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Inhalt:

Jahrbücher

des

Vereins für meklenburgische Geschichte
und Alterthumskunde,

aus

den Arbeiten des Vereins

herausgegeben

von

Dr. G. C. Friedrich Lisch,

großherzoglich meklenburgischem Geheimen Archiv=Rath,
Conservator der geschichtlichen Kunstdenkmäler des Landes, Regierungs=Bibliothekar,
Direktor der großherzoglichen Alterthümer= und Münzen=Sammlungen zu Schwerin,
Ritter des Rothen Adler=, des Nordstern=Ordens, des Dannebrog=Ordens und des Oldenburgischen Haus=Ordens, Inhaber der großherzogl. meklenb. goldenen Verdienst=Medaille und der königl. hannoverschen goldenen Ehren=Medaille für Wissenschaft und Kunst am Bande, der kaiserlich österreichischen und der kaiserlich russischen großen goldenen Verdienst=Medaille für Wissenschaft,
wirklichem Mitgliede der Akademie der Wissenschaften zu Stockholm, correspondirendem Mitgliede der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen, der kaiserl. archäologischen Gesellschaft zu St. Petersburg, der kaiserl. Gesellschaft zu Abbeville und der oberlausitz. Gesellschaft der Wissensch. zu Görlitz, Ehrenmitgliede der deutschen Gesellschaft zu Leipzig, wirklichem Mitgliede der archäologischen Gesellschaft zu Moskau und Ehrencorrespondenten der kaiserl. Bibliothek zu St. Petersburg,
Ehrenmitgliede,
der geschichts= und alterthumsforschenden Gesellschaften zu Dresden, Mainz, Hohenleuben, Meiningen, Würzburg, Königsberg, Lüneburg, Emden, Luxemburg, Christiania und Zürich,
correspondirendem Mitgliede
der geschichts= und alterthumsforschenden Gesellschaften zu Lübeck, Hamburg, Kiel, Stettin, Hannover, Halle, Jena, Berlin, Salzwedel, Breslau, Cassel, Regensburg, Kopenhagen, Graz, Reval, Riga, Leyden und Antwerpen
als
erstem Secretair des Vereins für meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde.


Dreiunddreißigster Jahrgang.


Mit 23 Holzschnitten.

Mit angehängten Quartalberichten.
Auf Kosten des Vereins.
Vignette

In Commission in der Stillerschen Hofbuchhandlung.

Schwerin, 1868.

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Gedruckt in der Hofbuchdruckerei von Dr. F. W. Bärensprung.
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Inhaltsanzeige.


A. Jahrbücher für Geschichte. Seite.
I. Ueber Neukloster, Parkow und Sonnenkamp, von dem Geheimen Archiv=Rath Dr. Lisch zu Schwerin 3
Anhang: Der Fluß Tepnitz, von demselben 11
II. Zur Geschichte der Antonius=Präceptorei Tempzin, von demselben 18
1) Das Hospital zu Tempzin 18
2) Die Präceptorei zu Frauenburg in Ermeland 20
III. Ueber E. E. Raths Weinkeller zu Wismar, von dem Dr. Crull zu Wismar 41
IV. Ueber die Stammesverwandtschaft der Familien von Bülow und von Britzkow, von dem Geheimen Archiv=Rath Dr. Lisch 88
V. Ueber das große Ansehen des Klosters Doberan, von demselben 94
VI. Till Eulenspiegel's Grab, von dem Dr. Crull zu Wismar 95
VII. Stammbuch des Gottfried Criwitz, von dem Privatdocenten Dr. Pyl zu Greifswald 96
   Urkunden:
Urkunden des Klosters Tempzin 26
Urkunden des Rathskellers zu Wismar 79
Urkunden über die v. Bülow und v. Britzkow 92
VIII. Vermischte Urkunden 99
Urkunde der neustädtischen Kirche zu Röbel 163
Urkunde der neustädtischen Kirche zu Parchim 165
B. Jahrbücher für Alterthumskunde.
   I. Zur Alterthumskunde im engern Sinne 113
       1) Vorchristliche Zeit 113
          a. Steinzeit 113
             Mecklenburgische Hünengräber 113
                 Mit zwei Holzschnitten.
             Hünengrab von Wozinkel 118
          b. Bronzezeit 123
             Kegelgrab von Wozinkel 123
                 Mit einem Holzschnitt.
             Kegelgrab von Zachow 124
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             Kegelgräber von Slate 129
                 Mit vier Holzschnitten.
             Bronze=Alterthümer von Klues 136
                 Mit einem Holzschnitt.
          c. Eisenzeit 139
               Erste Eisenzeit 139
             Begräbnißplatz von Neu=Stieten 139
                 Mit einem Holzschnitt.
       2) Christliches Mittelalter 146
    II. Zur Baukunde 149
             Christliches Mittelalter. Kirchliche Bauwerke 149
             Die S. Nicolai=Kirche auf der Neustadt Röbel, von dem Geheimen Archiv=Rath Dr. Lisch 149
                 Mit einem Holzschnitt.
             Die S. Marien=Kirche auf der Neustadt Parchim, von demselben 164
   III. Zur Münzkunde 173
             Der Münzfund von Zarnekow, von dem Archiv=Rath Pastor Masch zu Demern 174
             Der Münzfund von Glasow, von dem Geheimen Archiv=Rath Dr. Lisch 184
             Der Münzfund von Schwechow, von dem Archiv=Rath Pastor Masch 188
             Der Münzfund von Schwaberow, von dem Geheimen Archiv=Rath Dr. Lisch 191
             Der Münzfund von Belsch, von demselben 192
    IV. Zur Geschlechter= und Wappenkunde 193
             Wappen der Fürstin Lutgard, von demselben 193
                 Mit zwei Holzschnitten.
             Wappen der Herzogin Katharine, von demselben 197
                 Mit zwei Holzschnitten.
             Siegel des Marschalls Heinrich von Pappenheim, von demselben 198
             Die ältesten Siegel der Familie Voß, von demselben 200
                 Mit acht Holzschnitten.
     V. Zur Naturkunde 205
             Rennthiergeweih von Grapen=Stieten, von demselben 205

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A.

Jahrbücher

für

Geschichte.


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I.

Neukloster,

Parkow und Sonnenkamp,

mit einem Anhange über den Tepnitz-Fluß,

von

G. C. F. Lisch.


D as Cistercienser=Nonnenkloster Neukloster war das älteste und angesehenste Nonnenkloster in Meklenburg. So lange das Wendenvolk noch nicht ganz beruhigt war und die christliche Bildung noch nicht feste Wurzel geschlagen hatte, mochte es gewagt und schwer sein, in dem Lande ein Kloster für Frauen zu errichten und diesen die schwere Sorge für die Milderung des Landes und seiner Bewohner zu übertragen. Zwar war dem Bischofe Berno von Schwerin das Land Bützow unter der Bedingung gegeben, daß er ein Kloster darin gründe, und er hatte auch wirklich "ein Nonnenkloster zu Bützow angefangen; aber wegen des Einfalls der Wenden (wahrscheinlich im J. 1179 nach Pribislavs Tode) und anderer Verhinderungen hatte er das Werk nicht vollbracht"; erst sein Nachfolger Brunward erfüllte die dem Bisthum auferlegte Pflicht und stiftete im J. 1233 das Kloster Rühn 1 ).

Ehe jedoch die Bischofe von Schwerin die Gründung von Nonnenklöstern betrieben, war der Fürst Borwin I., so bald sich die Verhältnisse einigermaßen günstig zu gestalten anfingen, bemühet, den für die damalige Zeit großen Segen eines Cistercienser=Nonnenklosters dem Lande zuzuwenden, wahrscheinlich durch die bedeutende Cistercienser=Abtei Do=


1) Vgl. Jahrb. VIII, S. 2-7.
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beran besonders dazu veranlaßt, welche damals das einzige bestehende Kloster im Lande war. Borwin I. stiftete um das Jahr 1210 das erste Nonnenkloster im Lande.

Bei der Wichtigkeit dieser Stiftung scheint es ein Bedürfniß zu sein, die Hauptereignisse bei der Stiftung und die Oertlichkeiten dieses Klosters zu schildern, und dies gedenke ich hier auszuführen, nachdem ich viele Jahre lang an den betreffenden Orten Forschungen und Beobachtungen angestellt habe. Weitere Darstellungen beabsichtige ich dies Mal nicht.

Um das Jahr 1210 stiftete Borwin I. ein Cistercienser=Nonnenkloster zu Parkow, unmittelbar an den Grenzen der Cistercienser=Abtei Doberan und in der Nähe des festen Ortes Bukow, wo schon früh unter der Pflege eines Pfarrers christliche Bildung Wurzel schlug. Ernst von Kirchberg 1 ) berichtet darüber in seiner meklenburgischen Reimchronik ohne Zweifel aus guten Doberaner Quellen also:

Der furste Hinrich Burwy
lag der cristenheyde by;
dy aptgode künde her stören vast,
ouch stunt dar nach syns synnes mast,
wy her den gelouben merete
vnd vngelouben virserete,
vnd wy her kirchen stichte
mit wirdiglichir phlichte.
In godes dinste gantz virmelt
so buwete her da Sunnevelt
vf eyn stad, waz Clus genant
by Westingenbrucke nahe irkant,
da besaste her daz clostir schire
geistlich mit iungfrowlichir czire;
dy iungfrowen warin gentzlich so
des ordens von Cistercio.
By dem buwe waz vil hart
von Zwerin bischof Brunward
vnd ouch von Doberan alsus
der appid genant Matheus.
Daz closter bleib da gantz virwar
nicht lengir me wan achte iar:
Hinrich Burwy es baz bedachte
vnd iren nutz ouch me betrachte,


1) Vgl. v. Westphalen Mon. ined. IV, cap. CXXI, p. 764 - 765.
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her nam vur yn synen mud,
daz dar der ackir wer nicht gud
vnd legete es an eyne beszir stad,
als es noch begriffen had,
vnd hiez es zu syme rechten nam
daz nuwe clostir sundir scham.
Daz geschach nach godes geburt virwar
czwelfhundirt vnd funf vnd czwenczig iar
Dyse geschicht geschach also
by babist Innocencio,
von Stouf der keysir Frederich
dy wyle hielt daz romische rich.
Waz gudes her yn dar zu gab
vm irer narunge irhab
den clostirn vnd iglichir stad,
dy her da gebuwit had,
ir pryuiley daz sagin
mit warheit sundir vragin.

Das Kloster ward im J. 1219 nach dem jetzigen Neukloster verlegt und hier neu gegründet 1 ). Kirchberg sagt, daß der Fürst Borwin das Kloster Sonnenfeld im Anfange auf einer Stelle bei Westenbrügge, welche Klause (clûs) genannt worden sei, gegründet habe, das Kloster hier aber nicht länger als acht Jahre geblieben sei. Darnach muß die erste Stiftung im J. 1210 oder 1211 angelegt worden sein. - Uebrigens ist die Zeitrechnung Kirchbergs ganz falsch. Er setzt die Verlegung gegen den sichern Inhalt der Original=Urkunden in das Jahr 1225 und die erste Gründung in die Zeit des Abtes Matthäus von Doberan; dieser war aber 1219 - 1225 Abt (vgl. Jahrb. IX, S. 433), regierte also zur Zeit der Verlegung. Alle andern Zeitangaben, welche historischer Schmuck sein sollen, sind ebenfalls verwirrt; denn Papst Innocenz III. (1198-1216) lebte zur Zeit der ersten Gründung, Kaiser Friedrich II. (1215-1250) und Papst Honorius III. (1216-1227) zur Zeit der Verlegung des Klosters. Dennoch sind Kirchbergs sachliche Mittheilungen sehr dankenswerth.

Borwin stiftete dieses Kloster zuerst zu Parkow 2 ) bei Westenbrügge oder bei Neu=Bukow 3 ). In den Bewidmungs=


1) Vgl. Lisch Mekl. Urk. B. II, Urkunden des Klosters Neukloster.
2) Vgl. Lisch Mekl. Urk. II, S. 1, 5, 16.
3) Wahrscheinlich stammen die alten Besitzungen des Klosters in Brunshaupten, Arendsee, Wiechmansdorf und Malpen= (  ...  )
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Urkunden von 1219 und 1235 wird ausdrücklich drei Male "das Dorf Parkow genannt, wo das Kloster Neukloster zuerst gelegen habe":

"villa Parcowe, ubi primo claustrum situm fuit".

Die Stelle, wo das Kloster zu Parkow lag, wird noch heute mit vielen Namen genau bezeichnet. Wenn man von Westenbrügge nach Parkow geht, grade in der Mitte des Weges zwischen beiden Orten und etwa eine Viertelstunde von beiden entfernt, liegt, nahe an der Feldscheide, links am Wege, am Rande eines von dem unten erwähnten Bache durchflossenen lieblichen Buchenholzes, die Stelle des alten Klosters Parkow. Hier liegt eine weite Wiese, das "Rode=Moor" genannt, welche früher, noch nach der Erinnerung alter Leute, ein tiefer Morast gewesen ist. In diesem Morast liegt ein festes, aber nur niedriges Plateau von oblonger Form, welches zu 785 Quadratruthen vermessen ist. Diese Wohnstätte heißt noch heute im Munde des Volkes und auf amtlichen Karten: "Auf dem alten Kloster" und bei manchen Bewohnern ist noch die Sage von dem Kloster in Erinnerung, jedoch immer mehr im Verschwinden, da das Bauerndorf abgebrochen und statt dessen ein Hof auf der Feldmark aufgeführt ist. Durch die Wiese, und weiter durch das Holz, fließt ein Bach, welcher den alten Klosterplatz an beiden Seiten bespült; dieser Bach heißt noch heute der Klosterbach (de klosterbek). An die Wiese stößt eine kleine Anhöhe, welche früher, und auch jetzt noch wohl, der "Sonnenberg" genannt wird, heute aber gewöhnlich Haideberg heißt; dieser Berg (1695 Quadratruthen groß) soll früher der Klostergarten gewesen sein 1 ). Ungefähr 125 Ruthen westlich von dem "Alten Kloster" liegt der Kirchberg, auf der Directorial=Vermessungs=Karte von 1767 "Karck=Berg", 3713 Quadratruthen groß.

Diese Stelle, im Moor, hat ganz den Charakter eines befestigten heidnischen Wohnplatzes, und man könnte denselben für einen fürstlichen heidnischen Burgwall halten, wenn er nicht so sehr niedrig wäre, jedenfalls wird er ein bewohnter Sitz zur Heidenzeit im fürstlichen Eigenthume gewesen und daher zur Stiftung eines Klosters wegegeben sein.


(  ...  ) dorf bei Kröpelin und Neu=Bukow noch aus der ersten Stiftung zu Parkow.
1) Ich habe alle diese Oertlichkeiten selbst untersucht und auch von den Herren Pastor Priester, jetzt Präpositus zu Buchholz, und Pastor Hersen zu Westenbrügge Nachrichten darüber erhalten.
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Es finden sich mitunter, jedoch sehr selten, einzelne heidnische Topfscherben und auch Bruchstücke von alten Ziegeln, und Herr Pastor Priester fand im J. 1843 ein spanförmiges Messer aus Feuerstein; es ist also nicht zu bezweifeln, daß der Ort zur heidnischen Zeit bewohnt gewesen ist.

Mit der Zeit sah aber Fürst Borwin ein, daß "der Acker nicht gut sei und verlegte im J. 1219 das Kloster dahin, wo die Gebäude noch jetzt stehen". Im J. 1219 gründete der Fürst Borwin mit seinen Söhnen Heinrich und Nicolaus und mit Bewilligung seiner Gemahlin Adelheid das Kloster von neuem an einem andern Orte und schenkte demselben von seinem Hauseigenthume das Dorf Kussin, "wo der Ort gegründet ward, welcher von da an Sonnenkamp hieß":

"de nostro patrimonio contulimus villam Cuszin, ubi locus idem fundatus est, qui nunc Campus Solls vocatur",

in einer weiten Lage, an einem großen See und einem kleinen Flusse.

Dieses zweite Kloster ward also das Neue Kloster Sonnenkamp genannt, zuerst lange Zeit hindurch Sonnenkamp, darauf und jetzt allein Neukloster; ein Berg, welcher den jetzigen Hofgarten und die Scheuren berührt und den ganzen Klosterraum beherrscht, heißt der Sonnenberg.

Es ist die Frage, woher diese neue Stiftung den Namen Sonnenkamp (statt Kussin) erhielt. Ich kann nur glauben, daß Sonnenkamp eine Uebersetzung von Parkow ist, und daß, wie das alte Kloster nun, so noch jetzt das "Alte Kloster Parkow" hieß, die neue Stiftung nach der alten das "Neue Kloster Parkow", oder übersetzt Sonnenkamp, genannt ward. Die Sprachwurzel Park- ist in den slavischen Ländern ziemlich verbreitet und kommt dort oft vor, wo auch der deutsche Name Sonne oder der slavische Gegensatz: Schwarz = Czarne erscheint. So heißt die Waldhöhe bei der Stadt Parchim: der Sonnenberg, der Berg bei der Stadt Pirna: der Sonnenstein; so liegen die beiden Orte Parkow und Zarnin bei Bützow und Rühn und das wendische Heiligthum zu Althof bei Doberan liegt nahe bei Parkentin. Durch die offenbare Uebersetzung von Park-ow in Sonnen-kamp kommt man leicht zu der Annahme, daß das Wort Park-: Licht, Sonne, bedeute. Aber in allen alten slavischen Wörterverzeichnissen und nach der übereinstimmenden Versicherung vieler gewiegter slavischer Sprachforscher ist in allen slavischen

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Sprachen diese Sprachwurzel nicht zu finden. Es soll nur das vereinzelt stehende Wort paprschlak, welches Sonnenstrahl bedeutet, entfernt an das Wort park- erinnern. Dagegen soll die Sprachwurzel lettisch sein und pjörûn: Blitz bedeuten und an die östlichen heidnischen Gottheiten Parkun und Perun als Lichtgötter erinnern. - In dem Pommerschen Urkundenbuche I, S. 100, Nr. 40, wird von dem Orte Parcumi gesagt, daß der "Name vielleicht zum polnischen parkan: Plankenzaun, Pfostenzaun" gehöre; man könnte dann annehmen, daß die heiligen Orte der Heiden zugleich befestigt gewesen und davon benannt seien. Aber es liegt nach der Uebersetzung von Parkow in Sonnenkamp doch näher, zu glauben, daß park = Sonne bedeute. Man müßte dann freilich annehmen, daß die Sprachwurzel lettisch sei, oder daß sie, was wahrscheinlicher zu sein scheint, innerhalb der geschichtlichen Zeit als Sachname untergegangen und nur in Ortsnamen erhalten sei, wie sich ja in allen Sprachen vereinzelte Wörter finden, welche außer allem Zusammenhange mit andern stehen und sich etymologisch nicht erklären lassen. Es ist etwas viel verlangt, daß sich grade alle slavischen Wörter etymologisch erklären lassen sollen.

Genug, das neue Kloster von Parkow ward Sonnenkamp genannt und der Name des Ortes Kussin, wo es neu aufgerichtet ward, ging spurlos unter. Es steht nun weiter zur Frage, welche Lage und Bedeutung das Dorf Kussin gehabt habe. Der Ort, wo das Kloster Sonnenkamp immer gestanden hat, und wo noch jetzt die alte Kirche und gegenüber das Kloster=Wirthschaftshaus und eine alte Klosterscheure stehen, also der jetzige Hof Neukloster, wird nicht die Stelle des alten wendischen Dorfes Kussin gewesen sein. Der Ort Kussin hatte gewiß eine besondere Wichtigkeit; der Fürst Borwin sagt in der Stiftungs=Urkunde von Sonnenkamp, daß Kussin zu seinem Erbtheil oder Hausgut (de nostro patrimonio) gehöre, und seine Gemahlin Adelheid giebt ihre Zustimmung zu der Schenkung, vielleicht weil es zu ihrem Leibgedinge gehörte. Der Ort wird also schon zur Wendenzeit eine gewisse Bedeutung gehabt haben, und man ist dadurch veranlaßt daselbst einen wendischen Burgwall in der den alten heidnischen Burgwällen eigenthümlichen Lage zu suchen. Hiernach sieht aber die Klosterstelle Sonnenkamp nicht aus. Zwar liegt das Kloster an der westlichen Seite an dem schmalen und tiefen Flußthale der Tepnitz, und der Hofgarten an der südlichen Seite des

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Hauses liegt auch tief; aber die beiden übrigen Seiten des Ortes bilden festen Boden, der sich weit ins Feld hinaus erstreckt, und der hohe Sonnenberg berührt unmittelbar und beherrscht den Hof und den Ort ganz. Eine Verzweigung des kleinen Tepnitz=Flusses im Dorfe bildet zum Schutze nicht genug Wiesenfläche. So oft ich auch den Ort beobachtet und untersucht habe, so kann ich doch nicht glauben, daß der jetzige Ort Neukloster einen alten wendischen Wohnsitz von Bedeutung gebildet habe, und man kann dies nur mit großem Zwang herausdeuten.

Dagegen liegt unmittelbar bei dem Hofe Neukloster eine Oertlichkeit, welche allen Anforderungen einer großen wendischen Feste vollkommen entspricht. Südlich an den Hof und den Hofgarten grenzt ein großes und nasses Erlenbruch, welches früher sicher ein großer Sumpf gewesen ist. Noch jetzt steht zu sehr nassen Zeiten dieses Bruch unter Wasser. An diesen Sumpf lehnt sich eine große, hohe Halbinsel von leichtem Ackerboden, welche sich in den großen Neuklosterschen See hinein erstreckt und in Ackercultur liegt. Von dem Hofe Neukloster führt zu dieser Halbinsel durch das Erlenbruch ein breiter fester Erddamm und quer durch das Erlenbruch und den Damm geht von See zu See ein breiter, jetzt fast zugewachsener Graben, über welchen einst eine Brücke geführt hat, von welcher noch einige Pfähle vorhanden sind. Durch das Erlenbruch wird die Halbinsel vollständig von dem Festlande des Hofes abgeschieden und gewissermaßen zur Insel gemacht. Die Halbinsel heißt jetzt der Werder und hat einen Flacheninhalt von 12,000 □Ruthen. Dieser Werder hat nun ganz die Lage und Beschaffenheit, welche ein wendischer Burgwall haben muß, und ich glaube, daß hier die Domaine Borwins gestanden hat. Es steht dieser Annahme vielleicht nur entgegen, daß der Raum etwas groß ist; aber es giebt auch andere wendische Burgwälle, welche ähnliche Größe und Lage haben, z. B. der ausgeprägte Burgwall von Teterow und der Burgwall, auf welchem das Kloster Dobbertin steht. Von Befestigungen und alten Erdarbeiten ist freilich auf dem Werder nichts zu sehen und Alterthümer sind schwer zu finden. Ich habe mit aufmerksamer Begleitung bei einer Absuchung nur zwei Scherben von heidnischen Töpfen und zwei Bruchstücke von spanförmigen Feuersteinmessern finden können. Am westlichen Ufer des Sees, zunächst und ganz nahe bei Neukloster, liegt das Dorf Nakensdorf, welches ohne Zweifel von dem wendischen Vasallen Nakon den Namen hat, der

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bei der Stiftung des Klosters Sonnenkamp gegenwärtig war. Bald nach der Stiftung des Klosters kaufte dieses das ihm bequem gelegene Dorf, welches es von dem wendischen Vasallen Woltzic gekauft hatte, und im J. 1231 bestätigten die Fürsten dem Kloster dasselbe. Das jetzt unbedeutende Dorf hatte früher größere Bedeutung, hatte 24 Hufen, eine Kirche, einen Krug und eine Mühle 1 ). Es geht nun die Sage, daß von dem Werder nach dem Dorfe Nakensdorf eine alte Fuhrt durch den See gehe. Wahrscheinlich ist das Dorf Nakensdorf früher zum Schutze dieser Fuhrt als Burglehn angelegt, und der Zugang zum Werder mag eben so leicht über diese Fuhrt, als durch das Erlenbruch gewesen sein.

Wenn nun aller Wahrscheinlichkeit nach der Werder die alte wendische Feste Kussin getragen hat, so ist es nicht unwahrscheinlich, daß das "Dorf" für die große Masse der Bevölkerung auf dem Festlande vor der Burg an der Stelle des ehemaligen Klosters und jetzigen Hofes gestanden hat.

Dies sind die genau untersuchten und bestimmten Oertlichkeiten des Klosters, welche durch fernere Untersuchungen und Entdeckungen noch in ein helleres Licht gesetzt werden, aber doch schon zur sichern Grundlage für fernere Forschungen dienen können.



1) Vgl. das Heberegister von Neukloster in Lisch Meklb. Urk. II, S. 263.
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Anhang.


Der Fluß Tepnitz.

Nicht ohne Bedeutung ist der kleine Fluß Tepnitz, welcher es wohl verdient, in die Geographie des Landes aufgenommen zu werden. Der Fluß hat einen so ausgeprägten Flußcharakter, ganz ähnlich der Mildenitz, und berührt und bedingt so viele geschichtlich merkwürdige Stellen im Lande, daß es nothwendig ist, ihn endlich in die Geschichte und Geographie Meklenburgs einzuführen.

Der Ursprung der Tepnitz ist schwierig zu bestimmen 1 ). Höchst wahrscheinlich hat dieser Fluß seine Entstehung in dem sogenannten Tützer Moor auf der Feldmark Teplitz (von tepl = warm), deren Name sprachlich mit dem Flußnamen zusammenhangen wird, am südlichen Abhange des mächtigen Landrückens bei Mulsow. Dieses Moor, dessen Oberfläche mit dem daran grenzenden Antheile wohl an 16 bis 18000 □Ruthen groß ist, ist ohne Zweifel in uralter Zeit ein großes und tiefes Gewässer gewesen, da es nach Untersuchungen am Rande über 16 Fuß tief ist. Oestlich von diesem Moor bildet sich eine freilich unbedeutende Wasserscheide, an welcher der vor fast einem halben Jahrhundert abgelassene Tützer See auf der Feldmark Tützen lag, dessen Gefälle nach Norden hin sinkt. Das Tützer Moor fällt dagegen nach Süden ab und hat auch mit wenig Ausnahmen seinen Abfluß nach dieser Richtung bis Neukloster hin. In den ältesten Zeiten mögen bei höherm Wasserstande das Tützer Moor und der Tützer See eine zusammenhangende Wasserfläche gebildet haben. Das ganze Becken wird, namentlich im Norden und Westen, von einer zusammenhangenden Berghöhe umsäumt.


1) Ich verdanke diese genaue Untersuchung und Beschreibung der Tepnitz=Quellen bis S. 13 dem Herrn Förster Priester zu Züsow.
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Diese südliche Abflußrinne vom Tützer Moor läuft ohne wesentliches Gefälle und nur an einzelnen Stellen ein ursprüngliches, leichtes Flußbette bezeichnend in der Scheide zwischen Teplitz und Poischendorf und weiter abwärts zwischen dem Teplitzer Gehege der Züsower Forst und einem hohen Berge über die Feldmark Pinnowhof. Dann tritt das Bette in das Teplitzer Waldgehege, wo das Wasser ein altes Flußbette von theilweise 18 Fuß Tiefe und mehr als 50 Fuß Breite gewaltsam durchgebrochen und mit Steingerölle gefüllt hat. Nach einem Laufe von ungefähr 60 Ruthen mündet das Bette noch einmal nach der Pinnowhöfer Feldmark aus, wo das Flußbette auf etwa 40 Ruthen Länge gänzlich verschwindet. Dann erscheint am Scharfenberge ein neues Bette, welches mit mächtigem Steingerölle gefüllt, auf 40 Ruthen Länge zum Theil eine Tiefe von 20 bis 25 Fuß und eine Breite von 70 bis 80 Fuß hat. Von hier nimmt das Wasser seinen Lauf durch mehrere Wiesen und durch ein weites Thal in südlicher Richtung quer über die Feldmark Pinnowhof und wendet sich am Schünberge noch ein Mal gegen den Züsower Wald. Hier trägt das kleine Wasser zum ersten Male einen Namen : "Steinigbek". Vom Schünberge läuft der kleine Bach, der im Sommer nur wenig Wasser führt, am Züsower Walde unmittelbar an der Feldmark von Pinnowhof bis zur Scheide von Pernik hinab, nimmt jedoch vorher neben Pinnowhof zwei unbedeutende Wasserläufe auf, welche ebenfalls nur in der nassen Jahreszeit Wasser enthalten, von denen der eine unmittelbar von Pinnowhof, der andere aus dem Züsower Walde kommt. Das Gewässer verdient eigentlich erst von der Mitte der Feldmark Pinnowhof den Namen eines kleinen Baches, da der obere Theil bis zum Tützer Moor hinauf in der wärmern Jahreszeit jetzt austrocknet. Außerdem kommt von der Feldmark Teplitz noch ein zweites, nicht ganz unbedeutendes Flußbett mit großer Einsenkung und vielem Steingerölle, welches sich quer durch das Teplitzer Gehege zum Pinnowhöfer Felde hinter dem sogenannten Hohenberge hinunterzieht und sich hier an der Nesselwiese mit dem vom Tützer Moor herabkommenden Wasserlaufe vereinigt; aber auch diese Flußrinne hat nur im Frühling und bei anhaltendem Regenwetter Wasser. Diese Wasserläufe und Rinnen haben wohl zu der in jenen Gegenden verbreiteten, aber irrigen Ansicht geführt, daß die Tepnitz von Pinnowhof herabkomme. Jedoch ist es gewiß, daß keiner der bisher genannten kleinen Wasserläufe aus einer bestimmten, jetzt noch nachzuweisenden Quelle ent=

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springt und keiner sich so weit hinaufführen läßt, als der Wasserlauf aus dem Tützer Moor. Von der Einmündung der verschiedenen Wasserrinnen bei Pinnowhof bis zur Scheide von Pernik wird nun der kleine Wasserlauf, der hier jedenfalls schon bachartig erscheint und niemals ganz austrocknet, der Perniker Bach genannt. Weiter abwärts zwischen den Feldmarken Pernik und Neuhof, welche auch noch Wasser zuführen, und durch die Feldmark von Neukloster bis zum Langen Teiche vor Neukloster wird der Bach die "Bukower Bek" genannt.

Bei Neukloster wird der Bach, welcher hier die "Bek" (Bach), auch "Mühlbach" heißt, zum ersten Male von Bedeutung. Dicht vor dem Orte Neukloster bildet er den "Langen Teich", eine künstliche Ausgrabung und Aufstauung, welcher am Ausflusse eine Wehr und Aalkiste hat, und fließt dann in munterm, gekrümmtem Laufe mit klarem Wasser durch den Ort und weiter abwärts dicht an dem ehemaligen Kloster vorbei, wo er seit alter Zeit zwei Mühlen, jetzt eine Korn= und eine Oelmühle, treibt. Darauf fließt er dicht hinter dem Kloster in die nordwestliche Bucht des Neuklosterschen Sees. - Daneben fließt in den See ein kleinerer Bach, welcher das Wasser von Rügkamp herunter führt, und zwischen diesem und der Tepnitz das Freiwasser der Mühlen; über beide führen Brücken vor Neukloster. - In die nordöstliche Bucht des Neuklosterschen Sees ergießt sich ein anderer kleiner, munterer Bach, die "Klâs=Bek" genannt, der von der Perniker Waldung herunter kommt, vielleicht von dem Dorffelde Brizelaz, welches neben Pernik nur im J. 1235 genannt wird (vgl. Lisch Mekl. Urk. II, S. 17, Nr. 8).

Aus dem Neuklosterschen See tritt an der Südostspitze desselben das Gewässer als ein kleiner Fluß. Hier treibt er bald eine Mühle, die Neue Mühle, welche in anmuthigem Waldgrunde gelegen schon von dem Kloster Neukloster angelegt ward und bereits im J. 1272 genannt und wohl vor dem J. 1260 gegründet sein wird. Von hier abwärts bis in den Gr. Wariner See erscheint das Gewässer als ein lieblicher Fluß mit ausgeprägtem Charakter. Waldhöhen bilden ein weites, angenehmes Thal, das von ausgedehnten, saftigen und frischen Wiesen gefüllt wird, durch welche in Schlangenwindungen der Fluß munter und hell fortrieselt. Auf dieser Strecke wird das Gewässer als Fluß, wenn auch nicht als schiffbarer, anerkannt und mit dem Namen Tepnitz belegt. Im Durchschnitt fließt die Tepnitz fast immer durch

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ein weites Thal mit hohen, oft bewaldeten Ufern oder durch Seen, und mag in alten Zeiten viel größere Wassermassen geführt haben. Sowohl im Munde des Volkes, als auch auf den Karten und in den Acten führt nach genauen Erkundigungen der Fluß allgemein in alter Zeit und noch heute immer und nur den Namen Tepnitz. Die Waldhöhe auf der Wariner Seite heißt auf allen Karten der "Tepnitz=Berg". Und unter diesem Namen Tepnitz ist der Fluß seit uralter Zeit bekannt und gewissermaßen berühmt, indem er hier die Grenze zwischen dem Bisthum Schwerin und dem Kloster Neukloster, und später zwischen der ehemaligen bischöflichen Stadt Warin und dem an Schweden 1648 abgetretenen Amte Neukloster bildet. Daher heißen die auf der Neuklosterschen Seite stehenden Tannen bei Kl. Warin noch heute die Schweden=Tannen. Als am 27. März 1232 die Grenzen des bischöflich=schwerinschen Landes Bützow und Warin festgesetzt wurden, ward bestimmt 1 ):

"daß die Scheide des Landes diese sein solle: vom See Warin bis ins Wasser Tyepenizha, da es in den See läuft, damach in's Bächlein Studieno und folgends u. s. w. - - in den See Duzcin" (Gr. Tessin).

Der Bach Studieno ist unter diesem Namen nicht mehr bekannt, aber auf dem Wege von der Stadt Warin nach Neukloster am linken Ufer der Tepnitz mündet von Osten (von Pennewit) her durch ein weites Thal in den Fluß ein kleiner Bach, über welchen eine Brücke führt, welche noch heute wohl als die Grenze mit "Schweden" bezeichnet wird; dies wird das Bächlein Studieno sein. Das Feld am linken Tepnitz=Ufer bis gegen die Brücke gehörte in den ältesten Zeiten zu der bischöflichen Burg Warin, ward aber nach der Gründung der bischöflichen Stadt Warin zu der Feldmark derselben gelegt.

Von der andern Seite, an der Grenze des Dorfes Kl. Warin, wird der Fluß Tepnitz auch schon in alter Zeit genannt. Das Kloster Neukloster hatte schon vor dem Jahre 1260 das Dorf Kl. Warin gekauft. Bei dem Ankaufe des Dorfes war am 1. Juni 1260 2 ) zwischen dem Kloster Neukloster und dem Bischofe von Schwerin der Vertrag geschlossen,

"daß der an das Dorf Kl. Warin stoßende Theil


1) Vgl. Lisch Mekl. Urk. III, S. 79.
2) Vgl. Lisch Mekl. Urk. II, S. 34.
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des Gr. Wariner Sees und der Fluß Tepenitz, so weit dieser des Klosters und des Bischofs Grenzen berührte" (also der untere Theil bis zum Gr. Wariner See), "dem Bifchofe von Schwerin gehören, daß aber keiner der beiden Theile eine Mühle außer den schon stehenden anlegen solle",

worunter ohne Zweifel die Neue Mühle bei der jetzigen Stadt Warin zu verstehen ist:

"(prepositus Noui Claustri) partem stagni eidem ville adiacentis et partem fluuii Tepenitz, prout sua et nostra disterminatio extenditur, -- (episcopo) totaliter dimisit".

In dieser urkundlichen Nachricht, welche die oben angeführte vom J. 1232 ergänzt, wird die Tepnitz ausdrücklich mit Namen und ein Fluß genannt.

Nach diesem Laufe fließt die Tepnitz in den Gr. Wariner See auf dessen Ostufer, tritt aus demselben noch vor der Stadt Warin und treibt innerhalb derselben die Mühle, in einer malerischen Lage. Dann geht sie dicht bei der ehemaligen bischöflichen Burg Warin (dem jetzigen Domanial=Amte) vorbei und fließt bald unterhalb derselben in den Glam=See 1 ) bei Warin.

Von hier geht der Fluß durch ein kurzes, weites Thal, durchschneidet nahe vor Blankenberg die hier überbrückte Eisenbahn, ergießt sich dicht an der Eisenbahn in den Tempziner See auf dem Ostufer und fließt durch denselben und aus demselben bei dem Antoniuskloster Tempzin vorüber. Am 7. Juni 1222 stiftete 2 ) der Fürst Borwin mit seinen Söhnen und seiner Gemahlin Adelheid auch das Antoniuskloster auf dem Hofe Tunischin an dem Wasser Tepnitz:

"curiam Tunischin - - ad aquam, que dicitur Tepenice, cum omni prefate aque iure".

Da der Name Antonius plattdeutsch in Tönnies oder Tönnings umgewandelt wird, und die Brüder, Schweine, Höfe etc. . des Klosters: Tönniesbröder, Tönniesfarken, Tönnieshof u. s. w. genannt wurden, so erhielt auch die Tepenitz bei Tempzin und auch noch weiter hinauf oberhalb des Tempziner Sees mit der Zeit den Namen Tönnies=Bek oder Tönnings=Bek (Antonius=Bach), und diesen Namen trägt die Tepnitz hier auch noch.


1) Glam, im Polnischen glamboki im Wendischen häufig glambek, heißt: tief; vgl. Cod. Pomer. S. 295; z. B. glambike luog: tiefes Moor.
2) Vergl. Mekl. Urk.-Buch I.
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Bald darauf fließt die Tepnitz 1 ) schon in ansehnlichem Bette durch die Stadt Brüel und treibt die Mühle daselbst. Von Brüel ab führt der Fluß nur den Namen Mühlbach. Nachdem er unterhalb Brüel den Radebach aufgenommen hat, fließt er zwischen Sülten und Weitendorf an der linken Seite in die Warnow, nicht weit von dem Einflusse des ähnlichen Mildenitz=Flusses an der rechten Seite der Warnow. Unmittelbar vor seiner Mündung hat die Tepnitz noch eine sehr hübsche Thalbildung.

Dies ist der Lauf des kleinen Flusses, welcher drei großen geistlichen Stiftungen (Neukloster, Warin, Tempzin) und zwei Städten (Warin und Brüel) das Dasein gegeben hat und Leben geben hilft.



1) Die Tepnitz nimmt seitwärt auch einige kleinere Gewässer auf. So z. B. fällt rechts unterhalb Zahrenstorf ein Bach, auch durch Thalbildung bemerkbar, welcher aus dem See von Bibow kommt, in die Tepnitz.
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Volkssage von Züsow.

Der Herr Förster Priester zu Züsow, dessen Familie schon beinahe hundert Jahre in Züsow wohnt, theilt eine wohl mit dem Kloster Neukloster zusammenhangende Sage mit, welche seinem Großvater beim Antritt seines Dienstes von alten Leuten als allgemein bekannt erzählt und von diesem wieder dem Herrn Priester überliefert ist.

"Als das Dorf Züsow erbauet werden sollte, konnte man darüber nicht einig werden, wie es heißen solle. Es zogen also mehrere Mönche in Procession in den Wald und kehrten mit der Nachricht zurück, daß ihnen im Walde ein Engel in Gestalt eines Frauenzimmers erschienen sei, welcher sich auf einen Stein herabgesenkt und auf demselben, auf einem Fuße stehend, einen Augenblick verweilt, dann aber sich wieder erhoben, den Stein betrachtet und laut ausgerufen habe:

"Züso, Züso, Züso"

(plattdeutsche Volksaussprache: ßüso, für: sieh so.) "Nachdem die Erscheinung verschwunden war, betrachteten die Mönche den Stein und erblickten darauf eine frisch eingetretene Frauenspur; sie betrachteten dies also als ein Zeichen vom Himmel, daß das Dorf Züsow heißen solle. Dies ward auch augenblicklich vom Volke angenommen. Und die Geschichte muß wahr sein, denn das Dorf heißt noch heute Züsow; und was das Merkwürdigste ist, der alte Stein mit der deutlichen Frauenspur (von einem Schuh mit hohem und spitzem Absatze) liegt noch heute auf derselben Stelle und heißt der Frauenstein, ein in der Nähe befindlicher Berg aber der Frauenberg".

Vignette
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II.

Zur

Geschichte der Antonius=Präceptorei

Tempzin

von

G. C. F. Lisch.


1. Das Hospital zu Tempzin.

D as Antonius=Kloster Tempzin war wesentlich ein Hospital zur Aufnahme und Pflege solcher Menschen, welche an gefährlichen Krankheiten litten. Das Kloster war ursprünglich eine Abzweigung der Präceptorei zu Grünberg in Hessen, welche ein Tochterkloster des Mutterklosters zu Vienne war. Die Reliquien der Gebeine des Heiligen Antonius des Einsiedlers, welche in die Kirche St. Didier la Mothe im Sprengel von Vienne in der Dauphiné kamen, gelangten bald zu dem Rufe wunderthätiger Heilkraft, und daher zogen zahlreiche Scharen kranker und frommer Wallfahrer aus allen Gegenden nach diesem Orte. Bei diesem großen Zudrange ward 1095 die Hospitalbrüderschaft des Heil. Antonius zur Pflege der Kranken bei den Reliquien gestiftet; im J. 1218 wurden die Hospitalbrüder zu Klostergeistlichen, indem sie die drei Ordensgelübde ablegten. Seit dieser Zeit stifteten sie viele Tochterklöster. Im J. 1297 erhielten sie die Verfassung regulirter Chorherren.

Das Filial zu Tempzin ward schon im J. 1222 gestiftet zu einer Zeit, als die ersten ernsthaften Anstalten zur Germanisirung der meklenburgischen Lande gemacht wurden

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Die Grundzüge der Geschichte des Stiftes sind in den Jahrbüchern XV, S. 150 aus urkundlichen Quellen entwickelt.

Es konnte nicht fehlen, daß die Präceptorei Tempzin durch die rastlose Verfolgung ihrer Zwecke zum Besitze mancher Heil= und Linderungsmittel und zu großem Ansehen gelangte. Und doch ist über das besondere Wirken derselben bisher nichts Genaueres bekannt geworden. Jedoch berichteten die Brüder der Präceptorei im J. 1479, daß "die Wunder des Heil. Antonius an dem Volke im Lande Meklenburg sich häufig offenbarten", und im J. 1507 bezeugte der Bischof Martin von Camin, daß das Kloster "besondere Heilmittel" ("singularia corporum remedia") besitze (vgl. Jahrb. a. a. O. S. 215 und 225).

Ein einzelner Fall läßt sich jedoch urkundlich beglaubigen und öffnet eine Einsicht in die inneren Verhältnisse des Klosters. Von allen gefährlichen Krankheiten war es besonders das unter dem Namen des "Heiligen Feuers" oder "höllischen Feuers" ("gehennalis ignis") im 11. und 12. Jahrhundert durch ganz Frankreich verbreitete Leiden, gegen welches die Wunderkraft der Reliquien des Heil. Antonius das wirksamste Heilmittel sein sollte, daher es auch den Namen "Antoniusfeuer" hatte. Die Krankheit, in welcher die Beine abstarben und gewissermaßen "verbrannten", erhielt sich noch bis in das 16. Jahrhundert. Der Bischof von Camin sagte noch im J. 1507 in der erwähnten Urkunde, daß die "armen Schwachen, Siechen und mit dem Heiligen Feuer Behafteten ("iehennali igne cruciati") durch die Verdienste des Heiligen Antonius täglich Heilung erlangten".

Grade zu derselben Zeit kommt ein besonderer Fall in Tempzin vor, und dies scheint auch der einzige zu sein, der erhalten ist. Im Anfange des 16. Jahrhunderts lebte in Plau eine Wittwe Elisabeth Gühlke, welche einen Sohn Hans Gühlke hatte, welcher im zwölften Jahre seines Lebens von dem Heiligen Feuer ("sacro iehennali igne") am ganzen Leibe so heftig ergrissen ward, daß jedermann an der Erhaltung seines Lebens völlig zweifelte. Der Sohn starb aber nicht. Nach vier Jahren übergab die Mutter am 16. Nov. 1502 zu Tempzin ihn, der sehr geschwächt war, im 16. Jahre seines Alters "dem heiligen Meister Antonius zu Tempzin", mit der Verpflichtung, daß er nach völliger Wiederherstellung als Klosterbruder auf Lebenszeit im Kloster bleiben solle 1 ).


1) Vgl. Urkunde Nr. 1.
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Die Uebergabe des Sohnes durch die Mutter im J. 1502 geschah zu Tempzin im "neuen Hause" ("in aestuario novo"). Dies ist ohne Zweifel das noch stehende Klostergebäude, welches im J. 1496 durch den Präceptor Berthold Ponnick in den Ringmauern vollendet ward (vgl. Jahresber. III, S. 158).

2. Die Präceptorei zu Frauenburg.

Die Antonius=Präceptorei Tempzin hatte, so viel bis jetzt bekannt geworden ist, drei Filialklöster: zu Mohrkirchen in Schleswig, zu Frauenburg in Ermeland und zu Lennewarden in Livland, welche durch geschichtliche Darstellungen in den Jahrbüchern XV, 1850, S. 157 flgd. entdeckt und erforscht sind. Von der Präceptorei in Frauenburg war aber nicht viel mehr als der Name bekannt und die Thatsache, daß von dort die Präceptorei Lennewarden gegründet ward. In den neuesten Zeiten hat aber der Herr Geheime=Regierungsrath v. Quast, Conservator der Kunstdenkmäler Preußens, unser correspondirendes Mitglied, welcher persönlich in Frauenburg geforscht hat, in seinen "Bauwerken des preußischen Staates", Band I, Heft 2, 1862, S. 25, nach urkundlichen Mittheilungen aus dem Dom=Capitel=Archive zu Frauenburg durch den eifrigen Geschichtsforscher Ermelands Herrn Dom=Vikar Wölky die kurze Geschichte der Präceptorei zu Frauenburg in allgemeinen Umrissen klarer feststellen und in Folge dessen die Verbindung des meklenburgischen Vereins mit dem ermeländischen Geschichtsvereine einleiten können. Die Frucht dieser Verbindung hat zur Folge gehabt, daß der Herr Dom=Vikar Wölky sämmtliche noch vorhandene Urkunden der Präceptorei zu Frauenburg in sichern Abschriften unserem Vereine zum Geschenke gemacht hat. In Grundlage dieser Urkunden und anderer Nachrichten läßt sich jetzt die Geschichte dieser Präceptorei genau darstellen. Einige sonst nicht bekannte Nachrichten giebt: "Thomae Treteri can. Warm. de episcopatu et episcopis eccles. Warm. opus posthumum. Cracoviae, 1585", p. 71 und 80.

Die Stiftung der Präceptorei zu Frauenburg geschah im J. 1507 durch den verdienstvollen Präceptor Johannes Kran von Tempzin (1500-1518, † 1524), den Erbauer der noch stehenden großen Kirche zu Tempzin (vgl.

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Jahrb. XV, S. 155 flgd.) "Die bischöfliche Stadt Frauenburg mit dem bischöflichen Dome blieb stets unbedeutend. Erst spät finden wir hier eine klösterliche Stiftung, indem der ermeländische Bischof Lucas Watzelrode (1489-1512) im Anfange des 16. Jahrh. hier ein Antoniuskloster stiftete". Als thätiger Vermittler wird der ermeländische Weihbischof Johann (Johannes episcopus Symbaliensis 1 ) genannt. Johann, von dessen sonstigen Verhältnissen nichts bekannt geworden ist, war der erste bekannte Weihbischof in Ermeland, seit 1499 mit der lebenslänglichen Pfründe des Dorfes Proffitten; er war zugleich Pfarrer zu Kiwitten und starb hier in dem hohen Alter von 94 Jahren am 17. Dec. 1532 2 ). Es wird ausdrücklich berichtet, daß der Weihbischof Johann im Auftrage des Bischofs das Antoniter=Kloster zu Frauenburg eingerichtet habe 3 ), und man vermuthet, daß er selbst ein Antoniter 4 ) war. Der Bischof Lucas wollte das ihm übergebene Volk sowohl von Irrthümern und Aberglauben, als auch von leiblichen Krankheiten und Seuchen nach Kräften befreien und rief deshalb Antoniusbrüder als die tauglichsten Werkzeuge zur Erreichung dieses Zweckes in das Land, da er selbst dem Heil. Antonius ergeben war. Deshalb lehnte er auch die neue Stiftung an das schon bestehende, von einem Propst regierte Heilige Geist=Hospital vor der Stadt an, welches der Dompropst Arnold von Datteln vor dem J. 1456 erbauet hatte 5 ). Der Präceptor Johann Kran 6 ) ging daher mit drei Brüdern des Ordenshauses zu Tempzin, nämlich Ludolph von Barth, Jacob von Bützow und Bernhard von Halberstadt, am Ende des Winters 1507 nach Frauenburg; zu ihnen stieß in Preußen Matthäus von Königsberg. Sie werden die Reise zur


1) Im J. 1472 war " Michael episcopus Simbaliensis" Weihbischof des Bischofs von Schwerin. Schröder P. M. II, p. 2239.
2) Vgl. die Weihbischöfe Ermelands, vom Domcapitular Dr. Eichhorn, in der Zeitschrift des Vereins für Geschichte Ermelands, Heft VII, 1864, S. 140 flgd.
3) Vgl. Th. Treter p. 71, 80, 114 und M. L. Treter p. 70.
4) Am 25. Junii 1490 beglaubigte in dem hessischen Mutterkloster Grünberg bei dem dortigen Präceptor der Notar "Gregorius Clette clericus Warmiensis diocesis" die Tempziner Stiftungsurkunde vom J. 1222, woraus sich vielleicht auf eine frühe Verbindung Ermelands mit den Antonitern schließen läßt.
5) Nach einer Urkunde vom 14. Julii 1456: "quod edificavi".
6) In der Urkunde vom 17. Mai 1507 nennt sich Johannes Kraen "domarum in Temptzyn et Moerker (Mohrkirchen) preceptor generalis".
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See gemacht haben, da berichtet 1 ) wird, daß der Bischof vom Ordenspräceptor "in Wismar sechs Brüder erhalten habe, unter ihnen drei sehr fromme Männer". Die in der Urkunde nicht genannten Brüder von den sechsen werden Laienbrüder oder Novizen gewesen sein. Wenn die Annahme der Brüder in Wismar geschah, so kann darunter nur der Ort ihrer Einschiffung verstanden werden, da ihnen der Hafen von Wismar nahe lag.

Am 7. April 1507 führte der Bischof Lucas von Ermeland in Gegenwart seines Domcapitels die Brüder zu Frauenburg ein und überwies ihnen das Heil. Geist=Hospital mit den dazu gehörenden Gütern, nämlich 10 1/2 Hufen im Dorfe Glanden und 8 Hufen im Dorfe Ravusen, beide bei der Stadt Mehlsack, ferner 16 Hufen im Dorfe Heinrichsdorf und 5 1/2 Hufen im Dorfe Vierzighuben, bei der Stadt Frauenburg. Der Bischof behielt sich jedoch die "Superiorität" und die Billigung der jedesmaligen Präceptorwahl vor, ohne die Rechte und die Aufsicht des Präceptors zu Tempzin zu beschränken. Jedoch ward ausdrücklich bedungen, daß, wenn die Brüder der neuen Präceptorei in ungeistlichem Leben erfunden würden, der Bischof die Macht haben solle, die Brüder wegzujagen und das Hospital wieder an sich zu nehmen 2 ). Am 17. Mai 1507 nahm der Präceptor Johann Kran in der bischöflichen Residenz Heilsberg die Schenkung von dem Bischofe an und verpflichtete sich eidlich zur Haltung der vorgeschriebenen Bedingungen 2 .

Als erster Präceptor von Frauenburg ward Ludolph von Barth erwählt und bestätigt.

Die junge Stiftung, welche auch von dem Papste bestätigt ward, machte in den ersten Zeiten ihres Bestehens gute Fortschritte, da die Brüder sich als fromm und tüchtig bewiesen.

Da die Brüder Mangel litten, so schenkte ihnen der Bischof Lucas am 5. Dec. 1510 das bischöfliche Gut Rosenort mit der dazu gehörenden Fischerei im Frischen Haf 3 )

Der Bischof Lucas starb im J. 1512. Sein Nachfolger, der Bischof Fabian von Lossainen (1512-1523), wandte Anfangs der Stiftung auch seine Gunst zu, indem er derselben noch 12 Hufen in Heinrichsdorf schenkte 4 ).


1) Vgl. Th. Treter p. 71 und 80.
2) Vgl. Urkunde Nr. 2.
2) Vgl. Urkunde Nr. 2.
3) Vgl. Urkunde Nr. 3.
4) Vgl. Urkunde Nr. 4.
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Das Ansehen der "frommen Brüder" war so bedeutend, daß der Erzbischof Jaspar von Riga im J. 1514 eine neue Präceptorei zu Lennewarden in Livland stiftete und dazu den bisherigen Frauenburger Präceptor Ludolph von Barth mit einigen Frauenburger Brüdern berief. Der Tempziner Präceptor Johann Kran sandte zur Annahme der Güter den Bruder Marquard Stoltenberg. Am 18. Junii 1514 setzte der Erzbischof den bisherigen Präceptor ("preceptorem quondam") von Frauenburg Ludolph von Barth in den Besitz der ausgesetzten Güter und am 18. Aug. 1514 nahm der Tempziner Bevollmächtigte dieselben ungefähr unter denselben Bedingungen an, unter denen die Frauenburger Präceptorei ihre Güter erhalten hatte 1 ).

Der folgende, zweite Präceptor zu Frauenburg ward Petrus.

"Nach dem Weggange der frommen Brüder nach Lennewarden kamen aber andere dahin, welche völlig anders waren". Sie fielen bald in den Verdacht der Ketzerei. "Der Bischof Fabian wollte sie daher, kraft seiner Superiorität, visitiren; sie aber wollten sich dem nicht unterwerfen und entflohen vorher 2 ), oder sie wurden weggejagt" 3 ). Nach anderen Nachrichten standen sie mit dem Hochmeister Albrecht von Preußen in Verbindung, als dieser 1520 die Stadt Frauenburg und die Domherrenhöfe daselbst verbrannte, das Antonius=Hospital aber verschonte 4 ). Diese letztere Angabe wird jedoch nicht richtig sein, da der Antoniterconvent in Frauenburg schon im J. 1519 aufgehoben ward.

Der ausgezeichnete Tempziner Präceptor Johann Kran legte im J. 1518 sein Amt nieder und ihm folgte in der Würde Johann Wellendorf (1518-1529).

In dem Antoniushause zu Frauenburg waren außer dem Präceptor Petrus nur zwei Brüder, Hieronymus Naker und Christian Krüger, geblieben. Da starb im Sommer 1519 der Präceptor und hinterließ die Präceptorei mit so viel Schulden beschwert, daß weder die Brüder ernährt, noch die Armen und Kranken unterhalten werden konnten,


1) Vgl. Jahrb. XV, S. 158 und 227-233.
2) Vgl. Treter a. a. O.
3) Hartknoch Selectae dissertationes histor. de variis rebus Prussicis 1679, p. 245.
4) "Magister misit suos milites Varmiam (Frauenburg), qui oppidum et curias canonicorum incenderunt et exusserunt, Antonianorum hospitali excepto, qui in verba magistri juraverant". Treter p. 80.
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wie sie angaben. Daher gingen die beiden letzten Brüder nach Braunsberg und gaben hier im Sinne der Stiftungsurkunde am 8. Aug. 1519 vor dem Bischofe und den Domherren das Hospital und dessen Güter in die Hände des Bischofs zurück 1 ).

Hiemit war die Antonius=Präceptorei zu Frauenburg nach einem Leben von zwölf Jahren abgestorben.

Aber erst sieben Jahre später ward die Präceptorei zu Grabe getragen. Das Regiment in Tempzin muß auch schon sehr schlaff gewesen sein. Denn erst am 1. Aug. 1526 bevollmächtigte der Tempziner Präceptor Johann Wellendorf die Brüder Gregorius Dethleui, welcher später (1529-1552) Wellendorfs Nachfolger und letzter Präceptor zu Tempzin ward, und Siegfried Bunth, alle beweglichen und unbeweglichen Güter, welche die Brüder zu Frauenburg hinterlassen, zu verkaufen, oder sonst nach ihrer besten Einsicht zu handeln 2 ). Zu dem Verkaufe der unbeweglichen Güter hatte aber die Präceptorei Tempzin nach der Stiftungsurkunde kein Recht, auch waren dieselben schon im J. 1519 in den Besitz des Bischofs zurückgegangen. Daher verglichen sich am 7. Sept. 1526 zu Frauenburg die Tempziner Gesandten mit dem Domcapitel von Ermeland auf folgende Weise 3 ). Den Gesandten wurden alle beweglichen Güter, Kirchengeräthe, Bücher und Hausgeräthe, welche erweislich dem ehemaligen Antoniter=Convent gehört hatten, zurückgegeben; dagegen traten sie alle beweglichen Güter, z. B. Kleinodien, Betten und Hausgeräthe, welche dem Hospital gehörten, dem Dom=Capitel ab. Ferner entsagten die Gesandten allen Ansprüchen an das Hospital und die dazu gehörenden liegenden Güter, namentlich an das dem Hospital während der Zeit der Präceptorei geschenkte Gut Rosenort. Auch versprachen sie, alle Urkunden auszuliefern; diese sind in der Vergleichsurkunde aufgezählt und dieselben, welche in der vorstehenden Abhandlung erwähnt sind, mit Ausnahme der päpstlichen Bestätigungsbulle, von welcher keine Spur mehr vorhanden zu sein scheint.

Hiermit hört jede Nachricht von dieser Antonius=Präceptorei auf. In der Vergleichsurkunde vom 7. Sept. 1526 wird noch das "Hospital und Haus der Antoniter in Frauenburg" dem Namen nach genannt. Aber die Präceptorei ist sicher nie wieder aufgerichtet. Der Herr Dom=Vicar Wölky


1) Vgl. Urkunde Nr. 5.
2) Vgl. Urkunde Nr. 6.
3) Vgl. Urkunde Nr. 7.
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berichtet brieflich, daß mit dem Vergleich vom J. 1526 die Urkunden der Präceptorei völlig abschließen und daß die von v. Quast a. a. O. S. 25 mitgetheilte Nachricht von dem "Verkauf der Güter im J. 1537" auf einem Irrthume beruhe, da die Mittheilung an v. Quast aus dem Gedächtniß gemacht sei. Und wirklich läßt sich auch nicht mehr erwarten, da der Wortlaut der Urkunde vom 7. Sept. 1526 einen völligen Abschluß giebt.


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Urkunden des Klosters Tempzin.


Nr. 1.

Elisabeth, Wittwe des Bürgers Heine Gühlke zu Plau, übergiebt ihren an dem Heiligen= oder Antonius=Feuer erkrankten Sohn der Antonius=Präceptorei Tempzin auf dessen Lebenszeit.

D. d. Tempzin. 1502. Nov. 16.

In nomine domini. Amen. Anno a natiuitate eiusdem millesimo quingentesimo secundo, indictione quinta, pontificatus sanctissimi in Christo patris et domini nostri domini Alexandri diuina prouidentia pape sexti anno eius vndecimo, die vero Mercurii decima sexta mensis Nouembris, hora tertiarum uel quasi, in domo habitationis venerabilis viri domini magistri Johannis Kraen, curie siue domus sancti Anthonii in Temptzyn preceptoris, in estuario nouo eiusdem preceptorie, in mei notarii publici nominis subscripti testiumque infrascriptorum presentia personaliter constituta quedam Elizabet, legitima contoralis cuiusdam pie defuncti opidani opidi Plaghe nomine Heyne Ghuleken, alta et intelligibili voce recognouit sua sponte, filium suum Hans Ghuleken fere sedecim annorum iam quatuor annis elapsis sacro iehennali igne in toto corpore fuisse maxime percussum, adeo quod de eius vita penitus ab omnibus desperebatur, ipsa autem bonorum hominum inducta consiliis debilitatum huiusmodi filium beato magistro sancto Anthonio diligentius quo potuit quousque viueret in prefata preceptoria seruiturum irreuocabili voto commendauit, obtulitque eundem sanitati pristine restitutum ipsi domino preceptori prefato tamquam verum obedientiarium inibi perpetuo perseueraturum, ea adiecta condicione, vt sibi ad corporis necessariam sustentacionem competenter prouideret, quod et dominus preceptor pro se et suis successoribus infalli-

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biliter fieri ab anno in annum promisit, super quibus quidem idem iuuenis Hans Ghuleken tactis sacrosanctis ewangeliis stabilitatem anime et corporis beato Anthonio absque vlla tergiuersacione manu alterutrum maternum obligauit. Acta sunt hec anno, indictione, pontificatu, die, mense, hora et loco ac aliis quibus supra, presentibus ibidem discretis viris: domino Gherardo Hagheman presbitero et Johanne Alberti, Lubbecensis et Caminensis diocesis, testibus ad premissa vocatis pariter et rogatis.

Et ego Thomas Vaghet, clericus Caminensis diocesis, publicus sacra imperiali auctoritate notarius, quia huiusmodi sponte sue recognicioni, sacrosanctis ewangeliis tactioni ac stipulacioni omnibus aliis premissis, dum sie ut premittitur fierent et agerentur, vna cum prenominatis testibus presens interfui eaque sic fieri vidi et audiui et in hanc publicam instrumenti formam manu mea propria redegi, signoque, nomine et cognomine meis solitis et consuetis signaui, rogatus et requisitus in euidens testimonium omnium et singulorum premissorum.

Nach dem Originale, auf Pergament, im großherzogl. meklenburg. Geh. u. Haupt=Archive zu Schwerin. Gegen das Ende steht in der Urkunde mrnū , das wohl nur durch maternum aufzulösen ist.


Nr. 2.

Der Bischof Lucas von Ermeland schenkt den Antoniusbrüdern zu Tempzin das Heil. Geist=Hospital zu Frauenburg zur Stiftung einer Antonins=Präceptorei,

d. d. Frauenburg, 1507, April 7,
und

der Antonins=Präceptor Johannes Kran von Tempzin übernimmt die Schenkung und verspricht, die bei der Schenkung gemachten Bedingungen zu erfüllen,

d. d. Heilsberg, 1507, Mai 17.

Johannes Craen, ordinis sancti Anthony domorum in Temptzyn, Suerinensis, et Moerker,

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Sleswigensis dyocesis, diuina miseratione humilis preceptor generalis, predecessorum nostrorum vestigiis et piis affectibus innixi, volentes religionem diui Anthonii, quam professi sumus, ad laudem et honorem omnipotentis dei et sancti patris nostri Anthonii ampliare et extendere, cum certis fratribus nostris de conuentu nostro in Temptzyn nobis professis, videlicet Ludolpho de Barth, Jacobo de Butzow et Bernhardo de Halberstadt, inuitati et vocati per reuerendissimum in Christo patrem et dominum dominum Lucam episcopum Warmiensem, in partes Prussie descendimus, vbi iam dictus reuerendissimus dominus Lucas episcopus et eius venerabile capitulum in hospitali in Frawenborg paterna benignitate et magna Christi pietate nos cum dictis fratribus nostris quam gratiosissime collegit et prenominatum hospitale cum quibusdam possessionibus, mansis et censibus ad id pertinentibus ordini nostro nobis et successoribus nostris assignauit, contulit atque patentibus literis et sigillis desuper confectis sub hoc verborum qui sequitur tenore perpetuo possidendum donauit:

Lucas dei gratia episcopus Warmiensis ad honorem omnipotentis dei, diuini cultus et sacre religionis augmentum ouiumque pastoralis cure nostre salutem. Volentes populum nostrum paterne et quantum in nobis est a supersticiosis cultibus noxiisque erroribus, sortilegiis, incantationibus et maleficiis auertere diuoque Anthonio, cui specialiter et pie inflexi sumus, deuociorem reddere, quatenus ipsius meritis et intercessione populus ipse cum suis pecoribus et animalibus ab increbrescentibus morbis, pestibus et luibus misericorditer curari et conseruari valeat, matura deliberatione cum venerabilibus fratribus nostris prelatis et canonicis ecclesie nostre super hoc prehabita, hospitale apud eandem ecclesiam nostram cathedralem in Frawenborg in honorem sancti spiritus dedicatum cum domo intra septa hospitalis eiusdem ac tribus iugeribus terre vna cum loco eiusdem hospitalis eidem proxime adiacentibus simul computatis atque certis limitibus per venerabile capitulum nostrum ad hoc consignatis, necnon in villa

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Glanden, districtus Melsack, mansos decem cum dimidio, in villa Rabusen eiusdem districtus octo, in villa Heinrichsdorff, districtus Frawenborg, sedecim, in villa item Vierzighuben eiusdem districtus quinque mansos cum dimidio, accedente dicti capituli nostri, in cuius dominio temporali prefatum hospitale cum villis et dictis mansis ab olim ad predictum hospitale pertinentibus consistunt, expresso consensu, venerabili ac religioso viro domino Johanni Craen, domus sancti Anthonii in Temptzyn, Suerinensis dyocesis, preceptori, ad acceptandum predictum hospitale per nos accersito, deuotisque eidem professis suis fratribus Ludolpho de Barth, Jacobo de Butzow, Bernhardo de Halberstadt et Matheo de Konigsberg, reseruantes tamen venerabili capitulo nostro in predictis villis et mansis superioritatem, iura et seruicia, que hactenus ad ipsum spectabant, per dictos fratres et eorum successores capitulo nostro iam dicto fideliter exhibenda, assignauimus, contulimus et donauimus ac tenore presencium assignamus, conferimus et perpetuo tali videlicet lege et condicione possidendum donamus, vt preceptor et sepedicti ordinis sancti Anthonii fratres pro tempore in dicto hospitali existentes iuxta regulam diui Anthonii eiusque veram obseruantiam imperpetuum religiose viuere teneantur, populum Christi nobis commissum doctrina, predicationibus et vite sanctimonia fideliter docere, errores et superstitiones pro viribus exterminare, pauperes Christi vtriusque sexus egrotantes, peregrinos et veteranos sacerdotes infirmantemque canonicorum familiam colligere et fauere ac eorundem curam gerere, necnon prelatos et canonicos capituli nostri, qui pro tempore fuerint, debita in reuerentia habere atque ipsorum honori, rebus et bonis in nullo preiudicare, hospitale eciam ipsum iuxta piam fundatorum ordinationem conseruare, pro ipsis fundatoribus, pro nobis parentibusque nostris, predecessoribus, successoribus fratribusque nostris prelatis et canonicis viuis et defunctis deuote iugiter et perpetuo apud misericordissimum deum interpellare, singulis quatuor temporibus anni exequias cum vigiliis et missis peragere nosque et successores nostros ac capitulum predictum patronas et conseruatores recognoscere, nostre preterea ac successorum nostrorum iurisdictioni in spiritualibus vnacum loco ipso, prout ab olim fuit pleno iure, subiecti esse debeant, priuilegiis dicto ordini et illius fra-

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tribus concessis non obstantibus quibuscunque, saluo nihilominus iure preceptori in fratres ac eorum familiam infra septa sepedicti hospitahs delinquentes, quiquidem preceptor, per fratres in Frawenborg rite et legitime electus, de munere et officio preceptoriatus siue administrationis se intromittere non debet, neque presumat, nisi prius per nos auf successores nostros approbatus ac in manus nostras aut successorum nostrorum promittat et iuret, hanc nostram et capituli nostri ordinationem in omnibus suis punctis et articulis sine dolo et fraude ac contradictione siue exceptionibus quibuscunque se obseruaturum; deinde debet nostris aut successorum nostrorum literis creditiuis per suum superiorem in Temptzyn confirmari ac per eundem auf aliquem ecclesie nostre cathedralis canonicum, cui vices suas commiserit, in dicte preceptolie in Frawenborg realem, corporalem et actualem possessionem solemniter, vt moris est et fieri solet, introduci, qui preceptor sic, vt premittitur, electus, approbatus, confirmatus et in possessionem introductus, si hanc nostram et capituli nostri donationem ac omnium premissorum ordinationem dyabolica malicia suggerente infringere auf contra eam attemptare presumpserit, ipse quoque preceptor vnacum fratribus discolus, quod absit, atque irreligiose viuere compertus fuerit, iam tunc hanc nostram et capituli nostri donationem irritam esse volumus, licebitque nobis et successoribus nostris vnacum capitulo prefato, preceptorem cum suis fratribus loco pellere et hospitale ipsum cum omnibus ad id pertinentibus in pristinum statum atque vsum absque cuiuscumque alterius licentia aut requisitione restituere. In quorum omnium fidem et testimonium premissorum presentes literas fieri nostrique et prenominati capituli nostri sigillis iussimus et fecimus appensione communiri. Datum et actum in loco capitulari supradicte ecclesie nostre Warmiensis, presentibus venerabilibus eiusdem ecclesie prelatis et canonicis: Enoch de Cobelaw preposito, Andrea de Cleetz custode, Georgio de Delen cantore, Johanne Sculteti archidyacono, Zacharia de Tapiaw, Balthasare Stockfisch in spiritualibus vicario et officiali generali, Fabiano de Lusianis et Nicolao Coppernick, decretorum doctoribus, capitulum representantibus, capitulariter congregatis, anno domini millesimo quingentesimo septimo, septima die mensis Aprilis.

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Nos itaque Johannes Craen preceptor antedictus, premissis tractatibus et matura deliberatione tocius nostri in Temptzyn conuentus et prememoratorum fratrum Ludolphi de Barth, Jacobi de Butzow et Bernhardi de Halberstadt consilio, tam pientissimi presulis Warmiensis ac eins venerabilis capituli in nos ac ordinem nostrum munificentissimam benignitatem et beneficentissimam pietatemn obis, ut par fuit, gratificantes, sepedictum hospitale in Frawenborg cum preexpressis suis bonis letanter et quam gaudiosissime acceptauimus et impresenciarum acceptamus, donationis quoque et acceptationis huiusmodi omni studio, opera expensisque nostris a sede apostolica confirmationem impetraturos polliciti sumus et pollicemur, nosque et successores nostros imperpetuum obligauimus et obligamus, eandem donationem iuxta legem, conditionem et formam nobis prescriptam, quoad omni a sua et singula puncta et articulos, firmiter et irrefragabiliter obseruaturos, quod et iureiurando promisimus et impresenciarum promittimus tactisque sacrosanctis ewangeliis pro nobis et successoribus nostris iurauimus et iuramus. In quorum omnium fidem, robur et firmitudinem has nostras reuersales literas sigillo preceptoriatus nostri in Temptzyn ad perpetuam rei memoriam communiuimus et ad manus prefati reuerendissimi in Christo patris domini Luce episcopi Warmiensis tradidimus. Datum et actum in arce Heylsberg, decima septima die mensis Maii, anno domini millesimo quingentesimo septimo.

Ad mandatum reuerendissimi domini Luce episcopi Warmiensis Felix Martini notarius scripsit.

Nach dem Original auf Pergament im Archive des Domkapitels zu Frauenburg L. Nr. 18. Das an einem Pergamentstreifen hangende Siegel in grünem Wachs hat auf dem Schilde einen Kranich und die Umschrift:

Umschrift

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Nr. 3.

Der Bischof Lucass von Ermland schenkt der Antonius=Präceptorei zu Frauenburg das bischöfliche Gut Rosenort mit der dazu gehörenden Fischerei im Frischen Haf.

D. d. Heilsberg. 1510. Dec. 5.

In nomine domini. Amen. Nos Lucas, dei gratia episcopus Varmiensis, significamus presentibus vniuersis, quod volentes succurrere inopie et egestati religiosorum fratrum hospitalis sancti Anthonii superioribus annis apud ecclesiam nostram Varmiensem per nos fundati, vt diuinus in eo cultus augeatur, ad honorem omnipotentis dei et beate Marie virginis, necnon sancti Anthonii abbatis bona ecclesie nostre Rosenort in agris, pratis, pascuis, siluis et aliis, sicut in suis terminis contenta sunt, predictis fratribus et hospitali consensu capituli nostri accedente contulimus et donauimus conferimusque et donamus in his scriptis futuris temporibus perpetuo possidenda, et vt in Mari Recenti, quod vulgo appellatur Hab, cum instrumentis piscatoriis, Alemanica lingua wathe, stocknetze et secke vocatis, pro suo et pauperum necessitate piscari possint intra terminos dictorum bonorum, liberam concedimus facultatem, reseruantes nobis et successoribus nostris iudicia maiora et minora in bonis prefatis, item vsum lignorum, si qua erunt, pro foco et aliis ad sustentationem predii nostri Cleynow, licebitque pecora nostra ex eodem predio ad pascua dictorum bonorum sine vlla fratrum contradictione agere, hoc prouiso, quod segetibus et pratis non inferatur damnum. Et vt hoc nostra donatio firma stabilitate perseueraret, duximus eam nostro et capituli nostri sigillis roborandum. Actum et datum in arce nostra Heilsberg, quinta die mensis Decembris, anno X mo supra MCCCCC.

Nach einer Abschrift im Liber privilegiorum novus im bischöflichen Archive zu Frauenburg, L. Nr. 3, fol. Nr. 49. - Rosenort liegt 3/4 Meilen von Frauenburg am Haf. Klenau ist ein Gut, welches an Rosenort grenzt.


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Nr. 4.

Der Bischof Fabian von Ermeland schenkt der Antonius=Präceptorei zu Frauenburg 12 Hufen in Heinrichsdorf und eine Frau schenkt derselben etwas in demselben Dorfe.

D. d. (1512-1519).

Litere Fabiani episcopi super donatione duodecim mansorum in Heynrichsdorff.

Instrumentum super donatione quadam in Heynrichsdorff per quandam mulierem factam.

Nach dem Verzeichniß der Urkunden der Präceptorei Frauenburg in der Urkunde vom 7. Sept. 1526. Die Urkunden selbst fehlen. Der Bischof Fabian regierte 1512-1523, die Präceptorei Frauenburg ward 1519 aufgegeben, also müssen diese Schenkungen 1512-1519 fallen.


Nr. 5.

Die Antoninsbrüder der Präceptorei zn Frauenburg geben das Hospital zum Heil. Geist daselbst an den Bischof Fabian von Ermeland zurück und entsagen dem Besitze.

D. d. Braunsberg. 1519. Aug. 8.

In nomine domini. Amen. Anno a natiuitate eiusdem millesimo quingentesimo decimo nono, indictione septima, die vero lune octaua mensis Augusti, pontificatus sanctissimi in Christo patris et domini nostri domini Leonis diuina prouidentia pape decimi anno eius septimo, coram reuerendo in Christo patre et domino domino Fabiano dei gratia episcopo Warmiensi et venerabilibus viris dominis Mauricio Ferber, custode, Baltasare Stockfisch et Tidemanno Gisze, canonicis ecclesie Warmiensis, ac in mei notarii publici testiumque infrascriptorum ad hoc vocatorum et rogatorum presencia personaliter constituti honorabiles domini Jheronimus Naker et Cristannus Kruger, fratres domus hospitalis Sancti Spiritus ordinis sancti Anthonii in Frauwenburg, ciuitatis Warmiensis, con-

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uentum dicte domus representantes, principales principaliter pro se ipsis, non vi, metu, dolo, fraude seu aliqua sinistra machinacione circumuenti auf seducti, prout dixerunt, sed sponte et ex certa sciencia et animo bene deliberato proposuerunt et dixerunt, quod bone memorie Petrus preceptor dicte domus nouissime defunctus eandem domum multis debitis grauatam reliquerit prouentusque et emolumenta, quibus fratres eiusdem domus vnacum pauperibus viuere consueuerunt, magnum decrementum paciuntur, ita ut iam amplius ipsi conuentuales, quorum nisi duo essent, ibidem sustentari pauperesque in eodem hospitali degentes alere et eis de necessariis prouidere ac alias ipsius domus et hospitalis iura et onera supportare et conseruare nequaquam possint, cupientes indemnitati dicti hospitalis consulere, humiliter rogauerunt eundem dominum episcopum ac venerabile capitulum Warmiensem, quatenus ipsi tanquam patroni eiusdem hospitalis dignarentur, ipsum hospitale cum suis possessionibus et attinenciis ad se recipere eique ac pauperibus in eo degentibus deinceps prouidere, offerentes se paratos ad cedendum et renunciandum possessioni et administracioni domus siue hospitalis vnacum omnibus attinenciis predictis, prout ipso facto omnibus melioribus modo, via, iure et forma, quibus efficacius potuerunt, in dictorum dominorum episcopi et capituli manibus cesserunt et renunctiarunt ac cedere et renunciare se dixerunt, exonerantes se de cura et conseruacione ipsius hospitalis ac omnium et singulorum bonorum eiusdem. De et super quibus omnibus et singulis prefati domini episcopus et canonici me notarium publicum infrascriptum requisierunt, quatenus sibi vnum vel plura publicum seu publica conficere instrumentum et instrumenta, tot quot fuerint necessaria et opportuna. Acta sunt hec in curia episcopali oppidi Braunszbergensis, Warmiensis diocesis, sub anno, indictione, die, mense, loco, pontificatu, quibus supra, presentibus ibidem honorabilibus dominis Johanne Branth et Hinrico Bornemann, dicte ecclesie Warmiensis perpetuis vicariis, testibus ad premissa vocatis pariterque rogatis.

