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Jahresbericht

des

Vereins für meklenburgische Geschichte
und Alterthumskunde,

aus

den Verhandlungen des Vereins

herausgegeben

von

A. Bartsch,

Prediger an der Irrenheilanstalt Sachsenberg bei Schwerin, correspond. Mitgliede der pommerschen Gesellschaft für Alterthümer und Geschichte,
als
zweitem Secretair des Vereins für meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde.


Erster Jahrgang.


Auf Kosten des Vereins.

Vignette

In Commission in der Stillerschen Hofbuchhandlung zu Rostock und Schwerin.


Schwerin, 1836.

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Inhaltsanzeige.


S.
 I. Bericht für die General=Versammlung den 11. Julius 1836. Mit Beilagen A. B. C. und D.
            Einleitung 1
    A. Aeußere Verhältnisse des Vereins.
       1. Angehörige des Vereins 3
       2. Finanzielle Verhältnisse 7
       3. Verfassung und Verwaltung 8
       4. Erlangte Rechte und Begünstigungen 9
    B. Thätigkeit des Vereins für die Erreichung seiner Zwecke.
        I. Sammlung und Aufsuchung historischer Denkmäler 11
          A. Sammlung von Schriftwerken 12
          B. Sammlung von Bildwerken 12
          C. Gesammelte Nachrichten von Alterthümern aller Art 30
          D. Aufgrabungen 40
       II. Bearbeitung des historischen Stoffes.
          1. Gelieferte Arbeiten 42
          2.Angeregte und vorbereitete Arbeiten 46
          Beilage A. Statuten des Vereins 48
                      B. Verzeichnis der Protectoren, hohen Beförderer, Ehrenmitglieder, corresp. Vereine, corresp. und ordentlichenb Mitglieder, so wie der Ausschußglieder 59
                      C. Uebersicht der bisherigen Einnahme und Ausgabe 71
                      D. Bibliothek des Vereins 73
II. Bericht über die General=Versammlung den 11. Julius 1836.
    Mit Beilagen E. und F.
89
          Beilage E. Aufgrabungen 95
                      F. Plan der meklenburgischen Regesten 97
Vignette
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I.

Bericht für die General = Versammlung

den 11. Julius 1836.

Mit Beilagen A. B. C. und D.


S pät erst hat das Feld des meklenburgischen Alterthums in dem Vereine, mit dessen Angelegenheiten der folgende Bericht sich beschäfftigen wird, einen ähnlichen Pfleger und Bearbeiter gefunden, wie fast alle andere deutschen Länder für ihre Geschichte schon früher, zum Theil schon lange besaßen. Doch nicht klagen wollen wir über die späte Stunde seines Werdens und des Beginnes seiner Arbeit: eine zu späte war es nicht, und leicht möglich, daß er in eben dem Grade willkommner erschien und freudigere Aufnahme fand, je länger das Bedürfniß, welches er zu befriedigen verhieß, sich hatte geltend und fühlbar machen können; gewiß aber mußte der Umstand, daß er nun eine Menge von Erfahrungen für sich benutzen durfte, welche seine Vorarbeiter ihm darboten und die er nicht selber erst mit Mühe zu erwerben, noch mit Schaden zu bezahlen brauchte, auf seine Organisation, auf die Richtung und die Erfolge seiner Thätigkeit den wohlthätigsten Einfluß üben. Jedenfalls, woher wir sie auch ableiten mögen, waren es günstige Einflüsse, welche über seinem Entstehen walteten und während seines bisherigen Lebens ihn begleiteten, und wenn es vergönnt ist, aus den Erscheinungen der Jugend auf die Dauer und Gestalt der späteren Jahre zu schließen, so dürfen wir unserm Vereine wohl ein langes, glückliches, thatkräftiges Dasein versprechen.

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Erst gegen Ende des Jahrs 1834 in Anregung gebracht, fand das Unternehmen eines Vereins für meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde so schnellen Eingang, so lebhafte Theilnahme und Unterstützung, daß schon am 17. Januar des folgenden Jahrs der Verein sich constituiren konnte. Nach gleichzeitig vorgenommener Wahl eines Präsidiums, der nothwendigsten Beamten und zweier Repräsentanten der Gesammtheit in dem provisorischen geschäfftsführenden Ausschusse; nachdem sodann die Stifftung des Vereins, so wie dessen mehrfach berathene und durchgearbeitete Statuten 1 ) unterm 14. März die landesherrliche Bestätigung erhalten hatten; nachdem endlich die Annahme des Protectorats der Gesellschaft von Seiten der beiden allerdurchlauchtigsten Großherzoge Meklenburgs resp. unterm 28. März und 13. April erfolgt war: kündigte der Verein sich selbst und die zu seiner Inauguration bestimmte erste General=Versammlung öffentlich an, und erhielt hiedurch einen raschen, starken Zuwachs an Theilnehmern, so daß seine feierliche Eröffnung am 22. April, einem Tage, in welchen schon der Jubel eines für ganz Meklenburg hochwichtigen, freudenreichen Festes 2 ) herüberschallte, unter den günstigsten Vorzeichen für seine Zukunft statt fand.

Mit diesem Zeitpunkte begann die Wirksamkeit des Vereins, das erste Vereinsjahr, welches die heutige General=Versammlung beschließt und über welches der erste Jahresbericht sich zu verbreiten haben wird. Sie sind versammelt an einem Tage, welcher einst nach langer, tiefer Trauer diese Stadt, das Herz dieses Landes, zum ersten Male wieder mit Jubel füllte, als er aus einer Verbannung, die reich an Schmerzen, aber frei von Schande war, den Fürsten zurückführte, welcher von der Vorsehung bestimmt ward, die lange Reihe ehrwürdiger Vorfahren ebenso sehr an Lebensjahren und Regierungsdauer, wie an Allgemeinheit und Innigkeit der erworbenen Volksliebe zu übertreffen 3 ); Sie sind versammelt in den altergrauen Hallen eines Schlosses 4 ), welches in dem Buche der Geschichte unsers


1) S. Anlage A.
2) des Regierungs = Jubiläums Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs Friederich Franz von Meklenburg = Schwerin, am 24. April 1835.
3) Am 11. Julius 1807 hielt Herzog Friederich Franz, in Folge des tilsiter Friedens von Altona zurückkehrend, wohin er sich nach der Occupation seines Landes durch die Franzosen begeben hatte, seinen feierlichen Einzug in Schwerin. Diesen denkwurdigen Tag der vaterländischen Geschichte haben die Statuten des Vereins als denjenigen festgesetzt, an welchem die jährliche General = Versammlung gehalten werden soll.
4) des Großherzoglichen Schlosses zu Schwerin.
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Vaterlandes so viele mit Ruhm bezeichnete Blätter nennen; Sie sind versammelt in einer Anzahl, welche von der regen, warmen Theilnahme an unserm Vereine das vollgütigste, jedem Freunde desselben wohlthuendste Zeugniß giebt. Solche Umstände sind wohl geeignet, uns in eine frohe, gehobene, der Vaterlandsgeschichte und der Zukunft des Vereins, der für sie wirket, günstige Stimmung zu versetzen. Und die Ergebnisse des Berichts, den Sie nun vernehmen sollen, werden hoffentlich dieser Stimmung keinen Abbruch thun. Natürlich setzt er billige Erwartungen voraus, eine Schätzungsweise, die den kurzen Zeitraum des Bestehens unsers Vereins zu dem, was er jetzt ist und was er bisher geleistet, in das rechte Verhältniß stellt.

Uebrigens kann dieser General=Bericht, seiner Natur nach, in der Hauptsache nicht anderes sein, als eine Zusammenstellung der in den Quartalberichten des abgelaufenen Vereinsjahres enthaltenen Angaben. Doch wird er, Unbedeutenderes übergehend, wichtigere Momente ausführlicher behandeln, als dort geschehen konnte, manches hinzufügen, was dort keine passende Stelle fand, zusammengruppiren, was dort getrennt und verstreut sich findet, Resultate zu ermitteln suchen, wo die Quartalberichte nur die Factoren gaben, und die in jenen niedergelegte Geschichte des Vereins durch Einwebung des Stoffes, welchen das letzte Vierteljahr geliefert hat, vervollständigen. Es sind zwei Hauptrubriken, unter welche das gesammte Material am bequemsten sich vertheilt: A, Aeußere Verhältnisse des Vereins. B. Thätigkeit des Vereins für die Erreichung seiner Zwecke.


A.

Aeußere Verhältnisse des Vereins.


1. Angehörige des Vereins.

Je gewisser die feste, Dauer verheißende Begründung, das kräftige und umfängliche Wirken einer Gesellschaft, wie die unsrige ist, durch den Reichthum ihres Besitzes an Gönnern und Theilnehmern (wenngleich nicht hiedurch allein) bedingt wird, weil ja nicht bloß das Maß ihrer materiellen Mittel, welche bei Unternehmungen dieserArt allerdings sehr in Betracht kommen, zu der Größe jenes Besitzes in geradem Verhältnisse

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steht, sondern auch die ihr zu Gebote gestellten geistigen Kräfte mit der Erweiterung ihres Personalbestandes sich vervielfältigen und verstärken: desto mehr darf unser Verein sich Glück wünschen zu der bedeutenden Zahl von Angehörigen, welche er in dem kurzen Zeitraum seines Bestehens sich gewonnen hat. Die Anlage B. giebt das vollständige und genaue Verzeichnis derselben nach den verschiedenen Titeln, unter welchen sie dem Vereine ihre Theilnahme zugewandt haben, und so viele ihrer noch jetzt demselben angehören: hier mögen einige Bemerkungen zu den einzelnen Rubriken jenes Verzeichnisses Raum finden.

Einen Theil seines ersten Erwerbes und zugleich seines werthvollsten Besitzes bilden die Namen der beiden erlauchten Regenten Meklenburgs, welche das Protectorat des Vereins zu übernehmen geruhten. Ungerechnet den großen moralischen Gewinn, welche derselbe durch diese Anerkennung und Auszeichnung erhielt, und die gewichtige Empfehlung in der öffentlichen Meinung, welche dieser Umstand ihm verschaffte, knüpft sich auch der Dank des Vereins für zahlreiche und bedeutende reale Wohlthaten an diejenige Stelle seiner Matrikel, wo die Namen seiner Protectoren stehn. In diesen Dank mischt sich die Freude, daß hier heute noch dieselben Namen stehen, unter deren Auspicien er ins Leben trat, daß imLaufe des verflossenen Jahres keine Veränderung in dem Protectorate erfolgt ist, so wie der Wunsch, daß noch lange jene Stelle keinen Zuwachs erhalten möge, welcher einen voraufgegangenen Verlust andeuten würde.

Auch die zweite Rubrik unsrer Matrikel ist nicht leer geblieben: sie sieht sich geziert durch sieben dem meklenburgischen Fürstenhause angehörige Namen, deren Besitzer zu der Ehre, welche sie dem Vereine durch die Annahme des Titels seiner hohen Beförderer erwiesen, auch noch theils Geschenke, theils die huldvollsten Versicherungen und Verheißungen fügten.

Von der ersten General = Versammlung waren 6 durch Stellung und durch Verdienste um Meklenburg gleich ausgezeichnete Männer zu Ehrenmitgliedern ernannt worden. Sie alle nahmen diese Ernennung unter Bezeugung der wohwollendsten Gesinnungen gegen den Verein an, welchem sich dieses Wohlwollen fortwährend in den freundlichsten Zeichen bethätigte. Leider aber hat der Verein den Verlust eines dieser Männer zu betrauern: der Tod, welcher am 12. April d. J. in dem Herrn Geheimeraths= und Regierungs=Präsidenten von Brandenstein Exc. dem Vaterlande einen

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seiner verdientesten Bürger, der menschlichen Gesellschaft einen wahren Ehrenmann entführte, raubte zugleich unserm Verein einen Gönner, der sich für dieses vaterländische Unternehmen in seinen Anfängen und seinem Fortgange aufs lebhafteste interessirte und solche Gesinnung bei jeder sich darbietenden Gelegenheit durch Wort:und Werk beurkundete.

Eine der frühesten,und angelegentlichsten Bestrebungen des jungen Vereins mußte darauf gerichtet sein, mit älteren, insbesondere mit benachbarten Vereinen gleicher Tendenz in Verbindung zu treten und einen Kreis von anerkannten Forschern und Gelehrten außerhalb Meklenburgs für seine Sache zu interessiren. Auch diese Bemühungen hatten den erwünschtesten Erfolg: das Verzeichniß der correspondirenden Vereine und Mitglieder zeigt, wie stark und wie ehrenvoll die Verbindung ist, welche unser Verein im Auslande geknüpft hat, und in den Uebersichten seiner Sammlungen und seiner Arbeiten finden sich die Früchte aufgezählt, welche ihm schon jetzt aus derselben erwachsen sind. Von den zu correspondirenden Mitgliedern ernannten Männern starb einer der ausgezeichnetsten, Herr Professor Levezow in Berlin, als er so eben Meklenburg mit seiner letzten Abhandlung, über die obotritischen Götzenbilder zu Neustrelitz, geschenkt hatte und das für ihn ausgefertigte Diplom zur Absendung bereit lag.

Die Hauptkraft aber eines Unternehmens von der Beschaffenheit des unsrigen beruht ohne Zweifel in seinen einheimischen, o

rdentlichen Theilnehmern: das Verzeichniß derselben giebt den eigentlichen Maßstab für die Aufnahme, welche es bei dem vaterländischen Publikum, bei den Bewohnern des Bodens gefunden, auf dem es zunächst und zumeist sich bewegen soll, und hievon vor allem hängt sein Gedeihen oder Nichtgedeihen, sein größerer oder geringerer Erfolg ab. Und gerade in dieser Hinsicht hatte unserVerein ganz vorzüglich günstiger Verhältnisse sich zu erfreuen. Die Gesammtzahl der Männer, welche seit der ersten Aufforderung zur Stiftung desselben bis heute als ordentliche Mitglieder ihm beigetreten sind, beträgt 307. Diese ungemein große Ausbreitung in so kurzer Zeitt, ungeachtet der allem Neuen und noch Unbewährten gewöhnlich sich entgegenstehenden Schwierigkeiten, kommt einem nicht geringen Theile nach auf die Verdienstrechnung einzelner Männer, welche mit dem wärmsten Eifer die Empfehlung des Vereins betrieben. Und hiemit zusammen ist das immer allgemeinere Kundwerden des Vereins, die unverkennbar wachsende Anerkennung der

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Nützlichkeit seiner Bestrebungen wirksam für die Herbeiführung so erfreulicher, Resultate gewesen, so daß weniger ein plötzlicher einmaliger Impuls, als vielmehr (was auch für die Zukunft gute Hoffungen erweckt) eine allmälige, stetige Zunahme die Zahl der ordentlichen Mitglieder zu solcher Höhe gebracht hat. Die angegebene Gesammtzahl derselben erlitt jedoch im Laufe des vollendeten Vereinsjahres einige Verminderung. Denn zuerst ward der Name Sr. Königl. Hoheit des Erbgroßherzogs Friedrich Wilhelm von Meklenburg=Strelitz, welcher dem Verein die hohe Ehre erwiesen hatte, aus eigenem Antriebe als ordentliches Mitglied sich ihm anzuschließen, späterhin auf Bitten des Ausschusses in die Rubrik der hohen Beförderer versetzt. Ferner trat ein ordentliches Mitglied persönlicher Verhältnisse wegen zurück, und zwei andere sind, weil sie den statutenmäßigen Geldbeitrag nicht geleistet, auch den desfallsigen Erinnerungen sein Gehör geschenkt haben, als ausgeschieden anzusehen. Endlich wurden dem Verein durch den Tod 8 ordentliche Mitglieder entrissen, nämlich die Herren Bürgermeister Wehnert zu Brüel, Bürgermeister Haupt zu Wismar, Oberhofmeister von Lützow Exc. zu Ludwigslust, Oberschulrath M, Görenz zu Schwerin, Geheime Hofrath Trotsche und Steuerrath Schultze zu Güstrow, Ober=Appellationsgerichtsrath Rönnberg zu Parchim und Hofbuchhändler Stiller zu Rostock. An ihnen allen verlor der Verein hochachtbare, durch ihre Theilnahme ihn wahrhaft ehrende Freunde, an einigen derselben freigebige Bereicherer seiner Sammlungen, an andem bewahrte Kenner des meklenburgischen Alterthums, von denen er bei längerer Dauer ihres Lebens Beiträge zu seinen Arbeiten sich wohl hatte versprechen dürfen. - Hienach beläuft sich die jetzige Zahl der ordentlichen Mitglieder auf 295. Das nach alphabetischer Ordnung der Städte und Flecken und ihrer Umgegend angelegte Verzeichniß zeigt die Vertheilung dieser Zahl durch ganz Meklenburg, und es ergiebt sich aus dieser statistischen Uebersicht, daß der Verein in einigen Orten und Gegenden, nicht bloß der absoluten Zahl nach, sondern auch im Verhältniß zu der Bevölkerung, insbesondere der gebildeten, bedeutend schwächer als in andern, ferner ebenfalls verhältnißmäßig viel schwächer auf dem Lande, als in den Städten und Flecken, im Ganzen aber in sämmtlichen Theilen Meklenburgs hinlänglich stark vertreten ist, um überall seine Interessen wahrgenommen zu wissen und bei Unternehmungen in irgend einer Gegend des Landes, die von ihm ausgehen, einen oder mehrere seiner Angehorigen in

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der Nähe zu haben, an welche der Ausschuß mit der Bitte um Nachrichten, um Untersuchungen an Ort und Stelle etc. , sich wenden und denen er nöthigen Falls die Beaufsichtigung des Werkes übertragen kann, ein Umstand, der, wie für andere Gegenstände der Vereinsbestrebungen von großer Wichtigkeit, so insbesondere von der allergrößesten für etwanige vom Verein zu veranstaltende Aufgrabungen ist.

Um denjenigen seiner Angehörigen, welche derVerein durch den Tod verliert, ein Denkmal der Pietät zu stiften, welches zugleich eine biographische Fundgrube für den künftigen Geschichtsforscher oder Literarhistoriker und für andere Zwecke werden könne, hat der Ausschuß durch authentische Lebensabrisse der Verstorbenen, wenigstens der bedeutenderen, ein Nekrologium des Vereins in seinem Archive zu bilden beschlossen und in seinen Quartalberichten zur Einsendung geeigneter Beiträge für dasselbe aufgefordert. Eingegangen ist denn auch schon die Biographie des verdienstvollen Bürgermeisters Haupt zu Wismar vom Herrn Rector M. Crain daselbst: Mehreres ist verheißen worden.

2. Finanzielle Verhältnisse.

Mit der Zahl der ordentlichen Mitglieder steht die Größe der Jahreseinnahmen des Vereins in genauem Zusammenhang, da die jährlichen Geldbeitrage von jenen die einzige gewisse Quelle für diese bilden. Es läßt sich schon hienach, bei der bedeutenden Zahl der ordentlichen Mitglieder, auf eine beträchtliche Einnahme schließen, welche überdieß noch einige außerordentliche Zuflüsse hatte. Und da der Ausschuß sich strenge auf Gestattung der allernothwendigsten Ausgaben beschränkt hat, die Bewilligung größerer Verwendungen bei erweitertem Besitz und consolidirten Verhältnissen dem ermessen der General=Versammlung überlassen, weshalb ein großer Theil des vorhandenen Capitals, damit es nicht müssig liege, zinsbar belegt werden konnte: so werden Sie die Genugthuung haben, für das neue Etatsjahr ansehnliche Geldmittel zur Disposition des Vereins gestellt zu sehen, in Hinsicht derer der Ausschuß demnächst einige Vorschläge machen wird. Die detaillirte, von Ihren Repräsentanten im Ausschusse revidirte Berechnung liegt zur Ansicht dieser Versammlung vor; überdieß gewährt die von dem Herrn Cassenführer gegebene Zusammenstellung der Hauptpositionen der Einnahme und Ausgabe ( s. Beilage C. ) eine bequeme Uebersicht beider, so wie des gegenwärtigen Standes des Vereinsvermögens.

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3. Verfassung und Verwaltung.

Die Statuten des Vereins sind in allen ihren Theilen durch die bisherige Praxis als zweckmäßig und ausreichend bewährt worden, insbesondere auch hinsichtlich der von ihnen vorgezeichneten Verfassung und Verwaltungsform. Namentlich erwies sich die Organisation und Stellung des Ausschusses als eine solche, welche ihm, innerhalb angemessen befundener und genau beobachteter Schranken, eine freie Bewegung, eine kräftige und geregelte Thätigkeit als ordnendes, leitendes, empfangendes und mittheilendes Organ des Ganzen möglich und leicht machte, und auch ferner machen wird, wenn, wie bisher, neben einer freundlichen und eifrigen Theilnahme des Präsidiums, guter Wille und einträchtiges Streben zum Besten des Vereins von Seiten aller Ausschußglieder sich geltend machen. Auch die Geschäftskreise der einzelnen Beamten zeigten sich als gehörig begränzt und wieder so bequem in einander greifend, daß Collisionen, Störungen und Hemmungen im Geschäftsgange nicht vorgekommen und ein Bedürfniß, in dieser Beziehung Veränderungen vorzunehmen, nicht empfunden worden ist.

Als eine sehr nützliche Enrichtung ferner wurden die von den Statuten vorgeschriebenen Quartal = Versammlungen des Ausschusses, an denen auch andere Mitglieder Theil nehmen, und die damit Zusammenhängenden Quartal=Berichte erkannt. Gewiß bedarf es, um für eine gemeinschaftliche Angelegenheit lebhaftes Interesse zu erwecken und zu erhalten, einer häufigen Berührung der Personen, welche für jene sich verbunden haben; zumal wo Zwecke erreicht werden sollen, wie die unsrigen sind, und bei einer Zusammensetzung der Gesellschaft, wo die Mitglieder weithin zerstreut wohnen und die große Mehrheit derselben fern von der Centralbehörde sich befindet: hier kann Entfernung leicht die Theilnahme erkälten und die Thätigkeit einschläfern, wenn nicht eine oft wiederholte Communication die Beziehungen der einzelnen Mitglieder zu dem Ganzen erneuert und erfrischt. Der Zeitraum eines Jahres scheint aber für solche Berührung und Mittheilung ein zu weit gemessener zu sein, und gewiß verdankt unser Verein das rege Leben und die mehr und mehr gesteigerte Thätigkeit, welche sich in ihm kund gegeben, nicht zum kleinsten Theile den regelmäßig gehaltenen, durch die öffentlichen Blätter angekündigten Quartalversammlungen des Ausschusses, zu denen jedesmal auch andere Mitglieder sich einfanden, und den ebenso regelmaßig ausgegebenen Quartalberichten,

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welche auch dem Entferntesten von dem Fortgange und derzeitigen Standpunkte des Unternehmens Kunde gaben, überdieß eine bequeme Gelegenheit zu häufiger Anregung der Thätigkeit und zur Lieferung oder Nachweisung von Stoff für dieselbe boten.

Außerdem hat der Ausschuß allmonatlich eine Sitzung gehalten, welche hauptsächlich der Lesung und Besprechung der eingegangenen Arbeiten gewidmet war, wiewohl auch Anderes, was eine schnelle Entscheidung verlangte, oder der Vorbereitung für die Quartal=Versammlung bedurfte, dort berathen ward. Die fortgesetzte Berührung der sämmtlichen Ausschußmitglieder unter einander und mit den Angelegenheiten des Vereins, so wie die genaue Bekanntschaft derselben mit den einzelnen, zur Disposition des Vereins gestellten Früchten historischer Forschung und Arbeit, und die dadurch herbeigeführte Möglichkeit einer umsichtigen, kundigen Auswahl des Materials für die Jahrbücher, das waren die bedeutendsten und in die Augen fallendsten Vortheile dieser Zusammenkünfte.

Uebrigens ist in dem Personal des Ausschusses, wie dasselbe durch die Wahlen der ersten GeneraI=Versammlung sich gestaltete (s. Verzeichniß VII in Beil. B.), bisher keine Veränderung eingetreten. Als ein Nebenamt ward vom Ausschusse das eines Aufsehers der Münzensammlung creirt, und für dasselbe der Herr Archivar Groth gewonnen.

4. Erlangte Rechte und Begünstigungen.

Wie der Verein schon vor seiner Eröffnung vielfacher Gnadenerweisungen von Seiten der Landesfürsten und der höchsten Behörden sich zu erfreuen hatte, so sind ihm auch fernerhin mehrere wichtige Begünstigungen zu Theil geworden, welche seine Stellung vortheilhafter gestaltet und seine Wirksamkeit bedeutend erleichtert haben. Namentlich hat er

a) durch Rescript der hohen Meklenburg=Schwerinschen Landes = Regierung d. d. 19. Junius 1835 die erbetene Erlaubniß erhalten: daß die derzeitigen Mitglieder des Ausschusses das Großherzogliche Geheime= und Haupt=Archiv zu Schwerin für die Zwecke des Vereins benutzen dürfen, ohne erst, wie sonst nöthig, in jedem einzelnen Falle höhere Genehmigung nachsuchen zu müssen. Es steht nicht zu bezweifeln, daß bei verändertem Personal des Ausschusses auch auf dieses jene Berechtigung wird ausgedehnt werden, eine Berechtigung, die bei dem großen Reichthume des Archivs an wichtigen, noch unbenutzten Urkunden und sonstigen historischen Documenten

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von sehr großem Werthe ist und nicht bloß den Ausschußmitgliedern für ihre eigenen im Interesse des Vereins unternommenen Arbeiten, sondern auch andern Angehorigen des Vereins unmittelbar zu Gute kommt, indem auch diese für ihre Arbeiten, falls dieselben zur Disposition des Vereins gestellt zu werden bestimmt sind, durch ein Mitglied des Ausschusses die Schätze des Archivs benutzen können.

b) sieht sich der Verein, durch ein allerhöchstes Cabinetsrescript d. d. 17. Julius 1835, im Besitze eines eigenen Locales für seine Sammlungen und Zusammenkünfte. Es ist dieß dasjenige Local des Großherzoglichen Schlosses, welches in früherer Zeit zum Hofsaale diente und später das Geheime= und Hauptarchiv aufnahm, das auch bis auf die neueste Zeit darin geblieben ist. Es besteht aus einem großen Saale und zwei kleineren Zimmern, die ehemals mit jenem einen Raum bildeten, später aber, zur bequemeren Benutzung für das Archiv, durch eine Wand von demselben abgetrennt wurden. Das Ganze ist gewölbt, mit mächtigen Säulen versehen, alterthümlich und von schönen architektonischen Verhältnissen, und bildet einen ebenso geräumigen als würdigen Sitz für unsern Verein. Nachdem dasselbe durch die Versetzung des Archivs in das neue Collegiengebäude disponibel geworden, ward es vom Großherzoglichen Hofmarschallamte dem Verein uberwiesen, zugleich mit einigen der zurückgelassenen Tische, Stühle und Repositorien, um welche der Ausschuß allerhöchsten Orts gebeten hatte. Jedoch müssen noch einige Reparaturen vorgenommen werden, ehe es zur Benutzung für größere Versammlungen sich eignet, und das ist der Grund, weshalb die heutige Versammlung nicht dort, sondern in diesem vom Großherzoglichen Hofmarschallamte freundlichst angewiesenen Saale sich befindet.

c) ist dem Ausschusse von der hohen Landes=Regierung zu Schwerin unterm 16. April d. J. gestattet worden: daß er nicht nur die Jahrbücher des Vereins an die Mitglieder herausgeben, sondern auch den Druck der einzelnen Abtheilungen der Druckschriften des Vereins ohne vorherige Censur beschaffen lassen und die einzelnen Exemplare an die Mitglieder vertheilen darf, unter der Bedingung, daß gleichzeitig ein Exemplar der Regierung überreicht werde.

d) endlich ist durch einen Erlaß hoher Großherzoglicher Cammer zu Schwerin d. d. 29. April d. J. dem Verein eine Portoermäßigung für seine Druckschriften in der Art gewähret worden, daß

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für die vierteljährlich zu distribuirenden Quartalberichte, auch wenn sie unfrankirt versendet werden, das für Zeitungen, Preiscourante etc. . festgesetzte porto,
für die jährlich einmal zu versendenden Jahrbücher und Jahresberichte das den Buchhandlungen bewilligte erniedrigte Porto erhoben werden soll; jedoch muß die Aufgabe unter Kreuzband geschehen und die Sendung außer der Adresse nichts Gefchriebenes enhalten.

