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Siegel des Vereins
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Jahrbücher

des

Vereins für meklenburgische Geschichte
und Alterthumskunde,

aus

den Arbeiten des Vereins

herausgegeben

von

G. C. F. Lisch,

Großherzoglich meklenburgischem Archivar und Regierungs=Bibliothekar,
Mitgliede der pommerschen Gesellschaft für Alterthümer und Geschichte,
als
erstem Secretair des Vereins für meklenburgische Geschichte und
Alterthumskunde.


Erster Jahrgang.


Auf Kosten des Vereins.
Vignette

In Commission in der Stillerschen Hofbuchhandlung zu Rostock und Schwerin.


Schwerin, 1836.

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Vorwort


A ls heute vor einem Jahre zur Feier des für Meklenburg denkwürdigen Tages der vollendeten fünfzigjährigen Regierung unsers erhabenen Protectors, des allerdurchlauchtigsten Großherzogs Friederich Franz von Meklenburg=Schwerin, der Verein für meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde seine Wirksamkeit begann, hegten gewiß alle Teilnehmer die Hoffnung, daß dem Ausschusse des Vereins die Erfüllung der Verheißung in den Statuten, alljährlich einen Band Druckschriften liefern zu wollen, möglich werden möchte. Die Theilnahme, welche dem Vereine in seltenem Maaße ward und ihm einen ehrenvollen Rang verschaffte, haben die Verwirklichung der Verheißung in dem kurzen Zeitraume möglich gemacht: der erste Jahrgang der Druckschriften geht aus der Presse hervor. Der Ausschuß des Vereins bietet hier seinen Mitgliedern die erste Frucht der Vereinigung noch vor der bevorstehenden General=Versammlung, um bis dahin das Interesse für das vaterländische Unternehmen wo möglich noch zu steigern; nach der General=Versammlung wird sogleich der Jahresbericht über die gesammte Thätigkeit und die Erwerbungen des Vereins dem Druck übergeben und nach Vollendung

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite IV zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

desselben sogleich ebenfalls an die Mitglieder versandt werden. Zugleich wird dann das Ganze im Buchhandel erscheinen.

Ueber den Inhalt der gegenwärtigen Mittheilungen berichtet der Ausschuß nur so viel, daß es das Streben desselben ist und sein wird, die verschiedenen Interessen zu berücksichtigen und nach und nach möglichst alle Seiten der vaterländischen Geschichte und Alterthumskunde zu berühren, dabei aber für alle Abhandlungen Uebersichtlichkeit oder Quellenforschung zu fordern. Was hier geboten wird, ist in den monatlichen Sitzungen des Ausschusses verlesen und von demselben zum Druck bestimmt; was hier geboten wird, ist nicht allein neu dargestellt, sondern ist, mit sehr geringen Ausnahmen, ganz neu an Material, zum großen Theil bisher völlig unbekannt und unmittelbar aus den reichen Quellen unserer Archive geschöpft: dieser Umstand, verbunden mit dem Uebelstande, daß über alle abgehandelten Gegenstände mit wenigen Ausnahmen nirgends gesammelte Acten zu finden waren, mag es entschuldigen, daß an manchen Stellen vielleicht die Form nicht so sauber geworden ist, wie man es bei Bearbeitung viel besprochener; und vorbereiteter Begebenheiten wohl möchte verlangen können. Auch hat der Ausschuß das erste Mal nicht immer grade nach dem Interessantern gegriffen, vielmehr, im Hinblick auf andere eingegangene, verheißene oder wünschenswerthe Arbeiten, eine systematische Ordnung begründen wollen, welche sich im Verlaufe der Zeit

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite V zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

hoffentlich rechtfertigen wird. Für Meklenburg zunächst sind diese Blätter bestimmt; doch mögen sie auch manches enthalten, was auch außerhalb der Grenzen unsers Landes willkommen ist: die Geschichte der ältern Schaubühne in Meklenburg, welche nach S. 113 eine der Hauptquellen der neuern dramatischen Kunst in Deutschland geworden ist und welche den jedesmaligen Bildungsstand genau genug bezeichnet, und die Handschrift des Rolant, welche, den Iwein in Rostock ausgenommen, zuerst mit alten deutschen Handschriften in Meklenburg bekannt macht und welcher andere folgen dürften, werden auch außerhalb Meklenburg Freunde finden; - und die Wirksamkeit eines P. Wolkow, S. 21, und eines Zutpheldus Wardenberg, S. 24, eines Friederich Spedt, S. 83, und eines Johannes von Lucka, S. 58, mit ihrem Briefwechsel, ferner die Dauer des Wendenthums, S. 7, die Säcularisirung der Johanniter=Comthurei Kraak, S. 28, und die bäuerlichen Verhältnisse in den Beilagen, S. 69, und andere Begebenheiten und Thatsachen finden gewiß bei Forschern überall Anklang. Daß die beweisenden und nie versiegenden Quellen der Urkunden, welche allein nachforschen lassen und den Sinn für Forschung erwecken und beleben, mit abgedruckt sind, darüber wird hoffentlich niemand zürnen.

Die Literatur der meklenburgischen Geschichte ist nicht arm, ja in Vergleich mit der mancher anderer Länder reich, aber es fehlt ihr noch sehr an Monogra=

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phien, welche die Quellen öffnen und Fülle der Anschaulichkeit geben; diesen Mangel zu ergänzen, muß zunächst die Aufgabe unserer historischen Forschung bleiben und die nächste Thätigkeit des Vereins vorzüglich bestimmen. An Material wird es nicht fehlen können, wenn man neben den geöffneten Quellen noch den Reichthum mancher Stadt= und Privat = Archive im Auge behält.

Möge das öffentliche Urteil über das Streben des Vereins ein aufmunterndes sein!

Schwerin, am 22. April 1836.

G. C. F. Lisch.      

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Inhaltsanzeige.


S.   
I. Geschichte der Comthurei Kraak und der Priorei Eixen Johanniter=Ordens vom Archivar Lisch zu Schwerin 1
II. Materialien zu einer Geschichte des ältern meklenburgischen Theaters, vom Hofbuchdrucker Bärensprung zu Schwerin. 81
III. Doberaner Nekrologium, vom Archivar Lisch 131
IV. Gustav Adolph, König von Schweden, im J. 1620 in Meklenburg, vom Kammerherrn v. Lützow zu Schwerin 137
V. Zur Heraldik des meklenburgischen Landeswappens 140
A. Siegel des Vereins, vom Archivar Lisch 141
B. Siegel des Bisthums Ratzeburg, vom Rector Masch zu Schönberg 143
VI. Mittelhochdeutsche Handschriften: Rolant, vom Pfaffen Konrad, vom Archivar Lisch 152
VII. Miscellen und Nachträge 173
VIII. Briefsammlung 179
IX. Urkundensammlung 197
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I.
Geschichte,

der

Comthurei Kraak und der Priorei Eixen,
Johanniter=Ordens,

von

G. C. F. Lisch.


A. Aeltere Gesammtgeschichte beider Stifter.

D ie allgemeine Geschichte der geistlichen Ritterorden erweckt in jedem gebildeten Menschen die größte Theilnahme; eben so groß ist für den Freund seines Vaterlandes die Geschichte ihrer einzelnen Stiftungen, da die geistlichen Ritter nicht nur in der ersten Zeit ihres Auftretens mit frischer Begeisterung unendlich viel für die Verbreitung und Beschützung des Glaubens und für die Cultur öder Landstriche thaten, sondern auch ihre Besitzungen in der weltlichen Blüthenzeit der Orden nicht selten Hauptbestandtheile ganzer Länder waren; der Untergang der Orden ist nicht minder belehrend und warnend, als ihr Aufkeimen erfreulich ist.

In Meklenburg erwarben sich besonders die Johanniter=Ritter 1 ) bedeutenden Grundbesitz und Einfluß, jedoch blieben ihre Erwerbungen auf die Grafschaft Schwerin, das Fürstenthum Werle und das Land Stargard beschränkt. 2 ).


1) In Pommern siedelten sich vorzüglich die Tempelherren an, in Preußen die deutschen Ritter.
2) Ich beabsichtige, hinter einander die Geschichte der einzelnen Johanniter= Commenden mitzutheilen, welche in den beiden jetzigen Großherzogthümern Meklenburg lagen. Vorzüglich wichtig für die Geschichte beider Landestheile ist die Geschichte der Comthurei Mirow, deren Güter einen nicht unbedeutenden Theil des Großherzogthums Strelitz ausmachen. So wichtig diese Commenden für die Landesgeschichte sind, so wenig hat bisher für ihre Geschichte geschehen können, da es an Material fehlte. Zur Vorbereitung folgt hier die Geschichte der beiden ältesten Johanniter=Stiftungen in Meklenburg.
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Die Geschichte der Besitzungen des Johanniter=Ordens in der Grafschaft Schwerin war bis jetzt durchaus dunkel. Einige Urkunden über dieselben sind in Ludewig Reliquiae und in Buchholtz Brandenburg. Geschichte gedruckt, aber nach schlechten Abschriften so ungenau und selbst lückenhaft, daß aus ihnen eine zusammenhangende Darstellung fast unmöglich ist. Selbst Rudloff Mecklenb. Gesch. zweite Aufl. III. 1. S. 225 geht fast mit Stillschweigen darüber hin und nennt an mehrern Stellen nur ihre Namen; in I. S. 212 werden die Hauptbestandtheile der Besitzungen (Godin und Zulow) ohne Verbindung mit der Geschichte des Sitzes ihrer Verwaltung (Eixen und Kraak) ausgeführt, und zwar nach Buchholtz; an einigen Stellen, z. B. III. 1. S. 225 und III. 2. S. 165, nennt er die spätere Johanniter=Comthurei Kraak sogar "eine deutsche Ordens=Comthurei". Von Lützow in seiner Mecklenb. Geschichte II. S. 10 und 326 erwähnt ihres Werdens und Lebens gar nicht, nennt sie jedoch Th. III. S. 31, bei Gelegenheit der Säcularisirung, eine "Deutschordenscomturei", 1 ) und Neuendorff in seinen "Stiftsländern des Bisthums Ratzeburg" kann sich manche Widersprüche nicht erklären, da er nicht mehr besaß, als was Rudloff und Westphalen geben. Auch der meklenburgische Staatskalender führt eine deutsche Ordens=Comthurei Kraak auf. Der Grund dieser Dunkelheit ist vorzüglich darin zu suchen, daß es an Urkunden und brauchbaren Drucken derselben fehlte, vorzüglich aber darin, daß eine Haupturkunde von 1227 kaum zum dritten Theile von Buchholtz a. a. O. wiedergegeben ist: grade der größere, mittlere Haupttheil fehlt ganz. Schröder in seinem "Papistischen Mecklenburg" I. 555 und 925 arbeitete nach einem Werke ( Latomus Ursprung und Anfang des Ritterstandes, Stettin 1619), dessen Verfasser offenbar die Urkunden vollständig gehabt hat, wie aus den Grenzbestimmungen der Comthurei hervorgeht, welche Schröder andeutet und welche nur in dem Originale der von Buchholtz a. a. O. IV. S. 62, N. 47, verstümmelt gegebenen Urkunde stehen, aber von Buchholtz nicht aufgenommen sind. Aber die Namen sind in der ersten Bearbeitung dieser Urkunde durch Latomus so schlecht gelesen, daß Schröder sich veranlaßt gefunden hat, die Besitzungen der Johanniter=Ritter in der Grafschaft Schwerin nach dem Lande Stargard zu versetzen. Auch Riedel in seiner "Mark Brandenburg u. s. w." I. 106 kommt


1) Die Verwechselung der spätern Johanniter=Ordens=Comthurei Kraak, welches auch Krake und Krakow geschrieben wird, mit einer Deutschen=Ordens=Comthurei rührt wahrscheinlich daher, daß die Deutschen Ritter in Meklenburg eine Commende in Krankow besaßen.
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nicht weiter, als Schröder, setzt aber durch ein "soll" gerechten Zweifel in die Richtigkeit der bisherigen Angaben. - Ohne Urkunden ist eine Geschichte der Comthureien in Meklenburg nicht möglich; die Urkunden fehlen aber in den meklenburgschen Archiven, da die Ritter bei der Annäherung einer drohenden Gefahr nicht nur ihre bewegliche Habe an Hausrath nach den zunächst gelegenen Comthureien, sondern auch ihre Kostbarkeiten und Urkunden nach dem Sitze ihres Heermeisterthums zu Sonnenburg retteten. Hier haben Sie denn in der größten Vernachlässigung von Seiten der Ritter neuern Styls und zu ihrem Verderben gelegen, bis ihnen in den neuesten Zeiten eine würdigere Stelle in dem Königl. Preußischen Geheimen Staats= und Cabinets= Archive in Berlin angewiesen ist, wo ich im Sommer 1834 Abschriften von den Originalen zu nehmen das Glück hatte. 1 )


Die Besitzungen der Johanniter= Ritter in der Grafschaft Schwerin scheinen nicht nur die frühesten des Ordens in Meklenburg gewesen zu sein, sondern überhaupt zu den ältesten Besitzungen desselben in Norddeutschland zu gehören; denn eine vorübergehende Erscheinung war der Besitz der Güter Pogetz und Disnak im Lauenburgschen in der Parochie St. Georgensberg nahe bei Ratzeburg. Der Herzog Albert von Sachsen schenkte nämlich, d. d. Ratzeburg 1227, dem Johanniter= Orden, zu Händen des magistri Henrici fratris, wegen seiner ausgezeichneten Dienste das Dorf Pogätz und 1229 das Dorf Dasnic mit allen Freiheiten und Gerechtigkeiten. Im Jahre 1244 übertrug darauf der Comthur Udo von Werben dem Everhard Braken und dessen Frau den Theil von Wendisch Pogätz und Düsnek zu Lehn, welchen ein Arnold von Wischele und darauf dessen Söhne von der Comthurei Werben zu Lehn getragen hatten; dieselben Güter tritt dieser Brake 1250 an das Kloster Reinfelden bei Lübeck ab. Jedoch schon 1252 verkauft auf einem Ordens=Capitel zu Cölln der Orden die ganze, vom Herzoge von Sachsen ihm verliehene Besitzung ("duo Pogatz et duo Disnick") an das genannte Kloster, jedoch unter der Bedingung, daß dieses den Brüdern jährlich eine Kornlieferung von drei Wispeln Hafer in Lübeck leiste. 2 ) Am VII. Idus Martii 1295 bestätigten die Herzoge


1) Die Erlaubniß zur Entfaltung und Abschrift dieser halb vermoderten Urkunden verdanke ich der wissenschaftlichen Einsicht des Herrn Geheimen Regierungs=Raths und Archiv=Directors Tzschoppe und der bereitwilligen Unterstützung des Herrn Geheimen Archiv=Raths Höfer in Berlin.
2) Vergl. Abgenöthigte in jure et facto wolbegründete Remonstration, daß dem Herrn Herzogen von Sachsen die Stadt Lübeck die gantze Herrschafft (  ...  )
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von Sachsen dem Kloster die Privilegien in Betreff dieser Güter. 1 ) Endlich verkaufte das Kloster Reinfelden 1481 und 1482 an den Herzog Johann von Sachsen vier Dörfer Pogetze, Holstendorp (slavicum Pogaze), Dudesche Dysnack und Wendesche Dysnack. 2 )

Außer diesen wieder veräußerten Besitzungen hatten die Ritter im Anfange des dreizehnten Jahrhunderts im westlichen Theile Mecklenburgs und erhielten fernerhin überhaupt in dem jetzigen Großherzogthume Meklenburg= Schwerin nichts weiter, als was ihnen die Grafen von Schwerin zuwandten.

Schon im Jahre 1200 schenkten die Grafen Guncelin II. und Heinrich I. wahrscheinlich aus religiösen Beweggründen im Geiste der damaligen Zeit und zur Erweckung des Glaubens und der Sittlichkeit in den verödeten Ländern oder, wie die Urkunde sagt: "um ihrem Schöpfer ein, wenn auch nur geringes Zeichen ihres guten Willens zu geben", und "zum Heil ihrer Seelen und der Seelen ihrer Aeltern und Brüder", den Brüdern des Hospitals des heil. Johannes des Täufers zu Jerusalem das Dorf Goddin bei Gadebusch mit allem Zubehör und allem Rechte, außer der obern Gerichtsbarkeit, und das ganze, der Kirche in Eixen früher angewiesene Pfarrgut (dotem ecclesiae). 3 ) Diese Güter und ihre Bebauer wurden von dem landesüblichen Dienst beim Städtebau und bei Brückenbesserungen befreiet und von aller Steuer, außer derjenigen, welche die Vertheidigung des,Landes fordern dürfte. Die genaue Angabe dieser beschränkten Befreiungen ist für die Geschichte der Commenden keine bloße Formel und wird später in mehrern Fällen wichtig.

Der Besitz in Eixen bestand mehr als wahrscheinlich aus vier Hufen, da die Kirchen der ratzeburgschen Diöcese, zu welcher auch Eixen gehörte, alle ursprünglich mit vier Hufen für die Pfarren dotirt wurden, 4 ) wie es auch außerhalb Meklen=


(  ...  ) Möllen zu restituiren schuldig sei," u. s. w. Ratzeburg, 1670, und die dort S. 75 bis 80 abgedruckten fünf Urkunden.
1) Vgl. Additamentum zur Deduction der Herrschaft und Vogtei Möllen, S. 5 flgd.
2) Vgl. Gründliche Nachricht von dem an die Stadt Lübeck verpfändeten Dominio et Advocatia oder Herrschaft und Vogtei Möllen. 1740. S. 52 und 53. Vgl. Arndt's Zehntenregister des Bisth. Ratzeburg S. 34.
3) Vgl. Urk. Nr. I.
4) In der Dotations=Urkunde des Bisthums Ratzeburg von 1158 heißt es: "In sustentationem autem et antistitis et canonicorum — in Raceburg ad presens in dotem ecclesie trecentos mansos — de beneficio nostro ex imperiali concessione conferimus. - - Postquam autem Slauis eiectis terra decimalis facta fucrit, decima tota uacabit episcopo, qui cum domino fundi de dotibus aget ecclesiarum parochialium, scilicet ut quatuor mansis dotentur cum cen- (  ...  )
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burg an vielen Orten der Fall war. 1 ) Außer den Johanniter= Rittern hatte auch das Ratzeburger Bisthum Eigenthum in Eixen 2 ) erworben, nämlich: 1217 oder 1219 die Güter, welche ein schwerinscher Vasall Heinrich in Eixen 3 ) besessen hatte, und 1286 zwei Hufen, welche bis dahin der Ritter Antonius zu Lehn trug. 4 ) Im Jahre 1236 war der Besitz des Bisthums in Eixen besonders dem Dom=Capitel überwiesen, da es in dem kaiserlichen Schutzbriefe von demselben Jahre heißt: Ad usus quoque Capituli: - - - In terra Zwerin, Exen cum suis terminis (Schröders P. M. I. 580). Vgl. Masch Bisth. Ratzeburg, S. 138 und 188. Diese einzelnen Höfe mit ihren Hufen waren aber nicht die ganze Feldmark Eixen und umfaßten nicht zugleich das Pfarrgut, was Neuendorff anzunehmen scheint. Man muß bei der


(  ...  ) su et decima, et sie pertotum ordinabitur episcopatum. Vgl. Westph. Mon. II. 2033 und Schröders Pap. Meckl. I. 370.
Dedimus etiam domino episcopo in qualibet villa de supra nominatis tribus, quae sunt dos ecclesiae, quatuor mansos liberos et absque omni servitio. Weltph. Mon, II. 2060.
1) Auch in der Mark sollten nach 1237 die neuen Pfarren vier Dotallhufen haben. Vgl. Riedels Mark Brandenb. II. 598 flgd. - Wurden vielleicht deshalb gewöhnlich vier Hufen zur dos bestimmt, weil auch die Rittergüter in der Regel wenigstens vier Hufen haben mußten? In der Mark Brandenburg ward 1282 bestimmt: miles sub aratro suo habebit sex mansos, famulus vero quatuor, et hi erunt penitus liberi. Vgl. Lentz Marggräfl. Uhrk. S. 104.
2) Vgl. Neuendorffs Stiftsländer, S. 75, 109 und 140, an welchen Stellen jedoch die Urkunden nicht genau durchforscht sind.
3) Vgl. Westph. M. II. 2077 u. IV. 904, und Schröders P. M. II .2926.- Diese Urkunde ist in Westph. II. 2077 ohne Jahreszahl, aber bei dem Jahre 1245 eingefügt; in Westph. IV. 904 hat dieselbe Urkunde die Jahreszahl 1219; in alten Diplomatarien findet sich kein Datum bei der Urkunde. Von dem Jahre 1245 kann die Urkunde aber nicht sein aus folgenden Gründen: In einem genauen Diplomatarium steht, nach des Herrn Rectors Masch Mittheilung, in der Urkunde: cum appensione sigilli domini Henrici Raceburgensis episcopi; bei Westph. ist in beiden Drucken auch der Name Henricus ausgefallen. Dieser Heinrich war von 1215 bis 1228 Bischof. Der Graf Guncelin II., Austeller der Urkunde, starb 1221. Der magister (Comthur) Heinricus de Werbene (so nämlich steht in dem Diplomatarium aus dem 18. Jahrh. im Archive zu Schwerin, nach welchem wohl der Druck bei Westph. beschafft ist, statt Werthene und Werhene) kommt 1217, 1227, 1228 und 1229 vor; im J. 1244 war nach einer Urkunde über Pogätz und Disnak der Bruder Udo Comthur in Werben. - Nach dem hier Mitgetheilten fällt die Urkunde zwischen 1215 und 1221. Im Jahre 1217 stellen die Grafen Guncelin II. und Heinrich I. von Schwerin eine Schenkungsurkunde über Moraas auf den Comthur Henricus procurator curie in Werben aus und der Zeuge Nicolaus de Below kommt in einer andern Urkunde bei Westph. ebenfalls 1217 vor. Wahrscheinlich ist also die Urkunde 1217 (oder 1219 nach Westph. IV. 904) ausgestellt. Vgl. Masch Geschichte des Bisthums Ratzeburg S. 119.
4) Vgl. Westph. Mon. II. 2208 und Schröders P. M. II. 2963. - Westph. M. I. Praef. p. 79, not. n. erwähnt noch Erwerbungen des Bisthums in Eixen ans dem Jahre 1279, und nach ihm auch Neuendorff; aber aus diesem Jahre findet sich nichts dergleichen. Westph. hat also die Urkunden verwechselt oder auch die von 1286 im Sinne gehabt. Vgl. Masch Bisth. Ratzeb. S. 189 Not. 10.
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Vertheilung einer großen Feldmark überhaupt immer genau Acht auf die Zahl der veräußerten Hufen haben; früher waren auf den Feldmarken der Güter, welche gewöhnlich an 30 bis 60 gemessene Hufen, oft auch mehr hatten, nicht selten mehrere Höfe, deren jeder mit einigen, wenigstens vier Hufen (d. h). deutschen von 30 gemessenen Morgen) einen eignen Vasallen aufnahm.

Zu den vier Hufen des Ordens in Eixen ward später von den Rittern ein Hof gebaut, auf welchem ein Ordensbruder, in der Folgezeit Prior benannt, (wahrscheinlich mit einem Convent von Ordensbrüdern) seinen Sitz hatte, der die Doralhufen in Eixen und das Dorf Goddin verwaltete. 1 )

Anfangs mögen diese Besitzungen wohl von einem andern Ordenshause abhängig gewesen sein, wahrscheinlich von Werben, ehe zu Eixen eine eigne Commende errichtet ward. Schon im J. 1160 hatte nämlich der Markgraf Albrecht von Brandenburg zu Werben eine Johanniter=Ordens=Comthurei errichtet, 2 ) welche nicht allein in der Mark, sondern auch in den angrenzenden Ländern lange großen Einfluß ausübte.

Im Jahre 1217 schenkten darauf die Brüder Guncelin II. und Heinrich I. Grafen von Schwerin, und Graf Nicolaus von Halland, Schwiegersohn Guncelins II., mit ihren Gemahlinnen, zum Zeichen ihrer Demuth und ihrer Dankbarkeit gegen den Geber alles Guten und zum Beweise ihrer frommen Wünsche dem überseeischen Johannis - Hospital zum Asyl der Armen Christi geweiht, das Dorf Szulow 3 ) mit allem Zubehör an Aeckern, Weiden und Holzungen und mit allen Freiheiten und Rechten, mit Befreiung von Zehnten, Zins und Steuer, und mit aller Gerichtsbarkeit, und überwiesen die Verwaltung des Gutes dem Procurator Heinrich zu Werben, dem geistlichen Bruder Jacob und den übrigen Brüdern daselbst mit denselben Rechten und in denselben Grenzen, welche die Geber deutschen Ansiedlern zugedacht hatten; die Gegend war damals also von Wenden bewohnt. 4 ) Dieses Dorf


1) In dem Chronicon Ribenicense ab anno 1206 usque ad a. 1540 in Westph. Mon. IV. 886 heißt es:

"de hern to Mecklenborg hebben in dissen lande:
Comters: Krakau, Nemerytze offte Nemerow, Myrow.
I Prior tho Eksen 1 Hoff.

2) Vgl. Riedel a. a. O. I. 102 u. 105 flgd.
3) Vgl. Urk. Nr. II.
4) Als Graf Helmold II. im J. 1285 das Dorf Lositz bei Uelitz, welches östlich an die Comthurei grenzte, dem Kloster Reinfelden verkaufte, lebten noch Slaven in der Gegend. Der Graf verspricht in der Urkunde, dieselben ohne Hoffnung zur Rückkehr zur Aufgebung ihrer Besitzungen und zur Auswanderung zu vermögen, in diesen Worten:

"velimus et debeamus omnes slauos et ciues, eandem nune

(  ...  )
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Zzulowe oder Zulow, von welchem Latomus Kunde hatte ist es, welches in der Geschichte der Erwerbungen des Johanniter=


(  ...  )

villam inhabitantes, eliminare et sine omni spe reversionis hoc cum eis agere, ut voluntarie recedendo nichil iuris aut proprietatis se habere in villa eadem publice recognoscant".

Im J. 1218 nannte Borwin das südöstlich an diese Gegenden grenzende Land Parchim; "terram desertam et inuiam, terram cultui demonum dedicatam", - welches er "colonis Christianis, tam de longinquis, quam de vicinis partibus" übergab. Vgl. Rudl. Urk. Lief. Nr. I. Und noch 1240 sagt Papst Gregor IX. von der nahen Kirche zu Schwerin, sie sei "in medio pravae et perversae nationis posita". Vgl. Westph. Mon. IV. p. 558. - In den seit der Germanisirung des Landes durch Heinrich den Löwen gestifteten meklenburgischen Grafschaften und Bisthümern scheint man mit der slavischen Bevölkerung härter umgegangen zu sein, als in den östlichen Gegenden Meklenburgs, wo das Volk noch spät unter rechtlichem Schutz und der Adel in Ansehen vorkommt. Und dennoch scheint die Germanisirung in diesen Gegenden schneller vor sich gegangen zu sein, als in jenen; wenigsten lebten noch zu Marschalks († 1526) Zeiten Wenden mit heidnisch=slavischen Sitten und slavischer Sprache in der Gabelheide; vgl. die interessanten Schilderungen in Mareschalci Chron. Rhythm. I. 14 in Westph. Mon. I. p. 574. - Ueber diese Gabelheide giebt eine, von dem Astronomen und Mathematiker Tielemann Stella von Siegen im J. 1552 entworfene, in der Großherzogl. Regierungs = Bibliothek aufbewahrte (älteste) Charte von ganz Meklenburg (vgl. Krey's Beiträge I. S. 302) eine Aufklärung, welche uns hier von großem Nutzen ist; auf derselben ist nämlich zwischen Walsmühlen, der Sude und der Gegend von Redefin, Picher und Kraak ein dichter Wald mit dem Namen "Gabeler Heid" gezeichnet, welcher noch die Feldsmark Kraak (Krakow) selbst, mit Ausnahme der östlichen Gegend, rings umgiebt; (der südlich davon sich erstreckende Raum zwischen Picher, Bantschow und der Stadt Grabow, also die jetzige Ludwigsluster Gegend, ist als ein Wald mit dem Namen "zum Horn" gezeichnet). Diese Gabelheide bildete wohl größtentheils das Land Jabele, welches sich von der, östlich an dasselbe grenzenden Comthurei Kraak zwischen der Rögnitz und Sude bis an die Elbe erstreckte und welches, mit Ausnahme der Gegend zwischen Picher und Redefin, auf der erwähnten Charte ganz mit Wald bebeckt dargestellt ist. Dies Land Jabele sollte der Graf Heinrich von Danneberg schon im Jahre 1183, für den Preis des halben Zehntens, mit Deutschen bevölkern (vgl. Arndt Ratzeb. Zehntenregister S. 6), wozu man eine Frist von zeh Jahren für genügend annahm; aber noch in dem Ratzeburger Zehntenregister (1229 - 1235) wird diese Bestimmung von 1183 ganz wiederholt (vgl. Arndt a. a. O. S. 8, 9 u. 25); also war es mit der slavischen Bevölkerung damals noch beim Alten, eben so in den Ländern Wehningen und Dartzing. - In fürstlichen Rechnungen von 1480 bis 1492 kommt die Jabelheide noch als ein eigner District vor und werden in derselben die Ortschaften Picher, Kummer, Krenzlin und Loosen (alle in der Nähe von Picher) namhaft gemacht; in andern Rechnungen aus dem Anfange des 16. Jahrh. werden die fürstlichen Hebungen aus der Jabelheide, als einem eignen District, aufgeführt und darin genannt die Ortschaften: Picher, Breseghur, Grosenkranptz, Holtkrambtz, Krentzelin, Loyssen, Lubbendorff, Jhesar, Lubbetin, Hogewoeß, Thetzwoeß, Vilanck; und noch im Jahre 1696 zählten die Beamten zu Schwerin zu der "sogenannten" Jabelheide die Ortschaften: Jabel, Benk, Volsrade, Jesenitz, Trebse, Ramme, Beltsche und Redefin. Die Grenzen des alten Landes Jabel erhielten sich also sehr lange im Andenken, da die aufgezählten Dörfer ungefähr alle diejenigen sind, welche innerhalb der alten Grenzen desselben lagen. - Die Gegend der Jabelheide scheint überhaupt der Landstrich zu sein, wo sich in Meklenburg und überhaupt in Norddeutschland, mit Aussnahme der Cassuben, das Wendenthum am längsten gehalten hat. Fehlt es uns nach Marschalks Zeit bis jetzt auch an einheimischen Berichten, so haben wir darüber doch vollgültige Zeugnisse aus dem Nachbarlande. In den hannöverschen Aemtern Danneberg und Lüchow am linken Elbufer, welche nur durch die Elbe von dem Lande Jabel getrennt werden, lebten nämlich noch am Ende des vorigen Jahrhunderts Slaven. Das Nähere ist in Do= (  ...  )
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Ordens so große Verwirrung angerichtet hat; die wahre Lage des Gutes, welche den Grund zu der Comthurei Kraak bildete, wird aber im Verfolg dieser Darstellung leicht nachzuweisen sein.

Im Jahre 1227 am Vorabend des Johannistages übertrug in der Capelle zu Schwerin Graf Heinrich I., mit Zustimmung seiner Gemahlinn Margarethe und seiner Erben, der Grafen Guncelin und Helmold, zum Heil seiner Seele und der Seelen seiner Aeltern, 1 ) dem Hospital des heil. Johannes das Dorf Moraz mit Zubehör an Aeckern, Wiesen, Weiden, Flüssen, Fischereien, Gewässern und Wasserläufen, zum Theil als Schenkung, zum Theil für einen Kaufpreis von dreißig Mark Silber. Diese Schenkung ward von Heerfolge, Bede, Burgwerk, Brückenwerk, Landwehr und allen landesüblichen Diensten befreit. Dieser Schenkung ward hinzugefügt eine jährliche Lieferung von dreißig Pfund Aalen, aus einem Gewässer Namens Honwische (vielleicht das bei Neustadt?). Heinrich von Werben ward auch hier in den Besitz eingewiesen und der Bischof Brunward zu Schwerin sprach über jeden Besitzstörer den Bann aus. - Diese Urkunde von 1227 existirt nur in einem Transsumpt d. d. Sternberg 1311, in welchem der Fürst Heinrich II. von Meklenburg die damals noch vorhandene, unverletzte Original = Urkunde als eine auscultirte vidimirt 2 )

Graf Guncelin III. und sein Sohn Helmold II. bestätigten im J. 1269 dem Meister und den Brüdern des Hospitalhauses zu Jerusalem den Besitz der Landgüter Zulistorp, Godin, Exen und Moraz, 3 ) welche ihre Vorfahren den Rittern geschenkt hatten, mit allem Zubehör und aller Gerichtsbarkeit, jedoch ohne ausdrückliche Befreiung von


(  ...  ) brovsky's Slavanka niedergelegt; dies Buch ist mir augenblicklich nicht zur Hand, aber es ergiebt sich daraus, so viel ich mich nach zehn Jahren erinnere, folgendes: es lebten in diesen Aemtern ungefähr im J. 1780 noch ungefähr 10 bejahrte Leute wendischer Herkunft schüchtern und zurückgezogen; sie hatten eine eigenthümliche Umgangssprache, welche stark mit slawischen Wörtern gemischt war, welche sie aber sehr sorgfältig verhehlten; erst nach vieler Ueberredung gelang es ihrem Prediger, daß sie ihm ihren slavischen Wortvorrath mittheilten, welcher denn in der Slavanka abgedruckt ist. Daher sind auch die Berichte Francks im U. u. N. M. III. S. 89 flgd. (aus dem J. 1752) gewiß zuverlässig, und auch kein Grund vorhanden, weshalb man die Nachrichten Marschalks verwerfen sollte. - Der Grund, warum in diesen Gegenden sich so lange wendische Eigenthümlichkeit erhalten habe, ist leicht darin zu finden, daß dieselben keinen bedeutenden Verkehr haben und arm an größern Städten sind. Ueber die Lüneburger Haide scheinen die Slaven nicht gekommen zu sein.
1) Ich führe die Gründe der Schenkungen mit auf, weil in einigen später folgenden Urkunden andere Gründe angegeben werden und zwar solche, welche auf andere geschichtliche Thatsachen hindeuten. In ältern Urkunden steht selten etwas umsonst.
2) Vgl. Urk. Nr. III.
3) Vgl. Urk. Nr. IV.
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Diensten und Abgaben. Schon damals mochte übrigens den Grafen die Nähe und die Freiheit der Ritter gefährlich erscheinen; die Güter derselben in der Grafschaft Schwerin lagen den eroberungslustigen Nachbaren der Grafen, den Markgrafen von Brandenburg, zu nahe, und diese waren dazu Schutzherren des Ordens im nordwestlichen Deutschland und Lehnsherren seiner bedeutendsten Besitzungen in denselben Ländern. Daher stellten die Grafen als Landesherren den Rittern bei der Bestätigung ihrer Privilegien zugleich die Bedingung, daß sie die ihnen verliehenen Güter an niemand anders, als an die Grafen von Schwerin veräußern und sie nicht von dem Hause derselben bringen sollten, damit ihrem ganzen Lande keine Gefahr erwachsen könne. Bestätigung des Besitzes geschah auf Bitten der Brüder, welche wahrscheinlich von den Grafen oder ihren Dienern im Besitze gestört waren; denn die Grafen bekennen in der Urkunde, daß etwanige, von ihrer Seite ausgeübte Eigenmacht nicht de jure, sondern nur de facto geschehen sei, und daß sie diese Handlung wieder gut gemacht hätten und bereueten, vielleicht aus Furcht vor dem für die Güter ausgesprochenen bischöflichen Banne. So blicken schon 1269 Streitigkeiten zwischen den Rittern und ihren Landesherren durch.

Obgleich der Graf Guncelin III. noch im J. 1269 die Güter Zulistorp, Godin, Exen und Moraz dem Orden zusammen und im Allgemeinen bestätigte, so scheinen doch diese Besitzungen schon imAnfange des 13. Jahrhunderts in der Verwaltung nach zwei Häusern oder Höfen getrennt zu sein, wie sie auch räumlich von einander getrennt liegen, nämlich in Zulistorp mit Moraz und in Eixen mit Goddin, da sich schon 1231 ein magister 1 ) Henricus de Zulestorp und in der


1) Eine Beleuchtung des öfter vorkommenden und noch nicht beachteten Titels magister für Vorsteher von "Häusern" des Johanniter=Ordens möchte nicht unwillkommen sein und zu manchen Resultaten führen. - Als der Orden sich in Europa ansiedelte und zu verbreiten anfing, waren seine Angelegenheiten noch einfach. Anfangs hießen die Regierer des ganzen Ordens magistri und die Ordensglieder fratres ( Meister und Brüder, nach Matth. 22, 8). Vgl. Beckmanns Beschreibung des Ritterlichen Johanniter Ordens. 1726. S. 27. Auch die Verwalter der Güter hießen im Anfang des 13. Jahrhunderts nur fratres oder procuratores; so kommen vor: 1217 frater Heinricus procurator curie in Werben und 1227 frater Henricus de Werben; so erscheint von 1227 bis 1270 als Verwalter der Mirowschen Ordensgüter nur ein frater de Mirowe und 1250 auf einem Ordens=Capitel in Cölln ein frater H. de Mirowe. - Als darauf die Meister des ganzen Ordens sich supremi oder magni magistri (Großmeister) zu nennen anfingen und der Orden sich in Zungen theilte, deren Vorsteher dem Titel magister den Namen eines Ländergebietes, z. B. magister per Allemanuiam, u. s. w. beifügten, als die Ritter Ordenshäuser baueten, ging der bloße Titel magister auf die Verwalter der Ordenshäuser über, wie es auch in Klöstern magistri curiae gab, welche unter dem prior standen (vgl. Du Fresne Glossar. S. v. magister curiae). In zwei Mirowschen Urkunden von 1270 und 1273 treten in Mirow schon magister (  ...  )
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Urkunde über Eixen von 1217 oder 1219 ein magister Ulricus, wahrscheinlich von Eixen, vorkommt. Es ist also von dieser Zeit an möglich, die Geschichte der gesammten Stiftung in die der spätern Comthurei Kraak und der spätern Priorei Eixen zu trennen.

Auffallend bleibt immer die Scheidung der ursprünglich zusammengehörenden Güter in eine Comthurei und eine Priorei. Es ist freilich nur eine Vermuthung, aber eine nicht ganz grundlose, daß Zulestorp und später Kraak nur der Sitz des Comthurs, Eixen aber der Sitz der Johannisbrüder unter einem, irgend einem Comthur untergeordneten, Prior war. Im ganzen Mittelalter lassen sich angesehene Personen in die Brüderschaft zu Eixen (nie zu Kraak) aufnehmen; Schenkungen und Legate gehen an die Brüder zu Eixen; in der Urkunde vom 24. Junii 1531 wird Eixen ein Münster (monasterium) genannt, mit horis canonicis eingerichtet, was auf einen Kloster= Convent schließen läßt; in der Kirche zu Gr. Eixen stehen zu beiden Seiten des Altars noch die mit dem Johanniterkreuze


(  ...  ) et fratres sacrae domus hospitalis Jeros. in Mirowe auf; der frater Ecbertus de Mirowe, der 1249 und 1256 erscheint, ist wahrscheinlich derselbe magister Ecbertus, welcher in einer Mirow=Dargunschen Urkunde über Kraceburg von demselben Jahre als Zeuge gegengewärtig ist. Eben so wird in den Urkunden der Ordensgüter Pogätz und Disnack eines magistri Henrici fratris hosp. S. Johannis (wohl Henrici de Werben ) in den Jahren 1228 und 1229 und eines magistri Reyneri 1244 erwähnt; in Westph. Mon. II. 2065 kommt 1230 ein magister de Werben und in Schröders P. M. I. 1186 ein magister Wilhelmus de Crack im Jahre 1337 vor, und in einer Urkunde von 1217 über Eixen in Westph. Mon. II. 2077 ein magister Ulricus. - Bald ward bei dem wachsenden Reichthum der Ritter die Verwaltung des Ordens geregelter; es entstanden Balleien und Priorate, und darauf treten die commendatores hervor (nach den Statut. Ord. Tit. V.: Cum bona et facultates, quae ordo possidet, in communi recte administrari non possent propter locorum distantiam et dissidentiam nationum, majores nostri ea viritim fratribus per partes regenda commendarunt, unde nomen commendarum sumpserunt. Vgl. Beckmann a. a. O. S. 106). In Mirow wird zuerst 1270 einmal ein commendator genannt; seit 1273 aber handeln beständig commendator et conuentus für die Ordensgüter von Mirow, und die Comthurei Nemerow wird 1298 schon unter einem commendator Ulricus Swaf gegründet. Am klarsten wird diese Angelegenheit dadurch, daß 1231 ein magister (Henricus) de Zulestorp vorkommt, der 1275 schon frater (Conradus) commendator sive magister curiae in Zulestorp genannt wird. - Der Titel eines Priors ward balb schwankend und verlor sich vom Ordens=Regenten einer ganzen Zunge bis zum Verwalter eines einzelnen Gutes oder Convents, der niedriger stand, als die Comthure, wahrscheinlich weil in den Klöstern unter den Aebten und Propsten noch Priore standen; so findet sich schon 1309 auch ein prior de Mirowe.
Aus allem diesem ergiebt sich, daß die an den bezeichneten und andern Stellen in meklenburgschen Urkunden vorkommenden magistri oft die Ordensbrüder waren, welche vor der vollendeten Organisation der Verwaltung die Güter des Ordens in Meklenburg administrirten, bevor sie unter den Namen von Comthuren und Prioren selbstständig, und statt dem Ordenshause Werben einer höhern Behörde untergeordnet wurden; außerdem gab es natürlich auch in andern geistlichen Verhältnissen magistri.
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bezeichneten alten Chorstühle mit 16 Sitzen; und endlich giebt die erwähnte Charte von Meklenburg von 1552 eine Andeutung: alle Klöster auf derselben sind mit einem Kreuze über einem Thurme gezeichnet, eben so auch Eixein; Kraak hat aber nur die Signatur eines Schlosses oder einer Burg. Kraak wird auch zu allen Zeiten nur als ein "Haus" (domus) aufgeführt. - Im J. 1531 scheint der Comthur zu Wildenbruch nächster Vorgesetzter des Priors zu Eixen gewesen zu sein.

B. Geschichte der Comthurei Kraak.

Im Jahre 1217 schenkten die Grafen von Schwerin dem Orden das Dorf Szulowe und fügten 1227 zu dieser Schenkung das Dorf Moraz , zu einer Zeit, wo diese Güter mit deutschen Ansiedlern bevölkert werden sollten; in der Urkunde von 1269 wird statt des Dorfes Zulowe den Rittern der Besitz von Zulistorp bestätigt. In Szulowe haben Einige Zülow bei Sternberg zu erkennen geglaubt, und aus Zulistorp hat Schröder Güldendorf gemacht und dieses und Zülow nach dem Stargardschen verlegt; dieser Irrthum ist wohl daher gekommen, daß einerseits nahe bei Kraak zwei Dörfer Guldenstädt und Mirow liegen und man letzteres für die Comthurei Mirow genommen hat; andererseits daher, daß bei den Mirowschen Comthureigütern Wokuhl, Dabelow und Comthurei (zwischen Lychen und Neu=Strelitz) ein Godendorf liegt und Ziercke bei Neu=Strelitz für ein nicht mehr erkanntes Cyrcow, bei Zulistorp genommen ist, z. B. von Klüver I. 292. Schröder geht S. 555 so weit, daß er meint, mit dieser, angeblich im Stargardschen liegenden Schenkung sei "in der That zu den Comthureien Mirow und Nemerow der Grund gelegt"; was Franck A. u. N. Mecklenb. V. 221 anführt, beruht auf arger Verwechselung und Verschmelzung der Urkunde über Moraz von 1227 und einer Nemerowschen Urkunde von 1304.

Aus den beiden bezeichneten Urkunden geht aber hervor, daß Zulow und Zulistorp derselbe Ort sind und daß, wie öfter, deutsche Ansiedler das Wort - dorp an den slavischen Ortsnamen angehängt haben. 1 ) Dies Zulow oder Zulistorp


1) So heißt z. B. das jetzige Dorf Walckendorf in Urkunden des Klosters Dargun im Anfange des 13. Jahrhunderts immer Walic, seit 1274 aber Walickendorp. Das Dorf Schlagsdorf im Ratzeburgischen hält man wohl mit Recht für dasjenige welches 1158 Zlauti und schon 1238 Slavkhestorp genannt wird. Aehnlich ist die Anhängung von - feld. Kosatza (1158) im Ratzeburgischen wird 1194 Clotesvelde, 1582 Klottfeld genannt, und Walksfelde (1194) im Ratzeburgischen heißt 1158 noch Walegotsa. Vgl. Arndts Ratzeburg. Zehntenreg. S. 34 und Neuendorffs Ratzeb. Stiftsländer S. 73. - Ein merkwürdiges Beispiel (  ...  )
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ist nun das Dorf Sülstorff, ungefähr eine Meile südlich von Schwerin.

Die Richtigkeit dieser Annahme ergiebt sich noch deutlicher aus dem Theil der auscultirten Urkunde von 1227, welcher in dem Abdruck derselben bei Buchholtz ausgelassen ist. Hier werden nämlich, bei Gelegenheit der Schenkung von Moraz, die Grenzen der Ordensbesitzungen südlich von Schwerin genauer angegeben. Sie gehen nämlich gegen Süden bis an den Suden = Bach (ad rivum Zutue) und von hier, d. i. von den Grenzen des jetzigen Kuhstorff, gegen Osten hin weiter im Süden bis an den Jasnitz = Bach (ad rivum Jaznize), also im Süden bis zu den Grenzen der Ortschaften Kuhstorff, Strohkirchen und Jasnitz. Nach der andern Weltgegend (ad aliam plagam), d. i. wohl gegen Westen hin, gehen sie bis an den (Suden=) Bach, welcher (bei der Jesar schen, oder der jetzigen Klüsser=Mühle) durch einen See geht, und bis an (denselben) Bach, welcher bis gegen Cyrcow reicht; diese Gegend ist jetzt nicht mehr zu bestimmen, aber wohl keine andere, als die, welche der obere Lauf des Suden=Baches bei Zachun (früher, im 15. Jahrh. Zarchun genannt) bespült. Von da gehen die Grenzen weiter bis Sülstorff (Zulistorp oder Zulow), von da bis an die Grenzen von Lübesse (Lubitz) und von da bis an die Grenzen des Dorfes Rastow (Radestowe). Die Güter umfassen also genau das jetzige Kirchspiel Sülstorff.

Im 13. und 14. Jahrhundert fließen die Quellen der Geschichte der Comthurei Kraak sehr spärlich, indessen sind sie doch so ergiebig, daß sich die Ausbildung der Stiftung im Allgemeinen übersehen läßt. Zuerst wohnten die Ritter in Sülstorff, als der frühesten Besitzung, wo auch die Kirche erbaut war. Schon im J. 1231 (?) findet sich in einer ungedruckten Urkunde des Grafen Heinrich von Schwerin, d. d. Schwerin, unter den Zeugen unmittelbar hinter den Zeugen aus der gräflichen Familie und vor den weltlichen Rittern, der Verwalter der Ordensgüter noch unter dem Titel: magister Henricus de Zulestorp. Im J. 1269 bestätigten die Grafen den Rittern durch die erwähnte Urkunde ihre Besitzungen; in diesem Zeugnisse ist nur von den Gütern Zulistorp und Moraz die Rede. Um diese Zeit werden jedoch die Verhältnisse der Comthurei durch ihre östlichen Nachbaren klarer.

Das Kloster Reinfelden bei Lübeck hatte, außer vielen andern Besitzungen in Meklenburg, im Jahre 1218 von den


(  ...  ) von Namenveränderung giebt Hohenkirchen im Lande Brezen: dies heißt 1158 Maliante, darauf in der Mitte des 13. Jahrhunderts Miristorp und Honkerken; vgl. a. a. O. Arndt S. 36 und Neuendorff S. 74.
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Grafen von Schwerin auch in den östlich an die Comthurei grenzenden Dörfern Uelitz und Lübesse zusammen 29 Hufen und später diese Dörfer selbst mit den ganzen Feldmarken erworben. Sind auch die durch die Comthurei fließenden Bäche nicht von hydrographischer Bedeutung, so sind sie doch für die Mühlenanlagen in dieser Gegend nie unwichtig gewesen. Schon im 13. Jahrhundert waren auch zwischen dem genannten Kloster und den Rittern über die Gewässer Streitigkeiten ausgebrochen, welche, unter Vermittelung des Grafen Helmold, im J. 1275 so beigelegt wurden, 1 ) daß das Kloster Reinfelden zu Gunsten der Ritter allen Ansprüchen an den erblichen Besitz der Mühlenwerke in Crake, Wackerbeke und Cotzowe entsagte und dafür die Hälfte des erblichen Besitzes an der Mühle in Cotzow und alle zu dieser Mühle gehörigen Aecker erhielt. Außerdem gestanden die Johanniter dem in Uelitz wohnenden geistlichen Ordensbruder des Klosters und seinen Leuten die Weidegerechtigkeit auf den Feldern und ihm allein für sein Vieh Mastgerechtigkeit und freies Holz in den Holzungen der Comthurei zu, wogegen das Kloster seine Mühle in Uelitz abbrechen und nie wieder aufbauen sollte. Eine jährliche Pacht des Müllers zu Wackerbecke und Cotzow, zwei Wispel Waizen betragend, ward ohne Gewährleistung des Klosters den Rittern von Sülstorp überwiesen; die Mühle in Kraak benutzten diese wohl selbst. In dieser Urkunde kommt der Name Crake zum ersten Male vor und zwar wohl nur als Mühle oder Mühlenhof, wie die beiden andern Mühlen Wackerbeke und Cotzow. Die Mühle von Cotzow findet sich zunächst nicht mehr; in spätern Zeiten ward an ihre Stelle eine Pulvermühle angelegt, nach Uelitz hin, oberhalb Kraak, wo auf der Schmettauschen Charte das Küssower Moor und der Pulverhof sich findet, der noch jetzt unter diesem Namen aus einigen Häusern besteht; in einem Visitations = Protocoll von 1580 wird aber noch eine "Neue Wacker = Mölle außerm Dorf" unterhalb Kraak, (auf der Schmettauschen Charte: die Neue Mühle ) und eine "Mölle im Dorfe" (Kraak) genannt, von welchen beiden nur noch die erstere existirt.

Nach derselben Urkunde wohnten 1275 schon mehrere Ritter unter einem Comthur in einem Ordenshause auf den Gütern, aber noch in Zulesterp; der Bruder Conrad ist der erste, der


1) Urk. Nr. V. - Diese Urkunde ist am 8. Mai 1275 zu Neustadt (in Nova civitate) gegeben; hiedurch sind für das Alter dieser Stadt schon 15 Jahre gewonnen, da Rudloff Gesch. der Grafen von Danneberg S. 36 ihr erstes Erscheinen in der Geschichte nach der Urkunde Nr. L seiner Urkundenlieferung auf den 20. Dec. 1290 setzt. Die Nova civitas für die Neustadt Schwerin zu halten, ist nicht gut anzunehmen.
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den Titel eines Comthurs trägt (commendator sive magister curiae in Zulestorp). Dasselbe Verhältniß fand noch 1292 statt, als der Graf Helmold von Schwerin zwölf Morgen Ackers seines Dorfes Radstowe gegen eben so viel Acker des Dorfes Lositz an das Kloster Reinfelden vertauschte. Lositz ("in terra Suerinensi sita apud Ulitz"), welches später gar nicht mehr vorkommt, 1 ) hatte das Kloster 1285 von den Grafen gekauft; die eingetauschten Aecker sollten zur Kirche von Uelitz gelegt werden, welche 1270 von der nahen Mutterkirche zu Mirow getrennt und, unter dem Patronat des Klosters, zur Mutterkirche erhoben war; jedoch behielten sich die Grafen die Benutzung der Wasser vor, so weit sie die Grenzen der Brüder von Zulestorp bis an den Mühlendamm Cozowe berührten. 2 )

Von nun an verschwinden aber die Brüder von Zulestorp. Sei es nun, daß die Gegenden cultivirter wurden, sei es, daß die Anzahl der Ritter wuchs, und sie deshalb ein neues Haus, mehr in der Mitte der Comthurei zu bauen, oder auch den Mühlen näher zu sein wünschten: im Anfange des 14. Jahrh. zogen die Ritter nach Kraak, wo sie bis zum Untergange der Comthurei ein Ordenshaus bewohnten. Im J. 1315 ist die Leibgedingsverschreibung für die Fürstinn Anna, zweite Gemahlinn Heinrichs des Löwen, "by Crak" datirt; im J. 1337 findet sich ein magister Wilhelmus de Crack 3 ) und 1381 ein Ulricus Dosseken cornmendator domus Crack. Aus dem 14. Jahrh. fehlt es, außer diesen wenigen Andeutungen, an allen andern Nachrichten, als daß der Herzog Johann I. von Meklenburg = Stargard im J. 1381 zu Lichen den Rittern die letzte Schenkungsurkunde von 1269 vidimirte 4 ) und daß 1361 (Sonntag vor Joh.B.) der Herzog Albrecht II., bald nach seiner Erwerbung der Grafschaft Schwerin, die Bede aus Sulstorp, Ulitz und andern benachbarten Dörfern an


1) Der Name Lositz kommt in der Geschichte öfter vor, verändert sich aber im Laufe der Zeiten sehr, z. B. aus dem dobbertinschen Klostergute Lositz wird Laerz, aus der pommerschen Stadt Lositz wird Loitz, u. s. w.
2) In der Urk. von 1292 heißt es:
Aquas tamen defluentes a districtu ipsorum fratrum (monasterii in Reinefelde) primo, qui distinguit agros fratrum de Zulestorpe ab agris ipsorum infra usque ad aggerem dictum Cozowe nostris (sc. comitis) usibus reservamus, habentes in hoc potestatem liberam, si forsan molendinum ibidem ponere voluerimus vel aliquam retentionem aquarum, quae in vulgo stouwinge dicitur, vel quicquid cum ipsius aquae decursu decreverimus ordinandum.
3) Vgl. Schröder P. M. I. 1186.
4) Vgl. Urk. Nr. VI. Diese Vidimation ist deshalb sehr interessant, weil sie die viel besprochenen Thiere im Gräfliche = Schwerinschen Wappen für "Lindwürmer" , Drachen, erklärt. Es sind also keine Pfauen, wie so häufig behauptet ist.
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Helmold Rampen, Bürger in Schwerin, zur Abtragung der Schulden des Grafen Otto von Schwerin verpfändete.

Bis zum 16. Jahrh. gingen übrigens wohl weiter keine Veränderungen in dem Besitze der Comthurei vor, als die, welche durch die Verlegung des Ordenshauses bewirkt wurden: und diese waren allerdings für die spätern Verhältnisse bedeutend genug. Die Feldmarken von Zulistorp und Moraz waren sehr groß; daher war wohl bald ein neues Dorf Kraak bei dem neuen Ordenshause entstanden, und bei Zulistorp findet sich im Laufe der Zeiten ein kleineres Dorf Hoort. So existirten vier Comthureidörfer: Sülstorff, Hoort, Kraak und Moraas, welche bis auf den heutigen Tag das Kirchspiel bilden. - Wichtiger waren die kirchlichen Veränderungen. Sülstorff war der frühere Sitz der Ritter gewesen; die Kirche daselbst (ad honorem St. Johannis Baptistae) war Mutterkirche und blieb es auch nach Verlegung des Ordenshauses; wie groß der Einfluß war, den die Ritter auf die Cultivirung der Gegend gehabt hatten, beweiset der Umstand, daß in Sülstorff noch im Anfange des 17. Jahrhunderts am Johannistage und in Kraak noch 1775 (nach dem meklenb. Jahr=Märkte=Lexicon) am Tage Petri et Pauli Jahrmarkt gehalten wurde; in Gr. Eixen wird noch jetzt ein Jahrmarkt am Johannistage gehalten, ein zweiter im Monat April. Nach dem Umzuge der Ritter ward auch in Kraak eine Kirche (in honorem divi Laurencii) 1 ) gebaut; diese war und blieb Tochterkirche, wiewohl der Comthur zu Kraak Patron der Kirche in Sülstorff war; zur mater Sülstorff gehörte Hoort, zur filia Crack gehörte Moraz. Wenn auch die Ritter in der Capelle zu Kraak wohl durch einen geistlichen Ordensbruder für sich den Gottesdienst verrichten ließen, 2 ) so war doch Sülstorff zur mater erhoben und hatte einen eignen Pfarrer erhalten; es entstand dadurch das sonderbare Verhältniß, daß die geistlichen Ordensherren als Gemeindeglieder in ihren eignen Gütern in ein untergeordnetes Verhältniß zu dem Priester ihrer Parochie traten, welche sie früher wohl selbst regiert hatten. Da die ganze Comthurei als geistliches Gut betrachtet ward, so läßt es sich denken, daß die Pfarre im Besondern nicht grade sehr reich dotirt war. Verhältnisse dieser Art konnten


1) Die Nachricht über die Heiligen der Kirchen ist vom J.1580; in einer Nachchricht vom J. 1603 ist das Verhältniß verwechselt, und der Capelle zu Kraak der St. Johannes, der Kirche zu Sülstorff der St. Laurentius gegeben.
2) Nach den Würdenträgern des Ordens folgten die Ritter, nach diesen die Capellanen und Servientes, "welche auch in den Orden aufgenommen, aber nicht aller jurium desselben fähig sind. Die Capellanen seind Priester, diaconi, subdiaconi, und verwalten den Gottesdienst". Beckmann a. a. O. S. 108.
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allerdings nicht segenbringend sein; und wirklich kam es bald zu ärgerlichen Auftritten. Im Anfange des 15. Jahrhunderts findet sich zuerst ein Johannes Leppin als Pfarrer in Sülstorff, unmittelbar unter dem Schwerinschen Präpositus stehend 1 ) (rector parochialis ecciesiae in Zulestorpe, prepositurae Zwerinensi immediate subjectus). Obgleich dieser die Pfarre rechtlich erlangt hatte und auf friedliche Weise in den Besitz der Kirche eingeführt war, so hatte doch der damalige Comthur Otto Warborch (praeceptor sive computator, vel commendator nuncupatus curiae in Krake) mit seinen Genossen die Pfarre ( dotem et domum rectoris et suae ecclesiae) mit bewaffneter Hand überfallen und Vieh, Getraide, Futter und anderes Eigenthum der Pfarre und Kirche, 100 lübische Mark an Werth, als Beute hinweggeführt, und dadurch nicht allein Pfarre und Kirche geschmälert und verletzt, sondern auch in Schaden gebracht, welchen der Pfarrer für 100 Mark nicht noch ein Mal hatte leiden mögen; alles dies war allgemein anerkannt. Daher hatte der Pfarrer an den apostolischen Stuhl wegen Spolium appellirt und dem Otto Warborch ward am 3. November 1413 von dem schweriner thesaurarius und canonicus in Bützow, Albert Wekkerkuk, als subdelegirtem Richter und Conservator aufgegeben, binnen neun Tagen dem Johannes Leppin das geraubte Gut zu restituiren oder den Werth desselben von 100 lüb. Mark, und außerdem 100 lüb. Mark Schadensersatz zu bezahlen, oder sich am neunten Tage zur Verantwortung vor dem geistlichen Gerichte in Bützow zu stellen, wenn er nicht in die Strafe des Bannes verfallen wolle, welcher für den Fall des Ungehorsams mit allen Feierlichkeiten vorher bestimmt ward. Der Richter stützte sich vorsichtiger Weise auf eine commissarische päpstliche Bulle, da die Ritter nur vom Papste abhängig sein wollten. - Weiter sagt über diesen Streit die Proceßurkunde nichts.

Auftritte dieser Art konnten nicht dazu beitragen, die Pfarre zu verbessern, und als der Sturm der Reformation hereinbrach und die Ordensgüter säcularisirt wurden, stand die Kirche in Sülstorff mit ihrer Tochter durch die Verschiebung der kirchlichen Verhältnisse in der Comthurei so bloß, daß im J. 1580 seit 18 Jahren fünf protestantische Prediger mit dem Bettelstabe davon gegangen waren und der sechste 19 Jahre lang nur "mit viel Creutz, Armuth und Elendt" ausgehalten hatte.


1) Der Prior in Eixen hatte sich bei Zeiten vorgesehen und sich 1283 nicht nur das Patronatrecht über beide Kirchen, zu Großen= und Mühlen=Eixen, sondern auch die Befugniß erworben, geistliche Ordensbrüder zur Verwaltung des Gottesdienstes einzusetzen und abzurufen.
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Mit dem Anfange der neuern Geschichte tritt aber die Comthurei aus ihrem bisherigen Dunkel hinaus in die bewegte Welt und läßt sich in einen langwierigen Streit ein, in welchem sie, ihren Gegnern nicht gewachsen und selbst sittlich erschlafft, unterlag und für immer unterging. Die bisher unbekannte Geschichte des Todeskampfes der kleinen Comthurei gönnt so klare Blicke in mehrere Verhältnisse der Reformationszeit, daß ich es mir nicht versagen kann, sie in einem Abrisse hier mitzutheilen. 1 ). Ein Vorspiel von der Festigkeit der Fürsten gab schon 1453 die Besetzung der Priorei Eixen, als der Herzog Heinrich die Verweigerung der Annahme eines Priors wirklich durchsetzte; man vgl. die Geschichte der Priorei Eixen.

Am 22. October 1493 schrieb der Heermeister (Balleier) Georg von Schlaberndorf zu Sonnenburg, Meister des Ordens in der Mark, Sachsen und Pommern, an die Herzoge Magnus und Balthasar von Meklenburg: sie hätten ihm schriftlich und mündlich durch den Comthur Bernhard Roer (Rohr) zu Wildenbruch und Glave versprochen, wegen der, über die im Meklenburgischen belegenen Güter des Ordens einen Tag im Lande Stargard festzusetzen, an welchem er für den Orden seine Beweise verbringen dürfe. Er bitte jetzt um Ansetzung dieses Tages, damit er mit seinen Freunden kommen könne, seine "abkommenden" Güter zu vertheidigen. Die Fürsten gaben hierauf zum Bescheide, daß, sobald sie nach Stargard kamen, sie den erbetenen Tag bestimmen und dem Meister denselben vierzehn Tage vorher verkünden würden. Der Heermeister erklärte diese Antwort für eine absichtliche Verzögerung der Sache; er beschwerte sich darüber, daß, trotz der gütlichen Verheißungen, des Ordens Güter von Tage zu Tage mehr geschmälert und mit Abgaben aller Art und mit Ablagern geschatzt würden, daß dem Prior zu Eixen ein See genommen sei. Er bittet daher die Herzoge, den Orden bei seinen Rechten zu lassen, auf welche er Briefe und Siegel und kaiserliche und päpstliche Confirmationen habe, widrigenfalls er zu Klagen schreiten müsse.

Die Fürsten beharrten bei ihrem Versprechen, einen Tag ansetzen zu wollen, ließen sich übrigens auf die Klagen des Heermeisters nicht ein, sondern behaupteten, was sie von den Gütern des Ordens bezögen, geschehe nach alten ererbten Rechten.


1) Von hier an ist die Darstellung aus Acten und einer großen Unzahl zerstreuter Nachrichten des Großherzogl. Archivs zu Schwerin; wo es irgend möglich war, sind die Worte der Original = Documente gebraucht. Es sind bei dieser actenmäßigen Darstellung daher ferner keine andere Quellen besonders angegeben, als welche in schon gedruckten Nachrichten flossen oder durch Vereinsmitglieder geöffnet wurden.
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Den See zu Eixen hätten ihre Vorältern dem Orden für 100 Mark nur verpfändet; sie seien geneigt, ihn wieder auszulösen, und der Prior könne die Pfandsumme von ihrem Vogte in Gadebusch erheben. Verhandlungen dieser Art wiederholten sich fast zwei Jahre lang, bis endlich am 21. April 1495 der Heermeister mit päpstlichen Bullen und Mandaten drohte, welche er gegen Feinde des Ordens in Händen habe. 1 ) Nachdem auch des Ordens Heermeister von Deutschland, Rudolf Graf von Werdenberg, dem Balleier von Schlaberndorf befohlen hatte, die belasteten Ordensgüter durch Güte oder durch päpstliche oder kaiserliche Gewalt zu schützen, sandte dieser am 19. Junii 1495 vier Comthure: Bernd Roer zu Wildenbruch, Achim Wagenschutten zu Mirow, Sacob Barsst zu Ouartzen und Curt von Sliewen zu Lietzen, und seinen Secretair Johann Welsdorf an die Hezoge zur Unterhandlung ab. Diese erreichten nichts, und der Heermeister blieb ohne Bescheid. Er ordnete zum zweiten Male einige Brüder des Ordens ab, mit den Herzogen persönlich zu unterhandeln; er gab den Gesandten ein Schreiben des Meisters von Deutschland an den Herzog mit, in welchem derselbe diesem anzeigt, er habe dem Heermeister von Schlaberndorf "in craft der heiligen gehorsam" geboten, die Irrungen gütlich oder rechtlich zu beenden. Die Herzoge beharrten bei der Behauptung ihres guten Rechts und dem Versprechen einer Tagesatzung. Da schickte der Heermeister zum dritten und letzten Male die Comthure an die Herzoge ab mit der Bitte um Geleit derselben und mit dem schriftlichen Bekenntnisse, daß ihm dergleichen noch nicht begegnet sei. Würden seine Gesandten auch jetzt nicht gehört, so nehme er an, daß daß man dem Orden seine Güter mit Gewalt entreißen wolle. Hierauf ertheilten die Herzoge zur Antwort: es sei in ihren Landen noch nie ein Fremder ohne Geleit gewesen, versicherten dennoch, zur Beruhigung des Heermeisters, dessen Abgeordneten freies Geleit nach Schwerin "auf Johannis zu Weihnacht".

Aber wahrscheinlich scheiterte jede fernere Unterhandlung an der Beharrlichkeit der Fürsten. Diesen ward endlich auch der Ungestüm des Ordens lästig: am 1. April 1496 "appellirten" sie wegen des Begehrens der Johanniter feierlich vor Notar und Zeugen an den Papst und sandten am 8. April d. J. ihren Rath Reyner Holloger mit einem Creditiv und der "Appellation" nach Rom; zugleich wurden am 6. Mai d. J. von den Herzogen die Bischöfe von Ratzeburg und


1) Diese Bullen sandte er später in Abschrift an die Herzoge ein; es sind ihrer drei.
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Schwerin aufgefordert, der Appellation zu adhäriren. Während der Zeit hatte auch der Heermeister die Herzoge förmlich beim päpstlichen Stuhle verklagt; denn an demselben Tage beschwerte sich der Herzog Magnus bei dem Kaiser darüber, daß ihn der Heermeister wegen rechtlicher und hergebrachter Forderungen von des Ordens Gütern beim päpstlichen Stuhl verklagt habe und er nach Rom gefordert sei, obgleich er seine Länder vom Kaiser zu Lehen trage.

So begann denn ein Proceß vor der päpstlichen Kanzlei in Rom, welcher volle 18 Jahre dauerte und die Sache nicht um einen Schritt weiter brachte. Der Gegenstand des Processes waren außerordentliche und allgemeine Lasten, zu deren Tragung die Fürsten auch die Ritter verpflichtet wissen wollten: nämlich Ablager, gewisse Dienste und einige außerordentliche Beden. Die Fürsten hatten offenbar ein Recht, diese Leistungen zu verlangen, da von dem, was sie forderten, die Güter nicht namentlich befreit waren. 1 ) Die Ritter dagegen wollten ganz frei sein und den Besitz ihrer bedeutenden Güter im Lande durch den alleinigen Roßdienst verdienen; sie wollten alle ihre Besitzungen so frei haben, wie sie die alten Güter der Commende Mirow besaßen, welche fast einer unbeschränkten Landesherrschaft glich, da sie nur einige hundert Gulden Bede entrichtete und Roßdienst leistete. Ueber Lasten in Mirow klagte der Heermeister daher nicht, sondern nur über Ablager, Dienste und Schatzungen in den Commenden Nemerow und Kraak und in der Priorei Eixen, und über das Eigenthum der Mühle zu Wesenberg, auf welches er auch Anspruch machte; den Anspruch auf das Eigenthum des Sees von Eixen hatte er wohl schon fallen lassen.

Die Abgaben, welche die Herzoge von der Comthurei Kraak und der Priorei Eixen forderten, lernt man am besten aus einigen Heberegistern 2 ) kennen, welche die Fürsten über alle Commenden für sich anfertigen ließen. Daß diese Verzeichnisse von einem fürstlichen Diener gefertigt wurden, geht eines Theils aus der Handschrift derselben hervor, welche sich am Ende des 15. und Anfang des 16. Jahrhunderts öfter am Schweriner Hofe findet, andern Theils aus dem ganzen Styl und aus einigen Stellen derselben, z.B. in Nr. 3: "Item den Exser See, de ock tom huse gehort, willen myn g. h. losen"; und am Ende des Verzeichnisses der Hebungen aus allen Commenden steht: "In den vorgescreuen Dorppe hebben myne g. b. dat affleger mit den jegeren und by myns


1) Vgl. S. 4 und 8.
2) Vgl. Beilagen Nr. 1. 2. 3.
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g. h. vader tiden, ouer XC jaren vnd noch dar inne hebben." - Auch der Heermeister hatte die "Beschwerung" der Ordensgüter 1 ) verzeichnet, welche er am 4. Januar 1515 nebst einigen andern Actenstücken zu einem nochmaligen Versuch der Güte an die Fürsten einsandte mit den Worten: "vbersende ich hier vorzeichnuß - - wes ich mich vonwegen meins Ordenns - beswert fuhle". - Beide Register sind freilich an manchen Stellen von einander abweichend, gönnen aber doch einen klaren Blick in das Steuer= und bäuerliche Verhältniß der damaligen Zeit - Ein anderes Verhältniß der Abgaben findet sich schon im J. 1520. 2 )

Freilich häuften sich im 15. Jahrhundert die Abgaben, und nicht selten wurden einmalige außerordentliche Leistungen dauernde; so klagt der Orden in seinem Verzeichnisse der Beschwerungen:

"Derzw mussenn sie gebenn die ketzterbethe. Ist einstmals auffbracht im Nahmenn wieder die ketzter zw ziehenn und bleybett nu vmmer fordt, wiewoll die armenn Lewtt dar soldenn frey sein nach anzeigunge der Priuilegienn";

und in einem Urkunden = Verzeichnisse des Ordens bei der Verleihung des Dorfes Rowe:

"Inn demselben haben sich die Herzogen nichtes vorbehalten. Es maßen aber die iezigen herzogen, wie dann auch ezliche derselben nehiste vorfaren sich allerlei Dinste zum reisen, kuchenholz vnd dergleichen nach Stargardt zu furen, an, mußen auch jherlichen bei dem fursten nach Stargardt zu 5 fl. 20 ß, 1 w. hafer, ein kuchenrindt, 4 schnideschaffe, ingleichen der kirchen zu Brandenburgk 4½ orttf. geben vnd entrichten".

Aber dagegen läßt sich nicht leugnen, daß die Fürsten die Ritter bei den verheißenen Vorrechten ließen und sich nur ihrer allgemeinen landesherrlichen Rechte nicht begeben wollten, was überhaupt und besonders bei ihren vielen Reisen und bei ihrem unmittelbaren Wirken auch kaum zu verlangen war.

Der anhängig gemachte Proceß betraf übrigens mehr das Recht der Fürsten, die Lasten zu fordern, als die Richtigkeit und die Größe der einzelnen Leistungen, welche erst in einem spätern Processe genauer erörtert wurden. Der Orden hatte auch wohl in seinen Ansprüchen Unrecht, wie er denn überhaupt auch an andern Orten übergroße Anforderungen machte und behauptete, von den Landesregierungen unabhängig zu sein und


1) Vgl. Beilagen Nr. 4 u. 5.
2) Vgl. Beilage Nr. 6.
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allein unter dem Papste zu stehen. Nach allgemeinen Ansichten, 1 ) welche jedoch die Ritter auch nicht einmal anerkennen wollten, standen sie zwar nicht in Lehns = Nexus zu den Fürsten, in deren Ländern ihre Güter lagen, aber sie waren schuldig, diese als Landesherren zu betrachten und zu achten. In Meklenburg aber standen die Ritter allerdings in Lehns = Nexus; zwar erfreuten sie sich "besonderer Vorrechte und Freiheiten" (speciali prerogatiua libertatis): aber die Güter wurden ihnen "geliehen"; sie mußten Roßdienste leisten und Landbede geben, wenn ihnen diese nicht besonders erlassen war; sie traten selbst bei den Versammlungen der Ritterschaft des Landes als Glieder derselben auf; die Fürsten hatten sich in Landesgefahr auch die Erhebung außerordentlicher Steuern vorbehalten und im Fall der Veräußerung der Güter sich den Rückkauf vorbehalten. In einer von den Rittern doch acceptirten Urkunde der Stadt Malchow vom J. 1309 werden die Ritter von Mirow gradezu "vasalli dominorum de Werle" genannt

Zur Führung des Processes in Rom erwählten sich die Herzoge Männer von ausgezeichneten Fähigkeiten; Rom war damals noch die hohe Schule des Geschäftslebens, und wenn die Fürsten Männer von Talent hinsandten, so konnten sie darauf rechnen, daß nicht nur ihre Sachen gut geführt wurden, sondern daß sie auch in den Geschäftsführern dereinst kluge Rathgeber gewinnen würden. Zuerst war in Rom Procurator der Herzoge der bekannte Peter Wolckow, Probst des Collegiatstiftes zu Güstrow, wie er sich gewöhnlich selbst unterzeichnet, und Inhaber mehrerer anderer geistlichen Stellen, der, ein familiaris des Papstes, selbst litterarum apostolicarum scriptor et abbreviator und endlich sogar 1508 Bischof von Schwerin ward. 2 ) Dieser leitete in Rom den Proceß gegen die Ritter 12 Jahre lang.

Am 24. Mai 1496 schrieb P. Wolckow zuerst aus Rom, daß er durch Reyner Hollogher von Nürnberg aus (dem großen Expeditionsorte, wo die Herzoge einen Jacob Fucker als Erxpedienten hatten) die Vollmacht zur Führung des Processes erhalten habe; er habe alles wohl eingerichtet und werde der Fürsten Rechte gehörig wahrnehmen. Die Ritter brachten ihre Verteidigung am 12. August 1496 vor. P. Wolckow kannte den Rechtsgang genau und stand mit sachkundigen Männern in Verbindung; schon bei der Einleitung der Sache meinte er,


1) Vgl. Beckmanns Beschreibung des ritterlichen Johanniter = Ordens. 1726 S. 17, 80 und 223.
2) Ueber Peter Wolckow vergleiche man Schröders P. M. II. 2715, 2725, 2757, 2763, 2780, 2787; Rudloffs M. G. II. S. 883 und III. S. 29 und 37 und v. Lützows M. G. III. 68.
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daß die Fürsten in dem Streite siegen würden; wiederholt machte er jedoch zur Bedingung, daß die Herzoge ihm klare Beweisurkunden, Information und Geld senden möchten, da in Rom ohne Geld nichts auszurichten sei. An Urkunden fehlte es jedoch den Herzogen, wie noch heute die fürstlichen Archive arm an Urkunden über die Fundation dieser Ordensgüter sind; sie führten ihre Sache durch das allgemeine und ihr besonderes landesherrliches Recht. Am 24. April 1497 faßten die Herzoge auf die Beweisführung des Ordens ihre Erwiderung ab, welche sich vorzüglich auf die Mühle zu Wesenberg erstreckte; für diese fehlte es wiederum dem Orden an Beweismitteln. Der Orden sah wohl bald selbst ein, wie unsicher sein Recht sei und bot alle Mittel auf, die Herzoge zur Nachgiebigkeit zu bewegen. Im J. 1497 unternahm des Hergzogs Schwager, Herzog Bugeslav X. von Pommern=Stettin, einen Kreuzzug. Kaum war derselbe in Venedig angekommen, als auch von Rom des Ordens Schreiber bei ihm erschien und ihn um Vermittelung bat. Bugeslav überlegte mit dem Schreiber und Andern die Sache und that am 3. Junii 1497 von Venedig aus bei dem Herzog Magnus Fürbitte. 1 ) Zu gleicher Zeit erließ die päpstliche Curie Remissorialen zur Prüfung und Feststellung der Sache. Sogleich, am 25. Junii 1497, schickte der Heermeister dem Comthur Achim Wagenschutten von Mirow, der auch geistlicher Rath der Herzoge ward, 2 ) an die Herzoge ab, dieselben um eine Tagefahrt zur gütlichen Ausgleichung zu bitten. Die Herzoge erklärten sich am 13. Julii 1497 zur gütlichen Beilegung bereit; vor nächsten nativ. Mariae könnten sie aber nicht ins Land Stargard kommen; wollten die Ritter nicht so lange warten, so müsse die Sache im Lande Meklenburg abgemacht werden. Der Heermeister wollte aber weder warten, noch ins Land Meklenburg kommen, wiederholte dagegen mehrere Male sein Begehren, bis die Frist verstrichen war. Beide Theile betraten also wieder den Weg Rechtens. P. Wolckow sparte


1) Dieser Brief ist in der Briefsammlung Nr. 1 mitgetheilt, weil er in doppelter Hinsicht von Interesse ist. Eines Theils geht aus dem Briefe hervor, daß der Herzog Bugeslav den jungen Prinzen Heinrich von Meklenburg zum Gefährten auf diesem gefahrvollen Kreuzzuge zu haben wünschte; der Herzog Magnus hatte auf diesen Antrag aber gar nicht geantwortet. Andern Theils berichtigt er die Pommersche Geschichte, indem Bugeslav nicht (nach Sell's pommerscher Geschichte II. 204) am 21. Mai absegelte, da er am 3. Junii noch in Venedig war und erst am folgenden Tage abzureisen gedachte. - Nach "Dalmars Peregrination Herzog Bugslaffen nach dem heilygen Lande" in der so eben herausgekommenen, von Böhmer besorgten Ausgabe von Kantzow's Chronik von Pommern, Stettin 1835, S. 306 ging der Herzog am 4. Junü in Venedig zu Schiffe, wartete am 5. und 6. auf günstigen Wind und ging am 7. unter Segel.
2) Rudloff II. S. 933.
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keinen Fleiß; denn er durchschaute das Benehmen des Ordens, wenn er am 7. April 1498 schreibt, der Orden sei seiner Sache nicht gewiß, daher suche er zu zögern, um vielleicht den Streit noch gütlich auszugleichen, namentlich durch Fürsprache des Herzogs Bugeslav, welcher auf seiner Heimkehr im Winter 1497 auch in Rom gewesen war. Uebrigens bat P. Wolckow dringend um Geld, da er im Ganzen vom Herzog Magnus nur 28 Ducaten erhalten habe, ein Klage, welche er mit denselben Worten noch 1505 wiederholte mit dem Hinzufügen, daß er über 100 Ducaten ausgelegt habe.

Darauf ward (1504), wahrscheinlich nach dem Tode des Comthurs Nicolaus Bevernest 1 ) (Clawes Comptor tho Krake gebeten Beuernest, Martini 1501), die Comthurei Kraak erledigt. Die Herzoge präsentirten, nach altem Herkommen, dem Heermeister einen Candidaten, dies Mal einen Ritter Plate, welcher aber nicht Mitglied des Ordens war. Hatten die Herzoge bisher auch durch Observanz das Präsentationsrecht geübt, so war es doch dem Orden nicht zu verdenken, wenn er sich gegen Besetzung seiner Aemter durch Laien sträubte; das Ansinnen der Fürsten, mochten die Ritter auch noch so viel Schuld auf sich geladen haben, war gegen die Verfassung des Ordens und ein ächt protestantisches vor der Reformation. Dennoch antwortete der Heermeister mit aller Freundlichkeit: er könne die Comthurei keinem zusagen, der nicht vom Orden sei; dadurch schwäche er den Orden; wenn aber derselbe Plate in den Orden komme, so wollten sie zusammentreten und die Präsentation bereden; bis dahin wolle er mit der Besetzung des Hauses Kraak warten. Hiemit war wieder neuer Same der Zwietracht für die Zukunft ausgesäet; so höflich dieser Gegenstand behandelt ward, so war er doch ein Vorspiel des tragischen Unterganges der Comthurei, welcher 30 Jahre später erfolgte.

Endlich nach neun Jahren Zögerns ward 1505 das erste Urtheil in dem Processe gesprochen und zwar zur Freude P. Wolckow's -- zum Nachtheil des Ordens. Dieser appellirte sogleich, da der Papst eine zweite Instanz offen gelassen hatte.

Herzog Magnus war 1503 gestorben. Die Herzoge Heinrich der Friedfertige und Balthasar, seine nächsten Nachfolger, ließen durch P. Wolckow den Proceß mit Eifer fortsetzen. Bald verlor aber der Herzog Heinrich diesen gewandten Geschäftsführer in Rom: Peter Wolckow ward zum Bischofe von Schwerin erwählt. Am 20. Februar 1508, demselben


1) Von Nicolaus Bevernest war noch 1603 ein vergoldeter Kelch in der Kirche zu Kraak.
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Tage, an welchem er unter Eidesleistung den Hirtenstab ergriff, bestellte Herzog Heinrich den Dr. Zutpheldus Wardenberg, Inhaber mehrerer geistlicher Pfründen und päpstlichen Protonotarius, 1 ) zum fernern herzoglichen Advocaten und Procurator in Rom und empfahl ihn dem Schwerinschen Bischofe zur Instruction.