(Sign. Not.) Et ego Clemens Leonardi, clericus Warmiensis diocesis, publicus sacra apostolica auctoritate notarius ac venerabilis capituli ecclesie Warmiensis scriba iuratus, quia dictis cessioni, renunctiacioni et exoneracioni omnibusque aliis et singulis, dum
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sic ut premittitur fierent et agerentur, vnacum prenominatis testibus presens interfui eaque sic fieri vidi et audiui et in notam sumsi, idcireo hoc presens publicum instrumentum manu mea propria scriptum exinde confeci, subscripsi, publicaui et in hanc publicam formam redegi signoque, nomine et cognomine meis solitis et consuetis signaui, in fidem et testimonium omnium et singulorum promissorum, rogatus et requisitus.

Nach dem Original auf Pergament im Archive des Domkapitels zu Frauenburg C. Nr. 24.


Nr. 6.

Der Antonins=Präecptor Johannes Wellendorf zu Tempzin bevollmächtigt die Vikare Gregorius Detlevi und Siegfried Bunth, die Güter der Präceptorei des Hospitals zum Heil. Geist in Frauenburg zu verkaufen.

D. d. Tempzin. 1526. Aug. 1.

In nomine domini. Amen. Anno a natiuitate eiusdem millesimo quingentesimo vicesimo sexto, indictione decima quarta, die vero prima mensis Augusti, pontificatus sanctissimi in Christo patris et domini nostri domini Clementis diuina prouidentia pape septimi anno tertio, in mei notarii publici testiumque infrascriptorum ad hec specialiter vocatorum et rogatorum presentia constitutus reuerendus et relegiosus pater dominus Johannes Wellendorp, domus sancti Anthonii in Temptzin, Swerinensis diocesis, ordinis sancti Augustini, preceptor, pro se et domo predicta, omnibus modo, via, iure, causa, forma melioribus, quibus melius et efficatius potuit et debuit, constituit, fecit et solenniter ordinauit suos viros legittimos et indubitatos procuratores negociorumque suorum infrascriptorum gestores, factores, actores religiosum et honorabilem viros dominos Gregorium Detleui et magistrum Syfridum Bunth, dicte domus Temptzin vicarios, presentes et onus procurationis in se sponte et libere suscipientes, dans illis et eorum cui-

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libet in solidum plenam et omnimodam auctoritatem et potestatem, hospitale suum suorumque fratrum in honorem dei omnipotentis et diui patris Anthonii apud ecclesiam Warmiensem fundatum ac eiusdem hospitahs domos et vtensilia et suppellectilem, agros, possessiones, libros, calices, clenodia aurea, argentea, bona mobilia et immobilia quecunque in dicta diocesi Warmiensi vbicunque locorum relicta et existentia ac alia quecunque debita ad eum ordinemque predictum quocunque iure spectantia et pertinentia a quibuscumque personis, ecclesiasticis seu secularibus, cuiuscunque status, conditionis, gradus, ordinis et preeminentie fuerint, eas vel ea detinentibus et occupantibus recuperandi, recipiendi, emouendi, ac ipsas domos et earum vtensilia bonaque mobilia, agros et pascua, hortos, nemora, prata, aquas et aquarum ductus, piscinas aut quocunque alio nomine vnquam censeri possent, aliisque quibuscunque personis tam ecclesiasticis, quam secularibus vendendi ac proprietatem et vsumfructum illorum bonorum iure perpetuo transferendi, alienandi, et postquam translata et alienata fuerint, pro eisdem bonis pecuniarum summas subleuandi, quitandi literasque quitatorias desuper dandi, transigendi, paciscendi, concordandi et pro premissis et eorum occasione quibuscunque ordinis predicti priuilegiis et indultis, concessis seu concedendis, in generali vel speciali renunctiandi aliaque omnia et singula in premissis et circa ea quomodolibet necessaria et oportuna faciendi, exercendi, vnum vel plures procuratores substituendi et reuocandi, cum clausulis ratihabitionis, releuationis aliisque necessariis et oportunis, in quorum omnium et singulorum fidem et euidens testimonium premissorum prelibatus dominus Johannes preceptor de totius conuentus domus sue consensu presens publicum constitutionis instrumentum sigilli sui appensione fecit communiri et per me notarium publicum infrascriptum subscribi. Datum Temptzin, dicte Swerinensis diocesis, anno, indictione, die, mense, pontificatu et aliis quibus supra, presentibus ibidem prouidis viris Clemente Schriuer, ciuitatis Lubicensis, et Alberto Wellendorp, Verdensis diocesis clericis, testibus ad premissa vocatis et requisitis.

(Sign. Not.) Et ego Johannes Sperlinsk, clericus Swerinensis diocesis, publicus sacra apostolica auctoritate notarius, quia preinserte procuratorum constitutioni, ratihabitioni, potestatis dationi omnibus-
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que aliis et singulis premissis, dum sic vt premittitur fierent et agerentur, vnacum prenominatis testibus presens interfui eaque omnia et singula sic fieri vidi et audiui, ideoque hoc presens publicum instrumentum manu mea propria conscriptum subscripsi, publicaui et in hanc publicam instrumenti formam redegi signoque et nomine meis solitis et consuetis vnacum prefati domini preceptoris constituentis sigilli appensione signaui et roboraui, in fidem et euidens testimonium omnium et singulorum premissorum, legittime rogatus et requisitus.

Nach dem Original auf Pergament im Archive des Domkapitels zu Frauenburg A. Nr. 24. Das Siegel hängt an einem Pergamentstreifen. Von der Umschrift ist nur deutlich:

S'. iohs welendo . . pcept . . . .

 


Nr. 7.

Das Domkapitel von Ermeland vergleicht sich mit den Bevollmächtigten der Antonius=Präceptorei Tempzin über die Güter der aufgehobenen Präceptorei Frauenburg dahin, daß die Präceptorei Tempzin alle derselben erweislich gehörenden beweglichen Güter zurückerhält, alle andern Güter aber dem Hospitale zum Heil. Geist in Frauenburg zurückgiebt.

D. d. Frauenburg. 1526. Sept. 7.

Actum apud ecclesiam Warmiensem, in loco capitulari, coram domino Georgio Scho e nenszehe, notario publico, anno domini M° CCCCC° XXVI, die Veneris VII a Septembris, presentibus domino Johanne Breiver et Georgio Mo e lner, vicariis eiusdem ecclesie, testibus requisitis, et est idem actus postea per procuratores Anthonitarum renouatus seu repetitus apud acta consistorii officialis Gdanensis, ac omnia infrascripta arrestata bona eisdem sunt restituta.

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Transactio venerabilis capituli Warmiensis et
Anthonitarum.

Venerabile capitulum Warmiense, ex vna, et procuratores reuerendi domini Joannis Wellendorp preceptoris ac fratrum conuentus domus diui Anthonii in Tempzcien, videlicet dominus Joannes Schulteti, archidyaconus et canonicus Warmiensis, et Gregorius Detleui et magister Sefridus, ex altera partibus, sponte confessi sunt, se omnes lites, controuersias et differencias super domo hospitalis Sancti Spiritus in Frawenburgk eiusque edificiis et bonis omnibus, mobilibus et immobilibus, per amicabilem compositionem inter se transegisse et ad finem concordasse. Cuius concordie, vt sequitur, facta est executio.

In primis dicti procuratores confessi sunt, se a venerabili capitulo percepisse omnia et singula clenodia, calices, monstrantias, vestes sacras, ornatus libros, suppellectilem, vasa vtensilia ac alias res et bona mobilia ad prefatum dominum preceptorem eiusque et ordinis conuentum pertinentia et apud ecclesiam Warmiensem quomodolibet existentia, de quibus ac omnibus in prefato hospitali per fratres sancti Anthonii quomodolibet relictis et repertis prefatum capitulum quitant et liberant, promittentes illa de iure vel facto viterius non petere.

Similiter venerabile capitulum sponte fatetur, se omnia clenodia, lectos et alia vtensilia ad predictum hospitale pertinentia et ad presens extantia a dictis fratribus percepisse, de quibus ac omnibus bonis mobilibus dicti ordinis fratribus in collatione ipsius hospitalis consignatis eosdem fratres et preceptorem etiam quitat cum simili promissione.

Dicti procuratores sponte et libere cedunt et renunctiant dicto hospitali et domui Anthonitarum in Frawenburgk ac collationi, fundationi et applicationi eius in fauorem dicti ordinis quomodolibet factis omnibusque agris, prediis, terris, villis, possessionibus et bonis immobilibus, etiam Roszenorth, eidem domui et ordini quomodolibet donatis et collatis, ac literis, inscriptionibus et priuilegiis super premissis a quocunque concessis ac confirmationibus etiam apostolice sedis seu generalis capituh dicti ordinis desuper obtentis et subsecutis, necnon omnibus domibus et edificiis in ipsis hospitali et villis extantibus, seu etiam de nouo extructis

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eorumque pretiis et meliorationibus, ita tamen quod ex censibus seu appretiatione ipsarum domorum et edificiorum debita ipsorum fratrum et ordinis iam liquidata, de quibus in charta per procuratores tradita fit mentio, vsque ad summam nonaginta marcharum leuis monete Pruthenicalis creditoribus soluantur.

Euacuarunt quoque procuratores predicti et demiserunt reuerendissimo domino episcopo et capitulo Warmiensi dictum hospitale ac omnes possessiones, agros, predia et bona predicta, consentientes expresse, vt omnia ad pristinos suos redeant possessores, cum omni iure, dominio et vsufructu, vtque possessionem illorum de nouo ingrediantur auf iam assecutam continuent, ac omne ius et actionem, quam et quod in predictis hospitali et bonis occasione vel fauore dicti ordinis habent seu habere possunt, in ipsos pristinos possessores perpetue transfundunt.

Credita quoque, si quae adhuc extare comperientur, ac bona mobilia non pretiosa, apud quoscunque deinceps reperibilia et ad ipsos fratres et ordinem pertinentia dicto hospitali in fauorem et vsum pauperum cum omni iure et actione cesserunt.

Promiserunt etiam dicti procuratores sub pena amissionis omnium clenodiorum et aliorum bonorum mobilium, eis vt premittitur redditorum et consignatorum, quod infra octo dies immediate sequentes omnes literas, iura, inscriptiones et priuilegia suprascriptum negotium ac hospitale et bona predicta concernentes, et presertim literas hic inferius designatas, ad manus venerabilis domini Alberti Bisschoff, canonici Warmiensis, aut eo absente domino Georgio Mo e lner, vicario Warnnensi, in manus tradent et consignabunt, cum renouatione cessionum, renunctiationum et quitationum, prout hic facte sunt, coram officiali Gdanensi apud acta illius consistorii facienda. Consentiuntque, vt interim clenodia et alia bona mobilia predicta cum eorum pretiis, si quae vendita fuerint, sub firmo arresto in dicti capituli permaneant potestate, que quidem bona arrestata, periculo et expensis ipsorum fratrum et preceptoris in Gdanum transuecta, expeditis premissis libere eis debent restitui, in quecunque voluerint loca transportanda.

Litterae in Gdano restituendae hae sunt.

Littere domini Luce episcopi et capituli Warmiensis super collatione hospitalis in Frauenburgk.

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Bulla confirmationis Apostolicae huiusmodi collationis.

Litere domini Luce super donatione Roszenorth.

Litere Fabiani episcopi super donatione duodecim mansorum in Heynrichsdorff.

Instrumentum super donatione quadam in Heynrichsdorff per quandam mulierem facta.

Si preterea alia iura apud dominum preceptorem vel fratres esse compertum fuerit, promiserunt dicti procuratores, ea simili modo ad manus venerabilis capituli integra transmittere.

Gleichzeitige Aufzeichnung in den Acta capitularia I., fol. 30-31. ad annum 1526 im Archive des Frauenburger Domkapitels.

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III.

E. E. Raths Weinkeller zu Wismar,

von

Dr. Crull zu Wismar.

W enn das edle alte Lübek nicht allein bezüglich des Privatrechtes für Wismar, Rostock, Stralsund u. s. w. Mutter gewesen ist, sondern seine öffentliche Einrichtung überhaupt diesen Städten zum Muster gedient hat und die Geschichte des Lübischen Rathskellers durch eine treffliche Arbeit 1 ) in größter Klarheit vorliegt, so erscheint es beinahe überflüssig, dem Wismarschen noch eine besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Da es aber lehrreich ist zu vergleichen, wie bei aller Aehnlichkeit im Großen und Ganzen die Institute und Verhältnisse der Metropole sich in den Tochterstädten modisicirten, und Einzelnes beigebracht werden kann, was zur Vervollständigung des Lübischen Bildes, wenn auch nur in untergeordneten Partien, dienen mag, so laden wir ein, auch dem Rathskeller zu Wismar ein Auge zuzuwenden.

In einem Verzeichnisse von Weinen, welche Lübische Bürger im Jahre 1289 in ihrer Stadt Keller lagern hatten, ist uns das älteste Zeugniß über diesen erhalten; der Art. 207 des Codex des Lübischen Rechtes von 1294 gestattet den Bürgern, in ihren eigenen Räumen Wein hinzulegen, und 1298 werden zuerst zwei Rathmannen als Weinherren oder Vorsteher des Rathskellers in Lübek genannt. Das Institut ist aber jedenfalls viel älter, als diese Nachrichten. Der angeführte Artikel des Lübischen Rechtes, wie wohl auch


1) Wehrmann, d. Lüb. Rathsweinkeller, in d. Zeitschr. d. V. f. Lüb. Gesch. II. S. 75.
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die ohne Zweifel uralte Strafbestimmung für Vorsate 1 ), welche dem Rathe ein Fuder Wein in Sonderheit zuspricht, scheinen auf eine langjährige Einrichtung zu deuten und es mag sogar für Wismar, wo wir zwischen 1300 und 1308 zuerst einem Weinherrn und einem Schenken, wenn auch nicht unter diesen ausdrückliche Bezeichnungen, so doch als solche deutlich erkennbar, begegnen 2 ), schon für die Mitte des dreizehnten Jahrhunderts ein Rathskeller als urkundlich gesichert angenommen werden können, da Heinrich der Pilger am 5. Januar 1266 eine zu Brot und Wein für die Kirchen zu Wismar, die Kirche auf Pöl, die Kirchen im Lande Ilow u. s. w. gemachte Stiftung der Verwaltung der Wismarschen Rathmannen unterstellte 3 ) und deren Keller, so weit die Nachrichten reichen, mit Gewißheit jene versorgte.

In den jetzigen Räumen unter dem Rathhause lagerte aber in jenen Tagen der Wein freilich nicht, denn einestheils soll damals das Rathhaus überhaupt an einer anderen Stelle, an der Ostseite des Marktes, gelegen haben und anderntheils stammt auch der gegenwärtige Keller aus dem Neubau, welcher in Folge des Brandes vom Winter 1350/1 vorgenommen werden mußte. Derselbe erstreckt sich von der noch jetzt erkennbaren, in den heutigen Flügel an der Westseite aufgenommenen Halle in der Breite des Mittelbaues bis zum östlichen Ende und wird von zwanzig schönen Kreuzgewölben überspannt, welche in zwei Reihen geordnet sind und bei einer Weite von 23 Fuß Hamb. mit Mittelpfeilern von 3 und 5 Fuß eine Höhe von 17 Fuß haben, während der alte Boden noch 3 Fuß tief von Schutt bedeckt sein soll. Ein Nebenkeller nach dem Hofe zu, der im späteren Mittelalter angelegt zu sein scheint und Anlaß zu der schon 1665 existirenden Sage von einem Gange nach dem Neuen Hause 4 ) gegeben haben wird, ist jetzt verschüttet. Drei Eingänge, in


1) S. Pauli ebd. I, 200.
2) Mekl. U. B. IV, Nr. 2645.
3) Ebd. II, Nr. 1059.
4) Das Neue Haus, hinter dem Rathhause Nr. 15, wurde Michaelis 1569, nachdem Verhandlungen seit 1563 Statt gefunden, im Einvernehmen mit der Papagoyen=Compagnie, den Kaufleuten, Brauern und Schiffern, von Jaspar Wilde in Lübek gekauft und zum Festlocal u. s. w. für die Bürger (im älteren Sinne) gebraucht. In dem schönen Keller dieses Hauses findet sich aber keine Spur eines Ganges und ein solcher ist auch aus dem Grunde schon unwahrscheinlich, wenn nicht unmöglich, weil Wein, welcher im Rathskeller feil war, weder im Privathause noch im Schenkhause verkauft werden durfte, und umgekehrt.
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Westen, Süden und Osten, führten in die südliche Reihe der Kellergewölbe hinab, die von allen Seiten so viel Licht und Luft empfingen, als hinlänglich war, um es den Gästen behaglich scheinen zu lassen, selbst eine Bemalung der Wände in Farben, von welcher vor Kurzem noch Spuren in einer Zechergruppe entdeckt wurden, und, wenigstens in den beiden letzten Jahrhunderten, das Wohnen des Schenken im Keller zu gestatten. Eine in der westlichen Mauer angebrachte Wendelstiege führte nach dem Berichte eines zuverlässigen Augenzeugen auf die Löverung. Als besondere Localitäten für die Gäste werden 1458 das "neue Gelag" und 1465 eine "Rose" genannt. Ein Inventarium von 1610 führt ein großes und ein kleines Sommergemach, eine große und eine kleine Rose auf und dazu vier Gelage, worunter Tische mit hochlehnigen Bänken beiderseits, zu einer Structur verbunden und im freien Räume aufgestellt, zu verstehen sein werden; ein Inventarium von 1616 nennt auch noch "des Frohnen Gelag". Das letzte Inventarium über den Keller in alter Einrichtung ist 1810 aufgenommen und lehrt, daß die beiden jüngst verflossenen Jahrhunderte denselben zu einer vollständigen Wohnung und Schenkwirthschaft gestaltet hatten, in welcher selbst die Kegelbahn nicht fehlte, während der Raum zum Lagern des Weines sehr unbedeutend geworden war. Der Keller hat durch diese Einbauten aber kaum gelitten; größer mag der Schaden gewesen sein, der aus dem Einsturze des Rathhausdaches im Jahre 1804 hervorging, der größte aber wurde ihm zugefügt, als man 1817/9 den gegenwärtigen "Prachtbau" errichtete und nicht allein der Weine wegen allen Zugang von Luft möglichst absperrte, so daß der Keller dumpf und feucht geworden ist, sondern auch die westliche Grundmauer des östlichen Flügels mitten durch die Gewölbe führte, wodurch die schöne Structur wohl für immer zerstört ist. Der Keller, von dem man aber zu anderweitigen Zwecken einen Theil abgenommen hat, dient seit dem gedachten Neubaue des Rathhauses einzig zum Lagern der Weine, und Trinkstube und Wohnung des Kellermeisters befinden sich, 1820 bezogen, im Erdgeschosse. In den vierziger Jahren bereits angeregt ist der Versuch von dem jetzigen thätigen Pächter gemacht worden, durch ein nach der Weise der Altvordern decorirtes Gemach der gegenwärtigen Generation den Aufenthalt im Keller wieder behaglich zu machen.

Dem Keller waren ehemals zwei Rathmannen als Vorsteher gesetzt, die bereits erwähnten Weinherren (domini vini, rectores celarii vini), als welche ausdrücklich 1341

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Wilken Witte und Hinrich Stettin zuerst mit Namen genannt werden. In Lübek war dies Amt eines der angesehensten; in Wismar scheint das aber weniger der Fall gewesen zu sein, da von den genannten beiden jener seit 1332, dieser erst seit 1341 sich unter den Rathmannen finden, und haben seit der zweiten Hälfte des siebenzehnten Jahrhunderts bis zuletzt die Wetteherren gleichzeitig immer das Weinamt verwaltet, eine Cumulation der Aemter, welche sich dadurch vernothwendigte, daß seit lange weniger Personen im Rathsstuhle sitzen, als sich nach Lübischem Rechte gebührt. Die vornehmste Obliegenheit der Weinherren bestand vordem in dem Beschaffen von Wein, was sie theils persönlich bewerkstelligt, theils durch ihren Untergebenen oder mittelst Briefe besorgt haben werden. War der Wein dann angelangt, so hatten sie ihn zu prüfen, ob er auch würdig sei, daß man ihn in den Keller bringe, zu welchem Behufe für jeden von beiden ein Stübchen 1 ) ausgehoben wurde. Diese Probe wurde früherhin anscheinend bald in der Wohnung des Schenken, bald im Keller vorgenommen und später, nach einem Zeugnisse von 1660, falls der Wein seewärts eingebracht wurde, in dem "new erbawten Gewölbe" am Wasser oder, kam er zu Wagen, auf dem freien Markte. Als Andreas Weltner 1702 den Keller übernahm, verbat er diese Einrichtung, von der man denn auch abstand und hinfort im Keller selbst die Probe auszuheben einwilligte, zu welcher die Pächter noch bis 1804 verpflichtet gewesen sind. Aber auch das "laufende Faß", den Wein im Keller zu überwachen, damit keine Verfälschungen durch Frankenwein oder überhaupt Landwein Statt fänden, lag den Weinherren ob, wozu sie jedoch in den letzten Zeiten den Diener der Weinaccise, den Weinschreiber, zu committiren pflegten, bis man im Jahre 1853 von aller Controle abgesehen hat, die ohnehin längst bloße Formel der Pachtcontracte geworden war. Das aber ist erst im vorigen Jahrhunderte, 1766, nöthig befunden, die Kellermeister zu mahnen, daß sie sich keiner ge=


1) Ein anscheinend noch dem 16. Jahrhunderte angehöriges Normalquartier enthält Wasser 1 3/4 Pfd. Civilgewicht oder 28 Unzen Mediziualgewicht. Es ist aber nach altem Maaße 1 Fuer = 6 Ohm, 1 Ohm (de ame) = 40 Stübchen (stoveken), 1 Stübchen = 2 Kannen, 1 Kanne = 2 Quartier, 1 Quartier, jetzt Stop, = 2 Plank (de planke). Eine officielle Aufzeichnung vom Jahre 1806 rechnet 1 Fuder = 24, 1 Stück = 14, 1 Bot = 9, 1 Oxhöft = 6, 1 Ohm = 4, 1 Eimer = 4/5, 1 Viertel = 1/5, 1 Stübchen = 1/10 Anker und 1 Anker = 20 Kannen.
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sundheitswidrigen, reichsgesetzlich verbotenen Mittel bedienen sollten, um die Weine aufzubessern, aber auch davon ist jetzt in den Contracten keine Rede mehr. Die Weinherren hatten weiter auch darauf zu sehen, daß hinreichender Vorrath im Keller sei und bei eintretendem Mangel ein Verbot des Verkaufs an den Gast zu veranlassen, wie ein solches z. B. Anfangs April 1574 bestand. Nicht minder unterlag ihrer Aufsicht die Richtigkeit der mit Regeln versehenen zinnernen Maaße und der sonstigen Gefäße und hatten sie darauf zu halten, daß Käufer nicht übersetzt würden. Ferner mußten sie Achtung geben, daß überall kein Wein in den Keller kam, den dort zu führen nicht gestattet war, und dabei zugegen sein, wenn die im siebenzehnten Jahrhunderte in Mode gekommenen Kräuterweine gemischt wurden. Außerdem lag den Weinherren die Aufsicht über den Weinhandel der Bürger ob, indem sie sowohl zu wachen hatten, daß diese keinen Wein führten, der dem Rathskeller allein zustand, als auch den von ihnen eingelegten Wein gleichfalls zu prüfen, zu welchem Ende der Kellermeister Proben abholen mußte 1 ). Wie lange diese Prüfung des Bürgerweins bestanden hat, läßt sich nicht angeben, doch ist im Jahre 1694 noch davon die Rede. Leicht hatte sich hieraus, sowie aus dem Umstande, daß seit Mitte des siebenzehnten Jahrhunderts Weinamt und Wette von denselben Rathsverwandten versehen wurden, auch eine gewisse richterliche Gewalt über Vergehen, die zum Keller in Beziehung standen, heraus bilden können, wie es in Lübek der Fall gewesen ist, doch sind Versuche dazu nicht von Erfolg begleitet worden. Das Gericht ist vielmehr, wie schon 1418, wo Peter Wosseke die Stadt bei Lebensftrafe verschwören mußte, der Wein im Keller getrunken und ohne zu bezahlen sich davon gemacht hatte, auch im ganzen siebenzehnten Jahrhunderte nach der eidlichen Verpflichtung des Kellermeisters und seiner Leute Schlägereien im Keller dem Gerichte zu melden, sowie endlich nach der Weinkeller=Ordnung vom 22. Juli 1732 die zuständige Behörde für dergleichen geblieben, während der Rath in Folge der Streitigkeiten mit dem Kellerpächter zu Anfang des vorigen Jahrhunderts in den folgenden Contracten für vorkommende Differenzen zwischen diesen und den Weinherren ausdrücklich sich als richterliche Behörde anerkennen ließ und


1) So nach der Instruction zur Acciseorduung von 1584 und den Pachtcontracten. Nach Art. 89 der Alten Bürgersprache lag dem Schenken die Probe ob.
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wegen Beeinträchtigungen des Kellers durch Bürger beim Gewette geklagt wurde. Uebrigens hat der Rath eigenthümlich genug laut der Bürgersprache von 1400 die Strafe für das Ausführen von Weingefäßen aus dem Keller sich vorbehalten. Endlich hatten die Weinherren die Kasse unter Händen und den Gewinn unter die Rathmannen zu vertheilen, welcher aus dem Verkaufe des Weines nach Abzug der Unkosten, später aus der Pacht und der in der Alten Bürgersprache Art. 89 zuerst erwähnten Accise der Bürger für die von ihnen eingelegten Weine, Branntweine und fremden Biere, wozu dann noch im siebenzehnten Jahrhunderte die Kesselabgabe der Brenner kam, resultirte. Jedenfalls wird an sie auch das Fuder Wein gezahlt sein, welches in älterer Zeit, wie oben erwähnt, dem Rathe für Vorsate zukam, und ein Statut von 1345 1 ) weist ihnen das "Weingeld" zu, eine von denen, welche Häuser, Buden u. s. w. von der Stadt heuerten, gezahlte kleine Abgabe; von beiden ist in späterer Zeit keine Rede weiter. Vielleicht kassirten sie auch die Brüche ein, welche innerhalb Rathes fielen, und gewiß die Strafgelder, welche das Gericht für Schlägereien im Keller wahrnahm und deren z. B. 1683/4 9 M., 10 M. und 24 M. zur Einnahme gebracht sind. Außerdem erhoben sie noch einige andere Gefälle der Rathmannen und wurden so die Verwalter des im Jahre 1681 gebildeten Rathsärars, der späteren Raths=Patrimonialkasse. Nach einem Statute von 1343 sollten dann jedes Mal in der letzten Woche vor Ostern die Weinherren von ihrem Amte abtreten 2 ), also auch Rechnung zulegen, und dies ist auch mit wenigen durch besondere Verhältnisse herbeigeführten Ausnahmen immerwährend so gehalten, ja bis auf den heutigen Tag begannen auch alle Pachtcontracte gleichfalls mit diesem Termine. Bei der Rechnungsaufnahme, mit welcher im sechszehnten Jahrhunderte eine kleine "Refection" 3 ) verbunden


1) Burmeister, Alt. d. Wism. Stadtr. S. 20. Vgl. Mekl U. B. Nr. 2090.
2) Anno domini MCCCXL tercio in festo Ascensionis eiusdem domini mei consules concorditer arbitrando statuerunt, quod consules, quibus vinorum officium committitur, debent annuatim in vltima septimana ante Pascha ipsum officium consulibus resignare. Rathswillkürebuch Fol. 4.
3) Menu 1571, März 23: Grüne Fische 12 S., ein grüner Lachs 3 S., Dorsch, Krebse, Brot und Butter 1 M., 3 Pfd. Confect 2 M. 4, 4 St. Wein 2 M. 8, Rothbier 1 M. 4. - 1573, Jan. 23: Ein Hase 8 S., Grapenbraten (gekochtes Rindfleisch) und Schweinefleisch 12 S., Brot und Butter 8 S., 3 Pfd. Confect 2 M. 8, 3 St. Most 2 M. 10, 1 St. Wein 12 S., Rothbier 1 M.
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war, an deren Stelle im siebenzehnten eine Geldvergütung trat, waren zwei Bürgermeister und die beiden Kämmerherren außer den Weinherren zugegen, die Gegenwart des Schenken bei der Theilung aber war ausdrücklich verboten 1 ). Jetzt giebt es keine Weinherren mehr; vor etwas mehr als vierzig Jahren sind die letzten ernannt und ein "Senator" versieht gegenwärtig die einzige Obliegenheit, die ihnen geblieben war, die Verwaltung der Rathsbesoldungskasse.

Unter der Aufsicht der Weinherren verwaltete den Keller der Schenke, caupo, winman, wintepper, Weinschenk, Kellermeister. Dieser hatte den Wein einzulegen, ihn zu pflegen, zu verzapfen und Buch darüber zu führen, für die sonstigen Bedürfnisse des Kellers an Kohlen, Licht, Maaßen und Gläsern zu sorgen, das Inventarium sowie das Heizen und Reinigen zu überwachen und war der Vorgesetzte des Kohlgreven, dem letztere Geschäfte oblagen, und der Jungen oder Gesellen oder Diener, welche bis Mitte vorigen Jahrhunderts gleich ihm in Eid und Pflicht des Rathes standen. Endlich gebrauchte man ihn auch zum Einkaufe der Weine für den Keller und wenigstens in älterer Zeit, wie es scheint, zum Prüfen des Bürgerweins. Sein fester Lohn betrug 1480: 30 M., um 1500: 40 M. und 1565 erhielt er 50 M. und außerdem seine Frau zur "Kirchmesse" noch 2 M. Dazu kamen aber dann noch gewisse Gefälle, welche nicht bloß ein 1479-1483 wiederholt eingetragener Posten von 1 M. 8 für Wasser, Salz und Zwiebeln andeutet, sondern auch der Ausdruck "alte Gewohnheit" in dem um 1500 abgefaßten Schenkeneide 2 ) bezeichnet. Ob der Schenke eine Dienstwohnung hatte, ist nicht nachzuweisen, doch steht es nach der Analogie anderer städtischer Dienste zu vermuthen und könnte wohl das sogenannte Emische oder Eimbeker Haus, am Markte Nr. 16, dazu gedient haben, von dem aus man ziemlich alle drei Eingänge des Kellers hat übersehen können. Keinenfalls schlief er mit den Jungen, welche er bei sich hatte, im Keller 3 ), der vielmehr Nachts von Hunden bewacht worden zu sein scheint, da in den Rechnungen von 1564/70 wiederholt Ausgaben "für Hundebrot dem Bäcker" angesetzt sind.

Schließlich muß aber die eigene Bewirthschaftung des Kellers mittelst des Schenken dem Rathe nicht gewinn=


1) (1467) Caupo non debeat interesse, quando camerarii et domini vinorum diuidant lucrum ex cellario venientem. Weinregister ad ann. S. 87.
2) S. Beilage VI.
3) Vgl. Beilage III.
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bringend genug oder sonst inconvenient erschienen sein, kurz er beschloß am Ende des sechszehnten Jahrhunderts den Keller zu verpachten. Die Schenken mögen in alter Zeit Stadtkinder gewesen sein; nach Gottfried, 1300/8, begegnen wir außer dem zweifelhaften Berteheile, 1328/34, ferner Henneke Kock, 1349/50, und Johann Kalsow, 1355, als solchen. Aus den beiden folgenden Jahrhunderten sind dann als Schenken Johann v. d. Tatelen 1464/5, Caspar 1469/79, Claus Bischof 1479/83, dessen Nachfolger Johann, Sivert Brüsseler 1506, Hinrick Wicherdes 1519, Hans Greve 1560/74, zuletzt Konrad Simbson bekannt, welche Namen theilweise auf Rheinische Abstammung zu deuten scheinen, wie denn Claus Bischof in der That von Bingen gebürtig war 1 ). Der Rath wird eben geglaubt haben, daß die Rheinländer ihr heimathliches Product am Besten zu handhaben verständen, und so mag er auch um so eher auf eine Verpachtung des Kellers eingegangen sein, als er mit zwei Rheinländern, Heinrich Slebusch, Vater und Sohn, Rathsverwandten und Bürger zu Köln, abschließen konnte. Diese pachteten den Keller, den sie, wie ihre Nachfolger, durch einen Bevollmächtigten verwalten ließen, von Ostern 1593 ab auf zwei Jahre und weiter bis Ostern 1599 für 600 M. Da aber der Rathmann in dieser Zeit starb und der Sohn zu Hause genug zu thun haben mochte, so übernahm dessen Schwager, Herman Möller, den Keller von 1599 ab auf vier Jahre gegen eine Pacht von 500 M. Ihm folgte sein früherer Diener Dietrich Dornkamp von Vechte laut Contract vom 19. März 1602, nebenbei bemerkt, einem Unglückstage für die Stadt, da dieser rohe Geselle durch einen in Thätlichkeiten ausartenden Streit mit seiner Schwiegermutter, Ehefrau des Rathmanns Marten Schepel und Schwester des Bürgermeisters Adam von Restorf, zu langwierigen und kostspieligen Streitigkeiten mit dem Landesherrn Anlaß gab, welche erst 1619 ihr Ende fanden. Im Jahre 1610 wurde mit Dietrich Wulfrath von Lübek auf acht Jahre ein Contract geschlossen, in den 1615, August 4, sein Diener Jakob Krakamp eintrat. Dieser scheint aber schlecht gewirthschaftet zu haben, da er in kurzer Frist Wulfrath 3000 M. schuldig wurde, starb bald und erhielt als Nachfolger Hinrich Schepel, welcher den Keller, nachdem mit


1) Unsere Darstellung gründet sich zu einem guten Theile auf die von ihm nachgelassenen Scripturen und wir erfüllen daher auch einen Act der Dankbarkeit, wenn wir in Beil. III. sein Nachlaßinventarium und in Beil. IV. die Kosten seiner Bestattung mittheilen.
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Wulfrath weiter contrahirt war, von 1616 bis 1624, Juli 10 verwaltete. An seine Stelle trat nach Verhandlungen mit Wulfrath Marx Tanke, Hans' Sohn, und dieser pachtete zusammen mit Jakob Gammelkern, einem Sohne des Raths= verwandten Jürgen Gammelkern, 1628 oder 1629 den Keller in der Weise, daß jener den "rechten Hauptkeller" gegen eine Pacht von 300 M., dieser "das vorderste Theil oder den kleinen Keller nach dem Markte wärts" um 200 M. erhielt, jedoch mit der Bedingung, letzteren auf eigene Kosten zu Wohnung und Nutzung einzurichten. Gammelkern scheint bald verstorben zu sein und Tanke pachtete 1631 den ganzen Keller für 700 M. weiter. Im Jahre 1637 wurde dieser Contract erneuert und 1643 mit Gödert Rotterdam von Lübek abgeschlossen, der Tanken Wittwe heirathete. Während seiner Zeit, etwa seit 1657, begann Johann Tanke, sein Stiefsohn, der inzwischen zu seinen Jahren gekommen war, eine Reihe von Manövern, durch welche er den Rath bewegen wollte, den Keller ihm zu übertragen, doch trat nach Rotterdams Tode zunächst Chrn. Jak. Brun in den 1660 abgeschlossenen Contract, welcher 1664 mit ihm auf drei Jahre zu 800 M. erneuert wurde. Dieser resignirte aber bald und da endlich gelang es 1665 Johann Tanke, daß man ihn gegen eine Pacht von 1000 M. annehmen wollte, als er vor Vollziehung des Contractes starb, welcher dann an seine Wittwe und Joh. Ulr. Dörckes kam, der sich aber bereits im October 1666von seiner Gesellschafterin trennte und dieser den Keller allein überließ. Bei ihr und ihrem Sohne blieb derselbe bis 1685, wo er letzterem gekündigt wurde, weil man fand, daß er "dem Keller nicht woll vorstehe und in Acht nehme". Der junge Tanke acceptirte die Kündigung und der Rath entschloß sich nun, den Keller wiederum selbst zu bewirthschaften, indem die specielle Administration in die Hände des Bürgermeisters Joachim Lehmann gelegt wurde; doch übernahm dieser bereits 1688 den Keller wieder auf eigene Rechnung für die alte Pacht von 1000 M., und zwar zu seinem großen Schaden, wie wenigstens seine Erben behaupteten. Nach seinem am 20. März 1693 erfolgten Hinscheiden schloß man mit Joh. Paul Pauly ab, der die ersten zwei Jahre 800 M., die beiden folgenden 900 M. und die drei letzten Jahre 1000 M. geben sollte, aber schon 1694 an Joh. Dan. Wolf abtrat. Unter diesem kam der Keller aber ganz herunter, so daß der Rath ihm bei Ablauf seiner Pachtzeit kündigte - man wurde ihn jedoch erst 1702 und zwar durch einen Proceß los - und dem

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Wirthe im Neuen Hause, Andreas Weltner, den Keller für eine Pacht von 550 M. übergab. Im Jahre 1708 contrahirte man mit diesem weiter, war aber genöthigt sich auch seiner vor Ablauf der Pachtzeit mittelst Prozesses zu entledigen. Nach Weltners Abzuge 1712 pachtete Ludwig Roussel den Keller auf drei Jahre für 300 M., 1715 Heinr. Dan. Kossel bis 1721 für 400 M., doch schon 1716 mußte man von Neuem mit Christian Holsten und Andreas Hein abschließen, die den Keller bis 1723 inne hatten und die ersten Jahre 375, die letzten 400 M. zahlten. Andreas Hein pachtete dann weiter auf acht Jahre in derselben Weise und auf's Neue dessen Wittwe, geb. Holsten, bis 1739 für 400 M. Diese wohnte aber nicht aus und es folgten ihr, nachdem Joh. Georg Stöber den Keller kurze Zeit gehabt, 1738 Joh. Ernst Stöver und Joach. Hinr. Thomas, die 420 M. geben sollten. In diesen Contract trat 1742 Jakob Volkmann, welcher für dieselbe Summe 1740 den Keller weiter pachtete. Als nach seinem Tode die Wittwe den Gerichtssecretär Lüderwald wieder heirathete, wünschte sie vom Keller los zu kommen, nachdem sie denselben seit 1748 allein inne gehabt, doch ergab ein Meistgebots=Termin kein annehmliches Resultat. Unter der Hand trat sie dann mit Bewilligung des Rathes den Contract an Joh. Mich. Stein ab, der 1761 von Neuem pachtete. Auf sein Anhalten nahm der Rath jedoch 1766 den Keller wieder zurück und verpachtete ihn dann wieder bis 1775 an Joh. Pet. Eman. Detgens von Wismar für 250 Th., neben denen derselbe aber von allen sonstigen Abgiften, auf welche wir unten weiter zurückkommen werden, befreit wurde. Bei der Nahrungslosigkeit der durch zwei Belagerungen und zuletzt durch die Kriegscontributionen der Preußen furchtbar mitgenommenen Bürgerschaft hörte inzwischen beinahe aller Verkehr im Keller auf und Detgens machte bereits im April 1774 die Anzeige, daß er für denselben fürderhin die bisherige Pacht nicht geben könne. Seine Vorschläge schienen dem Rathe nicht annehmlich; man setzte einen Licitationstermin an, mußte aber, da niemand erschien, nunmehr Detgens wieder annehmen, der den Keller weiter auf zehn Jahre behalten sollte und zwar mit Nachlaß von 50 Th. und von noch 20 Th. an der bisherigen Pacht. Noch weiter mußte letztere 1784 herunter gesetzt werden, wo Jak. Chrn. Ungnade den Keller übernahm und dafür 120 Th. altes Gold, 16 Th. Cour. und 24 Th. N2/3 zu zahlen sich verpflichtete. Im Jahre 1793 ist der Contract mit ihm erneuert worden bis 1801. Nach seinem Abzuge sah man sich

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vergebens nach Pachtliebhabern um und war daher genötihgt, wie schon hundert Jahre früher zeitweise geschehen ist, den Keller zuzuschließen, fand es aber im Mai des folgenden Jahres räthlich denselben einem Unteroffizier ohne Entgelt zur Wohnung auf monatliche Kündigung einzuthun. Das nächste Jahr stellte sich dann wieder ein Pachtliebhaber ein in Gerh. Joh. Glüer von Ratzeburg, welcher den Keller 1806 für eine Pacht von 100 Th. Gold und 16 Th. Pom. Cour. übernahm. Glüer starb jedoch schon im nächsten Jahre in gänzlich zerrütteten Verhältnissen und der Keller mußte von Neuem zugemacht werden, bis C. H. Jacobs von hier denselben 1809 auf zwanzig Jahre für die von seinem Vorgänger zugesagte Summe pachtete. Von 1811 ab, wo er den Keller als unbewohnbar verlassen und in sein deshalb erkauftes Haus, Lübsche Str. Nr. 9, ziehen mußte, gab er nur 80 Th. Gold und 20 Th. Pom. Cour., da er die oberen Räume seines Hauses an den Rath überließ, welcher seit dem Einsturze des Rathhauses bis dahin zu seinen Versammlungen u. s. w. das Neue Haus in Miethe gehabt hatte. Jacobs, der bei seinen Zeitgenossen im besten Rufe stand, starb 1819. Im Herbste desselben Jahres war der jetzige Rathskeller in bewohnbarem Zustande, die Wittwe überließ denselben jedoch ihrem Schwager Ernst Jacobs, welcher bis 1829 jährlich 210 Th. Pacht zahlte. Im Jahre 1827 wurde mit diesem ein neuer Contract auf 25 Jahre für 334 Th. N2/3 abgeschlossen und 1853 weiter mit Friedrich Rathsack von hier bis 1879 für 626 Th. M. C. Nach Rathsacks Tode ist der Keller an Theodor Bötger von Hamburg übergegangen.

Die in Vorstehendem angegebenen Pachtsummen, die übrigens nach dem heutigen Geldwerthe natürlich nicht zu schätzen sind, repräsentiren aber nur von 1806 ab die wahren Leistungen der Kellermeister, denn diese hatten vordem einerseits noch sonstige Abgiften zu leisten und genossen dafür andererseits auch wieder Erleichterungen. Schon zu der Zeit, als der Rath den Keller noch selbst in Verwaltung hatte, bezogen die dabei speciell betheiligten Rathsmitglieder besondere Emolumente, wie daraus hervorgeht, daß vom 3. August 1482 ab der damalige Schenke bei jedem neu eingelegten Fasse für die Bürgermeister 2 und für die Weinherren 1 Stübchen notirt hat und daß auch bei den Berechnungen der Weinkäufe von 1564 bis 1571 regelmäßig - für die Bürgermeister freilich Nichts - "der Weinherren Gerechtigkeit" in Ansatz gebracht ist, welche aber damals schon in

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Gelde, dessen Betrag sich nach dem Verkaufspreise regulirte, entrichtet wurde, sowie daraus, daß zu derselben Zeit die Bürgermeister (nämlich zwei derselben), die beiden Kammerherren und der Stadtschreiber jährlich je 2 Stübchen und zwar ebenfalls in Gelde erhielten. Diese früher vom Keller getragenen Leistungen wurden dann bei der Verpachtung dem Pensionarius aufgelegt, theilweise allerdings nicht ausdrücklich ausgesprochen, theilweise aber auch noch vermehrt. Nach den Pachtcontracten von 1593 flgd. sollten die Pächter von jedem neu angebrachten Fasse den Weinherren und dem Stadtschreiber je 1 Stübchen geben, seit 1602 bedangen auch die Bürgermeister sich diese Hebung aus, welche denn seit 1664 der Syndicus gleichfalls genoß. Weiter wurde 1593 flgd. ausgemacht, daß der Pächter alle vier Festzeiten, d. h. jedes Quartal, jedem der vier Bürgermeister 1 Stübchen senden solle, welches seit 1604 auch die Weinherren und seit 1631 der Syndicus ebenfalls erhielten. Seit 1628 erscheinen verschiedene neue Abgaben; damals und in den folgenden Contracten machte man für die Bürgermeister, den Syndicus, die Weinherren und den Stadtsecretär auf Ostern - später wurde die Zeit freigegeben - eine "Collation oder Gesterey" aus, ein Andenken an die früher bei Gelegenheit der Rechnungsaufnahmen abgehaltenen, oder dafür jeder Person noch 2 Stübchen, 1 Johannis und 1 auf Martini, oder später Michaelis, ferner jährlich einen guten Holländischen Käse und zwei gute steinerne Krüge, sowie endlich denselben mit Ausnahme des Syndicus auf S. Pantaleon (Juli 28) noch 1 Stübchen, welches 1599 als "alter Gebrauch" bezeichnet wurde, für dessen Alter wir aber so wenig ein Zeugniß ablegen, als wir seine Entstehung erklären können. Uebrigens hat man seit 1637 diese Abgift dem Pächter nicht weiter zugemuthet. Alle jene verschiedenen Leistungen wurden dann 1665 dem Wunsche des damaligen Pächters gemäß auf 12 Stübchen für jede der obgenannten Personen und 6 M. Krug= und Käsegeld festgesetzt, was, das Stübchen zu 2 Th. gerechnet, eine Summe von 208 Th. ausmacht. Diese ist also durchschnittlich den späteren Pachtsummen bis 1766 zuzurechnen, von wo ab sämmtliche Leistungen der Pächter in Eine zusammengefaßt wurden. Da nun aber die Abgiften, sammt der Miethe an die Kämmerei von 50 Th., seit 1766 24 Th., als Verwaltungskosten betrachtet wurden, so verminderte sich der Antheil der beim Keller nicht speciell interessirenden Rathsverwandten immer mehr, bis dieselben endlich gar nichts mehr davon einzukommen hatten; daß

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gleichzeitig auch die Einkünfte der Bürgermeister, des Syndicus u. s. w. allmälig immer geringer wurden, liegt auf der Hand.

Eine Erleichterung für die Pächter des Kellers war es dagegen, wenn sie so wenig, wie früher der Rath selbst, vom Rheinweine und den heißen Weinen sowie von Rheinischem Branntweine Accise zu zahlen hatten. Als aber dann seit dem Ausgange des siebenzehnten Jahrhunderts auch andere Weine im Rathskeller zu führen gestattet wurde, mußten sie gleich den Bürgern davon geben, wie nicht minder vom Branntweine, wenn sie an Krämer ganze oder halbe Oxhöfte verkauften. Von fremden Bieren hatten sie 150, später 130 Tonnen frei, ein Uebriges unterlag aber der Accise. Zuletzt zahlten sie eine Abschlagssumme, bis 1806 die Freiheit der Pächter gänzlich aufhörte. Auch mit Einquartirung und Contributionen, welche seit dem dreißigjährigen Kriege der Wismarschen Bürgerschaft das Mark aussogen, sind die Kellermeister verschont worden, wofür sie eine Recognition von 15 Th. zahlten. Die Contributionsfreiheit hat bis 1806 bestanden, die Exemtion von der Einquartirungslast bis 1853, wo zugleich für die Pächter die Verbindlichkeit ausgesprochen wurde, das Bürgerrecht zu gewinnen.

E. E. Raths Weinkeller war, wie schon verschiedentlich angedeutet, ursprünglich keine Weinhandlung nach heutiger Weise, in welcher alle Arten feil sind, die zwischen dem 40° S. B. und dem 50° N. B. gedeihen, sondern man schenkte dort in älterer Zeit nur edle Weine, Rheinwein nämlich und Südweine. Von diesen führte man Ende des fünfzehnten Jahrhunderts in Sonderheit den Malvasier (malmesye), sowie in geringer Menge den "Romeyn" oder "Rumanye", der mit Malvasier immer zusammen genannt wird und nicht etwa für jenen trefflichen Burgunder zu halten ist, welchen wir unter dem Namen Romanée kennen, vielmehr ohne Zweifel eben ein süßer Wein des Südens war. Endlich hatte man noch, aber gleichfalls in geringer Menge, den "Bastert" oder "Bastart", einen süßen Spanischen Wein, welcher vielleicht besonders zum Auffüllen anderer, und, wie aus einem anscheinend zu Lübek geführten Manual des öfter genannten Claus Bischof hervorgeht, zur Verschönerung der Land= und Franz=Weine diente. Im Lübischen Rathskeller hatte der Käufer von Rheinwein frei unter drei Fässern zu wählen, aber so großartige Verhältnisse bestanden in Wismar nicht und es wurde vielmehr den Pächtern zur Pflicht gemacht, dem Armen wie dem Reichen aus demselben Fasse zu

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zapfen; erst 1747 ist von besonderen Sorten die Rede. Auf gute Qualität ist aber immer gehalten worden und daher auch gleich im ersten Pachtcontracte dem Kellermeister strenge zur Pflicht gemacht, für "gute excellente" Rheinweine zu sorgen, auch, wie schon früher durch Hansebeschluß von 1417 und in Wismar speciell durch den alten Schenkeneid, 1602 bei 10 Th., 1628 bei 20 Th., 1665 bei 100 Th. und seit dem vorigen Jahrhunderte bei willkürlicher Strafe, so oft es vorkommen würde, das Auffüllen mit anderem Weine, als Rheinischem, untersagt, wozu mehr noch, als Franzwein 1 ), der Frankenwein mißbraucht wurde, welchen letzteren zu führen deswegen sicher bis 1775 den Pächtern durchaus verboten war, während die Weinherren noch im letzten Säculum den Moselwein für den Ratskeller ausschließlich in Anspruch nahmen. Solche Sorgfalt war auch von Erfolg begleitet und der Rath konnte bis zum Ende des siebenzehnten Jahrhunderts die Pächter verpflichten, den "guten Ruhmb" und das "vorige Lob" beim Keller zu erhalten, wenn allerdings auch schon um die Mitte jener Periode Klagen gehört wurden. Allmälig aber, etwa seit der Dänischen Belagerung im Jahre 1675, gerieth dann, theils wohl durch die Schlaffheit der Aufsicht, theils auch durch Nachlässigkeit und Habsucht der Pächter, welche bei den kurzen Pachtperioden schnell zu verdienen trachteten, theils endlich durch die Mode, die sich den Rhein= und Süd=Weinen abwendete, sowie den verminderten Consum in der verarmten Stadt, der Keller so in Verfall, daß dort von jenen Weinen wenig mehr die Rede war und der Franzwein an ihre Stelle trat. Uebrigens schätzte man in älterer Zeit den jungen Wein, den Most höher; Werner Hahn von Tempzin bittet 1563 den Rath, ihm ein Ohm des besten Weins zu verkaufen, der "wolschmeckendt vndt nicht zu alt" sei, und, wenn der Lübische Martensmann Rheinwein nach Schwerin zu Hofe brachte, so nahm man denselben, falls es kein Most war, nur mit Protest. Man hat sich aber, wenn man alten Rheinwein hatte, bei dem sich bekanntlich der Duft an der Säure entwickelt, dadurch geholfen, daß man mit Südwein "durchnähte", eine Aushülfe, die jetzt nicht mehr nöthig ist, da der Weinhändler der fortgeschrittenen Jetztzeit auch dem jungen Rheinweine einen Duft zu verleihen versteht, von dem unsere armen Vorfahren keine Ahnung hatten. Eben so wenig wie beim


1) Ik, fagt J. Lauremberg II, 789, dorve wedden um ein stofken Rinschen win, Van dem, dar noch nicht is de Franzman to gestegen.
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Rheinweine unterschied man beim Malvasier verschiedene Sorten 1 ). In der zweiten Hälfte des sechszehnten Jahrhunderts hatte man außer ihm und Bastert noch Muscatel im Keller und "Refall", den man sehr gewagt für Wein aus dem Rheinthale in Graubünden erklärt hat 2 ) im siebenzehnten wurden besonders Pedro Ximenes, Sect und Alicante von Südweinen beliebt, zu denen im folgenden noch der "Spanische" und der "Portugies=Wein" (Xeres und Portwein?) traten.

Französische und Landweine wurden, wie bereits angedeutet, früher im Rathskeller gar nicht zugelassen und noch 1687, März 19, decretirte Senatus, es sei "ungebührlich" Rheinwein und Franzwein aus einem und demselben Keller zu verzapfen, doch schon im Jahre darauf gestattete man dem Bürgermeister Lehmann, wie auch 1693 dessen Nachfolger, wenigstens rothe Französische Weine zu führen, zu welchem Ende man sich die Licentfreiheit für eine Ladung auswirkte. Dem dann folgenden Pächter Weltner, der im Neuen Hause Land= und Franz=Wein schenkte, waren letztere aber wieder im Keller verboten, bis Ludwig Roussel 1712 die ausdrückliche Erlaubniß erhielt, Frontignan und Picardan, Calvisson und Haut=Preignac, Pontac, sowie Champagner und Burgunder zu schenken, welche auch seinen Nachfolgern zu Theil geworden ist; Accise wurde für diesen Wein aber gezahlt. Nachdem dann 1775 das Verbot des Frankenweins für den Keller nicht weiter aufrecht gehalten wurde, ist in demselben nur noch der ordinäre Kornbranntwein zu zapfen untersagt.

Bis in das sechszehnte Jahrhundert hinein wird keine andere Bezugsquelle für den Wismarschen Keller genannt als Lübek, obschon es nicht unwahrscheinlich ist, daß man vordem, wenn auch nicht regelmäßig, so doch gelegentlich in Brügge und La Rochelle Südweine und Franzweine eingekauft hat. Auf Lübek deutet schon eine Schuldverschreibung der Weinherren vom Jahre 1341 für Hermen Greverade, die gewiß von einer Weinlieferung herrührt, und auch nach dem alten schenkeneide erscheint der Einkauf auf demselben Platze als das Gewöhnliche; aus der Zeit von 1479 bis 1483 sind sogar noch alle diejenigen bekannt - eine ansehnliche Reihe -,


1) Der Preiscourant des mit vollem Rechte berühmten Hauses G. C. Lorenz Meyer in Hamburg führt von diesem lange nicht genug bekannten Weine drei Sorten auf: Madeira=M., Alicante=M. und M. de Sitges.
2) Rivesaltes? Valls?
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welche Wein von dort lieferten, und selbst Briefe mehrfach erhalten, welche sich auf diese Geschäfte beziehen 1 ).

Dieser von Lübek bezogene Wein wurde damals auf der Achse in Stücken oder Fässern von 3 Ohm 31 Stübchen bis 7 Ohm 31 Stübchen für eine Fracht von 2 M. 4 bis 4 M. 4, selten in Zulasten von 3 Ohm 3 Stübchen bis 4 Ohm 9 Stübchen oder in einzelnen Ohmen herübergebracht. Die Bot Malvasier von durchschnittlich 2 Ohm 36 Stübchen (2 O. 28 St. - 3 O. 35 St.) kostete an Fracht 1 M. 4 bis 2 M. 8. Romeyn wurde gleichfalls botweise und Bastert in einzelnen Ohmen bezogen. Hat der Schenke den Wein in Person eingekauft, so berechnet er noch 6 S. für Fuhrkosten und 1 M. 2 oder auch nur 1 M. an Zehrung. Stehende Unkosten bilden 8 oder 9 S., ein Mal auch 10 S. beim Rheinweine und 7 S. beim Malvasier für den Weinschröter, sowie 1 S. 4 bis 2 S. für die "Wächter". In der Mitte des sechszehnten Jahrhunderts hat man aber den Lübischen Markt verlassen und unmittelbar von Rheinländern, auch wohl Holländern, die den Wein zu Wasser anbrachten, gekauft, was ohne Zweifel schließlich auch mit den Anlaß zur Verpachtung an solche gab. Konrad Simbson, der letzte Schenke, kaufte schon persönlich am Rheine ein und die Pächter reisten bis in den Rheingau hinauf. So versorgte sich Herman Möller 1599 in Worms und Umgegend und Herman Dornkamp im Frühlinge 1608 im Rheingaue, 1628 erhielt die Stadt ein Fürschreiben vom Kaiser an Mainz, Trier, Köln und die Infantin, daß sie den Wein der Wismarschen möchten frei passiren lassen, und Jakob Gammelkern reiste 1630 zum Einkaufe nach Amsterdam. Wenn dann später der Bürgermeister Lehmann in Hamburg seinen Bedarf genommen hat, angeblich aus Vorsicht, da man direct bezogene Weine, wenn sie verdorben, nicht wohl zurückgeben könne, so ist dies eine Ausnahme gewesen und sein Nachfolger ließ 1695 wieder 25 Stück Wein im Rheingaue einkaufen. Dieser an Ort und Stelle erstandene Wein ging entweder den Rhein hinunter über Holland oder auf der Achse nach Münden und von da die Weser hinab und dann weiter durch den Sund; während des Krieges mit Christian IV. von Dänemark sind die Rheinweine aber ganz zu Lande anher gebracht. Hin und wieder bis in das vorige Jahrhundert hinein kamen auch Rheinische Kärrner, die ein=


1) Wir theilen zwei derselben als Proben alten Geschäftsstiles in Beil. II. und V. mit.
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zelne Ohme geladen hatten und verkauften. Die Südweine kaufte man seit dem sechszehnten Jahrhunderte meist in Hamburg.

Ueber die Preise der Weine wissen wir wenig, aber mehr noch über die Einkaufspreise als über die Preise im Ausschanke. Die ersteren anlangend, so galt in Lübek

Einkaufspreise

Die in der zweiten Hälfte des sechszehnten Säculum [Tabelle]

von den Kölnern u. s. w. gekauften Weine kosteten zur Stelle

Einkaufspreise

Ferner

Einkaufspreise

Im Jahre 1685 forderte man in Hamburg für das Ohm Rheinwein 20 bis 28 Th.

Die Südweine anlangend, kostete Malvasier in Lübek

Einkaufspreise

und 1508 in Hamburg 13 S. Romyn galt 1481 in Lübek 4 S. 6 und Bastert 7 bis 8 S. Muscatel wurde 1568 in Hamburg mit 18 S. bezahlt, 1742 in Lübek das Oxhöft mit 96 M. und in demselben Jahre der Canarien=Sect in Hamburg das Anker mit 8 Th. 8 ggr.

In Betreff des Preises in Wismar können wir für das fünfzehnte Jahrhundert nur beibringen, daß man dort 1469 das Stübchen Rheinwein mit 6 S. 8 bezahlen mußte. Im Jahre 1515 galt dasselbe 6 S. und der Malvasier

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8 S. (der Scheffel Weizen beiläufig bemerkt 4 S.), aber der Rheinwein stieg von 8 S. im Jahre 1464 auf 10 S. im Jahre 1570; Bastert wurde 1567 für 16 S., Malvasier und Refall für 1 M. 4 und 1568 Muscatel für 1 M. 8 verkauft. Mit der reißend zunehmenden Verschlechterung des Geldes hoben sich dann die Preise bedeutend; 1631 flgd. galt Rheinwein schon 3 M. im Keller und ebensoviel Pedro Ximenes, während man für Malvasier und Alicante 3 M. 8 bezahlte. In dem Contracte von 1693 sind als Preise für Rheinwein 3 M. 8, für Xeres=Sect 3 M., für Canarien=Sect 3 M. 8 und ebensoviel für Bastert, ferner für "Spanischen Wein" 3 M. und für Alicante und Malvasier 4 M. bis auf Weiteres festgesetzt, doch stand man schon im Jahre darauf von dieser und sonstiger Taxe ab. Des folgenden Pächters Forderung von 4 bis 6 M. für das Stübchen trinkbaren Rheinweins fand man freilich excessiv, doch scheint der Preis von 2 Th. für das Stübchen guten Weins das ganze achtzehnte Jahrhundert hindurch bestanden zu haben. Im Allgemeinen sind aber die Pächter bis 1712 verpflichtet worden, für den Wein nicht mehr zu nehmen, als derselbe in Lübek und Rostock galt 1 ).

Lückenhaft wie diejenigen über die Preise im Rathskeller sind auch die Nachrichten, welche sich in Bezug auf den Umsatz erhalten haben. Allerdings aber ist in der Zeit, wo der Rath den Keller noch selbst hielt, eingekauft vom Juli ab

Preise


1) Aeltere Danziger Weinpreise s. in Hirschs Danzigs Handels= u. Gewerbsgesch. S. 261.
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Preise

Diese letzte Reihe mag freilich nicht vollständig sein, denn sie stützt sich nur auf einzelne Paßbriefe, aber auch so nimmt sie sich stattlich genug aus, wenn wir dagegen erfahren, daß, als Weltner 1712 den Keller räumen mußte, sich nicht mehr darin fand als 2 1/2 Ohm Rheinwein zu 2 Th. das Stübchen, 7 1/2 Ohm junger Rheinwein und 1 Ohm Communionwein zu 4 M., an Südweinen aber nicht so viel, daß es der Mühe werth gewesen wäre, die Menge zu notiren. Uebrigens wurde der eingekaufte Wein keineswegs ausschließlich in der Stadt verbraucht, in der allerdings aber

Preise

verzapft worden sind, sondern es gingen auch größere Quantitäten nach Auswärts, falls für den städtischen Verbrauch hinreichend vorhanden war. Mag freilich ein Vertrag mit dem Kloster Doberan von 1522, Oct. 5 und Nov. 22, durch welchen der Rath sich verpachtete, demselben gegen eine jährliche Zahlung von 20 M. den Communionwein zu liefern, nicht perfect geworden sein, so wurden doch im sechszehnten Jahrhunderte die benachbarten Landstädte und Edelleute vielfach aus dem Keller versorgt. So hat 1564 der Schwerinsche Rath 10 O. 18 St. erhalten, 1566 der zu Güstrow 11 1/2 O., 1567 der Bützowsche 4 O. 8 St. Im Jahre 1568 wurden an den Rath zu Schwerin, den zu Bützow und Sievert von Oertzen zusammen 31 O. 1 1/2 St., an Christoph Goldschmidt zu Schwerin 20 O. 9 St. verkauft; 1569 gingen

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nach Schwerin 16 O. 24 St. und 1570 wurden im Großen 73 O. 24 St. aus der Stadt verkauft. Im siebenzehnten Jahrhunderte hat man wenigstens an die Nachbarschaft noch abgesetzt, aber je mehr der Keller herunterkam, desto mehr wendeten sich nicht allein die Umgegend, sondern auch Private in der Stadt den Lübischen Weinen zu, die auch noch heute bei Vielen ganz allgemein in sonderbarer Achtung stehen.

Zum Consum im eigentlichen Sinne ist auch derjenige Wein nicht wohl zu rechnen, welcher den Rathmannen und Anderen, den Kirchen, Klöstern und Gotteshäusern, zu kirchlichen Feierlichkeiten und werthen Gästen, die man ehren wollte, aus dem Keller gereicht und von der Kämmerei bezahlt wurde. Das war aber ein ansehnlicher Posten; es sind in dieser Weise bezahlt worden zwischen 1456/7 und 1485/6, durchschnittlich 311 M. (216 M. - 513 M.), zwischen 1562/3 und 1567/8 an Rathswein durchschnittlich 194 M. (187 M. 8-261 M. 10) und sonst durchschnittlich 301 M. (226 M. 1 S. 7 1/2-418 M. 6 S. 9), ferner 1641/2 bis 1642/3 ohne den Rathswein durchschnittlich 698 M. und endlich 1710/1 gleichfalls ohne Rathswein 992 M. 8.

Der Wein, welchen der Rath von der Kämmerei erhielt, wurde ursprünglich an gewissen kirchlichen Festtagen ausgetheilt, und zwar in einfachen oder in doppelten Portionen, je nachdem die Feste für große oder für kleine galten. Es waren aber

große: kleine:
Himmelfahrt.
S. Johann vor d. Latein. Pforte.
Pfingsten.
H. Dreifaltigkeit.
Frohnleichnams=Fest.
S. Johannis d. T. Geburt.
Marien Heimsuchung.
S. Lorenz.
Marien Himmelfahrt.
S. Johannis d. T. Enthauptung.
S. Michaelis.
Aller Heiligen.
S. Martin.
Marien Empfängniß.
Weihnachten.
Fest der Beschneidung.
H. 3 Könige Tag.
Lichtmessen.
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große: kleine:
Fastnacht.                Marien Verkündigung.
Lätare.
Palmen Sonntag.
Ostern.
S. Marcus.

An den aufgeführten großen Festtagen ist auch in Lübek Wein vertheilt worden, wie nicht minder der Mehrzahl nach an den kleineren, aber S. Johann vor der Lateinischen Pforte (Mai 6), Trinitatis, S. Lorenz (August 10), S. Johannis d. T. Enthauptung (August 29), Lätare und S. Marcus (April 25) waren speciell Wismarsche Festtage, an deren Stelle in Lübek andere und mehr sich finden. Die Bedeutung derselben ist nicht zu ermitteln gewesen und nur der heilige Lorenz ist als Patron der Stadt und mit größter Wahrscheinlichkeit auch als Patron der ehemaligen Kirche von Alt=Wismar bekannt. Die einfache Portion, welche also an den kleinen Festen vertheilt wurde, betrug Ende des fünfzehnten Jahrhunderts für jeden Rathmann und den Stadtschreiber 1/2 Stübchen, für jeden Bürgermeister ein ganzer, so daß an den großen Festen die Rathmannen ein ganzes und die Bürgermeister 2 Stübchen erhielten. Vielleicht fielen an letzteren aber auch dem Stadtschreiber 2 Stübchen, wenn nicht etwa der Gerichtsschreiber sich mit jenem darin theilte 1 ), denn 1473, Himmelfahrt, sind für vier Bürgermeister und dreizehn Rathmannen sammt dem Stadtschreiber 23 Stübchen notirt und Pfingsten, nachdem inzwischen sieben neue Rathmannen dazu gekoren waren, für vier Bürgermeister, zwanzig Rathmannen und den Schreiber 30 Stübchen in Rechnung gebracht. Es erhielt mithin jeder Rathmann damals jährlich 16 Stübchen im Werthe von 6 oder 7 M., jeder der Bürgermeister aber das Doppelte. Hundert Jahre später, 1562/3, finden wir aber, daß nunmehr sieben Rathsmitgliedern, nämlich außer den vier Bürgermeistern und dem Rathsschreiber auch den Camerarien die doppelte Portion gereicht worden ist, wie auch hernach dem Syndicus, und ist dies 1602 ausdrücklich bestätigt. So war es auch noch im Jahre 1702 und blieb es dabei bis zur Aufhebung des Sportelwesens vor etwa dreißig Jahren. Die wirkliche Vertheilung von Wein an den gedachten Tagen wird aber nur in der ältesten Zeit Statt gefunden haben: schon am Ende des fünfzehnten Jahr=


1) So scheint es nach Claus Bischofs Journal Foll. 32. 35. 94.
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hunderts ließen die Rathsmitglieder Wein aus dem Keller holen, wenn es ihnen beliebte, und hielten dann am Schlusse des Verwaltungsjahres mit dem Schenken Abrechnung. Dieser führte Buch über das von den Rathmannen Abgeforderte und gab denselben K erb stocke dazu, welche bis in das vorige Säculum in Gebrauch waren und von denen diese Weinlieferung auch den Namen Stockwein führte.

Im Mittelalter wurde aber außerdem noch an anderen bestimmten Tagen den Rathmannen auf Kosten der Kämmerei Wein gezapft, jedoch anscheinend nicht in fester Menge, und theils auf dem Rathhause getrunken, theils in's Haus geschickt. Ein solcher Tag war das Fest der Himmelfahrt Christi, wo die Rathmannen wechselten und neue gekoren wurden. Im Jahre 1457 sind an jenem Feste 21 Stübchen auf das Rathhaus gekommen, 1457 12 Stübchen, 1458 10 Stübchen und das Register über die Jahre 1466-1473, wo ähnliche Mengen gegeben sind, lehrt, daß der Wein theils in der Vigilie, theils am Tage des Festes selbst gespendet worden ist. In den Jahren 1480/2 sind aber nicht mehr als 2 bis 4 Stübchen verzeichnet und zwar ausdrücklich nur für die Bürgermeister. Regelmäßig kehrt ferner in jener Zeit eine Weinlieferung von 2 bis 8 Stübchen am Pfingstabende wieder, welche auch den Bürgermeistern allein zu Gute gekommen sein mag, da diese 1482 speciell als Empfänger genannt werden. Endlich ist auch ständig Marien Geburt Wein geschenkt worden, doch erhellt nicht, an welchem Tage dies Statt fand, da die Lieferung bald am Abende vor dem Feste, bald an diesem selbst und bald am Sonntage darnach notirt ist; vielleicht, daß diese Gabe mit dem Brauwesen zusammenhing, denn seit alter Zeit und sicher schon 1427 war Marien Lateren der Tag, an welchem die Hauptversammlung der Brauerschaft Statt fand. Spuren regelmäßiger Gaben von Wein finden sich freilich aber auch sonst noch, sind jedoch bei der knappen Ausdrucksweise der Register nicht klar zu erkennen. Deutlicher als andere erscheint eine solche beim Schoßschreiben, bei welcher Gelegenheit 1461 freilich 14 Stübchen Wein und 1 Stübchen Malvasier, 1462 aber nur 7 1/2 Stübchen und 1462 5 1/4 Stübchen gereicht sind; sie bestand noch im siebenzehnten Jahrhunderte und ist 1702 abgeschafft. Ferner macht sich die Spur einer Gabe von Wein kenntlich beim Vertheilen der Ackerloose, wobei 1468 der Bürgermeister 1 Stübchen und 1482 - vielleicht zwei Bürgermeister - 2 Stübchen erhielt. Weiter sind 1463 gegen Weihnachten 4 Stübchen "unter der Wache" notirt,

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ebenso 4 Stübchen 1482 und noch 3 Stübchen in Weihnachten selbst, und endlich ist auch beim Verlesen der Bürgersprache Wein gereicht worden 1 ). Auf jeden Fall verkennt man aber den Geist jener Tage, wenn man wähnt, Bürgermeister und Rathmannen hatten sich dazumal ganz nach Herzensbegehr auf Kosten des gemeinen Wesens Muth zu tapferen Entschlüssen getrunken oder den dürstenden Gaumen mit Weine geletzt, vielmehr sind es ohne Zweifel Geschäfte bestimmter Art, bei denen ein Trunk Wein Herkommen und Brauch war, gewesen, wenn es im Weinregister z. B. heißte den Bürgermeistern 1/2 Stübchen, auf die Schreiberei 1/2 Stübchen, den Herren ein Quartier Malvasier, und häufig ist denn auch die Anwesenheit von Fremden ausdrücklich dabei bemerkt, so daß man deutlich sieht, es ist ein Geschäft abgeschlossen, eine Verabredung getroffen und darauf getrunken worden. Alle diese Gaben, mit Ausnahme der Festweine, sind aber schneller abgekommen, als man erwarten sollte, denn in dem Bruchstücke eines Weinregisters von 1542, die Zeit vom 29. Juni bis zum 5. December begreifend, finden sich keine derartigen Ansätze als 1 Stübchen für die Bürgermeister am 2. Juli auf die Kämmerei, 1 Stübchen dem Stadtschreiber, als der Türkenschatz eingehoben wurde, und 1 Stübchen demselben im September beim Schoßschreiben. Im siebenzehnten Jahrhunderte beschränkten sich sothane Lieferungen auf 2 Stübchen, welche jedem Bürgermeister, jedem Kämmerherrn und dem Stadtschreiber, später auch dem Syndicus auf Pantaleonis (Juli 28) zustanden - 1628 bis 1636 hatte, wie wir sahen, der Pächter diese zu geben -, auf 1 Stübchen jedem Kämmerherrn, wenn der Schoß aufgebracht wurde, und auf 1 oder 2 Quartier "bei Verfaßung der Ordel", ein Ansatz, der vier Mal im Jahre wiederkehrt und sich auf die Rechtstage beziehen wird, an welchen der Rath seine Erkenntnisse publicirte. Alle diese Verehrungen sind 1702 abgeschafft.

Mit ungleich größerer Genauigkeit, als die an den Rath, sind die Gaben an die Gotteshäuser und geistlichen Personen verzeichnet und anscheinend auch strenger observirt, was außer anderem schon darin seine Erklärung findet, daß denselben vielfach nicht ein bloßes Herkommen, sondern Verträge mit dritten Personen zum Grunde lagen. Durch einen solchen Vertrag 2 ) verpflichtete Heinrich der Pilger am


1) Nach Claus Bischofs Journal Fol. 21.
2) Mekl. U. B. Nr. 2622.
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12. August 1300 die Stadt auf Grund einer früheren Stiftung, deren wir bereits im Eingange gedacht haben, an die hiesigen Kirchen, die auf Pöl und die in den Ländern Ilow, Meklenburg und Brüel, sowie an die Kirchen zu Gressow und Hohenkirchen jährlich 12 M. zu Wein und Brot zu zahlen, wobei dem Rathe die Vertheilung nach bester Einsicht vorbehalten blieb, und ein anderer Vertrag, welchen die Stadt mit Claus Vorneholt Weihnachten 1397 abschloß, sicherte den drei Pfarrkirchen zu Wismar nach Claus' und seiner Muhme Tode jährlich 20 M. zu Wein in der Weise, daß S. Marien Kirche alle Sonnabend 1, S. Nicolai 1/2 und S. Jürgen 1/4 Stübchen erhalten sollten, kleinerer Stiftungen nicht zu gedenken. Nach dem Weinregister erhoben denn auch im Jahre 1479 zwanzig Landkirchen, einschließlich der Kapellen des Siechenhauses zu S. Jakob und des Hauses zum H. Geiste, nämlich die Kirche auf Pöl, die zu Westenbrügge, Biendorf, A.=Gaarz, Russow, Neubukow, A.=Bukow, Mulsow, Neuburg, Drewskirchen, Hornstorf und Goldebee, ferner die zu Zurow, Lübow, Meklenburg und Proseken, welches freilich ursprünglich zum Lande Bresen gehörte, sowie endlich die in demselben Lande liegenden Kirchen zu Gressow und Hohenkirchen jede alle Monat 1 Quartier, also jährlich 3 Stübchen jede und insgesammt 60 Stübchen, welche für damals eine Summe von etwa 22 M. 8 repräsentiren. Im Jahre 1588 sind für "die 17 Landkirchen", unter denen S. Jakob, Gressow und Hohenkirchen 1 ) nicht aufgeführt sind, jeder 18 S. berechnet; 1615 fehlen H. Geist, Hohenkirchen und Proseken (wofür aber A.=Karin genannt wird) unter den achtzehn Kirchen, welche zusammen 20 M. 4 erhalten haben. Gegenwärtig noch erheben die oben gedachten Kirchen, ausgenommen der H. Geist, Pöl, Proseken und Hohenkirchen, jede 21 Sch. M. C.

Die Menge des Weins, welchen die drei Pfarrkirchen der Stadt und die beiden Klöster erhielten, läßt sich nicht genau bestimmen, doch scheint es, als ob es zusammen mit den Landkirchen für 50 oder 52 M. war, denn es ist an Kirchwein notirt - 1466 allerdings nur 32 M. - 1469, 1470, 1474: 52 M. und 1477 bis 1482 wiederum 50 M., so daß man die damalige Spendung auf 75 Stübchen veranschlagen könnte. In der That haben aber die Kirchen im


1) Schon Claus Bischof hat in seinem Journal kein Folium für Hohenkirchen und notirt dort Fol. 122: dye xviiij lantkerk lvij st. vyns, während es gleichzeitig im Weinregister S. 194 heißt: Item. de lanthkercken der is xx mid sunthe Jacobes vnde des hillighen ghestes.
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fünfzehnten Jahrhunderte ansehnlich mehr erhalten. Zunächst nämlich sind für die Pfarrkirchen zu Weihnachten durchschnittlich 19 Stübchen (12-27) "das Volk zu berichten", und zwar 1480 am heiligen Abende für jede 1 Stübchen und am Festtage selbst S. Marien 6, S. Jürgen 4 und S. Nicolaus 3 Stübchen notirt, wie denn stehend U. L. Frau am meisten und S. Nicolaus weniger als S. Jürgen erhalten hat. Am grünen Donnerstage wurden den Kirchen durchschnittlich 10 Stübchen (6-16), am Osterabende durchschnittlich 6 (2 1/2-8 1/2), am Ostertage 42 (32-49) und am Tage darauf 2 (1/2-5), also zu dieser Zeit durchschnittlich 59 (47-75) Stübchen gegeben, von denen S. Nicolai 18, S. Jürgen 19 und S. Marien 21 St. zufielen. Endlich ist beständig am Feste des H. Leichnams Kirchwein "das Volk zu berichten", "zur Communion" verabfolgt worden, und zwar im Betrage von durchschnittlich 12 Stübchen (8 1/4-17). Das Alles macht aber für die Pfarrkirchen, ohne die Klöster und ohne die sonstigen allerdings unklaren Spuren derartiger Vergabungen mitzurechnen, schon 90 Stübchen aus. Was die Klöster erhalten haben, hat sich nicht ermitteln lassen, doch scheint es, als ob jedem der beiden für 5 M. bestimmt war 1 ). Zusammen sind dies ungefähr 100 Stübchen, mithin 25 Stübchen mehr, als wir vorhin berechneten, eine Differenz, zu deren Lösung uns der Schlüssel fehlt. Uebrigens sind den Predigerbrüdern in den Jahren 1475 bis 1482 auch gegen oder auf S. Dominici (August 5) 2-4 Stübchen gesendet worden.