Je wünschenswerther dem Verein die möglichste Erleichterung der Communication des Ausschusses mit den übrigen Mitgliedern sein muß, desto mehr wird er sich der hohen Behörde für diese ihm bewilligte Porto = Ermäßigung zum Dank verpflichtet fühlen. Eine weitere Ausdehnung derselben oder die Bewilligung der Portofreiheit in dem Umfange, wie ähnliche Vereine z. B. im preußischen Staate sie genießen, haben die Verhältnisse nicht gestatten wollen. Der Ausschuß seinerseits hat den Mitgliedern eine weitere Erleichterung der Portokosten durch die Anordnung zu verschaffen gesucht, daß nach solchen Orten, wo mehrere Mitglieder sich befinden, die für diese bestimmten Druckschriften sämmtlich an eins derselben adressirt werden, welches die Vertheilung, so wie die Repartition des Portos, übernimmt.


B.

Thätigkeit des Vereins für die Erreichung seiner Zwecke.


I. Sammlung und Aufsuchung historischer Denkmäler.

Es ist vorzugsweise diese Seite der Wirksamkeit unsers Vereins, wobei der kurze Zeitraum ihrer bisherigen Dauer billigerweise in Betracht gezogen werden muß. Auch hielt es der Ausschuß für gerathen, nicht gleich anfangs auf größere Unternehmungen zur Bereicherung der Sammlungen sich einzulassen, sondern nur kleinere Verwendungen der Kräfte und Mittel des Vereins zu diesem Zwecke sich zu gestatten, die von günstiger Gelegenheit dringend empfohlen wurden. So war es denn fast ausschließlich die Freigebigkeit und der Eifer einzelner Mitglieder und anderer Freunde des Vereins, was in dieser

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Beziehung wirksam wurde, und unter diesem Gesichtspunkte betrachtet erscheint das Geleistete und Erworbene sowohl nach Umfang als Werth bedeutend genug. Für die Zukunft werden, wenn die in Bezug hierauf zu machenden Propositionen des Ausschusses die Genehmigung dieser Versammlung finden, ansehnliche Mittel für diesen Theil der Vereinsthätigkeit durch den Ausschuß in Bewegung gesetzt werden können, und hiedurch, wie durch die wohl vorauszusetzende fernere Bereitwilligkeit der Einzelnen, Gegenstände von Interesse für den Verein demselben zur Aufbewahrung zu übergeben oder doch zu seiner Kenntniß zu bringen, dürfte seinen Sammlungen ein fortwährender, gediegener Zuwachs gesichert sein.

A. Sammlung von Schriftwerken

(Bibliothek des Vereins).

S. das vollständige und genaue Verzeichniß derselben in der Beilage D. 1 ) Außer den in diesem Verzeichniß benannten Druck schriften besitzt der Verein, als Geschenk des Herrn Doctors Siemssen zu Wolde, aus dem Nachlasse des Herrn M. Siemssen zu Rostock:

1) eine Sammlung von Autographis und von Bildnissen meklenburgischer Fürsten, Staatsmänner und Gelehrten;

2) eine Sammlung von Briefen und Handschriften neuerer Zeit, worunter 3 Originalschreiben Winkelmann's an den Präpositus Genzmer zu Stargard;

3) eine Sammlung von Plänen und Rissen, worunter ein Plan der Stadt Rostock v. J. 1634.

B. Sammlung von Bildwerken.

I. Originalien.

1. Grabalterthümer, Geräth, Waffen u. dgl.

A. aus vorchristlicher Zeit:

a. Gesammelter Inhalt einzelner Gräber:

Von dem Jnhalt eines alten Grabes bei Malchin, zufällig beim Aufwerfen eines Grabens zu Tage gefördert, befindet sich als Geschenk des Herrn Geheimen Hofraths Lüders zu Malchin folgendes im Besitze des Vereins:


1) Dieses Verzeichniß wird hier in seinem ganzen Umfange vorzüglich deshalb mitgetheilt, um die Bibliothek allen Vereinsmitgliedern zugänglich zu machen.
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2 Spiralförmig gewundene Armbedeckungen in cylindrischer Gestalt, wie im Friderico-Francisceum von Schröter Tab. XXI. Fig. 8;
1 Handring, wie Frid. Franc. Tab. XXII. Fig. b.;
1 Handring, wie Frid. Franc. Tab. XXII Fig. 8, Bruchstück;
1 Handberge mit zwei Spiralplatten, wie Frid. Franc. Tab. IV, in viele Stücke zerbrochen, in einzelnen Stücken zusammengeschmolzen, und überall, auch in den Bruchenden, oxydirt;
1 Fingerring, in Form einer Handberge, wie Frid. Francc. Tab. XXIII. Fig. 16, auseinandergezogen und in zwei Stücke zerbrochen;
1 cylindrisch aus Drath gewundener Fingerring, wie Frid. Franc. Tab. XXIII. Fig. 8;
1 Diadem, wie Frid. Franc. Tab. X. Fig. 5, aus gebogenem Blech, statt der gewöhnlichen Spiralwindungen mit längslaufenden, dicht neben einander stehenden, erhabenen Reifen verziert;
  mehrere Bruchstücke von geradem und gewundenem Drath von Ringen, Nadeln u, dgl.

Alle diese Gegenstände sind aus der bekannten alten Metall - Composition, welche wir Erz (Bronze) nennen wollen.

Auch ein kurzes ehernes Schwert ward in Bruchstücken gefunden, ging aber verloren.

b. Einzeln aufgefundene Alterthümer:
aus Metall:

1 Lanzenspitze aus Erz, wie Frid. Franc. Tab. VIII. Fig. 4, unweit Consrade bei Aufgrabung des Störflusses gefunden (vom Hrn. Oberbaurath Wünsch zu Schwerin);
1 Messer aus Erz, wie Frid. Franc. Tab. XVI. Fig. 6, in der Lewitz bei Aufgrabung des Störflusses gefunden (von demselben);
1 Heftel aus Erz: sie lag in einer Urne, welche bei Aufgrabung eines Weges unweit Tessin bei Boizenburg einige Fuß tief in der Erde gefunden ward; daneben standen noch an 30 Urnen, welche aber mit der erwähnten alle zerbrachen. Außer dieser Heftel fanden sich noch einige Bruchstücke von andern derselben Art (vom Hrn. Schullehrer Krüger zu Strahlendorf bei Schwerin.).

aus Stein:

1 kleine Streitaxt aus Grünstein mit Schaftloch (vom Hrn. Archivar Lisch in Schwerin);
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2 große Streitäxte aus Grünstein mit Schaftlöchern, gefunden zu Buchholz bei Bruel im Moor (vom Hrn.Dr. Schnelle auf Buchholz);
1 kleine Streitaxt aus Grünstein, gefunden bei Marnitz (vom Hrn. Schulrath Meyer in Schwerin);
1 Keil aus Feuerstein (vom Hrn. Revisionsrat Schumacher in Schwerin);
1 Keil aus Feuerstein, gefunden in der Lewitz beim Kanalbau (vom Hrn. Oberbaurath Wünsch in Schwerin);
2 Keile aus Feuerstein, gefunden bei Marnitz (vom Hrn. Schulrath Meyer in Schwerin);
1 hohl geschliffener Keil aus Feuerstein, gefunden zu Modentin im Amte Meklenburg (vom Hrn. Amtmann Brandes in Wismar);
1 großer, an mehreren Stellen zerschlagener, geschliffener Keil aus Feuerstein, gefunden zu Perlin in einer Mergelgrube (vom Hrn. Pastor Merian zu Perlin);
1 an der ganzen Oberfläche verwitterter Keil aus Grünstein, gefunden zu Mustin bei Sternberg (vom Hrn. Schulrath Meyer in Schwerin);
1 in muschelförmigem Bruch geschlagenes Messer aus Feuerstein, wie Frid. Franc. Tab. II. Fig. 3, gefunden auf dem kaltenhöfer Felde bei Grabow (vom Hrn. Pharmaceuten Stolle in Grabow);
1 Messer aus Feuerstein, wie das vorhergehende, gefunden zu Gallentin, am schweriner See (vom Hrn. Oberbaurath Wünsch in Schwerin);
1 messerartiges Geräth aus Feuerstein, gefunden bei Marnitz (vom Hrn. Schulrath Meyer in Schwerin);
1 Spindelstein (vom Hrn. Archivar Lisch in Schwerin).

aus Thon:

1 kleine Graburne aus dunkelm Thon, aus freier Hand geformt, 4 Fuß tief bei Bobzin im Amte Lübz beim Bau einer Fangschleuse, hart am Eldeufer, im sumpfigen Boden gefunden (vom Hrn. Oberbaurath Wünsch in Schwerin). In derselben lag ein Bruchstück eines hölzernen Kammes.
  Verzierte Bruchstücke einer Urne (vom Hrn. Candidaten Schütz zu Pampow).

Aus zweifelhafter alter Zeit:

1 Heerhorn aus Erz, fast im Kreise gebogen, 5 Fuß lang in der äußern Windung, vom Mundloch bis zum Schal=
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  loch von 2 1/2 Zoll bis 7 1/2 Zoll Umfang sich erweiternd; am Schalloch ist es plotzlich abgeschnitten und ist dort ein verziertes Blech von ungefähr 2 Zoll Breite im rechten Winkel angesetzt. Zum Tragen dient eine Kette aus Erz. Das ganze Horn ist so lang und so gekrümmt, daß es nach hinten hin über die Schulter hinausragt und beim Ohre sich mündet. Ausgepflügt auf dem Felde von Lübzin bei Sternberg (geschenkt vom Hrn. Hillmann auf Lübzin);
1 festes Stück von einem Hirschgeweih, wie eine Streitaxt zubereitet und mit einem Schaftloche, wie es sonst die Streitaxte haben, gefunden in der Lewitz beim Kanalbau (vom Hrn. Oberbaurath Wünsch in Schwerin),

B . aus dem Mittelalter:

1 Löffel aus Erz mit runder Platte und einer Weintraube zur Verzierung am Ende des Stiels, in zwei Stücke zerbrochen, gefunden auf dem Schloßberge bei Alt=Kalden, bei Urbarmachung desselben (vom Hrn. Amtshauptmann Ratich in Wittenburg).

C . aus der Zeit der neueren Geschichte:

1 Steigbügel von Eisen, mit Silber ausgelegt, in der Nähe des passower Sees 4 Fuß tief in der Erde gefunden (vom Hrn. Forstrath von Wickede in Schwerin). (Vielleicht noch aus dem Mittelalter?)
1 eisernes Schwert mit der Inschrift: Wilhelm Wirsberg me fecit Solingen, gefunden zu Plau in den alten Burgruinen (vom Hrn. Postmeister Schnelle in Plau);
1 Vorlegeschloß, 1 großer eiserner Schlüssel und 1 Thorhaken, beim Bau einer neuen Fangschleuse bei Plau in der Tiefe einer alten Schleuse gefunden (vom Hrn. Oberbaurath Wünsch, mit Rissen und Auffindungsprotocollen. S. unten »Gesammelte Nachrichten«).
2 zinnerne Trinkkrüge, deren einer die Namen Andreas und Maria Roloff und die Jahreszahl 1631 trägt, zu Wredenhagen ausgepflügt (vom Hrn. Advocaten Kossel in Schwerin);
1 Säulen = Capitäl von Alabaster (vom Hrn. Pastor Erbe in Schwerin).
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2. Siegel:
1 geistliches Siegel der Stadt Lage aus dem Mittelalter, von Messing, in gegattertem Felde ein stehendes Bischofsbild führend, mit der Umschrift: S. B e A TI. NI c OL A I. IN. L A W e , gefunden auf dem Stadtfelde von Lage (vom Hrn. Apotheker Stockfisch zu Zarrentin);
1 Siegel des Jachgim (Joachim) Holloger (aus der bekannten rostocker Familie), von Messing, gefunden auf dem Berge bei Kessin (vom Hrn. Dr. med. Reder in Rostock);
1 Siegelring von Bronze mit Vergoldung, mit einem Wappenschilde, auf welchem ein Queerband mit 3 Rosen und die Buchstaben s. v. a. (aus der Familie der Arenswald?), gefunden beim Abgraben einer Gartenhecke bei Rostock (von demselben);
1 Siegelring von Messing mit einem Kaufmanssignet oder Hauszeichen und den Buchstaben L. B., gefunden beim Abbruch der Heiligengeist = Kirche zu Rostock unter dem Altare (von demselben);
1 Siegelring von Messing, gefunden auf dem Schloßberge bei Alt = Kalden (vom Hrn. Amtshauptmann Ratich in Wittenburg).
3. Münzen und Medaillen.

Diese Sammlung zählt gegenwärtig 217 Stücke, welche, mit Ausnahme einer von Sr. Königl. Hoheit Großherzoge von Meklenburg = Schwerin dem Verein zugesandten, auf Allerhöchstdesselben Regierungs = Jubiläum geprägten Medaille in Silber und einiger angekaufter Münzen, nach und nach von den Herren: Advocat Diederichs in Güstrow, Rector Masch in Schönberg, Justizrath Martini in Schwerin, Amtsrath Koch in Sülz, Dr. Beyer in Parchim, Obermünzmeister Nübell und Candidat. juris Glöckler in Schwerin, Landrath von Oertzen auf Kittendorf, Dr. Reder in Rostock, Dr. Behn in Lübeck, Pastor Bartsch zu Sachsenberg und Apotheker Stockfisch in Zarrentin geschenkt worden sind. Die Münzen sind größtentheils in Meklenburg gültig gewesene oder gefundene. Wir bezeichnen hier nur folgende Stücke dieser Sammlung näher: 1 )


1) Auszug aus dem vollständigen, von dem Aufseher dieser Sammlung, Herrn Archivar Groth, der Generalversammlung vorgelegten Verzeichnisse.
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1. Hohlpfennige

a) Meklenburg:

3 Stück 7 - 8 Aß schwer; 9/12 Zoll im Durchmesser. Der Büffelskopf mit einer Lilienkrone zwischen den, auf einem zusammenstoßenden, auf dem andern abstehenden Hörnern, offenem Maule und aushangender Zunge. Gekerbter Rand.

cf. Evers Meklenb. Münzverfassung,
II. Theil, pag. 12 & 13.

b) Lübeck:

1) 10/12 Z. i. D. 9 Aß schwer,
   Der doppelte Adler; gekerbter Rand.

cf. Evers, pag. 16 in fine.

2) 10/12 Z. i, D. 12 Aß schwer.
   Wie voriger, nur ist oben im Rande ein Stern.

c) Hamburg:

9/12 Z. i. D. 8, 10 und 11 Aß schwer.
Drei Thürme, im Thore des mittelsten derselben ein Nesselblatt; gekerbter Rand.

cf. Evers, pag. 17.

d) Lüneburg:

9/12 und 10/12 Z. i. D. 8, 9 und 11 Aß Schwer.
Eine Burg mit drei Thürmen, im Thore ein Löwe; gekerbter Rand.

e) Stralsund:

7/12 Z. i. D. 5 Aß schwer.
Drei Strahlen, oben links ein kleiner Stein.

f) Holstein:

10/12 Z. i. D. 12 Aß schwer.
In einem von oben getheilten Schilde rechts ein halbes Nesselblatt, links zwei Queerbalken; gekerbter Rand.

Cf. Evers, pag. 16.

g) Oldenburg:

8/12 Z. i. D. 9 Aß schwer.
Ein Schild mit zwei Balken; gekerbter Rand,

h) Cöln:

8/12 Z. i. D. 4 Aß schwer.
Drei Kronen über einem Balken, unter diesem elf Flammen; glatter Rand.
  (Soll sich auf die heiligen drei Könige und auf die 11,000 Jungfrauen beziehen.)

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II. Solidi.

a) der Heren zu Werle:

9/12 Z. i. D. 16 Aß schwer.
A. Der gekrönte Werlesche Stierkopf mit ausgeschlagener Zunge in einem geschweiften Schilde mit doppeltem Rande. Umschrift: CIVITAS DNI D WERLE
  Mönchsschrift; zwischen jedem Worte ist eine kleine Acht.
R. In einem punktirten Kreise ein Kreuz, dessen zwei gegenüberstehende Balken ausgebrochen sind, mit einer weckenförmigen Vertiefung, in deren Mitte ein Punkt. Umschrift: MONETA GVSTROWE. Mönchsschrift, in der Mitte und am Ende eine kleine Acht.

b) der Stadt Gnoien:

9/12 Z. i. D. 19 Aß schwer.
A. In einem punktirten Kreise ein rechts zum Kampfe aufgerichteter Greif. Umschrift: CIVITAS MAGNOPOL. Mönchsschrift.
R. Ein Kreuz, worauf ein Wecken, in welchem die Hälfte des Stadtwappens, nämlich eine halbe Lilie, sichtbar ist. Umschrift: MONETA GNOGHENSIS. Mönchsschrift. Sowohl im A. als auch im R. ist hinter jedem Worte eine halbe Lilie.

c) der Stadt Neubrandenburg:

6/12 Z. i. D. 6 Aß schwer.
A. Zwischen zwei Thürmen ein offenes Thor, über diesem ein Helm, worauf ein Adler; in dem Thore eine Figur, vielleicht auch ein Helm.
R. Ein Greif.

Anmerkung. Herr Rector Masch in Schönberg der diesen Solidus geschenkt hat, schreibt dabei:
»Die einliegende Münze ist vom Hrn. Kretschmer, Aufseher der Königl. Münzsammlung in Berlin, für eine von Neubrandenburg angenommen worden. Seine Annahme begründet er durch den Helm, der sich unter dem Thore findet, und welcher das Zeichen der Stadt auf ältern Siegeln ist. Hier steht er freilich über dem Thore zwischen den beiden Thürmen (ganz irrig hat Westphal ined. IV. Tab. 22 N. 22 einen Fisch abgebildet), jedoch sollen dergleichen Umstellungen auf den Münzen des Mittelalters grade nicht selten sein. Ob man

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den Adler auf die Zeit deuten kann, wo Stargard noch Brandenburgisch war, und die Münze also in's 13. Jahrhundert stellen, wohin sie übrigens auch wohl gehört, vermag ich nicht zu entscheiden. Daß die Rückseite einen Greif enthält, ist bei dem übersandten Exemplar, das in der Gegend von Friedland gefunden ist, weniger deutlich, als auf einem andern meiner Sammlung.«

d) der Stadt Greifswald:

11/12 Z. i. D. 27 Aß schwer.
A. Der Greif in einem punktirten Kreise. Umschrift: Inschriftskreuz MONETA GRYPESWO Mönchsschrift.
R. Auf einem durchgehenden Kreuze liegt in einem punktirten Kreise ein Schild mit einem silbernen Queerbalken im gegatterten Felde; in der Mitte des Balkens ist eine Kugel; über dem Schilde sind zwei Sterne, unter demselben zwei Kugeln. Umschrift: DA LAVDEM DEO Mönchsschrift.

e) Stralsund:

9/12 Z. i. D. 18 Aß schwer.
A. Ein Fischerstachel in einem Kreise. Umschrift: MONETA NOVA SVND ·  38 .
R. Ein von einem Kreise umschlossenes Gabelkreuz. Umschrift: DEVS IN NOMINE TVO SALV.

III. Dreilinge.

1) von Kupfer.
  Ein Parchimscher:

10/12 Z. i. D. 44 Aß schwer.
Auf einer Seite steht in der Mitte SAUL , auf der andern, etwas niedriger; PARCHIM , darunter ein Stern.

2) von Silber:
  a) Herzogl. Meklenb.:

α) 7/12 Z. i. D. 8 Aß schwer.
A. Die Zahl 192 im Reichsapfel. Umschrift: MONETA NOVA
R. Ein queergetheilter Kreis, oben der rechts schreitende Greif in weißem Felde, unten ein weißer Balken in rothem Felde. Umschrift: MECKLENBVRG.

(Evers II. p. 167 meint, daß dergleichen Dreilinge in den Jahren 1696 und 1697 unter Herzog Friedrich Wilhelm geschlagen sind.)

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β) 8/12 Z. i. D. 9 Aß schwer.
A. Wie bei vorigem.
R. Ein in der Länge getheilter Schild, rechts der Büffelkopf, links ein aufgerichteter Greif auf einem Balken. Umschrift: MECKLENBVRG. Vor diesem Worte steht auf einem Exemplar eine Rose, auf einem andern ein Stern.

b) Hamburg:

6/12 Z. i. D. 8 Aß schwer.
A. Drei Thürme. Umschrift: Inschriftskreuz   MONE . . . . ENS Mönchsschrift.
R. Ein Kreis mit dem Centrum auf einem Gabelkreuze, in dessen Winkeln Nesselblätter. Umschrift: DEVS eine Rose BENEDICTVS eine 8 . Mönchsschrift.

IV. Sechslinge.

1) Herzogl. Meklenb.:
  a) 8/12 Z. i. D. 14 und 15 Aß schwer.

A. In einem Zirkel ein Schild mit dem meklenburgschen Büffelskopf. Umschrift: MONET' NOVA GVSTROW Mönchsschrift.
R. Im Kreise ein Kreuz. Umschrift: Inschriftskreuz DVCV' MAGNOPOLENS Mönchsschrift.
Evers II. p. 46.

  b) 8/12 Z. i. D. 9 und 16 Aß schwer.

A. Der Büffelskopf mit dem Nasenringe. Umschrift:
Umschrift .
R. Der Stargardsche Arm. Umschrift: Symbol 3 Kreise MONETA+ NOVA+GVSTRO+ 28 :
Evers II. p. 69.

  c) 9/12 Z. i. D. 11 Aß schwer,

A. Der gekrönte meklenb. Büffelskopf im Schilde; oberhalb und auf beiden Seiten des letztem ein kleiner Ring. Umschrift: Inschriftskreuz IOHAN ALBERT·DEI GRA.
R. In einem Kreise ein Kreuz, in dessen vier Winkeln V T I O Umschrift: Blumenvignette DVX MEGAPOLENS. 1549.
Evers II. p. 81.

(Nach Evers pag. 531 sollen die Buchstaben V T I O bedeuten:

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entweder Verbum Tuum In Ore,
oder: Verbi Tui Inimicos Odi,
oder: Vti Trahor Ita Sequor,
oder: Unser Trost Ist Oben.)

2) Rostock:

9/12 Z. i. D. 13 Aß schwer,
A. Der Greif ohne Schild. Umschrift: MONETA NOVA ROSTOK Mönchsschrift.
R. Der Buchstabe r auf einem durchgehenden Kreuze, im rechten Unterwinkel ein Kreuz. Umschrift: Inschriftskreuz SIT◦NOM◦DNI◦BND◦ Mönchsschrift.
Evers p. 399.

3) Wismar:

9/12 Z. i. D. 19 Aß schwer.
A. Das Stadtwappen; zur Rechten der halbe gekrönte Büffelskopf, zur Linken vierfach weiß und gegattert queer getheilt. Umschrift: Inschriftskreuz CIVITAS MAGNOPOL Mönchsschrift.
R. Ein von einem punktirten Kreise eingeschlossenes Kreuz. Umschrift: Inschriftskreuz MONE' WISMARIENS Mönchsschrift.

(Anmerkung. Herr Rector Masch hat auf einem andern Exemplar statt der vier letzten Buchstaben 1502.)

Evers p. 483 cf. 481 in fin.

4) Vier Städte:
  a) in Wismar geprägt:

9/12 Z. i. D. 19 Aß schwer.
A. Wie voriger. Umschrift: Inschriftskreuz MONE WISMAR 1502. Mönchsschrift.
R. Die Wappen der drei Städte Lüneburg (ein Löwe), Lübeck (ein Adler) und Hamburg (ein Nesselblatt) im Dreieck, in dessen Mitte ein Kreuz. Umschrift: CRX F OE MAL Mönchsschrift, bedeutet Crux fugat omne malum .
Evers p. 481 in fin.

  b) in Hamburg geprägt:

A. Ein Schild mit dem Nesselblatte. Umschrift: MONE HAMBVRG' 1512 Mönchsschrift.
R. Wie voriger, nur das wismarsche Wappen statt des Hamburgischen.
Evers p. 482 in fin.
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5) Lübeck:

9/12 Z. i. D. 18 und 21 Aß schwer.
A. Das weiß und gegattert einmal queer getheilte Wappen in einem Kreise. Umschrift: MONETA LVBICEN 1502. Mönchsschrift.
R. Ein von einem Kreise umschlossenes Kreuz. Umschrift: Inschriftskreuz AVE CRVX SPES VNICA Mönchsschrift.

6) Hamburg:

8/12 Z. i. D. 17 Aß schwer.
A. Drei Thürme, im Thore ein Nesselblatt.
R. Wie voriger. Umschrift: Inschriftskreuz AVE SPE VNICA Mönchsschrift, hinter jedem Worte ist eine Lilie.

7) Lüneburg:

9/12 Z. i. D. 18 und 20 Aß schwer.
A. Eine Burg mit drei Thürmen; im Thor ein Löwe auf einem schrägliegenden Schilde. Umschrift: MONETA. LVNEB' 1502. Mönchsschrift.
R. Wie voriger. Umschrift: Inschriftskreuz CRVX GLORIOSA Mönchsschrift. Zwischen beiden Worten eine Rose.

8) Pommern:

8/12 Z. i. D. 12 Aß schwer.
A. Ein Greif. Umschrift: X BVCSLAVS DVX STETINS Mönchsschrift.
R. Auf einem durchgehenden Kreuze der Buchstabe v Umschrift: MONE NOVA STET IN 1505 Mönchsschrift.

9) Stralsund:

8/12 Z. i. D. 13, 16 und 20 Aß schwer.
A. Ein Fischerstachel. Umschrift: MONE NOVA SVND 1508. Mönchsschrift.
R. In einem Kreise ein Kreuz, in dessen rechtem Oberwinkel ein Stern. Umschrift: Stern DEVS ° IN NOMIN TVO Mönchsschrift. In einem fehlt die Jahrszahl im A ., und steht im R . statt des Sterns ein Herz im rechten Unterwinkel. Bei einem andern liegt das große Kreuz etwas und hat ein kleines stehendes Kreuz im rechten Oberwinkel.

V. Einfache und doppelte Schillinge.

1) Herzogl. Meklenb.:
  a) Ein Schilling, 10/12 Z. i. D. 24 Aß schwer.

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A. Das vollständige meklenb. Wappen. Umschrift: eine Blume mit 4 ausgezackten Blättern; V:G:G:GVSTAV eine Rose ADOLPH:
R. In einem punktirten Kreise in 4 Zeilen:
48 — REICHS — DALER — 1675
Umschrift: Ein rechts schreitender Löwe H. ZV. MECKLENBURG.
Evers p. 282 (etwas verschieden)

  b) Ein Doppeltschilling, 1 Z. i. D. 41 Aß schwer.

A. In einem Kreise das gekrönte meklenb. Wappen mit 4 Feldern und dem Herzschilde Umschrift: ··NS ALBRECHT · HER ·
R. DS in einem Kreise, darüber ein Reichsapfel. Umschrift: Z. MECHELNBURG.
Evers II. p. 258.

2) Rostock:
  a) Ein Schilling, 1 1/12 Z. i. D. 26 Aß schwer.