An dem Dr. Zutpheldus, der sich selbst um die Führung der römischen Angelegenheiten des Kaisers Maximilian I. große Verdienste erwarb 2 ), hatte das Fürstenhaus keinen schlechtern Rathgeber gewonnen. Dennoch versuchte der Orden im Herbste 1508, durch Verwendung des Markgrafen Joachim von Brandenburg, 3 ) von neuem den Weg der Güte; eine beschei=


1) Vgl. Rudloffs M. G. III. S. 39. und Schröders P. M. II. 2827. - Zuerst unterzeichnete er sich in seinen Briefen gewöhnlich als Dechant zu Güstrow, später 1514 als; Dechant zu Schwerin. Nach der so eben ausgegebenen "Einführung der Kirchenverbesserung in Stralsund", von Dr. Fabricius, Stralsund 1835, S. 5 und 282, läßt sich noch Folgendes hinzufügen. Zutpheldus (oder wie er in Stralsund auch genannt ward: Sitfeld) Wardenberg war eines stralsundischen Burgemeisters Sohn. Eine seiner Schwestern war an Gödeke von der Osten, Schloßhauptmann zu Barth, eine andere an den Rathsverwandten Gert Schröder, die dritte an des stürmischen Sprechers Roloff Möller's Vater verheirathet, und sein Bruder Joachim war in Stralsund ansäßig und sehr begütert. Zutpheldus selbst war zunächst Doctor des canonischen Rechts, Domdechant zu Schwerin, Präpositus zu Bützow und Güstrow und Archidiaconus zu Tribsees. Als Official des schweriner Bischofs zu Stralsund verfuhr er dort mit Kraft, machte es jedoch so arg, daß er im J. 1519 aus Furcht vor dem Rath bei Nacht aus der Stadt flüchtete. Seit dieser Zeit, nach welcher er auch Protonotarius des römischen Stuhls und capellanus acoluthus des Papstes ward, beginnt sein Ruhm, sein Einfluß und sein hoher Rang, der ihn oft zu der Aeußerung vermochte: "Er sei die dritte unter den Personen, welche die Welt regierten". Bei der Erstürmung Roms durch Kaiser Karl V. war er grade in Rom anwesend; um Mißhandlungen zu entgehen, hatte er sich in einem Krankenhospitale versteckt, wo ihn die plündernden Kriegsknechte fanden und erschlugen (1527).
2) Im Jahre 1515 bestätigte Kaiser Maximilian I. die Privilegien des Schweriner Doms, veranlaßt: imprimis Zutpheldi meritis et fidelibus servitiis nobis in Romana curia in nostris et familiarium nostrorum negotiis praestitis.
3) Die Markgrafen und Churfürsten von Brandenburg waren schon seit alter Zeit, sicher seit 1318, Patrone des Ordens und als solche auch vom Kaiser, z. B. 1415, anerkannt. Vgl. Beckmann a. a. O. S. 200 flgd. Im J. 1318 Jan. 31. schloß der Markgraf Waldemar von Brandenburg zu Cremmen einen Vertrag

"mit deme geistlichen Manne, Bruder Paulus von Mutyna, die Commendur is tu Erford unde tu Topstede, unde ein Stathalder Bruder Leonardus von Tybertis, die ein Visitator is des Hospitales Sante Johannes von Jerusalem in allen Landen uppe dese sit des meeres, an dudeschem Lande, Demen, Denemarken , Sweden unde Norwegin, gededinget hebbin, dat he unde sin gesinde in unser sunderliker bescerminge scolen wesin, unde dat ere leit unse leit scal sin, beide binnen der Marke unde buten, dar wi bot unde herscop hebben, als in deme hertochdume tu Stettin, unde in der herscop der von Wenden unde des von Mekelborch unde anderwegene, dar man durch unse lieue oder vorchtin dun unde laten scal unde wil, unde ok dat die ordo unde die brudere mit gude unde mit rechte beide dat des Hospitales is unde des Tempels etteswaune was, bliuen an sulker vryheit, als sie von deme stule

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dene Anfrage des Markgrafen beim Herzoge, wie er sich in der Sache zu verhalten habe, hatte die alte Versicherung der Bewilligung einer Tagefahrt zur Folge. Dagegen berichtete (5. März 1510) Dr. Zutpheldus Wardenberg aus Rom seinem Herrn, die Sache habe einen guten Stand für ihn und die Gegenparthei habe seit der Appellation nichts weiter gewonnen, als von Zeit zu Zeit Verlängung der Fristen; er werde die Gegenparthei in diesem ihrem Benehmen fortfahren lassen, damit sie gezwungen werde, neue Beweismittel herbeizuschaffen. Daß sich der Markgraf der Sache annahm, hatte aber doch die Folge, daß die Herzoge Heinrich und Albrecht sich auf eine Ladung des Markgrafen nach Cölln an der Spree zum Mittwoch nach Invocavit 1512 einließen; aber die Instruction, welche sie ihren abgeordneten Räthen mitgaben, war nach alter Weise und bürgte dafür, daß auch diese Unterhandlungen fruchtlos abliefen. 1 ) Weiteres Anhalten um eine Tagefahrt hatte gleichen Erfolg; denn am 15. Julii 1514 beschwert sich der Comthur Melchior Barffuß zu Mirow bei dem Herzoge Heinrich darüber, daß er auf wiederholtes Bitten von des Herzogs Canzler keine Antwort erhalten habe. Dieser mochte wohl seiner Sache gewiß sein, und mit Recht; denn am 5. Julii 1514 war in Rom das Urtheil in der Form eines executoriale gesprochen, welches den Orden mit seinen Ansprüchen abwies und in die Kosten verurtheilte. Dieses Urtheil schickte Dr. Zutpheldus Wardenberg mit einem Briefe vom 18. August 1514 an den Herzog Heinrich ein. 2 ) Seitdem verschwindet dieser Procurator in der Geschichte dieses Processes; schon im Anfang desselben Monats August bitten die Herzoge den Dr. Günther von Bunau, Domdechanten zu Naum=


(  ...  )
tu Rome unde von anderwegene redelkin sin begnadet, bevryet unde begiftit, unde ok dat wie ein recht richter sin, alle des unrechtes, dat eme unde sinen bruderen, unde an ereme gude, beide dat des Hospitales is unde des Tempels was, geschen is odir noch geschen mach, unde dat wie en setten an die steden, dar wie suluen nicht wesin moghin, under richtere, den sie clagin erc not, die en von unser wegin rechte richten, unde den biscoppin, die in unser herscop sin, bidden unde bieden, alse verne, alse wie von rechte mogin, dat sie en rechte richten over papen unde leyen na des paues bode unde na eres sulues walt".
Höfer's Auswahl der ältesten Urkunden deutscher Sprache im Königl. Geh. St. u. K Archiv zu Berlin. Hamburg, 1835. S. 125.
1) Der Hauptpunct dieser Instruction ist: die Herzoge hätten

"solcke afleger vnnd anders, so angefochten wert, vann vele langen jaren - genohsam ane menniglichs verhinderung inn friedesamer besittinge gehat, vnnd nicht alleine die orth, sunder gemeinniglich vp allen geistliken gudern in orer forstliken gnaden landen belegt, als geborlike und gewonlike pflicht herbracht, ock solcke besittunge an pauestlikem haue tho Rhome mit glofwerdigenn genochsamen personen bybracht".

2) Vgl. Briefsammlung Nr. 2.
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burg und Probst zu Zeitz, um fernere Betreibung der Sache; dieser übernimmt auch die Führung derselben und tritt den Fürsten einen geschickten hochdeutschen Diener, der mit ihm auch in Rom gewesen sei, zwar ungerne, jedoch aus Gefälligkeit gegen die Herzoge, einstweilen auf ein Jahr zur Betreibung der Geschäfte in Rom ab. Dr. Zutpheldus Wardenberg ward darauf 1516 vom Pabste zum Administrator des Stiftes Schwerin bestellt. 1 )

Der Heermeister von Schlaberndorff mochte so eifrige Diener nicht haben. Ja, unbekannt mit dem Stande der Sache, sandte er am 18. September 1514 die Comthure zu Jagow, Mirow, Nemerow und Kraak und den Licentiaten und Domherrn Johann Welssdorffer zu Fürstenwalde zur gütlichen Beendigung des Streites an die Herzoge Heinrich und Albrecht. Diese erfüllten jetzt auch seine Bitte um gnädiges Gehör; denn in Verfolg des "Vorlasses" seiner Gesandten zu Wismar schickte der Heermeister den Herzogen ein Verzeichniß dessen, worüber er sich in des Ordens Gütern beschwert fühle, 2 ) einige Privilegien und einige frühere päpstliche Bullen in deutscher Uebersetzung, mit der Bitte, jetzt einen neuen, nach Wismar ausgesetzten Tag zu bestimmen. Als Antwort hierauf forderten die Herzoge nach 10 Jahren (im Anfang 1526) vom Heermeister die 80 Ducaten, in welche er durch das Executoriale condemnirt sei. Dieser bekennt, daß an ihn bis dahin kein Executoriale gelangt sei; er könne nicht begreifen, wodurch und wie dem Fürsten solches Geld zugesprochen sei; es müsse sich alles Recht verkehrt haben; übrigens befinde sich ja die Sache zur gütlichen Beilegung in Anstand und er warte noch immer auf den versprochenen Tag in Wismar oder im Stargardschen. Die Antwort auf dies Verwundern war, daß der Herzog Heinrich am 1. April 1526 dem Heermeister eine glaubwürdige Abschrift der Executorialen sandte mit der Bitte, es nicht zur Execution kommen zu lassen, sondern lieber die Ducaten zu zahlen. Der Heermeister meinte zwar, diese Summe könne weder reich, noch arm machen, statt der Executorialen möchten aber die Fürsten doch eine Tagefahrt in Anwendung bringen. Endlich quittiren diese, noch im Jahre 1526, über die Hälfte der Summe von 86 Ducaten und vier Gulden.

So endete nach vielen Jahren der Proceß, dessen ganzer Gang in mehrfacher Hinsicht belehrend und aufklärend ist, und der den Schlüssel zu der Auflösung der Comthurei Kraak giebt; die Säcularisirung derselben ist nicht allein für die Geschichte


1) Vgl. Rudloffs M. G. III. 38 und Schröders P. M. II. 2827.
2) Vgl. Beilagen No. 4 u. 5.
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der Reformation in Meklenburg von Wichtigkeit, sondern fesselt auch durch die tragische Handlung selbst. Die Säcularisirung ward zunächst durch die Besetzung der Comthurei veranlaßt.

Wahrscheinlich ward der beim Jahre 1504 erwähnte Plate, welchen die Fürsten zum Comthur vorschlugen, vom Heermeister nicht angenommen; vielmehr erscheint der Comthur Mathias von Ilow lange Zeit hindurch als Besitzer des Hauses. 1 ) Nach Beendigung des Processes trat eine gefährliche Ruhe ein, welche 20 Jahre währte. Wir erfahren aus dieser Zeit nur die ironische Anwendung der Executorialen und daß, vermittelst einer Urkunde, der Comthur M. v. Ilow am 29. November 1521 dem Präpositus des Schweriner Doms, Heinrich Banzkow, (welcher nach Zutpheldus Wardenberg 1522 das Bisthum Schwerin administrirte), den Hermann Huling, einen Clericus des schweriner Sprengels, zur Introduction in eine jüngst errichtete Commende an der Kapelle zu Kraak präsentirte. Der "Comptor to Krakow Er. Math. von Ilow" war einer von denjenigen, welche die landständsche Union von 1523 unterzeichneten; auch ward derselbe Comthur vielleicht für die Fürsten zu wichtigern Geschäften abgeordnet, indem er mit Paul Bredenstein am 29. Januar 1529 im Kloster zu Eldena war, um durch Revision der Rechnungen die im Kloster entstandenen Streitigkeiten zu schlichten.

Aber schon im Jahre 1533 brach der Sturm los. Der Comthur M. v. Ilow ward von dem damaligen Heermeister Veit von Theumen zu Sonnenburg abberufen, wahrscheinlich um den Orden von einem Flecken zu befreien. Nach spätern Proceßverhandlungen war M. v. Ilow ein habsüchtiger und harter Mensch; er hatte die Comthurei durch "Schatzen und Schinden der armen Leute" und "durch Veräußung des Eigenthums gänzlich verderbt und verarmt", und "zuvor viel tausend Gulden, die er erschunden, hinweggebracht". An seine Stelle berief der Heermeister den Ritter Mathias Belling zum Comthur. Kaum hatte dieser von M. v. Ilow die Comthurei angenommen und auf ein Credenzschreiben des Heermeisters vom 10. Januar 1533 sich, in Begleitung des Ritters Andreas von Schlieben, wahrscheinlich keine erfreuliche Nachricht über M. v. Ilow vom Herzoge Heinrich eingeholt, als er sich aus Verzweiflung "mit einer Feuerbüchse" das Leben nahm, nach dem allgemeinen Gerüchte deshalb, weil M. von Ilow die Comthurei verwüstet und verarmt und die fahrende Habe


1) Als solcher war er Lehnsmann der Herzoge von Meklenburg wegen der Grafschaft Schwerin und hatte in dieser Eigenschaft zu dieser Zeit 8 Lehnpferde und 6 Mann Fußvolk zu stellen, wogegen der Prior zu Eixen nur mit 6 Mann Fußvolk vorkommt. (Klüver I. 165 u. 179.)
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derselben, wie Frucht, Hausrath und Vieh, ihm so hoch angeschlagen, daß er sie nicht habe bezahlen können; der Heermeister behauptete freilich, es sei "ungefährlich" geschehen. Durch diesen Selbstmord und die dadurch herbeigeführte Verwaisung des Hauses nahmen die Landesherren augenblicklich die Oberaufsicht und die Jurisdiction in Anspruch; auch fielen "nach gemeinen geschriebenen Rechten und besonders nach dem Gebrauch des Fürstenthums Meklenburg alle beweglichen Güter in dem Hause des Entleibten dem Fürsten anheim". Der Herzog Albrecht hatte schon vorher dem Heermeister von Theumen zu erkennen gegeben, daß er ihm, im Falle der Erledigung der Comthurei, nach altem Gebrauch, einen geschickten und tauglichen meklenburgischen Ritter präsentiren würde, und der Heermeister hatte dem Herzoge solche Besetzung der Comthurei zugesagt; in der Folge gestand er in einem Processe vor dem Reichskammergericht selbst ein, er habe den Fürsten fersprochen, geschickte Diener in den Orden aufzunehmen und damit Comthureien zu besetzen, wenn sie sich als treue und geschickte Mitglieder des Ordens zeigen würden. Als nun durch den Tod des M. Belling die Stelle erledigt war, meldete der Herzog Albrecht dem Heermeister diesen Todesfall, erinnerte ihn an seine Bewilligung und Zusage, schlug ihm einen herzoglichen Diener von Adel, Curt von Restorff, aus dem Hause Radepohl, der ihm als Untermarschall lange und treu gedient habe, vor, weil er "geschickt, gebräuchlich und tauglich sei", und bat ihn, diesen Ritter in den Orden einzukleiden und in die Comthurei einzuweisen. Auf die Zusage des Heermeisters bauend und zur Beaufsichtigung der Comthurei, damit nichts "verrückt" würde, ward der gedachte Curt von Restorff nach Kraak abgeschickt. Dieser zog daher in die Comthurei ein, obgleich er wohl erst zu einem Vorgesetzten des Ordens hätte reisen müssen; M. v. Ilow befand sich entweder noch daselbst oder in der Nähe. Trotz seines Versprechens fertigte der Heermeister dennoch einen Fremden, den Ordensbruder und "Primarius" Hans von Rohr ( Ror oder Roer geschrieben) (aus der Familie der Rohr in Freienstein und Neuhausen, deren Glieder lange Zeit Hauptleute in der Prignitz waren) als Comthur nach Kraak ab, nachdem er den Herzog Albrecht aufgefordert hatte, den C. v. Restorff wieder abzufordern. Als H. Ror in Kraak ankam, um von M. v. Ilow die Comthurei anzunehmen, zog C. von Restorff in der Stille ab und bot in Neustadt an 400 Mann Bewaffneter zu Roß und zu Fuß auf. Mit diesem Heereshaufen brach er gegen Kraak auf. Auf dem Wege von Neustadt nach Kraak begegnete er dem abziehenden Johanniter M. v. Ilow,

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griff ihn an, drängte ihn zurück, wobei des Ritters Knecht schwer verwundet ward, und ließ ihn im Walde durch 50 Mann bewachen; mit den übrigen eilte er gegen Kraak. Als hier H. Ror die Mannschaft auf das Haus anrücken sah flüchtete er sich in die Kirche; C. von Restorff aber stürmte sie, erbrach die Eingänge und bedrängte den H. Ror mit furchtbarer Gewalt. Da dieser sah, er werde sich bei aller Tapferkeit doch nicht halten können, so ergab er sich, zur Rettung seines Leibes und Lebens, auf "Beding", unter dem handschriftlichen Versprechen, die Comthurei und das Land Meklenburg von Stund an räumen und sich nimmer rächen zu wollen. Darauf mußte er sich "mit Schimpf und Schande" entfernen; C. v. Restorff aber sprach aus, er vollziehe seine Handlungen auf herzoglichen Befehl. Restorff behauptete sich zu Kraak, M. v. Ilow ging nach Mirow, wo er noch 1541 lebte, und Hans Ror nach Lago.

Der Heermeister versuchte bei den Herzogen zuerst den Weg der Güte und bat bei ihnen nicht nur um Restitution und Entschädigung, sondern auch um Satisfaction für die zugefügten Injurien. Da er aber auf diesem Wege nichts erlangen konnte, so rief er den Churfürsten Joachim von Brandenburg, welcher, bald nach des Ordens Ansuchen auf dem Reichstage zu Augsburg, am 18. Nov. 1530 von Kaiser Carl V. zum kaiserlichen Commissarius in Mirowschen Ordensangelegenheiten ernannt war, dringend an, auch diese Sache in der Güte oder nach dem Rechte beizulegen. Schon im October 1533 hatte derselbe auf Ansuchen des Heermeisters den Herzog Albrecht gebeten, den Curt von Restorff von der Comthurei zu nehmen und dem Orden die Besetzung derselben zu überlassen. Diese Verwendung fruchtete aber nichts; vielmehr ließen die Herzoge, wie es eben geschildert ist, von der Comthurei gewaltsam Besitz nehmen. Der Heermeister klagte nun seinem "Chur= und Landesfürsten" Joachim die Noth, welche er nicht abwenden könne: er habe wegen der Beschwerung des Ordens an die Prälaten und die Landschaft von Meklenburg geschrieben, habe den Landtag zu Güstrow und wiederholt die Fürsten durch Abgeordnete beschickt, ja er sei selbst bei ihnen gewesen; dennoch, obgleich er von denselben immer gnädige Antwort und Vertröstung empfangen, sei an der Comthurei Kraak mittlerzeit die größte Gewaltthätigkeit begangen. Da erließ der Churfürst an den Herzog Albrecht ein Schreiben des Inhalts: er habe geglaubt, daß sein letztes Schreiben fruchtbar wirken würde; nun aber seien Gewaltthätigkeiten vorgefallen, welche gegen die Ordnung des Reichs und den Landfrieden gingen; da es auch nicht Gebrauch sei, also mit geistlichen und Ordenshäusern zu verfahren,

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so bitte er, dem Orden Genugthuung und Schadensersatz zu geben und sich aller Gewaltthätigkeiten zu enthalten. Albrecht schickte zwar als Landesherr einen Amtmann nach Kraak, um dem Restorff eigenmächtiges Verwalten und Veräußern der Comthurei = Güter zu verweisen, worauf dieser sich mit seinen Gerechtsamen entschuldigte und zu seiner Rechtfertigung vorbrachte, er habe im Herbste nur einige alte Schafe zu seiner Nothdurft und zur Bestreitung der Landesabgaben verkauft; aber das Vorschreiben des Churfürsten wirkte in der Hauptsache eben so wenig, als eine Bitte des Comthurs Liborius von Bredow zu Mirow (3. Nov. 1534) um landesfürstliche Gnade und ein Versuch des Heermeisters (21. Nov. 1533), durch nochmalige persönliche Absendung des Hans Ror den Herzog zur Restitution zu bewegen. Die Tage, welche der Churfürst von Brandenburg ausgesetzt hatte, waren von den Herzogen jedesmal abgekündigt worden; eine, durch die Bitten aller von Jagow bewirkte Empfehlung des Johanniters Georg von Jagow durch den Churfürsten Joachim d. J., d. d. 19. Julii 1534, zu der Comthurei blieb ohne Wirkung. Daher betrat der Orden noch einmal den Weg des Rechts und machte im Jahre 1534 durch den Dr. Engelhardt beim Reichs = Cammergericht die Sache durch eine gründliche Klage anhängig, nachdem der Kaiser schon 25. Sept. 1534 jede Gewalttätigkeit untersagt und die Fürsten bei den Strafen des Landfriedensbruchs zur Verantwortung geladen hatte (citatio cum mandato ad pocnas banni). Die Herzoge wählten einen Licentiaten Johann Helffmann zu ihrem Anwalt. Die artikulirte Replik (responsiones et articuli defensionales) desselben legt zum ersten Male die Rechte der Herzoge so klar vor, daß ein Abriß derselben hier nicht ohne Interesse sein wird; die Fürsten behaupten:

"es sei ein alter Gebrauch, daß, so oft eine Comthurei oder ein Priorat erledigt worden, auf der Fürsten Vorschlag und Ersuchen, die Würde immer einer tauglichen und geschickten Person von Adel, die im Lande Meklenburg geboren und erzogen, und von gutem Rufe sei, verliehen worden, damit der Adel erhalten werde und die Fürsten denselben zu einem Rath gebrauchen möchten; daß deshalb die Comthureien im Lande Meklenburg von den Vorfahren der Fürsten gestiftet seien und auch die Fürsten früher die Comthure zur Räthen gebraucht 1 ) und denselben vor andern vertraut hätten; die


1) Z. B. Achim Wagenschütten, Comthur zu Mirow. (Vgl. Rudloff a. a. O. II. 934). Melchior Barvoht, Comthur zu Mirow, war bestellter Rath der landständischen Union von 1523.
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fremden Comthure dagegen, welche in den neuern Zeiten eingeschwärzt ("eingeschleift") seien, hätten die Comthureien "geschindt, geschabt, verderbt", für sich Bedeutendes hinweggebracht und ihre Freunde bereichert, die Leute verarmt und das Fürstenthum Meklenburg dadurch geringert; der Orden sei daher schuldig, was die Comthure den armen Leuten m Meklenburg abgenommen hätten, den Fürsten wieder herauszugeben; was die Dienste und Abgaben des Ordens an die Fürsten betreffe, so sei dem Orden auch hierin kein Unrecht geschehen: denn die Ritter hätten nie ein Roß umsonst gesattelt 1 ), im Gegentheil habe der Herzog Heinrich die Comthure von Miow und Nemerow zum jüngsten Türkenzuge zu Söldnern gleich andern Söldnern, ja gegen höhern als gewöhnlichen Sold, aufgenommen, obgleich ihre Stiftung gegründet sei, um dergleichen Dienste der Christenheit zu Gute umsonst zu leisten; in Beziehung auf die Steuern seien die Herzoge, als Landesfürsten und vermöge gemeinen Rechtes und Gebrauches im heil. römischen Reich, befugt, wenn es die Nothdurft erfordere, Landsteuer und Schatzungen anzulegen; endlich hätten sich die Fürsten auf die Commission des weiland Markgrafen von Brandenburg nicht einlassen können, weil dies eine einseitige Commission nach des Ordens Gefallen gewesen sei."

Dieser Proceß giebt ein lebhaftes Bild des bekannten Rechtsganges des sechzehnten Jahrhunderts. In den dreißiger Jahren ward er mit allen Formen des römischen Rechts eingeleitet und verhandelt; dann ward er mehrere Decennien durch Fristen, vorgeschützte Vergleichsvorschläge, unthätige Commissionen, kurz alle erdenklichen Mittel hingeschleppt; ja in den Jahren 1545 bis 1548 und 1552 bis 1556 geschah gar nichts. Nach einem Registratur = Protocoll sämmtlicher Verhandlungen des Processes dauerte derselbe vom Jahre 1534 bis zum Jahre 1569, ohne daß durch irgend eine Begebenheit das Fundament der Klage verrückt worden wäre. 2 ) Ganze Generationen der


1) Dies bezieht sich auf einen der Hauptpuncte in der Klage des Ordens; derselbe lautet:

"Verrer wirt auch das Haus Myro durch hochgenannten Fürsten, Herzog Albrechten, widder allt heerkomen vnd alle Billichait mit vngewonlichen Ablegern beschwert. Dann vor zeitten ein jeder Furst jerlich nicht mer, dann ain Ableger gehabt; aber jetzt im erschinen drey und dreissigsten Jare hat gedachter Furst, Herzog Albrecht funff tag oder nacht mit ainem merglichen hauffen Ableger gehallten, Ungeacht das der Comther sein guet mit merglichem Roßdienst gleich anndern im Lanndt verdiennen mueß".

2) Kaum etwas Neues, außer den Rechtskunstgriffen, kam vor, als daß die "articuli additionales et liquidationes" des Ordens vom 10. Januar 1539 angeben: (  ...  )
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Partheien und Anwälde starben hin, ja die Comthureien selbst gingen theils ganz, theils ihrem Wesen nach unter, während der Proceß wie ein Gespenst noch obschwebte.

Die Geschichte der Comthurei Kraak ging während des Processes den Gang der übrigen geistlichen Güter in Meklenburg. Das Ordenshaus und den Grundbesitz ließ man im Anfange noch den Rittern; aber die Mutterkirche Sülstorff ward säcularisirt und schon 15 41 / 42 visitirt. In dem darüber gehaltenen Protocolle heißt es:

"Sülstorp. Die kercke hat der Compter zu krackow zu uorlehnen.
Er Simon Schmit ist ein eheman, fromer gelerter prediger. Hat bey dem Compter alltzeit die maltzeit, so offte er predigt.
LX fl. bar gelt die ist der Compter schuldigk.
Doch schon aus dem Jahre 1552 findet sich ein
"Inventarium der Comptorey krako, als dieselbe durch die Erbarn und Achtbarnn Engelke Rostkenn, Hauptmann zu Swerin, Sigmundt von Esfeldt, Rentmeister, und Andreas Besteldt aus befelch der Fursten von Mecklenborgk ist Ingenhomen worden am Dinstage nach Johannis Baptiste mitten Im Sommer anno 1552".

(Dies Inventarium ist wohl vollständig, aber die Gegenstände desselben sind nicht von Bedeutung.) So ward die Comthurei gleich nach dem Regierungsantritt Johann Albrechts I. fast zugleich mit den beiden Mönchsfeldklöstern Doberan und


(  ...  )

Item im Hauß Crakaw als Er Hans Roer darauß verjagt wordenn vnd das Curdt Rezdorff eingenomen, seindt inn der kirchenn an silber, clinodienn, meßgewanndt, vnd sunst anderem Haußrhat darinnen plieben an Vitalien, Rhindtfiehe, schaffen vnd anderem, vngeuerlich biß in die VI C fl. Rh. wertt geacht, inhalt vnnd vermog eins Inuentariumbs vnd auch sunst bewißlich.
   Item jerlichs des hauß Crackaw einkomens an gelt LX fl. Rh.
   Item IIII W. kornn vom zehenndenn.
   Item XII Winspell kornn auß der mulenn.
   Item ackerwerck, fischereyenn ond schefferey des hauß Crackaw jerlichs nutzt biß in die III C fl. Rh.
   Item war, als Curdt Retzdorff die Comptorey Cragkaw eingenomen, hat her Mathias Ilow daruff stenn gehabt II C fl. Rh. derenn er noch bißher hatt gerathenn vnd mangeln mussenn zu seinem merklichem schaden vnd nachteill.

Der Ertrag der Comthurei bald nach der Säcularisirung ergiebt sich aus Beilage 9.

Ein zweiter bemerkenswerther Vorfall während des Processes war es, daß der Landgraf Philipp von Hessen (d. d. Cassel 4. Januar 1543) den Herzog Albrecht freundlich um gütliche Beilegung und um Beschützung des Ordens bat:

"indem das es ein christliche sach ist, biß etwann vnnser hergot seiner liebtenn besser gnadevnnd gluck verleihenn wirdt, wilchs S. L., wie wir es dann auch geneigt, womit sie es thun konnen, unverglicht nicht werdenn lassenn."

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Dargun säcularisirt. Der Herzog scheint hiebei den glücklichen Erfolg des tyroler Feldzuges und die innere Schwäche der genannten Stifter benutzt zu haben.

Der Orden gab aber seine Rechte keineswegs auf. Im Jahre 1561 findet sich wieder ein Comthur Friederich Spedt (an einigen Stellen in spätern Originalschriften auch Spieß genannt), der in der Geschichte dieser Zeit zu merkwürdig ist, als daß eine Darstellung seiner Verhältnisse in Meklenburg hier nicht am rechten Orte wäre. Dieser Friederich Spedt, der sich stets Ritter (wahrscheinlich Johanniter=Ritter) nannte und unterzeichnete, war früher des Herzogs Franz von Sachsen Rath und Vogt. 1 ) Der Herzog Johann Albrecht hatte ihn wohl auf seinen Reisen und Feldzügen kennen gelernt und berief ihn aus dem Auslande 2 ) am Sonntage nach Jacobi (30. Julii) 1553 auf sieben Jahre zum Hofrath, Gesandten und Obersten, 3 ) als welcher er, wegen seiner Erfahrung und seines Standes, in diesen gefährlichen Zeiten dem Fürstenhause und Fürstenthume so treue und nützliche Dienste erweisen möge, als er bei andern Fürsten und Potentaten, welche er der neuen Dienste halber verlassen müsse, gethan habe. Zu seiner Unterhaltung und seinen Ausgaben begehrte Fr. Spedt keine jährliche Pension; es ward ihm auf seinen Wunsch für die Zeit seines Lebens das Haus und die Comthurei Kraak eingeräumt mit allen Zugehörungen, allem Vorrath und Hausrath, mit aller Macht und Gewalt, wie die frühern Comthure und der Orden die Comthurei besessen hätten; auch übertrug der Herzog auf ihn alle Freiheiten und Gerechtigkeiten, welche den Fürsten an der Comthurei zustanden. Nach Ablauf der siebenjährigen Dienstzeit sollte Fr. Spedt fürstlicher Diener bleiben, dann jedoch vom Hofdienst


1) Diese Nachricht, so wie die über Fr. Spedts Verhältniß zum Bisthum Ratzeburg verdanke ich der Freundschaft des Herrn Rectors Masch in Schönberg, der sie den Stiftsacten im Großherzogl. Archiv zu Strelis entnommen hat. Auch in der Registratur zu Lübeck sind Acten über Spedts Streit mit Ratzeburg vorhanden.
2) Auf dem Turnier bei der Vermählung der Prinzessinn Sophie von Meklenburg mit dem nachmaligen Churfürsten Johann von Sachsen zu Torgau im J. 1500 tritt ein Er Caspar Speth Marschalk auf, welcher vielleicht mit unserm Spedt verwandt war. Ungefähr im J. 1534 dienten im kaiserlichen Heere: Dietrich Spet der jüngere als Hauptmann über die Fußknechte und Ditrich Speth als Hauptmann über die Reisigen, und bei der Kriegsrüstung gegen die Türken im J. 1532 war "Dietterich Spett Veltmarschalck des römischen Reichs". Es finden sich aber auch in Meklenburg schon im 14. Jahrhundert Ritter Namens Speed, z. B. 1319 ein Vicko Spet in Sconenhagen, und 1380 ein Clawes Speed zu Blankenberg bei Tempzin.
3)

Nach den Worten der Bestallung als:

"hoffradt mit ratt vnnd thatten, auch mit verschickung in fremde landt vnnd in kriegesleuftenn, auch mit reutervnnd knechtenn als ein oberster".

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befreit sein und nur von seinem Wohnsitze aus den Fürsten beizustehen (als "Rath von Haus aus" ) schuldig sein.

So entstand nach der Säcularisirung wieder eine Comthurei Kraak de facto.

Schon in den ersten Zeiten seines Aufenthalts in Meklenburg verwickelte sich Fr. Spedt in Streitigkeiten. Im Jahre 1557 hatte er sich vom Papst mit der Domprobstei Ratzeburg providiren lassen; 1 ) das Stift wollte ihn aber nicht zum Besitz gelangen lassen, sondern verweigerte sein Begehren d. d. Lübeck Dienstag nach Voc. jucund. (17. Mai) 1558, und d. d. Lübeck am Tage Petri und Pauli (29. Junii) schickte das Capitel eine Absage an den Herzog Ulrich von Meklenburg, als Mitschutzherrn des Stifts. Spedt hatte sich schon am 14. Mai an seinen Herrn, den Herzog Johann Albrecht, mit der Klage gewandt, daß man ihm die Probstei nicht einräumen wolle, nachdem er bereits vorher d. d. Ratzeburg Sonnabend nach Ostern (16. April) den Herzog Franz von Sachsen, als Landesfürsten des Stifts, um Beistand angesprochen hatte. Dieser schrieb auch d. d. Ratzeburg Sonntag Quasimod. (17. April) an den Herzog Johann Albrecht und begehrte, den Fr. Spedt in die wirkliche Possession zu setzen, und am folgenden Tage an das Capitel mit derselben Forderung und mit Hinweisung auf den päpstlichen Befehl und die angedrohte Pön von 100 Ducaten. Dagegen theilte Johann Albrecht d. d. Strelitz am 4. Junii dem Herzoge Ulrich seine Aufforderung an den Rath von Lübeck mit, daß dieser den Fr. Spedt von seinem Unternehmen abhalten und ihn handfest machen solle, denn das Stift sei von Alters her unter meklenburgischer Protection gewesen, wie es auch dem wismarschen Vertrage gemäß sei. Das Capitel ward von diesem Allen in Kenntniß gesetzt. Fr. Spedt gelangte nie zum Posseß, was auch gegen alle Rechte des Capitels gewesen wäre, obgleich er noch 1562, d. d. Lübeck Donnerstag nach Quasimod. (9. April), den Herzog Christoph bat, ihn in Gemäßheit des Berichts der Commissarien und des ihm gegebenen Decrets in realem et actualem possessionem zu setzen. 2 )

Die Comthurei Kraak besaß Fr. Spedt während seiner Dienstzeit ungestört und ließ es, als gewandter und geschickter Mann, unentschieden, ob er sie als Rath oder als Comthur


1) Masch meint, daß der in den Acten so genannte Friedrich Spritt, welcher 1538 eine ratzeburgische Präbende zu Parkentin erwarb, unser Friedrich Spedt sei. Vgl. Masch Bisth. Ratzeburg S. 467.
2) Die Darstellung dieser Verhältnisse Fr. Spedts zum Stifte Ratzeburg verdanke ich dem Herrn Rector Masch in Schönberg. Vgl. auch dessen Bisth. Ratzeb. S. 507 und 522.
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besitze. 1 ) Nach Ablauf seiner Dienstzeit mag er aber wohl klarer damit hervorgetreten sein, die Ordens = Comthurei, deren Besitz ihn zu einem fast unbeschränkten Landstande machte, zu restauriren, und Johann Albrecht hatte unstreitig den Versuch gemacht, sie einzuziehen. Aber Fr. Spedt war kein Mann, der sich schrecken und einschüchtern ließ; er trat kräftiger auf, als je ein Heermeister, und verklagte den Herzog Johann Albrecht wegen Störung des Besitzes und wegen Bruchs des Landfriedens und wegen Störung der Ordnung des Reichs beim Kaiser. Dieser erließ auch am 21.Nov. 1561 ein Commissorium an die Herzoge Erich von Braunschweig und Otto von


1)

Nach den Contributions = Registern ward Kraak in Beziehung zur Landeshoheit aber als Comthurei betrachtet, während Fr. Spedt den Hof inne hatte. In dem Register der Hülfsgelder kommt aus den Jahren 1555 bis 1561 bei den Hülfsgeldern der Klöster vor:

"krakow ... 44 flor. 12 ß. 6 pf. 1 h"

In dem Register von 1558 heißt es bei den Klöstern:

"Crakow Compterey.
in funff jar gebenn. . . . . . . . . . 44 fl. 12 ß. 6 pf. 1 h.
m. g. h hertzogk Johans Albrecht hat von allen 5 jaren zusamen erlegen lassen".

In dem Register der Landbede von 1555 kommt Crakow auch unter den geistlichen Stiftern vor. Im J.1562 heißt es bei den Stiftern und Klöstern:

"Crakow ist ein Jar schuldigk",

und am 5. October 1562:

"Landbethe: Crakow Comptorei . . . . 1233 fl. 15 ß.

ferner:

"Besondere Mengel: Comtoprei Crakow gibt nhur 9 fl.; achtet man zu weinigk".

und:

"1562. Einnahme des Kloster Hülffgeldes ihm Hertzogthumb Meckelnburgk v.d Graffschaft Schwerin.
Crakow vor 2 Jar zusamen 18 fl.

1564 heißt es:

"Crakow Compterei.
Ecksenn priorat.
vnd ist hiruon von anno 61 vnd 62, 165 fl. 21 ß. im Reste hinderstellig gewesen, nu entpfangen . . . . . 165 fl. 21 ß.

Hieraus geht hervor, daß Kraak allgemein und rechtlich als Comthurei betrachtet ward.

Eixen hörte aber wohl schon 1552 auf, als Priorat aufzutreten. In allen Registern von 1555 bis 1564 wird Eixen entweder gar nicht mehr unter den geistlichen Stiftern aufgeführt, oder es wird bei dem Namen des Priorats nichts in Einnahme gebracht. Außer der zuletzt hier eingerückten Stelle aus den Registern, wo Eixen, wie früher, neben Kraak der Form nach aufgeführt ist, wird des Priorats nur noch 1562 erwähnt:

"Ecksenn ist zwei Jar schuldigk"

und 1562:

"Einnahme des Kloster Hülffgeldes: Eiksenn vor 3 Jar zusamenn 52 fl. - Landbett aus den Closternn: Prioratt Ecksen, ins Ampt Schwerin geben".

Im J. 1563 heißt es jedoch schon:

"Johan von Luckaw zu grossen Eicksen"

und im Jahre 1565:

"Crakow und Exen 1 Jar schuldig".

Von 1565 an wird aus beiden Stiftern keine Abgabe mehr in Einnahme gebracht und ihre Namen verschwinden nach und nach in den Registern.

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Lüneburg: auf dem Wege der Güte oder des Rechts es dahin zu bringen, daß dem Orden die Comthurei Kraak restituirt werde, welche der Herzog dem Fr. Spedt "mit gewalt entwerth vnd eingetzogen vnd bishere mit der That vorenthalten, ime auch noch dartzu in kosten vber vier taußent taller werth gefureth". Zugleich befahl der Kaiser dem Herzoge, dem Comthur Fr. Spedt die Comthurei Kraak mit vier Dörfern, mit deren Zubehörungen und Rechten, mit Vieh und Inventarium, und dazu über 4000 Thaler Kosten zu restituiren, und zwar innerhalb eines Monats nach Einhändigung des Befehls. Sollte der Herzog etwas dagegen haben, so könne er innerhalb des darauf folgenden Monats seine Einwendungen bei den ernannten Commissarien vorbringen, welche dann entscheiden würden.

Auf diesem Wege scheint aber auch nichts erreicht zu sein; denn bald legte sich der mit Johann Albrecht sehr vertraute Herzog Albrecht der Aeltere von Preußen ins Mittel und sandte seinen Secretair Balthasar Gans ab, den Streit zu vergleichen. Dies geschah auch am 31. Julii 1562 folgendermaßen: Fr. Spedt entsagte allen Ansprüchen an die Herzoge von Meklenburg; dagegen wollte der Herzog an Spedt für alle Ansprüche in gewissen Terminen 3500 Thaler zahlen, so daß am nächsten Martini = Tage 500 Thaler gezahlt, die übrigen 3000 Thaler aber sicher gestellt und jährlich mit 60 Thalern von 1000 verzinset würden, so lange bis das Capital abgetragen sei; eine Kündigung desselben sollte aber vor anderthalb Jahren nicht stattfinden. Für diese Geldbewilligung sollte Fr. Spedt sich aber nach Meklenburg in des Herzogs Dienste begeben und der Herzog sollte ihn zu seinem Diener mit einem Jahrgehalt von 150 Thalern durch Bestallung aufnehmen. So lautete der angenommene Vergleich. Fr. Spedt wünschte zwar, daß ihm auch das Dienstgeld auf Lebenszeit verschrieben werden möchte, weil ihm die Comthurei auf Lebenszeit angewiesen war; hierüber ward aber nichts festgesetzt, weil der Commissarius dazu keine Vollmacht hatte.

So verschwindet die Comthurei Kraak aus der Geschichte.

Fr. Spedt aber, der sich bald darauf (1564) "Ritter, Röm. Kays. Maytt vnd Mecklenburgischer Radt vnd Hoffdiener" nennt, übernahm in des Herzogs Johann Albrecht Diensten die wichtigsten Geschäfte in Angelegenheiten, deren Ausführung ausgezeichnete Geschicklichkeit, Klugheit und Umsicht forderte. Schon vor seiner ersten Bestallung leistete er als geheimer Botschafter dem Herzoge Dienste von der größten Bedeutung. Er war es eigentlich, der die Verhandlungen

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mit Frankreich und England führte, und kurz vor und nach dem Lochauer Bündnisse 1 ) vorzüglich thätig war, wie mehrere in Chiffern geschriebene Briefe deutlich zeigen. Gleiche Dienste leistete er dem Herzoge in dem Religionskriege während seines Feldzuges im Jahre 1552 und vor demselben und während der Züge des Churfürsten Moritz von Sachsen, 2 ) und setzte diese Dienstleistungen 3 ) in derselben Angelegenheit und den Landstheilungsirrungen in den folgenden Jahren fort, 4 ) war auch im Auftrage aller Markgrafen von Brandenburg im Jahre 1556 an den Höfen zu Königsberg und Warschau. Am glänzendsten erscheint Spedt's Wirksamkeit wohl in dem Jahre 1562, wo bei Gelegenheit der Liefländischen Angelegenheiten manche andere


1) Vgl. Francks A. u. N. Mecklb. IX. S. 259 flgd. und Rudloff III. 1, S. 122 flgd.
2) Vgl. Briefsammlung Nr. 4. Fr. Spedt's Handlungen aus dieser Zeit sind für die Geschichte der Reformation von nicht geringem Interesse, wie dieser Brief an den Herzog Johann Albrecht, am 6. Julii 1553, also drei Tage vor der Schlacht von Sievershausen, geschrieben, beweiset. Als Probe sind noch einige Briefe hinzugefügt, denen bei anderer Gelegenheit mehrere folgen können. Siehe Brieff. Nr. 3, 5, 6, 7, 8 u. 9. Für die Diplomatik ist hiebei zu bemerken, daß Spedts Briefe äußerst schwer zu entziffern sind, sowohl wegen seiner sehr undeutlichen Handschrift, als auch wegen seiner sonderbaren Schreibweise und Orthographie; einige dieser Briefe sind auch an einigen Stellen vermodert und zerrissen.
3)

Welche Rolle Fr. Spedt bei dem Herzoge Johann Albrecht spielte, sieht man deutlich aus Aeußerungen des Ritters, wie folgende in einem Briefe d. d. Lübeck am Sonntage Trinitatis 1553:

"Princeps Illustrissime. Magna et alta res est. Ich kan vnd wes e. f. g. Bei Land vnd leuten zu erhalten, vnd wen der teuffel gegen e. f. g. were."

4)

Es ist ein briefliches, von Fr. Spedt geschriebenes und besiegeltes, aber nicht unterschriebenes Anerbieten vorhanden, folgenden Inhalts:

"In diesen Sachen byn ich e. f. g. zu dienen vnderthenig willig, meynes Vermögens.
1) Was bey der kays. May. zu verrichten.
2) Rostock halbers.
3) Die vor eym jar gepflogen handlung zu erneuwern.
4) In den sachen mit Lubeck Cappitel.
5) Preussen vnb Lieffelandt.
6) Die Schulden betreffen.
7) Die Landtteillung vnd bruderliche Irrung berürn.
8) In kriegs hendeln.

1) Von hauß auß, wan, was E. f. g. mir verschriebben, wurklichen gehalten, vnd als lohn ingereumpt.
2) Odder auch gantz bey Irer f. g. zu pleiben, wan mir vor Questin, Rauhen Sehe (Rugensee) Selben in antwortten, vnd zu huelffe eyns hauß verehrn 2 odder 300 Daler, mit holtz vnd Steyn zum bauhe verhelffen alhie.
Uff diesser mittel eyns sich zu erklern vnd verabscheiden zu lassen, Ir. F. g. was an mir, vnd ich an Irer f. g. hebbe.
Somit werdden E. f. g. genedig bedenken, wes ich mich gegen Ir. f. g. erpotten, vnd wen e. f. g. nit annemlich, mich auch genediglichen vergonnen ond nicht verdenken, meyn bestes zu thun, vnd zu suchen vnd anzunemen, vnd so ein mol werden annemen, auch do bey müssen verharren. Das mogen e. f. g. wol bedenken."

Diese Bedingungen sind offenbar nach dem 31. Julii 1562 zur zweiten Bestallung gestellt, wahrscheinlich in dem J. 1564 oder 1565.

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Interessen in Berührung kamen, die auch schon Rudloff III. I. S. 175 andeutet Es ist nicht zu viel behauptet, wenn man sagt, daß die Verhandlungen dieser Zeit schon ein ächtes Vorspiel der neuern europäischen Politik geben. In diesem Jahre correspondirte Spedt von Lübeck aus viel mit der Herzogin Anna; Stellan Wakenitz berichtet an seinen Herrn, Fr. Spedt sei nach Berlin geschickt gewesen, er wisse jedoch nicht weshalb; und bald eilt der Ritter im Fluge durch Deutschland über Lüben und Prag, wo bestellte Gesandte ihn nicht mehr treffen, nach Wien, und hält darauf, am 30. Julii 1562, eine Zusammenkunft mit dem preußischen Secretair Balthasar Gans zu Greifstein in Schlesien, wo Spedt zu erkennen gab, daß er in die geheimen Verhältnisse Deutschlands, Rußlands, Polens, Schwedens und Englands tief genug eingeweiht war; aber B. Gans schreibt auch, er habe

"mit ime vf alle ecken inns heftigste disputiret, inne nichts vnder dem stul gegeben",

jedoch sei es zu lang, alles zu schreiben, und Spedt hatte ihm auch wiederholt die größte Behutsamkeit empfohlen, aber ihm die großen Geheimnisse doch nicht alle anvertraut. Im Jahre 1563 ging Spedt als herzoglicher Gesandter wegen der spanischen Schuldforderung nach den Niederlanden an den Hof der Margaretha von Parma. 1 )

Seine Geldforderungen aus Kraak wurden bei des Herzogs Johann Albrecht verwirrten Geldverhältnissen jedoch nicht geordnet. Deshalb stellte dieser ihm 1565 eine Schuldverschreibung aus auf 4000 Thaler Capital, 240 Thaler laufende Zinsen und 150 Th. rückständiges Dienstgeld, so wie 210 Thaler für Hof und Bauern zu Gartze, welches Gut Spedt einige Zeit besaß; diese Summe war nach einer eingelöseten Schuldverschreibung im J. 1570 durch alte Capitalschuld, baar angeliehenes Geld, aufgeschwollene Zinsen, rückständiges Dienstgeld und ausgelegte Zehrungen bis auf 11000 Thaler angewachsen.

Eine Hauptrolle spielt unser Ritter aber 1565 und 1566 in den bekannten Mißverhältnissen zwischen dem Herzoge Johann Albrecht und seinem Bruder Ulrich und der Stadt Rostock, eine Rolle, welche wieder von seiner Geschicklichkeit zeugt, indem er 1565 den Botschafter und Beobachter in Rostock spielte, 2 ) 1566 eine Gesandschaft an den kaiserlichen Hof übernahm 3 ) und mit


1) Diese Mission hat auch Rudloff a. a. O. III. 1, S. 191, flgd. berührt.
2) In der Designation der Kriegskosten für 1565 bis zu dem Zeitpunct, wo Herzog Ulrich in Rostock einzog, ist Fr. Spett unter denen verzeichnet, "so in Rostock ab= und zugezogen sein".
3) Vgl. auch Rudloff a. a. O. III. S. 203.
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der Stadt Rostock für den Herzog unterhandelte, 1 ) welche aber auch sein ganzes damaliges Beginnen in einem sehr unvortheilhaften Lichte erblicken ließ. Seines unredlichen Treibens sich wohl bewußt, fürchtete er auch besonders den Herzog Ulrich, der sein schlaues und hinterlistiges Benehmen zu Gunsten seines Bruders gegen ihn klar erkannt hatte. Nachdem beide Herzoge sich nach längern geheimen Unterhandlungen, wohl ohne Fr. Spedt's Wissen, ausgesöhnt hatten, fürchtete dieser die Entlarvung seiner Gestalt und nahm die Gelegenheit des Abzugs der kaiserlichen Gesandten aus Rostock wahr, um mit diesen zu entweichen. 2 ) Er flüchtete sich nach Wismar; Herzog Ulrich ruhete aber nicht, sondern forderte von der Stadt seine Auslieferung. Burgemeister und Rath verweigerten jedoch (am 21. Februar 1566) die Erfüllung dieser Forderung, weil Fr. Spedt des Herzogs Johann Albrecht Rath sei und auch in kaiserlichen Diensten stehe; auch habe, schreibt der Magistrat, Fr. Spedt sich merken lassen, man möge sich hüten, das Schreiben des Herzogs Ulrich an Johann Albrecht gelangen zu lassen, weil dadurch die Freundschaft zwischen den beiden fürstlichen Brüdern leicht geschwächt werden könne, und er, der Magistrat, möchte nicht die Ursache einer neuen Trennung werden.

Dennoch war Fr. Spedt noch nicht ganz zurückgedrängt; seiner Gewandtheit wegen nahmen ihn die Herzoge noch ein Mal zum Gesandten an den kaiserlichen Hof wegen des Rostocker Festungsbaues. 3 ) Aber 1568 brach Herzog Ulrich mit dem lange verhaltenenen Unwillen hervor, als Fr. Spedt nach dem Tode des Schweriner Dom = Probstes Lorenz Schack sich mit kaiserlichen Empfehlungsschreiben (primariae preces) 4 ) zu der geistlichen Würde des Dom = Probstes meldete und vom Capitel seine Wahl verlangte. Dagegen protestirte Herzog Ulrich beim Kaiser dergestalt:

Fr. Spedt habe zwar kaiserliche primarias preces beim Capitel insinuirt, man habe diesem Briefe aber keinen Glauben geschenkt, weil Fr. Spedt ausdrücklich von kaiserlichen Commissarien in Rostock beschuldigt sei, das kaiserliche Majestäts= Siegel nachgegraben, gebraucht und darunter allerlei Prac=


1) Vgl. Francks A. u. N. M. X. S. 141 und Ungnaden Amoenitates S. 1056.
2) Vgl. Ungnaden Amoen. S. 1081, welcher schon sehr richtig über Fr. Spedt urtheilt; "Dieser ist ein verzweiffelter listiger Bube gewesen, der seinen Herrn, Hertzog Hans Albrecht, in dieser Sache viel gedienet und groß Ansehen bey ihm gehabt hat".
3) Vgl. Rudloff a. a. O. III. S. 206.
4) Ueber primariae preces vgl. Rudloff III. 1 S. 339. Abgedruckt sind diese pr. pr. in dem Ehemal. Verhältn. u. s. w. Urk. Nr. XI.
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tiken getrieben zu haben und falsche Befehle ausgehen lassen, weshalb ihn auch J. K. M. an Derselben Kaiserlichen Hof citiren lassen.

Ferner sagt Herzog Ulrich:

"Es ist S. K. M. kund vnnd im gantzen Romischen Reich erschollen vnnd notorium Friedrich Spedten vnruhiges leben vnnd bose arglistige anschlege vnnd practiken, damit er viele stende im romischen Reich hat verunruhet vnd vernachteilet, sich auch so weit darinnen verteuffet, das er anruchtig, vnnd laut seiner eigenen handtschrift erloß geteilt, vnnd an keinen orth gelittenn wordenn, darüber er inn mein vnnd meines bruedern landt vnndt fürstenthumb kommen, vnnd die vermeinte commissiones vber vnnd wider meine Stadt Rostock ann E. K. M. Hofe sub- et obreptitie außgebracht, vngezweifelt wie wir anderst bey vns nicht ermessen können [vnnd anfenglich zu der Rostockischen emporung vnnd allem darauß erfolgtem vnheil, schaden vnnd nachteil, die groste vnnd fürnembste vrsach gegebenn 1 )], meine armen vnderthanen inn Rostock felschlich angegebenn, beschweret vnd beschatzet, meine professoren onhe alle gegebene vrsache in die eisen geschlagen, das ich guth fueg vnnd vrsach gehabt, inen m geburliche wol verdiente straff zu nemen vnnd auß meiner botmessigkeit wegk zu chaffenn";

die kaiserlichen Commissarien in der rostockschen Festungssache hätten ihn

"in offner audientz für einen falsarium denuncieret vnnd außgeschrien, das er S. K. M. Siegel nachgraben lassenn vnnb allerley beschwerliche falsche mandata vnnd Rescript zu wege gebracht, darumb S. K. M. inen derselben keiserlichen dienst vnnd begnadung entsetzet", u. s w.

Um sich aus der Verlegenheit zu ziehen, zeigte Fr. Spedt in Gemeinschaft mit dem Secretair Joh. Molinus im J. 1569 dem Herzoge Ulrich an, der Canzler Husanus habe für Geld dem Magistrat zu Rostock die geheimen Anschläge der Fürsten gegen diese Stadt in den Wiener Verhandlungen verrathen, und berief sich auf den Dr. Antonius Witersheim zu Hamburg, herzoglichen Diener und Gesandten in Wien in der Rostockschen Sache, der ihm diese Handlung Husans sollte mitgetheilt haben. Witersheim aber wies die ganze Aussage mit chronologischen Beweisen zurück und erklärte beide Angeber für "unwahrhafte, unehrbare Manner", und Husanus zeigte am 17. April 1569 dem Herzoge Ulrich an, er werde sich der


1) Dies ist scheinbar später oder doch von anderer Hand durchstrichen.
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Rostockschen Händel nicht eher annehmen, als bis ihm Gerechtigkeit gegen die "ehrenrührigen, verlogenen Calumniatoren" geworden sei. Ganz Unrecht mag indessen Spedt wohl nicht gehabt haben, denn am 18. Oct. 1569 schrieb er aus Preßburg an den Herzog noch ein Mal: "Mit Husano dürffen e. f. g. vertrauts nichts handeln; der ist alhir bestelt".

Seitdem mußte Spedt sich aber in Meklenburg von öffentlichen Geschäften und vom Hofe wohl zurückziehen; er hielt sich seitdem in Wismar auf, wo er Besitzungen hatte. Der Herzog hatte nämlich seine Wünsche bei seiner zweiten Bestallung erfüllt und ihm den sogenannten Doberaner Hof zu Wismar (des Closters Dobberan behaussung in der Wißmar) herzoglich schwerinschen Antheils und das Dorf Questin, wie der Herzog bisher es besessen und was das Dom=Capitel zu Schwerin daran gehabt hatte, abgetreten; am 26. Januar 1569 befahl der Herzog dem Amtmann Preen zu Neu = Bukow, ihn in den Besitz dieser Güter einzuweisen, welche er für eine Summe Geldes, die er dem Herzoge vorgestreckt, erworben habe. Er hatte aber schon vorher seinen Sitz in Wismar; auch dauerte sein Dienstverhältniß noch fort, indem der Herzog ihm sein Diensteinkommen an Korn am 21. Januar 1569 nach Wismar in seine Behausung zu liefern befahl. In Wismar gerieth er jedoch gleich wieder mit dem Magistrat in Streit, so daß der Kaiser Maximilian am 7. Nov. 1570 den Herzogen Christoph von Meklenburg und Franz von Lauenburg ein Commissorium erheilte, den Streit zu schlichten, welchen "des Reichs lieber getreuer Fr. Spädt, Ritter und kaiserlicher Diener" mit dem Magistrat der Stadt Wismar wegen eines von ihm dort erkauften Hauses und anderer Güter habe.

Ward er ferner auch nicht mehr in öffentlichen Geschäften zu Rathe gezogen, so konnten die Fürsten seiner doch wegen seiner Kenntniß früherer Verhandlungen nicht ganz entbehren; ja sie gebrauchten ihn hin und wieder zu einzelnen Geschäften von diplomatischer Wichtigkeit, und im J. 1569 stellten beide Herzoge ihm eine Versicherung der Verschwiegenheit aus für die geheimen und wichtigen Sachen, welche er ihnen anvertrauen wolle. Am 18. Oct. 1568 war er für den H. Joh. Albrecht in Wien und folgte im J. 1569 dem kaiserlichen Hofe als meklenburgischer Geschäftsträger: am 18. Oct. 1569 berichtete er an seinen Fürsten aus Preßburg und machte ausführliche Vorschläge zu der Reise, welche Joh. Albrecht im folgenden Jahre unternahm. Auf dieser Reise nach Prag und zum Reichstage nach Speier (20. März bis 5. Nov. nach Rudloff III. 1. S. 208) begleitete er den Herzog, wozu ihm für 5 Personen

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5 Pferde gestellt wurden. Während dieser Reise sandte ihn der Herzog am 15. August 1570 an den Bischof Otto von Augsburg in "etzlichen sachen vnd werbungen, daran gelegen" mit einem Creditiv, ihm für dies Mal an seiner Statt vollkommenen Glauben zu schenken. Darauf gebrauchte ihn im J. 1571 noch der Herzog Christoph zu einer Mission an den Kaiser. Nach dieser Zeit scheint er zu ruhen; sein Briefwechsel mit dem Herzoge war jedoch im J. 1572 noch lebendig, obgleich er "große Martern" ausgestanden hatte. Seine Geldforderung war aber noch immer nicht berichtigt; 1572 erhielt er zu Lübeck 1000 Thaler auf Abschlag und schrieb 1573 noch einige Male aus Wismar, sich beiläufig darüber beklagend, daß man seinem Rathe nicht folgen wolle. Zum letzten Male erscheint dieser merkwürdige Mann, als er und Conrad Pellikan 1575 vom Herzoge Johann Albrecht den Auftrag erhielten, eine Summe von ungefähr 200,000 Thaler zu negociren, von denen dann im Fall der Realisirung dieser Anleihe Fr. Spedt seine Forderung von 10,000 Thalern mit rückständigen Zinsen abziehen könne. Endlich, nachdem Spedt seit 1572 wiederholt aus Wismar gebeten hatte, seine Forderungen der Landschaft zu überweisen, finden sich die herzoglichen Schuldverschreibungen unter den übrigen eingelösten Verschreibungen aus dieser Zeit. Da der Herzog Johann Albrecht 1576 starb, so hörte damit schon Spedts Wirken in Meklenburg auf. 1 )

Auf jeden Fall gönnt das Leben dieses Ritters einen klaren Blick in die sich entwickelnde neuere europäische Politik. Jedoch würde man Unrecht thun, unsere Herzoge nach diesem Menschen zu beurtheilen. Des Landes Steuer regierten unsere großen Herzoge Johann Albrecht und Ulrich mit eigner kräftiger Hand und die Rüstmeister waren Ehrenmänner, wie Johann von Lucka und Chyträus, welche Dinge ausführten, von denen Fr. Spedt als Werkzeug keine Ahndung hatte.

Gleich nach dem Abzuge Fr. Spedt's erwählte sich der Herzog Johann Albrecht I. das Ordenshaus zu einem Lustschlosse und machte augenblicklich Anstalten zu dessen Verschönerung. Am 17. August 1562 nämlich ließ der Herzog durch Stellan Wakenitz und Florian Dyess mit dem Meister


1) Während des Drucks finde ich in einem eigenhändigen Briefe des Herzogs Johann Albrecht an seinen Freund Andreas Mylius, d. d. Zarrentin 23. Nov. 1571, folgende merkwürdige Aeußerung über Fr. Spedt, welche ihn vollkommen charakterisirt und alle Zweifel löset:

"Quid noster Spedius et ad me et ad te scribit, habes. Profecto nescio quae vera sunt, nec ne: Notus tibi et mihi Ulysses; ille quidem multa dicit, et nemo illi fidem tribuit; sed tamen audiendus est, cum venerit".

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Hans Knaben von Altenburg einen Contract zur Errichtung einer Wasserkunst abschließen, welche das Wasser aus einem zu grabenden Brunnen in Schloß, Küche und Backhaus bringen sollte. Außer dem Baumaterial gab der Fürst dazu unter anderm 360 Rohrhölzer und 360 eiserne Buchsen, 4 Centner gegossene messingene Röhren; der Baumeister erhielt unter anderm 200 Thaler, 1 Centner Speck, 6 Scheffel Roggen, 1 Viertheil Butter, freie Herberge, den Abfall an Holz, nothdürftige Handhülfe, u. s. w. - Auf einer Special = Charte des herzoglichen Astronomen und Mathematikers Tielemann Stella von Siegen vom J. 1566 im Großherzogl. Archiv ist die auf der Schmettauschen Charte aufgeführte Kraaker Wildbahn bei Jassenitz schon als Thiergarten bezeichnet. Im Jahre 1571 z. B. wurden unter Andern Hofkleider gegeben

"Lorenzenn dem Weidemann zu Kraka",

und

"dem kerll so den garten in der Lewiz wartet vf",
"dem heidereitter für der Lewiz".

Im J. 1586 wohnte zu Kraak noch ein Weidemann, welcher den Thiergarten bei Kraak auf der Jaznitz verwaltete. - Seit dieser Zeit erscheint Kraak c. p. immer als Domanium ohne weitere Beziehung auf seine frühern Besitzer. So verpfändete im J. 1572 der Herzog Johann Albrecht dem Hans Pogwisch für 6000 Reichsthaler, welche dieser ihm geliehen hatte, 1 ) sein Gut Kraak (oder Krakow). Dies Pfandverhältniß ging durch Liquidirung der Schuld 1579 zu Ende.

Bald darauf, nachdem Kraak verpfändet war, zog Herzog Ulrich 1572 nach dem Tode des Comthurs Joachim Holstein auch die Comthurei Nemerow ein. Der Orden gab aber seine Ansprüche an beide Stiftungen, von denen in der Theilung der meklenburgischen Lande Nemerow an Herzog Ulrich und Kraak an Herzog Johann Albrecht gefallen war, nicht auf, vielmehr entstanden weitläuftige briefliche Verhandlungen mit dem Heermeister Martin Grafen von Honstein, in deren Folge 1574 und 1593 2 ) die Comthureien Mirow und


1) In dem cassirten Schuldbriefe heißt es:

"Damit aber - - Hans Pogwische, seine erben, u. s. w. - - der sechstausent thaler sampt der verschriebenenn jherlichenn renthe desto mehr vnnd besser vorsichert sein mugenn, haben wir - - ihnen vnsernn hoff vnnd gut Krakow in vnserm ambt Schwerin gelegenn, mit allen seinenn aa vnnd zugehorigen gutern u. s. w. - - zu einem rechtenn wahrenn vnderpfande vorsetzt vnnd vorschriebenn. - -
D. d. Güstrow am tage Anthony 1572.

2) Vgl. Beckmann a. a. O. S. 56 flgd.
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Nemerow dem Orden restituirt wurden und bis zum westphälischen Frieden als geistliche Stiftungen ein kümmerliches Dasein fristeten; durch Art XII. des genannten Friedensschlusses wurden die Commenden Mirow und Nemerow aufgehoben und den Herzogen ohne des Ordens Einwilligung zugelegt; auch hat der Orden nie darein gewilligt 1 ) Die Comthurei Kraak aber blieb weltliches Gut und der Orden mußte sich mit dem schlechten Troste begnügen, daß er seine Rechte nicht wahrgenommen habe, als das Gut erblich veräußert worden sei.

Im J. 1580 ward bei einer Kirchenvisitation auch das Dorf Kraak visitirt; in dem Protocolle werden die Zubehörungen des Hofes Kraak also angegeben:

"zu krake ein Bawhoff, Schäfferei, eine Mölle im Dorfe, außerm Dorf die neue Wacker=Möllen, keine Junkern".

Mit dem Anfange der neuern Geschichte, welche in Meklenburg sehr hervorstechend mit der Regierung der Herzoge Johann Albrecht I. und Ulrich beginnt, gingen auch im Privatleben der Fürsten bedeutende Veränderungen vor: sie traten mehr aus ihren Schlössern und verschanzten Burgen, und damit beginnt gewissermaßen die Geschichte der Lustschlösser und Nebenresidenzen. Kraak war gewiß eins der ersten Lustschlösser in Meklenburg, wenn nicht das erste. Als nach dem Ableben des Herzogs Johann Albrecht der Herzog Ulrich, als regierender Landesfürst und Vormund seiner Bruderkinder, im J. 1576 durch den Licentiaten der Rechte Hubertus Sieben zu Poischendorff, den Jochim Bassewitz zu Leuitzow und die Notarien Herdingus Petri und Christoph Morder ein vollständiges inventarium der fürstlichen "vestungen, heuser vnd embter" aufnehmen und alle dabei angestellten Verwalter und Diener beeidigen ließ, war Kraak einer der acht "Bauhöfe", welche zum Hause und Amte Schwerin gehörten. Damals schon war das Ordenshaus in ein Jagdhaus umgewandelt. Es war nämlich zu Kraak ein "Jagdhaus"; dies "lag in einem Teiche, war umher mit Pfählen und einem alten Walle eingefaßt"; das Haus selbst war "in die vieringe erbauet, zwölf Gebinde lang und breit, zwei Gemächer hoch, auswendig mit einem halben Stein verblendet und das Dach mit eichen Spondach belegt; über dem Dache stand ein viereckiger Thurm, mit verzinntem Eisenblech gedeckt, darin umher 48 Scheibenfenster in Bogen eingefaßt; zu dem Hause führte ein Thor und eine Zugbrücke mit eisernen Ketten"; nach einer Nachricht von 1610


1) Vgl. Beckmann a. a. O. S. 174 und 178. Eine actenmäßige Darstellung wird später folgen.
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lag "Krak lustigk und war mit waßer vmbher befloßen". Bei der Inventirung vom J.1576 waren im Hause schon Gemächer "für den seligen gnädigen Herrn", der gnädigen Fürstinn und Frauen Gemach und Hofstuben und Kammern. Zu diesem Hause gehörten: das Bauhaus, ein anderes neues Gebäude, der "Mahrstall" und eine Scheure, welche Gebäude von einem "Hakelwerk" eingezäunt waren; ferner gehörte dazu eine Schäferei, die alte Mühle zu Kraak und die "neue Mühle beim neuen Teich", welche abgebrannt und wieder gebauet war.Zur Verwaltung befanden sich 1576 und 1592 daselbst ein Hofmeister und eine Baumutter.

Auch noch längere Zeit nachher ward das Ordenshaus als Jagdschloß von den Herzogen benutzt, z. B. im J. 1610. 1 ) Jedoch war es schon 1576 "an etlichen Oertern eingefallen und in der Mitte versunken".

Aus dem Jahre 1612 ist ein Plan des alten und des neuen Hauses zu Kraak von dem Baumeister Capitain Gerhard Piloot vorhanden; wahrscheinlich ward damals das alte Ordenshaus ausgebauet. Als am 21. October 1625 die "Pest" auch in Schwerin ausgebrochen war, hielt sich Herzog Adolph Friedrich in "Kraka" auf. Im Anfange des vorigen Jahrhunderts ward aber unter dem Herzoge Friederich Wilhelm mit einem Kostenaufwande von ungefähr 40,000 Rthlrn. ein ganz neues "Lust= und Jagd = Haus" aufgeführt, dessen Bau 1703, unter dem Ingenieur = Capitain Reutz († 1711), Erbauer der Schelfkirche, begann und 1708 völlig beendigt war; im J. 1704 ward der Lustgarten beim Schlosse angelegt und der "linke Flügel" gebauet und im ersten Stock zum Stall zu 64 Pferden, im zweiten Stock zur Küche eingerichtet; im J. 1710 ward der andere Flügel für die Cavaliere und das Jagdzeug aufgeführt. Das Haus ward darauf von einem Castellan und einer Castellaninn verwaltet (1723). Dies neue Schloß ward gewiß an einer andern Stelle aufgeführt; nach den alten Beschreibungen muß das Ordenhaus im Wiesengrunde am Bache der Kirche gegenüber gestanden haben, während die Fundamente des neuen Schlosses auf der Höhe auf einem weiten sandigen Plateau liegen.


1) Rudloff a. a. O. III. S. 165 sagt: "die (1552) eingezogene deutsche (?) Ordens = Comthurei Kraak war (1610) in einen Thiergarten verwandelt und in der Lewitz wurden wilde Pferde gehegt". - Zu den fürstlichen Vergnügungen gehörten vom 16. Jahrhundert an auch Thiergärten, in welchen vorzüglich Elenthiere, Auerochsen und wilde Pferde gehegt wurden. Die Thiere kamen aus Preußen und den daran gränzenden Ländern. Vgl. Voigt Fürstenleben und Fürstensitte im 16. Jahrhundert in Raumer's Histor. Taschenbuch VI. S. 293.
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Bald darauf, als das Ordenhaus in ein Jagdschloß umgewandelt war, ward bei Kraak an der alten Mühlenstelle Cotzow, bei dem jetzigen "Kussower Moor", wo einige Gebäude noch den Namen des Pulverhofes führen, auch eine Pulvermühle 1 ) angelegt; im J. 1620 existirten zu Kraak und in dem nahen Viezen bei Hagenow zwei Pulvermachermeister. 2 ) Die Kraaker Mühle lieferte den Hofbedarf und konnte außerdem noch zum Verkaufe produciren, wenn das Mühlwasser nicht zu niedrig stand. Diese Anstalt erlangte mit der Zeit eine gewisse Wichtigkeit und regte manchen andern Industriezweig an; so wurden sechs große metallene Mörser, zusammen 3000 Pfd. schwer, für die Pulvermühle 1714 von dem Stück= und Glockengießer Casper Heinrich Casteel zu Neustadt gegossen, welcher sich die schweren Geschütze vor dem Schlosse zu Schwerin dazu erbat. Und als 1716 die Mühle baufällig ward, erging ein herzoglicher Befehl, die Anstalt zu conserviren, weil das zu Krakau gemachte Pulver die größte Reputation in Deutschland habe. Leider ging die Mühle bald ganz unter; während der Zeit der Reichsexecution nahmen die Lüneburger, wohl der Pulvermühle und des Schlosses wegen, auch besonders von Kraak Besitz, indem sie 1719 nach ihrem Abzuge aus Schwerin das Amt Schwerin nach Kraak verlegten, wo sie lange fürchterlich hauseten und im J. 1722 durch Ruchlosigkeit die Mühle in die Luft sprengten. (Noch 1732 lag in Kraak ein Lüneburgischer Amtmann nnd Lüneburgisches Militär.) Die Pulvermühle scheint späterhin wieder eingerichtet worden, aber wegen Mangel an Regulirung des Wasserstandes ungefähr zur Zeit des siebenjährigen Krieges eingegangen zu sein.

Das neue Lust= und Jagdhaus zu Kraak, welches schon in den nächsten Jahrzehenden nach seinem Bau große Reparaturen forderte, und welches fast spurlos verschwunden ist, mußte als Lustschloß zunächst dem von Friedrich Wilhelm erbauten Jagdhause Friederichsmoor, 3 ) wo sich auch Carl Leopold


1) Im Jahre 1706 existirten bei Kraak noch zwei Kornmühlen und eine Pulvermühle; die drei alten Mühlenstellen blieben also noch immer nicht unbenutzt.
2) Auch Herzog Ulrich hatte, nach v. Lützow a. a. O. III. S. 94, Pulvermühlen in Rehna und Rühn angelegt, von denen die letztere noch während des dreißigjährigen Krieges bestand. - Nach einem Briefe vom J. 1533 (vgl. Briefs. Nr. 10) scheint der wackere Herzog und Bischof Maganus , dessen Bildung und Sorge sich auch auf alles Nützliche wandte, diesen Industriezweig in Meklenburg sehr befördert zu haben; eingeführt war er aber schon früher, da schon im J. 1520 zu Neustadt eine "Mole" und eine "Pulvermole" war.
3) Nach Havemann's geschriebener Chronik auf der Regierungs = Bibliothek zu Schwerin ward das Jagdhaus Friedrichsmoor im J. 1705 durch den Cap. Reutz aufgeführt. Es war nach schwedischer Manier gebauet, von lauter (  ...  )
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im Anfange seiner Regierung öfter aufhielt, und bald darauf dem schnell aufblühenden Ludwigslust 1 ) weichen.

C. Geschichte der Priorei Eixen.

Die Geschichte der Priorei Eixen bildet bis gegen das Ende des dreizehnten Jahrhunderts und zuweilen noch später in allgemeinen Verhandlungen gewöhnlich ein Ganzes mit der Geschichte der Comthurei Kraak. In den ältesten Zeiten waren beide Institute noch nicht getrennt; die Güter beider werden durch eine und dieselbe Urkunde dem Johanniter = Orden im Allgemeinen bestätigt und zuerst der Comthurei Werben untergeordnet. Erst später entstanden die Comthurei Kraak und die Priorei Eixen als getrennte selbstständige Stiftungen; jedoch läßt sich der Zeitpunct des Entstehens nicht genau angeben. - In allen ältern meklenburgschen Geschichtswerken wird wiederholt eine besondere geistliche Stiftung in Eixen nur vermuthet, z. B. in Francks A. u. N. M. VIII S. 159 und in Schröders P. M. II. S. 1831, u. a. a. O., ja der frühere Name Prior = Eixen, wodurch man in ältern Zeiten die Priorei Eixen von dem nahen Dorfe Mühlen = Eixen unterschied, ward für eine lateinische Uebersetzung von Großen = Eixen gehalten. Erst Rudloff nennt a. a. O. III. 1. S. 225 eine Johanniter=Priorei Eixen.

Im Jahre 1200 erhielt der Orden das Gut Goddin und das Pfarrgut in Eixen; 2 ) diese Besitzungen bildeten später den Hauptbestandtheil derPriorei. Im J. 1269 wurden diese Besitzungen dem Orden bestätigt

Die Schenkungsurkunde vom Jahre 1200 war sehr kurz abgefaßt und der Acker in der Feldmark des ganzen Dorfes Eixen war sehr vertheilt. Unsere Ritter hatten die dos ecclesiae geschenkt erhalten, von der Kirche und der Pfarrbesetzung war aber in der Stiftungsurkunde nicht die Rede gewesen; die Pfarre Eixen gehörte zum Sprengel des Bischofs von


(  ...  ) aufeinander gelegten Balken, die Fugen mit Moos ausgedichtet und das Ganze außenwärts mit eichenen Brettern bekleidet und bemalt. Das Corps de Logis war 2 Stock, jeder der beiden Flügel 1 Stock hoch. In dem Eßsaal hatte der Herzog "alle seine alten Jäger in Lebensgröße durch einen Juden abconterfeien lassen, die sehr ähnlich getroffen sind, als wenn sie lebten". (Diese Gemälde sind wohl die bekannten Bilder, welche sich jetzt in der Großherzogl. Gallerie auf dem Schlosse zu Schwerin befinden.) Das jetzige Jagdschloß zu Friedrichsmoor ließ der hochsel. Herzog Friedrich aufführen.
1) Von dem berühmter gewordenen Jagdhause Ludwigslust besitzt der Verein eine, aus Archivnachrichten geschriebene Geschichte von dem Herrn Pastor Goss zu Brenz.
2) Vgl. S. 4.
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Ratzeburg, welcher zum Besten des Capitels nach und nach mehrere Lehne in der Feldmark Eixen erworben hatte, so daß das Ratzeburger Dom=Capitel in der Pfarre als Gutsherr neben den Rittern stand. Dazu war bei der nahen Mühle von Eixen, wo sich neben einem Hofe ein eignes zweites Dorf Mühlen = Eixen 1 ) wahrscheinlich erst später gebildet hatte, eine Kirche erbaut. Es konnte nicht fehlen, daß über die Pfarrbesetzung 2 ) an den Kirchen aus einem, zum Theil bischöflichen Gute Streitigkeiten zwischen den Johannitern und dem Ratzeburger Capitel entstanden, um so mehr, da die Ritter den Gottesdienst in den Kirchen ihrer Güter durch einen geistlichen Ordensbruder verwalten zu lassen pflegten. Und wirklich waren Mißverständnisse über den Besitz des Patronatrechts und über einige Parochial = Rechte der Kirche in Mühlen = Eixen schon vor dem Jahre 1283 entstanden. Offener Streit brach aber wohl erst aus, als die Ritter einen, wahrscheinlich vom Bischofe eingesetzten Pfarrer zu Eixen seines Amtes entsetzt hatten und der Bischof sein vermeintliches Recht fortwährend behauptete. Die Ritter klagten daher über Störung ihres Besitzes beim päpstlichen Stuhl, von wo der thesaurarius des Capitels zu Osnabrück zur Ausführung des gefällten Urtheils Auftrag erhielt. Nach diesem Urtheil, dessen Publication dem Bischof Bernhard von Lübeck übertragen war, waren die Ritter wieder in die Patronat = Rechte eingewiesen und der Bischof von Ratzeburg war in zehn Mark reinen Silbers Kosten verurtheilt. Der Bischof von Lübeck mochte aber fürchten, daß ein rechtliches Urtheil den Frieden nicht wieder herstellen würde; er berief daher den Bischof Ulrich von Ratzeburg und den Comthur Mauricius von Werben, welcher von dem Heermeister des Ordens für Deutschland Vollmacht empfangen hatte, zur gütlichen Verhandlung der Sache zu sich und schlichtete in Gemäßheit derselben den Streit am 2. April 1283 3 ) auf folgende Weise: Der Johanniter = Orden verzichtet auf Ausführung des gefällten Urtheils, sorgt für die Freisprechung des Bischofs von


1) In dem Zehntenregister des Bisthums Ratzeburg (ungefähr vom Jahre 1230) steht p. 20 statt eines Dorfes Mühlen = Eixen nur noch: Ad molendinum.
2) Ueber alle - Kirchen im (Stifte) Ratzeburg, im Lande Boitin, in der wüsten Heide, in Sadelbande und Gamme hatte der Bischof selbst das Patronatrecht, außerhalb des Stifts eignen Gebiets wurde das Patronatrecht, gegen die Bewidmung der Kirche, den Grundherren überlassen. Rudloff a. a. O. I. 166.
3) Vgl. Urk. Nr. VII. - Man könnte das Datum dieser Urkunde für falsch halten, da nach den Geschichtsbüchern der Bischof Ulrich am 16. Januar 1283 gestorben sein soll. Über Ulrichs Todesjahr ist bisher um ein Jahr zu früh angegeben; auch sein Leichenstein hat das Jahr 1284. - Ich verdanke diese Bemerkung, so wie die Urkunde, der großen Güte des Herrn Rectors Masch in Schönberg.
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Ratzeburg und verzichtet auf die Auszahlung der Kosten; ferner erläßt er dem Bischofe die Entschädigung für alles Unrecht und für alle Schäden, welche er während des Processes vielleicht erlitten haben möchte, und liefert dem Bischofe alle Documente aus, welche er in Beziehung auf den streitigen Gegenstand in Besitz hat. Der Bischof tritt dagegen feierlichst den Rittern das Patronatrecht über beide Kirchen für alle Zeiten ab. Die Seelsorge wird der Bischof denjenigen übertragen, welche ihm von den Rittern präsentirt werden; setzt der Orden einen Ordensbruder als Pfarrer ein, so haben die Ritter die Freiheit, denselben abzuberufen und durch einen andern zu ersetzen; präsentirt der Orden aber dem Bischofe einen Weltpriester zur Seelsorge, so soll diesen der Orden ohne den Bischof nicht von seinem Amte entfernen können; den Priester, welcher damals im Besitz der Pfarre war, will der Bischof abberufen und dagegen dem Ratzeburger Präpositus den Ordensbruder Gebhard zur Introduction präsentiren. - Beide Partheien nahmen diesen compromissarischen Ausspruch an, und so waren die Pfarrangelegenheiten der Priorei regulirt.

Mit den Abgaben von der Pfarre an den Bischof blieb es aber wohl beim Alten. In dem Verzeichniß der geistlichen Zehnten des Bisthums Ratzeburg, welche 1335 verzeichnet und von den geistlichen Stellen erhoben wurden, war die Abgabe der Pfarre zu Exken zu 37 (lüb.) Mark und die eines vicarius (für Mühlen = Eixen?) zu 20 M. angeschlagen (Schröders P. M. I. 1335). In der Rolle der Lehnleute des Stifts Ratzeburg vom Jahre 1335 (Schröders P. M. I. 1152) kommen als Lehnmänner zwei Hazencop in Exzen, jedoch keine Johanniter vor, obgleich sie die dos ecclesiae in Besitz hatten. Im Jahre 1506 aber. hatte der Prior zu Eixen den Herzogen von Meklenburg 6 Mann Fußvolk aus Lehnpflicht zu stellen (Klüver I. S. 179).

Zur Zeit der Vereinbarung über die Pfarrangelegenheiten scheint die Stiftung Eixen noch nicht selbständig als Priorei existirt zu haben. In der ganzen Urkunde von 1283 ist von keinem ritterlichen Würdenträger die Rede, vielmehr handelt der Comthur Mauricius für die Güter, als gehörten sie zur Verwaltung der Comthurei Werben, zumal da der Comthur bekennt, er habe von dem deutschen Heermeister vor den Brüdern der Comthurei Werben Vollmacht erhalten, für die Rechte der Güter zu unterhandeln. Uebrigens ließen sich doch vielleicht schon früh Verwalter der spätern Priorei Eixen nachweisen. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß der magister 1 ) Ulricus in einer Ur=


1) Vgl. S. 10.
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kunde über Eixen in Westph. Mon. II. 2077 der Verwalter der Prioreigüter war; die Urkunde ist wahrscheinlich 1217 oder 1219 ausgestellt 1 ) Einen Ordensbruder als Pfarrer lernen wir 1283 durch die Vergleichsurkunde in dem frater Gevehardus kennen.

Dann erfahren wir lange nichts von der Priorei. Im 15. Jahrhundert muß sie weithin in nicht geringem Ansehen gestanden haben, da die Brüder von 1419 bis 1508 von Einwohnern Lübecks und Wismars und von Andern öfter in Testamenten bedacht und als Fürbitter für das Seelenheil Verstorbener erwählt werden. 2 ) Selbst als Wallfahrtsort war Eixen berühmt. In Melle's selten gewordenem Werke Itinera Lubecensium sacra, Lübeck 1711, welches auch Schröder zu seinem Pap. Meckl. benutzte, wird der Priorei öfter erwähnt, und heißt es in der, auf der Lübecker Bibliothek befindlichen Handschrift von Lubeca religiosa dess. Verf.:

"Eksen oder Eyksen in Mecklenburg, da ehemals St Johannes sonderlich verehrt worden und eine geistliche Brüderschaft gehabt hat dorthin will a. 1450 Hinrik Grote jemand geschickt wissen, da er spricht (Testam.): Item will ick, dat mine vormundere enen bedderuen Man senden scholen to sunte Enwalde, vnde ok enen tor Wilsnacke, vnde den drudden twe Reysen to Eexen to Troste myner Seelen. - Also sagt auch 1451 Werneke Herbordes von seinem Erben: Ok schal he darvon gan 1 Reyse to Exen vppe sunte Johannisdach. - Eben so 1451 Lorentz Koge und 1478 LudekeTaleman. Hieselbst ist auch vor Zeiten der Tag Petri und Pauli sonderlich gefeiert worden, weswegen aus demselben dahin gewallfahrtet wissen will Hans Widenbrugghe, der 1419 in seinem letzten Willen spricht: Item wil ick, damit mine Vormundere senden scholen enen Mann to Luttere in sunte Peters und Pawels Dage dar to wesende vnde enen Man to Eksen in dem sulven dage dar truwelgken vor my to biddende." 3 )

Die herzoglichen Familien verkehrten an den hohen Festen der Priorei häufig zu Eixen und nahmen gewöhnlich Theil an den hohen Festen der Kirche. In einem Gadebuscher Hofregister vom J. 1482 heißt es unter andern:

"Item am auende Johannis sende wii vnser gnedigen vrouuen II T. bers to exzen, gekofft von lutken wintmoller, de T. vor I marck.


1) Vgl. S. 5.
2) Vgl. Schröders P. M. S. 1769, 1831, 1939, 1993, 2006, 2747 und 2788.
3) Nach gütiger Mittheilung des Herrn Dr. Deecke in Lübeck.
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Item am auende petri und pauli sende wii mime herrn hertogen Albrechte III T. to echzen. Do sulues noch I T. bers to meklenborch dar do m. here nacht was.
Am dage Johannis, also myn gnedige vrowe was to echzen, do koffte ick vor V ß. gron rintflesk do sulues, III ß. vor karrnsen (?), II ß. vor wit brot, II ß. vor I lot safferan, IX pf. vor kersseberen, VI pf. vor sipollen.
Item auende petri et pauli sande II dromet haueren to echzen mime heren hertoge albrecht, ghekofft van lutke wintmoller, dat dromet vor I g.
Am dage petri et pauli, do min here hertig albrecht was to echzen, gaff ick ut IIII ß. vor karrnsen (?), IIII ß. wit brot, VIII pf. vor sipollen, XVIII pf. vor kerseberen.
Item am auende exaltacionis crusis XX witte vor II Pfd. waszes krech min her hertich hinrick also he was gelauet sunte Johannese to echzen."

Auch standen die meklenburgischen Fürsten bei den Rittern in gutem Andenken, indem der Heermeister Nicolaus Tirbach zu Sonnenburg im J. 1442 den Herzog Heinrich und seine Gemahlinn und ihre Vorfahren und Kinder in die Brüderschaft des Johannisordens aufnahm. 1 ) Eben so waren auch manche weltliche Ritter und andere Personen in die Brüderschaft aufgenommen; so z. B. sagt der meklenburgische Rath Matthias von Axecow in seinem Testamente von 1445:

"Vortmer gheue ik to sunte Antonien haue veftegen lub. mark, dar ik eyn broder bin, vnde to sunte Johannesen to Echzen gheue ik vefteyn lub. mark, dar ik ok broder byn, vnde beghere, dat de herren desser beyder broderschop vorbenomed fliteliken vor myne sele bidden."

und nach Melle Itin. (vgl Schröders Pap. Meckl. S. 1443) vermachte Lambertus Brölink zu Lübeck

"to sunte Johannis to Eexzen - - III Marck Lübsch, dat ze my scriuen in ere ewige Dodenbock, wente ick in ere broderscop bin."

Den Anfang der Streitigkeiten zwischen den Fürsten und den Rittern macht die Besetzung der Priorei im J. 1452. Der Heermeister Nic. Tirbach hatte nämlich einen Ordensbruder als Prior nach Eixen gesandt; dieser hatte aber dem Herzoge Heinrich nicht gefallen, obgleich bis dahin alle, vom Heermeister abgesandten Ordensmitglieder angenommen waren, und war von demselben abgewiesen. Da jedoch "Alles in


1) Nach einer Original = Urkunde im Großherzogl. Archive.
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guter Andacht" abgegangen war, so schickte der Heermeister einen neuen Prior in der Person des Jürgen Krüger, ehemaligen Priors zu Braunschweig, wo derselbe zu aller Menschen Dank regiert habe, in Begleitung von "vier oder fünf Priestern in Gottes Dienste", nach des Fürsten Begehr.