Unter den Ehrengaben, welche vor Alters geistlichen Personen gereicht wurden, steht in Regelmäßigkeit voran die an den Sendpropst, welcher Jahr aus, Jahr ein am Montage nach Reminiscere auf die Wedem oder den Pfarrhof zu S. Jürgen 1 Stübchen, eben so viel des folgenden Tages nach S. Nicolai, und am Mittwoch 2 Stübchen nach S. Marien geschickt erhielt 2 ). Weiter gab man regelmäßig den drei Plebanen, beiden Klöstern, sowie auch beiden Schulmeistern an S. Marcus=Tage je 1 Stübchen und am Sonn=


1) Nach Claus Bischofs Journal Fol. 80. 122. 145.
2) Der Sendpropst , sentprouest, prouest, sendeprouest, tzentprawest, szentprauest, seentprauest ist uns in Wismar nur im Weinregister begegnet. Da die geistliche Gerichtsbarkeit dort dem Propste von Rehna zustand (vgl. Mekl. U. B. Nr. 471 und Schröders W. E., S. 229), die aber gewiß seit 1337, vermutlich seit 1331 durch einen hieselbst wohnhaften Official ausgeübt wurde, so ist hier wohl ein zu gewissen anderen Zwecken, etwa zu Visitation u. s. w. regelmäßig abgesendeter Geistlicher zu verstehen; der Official wird im Weinregister immer als solcher genannt. Vgl. Berck, Westph. Fehmaer. S. 59.
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tage nach Frohnleichnam (amme sondaghe alseme dat sacramenth in de stadt drecht) wiederum den Pfarrherren 4 Stübchen, nämlich dem zu S. Marien 2, den beiden anderen je 1. Endlich wurde ebendenselben sowie den Klöstern am Tage Processi und Martiniani, am 2. Juli, je 1 Stübchen verehrt, vielleicht in Anlaß der Feier des Seesieges, welchen die Wismarschen an diesem Tage des Jahren 1358 über die Dänen erfochten. Die größte Gabe ähnlicher Art aber war, daß die Baldachinträger bei den großen Processionen (de pawelunendregere, de paulunheren) das Jahr über insgesammt 26 Stübchen erhielten, von welchen denen zu S. Marien 10 und denen der beiden anderen Kirchspiele je 8 zufielen.

Diese lange Reihe von kirchlichen Gaben schrumpfte selbstverständlich in der Reformationszeit bedeutend ein. Der Communionwein wurde aber natürlich weiter geliefert und es kamen 1566/7 nach S. Marien 16 St. 3 Qr. zu 9 1/2 S. und 4 St. 1 K. zu 7 1/2 S., nach S. Nicolai 14 St. 1 K. 1 Pl. zu 9 1/2 S. und 2 St. 1 K. 1 Pl. zu 7 1/2 S. und nach S. Jürgen 7 St. 3 Pl. zu 9 1/2 S. und 2 St. 1 K. zu 7 1/2 S., zusammen 1 O. 8 St. 1 Qr. 1 Pl. Wein zu 27 M. 6 S. 9 Pf. Was damals an die Prediger gegeben ist, erhellt nicht, während wiederum aus dem siebenzehnten Jahrhunderte keine Nachricht über die Menge des gegebenen Abendmahlsweins vorliegt; wenn zur Zeit des dreißigjährigen Krieges Ostern, Pfingsten und Weihnachten jedes Mal 6 Stübchen, sowie am Palmensonntage und Michaelis jedes Mal 3 Stübchen, also insgesammt 24 Stübchen in die Kirchen gekommen sind, so werden diese den Predigern gespendet sein, die gegenwärtig jeder 7 Th. 46 3/4 S. M. C. Weingeld erheben. Für die Predigt am Sonntage Rogate erhielt zu der eben gedachten Zeit der Archidiaconus zu S. Marien 1 Stübchen Wein und bei gleicher Gelegenheit der Cantor 1/2 Stübchen Wein und 1 St. Braunschweiger Mumme, 1700/1 wurden jenem 2 Stübchen Wein und dem Cantor 1 Stübchen gegeben und jetzt gibt man dem Nachmittagsprediger zu S. Marien bei derselben Gelegenheit 14 M. und dem Cantor und dem Organisten jedem 7 M.

Eine sehr ansehnliche fortlaufende, aber nicht alle Jahre gleich hohe Ausgabe war es, welche die Kämmerei in alter Zeit für den Wein zu machen hatte, der den Rathsmitgliedern bei Gelegenheit ihrer in Stadtsachen unternommenen Reisen gegeben wurde. Wenn solcher in Lübek nur für die erste Nacht auswärts gereicht worden ist, so hat man sich in

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Wismar liberaler erwiesen, denn auch für Reisen, von denen sie Abends gewiß wieder zurück waren, z. B. nach Meklenburg, ist den Rathssendeboten ein Trunk verabfolgt, sind die zinnernen Flaschen gefüllt worden. Die Menge des gegebenen Weins wurde allem Ansehen nach auch nicht, wie in Lübek, nach einer bestimmten Norm bemessen, sondern richtete sich nach Schicklichkeit, Billigkeit und Gelegenheit. In den Ansätzen für die Legationen Wismarscher Rathspersonen, die uns aus den Jahren 1326 bis 1336 erhalten sind, mögen auch noch andere Unkosten stecken, aber aus den Weinregistern der zweiten Hälfte des fünfzehnten Jahrhunderts ist klar zu sehen, daß keine Observanz in diesem Punkte bestand, und mag es wohl von der Discretion des wortführenden Bürgermeisters abgehangen haben, wie viel jedes Mal gewährt werden sollte. Im Mittelalter, wo die auswärtigen Geschäfte der Stadt an sich umfangreicher waren, die Gewandtheit im Schreiben geringer und die Vorsicht größer, fielen diese Reisen unendlich häufiger vor, als in neueren Zeiten, während sie in diesen Jahrhunderten freilich viel kostspieliger waren, wie z. B. daraus erhellt, daß der Rathmann Johann Wils 1456 zu einer Fahrt nach Schweden nur 13 Stübchen erhielt, während eine Gesandtschaft ebendorthin, bestehend aus dem Bürgermeister Arnold Böddeker, dem Rathmanne Brandan Smidt und dem Stadtsecretär Herman Werner, die im September 1642 abgingen, für 292 M. 15 S. 6 Pf. an Wein mit sich nahm, der aber von den Legaten allerdings wohl nicht ausschließlich zur eigenen Labung, sondern auch zum Schmieren gebraucht worden ist.

Aehnlich wie mit diesen Weinspenden ging es auch mit den Ehrenweinen, den Geschenken an Wein, welche man werthen Gästen der Stadt darbrachte: kamen sie ehemals häufiger vor, so wurden sie später kostspieliger. In alter Zeit war häufig Gelegenheit zu solchen Verehrungen, da Hansische Sendeboten, vornehme Geistliche und fürstliche Personen fortwährend hin und herzogen, und allen diesen wurde in die Herberge geschickt. Dies geschah aber nach fester Observanz; die Mitglieder der landesherrlichen Familie erhielten Ende des fünfzehnten Jahrhunderts bei ihrer Anwesenheit täglich 2 Stübchen und dasselbe Quantum Ritter, damals schon selten, hohe Würdenträger der Domcapitel, der Abt zu Doberan, die Bischöfe von Schwerin und Ratzeburg, letzterer aber als Diöcesan bisweilen allerdings ansehnlich mehr, wie man unter Umständen sich denn überhaupt nicht an das Herkommen band und z. B. dem Herzoge Magnus in den heißen

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Julitagen 1475 vor dem Keller ein Mal sechs und ein halbes Stübchen hintereinander einschenkte. Den Rathsmitgliedern befreundeter Städte und deren Notarien, den Doctoren und Geistlichen wurde täglich 1 Stübchen gegeben, denselben jedoch, wenn sie nicht bloß durchreisten, sondern in Wismar zu thun hatten, auch außerdem wohl noch ein Trunk gereicht. Aber durch die kirchlichen Veränderungen im sechszehnten Jahrhunderte, die Wahl fester Residenzen Seitens der Fürsten und den Untergang der Hanse im dreißigjährigen Kriege hörte die Gelegenheit Gäste zu bewirthen allmälig ganz und gar auf, wogegen nun an die Stelle der Ehrenweine Präsente in Wein, Gaben, die nicht das Wohlwollen gegen die Begrüßten, sondern das Interesse der Geschenkgeber veranlaßte, traten und zwar zunächst den Landesherren und dessen höherer Dienerschaft dargebracht, hernach den Schwedischen Großen vom Civil und Militär, welche eine ebenso offene Hand wie trockene Kehle 1 ) hatten und die man nicht mit einzelnen Stübchen abspeisen, sondern nur mit ganzen oder halben Ohmen befriedigen konnte. Solche Geschenke sind im Jahre 1711 noch zum Betrage von 850 M. 8 gereicht worden; gegen Ende des Jahrhunderts pflegte man nach jedes Mal eingeholter Zustimmung des bürgerschaftlichen Ausschusses dem Tribunals=Präsidenten, dem Vice=Präsidenten und dem Stadtcommandanten ein Geschenk an Wein Neujahr zuzufertigen und, als Wismar an Meklenburg verpfändet wurde, beschlossen E. E. Rath und der Ausschuß E. Bürgerschaft Neujahr 1804 auch dem Herzoglichen Commandanten 1 Anker Wein aus dem Ratskeller oder 20 Th. Pom. Cour. und 1/2 Last Bier oder 12 Th. zukommen zu lassen. Gegenwärtig pflegt man dem Commandanten 37 Th. 32 S. M. C. zuzustellen. Im Uebrigen werden derartige Präsente nur in alter Zeit den Gästen in Substanz überbracht sein, während man späterhin und namentlich seit dem siebenzehnten Jahrhunderte sogenannte Weinzettel gab, auf welche der Empfänger zu ihm gelegener Zeit den Wein aus dem Keller abholen ließ 2 ).


1) Der Gouverneur Erich Hanson Ulfsparre kaufte zu eigenem Gebrauche von Mitte April 1641 bis Mitte März 1647 für 2384 Th. 14 S. 6 Pf. Wein aus dem Ratskeller.
2) Durch die Weinregister, welche das Verzeichniß der von der Kämmerei bezahlten Weine enthalten und die für die Jahre 1456-1483, 1542, 1635/6, 1641/2-1657/8, 1679/80 und 1710/1 vorliegen, wissen wir genau, was vergeben ist und an wen. Sie sind nicht ohne Werth für Chronologie u. s. w. und theilen wir in Beilage I. eine Probe mit; ein Auszug aus dem ältesten Weinregister ist im Archive des Vereins niedergelegt.
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Bei allen diesen von der Kämmerei bezahlten Weinen hatte der Keller aber minderen Gewinn, indem sie, wenn nicht zum Einkaufspreise einschließlich der Unkosten, so doch gewiß zu einem ermäßigten Preise von jeher abgegeben wurden, denn schon im ersten Pachtcontracte heißt es, daß der Pächter "nach alter Gewohnheit" der Kämmerei das Stübchen 6 Pfennige billiger als "der gemeine Preis" liefern solle, und diese Bestimmung blieb das siebenzehnte Jahrhundert hindurch, bis man 1716 den Preis des Raths= und Präsentweins auf 2 Th., den des Communionweins auf 1 Th. 32 S. festsetzte. Von 1766 ab wurden die Pächter aber nur verpflichtet den Wein zu einem Preise zu geben, zu welchem derselbe bei Anderen auch zu haben sei. Nun aber bewirkte die schlechte Wirthschaft im Keller, welche gegen das Ende des siebenzehnten Jahrhunderts dort einriß, daß nicht allein dem Rathe der gelieferte Wein statt einer Erquickung ein theurer Essig wurde, sondern auch Präsentempfänger über das Verehrte stichelten, und nahm man deswegen Bedacht, in Zukunft sich sicherer zu stellen. Zu diesem Ende machte der Rath 1693 contractlich aus, daß sein Festwein halb in Wein und halb in Baar, 1702, daß man halb Rheinwein aus dem Keller halb Franzwein aus dem Neuen Hause, welches der damalige Pächter gleichzeitig inne hatte, nehmen möge, und auch in den späteren Contracten hat man sich ausbedungen, daß man den Festwein, so lange er gut gegeben würde, halb aus dem Keller und zwar in beliebiger Sorte, die andere Hälfte aber von der Kämmerei in Gelde nehmen wolle, zuletzt 1821 gar sich vorbehalten, den ganzen Betrag in Baar nehmen zu dürfen. Die Lieferung der Communionweine ist jetzt nur allein dem Kellerpächter zugesichert und das für so lange, als er guten Wein gibt und mit den übrigen Weinschenkern Preis hält.

Es ist oben bereits gesagt worden, daß Franzwein im Rathskeller erst seit 1688 beziehentlich 1712 gestattet gewesen ist und daß Frankenweine und überhaupt Landweine den Pächtern bis 1784 verboten waren, um Fälschungen des edlen Rheinweins vermittelst derselben vorzubeugen. Nichts destoweniger scheint aber doch in älterer Zeit Landwein u. s. w. von des Raths Schenken verzapft zu sein. Das geht uns hervor aus dem wiederholt angezogenen Eide des Weinmanns vom Jahre 1500 etwa, welcher im Art. 6 denselben verpflichtet, Rheinwein und Landwein nicht zu vermengen und jedem den von beiden zu geben, welchen er

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fordere, welcher ferner im Art. 7 ihn anhält, den Landwein an der ihm vom Rathe angewiesenem Stätte auszuschenken und, Art. 8, für das Zapfen der Weine und darunter der Land= oder Franken=Weine nicht über sein bestimmtes Lohn zu fordern. Die zu dem Schenken dieser Weine verordnete Stätte mag dann das Haus am Markte Nr. 16, welches wir oben bereits als Dienstwohnung des Schenken vermuthet haben, gewesen sein. Dasselbe kommt 1477 als Eimbeker Haus 1 ), 1519 und 1542 als Emisches Haus, 1546 als des Rathes Weinhaus und 1556 als der Stadt Haus vor, ist später als Münze benutzt worden und nicht etwa gemeint, wenn in dem Pachtcontracte von 1631 von dem "Hamburger Keller" die Rede ist, was den oben genannten kleinen oder "vorderen" Keller unter dem Rathhause bezeichnet. Gleichzeitig mit dem Aufgeben dieses Hauses als Schenkstätte, welches mit der ersten Verpachtung des Kellers nicht unwahrscheinlich zusammenfällt, wird auch wohl das Weinzapfen außerhalb des letzteren von Seiten der Kellermeister aufgehört haben; Jakob Krakamp verzichtet in seinem Contracte von 1615 zur "Vermeidung allerhandt Vnterschleiffs, Verdachts und Nachrede" ausdrücklich auf ein besonderes Schenkhaus mit Französischen oder Landweinen. Uebrigens dürfen wir nicht verschweigen, daß in Claus Bischofs des Weinmanns Scripturen nirgend von Franzwein oder von Landwein die Rede ist, so daß möglicher Weise das Ausschenken derselben erst nach Bischofs Tode - 1483 - vom Rathe unternommen wäre. Vielleicht ist es aber auch nur Zufall, daß kein Brief u. s. w. dieser Weine erwähnt, denn auch von Eimbeker Biere ist nicht die Rede darin und daß dies zu Claus' Zeit schon für Rechnung des Rathes gezapft worden ist, dürfte nach der Erwähnung des Eimbeker Hauses im Jahre 1477 doch nicht zu bezweifeln sein. Ganz ausdrücklich aber wird Bier als dem Kellermeister zuständig erst in dem Contracte von 1602 erwähnt. Emisches oder Eimbeker Bier wird das am Frühesten getrunkene fremde Bier sein, da es jenem Hause den Namen gab, kostete 1515 das Stübchen 2 S. und wird 1628 zuletzt als dem Keller erlaubt und accisefrei genannt. Im Jahre 1515 hatte man auch Hamburger Bier, von dem das Stübchen 1 1/2 S. galt. In der ersten Hälfte des siebenzehnten Jahrhunderts führte der Keller neben dem Eimbeker auch Zerbster Bier und besonders Braunschweigische Mumme, von der


1) Weinregister S. 180.
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man 1646 das Stübchen für 12 S. gab. In dem kleinen Keller schenkte man 1631 auch Wismarsche Mumme, gegen Ende des Jahrhunderte aber wurden vorzugsweise Kniesenack, in Güstrow, und Rommeldeus, in Ratzeburg gebraute die beliebtesten Biere, welche sich bis in das achtzehnte Jahrhundert hinein in Geltung erhielten. Im Jahre 1774 aber gab der Pächter an, daß ganz und gar kein Bier mehr im Keller gefordert würde. Seit diesem Jahrhunderte mag hin und wieder Ale oder Porter geschenkt worden sein, doch war dies gewiß nicht der Rede werth, während neuerdings der Consum Baierischen Biers "auf" dem Keller wie "in" demselben der lobenswerthen Haltung wegen erheblich zugenommen hat.

Zweifelhaft bleibt es, ob das Emische Haus auch zum Zapfen von Rheinischem Branntweine und der Kräuter= und Bitterweine gedient hat oder nicht. Der Rheinische Branntwein ist uns nicht früher vorgekommen, als in der Alten Bürgersprache, welche in dem von der Bürgersprache von 1610 wiederholten Art. 88 denselben dem Keller reservirt. Zeitig ist dort aber an seine Stelle der Franzbranntwein getreten, wie der Rath 1628 bezeugt, aber dieser ist unter jenem Namen mit verkauft worden; die Planke dieses Branntweins kostete 1635 7 S. Franzbranntwein ist lange von den Freunden derartiger Getränke hoch geschätzt und hat treue und ausdauernde Gönnerschaft besessen, mußte aber in diesem Jahrhunderte dem Grog weichen und sank dann dermaßen in der öffentlichen Achtung, daß der alte Schwede sein Viertel unter dem Namen des neuen Getränkes zu bestellen Anstands halber genöthigt war. Die mit Kräutern oder mit Früchten bereiteten Weine scheinen im siebenzehnten Jahrhunderte üblich geworden zu sein und werden zuletzt im Contracte von 1809 erwähnt. Zu den Kräuterweinen benutzte man besonders Wermuth und Alandwurzel (Inula Helenium), während man die Fruchtweine mit Kirschen, Himbeeren und Schlehen bereitete; Kirschwein kostete 1638 das Quartier 12 S.

Wie vor Alters das Emische Haus gewissermaßen ein Filial des Rathskellers war, so gab es ein solches auch in der zweiten Hälfte des siebenzehnten Jahrhunderts. In dem Contracte von 1661 wird nämlich dem Pächter auch das "Ober=logiment beym Waßer vulgo die Börße" eingethan und demselben gestattet, dort Gäste zu setzen und Wein und fremde Biere gegen eine verglichene Accise zu schenken, in dem Contracte von 1665 aber ist ausgemacht, daß Wein u. s. w.,

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welchen der Kellermeister bei Kannen oder Stübchen in jenes Local holen ließe, oder auch 6 Oxhöfte oder 4 Cartele Branntwein, ohne Zweifel Franzbranntwein, accisefrei sein sollten. Wir wissen das Local, von dem weiter keine Rede ist, nicht nachzuweisen, falls man nicht das sogenannte Gewölbe beim kleinen Wasserthor darunter zu verstehen hat.

Schließlich haben wir noch einen Blick auf den Weinhandel der Bürger und dessen Verhältniß zum Rathskeller zu richten. Aus dem ganzen Mittelalter ist uns in Beziehung auf jenen nur die einzige Thatsache bekannt, daß der Rathmann Hinrich Kadow 1341 dem Bürgermeister Johann Kröpelin sein großes Faß Wein im Keller verpfändete 1 ), wonach wir vielleicht vermuthen dürfen, daß in Wismar zu jener Zeit noch aller Wein in dem öffentlichen Keller gelagert wurde, wie es auch vordem in Lübek der Fall war. Darnach aber findet sich eine Spur bürgerlichen Weinhandels erst in einem Hafenregister, welches dem Jahre 1535 angehören mag. Nach demselben gaben Basterd die Pipe 3 S., das Oxhöft 2 S., Malvasier, Romanie und Alicant das Faß 4 S., die Pipe oder Bot 3 S., Poitou die Pipe 2 S., das Oxhöft 9 Pf. und endlich Rheinwein das Faß von 8 Ohm und darüber 4 S., 6 Ohm oder ein halbes Faß 3 S., die Zulast von 4 Ohm gab 2 S. und ein einzelnes Ohm 6 Pf., wogegen im folgenden Jahrhunderte, 1663, das Hafengeld für je ein Faß Alicant, Malvasier, Basterd und andere heiße Weine, wie auch für das Ohm Rheinwein auf 8 S., für das Ohm Franzwein auf 6 S. 6 festgesetzt wurde, während 1628 das Dammgeld für das Ohm von 4 S.=Pfd. auf 4 S. normirt war. Man sieht aus diesen Bestimmungen, daß der Rathskeller nicht etwa allein Rheinwein und heiße Weine führte, sondern daß dies auch von Seiten der Bürger geschah, aber das ist nicht weniger gewiß, daß dieser Handel und zwar sicher seit uralter Zeit ein beschränkter war, wenn wir auch weder im älteren Lübischen Rechte noch unter den früheren Wismarschen statutarischen Aufzeichnungen eine Spur davon finden. Es war der Großhandel mit Wein jeglicher Art, der allen Kaufleuten zustand, doch scheint auch dieser allerdings nicht ganz ohne Schranken und der Verkauf von Rheinwein landwärts dem Rathskeller vorbehalten ge=


1) Dominus Hinricus Kadowe inpignerauit domino Johanni Cropelyne suum maius vas vini, quod jacet in cellario pro XIII marcis Lubicensium denariorum. Daß der Rathskeller gemeint ist, wird nicht zu bezweifeln sein; es würde sonst in cellario suo gesagt sein.
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wesen zu sein, während seewärts jeder Bürger ausführen konnte, denn anders ist es nicht wohl zu erklären, wenn es in dem Contracte von 1593 heißt, daß "außerhalb der Stadt zu Lande bei Zulasten, ganzen oder halben Ohmen oder Lecheln" Rheinwein zu verkaufen der Ratskeller allein berechtigt sei. Ganz unzweideutig ist aber letzterem die Lieferung von Rheinwein zu Hochzeiten, Kindtaufen und dergleichen zahlreicheren Zusammenkünften in den Contracten vorbehalten. Dieselben enthalten diese Reservationen für den Keller aber von 1664 ab nicht mehr und dafür eine allgemeine Zusicherung von Schutz in Betreff der Rechte des Rathskellers, insoweit es die Zeitumstände erlauben würden. Zu dieser Modification wurde der Rath durch das treulose Verfahren der Schwedischen Regierung bewogen, welche, trotzdem daß die Rechte und Statuten der Stadt vermöge des Westfälischen Friedensinstrumentes unangetastet bleiben sollten, kein Bedenken trug, selbige zu "attemperiren" und hierin leider auch bei dem höchsten Gerichtshofe nicht ohne Unterstützung blieb, welcher oft genug Uebergriffe aus der richterlichen Sphäre in die legislatorische sich gestattet hat. In Bezug auf unseren Gegenstand kam namentlich ein Königliches Rescript vom 28. Juli 1058 in Betracht, nach welchem es jedem Bürger freistehen sollte, zu handeln, womit er wolle, d. h. wenn nur die der Krone und der Stadt zustehenden Ungelder bezahlt würden; wäre das dem Bürgervertrage entgegen, so müsse derselbe "zeitgemäß adaptiert" werden. Solchen Ukas hatte das Tribunal bereits einer Entscheidung grundleglich gemacht und bei dieser Willkür vermied es also der Rath, Verpflichtungen gegen den Kellerpächter einzugehen, die er nicht halten zu können leicht in die Lage kommen konnte. Den Verkauf des Rheinweins im Großen scheint man übrigens hernach auch nicht weiter für beschränkt angesehen zu haben und mag auch keine Gelegenheit zum Einschreiten dagegen gewesen sein. Länger aber hat man das Privilegium des Rathskellers auf den Detailverkauf von Rheinwein und von Südweinen aufrecht zu erhalten gewußt, welches Art. 88 der Alten und Art. 75 der Bürgersprache von 1610 bestätigen; niemand sollte nach denselben Rheinischen Wein oder Branntwein, Bastart, Muscatel, Malvasier oder dergleichen "hitzige" Weine außer dem Kellermeister zapfen. Aber schon im siebenzehnten Jahrhunderte fingen die Weinschenker an Uebergriffe zu machen und der Rath hielt es 1695 für das Beste, wenigstens in Betreff der Südweine Concessionen gegen eine Recognition zu

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ertheilen, die nur bezüglich der Hochzeiten, Kindtaufen u. s. w. eingeschränkt waren, andererseits aber auch Schutz gegen die Krämer und sonstige Nichtconcessionirte zusagten. Man versuchte freilich noch 1722 bei einer passenden Veranlassung, dem Keller das ausschließliche Recht wieder zu gewinnen, aber vergebens, doch sind die heißen Weine wie der Rheinwein noch 1751 in dem Privilegium für das Neue=Haus als Schenkhaus ausdrücklich ausgenommen worden. Aber auch Rheinwein auszuzapfen hatten die Weinschenker seit dem obengedachten Rescripte von 1658 bereits vielfältig unternommen. Namentlich hatte Johann Tanke, von dem bereits die Rede war, bis 1662 schon 238 Oxhöfte Rheinwein, die er als Frankenwein eingeschmuggelt zu haben scheint, in seinen Keller gelegt und bis zum April 1663 an Rheinwein, süßen Weinen und Branntwein 147 3/4 Oxhöfte verkauft. Der aus diesem Anlasse angefangene Prozeß blieb aber liegen, anscheinend, weil Johann Tanke den Rathskeller in Pacht erhielt, und ebenso derjenige, welcher sich entspann, als sein Sohn 1687 Rheinwein in seinen Privatkeller hatte bringen lassen. Der Rath erlangte jedoch noch 1749 eine dem Keller günstige Entscheidung beim Tribunal und reservirte letzterem gegenüber 1765 alle dem Keller in Bezug auf den Verkauf von Rheinwein im Kleinen und sonst zustehenden Rechte, als dem Weinschenker Hieron. Chrn. Ungnade in letzter Instanz die Berechtigung zugesprochen war an Eximirte Rheinwein, wie im Großen, so auch im Kleinen, zu verkaufen. Nach Aussage des damaligen Kellerpächters war übrigens die Lage der Dinge zu jener Zeit schon so, daß alle sechs Weinschenker Rheinwein und süße Weine führten und zwar in dem Umfange, daß er, der seit 1752 wohnte, während er in der ersten Zeit noch für 1000 Th. jährlich davon abgesetzt haben sollte, zuletzt für 700 Th. weniger verkaufte, weswegen er sich einen Schaden von 200 Th. das Jahr berechnete. Der Rath hat weiterhin keinen Versuch mehr gemacht, sein Recht zu vertheidigen.

Ohne alle Einschränkung frei stand dagegen den Bürgern Landwein und Französische Weine zu zapfen, aber allerdings nicht ohne Weiteres, sondern es war dazu und ist dazu, zur Gerechtigkeit des Weinkranzes, d. h. zum Aufhängen eines solchen am Hause als Zeichen der Schenkstube, eine besondere Verlehnung Seitens des Rathes noch von Nöthen, wie das revidirte Lübische Recht auch ausdrücklich (III, 6, 12) besagt. Es haben jedoch auch die Krämer nach dem Vertrage vom 8. März 1661 Berechtigungen zum Ver=

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kaufe von Wein im Kleinen, d. h. in Quantitäten unter 1/4 Anker und unter 12 Flaschen nach gegenwärtiger Auffassung, während früher das Lechel die Grenze gebildet haben wird. Der Bürgerwein unterlag aber einer Accise und einer bereits vom Alten Lübischen Rechte angeordneten Probe vor dem Ausschanke.

Bei den spärlichen Nachrichten über den Weinhandel der Wismarschen Bürger in älterer Zeit haben wir denn auch keine Kunde von den Sorten, welche sie etwa zapften. In einem von dem oft gedachten Claus Bischof anscheinend zu Lübek geführten Manuale aus der Zeit von 1475 werden an Landweinen Kobin oder Gabin, d. i. Gubenscher Wein, und Frankenwein und von Französischen "Rodewin", Boitaw oder Bitau, d. i. Wein von Poitou, ferner Gersgagher oder Geysgagher, welches so viel als Gascogner sein wird, und Assoy oder Asoe genannt, den man für Wein aus der Grafschaft Auxois erklärt 1 ). Gubenscher Wein kostete in Lübek damals im Ausschanke das Stübchen 2 S. 8, Frankenwein 4 S., "Rodewin" ebensoviel und Asoe 5 S. 4. Von allen diesen Weinen sind wir in Wismar nur dem Gubenschen und dem "Rodewin" begegnet, jenem, der in Frankfurt a. d. O. eingekauft und über Stettin zu Wasser anher gebracht wurde, zuerst in der Alten Bürgersprache, diesem erst im siebenzehnten Jahrhunderte; vielleicht war er nach einem uns vorliegenden Preis=Courante aus Bordeaux von 1743 zu schließen dasselbe Gewächs, welches in erwähnter Zeit viel benutzt - namentlich schenkten es Anfange des achtzehnten Jahrhunderts mißbräuchlich die Krämer in einer Mischung mit Spanischem Weine - und in gedachtem Preis=Courante als "rother Hochlandswein" aufgeführt ist. Dieser wurde aber nur in mäßiger Menge consumirt und die weißen Franzweine so wie der Franzbranntwein hatten einen weit zahlreicheren Kreis von Gönnern. Die Werthschätzung des alten weißen Franzweins hat sich, wenn auch gegenwärtig abnehmend, bis in unsere Tage in Wismar erhalten; es ist nicht lange, seit die Sitte abgekommen, beim festlichen Mahle Rheinwein und alten Franzwein zur Auswahl anzubieten, noch heute ist er der Wein der Kindtaufen und Begräbnisse und hin und wieder trinkt man wohl aus Kelchgläsern eine Mischung von altem Franzwein mit Rheinwein, versüßt mit Zucker und mit einem Canellstengel (d. h. Zimmet) umge=


1) Wehrmann a. a. O. S. 86. Hirsch a. a. O. S. 85 führt dagegen Azoye als Lissaboner Ausfuhrartikel an.
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rührt, nach welchem das Getränk benannt wird. Als Sorten haben wir schon oben aus dem Jahre 1712 die süßen Picardan und Frontignan, die weißen Weine von Calvisson und Haut=Preignac sammt dem schweren Pontac als vorkommend genannt und fügen dem hier hinzu, daß wir 1742 zuerst Medoc und Margaux namentlich angetroffen haben, von denen jener damals 39, dieser 27 Th. NZwdr. das Oxhöft in Lübek kostete, und 1744 den weißen Serons, der in Lübek mit 16 Th. 24 S. NZwdr. bezahlt wurde. Daß 1712 zuerst Champagner und Burgunder in Wismar genannt werden, ist bereits gesagt und mag hier noch notirt werden, daß in Hamburg 1743 jener 2 M. 6, dieser 1 M. 8 die Flasche galt.

Im Anfange des vorigen Jahrhunderts gab es in Wismar sechs Weinschenker. Nicht übermäßig günstig situirt, wie es scheint, wurden dieselben 1722 beim Rathe vorstellig wegen der Eingriffe verschiedener Personen, welche Franzbranntwein, Frontignan und Portugieswein bei Kannen und Flaschen verkauften, der Krämer, der Krüger, welche Franzbranntwein schenkten, und endlich besonders deswegen, daß Franzwein auch im Rathskeller feil sei. Der Rath sagte in Betreff der ersten Beschwerden Abhülfe nach Befund der Sachen zu und proponirte bezüglich des Rathskellers, daß man das Schenken von Franzwein einstellen wolle, wenn die Weinschenker dagegen den Verkauf von Südweinen aufgeben würden. Diese aber übersetzten schon damals das Suum cuique mit: Laßt mir das Meine und gebt mir das Eure, gingen nicht auf den Vorschlag ein und wendeten sich vielmehr an das Tribunal, was freilich nicht allein erfolglos war, sondern auch den Nachtheil für sie hatte, daß der Rath nunmehr ihr gleichzeitig angebrachtes Gesuch, eine geschlossene Compagnie bilden zu dürfen, zu dessen Gewährung sie gegründete Aussicht hatten, abschlug. Seit Mitte vorigen Jahrhunderts sind die Weinschenker dann meist in die Papagoien=Compagnie eingetreten und haben gegenwärtig fast alle die Trinkstuben aufgehoben, sind Weinhändler geworden.

Die Weinschenker suchten 1722 auch um die erbliche Freiheit des Weinkranzes für ihre Häuser nach, natürlich ohne Erfolg. Dem Neuen=Hause aber ist solche Freiheit am 3. Mai 1751 ertheilt worden, so lange es Compagniehaus der Kaufleute sein werde, das Privilegium jedoch nur auf Franzwein, Alant= und andere Würz=Weine gerichtet, während Rheinwein, Sect, Spanische und derlei hitzige Weine ausgeschlossen wurden; beim Wechsel der Pächter sollte eine

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Renovation nachgesucht und eine Recognition gezahlt werden. Das Privilegium erlosch 1820 mit dem Uebergange des Hauses in Privatbesitz. Es bestehen dagegen noch fort die Realprivilegien der Rathsapotheke und der "kleinen" oder "unteren" oder Löwen=Apotheke. Die Apotheker verfertigten vormals die beliebten mit Gewürzen abgezogenen Weine, den Claret, Hippocras und Luttertrank 1 ), von denen der erstgenannte schon 1427-1515 kostete das Stübchen 12S. S. -die anderen beiden zuerst im Ausgange des sechszehnten Jahrhunderts in Wismar genannt werden, und daraus konnte sich leicht der Verkauf von Wein überhaupt entwickeln. In der That hat dieser auch bereits 1580 auf der Rathsapotheke Statt gefunden, doch waren es nur Landwein, Französischer, Spanischer und dergleichen fremde Weine, welche der Apotheker nach vorgehender Probe und Zahlung der Accise zapfen durfte. Gegen Ende des siebenzehnten Jahrhunderts war auf der Rathsapotheke zu haben Luttertrank zu 4 S., Bitterwein zu 3 S., Himbeer=, Citronen= und Kirschwein zu 4 S., Franzwein zu 3 S., Hochlandswein und Basedonk (?) zu 4 S. und Franzbranntwein zu 4 1/2 und 5 S. die Planke; in der Wismarschen Apothekertaxe von 1741 ist das Stop Vinum Hippocraticum mit 12 S. angesetzt. Als die Rathsapotheke 1819 von der Stadt in Erbpacht verkauft wurde, ist das Privilegium auf Französischen Wein in dem Contracte conservirt worden, welches der Eigenthümer der 1659 von Mathias Scheffel angelegten zweiten Apotheke gleichfalls besitzt, doch machen beide Apotheken seit Menschengedenken keinen Gebrauch mehr von ihrem Rechte. Luttertrank wird nach 1835 in Wismar nicht mehr bereitet sein und die anderen Weine verstehen die Weinhändler jetzt wohl eben so gut zu präpariren wie irgend ein Apotheker.

Rathskeller im alten und eigentlichen Sinne, d. h. Keller, in denen für Rechnung von Rathscorporationen unter deren Aufsicht edle Weine mit ausschließender Berechtigung verkauft wurden, giebt es jetzt schwerlich noch irgendwo. Theils von Oben, theils von Unten bedrängt sind die Rathmannen, denen die ihnen zustehenden Gefälle nur eine Anerkennung waren für Zeitverlust, Mühe und Gefahr, die sie für das gemeine Wesen aufwendeten, hier fürstliche Diener, dort Gemeindebeamten geworden, welche für ihre Arbeit einen festen Sold, und, müssen sie ausgespannt werden Pension erhalten. Für solche Collegien hat eine schwankende


1) Ueber Unterschied und Bereitung s. Wehrmann a. a. O. Note 14.
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und unerhebliche Einnahmequelle, wie ein Rathskeller war, kein Interesse. Zu diesem Umstande, wie die letzten beiden Jahrhunderte und das gegenwärtige hier früher, dort später ihn hervorgebracht haben, trat hinzu, daß das Bedürfniß beim Publicum mehr und mehr schwand; der Rheinwein kam allmälig außer Gebrauch und man entschied sich in immer weiteren Kreisen für die billigeren und weniger feurigen Bordeaux=Weine und etwa den allerdings teuren, aber gleichfalls nicht nachhaltig erhitzenden Champagner, ganz der süßen Weine des Südens zu geschweigen, denen man gänzlich den Rücken gekehrt hat. Endlich hat man sich ebensowohl Seitens der Obrigkeiten wie des Publicums entwöhnt, für den Schutz, den die Rollen und Privilegien gewährten, als Gegenleistung "Kaufmannsgut", d. h. unverfälschte und tüchtige Waare zu beanspruchen; jedermann ist eben bereit die Freiheit nach besten Kräften zu mogeln, welche er selbst beansprucht, auch anderen zuzugestehen und so wenig sich jemand wider das angeschobene und schleifige Brod des Bäckers beklagt oder über den Knochenhauer, der ein Stück Vieh vor dem Schinder rettet, so giebt er sich auch zufrieden, wenn er Cette=Wein für Bordeaux und Freiburger Schaumwein für Champagner bezahlen muß, und wird sich auch zufrieden geben und sich vielleicht über die schönen Fortschritte der Wissenschaft freuen, wenn sein Glas mit Magdeburger S. Julien gefüllt ist, mit Brausewein, der im Keller gegenüber seinen Ursprung hat, oder mit Rheinwein, dessen Duft das Werk weniger Secunden ist. Unter solchen Verhältnissen haben die Rathskeller ein Ende nehmen müssen und die jetzt in den alten Räumen etablirten Weinhandlungen stehen auf ganz gleichem Fuße mit allen übrigen. So ist es seit einem Menschenalter auch mit demjenigen in Wismar.


Berichtigung.

S. 58, Z. 2 lies 1564 statt 1464.

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Beilagen.


I.

Auszug aus dem Wismarschen Weinregister das Rechnungsjahr 1467/8 begreifend.

Dat fest Palmen XIII 1/2 st. — It. III. st. to dage her Olrik, her Diderik. — It. III st. to vnser leuen vrouwen in guden Donredage. — It. III st. to sunte Nicolawese. —It. III st. to sunte Jurien. — It. II st. to vnser leuen vrouwen in Paschen auende. — It. III st. to sunte Jurien. — It. II st. to sunte Nicolawese. — Dat fest Pasce XXVII st. — In Pasche dage XIIII st. to vnser leuen vrouwen. — To sunte Jurien XV st. — To sunte Nicolawese XIIII st. — It. 1/2 to vnser vrouwen. — It. 1/2 to sunte Nicolawese. — It. 1/2 to sunte Jurien. — It. I st. Tomas Roden. — It. I st. wins doctor Engelbrecht. — It. II st. her Olrik, her Diderik to dage. — It. III st. wins her Werner van Bulow. — It. I. st. Tomas Roden. —It. I st. vp Perseualen hus her Diderik, her Bertolt. — It. III st. to dage her Olrik, her Diderik. — Dat fest sunte Marcus XIII 1/2 st. — It. VII st. to den kerken vnde scholemesteren. — It. II st. den Rostkeren. — It. II st. darna. — It. X st. I qr. to dage to Sluckup. — It. IIII qr. to mynen hus. — It. II st. den Rostkeren, alz se wedder quemen. — Dat fest Johannis ante portam Latinam XIII 1/2 st. — It. VIII st. vp dat hus in der hemmelvard. — It. VIII st. des dages. — Dat fest Ascensionis XXVII st. — It. V st. in pinxte[n] auende. —It. II qr. to mynen hus. — It. dat fest Pinxten XXVI st. — It. vor den Sterneberch XIII st. — It. dem praueste van Rasseborch I st. — Dat fest der hilgen drevaldicheit XIII st. — It. IIII qr. to mynen hus her Dirick, her Marquard. — Dat fest des hilgen lichammes XIII st. — It. in de korken IX st. — It. IIII st. vp de wedemen. — It. VIII st. to sunte Jurien, It. X st. to vnser vrouwen, It. to sunte Nicolawes VIII st. paulum

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[heren]. — It. IIII st. I qr. to Plawe. — It. II st. dem prior van Raseborch. — It. VIII st. myn here van Mekelnborch. — It. VI st. den Lubeschen. — It. III st. den Rostkeren. — It. II st. den Hamborgeren. — It. II st. dem bisschoppe van Tzwerin. — It. VI qr. vor mynen hus. — It. VIII st. mymen heren van Mekelnborch. — It. VI st. den Lubeschen. — It. III st. den Rostkeren. — It. II st. den van Hamborch. — It. II st. den bisschop van Tzwerin. — It. II st. dem pryer van Rasseborch. — It. III st. vp dat hus. — It. vp Perseualen scryuerie. — It. I st. myns heren speleluden. — It. VIII st. mymen heren van Mekelnborch. — It. VI st. den Lubeschen. — It. III st. den Rostokeren. — It. II. st. den Hamborgeren. — It. II st. den bisschoppe van Tzwerin. — It. II st. dem prior van Rasseborch. — It. II 1/2 st. vp dat hus. — It. 1/2 st. her Diderick Wilden. — It. 1/2 st. vor Perseualen hus. — It. VIII st. mynem heren vam lande. — It. VI st. den Lubeschen. — It. III st. den Rostkeren. — It. II st. den [van] Hamborch — It. II st. dem bisschope van Tzwerin. — It. II st. dem prior van Raseborch. — Dat fest Johannis Baptiste XIlII st. It. VIII st. hertogen Hinricke. — It. VI st. den Lubeschen. — It. III st. den Rostkeren. — It. II st. den van Hamborch. — It. II st. den bisschoppe van Tzwerin. — It. II st. dem pryor van Rasseborch. — It. VII st. vp dat hus. — It. IIII st. mynen heren vam lande. — It. VI st. den Lubeschen. — It. III st. den Rostkeren. — It. [II] st. den van Hamborch. — It. II st. dem bisschoppe van Tzwerin. — It. II st. vp Perseualen scryuerie. — It. III qr. to Perseualen hus. — Dat fest visitacionis XIIII st. — It. V st. to kerken vnde closteren in die Processi. — It. II st. den van Godebusse. — It. I st. Hans Arndes den scriuer van Lubeke. — It. noch I st. — It. I st. Jasper Wilden. — It. III 1/2 st. vp der rosen her Diderick, her Olrick. — It. II st. den Rostkeren. — It. I st. den Sundeschen. — It. noch II st. den Rostkeren econtra. — Dat fest Laurentii XIIII st. — It. VI qr. vp Perseualen scriuerie her Diderick, her Bertolt. — Dat [fest] assumpcionis XXVIII st. — It. IIII st. mynor gnedigon vrowen. — It. II qr. to mynen hus. — Dat fest decolacio Baptiste XIIII st. — It. I st. den borgermester van Hamborch. — It. II st. to dage. — It. II qr. to mynen hus. — It. V st. vp dat hus. — Dat fest natiuitatis Marie XIIII st. — It. II st. to dage. — It II qr. to mynen hus. — It. I st.

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her Diderick Wilden vtter heruard. — It. II qr. vp G[otfridi] scryuerie. — Dat fest Michaelis XIIII st. It. II st. to dage. — It. II st. dem abbete. — It. noch II st. — It. I st. dem prier van der Arndesboken. — It. IIII st. den bisschop van Rasseborch. — It. noch IIII st. — It. noch IIII st. — It. noch IIII st. — It. I qr. halde ick. — It. IIII st. den suluen bischoppe. — It. noch IIII st. — It. noch IIII st. — It. IIII st. — It. IIII st. —It. IIII st. — It. IIII st. — It. IIII st. — It. IIII st. —It. IIII st. — It. IIII st. — It. 1/2 st. to mynen hus. — Dat fest alle godeshilgen XIIII st. — It. I st. dem mvntemester. — It. II qr. to mynen hus. — It. I st. to den bischoppe van dem Schonenberge. — It. II st. her Nicolaus Ronnow. — It. den Lubeschen III st. — It. II st. den Rostkeren. — It. II st. den Sundeschen. — It. noch III st. den Lubeschen. — It. II st. den Rostkeren. — It. II st. den Sundeschen. — It. II st. her Ronnow. — It. V st. vp dat hus. — It. IIII st. hertoch Hinrick, hertoch Mangnus. — Dat fest Martini XXVIII st. — It. II. st. den abbete van Dobberan. — It. noch II st. — It. II. st. her Ronnow. — It. I st. her Diderick, her Marquard vp der rosen. — Dat fest conce[p]cionis Marie XIIII st. — It. IIII st. to dage to Wistik. — It. II qr. to mynen hus H[ans] A[rndes]. — It. 1/2 st. myns heren spelelude. — It. II qr. to mynen hus; halde Westual. — Dat fest natiuitatis Cristi XXVIII st. It. XIX st. in de kerken. — It. I st. den abbe[te] van Dobberan. — Dat fest nien jar XIIII st. — Dat fest der bilden dre konynge XIIII st. — It. II st. den Rostkeren. — It. noch II st. — It. II st. dem rade van Parcham. — It. I st. den statscryuer van Lubek. — It. I st. — It. I st. Oldezwager.

— It. IIII st. vnser vrowen myt den vroulin. — Dat fest lichtmyssen XIIII st. — It. IIII st. den vrowen myten vroulin lt. hertoch Mangnus II st. — It. I st. Johannes Arndes de Lubeke. — It. noch I st. — It. II qr. her Diderick vp Perseualen hus. — Dat fest to vastelauende XXVIII st. — It. I st. dem doken van Tzwerin. — It. IIII st. den sentpraueste. — It. II st. den Rostkeren. — It. II st. des anderen dages. — Dat fest vnser vrowen bodeschop XIIII st. — It. dem abbete van Doberan II st. — Dat fest Letare XIIII st. —

Die blos mit Taufnamen vorstehend genannten Personen sind Wismarsche Rathsmitglieder und zwar ist her Olrik = B. Olrik Malchow, her Di=

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derik = B. Diderik Wilde, her Bertolt = R. Berthold Nigeman, ber Marquart = R. Marquard Langediderik und Gotfridus = M. Gotfridus Perseval, der Stadtschreiber zu Wismar.


II.

Henning Meyger in Lübek an Claus Bischof, Raths Schenken zu Wismar.

D. d. Lübek, 1481, Juny 20.

Dem ersamen Klawes Bysschup, wyntepper tor Wysmer, sal dusse breff.
                    Jhesus.

Fruntliken grot to voren. Klawes gude frunt, dot wol vnde gheuet Gert Schurman, ys dor eyn borgher, dat gelt, gy my [schuldich] syn vor dat stucke wyns. Hebbe gy et nicht geamet, so tatet et amen vn(de) vornoget my dussen man, des bydde ik juw, vnde geuet om, wat dat stucke wyns lopt. Item. fort, Klawes, gude frunt, so gy in testen by my to Lubeke weren vnde van Margreuen eyn stucke wyns kosten (!), so gaf ik ju ok van myn wyne dryngken, was vppe den auent, do sede gy, wotde ik dat steueren geuen vmme V s., so wotde gy et an juwe heren bryngen vnde wotden my eyn antwort scryuen. Item. so wettet, gude frunt, dat ik dat sulue stucke wyns noch hebbe. Spreket myt juwen heren. Isset sake, gy des behoff hebben, so wyt ik ju dat stucke wyns senden, dat stoueken vor XV 1/2 wytten. Ik meine van dem houetman wol orleff (to krygen). Isset sake ju hyr wes vmme [to donde] ys, dot dat wol. Scryuet my myt den ersten wedder vnde, dat soden vnder vns mochte blyuen, bydde ik ju. Sus sundergen nicht, den bedet to my. Syt godde beuoten. Gescreuen in Lubeke an dem auende corporis Cristi LXXXI.

Hennyng Meygher.     

Item. scryuet gy my wat wedder, so bestelt den breff in den wyenketter, so wart he my wol.

Auf einem Octavblatte Papier. Das Siegel zeigt eine Hausmarke. Hinrich Margreve lieferte ebenfalls für den Wismarschen Keller.


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III.

Inventarium über den Nachlaß des Claus Bischof, Raths Schenken zu Wismar.

D. d. Wismar, 1483, Februar 18.

In nomine domini. Amen. Per hoc presens publicum instrumentum cunctis pateat euidenter et sit notum, quod anno a natiuitate domini millesimo quadringentesimo octuagesimo tercio, indictione prima, pontificatus sanctissimi in Cristo patris et domini nostri domini sixti diuina prouidentia pape quarti anno eius duodecimo, die vero Martis, decima octaua mensis Februarii in opido Wismer Razeburgensis diocesis hora terciarum de mane uel quasi in meique notarii publici et testium infrascriptorum presencia personaliter constituti spectabiles viri dominus Johannes Hoppenacke, proconsul in dicto opido, necnon domini Otbertus Gantzkow et Mathias van Brugge, consules ac rectores celarii vini, ad hoc et ad negocium infrascriptum per consulatum ibidem specialiter deputati, hesterna die intestato defuncto Nicolao Bisscopp de Binghen, eorum caupone, ex certis causis animos ipsorum ad hoc mouentibus, ut dixerunt, inuentarium rerum et bonorum quorumcumque per ipsum Nicolaum defunctum relictorum fideliter per me notarium publicum supra et infrascriptum fieri et res huiusmodi conscribi, ne ex post alicui aliqua sinistra occasio asscribi valeat uel impingi, (petierunt). Prefati igitur domini vna mecum notario et testibus infrascriptis ad habitacionem, quam idem defunctus, dum ageret in humanis, ante mortem suam inhabitauerat et inhabitare consueuerat, in qua res et bona prefati defuncti sita fuerant et reposita, animo et intencione conficiendi inuentarium de rebus et bonis predictis accesserunt ibique reperte fuerunt per prefatos dominos ad hoc deputatos res infrascripte ac per me notarium infrascriptum ad requisicionem ipsorum dominorum fideliter descripte et annotate, videlicet talia. Et in primis in auro et promta pecunia ex cistis et scrineis recollecta ibidem sunt reperti decem et septem floreni poustulatenses, duo floreni leues, vnus florenus episcopalis, tres floreni Dauidis, septem floreni Renenses. Item centum et sexaginta septem marce in Lubeschen schillinghen, achte mark in drelingen. Item soes vnde vertich mark in anderem suluergelde. Twe pater noster, dat ene van bernstenen, dat ander van co-

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rallen, quinque cociearia argentea et instrumentum quoddam argenteum pro tenendis confectionibus et speciebus recipiendis, dictum in vulgari Wismariencium en schuffelken, vnde en forke to samende. Item in lobio pro juuenibus inuenti sunt tres lecti, en houetpoel, twe par laken vnde twe deken non magne reputacionis. Item de subtus in dicta habitacione reperta sunt en bedde, twe houetpoele, veer houet kussen, en par laken, en hantdwele. Item ene schipkiste vnde dar in gelecht en graw langk rock vppe de Hollandesche wyse, dree wamboyse, en dwelck rock, twe swarte hoyken, en rock federt myt vossespoten, en par hasen, en bedde laken, en hemmede, en swart rock myt willen foder, en koghel, twe vilthode, ene deken, en badebudel myt der badekappe vnde en langk mest. Item en scriffkuntor, dar in ghelecht en dagghe myt suluer belecht, en borde myt suluer beslaghen, twe tasschen, en scritflade, en scrifftafel, en sulueren tangheken ton oghenbranen, en scryn myt breuen vnde ander pluserye nicht gheachtet. Item ene verkante kiste vnde dar in gelecht viff stucke thenwerkes, dre grapen, en eygerscape, en bratscape, en missinges luchter, twe pisbecken, en spuntvlassche, twe bleckviasschen, en grot tasschensloth, en budelken myt lynen klederen, en houetlaken, en beddelaken, en spegel, en swarte koghel, en olt badelaken, en vurespeghel vnde ander pluserye nicht werdes. Item ene halue slothtunne, dar in twe beddelaken, en dwele vnde ander pluserye. Item en tafelken, twe par laken vnd twe olde pu e ste. Super quibus omnibus et singulis dicti domini vnum uel plura publicum seu publica sibi fieri pecierunt a me notario infrascripto tot, quot forent necessaria, instrumentum et instrumenta. Acta sunt hec anno domini, indictione et aliis, quibus supra, presentibus ibidem prouidis viris Nicolao Heynen et Hinrico Vicken, opidanis dicti opidi, necnon Johanne custode vigiliarum et Johanne Gustrow, ministris consulatus eiusdem opidi Wismariensis, testibus ad premissa vocatis et rogatis.

(S.)    Et ego Theodericus Hagen, clericus Verdensis diocesis, publicus imperiali auctoritate notarius, etc.

Item anno vt supra die Lune IX Marcii inuenerunt et receperunt in et ex cista in celario vini XLV marcas minus IIII solidis Lubicensibus.

Nach dem Originale auf einem Pergamentblatte im Rathsarchive zu Wismar. Der Notar erhielt für dies Instrument 7 S.


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IV.

Verzeichniß der Unkosten für Claus Bischofs, Raths Schenken zu Wismar, Begräbniß.

(1483, Ende Februar.)

Wat Clawes Bisschoppes graft ghekostet heft.

Item. Int erste vor heryng, vor stockuissch, vor barze, vor hekede, vor las, vor brot, vor kropele, vor olye, vor sennep, vor krude, vor mandelen, vor rozynen, vor etyk, vor honnych, soll, vor mede summa II m. VII s.

Item noch IIII s., II s. dem kake.
Item. XVIII s. vor dat ludent.
Item. XII s. den prestern to der vylye.
Item. II s. to olgende.
Item. VIII s. dem kerkhern vor dat vorsyngent.
Item. VI s. vor een sark.
Item. VI s. dem brugger.
Item. VI s. dem dodengreuer.
Item. III s. vor I punt wasses to den zelelichten.
Item. V s. vor Wismersch ber.
Item. vor Hamborger ber X alb.
Item. IIII s. brot, dat me der got gaff.
Item. den wullenweueren gaff ik XXVI s.
Item. II s. der selemanerschen.
Item. I s. Bouwen vnde Micheel vor de baren tho dreghende.

Auf einem Zettel in Claus Bischofs Journal. - Der letzte Ansatz ist für das Herbeibringen der Bahre.


V.

Johann Smedeken, Kellerhauptmann zu Lübek, an Mathias von Brügge, Rathmann zu Wismar.

D. d. Lübek, 1483, November 28.

An her Mathias van Brugghe wanafftich tho der Wysmer kome desse breff f[runtliken] g[heschreuen].

Minen denst nu vnde tho allen tiden. Wetet, leue her Mathias, gude frunth, alze gi hebben gheschreuen an my vnde Hans Schutten vmme I ghud stucke wins, so

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wetet, dat ik jw sende I stucke wins by Barnekowen vnde is dat beste , dat wy hir van stunden an hebben imme kelre vor nien win, dat loueth Frigken (?) vppe louen, vnde dat stucke wins holt VI ame vnde VI steueren. Dat stoueken steyt XII 1/2 witte. Vort so bidde ik fruntliken, dat gi willen so wol den vnde gheuen LXX mark deme ghennen, an weme dat Hans Ouerkarke se ouerschrifft tho jw tho der Wysmer. Nu nicht mer, man sijt ghode beualen nu vnde tho ewighen tiden. Gheschreuen tho Lubeke des ersten Frigdages na Katherine amme jare LXXXIII.

Johan Smedeken, houethman tho Lubeke in des
rades winkelre                         .

Auf einem Blatte Papier im Wismarschen Rathsarchive.


VI.

Des Rarths Schenken zu Wismar Diensteid.

(Um 1500.)

Des winteppers eed.

(1) Dat ick deme erszamen rhade, dar vann ick den winkeller entfangen hebbe, vor myn jarlike loen vnde vordenst na older wanheit trůwelken vnde mit ganseme flite na myneme vormoge in deme suluen winkellere den wyn to tappende denen wil, ok so vorseen, dat deme ersamen rhade in deme winste na der aminge nen affbrack enschee, dar denne de winheren by sin, vnde denne sodanen winst to siner tid tor rekensschup bringen.

(2) Item. dat ick wi1 deme ersamen rhade alle de wvne, de ick tho Lůbeke koepe, nicht hoger rekenen, also ick se ingekofft hebbe by der amen vnde stoueken offte hele stucke, vnde ok denszuluen win na mogelikeme flite vp dat noůweste inkopen, dat de winst dar van der stad tom besten kame, wenner dat fo e rlon vnde de vnkost dar vann gerekent sint.

(3) Item. dat ick den winherenn dartho vorordent vnnde gheschikket stede wil vorwitliken, so vaken eyn stuckke wyns. Malmesie edder Basterdt in den keller gelecht wert, vnde se dar by nhemen, so verne se dar kamen willen, dessuluen offte des negesten daghes, so drade ick se krigen kan offte erer eenen, wo enhe des boleuet.

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(4) Item. offte en ersame radt suluen dorch de winherenn wil allerleie wyne laten kopen, dat schal my wol beleuen vnde wil des gans vnde al wol tofreden sin, vnde wat my de winheren heten, dat den winkeller andrepende is, dat wil ick den, vnde wat se mi vorbeden, dat wil ick laten na aller mogelikheit.

(5) Item. dat ick wil tappen vnnde vorheten to tappende vulle male in de vorordenten male also in hele stoueken vthe der schriuerie, halue stoueken, quarteer, planken, halue planken vnnde copperen mate in deme winkellere, so se dar sin, ick se gefunden hebbe vnnde ok nige vmmegegaten sin.

(6) Item. dat ick den lantwin nicht wil dhon offte don laten to deme Rinsschen wyne, also dat de bliue vnůormenget, vnde den ick kope vor Rinsschen, den wil ick dar vor tappen edder vorheten to tappende, vnnde den ick koepe vor landtwin, den wil ick dar vor tappen edder vorheten to tappende, alle na siner werde, so my eyn ersame rhadt hetende wert.

(7) Item. dat ick den landtwin nicht in andernn steden vmmee gelt wil tappen offte tappen laten alse in der stede, de my vamme ersamen rade dar to vorordent wert, vnnde wil dar to na myneme vermoge vnnde nicht durer geuen den suluen, also he my gesettet vnnde vorlouet wert to geuende.

(8) Item. dat ick nicht mer vor Rinsschen win, Malmesie, Bastardt, Rhomenie, jennigen landtwin edder Frankenwin to tappende vnde vor alle desse vorbenomede wyne totorichtende vnnde to warende evn jar lanck hebben wil alse veertich mark Lubsch, behaluen wes eyne olde gewonte gewest is.

(9) Item. desse vorgeschreuen stucke alle vnde eyn ider by sick laue ick, de wile ick in des ersamen rath denste bin, also to holdende na alleme vormoge. Dat my so god helpe vnnde de hilligenn.

Wismarsches Rathswillekürebuch Fol. 43b.

Vignette
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IV.

Ueber

die Stammesverwandschaft der Familien

von Bülow und von Britzkow,

von

G. C. F. Lisch.


E s ist längst beobachtet, daß in den ehemaligen Wendenländern gewisse altadelige Familien, deren Güter in derselben Landschaft nahe bei einander lagen, dasselbe Wappen führten, und vermuthet, daß dieselben von einem und demselben Stammvater ihren Ursprung, sich aber bei der Germanisirung nach ihren Lehngütern oder Familien= oder persönlichen Eigenthümlichkeiten verschiedene Namen beigelegt haben. Wenn dies nun auch in vielen Fällen durch verschiedene zusammentreffende Umstände sehr wahrscheinlich zu machen war 1 ), so war doch der urkundliche Beweis kaum in einzelnen Fällen und sehr schwer, gewöhnlich nur durch weit greifende Forschungen in den Original=Archiv=Urkunden, zu führen. Ich habe eine solche Stammesverwandtschaft zuerst im J. 1844 bei der noch blühenden gräflichen Familie Hahn bewiesen, indem die Stammväter der beiden altadeligen Familien Hahn und von Dechow, welche ursprünglich beisammen im Lande Gadebusch saßen und dasselbe Wappen führten, in einer Original=Urkunde vom J. 1238 "Brüder" genannt werden ("Godescalcus de Degowe et frater suus


1) So neuerdings z. B. auch bei dem Patriciat der Stadt Malchow; vgl. Jahrbücher XXXII, S. 47 flgd.
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Eckehardus Gallus") 1 ). Ich habe aber nicht allein die Stammesverwandtschaft dieser beiden Geschlechter urkundlich 2 ) bewiesen, sondern es auch zur größten Wahrscheinlichkeit erhoben, daß altadelige stammverwandte Vasallenfamilien mit gleichem Schild und Helm, trotz verschiedener Namen, bei dem Aussterben einer dieser Familien in deren Lehen succedirten 3 ). Ich habe nachgewiesen, daß die Familie von Bibow, welche auch gleichen Schild und Helm mit den Hahn und von Dechow führte, im J. 1467 in die in dem Gute Bibow gelegenen Lehen der ausgestorbenen Familie Hardenack, welche ebenfalls ein gleiches Wappen gehabt hatte, succedirte ("de gudere to Bibowe, also em vnd synen eruen van dodes weghen des slechtes der Hardenacken seliger dechtnichtze gehêten was vnd is angefallen vnd gestoruen 4 ).

Bei der Darlegung der Stammesverwandtschaft der Hahn mit den genannten Familien habe ich darauf hingewiesen, daß die Stammesverwandtschaft mehrerer anderer Familien sehr wahrscheinlich sei, unter andern die der beiden Familien von Bülow und von Brützekow.

Es ist mir jetzt gelungen, die Stammesverwandtschaft dieser beiden letztgenannten Familien auch beweisen zu können.

Unmittelbar neben dem früheren Dorfe und nachmaligen Nonnenkloster, jetzt Stadt Rehna im Lande Gadebusch liegen zwei alte Dörfer Bülow und Brützekow oder Brütschow, welche jetzt nur durch das Gebiet von Rehna getrennt sind. Von diesen beiden Dörfern, deren Lehnseigenschaft durch Veräußerungen an das Kloster lange untergegangen ist, haben ohne Zweifel die beiden Vasallenfamilien von Bülow und von Brützekow den Namen. Sie erscheinen in der ältesten Zeit wiederholt auf diesen und andern Gütern in der Nähe von Rehna. Schon am 6. Sept. 1237 treten die beiden Ritter Gottfried von Bülow und Gottfried von Brützekow (Godeke de Brutsekow) mit andern alten Familien jener Gegend bei dem Fürsten Johann von Meklen=


1) Vgl. Lisch Gesch. des Geschl. Hahn, I, A. S. 41, und B, S.25.
2) Später hat v. Ledebur in den "Märkischen Forschungen" seit 1847 in mehreren Abhandlungen über manche "Familien=Gruppen" die Untersuchung weiter geführt, jedoch nur nach Gleichheit des Wappens und der Heimat.
3) In der Folge habe ich die Stammesverwandtschaft und die gegenseitige Successionsfähigkeit der alten Familien von Holstein und Kruse nachgewiesen; vgl. Jahrb. XXIX, 1864, S. 263 flgd.
4) Vgl. Lisch Gesch. d. Hahn I, A, S. 49 und 52, und II, B, S. 135.
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burg zu Gadebusch 1 ) auf, eben so am 22. Juni 1241 1 ), ohne Zweifel die Stammhalter beider Familien.

Beide Familien verbreiteten sich bald nach Osten hin. Die Familie von Bülow gewann in zahlreichen Aesten bald große Verbreitung über das ganze Land Meklenburg und weit darüber hinaus bis auf den heutigen Tag. Auch die bisher wenig bekannte Familie von Brützekow wandte sich bald gegen Osten in die Gegend der Stadt Gnoien, ungefähr zu gleicher Zeit mit den Moltke und den von Lewetzow, mit welchen die Bernevür stammverwandt waren. Schon im J. 1273 belehnte der Fürst Nicolaus von Werle den Ritter Martin von "Brüzssecow", dessen Großvater Martin um das J. 1230 das Gut Brützekow bei Rehna besessen zu haben scheint 2 ), mit dem Gute Vorwerk bei Gnoien 3 ), und im J. 1274 erscheint derselbe mit dem Kern der Werleschen Ritterschaft bei den Landesherren 3 ). Als am 30. Nov. 1405 "Barolt Brytzekow" das von seinem Vater ererbte Gut in Repnitz ("Rethemisse") 4 ) an Curd von Bützow verkaufte 5 ), traten "Arnt Brytzekow" zu "Lütten=Wüstenfelde" (in der Pfarre Jördenstorf) und "Johannes Brützekow", Arnd's Bruder, zu "Gantzekendorf" (in der Pfarre Boddin untergegangen) für ihn als Mitgelober auf. Im J. 1359 hatten die Brützekow Besitzungen in Jördenstorf und vor dem J. 1445 hatten sie Rensow besessen. (Vgl. weiter unten.)

Aus mehreren Beispielen ging nun hervor, daß die Familie von Brützekow mit der Familie von Bülow gleiches Wappen führte: 14 Kugeln im Schilde, so wie sie auch ursprünglich ihre alten Lehen neben einander hatten und die Vornamen tauschten. Es ist vorweg zu bemerken, daß sich die Familie mit der Zeit von Britschow nannte, obgleich in alter Zeit die Form Brütschow oder Brützekow, wie noch heute im Dorfnamen, vorherrschend ist. Am 10. Febr. 1359 verkauften "Gödeke Brützekow, des Ritters Godeke Brytzekow Sohn, für sich und seinen unmündigen Bruder Jereslav, und Gödeke Brytzekow, Eckhard's Brytzekow Sohn, den


1) Vgl. Mekl. Urk. B. I, Nr. 467 und 528.
1) Vgl. Mekl. Urk. B. I, Nr. 467 und 528.
2) Vgl. daselbst I, S. 369.
3) Vgl. daselbst II, Nr. 1266 und Nr. 1350.
3) Vgl. daselbst II, Nr. 1266 und Nr. 1350.
4) Repnitz hieß früher Retemitze (1366, "im Lande Gnoien") oder Retemisse (1428), Retenisse (1514) oder Retenitz (1568), auch Retemitz (1584), und noch spät Retenisse (1661); die Form Repenitz kommt zuerst 1694 und 1714 vor.
5) Nach einer Original=Urkunde in der Sammlung des Vereins für Meklenb. Geschichte.
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Brüdern Henneke und Vicke Moltke, von Strietfeld, Knappen, 2 Hufen auf dem Felde des Dorfes Jördenstorf bei Gnoien, welche sie von dem Bischofe Johann von Camin zu Lehn trugen und von ihren "Aelteren" mit aller Freiheit geerbt hatten". Sie besiegelten die Originalurkunde 1 ) mit 2 Siegeln, einem schildförmigen und einem runden, mit einem Schilde mit 14 Kugeln und den Umschriften: Inschriftskreuz S'. S OTFRIDI. BRITS e KOW und Inschriftskreuz S'. S OTFRIDI. BRITS c OW.

Als am 30. Nov. 1405 Barold Brytzekow das von seinem Vater ererbte Gut in Repnitz ("Rethemisse") an Curd Bützow verkaufte, besiegelten seine Vettern, die Brüder Arnd Brytzekow auf Kl. Wüstenfelde und Johannes Brytzekow auf Gantzekendorf (vgl. oben) als Mitgelober die Urkunde mit 2 etwas undeutlich gewordenen Siegeln, auf denen jedoch noch klar ein Schild mit 14 Kugeln zu erkennen ist.

Es ist also nach Heimath, Grundbesitz und Vornamen in alter Zeit und nach dem Wappen nicht zu bezweifeln, daß die beiden Familien von Bülow und von Britschow stammverwandt waren.

Es läßt sich aber urkundlich nachweisen, daß die von Bülow auch in die Lehen der von Britschow succedirten, obgleich sie einen andern Namen führten. Die Familie von Britschow muß in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts ausgestorben sein, da später keine Spur von derselben zu finden ist. Am 13. Febr. 1445 schenkte 2 ) nämlich Jaspar von Bülow, erbgesessen auf Rensow bei Lage, also nicht weit von den östlichen Gütern der Britschow, 50 sundische Mark Hauptstuhl oder einen Kamp Ackers von gleichem Werthe in dem Gute Rensow an die Kirche zu Belitz zu ewigen Gedächtnißfeiern für sich und sein Geschlecht und für das "Geschlecht seiner lieben Vettern die Breitschowen, von welchen die Bülow das Gut Rensow hatten." Das Wort "vedderen" ist hier, nach altem, unzählige Male vorkommendem Sprachgebrauch, ohne Zweifel durch Stammes= oder Lehnsvettern zu erklären, da eine entfernte Seitenverwandtschaft wohl anders ausgedrückt und nicht auf das eine Geschlecht beschränkt, auch kein Familiengedächtniß für diese angeordnet wäre. Die Bülow "hatten das Gut Rensow" ohne Zweifel durch Erbfolge nach dem Aussterben des Geschlechts von Britschow, obgleich sich dies


1) Im Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.
2) Vgl. Urkunden=Beilage.
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bis jetzt noch nicht bestimmt nachweisen läßt. Wir haben hier also einen gleichen Lehnfall, wie den oben angeführten vom J. 1467 in den Familien von Bibow und Hardenack.

Das Gut Rensow blieb bis zum J. 1610 in dem Besitz der Familie von Bülow; in diesem Jahre ging es durch Verkauf an die Familie von Lowtzow über, welche es noch jetzt besitzt.


Urkunden=Beilage.

Jaspar von Bülow zu Rensow (bei Lage) schenkt der Kirche zu Belitz 50 sundische Mark zu Gedächtnißfeiern für das Geschlecht der von Bülow und ihrer Vettern der von Brützckow, von denen er das Gut Rensow hat, und übergiebt derselben dafür einen Kamp Ackers in Rensow zur Benutzung.

D. d. 1445. Febr. 13.

Nach einer beglaubigten Abschrift aus dem 16. Jahrh. im Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.

Vôr alle den, de dissen brieff sehen edder hôren lesen, bekenne ick Jaspar van Bulow, knape, erffseten to Rensow, vôr mi vnd mîne eruen, dat ick hebbe gegeuen vefftich sundesche marck hôeuetstôl in dat gadeshûs to Beltze to einer ecirc;wigen dachtnisse vôr mi vnd mîne geschlechten vnd ôck vôr de geschlechte mîner lêuen vedderen die Breitschouwen , van welckeren wi dat gûdt Rensow hebben, der vnd vnser de gadeslûde scholen lâten dencken [vnd] vorbidden alle sundâge van deme predickstôle vnd ein mâel des iârs beghâen lâten [van] deme kerckheren vnd koster mit vigîlien vnd sêlemissen am sundâge in der quatuer tempere im herueste. Vôr disse bâuenschreuen vefftich marck sette ick Jasper van Bulow den vôrstenderen einen kamp ackers in de hende, bolegen up dem velde t o Rensow vor der Grôeten Daluitzer scheiden tendest der dûuen wôcken wisch, ôck an de[m] Grôten Daluitzer kerckwech an den vort. Dissen vôrbenômeden acker met tedest (!) der wisk, also de grâuen na dem Rensower

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dampe (!), mogen de vôrbenômeden gadeslûde bûwen vnd seigen, brûcken sunder mîn vnd mîner eruen bohinderung. Wêret âer dat ick efft mîne eruen den suluen acker mit den wisschen nicht weiden entbêren van dem hâue to Rensow, so wil ick efft mîne eruen den gadeslûden efft vôrstenderen de vôrbenômeden L marck hôuetstôl wedder vt geuen vp êne tîdt to Beeltze vnd den vôrstenderen behulplich wesen, sodâne L marck hôuetstôl wedder an to leggen, dâr dat gadeshûs sîne pechte alle iâr van nemen mach, dat idt blîue to einer êwigen dechtnisse der schlechte van Bulow. Dit stede, vast, vnbrecklich to holden, lâue ick Jasper van Bulow vôr mi vnd mîne eruen, des to thûege (!) mîn ingesegel gehenget an dessen brieff, ôck de êrbârn duchtigen Goetke van Bulow to Potremptze vnd Wedege van Lesten tho Gottin to tûege ere ingesegel gehenget vôr dissen brieff gegeuen vnd geschreuen na der bort Christi dûsend vierhundert im vîff vnd viertigesten iâr, in den vier dâgen des Paschen.

Die "Vier Tage des Paschen" sind wohl die ersten sogenannten "Vier Tage in den Fasten. - Am 13. Dec. 1478 bestätigten die Brüder Vicke, Gemeke und Johann von Bülow zu Siemen und Rensow diese Schenkung.

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V.

Ueber das große Ansehen des Klosters
Doberan im Mittelalter,

von

G. C. F. Lisch.

D as Ansehen des Klosters Doberan unter den Klöstern der deutschen Ostseeländer war schon im Mittelalter gesichert und anerkannt und ward vorzüglich nach seien ausgezeichneten Bauwerken geschätzt, welche freilich leider bis auf die Kirche und die Mühle untergegangen sind. Am 20. Junii 1478 sagen nach einer bisher unbekannt gewesenen Urkunde im Archive zu Schwedin die zu Doberan versammelten Aebte der Cistercienserklöster in den deutschen Ostseeländern ("parcium stagnalium abbates"), daß "Doberan, unter den Klöstern der Ostseeländer des Ansehens würdig, in den Augen der Welt wegen seiner Gebäude unter den glücklichern für reich gehalten" werde:

"Dobbran, inter stagnalia monasteria reputacione dignum, in conspectibus communitatis propter quedam erecta edificia inter feliciora omnium putatur opulentum".

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VI.

Till Eulenspiegel's Grab,

von

Dr. Crull zu Wismar.

W ie man in einer auf einem Ziegel der S. Marien=Kirche zu Wismar angebrachten Darstellung einer Eule mit einem Spiegel das älteste Denkmal Till Eulenspiegel's erkannt hat (Jahrbücher IV, B, S. 54 und V, A, S. 220), so können wir jetzt aus dem Rathsarchive zu Wismar auch die älteste urkundliche Nachricht über sein Grabmal zu Mölln beibringen. Es heißt nämlich in der Relation des Wismarschen Stadtsecretärs M. Jordan Höppener über die Tagefahrt zu Hamburg im Jahre 1536 folgendermaßen:

- Vnde sint nu tho VI vt der herberge gereiset na Mollen, dar wy denne vngeferlich to 1/2 vren ingekamen etc.
Darsuluest leint Vlenspegels stheen, darup de tall M CCC. L.; wider geschreuen dar up: hir steit Vlenspegel bografen etc.
Donrdages to XII bynnen Lubek gekamenn; des suluen auendes tho IIII de Lubeschen gekamen etc.

Vgl. Ulenspiegel. Von J. M. Lappenberg. Leipzig. 1854. S. 317 flgd.

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VII.

Einzeichnungen

in

ein Stammbuch des Gottfried Criwitz 1 )

von

Dr. Pyl zu Greifswald


I n der Sammlung vaterländischer Alterthümer im Universitätsgebäude zu Greifswald befindet sich (ein Geschenk des um die Naturwissenschaft und unsere Universität hochverdienten Dr. Creplin) ein in Leder mit Goldverzierungen und Goldschnitt gebundenes Stammbuch, 5 1/2" breit, 3 1/2" hoch, welches 167 Blätter feinen, dünnen Papiers ohne Wasserzeichen enthält. Dasselbe ist im Besitz von Gottfried Kriwitz, eines gebornen Lübeckers gewesen (vgl. f. 52. H. Wedenhoff, patriae consul), welcher magni parentis filius und legum candidatus genannt wird. Das Buch ist wahrscheinlich im Jahr 1637 angelegt, da in dieser Zeit drei Burgemeister von Lübeck:

f. 50. Henr. Cöler, Cos., (1624-1661), Kai. Sext. 1637;


1) Jacob Criwitz, Bürger und Kaufherr zu Lübek, erwarb seit 1627 in Meklenburg nach und nach die Güter Tarnewitz, Kl. Brütz, Rosenhagen, Gottesgabe u. s. w. und starb 1651. Sein Sohn Gottfried Criwitz, dem das hier besprochene Stammbuch angehörte, ward Besitzer von Kl. Brütz und Gottesgabe und später Herzogs Christian Louis Rath, ohne Gehalt. Wahrscheinlich erst während seiner Lebenszeit, um 1650, ward die Familie geadelt oder, wie man damals zu sagen pflegte, der Adel erneuert. Am 2. März 1686 starb Gottfried v. Criwitz ohne Leibeserben. Die Güter kamen später von der Familie, welche im vorigen Jahrhundert ausstarb.     Dr. G. C. F. Lisch.
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f. 51. Christoph Gerdes D. Reip. Lubec. Cos. (1627-1661) VI Cal. Jul. 1637;
f. 52. Henr. Wedenhoff, patriae consul Lub. (1630-1651) VI Juni 1637;
so wie der Superintendent und seine Lehrer:
f. 76. Nicolaus Hunnius D. Ecclesiae Lubecensis Superintend. 3. Jul. 1637;
/ (Nat. Marpurgi A. 1585, 11. Jul. Denat. Lübeck A. 1643, 12. April, post hor. vesp. 11.);
f. 81. Johannes Kirchmannus, Lubeck, Kal. Jul. 1637;
f. 82. M. Jacobus Stolterfot, Lubecae, 10. Jul. 1637; ihre Namen in das Stammbuch verzeichnet haben. Bei dem Namen des N. Hunnius hat G. Kriwitz spater das Datum der Geburt und des Todes hinzugefügt. Da der Superintendent in Marburg geboren war, so mag dieser Umstand insofern von Einfluß gewesen sein, als Gottfried Kriwitz diese Universität zu seinen Studien erwählte.

