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8.
Ueber die Burg Davermoor.

(Nachtrag zu Jahrbüchern XV, S. 63 flgd.)


In Jahrb. XV, S. 63 flgd., ist durch Urkunden vom 13. bis 16. Jahrhundert nachgewiesen, daß das früher den Preen zuständige Gut Davermoor bei Gr. Brütz, welches den v. Halberstadt gehörte, lag und das Gut sei, welches jetzt Gottesgabe heißt. In der meklenburgischen Zeitung, 1851, Nr. 180, Beilage, ist zwar aus unbegründeten, neuern Sagen Zweifel dagegen erhoben; aber die Urkunden reden zu bestimmt, als daß solche Sagen von irgend einem Gewicht sein könnten. Da aber der Name der Burg selten vorkommt, so theile ich hier nachträglich noch eine später aufgefundene Urkunde 1 ) mit, welche den Namen der Burg wiederum bestätigt und Schlüsse auf die Sage derselben gestattet. Am 13. Januar 1357 verschrieb nämlich der Graf Otto von Schwerin seinem Marschall und Burgmann Henning Halberstadt (ohne Zweifel auf Brüsewitz) für eine Schuld von 125 Mark lüb. Pfen. die Beden aus folgenden in der Grafschaft Schwerin nicht weit von Brüsewitz gelegenen Dörfern: Rüting, Schönfeld, Gr. Eixen, Wendisch=Brüsewitz, Wendisch=Grambow, Davermur, (aus 4 Hufen in) Gr. Rogahn und Gr. Trebbow, zur Erhebung bis zur Tilgung der Schuld,

G. C. F. Lisch.     



1) Vgl. Urk.=Samml. Nr. XVIII.