Die Größe und Vertheilung des ganzen Gutes Eixen und des Besitzes der Priorei auf der Feldmark wird erst seit dem Anfange des 16. Jahrhunderts klarer. Aus den frühern Documenten geht hervor, daß der Prior den Priorhof und die dazu gehörigen Dotalhufen, einige andere Ländereien in Großen= und Mühlen =Eixen, 1 ) das Gut Goddin, mehrere Geld = Capitalien und das Patronat= und Pfarr = Recht an beiden Kirchen hatte; (das Kirchenlehn von Cramon, welches die Priore im Anfange des 14. Jahrhunderts noch besaßen, war schon seit einiger Zeit an die Fürsten übergegangen); außerdem befand sich der Prior damals im Besitz des Sees von Eixen. 2 )

Am Ende des 15. Jahrhunderts ward die Priorei mit in den oben dargestellten Proceß verwickelt, welchen der Heermeister von Sonnenburg für Nemerow, Kraak und Eixen wegen zu viel geforderter Abgaben und Ablager gegen die Fürsten vor der päpstlichen Curie führte. In diesem Processe war vom Heermeister auch wegen Störung im Besitze des Sees von Eixen Klage geführt; diesen Klagepunct ließ aber der Heermeister später fallen, da die Herzoge behaupteten, ihre Vorfahren hätten dem Orden den See für 100 Mark nur verpfändet; sie seien geneigt, ihn wieder auszulösen, und bekannten, daß der Prior die Geldsumme von dem Vogte in Gadebusch wieder erheben könne. Die Sache mag doch so balb nicht in Ordnung gekommen sein, da erst im Jahre 1508 der Besitz des Sees festgestellt ward. In diesem Jahre verkauften nämlich die Herzoge Heinrich V. und Erich II. für sich und in Vollmacht ihres Bruders Albrecht an den damaligen Prior Johann Wulf zu Eixen und seine Nachfolger, "aus Liebe zum Orden", den Eixer See (in einer andern Urkunde: den See von Mühlen =Eixen) für vier hundert Mark mit der Bedingung, daß die fürstliche Mühle durch die Benutzung des Sees nicht leide und den Herzogen das Vorkaufsrecht zuständig bleibe, sobald der Orden den See veräußern wolle; 3 ) und am 28. Mai


1) Das Gut Mühlen - Eixen, so wie die Mühle daselbst gehörte den meklenburgischen Herzogen. Im J. 1398 verpfändete Herzog Albrecht III. das Gut an Otto Beyenvlet und im J. 1423 setzte Herzog Albrecht V. seiner Mutter Agnes für einen goldenen Gürtel seine Hälfte an der Mühle und das ganze Dorf Mühlen = Eixen zum Unterpfande.
2) Vgl. die Urkunden und Beilagen.
3) Vgl. Urk. Nr. VIII.
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1508 erkannte der Prior J. Wulf diese Bedingungen in einer eignen Urkunde ausdrücklich an. 1 )

Dieser Prior J. Wulf führte übrigens ein so gutes Regiment, daß er der Priorei so viel erwarb, als sie während der ganzen Dauer ihres Daseins nach der Stiftung nicht an sich gebracht hatte. In demselben Jahre 1508, am 24. Nov., kaufte er nämlich pfandweise für tausend Gulden von Matthias von Oertzen auf Wustrow dessen weltliche Besitzungen auf der Feldmark Eixen, bestehend in: einem freien Hofe, sieben freien Hufen und einigen andern Erben, Hofhufen und Kathen. 2 ) Diese Besitzungen, welche in der Urkunde von 1572 genauer zu einem freien Hofe mit sieben Hufen freien Ackers, fünf Pflugdiensten und drei Kossaten, so wie Wiesen, Weiden, Holzungen und Fischereien, Diensten, Gerechtigkeiten und Herrlichkeiten, gerechnet werden, machten das halbe Dorf Eixen aus und waren vielleicht zum großen Theil die Hufen, welche früher das Bisthum Ratzeburg in Eixen erworben hatte; die andere Hälfte mochte wohl das Ordensgut in Eixen sein. Es ist aber auch möglich, daß M. von Oertzen neben den Johannitern und dem Ratzeburger Capitel Güter in Eixen besaß, da das Dom=Capitel 1554 etwas in Eixen verkaufte.

Außerdem war der Prior im Besitz eines Sees bei Cramon, welchen die Drieberge ihm für 100 Mark verpfändet hatten; hierüber kam es 1528 zum Streit vor dem Herzoge, da der Prior eine Rente von 15 Scheffel Roggen aus Cramon forderte, Jürgcn Drieberg aber die Benutzung des Sees als Rente von der Hauptsumme angesehen haben wollte, da die Fischerei auf demselben 8 bis 9 Gulden jährlich getragen habe.

Bald begann der Kampf der Reformation. Ehe aber die schon 1533 vorgenommene Besetzung der Comthurei Kraak durch Curt von Restorff geschehen und der deshalb entstandene Proceß beim Reichskammergericht anhängig gemacht war, kamen andere Mißhelligkeiten zum Vorschein, welche über die Verhältnisse von Mirow und Eixen entstanden waren.

Kurz vor dem Ableben des Heermeisters G. v. Schlaberndorff zu Sonnenburg war (im -Sommer 1527) der Comthur Melchior Barffus von Mirow abgerufen und als Comthur nach Quarzen versetzt; ungefähr um dieselbe Zeit war durch den Tod des Priors J. Wulf das Priorat Eixen erledigt und M. Barffus hatte den Auftrag erhalten, die Priorei anzunehmen und sie dem künftigen Prior zu überliefern. Bald starb G. v. Schlaberndorff und unter dem neuen


1) Vgl. Urk. Nr. IX.
2) Vgl. Urk. Nr. X.
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Heermeister Veyt von Theumen begannen sogleich (noch 1527) die Streitigkeiten theils über das Vermögen und das Inventarium beider Stiftungen, theils über die Besetzung der erledigten Würden.

Die Herzoge behaupteten nämlich: M. Barffus habe unter dem Titel eines Comthurs von Mirow, obgleich ihm schon die Comthurei Quartzen "verschrieben" gewesen sei, - ihnen, als den Landesherren, auch dem Orden und den nachkommenden Comthuren zum Nachtheil und Abbruch, - die Comthurei merklich geblößt und aus seinem stattlichen und prächtigen Haushalt, den er zu Mirow viele Jahre sich selbst und seinen Freunden zu Ehren und Gute gehalten, alles, was an Geld und Gut, Kleinodien und andern Gegenständen daselbst vorhanden gewesen sei, ohne geziemendes Vorwort an die Fürsten bei seinem Scheiden, weggeführt, auch das Priorat Eixen von Silber und andern Sachen entblößt; 1 ) er habe das Dorf Vipperow an sich gekauft und tausend Gulden Comthurei=Gelder für sich darin angelegt; endlich habe er Gelder, welche das Priorat Eixen auf Zinsen ausgeliehen, namentlich drei hundert Gulden, gekündigt ("eingemahnet") und für sich eingezogen und dennoch nicht acht hundert Gulden Capital (hauptsumme widerkauffige schulde), welche das Priorat vom Präceptor S. Antonii zu Tempzin aufgenommen, nicht abgetragen, obgleich er es zu thun wohl vermocht hätte. Durch solche Vorgänge bewogen, forderten die Herzoge nicht nur alles entfernte Gut für Mirow und Eixen unverzüglich zurück, sondern verlangten auch, daß der Heermeister die Stifter mit meklenburgischen Eingebornen und Landsassen von Adel besetzen möge, da jetzt im Lande dazu einige wohl geschickt seien.

Der neue Heermeister ließ sich auf diese Klagen gar nicht ein, entschuldigte vielmehr alle Handlungen des Comthurs, indem er behauptete, dieser habe sie theils auf Anordnung und Befehl des verstorbenen Heermeisters ausgeführt, theils Rechnung darüber abgelegt, überhaupt habe derselbe nur als guter Hauswirth gehandelt; die Aufnahme in den Orden werde keinem redlichen, rittermäßigen Manne, der ihn um Gottes willen begehre, verweigert, aber ohne Prüfung im Orden Männern, die nicht Ordensglieder seien, Comthureien anzuvertrauen, sei nicht Gewohnheit des Ordens; übrigens sei es des Heermeisters Vortheil und Angelegenheit, für das Bestehen und den Flor


1) Das Verzeichniß der, beiden Häusern entfremdeten Güter, welches die Herzoge am 16. März 1528 den Markgrafen von Brandenburg und dem Heermeister vorlegten, theile ich auch deshalb mit, weil es eine Anschauung der damaligen häuslichen Verhältnisse der Ritter gewährt. Siehe Beilage Nr. 7.
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des Ordens zu sorgen. Der Heermeister zeigte vielmehr beiden Herzogen am 21. Januar 1528 an, daß er den bisherigen Comthur zu Wittersen, Liborius von Bredow, zum Comthur in Mirow eingesetzt habe. Als er aber "glaubwürdige Anzeige" erhielt, die Herzoge gedächten das Ordenshaus Mirow einzunehmen und einen meklenburgischen Landsassen einzusetzen, wandte er sich an alle Fürsten, bei denen er Schutz zu finden glaubte. Es verwandten sich auch 1528 bei den Herzogen für den Orden wiederholt die Markgrafen Joachim der Aeltere und der Jüngere von Brandenburg und die Herzoge Georg und Barnim von Pommern = Stettin. Anfangs bewiesen sich die Herzoge von Meklenburg auch zu gütlichen Verhandlungen geneigt und ordneten eine Gesandtschaft, bestehend aus den Räthen Dietrich von Moltzahn auf Grubenhagen und Marquard von Behr, am 18. October 1528 an den Heermeister nach Sonnenburg ab, um es durch Verhandlungen zu bewirken, daß dieser den Jürgen Raben, einen verdienten Wiener der Herzoge, zum Comthur bestellen möge; der Heermeister erklärte dagegen, den gedachten J. Raben in den Orden aufnehmen und ihn "mit drei oder vier Pferden" annehmen zu wollen und seine Geschicklichkeit anzusehen, einstweilen aber müsse Liborius von Bredow in der Comthurei bleiben. Die Gesandten verhehlten hierauf dem Heermeister nicht, daß ihre Herren in diesem Falle Willens wären, die Comthurei einzunehmen und den J. Raben einzusetzen bis zum Austrag der Sache; alle Vergleichsvorschläge und Drohungen des Heermeisters wiesen sie kräftig zurück. Da übernahm der Churfürst von Brandenburg noch einmal die Vermittelung im Jahre 1529. Bei dieser Gelegenheit rechtfertigte sich M. Barffus vorzüglich dadurch, daß er behauptete, er habe die Gelder zum Bau verwandt und dabei doch noch das Vermögen der Comthurei Mirow gebessert; die Herzoge hätten aber seine Rechtfertigung nie annehmen wollen; er habe auf den Landtagen zu Sagsdorff und Güstrow den Räthen der Herzoge dies vorgestellt, jedoch ohne Erfolg; ja Herzog Albrecht habe ihm zu Güstrow, als er um Vorlaß gebeten, die Audienz verweigert und die Thüre vor ihm zugeschlagen, da er seiner ansichtig geworden sei. Mehrere Tage zur gütlichen Vereinbarung wurden wegen öfterer Reichsgeschäfte des Chursürsten von Brandenburg und endlich wegen der in Meklenburg damals herrschenden Krankheit, die Schweißsucht genannt, vom Heermeister abgekündigt. 1 )


1) "Der newen krangheiten Schweissucht halben, so in E. f. g. Stedten vnnd Landen merglich vorhanden vnd vberhandt nehmen', - schreibt der (  ...  )
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Ehe die Verhandlungen über diese Irrungen weiter schritten, entstanden im J. 1530 und 1532 neue Streitigkeiten über die sogenannten Haidedörfer in der Comthurei Mirow und die Fischerei aus der Müritz, und 1533 über die Besetzung der Comthurei Kraak, und gesellten sich zu dem endlosen Processe über die Ablager. Unter allen diesen Verwirrungen tritt die Priorei Eixen in den Hintergrund; der Drang der Reformation ward so groß, daß in der allgemeinen Bewegung das Einzelne verschwand; auch mochten die Ritter, durch den unglücklichen Ausgang und die Verzögerung ihrer Rechtshändel klug gemacht, wohl nicht Lust zu neuen haben. Es galt jetzt die Rettung der Stiftungen selbst.

Die Entblößung der Stifter Mirow und Eixen durch Liborius von Bredow blieb Gegenstand der Unterhandlung, bis dieser Comthur starb und der "verarmte und flüchtige" Herzog Wilhelm von Braunschweig 1 ) von den Herzogen in die Comthurei Mirow eingesetzt ward (Sonnabend nach Reminiscere 1541) und damit gewissermaßen das selbstkräftige Leben auch dieser Comthurei aufhörte.

Des Priors J. Wulf NachfoIger und wahrscheinlich der letzte Prior zu Eixen war Matthaeus Role. Dieser beredete am Johannis=Tage 1531 auf dem Priorhofe zu Eixen mit Matthias von Oertzen, unter Vermittelung des Joachim von Lützow zu Eickhoff, die Wiederablösung des von M. v. Oertzen 1508 an die Priorei verpfändeten halben Dorfes. 2 ) Der Prior versprach, alle Urkunden über die Verpfändung, welche sich nicht in der Priorei, sondern wahrscheinlich beim Heermeister befanden, auszuliefern und dem M. v. Oertzen nach Bezahlung der Pfandsumme eine vollständige Quittung des Comthurs zu Wildenbruch zu verschaffen, woraus hervorzugehen scheint, daß in jüngern Zeiten die Priorei zu der Commende Wildenbruch gehörte. Diese Pfandeinlösung unterblieb jedoch einstweilen und kam erst nach dem Tode des M. von Oertzen 1572 zu Stande. 3 )

Die katholische Kirchenfeier war übrigens 1531 in der Prioratkirche schon bedeutend gesunken. Nach der angeführten Urkunde von 1531 war in dem "Münster zu Gr. Eixen"


(  ...  ) Heermeister d. d. Lago am Tage Lamperti (17. Sept.) 1529. - Als Curiosität finde ich hier die Bemerkung eine Stelle, daß ein Brief des Comthurs Melchior Barffus d. d. Quartzen 7 März (Laetare) 1529 an den Churfürsten Joachim von Brandenburg eben so durchstochen ist, wie zur Zeit der Cholera die Briefe bei der Räucherung durchstochen wurden.
1) Vgl. Rudloff a. a. O. III. S. 135 u. 141.
2) Vgl. Urk. Nr. XI.
3) Vgl. Urk. Nr. XIV.
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zur Zeit des M. v. Oertzen und wahrscheinlich durch die thätige Betriebsamkeit des vorigen Priors J. Wulf die tägliche regelmäßige Feier der "groten tyden" 1 ) aufgerichtet, zu deren Erhaltung auch M. v. Oertzen hundert Gulden von seiner Capitalforderung der Kirche erlassen und angewiesen hatte. Da diese Feier aber jetzt aufgehört hatte, so zog Matthias von Oertzen die hundert Gulden so lange wieder ein, bis die horae canonicae wieder aufgerichtet würden. - Die Errichtung dieser großen Zeiten in Gr. Eixen fällt wohl ungefähr mit der in der Marien = Kirche zu Wismar zusammen, welche 1500 (nach Schröders P. M. II. 2612 flgd.) durch Heinrich v. d Lühe zu Buschmühlen mit so großer Freigebigkeit geschehen war. Das Institut der horae canonicae zu Wismar bezog auch aus Gr. Eixen Einkünfte, indem, nach einer ungedruckten Urkunde, M. v. Oertzen im J. 1502 der Beate, nachgelassenen Wittwe des H. v. d. Lühe, und den übrigen Procuratoren der großen Zeiten in Wismar für 350 Mark lüb. Pf. eine jährliche Hebung von 17 1/2 Mark lüb. Pf. Pacht und andern Abgaben aus seinen Höfen und Kathen zu Gr. Eixen wiederkäuflich verkaufte. Zu derselben Zeit mag er auch wohl, um gleich freigebig sich zu zeigen, die großen Zeiten zu Eixen aufgerichtet und mit hundert Gulden fundirt haben. Auch in der Hof = Capelle zu Schwerin wurden 1510 horae canonicae gestiftet.

Darauf blieb die Priorei während mehrerer stürmischer Jahre unangefochten. In dem General = Visitir = Buche über die Kirchen im Lande von 1541 und 1542 wird nur die Kirche zu Mühlen=Eixen, ein früheres Filial von Gr. Eixen, aufgeführt, und bei dieser Gelegenheit heißt es von Gr. Eixen:

"Molenn Eicksenn.
Die kercke hat der prior zu Eicksenn zu uorlehnenn." - - - - - - - - - - - - - -- -
- - - - - - - -- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
"II hufenn sollenn zur wedeme gehort habenn, dauen nimpt der prior zu grossen Eicksenn jerlich VI mr."

In Mühlen = Eixen war damals schon ein evangelischer Prediger, nach demselben Visitir = Buche:

"Molenn = Eicksenn."
"Er Churt Schulte pastor ist ein gelerter prediger eins ehelichenn lebenns."


1) Grotetyden: horae canonicae, oder: de szouen groten tyden alse benomeliken Mette, laudes Prime, Tertie, Sexte vnd hochmysse None, Vesper vnde Nachszanck alle daghe tho ewygen tyden mogen gesungen vnde holden werden. Aus einer ungedruckten Urk. Vgl. Schröders P. M. II. 2129.
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Wann die Priorei aufgehoben sei, läßt sich einstweilen nicht mit Bestimmtheit angeben; wahrscheinlich aber wird es auch im Anfange des Jahres 1552 geschehen sein, denn der Besitz des Gutes durch Paschen Gustaevel, 1 ) welcher im J. 1552 das gantze Gut Großen =Eixen 2 ) einige Jahre in Besitz gehabt 3 ) hatte, scheint ein interimistischer geistlicher Besitz gewesen zu sein.

Bald kam die Besitzung aber aus geistlichen Händen, indem Herzog Johann Albrecht für sich und seine Brüder am 29. Februar 1552 seinem; um die Bildung des neuern Zustandes in Meklenburg hochverdienten Rathe (dem Canzler) Johann von Lucka 4 ) das Gut Gr. Eixen mit Ablager und


1) Dieser Paschen oder Paska Gustefel ist wohl derselbe, welcher 1534 Canonicus des Stifts Schwerin war und eines von den sechs geistlichen Fürstenlehnen an der Domkirche zu Schwerin besaß. Ihm waren 1527 von den Herzogen 30 Mark Orbör in Hagenow verliehen.
2) Vgl. Urk. Nr. XII. In dieser Urkunde wird auch das Priorei=Gut Großen=Eixen zuerst Prior=Eixen genannt.
3) Nach einem Visitations=Protocoll von 1594 war sämmtliches Priorei=Gut ohne Ausnahme säcularisirt und selbst die Pfarre aufgehoben und zu Mühlen= Eixen gelegt. Der damalige (zweite) Prediger Nicolaus Scherff beklagt sich darüber mit der bittersten Ironie: er wisse

"zu Großen Eichsen nicht einen stuel, sich zu setzen. In promptu caussa est: Es ist der priorat weldtlich geworden vnd anders geteuft, genennt vnd gekleidet".

Derselbe sagt an einer andern Stelle vom Prediger:

"Hatt dort keinen Acker, ohne allein der prior Acker, den man im nicht eins will sehen lassen. Bedürffet derhalben nicht pflügen lassen, darumb auch keine sorge mit dem schmiedt".

4) Einige Andeutungen über die Lebensumstände dieses hochverdienten Mannes werden hier willkommen sein. Die Quellen, aus denen sie geschöpft sind, sind mehre Archiv=Acten und Repertorien, Chroniken und die ausgezeichnete Gedächtnisrede, welche ihm D. Chytraeus auf der Universität zu Rostock hielt (Oratio de Johanne Luccano, Cancellario Johannis Alberti Ducis Megapolensis etc. habita in renunciatione gradus magisterii philosophici anno 1562. Rostochii, excud. Jac. Lucius anno 1571, auch Francof. 1589 und Hannover 1614. In der ersten Ausgabe steht diese Rede bei andern Werken des Professors Possel. Man vgl. Rostocker Etwas vom J. 1740, S. 184 u. 186, und vom J. 1738, S. 254. Johannes Lucanus war zu Luckau in der Lausitz geboren. Er hieß wie sein Vater, eigentlich Johann Richter und hatte sich, nach damaliger Weise der Gelehrten, den neuen lateinischen Namen beigelegt; in Meklenburg unterzeichnet er sich vorherrschend Johann Lucka, obwohl auf seinem Siegel noch die Buchstaben J. R. stehen und sein Diensteid vom Jahre 1547 mit den Worten beginnt: „Jch Johan Richter von Lucka, der Rechten Licentiat”, ein Martin Dalwitz, der vom „Rath zu Luckow verschrieben war und zu hülf und Förderung seines studirens ein Lehn haben sollte, unter der Bedingung, daß er sich eine Zeit lang" wieder zu unserm Licentiaten begeben sollte, nennt ihn Johann Richter, Licentiaten und Kanzler. Daher nennt Chytraeus seinen Vater in der Rede auch Johannes Praetor, welchen Namen dem Kanzler auch Frank im A. u. N. M. X. 89, einem deutschen Werke, nach dieser Quelle beilegt. Er besuchte die Schule zu Luckau und darauf die Universität Wittenberg, wo er auch Philipp Melanchthons eifriger Schüler war. Kaum 21 Jahre alt ward er Licentiatus juris und fing an, privatim die Institutionen des Rechts vorzutragen. Im Jahre 1543 war er Professor der Rechtsgelehrsamkeit auf der Universität Wittenberg und lehrte hier mit dem größten Erfolge, bis die Schlacht bei Mühlberg 24. April 1547) ihn zur Flucht veranlaßte. Er ging mit seiner Familie nach Meklenburg, wo ihm (  ...  )
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allen Gerechtigkeiten schenkte, wie Paschen Gustaevel es besessen hatte, und sich nur die "hohe oberkeit", Steuer, Landfolge und Jagd, so wie einige zum Amte Schwerin gehörige Bauern in demselben Dorfe vorbehielt. 1 ) Diese Schenkung, welche in dem Monate der Thronbesteigung des Herzogs geschah, ist sicher der Act der Säcularisirung, die erste, welche der


(  ...  ) der ausgezeichnete Diedrich von Maltzan auf Grubenhagen (von 1550 an des Herzogs Johann Albrecht Rath, später auch Statthalter) in seinem Hause eine ehrenvolle und angenehme Freistätte bot. Als der Herzog Johann Albrecht von ihm hörte, berief er ihn 1547 als Rath an seinen Hof und vertrauete ihm das wichtige und schwierige Amt eines Canzlers, welches er auch bis zu seinem Tode beibehielt; auch ward er der Herzoge Johann Albrecht, Ulrich, Christoph und Karl gemeinschaftlicher Rath auf 10 Jahre am 30. September 1549. Der Herzog Johann Albrecht hatte ihm einen Domhof in Schwerin zur Wohnung geschenkt. Derselbe nennt ihn beständig seinen lieben "Rath und Licentiaten"; in allen öffentlichen Verhandlungen und in Briefen wird er jedoch Canzler titulirt: z.B. in den Spaldingschen Landesverhandlungen von 1557; in dem Verzeichnisse der Einkünfte und Ausgaben in den Aemtern von 1559 bis 1560 steht beim Amte Schwerin:

"Uthgaue Geltt."
"Dienstbaden Loen, thom fürstlichen huese Schwerin gehorich. Anno 59. II C fl. Johan von Luca dem Canzeler sine jar bezoldung, so ehm vth dem Ampte Schwerin jerlichs tho entrichtende vorschreuen sein."
     "Stellan Wakenitze, Houethman, u. s. w."

und des Herzogs Albrecht von Preußen Secretär Balthasar Gans titulirt ihn 1553: "Achtbar und hochgelerther, großgünstiger her Canzler." — Der Kaiser Ferdinand verlieh ihm aus eigner Bewegung im J. 1559 den Adel. (Vgl. Schütz de vita Chytraei I. p. 240.) Er starb am 1. Mai 1562, und hinterließ zwar einen Sohn, jedoch blieb von seinem Geschlechte nur eine Tochter übrig; in Latomus vom Adelstande (1617) heißt es: "Die von Lucka. Dieß ist ein neu geschlecht, welches erst bei Menschengedenken geadelt und mit dem gute zu Bresen belehnet, aber bald wieder ausgestorben, so daß nur eine Tochter im Leben geblieben, Cordula Lucka genandt, welche Jacob Holste zu Gr. Vielen ihm lassen ehligen." - Man vgl. übrigens Rudloff III. 1, 127 u. 128 und v. Lützow II. 66.

Johann von Lucka besaß ausgezeichnete Gelehrsamkeit und Beredsamkeit, so daß man ihn in seiner Vaterstadt sprichwörtlich einen gebornen Juristen und Redner nannte. Er war ein Mann von reiner Frömmigkeit, kräftiger Thätigkeit, aufrichtiger Leutseligkeit und unerschütterlicher Rechtlichkeit; die letzte Tugend zog ihm zwar, trotz seines eingezogenen Lebens, viele Feinde in und außer dem Lande zu, aber er war ein treuer Rathgeber seines Herrn und erreichte sein dreifaches Ziel, welches er sich als Lebensaufgabe aufgesteckt hatte: nämlich Durchführung der reinen Grundsätze der Reformation und Sicherung der neuen Kirche, tüchtige Ausrüstung der Schulen und der Landes = Universität, welche durch ihn historischen Ruf erlangt, aber nie wieder so geblühet hat, und Begründung eines sichernden Rechtszustandes; Religion, Wissenschaft und Recht waren die Hauptbedingungen seines geistigen Lebens. Außerdem hatte er großen Antheil an den denkwürdigen Begebenheiten im deutschen Reiche in den Jahren 1549, 1550 und 1552, während welcher er auch den Herzog Johann Albrecht auf dessen Zügen und Reisen gewöhnlich begleitete. Des Chytraeus Wunsch bleibt noch heute ein frommer Wunsch: "valde optandum esset, fontes et causas ac occasiones negotiorum et consiliorum omnium seriem integram, quae Lucano notissima erat, et quam propter Dei gloriam et carissimi principis sui honorem, multis notam esse optabat, ad posteritatem extare." - Welch ein ganz anderes Bild giebt uns dieser brave Mann, als Friedrich Spedt, dessen man sich nur als eines geschickten Werkzeuges in verwickelten Verhältnissen bediente! Und wie tief steht Spedts listige Weltklugheit unter Lucans aufrichtigem Eifer!

1) Vgl. Urk. Nr. XII.
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Fürst vornahm; ihr folgte die Aufhebung von Dargun, Doberan und Kraak, welche der Herzog während seines Feldzuges projectirte.

Die Verhältnisse des Guts mochten aber nicht ganz klar sein; während der Streitigkeiten mit den Rittern war es wohl verwildert, der Besitz war durch die Ansprüche des Ordens gefährdet und die Beschwerung des Guts mit der Oertzenschen Pfandsumme scheint man gar nicht gekannt zu haben. 1 ) Deshalb wandte sich Johann von Lucka am 9. October 1552 mit Klagen an seinen Herrn Johann Albrecht und bat um Erleichterung 2 ) seiner Lage, indem er wünschte, der Herzog möge ihm einige Pächte und Dienste, ohne welche er die Güter nicht mit Erfolg


1) Vgl. Urk. Nr. XIV. von 1572.
2)

Dies interessante Schreiben des ersten Staatsbeamten in der damaligen Zeit verdient hier im Auszuge einen Platz:

"Durchleuchtiger, hochgeborner Fürst.

"E. f. g. seint meine vorpflichte vnd alletzeit gantz willige dienste mit vleiß zuuorn. Gnediger furst und her: ich stelle in keinen tzweifel, E. f. g. werden an meinen vnderthenigen diensten, die ich E. f. g. nhun fünf jhar, sonder rhum zcu schreiben, treulich und vleißig geleistet, ein gnedigs gefallen tragen. - - Ich mag aber E. f. g. zcu vnderthenigen bericht nicht verhalten, ob ich wol biß in siebenhundert gulden, vnd alszo vhast alle dasjhenige, so ich in dieszem lande bei E. f. g. erlangt vnd erobert, auf das gut gewandt, das ich doch nicht mehr, dan vngefherlich 40 marck vnd 5 drompt jherliche pacht hab. Dauon muß ich dem pfarhern sein besoldung geben, wie es die hern Visitatorn werden verordnen. Zu dem u. s. w.- - - Diß hab ich derhalben ertzalt, damit E. f. g., wie es mit dem hofe zu Echsen ein gelegenheit hat, gründlich vnd wahrhaftig mochten berichtet werden. Uber das alles wissen E. f. g. hiebeuor, das des Meisters zur Soneberg halben noch allerley zanck zu vermuten. Weil ich dan dergestaldt das gemelte gut zu Echsen nicht kan oder mag mit einigem nutze oder frommen innehaben vnd gebrauchen, vnnd kein hofnung zu meinem aufnehmen vnnd gedeien dergestaldt bei meiner schweren mühe und arbeit haben mag, vnnd aber E. f. g. zu Große Echsen und Goddin etzliche pauren haben, deren doch E. f. g. laut inliegenden Zettels, so ich aus dem Landbuche alhir im Ampte Schwerin geschrieben, wenig genießen, auch der Dienste von dem Ampte Schwerin, nachdem es itzo ganz beisamen ist, wol entraten konnen; so bitte ich demnach ganz vndertheniglich, E. f. g. wollen meine bisher gehabte vielfaltige große sorge, arbeit, vngonst vnd gefhar, darin ich E. f. g., vnd gar nicht meiner sachen halben, bei vielen hohes vnd nidriges standes personen gestanden und noch, gnediglich zu gemuthe fhuren, auch daneben bewegen, das sich E. f. g sachen, got sey lob vnd danck, nicht allein durch die Erfelle, sonder auch sonsten vmb ein stadlichs gebeßert vnd teglich noch zunehmen, vnd wollen mir die gemelte E. f. g. pauren zu Grosse = Echsen vnd Goddin für sich vnd Ihre beide unmündige brüder auß gnaden geben. Von E. f. g. bruder, Herzog Ulrichen, werde ich s. f. g. antheil nicht dan durch bare zalung erlangen; doch ist es möglich, das mir dasselbe auch abgeschlagen wirdet; dan ich weiß gewiß, das mir s. f. g. vngnedig ist vnnbt schuldt gibt, das ich E. f. g. mher zugethan, dan s. f. g. vnd auch des plauischen geldes halben, dazu sich Jürgen Belou vnd her Jochim Moltzan nicht wolten gebrauchen lassen, ich hab darin vnd auch sonsten in andern sachen, die E. f. g. zum besten khomen solten, ganz vnd gar kein vngnadt, vngonst noch gefhar gescheuet." - - -

Datum Schwerin den 9. October ao. etc. 52.

Johan Lucka.     

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bewirthschaften könne, 1 ) schenken oder nöthigen Falls verkaufen. Von einer andern Seite her hatte sich Johann von Lucka selbst geholfen, indem er am 20. September 1554 von dem Bischofe und Capitel zu Ratzeburg, welche auch wohl den Einfluß der Säcularisirung fürchten mochten, für 500 Mark lüb. einen Pflugdienst in Vitelübbe, 6 Mk. Pacht, 8 ß. Rente, alle Gerechtigkeiten, hohes und niederes Gericht, Rauchhuhn und Zehntlamm, dann 11 Mk. 6 ß. Pacht zu Gr. Eixen, 5 Mk. 12 ß. Pacht zu Goddin, mit den Rauchhühnern, Zehntlämmern und allen Gerechtigkeiten, welche der Bischof in diesen Orten besessen hatte, kaufte. 2 ) Nach einem Briefe vom Osterabend 1556 an den Landmarschall Achim von Lützow zu Eickhoff hatte Johann Lucka die Dienste und Pächte in Eixen und Goddin samt zwei wüsten Hufen zu Seefeldt um sechszehn hundert Mark lübisch gekauft 3 ) und war so zum Besitz des ungetheilten Gutes Eixen gekommen; in diesem Briefe bittet der Rath den Landmarschall: "er möge ihm dazu verhelfen, daß auch Herzog Ulrich seinen Consens zu dem Kauf gebe; er habe es nicht anders gewußt, es würden Schwerin und dieser Ort Landes s. f. G. (Johann Albrecht) und der andere wendische und stargardische Theil an dem Herrn Herzog Ulrich zu Meklenburg erblich geblieben sein; sonst hätte er wohl gewußt, daß er von Einem Fürsten allein nichts kaufen sollte; nachher seien aber zu Wismar andere Verträge geschlossen, wornach solche Güter beiden Fürsten zur Hälfte zuständig sein sollten."

Wahrscheinlich um seinen Rath zufrieden und sicher zu stellen, ging Herzog Johann Albrecht am 8. November 1558 mit ihm einen Vertrag ein, nach welchem er die Priorei = Güter nebst einigen Besitzungen im Amte Wittenburg von Johann von Lucka gegen das Gut Bresen und das halbe Dorf Pinnow bei Stavenhagen mit allen Freiheiten und Gerechtigkeiten umtauschte. 4 ) Hiernach bestanden die ehemaligen Priorei = Güter aus dem Hofe und Dorfe Gr. Eixen mit dem Kirchenlehn, dem Dorfe Goddin mit aller Gerichtsbarkeit, beide mit allen Diensten, Holzungen, Fischereien und Herrlichkeiten, ferner aus zwei Hufen in Mühlen=Eixen; außerdem vertauschte Johann


1) Das Verzeichniß der Dienste und Pächte aus dem Schweriner Landbuche ist Beilage Nr. 8 abgedruckt zur Vergleichung mit den frühern Heberegistern.
2) Aus Masch's Bisth. Ratzeb. S. 500.
3) Im Visitations=Berichte des Pastors vom J. 1594 heißt es: "Es hatt Johan Lucanus das priorgudt alß ein weldtlich gudt innen gehabt, gebraucht vnd besessen, bis er endtlich durch gelegenheit mit M. G. H. wiederumb außgebeutet, ohne seinen schaden, vnd also zur Herzoginnen leibgedingk wiederumb geschenket."
4) Vgl. Urk. Nr. XIII.
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von Lucka aus seinem Besitz zwei Hufen in Vietlübbe und zwei Hufen in Seefeldt. die Nachricht, welche Arndt (Ratzeb. Zehntenreg. S. 35) beibringt: "Nach einer Notiz unter den Papieren des K. R. Siemssen wurde Boissow (Par. Neukirchen am Schalsee) mit dem See und die wüste Feldmark Molenteke oder Melenterfelde, so die Bossower zur Heuer gehabt, und Bentin in der Par. Dobersche vom Domcapitel 1559 die trium regum cum consensu Episcopi Christophori et Coadjutoris Johann Albrecht an Johann von Lucca, sonst Kirsten (?) genannt, für 2500 Mk. Lüb. verkauft" - steht ganz vereinzelt da. Jedoch hat dieselben Angaben mit etwas mehr Vollständigkeit auch Masch (Bisth. Ratzeb. S. 508). Johann von Lucka brachte also diese Güter an sich, nachdem er Eixen abgestanden hatte.

Darauf ward Eixen, wohl um den etwanigen Ansprüchen des Ordens kräftiger zu begegnen, wieder zum fürstlichen Besitz geschlagen und ungefähr im J. 1560 der Gemahlinn des Herzogs Johann Albrecht, Anna Sophie von Brandenburg, zum Privateigenthum verschrieben. Als nach dem Ableben des Herzogs die bestellten Commissarien im Jahre 1576 auch Eixen inventiren wollten, lehnte die verwittwete Herzoginn dies nachdrücklich ab, indem ihr "von ihrem hertzlieben Herrn und Gemahl, hochlöblicher seliger gedechtnuß, auß erheblichen vrsachenn, für sechtzehnn Jharenn, das gutt Eichsenn die Zeit ihres lebens zu handtgeldt vorschriebenn, zugeeignet vnd eingeantwortet worden; sie habe auch dasselbe bißher für sich allein geruhiglich inne gehabt. besessenn vndt genossenn, vnd zu ihrem vormachten leibgutt nicht gehöret, vnd itzo allererst oder weiter ihr nicht dürfe angewiesenn werdenn". - Die Herzoginn vocirte auch während ihres Besitzes von Eixen die Prediger daselbst.

Nach dem Tode des Johann von Lucka, welcher der Kirche zu Eixen 200 Mark lüb. vermacht hatte, die zum Ankauf mehrerer Geldhebungen von den Fürsten verwandt wurden, meldeten sich die von Oertzenschen Erben und forderten das halbe Gut Eixen zurück gegen Erlegung des Pfandschillings, welchen Mathias von Oertzen nach dem Vertrage von 1531 nicht zurückgezahlt hatte. Johann von Lucka hatte dies Pfandverhältniß entweder nicht gekannt oder verschwiegen; daher blieb dem Herzoge Johann Albrecht nichts weiter übrig, als die Güter auf die Weise an sich zu bringen, 1 ) daß er den von Oertzen die Pfandsumme von 1000 fl. ließ


1) Vgl. Urk. Nr. XIV.
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und ihnen noch 3000 fl. dazu bezahlte. Dies ward im Jahr 1572 regulirt; das Geld ward 1591 an Joachim von Oertzen ausgezahlt.

Damit war jede Spur der Priorei verwischt, es sei denn, daß in den folgenden Zeiten langwierige Streitigkeiten über die Maternität beider Kirchen entstanden und man sehr bald in der Geschichte darüber zankte, was der Name Prior = Eixen eigentlich zu bedeuten habe.

 


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Anhang.

Geographisch=antiquarische Nachricht

von den Ueberresten beider Stiftungen.


1. Von der Comthurei Kraak.

D ie Comthurei Kraak liegt ungefähr 2 Meilen im S. von Schwerin in einer durchaus flachen und sandigen, wenn auch nicht unfruchtbaren, doch reizlosen Gegend; die Räume des Comthurei = Gebietes sind weit und nähren jetzt ungefähr 1500 Bewohner. - Auffallend ist, daß von dem fürstlichen Schlosse keine andere Spur zeugt, als einige Badsteine unter niedrigen Sandhügeln und einige kaum fußhohe Linden= und Fliedergebüsche im freien Felde an der Stelle des ehemaligen Schloßgartens; diese geringen Ueberreste geben den klarsten Beweis, daß und wie die Städte und Burgen unserer ältesten Geschichte so ganz spurlos verschwinden konnten. - Von dem Walten der Johanniter geben nur noch die Kirchen zu Kraak und Sülstorff Zeugniß. Beide Kirchen sind in den Wänden alt und stammen wohl noch aus der Zeit ihrer Erbauung, aus dem 13. Jahrhundert; Wölbung fehlt ihnen, und nicht nur die Bedachung ist aus jüngern Zeiten, sondern auch der Kranz des Mauerwerks ist später neu aufgesetzt. Die Kirche zu Kraak hat in der Westseite statt eines Thurmes ein auffallendes, burgähnliches Mauerwerk mit hohen Pilastern und Zinnen, nach der Mittheilung des Herrn Bau=Conducteurs von Motz in demselben Style, in welchem die .Klosterkirche zu Chorin bei Neustadt=Eberswalde (aus dem 13. Jahrhundert) erbaut ist; das Ostende, in welchem der Altar steht (die Tribune), ist im Halbkreise aufgemauert; die Fenster sind jetzt sehr unregelmäßig. Der Altarschrein im Osten ist nach alter Sitte aus Schnitzwerk, mit zwei Flügeln; im Mitteltheil steht ein Marienbild fast in Lebensgröße in einer Glorie; ihr zur Rechten Johannes der Täufer, zur Linken Johannes der Evangelist. Die

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Vergoldung ist reich und gut; unter dem Mitteltheil stehen in gothischen Nischen 6 Heiligenbilder. In den beiden Flügeln sind 12 gotische Nischen, in denen die Bilder der 12 Apostel stehen. Die Malerei aus Kalkgrund auf der Rückwand der Flügel ist fast ganz vergangen. Die Arbeit scheint aus dem funfzehnten Jahrhundert zu sein. Eben so alt ist auch wohl ein großes hölzernes Crucifix, an dessen Seiten Maria und Johannes d. E. stehen; dieses Crucifix steht an der Nordwand, der Thür gegenüber. - Außerdem sind noch die Glocken aus den Zeiten der Comthurei. Am Westende steht in der Kirche an der Erde eine stark geborstene Glocke mit einer saubern Inschrift in großen Unzialen, welche unverkennbar den Carakter des Anfangs des 14. Jahrhunderts tragen:

Inschrift

(d. h. Jesus, Mariae filius, sit propicius audientibus). In der Mitte der Glocke steht:

Inschrift Mitte

und gegenüber:

Inschrift gegenpüber

Die Kirche zu Sülstorff hat nichts Ausgezeichnetes, als daß die östliche Altarseite (die Tribune) in einem Halbkreise fünfseitig abgerundet ist und die 4 Fenster in dieser Abrundung in Spitzbogen gewölbt sind. Eine Glocke aus den Zeiten der Comthurei hat folgende Inschrift in der gotischen Minuskel des 15. Jahrhunderts:

Inschrift

Diese Inschrift findet sich auch auf andern Glocken aus dem 14. und 15. Jahrhundert, z. B. auf mehrern Rostocker Glocken (vgl Etwas 1740, S. 656), auf einer Brüelschen (vgl Freimüth.Abendbl. 1830, Nr. 594). Eine zweite Glocke, nach der Inschrift 1669 zur Zeit des Pastors Peter Bollow gegossen, hat die Worte: IOACHIM MEHLER ME FECIT VOR SWERIN und das herzogliche Wappen mit den Buchstaben C. L. D. G. D. M.

Die vasa sacra der Kirchen sind aus neuerer Zeit; die ältern sind in den verschiedenen Kriegszeiten geraubt, namentlich der vom Comthur Bevernest (vgl S. 23) geschenkte Kelch.


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2. Von der Priorei Eixen.

Die Priorei Eixen liegt ungefähr 2 Meilen NW. von Schwerin, in einer sehr reizenden Gegend, an einer Kette von Seen im Thale der Stepenitz, aus deren hohen Ufern die Güter Cramonshagen, Cramon, Dalberg, Wendelsdorf, Seefeld, Mühlen = Eixen, Groß = Eixen und Schönfeld liegen. Von der ehemaligen Herrschaft der Ritter sind nur in der Kirche von Groß = Eixen wenige Ueberreste geblieben. Die Kirche ist, für eine Landkirche etwas Seltenes, eine Kreuzkirche und trägt auf einem Giebel über der Wetterfahne das Johanniterkreuz; das westlichste Ende über der Orgel ist mit Einem Spitzbogen in Steinen gewölbt, der übrige Theil der Decke ist aber mit Brettern verkleidet; auch die Eingänge zu den Seitenschiffen sind im Spitzbogen aufgemauert. Mangel an Mitteln muß die ganze Wölbung verhindert oder ein Einsturz das Gewölbe vernichtet haben, da im Mauerwerke an mehrern Stellen noch Stützpuncte für die Gewölbe vorhanden sind. Ein Fundamentbalken beweiset, daß früher beim Altare ein hoher Chor von dem übrigen Raum der Kirche abgesondert war. In demselben stehen noch die großen Chorstühle der Ritter, an jeder Seite des Chors einer, jeder mit 8 Sitzen. Die Chorstühle sind aus Eichenholz gehauen, halb überdacht und auf der Ueberdachung des südlichen Stuhls steht eine Holzleiste oder ein Gesimse, mit 8 verschiedenen horizontal laufenden gothischen Verzierungen in durchbrochener Schnitzarbeit verziert. Diese Schnitzarbeit ist sehr hübsch und noch in ziemlich reinem gothischem Style gehalten. In dem nördlichen Stuhle stehen an den Seitenwänden desselben über den äußersten Sitzen in geschnitzten Feldern zwei Wappenschilde, auf deren einem zur rechten das Johanniterkreuz, aus dem andern zur linken ein rechts aufsteigender Wolf steht; ein laufender Wolf ist auch in der letzten Arabeske des gegenüberstehenden Stuhls. (Die verdeckenden Brüstungen der Stühle sind aus neuerer Zeit.) Diese Arbeit ist, nach dem Wappen, aus den Zeiten des thätigen Priors Johann Wulff im Anfange des 16. Jahrhunderts (vgl. S. 53). - Hinter dem Altar steht ein Crucifix in Lebensgröße, ungefähr aus derselben Zeit, von unbedeutender Arbeit.

Am Westende steht in der Kirche ein Monument aus den ersten Zeiten derPriorei und der Einführung des Christenthums: ein Taufstein aus gehauenem Granit, in Form einer Halbkugel, ungefähr 2 Fuß im Durchmesser, ohne Verzierungen; dieser Stein ruht auf einer vierseitigen granitenen Basis, deren Seiten in der Mitte etwas eingeschweift sind und auf deren vier abge=

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rundeten Ecken abwechselnd bärtige Menschenköpfe und Widderköpfe von ziemlich roher Arbeit hervorstehen.

Eine theure Reliquie bewahrt außerdem noch die Kirche in Gr. Eixen, nämlich das Grab des verdienstvollen Canzlers Caspar von Schöneich (1507 - 1547; starb ungefähr im Anfange des Monats October 1547), dessen Thätigkeit gewissermaßen den Anfang der neuern meklenburgischen Geschichte bezeichnet. Er ruhet neben seiner Gattinn, geb. Elsa von Parkentin, vor dem hohen Chor; die Stelle bezeichnet ein Stein, welchen sein Sohn und letzter Sproß, der Landrath Balthasar von Schöneich, zum Gedächtniß seiner Aeltern kurz vor seinem Tode († 1603) legen ließ. Die Inschrift lautet:

Inschrift

Das Wappen der von Schöneich ist eine Rosette von 8 Eichen= blättern; dasselbe Wappen findet sich auch auf einer Tafel, welche neben der Kanzel eingemauert ist; eine darüber stehende Inschrift ist durch das verwüstende Uebertünchen mit Kalk leider bedeckt. Das Wappen der von Parkentin ist ein Schild mit einer linken Spitze. - Caspar von Schöneich und seine Kinder besaßen durch die Dankbarkcit der Herzoge Heinrich und Albrecht in der Gegend von Eixen die Güter Schönfeld (als Hauptgut), Seefeld, Santkow und Wischendorff und Antheil in Wewelsfelde und Wüstemark. Vgl. v. Lützow Meklenb. Gesch. II S. 310 u. 331 und III. S. 91. In den Kirchspielen Eixen fanden also die thätigsten Minister des 16. Jahrhunderts (Caspar von Schöneich und Johann von Lucka) ihren Lohn in Gütern, welche kaum schöner im Lande gefunden werden.

Im Anfange des 17.Jahrhunderts war in Gr. Eixen noch ein Wohnhaus mit vier Gemächern und dabei ein langes,

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schmales Haus, zwei Stock hoch und elf Gebinde lang. Diese Gebäude waren wohl die Ritterwohnungen; sie waren jedoch im J. 1604 schon alt und baufällig.

Die Besichtigung der Glocken habe ich bei meiner Anwesenheit in Eixen vergessen; aus einer Mittheilung des Herrn Camdidaten Priester zu Rüting ergiebt sich Folgendes. Die beiden Glocken zu Gr. Eixen sind von 1680 und 1679 und von Ulrich von Strahlendorf geschenkt. Die Glocken zu M Eixen sind aus den Zeiten der Priorei, der ersten Glocke in Sülstorff gleich. Die eine ist aus dem J. 1442 mit der Inschrift: Anno domini M°CCCC°XLII nomen eius ozanna. o rex glorie christe veni cum pace. Die zweite ist aus dem J. 1480; die Inschriften und Verzierungen sind undeutlich und denen aus der ersten Glocke ähnlich, scheinen auch kein historisches Resultat zu geben.

 


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Beilagen

zur

Geschichte der Comthurei Kraak und der Priorei Eixen.


Nr. 1. 2. 3.

Zwei Heberegister oder Verzeichnisse der fürstlichen Einkünfte aus den Gütern des Johanniter = Ordens in der Comthurei Kraak und der Priorei Eixen, Papierhandschrift auf langen Zetteln im Großherzoglichen Geheimen= und Haupt = Archive in Schwerin, wahrscheinlich Originale, aus dem Ende des 15. und Anfang des 16. Jahrhunderts. Die Handschrift und ganz ähnliche Hände kommen am Hofe Albrechts öfter vor. Nach dem Inhalt zu schließen, sind sie auch von einem fürstlichen Diener gemacht. Dies geht vorzüglich aus einer Bemerkung in Nr. 3 hervor, wo der Verf. sagt: "daß seine gnädigen Herren den See zu Eixen wieder einlösen wollen." * )

Nr. 1.
Beswerrung in der Cumptery
to Crakow.


Im durpe Hurth.

Item 1 vetten ossen.
Jizliker van der houe IIII schepel hauer vnd die andern VIII schilling vnd II marck nabede.
Den Landridern. IX marck vnd uthrichtunge to dunde.
Item III dage to plügen vnd II dage megen to boldelage.
Item Tymer to furen ghen Zwerryn.
Item holt furen tom zigel offen.
Item istiker I Swyn: mackt to samen XVI.
Islik I houft rintfehe ouer dat jar uth to fudern.


*) Anm. Zum bessern Verständniß diene hier die Bemerkung, daß der Strich durch die römischen Ziffern I, V und X =1/2 minus bedeutet, also:

einhalb   = einhalb.
fünftehalb   = fünftehalb
zehntehalb = zehntehalb.

Diese Zahlzeichen haben nachgebildet werden müssen, weil ohne sie eine diplomatische Treue oft nicht möglich ist.
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Hebben myne g. herren pacht, sydeste gerichte vnnd IIII marc

minus IIII ß.; dar krigen de lantrider VII marc aff to lone.



Im durpe to Moratz.

Item I vetten ossen.
Item isliker van der houe IIII schepel hauer.
Item IX marck geldes vorbede.
Item IX Swyn.
Hebben myne g. h. dat affleger, ossen vnd hauer; die nabede geyth ouer dat gantze land.
Item isliker I houst rintfehe ouer dat jar uth to fudern.
Holt to hawen, wan id im wirt to geseet.



Im durpe Czullesdurp.
In prioratu Crake.

Item jerliken I vetten ossen.
Item islick van den houen II mark geldes vorbede, vnd ock II marck nachbede, wan sy id van in begern.
Item islick van der houe IIII schepel hauer.
Item den lantridern van den wüsten huuen von isliker IIII schilling, ock die kruger hanss boldelag VIII schilling.
Alle dat getrede to boldelag in to furen, vnd all den acker dar seluest to egken.
All weke kacken holt ghen Zwerrin fhuren.
Islik I houet rintfhe ouer dat jar uth to fudern, die ingedan werden uth dem forwerg boldelag.
Item Schnide Swin darseluest.
Item der frawen ock fur fuderunge vp ir wagen perde geuenn.
Item in dem vorgescr. dorpe hebben myne g. hern XVIII marc geld von VIII Buren; dat ander IIII marc hebben die lantrider to lone von den XIX marken.



Im durp Crack.

I vetten ossen.
IX marck geldes bede.
IX Swyn.
IIII dromet hauer.
III dage to plugen to boldelag.  \
II dage megen to boldelag.        > is affgestellet.
I dag harken dar seluest.          /
IIII reissen holt to furen tom tigel ofen.
Item holt to hawen.
Item dat affleger und den Borchdenst hebben myne g. hern dar inne, vnd dat se tor borch nicht vhoren deruen, hebben se den dinst to Boldelage, den luden tom Besten.

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Item pacht vnd dinst, hogeste gerichte hefft die Comptor von Crake laten myne g. herrn by em one bekummernisse.



Nr. 2.

Dis ist die beswerung, dy Sanct Johans huse in dem eigenthumb Crack uffgelegt.


Im dorpe Crac, dar innen geben IX lude IIII sch. habern iglicher.
I vetten ossen.
Item den dinst.

Ist alles by acht iharen uffkommen.

(Anm. Diese Lasten von Kraak sind mit blasserer Dinte durchstrichen.)



Im dorpe Zulestorff.

VIII gulden, I marc von VII luden koningsbede.
I vetten ossen.
VIII sch. habern iederman zum slate.
I einhalb gulden, XIII einhalb ß. lub. den lantridern: ist von der houe IIII ß; der mus der Comptor von siner pacht enperen.
Auch mussen die armenlut fhuren kuchenholz gegin Swerin, wen on das geboten wird.



Im dorpe Horth.

XI schill. von VI luden konigsbede.
I vetten ossen tor koken.
IIII sch. habern iederman von der houen.
IIII gulden den lantridern.
Item den dinst.

auch by acht iharen alles upkomen.


Im dorpe Morats.

van IX luden von iederman IIII sch. habern to slàte.
I vetten ossen tor koken.
Item die snideswin.
Item den dinst.

Ist auch alles nicht lang gewest.

Auch muten de dorpe Zulestorp, Crack, Hort dienen: sehen, infhuren, eggen, zu Boldelagen, wen on geboden wird.


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Auch hebben de lude, de Sanct Johans gehoren, in dem eigenthumb ehirmals wen on de vogte geboden, des ihars zwo fhure holtz tom tigelofen fhuren muten; nu muten sy fhuren so vake on geboden wirdt.


Nr. 3.

Dis sind de beswerung, de Sante Johans huse im eigenthum

to Exen uffgelegt jherlich:
In prioratu Exsen.
Im dorpe Goddin.

XXIIII marc konigsbede.
   (Anm.) is den junckfrowen to Rene von XL jaren vorsettet.
XII marc nabede.
IIII drömet haber zum Slate.
II drömet habr zum affleger, auch vnderthiden mehir, vnderthiden auch mynner, wievele sy dan fordern.
IIII schape.
VI snideswin.
     (Anm. ) is alle affleger; hebben myne g. heren.
I marc mus de prior den vogten geuen up Johannis; das plegen sine vorfaren darumb tho thun, dat de armen lude, de sanct Johans gehoren, entsettet werden der dinste; nu nehmen sy dat gelt vnd muten glickwol dynen.
Auch sin II houen to molen Exsen, de gehoren tom huse; spricht der buer, de dy trifft: dy hertogen hebben im fry geben, de doch dem huse tinsplichtig sin. was affgebranth.
Item den Exser See, de ock tom huse gehort, willen myn g. h. losen.
Item de gerichte to goddin vnd exsen.
Item de affleger.
Item auch hebben de Vagde ehemals ein tode hand to goddin uth dem gerichte genahmen.
Dorto II man, I vom haue, den andern uth dem Crug, vnd de gefenglich gelegt; das het Winterfelt gedan. Dormit geschit sanct Johans gerichte abruch.
Item dat kerkleen to Cremoon gehoret ock sant Johans huse to uerlien.
   hebben myne g. heren dre mall gelehnet den kerkhern.


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Nr. 4. 5.

Aus einem Verzeichnisse der Beschwerungen sämmtlicher Güter des Johanniter=Ordens im Meklenburgischen, Papierhandschrift im Großherzoglichen Geheimen= und Haupt= Archive in Schwerin aus dem 16.Jahrh., am 4. Januar 1515 von dem Heermeister zu Sonnenburg an die Herzoge eingesandt.

Ueberschrift:

Gnedigenn Furstenn vnnd hernn. Onangesehenn des Ordenns irer dorffer vnnd gutter, freiheit, begnadungk vnnd eigenthumb, sein folgendt beswerungk vff die gutter kommenn.

Nr. 4.
In der Comptorey Cragk.

Hort, Moraczt, Zulstorp, jezlich Dorff III einhalb Dromdt habernn, vnd Crack drey Dromdt, das dan jezt bey sechs oder siebenn wiedder auffkomenn.

Item die vonn Hortt der Herrschafft auch mussenn gebenn IIII gulden, minus acht schillingk, vnd den Landreittern IIII fl. vnd VIII schillingk.

Czulstorp der Herschafft XIII margk, den landreitern IIII margk minus IIII schillingk.

Item die Landreitter wollen haben von jezlichem bwren II einhalb ., muntzpfennigk gnannt, sein auch sunst lange nicht gefodertt.

Hortt muß mit VIII wagenn dienen im Jhare vier Reisen holtzt zufurenn vnd im winther mit acht schlitten zwene tage holtzt auszurugkenn.

Czulstorp mit VI wagen auch viher tage vnnd im winther mit VI Schletenn zwene tage.

Crack vnd Moratzt mussen viher tage hawenn mit den Extenn.



Nr. 5.
Exenn.

Ablager zwo nacht.
XXIII margk konigsbethe.
XII margk nachbede,
  wenn die gefordert.
Eine halbe last habern zu Sloss.
Eine halbe last habern zu ablager.
Goddin muß dienenn, so offt inenn zugesagt: den armen leutten verterblich und vnertreglich.
Item müssenn gebenn jezlicher V Schaff.
Item jezlicher ein Swein, Botter, Eyher, Huner, Gense.


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Nr. 6.
Auszug
aus einem Inventarium bei der Landestheilung vom
Jahre 1520.
Krake

hort dem Comptor darsuluest, vnd m. g. h. hebben dat Straten = Recht im dorpe, ock heft m. g. h. I nacht afleger upp dem haue sampt siner g. hingste.

Item hawet ock ein yder bur in der Leuetze m. g. h. II dage.

Summa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .I einhalb drt. hauern

 

Moratze

hort dem Comptor mit aller rechticheit.

Item die bur to Moratze moten m. g. h. yeder II dage inn der Leuetze hawen.

Summa . . . . . . . . . . . . . . . . . I einhalb dromet II sch. hauern

 

Hort

duth dorp hort dem Comptor to Krake mit aller Rechticheit, sunder m. g. h. heft de bede vnd iders jars II dage wagendinst.

I H. Hermen Roleke . . . . X einhalb sz II einhalb
I H. Hermen Holste . . . . . X einhalb sz II einhalb
I H. Olde Claus Holste . . X einhalb sz II einhalb
Summa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . I einhalb drt. II sche hauern
                                    /     II mr.
                    Summa  <     III bwlude.
                                    \    III haue.

Item de bur tor hort moten m.

g. h. alle jar II dage, ider mit sinem wagen holt foren.

Susterdorp

hort dem Comptor to Krake mit aller gerechticheit vnd m. g. h. heft dat straten=Recht vnd bede. ock moten se des jars jeder mit sinem wagen II dage, wen man enhe to secht, holte foren.

I einhalb H. Hinrick Dale . . . VIII sch. Deit keinen denst.
II  H. Merten Klenow . I mr.
II  H. Jaspar Bulle . . .I mr.

Item de bur in dussem dorpe mothen m. g. h. alle jar yeder mit sinem wagen II dage holt foren.

II  H. Peter klenow . . . . II mr.
II  H. Olde Hans Lubbeke II mr.
                       Summa . . . . . . . . . . . . VII einhalb mr.
                                                                                                                    I einhalb drt. fuenftehalb sch. hauern.
                       Summa . . . . . . . . . . . . V buwlude.
                                                                                                                     zehntehalb hauen.

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Groten Eixssen.

In dussem dorp hefft m. g. h. hogst, sydest, affleger vnd den dinst.

II houen Jacob Hune . . . . IIII mr. VI sch. hauer.
II houen Hans Wegener . . . III mr. VI sch. hauer.
 I k. Paul Richman.

Item dusse lude geuen Schnidelschwin, wenn Mast ist, m. g. hern.

Summa.
der pacht . . . . VII mr.
hauer . . . . I drompt.
II Bwlude
Rockhoner . . . . III
Houen . . . . V
katen . . . . I
Eyer . . . . I stig.

Item so sind de Groth Eixser sampt den Molln Eyxseren verphlicht, so men des begert, ein Molenstein to halen.

Gottyn.

Inn dussem dorp hefft m. g. h. den dinst, Schnidelschwine vnd dat affleger vnnd geuen alle jar, wu hiernha volgt:

II schap.
III drompt haueren.
I einhalb stig Eyer.

Dusse moten ockh ein Molenstein halen, wendt vannoden iß, vnnd geuen se ockh samptlickh II Schap.
III drompt hauern.
I einhalb stig Eyer.
III Bwlude.
V houen I vernd.


Nr. 7.

Vortzeichnus der habe vnd gutter, die Er Melchior Barfus kortz vor inn seinem abtzugk von Mirow wegk gefurt hadt:

I Irstlich im XXVII jhare.

Item I Tausent gulden fur das Dorff Viperow, das ime damit abgeloset wurdenn.
Item XIII Bedde.
Item XXVI Par Lakenn.
Item XIII Heuptpfoel vnd etzliche Heuptkussen.
Item VII Wiltnetze.
Item VI Rehenetze.
Item IIII Hasenn Netze.

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Item I grossen Sack ful außgehekelten Flachs.
Item I hundert stucke waden garn oder mher.
Item XXX schogk droger Brachsen.
Item XIIII Stige Hemel.
Item IIII Ochsenn.
Item II grosse schware verschlossene kisten vol gerethe.
Nachgeschriebene gutter hadt genanter Er Melchior Barfus von Mirow nachgeholt inn diesem lauffendenn XXVIII jar.
Item II grosse schware kasten ful gerethes gelegt.
Item IIII Ochsen in Thonnen gesaltzen.
Item V Ochsen wegkgetriebenn.
Item XL Syden Specks.
Item XL Steine Henpffs.
Item IX Reisige Pferde.
Item IX Manne Harnisch.
Item IIII grosse silbern Becher, darunder zwo vorguldet.
Item Eine guldene ketten zweymal langk vmb den hals.
Item XXIIII silbern Leffel.
Item XII Czinnen Schussel mit etzlichen Saltziern.
Item II Messingische Luchter.
Item Einen grossen kuchen grapen.
Item L bedde seindt dar gewesen; daruon sein noch tzehen zur stedte.
Item III Deken, die men pflack uff der hern bette zu legenn.
Item I schwartzen Sammet mit Mardernn.
Item I Damaschen mit Mardern.
Item I Atlas gefuttert.
Item V c gulden seindt in seins brudern gudt khomen.
Item I c vnd X guldenn, den armen leuten zu Mirow abgeschatzet von deswegen, als szie ime sein Acker wol gepfluget vnd zubesehet vnnd ihne von der saet Ein scheffel Rogken vberbliben, der Zeit drey Merkisch groschen werdt, mit Einander im kruge verdrunnken habenn.
So hat gedachter Barfus zu Mirow bestalt, das szie ime van dar, vff negstkunstige Ostern sollen nachsenden zu ferrer blossung desselben hauses Acht folenn, Drey Wylden, alles die besten, vnd den Rogken, der in negstvorschienem Szommer dar gewachsen vnd uff negstuorgangene pachtzeit, bei des hauses vndirthanen zu pacht gefallen, indes zu uerkeuffen vnd ihme das gelt, szo darfur gefelt, zustellen vnd vbirantwurten szollenn.
So hadt nun gemelter Barfus seine Swester vnd schwester dochter aus dem haus Mirow mit mergklichem Ehegelde, geschmucke vnd andere zugehorde beszorget vnnd

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hochtzeiten vnd alles anders, was dartzu gehordt, stadtlich darselbist auszgericht.


Item hirnach folget was Er Melchior Barfus von Exsen, als der Prior darselbist mit tode vorfallen, entpfangen vnd mit sich wegk gefurdt hadt.

Item III c XXI Gulden entpfangen von Curdt Sperlinge, Detloff von Bulow, Hertich von Bulow vnd Achim Eziker vnd nachgegeben alle Rente vmb bekomunge willen des Heuptstuls.
Item XI Hamborger gulden.
Item etzlich silberwergk.
Item XXXIII gulden aus der Statien komen vom Sunde, die hat vberantwurdt Er Peter Becker.
Item XVI Gulden entpfangen von demselbigenn Freitags nach Anunciacionis anno etc. XVI.
Item XVI gulden vnd VIII ß aus der Stacien zu der Wismar Sonnabents nach Vaste.
Item XI gulden aus der Stacien des stifsts Ratzeburgk.
Item Ein kasten ful czinnen kannen, Schusseln und grapen.


Nr. 8.
Ein 1552 von Johann von Lucka aus dem Landbuche des Amtes Schwerin gemachter Auszug.

Vorzeichnus auß dem Landtbuche, was S. f. g. vnd h. zu Große Echßen haben.

Diges Burmeister gibt von 2 Hufen 4 marc bede.
Vicke Schröder von 2 Hufen 4 marc bede.
Hans Hune von 2 Hufen 3 marc bede.
Hans Wegener von 2 Hufen 3 marc bede.
Item eine wüste Hufe, whan sie besetzet ist, giebt sie den andern gleich.
Die pauren geben mit den zu Mhulen Echsen des Jhars ein Ochßen den Hern.
Auch geben die pauren semptlich den Hern 2 drompt Hafer.
Item 6 Huner und 2 stige Eyer.

Summa der jherlichen Hebung.

14 marck an gelde.
2 drompt hafer.
Ein halben Ochßen.
6 Hüner vnd

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2 Stige Eyger.
Gerichte vnd Dienst.

Notandum.     Es gehort kein holz, noch fischereie dazu,

auch ganz wenig Wiesewachs. Darumb halte ichs dafür, das alle dieße güter nicht vber vhir oder aufs hochste funf hundert gulden werth sein. Die fursten genießen ir nicht auf 400 fl.

Goddin.

Da haben die fürsten nhur etzliche dienste; die ander dienste vnd das hogest gehoren zum hofe zu Grosse = Echsen.

Die pauren semptlich geben den hern sechs drompt hafer schwerinisch maß vnd vhier schafe zusammen vnd I einhalb stige Eyger.

Summa der jherlichen Hebung zu Goddin.

6 drompt Hafer.
4 schafe vnd
I einhalb stige Eiger.

Notandum.     Zu Goddin whonen nhur vhir paure vnd

es berichtet Pasca Gustefel vnd Engelke Rostke, desgleichen auch die paure, das sie, die paure, jherlich nicht mher den fürsten, dan ein jder vhir tage zu dienen schuldig sein.


Johann von Lucka fügt hinzu:

zu Goddin hat m. g. h. jherlich zu heben:

Fünf pauren wonen daselbst. M. g. f. vnd her hat die volgende pacht daran vnd an itzlichem paure jherlich vhier tage dienst, die ander dienst und gericht gehort mir albereit.

5 drompt hafer    \
4 schaf                  >   geben sie gegen Schweryn.
I einhalb stige eyer        /
20 marck acht schillinge pacht gegen Rhene.
10 marc geben 2 wüste huffen zu Sehefeldt, wan sie wider besatzt sein.

Den hafer vmb 5 fl., die schaf vmb 2 fl. vnd die eyer vmb 1 schilling 3 waehrung . gerechent thut

In summa
41 marck ein schilling vnd 3 waehrung .

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Nr. 9.
Einkunfft des hauses Krakow.
Tabelle

Nr. 10.
Zeugenverhör
über die fürstlichen Gerechtsame in den Comthureidörfern
vom Jahre 1497.

(Anm. Dieses Actenstück ist während des Drucks der Abhandlung entdeckt.)

Anno domini XCVII.

Item So szint vorhort desse ver burschopp nüelick by sick.

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De kraker.

Item szo bokennen sze to dem ersten, dat sze deme olden hern Hertich Hinrick enß hebben geholden des iares, men dar hebben samelken to lecht alle ver dorper; vnd de dar is kumter geweszen, de moste kost vnd ber geuen. Dit hebben bokant Hans Vosz vnd Hinrick Swiger, de seggen se szin wol achtentich iar olt, vnd Hinrick Pangel, de denket wol hundert iar.

Item ok bokennen de suluesten, dat se myne g. h. Hertich H. hebben gegeuen de ver scepel haueren, dar he sze denne vmme bat, men nicht vor ene plicht.

Item ok bokennen sze, dat se myn g. h. h. Hinrick hefft wol gebeden vmme dat ander iar edder dat drudde vmme ene ko to der koken, de sze em gegeuen hebben.

Item sze seggen sze hebben anders nene bede gegeuen, men de rechte mene lantbede auer dath gantze lanth.

Item ok seggen sze, dat de Swinsnidinge isz by twintich iaren gewesen vnd zin gesneden dre male.

Ditt seggen sze by erer sele salicheit alle dre.

Sulstorppe.

Item so seggen de twe oldesten, dat sze des geliken ok gedhan hebben alsze de kraker, nomeliken Claus Bake vnd Albert Boldelage, de wol denken bauen sostich iar. Ok geuen se von der houe I mark, de se auer hundert iar geuen mosten.

To der Hort.

Item ok seggen dre, dat se des geliken ok hebben gedan nomeliken Hinrick Holste, Titke Lubbe vnd Hinrick Went, vnd geuen alle iar van der houe I with myn wen XI ß wol hebben gegeuen, auer hundert iar alle beide dorper.

To Maratze.

Item ok bokennen sze alsze de kraker, nomeliken Heym Grote und Jacop Grote, Hans Dreger, men se hebben anders nene bede gegeuen, wen de rechte mene lantbede auer dat gantze lanth.

(Zusätze von anderer Hand.)

Item moth men van den tughen horen vnd fraghen, o idt vmme dat affleger is vnd geweset hefft van oldinghes. Item ock gliker mate vmme den dinst, wo se pleghen to denende, [Symbol].

Item moth men ehn fraghen offt olde Hardeloff, Hans Schutte, Reyegher. Item olde Specht, Hanow, olde Quastel, junge Peter Quastel. Swyneyegher, oft de ok in den dorpern hebben geleghen vnd wo vaken des jars.

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II.

Materialien

zu einer

Geschichte des Theaters

in
Meklenburg=Schwerin
von dem Beginne theatralischer Vorstellungen bis zum Schlusse
des Jahres 1779,

gesammelt
von

H. W. Bärensprung.


D ie ersten sicheren Spuren des deutschen Theaters zeigen sich in den geistlichen Schauspielen des Mittelalters, in denen, wie in Frankreich und England, das Heilige in burlesker Form auftrat. Gottsched 1 ) glaubt in einer alten Chronik gelesen zu haben, es sei bereits Kaiser Carl dem Großen ein Schauspiel in altfriesischer, d. i. deutscher Sprache vorgestellt worden, und auch Freiesleben meint, in seiner Nachlese zur deutschen dramat. Dichtkunst 2 ), etwas Aehnliches gefunden zu haben; da aber beide den Titel des Werks nicht anzugeben vermögen, so kann man diese Nachricht bei ihrer ziemlichen Unwahrscheinlichkeit nur für eine Sage gelten lassen. Dagegen berichten verschiedene Chroniken 3 ), daß Friedrich, Markgraf von Meißen und Landgraf von Thüringen, einem Spiel "von den zehn Jungfrauen im Evangelio" beigewohnt habe, welches von den Priestern zu Eisenach im Jahre 1322, 14 Tage nach Ostern, aufgeführt worden. - Aus den Mysterien und Moralitäten entwickelten sich im 15. Jahrhundert die Fastnachtsspiele, deren Aufführung später ganz in die Hände der Gilden fiel. Um 1498 ward durch Johann Reuchlin die Schulcomödie ein=


1) Nöthiger Vorrath zur Geschichte der deutschen dramat. Dichtkunst, 1757. S. 4.
2) 1760. S. 6.
3) Menken, scriptor. rer. germanicar. II. p. 500. 1633. III. p. 326. 1309.
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geführt, indem er in Gegenwart des Bischofs von Worms Jodann von Dalberg Scenica progymnasmata 1 ) aufführen ließ.

Das früheste Lebenszeichen theatralischer Darstellungen in Meklenburg = Schwerin, welches uns bekannt geworden, enthält das "Etwas von gelehrten Rostockschen Sachen für gute Freunde, Anderes Jahr, 1738", S. 423. Die Herausgeber dieser Zeitschrift theilen mit, daß sie ein altes gedrucktes Blatt, welches den Einladungen zu Schauspielen zu ihrer Zeit ähnlich sei, besäßen, und zwar folgenden Inhalts:

"Dorch Gunst, Vorloff, und Fulbort beyde geystliker und wertliker desser Stat Rostock Overicheit wert men hyr (wil God) up dessen tokommenden Sondach, also den Dach der Medelidinge Marie, to der ere Gades eyn schone innich unde mercklich spyl anrichten, van deme State der werld, unde söven older der minschen, de doch mede in vorige söven artikel des lidendens Christi, up de VII Dagetyde wysende. Oeck VII der yunkfrouwen Marien dröffnisse, unde sust dorch mennichfoldighe heylsame lere unde fruchtbare underwisinge ane yenige schimplike lichtferdicheyt van der werld to dem densten Gades getogen, unde gantz bekeert werden. Myt anhengenden beslute schoner antögynge eyner figuren der ewygen frölicheyt, allen deenren und utherwelden Gades gelovet. Weme sodans to seende belevet, mach sick an den middelmarcet vögen, dar wert men halffwege twelven anhevende.

Alle to der ere Gades."

(Unten steht geschrieben:)

"So ferne sik dat Weder to klarheyt schickende wert."

"Wie lange vor der Reformation", fragen die Herausgeber des Rostockschen Etwas a. a. O., "mag dieß wohl geschehen sein? Wir schließen von der späten Anrichtung der Druckerei allhier, daß es nicht lange vorher gewesen. Wer wird aber durch die geistliche Obrigkeit verstanden? Was ist für ein Tag der Mitleydung Marien? Ist's der 21. Nov.? 2 ) Sind Ort


1) Es findet sich dieß latein. Lustspiel abgedruckt bei Gottsched, Nöth. Vorrath etc. . 2r. Thl. S. 142.
2) Dem Hrn. Archivar Lisch verdanke ich hierüber folgende Mittheilung: Das Fest der medelidinge Mariae (d. i. der Mitleidung Mariä, festum compassionis Mariae seu septem dolorum) ward zum Andenken der Schmerzen gefeiert, welche die Mutter unter dem Kreuze ihres Sohnes erlitten. Das Geschichtliche dieses Festes ist in Haltaus Jahrzeitenbuch S. 221 ff. zu finden. Es trat ungefähr im Anfange des 15. Jahrhunderts an die Stelle von Mariä Ohnmachtfeier (festum spasmi Mariae) und ward an unbestimmten Tagen zwischen dem Sonntage Jubilate und dem Palmsonntage gefeiert. Es ward zuerst in der Cöllner Diöcese im J. 1423 eingeführt und dort auf Freitag nach Jubilate angesetzt; in Hamburg ward es am Freitage vor Palmarum und im Bisthum Lübeck, wo es 1479 eingeführt ward, am Freitage vor Pfingsten gefeiert. Die Rostocker nannten die Abbildung der (  ...  )
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und Zeit nicht sonderlich? Was für Personen haben das Spiel aufgeführt? Dergleichen fahrende Comödianten, als man jetzt hat, waren vielleicht noch nicht, zu geschweigen, daß sich dieselben mit solchen andächtigen und allem Ansehen nach nichts eintragenden Vorstellungen nicht aufzuhalten pflegen. Wir glauben, daß die Studenten sich damit bemühet haben. Denn so merken wir an, daß man vorzeiten sehr viele geistliche Schauspiele allhier, ja, daß man wohl in den Kirchen dergleichen aufgeführt habe. Kamen fremde große Herren oder auch besonders die Landesfürsten in die Stadt, so war gleich die Frage: was für eine Comödie man zu Ehren machen wollte; Rector und Concilium kamen von selbst darauf, oder sie waren auch ersucht von jemand, der sich dadurch eine Gnade zu erwerben dachte. Die Abhandlungen waren allezeit aus der Bibel."

M. Christian Schreigelius, welcher 1560 Rector Scholae Wismar. geworden, erließ im folgenden Jahr nachstehendes


(  ...  ) Maria, die den Leichnam ihres Sohnes auf dem Schooße trägt, Maria thor ladinge (zur Maria der Beladenen). So viel nach Haltaus. — Frisch im teutsch = latein. W. = B. S. 602 hat: die Mitleidung Mariä, da sie mit St. Johanne unter dem Creutze stund. - In Lübeck erschienen bei Stephan Arndes folgende Werke: 1494 in 8vo., Dat Bok der Medely dy)nghe Marien; 1498 in 12mo. Bok der Bedrofnisse Marien und als 2te Auflage davon 1504 in 8vo. Boek der Medelidynghe Marien. Vergl. Kinderling, Gesch. der niedersächs. Sprache S. 359 u. 379, und Scheller, Bücherkunde der sassisch = niederdeutsch. Sprache S. 105, 116 u. 127. - Wahrscheinlich die Brüder des Michaelisklosters zu Rostock druckten, ungefähr ums Jahr 1480, auf einem Pergamentbogen ein Missale dieses Festes, und in einem zu Lübeck 1489 gedruckten Orationale (diversa continens officia cum pulcerrimis orationibus congruis temporibus legendis) steht als siebenter Abschnitt: Incipiunt hore de compassione et dolore beate Marie virginis, quas papa iohannes XXII. dicitur edidisse et omnibus eas legentibus largissimas indulgentias concessisse, und davor ein Holzschnitt, auf welchem Maria unter dem Kreuze sitzend abgebildet ist, mit dem Leichname des Herrn auf dem Schooße und einem Schwerte in der Brust (die Maria thor ladinge). Gegen das Ende heißt es noch einmal: Incipit officium de compassione Marie virginis sub alio modo compendiosiori. Das Fest muß daher am Schlusse des 15. Jahrhunderts hier sehr beliebt gewesen sein. - Dr. Deecke sagt auch in s. Nachrichten von den im 15. Jahrhundert zu Lübeck gedruckten niedersächs. Büchern, 1834, S. 20, daß er in Manuscripten öfter "medelijnghe" gefunden habe und der Titel "medelynghe" für medelidinghe ganz richtig sei. - Endlich kommt in Stralsundschen Schriften Medelinge vor, was Fabricius mit Unrecht für einen Schreibfehler hält. In Stralsund war auch ein Marienbilde tho der medelidinghe. M. vergl L. Slaghert's Ribnitzer Chronik im Auszuge in der "Einführung der Kirchenverbesserung in Stralsund" von Dr. Fabricius; Stralsund 1835, S. 311 u. 346 u. F.'s Anmerkgg. das. - Die Feier des Festes in der Schweriner Diöcese, also auch in Rostock, wird völlig klar aus dem Calendarium im Anfang des "Breuiarium diocesis Tzwerinensis 1529", wo es im Monat März heißt: "Compassio marie minus summum, seruetur semper 6 feria (Freitag) ante reminiscere und auch im Breviariun selbst steht das Fest zwischen feria V quadragesime und reminiscere. Ferner steht im Calendarium: "Nota quando festum Gregorii, Gertrudis aut Joseph venit VI feria ante reminiscere, tunc anticipetur in diem precedentem propter festum compassionis marie." Es ward also am 5ten Freitage vor Palmarum gefeiert. Auffallend ist es daher, daß in unserer Theater=Bekanntmachung ein Sonntag angegeben wird.
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Schreiben an E. E. Rath zu Wismar: "Gnade vnd frede wünsche ick yuw Erb. Wise Heren von Godt deme Vader Amen. Erb. G. Heren, ick kan yuwer Erb. W. nicht bergen, dat ick ein Christlick spil mit minen mithulpern habe thogericht, dar de Lop der Werlt wo es itzt in velen Orden togheit, vast grüntlick inne vorvaten vnd ogenschinlick vorgestellet, desuluige ym Nedderlande gemacket vnde ock sünst in etlicken Sesteden gespelet. So denne nu E. Erbar Radt mochte Lust hebben desuluige in der negestkumpftigen wegen tho horen, bid ick früntlick E. E. R. my einen dach vnd stede antegen moge dat de personen denne dar mochten vpwaren, vnd vns denne darna de Kerke thom Grawen Municken (Grauen Kloster) vorgunnen darinne vor der gemeine tho spelen. So ock E. E. Raht dar suluest wolde henkamen kan E. E. Radt einen dener darhen verordnen desuluige de stede vor E. E. erholden moge. Worup ick beger ein gnedich antwordt wenner es ein Erb. Rade wert gelegen sin. Do yuw hir mith Godt dem Heren in sinen gnedigen schutz lang gesunt beuelen sampt den yuwen. datum ex meo museo an. 1561. 7. martii.

Christianus Schreigelius,         
Scholemester in eins Erb. Rades Schole." 1 )

In einem Manuscripte des Rostockschen Stadtarchivs (von 1526 - 1559), in welchem sich zu Anfange eine genaue Berechnung der Kosten des Baues des "Thorne ofte dwenger mit dem nien dore vor dem sten dore anno XV c XXVI" findet, kommen auch einige andere Ausgaben E. E. Raths vor und namentlich vom Jahr 1558 folgende: - - "Den gesellen de de Tragoediam Agamemnonis In dem Vastelauende speledenn ock de vann der Susanna agered wurt ehn vth befell des Rades geschencket 1 last Beres, Betalede Ick hernn Jurgen Bungen kostede mith dem Tzisenn. . . . VI fl. XVIII ßl. lüb.

Aehnliche Vorstellungen fanden dort auch statt im Jahr 1573 bei dem fürstlichen Einzuge, nachdem mit der in Ungnade gefallenen Stadt Rostock ein Vertrag abgeschlossen worden war, und im Jahr 1576, wo man dem Könige von Dänemark zu Ehren ein Schauspiel auf dem Hopfenmarkte gab. 2 )

Aus Herzogs Ulrich Güstrowscher Schulordnung, welche ungefähr in das Jahr 1552 (oder 1553) fällt, wird in Reichard's Theaterkalender von 1787 nach einem alten Manuscripte folgendes mitgetheilt:

"Cap. X. De Ludis scenicis. - Es soll auch alle halbe


1) Schröder's evangel. Mecklenburg, 2r Thl. S. 314.
2) Rostocker Etwas, 1741. S. 452 - 1743. S. 247. - Das 1573 gegebene Spiel hieß: "De divite et Lazaro ia Luca".
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Jahr eine latein. Comoedia aus dem Plauto oder Terentio für die Knaben, daß sie gut Latein lernen mögen, von den Schülern in der Schule, jedoch extra habitum agiret werden, denn es heißt:

Continet humanae speculum Comoedia vitae

Turpiaque urbano facta lepore notet.

Es wehre auch unter den großen Schülern, die der griechischen Sprache erfahren sind, ein fein Exercitium, daß sie bisweilen einen Dialogum Luciani mit agirten, der allezeit ein lateinisch Argument hette, umb der gemeinen Schüler willen. - Teutsche Comedien oder Tragedien sollen für denn gemeinen Mann noch sonsten von den Schülern nicht agiret werden, es sei denn, daß es mit Unserm Vorwissen und auf Unser Gutachten geschehe."

Der Professor und Rector A. F. Fuchs zu Güstrow führt in seinem "Versuch einer Geschichte des Güstrowschen Gymnasii", 1ste Lieferung, Neujahr 1801, diesen Theil des Inhalts der Schulordnung des Herzogs Ulrich gleichfalls an und bemerkt dabei, daß man mit der Aufführung solcher Comödien bis zur Zeit des dreißigjährigen Krieges fortgefahren habe. Dieser habe jedoch jeden frohen Gedanken verdrängt, und bei der allgemeinen Noth sei es für unanständig gehalten worden, aus der Schule Comödie zu spielen. Um indessen den löblich und nützlich geachteten Gebrauch nicht abkommen zu lassen, habe man an die Stelle der profanen Lustspiele geistliche Schauspiele, dramata sacro-politica, gesetzt, an welchen das Publicum viel Vergnügen gefunden, und welche je zuweilen selbst bei Hofe wiederholt worden. Es habe aber alles lateinisch sein müssen; die Aufführung deutscher Schauspiele dagegen habe einer speciellen fürstlichen Erlaubniß bedurft. 1 )

Ein Ausgabe = Register des Herzogs Johann Albrecht vom Jahr 1557 gibt an, daß den 25. Febr. "10 Thaler denn Schülern so die Comedien gespilet", und vom Jahr 1561, daß den 20. Februar "den Schulmeistern zu Swerin vonn wegenn der agirten Comedien von dem Tobia 25 fl. 20 ßl. vorehret" worden. 2 )


1) Schedius, der Hauptverfasser dieser geistlichen Schauspiele, macht in seinem Gustrovium mit sichtlichem Wohlgefallen mehrere dieser Schauspiele unter Bemerkung der Zeit und der Wiederholung namhaft. Das erste handelte De Josepho et cius fratribus und ward zweimal aufgeführt, den 1. April 1636 und den 18. Januar 1641. Ein zweites Drama handelte De Absoloue Parricida, Exule et Reduce und ward gleichfalls zweimal aufgeführt, sub autumnum 1636 und den 11. Januar 1641. Ein drittes De Praetore Gibeonitarum ward ben 12. April 1643 aufgeführt, ein viertes De Absolone patrem regno exuente den 26. April 1638; ein fünftes De Hadad-Esare nach 2. Sam. 8, 3. 5. 9. 13. den 12. Mai 1637 und bei Hofe ben 11. Apr. 1645. ( Fuchs a. a. O. S. 23.)
2) Aus Großherzogl. Geh. und Haupt = Archive.
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Nach Hederich's Schwerinscher Chronik kam der Herzog Ulrich den 30. August 1582 vom Reichstage zu Augsburg sammt seiner Gemahlin und den beiden jungen Herzogen in Schwerin an, weßhalb "in der Kirchen die Comoedia vom Fall Adae und Evae, aus dem Gedichte Divi Bernhardi tröstlich genommen, ganz zierlich agiret" wurde.