Wir finden nämlich v. J. 1640 folgende in Marburg verzeichnete Namen:

f. 78. Joh. Henr. Tonsor, S. S. Theol. D. ejusdemque Professor, Paedagogiarcha et p. t. Rector. 3. Oct.
f. 80. Joh. Tilemannus D. et Med. prof. ord. 3. Oct.
f. 129.v. Henr. Friedr. Reinhardi.
f. 130. Petrus Jugert Holsat., 26. Sept.
f. 131. Martinus Rasoris Moenotr', 27. Sept.
f. 131.v. Ernestus Kmerdingk Brunsv., Oct.
f. 132. Christian Vitzthumb von Eckstedt, 27. Sept.
f. 132.v. Christian Wilhelm Hahn, 27. Sept.
f. 133. Christoph Vitzthumb von Eckstedt, 27. Sept.
f. 133.v. Hermann Riedesell zue Eysenbach, 29. Sept.
f. 134. Ludolphus vom Sode, 3. Oct.
f. 135. Christian Merckelbach, Sept.
f. 136. Reinhold v. Gheren. Rost.
f. 99. Balth. Kingse. 3. IIXbr. A°. 1640.

Von Marburg hat sich Gottfried Kriwitz in der Folge nach Rheims begeben, wo sich noch folgende Personen eingezeichnet haben:

f. 25. Le contentement, la gloire et la liberté c'est une de mes plus grandes consolations au monde.

a Reims le 6. In perpetuum memoriam sui erga nobi-
d'Octobre l'an lissimum donnnum possessorem scripsit
1645. haec officiosa manus 
Ovae Brocktortii Equit. Holsat.
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f. 100. Johannes Christophorus Marci d. Remis. Non. Oct. A. 1645.

Für Meklenburgische Geschichte sind folgende Einzeichnungen wichtig:

f. 3.v.           16         37.
     Fortune Infortune fort une.
          Adolph Friedrich H. z. Mechelburg.

f. 7.             1637.
     Turris fortissima nomen Domini.
          Christians Dux Megapolitanus.

f. 8.v.           1637.
     Si Deus pro nobis, quis contra nos?
               Carolus Dux Megapolitanus.

f. 73.        Gerhard Mejer Consiliar. Megapolitan.
               Swerini 23. Junij 1637.

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VIII.

Vermischte Urkunden.


Nr. 1.

Der Bischof Conrad von Hildesheim verleiht den Brüdern Lippold und Dietrich von Escherde die Güter in Helperth[sfelde], welche Halto von Biwende aufgelassen hat, obwohl die Schwester des Lambert von Helperthe sie beansprucht.

D. d. Hildesheim. 1230. Mai 13.

Nach dem Original im Archiv zu Hannover.

C[onradus] dei gratia Hyldensemensis episcopus omnibus hoc scriptum audituris vel inspecturis salutem in domino. Ad noticiam omnium volumus pervenire, quod bona quedam Helperthe sita et a domino Haltone de Biwende nobis resignata porreximus Lippoldo et Thiderico fratribus de Esscherte titulo feodi, si tamen porrigere poteramus, quod dicimus propter quandam matronam, sororem Lamberti de Helperthe, bona eadem utpote suum feodum repetentem. Promiserunt autem data fide in manus nostras et Sifridi de Borseim et Bertoldi de Holle, dapiferi nostri, Lippoldus de Esscherte et Tidericus frater suus et Hugo de Insula, Engelbertus de Dalem, Ludolphus camerarius noster, Conradus marscalcus noster, Lippoldus iumor de Veteri Foro, quod antedicti L[ippoldus] et Th[idericus] fratres benevole ac sine petitione restauri cedant de eisdem bonis, si forte contingat prememoratam matronam dictante iusticia obtinere. Preterea promiserant iidem milites, iuxta facultatem et vires suas omnimodo nos iuvare, si forte propter predicta bona quispiam nos attemptaverit molestare. Testes huius sunt antedicti milites et alii quam plures. Actum in pomerio nostro Hyldenseim, anno domini M°. CC°. XXX° III°. Idus Maii, pontificatus nostri anno nono.

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Nach dem Original im Archive zu Hannover, mitgeteilt 1863 vom Herrn Archivrath Dr. Grotefend zu Hannover. An einem Pergamentstreifen hängt das wohlerhaltene Siegel des Bischofs. Diese Urkunde über die Güter in Helpersfelde vor Sarstedt im Bisthum Hildesheim, welche später die Schenken v. Meyenberg von den Grafen von Schwerin zu Lehn trugen und noch 22. April 1442 den Herzogen von Meklenburg resignirt wurden, giebt noch mehr Licht über die Herkunft und die Verwandtschaft der Grafen von Schwerin und dient deshalb zur Unterstützung der Geschichte dieser Grafen. Man vgl. v. Hammerstein: Besitzungen der Grafen von Schwerin, in der Zeitschrift des Hannoverschen Vereins, Regeste Nr. 127 und Anm. zu derselben, und S. 85, 110 und 174 flgd.; vgl. Jahrb. XXV, S. 174 und 183.


Nr. 2.

Nicolaus und Bernhard, Brüder, Fürsten von Werle, schließen einen Gemeinschaftsvertrag über Regierung, Residenz und Hofhaltung.

D. d. (1342).

Nach dem Concept im Archive zu Lübek.

(I) [W]i Clawes vnde Bernd, brůre, van godes gnâden heren tů Werle, tůghen vnde bekennen ôpenbâr in dessem brêue, dat wi na râde vser vrunt (II) vnde trûwer ma]n 1) vnde s]tede tů sâmende hebben ghelecht vnde leghen vse stede, slote, lant vnde man vnde vnse kost vnde brôt an dusdâner wys, dat (III) vser iêwelk scal vtlegghen alle iârlik van syme dêle vt vser beyder lande dat gantze hundekorn tůu vser kost vnde tů vsem hôue. Dârenbô(IV)uene scole wy mâlk leghen soes hundert mark wendescher pennynghe tůu vser kost vnde hof tůu holdende; wêr dat vse kost grôter were, so scal mâlk (V) mêr dâr tů leghen. Dâr scole wi tů setten vnde nemen ênen gůden man na vser beyder râde, de vse kost vnde hof vôr stâ, vnde scolen vnse (VI) legher hebben ên half iâr tů Gustrowe vnde ên half iâr tů Robele, oder anders wôr an vsen landen, dâr it vns beyden vnde den landen na vser ma[n (VII) vnde stede r]âde 2) důunket vrômelik vnde nůtist wesen. Al vnser anderen gůlde an korne, pennynghen, bêde vnde brôke, an welker wys wy se hebben vnde (VIII) [vns anv]allen 3) mo v ghen, dâr scal mâlk brûken tů syner scult. Ok scal mâlk dem anderen syne scult bescreuen vnde beseghelt gheuen, de he scůl- (XI) [dych worde]n is vôr der tiit, dat wy tů sâmende

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quêmen. Wil vser ên dem anderen wes lôuen oder důn tů hůlpe tů den sculden, de bebrêuet syn, (X) [dat scal bi e]me suluen stân. Wêr ôuer dat he eme wes lênde oder dêde, dat scal he em vruntliken weder gheuen. Vortmer scal vnser iêwelk des anderen stede (XI) [vnde slote vullenkômen]liken mechtych vnde weidych wesen tů aller nôt vnde nut des landes. Vortmer scole wi hebben lîke vele ghesynnes beyde vns vnde vnse vrůwen, (XII) [vnde vnser beyder ghesynn[ne scole wy mâlk lîke weldich wesen sunder allerleye vnmůt, also welker vnser ryden wolde oder scolde der der laut nôt vnde nůt, (XIII) dem scal beyder ghesynne volghen. Ok vnser nên scal nêu ghesynne holden oder nemen sik oder vnse vrůwen, dat iêghen den anderen sy. Ok scole wi (XIV) vns vnde vnse vrûwen vnse vnde ere ghesynne ghelîke clêden na vnser beyder râde. Ok scolen vnser beyder mit erem ghesynne vnde wy mit vnse (XV) ghesynne tů sâmende eten.

Aus dem Archive zu Lübek von dem Herrn Professor Mantels daselbst mitgetheilt. Am 20. März 1353 schlossen zu Lübek die Herzöge von Meklenburg und der Graf Otto von Schwerin mit den wendischen Hansestädten ein Landfriedensbündniß, welches in Gerdes Sammlung Meklenb. Urk. S. 682 gedruckt ist. Am 27. März 1353 zu Sternberg erklärten die Fürsten von Werle den ihnen vorbehaltenen Beitritt zu diesem Bündnisse. Diese werlesche Beitrittsurkunde wird im Archive zu Lübek aufbewahrt. Die Ausfertigung dieser Urkunde ist bis zur Besiegelung vollständig. Es sind derselben 23 Pergamentsireifen angehängt, welche nach der Reihenfolge mit den Namen der Fürsten, Städte und Vasallen bezeichnet sind, welche sie besiegeln sollten; aber es hängt kein Siegel an den Streifen und es ist nicht die geringste Spur vorhanden, daß sie je besiegelt gewesen wären. Als Herr Professor Mantels die Streifen näher untersuchte, fand er, daß die 15 ersten Streifen an der unteren Seite beschrieben waren und von einer zerschnittenen Schrift herrührten. Er zog dieselben alle heraus, um zu sehen, ob die Schrift etwas enthalte, woraus man schließen könne, ob die Beitrittsurkunde in Lübek oder in den werleschen Landen zur Besiegelung vorbereitet worden sei. Nachdem er die beschriebenen Streifen nach der Ordnung zusammengepaßt hatte, entdeckte er auf denselben die vollständige fürstlich werlesche Hausurkunde, wie sie im Vorstehenden mitgeteilt ist. Da noch die Zeugen und das Datum fehleu, so ist diese ehemalige Urkunde ohne Zweifel ein nicht mehr brauchbares Concept gewesen, welches von dem werleschen Hofschreiber zu Siegelbändern zerschnitten ist, oder auch eine gleichzeitige Abschrift zum Gebrauche bei Hofe.

Die Streifen sind in dem vorstehenden Abdruck durch römische Ziffern in ( ), z. B. (I), bezeichnet. Die durch das Zerschneiden entstandenen Lücken sind in [ ] höchst wahrscheinlich vollkommen richtig durch Conjectur ergänzt.

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Zu dem Einzelnen ist Folgendes zu bemerken 1) Von dem Worte man ist das m ziemlich sicher zu erkennen. - 2) Für die Worte vnde stede ist nach der Länge der Zeilen kaum Patz vorhanden, auch wenn man Abbreviaturen zugäbe, und doch läßt sich die Stelle nicht gut anders ergänzen; das voraufgehende Wort man steht in der voraufgehenden Zeile sicher und klar. - 3) Auch diese Stelle läßt sich nicht gut anders ergänzen. Herr Professor Mantels berichtet aber, daß am Ende der Lücke [vnsanv] ein - z - vor - allen stehe uud nicht ein - v; dies scheint sich nicht erklären zu lassen.

Es ist die Frage, wann der vorstehende Hausvertrag geschlossen ist. Daß er vor dem 27. März 1353 abgefaßt sein muß, versteht sich von selbst, auch vor dem 14. Juli 1347 wird er abgeschlossen sein, da an diesem Tage die fürstlichen Brüder Nicolaus und Bernhard von Werle ihre Lande theilten (vgl. Lisch Maltzan. Urk. II, S. 65). Ferner muß die Urkunde nach dem Tode des Fürsten Johann, des Vaters der beiden Brüder, gegeben sein, also nach dem 27. Aug. 1337. Da in der vorstehenden Urkunde auch der "Frauen" der Brüder Nicolaus und Bernhard gedacht werden, so muß die Urkunde nach dem J. 1341 gegeben sein, da sich Nicolaus im J. 1338 und Bernhard im J. 1341 vermählte. Die Urkunde muß also zwischen 1341 und 1347 ausgestellt sein, wahrscheinlich in den ersten Zeiten der Regierung und der Ehe der beiden fürstlichem Brüder, also um das Jahr 1342, bis sie bei dem Heranwachsen der Familien im J. 1347 ihre Lande theilten und eigene Hofhaltungen gründeten.


Nr. 3.

Johannes Winsen wird von der Stadt Stralsund verfestet, weil er zu Rostock im Refectorium des Dominikanerklosters am 26. Januar 1360 vor dem Herzoge Albrecht von Meklenburg, dessen Räthen und dem Rath der Stadt Rostock die Verhandlungen über das Testament des verstorbenen stralsundischen Burgemeisters Albert Hövener und die Richtigkeit des stralsundischen Stadtbuches verdächtigt und zu Damgarten an der hohen Brücke vor den Herzogen Barnim von Pommern und Albrecht von Meklenburg die Rathmänner der Stadt Stralsund beleidigt hat.

D. d. 1360. Stralsund.

Anno domini M°. CCC°. LX°.

Nota. Crastino die beati Pauli in conuersione accidit in Rozstoc in refectorio fratrum maiorum, in

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presentia domini ducis Magnopolensis et suorum consiliariorum, proconsulum et consulum ibidem, quod Johannes Winsen dixit, quod nullus honestus et probus vir posset dicere hoc, quod composicio, vnio et reformacio esset facta inter prouisores et testamentarios domini Alberti Houenere pie recordacionis, ex vna, suam vxorem et propinqui, parte ex altera, sed consules Stralessundenses possent facere scribi in suo libro, quidquid vellent, et in illo non esset vnicum verum verbum, et rogauit dominum Magnopolensem et suos consiliarios, ut adhuc audirent, quia consules predicti sibi violenciam et iniusticiam fecerint et noiunt sibi fieri iusticiam. Insuper dixit, quod dominus Arnoldus Gholdenstede ipsum perplacitauit ut vir inprobus et inhonestus, super hec vellet sibi porrigere suam dextram manum, quod quicquid idem dominus Arnoldus placitauit, hoc non ex ore et consensu sua placitauit. Ceterum alloquebatur domino Hermanno de Rode, qui negauit, se habere antiquum testamentum dicti Alberti primitus, postea affirmauit, se habere, propter quam causam idem Hermannus stetit et apparuit rufus et pallidus, id est blek vnd rot, ut vir inprobus et inhonestus; insuper plurima verba contumeliosa et obprobria loquebatur super consules eosdem de Stralsund et plures ciues ibidem, et hoc accidit in Damgar prope pontem coram inclitis principibus dominis duce Barnym et Alberto duce Magnopolensi, vbi domini consules sibi prebuerunt, super consules et conciues suos ordinare omnis iuris et iusticie complementum, quos inpetere vellet. Propter quas causas prenotatas idem Johannes Winsen est proscriptus.

Aus dem Liber proscriptorum der Stadt Stralsund zum J. 1360, mitgetheilt von dem wail. Burgemeister Dr. Fabricius zu Stralsund.


Nr. 4.

Der Rath der Stadt Braunschweig bezeugt, daß der Herzog Johann von Meklenburg an die braunschweigischen Bürger Ludolf und Hans von Wenthusen für Johann von Saldern 250 Mark von

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den 500 Mark bezahlt hat, welche er und seine Bürgen für sein Gefängniß gelobt haben.

1362. Aug. 6.

Deme rade is witlik, dat hertoghe Jan van Mekelenborch heft betald Ludolue vnde Hanse van Wenthusen II 1/2 hundert marc to Janes hand van Saldere van den vifhundert marken, de he vnde sine borghen ghelouet hadden vor sine vengnisse. Actum in die beati Sixti.

Aus dem Degedingebuch der Altstadt Braunschweig, Nr. II, Fol. 161, unter den Auszeichnungen des Jahres 1362, mitgetheilt von dem Herrn Archivar Hänselmann zu Branuschweig. Ludolf und Hans von Wenthusen waren Bürger in Braunschweig; Ludolf saß 1363 im Rathe der Altstadt.


Nr.5.

Rudolf, Herzog von Meklenburg, bezieht die Univesität Prag.

1382. Prag.

D. Rudolphus, dux Magnopolensis.
D. Bernardus de Grollen, magister suus.

Aus der Original=Matrikel der juristisch=canonischen Facultät der carolinischen Universität Prag, aus der Zeit 1372 bis 1418, gedruckt in der Monatsschrift der Gesellschaft des vaterländ. Museums in Böhmen, Jahrgang 1827, Sept., S. 74, eingetragen unter den immatriculirten Hörern des geistlichen Rechts von der sächsischen Nation. Vgl. Jahrb. XIV, S. 106 flgd.


Nr. 6.

Johann, Herzog von Görlitz, zeigt die am 10. Febr. 1388 vollzogene Vermählung mit Richardis, der Tochter des Königs Albrecht von Schweden, Herzogs zu Meklenburg, an.

[1388] Febr. 18. Prag.

Johannes dei gratia dux Gorlicensis et marchio Lusatiae. Fideles sincere dilecti. Domino iuvante altissimo

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die crastino post dominicam Estomihi nuptias nostras iocunde ac feliciter cum filia illustrissimi principis Sweorum Gothorumque regis etc. celebravimus. Ut eorundem nostrorum gaudiorum sitis participes, per familiares venerandi Johankonis electi Lutomyslensis, exhibitores praesentium, pro consolatione intimamus, quos respicere velitis nostro benignius pro honore. Scriptum Pragae, die XVIII mensis Februarii.

Gedruckt in Palachy's Aufsatz: Ueber Fomelbücher, in den Abhandl. der böhmischen Gesellschaft, 1848, S. 92, und darnach im Neuen Lausitzischen Magazin, Bd. XXVI, Görlitz, 1849, S. 300. Palachy giebt als Jahr der Ausstellung dieses Briefes 1388 an; der Herzog Johann hat daher am 10. Febr. 1388 seine Hochzeit gefeiert. Der Herzog Johann von Görlitz († 1396 an Gift) war ein Sohn des Kaisers Carl IV. Die Braut Richardis war eine Tochter des Königs Albrecht von Schweden, Herzogs von Meklenburg, aus dessen erster Ehe mit Richardis, einzigen Tochter des Grafen Otto I. von Schwerin, deren Todesjahr nicht bekannt ist. Ihre einzige "Nachkommin" Elisabeth heirathete 1409 den Herzog Anton von Brabant, dem sie das Herzogthum Luxemburg zubrachte, und nach dem im J. 1415 in der Schlacht von Azincourt erfolgten Tod desselben im J. 1418 den Herzog Johann von Baiern, Pfalzgrafen am Rhein, welcher 1424 an Gift starb, und starb im J. 1451 in Trier. - Den Namen der Herzogin giebt anscheinend zuerst Chemnitz in seiner meklenb. Chronik. Slagghert kennt den Namen noch nicht; er sagt: "Froychen N. Dat Froychen wurt vortruwet deme eddelen heren Johan Hertigen tho Gorlitz, eyn Szone Karel des IV. Kayser des romeschen Rykes". Ueber die Vermählung der Richardis berichtet, anscheinend aus guten Quellen, Nic. Marschalk Thurius in seiner meklenb. Reimchronik in Westphalen Mon. I, p. 562 flgd.; vgl. desselben Annales Herulorum daselbst, p. 308. Vgl. auch Rudloff Mecklenb. Gesch. II, S. 559.


Nr. 7.

Der Herzog von Meklenburg ist zum Besuche in Görlitz.

1391. Aug. 12. Görlitz.

Sabbato post Laurentii. Erunge des herzog von Meckilburg I Mark.

Aus den Rathsrechnungen der Stadt Görlitz, gedruckt im Neuen Lausitzischen Magazin, Band XXVI, Görlitz, 1849, S. 304. Hier heißt es: "1391 befand sich der Herzog von Meklenburg zu Görlitz; er erhielt von der Stadt eine Ehrung und der Stadthauptmann Wittich von Kottwitz mit einer Anzahl von Stadtknechten gab

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ihm das Geleit". Der "Herzog von Meklenburg" war ohne Zweifel zum Besuche bei der Herzogin Richardis, Tochter des Königs Albrecht von Schweden und Gemahlin des Herzogs Johann von Görlitz; vgl. die vorhergehende Nr. Wer der "Herzog von Meklenburg" war, ist nicht zu ermitteln; der Vater der Herzogin Richardis kann es nicht gewesen sein, da dieser erst am 26. Sept. 1395 aus der schwedischen Gefangenschaft befreiet ward. Vielleicht war es der Herzog Rudolf, welcher früher Bischof von Skara war und 1390 aus der Gefangenschaft kam und Bischof von Schwerin ward.


Nr. 8.

Albrecht, Herzog von Meklenburg und König von Schweden, verbietet den Krügern im Lande Grevesmühlen, anderes Bier zu schenken, als solches aus Grevesmühlen.

D. d. Grevesmühlen. 1403. Mai 6.

Nach einer Abschrift im Archive der Stadt Wismar.

Wij Albert, van godes gnâden koningh to Sweden vnde der Gothen, hertoge to Mekelenborch, greue to Zwerin, to Stargarde vnde Rostok here, dôn witlick allen vnssen lêuen trûwen bedderuen mannen vnde vort allen vnssen vndorsâten, alse gij alle beseten vnde wônaftich sint an deme lande to Gnewesmolen, dat wij des an ên worden sint mit vnsseme râde vnde bedderuen mannen dorch nutticheid vnsser sta e d to Gnewesmolen, dat nên krôger, borger offte hû e sman schal ander beer schenken offte halen sunder Gnewsmolens beer, also dat van oldinges plach to wesende, wente wij dat wârliken vorvâren hebben, dat de sulue vnsse stad Gnewesmolen dâr bij stân mach vnde anders so hôge entarmet worde, dat id vôr vns vnde vnsse land vnde lûde nicht wêre. Wôr vmme beden wij juw krôgeren, borgeren vnde hûsmannen, allen vnde ênem îsliken bij sick, bij vnsseme hôesten bôde, also gij an deme vôrbenômeden lande to Gnewesmolen beseten sint, dat gij nên beer hâlen edder schenken sunder Gnewesmoles beer, bij vnssen hulden vnde gnâden. Wêre ôuer dat id dâr bôuen we dêde, so hebben wij dat vnseme vogede Vicken Velehouen beuôlen, de schal de schutten offte schutten lâten bette vôr vns, so willen wij dâr mede vâren, also recht is.

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Geuen to Gnewesmolen, na godes bôrt veerteyn hundert iâre dâr nâ an deme drudden iâre, des sondâges alse me singet Jubilate, vnder vnsseme ingesegel gedrucket an dessen brêff.

Auf einem Blatt Papier als Abschrift beiliegend einem Briefe der Herzoge Magnus und Balthasar an den Rath zu Wismar d. d. 1484 Schwan. Mitgetheilt von dem Herrn Dr. Crull zu Wismar.


Nr. 9.

Wulf Wulflam, Burgemeister zu Stralsund, vermittelt einen Frieden in den Meklenburgischen Landen.

D. d. Mühle zu Rothen. 1404. Nov. 19.

Nach einer Abschrift im Archive der Stadt Wismar.

1. Ik Wulf [Wuflam] beken[ne v]nde dû witlik in desser [scrift, dat ik in dessem iêghenwardighen dâge, alse]

2. [desse scrift gescreuen is, gedê]gedinget hebbe tvusschen den [hôchgebôrnen] vorsten [hertogen Johanne van]

3. Mekelenb[orch, heren to Star]garde, vnde sînem brôdere her[toge Olrike vnde deme Ganse van Putleste vnde]

4. Hartwi]ge [van Bulowe — — — — — ]oge Johan vôrscreuen ge[mechtiget] heft, [vnde den borgermêsteren vnde râdes]

5. heren der [stat Lubeke, vp der ênen sîden], vnde twischen den [hôchgebôrnen] heren [her Baltazar, heren van Werle],

6. vnde synen [— — — — vnde] mînen h[eren her]toge B[. . . . . . . . hertoge] War [ — — — —

7. de — — — — — — ] vôrscreuen gemechtiget [— — — — — —] ênen [— — — — — —

8. d [— — — — — —] ge nêgest volghende vôr [— — — — —] ênen dach [— — — — —

9. — — — — — v] deme dâge scholen se an beiden sîden — — — — vulle [— — — — — —

10. . . . . . . bo]grepen vnde dêgedinghet weren vp deme dâge], den see — — hêlden [— — — —— —

11. — — . . . . . . . cheit des dorchluchtigesten hôgebornen vors[ten] vnde heren hern Albrecht[te] ko[ningk to Sweden]

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12. vnde] hertogen to — — — Mekelenborch vnde synes wedderen herto[. . . . . . .] vnde vor alle degedinge — — —

13. sîlden erer een — — deme anderen wissen mit namen, mannen vnde myt steden, dar see — — —

14. vorwâret syn — —, in wat mâte vnde wo se an b[ei]den sîlden — — — den vnde entwei sprôken — - —

15. beyden siden holden scholen. Wêre ôk dat H[artwich van] Bulowe welk — — — — — — —

16. dâge vôrscreuen, de tu Rozstoke was, den hee annam [. . . . . . . . .], dat schal dâr by [bliuen vnde desse — —

17. schal anstâ e n van stunden an myt alle den yênnen, [de] dâr iêgennwardich weren vp deme dâ[ge vp der Mô e len]

18. to Rotheme, do desse vrede ghedêghedinget war[d], vnde myt alle den, de bynnen deme Ster[— — — —

19. vnde myt dem lande to Stargarde vnde myt deme [lande] to Wenden schal desse vrede anst[ân des nêgesten]

20. midwekens na dessem dâge, alze desse vrede ghee[dêgedinghe]t is, wan dee zunne vpgheit, [vnde myt der]

21. Priggenisse vnde myt deme Ganse van Putlest vnde myt [Hartw]ige van Bulowe schal desse v[rede anstân des]

22. nêgesten zunâuendes dâr na, also desse vrede gedêgedin[get is], wan de zunne vpgheit — — — —

23. to Lubetze schal desse vrede anstân des nêgesten dâges, d[âr n]a alze desse vrede [gedêgedinghet is, wan

24. de sunne vpgheid. Dessen vôrscreuen vrede scholen see holden an beiden sîden sun[der — — — —

25. vrede heft hertoge Johan vôrbenômet vnde her Baltazar van Wenden geannâm[ed — — — —

26. sîden gelôuet vnde vorwissent, vnde de here van Wenden heft dessen vôrscreuen — — — —

27. vnde gewissent vôr syk vnde vôr alle de yênen, de vmme eren wi[llen dô]n [vnde lâten — — — — —

28. hebbe ik Wulf Wulflam gedêgedinget vp der Môlen to R[otheme, na godes bôrt vêrteyn hundert jâr

29. dâr nâ in deme vêrden yâre, . . . . n der hôchtîd zunte Elzeben d[er hilgen . . . . . . . . . . vp den sulue]n

30. dach, vnder mynem y[ngesege]le tu tûge hîr nedden v[p gedrucket an desser scrift].

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Nach einer gleichzeitigen Abschrift im Archive der Stadt Wismar, auf einem Queer=Octavblatt Papier, welches durch Feuchtigkeit sehr gelitten hat, mitgetheilt von dem Herrn Dr. Crull zu Wismar.


Nr. 10.

Albrecht, Herzog von Meklenburg und König von Schweden, bestätigt dem Kloster zu Ribnitz alle Privilegien und das Strandrecht.

D. d. Schwerin. 1412. März 22.

Nach dem Original im Archive des Klosters Ribnitz.

Wy Albrecht, van godes gnaden der Sweden vnde Gothen koningh, hertoge to Meklenborch, greue to Zwerin, to Stargarde vnde Rozstok here, bekennen vnde betûgen ôpenbâr an dessem brêue vôr vs, vse eruen vnde all vse nâkômelinge, dat wy mit vryen willen vnde wolbedachten môde, mit volbôrt vnser êrbâren hûsfrowen vor Agnesen vnde vses zônes hertoge Albrechtes, vnde na râde vser lêuen trůwen, vmme sâlicheit vser vnde vser olderen zêle gevolbôrdet vnde stediget hebben, volbôrden vnde stedigen an dessem brêue de brêue, de vnse olderen beseghelt hebben der ebbedischen vnde klôsteriuncvrôwen vnde deme gantzen conuente sunte Claren to Ribbenitze vnde all eren nâkômelinghen vpp ere gût, alse de vtwîset, by erer gantzen macht in tôkômende êwighen tiiden to blîuende, vnde sunderken vmme de strantbrôke têgen deme eren, dat wy, vnse eruen vnde nâkômelinge, vse vogede ifte ammetlûde ze dâr nênerleyewiis ane scolen vnde willen hinderen ifte bewêren, iodoch wêret dat dâr strantbrôke vppe deme eren vê e lle, zo scal dat to eren gûden willen stân, ift ze der hersscop dâr wes van willen geuen. Vnde des to tůge vnde hôgher bekantnisse hebbe wy vôrbenômede koningh Albrech vnse ingheseghel witliken henghet lâten an dessen brêff, gegeuen vnde gescreuen to Zwerin, na godes bôrt vêrteynhundert iâr an deme twelfften iâre, dâr nâ des nêgesten dinxtedâges na deme sondâge in der vastene also me singet Judica. Hîr zint an vnde ôuer wesen vnse lêuen trûwen râtgeuen: her Otto Veregghe, her Vlrik van Pentze, riddere, Bosse Lutzow vnde Wipert Lutzow, knapen, vnde Johannes Cremer, vse secretarius, vnde vele andere de lôuen vnde ere werdich sint.

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Nach dem Original, auf einem kleinen Pergament, in einer kleinen gedrängten Minuskel im Archive des Klosters Ribnitz. An einem Pergamentstreifen hängt des Königs vierschildiges Siegel auf eingelegter rother Wachsplatte.


Nr. 11.

Johann, Bischof von Laodicea, Weihbischof des Erzbischofs Peter von Lund, weihet in der Rostocker Kirche zu Skanoer in Schonen die Bilder der H. Jungfrau Maria und des H. Nicolaus und verleiht dazu einen Ablaß von 40 Tagen.

D. d. Skanoer 1412. Septbr. 30.

Nach dem Original im Archive des H. Geist.Hospitals zu Rostock.

Nos Johannes, dei et apostolice sedis gracia episcopus Laodicensis, vicarius in pontificalibus venerabilis in Christo patri[s] ac domini Petri archiepiscopi Lundensis, recognoscimus, quod anno domini M ° CCCC° XII°, in die Jeronimi, consecrauimus in Schanore in ecclesia Rostokcensi duas ymagines, ymaginem beate virginis et sacnti Nicolai, et omnibus uere confessis et contritis, predictas ymagines venerantibus, oraciones coram eis dicentibus, illis offerentibus, quociens hec faciant uel . . . . . . ssorum, tociens XL dies indulgenciarum de iniunctis eis penitenciis misericorditer in domino relaxamus. Datum loco, anno, die, quo supra, nostro sub sigillo sigillato.

Das Siegel fehlt.

Vignette
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Inhalt:

B.

Jahrbücher

für

Alterthumskunde.

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I. Zur Alterthumskunde

im engern Sinne.


1. Vorchristliche Zeit.

a. Steinzeit.


Meklenburgische Hünengräber.

Der als gediegener und aufopfernder Alterthumsforscher bekannte Baron v. Bonstetten auf Eichenbühl bei Thun in der Schweiz hat in seinem Werke: Essai sur les Dolmens, Geneve, 1865, nachgewiesen, daß die großen Steinkammern (Dolmens) über die ganze alte Welt verbreitet sind. Zur genauem Forschung ist derselbe vor einigen Jahren auch nach Meklenburg gereiset gewesen, um nicht nur die Sammlungen zu studiren, sondern auch einige der merkwürdigsten und bekanntesten Gräber der Steinzeit zu besehen und zu zeichnen, welche er auch in Holzschnitten in seinem Werke abgebildet hat. Der Herr v. Bonstetten hat nun die Freundlichkeit gehabt, uns diese Holzschnitte zur Benutzung zu leihen. Zur Anschauung folgen denn hier in Abbildungen: das Grab in der Eversdorfer Forst bei Grevesmühlen (Jahrb. XI, S. 344, v. Bonstetten S. 21), das Grab von Ruthenbek bei Crivitz (Jahrb. B. II, S. 107, und V, S. 101, v. Bonstetten S. 22), und das Grab von Naschendorf bei Grevesmühlen (vgl. Frid. Franc. Taf. XXXVI und Erläut. S. 164, v. Bonstetten, S. 6).

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Hünengrab
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Hünengrab
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Hünengrab
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Steinkisten.

Im Friderico-Francisceum Erläut. S. 10 habe ich alte Zeugnisse für alte Benennungen heidnischer Gräber gesammelt. Es ergiebt sich daraus, daß der Name "Riesenbetten" für die Gräber der Steinzeit mit den langgestreckten Hügeln so alt ist, als unsere Geschichte. Aber auch die Benennung "Steinkisten" für die frei stehenden Stein=Kammern oder Häuser ohne Hügel ist alt. In einem Feldregister des Gutes Langen=Trechow bei Bützow vom J. 1700 flgd. wird ein Ackerstück aufgeführt:

"Bey der Bahldohms=Brede. Stehnkistenberg".

Diesen Namen trug der Berg gewiß seit alter Zeit, da er sich im J. 1700 festgesetzt hatte. Ob "Bahldom" eine mythologische Bezeichnung ist, wage ich nicht zu entscheiden; sie klingt allerdings sehr mythologisch, und ich habe auch kein Mittel, sie anders zu erklären.

G. C. F. Lisch.     

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Ueber die Riesengräber
in früheren Zeiten

und über die Schatzgräberei in denselben redet folgende sehr merkwürdige Verordnung des Herzogs Gustav Adolph von Meklenburg=Güstrow:

Von Gottes Gnaden Gustaff Adolph, Hertzog zu Mecklenburg etc. .

Unsern Gnädigsten Gruß zuvor, Ehrwürdiger, Wolwürdige vnd Hochgelarte, liebe Andächtige vnd getreue. Wir geben Euch hiermit gnädigst zu vernehmen, wasgestalt Unß berichtet worden, daß bey Unserm Meyerhofe Schwiesow auff dem Felde, über einen Steinhauffen, so man sie im Lande Riesen=Gräber nennet, deren das Land hin vnd wieder voll ist, blawliche Flammen, alß ein Brennendes licht, bey nachtzeiten zum offtern sich sehen laßen, welches vor ein Zeichen daselbst in der Erde vorhandenen Goldes oder Sibers gehalten wird.

Als Wir nun Euer Bedencken, was von solchen lichtem zu halten, vnd ob man dem daselbst vermuhtenden Schatze nachzusuchen habe, gern vernehmen mögten; So werdet Ihr euch hierüber zusammen thun, vnd Unß eure Meinung mit dem for=

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derlichsten schrifftlich einschicken, die Wir euch mit gnaden gewogen verbleiben.

Datum Güstrau, den 3. September Anno 1680.

Gustaff Adolph.     

Denn Ehrwürdigen, Wolwürdigen vnd Hochgelarten, Unsern Ober= vnd Hoffpredigern vnd lieben Andächtigen vnd getreuen, sambt vnd sonders.

Seit dem J. 1681 bis in das Jahr 1683 erließ der Herzog sehr viele andere Verordnungen zur Ausrottung des Aberglaubens und leitete viele Verhandlungen und Untersuchungen darüber ein.

G. C. F. Lisch.     

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Hünengrab von Wozinkel.

Zum Bau der im J. 1867 begonnenen Chaussee von Parchim nach Sternberg wurden schon im Spätherbst 1867 zu Wozinkel, nördlich von Parchim, Steine ausgegraben, wobei auch einige alte Gräber theils zur Frage kamen, theils entdeckt wurden. Der Besitzer des Gutes, Herr v. Quitzow, erbot sich freundlich und entgegenkommend, das Ausbrechen der Steine zu überwachen und die etwanigen Funde dem Vereine zu übergeben.

Zuerst kam ein großes Grab, dem Anscheine nach der Steinzeit angehörig, an die Reihe. Der Herr v. Quitzow schildert die Eigenthümlichkeit folgendermaßen. Das Grab war ein länglicher Hügel, aus welchem oben die Spitzen großer Steine hervorragten. In dem Hügel stand eine große Steinkammer. Rund umher war bis an die Spitzen der Steine ein Hügel von Erde angeschüttet. Die Decksteine waren schon seit langen Zeiten abgetragen. Nach Wegräumung des Erdhügels zeigte sich eine große Steinkammer, welche aus ungefähr 8 großen Steinen von ungefähr 6 Fuß Höhe aufgebauet war. Der Grund des Grabes war mit einem Lehmschlag ausgefüllt, welcher reichlich mit Grand und weiß ausgeglüheten Feuersteinen vermengt war, einer Art Chaussee. Die Lücken zwischen den großen Steinen waren mit kleinen Steinen und Steinsplittern sorgsam ausgezwickt und die Kammer war inwendig unten mit gespaltenen, rothen jungen Sandsteinplatten ausgesetzt, welche jedoch "sehr mürbe waren". In der Kammer war eine nicht verbrannte menschliche Leiche sitzend beigesetzt; dies ging unzweifelhaft daraus hervor, daß sämmtliche Knochen des Rumpfes

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mit dem Schädel auf Einem Haufen, die Beinknochen aber gestreckt lagen. Die Knochen waren noch ziemlich gut zu erkennen, jedoch schon sehr ausgetrocknet und gebleicht. Eingeliefert sind 2 Bruchstücke: 1 von dem rechten Oberkiefer und 1 von dem rechten Unterkiefer, jedes mit 2 ausgewachsenen Backenzähnen. Die Zähne sind alle gesund, aber schon stark abgeschliffen. In dem Oberkiefer standen die beiden hintersten Backenzähne erst zum Durchbruch ("Weiheitszähne"). Ueber der Leiche war die ganze Kammer inwendig mit Erde und Steinen gefüllt.

An Geräthen fand man, außer einigen thönernen Gefäßscherben, auf dem Boden der Kammer in gleicher Linie mit der Unterfläche der Beinknochen nur einen sogenannten Schmalmeißel aus grauem Feuersteine, welcher allerdings sehr merkwürdig ist. Dieser Schmalmeißel, der 6 Zoll lang und 3/4 Zoll breit auf allen Seiten ist, ist nämlich nur roh, wenn auch regelmäßig in den Linien, geschlagen, und nirgends geschliffen, auch an der Schneide nicht; jedoch ist die Schneide so gut zugehauen, daß sie völlig regelmäßig und scharf ist, wenigstens eben so scharf, als wenn sie geschliffen wäre.

Nach diesen Schilderungen und Funden ist dieses Grab außerordentlich merkwürdig. Es ist in jeder Hinsicht den beiden großen Steingräbern von Alt=Sammit gleich, welche eine klare Einsicht über die Bestattungsweise in den Steinkammern geliefert haben (vgl. Jahrb. XXVI, S. 115 flgd.). Die Richtigkeit der dort vorgetragenen Beobachtungen wird durch dieses Grab von Wozinkel vollkommen bestätigt.

Zu gleicher Zeit wird man aus der Beschaffenheit des Schmalmeißels schließen müssen, daß das Grab von Wozinkel der ältesten Zeit der Steinperiode angehört, wie die beiden Gräber von Alt=Sammit, da in allen drei gleichen Gräbern die Feuersteingeräthe sehr wenig oder noch gar nicht geschliffen sind (vgl. Jahrb. XXVI, S. 115 flgd. und XXX, S. 134 flgd.).

Das Grab von Wozinkel spielt also eine hervorragende Rolle zur Erkenntniß der ältesten Ueberreste der Menschheit.

G. C. F. Lisch.     

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Feuersteingeräth=Manufactur von Damerow.
Nachtrag zu Jahresber. VII, S. 46.

Zu Damerow, am nördlichen Ufer des Kölpin=Sees, wo schon im J. 1841 eine Feuersteingeräth=Manufacturstätte

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entdeckt ward, hielt der Herr Secretair L. Fromm zu Schwerin noch eine Untersuchung und fand dort drei bemerkenswerthe Stücke, welche er dem Vereine schenkte:

1) eine abgebrochene Dolchklinge aus Feuerstein, 5" lang, schon regelmäßig, aber noch roh behauen, an der Spitze noch nicht vollendet;

2) einen zerbrochenen Schmalmeißel aus Feuerstein, 3" lang, ebenfalls noch roh behauen, aber noch nicht geschliffen und an der Spitze ebenfalls noch nicht vollendet;

beide Stücke sind ohne Zweifel während der Verfertigung zerbrochen;

3) ein spanförmiges Messer aus Feuerstein, 3" lang, augenscheinlich viel gebraucht.

An den Ufern des Kölpin= und Flesen=Sees sind Feuerstein=Manufacturen öfter entdeckt, z. B. in dem Damerow gegenüber liegenden Dorfe Jabel (vgl. Jahrb. VII, B, S. 46, und Quartalbericht XXVI, 4, S. 13) und in dem daran grenzenden Dorfe Nossentin (vgl. den folgenden Abschnitt). Dies kommt ohne Zweifel daher, daß hier der Feuerstein häufig ist, indem die obere weiße Kreide=Formation hier zu Tage tritt (vgl. E. Boll Geognosie der deutschen Ostseeländer S. 197, 211 und 139).

G. C. F. Lisch.     

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Feuersteingeräth='Manufactur von Nossentin.

Der Herr Secretair L. Fromm zu Schwerin hat bei seinen Forschungen auf den Müritzer Gewässern zu Nossentin bei Malchow eine neue Manufacturstätte für Feuersteingeräthe entdeckt. Die Stelle liegt an der nördlichsten kleinen Bucht des Flesen=Sees, hart am Ufer, nordöstlich von dem Hofe, nicht weit von dem Kriegsdenkmale. Die Feuersteinsplitter sind sehr zahlreich vorhanden, jedoch nur klein, meistentheils aus Abfall bestehend. Jedoch hat der Herr Fromm außer ungefähr

20 Feuersteinsplittern noch gefunden:

einen Feuersteinblock, gegen 3" lang, von welchem Späne abgesplittert sind,

eine Pfeilspitze, aus einem Feuersteinspan gefertigt, 2 1/4" lang, an den Rändern regelmäßig gekröselt und geschärft,

ein Stück von einem verunglückten Schmalmeißel und

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eine Topfscherbe aus der Steinperiode, stark mit grobem Granitgrus durchknetet.

Diese Manufacturstätte liegt nicht weit von den Stätten zu Damerow und Jabel; vgl. die vorhergehenden Abschnitte.

G. C. F. Lisch.     

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Feuersteingeräth=Fabrik von Plau.

Nach Zeitungsnachrichten sollten 1866 bei Plau am See über 200 "Pfeilspitzen" gefunden sein. Da mir dies sehr unwahrscheinlich zu sein schien, so suchte ich mir durch gütige Vermittelung des Herrn Burgemeisters Dr. Klitzing Aufklärung zu verschaffen. Nach den mir zur Ansicht vorgelegten proben sind, wie von vorne herein zu vermuthen stand, diese sogenannten Pfeilspitzen nur die bekannten Späne aus Feuerstein, Schlagabfälle in kleinen Exemplaren, welche meistentheils zu Messern, in kleinern Exemplaren auch wohl zu Pfeilspitzen benutzt werden konnten. Unter der großen Menge von Spänen befand sich jedoch eine aus einem Span regelmäßig und an den Rändern und der Spitze scharf bearbeitete Pfeilspitze mit Schaftzunge, ohne Widerhaken, 1 1/2 Zoll lang. Die Fundstelle ist daher wohl sicher eine Fabrikstätte zur Anfertigung von Feuersteingeräthen in der Steinzeit. Es sind mir schon früher Andeutungen über ähnliche Funde bei Plau zugegangen. Die jetzt gefundenen Späne sind im Besitze des Herrn Pastors Birkenstädt zu Plau.

G. C. F. Lisch.     

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Schleifstein von Wamekow Nr. 1.

Zu Wamekow bei Sternberg ward ein großer, zum Schleifen der Feuersteinkeile in der Steinperiode gebrauchter Sandsteinblock, ein sehr seltenes und schönes Stück, gefunden und von dem Herrn v. Bülow auf Wamekow dem Vereine geschenkt. Der Stein ist, wie immer diese Schleifsteine für die Keile, ein feinkörniger, quarziger Sandstein von der Formation des "alten rothen Sandsteins" und von hellgrauer Farbe. Er ist ungewöhnlich groß, 14 Zoll lang, 6 Zoll breit und 7 Zoll hoch. Die obere Fläche ist ganz und regelmäßig, glatt und ein wenig concav abgeschliffen; auf dem einen Seitenrande ist die Oberfläche angeschliffen.

G. C. F. Lisch.     

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Schleifstein von Wamekow Nr. 2.

Der Herr v. Bülow auf Wamekow schenkte dem Vereine einen zweiten Schleifstein aus der Steinzeit zum Poliren der Feuersteinkeile, welcher ebenfalls auf dem Felde von Wamekow gefunden ist (vgl. die voraufgehende Nachricht). Der Stein ist aus "altem rothen Sandstein", 18 Zoll lang, 6 bis 8 Zoll breit und 2 1/2 bis 3 1/2 Zoll dick und an allen vier Seiten ganz und glänzend ausgeschliffen.

G. C. F. Lisch.     

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Schleifstein von Friedrichsruhe.

Als ich am 2. Junii 1864 mit dem Freiherrn v. Bonstetten auf Eichenbühl bei Thun (vgl. oben S. 113) das große "Riesenbett" zu Friedrichsruhe bei Crivitz, welcher eines der allergrößten im Lande ist, untersuchte, fand ich auf demselben, außer mehreren gespaltenen rothen Sandsteinen der jüngsten Formation, mit denen die Grabkammern immer ausgesetzt sind, und einem ganz roh (zu einem Keile) zubehauenen Feuersteinblock, auch eine Platte von altem Rothen Sandstein, 6" lang, 5" breit und 1 1/4" dick, welche auf der einen Seite sehr regelmäßig und glatt geschliffen ist und ohne Zweifel zum poliren der Feuersteinkeile gedient hat. Diese Funde geben übrigens den Beweis, daß dieses Grab, wie die übrigen großen Gräber in der Nähe, in frühern Zeiten auch schon untersucht und wahrscheinlich ausgeräumt ist, um so mehr, da auch die Decksteine größten Theils schon fehlen.

G. C. F. Lisch.     


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b. Bronzezeit.


Kegelgrab von Wozinkel,
von
G. C. F. Lisch.

Bei dem Bau der Chaussee von Parchim nach Sternberg ward im Herbst 1867 zu Wozinkel bei Parchim mitten im Planum der künftigen Chaussee ein Kegelgrab der Bronzezeit entdeckt (vgl. auch oben S. 118), welcher schon stark abgepflügt und sehr niedrig war, und unter der Aufsicht des Hern v. Quitzow auf Wozinkel aufgegraben, der auch die gefundenen Alterthümer dem Vereine zum Geschenk überließ.

In dem Grabe fanden sich die Ueberreste einer nicht verbrannten, wahrscheinlich weiblichen Leiche; von den Arm= und Beinknochen ließen sich noch lange Stücke ausheben.

Die beigegebenen Alterthümer waren alle von Bronze, mit tiefem, hellgrünem, zum Theil edlem Rost bedeckt.

Wahrscheinlich zu den Häupten lag ein bronzenes Diadem, wie es hieneben abgebildet ist, mit zwei Reihen Spiralen verziert. Es ist schon bei der Einlegung in das Grab in drei Stücke zerbrochen gewesen, wie die gerosteten Bruchenden beweisen. Zwei Zähne sind durch Bronzeoxyd

Diadem
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hellgrün gefärbt, wahrscheinlich von dem Diadem, welches bei der Verwesung der Leiche wohl auf die Seite des Schädels gefallen ist.

Nach vielen Beobachtungen scheint dieses Diadem der älteren Bronzezeit anzugehören. Die Schweriner Sammlungen besitzen eine zur Vergleichung ausreichende Anzahl von Diademen dieser Art, welche in den verschiedensten Theilen des Landes alle in Kegelgräbern gefunden und mit demselben alten Rost bedeckt sind. Dieser Fund von Wozinkel bestätigt wieder die von mir schon längst gemachte Beobachtung, daß alle diese Diademe von schöner, uralter Form ganz gleich, oder doch wenigstens äußerst ähnlich sind, so daß sie alle in derselben Form gegossen oder doch wenigstens von demselben Künstler angefertigt zu sein scheinen. Würde sich diese Erfahrung bei ganz genauen Vergleichungen und weitern Forschungen auch in andern Ländern bestätigen, so möchte dies ein sehr helles Licht auf die Cultur der alten Bronzezeit werfen, da man dann diese Diademe wohl nur als aus der Fremde eingeführt betrachten könnte. Dieser Grund möchte schlagender sein, als mancher andere für eine fremde Cultur vorgebrachte.

Ferner fand sich ein dünner gewundener Halsring von ungefähr 3/8 Zoll Dicke. Dieser Ring wird wohl sicher ein Halsring sein, da schon ein Kopfschmuck vorhanden ist.

Endlich fand sich ein voll gegossener, mit Queerreifen verzierter Armring, wie sich dergleichen häufig im Lande finden.

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Kegelgräber von Zachow,
von
G. C. F. Lisch.

Bei dem Bau der Chaussee von Parchim nach Putlitz hatte der Herr Pächter Meyer zu Zachow bei Parchim für die Chausseebau=Direction die Lieferung der von dem Felde des Gutes erforderlichen Steine übernommen und ließ zu diesem Zwecke mehrere große "Steinklippen", Steinhügel oder Kegelgräber, in den Ackerschlägen nahe bei dem Hofe abbrechen.

Beim Abräumen dieser Gräber wurden viele Alterthümer aus Bronze gefunden, welche Herr Meyer zwar nicht nach den einzelnen Gräbern schied, aber doch sorgfältig aufbewahrte, um sie an die großherzoglichen Sammlungen abzuliefern. Um jedoch jede Zerstreuung zu verhüten, veran=

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laßte der zuständige Herr Amtsverwalter zur Nedden zu Lübz, nachdem der Fund bekannt geworden war, in Gemeinschaft mit dem Herrn Senator Beyer zu Parchim, den Herrn Meyer, die gefundenen Alterthümer baldmöglichst abzuliefern. Nach Angabe der Arbeiter haben in den größern Kegeln rings umher an dem Ringe Urnenscherben und schwarze Erde und Asche gelegen, in der Mitte hat aber jedesmal ein größeres Begräbniß gestanden, so daß sich hieraus auf Familiengräber schließen läßt.

Die zuerst gefundenen bronzenen Alterthümer sind folgende. Wenn sich auch nicht mehr mit Bestimmtheit sagen läßt, welche Stücke neben einander gefunden sind, so läßt sich doch aus der Farbe des Rostes und der Art der verschiedenen Geräthe ungefähr mutmaßen, was neben einander gelegen haben mag.

Es lassen sich drei Gruppen von Alterthümern unterscheiden:

I. Alterthümer mit demselben dunkelgrünen, dicken, etwas unregelmäßigen edlen Rost:

3 Dolchklingen (vielleicht auch Lanzenspitzen), alle gleich geformt, ohne Schaftzunge, jede mit 3 Nagellöchern, und zum Theil noch mit Nägeln oder Nieten im Anfange der Klinge, alle 3 Klingen von verschiedener Länge: 12 Zoll, 9 Zoll und 8 1/2 Zoll lang, und 2 Zoll, 1 1/2 Zoll und 1 1/4 Zoll breit an den breitesten Stellen;

1 Nadel oder Bronzestab mit großem, flachem, glattem, rundem Knopf von fast 2 Zoll Durchmesser, leider zerbrochen und nicht mehr ganz vollständig, da die äußerste Spitze fehlt. Die "Nadel" ist jetzt noch 2 Fuß lang und unter dem scheibenförmigen Knopfe eine Hand breit mit erhabenen Reifen (wie zu einem Handgriffe) belegt. Diese ungewöhnlich langen, sogenannten "Nadeln" (Frid. Franc. Taf. XXIV, Nr. 1) sind noch immer nicht erklärt. Den einzigen Fingerzeig gab das Grab von Dabel, in welchem unmittelbar neben einem Bronzeschwerte eine solche "Nadel" genau von der Länge des Schwertes lag (vgl. Jahrb. XXII, S. 283). Auch die gegenwärtig beschriebene "Nadel" hat die durchschnittliche Länge der Bronzeschwerter. Es ist für den gegenwärtigen Fund zu bedauern, daß es nicht mehr sicher zu ermitteln ist, ob diese "Nadel" neben den Dolchklingen gelegen hat.

Diese sogenannten "Nadeln", gewöhnlich alle von gleicher Größe und von Schwertlänge, sind nicht allein in den nördlichen Länder, sondern auch in andern, entfernten Län=

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dem im Süden gefunden, also weit verbreitet, z. B. 2 Stück in einem Moor zu Zollikofen bei Bern in der Schweiz, welche Baron v. Bonstetten in seinem großen Recueil d'Antiquités Suisses, 1855, Pl. III, Fig. 2 et 3, in natürlicher Größe und Farbe hat abbilden lassen. Im Katalog des Berner Museums sind sie mit dem Namen "arma lusoria" (Spielwaffen, Rappiere) belegt, v. Bonstetten will sie lieber für "Stoßdegen" ("estocade" des Mittelalters) halten; er sagt p. 27: "ils rapellent plutôt l'Estocade du moyen-age (de Stock, baton), qui avoit une lame longue, sans tranchant, plate, ronde ou carrée". Im Second Supplement au Recueil d'Antiquites Suisses, 1867, Pl. V, hat v. Bonstetten wieder einen solchen "arme d'estoc" abgebildet, welcher zu Ober=Gut bei Spiez im Berner Oberlande gefunden ist. Merkwürdiger Weise ist dieses Exemplar peitschenartig verschlungen, und in die Verschlingung sind 6 bronzene Armringe und ein Ende von einer Kette eingehängt.

Auch in Oesterreich finden sie sich; vgl. v. Sacken Leitfaden S. 109. v. Sacken sagt: "Einige besonders große Nadeln von 28 Zoll Länge mit reich verzierten Knöpfen dürften aber kaum auf dem Kopfe getragen worden sin, sondern scheinen eine andere Bestimmung (vielleicht zu Zelten oder Matten) gehabt zu haben".

Ich möchte sie Stecken nennen; sie werden, so weit sich dies schon übersehen läßt, in großen Gräbern für Männer und neben gleich langen Schwertern gefunden, und mögen in einer Nebenscheide zu der Schwertscheide getragen sein. Vielleicht haben sie als spitze Stecken zum Treiben der Pferde, oder, wie wir sagen, als "Reitpeitsche" gedient. Zum verwundenden Stoß im Kampfe sind sie zu dünne und würden sich an der Kriegsbekleidung biegen, statt sie zu durchbohren, und zum Kampfspiel sind sie zu unhandlich. Aber für Gewand= oder Haar=Nadeln sind sie jedenfalls viel zu lang; es giebt jedoch Gewand= oder Haar=Nadeln von ähnlicher Gestalt, welche aber immer die angemessene Kürze haben. Daß die langen "Nadeln" zum ganz besondern Gebrauche und nicht zu gewöhnlichen häuslichen Zwecken dienten, beweiset wohl unwiderleglich ein Exemplar in der großherzoglichen Sammlung, dessen scheibenförmiger Knopf mit Goldblech belegt oder nach uralter Weise vergoldet ist.

II. Alterthümer mit demselben hellgrünen, dichten, gleichmäßigen, festen, sehr schönen edlen Rost, weibliche Geräthe:

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1 Armring, voll gegossen, geöffnet, mit feinen, gravirten Schrägebändern auf der Oberfläche verziert;

1 Heftel mit zwei Spiralplatten, 6 Zoll lang, fast ganz erhalten, mit einem sehr feinen und schmalen, nur 3/8" breiten Bügel, welcher mit einem zarten Zickzackbande zwischen feinen Längslinien auf der Oberfläche verziert ist;

1 Nadel mit länglichem, mit Queerreifen verziertem Knopf, 4 1/2" lang, vollständig;

1 Nadel mit rundem Knopf, ungefähr 3" lang, die Spitze fehlt;

1 Pfriemen, 3" lang, vollständig.

III. Altertümer mit sehr feinem, "apfelgrünem edlen Rost, jedoch fest mit der Erde, in welcher sie gelegen, beklebt, ebenfalls weibliche Geräte:

1 Heftel mit zwei Spiralplatten, jede von nur 1/2" Durchmesser, außerordentlich zart und fein, ungefähr 3 1/2" lang, leider zerbrochen; der Bügel ist ein verzierter Drath von der Dicke der Nadel;

1 kleines Arbeitsmesser mit gebogenem Bronzegriff, im Ganzen nur 3" lang, vollständig;

1 Zange ("Pincette"), 2 1/2" lang, vollständig;

1 Armring, zur Hälfte vorhanden;

1 Armring, zum Drittheil vorhanden;

1 gewundener Halsring, Bruchstück;

1 Spiralplatte von Bronzedrath, gegen 2 Zoll im Durchmesser.

IV. Im Fortschritt der Arbeit des Steinbrechens nahm Herr Meyer ein "Steinfeld" in Angriff, welches auf der Höhe und in der östlichen Abdachung eines Höhenzuges gelegen und 50 bis 60 Quadratruthen groß war. Der Herr Amtsverwalter zur Nedden und der Herr Senator Beyer beschlossen nun, der Abtragung bei Gelegenheit beizuwohnen. Der Herr Pächter Meyer war sehr bereitwillig und stellte seine Leute zu den Aufgrabungen zur Verfügung. Der Herr Senator Beyer berichtet über diesen großen Begräbnißplatz und die Aufgrabung folgendermaßen. Der dritte Theil des Grabfeldes war schon rigolt, als die Aufgrabung begann. Der größere Rest zeigte beim ersten Anblick nur ein "wüstes Steinfeld" mit unregelmäßig hervorragenden "Steinklippen und Hügeln" und hatte den Anschein, als wenn die von den nahe liegenden Ackerflächen abgesammelten Steine hier zusammen gefahren wären. Nur bei schärferer Betrachtung waren noch Spuren von scheinbar ohne Ordnung aufgeworfenen kleinen Hügeln zu entdecken, welche 12 bis 16

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Fuß im Durchmesser hatten und von einem Graben kreisförmig begrenzt waren. Sämmtliche Kegel oder Hügel waren jedoch schon früher theils zur Hälfte zerstört, theils durch eine bis in die Mitte gehende tiefe Rinne oder in der Mitte von oben herein aufgebrochen 1 ), so daß sie in der Mitte eine tiefe Senkung zeigten.

Der Herr Senator Beyer nahm 5 der am besten erhaltenen Hügel sorgfältig in Angriff. Diese waren von verschiedener Größe und Höhe und mit größern Steinen von 1 bis 2 Fuß Durchmesser im Kreise umgeben. Innerhalb des Kreises lagen in einigen Gräbern wild durcheinander mehrere Lagen von kleinern Steinen und dazwischen flache Steine (sicher von kleinen Steinkisten), welche zum Theil noch in der hohen Kante standen und mit Urnenscherben, Kohlen und Asche umgeben waren; in andern Gräbern fanden sich gar keine Steine weiter, als diese flachen Steine.

Ein Kegel zeigte die Einrichtung noch ziemlich vollständig, obgleich auch dieses Grab schon von oben geöffnet war. In der Tiefe lag ein flacher Stein, auf welchem

eine Urne stand, welche oben zwar etwas zerbrochen, in einer Seitenansicht aber noch erhalten ist; die Urne, 8 1/2 Zoll hoch, hat ganz den Charakter der Urnen der Bronze=Periode. An den Seiten umher stand aufrecht eine doppelte Reihe von je 4 flachen Steinen, welche eine kleine Steinkiste bildeten und etwas gegen die Urne geneigt waren. Der Deckstein war bei der frühern Oeffnung schon weggenommen. Der Inhalt der Urne bestand aus Erde, Asche und zerbrannten Knochen. In dieser Urne lag auch

ein Fingerring von Bronze mit leichtem, dunklem, edlem Rost. Der Ring, welcher geöffnet ist, ist von dünnem Bronzeblech von 3/8" Breite und 3/4" weit, so daß er auf einen kleinen Finger paßt; er ist sehr elastisch und die beiden Enden greifen weit über einander. Der Rand ist mit einer feinen vertieften Linie verziert. Das von dem oben übergreifenden Ende bedeckte untere Ende ist auf der obern Fläche gar nicht gerostet.

Zwischen den Steinen dieses Grabfeldes ward auch noch

ein Messer von Bronze gefunden, welches die Arbeiter hinterher ablieferten. Es hat eine sichelförmig gebogene Klinge, einen durchbrochenen Griff und am Griffende


1) Es ist leicht möglich, daß der Hauptmann Zinck in den Jahren 1804 und 1805 hier leichte Versuche zu Nachforschungen gemacht hat, da er zu jener Zeit in diesen Gegenden viel gegraben hat.
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ein rundes Oehr; es ist dem Messer in Frid. Franc. Tat. XVI, Nr. 6 ähnlich, nur kürzer in der Klinge.

In einem Grabe ward auch noch

eine große Urne, welche freilich zerbrochen ist, gefunden. Sie ist dadurch ausgezeichnet und für die Bronzezeit sehr ungewöhnlich, daß der ganze Bauch mit sehr tief eingegrabenen Linien verziert ist, die von oben nach unten in Felder getheilt sind, welche abwechselnd senkrechte und wagerechte Linienlagen zeigen.


Dieser große Platz ist ohne Zweifel ein großer Begräbnißplatz aus der Bronzezeit für die größere Masse des Volks. Solche größere Begräbnißplätze sind früher gewiß sehr häufig gewesen, jetzt aber durch die durchgreifende Ackerwirthschaft alle längst verschwunden. Ganz gleich war aber der große Begräbnißplatz von Grabow (vgl. Jahrb. XVIII, S. 251), der einzige bisher bekannt gewordene von dieser Ausdehnung, welcher in gleicher Breite 3 Meilen westlich von Zachow lag und wohl demselben Volksstamme angehörte.


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Kegelgräber von Slate,
von G. C. F. Lisch.

In den ausgedehnten Tannenschonungen des Parchimschen Kämmereidorfes Slate bei Parchim findet sich ohne ersichtliche Ordnung eine große Anzahl hoher Sandhügel, welche vom Winde zusammengeweht schienen, wie sich solche dünenartige Hügel in Tannenwaldungen häufig finden. Der Herr Senator Beyer zu Parchim untersuchte jedoch einen dieser Hügel genauer und fand, daß derselbe ringsum mit kleinen Feldsteinen beworfen war und tiefer im Innern auch Feldsteine enthielt, also ein künstlich gebauetes Kegelgrab vermuthen ließ. Der Herr Senator Beyer ließ daher bei Gelegenheit des Baues der Chaussee von Parchim nach Putlitz im Herbst 1866 nicht nur diesen Hügel unter seiner wissenschaftlichen Aufsicht aufgraben und schenkte die dabei gewonnene reiche Ausbeute mit dem Fundberichte dem Vereine, sondern untersuchte auch mehrere andere Hügel in der Nähe, wodurch er zu der Ueberzeugung gelangte, daß alle diese Hügel künstlich aufgeführte Gräber sind und im Jnnern eine oder mehrere Urnen enthalten, welche jedoch meisten Theils ohne Alterthümer und völlig zerbrochen sind.

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Wir haben hier also, nach den aufgefundenen Alterthümern, wieder einen großen Begräbnißplatz aus der Bronzezeit für die größere Masse des Volkes, gleich den Begräbnißplätzen von Grabow (vgl. Jahrb. XVIII, S. 251) und von Zachow (vgl. oben S. 129).

Kegelgrab Nr. 1.

Besondere Ausbeute gab nur das im Eingange erwähnte größere Grab. Der runde, kegelförmige Hügel war 8 Fuß hoch über dem Erdboden und hatte an der Grundfläche einen Durchschnitt von ungefähr 30 Fuß. In der Mitte standen zwei kleine viereckige Steinkisten aus flachen Steinen, groß genug, um die in denselben stehenden Urnen bergen zu können, welche mit einem flachen Steine zugedeckt waren. Um diese beiden Steinkisten stand im Innern des Grabes ein Kreis von 16 Fuß Durchmesser von größern Steinen. Der Raum innerhalb dieses Steinkreises und um die Steinkisten war bis über die Steinkisten hinaus mit kleinern Feldsteinen gefüllt. Dann war dieser Steinhügel überall 4 Fuß hoch mit losem Sande beschüttet und diese sandige Oberfläche, um die Entblößung durch Windwehen zu verhüten, wieder mit einer Lage von Feldsteinen bedeckt, welche jedoch so dicht mit Moos und Haidekraut bewachsen war, daß man auf den ersten Blick den künstlichen Bau nicht erkennen konnte.

Der Steinhügel enthielt also zwei Steinkisten.

I. In der einen Steinkiste stand

1) eine große, hohe, cylinderförmige Urne, ohne Verzierungen, hellbraun von Farbe, 12 Zoll hoch, welche mit zerbrannten Knochen und Asche gefüllt war; leider ist die Urne im Bauchrande durchbrochen.

In dieser Urne lagen sehr viele bronzene Alterthümer, welche alle mit einem dicken, dunkelgrünen Rost belegt sind, nämlich:

2) zwei ganz gleiche, dünne, gewundene Halsringe (oder Kopfringe?), 4 1/2 Zoll im Durchmesser weit;

3) zwei enge Armringe aus Bronze, nur 1 3/4 Zoll weit, mit den Enden zusammenstoßend;

4) zwei enge Armringe aus Bronze, eben so weit, mit den Enden überfassend;

5) ein Armring von Bronze, 2 Zoll weit, mit den Enden zusammenstoßend, schmal und dünne;

6) ein Armring aus Bronze, 2 Zoll weit, mit den Enden überfassend, dick und breit;

7) zwei Spiralfingerringe von Bronzedrath in 5

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Windungen, für Finger einer erwachsenen weiblichen Person passend, 3/4/Zoll weit;

8) zwei flache, dünne Knöpfe aus Bronze, mit großen, platten Scheiben, 1 5/8 Zoll im Durchmesser, mit einem kleinen Oehr auf der untern Seite;

9) ein hieneben in der Oberfläche und in der Seitenansicht abgebildeter großer Doppelknopf von Bronze, oben mit einer dicken, gewölbten Schmuckscheibe, 1 7/8 Zoll im Durchmesser, unten mit einem kleinern, nicht verzierten Knopf, 3/4 Zoll im Durchmesser, im Ganzen ungefähr 3/4 Zoll hoch. Das Ganze ist aus Bronze gegossen.

Doppelknopf

Die obere, gewölbte Scheibe ist durch Vertiefungen zwischen erhabenen Bronzestreifen geschmackvoll verziert: innerhalb eines Bronzerandes liegt vertieft ein fünfstrahliger Stern mit spitz auslaufenden Strahlen, welche zwischen Bronzerändern liegen; diese fünf Sternstrahlen und die fünf durch dieselben gebildeten, dazwischen liegenden, vertieften Dreiecke der Oberfläche sind mit einem Kitt ausgefüllt, welcher noch glatt und völlig wohl erhalten und jetzt braun von Farbe, während die Bronze stark oxydirt ist. Es geht hieraus wieder hervor, daß die Ausfüllung vertiefter Flächen der Bronzen durch farbigen Kitt, welche ich auch Emaillirung genannt habe, in der Bronzezeit nicht ungewöhnlich gewesen sein wird; vgl. Jahrb. XXVI, S. 147; XXVII, S. 176; XXX, S. 150 und die Dose von der Klues unten S. 137. Auch in Dänemark kommt diese braune Kittfüllung vor. Herr Kammerrath Strunk zu Kopenhagen schreibt: "Was die "Ausfüllung oder Einlegung mit einer dunkelbraunen Masse in den Ornamenten auf Sachen des Bronzealters betrifft, so ist dieselbe auch seit verschiedenen Jahren beobachtet, z. B., außer vielen andern, auch auf den in Worsaae Nordiske Oldsager (Afbildninger, 2. Aufl.), 1859, abgebildeten Bronze=Alterthümern:

einem Schwert p. 30, Nr. 125,
einem Dolch p. 32, Nr. 141,

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"einem Buckel p. 45, Nr. 207,
einer Dose p. 62, Nr. 283",

also grade auf denselben Gegenständen, welche auch in Meklenburg mit Kitt ausgelegt sind und zu den ältern, verzierten Bronzen gehören, welche Nilson für phönizische hält. Strunk schreibt weiter: "Dieser braune Kitt ist auch gründlich untersucht, z. B. wenn ich mich recht erinnere, von "dem ausgezeichneten Chemiker Berlin, nach dessen Untersuchung der Kitt besteht aus Birkenrinde und Harz,vielleicht Birkentheer und Bernstein, welcher im Bronzealter auf verschiedene Weise angewandt ward und welcher auch in ziemlich großen und dicken, durchbohrten Scheiben vorkommt und früher als Räucherwerk aufgeführt ward". - Mögen diese Scheiben von Räucherwerk, von denen auch Bruchstücke in Meklenburg in Urnen aufgefunden sind, viel Aehnlichkeit mit dem Kitt haben, so ist das harzige "Räucherwerk" in Meklenburg immer in Urnen gefunden, welche sicher jünger sind, als die Bronzezeit.

10) ein kleiner Doppelknopf von Bronze mit aufstehender Spitze, wie Jahrb. XXX, S. 149; endlich

11) eine Nadel von Bronze und

12) eine Heftel von Bronze mit plattenförmigen Scheiben, Bruchstücke, beide Stücke mit hellgrünem Rost und wahrscheinlich in anderer Lage gefunden.

II. In der andern Steinkiste stand

13) eine hellbraune Urne, oben unter dem Rande mit großen Knöpfen und Perpendiculairlinien dazwischen verziert, eine Art von Verzierung, welche in den mitteldeutschen Ländern oft vorkommt, in Meklenburg aber noch nicht beobachtet ist. Leider sind nur Bruchstücke von dieser Urne gerettet.

III. Zwischen den beiden Steinkisten lag auf dem Grunde des Grabes

14) ein Schwert von Bronze, zweischneidig, ziemlich grade, mit Längslinien verziert, in der Klinge 23 Zoll lang, mit kurzer Griffzunge mit Nietlöchern, beim Einlegen in das Grab in 4 Stücke zerbrochen, da die Bruchflächen alten Rost haben, mit edlem Rost bedeckt, welcher eine mehr hellgrüne Farbe hat, als die übrigen Alterthümer.

Wir haben hier offenbar mehrere Begräbnisse in Einem Hügel. Das Hauptbegräbniß, für einen Mann, scheint das Schwert (III) in der Mitte des Hügels auszu=

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machen, wozu vielleicht die Urne II gehören mag, da sie keine Alterthümer enthielt. Die Urne I diente ohne Zweifel zur Aufnahme der Gebeine weiblicher Personen, da sie nichts als Schmuck enthielt. Es ist auch wahrscheinlich, daß sie die Reste zweier weiblichen Leichen aufnahm, da die Kopfringe (oder Halsringe) und die Armringe Nr. 2-4 zu klein für eine ausgewachsene Person sind, dagegen die Fingerringe, zwei Armringe und die Knöpfe Nr. 5-10 einer älteren Person angehört haben können. Vielleicht hat in dieser sehr großen Urne eine zweimalige Bestattung stattgefunden.

Kegelgrab Nr. 2.

Nach der kunstgerechten Aufdeckung der im Vorstehenden behandelten Begräbnisse haben drei Arbeiter im Herbst 1866 noch mehrere Steinhügel in den Slater Tannen zum Bau der Chaussee von Parchim nach Putlitz abgetragen, jedoch nur in einem derselben Alterthümer gefunden. Nach dem Berichte des einen Arbeiters aus Slate lag der Hügel zwischen den andern Hügeln und war im Aeußern und Innern diesen ganz gleich. Geräthe von Metall wurden in diesem Hügel nicht gefunden, wohl aber 3 Pfeilspitzen von Feuerstein, von denen jedoch bis jetzt nur eine aufbewahrt ist;

Pfeilspitzen

die beiden andern sollen die beiden andern, fremden Arbeiter mitgenommen haben. Diese eine Pfeilspitze ist von weißlichem, durchscheinendem Feuerstein, sehr gut gearbeitet, von der Gestalt der hieneben abgebildeten Pfeilspitze aus dem Kegelgrabe von Dabel, jedoch um ein Drittheil kürzer und mehr herzförmig.

Es ist dem Finder nicht erinnerlich, ob die Pfeilspitzen zwischen Knochen, Asche und Urnenscherben gelegen haben; jedoch erinnert er sich ganz genau, daß die 3 Pfeilspitzen in gleicher Richtung neben einander lagen. Sie waren, wie sie da lagen, am Schaftende alle von einer schwärzlichen Masse lose umgeben, welche er für die Reste von hölzernen oder knöchernen "Stielen" gehalten habe, die jedoch beim Berühren wie Asche auseinander gefallen seien. Der ganze Eindruck sei der Art gewesen, daß man sie unbedenklich für Pfeile habe halten müssen. Die Schaftung der Pfeilspitzen ist also ohne Zweifel eben so

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gewesen, wie die Schaftung der Pfeilspitzen in den Kegelgräbem von Dabel.

Der Verein verdankt die vorstehenden Nachrichten und die eine Pfeilspitze den sorgsamen Bemühungen des Herrn Senators Beyer zu Parchim.

Dieser Fund hat eine große Wichtigkeit, indem diese Erscheinung ganz dem Funde in den Kegelgräbern von Dabei gleicht.

Die Kegelgräber von Slate gehören alle der Bronzezeit an. Die zwei Gräber von Dabel, deren wissenschaftliche Aufdeckung in den Jahrb. XXII, S. 282, und XXIII, S. 283 genau beschrieben ist, enthielten Alterthümer aus Bronze, auch Gold, und daneben feuersteinerne Pfeilspitzen mit hölzernen Schaften. Gerade So ist es zu Slate befunden. Es er= giebt fich hieraus wieder, daß die sehr brauchbaren feuerstei= nernen Pfeilspitzen bis in die Bronzezeit fortdauerten. Andere Geräthe von Stein sind aber in den zahlreichen Kegelgräbern der Bronzezeit in Meklenburg bis jetzt noch nicht gefunden.

Kegelgrab Nr. 3.

In einem andern Grabe lag in einer zerbrochenen Aschenurne ein Messer von Bronze, mit dunkelgrünem, edlem Rost, mit Bronzegriff und einem festen Ringe am Ende des Griffes.

Messer

Die Klinge ist sichelförmig nach innen gebogen und ist auf der rechten Seite am Rücken mit kleinen Halbkreisen und einer abgrenzenden Punctiinie leicht verziert. Das Messer ist also dem in Jahrb. XXIII, S. 281 und hier wieder abgebildeten Messer aus dem Kegelgrabe von Dabel sehr ähnlich, nur daß dieses an Arbeit, Verzierung und Rost einen derbern, vielleicht ältern Charakter an sich trägt.

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Kegelgrab Nr. 4.

In einem vierten Grabe fand sich in einer zerbrochenen Urne

ein Armring von Bronze, vollgegossen, mit dichte, hellgrünem, glänzendem Rost bedeckt, mit Querstrichen und Querbändern verziert.

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Alterthümer von Parchim.

Bei dem Bau der Chaussee von Parchim nach Putlitz im J. 1866 wurden bei Parchim, wahrscheinlich in der Gegend von Slate, nicht sehr ferne von den oben beschriebenen Kegelgräbern

eine bronzene Lanzenspitze, mit Schaftloch und zwei Nagellöchern, mit dunkelgrünem, edlem Rost bedeckt, und

sechs kleine, scheibenförmige Bernsteinperlen, von guter, regelmäßiger Arbeit gefunden und ebenfalls von dem Herrn Senator Beyer zu Parchim dem Verein geschenkt.

G. C. F. Lisch.     

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Begräbnißhügel von Marnitz.

Beim Bau der Chaussee von Parchim nach Putlitz ward im Frühling des J. 1867 bei dem Dorfe Marnitz, südlich von Parchim, ein großer kegelförmiger "Berg" abgetragen, welcher im Innern ganz aus "Feldsteinen" (Granitfindlingen) bestand und aus welchem zum Chausseebau 10 "Bank" Steine gebrochen wurden, jede "Bank" zu 2 "Schachtruthen" rheinländ., à Schachtruthe 144 Kubikfuß, gerechnet, also 1440 Kubikfuß oder mindestens 50 Fuder. Beim Abtragen des Hügels ergab es sich, daß derselbe ein großes Kegelgrab der Bronzezeit oder Familiengrab war, indem sich auf dem Urboden 12 Begräbnisse erkennen ließen. Es wurden darin an verschiedenen Stellen 10 Urnen wahrgenommen, von denen jedoch 8 zerbrochen waren und zerfielen. Alle waren mit zerbrannten Knochen und Asche gefüllt. Andere Alterthümer wurden aber nicht gefunden.

