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Der Münzfund zu Zinow (im Amte Strelitz).

Im September 1837 fand die Frau eines Arbeitsmannes in Zinow bei Neustrelitz im Sande ein 7 Zoll hohes bauchiges, sich oben verengendes, thönernes Gefäß von grober Arbeit, zum häuslichen Gebrauch bestimmt, welches 405 Münzen enthielt. Sie waren dick mit Grünspan bedeckt, der sie auch zum Theil an einander geklebt hatte, und wogen ungereinigt 1 Pfund 10 Loth lüb. Gew. Die neueste Münze war von 1505, und da die meisten aus dem Anfange des 16 Jahrhunderts herrührenden durchaus nicht abgeführt waren, so ist die Zeit der Vergrabung wohl nicht lange nach dem angeführten Jahr zu setzen 1 ).

In historischer Hinsicht ist bei solchen Münzfunden das Verhältniß des in einem gegebenen Zeitpunkt cursirenden Geldes nach Nominalwerth und Münzstätten offenbar das Wichtigste, und so ist es denn interessant genug, im östlichsten Meklenburg lübeckische, hamburgische, dänische und göttingische Münzen im Umlauf zu finden, welche nicht mit den daselbst gewöhnlichen meklenb., pommerschen und brandenburgischen nach


1) Dieser Münzfund wurde mir von großherzogl. Landesregierung zu Neustrelitz zur Untersuchung, mit beigefügter Gestattung, dem Vereine für mekl. Gesch. und Alth. Nachricht von demselben geben zu dürfen, zugesandt und ist bereits zurückgeliefert worden.
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gleichem Fuße geprägt sind. Die lübeckischen, hamburger und dänischen Schillinge müssen dort mit dem meklenb. und brandenburgischen Groschen gleichen Werth gehabt haben. Rostock und Pommern lieferten wohl die meisten Schillinge, Sechslinge fanden sich hier verhältnißmäßig wenige, und Hohlpfennige, obgleich damals noch in Hamburg und Lüneburg in Menge geschlagen, kommen gar nicht vor. Das Verhältniß der gefundenen Münzen in angegebener Beziehung ist folgendes:

Tabelle zum Verhältniß der gefundenen Münzen

In numismatischer Hinsicht bereichert dieser Fund, zunächst die meklenburgischen Münzen berücksichtigend, den 2. Theil von Evers Meckl. Münzverfassung in den unter den Herzogen Magnus und Balthasar geschlagenen Groschen und Schillingen durch eine ansehnliche Menge von Stempelverschiedenheiten, welche jener sorgsame Beschreiber nicht gekannt hat. So sind 18 Gepräge von Groschen, in Güstrow geschlagen, vorhanden, von denen sich bei Evers nur 2 angeführt finden (S. 44, und 3. Münze). Späteren ausführlicheren Mittheilungen die vollständige Angabe vorbehaltend, führe ich

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hier nur 2 Gepräge an, welche Evers nicht kannte und die hinsichttich des Wappens sehr merkwürdig sind, denn bis jetzt ist ein vier Wappenbilder in einem Schilde enthaltendes meklenb. Wappen noch nicht bekannt geworden, wenn auch die 4 Bilder auf der einen Seite der Münze bereits bei Evers II, S. 41 u. 46 vorkommen. Die Stellung des Arms mit dem Ringe ist gleichfalls sehr bemerkenswerth, obgleich nicht geeignet, Licht in diese dunkle Partie der meklenburgischen Heraldik zu bringen. Diese beiden Groschen sind an Größe und Gewicht den bekannten dieses Herzoges gleich und haben:

1) A. Inschrift

Ein vierfeldiger Schild, über dem Schilde ein Blatt. Im Schilder 1) der meklenburgische Stierkopf. 2) das gräfl. schwerinsche getheilte Wappen; 3) der stargardische Arm, aber aus dem rechten Unterwinkel nach dem linken Oberwinkel gekehrt, den Ring haltend, aber ohne Pausche und Binde; 4) der rostockische Greif.

R. Inschrift

Auf einem durchgehenden Kreuze ein kleiner Schild mit dem wendische Stierkopfe.

2) A. Inschrift

Das Wappen wie beim vorigen und über dem Schilde ein Kreuz zwischen 2 Punkten.

R. Inschrift

Auf einem durchgehenden Kreuz in einer 4 Mal gebogenenen runden Einfassung liegt der Schild mit dem wendischen Stierkopfe.

