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D.

Urkunden

zur

Geschichte des Thetlev von Gadebusch und seiner Familie.


Nr. LXXV.

Der Fürst Borwin von Meklenburg verleiht dem Heinrich von Bützow die Hälfte von Marlow mit 9 dazu gelegenen Dörfern.

D.d. 1179.

Anno C. 1179. Weil aber das Land an allen Orten noch nicht aller Ding besetzet vnd gebawet ward, als hat darauf Herr Henricus Burewinus die Helffte des schlosses Marlow neben neun darzu belegenen Dörffern und mit allen andern pertinentien und zubehörungen Henrico von Bützow eingethan vnd geschenket, dagegen derselbige sich verpflichtet, den ort Landes vmb Marlow wieder zu cultiviren vnd in guten stande zu bringen. Brieffl. Urkund.

Aus Chemnitz meklenb. Chronik im Leben des Fürsten Heinrich Borwin.


Nr. LXXVI.

Der Fürst Borwin von Meklenburg belehnt den Herrn Heinrich von Bützow, dessen Frau Wigburg und Sohn Thetlev mit der Hälfte des Schlosses Marlow und aller dazu gehörenden Güter und Gerechtigkeiten, ferner mit

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aller Gerechtigkeit zu Zmylisdorp und der Hälfte des Kruges zu Ribnitz.

Geschehen zu Gadebusch 1210, besiegelt 1215.

Boburibinus her zu Mekelnburg etc. hat her Heinrichen von Butysowe vnd seine Frau Wigburgym, auch seinen Sohne Thetlephum erblich belehnet mit dem halben Schlosse Marlow vnd dem halben teil des Gerichts des gantzen Landes Marlow. Item den halben teil an neun dorffern vnd an aussgerodeten ackern vnd wusten bey diesen 9 dorffern belegen, so noch gebawet werden konnen, den halben Strom so voruberfleust Conesco, mit den Muhlen, die vff dem wasser gebawet werden konnen, wass vor nutzungen dauon fallen, sollen obgemeldete H. Heinrich, seine Haussfraw vnd Sohn den halben teil haben. Item gibt ihnen alle gehorige gerechtigkeit zu Zmylisthorp mit der helffte des gerichtes vnd des Kruges in Rybenitz. Die namen der 9 dorffer sein dise: Conesco, Cepitzco, Janikesthorp, Ratezburstorp, Vppekenthorp, Chemkenthorp, Gutenthorp, der Flecken, so vor der Stadt ligt, Halemerstorp. Die Belenung ist geschehen in Godebuz anno 1210, der brieff besigelt anno 1215.

Dass Siegel hiran ist enzwey, doch kan man sehen, dass ess ein Gryph allein gewesen.
     Vff dem Briefe stehet geschrieben:
Item super octo mansis datis in villa Marlow.

Nach Daniel Clandrian's Protocol der auss den Schwerinschen Stiffts-Brieffen Anno 1603 gemachten Extracten.


Nr. LXXVII.

Der Bischof Brunward von Schwerin bestätigt dem Ritter Brunward, einem Neffen seines Schwestersohnes Brunward (von Bützow), die ihm vor seinem Kreuzzuge nach Preussen verliehenen Zehnten aus den Dörfern Blankenhagen, Volkshagen und Wulfshagen und aus einer Hufe in Kölzow und einer Hufe in Kassebohm.

D.d. Bützow. 1233. Dec. 13.

Brunwardus Bischoff zu Schwerin berichtet in diesem Brieffe, das, wie er nach Preussen vor-

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reisen wollen, seiner Schwester Sohn Brunwardus ein ridder ihm den halben Zehenden zu Stauenisthorpe und Kaminyz den er von ihm zu lehne gehabt, vffgetragen vnd gebeten habe, denselben seiner Schwester sohne Brunwardo hinwider zu uerlehnen, welches er gethan, vnd vber das auch den halben Zehenden in den Dorffern belegen in der Pfarre Rybeniz, alss zu Stressentin von 3 1/2 Hufen vnd von 2 so im holtze noch aussgeradet werden sollen, Holtinthorpe von 4 Hufen, Petersthorpe 2 1/4 Hufen, Hanimthorpe 3 1/4, Halerikesthorpe 1 1/2, Gozwinisthorpe 1 1/2, auss der Stadt Ribenitz, alle Zehenden, so dem Bischoffe von den bawleuten zukommen, zu Kolczow von 1 Hufen, Kersebome von 1 Hufen vnd in den Hagen, alss Blankenhagen, Volkeshagen vnd Wulfardeshagen von sechszzehen Hufen. Acta sunt haec anno gratiae 1233. Datum Bvzyov Idus Decembris.

Nach Daniel Clandrian's Protocol der ausz den Schwerinschen Stiffts-Brieffen Anno 1603 gemachten Extracten.


Nr. LXXVIII.

Der Bischof Brunward von Schwerin verleiht dem Kloster Rühn die Zehnten aus 10 Hufen in Holzendorf, die sein Vetter Thetlev von Gadebusch von ihm zu Lehn gehabt und ihm zur Stiftung von Seelenmessen für ihn wieder aufgelassen hat, die Zehnten von 10 Hufen und ein Drittheil der Zehnten von dem Radelande in Granzin, welche der Ritter Nicolaus von Brüsewitz, und 4 1/2 Hufen in Boitin, welche Conrad von Schwan ihm aufgelassen hat.

D.d. Bützow. 1235. Nov. 3.

Brunwardus bischoff zu Zwerin legt zu seinem gestiffteten Closter zu Rune den Zehenden von zehen Hufen zu Holtzendorff (in uilla Holtzatorum), die sein Oheim (consanguineus) Thetleuus ein ritter von Godebuz von ihm zu lehne gehabt vnd das seine gedechtnus oder memoria alda in der kirchen

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mochte gehalten werden, wider vffgetragen hat, Item den Zehenden von eilff Hufen vnd den dritten teil des Zehenden, so fallen wirt vom orte des holtzes, so noch aussgeradet werden soll zu Grantzin, welches Nicolaus von Bruseuitz ritter abgetretten, Noch funfftehalb Hufe zu Boytin, die Conradus von Sywan ihm vffgetragen hat, wie er seine Schwester Elisabeth insz Closter gegeben. Actum 1235, Ind. 9, Datum in Buzyow, 3 nonas Nouembris.

Dieser brieff ist vnten nehist dem Sigel etwas schampffiret vnd von meusen eingefressen.

Aus Dan. Clandrian's Protocol der ausz den Schwerinschen Stiffts-Brieffen Anno 1603 gemachten Extracten.


Nr. LXXIX.

Der Bischof Rudolf von Schwerin schenkt dem Dom-Capitel zu Schwerin den Zehnten von 10 Hufen des Dorfes Kossebade.

D.d. 1250. Dec. 24.

Rodolfus Bischoff zu Zwerin gibt der Kirchen zu Zwerin vnd zur Cantorey zu bleiben, den Zehenden von zehn Hufen im Dorffe Kozzebode, welchs sein Lehn gewesen, eh er bischof geworden, wie es ihm von H. Thetleuo rittern von Godebuz verlassen ist. Es soll aber der Cantor jerlichs in des Bischoffs Jarbegengnusz jedem Thumbhern vnd Vicarien, auch Pulsanten 1 s. geben. Datum 1250 in vigil. nat. dni.

Aus Dan. Clandrian's Protocol der ausz den Schwerinschen Stiffts-Brieffen Anno 1603 gemachten Extracten.