Zwei große Urnen in den Formen der Urnen der Bronzezeit, von hellbrauner Farbe, ohne Verzierung und Henkel, wurden für die Schweriner Sammlungen erhalten:

eine Urne von ungewöhnlicher Größe, gegen 14" hoch und gegen 14" weit im Bauchrande und 10 1/2" weit in der Oeffnung, im Innern ganz und im Aeußern in der obern Hälfte glatt mit geschlämmtem Thon überzogen, in der un=

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tern Außenwand noch rauh, ungefähr von der Gestalt, wie Jahrb. XI, S. 356;

in dieser Urne stand eine Kinderurne, ebenfalls ohne Verzierungen und Henkel, nur 3 1/2" hoch und 3 1/2" weit;

eine Urne, ebenfalls von bedeutender Größe, 8 1/2" hoch und 11" weit in der Oeffnung, von mehr cylindrischer Form, wie Jahrb. XI, S. 357.

Der Herr Senator Beyer zu Parchim hat die Güte gehabt, den vorstehenden Bericht nach seinen Beobachtungen und die Urnen dem Verein zu schenken.

G. C. F. Lisch.     

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Bronze=Alterthümer von Klues,
von
G. C. F. Lisch.

In dem Forstrevier des Forsthofes Klues bei Güstrow wurden in der sogenannten Hütung, einer großen torfigen Niederung, welche das Forstrevier in den sogenannten Alten und Neuen Dewinkel durchschneidend theilt, im J. 1866 beim Ziehen eines Entwässerungsgrabens durch das Torfmoor einige bronzene Alterthümer gefunden und von dem Herrn Jagdjunker und Forstauditor v. Lübbe mit den Fundberichten und Beobachtungen an die großherzoglichen Sammlungen eingesandt. Die sogenannte Hütung ist früher wohl ein großer Sumpf gewefen und noch jetzt für Pferde und Wagen fast unfahrbar, und der Torf steht in demselben überall 20 Fuß tief und noch tiefer. Nur in der Richtung, in welcher die Alterthümer gefunden find, scheint früher eine Art Straße gewesen zu sein, denn hier steht der Torf nur 4 bis 5 Fuß tief; nach der Beobachtung des Herrn v. Lübbe nimmt auch alles Wild, welches vom Neuen Dewinkel nach dem Alten Dewinkel hinüberwechselt, seinen Wechsel gerade über diese Stelle, selbst wenn es genöthigt ist, große Umwege zu machen.

Die wohl erhaltenen, rostfreien Alterthümer waren ein Schwert und zwei Dosen von Bronze. Sie lagen an der oben bezeichneten seichten Stelle des Moors 4 1/2 Fuß tief, also auf dem festen Moorgrund, in gleicher Tiefe 2 1/2 Fuß von einander entfernt, gehören also wohl sicher in eine und dieselbe Zeit. Die beiden Dosen waren in einander gestülpt, so daß die kleinere bis auf den Rand in die größere hinein paßte, wie ein schlecht passender Deckel; die größere stand unten und war beim Auffinden mit Wasser gefüllt.

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Diese Dosen sind solche Gefäße, welche ich als Schmucksdosen der Bronzezeit erkannt habe; sie haben jedoch einen spitzigen Boden und ihnen fehlen die Deckel, welche beim Hineinfallen in das Moor auch gewiß nicht vorhanden gewesen sind, da die kleinere in die größere gestülpt war. Die größere hat gegen 5", die kleinere gegen 4" im Durchmesser; beide sind gegen 2" hoch. Die kleinere gleicht der hieneben abgebildeten Schmuckdose von Parchim (vgl. Jahrb. X, S. 281), nur daß der Deckel fehlt.

Dose

Die Dosen sind auch den offenen Hängeurnen sehr ähnlich (vgl. Jahrb. XXIX, S. 191), jedoch sind diese letztern immer sehr große Gefäße, während die Schmuckdosen immer sehr klein sind. Der Guß der Dosen ist ziemlich gut, nur hat die größere ein Loch im Rande und bei der kleinern ist der Guß an einer Stelle des Randes so schwach geworden, daß von innen zwei Klümpchen Bronze gegen den Riß gegossen sind. Die Dosen sind auf dem ganzen Boden verziert. Zwar sind einige wenige Verzierungen noch alt, z. B. die Zickzackverzierung am Rande. Andere Verzierungen haben jedoch einen unzweifelhaft jungem Charakter, namentlich die auf der kleinen Dose, indem die Enden der nach oben geöffneten Kreise einem krumm gebogenen Halse gleichen, also entfernt an die nie fehlenden Drachenverzierungen der Hängeurnen erinnern. Eine tief gehende Verzierung von 7 Lappen um einen Knopf auf der größern Urne ist mit einem festen, jetzt braunen Kitt ausgefüllt; für Torf kann man die Füllung nicht halten, da sie völlig fest und glatt ist. (Vgl. auch oben S. 131.)

Ich erkenne daher in diesen kleinen Gefäßen Schmuckdosen aus der jüngern Zeit der Bronze=Periode.

Und hiezu scheint auch das Schwert zu stimmen, welches

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nur eine Griffzunge mit Nietlöchern für einen Holz= und Ledergriff hat. Das Schwert ist, wie alle Schwerter der Bronzezeit, zweischneidig und hat einen erhabenen Mittel rücken, welcher von verzierenden Linien begleitet ist. Auch ist der Griff noch kurz, 3" lang. Aber die Klinge ist länger, als die Klingen der Schwerter, welche nach Arbeit und Rost aus sehr alten Gräbern stammen, nämlich gegen 29" lang, während die Klingen alter Schwerter nur ungefähr 20" messen. Ferner sind die Schneiden der Klinge ganz gerade, während die Klingen der alten Bronzeschwerter in der untem Hälfte in den Schneiden löffelförmig nach außen gebogen sind.

Da nun die Dosen nach den Verzierungen einer jüngern Zeit anzugehören scheinen, so dürfte man auch zu dem Schlusse kommen, daß die langen und geraden Bronzeschwerter der letzten Zeit der Bronze=Periode angehören.

Jedenfalls wird aber der ganze Fund in eine verhältnißmäßig junge Zeit der Bronze=Periode fallen.


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c. Eisenzeit.

Erste Eisenzeit.


Begräbnißplatz von Neu=Stieten,
von
G. C. F. Lisch.

Am Ende des Monats November 1865 ließ der Herr v. Sittmann auf seinem Gute Neu=Stieten bei Wismar (auf dem Außenschlage Nr. 5) eine Abtragung vornehmen und fand bei dieser Gelegenheit einige Urnenscherben und zerbrannte Knochen. Hiedurch aufmerksam gemacht, veranstaltete er genauere Nachgrabungen und entdeckte dadurch einen Begräbnißplatz der Eisenzeit mit mehreren Urnen und eisernen Alterthümern. Der Platz, eine ebene Fläche bildend, ist sandig und liegt ungefähr 10 Minuten vom Hofe, an der Grevesmühlenschen Landstraße, ungefähr 10 Minuten von der Chaussee von Schwerin nach Wismar. Auf die Nachricht von diesem Funde begab sich der Sergeant Büsch aus Wismar nach Neu=Stieten, welcher von dem Herrn v. Sittmann für den Verein nicht nur die gefundenen Alterthümer zum Geschenk, sondern auch die Erlaubniß erhielt, an der Fundstelle weiter nachzugraben. Dieser fand freilich den Fund bestätigt, indem er noch Scherben von 4 bis 5 zerbrochenen Urnen und einen Ring und eine Schnalle von Eisen fand, mußte aber die Arbeit aufgeben, indem der Boden zu naß und die Witterung zu ungünstig war. Der Herr v. Sittmann hat daher Aussicht gemacht, daß die Nachforschung in günstigem Jahreszeiten fortgesetzt werden könne.

Die Urnen standen alle ungefähr 1 1/2 Fuß tief in der ebenen Erde.

Die gefundenen Alterthümer sind folgende:

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1) eine große hellbraune Urne, 9" hoch und 11" im Bauchdurchmesser, ohne alle Verzierungen, von mehr cylinderförmiger Gestalt und mehr den Urnen der Bronzezeit sich nähernd, ziemlich gut erhalten, mit den zerbrannten Gebeinen eines erwachsenen Menschen;

2) Scherben von einer großen hellbraunen Urne, welche ganz mit den charakteristischen eingedrückten Punctlinien verziert gewesen ist;

3) Scherben von einer großen, ganz dunkelbraunen Urne, welche ebenfalls mit Punctlinien, namentlich am Rande mit hammerförmigen Verzierungen geschmückt gewesen ist;

4) eine kleine braune Urne, von der vorherrschenden schalenförmigen Gestalt der Urnen der ersten Eisenzeit, 4 1/2" hoch und 8" im Bauchdurchmesser, mit eingeritzten Parallellinien am Bauche und Fuße verziert und am Bauchrande außerdem mit Halbkreisen aus eingedrückten Punctlinien, herabhangenden Guirlanden gleichend, ziemlich gut erhalten, mit den zerbrannten Gebeinen eines Kindes;

5) Scherben einer hellbraunen schalenförmigen Urne, nur mit eingeritzten Parallel= und Zickzacklinien verziert;

6) Scherben einer hellbraunen schalenförmigen Urne, ohne Verzierungen;

7) Scherben einer ähnlichen Urne;

8) eine ganz dunkelschwarze Urne, mit einem sehr weiten, hoch liegenden, scharfen Bauchrand, tief eingezogenem, spitzigem Untertheil und sehr kleinem Boden, wie Frid. Franc. Taf. XXXIV, Fig. 9 und 10, und Jahrb. XII, S. 435, 8" hoch, 10" weit im Bauchdurchmesser und 3 1/2" im Bodendurchmesser, mehr als zur Hälfte erhalten, über dem Bauchrande mit einer eingeritzten Zickzacklinie verziert, welche an beiden Seiten von eingestochenen (nicht eingedrückten) Puncten begleitet ist, mit zerbrannten Knochen eines erwachsenen Menschen; die Urne gleicht also der Urne Fig. 9 im Frid. Franc, a. a. O.;

9) eine gleich geformte und gleich große, dunkelschwarze Urne, über dem Bauche mit eingeritzten Parallellinien im Zickzack und unter dem Bauche mit eingeritzten Perpendiculairlinien verziert, ähnlich wie Jahrb. XII, S. 435, zur Hälfte vorhanden, mit zerbrannten Knochen eines erwachsenen Menschen;

10) eine gleich geformte und gleich große dunkelschwarze Urne, über dem Bauchrande mit Zickzacklinien und unter dem Bauche mit eingeritzten Perpendiculairlinien,

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welche so flach sind, daß sie kaum bemerkt werden, verziert, also wie Jahrb. XII, S. 435, nur in einem Bruchstück in ganzer Höhe vorhanden.

In den verschiedenen Urnen lagen auf den zerbrannten Menschengebeinen folgende Alterthümer:

11) 1 Heftel aus Bronze, sehr klein und zierlich gearbeitet, ungefähr wie Jahrb. XXVII, S. 180, jedoch noch kleiner;

12) 1 Schnalle aus Bronze an einem kurzen, zum Aufnieten bestimmten Bronzeblechstreifen, ganz wie die in Jahrb. XXVII, S. 180, unten, abgebildete, jedoch mit rundem Schnallenbügel;

13) 1 kleines Drathgewinde aus Bronze, unbekannter Bestimmung;

14) 2 Hefteln aus Eisen, stark gerostet und zerbrochen;

15) 2 Schnallenbügel aus Eisen, wie der bronzene oben, zerbrochen;

16) 4 spitze Messer aus Eisen, stark gerostet;

17) 1 breite Messerklinge aus Eisen, zur Hälfte vorhanden, fast gar nicht gerostet;

18) 4 Sicheln aus Eisen, zerbrochen;

19) 4 Lanzenspitzen aus Eisen, von denen nur eine noch ziemlich vollständig ist;

20) 1 Stück Blech aus Eisen, Bruchstück mit einem Nietloch, unbekannter Bestimmung;

21) 1 Schildnabel aus Eisen, wie gewöhnlich die Schildnabel dieser Zeit, mit langer, starker Spitze;

22) 2 Blechhefte aus Eisen, an den Enden rund geschweift, gegen 2 1/2" lang, ähnlich wie die bei Hagenow gefundenen und zum Jahresbericht VIII, Lithographie Taf. II, Fig. 12 abgebildeten;

23) 4 Niete aus Bronze, oben mit einem rund gearbeiteten Knopf aus Bronzeblech von 3/4" Durchmesser; zwei haben Spuren von Eisenrost von andern eisernen Alterthümern, eines ist noch auf ein Stück abgerundetes Eisenblech genietet, welches den Enden der 2 eisernen Blechhefte gleich ist;

wahrscheinlich gehören diese eisernen Blechhefte und bronzenen Niete, deren Köpfe sonst wohl Eichelform haben, zum Schildbeschlage;

24) 1 hieneben abgebildeter, großer, massiver Ring aus Eisen, ungefähr 3/8" dick im Eisen und 2 1/2 bis 2 3/4" weit im innern Durchmesser, fast wie ein mittelalter=

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Ring

licher Pfortenring; auf den großen Ring ist ein kurzer, mit 2 Querrinnen verzierter, schmaler Ring aus Eisen aufgeschoben, welcher 1 1/2" lang ist und 1 1/2" äußern Durchmesser hat. Der Ring gleicht also ganz dem bisher allein bekannten, bei Hagenow mit römischen Alterthümern gefundenen, zum Jahresbericht VIII, S. 45, Nr. 19, auf der Lithographie Taf. II, Fig. 11 abgebildeten Ringe, nur daß der Hagenower Ring 3 1/4" innern Durchmesser und der übergeschobene Ring eine größere Breite und mehr Rinnen hat, also im Ganzen etwas größer ist. Wozu der Ring gedient hat, ist mir nicht ganz klar. Milde meint, es könne eine Art Spange oder Schnallenring sein; und wirklich findet sich an dem übergeschobenen Ringe nach der innern Oeffnung des großen Ringes ein in dem Holzschnitte angedeuteter Höcker, welcher

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nicht aus aufgeworfenem Rost bestehe sondern einen metallischen Kern hat.


Dieser Fund, welcher freilich noch nicht groß ist, ist von großer antiquarischer Wichtigkeit, indem er ein bedeutsames Glied in der Kette der Alterthümer aus der ersten Eisenzeit bildet. Ich habe in den Jahrb. XXVI, 1861, S. 161 flgd., für das nordöstliche Deutschland als das wichtigste Kennzeichen der ersten Eisenzeit die kohlschwarz gefärbten und dunkelbraunen Urnen hingestellt, welche mit eingedrückten, aus viereckigen Runden gebildeten Linien, vorherrschend in Hammerform, reich verziert sind und diese erste Eisenzeit durch vielfache Vergleichungen bis wenigstens in das erste Jahrhundert nach Christi Geburt zurück versetzen können. Der reiche Begräbnißplatz von Wotenitz (Jahrb. XXV, S. 252 flgd., und XXVI, S. 161 flgd.) giebt ein anschauliches Bild von dem Bildungszustande dieser Zeit; ihm schließen sich zahlreiche andere Begräbnißplätze ähnlicher Art an. Mitten darin steht der in den vorstehenden Zeilen beschriebene Begräbnißplatz von Neu= Stieten, welcher ebenfalls diese mit Punctlinien verzierten Urnen aufweiset. Durch die an den Bronzestreifen genietete Bronzeschnalle (Nr. 12) und die Bronzeheftel gewinnen wir durch den Begräbnißplatz von Bützow (Jahrb. XXVII, S. 180) die Ueberzeugung, daß der Begräbnißplatz von Neu=Stielen in die Zeit fällt, in welcher das Hakenkreuz heiliges Sinnbild war, wie auch eine Urne von dem großen Begräbnißplatz von Kothendorf mit demselben Hakenkreuz verziert ist. Der Fund von Neu=Stieten ist aber durch die große Mannigfaltigkeit der Urnen bemerkenswerth. Er enthält noch eine große hellbraune Urne (Nr. 1), welche noch stark an die Bronzezeit erinnert, außerdem aber, außer den schalenförmigen, mit Punctlinien verzierten Urnen (Nr. 2 bis 7), noch dunkelschwarze, mit eingeritzten Linien und eingestochenen Puncten verzierte Urnen, welche im untern Theile stark eingezogen sind und daher einen sehr spitzen Fuß haben. Diese Urnen gehören, wie schon früher vermuthet, aber in Meklenburg noch nicht bewiesen war, ebenfalls der ersten Eisenperiode an. Der Fund von Neu=Stielen erhält aber auf eine überraschende Weise Bestätigung durch den Begräbnißplatz von Rothenbek im Sachsenwalde, welchen Justus Brinkmann im XXIV. Bericht der Schl.=Holst.=Lauenb. Gesellschaft, 1864, S. 23 flgd., entdeckt und gewissenhaft beschrieben und durch eine

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gute Tafel mit Abbildungen der Urnen erläutert hat. Alle Urnenformen, und auch vorherrschend die Verzierungen, sind dort wie hier genau dieselben, so daß man die Tafel fast als Abbildung der Urnen von Neu=Stieten gebrauchen könnte.

Der Begräbnißplatz von Neu= Stieten läßt sich aber durch eine Entdeckung beinahe in eine bestimmte Zeit bringen. Denn höchst merkwürdig ist der starke eiserne Ring mit einem aufgeschobenen Ringe (Nr. 24), welcher hier gefunden ist. Dieser Ring ist ganz dem erwähnten Ringe gleich, welcher mit vielen römischen Alterthümern, theilweise mit römischen Fabrikstempeln, bei Hagenow, und sonst noch nirgends in Meklenburg, gefunden ward. Der Fund von Jagenow fällt aber sicher in das 1. oder 2. Jahrh. nach Christi Geburt (vgl. Jahrb. XXVI, S. 166).

Auf diese Weise ist der Fund von Stieten im Stande, sich in die Mitte vieler Funde von großer Wichtigkeit zu stellen.

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Begräbnißplatz von Köchelstorf.

Der Herr Graf von der Schulenburg entdeckte auf seinem Gute Köchelstorf bei Wismar, in der Pfarre Beidendorf (nahe bei Neu=Stieten), bei Abräumen und Ausroden eines Tannenkamps, einen großen Begräbnißplatz mit sehr zahlreichen Urnen, welche aber, so weit jetzt gegraben ist, alle durch die Tannenwurzeln zersprengt sind. Nach der Beschreibung des Herrn Grafen sind die Urnen, welche mit dem Rande kaum 1 Fuß tief unter der Erdoberfläche im Sande stehen, groß, schüsselförmig, weit geöffnet, mit niedrigem Rande, auch mit ganz kleinen Henkelchen, vorherrschend dunkelschwarz von Farbe, jedoch auch braun, mit zerbrannten Menschengebeinen gefüllt. An Alterthümern hat sich bis jetzt nur ein kleines Stück verrostetes Eisen gefunden, dessen Bestimmung nicht zu erkennen war.

Es leidet wohl keinen Zweifel, daß hier ein großer Begräbnißplatz aus der ersten Eisenzeit vorhanden ist, welcher dem im Vorstehenden beschriebenen auf dem ganz nahe liegenden Gute Neu=Stielen völlig gleich ist.

G. C. F. Lisch.     

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Goldener Eidring von Granzin.

Als in den ersten Monaten des J. 1867 der Häusler Bumann zu Granzin, Amts Lübz, einen auf dem Acker

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liegenden großen Granitstein sprengen wollte und zu dem Zwecke denselben an den Seiten umher von der angehäuften Erde frei grub, fand er beim Auswerfen einiger Schaufeln Erde dicht neben, jedoch sicher nicht unter dem Steine, einen massiven sogenannten "Eidring" von reinem Golde. Der Ring ist oval gebogen und so groß, daß eine mittelgroße Hand bequem hinein fassen kann, geöffnet und nach den Enden hin dünner auslaufend und an den Enden mit 2 gegenüber stehenden hohlen Halbkugeln versehen, vor diesen ein Ende lang mit feinen Querstrichen verziert. Er ist genau 6 1/5 Loth Zollvereinsgewicht schwer. Der Finder überbrachte den Ring sogleich dem Herrn Pastor Malchow zu Granzin, welcher ihn mir zur Darreichung an Se. K. H. den Großherzog übersandte: Se. Königl. Hoheit hat geruht, den Ring für die großherzoglichen Sammlungen anzunehmen und dem Finder den vollen Werth zu vergüten.

Der Ring gleicht in jeder Hinsicht den früher zu Woosten und Wohlenhagen gefundenen goldenen sogenannten Eidringen (vgl. Jahrb. XVI, S. 268, und XXX, S. 142), namentlich ganz dem Ringe von Wohlenhagen, welcher jedoch etwas schwerer ist. Auch ist er bei einem großen Steine gefunden; in dieser Hinsicht gleicht die Auffindung ganz der des Silberschatzes von Schwaan, welcher auch neben einem großem Steine nicht tief unter der Erdoberfläche gefunden ward (vgl. Jahrb. XXVI, S. 241 flgd.). Der Stein von Granzin ist also wahrscheinlich auch wohl nur ein "Merkstein" gewesen.

G. C. F. Lisch.     


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2. Alterthümer des christlichen Mittelalters.


Schwert von Neu=Kalen.

Im Sommer 1865 ward bei der Stadt Neu=Kalen aus dem Pene=Fluß, nahe bei dessen Einmündung in den Cummerower See, durch den Bagger ein eisernes Schwert herausgehoben, welches dabei leider zerbrach und die Spitze von vielleicht 3" Länge verlor. Der Herr Burgemeister Mau schenkte es dem Vereine. Die Klinge ist, wenn man die verloren gegangene Spitze hinzu denkt, ungefähr 2' 10" lang gewesen, von 2 1/4" bis 1 1/4" breit, zweischneidig, an jeder Seite mit einer Längsfurche oder "Blutrinne", welche fast bis zur Spitze hinab läuft. Der Griff ist 4 1/2" lang; der eiserne Knopf ist "mandelförmig", oben schmal und unten breit; die Parierstange, in Form einer einfachen, viereckigen, etwas breiten eisernen Stange von 1/4" bis 1/2" Dicke, ist 10" lang. In den obern Theil der Längsfurche, nicht weit vom Griffe, sind an einer Seite drei Linien │││ eingetrieben. Das Schwert gleicht den in Worsaae Nordiske Oldsager, 2. Aufl., Taf. 164 abgebildeten Schwertern. Wahrscheinlich gehört es der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts an. Diese alte Art von Schwertern ist bis jetzt in Meklenburg außerordentlich selten. Die Sammlungen besitzen außerdem nur noch 4 ähnliche Schwerter, mit kurzem Griff; namentlich ist das in Jahrb. IX, S. 397 flgd. beschriebene Schwert von Schwaan bekannt, welches eine von Bronze eingelegte lateinische Inschrift an derselben Stelle hat, wo das Schwert von Neu=Kalen die eingestempelten drei Linien zeigt. Wahrscheinlich stammt auch das Schwert von Neu=Kalen aus der Zeit der Züge der Dänen nach Wenden, namentlich aus dem Zuge des Königs Waldemar von Tribsees aus in die Waldgegend des Landes Hart (bei Neu=Kalen) bis Teterow im J. 1171 (vgl. Jahrb. XXVI, S. 187). - Vgl. im folgenden Abschnitt das gleiche Schwert von Friedrichsdorf.

G. C. F. Lisch.     

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Schwert von Friedrichsdorf.

Zu Friedrichsdorf bei Neu=Bukow ward im Frühling 1866 in einem Kiesberge nahe beim Hofe 4 Fuß tief ein menschliches Gerippe gefunden, neben welchem ein eisernes Schwert lag. Das Gerippe ist zum größten Theile vorhanden, der Schädel aber leider beim Ausgraben vielfach zerbrochen. Nach den Untersuchungen der Herren Dr. Crull und Dr. Techen zu Wismar zeigt das Gerippe einen zarten Bau, jedoch kräftige Muskelansätze; die Schädelknochen sind sehr verdickt, die Zähne, so viel deren gerettet sind, sind alle gesund, jedoch schon ziemlich stark abgeschliffen. Das Schwert hat eine dünne, breite (durchschnittlich 2"), wenig zugespitzte Klinge, welche ungefähr 2 3/4' oder ungefähr 34" lang gewesen sein mag, mit breiter Blutrinne; die Spitze ist leider abgebrochen und verloren gegangen, so daß der vorhandene Rest nur noch 28" lang ist; der Griff ist sehr kurz 1 ), nur höchstens 3 1/4" lang; der Knopf ist stark und hat eine "mandelartige" oder die Form eines nach oben abgeschrägten Drittelkreisausschnittes mit der dickem Rundung nach unten gekehrt; die einfache, viereckige Parierstange ist 9 1/4" lang. Nach der Beschaffenheit der Klinge und der Kürze des Griffes möchte man das Schwert noch der heidnischen Zeit zuschreiben können; aber die Länge der Klinge und die lange Parierstange, auch die Beschaffenheit des Knopfes reden für eine etwas jüngere Zeit. Nach Allem muß man das Schwert wohl in die erste Zeit des Christenthums in Meklenburg, in die Zeit der Züge der Dänen nach Wenden in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts setzen, und aus dieser Zeit sind bisher Waffen nur sehr selten gefunden. Der Gutsbesitzer Herr Ihlefeld auf Friedrichsdorf hat das Schwert und das Gerippe mit aufmerksamer Theilnahme gerettet und beides dem Vereine geschenkt.

Das Schwert gleicht in jeder Hinsicht dem im Vorhergehenden beschriebenen Schwerte von Neu=Kalen und ist ohne Zweifel zu derselben Zeit gefertigt; nur ist an dem


1) Es ist in neuern Zeiten zum Beweise für den fremden Urspruug der bronzenen Schwerter der Bronzezeit geltend gemacht, daß sie sehr kurze Griffe haben, also nur für kleine, orientalische Hände paßten; die Griffe der Bronzeschwerter sind 2 3/4 bis 3 1/4" lang. Dagegen ist zu bemerken, daß die Griffe der eisernen Schwerter aus dem frühen Mittelalter eben so kurze Griffe haben, wie das vorliegende Schwert beweiset. Auch ist keinem Militair der Neuzeit die Kürze der Griffe der Bronzeschwerter beim Handhaben je unbequem gewesen, wenn auch die Kürze beim ersten Anblick auffallend erschien.
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Neu=Kalenschen Schwerte der Griff und die Parierstange ein wenig länger und der Knopf ein wenig kleiner, jedoch in derselben Weise geformt.

Möglich ist es, daß die unten beschriebene angelsächsische Münze des Königs Ethelred mit zu diesem Begräbniß gehört. Sie ist nämlich in der Dorfstraße auf dem Wege gefunden, auf welchem Kies aus dem Kiesberge nach dem herrschaftlichen Garten gefahren ward.

G. C. F. Lisch.     

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Schwert von Maßlow.

Der Herr Keding auf Maßlow bei Wismar schenkte dem Vereine ein vollständig erhaltenes, eisernes, zweifäustiges Schwert, welches im Februar 1867 zu Maßlow unter einer ungefähr 200 Jahre alten Buche gefunden ist und wohl aus dem 14. Jahrhundert stammt. Die Klinge ist gerade, schmal, zweischneidig, mit erhabenem Mittelrücken, läuft regelmäßig spitz aus und ist 3' 1" lang; der Griff, welcher einen langen und dicken Knopf hat, ist 1' 2" lang; die 6" lange Parierstange ist einfach und viereckig und mit den Enden nach unten gebogen.

G. C. F. Lisch.     

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Thönerner Krug von Gevezin.

In dem Hofgarten von Gevezin bei Neu=Brandenburg ward durch die Tagelöhner ein vollständig erhaltener Krug aus blaugrauem oder schwärzlichem Thon ausgegraben. In demselben lag bei der Ablieferung in der in demselben befindlichen Erde ein seltener, kleiner, silberner Bracteat, ein halber Pfenning, mit gestrahltem oder gekerbtem Rande und mehrere kleine Stückchen Silberblech; das Bild ist leider sehr unklar, jedoch nach zwei stark hervorragenden kleinen Kugeln oder Augen scheint es der meklenburgische Stierkopf zu sein (Vinkenogen). Hiernach würde der Krug ungefähr der Mitte des 14. Jahrhunderts angehören, wozu auch Form und Arbeit stimmt. Herr Pogge auf Gevezin hat Krug und Münze dem Vereine zu schenken die Güte gehabt.

G. C. F. Lisch.     

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II. Zur Baukunde.


Zur Baukunde des christlichen Mittelalters.

Kirchliche Bauwerke.


Die

S. Nicolai=Kirche auf der Neustadt Röbel.

Ein kunstgeschichtlicher Bericht

von

G. C. F. Lisch.


Der Bau.

Die S. Nicolai=Kirche auf der Neustadt Röbel ist seit einigen Jahren einer Restauration unterworfen und im J. 1867 zur Erneuerung der Innern Einrichtung ausgeräumt. Bei dieser Gelegenheit sind mehrere Entdeckungen gemacht, welche sehr werthvoll und anziehend sind. Es wird daher nothwendig und erwünscht sein, diese Kirche noch ein Mal einer eingehenden Beleuchtung zu unterwerfen, obgleich sie schon in den Jahrbüchern VIII, B, S. 109 flgd. im Allgemeinen beschrieben ist.

Die Hallenkirche besteht aus einem einschiffigen Chor von 2 Gewölben Länge, einem dreischiffigen Schiff von 3 Gewölben Länge und einem großen Thurmgebäude. Der Bau wird von Osten nach Westen vorgeschritten sein.

Der niedrige Chor ist ganz im ausgebildeten Uebergangsstyle aufgeführt. Die rechtwinklig angesetzte, gerade Altarwand hatte drei schräge und glatt eingehende, schmale, niedrige, leise gespitzte, mit einem Rundstabe eingefaßte Fenster,

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von denen das mittlere höher ist, als die beiden andern, ganz wie sie sonst überall der Uebergangsstyl zeigt. Diese alte Construction ist in den neuesten Zeiten, angeblich wegen Mangel an Licht, vernichtet, indem die Wandungen rechts winklig ausgebrochen und dadurch die Fenster verbreitert sind, allerdings gerade nicht zur Verschönerung des Baues. Bei der gegenwärtigen Restauration sollen aber die Fenster in ihrer alten Form wieder hergestellt werden. An den Ecken des Chors stehen noch Lissenen, welche im Dachgesimse einen Rundbogenfries, einen pries von einfachen Halbkreisen, tragen. Der Giebel ist reich verziert, in der untern Hälfte durch Aufmauerung der Ziegel im Zickzack, oben durch mannichfache Blenden. Die Seitenwände des Chors haben an jeder Seite unter jedem Gewölbe ein Fensterpaar oder doch die Anlage dazu. Die Lissenen trugen hier aber einen pries von "Kreuzungsbogen", d. h. eine Reihe von doppelten, sich durchschneidenden Halbkreisen, ein im Lande selten vorkommendes, charakteristisches Kennzeichen des Uebergangsstyls (vgl. Jahrb. a. a. O. S. 110). Dieser Fries ist aber bei der gegenwärtigen Restauration verschwunden und statt dessen ein einfacher Rundbogenfries eingesetzt. Die vorspringenden Ostwände der Seitenschiffe des Schiffes, welche wohl gleich mit der Vollendung des Chors ausgeführt sind, haben auch noch den einfachen Rundbogenfries, der aber den Seitenwänden des Schiffes ganz fehlt.

Da die Neustadt Röbel am 21. Jan. 1261 zu einer Gemeinde erhoben und mit dem Schwerinschen Stadtrecht bewidmet ward, so ist anzunehmen, daß der Chor um diese Zeit gebauet ward. Wir haben hier also ein ziemlich sicher datirtes Beispiel des ausgebildeten Uebergangsstyls.

Das Schiff hat im Allgemeinen auch noch Anklänge des Uebergangsstyls. Die Fenster sind noch gerade so construirt, wie die Fenster des Chors; aber sie sind schon hoch und breiter, und die Seitenwände haben schon die Maaßverhältnisse eines gotischen Baues. Der Rundbogenfries fehlt. Die beiden, in der Mitte der Seiten liegenden Pforten, an jeder Seite eine, sind schon im Spitzbogen aufgeführt. Die Pfeiler, welche im Innern die Gewölbe tragen, sind reich gothisch construirt: die Rundpfeiler sind nämlich "mit vier starken Halbsäulen als Diensten besetzt ("cantonirt"), zwischen denen ein dünnerer Rundstab steht, der von zwei verhältnißmäßig breiten Hohlkehlen begleitet ist.

Zu diesen Eigenthümlichkeiten stimmen auch die Gewölbe; denn der Chor hat Kuppelgewölbe, deren Halb=

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kugel sich durch sogenannte "Pendentifs" aus den Chorwänden entwickelt, ohne Rippen oder Grate, das Schiff dagegen hat Kreuzgewölbe mit Rippen.

Wir haben also einen Bau, der in der Grenze zwischen dem Uebergangsstyle und dem gothischen Style liegt. Und dies stimmt auch zu der Geschichte dieses Baues, welcher, wie unten gezeigt wenden wird, um das Jahr 1275 (sicher vor 1290) ganz vollendet ist.

Dies ist im Allgemeinen die Gestalt der Kirche, deren Kenntniß zur Beurtheilung der im Folgenden beschriebenen Entdeckungen notwendig ist.


Die Reliquiengruft im Altare der Kirche zu Neustadt Röbel und die Erbauung und Restauration der Kirche.

Bei der Restauration der Kirche während des J. 1867 ward beim Abbruche des steinernen Altartisches die kleine ausgemauerte "Reliquiengruft" wohl erhalten gefunden. In derselben stand ein etws bauchiges, gläsernes Gefäß von grünlichem Glase, von der Größe eines gewöhnlichen Trinkglases, 4" hoch, an der Außenseite mit 18 ziemlich großen aufgesetzten Knöpfen von demselben Glase verziert.

In dem Glase lag

1) eine kleine besiegelt gewesene Pergament=Urkunde 1 ), nach welcher Johannes, Bischof in partibus infidelium von Adramytium, Weihbischof ("in pontificalibus vicarius generalis") 2 ) des Bischofs Busso I. (v. Alvensleben) von Havelberg, am 10. Aug. 1490 den Kirchhof, die Kirche und den Altar der Kirche zu Ehren der H. Jungfrau Maria und des H. Nicolaus wieder geweihet hat ("reconsiliavit").

Der Anblick der noch stehenden alten Kirche lehrt sogleich, daß mit dieser Einweihung nicht die erste Einweihung der zuerst erbaueten Kirche gemeint sein kann, da die Kirche noch "im sehr strengen Spitzbogenstyl oder Uebergangsstyl" mit romanischen Anfängen, also sicher im 13. Jahrhundert, aufgeführt ist (vgl. Jahrb. VIII, B, S. 110). Es kann im J. 1490 nur von der Einweihung des Altars, den ich in meinem amtlichen conservatorischen Erachten über die


1) Vgl. den Abdruck in der Ablage.
2) Die erste Nachricht von dieser Entdeckung gaben die Meklenburg. Anzeigen, 1867, Nr. 7, Juli 8. Diese nennt aber nur "den Bischof Johann" ohne weitere Bezeichnung. Dies kann aber irre führen, da 1490 kein Johann, sondern Busso "Bischof" von Havelberg war.
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jetzige Restauration der Kirche, ohne die vorliegende Urkunde zu kennen, in das "Ende des 15. Jahrhunderts" gesetzt habe, und außerdem höchstens von einer Restauration der Kirche und des Kirchhofes, vielleicht nach einem Brande oder Kriege, die Rede sein; denn an der ganzen Kirche ist keine Spur vom Baustil des 15. Jahrhunderts zu finden. Dafür spricht auch die Urkunde ausdrücklich, indem in derselben nur von einer Wiedereinweihung die Rede ist ("reconsiliavimus"); denn der gewählte lateinische Ausdruck bezieht sich allein auf eine Restauration nach einer Entweihung 1 ).

Für den Styl des Altars ist aber die Urkunde von Wichtigkeit, da der Altar dadurch sicher datirt wird.

Das Siegel des Weihbischofs Johann war nicht, wie gewöhnlich, angehängt, sondern, gegen den Gebrauch, auf die Rückseite aufgedrückt und abgefallen, fand sich aber noch in dem Glase, wenn auch sehr beschädigt.

Viel wichtiger ist es, daß sich in dem Glasgefäße

2) ein zweites loses Siegel fand, welches an einer Urkunde gehangen hat, da sich noch ein abgerissenes Ende Pergamentband daran befindet, welches bräunlich und morsch ist. Ohne Zweifel ist die Urkunde, welche dieses Siegel getragen hat, im J. 1490 vermodert gefunden und man hat das Siegel zum Andenken mit in das Glas gelegt. Auch die Oberfläche dieses Siegels ist etwas verwittert und aufgelöset. Vielleicht ist die erste Urkunde ohne Glasgefäß in die ausgemauerte Reliquiengruft gelegt gewesen und dadurch vergangen. Denn das Glasgefäß gehört nach Vergleichung mit andern, ähnlich datirten Gefäßen dem 15. Jahrhundert an.

Dieses Siegel ist ein großes, rundliches Siegel, welches nicht völlig rund, sondern ein wenig länglichrund ist und dadurch von sehr vielen gleichzeitigen, ähnlichen Siegeln leicht unterschieden werden kann. Man muß es auf den ersten Blick in das 13. Jahrhundert setzen. Die Darstellung ist alt. Auf einem Stuhl, wie es scheint mit Hundeköpfen an den Seiten, sitzt ein Bischof, welcher mit der rechten Hand einen gerade stehenden Bischofsstab hält und auf dem ausgestreckten linker Arme ein offenes Buch trägt. Von der Umschrift ist noch zu lesen:

Umschrift

1) "Reconciliari ecclesia dicitur, cum scelere aliquo violata ac polluta, vel a paganis aut haereticis obtenta, rursum ab episcopo consecratur". Du Fresne Gloss. med. latin., nach vielen ausführlichen Beweisstellen .
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Das Siegel ist dadurch besonders gekennzeichnet, daß es innerhalb des Umschriftrandes um die Bischofsgestalt noch einen zweiten schmalen Verzierungsrand hat, welcher durch seine Linien quer gestrichelt ist.

Das Siegel führte also ein Bischof von Havelberg, unter dem seit 1252 die Neustadt Röbel stand, während die Altstadt zum Sprengel des Bischofs von Schwerin gehörte (vgl. Jahrb. XIX, S. 403). Es war die Frage, welchem Bischofe das Siegel zuzuschreiben sei.

Im großherzoglichen Geheimen und Haupt=Archive zu Schwerin finden sich nun 2 Abdrücke desselben Siegels, welche an den Kloster Reinfeldschen Urkunden vom 22. Febr. 1271 und 5. April 1273 hangen (Vgl. Meklenburg. Urk. Buch II, Nr. 1217 und 1280). Die "Ausfertigung" oder Abschrift dieser Urkunden ist zwar falsch, d. h. nicht gleichzeitig (Vgl. Meklenburg. Urk. Buch I, S. XXXIV); aber es ist wohl sicher, daß die Personen und Zeitangaben, so wie der sachliche Inhalt, alten ächten, vielleicht früh vermoderten Originalen entnommen und die alten Siegel den falschen Ausfertigungen wieder angehängt, also ächt sind. Nach den vorliegenden Exemplaren lautet die vollständige Umschrift:

Umschrift

Die Aechtheit des Siegels wird auch durch die Nachricht des Herrn Pastors Ragotzky zu Triglitz mit einem beigefügten Gipsabguß bestätigt, daß dasselbe Siegel auch an einer ächten Original=Urkunde vom J. 1277 im königlichen Staats=Archive zu Berlin hängt.

Es ist daher unbezweifelt sicher, daß das abgerissene Siegel aus der Reliquiengruft der Neu=Röbelschen Kirche dem Bischofe Heinrich II. von Havelberg gehört, welcher 1270-1290 regierte und zu Witstock, nahe bei Röbel, zu residiren pflegte (vgl. Riedel Cod. dipl. Brandenburg. I, Bd. 2, S. 403).

Das Siegel wird daher an der Urkunde gehangen haben, durch welche der Bischof die Einweihung des ersten Baues bezeugte.

Die Kirche ist also in der Zeit 1270-1290 fertig geworden, wahrscheinlich in den ersten Zeiten dieses Zeitraums, etwa um das Jahr 1275, da der Bau, wenn auch schon hoch strebend, doch noch viele Eigenthümlichkeiten des romanisirenden Uebergangsstyls an sich hat.

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Die Einweihungsurkunde von 1490 giebt auch noch an, daß die alte Kirchweih ("dedicatio") am Sonntage nach dem Feste Viti (15. Juni) gefeiert ward.

Diese Annahme hat auch deshalb viel für sich, weil der Fürst Nicolaus von Werle am 21. Jan. 1261 die Neustadt Röbel zu einer eigenen Stadtgemeinde erhob und mit dem Schwerinschen Stadtrecht begnadigte (vgl. Meklenburg. Urk. Buch II, Nr. 911). Die Kirche kann also immer schon im Anfange der siebenziger Jahre des 13. Jahrhunderts fertig geworden sein.

Diese Zeitbestimmung ist nun für die Geschichte des Baustyls in Meklenburg außerordentlich wichtig, indem sie lehrt, daß neben den Anfängen der Gothik manche Eigenthümlichkeiten des Uebergangsstyls, z. B. die schmalen, romanisirenden Fenster, der Rundbogenfries, die Ecklissenen u. s. w. sich noch bis gegen das letzte Viertheil des 13. Jahrhunderts erhielten.

Dieses Ergebniß wird durch eine andere neue Entdeckung bestätigt, welche erst nach der Vollendung der ersten Abtheilung (Bd. I-IV) des Meklenburgischen Urkundenbuches gemacht ist. Auch die Kirche auf der Neustadt Parchim ward nach einer Urkunde über die Feierlichkeit am 19. Juni 1278 eingeweihet ("dedicata") 1 ). Nun ist aber diese Kirche der in der Neustadt Röbel außerordentlich ähnlich und hat auch noch alle oben berührten Eigenthümlichkeiten des romanisirenden Uebergangsstyls (vgl. Jahrb. VIII, B, S. 105 flgd.).

3) Die Reliquien in der Reliquiengruft des Altars, welche in keinem Altare fehlten, werden auch vergangen sein. Es fanden sich in dem Glase noch hin und wieder einige Stückchen Moder, die sich jedoch nicht erkennen ließen.


Wandmalereien auf dem Triumphbogen.

Sehr ausgezeichnet und merkwürdig ist die künstlerische Verzierung der dem Schiffe zugekehrten niedrigen Wand des Triumphbogens 2 ) über demselben, die auf den rohen


1) Vgl. die nächstfolgende Abhandlung.
2) In den vielen kleinen Landkirchen des Uebergangsstyls, welche einen niedrigen Chor haben, scheint die Bemalung der Wandfläche des Triumphbogens, welche in Folge der Construction sehr groß zu sein pflegt, herkömmlich zu sein. In großen und hohen gotischen und (  ...  )
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Ziegeln mit sehr schöner, alter Wandmalerei 1 ) bedeckt ist, welche, von der Kalktünche befreiet, leider nicht mehr ganz zu erkennen war 2 ).

In der Mitte thront auf einem Sessel ein Bischof, von unten in Lebensgröße erscheinend, mit Bischofsmütze und Bischofsstab, die rechte Hand zum Segnen erhebend, wie es scheint; es sind von der Hand, welche wie zum Schwören gegen das Gesicht aufgerichtet scheint, nur drei Finger zu sehen. Die Kleidung ist sehr reich in glänzenden Farben. Nach allen Andeutungen scheint dies der H. Nicolaus zu sein, der Schutzpatron der Kirche.

Rechts neben ihm knieet eine weibliche Gestalt in dunkelm Gewande mit Kopftuch, etwas darreichend oder empfangend.

Hinter dieser Figur steht ein Knabe mit wenig gebogenen Knieen.

Links hinter dem Bischofe steht ein Werk mit Thürmchen und andern Verzierungen, jedoch etwas unklar, wie eine Monstranz oder eine Kirche.

Wappenschild

Dahinter, also im Zwickel rechts in der Ansicht, ist rechts gelehnt der hierneben abgebildete Wappenschild 3 ) von alten, großen Formen, 33" hoch und 25" im Schildeshaupt breit: in goldenem Felde zwei gekreuzte schwarze Lilienstäbe und in dem dadurch gebildeten untern Winkel drei schwarze Sterne enthaltend.

Dieser Wappenschild 4 ) war ganz sicher zu erkennen und


(  ...  ) gothisirenden Kirchen, in denen die Wandfläche des Triumphbogens gewöhnlich nur sehr niedrig ist, scheint hier Malerei sehr selten vorzukommen.
1) Im J. 1867 ward auch im Dome zu Schwerin an gleicher Stelle eine ähnliche Wandmalerei entdeckt.
2) Leider ist diese ganze Malerei, welche allerdings schlecht erhalten war, bei der Restauration des Triumphbogens im Herbst 1867 mit Kalk überputzt.
3) Der ausführende Architekt Herr Genzke hat die Güte gehabt, dem Vereine eine Contur=Pause dieses Wappens zu schenken.
4) Auch in der Kirche zu Alt=Röbel fand sich unter der Kalktünche über den Fenstern der südlichen Chorwand ein eben so großer und gleich gemalter Wappenschild mit dem fürstlich werleschen Stierkopfe, welcher wohl sicher auch aus dem letzten Viertheil des 13. Jahrh. stammen und von demselben Maler herrühren kann; vgl. Lisch in Jahrb. XVII, 1852, S. 380 und 383 flgd , und Lisch in der Zeitschrift für Bauwesen, Berlin, 1852, August, mit Abbildungen.
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gut und vollständig erhalten. (An die zwei gekreuzten Bischofsstäbe im Wappen des Bisthums Havelberg ist nicht zu denken.)

Es steht zur großen Frage, wem dieses Wappen gehört. Ich zweifle keinen Augenblick daran, daß es das Wappen des Bischofs Heinrich II. von Havelberg ist, der nach dem Vorstehenden die Kirche geweihet hat. Woher stammte aber dieser Bischof Heinrich? Mooyer in seinem "Verzeichnisse der deutschen Bischöfe", S. 47, nennt ihn "Heinrich II. von Sternberg". Aber weder bei Riedel, noch irgend einem andern brandenburgischen Geschichtsforscher ist eine Spur von seiner Herkunft zu finden.

In Stein's "Beschreibung aller Bischöffe zu Havelberg" in Küster Collectio Opus., Bd. II, Stück 13, 1733, S. 57, steht: "Henricus II. ist von Cunrado de Sterneberg dem 23ten Erzbischoffe zu Magdeburg ein geweihet worden "anno Christi 1270 und gestorben 1290". Vielleicht ist es ein Versehen von Mooyer, daß er den Familiennamen des Erzbischofs von Magdeburg für den des Bischofs von Havelberg angesehen hat. - Die 3 Sterne auf dem Schilde in der Röbelschen Kirche deuten aber allerdings auf einen Namen wie Sternberg. Aber alle alten adeligen Familien von Sternberg haben ein anderes Wappen: die ausgestorbenen Grafen von Sternberg, zu denen ohne Zweifel der Erzbischof Conrad von Magdeburg gehörte, hatten einen Stern im goldenen Schilde; die alten böhmischen Freiherrn und Grafen von Sternberg hatten einen Stern im blauen Schilde, wie der zu dieser Familie gehörende Schwerinsche Bischof Albrecht, 1356-1363 (vgl. Jahrb. XI, S. 228); die Küchenmeister von Sternberg hießen gewöhnlich nur Küchenmeister und die von Ungern= Sternberg in alter Zeit nur Ungern, und führten beide auch andere Wappen. Es ist also für das Röbelsche Wappen kein Anhalt in der Wappenwissenschaft zu finden. Möglich ist es, daß es einem früh ausgestorbenen adeligen Geschlechte der Mark Brandenburg oder der meklenburgischen Länder angehört, aber auch möglich, daß es gar kein adeliges Wappen ist. Wenn der Bischof Heinrich II. wirklich Sternberg hieß, so finden sich allerdings einige geschichtliche Anhaltspuncte. Im J. 1300 war Mathias Sterneberch Pfarrer zu Wilsnack (vgl. Riedel Cod. dipl. Brand. I, Bd. 2, S. 121). Johann Sterneberg war 1350-1359 Domherr zu Güstrow (vgl. Meklenb. Jahrb. XXIV, S. 46) und Gerdt Sterneberg 1389 Priester (vgl. daselbst S. 248).

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Einstweilen läßt sich also nichts weiter sagen, als daß das unbekannte Wappen in der Kirche zu Neu=Röbel wahrscheinlich das Familienwappen des einweihenden Bischofs Heinrich II. von Havelberg ist.

Die Laibung des Triumphbogens war gegen alle Erwartung ohne Malerei.


Gewölbemalereien.

Bei der Abnahme der Kalktünche während der Restauration ergab es sich, daß auch die Gewölbe mit Malereien geschmückt waren, welche ohne Zweifel bei der Vollendung der einzelnen Theile aufgetragen wurden.


Gewölbemalereien im Chor.

Die Gewölbe des Chors waren in dem Style des Gemäldes auf dem Triumphbogen zum Theil mit figürlichen Darstellungen bemalt, welche also ohne Zweifel auch noch aus dem 13. Jahrhundert stammten und in denen der Sohn Gottes als Weltenrichter zu erkennen war.

In dem Kuppelgewölbe im Osten, über dem Altare, war an der Ostseite Christus mit zwei Schwertern am Munde, nach Offenb. Joh. 1, 16: "Und aus seinem Munde ging ein scharfes zweischneidiges Schwert". Jedoch thronte Christus nicht in der Mandorla (Osterei), einer Ellipse in den Regenbogenfarben. Aber die Gestalt war an vier Ecken von den vier Evangelisten=Symbolen umgeben 2 ). Ueber Christus schwebt ein Engel; beide haben das Gesicht gegen Westen gewandt. An jeder Seite Christi sitzen 2 Apostel auf Bänken. Die übrigen 8 Apostel sitzen auf Bänken, je 4 zusammen, an den beiden Hauptseiten des Gewölbes rechts und links.

Das westliche Chorgewölbe enthielt in der Kuppel nur Linienornamente. Jedoch schwebten in den Zwickeln oder Pendentifs Engel mit Posaunen.

Alle diese Malereien haben nicht erhalten werden können, theils weil der alte Putz oft bei der leisesten Berührung


1) Diese Nachrichten über die Chorgemälde verdanke ich dem ausführenden Architekten Herrn Gentzke. Ich selbst habe sie nicht gesehen, da die Restauration von Westen gegen Osten vorrückte und die Chorgemälde erst nach der Restauration des Schiffes entdeckt wurden.


2) Dieselbe Darstellung fand sich auch in der Kirche zu Bernit; vgl. Jahrb. XXVI, S. 237.
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abfiel, theils weil zur Restaurirung der Gemälde die Mittel fehlten.


Gewölbemalereien im Schiff.

Das Schiff ist dreischiffig und gewölbt. Die Gewölbe ruhen auf gut und reich gegliederten Pfeilern.

Alle Gewölbe werden von Rippen getragen und sind durch Malereien auf weißem Putzgrunde verziert. Von jedem Schlußstein aus wächst eine große, verschiedenfarbige heraldische Lilie in jede der 4 Kappen eines jeden Gewölbes hinein. Gegenüber wächst von jeder breiten Seite der Gewölbekappen von den Schildbogen eine gleiche Lilie gegen die vom Mittelpuncte kommende Lilie hinan. Unten in den Zwickeln sitzen große, groteske Köpfe allerlei Art, welche jedoch meistentheils nicht mehr zu erkennen sind. Die Gewölberippen werden von Linien begleitet, auf denen kleine, nach den Gewölbekappen hin geöffnete Halbkreise stehen, auf deren Verbindungspuncten Kleeblätter stehen, wie die Verzierungen geschnitzter Baldachinbogen. Alle diese Rippenverzierungen sind roth.

Alle diese Ornamente sind gut erfunden, jedoch etwas leicht ausgeführt.

Von den Köpfen in den Zwickeln sind zwei besonders bemerkenswerth.

In dem Gewölbezwickel links zunächst über der nördlichen Mittelthür des schiffes ist ein gekrönter stierkopf mit weit auseinander stehenden, sehr kräftigen, halbmondförmigen Hörnern, welche lebhaft an die siegel der Fürsten von Werle aus der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts erinnern.

In dem schräge gegenüberstehenden Gewölbezwickel links zunächst über der südlichen Mittelthür des Schiffes ist ein ungekrönter Stierkopf mit kräftigen, aber mehr gebogenen, mit den spitzen fast zusammenstoßenden Hörnern und einem starken Haarwulst auf der Stirne zwischen den Hörnern, ähnlich dem Stierkopf auf dem Siegel der Stadt Parchim.


Wandmalereien.

Alle Seitenwände der Kirche haben nach sichern Zeichen in alten Zeiten im Rohbau gestanden und keine oder nur wenig Verzierungen in Malerei gehabt.

Im Chor waren die Steine der Schildbogen abwechselnd blau und weiß bemalt.

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Im Chor war zwischen je zwei Fenstern eine kleine geputzte Fläche, auf denen ein Weihkreuz stand.

Nur auf der Wand des südlichen Seitenschiffes links neben der Eingangsthür gerade unter dem westlichsten Fensterpaar war eine Fläche mit Kalk geputzt und mit figürlichen Darstellungen bemalt. Wahrscheinlich hat dieser Schmuck früher neben einem Nebenaltare gestanden. Die Darstellung enthält 3 fast lebensgroße weibliche Heiligenfiguren.

In der Mitte war eine weibliche Figur im Kopftuch mit einer kindlichen Figur auf jedem Arme, also ohne Zweifel die H. Anna mit der Jungfrau Maria und dem Christkinde ("sulfdrudde").

Zur rechten Hand derselben ist eine weibliche Figur, welche auf dem linken Arme ein Kind hält und mit der rechten Hand etwas (einen Apfel?) hinreicht, also ohne Zweifel wohl Maria mit dem Christkinde.

Zur linken Hand der H. Anna stand eine schöne, gekrönte Jungfrau mit langem, wallendem Haar, mit einem Stabe oder Schwerte in der linken Hand und etwas (einem Rade?) auf dem rechten Arme, mehr als wahrscheinlich die H. Katharina, die "Braut des Christkindes".

Die Figuren und Attribute waren nicht mehr ganz zu erkennen, jedoch die Gesichter noch ziemlich gut erhalten und sehr fein und lieblich gezeichnet.

Es wird also neben diesem Bilde ein Annen=Altar gestanden haben.

Ueber dem Bilde hatte eine Inschrift in 2 Reihen in kräftiger gothischer Minuskel gestanden, von der jedoch leider nichts mehr zu erkennen war, als höchstens m oder nn.

Rechts neben derselben Thür unter dem östlichsten Fenster ward auch ein bischöfliches Weihkreuz bloß gelegt: auf einem weißen, runden Schilde mit rother Einfassung ein einfaches rothes Kreuz, wie häufig.


Der Altar der Kirche zu Neustadt Röbel.

Der Altar ist ein Flügel=Altar mit doppelten Flügeln, 6' hoch und mit den aufgeschlagenen Flügeln 14' breit, auf der Vorderseite mit geschnitzten und bemalten und vergoldeten Heiligenfiguren geschmückt. Er ist zwar nur einfach und nicht sehr ausgezeichnet, aber doch würdig und gut und der Kirche angemessen. In meinem conservatorischen Er=

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achten hatte ich den Altar für ein Werk 1 aus dem Ende "des 15. Jahrhunderts" erklärt. Diese Annahme hat sich auch bewahrheitet, indem nach der voraufgehenden Abhandlung der Altar am 10. August 1490 geweihet ist.

Die Ausschmückung des Schreins ist folgende.

In der Mitteltafel steht in der Mitte, in durchgehender, großer Figur

Maria, in der Sonne, auf dem Monde und unter der Krone, mit dem Christkinde auf dem Arme, umgeben von Wolken mit musicirenden und anbetenden Engeln.

Zu den Seiten stehen 24 Heilige, nämlich die 12 Apostel, 6 Heilige, welche zum Theil mit Maria und mit der Kirche in näherer Verbindung stehen, und 6 Nothhelfer.

Noch auf der Mitteltafel stehen, an jeder Seite der Maria in zwei Abtheilungen, 8 Heilige übereinander;

rechts, oben:
S. Anna, "selbdritte", mit der Maria und dem Christkinde auf den Armen;
S. Nicolaus, ein Bischof, segnend, der Localheilige der Kirche; Attribut ist abgebrochen;

rechts, unten:
S. Magdalena, mit großer Salbenbüchse;
S. Georg, auf dem Drachen stehend, Nothhelfer;

links, oben:
S. Katharina, mit dem Rade, Nothhelferin;
S. Christoph, das Christkind tragend, Nothhelfer;

links, unten:
S. Erasmus, Bischof in einem Grapen stehend; das Attribut, eine Winde, ist abgebrochen; dies ist der Heil. Erasmus (vgl. Jahrb. XXIV, S. 344), nicht der Heil. Veit, wie für den Alt=Röbelschen Altar (Jahrb. XXI, S. 291) angenommen ist, Nothhelfer;

S. Barbara, gekrönte Jungfrau, mit dem Thurme im Arme, Nothhelferin.

In den Flügeln stehen:

zur rechten, oben:
4 Apostel;

zur rechten, unten:
4 Apostel;

zur linken, oben:
4 Apostel;


1) Dieser alte Altar ist zurückgesetzt und zum Andenken in der Thurmhalle aufgerichtet.
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zur linken, unten:
S. Antonius, mit einem Schwein zu den Füßen; dieser Heilige hatte auch in der Marien=Kirche der Altstadt einen Altar (Jahrb. XXI, S. 292);
S. Margaretha (?), gekrönte Jungfrau, das Attribut fehlt, Nothhelferin;
S. Mauritius (?), Ritter, im Harnisch, mit einem Schilde in der Hand;
S. Helena (?) oder S. Hedwig, gekrönte weibliche Gestalt, mit einer Kirche im Arme.

Die Rückseiten der Flügel sind bemalt. Die Malerei ist ziemlich gut und recht gut erhalten. Jeder Flügel ist, wie gewöhnlich, in 4 Abtheilungen getheilt. Die äußern Flügel enthalten Mariä Freuden, die innern Flügel Christi Leiden.

Auf den äußern Flügeln ist dargestellt:

zur rechten, oben:
Mariä Verkündigung;
Mariä Heimsuchung;

zur rechten, unten:
Christi Geburt;
Christi Beschneidung;

zur linken, oben:
Christi Anbetung durch die Weisen;
Christi Darstellung im Tempel;

zur linken, unten:
Christus lehrt als Knabe im Tempel;
der Heiligen Familie Flucht nach Aegypten.

Auf den innern Flügeln ist dargestellt:

zur rechten, oben:
Christi Gebet am Oelberge;
Christi Gefangennehmung (Christus heilt dem Knechte das abgehauene Ohr an);

zur rechten, unten:
Christi Ausstellung, Ecce homo;
Christi Kreuztragung;

zur linken, oben:
Christi Verspottung;
Christi Geißelung;

zur linken, unten:
Christi Kreuzigung;
Christi Dornenkrönung.

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Eingemauerte Töpfe.

Nach dem Berichte des Herrn Architekten Genzke waren im Chor zwischen je zwei Fensterbogen mittelalterliche (blaugraue), sehr feste Töpfe eingemauert, mit der Oeffnung nach außen, wohl zur Erleichterung des Mauerwerks, welche früher offenbar leer gewesen, später aber mit Schutt gefüllt und zugemauert sind. - Eine gleiche Erscheinung zeigte sich auch in der Kirche zu Vipperow, welche in dem bischöflichen Sprengel von Havelberg der Neu=Röbelschen Kirche südlich zunächst liegt und mit dieser von gleichem Alter sein mag (vgl. Jahrb. XIX, S. 404). Vielleicht kam diese Bauweise aus der Mark Brandenburg, da sich in der Altmark Beispiele davon finden.

Eiserne Grabplatte.

Am Ostende des südlichen Seitenschiffes der Kirche der Neustadt Röbel liegt ein seltener, großer "Leichenstein" aus Gußeisen, über 6' lang und 3' 10" breit. Die Platte ist mit vielen Ornamenten und Inschriften bedeckt. In der Mitte steht folgende Hauptinschrift:

Inschrift

(Dann folgen noch ausführliche Nachrichten über Aeltern, Frauen und Kinder und deren Tod und Begräbniß.)

Inschrift

Neben dieser Inschrift ist der Verstorbene in Predigertracht stehend und betend in kleiner Figur 4 Male dargestellt.


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Anlage.

Johann, Bischof von Adramytium, Weihbischof des Bischofs Busso von Havelberg, weihet auf's Neue den Kirchhof, die Kirche zu S. Nicolai und den Altar der Neustadt Röbel, früher Havelbergischen Stiles.

D. d. Röbel. 1490. Aug. 10.

Nos frater Johannes, dei et apostolice sedis gracia episcopus ecclesie Adramitensis et in pontificalibus ecclesie Hauelbergensis vicarius generalis, notum facimus, quod sub anno domini millesimo quadringentesimo nonagesimo, ipso die Laurencii, reconsiliauimus (!) cimiterium, ecclesiam et hoc altare in honore Marie virginis et sancti Nicolai confessoris, cuius dedicacio peragetur dominica post Viti.

Nach dem im Altarlische der Nicolai=Kirche zu Neustadt Röbel bei der Restauration im J. 1867 in einem gläsernen Gefäße gefundenen Originale, auf einem kleinen Stück Pergament, in einer kleinen, gedrängten Minuskel. Links auf der Rückseite ist auf einem sehr dünnen Wachsplättchen das kleine, parabolische Siegel des Weihbischofes Johannes aufgedrückt gewesen, welches, 2" hoch, die Kreuztragung darstellt. Von der Umschrift ist nichts mehr zu lesen. Das Siegel war abgefallen und lag noch in dem Glasgefäße, jedoch an den Rändern sehr zerbrochen und verwittert. -Der Weihbischof Johannes war wohl Bischof in partibus infidelium von Adramytium an der Westküste von Klein=Asien.


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Die

S. Marien=Kirche auf Neustadt Parchim.

Von

G. C. F. Lisch.


Die Marienkirche auf der Neustadt zu Parchim ist im Innern zwar sehr verbauet, trägt jedoch im Innern und Aeußern noch viele Kennzeichen des romanisirenden Uebergangsstyls, und habe ich daher den Bau noch in die erste Hälfte des 13. Jahrh. versetzen zu müssen geglaubt; vgl. Jahrb. VIII, S. 105 flgd.

Nach einer in den neuesten Zeiten, nach Herausgabe der ersten Abtheilung des Meklenburgischen Urk. Buchs (bis 1300), im großherzogl. Geheimen= und Haupt=Archive entdeckten Urkunde 1 ) ist dies nun nicht ganz richtig, sondern die Kirche ist ungefähr 40 Jahre jünger, als ich bisher angenommen habe.

Nach dieser Urkunde bestätigte der Bischof Hermann I. von Schwerin, Graf von Schladen, (1263-1292), die Dotation der Kirche auf der Neustadt Parchim mit 10 Hufen in Böken, 6 Scheffeln Roggen aus Damerow und der Burgkapelle und den altstädter Schulen, so wie es sein Bruder Ludolf, früher Bischof von Halberstadt, bei der Einweihung ("consecratione") der Kirche am 19. Juni 1278 öffentlich ausgesprochen hatte. Die Sache hat ihre Richtigkeit. Ludolf II., Graf von Schladen, ward 1253 Bischof von Halberstadt, aber 1257 abgesetzt. Er hielt sich seitdem vorherrschend bei seinem Bruder Hermann in dessen Sprengel auf, 1258-1265 (vgl. Meklenburg. Urk. Buch II, Nr. 985, und IV, Nr. 2671 und 2688) und versah hier oft in dessen Auftrage die Dienste eines Weihbischofs, namentlich in der Zeit 1270-1278 (vgl. Meklenb. Urk. Buch


1) Vgl. den Abdruck in der Anlage. - Eine Regeste dieser Urkunde theilt schon Schröder Pap. Mekl. I, S. 750, nach Chemnitz mit, welcher also die Acten gekannt haben wird.
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II, Nr. 1197, 1200, 1221, 1304, 1361). Am 6. April 1289 war er vor nicht langer Zeit gestorben (vgl. Meklenb. Urk. Buch III, Nr. 2016). Die Urkunde, welche nur in alter Abschrift vorhanden ist, ist also nach dem sachlichen Inhalt, den Bischöfen und den Zeugen, sicher richtig.

Eine Kirche und Pfarre auf der Neustadt Parchim bestand zwar schon im J. 1249, indem der Fürst Pribislav am 20. Septbr. 1249 dazu die Burgkapelle zu Parchim mit 6 Hufen in Böken legte (vgl. Meklenb. Urk. Buch I, Nr. 633). Aber die jetzige Marienkirche auf der Neustadt stand damals sicher noch nicht; vielmehr mußte der Gemeinde einstweilen wohl die Burgkapelle oder ein anderer interimistischer Bau zum Gottesdienste genügen, und der Bau der Kirche ward erst nach dieser Verleihung begonnen. Am 28. Septbr. 1270 verlieh der Graf Gunzelin von Schwerin der Kirche das Eigenthum dieser 6 Hufen und am 12. Juli 1274 verlieh der Graf Helmold 4 Hufen dazu (vgl. Mekl. Urk. Buch II, Nr. 1201 und 1336). Dies sind die 10 Hufen in Böken, welche der Kirche im J. 1278 bestätigt wurden.

Diese Weihungs= und Bestätigungsurkunde des Bischofs Hermann ist nun von großer Wichtigkeit, indem sie durch die noch stehende Kirche bezeugt, daß noch im J. 1278 der romanisrende Uebergangsstyl in Meklenburg in Anwendung kam, wenn sich auch zugleich oder bald darnach die ersten Beispiele des ausgebildeten gothischen Stys finden. Die Urkunde wird aber dadurch noch wichtiger, daß es urkundlich beglaubigt ist, daß auch die Kirche auf der Neustadt Röbel, welche mit der neustädter Kirche zu Parchim in gleichem Styl erbauet ist, aus derselben Zeit stammt und ungefähr im J. 1275 eingeweihet ist; vgl. die voraufgehende Abhandlung über Röbel.


Anlage.

Der Bischof Hermann von Schwerin bestätigt die Bewidmung der Marien=Kirche auf der Neustadt Parchim, so wie sie durch den ehemaligen Halberstädter Bischof Ludolf öffentlich verkündigt ist bei der Einweihung der Kirche am 19. Juni 1278.

In nomine dei. Amen. Hermannus, dei gratia episcopus Swerinensis, uniuersis, ad quos he litere peruene-

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rint, salutem in domino sempiternam. Notum esse volumus, quod anno domini M° CC° LXXVIII, die dominica proxima ante festum sancti Johannis baptiste de consensu nostro et voluntate dedicata fuit ecclesia de noua ciuitate Parchem per venerabilem in Christo dominum Ludolfum, episcopum quondam Halberstadensem, fratrem nostrum, que inquam ecclesia dotata fuerat decem mansis in Boke cum omni utilitate et fructu ac sex modiis siliginis, quos plebanus eiusdem ecclesie, qui pro tempere fuerit, de villa Damerow percipiet annuatim, cum capella castri et scholis ciuitatis antique, que per eundem plebanum noue ciuitatis in diuinis officiis et rectore scholarium perpetuo disponentur. Nos igitur dotationem eiusmodi in dicta consecratione publica per dictum episcopum nominatim expressam ratam habentes et firmam, dicto plebano suisque successoribus, prout hec omnia rationabiliter et iuste possidet, auctoritate ordinaria confirmamus ac presentis scripti patrocinio communimus. Nulli ergo hominum liceat, hanc nostre confirmationis paginam infringere uel ei ausu temerario contraire; si quis autem hoc attemptare presumpserit, indignationem omnipotentis dei et ultionem canonicam se nouerit incursurum. Acta sunt hec presentibus: Hedenrico, capellano nostro, Jordano, plebano in Wamekow, Henrico, plebano de Gargevitz, Jo[hanne], plebano de Vrowenmarck, et Segebando, plebano de Moderiz, clericis, item Nicolao de Belowe, Siffrido de Kerkdorp et Nicolao de Bruseviz, militibus, item Olemanno, Bernardo Stuten, Jo[hanne] de Boycenborch, Jo[hanne] de Molenbeke, Gerardo de Stenbeke, Tiderico Molendinario et Henrico de Scolenen, laicis, et reliqua fidelium multitudine copiosa. Datum per manum Gerardi, notarii nostri, canonici Swerinensis.

Nach einer Abschrift aus dem 16. Jahrh. im H.=A. zu Schwerin, (Eccl. Parchim Vol. IX.) Vgl. Wegen der Zeugen Meklenb. Urk. Buch B. II, Nr. 1336 auch III, Nr. 2203 und 2204.


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Die Kapelle von Bergrade

bei Parchim ist ein sehr kleines, verfallenes Gebäude aus Holzfachwerk mit Lehmschlag=Füllungen ("Klehmstaken"), welche dazu noch außerordentlich schlecht sind. Sie ist wohl das schlechteste kirchliche Gebäude im ganzen Lande und daher zum Abbruch bestimmt, nachdem im J. 1867 eine neue Kapelle aus Ziegeln im gothischen Styl erbauet ist.

Die alte Kapelle ist wahrscheinlich in den ärmlichen Zeiten des dreißigjährigen Krieges erbauet worden, nachdem die noch ältere Kapelle wohl durch eben diesen Krieg untergegangen war. Im J. 1649 scheint sie noch ziemlich neu gewesen zu sein. Es heißt nämlich in dem Kirchen=Visitations=Protocolle vom J. 1649:

"Bergrade. Das Kirchengebeuwde ist von sechß gebindten, gantz von Holtze gebauwet, die Wende gekleibet".

"Mitten in der Kirchen ein neuwer Predigstuhl von Holtze gemacht".

Merkwürdig ist jedoch, daß die Kirche einen alten gothischen Flügelaltar mit geschnitzten, stark vergoldeten Figuren besitzt, welcher aus der Zeit ungefähr um das Jahr 1500 stammt und einer ältern Kirche angehört haben muß. Das Visitations=Protocoll sagt weiter:

"In der Kirchen ein Altar von Bildern, als die Historia von den Heiligen Drei Königen vndt ziemlich starck vergüldet, mit zwenen Flügeln".

Dieser Altar, welcher noch eben so steht und im Mittelstück ziemlich gut erhalten ist, ist, namentlich auf Wunsch der Gemeinde, auf Kosten Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs 1867-1868 unter meiner Leitung restaurirt 1 ) und in die neue Kapelle übertragen worden.

Der Altar ist ein kleiner Flügel=Altar, 5 1/2' hoch und im Mittelstück 4' und in jedem Flügel 2' breit.

Die Mitteltafel stellt in durchgehenden, großen Figuren die Anbetung der Heiligen Drei Könige dar, wie gewöhnlich in reicher Anordnung und Ausstattung und Vergoldung, und noch ziemlich gut erhalten. Den Hintergrund bildet eine Art fünfseitiger Kapelle mit fünf durch Silber dargestellten gothischen Fenstern und einem vergoldeten Gewölbe; zwei schmale ähnliche Fenster stehen an den geraden


1) Die Restauration ist von dem Herrn Maler C. Drefahl zu Parchim zur Zufriedenheit und mit Fleiß ausgeführt.
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Seiten. In der Mitte sitzt die Jungfrau Maria mit dem nackten Christkinde auf dem Schoße. Vor und vorne neben ihr sind die Heiligen Drei Könige, von denen der mittlere, älteste knieend die Gaben darreicht. Hinten, dicht neben Maria, steht eine männliche Gestalt mit bloßem Haupte, wahrscheinlich Joseph darstellend. Im Hintergrunde rechts und links stehen zwei männliche Figuren mit bedecktem Haupte, wahrscheinlich, wie gewöhnlich, das Gefolge der Heil. Drei Könige darstellend; die eine Figur rückt die Mütze.

Die Flügel enthalten 8 Apostel in kleinen Figuren in anderm, schlechterm Styl, in zwei Reihen über einander, nach den Unterschriften:

S.Thomas.  S. Bartholomäus.    ║ S. Andreas.  S.Mathias.
S. Johannes.  S. Jacobus d. ä.     ║ S. Simon.  S. Jacobus d. j.

Der Grund und die Figuren der Flügel sind schlechter erhalten, als das Mittelstück, und schlecht übermalt. Fast alle Attribute und alle Baldachine fehlen.

Die Malereien auf den Rückseiten sind ganz abgefallen.

Nach einer in Parchim herrschenden Sage, welche sich freilich lange (sicher seit 1649) erhalten haben muß, soll dieser Altar ein Nebenaltar in einer der Kirchen Parchims gewesen und nach Bergrade geschenkt sein. Dies ist auch sehr wahrscheinlich, da in Parchim eine Heil. Drei=Königs=Gilde ("Trium Regum") bestand, welche ihren Altar in der Kirche auf der Neustadt hatte, aber sonst nicht bedeutend war und wenig Schriftliches hinterlassen hat. Jedoch sind im Staats=Archive noch Einnahme=Register dieser Gilde von 1543 flgd. vorhanden, welche die Ueberschrift führen:

"Registrum contuberniae Trium Regum tho Parchim".

Im Kirchen=Visitations=Protocoll von 1563 wird unter den Neben=Altären und deren Hebungen noch aufgeführt:

"Altar Trium Regum. Dazu ist der Pastor auf der Newenstadt Patron".

Auch Cleemann, Chronik der Stadt Parchim, führt S. 343 diese Gilde auf: "Die Gilde der heiligen 3 Könige, 1352, 1457", sagt aber nicht mehr darüber.

G. C. F. Lisch.     


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Der Altar der Krche zu Lübbersdorf
(bei Friedland),

von

G. C. F. Lisch.

Im Spätsommer 1866 erhielt ich Nachricht von dem alten, geschnitzten Altar der Kirche zu Lübbersdorf, früher Lehn der ausgestorbenen Familie von Lübbersdorf, welcher von dem Kirchenpatron Herrn Schloßhauptmann von Oertzen auf Lübbersdorf dem Herrn Maler Greve zu Malchin zur baldigen Restaurirung übergeben war, und im Haupttheile eine merkwürdige Darstellung enthalten sollte, die wahrscheinlich auf Ereignisse aus dem Leben des Stifters Bezug haben dürfte, um so mehr, da offenbar dieser am Fuße der Darstellung knieend angebracht war; es ließ sich vor allen Dingen, wie man meinte, im Mittelpuncte die Jagd auf ein weißes Pferd erkennen. Der innere Zusammenhang war nicht schwer zu vermuthen. Als ich bald darauf selbst nach Malchin kam, erkannte ich in dem gehetzten Thier sogleich ein Einhorn, welches freilich das Horn verloren, aber in der Stirn noch das Loch hatte, worin es befestigt gewesen war, und in der ganzen Darstellung die alte Versinnbildlichung der Menschwerdung Christi.

Nicht lange darauf ward eine andere werthvolle Entdeckung gemacht. In der Allerheiligen=Bibliothek der Marienkirche zu Danzig entdeckte der Herr Prediger Bertling in einer alten handschriftlichen lateinischen Uebersetzung des Neuen Testaments aus der Zeit 1470-1480 auf der Innenseite des vordem Deckels aufgeklebt einen sehr alten, merkwürdigen "Metallschnitt in geschrotener Manier" (nicht Holzschnitt), oder "Schrotblatt", welcher fast dieselbe Darstellung enthält, die der Lübbersdorfer Altar zeigte so daß man fast glauben könnte, jenes habe diesem zum Vorbilde gedient, wenn dieser nicht in einigen Stücken abwiche. Der Fund ist bekannt gemacht in der "Altpreußischen Monatsschrift (Neue Folge der Preußischen Provinzial=Blätter), 1867, November - December, S. 723 flgd., unter dem Titel: Die Jagd des Einhorns auf einem Schrotblatte des 15. Jahrhunderts, von R. Bergau". Außerdem hat Professor Dr. Piper zu Berlin die Kunstvorstellungen dieser Sage in seinem "Evangelischen Kalender", 1859, S. 36 flgd. eingehend behandelt.

Der Lübbersdorfer Altar ist ein ganz kleiner, einfacher Flügel=Altar aus der letzten Zeit des Katholicismus

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in Norddeutschland, jedenfalls aus dem Anfange des 16. Jahrhunderte mit beginnenden Anklängen an die Renaissance, in gefälliger, wenn auch gerade nicht strenger Kunstausführung.

Die Mitteltafel enthält die oben angedeutete Darstellung in reicher Ausführung unter zwei großen Baldachinen und (noch auf der Mitteltafel) an jeder Seite zwei Heiligenfiguren über einander unter kleinen Baldachinen. Jeder Flügel enthält über einander zwei Gruppen in Bezug auf die Geburt Christi.