Auch in Wismar wurden im 16. Jahrhundert jährlich 2 Schauspiele, theils lateinisch, theils deutsch, im grauen Kloster gegeben. 1 )

Im Jahr 1568 erschien in Rostock folgendes Schauspiel in Druck: "Ein newe Comedia von Dionysii Syracusani vnd Damonis vnd Pythiae Brüderschafft. Darinn der vnterschied warer trewer Freundschafft vnd falscher heucheley fein artig fürgebildet durch M. Franciscum Omichium, 2 ) Schulmeistern zu Güstrow. Rostock, 1568, in 8. 3 )

Das oben angeführte alte Manuscript enthält auch die Notiz, daß im Jahr 1605 in der Rostocker St. Johanniskirche die Comoedia von der Susanna vorgestellt worden sei. 4 )

Ein M. Albertus Wichgrevius zu Rostock hatte um diese Zeit eine latein. Comödie "Cornelius relegatus" geschrieben, welche im Jahr 1600 daselbst aufgeführt worden ist. Sie ist in einer Uebersetzung zu Magdeburg gedruckt worden, deren Vorrede von 1605 datirt ist. Gottsched 5 ) hatte ein Exemplar davon, welches 1618 zu Magdeburg erschienen war, ohne Meldung, daß es eine neue Auflage sei. Der vollständige Titel dieser Uebersetzung ist: "Cornelius relegatus, eine newe lustige Comödia, welche gar artig der falschgenannten Studenten Leben beschreibet, Erstlich in lateinischer Sprach beschrieben durch M. Albertum Wichgrevium. Hamburg. Jetzo aber auf vieler ansuchen vnd begehr in teutsche Sprach vbersetzet durch Johannem Sommerum Cycnaeum Pfarrherrn zu Osterweddingen. Magdeburg." Es treten 61 Personen darin auf.

Im Anfange des 17. Jahrhunderts befand sich in Deutschland eine Schauspielertruppe, welche sich "die englischen


1) Rudloff, Meckl. Geschichte, Thl. III. 1. S. 272. Vergl. oben.
2) 1566 Conrector am Gymnasium zu Güstrow, 1572 Rector; † als solcher im Oct. 1591. (Dr. Krey's Beiträge etc. ., 1. Bb. 5. St. S. 304.)
3) Rost. Etwas, 1742. S. 284, ohne Angabe der Jahreszahl des Drucks. Gottsched und Rotermund (V. IIII.) geben 1568, Bouterweck (IX. S. 475) 1588 an. Die im Rost. Etwas angeführte Dedication an Friederich II., König von Dänemark, (1588—1648) müßte sich im ersten Falle wohl bei einer spätern Auflage finden. - 1678 erschien eine neue Auflage. Gottsched, Nöth. Vorrath 1r Thl. S. 116. - In diesem Stücke sprechen die Bauern in Meklenburgisch=niederdeutscher Sprache. (Wachler.)
4) Um 7., 11. und 12. Jun. durch den M. Chrstianus Schlot. (Meckl. Bl. Nr. 19. S. 285.)
5) Nöth. Vorrath 1r Thl. S. 158.
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Comödianten" nannte, an vielen Orten, besonders auch in Dresden, spielte und meistentheils Stücke gab, welche Shakspeare's Zeitgenossen, ja dem Shakspeare selbst (wie Titus Andronicus) nachgebildet waren. 1 )

Diese s. g. englischen Comödianten hielten sich auch im Anfange des Jahrs 1606 in Rostock auf, wo sich in dem Stadt = Archive nachstehende genau copirte Eingabe derselben an E. E. Rath findet:

"Ernuheste, Achtbare, Hoch vnd Wolgelarte, Hoch vnd Wolweise, E. E. vnd hw. sein vnsere gehorsame dienste, mit besonderm fleiße zuuor, großgunstige gepietende liebe Herrn,

Fur E. E. vnd hw. vns biß dahero bezeigte vberaus große vnd vielfeltige gunst vnd befoderung, in dem das wir nun allhie eine geraume Zeitt, von E. E. v. hw., großgunstiglich geduldett, vnd vnserm geringem vormugen vnd Kunst nach, mitt vnser Music auch geistlichenn vnd weldtlichenn Historien, commedienn vnd tragedienn, gemeiner Stadt dienen mugen, vnd sonsten, Dafür sein wir gegen E. E. v. hw. nicht alleinn dienstliches hochstes fleißes danckbar, sondern wollen daßelbe auch umb E. E. vnd hw. mit vnserm geringem gebete, vnd Diensten, Zuuordienen vnd sonsten Zurühmen wißen, Vnd ob wir also woll billig, E. E. vnd hw. vber vorgedachte bezeigte große vielfeltige gunst vnd befoderung, ferner wo mitt nicht beschwerenn solltenn, weil aber dennoch, vns hiebeuohr in andern Stettenn Da wir auch gewesen, vnsers vorhaltens, vns eine vrkundt, vnter gemeiner Stadt siegell mittgetheilet worden, vnd vns also auch damitt nicht weinig gedienett, dan wir vnsers vorhaltens halben alhie, E. E. vnd hw. vrkundt, in andern benachbartten Steten vnd sonstenn furzulegen habenn, Alßbitten wir demnach auch dienstliches hochstes fleißes, [weil wir vns ie ohne ruhm zumelden auch allhie still vnd eingezogenn vorhaltten, auch nicht anders dan was leiblich vnd woll anzusehenn vnd zuhoren gewesen, agirt vnd musicirt] E. E. vnd hw. wollen vber vorige vns bezeigte große gunst vnnd befoderung, ferner auch noch in diesem so großgünstiglich erscheinen, vnd vnsers vorhalttens halbenn, vns eine vrkundt vnter gemeiner Stadt insiegell großgünstiglich mittheilenn vnd zukommenn laßenn, vnd wir seinn es vmb E. E. vnd hw. mit vnserm geringenn Diensten vnnd sonstenn wie vorgemeldett hinwider Zuuordienenn Zum hochstenn gefließenn, Datum Rostogk denn 31. Marty 1606.

E. E. vnd hw. gehorsame,
Marggrefen von Brondenborgk Diener
Engelsche Commedianten."

1) Tieck, altengl. Theater, 1r Bd, S. 12 der Vorrede.
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Trotz aller Nachforschungen, aus welchen Personen diese Gesellschaft englischer Comödianten bestanden und wie lange sie unter dieser Bezeichnung existirt habe, liegt kein sicheres Resultat darüber vor. Einige glauben, daß vielleicht nur der Principal von Geburt ein Engländer war, welcher englische Schauspiele nach Deutschland brachte. Von den Niederlanden waren sie in Deutschland eingewandert. Daß ihre, wenn gleich werthlosen Stücke den größten Einfluß auf die deutsche Bühne ausübten, läßt sich nicht in Abrede nehmen. Tieck, der sich am ausführlichsten über diese Truppe äußert, behauptet 1 ), daß, als in London die Theater blühten und selbst im Auslande berühmt waren, zuweilen Schauspielertruppen nach den Niederlanden gingen, um dort zu spielen und daß wir etwa um das Jahr 1600 (vielleicht auch einige Jahre früher) in Deutschland wandernde Schauspieler antreffen, die unter dem Titel der englischen Comödianten herumreisten, um unsern Landsleuten, wenn auch nur schwache Vorstellung von der Höhe der englischen Poesie und von der Vortrefflichkeit der dortigen Schauspielkunst zu geben. "Haben sie selber so gespielt, fährt er a. a. O. fort, wie die Stücke geschrieben sind, die diese Wanderer (1620 u. 1630) in Deutschland herausgaben (wenn diese anders von den Spielern herrühren), so können wir uns keinen großen Begriff von ihrer Geschicklichkeit machen; aus ihrem Beifall sollte man schließen, daß sie viel leisten konnten, wenn die Deutschen nicht vielleicht, wegen der Neuheit der Sache, auch mit dem Unbedeutendsten sehr zufrieden waren. - Diese Gesellschaft bestand nicht, wie es früher gewöhnlich war, aus Bürgern; diese Menschen machten aus der Schauspielkunst einen eigenen Beruf. Aber wer waren sie? Sollen wir sie für wirkliche Engländer halten? Oder waren es junge Deutsche vom Comptoir der Hansa in London, oder Abenteurer, die jene Uebersetzungen der populairsten Schauspiele zu uns brachten? Es ist auch nicht unmöglich, daß Liebhaber des Theaters auf Speculation nach London reisten und mit einem Vorrath von Manuscripten und einstudirten Rollen zurückkamen und so in Deutschland ihr Glück versuchten. Es scheint, daß diese Leute allenthalben gefielen, ihr Stand mag auch erst viel später in Verachtung gesunken sein, denn man findet, daß ihnen und spätern Truppen der Magistrat der Städte feierlich entgegen kam; daß einer der ältesten Schauspieler, welcher Lassenius genannt wird (und der vermuthlich bei dieser Truppe war, da er um 1600 spielte) 2 )


1) Deutsches Theater. I. S. XXIII.
2) Löwen führt (Schriften, Bd. 4 S. 13) als die älteste, ihm bekannt gewordene ordentliche deutsche Schauspielergesellschaft die Treusche an und (  ...  )
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nachher Doctor der Theologie und dänischer Hofprediger wurde; daß ein Junker Hans von Stockfisch (wohl ein Theatername) von Johann Siegmund 1 ) von Brandenburg 220 Rthlr. Gehalt nebst freier Station erhielt, um ihm ungefähr 1614 eine "Compagnie Comödianten" aus England und den Niederlanden zu verschaffen. Noch im Anfange des 18. Jahrhunderts finden wir viele Schauspieler, die ihren Stand verließen, und, da sie früher studirt hatten, wieder die Arzneikunst, Chemie oder andere gelehrte Beschäftigungen ergriffen; doch bald darauf, als sich die Truppen nun ziemlich vermehrten und sich jeder zum Director aufwarf, um auf kurze Zeit sich zu versuchen, scheinen wohl diese vielwandernden, sich gegenseitig schadenden Spieler zu jener Abenteuerlichkeit und Armuth hinabzusinken, in welcher wir sie noch lange nachher antreffen."

Joh. Bapt Rousseau nimmt 2 ) ohne Weiteres an, daß im Anfange des 17. Jahrhunderts wandernde Comödiantentruppen aus England nach Deutschland herüberkamen, welche ihre betrübten Marionettenspiele spielten und Sprache und Geschmack entstellten. Zum Beweise der letzten Behauptung führt er eins ihrer Stücke: "Eine sehr klägliche Tragödie von Tito Andronico vnd der hoffertigen Kayserinn etc. ." an, das widerlichste Gemälde von Buhlerei und Henkerstreichen, dessen deutsche Bearbeitung aber noch weit mehr zu verwerfen sei, weil die Abscheulichkeiten, von denen im Englischen doch nur ein Theil auf dem Theater vor sich gehe, bei ihr sämmtlich in der Scene vorgebracht seien; nämlich 1.) der Kaiser jagt seine rechtmäßige Gemahlin fort und macht eine mohrische Buhlerin zur Kaiserin; 2.) der Mann der Andronica wird im Walde gemeuchelt; 3.) an der Andronica üben ebendaselbst zwei Söhne der Kaiserin ihre Verbrechen, beide Hände werden ihr abgehauen und ihr die Zunge aus dem Munde gerissen; 4.) Andronicus wird gezwungen, sich mit dem Beil die rechte Hand


(  ...  ) als eins ihrer vorzüglichsten Mitglieder diesen Johann Lassenius, später der heiligen Schrift Doctor und königl. dän. Oberhofprediger. B.
1) Churfürst; von 1608 - 1619.
2) Kunststudien. München 1834. S. 173. - Eben so in seinen dramaturgischen Parallelen, 1r Bd., München 1834, S. 88 ffl., wo er auch Tieck's Nachricht vollständig mittheilt. -- Im Leipziger Tageblatt 1832, Nr. 20, wird sogar die Behauptung aufgestellt, daß im 17. Jahrhunderte englische Comödiantengesellschaften Deutschland, mindestens das nördliche, durchzogen, welche mit den Hülfstruppen hereingekommen sein möchten, die sich in Gustav Adolph's Heere befanden (!). Dagegen führt v.Alvensleben's allgem. Theater-Chronik, 1832, Nr. 158, an, daß die im Anfange des 17. Jahrhunderts in Deutschland als Schauspieler herumziehenden Engländer 1602 zu Ulm ein Schauspiel vom Propheten Daniel, der keuschen Susanna und den zwei Richtern in Israel aufführten, und daß um dieselbe Zeit Joh. Valentin Andreä zwei lateinische Schauspiele: "Esther" und "Hyacinthus" verfertigte, und zwar nach eigner Angabe aus Wetteifer mit englischen Schauspielern.
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abzuhauen; 5.) die beiden Söhne des Andronicus werden hingerichtet und ihre Häupter dem Vater zugebracht, der sich damit im Halbwahnsinn herumzerrt; 6.) ein Bote wird gehenkt; 7.) die Kaiserin wird Mutter einer schwarzen Ungestalt; 8.) Morian (der Intriguant des Stücks) wird gehenkt; 9.) Titus Andronicus schlachtet zwei Söhne des Kaisers wie Schweine ab; diese Scene ist in ihrer Art so merkwürdig, daß sie zum Theil hier stehen mag:

"T. Andronicus: Seyd ihr nicht der Keyserinnen Söhne vnd meynet mich verrätherlich vmb mein Leben zu bringen; Aber jetzt habe ich, woran ich mich rechen kann, bringt mir da alßbald ewer ein, ein scharfes Scheermesser vnd ein Schlacht=Tuch herausser. Ja jetzt habe ich ein heymlichen Rath bey mir erdacht, worin ich alle meine Feinde fangen wil, vnd meinen Muth wiederumb genugsam an sie kühlen.

[Jetzt kömpt einer, bringt ihm ein scharffes Scheermesser vnd Schlacht=Tuch, er macht das Tuch umpt, gleich als wenn er schlachten will.]

Gehe auch geschwinde hin und hole ein Gefäß.

[Gehet hin.]

Vnd du kom mit demselben Mörder, den du hast, hieher, vnd halte ihm seine Gurgel herüber, daß ich sie kan abschneiden.

[Bringt Gefäß.]

Vnd kom du hie mit deinem Gefäß, halt es ihm vnter die Gurgel, vnd fange alles Blut darein.

Der elteste Bruder wird erstlich herüber gehalten, er wil reden aber sie halten ihm das Maul zu. Titus schneidet ihm die Gurgel halb abe. Das Blut rinnet in das Gefäß, legen ihn, da das Blut ausgerennet, todt an die Erden.]

Num kom du ander auch heran. Halt ihm eben so die Gurgel herüber.

[Er weigert sich hefftig zum Tode, wil reden, aber sie halten ihm das Maul zu. Titus schneidet ihm an die Gurgel, das Blut wird auffgefangen, darnach todt an die Erden gelegt.]

Nun habe ich ihnen die Gurgel beyde halb abgeschnitten, was ich aber nun geschlachtet, darüber wil ich selber Koch seyn, die Häupter will ich gar klein zuhacken, vnd sie in Pasteten backen, worauf ich dann den Kayser samt ihrer Mutter zu gaste bitten wil, vnd alßbald ein Friedes Boten nach dem Kayser schicken, ihr aber nempt alßbald die Cörper, vnd bringet sie mir in die Kuchen."

10.) Kaiser und Kaiserin essen die Häupter ihrer Kinder als Pasteten und loben deren Wohlgeschmack; 11.) Andronicus erdolcht seine Tochter und 12.) die Kaiserin; 13.) der Kaiser ersticht den Andronicus und endlich 14.) Vespasian den Kaiser.

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Von den Schauspielen dieser englischen Comödianten erschien der erste Band 1620 und zwar unter folgendem Titel: "Englische Comedien vnd Tragedien, d. i. Sehr schöne herrliche vnd außerlesene, geist= vnd weltliche Comedi und Tragedi = Spiel, Sampt dem Pickelhering, welche wegen ihrer artigen Inventionen, kurtzweiligen auch theils wahrhafftigen Geschicht halber, von den Engelländern in Deutschland, an Königlichen, Chur= vnd fürstlichen Höfen, auch in vornehmen Reichs = See= vnd Handel = Städten seynd agiret vnd gehalten worden, vnd zuvor nie im Druck außgegangen. Anjetzo allen der Comedi vnd Tragedi Liebhabern, vnd andern zu lieb vnd gefallen, dergestallt in offenen Druck gegeben, daß sie gar leicht darauß Spielweiß wiederumb eingerichtet, vnd zur ergetzlichkeit vnd Erquickung des Gemüths gehalten werden können." 1 ) Der Inhalt dieses Bandes ist:

1.) Comoedia von der Königin Esther vnd hoffertigen Haman. 2 )

2.) Comödia von dem verlornen Sohn, in welcher die Verzweiffelung vnd Hoffnung gar artig introducirt werden.

3.) Comödia von Fortunato vnnd seinem Seckel vnd Wünschhütlein, darinnen erstlich drey verstorbene Seelen als Geister, darnach die Tugend vnd schande eingeführet werden. 3 )

4.) Eine schöne lustige triumphirende Comödia von eines königes Sohne aus Engelland, vnd des Königes Tochter aus Schottlandt. 4 )

5.) Eine kurtzweilige lustige Comödia von Sidonia vnd Theagene. 5 )

6.) Eine schöne lustige Comödia von Jemand und Niemand. 6 )

7.) Tragoedia von Julio vnd Hyppolito. 7 )


1) In der 2ten Auflage von 1624 erhielt dieser Band die Bezeichnung des ersten Theils.
2) Ist 1594 u. gewiß schon viel früher in London gespielt; man sieht in diesem Schatten immer noch den theatral. Dichter. Die lustige Person wird hier Hans Knapkäse genannt. ( Tieck, deutsches Theater.)
3) Wurde auch 1595 und lange vorher in London gespielt; 1600 bearbeitete es Deckar von neuem und nannte es, weil es schon längst bekannt war, Old Fortunatus. Diese Bearbeitung haben unsere Schauspieler nicht gekannt, weil sie sonst manches benutzt haben würden, und hieraus, wie aus ihrem Titus Andronicus, so wie aus dem Umstande, daß sie nur ältere Stücke aufführten, schließe ich, daß sie schon einige Jahre vor 1600 London müssen verlassen haben. ( Tieck. )
4) Dieß Lustspiel ist eins der ältesten. Der Prinz ist hier selbst der Lustigmacher. (T.)
5) Fast ganz ohne Handlung. Dieß unbedeutende Stück verräth am; wenigsten den englischen Ursprung. (T.)
6) Ist eins der merkwürdigsten, weil es alte englische Geschichte sehr keck mit Allegorie vermischt. Das Ganze ist selbst in dieser kauderwälschen Gestalt erfreulich. Das Original kann für vortrefflich gelten. (T.)
7) Fast die Geschichte der Veroneser Shakspeare's. Der Narr heißt Grobianus Pickelhering. Dieß Stück ist sehr roh und kurz; es scheint vieles zu fehlen (T.)
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8.) Eine sehr klägliche Tragödia von Tito Andronico vnd der hoffertigen Kayserinn, darinnen denckwürdige Actiones zu befinden. 1 )

9.) Ein lustig Pickelherings=Spiel von der schönen Maria vnnd alten Hanrey.

10.) Ein ander lustig Pickelheringsspiel, darinnen er mit einem Stein gar lustige Possen machet.

Am Schlusse: "Nachfolgende englische Aufzüge können nach Beliebung zwischen die Personen agiret werden." Es sind fünf kleine Intriguen, zum Gesang eingerichtet, von denen die eine sogar mit den Melodien wechselt; bekannte Späße, die manchmal ziemlich platt und frei werden.

Der im Jahr 1630 erschienene zweite Band enthält unter dem Titel: "Liebeskampff, oder Ander Theil der Englischen Comödien vnd Tragödien, in welchen sehr schöne, außerlesene Comödien vnd Tragödien zu befinden, vnd zuvor nie in Druck außgegangen" folgende Stücke: 2 )

1.) Comödia von Macht des kleinen Knaben Cupidinis. Die Personen dieses Lustspiels sind: a. Venus, eine stumme Person; b. Cupido; c. Jucunda, Jungfraw; d. Florettus, Liebhaber; e. Balendus, Betrieger; f. Corcillana, Kuplerin; g. Hans Worst.

2.) Comödia von dem Aminta vnd Silvia, mit 9 Personen, worunter die lustige Person "Schräm" heißt. 3 )

3.) Comödie vnd Prob getrewer Lieb, mit 11 Personen.

4.) Comödia von König Mantalors vnrechtmeßigen Liebe vnd derselben Straff, mit 9 Personen, von denen die lustige Person "Schampitasche", Jean Pottage, heißt.

5.) Eine Singe = Comödia mit 6 Personen.

6.) Eine Singe = Comödia mit 4 Personen.

7.) Eine Tragi-Comedia sonder Benennung, mit 13 Personen.

8.) Tragoedi vnzeitiger Vorwiz, mit 9 Personen. 4 )

Dieser zweite Theil ist weit weniger characteristisch, auch kann man nicht mit Gewißheit behaupten, daß alle oder nur die meisten Stücke dieses Bandes aus dem Englischen wären. 5 )

Der Gebrauch, aus Schulen und Universitäten biblische Geschichten oder moralische und allegorische Erfindungen drama=


1) Dieß höchst blutige Trauerspiel war ein Lieblingsstück des Londner Publicums und gewiß schon seit 1590 aufgeführt worden. Shakspeare bearbeitete es 1600 von neuem und gab ihm die Gestalt, in der wir es jetzt in der Sammlung seiner Werke finden. (T.) Man vgl. oben.
2) Gottsched a. a. O. S. 189.
3) Nach Tasso.
4) Nach Cervantes Novelle.
5) Tieck a. a. O.
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tisch aufführen zu lassen, war im Verlauf der Zeit immer allgemeiner geworden, besonders durch die Reformation, wo diese Uebungen bei beiden Parteien einen polemischen Character angenommen hatten. Auch später dauerten diese Vorstellungen fort 1 ), fanden aber doch bisweilen Widerspruch und gaben zu manchem Aergerniß Veranlassung. 2 ) So berichtete z. B. den 10. Sept. 1642 3 ) der M. Joachim Schröder, Prediger zu St Georg in Rostock, an das Ministerium zu Lübeck: Wie der Rector Scholae M. Jerem. Negrinus in der St Johanniskirche daselbst eine heidnische Comoediam durch Knaben öffentlich in Verkleidung habe exhibiren lassen, und erbitte sich darüber des ehrw. Ministerii Instruction aus, wie er sich bey solchem Greuel zu verhalten? worauf aber solches erwiderte: Wie sie nicht alle Comödien schlechterdings verwerfen könnten, und sie den besten Rath zu seyn vermeynten, falls ihm dadurch Aerger und Wehe geschehen, er solches verschmerzen möchte um unsers Heilandes willen, der uns die liebe Sanftmuth und Geduld so hoch commendiret.

Anscheinend derselbe M. Joachimus Schröder zu Rostock machte unterm 14. Mart. 1651 beim Herzoge Adolph Friederich die Anzeige, daß aufs Neue heidnische Schulcomödien in der Kirche, und zwar am nächsten Dienstag durch den jungen Dr. Quistorpius, gegeben werden sollten, und bat dringend um ein ernstliches Monitorium durch den Magn. Rectorem an den Dr. Q. und um einen Befehl an das Ministerium, dahin zu sehen, daß er, Schröder, "ungehindert in diesen und andern göttlichen und der Kirchen Erbauung angehenden Sachen sein Amt verrichten könne". Dießmal machte er mit seiner Anklage und Bitte mehr Glück; denn schon am 17. März erließ der Herzog Nachstehendes an den "Rector, Concil. und die übrigen Professoren" zu Rostock: "Wier werden außwertig berichtet, ob solten theils ewerß mittelß vnter Theologen die wiedereinführung heidnischer comoedien offentlich vnd wohl gar an heiligen Orthen (die zu verrichtung des Gotteßdienstes allein gewidmet seyn) zu agiren Ihnen angelegen seyn laßen. Nun habet Ihr leicht zu ermeßen, daß solches, wan Theologen


1) Man vergl. oben die Anmerkung zu Herzog Ulrichs Güstrowscher Schulordnung, S. 85.
2) 1618, d. 2. März, und etliche Tage hernach haben die Studiosi (in Rostock) eine Comödie von Jacob, wie er zu seinem Sohn Joseph in Aegypten gezogen, in St. Johannis Kirchen agiret, darüber die Kirche und die Gestühle darin also zugerichtet, daß nicht leicht mehr Comödien zu agiren werden zugelassen und vergönnet werden. - 1620, d. 12. Jun. und etliche Tage hernach haben die Studiosi eine Comoedia vom Hercule im Collegio agiret. (Rost. Chronik. cf. Meckl. Bl. 1r Bd. Nr. 24. S. 367 und Nr. 25 S. 377.)
3) Reichard's Theaterkalender, 1787.
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selbst hier zustimmen vnd daß ergernuß bey der Jugent fortpflantzen wollen, allerhandt Vbell nach sich ziehet, daher Ihr vielmehr bey den jezo durch Gotteß gnade Ja wiedergebrachten frieden dahin zu sehen hettet, daß die Liebe Jugent zu aller Gottesfurcht angeführet vnd von ergerlichen Wesen abgehalten werden möge, vnd ist demnach hiermit Vnser gnediger vnd ernster Befehl, daß Ihr die wiedereinführung heidnischer ergerlicher Comoedien, wan nemblich selbige in den Gotteshauße solten agiret vnd gespielet werden, den ewrigen Inhibiren, vnd insonderheit dem jungen Dr. Quistorffio ernstlich verbieten wollet, daß Er cum scandalo Juventutis dergleichen thema In cathedra zu tractiren vnd zu behandeln sich enthalten soll, so Lieb Ihme ist Vnsere hochste Vngnade vnd straffe zu vermeiden, Ewres Ambts ist hingegen, daß Ihr diesen vnd andere junge hitzige Leutte ihrer gebührnuß erinnert vnd sie nicht ihren eignen willen, worinnen sich mancher ohne Vhrsache klug dünken leßet, hingebet, sintemahl waß einer pecciret vnd versiehet, offtmahls dem Gantzen Collegio von Frembden Imputiret vnd beygemeßen wirt. Ihr verbringet hieran Vnsern gnedigen willen vnd meinung. Wier seint Euch mit gnaden sonders wohl gewogen. Geben Schwerin, den 17. Mart. 1651." 1 )

Bald nach der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts wendeten sich an den Herzog Gustav Adolph 2 ) zu Güstrow "vnterthänigste vndt gehorsahmbste Diener Commedianten" mit der Bitte, da sie vor etlichen Tagen in der fürstlichen Residenz Güstrow angelangt, dem gnädigsten Fürsten "mit etlichen Actionen nach Englischer Mannier" aufwarten zu dürfen. Auf Erlaubniß E. E. Raths hätten sie zwar die Ehre gehabt, zweimal zu agiren, worauf aber wider Verhoffen Inhibition geschehen sei. Könne es aber nicht sein, daß sie vor I. F. Durchl. agiren dürften, so möge es gnädigst gestattet werden, in der Stadt noch einige Vorstellungen zu geben, in Betracht daß es sonst unmöglich sei, die angewandten Unkosten zu entrichten. Zugleich reichten sie folgendes Verzeichniß "Etlicher Comoedien welche in Eill wir haben aufgesetzet" ein:

"1.) Könen wir I. F. Durchl. praesentiren die action von der h. martyrin Dorothea, wie sie nemblich enthauptet vndt Theophilius mit glüenden Zangen gezwicket wirdt.

2.) Von den hoffertigen Haman vndt der demütigen Ester.

3.) Der klägliche Bezwang in welcher grose Tyranney geboten wirdt, durch List aber verhindert.


1) Aus Großherzogl. Archive.
2) Geb. 1633; reg. von 1654 - 1695.
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4.) Die Verlierung beider königlichen Kinder aus Cypern, worin Pickelhering sehr lustig sich erzeiget.

5.) Von dem unbarmherzigen Vater.

6.) Untrew schlegt seinen eignen Herren.

7.) Die blutige Hochzeit oder die 2 zwespaltige Heuser.

8.) Der unglückliche Breuttigamb oder die Jungfrawen Tragoedi.

9.) Der streit zwischen Engellandt vndt Schottlandt.

10.) Die Enthauptung des Königes in Engellandt.

11.) Die 4 bestendigen Liebhabers.

12.) Die Verfolgung der Christen unter dem Kayser Diocletiano.

13.) Die Tragoedia von Cajo julio Caesare.

undt noch viele andere anmuthige v. schone Comoedien, Tragoedien vndt Pastorellen, welche in eill nicht können hingesetzet werden. - Die nahmen der vornembsten persohnen sindt diese

Caspar Stiller mit seiner fraw, als meister aus Hamburg.
Georgius Plocius L. L. studiosus. Oscaniensis Saxo.
Dietericus Cramerus S. S. Theolog. studiosus Frislandus.
Sigismundus Heilman. Schoningensis. ein Schiller oder Mahler.
Jeremias Wellner Weimariensis.
Noch eine frawens Person.

Wir haben vor diesen unsere actiones praesentiret in Hamburg, Holstein, Ostfristlandt, westfalen, wie auch zu Zwerin, auch hatt vor 6 jahren Pickelhering mit seiner frawen vor Ihr fürstl. gn. Hertzogin fr. Mutter 1 ) agiret, von deren sonderliche hohe gnade sie noch bis auff diese stunde zurühmen wissen, auch etliche notas vndt Zeichen von Kleidern aufzuweisen haben." 2 )

Im Jahr 1668 ertheilte der Herzog Gustav Adolph zu Güstrow dem Schauspieldirector Carl Andreas Paul nachstehendes Attest:

"Demnach gegenwärtiger Carl Andreas Paul Comoediant, so sich mit seiner trouppe eine Zeitlang in der fürstl. Meckl. Residenz Güstrow aufgehalten vnd vnterschiedliche Mahl vor des Durchl. Fürsten u. Herrn, Herrn Gustav Adolph Herzog zu Mecklenburg agiret, deroselben bey seinem abzug vnterthänigst zu vernehmen hat geben lassen, wasgestalt Er entschlossen sich mit seinen gefehrden nach Lübeck zu verfügen, vnd daselbst bey E. E. Raht umb vergunstigung commoedien zu spielen anzuhalten, dahero vnterthänigst gebehten, Höchstged. I. fürstl.


1) Eleonore Marie von Anhalt, gest. d. 7. Jul. 1657 in Strelitz.
2) Aus Großherzogl. Archive.
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Durchl. geruheten gnädigst ihm ein attestatum seines wohlverhaltens zuertheilen, als haben I. f. D. ihm seine vnterthänigste Bitte nicht abschlagen wollen, sondern gnädigst befohlen ihm ein attestatum dahin zugeben, das er mit seiner bey sich habenden compagnie dahier wohl praesentiret, vnd sich im agiren gebührlich verhalten habe. Vrkundlich haben Höchstged. f. Durchl. dieses mit dem fürstl. insiegel bekräftigen lassen.

Datum Güstrow, d. . . Aug. A. 1668." 1 )

Auch ein Hof=Liebhabertheater gab es unter der Regierung des Herzogs Gustav Adolph in Güstrow, wenigstens zu Anfang des Jahrs 1671, "wobei die princesses Louyse und Elisabeth und I. Durchl. der Prince von Schwerin tanzten". "Zwischen den Entrèes wurden Lieder gesungen und Concerte von einigen Stimmen", auch am Geburtstage des Herzogs "ein Hirtenspiel mit vieler Kunst repraesentiret". 2 )

Ebenfalls noch unter der Regierung des Herzogs Gustav Adolph 3 ) zu Güstrow ward nachstehende Bittschrift, welcher jedoch Jahreszahl und Datum fehlen, eingereicht:

   "Durchl. Fürst, gn. F. u. Herr.
Eure Hochfürstl. Durchl. imploriren unterthänigst wie die so genandten Carli sche Comoedianten Geselschaft, weil wir vor einigen Jahren die hohe Gnade genoßen Eurer Hochfürstl. Durchl. mit etlichen Comoedien unterthänigst aufzuwarten, und seidhero vor der Römischen Kayserl. May., beiden Königen zu Schweden und Dänemark, auch an andern Hochfürstl. Höfen mit unsern agiren uns Aller= und unterthänigst haben sehen laaßen,
   Eure Hochfürstl. Durchl. wolle gnädigst erlauben und zulaaßen, daß in Dero Residentz= Statt Güstrow 4 ) gegen bevorstehenden Marckt oder Umschlaag, etliche gute neüe, sinnreiche Comoedien und Schau =.Spiele, wir dehnen Liebhabern und Zuschauern zur ergötzlichkeit ohne einige Aergernüs verstellen mögen.
   Eurer Hochfürstl. Durchl. wünschen langes Leben nebenst glücklich=blühender und friedlicher Regierung

  unterthänigste und gehorsamste
Diener
die so genandte Carlische deutsche
Comoedianten Geselschafft.

1) Aus Großherzogl. Archive.
2) Um 6. März 1671 ward auf Befehl das Theater im Ballhause abgebrochen und auf dem Klosterhofe verschlossen aufbewahrt, um in vorkommenden Fällen sogleich gebraucht werden zu können. (Aus Großherzogl. Archive.)
3) Schulcomödien fanden unter seiner Regierung in Güstrow häufig statt, namentlich im Febr. 1655, wo Johann Ristens "friedejauchzendes Teutschland" vorgestellt ward; 1665 u. s. w. (Aus Großherzogl. Archive.)
4) Mit dem Tode Gustav Adolphs hörte Güstrow auf Residenzstadt zu sein.
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Nach dem Tode des Herzogs Gustav Adolph erging an die Güstrowsche Interims=Regierung im Jul. 1697 folgende Bitte:

"Zur etc. .

Nach dehm der Höchstbeklagte tödtliche Hintritt Ihro Königl. Maytt. von Schweden unß kein geringes trauern mitt beygefügt, alß haben wir unß entschließen müssen, unser Liebes Vaterland, nachdehme wihr bey 6 Jahren unß in den Nordischen Plätzen auffgehalten, wieder Einmahl zubesuchen, sind also Von Stockholm in Lübeck erstlich gelandet (alda wir auch die Ehre erhalten Unßere actiones 2 Monaht vorzustellen) Von dar aber nach Schwerin beruffen, Nun aber unßere reiße hieher zunehmen suchen, dan ferner nach Rostock gedencken; Also ist unßer dienstschuldiges Bitten an die Hrrn. Regierungs= Rähte, sie wollen gühtigst geruhen, unß einige Historien zu agiren alhier Vergönnen, welches wir Lebenszeit allenthalben vor eine hohe faveur werden zurühmen wissen, erwarten in zuversichtlicher Hoffnung einen gühtigen Bescheidt 1 ) und Verbleiben

  Unßere Hochgeehrte Herren RegierungsRähte
dienstschuldige Nordische Commoe-
dianten, in hochteutscher Sprache.

Güstrau, d. 23. Jul. 1697." 2 )

Hochfürstlich Meklenburg=Schwerinsche Hofcomödianten 3 ) treffen wir zuerst im Jahre 1702 während des Landesconvents zu Rostock an, wo sie den anwesenden Herren Landräthen und Deputirten namentlich am 28. Jun. eine "Comödia dediciret und dieselben dazu eingeladen haben, wofür ihnen ein Geschenk von 6 Rthlrn. ex cassa gemacht worden". 4 ) Das Spiel, welches sie repraesentirten, hieß:

Das von
Ihro Königl. Majestät zu Schweden durch
Hochdero Glorieuse Waffen glücklich entsetzte
Narva
nebst den herrlichen u. fast unerhörten
Sieg
wider den
Zaaren in Moscau
d. 29. Juny 1702

1) Sie erhielten die Erlaubniß auf 8 Tage, mußten jedoch täglich 1 Rthlr. an die Armen geben. - Eine ähnliche Erlaubniß bekamen sie am 18. Jul. 1698 gegen eine tägliche Abgabe von 1/2 Rthlr. an die Armen.
2) Aus Großherzogl. Archive.
3) In einer fürstlichen Kammer = Rechnung des Herzogs Adolph Friederich findet sich unterm 3. Nov. 1647 der Ansatz: "den Comödianten verehrt - 2 Rthlr." (Aus Großherzogl. Archive.)
4) Reichard's Theaterkalender, 1789.
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dediciret und repraesentiret
denen Hoch = Wohlgebohrnen Hochedlen und
Besten, Hochgeneigte, Hochzuehrende Herren
Landstände und Deputirte
des Hochfürstenthums Meklenburg
denen Hoch = u. Wohlgebohrnen, Gestrengen
u. Groß = Besten, Unsern insbesondere respe-
ctive Gnädigen, Hochgebietenden und
Hochgeneigten Herren.
Hierauf folget
eine molierische nach Comoedia u. ein Ballet.
Der Schauplatz ist auf dem neuen Hause
und soll präcise um 4 Uhr der Anfang
gemacht werden.

Eben diese Mekl. = Schwerinschen Hofcomödianten reichten d. 3. u. d. 14. Jul. 1702 nachfolgende zwei Eingaben bei dem Magistrat zu Rostock ein, von denen wir hier gleichfalls einen genauen Abdruck 1 ) liefern:

1. "den 3. Jul. 1702.

Hoch Wohl Edel gebohrne Hoch vndt Wohl gelahrte,
auch hoch vndt Weiße hochgebiettende Herrn Herrn etc. .

Man pflegt insgemein zu sagen undankbarkeit ist daß große laster damit wir unß aber dißes laster nicht wollen theilhafftig machen, wollen wir einen hoch Edlen Magystrat Zur Dankbarkeit eine absonderliche Sehenswürdige Action auffführen laden derowegen einen hoch Edlen Magystrat Zu dißer uortrefflichen Matery wie bey liegende Synopsis auß weissgen, mit demüttiger bitt morgen alß Dinstag darbey Zu erscheinen, wir wollen bereith sein auff Zuwartten.

Eines etc. ."

2. "den 14. Jul. 1702.

Hoch und Wohl Edle Herren Herren

Wür Bedanken uns in tieffister unterthenigkeit gegen einen Hoch und Wohl Edlen Magistrat vor die grosse gnade, daß wür unsere Comoedien diesen Markt über haben repraesentiren könen, werden solche große gnade bei unserm Durchl. Hortzog in schwerin bestermassen Zu rühmen wüssen, Weilen wür nun aber unsere vorgenomene reiße nicht haben fortsetzen könen, und anjezo ohne deßen die huntstag einfahlen, und die studiosen keine Collegia halten und in diesen faerien nichtes wüssen anzufangen, so ist ia besser, dz sie in die Comoedien alß bier


1) Aus dem Rostockschen Stadt = Archive.
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und wein häußer gehen, bietten also wür in tieffister unterthenigkeit in faver und regarde unseres Durchl. Hertzog uns die hohe gnade zu vergönnen, daß wür nur eintzige 14 Tag terfften unsere Comoedien aufführen, welche hohe gnade wür nicht allein bey unsern Durchl. Hertzog sondern an allen orthen höchlich rühmen werden. getresten unß einer gnedigen Resolution und verbleiben

Eines Hoch und Wohl Edlen Magystrat
vnterthenigstgehorsambste Diener
sämmbtliche hochfürstl. Meklenb.
HoffComoedianten."

So wenig uns der Zeitpunkt bekannt geworden, wann diese Gesellschaft vom Herzogl. Hofe angenommen worden ist, eben so wenig wissen wir, wie lange dieselbe beibehalten wurde. 1 ) Im Jahr 1711 scheint sie noch in diesen Verhältnissen sich befunden zu haben, wo die Mitglieder eine neue Auflage der Vertheidigungsschrift einer Theaterdirectrice Velthem gegen den Pastor Winkler zu Magdeburg unter folgendem Titel veranstalteten: "Zeugniß der Wahrheit vor die Schauspiele und Comödien, wider Hrn. Joh. Jos. Winklers, Diaconi der hohen Stiftskirche in Magdeburg herausgegebene Schrift, worinnen er dieselbe heftig angegriffen und verhaßt zu machen sich vergeblich bemühet, aus vieler Theologorum Zeugniß zusammengetragen und aufgesetzt von Frau C. E. Velthemin, Principalinn der


1) 1705 hieß der Principal der "18 Personen starken Comödianten=Compagnie" in Schwerin Hermann Reinhardt Richter, welcher von seinen Gläubigern bei dem Herzoge unmittelbar verklagt ward, worauf "in consilio intimo praesentibus Dno. Consiliario intimo Klein et Dno. Consiliario Regiminis Grundt" ein Vergleich zu Stande kam, nach welchem Richter seine Gläubiger aus den in Wismar zu machenden Ueberschüssen befriedigen sollte. Der Frau des etc. . Richter ward auf den besondern Antrag eines Gläubigers noch ein Eid wegen der richtigen Zahlung in consilio intimo abgenommen. (Aus Großherzogl. Archive.) - In der Neujahrsmesse 1714 spielte die bekannte Theaterdirectrice Haackin in Leipzig, welche sich damals "Principalin der Meklenburgischen Hoff=Comödianten" nannte. (Geschichte des Theaters in Leipzig, 1818, S. 38.) - Im Jan. 1721 bat der Rector der Domschule in Schwerin Johann Wiez den Herzog Carl Leopold um die Erlaubniß, im Ballhause oder, wo nicht, auf dem Rathhause, nach gnädigster Anleihung einiger noch bei Hofe vorhandenen Kleider u. Maschinen, einige biblische u. Moral=Comödien mit den Domschülern üben zu dürfen. (Aus Großherzoglichem Archive.) - Am Schlosse zu Schwerin befand sich zu Anfang des 18. Jahrhunderts ein Schauspielhaus, wie aus einer Schrift des damaligen Pastors an der Domkirche zu Schwerin Georg Westphalen (geb. d. 17. Aug. 1665. gest. d. 10. Aug. 1728, Vaters des Canzlers E. J. v. Westphale) "Mecklenburgische Denkwürdigkeiten insonderheit der Hertzogl. Residenzstadt Schwerin" hervorgeht. Es heißt nämlich dort in Cap. VII. §. 6: "Unter den An= und Neben=Gebäuen (der Burg oder des Schlosses) gehören die Schloß =Apotheke, die Müntze, das Laboratorium in chym. Sachen, das Comödien = und Gewächshaus, der Pulverthurm und endlich die Corps de Guarde." (Manuscript im Großherzogl. Archive.)
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Königl. Polnischen und Churfürstl. Sächsischen Hofcomödianten. Jetzt aber auf Begehren guter Freunde zum andern mal zum Druck befördert von den Hochfürstl. Mecklenburgischen Hofcomödianten. Gedruckt Anno 1711. 1 )

Zu Anfange des 18. Jahrhunderts hielt sich auch 4 Winter hindurch eine französische Schauspielergesellschaft in Schwerin auf, wie aus nachstehendem Schreiben derselben an den Geh. Secretair Duwe 2 ) hervorgeht, obgleich dem Schreiben jede nähere Bestimmung über die Zeit der Abfassung desselben abgeht:

"A S. E. Monsieur Duwe Conseiller et Secretair D'état de S. A. S. Monseigneur Le Duc de Mèckelbourg etc.

Les Comediens de S. A. S. ont l'honneur de Representer tres humblement que

1°. Ils ont quitté Chacun un Etablissement qu'ils avoient en Hollande, lors qu'il a plü à Son Altesse Serenissime de les faire venir. qu'ils ont souffert durant le voyage les Incommoditez les plus rigoureuses, et se sont vüs en peril de perdre la vie; qu'ils s'étoient flatez d'un Service durable, et quils nont rien negligé pour repondre à l'atente de la Cour et eatisfaire à tous leurs devoirs.

2°. quils voyent avec douleur que non seulement on les congedie au bout d'un Contract, quils avoient esperé que lon renouvelleroit; mais que mèmes on leur fait des difficultez sur le payement des habits pour la derniere année.

3°. Cette Somme qui n'est rien pour la Chambre et beaucoup pour eux leur aloit estre Comptée dès La St. Michel, lorsque Le Quaissier qui la destina à un autre Emploi, en differa le payement. Monsieur leur Directeur qui convient de la Justice de leurs pretensions les assura, quils en seroient payez dans quelques Jours. ils ont Compté la dessus et sans diminuer les depenses, ils ont pris à Credit Ce qui leur etoit necessaire Chez les marchands à qui ils le doivent encore; Insolvables, si ledit argent leur est refusé.


1) Löwen's Schriften, 4. Bd. S. 17.
2) Aus Großherzogl. Archive. - Duwe war zu Anfang des 18. Jahrhunderts Hofrath u. Geh. Secretair beim Herzog Friederich Wilhelm, welcher ihm unterm 14. Apr. 1712 den Titel eines Canzleiraths c. v. in der Regierung mit Beibehaltung seiner vorigen Charge beilegte. 1713 ward er als solcher von Carl Leopold bestätigt; 1714 [d. 4. Jan.] ward er Geh. Canzlei= u. Justizrath. (Mittheilung des Hrn. Archivar Groth. )
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4°. Ce refus est bien eloigné de l'esperance quils avoient Conçeue que S. A. S. etant Contente de leurs efforts leur feroit la mème grace qu'à tous ses autres servitęurs, àqui Elle a Coutume d'accorder genereusement un quartier deplus que leur service et dequoi se rendre aux Lieux d'ou ils sont venus.

5°. L'argent du quartier qui vient de leur être remis joient à la ditte somme pour les Habits ne peut suffire tout au plus qu'a aquitter leurs detes et à les mettre en Etat de gagner un autre Lieu, Sans autre profit reel que l'honneur d'avoir diverti Leurs A. S. durant quatre hivers. Et l'argent des Habits leur etant retranché les Jette dans un miserable Etat sans pouvoir sortir dici, en y abandonnant leurs hardes aux marchands.

6°. Les Habits dont S. A. S. leur a fait present, sont des marques qu'elle leur a données de sa generosité, et les Comediens se flattent qu'apres leur en avoir fait present a Chacun deux Respectivement, Elle ne souhaitte point les leur donner en Payement ensuitte au quel Cas les dits Habits ne sauroient tenir lieu de la susditte somme en question.

7°. Ce qui confirme encore les suplians dans la Confiance quils ont sur cette demande c'est que entre eux tous la somme ne faisant apeine Cinc ou Six Cens ecus. Le Comedien rosidor dont la part seule se montoit a plus de Deux Cens ecus a eté payé fort regulierement, et comme ils l'ont egalê ou même surpassé dans leur empressement à satisfaire la Cour, ils esperent quils ne seront pas traittez moins favorablement que ledit Comedien.

Ce sont les Considerations que les comediens ont l'honneur de recommander à S. E. Monsieur Duwe, Le suppliant d'y avoir egard et d'appuyer leur Bon droit auprez de son Altesse Serenissime."

Löwen erwähnt in seiner Geschichte des deutschen Theaters 1 ) eines Schauspieldirectors Haßcarl, der um das Jahr 1720 eine der erbärmlichsten Gesellschaften geführt, in Rostock die Tochter eines Ballmeisters 2 ) geheirathet habe und daselbst, nachdem seine Truppe aus einander gegangen, Notarius geworden sei. Ob diese Auflösung seiner Gesellschaft in Rostock, oder an einem andern Orte statt gehabt, geht aus Löwen's Nach=


1) Schriften, Bd. 4. S. 20. 21.
2) Besitzer des Ballhauses, in welchem auch später die Vorstellungen der Schauspieler häufig statt fanden.
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richt aber nicht deutlich hervor. Wie weit die Unanständigkeit dieses Directors und seiner Vorstellungen gegangen, ist bei Löwen a. a. O. nachzusehen.

Im Jahr 1724 befand sich ein Principal Carl Knauth in Rostock, welcher am 26. Jul. beim dortigen Magistrate supplicirte, derselbe möge doch das Verbot, ferner zu agiren, aufheben und ihm noch für einen Monat Concession ertheilen. "Er sei an den zwischen den Herren Officiers und Herren Studiosis vorgegangenen Differentien so unschuldig als ein Kind im Mutterleibe, indem solche sich in der Privatstube eines Studiosi angesponnen. Alles das Seinige sei gerichtlich verarrestirt; überdieß habe er seine Burschen auf dem Halse, welche er täglich mit Kost versehen müsse, wodurch er sich immer mehr in Schulden stecke. Die hochpreißl. Kaiserl. Commission habe sich gnädig herausgelassen, wie sie mit seinem weitern Agiren höchst zufrieden wäre. Nur zur Bezahlung seiner Creditoren wünsche er noch ferner zu agiren etc. ." Was E. E. Rath hierauf beschlossen, ist aus den betreffenden Acten nicht ersichtlich, indem der worthabende Bürgermeister in sessione beauftragt ward, den Bescheid mündlich zu ertheilen. 1 )

Im Mai des Jahrs 1732 erhielten die hochfürstl. Wolfenbüttelschen Hofcomödianten auf ihr Ansuchen in Rostock die Erlaubniß, während des bevorstehenden Pfingstmarkts daselbst Vorstellungen geben zu dürfen. 2 )

Das 1732 im Druck erschienene Trauerspiel Gottsched's Der sterbende Cato (gedichtet 1730, gespielt 1731) soll, wie es scheint nach einer Notiz von Gottsched in der Vorrede, in Rostock von den Studenten aufgeführt worden sein. 3 ) Die Zeit, wann diese Vorstellung statt gefunden, findet sich aber dabei nicht angegeben.

In Schwerin hielt sich 1733 der Schauspieldirertor Joh. Gottl. Förster 4 ) auf, dem bei seiner Abreise von dem Magistrate daselbst nachstehendes Zeugniß ertheilt ward:

"Wir Bürgermeister und Rath der hochfürstl. Mecklenburgischen Residentz = Stadt Schwerin urkunden und attestiren auf geziemendes Ansuchen, daß Vorzeiger dieses, Hr. Johann


1) Aus dem Rostockschen Stadt=Archive.
2) Aus dem Rostockschen Stadt=Archive.
3) Joh. Bapt. Rousseau, dramaturg. Parallelen, 1. Bd. 1834. S. 199.
4) Förster war der Sohn eines Predigers unweit Zwickau. Er ward 1725 Principal. Seine vorzüglichsten Mitglieder waren: Knaut, Risch u. Frau, Lambert, Ludovici, der ein Wochenblatt unter dem Titel "die lustige Fama der närrischen Welt" und viele Stücke für das Theater geschrieben hatte, Schönemann, Wolka u. Wezell. Förster's Frau, geb. Bremer, aus Kiel, fand vielen Beifall. Er warb später Canzlist und Bauschreiber beim Herzog von Hildburghausen. [Löwen a. a. O. S. 22.]
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Gottlieb Förster mit seiner bei sich habenden Familie u. Svite sich 3 Wochen allhier aufgehalten - wärender Zeit auf hochfürstl. gnädigste Concession verschiedene Comoedien mit Marionetten und lebendigen Personen nicht sonder Ruhm präsentiret und nebst denn Seinigen sich unverweißlich und honéte bezeiget und aufgeführet habe. Wann nun derselbe nunmehr von hier zu gehen resolviret, so gelanget an alle und jede, wes Ehren, Würden, Standes und Dignitet dieselben seyn mögen, denen dieser Schein vorgezeiget wird, unser resp. dienst u. freundliches Ansuchen, vorerwähnten Hrn. J. G. Förster aller Ohrten ungehindert passiren zu lassen und denselben nebst denn Seiningen allen geneigten Willen zu erweisen. Urkundlich unter unserer Stadt kleineren Insiegel u. des Secretarii Unterschrift.

Schwerin, den 9. July 1733." 1 )

Förster schloß damals seine Vorstellungen zu Schwerin am 15. Jul., wie aus einem Schreiben desselben an den Herzog vom folgenden Tage 2 ) hevorgeht:

"Durchl. Hertzog etc. .

Ew. Hochfürstl. Durchl. habe ich gestern auf meinen Theatrum bey endigung des allhiesigen agirens einen musicalischen prologum in tiefster Ehrfurcht dediciren u. vorstellen wollen. In gegründeter Hoffnung, daß Ew. Hochfürstl. Durchl. mein pflichtschuldigstes Bezeigen gnädigst werden ersehen u. angenommen haben. Ich will demnach nochmals wünschen, daß alles das was ich Ew. Hochfürstl. Durchl. hohen Fürstenwohl aus hertzlichen Eüffer gewünschet habe, kräfftiglich wahr werden möge. Ich getröste mich Ew. Hochfürstl. Durchl. gnädigster Fürstenhuld u. ersterbe in devotester submission

Ew. etc.  
Schwerin, d. 16. Jul. 1733. unterthänigster Knecht
J. G. Förster."

Ein Hr. Johann Friederich Darmstaedter, "Königl. Dänischer privilegirter Comödiant", spielte zu Rostock Ende Februars 1735. Er dankte unterm 28. Febr. E. E. Rathe, "daß er aus dem Ballhause, wiewohl nur eine Woche lang, habe agiren können. Um aber seine Schulden gänzlich zu tilgen und da die Ballmeisterin sonst ihr mit großen Kosten erbautes Theatrum wieder abbrechen wolle, bat er noch um Erlaubniß, von Ostern bis Johannis ungehindert spielen zu dürfen, welche ihm auch ertheilt ward, jedoch mit der Bemerkung, daß, wenn sich noch eine andere Bande zu gleicher Zeit einfände, dieselbe


1) Aus dem Schwerinschen Stadt = Archive.
2) Aus Großherzogl. Archive.
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seinetwegen nicht werde abgewiesen werden". 1 ) - Auch im October desselben Jahres müssen in Rostock theatralische Vorstellungen statt gehabt haben, indem unterm 13. jenes Monats beim dortigen Magistrat eine Klage einging (vielleicht vom Russischen Consul?), "wie über die Comödie von Dantzig, wovon auch schon das Project nichts tauge, viel übles Gesprächs entstehe; sie sei Stanislauisch und verstoße wider den Kaiser von Rußland". Ob E. E. Rath auf die Bitte, die Vorstellung zu verbieten, eingegangen, haben wir aus den vorhandenen Acten 2 ) nicht in Erfahrung bringen können.

Von dieser Zeit bis zu Schönemann's erstem Erscheinen in Schwerin (1740) fehlen uns weitere Data über unsere Bühne. Freilich sind auch von dort an die Quellen nur mangelhaft, allein sie fließen doch, gegen die frühere Zeit gehalten, bedeutend reichhaltiger und zusammenhangender. Mit Schönemann aber begann für Meklenburg = Schwerin eine neue, glänzende Epoche seiner Bühne, besonders mit dessen wiederholter Ankunft im Jahr 1750 und der Ernennung zum Hofschauspieldirector mit einem bestimmten Gehalt. Das unbestrittene Verdienst, das Theater damals zu einer ausgezeichneten künstlerischen Höhe, großentheils durch seine Begünstigungen, erhoben zu haben, steht dem Herzoge Christian Ludwig von Mekl.= Schwerin zu, der als umsichtiger Beschützer aller schönen Künste in Meklenburg unvergeßlich bleiben wird. Er berief, noch als Kaiserl. Administrator Meklenburgs, im Jahr 1740 Schönemann zu sich 3 ) der erst vor kurzem in Lüneburg das Glück gehabt hatte, durch Hülfe einiger Gönner am 15. Jan. daselbst ein eigenes Theater eröffnen zu können. Schönemann war d. 21. Oct.1704 zu Crossen a. d. Oder 4 ) geboren, hatte zuerst im Jahr 1725 unter dem Schauspieldirector Förster (s. oben) die Bühne betreten und war 1730 zu der bekannten Directrice Neuber gegangen. Für dieß Mal war es aber dem neuen Director nur kurze Zeit vergönnt, in Meklenburg zu bleiben, indem er wegen des Todes des Kaisers Carls VI. (20. Oct. 1740) seine Bühne schließen mußte.

Aus dieser Zeit seines Aufenthalts in Meklenburg theilen wir folgenden Comödienzettel mit, 5 ) als dessen Druckort Schwerin,


1) Aus dem Rostockschen Stadt = Archive. - Löwen nennt ihn, a. a. O. S. 32, einen Taschenspieler und gekauften Juden.
2) Des Rostockschen Stadt = Archivs.
3) Löwen's Schriften, 4. Bd. S. 35.
4) So gibt Reichard's Theaterkalender den Ort um die Zeit seiner Geburt an. Löwen, Schönemann's Schwiegersohn, sagt hierüber in seiner "Geschichte des deutschen Theaters" nichts. S. selbst nennt sich in einer Eingabe ad regimen den 28. Jun. 1780 76 Jahre alt.
5) Reichard's Theaterkal. 1791. S. 65.
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obgleich derselbe auf dem Zettel nicht näher angegeben ist, mit Sicherheit angenommen werden kann:

"Mit Erlaubniß einer hohen Obrigkeit wird heute von denen allhier anwesenden deutschen Comödianten auf gnädiges Begehren ein deutsches Schauspiel nochmals vorgestellet werden, genannt: Die unter der Grausamkeit des Antiochus hingerichteten sieben Söhne oder Die Standhaftigkeit der Maccabäer. Aus dem Französischen des Mr. de la Motte in deutsche Verse übersetzt.

Personen:
Antiochus, König in Syrien Hr. Ackermann.
Salmonèe, Mutter der Maccabäer Mad. Schönemann.
Antigona, des Antiochus Geliebte. Mad. Schröder.
Misael, jüngster Sohn der Salmonèe Hr. Ekhof.
Cephises, Vertrauter der Antigona Hr. Bitau.
Thares, Vertraute der Salmonèe Madem. Henkeln.
Barses, Hauptmann der Guarde Hr. Ruch.
Hidaspes, andrer Capitaine der Guarde Hr. Heytrich.
Arsaces, Officier des Antiochus.

Nach Endigung dieses schönen Stückes folget ein lustiges Nachspiel " Arlequin Philosoph". Die Person gibt auf dem ersten Platz 12 ßl., auf dem zweiten Platz 8 ßl. und auf dem letzten Platz 4 ßl., die Stühle werden besonders bezahlt. - NB. Wer sich auch beim Eingange nicht lange aufhalten will, kann in der Salzstraße, in des gewesenen Kiesewieters Hause Billets bezahlen und abholen lassen. Auch dient zur beliebten Nachricht: daß um keinen Lermen in der Stadt zu machen, und Unordnung so daraus entstehen könnte zu verhindern, keine Trommel unsertwegen gerührt werden wird. Der Anfang ist um 5 Uhr, und der Schauplatz hier auf dem Rathhause, wohin die Herren Liebhaber invitiret:

Mittwochs, den 14. Sptbr. 1740.
Johann Friederich Schönemann."

Die allgemeine Theater=Chronik enthält 1 ) "den Gagenetat des 1740 in Schwerin gewesenen Hofschauspielers (?) Schönemann" aus diesem Jahre, nämlich:

Tabelle Gagenetat

1) Jahrgang 1834, Nr. 202. Angeblich nach einem Original = Ausgabebuche, aber ohne nähere Nachweisung.
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Tabelle Gagenetat

Von Meklenburg wandte sich Schönemann nach Leipzig, wo er einige Zeit spielte, darauf aber nach Hamburg, wo er 1741 seine Bühne mit dem Cid eröffnete. 1742 erwarb er das Preußische Generalprivilegium und ging nach Berlin, wo er noch 1743 war. Auch in Hannover erhielt er besondere Vorrechte. 1745 spielte er neben der Neuberin in Leipzig, 1746 u. früher auch in Halle, 1747 in Braunschweig, Hamburg etc. ., 1749 in Göttingen, von wo er im Herbst nach Leipzig kam, und dort ward durch seine Vermittelung und Fürsorge ein kleines Comödienhaus erbauet, 1 ) welches er den 6. Oct. 1749 mit dem Cinna einweihete. 2 )

Durch seine allgemein anerkannten ausgezeichneten Verdienste um die Ausbildung und Vervollkommnung des Schauspielwesens bewogen, 3 ) ertheilten ihm, wie bemerkt, mehrere deutsche Höfe die vortheilhaftesten Privilegien, auch ward ihm von dem Herzoge Christian Ludwig von Meklenburg = Schwerin aufs neue den Ruf nach Schwerin, wo er am 7. Oct. 1750 seine Bühne mit Regnard's Democrit und dem Nachspiel Die beiderseitige Probe in dem Redoutensaale auf dem Herzogl. Schlosse eröffnete. 4 ) Am 8. ward Das Gespenst mit der


1) Schönemann ließ das Theater in Quand's Hofe, welches die Neuberin bis dahin in Besitz gehabt, besser einrichten. (Geschichte des Theaters in Leipzig, 1818, S. 76.)
2) Löwen a. a.O. S. 35. - Durch seine Bereitwilligkeit, die Gottsched schen Uebersetzungen aufzuführen, erhielt er dessen Schutz, Gunst und Lob. ( Eckhofs Brief an Löwen im Theaterjournal, 17 St. S. 92.) - Schröders Mutter hattte bei Schönemann 2 Rthlr. wöchentl. Gage (m. s. oben); sie wollte 12 ggr. mehr haben und ward darum entlassen. 1742 betrug die jährl. Einnahme der Bühne in Hamburg brutto nur 2762 Rthlr.; manche Stücke gaben nur 3 Rthlr. (Abendzeitung 1835. St. 3.) Nach der "Chronologie des deutschen Theaters, 1775", S. 103, verließ die Schröder Schönemann 1742 aus Rollenneid.
3) 1743 gab er (in Berlin) die erste komische Oper, "Der Teufel ist los"; später auch das erste deutsche Schäferspiel "Die gelernte Liebe" von Rost. Die Einführung des Ballets war gleichfalls sein und Schuch's Verdienst.
4) Meckl. Nachrichten, Fragen u. Anzeigen, 1750. St. 42. - Schönemann war bis zum 26. Jan. in Leipzig gewesen, bis zum 26. März in Braun= (  ...  )
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Trommel von Destouches, mit dem Nachspiel Die drei Brüder und Mitbuhler gegeben. Am 9. Die polit. Vorsichtigkeit aus dem Italienischen des Ricciardi, mit dem Nachspiel Die geprüfte Treue. 1 ) Am 12. Iphigenia von Racine, mit dem Nachspiel Der betrogene Cadis. Am 13. der Hypochondrist von Quistorp, mit dem Nachspiel Die Verstandsucherin. Am 14. Die verkehrte Welt von v. König, mit dem Nachspiel Die erzwungene Heirath von Melière. Am 15. Der Spieler von Regnard, mit dem Nachspiel Sieg der vergangenen Zeit. Am 16. Die zärtlichen Schwestern von Gellert, mit einem Nachspiel von Krüger. Am 19. Das Loß in der Lotterie, mit dem Nachspiel Das Band; beide von Gellert. Am 20. Der verlorne Sohn von Voltaire, mit dem Nachspiel Die Franzosen in London von Boissy. Am 22. Die kranke Frau von Gellert, mit dem Nachspiel Der Bauer mit der Erbschaft von Marivaux. Am 23. Der Verschwender von Destouches, mit dem Nachspiel Der Blöde von Gleim. Am 26. Der Kranke in der Einbildung von Melière. Am 27. Mahomet von Voltaire, mit dem Nachspiel Die Amme von Le Grand. Am 28. Die Betschwester von Gellert, mit dem Nachspiel Das Orakel von demselben. Am 29. Der sterbende Cato von Gottsched, mit dem Nachspiel Sieg der künftigen Zeit von Le Grand. Am 30. Die ungleiche Heirath von der Frau Prof. Gottsched, mit einem "Ballet=Pantomime zwischen Scaramouch und Arlequin". Am 2. Nov. Das Testament von Frau Prof. Gottsched, mit dem Nachspiel Die Frau Sybilla. Am 3. Der poetische Dorfjunker von Destouches, mit dem Nachspiel Sieg der künftigen Zeit. Am 4. Tartüffe von Molière, mit dem Schäferspiel Sylvia von Gellert. Am 5. Sidney von Gresset, mit dem Nachspiel Der Bauer mit der Erbschaft. Am 6. Die zwiefache Unbeständigkeit von Mariwaur, mit dem Nachspiel Zeneide von Cahüsac. 2 )

Noch in demselben Jahre (1750) ließ der Herzog in Rostock ein kleines Comödienhaus bauen, welches Schönemann den 11. Mai 1751 "bei seiner Wiederankunft in Rostock" 3 ) mit dem Geheimnisvollen von Schlegel und der gelernten Liebe


(  ...  ) schweig, bis zum 25. April in Magdeburg, später in Leipzig und dann in Rostock. (Chronologie des deutschen Theaters, 1775, S. 146 ffl.)
1) Gerade beim Anfang dieser Vorstellung, Abends um 6 Uhr, langten des Erbprinzen, der Erbprinzeß und der Prinzeß Ulrike Durchll. von Paris, nach einer in Aachen glücklich vollbrachten Badecur, wieder in Schwerin an, worauf sich der Herzog sogleich vom Schauplatze wegbegab und die Prinzeß ins Theater führte. (Meckl. Anzeigen, 1750, St. 41.)
2) "Von Schwerin ging Schönemann nach Schleswig und Lübeck." (Chronologie des deutschen Theaters, 1775, S. 148.)
3) Meckl. Nachr. 1751. St. 21.
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von Rost eröffnete. 1 ) Am 15., dem Geburtsfeste des regierenden Herzogs, ward das Vorspiel Die zärtlichen Freunde Orestes und Pylades, mit dem Nachspiel Der Menschenfreund gegeben. Am Geburtstage der Prinzessin Ulrike (d. 1. Jul.) Der Unbesonnene von Molière, mit dem Nachspiel Due Gratien.

Am 21. Jul. ward die Schloß = Schaubühne in Schwerin von der Schönemann schen Gesellschaft, welche dem Hofe aus Rostock dorthin gefolgt war, mit der ungleichen Heirath wieder eröffnet, aber schon am 30. Jul. mit dem Lustspiel Sidney von Gresset geschlossen, worauf Schönemann am folgenden Tage nach Hamburg abreiste. Acht Tage später ward bekannt gemacht, daß der Herzog die Schönemannsche Gesellschaft "als Hofcomödianten mit einem anständigen Gehalt unter gewissen Bedingungen in Dienst genommen habe". 2 ) Zu diesen Bedingungen scheint auch die Erlaubniß gehört zu haben, Hamburg jährlich besuchen zu dürfen, was in den folgenden Jahren wohl immer geschehen ist. 3 ) Am 10. October kehrte Schönemann von Hamburg nach Schwerin zurück, worauf am 13. zuerst wieder auf der Schloß = Schaubühne gespielt ward, und zwar Sidney und das Nachspiel Das Mündel. Am 14. ward gegeben Der verlorne Sohn, mit dem Nachspiel Die verliebte Verwandelung. Am 15. Die zärtlichen Schwestern, mit dem Nachspiel Das Mündel. Am 16. (Sonnabend) Triumph der guten Frauen, Lustspiel, von der Frau Prof. Gottsched, mit dem Nachspiel Der Bauer mit der Erbschaft. Am 18. Der Praler von Destouches, mit dem Nachspiel Die Brüder als Nebenbuhler. Am 19. Die drei Candidaten von Krüger, mit dem Schäferspiel Die geprüfte Treue. Am 20. Die Betschwester von Gellert, mit dem Nachspiel Die Verstandsucherin. Am 21. Andromach von Racine, mit dem Nachspiel Der Teufel ein Bärenhäuter. Am 22. Der Hypochondrist von Quistorp, mit dem Nachspiel Die gezwungene Heirat von Molière. Am 23. (Sonnabend) Iphigenia von Racine, mit dem Nachspiel Die beiderseitige Probe. Am 25. Zaire von Voltaire, mit dem Nachspiel Der unvermuthete Außgang von Marivaux. Am 26. Der Zerstreute von Regnard, mit dem Schäferspiel Silvia von Gellert Am 27. Das Loß in der Lotterie, mit dem Nachspiel Der


1) Löwen a. a. O. S. 36.
2) Meckl. Nachr. 1751. St. 32.
3) "Schönemann hatte sich in seinem Contracte ausbedungen, die vier Sommermonate zu einer Reise nach Hamburg frei zu behalten." (Chronologie des deutschen Theaters, 1775, S. 153.)
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faule Bauer von Uhlig. Am 28. Die beiderseitige Unbeständigkeit von Marivaux, mit dem Nachspiel Das Orakel von Krüger. Am 29. Der Spieler von Destouches, mit dem Nachspiel Der neugierige Ehemann. Am 30. (Sonnabend) Democrit von Regnard, mit dem Schäferspiel Das Band. Am 1. Nov. Der eingebildete Kranke, mit dem Nachspiel Der unvermuthete Ausgang. Am 2. Der Philosoph ein Ehemann, der sich schämt es zu sein von Destouches, mit dem Nachspiel Der Franzos zu London. Am 3. Der Verschwender von Destouches. Am 4. Der Philosoph ein Ehemann etc. ., mit dem Nachspiel Das Mündel. Am 5. Der poetische Dorfjunker, mit dem Nachspiel Die Widersprecherin von dü Freny. Am 6. (Sonnabend) Der Geizige von Molière, mit dem Nachspiel Die kranke Frau. Am 8. Die Mamselle von Frau Prof. Gottsched, mit dem Nachspiel Sieg der künftigen Zeit. Am 9. Sinilde, Trauerspiel, von König, mit dem Nachspiel Zeneide. Am 10. Nov. Bramarbas von Holberg, mit dem Nachspiel Der Menschenfreund.

Wegen des tödtlichen Hintritts der verwittweten Herzogin von Meklenburg=Strelitz trat nun eine tiefe Hoftrauer ein, weßhalb auch die Vorstellungen eingestellt wurden, nur daß am. 30. November, dem Stiftungstage des Russ. Kaiserl. St. Andreas=Ordens, "bei Hofe im blauen Saal zwischen sogenannten spanischen Wänden das Lustspiel Die zärtlichen Schwestern von Gellert vorgestellt wurde".

Im Jahr 1752 ging der Hof den 28. Jan. nach Güstrow. Von dort ward am 24. Febr. angezeigt, 1 ) daß es in voriger Woche mit den Hofcomödien der eingefallenen Fastenzeit wegen seine Endschaft erreicht habe. 2 ) Am 24. März kehrte der Hof, welcher am 3. nach Rostock gegangen war, von dort nach Schwerin zurück, wo am Geburtstage des Herzogs (d. 15. Mai) im Comödiensaal das Vorspiel Das Denkmal wahrer Größe von Eckhof und das Schauspiel Der verliebte Philosoph, aus d. Französ. von Gärtner, aufgeführt wurden. Ende Mai's folgte Schönemann dem Hofe wieder nach Rostock, wo die Hofcomödien am 29. Mai ihren Anfang nahmen und zur Geburtsfeier der Prinzessin Ulrike am 1. Jul. ein "schönes Vor= und Nachspiel" gegeben wurden. Später kehrte das Hoftheater wieder nach Schwerin zurück, wo am 9. Nov. der Geburtstag


1) Meckl. Nachr. 1752. St. 9.
2) Hier in Güstrow debütirte bei Schönemann eine Dem. Heydenschild, eines Schwedischen Officiers Tochter, aus Liefland gebürtig, die nachher einige tragische Rollen gut gespielt, nie aber sich von dem Fehler der Affectation ganz befreit hat. Sie heiratete 1754 zu Rostock den Schauspieler Kirchhof. (Chronologie des deutschen Theaters, 1775, S. 165, 171.)
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des Erbprinzen Friederich mit einem Prolog Die Frucht der Weisheitsliebe und dem Lustspiel Die zärtlichen Schwestern gefeiert ward.

Auch im Anfange des Jahrs 1753 ging Schönemann nach Rostock, wo der Herzog den 12. Jan. eingetroffen war und wo bis zur Fastnachtszeit am Montag, Mittwoch und Donnerstag Vorstellungen gegeben wurden, und zwar die erste am 15. Januar. 1 ) Am 3. Febr., dem Geburtstage der Erbprinzessin Louise Friederike, ward ein Prolog Die Wunder, Die vertraute Mutter und das Nachspiel Egeria aufgeführt; am 8. März, dem Geburtsfeste der Prinzessin Amalia Die Mütterschule und das Nachspiel Damon. In Schwerin dagegen ward am 15. Mai der Geburtstag des Herzogs durch einen Prolog Das Wohl der Länder, das Lustspiel Der Eifersüchtige und das Nachspiel Die neue Probe gefeiert. Später ward in Rostock die Feier der Geburt der Prinzessin Ulrike (am 1. Jul.) bis auf den 4. Julius ausgesetzt, und dazu ein Prolog, das Schauspiel Cenie und das Nachspiel Crispin der Lehrmeister gegeben. Den Geburtstag, des Prinzen Ludwig feierte man den 6. Aug. in Schwerin durch die Aufführung des ganz neuen, aus dem Französischen übersetzten Schauspiels Melanide.

Während der nun erfolgenden Abwesenheit der Schönemann schen Gesellschaft, dem Anscheine nach in Hamburg, wurden auf der Schloß = Schaubühne vom 17. Septbr. an "wieder französische Comödien aufgeführt". 2 ) Zu welcher Zeit dieß schon früher geschehen, ist nicht zu bestimmen. Diese Vorstellungen währten jedoch nicht lange, da schon Anfangs November Schönemann wieder in Schwerin eintraf und am 6. dess. M. seine Bühne eröffnete. 3 ) Am Geburtstage des Erbprinzen Friederich, den 15. Nov., ward der Prolog Die Frucht der Weisheitsliebe, das Trauerspiel Brutus von Voltaire und das Nachspiel Das Portrait gegeben.

Aus dem Jahre 1754 können wir folgende Festvorstellungen anführen:

1.) Am Geburtstage der Erbprinzessin, den 3. Febr., in Schwerin, der Prolog Die Wunder, das Schauspiel Der Preiß der Verschwiegenheit und das Nachspiel Der Liebhaber seiner Frau. 4 ).


1) Meckl. Nachr. 1753. St. 4.
2) Meckl. Nachr. 1753. St. 39.
3) Meckl. Nachr. 1753. St. 46.
4) Dieß Nachspiel des Boissy hatte die Erbprinzessin selbst übersetzt, so wie die Prinzessin Ulrike die Uebersetzung des Undankbaren von Destouches verfertigte, beide Stücke für Schönemann's Bühne.
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2.) Am Geburtstage der Prinzessin Amalia, ebendaselbst, ein Prolog, die Comödie Der Ehemann durch Betrug und das Nachspiel Das Mündel.

3.) Am Geburtstage des Herzogs Christian Ludwig, d. 15. Mai, gleichfalls in Schwerin, ein Prolog Das Wohl der Länder, die Comödie Der unbesonnene Kluge und eine Pantomime.

4.) Am Gedächtnißtage der Stiftung des Russ. Kaiserl. St. Andreas=Ordens, d. 30. Nov., in Rostock, 1 ) das Vorspiel Das Recht zur Fröhlichkeit, das Schauspiel Der Graf von Neuilli von Boissy und die Pantomime Der betrogene Müller.

So wie aus dem Jahre 1755:

1.) Am Geburtstage der Erbprinzessin, in Rostock, ein Impromptü statt eines Vorspiels, nebst einem von dem Hoftänzer erfundenen Ballet, das Lustspiel Die Hofmeisterin von de la Chausée und eine Pantomime des Hoftänzers Die verkleideten Schäfer.

2.) Am Geburtstage der Prinzessin Amalia, in Rostock, ein neues Vorspiel Einsicht und Geschmack, ein Ballet, die Comödie Der unbesonnene Kluge und zum Beschluß eine vom Herzogl. Balletmeister Girard neuerfundene Pantomime Le Pommier, so wie das Lustspiel des St. Foix Julchen oder Die glückliche Probe.

3.) Am Tage der Vermählung der procuraturam des Prinzen Ludwig mit der Prinzessin Charlotte Sophie zu Sachsen =Coburg, den 25. Apr., zu Schwerin, Nachmittags 4 Uhr, Der verheiratete Philosoph, das Nachspiel Die geprüfte Treue und zum Beschluß ein Pantomimentanz.

4.) Am 2ten Tage nach dem Einzug Derselben in Schwerin, d. 15. Mai, Schauspiel im sg. Tanzsaal des Schlosses. 2 )

5.) Am Geburtsfeste der Prinzessin Ulrike, welches vom 1. auf den 14. Jul. ausgesetzt worden war, im Comödiensaal das Vorspiel Das Schicksal und die Comödie Nanine.

6.) Am Geburtstage des Prinzen Ludwig, d. 6. Aug., in Schwerin, ein Prolog und das neue Lustspiel Die unvermuthete Hinderniß.

7.) Am Geburtstage der Gemahlin des Prinzen Ludwig, den 24. Septbr., in Schwerin, ein Prolog Die Freude als


1) In Rostock debütirte in diesem Jahre Dem. Schulz, nachmalige Mad. Böck, aus Lauenburg gebürtig. Sie hat sich später als eine empfindungs= und einsichtsvolle Schauspielerin bewährt. (Chronologie des deutschen Theaters 1775, S. 171.)
2) Die vergnügte Wahl, Vorspiel, und Liebe und Gegenliebe, Lustspiel von de la Chaussee. Beide Stücke erschienen damals auch im Druck.
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Lehrerin des Geschmacks und das Lustspiel Der junge Mensch auf der Probe.

8.) Am Geburtsfeste des Erbprinzen, welches vom 9. auf den 12. Nov. verschoben worden, in Schwerin, das neue Lustspiel La fausse antipathie.

9.) Am Gedächtnißtage der Stiftung des Russ. Kaiserl. St Andreas = Ordens, d. 30. Nov., in Schwerin, ein vom Secretair Löwen verfertigtes Vorspiel Marc Aurel oder Das Muster der Menschenliebe, die Comödie der Preis der Verschwiegenheit und das Nachspiel Der Advocat Patelin.

Eine italienische Opern = Gesellschaft, welche im September 1755 aus Hamburg über Lübeck in Schwerin eintraf, debütirte daselbst den 23. Septbr. mit der Oper Tamerlano. 1 ) Sie sollte einige Zeit lang wöchentlich des Dienstags und Freitags Vorstellungen geben. Der Opernmeister hieß Nicolo Peretti, der Capellmeister Antonio Duni. Mitglieder waren die Demoiselles Dominica Lambertini und Anna Maluccelli und Hr. Lingi Palesi. Sie kehrten erst in der Mitte Aprils 1756 nach Hamburg zurück, nachdem Duni, der den Principal verklagt hatte, aber abgewiesen und in die Kosten verurtheilt worden war, 2 ) die Gesellschaft verlassen hatte, welche überhaupt dem Anschein nach in einem der Auflösung nahen Zustande Schwerin verließ. In seinen Contracten nannte sich Peretti "Principal von dem Hamburgischen theatro". - Am Geburtstage der Erbprinzessin, welcher am 4. Febr. 1756 statt am 3. gefeiert ward, führte diese Opern = Gesellschaft Didone abandonnata auf, und am folgenden Tage gab das Herzogl. Hoftheater ein vom Secretair Löwen verfertigtes Impromptü und Die Mütterschule von de la Chaussée. Vereinigt feierten beide Gesellschaften am 8. März den Geburtstag der Prinzessin Amalia durch das Vorspiel Einsicht und Geschmack, durch ein Intermezzo der Dem. Lambertini und des Hrn. Palesi Amor macerato, durch das Schäferspiel Die gelernte Liebe und das neue Originalstück Die Matrone von Ephesus. 3 )

Mit dem Tode des Herzogs Christian Ludwig (d. 30. Mai 1756) hörte Schönemann's Verbindung mit dem Schwerinschen Hofe auf, und er nahm jetzt für beständig seinen Aufenthalt in Hamburg, gab aber schon im folgenden Jahre, nachdem kurz vorher Eckhof sich von ihm getrennt hatte, "bei der Versammlung einer unbeschreiblichen Menge Zuschauer" sein


1) Meckl. Nachr. 1755. St. 39.
2) Aus dem Schwerinschen Stadt=Archive.
3) Meckl. Nachr. 1756. St. 11.
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Theater völlig auf, 1 ) dessen meiste Mitglieder sich bald mit der Koch schen Gesellschaft vereinigten. 2 )

"So hatte Mecklenburg in der Mitte des vorigen Jahrhunderts eine Schaubühne, wie vorher Deutschland noch keine gehabt hatte, und gerade mit dem Jahre, da sie Meklenburg anzugehören anfing und durch die Unterstützung des Hofes von dem Geschmack des großen Haufens unabhändiger ward, verbannte sie alle unregelmäßigen Stücke, die sie bis dahin noch hatte beibehalten müssen. 3 ) Meklenburg hat also um die Bildung des deutschen Geschmacks ein großes, nicht immer anerkanntes Verdienst." 4 ) Löwen meint sogar, 5 ) daß durch die Einwirkung dieser Bühne selbst die Hofleute angefangen hätten, die alte wendische Barbarei zu vergessen und an dem Liebenswürdigen der schönen Wissenschaften Geschmack zu finden.

Einen sichern Beweis des Strebens nach Ausbildung gab die Schönemann sche Gesellschaft durch die von Eckhof gestiftete und am 5. Mai 1753 in Schwerin eröffnete Academie, welche in ihren, alle 14 Tage statt findenden Sitzungen mit der Schauspielkunst wissenschaftlich sich beschäftigte. Schönemann selbst war Praeses, Eckhof Vice = Praeses, Proponent und erster Lector. 6 ) In der ersten Sitzung waren als Mitglieder folgende Personen zugegen: Mad. Schönemann, Dem. Schönemann, Mad. Eckhof, Mad. Rainer, Mad. Starke; Hr. Schönemann, Hr. Eckhof, Hr. Martini, Hr. Kirchhof, Hr. Starke, Hr. Berger, Hr. Schleiffer, Hr. Rainer, Hr. Bernhard Eckhof. Es wurden die 24 Artikel der Grundverfassung der Gesellschaft verlesen, von denen die Artikel 15., 16. u. 17. der Mittheilung nicht unwürdig erscheinen dürften.

"Art. 15. - Die Hauptsachen, die in den Sitzungen vorgenommen werden, sollen in folgenden bestehen: a.) In Vorlesungen derjenigen Schauspiele, die gespielt werden sollen, und soll wenigstens kein Stück aufgeführt werden, bis es in der Sitzung abgelesen worden, ausgenommen Vorspiele und solche kleine Stücke, die oft in der Zwischenzeit von einer Sitzung zur andern verfertigt, gelernt und gespielt werden müssen, und die ein jeder leicht überlesen kann. b.) In gründlichen und genauen Untersuchungen der Charaktere und Rollen solcher


1) Löwen a. a. O. S. 36, - Am 2. December. (Chronologie d. d. Th. S. 192.)
2) Theaterkal. 1775. S. 103.
3) In Wien wurden erst von 1754 an unter der Direction des Grafen Durazzo einige studirte Stücke aufgeführt; bis dahin hatten die extemporirten unumschränkt geherrscht. (Wiener Theatralkal. 1772. S. 9.)
4) Mekl. Journal. Bd. 2. S. 56.
5) Vorrede zu J. E. Krüger's poet. u. theatr. Schrft. Lpz. 1763.
6) Reichard's Theaterkal. 1779. S. 23.
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Stücke, und in vernünftigen Ueberlegungen, wie sie gespielt werden können und müssen. c.) In unparteiischen, ohne Ansehung der Person, von allen Vorurtheilen und Schmeicheleien entfernten critischen Betrachtungen über die Stücke und ihre Vorstellungen, die von einer Sitzung zur andern aufgeführt worden, und wie etwa untergeschlichene Fehler abgeschafft oder verbessert werden können. d.) In vernünftigen Abhandlungen und Erläuterungen über die Schauspielkunst überhaupt, oder über abgesonderte Theile derselben. e.) In bescheidenen Anmerkungen über unsere Pflichten im gemeinen Leben, in so weit sie mit der Aufnahme der Gesellschaft und unsern Theaterverrichtungen in Verbindung stehen. Hierbei finden weder Entrüstungen, Beleidigungen, noch Empfindlichkeiten statt.

