zurück zur Metadatenansicht auf dem Dokumentenserver
zurück
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 340
Dokument dauerhaft verlinken Dokument im gesamten Band öffnen Metadaten auf dem Dokumentenserver anzeigen

Das Schloß an der Fähre bei Schwerin.

In Jahrb. VII, S. 251, ist eine Urkunde mitgetheilt, durch welche am 17. Juli 1331 der Graf Heinrich von Schwerin mit dem Herzoge Barnim von Pommern auf dem Schlosse bei der Fähre ("tu der sloten bi der Vere") ein Landfriedensbündniß abschließt. Hierunter wird ohne Zweifel die eine Meile von Schwerin am Ausflusse der Stör aus dem schweriner See gelegene Fähre zu verstehen sein, da nur meklenburgische und schwerinsche Ritter und Knappen bei der Ausstellung der Urkunde gegenwärtig erscheinen.

Diese Annahme wird dadurch bestärkt, daß der Herr Hofschlosser Duve zu Schwerin an dem hohen Ufer hinter der Fähre in dem Sandberge an 20 Fuß tief, also wahrscheinlich in verschütteten ehemaligen Kellerräumen, mehrere große steinerne Kugeln fand, von denen er zwei an die schweriner Sammlungen ablieferte; beide sind in der Oberfläche glatt gerieben; die eine ist rund, die andere ist aber flach, wie zusammengedrückt.

G. C. F. Lisch.