Der Lübbersdorfer Altar enthält folgende Darstellungen. Mitteltafel. In einer Gebirgsgegend (auf dem Danziger Schrotblatt: in einem verschlossenen Garten) sitzt links in der Ansicht in einer eigenen, offenen, gewölbten Halle, welche vorne durch Schranken oder ein Thor geschlossen ist, Maria mit großem Diadem und Heiligenschein, mit einem sehr faltenreichen Mantel bekleidet. Zu ihr hat sich das gejagte Einhorn geflüchtet, welches die Vorderbeine auf ihren Schoß legt. Rechts vor den Schranken der Halle ist der Erzengel Gabriel, mit großen Flügeln, ebenfalls im langen Mantel, welcher sich vor Maria auf ein Knie niedergelassen hat; er hält im linken Arme einen Jagdspieß und mit der linken Hand an zwei Leinen zwei laufende Jagdhunde (darstellend Tugenden als Eigenschaften Gottes, welche das Einhorn vom Himmel in den Schoß Maria gejagt haben), von denen der eine die Vorderfüße auf das Thor legt; mit der rechten Hand hält er ein Jagdhorn an den Mund. (Die Spruchbänder, welche auf dem Schrotblatte neben den Köpfen der Maria, des Engels und der Hunde angebracht sind, sind hier nicht vorhanden. Auf dem Schrotblatt hat der Engel, der keine Flügel hat, drei Hunde an der Leine. Hier steht auf dem Spruchbande des Engels an dem Jagdhorn: "Ave, gracia plena, dominus tecum.) Links neben Maria an den Schranken, zwischen ihr und dem Engel Gabriel, steht ein hoher, viereckiger Pfeiler, auf welchem eine kleine Kirche, oder vielleicht richtiger ein Reliquienschrein in Form einer Kirche steht, welche die Lade des Alten Testaments darstellt, in Beziehung auf Hebr. IX, 4. Im Hintergrunde der Nische links neben Maria, zwischen dieser und der Lade, steht ein kleiner Altar, auf welchem zwischen zwölf Lichtern die grünende Ruthe Aarons steht. Andere Beigaben, z. B. das Vließ Gideons, die segnende Hand Gottes, die Taube, fehlen jetzt, obwohl sie nach einigen Andeutungen vorhanden gewesen sein mögen.

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Durch diese Darstellung wird die Menschwerdung Christi und die unbefleckte Empfängniß der Jungfrau Maria versinnbildlicht. Bergau sagt in der Altpreuß. Monatsschrift: "In diesem Bilde der Jagd des Einhorns durch einen Jäger mit Hunden ist der Rathschluß der Menschwerdung Christi symbolisch dargestellt. Gott selber wurde als der Himmelsjäger betrachtet, welcher sein Kind auf die Erde trieb. Nach einer alten Sage sollte das fabelhafte Einhorn von solcher Stärke sein, daß es durch keine Tapferkeit der Jäger gefangen werden könne. sobald es sich aber einer Jungfrau nähere, lasse es von aller Wildheit ab und lege den Kopf in ihren Schoß, worauf es wie wehrlos gefangen werde. Diese Sage mit Anwendung auf die Menschwerdung Christi und seine Geburt von der Jungfrau findet sich seit dem 11. Jahrhundert. seit dem 14. bis 16. Jahrhundert ist das Einhorn das geläufige Bild für Christus".

Dies erklärt auch die Unterschrift des Danziger Blattes:

Otus conclusus soror mea sponsa,
Ortus conclusus fons signatus.

(Hohelied IV, 12. "Meine Schwester, liebe Braut, Du bist ein verschlossener Garten, eine verschlossene Quelle, ein versiegelter Born".)

Im Hintergrunde der Tafel sind oben in gebirgiger Landschaft in perspectivischer Haltung zwei alttestamentliche Typen dargestellt, welche Bezug auf das Hauptbild haben: links in der Ansicht hinter und über Maria: Moses, die Schuhe ausziehend (2. Mos. III, 5), und rechts, über Gabriel: Ezechiel vor dem verschlossenen Thor knieend (Ezech. XLIV, 2), Typen zu der Verkündigung Mariä und der Geburt Christi; vgl. den Doberaner Altar Jahrb. XIV, s. 363 flgd.

Unten links zu den Füßen der Maria knieet eine betende Rittergestalt im Harnisch, den abgelegten Helm neben sich, welche ohne Zweifel den Schenker, einen Herrn von Lübbersdorf, vorstellen soll, da das Gut Lübbersdorf zur Zeit der Verfertigung des Altars noch im Besitze dieser jetzt ausgestorbenen Familie war.

Zu den Seiten der Hauptdarstellung, noch auf der Mitteltafel, stehen an jeder Seite zwei Heiligenfiguren unter Baldachinen über einander: oben: zur Rechten: (links in der Ansicht) die H. Katharina (die "Braut" Christi) mit Rad und Schwert; zur Linken: die H. Anna "selbdritte" (die

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Mutter Mariä) mit dem Christkinde auf dem rechten Arme und einer kleinen Maria links neben sich; unten: zur Rechten: der H. Georg, den Drachen überwindend; zur Linken: der H. Christoph, das Christkind durch das Wasser tragend.

Die Flügel enthalten jeder zwei gruppirte Darstellungen über einander, jede mit mehreren Figuren: in der Ansicht:

oben:
     rechts: die Verlobung Mariä,
     links: die Geburt Christi,

unten:
     rechts: die Anbetung der H. Drei Könige,
     links: die Beschneidung Christi.


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III. Zur Münzkunde.


Mittelalter.


Angelsächsische Münze von Friedrichsdorf.

Zu Friedrichsdorf bei Wismar fand der Gutsbesitzer Herr Ihlefeld in der Dorfstraße eine kleine Silbermünze, welche er durch den Herrn Dr. Crull zu Wismar an den Verein zum Geschenk einsandte. Die Münze ist ein angelsächsischer Denar des Königs Ethelred (978-1016):

H.S.   Brustbild des Königs:
          . . . . . LRED . . . . . . . . .
R.S.   Ein durchgehendes Doppelkreuz
           angelsächsischer Denar

Die Münze hat eine angenietete silberne Oese, ist also zum Tragen als Schmuck benutzt worden. Da sie Spuren von Vergoldung zeigte welche zur heidnischen Zeit in Meklenburg nicht vorkommt, so wird sie im christlichen Mittelalter gefunden und zum Tragen bearbeitet worden sein. Die Münze ist übrigens etwas abgescheuert und auf der Hauptseite stellenweise oxydirt, daher nicht ganz erkennbar. - Vielleicht gehört die Münze zu dem in der nahen Kiesgrube gefundenen Gerippe mit dem Schwerte (vgl. oben S. 147).

G. C. F. Lisch.     


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Der Münzfund von Zarnekow.

Vom
Archivrath, Pastor G. M. C. Masch
zu Demern.

Eine Reihe von Münzfunden ist dem Verein seit seinem Bestehen zur Untersuchung gekommen, und es ist Nachricht davon in den Jahrbüchern gegeben; das aber ist das Erfreuliche bei diesen Funden, daß jeder von ihnen einen Ueberblick über ganze Classen geben und die Münzkenntniß für Norddeutschland wesentlich bereichern konnte. Von den Münzfunden von Remlin und von Schwan an, welche die ältesten Münzen, die in hiesiger Gegend umliefen, brachten, bis zum Münzfunde von Schwiesow, mit dem man die mittelalterlichen Münzen abschließen kann, sind alle Zeiten zur Anschauung gekommen und nicht in einzelnen Stücken, sondern in ganzen Classen, so daß nur noch einzelne Lücken auszufüllen übrig bleiben.

Eine solche Lücke wird nun durch den Münzfund von Zarnekow ausgefüllt. Im Frühling des J. 1864 ward auf dem Felde von Zarnekow bei Wismar ein Haufen von Granitgeschiebe ("eine Steinklippe") weggeräumt. Unter demselben fanden die Arbeiter einen, jetzt am Halse zerbrochenen, braunen Krug von gebranntem Thon, in welchem ungefähr 400 kleine Silbermünzen lagen. Der Herr Hintz auf Zarnekow hat die Freundlichkeit gehabt, den Fund dem Vereine sogleich zur Untersuchung zuzusenden und den größten Theil gegen Erstattung des Metallwerthes zu überlassen, auch den Krug, der sich durch die Münzen datiren läßt, herbei zu schaffen und dem Vereine zu schenken. - Der Herr Hintz hat nur 37 Stücke von den im Funde häufig vorkommenden Geprägen der Städte Hamburg, Lübeck, Wismar, Rostock und Stralsund zum Andenken zurück behalten.

Der Fund bietet uns Wittenpfennige zu vier Pfennigen des 14. Jahrhunderts in den aus dem Münzfunde von Ruest (Jahrb. XV, S. 335 flgd.) bekannten Formen und Münzstädten (es kommt als neu hier Kiel und Neustadt hinzu), bietet aber auch zugleich eine ansehnliche Anzahl einzelner

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Pfennige der angegebenen Zeit, welche bisher noch in keinem Funde uns zur Untersuchung vorgekommen sind und dem gegenwärtigen eine besondere Bedeutung geben.

Die einzelnen Pfennige, wenn gleich nicht ganz unbekannt, sind die am seltensten vorkommenden Münzen des 14. Jahrhunderts: natürlich, diese kleinen Stücke von etwa 13 MM. Durchmesser wurden am wenigsten vergraben, auch scheinen sie überhaupt nicht in großer Anzahl ausgeprägt zu sein.

Sie entsprechen in ihren Formen den mit ihnen gleichzeitigen Wittenpfennigen zu 4 Pfennigen, über die in Jahrbüchern XV sowohl hinsichtlich der Bilder, wie der aus diesen zu ermittelnden Prägejahre ausführlich gesprochen ward. Sie haben auch auf der einen Seite das Kreuz, und in der Gestaltung desselben liegt die Zeitbestimmung, also daß die mit reinem Kreuze vor 1379 und die mit einem Sterne nach diesem Jahre oder nach 1381 geprägt wurden, insofern sie aus den durch Münzrecesse verbundenen Städten Hamburg, Lübeck, Wismar, denen im letzteren Jahre Rostock und Stralsund beitraten, herstammen. Diesen schlossen sich in ihren Ausmünzungen Parchim, Güstrow, Kiel, Ripen, Flensburg, Oldeslo, Neustadt an, und man hat von diesen allen Wittenpfennige, von mehreren der Orte auch einzelne Pfennige aufzuweisen, jedoch hat sich von Rostock, Stralsund und Lüneburg (so viel mir bekannt) noch kein einzelner Pfennig gefunden, wie denn auch in dem bezüglichen Receß von 1381 (Grautoff Hist. Schriften III, S. 180) von einzelnen Pfennigen nicht die Rede ist.

Im Receß von 1379 (Grautoff III, S. 176) ist nun von den Städten Hamburg, Wismar und Lübeck beschlossen,

dat se wyllen slan enen penningh van vere penninghen unde enen penningh van enen penningh

und ferner:

unde de lutteke penningh scal ok plat wesen unde den schal men spisen uppe IX Lot sulvers VII Lot kopperes.

Hieraus ergiebt sich nun, daß das Korn derselben 9löthig ist. Der Schilling hatte auch damals 12 Pfennige, und war bestimmt, daß die Mark zu 43 Schillingen ausgemünzt werde. 43 Schillinge sind also 516 Pfennige, diese wiegen 16 Loth = 512/32 Loth, also wird der einzelne Pfennig zu knapp 1/32 Loth ausgeschrotet sein.

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In unserm Funde haben wir nun

einzelne Pfennige

1) von Lübeck. (Ueber dieselben habe ich in der Zeitschrift des Vereins für Lübeckische Geschichte, II, S. 359, eine Mittheilung gegeben.) Es waren bereits einige Exemplare davon bekannt, auch besaß die Lübeckische Münzsammlung ein solches, aber undeutliches und deswegen von Schnobel Lüb. Münzcabinet S. 32 falsch beschriebenes Exemplar. - Von den in diesem Funde vorgekommenen sind 5 (4 ganze und 1 zerbrochenes) in Folge des Recesses von 1379, also mit einem Stern in der Mitte des Kreuzes, geschlagen, jedes Stück wiegt 1/32 Loth und schwankt der Abgang zwischen 1-3 Aß (9 1/2 Aß = 1/32 Loth). Nach der Strichprobe des Lübecker Wardeins fand sich der Gehalt zwischen 10 und 11 Loth, also besser, als vorgeschrieben. - In Folge des Recesses von 1403 (Dreyer Lübeck. Verord. S. 593), wo der Adler auf beiden Seiten erscheint, sind 2 Exemplare vorhanden, 1/32 Loth schwer, mit Abgang von 1 und 3 Aß.

2) von Hamburg. Gädechens Hamb. Münzen, II, S. 320, nennt diese Münzen Blafferte oder Zwei=Pfennigstücke; der Grund dafür ist nicht ersichtlich; durch die bekannten Recesse ist er nicht begründet und auch die von ihm angegebenen, sehr genauen Wägungen berechtigen nicht zu dieser Annahme. Die Hamburger Wittenpfennige zu 4 Pfennige wiegen nach seiner Angabe = 0,085-0,090 Loth, die Hälfte würde also 0,045 sein, seine s. g. Blafferte aber 0,027, also etwas mehr als 1/4 der Wittenpfennige; man kann sie also nur als einzelne Pfennige ansehen. - Hier haben wir einen Pfennig von 1379, also mit vollem Kreuze (Gädechens Nr. 1122), = 1/32 Loth + 1 Aß, und zwei nach 1379, Sterngeld, (Gädechens Nr. 1228), beide zu 1/32 Loth weniger 1 Aß.

3) von Wismar sind bereits die Pfennige in Folge des Recesses von 1379 mit dem Stern und 1387 mit dem Rundele bekannt. (S. Evers II, S. 437 und 438, der sie als Dreilinge, jedoch mit dem Bemerken, daß sie als Pfennige Werth gehabt haben, aufführt.) Hier sind nur die ersteren, und zwar 18 an der Zahl, vorgekommen. Sie sind an Gewicht denen von Lübeck gleich mit einem Abgang von 1 - 4 Aß; die 18 vorhandenen sind 15/32 Loth schwer. Daß dies Minus Evers bestimmt hat, sie zu 1/64 Loth anzugeben, ist wohl gewiß, obgleich durch diese Angabe das Gewichtsverhältniß gestört wird.

Außerhalb dieser Recesse, aber sich ihnen anschließend, sind nun die Pfennige.

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4) von Parchim. Davon hat Evers II, 20 einen Pfennig angegeben zum Gewicht von 5 Aß; es kann sein Exemplar so leicht gewesen sein, denn die vorliegenden 11 Stücke (= 9/32 Loth) sind sehr ungleich gestückelt (von 6 Aß bis 1/32 Loth = 9 1/2 Aß). Es konnten also diese Stadtpfennige immer mit denen der verbundenen Städte umlaufen.

5) Von Güstrow ist nur ein Pfennig vorhanden, welcher ein volles Kreuz hat, sich also der frühesten Form anschließt; er wiegt 1 Aß über das Normalgewicht 1/32 Loth (ein Exemplar meiner Sammlung ist ein Aß darunter).

6) Von Oldeslo ist der Pfennig, von dem hier 4 Stempel sich fanden, bereits bekannt und in Grote Blätter für Münzkunde, 1835, T. 21, Nr. 268 abgebildet. Da das Kreuz mit keinem Durchbruch versehen ist, so muß er wohl der älteren Zeit, d. h. vor 1379, beigelegt werden. Das Gewicht von 1/32 Loth hat 2-4 Aß Abgang erlitten.

Da dieser Fund, dessen Zeit sich aus den Lübecker Münzen nach 1403 ergiebt, in der Nähe von Wismar gemacht ward, so ist es natürlich, daß diese Stadt, dann Lübeck und Rostock am zahlreichsten vertreten sind, während manche andere Münzstätte ihr Gepräge in die Handelsstadt sandte. Die aus demselben erworbenen 320 Wittenpfennige wogen gereinigt 28 8/32 Loth. Die 43 einzelnen Pfennige 1 5/23 Loth; man kann annehmen, daß hier 2 marcae denar. Lubicens. vorliegen.

Zahlenverhältniß.

Münzfund
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Beschreibund der Münzen


I. Lübeck.

Wittenpfennige.

1) Vor 1379 (75 Stück = 6 27/32 Loth)

Wittenpfennige

2) Von 1379.1387 (8 Stück = 7/16 Loth)

Wittenpfennige

4) Von 1403 (2 Stück = 1/8 Loth + 4 Aß)

Wittenpfennige

Anm. Diese auch später in manchen Stempeln vorkommende Münze ist keine der bekannten Münzrecesse in ihrer Form angemessen, auch paßt das Gewicht 1/16 Loth nicht zu den Wittenpfennigen. Man kann sie wohl als eine eigentliche Stadtmünze zu 2 Pfennigen ansehen.

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Pfennige.

1) Von 1379-1387 (5 Stück = 1/8 Loth).

Pfennige

2) Von 1403-1410 (2 Stück = 1/16 Loth - 4 Aß).

Pfennige

II. Hamburg.

Wittenpfennige.

1) Vor 1379 (33 Stück = 2 29/32 Loth).

Wittenpfennige

2) Von 1379-1387 (3 Stück = 9/32 Loth).

Wittenpfennige
Pfennige.

1) Vor 1379 (1 Stück = 1/32 Loth)

Pfennige

(S. Gädechens Nr. 1222).

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2) Von 1379-1387 (2 Stück = 1/16 Loth - 2 Aß)

Pfennige

(S. Gädechens Nr. 1228).

III. Wismar.

Wittenpfennige.

1) Vor 1379 (86 Stück = 8 1/16 Loth).

Wittenpfennige

2) Von 1379-87 (22 Stück = 1 29/32 Loth).

Wittenpfennige
Pfennige.

Von 1379-1387 (18 Stück = 15/32 Loth - 3 Aß).

Pfennige
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IV. Lüneburg.

Wittenpfennige.

1) Vor 1381 (1 Stück = 3/32 Loth).

Wittenpfennige

2) Nach 1389 (2 Stück = 6/32 Loth).

Wittenpfennige

V. Rostock.

Wittenpfennige.

1) Vor 1381 (57 Stück = 4 1/2 Loth.)

Wittenpfennige

2) Von 1381-1387 (4 Stück = 3/8 Loth - 5Aß)

Wittenpfennige

VI. Stralsund.

Wittenpfennige.

1) Vor 1381 (20 Stück = 1 25/32 Loth).

Wittenpfennige
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2) Nach 1381-1387 (3 Stück = 1/4 Loth + 5 Aß).

Wittenpfennige

VII. Parchim.

Wittenpfennige.

(1 Stück = 3/32 Loth).

Wittenpfennige
Pfennige.

(11 Stück = 9/32 Loth).

Pfennige

VIII. Güstrow.

Wittenpfennige.

(1 Stück = 3/32 Loth).

Wittenpfennige
Pfennige.

(11 Stück = 1/32 Loth).

Pfennige

IX. Ripen.

Wittenpfennige.

(1 Stück = 1/16 Loth + 7 Aß).

Wittenpfennige
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X. Kiel.

Wittenpfennige.

(2 Stück = 3/16 Loth — 2 Aß).

Wittenpfennige

S. Grote Münzblätter I, T. 21, 266.
Verzeichniß der Kieler Münzsammlung S. 14, Nr. 3.

XI. Oldeslo.

Pfennige.

(4 Stück = 3/32 Loth).

Pfennige

Die bei Grote a. O. T. 21, Nr. 268 gegebene Münze ist von einem verschiedenen Stempel.

XII. Neustadt.

Münze

Eine Münze von dieser Stadt Neustadt, früher Neu=Crempe in Wagrien, welche im Stadtsiegel einen Kahn mit 2 Männern und darüber ein Nesselblatt führt (Milde, Siegel des Mittelalters, Heft I, Taf. 5, Nr. 20 und 21), ist bisher noch nicht bekannt geworden.


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Der Münzfund von Glasow.

Vom
Geheimen Archivrath Dr. G. C. F. Lisch.

Im Juni 1866 ward auf einem Bauergehöft zu Glasow bei Dargun beim Abräumen des Holzhofes ein blaugrauer thönerner Krug voll kleiner Silbermünzen gefunden und durch die Bemühungen des Herrn Amtshauptmanns von Pressentin zu Dargun zur wissenschaftlichen Untersuchung gebracht.

Die Münzen waren 608 Stück Wittenpfennige, ohne hohles Geld (Bracteaten) und ohne großes Geld. Der Fund ist ganz dem in der vorstehenden Abhandlung beschriebenen Funde von Zarnekow und dem frühem in den Jahrbüchern XV, S. 335 flgd. beschriebenen Funde von Ruest ähnlich, sowohl an Inhalt, als an Zusammensetzung, so daß eine genaue Beschreibung der einzelnen Münzen überflüssig ist und nur ermüdend sein würde. Jedoch ist vorweg zu bemerken, daß der Fund von Glasow ungefähr 20 Jahre älter ist, als der Fund von Zarnekow. 12 Stück wogen voll 1 Loth Zollvereinsgewicht.

Eine allgemeine Beschreibung des Fundes wird aber von Werth und willkommen sein. Die Münzen sind zum größten Theil Wittenpfennige der Städte Stralsund, Rostock, Wismar und Lüneburg; weniger vertreten sind Hamburg und Lübeck; Seltenheiten sind nur in wenigen Exemplaren vorhanden. Das Geld wird also wahrscheinlich von Rostock oder Stralsund ausgegangen sein.

Von Wichtigkeit ist die Zeitbestimmung. Die Münzen werden vor dem J. 1403 vergraben sein, da sich in dem Funde keine einzige Münze mit dem Stadtwappen auf beiden Seiten oder einem durchgehenden Kreuze auf der Rückseite findet. Bei weitem die meisten Münzen haben auf der Rückseite entweder ein ganz glattes Kreuz oder ein einfaches Kreuz mit einem kleinen Vierblatt oder Vierpaß in der Mitte, oft mit einem Punkt in dem Vierpaß, sind also vor dem J. 1379 geschlagen. Die geringere Anzahl der Münzen hat in dem Kreuze eine Rundung (Rundel) mit einem Stern und einen Stern in dem Anfang der Umschriften, ist also 1381 -1387 geschlagen. Münzen, welche eine leere Rundung im

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Kreuze haben, also nach 1387 geschlagen wären, sind in dem Funde nicht vertreten. Die jüngsten Münzen sind einige wenige von Lüneburg mit einem kleinen Löwen in dem Rundel des Kreuzes, welche nach 1389 geschlagen sind. Der Fund mag also um das Jahr 1390 vergraben worden sein. Die Zusammensetzung der Münzen ist folgende:

1) Lübeck. Einige mit Vierblatt, andere mit Stern im Rundel des Kreuzes 12
2) Hamburg. Theils mit glattem Kreuz mit einem Nesselblatt in jedem Winkel, theils mit einem Stern im Rundel des Kreuzes   21
3) Lüneburg. Meist mit einem einfachen Kreuze mit einem Vierblatt in der Mitte, einige mit 4 Löwen in den Kreuzwinkeln, einige mit einem Stern im Rundel, wenige mit einem kleinen Löwen im Rundel  90
4) Wismar. Wenige mit einem einfachen Kreuze mit einem Vierblatt in der Mitte, die meisten mit einem glatten Kleeblattkreuz, mehrere mit einem Stern im Rundel des Kleeblattkreuzes 119
5) Rostock. Meist mit Kreuz mit Vierblatt, oft mit einem Punkt, wenige mit einem Stern im Rundel 128
6) Stralsund. Meist mit einem ganz glatten Kreuz und einem Stral im rechten Oberwinkel, einige wenige mit einem Stern im Rundel. 225
7) Güstrow 2
8) Parchim 4
9) Kiel 3
10) Flensbur 2
11) Neustadt in Holstein  1
12) Schweden 1
--- ----
608

Die seltenern Münzen von Nr. 7-12 müssen hier eine genauere Beschreibung finden.

7) Güstrow 2.

Münzen
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8) Parchim 4.

Münzen

9. Kiel 3.

Münzen

Auch im Funde von zarnekow waren 2 gleiche Münzen.

10) Flensburg 2.

Münzen

Es ist auf beiden Exemplaren deutlich FL e N SBVR S

mit einem S zu lesen. - Münzen von Flensburg sind vor diesen in Meklenburg noch nicht gefunden. In dem von Thomsen beschriebenen Funde von Ruhwinkel in Holstein, welcher ungefähr dem Funde von Zarnekow gleich ist, fanden sich 40 Münzen dieser Art, welche Thomsen jedoch nicht näher beschreibt, da sie sehr undeutlich waren, und außerdem 8 nach 1403 geprägte Stücke, welche das Schleswigsche Wappen auf beiden Seiten hatten. Thomsen liest auf den letztern Münzen FL e NBVR e . Vgl. Vierter Bericht der Königl. Schlesw. Holst. Lauenb. Gesellsch. 1839, S. 59.

11) Neustadt 1.

Münzen
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Diese Münze, mit einem Rundel im Kreuze, dürfte also mit den jüngsten Lüneburgern in dieselbe Zeit, nach 1389, fallen. Münzen von der holsteinschen Stadt Neustadt in Wagrien waren bisher noch nicht bekannt. Die erste fand sich in dem Funde von Zarnekow; vgl. oben S. 183. Die Stadt Neustadt, früher Neu=Crempe, führt sicher seit der Mitte des 14. Jahrh. im Stadtsiegel ein Boot, in welchem zwei Männer stehen, an jedem Ende einer, und darüber ein Nesselblatt; vgl. Milde, Siegel des Mittelalters, Heft I, Taf. 5, Nr. 20 und 21. Auf den Münzen ist aber ganz sicher und klar eine niedrige Mauer mit einem Stadtthor und an jeder Seite am Inschriftrande ein höherer Thurm mit Zinnen zu sehen.

12) Schweden 1.

Münzen

Der Anfang der Umschrift auf der H.=S. ist sehr zerdrückt und unleserlich. Diese Münze giebt auch eine Andeutung über die Zeit des Fundes, da sie vor 1389 geschlagen sein muß, indem der König Albrecht von Schweden, Prinz von Meklenburg, am 24. Febr. 1389 in der Schlacht bei Arenwalde gefangen genommen ward und den schwedischen Thron verlor.


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Münzfund von Schwechow.

Vom

Archivrath, Pastor G. M. C. Masch.
zu Demern.

Zu Schwechow bei Hagenow sind im Frühling 1864 ungefähr 4 Fuß tief unter einer alten Buche in einem Beutel ungefähr 400 oder mehr silberne Bracteaten gefunden, von denen 207 ganze und 4 zerschnittene in die Hände des Gutsbesitzers Herrn Kammerherrn v. Laffert auf Schwechow gekommen sind, welcher sie dem Vereine zur Untersuchung und Auswahl (von 52 Stückend freigestellt hat.

Diese Bracteaten sind in die erste Hälfte des 14. Jahrhunderts zu stellen, wo bereits der strahlenförmige Rand auf den norddeutschen Hohlmünzen gebräuchlich geworden, während noch die etwas älteren mit glattem Rande in Umlauf waren. Die Mehrzahl von ihnen gehört nach Hamburg, nur 4, mit einem Löwen bezeichnet, sind braunschweigische, eine andere größere Zahl ist mit einem gekrönten Kopfe bezeichnet.

Die letztere Form fehlt in keinem Funde in Meklenburg, welcher Hohlmünzen aus dem Ende des 13. und der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts ans Licht gebracht hat. Sie haben entschieden die Fabrik der norddeutschen Hohlmünzen, starkes Blech, erhabenen Mittelrand, der das Bild einschließt, und ist der äußere Rand glatt oder gestrahlt, das Gepräge ist grob, das Gewicht stimmt zu den übrigen Hohlmünzen = 1/32 Loth. Es ist bereits oftmals von ihnen die Rede gewesen; während ich sie früher, wie es oft geschehen, nach Dänemark verwies (auch Schweden hat man sie zuschreiben wollen), habe ich später aus dem in Jahrbüchern XVII angegebenen Gründe Greifswald als Prägeort angenommen.

Das Vorkommen einer verhältnißmäßig großen Zahl dieser Form - 51 Stück - unter lauter Hamburger Pfennigen kann allerdings Bedenken gegen die Annahme Greifswalds erregen, aber eine Entscheidung kann dieser Umstand wohl nicht bringen: der Umlauf des Geldes hängt von gar vielen Zufälligkeiten ab, und der Gedanke liegt nahe genug, daß ein Greifswalder Kaufmann einem Hamburger eine Schuld in seiner Stadtmünze ausgezahlt, und daß letzterer

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seine Baarschaft bei einer herrannahenden Gefahr eiligst verborgen habe; außer der Straße von Greifswald nach Hamburg liegt der Fundort nicht.

Die Betrachtung des vorliegenden Vorraths hat aber zu folgenden Wahrnehmungen geführt:

1) daß sie entschieden derselben Fabrik angehören,

2) daß entschieden kein gekrönter Stierkopf in dem Bilde angenommen werden kann, denn die charakteristischen Hörner fehlen sicher,

3) daß der gekrönte Kopf auf der Mehrzahl ein Menschenkopf zu sein scheint, unförmlich freilich, aber doch bestimmbar als solcher,

4) daß aber auf 8 Exemplaren der Kopf ein, dem Stierkopf und den Meklenburgischen Hohlmünzen ähnlich, weit geöffnetes Maul hat, so daß dadurch der Kopf einem Leopardenkopfe gleicht.

Das Zahlverhältniß dieses Fundes, so weit er zur Untersuchung gekommen, ist folgendes:

     I. Hamburg
a. glatter Rand in 7 verschiedenen Typen 103
b. gestrahlter Rand in 5 verschiedenen Typen                     43
     II. Lüneburg
a. im glatten Rande in verschiedenen Typen 6
b. im gestrahlten Rand 1
     III. Kopf=Bracteaten
a. mit Menschenkopf 43
b. mit offenem Maule 9
unkenntlich 2
--- ----
207
zertheilte 4

Beschreibung der Münzen.

I. Hamburg.

a. Pfennige mit glattem Rande.

1) Nesselblatt in einem Portale aus 2 oben abgerundeten Säulen und einer sich dazwischen erhebenden Spitze mit Knopf gebildet. (40 Exempl.)
Gädechens, Hamb. Münzen, S. 330, Nr. 1265.

2) Zwischen den beiden Säulen ein gerader Abschluß und Spitze, besetzt mit einem Knopfe. (19 Exempl.)
Daselbst Nr. 1285.

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3) Hufeisenartiges Thor, aus dem sich oben eine Spitze mit einem Knopf erhebt, zu beiden Seiten der Spitze schwebt eine Kugel. (9 Exempl.)
Daselbst Nr. 1279.

4) Brückenbogen, in dem ein Nesselblatt, und darüber ein Nesselblatt. (1 Exempl.)

5) Im glatten Rande ein H, dem oben und unten zwei Nesselblätter eingeschoben sind. (9 Exempl.)
So hat Gädechens a. a. O. Nr. 1420 das Bild beschrieben, ich glaube aber, daß hier kein Buchstabe, sondern einfache bis an den Rand gehende Säulen dargestellt sind.

6) Nesselblatt in einem Thurm, dessen Seitenpfeiler bis an den Rand gehen, mit einem dazwischen stehenden Thürmchen mit 3 Zinnen. (21 Exempl.)
Gädechens Nr. 1344 nennt und bildet einen Dreizack, es ist aber sicher ein Thurm.

7) Desgleichen, die Zinnen stehen an einem Stiele auf dem Querbalken. (4 Exempl.)
Gädechens Nr. 1346.

b. Pfennige mit gestrahltem Rande.

1) Das Nesselblatt in einem Thor mit geraden bis an den Rand reichenden Seitenpfählen, zwischen denen sich oben ein Giebel mit einer Kugel erhebt, (16 Exempl.)
Gädechens S. 333, Nr. 1307.

2) Thor mit Giebel, dessen 3 Ecken durch Kugeln gebildet werden. (6 Exempl.)
Das. Nr. 1293.

3) Die Säulen gehen durch, statt der Kugel ein Stab. (1 Exempl.)

4) Die Säulen gehen durch, sind mit einem Balken verbunden, auf dem ein Thürmchen mit 3 Zinnen. (19 Exempl.)

5) Gerades Thor, über dem ein Thurm. (1 Exempl.)
Das. Nr. 1358.

II. Lüneburg.

a. Im glatten Rande.

1) Ein Löwe. Mehrere Stempel. (5 Exempl.)

2) Ein Löwe über einem Halbkreise zwischen den Pranken. (1 Exempl.)

b. Im gestrahlten Rande.

1) Ein Löwe.

III. Kopf=Bracteaten.

Sämmtlich mit gestrahltem Rande. (S. Einleitung.)

1) Ein gekrönter Menschenkopf, vorwärts gekehrt. (43 Ex.)

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2) Ein gekrönter Kopf mit offenem Maule. (9 Exempl.)

Unkenntlich waren 2 Münzen, zerschnitten 4 Stück, eine Hälfte und 3 Viertel.


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Münzfund von Schwaberow.

Vom Geheimen Archivrath Dr. G. C. F. Lisch.

Fast zu gleicher Zeit mit dem im Vorstehenden beschriebenen Bracteaten=Funde von Schwechow ward in dem ungefähr eine halbe Meile davon entfernten Dorfe Schwaberow bei Hagenow beim Ausroden eines Baumes von dem Erbpächter Herrn Gebel ein Fund von vielen silbernen Bracteaten gemacht, welcher dem Funde von Schwechow ganz gleich und gleichzeitig gewesen sein wird. Der Herr Rector Römer zu Grabow hat die Nachricht über diesen Fund gegeben und 3 Bracteaten aus demselben geschenkt, von denen 2 Hamburger glattrandig sind und ein Nesselblatt im Thor zeigen, 1 Kopf=Bracteat mit gestrahltem Rande ist.


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Münzfund von Belsch

Vom
Geheimen Archivrath Dr. G. C. F. Lisch.

In einem Garten zu Belsch, Amts Lübtheen, wurden im Spätherbst 1865 beim Rajolen folgende 76 Reichsthaler gefunden, von denen die Jüngern in das Jahr 1655 fallen, der jüngste ein Reichsthaler des Kaisers Ferdinand III. vom Jahre 1656 ist. Die Münzen sind also wahrscheinlich um das J. 1656 in dem Kriege gegen Schweden vergraben, in welchem das kaum wieder auflebende Land von Durchmärschen außerordentlich zu leiden hatte.

Die Thaler waren folgende:

           Stück
Oesterreich o. J. und von     1595 bis 1656 13
Spanien 1620 und 1635 2
Niederlande 1618 bis 1655 35
Dänemark 1655 1
Schweden 1643 1
Polen 1629 1
Sachsen o. J. und 1580 2
Braunschweig=Lüneburg 1623 und 1644 2
Salzburg, Erzbisthum  (1609) und 1624 2
Frankfurt a. M.  1650 1
Nürnberg 1623 bis 1638 4
Hamburg 1611 bis 1637 3
Magdeburg 1620 1
Lüneburg 1586 1
Erfurt  1617 2
Stralsund 1640 1
Danzig  1649 1
Thorn 1640 1
------
76

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IV. Zur Geschlechter= und Wappenkunde.


Wappen der Fürstin Lutgard,

Gemahlin
des Fürsten Johann I. von Meklenburg.

von

G. C. F. Lisch.

Lutgard († 1267), die Gemahlin des Fürsten Johann I. des Theologen von Meklenburg († 1264), war eine Tochter des Grafen Poppo XIII. († 1245) und eine Schwester des Grafen Heinrich († 1262) von Henneberg, welche die Stammhalter des hennebergischen Grafengeschlechts wurden. Ernst von Kirchberg bezeugt dies wiederholt in seiner Meklenburgischen Reimchronik, Cap. 124 und 140: "Als der von Mekilnburg her Johann von Hynnenberg frow Luthgarde nam". Dies muß auch Lutgards Siegel bezeugen, von dem glücklicher Weise noch ein Exemplar vorhanden ist, welches im Meklenburgischen Urkundenbuche Bd. II, S. 99, Nr. 791, zum Jahre 1257, und hier wieder abgebildet ist.

Wappen

Sie führt im Siegel ihre auf einem Sessel thronende Figur, welche in der linken Hand den Schild ihres Gemahls mit dem Stierkopf, in der rechten Hand einen queer getheilten Schild hält, welcher unten geschacht und oben mit einem halben Doppeladler belegt ist. Dieser Schild in der rechten Hand der Fürstin Lutgard ist das Familienwappen derselben.

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Man nimmt im Allgemeinen an, daß die Grafen von Henneberg ein redendes Wappen geführt haben: eine Henne auf einem Berge, wie sich dasselbe noch in dem herzoglich=sächsischen Wappen findet. Das Wappen der Grafen von Henneberg hat aber eine besondere und schwierige Geschichte, welche auch das Wappen der Fürstin Lutgard aufklären helfen wird. Der Fürst Friedrich Karl von Hohenlohe=Waldenburg zu Kupferzell, Ehrenmitglied unsers Vereins, hat die große Güte gehabt, mir zu der folgenden Darstellung vielen geschichtlichen Stoff handschriftlich zu dem mitzutheilen, was Er in den neuesten Zeiten schon in den Druck gegeben hat 1 ).

Die Grafen von Henneberg in Thüringen (bei Meiningen) führten gegen das Ende des 12. Jahrhunderts einen einfachen Adler in ihren Siegeln.

Seit dem Anfange des 13. Jahrh. führten sie aber den getheilten Schild, welcher über einem Schach einen halben Doppeladler enthält 2 ), also das Wappen, welches auch die Fürstin Lutgard führt. Ein solches Siegel führt z. B. ein Graf Poppo 3 ). Sehr merkwürdig ist das im königlich bayrischen Archive zu Würzburg aufbewahrte Doppelsiegel des Grafen Otto des ältern von Henneberg und seiner Gemahlin Beatrix an einer Urkunde vom J. 1231.

Wappen

Beide führen dasselbe Wappen, den halben Doppeladler über einem Schach. Die Gräfin Beatrix führt das hieneben abgebildete Siegel 4 ) mit der Umschrift:

Umschrift

1) Vgl. Anzeiger des German. Museums, XI, 1864, Nr. 2, S. 45, Fig. VIII.
2) Vgl. J. A. Schultes Dipl. Gesch. des Gräfl. Hauses Henneberg, II, Taf. IX, Nr. 2 und 3.
3) Abgebildet bei v. Ledebur, Archiv für Deutsche Adelsgeschichte, I. Jahrg., 1863, Heft IV, Taf. V, Nr. 9.
4) Zuerst abgebildet in des Fürsten F. K. von Hohenlohe=Waldenburg "Mittelalterlichen Frauensiegeln" im Correspondenzblatt der deutschen Geschichtsvereine, Jahrg. XI, 1863, Nr. 3, Beilage, S. 30, Nr. 45. Der Fürst von Hohenlohe hat die Güte gehabt, unserm Vereine den Holzschnitt zu der oben stehenden Abbildung zu leihen.
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Das Siegel ihres Gemahls, des Grafen Otto 1 ), enthält ganz dieselbe Darstellung, ist nur ein wenig größer und führt die Umschrift:

Umschrift

In der Urkunde, an welcher dieses Doppelsiegel hängt, nennt er sich Graf Otto von Botenlouben. Die Grafen von Henneberg nannten sich nämlich zuweilen nach ihrer noch in Ruinen stehenden Burg auch von Botenlauben (bei Kissingen, im Hochstifte Würzburg, südlich von Henneberg). Der Graf Otto († 1244) ist der unter dem Namen Otto von Botenloube bekannte "Minnesänger" der jüngern Zeit. In der zu Stuttgart aufbewahrten alten Weingartner Liederhandschrift der Minnesänger ist Otto von Botenloube mit seinem Wappen in Farben dargestellt 2 ). Er führt hier ebenfalls den getheilten Schild: unten in vier Reihen roth und blau geschacht, oben einen schwarzen Doppeladler im goldenen Felde, und auf dem Helme eine goldene, nach oben greifende Adlerklaue, mit der Ueberschrift:

Ueberschrift

Jenes Doppelsiegel ist auch dadurch sehr merkwürdig, daß sich auf demselben der älteste deutsche Doppeladler findet 3 ).

Der Graf Poppo von Hanensten (früher fälschlich Hamersten) oder Hanstein (1141-1156) gehörte ohne Zweifel zum Henneberger Geschlecht 4 ).

Die an den Fürsten Johann von Meklenburg vermählte Gräfin Lutgard, eine Nichte dieses Grafen Otto von Botenlaube oder Henneberg, führt nun auch noch den Schild mit dem halben Doppeladler mit dem Schach, welcher also sicher noch bis zum J. 1257 reicht. Sie führte dieses Siegel ohne Zweifel seit ihrer Vermählung (1229).

Ueber die heraldische Bedeutung des Doppeladlers fehlen urkundliche Erläuterungen. Die Annahme, daß der Adler sich auf das deutsche Reichswappen 5 ) bezieht, wird durch


1) Der Fürst von Hohenlohe hat die Güte gehabt, dem Vereine Gypsabgüsse von beiden Siegeln zu schenken.
2) Eine farbige Abbildung ist wiedergegeben in der Bibliothek des literarischen Vereins zu Stuttgart, Bd. V, 1843, S. 28.
3) Vgl. des Fürsten F. K. von Hohenlohe=Waldenburg "Beitrag zur Geschichte des heraldischen Doppeladlers in dem Anzeiger des German. Museums", 1864, März, Nr. 3, S. 81.
4) Vgl. v. Ledebur Archiv a. a. O., Heft II, S. 197.
5) Vgl. Fürst von Hohenlohe=Waldenburg im Anzeiger des German. Museums XI, 1864, Nr. 1 flgd.
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das kaiserliche Burggrafenamt unterstützt. Hofrath Bechstein zu Meiningen schreibt im J. 1857: "Es ist dieses Wappen das Wappen des (an die Grafschaft Henneberg grenzenden) Burggrafenthums von Würzburg, mit welchem der Henneberger Grafenstamm beliehen war, folglich ein Amtswappen, dessen sich auch die Frauen bedienten 1 )".

Um die Mitte des 13. Jahrh. ward aber von den Grafen von Henneberg das Wappen mit dem halben Doppeladler aufgegeben, und es erscheint das bekannte redende Wappen mit der Henne auf einem Berge. Diese Annahme fällt in eine Zeit, in welcher die Wappen mitunter noch veränderlich waren. So viel bekannt ist, erscheint dieses redende Wappen zuerst auf dem runden Siegel des Grafen Poppo vom J. 1240 und darnach auf dem Grabsteine des Grafen Otto von Botenlauben vom J. 1244 2 ), und ist seitdem immer gebraucht.

Jedoch erscheint das Wappen mit dem halben Doppeladler in jüngern Zeiten wieder. Auf dem großen, runden Amtssiegel aus dem 15. Jahrhundert, welches, nach Schultes Geschichte des Grafen von Henneberg, der Graf Wilhelm IV. im J. 1459 führte, mit der Umschrift:

Umschrift

führt der darauf zu Pferde abgebildete Reiter im Schilde die Henne, auf dem Banner aber das Wappen mit dem halben Doppeladler; dies würde wohl einigermaßen für ein Geschlechtswappen und ein Amtswappen sprechen.

Gegen das Ende des l 5. Jahrhunderts ward das Wappen mit dem halben Doppeladler in den jetzt quadrirten Schild wieder aufgenommen und bis zum Absterben des Geschlechts in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts fortgeführt, und zwar so, daß im 1. und 4. Felde die Henne, im 2. und 3. Felde der Schild mit dem halben Doppeladler steht. Auf Siegeln des 16. Jahrh. ist über dem Doppeladler eine Krone angebracht.


1) Vgl. auch Bechstein: Ueber den Grafen Otto von Botenlauben.
2) Vgl. v. Hefner=Alteneck, Trachten des christlichen Mittelalters, I, Taf. 59.
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Wappen der Herzogin Katharine,

Gemahlin
des Herzogs Johann IV. von Meklenburg,

von

G. C. F. Lisch.

Das große Siegel der Herzogin Katharine von Meklenburg, 1416-1448, ist dadurch merkwürdig, daß dasselbe nicht allein, wie gewöhnlich, zwei Schilde zeigt, nämlich den Schild ihres Gemahls und ihres Vaters, sondern daneben auch noch einen dritten Schild mit zwei Löwen führt, also dreischildig ist.

Wappen

Der Fürst Friedrich Karl von Hohenlohe=Waldenburg zu Kupferzell hat daher auch dieses Siegel in seinen "Mittelalterlichen Frauensiegeln", im Correspondenzblatt der deutschen Geschichts=Vereine, 1864, Nr. 2, Beilage S. 20, zur Untersuchung gezogen, daselbst Nr. 63 in Holzschnitt abbilden lassen und diesen hier oben wieder dargestellten Holzschnitt unserm Vereine zur Benutzung mitgetheilt.

Die Herzogin Katharina von Meklenburg war eine Tochter des Herzogs Erich IV. von Sachsen=Lauenburg und der Herzogin Sophie, einer Tochter des Herzogs Magnus von Braunschweig. Sie war im J. 1416 dem Herzoge Johann IV. in zweiter Ehe vermählt, welcher jedoch schon im J. 1422 starb und ihr zwei minderjährige Söhne Heinrich und Johann hinterließ, über welche sie als Landesregentin sicher bis in das Jahr 1436 die Vormundschaft führte. Seit ihrer Vermählung bis zu diesem Jahre braucht sie das oben abgebildete Siegel sehr häufig.

Die Herzogin führte dieses Wappen sicher mit Vorliebe. Auch in den kunstreich geschnitzten Schranken der achteckigen Heil. Grabes=Kapelle hinter dem Hochaltare der Klosterkirche zu Doberan, welche ohne Zweifel bald nach dem Tode ihres Gemahls, wahrscheinlich an dessen Begräbnißstätte, ausge=

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führt wurden, ist dieses Wappen in Holzschnitzerei angebracht; vgl. Jahrb. XIII, S. 419 flgd., und XIX, S. 367 flgd.

Das Siegel der Herzogin ist dreischildig und hat oben rechts den meklenburgischen Stierkopf, oben links den sächsischen Rautenschild, unten zwei rechts gekehrte Löwen über einander.

Die beiden obern Wappen sind die Schilde ihres Gemahls und ihres Vaters. Der untere Schild mit den zwei Löwen ist ohne Zweifel der Schild ihrer Mutter, Herzogin von Braunschweig. Dies ist schon in den Jahrb. XIII, S. 419 vermuthet, aber durch den Fürsten von Hohenlohe a. a. O. zur Gewißheit erhoben, indem er S. 19, Nr. 61, das Siegel der Pfalzgräfin Clara von Tübingen vom J. 1356 mit drei Wappen in Abbildung mittheilt und 4 andere aus dem Zeiträume von 1308 bis 1357 anführt. Es scheint vorzüglich in der ersten Hälfte des 14. Jahrh. nicht sehr selten vorzukommen, daß auf Frauensiegel auch das Wappen der Mutter aufgenommen wird. Schon im J. 1272 führte die Gräfin Elisabeth von Wölpe, eine Enkelin des Fürsten Johann I. von Meklenburg, auf ihrem hierneben abgebildeten Siegel neben dem Schilde ihres Gemahls und ihres Vaters auch den Schild ihrer Mutter; vgl. Meklenb. Urk. Buch II, Nr. 1256, S. 436.

Wappen

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Siegel des Marschalls Heinrich von Pappenheim.

Im Mai 1867 ward zu Dänschenburg bei Marlow in einer Sandgrube der bronzene Original=Stempel des Siegels des Marschalls Heinrich von Pappenheim gefunden und von dem Herrn Burgemeister Lüders zu Marlow erworben und dem Vereine geschenkt. Das Siegel ist rund und hat 1 3/8 Zoll oder 3 1/4 Centim. im Durchmesser. Es hat als Siegelzeichen im leeren Felde einen rechts gekehrten Mannskopf mit einer Binde um das Haar und die Umschrift:

Umschrift
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Im Siegelbilde stimmt dieses Siegel mit dem ältesten Pappenheimschen Siegel von (1206) überein, welches in des Fürsten F. K. von Hohenlohe=Waldenburg Sphragistischem Album, Heft III, abgebildet ist. Nach den Buchstaben der Umschrift stammt unser Siegel aus der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts. Es ist jedoch noch nicht nach datirten Abdrücken ermittelt, welchem Heinrich von Pappenheim, deren es zu jener Zeit mehrere hinter einander gab, angehörte. Unerklärlich ist es bis jetzt, wie dieses Siegel nach Meklenburg gekommen ist, wo in alter Zeit nie von einem Pappenheim die Rede ist.

Der Herr Archivar Dr. Herberger zu Augsburg, den ich über die Bestimmung der Zeit um Rath gefragt habe, giebt folgende Aufklärung. Die Siegel der Marschälle aus dem 13. Jahrhundert haben alle 4 Reihen Zinnen im Schilde und nicht den Manneskopf. Die ersten Siegel mit dem Haupte haben wieder: 1351 "Sifrid von Babbenhain, Truchsezz von Küllental" und 1355 "Johannes der Marchalk von Bappenhain von Rechberg genant". Wie von Einer Hand gearbeitet erscheint nun das Siegel Siegfrieds von 1351 mit dem zu Dänschenburg gefundenen Siegel. Am 4. Juli 1349 erscheint nun "Heinrich der Marschalk von Pappenhaim", welcher am 25. Nov. 1336 als "Marschalk Heinrich von Bappenhain von Rechberg genant" mit seinem Bruder, dem oben genannten Johann, das gemeinschaftliche Eigenthum theilte, nach der Original=Urkunde im Pappenheimschen Archive. Das Siegel wird also in das zweite Viertheil des 14. Jahrhunderts fallen, und es ist möglich, daß Heinrich Pappenheim mit einem der Söhne des Königs Ludwig des Baiern oder im Dienste Kaisers Carl IV. nach Norden ging und hier das Siegel verlor.

G. C. F. Lisch.     


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Siegel des Günther von Lewetzow.
Nachtrag.

In den Jahrbüchern XVII, (1852), S. 405, ist ein Originalstempel eines Siegels des Knappen Günther von Lewetzow von Willershagen, mit der Umschrift in zwei Reihen:

Umschrift

welcher zu Klewerhof bei Dargun gefunden ist, als dem

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Vereine geschenkt, behandelt und dasselbe der ersten Hälfte des 14. Jahrh. zugeschrieben, da es in der zweiten Hälfte verloren sein wird. Damals war "ein Abdruck des Siegels an einer alten Urkunde noch nicht bekannt". Seitdem sind jedoch 2 Urkunden aufgefunden, an denen dieses Siegel des "Knappen" (armigeri) Günther v. Levetzow von Willershagen hängt: vom 7. Jan. 1329 über Kassebohm im Archive zu Rostock und vom 23. Nov. 1339 über eine Rentenverschreibung an Engelke Baumgarten im Archive zu Schwerin. Die in den Jahrbüchern a. a. O. aufgestellten Vermuthungen haben sich also als richtig bewährt.

G. C. F. Lisch.     


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Die ältesten Siegel der adeligen Familie Voß,

von
G. C. F. Lisch.

Mit acht Holzschnitten

Die adelige Familie Voß (latein. Vulpes) erscheint Zuerst im 13. Jahrhundert im Osten von Meklenburg, östlich um den Cummerower See, namentlich auf der pommerschen Burg Demmin und auf der Burg Stavenhagen, welche damals auch noch pommersch war, und bei dem Kloster Ivenack.

Es sind aus dem 13. Jahrhundert noch viele Urkunden dieser ältesten Voß übrig geblieben und an diesen noch ungewöhnlich viele Siegel erhalten. Wenn diese auch gerade nicht zu neuen geschichtlichen Aufschlüssen Veranlassung geben, so sind sie doch immer bei der großen Seltenheit adeliger Siegel aus dem 13. Jahrhundert ein seltener Schatz und für die Betrachtung der künstlerischen Formen jener alten Zeit von Werth. Der Herr Graf Voß auf Gr. Giewitz hat daher alle alten Siegel seiner Familie zunächst für das Meklenburgische Urkundenbuch auf seine Kosten zeichnen und in Holz schneiden lassen. Wir hoffen auf Dank, wenn wir zur großem Verbreitung diese Holzschnitte auch hier in den Jahrbüchern mittheilen.

Das Meklenburgische Urkundenbuch wird für die älteste Familiengeschichte reichen Stoff bringen, eben so das pommersche Urkundenbuch. Hier sollen nur zur Erläuterung der ältesten Siegel einige Fingerzeige gegeben werden.

Die ältesten Voß wohnten östlich am Cummerower See, südlich von Demmin. Ein Zweig wandte sich nach der Ge=

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gend von Stavenhagen und mehrere Generationen waren seit dem letzten Viertheil des 13. Jahrhunderts um die Ausbildung der Burg Stavenhagen und des Klosters Ivenack verdient. Der Stammbaum dieses Zweiges gestaltet sich ungefähr also:

Stammbaum

Die Siegel dieser Linie sind folgende:

Am 25. Mai 1284 erscheinen die Brüder 3. Friedrich, 4. Heinrich und 5. Conrad in einer Urkunde des Klosters Dargun auf der Burg Stavenhagen. Sie waren Söhne des Ritters Johann Voß, welcher damals schon todt war, und verhandelten damals über das Leibgedinge ihrer noch lebenden Mutter Hadwig. An der Urkunde hängt:

1. Das hieneben abgebildete Siegel eines Johann Voß, welcher in der Urkunde nicht genannt wird. Dies ist entweder das Siegel ihres verstorbenen Vaters Johann oder ihres Vetters Johann, Burgmannes zu Demmin. Dieses Siegel ist vielleicht das älteste Siegel der Familie.

Siegel

2. Dieselbe Urkunde besiegelt auch der Pfarrer Reyner Voß zu Dukow mit dem hierneben abgebildeten Siegel. Er war ein Oheim ("avunculus") der genannten drei Söhne und ohne Zweifel ein Bruder des Johann Voß. Das Siegel kommt 1284 und 1293 vor, und zeichnet sich vor vielen dadurch aus, daß auf demselben schon das Voßische Wappen abgebildet ist, für jene Zeiten auf geistlichen Siegeln noch eine Seltenheit.

Siegel
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3. Friedrich Voß, der älteste der genannten drei Brüder, führt an derselben Urkunde von 1284 das hierneben abgebildete Siegel, welches dem Siegel seines Vaters sehr ähnlich ist. Er wird früh gestorben sein, da seine beiden Söhne schon 1300 neben ihren Oheimen als Burgmänner von Stavenhagen vorkommen.

Siegel

4. Heinrich Voß, der zweite der genannten drei Brüder, führt 1293 und 1300 das hierneben abgebildete Siegel. Er wird von 1293 bis 1304 wiederholt Burgmann ("castellanus") von Stavenhagen genannt.

Siegel

5. Von Conrad Voß, dem dritten der genannten Brüder, welcher auch immer Burgmann von Stavenhagen genannt wird, ist kein Sieael erhalten. Der Ritter Friedrich hinterließ zwei Söhne, Heinrich und Johann, welche im J. 1300 und später wiederholt Burgmänner von Stavenhagen genannt werden.

6. Von Heinrich ist kein Siegel erhalten.

7. Von Johann Voß ist das hierneben abgebildete Siegel an einer Ivenacker Urkunde vom 2. Juni 1300 zu Stavenhagen erhalten. Er nennt sich selbst in der Umschrift des Siegels: Johann Voß von Stavenhagen (S. Jo[hannis Vo]s de Stouenhagen).

Siegel
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8. Eine Tochter Friedrichs Voß, Elisabeth, ward 1300 Nonne im Kloster Ivenack.

9. Von Henning Voß und

10. von Siegfried Voß, welche 1319 auch Vögte ("advocati") von Stavenhagen genannt werden und wahrscheinlich Heinrichs von Stavenhagen Söhne waren, sind bis jetzt keine Siegel bekannt geworden.

Ein anderer Zweig der Familie, auf Lindenberg, Kenzlin u. s. w. gesessen, gab Burgmänner zu Demmin. Es werden 1284 und später zwei Voß, Friedrich und Heinrich, wahrscheinlich Brüder, als Vettern ("patrui") der drei Söhne, also Brudersöhne des Johann Voß, angegeben; ein Johann Voß, welcher 1293-1304 vorkommt, mag ein Bruder derselben gewesen sein. Alle waren Burgmänner ("castrenses, castellani") zu Demmin und standen mit dem Zweige zu Stavenhagen in den engsten Beziehungen. Der Stammbaum gestaltet sich also:

Stammbaum

Die Personen sind wegen des oft vorkommenden Vornamens Heinrich schwer zu unterscheiden.

11. Friedrich Voß, welcher schon 1284 vorkommt, führt 1293 und 1300 das hierneben abgebildete Siegel, welches sich von dem oben abgebildeten Siegel seines gleichzeitigen Vetters 3. Friedrich wesentlich unterscheidet.

Siegel

12. Von Heinrich Voß und

13. von Johann Voß sind bis jetzt noch keine Siegel entdeckt.

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14. Heinrich Voß, welcher in einer Urkunde vom 29. Juni 1293 Sohn des Ritters Friedrich Voß genannt wird, führt 1293 und 1300 das hierneben abgebildete Siegel, welches dem Siegel seines Vaters ähnlich ist.

Siegel

15. Von Heinrichs Sohn Heinrich ist kein Siegel bekannt.

Alle diese Siegel sind Schildsiegel. Es war bisher noch kein Voß'sches Helmsiegel bekannt. Alte Siegel mit Schild und Helm sind sehr selten. Es kommt in alten Zeiten oft wohl ein Helm allein auf einem schildförmigen Siegel vor. Aber alte Helmzeichen zu Siegeln, welche ein Thier im Wappen haben, sind überhaupt selten, da man voraussetzen kann, daß sich das Schildzeichen auf dem Helme wiederholt. Es ist jedoch gelungen, im Archive zu Schwerin auch das hieneben abgebildete Helmsiegel des Knappen Hermann Voß an einer Urkunde des Ritters Heine Holstein, Vogtes zu Penzlin, vom 10. Juli 1330 zu entdecken. Es zeigt auf dem Helme einen laufenden Fuchs und es scheint hieraus hervorzugehen, daß diese Gestaltung des Wappenzeichens die älteste und richtigste ist.

Siegel

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V. Zur Naturkunde.


Fossiler Elephantenzahn von Bartelsdorf.

Der oft besprochene Begräbnißplatz von Bartelsdorf bei Rostock (vgl. Jahrb. XXVIII, S. 301, flgd. Jahrb.), welcher der allerjüngsten Zeit der Eisenperiode angehört, mag nicht allein wegen der in der obersten Erdschicht liegenden heidnischen Alterthümer, sondern auch in geognostischer Hinsicht merkwürdig sein. Die Grube geht nämlich sehr tief und es lassen sich in den Durchschnitten sehr viele wellenförmige Schichten von feinem Diluvial=Gerölle erkennen. Ich habe daher immer die Vermuthung gehabt, daß man hier in großer Tiefe auf antediluvianische Alterthümer stoßen könnte. Nun hat auch der Herr Otto Ahlers zu Rostock, welcher fleißig sammelt, im J. 1865, in der Tiefe der Grube schon ein Bruchstück von einem zerfallenen antediluvianischen Elephantenzahn gefunden, das ich selbst bei ihm gesehen habe. Es kann daher nicht unmöglich sein, daß sich hier mit der Zeit noch mehr Alterthümer dieser Art finden.

G. C. F. Lisch.     


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Rennthiergeweih von Grapen=Stieten.

Der Herr Ehlers zu Grapen=Stieten bei Wismar schenkte dem Verein ein daselbst vor ungefähr zwei Jahren gefundenes Rennthiergeweih, welches sich vor allen andern in den Schweriner Sammlungen befindlichen dadurch auszeichnet, daß der obere Schädel bis an die Nasenbeine (ohne Zähne) noch vorhanden ist und beide Hörner noch fest auf dem Schädel sitzen, während der Verein bisher nur einzelne abgeworfene oder abgebrochene Stangen hat gewinnen

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können. Die Eissprießel und die Kronen sind abgebrochen, wie es scheint schon vor der Auffindung. Das Ganze ist ausgedörrt, mürbe, leicht und von Farbe grau.

Für die Bestimmung alter Rennthiergeweihe aus der sogenannten Rennthierzeit ("Ersten Postdiluvial=Periode") ist die Kenntniß des Lagers außerordentlich wichtig. Das Rennthiergeweih von Grapen=Stieten ist wie alle andern bisher bekannten auch im Moder gefunden. Herr Ehlers theilt über die Auffindung folgende genaue Nachrichten mit. Nach der Aussage alter Leute ist die Fundstelle vor ungefähr 30 Jahren eine feste Wiese gewesen. Unmittelbar unter der Wiesendecke hat Torf gestanden. Darauf hat ein früherer Besitzer des Gutes den Torf rein ausstechen lassen, bis man auf ein tiefes Moderlager unter dem Torf gestoßen ist. In Folge dieser Ausstechung hat sich in dem Becken lange Zeit Wasser über dem Moder angesammelt gehabt. Nachdem es nun dem Herrn Ehlers gelungen ist, das Wasser abzulassen, hat er den Moder zur Ackerverbesserung ausgraben lassen und ungefähr 1000 Schachtruthen Moder aus der Tiefe gewonnen. In diesem Moder ist das Rennthiergeweih gefunden, welches jedenfalls sehr tief gelegen hat.

Bei dieser Gelegenheit theilt Herr Ehlers noch mit, daß vor nicht langer Zeit auch zu Cordshagen bei Rostock ganze Rennthiergeweihe gefunden sind, welche jedoch in Privatbesitz über der Rose abgesägt und auf künstlichen Köpfen befestigt sind.

G. C. F. Lisch.     

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Rennthierhorn von Blüssen.

Der alterthumskundige Küster Herr Splitter zu Lübsee bei Rehna schenkte dem Vereine ein Rennthierhorn, welches zu Blüssen bei Schönberg im meklenburgischen Fürstenthume Ratzeburg sehr tief in einem Moderloche gefunden ist. Das Horn ist grau=weiß von Farbe und gleicht den früher in Meklenburg in Moderlöchern und Mooren gefundenen Rennthierhörnem (der "ersten Postdiluvial= oder Rennthierzeit"). Die Krone und die Schaufeln sind abgebrochen; die Stange ist jetzt noch 2 Fuß lang.

G. C. F. Lisch.     

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Eine Elenschaufel

von einem jungen Thier, gefunden im Moder zu Grapen=Stieten, schenkte Herr Ehlers zu Grapen=Stieten.

G. C. F. Lisch.     


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Eine Elenschaufel,

gefunden zu Kleefeld bei Schwerin im Moor, ward geschenkt von dem Herrn Oekonomen Putzky.

G. C. F. Lisch.     

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Das fossile Hirschgeweih von Gr. Nieköhr,

welches in den Jahrb. XXXI, S. 113, aufgeführt ist, ist von dem Herrn Secretair L. Fromm dem Verein mit dem folgenden genauem Bericht geschenkt.

"In einer Wiese an der Landstraße von Demmin über Gnoien nach Güstrow lag ein großer Hügel, welcher im Volksmunde "der Schloß= oder Burgplatz" hieß. Derselbe bestand aus sandiger Erde, zwischen welcher sich viele Kohlen, Backsteinstücke und unzählige Reste älterer Bauwerke befanden (nach Aussage der Arbeiter). Daß diese Erde aufgeschüttet gewesen, wird von Allen behauptet und die ursprüngliche Form des Walles als "länglich rund" bezeichnet. Lange ist vom Wallhügel Erde zum Ueberkarren der Wiesen abgefahren; vor einigen Jahren ist er fast ganz - bis auf einen unwesentlichen Rest - abgetragen. In der Erde dieses Walles ist das Hirschgeweih gefunden; die fehlenden Stücke sind leider von den Arbeitern mit der Hacke zertrümmert".

Schwerin, den 9. März 1867.

L. Fromm.     


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Biber von Fresenbrügge.

Im Sommer des J. 1867 wurden beim Ausheben der Baugrube für eine Fangschleuse in dem neuen Eldekanal durch die Wiesen des rechten Eldeufers bei Fresenbrügge unterhalb Grabow mehrere Knochen eines Bibers, wahrscheinlich mit seinem Bau, runden und von dem ausfüh=

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renden Herrn Bau=Conducteur Ahrens zu Parchim zum Theil gerettet und an den Verein eingesandt.

Die Knochen lagen 8 bis 10 Fuß tief unter der jetzigen Grasoberfläche unter der Wiesenerde in reinem, wasserhaltigen Sande ("Saugsand", plattd. "Sogsand"), nahe an der vorbeifließenden Elde. Die Knochen, von brauner Farbe, von einem großen Thier, sind folgende: ein vollständiger Schädel, ein vollständiges Becken, des Rückgrats hinterer Knochen, ein Schulterknochen, ein Beinknochen.

In gleicher und geringerer Tiefe lag viel Holz, wahrscheinlich von dem Bau. Die Erlen und Weiden waren so weich, daß man sie ohne Mühe mit dem Spaten durchstechen konnte, die Tannen waren ziemlich, die Eichen noch ganz fest.

Ohne Zweifel sind dies Ueberreste von einem in den ältesten Zeiten in seinem Bau gestorbenen Biber, der nach und nach durch die Elde hoch überschwemmt und hoch überwachsen ist.

Nach der Mecklenburg. Zeitung 1867, Aug. 24, Nr. 197, sollen außerdem in einiger Entfernung davon in gleicher Tiefe noch zwei ziemlich gut erhaltene Hirschgeweihe gefunden sein.

G. C. F. Lisch.     


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Fossiles (?) Holz von Rastorf.

Herr Hillmann auf Rastorf schenkte dem Verein 2 Stücke Holz, welche auf dessen Gute Rastorf bei Wismar 50 Fuß tief beim Graben eines Brunnens gefunden sind. Es sind zwei, offenbar zusammen gehörende, gespaltene, dünne Späne, wie Brettchen, 9 Zoll lang, 3 Zoll breit und ungefähr 1/8 Zoll dick, welche zusammen gesessen haben. Die Außenseiten sehen wie Rinden, die Binnenseiten wie Holz aus. Die Stücke sind nicht "versteinert", aber zähe und fest und mögen wohl in einem diluvialen Lehmlager gelegen haben. Der Herr Professor Braun zu Berlin urtheilt darüber so, daß das Holz mikroskopisch den Bau der Nadelhölzer zeige und wahrscheinlich Kiefernholz sei.

G. C. F. Lisch.     

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XXXIII. 1.

 

Quartalbericht

des

Vereins für meklenburgische Geschichte und
Alterthumskunde.


Schwerin, im October 1867 .

 

Vignette

 

I. Wissenschaftliche Thätigkeit des Vereins.

D er in diesem Jahre aus schon besprochenen Gründen etwas verspätete Druck des 32. Bandes der Jahrbuch er ist nunmehr vollendet. Derselbe wird daher wie gewöhnlich während des Landtags an die Vereinsmitglieder versandt werden. Für den folgenden Band sind bereits mehre kleinere Abhandlungen und Berichte eingegangen, namentlich

1) Ueber E. E. Raths zu Wismar Weinkeller, vom Dr. Crull zu Wismar.
2) Ueber das Kloster Parkow oder Sonnenkamp und den Fluß Tepenitz, vom Geh. Archivrath Lisch.
3) Ueber das Kloster Tempzin, dessen Hospital und die Präceptorei Frauenberg, von demselben.
4) Ueber ein Bruchstück des alten Stadtbuchs von Neukalen, von demselben.
6) Ueber die Stammverwandtschaft der v. Bülow und v. Brützekow, von demselben.

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Der Druck des neuen Registers zu den Jahrbüchern ist bis zum Buchstaben K des Sachregisters fortgerückt, wird aber in diesem Jahre kaum noch vollendet werden. Jedenfalls kann das Register noch nicht mit den Jahrbüchern ausgegeben werden, sondern frühestens mit dem Oster=Quartalberichte 1868.

Zu dem letzten Berichte über das Urkundenbuch ist nur noch hinzuzufügen, daß zu dem Sachregister des Herrn Ministerial=Secretairs Wedemeier von anderer Seite verschiedene Nachträge und Ergänzungen eingesandt sind, durch deren Einschaltung der Druck etwas verzögert werden dürfte.

Die Generalversammlung des Gesammtvereins hat am 23. bis 28. September zu Freiburg im Breisgau stattgefunden. Es fehlen jedoch zur Zeit noch nähere Nachrichten darüber.

II. Die Sammlungen des Vereins.

Die neuen Erwerbungen in dem letzten Quartale sind folgende:

1) Für die Alterthumssammlung.

a. Aus der Steinzeit.

Zwei Keile aus Feuerstein, Bruchstücke von zwei Schmalmeißeln aus Feuerstein, drei Feuersteinspäne, eine Topfscherbe, drei gespaltene Hirschhornstücke, zwei zerschlagene Knochen, 4 Pferdezähne, 1 Rinderzahn aus dem Pfahlbau bei Wismar von 1865; ferner ein Dolch und eine Säge aus Feuerstein und ein Hirschhorn, gefunden im Torfmoor zu Hütten bei Doberan, endlich ein halber Schmalmeißel aus Feuerstein von Raben=Steinfeld und drei Feuersteinspäne von Godern, gesammelt durch den Herrn Secretair L. Fromm in Schwerin und von dem Vereine gegen Münzdoubletten eingetauscht.

Ein Keil aus hellgrauem Feuerstein, auf allen Seiten geschliffen, neben andern Steinresten, Topfscherben, Knochen und vermodertem Holze, beim Ziehen eines Grabens durch schwarzen Modergrund in der Lewitz bei dem Dorfe Mirow gefunden.

Ein Spindelstein aus grauem Sandstein, aus dem Torfmoore bei Gr.=Giewitz, von dem Herrn Präpositus Brückner daselbst geschenkt.

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b. Aus der Bronzezeit.

Zwei Frameen, eine Lanzenspitze, ein halber Armring und eine Heftel aus Bronze, ein Bruchstück einer eisernen Sichel und vier Knochen, gefunden in dem schon besprochenen Wohnplatze bei der Leimsiederei von Schwerin und gegen Münzdoubletten von dem Herrn Secretair Fromm eingetauscht.

Eine thönerne Urne von ungewöhnlicher Größe, worin eine Kinderurne von 3 1/2 Zoll hoch und ebenso weit stand, neben zehn anderen, alle mit Knochen und Asche gefüllten Urnen, in einem großen Kegelgrabe bei Marnitz gefunden und von dem Herrn Senator Beyer in Parchim geschenkt.

Eine kleine braune Urne aus Thon, mit Asche und zerbrochenen Menschengebeinen gefüllt, anscheinend noch dieser Periode angehörig, gefunden auf einem großen heidnischen Begräbnißplatze bei Lenzen in der Prignitz und geschenkt von Herrn Senator Beyer zu Parchim.

c. Aus der Eisenzeit.

Etwa die Hälfte eines durchbrochenen Schleifsteins aus dunkelgrauem Thonstein, 2 Zoll lang, 7/8 Zoll breit, 3/8 Zoll dick, gefunden zu Neu=Wendorf bei Marlow und geschenkt von dem Herrn Oeconomen Sibeth daselbst.

d. Aus dem christlichen Mittelalter.

Ein halber Steigbügel aus Bronze, wahrscheinlich aus dem 16. Jahrhundert, gefunden auf dem Burgwall im See von Lankow bei Schwerin.

Drei Hufeisen, gefunden in der Lewitz, geschenkt von dem Herrn Secretair Fromm zu Schwerin.

Ein Trinkkrug aus weißem Thon mit drei Reliefsbildern in Rankenwerk verziert und der Jahrzahl 1589, gefunden beim Abbruch eines Hauses in der Schmiedestraße in Schwerin und geschenkt von dem Eigenthümer, Herrn Kaufmann Stehmann daselbst.

Ein russisches Kreuz aus Messing, gefunden zu Fakenberg bei Lübeck, geschenkt von der Frau Werner zu Schwerin.

Ein dreiseitig geschliffener Pettschaftsstein aus weißlichem Achat oder Chalcedon mit dem Wappen des bekannten herzoglichen Geh. Raths und Reichshofraths Varons v. Ditmar, aus dem Nachlasse des Kammer=Commissairs Düffke, geschenkt von dem Herrn Kammeringenieur Beyer in Güstrow.

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2) Für die Münzsammlung.

Eine Alexandrinische Kupfermünze des Kaisers Diocletian, 285 n. Chr., in Meklenburg gefunden und geschenkt von dem Fräulein A. Buchheim, Custodin des Großherzoglichen Antiquariums.

Ein Angelsächsischer Silber=Denar des Königs Ethelred (978-1016), gef. zu Friedrichsdorf bei Wismar und von dem Gutsbesitzer Herrn Jhlefeld daselbst durch Vermittelung des Herrn Dr. Crull zu Wismar geschenkt.

Ein Doppelschilling des Herzogs Ulrich von Pommern, 1621, mit einer Lilie nachgestempelt, und vier verschiedene alte Scheidemünzen, geschenkt von dem Herrn Architecten Genzke zu Röbel.

Ein pommersches Dütchen, 1628, drei Bremer Grote, 1749 ff., ein hessischer Albus, geschenkt von dem Herrn Maler Greve zu Malchin.

Ein Groschen des Markgrafen Christian Ernst von Brandenburg=Baireuth, gefunden im Pfarrgarten zu Gressow, geschenkt von dem Herrn Pastor Koch daselbst.

Ein Schilling des Herzogs Johann Albrecht II., 1621, geschenkt von dem Herrn Pastor Ragotzky zu Triglitz.

Ein altes schwedisches Kupfer=Oer, gef. in Picher, geschenkt von dem Lehrer Herrn Vath zu Bresegard.

Ein halber Ortsthaler von Lübeck, 1623, ein dänisches Achtschillingsstück, 1729, ein meklenburg=strelitzsches Achtschillingsstück, 1764, ein Sechsling des Herzogs Christian Albrecht von Holstein=Gottorp, 1676, und ein Sechsling des Herzogs Johann II, von Meklenburg, 1627, im Lande gefunden und durch den Verein angekauft.

3) Für die Siegelsammlung.

Vgl. oben unter 1) am Ende.

4) Für die Büchersammlung.

I. Amerika.

  1. Annual Import of the board of Regents of the Smithsonian Institution. Washington 1866. 8°. (Tauschexemplar v. d. genannten Institut.)

II. Rußland.

  1. Heinrich v. Lettland Livländische Chronik, herausgegeben von Eduard Pabst. Reval 1867. 8°. (Tauschexemplar v. d. Ehstländischen Literarischen Gesellschaft.)
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III. Schweden.

  1. Diplomatarium Suecanum. Vol. I, ed. Joh. Gust. Liljegren. Holmiae 1829. 4°.
  2. Gestriklands Runstenar, utgivne och förklarade af Carl Frederik Wiberg. Gefle 1867. 4°. (Geschenk des Herrn Verfassers.)

IV. Dänemark.

  1. The Antiquities of South Jutland or Sleswick by J. J. A. Worsaae, translated by Ch. C. August Gosch. Drei Hefte. 8°. (Geschenk des Herrn Etatsraths Worsaae zu Kopenhagen.)

V. Niederlande und Belgien.

  1. Handelingen en mededelingen van de Maatschappij der Nederl. Letterkunde te Leiden over het jaar 1866. 8°.
  2. Levensberichten der afgestorvene Medeleden van de Maatschappij der Nederl. Letterkunde. Leiden 1866. 8°. (Nr. 6 u. 7 Tauschexemplare v. d. genannten Gesellschaft.)
  3. Graf- en Gedenkschriften der Provincie Oost-Vlaenderen 45-53 Aflevering, Gent 1865-67. Fol. (Tauschexemplar v. d. Central=Comite zur Publication von Denkmälern etc. . in Ost=Flandern zu Gent.)
  4. Annales de la Société Archeolog. de Namur. I. IX. 1, 2, 3. Namur 1865 u. 66. 8°. (Tauschexemplar v. d. genannten Gesellschaft.)
  5. Revue de la Numismatique Belge. 4. Serie. Tome III. 3, 4; IV. 1, 2, 3, 4; V. 1, 2. Bruxelles 1865-66. 8°. (Tauschexemplar v. d. numismatischen Gesellschaft in Brüssel.)

VI. Schweiz.

  1. Argovia. jahresschrift der historischen Gesellschaft des Kantons Argau. Bd. V. Jahrg. 1866. Aarau 1867. 8°. (Tauschexemplar v. d. genannten Gesellschaft.)
  2. J. J. Bernoulli Ueber die Minerven=Statuen. Basel 1867. 8°. (Geschenk der Antiquarischen Gesellschaft zu Basel.)
  3. Mittheilungen der Antiquarischen Gesellschaft in Zürich. Bd. XIV. 5, enth.: "Die Glasgemälde im Kreuzgange
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zu Kloster Wettingen." Zürich 1863. Bd. XXXI. enth.: "Aventicum Helvetiorum." Zürich 1867. gr. 4°. (Tauschexemplar v. d. genannten Gesellschaft.)

VII. Allgemeine deutsche Geschichte und Alterthumskunde.

  1. Correspondenzblatt des Gesammtvereins der deutschen Geschichts= und Alterthumsvereine. Jahrg. XV. Nr. 7, 8, 9. (Zwei Exemplare.)