Art. 16. - Dieses alles wird hoffentlich zur Aufnahme des Theaters und der Gesellschaft nicht wenig beitragen, und würde also nöthig sein, daß jedes Mitglied der Gesellschaft Theil daran nähme; sollte sich aber jemand von diesen Sitzungen ausschließen, der soll demohngeachtet nicht von obangeführten critischen Betrachtungen ausgeschlossen sein, und soll der Directeur oder Principal der Gesellschaft dahin sehen, daß ein solcher oder solche die etwa in den Sitzungen von ihm oder ihr angemerkten und durch die Mehrheit der Stimmen bestätigten Fehler verbessere und vernünftige Erinnerungen vernünftig annehme. Im Fall aber ein solcher oder eine solche sich darin gegen das Ansehen des Directeurs der Gesellschaft widerspenstig erwiese und sich weigerte, diese Anmerkungen anzunehmen oder sich darnach zu verhalten, so sollen alle und jede Mitglieder der Academie verbunden sein, das Ansehen des Directeurs hierbei zu unterstützen und ihren gefaßten Entschluß gegen den Widerspenstigen aufs nachdrücklichste zu vertheidigen und zu behaupten. Und damit niemandem bei Gelegenheit etwa die vorkommenden Critiken zum Nachtheil gereichen können, so soll von allem, was in den Sitzungen vorgenommen wird, niemals außer den Sitzungen gesprochen werden, noch jemandem, der nicht selbst Theil daran nimmt, das Geringste erwähnt, noch gegenwärtige Artikel oder etwa abgehandelte Schriften gezeigt werden, bei Strafe von 2 Mark oder noch höher, nach Befinden der Sache und Mehrheit der Stimmen.

Art. 17. - Es soll daher auch keinem Mitgliede, wer er auch sei, erlaubt sein, fremde Personen, als die sich unterschrieben haben, in die Sitzung mit zu bringen. Sollte es aber geschehen, daß Freunde der Schauspielkunst von dieser Academie erführen und sie durch ihren Beistand unterstützen wollten, so sollen von ihnen eingesandte Abhandlungen mit Dank ange=

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nommen, abgelesen und, wenn es nöthig sein wird, beantwortet werden; der Zutritt aber soll keinem von ihnen gestattet sein, der nicht wirklich Schauspieler in der Schönemannschen Gesellschaft und vorher gebührend ausgenommen ist, damit nicht etwa vorfallende Betrachtungen bei einem oder anderm Mitgliede durch Gegenwart des Fremden den Schein einer Beleidigung bekommen mögen."

Eckhof erreichte aber freilich seinen bei Gründung dieser Academie ins Auge gefaßten Zweck keinesweges, sondern das ganze Institut scheint mit der Sitzung am 15. Jun. 1754 in Hamburg erloschen zu sein. Wenigstens legte Eckhof in derselben, durch vielfachen Verdruß bewogen, seine Aemter nieder und ermahnte selbst die Versammlung in seiner Abschiedsrede, die Academie lieber aufzuheben als fortzusetzen. "Ich war Mensch", sagte er, "als ich sie stiftete und konnte alle die Hindernisse, die Widerspenstigkeiten, die elenden Spöttereien nicht vorhersehen."

Besondere Auszeichnung in der Schönemann schen Gesellschaft verdienen Eckhofs Gattin, die Tochter des nicht unberühmten Schauspieldirectors Joh. Spiegelberg, 1 ) als Soubrette, Schönemann's Frau, eine geborne Weitzler, 2 ) Schönemann's Tochter, Eleonore Louise Dorothea, geb. zu Lüneburg 1733, und Mad. Starke, geb. Gerhard, welche noch lange nachher eine Zierde der Hamburger Bühne war. Schönemann's Tochter war an den als Dichter bekannten Secretair des Prinzen Ludwig von Meklenburg = Schwerin J. F. Löwen verheirathet. 3 ) Durch seinen Schwiegersohn kam auch Schönemann als Rüstmeister in die Dienste dieses Prinzen. Als solcher lebte er bis zu seinem, d. 16. März 1782 erfolgenden Tode in Schwerin, wo er sich auch mit dem Verkauf von ihm in Commission gegebenen Büchern, mit Bücher = Auctionen etc. . beschäftigte. 4 ) Früher als Schauspieldirector hatte


1) Reichard's Theaterkal. 1776. S. 119. Er hatte sie 1746 geheirathet.
2) Reichard's Theaterkal. 1800. S.243. 244. - Nach dem Theateer=Journal, 14. Stück, Anna Rachel Weigler, aus Lüneburg gebürtig. "Sie besaß große Vorzüge in Ansehung der Sprache; eine sehr reine Stimme und eine gute Modulation machte ihre Declamation angenehm. Sie spielte in ihren jungen Jahren die Alzire und Zayre; in ihren ältern aber die launigten, zärtlichen und heftigen Mütter mit gleichem Beifall." Sie starb den 11. Aug. 1770.
3) " Schönemann hatte auch einen Sohn, der 1740 schon die Bühne betrat und später wichtigere Rollen spielte, aber niemals einen gewissen Grad von Vollkommenheit erreicht hat." (Chronologie des deutschen Theaters, 1775, S. 87.)
4) Meckl. Nachr. 1760.1769. etc. . - Er scheint sich 1771 zum zweiten Male verheirathet zu haben. Diese Frau ward im April 1780 (nach einem 9jährigen Ehestand, wie er selbst in einer Eingabe sagt) auf Befehl der Herzogl. Justizcanzlei in Schwerin, "als eine dem Gesöff auf eine incorrigible Art ergebene, (  ...  )
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er die besten bei seiner Bühne aufgeführten Stücke herausgegeben, 1 ) so wie auch ein Communionbuch von ihm erschienen sein soll. 2 ) - Löwen ward von der bekannten Hamburger Theater=Unternehmung (1767), durch welche Lessing's Dramaturgie veranlaßt ward, zur Aussicht über die Wahl der Stücke und zur Bildung der Schauspieler berufen. 3 ) Er folgte diesem Rufe, gab seine Stelle auf, und seine Frau betrat die Hamburger Bühne "nach neunjähriger Entfernung vom Theater aufs neue in allen den Vollkommenheiten, die Kenner und Nichtkenner, mit und ohne Einsicht, ehedem an ihr empfunden und bewundert hatten. Sie verbindet mit dem silbernen Tone der sonorsten, lieblichsten Stimme, mit dem offensten, ruhigsten und gleichwohl ausdrucksfähigsten Gesicht von der Welt, das feinste schnellste Gefühl, die sicherste wärmste Empfindung, die sich, zwar nicht immer so lebhaft, als es Viele wünschten, doch allezeit mit Anstand und Würde äußert". 4 ) Einen bedeutenden Theil ihrer sittlichen und Geistesbildung verdankte sie dem Unterricht des 1750 verstorbenen Schauspielers und Dichters Krüger. 5 ) AIs 1769 die Hamburger Unternehmung zu Ende ging und Ackermann das Theater wieder übernahm, ging Löwen mit seiner Frau nach Rostock, wo er eine schlechtere Stelle als seine ehemalige in Schwerin übernahm. Er starb daselbst den 23. Dec. 1771 und seine Frau 6 ) den 6. Septbr. 1783.

Von dem männlichen Personale der Schönemann schen Gesellschaft führen wir außer Schönemann selbst, der sich als Lusignan im Trauerspiele und als Bedienter in den Lustspielen des Destouches auszeichnete, besonders Heiderich, 7 )


(  ...  ) und in der Besoffenheit und daraus entstehenden Verrückung der Sinne dem Leben und der Gesundheit ihres alten kümmerlichen Mannes gefährlich werdende Person", nach Dömitz ins Zuchthaus abgeführt, im Aug. desselben Jahres aber auf Bitten Schönemann's daraus wieder entlassen. (Acten der Großh. Regierung.)
1) Im Jahr 1748 gab er den 1. und 2. Theil seiner Sammlung der von ihm gegebenen Stücke und 1749 den 3. und 4 Theil heraus (d. 1. Thl.: Braunschweig und Hamburg, d. 2. 4.: Braunschweig und Leipzig). Später sind noch 2 Theile erschienen, so wie 1754 der erste Theil der neuen Sammlung zu Hamburg und 1757 der zweite zu Rostock, dessen Vorrede vom 2. April zu Schwerin datirt ist. Die von Schönemann geschriebenen Vorreden zu den Sammlungen sind nicht ohne Interesse.
2) Reichard's Theaterkal. 1800. S. 244.
3) Mekl. Journal. Bd. 2. S. 396.
4) Lessing's Dramaturgie. No. VIII.
5) Löwen's Vorrede zu Krüger's Schriften.
6) Dem Schauspieldirector Fischer, der sie in ihren letzten Lebensjahren kennen lernte, theilte sie mit, daß unter den Papieren ihres sel. Mannes sich viele Schriften in Bezug auf unsere ehemalige Bühne finden müßten. Man weiß nicht, in wessen Hände dieser interessante Nachlaß gekommen ist.
7) Carl Gottlob Heiderich war 1717 zu Markersdorf bei Zittau geboren und hatte von 1735 - 38 zu Jena Medicin studirt. 1744 heirathete er in Hamburg Philippine Tumlerin, und beide entsagten dem Theater. (?) (Chr. d. d. Th. 1775, S. 80. 113.)
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später zu Wien, Uhlig, auch als Schriftsteller bekannt, Ackermann, 1 ) in der Folge Director der bekannten Gesellschaft, und vor Allen Conrad Eckhof an, zu dessen unbedingtem Lobe sich alle Stimmen vereinigten. Eckhof war den 12. Aug. 1720 zu Hamburg geboren. Er betrat den 15. Jan. 1740 in Lüneburg bei Schönemann zuerst die Bühne und blieb 17 1/2 Jahre bei dessen Gesellschaft. Dann hielt er sich eine kurze Zeit bei dem Schauspieldirector Schuch auf, kehrte aber, als Schönemann seine Gesellschaft in Hamburg aufgab, zu derselben zurück und führte sie nach Kiel zum dortigen Umschlage, und darauf in den Fasten zu Koch nach Lübeck, der deßwegen von Leipzig hinkam und während des Krieges 6 Jahre in Hamburg blieb, darauf aber nach Leipzig zurückkehrte. Bei dieser Gesellschaft blieb Eckhof bis 1764, in welchem Jahre er zu Ackermann ging und später auch zur Entreprise übertrat, nach deren Beendigung jedoch zu Sailer in Hannover reiste. Mit diesem kam er nach Gotha, wo er den 16. Jun. 1778 als Director des Hoftheaters an einer Brustkrankheit starb und auf Kosten der F.=M.=Loge zum Rautenkranz feierlich beerdigt ward. 2 )

"Sittlichkeit, Richtigkeit, Bildung und Wohlstand", sagt Reichard 3 ) von ihm, "das sind Eckhof's Verdienste um die Bühne, und wer darf sie ihm streitig machen? Seinen eigenen theatralischen Werth habe ich nirgends treffender als in einer alten Schrift geschildert gefunden. ,Er ist nicht ein gemeiner Schauspieler', heißt es darin, ,der um sein Brot zu haben dem Pöbel vorgaukelt oder einige auswendig gelernte Zeilen ohne Gefühl und Kunst herplappert, sondern ein Künstler, der die Schönheiten und Vollkommenheiten seiner Kunst kennt und einsieht, der sie als eine freie Kunst betrachtet und studirt, und mit einer vollkommnen theoretischen Einsicht die genaueste Practik verbindet, der jeden Charakter kennt und empfindet, der kein Wort sagt ohne es zu fühlen, und keinen Gestus, keine Mo=


1) Conrad Ernst Ackermann (nach Angabe der "Chronologie des deutschen Theaters, 1775", S. 85, 1710 in Schwerin geboren) heirathete 1749 in Moscau die verwittwete Sophie Charlotte Schröder, geb. Viereichel. Sie hatte sich früher von ihrem ersten Manne, einem Organisten, getrennt, und 1742 in Hamburg ein Theater eröffnet. Die Frucht einer kurzen Wiedervereinigung mit ihrem ersten Mann im Jahr 1744 war der als Schauspieler, Director und dramat. Dichter ausgezeichnete Friedrich Ludwig Schröder, zu Schwerin den 3. Nov. 1744 geboren. Ackermann eröffnete 1764 seine Bühne in Hamburg, wobei sein Stiefsohn anfänglich besonders als Balletmeister thätig war. Nach Ackermann's Tode (d. 13. Nov. 1771) erhielt Schröder die Direction des Hamburger Theaters. Schröder starb den 8. Sept. 1816.
2) Reichard's Theaterkal. 1775. S. 74. — 1779. S. 222.
3) Theaterkal. 1779. S. 223.
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dulation anbringt, ohne es überlegt zu haben. Seine Stellung ist jederzeit richtig; bei großen Charakteren groß, bei komischen komisch, bei gebeugten gebeut und bei dummen dumm. Seine Bewegungen sind nicht nur wohl überlegt und durchdacht, und Dollmetscher seiner Seele, sondern auch in ihrer Art vollkommne Muster. Seine Modulation ist unverbesserlich. In leeren Stellen weiß er dieses Leere eben sowohl zu überhüpfen und das Schöne hervorschimmern zu machen, als in gedrängten Stellen jedes Wort mit seinem wahren, eigenen und besten Tone auszusprechen. Seine Declamation ist poetisch, ohne zu scandiren, und pathetisch, ohne schwülstig zu sein. Er kennt das Theater vollkommen und spielt alle Partien als ein Meister. Ein Beweis, daß er ein wirklich großer Schauspieler und sonder seines Gleichen in unserm Vaterlande war, ist, daß in einem Fache, wo Cabale fast noch mehr als in der Gelehrten = Republik gilt, dieser sein Ruhm unangefochten und als außer Zweifel gesetzt blieb." Lessing behauptet von ihm: 1 ) "Eckhof mag eine Rolle machen, welche er will, man erkennt ihn in der kleinsten noch immer für den ersten Acteur, und bedauert, auch nicht zugleich alle übrigen Rollen von ihm sehen zu können. 2 ) Ein ihm ganz eigenes Talent ist dieses, daß er Sittensprüche und allgemeine Betrachtungen, diese langweiligen Ausbeugungen eines verlegenen Dichters, mit einem Anstande, mit einer Innigkeit zu sagen weiß, daß das Trivialste von dieser Art in seinem Munde Neuheit und Würde, das Frostige Feuer und Leben erhält."

Als Schriftsteller für das Theater lieferte Eckhof, so weit uns bekannt geworden: Die Mütterschule, Lustspiel aus dem Französischen; Die wüste Insel, Lustspiel; Der galante Laufer; Crispin als Lehrmeister; Don Quichotte; Mensch auf gut Glück; Der Wucherer ein Edelmann; Blinde Kuh; Der verlorne Sohn; sämmtlich Uebersetzungen. Auch hatte er Antheil an der gereimten Uebersetzung des verheiratheten Philosophen von Destouches. 3 )

Während des Zeitraums von 1740 bis 1756 können wir von andern Schauspielergesellschaften als der Schönemannschen


1) Dramaturgie. No. II.
2) Die Berliner Lit.= und Theaterzeitung von 1784 sagt: " Eckhof spielte bekanntermaßen den Orosmann und Lusignan zugleich, und es ist immer besser, zwei Hauptrollen werden von einem Acteur gespielt, als daß die eine Rolle verderbt wird. Man bewundert um so mehr den Schauspieler, der in zwei ganz verschiedenen Characteren sich gleich groß zeigt. Diese Bewunderung ist auch ein Vergnügen." Jerrmann's Carl und Franz Moor ist also nichts Neues! ( Lewald's allgem. Theater=Revue, 1835. S. 415.)
3) Zu einer Geschichte der Schönemann schen Bühne, welche er entwerfen wollte, besaß er viele Materialien. (Chronologie des deutschen Theaters, 1775, S. 10.) Sie ist aber nicht erschienen.
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nur die des Joh. Friedrich Darmstädter anführen, welcher im Pfingstmarkt des Jahrs 1742 in Rostock "Comödien darstellte". Er wünschte schon gegen Ende des Jahrs 1741 seine Bühne dort eröffnen zu dürfen, besonders da er auch schon vor 7 Jahren die Erlaubniß zu Vorstellungen erhalten, 1 ) jetzt aber nach einem fünfjährigen Aufenthalte am Schwedischen Hofe sich wieder nach Rostock gewendet; was ihm jedoch damals nicht gestattet ward. Gegen den auf dem Markte ausstehenden Arzt, der "wider seine Function Comödien aufführte und zur Theaterzeit mit seinen durcheinander gemengten unordentlichen Voppereien" den Darmstädter um seinen Verdienst brachte, schützte ihn während des Marktes der Magistrat durch die Verfügung, daß der Operateur nur Morgens und Nachmittags bis 6 Uhr, "sein Verfahren treiben solle". 2 )

Die erste Schauspielergesellschaft, welche wir nach dem Schlusse der Schönemann schen Bühne in Meklenburg=Schwerin antreffen, ist die des Johann Martin Leppert. Unterm 12. Aug. 1764 bat derselbe von Rinteln aus den Magistrat zu Rostock, mit seiner regelmäßigen und bestgeordneten Gesellschaft deutscher Schauspieler in Rostock agiren zu dürfen, wozu er in Pyrmont von Sr. Exc. dem Hrn. Oberst v. Glüer, Commandanten von Rostock, aufgefordert worden sei. 3 ) Ob er die ihm ertheilte Erlaubniß sofort benutzt habe, ist uns unbekannt; in Schwerin wenigstens erhielt Leppert erst den 19. Jun. 1766 vom Magistrat die Erlaubniß, "vom nächsten Montag über 8 Tage an auf dem Rathhause eine Zeitlang zu spielen". 4 ) Bei dieser "berühmten" Leppert schen Gesellschaft befand sich Dem. Lucius, welche den 23. Jun. 1772 als verehelichte Räder in Weimar starb, 5 ) und deren Talente und Charakter Gotter in einer Epistel besungen hat; auch Schröter, der erste Waitwell in Lessing's Miß Sara und überhaupt ein im Fache der bürgerlichen, sowohl rührenden als komischen, Alten ausgezeichneter Schauspieler; doch ist es ungewiß, ob dieser schon in Meklenburg bei der Gesellschaft war. Diese Gesellschaft scheiterte 1770 in Straßburg. - Durch einen Regierungsbefehl vom 14. Jul. 1766 ward aber dem Schwe=


1) Er war schon 1735 in Rostock. Man vergl. oben S. 103.
2) Aus dem Rostockschen Stadt=Archive.
3) Aus dem Rostockschen Stadt=Archive.
4) Aus dem Schwerinschen Stadt=Archive.
5) Reichard's Theaterkal. 1775. S. 105. 1776. S. 109. - Johanna Katharine Juliane Lucius (geb. zu Dresden 1744) debütirte 1764 zu Cassel bei ihrem Vetter Lepper. Sie heirathete einen Herrn Röder aus Wismar. (Chronologie des deutschen Theaters, 1775, S. 229. 322.) Löwen, a. a. O. S. 40, hat Leppert's Balletmeister Curioni und dessen Ballette rühmen gehört.
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rinschen Magistrate aufgegeben, Leppert nicht weiter spielen zu lassen. Der Magistrat verwahrte seine landesgrundgesetzlichen Gerechtsame, versprach jedoch auf Ersuchen des Ministeriums, vor der Hand keine Schauspielergesellschaften weiter zuzulassen. 1 )

So ward seit dem Regierungsantritt des Herzogs Friederich der Schauspielkunst in Meklenburg=Schwerin aus religiösen Grundsätzen nicht nur alle höhere Unterstützung entzogen, sondern ihr sogar, so weit der Einfluß des Hofes galt, der Zugang verweigert. Nach Rostock und Güstrow indeß kamen immer noch wandernde Gesellschaften, deren Loos aber gewöhnlich war, dort ihr Schwanenlied zu singen. Durch zu geringe Einnahmen wurden sie in Schulden gesetzt, und durch die Unmöglichkeit, ihre Gläubiger zu befriedigen, weilten sie dann länger als es selbst ihr Wille war. So schlug dann am Ende die Stunde ihrer Auflösung. 2 )

In der ersten Adventswoche des Jahrs 1767 gab zu Rehna eine "Bande sogenannter Comödianten unter häßlichen Zoten ganz unanständige Vorstellungen", zu deren Einstellung der Magistrat bei Strafe von 50 Rth. für jedes Mitglied desselben aus eigenen Mitteln von Herzogl. Regierung befehligt ward, wogegen der Magistrat anführte, daß nur zwei Vorstellungen und zwar "Schäferspiele" gegeben worden wären. 3 ) - Im Jahr 1768, im Mai, erbat und erhielt Erlaubniß François Lambert Yilly, damals in Wismar, in Rostock mit seiner Gesellschaft von 7 Personen Opern und Pantomimes en ballet aufführen zu dürfen. 4 ) Im November desselben Jahres gab auf dem Ballhause in Rostock eine Gesellschaft italienischer Operisten Vorstellungen, und später, in der ersten Adventswoche, geistliche Concerte. Im Februar 1769 ward gleichfalls in Rostock den Herren Porsch und Heinrici "Directeurs von der Bande studirter Comödianten und Mitglieder der teutschen Gesellschaft zu Jena", erlaubt, auf ihre Gefahr und Kosten einen Versuch mit ihren Schauspielen zu machen. 5 ) - Gegen Ende des Jahres1769 ward in Schwerin der Constantinischen Operngesellschaft nach manchen Anfechtungen vergönnt, "in ihren gewöhnlichen Anzügen mit wenigen gestibus, ohne Theater und Auszierungen musikalische Vorstellungen geben zu dürfen. Con=


1) aus dem Schwerinschen Stadt=Archive.
2) Patriot. Archiv. 1804. Bd. 6. St. 1.
3) Aus Acten der Großherzogl. Regierung.
4) Die "Chronologie des deutschen Theaters, 1775" bemerkt S. 275, daß 1768 der Director Wäser, im Septbr. in Lübeck, und dann in Hamburg, Stralsund, Kiel und Rostock gespielt habe. In den Rostockschen Magistratsacten habe ich nichts über den Aufenthalt des Hrn. Wäser daselbst gefunden.
5) Aus dem Rostockschen Stadt=Archive.
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stantini war vorher schon in Güstrow und Bützow gewesen, wohin er von Meklenburg = Strelitz gekommen. 1 ) - In den Jahren 1772 und 1773 spielte in Güstrow und Rostock die Barzanti sche Gesellschaft, deren Director Mitglied des Schuchschen Theaters gewesen war. 2 ) Die im Jahr 1773 von Barzanti in Güstrow gegebenen Vorstellungen waren 3 ): 1.) Minna von Barnhelm; Die 2 lächerlichen Bauerjungen, Ballet. 2.) Der Lotteriespieler oder Die 5 glücklichen Nummern; Apollo unter den Hirten, Singspiel. (Anmerkg. Die Entwickelung des heutigen Stücks läßt Leandern eine Quaterne gewinnen; möchten doch alle unsere resp. Gönner in der nächsten Ziehung, wenn sie in die Lotterie gesetzt, ein gleiches Glück haben.) 3.) Die verstellte Kranke oder Der taube Apotheker und Ballet 4.) Die Apotheke, kom. Operette; Der erschossene und wieder lebendige Arlequin, Ballet 5.) Der junge Gelehrte; Die Weinlese in Sürenne. 6.) Der Lügner von Goldoni; Der Hausknecht oder Der lächerliche Zweikampf, Lustspiel. 7.) Miß Fanny oder Der Schiffbruch und Ballet. 8.) Die schlaue Wittwe oder Die 4 Nationen von Goldoni. (Nachricht: Der Hr. Verf. hat die Liebe verschiedener Nationen geschildert, und indem er denen Italienern darinnen den Vorzug der Beständigkeit ertheilt, so hat er durchgängig so viele schöne Auftritte angebracht, und besonders in der Entwickelung ein Meisterstück bewiesen, daß wir ohne zu viel zu hoffen uns schmeicheln können, unsere resp. Zuschauer werden in diesem Stücke vergnügt unterhalten werden, so wie wir uns alle mögliche Mühe geben werden, Dero Zufriedenheit und Beifall zu erhalten.) Ballet 9.) Die Jagd 10.) Die Jagd 11.) Medon oder Die Rache des Weisen von Clodius, und Ballet 12.) Der durch den Cupido beglückte Arlequin, große opera pantomima; Der bestrafte Hochmuth, Lustspiel; Die durch den Arlequin befreite Sclaven, Ballet. 13.) Amalia oder Das Muster der ehelichen Liebe; Die wunderbare Mühle die Weiber jung zu machen, Ballet. 14.) Die Liebe auf dem Lande; Der Mechanicus, Ballet. 15.) [d. 20. April] Der Postzug oder Die noblen Passionen; Die Gouvernante, kom. Operette. 16.) Arlequin's Triumph, opera pantomima; Der gefürstete Schuster Lustspiel von Holberg. 17.) Romeo und Julie Trauerspiel; Pas de trois. 18.) Der Deserteur; Die Dre=


1) Aus dem Schwerinschen Stadt = Archive. - Aus Acten der Großherzogl. Regierung.
2) Reichard's Theaterkal. 1777. S. 115.
3) Nach einer Zettelsammlung.
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scher oder Die Landwirtschaft, Ballet. 19.) Die ungewöhnlichen Nebenbuhler, Lustspiel; Der ungetreue Schäfer, Lustspiel. 20.) List über List; Der reisende Capellmeister, Ballet. 21.) Die Liebe auf dem Lande und Ballet. 22.) Der Lügner und Ballet. 23.) Minna von Barnhelm und Ballet 24..) Die schlaue Wittwe und Ballet. 25.) Eeugenia und Ballet. 26.) Der Kaufmamn von London von Lillo; Die angenehme Schäferflur, Ballet. Außerdem liegen uns 5 Zettel vor, aus denen sich die Bezeichnung "Herzogl. Mekl.= Strelitzsche privelegirte Barzantische Gesellschaft" findet, nämlich: 1.) Freund und Feind oder Der Zweikampf; Die Weinlese in Sürenne. 2.) Die Liebe auf dem Lande und Ballet. 3.) Die verwandelten Weiber. 4.) Emilia Galotti. 5.) Die Apotheke; Die Haubenhefterin oder Die Verliebte in 3 Liebhaber, Ballet. - In den Pfingsten 1773 hielt sich Paulo Barzanti zu Rostock auf, und erhielt, da er bei seiner Abreise von dort, im August, viele Schulden hinterlassen mußte, die Concession, im November oder gleich nach Weihnachten wieder kommen zu dürfen, mit gänzlicher Ausschließung anderer Gesellschaften bis dahin. 1 ) Er wandte sich von Rostock nach Wismar und bekam dorthin unterm 6. Sptbr. vom Magistrat zu Schwerin die Erlaubniß, auf dem Rathhause in Schwerin "allerhand equilibristische und andere Kunststücke, auch Musik, um durch Kinder eine oder andere Operette aufzuführen", geben zu dürfen. Seine Vorstellungen wurden jedoch gleich anfangs [d. 16. Sptbr.] aus den bekannten Rücksichten geschlossen. 2 ) - Im April und Mai des Jahrs 1774 finden wir diese Gesellschaft noch in Güstrow. 3 ) - Barzanti hatte einen ausgezeichneten komischen und auch in andern Fächern brauchbaren Schauspieler an Joh. Dav. Reinwald, welcher nachher Mitglied des Berliner Theaters ward. Dieser wollte in Güstrow die Dem. Sommer, welche die Liebhaberinnen in den Weißeschen Operetten spielte, heirathen, mußte aber die Heirath aussetzen, weil man in Güstrow keinen Schauspieler copuliren wollte. 4 ) Sie ward in späterer Zeit von ihm geschieden und heirathete den Schauspieler Rennschüb (Büchner). 1792 verließ sie die Bühne. Als erste Liebhaberin erhielt eine Mad. Eilenberg vielen Beifall. Andere Mitglieder waren die Herren Keiser und Lück. Zu dieser kleinen, aber achtungswerthen Gesellschaft, bei welcher auch Unzelmann debütirte, kam nach=


1) Aus dem Rostockschen Stadt = Archive.
2) Aus dem Schwerinschen Stadt = Archive.
3) Meckl. Nachr. 1774.
4) Mekl. Journal Bd. 2. S. 399.
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her noch die Keilholzsche Familie. Bald aber scheiterte sie und Reinwald mit seiner Braut und Unzelmann 1 ) gingen nach Berlin. Barzanti starb im Jahr 1779 zu Reval mit dem Ruhm eines guten Schauspielers im komischen Fache und eines rechtschaffenen Mannes. 2 )

1775, d. 9. Nov., bat Peter Florenz Ilgener von Neubrandenburg aus den Rostocker Magistrat um Concession für den Winter 177 5/6. Er bemerkte, daß er seit zwanzig und einigen Jahren Directeur und privilegirter Hofschauspieler von Chur=Cölln, Anspach, Würtemberg, Würzburg und Hildburghausen sei, und daß er seine "von allen Schmutz, Hannswurst und pourlesquen unflätereyen gereinigten Schau = Lust = und Trauerspillen als comischen opern mit aller Aufnahme der Herrschaften u. des ganz feinen u. kenntnißreichen Publicums" gegeben habe. 3 ) Er durfte seine Bühne eröffnen und seine Vorstellungen veranlaßten einen "Versuch einer Kritik über die Ilgener sche Gesellschaft" (vom Dr. Koppe, Rostock 1776), den man in Reichard's Theaterjournal. 1779. St. 11. S. 76, abgedruckt findet.

Als in der Fastenzeit des Jahres 1776 die 1770 gebildete Amberg sche Gesellschaft zu Stralsund auseinander ging, begab sich ein Theil der Mitglieder mit dem Balletmeister Reymann ( Amberg's Schwiegersohn) nach Rostock, vereinte sich aber nach 14tägigem verunglückten Versuche eigener Vorstellungen mit der Ilgener schen Gesellschaft, welche sodann Lübeck, Stralsund, Rostock und Güstrow besuchte. 4 ) Die besseren Mitglieder, z. B. Gödel, der Ilgener's älteste Tochter geheirathet hatte, verließen sie jedoch bald. 1778 ging sie von Greifswald nach Güstrow, worauf sie sich nach Rostock wandte und dann im Sptbr. nach Güstrow zurückkehrte. Ueber ihre Vorstellungen in Güstrow im Jahr 1778 theilen wir nach einer Zettelsammlung folgendes mit: d. 15. Mai Die verschwisterte Thalia mit Melpomene, Vorspiel von Ilgener; Richard der Dritte, Trauerspiel von Weiße; Der Streit zwischen den Engländern u. Türken, Ballet. d. 18. Der Essighändler


1) Unzelmann, als kecker und origineller Komiker berühmt, heirathete 1786 Friederike Flittner, geb. d. 14. Jan. 1769 in Gotha, Stieftochter des Schauspieldirectors Großmann, verließ von 1781 - 1783 und 1786 - 1788 Berlin und ließ sich 1805 scheiden. Seine Frau heirathete hierauf den Schauspieler Bethmann und starb 15/16 Aug. 1815. [Der Freimüthige, Jahrgang 1835, Nr. 236. 237.] - Nach H. Smidt's Necrolog Carl Wilhelm Ferdinand Unzelmann's [Allgem. Theater=Chronik 1832, Nr. 83] war derselbe am 1. Jul. 1753 in Braunschweig geboren, ging 1769 statt ins Cadettencorps nach Stettin und 1771 zu Barzanti nach Güstrow, wo er als Graf von Reitbahn in dem Lustspiele: "Der Postzug" zuerst die Bühne betrat. Er starb d. 21. Apr. 1832 in Berlin.
2) Reichard's Theaterkal. 1780. S. 255.
3) Aus dem Rostockschen Stadt = Archive.
4) Reichard's Theaterkal. 1780. S.102.
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mit seinen Schubkarren; DerVogelfänger, Ballet. (NB. Das Comödienhaus [im Hinterhause des Kaufmanns Böhmer in der Holzenstraße] ist ganz ausgebessert; auch sind Erfrischungen zu haben.) d. 19. Der Deserteur; Der Hausknecht, Lustspiel. - Elfride, Trauerspiel; Die große Mithridatfabrique zu Venedig oder Der betrogene Apotheker, Ballet. - Der poetische Dorfjunker u. Ballet. - Der Graf von Walltron. - Der Erndtekranz. - Die Zwillinge, Trspl. von Klinger; Das durch die Liebe gestörte Concert, Ballet. - Die Dorfdeputirten, kom. Oper. - Hamlet. - Der Schein betrügt u. Ballet. - Der Dorfbalbier; Der dankbare Sohn. - Die Nebenbuhler; Die zerschnittenen Qvinten, Ballet. - Zum Letztenmal: Das Opfer der Schauspielkunst, musikal. Vorspiel von Ilgener; Präsentirts Gewehr!; Der geplünderte Jude oder Die verwiesenen Egyptier, Ballet.

Bei dem Todesfall des Prinzen Ludwig zu Meklenburg= Schwerin (d. 12. Sptbr. 1778) durfte die Gesellschaft der Landestrauer wegen bei ihrer Rückkehr nach Güstrow ihre Vorstellungen nicht anfangen. Die hierdurch verursachte Schuldenlast konnte durch die nachmalige Einnahme nicht getilgt werden, weßhalb sich denn die Gesellschaft mit dem Advente trennen mußte. 1 ) Ilgener selbst machte Bankerott u. der Bescheid in seiner Concurssache erfolgte der 16. Apr. 1779 beim Magistrate zu Güstrow. 2 ) Die bedeutendsten Mitglieder seiner Gesellschaft waren damals: Mad. Vittarsi; Fischer, der in Güstrow blieb, sich dem Unterrichte widmete und später Director in Schwerin ward; Looff; Michaud, seit dieser Zeit Mitglied und zuletzt Inspector der Hamburgschen Bühne; Ohlhorst, kein schlechter Sänger; Mad. Ilgener und Dem. Ilgener, nachmalige Mad. Dörr, gest. 1797 zu Schleswig. 3 ) In der Folge findet sich Ilgener noch an der Spitze kleiner Schauspielergesellschaften, namentlich zu Ratzeburg, Harburg und Altona, 4 ) und er starb 1788 zu Gautsch bei Leipzig. 5 ) Als Schauspieler war er in einigen komischen Rollen ganz erträglich, aber im Ganzen höchst pedantisch und geschmacklos. Von seinem Ruf als Schauspieldirector zeugt folgende Anecdote. Als Lessing sich im Winter 177 4/5 Tage in Leipzig aufhielt, gab Ilgener ihm zu Ehren die "Miß Sara Sampson". Lessing


1) Mekl. Journal Bd. 2. S. 442. - Nach dem Theaterjournal 1781, St. 17. S. 110. schloß Ilgener d. 26. Jan. 1779 seine Vorstellungen, und zwar auf Befehl des Magistrats, wahrscheinlich auf Veranlassung eines Cabinetsschreibens.
2) Meckl. Nachr. 1779. St. 18.
3) Reichard's Theaterkal. 1798. S. 145.
4) Lit.= und Th.=Zeitung. 1779. S. 551. 781.
5) Reichard's Theaterkal. 1800. S. 224.
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lehnte es ab, der Vorstellung beizuwohnen und erwiderte einem Leipziger Gelehrten, der ihm bemerklich machte, daß man sein Kind, wenn auch etwas zerlumpt, doch immer gern sähe - "das wohl; aber wenn ich's nun am Galgen finde?" - Außer dem ganz interessanten Unsinn auf seinen Comödienzetteln, wovon wir unten Einiges mittheilen werden, verdienen noch eine Rede, welche er in Rostock an das Publicum hielt, und ein kurzer Auszug aus einem Briefe an einen Collegen, zur Charakteristik des Mannes angeführt zu werden.

"Hochwohlgeborne, geneigte, große Seelen!

Des edlen Rostocks schönste Zierd - -
Was für ein Bild soll ich erwählen,
Das Euer Bild im Abriß führt?
Ich will und muß — doch beim Ewählen
Kann mir vielleicht der Ausdruck fehlen,
Der Eures Lobes Größe zeigt.
Kühn durch die Dankbegierd' und Ehre,
Da sich zum drittenmal heut Ilg'ner vor Euch beugt,
Erhebt er Euch zu jener Spähre,
Die an das Paradies sich gränzt,
Wo Euer Ruhm am schönsten glänzt.
Wo soll ich Grund zum Lob erfinden,
Das Eurer Tugend ähnlich sei?
Nur ähnlich - denn es zu ergründen
Bin ich vor Euch zu blöde, schwach und scheu.
Allein die Ehrfurcht spricht und denket,
Die mich zu Eurer Großmuth lenket.
Durch Euch Ihr Damen wird belehret,
Ob Euch mein heutig Spiel gerührt,
Wenn Eure Gunst mich ferner ehret,
So bin ich davon überführt,
Daß einst mein Fleiß, daß unsre Mühe
Aus Eurem Beifall Nutzen ziehe.
Verehrungwerthe Schauerzahl - -
Was soll ich Dir zum Opfer weihen?
Du schenkst mir Deine Huld zum drittenmal - -
Dies heiß Dich künftig mit mir freuen.
Dein Zuspruch lehrt, daß unser Spiel
Bisher Dir unverdient gefiel.
Gepriesner Adel laß mich hoffen,
Daß Dir mein Fleiß einst würdig dünkt,
Und laß mir Herz und Ohren offen,
Wenn Dir die trag'sche Muse winkt!
Ich werde keine Mühe scheuen,
Und eifern, Dich stets zu erfreuen.
Ihr, die die Tapferkeit und Muth
Mit Waffen umzugehen lehret,
Zeigt, daß da noch der Kriegsgott ruht,
Nur Geist die schönen Künste ehret.
Es fühlet Kunst und Wissenschaft
Durch Euren Beifall neue Kraft.
Und ihr gelehrte, große Männer!

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Des Staates Stützen - - Euer Blick
Zeigt, daß Ihr bloß des Schauspiels Kenner
Stürzt mich aufs Alterthum zurück.
Selbst Rom, die Vaterstadt der Weisen,
Kann, wär' es noch, Euch nie recht preisen.
Wenn mich Eu'r Beifall klatschend ehrt,
So hat es mir zwar oft geschienen,
Ich sei der Gnade kaum halb werth,
Doch bin ich stolz sie zu verdienen.
Bewegen, rühren, wenn man spricht,
Ist meines Standes erste Pflicht;
Und welch ein Lob zu Deiner Ehr',
Verehrungswerthe Kaufmannschaft - -
Das Lob spricht, Du gebrauchst nichts mehr,
Dein Beistand gibt der Bühne Kraft,
Du weißt der Welt Dich nützlich zu bezeigen,
Drum muß ein kühnes Lob vor Deiner Tugend schweigen.
Nun Gönner, Euch empfehl' ich mich!
Entzieht mir ja nicht Eure Huld.
Verbleibt mein Schutz, das bitte ich,
Und mit den Fehlern habt Geduld - -
Ich weiß, Ihr wißt ein jedes Stück zu schätzen - -
Ich hoff, ein Lustspiel soll Euch morgen recht ergötzen,
"Die Nebenbuhler" wird's genannt,
Voll Geist, voll Witz und voll Intriguen - -
Es wird des Kenners Herz vergnügen.
Auch zum Beschluß wird ein Ballet gemacht,
ihr Gönner bleibt mir hold, ich wünsche gute Nacht." 1 )

"Lieber Freund!

- - Sie klagen, daß Ihnen das Publicum den Beifall versagt, ich bedaure Sie nicht im geringsten, denn Sie sind selbst Schuld, weil Sie alle Ihre guten Leute zuerst auftreten lassen. Versuchen Sie es einmal und machen es so wie ich, so werden Sie wenigstens im Anfange das Publicum täuschen, zumal wenn Sie, wie ich, das Glück haben, Oerter zu finden, wo wenig oder gar keine Kenner sind. Ich lasse alle meine guten Acteurs nicht eher in Hauptrollen auftreten, bis ich das Publicum so an mich gewöhnt habe, daß es schlechthin in einem Stücke, wo ich nicht mitspiele, mich vermissen muß. Der erste Eindruck findet das Publicum am willigsten, besonders die Nichtkenner. - - Zwar schicken sich viele der Rollen nicht für mein Alter, aber das muß man dem Publicum nicht weiß machen. - - Hat nun das Publicum verschiedene Rollen gesehen, so wird es gewiß gern die andern vergessen. - - Ja ich habe oft das Vergnügen gehabt zu sehen, daß man die


1) "Das Publicum applaudirte und J. sagte in der Garderobe, er habe bemerkt, daß Viele geweint hätten. - ""Vielleicht aus Mitleid"" ergänzte jemand." Reichard's Theaterkal. 1783. S. 53.
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andern aufmunterte mir nachzuarbeiten. Auch hieß es an manchem Orte, ich sei in allen Fächern gleich stark. etc. ."

Titel, welche Ilgener den aufzuführenden Stücken gab:

1.) Die Jagd oder Der König im Walde, eine Oper mit einem Donnerwetter.

2.) Minna von Barnhelm oder Der Major mit dem steifen Arme.

3.) Romeo und Julie oder Der unvermutete Ausgang auf dem Kirchhofe.

4.) Tancrede und Amenaide oder Die siegende Ritterschaft und Republik von Syracusa. Ein zur Ehre einer hohen Noblesse u. andern hohen Gönnern, aus dem Französ. des Hrn. v. Voltäre von einem gelehrten u. berühmten Schausspieler von des *** Gesellschaft, Mons. Porsch, übersetzt, ausnehmend opernmäßiges Schauspiel in 5 Aufzügen, mit Pauken u. Trompeten begleitet.

5.) Der Geizige oder Harpagon der alte Schabhals. (Dieser Zettel hatte eine Nachricht, welche am Schlusse sagte: "Das Vorurtheil wider die Comödien wird ganz unter die Füße getreten, wenn man heute des Directeurs Eifer und Arbeit in der Rolle des Geizigen sehen wird".)

6.) Die Liebe auf dem Lande oder der Herr Schösser im Schafstall. (NB. Der Hr. Directeur wird sich heute zur Bewunderung in der Rolle des Schössers zeigen.)

7.) Miß Sara Sampson oder Die rachgierige Marwoud. (NB. Jeder Kenner wird heute vor dem Spiel der Mad. Directrice erstaunen.)

8.) Der Graf von Olsbach oder Das unverhofft geknüpfte Band. (NB. Der Directeur, den man heute gewiß in der Rolle des Stornfels bewundert, wird an alle Zuschauer eine Abschiedsrede halten. Folgender Vers aus dieser Rede mag ein Pröbchen seyn:

O könnt ich doch den Geist erlangen,
Womit ein Weiß und Lessing prangen,
Ich wagte hier ein großes Werk.)

9.) Herr von Hasenkopf der Furchtsame oder Viel Narren in einem Stück. (Das critische Auge wird vielleicht über unsern heutigen Tittel sich in etwas verzerren und dabei ausrufen: welch wunderlicher Tittel! Da man aber anfängt, mehr Geschmack an komischen als tragischen Scenen zu sammeln, so wollen wir also hauptsächlich benachrichtigen, wer sich recht satt lachen will, der kann sich heute den Bauch so erschüttern, daß ihm gewiß die Abendmahlzeit noch einmal so gut schmecken wird.)

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10.) Die schlaue Wittwe oder Die 4 Nationen zu Liebhabern, als Spanier, Engländer, Italiener und Franzosen. (Nun so wollen wir doch auch heute einmal recht lachen. Die schlaue Wittwe kann heute allen Frauenzimmern viel Lehren geben, wie man in der Wahl bei Heirathen und Ehestiftungen verfahren solle. Die Augen der Vernunft muß jedes Frauenzimmer aufthun, wenn es sich von mehr als einem Ambassadeur angegangen sieht - Ihr Schönen besucht uns alle! alle! - aber nehmt nur nicht zuviel mit von der Bühne, sonst möcht' es für die schmachtenden Liebhaber im bürgerlichen Leben nachtheilig sein.)

11.) Hamlet, Prinz von Dänemark oder Die Comödie in der Comödie. (Heute ruft der Kenner jung und alt zu: hört, hört heute des Hamlets nervoese Gedanken! Seid aber ja alle, alle aufmerksam, damit ihr nichts von dessen Schönheit durch unerträgliches Geräusch verlieret. NB. Die 3 Acteurs der kleinen Comödie sind extra Schauspieler.) (Mad. Gödel wird heute in der Rolle der Ophelia zeigen, was die Schauspielkunst für große Wirkungen vermag, und Hr. Gödel wird als Hamlet durch sein meisterhaftes Spiel zur Bewunderung hinreißen, so wie der Directeur in der schweren Rolle des Geistes sich den Beifall eines hochgeneigten Publicums nicht unwerth bezeigen wird. - O! hochpreisliches Publicum! komm und sieh! so wirst Du empfinden, welch ein Unterschied es ist, wenn der Hamlet von wahren Schauspielern oder Stümpern aufgeführt wird, und wir das Costüm in Kleidung und Decorationen beobachten werden.) 1 )

Im Jahr 1777 fand sich ein Hr. Brenner, seit 1773 Principal einer Truppe zu Inspruck und später Mitglied der Wäser schen Gesellschaft, in Güstrow ein, wo er seine Bühne mit Ariadne auf Naxos eröffnete. Seine Gesellschaft bestand außer ihm aus einer Schauspielerin (Dem. Gleixner? ) und zwei schlechten Schauspielern. Er starb d. 27. Jun. 1779 als Mitglied des Constantini schen Theaters in Lüneburg. 2 )

In Rostock ward zum Pfingstmarkt des Jahres 1779 der Schauspieldirector Constantini, welcher zuletzt in Cassel, Celle und Lüneburg Vorstellungen gegeben, zugelassen, nachdem die früher für 2 Monate concessionirte Gesellschaft des Directors Preinfalck in Stralsund auseinander gegangen war. 3 ) Con=


1) Reichard's Theaterkal. 1785. S. 50. 73.
2) Mekl. Journal Bd. 2. S. 440.
3) Dieser Hr. Preinfalck hatte sich nach der vorletzten Vorstellung in den Fasten mit der Casse heimlich davon gemacht und eine Schuldenlast von mehr (  ...  )
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stantini's Gesellschaft bestand aus folgenden Mitgliedern:

Hr. Constantini, Vetter des Directeurs, Musikdirector; Mad. Albrecht, erste Mütter, Kupplerinnen und Soubretten, singt die Mutter in der Oper; Dem. Constantini, zweite Liebhaberinnen und unschuldige Rollen, singt und tanzt; Mad. Hartmann, Mütter und Vertraute; Mad. Lindner, Anfängerrollen; Mad. Wothe, erste Liebhaberinnen im Schau= und Singspiel; Hr. Albrecht, kom. Alte, Bauern und Pedanten, ist zugleich Theatermeister; Hr. Antoni, Bediente, Buchhalter etc. ., singt; Hr. Hartmann, Bediente und Nebenrollen; Hr. Huber, Bauern und niedrige Rollen; Hr. Kramp, erste kom. Bediente, Wirthe und Pedanten; Hr. Stierle, erste Bediente, Deutschfranzosen, singt den ersten Tenor; Hr. Wothe, zweite Liebhaber im Schau= und Singspiel. 1 )

Außer Rostock sahen die übrigen Städte nach der Trennung der Ilgener schen Gesellschaft während der spätern Regierungszeit des Herzogs Friederich keine Schauspiele weiter, worüber von dem städtischen Convent Ende 1779 dem Herzoge folgende Versicherung gegeben ward:

"Durchl. etc. .

Ew etc. . so beruhigende Landesregierung versucht Höchstdero treugehorsamste Städte nicht nur in muthvoller Zufriedenheit, sondern erweckt in ihnen auch das Bestreben, der Herzogl. Neigung nach Möglichkeit zuvor zu kommen. Sie haben seit einiger Zeit wahrgenommen, daß Comödien, Marionettenspiele, maskirte Bälle, mit Gefahr vermischte Künsteleien und dergleichen öffentliche Gaukelwercke dem landesväterlichen Herzen, das nur die wahre Vervollkommnung der Unterthanen schätzt, einen widrigen Eindruck gemacht. Auf landesvergleichmäßig vorangegangenes Ausschreiben der Vorderstädte hat also der gegenwärtige Convent den freiwilligen Entschluß gefaßt, mit Begebung dieser gesammten Mißfälligkeiten ihrem mildesten Beherrscher während desselben, Gott gebe aufs späteste dauernder Regierung ein Opfer ihrer Devotion zu machen, und unterthänigst zu ersuchen, Höchstsie geruhen in Gemäßheit der lautersten Quelle, woraus es geflossen, Sich solches in Gnaden gefällig sein zu lassen.

Anwesende Versammlung hält sich für glücklich, daß so eben eine zur Vermehrung des Herzogl. Hauses erfreuliche Begebenheit 2 ) ihr Anerbieten zur huldreichen Annahme begünstigt,


(  ...  ) als 1000 Rthlr. hinterlassen. Die zurückgebliebene Gesellschaft spielte noch eine kurze Zeit fort. (Theaterjournal. 1781. St. 17. S. 101.)
1) Reichard's Theaterkal. 1780. S. 233.
2) Geburt der Prinzesssin Louise Charlotte, d. 19. Nov. 1779.
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und erbittet sich die Erlaubniß, dazu den in Treue geweiheten Glückwunsch darzubringen. Die gütigste Vorsehung, die so viele Zeiten hindurch über dem Durchl. Meckl. Regentenstamme zur Wohlfahrt des Landes besorgt gewesen, wolle fernerhin für dessen Erhaltung, Aufnahme und immerwährende Glückseligkeit walten, und Ew. etc. . davon die vorzügliche Erfahrung geben, zugleich aber auch die treugehorsamste Landschaft in Höchstdero gnädigstem Zutrauen und wohlaffectionirter Gesinnung immer mehr und mehr befestigen, als wozu deren Deputati sich mit den eifrigsten Wünschen zur gewissen Erhörung empfehlen und mit der unverbrüchlichsten zele unterschreiben

Ew. etc. .  
unterthänigste, auf jetzigem Convent
Sternberg, versammelte Deputierte von Städten
d. 22. Nov. 1779. mecklenb. und wendischer Craysen. 1 )

Wie schon im ersten Quartalberichte des Vereins geschehen, bittet der Verf. wiederholt um gefällige Mittheilung sowohl ihm unbekannt gebliebenen Materials als auch etwaniger Berichtigungen und Zusätze zu Vorstehendem, indem derselbe beabsichtigt, die Geschichte unseres Theaters, bis zum Jahre 1835 fortgesetzt, bald selbstständig erscheinen zu lassen. Nachträglich ist nur noch zu bemerken, daß nach Plünicke's Theatergeschichte von Berlin (1781) unterm 2. Dec. 1702 und 26. Nov. 1704 den Meklenburgischen Hofcomödianten die nachgesuchte Erlaubniß zu Vorstellungen in Berlin erteilt worden ist.

Vignette

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III.

Nekrologium

der

ältesten Fürsten Meklenburgs

aus dem Fenster im Kreuzgange des Klosters Doberan

(Doberaner Nekrologium),

mitgeteilt von

G. C. F. Lisch.


S o viel auch für die Chronologie und Genealogie in der meklenburgischen Geschichte geschehen ist, so ist doch noch mehr zu thun übrig geblieben; fast bei jeder neuen Forschung stößt man auf Lücken und Hindernisse, welche den Gang der Darstellung oft nicht wenig hemmen. Der Verein wird sich daher ein nicht geringes Verdienst erwerben, wenn er diese Zweige der historischen Wissenschaften nach Kräften befördert, damit vor allen Dingen das Gerippe unserer Geschichte fest und anschaulich aufgeführt werden könne.

Helles Licht werden erst Monographien in die Chronologie und Genealogie bringen; aber Zusammenhang und Uebersicht geben vorzüglich alte Chroniken und Stammbäume, welche daher hauptsächlich zuerst ans Licht zu ziehen sind, damit sie einzelne urkundliche Untersuchungen fördern helfen. Zu diesen gehört denn auch die Chronologie der sechs ersten Geschlechter sämmtlicher Fürsten Meklenburgs im Fenster des Kreuzganges des Klosters Doberan. Dieser Stammbaum reicht von dem Stammvater Niclot bis zum Jahre 1337; hiernach wäre er also ungefähr in der Mitte des 14. Jahrhunderts gemacht. Freilich war dies Monument nur ein Denkmal auf zerbrechlichem Glase; aber alles, was Altes von Doberan kommt, ist ehrwürdig und glaubwürdiger, als irgend etwas anderes, es seien denn Briefe und Siegel, namentlich in Beziehung auf

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die Fürsten der Stammtafel, von denen nicht wenige in Doberan begraben waren, deren Andenken dort in Sagen und Messen, in Chroniken und Calendarien, in Leichensteinen und Monumenten gefeiert ward.

Die erste Nachricht von diesem Denkmal giebt Nicolaus Marschalcus Thurius in seinem Auszuge aus der Meklenburgischen Chronik vom J. 1522 (Handschr.), als er mit Herzog Heinrich dem Friedfertigen die Alterthümer Doberans durchforschte und davon auch dem Canzler Caspar von Schöneich Nachricht gab:

„Der Pribislabus ist gewest der Erste, welcher hat den königlichen Titel lassen fallen, in dem Closter Doberan begraben; do mag men heutiges Tages sehen in alten fenstern etliche, von den alten Königen hirinen angezogen”.

Hiernach gedenkt desselben Latomus († 1614) in seinem Genealochron. Megap. zum Jahre 1179, bei Westph. Mon. IV. p. 194, indem er sagt:

„Der königliche Titel beide Nicioti des Vaters und Pribislai des Sohns ist etliche 100 jahr in der finsterlucht daselbst (in Doberan) im Closter gelesen”.

Ihm folgt Chemnitz († 1687) Chron. msscr. I. p. 422:

„Dieses Konigs Pribislai, wie auch seines Herrn Vaters Konigs Nicoloti Titul ist etliche hundert iahr in der finsterlucht daselbst im Closter gewesen, dessen abschrift ich auch in dem fürstl. schwerinischen archivo befunden”.

Das Denkmal selbst ist nicht mehr im Original vorhanden; wahrscheinlich ward es im dreißigjährigen Kriege zerstört, in welchem auch die Fenster der Doberaner Kirchen= und Kloster= Gebäude fast sämmtlich zerschlagen wurden. Die Kloster=Gebäude verfielen darauf oder ihre Mauern wurden zu andern Zwecken benutzt.

Ich war so glücklich, die von den alten Chronologen erwähnte Abschrift unter einer Masse genealogischer Entwürfe verschiedener Gelehrten, welche in der Bibliothek des Archivs gesammelt sind, zu entdecken. Sie besteht aus einem unscheinbaren Blatte Papier, im Anfange des 16. Jahrhunderts, jeden Falls vor der Säcularisirung des Klosters Doberan, und zwar in dem Charakter der Handschriften des 15. Jahrhunderts geschrieben. Auf der Rückseite des Blattes steht von des Canzlers Caspar von Schöneich eigner Hand geschrieben:

„Verzeichnis aus dem fenster im Creutzgange in Dobran von den alten herren diser lande”

.

Wahrscheinlich ward die Abschrift für den Herzog Heinrich-

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den Friedfertigen und seinen Canzler C. v. Schöneich, vielleicht auf Marschalks Veranlassung und zu Marschalks Zeit, genommen, da der Herzog nach andern Nachrichten die theuren Ueberreste in Doberan suchte, betrachtete und ehrte.

Der Stammbaum ist so eingerichtet, daß die ersten Geschlechter in dem Mitteltheil von oben nach unten verzeichnet stehen; unten theilt sich der Hauptstamm nach beiden Seiten hin in die vier Hauptlinien des Mittelalters, welche von unten nach oben gehen. Zu bemerken ist dabei, daß unter Niclot als Wappenschild ein Greif, über den 1337 schon ausgestorbenen beiden Linien zu den beiden äußersten Seiten des Fensters auch Wappenschilde, und zwar über der Linie Richenberg ein Greif, über der Linie Rostock ein Büffel angedeutet stehen, bei den Linien Meklenburg und Werle aber ein Wappenschild fehlt. Das dritte Feld von unten in jeder Linie ist leer; vielleicht standen hier Bilder; das Ganze wird nach der alten Abschrift auch im Aeußern genau hier mitgetheilt, damit kein Fehler gegen die Architectur sich einschleiche.

Den größten Werth erhält dies Denkmal jedoch durch seine innere Glaubwürdigkeit. Es kann augenblicklich nicht Zweck sein, alle einzelnen Angaben kritisch zu prüfen: dies würde allein schon einen Band füllen; die Folgezeit wird Gelegenheit genug geben, auf dies Nekrologium zurückzukommen; aber ich kann es mir nicht versagen, eine Uebersicht der neuen Ergebnisse, welche der Fund liefert, herzusetzen und sie mit den Resultaten in Rudloffs Geschichte zu vergleichen. Rudloff ist deshalb erwählt, weil er die ausführlichsten Untersuchungen in der ältern Geschichte enthält

Es mögen dabei noch einige diplomatische Bemerkungen Platz findem - Der Tod Pribislavs ist angegeben MC. XV. III kal. Januarli; zwischen dem C und dem X ist aber eine Lücke, in welcher radirt ist; allem Anscheine nach stand hier MCCXV; in diesem Jahre ward Pribislavs Leiche von Lüneburg nach Doberan gebracht - Das Todesjahr Heinrichs II. des Löwen von Meklenburg ist mit dem Jahre MCCCXXV bezeichnet; dies ist aber wohl nur ein Lese= oder Schreibfehler für MCCCXXIX; dann stimmt die ganze Angabe mit der Geschichte überein. Nach Hinwegräumung dieser Hindernisse läßt sich nun aus der beistehenden Uebersicht leicht erkennen, wie wichtig der Fund ist. Es sind unter Nr. I alle data zusammengestellt, welche bisher unbekannt geblieben oder doch von Rudloff nur annäherungsweise, aus dem Doberaner Kirchenfenster aber genau angegeben sind. Daneben, unter Nr. II., sind diejenigen data aufgezeichnet, welche nach Rud=

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loffs Resultaten mit den Doberaner Nachrichten übereinstimmen; diese Uebereinstimmung möchte den besten Beweis für die Glaubwürdigkeit der entdeckten Genealogie geben, wenn ein Schluß von dem Einen auf das Andere gestattet ist. Unter Nr. III. und IV. sind die Fälle aufgeführt, in welchen das Kreuzgangsfenster und Rudloff von einander abweichen; zum größten Theil sind diese Fälle noch Streitpuncte, in welchen Rudloff von neuern Historikern, namentlich von v. Lützow schon Berichtigung erfahren hat oder über welche die Untersuchungen noch nicht geschlossen sind. Pribislav's II. Geschichte bedarf noch einer neuen Bearbeitung; daher mögen die verschiedenen chronologischen data bis zur genauern Darstellung, welche sehr wünschenswerth wäre, ohne Resultat stehen bleiben. Heinrich Borwin I. ist, gegen die bisherige Annahme, nach manchen Angaben nicht 1226, sondern wirklich im Anfang des Jahres 1227 gestorben; daher verdient die Doberaner Angabe, daß er am 28. Januar 1227 gestorben sei, allerdings Glauben. 1 ) Nicolaus I. fiel bei Waschow: nach Rudloff im J. 1197, nach v. Lützow I. S. 255 flgd. im J. 1201, nach unserer Chronologie am 25. Mai 1200; letztere kommt also den historisch = kritischen Untersuchungen schon näher. Manche Abweichungen mögen jedoch auch nicht begründet sein; vielleicht ist hin und wieder auch der Tag der Beisetzung in Doberan angegeben.

Was endlich die Quellen der Kreuzgangs=Chronologie betrifft, so scheint dieselbe aus den ältesten Calendarien und Nekrologien des Klosters geschöpft zu sein. Kirchberg ist sicher nicht als Quelle anzunehmen, da derselbe, nach genauer Vergleichung, häufig nur das Todesjahr der Fürsten, aber nicht ihren Sterbe tag angiebt, welchen das Doberaner Nekrologium hat, an andern Stellen nur den Begräbnißtag statt des Sterbetages nennt, und endlich auch beide verschweigt, wie z. B. bei den Fürsten der Linie Richenberg.


1) Nach dem achten Hefte von Wedekind's werthvollen Noten zu einigen Geschichtschreibern des deutschen Mittelalters, 1835, Note LXXIII, welches mir während des Druckes zu Gesicht kommt, starb Heinrich Borwin I. nach Necrol. S. Mich. wirklich am 28. Januar und zwar nach Kirchberg und den übrigen Forschungen im J. 1227. - Nach demselben Necrol. S. Mich. starb Heinrich Borwin II. am 4. Junii, und zwar im J. 1226; Nicolaus II. fand, nach Wedekind's Conjectur, zu Gadebusch seinen Tod am 8. Mai 1226; Andreas Mylius setzt seinen Tod jedoch in das Jahr 1228.
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Chronologsche Resultate

der

Gedächtnistafel im Doberaner Kreuzgange.


I. Neue data der Doberaner
Chronologie.
II. Übereinstimmung mit
Rudloff.
1.) Meklenburg. 1.) Meklenburg.
Johann I. 1. Aug. 1264 Johann I. 1264.
Heinrich I. 2.Jan. 1302.
Heinrich II. 22. Jan. 1329.
Albrecht I. 15.Mai 1265.
Nicolaus 8. Jun.
Johann II. 14. Oct. 1299. Johann II. 1299.
Johann III. 27. Mai 1289. Johann III. 1289.
2.) Werle. 2.) Werle.
Nicolaus III. 7.Mai 1277.
Heinrich I. 8. Oct. 1291.
Johann I. 15. Oct. 1283. Johann I. 1283.
Nicolaus IV. 12. Oct. 1316. Nicolaus IV. 1316.
Johann II. 27. Aug. 1337.
3.) Rostock.
Waldemar 9. Nov. 1282. Waldemar 1282.
4.) Richenberg.
Pribislav III. 1. Aug. 1262.
Pribislav IV. 1315.
III. Abweichungen von IV. Rudloff.
Pribislav II. 26. Dec. Pribislav II. 25. Dec. 1181.
H. Borwin I. 28.Jan. 1227. H. Borwin I. 1226.
Nicolaus I. 25. Mai 1200. Nicolaus I. 1197.
Bernhard I. 10. Oct. 1281. Bernhard I. 1286.
Borwin III. 1260. Borwin III. vor 21. Dec. 1278.
Nicolaus d. Kind 25. Nov. 1313. Nicolaus d. Kind 25. Nov. 1314.
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Zur Nachricht.

Eine genaue Darstellung des Kreuzgangsfensters auf einem halben Bogen ist neben dieser Seite eingeheftet.


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Darstellung des Kreuzgangsfensters
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IV.

Nachricht

von
dem ersten Zusammentreffen der Herzoge Adolf Friedrich
und Johann Albrecht zu Meklenburg
mit

dem Könige Gustav Adolf von Schweden

im Jahre 1620 in Meklenburg,
mitgetheilt
aus des Herzogs Adolf Friedrich eigenhändig geführtem Tagebuche,
im Großherzogl. Archive zu Schwerin,

von
dem Kammerherrn Carl von Lützow.
(Vid. dessen mekl. Gesch. Bd. III. S. 240.) ( 1 )

1620 den 11. May habe ein Schreiben von Pfaltz Graff Johan Casemir empfangen der will mich sprechen wegen des Königs zu Sweden schreibet mitt eigener hand daß er mich gern wolle appard sprechen daß er nicht zum Keiserlichen gesanten kommen möchte. 2 ) NB. gleich halb 6 Uhr auf den abend wie ich will zur Taffel gehen schreibet mir der Pfaltzgraff von Mechelburgk auff daß er noch diesen Abend bey mir anlangen wolle und morgen in aller frühe wieder seiner wege ziehen er schreibt daß er in wenig Stunden mit mir abreden kann was ihm von Ihrer Königlichen Würden befohlen mir vertraulich zu entdecken. NB. habe Hans Christoff Jaßmund und Georg Moltzan dem Pfaltzgraffen entgegensand ihn einzuholen. Wie ich hinunter gehe und den Pfaltzgraffen empfangen will kompt Hans Christoff Jaßmund vorher nnd zeiget mir an daß ihm der Pfaltzgraff befohlen er solle mir anmelden daß der König auß Sweden Gustaff Adolph hier in persone sey und weil er weiß daß Vollrath Bülow


1) Hederich's Schwerinsche Chronik, Fortsetzung zum Jahre 1620, und Rudloff a. a. O. III., 2, S. 140. (d. R.)
2) Dieser mit einer besonderen Werbung von Seiten des Kaisers an unsere Herzoge beauftragte Gesandte, Herzog Julius Heinrich zu Sachsen, hatte sich bereits am 29. April, auf den 12. Mai bei dem Herzog Adolf Friedrich in Schwerin einzutreffen, brieflich angemeldet, v. L.
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ein Swedischer Lagkey und einer meiner Jungen da wehren die ihn kennten, als möchte ich dieselben abschaffen. Bülowen habe ich hart gebotten zu sweigen, den Lagkeyen nach Neustadt sand den Jungen habe befohlen ins Wirtshauß zu gehen und nicht ehe wieder herauff zu kommen biß ichs ihm sagen ließe hat sich also der König alß ein gemein mit Jungker angestellett nach dem Nachtessen habe appard auff des Pfaltzgraffen gemach mit ihm biß umb halb 1 Uhr von allerhand sachen discouriret. Heinrich Lewezowen nach Neustadt die nacht gesandt sie da zu tractiren.

Den 12 habe ich sie wieder vort geholffen auff des Graffen gemach wo sie gelegen mit ihnen früstükett hab ihnen den rotten deutschen Wagen mit 6 Lichtbraunen Pferden mitgeben sie mögen ihn behalten oder nach gelegenheitt wieder zurücksenden. haben also ihren abschied von mir genommen und habe sie fahren laßen auff Neustadt des Königes reisige Pferde auch heutte gefolgett NB. umb 2 Uhren nach Mittages bin ich hinauß geritten mit etzlichen Landjungkern und die Keiserliche gesanten Hertzog Julius Heinrich und Hieronimus Elwern eingeholett.

Den 13 May habe den gesanten Audientz geben nach der Audientz Taffel gehalten. der hertzog zu Sachsen als Caput Legationis hat auß der Ader gelaßen hat nicht viel gesoffen habe mit ihm mit Gutzschpferden tauschen müssen habe ihm die Wahl unter 8 Füchsen gelassen er hat mir 6 graue lahme Hunde wieder geben.

Den 20 Juny umb 4 Uhr auff den nach Mittag ist des Pfaltz Graff Johan Casemir von Swebrügk oder vielmehr des Königs zu Sweden CammerJungker hier angelanget bringett ein schreiben von Pfaltzgraffen daß er morgen mit dem Könige zu Lüptze anlangen wil ich soll ihm Pferde bestellen auff der Fehre zu Swerin von da will er auf Pöle und so in Sweden. habe noch spette an Bischoff zu Bremen geschrieben und ihm des Königes ankunfft avisiret.

Den 21 wie Abends über Taffel sitze kompt Caspar Otto Sperling so beim Könige zu Sweden Fendrich ist und bringt mir ein bladt auß Pfaltzgraff Johan Casemir schreibtaffel darauff er geschrieben daß ich dem Könige möge sicherheit, in Mechkelburgk zu kommen verschaffen.

Den 22 habe den Pfaltzgraffen beantwortett und Heinrich Lewezowen mit Sperling an Pfaltzgraffen und vollends an den König vortgesandt Heinrich soll den König auff Strelitz fahren.

Den 23 der Pfaltzgraff wieder an mich geschrieben daß der König heutte noch hier vorbei fahren werde daß ich ihm

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die Pferde soll entgegen senden. wie ich über Taffel sitze kompt Henrich Lewezow von Lüptze bringt mir ein schreiben vom Pfaltzgraffen schreibet daß der König morgen zu Pöle sein will.

Den 24 bin ich von Swerin nach Mechelburgk da zu Mittag gessen von da auff Gresen da des Königs gewartet der König aber schon nach Pöle voran gewesen alß bin ich erst umb 8 Uhr abends hier zu Pöle angelangt habe die gantze Nacht mit dem König discuriret.

Den 25 ist mein Bruder hier angelangett der König ist in die Kirche gangen wir haben ihm auffgewartett nach der Predigt ist Taffel gehalten der König ist nach dem Eßen auff sein Schiff gefahren der Pfaltzgraff aber bey unß blieben mit dem haben mein Bruder und ich ziemlich spette getrungken.

Den 26 frühe ist der Pfaltzgraff zum Könige zogen ich habe Clauß Belowen Heinrich Lewezow und Judelium zum Könige auff sein Schiff gesandt und ihn bitten laßen daß er möge wieder zu mir kommen. Auff den Abend umb 4 Uhren ist der König bei mir wieder angelangett hat allerhand mit meinem Bruder und mir discuriret daß wir unß sollen fürsehen für den Denen haben die gantze nacht mit ihm sauffen müßen ist also gegen Tag alß den

27 nach sein Schiff gefahren mein Bruder und Ich haben Ihm das geleidt auff sein schiff geben da haben wir unmenschlich gesoffen seyn also mit gutter vertraulichkeit und cortoisie geschieden Unser Herr Gott geleite Ihn.

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V.

Zur Heraldik

des

meklenburgischen Landeswappens.


D as jetzige siebentheilige meklenburgische Wappen, welches unter dem Herzoge Christian Louis zum Theil erfunden und zusammengestellt und bald nach dem Anfange seiner Regierung, ungefähr im Anfange des Monats April 1658, eingeführt ward, enthält so viele historische Abweichungen, daß kaum ein Schild in demselben sein ursprüngliches Wappenzeichen trägt. Das Meiste ist freilich im Laufe der Zeiten verunstaltet; manches Neue und Unbegründete hat aber auch Herzog Christian Louis hinzuthun lassen. Es ist daher eine Beleuchtung des Wappens im historischen, ja selbst im praktischen Interesse. Der Verein hat es nun für zweckmäßig gehalten, die Untersuchungen hierüber zu eröffnen und den Wunsch auszusprechen, daß, in synthetischem Gange, zuerst die einzelnen Wappenschilde untersucht werden und dann eine Geschichte der Entstehung und Fortbildung des ganzen Wappens geliefert werden möge. Um den zu erwartenden Forschungen einigen Anhalt und den theilnehmenden Lesern eine klarere Anschauung zu verschaffen, auch um den Mitgliedern eine Frucht des Vereins mehr zu bieten, hat der Ausschuß des Vereins in das große Siegel diejenigen sieben Wappenschilde in ihrer ursprünglichen Gestalt aufgenommen, welche den Hauptlandestheilen angehören, über die seine Wirksamkeit sich erstreckt, und aus welchen das jetzige Landeswappen entstanden ist. Zum bessern Verständniß ist eine lithographirte Darstellung des in der Ausführung begriffenen Siegels diesen Abhandlungen beigegeben, und dazu mögen hier, der ausführlichern Geschichte des meklenburgischen Wappens vorauseilend, einige erläuternde Worte Platz finden.

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A) Das Siegel des Vereins für meklenburgische
Geschichte und Alterthumskunde

vom Archivar G. C. F. Lisch.

Die Idee zu dem Siegel ward von dem Herrn Rector Masch zu Schönberg angegeben und von dem Ausschusse des Vereins angenommen; die heraldischen Bestimmungen lieferte der Archivar Lisch; der Herr Geschichtsmaler Schumacher schenkte dem Vereine zur Auswahl sechs gelungene Entwürfe des Siegels, von denen der Ausschuß den gegenwärtigen gewählt hat, der, bis zur völligen Ausführung des, Siegels durch die Güte des Herrn Obermünzmeisters Rübell, von dem Herrn Hofzeichner Achilles lithographirt ist.

Das Siegel des Vereins enthält die sieben Wappenschilde der Haupttheile Meklenburgs möglichst in ursprünglicher Gestalt in eine gotische Rosette zusammengefaßt. Da aber auch in älteren Zeiten Veränderungen in den Siegeln nicht selten sind, so sind im Allgemeinen als Vorbilder Originalsiegel aus dem 14. Jahrhundert genommen, als dem Zeitraum, in welchem die persönlichen Darstellungen auf den Siegeln meistentheils schon aufgehört haben und die combinirten Wappen noch nicht eingeführt sind, vielmehr die eigenthümlichen, im Gebrauch gebliebenen Embleme theils erfunden, theils in klarer Ausbildung festgestellt worden. Die Wappen sind nach den Originalsiegeln in ihrem Geiste dargestellt; sclavische Nachahmungen sind, bei der Vielfältigkeit des Ausdrucks auf den verschiedenen alten Siegeln, vermieden. Farben = Tincturen, für Siegel eine Erfindung des 17. Jahrhunderts, sind natürlich nicht gebraucht. In der Anordnung hat der meklenburgische Schild die Hauptstelle in der Mitte erhalten.

Die Wappenschilde sind folgende:

1.) In der Mitte steht der meklenburgische Schild: ein vor sich gekehrter, abgerissener Stierkopf mit einer Krone, mit aufgerissenem Maule und ausgeschlagener Zunge und mit dem Halsfell, nach dem Siegel des Herzogs Albrecht II. († 1379). (Der Nasenring ist neu.)

2.) Darüber findet sich für Rostock, nach den Siegeln der Burwine, ein mit der rechten Pranke ausschreitender Greif.

3.) Unter diesem Wappen, nach heraldischer Ortsbezeichnung links, liegt der Wappenschild des Bisthums Ratzeburg: ein in die Länge getheilter Schild, in der vordern Hälfte eine Burgzinne, in der hintern Hälfte ein aufrecht stehender Bischofs=

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stab. Der Bischof Detlev vonParkentin (1395-1419), welcher das bischöfliche Siegel zuerst gebraucht, hat freilich die Burgzinne in der hintern Hälfte; aber die vordere Stellung hat nach ihm im Laufe der Zeiten die Oberhand behalten.

4.) Unter dem Rostockschen Schilde liegt rechts der Wappenschild des Bisthums Schwerin: ein queer getheilter Schild, auf welchem zwei Bischofsstäbe im Andreaskreuze liegen. Dies Wappen ist zuerst vom Bischof Friederich II. von Bülow (1365-1375), jedoch auch schon vorher auf Officialei= und Vikariats = Siegeln 1358 gebraucht. Die Schraffirung ist schwankend, bald in der obern, bald in der untern Hälfte, bald gar nicht vorhanden; man vgl. deshalb Nr. 5.

5.) Unter dem bischöflich = schwerinschen Schilde lehnt sich der Wappenschild der Grafschaft Schwerin: ein queer getheilter Schild. Auf den frühern Siegeln führen die Grafen abwechselnd ein Pferd oder zwei Lindwürmer an einem Baume im Siegel, seit 1313 aber ohne Abwechselung den bezeichneten Schild, und zwar durchgehends in der untern Hälfte schraffirt. Schraffirte und leere Schildhälften bezeichnen früher nur Abwechselung zwischen Farbe und Metall, und es möchte die Schraffirung mehr die Farbe bezeichnen; aber die erwähnte Eintheilung des schwerinschen Schildes steht, -im Gegensatz zu der jetzigen Tinctur, zur Zeit der Grafen zu fest. Seit dem Aufhören der Grafschaft führen die Herzoge von Meklenburg denselben Schild im combinirten Wappen, jedoch, der jetzigen Tinctur gleich, in der obern Hälfte schraffirt. Der Analogie wegen ist der bischöflich=schwerinsche Schild (Nr. 4.) dem gräflichen gleich schraffirt, wie ihn auch einige Bischöfe, z. B. Hermann III., führen.

6.) Unter dem bischöflich = ratzeburgischen Schilde lehnt sich der werle sche Wappenschild: ein vor sich gekehrter Stierkopf mit Krone und ausgeschlagener Zunge, nach den Siegeln aus dem 14. Jahrhundert, namentlich des Nicolaus V. (1347 - 1360). Daß der Stierkopf jetzt rechts gelehnt ist, ist eine Folge der Wappenausschmückungen des 16. Jahrhunderts.

7.) Die unterste Stelle nimmt der stargardsche Wappenschild ein: ein Arm mit einem weiblichen Puffärmel zur Bekleidung des Oberarms, mit einer fliegenden Schleife um den Oberarm und einem Ringe zwischen den Fingern. So ist das Wappen vom Anfange des 16. Jahrhunderts, kurz darauf als es zuerst erschien, bis auf den Herzog Carl Leopold, unter welchem sich Puffärmel und Schleife in eine Wolke verwandeln.

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Der Ausschuß des Vereins wünscht nach und nach ausführlichere Abhandlungen über die einzelnen Wappenschilde folgen zu lassen und giebt hier zunächst eine Abhandlung über das Wappen des Bisthums Ratzeburg. 1 )

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B) Das Ratzeburgische Wappen,
vom
Rector G. M. C. Masch in Schönberg.

Seit mehreren Jahrhunderten ist die Wappenkunde von den deutschen im Ganzen eifrig gepflegt worden und lange vor einer wissenschaftlichen Begründung derselben sind mit deutschem Fleiße veranstaltete, umfassende Wappensammlungen erschienen; aber dennoch ist sowohl den Bearbeitern wie den Sammlern das Wappen des Bisthums Ratzeburg, eines Reichsstandes, gänzlich unbekannt geblieben, - allerdings eine befremdende Erscheinung. Es liefert nun zwar Fürst 2 ) ein Wappen des Bisthums Raczenburg, im rothen Felde ein silbernes Kreuz, dessen Fuß sich in einem 3mal eckig gezogenen silbernen Balken endigt, so daß das Kreuz auf der mittelsten Spitze desselben steht; jedoch dies Wappen ist durchaus falsch, und es läßt sich auch nicht einmal eine Vermuthung aufstellen, welcher Umstand es könne veranlaßt haben. Gatterer, 3 ) sonst so gründlich in seinen Forschungen, behauptet: Ratzeburg habe, so lange es ein Bisthum gewesen, je und alle Zeit ein silbernes Kreuz mit einer darauf ruhenden Bischofsmütze im Wappen geführt; aber auch dies ist irrig und, wie sich leicht ergiebt, eine aus dem fürstlich ratzeburgischen Wappen hergeflossene Conjectur, von deren historischer Gewißheit er vielleicht selbsttäuschend sich überredet haben mag. Auch die vaterländischen Schriststeller haben das bischöfliche Wappen nicht gekannt. Franck 4 ) giebt dem Stifte den Heiland in völliger Bildung am Kreuze zum Wappen, indem er das bereits mehrmals 5 ) abgebildete Capitelssiegel


1) Freilich erschien schon im Jahre 1831, zu Schönberg bei Bicker auf Kosten des Hrn. Verf. gedruckt, eine Abhandlung über das ratzeburgische Wappen, welche nicht in den Buchhandel gekommen, jedoch in den Verhandlungen des schleswig = holsteinschen Vereins wieder abgedruckt ist. Der Ausschuß glaubt aber nicht zu fehlen, wenn er hier eine neue Bearbeitung des Gegenstandes bietet, da er eigentlich Meklenburg angehört und in den Jahrbüchern der Vollständigkeit wegen nicht fehlen darf.
2) Wapenbuch I. p. 11. Nr. 11.
3) Allgem. hist. Bibliothek II. p. 191. Practische Heraldik p. 136.
4) Alt. und Neues Mecklenburg lib VI. p. 268.
5) v. Westphalen Mon. ined. IV. t. 18, 26 und Gründliche Nachricht von Mölln tab. I. n. IV. - In der Domkirche zu Ratzeburg über der sogenannten kleinen Canzel ist dies Bild mit der Ueberschrift: "Dies ist des Domcapittels Wappen 1648".
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dafür ansieht; v. Beehr 1 ) läßt sich durch Rethmeier zu einer falschen Angabe verleiten, welche späterhin nachgewiesen werden soll; Schröder 2 ) hat das Bischofswappen zwar richtig angegeben, aber nicht als solches erkannt und hervorgehoben; daher ist seine Angabe durchaus unbeachtet geblieben.

Die reinste Quelle, aus der man die Nachrichten über die Geschichte älterer Wappen schöpfen kann, sind unstreitig die Siegel, an die wir uns auch hier wenden müssen. Zwar wird es nicht nöthig sein, die Siegel der ratzeburgischen Bischöfe ausführlich zu beschreiben, da es bereits an einem andern Orte 3 ) geschehen ist, jedoch ist eine allgemeine Uebersicht derselben vielleicht nicht unzweckmäßig.

Das Bild des Bischofs war in den Siegeln der 16 ersten Bischöfe 4 ) die Hauptfigur; von diesen erscheinen 2 im Brustbilde; 5 ) 7 sitzend auf Stühlen, welche mit Thierköpfen verziert sind; 6 ) 4 ließen sich stehend abbilden. 7 ) Alle Bischöfe haben den Stab in der einen und bis zu Fridericus ein Buch in der andern Hand; der eben genannte und seine Nachfolger erheben, mit Ausnahme des Ulrich v. Blücher und des Volradus v. Dorne, die rechte Hand zum Segen. Volradus ist der erste, welcher sein Bild unter einen Giebel stellt, worin seine Nachfolger ihm folgen und Wipertus ist der erste, welcher sein Familienwappen, 8 ) die Blücherschen Schlüssel, 2 mal ins Siegel neben sich gestellt hat. Hinsichtlich der Umschrift ist zu bemerken, daß sich alle Bischöfe Dei gracia nennen, dem Wipertus zuerst das et sedis apostolicae beifügte.

Mit ihm schließt sich die erste Periode der Siegelbilder; in der zweiten von 1367 - 1395 ist zwar noch das Bild des Bischofs vorhanden, aber nur knieend in einer Halle, und ein Heiligenbild ist jetzt Hauptfigur geworden. So stellt sich Heinrich v. Wittorp (1367 - 1388) unter einer heiligen Mutter und Gerhard v.Holtorp (1388 - 1395) unter einem Johannes dar.


1) Rer. Mecklenb. lib. VIII. p. 1521. n. y.
2) Papist. Mecklenburg p. 2752, B. Johann Parkentins Siegel beschreibend.
3) In meiner Geschichte des Bisthums Ratzeburg sind sie nach den Originalen im Großh. Strelitzschen Archiv bei jedem Bischof ausführlich beschrieben.
4) Die Siegel von Evermodus (1154 - 1178), Lambertus (1228) und Petrus (1236) sind nicht im Archiv und überhaupt wohl gar nicht mehr vorhanden.
5) Isfridus (1180 - 1204), Ulrich v. Blücher (1257 - 1284).
6) Philippus (1209 - 1215), Godescalcus (1229 - 1235), Ludolfus (1236 - 1250), Fridericus (1250 - 1256), Conradus (1283 - 1291), Hermann v. Blücher (1291 - 1309), Volradus v. Dorne (1335 - 1355).
7) Henricus (1215 - 1228) Marquardus (1309 - 1335), Otto v. Gronowe (1355 - 1356), Wipertus v. Blücher (1356 - 1367).
8) Im Allgemeinen erschienen auf den bischöflichen Siegeln die Amtswappen schon seit 1128 (s. Gatterer Abriß der Diplomatik p. 212) und viel früher als die Familienwappen, jedoch hier im nördlichen Deutschland ist dies nicht der Fall.
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Auf den Hauptsiegeln ist das Familienwappen, das auf den Secretsiegeln des ersteren nicht ausgedrückt ist; dieser nennt sich dei et apostolicae sedis gracia, der letztere läßt den Zusatz weg.

Ganz einzeln, sowohl hinsichtlich der Große als der Bilder, steht als dritte Periode von 1395 - 1419 das Siegel des B. Detlevus v. Parkentin, der sich dei et apostolicae sedis gracia nennt, da. Es vereint die Bilder der heil. Mutter und des Johannes mit dem Kelche (beiden war aber die Domkirche geweiht); das Bild des Bischofs ist oben neben einem Crucifix angebracht, das Familienwappen ist mit einem Bischofsstabe schräglinks überlegt und hier erscheint zuerst ein Amtswappen.

Es ist ein gespaltener Schild, welcher vorne einen aufrecht gestellten Bischofsstab, und hinten eine Burg hat, welche sich an die Theilungslinie lehnt, oben ein spitzes Dach hat und unten spitz zuläuft, gleich als stände sie auf einem Träger.

Auf dem Grabsteine des Bischofs in der Domkiche zu Ratzeburg ist dies Wappen nicht, obgleich man außer seinem Familienwappen noch einen zweiten Schild beifügte, der aber nur zwei über einander gelegte Bischofsstäbe enthält, so viel sich auf dem sehr vertretenen Steine erkennen läßt; auch erscheint es nicht auf seinen kleineren Siegeln (ad causas), wo hinter dem Familienwappen ein Bischofsstab aufrecht gestellt ist. -

Die vierte Periode von 1419 - 1479 läßt im Titel das Dei et apl. sedis gratia weg, das Siegelbild ist unter einem bald mehr bald minder geschmückten Kirchengiebel das Bild der heiligen Mutter meistens in ganzer Figur stehend, nur bei Johannes Preen (1454 - 61) und Ludolf Razeborch (1461 - 1466) im Brustbilde. Das Amtswappen ist wieder verschwunden, jedoch das Familienwappen ist überall vorhanden; ein Bischofsstab wird ihm von Pardamus v. Knesebeck (1431 - 40) und Ludolf Razeborch beigegeben; Johannes Prael (1440 - 54) hat den Stab freilich nicht in seinem Siegel, aber auf seinem Leichensteine und im Schluß der Bogen des Gewölbes in der Capelle, in der er in seiner Domkirche begraben liegt.