A. Der rechts aufgerichtete Greif. Umschrift: MONETA ROSTOKEN Mönchsschrift.
R. Auf einem schmalen durchgehenden Kreuze der Buchstabe r Umschrift: CIVI—TAS M—AGN—OPOL Mönchsschrift.

  b) Ein dito, 17 Aß schwer.

Wie voriger, nur ist im rechten Unterwinkel im R. noch ein kleiner Hund.

  c) Ein dito, wie der erste, nur noch 6 Aß schwerer.

  d) Ein dito, 9/12 Z. i. D. 19 Aß schwer.

A. Wie bei den vorigen.
R. In einem punktirten Kreise ein Kreuz mit einem ausgehöhlten Vierblatte, worin ein Stern.
Bei einem andern ist im Vierblatte statt des Sterns ein Punkt, dagegen im linken Unterwinkel ein Stern.
cf. Evers p. 390 & 391.

3) Wismar:

Ein Doppeltschilling, 1 Z. i. D. 45 Aß schwer.
A. Der Reichsadler, ohne Zirkel um die Köpfe, über welchen eine geschlossene Krone schwebt, im Herzschilde das Stadtwappen. Umschritt: MONETA NOVA WISMAR
R. In einem punktirten Kreise in 4 Zeilen:
·24· — REICHS DALER — 1653
Umschrift: WISMARS STADTGELD
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Anmerkung. Bei 11 ähnlichen findet der Unterschied statt, daß bei einigen im A. WISMARI , oder im R. GELDT . steht. Den Jahren nach sind sie von 1654 - 1672; bei denen von 1665 an stehen drei Punkte unter der Jahreszahl; dem Gewichte nach variiren Sie von 32 bis 41 Aß.

Cf. Evers p. 470 seqq.

4) Lübeck:
  a) Ein Doppeltschilling (vielleicht ein Dütchen), 1 Z. i. D. 46 Aß schwer.

A. In einem punktirten Kreise der Doppeladler (ob auf dessen Brust ein Schild ist, läßt sich nicht erkennen). Umschrift: Inschriftskreuz WONETA ◦ NOVA ◦ LVBICENSIS. Mönchsschrift.
R. In einem punktirten Kreise ein Kreuz, darauf 4 sich vereinende Halbkreise, in deren Winkeln nach außen Kleeblätter gehen; im Innern ein nicht zu bestimmender Schild. Umschrift: Inschriftskreuz CRVX FUGAT OMNE MALVM. Mönchsschrift.

  b) Ein Doppeltschilling, 11/12 Z. i. D. 34 Aß schwer.

A. Ein zweiköpfiger Adler im Schilde; über diesem und zu jeder Seite ist eine kleine Kugel. Umschrift: Inschriftskreuz MONETA LVBICENSIS Mönchsschrift.
R. Adler und Punkte, wie im A. Umschrift: Stern CIVITAS IMPERIALIS Mönchsschrift.

  c) Ein Schilling, 10/12 Z. i. D. 20 Aß schwer.

A. In einem Kreise ein Kreuz, worauf ein von Silber und gegattert queer getheilter Schild; in jedem Winkel des Kreuzes eine Kugel. Umschrift: MONETA LVBICENS . 1552.
R. Der doppelte Adler in einem Schilde. Umschrift: Inschriftskreuz CIVITAS IMPERIALIS.

5) Hamburg:
  a) Ein Schilling, 10/12 Z. i. D. 24 Aß schwer.

A. Drei Thürme mit offenem Thore. Umschrift: MONE' HAMBVRG' Mönchsschrift.
R. Ein Rad, oder ein von einem Kreise umgebener Stern, auf einem Gabelkreuze; in jedem Winkel desselben ein Nesselblatt. Umschrift: DEVS eine Rose BENEDICTUS. 8 Mönchsschrift.

  b) Ein Schilling ( oder Sechsling ), 10/12 Z. i. D. 19 Aß schwer.

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A. Drei Thürme mit dem Nesselblatte im Thore. Umschrift: MONE' HAMBVRGE 1506. Mönchsschrift.
R. Ein von einem Kreise umschlossenes Gabelkreuz. Umschrift: Inschriftskreuz AVE SPES VNICA Mönchsschrift. Hinter jedem Worte ist eine Lilie.

6) Bischöfl. Ratzeburg:
Ein Doppeltschilling, 1 Z. i. D. 35 Aß schwer.

A. Das braunschweigsche Wappen im deutschen Schilde. Umschrift: AVGVSTVS · D · G · P · E · RATZEB ·
R. In einem Kreise DS, darüber der Reichsapfel. Umschrift: DVX · BRVNOVIC · E · L · 20. (1620.)
Evers p. 36 & 37.

7) Schweden:
  a) Ein Schilling, 9/12 Z. i. D. 18 Aß schwer.

A. In einem punktirten Kreise ein S zwischen zwei Kreuzen. Umschrift: ein Stern SCS ERICVS REX Mönchsschrift.
R. In einem Kreise eine geschlossene Krone; oben zu jeder Seite ein Punkt. Umschrift: ein Stern MONETA · STOQCHO. Mönchsschrift.

  b) Ein Schilling, 9/12 Z. i. D. 17 Aß schwer.

A. Eine geschlossene Krone in einem punktirten Kreise. Umschrift: ein Stern SCS ERICVS REX . Mönchsschrift.
R. In einem Kreise ° A. Mönchsschrift. Umschrift: MONETA AROSIEN ° ein Stern. Mönchsschrift.

  c) Ein Doppeltschilling 1 ), 1 1/12 Z. i. D. 27 Aß schwer.

A. In einem punktirten Kreise ein Schild mit 3 Kronen Symbol . Umschrift: eine Rose SCS' Symbol 8 ERICVS 8 · REX ·
R. Ein gekröntes A. Mönchsschrift zwischen zwei Rosen. Umschrift: MONETA 8 AROSIENS   Symbol .

8) Unbestimmt:
  a) Eine Silbermünze mit undeutlicher Präge, 11/12 Z. i. D. 20 Aß schwer.

Anmerkung. Nach Hrn. Masch soll in den Blättern für Münzkunde Num. 18 Tab. 14 Num. 180 ein Denarius aus der Carolingischen Zeit abge=


1) Anmerkung. Nach des Herrn Rector Masch neueren Forschungen soll es ein halber Dertug und in Westerås (Arosia) geschlagen sein.
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bildet sein, der ganz denselben Revers, wie der gegenwärtige, zu enthalten scheine, und nach Mainz, von andern aber nach Magdeburg gestellt werde.

  b) Eine Silbermünze, 9/12 Z. i. D. 16 Aß schwer.

A. In einem punktirten Kreise der gekrönte Buchstabe H (Mönchsschrift), zu dessen Rechten ein Dreiblatt. Umschrift: ein Dreiblatt IOHAES D' G' . . . GIE Mönchsschrift.
R. Ein durch ein durchgehendes Kreuz geviertheilter Schild, dessen Felder nicht zu erkennen sind.

VI. Dütchen.

1) Herzogl. Meklenb.:
ein Dütchen, 1 2/12 Z. i. D. 70 Aß schwer.

A. Das Wappen ohne Helm und Schildhalter. Umschrift: ADOLPH·FRID:V·G·G·HERTZ·Z·
R. Der Reichsapfel, darunter im punktirten Kreise:
·16. — REICHS — DALER — :1·6·3·2·
Umschrift: MECKL·F·Z·W·G·Z·S·D·L·R·S·H·
Evers p. 100.

2) Rostock:
  a) Ein Dütchen, 11/12 Z. i. D. 34 Aß schwer.

A. In einem von einem punktirten Kreise eingeschlossenen geschweiften Schilde, zu dessen beiden Seiten ein kleiner Stern sich befindet, ist der rechtsschreitende Greif auf einem grünen oder leiterförmigen Balken im silbernen Felde. Umschrift: Inschriftskreuz MONETA·NOVA·CIVITA·ROSTOCHI·
R. In einem punktirten Zirkel steht:
·XVI· - EINEN - REICHES - DALER- .S.T.
Umschrift: Inschriftskreuz REICHES DALER SILBER. 1644.

  b) Ein Dütchen, dem vorigen ähnlich, jedoch mit folgenden Abweichungen:

1. Es wiegt nur 31 Aß.
2. Im A. fehlen die Sterne zu den Seiten des Schildes.
3. Der Balken ist nicht zu unterscheiden.
4. In der Umschrift ist statt des Kreuzes eine Rose und ROSTOCI .
5. Im R. steht die Jahreszahl 1645.
Evers p. 379 und 380.

3) Wismar:
  Ein Dütchen, 1 1/8 Z. i. D. 59 Aß schwer.

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A. Der heilige Laurentius en face, mit dem Scheine um das Haupt, in halber Figur, in der Rechten einen Palmzweig, in der Linken einen Rost mit 4 Stäben haltend. Unter ihm das Stadtwappen, rechts der halbe Büffelskopf, links gegattert und Silber vierfach getheilt. Umschrift: MONE. NOVA. WISMAR. 605
R. In einem punktirten Zirkel der Reichsadler auf einem durchgehenden Kreuze; statt des obersten Balkens des letztern ist eine geschlossene Krone zwischen der Umschrift. Im Reichsapfel auf der Brust steht 16 Umschrift: RVD II·D·G·R·I·M·S·A·P·F·D·
cf. Evers p. 463.

4) Lüneburg:

Ein Dütchen, 1 1/12 Z. i. D. 61 Aß schwer.
A. Ein Schild mit dem Stadtwappen, d. h. eine Burg mit drei Thürme, im Thore ein Löwe, auf einem durchgehenden Gabelkreuze; über dem Schilde, aber innerhalb des denselben umgebenden Kreises, scheint die Zahl 1629 zu stehen. Umschrift: MONETA Symbol NOVA C - IVI·LVNE - BVRG dahinter ein Reiter mit gezogenem Schwerte.
R. Ein nicht zu unterscheidender Heiliger in ganzer Figur; zwischen seinen Füßen steht am Rande die Zahl (16) Umschrift: DA PACEM·DOM·   INDIEB·NOST:

VII. Ein halber Reichs=Ort.

1 2/12 Z. i. D. 85 Aß schwer.
A. Drei Wappenschilde, nämlich der meklenb. gekronte Büffelskopf, der rostocksche Greif und der gräflich schwerinsche gegattert und weiß queergetheilte Schild, zusammen gestellt; in dem dadurch gebildeten Triangel ist der stargardsche Arm mit dem Ringe und der Binde. Umschrift: ° MONE ° NOVA ° GVST ° Mönchsschrift.
R. Der gekrönte meklenb. Büsfelskopf im Schilde auf einem durchgehenden Kreuze. Umschrift: DVCV'   MANG   NOPO   LENS     Mönchsschrift.
Evers p. 42.

VIII. Ein halber Speciesthaler der Stadt Rostock.

1 5/12 Z. i. D. Fast 1 Loth schwer.
A. Der Greif in einem punktirten Kreise. Umschrift: ein Dreiblatt und ein Zainhaken kreuzweise. MONE.NO:ROSTOCK. IENSIS
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R. Der Reichsadler mit einem Halbzirkel über jedem Kopfe; zwischen beiden Köpfen ein Kreuz, über welchem in der Umschrift eine Krone; auf der Brust der Reichsapfel mit der Zahl 16. Umschrift: FERDINAND: II·D·G·RO·I·S·AVG·D·P. 1633.
cf. Evers p. 370.

IX. Medaillen.

a) Silberne Medaille auf die Feier der 50jährigen Regierung des Großherzogs Friederich Franz von Meklenburg=Schwerin, 2 Z. i. D. 3 I/4 Loth schwer.

A. Die rechtsgekehrte Büste des Großherzogs mit einem Hermelinmantel um die Schultern. Unter der linken Schulter steht:
F. A. NÜBELL FEC:
Umschrift von der rechten Seite nach oben:
*FRIEDR. FRANZ GROSSHERZOG V.
MECKLENBURG SCHWERIN*
Unter der Büste, im Rande, in zwei Zeilen:
D. XXIV APRIL MDCCCXXXV.
ZUM GEDÄCHTNIS. FUNFZIGJÄHRIGER
REGIERUNG.
R. Clio, sitzend, hält mit der Linken eine aus ihren Schooß gestützte Tafel, woraus in 6 3eilen steht:
D. 10. DECM. - 1756 - D. 24 APRIL -
1785 - D. 24 APRIL - 1835.

b) Medaille, von der Stadt Rostock auf die Geburt des Prinzen Carl Heinrich, eines Sohnes des Herzogs Hans Albrecht zu Meklenburg, geprägt, 2 3/12 Z. i. D. 2 1/8 Loth schwer.

A. Der durch einen Queerbalken, worauf ein rechtsschreitender Greif, getheilte rostocksche Wappenschild ohne Tincturen; darüber ein gekrönter Helm mit zwei Büffelhörnern, an jedem derselben hangen auswärts fünf Fahnen; zu beiden Seiten des Helms und Schildes ist Laubwerk. Umschrift von oben:
MON NOV — ROSTOCH — AD LEG — IMP — IN PVBL — PROV — LAETIT —
R. In einem von oben rechts und links herabhangenden und von unten nach beiden Seiten emporsteigenden Lilien gebildeten Kranze, aus dessen oberer Mitte fünf Strahlen herunter gehen, steht in 10 Zeilen:
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Q.F.F.Q. — SIT — CAR:HENR:MIGAP: —
DVX. NASCITVR — XXX·MAII·ET·SACR —
FONT. RENASC — XXVIII IVL — ANNO —
M·D·C·XVL· — VIVAT
Vid. Evers p. 266.

Abweichungen. Evers giebt an:

1) die Schwere zu 2 Loth,
2) im A. nur 4 Fahnen,
3) im R. MEGAP.

II. Copien.

1. Siegelabdrücke:

a) Siegel der Stadt Wismar;

b) Siegel der Stadt Malchin (vom Hrn. Geh. Hofrath Lüders in Malchin);

c) Siegel der Stadt Neustadt, mit der Umschrift: SI G ILLV M . NOV e . CIVITATIS. G L e V e ., nach dem ältesten, vor einigen Jahren aus dem See aufgefischten Originalstempel (vom Hrn. Dr. Betcke zu Penzlin);

d) Vier verschiedene ratzeburger Capitelsiegel;

e) Ein ratzeburger Vicariatssiegel;

f) Wachssiegel der Herzoge Friederich Wilhelm und Carl Leopold.

2. Zeichnungen:

a) Zeichnung des Leichensteins auf dem Grabe des Vicke von Stralendorf auf Möderitz und seiner Frau, gebornen Dorothea von Platen, 1604, mit den Bildnissen beider, auf dem ehemaligen Kirchhofe, jetzigem Garten zu Möderitz (vom Hrn. Bauconducteur von Motz in Schwerin);

b) Zeichnung des Leichensteins auf dem Grabe des Bischofs Conrad Loste im Dom zu Schwerin (von demselben);

c) Zeichnung der Messingplatte auf den Gräbern der Bischöfe Heinrich und Ludolph aus dem Hause von Bülow im Dom zu Schwerin (vom Hrn. Maler Schlöpcke in Schwerin).


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C.

Gesammelte Nachrichten von Alterthümern aller Art.

Neben dem eigenen Besitze historisch interessanter Gegenstände sind auch Nachrichten von solchen, die sich außer seinem Besitz befinden, für den Verein von großem Werthe. Denn einerseits können sie die Rettung, Erwerbung oder Untersuchung der Objecte selbst veranlassen, andrerseits dienen sie, falls sie genau sind, oft als willkommene Surrogate für letztere, und geben nicht selten unmittelbar Resultate oder Winke für die historische Forschung. Darum hat auch der Ausschuß in seinen Quartalberichten wiederholt um solche Nachrichten von einzelnen Urkunden oder Urkundensammlungen, von Alterthümern und Sammlungen derselben etc. gebeten, und es sind ihm manche Mittheilungen dieser Art geworden, von denen nur das Wichtigste hier erwähnt werden mag.

A. Nachrichten von alten Schriftwerken.

Manches Interessante dieser Art hat zunächst der von dem ersten Secretär, Herrn Archivar Lisch, mit den correspondirenden Mitgliedern geführte Briefwechsel ergeben. So theilte Herr Dr. Fabricius in Stralsund die Entdeckung der ursprünglichen, vollständigern niederdeutschen Chronik des ribnitzer Lesemeisters Lambertus Slagghent mit, worüber derselbe auch Andeutungen und Auszüge in seinem interessanten Werke: »die Vierziger oder die Einführung der Reformation in Stralsund« gegeben hat. Wünschenswerth für unsern Verein wäre eine nähere diplomatische Auskunft über diese Chronik. - Der Herr Dr. Deecke in Lübeck verhieß Mittheilung seiner Nachforschungen über das, was an literarischen Schätzen im Nachlasse Dreyers's gewesen sei, eine Mittheilung, welche dazu dienen kann, manchem werthvollen Gegenstande wieder auf die Spur zu kommen. Von unserer Seite erhielt Herr Dr. Deecke Mittheilungen über Handschriften der Chronik von Reimar Kock, welche in Meklenburg befindlich sind. - Herr Professor Homeyer in Berlin lenkte die Aufmerksamkeit des Vereins auf einen Codex des Sachsenspiegels, dessen Dreyer in seinen Beiträgen zur Literatur des deutschen Rechts, Seite 146 ff., erwähnt, wie ihn dessen Besitzer, der ehemalige meklenburgische Justizrath Arpe, in einem Briefe an den Geheimeraths=Präsidenten von Westphalen vom 20. September 1737 beschreibt: "Codex speculi saxonici membranaceus foliis XCI decurrens,

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continua articulorum, qui numerantur CCCX, et literis miniatis distinguuntur, serie; charactere unciali, dialecto veteri Saxonica, carens praefationibus rhythmicis. In fronte: Hie begynnet dat Landrechte, de me nomet der Spegele der Sassen. In fine: expletum feliciter per Jordanum de Bekke, Clericum Brem. dioc., anno dni millesimo CCXCVI. Sit ei bonum, qui legit speculum Saxonum etc. Die Kenntniß der Schicksale dieser Handschrift, der einzigen, welche mit Bestimmtheit dem 13. Jahrhundert angehören würde, und deren Wiederauffindung ist von so hohem Interesse, daß zur Forschung nach derselben, vielleicht aus der Geschichte des Arpeschen Nachlasses, die Mitglieder des Vereins sich berufen fühlen dürften. - Herr Bibliothekar Dr. Böhmer in Frankfurt a. M. theilte dem Verein mit, daß vier alte Lieder von der Belagerung Frankfurts im J. 1552, bei welcher der tapfere Herzog Georg von Meklenburg fiel, (in Larsner's Chronik von Frankfurt I. 388, und Fichard's Archiv für deutsche Literatur und Geschichte I. 141) existiren und daß des Todes des Herzogs darin beiläufig gedacht werde. - Ueber alte Drucke correspondirten die Herren Dr. Deecke in Lübeck und Dr. Friedländer in Berlin.

Von den ordentlichen Mitgliedern gab Herr Dr. Beyer in Parchim Nachweisungen über die in dieser Stadt vorhandenen Urkunden und sonstigen schriftlichen historischen Documente. Derselbe schreibt unter andern: »Die wichtigsten derselben befinden sich in den sogenannten Dresen in der Georgen=Kirche, dem eigentlichen städtischen Archiv. Der verstorbene Pastor Cleemann giebt den Vorrath von alten Pergamenten daselbst in seiner Chronik von Parchim auf weit über anderthalb hundert an, die er nach seiner Versicherung "sämmtlich selbst abgeschrieben, zu einem Codex diplomaticus angesammelt und mit einem ausführlichen Sach= und Namens=Index begleitet" hat. In diesem Codex, welcher jetzt mit dem übrigen Nachlasse jenes unermüdeten und gewissenhaften Sammlers in der Raths=Registratur aufbewahrt wird, ist nach pag. 164 der Chronik auch eine vollständige Abschrift des alten Stadtpfandbuches vom J. 1351 bis 1457 enthalten, von dessen Existenz Herr Director Zehlicke in Parchim dem Verein schon früher Nachricht gab. Die Mehrzahl jener Urkunden findet sich übrigens schon in der erwähnten Chronik abgedruckt, wobei sich jedoch, namentlich bei den in plattdeutscher Sprache abgefaßten, einige Fehler, hauptsächlich in der Interpunction, eingeschlichen haben, welche den Sinn entstellen. Ferner dürfte die Raths=Registratur mit den hier auf=

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bewahrten Acten, namentlich die alten Protocollbücher (die jedoch nur bis 1611 hinaufreichen, da die früheren Jahrgänge ein Raub der Flammen geworden sind), für die Geschichte des parchimschen Rechts, der Stadtverfassung etc. . nicht unwichtig sein. Gelegentlich bemerke ich, daß hier auch 2 Exemplare des bei Nettelbladt succincta notitia etc. pag. 104 erwähnten encomium Parchumi von Franzisc. Tiefenbruch aufbewahrt werden, eine Curiosität, die aber für den Historiker sehr geringe Ausbeute giebt. Cleemann hat diese Registratur geordnet und auch theilweise, aber sehr mangelhaft, bei seiner Chronik benutzt. - Auch die überall noch nicht für historische Zwecke durchforschte Stadt = Gerichts = Registratur und die vorderstädtische Registratur, in welcher sich auch das Original des oben erwähnten alten Stadtpfandbuches befindet, enthalten ohne Zweifel viele für die Stadt= und Landesgeschichte werthvolle Documente. Dasselbe gilt, mit vorzüglicher Beziehung auf die Geschichte des Kirchen= und Schulwesens, von der Registratur des Superintendenten, die von Cleemann ebenfalls in seiner Weise schon benutzt worden ist. Ihre Acten reichen nur bis zum Anfange der Reformation in Meklenburg; es scheint mir aber nicht unmöglich, noch einen Theil des älteren Kloster= Archivs wieder aufzufinden. Es läßt sich nämlich kaum annehmen, daß die Mönche bei ihrer Vertreibung sofort alle Hoffnung auf bessere Zeiten aufgegeben und ihr ganzes Archiv vernichtet haben sollten; vielmehr ist es wahrscheinlich, daß sie wenigstens die wichtigern Documente aus demselben mit hinweggenommen haben. Nun hat Cleemann, Chronik pag. 205, die Nachricht (deren Quelle ich aber nicht kenne), daß die »Meßgewänder, Caseln und Ornate« des Klosters, welche nach Cordes im Jahre 1553 durch Sigismund von Essfeldt den Vorstehern von St. Georg und Marien zugestellt wurden, später nach Kuttenplan in Böhmen (im pilsener Kreis, nahe bei Plau an der Straße von Eger) verkauft seien. Daraus ziehe ich die Vermuthung, daß unsere Mönche sich dorthin gewendet haben, und scheint mir eine gelegentliche weitere Nachforschung darüber wohl der Mühe werth.« - Herrn Archivar Lisch verdankt der Verein ein Verzeichniß der Urkunden und Diplomatarien im Stadtarchive zu Güstrow und Nachricht von dem (für den Verein wenig erheblichen) Inhalt des Domarchivs zu Schwerin. - Herr Hofbuchdrucker Bärensprung lieferte das Verzeichniß einer Sammlung alter Hausbriefe, welche den ehemaligen »Domhof«, das jetzige Minetsche Gasthaus zu Schwerin, betreffen und in den Händen des Herrn Gastwirths Minet sind.

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Herr Professor Dr. Kämmerer in Rostock, welcher sich im Besitze mehrerer Sammlungen von alten meklenburgischen Urkunden und sonstiger historischer Denkmäler befindet, erfreute den Ausschuß durch die Verheißung eines Verzeichnisses derselben. Die beträchtliche Anzahl vonArchiven, größern und kleinern Urkundensammlungen in unserm Vaterlande, welche theils einzelnen Privatpersonen und Familien, theils Commünen angehören und von deren Dasein und Inhalt eine möglichst umfassende und zuverlässige Kenntniß zu haben für den Verein von der größten Wichtigkeit ist, bietet der Thätigkeit seiner Mitglieder und Freunde noch ein weites Feld dar.

B. Nachrichten von alten Bildwerken.

Im Pfarrgarten zu Hohen = Vicheln befindet sich ein alter Taufstein. Herrn Präpositus Müller daselbst gab auf die Anfrage des zweiten Secretärs folgende Nachricht: »Derselbe ist von Granit und besteht aus zwei Stücken, dem Fußgestell und dem Kelch, welcher besonders am obern Rande etwas gelitten hat. Die ganze Höhe des Steins, mit Einschluß des Fußgestelles, beträgt 2 Fuß 10 I/4 Zoll, der Umfang des Kelches, oberhalb der daran angebrachten Köpfe, 10 F. 3 Z., die Tiefe desselben 1 F., die Dicke des Randes 5 Z. Die Arbeit ist einfach: nur das eigentliche Becken (der Kelch) hat an seiner äußern Seite unterwärts Verzierungen, die aus Blättern mit 4 in gleichen Zwischenräumen zwischen ihnen angebrachten Köpfen bestehen. Was Zeit, Art und Ort des Fundes betrifft, so melde ich Ihnen dasjenige, was mir der hiesige Fischer Prignitz, ein 63jähriger Mann, darüber gesagt hat. Der Stein ist seiner Angabe nach (nicht, wie eine früher dem Verein gewordene Meldung lautete, im schweriner See, sondern) in der sogenannten Döpe auf der ventschower Scheide in der Gegend, die mit dem Namen der 3 Gräben bezeichnet ist, vor 60 bis 65 Jahren gefunden. Sein Vater, so sagt Referent, habe ihn dort beim Fischen entdeckt und dem damaligen hiesigen Prediger Friederici von seiner Entdeckung Anzeige gemacht. Unter dessen Anleitung sei der Stein später, als der See mit starkem Eise belegt gewesen, mittelst angebrachter Ketten aus dem Wasser gewunden und in die hiesige Kirche, von meinem Vorgänger im Amte aber von dort in den Pfarrgarten gebracht worden. Diese Aussage stimmt auch ganz mit der eines alten, vor einigen Jahren hieselbst verstorbenen Büdners überein, der als Knecht zu der Zeit beim Pastor Friederici Dienst gestanden

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und selber den Stein vom See nach der Kirche gefahren zu haben versicherte. Die allgemeine Sage von diesem Taufstein ist folgende: (Es seien zur Zeit Heinrich's des Löwen (von Sachsen) viele Wenden an demselben getauft, und zwar gewaltsamer Weise. Der Stein habe damals seinen Stand unweit der Döpe gehabt, sei aber, da der See nach und nach - vielleicht durch starken Zufluß aus dem schweriner See, mit dem er noch jetzt durch einen zur Zeit freilich sehr unbedeutenden Kanal in Verbindung steht - beträchtlich größer geworden, endlich ganz und gar in denselben hineingerathen. Nach Einigen soll er - was mir nicht ganz unwahrscheinlich däucht - von unsern alten, durch die gewaltsam an ihnen vollzogene Taufe aufgebrachten Vorfahren hineingeworfen sein.« Soweit die gefällige Mittheilung des Herrn Präpositus Müller. Dieselbe ist vorzüglich deshalb von großem Interesse, weil sie in Verbindung steht mit einer alten, weitverbreiteten Sage, welche sich auch bei mehreren Schriftstellern des 16. und 17. Jahrhunderts als Erzählung wiederfindet (s. v. Lützow Versuch e. pragm. Gesch. v. Mecklenburg I. S. 232 ff.): »daß zu derselben Zeit, da diese geistliche Stiftung (des Bisthums) zu Zwerin ihren Ursprung erhalten, mehrere tausend heidnische Wenden durch den Herzog Heinrich selbst auf eine gewaltsame Weise zur Taufe gebracht worden seien, indem sie schaarenweise von ihm in den schwerinschen See getrieben worden wären, und daß davon die Stelle, wo dieses geschehen sei, den Namen der Töpe oder Taufe erhalten habe,« eine Erzählung, welche v. Lützow »sehr wenig glaubwürdig« findet. Jener Taufstein und seine Geschichte, wenn anders diese sich gehörig beglaubigen ließe, würde dem bestrittenen Faktum zu einiger Unterstützung dienen. Daß die Schriftsteller den Ort, wo die gewaltsame Taufe vollzogen worden und der davon den Namen der »Döpe« erhalten, für einen Theil des schweriner Sees genommen, während unser Taufstein auf einen andern See, der noch heut zu Tage bei den Bewohnern der dortigen Gegend den Namen »Döpe« führt, hinweisen würde, ließe sich leicht aus der Nähe beider Seen, die überdieß vermittelst eines Kanals in Verbindung stehen, erklären. Daß aber der See, in welchem unser Taufstein gefunden ward, schon in sehr früher Zeit den erwähnten Namen wirklich geführt habe, daß also auch die Sage, an welche sich dieser Name knüpft, schon seit lange von ihm herrschend gewesen sei, bezeugt eine von dem Herrn Archivar Lisch mitgetheilte Notiz, laut welcher in einer Urkunde des Großherzoglichen Geheimen= und Haupt = Archivs zu Schwerin

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Herzog Heinrich von Meklenburg an den Domherrn Johann Sperling zu Schwerin und seinen Bruder Curt Sperling

dat watere, dat belegen is ieghen Vichel in dem lande to Tzilesen, mit uthflote und inflote und mit aller herlicheyd und nuth, uthgenomet de dope,

verkauft, welches Verkaufs=Document unterm 26. Januar (» die Policarpi «) 1462 ausgestellt ist. Jedenfalls verdient der Gegenstand wohl eine weitere Untersuchung.