VIII. Oesterreich.

  1. Mittheilungen des historischen Vereins für Steiermark. Heft 15. Gratz 1867. 8°.
  2. Beiträge zur Kunde steiermärkischer Geschichtsquellen. Gratz 1867. 8° (Nr. 15 u. 16 Tauschexemplare v. d. genannten Vereine.)
  3. Beiträge zur Geschichte Böhmens, herausgegeben v. d. Vereine für Geschichte der Deutschen in Böhmen. Abth. I. Bd. 1 u. 2 nebst Anhang; Abth. III. Bd. 2. Prag 1863-65.
  4. Mittheilungen des Vereins für Geschichte der Deutschen in Böhmen. Nr. 1 u. 4. Prag 1862 u. 63. Jahrg. II. III. IV. V. u. VI. 1 u. 2. Prag 1863-67. 8°
  5. Statuten, Mitgliederverzeichnisse, Jahresberichte d. genannten Vereins.
  6. Die Laute der Tepler Mundart von Johann Naßl. Prag 1863. 8°.
  7. Andeutungen zur Stoffsammlung in den deutschen Mundarten Böhmens von Ignatz Letters. Prag 1864. 8°. (Nr. 17-21 Tauschexemplare v. d. genannten Vereine.)
  8. Archaeologiai köziemények. Bd. III-V. Pest 1862 bis 65. Neun Hefte. Kl. Fol.
  9. Monumenta Hungariae historica, Diplomataria. Bd. I. bis X. Pest 1857-64. Zehn Bände. 8°.
  10. Magyar Tudomanyos Akadémia Jegyzökönyvel. Pest 1863-1865. Fünf Hefte. 8°.
  11. Magyar Tudományos Akadémiai almanach. 1866. Heft 1. 8°. (Nr. 22-25 Geschenke von der "Magyar Tudományos Akademia" zu Pest.)
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IX. Bayern.

  1. Abhandlungen der historischen Classe der Königl. Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Bd. XXXV. München 1866. 4°.
  2. Wilh. v. Giesebrecht Ueber einige ältere Darstellungen der deutschen Kaiserzeit. München 1867, 4°.
  3. Sitzungsberichte der Königl. Bayerischen Akademie der Wissenschaften zu München. 1867. I. 4; II. 1. 8°. (Nr. 26-28. Tauschexemplare v. d. genannten Akademie.)
  4. Zweiunddreißigster Jahresbericht des historischen Kreisvereines im Regierungsbezirke von Schwaben und Neuburg für das Jahr 1866. Augsburg 1867. 8°.
  5. Catalog der Bibliothek des historischen Kreisvereins im Regierungsbezirke von Schwaben und Neuburg. Augsburg 1867. 8°. (Nr. 29 u. 30 Tauschexemplare v. d. genannten Vereine.)
  6. Oberbayerisches Archiv für vaterländische Geschichte. Bd. XXVII. 1. 8°.
  7. Achtundzwanzigster Jahresbericht des historischen Vereines von und für Oberbayern für das Jahr 1865. München 1866. 8°. (Nr. 31 u. 32 Tauschexemplare von dem genannten Vereine.)

X. Würtemberg.

  1. Württembergische Jahrbücher für Statistik und Landeskunde, herausgegeben v. d. Königl. statistisch=topographischen Bureau. Jahrg. 1865. Stuttgart 1867. 8°. (Tauschexemplar v. d. genannten Bureau.)

XI. Sachsen.

  1. Mittheilungen des Königlich Sächsischen Vereins für Erforschung und Erhaltung vaterländischer Geschichts= und Kunstdenkmale. Heft 17. Dresden 1867. 8°. (Tauschexemplar v. d. genannten Vereine.)
  2. Siebenunddreißigster Jahresbericht des Voigtländischen Alterthumsforschenden Vereines in Hohenleuben. Weida 1867. 8°. (Tauschexemplar v. d. genannten Vereine.)
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XII. Sachsen=Meiningen.

  1. Neue Beiträge zur Geschichte deutschen Alterthums, herausgegeben von Georg Brückner. Lieferung III. Meiningen 1867. 8°. (Tauschexemplar v. d. Hennebergischen alterthumsforschenden Vereine.)

XIII. Hannover.

  1. Lüneburger Urkundenbuch. Abth. VII. Archiv des Klosters St. Michaelis zu Lüneburg. Liefr. 1 u. 2. Celle 1861. 1867. 4°. (Geschenk der Lüneburger Landschaft zu Celle.)
  2. Urkundenbuch des historischen Vereins für Niedersachsen. Heft VII. Urkundenbuch der Stadt Göttingen v. J. 1401-1500. Hannover 1867. 8°.
  3. Zeitschrift des historischen Vereins für Niedersachsen. Jahrg. 1866. Hannover 1867. 8°.
  4. Catalog der Bibliothek des historischen Vereins für Niedersachsen. Hannover 1866. 8°. (Nr. 38-40 Tauschexemplare v. d. genannten Vereine.)

XIV. Preußen. Brandenburg. Schlesien.

  1. Altpreußische Monatsschrift. Heft 5. Königsberg 1867. 8° (Tauschexemplar v. d. Alterthumsgesellschaft Prussia in Königsberg.)
  2. Märkische Forschungen. Bd. X. Berlin 1867. 8°. (Tauschexemplar v. d. Vereine für Geschichte der Mark Brandenburg.)
  3. Vierundvierzigster Jahresbericht der Schlesischen Gesellschaft für vaterländische Cultur. Breslau 1867. 8°. (Tauschexemplar v. d. genannten Gesellschaft.)

XV. Meklenburg.

  1. Archiv für Landeskunde. Jahrg. XVII. Heft 3-6. (Geschenk Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs Friedrich Franz.)

XVI. Seltene Drucke.

  1. Krieges=Artickel Carl's XI., Königs von Schweden. Stockholm 1683. Halb 8°. (Geschenk des Herrn Lieutenant v. Weltzin in Schwerin.)
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  1. Die sog. Kurfürsten=Bibel "Auf Chur=Sächsischer Durchl. Johann Georg II. Gnädigste Anordung und Befreiung. Lünäburg. Gedruckt und verlegt durch die Sternen 1664. Kl. Fol." Mit vielen Kupfern. (Geschenk des Herrn Advocaten, Stadtsecretairs Graff zu Grabow.)
5) Für die Urkundensammlung.

Abschrift einer unbekannten Urkunde der Comthurei Mirow von 1323. Geschenk des Herrn Archivraths von Mülverstedt zu Magdeburg.

6) Für die naturhistorische Sammlung.

Der Schädel und mehre Knochen eines Bibers, gefunden beim Bau einer neuen Fangschleuse in der Elde bei Fresenbrügge 8-10 Fuß tief im Sande unter der Wiesenerde, geschenkt von dem Herrn Bauconducteur Ahrens zu Parchim.

Ein fossiles Hirschgeweih, gefunden unter einem künstlichen Hügel mit mittelalterlichen Bauresten in einer Wiese bei Niekör an der Landstraße von Demmin über Gnoien nach Güstrow, geschenkt von dem Herrn Secretair Fromm in Schwerin.

Zwei Stücke fossiles Holz, gefunden beim Graben eines Brunnens auf dem Gute Rastorf bei Wismar, 50 Fuß tief unter der Erdoberfläche, geschenkt von dem Herrn Hillmann auf Rastorf.


Unter den Fremden, welche unsre Sammlungen besuchten, ist der Archivbeamte Herr Dr. Granlund aus Stockholm zu nennen, welcher auf Kosten der Königlich schwedischen Regierung Norddeutschland bereist, um in den diesseitigen Archiven Material für die Geschichte Schwedens zu sammeln und zu dem Zwecke sich auch einige Tage in Schwerin aufhielt.

Ferner der Herr Etatsrath Worsaae aus Kopenhagen, welcher auf der Rückreise von Paris und Antwerpen Schwerin auf zwei Tage besuchte und unsre Alterthumssammlung wiederholt und eingehend mit dem Herrn Archivrath Lisch durchforschte, ein Besuch, welcher wahrscheinlich nicht ohne günstige Resultate für die Zwecke unsers Vereines bleiben dürfte.

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III. Die Matrikel des Vereins.

Seit unsrer Generalversammlung am 11. Juli d. J. ist der Verein aufs Neue mit zwei auswärtigen Gelehrten=Gesellschaften in Verbindung getreten, nämlich mit dem Vereine für Geschichte der Deutschen in Böhmen zu Prag und der Ungarischen Akademie der Wissenschaften zu Pest.

Von den ordentlichen Mitgliedern starb der Geh. Canzleirath Müller zu Schwerin am 1. September d. J. im 83. Lebensjahre. Er war bald nach der Stiftung des Vereines am 1. Februar 1836 Mitglied desselben geworden. - Beigetreten ist neuerdings der Herr Staatsrath Dr. Wetzell zu Schwerin.


Da das großherzogliche Geheime und Hauptarchiv eine Hauptquelle aller Forschungen unsers Vereines ist, so wird es auch in den Kreisen, für welche diese Blätter bestimmt sind, nicht ohne Interesse sein, zu erfahren, daß dasselbe vom 15.-3!. August d. J. aus dem Arsenale, wohin es nach dem furchtbaren Brande des Regierungsgebäudes am 1. December 1865 einstweilen gerettet worden war, vollständig geordnet und ohne irgend welchen wesentlichen Verlust wiederum in sein früheres, inzwischen mit großen Opfern und mit Benutzung aller neuern Erfahrungen auf das Zweckmäßigste ausgebaute und erweiterte Local übergesiedelt ist. Auf diese Veranlassung haben Se. K. H. der Großherzog zugleich geruht, den Herrn Archivrath Lisch in Anerkennung seiner Verdienste um die Rettung des Archives zum Geheimen Archivrath zu ernennen.

W. G. Beyer , Dr. Archivar,     
als zweiter Secretair des Vereins.       

 

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XXXIII. 2.

 

Quartalbericht

des

Vereins für meklenburgische Geschichte und
Alterthumskunde.


Schwerin, im Januar 1868 .

 

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I. Wissenschaftliche Thätigkeit des Vereins.

H err Professor Bartsch in Rostock hat die Güte gehabt den nachfolgenden ersten Bericht über den Fortgang der von ihm angeregten Sammlung von Meklenburgs Sagen und Gebräuchen zur Veröffentlichung durch diese Blätter einzusenden:

"Der vor einem Jahre von meinem Freunde, Geh. Archivrath Dr. Lisch in Schwerin, und von mir erlassene Aufruf zu einer Sammlung von Meklenburgs Sagen, Märchen und Gebräuchen hat, ich darf es sagen, schon jetzt sehr erfreuliche Resultate erzielt. Ein bedeutendes Material, in allen Gegenden des Landes gesammelt, befindet sich bereits in meinen Händen. Gleichwohl fehlt noch viel, bis die volksthümlichen Ueberlieferungen unseres Landes in der Vollständigkeit aufgezeichnet sind, die zu einer wissenschaftlichen Bearbeitung wünschenswerth und nothwendig ist; und dies veranlaßt mich, meinem Dank für das bisher Empfangen die Bitte um neue Beiträge hinzuzufügen, und mich damit nicht nur an Diejenigen zu wenden, die mich schon unterstützt, sondern auch an Alle, die bisher nicht thätig mitgewirkt haben,

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und von denen doch gewiß viele im Stande wären, ein Scherflein aus eigener Erinnerung oder aus Mittheilung Anderer beizutragen zu einem patriotischen Unternehmen, welches Liebe zu unserem Volke veranlaßt, welches aber nur entgegenkommende Liebe vollenden helfen kann. Indem ich einen kurzen Ueberblick über die mir gewordenen Beiträge gebe, wird sich zugleich herausstellen, auf welchen Punkten vorzugsweise es noch an Material fehlt.

Wenn ich an die Spitze meines Berichtes die von weiblicher Hand gelieferten Beiträge stelle, so geschieht dies nicht bloß aus Galanterie, sondern hat seine innere Berechtigung, indem die Frauen die hauptsächlichen Bewahrerinnen des Sagen= und Märchenschatzes sind. Ich erwähne unter den von Damen eingegangenen Beiträgen mit besonderem Danke die Aufzeichnungen von Frl. Amalie Krüger in Rostock, die zum größten Theile auf die Gegend von Hagenow sich beziehen. Ihr verdanke ich auch die höchst wichtige Mittheilung über das Fortleben der Gudrunsage in Meklenburg, eine Mittheilung, die in der gelehrten Welt nicht geringes Aufsehen gemacht hat. Die Sage ward Frl. Krüger in ihrer Kindheit von einer Kinderfrau im elterlichen Hause erzählt; auf meinen Wunsch erkundigte sich Hr. Dr. Krüger bereits im Herbst 1866 in Hagenow bei dem dort lebenden Sohne dieser leider vor einigen Jahren verstorbenen Frau, der aber, ein verkommener Mensch, gar nicht begriff, um was es sich handle, sondern glaubte, man spreche mit ihm über eine zu machende Erbschaft. Ich will die Hauptzüge hier zusammenstellen, damit sie zu weiterer Nachforschung veranlassen. Eine Königstochter wird von den Feinden geraubt, es kommt zwischen diesen und den Ihrigen, die ihnen nachsetzen, zu einer blutigen Schlacht auf dem Wulpensande, wobei namentlich de oll War von Stormland sich auszeichnet. In der Fremde bleibt die Königstochter mehrere Jahre, von einer bösen Herzogin schlecht behandelt; sie und ihre Freundin müssen am frühen Morgen die Wäsche am Meere waschen und gehen vorher an die Thür des Schlafzimmers der bösen Herzogin, um sie zu bitten, daß sie Strümpfe anziehen dürfen. Die endliche Befreiung und Rückkehr bildet den Schluß der Sage. Ich habe hauptsächlich die Punkte herausgehoben, deren Frl. Krüger sich noch erinnert. Es würde darauf zu achten sein, ob eine derartige Erzählung noch im Volke existirt, sei es ganz oder in Bruchstücken, sei es mit oder ohne darin vorkommende Namen. Der Verdacht eines Zusammenhanges mit dem altdeutschen Gedichte von Gudrun

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wird durch die Zeit, in welche die Erzählung hinaufreicht, widerlegt, indem damals das Gedicht kaum erst bekannt geworden war. Die Echtheit der Ueberlieferung wurde mir nachher noch durch zwei andere Zeugnisse bestätigt. Herr Oberkirchenrath Kliefoth in Schwerin erinnerte sich, in seiner Kindheit von einem Knechte, Namens Wilhelm Baack, im elterlichen Hause (Körchow) die Gudrunsage und viele andere Sagen gehört zu haben. Auch dies Zeugniß weist also auf die Gegend von Hagenow; in Körchow lebt die Wittwe jenes Knechtes noch und ich gebe die Hoffnung nicht auf, von dieser Seite noch etwas über die Sage zu erfahren. Endlich schrieb, ohne von meiner Mittheilung über die Gudrunsage etwas zu wissen, ein werther Mitarbeiter meiner Sammlung, Herr Lehrer Struck in Waren, daß er sich erinnere, in seiner Jugend die Gudrunsage vernommen zu haben; ihm erzählte sie ein Mädchen, Namens Dörte, welche aus der Gegend bei Wismar war und von Schifferleuten stammte. Freilich hält er es für schwierig, aus seiner Erinnerung etwas aufzuzeichnen, weil er später zu wiederholten Malen das Gedicht gelesen, also die Ueberlieferung sich mischen könnte. Sein Zeugniß ist das jüngste unter den genannten und thut dar, daß vor noch nicht langer Zeit, etwa 25 Jahren, die Sage in Meklenburg noch lebendig war. Ich richte wiederholt die Aufmerksamkeit Aller, die sich für Sagenüberlieferungen interessiren, auf diesen Gegenstand, und würde mich im Namen der Wissenschaft Demjenigen zum größten Dank verpflichtet fühlen, dem es gelänge, die sicherlich irgendwo noch lebendige Kunde der Gudrunsage aus dem Volksmunde aufzuzeichnen.

Sehr brauchbares Material, das sich auf die verschiedensten Gegenden unseres Landes erstreckt, verdanke ich den Schülern der oberen Classen des Gymnasiums zu Wismar, welche auf Anregung des Hrn. Dr. Nölting und unter Benutzung des erlassenen Aufrufes aufgezeichnet haben, was ihnen von Sagen und Bräuchen bekannt war. Ich hebe darunter als besonders werthvoll die Aufzeichnungen der Primaner Ihlefeld aus Wismar, Kroeger aus Klütz und Burmeister aus Gr. Breesen hervor. Vielleicht gelingt es einem dieser jugendlichen Mitarbeiter, die Gudrunsage, die nach der Mittheilung von Hm. Struck auch in der Wismarer Gegend bekannt gewesen ist, aufzutreiben. Auch die Schüler des Gymnasiums zu Schwerin haben, veranlaßt durch Hrn. Dr. Schiller, mancherlei sehr dankenswerthe Ueberlieferungen mir zukommen lassen, deren Fortsetzung sehr erwünscht sein würde. Ich richte die Bitte an die Herren

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Directoren und Lehrer der anderen Gymnasien, das Gleiche zu versuchen, da es in Schwerin und Wismar so schöne Früchte getragen hat. Hr. Seminardirector Dr. Kliefoth in Neukloster, der schon früher bei einer für einen Freund unternommenen Sammlung von Gebräuchen mich bereitwilligst unterstützte, hat durch die Schüler des Seminars meinen Aufruf bearbeiten lassen, und es sind mir auf diesem Wege eine Reihe von Aufzeichnungen zugegangen, unter welchen ich namentlich die der Seminaristen Jaap, Sevecke, Offen und Fehlandt hervorhebe.

Ordnen wir die übrigen Beiträge nach den Gegenden und beginnen im Nordosten, so bedaure ich, aus der Gegend von Ribnitz und dem Fischlande noch wenig Mittheilungen erhalten zu haben; doch darf ich hoffen, durch Vermittelung meines Collegen, Prof. Karsten, von dort noch mancherlei zu erhalten. Aus Rostock und seiner nächsten Umgebung besitze ich einige von Hrn. F. Haase, Lehrer hierselbst, aufgezeichnete Sagen; aus Hastorf bei Doberan mehrere interessante, durch einen Schüler des Gymnasiums zu Schwerin mitgetheilte; eine andere hat Hr. Böhmers in Warin aus der dortigen Gegend aufgezeichnet; aus Gadebusch und Umgegend hat mich Hr. Dr. Schmidt aus Goldberg, gegenwärtig in Rostock, mit mannichfachen Mittheilungen versehen, die außer Sagen auch zahlreiche Gebräuche, Volkslieder, so wie Mundartliches enthalten. In Schwerin ist vor allem Lisch es gewesen, der unermüdet das schon früher gedruckte Material gesammelt, die zumal in den "Meklenb. Jahrbüchern" zerstreuten Sagen und Bräuche mir zu bequemer Benutzung zusammengestellt und dadurch die Vorarbeiten Wesentlich erleichtert hat. Auch manche Aufzeichnung aus eigener Erinnerung verdanke ich ihm. Sehr werthvolle Beiträge hat Hr. Präpositus Dr. Schencke in Pinnow bei Schwerin geliefert, Sagen und Gebräuche umfassend. Aus Parchim verdanke ich eine Anzahl von Sagen dem Hrn. stud. Harms; aus Plau hat Hr. Cantor Ehrich eine Reihe von Ueberlieferungen, namentlich Sagen von den Unterirdischen, aufgezeichnet; ebenso werthvolle Mittheilungen von Sagen und Bräuchen hat Hr. Pastor Behm aus Melz bei Röbel gemacht. Den Kranz der Mitarbeiter mögen zwei der fleißigsten beschließen: Hr. Lehrer Struck in Waren, der auch zu Niederhöffers Sagensammlung schon werthvolle Beiträge lieferte, und Hr. Küster Schwartz in Bellin bei Güstrow, dessen Mittheilungen meistens aus der Gegend von Dargun stammen und sich auf Sagen, Märchen und Gebräuche er=

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strecken. Aus Mecklenburg=Strelitz habe ich bis jetzt nur von einer Seite Beiträge erhalten, von Hrn. Wilhelm Heyse in Leussow bei Mirow, mehrere Sagen in plattdeutscher Bearbeitung, die immer am willkommensten ist, wenn sie sich auch in der Darstellung möglichst an die Art und Weise des Volkes anschließt. Auch mehrere Sagen in poetischer Bearbeitung erhielt ich, die sich aber für meine Sammlung nicht eignen, daher ich dankbar sein würde, wenn der Inhalt derselben mir nochmals in schmuckloser Prosa mitgetheilt würde. Aus dem Fürstenthum Ratzeburg hat Hr. Archivrath Pastor Masch in Demern mehrere Sagen von Unterirdischen aus Dutzow aufgezeichnet und mir zukommen lassen.

Beinahe noch reichhaltiger ist Material für die Sammlung von Gebräuchen eingelaufen; außer dem schon beiläufig erwähnten hebe ich hervor die Mittheilungen des Hrn. Senator Dr. Eggers in Berlin aus Hohenschwarfs bei Rostock; die sehr umfassenden von Hrn. Domänenpächter Behm in Nienhagen bei Rostock, denen auch Aufzeichnungen von weiblicher Hand beigefügt waren, auch eine Sammlung von Sprichwörtern enthalten dieselben, die für meinen nächsten Zweck allerdings nicht verwendbar, aber in anderer Rücksicht willkommen sind. Aus der Gegend von Crivitz hat mehrere Bräuche Hr. Pastor Kindler in Kladrum mitgetheilt; aus Hagenow besitze ich außer den schon erwähnten Aufzeichnungen von Frl. Krüger noch andere, die ich Hrn. Primaner Kahle aus Hagenow, jetzt in Rostock, verdanke. Aus der Gegend von Boizenburg und Dömitz, überhaupt der Elbgegend, hat mir Hr. Lehrer Kreutzer in Ludwigslust durch Vermittelung meines Freundes, des Hrn. Gymnasiallehrers Dr. Wilbrandt in Rostock, sehr werthvolle und durch Zuverlässigkeit sich auszeichnende Mittheilungen zukommen lassen; aus Grabow und Umgegend haben Hr. Kaufmann Martienssen in Grabow und Hr. Pastor Ziemssen in Dambeck willkommene Beiträge beigesteuert.

Unter den Bräuchen sind verhältnißmäßig stark diejenigen vertreten, die sich auf Besprechungen, auf Zauber und Segen beziehen; ein Beweis, wie vielfach diese Mittel vom Volke noch verwendet werden. Vieles der Art hat Hr. Pastor Dolberg in Rövershagen bei Rostock mitgetheilt; die Mittheilung eines sogenannten Himmelsbriefes, der Schußfestigkeit im Kriege verleiht, verdanke ich Frau Pastorin Willebrand in Hagenow, sowie einen zweiten Hrn. Pastor Brockmann in Proseken bei Wismar. Von hohem Werthe war mir die Benutzung eines von ungebildeter

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Hand geschriebenen Heftes mit Besprechungen und Segensformeln, dessen ein Tagelöhner zu sympathetischen Kuren sich bedient; ich verdanke die Kenntniß desselben Hrn. Dr. Wilbrandt in Rostock. Die Benutzung eines ähnlichen Buches mit Geheimmitteln ist durch Hrn. cand. theol. Hoffmann in Aussicht gestellt. Aus Wismarschen Archivalien hat Hr. Dr. Crull in Wismar mehreres einschlagende mitzutheilen die Freundlichkeit gehabt; durch Hrn. Canzleidirector v. Bülow in Schwerin kam ich zur Kenntniß und Benutzung eines im Besitz des Criminalcollegiums zu Bützow befindlichen Heftes, welches ebenfalls Originalaufzeichnungen eines mit Zauber umgehenden Mannes enthält. Auf eine sehr ergiebige Quelle hat Hr. Advocat H. Gädcke in Rostock mich aufmerksam gemacht, nämlich die Protocollbücher aus dem 16. Jahrhundert auf dem hiesigen Rathsarchiv, die Hexenverhöre enthalten; der Gefälligkeit des Hrn. Senators Dr. Giese verdanke ich die ungeschmälerte Benutzung dieser werthvollen Actenstücke.

Begreiflicherweise finden sich in diesen gesammelten Materialien viele Sagen und Gebräuche in mehrfacher Aufzeichnung; gerade das kann aber nur willkommen sein, der Bearbeiter ist dadurch in den Stand gesetzt, die Treue des einen Berichtes an dem andern zu prüfen, und die bei derartigen Sammlungen unentbehrliche Kritik zu üben, sowie die abweichenden Züge der Ueberlieferungen zu ermitteln, die, so weit sie von Bedeutung sind, auch Aufnahme finden werden, gerade wie man bei der kritischen Gestaltung eines Testes ja auch die abweichenden Lesarten der benutzten Quellen verzeichnet.

Ich wünsche nichts mehr, als daß ich durch allseitiges Interesse in den Stand gesetzt werde, die für die Wissenschaft so kostbaren Ueberlieferungen des meklenburgischen Volkslebens, ehe sie der Strom der Zeit unwiderbringlich verschlungen hat, in möglichster Vollständigkeit sammeln und in nicht zu langer Zeit einen ebenso reichhaltigen Bericht über weitere Beiträge geben zu können. Vor Jahresfrist gedenke ich meine Sammlungen nicht abzuschließen, dann allerdings wünschte ich an die Bearbeitung zu gehen. Ich lege daher wiederholt mein Unternehmen Allen ans Herz, die demselben schon früher Theilnahme zugewendet haben oder noch zuzuwenden geneigt sind. Diejenigen aber, die mir Beiträge in Aussicht gestellt haben, mögen in diesen Mittheilungen eine freundliche Mahnung an die Lösung ihres Versprechens finden."

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Es wird nicht nöthig sein, diesem interessanten Berichte irgend etwas hinzuzufügen, als die nochmalige dringende Bitte an alle Mitglieder des Vereins, das Unternehmen, dessen Bedeutung für die Wissenschaft nach den bisherigen Erfolgen nicht mehr in Zweifel gezogen werden kann, mit allen Kräften zu unterstützen.

Der Druck des vierten Bandes, des Meklenburgischen Urkundenbuches ist nunmehr mit allen 3 Registern zu den ersten 4 Bänden, welche zusammen nicht weniger als 653/4 Bogen umfassen, vollendet. Die Ausgabe desselben ist aber noch auf eine kurze Zeit verschoben worden, weil die Herren Bearbeiter den Wunsch hegten, den Werth des Werkes durch eine neue Beilage zu erhöhen. Ein vierter Anhang wird nämlich den nochmaligen Abdruck der gesammten, in dem Texte der ersten 4 Bände eingefügten 161 Siegel in systematisch=chronologischer Ordnung bringen, eine 41/2 Bogen füllende Siegelsammlung aus dem 12. und 13. Jahrhunderte, wie sie in dieser Weise kaum irgendwo existiren dürfte, und welche unzweifelhaft einen selbstständigen bedeutenden Werth beanspruchen darf.

Der Absatz des Werkes ist bisher verhältnißmäßig immer noch unbedeutend. Von der 750 Exemplare starken Auflage sind bisher 122 an die Mitarbeiter, die mit uns im Tauschverkehre stehenden Vereine u. s. w. verschenkt, und nur 148 verkauft, so daß sich gegenwärtig noch 480 Exemplare auf dem Lager befinden. Nach Ausgabe des Registerbandes dürfen wir aber gewiß noch auf einen nicht unbedeutenden Absatz rechnen, und auch die, dem in der Johannis=Quartalversammlung gefaßten Beschlusse gemäß, mit einer Antiquariats=Buchhandlung von großem Verkehr angeknüpften Verhandlungen werden hoffentlich nicht ohne Erfolg bleiben, sondern dem Werke namentlich den Weg ins Ausland eröffnen. Ueberdies ist bei einem Werke, welches unter allen Umständen dauernden Werth behalten wird, ein verhältnißmäßig bedeutender Vorrath notwendig. Aus diesen Gründen hat der Ausschuß des Vereins in seiner letzten Versammlung beschlossen, die Auflage der zweiten Abtheilung des Werkes, dessen Druck nunmehr beginnen wird, nicht zu verkleinern.

Der 33. Band der Jahrbücher des Vereins ist gleichfalls bereits unter der Presse. Bedauerlich kann aber das Register zu den ersten 30 Bänden auch mit diesem Berichte noch nicht ausgegeben werden, eine Verzögerung, die auch in diesem Falle nur dazu beitragen wird, die Brauchbarkeit

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der Arbeit zu erhöhen, da derselben z. B. über den ursprünglichen Plan hinaus wieder ein chronologisches Verzeichniß der abgedruckten Urkunden beigegeben werden soll. - An neuen Abhandlungen und Berichten habe ich zur Zeit nur folgende Arbeiten des Herrn Geh. Archivraths Lisch zu verzeichnen, größtentheils Früchte seiner antiquarischen Reisen, zu welchen die Ausübung seines Amtes als Conservator die Veranlassung giebt:

1) Der Capitelsaal zu Rehna.
2) Die Kirche zu Lübsee bei Rehna.
3) Die Nicolai=Kirche auf der Neustadt Röbel.
4) Das Antonius=Kloster zu Tempzin und dessen Filial Frauenburg in Ermeland.
5) Der Burgwall und die Vogtei Malchin.
6) Der Begräbnißplatz und eine Höhlenwohnung bei Sietow an der Müritz.
7) Knochengeräthe aus Dobbertin.
8) Die Fassung der Keile aus der Steinzeit.

II. Die Sammlungen des Vereins.

Das letzte Quartal von Michaelis 1867 bis Neujahr 1868 ist im Ganzen ziemlich unergiebig für die Vergrößerung unserer Sammlungen gewesen, wie aus dem folgenden Verzeichniß der neuen Erwerbungen hervorgeht:

1) Für die Alterthumssammlung.

a. Aus der Steinzeit.

Ein geschliffener Schmalmeißel aus Feuerstein, gefunden bei dem Chausseebau zwischen Parchim und Sternberg zu Wozinkel in einem Hünengrabe, neben den Gebeinen einer sitzend beigesetzten Leiche, geschenkt von dem Herrn v. Quitzow auf Wozinkel, mit Fundbericht.

Eine Säge oder Sichel aus Feuerstein, gefunden zu Nutteln bei Brüel, geschenkt von dem Gutsbesitzer Herrn Seeler auf Poischendorf, früher auf Nutteln, durch Vermittelung des Herrn Maschinenbaumeisters Schumacher zu Schwerin.

Ein stumpfgeschliffener Keil aus Hornblende, gefunden zu Zippendorf durch den Herrn Secretair Fromm in Schwerin, durch Tausch für die Sammlung gewonnen.

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Ein dreieckiges bearbeitetes Griffelbein von einem Hirsche, 9 Zoll lang, mit einer hakenförmigen, harpunenartigen Spitze, vielleicht zum Netzhäkeln bestimmt, und ein sägenartig gekerbtes knöchernes Geräth, anscheinend aus einer Rippe, 5 Zoll lang, gefunden auf der sogenannten Paradies=Koppel an dem ehemaligen Ufer des jetzt abgelassenen Dobbertiner Sees, geschenkt durch den Herrn Dr. Wiechmann auf Kadow.

Die bezeichnendsten der im Sommer 1867 gefundenen Knochen aus dem Wismarschen Pfahlbau sind nach dem Drucke des zweiten Berichtes in den Jahrbüchern für 1867 durch den Herrn Professor Rütimeyer zu Basel als Knochen von Menschen, Hunden, Rindern, Pferden, Ziegen, Schweinen, Hirschen und Rehen erkannt worden.

b. Aus der Bronzezeit.

Einige Nadeln mit runden Knöpfen, einige Armringe ohne Verzierungen, mehre gewundene Fingerringe, eine zerbrochne Messerklinge, zwei kleine Zangen mit 3 ausgeschlagenen Buckeln, eine Heftel mit 2 runden Blechplatten und einem breiten Bügel, aus Bronze, und eine Heftel aus Eisen von alter Form mit Spiralfedern, ferner Bruchstücke von verschiedenen Wirthschaftsgefäßen, namentlich zwei Vorrathstöpfen, etwa 1 Fuß weit, mit dicken fast senkrechten Wänden, einem dünneren Kochtopfe aus grober Masse, einem kleinen Henkeltopfe und einer großen flachen Schüssel, gefunden durch die Herren Pensionair Hamann und Förster Kleinkamp bei Sietow an der Müritz 3-4 Fuß tief in der Erde unterhalb des gleich zu erwähnenden jüngern Begräbnißplatzes, vermuthlich auf dem Boden einer Erdwohnung aus der Bronzezeit, durch die Vermittelung des Lehrers Herrn Struck zu Waren dem Vereine geschenkt.

Eine Menge größerer oder kleinerer Scherben von Urnen aus der Bronzezeit, deren Restauration theilweise so weit gelungen ist, daß sich die Form der Gefäße erkennen läßt, darunter eine Urne mit spitzem Fuß und 6 Zoll hohen senkrechten Wänden, eine Deckschale, 4 Zoll hoch und 10 Zoll weit, ein Henkeltopf oder Kinderurne, eine große mehr kugelförmige Urne u. s. w., gefunden bei Sietow an der Müritz in kleinen Steinkisten unter niedrigen Erdhügeln auf einem großen, der jüngsten Bronzezeit angehörigen Begräbnißplatze. Alle diese Alterthümer, sowohl aus dem Begräbnißplatze als der darunter befindlichen Erdwohnung, wurden durch die Herren Pensionair Hamann und Förster

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Kleinkamp zu Sietow und den Lehrer Herrn Struck zu Waren entdeckt und ausgehoben, und durch die Vermittelung des Letztern dem Vereine geschenkt.

Ein Diadem mit Spiralverzierungen, ein gewundener Halsring und ein vollgegossener Armring, aus Bronze, gefunden neben dem Gerippe einer unverbrannten Leiche in einem Kegelgrabe bei Wozinkel, welches bei dem Bau einer Chaussee von Parchim nach Sternberg aufgedeckt ward, und geschenkt von dem Herrn v. Quitzow auf Wozinkel.

In dieselbe Zeit gehört anscheinend ein kleiner, 2 1/2 Zoll hoher Becher aus Thon, stark mit zerstampftem Granit durchknetet, am untern Bauchrande mit drei concentrischen Kreisen verziert, welcher im Kreise Wongrowic in Posen gefunden, und durch Herrn Redacteur Fischer in Berlin, früher in Schwerin, dem Vereine geschenkt worden ist.

c. Aus der Eisenzeit.

Eine Lanzenspitze von Eisen, 4 1/2 Zoll lang, gefunden auf dem Felde von Wozinkel und geschenkt von dem Herrn v. Quitzow daselbst.

2) Für die Münzsammlung.

Ein Doppelschilling des Herzogs Adolf Friedrich, 1622; 2 Schillinge der Stadt Rostock, 1626; 1 Sechsling der Stadt Wismar; 1 dänisches Vierschillingsstück, 1616, und 2 dänische Zweischillingsstücke, 1618, geschenkt von dem Gutsbesitzer Herrn Rudloff zu Schwerin.

Mehre Kupfer= und Silber=Pfennige, nämlich 2 aus Brandenburg 1611 und 1676, 1 aus Riga 1620, 1 aus Hessen 1622, 1 aus Geldern 1665, 4 aus Rostock 1666 und 1682, 1 aus Wismar 1676 und 1 aus Lübeck, gefunden bei der Restauration des Altars in der Kirche zu Tarnow unter dem Altarschrein neben mehren Schriftstücken, darunter Beichtformeln, Responsorien u. s. w., geschenkt von dem Herrn Pastor Kossel zu Tarnow.

3) Für die Büchersammlung.

I. Heraldik.

  1. Das heraldische Pelzwerk. Monographie von F. K. Als Manuskript gedruckt. 1867. 4°. (Geschenk des Herrn
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Verfassers, Fürsten Friedrich Karl von Hohenlohe=Waldenburg zu Kupferzell.)

II. Schweden.

  1. Kongl. Vitterhets Historie och Antiquitets Akademiens Handlingar. Ny Följd. Femte Delen. Stockholm 1867. 8°.
  2. Svenska Sigillar fråan medeltiden. Utgifna af Brör Emil Hildebrand. Andra Häftet. Stockholm 1867. Fol.
    (Nr. 2 u. 3 Tauschexemplare v. d. gen. Akademie.)

III. Schweiz.

  1. Der Geschichtsfreund. Mittheilungen des histor. Vereins der fünf Orte Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug. Bd. XXII. Einsiedeln 1867. 8°. (Tauschexempl. v. d. genannten Gesellschaft.)

IV. Algemeine deutsche Geschichte und Alterthumskunde.

  1. Correspondenzblatt des Gesammtvereins der deutschen Geschichts= und Alterthumsvereine. Jahrg. XV. Nr. 10 und 11 (Zwei Exemplare).

V. Oesterreich.

  1. Archiv für österreichische Geschichte. Bd. XXXVII, 1 u. 2. Wien 1867. 8°.
  2. Sitzungsberichte der Kaiserl. Akademie der Wissenschaften. Bd. LIV, 1-3; LV, 1 u. 2. Wien 1867. 8°. (Nr. 6 u. 7 Tauschexemplare v. d. genannten Akademie.)
  3. Zeitschrift des Ferdinandeum für Tirol u. Vorarlberg. Heft 13. Innsbruck 1867. 8°. (Tauschexemplar v. d. genannten Gesellschaft.)

VI. Frankfurt a. M.

  1. Mittheilungen an die Mitglieder des Vereins f. Geschichte u. Alterthum in Frankfurt a. M. Bd. III, 2 u. 3. Frankfurt a. M. 1866 u. 67. 8°.
  2. Örtliche Beschreibung der Stadt Frankfurt a. M. von J. G. Battonn, herausg. von Dr. L. H. Euler. Heft 4. Frankfurt a. M. 1866. 8°.
  3. Die deutsche Schrift im Mittelalter, ihre Entwickelung, ihr Verfall, von Dr. Fr. Scharff. Frankfurt a. M. 1866. 4°.
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  1. Geschichte der Dr. Senkenbergischen Stiftshäuser, von Sebast. Alex. Scheidel. Frankf. a. M. 1867. 4°. (Nr. 9-12 Tauschexempl. v. d. genannten Vereine.)

VII. Hessen.

  1. Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte u. Landeskunde. Neue Folge. Bd. I, 2. 3. 4. Kassel 1867. 8°. (Tauschexemplar v. d. genannten Vereine.)

I. Hohenzollern.

  1. Monumenta Zollerana. Urkundenbuch zur Geschichte des Hauses Hohenzollern, herausg. von Rudolph Freiherrn von Stillfried und Dr. Traugott Maercker. Bd. VI u. VII. Berlin 1860 u. 61, kl. Fol.
  2. Register zu Bd. II-VII der Monumenta Zollerana. Berlin 1866, kl. Fol. (Nr. 14 u. 15 Geschenk Sr. Majestät des Königs von Preußen.)

IX. Brandenburg. Preußen. Sachsen. Lausitz. Schlesien.

  1. Riedel, Novus Codex dipl. Brandenburgensis. Chronologisches Register Bd. I; Namensverzeichniß Bd. I. Berlin 1867. 4°. (Geschenk des Herrn Herausgebers.)
  2. Altpreußische Monatsschrift. Jahrg. IV, 6 u. 7. Königsberg 1867. 8°. (Tauschexemplar v. d. Alterthumsgesellschaft Borussia.)
  3. Geschichts=Blätter für Stadt u. Land Magdeburg. Jahrgang II, 3. Magdeburg 1867. 8°. (Tauschexemplar v. d. Vereine f. Geschichte u. Alterthumsk. des Herzogth. u. Erzstiftes Magdeburg.)
  4. Hierographia Erfordensis oder Uebersicht der in der Stadt Erfurt und deren Gebiet früher u. noch jetzt bestehenden Stifter, Klöster u. s. w., vom Archivrath v. Mülverstedt. Erfurt 1867. 8°. (Geschenk des Herrn Verfassers.)
  5. Neues Lausitzisches Magazin. Bd. 44, 1. Görlitz 1867. 8°. (Tauschexempl. v. d. Oberlausitz. Gesellsch. f. Wissenschaften.)
  6. Vierzehnter und Fünfzehnter Bericht der Philomathie in Neisse. Neisse 1865 u 67. 8°.
  7. Geschichte der Stadt Neisse, von August Kastner. Th. I, 3. Neisse 1866. 8°. (Nr. 21 u. 22 Tauschexemplare v. d. genannten Gesellschaft.)
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X. Schleswig, Holstein und Lauenburg.

  1. Jahrbücher für die Landeskunde der Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg. Bd. IX, 2. Kiel 1867. 8°. (Tauschexemplar von der S. H. L. Gesellschaft f. vaterl. Geschichte.)

XI. Lübeck.

  1. Urkundenbuch der Stadt Lübeck. Theil III, Lief. 5 bis 9. Lübeck 1865-67. 4°.
  2. Zeitschrift des Vereins für Lübeckische Geschichte und Alterthumskunde. Bd. II, 3. Lübeck 1867. 8° (Nr. 24 u. 25 Tauschexemplare v. d. genannten Vereine.)

XII. Meklenburg.

  1. Archiv für Landeskunde. Jahrg. XVII, 7 u. 8. (Geschenk Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs Friedrich Franz.)
  2. Pfahlbauten in Meklenburg von Dr. G. C. Fr. Lisch. Zweiter Bericht. Separat=Abdruck aus den Meklenb. Jahrb. Bd. XXXII.
  3. Die sog. Meklenburgische Hahnenfiebel. 8°. (Nr. 27 und 28 Geschenke des Herrn Geh. Archivraths Dr. Lisch.)
  4. Der Taufkessel der St. Marienkirche in Rostock. Mit einer Abbildung. Eine Abhandlung des Herrn Dr. Crull in Wismar, mitgetheilt im Organ f. christliche Kunst, Köln, Jahrg. XVII, Nr. 23. 4°. (Geschenk des Herrn Verfassers.)
  5. Programm der großen Stadtschule zu Wismar f. das Jahr 1867, enth. eine Rede des Rectors Dr. Haupt "Über die wissenschaftliche Aufgabe der Schule". 4°. (Geschenk des Herrn Verfassers.)

4) Für die naturhistorische Sammlung.

Ein Rennthierhorn, gefunden in einem Moderloche zu Blüssen bei Schönberg im Fürstenthum Ratzeburg, geschenkt von Herrn Küster Splitter in Lübsee.

Ein vollständiges, der neuern Zeit angehöriges Rennthiergeweih aus Norwegen, bei einer sich darbietenden seltenen Gelegenheit angekauft, zur Vergleichung mit den für die Naturkunde nicht unwichtigen alten in Meklenburg gefundenen Geweihen, deren Zahl sich in unsrer Sammlung alljährlich mehrt.

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III. Die Matrikel des Vereins.

In dem abgelaufenen Quartale ist auch die philomatische Gesellschaft zu Neisse in Schlesien auf deren Wunsch mit unserm Vereine in Correspondenz und Schriftenaustausch getreten.

Als ordentliche Mitglieder sind dem Vereine beigetreten die Herren: Dr. Schultetus in Teterow, Geh. Ministerialrath Meyer in Schwerin, General=Agent Soltau daselbst, Advocat Burmeister zu Güstrow und Pensionair Ehlers zu Grapen=Stieten.

Gestorben sind: Commerzien=Rath Mantius in Schwerin, Mitglied seit 2. December 1834, gest. im August 1867, v. Heyse=Rothenburg zu Rostock, Mitglied seit 13. Oct. 1843, gest. im October 1867, und Obrist v. Lützow zu Schwerin, Mitglied seit März 1862, Repräsentant des Vereins 1862-64 Jul., gest. am 22. December 1867.

Nach voraufgegangener Kündigung ausgetreten sind die Herren: Senator Schultetus zu Plau, Dr. Pentzlin zu Wismar, Navigationslehrer Peters zu Wustrow und Kaufmann Voß zu Schwerin.

W. G. Beyer. , Arichvar,     
als zweiter Secretair des Vereins.       

 

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XXXIII. 3.

 

Quartalbericht

des

Vereins für meklenburgische Geschichte und
Alterthumskunde.


Schwerin, im April 1868 .

 

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I. Wissenschaftliche Thätigkeit des Vereins.

D er vierte Band des Meklenburgischen Urkundenbuches ist nunmehr bereits in den Händen der Subscribenten, und damit die ganze erste Abtheilung des Werkes bis zum Schlusse des 13. Jahrhunderts vollendet. Noch hat die Kritik, welche die ersten Bände so günstig aufgenommen hat, nicht Zeit gehabt, sich über den letzten mit seinen umfänglichen und reichen Registern auszusprechen, wir dürfen aber ihrem Spruche gewiß mit Ruhe entgegen sehen. Der Druck des 5. Bandes ist bereits bis zum 10. Bogen fortgeschritten.

Für den nächsten Band der Jahrbücher sind in diesem Quartale nur einige kleinere Berichte und Correspondenzen eingegangen, namentlich von dem Herrn Pastor Dr. Krüger zu Boddin bei Gnoien, früherem Seminarlehrer zu Neukloster, über die Stelle des alten heidnischen Dorfes Kussin und dessen Burgstelle auf dem Werder im Neuklosterschen See, mit Einsendung verschiedener dort gefundener Alterthümer. Vgl. die folgende Rubrik.

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II. Die Sammlungen des Vereins.

1) Die Alterthümer=Sammlung.

a. Aus der Steinzeit.

Ein spanförmiges Messer aus weißgrauem Feuerstein, 4" lang, anscheinend viel gebraucht; ein Messer aus dunkelgrauem Feuerstein, 5 1/2" lang, einem rohen Dolche ähnlich; ein hammerförmiger Block aus grauem Feuerstein, 4 1/2" lang und an dem einen, 2" dicken Ende viereckig, am andern Ende spitz zugeschlagen, und vier natürliche, länglich abgerundete Feuerstein=Kegel, gefunden 1867 auf einer Anhöhe an der Klasbek bei dem Neuklosterschen See und geschenkt von dem Herrn Pastor Dr. Krüger zu Boddin, früher Seminarlehrer zu Neukloster.

Ein spanförmiges Feuerstein=Messer, 4 1/2"lang, und ein Feuerstein=Span, gefunden 1867 am Ostorfer See bei Schwerin und geschenkt von dem Maler Herrn Suhrland daselbst.

Ein Keil aus Feuerstein, gef. in einem Moderlager zu Gr.=Lukow bei Teterow und geschenkt von dem Herrn Vice=Landmarschall Freiherrn v. Maltzan daselbst.

Ein Keil aus Feuerstein, gef. zu Wiek bei Schwaan in der Nähe des Burgwalles Werle, gesch. von dem Herrn Forstgeometer Evers in Schwerin, jetzt Senator in Parchim.

Eine Häkelnadel und zwei Netzstricknadeln von Knochen, gef. auf der Paradieskoppel bei Dobbertin und gesch. von dem Herrn Dr. Sponholz daselbst. Vgl. Quartalbericht XXXIII. 2, S. 9.

Ein Stück ungewöhnlich dicken und sehr harten Leders, gef. 14 Fuß tief im Moore bei dem Landarbeitshause zu Güstrow und gesch. von dem Herrn Ober=Inspector v. Sprewitz daselbst.

b. Aus der Bronzezeit.

Einheimische Alterthümer dieser Periode wurden in dem letzten Quartale nicht erworben. Dagegen schenkte Herr Redacteur Fischer in Berlin, früher in Schwerin, und Mitglied des Vereins, einen kleinen, 2 1/2 Zoll hohen Becher aus Thon, dessen unterer Bauchrand mit drei eingeritzten concentrischen Kreisen verziert ist. Das Gefäß ist in der Provinz

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Posen, im Kreise Wongrowiec, gefunden. Es stammt aus heidnischer Zeit, da die Thonmasse stark mit zerstampftem Granit durchknetet ist, und scheint noch der letzten Bronzezeit anzugehören. Mit Sicherheit ist das Alter jedoch nicht zu bestimmen.

c. Aus der Eisenzeit.

Eine kleine Sammlung verschiedener Alterthümer aus der letzten Heidenzeit, namentlich Thierknochen, eine Menge Topfscherben, Stücke von sogenannten Klemstaken, ein Spindelstein, eine weiße Steinperle u. s. w., gef. in dem Seminargarten zu Neukloster (Kussin) und gesch. von dem Herrn Pastor Krüger zu Boddin.

d. Aus dem christlichen Mittelalter.

Verschiedene Folter=Instrumente aus dem Rathhause der Stadt Wittenburg, geschenkt von dem dortigen Magistrate.

Eine Kanonenkugel aus röthlichem Granit ungefähr 8 Zoll im Durchmesser, gefunden zu Malchin, geschenkt von dem Herrn Maler Greve daselbst.

2) Münzsammlung.

Ein halber Ortsthaler des Herzoge Albrecht 1527, ein dänischer Groschen 1665 (Glückstadt), ein schwedischer Oer 1604, ein Stralsunder Sechsling 1686, ein Lübecker Dreiling (1607?) und ein Groschen des Königs Stanislaus August von Polen 1766. Geschenk des Herrn Malere Greve zu Malchin.

Ein dänischer Groschen 1650, ein Stralsunder Groschen 1677, ein Rostocker Pfennig 1682 und 5 fremde Kupfermünzen neuerer Zeit. Geschenk des Herrn Kaufmanns Schabbel in Rostock.

Zwei Doppelschillinge des Herzogs Adolf Friedrich I. 1613 und 1614, gefunden mit mehreren anderen Münzen in einem Topfe im Burggraben zu Bristow. Geschenk des Herrn Pogge auf Pölitz.

Zwei Dütchen der Stadt Rostock 1614, ein Dütchen der Stadt Wismar 1615, ein Dütchen der Stadt Stralsund 1613 und eine türkische Münze, gefunden bei Rostock (1833). Angekauft.

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3) Bilder=Sammlung.

Ein photographirter plan der Stadt Malchin, geschenkt von dem Herrn Maler Greve daselbst.

Ein genauer Plan der Stadt Woldegk von 1580 in einer Copie von 1780, geschenkt von dem Herrn Maurermeister Scheidling in Malchin.

3) Büchersammlung.

I. Dänemark.

  1. Historisk Tidsskrift. Tredie Række, udgivet af den danske historiske Forening ved den Bestyrelse. Bd. V, 2 u. VI, 1. Kjöbenhavn 1867. 8°.
  2. Krigen i. 1850 aff Otto Vaupell. Heft 1 u. 2. Kjöbenhavn 1867. 8°. (Nr. 1 u. 2 Geschenke von dem dänischen historischen Vereine zu Kopenhagen.)
  3. bøger for nordisk Oldkyndighet og Historie. Kjöbenh. 1866 Heft 1-4; 1867 Heft 1-3. 8°.
  4. Tillæg til Aarbøger for nordisk. Oldkyndigheid. Aargang 1866. Kjöbenh. 1867. 8°.
  5. Mémoires de la Société Royale des Antiquaires du Nord. Nouvelle Série 1866. 8°.
  6. Antiquarisk Tidsskrift, udgivet af det Kongel. Nordiske Oldskrift-Selskab 1858-1860 u. 1861-1863. Kjöbenh. 1860 u. 1864. 8°.
  7. Clavis poetica antiquae Linguae Septentrionalis, quam e Lexico poetico Sveinbjörnii Egilssonii collegit et redegit Benedictus Gröndal (Egilsson). Hafniae 1864. 8°. (Nr. 3-7 Tauschexemplare von der Königl. Gesellschaft für Nordische Alterthümer zu Kopenhagen.)
  8. Sandö-Fundet, beskrevet af C. Herbst. Kjöbenh. 1866. 8°.
  9. Brangstrup-Fundet, bescrevet af C. Herbst. Kjöbenh. 1867, 8°.
  10. Bescrivelse af Bjergsted Fundet. Kjöbenh. 1867. 8°. (Nr. 8-10 Geschenke des Herrn Verfassers.)

II. Belgien.

  1. Gedenkscrift van de Maatschappij d. Nederl. Letterkunde te Leiden 1766 1866. Leiden 1867. 8°.
  2. Feestrede bij de Viering van het Eeuwgetijde van de Maatschappij d. Nederl. Letterk. d. 20. Jun. 1867. Leiden 1867. 8°.
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  1. Handelingen en Meededelingen van de Maatschappij d. Nederl. Letterk. Leiden 1867. 8°.
  2. Levensberichten der afgestorvene Medelnden van de Maatschappij d. Nederl. Letterk. Leiden 1867. 8°. (Nr. 11-14 Tauschexemplare v. d. gen. Gesellschaft)

III. Allgemeine deutsche Geschichte und Alterthumskunde.

  1. Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit. Jahrg. 1867. (Tauschexemplar v. d. German. Museum.)
  2. Correspondenzblatt des Gesammtvereins der deutschen Geschichts= u. Alterthumsvereine. Jahrg. XV, Nr. 12 Jahrg. XVI, Nr. 1. (Zwei Exemplare.)

IV. Oesterreich.

  1. Fontes Rerum Austriacarum. Bd. XXVII. Wien 1867. 8°.
  2. Archiv für österreichische Geschichte. Bd. XXXVIII, 1. Wien 1867. 8°
  3. Sitzungsberichte der Kaiserl. Akademie der Wissenschaften. Bd. LV, 3 u. 4; LVI, 1. u. 2. Wien 1867. 8°. (Nr. 17-19 Tauschexemplare v. d. gen. Akademie.)
  4. Mittheilungen der K. K. Central=Cominission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale. Jahrg. XII. Wien, 1867. Kl. Folio. (Tauschexemplar von der gen. Commission.)

V. Bayern.

  1. Sitzungsberichte der Königl. Bayerschen Akademie der Wissenschaften zu München. 1867. II, 2 u. 3. 8°. (Tauschexemplar v. d. gen. Akademie.)
  2. Archiv für Geschichte und Alterthumskunde von Oberfranken. Bd. X, 2. Bayreuth 1867. 8°. (Tauschexemplar v. histor. Vereine f. Oberfranken.)

VI. Großherzogthum Hessen.

  1. Archiv für Hessische Geschichte u. Alterthumskunde. Bd. XI. Darmstadt 1867. 8°. (Tauschexemplar v. histor. Vereine für das Großherzogthum Hessen.)

VII. Preußen. Pommern. Sachsen. Schlesien.

  1. Altpreußische Monatsschrift. Jahrg. IV, 8. Königsberg 1867. 80. (Tauschexemplar v. d. Alterthumsgesellschaft Prussia.)
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  1. Pommersche Genealogien, herausgeg. von Dr. Theodor Pyl. Bd. II, 1. Greifswald 1868. 8° (Geschenk des Herrn Verfassers.)
  2. Geschichts=Blätter für Stadt und Land Magdeburg. Jahrg. II, 4. Magdeburg 1868. 80. (Tauschexemplar v. d. Vereine f. Gesch. u. Alterthumsk. des Herzogtums und Erzstifts Magdeburg.)
  3. Mittheilungen des Vereins für die Geschichte u. Alterthumskunde von Erfurt. Heft 3. Erfurt 1867. 8°. (Tauschexemplar v. d. gen. Vereine.)
  4. Bibliotheca Erfurtina. Erfurt in seinen Geschichts= und Bildwerken, vorgeführt von K. Hermann. Erfurt 1863. 8°. (Geschenk des Herrn Verfassers.)
  5. Zeitschrift des Vereins für Geschichte u. Alterthum Schlesiens. Bd. VIII, 1 und 2. Breslau 1867 u. 68. 8°.
  6. Codex diplomaticus Silesiae. Bd. VIII. Breslau 1867. 4°.
  7. Regesten zur Schlesischen Geschichte, herausgeg. v. Dr. C. Grünhagen. Abth. III vom Jahre 1221-1238.
    Breslau 1867. 4°. (Nr. 29-31 Tauschexemplare v. d. gen. Vereine.)

VIII. Schleswig, Holstein und Lauenburg.

  1. Jahrbücher für die Landeskunde der Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg. Bd. IX, 2. Kiel 1867. 8° (Tauschexemplar von der S.=H.=L. Gesellschaft f. vaterl. Geschichte.)

IX. Hamburg und Bremen.

  1. Geschichte des Hamburger Rathhauses. Nach den hinterlassenenen Vorarbeiten des Herrn Dr. J. M. Lappenberg bearbeitet von C. F. Gaedechens. Hamburg 1867. 4°. (Tauschexemplar vom Vereine für Hamburgische Geschichte.)
  2. Bremisches Jahrbuch, herausgeg. v. d. Abtheilung des Künstlervereins für Bremische Geschichte u. Alterthümer. Bd. III. Bremen 1868. 8° (Tauschexemplar v. d. gen. Vereine.)

X. Meklenburg.

  1. Archiv für Landeskunde. Jahrg. XVII. Heft 9 u. 10. 8°. (Geschenk Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs Friedrich Franz.)
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  1. Die Schloßkirche zu Schwerin und ihre Einweihung am 14. October 1855. Fol. (Geschenk Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs Friedrich Franz.)
  2. Großherzoglich Mecklenburg=Schwerinscher Staats=Kalender 1868. 8°. (Geschenk des Herrn Dr. Bärensprung.)
  3. Ein alter, zu Wismar im J. 1586 geschlossener Augenheilcontract, mitgetheilt von Dr. F. Crull in Zehender's Zeitschr. für Ophthalmologie, Jahrg. 1867, S. 337. F. (Geschenk des Herrn Dr. Fr. Crull in Wismar.)
  4. Programm des Gymnasium Fridericianum v. J. 1868, enth.: "Die Münzen der Bibel, vom Oberlehrer Dr. Hager." 4°. (Geschenk des Herrn Directors Dr. Büchner.)
4) Naturhistorische Sammlung.

Ein Rennthiergeweih mit dem Schädel und die Schaufel von einem jungen Elen, gefunden zu Grapen=Stieten tief im Moder, geschenkt von dem Herrn Ehlers zu Grapen=Stieten.


III. Die Matrikel des Vereins.

Am 20. Januar d. J. starb der Gymnasial=Director Professor Dr. Danneil zu Salzwedel im 85. Jahre seines Lebens. Der Verstorbene war einer der ältesten und verdientesten nationalen Alterthumsforscher und Stifter des Altmärkischen Vereins für vaterländische Geschichte und Industrie zu Salzwedel und stand mit unserm Vereine seit dessen Gründung in ununterbrochenem, freundlichem Verkehre, nachdem er am 5. October 1835 zu unserm correspondirenden Mitgliede ernannt war.

In der letzten Quartalversammlung am 6. April d. J. ward dagegen der Herr Privatdocent Dr. Pyl zu Greifswald, Verfasser mehrer geschätzter historischer und genealogischer Werke über Pommern, zum correspondirenden Mitgliede ernannt.

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Von den ordentlichen Mitgliedern unsers Vereins starben im Anfange des Monats März der Bürgermeister Lüders zu Lage, Mitglied seit 28. September 1835, und am 20. desselben Monats der Pastor Kossel zu Tarnow bei Bützow, Mitglied seit 7. Juni 1856. - Ausgetreten sind die Herren Pastor Flörke zu Toitenwinkel, Pastor Niemann zu Gorschendorf und der bisherige Bürgermeister Rath Siemssen zu Stargard in Folge seiner Uebersiedelung nach Preußen.

Außerdem ist hier noch des Todes zweier Männer zu gedenken, deren Name zwar nicht, oder wenigstens nicht mehr in der Matrikel des Vereines steht, die sich aber in früherer Zeit wesentliche Verdienste um denselben erworben haben. Am 20. Januar d. J. starb nämlich der Dr. Ernst Boll zu Neubrandenburg, als tüchtiger und trotz seiner vieljährigen Kränklichkeit überaus thätiger Naturforscher auch über die Grenzen Meklenburgs hinaus bekannt, der sich aber zugleich als Verfasser mehrer historischer Arbeiten, namentlich der weitverbreiteten und sehr geschätzten allgemeinen Geschichte Meklenburgs einen Namen gemacht hat und in früheren Jahren auch ein verdienstvoller Mitarbeiter an unseren Jahrbüchern war. - Noch näher stand uns der am 26. März d. J. verstorbene Regierungsrath Dr. Knaudt in Schwerin, einer der Mitstifter des Vereins und dessen eifriger Beförderer als vieljähriges Mitglied des Ausschusses und von 1851-56 als Vizepräsident. Ihm gebührt daher mit vollem Rechte ein Platz in diesen Annalen, wenn gleich er in den letzten Jahren seines Lebens leider durch seine betrübende Krankheit gezwungen war, sich von aller öffentlichen Wirksamkeit zurückzuziehen.

W. G. Beyer, Dr. Archivar,     
als zweiter Secretair des Vereins.    

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XXXIII. 4.

 

Quartalbericht

des

Vereins für meklenburgische Geschichte und
Alterthumskunde.


Schwerin, im Juli 1868 .

 

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A uf den Wunsch mehrer Vereinsmitglieder theile ich dies Mal, wider meine bisherige Gewohnheit, zunächst den folgenden, in der unter dem Präsidio des Herrn Minister=Präsidenten v. Oertzen Exc. stattgefundenen, aber nur schwach besuchten Generalversammlung vom 11. Juli d. J. gehaltenen Vortrag vollständig mit:

"Wie die Geschichte unseres Vaterlandes Zweck und Aufgabe unseres Vereins ist, so ist auch wiederum die Geschichte des Vereins selbst auf das Innigste mit dem Geschicke des Vaterlandes und seines erhabenen Fürstenhauses verwebt. Das 50jährige Regierungs=Jubiläum des hochseligen Großherzogs Friedrich Franz I. am 24. April 1835, ein Fest, an welchem sich das ganze Volk in hingebender Liebe und Treue betheiligte, und es dadurch zum wirklichen Volksfeste im schönsten Sinne des Wortes stempelte, war bekanntlich zugleich das Geburtsfest unseres Vereines, und am 11. Juli desselben Jahres, dem Jahrestage der Wiederherstellung Meklenburgs, an welchem 28 Jahre zuvor der geliebte Fürst, aus der Verbannung zurückkehrend, von lautem Jubel begrüßt, seinen feierlichen Einzug in sein theures Land hielt, eröffnete der Verein seine Thätigkeit durch seine erste Generalversammlung unter dem Protectorate des fürstlichen Jubelgreises.

Seit dieser Zeit aber, meine Herren, sind ja fast alle bedeutendere Ereignisse in dem öffentlichen und Familienleben

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unserer hohen Protectoren zugleich in den Annalen unseres Vereines verzeichnet, weil wir sie mit empfanden in Leid und Freude! Wenn wir daher heute am sechzigsten Jahrestage jener frohen Wiedervereinigung des angestammten Fürsten und seines treuen Volkes, die nur fremder Uebermuth hatte trennen können, wiederum zu unserer jährlichen Generalversammlung vereinigt sind, - wer von uns hat sich da nicht beim Eintritt in dies bereits festlich - nicht für uns - geschmückte Haus lebhaft daran erinnert, daß wir zugleich abermals nach einer verhängnißvollen Zeit an dem Vorabende eines neuen frohen Festes stehen, an welchem unser Allerhöchster Landesherr, wiederum ein Friedrich Franz, wie damals, der Urenkel des ersten Trägers dieses unvergeßlichen Namens, seinen feierlichen Einzug in die frohbewegte Residenz zu halten gedenkt, um dem Throne seiner Ahnen die junge Fürstin zuzuführen, die vor Gott gelobt hat, AllerhöchstIhrem erhabenen Gemahle eine treue Gefährtin seines Lebens, dem hoffnungsvoll zu sihr aufblickenden Volke aber die verlorene Mutter ersetzen zu wollen. So darf ich denn, meine Herren, Ihrer Zustimmung gewiß sein, wenn ich die heutige Versammlung damit eröffne, daß ich dem erhabenen Fürstenpaare, insbesondere Ihrer Königlichen Hoheit der Frau Großherzogin Marie bei AllerhöchstIhrer Ankunft in der neuen Heimath ein freudiges und herzliches Willkommen zurufe!

Wir aber, meine Herren, wollen zu Gott hoffen, daß dies Zusammentreffen des frohen Landesfestes mit dem Beginn eines neuen Jahres unserer Vereinsthätigkeit uns eine glückliche Vorbedeutung sein möge! Und wahrlich, es scheint hohe Zeit, daß uns wieder ein Glücksstern aufgeht! Die großen Ereignisse der letzten Jahre, welche alle Länder des deutschen Vaterlandes mehr oder weniger erschüttert, in die öffentlichen Angelegenheiten unserer Heimath aber tiefer eingeschnitten haben, als in den meisten übrigen Ländern, sind der geräuschlosen, friedlichen Thätigkeit des Vereines nicht günstig gewesen. Die wachsende politische Aufregung der Gemüther in der ganzen gebildeten Welt, der sich kein Mann von Herz, welcher die hohe Bedeutung des Kampfes seiner Zeit erkannt hat, zu entziehen vermag, die täglich tiefer gehende Spaltung des Volkes in politische Parteien, welche die Entwickelung der Dinge in steigender Spannung mit Furcht oder Hoffnung verfolgen, drängt vorerst jedes andere Interesse mehr und mehr in den Hintergrund, und hat sichtlich auch die Theilnahme an unseren Bestrebungen geschwächt. In den Kreisen aber, in welchen die Liebe für die Geschichte unseres Volkes

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lebendig geblieben ist, weil man gerade in ihr die sicherste Grundlage für das neu zu gestaltende gemeinsame Vaterland anerkennt, scheint sich aufs Neue sogar eine feindliche Stimmung gegen die angeblich zu einseitige und engherzige Richtung der Vereine Bahn zu brechen. Auch die Gefahr, welche dem historischen Vereinswesen in Deutschland überhaupt aus dem Streben nach größerer Centralisation Deutschlands nicht bloß in politischer, sondern selbst in wissenschaftlicher Beziehung drohet, ist nicht zu unterschätzen, wie z. B. die Verhandlungen auf dem letzten Reichstage in Berlin über die Errichtung eines allgemeinen deutschen Reichsarchives zur Genüge gelehrt haben. Ich bin weit entfernt, diese Idee an sich zu bekämpfen, sehe vielmehr in ihrer Ausführung einen entschiedenen Gewinn, und die nothwendige Erfüllung eines wirklichen Bedürfnisses. Aber wie ich früher den Plan zur Gründung eines allgemeinen deutschen Geschichtsvereins auf den Trümmern der Specialvereine in den einzelnen Ländern mit Lebhaftigkeit bekämpft habe * ), und später wiederholt gegen das übergreifende Treiben der Leiter des Nürnberger germanischen Museums aufgetreten bin, so glaube ich meine Stimme jetzt noch entschiedener gegen den auf dem Reichstage gemachten Verfuch erheben zu müssen, die Leitung der Landesarchive aller deutschen Bundesstaaten den Bundesbehörden zu unterwerfen. Die Landesarchive und die Quellen der deutschen Specialgeschichte, diese aber die einzig sichere Grundlage der Gesammtgeschichte des deutschen Volkes. Denn das historische Deutschland war nun einmal kein Einheitsstaat, und der Schwerpunkt seiner Geschichte liegt viel weniger in dem äußeren Glanze und den großen Thaten des Kaiserthums, als in der Entwickelung des reichen Volkslebens in den einzelnen, zu allen Zeiten mehr oder weniger selbstständigen Territorien Deutschlands. Wer daher ein Herz hat für die Geschichte des deutschen Volkes, der versündige sich nicht durch Trübung oder Trockenlegung der Quellen unserer Landesgeschichte. Die Aufhebung der Selbstständigkeit und vollen Unabhängigkeit der Landesarchive ist aber gleichbedeutend mit ihrer Vernichtung. Die Landesherren und ihre Regierungen sind die einzigen wahren Beschützer und Förderer ihrer Archive, auf welche sie nicht bloß durch das lebhaftere Interesse für die Specialgeschichte ihres Landes, sondern auch durch das praktische Bedürfniß für die Landesadministration hingewiesen sind. Unter der Aufsicht einer fernen Centralbehörde müssen sie nothwendig verkümmern, zumal die Urkunden und Acten, welche sich unmittelbar auf


*) Jahresbericht XII. (1847). S. 4 ff.
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das deutsche Reich beziehen in allen Landesarchiven verhältnißmäßig nur unbedeutend sind. Diese Behauptung wird auch durch die Erfahrung in dem Königreiche Preußen vollkommen bestätigt. Oder glaubt man, daß irgend ein Landesarchiv Deutschlands den Vergleich mit den königlich preußischen Provinzial=Archiven zu scheuen hätte? Mögen die Herren kommen und zusehen! Sie würden sich dann zugleich überzeugen, daß das Gedeihen des zu gründenden Reichsarchives von der Unterwerfung der Landesarchive unter die Bundesbehörde keineswegs abhängig ist. Was in den Landesarchiven für ein historisches Reichsarchiv von dem größten Interesse sein würde, dürften außer den Kaiserurkunden, deren Sammlung und Veröffentlichung sicher nirgends auf Hindernisse stoßen wird, die Reichs= und Reichstags=Acten sein. Diese Abtheilung, welche z. B. in dem hiesigen Archive ein besonderes Zimmer füllt, ist wie alles übrige wohl geordnet und vollständig repertorisirt, und schwerlich dürfte unsere hohe Regierung dem Bundeskanzler entgegentreten, wenn er wünschen sollte, diese Repertorien einsehen, oder auf Reichskosten abschreiben zu lassen, um das künftige Reichsarchiv durch Abschrift einzelner Actenstücke von allgemeinerem Interesse ergänzen zu können. Doch genug von diesem unglücklichen Plane, welcher an dem gesunden Sinne der Mehrheit des Reichstags in der Sitzung vom 18. Juni d. J., namentlich auch durch das energische Auftreten der meklenburgischen Abgeordneten, wenigstens einstweilen gescheitert ist. Wir glaubten aber vor solchen Ausbrüchen einer blinden Centralisationssucht nach französischem Style nicht laut genug warnen zu können, da grade sie dem Werke einer gesunden und verständigen Einigung Deutschlands am meisten hinderlich sind.

Ich wende mich jetzt zu den inneren Angelegenheiten des Vereines, und berühre hier zunächst die betrübende Seite meines Berichtes, die Veränderungen der Matrikel des Vereines während des abgelaufenen Jahres. Zwar in Betreff unserer allerhöchsten Protectoren, der hohen Beförderer und Ehrenmitglieder habe ich überall keine Veränderungen zu berichten, und von den correspondirenden Mitgliedern haben wir nur einen, den 80jährigen Gymnasialdirector, Prof. Dr. Danneil in Salzwedel durch den Tod verloren, wogegen der Privatdocent Herr Dr. Pyl zu Greifswald in der Oster=Quartalversammlung wieder erwählt ward und seitdem diese Wahl mit dem freundlichsten Dank angenommen hat. Die Zahl der correspondirenden Gesellschaften hat sich sogar nicht unbedeutend vermehrt, indem wir mit dem Verein für die Geschichte der Deutschen

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in Böhmen zu Prag, der ungarischen Akademie der Wissenschaften zu Pest, der philomatischen Gesellschaft zu Neisse in Schlesien, dem Vereine für Geschichte und Alterthumskunde des Herzogthums und Erzstiftes Magdeburg zu Magdeburg und der Gesellschaft für Beförderung der Geschichtskunde zu Freiburg im Breisgau, ferner dem königlichen Hausarchiv zu Berlin, der königlichen Bibliothek zu Dresden und der Universitäts Bibliothek zu Rostock, größtentheils auf die uns von außen gewordene Aufforderung, in Verbindung getreten sind, was um so erfreulicher ist, als die meisten dieser Vereine erst in den letzten Jahren gegründet sind, also den Beweis liefern, daß die Forschung noch nicht ermüdet ist, und an dem bisher eingeschlagenen Wege festhält. Die Zahl der verbundenen Vereine ist hiedurch von 97 auf 105 gestiegen.

Dagegen haben wir wiederum einen sehr schmerzlichen Verlust an ordentlichen Mitgliedern erlitten. Seit unserer letzten Versammlung sind zunächst 7 alte Freunde durch den Tod abgerufen: der Geh. Canzlei=Rath Müller und der Commerzien=Rath Mantius zu Schwerin, v. Heyse=Rothenburg zu Rostock, Obrist v. Lützow in Schwerin, Bürgermeister Lüders in Lage, Pastor Kossel zu Tarnow, und in dem letzten Quartale der Pastor Niemann zu Hohen=Viecheln. Außerdem aber sind nicht weniger als 12 Mitglieder nach voraufgegangener Kündigung ausgetreten, nämlich die Herren Senator Schultetus in Plau, Dr. med. Penzlin in Wismar, Navigationslehrer Peters zu Wustrow, Kaufmann Voß in Schwerin, Pastor Flörke zu Toitenwinkel, Pastor Neumann zu Gorschendorf, Bürgermeister Rath Siemssen in Stargard, und noch in dem letzten Quartale Pensionair Lembke zu Lambrechtshagen, Buchhändler Bollhövener zu Schwerin, Gutsbesitzer Flügge auf Gr.=Helle, Pensionair Schubart zu Gallentin und Lehrer Sellin in Schleswig. Endlich ist der Sergeant a. D. Büsch in Folge seiner Verurtheilung in der bekannten Untersuchungssache als ausgeschieden zu betrachten. Dagegen habe ich nur die Herren Staatsrath Wetzel, Geh. Ministerialrath Dr. Meyer und Generalagent Soltau in Schwerin, Adv. Dr. Schultetus in Teterow, Advocat Burmeister in Güstrow, so wie neuerdings die Herren Pensionair Ehlers zu Grapen=Stieten, Bürgermeister Süsserott in Lage und Gymnasiallehrer Sellin in Schwerin als neue Mitglieder zu begrüßen. Der Verein, welcher vor einem Jahre noch 280 Mitglieder zählte, hat also seitdem nicht weniger als 20 derselben verloren und nur 8 wieder gewonnen, so daß unsere Zahl auf 268 herab=

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gesunken ist, was unzweifelhaft auf eine Abnahme der Theilnahme in großen Publicum schließen läßt, und lebhaft an die Zeit nach 1848 erinnert, wo der Verein, welcher 1835 mit fast 300 Mitgliedern ins Leben trat und rasch bis über 400 anwuchs, plötzlich wieder auf 277 zusammenschmolz, also selbst in den schlimmsten Tagen immer noch 9 Mitglieder mehr zählte, als heutet!

In Betreff der Sammlungen des Vereins haben wir zuvörderst einen neuen uns zu Theil gewordenen Gnadenbeweis unseres hohen Protectors mit unterthänigstem Danke anzuerkennen. Se. Königl. Hoheit haben nämlich geruht, dem Herrn Geh. Archivrath Lisch die gesammten Hintergebäude des Antiquariums überweisen, und zugleich die Mittel anweisen zu lassen, um dieselben für die stets wachsenden Sammlungen auszubauen. Das ist ein großer Gewinn und zugleich eine große Beruhigung für uns, denn die bisherige, wenigstens zeitweise Benutzung dieser Räumlichkeiten als Stallungen für Cavalerie enthielt unverkennbar eine große Gefahr für die werthvollen Sammlungen, deren Verlust natürlich unersetzbar gewesen sein würde. Diese Gefahr ist Dank der Fürsorge Sr. Königl. Hoheit beseitigt, und zugleich der nöthige Raum für eine bessere Aufstellung der Alterthümer gewonnen.

Sehr erfreulich ist ferner die Wahrnehmung, daß das Interesse des wissenschaftlich gebildeten Publicums für diese Sammlungen noch nicht erlischt, daß ihr Ruf im Auslande viel mehr im Wachsen ist, wie der häufige Besuch derselben durch gelehrte Reisende beweist. Ich nenne aus der letzten Zeit z. B. den berühmten Alterthumsforscher Sir John Lubbock, Baronet aus London welcher auf der Rückreise aus Italien im Mai d. J. durch Schwerin kam, Herr Prof. Dr. Virchow aus Berlin, der im Juni schon zum dritten Male hier war und nächstens nochmals auf längere Zeit zurückkehren wird, um die Schädel unserer Sammlung aus heidnischen Gräbern genau zu messen und zu zeichnen; ferner den dänischen Alterthumsforscher Herrn Waldemar Schmidt zur Zeit in Paris, welcher gleichfalls im Juni 4 Tage hier verweilte, und endlich aus den letzten Tagen Fräul. Johanna Mestorf, eine gründliche Kennerin des Alterthums und als treffliche Uebersetzerin historischer und antiquarischer Schriften aus dem Dänischen und Schwedischen bekannt und geachtet. -Die neuen Erwerbungen der einzelnen Sammlungen, mit Ausnahme der Bibliothek, sind übrigens in diesem Jahre nach ihrem Umfang und besonders nach ihrem inneren Werthe wiederum nicht von der Bedeutung gewesen, als in früheren Jahren, was wir aber wohl mehr dem Zu=

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 7 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

fall zuzuschreiben haben werden, als daß wir etwa auch darin die Wirkung der allgemeinen Ungunst der Zeit sehen dürften. Für die Alterthümer=Sammlung sind namentlich aus der Steinzeit nur etwa 60 Stücke erworben, darunter 8 Keile aus Feuerstein, 1 Keil und 1 Streitaxt aus Hornblende, 3 Schmalmeißel, 2 Sägen oder Sicheln, 1 Pfeilspitze, 1 hammerförmiger Block, 2 kleine Kegel und einige zwanzig künstlich geschlagene messerförmige Späne aus Feuerstein, 3 Reibsteine, 1 Spindelstein, 4 Geräte aus Knochen, 4 angearbeitete Hirschhorn=Stücke, mehrere Thierzähne und Knochen, Urnenscherben u. s. w. Ferner aus der Bronzezeit etwa 36 Stücke, darunter 1 Diadem, 1 Halsring, 5 Armringe, 3 gewundene Fingerringe, 2 Hefteln, 3 Nadeln, 2 kleine Zangen, 3 Frameen, 1 Lanzenspitze und 1 Messerklinge aus Bronze, so wie 1 Heftel und ein Bruchstück einer Sichel aus Eisen, und 5 Graburnen, worunter 2 für Kinder, 2 große Vorrathstöpfe, 1 Kochtopf, 1 Becher und 1 Schüssel aus Thon. Aus der Eisenzeit kamen dagegen nur 6 Stücke hinzu: 1 Armring aus Bronze, 1 Lanzenspitze aus Eisen, 2 Spindelsteine, 1 Steinperle und 1 Schleifstein, so wie Topfscherben und Thierknochen. Endlich aus dem christlichen Mittelalter etwa ein Dutzend Stücke, darunter verschiedene Foltergeräthe, 1 Steigbügel aus Bronze, 1 Dolchmesser, 1 Hufeisen, 1 russiches Kreuz aus Messing, 1 Siegelstempel, 1 Bierkrug u. s. w.