Die fünfte Periode von 1479 - 1524 schließt sich hinsichtlich der Umschrift und des Siegelbildes der vorigen an und zwar ist die h. Maria bei Johannes Parkentin (1479 -1511) stehend und bei Heinrich Bergmeier (1511 - 24) in halber Figur vorhanden; das Amtswappen neben dem Geschlechtswappen, und zwar im vierfeldigen Schilde die erste und vierte Stelle einnehmend, erscheint überall auf den Haupt= und Secretsiegeln; und es steht bei Johann die jetzt gezinnte Burg vorn, der

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Stab hinten in dem gespaltenen Schilde, während Heinrich die Ordnung umkehrt.

Die sechste Periode der Bischofssiegel macht B. Georg v. Blumenthal (1524 - 50) aus, der die Heiligenbilder wegläßt, mit einer Bischofsmütze seinen quadrirten, mit Mittelschild versehenen Wappenschild bedeckt und in das 1. und 4. Feld desselben das Ratzeburgische Amtswappen und zwar die Burg vorne stellt. - Des ihm folgenden Bischofs, Christoph v. d. Schulenburg Bischofssiegel ist so wenig im Ratzeburgischen, als im Schweriner Archiv vorhanden; daß er ein solches gebrauchte ist aber gewiß, da mir der Wachsklumpen dazu an einer Urkunde vorkam; es war aber die obere Decke abgefallen, da sich diese Charte in Privathänden nicht der sorgsamsten Aufbewahrung zu erfreuen gehabt hatte.

Aus dem Beigebrachten erhellt, daß, wenn man auch die Figuren des Wappens: Burg und Stab festhielt, man sich in der Anordnung und Gestaltung derselben eine Willkür erlaubte, welche sich freilich mehr oder minder bei allen alten Wappenbildungen findet, die aber die Wissenschaft nicht gut heißen kann, denn mit dem Begriffe der Wappen ist wesentlich der der Unveränderlichkeit verbunden.

So wie sich im vorliegenden Wappen Verschiedenheit in der Anordnung der Figuren findet, so findet sich auch diese in den Farben auf den wenigen Abbildungen desselben, die aber freilich alle aus späteren Zeiten herrühren. In der Kirche zu Schönberg am Altar ist das Wappen des Bischofs Augustus (1610 - 1636) mit der Jahrszahl 1616. Hier steht vorne der goldene, aufrecht gestellte Bischofsstab, die Farbe des Feldes ist sehr verschossen und erscheint jetzt röthlich, war aber wohl ursprünglich blau; hinten im goldnen Felde die blaue Burg, denn an der Orgel in der Domkirche in Ratzeburg hat derselbe vorn die Burg ebenso tingirt und hinten im blauen Felde den goldnen Stab. (Eine Abweichung, von der wohl nur der Maler die Schuld trägt, ist, daß im Mittelschilde des Wappens in der Kirche zu Herrnburg im blauen Felde nur der aufrecht gestellte Bischofsstab, nicht aber die Burg erscheint.) Auf einem Stuhle auf dem Chor der Domkirche steht das Wappen des Herzogs Gustav Adolph, postulirten Bischofs des Stifts Ratzeburg (1636 -1648) mit der Jahrzahl 1648. Hier liegt auf dem gewöhnlichen Mittelschild des herzoglichen Wappens noch ein Herzschild, und darin ist vorne im blauen Felde eine rothe Burg und hinten im blauen Felde der goldne Stab. Also wieder keine Gleichheit.

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Daß das angegebene Wappen wirklich dasjenige des Bisthums war, kann nach den angeführten Denkmälern nicht bezweifelt werden. Fragt man aber, warum Detlevus, denn von dem müssen wir es doch herleiten, es gerade so gebildet habe, so läßt sich darüber freilich keine urkundliche Gewißheit erlangen. Uebrigens ist es ganz dem etwas ältern bischöfl. Schwerinschen Wappen analog gebildet; so wie dort Friedrich v.Bülow (1365) den Schild der Grafen von Schwerin für sein Stift adoptirte und ihn durch die Bischofsstäbe specialisirte, so nahm Detlevus, da sich der Rautenkranz der sächsichen Herzoge nicht eignete und jedenfalls höchst zweideutig erscheinen konnte, einen Thurm aus dem Siegel der Stadt Ratzeburg, das schon um diese Zeit eine Burg mit einem großen Thurm in der Mitte und 2 kleinern an der Seite darstellt 1 ) und stellte durch den Bischofsstab die Bedeutung des Bildes fest. Wollte man eine Conjectur durch Muthmaßungen begründen, so könnte man auch den halben Thurm aus den halben Antheil der Ratzeburgischen Insel deuten und die spitze Form des halben Daches mit der Form des mittelsten Thurms im Stadtsiegel in Verbindung setzen, denn dieser ist sowohl in dem größern wie in dem kleinern alten Siegel nicht gezinnt, sondern spitz.

Die beiden auf die Bischöfe folgenden Administratoren des Bisthums Ratzeburg aus herzogl. meklenb. Hause H. Christoph, der 1554 das Bisthum erhielt, und sein Bruder H. Carl, der ihm 1592 folgte, bedienten sich so wenig des bischöfl. Titels als des damit verbundenen Wappens. In ihren kleinen Siegeln 2 ) erscheint auch kein Zeichen der Würde, wohl aber hat Herzog Christoph auf seinem Thaler von 1581 den Schild mit einer Bischofsmütze bedeckt und ihn auf 2 Bischofsstäbe gelegt, von denen Evers 3 ) den einen auf Riga, den andern auf Ratzeburg deutet, was aber wohl nicht richtig ist, da die Umschrift nur Ratzeburg, keineswegs aber Riga erwähnt. -

Auf Herzog Carl folgte Herzog Augustus von Braunschweig =Lüneburg 1610 und nahm den Titel eines postulirten Bischofs und mit ihm ein ganz neues Wappen an. In der Kirche zu Schönberg über dem herrschaftl. Stuhle erscheint mit der Jahrzahl 1615 ein anderer Mittelschild, nämlich:


1) Auch jetzt noch zeigt das Siegel der Stadt Ratzeburg eine Burg mit 3 Thürmen, in deren offenem Thor ein geharnischter Mann mit einem Spieße steht; auf den ältern Siegeln, von denen ein großes und ein kleines aus Anfang des 15. Jahrhunderts mir bekannt sind, findet sich der Mann nicht.
2) Gründl. Nachricht von Möllen T. I nr. V. und nr. X. sind beide abgebildet.
3) Mecklenb. Münzverfassung II. p. 33, von Pistorius Beschreibung des Geschlechts v. Warburg p. 18 nota verleitet.
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Im blauen Felde ist eine rothe schwebende Säule, hinter welche schräg über einander ein goldener Bischofsstab und ein goldenes Schwert gesteckt sind; über der Säule schwebt eine schwarze Bischofsmütze.

Auf den Siegeln des Bischofs, deren er zwei gebrauchte, und von denen das eine nach der darauf befindlichen Jahrszahl 1624 gefertigt ward, ist der angegebene Mittelschild, jedoch erscheint auf dem neueren unter der Bischofsmütze entweder eine offne Krone, oder was eben so wahrscheinlich ist, die Säule ward in einen gezinnten Thurm verwandelt. 1 ) Auch auf den Münzen des Bischofs, von denen Thaler von 1623 2 ) und 1636 von 2 verschiedenen Stempeln, die Begräbnißthaler von 1636, 3 ) eine kleinere Begräbnißmünze und 1 Reichs Ort von 1634 vorliegen, ist nur dies angegebene Wappen gebraucht worden. - Auffallend ist es, daß in einer und derselben Kirche, der Schönberger, beide Wappen, von demselben gebraucht, gefunden werden; man könnte, weil dies neuere Wappen daselbst ein Jahr früher gemacht ist als das alte, glauben, er sei zum ältern zurückgekehrt; dies widerlegen aber die angeführten Münzen hinlänglich, auch ist nie ein anderes Siegel von ihm, als die beiden angegebenen, seitdem er Bischof war, gebraucht worden.

Der Grund, der den Bischof bestimmen konnte, das Wappen, welches er kannte, zu verlassen und ein neues, das noch überdies in seiner Form so ganz ungewöhnlich ist, zu erwählen, läßt sich wohl schwerlich angeben; es steht als eine höchst merkwürdige heraldische Erscheinung da.

Vom Bischof Gustav Adolph, der 1636 erwählt ward, ist, da er 1633 geboren wurde und seine Bischofswürde in seine Minderjährigkeit fällt, während Herzog Adolph Friedrich I. als Vormund regierte, wohl kein eignes Bischofssiegel gebraucht worden, wenigstens kommt im Ratzeburger Archiv kein dergleichen vor; jedoch enthält ein kleines Ringsiegel in der Umschrift die


1) Wenigstens ist auf dem Wappen eines Stammbuchblattes von 1615, welches die Kunstkammer im Schlosse zu Schwerin aufbewahrt, nicht eine Säule, sondern ein Thurm. Die Bischofsmütze ist hier golden.
2) Köhlers Münzbel. VII. Vorrede p. XII. erwähnt mit ausdrücklicher Angabe das Ratzeb. Wappen desselben. Ueber die Münze dieses Bischofs s. meine Geschichte des Bis. Ratzeb. p. 670 - 74.
3) Rethmeier Lüneb. Chronik hat Tab. 39, N. 1 und 2 Thaler, N. 4 einen Ducaten und N. 5 den Begräbnißthaler abgebildet. Die Figur des Mittelschildes ist dort eine Burg geworden, jedoch auf den vorliegenden Münzen [Symbol]. ist nur eine Säule zu erkennen. Auffallend ist es, daß Rethmeier p. 1644 das Wappen beschreibt als ein silbernes Kreuz mit einem breiten Fuß (das gleichsam schwebet und nirgend an des Schildes Enden anstoßet) in rothem Felde, über dem Kreuze eine Bischofsmütze und hinter demselben ragen Bischofsstab und Schwert hervor - da ihn doch schon der Anblick seiner eignen Abbildungen von der Unrichtigkeit dieser Beschreibung überzeugen mußte. Beehr rer. Mecklenb. C. VIII p. 1521. n. y. widerholt diese Angabe.
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Buchstaben P (ostulirter) B (ischof) D (es) S (tifts) R (atzeburg), aber der Mittelschild ist ganz unkenntlich. Sein oben erwähntes Wappen in der Domkirche zu Ratzeburg ist vielleicht das einzige Denkmal aus seinen frühern Zeiten. - Ueberhaupt sind, außer den angeführten, keine Denkmäler aus der bischöflichen Zeit im hiesigen Lande vorhanden, welche das Wappen darstellen.

Als durch den 12. Artikel des westphälischen Friedens das Bisthum Ratzeburg in ein weltliches Fürstenthum mit Sitz und Stimme auf den Reichs= und Kreistagen verwandelt und dem herzogl. Hause Meklenburg überwiesen ward, rückte Herzog Adolph Friedrich I. kein Bild für diese Erwerbung in das meklenb. Wappen ein.

Als H. Adolph Friedrich 1658 starb, folgte ihm sein Sohn Christian (seit 1663 Christian Louis) und in dessen Siegeln, von denen mehrere in der Umschrift die Jahrszahl des Regierungsantritts enthalten, finden sich zuerst die Felder, welche die Fürstenthümer Schwerin und Ratzeburg bezeichnen. Franck 1 ) erzählt aus J. D. Suckovs Schrift vom meklenburgischen Wappen, Herzog Christian habe zuerst ein Wappen von 9 Feldern entworfen. Er rückte nämlich, außer den beiden Schilden für Ratzeburg und Schwerin, noch eine nackte Jungfrau wegen Parchim 2 ) und einen Stier an einem Rosenstock wegen Güstrow 3 ) ein. Hiemit war aber Herzog Gustav Adolph von Meklenburg= Güstrow gar unzufrieden und erklärte, indem er die nicht gehaltlosen Gründe gegen die beiden letzten Bilder angab: "wenn Sr. Liebden hierin Dero Vorsatz ändern würden, so wollten Sie die sonst wegen Ratzeburg und Schwerin erwählte beide Wappen Ihro ganz gerne gefallen lassen." - Der schon fertige Stempel wurde bei Seite gelegt und das meklenburgische Wappen wie es jetzt ist, durch den meklenb. Abgesandten v. Schwaan dem Kaiser überreicht und die Confirmation erbeten, die denn auch im hochfürstl. Archive wirklich zu finden. (?)

So erzählt Franck die Entstehung des jetzigen meklenburgischen Wappens, wo uns hier nur das angeht, was er über den Ursprung des Ratzeburgischen Wappens meldet. Auffallend bleibt es, daß für Ratzeburg ein Wappen erwählt ward, während doch sonst immer und namentlich auch bei den Säcularisationen des westphälischen Friedens die Bilder der ehemaligen Bisthümer in die Wappen der neuen Landesherren eingerückt wurden. So


1) Altes und Neues Mecklenb. lib. XIII. p. 295.
2) Pribislaus III. von Parchim (Richenberg) 1223, 1256 und sein Sohn 1272 hatten ein nackendes weibliches Bild im Siegel geführt. Rudloff Handbuch der Meckl. Gesch. II. 28.
3) F. Thomas in Analect. Güstrow. p. 8 hat dies Stadtsiegel abgebildet.
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sind z. B. im k. preußischen Wappen die Bilder für Magdeburg, Minden, Halberstadt jetzt dieselben, welche von den geistlichen Oberhäuptern ehemals geführt sind.

Herzog Christian erwählte nun für das Fürstenthum Ratzeburg

im rothen Felde ein silbernes, schwebendes Kreuz, bedeckt mit einer offnen Krone.

So ist es fortan geführt worden, obgleich auch hier im Einzelnen sich wieder Abweichungen zeigen. H. Christian selbst hat auf keinem seiner Siegel das Kreuz in der jetzt gewöhnlichen Form, sondern es ist überall (mit alleiniger Ausnahme eines Siegels, welches in der Umschrift die Jahrszahl 1662 hat und in Ratzeburg gebraucht ward) eingekerbt, bald einem Anker, bald einem Malteserkreuz ähnlich, die Krone ist stets eine gewöhnliche offene. Auf seinen Münzen, von denen Thaler bei Köhler 1 ) abgebildet sind, auf einem vorliegenden 2/3 Stück von 1678, dann auf dem Thaler von 1681 2 ) hat das Kreuz die angegebene Form. Dagegen ist auf einer, vielleicht aber nicht ganz genauen Abbildung in dem Münz =Probations= Abschied d. d. Nürnberg 21. Sept. 1693 tab. IX. n. 99 des 2/3 Stücks von 1672, auf der Rückseite das Ratzeburgische Kreuz ohne Krone, schwebend und nicht eingekerbt, wohl aber ein wenig ausgerundet. 3 ) Diese Münze aber gehört so recht eigentlich hieher, da sie eine von denen ist, worauf er sich nur Fürst zu Ratzeburg (princeps Ratzeburgensis) nennt.

Herzog Friederich Wilhelm hat auf einem kleinen Siegel noch das eingekerbte Kreuz, auf andern erscheint es nicht mehr; denn alle spätern Herzoge unsers Fürstenhauses haben das Kreuz nie anders als etwas erhöht, schwebend und mit einer offnen Krone (welche auf einigen wenigen spätern Siegeln, wohl durch des Siegelstechers Schuld, wegblieb) bedeckt, auf Siegeln und Münzen geführt und das ist also die durch mehr als 100jährigen Gebrauch festgestelte Form.

Herzog Gustav Adolph zu Meklenburg=Güstrow fand es für gut, auf seinem Siegel, von dem ich aber nur das kenne, welches beim Hof= und Landgericht in Parchim unter seinem Namen und Titel gebraucht ward, die Krone über dem Kreuze wegzulassen, während sie H. Christian aus seinem Siegel ebendaselbst sehr deutlich zeigt. Schon Spener 4 ) bemerkt, daß die Schwerinsche Linie bisweilen eine Bischofsmütze auf das Ratze=


1) Münzbelust. V. 185. XVlII. 305.
2) v. Westphalen Mon. ined. IV. T. 11. n. 18 bildet ihn ungenau ab.
3) Evers Mecklenb. Münzverfass. II. p. 35.
4) Op. herald. II. p. 251. §. 12.
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burgische Kreuz setze, was die Güstrowsche nicht nachgeahmt habe. Mit der Mitra hat es nun freilich wohl nicht seine Richtigkeit, auf keinem Siegel ist sie mir zu Gesichte gekommen, jedoch hat er hinsichtlich des Unterschiedes im Wappen der beiden Linien gewiß Recht, da selbst die Herzogin Augusta († 1756), die letzte aus dieser Linie, auf zwei vorliegenden Siegeln keine Krone auf dem Kreuz hat. 1 )

In Folge des Erbfolgevergleichs von 1442 nahm das Haus Brandenburg in seinen verschiedenen Linien, den königl. preußischen und den markgräflichen zu Anspach und Baireuth, 1718 die 7 Wappenfelder des meklenburgischen Wappens auf. 2 ) Hier erscheint das Ratzeburgische Kreuz stets ohneKrone; ein Umstand, dessen Grund nicht am Tage liegt.

Unter den Bischöfen wurde kein Oberwappen geführt, jedoch ist der zierliche äußere Schild, welcher am Schönbergischen Altar den bischöflichen aufnahm, mit einer Bischofsmütze bedeckt. Seitdem das Kreuz unsers Landes Specialwappen ward, gehört zu ihm der äußere, linke, gekrönte Helm mit den rothen und silbernen Helmdecken unseres hochfürstlichen Wappens, welchen sieben rothe Fahnen an ebensoviel Lanzen zieren.

Vignette

1) Klüver Beschr. d. H. Meckl. I. 117 bemerkt auch dies Fehlen der Krone in den Siegeln des H. Gustav Adolph und sagt, daß einige wollen, er habe es gethan um sich von der Schwerinschen Linie zu unterscheiden. Uebrigens sind die daselbst befindlichen Angaben hinsichtlich der Zeit der Annahme des Ratzeburgischen Wappens nicht richtig.
2) Gatterer pract. Heraldik p. 113.
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VI.

Handschriften

mittelhochdeutscher Gedichte.
Ruland oder Karl der Große,
vom Pfaffen Konrad.
Bruchstück aus dem Großherzogl. Archive zu Schwerin,
mitgetheilt von

G. C. F. Lisch.


D ie deutsche Poesie des 12. Jahrhunderts verdient gewiß die größte Aufmerksamkeit, weil in ihr nicht allein der Uebergang von der ahd. zur mhd., sondern auch der Anfang der reichen Dichtung des 13. Jahrhunderts liegt. Leider ist die Litteratur des 12. Jahrhunderts nicht reich und wird gewöhnlich nur in wenigen, und dazu oft nicht vollständigen Handschriften aufbewahrt. Zu den merkwürdigsten Gedichten dieses Jahrhunderts gehört der Ruland, auch Karl der Große oder die Roncevall=Schlacht genannt. Von diesem Gedichte war früher nur eine lückenhafte Handschrift aus dem 12. Jahrhundert in der Stadtbibliothek zu Straßburg (Cod. Arg.) bekannt, welche Schilter in seinem Thesaurus Tom II. mittheilte. Später ward noch eine Handschrift aus dem 13. Jahrhundert zu Heidelberg, Cod. pal. CXII., entdeckt; vgl. Wilken Gesch. der Heidelberger Büchersammlung, Heidelberg 1817, S. 347. Außer diesen beiden Handschriften ist, die spätere Umarbeitung durch Stricker

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(gedruckt in Schilter Thes. II.) abgerechnet, von diesem Gedichte bisher nichts bekannt geworden. Vgl. Hoffmann's Fundgruben I., S. 221, flgd. 1 )

Im Jahre 1834 fand ich im Großherzogl. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin eine Quaternio (8 Bl.) einer bisher unbekannten Pergamenthandschrift des Ruland. Das Bruchstück ist offenbar aus einem Bande gerissen, da innerhalb der Lage noch die Heftfäden sitzen, und bildete die zweite Quatern eines großem Werkes, da unten auf der Stirnseite II 9 , geschrieben steht. Das Pergament ist in kl. Fol., 11 1/2 Zoll lang und etwas über 8 Zoll breit. Jede Seite enthält 29 Seiten, welche an der Randseite durch Stiche im Pergament bemerkt sind; auch sind Spuren von Linien durch den Griffel vorhanden; der leere Rand umher ist schmal. Aus Bl. 3. a. und 7. a. sind jedes Mal 12 Zeilen und aus Bl. 5. a. 11 Zeilen zu Miniaturen oder Umrissen, wie in Cod. Pal. und Arg., leer gelassen. Die Anfangsbuchstaben der einzelnen Abschnitte sind Unzialen und roth ausgemalt, nehmen jedoch keinen größern Raum ein, als die einzelnen Seiten ihn darbieten. Der Anfangsbuchstabe einiger Eigennamen ist mit Majuskel von der Größe der übrigen Buchstaben geschrieben.

Die Handschrift ist aus der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts; 2 ) sie ist die feste, scharfe gotische Minuskel dieses Jahrhunderts. Die Reimzeilen sind nicht abgesetzt, sondern nur durch Puncte bezeichnet. Außer daß vnde ohne Ausnahme durch v n mit Querstrich wiedergegeben ist, finden sich weiter keine Abkürzungen, als 3 Mal in kunic 4. a., kun i mit Querstrich cge und kun i mit Querstrich clich 8. b., und in propheten 4. b. die gewöhnliche lateinische Abbreviatur des pro, und 3. a. in a m mit Querstrich . Von Accenten findet sich nur das Circumflex 2 Mal über ê und 5 Mal über ê, auch in êiger 3. a; außerdem hat das i, welches durchweg ohne Punct ist,


1) Da der Herr Professor Wilhelm Grimm in Göttingen, Mitglied unsers Vereins, mit der Herausgabe des Gedichts beschäftigt ist, so hielt ich es für Pflicht, demselben eine diplomatisch genaue Abschrift des Bruchstücks für seinen Zweck mitzutheilen. Hierauf bemerkt derselbe, daß unsere Handschrift mit dem Cod. Pal. und einem Bruchstück aus einer vierten Handschrift, das aber nur aus einem Blatte bestehe, gleichen Werth habe, dabei aber von diesem unabhängig sei, und hat zugleich die Güte gehabt, einige Schreibfehler unsers Bruchstücks zu bemerken und einige Lücken aus dem Cod. Pal zu ergänzen.
2) Als aus diesem Zeitraume, der Zeit der Abfassung des Gedichts, herrührend erklärte auch Lachmann die Handschrift als er sie Ostern 1835 in Schwerin sah.
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ungefähr an 12 Stellen einen Strich, jedoch nicht als Accentzeichen. Endlich ist das lange s ohne Abweichung durchgeführt; vom s findet sich noch keine Spur. Auf Bl. 1. b. Z. 18 hat in dem lat. Wort eternum das anlautende ę noch das sogenannte longobardische Häkchen.

Ich habe das Aeußere des Bruchstücks so genau beschreiben zu müssen geglaubt, um hinreichend Stoff zur Vergleichung mit den beiden übrigen Handschriften zu geben. Unser Bruchstück wird dadurch vorzüglich wichtig, daß es einige Lücken der Straßburger Handschrift füllt; vergleicht man nämlich das Bruchstück mit dem Druck bei Schilter, so ergiebt sich folgendes Resultat: Bl. 1. a. und Bl. 1. b. bis Z. 3. v. o. (bis: daz er uor uespere uz uert) fällt in die Lücke bei Schilter zwischen v. 325-326 (in der Umarbeitung von Stricker Cap. III., Sect. II. - IV., pag. 18. b. - 19. a.); Bl. 1. b. von Z. 3. v. o. (ô wol ir nursten edele) bis Bl. 6. b. Z. 2. v. u. (bis: iz rou in sit sere) fällt mit dem Schilterschen Druck v. 326 - 954 zusammen; Bl. 6. b. Z. 2. v. u. (von genelun brahtez in der heiden gewalt) bis zum Ende des Fragments fällt in die Lücke bei Schilter v. 955. (Not. ss) und correspondirt mit dem Stricker Cap. III., Sect. XVI. - XXI. Eine Lücke, welche Stricker nach v. 357, Not. s, vermuthet, findet sich in unserm Bruchstücke nicht.

Schon aus dieser Beschreibung des Aeußern geht hervor, daß dies Bruchstück nicht dem Straßburger Cod. angehört; die Recension des Fragments ist aber auch eine andere, als die der beiden andern Handschriften. Von der Heidelberger Handschrift weicht es, nach den wenigen mir bekannten Proben desselben, darin ab, daß es in Vor= und Endsilben ein - e — hat, wo in der heidelberger ein i steht, z. B. uir -, allir, u. s.w.; daß der heidelberger Text - ch - und - sk - schreibt, während das Schweriner Fragment -k- und -sch- durchführt, ja selbst an einer Stelle ein - h - nach — sc, - hinein corrigirt (in bisc Korrektur h ueber co of Bl. 4. a. Z. 9). - Von dem Straßburger Cod. weicht das Schweriner Fragment aber durchgehends ab. Eine Vergleichung beider wird für den Herausgeber ergiebig sein; nur so viel kann ich hier nicht unterdrücken, daß das Schweriner Bruchstück mehr niederdeutsche Formen zu haben scheint, als der Cod. argent. Das Schweriner Fragment hat namentlich ein d statt th durchgeführt, hat öfter ein inlautendes w zwischen

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Vocalen, und einzelne niederdeutsche Formen, wie herbst, er, wer st. wir, zo st, zuo, nullen st. uol, u. s. w., welche die Straßburger Handschrift nicht hat. Uebrigens scheint unser Bruchstück einen reinern Text zu haben; dies geht aus sehr vielen Stellen hervor: man vgl. bei Schilter v. 355: nu bethenket iuhan. eit, statt: nu bedenket iuh enzit; v. 601: bloet thes Heiligen gelouven, statt: blůme des heiligen gelovben; v. 436: so wesse thiu godes lere, statt: so wohse, u. s. w. An andern Stellen sind beide Handschriften schwankend: bei Schilter 515: der sunne und Schw. die sunne, dagegen 938 bei Schilter: thiu sunne und Schw. der sunne. In manchen Eigentümlichkeiten scheint das Schweriner Fragment neuer und ausgebildeter; so hat es in der indirecten Rede häufig das inklinirte en, wo die Straßburger Handschrift ne hat. Endlich fehlt es ihm auch nicht an Schreibfehlern, wie Bl. 1. b. Z. 8, wo uf statt uf, Bl. 4. b. Z .4, wo nicht zwei Mal steht; und nach W. Grimm: 1. b. Z, 24. mater statt marter, 2. b. Z. 9. kann statt kam, 3. b. Z. 6 mem statt neme, 6. b. Z. 26. meines statt neimes, 8. b. Z. 8. kunt statt kumt und 8. b. Z. 24. gerinh statt gerne ich. Zu einer genauern Vergleichung sämmtlicher Handschriften sind diese Blätter jedoch nicht bestimmt, und bleibt dieselbe passender dem Herausgeber oder einer allgemeinem Schrift überlassen.

Unser Bruchstück hat leider durch Nässe bedeutend gelitten, und zwar von dem letzten Blatte an rückwärts. Das letzte Blatt ist zum vierten Theil vermodert, und diese Zerstörung ist, abnehmend immer geringer, bis zum ersten Blatte durchgedrungen. Die bewährtesten Reagentien haben fast gar nicht geholfen, da die Dinte mehr aufliegt, als in das Pergament eingedrungen ist; dagegen sind die Buchstaben scharf in das Pergament eingedrückt, und wo die Dinte ganz verschwunden war, hat eine - - Bürste, als letztes Reagens, die Schrift fast ganz hervorgebracht, namentlich wenn das Sonnenlicht gewissermaßen einen Schatten in die Eindrücke warf.

Ich theile hier das Fragment mit allen seinen Eigenthümlichkeiten mit. Was verwischt ist und sich noch einigermaßen erkennen ließ, ist durch Cursivschrift angedeutet; freilich mögen einzelne Buchstaben nicht richtig gelesen sein, aber dies ist dann nicht meine Schuld, da ich das Original über ein halbes Jahr lang wiederholt mit der größten Anstrengung und bei jeder Art von Beleuchtung betrachtet habe. Ergänzt ist nichts; offenbare

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Lücken sind durch Puncte, zweifelhafte Stellen durch [ ] angedeutet. Die Lücken sind in Noten nach Grimms Mittheilung aus den andern Handschriften ergänzt. Der Druck ist wiederholt nach der Original = Handschrift corrigirt. Nur in der Verbindung der Vorsilben, wie ge -, er -, uer -, u. s. w., mag der Druck nicht immer mit der Handschrift übereinstimmen, da es in dieser in den meisten Fällen unentschieden ist, ob Verbindung da sein soll oder nicht; an einigen Stellen ist daneben die Trennung eben so offenbar, als an andern die Verbindung. Ich habe es daher für gerathen gehalten, dort, wo in andern Seiten und Schriften die Verbindung sicher ist, dieselbe auch im Druck durchzuführen.

Auf der gegenüberstehenden Seite 157 beginnt der Abdruck der Handschrift.

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(1 a.)

  ze gisel sinen sun . nu ratet waz wer dar vmbe tůn . v n mit Querstrich ratet go
tes ere . ia ne svche ich niht mere . wan daz wir so gedingen . daz wir
gotes hulde gewinnen . V f spranch der helt Rolant . er sprach Mar
lilie hat durch liste here gesant . er blutet groz gedinge . ia mach
5 men da gewinnen. meniger richeite uil . swerz da nemen will . ia
uurhte ich uil harte . daz der alte mit deme barte . uns da mite
beswiche . alse wir in entwichen . so richtent si vf mahmete .
si geweltigent lant v n mit Querstrich stete . so risenot Marsilie . div kristenheit
geliget nidere . so moze wer iemer wole klagen . daz wir lange
10 eruohten haben . daz uerwandelot sich an einer wile . nu uer
nemet die rede min . goldes han ich genoch . do ich mich aller
erest vz hop . do ophert ich den lip . swenne nu komet die zit .
daz ich den uerwandelen sal . so getrůwe ich gote wal . ob ich an
sinem dieneste ersterbe . daz der sele etelich rat werde . O lesir der
15 helt got . uor den Keiser er gestůt . er sprach getorste ich ich nu her
re . so riete ich dir dine ere . dv hast gote wol gedienet . div kristenheit
ist mit dir gezieret . sam daz durchsotene golt . ich sage dir herre
wie da nu tůn salt . uerende wol din arbeite . la din here leiten . al
lenthalben zo den mere . si iemant der daz were . den geresse wir
20 harte . mit unseren guten swerten . si můzen einen waren got beken
nen . heiz brechen vn brennen . ir uil unreinez betehus . die tiuuele muzen
dar zu . vber allez sarreguz . den ir guldinen fluz . heiz si selbe ze stoeren
gote ze lobe v n mit Querstrich ze eren . so saget men niwez mere . wie der romische vo
get were . an Marsibilien riche . daz ratich triwicliche . Blanschandiz
25 ist ein nahretich man . geweltiget er widere hispaniam . so samnet sich
der kristenheit ere . nu v n mit Querstrich iemer mere . die wir nodigen haben ge
wnnen . die heiden gehent wer sin entrunnen . V f stunt der er
zebiscof . turpin . er sprach herre got schephe mimem munde ein
turlin . daz ich hute so gerede . alsez dinem namen gezeme . ô wol
II 9
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(1 b.)

  du uoget uone rome . ia nigent diner cronen . alle kristine ku
nincge . mir geuellet uil ubele . der des morgenes in den win
garten get . daz er uor uespere uz uert . ô wol ir uursten edele .
ir ware gotes helede . iuwer wingarte ist wol gebuwet . ir
5 schult wol getruwen . daz in der himelische wirt . in des
namen ir hie birt . lone nach iuwereme dinge . mit eineme
phenninge . daz ist daz himelriche . daz ist uns allen geme
inliche . us gestechet zo einem zile . dar zo loufet swer so wile .
ist diu, gruntueste an gote erhaben . so wil ich in werlichen
10 sagen . daz uberzimber ne mach niht gewichen . uns nahet
daz gotes riche . uollen ge wir nicht deme swarzen raben .
sine sete ne sule wer nicht haben . da mane ich iv alle bi . ne
met ein grune oleizwi . mit der turturtuben . uestenet iuwe
ren gelovben . dienet iuwereme schephere . lazt iu wesen unme
15 re . die gebe marsilien . eruulte er diz gebirge . rnit roteme
golde . ich ne weiz waz ez mir solde . uur den ewigen lip . nu
bedenket iuh enzit . daz uerlihe iu der ware gotes sun . qui
regnat in exernum . N eimes uan beieren . der was der rat
geben ein . der aller herlten in deme houe . ein tugentlich her
20 zoge . des leben was so lobesam . so her dem keiser wol gezam .
zo allen sinen eren . er sprach zo den herren . do ich mich uone
beieren huop . do uůrte ich menigen helt gut . do erwelete ich
uier dusent miner manne . die ne sint noch erslagen noch
eruangen . sie sint gute knechte . zo der mater 1 ) uindet inan sie
25 gerehte . uerhenget es uns min trehtin . so sult ir uil gewis
sin . daz wer iv nimne geswichen . noch zo ueheiner note ent
wichen . ich en růche umbe ir rede . wie mere ist mir marsili
en gebe . wer sulen dare in daz ir lant . wer geurůmen blů
tige rant . wer sulen uullen herten . mit den unsen guten

1) Varianten aus dem Cod. Pal. und Cod. Arg., mitgetheilt vom Herrn Professor W. Grimm in Göttingen:
1)marter: Cod. Pal.
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(2 a.)

  swerten . ich werde gerne ellende . an des mers ende . wer
sulen machmeten uertriben . v n mit Querstrich alle die mit ime beliben . a
pollen sinen gesellen . die sich ze gote haben willen . die ent
fa wir mit grozen eren . gevalle ich minen herren . au sinen go
5 naden stat . beide wistum v n mit Querstrich rat . ze libe v n mit Querstrich ze sele . sin gebot
eruolle ich iemer gerne . D er keiser geswigte uile stille — her
merkete ir ieheliches willen . getrubet was sin gemute . ie
doch uertrugen ex sine michelen gůte . daz er sich is niht er
zeigete . daz houbet er nider neigete . daz nieman innen wart .
10 einer stille er do bat . der bischof sante iohannes . zo deme
keiser gerte er urlovbes . v n mit Querstrich zo allen den herren . die in de
me houe waren . er sprach werez an mines herren willen .
vf sine genade wil ich dingen . so woltich vber valchart .
zo almarie in die stat , kunden daz gotes wort . ich ne uurh
15 te neheiuen ir tot . wolde got v n mit Querstrich werich des wert . daz
mich siur oder swert . gelutterede an deme libe . so were
ich ane zwibel . daz min got ruhte . sine uenige er subte .
zo des keiseres uůzen . ich wille gerne sprah er buzen . swaz
ich wider got han getan , ich hup mich vz an gotes namen .
20 ich ne wil die nurch nicht krump machen . mehtich gotes
dienestef icht geschaphen . den tiuucl geschenden . er m v ring
le v n mit Querstrich ir olbenden . en ruche ich nicht mero . wider der ar
men sele . die beiden bietent gewisse . zo sante micheles
misse . willen si sich toufen . des en sal in nieman gelovben .
25 die toufe ist aller herest . daz solte sin aller erest . daz sol
te min herre an sehen . v n mit Querstrich solde ordinen ir leben . so woch
so div gotes lere . do sprachen di zwelf herren . werez in
des keiseres hulden . des rates wolten si uolgen . G ene
lun vf spranch . er sprach die uursten haben alle un
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(2b.)

  danc . daz si edele v n mit Querstrich wise sint . wie man die tum
bisten uernimt . die sin nu ze houe ratgeben . die wisen
lazet men alle under wegen . die in wol tohten ze raten
v n mit Querstrich ze uehten . die sint nu gare uerkoren . war ist nu komen
5 diu manihualde wisheit . dinen uursten ist ez allen leit .
daz du an dinen grozen wizzen . uns alle lezest sizzen . iz
get uns an die ere . nu ne zemt iz niht lieber herre . din
neue Rolant . vberrufet uns alle samt . N aimes uon bei .
ren . der kam 2 ) in wole ze wege zeigen . do wir zo dem burh
10 tor drungen . do heten si die burh gewnnen . do zurnete
Rulat . daz er die beier uor ime da uant . helede uzerkorne. man
sach se ie da uorne . swaz uns her noch geschach . da man
sluh v n mit Querstrich stah . da waren ie die recken . mit ire scarpen ek
ken . so iz guten knehten -wol gezam . dar umbe wolter
15 si erßl an . ne werez niht under uaren , die getorsten ime wol
gestaden . die beiere waren sine gaten . nu strebter uber
den ualch art . mennisken blutes ne wart . er nie sat . v n mit Querstrich
ander sine gesellen . war ane uersuchent si ir ellen . heuent
si sich an die heidenen . die ne willich niemer geleidegen .
20 wande si an got gehent . v n mit Querstrich der tovfe ulizichlichen ge
rent . v n mit Querstrich der kristenheite gehorsam sint . ze gisel bietent
si ir kint . Rolant zestoret dir alle dine ere . die zwelue
ratent dir uil ubele herre . V f spranch der helt Ruo
lant , er sprach Marsilie hete ovch ê here gesant . uunfzehen
25 grauen . die der toufe alle iahen . si swren menigerslahte
gebe . die noch hute sint underwegen . dare widere sante
min herre . siner manne zwene . Marsilie hiez in die hov
bete abe slahen . swer nu golt .wolle untfahen . die entfa
ez darvbere . der rat geuellet mir ubele . man nimt iz

2) kan: Cod. Pal. u. Arg.
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(3 a.)

  ane gotes ere . vn geriwet uns hernach alle sere . Der kei
ser zurnte harte . mit gestreichtem barte . mit vf gewndenen
granen . hiez er die phath uuretragen , ir stet mit unzuhten .
daz wil ich sprach er rihten . wirdet is iuwet mere . tůt iz
5 durch gotes ere . v n mit Querstrich gesamnet iuch einer rede . die uns der
heilige geist gebe . daz wir des besten ramen . si sprachen alle a m mit Querstrich


10



15



Die uranken gesamnent sich drate . mit gemeinem rate .
20 giengen si vf einen buhel grune . die sunne schein wol
scone . si rieten al umbe . ir iegelich besunder . da riet man
negelich . mit grozen sorgen uor sich . daz in duhte daz beste
si besanden die geste . zo deme rate do kam . uon beieren der
herzoge ôiger . uon denemarke dierrich der starke . wido
25 van waschonie . Ivo uone albonie . Gotefrit uone aiune . Rit
schart uon tortune . diebalt uon remis . Heinrich uon gar
mes . turpin uon raines . Milun uon aschalbaies . olesir v n mit Querstrich ro
lant . v n mit Querstrich waltere der wigant . Gergirs v n mit Querstrich Gergis . v n mit Querstrich der
mere anseis . ansgir was da . Reimunt uan brittania . Gene
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(3b.)

  lun stunt in almitten . die uursten begunde er bitten .
wol ir edele herren . tut iz gote ze eren . obet iuwer wis
heit . gedenket an die langen arbeit . ratet alle da zo . daz
min herre entweder tuo . er neme der heidenen gedinge .
5 oder man uůre die boten hinne . so iz der kristenheit geze
me . v n mit Querstrich ne uersmahe niht ir gebe . mem 3 ) die gisel zehant .
v n mit Querstrich besezze daz lant . behute sine burge . v n mit Querstrich ne habe nebei
ne sorge . daz er si gewerliche uinde . nables v n mit Querstrich morinde .
ualterne v n mit Querstrich pine . da beiten di sine . laz uns zo disen ziten . zo
10 unsen kinden riten . uersuirie sich Marsilie . so heuen wer uns
her widere . ze storen alle ire kraft . so ne mowet uns die hei
denschaft . hinnen, uort nicht mere . daz ratich minem her
ren . D o sprach der bischof turpin . die rede uerbiete sel
ue min trehtin . so uůre wir ane ende . min herre sal dar
15 senden . waz die beiden willen tůn . v n mit Querstrich ratet alle dar zo . ir
kieset iv einen wisen man . di uns widere kunne gesagen .
Marsilien gemůte . ich engetruwe ime neheiner gůte . wil
er werden kristen . daz uersuche wir mit listen . wer mu
zen in so uersezzen . ê wir in uri lazen . dar wir nine zwi
20 uelen mere . daz ratich minem herren . alle di die rede uer
namen . herzogen v n mit Querstrich grauen . si sprachen iz were daz aller
beste . do kerten die notuesten . widere zo des keiseres gesi
dele . si lehten alle nidere . den rat genelunes . dannen be
chorten si sit alle des todes . D ie uursten baten alle . den
25 bischof sante Johanne . daz er ze hone were . ir uorredene
re . wole westen si daz . daz er dem keiser liep was . er
linete uber sine krucken . mit sinen grawen locken . er
sprach. gruntueste der kristenheit . hovbet unser arbeit .
blůme des heiligen gelovben , nu salt du mir vrlovben .

3) neme: Cod. Pal. u. Arg.
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(4 a.)

  an diner michelen sůze . daz ich reden muze . daz mir dine uur
sten geboten hant . also si hie uor dir stant . D er keiser an si
nen wizzen . die uursten hiez er sizzen . den bischof er ane sah .
daz wort er smilende sprah . si mehten einen sterkeren man .
5 dar zo wol gewelt: han . ir habet lutzel gerestet . mit uenie
ioch mit uasten . mit anderen guten werken . da muze iuch
got ane gesterken . ir sult haben rowe . get sizzen zo iuwere
me stule . also ir gesitzet danne . so redet al daz iu geualle .
D o redete der bischof . daz horte al der hof . er sprach kunic
10 ge v n mit Querstrich herzogen . sin mit rate ze samne chomen . bischoffe v n mit Querstrich
grauen . die in deme rate waren . du urůmest die boten hin
nen . v n mit Querstrich wil Marsilie dingen . so sende dinen boten dare . der
uns rehte eruare . waz di heiden willen tůn . selbe sich ovch
du dar zu . wele dir uz in allen . die dir best geualle . der
15 durch sine gute . daz riche behute . er bedarf grozer wisheit .
min rede nesal niemanne wesen leit . swen min herre sendet .
ist daz er daz wol uerendet . so lonet ime min herrre . v n mit Querstrich [ uer ]
dienent 4 ) iz die uursten alle gerne . V f spranch Rolant . vaste
er dar uure dranch . er sprach nu sende mich dare . min ovge
20 ist also geware . si ne mugen mich niht betriegen . willent si
urs liegen . in ne gehilfet nehein ir list . ich en sage dir al daz
dar ane ist . der keiser weincte mit der hant - swih du neue
Rolant . des ne habe neheinen gedanch . ich ne gesende dich
dar iarlanch . V f spranch olesir . er sprach herre nu vrlovbe
25 du. ez mir . ich werue dine bodeschaf . so ich aller beste mach .
durch des riches ere . ê ich widere kere . wilt du rnir is getru
wen . swie inner si runen . alles ir willen . werdich schiere
innen . der keiser sprach olesir . uil wol getruwe ich dir . nu
habe michelen danch . siz widere an dine banch . du bist

4) vnde dienent: Cod. Pal.
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(4b.)

  mir ze allen eren uil liep . ze boten ne wil ich din niet . du bist
ze gehe mit der rede . v n mit Querstrich Rolant min neue mit zornlichen
worten . daz ist mir ze uorhten . si zestorent groze ere .
ne gewehne der rede niht niht mere . V f spranch turpin . her
5 sprach herre nu la mich den boten sin . mit des heiligen geistes
gebe . wie ob ich etewaz da gerede . ich sage in die propheten .
daz sie uns uone gote lerten . ich kunde in den heiligen krist .
herre wie ob iz nuzze ist . daz heilige ewangelium . wie
maht du iemer baz getůn . were ieman der si lerte . waz
10 ob si sich bekerten . so kan ich dir daz ende wol gesagen . wi
du dich herre salt bewaren . die uranken habent michel
arbeit erliden . mit den beiden gestriten . sie sint lange mů
de . la si mit gode . gebiutest duz herre . so uare ich uil ger
ne . v n mit Querstrich uersuche iz mit ulize . daz mirz nieman mach uer
15 wizen . D er keiser ant w ring rte ime mit minnen . wenne la
zest du die kaerlinge . handelen ir sache . v n mit Querstrich lebe du mit ge
mache . waz hast du. da mite ze tůne . ganch zo dime stů
le . horez alse ein ander man . ich ne heize dich. an den rat
gan . geweh es nicht mere turpin . also liep dir mine hulde sin
20 V f spranch der helt . Rolant . er sprach geuellet iz den uursten
allen samt . v n mit Querstrich wil es min herre gestaten . so ist genelun.min
stiefuater. der aller triwesten boten einer . den ich in deme riche
kan gezeigen . er ist wise v n mit Querstrich kůne . redehaft genůge . er ist ein
helt lussam . wa uunde men nu einen man . der deme riche
25 baz gezeme . er ist ein uurste also mere . man ne sal es in niht
erlazen . die uursten also si sazen . uestenden alle under in . iz
ne mehte nieman so wole sin . er gezeme wol deme růmischen
uogete . swar er in senden wolde . G enelun erbleichete har
te . hin ze Rolante er warte . er sprach nu hat mich der her
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(5 a.)

  re Rolant. uz diseme riche uersant. daz ich under den 5 ) hersterbe .
v n mit Querstrich ime daz erbe allez werde . huch v n mit Querstrich we . gesche dir . waz wizest
du mir . mit bosen geisten bist du gemů t . nu ist iz aller erest her
uz er blůt . daz du mir ie riete an den lip . din můter ist idoch min
5 wip . min sun baldewin . solde din brůder sin . uergezzen hast du
diner triwen. iz sal ouch dir uile sere geriwen. sal ich minen lip
han . des du nu zo mir hast getan . iz wirt dir uile swere. du ge
horest niwe mere . iz tot mir michel not . in deme ellende lige
ich ungerne tot . K arl der riche . der manete in gezogenli
10 che . Genelun geswige min . la dise unrede sin . du bist ein wiser
herre . nune zurne niht so sere . gench here naher . mine bote
schaf zenphahen . uar uroliche hinnen . handelez mit sinnen .
erweruest du deme riche decheine ere . al din kunne urowet
es sich iemer mere . genů h werete sich Genelun . der keiser bot
15 ime ie den hantschůn . er tete die w ring lnine blicke . er rief uil dic
ke . diz hat Rolant getan . ubele můzez ime ergan . v n mit Querstrich sinen zwe
lef gesellen . nu habent sie allen ir willen . der keiser im ab er zo
sprach . nu ne habe nehein ungemah . van grozeme rehte bist dv

5) under den heiden hersterbe: Cod. Pal. u. Arg.
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(5 b.)

  mir liep . durch Rolanden neuristet niet . diu boteschaf diu
ist min . nu la din ungebaro sin . den hantschon er ime aue reih
te . Genelun erbleichte . er wart uil ubele geuare . die uur
sten . warten alle dare . der keiser beualh ime sinen stap . also
5 er ime den hantschon gap . er liez; in nider uallen . daz misse
uiel in allen . daz man ime dicke muste reichen . si sprachen
ez were ein ubel zeichen . daz ime aller erist misse ginge . v n mit Querstrich
des keiseres boteschaf unwetlichen entphienge . G ene
lun uiel deme keisere ze uuezen . herre sprach er mehte ich
10 noch geniezen . din swester ist min wip . v n mit Querstrich uerliesich den lip .
so nimt Rolant . al min erbe zo siner haut . er bestrovfet di
ner swe ster sun . waz mehte ein wip wider ime getun . so
muz der lutzele baldewin . iemer mere weise sin . du ne ge
siest mich niemer mere . den mantel warf er vf die erde .
15 basanzi v n mit Querstrich basilie . die ne kemen noch niht widere . den
hiez er die hovbete abe slan . ich muz in den gewissen tot ua
ren . er begunde harte weinen . ia muz ich ovch sprach er sche
iden . uon dem aller schonesten wibe . die ie sehein man ge
wan zo sime libe . Rolant hat harte misse uarn . er zestoret al
20 yspanien . iz kumt noch die stunde . v n mit Querstrich lazt mich got gesun
de . sie geriwet der rat . den si uber mich geurumet hant .
R olant sprach do . ich ne uurhte neheine dro . tete miner re
de ieman decheine . ware . ich uůre ienoch uůr vch dare .
mit den wisen sal men raten . mit den tumben uehten . iuwer
25 wistum hat iz getan . ir ne duruet nehein angest han . mir
ist min bruder baldewin also liep . sines erbes engerich niet .
miner muter lieben . sal ich gerne dienen . ich enphlege nicht
untruwen . so mehte den keiser ruwen . daz er mich gezogen
hat . v n mit Querstrich nimt mich dicke an sinen rat . daz ime niht gezeme .
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(6 a.)

  ob iz were ein rovbere . K arl der riche . sprah gezogenli
che . ir irret iz allen disen tach . daz ich uur unzuhten
ne mach . des riches ere ze urůmene . daz gezimt uurs
ten ubele . ich warne iuch da bi . also liep so iuch min hul
5 de si . so ne sumet uns nicht mere . v n mit Querstrich ne irret des riches
ere . er sprach ze Genelune . bedenke dich helt tiure . zorn
ist nehein gůt . nim widere mannes můt . nu ne habe ne
hin angest . die wile du mich lebene weist . nim diz insi
gele . brinch iz marsilie . mit guldinen bohstaben . du maht
10 ime zware sagen . wil er got eren . zo der kristenheit ke
ren . ich lihe ime halp yspaniam . werdet er deme riche
undertan . Rolande daz ander teil . so gebe in got felde v n mit Querstrich
gut heil . also wes min zunge v n mit Querstrich min munt . v n mit Querstrich gesteti
gez an dere stunt . mit giselen v n mit Querstrich mit gebe . si daz . . 6 ) da
15 widere icht rede . durch des riches ere . tuo alse ich dich le
re . sage Marsilie . ich ne kere niemer widere . ê ich sarre
guz zestore . v n mit Querstrich in gebunden uůre . vf sime esele hin . ze
ache . da nim ich die rache . daz hovbet heizich in abe sla
hen . sweder halp er sich welle haben . des maht du schie
20 re innen werden . got laze dich sine hulde erweruen . mit
gote du uare . du nim uil wole ware . v n mit Querstrich behůte dich die
gotes kraft . v n mit Querstrich helfen uns alle himelische herschaft . daz .
wir got da geeren . v n mit Querstrich die kristenheit gemeren . lieber
man geswige min . der heilige engel můze din geuerte .
25 sin . vnde geleite dich here widere gesunt . der keiser kus
tin da zestunt . D o sich die herren scheiden . die trehe
ne dicke uilen . uon genelune . daz wort sprach er kume .
dar wart michel w ring fen . claien v n mit Querstrich růfen . van siben hun
deret siner manne . die waren gereht alle . ze dienen ir

6) daz er da: Cod. Pal.
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(6 b.)

  herren . ob si bi ime solden ersterben . ia waren die herren
alle . mit phellel wol behangen . mit golde ioh rnit perel
len . mit: steinen uil edelen . die luchten sam die sternen en
gegen abent . der iaspis v n mit Querstrich der iachant . smaragde die grů
5 nen . topazien di schonen . onichilus v n mit Querstrich sardin . wie mehtez
wnn ehlich er sin . in luhten da obene . krisolite v n mit Querstrich kalcedo
nie . berille die besten . v n mit Querstrich die guten ametisten , sardonix v n mit Querstrich
sardius . die herren redeten alsus . daz die boten wole ze
men . karle deme meren . deme romischen uogete . sine her
10 schaf si wol lobeten . D er herzoge Genelun lehte an sich .
einen rok harte zirlich . uon gůtem cyclade . mit golde uil
menige 7 ) gesmelzet dar under . die tier albesunder . dar
wone ten liehte uogele . unden v n mit Querstrich obene . schinen san der
lichte tach . umbe sinen half lach . ein bovch uil wehe . daz
15 werk was selzene . uzer golde v n mit Querstrich vzer gemmen . den san
te ime ze minnen . der kuninc uon den britten . ia begurte
in en mitten . mulagir daz mere sahs . so uber alle franzen
ne was . sin tiurer nehein . uon sinem hovbete do schein . ein
edele . karbunkel . des tages was er tuncker . er liuhte alle
20 die naht . sam der sunne umbe mitentach . iz ne wart nie ne
hein keiser so here . geborn an der erde . er enzeme ime wol
ze tragne . lanch wäre iv z esagne . waz man wnders dar
ane uant . Neimes der beiere wigant . uuertez vane beiren .
daz urkunde wil ich iv zeigen . der smit hiez Madelger .
25 daz selbe swert worhte er . in der stat ze regensburch . iz
wart mere v n mit Querstrich gut . do sin meines derzoge 8 ) phlach . waz
der heiden dar uore starp . er gab iz karle sinem herren . iz
rov in sit sere . genelun brahtez in der heiden gewalt . ui
le menich kristen des sit entgalt . Ist iz so daz bůch zalt .

7) uil wahe: Cod. Pal. -
8) neimes der herzoge: W. Grimm.
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(7 a.)

 



5




10


Genelun uurte einen blialt . uz golde geweben . da mahte

man wole sehen . die tiuren goltborten . wohe gew orhte
15 zabel was dar under . div liste niden umbe . durch soten gul
din . die schellen khlungeu dar in . sam daz suze seit spil . an
der wnder uůrte er uil . umbe spien men deme her zogen .
zwene guldine sporen . der keiser hiez ime ze liebe . ein .
marh nure ziehen . ein romer hiez Mantiel . ein helt ků ne
20 v n mit Querstrich snel . der gab iz deme keiser ze minnen . under allen ker
lingen . was nehein ros so gezale . uber berh v n mit Querstrich uber tale .
swenne er dar vf gesaz . daz er aue angest was . dar uffe lah
ein silberin satel . karl was aller tugende uater . Genelun
geneich sinem herren . er sprach nu lone ime got meniger
25 eren . minem herren lieben . willich gerne dienen . er getete
mir nie nehein leit . die zwelue sin nu uil gemeit . die mich
hinnen habent gegeben . v n mit Querstrich geuristet mir got daz leben .
ich bringez uzer deme spil . ich gesetze in ein zil . so mir
derre min bart . si geriwet alle dise houeuart . Do saz der
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(7b.)

  herzoge genelun . vf ein zire marhiz taskbrun . uon den her
bergen er reit . er was drier ellen breit . en eben sine achslen .
lanch was er gewahsen , groz sin gebeine . do sprachen die
heid en . si(en) seh en an dirre werlde . neheinen so starken le
5 ben de . sin antlut ze was hersam . sin uarwe diu bran . sam
die lihten iu res flammen . siben hunderet manne . uolge
ten ir herren . sie weineten alle sere . an urteil satzten si den
lip . beide ki nt v n mit Querstrich wip . durch ir truwe . si heten groze ruwe .
G enelun neich deme keisere schone . er kerte an eine wise
10 grůne . er gehabete under sinen mannen . diu rede was

also lange . diz ist sprach er ein herlich schare . ir sit alle wol
gare . iuwers guten willen . bin ich dicke wole worden in
nen . iuwer dienest ist schone . nu muze iu. got lonen . v n mit Querstrich
ich iemer gerne wile uerschulden . dise truwe ist v ring ber
15 gulde . aller werlte eren . daz ir durch iuweren herren .
sit ge reht unz an den tot . nu habet ir alle groze not . nu
ist mi chel bezzere wizze krist . nu iz uns dar zo komen
ist . d az ich eine ersterbe . dan ich iuch alle laze uerlorn wer
den . nu ritet zo nimem herren . da ne mach iu niht gewer
20 ren . uerdienet umbe den keiser . daz er min arme weisen .
swe iz umbe mih erge . sinen willen willih besten . min lie
ber sun baldewin . der sal in beuolen sin . ziet in iv ze eren .
zuht sulet ir in leren . heizet in herlichen leben . er mach
wol miltichlichen geben . er habe willich sine man . an
25 iuweren genaden salez stan . der sinen notuesten . so mah
ime ubele gebristen . buwe denne wole sin lant . were
rovb v n mit Querstrich brant . habe sin gerihte . al nach der phahte . laz
niht under wegen . got laze in gesunt leben . N v bit
ich iuh ovch mere . uolstetiget iuwer ere . ob ich dar zo
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(8 a.)

  den heiden belibe . minem lieben wibe . beuelhet mine
sele . ratet ire ir ere . alles gutes wil ich ir wol getruwen .
ia lazich ire wole erbuwen . menige breite [hůb]e . .ch . zzes 9 )
genůge . bringet ire diz uingerlin . ru htes min trehtin . ich
5 sehe sie uil gerne . v n mit Querstrich m anet si uil uerre . durch ire tugent
liche site . daz sie gute liute umbe mih bite . nah dirre . . . . 10 )
licher widerchere . ia ne sie ich si leider niemer mere . D o sich
die gelieben . uon einander schieden . der iamer tete in uil we .
weder sit noh ê . endorfte nie grozer chlage werden . si uie
10 len zu der erde . daz har brachen si vz der swarte . sie wofften
alle harte . unmaze was ir clage . groz was ir ungehabe . uile
dicke si ime nah sehen 11 ). si begunde harte iameren . mit weinen
v n mit Querstrich mit w ring ffen . si begunden ime nah růfen . si s prachen der her
re got uon himele . der sende dich gesunt widere . so ne geschege
15 uns nie so liebe . uon ein ander si schieden . da kerten di helede .
wider an dilede 12 ) . Genelun zun heiden . si waren un sanfte ge
scheiden . G enelun truriclichen reit . daz was den heiden
uil leit . si huben ir kurzwile . si sahten ir fabelie . sie sahten ein
ander under wegen . menige seltsene rede . sie lahten v n mit Querstrich we
20 ren uil uro . Genelun erhalte 13 ) sich do . der alte bla nschandiz
wart sin geware . er h v ring p sich eneben in dare . er sprach en
were iz dir herre niht swere . ich wolde dich ein lutzil ura
gen . ich en zwiuele dar ane niht . du bist deme kei sere uil
liep . dir entwichent alle sine ratgeben . daz han ich ovch
25 selbe wol ersehen . swaz du gebiudest . daz ist getan . du ha st
di herlichen man . nu wndert mih diner grozen wisheit . war
zo lidestu di unrnazen arbeit . nu habet ir beduungen kri e
chen v n mit Querstrich vngeren . růzen v n mit Querstrich boelan . die grimen sahsen al le
sam . beiren v n mit Querstrich swaben . v n mit Querstrich alle di in divtischer erde wa

9) manige breite hube . scazes genůgc: Cod. Pal. -
10) zwiuel: Cod. Pal. —
11) sahen: Cod. Pal. -
12) die felede: Cod. Pal. -
13) erbalte: Cod. Pal.
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(8b.)

  ren . wasconia v n mit Querstrich engel lant . stet an siner gewalt . yspanien
vnser rich . dienet ime uorhtlichen . swanne ers sich wil er
lovben . nu ist er dicke uerhovwen . v n mit Querstrich ist komen an sin alter .
nu meht . . . . noch 14 ) behalten . v n mit Querstrich schonete siner witze . v n mit Querstrich
5 lieze iuch dar iemer siz zen . ob iz der uursten wille were . des
woltich dih gerne ura gen . D er herzoge do sprah . iz en ist
mir niht ungemah . iz ist ein urowede der heiligen kristenheit .
v n mit Querstrich ist ein su . e 15 ) arb eit . iz ist ein trost der sele . die ne kunt 16 ) nie
mer mere . zo neheiner hellewize . swer ime dienet mit ulize .
10 wenestu daz iz der keiser tů . got uůrderet iz ime zo. sinen boten
uon himele . sendet er zo deme kuni c mit Querstrich ge . der gebivtet ime di her
uart . so ne ist des nehein rat . wir enhelfen ime dar zo . ungewiz
zen ist iz dir nu . der warheit wirdestu wol innen . wiltu di
kristenheit m inuen . ich dir werlichen sagen . dem keisere ne
15 mah nieman geschaden . got ist selbe mit ihm . er gip ime kraft
v n mit Querstrich sin . v n mit Querstrich ste rket in dar zo . beide spate vn uro . karl ist der tiu
reste man . den ich ie horte gesagen . schaz ist ime unmere . er
. . . . . . . et 17 ) lugenere . er hatzet alle bosheit . er schaffet der se
le g . . . . keit 18 ) . den lip uuret er ueile . uns allen zeheile . behalte
20 w . . . . ele 19 ) . er engeret alles mere . B lanschandiz der alte .
. . . . isticlichen 20 ) er sich erhalte . du redest wol sprah er herre .
w . . 21 ) suln is dir danken uerre . daz dir din herre liep ist . v n mit Querstrich
d . . 22 ) du ime getruwe bist . soldih di wele han . so ne erkentih
nie neh einen man . der hih 23 ) so gerne were . wi gerinh 24 ) in noh ge
25 . ehe 25 ) . her hat menige tugent gute . er hat herlih gemute . er
h at ein kun i mit Querstrich chlich leben . er hat wise ratgeben . si behertent ime
g roze ere . nu sage mir ovh mere . waz meinet aber daz . do
vn ser rede wol uerendet was . do kam Rolant . er hete einen
. . he l 26 ) in der hant . mit micheler hohuerte . mit geuazetem
Vignette

14) machte er sich noch: Cod. Pal. -
15) sůzze: Cod. Pal. -
16) kumt: Cod. Pal. -
17) uirsmehet: Cod. Pal. -
18) gewareheit: Cod. Pal. -
19) wir die sele: Cod. Pal. -
20) uil listechlichen: Cod. Pal. -
21) wir: Cod. Pal. -
22) daz: Cod. Pal. -
23) ich: Cod. Pal. -
24) wie gerne ich: Cod. Pal. -
25) sehe: Cod. Pal. -
26) aphel: Cod. Pal.
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VII.

Miscellen und Nachträge. * )


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1.

Zu Meklenburgs ältester Geschichte.

A nno incarnationis dni Mo., Regnante ottone tercio Mistuuitz dux Obutriorum, scilicet slauorum, combussit monasterium sancti Laurencij martyris in Hildesleue, eductis inde sanctimonialibus, Et illo Die multi de saxonibus sunt interfecti. Quo tempore prefuit Magdeburgensi ecclesie Giselerus, secundus episcopus, Arnulfus in Halberstad et sanctus Henwardus in Hildensheym etc.

(Kurze Chronik des Klosters Hillersleben in Riedel's diplomatischen Beiträgen zur Geschichte der Mark Brandenburg und ihr angrenzender Länder. Th. I. Berlin 1833. p. 8.)


2.

Rerich, der alte Name des Gaues, in welchem die Stadt Meklenburg lag.

"Rerich scheint mir, daß ich bei einem Chronisten Raroch gelesen habe, und das hieße: der Blaufalke (falco cyanopus). Man hat mehrere ähnliche Benennungen für Burgen und Vesten, z.B. Sokol (der Falke), Gestrabj (Habicht), im Deutschen: Falkenstein, Habichtstein, u.s.w."

W. Hanka.


*) Mit dieser Rubrik eröffnet der Verein eine Stelle zur Sammlung vereinzelter und zerstreuter, vorzüglich bisher unbekannter Nachrichten, welche einstweilen noch nicht einem größern Ganzen eingereiht werden können; zu Nachträgen werden viele Mitglieder des Vereins Gelegenheit finden.
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3.

Meklenburg und meklenburgisch. In dem Freim. Abendbl. 1832, Nr. 718, theilte ich eine Abhandlung über die Schreibung des Namens Meklenburg mit und suchte dort zu beweisen, daß der Name, wie hier geschehen, geschrieben werden müsse, indem er aus mikil, hochd. michil (groß) und burg zusammengesetzt und das inlautende - en - ein verbindendes sei. Zu jener Abhandlung füge ich noch hinzu daß in den ältesten Zeiten unserer Geschichte entweder niederdeutsch Mikilenborg oder hochdeutsch Michelenburc, im ganzen Mittelalter unzählige Male Mekelenburg (in einer Urkunde Johann's I von 1242 noch Mykelenborch ) und zusammengezogen Meklenburg geschrieben wird, und die Schreibung Mecklenburg sich erst im Anfange des 16. Jahrhunderts einschleicht, als man in den Canzleien anfing, möglichst viele Consonanten bis zum Ueberdruß zu verdoppeln. Nach dem 16. Jahrhundert haben aber sehr viele einheimische und auswärtige Schriftsteller die Schreibung mit dem einfachen Consonanten beibehalten. - Um eine sichere, unzweifelhafte Gewähr zu haben, legte ich den beiden Brüdern Grimm in Göttingen, als vorurtheilsfreie Sprachrichter jedermann bekannt, meine oben erwähnte Abhandlung zum entscheidenden Ausspruch vor, mit einer Anfrage, ob man meklenburgsch oder meklenburgisch schreiben sollte, worauf dieselben an mich antworteten:

"Ich kann zu Ihrer Abhandlung über die Orthographie von Meklenburg nichts sagen, als daß ich glaube, Sie haben völlig recht; dieser Meinung ist auch Jacob. Uebrigens würde ich "meklenburgisch" der harten Kürzung "meklenburgsch" vorziehen, die mir außerdem gemein lautet."

Wilh. Grimm.

Auch Lachmann in Berlin hat sich wiederholt eben so ausgesprochen. - Es giebt also für die Schreibung Mecklenburg keinen andern Grund, als daß die Verdoppelung der Consonanten im 16. Jahrhundert ohne allen Grund überhand nahm, wir uns derselben aber in allen Fällen, wo sie ohne Bedeutung war, wieder entledigt haben, mit Ausnahme der Verdoppelung im Worte - Mecklenburg!

G. C. F. Lisch.


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4.

Einziehung der Güter eines Selbstmörders wird S. 28 nach der Selbstentleibung des Comthurs Belling als landesüblicher Rechtsgebrauch erwähnt. Außer diesem Falle hat sich noch ein anderer in einer protocollarischen Verhandlung des Großherzogl. Archivs gefunden, den ich mittheile, um diesen Gegenstand den Rechtsgelehrten zur weitern Prüfung vorzubereiten:

Ick Achim Wademester richter to Rabel bekenne, dat ick vann weghen myner g. h. hebbe gearresteret Achim Lutterow szynn gudt, des szyne frowe syck brachte vann leuende tom dode, anno dni. XV C XXI° des sundages na laurencii, yn byweszende des Erwerdigen Herenn Er Hinrick Matheus prawesth to Rabel dat gudt beszychtiget vnnd gewarderet szo hyr na ludende ys.
Item II morgen ackers vor VIII guldenn; Item I morgenn vor IIII guldenn; Noch I morgenn vor I guldenn de me szeget vmme dat drudde jar; Noch I morgenn vor II guldenn; Noch I morgenn vor IIII guldenn; Noch I morgenn vor II guldenn; Noch I morgenn an IIII endenn vor III guldenn; Noch III 1/2 morgenn vor X 1/2 guldenn; Noch I morgenn vor III guldenn; Noch 1/2 morgenn vor II 1/2 guldenn.
Item dat hus, gewardereth vp XXX guldenn, erdages gekofft vor XL guldenn.
Item husgeradt, speck, szo alsze dar ynne was geachtet IIII guldenn.
Item IIII kleyne perde, twe vor VI guldenn, de anderenn vor IIII guldenn.
Item III osszen rynder tho hope vor VI guldenn.
Item V koye vnnd I kleyne rindth vor VII 1/2 guldenn.
Item I wyspel moltes vnnd I drommet roggen de ys vnbotaldt.
Item VIII szwyne, IIII van II jaren vnnd IIII van I jar vor III 1/2 guldenn.
Item X scape kleynn vnnd grodt I 1/2 guldenn ringer IIII ß.
Item dat korne ynn der scune ys nycht mede to gekamen, men noch mer gekofft
   Summa summarum C vnnd III guldenn VIII ß.
Item de sculdt vp dat vorberurder gudt vnbetaldt sculdich vnnd nycht vth gegeuenn, szo de sculdenernn dar szyndt jegenwardych geweszen.
Item denn Heren des kalendes to denn memoriennV guldenn, Item dns. Hinricus Boszow V guldenn, Item dem Erwerdigenn heren Er Johann Scymmelpennynck II 1/2 guldenn.

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Item to Szytkow ynn dat gades hus II 1/2 guldenn.
Item to Lexow eyme scraderknechte gehetenn hermen mann II guldenn.

u. s. w. (folgen mehrere Privatschulden).

Summa summarum XXXIII 1/2 guldenn.

( Registratur: )

Statvaget van Rabel belangend ettzlicher arrest halben 1523."

Ich teilte das Vorkommen solcher Fälle dem Herrn Professor Homeyer in Berlin, unserm Mitgliede, mit, welcher darauf uns gütigst folgende Mittheilung machte:

"Ueber das Recht, die Güter der Selbstmörder einzuziehen, weiß ich nach dem mir grade Vorliegenden nur dies zu sagen: Das römische Recht und Carl V. peinliche Hals=G.=O. (135) sprechen die Güter dessen, der aus Furcht vor verschuldeter Strafe sich tödtet, dem Fiscus zu. Deutsche Gewohnheiten des Mittelalters müssen aber noch weiter gegangen sein, weil die H.G.O. solche weiter gehende Gebräuche, Gewohnheiten, Satzungen ausdrücklich verbietet. Darauf deuten auch die Goslarschen Statuten II. 63, 64, die nur in dem Fall dem Gericht sein Recht geben, wenn "he seck dodede van süke wegene"; der Rügianische Landgebrauch, c. 247, welcher überhaupt, wenn jemand sich muthwillig zum Tode bringt, der Herrschaft, in Ermangelung von Leibeserben, die Güter zuspricht. Die Stelle des SS. II. 31, §. 1., welche allgemein dem nächsten Erben das Vermögen des Selbstmörders giebt, ist ein späterer Zusatz. Es käme also, um den meklenburgischen Gebrauch näher zu würdigen, darauf an, in welchen Fällen des Selbstmordes jenes Recht ausgeübt wurde."
Findet sich bei uns vielleicht ein Gesetz, welches diesen Gebrauch aufhebt?

G. C F. Lisch.


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5.

Nachträge zur Geschichte der Comthurei Kraak und
der Priorei Eixen.

Zu S. 7. — Der Name "zum Horn" blieb noch lange dem Theile der Waldung, welcher der Stadt Grabow angehörte; am 31. März 1629 bescheinigt nämlich Wallenstein und am 16. Junii 1665 die verwittwete Herzoginn Maria

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Katharina den Empfang von Bäumen aus dem der Stadt Grabow gehörenden Holze, der Horn genannt. Vgl. Ungnaden Amoenitates S. 825 u. 833.

Zu S. 14. - Der magister Wilhelmus kommt noch in einer ungedruckten Doberaner Urkunde, d. d. Doberan fer. V. ante festum Martini 1336, vor als: dominus Gwilhelmus de Crak, canonicus Zwerinensis necnon decanus Lubicensis ecciesiarum. Sein Siegel ist dem, in Westph. Mon. IV., Tab. 15, Nr. 5 abgebildeten Siegel des Johanniter=Convents von Mirow sehr ähnlich: es ist ein kleines rundes Siegel, aus welchem, im runden Felde, eine Heiligenfigur (St. Johannes der Täufer?) steht, welche mit der rechten Hand auf ein Lamm mit der Fahne hinzeigt, welches sie in einem Zirkel in der linken Hand trägt; Umschrift: S . D e c A N I . e c c L e SI e . LVBI c N

Zu S. 28 u. 33. - Nach einem Briefe des Herzogs Albrecht an den Canzler E. v. Schöneich, d. d. Freitag nach Margaretha 1533, war es vorzüglich der Herzog Albrecht, welcher die Säcularisirung der Comthureien betrieb. Er schreibt nämlich an den Canzler: "Sein Bruder, der Herzog Heinrich, habe ihm versprochen, seinem Untermarschall Curdt Restorff die Comthurei Krakow auf Lebenszeit zu verleihen, auch habe er (Herzog Albrecht) mit ihm (dem Canzler) im Dom zu Schwerin darüber geredet. Jetzt habe Restorff berichtet, es sei der Comthur von Mirow zu Krakow erschienen und habe den alten Comthur Matthias von Ilow unterwiesen. Da dieser nun nichts bewilligen wolle, so bitte er, dem C. v. Restorff die Comthurei zu verschaffen, ihn darin einzuweisen und zu beschützen; er habe dagegen seinem Bruder H. Heinrich die erste erledigte Comthurei von seiner Seite zur Besetzung angeboten."

Zu S. 33. - Curdt von Restorff war gestorben. Er war verheirathet gewesen und hatte eine Wittwe, geb. Emerentia Bralstorff, zu Wismar wohnhaft, hinterlassen, welche am 20. April 1562 der Licentiat Hubertus Sieben heirathete.

Zu S. 41. - Den Doberaner Hof zu Wismar hatte Fr. Spedt für 200 Thaler wieder an den Herzog Johann Albrecht abgetreten; am 7. März 1570 quitirte er über die Hälfte dieser Summe.

Zu S. 41. - Ueber Fr. Spedt klagte Chyträus noch im J. 1599 bei dem Herzoge Ulrich:

"Es hat hertzog Johann Albrecht schon lang vor 30 jaren mit mir geredet, ein besondere vnd eigene Kirchenordnung für das hertzogthumb Meckelburg zu entwerffen, wel=

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ches auch mit ziemlichem fleiß die zeit fürgenommen. - - - Als aber hernach bey Ir. F. G. ich durch den frommen Man (!) Friederich Spe vnd seinen Eidam (?) in vngnade gebracht, ist alles biß vff Ir. F. G. seligen Abschied liegend geblieben."

Zu S. 43. - Im J. 1564 ließ der Herzog Johann Albrecht auch einen Mühlenteich zu Kraak graben.

Zu S. 53. - Im J. 1391 kommt unter den Rittern und Knechten der Vogtei Schwerin auch ein "Hinrik Knop to Exen" vor. Vgl. Ungnaden Amoen. S. 371.

Zu S. 56. - Das Durchstechen des Briefes ist freilich auffallend, hat aber keinen besondern Grund. In der damaligen Zeit wurden die Briefe zur Durchziehung eines Siegelbandes am Couvert gewöhnlich durchstochen; so geschah es denn auch wohl mit dem besprochenen Briefe, wenn er gleich, wohl durch ein Versehen, viel mehr durchstochen ist, als nöthig und gebräuchlich war.

Zu S. 10, 50 u. 52. - Nachdem ich Falkensteins Geschichte des Johanniter=Ordens, Dresden 1833, welche jedoch für unsere Zwecke nichts enthält, studirt habe, glaube ich über die Verhältnisse zwischen Kraak und Eixen sicher bestimmen zu können. Die Mitglieder des Johanniter=Ordens theilten sich in Ritter, Priester und dienende Brüder; es gab daher Ritter=Commenden und Priester=Commenden. Nach allen, S. 10, 50 u. 52 und sonst angeführten Umständen war nun wohl unbezweifelt Kraak eine Ritter=Commende und Eixen eine Priester=Commende. Dies geht aus sehr vielen geschilderten Umständen hervor, letzteres aber vorzüglich daraus, daß, nach S. 52, der Heermeister einen Prior mit mehrern Priestern nach Eixen absandte. - In Mirow scheint eine Ritter= und Priester=Commende zugleich gewesen zu sein, da ein Mal Comthur, Prior und Convent zusgleich vorkommen. Findet sich dieser Fall sonst noch?

Zu S. 59 u. 60. - Ueber die Gefahren, denen sich I. v. Lucka in seinen Bemühungen für des Landes Wohl aussetzte, vgl. man noch Fr. Spedts Aeußerung über den Licentiaten (d. i. J. v. Lucka) in der Briefsammlung Nr. 5, S. 188.

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VIII.

Brief = Sammlung.


 

 

 

 

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Nr. 1.
Schreiben des Herzogs Bugeslav X. von Pommern an den Herzog Magnus II. von Meklenburg.
D. d. Venedig 3 Junii 1497.
Aus dem Großherz. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.

U nsze fruntlike denste vnde wes wy liues vnde gudes vormogen touornn. Hochgebarnner ffurst, liuer ohm vnde swager. Wy don J. l. to wetende, dat by vns to Venedye is geweset des meisters scriuer van Sunte Johanns ordenn vnde heft vns dorch Er. Cristoff vann palentz laten bydden, wy de zaken, de tusschen J. l. vnde deme orden to Rome henget, mochten vpgripen vnde in der fruntscap to vorrichtende vns dar mede bokummeren: so hebben wy ock myt deme suluen scriuere, de do van Rome quam, vnde ock etliken anderen geredet vnde vorstanden, de sulue zake vor J. l. en gude gestalt hebbe. Bodunket ouer J. l., wy Iw to deme besten dar ichtes wes inne handelen scholen, zynt wy zo wy, wil goth, wedder vmme framen to donde gewilliget. Wy hadden ock deme hochgebarnenn forsten unsem liuen ohme heren Hinrich van Meklenborgh hertzogen J. l. zone by Hartich Marschalk J. l. dener to entbaden, zo verne zyne leue van J. l. to deme hilgen graue to thende vorlof hadde, scholde J. l.. zodans vmme geldes willen nycht afslan, men zick to vns fogen, wy wolden myt z. l. delen, wes wy hadden, vnde ene nicht vorlaten. So denne z. l. nicht gekamen is, vns ock nene bodescop gedan heft, werde wy, wil goth, vp morgen na der missen in de galea gande vnde in den namen gades van Venedije zegelende. Bidden J. l. zicks in vnsem afwesende vnsze lande vnde lude late boualen zyn; wor wy J. l. mher fruntlike denste vnde guden willen irtogen mogen, do wy myt flite gerne. Datum Venedije am Sunnauende na

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der Octauen corporis cristi vnder vnsem signete anno MCCCCLXXXXVII.

Bugslaff vann gades gnadenn to Stetin, Pomeren, Cassubenn, der Wende hertoge, fforste to Rugenn vnde graue to Gutzcouwe

Aufschrift.

Deme hochgebarnn ffürstenn vnszem liuenn ohm vnde swagere herenn Magnus Hertogenn to Meklenborch, ffursten to wenden, Grauenn to Swerin, Rotstock vnd Stargarde der lande Heren.

(Signet: ein kleiner Schild mit dem pommerschen Greifen.)


Nr. 2.
Schreiben des schweriner Dom=Dechanten Zutpheldus Wardenberg an den Herzog Heinrich V. von Meklenburg.
D. d. Rom 18 August 1514.
Aus dem Großherz. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.

Erleuchtigen, hochgebornen Fürsten vnd mein gnedigenn Herrn Nach erpietung meines gutwilligen vnd dyemütigen dienstes Eurn gnaden alzeyt vntärtänig bereyt, fuege ich eurer g. zw wissenn, das ich dye sach wider Herr Georgn Schlabbernndorff hab ausgericht zum gantzen ende vnd dye Executoriales mit schätzung der khost vnd zerung wider in behalten, wellicher ich schickh an meinem h. von Swerin und hab IIII[Symbol] Ducaten mer verlegt, wan dyselben mein hern von Swerin mir hat vbergeschicket, wellicher IIII[Symbol] Ducaten e. g. im mügn wider gebenn.

Auch schickh ich e. g. ein päbstlich Confessional, gesigniert mit eygenlicher päbstlicher handt; darin ist auch genennet mein gnädiger Her Herzog Albrecht. Bit e. g., das ir wellet das selbig gnädiglichen annemen zu danckh.

Auch, gnediger her, hab ich etlich Indulgentien behalten in dy Thumkhirch zw Gustrow, vnd auch lassen confirmiern dy translation des wirdigen heyligen sacraments darselbst, so ich ein warhafftig Copien darauff sende an das Capitel; darselbst pit ich e. f. g. wölle gnädiglich in beschützung habn e. g. khirch vnd Capitel darselbst vnd wir all wöllen widerum alzeyt gernn thun, was euer gnaden lieb ist vnd begert.

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Auch gnediger her ist hie ein gantz groß Rumor von den von der Lue, vnd der Fischal des pabstes beclagt sich ser, vnd befürchte mir, das die acht des pabstes wert khumen vber eur gnadn furstenthumb vnd dy stifft umbher, das ich e. g. nicht wolt verhalten, möcht e. g. dy selbe bösen sachen mit den allererstenn in freuntschafft beylegen, ee pöeß erger würdt, da bit ich e. g. dyemütiglich vmb, vnd man sagt vil pöeseß vmb der messen willen vnd ander geschafft, dy vngestraffet geschechen von den von der Lue; dafür e. g. wol werdt fürtrachtenn, wan vnser landtschaft werden hir gescholden, geleych als dye Behäm. Ich verhoff mir, das e. g. mich nicht verkheret, das ich schreyb, was hir wider e. g. vnd erbland gesagt wirt, wan ichs e. g. schuldig und verpflicht pin zw schreiben. Vnd hyemit beuilch ich mich e. f. g. Gebn in Rom XVIII Augusti anno 1514.

E. f. G.
othmodige Capellan
Zutpheldus Wardenberg
Dechen tzo zwerin.

( Anm. . Der hochdeutsche Brief ist von anderer Hand geschrieben, als die eigenhändige plattdeutsche Unterschrift.)

Dem Erleuchtigen hochgebornenn Fürsten vnd Hernn Hern Heinrich Hertzogen zu Meckelburg, fursten zw wenden, Grauen zu Swerin, Rostockh, Stergardt etc. . der Lande hern, meinen gnedign herrn.

Ad dominum nostrum Heinricum, ducem Magnopolensem.


Nr. 3.
Memorial des Rittes Friedrich Spedt an den Herzog von Meklenburg.
D. d. [1547].
Aus dem Großherz. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.

Wie alle sachen in teutzer Nacion geschaffen habben e. f. g. wol verstanden vnd was vrsach die kriegsvbung durch Brandenburck, Braunschweyck vnd im Stifft Coln beschicht wol. vermerckt etc.:

Summa agitur de capite germania tuo etc.
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Was auch darauß vor nachteyl teutzer nacion, vielen fursten vnd frankreich erfolgen, wo nit vorkommen durch sunderlich würcklich weg vnd mittet wol vermerckt.

Dieweyl nuhn wol bewust mir des königs gemuet, auch ich so viel vermerk, das durch keyn ander mittel disse des keyssers ewige vorhabbende dynstparkeit teutzer Nacion abzuwenden, den das durch eyn statlich gegenwere irer Mtet. begegnet werde, habe ich es e. f. g. nit bergen mogen, die in sunder glauben bey hochen potentaten seyn.

1. Nemlich das das braunschweygische kriegsfolck zn vnsserm gewalt gebracht, das beschehen mag durch zwen weg, den ersten das mit den obbersten vnd befelchabber verhandelt, Oder mit hertzog philipssen, das er disses kriegsfolck wolt in das Landt zu Holßsteyn füren, domit den könig zu zwingen, seyn bruder abzuweyssen, das er sich der Stift Bremen vnd Hildesheim enthalten vnd verzigen wolte, darnach das e. f. g. diß kriegsfolck von Im vberantwortt.

Disse ding zu verhandeln ist im werck, des werden wir balt antwort hebben, wes mangelt, müssen andre dar zu verordnet werden zu volnzigen.

2. Zum andern mit dem Churf. von Brandenburck zu handeln, das mit Hertzogen Moritzen verhandelt, das er bedecht, in was gefare er stunt, auch in waß bössem geschreye, bey teutzen vnd welschen des vergangen Jares kriegshandlung halber, derohalben Im von nötten sich der vorhabbende beschwerung zu entredden, vnd geschreyes mit der daet zu verantworten, Das beschehen, das er die Bischoffe vom Marckgraffen erlediget, vnd den Hern von Daumael auß marckgraffen gewalt brecht, dem konig widder zuschickt, vnd domit vereret, vnd im fal er da was er wil, willen wir seyn vorhebbens versteen, abber er vns nit.

3. Zum dritten alsdan mit seynn vnd der Bischoffen kriegsfolck, das zum wenigstenn in die 40 fenlen vnd in die vier daussent pferde stark seyn würdt, den nechsten vff die Nydderlent zege vnd e. f. g. mit dissem strack auch den nechsten dozu, nemlich mit 30 fenlen vnd III M pferden.

