappens, betrifft, so sind sie allgemein (mit wenigen, vielleicht neuern Ausnahmen).

in Deutschland roth für den Hauptschild und silbern für die drei kleinen Schilde,

wie sie in Lübeck noch heute überliefert sind. In den Niederlanden und Frankreich ist jedoch die Farbe des Hauptschildes blau und die der drei kleinen Schilde silbern. Diese Farben scheinen in neuern Zeiten von dem Auslande in einige deutsche Malerzünfte übertragen zu sein.

Die Vereinigung des Glaser= und Maler=Amtes hat an vielen Orten gute Früchte getragen, namentlich auch in Rostock, indem Glaser und Maler hier eifrig die Glasmalerei trieben. Noch im J. 1515 malten rostocker

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Meister für die Kirche zu Doberan Fenster (vgl. Jahrb. II, S. 38); namentlich ward mit dem Fenstermacher Hans Goltschmidt zu Rostock verabredet, daß er für eine "vermalte Tafel" einen halben Gulden und für eine "unvermalte Tafel" sieben Schilling lübisch haben sollte. In Rostock ward auch noch sehr spät Glasmalerei von den Glasern getrieben. Im Anfange des vorigen Jahrhunderts lebte in Rostock der Glaser Jürgens, welcher der letzte glasmalende Glaser in Meklenburg gewesen zu sein scheint. Mantzel erzählt in seinen Bützowschen Ruhestunden, Th. VI, 1762, S. 30:

"Ist die Kunst, Bilder, Gold und Silber, auch andere Farben in Glaß zu brennen, würcklich verlohren? Diese Frage kömmt hierher, wegen einer besondern Rostockschen Geschichte. Man sagte, vor etwa 50 Jahren, der Letzte, welcher die Kunst verstünde, wäre der damals schon hochalte Glaser Jürgens. Der diß schreibt, kann so viel bezeugen, daß, als er, vor gedachten halben Jahrhundert, des wolseel. und unvergeßlichen Herrn D. Weidners Hauß= und Tisch=Genoß gewesen, derselbe den alten Mann ermahnet, das Geheimniß doch nicht mit sich sterben zu lassen, sondem es seinem Sohn, der von gleicher Profeßion, zu lehren, welches aber der Eigensinn nicht zulassen wollen. S. die Gel. Neuigk. 1750, S.440, woselbst man wil, daß die Kunst wieder entdeckt sey. S. Neri de arte vitriaria."

Dr. Johann Joachim Weidener, Professor der Theologie, war 1699 Diakonus und 1715 Pastor an der Marienkirche zu Rostock, bis 1733. Um das Jahr 1712 war also der Glaser Jürgens ein alter Mann.

Hiemit stimmen denn auch die noch vorhandenen Ueberreste überein. Die Gegend von Rostock ist sehr reich an neuern Glasmalereien gewesen und die Sammlungen des Vereins für meklenb. Geschichte besitzen einige große Wappen, welche, nach dem Datum auf denselben, im Anfange des 18. Jahrh., sehr brav gemalt sind, wenn auch nur vorherrschend in schwarz auf hellem Glase mit etwas grün und gelb, selbst noch roth. So z. B. besitzt der Verein zwei große rostocker Wappen mit den Namen "Hinrich Fridrich Hülsenbeek 1715" und "Anna Elisabet Hülsenbecken gebohrne Tarnauen".

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Das Amt der Glaser und Maler zu Rostock präsentirt dem Herzoge Ulrich von Meklenburg, als Administrator des Stifts Schwerin, nach dem Ableben des Priesters Matthäus Katte den Magister Lucas Randow, Prediger an der Kirche zum Heil. Geist daselbst, zu einem dem Amte zustehenden Lehn m der Marien=Kirche zu Rostock.

D. d. Rostock. 1557. Aug. 24.

Nach dem Originale im Archive der Kirchen-Oekonomie zu Rostock.


Wy Albrecht Graue vnd Hans Euerdes, olderlûde des glesewerkes vnnd melerampts to Rostock wunsschen dem durchluchtigen hochgeborn fursten vnnd hernn hern Vlrichen, hertogen to Mekelnborg, fursten to Wenden, grauen vnd administrator des stiffts to Swerin, Rostock vnd Stargerde der lande hern, vnserm gnedigen hern, nach vnsern vnderdenigen, verplichtsculdigen deinsten erbêdunge ewigen heyel in godt den hern vnd allest gûtt. Gnediger furste vnd her. Am iungesten is eine geistliche commende edder lêneken belegen in vnser lêuen frûwen kercken to Rostock durch den d oe th zeligen her Mattheus Katten, des suluen lesten bositters, entleddiget worden, dâr to wy, so vâken dat vacêrt, wârafftige patronen syn vnd de belêninge hebbenn, syn denne durch den werdigen vnd achtbarn hern magistrum Lucam Randouwenn, godtliches wordes predikern in der kercken thôm hilligen geiste alhîr to Rostock, vmmhe êrlike erholdinge synes standes, condition vnnd hennekumpstes durch godt dat sulue to vorlênende flîtlich vnnd bittlich besocht vnd angefallen, Demnha vmme sodâner syner flîtigen, bitlichen ansôkinge, ôck syns standes, condition vnd êrlichen ampts bewâgen worden, hebben ene dat sulue eindrechtlichen vorlênt vnd dâr tho erwelt vnd presentêrt, wie wy ôck iêgenwerdigen in krafft disses vnses brêues dâr to erwelen, verlênen vnnd presentêrn, vnderdenichlich supplicirende vnnd biddende, den suluen van iwer furstlichen gnâden edder der suluen beuel-

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hebber dâr to instituerende vnd inuestierende, ôck andere vnd îsliche to rechte edder sunsth vth wânheit hîr inne van nôden to dônde vnd gebrûkende vnd ene diessuluen J. F. G. canonicam institutionem vth gnâden mithdêlen, dâr vôr dath lôen van dem allemechtigen to iênner tidt die allest gûder belôner rîchlick enttangende werden, dem wy J. F. G. in langer gesuntheit vnd rowsâmen regimentt êwich dôn beuelen. Tho mêrer ôrkunde vnnd tûchenisse hebbe wy disse vnse presentation mith gûdem willen vnd vulbôrde gedachten vnses ampts mith vnserm gewôntlichen segele hîr vnder angehangen eindrechtlichen versegelt vnd beuestet, de gegeuen vnd schreuen is toRostogk int iâr na gades gebôrt dûsent vîffhundert vnnd sôuen vnd vefftich, dinxtedâges dede was die dach des hilligen Bartholomei apostoli.

Nach dem auf Pergament in Cursive geschriebenen Originale im Kirchen-Oekonomie-Archive zu Rostock. An einem Pergamentstreifen hängt ein Wachssiegel mit einem Schilde, auf welchem drei leere Schilde Schild stehen; umher liegt ein verschlungenes Band mit der Umschrift:

Umschrift

 

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