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5.

Das Dorf Grapentin.

Im J. 1255 gab der Fürst Pribislav von Richenberg der Stadt Plau die Versicherung, wenn sie Güter in den "vier" Dörfern Quitzin, Grapentin, Gardin und Gedin, auch in Plauerhagen, für eigenes Geld kaufen könne 2 ), er ihr dieselben verleihen wolle, und daß Niemand anders in den genannten vier Dörfern Güter kaufen solle. Die Stadt konnte von dieser Erlaubniß auch bald Gebrauch machen: am 11. Mai 1292 verkauften ihr der Fürst Nicolaus von Werle und seine Brüder für 300 Mark rostock. Pf. das Eigenthumsrecht der Dörfer Grapentin und Gedhin 3 ), befreieten die Stadt von allen Lehns = und sonstigen Lasten von diesen Dörfern und gaben ihr die Erlaubniß, die Aecker dieser Dörfer, wenn die Bürger es beschließen sollten, unter die Hausbesitzer der Stadt zu vertheilen, also zu den Bürgerhäusern zu legen. Als Gerichsbarkeit über diese Dörfer verliehen die Fürsten der Stadt die Vasallengerichtsbarkeit und den dritten Theil der Brüche.


2) Vgl. Urk. Samml. Nr. VIII.
3) Vgl. Urk Samml. Nr. XVI.
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Die Bürgerschaft machte von dieser Erlaubniß auch sogleich Gebrauch und beschloß, zum allgemeinen Besten die Dörfer abzubrechen und die Aecker an die Bürgerhäuser zu vertheilen. Dadurch entstand ein Streit zwischen der Stadt und der Pfarre, indem die Pfarre durch die Entfernung der Bauern die Einkünfte von diesen verlor. Diesen Streit schlichtete 1 ) im J. 1293 der bischöflich = schwerinsche Archidiakonus Johannes von Waren 2 ) dahin, daß die Stadt der Pfarre zu dem Pfarrhofe an der einen Seite einen Gang (semitam), an der andern Seite eine Hausstätte (aream) von 12 Fuß Breite, zur Vergrößerung des Pfarrgebäudes, und zum Ersatze für die Einbuße aus den beiden Dörfern zu den Pfarreinkünften 5 Morgen Acker, einen Hopfengarten und Bürgertheil (portio legitima) an Holz, Wiesen und Weide, wenn diese zur Vertheilung kommen würden, überließ.

Seit dieser Zeit ist von den Dörfern und Feldmarken Grapentin und Gedin nicht weiter die Rede. Jedoch ist auf der plauer Stadtfeldmark noch der Name der Dorffeldmark Grapentin zu finden: "Der Grapentin" liegt am westlichsten Ende der Stadtfeldmark, unmittelbar am rechten , nördlichen Ufer der Elde, in der Mitte zwischen der Feldmark Slapsow (Slapshöhrn) und der sogenannten "Söhring", gegen Osten, und dem Acker des Hofes Malchow, gegen Westen, gegen Osten hin dem Hofe Klewe und gegen Westen dem Dorfe Barkow gegenüber, in der Mitte zwischen beiden am linken Eldeufer gelegenen Ortschaften. So bezeugen Pläne vom Laufe der Elde aus dem J. 1730. Uebrigens grenzte "der Grapentin" mit Gardin und Gedin. Vgl. oben bei Gardin S. 60 flgd.



1) Vgl. Urk. Samml. Nr. XVII.
2) In der Urkunde wird der Archidiakonus in Plau ("archidiaconus in Plawe") genannt. Es ist aber nicht bekannt, daß in Plau ein Archidiakonus seinen Sitz gehabt habe, vielmehr gehörte die Stadt Plau zum bischöflich = schwerinschen Archidiakonat Waren. Der Name Plau wird also wohl ein Schreibfehler sein.