Dem keysser disser gestalt abschrieben, das man alleyn begert, die religion freyhe vnd sicher, ein gemein freyhe concilium ernent, die teutze nacion zu aller irer freyheyt widder komen vnd restituiren ließe, vnd dem könig von franckrich widder vberantwortt, do er mit recht zu verfugkt, sich gentzlich vereynigkten vnd huelffen die kristenheyt vom Turcen redden.

Auch disser gestalt offentlich an alle gemeyn des reychs Stende schrieben, disse vrsach vermelten vnd desfals ire huelffe vnd beystant erforderten.

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Was nuhn zu thun.

Zu horen, was wir vor antwort vom leger bekomen, darnach leute zu verordnen, die dissen handeln mit den befelchebbern vnd hertzogen verhandelten.

1) Mit Jorgen von Damenberg, das er nachdenck, das noch VIII fenlen, IIII geschwader reutter zu dissen, wen sie in das lant zu holsteyn komen, versamlet werden.

2) Zum andern zu verordnen die disse ding mit dem Churf. von Brandenburck verhandelten vnd dar nach neben des Churf. gesanten mit hertzogen Moritzen.

3) Zum dritten das darnach mit beyder churf. vnd e. f. g. credentzen die vornempste Stet ersucht, die handlung zum teyl verstendiget vnd vmb gelt huelff ersucht

4) Zum virten an franckrich verordent, disse vereynigung verstendiget, hertzog Moritzen glauben gemacht vnd gelt geholt vor das krigsfolck.

5) Zum funfften an die verdruckten Stet, Graffen vnd vom adel geschrieben, das sie gedroest, dan würden in kurtz entrettung erlangen etc.

6) Zum sexten des voriges inhalts eyn offen schreiben im druck verordent vud das eym Chur vnd fürsten vnd Stenden zugeschickt vnd Jdes antwortt darauff erfordert.

Wie disse beyde Regement zu vnderhalten.

Durch die obberlendische Bischoffe bekompt hertzog Moritz vor dasselbig regiment vnderhaltung genug, vor disses e. f. g. kriegsfolck, wie von franckrich vnd die Stet, etiam si non uellent, sed omnia obtuto animo facient.

Domit hertzog Moritz vns nit bedrugen möge.

So wil ich die obberlendische Bischoffer regiment annemen dodurch e. f. g. alle weg die macht aller dingen in vnsserm gewalt behalten möge, ipse quicquid postea machinetur.

Vnd ist, g. f. vnd h., keyn ander mittel, die teutze nacion vnsser vatterlant vor vorhebbendem verderben der Spaniger vnd Turcen zu redden, den durch disses, auch dodurch e. f. g. grosser namen, vnd nutz, ire furstentumen thun mogen, dan hiedurch leuchtlich zu nachstendiger schuldt denmarck halber komen mogen, vnd in grosse genaden vnd rume, auch nutz bey der kron franckreich etc.

Meyner person halber, got lob, ich heb Bapst keisser, konigen vnd fursten gedynt, geratten vnd wychtige geschefft vnderstanden vnd volnendet, Denselbigen diener

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sollen e. f. g. an mir auch befynden, byn mich auch des zu verpflichten geneygckt vnd wes mit e. f. g. etwas hoches außzurichten etc. etc. etc.

( Anm. Ein Memoriol ohne Datum, Unterschrift, Aufschrift und Siegel, jedoch ohne Zweifel von Fr. Spedts eigner Hand geschrieben und wahrscheinlich an den Herzog Johann Albrecht I. von Meklenburg gerichtet, vielleicht im Anfang des Jahres 1547.)


Nr. 4.
Schreiben des Ritters Friedrich Spedt an den Herzog Johann Albrecht I. von Meklenburg.
D. d. 6 Julii 1553.
Aus dem Großherz. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.

Illustrissime Dux. Quomodo cum Tuae Exccell. secretario, qui ad Marchionem missus, actum, Tua Celsitudo ex his litteris intelliget. Doleo quod Marchio tam frigide res suas agat et procuret; vtinam adhuc consiliis bonis, honestis et necessariis vteretur. Quid de me factum velit jubeat. Datum in omnium antiquitatum castello antiquiore et paupere de 6 Julii anno 53.

  T. Illt. Celsitud.
  ad omnia mandata
  obedientissimus
  servitor
  F. Spedt R.   

Illustrissimo Duce, Johanni Alberto Meckelnburgensi et Wandalorum principe, suo clementissimo patrono.

Ad manus proprias.

Nr. 5.
Schreiben des Ritters Fr. Spedt an den Herzog Johann Albrecht I. von Meklenburg.
D. d. Lübeck 18 August 1553.
Mit einer Anlage.
Aus dem Großherz. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.

Illustrissime dux, meyn gehorsam treuhe Dienst seyn E. f. g. jder zeit mit treuhen zuuor, Genediger h. vnd f.,

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quod de his, quae intellexi, tuam celsitudinem admonuerim certioremque reddiderim, precor eque beneque consules, dan ich mich gethaner p . . . s halben zuthun schuldig geacht, vnd damit e. f. g. wissen mochten, wes sie sich gegen meniklich wißen zu halten, etc.

De Rege Romanorum maneat, sicuti tua celsitudo iubet, ego melius et commodius me nihil posse existimo, quam in hac re feci.

Mit der hertzogin hat es . . . eyn andere meynung, dan sie vff die selbigen vbergeben artikel nit gezogen, nachdem abber der Röm. Kön. Mt willen ire entdeckt, ist sie daruff vortzuzigen bewegkt worden, heb doch ir nit meer angezeyckt, dan sie wissen solt, sunst mich ohnnutzer mühe wol enthalten, dan ist . . nit so wol.

Die zusamenkunfft des Marckgraffen, e. f. g. vnd andern fursten hore ich gern, den verhoffe, sie werden dem Marckgraffen seyns glücks vund ohnglücks: was auß weytterm krieg erfolgen, berichten vnd zu billichen vertrag wol bewegen; was seyn f. g. abber schreiben und f. g. zuschicken, ist mir ohn bewust; wir hebben abber iren f. g. artikel zugeschickt, die bey der Rom. Kon. Mt zuerhalten und bey allen andern, die mogen ire f. g. leshen, wen daruff zu handeln gesynt, kan was fruchtbars beschehen, wo nit, ist ohnnötig andere mühe, abber acht, ire f. g. werden erkennen, iren g. damit gedynt seyn. Wen den nun e. f. g. die samenkunfft der fursten gewiß vernemen vnd mich darbey hebben wollen, lassen mich wissen, wil ich zu dag vnd nacht bereyt seyn, wie wol disser zeit so schwach, das ich wedder sitzen noch geen, den mir eyn artzet den schenckel vff gebrochen, sagt abber sol in zwei drei tagen widder heyl vnd zu seyn.

De equitibus quid lubet tuae celsi: faciet; consilium quod dedi, ex fideli et bono animo factum, et sicuti rem intelligo, mentem celsitudinis tuae, nondum auidius, aliter forsan sentirem etc. Futurae causae res in arbitrio tuae celsitu: est, mea vero indico, s. promissa debeor seruare; hec via ad illud optima et honesta est; si alio modo cum illo agendum, illius laboris non opus erit.

De iusticia, dieweyl ich vernem, dissen meynen treuhen raet e. f. g. nit gefallen, vnd e. f. g. zu entgegen, laß ichs bleyben; dis ich abber geratten, e. f. g. solt sich disses halber mühe benemen, vnd desfals eyn Iusticia, nemlich eyn person 6 oder 7 von e. f. g. Lantsassen vnd rechtgelertten dazu orden, hebbe ich bey allen teutzen fursten also gesehen, vnd do durch Inen viel mühe benomen, vnd iedermenicklich dadurch vorderlich

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verholffen worden seyn verstanden, derohalben es e. f. g. auch geratten; e. f. g. person halber ist keyn kynt in der welt, das sich es belogkt, abber derer, die es vor e. f. g. thun solten, wie wol es e. f. g. in vielen dingen selpst wissen: verum post hec, sol meynt halber disses halber wol verbleyben, gefellt es e. f. g., so gefelt es mir auch etc.

Des Licentiaten halber heb ich keyn Irrung mit Ime, sunder was ich gethan, Im treulich vnd freuntlichen, vt verum amicum decet, gewarnt seyns ohnglucks, vnd In beym leben behalten; darnach fragen e. f. g. Baltassar Rentmeister vnd Meyster Andres vnd viel andere. Ist es Im eyn dienst, nem es an, wo nit, so lass ich in hynfurt machen, vnd wil es Im alles loben, abber er sehe zu, was vor eyn endt nemen, were ohn noet, Im nit zu zeygen, dan ich es Im selbst wie e. f. g. geschrieben, vnd treulich gewarnt, profecto, wo nit In mit treuhen, wolt In seyns ohnglücks nit gewarnt vnd von Im abgewert habben.

Mit Wakenitz ist es wie ich e. f. g. geschriben, Den er selber es mir vnd vielen andern e. f. g. hoffjunckern offentlich angezeygckt; darumb fragen e. f. g.. . . . . was hirin nuhn e. f. g. thun wollen, stel ich zu e. f. g. gefallen, wes abber, das jezt e. f. g. treuer diener etc.

Den wirt mogen seyn myßgunder schynden oder bratten, geet mich nit an, sunder hör gern, das mit ordenlichen rechten beschehe vnd do durch andern leutten ire gerechtigkeit nit benomen vnd vffruer verhuet, den neydische und arckwenische ohn billich . . . hab ich nit loben mogen; man sagt eyns e. f. g., abber das andere nit.

Was mir die Schweden geschrieben, hebben e. f. g. auß beyligendem iren schreiben zu vernemen; Es hat auch der mir den brieff bracht, angezeygckt, wie das er auß g . . . d vnd das her olaff — — —- — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — abber wie — —— — — — — —geret—— — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — haet mich nechsten dynstag des konigs vetter her axel Ny — gen schweryn bescheyden, alleyn . . . mit mir zu reitten; was auch e. f. g. nuhn hierin gefel, wolten mir e. f. g. bestellen.

Disser Stet gemuet, wes sie In des Marckgraffen sachen vnd vff meyn vorigs antrags Schweden halber geneygckt vff des Rom. Kon. begern, sie willig gewessen gern gew——, were zu fielen dyngen guet gewessen, vnd sunderlich wan disse fursten zu eyn ander kommen weren, den dar iren f. g., den

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Marckgraffen hetten desto besser zu krieg oder friede ratten mogen, auch e. f. g. in iren eygen sachen; dieweyl es abber e. f. g. nit gefellig, las ich es auch bleyben.

Domit mich e. f. g. vnderthenig befellende, bit treuhe meynung vnd dienst zu erkennen, und mich iren f. g. in genaden lassen befollen hebben, so hynfüro der leuthe halber meynt halber keyn mühe hebben, machen was sie wollen, alleyn lassen mich zu fridden. Datum Lübeck den 18 augusti anno 53.

E. F. G.    
  allzeyt gehorsamer vndertheniger diener  
    F. Spedt R.

Dem durchleuchtigen hochgeborn Fürsten vnd hern, hern hans Albrechten Hertzogen zu Meckelnburck, Fürsten der Wenden, Graffen zu Schwerin, Rostock vnd Stargarten der lant herrn, m. g. f. vnd hern zu iren f. g. eygen handen.

.
(L. S.)

 

Anlage.

Vnsere freundlige dienste vnnd was wir ßonst liebs vnnd guts vormuegenn beuhor, Edler gestrenger günstiger lieber her vnnd freundt. Wir haben das schreibenn, ßo letzmals Ir ahn vns bei vnser eignen diener, alse Ir widervmb von Lübeck angekomen, verfertiget, haben wir bei demselbigen entphangenn vnnd inhaltender meynung genugsam verstandenn, vnd thuen vnns von wegen vnsers gnedigsten heren, der fürstligen zuenthbietung vnd gnedigliger beneigung vnderteniglich bedankenn, haben ßolchens mith anderst nicht zuuordienen, dan das wir mith högstem vleis beid schriftlich vnnd mündlich bei Kon. M. wollen zu berühemende vnd ahnzuzeigende wissenn, darob Ire Kon. M. vngezweiffelt ein freundlich und nachparlich gefallenn haben werdenn; wir weren auch vnbeschwereth gewesen, thedten es auch gernne, das wir vns aus ewer schreiben gegenn Schwerin befüegt haben woltenn, vmb allerlei sachen vnnd ereugungen fernner mith euch in besprech einzulassende, Nachdem aber wir anhero auf Kön. M. andwurdt gewartet, auch in vnserem schreibend der Kön. M. die ahntreffend malstadt alhir ernenneth, wolten wir vngernne vnns für erlangten andtwurdt von hir erhebenn vnd m. g. f. vnd heren auch euch selbst beschwerligenn zu nahe liggenn, wie verdrießligen vnnd langsam es vnns aber ist, alhir ßo lange vber zuuorsicht vorgebens zuuorharrenn, konnen Ir selbst wol abnehemen, vnd verhoffen, das mith gotliger

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hulffe wir bald bescheidt erlangen werdenn, haben bei vnns selbst auch wol zu bedenkende, das Kon. M. dazu nicht wol ehr haben komen konnen, das wedter vndt wind auch sich alßo widderwertig ahngelassenn, das Ire Kon. M. darvmb nicht anderst dan entschuldigt sein muessenn, vndt seindt schief itzund alhir angelangt, welcher mher dan acht wochenn vnderwegen gewesenn, vngezweiffelt, das es ahn den botten auch nicht mangele, wiewol die zeith darahn verseumeth vnd vorlauffet, was aber zum besten geradten soll, wird der almechtig dennoch nach seinem gotligen willenn schaffenn, dem wir euch hirnach wollen empholen habenn. Datum Stralsund den 10 augusti anno 1553.

Dem Edlenn vnnd Gestrengen F. D. zu Mecklnburgk vortraweten Radt heren Friderichen Spett Ritternn vnserm günstigen heren und freunde.

( Anm. Dieser Brief ist ohne Unterschrift, aber Original: er ist mit zwei Siegeln versiegelt gewesen, von denen das eine eine linke Spitze im Schilde und zwölf Fähnlein auf dem Helme und die Buchstaben A. H. , das andere ein antikes Brustbild zeigt.)


Nr. 6.
Schreiben des Ritters Fr. Spedt an den Herzog Johann Albrecht I. von Meklenburg.
D. d. Dömitz 6 September 1553.
Aus dem Großherzogl. Geh. und Haupt = Archive zu Schwerin.

Illustrissime Dux. Heri veni in Demitz, illic autem hodiernum diem permanere coactus, nam Georgius pecuniam pro viatico nondum acceperat. Tomas meus a duce captiuo Domael rediit litterasque ab illo ad Regem Francorum atque alios attulit, magno cum gaudio accepit et hoc negotium mirum in modum laudauit, rogans Tuam Celsitudinem Illustrissimam eum haberet commendatum et si uncquam possibile, ad manus suas, eum acceptaret, se pro hoc beneficio, dum vita comes, memorem fore. Et tantum facere, ne Tuam Celsitudinem peniteret, quin imo ut digna premia pro hoc Tuae Cels. a Rege et a suis condonentur. Nam nimium male a custodibus suis tractatum et profecto, ut intelligo, minus quam nobilem, teneo, principem decet, et equum est; credo bene omnia Marchione incognito et contra eius mandata, sed ut hoc genus hominum, aliquid lucri extorquere possint, Marchio multa ex-

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ponit, ipsi vero pauca in eius commoda collocent, nec ipse conqueri audet. Precor Tuam Illus. Cels. cogitet, et se principem et quam miserum sit, ita Ducem uiuere, et quia obtulit Marchio in manus cum T. C. committere, ut accipias, et ab Marchione quam primum petas, rem profecto mire gratam Regi et omnibus amicis suis facies, etiam incommoda quae eius causa exponenda, copiosissime soluentur, et certo nunquam a te affuget, etiam si liber, ne possit. Etiam eo cicius quecunque volumus apud Regem imperauimus. His tuae Cels. me commendo in graciam et patrocinium perpetuum. Datum Demitz 6 Septembris anno 53.

T. Cels. Illusme.
  Ad cuncta mandata
  paratissimus seruitor
  F. Spedt.
Illustrissimo atque Excellentissimo
Johanni Alberto, Megalapurgensi
ac Vandalorum Duce, principe suo
            clementissimo.
Ad manus S. C. proprias.

Nr. 7.
Bruchstück eines zerrissenen Briefes des Ritters Fr. Spedt an den Herzog Johann Albrecht I. von Meklenburg. * )
D. d. Plauen 24 Sept 1553.
Aus dem Großherzogl. Geh. und Haupt = Archive zu Schwerin.

— — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — centum (in) b(o)issemburck et tantum in demitz colloces ad tuendum flumen, procures eciam apud frankssiscum saxonie ducem, ut ipse faciat in


*) Die Schwierigkeit der Handschrift Fr. Spedts wird in diesem Briefe und in andern noch durch eine Geheimschrift vermehrt, zu welcher der Schlüssel fehlt. Es ist mir gelungen, durch Nachrechuung der in diesem Briefe aufgezählten Hülfsvölker den Schlüssel zu finden. Ich würde das Alphabet hier mitgetheilt haben, wenn es nicht aus vielen willkührlich gewählten Zeichen zusammengesetzt wäre, welche sich augenblicklich im Druck durchaus nicht herstellen ließen. Die in Chiffern geschriebenen Wörter sind daher durch gesperrte Schrift angedeutet.
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suis locis et presertim vbi eius mater habitat, et in — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — —quia sibi necessarium erit multum.

— — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — —

Sie hebben noch eyn gros folck zu roes vnd fues, nemlich in die sesthalb dausent pferdt, vnd zwei vnd sibensig fenlen. Nemlich vorm hoff XV hundert pferdt, 22 fenlen, vor Schweynfort 12 fenlen und 1000 pferdt Churf. zu Saxen XVC pferdt, vnd 10 fenlen zu grossen Symren. In .Duringen Herzog Hinrich XXII fenlen vnd XVC pferdt, in Leipsig 2, in Zwickawe 2, in Neyssa eyns, vnd eyns in Wittenbergk. Das macht den Monat, vff eyn fenlen in das ander gerechent alleyn 2500 fl., vff die knecht IC vnd LXXX M fl. vnd vff ieds pferdt, mit dem wege gelt vnd Reyse gelt XV g., macht vff die pferdt 83 M fl. Somit ohn obbresten, vnd ortellerey, den monat II C vnd LX daussent fl., mit den andern, In die dreymal hundert daussent g.

Hoc certum est, si uictoriam obtinuisset, quod ipsi coniunctis copiis omnes, quos amicos putant, inuasissent, inter quos tua celsitudo primus.

Heudt den 22 wie ich dissen brieff zuschliessen wolt, ist der her von hessensteyn von des fursten von plahen wegen zu vns kommen, von hoff, die sachen sollen guet werden, vnd zu fridden geraten, Alleyn wil hoch noetig seyn das der gefangen furst - -.

Eadem tua Ex. intelliget ex litteris, propterea caute agendum fuit opus, uerbis cauendum est.

Nihilominus ego vitam pro honore et defensionem TE ponam, breui intelliges quid faciendum erit, interim valeat vivatque tua Ex. Illus., et nos breui, volenti superum gracia, nostrum tempus habebimus. Datum plahen 24 Septembr. anno 53.

T. Cels. ad omnia paratissimus fidelis Servitor.
Cognitus.

Illustrissimo et excellentissimo Megapolorum et Vandalorum duci Johanni Alberto principi suo clementissimo.

Ad manus proprias.

(Sig. Fr. Spedt.)
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Nr. 8.
Schreiben des Ritters Fr. Spedt an den Herzog Johann Albrecht I. von Meklenburg.
Aus dem Großherz. Geh. und Haupt = Archive zu Schwerin.

Illustrissime Dux. Haec dum scripsi, meliora accepi noua, quia Leute zu roß vnd fues seynt genugsam vorhandenn vrsach alhie seynt wol in die drey hundert pferdt, die e. f. g. alle stont hebben mogen, wen sie mir allyn . . . gelt schicken; zum andern seynt bereyt in die XV. C pferd, wen man wil, vnd XII fenlen knecht, die man alle stont kan bey osnabruck zu eyn ander brengen, ohn yemants verhynderung. Zu dem seynt noch X fenlen bestalt bey Medenburck vnd daussent pferdt, die alle stont vertig, vnd da sie in seyn gewalt her ist hie, vnd mir sie ange(b)otten. Per hoc seynt wir sicher vnd diesser vorschlack vnd mutwillig vornemen gebrochen. Nunc paucis ist die sach zu beratten vnd in das werk zu stellen, heut kompt wrißbergk. heut werdt ich Conradts pfe[Symbol]s antwort hebben vnd wirt de keysserische Comissarien auch kommen, audiam quid ipse dicturus, domit wir darnach schlissen, que acceptemus, que omittamus. Cetera Dom. Doctor reseret.

Quid placet, V. C. mihi seribet et mandet; quam primum ea peregi, statim res ad Celsitudinem Vestram conferam.

V. S.
      ad omnia paratissimus
            S.
                  Spdt.

A Multo Illustrissimo principe Dom. Dom.
      Johanni Alberto Duce Megapolensi et
      Vandalorum principe, dom. et
            principi suo clementissimo.


Nr. 9.
Schreiben des Ritters Fr. Spedt an den Herzog Johann Albrecht I. von Meklenburg.
D. d. Wismar 6 Julii 1572.
Aus dem Großherz. Geh. und Haupt = Archive zu Schwerin.

Genediger furst vnd herr, nach erpietung meyner schuldigen vnderthenigen Dienst, Gibbe ich e. f. g. vnderthenig zu erkennen, das got lobbe nach langer marter besser mit mir

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wordden, und wie wol vbel zu fuß, so kan ich doch got lobbe wandern, was nuhn e. f. g. gethan hebben wollen, stet zu e. f. g. gefallen, an mir sol an Treuhe vnd vleys nicht mangeln, auch nuhn meer zeytt.

Vnd ist nuhn zeitt, die rostocker sachen bei der K. Mt. zu beforddern, auch der jungen heren bestes vortzusetzen gutte gelegenheitt mit Styftern vnd andern dingen.

Der bewilligten steuher byn ich e. f. g. halber erfreuet, aber wol gedacht, es würde vff das lest ein solches kleines sein vnd andere meer, den e. f. g. zu gutten kommen, vnd so e. f. g. auß den schulden sollen kommen, ander weg vnd mittel vornemen, die auch vorhanden, wan e. f. g. dar kuntte mir folgen,

Des ich e. f. g. als ein vndertheniger treuher Diener nit mogen verhalten, darmit mich Ir genaden e. f. g. befellende. Datum Wismar den 6 Julii anno 72.

E. F. G.    
  vndertheniger D.  
    F. Spedt, Ritter.

Ich mocht gern wissen, ob e. f. g. sich wolten zu vnderhendler gebrauchen lassen zwissen ducca de alba vnd den andern. Ich schreibe nichts vergebens.

Meynnem genedigenn furstenn vnd herrnn hernn Johan Albrecht herzoggen zu Mekelnburgk etc. zu Irer f. g. eigen hannden.

Cito.                                 Schwerin.
(L. S.)

Nr. 10.
Schreiben des Herzogs und Bischofs Magnus von Schwerin an den Herzog Heinrich von Meklenburg.
D. d. Weimar 5 Julii 1533.
Aus dem Großher. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.
Hochgepornner furst, fruntlicher lieber her vatter.

Ich hab de newe Rustinge, so mir e. g. zu gustrow bereitten lassen, entphangen, de ist mitt fleis vnd wol gemacht, vnd meines vorsehens, fast so schon, wo nicht besser, als etwen an dissem hoff, keiner ausgenummen, hatt.

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Derselben zugeschickten Rustunge halben thu ich mich vmb e. g. als meinen fruntlichen gnedigen lieben hern vnd vatter, hochlich bedancken, mitt erbetunge sulchs willig vnd gehorzamlich zu uordinen.

Kegenwertiger briffes zeiger ist, we er mich bericht, eyn buxenmeister, der mitt allerley arth buxen weis vmbzugehen, fuewrwerck de auff dem lande, in dem wasser brennen, zuzurichten, puluermhulen zu bawen, puluer zu machen, etc. Disser ist ein gutte weyle im Vngerlande, auch in der besatzunge zu Wein, als der Turck daruor gelegen, auch disses jungestvorschinens zuges im osterich gewesen, des er zeugnis hat von etzlichen buxenmeistern, de zum theyl bey meinem hern, dem Curfursten, am hoffe sein. Dysser hat mich angesucht, ych mochte in an e. g. vorschreyben, vnd weyl er sich erbeutt, seyne kunst, we eynem buxenmeister zustet, zu beweren, vnd wo er der sachen nicht recht thue, muge mhen yn wider zihen lassen, so habe ich im meynes vorsehens sulche seyne gleichmessige bitte nicht wol fuglich mugen abslaen. Derhalben ist meyn bitt, so es mit ichte gelegen seyn wolte, e. g. wolte in eyn halb oder ein gantz jaer annemen, vnd ine disser meiner furbitte fruchtparlich genißen lassen. Das bin ich ane das zu uordinen willig.

Datum Weymer am Sonnabent nach Vdalrici anno 1533.

Vale et me vt soles ama.

Magnus hertzog           
zu Meckelnburg etc.      

   Dem hochgepornnen Fursten meynem
freuntlichen lieben hern vnd vatter hern
Heynrichen hertzogen zu Meckelnburck etc.
                               zu eygen handen.


Nr. 11.
Schreiben des Kurfürsten Friederich und des Herzogs Johann von Sachsen an die Herzoge Heinrich und Albrecht von Meklenburg.
D. d. Wittenberg 10 April 1513.
Aus dem Großherz. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.

Unnser fruntlich dinst vnnd was wir liebs vnnd guts vermogen, alzeit zuuor. Hochgebornn fursten, lieben Oheim vnd Schweger. Wir werden bericht, als ob Euer liebden in Irem

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furstenthum in etlichen kirchen vil vnnd gros hyligthum haben sollen. Weyl wir dan desselben in vnnser Stiftkirchen, aller gots heiligen, alhie, auch ain mercklichen tail haben, wie Euer lieb wissen, vnd des noch mer zu erlangen in teglicher vbung stehn: Demselben nach ist an Euer liebden vnnser fruntlich bit, Sie welle vnns auch etlichs desselben heiligthumbs aus iren furstenthum mittailen, vnd vnns solichs bey gegenwertigem vnnserm hofdiner heinrichen vom hoym zuschicken, des werden Euer liebden sonnder zweiuel von got dem Almechtign und seinen lieben heiligen belonung empfahen. So wellen wirs vmb dieselb Euer liebden zuuerdinen fruntlich geflissen sein. Datum Witenberg am Mitwoch nach dem Sontag misericordia domini anno etc. XIII.

Von gots gnaden Fridrich, des heiligen Ro. Reichs Ertzmarschalh, churfurst, vnd Johans, gebruder, hertzogn zu Sachsen, landgrauen in Doringen vnd marggrauen zu meyssen.

Den hochgebornnen Fursten herrn heinrichen vnd herrn Albrechtn gebrudern hertzogen zu Meckelburg, etc. Unsern lieben Ohmen vnd Schwegern.

Vignette
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IX.

URKUNDEN - SAMMLUNG.

 


 

 

 

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Urkunden

der

Comthurei Kraak und der Priorei Eixen.


Nr. I.

Gunzelin II. und Heinrich I. , Grafen zu Schwerin, schenken den Johanniter-Rittern in Jerusalem das Dorf Goddin und das Pfarrgut zu Eixen.
D. d.
1200.

Nach dem Originale im Königl. Geh. Staats-Archive zu Berlin.

Guncelinus comes in Zuerin et frater eius Henricus dilectis fratribus hospitalaribus sancti Johannis in Jherosolima in perpetuum. Quia caritatis opera, posterorum recordatione digna, per antiquitatem temporis a memoria uiucntium in obliuionis exilium peregrinari possunt: ideo, tali negligentie salubriter occurrere uolentes, creat[or]i nostro, licet in modico, bone uol[untati]s nostre deuotionem exhibitam in presenti menbrana conscribi et sigilli nostri inpresione fecimus communiri. Villam itaque Godin cum omnibus attinentiis suis et cum omni iure, preter iudicia sanguinis, vniuersam quoque dotem ecclesie in Ekessen olim assignatam, pro remedio et salute anime nostre et animarum patris, matris et fratrum nostrorum, eo uidelicet tenore uobis contulimus, ut predicti agri et eorum cultores a communi seruicio, quod ad construendam urbem uel ad reparand[u]m [pon]tem debetur, et ab omni exactione, preter eam, quam terre defensio poscit, liberi maneant et exempti. Testes autem

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hii aderant: Swithelmus, Geroldus de Ekessen, Godefridus de Triberge, Switherus, Fridericus, Giselbertus, Fridericus Hasencob. Acta sunt hec anno domini M°. C°. (C°).

Charte: Pergament von quadratischer Form.

Schrift: eine kräftige, reine, neugothische Minuskel, mit weit auseinander stehenden Zeilen. Die Worte Guncelinus Comes und Henricus sind noch mit verlängerter Unzialschrift, gemischt mit verlängerten Cursivbuchstaben, geschrieben. Für ae und e steht durchgängig nur das oben geschweifte e. Von den langen Buchstaben sind einige nach oben noch verlängert, z. B. das I. Die Abbreviaturen sind alle noch mit einem und demselben bekannten, § ähnlichen Abbreviaturzeichen des frühern Mittelalters bezeichnet.

Siegelband: ein schmaler Pergamentstreifen, an welchem von einem

Siegel noch wenige Spuren sich finden.

Der Text ist durch Moderlöcher im Pergament an drei Stellen unterbrochen, welche aber in [ ] leicht zu ergänzen waren.

Das Datum ist merkwürdig. Die Urkunde hat am Ende: anno dni. M°. C°. Die Schrift der Urkunde ist zu klar und schön, als dass ein Irrthum im Lesen möglich wäre. Dem Charakter der Schriftzüge nach ist die Urkunde aus Ende des 12. Jahrhunderts und dem Inhalte nach ungefähr vom J. 1200. Man muss also im Datum einen nicht seltenen Schreibfehler annehmen und MC(C) = 1200 lesen. Der Schreibfehler ist durch den Uebergang von einem Jahrhundert in das andere leicht zu begreifen und zu erklären.

Gedruckt ist die Urkunde in Ludewig Reliquiae T. IX, p. 496, Westphalen Mon. ined. IV, p. 904, Buchholtz Brand. Gesch. IV, Beil. p. 43, jedoch gewiss nach einer sehr schlechten Süssmilchschen Abschrift; man lieset in allen Drucken: immodico statt in modico; in presentia scribi sigilli st. in presenti menbrana conscribi et sigilli etc.; Ekelen und Ekellen st. Ekessen; quod.ad constituendam urbem vel ad parandam debetur st. quod ad construendam urbem uel ad reparandum pontem debetur; Gwilhelmus st. Swithelmus; Friberge st. Triberge; Fridericus Giselbertus ist ausgelassen, u. s. w., vieler orthographischer Nachlässigkeiten nicht zu gedenken.


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Nr. II.

Gunzelin II und Heinrich I., Grafen zu Schwerin, und Graf Nicolaus zu Holland und deren Gemahlinnen schenken den überseeischen Johanniter - Rittern das Dorf Zülow ( Sülstorff ) und überlassen die Verwaltung desselben der Comthurei Werben.
D d. Schwerin
1217.

Nach dem Originale im Königl. Geh. Staats-Archive zu Berlin.

In nomine sancte et individue trinitatis. Ego Gonzelinus, ego Heinricus, fratres et comites in Zwerin, ego Nycholaus, comes in Halant, cum coniugibus nostris, animaduertentes, quoniam iin hac uita fecit nobis magna Dominus, desiderantesque nichilominus, quatinus in eterna maiora faciat, quamuis non condignam, tamen quantulamcunque potuimus gratiarum actionem ipsi totius bonitatis largitori rependere duximus vtilissimum, ad euidentiam nostre deuotionis et desiderii salutaris executionem fidele constituentes argumentum quandam nostre possessionis particulam, non ignari, quoniam exhibitio operis probatio est dilectronis. Contulimus siquidem hospitali transmarino, quod in honore sancti baptiste Christi beatis ipsius Christi pauperibus dedicatum nouimus asylum, villam, que dicitur Szulowe, cum suis attinentibus, videlicet agris, pratis et nemoribus, idem benesicium tali libertate fulcientes, ne quis ex eo decimam, censum, exactionem aut aliquid talium deinceps audeat extorquere, omnem namque insticiam tam aduocati, quam cuiuslibet alterius indicis, et quidquid solet uersari circa id, quod uulgus nocare consueuit Recht et Unrecht, predicte domui plenarie contulimus cum usibus primitiuis. Hec autem ad tytulum et utilitatem hospitalis supradicti Heinrico, procuratori curie in Werben, que ad idem pertinet hospitale, et Jacobo, confratri eiusdem curie et sacerdoti, ceterisque confratribus ibidem constitutis et eorum successoribus procuranda contradidimus in perpetuum et percipienda in eadem libertate et eisdem terminis, quos predestinaueramus teuthonicis

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ibidem cultoribus a nobis constituendis. Hiis autem statutis testimonium ueritatis perhibent non solum nostra sigilla, sed etiam uiri fideles, videlicet: Magister Apollus de Zwerin, Hermannus tunc notarius, Dapifer regis Dacie, Dapifer comitis deHalant, Geuhardus miles de Luneburg, Johannes uexillifer, Constantinus dapifer et alii quamplures. Datum Zwerin anno dominice incarnationis M°.CC°.XVII°.

Pergament: von mehr oblonger, als quadratischer Form.

Schrift: eine kräftige neugothische Minuskel. Die Eingangsformel ist mit verlängerter Schrift geschrieben. Für die Abbreviaturen findet sich am häufigsten das circumflexartige Zeichen, jedoch schon manches neuere Zeichen, z. B. für die Sylben ri, us, u. a.

Siegelbänder: drei dünne, seidene, rothe Schnüre.

Siegel: drei Siegel sind in Flachs gewickelt und in Leinwand genäht gewesen, aber grade durch dies vermeintlich sichere Rettungsmittel ganz in Staub zerfallen. Nur kleine Stückchen Wachs hangen an den Schnüren.

Gedruckt ist die Urk. in Buchholtz Brandb. Geschichte IV. S. 57, jedoch mit manchen Fehlern; z. B. für das zweimalige quoniam in der Einleitung (in der Charte qm darüber liegend § . abbrevirt) steht einmal quam, das andere Mal quia.


 

Nr. III.

Heinrich I., Graf zu Schwerin, überlässt dem Johanniter - Ritter - Orden, theils als Schenkung, theils zum Kauf das Dorf Moraz, indem er die Comthurei Werben in den Besitz einweiset. In einem Transsumpt des Fürsten Heinrichs II. des Löwen, d. d. Sternberg 23. Maerz 1311.
D. d. Schwerin
23. Junius 1227.

Nach dem Originale im Königl. Geh. Staats-Archive zu Berlin.

Omnibus presens scriptum cernentibus Hinricus Dei gratia dominus Magnopolensis salutem in [perpetuum]. [Litteras ill]ustris viri domini Henrici co-

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mitis Zwerinensis non rasas, non cancellatas, sigillo integro, nec in aliqua sui parte viciatas vidimus et a[udiuimus in] hec verba:

In nomine sancte et indiuidue trinitatis. Quoniam sequentium rerum certitudo est preteritarum exhibitio, laudabilis consuetudo fidelium inol[etur, act]iones emergentes scripti testimonio perhennare, ut ea, que geruntur in tempore, conseruentur melius cum tempore. Huius rei gratia ego Henricus, Dei gratia comes in Zwerin notum facio tam presentibus, quam futuris, quod pro remedio anime mee et parentum meorum, de consensu vxoris mee Margarete et heredum meorum Guncelini et Helmoldi, villam, que dicitur Moraz, hospitali Sancti Johannis baptiste deuota mente partim contulimus, partim vendidimus XXX ta silicet marc. argenti, cum omnibus attinenciis, (terris) videlicet cultis et incultis, pratis et paschuis, riuis et piscacionibus, aquis et aquarum decursibus. Hec inquam omnia et vniuersos horum usus, juri nostro per omnia renuntiantes, prefato hospitali contulimus, decernentes, vt predicte possessionis coloni sint exempti ab expedicione, petitione, borghwerc et brucwerc, lantwere et ceteris seruiciis, ad que populus terre tenetur. Et ut plenius eis super hiis prospiciamus, terminos sic expedimus, ut ad riuum Zutne et ad riuum Jaznize, et ad aliam plagam versus riuum, qui transit stagnum, et ad riuum, qui transit versus Cyrcowe, et inde usque Zulow, inde usque ad terminos Lubitz, inde ad terminos ville Radestowe, sine omne contradictione optineant. Adiecimus hiis, de consensu predictorum heredum nostrorum, XXX a vncias anguillarum in lacunari, quod dicitur Honwische. Verum ne a quoquam heredum nostrorum, aut quocunque hominum nostra oblacio irritari valeat et reuocari, donacione sollempniter facta fratrem Henricum de Werbene in possessionem misimus. Et ut omne dubium siue scrupulum caueamus in posterum, domini Brunwardi Zwerinensis Episcopi banno firmari promouimus et presentem nostram paginam sigilli

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nostri inpressione roboratam eis porreximus. Eorumque nomina, qui hiis interfuerunt, consequenter fecimus annotari: primo dominus Brunwardus episcopus de Zwerin, ego Henricus donator qui et recognitor, dominus Johannes abbas in Lubeke, dominus Fredericus prior ibidem, dominus Fredericus prepositus frater comitis, dominus Cŏno capellanus comitis, et dominus Gesico notarius comitis, Petrus sacerdos in Raceborgh; Layci: dominus Ber(told)us de Veleberghe, dominus Fredericus de Eueringe, Alardus Badelaken advocatus Reinboldus, dominus Bernardus de Masenthorp, Arnoldus de Werbene, dominus Engelko de Tribbo, dominus Henricus de Stralendorp. Acta sunt hec anno dominice incarnacionis M°CC°XX°VH°, in capella Zwerin, in vigilia sancti Johannis baptiste. Datum per manum Geselberti et canonici in Zwerin, curie capellani, feliciter amen.

Nos vero dominus Magnopolensis in signum et testimonium visionis et audicionis nostre sigillum nostrum presentibus duximus appendendum. Scriptum Sternenbergh anno domini M°CCC°XI° feria tercia post Letare.

Charte: ein kleines Pergament.

Schrift: eine sehr kleine, flüchtige, cursivische Minuskel.

Siegelband: ein Pergamentstreifen.

Siegel: ist verwittert und abgefallen ausser geringen Spuren am Siegelbande.

Der Text hat durch Alter, Nässe und Moder so sehr gelitten, dass seine Entzifferung zu den schwersten Arbeiten dieser Art gehört, welche noch durch die schlechte Schrift erschwert wird; einige Abbreviaturen gleichen wahren tironischen Noten, z. B. (terris). Mehrere Stellen haben in [ ] ergänzt werden müssen; andere, wie (terris) und Zutne sind nur schwer zu erkennen; für Zutne (Sude) findet sich sonst auch Sudena. Unter den Namen der Zeugen ist der Vorname des de Veleberghe dunkel; es fehlen ungefähr vier Buchstaben, welche durch Ber(told)us ergänzt sind. Dieser Zeuge ist wahrscheinlich der Berthold von Feldberg, der nach Riedels M. B. I. 368 und 453 zuerst mit dem Namen des Fleckens Feldberg

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auftritt. In einer Mirowschen Urkunde von 1270 kommt noch ein Ulrich von Velleberg vor, der damals Comthur zu Werben war. Der Name Alardus Badelaken ist so undeutlich geschrieben, dass sich aus dieser Urkunde kaum etwas entscheiden lässt; man liest in derselben eher Rechelaken. Jedoch kommt in einem Diplom. des Klosters Reinfelden der Name Alardus Badelaken zwei Mal vor und auch Riedel I., 453 liest nach Buchholtz so.

Gedruckt ist ein Theil der Urkunde in Buchholtz Brandb. Gesch. IV. Anh. S. 62, Nr. 47 nach der Gundlingschen Abschrift. Dass die wenigen Zeilen bei Buchholtz nicht als Urkunde gelten können, leuchtet auf den ersten Blick ein. Die Urk. selbst schien verloren zu sein, bis sie in diesem Transsumpt entdeckt ward; das Original ist jedoch nicht zu finden. Bei Buchholtz stehen nur, und dazu noch verstümmelt, die Worte von: Huius rei gratia ego Heinricus - partim vendidimus, und von: Et ut omne dubium - firmari promouimus, endlich das Actum von Acta sunt - Johannis baptiste.


 

Nr. IV.

Gunzelin III. und Helmold II., Grafen zu Schwerin, bestätigen den Johanniter - Ordens - Rittern den Besitz der Landgüter Zulistorp, Goddin, Eixen und Moraz.
D. d. Schwerin
6. December 1269.

Nach dem Originale im Königl. Geh. Staats-Archive zu Berlin.

Gunzelinus et Helmoldus filius eius, Dei gratia comites in Zwerin, omnibus Christi fidelibus in perpetuum. Non bene sibi prospicit, qui non facit Deum sue substancie coheredem. Hoc nostri progenitores beate memorie salubriter attendentes, predia sua, videlicet Zulistorp, Godin, Exen, Moraz cum suis pertinenciis et iuribus omnibus, terris cultis et incultis, agris, pratis, nemoribus, pascuis, aquis, aquarum decursibus, iuriditionibus cuiuslibet, et criminalibus sev penas pecuniarias sanguinis effusionem inferentibus, necnon cum omni vtilitate, que in hiis et de hiis bonis et iuribus et hominibus ibidem morantibus pot[u]erit prouenire, sponte, plane et pure ac libere viris

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religiosis Magistro et fratribus facre domus hospitalis Jherosol. in remedium animarum suarum et in subsidium terre sancte contulerunt. Unde nos, eorum piis precibus inclinati, donationem et traditionem rerum et iurium dictis magistro et fratribus pie factas, ratas et consultas habentes, eas in nomine Domini confirmamus et presentis scripti patrocinio communimus, sub hac conditione, quod iam. predictis magistro et fratribus et eorum successoribus nulli hominum preter nobis et nostris heredibus liceat uendere aut dimittere dicta bona et a nostra progenie alienare, ne ad manus deueniant alienas, de quo nobis et nostris successoribus, nec non toti terre nostre dampnum posset forsitan suboriri. Recognoscimus insuper presentibus, quod si unquam hactenus nos uel nostri aduocati uel officiales in bonis uel iuribus uel in possessione ipsorum eos inquietauimus uel turbauimus, nobis quicquam iuris in eisdem bonis uel rebus forsitan usurpando, hoc de facto et non de iure fecimus, et de hoc facto satisfecimus et factum dolemus, ab omni eorum turbatione et molestia de cetero cessaturi. In huius rei euidenciam presens scriptum fecimus roborari. Datum Zwerin anno domini M°CC°LXIX° in die beati Nycolai.

Charte: Pergament von oblonger Form.

Schrift: cursivische Minuskel. Nässe hat die Schrift hin und wieder unklar gemacht, namentlich in der Stelle über die Jurisdiction.

Siegelbänder: zwei Pergamentstreifen; von den

Siegeln: sind nur undedeutende Spuren vorhanden.


 

Nr. V.

Helmold II, Graf zu Schwerin, vergleicht die Streitigkeiten über die Mühlen in Crake, Wackerbecke, Cotzowe und Uelitz zwischen den Johannitern zu Zulestorp und dem Kloster Reinfelden.
D. d. Neustadt
8. Mai 1275.

Nach einer Abschrift im Grossherzogl. Geh. und Haupt-Archive zu Schwerin.

Nos Dei gratia Helmoldus comes de Zwerin omnibus presentes literas inspecturis cupimus esse notum: Quod,

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nobis mediantibus, inter fratrem Conradum commendatorem siue magistrum curiae in Zulestorpe et fratres eiusdem ex vna, nec non et fratrem Hinricum de Ulitz ex parte altera, super dissensionibus inter se habitis compositio interuenit in forma subscripta: Idem frater Hinricus iam dictus commendatori et fratribus de Zulestorp haereditatem rerum molendinorum videlicet in Crake et in Wackerbeke et in Cotzowe libere resignauit, et idem commendator et fratres eundem fratrem Hinricum ab impetitione omni dimiserunt liberum et solutum, eo exempto, quod predictus frater H. medietatem haereditatis molendini in Cotzowe retinebit, et agros adiacentes ipsi molendino omnes retinebit, quos et praedicti Commendator et fratres de assensu ciuium in Zulestorpe memorato fratri Hinrico demonstrauerunt et in suam possessionem libere dimiserunt. Idem etiam frater Hinricus et sui homines de Vlitz habebunt pascua communia in campis et agris fratrum et ciuium de Zulestorpe sine omni impedimento, dummodo per istos illorum segetes non vastentur; ipse autem frater Hinricus cum porcis de curia sua sola habebit commune Mast in siluis iam predictorum de Zulestorpe, et ligna sibi necessaria, praeter ligna fructifera, quae sine licentia non resecabit. Ob hanc caussana promisit saepedictus Hinricus suum molendinum in Vlitz totaliter destruere et non amplius reformare vel construere ullo modo. Promifit etiam memoratus frater Hinricus praedictis commendatori et fratribus de Zulestorpe ex parte molendinarii de Wackerbeke et Cotzow annuatim persoluere duos choros siliginis; idem vero molendinarius coram nobis promisit ab hoc debito sine omni impedimento excipere fratrem Hinricum saepius memoratum. Haec autem compositio et ordinatio facta fuit in nostra praesentia, cui etiam interfuerunt Conradus et Hogerus capellani curiae nostrae et dominus Hardeuicus miles dictus de Buchzecowe et Philippus camerarius et alii plures fide digni, qui huius facti testes existunt. Vt autem praedicta compositio

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stabilis perpetuo maneat et inuiolata ex vtraque parte et quam diu etiam de nostra fuerit voluntate, praesentes literas de rogatu vtriusque partis in testimonium conscribi iussimus et sigilli nosti robore communiri. Datum in Noua ciuitate et actum anno gratiae M.CC.LXXV, VIII. Id. Maii.


Nr. VI.

Herzog Johann IV. von Meklenburg und Stargard vidimirt die Bestätigungsurkunde vom 6. December 1269 über die Güter der Comthurei Kraak und der Priorei Eixen.
D. d. Lichen
2. April 1381.

Aus einem Diplomatarium auf Papier aus dem 16. Jahrhundert im Grossherzogl. Geh. und Haupt-Archive zu Schwerin.

Nos Johannes Dei gracia dux Magnopolensis uniuersis et singulis quorum 1 ) omnibus presencia paruerint esse volumus enodatum: Quod veras litteras et certas, tenoris copie infra scripte, dominorum nobilium videlicet Guntzelini et Helmoldi filii eius, comitum Zwerinensium, cum duobus sigillis eis appendentibus, quorum species habitudo triangularis erat, insignia vero imaginum utrorumque quasi similitudo arboris, suis racibus, ramis et foliis ornate et fulcite, cuius in utrisque suis lateribus quasi singuli dracones cum animalis 2 ) nomine teutonico Lindworme clare videbantur, impressionesque litterarum et suprascriptiones sigilli superioris hec continebant: Si. Guntzellini Comitis Swerinensis, inferiorisque hec tenebant: Si. Helmoldi Comitis Swerinensis: que dictarum litterarum impressiones litteris legibilibus circumferencialiter ac probabiliter apparebant, coram nobis, sub anno domini M°CCC°LXXX primo, feria


1) Quorum ist nicht deutlich, aber alle Züge deuten doch auf dieses Wort.
2) cum animalis ist ebenfalls nicht deutlich.
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tercia ante diem palmarum, in curia 1 ) nostre ciuitatis Lichen cenaculo 2 ) estiuo, productas, non cancellatas, 3 ) nec in aliqua sui parte vitiatas, sed omni prorsus sinistre suspicionis scrupulo carentes vidimus, perlegi fecimus, perlectasque audiendo de verbo ad verbum plene cognouimus sub hac forma:

Dann folgt hier die Urkunde, wie sie nach dem Originale in Nr. IV abgedruckt ist. 4 )

Data et acta sunt hec anno, die et loco, quibus supra, presentibus nobili et illustri principe domino Johanne duce Magnopolensi filio nostro, domino Arnoldo Czachow notario nostro, fratre Arnoldo B n mit Querstrich du 5 ) plebano ecclesie dicte Lichen, fratre Olrico Dosseken Commendatore domus Crack et fratre Gotfrido conuentuali prefate Lichen, ac aliis quam pluribus fide dignis, ad presentes. vocatis specialiter et rogatis, nostri sigilli subappensione in omnium testimonium lucidius premissorum.


Nr. VII.

Burchard, Bischof von Lübeck, schlichtet den Streit zwischen dem Bischofe von Ratzeburg und dem deutschen Meister des Johanniter - Ordens über das Patronat-Recht der Kirche in Mühlen-Eixen und die Pfarrbesetzung in Gr. Eixen.
D. d. Herneborch
2. April 1283.

Nach dem Originale im Grossherzogl. Archive zu Neu-Strelitz.

Omnibus presens scriptum visuris Borchardus Dei gra. Lubicensis ecclesie Episeopus salutem vite presentis et future. Cum inter venerabilem patrem domi-


1) Im Mscr. steht curie.
2) Cenaculo ist unklar; estiuo ist aber ganz deutlich.
3) Das Mscr. hat: concellatas.
4) Nur im Anfange hat das Transsumpt die Variante: jurisditionibus ciuibus (ciuilibus?) et criminalibus.
5) Das Mscr. hat B n mit Querstrich du, was hier wiedergegeben ist, um in der Conjectur nicht zu fehlen.
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num U. Raceburgen. Episcopum ex parte una et Magistrum ac fratres hospitalis Jerosolimitani in Alemania ex altera super possessione vel quasi juris patronatus ecclesie in Molenecsen Raceburgensis dyoceseos et quorundam jurium parochialium eiusdem ecclesie, item super amotione presbyteri ecclesie in Ekesen, ab eisdem fratribus, ut idem dicebat Episcopus, illegitime facta, questio mota fuisset, et pro contumacia dicti Episcopi, ut iidem dicebant fratres, in possessionem vel quasi jurium predictorum introducti fuissent et iis nomine expensarum in decem marcis puri argenti idem esset Episcopus condempnatus; item cum pro turbata ipsorum possessione et in solutis expensis, sicut asserunt idem fratres, contra jam dictum episcopum procurassent jure vel injuria quasdam gravaminum sententias promulgari: Nos, cui earundem sententiarum publicatio fuerat demandata, partes nostras ad bonum pacis et concordie interponentes ipsas ad ineunda pacis federa curavimus invitare, que tandem nobis acquiescentes in nos tanquam in amicabilem compositionis contulerunt componendi inter eos unanimiter potestatem; Cumque pro parte Magistri et fratrum hospitalis prefati Commendator domus in Werben, frater Mauricius, nobis ad faciendam pro ipsis concordiam se offerret, dicens: sibi ad hoc ab eodem Magistro suo coram fratribus dictc domus in Werben plenam potestatem fuisse collatam principaliter et mandatum, dicto eciam Episcopo pro eadem causa suam nobis presenciam exhibente, de consensu earundem parcium sic duximus ordinandum: Quod Magister et fratres hospitalis predicti a thesaurario Osnabrugensis ecclesie eorum executore procurabant jure vel injuria contra jam dictum episcopum promulgatas sententias revocari et ab eodem sibi absolutionis munus inpendi juxta traditam sibi a sede apostolica potestatem. Item fratres renunciabunt satisfactioni expensarum, quas expensas remittent episcopo, in quibus omnis est condempnatus. Remittent eciam Episcopo omnes , injurias et dampna, quas passi sunt vel incurrerunt occasione litis habite inter ipsos. Item renunciabunt fratres omnibus

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instrumentis impetratis et impetrandis super jam dicta lite vel causa et ea manibus domini Episcopi ex integro presentabunt. Dominus vero Epicopus predictis fratribus et eorum ordini jus patronatus utriusque ecclesie recognoscet et cedit a questione proprietatis et possessionis in utrisque ecclesiis, jus in hiis corum ordini in perpetuo recognoscendo. Curam animarum Episcopus confert illis, quos iidem fratres sibi ad easdem ecclesias duxerint praesentandos et taliter instituti Episcopo in episcopalibus, archidiacono in archidiaconalibus juribus eorum debebunt, diffinientes quod, si instituti ex eorum ordine fuerint fratres sine episcopo, eos mutare vel destituere poterunt et valebunt; si vero fuerint seculares et ad perpetuam curam earundem ecclesiarum ab eisdem presentati et ab Episcopo instituti, ab eisdem non debent absque Episcopo amoveri. Item dominus Episcopus mandabit sacerdoti, qui ecclesiam illam tenet, quod fratribus cedat et de ea se non ulterius intromittat. Item suis literis fratrem Gevehardum presentabit preposito et mandabit, ut sibi obediant ut pastorem. Nos Dei gracia Ulricus Raceburgensis ecclesie Episcopus pro nobis et ego frater humilis Mauricius Commendator domus in Werben, potestatem habens in hiis plenariam et mandatum pro venerabili viro Magistro meo per Alemaniam, in hanc compositionem consentimus, ipsam recipimus et approbamus, et ut perpetuum robur obtineat, sigillorum nostrorum munimine perhennamus. Datum et actum Herneborch anno Dni. M°CC°LXXXIII°, IIII° non. Aprilis.

Charte: ein viel längeres als breites Pergament.

Schrift: kleine Minuskel voll Abbreviaturen.

Siegelbänder: drei Pergamentstreifen. an denen die

Siegel: der Bischöfe von Lübeck und Ratzeburg hangen, und des Comthurs Mauricius. Das Siegel des Comthurs hat in einem aufrecht stehenden Schilde eine Glocke (?); die halb zerstörte Umschrift lautet: S . FR A . . M AVRI c . . . . . VL M e N.


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Nr. VIII.

Heinrich und Erich, Herzoge von Meklenburg, verkaufen wiederkäuflich den See von Mühlen - Eixen an den Prior Johann Wulf zu Eixen.
D. d. Schwerin
(1508).

Nach dem Concepte 1 ) im Grossherzogl. Geh. und Haupt-Archive zu Schwerin.

Wy Hinrik vnnd Erik gebruder von gots gnaden hertoghen to Mekelnborch, fursten to Wendenn, grauen to Swerin, Rostock vnd Stargardt der lande herren, inn vuller macht vnszes lieuen brudern hertogen Albrechts: Bekennen apenbar vor vns, vnsere eruen vnd nachkamen mit dussem vnszem brieue, dat wy dem werdigen vnsem lieuen andechtigen Ern Johan Wulue, szunte Johans ordens Prior to Eixen, vnnd allen szinen nakomenden prioren dessuluen gadeshuszes, vmme szunder toneigunge vnnd leue, szo wy to dem suluen orden dregen, vnszen szehe to M. Exenn belegen von den Wendestorper stegen vnnd furder als hie liecht in sinen oueren vnnd borden, myd aller vrucht vnd vyskerie, bet vor vnse mollen by den mollen busch, dar die maelsteen gelecht vnnd die pale durch die beken gestoten sint, 2 ) doch dat vnsze molle an sulfftigem sehe belegen, eren fryen strom, inn vnd vtflut von berurdem sehe, wo vonn olders vnd bet her gescheen is, vngeyrret hebben scholle, to einem erfliken, ewigen vnnd bliwliken kope vor vier hundert gude margk, die hie vnns inn einer summa betalt, dar umme wy enhe ok hirmede qwitern, vorkofft hebben, vorkopen angetogeden sehe wo gemelt, vnd die sulue binnen


1) Im Grossherzogl. Archive befinden sich zwei Exemplare, aber nur Concepte dieser Urkunde. Das eine Exemplar ist, jedoch nicht immer mit Hinweisungszeichen, von zwei Händen durchcorrigirt, deren eine die Hand des Canzlers von Schöneich ist. Deshalb und weil dieses in den Einzelnheiten mit der Agnitions - Urkunde des Priors in Betreff des Wiederkaufes übereinstimmt, ist es als wahres Concept hier angenommen.
2) Am Ende der Urkunde stehen, ohne Hinweisungszeichen, folgende Worte, welche hierher zu gehören scheinen:

mit dem strome, so verne sick vmme die scheide die fursten sick. mit dem prior verdragen werden.

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sinen overen belegen is, mit allerley vischerie vnd ander herlickeit vnd gerechticheit, die noch molre, noch nemants anders, sundern alleyne vorgemelten Prior vnd sinen nakamelingen schall tostendich sin, mit hogesten vnd sidesten gerichten, vnd in aller maten, wo den vnser vorfarn vonn olders vnd wy nha enhe bet toher innegehadt, genaten vnd gebruket, szo dat sie hin vor den suluen erfliken mogen besitten, geneten vnd gebruken, [ock dat reth mit aller nuth aff vnnd vth; wollen ock demsuluen prior vnd allen synen nachkamen vor idermans ansprake eine rechte gewere sin]. 1 ) Szo sichs auers begeue, dat gedachte prior oder sine nakomenden sulfftigen gotshuses Prior solchen szehe, den wy enhe vth sunderliken gnaden tostaen hebben laten, vor sik suluest nicht beholden vnnd nochmaln vorkopen oder vorpenden wolden, so schollen wy vor allen andern darto gestadet vnd gelaten werden: alles inn crafft dusses brieues, de mit vnsem anhangenden Maiestedt-Insigel, des wy hirto semptlich gebruken, besigeln vnd geuen hebben laten to Swerin in bywesen Matias von Ortzen, Clawes Trutmann, Henneke Rauen.

(Das Datum fehlt).


Nr. IX.

Des Priors Johann Wulf zu Eixen Agnition der von den Herzogen Heinrich und Erich bei dem Verkaufe des Sees von Mühlen-Eixen an das Priorat gemachten Bedingung des eventuellen Wiederkaufes.
D. d Meklenburg
28. Mai 1508.

Nach dem Originale im Grossherzogl. Geh. und Haupt-Archive zu Schwerin.

Ick Er Johann Wulff, Prior Sanct Johanns ordens to Eixen, bekenne vor my vnnd alle myne nakamelinge Prior


1) Diese mit [ ] bezeichnete Stelle steht ohne Hinweisungszeichen unter der Urkunde. Wahrscheinlich ist sie das niederdeutsche extensum der rein hochdeutschen Correctur, welche, von der Hand des oberdeutschen Canzlers, an der mit [ ] bezeichneten Stelle beigefügt ist und welche lautet:

des wir sie auch fur rechtlicher ansprachen wollen geweren.

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to Eixen offentlich mit dussem mynem brieue: Nachdem my vnnd mynen nakamenden die durchluchtigen hochgeborn fursten vnnd hern, here Hinrik vnnd here Erick gebruder, hertoghen to Meckelnborch, fursten to Wenden, greuen to Swerin, der lande Rostock, Stargarde hern, inn vuller macht erer gnaden brodern, hertoghe Albrechten, den Eixser szehe, nach inholt eynes kopbrieues, vth szunderliken gnedigen willen myt aller vischerie, rete vnd nuttingen erfflich vorkofft hebben, also dat ick denn mit berurder vnd aller togehoringe ane hinderunge von den Wendelstorper stegen vnnd furder, als hie licht yn synen overen vnd borden, bet vorerg[enanter] molle by den mollen busch, dar de malestene gelecht vnd die male pele durch die beke gestoten szint, gebruken, doch also dat erer furstliken gnaden mollen, am berurdem szehe belegen, dar durch keyne vorhinderynge an erem fryen watergange oder anderm nicht gescheen, doch mit vorbeholdinge der vischerie, die ick, myne nakamen vnnd sust, noch molre, noch nymandes, daruppe hebben scholle, vnnd offt ick oder myne nakamenden inn volgender tidt solchen sehe vorkopen oder vorpanden wolden, so schollen wy den angetogeden vnszen gnedigen hern oder eren eruen vor andern anbeden vnnd die darto kamen laten mit Orkunde dusses brieues, di mit mynem prioratus insigel besigelt vnd geuen is to Meckelnborch am Sondage Vocem Jocunditatis im vefftem hundersten vnd achten iare, in byweszen der duchtigen vnfzer rete vnd lieuen gtruwen Matias von Ortzen, Clawes Trudtman rentemester vnd Henneke Rauen.

Charte: Pergament.

Schrift: deutsche Cursiv.

Siegelband: ein Pergamentstreifen.

Siegel: auf einer grünen Wachsplatte in weisses Wachs gelegt ein Wappenschild mit dem Bilde eines Wolfes. Auf einem umher gelegten Bande steht: S. johannis wulf.


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Nr. X.

Matthias von Oertzen auf Wustrow verkauft wiederkäuflich an den Prior Johann Wulff zu Gr. Eixen sein Gut zu Gr. Eixen mit einem freien Hofe, sieben freien Hufen und einigen andern Erben und Kathen.
D. d. Wustrow
24 November 1508.

Nach einer Abschrift von einer auscultirten Copei im Grossherzogl. Geh. und Haupt-Archive zu Schwerin.

Ick Matthias von Ortzen erfseten vppe Wustrowe in deme kerspell tho Gartze Schwerynsches stichtes belegen Bekenne vnd betuge apenbar in vnde mit dessem breue vor alle den jenigen, de ene sehn, horen oder lesen, dat ick mit wolbedachten mode vnde mit guten vreyen willen, nha rade, wyllen vnde vulbortt meyner rechten eruen vnd negesten freunden, mit willen vnde vulbortt alle der jenigen, der er wylle vnde vulbortt hier tho nohtt vnde behuff ist, hebbe rechte vnd redtlichen vorkofft vnde vorlaten, vorkope vnd vorlate noch jegenwerdigen in crafft vnd machtt dessen breues tho einem rechten weddeschatte dem wirdigen hern vnd broder, hern Johan Wulff Prior des huses tho Groten-Exen, ordens sunte Johannis baptistae des hiligen huses vnd hospitals von Jerusalem, des stichtes tho Raceborgk, em vnd alle syne nachkomlingen Prioren vnd ledematen des suluen ordens sunte Johans alle meyn antheill guetere meynes gantzen guttes in deme dorpe tho Groten- Exen in mathen vnd wisen, who nha geschreuen: alsso mynen freyen hoff darsuluest belegen by deme kerckhoue ahn husen vnd tymmern, nu thor tydt wuste vnde gebuwet mit einem erue ist in der veltmarcke belegen, in seyner thobehorunge, mit souen houen freyes ackers, quidt vnd frey, sunder jenich vthbott effte beschwerunge vnser gnedigen herrn von Meckelnburgk an koninges-efte landtbede.

Von dessen vorschreuen houen fryes ackers hebben vnd buwen nhu thor tydt desse nachschreuen lude also benomlichen:

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Hans Kapehengs twe houen vnde ghyfft achte marck achte wytte, ein tegetlam vnde ein rockhon pacht;

Gercke Burmester twe houen, ghyfft achte marck achte wytten, ein tegetlam vnde ein rockhon pacht;

Ock von den houen, hauen vnde kathen des suluen dorpes, alse Clawes Burmester tho synem erue ist belegen eine houe ackers, dar vhan neghen vnd twyntich schillinge teyn pennige, ein tegetlam vnde ein rockhon pacht;

Ock hefft he eine vryge houe haue ackers, dar vhan gyfft he veer marck vnd veer wytte pacht;

Clawes Danckquerdt hefft tho synem erue belegen eyne halue houen vnd ghyfft achte schillinge achte pennige, ein tegetlam vnd ein rockhon pacht;

Ock hefft he eine freye houe haue ackers, dar vhan ghyfft he veer marck vnde veer wytte pacht;

Jacob Hune hefft tho synem erue eyne houe vnd gyfft twe mark einen schillingk vnde eynen wytten, ein tegetlam vnd ein rockhon pacht;

vnde hefft eine vryge houe haue ackers, dar van ghyfft he veer mark vnd veer schillinge pacht;

Goetke Stukemann gyfft von synem kathen eine mark, twyntich honre pacht, ein tegetlam vnde ein rockhon;

Hans Kaphengs von seinen kathen druttich schyllinge, ein tegetlam vnde ein rockhon;

vnde Jacob Hune hefft ein vorendeill ackers von Hans Hunen erue, dar van achte schillinge pacht mit veer pennigen;

Dat tegetlam ist gerechnet vor dre schillinge vnde dat rockhon vor sosz pennige tho bethalende;

Von dessen vorschreuen luden vnde von allen eren nachkomlingen, de do sint buwere desser vorbenomeden eruen vnd besittere, houen vnd kathen midt alle eren thobehoringen, nichtes vthgenohmen, mydt den souen vryen houen haue ackers, who vorschreuen, mit denae jarlichen vnde allen wontlyken stedegelde, so mennichmall vnde vaken also de kumpth, vor dusent gulden rynisch,

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den gulden tho veer vnd twyntich schillingen lubisch, houetsummen, mundte also tho Lubich vnde Wiszmar genge vnd geue ist, de my die bauen schreuen Prior here tho Exen woll tho dancke vnde ghans thor noge an guten harten grauen schyllingen an mundte, als in vnsern gnedigen herrn landen von Meckelnburgk alder best genge vnd geue ist, rede bethalet vnde auerthellet hefft, de ick vort ahn myne vnd ahn myner eruen nuth vnd behuff gekerett hebbe.

Hier vor schall vnde machk de erbenomede here Prior vnd alle syne nachkomlinge hebben fredesam vnde frey bruchen vnd besitten desser vorschreuen: meyn gantz gutt tho Groten — Exen vorschreuen mit deme fryen haue, mydt den souen freyen houen who vorschreuen, mydt allen eruen, haue-houen vnde kathen, mit allen vorschreuen jarlichen pachten, plichten vnd plegen, midt allen thobehorungen, wo dat sulue gudt in allen seynen enden vnde endesscheden belegen vnde begrepen ist, midt ackern, wischen, wathern, weyden, mitt allen holtzungen hardt vnd weich, mitt allen vischereien gestowett vnde ungestouwett, midt alleme rechte, mydt allen wontliken vnde billichen dinsten, midt allen herlikeyden, binnen vnde buten dorpes, mydt allen quidtheyden vnd freyheiten, so quidt vnd frey, alse myne seligen oldern vor vnde ick nha desse vorschreuene alle meyne gueter tho groten Exen allerquitest vnde fryest gehabett vnde besetten hebben, mydt allem, idt sy benomet oder vnbenomet, also dat ick Mathias vorbenohmet oder meyne eruen mydt alle dar nichtes nicht ane beholden hebben; vnde wenner vnde wo vakene idt deme bauen schreuen hern Prior vnde synen nachkomlingen euen kumpt vnd desz noht vnd behuff ist, schollen vnd mogen sie alle ere jarlichen plichten vnd plegen mahnen vnde pfanden van vnde vth dessen vorschreuen hauen, houen, eruen vnd kathen, sunder jenigerleye behinderunge oder weddersprake myner oder myner eruen oder imandts von vnsert wegen, des ick woll vorhape vnde trowe.

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Ick Matthias vorbenomet wyll vnde schall mit mynen eruen deme bauen schreuen hern Prior vnd synen nachkomlingen desse vorschreuene alle myne guetere mit alle eren thobehorungen waren vnde entfreyen vor alle ansprake eines jewegliken, he sy geistlich effte weltlich, vnde de ock entfreyen vnde vordenen van vnsern gnedigen hern von Meckelnburgk gleich vnsern andern guetern vnde deme bauen schreuen hern Prior vnd alle synen nachkomlingen stetde, vhast tho holdende, vnde schicken vnsern gnedigen hern von Meckelnburgk wyllebreue vnde vulbortt desses vorbenomeden kopes, alse die jegenwartigen von eren gnaden bewillegett vnde vorsegeltt ist.

Weret ock sake, dat deme bauen schreuen hern Priori effte synen nachkomlingen euen queme, mogen sie didt vorschreuen mein gudt ahn einen gantzen oder ahn eynem theile vorsetten vor sodanen summen geldes, also idt ene stehdt, sunder wyllen vnde vulbortt myner oder myner eruen vnde woll dissen breff hefft mydt dess bauen schreuen hern Prioris wyllen effte syner nachkomlingen, he sy geistlich effte weltlich, deme schall he alsso behulflich sein, in alle synen vngeschreuen stucken vnd artickeln, altze effte he eme nomelyken von wortten zu wortten, von nhamen tho nahmen tho geschreuen wehre.

Ick Matthias vorbenomet hebbe vor my vnd myne eruen deme bauen schreuen hern Priori vor sich vnd syne nachkomlingen desse vorschreuen gueter midt alle eren thobehorungen vor mynen gnedigen hern von Meckelnburgk vorlathen vnd angewisett in diese vorschreuen guetere frey vnde fredesam besittunge, vorlathe vnde wyse noch ahn den bauen schreuen hern Priori vnd alle syne nachkomlinge in vnd an alle dusse vorschreuenen guetere midt alle eren thobehorungen, in crafft vnd mit macht deses breues jegenwardichen. Vmme sunderger gunst vnd freundtschop willen hefft de bauen schreuen herre Prior vor sich vnd syne nachkomlinge my vnd mynen eruen gegeben vnd gundt den wedderkopp, also wenner dat ick oder myne

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eruen eme, synen nachkomlingen effte dem hebber desses breues edder dem besitter dessen vorschreuen guetere ahn einem gantzen oder ahn einem deile midt seynen oder mit syner nachkomlinge wyllen, he sy geistlich oder weltlich, den wedderkopp tho vorne in den vor hyligen tagen vppe einem pasche fest mit baden oder mit breuen vorkundigen vnde ende, em oder en denne fortt vppe den negesten vmmeschlagk nha den acht tagen der heyligen drey konige ahn einer summen tho ener stetde vnde tho ener tydt, who idt denne deme erbenomeden hern Priori, synen nachkomlingen oder deme hebber desses breues midt synen effte midt syner nachkomlinge wyllen alderbest euen kumbt vnd bequem ist, in vnser gnedigen herrn von Meckelnburgk landen vornogen vnd bethalen dusent rynische gulden houetsummen in vorschreuen mundte ahn guten harten grauen schillingen, sunder holl geltt, an mundte alsso denne thor tydt im lande tho Meckelnburg alderbest genge vnd geue wasz, vnde alle jarliche pachten vnd plichten vnde plege schollen tho vorne woll tho dancke vnd ghans thor noge berett vnde bethalet sein.

Wenner de bethallunge, wo vorschreuen, alsso geschehn ist vnde de bauen schreuen her Prior synen nachkomlingen vnde de hebber desses breues mydt synem wyllen dess bekennende sindt: denne vnd nicht ehr schollen my vnd mynen eruen desse vorschreuen alle myne gutere mydt alle eren thobehorungen to Groten- Exen so quidt vnd losz wesen, alze vor, vnde schollen sie my vnd mynen eruen mydt aller mathe wedder in andtwortten, also sy die entpfangen hebben.

Were idt sake desse breff worahnne vorsumett were mit duchtende effte mit schrifften, dat dar jenike vorsumenusse tho queme, dat hernach worde ingesegele aff vallen, wormesteke krege effte dat dar von anuals wegen jenicke vorsumenusse tho queme, dat schall my Matthias vorbenometh effte mynen rechten eruen tho

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nynen frommen vnd deme bauen schreuen hern Prior, synen nachkomlingen effte dem hebber desses breues mit synem willen tho nynen schaden kommen in der wedderlosunge vnd bethalunge desses vorschreuen summen geldes mydt den jarlichen renten vnd thynsen.

Alle desse vor vnd nhageschreuen stucke vnd articule sembtlichen vnd ein itzlich bey sich laue vnd segge ick Matthias von Ortzen vorbenomet erffsetten vff Wustrowe midt meynen rechten eruen in guten, fasten gelouen, ehren vnd trowen deme wirdigen hern vnd broder hern Johann Wulff Prior des huses tho Exen, Ordens sunte Johannis Baptistae des hiligen huses vnd hospitals von Jerusalem, des stichtes zu Ratzeborgk, alle synen nachkomlingen Prioren vnd ledematen dessuluen ordens Johannis baptistae, ock deme hebber desses breues midt eren willen, he sy geistlich effte weltlich, vnbrochlich woll tho haldende, sunder hinder, argelist, hulprede, nyge effte alde vunde, ouergheuen darumme dessen breff nha sunderges effte gemeynes geistlichs effte weltliches rechtes, eschensche (?) medebreken effte vnmechtigk delen mochte noch ahn einem gantzen oder ahn einem deile.

Tho groteren louen vnd mehrer bekendtnusse hebbe ich Matthias von Ortzen vorbenomet mein Ingesegell vor my vnd myne rechte eruen, vnde wy Jaspar vnd Luppoldt brodere von Ortzen tho Rogghouwe vnd thom Berndtshagen erfsetten vnd wonhafftich hebben vmme bede willen Matthias vorbenometh vnses leuen vettern vnser ingesegele tho thuge vnd witlickeit mede gehenget vor vnder dessen breff, dede gegeuen vnd schreuen ist vp Wustrowe nha Christi vnsers hern gebordt vefteyn hundert, dar nha in deme achten jhare am auende Katharina der hiligen jungfrowen.


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Nr. XI.

Matthias von Oertzen löset von dem Prior Mattheus Role die Güter wieder ein, welche er an den Prior Johann Wulff verpfändet hatte.
D. d. Grossen Eixen
24 Junii 1531.

Nach einer Abschrift im Grossherz. Geh. und Haupt-Archive zu Schwerin.

To wetende, dat huten dato, alseme schrifft dusent viffhundert in dem ein vnde druttigesten jahre in dem dag Johannis baptisten, in dem prior-haue zu Groten-Exen sindt bey einander gewesen de erbarn vnd gestrenge Ern Matthias von Ortzen ritter an einen, vnd her Mattheus Role, Prior to Exen, in der andern sidt, in beywesende Achim Lutzow thom Eichhaue, vnd hebben vndereinander gehandelt vnd ein vordracht gemaket des haluen dorpes Groten- Exen, szo hier nachfolget: De wile Ern Matthias von Ortzen ritter dem vorigen Prior seliger her Johan Wulff dat sulue halue dorp Groten-Exen pandes wyse gesettet vnd dar vorschribunge auer gegeuen vnd de sulue vorschribungk nu nicht bey dem Prior vorhanden, so vorwillige ich my her Mattheus Role Prior alle de breue, de van Ern Matthias von Ortzen rittern an her Johan Wulff, ock prior gewesen in Exen, vorschreuen vnd vorsegelt sindt, will wedder auerandtworten vnd ock eyne nogafftige quittanzie van meinen hern, dem meister van dem Wildenbrock, Ern Matthiassen von Ortzen rittern darup schicken vnd auerandtworten. Weddervmme so schall ich Ern Matthias von Ortzen ritter her Mattheus Rolen prior tho Exen betalunge don, so hier nachschreuen steidt: Int erste vefftigk gulden vp Martini vnd vefftigk gulden an den negesten to kumpsten vmmeschlage, wenner man schrifft den wenigern tall XXXII, vnd nafollich dusent vnd viff vnd twintich marck vp vier vmmeschlege na dessen negesten benomeden vmmeschlage, to jedem vmmeschlage: alseme schrifft XXXIII drutte

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halfhundert marck sösz marck vier schylinge, vnd wenner man schrift XXXIIII ock drutte halfhundert marck vnd sösz marck vier schillinge, ock wenner man schrifft XXXV ock drutte halffhundert sösz marck vier schilinge, ock tho den latsten vmmeschlage wenner man schrifft XXXVI ock drutte halffhundert vnd sosz marck vnd vier schilinge. Ock ist behandelt, dat Ern Matthias von Ortzen ritter vor dytt bauen beschreuen geltt schall geuen alle jhare viertich marck rente, doch also, wenner de houetstoll so am dele wert affbethalt, so schall an der rente, so vele dar tho hortt, ock affgekortet werden; wo auer dusse vorschreuen summa ganz effte an einen dele mytt vnser beyder eyndracht lenger stande bleue, so schall ich Ern Matthias von Ortzen ritter vor ider hundert marck vier marck alle jhar to rente geuen, so lange de houetsumma betalet ist.

Dat hefft sich ock alsso begeuen, dat to Groten- Exen ist in dem Munster de grote tyde vpgerichtet dageliches tho holdende; dar hatte ich Ern Matthias von Ortzen ritter eyn hundert gulden tho gegeuen, vnd was in dem houetzummen der vorpandunge des haluen Dorpes Exen dorch den vorigen Prior her Johan Wulff affgekorttet vnd by eme gebleuen: so syndt ock wedder vmme eyn hundert gulden in der losunge affgekorttet, dar vmme dat de sulue tyde nu dale geleget vnd nicht geholden; jedoch hebbe ich Ern Matthias von Ortzen ritter my bewilliget, effte in tokamenden tyden sotane grote tyde worde in dem munster to Groten-Exen wedder vpgerichtet, so will ich sotane eyn hundert gulden dar wedder tho leggen.

Vnd hier entiegen vorandtwortunge disses breues trede ich her Mattheus Role Prior von den vorgedachten guetern Groten-Exen vnd vorandtwortte de her Matthias von Ortzen rittern so qwydt vnd frey, alsze meyn vorfarn her Johan Wulff von Ern Matthias von Ortzen rittern entpfangen hefft vnd auerandtwortte ock Ern Matthias von Ortzen rittern alle breue vorsegelt vnd vnvorsegeltt, de her Johan Wulff seliger dar vp vor-

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schreuen sindt, die ich nu hebbe vnd noch nicht einhebbe; szo hier namals noch mehr breue gefunden worden, de schollen alle crafftlosz wesen. Ock wil ich mynes hern des meisters von dem Wildenbrock nogafftige Qwitanzien darvp schicken.

Dytt alle bauen geschreuen louen wy in beyden syden, alsze: Ern Matthias von Ortzen ritter ahn dem einen, vnd her Mattheus Role Prior to Exen in der andern stetde vast also tho holldende. Tho mehrer sicherheit vnd groten gelouen hebben wy beyde vnse pitziren gedrukket benedden spatio desses breues, vnd vor my hern Matthias von Ortzen hebben gelauet de erbarn Hennicke Rauen thom Stucke, Lippolt von Ortzen to Gurow, Curt Sperlingk tom Rutinge, Joachim Lutzow tom Eichhaue vnd Joachim Haluerstadt to Brutze: wy alle lauen mydt vnseme houetmanne mydt einer vorfolgeden samenden handt. Gegeuen vnd geschreuen in dem jare vnd dage wie vor angetagett.


Nr. XII.

Herzog Johann Albrecht I. von Meklenburg schenkt seinem Rath und Canzler Johann von Lucka das Gut Prior-Eixen mit dem Ablager und andern Gerechtigkeiten.
D. d. Schwerin
29 Februar 1552.

Nach einer Abschrift im Grossherz. Geh. und Haupt-Archive zu Schwerin.

Vonn Gotts gnaden Wir Johans Albrecht Hertzogk zu Meckelburgk, Fürst zu Wenden, Graff zu Schwerin, Rostock vnd Stargardt der lande herre Bekenne himit öffentlich für vns vnd die hochgeborne Fursten, Herrn Vlrichen, Herrn Georgen, Herrn Cristoffer vnd Herrn Carln, Hertzogen zu Meckelnburg, etc. vnsere freundtliche liebe bruedere vnd vnser aller erben, das wir dem hochgelarten vnserm rathe vnd lieben getrewen Johan Lucka der Rechten Licentiaten, seinen erben vnd erbnehmen, seiner vielfalttigen getrewen dinste halbenn, so

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er vns vnd vnsern freundtlichen lieben brudern nhun etzlich jar her trewlich vnd vleissig gedan, auch hinfurder thun kan, soll vnd will, vnser ablager vnd alle ander gerechtigkeit, so wir szo an dem gutt Prior Exen haben oder kunftig durch einigen erbfahll daran bekommen möchten, mit aller seiner gerechtigkeit vnd zugehörung, wie Paska Gustefell dasselbe biszher etzlich jahr in besitz gehabt, erblich vnd eigenthumblich vbergebenn vnd aus gnaden geschenket haben, thun auch dasselbe himit in crafft vnd macht dises vnsern offnen briffs wissentlich, allso vnnd dergestalt, das er vnd seine erben vnd erbnehmen dasselbe guth hinforder erblich innehaben, besitzen, genieszen vnd nach irem besten gebrauch, odder auch, wan es ihnen gefellig, verkeuffen, vorffenden vnd vorsethen mugen, ahne alle vnser vnd vnser erben verhinderung. Wir wollen vns auch an demselbigen guthe nichts mehr dan die hohe oberkeit, steuer, follge vnd die jagdt vorbehallten, sondern ihnen desselben queidt vnd frey gewehren; allein soll er Pasken Gustefel die summa, so ehr vnns vnd vnsernn freundtlichen liebenn brudern für die nachstellige ablager entrichten, vergnügen, vnd dagegen das guth in besitz vnd die briff vnd sigel, so wir mehr gemeltem Gustefell darauff geben haben, zu sich nehmen. Weill aber vnser lieber vetter, Hertzog Heinrich zu Meckelnburgk etc. loblicher sehliger gedechtniss, vnser bruder vnd wir auch etzliche [pau]ern im selben dorff haben, die zu vnserm ambt Schwerin vnd nicht zu dem guth, das Pasken Gustefel innegehabt, gehörig, so haben wir vns vnd vnsern f. brudern vnd aller erben diselben pauern hiemit offentlich vorbehallten vnd daran nichts vergeben. Vrkundtlich habenn wir vnser secrett wissentlich auff disen briff gedruckt, vns auch mitt eigen handen vnderschrieben. Geben zu Schwerin den letzten tagk des monats February anno 1552.

H. H. A. Z. M.
manu propria sscrt.

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Nr. XIII.

Der Canzler Johann von Lucka vertauscht Gr. Eixen und Goddin und einige andere Besitzungen gegen Bresen und das halbe Dorf Pinnow an den Herzog Johann Albrecht I.
D. d. Schwerin
8. November 1558.

Nach dem Originale im Grossherz. Geh. und Haupt-Archive zu Schwerin.

