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4.
Ueber alte Stammlehen und adeliche Familiennamen
nach denselben.

Es ist wohl ohne Zweifel, daß die meisten alten adelichen Geschlechter, welche im Mittelalter vor ihrem Namen das Wörtchen von (de) führen, wie de Bülow, diesen von dem Stammlehn oder dem ersten Lehn des Stammvaters tragen. In vielen Fällen ist dies dunkel, namentlich wenn das Lehngut nicht mehr existirt. Es muß dies aber als Regel angenommen werden, namentlich wenn es sich sogar für schwierige Fälle nachweisen lässt.

Dies ist z. B. für die Familie von Restorf, im Mittelalter von Redickesdorpe, der Fall; sie trägt ihren Namen von dem Stammgute gleiches Namens, welches längst ver=

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schwunden ist, sich aber noch nachweisen läßt. Am 6. Julius 1300 ertheilte der Fürst Nicolauß von Werle den Brüdern von Restorf einen Lehnbrief über alle ihre Güter: Restorf (Redickesdorpe), Wessentin (Wetcentin), Brook (Broke), Kritzow (Critzowe), Kratel (Koratle) und Bentzin (Bentcin) mit allen Rechten, wie ihre Vorfahren diese Güter von Alters her besessen hatten 1 ).

Es ist nach dieser Urkunde wohl außer Zweifel, daß die von Restorf ihren Namen von dem gleichnamigen Gute tragen.

Die in der genannten Urkunde bezeichneten Güter, die Stammlehen der von Restorff, liegen neben einander im Amte Lübz, östlich nahe von der Stadt. Sie kamen im Anfange des 17. Jahrhunderts in fürstlichen Besitz.

Das Hauptgut Restorf oder Redickesdorp war schon im J.1582 "die wüste Feldmark Restorf", und es war damals den bentziner Bauern sowohl der Acker, als auch die Dorfstätte unter den Pflug gegeben; es gehörte dazu das "Hohe Holz" auf dem "Hohen Felde" und hierneben lag die "Restorfs=Wiese".Hiernach und nach alten Karten lag Restorf nördlich an Bentzin zwischen Benzin, Brook, Bobzin und dem Lübzer Stadtfelde.

Kratel oder Koratle lag südlich an Bentzin zwischen Bentzin und Kreien. Kratel ward seit dem 17. Jahrhundert noch immer als wüste Feldmark besonders behandelt und war 1727 im Gebrauch der Dorfschaften Benzin und Kreien.

G. C. F. Lisch.     



1) Vgl. unten Urkunden=Sammlung.