Herr Pastor Dr. Bruger zu Warsow gab vorläufige Nachricht von einer Inschrift, welche en haut relief die größere Glocke zu Camin bei Wittenburg umgiebt und welche bisher, vielfacher Versuche ungeachtet, nicht habe entziffert werden können. Ein vom Herrn Dr. Bruger versprochener Interpretationsversuch, dem eine Beschreibung und Geschichte der größern Glocke zu Warsow (»gewiß einer der ältesten im Lande, welche merkwürdige Schicksale erlebt und noch merkwürdigere Sagen unter der Gemeinde veranlaßt hat«) beigegeben werden soll, wird zu einer weitern Mittheilung über diesen Gegenstand Veranlassung bieten.

Im Besitze des Herrn Pastors Rudolphi zu Friedland befindet sich eine ausgezeichnet schöne, in Meklenburg gefundene Agat=Gemme. Herr Rector Masch zu Schönberg theilte darüber folgende Notiz des Besitzers, einem Schreiben desselben entnommen, mit: »Sie wünschen den Gypsabdruck der bekannten Gemme und die kurze Geschichte derselben. Vor mehr als 20 Jahren hat ein Häker auf dem mirower Felde sie beim Haken gefunden; der Hofrath Masch erfährt es, erhandelt sie von dem Finder und schickt sie an seinen Vater, den Superintendenten Masch zu Neustrelitz, bei welchem ich gerade war und der sie mir zu seinem Andenken schenkte.« Die Gemme ist, nach dem Gypsabdrucke, welchen Herr Pastor Rudolphi durch Herrn Rector Masch dem Ausschuß zur Ansicht sandte, von dieser Größe:

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Größe der Gemme

Sie stellt ein Schlachtfeld dar, auf welchem vier römische Krieger aus scheuen und stürzenden Rossen ihre Waffen verlieren. Vom Himmel regnet Feuer; oben rechts steht eine dicke Wolke, links ein kräftiger Baum, dessen Aeste herabstürzen; rechts strömt ein Fluß. Die Scene ist schön gruppirt. Zu dem Flusse ist, nach Ansicht des Originals, eine weiße Ader in dem Steine benutzt. Die Arbeit hat das Eigenthümliche, daß die Finger und Zehen der Krieger fächerförmig gespreizt erscheinen. In einer vom Herrn Pastor Rudolphi mitgetheilten Notiz, von der Hand des Professors Schröter zu Rostock geschrieben, sagt dieser: »Ueber den Gegenstand der Gemme habe ich sorgfältige Forschungen angestellt; ich kann heute nur in der Kürze bemerken, daß er die Rettung Antonin's im Quadenkriege darstellt, die nach Dio Cassius lib. 72 der heidnische Merkur, nach seinem Epitomator Xiphilin I. c. der Christengott, beide durch ein Wunder bewirkten. Die Legende von der legio christiana fuiminatrix ist daraus entstanden. Erlauben Sie es mir, so schreibe ich Ihnen bald ausführlich über die ins Einzelne gehende Erklärung.« So weit Schröter, der aber bald darauf unheilbar gelähmt ward. Auf jeden Fall ist das Vorkommen dieser römischen Antiquität in Meklenburg, abgesehen von dem Kunstwerthe, von Bedeutung.

Herr Pastor Rudolphi besitzt überhaupt eine ungemein reiche Sammlung größtentheils in Meklenburg gefundener Alterthümer, wahrscheinlich die beträchtlichste Privatsammlung dieser Art in ganz Meklenburg. Auch über diese hat der Ausschuß durch die freundliche Vermittelung des

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Herrn Rectors Masch nähere Auskunft erhalten. Einem an diesen gerichteten, im Auszug mitgetheilten Schreiben des Herrn P. Rudolphi vom 24. Julius 1835 entnehmen wir folgende Notizen: »Vor mehreren Jahren wurde zu Pragsdorf, 1 I/2 Meilen von Friedland, eine Menge arabische Münzen, dirhems, gefunden, die in das Großherzogl. Münzcabinet nach Neustrelitz gekommen sind (1 oder 2 davon erhielt ich). Vor einem Jahre wurden wiederum zwischen Pragsdorf und Warlin mehrere angelsächsische Münzen, arabische dirhems und allerhand silberne Ringe, Ketten u. dgl. gefunden. Die Ringe und Ketten sind leider in den Goldschmiedstopf gekommen. Doch in einem dieser Ringe ist ein Agat von der Größe eines Groschens gewesen, der mir zu Theil geworden ist. In diesem schönen Agat ist in Gold der Leuchter des h. Tempels zu Jerusalem zu sehen, sehr fein und schön abgebildet; die Umschrift mit hebräischen Worten und Buchstaben, die verdeutscht lauten: »anzuzünden die Lichter des Sabbath«, was eine der wichtigsten Pflichten der jüdischen Frauen ist. Von den Münzen habe ich einige erhalten, die übrigen sind zerstreut worden und ein Goldschmied in Neubrandenburg hat noch einige davon. - Ferner ist neulich auf der pommerschen und meklenburgischen Grenze ein großer Klumpen sehr alter, kleiner silberner Münzen von Dreiers Größe tief in der Erde gefunden worden, die aber von Rost so zusammengekettet und geleimt waren, daß der Klumpen zerschlagen werden mußte; die äußersten und mehrsten hatte der Rost so zerfressen, daß sie nicht kenntlich und brauchbar waren. Im Innern waren einige zwanzig, die durch Goldschmiedssieden wieder kenntlich wurden: diese erkaufte ich. Sie sind nur auf einer Seite geprägt, ohne alle Schrift, blos mit Figuren: bei einigen menschliche Figuren, unförmlich, götzenartig; bei andern Greife und andere Thierarten.Ich halte sie für sehr alt, vielleicht für die ältesten hiesigen Münzen. - Von Runen besitze ich 3 broncene runde Stücke von der Größe eines Viergroschenstücks mit Runenbuchstaben: ich halte sie für Götzen= Amulete. Sie sind zu Prilwitz gefunden worden, aber nie in des bekannten Sponholz Händen gewesen, sondern erst nachher gefunden, meinem Schwiegervater, Sup. Masch, zu Theil geworden und von diesem mir geschenkt. Ich glaube ein ähnliches Stück auch in der Großherzogl. Antikensammlung gesehen zu haben. Ich erhielt 6 solche Stücke, von denen ich aber 3 an reisende Gelehrte überlassen habe: eins erhielt der bekannte Däne Arend, der es nach Paris ins Museum gebracht

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hat, eins erhielt Prof. Levezow für das königliche Cabinet zu Berlin und das dritte ist mit Regierungsrath Kretschmer ebenfalls nach Berlin gewandert. - Auch ein Stück Metall von einer Urne, darauf zwei Runen stehen, habe ich von derselben Hand und von demselben Orte her erhalten. Ferner unter einer viele hundert Stück starken Sammlung von Amuletsteinen ( Spindel=, Thränensteine - runde Steine mit einem Loch in der Mitte) habe ich 2 mit Runen nebst der von Prof. Levezow gegebenen Entzifferung, mit welcher ich aber nicht ganz übereinstimme. - Ich habe ferner viel Römisches, das ganz sicher in Meklenburg gefunden ist, z. B. viele römische Münzen, die ich zum Theil selber hier gefunden habe oder die von ganz sichern Männern hier gefunden und mir mitgetheilt worden sind; einen römischen tripus, der in Gesellschaft römischer Münzen und eines römischen Löffels zu Labbersdorf, I/2 Meile von hier, bei Grabung des Fundaments zum Herrenhause gefunden und mir vom Herrn Landrath von Oertzen geschenkt ist; 2 römische Lampen, die in Gesellschaft von 4 römischen Münzen im Schwerinschen gefunden und mir vom Hrn. Dr. Berlin hieselbst verehrt wurden, und mehrere römische Münzen von Bronce und Silber, die ich von den Findern selbst zum Geschenk erhalten. oder gekauft habe. Auch habe ich viele Urnen, die hier in Mirow gefunden sind, mit ihrem Inhalte, viele Kopf= und Armringe, Schwerter, Dolche, Streitäxte und Spindelsteine, germanisch und wendisch, die hier gefunden worden. Auch habe ich einen ganz sichern und ächten wendischen Götzen und Opfergeräthe, die aber in Schlesien gefunden sind.«

C. Nachrichten von alten Bauwerken.

Aus den Mittheilungen, welche dem Ausschusse vom Herrn Dr. Beyer zu Parchim über alte Baudenkmäler dieser Stadt und ihrer Umgegend gemacht worden sind, heben wir Folgendes aus: »Das zweite, äußere Thor (das Kreuzthor) ist älter, als das innere, und von schlechter Bauart, aber in zweifacher Hinsicht für den Alterthumsforscher interessant, nämlich theils durch eine Menge alter jüdischer Grabsteine, die ihm, so wie einem neuern Anbau an der St. Marienkirche, zum Fundamente dienen, theils durch ein altes Gemälde. Die erstern sind im J. 1766 von Tychsen untersucht und in den "Bützowschen Nebenstunden" besprochen (cf. auch Cleemann's Chronik pag.

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311 ff.): der älteste ist vom J. 1258 und giebt also die erste Spur der Juden in Meklenburg. Das erwähnte Gemälde stellt die Stadt Parchim dar, ist aber seinem Untergange nahe, wenn es nicht bald renovirt wird. Ich habe längst gewünscht, eine Zeichnung davon erhalten zu können; aber es fehlt hier an Gelegenheit dazu. Interessant sind mir die vielen und großen Segel, die man auf der vorbeifließenden Elde bemerkt und die einen lebhaften Verkehr auf diesem Flusse beweisen, zugleich auch auf ein hohesAlter des Bildes schließen lassen: denn nach Tiefenbruch (Encomium Parchumi pag. 11) hörte diese Schifffahrt mit dem 30jährigen Kriege auf.«

Im Jahre 1834 ward zu Plau beim Bau einer neuen Schifffahrtsschleuse in der Elde eine verschüttete alte Schleuse entdeckt, in der man die pag. 15 verzeichneten Gegenstände (Thorhaken, Vorlegeschloß und Schlüssel) fand, welche nebst dem Fundprotokolle, Riß und Erläuterungsbericht (vom Hrn. Conducteur Grabow) durch Hrn. Oberbaurath Wünsch dem Verein zugestellt wurden. Letzterer begleitete diese Sendung mit einigen, in mehrfacher Hinsicht interessanten Bemerkungen: »Die aufgefundene Schleuse, heißt es darin, bleibt sowohl wegen ihres Alters, als wegen der Construction und der hohen Lage der Fachbäume im Vergleich zu den jetzigen, ein merkwürdiger Gegenstand. Das Alter des Werkes ist weder im Archiv der Stadt zu erforschen, noch bei den ältesten Einwohnern zu erfragen, und es scheint hienach seine Existenz, so wie seine Zerstörung, über mehrere Menschenalter hinauszureichen. Auf eine Zerstörung nämlich, und zwar durch Feuer, weisen die deutlichen Brandspuren hin, welche in dem obern Pfahl= und Ständerwerk, so weit solches über dem jetzigen Wasserstande verschüttet gewesen, sich fanden. - Vorzüglich bemerkenswerth sind die höhern Wasserstände, welche zur Zeit des Baus und des Gebrauchs dieser Schleuse stattgefunden haben müssen. Man hört nämlich heut zu Tage oftmals Klagen der Adjacenten über den hohen Wasserstand der obern großen Seen, und daß derselbe eine Folge getroffener Vorkehrungen der neuern Zeit sein soll. Das aufgefundene alte Werk beweist aber offenbar das Gegentheil. Denn wenn man annehmen darf, daß dasselbe auch zugleich als Fangschleuse für die Schifffahrt gedient hat - wie die Fachbäume und Thorhaken in den Ständern nachweisen -: so muß über diesen Fachbäumen mindestens eine Tiefe von 3-4 Fuß gewesen sein, weil sonst die Schiffe die Schleuse nicht passiren konnten. Da nun diese Fachbäume bedeutend höher liegen, als die jetzigen (3 Fuß 7 1/2

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Zoll höher, als der Fachbaum der Floßschleuse) : so muß damals auch ein bedeutend höherer Wasserstand, als der jetzige ist, stattgefunden haben. - Uebrigens möchte hinsichtlich der vorgefundenen Thorhaken auch hervorgehen, daß die Erfindung der Stemmthore nicht den Holländern angehört, und es ist auch wahrscheinlich, daß das alte Werk zwei solche Thore gehabt hat.«

D. Aufgrabungen.

Der Verein hat bisher noch keine Aufgrabungen veranstaltet, wird aber in Zukunft auch dieses Mittel zur Erreichung seiner Zwecke nicht unberücksichtigt und unangewandt lassen dürfen. Denn kann es auch nicht in seiner Absicht liegen, seine Kräfte in der Aufgrabung vorchristlicher Grabdenkmäler zu erschöpfen und urkundliche Quellenforschung durch Aufgrabungsberichte zu verdrängen: so muß es doch stetes Augenmerk des Vereins bleiben, neben jener und in gehörigem Verhältnisse zu derselben auch wissenschaftlich und planmäßig geleitete Aufgrabungen zu betreiben. Die in dieser General=Versammlung noch vorzulegende Proposition wird dieseAngelegenheit ausführlich darstellen. Der Herr Director Danneil zu Salzwedel, dessen große Verdienste um Aufgrabungen in der Altmark bekannt sind, sprach aber bei Gelegenheit seiner demVerein mitgetheilten Bemerkungen über Aufgrabungen noch einen beherzigenswerthen Wunsch aus, indem er sagt: »Die Berichte (über die Aufgrabungen) können nicht in extenso abgedruckt werden, weil sie zu viel Raum einnehmen würden; nur summarische, besonders die Eigenthümlichkeiten der meklenburgischen Urnenlager hervorziehende Umstände würden sich für die Jahrbücher eignen. Dagegen würden die umständlichen Berichte allen denen, welche sich mit Aufgrabungen beschäfftigen, zu communiciren sein, so daß zwischen diesen ein gegenseitiger Austausch statt fände. Könnte ich zu diesem engern Kreise mitgehören, so würde es mir von unendlicher Wichtigkeit sein. Gern würde ich auch meine Specialberichte einsenden, die nicht gedruckt, sondern in der Registratur der königlichen Museen oder des thüringisch= sächsischen Vereins deponirt werden. Ein solcher Verein im Vereine würde gewiß überraschende Resultate zu Tage fördern.« Die Verwirklichung dieser Ansicht würde das Studium des heimischen Alterthums sicher ungemein fördern. Die Mittheilung der ausführlichen Berichte an alle, welche sich mit Aufgrabungen beschäfftigen, würde freilich wohl Arbeit und Kosten zu sehr mehren, da die Aufgrabungen nicht Hauptzweck histo=

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rischer Vereine sein können; aber es ließen sich vielleicht in den Nachbarländern sichere und bekannte Punkte finden (und vielleicht gar ein allgemeiner, amtlich gesicherter Vereinigungspunkt im nördlichen Deutschland, etwa Berlin), welchen die möglichst in gleicher Form abgefaßten Berichte mitgetheilt und aus denen sie nach Erforderniß weiter verbreitet werden könnten. Unser Verein wird seine Einrichtung so treffen, daß ein Austausch dieser Art bewerkstelligt werden kann, und bietet den Nachbarländern hiemit die Hand.

Vom Herrn Rector Masch in Schönberg empfing der Verein im August v. J. folgende Notizen: »Auf dem Felde von Gr. Molzahn im Fürstenthum Ratzeburg wurden im Herbste des vorigen Jahres zu einem Bau Steine gesucht; da fand man ein altes Grabmal, über dessen Beschaffenheit mir der Herr Amtmann Drenkhahn daselbst folgende Auskunft gegeben hat. Es lag in der Richtung von Süden nach Norden auf einem Berge, war 10 Fuß lang, 6 F. breit und 5 F. hoch, und bestand aus 10 Steinen, von denen die Ecksteine 6 F. im Quadrat mächtig waren. Diese Steine waren so eben, wie behauen, der eine war gesprungen, und die innere Wand war ganz flach und die Zwischenräume zwischen den großen Steinen mit kleinen ausgesetzt. Die Erde, mit der es ausgefüllt war, ist sorgsam ausgeräumt worden; es hat sich aber nichts weiter gefunden als ein Knochen. Der Grund war Sand, eine Decke nicht vorhanden.« »Auf diesem Felde liegt ein anderer Berg (Kreuzberg), der auf drei Seiten schroff ist, auf der vierten aber einen allmäligen Aufweg hat; ich stellte daselbst eine Nachgrabung an und fand, daß er bis in eine Tiefe von 6 Fuß ganz mit Steinen mäßiger Größe, welche ohne alle erkennbare Ordnung darauf getragen worden, bedeckt war; dann kam rother und weißer Sand, so wie der nicht gerührte Untergrund dort überall beschaffen ist. Resultate gab dieser Versuch nicht: dazu reichten aber auch die Kräfte nicht hin, denn der Berg hatte an seiner Grundfläche mehr als einen Scheffel Aussaat Landes bedeckt.«

Herr Ober = Zollinspector Hauptmann Zinck in Dömitz lieferte dem Verein eine Uebersicht der Gegenden und Orte, wo derselbe auf allerhöchsten Befehl in den Jahren 1804 bis 1806 und 1820 Nachgrabungen angestellt hat (eine ausführliche Geschichte derselben findet sich unter den Abhandlungen aufgeführt), und eine Nachweisung derjenigen Gegenden und Stellen des Landes, wo künftige Aufgrabungen die meiste Aussicht auf einen lohnenden Erfolg haben möchten.


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II.

Bearbeitung des historischen Stoffes.

1. Gelieferte Arbeiten.

A. Schriftliche Abhandlungen,

welche dem Verein zur Benutzung für seine Denkschriften übergeben sind.

Vom Herrn Hofbuchdrucker Bärensprung in Schwerin:

1) Materialien zur ältern Geschichte der Schaubühne in Meklenburg.

Vom Herrn Dr. Burmeister in Wismar:

2) Erklärung des wendischen Hochzeitsliedes (in Francks A. u. N. M. III, S. 91) aus den verwandten slavischen Mundarten.

Vom Herrn Dr. v. Duve in Möllen:

3) Marie oder Marienne, erste Gemahlinn Barnims des Guten von Pommern, Mutter der Fürstinn Anastasia, Gemahlinn Heinrichs des Pilgers.
4) Beate, Herzoginn von Sachsen=Lauenburg, muthmaßlich eine Gräfinn von Schwerin.
5) Beiträge zur Geschichte der Gemahlinnen des Grafen Heinrich I. von Schwerin, Audacia und Margaretha, (zur Disposition des Archivars Lisch gestellt).
6) Beiträge zur Geschichte der Königinn Agnes von Schweden (zur Disposition des Archivars Lisch gestellt).

Vom Herrn Pastor Goß in Brenz:

7) Geschichte von Ludwigslust.

Vom Herrn Stadt= und Landesgerichts=Director Heffter in Jüterbock:

8) Aphorismen über Meklenburgs Urgeschichte.

Vom Herrn Archivar Lisch in Schwerin:

9) Geschichte der Comthurei Kraak und der Priorei Eixen, Johanniter=Ordens.
10) Aeltere Geschichte der Johanniter=Comthurei Mirow.
11) Ueber das Land Turne.
12) Woizlava, Gemahlinn Pribislavs II., und das Kloster Alt=Doberan.

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13) Das Nekrologium im ehemaligen Kreuzgangsfenster des Klosters Doberan.
14) Ueber die fürstlichen Bildnisse in den doberaner Kirchenfenstern und im Archive zu Schwerin.
15) Die Pfarre zu St. Petri in Rostock in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts.
16) Die Schweißsucht im Jahre 1529 in Meklenburg.
17) Das Testament der Fürstinn Agnes, Königinn von Schweden, Gemahlinn Albrechts von Meklenburg.
18) Die Kindtaufe des Prinzen Carl Heinrich von Güstrow im Jahre 1616.
19) Erste Regierungsverordnung des Herzogs Johann Albrecht I. im Jahre 1552.
20) Ueber das bischöflich=schwerinsche Siegel.
21) Ueber ein Fragment einer Handschrift des Rulant vom Pfaffen Konrad.
22) Ueber eine mittelhochdeutsche Handschrift, eine Passionale Christi und eine Paraphrase des V. U. von Heinrich von Krolewig enthaltend

Vom Herrn Kammerherrn von Lützow in Schwerin:

23) Gustav Adolph, König von Schweden, im J. 1620 in Meklenburg.

Vom Herrn Rector Masch in Schönberg:

24) Kritisches Verzeichniß von Münzen aus dem 14. bis 16. Jahrhundert, im Fürstenthum Ratzeburg gefunden.
25) Ueber das bischöflich=ratzeburgische Siegel,

Vom Herrn Pastor Mussäus in Hansdorf:

26) Ueber die Sitten und Gebräuche des meklenburgischen Landvolks.

Vom Herrn Dr. med. Siemssen zu Wolde eingesandt:

27) Uebersicht der meklenburgischen Ortschaften wendischen Ursprungs, welche nach einheimischen Naturkörpern benannt sind, von dem wail. Herrn M. Siemssen in Rostock, dem Vater des Herrn Einsenders.

Vom Herrn Geschichtsmaler Schumacher und dem Herrn Archivar Lisch in Schwerin:

28) Die Ueberreste der Burg Richenberg.

Vom Herrn Hauptmann Zinck in Dömitz:

29) Berichte über die von demselben auf Großherzoglichen Befehl geleiteten Aufgrabungen vorchristlicher Grabdenkmale.

Erfreuliche Zeichen für die innerhalb des Vereins und zu seinen Gunsten erweckte schriftstellerische Thätigkeit sind diese

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Arbeiten durch ihre bedeutende Zahl, erfreulich zugleich durch die Verschiedenheit und Mannichfaltigkeit ihres Inhalts. Sie behandeln die Geschichte des Staats, wie einzelner Stiftungen und Gemeinden, Biographie und Literatur, Sittengeschichte und Volksleben, und so geben sie die Bürgschaft daß die Richtung der schriftstellerischen Thätigkeit des Vereins keine einseitige werde, und sich nicht allein, wie früher zuweilen geschah, den Hauptmomenten der Staatsgeschichte zuwende. Es sind von diesen Arbeiten die Nummern 1, 9, 13, 21, 23 und 25 in den ersten Jahrgang der Denkschriften des Vereins aufgenommen worden. - Uebrigens muß bei dieser Gelegenheit noch eine Bitte an sämmtliche Mitglieder ausgesprochen werden: die nämlich, daß sie, sobald eine Arbeit als eingegangen oder verheißen in den Quartalberichten angekündigt ist, alles in Bezug auf deren Gegenstand ihnen Bekannte dem Ausschusse mittheilen mögen. Und wiederholt wird der im dritten Quartalberichte dringend empfohlene Wunsch, daß bei Einsendung von Arbeiten die Quellen angegeben, nicht minder, auch jeder Monographie, wo möglich, eine Literärgeschichte des behandelten Gegenstandes voraufgeschickt werde.

B. Urkundliche Beiträge,

welche dem Verein zur Benutzung übergeben sind.

1) Vom Herrn Gymnasial=Lehrer Dr. Francke in Wismar:

Wismarsche Bürgersprache von 1610, in gleichzeitiger Abschrift.

2) Vom Herrn Geheimen Archivrath Höfer in Berlin:

Urkunde Heinrichs von Meklenburg vom Jahre 1320, in getreuer Abschrift.

3) Vom Herrn Archiv=Director, Professor Dr. Voigt in Königsberg:

Abschrift von 13 Originalbriefen meklenburgischer Fürsten aus dem 16. Jahrhundert im Königl. Archive zu Königsberg.

4) Vom Herrn Dr. v. Duve in Möllen:

Abschrift von 7, Meklenburg betreffenden Urkunden aus dem Zeitraume von 1283 bis 1338, aus den Collectaneen des ehemaligen lübeckischen Stadt=Syndicus Krohn.

C. Kleinere Mittheilungen.

Manche schätzenswerthe Beiträge zu dieser Rubrik hat der Briefwechsel des ersten Secretärs mit den correcpondirenden

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Mitgliedern geliefert. So gab Herr Bibliothekar Hanka in Prag auf jede an ihn gerichtete Frage Aufklärungen über slavische Sprachreste, die Herren Professoren J. und W. Grimm in Göttingen und Lachmann in Berlin über deutsche Sprachdenkmale, Herr Professor Homeyer in Berlin über deutsche Rechtsalterthümer: Aufklärungen, welche theils für den ersten Band der Jahrbücher schon benutzt sind, theils in den folgenden Jahrgängen werden mitgetheilt werden. Außerdem muß auch hier, wie in vielfacher anderer Beziehung, der freundlichen Theilnahme, der unverdrossenen Thätigkeit der Herren Dr. von Duve in Möllen und Dr. Friedländer in Berlin mit besonderem Danke gedacht werden. - Auch von einheimischen Mitgliedern sind auf die in den Quartalberichten im Interesse der Arbeiten einzelner Mitglieder erlasenen Aufforderungen manche willkommene Beiträge eingegangen, die von denjenigen, welche sie gewünscht hatten, dankbar empfangen und benutzt worden sind.

D. Die Jahrbücher des Vereins.

Bei so reichem Material, welches die Thätigkeit der Mitglieder ihm geliefert hatte, ward es dem Ausschusse möglich, schon im ersten Vereinsjahre einen Band Denkschriften des Vereins zum Druck zu befördern. Derselbe befindet sich bereits in Ihren Händen und wird demnächst auch zu den auswärtigen Mitgliedern gelangen und vor den Richterstuhl der Oeffentlichkeit sich stellen. Ohne dem dort zu erwartenden Urtheile vorgreifen zu wollen, dürfen wir hier doch wohl die Hoffnung aussprechen, daß die Wichtigkeit der in demselben enthaltenen, größtentheils neuen Beiträge zur Geschichte unsers Vaterlandes (von denen einige selbst für einen weitern Kreis, als Meklenburg, ein unmittelbares Interesse haben), daß die Mannichfaltigkeit der gelieferten Stoffe, so wie die Gründlichkeit und das treue Quellenstudium bei der Bearbeitung derselben nicht werde verkannt werden. Doch nur ein kleiner Theil der reichen Ernte des ersten Jahres hat in dieses öffentliche Magazin des Vereins bis jetzt niedergelegt werden können: viele von den eingegangenen, der Aufnahme würdigen Arbeiten fanden keinen Raum im ersten Bande der Jahrbücher und sind allein schon hinlänglich, einen zweiten Band zu füllen. Dazu stellen sich in Aussicht mehrere, von auswärtigen und von einheimischen Mitgliedern verheißene Beiträge, deren baldige Vollendung und Einsendung nicht bezweifelt werden darf, und so läßt sich die

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zuversichtliche Hoffnung hegen, daß das Erscheinen unsrer Jahrbücher, ohne Zögerung begonnen, auch einen ununterbrochenen, regelmäßigen Fortgang haben werde.