Die Münzsammlung vermehrte sich um 56 Nummern, worunter 1 Alexandrinische Kupfermünze, 1 Angelsächsischer Silber=Denar und 1 türkische Münze, im übrigen größtentheils kleinere Scheidemünzen und Kupferpfennige aus Meklenburg und den benachbarten Ländern und Städten.

Für die Bildersammlung wurden 2 Copien alter Stadtpläne gewonnen; für die Bibliothek 156 Bände, worunter 22 Meklenburgica und 2 seltene Drucke, und ferner 1 Urkundenabschrift.

Endlich für die Naturhistorische Sammlung wurde 1 altes Hirschgeweihe einige Stücke fossilen Holzes, 1 Schaufel eines Elen, 1 Biberschädel und 2 alte Rennthiergeweihe geschenkt, so wie ein vollständiges, normales Geweih aus neuerer Zeit zu Vergleichungen angekauft.

Mit Vergnügen darf ich mich nunmehr zu dem Berichte über die wissenschaftliche Thätigkeit des Vereines wenden, dem ich wie gewöhnlich eine Uebersicht der historischen Literatur, so weit sie Meklenburg berührt, anreihe. Hier ist glücklicher Weise noch keine Abnahme der Kräfte, und keine Verminderung des Interesses zu spüren, was uns zu

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 8 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

der sicheren Hoffnung berechtigt, daß der Verein, wie in früheren Jahren, auch diesmal den ungünstigen Einfluß äußerer Ereignisse überwinden und aus dem Kampfe mit der Ungunst der Zeitverhältnisse siegreich hervorgehen werde. -Der neue Band der Jahrbücher liegt auch dies Mal wiederum, wie in den voraufgehenden 32 Jahren der Thätigkeit des Vereins regelmäßig, zur vorläufigen gefälligen Ansicht gedruckt auf dem grünen Tische vor uns; sein Inhalt aber, wenn er auch weder langathmige Abhandlungen, noch tiefere Forschungen bringt, wird sich hoffentlich durch die Mannigfaltigkeit und das Anziehende des darin behandelten Stoffes so gut, wie seine Vorgänger, seine Freunde zu erwerben wissen. Die umfänglichste Arbeit, die zugleich auch wohl am meisten geeignet sein dürfte, ein allgemeineres Interesse zu erwecken, ist dies Mal die dritte: E. E. Raths=Weinkeller zu Wismar mit urkundlichen Beilagen von Dr. Crull daselbst, S. 41-87. Außerdem giebt uns derselbe Verfasser noch eine kurze urkundliche Mittheilung über Till Eulenspiegels Grabmal zu Mölln, S. 95. Daran schließen sich 4 kleinere Gaben des Geh. Archivrath Lisch: 1) Neukloster, Parkow und Sonnenkamp, S. 3-17, besonders in topographischer Beziehung von nicht unerheblichem Interesse; 2) Zur Geschichte der Antonius=Präceptorei zu Tempzin und ihres Filials zu Frauenburg in Ermeland, mit 7 noch ungedruckten Urkunden, S. 18-40; 3) Ueber die Stammverwandtschaft der Familien v. Bülow und Britzkow, aus der Gleichheit des Wappens und sonstigen Verhältnissen nachgewiesen, mit einer Urkunden=Beilage, S. 88-93; dazu 4) eine kurze Notiz aus dem 15. Jahrhundert über das damalige große Ansehen des Klosters Doberan, S. 94. Demnächst giebt Herr Dr. Pyl zu Greifswald Nachricht über ein Stammbuch des Gottfried Crivitz aus Lübeck aus der Mitte des 17. Jahrhunderts mit vielen interessanten Einzeichnungen, worunter die Namen von 3 meklenburgischen Fürsten, S. 96 bis 98. Den Schluß des ersten historischen Theiles machen 11 vermischte Urkunden, S. 99-110. Den Inhalt der zweiten Abtheilung: Jahrbuch für Alterthumskunde kann ich nur nach seinen Rubriken angeben. Wir finden da Nachrichten über Alterthumsfunde und deren Charakteristik; ferner Mittheilungen zur Baukunde des Mittelalters, und endlich Nachrichten über verschiedene Münzfunde, alles vom Geh. Archivrath Lisch.

Das Register über die 30 ersten Bände der Jahrbücher von F. Ritter ist endlich im Drucke vollendet, und wird in der nächsten Zeit mit den rückständigen Quartal=

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 9 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

berichten versandt werden. Die letzteren sollen nach Beschluß des Vorstandes in Folge der neuen Posttaxe des Norddeutschen Bundes künftig nur zwei Mal im Jahre, und dann portofrei auf Kosten der Vereinscasse versandt werden, und sind deshalb schon in den letzten Quartalen einstweilen zurückgelegt worden.

Durch die Vollendung der ersten Abtheilung unseres Urkundenbuches bis zum Ende des 13. Jahrhunderts sind die in dieser Beziehung gehegten Wünsche des hohen Reichstages, so weit sie Meklenburg trafen, zum Voraus, noch ehe sie ausgesprochen wurden, ohne alle Bei= und Nachhülfe der hohen Bundesbehörden in vollstem Umfange erfüllt worden. Die Ausgabe des dazu gehörigen Registerbandes zu Anfang dieses Jahres hat der Kritik nochmals Veranlassung gegeben, sich über das ganze Unternehmen und die Art und Weise seiner Ausführung auszusprechen und ich kann mir nicht versagen, das Urtheil des literarischen Central=Blattes von Dr. Zarncke hier vollständig mitzutheilen, da es nicht allein steht, sondern nur den Wahrspruch der großen wissenschaftlichen Jury Deutschlands giebt. "Als wir einst die Freude hatten", heißt es in Nr. 16 dieses anerkannt tüchtigsten kritischen Blattes vom 11. April d. J., "den ersten Band dieses Urkundenbuches zur Anzeige zu bringen (Jahrgang 1864, Nr. 18), hatten wir nicht zu hoffen gewagt, daß die Herausgeber jedes Jahr mit einem neuen stattlichen Bande hervortreten würden. Freilich haben das nur die gründlichsten Vorarbeiten und eine seltene Concentration der Kräfte möglich gemacht, die sich unter sicherer Führung und ohne den einheitlichen Charakter des Werkes zu stören, der grenzenlos mühsamen Arbeit hingegeben. Jetzt liegt die erste Abtheilung des Urkundenbuches, welche die Zeit bis 1300 umfaßt, vollendet vor uns. Band IV. A. setzt zunächst den dritten Band fort, indem er die Urkunden von 1297 bis 1300 incl. bringt. Einige Nachträge ergaben sich aus den Rostocker und Wismaraner Stadtbüchern, so wie aus mancherlei Beiträgen, die das Erscheinen des Urkundenbuches hervorgelockt; die gedruckten Sammlungen und die Landesarchive waren bereits so gründlich ausgebeutet, daß aus ihnen kaum noch etwas nachzuholen blieb. Dann aber macht Band IV. B. das in 2723 Nummern mitgetheilte Material erst recht zugänglich und nutzbar, indem er die lange vorbereiteten Register bringt, Register in einem Umfange und mit einer Solidität gearbeitet, wie fie, soweit wir uns erinnern können, kein anderes deutsches oder außerdeutsches Urkundenbuch besitzt, eine Arbeit, die kein Lohn, nur die treueste Heimathsliebe zu

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schaffen im Stande ist. Wohl ein paar hundert Nummern hat Referent nachgeschlagen, ohne je auf ein Vergessen oder Versehen zu stoßen. Das Ortsregister, das wir Herrn Dr. med. Crull in Wismar verdanken, bietet dem Specialforscher die trefflichste Grundlage einer mittelalterlichen Topographie, dem Benutzer, der gleichsam nur hier und da zu Gaste kommt, die höchst dankenswerthen, wenn auch kurzen Erklärungen; denn da es sich nicht selten um verfallene Marken und halbverklungene Namen handelt, kann nur die Localkenntniß des Einheimischen und seiner Freunde aushelfen. Die verschiedenen urkundlichen Namensformen sind mit aufgenommen, aber mit dem Hauptartikel durch geschickte Verweise verbunden. Bei den Städtenamen sind auch die Kirchen, Klöster, Straßen, Häuser u. a. specificirt. Das Personenregister lieferte Herr Rector Römer in Grabow. Es ist vollständig und enthält auf mehr als 300 Seiten nicht nur die adlichen und bürgerlichen Geschlechter, sondern selbst die gemeinfreien Zeugen, Notare, Bauern, Handwerker u. s. w., durchaus übersichtlich gruppirt. Wir dürfen nicht nur die Genealogen, sondern eben so sehr die deutschen und wendischen Sprachforscher auf diese reiche und bequeme Quelle hinweisen. Die Wiederkehr der Namen und Namensformen im bestimmten Gebiete hat eine ungemeine Sicherheit in der Deutung und Gruppirung erzielen lassen. Endlich das Wort= und Sachregister hat Ministerial=Secretair Dr. Wedemeier unter Mitwirkung des Stadtrichters Genzken zu Altstrelitz und des Archivars Dr. Wigger entworfen. Es wird seinen Nutzen in noch weiteren Kreisen bewähren, als die beiden ersten Register, nicht nur für die Geschichte des Rechts, der Verwaltung, Oeconomie und aller Culturzweige, sondern auch als Beitrag zur urkundlichen Lexicographie, einer Disciplin, die durch einen deutschen Du Cange aus solchen Vorarbeiten völlig neu emporwachsen müßte. Uebrigens ist das Wort= und Sachregister mit dem Ortsregister, weil von verschiedener Hand gearbeitet, in Rivalität gerathen. So enthält ersteres z. B. ausführliche Artikel s. v. "Kloster" oder "Stadt", in welchen die im Urkundenbuch erwähnten Klöster und Städte alphabetisch aufgeführt und die zugehörigen Notizen nachgewiesen werden. Wer über Dobbertin, Doberan u. s. w. sucht, würde sich doch zunächst an das Ortsregister wenden, fände aber die ausführlichere Specification, die Erklärung der wendischen Namen u. a. im Sachregister, lieber hätten wir auch hier eine Vereinigung der Artikel wie der Kräfte gesehen. Den Schluß des Bandes bildet eine Zusammenstellung der 161 im Urkundenbuche zerstreuten Siegelabbil=

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dungen auf 34 Tafeln. Wir haben bereits früher aufmerksam gemacht, daß der Beschreibung der Siegel eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet, und so zugleich der Grund zu einer meklenburgischen Sphragistik gelegt ist. - Schon ist zur Herausgabe der zweiten Abtheilung, die bis 1350 reichen soll, der Stoff, mehr als 4000 Nummern zählend, gesammelt und redigirt, so daß der Druck des fünften Bandes schon im December 1867 beginnen sollte. Wir sind überzeugt, daß die Landesherren und Stände Meklenburgs das pecuniäre Opfer zur Fortsetzung des schönen Werkes nicht minder freudig und patriotisch bringen werden, wie die wackeren Redactoren und Mitarbeiter Zeit und Kraft eingesetzt haben."

Sehr erfreulich ist auch die Anerkennung der Wichtigkeit des Werkes, welche die Juristenfacultät der Landesuniversität zu Rostock thatsächlich dadurch ausgesprochen hat, daß sie nun schon zum zweiten Mal das Thema zu ihren Preisaufgaben aus demselben entlehnt. Die Aufgabe für das Jahr 1868 lautet: "Darstellung der kirchlichen Vermögensverhältnisse der älteren meklenburgischen Kirchen nach Anleitung des meklenburgischen Urkundenbuches."

Die am Schlusse des mitgetheilten Artikels des Centralblattes ausgesprochene Erwartung hat sich übrigens inzwischen bereits zur guten Hälfte erfüllt. Durch ein allerhöchstes Rescript vom 9. April d. J. haben Se. Königl. Hoheit geruht, auf Vorschlag des hohen Ministerii die Förderung des Werkes durch eine Beihülfe zu den Kosten desselben von jährlich 700 Thlrn. Cour. noch auf 5 Jahre zu bewilligen, und dürfen wir uns nunmehr gewiß der Hoffnung hingeben, daß uns auch die nochmalige Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Unternehmens durch die hochverehrliche Ständeversammlung auf dem bevorstehenden Landtage nicht versagt, sondern die Fortsetzung der bisher auch von dieser Seite gezahlten, gleich hohen Beihülfe auf den gedachten Zeitraum gewährt werden dürfte. Damit würde denn die regelmäßige Fortsetzung des Werkes gesichert sein, da nicht nur das Manuscript zu der ganzen, bis zum Jahre 1350 reichenden, zweiten Abtheilung bis auf die letzte Feile fertig vorliegt, sondern auch für die dritte Abtheilung bereits bedeutende Vorarbeiten gemacht sind. Der 30. Bogen des ersten Bandes hat so eben die Presse verlassen, und nur außerordentliche Unglücksfälle, die Gott abwenden wolle, könnten eine Unterbrechung des Druckes veranlassen.

Auch die beiden anderen großen Unternehmungen, deren Patronat der Verein auf Wunsch der Herren Unternehmer

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mit Freuden übernommen hat, schreiten dem vorgesteckten Ziele rasch entgegen. Herr Oberlehrer Dr. Schiller ist so eben in Betreff seines Glossars der niederdeutschen Sprache mit einem unternehmenden Verleger in Unterhandlung getreten, welcher geneigt ist, das Werk in Heften zu einem billigen Preise erscheinen zu lassen. Wir dürfen daher der Herausgabe des 1. Heftes, so Gott will, in nicht allzuferner Zukunft entgegen sehen. Herr Prof. Dr. Bartsch aber hofft, seine Sammlungen meklenburgischer Sagen und Gebräuche mit dem Ende dieses Jahres gleichfalls abschließen zu können, weshalb wir unter Verweisung auf den ausführlichen Bericht des Herrn Unternehmers in dem Quartalberichte des Vereins vom Januar d. J., die Unterstützung dieser mühsamen und vielversprechenden Arbeit durch Einsendung geeigneter Beiträge nochmals dringend befürworten wollen.

Die Uebersicht der sonstigen Literatur der meklenburgischen Geschichte des vorigen Jahres beschränkt sich auf die Anzeige 1) des 4. Bandes der Urkunden und Forschungen zur Geschichte des Geschlechtes Behr von unserm Geh. Archivrath Lisch, wodurch dies in seiner Art ausgezeichnete und auch äußerlich reich ausgestattete Werk in der bisherigen Weise bis zum Jahre 1500 fortgeführt wird; 2) einer übersichtlichen Darstellung der inhaltreichen Geschichte der 25jährigen Regierung des Großherzogs Friedrich Franz II., die sich selbst als "Volksschrift für Meklenburg=Schwerin" ankündigt, von v. Wickede; und 3) einer kurzen Schilderung der Sitten und Gebräuche des meklenburgischen Landvolkes von F. L. Graff, geb. Wenmohs, in dem Archiv für Landeskunde von 1867, S. 439 bis 60. Mir wenigstens ist weiter nichts hieher gehöriges zur Kunde gekommen. Ich glaube daher die dadurch gewonnene Zeit benutzen zu dürfen, um auf einige hierher gehörige Erscheinungen im Auslande etwas ausführlicher aufmerksam zu machen. Der Geschichte der neuesten Zeit gehört zunächst eine Abhandlung in dem Archiv für Geschichte und Alterthumskunde von Oberfranken an (Band X, Heft 2, Bayreuth 1867, S. 36-57), welche unter dem Titel: "Bayreuth im Sommer des Jahres 1866, das Gefecht von Seybothenreuth und die preußische Occupation", das Vordringen des unter dem Commando Sr. Königl. Hoh. unseres Großherzogs stehenden königl. preußischen Reserve=Armeecorps, und namentlich unseres meklenburgischen Contingents, in das Fürstenthum Bayreuth schildert. Wir lernen hier allerlei interessante Ereignisse kennen, die damals für uns hinter den

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Coulissen im bayerischen Lager spielten, und diesseits daher unbekannt blieben. Uebrigens berichtet der Verfasser unparteiisch und läßt unseren braven Truppen und der kühnen Führung derselben volle Anerkennung zu Theil werden. Weiter zurück führt uns eine Abhandlung des Privatdocenten Johann Paul Hassel zu Berlin in Friedr. v. Raumers Histor. Taschenbuch für 1868: "Die Absetzung der Herzöge von Meklenburg und die Einsetzug Wallensteins zum Fürsten des Landes. Ein Beitrag zur Politik des Hauses Habsburg im dreißigjährigen Kriege". Es ist das keine flüchtige Tageserscheinung, sondern eine durchaus tüchtige und aus den Quellen geschöpfte Arbeit, welcher namentlich die bei uns mit Recht berühmte, im Auslande aber immer noch wenig beachtete "Apologie der meklenburgischen Herzoge", zum Grunde liegt. Es ist in der That charakteristisch, daß, nach des Verfassers Mittheilung, in den Wiener Archiven kein Exemplar dieser ausgezeichneten Staatsschrift des herzoglichen Canzlers Cothmann aufzutreiben war. Uebrigens ist es schwerlich Zufall, daß diese, die österreichische Politik gegen die norddeutschen protestantischen Reichsstände so entschieden bloßstellenden Ereignisse, gerade jetzt öffentlich zur Sprache gebracht werden. Die Arbeit spielt vielmehr augenscheinlich in die Politik unserer Tage hinüber, wo das katholische Habsburg dem Hause Hohenzollern unterlag, das wir schon damals an der Spitze des mächtigsten protestantischen Staates im Reiche finden, und das gleich darauf unter dem großen Kurfürsten den Grund zu der jetzigen Größe des preußischen Staates legte.

Die übrigen Erscheinungen, auf welche ich die Aufmerksamkeit lenken möchte, betreffen die nationale Alterthumskunde mit besonderer Beziehung auf Meklenburg, oder doch mit Berücksichtigung meklenburgischer Forschungen, vor allen eben unseres Vereines. Eigentlich Meklenburgisch ist die vor Kurzem erschienene erste Abtheilung des seit Jahren vorbereiteten, und an dieser Stelle schon oft besprochenen archäologischen Werkes des vor einem Jahre verstorbenen Professors Morlot aus Bern, welches nach wiederholten eingehendem Studium unserer Sammlungen, die Resultate der Forschungen unseres Lisch mit denjenigen in den übrigen Ländern des mittleren Europas zusammenzustellen bestimmt war, leider aber unvollendet geblieben ist. Nur die erste Abtheilung, das Steinalter umfassend, fand sich in französischer Sprache als Manuscript in seinem Nachlasse vor, und ist auf den Wunsch der Schwester des Verstorbenen durch den Prof. Dr. Keller zu Zürich und den Geh. Archivrath Lisch dem Drucke über=

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geben: 1) L'archéologie du Mecklenbourg, d'après les travaux du Dr. Lisch, comparée à celle de l'Europe centrale par A. Morlot. Première partie: âge de la pierre. Das Werk hat seine eigene, nicht uninteressante Geschichte, welche verdient, auch in unseren Jahrbüchern niedergelegt zu werden, mich aber heute zu weit führen würde. Das Ergebniß seiner vergleichenden Forschungen für diese Periode ist aber die vollständige Uebereinstimmung aller den verschiedenen Ländern Europas angehörigen Alterthümer.

Das zweite hier zu erwähnende Werk ist eine schon etwas früher, gleichfalls in französischer Sprache, erschienene Abhandlung des Barons v. Bonstetten auf Eichenbühl bei Thun in der Schweiz über heidnische Steinkammern (dolmens) welche wir als Hünengräber zu bezeichnen gewohnt sind. Der Verfasser hat vor mehreren Jahren gleichfalls unsere Sammlungen besucht, und unter der Führung von Lisch mehrere Grabkammern unseres Landes in Augenschein genommen, welche durch die seinem Werke einverleibten Holzschnitte neben ähnlichen Denkmälern des Alterthums aus dem Norden Europas, so wie aus Frankreich und Spanien, dem Leser vorgeführt werden, um in voller Uebereinstimmung mit den Untersuchungen Morlots auch von dieser Seite her den Beweis führen zu helfen, daß die Kultur aller dieser, der grauen Vorzeit angehörigen Völker Europas im Wesentlichen auf derselben Stufe stand. Der Geh. Archivrath Lisch hat diese Abbildungen unserer einheimischen Grabmäler in den diesjährigen oben besprochenen Jahrbüchern der Alterthumskunde durch Abdruck der ihm zur Verfügung gestellten Holzschnitte mitgetheilt, worauf ich hier verweisen darf.

Umfänglicher und wichtiger ist endlich die treffliche Arbeit des Oberlehrers Wiberg am königlichen Gymnasium zu Gefle in Schweden über den Einfluß der klassischen Völker auf den Norden durch den Handelsverkehr, wovon das oben genannte Fräulein Johanna Mestorf eine sehr fließende deutsche Uebersetzung geliefert hat. Auch dieser Gelehrte besuchte im Jahre 1865 "die lieblichen Ufer des Schweriner Sees", wie er sich ausdrückt, und benutzte unter Lisch's Führung unsere Sammlungen und Jahrbücher. Das kleine Werk giebt uns in sehr ansprechender und klarer Darstellung eine Uebersicht der Resultate seiner offenbar sehr gründlichen und umfänglichen Forschungen über die allmähliche Entdeckung des äußersten Westens und Nordens Europas durch die Phönizier und ihre Kolonien an der nordafricanischen Küste, im Mittelmeer und Spanien, namentlich der

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Gaditaner und der Karthager; ferner der italienischen Etrusker und der Massilioten in Gallien, dann der pontischen Griechen und endlich der Römer, und weist überall mit großer Sorgfalt die zurückgelassenen Spuren dieser Völker in den Alterthumsfunden in den von ihnen entdeckten und im späteren Handelsverkehre besuchten Ländern nach. Das Ergebniß seiner Forschungen, die uns zu dem Anfange der Bronzecultur im Westen und Norden Europas hinüber führen, ist kurz zusammengefaßt Folgendes: "Die kühnen Seefahrer der 1100 Jahre vor Christi Geburt gegründeten phönizischen Colonie zu Gades, dem heutigen Cadix, breiteten ihren Verkehr mit den längs der Nord= und der Nordwestküste Spaniens wohnenden iberischen Völkerschaften, frühzeitig das Cap finis terre umschiffend, nach und nach bis zu den zinnreicheu Inseln und Halbinseln an der westlichen Küste Britanniens aus, und waren die Gründer der uralten kelto=iberischen Kultur, welcher namentlich die zinnlegirte Bronze bereits bekannt war. Erst 500 Jahre v. Chr. erreichte der karthagische Entdeckungsreisende Himilco diese Inseln, von denen aus damals bereits durch die seekundigen Bewohner derselben ein Zwischenhandel mit den weiter nordwärts wohnenden Völkern betrieben ward. Pytheas von Massilien war der Erste, welcher 325 v. Chr. direct die Bernsteinküste der Nordsee an den Mündungen des Rheins und der Elbe bis zu der Spitze der cimbrischen Halbinsel (Thule) erreichte. Inzwischen hatten auch die Etrusker in Italien, welche um 500 v. Chr. in der Po=Niederung und auf den Inseln des tyrrhenischen oder tuskischen Meeres herrschten, ihren Handel landwärts nach Gallien, dem südlichen Deutschland und den unteren Donauländern ausgedehnt. Sie zeichneten sich früh durch große Kunstfertigkeit in Bearbeitung der Metalle aus, von welchen namentlich außer dem Kupfer auch Silber, Blei und Eisen bekannt waren, die sie verarbeitet über die Alpen ausführten, und von dort, außer den Landesproducten, durch Zwischenhandel auch den Bernstein von der Ostseeküste zugeführt erhielten. Sie sind nach dem Verfasser, im Widerspruche mit den Ansichten seines Landsmannes Nilsson, die eigentlichen Begründer der hiernach ziemlich jungen Bronze=Cultur im nördlichen Europa, wobei jedoch den Galliern die Rolle der Vermittelung mit den germanischen Völkern in Norddeutschland und Skandinavien zugestanden wird. Die griechischen Kolonien am Pontus endlich erreichten zwar gleichfalls frühzeitig über Land durch das westliche Rußland die Küste der Ostsee, wo sie direct den gesuchten Bernstein gegen griechische

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Kunstproducte eintauschten. Die Mündung der Oder und die Quellen der Elbe in Böhmen waren aber die äußersten Punkte, welche sie gegen Westen erreichten, und wo sie später mit den in entgegengesetzter Richtung von Gallien vordringenden Römern zusammentrafen.

Es versteht sich von selbst, daß diese Resultate nicht überall so fest begründet sind, daß nicht hie und da Zweifel dagegen auftauchten. Vielmehr hat die Arbeit unleugbar ihre großen Schwächen, welche nach meiner Ansicht theilweise, namentlich in Betreff des zu weit ausgedehnten Einflusses der etruskischen Kultur, nicht schwer nachzuweisen sein möchten, wenngleich es desto schwieriger ist, die dadurch entstandene Lücke mit einiger Sicherheit auszufüllen. Die Darstellung des Verfassers hat aber das Verdienst, ungemein anregend zu sein, und jedenfalls war eine so vollständige Uebersicht des ganzen Gebietes dieser interessanten Forschung nothwendig, um den künftigen Forschungen als Grundlage und Leitfaden zu dienen."


Dem vorstehenden mündlichen Berichte habe ich auch jetzt nur wenige ergänzende Worte hinzuzufügen. In der

Beilage Nr. 1

lege ich zunächst statutenmäßig die neue Vereinsmatrikel vor, welche dies Mal auch in der Form wesentlich verändert erscheint, da die politische Umgestaltung Deutschlands seit 1866 eine neue Ordnung der Abschnitte IV und V nothwendig machte, wodurch, wie ich hoffe, zugleich die Uebersicht der auswärtigen Verbindungen des Vereines erleichtert sein dürfte. Rücksichtlich der Beamten des Vereines habe ich keine Veränderungen mitzutheilen, da sich dieselben in der Generalversammlung sämmtlich zur Fortführung ihres Amtes bereit erklärten. Eben so sind auch die 4 Repräsentanten der letzten Jahre durch die vorgeschriebene Abstimmung wieder gewählt worden. Der Vereinsausschuß besteht daher nach wie vor aus folgenden Mitgliedern:

Präsident: Herr Minister=Präsident v. Oertzen Exc.
Vicepräsident: Herr Geh. Revisionsrath Hase.
Erster Secretair: Herr Geh. Archivrath Dr. Lisch.
Berechner: Herr Ministerial=Secretair Dr. Wedemeier.
Bibliothekar: Herr Oberlehrer Dr. Schiller.
Repräsentanten: die Herren Canzlei=Director v.
     Bülow, Prorector Reitz, Regierungsrath Dr.
     Prosch und Archivar Dr. Wigger.

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Desgleichen haben auch Herr Archivrath Pastor Masch zu Demern und Herr Architekt Stern die Ordnung der Münzsammlung und Bildersammlung gefälligst wieder übernommen.

Die folgenden

Beilagen Nr. 2-4

enthalten die üblichen Nachweisungen der neuen Erwerbungen für die verschiedenen Sammlungen aus dem letzten Quartale von Ostern bis Johannis d. J. Es sind, wie gewöhnlich, fast ausschließlich Geschenke der Mitglieder oder anderer Freunde des Vereines, denen ich hierdurch im Namen des Vorstandes den freundlichsten Dank auszusprechen habe.

Die

Beilage Nr. 5

endlich ist der in der Generalversammlung von dem Herrn Berechner verlesene Extract aus der letzten revidirten Rechnung, woran ich mir einige Bemerkungen über den Stand unserer Finanzen anzuknüpfen erlaube. Die ordentliche Einnahme des Jahres 1867/68 betrug nach dieser Mittheilung nur 578 Thlr. 9 ßl. 9 pf. gegen 710 Thlr. 21 ßl. 6 pf. des Vorjahres, so daß die Casse einen Ausfall von 132 Thlr. 11 ßl. 9 pf. erlitt, welcher sich auf alle Rubriken vertheilt, in dem die Beiträge der ordentlichen Mitglieder 66 Thlr. 44 ßl., der Erlös aus Druckschriften 62 Thlr. 24 ßl., und die Zinseneinnahme 2 Thlr. 35 ßl. 9 pf. weniger betrugen. Dieser geringeren Einnahme entsprechend beschränkte sich denn auch die Ausgabe dieses Jahres auf 513 Thlr. 27 ßl. gegen 926 Thlr. 16 ßl. des Vorjahrs. Diese Ersparung von 409 Thlr. 37 ßl. ward hauptsächlich durch die geringere Ausgabe an Druck= und Buchbinderkosten möglich gemacht, welche dies Mal zusammen nur 278 Thlr. 28 ßl. gegen 669 Thlr. 6 ßl., also 392 Thlr. 26 ßl. weniger betrugen. Eben daraus aber ergiebt sich auch, daß die Ersparung nur eine scheinbare war, da der größte Theil der diesjährigen Druckkosten noch rückständig ist, so daß im nächsten Jahre wahrscheinlich die Aufnahme eines Capitals nöthig sein wird, während sich in diesem Jahre das Vermögen des Vereines noch um 64 Thlr. vermehrt hat. Ein Trostgrund über diese ungünstigen Finanzverhältnisse liegt allerdings in dem Umstande, daß die bedeutende Ausgabe an Druckkosten, wodurch dieselben vorzugsweise herbeigeführt wurden, nur in der Herausgabe des neuen starken Registers zu den Jahrbüchern liegt, also vorübergehend ist, gleichwohl aber beweisen die obigen Zahlen, namentlich die Verminderung der Haupt=

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einnahme aus den ordentlichen Beiträgen, daß die oben ausgesprochenen Besorgnisse für die Zukunft nicht aus der Luft gegriffen sind.

Aus dem Berichte des ersten Secretairs, Herrn Geh. Archivraths Lisch, über den umfänglichen, fast ausschließlich durch ihn geleiteten, wissenschaftlichen Verkehr mit auswärtigen Vereinen und einzelnen Gelehrten dürfte hier vor allem die Mittheilung über den erfreulichen Fortschritt des in Anfang des Sommers von ihm besuchten römisch=germanischen Museums zu Mainz hervorzuheben sein. Auch das germanische Museum zu Nürnberg ist durch die Ereignisse des Jahres 1866 glücklicher Weise nicht geschädigt worden, da es auch durch den norddeutschen Bund ungeachtet der Absonderung der süddeutschen Staaten bereitwillig unterstützt wird. Die nächste Generalversammlung des Gesammtvereins wird nach dem Beschlusse der am 23.-28. September v. J. zu Freiburg gehaltenen Versammlung - worüber das Correspondenzblatt vom November v. J. bis Februar d. J. ausführlichen Bericht erstattet - am 21.-25. September zu Erfurt stattfinden. Die Geschäftsführung des Verwaltungsausschusses hat der Vorstand des altenburgischen historischen Vereines unter dem Präsidium des Herrn v. d. Gabelentz nochmals freundlichst übernommen, was um so dankbarer anzuerkennen ist, als unter dieser Leitung namentlich das literarische Organ des Vereins, das Correspondenzblatt, sich unverkennbar bedeutend gehoben hat, wenngleich ihm immer noch bessere Mittel und allgemeinere Theilnahme zu wünschen wäre.

Beschlüsse von allgemeinerem Interesse sind auf unserer Generalversammlung nicht gefaßt worden.

W. G. Beyer, Dr., Archivar,     
als zweiter Secretair des Vereins.       


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Beilage Nr. 1.
horizontale Klammer

Verzeichniß

der allerhöchsten Protectoren, hohen Beförderer, Ehrenmitglieder, correspondirenden Vereine, correspondirenden Mitglieder und ordentlichen Mitglieder, am 11. Juli 1868.

I. Allerhöchste Protectoren.

  1. Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Meklenburg=Schwerin.
  2. Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Meklenburg=Strelitz.

II. Hohe Beförderer.

  1. Ihre Königliche Hoheit die Frau Großherzogin=Mutter Alexandrine von Mecklenburg=Schwerin.
  2. Seine Durchlaucht der regierende Fürst Adolf von Schaumburg=Lippe.
  3. Seine Majestät der König Johann von Sachsen.
  4. Seine Majestät der König Wilhelm von Preußen.
  5. Seine Hoheit der Herzog Wilhelm von Meklenburg=Schwerin.
  6. Seine Hoheit der Herzog Georg von Meklenburg=Strelitz.

III. Ehrenmitglieder.

  1. Se. Exc. Herr Geheimrath v. Olfers, General=Director der königlichen Museen zu Berlin.
  2. Se. Exc. Herr Staatsminister v. Lützow auf Boddin bei Gnoien.
  3. Se. Durchlaucht der Fürst Friedrich Karl von Hohenlohe=Waldenburg zu Kupferzell bei Heilbronn.
  4. Herr Archivrath, Pastor Masch zu Demern bei Rehna.
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IV. Correspondirenden Vereine und Institute.

A. Im norddeutschen Bunde.

Königreich Preußen.

Brandenburg:

  1. Das königliche Hausarchiv zu Berlin.
  2. Verein für die Geschichte der Mark Brandenburg zu Berlin.
  3. Alltmärkischer Verein für vaterländische Geschichte zu Salzwedel.
  4. Verein für die Geschichte der Grafschaft Ruppin zu Neu=Ruppin.
  5. Historisch=statistischer Verein zu Frankfurt a. d. O.

Preußen:

  1. Alterthumsgesellschaft Prussia zu Königsberg.
  2. Historischer Verein für Ermland zu Braunsberg in Ost=Preußen.

Pommern:

  1. Gesellschaft für pommerfche Geschichte und Alterthumskunde zu Stettin und Greifswald.

Schlesien:

  1. Verein für Geschichte und Alterthumskunde zu Breslau.
  2. Schlesische Gesellschaft für vaterländische Kultur zu Breslau.
  3. Philomatische Gesellschaft zu Neisse.
  4. Oberlausitzische Gesellschaft der Wissenschaften zu Görlitz.

Sachsen:

  1. Thüringisch=sächsischer Verein zur Erforschung vaterländischen Alterthums zu Halle.
  2. Königliche Akademie der Wissenschaften zu Erfurt.
  3. Verein für Alterthumskunde zu Erfurt.
  4. Verein für Geschichte und Alterthumskunde des Herzogthums und Erzstifts Magdeburg zu Magdeburg.

Holstein:

  1. Schleswig=holstein=lauenburgische Gesellschaft für vaterländische Geschichte zu Kiel.
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  1. Schleswig=holstein=lauenburgische Gesellschaft für Sammlung und Erhaltung vaterländischer Alterthümer zu Kiel.

Lauenburg s. Holstein.

Hannover:

  1. Historischer Verein für Niedersachsen in Hannover
  2. Museum zu Hildesheim.
  3. Bibliothek der Lüneburger Landschaft zu Celle.
  4. Alterthumsverein zu Lüneburg.
  5. Verein für Geschichte und Alterthümer der Herzogthümer Bremen und Verden zu Stade.
  6. Verein für Geschichte und Alterthumskunde zu Osnabrück.
  7. Gesellschaft für bildende Kunst und vaterländische Alterthümer zu Emden.

Hessen:

  1. Verein für hessische Geschichte und Alterthumskunde zu Cassel.

Nassau:

  1. Nassauischer Verein für Alterthumskunde und Geschichtsforschung zu Wiesbaden.
  2. Verein für Geschichte und Alterthumskunde in Frankfurt a. M.

Westfalen:

  1. Westfälische Gesellschaft zur Beförderung vaterländischer Kultur zu Minden.
  2. Verein für die Geschichte und Alterthumskunde Westfalens zu Münster.

Rheinland:

  1. Verein von Alterthumsfreunden im Rheinlande zu Bonn.
  2. Verein für die Geschichte des Niederrheins zu Cöln.
  3. Historisch=antiquarischer Verein für die Städte Saarbrücken, St. Johann und deren Umgegend zu Saarbrücken.

Königreich Sachsen.

  1. Deutsche Gesellschaft zur Erforschung vaterländischer Sprache und Alterthümer zu Leipzig.
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  1. Königlicher Verein für Erforschung und Erhaltung vaterländischer Geschichte und Kunstdenkmäler zu Dresden.
  2. Freiberger Alterthumsverein zu Freiberg.
  3. Geschichtsverein für Leisnig und Umgegend zu Leisnig.
  4. Königliche öffentliche Bibliothek zu Dresden.

Großherzogthum Sachsen=Weimar.

  1. Verein für thüringische Geschichte und Alterthumskunde zu Jena.

Herzogthum Sachsen=Meiningen.

  1. Hennebergischer Verein für vaterländische Geschichte zu Meiningen.

Herzogthum Sachsen=Altenburg.

  1. Geschichts= und alterthumsforschende Gesellschaft des Osterlandes zu Altenburg.
  2. Verwaltungs=Ausschuß des Gesammtvereins der deutschen Geschichts= und alterthumsforschenden Vereine zu Altenburg.

Großherzogthum Meklenburg.

  1. Verein der Freunde der Naturgeschichte in Meklenburg.
  2. Universitäts=Bibliothek zu Rostock.

Herzogthum Braunschweig.

  1. Archiv=Verein der Stadt Braunschweig.

Fürstenthümer Reuß.

  1. Voigtländischer alterthumsforschende Verein zu Hohenleuben.

Freie Städte.

  1. Verein für lübeckische Geschichte und Alterthumskunde zu Lübek.
  2. Verein für hamburgische Geschichte zu Hamburg.
  3. Verein für bremische Geschichte und Alterthümer zu Bremen.

B. In den übrigen deutschen Staaten.

Kaiserthum Oesterreich.

Nieder=Oesterreich:

  1. Kaiserliche Akademie der Wissenschaften zu Wien.
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  1. Kaiserliche geographische Gesellschaft zu Wien.
  2. Kaiserliche Central=Commission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmäler Oesterreichs zu Wien.
  3. Kaiserliches Antiken= und Münz=Cabinet zu Wien.
  4. Verein für Landeskunde in Nieder=Oesterreich zu Wien.

Oesterreich ob der Enns:

  1. Museum Francisco=Carolinum zu Linz.

Tirol:

  1. Ferdinandeum zu Innsbruck.

Kärnthen:

  1. Historischer Provinzial=Verein für Kärnthen zu K lagenfurth.

Steiermark:

  1. Historischer Provinzial=Verein für Steiermark zu Gratz.

Krain:

  1. Historischer Provinzial=Verein für Krain zu Laibach.

Böhmen:

  1. Königlich böhmische Gesellschaft der Wissenschaften zu Prag.
  2. Archäologischer Verein des Museums des Königreichs Böhmen zu Prag.
  3. Verein für Geschichte der Deutschen in Böhmen zu Prag.

Königreich Baiern.

  1. Königliche Akademie der Wissenschaften zu München.
  2. Historischer Verein für Oberbaiern zu München.
  3. Historischer Verein der Oberpfalz und Regensburg zu Regensburg.
  4. Historischer Verein für Oberfranken zu Baireuth.
  5. Historischer Verein für Oberfranken zu Bamberg.
  6. Historischer Verein für Unterfranken und Aschaffenburg zu Würzburg.
  7. Germanisches Museum zu Nürnberg.
  8. Historischer Verein für Schwaben und Neuburg zu Augsburg.
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Königreich Würtemberg.

  1. Würtembergischer Alterthumsverein zu Stuttgart.
  2. Königliches statistisch=topographisches Büreau und Verein für Vaterlandskunde zu Stuttgart.
  3. Verein für Kunst und Alterthum in Ulm und Oberschwaben zu Ulm.
  4. Historischer Verein für das würtembergische Franken zu Weinsberg.

Großherzogthum Baden.

  1. Alterthums=Verein für das Großherzogthum Baden zu Baden=Baden.
  2. Gesellschaft für Beförderung der Geschichtskunde zu Freiburg.

Großherzogthum Hessen.

  1. Verein zur Erforschung der rheinischen Geschichte und Alterthümer zu Mainz.
  2. Historischer Verein für das Großherzogthum Hessen zu Darmstadt.

Großherzogthum Luxemburg und Limburg.

  1. Archäologische Gesellschaft für Erhaltung und Aufsuchung geschichtlicher Denkmäler im Großherzogthum Luxemburg zu Luxemburg.
  2. Archäologische Gesellschaft für das Herzogthum Limburg zu Limburg.

C. Im Auslande.

Schweizer Republiken.

  1. Schweizerische Geschichtsforschende Gesellschaft zu Bern.
  2. Historischer und alterthumsforschender Verein der fünf Orte Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug zu Luzern.
  3. Gesellschaft für vaterländische Alterthümer in Zürich.
  4. Gesellschaft für vaterländische Alterthümer zu Basel.
  5. Historisch antiquarischer Verein zu Schaffhausen.
  6. Historische Gesellschaft des Kantons Aargau zu Aarau.

Königreich der Niederlande. Vgl. oben Luxemburg und Limburg.

  1. Königlich Niederländisches Museum für Alterthümer zu Leyden.
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  1. Gesellschaft für die niederländische Literatur zu Leyden.
  2. Gesellschaft für friesische Geschichte, Alterthums= und Sprachkunde zu Leuwarden.

Königreich Belgien.

  1. Belgische numismatische Gesellschaft zu Brüssel.
  2. Archäologisches Institut zu Lüttich.
  3. Archäologische Gesellschaft zu Namür.
  4. Central=Comité zur Publication der Denkmäler =Inschriften in Ostflandern zu Gent.

Königreich Dänemark.

  1. Königliche Gesellschaft für nordische Alterthumskunde zu Kopenhagen.
  2. Dänischer historischer Verein zu Kopenhagen.

Königreich Schweden.

  1. Königliche Akademie der schönen Wissenschaften, Geschichte und Alterthumskunde zu Stockholm.

Kaiserthum Rußland.

  1. Kaiserlich bestätigte archäologisch=numismatische Gesellschaft zu Petersburg.
  2. Gesellschaft für Geschichte und Alterthumskunde der russischen Ostsee=Provinzen zu Riga.
  3. Esthländische Gesellschaft zu Reval.
  4. Gelehrte esthnische Gesellschaft zu Dorpat.

Königreich Ungarn mit den Nebenländern.

  1. Ungarische Akademie der Wissenschaften zu Pesth.
  2. Verein für siebenbürgische Landeskunde zu Hermannstadt.
  3. Gesellschaft für südslavische Geschichte und Alterthumskunde zu Agram.

Königreich Großbritannien.

  1. Archäologisches Institut für Großbritannien und Irland zu London.

Nordamericanische Freistaaten.

  1. Smithsonianisches Institut zu Washington.
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V. Correspondirende Mitglieder.

A. Im norddeutschen Bunde.

Königreich Preußen.

Brandenburg:

  1. Adler, Prof., Königlicher Baumeister, zu Berlin.
  2. Friedländer, Dr., Geh. Archivrath, zu Berlin.
  3. Homeyer, Dr., Professor, zu Berlin.
  4. Jaffé Dr., Professor, zu Berlin.
  5. Freiherr v. Ledebur, Dr., Director des Kunstkabinets und der Alterthums=Sammlung, zu Berlin.
  6. Pertz, Dr., Ober=Bibliothekar, Geh. Ober=Regierungsrath, zu Berlin.
  7. Riedel, Dr., Geh. Archivrath und Professor, zu Berlin.
  8. Freiherr v. Stillfried=Rattonitz, Graf von Alcantara, Dr., Wirkl. Geh. Rath und Ober=Ceremonienmeister, Exc., zu Berlin.
  9. v. Quast, Geh. Regierungsrath, Conservator der Kunstdenkmäler, auf Radensleben bei Ruppin.
  10. Heffter, Dr., Land= und Stadtgerichts=Director, zu Jüterbock.
  11. Ragotzky, Pastor, zu Trieglitz.

Pommern:

  1. Giesebrecht, Dr., Professor, zu Stettin.
  2. Hering, Dr., Professor, zu Stettin.
  3. Klempin, Dr., Archivar, zu Stettin.
  4. Brandenburg, Dr., Syndicus, zu Stralsund.
  5. Zober, Dr., Professor, zu Stralsund.
  6. Pyl, Dr., Privat=Docent, zu Greifswald.
  7. Baron v. Medem, Archivrath a. D., zu Gollnow.

Schlesien:

  1. v. Minutoli, Regierungsrath zu Liegnitz.

Sachsen:

  1. Leo, Dr., Professor, zu Halle.
  2. v. Mülverstedt, Archivrath, zu Magdeburg.

Holstein:

  1. Michelsen, Dr., Geh. Rath, zu Kiel^
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Hannover:

  1. Havemann, Dr., Professor, zu Göttingen.
  2. Waitz, Dr., Professor, zu Göttingen.
  3. Grotefend, Dr., Archivrath, zu Hannover.
  4. Volger, Dr., Schul=Director, zu Lüneburg.

Königreich Sachsen.

  1. v. Langen, Dr., Geh. Rath, Exc., zu Dresden.

Großherzogthum Meklenburg.

  1. Baron v. Hammerstein, Staatsminister, zu Neustrelitz.

Herzogtum Braunschweig.

  1. Schmidt, Dr., Geh. Archivrath, zu Wolfenbüttel.

Freie Städte.

  1. Behn, Dr., Eisenbahn=Director, zu Lübek.
  2. Ditmer, Dr., Canzlei=Secretair, zu Lübek.
  3. Mantels, Professor, zu Lübek.
  4. Milde, Geschichtsmaler, zu Lübek.
  5. Wehrmann, Archivar, zu Lübek.
  6. Beneke, Dr., Archivar, zu Hamburg.

B. Im übrigen Deutschland.

Kaiserreich Oesterreich.

  1. Arneth, Regierungsrath und Archiv=Director, zu Wien.
  2. Freiherr v. Sacken, Dr., Custos des k. k. Antiken=Cabinets, zu Wien.
  3. Gindely, Dr., Landesarchivar und Professor, zu Prag.

Königreich Baiern.

  1. v. Hefner=Alteneck, Dr., Professor, Director des bayerischen National=Museums, zu München.

Königreich Würtemberg.

  1. Paulus, Finanzrath, zu Stuttgart.

Großherzogthum Hessen.

  1. Lindenschmit, Dr., Professor, zu Mainz.

C. Im Auslande.

Schweizer Republiken.

  1. Désor, Dr., Professor, zu Neuenburg.
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  1. Keller, Dr., Professor, zu Zürich.
  2. Rütimeyer, Dr., Professor, zu Basel.

Königreich der Niederlande.

  1. Janssen, Dr., Conservator, zu Leyden.

Königreich Belgien.

  1. Vicomte de Kerckhove, zu Antwerpen.

Königreich Dänemark.

  1. Herbst, Kammerrath, zu Kopenhagen.
  2. Strunk, Kammerrath, zu Kopenhagen.
  3. Wegener, Geh. Archivar, Conferenzrath, zu Kopenhagen.
  4. Worsaae, Etatsrath, Museums=Director, zu Kopenhagen.

Königreich Schweden.

  1. Brör=Hildebrand, Reichsantiquar und Director des Münz=Cabinets, zu Stockholm.
  2. Nilsson, Dr., Professor und Mitglied der Akademie, zu Stockholm.

Kaiserreich Rußland.

  1. Freiherr v. Köhne, wirklicher Staatsrath, Exc., zu Petersburg.

Königreich Ungarn.

  1. Petranowich, Dr., Landgerichtsrath, zu Zara.

Königreich Griechenland.

  1. Riza=Rangabé, Minister, Exc., zu Athen.

VI Ordentliche Mitglieder.

A. In Meklenburg.

VI. Ordentliche Mitglieder.

A. In Meklenburg.
bei Brüel: 1. v. Kolhans auf Golchen.
2. Rösecke, Pensionair zu Jülchendorf.
zu Bützow: 3. Dugge Dr., Senator.
4. Krüger, Criminalrath.
bei Bützow: 5. Kossel, Pastor zu Tarnow.
6. Baron v. Meerheimb auf Groß=Gischow, Drost.
7. Schwartz auf Steinhagen.
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bei Crivitz: 8. v. Barner auf Bülow.
9. Kindler, Pastor zu Kladrum.
10. Schencke Dr., Präpositus zu Pinnow.
11. Willebrand, Pastor zu Zapel.
zu Dargun: 12. v. Pressentin, Amtshauptmann.
bei Dargun: 13. Pogge auf Wolckow.
bei Dobbertin: 14. Wiechmann Dr., auf Kadow.
bei Doberan: 15. Fromm, Kirchenrath, zu Parkentin.
bei Dömitz: 16. zurNedden, Pastor zu Conow.
bei Friedland: 17. v. Rieben auf Galenbeck, Landrath.
bei Fürstenberg: 18. v. Buch auf Tornow, Kammerherr.
zu Gadebusch: 19. v. Koppelow, Amtmann.
bei Gadebusch: 20. v. Döring auf Badow.
21. Rohrdantz auf Dutzow.
zu Gnoien: 22. Cramer, Bürgermeister.
bei Gnoien: 23. v. Blücher auf Quitzenow.
24. Günther, Pastor zu Gr.=Methling.
bei Goldberg: 25. Bassewitz, Pastor zu Brütz.
zu Grabow: 26. Fabricius, Amtsverwalter.
zu Grabow: 27. Nerger, Conrector.
28. Römer, Rector.
29. Rüst Dr., Sanitätsrath.
bei Grevismühlen: 30. Owstin, Pastor zu Börzow.
31. Rettich auf Rosenhagen.
zu Güstrow: 32. v. Bassewitz, Geh. Justizrath, Vicedirector.
33. Beyer, Kammer=Ingenieur.
34. Burmeister, Advocat.
35. Trotsche, Stadtsecretair.
36. Türk, Pastor.
37. Viereck, Senator.
bei Güstrow: 38. v. Buch auf Zapkendorf.
zu Hagenow: 39. Prätorius, Bürgermeister.
bei Hagenow: 40. v. Röder, Domainenrath zu Redefin.
bei Kleth: 41. Walter, Pastor zu Kastorf.
zu Kröpelin: 42. Lesenberg, Apotheker.
bei Kröpelin: 43. Maue auf Gr.=Siemen.
44. Vortisch, Pastor zu Satow.
zu Lage: 45. Kues Dr., Sanitätsrath.
46. Süsserott, Bürgermeister.
bei Lage: 47. Graf v. Bassewitz auf Prebberede.
48. Graf v. Bassewitz auf Schwiessel, Landrath.
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bei Laage: 49. v. Lowtzow auf Rensow.
50. Pogge auf Pölitz.
zu Lübz: 51. Gädcke, Advocat, Senator.
52. zur Nedden, Amtsverwalter.
zu Ludwigslust: 53. Danneel, Pastor.
zu Malchin: 54. Greve, Maler.
55. Timm, Apotheker.
bei Malchin: 56. Graf v. Bassewitz auf Bristow.
57. Seemann auf Hinrichsfelde.
58. Walter, Pastor zu Bülow.
zu Malchow: 59. Rettberg, Bürgermeister.
bei Malchow: 60. Graf v. Blücher auf Blücher.
bei Marlow: 61. v. Vogelsang, Hauptmann, auf Neu=Gutendorf.
zu Mirow: 62. Giesebrecht, Consistorialrath.
zu Neubrandenburg: 63. Ahlers, Landsyndicus.
64. Brückner Dr., Geh. Hofrath, Bürgermeister.
65. Conradi, Pastor.
66. Nicolai, Hofrath.
bei Neubrandenburg: 67. v. Dewitz auf Kölpin, Vice=Landmarschall.
68. v. Klinggräff auf Chemnitz.
69. Pogge auf Blankenhof.
70. Pogge auf Gevezin.
zu Neubuckow: 71. Flörke, Amtmann.
72. Müller, Präpositus.
bei Neubuckow: 73. v. Oertzen auf Roggow.
74. v. Restorff auf Rosenhagen, Landrath.
zu Neukalen: 75. Mau, Bürgermeister.
bei Neukalen: 76. v. Levetzow, Staatsminister a. D., Exc., auf Lelkendorf.
zu Neukloster: 77. Kliefoth, Seminar=Director.
78. Quentin Dr., Pastor.
zu Neustrelitz: 79. v. Grävenitz, Kammer=Präsident, Excellenz.
80. v. Schultz, Canzlei=Director.
81. v. Voß, Kammer=Director.
zu Parchim: 82. Beyer, Senator.
83. Flörke, Geh. Hofrath, Bürgermeister.
84. Schumacher, Apotheker.
bei Parchim: 85. Engmann, Pastor zu Gr.=Pankow.
86. Malchow, Pastor, zu Granzin.
zu Penzlin: 87. Müller, Bürgermeister.
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bei Penzlin: 88. v. Gundlach auf Rumpshagen.
89. Jahn auf Kl.=Vielen.
bei Plau: 90. v. Hartwich auf Daschow.
91. Zander, Pastor zu Barkow.
zu Rehna: 92. Demmler, Senator.
93. Lange, Bürgermeister.
94. Graf v. Bernstorf auf Wedendorf.
bei Rehna: 95. Schmidt, Pastor zu Lübsee.
zu Ribnitz: 96. Kenzler, cand. phil.
zu Röbel: 97. Engel, Hofrath, Bürgermeister.
bei Röbel: 98. Behm, Pastor zu Melz.
99. v. Ferber auf Melz.
100. Frau v. Schulse, geb. v. Knuth, auf Ludorf.
zu Rostock: 101. Bachmann Dr., Professor, Director des Gymnasiums a. D.
102. v. Bassewitz, Ober=Appellationsgerichts=Präsident, Exc.
103. v. Bülow, Lieutenant.
104. Crumbiegel Dr., Bürgermeister.
105. Ditmar Dr., Geheimer Justizrath und ritterschaftlicher Syndicus.
106. Dumrath, Kaufmann.
107. Flügge, Ober=Postamts=Director.
108. Hüen, Dr. med.v. Heise=Rotenburg.
109. Keil, Dr. med.
110. Krause, Gymnasial=Director.
111. Ernst Kühl Dr.
112. Langfeld, Landsyndicus.
113. Baron v. Maltzan, Justizrath.
114. Mann Dr., Ober=Appellat.=Rath.
115. Meyer, Staatsrath a. D., Syndicus.
116. zurNedden, Amtmann.
117. Rogge, Ober=Appellationsgerichts=Canzlist.
118. Schmid Dr., Ober=Appellationsgerichtsrath.
119. Schmidt, Hofbuchhändler.
120. Siemssen, Dr. med.
121. W. Wachenhusen, Landbaumeister.
122. Weber Dr., Ober=Appellationsgerichtsrath.
123. Weber, Dr. jur.
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zu Rostock: 124. Wiggers, Dr. theol., Prof. a. D.
bei Rostock: 125. Dolberg, Pastor zu Rövershagen.
126. M. v. Heise=Rotenburg auf Poppendorf.
127. v. Plessen auf Gr.=Viegeln.
128. Ritter, Pastor a. D., Erbpächter zu Friedrichshöhe.
zu Schönberg: 129. Kindler, Advocat.
130. v. Oertzen, Justizrath.
bei Schönberg: 131. Pumplün, Pastor zu Carlow.
bei Schwaan: 132. Priester, Präpositus zu Buchholz.
zu Schwerin: 133. Ackermann, Minister.=Registrator.
134. v. Amsberg, Ministerialrath.
135. Assur, Zeitungs=Redacteur.
136. Bäreusprung Dr., Hofbuchdrucker.
137. Bartning, Geheimer Hofrath.
138. Beyer Dr., Archivar.
139. v. Bilguer, Generalmajor.
140. Bolle cand. theol., Lehrer an der Militair=Bildungsanstalt.
141. v. Brock, Geheimrath, Exc.
142. Bruns, Major.
143. v. Bülow, Canzlei=Director a. D.
144. v. Cossel.
145. Driver, General=Auditeur.
146. v. Elderhorst, Generalmajor a. D.
147. Fischer, Geschichtsmaler.
148. Fromm, Secretair.
149. Gillmeister, Glasmaler.
150. Hase, Geh. Revisionsrath.
151. Hildebrand, Buchhändler.
152. Hobein, Advocat.
153. v. Holstein, Oberstlieutenant a. D.
154. Jahr, Archivschreiber.
155. Jentzen, Landschaftsmaler.
156. E. v. Kamptz.
157. Kaysel, Oberkirchenraths=Director.
158. Kayser Dr., Zeitungs=Redacteur.
159. Kliefoth Dr, Oberkirchenrath.
160. Knebusch, Domainenrath, auf Greven und Lindenbeck.
161. Köhler, Oberstlieutenant.
162. Krüger, Landbaummeister.
163. Krüger, Amtshauptmann.
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zu Schwerin: 164. Kueß, Canzleirath, Lehnsfiscal.
165. Latendorf, Dr., Gymnasiallehrer.
166. Lisch Dr., Geh. Archivrath und Conservator.
167. Lorenz, Schulrath.
168. Losehand, Ministerialrath.
169. Luckow, Bauconducteur.
170. Manecke auf Duggenkoppel.
171. Mencke, Geh. Justizrath, Vicedirect.
172. Meyer, Dr., Geh. Ministerialrath.
173. Meyer, Dr., Oberlehrer.
174. v. Müller, Staatsrath, auf Rankendorf.
175. Baron v. Möller=Lilienstern auf Rothspalk.
zu Schwerin: 176. zurNedden, Hofrath.
177. Baron v. Nettelbladt, Major, Prinzen=Gouverneur.
178. v. Oertzen, Minister=Präsident, Exc.
179. v. Oertzen, Legationsrath.
180. Oldenburg, Ober=Zolldirector.
181. Peters, Hof=Secretair.
182. Pfeiffer Dr., Sanitätsrath.
183. Pohle, Bürgermeister.
184. v. Prollius, Justizrath.
185. Prosch Dr., Regierungsrath a. D.
186. Prosch Dr., Geh. Cabinetsrath a. D.
187. Reitz, Prorector.
188. Ruge, Baumeister.
189. v. Santen, Lieutenant.
190. Sandmeyer Dr., Hofbuchdrucker.
191. Schiller Dr., Oberlehrer.
192. Schliemann, Oberkirchenrath.
193. Schnelle Dr., auf Halenbeck.
194. Schröder Dr., Ober=Schulrath.
195. Schumacher, Hofmaler.
196. Schweden, Canzlei=Registrator.
197. Sellin, Dr., Gymnasiallehrer.
198. Soltau, General=Agent.
199. v. Stein Dr., Professor und Prinzen=Gouverneur.
200. Steiner, Hofrath, Theaterdirector.
201. Stern, Architect.
202. Wachenhusen, Baumeister.
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zu Schwerin: 203. Wedemeier Dr., Ministerial=Secretair.
204. Wetzel, Dr., Staatsrath.
205. Wigger Dr., Archivar.
bei Schwerin: 206. v. Böhl auf Cramonshagen.
zu Stargard: 207. Genzken, Bürgermeister.
bei Stavenhagen: 208. v. Oertzen auf Jürgenstorf, Landrath.
209. v. Oertzen, Kammerherr, auf Kittendorf.
bei Sternberg: 210. v. Bülow auf Wamekow.
zu Sülze: 211. Hall Dr., Bürgermeister.
212. Rötger, Amtmann.
bei Tessin: 213. Karsten, Kirchenrath, Präpositus zu Vilz.
214. v. d. Lühe auf Gnewitz.
215. v. Oertzen auf Woltow, Landrath.
216. v. Plüskow auf Kowalz, Landrath.
217. v. Schack auf Nustrow.
zu Teterow: 218. Schultetus, Dr., Advocat.
bei Teterow: 219. Baron v. Maltzan, Vice=Landmarschall auf Gr.=Luckow.
220. Baron v. Maltzan auf Kl.=Luckow.
zu Waren: 221. Schlaaff, Bürgermeister.
bei Waren: 222. Brückner, Präpositus zu Groß=Giewitz.
223. v. Frisch auf Klocksin.
224. v. Oldenburg auf Marxhagen.
225. Graf v. Voß auf Gr.=Giewitz, Landrath.
zu Warnemünde: 226. Avé=Lallement, Pastor.
zu Wismar: 227. Crull, Geh. Commerzienrath, Königl. Niederländ. General=Consul.
228. Crull, Dr. med.
229. Frege Dr., Gymnasiallehrer.
230. Haupt, Senator.
231. Jordan, Domainenrath.
232. v. Klein, Premier=Lieutenant.
233. Lembcke, Advocat.
234. Mann, Rentier.
235. v. Rantzau, Hauptmann.
236. v. Schuckmann auf Viecheln.
237. Techen Dr. med.
238. Thormann, Baumeister.
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zu Wismar: 239. v. Weltzien, Premier=Lieutenant.
bei Wismar: 240. Baron v. Biel auf Zierow.
241. Ehlers, Pensionair zu Grapen=Stieten.
242. Koch auf Dreveskirchen.
243. v. Stralendorf auf Gamehl, Kammerherr und Landrath.
zu Wittenburg: 244. v. Flotow, Amtmann.
bei Wittenburg: 245. v. Grävenitz auf Zühr, Major a. D.
246. v. Lützow auf Tessin.
bei Woldeck: 247. Graf v. Schwerin auf Göhren.
B. Im übrigen Deutschland:
in Braunschweig: 248. Hänselmann, Stadtarchivar zu Braunschweig.
in Hamburg: 249. Weber, Commerzienrath.
in Preußen: 250. v. Arnim auf Criewen bei Schwedt a. d. O.
251. Graf Behr=Negendank auf Dölitz und Semlow bei Triebsees in Pommern, Landrath.
252. Brüning, Auscultator, zu Berlin.
253. Graf v. Bülow, Geheimer Rath, Exc., zu Nimmersatt in Schlesien.
254. v. Bülow, meklenburgischer Gesandter in Berlin.
255. Fischer, Redacteur zu Berlin.
256. v. Haeften auf Erprath bei Xanten.
257. Karsten Dr., Regierungsrath a. D. zu Berlin.
258. v. Kröcher, Geheimer Regierungsrath zu Berlin.
259. v. Oertzen, Geheimer Rath zu Berlin.
260. v. Oertzen, Landrath, auf Pamitz bei Anklam.
261. Rudloff, Regierungsrath zu Frankfurt a. O.
262. v. Tiele=Winkler, Major, auf Schloß Miechowitz bei Beuthen in Schlesien.
in Sachsen: 263. Freiherr Adolph v. Maltzan Exc. zu Dresden.
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in Koburg=Gotha: 264. v. Lehsten, Kammerjunker, Forstmeister zu Friedrichsroda.
in Würtemberg: 265. Graf Friederich v. Zepelin auf Aschhausen bei Schönthal.
C. Im Auslande:
Rußland: 266. Graf Bathor, Freiherr v. Simolin, auf Gr.=Dselden in Curland.
267. Riederhoeffer, Dr. phil. in Petersburg.
Galizien 268. Zehlicke, Schulrector Biala.

Zusammenstellung.
I. Protectoren 2
II. Hohe Beförderer 6
III. Ehrenmitglieder 4
IV. Correspondirende Gesellschaften 105
V. Correspondirende Mitglieder 56 * ).
VI. Ordentliche Mitglieder 268


*) Bedauerlich sind bei der nothwendigen Umarbeitung dieses Verzeichnisses auf S. 28, hinter Z. 3, Nr. 44, die Worte:
Kaiserreich Frankreich:
45. Boucher de Perthes, Präsident der kaiserlichen Societät zu Abbeville.
ausgefallen. Die Zahl der correspondirenden Mitglieder beträgt daher 56.
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Anlage Nr. 2.
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Verzeichniß

der neuen Erwerbungen für die Alterthumssammlung
von Ostern bis Johannis 1868 .


1) Aus der Steinzeit.

Ein Feuersteinkeil, noch rauh und ohne Schleifung, jedoch regelmäßig zugerichtet, 7" lang, am Bahnende zerschlagen; ein zerschlagener Feuersteinkeil, im Beilende noch 2 1/2" lang vorhanden, fertig geschliffen, aber stark abgesplittert; eine halbmondförmige Sichel aus Feuerstein. 7" lang; ein spanförmiges Feuersteinmesser, 3" lang; 3 seltene Reibsteine aus altem Sandstein zu Quetschmühlen und noch ein größerer, kugelig abgeschliffener Stein aus demselben Material (vielleicht Schleifstein), gefunden zu Boddin bei Gnoien und Umgegend. Geschenke des Herrn Staatsminister a. D. v. Lützow, Exc., auf Boddin.

Eine Streitaxt aus Diorit 4 1/2" lang, gefunden durch den Herrn Pächter Baumann zu Alt=Farpen bei Wismar. Geschenk des Herrn Rentier Fischer zu Schwerin.

Ein kleiner Keil aus Feuerstein, nur 3 1/2" lang, gefunden auf dem Bährenswerder zu Klinck bei Waren. Geschenk des Herrn Rogge auf Pölitz.

Eine Menge durch Menschenhand geformte Feuersteinspäne, gefunden am Ostorfer See bei Schwerin beim Bau eines Gebäudes. Geschenk des Herrn Malers Suhrland zu Schwerin. Vgl. Quartal=Bericht XXXIII. 3.

2) Aus der Bronzezeit.
Eine Framea mit Schaftkerbe aus Bronze, in zwei Stücke zerbrochen, gefunden beim Grandfahren zu Kl.=Lunow bei Gnoien von dem Herrn Lübbe daselbst. Geschenk des Herrn Staatsminister a. D. v. Lützow, Exc., auf Boddin.
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3) Aus der Steinzeit .

Ein Armring aus dünnem Bronzeblech mit leichter Gravirung, oval 2 1/2 und 2" weit, gefunden in der Gegend von Gnoien; ferner 2 Spindelsteine aus Thon, gefunden zu Boddin. Geschenke des Herrn Staatsministers a. D. v. Lützow auf Boddin.

Ein Randbruchstück von einem thönernen Topfe, nebst anderen Alterthümern dicht unter der Erdoberfläche in geschwärzter Erde, also vielleicht auf einem Feuerherde zu Gr.=Strömkenndorf bei Wismar gefunden. Geschenk des Herrn Techen zu Wismar.

4) Aus dem christlichen Mittelalter.

Ein kurzes eisernes Schwert oder Dolchmesser (sogenannter Rüting, 14" lang, gefunden zu Alt=Farpen beim Bau einer Brücke nach Robertsdorf. Geschenk des Herrn Rentier Fischer zu Schwerin.

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Anlage Nr. 3.
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Verzeichniß

der neuen Erwerbungen für die Münzsammlung von
Ostern bis Johannis 1868 .

Ein Hamburger Groschen o. J. und ein Brandenburger Sechser 1785, gefunden zu Teterow beim Ausgraben eines Kellers unter altem Brandschutt. Geschenk des Herrn Apothekers Scheel zu Teterow.


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Anlage Nr. 4.
horizontale Klammer

Verzeichniß

der neuen Erwerbungen für die Bibliothek von Ostern
bis Johannis 1868.


I. Siegelkunde.

  1. Bosnische und Serbische Siegel, beschrieben vom Staats=Rath v. Köhne zu St. Petersburg. (Geschenk des Herrn Verfassers).

II. Dänemark.

  1. Aarbøger for Nordisk Oldkyndighed og Historie 1867. Fjerde Hefte. Kiöbenhavn 1867. 8. (Tauschexemplar von der Gesellschaft für nord. Alterthunskunde in Kopenhagen).

III. Niederlande.

  1. Negen-en-dertigste Verslag des Handelingen van het Friesch Genootschap van Geschied-, Oudheit- en Taalkunde te Leeuwarden over het Jaar 1866/67. 8°.
  2. De Vrige Frics. Nieuwe Reeks V, 3 und 4. Leeuwarden. 1867. 8°. (Nr. 3 und 4 Tauschexemplare von der gen. Gesellschaft.)
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IV. Luxemburg.

  1. Publications de la Société pour la recherche et la conservation de monuments historiques dans la Grandduché de Luxembourg. Année 1866. XXII. Luxemb. 1867. 4°. (Tauschexemplar v. d. gen. Gesellschaft).

V. Die Schweiz.

  1. Berichte der Antiquarischen Gesellschaft in Zürich. 1868. 8°.
  2. Catalogus Imperatorum Romanorum Augustorum, Augustarum atque Caesarum, qui nummos reliquerunt inde a J. Caesare usque ad Romulum Augustulum. Zürich 1865. 8°. (Nr. 6 und 7 Tauschexemplare v. d. gen. Gesellschaft).
  3. Der Geschichtsfreund. Mittheilungen des histor. Vereins der fünf Orte Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug. Bd. XXIII. Einsiedeln 1868. 8°. (Tauschexemplar v. d. gen. Gesellschaft).

VI. Allgemeine deutsche Geschichte und Alterthumskunde.

  1. Correspondenzblatt des Gesammtvereines der deutschen Geschichts= und Alterthumskunde. Jahrg. XVI. Nr. 2, 3, 4. (Zwei Exemplare).

VII. Oesterreich.

  1. Jahrbücher für Landeskunde von Nieder=Oesterreich. Jahrg. I. Wien 1867. 8°.
  2. Blätter des Vereines für Landeskunde von Nieder=Oesterreich. Neue Folge. Jahrg. I. Wien 1867. Nr. 1-12. (Nr. 10 und 11 Tauschexemplare v. d. gen. Vereine).
  3. Mittheilungen des historischen Vereins für Krain. Jahrg. XXI, XXII. Laibach. 4°. (Tauschexemplar v. d. gen. Vereine).
  4. Archiv des Vereines für siebenbürgische Landeskunde. Neue Folge. Bd. VII 3, VIII l. Kronstadt 1867. 8°.
  5. Programme des evangel. Obergymnasiums in Bistritz v. J. 1865, enth.: "Daniel Csallner der Nösner Gau"; v. J. 1867, enth.: "G. Bertleff Beiträge zur Kenntniß der Nösner Volkssprache". Hermannstadt
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1865 u. 67. 8°. (Nr. 13 und 14 Tauschexemplare v. d. gen. Vereine).

  1. Sitzungsberichte der königl. böhmischen Gesellschaft der Wissenschaften in Prag. Jahrg. 1867. 2 Hefte. 8°.
  2. Abhandlungen der königl. böhmischen Gesellschaft der Wissenschaften v. J. 1867. Prag 1868. 4°. (Nr. 15 und 16 Tauschexemplare v. d. gen. Gesellschaft).

VIII. Bayern.

  1. Archiv des histor. Vereines von Unterfranken und Aschaffenburg. Bd. XIX, 3. Würzburg 1868. 8°. (Tauschexemplar v. d. gen. Vereine).
  2. Sitzungsberichte der Königl. Bayer. Akademie der Wissenschaften zu München 1857. II, 4. 1868. I, 1. München 1868. 8°. (Tauschexemplar v. d. gen. Akademie).
  3. Verhandlungen des histor. Vereines von Oberpfalz und Regensburg. Neue Folge. Bd. XVII. Regensburg 1868. 8°. (Tauschexemplar v. d. gen. Vereine).

IX. Würtemberg und Baden.

  1. Verhandlungen des Vereines für Kunst und Alterthum in Ulm und Oberschwaben. Achtzehnte Veröffentlichung. Ulm 1868. 4°. (Tauschexemplar v. d. gen. Verein).
  2. Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts=, Alterthums= und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den angrenzenden Landschaften. Bd. I, l. Freiburg i. Br. 1867. 8°. (Tauschexemplar v. d. gen. Vereine).

X. Sachsen.

  1. Führer durch das Alterthums=Museum in Freiberg, herausgegeben vom Buchdrucker Heinr. Gerlach. Freiberg 1867. 8°.
  2. Mittheilungen des Freiberger Alterthumsvereins auf das Jahr 1866, herausg. von H. Gerlach. Freiberg 1867. 8°. (Nr. 22 und 23 Tauschexemplare v. d. gen. Vereine).
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XI. Preußen.

  1. Altpreußische Monatsschrift. Bd. V, 1-3. Königsberg 1868. 8°. (Tauschexemplar v. d. Alterthumsgesellschaft Prussia in Königsberg).
  2. Monumenta Historiae Warmensis. Lief. X. Braunsberg 1867. 8°.
  3. Zeitschrift für die Geschichte und Alterthumskunde Ermlands. Heft 10. Braunsberg 1867. 8°. (Nr. 25 und 26 Tauschexemplare v. d. gen. Vereine).
  4. Jahresberichte und Mittheilungen des histor.=statistischen Vereines zu Frankfurt a. O. Heft 6 u. 7. Frankfurt a. O. 1867. 8° (Tauschexemplar v. d. gen. Vereine).
  5. Geschichtsblätter für Stadt und Land Magdeburg. Jahrg. III. Heft 1 und 2. Magdeburg 1868. 8°. (Tauschexemplar v. d. Vereine für Geschichte und Alterthumskunde des Herzogthums und Erzstifts Magdeburg).
  6. Zeitschrift für vaterländische Geschichte und Alterthumskunde, herausg. v. d. Verein für Geschichte und Alterthumskunde Westfalens. Neue Folge. Bd. I. Münster 1849. 8°.
  7. Die Greifswalder Sammlungen vaterländischer Alterthümer von Dr. Pyl. Greifswald 1869. 8°. (Geschenk des Herrn Verfassers).

XII. Meklenburg.

  1. Archiv für Landeskunde. Jahrg. XVII, 11 u. 12. (Geschenk Sr. Hoheit des Großherzogs Friedrich Franz).
  2. Sur le passage l'age de la pierre à l'âge du bronze und Sur les métaux employés dans l'âge du bronze par A. Morlot. Feuilles déachés d'un ouvrage sur l'archéologie du Meklenburg, comparée à celle de l'Europe centrale. Original=Abdruck in Méoires de la Société royale des antiquaires du Nord. Copenhagne. (Geschenk der königl. Gesellschaft zu Kopenhagen).
  3. Dieselbe Schrift im Separat=Abdruck. (Geschenk des Fräulein Morlot zu Bern).
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  1. L'archéologie du Meklenbourg. D'après les travaux du Dr. Lisch, comparée à celle de l'Europe centrale, par A. Morlot. Prennère partie. Age de la pierre. Zurich 1868. Nachgelassenes Bruchstück des beabsichtigten Werkes des verstorbenen Professors Morlot, nach dessen Tode auf Kosten der Verwandten herausgegeben. (Geschenk der Verwandten des wail. Professors Morlot).
  2. Notice nécrologique sur Chr. Adolphe Morlot, par S. Chavannes, Pfarrer zu Bex. (Geschenk des Fräulein Morlot).
  3. Mecklenburgische Zeitung, 1868. Nr. 103, mit der Geschichte des beabsichtigten Werkes: Alterthumskunde von Meklenburg von Morlot, vom Geh. Archivrath Dr. Lisch. (Geschenk des Letzteren).
  4. Archiv des Vereins der Freunde der Naturgeschichte in Meklenburg. Jahrgang XXI. Neubrandenburg 1868. 8°. (Tauschexemplar v. d. gen. Vereine).
  5. Programm der Domschule zu Güstrow. 1868. 4°, enth.: "Dr. Schmidt. Die lutherische Rechtfertigungslehre". (Geschenk des Herrn Directors Dr. Raspe).
  6. Programm der Großen Stadtschule zu Rostock. 1868. 4°, enth.: "Krause. Ein Beitrag zur Geschichte des deutschen Kirchenliedes". (Geschenk des Herrn Directors Dr. Krause).
  7. Jahresbericht der Realschule zu Schwerin. 1868. 8°. (Geschenk des Herrn Directors Dr. Dethloff).
  8. Festschrift. Sr. Königl. Hoheit dem Allerdurchlauchtigsten Großherzog Friedrich Franz von Mecklenburg=Schwerin und der Durchlauchtigsten Prinzessin Marie van Schwarzburg=Rudolstadt zur Vermählung in tiefster Ehrfurcht und Unterthänigkeit gewidmet von dem Lehrer=Collegium des Großherzogl. Friedrich=Franz=Gymnasiums zu Parchim. Inhalt: 1) Carmen nuptiale. Von Dr. H. Hoefig. 2) Zum 4. Juli 1868 und 3) Rudolstadt. Schiller und Goethe von Dr. C. C. Hense. Parchim 1868. 4°. (Geschenk des Herrn Directors Dr. Hense).

Dr. Schiller .     


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Anlage Nr. 5.
horizontale Klammer

Auszug
aus
der Berechnung der Vereins=Casse vom 1. Juli 1867
bis zum 30. Juni 1868.


Vereins=Casse
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Vereins=Casse

Schwerin, den 30. Juni 1868.

F. Wedemeier, Dr. Ministerial=Secretair,     
z. Z. Cassen=Berechner.                      

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