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Fischerei des Gutes Steinhagen auf dem rühnschen See.

Wie ich von alten glaubhaften Leuten zu Steinhagen erfahren, bestand vor alten Zeiten zwischen Steinhagen und Rühn die alte Gerechtigkeit, wenn im Winter der große rühnsche See zugefroren war, so gingen die Steinhäger, im Beisein des rühnschen Amtes, von ihrer Seite an den See und warfen eine Pflugschaar auf das Eis entlang; so weit nun das Eisen flog, konnten sie den Winter über fischen. Später ward dies abgeschafft, und Steinhagen erhielt dafür den kleinen See bei Schlukow, eine Meile von Steinhagen.


Bei dieser Gelegenheit kam folgender, am 9. Febr. 1763 an alle Beamten und Superintendenten erlassener Befehl zum Berichte über die im Lande bei Erhebung von Pächten etc. . zu beobachtenden Ceremonien ins Gedächtniß:

Friederich von Gottes Gnaden Herzog zu Mecklenburg, Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin, der Lande Rostock und Stargard Herr.
Weil seit einiger Zeit verschiedene Irrungen bey Unsrer Regierung vorgekommen sind, welche die Beobachtung gewisser Ceremonien bey Einhebung der Pächte betreffen; So sollet ihr hiemit befehliget seyn, fordersamst zu berichten:
1) Ob in Unserm euch anvertrautem Amte gewisse Pächte mit gewissen Ceremonien bey der Einhebung verknüpfet seyn, da entweder die Empfänger zu einer besondern Formalität und Gegenleistung bey der Erhebung oder auch die Pacht=Geber zu einer Neben=Prästation, oder, auch zu gewissen Feyerlichkeits=Beobachtungen, dem alten Herkommen nach, sich verpflichtet finden, und worinn
2) alle solche Feyerlichkeiten bestehen? Als welche ihr kurtz, doch verständlich, zu beschreiben habt.
An dem geschiehet Unser gnädigster Wille und Meinung.
Datum auf Unserer Vestung Schwerin, den 9ten Februar 1763.

Friederich, H. z. M.     

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Die in Befolgung des Befehls entstandenen Acten sind noch vollständig vorhanden. Merkwürdiger Weise enthalten sie aber fast alle nichts weiter, als den Bericht, daß - keine Ceremonien bei Erhebung von Pächten und Ausübung von Gerechtsamen beobachtet würden. Einige Male wird gesagt, daß die Einforderer von Pächten von denen, welche sie zu leisten hätten, bewirthet werden müßten.

Das einzige Bemerkenswerthe ist folgendes:

1) das Amt Neu=Bukow berichtet:

Ferner hat das zum Rostockschen Heyl. Geist gehörige Dorff Didrichshagen 22 Drt. 7 1/2 schffl. Korn allerley Gattung jährl. Termino Martini anhero zu liefern, und müssen auch diese Lieferanten , die inclus. der Fuhrleute auf 24 Persohnen ausmachen, dem Herkommen nach auf eine mahlzeit mit 4 Gerichten, als Hirse oder Reiß, Fischen, Hammelfleisch mit weißem Kohl, und Gänsebraten, und nebenher mit bier und Brandtwein, auch Toback und langen Pfeiffen tractiret werden und beim Abschiede machet der Schultz des Dorffs das compliment: daß Er sich für die Ehre bedancke, die Ihm zukomme. Wogegen man Ihm erwiedert, daß es nur eine Höfflichkeit sey.

2) Das Amt Wredenhagen berichtet:

a. Muß das in der Chur Mark Brandenburg belegene Dorff Röggelin, ohnweit Ruppien, Vier Tonnen Ruppiener Bier liefern.

Dieses Bier ist vor dem, am ersten Pfingst=Morgen, und NB. der Schuldigkeit nach vor Sonnen Aufgang aufs Ambt geliefert worden. Der damahlige Beambte aber Klentz, hat eine Verenderung des Tages vorgenommen, und solches darinn, daß die zwy Wagen, welche gedachtes Bier gebracht, sowol den Tag vor den Fest (da dis Dorff Röggelien 4 Meiln vom Ambte entlegen) alß auch den ersten Festtag fahren mußen, und hat solches auf den Freytag vor Pfingsten gesetzet, und so wird solches noch jetzo geliefert.

Bey geschehener Lieferung, ist und wird denen Lieferern zuforderst Brandtwein gereichet, sodann werden die Tonnen angestochen, und die Probe vom Bier abgezapfft, auch wol denen Ambts Leuten zu probiren gegeben, ob es gut sey. Wann nun solches vor gut erkant, so wird denen Bringern eine Suppe gemacht von diesen Bier, hiernechst bekommen solche wol einen Pfankuchen, und ein Gericht Fische, welches dieselben verzehren und reisen so dan wieder ab.

b. Aus dem Mecklenb. Dorffe Grabow, mußen gesambte Bauren, um Martini, und Fast Nacht, holtz aufs Ambt fahren, auch gewiße Kämpe Acker bestellen, solche Ackern säen, mähen

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und einfahren, bey Jeder Art Arbeit, und wenn solche vollendet, bekommen sie Brodt, Fische und 1/2 Tonne Bier.

Auch mußen diese Grabower Bauren Jährlich den Tag vor Pfingsten, zwey Lauberhütten, auf Stellen die Ihnen angewiesen werden, bauen, und werden dabey mit Fische, Brod, und 1/2 Tonne Bier gespeiset und getränket.

c. Aus denen Dobbertienschen Kloster Dörffern, Sietow, Loeitz, Schwartz und Diemitz, werden gewiße Korn Pächte Ochsen, Schaaffe und Rauchhüner, Jährlich abgegeben, und werden die Bringer mit Erbsen gespeiset, auch wird denenselben wol ein von den gebrachten Schaafen geschlachtet, und aufgegeßen.

d. Aus denen Märckchen Dörffern, Sevekow, Dranse und Berlienken., mußen gewiße so genante Ablager Brodte, eine Kleine Anzahl Rüben, und gewißes so genantes Peitschen Geld gegeben, aber dieses muß von Amts Bedienten, aus Jeden Dorffe abgeholet werden.

3) das Amt Rehna berichtet:

Daß im hiesigen Ambte obwoll keine Pächte mit gewißen Ceremonien bei der Einhebung verknüpffet sein - - - - - Es wäre dann, daß hirunter dasjenige alte Herkommen und Verbindlichkeit hiesigen Ambtes gerechnet werden könte, nach welchem daßelbe jährlich die von 6 Schffl. Weitzen gebackene und aus Mehl und Waßer zubereitete Kuchen am Char=Freitage nach Lübeck absendet, und daselbst unter die Persohnen des Magistratus austheilen läßet wobei den Empfängern gleichwohl keine Gegen=Leistung oblieget, die Einlieferung der Kuchen auch durch einen mitgesandten Menschen ohne aller Formalitaet geschiehet.