2. Angeregte und vorbereitete Arbeiten.

Außer dem, was die Thätigkeit des Vereins an schon gereiften Früchten geliefert hat, ist auch manche Untersuchung durch ihn angeregt, manche neue Arbeit vorbereitet worden. Zunächst ist dieß geschehen durch mehrere in den Quartalberichten aufgestellte Fragen und Wünsche, wodurch Untersuchungen über das Vorhandensein urkundlicher Beläge in unserm Vaterlande, welche den von Ludwig Wachler ausgesprochenen Zweifel über die Zeitbestimmung des Lebens Nicolaus Baumann's und sein Verhältniß zum Reineke Fuchs zu heben vermöchten, so wie über die Freistätten in Meklenburg, namentlich über das jus asyli, welches dem ehemals sogenannten Friedeberg, einem unweit der Fähre bei Rostock belegenen Platze, beigewohnt haben soll; ferner die Lieferung einer Geschichte der theils eingegangenen, theils noch bestehenden Eisen=, Alaun=, Salz=, Braunkohlen= und Gypswerke Meklenburgs, einer Geschichte des Bisthums Schwerin, eines vollständigen Verzeichnisses der meklenburgischen Geschichtswerke und einer literärischen Uebersicht der gedruckten Briefe der Reformatoren, insbesondere Luthers und Melanchthons, welche von ihnen nach Meklenburg oder aus Meklenburg an sie geschrieben sind; endlich das Sammeln von Volkssagen, Volksliedern und Volkssitten, das Chronikenschreiben u. a. m. in Anregung gebracht wurden. Einige dieser Stoffe haben denn auch schon Aufnahme und Pflege gefunden (eine Geschichte des Gypswerkes zu Lübtheen und eine Geschichte der Saline zu Sülz sind dem Ausschusse als schon in der Bearbeitung befindlich angekündigt worden): die übrigen werden hoffentlich ebenfalls die Forschung der Vereinsmitglieder beschäfftigen und zu willkommenen Beiträgen für die verschiedenen Seiten der historischen Kenntniß verarbeitet werden.

Angeregt wurde ferner noch durch den Herrn Freiherrn von Hormayr zu Hannover die Idee einer ausführlichen Sprachencharte von Deutschland, welche zwischen den Vereinen in Hannover und Cassel zur Sprache gebracht sei. Zur Ausführung und Forthülfe dieses Unternehmens fehlt es aber unserm Vereine einstweilen an Mitteln, wenn er auch zur

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Verwirklichung des Plans nach Kräften beitragen würde. Ebenso hat die von Herrn Rector Masch in Schönberg zur Sprache gebrachte meklenburgische Urkundensammlung und Herausgabe eines meklenburgischen Codex diplomaticus bei der größern Dringlichkeit anderer Unternehmungen einstweilen bei Seite gestellt werden müssen. Dagegen ist die ebenfalls von Herrn Rector Masch angeregte Idee der Herausgabe von Regesten sämmtlicher gedruckter meklenb. Urkunden von dem Ausschusse adoptirt und die Verwirklichung derselben so weit vorbereitet worden, daß eine ausführlich entwickelte Proposition dieserhalb der General=Versammlung zur Genehmigung vorgelegt werden kann.

Schließlich ist noch die Unterstützung und Empfehlung zu erwähnen, welche unser Verein solchen historischen Arbeiten hat angedeihen lassen, die nicht von ihm ausgehen und nicht unmittelbar für ihn bestimmt sind. Von dem pommerschen Verein war dem unsrigen die neue Auflage und Fortsetzung des Dregerschen pommerschen Codex diplomaticus durch den Herrn Professor Kosegarten zu Greifswald angekündigt und Unterstützung dieses wichtigen Werkes von Meklenburg aus gewünscht worden. Der Herr Archivar Lisch hat es übernommen, für dasselbe Beiträge von bisher unbekannten pommerschen Urkunden in Meklenburg zu bewirken, und eröffnete darüber den Briefwechsel. Außerdem ward in den Quartalberichten (und wird hiemit noch einmal) nicht nur dieses Werk, sondern auch die Subscription auf die unter Mitwirkung des pommerschen Vereins erscheinende pommersche Geschichte von Barthold, so wie die angekündigte Sammlung der nachgelassenen Schriften Grautoff's sämmtlichen Mitgliedern angelegentlichst empfohlen.


Und somit dürfen wir wohl, indem wir die einzelnen Theile dieses Berichts mit einem Gesammtblicke ins Auge fassen, das erste Lebensjahr unsers Vereins ein in jeder Hinsicht glückliches und fruchtbares nennen, und gerechtfertigt wird die Freude erscheinen, womit wir es beschließen. Sein zweites beginnen wir billig mit einem Wunsche: mit dem Wunsche, daß auch über ihm allseitig günstige Einflüsse walten, daß es den Verein für meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde immer allgemeinere, wärmere Theilnahme finden und immer mehr sie verdienen sehen möge.

Vignette
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Beilagen.


A.

Statuten

des Vereins für Geschichte und Alterthumskunde
Meklenburgs.


Friederich Franz,

von Gottes Gnaden Grossherzog von Mecklenburg u. s. w.

U nsern gnädigsten Gruß zuvor. Veste, Ehrenveste und Hochgelahrte, liebe Getreue. Wir gestatten auf eure Anzeige, Vorstellung und Bitte vom 9ten d. M. nicht nur die Stiftung eines Vereins für mecklenburgsche Geschichte und Alterthumskunde, sondern genehmigen zugleich auch hiemit die Uns damit vorgelegten Statuten dieses Vereins in ihren 62 §phen in Gnaden, womit Wir euch gewogen verbleiben. Gegeben durch Unsere Regierung. Schwerin, am 14ten März 1835.

Friederich Franz.          

          (L. S.) A. G. von Brandenstein.

I. Zweck des Vereins.

§. 1.

Der Verein für Geschichte und Alterthumskunde Meklenburgs ist ein freier Verein von Freunden und Beförderern der Vaterlandskunde.

§. 2.

Die Mtglieder des Vereins beabsichtigen zunächst, sich einander durch Mittheilungen in ihren Forschungen zu unterstützen und den Sinn für Vaterlandskunde zu verallgemeinern.

§.3.

Der besondere Zweck des Vereins ist, durch Sammlung und Bearbeitung der historischen Denkmäler Meklen=

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burgs die Geschichte dieses Landes in allen seinen frühern und gegenwärtigen Bestandtheilen nach allen Seiten hin zu erforschen, zu erweitern und in Monographien und Uebersichten darzustellen.

§. 4.

Die Bearbeitungen haben besonders zum Gegenstande: Geschichte, Recht, Sprache und Alterthümer, auch Erörterungen geognostisch=geologischer Verhältnisse Meklenburgs.

§. 5.

Die Sammlungen nehmen Schriftliches und Bildliches auf.

§. 6.

Die Sammlungen von Schriftwerken nehmen Originale, treue Abschriften und Drucke auf und erstrecken sich auf:

1) Urkunden, Chroniken, Register, Briefe und andere Litteralien, welche die frühere Geschichte, sei es politische, Kirchen= oder Sitten = Geschichte, Meklenburgs beurkunden können;
2) alte Rechtsurkunden, Rechtstraditionen und Rechtsalterthümer;
3) Sprach = Idiotismen und Sammlungen derselben, Erklärung slavischer und niederdeutscher Wörter und Namen von historischer Bedeutung, Erläuterungen von Spracheigenthümlichkeiten der Urkunden, Beiträge zur Diplomatik meklenburgischer Schriften der Vorzeit, Sprichwörter, Formeln, Volkssagen, Volkslieder und dergleichen;
4) gedruckte Schriften früherer und neuerer Zeit über meklenburgische Angelegenheiten und über Geschichte und Alterthümer der angrenzenden Länder und derjenigen Länder, welche früher mit Meklenburg in Verkehr gestanden haben.

§. 7.

Die Sammlungen von Bildwerken umfassen in Originalien oder Zeichnungen und Beschreibungen:

1) Grabalterthümer,
2) gottesdienstliches Geräth, Schmucksachen, Hausgeräth, Waffen u. dgl. Denkmäler des Mittelalters und späterer Zeiten,
3) Bildnisse, Malereien, Glasmalereien u. dgl.,
4) Münzen,
5) Inschriften,
6) alte Wappen und Siegel,

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7) Abbildungen von Bauten, Anlagen u. dgl.,
8) Charten und Risse,
9) alte Bauverzierungen, Steinmetzarbeiten u. dgl.,
10) auch geognostische Merkwürdigkeiten.

§. 8.

Ferner ist es Zweck des Vereins, durch Briefwechsel mit Sachverständigen außerhalb Meklenburg vaterländische Gegenstände zu erörtern und den Briefwechsel zu ordnen und aufzubewahren.

§. 9.

Endlich ist es Zweck des Vereins, vaterländische Forschungen überhaupt möglichst zu unterstützen, die Theilnahme an denselben zu wecken und empfehlenswerthe Schriften und Darstellungen aus dem Gebiete der meklenburgischen Vaterlandskunde zu verbreiten, sei es durch Schriften des Vereins, oder auf andern Wegen.

II. Form und Verfassung des Vereins.

§ 10.

Der Verein steht unter landesherrlichem Schutz.

§. 11.

Das Protectorat des Vereins haben Ihre Königliche Hoheiten die Allerdurchlauchtigsten Großherzoge von Meklenburg=Schwerin und Strelitz huldvoll zu übernehmen geruhet.

§. 12.

Die obere Leitung seiner Angelegenheiten legt der Verein in die Hände eines Präsidenten und eines Vice=Präsidenten. Beide werden von dem Vereine gewählt; die Dauer ihrer Würde ist von ihrem eignen Willen abhängig.

§. 13.

Die Mitglieder des Vereins sind entweder Ordentliche, Correspondirende oder Ehren = Mitglieder.

§. 14.

Wer in den beiden Großherzogthümern Meklenburg wohnhaft ist, kann nur als ordentliches oder Ehren=Mitglied aufgenommen werden.

§. 15.

Die ordentlichen Mitglieder befördern die Zwecke des Vereins durch Verbreitung desselben und durch thätige Verfolgung seiner Bestrebungen im Allgemeinen, und besonders

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durch Einziehung und Mittheilung von Nachrichten, durch Sammeln und durch einen Geldbeitrag; wissenschaftliche Arbeiten sind freilich das letzte Ziel des Vereins, werden jedoch den Mitgliedern nicht als Verpflichtung aufgelegt.

§. 16.

Die correspondirenden Mitglieder des Vereins helfen die Zwecke desselben durch Mittheilung von Nachrichten und wissenschaftlichen Erörterungen und Arbeiten befördern.

§.17.

Von den Ehren=Mitgliedern wünscht der Verein vorzüglich die ihn ehrende Mitgliedschaft und Theilnahme im Allgemeinen; Beförderung seiner Zwecke durch dieselben wird er mit noch größerm Danke annehmen.

§. 18.

Die Mitglieder des Vereins werden durch einen beständigen, Ausschuß von elf Personen vertreten, der seinen Sitz in Schwerin hat. Seine beständigen Mitglieder sind die Präsidenten und Beamten des Vereins. Die dann an dieser Zahl noch fehlenden Ausschußmitglieder, welche die beständigen Repräsentanten der Mitglieder bei den Beamten bilden, werden in jeder General=Versammlung von den Vereinsmitgliedern aus ihrer Mitte gewählt. Beim etwanigen Abgange von Mitgliedsrepräsentanten im Ausschusse ergänzt sich der Ausschuß sofort durch eigne Wahl; sollte ein Beamter im Laufe eines Jahres abgehen, so wird derselbe bis zur nächsten General=Versammlung vom Ausschusse provisorisch gewählt. Den Vorsitz in den Versammlungen des Ausschusses führt der Präsident und in dessen Behinderung der Vicepräsident.

§. 19.

Die Beamten des Vereins sind ein erster und zweiter Secretair, ein Antiquar, ein Bibliothekar und ein Rechnungsführer. Sie werden vom Vereine in der General=Versammlung durch die relative Stimmenmehrheit der Anwesenden gewählt, und verpflichten sich zur Führung des Amtes auf ein Jahr, können jedoch nach Verlauf desselben wieder gewählt werden.

§. 20.

Jedem Gebildeten, welcher geneigt ist, für die Zwecke des Vereins zu wirken, steht der Zutritt zu dem Vereine frei; die Einleitung zum Beitritt geschieht durch Anmeldung beim zweiten Secretair, welcher auch die Aufnahme der neuen Mitglieder besorgt. Die Aufnahme geschieht jedoch nur unter Zustimmung der Präsidenten.

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§. 21.

Jedes Mitglied erhält bei seiner Aufnahme ein von den Präsidenten und den beiden Secretairen unterschriebenes und mit dem großen Siegel des Vereins versehenes Diplom und die Statuten des Vereins.

§. 22.

Die correspondirenden Mitglieder werden von dem Ausschusse des Vereins gewählt und vom ersten Secretair eingeladen.

§. 23.

Die Aufnahme der Ehren=Mitglieder geschieht in der General=Versammlung auf Vorschlag des Präsidenten.

§. 24.

Der Verein wird sich bemühen, ein stehendes Locale für seine Sammlungen und Sitzungen zu erwerben.

§. 25.

Der Verein führt ein großes, mit entsprechenden Emblemen und mit seinem Namen versehenes Siegel, welches sich in den Händen des zweiten Secretairs befindet. Außerdem führen beide Secretaire ein kleineres Geschäftssiegel.

III. Thätigkeit des Vereins.

§. 26.

Die Thätigkeit der Mitglieder, welche durch den ausgesprochenen Zweck des Vereins bestimmt wird, ist eine freie; zur Lieferung von Ausarbeitungen wird Niemand vom Vereine verpflichtet, so wie Wahl und Behandlung etwa zu erforschender und zu bearbeitender Gegenstände jedem Mitgliede überlassen bleiben.

§. 27.

Die Leitung des Geschäftsbetriebes ist dem Ausschusse übertragen.

§. 28.

Dem Ausschusse liegt es vorzüglich ob, die besondern Gegenstände auszumitteln und in Vorschlag zu bringen, auf welche sich die Thätigkeit des ganzen Vereins erstrecken könnte.

§. 29.

Der Ausschuß empfängt, ordnet, bewahrt und verwaltet durch die Beamten des Vereins oder noch außerdem zu bestellende Geschäftsträger die Arbeiten und Beiträge der

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Mitglieder und giebt zu festgesetzten Zeiten darüber Bericht und, wenn es von Vereinsmitgliedern gewünscht wird, aufklärende Auskunft.

§. 30.

Besonders besorgt der Ausschuß die Bekanntmachung und Ausführung allgemeiner Unternehmungen und achtet auf mögliche Erwerbung von alterthümlichen Gegenständen.

§. 31.

Einrichtung und Form, Zeit und Ort der Versammlungen und Geschäfte des Ausschusses sind dem Ermessen desselben anheim gegeben.

§. 32.

Jedoch finden jährlich vier bestimmte Sitzungen des Ausschusses statt, nämlich jedesmal am Montage in der ersten vollen Woche der Monate Januar, April, Julius und October. Zu diesen Sitzungen haben auch die übrigen Mitglieder des Vereins Zutritt, jedoch ohne Theilnahme an den Verhandlungen.

§.33.

Zur Beförderung des wissenschaftlichen Verkehrs unter den Mitgliedern giebt der zweite Secretair nach einer jeden bestimmten Sitzung des Ausschusses einen kurzen Bericht über die Arbeiten und Unternehmungen des Vereins und der einzelnen Mitglieder heraus.

§. 34.

Zu allen Versammlungen des Ausschusses und der Beamten ladet in der Regel der zweite Secretair ein, welcher auch darin die Protocolle führt. Jedoch steht es auch den Präsidenten und den übrigen Beamten frei, den Ausschuß und die Beamten in ihnen wichtig scheinenden Fällen zusammen zu berufen.

§. 35.

Jährlich findet am 11. Julius, Nachmittags 4 Uhr, oder, wenn dieser Tag ein Sonntag oder Festtag ist, am zunächst darauf folgenden Tage eine General=Versammlung der Mitglieder statt.

§. 36.

Die General=Versammlung faßt die gesammte Thätigkeit des Vereins in einem Puncte zusammen; die Berichte und Verhandlungen derselben sind das allgemeine Organ des Vereins.

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§. 37.

Der zweite Secretair ordnet die General=Versammlung, das Präsidium leitet sie.

§. 38.

In der General=Versammlung berichten die Beamten über die Arbeiten, den Zustand und die Verwaltung des Vereins während des abgelaufenen Jahres.

§. 39.

Der erste Secretair legt in der General=Versammlung die eingegangenen wissenschaftlichen Arbeiten vor und berichtet über das Ergebniß derselben, so wie über die Aufnahme der correspondirenden Mitglieder und den mit ihnen gepflogenen Briefwechsel.

§. 40.

Der zweite Secretair berichtet in der General=Versammlung über die Geschichte, die Wirksamkeit und die innere Verfassung des Vereins während des jedesmal abgelaufenen Jahres und legt das Verzeichniß der Mitglieder vor. Ihm stehen zur Abfassung des Jahresberichts, welchen der Ausschuß jedesmal zum Druck befördern wird, sämmtliche Sammlungen und Acten des Vereins, so wie die Jahresberichte der übrigen Beamten offen.

§. 41.

Der Antiquar legt in der General=Versammlung den Katalog der Bildwerke vor, für deren Aufstellung, Erhaltung und etwa nöthige Restaurirung er sorgt.

§. 42.

Der Bibliothekar berichtet in der General=Versammlung über den Zustand der Bibliothek und des Archivs und legt Kataloge und Repertorien über die Schriftwerke des Vereins vor; er empfängt die im letzten Jahre entstandenen Acten für das Archiv des Vereins.

§. 43.

Der Rechnungsführer berichtet in der General=Versammlung über das Resultat der Cassenverwaltung des abgelaufenen Jahres und legt die von den im Ausschusse stimmeführenden Repräsentanten der Mitglieder revidirten Rechnungen vor. Er hat seine Rechnungen mit Belägen über die stehenden und gewöhnlichen Ausgaben oder mit quittirten Anweisungen des zweiten Secretairs zu belegen.

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§. 44.

In der General=Versammlung werden von den Mitgliedern wichtige, den ganzen Verein betreffende Angelegenheiten und gemeinsame Unternehmungen in Berathung gezogen und beschlossen, die Ehrenmitglieder aufgenommen, die etwa erledigten Stellen eines Präsidenten wieder besetzt und die Beamten und Mitglieder des Ausschusses neu gewählt. Nicht minder ist es Zweck der General=Versammlung, die einzelnen Mitglieder zum Austausch ihrer Ansichten über ihre besondern Bestrebungen zu veranlassen.

§. 45.

Aus den der Gesellschaft zur freien Verfügung gestellten Abhandlungen giebt der erste Secretair die Denkschriften des Vereins, nach vorhergängiger Beschließung des Ausschusses, heraus. Es soll wo möglich alljärlich ein Band solcher Vereinsschriften erscheinen.

§. 46.

Diese Denkschriften sind das besondere Organ des Vereins, welches seine wissenschaftliche Richtung beurkunden und die Ergebnissse der Vereinigung darlegen soll. Will aber schon der Verein nicht alle Arbeiten und Sammlungen durch den Druck allgemein bekannt machen, so ist auch eine Beschränkung in Hinsicht des Stoffes nothwendig. Vorzüglich werden wichtigere geschichtliche Quellenforschungen und Quellen zum Druck befördert werden, ohne weitere Beschränkung der Zeit, als durch Ausschließung der neuesten Geschichte, demnächst wichtigere Abhandlungen über Alterthümer. Forschungen aus dem Gebiete des Rechts und der Sprache können in den Jahrbüchern Aufnahme finden, wenn sie von besonderem Interesse für die meklenburgische Geschichte und Verfassung und auf Forschung in der ältern Zeit der Urkunden oder in alten Traditionen begründet sind; außerdem wird der Verein historische Entwickelungen des in Meklenburg geltenden eigenthümlichen neuern Rechts und die Bearbeitung eines meklenburgischen Idiotikons auf jede Weise zu unterstützen suchen. Geognostischgeologische Abhandlungen können nur Aufnahme finden, wenn sie wichtige neue Resultate geben und von allgemeinem Interesse sind. Die Bemühungen des Vereins für den letzten Zweig der Wissenschaft sollen sich vorzüglich auf Sammlungen und Einziehung von Nachrichten erstrecken.

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IV. Rechte und Pflichten der Mitglieder.

§. 47.

Die Jahresberichte des Vereins und die Berichte des Ausschusses werden an alle Mitglieder unentgeldlich vertheilt; auch soll, bei ausreichender Anzahl von Mitgliedern, demnächst jährlich ein Band Denkschriften von ungefähr 20 Bogen an die Mitglieder des Vereins unentgeldlich versandt werden.

§. 48.

Den Mitgliedern des Vereins ist die Benutzung der Sammlungen gestattet, jedoch unter den zu ihrer Erhaltung vom Ausschusse festzustellenden Bedingungen und Beschränkungen; die Mitglieder haben sich deshalb an die dazu beauftragten Beamten zu wenden, welche jedoch in den ihnen wichtig scheinenden Fällen Vollmacht von dem Ausschusse einholen können.

§. 49.

Jedem Mitgliede steht es frei, zur Förderung des gemeinsamen Zwecks und zur bessern Einrichtung des Vereins Vorschläge zu machen und deren Berathung zu verlangen.

§. 50.

Die Mitglieder sind befugt, bei wissenschaftlichen oder antiquarischen Forschungen sich um Hülfleistung an den Verein zu wenden. Ueber die Zulassung solcher Gesuche entscheidet das Präsidium. Die Art und Weise der Gewährung wird vom Ausschusse berathen und beschlossen.

§. 51.

Jedes ordentliche Mitglied verpflichtet sich zu einem fortlaufenden jährlichen Beitrage von zwei Thalern, welcher das erste Mal beim Eintritt in den Verein bezahlt wird; durch diese Bestimmung soll jedoch die Freigebigkeit des Einzelnen nicht beschränkt werden.

§. 52.

Der jährliche Betrag wird jedesmal mit Jahresanfang, spätestens bis zum letzten Tage des Monats März portofrei eingesandt; im Unterlassungsfalle darf derselbe durch Postverlag wahrgenommen werden, so lange das Mitglied seinen Austritt beim Secretair noch nicht angezeigt hat; die Anzeige des Austritts geschieht in dem zur Zahlung des Beitrages festgesetzten Zeitraume bei Zahlung des letzten Beitrages. Bei

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Unterlassung der Zahlung des Beitrages und der Anzeige des Austritts werden die jedem Mitgliede zukommenden Druckschriften zurückbehalten.

§. 53.

Die correspondirenden und Ehren=Mitglieder entrichten keinen jährlichen Beitrag.

§. 54.

Wenn ein Mitglied auf Kosten des Vereins Nachforschungen zu Erwerbungen, Nachgrabungen u. dgl. anstellt, so wird die etwanige Erwerbung Eigenthum des Vereins.

§. 55.

Es ist Pflicht eines jeden Mitgliedes, den Ausschuß davon zu benachrichtigen, sobald in seinem Bereiche irgend einem Denkmale des Alterthums Zerstörung oder Entfernung aus Meklenburg droht; ferner darauf zu achten, wenn im Auslande Denkmäler des meklenburgischen Alterthums zu erwerben sein dürften.

V. Eigenthum des Vereins.

§. 56.

Die von dem Vereine durch Schenkung oder Kauf oder auf einem andern Wege eigenthümlich erworbenen Alterthümer, Kunstsachen und Litteralien, so wie die Fonds und das Archiv bilden das Eigenthum des Vereins. (Vergl. §. 54.)

§. 57.

Die unmittelbare Aufsicht über die Sammlungen des Vereins führen die hiemit beauftragten Beamten; die Beaufsichtigung des Ganzen steht dem Präsidium zu.

§. 58.

Jedes Mitglied verpflichtet sich, den vom Ausschusse zu bestimmenden Schätzungswerth eines Stückes des Eigenthums zu ersetzen, wenn es durch seine Schuld verloren oder unbrauchbar wird. Zu diesem Zwecke soll wo möglich der wahre Werth oder der in Deutschland geltende antiquarische und der Kaufpreis bei jedem Stücke im Inventarium bemerkt werden.

§. 59.

Der Verkauf oder Austausch von Alterthümern oder andern Gegenständen des Eigenthums geschieht nur mit Bewilligung des Ausschusses.

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§. 60.

Ueber die Verwendung der Gelder des Vereins zum Ankauf von Gegenständen der Sammlungen, litterairischen Hülfsmitteln und zu Druckkosten bestimmt der Ausschuß. Jedoch sollen darüber im Jahresberichte Nachrichten gegeben und von der General=Versammlung Bemerkungen angenommen werden.

§. 61.

Bei der etwanigen Auflösung des Vereins verfügen die vorhandenen Mitglieder in einer General=Versammlung nach Stimmenmehrheit über das Eigenthum. Jedoch soll dasselbe in diesem Falle immer auf eine litterairische oder Bildungs= oder milde Anstalt übergehen, seien es die Gegenstände des Eigenthums selbst, getheilt oder ungetheilt, oder der aus ihrem Verkauf gewonnene Erlös als Capital, nach dem Ermessen der General=Versammlung.


§. 62.

Veränderungen in den Statuten des Vereins können nur durch einen Beschluß der General=Versammlung und mit landesherrlicher Genehmigung erfolgen, und sollen als Anhang zu diesen Statuten jedesmal den Mitgliedern mitgetheilt werden.


Zusendungen erbittet der Verein unter der Adresse des Vereins für meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde zu Schwerin.


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B.

Verzeichniß

der

Protectoren, hohen Beförderer, Ehrenmitglieder, correspondirenden Vereine, correspondirenden und ordentlichen Mitglieder, so wie der Ausschußglieder.


I. Protectoren.

  1. Seine Königliche Hoheit der Großherzog Friederich Franz von Meklenburg=Schwerin.
  2. Seine Königliche Hoheit der Großherzog Georg von Meklenburg=Strelitz.

II. Hohe Beförderer.

  1. Seine Königliche Hoheit der Erbgroßherzog Paul Friedrich von Meklenburg=Schwerin.
  2. Ihre Königliche Hoheit die Erbgroßherzogin Alexandrine von Meklenburg=Schwerin.
  3. Ihre Königliche Hoheit die verwittwete Erbgroßherzogin Auguste Friederike von Meklenburg=Schwerin.
  4. Ihre Hoheit die Herzogin Helene von Meklenburg=Schwerin.
  5. Seine Hoheit der Herzog Gustav von Meklenburg=Schwerin.
  6. Seine Königliche Hoheit der Erbgroßherzog Friedrich Wilhelm von Meklenburg=Strelitz.
  7. Seine Hoheit der Herzog Carl von Meklenburg=Strelitz.