Aus derselben Zeit liefert Parchim 7 Gepräge von Groschen, welche alle bei Evers fehlen; von den 13 in Güstrow geprägten Schillingen hat Evers 4 (S. 45 erste bis vierte Münze), die andern nicht; der parchimsche Schilling fehlt ihm, und von den 12 i nGüstrow geprägten Sechslingen hat er nur einen (S. 46 erste Münze).

Unter den rostocker Schillingen sind nach Beschaffenheit der vorliegenden Stücke, die mit der Umschrift: civitas magnopol. unstreitig älter, als die andern mit: sit non. dni. bnd.; daher hätten sie auch bei Evers nicht die Stelle haben sollen, welche er ihnen S. 293 anweiset; 7 Stempel waren von der erstem Art vorhanden, von denen nur einer (dritte Münze a. a. O.) angeführt ist; von der zweiten in vielen Exemplaren vorhandenen Art fanden sich 21 Abweichungen, von denen 4 bei Evers angeführt sind (S. 293 vierte Münze von unten und

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letzte, S. 294 erste und zweite); zugleich ist zu berichtigen, daß nicht nom., wie er überall hat, sondern non. auf den Münzen sich findet. Von den 6 Sechslingen hat Evers S. 400 den einen als dritte Münze. Der wismarsche Groschen ist bei ihm S. 486 dritte Münze vorhanden.

Die pommerschen Schillinge des Herzogs Bogislaus in ihrer sehr bekannten Form mit dem Greif auf der einen und dem rügenschen Wappenschilde auf einem Kreuze auf der andern Seite sind wohl damals über ganz Meklenburg verbreitet gewesen. Hier sind von den in Stettin geschlagenen aus den Jahren 1500=9, aus 1501=3, aus 1502=3, und aus 1504=2 verschiedene Gepräge vorhanden. Die in Garz geschlagenen sind von 1489 und 1492, die in Dam geprägten finden sich ohne Jahrszahl in 3, von 1492 in 4, von 1493 in 2, von 1494 und 1496 in einem, von 1497 in 3 und von 1499 in einem Gepräge.

Von den 7 verschiedenen Arten stralsunder Schillingen haben nur 2 Gepräge eine Jahrszahl 1504, die übrigen sind ohne solche; der Sechsling ist von demselben Jahre. Die 3 greifswalder, die 3 anclammer und der eine demminer Schilling haben keine Jahrszahl; ihre Stadtzeichen sind bekannt und in den baltischen Studien II, 1, S. 118 fl. zu finden.

Von den brandenburger Groschen des Kurfürsten Johann I. sind 1 Stempel von 1497 und 2 von 1498 vorhanden, vom letztern Jahre ist auch der Schilling (ein pankower Gröschlein); von denen der Markgrafen Joachim und Albert sind die Jahrgänge 1500-1505 in 14 Prägen gefunden, sämmtlich ohne Angabe des Prägorts, also wie Köhne Münzverf. von Berlin S. 47 annimmt, in Salzwedel geschlagen. Ein in Angermünde geprägter Groschen ohne Jahrszahl ist auch vorhanden.

Die lübeckischen Münzen (bei Schnobel Lüb. Münz= und Medaillen=Cab. S. 47) sind eigentlich Schillinge 1/8 Loth schwer und es fanden sich nur 2 Gepräge. Ueber ihren Gehalt, welcher sie beser macht, als die brandenburgischen Groschen, ist Grautoff hist. Schriften III, S. 143 zu vergleichen. Nach dem Receß von 1461 wurden nämlich aus der Mark 9löthigen Silbers 104 Stück geschlagen, von jenen Groschen aber aus der Mark 6löthig weniger ½ Ot. schlug man 92 Stück.

Die hamburger Schillinge sind den lübeckern an Gehalt gleich, es sind ihrer 3 Gepräge vorhanden. Die Inschrift derselben ist: signo crucis salvemur in alten Buchstaben; diese waren auf dem einen auf folgende Weise durch einander

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geworfen: SI G NC RVM E . V C IS LV E MVR . Die Anwendung dieser Erscheinung bei Erklärung von räthselhaften Inschriften liegt nahe genug.

Der dänische Groschen des Königs Johann wird in Joachims Groschen=Cabinet VII, S. 402 als besondere Seltenheit hervorgehoben und ist daselbst auf dem Titelblatt abgebildet.

Die göttingischen Münzen von 1485, 1488 und 1497 mit dem Stadtwappen, einem S bezeichnet, sind in einem meklenburgischen Münzfunde gewiß eine Merkwürdigkeit.

Schönberg.

G. M. C. Masch.