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Ueber die Riesengräber
in früheren Zeiten

und über die Schatzgräberei in denselben redet folgende sehr merkwürdige Verordnung des Herzogs Gustav Adolph von Meklenburg=Güstrow:

Von Gottes Gnaden Gustaff Adolph, Hertzog zu Mecklenburg etc. .

Unsern Gnädigsten Gruß zuvor, Ehrwürdiger, Wolwürdige vnd Hochgelarte, liebe Andächtige vnd getreue. Wir geben Euch hiermit gnädigst zu vernehmen, wasgestalt Unß berichtet worden, daß bey Unserm Meyerhofe Schwiesow auff dem Felde, über einen Steinhauffen, so man sie im Lande Riesen=Gräber nennet, deren das Land hin vnd wieder voll ist, blawliche Flammen, alß ein Brennendes licht, bey nachtzeiten zum offtern sich sehen laßen, welches vor ein Zeichen daselbst in der Erde vorhandenen Goldes oder Sibers gehalten wird.

Als Wir nun Euer Bedencken, was von solchen lichtem zu halten, vnd ob man dem daselbst vermuhtenden Schatze nachzusuchen habe, gern vernehmen mögten; So werdet Ihr euch hierüber zusammen thun, vnd Unß eure Meinung mit dem for=

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derlichsten schrifftlich einschicken, die Wir euch mit gnaden gewogen verbleiben.

Datum Güstrau, den 3. September Anno 1680.

Gustaff Adolph.     

Denn Ehrwürdigen, Wolwürdigen vnd Hochgelarten, Unsern Ober= vnd Hoffpredigern vnd lieben Andächtigen vnd getreuen, sambt vnd sonders.

Seit dem J. 1681 bis in das Jahr 1683 erließ der Herzog sehr viele andere Verordnungen zur Ausrottung des Aberglaubens und leitete viele Verhandlungen und Untersuchungen darüber ein.

G. C. F. Lisch.