III. Ehrenmitglieder.

  1. Seine Excellenz der Herr Geheimeraths= und Regierungs=Präsident von Plessen zu Ludwigslust.
  2. Seine Excellenz der Herr Staatsminister von Oertzen zu Neustrelitz.
  3. Seine Excellenz der Herr Justizminister von Kamptz zu Berlin.
  4. Seine Excellens der Herr Geheimerath Krüger zu Schwerin.
  5. Herr Landrath von Oertzen auf Kittendorf.
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IV. Correspondirende Vereine.

  1. Gesellschaft für Pommersche Geschichte und Alterthumskunde in Stettin.
  2. Schleswig=Holstein=Lauenburgische Gesellschaft für vaterländische Geschichte in Kiel.
  3. Königl. Gesellschaft für nordische Alterthumskunde in Kopenhagen.

V. Correspondirende Mitglieder.

in Preußen:
1) Prov. Preußen:
   in Königsberg: 1. Voigt Dr., Archiv=Director und Professor.
2) Prov. Pommern:
   in Greifswald: 2. Kosegarten Dr., Professor.
   in Loiz: 3. von Hagenow Dr.
   in Stettin: 4. Böhmer Dr., Professor.
5. Giesebrecht, Professor.
6. Hering Dr., Oberlehrer.
7. von Medem, Archivar.
   in Stralsund: 8. Brandenburg Dr., Syndicus und Archivar.
9. Fabricius Dr.
10. Mohnicke Dr., Consistorialrath.
3) Prov. Brandenburg:
   in Berlin: 11. Fridländer Dr,. Custos an der königl. Bibliothek.
12. Höfer, Geheimer Archivrath.
13. Homeyer Dr., Professor.
14. Klaatsch, Archivrath.
15. Lachmann Dr., Professor.
16. von Ledebur, Hauptmaann, Director der königl. Kunstkammer.
17. von Raumer, Regierungsrath.
18. Riedel Dr., Hofrath und Archivvorsteher.
19. von Tzschoppe, Geheimer=Ober=Regierungsrath und Archiv=Director.
   in Jüterbock: 20. Heffter D., Land= und Stadt=Gerichts=Director.
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   in Salzwedel: 21. Danneil, Director und Professor.
4) Prov.Sachsen:
   in Halle: 22. Förstemann Dr.
23. Leo Dr., Professor.
in Oesterreich:
   in Prag: 24. Hanka, Bibliothekar des böhm. Nat. Museum.
in Frankfurt a.M.: 25. Böhmer Dr., erster Stadtbibliothekar.
in Braunschweig:
   in Wolfenbüttel: 26. Schmidt Dr., Archivar.
27. Schönemann Dr., Bibliothekar.
in Hannover:
   in Göttingen: 28. Dahlmann Dr., Professor.
29. J. Grimm Dr.,Professor und Oberbibliothekar, Hofrath.
30. W. Grimm Dr., Professor und Oberbibliothekar.
   in Hannover: 31. von Hormayr, Freiherr, Geheimer Rath und königl. baierscher Gesandter.
32. Pentz Dr., Archivrath.
in Hamburg: 33. Lappenberg Dr., Archivar.
in Lübeck: 34. Behn Dr.
35. Deecke Dr., Collaborator.
36. Dittmer Dr.
in Holstein=Lauenburg:
   in Kiel: 37. Asmussen Dr., Subrector.
38. Michelsen Dr., Professor.
   in Möllen: 39. von Duve Dr.
   in Ratzeburg: 40. von Kobbe Dr., Rittmeister.
in Dänemark:
   in Kopenhagen: 41. Finn Magnussen Dr., Geheimer Archivar und Professor.
42. Rafn Dr.Professor.
in Schweden:
43. Geyer Dr., Professor und Reichshistoriograph.
44. Liljegreen Dr., Canzleirath und Reichsantiquar.
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VI. Ordentliche Mitglieder.

in Boizenburg: 1. Riemann, Präpositus.
bei Brüel: 2. Pauly, Pensionär, zu Wendorf.
3. Schnelle Dr., Gutsbesitzer, auf Buchholz.
in Bützow: 4. Ackermann, Criminalrath.
5. Bolte, Criminalgerichts=Director.
6. von Bülow, Canzleirath.
bei Bützow: 7. Behrns, Pastor, zu Qualitz.
8. Baron von Rodde, Gutsbesitzer, auf Zibühl.
9. Wagner, Pastor zu Zernin.
in Doberan: 10. Crull, Präpositus.
bei Doberan: 11. Mussäus, Pastor, zu Hanstorff.
in Dömitz: 12. von Bülow, Drost.
13. von Suckow, Major, Elbzoll=Director.
14. Vogel, Bürgermeister.
15. Zinck, Hauptmann, Ober=Zollinspector.
bei Dömitz: 16. Lorenz, Candid. philol., zu Caliß.
in Eldena: 17. Christmann, Candid. theol.
18. Sickel, Pastor.
in Friedland: 19. Rudolphi, Pastor.
bei Friedland: 20. von Oertzen, Landrath, Gutsbesitzer, auf Brunn.
bei Fürstenberg: 21. von Oertzen, Gutsbesitzer, auf Barsdorf.
in Gadebusch: 22. Litzmann Dr., Medicinalrath.
23. Seebohm Dr.
24. Wilhelm, Apotheker.
25. von Wrisberg, Landdrost.
bei Gadebusch: 26. Graf von Bernstorff, Kammerherr und Gutsbesitzer, auf Wedendorf.
27. von Döring, Gutsbesitzer, auf Badow.
28. Wedemeier, Candid., zu Meetzen.
in Gnoien: 29. Bölckow, Hofrath.
30. Kues Dr., Kreisphysicus.
in Goldberg: 31. von Lesten, Landdrost.
32. Schröder, Candid. theol.
33. Zickermann, Bürgermeister.
bei Goldberg: 34. Baron von Le Fort, Gutsbesitzer, Klosterhauptmann zu Dobbertin.
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in Grabow: 35. Bauer, Rector.
36. Erhardt, Amtsverwalter.
37. Flörke, Kirchenrath.
38. Heyden, Cantor.
39. Krüger, Amtsverwalter.
40. Matthesius, Pastor.
41. Martini, Amtmann.
42. Römer, Conrector.
43. Stollberg, Gerichtsrath.
bei Grabow: 44. Müller, Pastor, zu Neese.
bei Grevismühlen: 45. Eckermann, Gutsbesitzer, auf Johannsdorf.
46. Erfurth, Pastor, zu Hohenkirchen.
47. Paepke, Justizrath, Gutsbesitzer, auf Lütgenhof.
48. Priester, Candid. theol., zu Rüting.
in Güstrow: 49. Ackermann, Justizrath.
50. Brandt, Canzleidirector.
51. Besser Dr., Director Professor.
52. Diederichs, Advocat.
53. Francke, Superintendent.
54. Krull, Advocat.
55. Matthaei, Collaborator.
56. Scheel, Stadtbuchhalter.
57. Türk, Pastor.
58. Viereck, Senator.
59. Volger Dr.
bei Güstrow: 60. Schumacher, Pastor, zu Parum.
61. von Wedemeyer, Hof= und Canzleirath, Gutsbesitzer, auf Langhagen.
bei Hagenow: 62. Bruger Dr., Pastor adj.
in Hamburg: 63. Krüger, Postsecretair.
bei Hamburg: 64. von Bülow, Landrath, Gutsbesitzer, auf Gorow, zu Gr. Flottbeck.
in Lage: 65. Lüders, Bürgermeister.
in Ludwigslust: 66. Brückner Dr., Ober=Medicinalrath.
67. Gerdeß, Rector.
68. Kliefoth, Instructor.
69. Prosch Dr., Secretair.
70. Baron von Schmidt, Geh. Legationsrath.
71. Schmidt, Garten=Inspector.
72. Sellin, Pastor, Seminar=Director.
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in Ludwigslust: 73. Walter, Oberhofprediger.
74. Zehlicke, Seminarlehrer.
bei Lübz: 75. von Behr=Negendanck, Kammerjunker, Gutsbesitzer, auf Passow.
in Malchin: 76. Behm, Cantor.
77. Bülch, Rector.
78. Lüders, Geh. Hofrath.
79. Timm, Präpositus.
bei Malchin: 80. Baron von Maltzahn, Gutsbesitzer, auf Rothenmoor.
81. Walter, Pastor, zu Bülow.
in Malchow: 82. von Blücher, Gutsbesitzer, auf Kuppentin, Landrath und Klosterhauptmann.
83. Christlieb, Rector.
84. Engel, Küchenmeister.
85. Kaysel, Advocat.
86. von Müller, Bürgermeister.
in Mirow: 87. Giesebrecht, Pastor.
in Neubrandenburg: 88. Ahlers, Advocat.
89. Boll, Pastor.
90. Brückner Dr., Bürgermeister.
91. Burchard, Advocat.
92. Dühr, Hauptmann, Postmeister.
93. Friese Dr., Director des Gymnasiums.
94. Frodien, Advokat.
95. Hagemann, Kaufmann.
96. Hahn, Senator und Camerarius.
97. Hahn, Advocat.
98. Hoffmann, Kaufmann.
99. Hoffmann, Gastwirth und Weinhändler.
100. Kirchstein Dr.
101. Löper Dr.
102. Meyncke, Kreis=Rendant.
103. Müller Dr., Rath un Stadtrichter.
104. Müller, Oberlehrer an der Mädchenschule.
105. Nicolai, Advocat und Syndikus.
106. Oesten, Advocat und Landsyndikus.
107. Preller Dr., Rath.
108. Roggenbau, Advocat und Senator.
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in Neubrandenburg: 109. Rümker, Advocat.
110. Siemssen, Advocat und Ratssecretär.
111. Walther Dr., Hofrath.
bei Neubrandenburg: 112. von Engel, Kammerherr, Gutsbesitzer, auf Breesen.
113. Koch, Syndikus, Gutsbesitzer, auf Trollenhagen.
bei Neubuckow: 114. Löper, Pastor, zu Mulsow.
115. von Restorff, Drost, Gutsbesitzer, auf Radegast.
in Neukalden: 116. Brinckmann, Präpositus.
117. Buschmann, Rector.
bei Neukalden: 118. von Levetzow, Landrath, Gutsbesitzer, auf Lelkendorf.
in Neustadt: 119. von Bülow, Landdrost.
120. Löscher, Hofrath.
bei Neustadt: 121. Grimm, Pastor, zu Gr. Laasch.
in Neustrelitz: 122. Bahlcke, Rath.
123. Bergfeld, Professor.
124. von Dewitz, Geheimerath.
125. Graf von Finkenstein, Kammerherr.
126. von Graevenitz, GeheimerKammerrath.
127. von Hieronymi Dr., Geh. Medicinalrath.
128. Kaempffer, Consistorial= und Schulrat.
129. von Kamptz, Kammerdirector.
130. von Kamptz, Oberhofmeister.
131. Ladewig Dr., Gymnasiallehrer.
132. von Monroy, Hausmarschall.
133. Nauwerck, Hofrath.
134. H. von Oertzen, Kammerherr.
135. Reichenbach, Geh. Legationsrath.
136. Schröder, Lehrer an Mädchenschule.
137. von Schultz, Justitzrath.
138. von Wenckstern, Oberstlieutenant.
139. Wulffleff, Consistorialsecretär.
in Parchim: 140. Beyer Dr.
141. Flörke, Superintendent.
142. Flörke, Senator.
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in Parchim: 143. Fromm, Ober=Apellationsgerichts=Rath.
144. Grothe, Ober=Appellationsgerichts=Procurator.
145. Hinstorff, Buchhändler.
146. von Hobe, Ober=Appellationsgerichts=Vicepräsident.
147. Koß Dr., Bürgermeister.
148. Langfeld, Gerichtsrath.
149. Menke, Advocat.
150. Baron von Nettelbladt, Ober=Appellationsgerichts=Rath.
151. Niemann, Collaborator am Gymnasium.
152. von Oertzen Dr., Ober=Appellationsgerichts=Präsident.
153. Scheel, Ober=Appellationsgerichts=Secretär.
154. Schröder, Collaborator am Gymnasium.
155. Schumacher, Apotheker.
156. Viereck, Ober=Apellationsgerichts=Rath.
157. Wilhelms, Advocat.
158. Zehlicke Dr., Director des Gymnasiums.
bei Parchim: 159. Schneider, Pastor, zu Garwitz.
in Penzlin: 160. Betcke Dr.
161. Eberhard, Präpositus.
162. Carl Baron von Maltzan.
163. Müller, Bürgermeister.
164. Napp, Rector.
bei Penzlin: 165. Eberhard, Pastor, zu Gr. Lukow.
166. Flügge, Gutsbesitzer, auf Gr. Helle.
167. von Gundlach, Gutsbesitzer, auf Mollenstorf.
168. Jahn, Gutsbesitzer, auf Adamsdorff.
169. Nahmmacher, Pastor., zu Peccatel.
in Plau: 170. Dornblüth Dr., Hofrath.
171. Meyer, Advocat.
172. Reincke, Pastor.
173. Schultetus, Senator.
174. Wendt, Bürgermeister.
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bei Plau: 175. Heyer, Pastor, zu Gr. Poserin.
176. Tarnow, Pastor, zu Gnevsdorf.
in Ratzeburg: 177. Arndt Dr., Director und Professor.
178. Becker Dr., Professor.
179. von Hieronymi Dr., Subrector.
180. Zander Dr., Prorector.
in Rehna: 181. Fromm, Pastor.
bei Rehna: 182. Saalfeld, Hülfsprediger, zu Grambow.
in Ribnitz: 183. Crull, Amtmann.
bei.Röbel: 184. von Lehsten, Drost.
185. zur Nedden, Amtsmitarbeiter.
in Rostock: 186. Bartsch, Candid. theologiae.
187. Beselin, Advocat.
188. Crumbiegel Dr., Senator und Archivar.
189. Diemer Dr., Consistorialrath und Professor.
190. Ditmar Dr., Syndikus.
191. Dresen Dr.
192. Hartmann Dr., Consistorialrath und Professor.
193. Kämmerer Dr., Professor.
194. Karsten Dr.,Syndikus.
195. Karsten, Diakonus.
196. Klotz, Geh. Amtsrath.
197. Krauel Dr.
198. Krüger, Hofapotheker.
199. Baron von Nettelbladt, Bibliothekar.
200. von Oertzen, Justizrat.
201. Reder Dr.
202. Schäfer, Candid. theol.
203. Spitta Dr., Obermedicinalrath und Professor.
204. Stampe, Justizrath.
in Schönberg: 205. Karsten Dr., Gerichtsrath.
206. Masch, Rector.
in Schwaan: 207. Ahrens, Gerichtsrath.
in Schwerin: 208. Ahrens, Landrentmeister.
209. Assur, Privatgelehrter.
210. Bärensprung, Hofbuchdrucker.
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in Schwerin: 211. Bartels Dr.
212. Behm, Amtsmitarbeiter.
213. Boccius, Hofrath.
214. Bouchholtz, Hofrath.
215. Bouchholtz, Regierungssecretär.
216. Büchner Dr., Oberlehrer am Gymnasium.
217. Demmler, Landbaumeister.
218. Evers, Archivrath.
219. Faull, Canzleirath.
220. Groth, Archivar.
221. Hase, Amtsverwalter.
222. Hennemann Dr., Obermedicinalrath.
223. Holm, Hofrath.
224. Juhr, Advocat.
225. Knaudt, Hofrath.
226. Lisch, Archivar.
227. von Lützow, Regierungsrath.
228. von Lützow, Kammerherr.
229. Mantius, Commercienrath.
230. Baron von Meerheimb, Geheimer Kammerrath.
231. Meyer, Schulrath.
232. Monich, Subrector.
233. von Motz, Bau=Conducteur.
234. Müller, Canzleirath.
235. Nübell, Obermünzmeister.
236. von Oertzen, Regierungsrath.
237. Oldenburg, Dr.
238. Prosch Dr., Legationssecretär.
239. Reitz, Oberlehrer.am Gymnasium.
240. Schröder, Amtsverwalter.
241. Schuhmacher, Geschichtsmaler.
242. Schuhmacher, Revisionsrath.
243. Schweden, Advocat.
244. von Steinfeld, Kammerdirector.
245. Wer Dr., Director des Gymnasiums.
246. von Wickede, Forstrath.
247. Wünsch, Oberbaurath.
248. zur Nedden, Regierungsregistrator.
bei Schwerin: 249. Bartsch, Pastor, zu Sachsenberg.
250. Flemming Dr., Obermedicinalrath, zu Sachsenberg.
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bei Schwerin: 251. von Leers, Gutsbesitzer, auf Schönfeld.
252. von Schack, Geheimrath, Gutsbesitzer, auf Brüsewitz.
253. von Stern, Gutsbesitzer, auf Gr. Weltzin.
bei Stavenhagen: 254. Nahmmacher, Pastor zu Kastorff.
255. Siemssen Dr., zu Wolde.
in Sternberg: 256. Kleiminger, Superintendent.
bei Sternberg: 257. von Lützow, Erblandmarschall, Gutsbesitzer, auf Eikhof.
in Sülz: 258. Koch, Amtsrath.
bei Tessin: 259. von Koß, Gutsbesitzer, auf Vilz.
260. Karsten, Präpositus, zu Vilz.
261. von der Lühe, Major, Gutsbesitzer, auf Reddersdorf.
in Teterow: 262. Burmeister, Pastor.
bei Teterow: 263. Engel, Gutsbesitzer, auf Grambzow.
264. Ludwig, Pastor, zu Klaber.
265. Pogge, Gutsbesitzer, auf Roggow.
in Waren: 266. Müller, Schullehrer.
267. Pries, Bürgermeister.
bei Waren: 268. Brückner, Pastor, zu Gr. Gievitz.
269. Conradi, Hülfsprediger, zu Ankershagen.
270. von Frisch, Gutsbesitzer, auf Klocksin.
271. Graf von Voß, Gutsbesitzer, auf Gievitz.
272. von Voß, Major, Gutsbesitzer auf Kummin, zu Grabowhöfe.
in Warin: 273. Bartsch Dr., Kreisphysikus.
in Wismar: 274. Burmeister Dr.
275. von Cossel, Buchhändler.
276. Crain Dr., Director des Gymnasiums.
277. Enghart, Pastor.
278. Eyller, Superintendent.
279. Francke Dr., am Gymnasium.
280. Haupt, Lehrer am Gymnasium.
bei Wismar: 281. Albrandt, Pastor, zu Lübow.
282. Lampert, Pastor, zu Dreveskirchen.
In Wittenburg: 283. von Flotow, Amtsmitarbeiter.
284. Ratich, Amtshauptmann.
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in Wittenburg: 285. Ritter, Hülfsprediger.
286. Vaigt, Bürgermeister.
bei Wittenburg: 287. Drenckhahn, Pensionär, zu Boddin.
288. Elfreich, Pastor, zu Neukirchen.
289. Krüger, Hülfsprediger, zu Gammelin.
290. von Lützow, Gutsbesitzer, auf Tessin.
291. Merian, Pastor, zu Perlin.
292. Rantzau, Oberforstmeister, zu Testorff.
293. von Schack, Gutsbesitzer, auf Körchow.
in Zarrentin: 294. Gramman, Pastor.
295. Paepcke, Amtsverwalter.

VII. Der geschäftsführende Ausschuß zu Schwerin während des ersten Vereinsjahres.

Regierungsrath von Lützow, Präsident.
Regierungsrath von Oertzen, Vice=Präsident.
Archivar Lisch, erster Secretär.
Pastor Bartsch, zweiter Secretär.
Hofbuchdrucker Bärensprung, Bibliothekar.
Geschichtsmaler Schumacher, Antiquar.
Canzleirath Faull, Rechnungsführer.
Schulrath Meyer, Repräsentanten.
Legationssecretär Dr. Prosch, Repräsentanten.
Oberlehrer Reitz, Repräsentanten.
Hofrath Holm, Repräsentanten.

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C.

Uebersicht

der bisherigen Einnahme und Ausgabe.

Einnahme.

I. Einnahme im Jahre 1835.

Einnahme im Jahre 1835

II. Einnahme im Jahre 1836 bis zum
          1. Julius 1836.

Einnahme im Jahre 1836 bis zum 1. Julius 1836
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Ausgabe.

Ausgabe
Balance:
Balance

P. F. R. Faull,     
p. t. Rechnungsführer.

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D.

Bibliothek

des Vereins für meklenburgische Geschichte und
Alterthumskunde,
wie solche am Ende des Junius 1836 bestand.


  1. Abdruck, wahrer, der von J. R. K. Maj. Carl dem 6. allergn. bestätigten Privilegien der Stadt Rostock, d. d. Wien, d. 17. Aprilis Anno 1733. Rostock 1764. 4. (Geschenk des w. Hrn. Hofbuchhändlers Stiller in Rostock an den Verein.)
  2. Abhandlungen, historische und literärische, der Königlich Deutschen Gesellschaft zu Königsberg. Herausgegeben von Dr. F. W. Schubert Dritte Sammlung. Königsberg 1834. 8. Darin:
    Giesebrecht, Ueber die Nordlandskunde des Adam von Bremen.
    (Geschenk des Hrn. Prof. Giesebrecht in Stettin.)
  3. von Ahrenswald, Geschichte der Pommerschen und Mecklenburgischen Versteinerungen. Schwerin 1774. [In No. 46 - 49 der gelehrten Beiträge zu den Meckl. Schw. Nachrichten.] 4. (Geschenk des Hrn. Dr. med. Siemssen zu Wolde.)
  4. Angedenken, zum, der Königin Luise von Preußen: Eine Sammlung etc. . Berlin 1810. 8. (Geschenk des Hrn. Revisionsraths Schumacher.)
  1. - 7. Archiv, Patriotisches, der Herzogthümer Mecklenburg etc. . 1r und 2r Jahrgang. 1801, 1802. Rostock. 8. (Geschenk des w. Hrn. Hofbuchhändlers Stiller in Rostock.)
  1. 9. Archiv für Staats= und Kirchengeschichte der Herzogthümer Schleswig, Holstein, Lauenburg und der angrenzenden Länder und Städte, Namens der S. H. L. Gesellschaft für vaterländ. Geschichte, redigirt von A. L. J. Michelsen und J. Asmussen. 1r und 2r Band. Altona 1833, 1834. 8. (Geschenk der S. H. L Gesellschaft f. v. G.)
  1. M. F. Arendt, Großherzogl. Meckl. Strelitz. Georgium Nord=Slavischer Gottheiten und ihres Dienstes. Aus den
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Urbildern zu Beförderung näherer Untersuchung dargestellt [Bes. Abdruck aus d. fr. Abendbl. 1829.] 4. (Geschenk des Hrn. Archivars Lisch.)

  1. - 14. Baltische Studien. Herausgegeben von der Gesellschaft für Pommersche Geschichte und Alterthumskunde. 1stes Heft. Stettin 1832. 2ten Jahrgangs 1stes und 2tes Heft: Stettin 1833, 1834. 3ten Jahrgangs 1stes Heft: Stettin 1835. 4. (Geschenk der Gesellschaft f. P. G. u. A.)
  1. H. F. Becker, Topographische Beschreibung des heiligen Dammes bei Dobberan und Rehdewisch in Mecklenburg. Schwerin 1792. 8. (Geschenk des Hrn. Dr. med. Siemssen zu Wolde.)
  2. Begriff, kurtzer, einer holsteinischen Ghronic oder Summarische Beschreibung der denckwürdigsten Geschichten, so von 1448 biß 1663 in den Nord=Landen, sonderlich in Holstein sich begeben. Schleßwig 1663. 8.
  3. Bericht, gründlicher vnd wahrhafftiger, von der in Pommern belegenen Haubtstadt Stralsundt. Wie vnd welcher gestalt, etc. ., hernacher dieselbe hart belagert, gestürmet etc. ., aber durch Gottes Gnade vnd Beystandt endlich davon errettet vnd entfreyet worden. Sambt den nothwendigsten Beylagen etc. . Stralsundt 1631. 4. (Geschenk des Hrn. Regierungsraths von Lützow.)
  4. - 20. J. F. Besser, Beiträge zur Geschichte der Vorderstadt Güstrow. 1s, 2s und 3s Heft. Güstrow 1819, 1821, 1823. 8. (Geschenk des Hrn. Regierungsraths von Lützow.)
  1. Bibliothek der Mecklenburgischen Ritter= und Landschaft. Rostock 1823. 8. (Geschenk des Hrn. Kammerdirectors von Steinfeld.)
  2. C. W. Böttiger, Heinrich der Löwe, Herzog der Sachsen und Bayern. Ein biograph. Versuch. Hannover 1819. 8. (Geschenk des Hrn. Regierungsraths von Lützow.)
  3. Breviarium diocesis Tzwerinensis 1529. Venundatur Rozstochij per Fratres dom. viridis horti apud sanctum Michaelem. Excusum prodit hoc Breviarium Parisijs Anno 1530. 8. (Geschenk des Hrn. Dr. Beyer in Parchim.)
  4. Sam. Buchholtzens Versuch in der Geschichte des Herzogthums Meklenburg, mit e. Vorrede Hn. A. J. D. Aepinus. Rostock 1753. 4. (Geschenk des Hrn. Kammerdirectors von Steinfeld.)
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  1. F. J. Ch. Cleemann, Syllabus Parchimensium oder biograph. Verzeichniß 1) der Parchimschen Superintendenten und 2) der Seniorum, Praepositorum, Pastorum und sämmtlichen geistl. und kirchl. Beamten und Diener etc. . Parchim 1809, 1810. Fol. (Geschenk des verehrl. Magistrats zu Parchim, durch den Hrn. Prof. Zehlicke.)
  2. F J. Ch. Cleemann, historisches und hauptsächlich genealogisch = biograph. Archiv = Lexicon der Geistlichkeit und Kirchen in Mecklenburg etc. . Erster Cursus, A. bis Z., zunächst ein vollständiger Syllabus Gustroviensium etc. . Parchim 1819. Fol. (Von Demselben.)
  3. F. J. Ch. Cleemann, Chronik und Urkunden der Meckl. Schwerin. Vorderstadt Parchim nebst einem Abdruck von M. Mich. Cordesii Chronik von 1670, aus diplomat. Quellen. Mit 4 Abbildungen. Parchim 1825. 8. [2 Cxemplare.] (Von Demselben.)
  4. Collectaneorum Mecklenburgicorum de Annis 1717 & 1718 fasciculi IV. 4. (Geschenk des w. Hrn. Hofbuchhändlers Stiller in Rostock.)
  5. (Prof Dahl,) Versuch einer kirchlichen Staatistik der Herzogl. Meckl.=Schwerin=Güstrowschen und Meckl.=Strelitzschen Länder. Mit einigen wohlgemeinten Nebenbemerkungen. Rostock und Schwerin 1809. 8. (Von Demselben.)
  6. Dahlmann, Lübecks Selbstbefreiung am 1. Mai 1226. Hamburg 1828. 8. (Geschenk des Hrn. Revisionsraths Schumacher.)
  7. Darstellung, kurze, der Feierlichkeiten, welche am 26. Aug. bei der Enthüllung des, dem Fürsten Blücher von Wahlstatt von den Mecklenburgern in seiner Geburtsstadt Rostock errichteten Denkmals Statt gefunden etc. . Rostock 1819. 4. (Geschenk des Hrn. Kammerdirectors von Steinfeld.)
  8. W. Dorow, Opferstätte und Grabhügel der Germanen und Römer am Rhein. 2 Abtheilungen. 2te Auflage. Mit 22 Steindrücken und 1 Karte. Wiesbaden 1826. 4.
  9. Dreyer, Notitiae librorum manuscriptorum historiae Cimbricae omnis argumenti periculum primum, scriptores historiae ecclesiasticae Cimbricae anecdotos recensens. Rostochii & Wismariae 1759. 4.
  10. Erläuterung der Fürstl. Mecklenburgschen Kirchen=Ordnung, wie derselben etc. . in dem gantzen Lande Mecklenburg etc. . nachgelebet werden soll. Schwerin 1708. 4. (Geschenk des Hrn. Adv. Schweden.)
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  1. 36. C. Fr. Evers, Mecklenburgische Münz= Verfassung, besonders die Geschichte derselben. Schwerin 1798. 1799. 2 Theile. 8. (Geschenk des Hrn. Regierungs=raths von Lützow.)
  1. J. H. Eyller, einige Nachricht von der durch Luther bewirkten Reformation und zwar wie solche in Wismar erfolgt ist. etc. . Wismar 1830. 4. (Geschenk des Hrn. Superintendenten Eyller in Wismar.)
  2. C. F. Fabricius, die Einführung der Kirchenverbesserung in Stralsund. Eine Erzählung, nebst zwei Anhängen, die chronolog. Prüfung der erzählten Begebenheiten und die Stralsundische Kirchen= und Schulordnung von 1525, in jetziger Schriftsprache, enthaltend. Stralsund 1835. 8. (Geschenk des Hrn. Dr. C. F. Fabricius in Stralsund.)
  3. Fornmanna Sögur. Eptir Gömlum Handritum útgefnar ad Tilhlutun Hins Konúngliga Norraena Fornfraeda Felags. Tiunda Bindi. Kaupmannahöfn 1835. 8. (Geschenk der Königl. Dän. Gesellschaft f. Nord. Alterthumskunde.)
  4. - 59. Franck. Altes und Neues Mecklenburg etc. . Güstrow und Leipzig 1753-57. 20 Bde. 4. (Geschenk des Hrn. Legationsseretärs Dr. Prosch.)
  1. - 62. Friderico-Francisceum, herausgegeben von H. R. Schröter. 1stes bis 3tes Heft. Rostock und Leipzig 1824. Fol. (Geschenk Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs von Meklenburg=Schwerin.)
  1. Theoph. Friedlaender, Index librorum ad celebranda sacra saecularia confessionis Augustanae traditae tertia cet., quorum magnam partem bibliotheca regia Berolinensis comparavit. Praemittitur praefatio Fr. Wilken. Berolini 1833. 8. (Geschenk des Hrn. Dr. G. Friedländer in Berlin.)
  2. Gottl. Friedländer, Beiträge zur Buchdruckergeschichte Berlins.Eine bibliograph. Notiz als Gelegenheitsschrift. Berlin 1834. 8. (Von Demselben.)
  3. Theoph. Friedlaender, Numismata medii aevi inedita. Commentariis ac tabulis illust. Particula prima.Berolini 1835. 4. (Von Demselben.)
  1. - 81. J. Ch. Gatterer, Allgemeine historische Bibliothek.1r-16r Bd. Halle 1767--71. 8. (Geschenk des Hrn. Regierungsrath von Lützow.)
  1. M. Elias Geißler, Disputatio de symbolis von Denck=oder Leibsprüchen etc. . Lips. 1675. [Enthält auch die
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Denksprüche einiger Mekl. Fürsten.] 4. (Geschenk des Hrn. Dr. med. Siemssen zu Wolde.)

  1. G. G. Gerdes, Nützliche Sammlung verschiedener guten theils ungedruckter Schrifften und Uhrkunden, welche die Meckl. Landes=Rechte, Geschichte und Verfassung erläutern können. Wismar 1736-42. Acht Sammlungen in 1 Bde. 4.
  2. J. Gerhard, De salubritate aëris Rostochiensis. Rostochii 1705. 4. (Geschenk des Hrn. Dr. med. Siemssen zu Wolde.)
  3. Geschichts=Erzählung und Darstellung des Standes der Rechts=Sache, welche vor dem H. R. Cammer=Gerichte z. Wetzlar zw. D. Gebr. von Quitzow, als Klägern, und der Braunschw.=Lüneburg=Cellischen Ritterschaft, auch Herzogl. Meck. Lehn=Cammer, Beklagten, wegen intendirten Revocirens, oder Retrahirens des Kl.=Voigthagens und Quitzows. Antheils an Gr.=Walmstorf in unentschiedenen Rechten schwebet. (1756?) Fol. (Geschenk von H. W. Bärensprung.)
  4. Ch. G. Gumpelzhaimer, Regensburg's Geschichte, Sagen und Merkwürdigkeiten von den ältesten bis auf die neuesten Zeiten etc. . Erste Atheilung. Vom Ursprunge Regensburgs bis 1486. Regensburg 1830. 8. (Geschenk des Hrn. Canzleiraths Faull.)
  5. H. G. Hänell, Curieuse und wahrhaffte Nachricht oder Diarium von einem Gespenst und Polter=Geist, welcher im Mecklenburgschen, in dem zum Guth Dutzow gehörigen Dorff Sandfeld etc. . vom 26. Jan. 1722 bis den 30. Mart. etc. . seine Affen= und Possenspiele, zuletzt aber seine Wüterey etc. . erwiesen. Hamburg 1722. 8. (Geschenk des w. Hrn. Hofbuchh. Stiller in Rostock.)
  6. M. Anton Heimreich, Nord = Fresische Chronick, darin von denen dem Schleßwigischen Hertzogthum incorporirten Fresischen Landschafften wird berichtet Schleßwig 1666.12.
  7. Helmoldi et Arnoldi Chronica Slavorum. Rec. Henricus Bangertus. Lubecae 1659. 4.
  8. Hering, Oberlehrer, Ueber die Kenntnisse der Alten von dem Lande und den Völkern auf der Südseite der Ostsee. Stettin 1833. 4. (Geschenk des Hrn. Prof. Giesebrecht in Stettin.)
  9. J. S. Hering, historische Nachricht von der Stiftung der zwei Collegiat=Kirchen in der berühmten Stadt Alten
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Stettin etc. ., wie auch des Königl. Gymnasii Carolini, seit Anno 1263 bis 1725. Alten Stettin 1725. 4. (Geschenk des Hrn. Regierungsraths von Lützow.)

  1. Holsteinische Chronica, aus des Hrn. Christiani Solini Chronologia kürtzlich verfasset und zusammengezogen. 1674. 4.
  2. Jos. Frhrr. von Hormayr, Herzog Luitpold. Gedächtnißrede etc. ., gelesen den 28. März 1831. München 1831. 4. [Hierin über die alten slav. Völkerschaften S. 15. 20. ff.] (Geschenk des Hrn. Geh. Raths von Hormayr in Hannover.)
  3. Dr. V. A. Huber, Mecklenburgische Blätter. 1r Bd. Parchim 1834, 1835. (Geschenk des Hrn. Revisionsraths Schumacher.)
  4. Information, kurtze Historische etc. ., von dem Ursprung und Verfolg des Königl. Preuß. und Marggräfl. Brandenburg. Eventual=Successions=Rechts an denen sämtlichen Mecklenburgischen Reichs=Lehen. An. 1708. Cölln an der Spree. Fol. [Angebunden sind mehre Rechts=Deductionen in Bezug auf Preußen.] (Geschenk des Hrn. Garten = Inspectors Schmidt zu Ludwigslust.)
  5. J. H. Jacobi, Statistisch=geograph. Beschreibung der Fürstenthümer Anspach und Bayreuth und des Herzogthums Mecklenburg. Berlin 1794. 8. (Geschenk des Hrn. Kammerdirectors von Steinfeld.)
  6. - 102. Jahresberichte der Gesellschaft für Pommersche Geschichte und Alterthumskunde. 1r: Stettin 1827. 3r: St. 1828. 4r: St 1830. 5r: St. 1832. 6r: St. 1833. 7r: St. 1836. 8. (Geschenk der Gesellschaft f. P. G. u. A.)
  1. Nik. H. Julius, Bibliotheca Germano-Glottica, oder Versuch einer Literatur der Alterthümer, der Sprachen und Völkerschaften der Reiche germanischen Ursprungs und germanischer Beimischung. Hamburg 1817. 8. (Geschenk des Hrn. Revisionsraths Schumacher.)
  2. F. Kämmerer, 1) Diplomatarium Gustroviense. 2) Malchower Urkunden = Inventarium und Diplomatarium. Beiträge zur Erklärung einer vom Prof. Schröter mitgetheilten (Plauer?) Urkunde und zur Kenntniß desMecklenburgschen Rechts. 4. (Geschenk des Hrn. Prof. F. Kämmerer in Rostock.)
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  1. Fr. Ch. L. Karsten, Geschichte der auf den Dünen zu Warnemünde seit dem Jahre 1797 unternommenen Anpflanzungs=Versuche etc. . Rostock (1801). 4. (Geschenk des Hrn. Kammerdirectors von Steinfeld.)
  2. Kerckenordeninge: Wo ydt mit Christlyker Lere etc. . Im Hertochdome tho Meckelenborch etc. . geholden werdt. Rostock 1557. 4. (Geschenk des Hrn. Adv. Schweden.)
  3. Kercken=Ordeninge im Lande tho Pamern vp dem Landdage tho Treptow Anno 1535 geslaten. Olden Stettin Anno 1591. Angebunden: Agende dat is, Ordninge der hilligen Kerckenempter vnde Ceremonien etc. ., gestellet vor de Kercken in Pamern etc. . Anno 1568. Olden Stettin Anno 91. 4. (Geschenk des Hrn. Amtshauptmanns Ratich in Wittenburg.)
  4. Kirchenordnung, revidirte: Wie es mit Christlicher Lehre etc. . Im Hertzogthumb Mecklenburg etc. . gehalten wirdt. Lüneburg 1650. 4. (Geschenk des Hrn. Adv. Schweden.)
  5. A. L. Koch, Ueber das aufgeschwemmte Land und die über demselben verbreiteten Felsblöcke Mecklenburgs. Rostock 1825. 8. (Geschenk des. Hrn. Med. Siemssen zu Wolde.)
  6. Joh. Petr. Kohlii introductio in historiam et rem literariam Slavorum, imprimis sacram cet. Altonaviae 1729. 8.
  7. J. Ch. Koppe, Jetztlebendes gelehrtes Mecklenburg. 1stes bis 3tes Stück. Rostock und Lpzig 1783, 1784. 8.
  8. Landtag, der Mecklenburgische, des Jahrs 1795. Nebst einem Abdruck der Landkasten = Rechnungs = Balanzen. Schwerin 1799. 4. (Geschenk von H. W. Bärensprung.)
  9. Landtag, der Mecklenburgische, des Jahrs 1799. Mit einem Abdruck der Landkasten=Balanzen und des Etats von Einnahme und Ausgabe der drey Landes=Klöster. Schwerin 1800. 4. (Von Demselben.)
  10. Landtag, der Mecklenburgische, des Jahrs 1801. Mit den Landkasten = Balanzen desselben Jahres. Schwerin 1802. 4. (Von Demselben.)
  11. L. von Ledebur, Neues Allgemeines Archiv für die Geschichtskunde des Preußischen Staates. Erster Band. Berlin etc. . 1836. 8.
  12. F. C. G. Lenthe, Verzeichniß der Gemälde, welche sich in der Großherzogl. Gallerie zu Ludwigslust befinden. Llust. und Parchim 1821. 8. (Geschenk des Hrn. Galleriedirectors Lenthe zu Ludwigslust.)
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  1. Konrad Levezow, Ueber die Aechtheit der sogenannten Obotritischen Runendenkmäler zu Neu=Strelitz. 1ste und 2te Abthl. Berlin 1835. 4. (Geschenk des Hrn. Regierungsraths von Lützow.)
  2. K. Levezow, Einige Bemerkungen über die Entstehung einer angeblich an der Pommerschen Küste gelegenen großen Handelstadt Namens Vineta. Stettin 1823. 8. (Von Demselben.)
  3. K. Levezow, Andeutungen über die wissenschaftliche Bedeutung der allmählig zu Tage geförderten Alterthümer Germanischen, Slavischen und anderweitigen Ursprungs der zwischen der Elbe und Weichsel gelegenen Länder, und zwar in nächster Beziehung auf ihre Geschichte. Stettin 1825. 8. (Von Demselben.)
  4. P. Lindenbergii Chronicon Rostochiense posthumum. Rost. 1596. 4. (Geschenk des w. Hrn. Hofbuchh. Stiller in Rostock.)
  5. H. F. Link, Beschreibung der Naturalien=Sammlung der Universität zu Rostock. 6 Abthlgen in 1 Bde. Rostock 1806-8. 8.
  6. G. C. F. Lisch, Albrecht der Zweite, Herzog von Meklenburg, und die norddeutschen Landfrieden, ein urkundlicher geschichtlicher Versuch etc. . Schwerin und Berlin 1835. 8. (Geschenk des Hrn. Archivars Lisch.)
  7. (Liscow,) Sammlung Satyrischer und Ernsthafter Schriften. Frankf. und Lpz. 1739. 8. (Geschenk des Hrn. Obermedicinalraths Hennemann.)
  8. G. Lohmeier, der Europäischen Reiche und Fürstenthümer histor. und genealog. Erläuterung in Stammtafeln. 2te vermehrte Aufl. durch den A. N. P. I. Lüneburg 1695. Fol. (Geschenk des Hrn. Revisionsraths Schumacher.)
  9. von Ludolffs Beschreibung eines Reichs=Tags, wie er im Heil. Römischen Reich gehalten wird etc. . Frankf. und Lpz. 1751. 8. (Von Demselben.)
  10. Mallet, Histoire de la maison et des états de Meklenbourg. Tom. 1-4. A Suerin 1796-1805. 4. (Geschenk des Hrn. Kammerdirectors von Steinfeld.)
  11. 128. Rüdger Manasse, Sammlung von Minnesingern aus dem Schwäbischen Zeitpuncte, 140 Dichter enthaltend. A. d. Handschrift der Kön. französ. Bibliothek herausgegeben. 1r und 2r Thl. Zürich 1758. 1759. 4. (Geschenk des Hrn. Obermedicinalraths Hennemann.)
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  1. Mantzel, Neue Mecklenburgsche Staats=Kanzley. 3Thle. 1r und 2r: Rostock, 3r: Neustrelitz, 1791-1800. 8.
  2. C. G. Mantzel, Geschichte der am 1. Mai d. J. eröffneten Speise=Anstalt in Crivitz. 1806. 8. (Geschenk des Hrn. Dr. med. Bartels.)
  3. G. M. C. Masch, Das Ratzeburgische Wappen. Schönberg 1831. 8. (Geschenk des Hrn Rectors Masch in Schönberg.)
  4. G. M. C. Masch, Das Jahr der Stiftung des Bisthums Ratzeburg. Schönberg 1834. 8. (Von Demselben.)
  5. G. M. C. Masch, Geschichte des Bisthums Ratzeburg. Lübeck 1835. 8. (Von Demselben.)
  6. Masius, Vandalia. Eine Zeitschrift. Rostock 1819. 4. (10 Hfte.) (Geschenk des Hrn. Dr. med. Bartels.)
  7. Mecklenburgisches Gelehrten=Lexicon etc. . Miscellaneorum Mecklenburgicorum 1stes bis 7tes Stück. Rostock 1729 bis 1732. 8.
  8. 137. J. G. Meusel, Neueste Litteratur der Geschichtskunde. 1r bis 6r Thl. in 2 Bden. Erfurt 1778-80. (Geschenk des Hrn. Regierungsrath von Lützow.)
  1. -146. J. G. Meusel, Historische Litteratur für die Jahre 1781-1785. 5 Jahrgänge in 9 Bden. Erlangen 1781-85. 8. (Von Demselben.)
  1. Joh. Micraelii Erstes bis Drittes Buch des Alten Pommerlandes, Viertes und Fünftes Buch der Pommerschen Jahr=Geschichten und Sechstes vnd Letztes Buch von deß Pommerlands Gelegenheit vnd Ein=Wohnern. Alten Stettin 1639. 4. (Geschenk des Hrn. Schulraths Meyer.)
  2. Miscellanea Historico-Juridico-Mecklenburgica. 4 Bde. 1747-49. 8.
  3. Miscellanea Historico-Juridico-Mecklenburgica. 1rBd. 1747. 8. (Geschenk des Hrn. Kammerdirectors von Steinfeld.)
  4. -153. Mittheilungen, Neue, aus dem Gebiete historischantiquarischer Forschungen. Herausgegeben von dem Thüringisch=Sächsischen Verein für Erforschung des vaterländischen Alterthums. 1sten Bdes 3tes und 4tes Hft. und 2ten Bdes 1stes und 2tes Hft. Halle 1834. 1835. 8. (Vom Hrn. Dr. Karsten in Rostock [v. Th.=S. Verein für den Hrn. Prof. Schröter bestimmt].)
  1. Ch. H. Müller, Sammlung deutscher Gedichte aus dem 12., 13. und 14. Jahrhundert. 1r und 2r Band. Berlin
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1784. 1785. 4. (Geschenk des Hrn. Obermedicinalraths Hennemann.)

  1. J. H. Müller, Versuch einer Abhandlung von den Urnen der alten Deutschen und Nordischen Völker. Altona und Flensburg 1756. 8. (Geschenk des Hrn. Schulraths Meyer.)
  2. - 158. (H. Nettelbladt,) Rostocksche Nachrichten und Anzeigen auf das Jahr 1752 - 1760 incl. [Titel der Jahrgänge 1759, 1760: Wöchentliche Lieferung alter nie gedruckter Rostockscher Urkunden und anderer Nachrichten etc. . 4. (Geschenk des Hrn. Senators Dr. Crumbiegel in Rostock.)
  1. H. Nettelbladt, succincta notitia scriptorum Ducatus Megapolitani etc. Rostochii 1745. 4. Nebst des verstorbenen Geh. Raths Joh. Peter Schmidt Zusätzen und Verbesserungen. (Von Demselben.) [Ohne diesen Anhang noch in 2 Exemplaren vorräthig; Geschenke des Hrn. Regierungsraths von Lützow und des w. Hrn. Hofbuchhändlers Stiller in Rostock.]
  2. H. Nettelbladt, Verzeichniß allerhand mehrentheils noch ungedruckter zur Geschichte und Verfassung der Stadt Rostock gehöriger Schriften, Münzen, Verordnungen und Urkunden. Rostock 1760. 4.
  3. H. Nettelbladt's Kurzer Entwurf einer Mecklenburgischen Historie, zum Gebrauche seiner akademischen Vorlesungen. Rostock 1739. 4 (Geschenk des Hrn. Revisionsraths Schumacher.)
  4. Joh. H. Neuendorff, Die Stiftsländer des ehemaligen Bisthums Ratzeburg, topographisch und geschichtlich dargestellt. Nebst einer neuen vervollständigten Karte. Rostock und Schwerin 1832. 8. (Geschenk des Hrn. Dr. med. Siemssen zu Wolde.)
  5. Norrmann, Ueber Wismar's Handelslage und deren Benutzung in ältern Zeiten. 3te und letzte Abtheilung. Eine Einladungsschrift. Rostock 1804. 4. (Geschenk des Hrn. Revisionsraths Schumacher.)
  6. Ordnung, Adolph Friederichs, Hertzogen zu Meckelnburg etc. . wie es in Vnser Hoffkirchen etc. . hinfüro soll gehalten werden. 1613. 4. (Geschenk des Hrn. Adv. Schweden.)
  7. - 167. G. H.Pertz, Monumenta Germaniae Historica etc. Tom. I. -- III. Scriptorum tom. I. Hannoverae 1826. Scriptorum tom. II. Hannov. 1829. Legum
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tom. I. Hannov. 1835. Fol. (Geschenk Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs von Meklenburg= Schwerin.)

  1. - 170. Pfeffinger's Historie des Braunschweig = Lüneburgischen Hauses und selbiger Landen, bis auf gegenwärtige Zeiten etc. . 3 Thle. Hamburg 1731 - 34. 8.
  1. Joh. Meno Pötker, Neue Sammlung Mecklenburgscher Schriften und Urkunden etc. . 1stes bis 6tes Stück. 1. und 2. St.: Danzig 1744. 3. - 6. St.: Wismar und Lpz. 1746. 4. (Geschenk des w. Hrn. Hofbuchhändlers Stiller in Rostock.)
  2. R. Rask, Singalesisk Skriftlaere. Kolombo 1821. 8. (Geschenk der Königl. Dän. Gesellschaft für Nord. Alterthumskunde.)
  3. H. K. Rask. Samlede Tildels Forhen utrikte Afhandlinger. Anden Del. København 1836. 8. (Von Derselben.)
  4. Relation, Warhaffte und eigendlieche, der in der uhralten See und Hansee=Stadt Rostock entstandenen Feurs=Brunst, wie dieselbe gerichtlich eingezeüget worden. Rostock 1677. 1/2 Bogen in 4. (Geschenk des Hrn. Adv. Westphal.)
  5. A. F. Riedel, Diplomatische Beiträge zur Geschichte der Mark Brandenburg und ihr angrenzender Länder. 1ster Theil. Berlin 1833. 8. (Geschenk des Hrn. Regierungsraths von Lützow.)
  6. H. Rimius, Geschichte des Hauses Braunschweig, von den allerältesten Urkunden bis an das Ende der Regierung Königs Georg des Ersten. A. d. Engl. in das Teutsche übersetzt. Coburg 1753. 4. (Geschenk des Hrn. Revisionsraths Schumacher.)
  7. F. A. von Rudloff, Neuere Geschichte von Mecklenburg. 1r und 2r. Bd. Rostock und Schwerin 1821. 1822. 8. (Geschenk des w. Hrn. Hofbuchhändlers Stiller in Rostock.)
  8. (F. A. Rudloff,) Das ehemalige Verhältniß zwischen dem Herzogthum Mecklenburg und dem Bisthum Schwerin, aus Urkunden und Geschichtbüchern berichtiget etc. . Schwerin 1774. 4. (Geschenk des Hrn. Kammerdirectors von Steinfeld.)
  9. Sachsenchronik. Gedruckt von Peter Schoffer zu Mainz 1492. Fol. (Geschenk des Hrn. Archivars Lisch.)
  10. Sammlung, auserlesene, verschiedener Urkunden und Nachrichten, welche zur Kenntniß der Landesverfassung und
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Rechte des Herzogthums Vor= und Hinter=Pommern, wie auch des Fürstenthums Rügen, dienen können. Von etc. . Mitgliedern der unter dem Namen der Collectorum historiae & juris patrii zu Greifswald blühenden Gesellschaft. 1ste Ausfertigung: Greifswald 1747. 2te Ausfertigung: Rostock und Wismar 1756. 4. (Geschenk des Hrn. Steuer=Einnehmers Reetz.)

  1. Dav. Sandow, Continuatio Johannis Boceri de origine et rebus gestis Megapolensium. Edid. D. Ferd. Kaemmerer. Rostochii 1833. 4. (Geschenk des Hrn. Prof. F. Kämmerer in Rostock.)
  2. Ch. L. Scheidt, Histor. und diplomat. Nachrichten von dem hohen und niedern Adel in Teutschland etc. ., besonders des Adels in den Braunschweig = Lüneburgschen Landen. Hannover 1754. 4. Angebunden:
    Lentzens Diplomat. Stifts=Historie von Brandenburg. Halle 1750. (Geschenk des Hrn. Steuer=Einnehmers Reetz.)
  3. Ch. Schloepke, Chronicon oder Beschreibung der Stadt und des Stifts Bardewick, vor und nach der Zerstörung etc. ., aus untrüglichen Archiven, alten und neuen bewehrten Scribenten etc. . zusammen getragen. Lubeck 1704. 4. (Geschenk des Hrn. Schulraths Meyer.)
  4. 185. D. Schröder's Kirchen=Historie des Evangelischen Mecklenburgs vom Jahr 1518 bis 1742. Rostock 1788. 1789. 4. 3 Thle. in 2 Bden.
  1. H. R. Schröter, Beiträge zur Mecklenburgschen Geschichtskunde. 1sten Bandes 1stes Heft: a) Rostocksche plattdeutsche Chronik von 1310 bis 1314. b) Specimen Diplomatarii Rostochiensis 1268 -- 1322. 4. (Geschenk des w. Hrn. Hofbuchhändlers Stiller in Rostock.)
  2. A. G. von Schwarz, Diplomatische Geschichte der Pommersch=Rügischen Städte Schwedischer Hoheit etc. . Nebst angehängter Historie der Pommerschen Grafschaft Gützkow. (1755.) 8. (Geschenk des Hrn. Kammerdirectors von Steinfeld.)
  3. Joh. Sam. Seckt, Versuch einer Geschichte der Ukermärkischen Hauptstadt Prenzlau. 1r und 2r Theil. Mit einem illuminirten Grundriß und Prospect der Stadt. Prenzlau 1785. 1787. 4. (Geschenk des Hrn. Regierungsraths von Lützow.)
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  1. A. C. Siemssen, Ueber die heilige Bedeutung des alten wendischen Namens Dobberan [in d.Beilage z. 12. Stück der w. Rostocks. Nachrichten]. 1817. 4 (Geschenk des Hrn. Dr. med. Siemssen zu Wolde.)
  2. A. C. Siemssen, Ueber die vormalige Strafe der Vermäurung [in d. Beilage z. 28. Stück der w. Rostocks. Nachrichten]. 1817. 4. (Von Demselben.)
  3. A. C. Siemssen, a) Etwas von dem im Mecklenburgischen zu Anfang des 18. Jahrhunderts gestifteten Hirschfänger=Orden. b) Der Felsen=Barsch eine in der Ostsee seltene Erscheinung. [In d. B. z. 44. Stück der Rostocks. w. Nachrichten.] 1817. 4. (Von Demselben.)
  4. 193. Staatskalender, Großherzogl. Mecklenburg=Schwerin= scher. 1835. 1836. 8. (Geschenk von H. W. Bärensprung.)
  1. Statuten der Gesellschaft für Pommersche Geschichte und Alterthumskunde. Entworfen 1824, revidirt und bestätigt 1832. Stettin 1833. 4. Nebst Bericht der Gesellschaft an ihre Mitglieder und Freunde vom 28. Nov. 1834. [2 Exemplare.] (Geschenk der Gesellchaft f. P. G. u. A.)
  2. C. Fr. Stavenhagen, Topographische und Chronologische Beschreibung der Pommerschen Kauf= und Handels= Stadt Anklam etc. . Greifswald 1773. 4. (Geschenk des Hrn. Regierungsraths von Lützow.)
  3. G. Fr. Stieber, Mecklenburgische Kirchen=Historie von Stifftung der Christlichen Kirchen unter den Wenden etc. . Güstrow 1714. 8. (Geschenk des Hrn. Dr. med. Betcke in Penzlin.)
  4. Symbola divina et humana Pontificum, Imperatorum, Regum. Tom. I.: Francof. 1613. Tom.II.: Symb. varia diversorum Principum Sacrosanc. Ecclesiae et Sacri Imperii Romani. Tom. III.: Symb. varia diversorum Principum. Fol.
  5. Testamente, Drey, in den Herzoglich Mecklenburgischen Häusern; Als: Johannis Alberti I., Adolphi Friderici 1. und Adolphi Friderici II. 1753. Fol. (Geschenk des Hrn. Regierungsraths von Lützow.)
  6. Fr. Thomas, Analecta Güstroviensia cet Güstroviae et Lipsiae 1706. 8. [2 Exemplare.] (1 Exemplar: Geschenk des Hrn. Revisionsraths Schumacher.)
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  1. Tidsskrift for Nordisk Oldkyndighed. udgivet af det Kongelige Nordiske Oldskriftselskab. 2. Bind. Kiøbenhavn 1829. 8. (Geschenk der Königl. Dän. Gesellschaft für Nordische Alterthumskunde.)
  2. 202. Tidsskrift, Nordisk, for Oldkyndighed, udgivet af det Kongelige Nordiske Oldskrift=Selskab. Andet Binds første og andet Haefte. Kiøbenhavn 1833. 1834. 8. (Von Derselben.)
  1. Tzschoppe's und Stenzel's Urkundensammlung zur Geschichte des Ursprungs der Städte und der Einführung und Verbreitung deutscher Kolonisten und Rechte in Schlesien und der Ober=Lausitz. Hamburg 1832. 4. (Geschenk des Hrn. Geh. Ober=Regierungsraths Tzschoppe in Berlin.)
  2. Uebersicht, Geschichtliche, des bisherigen Hergangs in Ansehung des Warnemünder Zolles. Schwerin 1787. Fol. (Geschenk von H. W. Bärensprung.)
  3. Untersuchung, Historisch=diplomatische, vom Zustande und der Verfassung der Mecklenburgischen Municipal = Stadt Rostock, seit ihrer Erbauung im 12. Jahrhundert bis ums Jahr 1379. Entgegengesetzt der s. g. histor. =diplomat. Abhandlung vom Ursprung der Stadt Rostock Gerechtsame etc. . v. J. 1757. Rostock 1767. Fol. (Geschenk des Hrn. Legationssecretairs Dr. Prosch.)
  4. Urkundenbuch zur Geschichte des Landes Dithmarschen. Gesammelt und Namens der S. H. L Gesellschaft für vaterländ. Geschichte herausgegeben von A. L. J. Michelsen. Mit einer Wappentafel. Altona 1834. 4. (Geschenk der S. H. L. Gesellschaft f. v. G.)
  5. Urkunden=Inventarium, Meklenburgisches, oder Verzeichniß etc. . zur Geschichte und zu den Rechten der Lande Meklenburg gehöriger Urkunden und anderer Nachrichten, nach chronologischer Ordnung. Ratzeburg 1760. 4. (Geschenk des Hrn. Kammerdirectors von Steinfeld.) [2 Exemplare.]
  6. - 211. Verhandlungen des historischen Vereins für den Regenkreis. Eine Quartalschrift in freien Heften. 2ten Jahrgangs 1stes-4tes Heft. Regensburg 1833. 1834. 8. (Geschenk des Hrn. Regierungsraths von Lützow.)
  1. Verordnung der Wallensteinschen Regierung wegen Stellung von Schanzgräbern zu den Festungsarbeiten an der Stadt Rostock, d. d. 30. März 1630. Fol. (Geschenk des Hrn. Adv. Diederichs in Güstrow.)
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  1. F. von Warnstedt, Ueber Alterthums=Gegenstände, auf welche die (holstein = lauenburgische) Gesellschaft für die Sammlung und Erhaltung vaterländischer Alterthümer die Aufmerksamkeit etc. . hinzuleiten wünscht. Kiel 1835. 8. (Geschenk des Hrn. Kammerdirectors von Steinfeld.)
  2. (Fr. Wilken,) Index librorum ad celebranda sacra saecularia reformationis ecclesiasticae tertia etc., quos bibliotheca regia Berolinensis ad hunc usque diem comparavit. Berolini 1821. 8. (Geschenk des Hrn. Dr. G. Friedländer in Berlin.)
  3. Joh. P. Willebrandt, Hansische Chronik, aus beglaubten Nachrichten zusammen getragen,. Lübeck 1748. Fol. (Geschenk des Hrn. Schulraths Meyer.)
  4. ( zur Nedden,) Beurtheilung und Berichtigung der Holmschen Beiträge zur neuesten Geschichte des Herzogthums Mecklenburg=Schwerin. Hamburg 1805. 8. (Geschenk des Hrn. Revisionsraths Schumacher.)

Schwerin, den 1. Julius 1836.

H. W. Bärensprung,
p. t. Bibliothekar.     

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II.

Bericht über die General = Versammlung

den 11. Julius 1836.

Mit Beilagen E. und F.


N achdem der Herr Präsident die Versammlung begrüßt und die Sitzung für eröffnet erklärt hatte, verlas der zweite Secretär den (vorstehenden) Bericht über die äußere und innere Geschichte des Vereins während des ersten Jahres seiner Wirksamkeit, welchen an den geeigneten Stellen die übrigen Beamten durch Vorlesung oder Vorlegung der ihren speciellen Geschäftskreis betreffenden Verzeichnisse und Uebersichten ergänzten.

Hierauf begannen, nach somit erfolgtem Abschlusse des ersten Vereinsjahres, die Verhandlungen und Besprechungen für das zweite. Zunächst erklärten der Herr Regierungsrath von Lützow und der Herr Regierungsrath von Oertzen ihre Bereitwilligkeit, die bisher von ihnen bekleidete Würde resp. eines Präsidenten und eines Vice=Präsidenten des Vereins auch ferner noch beizubehalten: eine Erklärung, welche wohl die freudigste Aufnahme bei der Versammlung finden mußte, da dieser so wenig, wie dem ganzen Vereine, unbekannt geblieben sein konnte, wie vieles derselbe seinem bisherigen Präsidium zu danken hat.

Die Geschäftsordnung des Tages führte jetzt zur Neuwahl der Beamten. Da indessen, den Statuten gemäß, die Beamten des Vereins nach Ablauf des Jahres, für welches sie sich verpflichten, wieder erwählt werden können, und da von keinem der bisherigen Beamten eine Erklärung, nicht länger fungiren zu wollen, eingereicht worden war: so bestätigte die Versammlung, zum Zeichen ihrer Zufriedenheit mit der bis=

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herigen Geschäftsführung, durch Acclamation dieselben sämmtlich in ihren Aemtern. Auch der Aufseher der Münzensammlung, Herr Archivar Groth, erbot sich, zur Freude der Versammlung, seine Funktion fortzuführen. In Bezug auf die Neuwahl von Repräsentanten der Gesammtheit im Ausschusse machte Präsidium kund, daß zwei der bisherigen Repräsentanten, die Herren Schulrath Meyer und Legationssecretär Dr. Prosch, durch ihre anderweitigen Verhältnisse behindert seien, an den Sitzungen und Berathungen des Ausschusses ferner Theil zu nehmen. Die hierauf vorgenommene Wahl lieferte zwei von den früheren Namen, nämlich die Herren Oberlehrer Reitz und Hofrath Holm, und als Ersatzmänner für die beiden oben genannten die Herren Kammerherr von Lützow und Schuldirector Dr. Wex. Demnach bleibt, mit alleiniger Ausnahme dieser zwei neu hinzugekommenen Mitglieder, das Verzeichniß des Ausschusses für das nächste Jahr ganz dasselbe, wie es in dem ersten war. (S. oben Seite 70.)

Auf den Vorschlag des Präsidiums proclamirte sodann die Versammlung zum Ehrenmitgliede des Vereins den Herrn von Bonin, Ober=Präsidenten der Provinz Pommern. Sie beabsichtigte durch diese Ernennung auch ihrerseits die Anerkennung insbesondere derjenigen Verdienste zu bezeugen, welche Herr von Bonin in seiner Eigenschaft als Präsident der Gesellschaft für pommersche Geschichte und Alterthumskunde nicht bloß um diesen Verein, der dem unsrigen so nahe steht und so freundlich ihm entgegengekommen ist, sondern damit zugleich um die Sache der Geschichtsforschung überhaupt sich erworben hat.

Nachdem ferner in Bezug auf einen vom Auslande her ausgesprochenen Wunsch: »daß es auch solchen Freunden unsers Vereins, welche außerhalb Meklenburgs wohnen, gestattet sein möge, als ordentliche Mitglieder demselben beizutreten,« von der Versammlung erklärt worden war, daß der Erfüllung dieses Wunsches nichts im Wege stehe, da ja die Statuten keine demselben zuwiderlaufende Bestimmung enthalten, ward von dem Rechnungsführer der Geld=Etat für das nächste Jahr vorgelegt. Es erhielt dieser im Ganzen die Gutheißung der Versammlung: die Erhöhung oder Verminderung einzelner Ausgabepositionen den Erfordernissen, und Umständen anzupassen überließ man dem Ausschusse, und die Bestimmung der Kosten= Ansätze für Aufgrabungen und für die Herausgabe meklenburgischer Regesten ward der nun folgenden Berathung über diese beiden Gegenstände vorbehalten.

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Es hatte nämlich (laut des vierten Quartalberichts) der Ausschuß 3 Mitglieder des Vereins committirt, über die Unternehmung von Aufgrabungen vorchristlicher Grabdenkmäler durch denVerein eine Proposition für die General=Versammlung auszuarbeiten. Diese Proposition (s. Beilage E.), früher schon vom Ausschusse genehmigt, ward nunmehr auch der General= Versammlung zur Genehmigung vorgelegt und erhielt dieselbe, namentlich auch in sofern, daß zu Gunsten der vom Verein zu unternehmenden Aufgrabungen eine jährliche Geldhülfe von 50 Rthlr. bewilligt ward.

Was die Herausgabe von Regesten sämmtlicher gedruckter meklenburgischer Urkunden betrifft, so hatte Herr Rector Masch in Schönberg früher schon dieses Unternehmen beim Ausschuß angeregt (auch von Herrn Professor Kämmerer in Rostock war es dringend empfohlen worden) und durch folgende Gründe motivirt: »Die Zahl der meklenburgischen, bereits gedruckten Urkunden ist so groß, sie sind in so vielen, zum Theil sehr selten gewordenen und nur noch in Bibliotheken vorhandenen Werken zerstreut, daß es höchst nothwendig zu sein scheint, das Vorhandene aufzusuchen und durch Regesten dem allgemeinen Gebrauche zugänglich zu machen. Daß Regesten aber für das Bedürfniß des Geschäftsmanns genügen und daß der Historiker in ihnen den unentbehrlichen Wegweiser bei seinen Forschungen findet, ist bereits zu oft nachgewiesen worden, als daß es hier noch eines besondern Beweises bedürfte. Für die meklenburgischen Urkunden sind bereits zwei Werke vorhanden:

1) Meklenburgisches Urkunden=Inventarium, oder Verzeichniß wo nicht aller, doch der mehrsten öffentlich bekannt gemachten - - - Urkunden und anderer Nachrichten; nach chronologischer Ordnung. Ratzeburg 1760. 4.
2) P. G. Hempel, Inventarium diplomaticum historiae Saxoniae inferioris et omnium ditionum Brunsvico- Luneburgicarum. Th. I - III. Hannover und Leipzig 1785 und 86. Fol.

Jedoch das erstgenannte ist höchst unvollständig und unordentlich; das zweite, bis 1525 gehend, enthält seinem Plane gemäß sehr vieles, was Meklenburg gar nicht berührt, so daß man beide nur als Nachweisungen, nicht einmal als Vorarbeiten ansehen kann, da die Urkunden gewöhnlich viel zu allgemein rubricirt sind. - Mehr als diese beiden Werke ist nicht vorhanden. Zwar erwähnt Schröder in der Vorrede zur Uebersetzung von v. Behr's meklenb. Geschichte eines vollständigen

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meklenb. Diplomatariums, das der Professor Aepinus unter Händen habe: wenn es aber nicht das unter 1) angegebene Werk ist, so ist diese Vorarbeit wohl verloren. Andere Vorarbeiten enthält die Großherzogl. Regierungs=Bibliothek; über die bischöflich=ratzeburgische Geschichte habe ich selbst ein vollständiges Diplomatarium angefertigt.« Gleichzeitig legte Herr Rector Masch einen allgemeinen Plan für die herauszugebenden Regesten vor und erbot sich, falls der Verein dem Unternehmen Unterstützung gewähre und Mitarbeiter gewinne, die Hauptarbeit zu übernehmen. Der Ausschuß konnte so wenig die Nothwendigkeit des vorgeschlagenen Werkes, wie die Gewißheit verkennen, daß eine günstigere Gelegenheit zur Ausführung desselben nie sich bieten werde, daß namentlich in keine tüchtigeren Hände, als in die freundlich dargebotenen des Herrn Rectors Masch, die schwierige Leitung und Redaction des Ganzen gelegt werden könne, Deshalb ging er bereitwillig und dankbar auf das Anerbieten desselben ein, forderte ihn zur Ausarbeitung eines ausführlichen, der General=Versammlung vorzulegenden Planes und die Mitglieder zur Anmeldung zur Mitarbeit auf. Herr Rector Masch genügte dieser Aufforderung durch Einsendung des in der Beilage F. enthaltenen Planes, welcher von dem Ausschusse berathen, mit einigen Zusätzen genehmigt und nunmehr der General = Versammlung vorgelegt ward. Auch diese ertheilte demselben ihre Zustimmung und bewilligte zugleich für das projectirte Werk eine Unterstiitzung a) von 200 Rthlr. von dem gegenwärtigen Cassen = Vorrath, b) von 50 Rthlr. jährlich, bis zur Beendigung des Drucks, von der laufenden Einnahme. Zugleich wurden der Versammlung durch den ersten Secretär folgende Mitarbeiter für die Regesten angemeldet:

Pastor Bartsch zu Sachsenberg,
Dr. Deecke in Lübeck,
Dr. von Duve in Möllen,
Professor Dr. Kämmerer. in Rostock,
Hauptmann von Ledebur. in Berlin,
Archivar Lisch in Schwerin,
Regierungsrath von Raumer in Berlin.

Und somit ist die Ausführung dieses eben so umfänglichen, wie innerlich bedeutenden Werkes gesichert, und der Verein, durch dessen Mitwirkung dieselbe möglich ward, darf glauben, hiedurch der vaterländischen Geschichtsforschung einen nicht geringen Dienst geleistet zu haben.

Nach Beendigung dieser Berathung empfing die Versammlung eine sehr angenehme Mittheilung von Seiten des Herrn

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Vice=Präsidenten, Regierungsraths von Oertzen. Wiewohl es nämlich, nach dem ersten Quartalberichte, anfangs die Absicht des Ausschusses gewesen war, eine Sammlung meklenburgischer Urkunden durch den Verein zu veranstalten, so hatte doch dieser Plan in den Hintergrund treten müssen, seitdem das Unternehmen eines Verzeichnisses der gedruckten meklenburgischen Urkunden Eingang gefunden: letzteres Werk ist ein nothwendiger Vorläufer einer umfassenden Urkundensammlung. Dennoch blieb eine fortgesetzte Mittheilung bisher ungedruckter Urkunden immer von hoher Wichtigkeit und äußerst wünschenswerth, um der tiefern, vielseitigern Forschung neue und bedeutende Quellen zu öffnen. Deshalb konnte es dem Ausschusse nur willkommen sein, daß der Herr Archivar Lisch sich erbot, eine Sammlung ungedruckter Urkunden, und zwar zunächst aus dem 12. und 13. Jahrhundert, als der dunkelsten Zeit unsrer urkundlichen Geschichte, unter Mitwirkung des Vereins zum Druck zu befördern. Diese Mitwirkung nun ward dem Vereine dadurch möglich und leicht gemacht, daß Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Meklenburg=Strelitz, der erhabene Protector des Vereins, durch den Herrn Regierungsrath von Oertzen, den freundlichen Vermittler dieses fürstlichen Geschenks, in der General=Versammlung dem Ausschusse 100 Rthlr. Gold, begleitet von einem die huldvollsten Aeußerungen des erlauchten Gebers enthaltenden Schreiben des Herrn Ministers von Oertzen Exc. zu Neustrelitz, überreichen ließ, zu dem besonderen Zwecke, daß mit dieser Summe der Herr Archivar Lisch zur Bestreitung der Druckkosten für die bezeichnete Urkundensammlung von Seiten des Vereins unterstützt werde. Unter diesen günstigen, von der Versammlung mit dem lebhaftesten Danke erkannten Umständen wird der Druck des ersten Heftes in dem begonnenen zweiten Vereinsjahre seinen Anfang nehmen, die Fortsetzung solcher Lieferungen aber von der Theilnahme abhängen, welche das Unternehmen findet.

Außerdem wurden der Versammlung noch folgende Geschenke vorgelegt:

1) vom Herrn Rittmeister Dr. juris von Kobbe zu Ratzeburg die beiden ersten, so eben im Druck vollendeten Bände seiner lauenburgischen Geschichte (überreicht durch Herrn Prof. Dr. Becker aus Ratzeburg).

2) vom Herrn Obermünzmeister Nübell in Schwerin der Inhalt eines römischen Grabes, in einem Hügel unter Steinen auf dem Felde von Hasenwinkel bei Warin gefunden, bestehend aus

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a) einer kleinen schwarzen Urne von Thon mit Knochenüberresten,
b) mehreren römischen Münzen, welche in der Urne lagen, und
c) einem sogenannten Thränenfläschchen (Salbfläschchen nach Dorow).

Eine römische Lampe aus Thon, welche dazu gehört, so wie ein Protocoll über die Aufgrabung, wird nachgeliefert werden.

3) von Demselben eine kleine runde Platte von gebrannter Erde, ungefähr 3 Zoll im Durchmesser haltend, an jeder platten Seite mit 3 aus der Masse gekneteten kleinen Füßen, alles mit einem grünlichen, glasartigen Ueberzuge bedeckt, in einem Hünengrabe gefunden.

4) vom Herrn Schulrath Meyer zu Schwerin ein Keil aus Grünstein, auf der ganzen Oberfläche verwittert.

Hierauf ward die zweite General=Versammlung von dem Herrn Präsidenten geschlossen.

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Beilagen.


E.

Aufgrabungen.

Der Ausschuß des Vereins für meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde hat zur Erhaltung und Fortführung der Bestrebungen für vaterländische Alterthumskunde es für nöthig gehalten, auch an seinem Theile Anstalten zur Beförderung und Regelung etwaniger Aufgrabungen von vorchristlichen Grabdenkmälern zu treffen.

Derselbe bringt demnach, auf Bericht der zur Prüfung dieser Unternehmung committirten Mitglieder, des Revisionsraths Schumacher, des Pastors Bartsch und des Archivars Lisch, folgende Puncte der General=Versammlung zum Vorschlage.

1) Der Verein hat zu Schwerin, unter der Direction des Ausschusses, eine beständige, jährlich nach der General=Versammlung vom Ausschusse neu zu wählende oder zu bestätigende Deputation von drei Vereinsmitgliedern zur Leitung derjenigen Aufgrabungen, welche unter den Auspicien des Vereins unternommen werden. Erstes Mitglied und Dirigent dieser Deputation ist am passendsten der zweite Secretär des Vereins.

2) Diese Deputation führt alle Verhandlungen über etwa zu unternehmende Aufgrabungen, so wie (nach gegenseitiger Uebereinkunft der Deputirten) die Correspondenz mit einzelnen Unternehmern und mit auswärtigen wissenschaftlichen Anstalten, Vereinen und Correspondenten, und macht die behufigen Anträge beim Ausschusse.

3) Die Deputation wird sich bemühen, kundige Männer an verschiedenen Orten im Lande zu finden, welche die Aufgrabungen in der Gegend ihres Wohnsitzes nicht allein durch Rath fördern und regeln, sondern auch, wenn möglich, selbst Aufgrabungen unternehmen, sobald die Mitglieder des Ausschusses an persönlicher Gegenwart bei eventuellen Aufgrabungen verhindert sein sollten.

4) Da einzelne und ohne weitere Nachricht überlieferte Funde von Alterthümern selten den Werth haben, welchen man regelmäßig geleiteten Aufgrabungen zuschreiben muß, so werden alle vom Verein unternommene Nachgrabungen nach einer gewissen Norm geschehen. Die Deputation wird eine Anweisung

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zu Aufgrabungen empfehlen oder mittheilen und eine Reihe von Fragen entwerfen, deren Befolgung und Beantwortung bei allen Aufgrabungen gewünscht werden muß, die der Verein selbst unternimmt oder die zu Gunsten desselben geschehen.

5) Zwar steht zu erwarten, daß manche Ausgrabungen ohne Kosten für den Verein geschehen werden; aber es können auch Fälle vorkommen, wo Aufgrabungen wichtig und dringlich sind und nicht ohne Kosten vorgenommen werden können. Zu diesem Zwecke wäre eine jährlich neu zu bewilligende Etatssumme von etwa 50 bis 70 Rthlr. vom Verein auszusetzen, deren zweckmäßige Verwendung die Deputation nach eingezogenen Erkundigungen und eingegangenen Anmeldungen zu leiten und beim Ausschusse zu beantragen hätte.

6) Die Deputation sorgt dafür, daß die Resultate der vom Verein unternommenen Ausgrabungen in den Besitz des Vereins kommen.

7) Außerdem wird die Deputation möglichst viele und genaue Nachrichten von Gräbern zu sammeln sich bemühen und diese Nachrichten jährlich in der General = Versammlung dem Ausschusse überliefern, auch Bericht über die Unternehmungen und Verwendungen abstatten.

8) Die Deputation wird sich, nach dem Vorschlage des Herrn Directors Danneil zu Salzwedel, correspondirenden Mitgliedes unsers Vereins, mit den Nachbarländern in Verbindung zu setzen suchen, um dort gleiche Bemühungen zu bewirken und einen Austausch der schriftlichen Nachrichten über wissenschaftlich und nach einem und demselben Plane geleitete Nachgrabungen zu veranstalten, auch möglichst darnach streben, daß sich ein wissenschaftliche Bürgschaft leistender Mittelpunct bilde, wo diese Resultate der verschiedenen Nachgrabungen ebenfalls niedergelegt werden.

9) Da durch einen Special = Befehl Serenissimi allen Beamten untersagt ist, Aufgrabungen vorchristlicher Grabdenkmäler im Domanio anders als mit jedesmaligem Vorwissen Serenissimi zu gestatten, so wird der Verein sich eine Erlaubniß zur Veranstaltung solcher Aufgrabungen im Domanio zu erwirken suchen.


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F.

Plan

der meklenburgischen Regesten.


§. 1.

Die meklenburgischen Regesten werden die Nachweisung über alle (cf. §. 3.) bereits gedruckte, Mecklenburg speciell berührende Urkunden enthalten; ungedruckte berücksichtigen sie nicht und die nur in Chroniken und Geschichtswerken enthaltenen Nachrichten, selbst wenn sie erweislich aus Urkunden geflossen sind, nehmen sie nicht auf.

§. 2.

Der Anfangspunkt ist so früh zu stellen, als das Material hinaufreicht und das Werk bis auf die Gegenwart hinabzuführen, jedoch mit der Beschränkung, daß vom 17. Jahrhundert an nur die auf allgemeine Staatsverhältnisse und auf Veränderung des Besitzstandes bezüglichen Urkunden berücksichtigt werden, alle Gesetze und Verordnungen aber, desgleichen alle Literalien ausgeschlossen bleiben. (Cf. §. 4.)

§. 3.

In den Regesten sind anzuführen:

1) Alle von Meklenburgs Regenten, und zwar sowohl weltlichen als geistlichen, ausgestellten Urkunden, mögen sie nun auf meklenburgische oder auswärtige Verhältnisse Bezug haben.

2) Alle von auswärtigen Regenten in Beziehung auf meklenburgische Verhältnisse erlassene Urkunden.

3) Alle von auswärtigen Regenten erlassene, auf jetzige Theile von Meklenburg, welche zu der damaligen Zeit noch nicht zu Meklenburg gehörten, Bezug habende Urkunden.

4) Alle von meklenburgischen Corporationen oder Privaten ertheilte Urkunden, insofern sie auf Meklenburg Bezug haben.

5) Alle von auswärtigen Corporationen oder Privaten ertheilte, auf meklenburgische Verhältnisse oder Ortschaften Bezug habende Urkunden.

6) Von auswärtigen Urkunden, in denen meklenburgische Regenten als Zeugen u. s. w. aufgeführt werden, diejenigen, in denen die Bedeutsamkeit für meklenburgische Verhältnisse oder Personalmomente deutlich heraustritt.

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§. 4.

Die Literalien aus früherer Zeit werden als vorhanden in den Regesten aufgeführt und nachgewiesen; die aus späterer Zeit werden eben so wie die verschiedenen Gesetzsammlungen übersichtlich in dem der Literatur dieses Gegenstandes angewiesenen Abschnitte der Einleitung eingestellt.

§. 5.

Hinsichtlich der Weise der Bearbeitung vereinigen diese Regesten den Plan der Böhmer schen und von Raumer schen in der Art, daß

1) Alle Auszüge historischer Momente aus Chroniken,

2) Alle Nachweisungen, wo die erwähnte Urkunde benutzt ward, (es sei denn, daß Monographien eine Ausnahme fordern) wegbleiben,

3) daß nicht bloß Rubra, sondern sachlich und topographisch vollständige Auszüge aus den Urkunden, mit

4) möglichst vollständiger Angabe der Stellen, wo sie abgedruckt, zu finden, und

5) in deutscher Sprache gegeben werden.

§. 6.

Die Anordnung ist rein chronologisch; genaue Untersuchungen, ob die Urkunde wirklich in das Jahr gehöre, dem sie zugewiesen ward, sind bei den vielen Fehlern, die sich in dieser Hinsicht in den Abdrücken finden, unerläßlich, und bei neuen Resultaten ist der Grund dafür in Anmerkungen beizufügen.

Urkunden ohne Angabe des Tages, jedoch mit der Jahrzahl, werden am Ende des betreffenden Jahres eingestellt, diejenigen, welche keine Jahrzahl enthalten, werden, wenn sich keine nähere historische Data entwickeln lassen, unter das Jahr gestellt, wo der Aussteller gestorben ist, und als dubiös in dieser Hinsicht auf irgend eine Weise im Druck bezeichnet.

§. 7.

Da die chronologische Anordnung die Uebersicht der Begebenheiten und Personen erschwert, so wird ein dreifaches Register, ein Real=, topographisches und Personalregister, in die große Masse Ordnung bringen. Tabellen über Regentenfolge und über die Veränderungen im Besitzstande werden beigegeben.

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§. 8.

Hinsichtlich des Aeußern schließen sich die Regesten den neuern genannten an, und entstehen folgende Columnen:

Columnen

Ueber jedes Blatt werden die Namen der Regenten in Meklenburgs verschiedenen Abtheilungen, und über jede zweite Columne das Jahr nebst der Indiction gestellt.

§. 9.

1) Das unaufgelösete Datum wird am Ende des Excerpts angegeben.

2) Es wird, wenn es bekannt ist, angegeben, wo sich das Original der Urkunde befindet.

3) Bei dem ersten Vorkommen des Ausstellers werden die vorhandenen Siegelabbildungen angezeigt.

4) Unvollständig abgedruckte Urkunden werden aufgenommen, sobald sie die Form der Urkunde deutlich angeben, z. B. den Hauptinhalt wirklich, oder Eingang, Hauptstelle und Schluß wirklich.

§. 10.

Der vom Verein angenommene Plan normirt für die ganze Arbeit, so daß keine Veränderung desselben ohne Genehmigung des Ausschusses zulässig ist.

§. 11.

Der Verein wiederholt die Aufforderung an die Herren Mitglieder desselben zur Theilnahme und Hülfe bei dieser Arbeit, welche der Rector Masch in Schönberg übernommen hat. Alle Mitwirkung des Vereins wird durch die beiden Secretäre und durch diese in wichtigen Fällen durch den Ausschuß geschehen; die permanente Gommission besteht also, ohne weitere Bestellung, aus dem Bearbeiter und den beiden Secretären des Vereins.

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§. 12.

Das Werk erscheint unter des Bearbeiters Namen; jedoch wird aus dem Titel ausgesprochen, daß es auf Veranlassung und unter Mitwirkung des Vereins entstanden ist.

§. 13.

Der Verein läßt vorläufig ungefähr 3 - 4 Rieß Formulare nach dem in §. 8 mitgetheilten Schema anfertigen, da jede Urkunde auf ein einzelnes Quartblatt verzeichnet werden muß.

§. 14.

Ein Verzeichniß der gelesenen und excerpirten Bücher, auch derjenigen, in denen etwas vermuthet, aber nichts gefunden ist, mit Anführung der Namen der Männer, welche sie durchforscht haben, wird bei dem Concept niedergelegt, damit die Arbeit von jedem Kundigen ohne Mühe fortgesetzt werden kann. Ueberhaupt wird Alles so geordnet werden, daß für den Fall einer Hemmung keine Stockung eintrete.

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Gedruckt in der Hofbuchdruckerei.