Wir Johans Albrecht von Gottes gnaden Hertzog zu Meckelnburg, Furst zu Wendenn, Graue zu Schwerin, der lande Rostock vnnd Stargardt herre, Bekennen hiemit vor vns, vnser erbenn vnd alle nachkommende hertzogenn zu Meckelnburg, das der hochgelarte vnser Rath vnnd lieber getrewer Johan von Lucka der Rechtenn Licentiat auff vnser gnedigs begerenn seinen bawhoff zu Grossenn Eichsenn in vnser vogtey Gadebusch gelegenn sampt dem gantzen dorffe vnnd kirchlehen daselbst vnnd das dorff Goddin mit hochst vnnd siedesten gerichtenn, diensten, holtzung, fischerey, vnnd aller zugehorigenn herligkeit vnd gerechtigkeit, zwo hufen vnd ein sehe zu Sehefeldt, sechsz marck pacht auf Lemke Dickmans erbe zu Molen-Eichsenn, einen Bawmann mit zweienn hufen zu Vittelubbe vnnd einenn pauren zu Wotzenn in vnser vogtey Wittenburg gelegen, sampt dem Oberteiche daselbft vnnd dem schmaltow im Dobberschenn Sehe vns vnnd vnsernn erbenn erblich vnnd eigenthümblich vbergebenn vnd abgetretten, welche guter er vns auch vor idermenniglichs ansprache, der fur recht kommenn, recht gebenn vnd recht nemen will, zu gewehren zugesagt hatt; Vnnd das wir darkegenn ihme, seinen erbenn vnnd erbnemen vnnd getrewen inhaber diesses brieffs mit seinem oder seiner erbenn wissen vnnd willen vnsernn bawhoff zu Brisen im land zu Stargardt belegenn, sampt dem gantzenn dorffe daselbst vnnd das halbe dorff Pinnow mit aller zugehorung vnd herligkeitenn an gerichten, diensten, holtzung vnnd fischerei, nichts aussgeschlossen, wie die namen haben

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mugen, erblich vnnd eigenthumblich zu besitzenn, vnnd ihme dieselbenn wie recht fur aller ansprache zu gewerenn, durch einen bestendigen wechssell abgetretten vnnd vbergebenn habenn, an welchenn gutern wir vns vnnd vnnsernn erbenn nicht mehr, dann denn mandienst, die landtsteur vnnd volge, vnnd das vns die inhabere derselben dauon trew, holdt vnnd gewertig sein sollenn, vorbehaltenn habenn, also das er damit ohn alle vnser, vnser erben vnnd nachkommenden hertzogen zu. Meckelnburg vorhinderung zuthun vnd zulassenn, vnnd auch das er oder seine erbenn denselbenn hoff mit allenn zugehorigen guternn erblich zu uorkeuffenn oder zu uergebenn soll macht habenn; doch das wir des billichenn kauffs nechste sein, vnnd vns oder vnnsernn erbenn zuuor angebottenn werdenn soll. In obberurtem wechssell die fahrende habe vnnd vorrath belangendt, so beiderseits vorhandenn, soll an einem jedernn ort bleibenn, aber mit beider theile wissen vnd willen, dartzu wir geordnet haben, vorgleicht werden vnnd an welchem ort die vbermass befunden, abtzutziehen macht habenn. Weill sich aber in zugelegter rechnung befundenn, das eine stadtliche vbermass ann pechtenn vnnd getreidich bey dem hofe zu Grosse Eichsenn vorhandenn, so habenn wir bewilligt vnnd zugesagt, wo in solcher vbermass dritthalber guldenn an stehender hebung vorhandenn, das wir ihme darkegenn hundert gulden heuptsumma wollenn entrichtenn, oder darauff genugsame brieff vnnd siegell vnnd vorsicherung zustellenn, doch soll ein scheffell roggenn Schwerinisches mases nicht hoher dan vmb vier schillinge lubisch, der haffer vmb zwen schilling, ein schneidelschwein vmb ein marck lubisch, das zehentlamb vmb rechsz schillinge vnnd ein hun vmb sechs pfennige angeschlagenn vnnd gerechent werdenn. Wir habenn auch gedachtem vnserm rath erleubt, eine Windtmuhle zu Brisenn zu bawenn. Gleicher gestalt haben wir ihme vnnd seinen erben das

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erbe vnd die widderlosung ann dem vorpfandten halben dorffe Molmesdorff vnd am achtentheil des dorffs Giuersin aus gnaden vnnd damit er des obgedachtenn wechssels je keinenn schadenn habenn muge, gegebenn vnd nachgelassenn. Sagen solchs alles zu in crafft vnnd macht diesses vnsers brieffs wissentlich. Zu mehrer sicherheit haben wir vnser Ingesigell an diessenn brieff hengen lassenn vnd denselben mit eigner handt vnderschriebenn, vnnd es seint derselben brieff zween gleichs lauts gemacht, vnnd ist einer vns vnnd der ander gemeltem Licentiaten zugestalt worden. Vnnd ich Johann vonn Lucka der rechtenn Licentiat bekenne hiemit offentlich vor mich, meine erbenn vnnd erbnemen, das obgedachter wechssell mit meinem guten wissenn vnd willen geschehen ist, geredde vnnd gelobe auch alle punct vnnd artickell darin begrieffenn, so uiell dero mich belangen thun, trewlich zu haltenn, vnnd ob wir woll beiderseits die habende brieff vnnd siegell vber die gewechselte guter bey vns behaltenn, so sollen doch dieselben keinem theill oder diessem wechssel zu nachteill, sondern allein zur gewehr, das ein theill dem andernn seine guter damit gewehrenn konne, gebraucht vnnd jedertzeit auff erfordern in originali vorgelegt werdenn. Des zu bekentnus hab ich mein gewonlich pitzschaft neben hochgedachts meins gnedigenn fursten vnd hernn secret an diessen brieff hengen lassen vnd denselben mit eigener handt vnderschriebenn. Geschehen zu Schwerin den achten tag Nouembris nach Christi vnsers erlosers geburt tausent funnffhundert vnd im acht vnd funfftzigsten Jhare.

J. A. H. z. M. Johann von Lucka Licentiat.
Manu propria ssct. Manu propria subscripsit.

Original-Urkunde auf Pergament, in deutscher Fracturschrift, mit den beiden Siegeln, an Pergamentstreifen hangend.

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Nr. XIV.

Herzog Johann Albrecht I. bringt gegen Erlegung des Pfandschillings das 1508 an den Prior zu Eixen von den von Oertzen verpfändete Gut Gr. Eixen an sich.
D. d. Schwerin
28 Junii 1572 .

Nach einer Abschrift im Grossherz. Geh. und Haupt-Archive zu Schwerin.

Wir vonn gottes gnadenn Johans Albrechtt hertzogk zu Meckelnburgk, Fürst zu Wenden, Graff zu Schwerinn, der lande Rostock vnnd Stargardt herr, thun kundt vnnd bekennen hiemitt vnnd ihn crafft dieses brieffs: Nachdem herr Mathias vonn Ortzenn ritter seliger anno tausendt funffhundertt vnnd achtt denn damalsz zu grossen Exenn gewesenn Prior seinenn freyenn hoff mitt sibenn hufenn freies ackers, funff pflugdienstenn, dreienn kossatenn, fischereienn, gerichtenn vnnd anderer mehr herligkeitt vnnd gerechtigkeitt vor tausendt guldenn verpfandett, welchs güter hernach der hochgelarte vnser rath vnnd lieber getrewer Johann vonn Lucka seliger an sich gebracht, vnnd vnfz gegenn dem gutt Bresenn wechselsweise, jedoch mitt verschweigung solcher pfandtschafft gelegenheitt alsz sein eigenn frey gutt vberweisenn vnnd angeschlagenn, inn welchem contract ein theill dem andernn die gewähr verschribenn vnd zugesagtt, vnnd aber nunmehr genantes herrn Mathiassens vonn Örtzenns sohnn Jochim, dem solch pfandtgutt ihn der bruderlichenn tailung erblich zugefallenn, vnfz denn pfandtschilling wiedervmb angebotenn vnnd die ablosung lautt darüber habender gesunder brieff vnnd sigell, die ehr vnsz in originali fürgelegtt, ihme zugestattenn vntertheniglich gebetenn, dardurch wir also in erfahrung der obangerechtenn pfandtschafft gelegenheitt kommenn, vnnd seiner zimlichenn bitt statt zu gebenn vnss vonn rechts wegenn schuldigk erkandt, alsz habenn wir gleichwoll mit ihme auff gescheene vnterhanlung diese vergleichung getroffen, das ehr vntertheniglich gewilligett, vnsf dieselbigenn gueter vmb eine benante summa

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geldes erblich vnnd eigenthümblich innezulassenn, vnsz die pfandtbrieff darüber zuzustellen vnnd sich aller darann habender gerechtikeitt gentzlich zu begebenn vmd zu uerzeihenn, nemblich also vnnd dergestalt, das wir auff denn zukünfftigenn vmbschlag vnnd tagk Antonii, wen mann der weinigern zall schreibenn wirdt drei vnnd siebentzigk, ihme Jochim vonn Örtzenn vber denn obgenentenn pfandtschilling, welchenn ehr ihnnenn behaltenn soll, drey tausendt guldenn gemeiner Meckelnburgischer landtswährung, oder einen jedernn guldenn zu vier vnnd zwantzig schillingenn lubisch gerechnett, aus vnser camer endtrichtenn vnnd bezahlenn sollenn vnnd wollenn, wie wir dann auch hiemitt fürstlich versprechenn vnnd zusagenn, ihme solche drei tausent guldenn, wofernn sie bei ihm oder seinem gleubiger Achim vonn der Luhe zu Buschmöllenn, dem ehr die zu rucke schuldig ist, ferner auff gewonliche renthenn nicht zu erhalttenn, auff angezeigtenn tag Antonii gegenn zustellung seiner habendenn pfandtbrieff, quitantz vnnd verzichtt gutt zu machenn vnnd zu bezalenn. Beuelenn auch darauff vnserm Camersecretarienn dieser vnserer verschreibung alsdan wirckliche volge zu thunn. Getrewlich vnnd sonder gefehrde. Zu urkundt habenn wir disenn brieff gehandzeichnett vnnd vnser fürstlich secret darunter gedrucktt. Gescheen vnnd gebenn zu Schwerin ahm achtt vnnd zwentzigstenn monatstagk Junii anno der weiniger zall zwei vnnd siebentzigk.

Vignette
 
 

Gedruckt in der Hofbuchdruckerei.

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Jahresbericht

des

Vereins für meklenburgische Geschichte
und Alterthumskunde,

aus

den Verhandlungen des Vereins

herausgegeben

von

A. Bartsch,

Prediger an der Irrenheilanstalt Sachsenberg bei Schwerin, correspond. Mitgliede der pommerschen Gesellschaft für Alterthümer und Geschichte,
als
zweitem Secretair des Vereins für meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde.


Erster Jahrgang.


Auf Kosten des Vereins.

Vignette

In Commission in der Stillerschen Hofbuchhandlung zu Rostock und Schwerin.


Schwerin, 1836.

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Inhaltsanzeige.


S.
 I. Bericht für die General=Versammlung den 11. Julius 1836. Mit Beilagen A. B. C. und D.
            Einleitung 1
    A. Aeußere Verhältnisse des Vereins.
       1. Angehörige des Vereins 3
       2. Finanzielle Verhältnisse 7
       3. Verfassung und Verwaltung 8
       4. Erlangte Rechte und Begünstigungen 9
    B. Thätigkeit des Vereins für die Erreichung seiner Zwecke.
        I. Sammlung und Aufsuchung historischer Denkmäler 11
          A. Sammlung von Schriftwerken 12
          B. Sammlung von Bildwerken 12
          C. Gesammelte Nachrichten von Alterthümern aller Art 30
          D. Aufgrabungen 40
       II. Bearbeitung des historischen Stoffes.
          1. Gelieferte Arbeiten 42
          2.Angeregte und vorbereitete Arbeiten 46
          Beilage A. Statuten des Vereins 48
                      B. Verzeichnis der Protectoren, hohen Beförderer, Ehrenmitglieder, corresp. Vereine, corresp. und ordentlichenb Mitglieder, so wie der Ausschußglieder 59
                      C. Uebersicht der bisherigen Einnahme und Ausgabe 71
                      D. Bibliothek des Vereins 73
II. Bericht über die General=Versammlung den 11. Julius 1836.
    Mit Beilagen E. und F.
89
          Beilage E. Aufgrabungen 95
                      F. Plan der meklenburgischen Regesten 97
Vignette
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I.

Bericht für die General = Versammlung

den 11. Julius 1836.

Mit Beilagen A. B. C. und D.


S pät erst hat das Feld des meklenburgischen Alterthums in dem Vereine, mit dessen Angelegenheiten der folgende Bericht sich beschäfftigen wird, einen ähnlichen Pfleger und Bearbeiter gefunden, wie fast alle andere deutschen Länder für ihre Geschichte schon früher, zum Theil schon lange besaßen. Doch nicht klagen wollen wir über die späte Stunde seines Werdens und des Beginnes seiner Arbeit: eine zu späte war es nicht, und leicht möglich, daß er in eben dem Grade willkommner erschien und freudigere Aufnahme fand, je länger das Bedürfniß, welches er zu befriedigen verhieß, sich hatte geltend und fühlbar machen können; gewiß aber mußte der Umstand, daß er nun eine Menge von Erfahrungen für sich benutzen durfte, welche seine Vorarbeiter ihm darboten und die er nicht selber erst mit Mühe zu erwerben, noch mit Schaden zu bezahlen brauchte, auf seine Organisation, auf die Richtung und die Erfolge seiner Thätigkeit den wohlthätigsten Einfluß üben. Jedenfalls, woher wir sie auch ableiten mögen, waren es günstige Einflüsse, welche über seinem Entstehen walteten und während seines bisherigen Lebens ihn begleiteten, und wenn es vergönnt ist, aus den Erscheinungen der Jugend auf die Dauer und Gestalt der späteren Jahre zu schließen, so dürfen wir unserm Vereine wohl ein langes, glückliches, thatkräftiges Dasein versprechen.

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Erst gegen Ende des Jahrs 1834 in Anregung gebracht, fand das Unternehmen eines Vereins für meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde so schnellen Eingang, so lebhafte Theilnahme und Unterstützung, daß schon am 17. Januar des folgenden Jahrs der Verein sich constituiren konnte. Nach gleichzeitig vorgenommener Wahl eines Präsidiums, der nothwendigsten Beamten und zweier Repräsentanten der Gesammtheit in dem provisorischen geschäfftsführenden Ausschusse; nachdem sodann die Stifftung des Vereins, so wie dessen mehrfach berathene und durchgearbeitete Statuten 1 ) unterm 14. März die landesherrliche Bestätigung erhalten hatten; nachdem endlich die Annahme des Protectorats der Gesellschaft von Seiten der beiden allerdurchlauchtigsten Großherzoge Meklenburgs resp. unterm 28. März und 13. April erfolgt war: kündigte der Verein sich selbst und die zu seiner Inauguration bestimmte erste General=Versammlung öffentlich an, und erhielt hiedurch einen raschen, starken Zuwachs an Theilnehmern, so daß seine feierliche Eröffnung am 22. April, einem Tage, in welchen schon der Jubel eines für ganz Meklenburg hochwichtigen, freudenreichen Festes 2 ) herüberschallte, unter den günstigsten Vorzeichen für seine Zukunft statt fand.

Mit diesem Zeitpunkte begann die Wirksamkeit des Vereins, das erste Vereinsjahr, welches die heutige General=Versammlung beschließt und über welches der erste Jahresbericht sich zu verbreiten haben wird. Sie sind versammelt an einem Tage, welcher einst nach langer, tiefer Trauer diese Stadt, das Herz dieses Landes, zum ersten Male wieder mit Jubel füllte, als er aus einer Verbannung, die reich an Schmerzen, aber frei von Schande war, den Fürsten zurückführte, welcher von der Vorsehung bestimmt ward, die lange Reihe ehrwürdiger Vorfahren ebenso sehr an Lebensjahren und Regierungsdauer, wie an Allgemeinheit und Innigkeit der erworbenen Volksliebe zu übertreffen 3 ); Sie sind versammelt in den altergrauen Hallen eines Schlosses 4 ), welches in dem Buche der Geschichte unsers


1) S. Anlage A.
2) des Regierungs = Jubiläums Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs Friederich Franz von Meklenburg = Schwerin, am 24. April 1835.
3) Am 11. Julius 1807 hielt Herzog Friederich Franz, in Folge des tilsiter Friedens von Altona zurückkehrend, wohin er sich nach der Occupation seines Landes durch die Franzosen begeben hatte, seinen feierlichen Einzug in Schwerin. Diesen denkwurdigen Tag der vaterländischen Geschichte haben die Statuten des Vereins als denjenigen festgesetzt, an welchem die jährliche General = Versammlung gehalten werden soll.
4) des Großherzoglichen Schlosses zu Schwerin.
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Vaterlandes so viele mit Ruhm bezeichnete Blätter nennen; Sie sind versammelt in einer Anzahl, welche von der regen, warmen Theilnahme an unserm Vereine das vollgütigste, jedem Freunde desselben wohlthuendste Zeugniß giebt. Solche Umstände sind wohl geeignet, uns in eine frohe, gehobene, der Vaterlandsgeschichte und der Zukunft des Vereins, der für sie wirket, günstige Stimmung zu versetzen. Und die Ergebnisse des Berichts, den Sie nun vernehmen sollen, werden hoffentlich dieser Stimmung keinen Abbruch thun. Natürlich setzt er billige Erwartungen voraus, eine Schätzungsweise, die den kurzen Zeitraum des Bestehens unsers Vereins zu dem, was er jetzt ist und was er bisher geleistet, in das rechte Verhältniß stellt.

Uebrigens kann dieser General=Bericht, seiner Natur nach, in der Hauptsache nicht anderes sein, als eine Zusammenstellung der in den Quartalberichten des abgelaufenen Vereinsjahres enthaltenen Angaben. Doch wird er, Unbedeutenderes übergehend, wichtigere Momente ausführlicher behandeln, als dort geschehen konnte, manches hinzufügen, was dort keine passende Stelle fand, zusammengruppiren, was dort getrennt und verstreut sich findet, Resultate zu ermitteln suchen, wo die Quartalberichte nur die Factoren gaben, und die in jenen niedergelegte Geschichte des Vereins durch Einwebung des Stoffes, welchen das letzte Vierteljahr geliefert hat, vervollständigen. Es sind zwei Hauptrubriken, unter welche das gesammte Material am bequemsten sich vertheilt: A, Aeußere Verhältnisse des Vereins. B. Thätigkeit des Vereins für die Erreichung seiner Zwecke.


A.

Aeußere Verhältnisse des Vereins.


1. Angehörige des Vereins.

Je gewisser die feste, Dauer verheißende Begründung, das kräftige und umfängliche Wirken einer Gesellschaft, wie die unsrige ist, durch den Reichthum ihres Besitzes an Gönnern und Theilnehmern (wenngleich nicht hiedurch allein) bedingt wird, weil ja nicht bloß das Maß ihrer materiellen Mittel, welche bei Unternehmungen dieserArt allerdings sehr in Betracht kommen, zu der Größe jenes Besitzes in geradem Verhältnisse

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steht, sondern auch die ihr zu Gebote gestellten geistigen Kräfte mit der Erweiterung ihres Personalbestandes sich vervielfältigen und verstärken: desto mehr darf unser Verein sich Glück wünschen zu der bedeutenden Zahl von Angehörigen, welche er in dem kurzen Zeitraum seines Bestehens sich gewonnen hat. Die Anlage B. giebt das vollständige und genaue Verzeichnis derselben nach den verschiedenen Titeln, unter welchen sie dem Vereine ihre Theilnahme zugewandt haben, und so viele ihrer noch jetzt demselben angehören: hier mögen einige Bemerkungen zu den einzelnen Rubriken jenes Verzeichnisses Raum finden.

Einen Theil seines ersten Erwerbes und zugleich seines werthvollsten Besitzes bilden die Namen der beiden erlauchten Regenten Meklenburgs, welche das Protectorat des Vereins zu übernehmen geruhten. Ungerechnet den großen moralischen Gewinn, welche derselbe durch diese Anerkennung und Auszeichnung erhielt, und die gewichtige Empfehlung in der öffentlichen Meinung, welche dieser Umstand ihm verschaffte, knüpft sich auch der Dank des Vereins für zahlreiche und bedeutende reale Wohlthaten an diejenige Stelle seiner Matrikel, wo die Namen seiner Protectoren stehn. In diesen Dank mischt sich die Freude, daß hier heute noch dieselben Namen stehen, unter deren Auspicien er ins Leben trat, daß imLaufe des verflossenen Jahres keine Veränderung in dem Protectorate erfolgt ist, so wie der Wunsch, daß noch lange jene Stelle keinen Zuwachs erhalten möge, welcher einen voraufgegangenen Verlust andeuten würde.

Auch die zweite Rubrik unsrer Matrikel ist nicht leer geblieben: sie sieht sich geziert durch sieben dem meklenburgischen Fürstenhause angehörige Namen, deren Besitzer zu der Ehre, welche sie dem Vereine durch die Annahme des Titels seiner hohen Beförderer erwiesen, auch noch theils Geschenke, theils die huldvollsten Versicherungen und Verheißungen fügten.

Von der ersten General = Versammlung waren 6 durch Stellung und durch Verdienste um Meklenburg gleich ausgezeichnete Männer zu Ehrenmitgliedern ernannt worden. Sie alle nahmen diese Ernennung unter Bezeugung der wohwollendsten Gesinnungen gegen den Verein an, welchem sich dieses Wohlwollen fortwährend in den freundlichsten Zeichen bethätigte. Leider aber hat der Verein den Verlust eines dieser Männer zu betrauern: der Tod, welcher am 12. April d. J. in dem Herrn Geheimeraths= und Regierungs=Präsidenten von Brandenstein Exc. dem Vaterlande einen

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seiner verdientesten Bürger, der menschlichen Gesellschaft einen wahren Ehrenmann entführte, raubte zugleich unserm Verein einen Gönner, der sich für dieses vaterländische Unternehmen in seinen Anfängen und seinem Fortgange aufs lebhafteste interessirte und solche Gesinnung bei jeder sich darbietenden Gelegenheit durch Wort:und Werk beurkundete.

Eine der frühesten,und angelegentlichsten Bestrebungen des jungen Vereins mußte darauf gerichtet sein, mit älteren, insbesondere mit benachbarten Vereinen gleicher Tendenz in Verbindung zu treten und einen Kreis von anerkannten Forschern und Gelehrten außerhalb Meklenburgs für seine Sache zu interessiren. Auch diese Bemühungen hatten den erwünschtesten Erfolg: das Verzeichniß der correspondirenden Vereine und Mitglieder zeigt, wie stark und wie ehrenvoll die Verbindung ist, welche unser Verein im Auslande geknüpft hat, und in den Uebersichten seiner Sammlungen und seiner Arbeiten finden sich die Früchte aufgezählt, welche ihm schon jetzt aus derselben erwachsen sind. Von den zu correspondirenden Mitgliedern ernannten Männern starb einer der ausgezeichnetsten, Herr Professor Levezow in Berlin, als er so eben Meklenburg mit seiner letzten Abhandlung, über die obotritischen Götzenbilder zu Neustrelitz, geschenkt hatte und das für ihn ausgefertigte Diplom zur Absendung bereit lag.

Die Hauptkraft aber eines Unternehmens von der Beschaffenheit des unsrigen beruht ohne Zweifel in seinen einheimischen, o

rdentlichen Theilnehmern: das Verzeichniß derselben giebt den eigentlichen Maßstab für die Aufnahme, welche es bei dem vaterländischen Publikum, bei den Bewohnern des Bodens gefunden, auf dem es zunächst und zumeist sich bewegen soll, und hievon vor allem hängt sein Gedeihen oder Nichtgedeihen, sein größerer oder geringerer Erfolg ab. Und gerade in dieser Hinsicht hatte unserVerein ganz vorzüglich günstiger Verhältnisse sich zu erfreuen. Die Gesammtzahl der Männer, welche seit der ersten Aufforderung zur Stiftung desselben bis heute als ordentliche Mitglieder ihm beigetreten sind, beträgt 307. Diese ungemein große Ausbreitung in so kurzer Zeitt, ungeachtet der allem Neuen und noch Unbewährten gewöhnlich sich entgegenstehenden Schwierigkeiten, kommt einem nicht geringen Theile nach auf die Verdienstrechnung einzelner Männer, welche mit dem wärmsten Eifer die Empfehlung des Vereins betrieben. Und hiemit zusammen ist das immer allgemeinere Kundwerden des Vereins, die unverkennbar wachsende Anerkennung der

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Nützlichkeit seiner Bestrebungen wirksam für die Herbeiführung so erfreulicher, Resultate gewesen, so daß weniger ein plötzlicher einmaliger Impuls, als vielmehr (was auch für die Zukunft gute Hoffungen erweckt) eine allmälige, stetige Zunahme die Zahl der ordentlichen Mitglieder zu solcher Höhe gebracht hat. Die angegebene Gesammtzahl derselben erlitt jedoch im Laufe des vollendeten Vereinsjahres einige Verminderung. Denn zuerst ward der Name Sr. Königl. Hoheit des Erbgroßherzogs Friedrich Wilhelm von Meklenburg=Strelitz, welcher dem Verein die hohe Ehre erwiesen hatte, aus eigenem Antriebe als ordentliches Mitglied sich ihm anzuschließen, späterhin auf Bitten des Ausschusses in die Rubrik der hohen Beförderer versetzt. Ferner trat ein ordentliches Mitglied persönlicher Verhältnisse wegen zurück, und zwei andere sind, weil sie den statutenmäßigen Geldbeitrag nicht geleistet, auch den desfallsigen Erinnerungen sein Gehör geschenkt haben, als ausgeschieden anzusehen. Endlich wurden dem Verein durch den Tod 8 ordentliche Mitglieder entrissen, nämlich die Herren Bürgermeister Wehnert zu Brüel, Bürgermeister Haupt zu Wismar, Oberhofmeister von Lützow Exc. zu Ludwigslust, Oberschulrath M, Görenz zu Schwerin, Geheime Hofrath Trotsche und Steuerrath Schultze zu Güstrow, Ober=Appellationsgerichtsrath Rönnberg zu Parchim und Hofbuchhändler Stiller zu Rostock. An ihnen allen verlor der Verein hochachtbare, durch ihre Theilnahme ihn wahrhaft ehrende Freunde, an einigen derselben freigebige Bereicherer seiner Sammlungen, an andem bewahrte Kenner des meklenburgischen Alterthums, von denen er bei längerer Dauer ihres Lebens Beiträge zu seinen Arbeiten sich wohl hatte versprechen dürfen. - Hienach beläuft sich die jetzige Zahl der ordentlichen Mitglieder auf 295. Das nach alphabetischer Ordnung der Städte und Flecken und ihrer Umgegend angelegte Verzeichniß zeigt die Vertheilung dieser Zahl durch ganz Meklenburg, und es ergiebt sich aus dieser statistischen Uebersicht, daß der Verein in einigen Orten und Gegenden, nicht bloß der absoluten Zahl nach, sondern auch im Verhältniß zu der Bevölkerung, insbesondere der gebildeten, bedeutend schwächer als in andern, ferner ebenfalls verhältnißmäßig viel schwächer auf dem Lande, als in den Städten und Flecken, im Ganzen aber in sämmtlichen Theilen Meklenburgs hinlänglich stark vertreten ist, um überall seine Interessen wahrgenommen zu wissen und bei Unternehmungen in irgend einer Gegend des Landes, die von ihm ausgehen, einen oder mehrere seiner Angehorigen in

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der Nähe zu haben, an welche der Ausschuß mit der Bitte um Nachrichten, um Untersuchungen an Ort und Stelle etc. , sich wenden und denen er nöthigen Falls die Beaufsichtigung des Werkes übertragen kann, ein Umstand, der, wie für andere Gegenstände der Vereinsbestrebungen von großer Wichtigkeit, so insbesondere von der allergrößesten für etwanige vom Verein zu veranstaltende Aufgrabungen ist.

Um denjenigen seiner Angehörigen, welche derVerein durch den Tod verliert, ein Denkmal der Pietät zu stiften, welches zugleich eine biographische Fundgrube für den künftigen Geschichtsforscher oder Literarhistoriker und für andere Zwecke werden könne, hat der Ausschuß durch authentische Lebensabrisse der Verstorbenen, wenigstens der bedeutenderen, ein Nekrologium des Vereins in seinem Archive zu bilden beschlossen und in seinen Quartalberichten zur Einsendung geeigneter Beiträge für dasselbe aufgefordert. Eingegangen ist denn auch schon die Biographie des verdienstvollen Bürgermeisters Haupt zu Wismar vom Herrn Rector M. Crain daselbst: Mehreres ist verheißen worden.

2. Finanzielle Verhältnisse.

Mit der Zahl der ordentlichen Mitglieder steht die Größe der Jahreseinnahmen des Vereins in genauem Zusammenhang, da die jährlichen Geldbeitrage von jenen die einzige gewisse Quelle für diese bilden. Es läßt sich schon hienach, bei der bedeutenden Zahl der ordentlichen Mitglieder, auf eine beträchtliche Einnahme schließen, welche überdieß noch einige außerordentliche Zuflüsse hatte. Und da der Ausschuß sich strenge auf Gestattung der allernothwendigsten Ausgaben beschränkt hat, die Bewilligung größerer Verwendungen bei erweitertem Besitz und consolidirten Verhältnissen dem ermessen der General=Versammlung überlassen, weshalb ein großer Theil des vorhandenen Capitals, damit es nicht müssig liege, zinsbar belegt werden konnte: so werden Sie die Genugthuung haben, für das neue Etatsjahr ansehnliche Geldmittel zur Disposition des Vereins gestellt zu sehen, in Hinsicht derer der Ausschuß demnächst einige Vorschläge machen wird. Die detaillirte, von Ihren Repräsentanten im Ausschusse revidirte Berechnung liegt zur Ansicht dieser Versammlung vor; überdieß gewährt die von dem Herrn Cassenführer gegebene Zusammenstellung der Hauptpositionen der Einnahme und Ausgabe ( s. Beilage C. ) eine bequeme Uebersicht beider, so wie des gegenwärtigen Standes des Vereinsvermögens.

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3. Verfassung und Verwaltung.

Die Statuten des Vereins sind in allen ihren Theilen durch die bisherige Praxis als zweckmäßig und ausreichend bewährt worden, insbesondere auch hinsichtlich der von ihnen vorgezeichneten Verfassung und Verwaltungsform. Namentlich erwies sich die Organisation und Stellung des Ausschusses als eine solche, welche ihm, innerhalb angemessen befundener und genau beobachteter Schranken, eine freie Bewegung, eine kräftige und geregelte Thätigkeit als ordnendes, leitendes, empfangendes und mittheilendes Organ des Ganzen möglich und leicht machte, und auch ferner machen wird, wenn, wie bisher, neben einer freundlichen und eifrigen Theilnahme des Präsidiums, guter Wille und einträchtiges Streben zum Besten des Vereins von Seiten aller Ausschußglieder sich geltend machen. Auch die Geschäftskreise der einzelnen Beamten zeigten sich als gehörig begränzt und wieder so bequem in einander greifend, daß Collisionen, Störungen und Hemmungen im Geschäftsgange nicht vorgekommen und ein Bedürfniß, in dieser Beziehung Veränderungen vorzunehmen, nicht empfunden worden ist.

Als eine sehr nützliche Enrichtung ferner wurden die von den Statuten vorgeschriebenen Quartal = Versammlungen des Ausschusses, an denen auch andere Mitglieder Theil nehmen, und die damit Zusammenhängenden Quartal=Berichte erkannt. Gewiß bedarf es, um für eine gemeinschaftliche Angelegenheit lebhaftes Interesse zu erwecken und zu erhalten, einer häufigen Berührung der Personen, welche für jene sich verbunden haben; zumal wo Zwecke erreicht werden sollen, wie die unsrigen sind, und bei einer Zusammensetzung der Gesellschaft, wo die Mitglieder weithin zerstreut wohnen und die große Mehrheit derselben fern von der Centralbehörde sich befindet: hier kann Entfernung leicht die Theilnahme erkälten und die Thätigkeit einschläfern, wenn nicht eine oft wiederholte Communication die Beziehungen der einzelnen Mitglieder zu dem Ganzen erneuert und erfrischt. Der Zeitraum eines Jahres scheint aber für solche Berührung und Mittheilung ein zu weit gemessener zu sein, und gewiß verdankt unser Verein das rege Leben und die mehr und mehr gesteigerte Thätigkeit, welche sich in ihm kund gegeben, nicht zum kleinsten Theile den regelmäßig gehaltenen, durch die öffentlichen Blätter angekündigten Quartalversammlungen des Ausschusses, zu denen jedesmal auch andere Mitglieder sich einfanden, und den ebenso regelmaßig ausgegebenen Quartalberichten,

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welche auch dem Entferntesten von dem Fortgange und derzeitigen Standpunkte des Unternehmens Kunde gaben, überdieß eine bequeme Gelegenheit zu häufiger Anregung der Thätigkeit und zur Lieferung oder Nachweisung von Stoff für dieselbe boten.

Außerdem hat der Ausschuß allmonatlich eine Sitzung gehalten, welche hauptsächlich der Lesung und Besprechung der eingegangenen Arbeiten gewidmet war, wiewohl auch Anderes, was eine schnelle Entscheidung verlangte, oder der Vorbereitung für die Quartal=Versammlung bedurfte, dort berathen ward. Die fortgesetzte Berührung der sämmtlichen Ausschußmitglieder unter einander und mit den Angelegenheiten des Vereins, so wie die genaue Bekanntschaft derselben mit den einzelnen, zur Disposition des Vereins gestellten Früchten historischer Forschung und Arbeit, und die dadurch herbeigeführte Möglichkeit einer umsichtigen, kundigen Auswahl des Materials für die Jahrbücher, das waren die bedeutendsten und in die Augen fallendsten Vortheile dieser Zusammenkünfte.

Uebrigens ist in dem Personal des Ausschusses, wie dasselbe durch die Wahlen der ersten GeneraI=Versammlung sich gestaltete (s. Verzeichniß VII in Beil. B.), bisher keine Veränderung eingetreten. Als ein Nebenamt ward vom Ausschusse das eines Aufsehers der Münzensammlung creirt, und für dasselbe der Herr Archivar Groth gewonnen.

4. Erlangte Rechte und Begünstigungen.

Wie der Verein schon vor seiner Eröffnung vielfacher Gnadenerweisungen von Seiten der Landesfürsten und der höchsten Behörden sich zu erfreuen hatte, so sind ihm auch fernerhin mehrere wichtige Begünstigungen zu Theil geworden, welche seine Stellung vortheilhafter gestaltet und seine Wirksamkeit bedeutend erleichtert haben. Namentlich hat er

a) durch Rescript der hohen Meklenburg=Schwerinschen Landes = Regierung d. d. 19. Junius 1835 die erbetene Erlaubniß erhalten: daß die derzeitigen Mitglieder des Ausschusses das Großherzogliche Geheime= und Haupt=Archiv zu Schwerin für die Zwecke des Vereins benutzen dürfen, ohne erst, wie sonst nöthig, in jedem einzelnen Falle höhere Genehmigung nachsuchen zu müssen. Es steht nicht zu bezweifeln, daß bei verändertem Personal des Ausschusses auch auf dieses jene Berechtigung wird ausgedehnt werden, eine Berechtigung, die bei dem großen Reichthume des Archivs an wichtigen, noch unbenutzten Urkunden und sonstigen historischen Documenten

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von sehr großem Werthe ist und nicht bloß den Ausschußmitgliedern für ihre eigenen im Interesse des Vereins unternommenen Arbeiten, sondern auch andern Angehorigen des Vereins unmittelbar zu Gute kommt, indem auch diese für ihre Arbeiten, falls dieselben zur Disposition des Vereins gestellt zu werden bestimmt sind, durch ein Mitglied des Ausschusses die Schätze des Archivs benutzen können.

b) sieht sich der Verein, durch ein allerhöchstes Cabinetsrescript d. d. 17. Julius 1835, im Besitze eines eigenen Locales für seine Sammlungen und Zusammenkünfte. Es ist dieß dasjenige Local des Großherzoglichen Schlosses, welches in früherer Zeit zum Hofsaale diente und später das Geheime= und Hauptarchiv aufnahm, das auch bis auf die neueste Zeit darin geblieben ist. Es besteht aus einem großen Saale und zwei kleineren Zimmern, die ehemals mit jenem einen Raum bildeten, später aber, zur bequemeren Benutzung für das Archiv, durch eine Wand von demselben abgetrennt wurden. Das Ganze ist gewölbt, mit mächtigen Säulen versehen, alterthümlich und von schönen architektonischen Verhältnissen, und bildet einen ebenso geräumigen als würdigen Sitz für unsern Verein. Nachdem dasselbe durch die Versetzung des Archivs in das neue Collegiengebäude disponibel geworden, ward es vom Großherzoglichen Hofmarschallamte dem Verein uberwiesen, zugleich mit einigen der zurückgelassenen Tische, Stühle und Repositorien, um welche der Ausschuß allerhöchsten Orts gebeten hatte. Jedoch müssen noch einige Reparaturen vorgenommen werden, ehe es zur Benutzung für größere Versammlungen sich eignet, und das ist der Grund, weshalb die heutige Versammlung nicht dort, sondern in diesem vom Großherzoglichen Hofmarschallamte freundlichst angewiesenen Saale sich befindet.

c) ist dem Ausschusse von der hohen Landes=Regierung zu Schwerin unterm 16. April d. J. gestattet worden: daß er nicht nur die Jahrbücher des Vereins an die Mitglieder herausgeben, sondern auch den Druck der einzelnen Abtheilungen der Druckschriften des Vereins ohne vorherige Censur beschaffen lassen und die einzelnen Exemplare an die Mitglieder vertheilen darf, unter der Bedingung, daß gleichzeitig ein Exemplar der Regierung überreicht werde.

d) endlich ist durch einen Erlaß hoher Großherzoglicher Cammer zu Schwerin d. d. 29. April d. J. dem Verein eine Portoermäßigung für seine Druckschriften in der Art gewähret worden, daß

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für die vierteljährlich zu distribuirenden Quartalberichte, auch wenn sie unfrankirt versendet werden, das für Zeitungen, Preiscourante etc. . festgesetzte porto,
für die jährlich einmal zu versendenden Jahrbücher und Jahresberichte das den Buchhandlungen bewilligte erniedrigte Porto erhoben werden soll; jedoch muß die Aufgabe unter Kreuzband geschehen und die Sendung außer der Adresse nichts Gefchriebenes enhalten.

Je wünschenswerther dem Verein die möglichste Erleichterung der Communication des Ausschusses mit den übrigen Mitgliedern sein muß, desto mehr wird er sich der hohen Behörde für diese ihm bewilligte Porto = Ermäßigung zum Dank verpflichtet fühlen. Eine weitere Ausdehnung derselben oder die Bewilligung der Portofreiheit in dem Umfange, wie ähnliche Vereine z. B. im preußischen Staate sie genießen, haben die Verhältnisse nicht gestatten wollen. Der Ausschuß seinerseits hat den Mitgliedern eine weitere Erleichterung der Portokosten durch die Anordnung zu verschaffen gesucht, daß nach solchen Orten, wo mehrere Mitglieder sich befinden, die für diese bestimmten Druckschriften sämmtlich an eins derselben adressirt werden, welches die Vertheilung, so wie die Repartition des Portos, übernimmt.


B.

Thätigkeit des Vereins für die Erreichung seiner Zwecke.


I. Sammlung und Aufsuchung historischer Denkmäler.

Es ist vorzugsweise diese Seite der Wirksamkeit unsers Vereins, wobei der kurze Zeitraum ihrer bisherigen Dauer billigerweise in Betracht gezogen werden muß. Auch hielt es der Ausschuß für gerathen, nicht gleich anfangs auf größere Unternehmungen zur Bereicherung der Sammlungen sich einzulassen, sondern nur kleinere Verwendungen der Kräfte und Mittel des Vereins zu diesem Zwecke sich zu gestatten, die von günstiger Gelegenheit dringend empfohlen wurden. So war es denn fast ausschließlich die Freigebigkeit und der Eifer einzelner Mitglieder und anderer Freunde des Vereins, was in dieser

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Beziehung wirksam wurde, und unter diesem Gesichtspunkte betrachtet erscheint das Geleistete und Erworbene sowohl nach Umfang als Werth bedeutend genug. Für die Zukunft werden, wenn die in Bezug hierauf zu machenden Propositionen des Ausschusses die Genehmigung dieser Versammlung finden, ansehnliche Mittel für diesen Theil der Vereinsthätigkeit durch den Ausschuß in Bewegung gesetzt werden können, und hiedurch, wie durch die wohl vorauszusetzende fernere Bereitwilligkeit der Einzelnen, Gegenstände von Interesse für den Verein demselben zur Aufbewahrung zu übergeben oder doch zu seiner Kenntniß zu bringen, dürfte seinen Sammlungen ein fortwährender, gediegener Zuwachs gesichert sein.

A. Sammlung von Schriftwerken

(Bibliothek des Vereins).

S. das vollständige und genaue Verzeichniß derselben in der Beilage D. 1 ) Außer den in diesem Verzeichniß benannten Druck schriften besitzt der Verein, als Geschenk des Herrn Doctors Siemssen zu Wolde, aus dem Nachlasse des Herrn M. Siemssen zu Rostock:

1) eine Sammlung von Autographis und von Bildnissen meklenburgischer Fürsten, Staatsmänner und Gelehrten;

2) eine Sammlung von Briefen und Handschriften neuerer Zeit, worunter 3 Originalschreiben Winkelmann's an den Präpositus Genzmer zu Stargard;

3) eine Sammlung von Plänen und Rissen, worunter ein Plan der Stadt Rostock v. J. 1634.

B. Sammlung von Bildwerken.

I. Originalien.

1. Grabalterthümer, Geräth, Waffen u. dgl.

A. aus vorchristlicher Zeit:

a. Gesammelter Inhalt einzelner Gräber:

Von dem Jnhalt eines alten Grabes bei Malchin, zufällig beim Aufwerfen eines Grabens zu Tage gefördert, befindet sich als Geschenk des Herrn Geheimen Hofraths Lüders zu Malchin folgendes im Besitze des Vereins:


1) Dieses Verzeichniß wird hier in seinem ganzen Umfange vorzüglich deshalb mitgetheilt, um die Bibliothek allen Vereinsmitgliedern zugänglich zu machen.
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2 Spiralförmig gewundene Armbedeckungen in cylindrischer Gestalt, wie im Friderico-Francisceum von Schröter Tab. XXI. Fig. 8;
1 Handring, wie Frid. Franc. Tab. XXII. Fig. b.;
1 Handring, wie Frid. Franc. Tab. XXII Fig. 8, Bruchstück;
1 Handberge mit zwei Spiralplatten, wie Frid. Franc. Tab. IV, in viele Stücke zerbrochen, in einzelnen Stücken zusammengeschmolzen, und überall, auch in den Bruchenden, oxydirt;
1 Fingerring, in Form einer Handberge, wie Frid. Francc. Tab. XXIII. Fig. 16, auseinandergezogen und in zwei Stücke zerbrochen;
1 cylindrisch aus Drath gewundener Fingerring, wie Frid. Franc. Tab. XXIII. Fig. 8;
1 Diadem, wie Frid. Franc. Tab. X. Fig. 5, aus gebogenem Blech, statt der gewöhnlichen Spiralwindungen mit längslaufenden, dicht neben einander stehenden, erhabenen Reifen verziert;
  mehrere Bruchstücke von geradem und gewundenem Drath von Ringen, Nadeln u, dgl.

Alle diese Gegenstände sind aus der bekannten alten Metall - Composition, welche wir Erz (Bronze) nennen wollen.

Auch ein kurzes ehernes Schwert ward in Bruchstücken gefunden, ging aber verloren.

b. Einzeln aufgefundene Alterthümer:
aus Metall:

1 Lanzenspitze aus Erz, wie Frid. Franc. Tab. VIII. Fig. 4, unweit Consrade bei Aufgrabung des Störflusses gefunden (vom Hrn. Oberbaurath Wünsch zu Schwerin);
1 Messer aus Erz, wie Frid. Franc. Tab. XVI. Fig. 6, in der Lewitz bei Aufgrabung des Störflusses gefunden (von demselben);
1 Heftel aus Erz: sie lag in einer Urne, welche bei Aufgrabung eines Weges unweit Tessin bei Boizenburg einige Fuß tief in der Erde gefunden ward; daneben standen noch an 30 Urnen, welche aber mit der erwähnten alle zerbrachen. Außer dieser Heftel fanden sich noch einige Bruchstücke von andern derselben Art (vom Hrn. Schullehrer Krüger zu Strahlendorf bei Schwerin.).

aus Stein:

1 kleine Streitaxt aus Grünstein mit Schaftloch (vom Hrn. Archivar Lisch in Schwerin);
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2 große Streitäxte aus Grünstein mit Schaftlöchern, gefunden zu Buchholz bei Bruel im Moor (vom Hrn.Dr. Schnelle auf Buchholz);
1 kleine Streitaxt aus Grünstein, gefunden bei Marnitz (vom Hrn. Schulrath Meyer in Schwerin);
1 Keil aus Feuerstein (vom Hrn. Revisionsrat Schumacher in Schwerin);
1 Keil aus Feuerstein, gefunden in der Lewitz beim Kanalbau (vom Hrn. Oberbaurath Wünsch in Schwerin);
2 Keile aus Feuerstein, gefunden bei Marnitz (vom Hrn. Schulrath Meyer in Schwerin);
1 hohl geschliffener Keil aus Feuerstein, gefunden zu Modentin im Amte Meklenburg (vom Hrn. Amtmann Brandes in Wismar);
1 großer, an mehreren Stellen zerschlagener, geschliffener Keil aus Feuerstein, gefunden zu Perlin in einer Mergelgrube (vom Hrn. Pastor Merian zu Perlin);
1 an der ganzen Oberfläche verwitterter Keil aus Grünstein, gefunden zu Mustin bei Sternberg (vom Hrn. Schulrath Meyer in Schwerin);
1 in muschelförmigem Bruch geschlagenes Messer aus Feuerstein, wie Frid. Franc. Tab. II. Fig. 3, gefunden auf dem kaltenhöfer Felde bei Grabow (vom Hrn. Pharmaceuten Stolle in Grabow);
1 Messer aus Feuerstein, wie das vorhergehende, gefunden zu Gallentin, am schweriner See (vom Hrn. Oberbaurath Wünsch in Schwerin);
1 messerartiges Geräth aus Feuerstein, gefunden bei Marnitz (vom Hrn. Schulrath Meyer in Schwerin);
1 Spindelstein (vom Hrn. Archivar Lisch in Schwerin).

aus Thon:

1 kleine Graburne aus dunkelm Thon, aus freier Hand geformt, 4 Fuß tief bei Bobzin im Amte Lübz beim Bau einer Fangschleuse, hart am Eldeufer, im sumpfigen Boden gefunden (vom Hrn. Oberbaurath Wünsch in Schwerin). In derselben lag ein Bruchstück eines hölzernen Kammes.
  Verzierte Bruchstücke einer Urne (vom Hrn. Candidaten Schütz zu Pampow).

Aus zweifelhafter alter Zeit:

1 Heerhorn aus Erz, fast im Kreise gebogen, 5 Fuß lang in der äußern Windung, vom Mundloch bis zum Schal=
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  loch von 2 1/2 Zoll bis 7 1/2 Zoll Umfang sich erweiternd; am Schalloch ist es plotzlich abgeschnitten und ist dort ein verziertes Blech von ungefähr 2 Zoll Breite im rechten Winkel angesetzt. Zum Tragen dient eine Kette aus Erz. Das ganze Horn ist so lang und so gekrümmt, daß es nach hinten hin über die Schulter hinausragt und beim Ohre sich mündet. Ausgepflügt auf dem Felde von Lübzin bei Sternberg (geschenkt vom Hrn. Hillmann auf Lübzin);
1 festes Stück von einem Hirschgeweih, wie eine Streitaxt zubereitet und mit einem Schaftloche, wie es sonst die Streitaxte haben, gefunden in der Lewitz beim Kanalbau (vom Hrn. Oberbaurath Wünsch in Schwerin),

B . aus dem Mittelalter:

1 Löffel aus Erz mit runder Platte und einer Weintraube zur Verzierung am Ende des Stiels, in zwei Stücke zerbrochen, gefunden auf dem Schloßberge bei Alt=Kalden, bei Urbarmachung desselben (vom Hrn. Amtshauptmann Ratich in Wittenburg).

C . aus der Zeit der neueren Geschichte:

1 Steigbügel von Eisen, mit Silber ausgelegt, in der Nähe des passower Sees 4 Fuß tief in der Erde gefunden (vom Hrn. Forstrath von Wickede in Schwerin). (Vielleicht noch aus dem Mittelalter?)
1 eisernes Schwert mit der Inschrift: Wilhelm Wirsberg me fecit Solingen, gefunden zu Plau in den alten Burgruinen (vom Hrn. Postmeister Schnelle in Plau);
1 Vorlegeschloß, 1 großer eiserner Schlüssel und 1 Thorhaken, beim Bau einer neuen Fangschleuse bei Plau in der Tiefe einer alten Schleuse gefunden (vom Hrn. Oberbaurath Wünsch, mit Rissen und Auffindungsprotocollen. S. unten »Gesammelte Nachrichten«).
2 zinnerne Trinkkrüge, deren einer die Namen Andreas und Maria Roloff und die Jahreszahl 1631 trägt, zu Wredenhagen ausgepflügt (vom Hrn. Advocaten Kossel in Schwerin);
1 Säulen = Capitäl von Alabaster (vom Hrn. Pastor Erbe in Schwerin).
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2. Siegel:
1 geistliches Siegel der Stadt Lage aus dem Mittelalter, von Messing, in gegattertem Felde ein stehendes Bischofsbild führend, mit der Umschrift: S. B e A TI. NI c OL A I. IN. L A W e , gefunden auf dem Stadtfelde von Lage (vom Hrn. Apotheker Stockfisch zu Zarrentin);
1 Siegel des Jachgim (Joachim) Holloger (aus der bekannten rostocker Familie), von Messing, gefunden auf dem Berge bei Kessin (vom Hrn. Dr. med. Reder in Rostock);
1 Siegelring von Bronze mit Vergoldung, mit einem Wappenschilde, auf welchem ein Queerband mit 3 Rosen und die Buchstaben s. v. a. (aus der Familie der Arenswald?), gefunden beim Abgraben einer Gartenhecke bei Rostock (von demselben);
1 Siegelring von Messing mit einem Kaufmanssignet oder Hauszeichen und den Buchstaben L. B., gefunden beim Abbruch der Heiligengeist = Kirche zu Rostock unter dem Altare (von demselben);
1 Siegelring von Messing, gefunden auf dem Schloßberge bei Alt = Kalden (vom Hrn. Amtshauptmann Ratich in Wittenburg).
3. Münzen und Medaillen.

Diese Sammlung zählt gegenwärtig 217 Stücke, welche, mit Ausnahme einer von Sr. Königl. Hoheit Großherzoge von Meklenburg = Schwerin dem Verein zugesandten, auf Allerhöchstdesselben Regierungs = Jubiläum geprägten Medaille in Silber und einiger angekaufter Münzen, nach und nach von den Herren: Advocat Diederichs in Güstrow, Rector Masch in Schönberg, Justizrath Martini in Schwerin, Amtsrath Koch in Sülz, Dr. Beyer in Parchim, Obermünzmeister Nübell und Candidat. juris Glöckler in Schwerin, Landrath von Oertzen auf Kittendorf, Dr. Reder in Rostock, Dr. Behn in Lübeck, Pastor Bartsch zu Sachsenberg und Apotheker Stockfisch in Zarrentin geschenkt worden sind. Die Münzen sind größtentheils in Meklenburg gültig gewesene oder gefundene. Wir bezeichnen hier nur folgende Stücke dieser Sammlung näher: 1 )


1) Auszug aus dem vollständigen, von dem Aufseher dieser Sammlung, Herrn Archivar Groth, der Generalversammlung vorgelegten Verzeichnisse.
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1. Hohlpfennige

a) Meklenburg:

3 Stück 7 - 8 Aß schwer; 9/12 Zoll im Durchmesser. Der Büffelskopf mit einer Lilienkrone zwischen den, auf einem zusammenstoßenden, auf dem andern abstehenden Hörnern, offenem Maule und aushangender Zunge. Gekerbter Rand.

cf. Evers Meklenb. Münzverfassung,
II. Theil, pag. 12 & 13.

b) Lübeck:

1) 10/12 Z. i. D. 9 Aß schwer,
   Der doppelte Adler; gekerbter Rand.

cf. Evers, pag. 16 in fine.

2) 10/12 Z. i, D. 12 Aß schwer.
   Wie voriger, nur ist oben im Rande ein Stern.

c) Hamburg:

9/12 Z. i. D. 8, 10 und 11 Aß schwer.
Drei Thürme, im Thore des mittelsten derselben ein Nesselblatt; gekerbter Rand.

cf. Evers, pag. 17.

d) Lüneburg:

9/12 und 10/12 Z. i. D. 8, 9 und 11 Aß Schwer.
Eine Burg mit drei Thürmen, im Thore ein Löwe; gekerbter Rand.

e) Stralsund:

7/12 Z. i. D. 5 Aß schwer.
Drei Strahlen, oben links ein kleiner Stein.

f) Holstein:

10/12 Z. i. D. 12 Aß schwer.
In einem von oben getheilten Schilde rechts ein halbes Nesselblatt, links zwei Queerbalken; gekerbter Rand.

Cf. Evers, pag. 16.

g) Oldenburg:

8/12 Z. i. D. 9 Aß schwer.
Ein Schild mit zwei Balken; gekerbter Rand,

h) Cöln:

8/12 Z. i. D. 4 Aß schwer.
Drei Kronen über einem Balken, unter diesem elf Flammen; glatter Rand.
  (Soll sich auf die heiligen drei Könige und auf die 11,000 Jungfrauen beziehen.)

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II. Solidi.

a) der Heren zu Werle:

9/12 Z. i. D. 16 Aß schwer.
A. Der gekrönte Werlesche Stierkopf mit ausgeschlagener Zunge in einem geschweiften Schilde mit doppeltem Rande. Umschrift: CIVITAS DNI D WERLE
  Mönchsschrift; zwischen jedem Worte ist eine kleine Acht.
R. In einem punktirten Kreise ein Kreuz, dessen zwei gegenüberstehende Balken ausgebrochen sind, mit einer weckenförmigen Vertiefung, in deren Mitte ein Punkt. Umschrift: MONETA GVSTROWE. Mönchsschrift, in der Mitte und am Ende eine kleine Acht.

b) der Stadt Gnoien:

9/12 Z. i. D. 19 Aß schwer.
A. In einem punktirten Kreise ein rechts zum Kampfe aufgerichteter Greif. Umschrift: CIVITAS MAGNOPOL. Mönchsschrift.
R. Ein Kreuz, worauf ein Wecken, in welchem die Hälfte des Stadtwappens, nämlich eine halbe Lilie, sichtbar ist. Umschrift: MONETA GNOGHENSIS. Mönchsschrift. Sowohl im A. als auch im R. ist hinter jedem Worte eine halbe Lilie.

c) der Stadt Neubrandenburg:

6/12 Z. i. D. 6 Aß schwer.
A. Zwischen zwei Thürmen ein offenes Thor, über diesem ein Helm, worauf ein Adler; in dem Thore eine Figur, vielleicht auch ein Helm.
R. Ein Greif.

Anmerkung. Herr Rector Masch in Schönberg der diesen Solidus geschenkt hat, schreibt dabei:
»Die einliegende Münze ist vom Hrn. Kretschmer, Aufseher der Königl. Münzsammlung in Berlin, für eine von Neubrandenburg angenommen worden. Seine Annahme begründet er durch den Helm, der sich unter dem Thore findet, und welcher das Zeichen der Stadt auf ältern Siegeln ist. Hier steht er freilich über dem Thore zwischen den beiden Thürmen (ganz irrig hat Westphal ined. IV. Tab. 22 N. 22 einen Fisch abgebildet), jedoch sollen dergleichen Umstellungen auf den Münzen des Mittelalters grade nicht selten sein. Ob man

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den Adler auf die Zeit deuten kann, wo Stargard noch Brandenburgisch war, und die Münze also in's 13. Jahrhundert stellen, wohin sie übrigens auch wohl gehört, vermag ich nicht zu entscheiden. Daß die Rückseite einen Greif enthält, ist bei dem übersandten Exemplar, das in der Gegend von Friedland gefunden ist, weniger deutlich, als auf einem andern meiner Sammlung.«

d) der Stadt Greifswald:

11/12 Z. i. D. 27 Aß schwer.
A. Der Greif in einem punktirten Kreise. Umschrift: Inschriftskreuz MONETA GRYPESWO Mönchsschrift.
R. Auf einem durchgehenden Kreuze liegt in einem punktirten Kreise ein Schild mit einem silbernen Queerbalken im gegatterten Felde; in der Mitte des Balkens ist eine Kugel; über dem Schilde sind zwei Sterne, unter demselben zwei Kugeln. Umschrift: DA LAVDEM DEO Mönchsschrift.

e) Stralsund:

9/12 Z. i. D. 18 Aß schwer.
A. Ein Fischerstachel in einem Kreise. Umschrift: MONETA NOVA SVND ·  38 .
R. Ein von einem Kreise umschlossenes Gabelkreuz. Umschrift: DEVS IN NOMINE TVO SALV.

III. Dreilinge.

1) von Kupfer.
  Ein Parchimscher:

10/12 Z. i. D. 44 Aß schwer.
Auf einer Seite steht in der Mitte SAUL , auf der andern, etwas niedriger; PARCHIM , darunter ein Stern.

2) von Silber:
  a) Herzogl. Meklenb.:

α) 7/12 Z. i. D. 8 Aß schwer.
A. Die Zahl 192 im Reichsapfel. Umschrift: MONETA NOVA
R. Ein queergetheilter Kreis, oben der rechts schreitende Greif in weißem Felde, unten ein weißer Balken in rothem Felde. Umschrift: MECKLENBVRG.

(Evers II. p. 167 meint, daß dergleichen Dreilinge in den Jahren 1696 und 1697 unter Herzog Friedrich Wilhelm geschlagen sind.)

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β) 8/12 Z. i. D. 9 Aß schwer.
A. Wie bei vorigem.
R. Ein in der Länge getheilter Schild, rechts der Büffelkopf, links ein aufgerichteter Greif auf einem Balken. Umschrift: MECKLENBVRG. Vor diesem Worte steht auf einem Exemplar eine Rose, auf einem andern ein Stern.

b) Hamburg:

6/12 Z. i. D. 8 Aß schwer.
A. Drei Thürme. Umschrift: Inschriftskreuz   MONE . . . . ENS Mönchsschrift.
R. Ein Kreis mit dem Centrum auf einem Gabelkreuze, in dessen Winkeln Nesselblätter. Umschrift: DEVS eine Rose BENEDICTVS eine 8 . Mönchsschrift.

IV. Sechslinge.

1) Herzogl. Meklenb.:
  a) 8/12 Z. i. D. 14 und 15 Aß schwer.

A. In einem Zirkel ein Schild mit dem meklenburgschen Büffelskopf. Umschrift: MONET' NOVA GVSTROW Mönchsschrift.
R. Im Kreise ein Kreuz. Umschrift: Inschriftskreuz DVCV' MAGNOPOLENS Mönchsschrift.
Evers II. p. 46.

  b) 8/12 Z. i. D. 9 und 16 Aß schwer.

A. Der Büffelskopf mit dem Nasenringe. Umschrift:
Umschrift .
R. Der Stargardsche Arm. Umschrift: Symbol 3 Kreise MONETA+ NOVA+GVSTRO+ 28 :
Evers II. p. 69.

  c) 9/12 Z. i. D. 11 Aß schwer,

A. Der gekrönte meklenb. Büffelskopf im Schilde; oberhalb und auf beiden Seiten des letztem ein kleiner Ring. Umschrift: Inschriftskreuz IOHAN ALBERT·DEI GRA.
R. In einem Kreise ein Kreuz, in dessen vier Winkeln V T I O Umschrift: Blumenvignette DVX MEGAPOLENS. 1549.
Evers II. p. 81.

(Nach Evers pag. 531 sollen die Buchstaben V T I O bedeuten:

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entweder Verbum Tuum In Ore,
oder: Verbi Tui Inimicos Odi,
oder: Vti Trahor Ita Sequor,
oder: Unser Trost Ist Oben.)

2) Rostock:

9/12 Z. i. D. 13 Aß schwer,
A. Der Greif ohne Schild. Umschrift: MONETA NOVA ROSTOK Mönchsschrift.
R. Der Buchstabe r auf einem durchgehenden Kreuze, im rechten Unterwinkel ein Kreuz. Umschrift: Inschriftskreuz SIT◦NOM◦DNI◦BND◦ Mönchsschrift.
Evers p. 399.

3) Wismar:

9/12 Z. i. D. 19 Aß schwer.
A. Das Stadtwappen; zur Rechten der halbe gekrönte Büffelskopf, zur Linken vierfach weiß und gegattert queer getheilt. Umschrift: Inschriftskreuz CIVITAS MAGNOPOL Mönchsschrift.
R. Ein von einem punktirten Kreise eingeschlossenes Kreuz. Umschrift: Inschriftskreuz MONE' WISMARIENS Mönchsschrift.

(Anmerkung. Herr Rector Masch hat auf einem andern Exemplar statt der vier letzten Buchstaben 1502.)

Evers p. 483 cf. 481 in fin.

4) Vier Städte:
  a) in Wismar geprägt:

9/12 Z. i. D. 19 Aß schwer.
A. Wie voriger. Umschrift: Inschriftskreuz MONE WISMAR 1502. Mönchsschrift.
R. Die Wappen der drei Städte Lüneburg (ein Löwe), Lübeck (ein Adler) und Hamburg (ein Nesselblatt) im Dreieck, in dessen Mitte ein Kreuz. Umschrift: CRX F OE MAL Mönchsschrift, bedeutet Crux fugat omne malum .
Evers p. 481 in fin.

  b) in Hamburg geprägt:

A. Ein Schild mit dem Nesselblatte. Umschrift: MONE HAMBVRG' 1512 Mönchsschrift.
R. Wie voriger, nur das wismarsche Wappen statt des Hamburgischen.
Evers p. 482 in fin.
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5) Lübeck:

9/12 Z. i. D. 18 und 21 Aß schwer.
A. Das weiß und gegattert einmal queer getheilte Wappen in einem Kreise. Umschrift: MONETA LVBICEN 1502. Mönchsschrift.
R. Ein von einem Kreise umschlossenes Kreuz. Umschrift: Inschriftskreuz AVE CRVX SPES VNICA Mönchsschrift.

6) Hamburg:

8/12 Z. i. D. 17 Aß schwer.
A. Drei Thürme, im Thore ein Nesselblatt.
R. Wie voriger. Umschrift: Inschriftskreuz AVE SPE VNICA Mönchsschrift, hinter jedem Worte ist eine Lilie.

7) Lüneburg:

9/12 Z. i. D. 18 und 20 Aß schwer.
A. Eine Burg mit drei Thürmen; im Thor ein Löwe auf einem schrägliegenden Schilde. Umschrift: MONETA. LVNEB' 1502. Mönchsschrift.
R. Wie voriger. Umschrift: Inschriftskreuz CRVX GLORIOSA Mönchsschrift. Zwischen beiden Worten eine Rose.

8) Pommern:

8/12 Z. i. D. 12 Aß schwer.
A. Ein Greif. Umschrift: X BVCSLAVS DVX STETINS Mönchsschrift.
R. Auf einem durchgehenden Kreuze der Buchstabe v Umschrift: MONE NOVA STET IN 1505 Mönchsschrift.

9) Stralsund:

8/12 Z. i. D. 13, 16 und 20 Aß schwer.
A. Ein Fischerstachel. Umschrift: MONE NOVA SVND 1508. Mönchsschrift.
R. In einem Kreise ein Kreuz, in dessen rechtem Oberwinkel ein Stern. Umschrift: Stern DEVS ° IN NOMIN TVO Mönchsschrift. In einem fehlt die Jahrszahl im A ., und steht im R . statt des Sterns ein Herz im rechten Unterwinkel. Bei einem andern liegt das große Kreuz etwas und hat ein kleines stehendes Kreuz im rechten Oberwinkel.

V. Einfache und doppelte Schillinge.

1) Herzogl. Meklenb.:
  a) Ein Schilling, 10/12 Z. i. D. 24 Aß schwer.

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A. Das vollständige meklenb. Wappen. Umschrift: eine Blume mit 4 ausgezackten Blättern; V:G:G:GVSTAV eine Rose ADOLPH:
R. In einem punktirten Kreise in 4 Zeilen:
48 — REICHS — DALER — 1675
Umschrift: Ein rechts schreitender Löwe H. ZV. MECKLENBURG.
Evers p. 282 (etwas verschieden)

  b) Ein Doppeltschilling, 1 Z. i. D. 41 Aß schwer.

A. In einem Kreise das gekrönte meklenb. Wappen mit 4 Feldern und dem Herzschilde Umschrift: ··NS ALBRECHT · HER ·
R. DS in einem Kreise, darüber ein Reichsapfel. Umschrift: Z. MECHELNBURG.
Evers II. p. 258.

2) Rostock:
  a) Ein Schilling, 1 1/12 Z. i. D. 26 Aß schwer.

A. Der rechts aufgerichtete Greif. Umschrift: MONETA ROSTOKEN Mönchsschrift.
R. Auf einem schmalen durchgehenden Kreuze der Buchstabe r Umschrift: CIVI—TAS M—AGN—OPOL Mönchsschrift.

  b) Ein dito, 17 Aß schwer.

Wie voriger, nur ist im rechten Unterwinkel im R. noch ein kleiner Hund.

  c) Ein dito, wie der erste, nur noch 6 Aß schwerer.

  d) Ein dito, 9/12 Z. i. D. 19 Aß schwer.

A. Wie bei den vorigen.
R. In einem punktirten Kreise ein Kreuz mit einem ausgehöhlten Vierblatte, worin ein Stern.
Bei einem andern ist im Vierblatte statt des Sterns ein Punkt, dagegen im linken Unterwinkel ein Stern.
cf. Evers p. 390 & 391.

3) Wismar:

Ein Doppeltschilling, 1 Z. i. D. 45 Aß schwer.
A. Der Reichsadler, ohne Zirkel um die Köpfe, über welchen eine geschlossene Krone schwebt, im Herzschilde das Stadtwappen. Umschritt: MONETA NOVA WISMAR
R. In einem punktirten Kreise in 4 Zeilen:
·24· — REICHS DALER — 1653
Umschrift: WISMARS STADTGELD
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Anmerkung. Bei 11 ähnlichen findet der Unterschied statt, daß bei einigen im A. WISMARI , oder im R. GELDT . steht. Den Jahren nach sind sie von 1654 - 1672; bei denen von 1665 an stehen drei Punkte unter der Jahreszahl; dem Gewichte nach variiren Sie von 32 bis 41 Aß.

Cf. Evers p. 470 seqq.

4) Lübeck:
  a) Ein Doppeltschilling (vielleicht ein Dütchen), 1 Z. i. D. 46 Aß schwer.

A. In einem punktirten Kreise der Doppeladler (ob auf dessen Brust ein Schild ist, läßt sich nicht erkennen). Umschrift: Inschriftskreuz WONETA ◦ NOVA ◦ LVBICENSIS. Mönchsschrift.
R. In einem punktirten Kreise ein Kreuz, darauf 4 sich vereinende Halbkreise, in deren Winkeln nach außen Kleeblätter gehen; im Innern ein nicht zu bestimmender Schild. Umschrift: Inschriftskreuz CRVX FUGAT OMNE MALVM. Mönchsschrift.

  b) Ein Doppeltschilling, 11/12 Z. i. D. 34 Aß schwer.

A. Ein zweiköpfiger Adler im Schilde; über diesem und zu jeder Seite ist eine kleine Kugel. Umschrift: Inschriftskreuz MONETA LVBICENSIS Mönchsschrift.
R. Adler und Punkte, wie im A. Umschrift: Stern CIVITAS IMPERIALIS Mönchsschrift.

  c) Ein Schilling, 10/12 Z. i. D. 20 Aß schwer.

A. In einem Kreise ein Kreuz, worauf ein von Silber und gegattert queer getheilter Schild; in jedem Winkel des Kreuzes eine Kugel. Umschrift: MONETA LVBICENS . 1552.
R. Der doppelte Adler in einem Schilde. Umschrift: Inschriftskreuz CIVITAS IMPERIALIS.

5) Hamburg:
  a) Ein Schilling, 10/12 Z. i. D. 24 Aß schwer.

A. Drei Thürme mit offenem Thore. Umschrift: MONE' HAMBVRG' Mönchsschrift.
R. Ein Rad, oder ein von einem Kreise umgebener Stern, auf einem Gabelkreuze; in jedem Winkel desselben ein Nesselblatt. Umschrift: DEVS eine Rose BENEDICTUS. 8 Mönchsschrift.

  b) Ein Schilling ( oder Sechsling ), 10/12 Z. i. D. 19 Aß schwer.

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A. Drei Thürme mit dem Nesselblatte im Thore. Umschrift: MONE' HAMBVRGE 1506. Mönchsschrift.
R. Ein von einem Kreise umschlossenes Gabelkreuz. Umschrift: Inschriftskreuz AVE SPES VNICA Mönchsschrift. Hinter jedem Worte ist eine Lilie.

6) Bischöfl. Ratzeburg:
Ein Doppeltschilling, 1 Z. i. D. 35 Aß schwer.

A. Das braunschweigsche Wappen im deutschen Schilde. Umschrift: AVGVSTVS · D · G · P · E · RATZEB ·
R. In einem Kreise DS, darüber der Reichsapfel. Umschrift: DVX · BRVNOVIC · E · L · 20. (1620.)
Evers p. 36 & 37.

7) Schweden:
  a) Ein Schilling, 9/12 Z. i. D. 18 Aß schwer.

A. In einem punktirten Kreise ein S zwischen zwei Kreuzen. Umschrift: ein Stern SCS ERICVS REX Mönchsschrift.
R. In einem Kreise eine geschlossene Krone; oben zu jeder Seite ein Punkt. Umschrift: ein Stern MONETA · STOQCHO. Mönchsschrift.

  b) Ein Schilling, 9/12 Z. i. D. 17 Aß schwer.

A. Eine geschlossene Krone in einem punktirten Kreise. Umschrift: ein Stern SCS ERICVS REX . Mönchsschrift.
R. In einem Kreise ° A. Mönchsschrift. Umschrift: MONETA AROSIEN ° ein Stern. Mönchsschrift.

  c) Ein Doppeltschilling 1 ), 1 1/12 Z. i. D. 27 Aß schwer.

A. In einem punktirten Kreise ein Schild mit 3 Kronen Symbol . Umschrift: eine Rose SCS' Symbol 8 ERICVS 8 · REX ·
R. Ein gekröntes A. Mönchsschrift zwischen zwei Rosen. Umschrift: MONETA 8 AROSIENS   Symbol .

8) Unbestimmt:
  a) Eine Silbermünze mit undeutlicher Präge, 11/12 Z. i. D. 20 Aß schwer.

Anmerkung. Nach Hrn. Masch soll in den Blättern für Münzkunde Num. 18 Tab. 14 Num. 180 ein Denarius aus der Carolingischen Zeit abge=


1) Anmerkung. Nach des Herrn Rector Masch neueren Forschungen soll es ein halber Dertug und in Westerås (Arosia) geschlagen sein.
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bildet sein, der ganz denselben Revers, wie der gegenwärtige, zu enthalten scheine, und nach Mainz, von andern aber nach Magdeburg gestellt werde.

  b) Eine Silbermünze, 9/12 Z. i. D. 16 Aß schwer.

A. In einem punktirten Kreise der gekrönte Buchstabe H (Mönchsschrift), zu dessen Rechten ein Dreiblatt. Umschrift: ein Dreiblatt IOHAES D' G' . . . GIE Mönchsschrift.
R. Ein durch ein durchgehendes Kreuz geviertheilter Schild, dessen Felder nicht zu erkennen sind.

VI. Dütchen.

1) Herzogl. Meklenb.:
ein Dütchen, 1 2/12 Z. i. D. 70 Aß schwer.

A. Das Wappen ohne Helm und Schildhalter. Umschrift: ADOLPH·FRID:V·G·G·HERTZ·Z·
R. Der Reichsapfel, darunter im punktirten Kreise:
·16. — REICHS — DALER — :1·6·3·2·
Umschrift: MECKL·F·Z·W·G·Z·S·D·L·R·S·H·
Evers p. 100.

2) Rostock:
  a) Ein Dütchen, 11/12 Z. i. D. 34 Aß schwer.

A. In einem von einem punktirten Kreise eingeschlossenen geschweiften Schilde, zu dessen beiden Seiten ein kleiner Stern sich befindet, ist der rechtsschreitende Greif auf einem grünen oder leiterförmigen Balken im silbernen Felde. Umschrift: Inschriftskreuz MONETA·NOVA·CIVITA·ROSTOCHI·
R. In einem punktirten Zirkel steht:
·XVI· - EINEN - REICHES - DALER- .S.T.
Umschrift: Inschriftskreuz REICHES DALER SILBER. 1644.

  b) Ein Dütchen, dem vorigen ähnlich, jedoch mit folgenden Abweichungen:

1. Es wiegt nur 31 Aß.
2. Im A. fehlen die Sterne zu den Seiten des Schildes.
3. Der Balken ist nicht zu unterscheiden.
4. In der Umschrift ist statt des Kreuzes eine Rose und ROSTOCI .
5. Im R. steht die Jahreszahl 1645.
Evers p. 379 und 380.

3) Wismar:
  Ein Dütchen, 1 1/8 Z. i. D. 59 Aß schwer.

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A. Der heilige Laurentius en face, mit dem Scheine um das Haupt, in halber Figur, in der Rechten einen Palmzweig, in der Linken einen Rost mit 4 Stäben haltend. Unter ihm das Stadtwappen, rechts der halbe Büffelskopf, links gegattert und Silber vierfach getheilt. Umschrift: MONE. NOVA. WISMAR. 605
R. In einem punktirten Zirkel der Reichsadler auf einem durchgehenden Kreuze; statt des obersten Balkens des letztern ist eine geschlossene Krone zwischen der Umschrift. Im Reichsapfel auf der Brust steht 16 Umschrift: RVD II·D·G·R·I·M·S·A·P·F·D·
cf. Evers p. 463.

4) Lüneburg:

Ein Dütchen, 1 1/12 Z. i. D. 61 Aß schwer.
A. Ein Schild mit dem Stadtwappen, d. h. eine Burg mit drei Thürme, im Thore ein Löwe, auf einem durchgehenden Gabelkreuze; über dem Schilde, aber innerhalb des denselben umgebenden Kreises, scheint die Zahl 1629 zu stehen. Umschrift: MONETA Symbol NOVA C - IVI·LVNE - BVRG dahinter ein Reiter mit gezogenem Schwerte.
R. Ein nicht zu unterscheidender Heiliger in ganzer Figur; zwischen seinen Füßen steht am Rande die Zahl (16) Umschrift: DA PACEM·DOM·   INDIEB·NOST:

VII. Ein halber Reichs=Ort.

1 2/12 Z. i. D. 85 Aß schwer.
A. Drei Wappenschilde, nämlich der meklenb. gekronte Büffelskopf, der rostocksche Greif und der gräflich schwerinsche gegattert und weiß queergetheilte Schild, zusammen gestellt; in dem dadurch gebildeten Triangel ist der stargardsche Arm mit dem Ringe und der Binde. Umschrift: ° MONE ° NOVA ° GVST ° Mönchsschrift.
R. Der gekrönte meklenb. Büsfelskopf im Schilde auf einem durchgehenden Kreuze. Umschrift: DVCV'   MANG   NOPO   LENS     Mönchsschrift.
Evers p. 42.

VIII. Ein halber Speciesthaler der Stadt Rostock.

1 5/12 Z. i. D. Fast 1 Loth schwer.
A. Der Greif in einem punktirten Kreise. Umschrift: ein Dreiblatt und ein Zainhaken kreuzweise. MONE.NO:ROSTOCK. IENSIS
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R. Der Reichsadler mit einem Halbzirkel über jedem Kopfe; zwischen beiden Köpfen ein Kreuz, über welchem in der Umschrift eine Krone; auf der Brust der Reichsapfel mit der Zahl 16. Umschrift: FERDINAND: II·D·G·RO·I·S·AVG·D·P. 1633.
cf. Evers p. 370.

IX. Medaillen.

a) Silberne Medaille auf die Feier der 50jährigen Regierung des Großherzogs Friederich Franz von Meklenburg=Schwerin, 2 Z. i. D. 3 I/4 Loth schwer.

A. Die rechtsgekehrte Büste des Großherzogs mit einem Hermelinmantel um die Schultern. Unter der linken Schulter steht:
F. A. NÜBELL FEC:
Umschrift von der rechten Seite nach oben:
*FRIEDR. FRANZ GROSSHERZOG V.
MECKLENBURG SCHWERIN*
Unter der Büste, im Rande, in zwei Zeilen:
D. XXIV APRIL MDCCCXXXV.
ZUM GEDÄCHTNIS. FUNFZIGJÄHRIGER
REGIERUNG.
R. Clio, sitzend, hält mit der Linken eine aus ihren Schooß gestützte Tafel, woraus in 6 3eilen steht:
D. 10. DECM. - 1756 - D. 24 APRIL -
1785 - D. 24 APRIL - 1835.

b) Medaille, von der Stadt Rostock auf die Geburt des Prinzen Carl Heinrich, eines Sohnes des Herzogs Hans Albrecht zu Meklenburg, geprägt, 2 3/12 Z. i. D. 2 1/8 Loth schwer.

A. Der durch einen Queerbalken, worauf ein rechtsschreitender Greif, getheilte rostocksche Wappenschild ohne Tincturen; darüber ein gekrönter Helm mit zwei Büffelhörnern, an jedem derselben hangen auswärts fünf Fahnen; zu beiden Seiten des Helms und Schildes ist Laubwerk. Umschrift von oben:
MON NOV — ROSTOCH — AD LEG — IMP — IN PVBL — PROV — LAETIT —
R. In einem von oben rechts und links herabhangenden und von unten nach beiden Seiten emporsteigenden Lilien gebildeten Kranze, aus dessen oberer Mitte fünf Strahlen herunter gehen, steht in 10 Zeilen:
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Q.F.F.Q. — SIT — CAR:HENR:MIGAP: —
DVX. NASCITVR — XXX·MAII·ET·SACR —
FONT. RENASC — XXVIII IVL — ANNO —
M·D·C·XVL· — VIVAT
Vid. Evers p. 266.

Abweichungen. Evers giebt an:

1) die Schwere zu 2 Loth,
2) im A. nur 4 Fahnen,
3) im R. MEGAP.

II. Copien.

1. Siegelabdrücke:

a) Siegel der Stadt Wismar;

b) Siegel der Stadt Malchin (vom Hrn. Geh. Hofrath Lüders in Malchin);

c) Siegel der Stadt Neustadt, mit der Umschrift: SI G ILLV M . NOV e . CIVITATIS. G L e V e ., nach dem ältesten, vor einigen Jahren aus dem See aufgefischten Originalstempel (vom Hrn. Dr. Betcke zu Penzlin);

d) Vier verschiedene ratzeburger Capitelsiegel;

e) Ein ratzeburger Vicariatssiegel;

f) Wachssiegel der Herzoge Friederich Wilhelm und Carl Leopold.

2. Zeichnungen:

a) Zeichnung des Leichensteins auf dem Grabe des Vicke von Stralendorf auf Möderitz und seiner Frau, gebornen Dorothea von Platen, 1604, mit den Bildnissen beider, auf dem ehemaligen Kirchhofe, jetzigem Garten zu Möderitz (vom Hrn. Bauconducteur von Motz in Schwerin);

b) Zeichnung des Leichensteins auf dem Grabe des Bischofs Conrad Loste im Dom zu Schwerin (von demselben);

c) Zeichnung der Messingplatte auf den Gräbern der Bischöfe Heinrich und Ludolph aus dem Hause von Bülow im Dom zu Schwerin (vom Hrn. Maler Schlöpcke in Schwerin).


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C.

Gesammelte Nachrichten von Alterthümern aller Art.

Neben dem eigenen Besitze historisch interessanter Gegenstände sind auch Nachrichten von solchen, die sich außer seinem Besitz befinden, für den Verein von großem Werthe. Denn einerseits können sie die Rettung, Erwerbung oder Untersuchung der Objecte selbst veranlassen, andrerseits dienen sie, falls sie genau sind, oft als willkommene Surrogate für letztere, und geben nicht selten unmittelbar Resultate oder Winke für die historische Forschung. Darum hat auch der Ausschuß in seinen Quartalberichten wiederholt um solche Nachrichten von einzelnen Urkunden oder Urkundensammlungen, von Alterthümern und Sammlungen derselben etc. gebeten, und es sind ihm manche Mittheilungen dieser Art geworden, von denen nur das Wichtigste hier erwähnt werden mag.

A. Nachrichten von alten Schriftwerken.

Manches Interessante dieser Art hat zunächst der von dem ersten Secretär, Herrn Archivar Lisch, mit den correspondirenden Mitgliedern geführte Briefwechsel ergeben. So theilte Herr Dr. Fabricius in Stralsund die Entdeckung der ursprünglichen, vollständigern niederdeutschen Chronik des ribnitzer Lesemeisters Lambertus Slagghent mit, worüber derselbe auch Andeutungen und Auszüge in seinem interessanten Werke: »die Vierziger oder die Einführung der Reformation in Stralsund« gegeben hat. Wünschenswerth für unsern Verein wäre eine nähere diplomatische Auskunft über diese Chronik. - Der Herr Dr. Deecke in Lübeck verhieß Mittheilung seiner Nachforschungen über das, was an literarischen Schätzen im Nachlasse Dreyers's gewesen sei, eine Mittheilung, welche dazu dienen kann, manchem werthvollen Gegenstande wieder auf die Spur zu kommen. Von unserer Seite erhielt Herr Dr. Deecke Mittheilungen über Handschriften der Chronik von Reimar Kock, welche in Meklenburg befindlich sind. - Herr Professor Homeyer in Berlin lenkte die Aufmerksamkeit des Vereins auf einen Codex des Sachsenspiegels, dessen Dreyer in seinen Beiträgen zur Literatur des deutschen Rechts, Seite 146 ff., erwähnt, wie ihn dessen Besitzer, der ehemalige meklenburgische Justizrath Arpe, in einem Briefe an den Geheimeraths=Präsidenten von Westphalen vom 20. September 1737 beschreibt: "Codex speculi saxonici membranaceus foliis XCI decurrens,

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continua articulorum, qui numerantur CCCX, et literis miniatis distinguuntur, serie; charactere unciali, dialecto veteri Saxonica, carens praefationibus rhythmicis. In fronte: Hie begynnet dat Landrechte, de me nomet der Spegele der Sassen. In fine: expletum feliciter per Jordanum de Bekke, Clericum Brem. dioc., anno dni millesimo CCXCVI. Sit ei bonum, qui legit speculum Saxonum etc. Die Kenntniß der Schicksale dieser Handschrift, der einzigen, welche mit Bestimmtheit dem 13. Jahrhundert angehören würde, und deren Wiederauffindung ist von so hohem Interesse, daß zur Forschung nach derselben, vielleicht aus der Geschichte des Arpeschen Nachlasses, die Mitglieder des Vereins sich berufen fühlen dürften. - Herr Bibliothekar Dr. Böhmer in Frankfurt a. M. theilte dem Verein mit, daß vier alte Lieder von der Belagerung Frankfurts im J. 1552, bei welcher der tapfere Herzog Georg von Meklenburg fiel, (in Larsner's Chronik von Frankfurt I. 388, und Fichard's Archiv für deutsche Literatur und Geschichte I. 141) existiren und daß des Todes des Herzogs darin beiläufig gedacht werde. - Ueber alte Drucke correspondirten die Herren Dr. Deecke in Lübeck und Dr. Friedländer in Berlin.

Von den ordentlichen Mitgliedern gab Herr Dr. Beyer in Parchim Nachweisungen über die in dieser Stadt vorhandenen Urkunden und sonstigen schriftlichen historischen Documente. Derselbe schreibt unter andern: »Die wichtigsten derselben befinden sich in den sogenannten Dresen in der Georgen=Kirche, dem eigentlichen städtischen Archiv. Der verstorbene Pastor Cleemann giebt den Vorrath von alten Pergamenten daselbst in seiner Chronik von Parchim auf weit über anderthalb hundert an, die er nach seiner Versicherung "sämmtlich selbst abgeschrieben, zu einem Codex diplomaticus angesammelt und mit einem ausführlichen Sach= und Namens=Index begleitet" hat. In diesem Codex, welcher jetzt mit dem übrigen Nachlasse jenes unermüdeten und gewissenhaften Sammlers in der Raths=Registratur aufbewahrt wird, ist nach pag. 164 der Chronik auch eine vollständige Abschrift des alten Stadtpfandbuches vom J. 1351 bis 1457 enthalten, von dessen Existenz Herr Director Zehlicke in Parchim dem Verein schon früher Nachricht gab. Die Mehrzahl jener Urkunden findet sich übrigens schon in der erwähnten Chronik abgedruckt, wobei sich jedoch, namentlich bei den in plattdeutscher Sprache abgefaßten, einige Fehler, hauptsächlich in der Interpunction, eingeschlichen haben, welche den Sinn entstellen. Ferner dürfte die Raths=Registratur mit den hier auf=

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bewahrten Acten, namentlich die alten Protocollbücher (die jedoch nur bis 1611 hinaufreichen, da die früheren Jahrgänge ein Raub der Flammen geworden sind), für die Geschichte des parchimschen Rechts, der Stadtverfassung etc. . nicht unwichtig sein. Gelegentlich bemerke ich, daß hier auch 2 Exemplare des bei Nettelbladt succincta notitia etc. pag. 104 erwähnten encomium Parchumi von Franzisc. Tiefenbruch aufbewahrt werden, eine Curiosität, die aber für den Historiker sehr geringe Ausbeute giebt. Cleemann hat diese Registratur geordnet und auch theilweise, aber sehr mangelhaft, bei seiner Chronik benutzt. - Auch die überall noch nicht für historische Zwecke durchforschte Stadt = Gerichts = Registratur und die vorderstädtische Registratur, in welcher sich auch das Original des oben erwähnten alten Stadtpfandbuches befindet, enthalten ohne Zweifel viele für die Stadt= und Landesgeschichte werthvolle Documente. Dasselbe gilt, mit vorzüglicher Beziehung auf die Geschichte des Kirchen= und Schulwesens, von der Registratur des Superintendenten, die von Cleemann ebenfalls in seiner Weise schon benutzt worden ist. Ihre Acten reichen nur bis zum Anfange der Reformation in Meklenburg; es scheint mir aber nicht unmöglich, noch einen Theil des älteren Kloster= Archivs wieder aufzufinden. Es läßt sich nämlich kaum annehmen, daß die Mönche bei ihrer Vertreibung sofort alle Hoffnung auf bessere Zeiten aufgegeben und ihr ganzes Archiv vernichtet haben sollten; vielmehr ist es wahrscheinlich, daß sie wenigstens die wichtigern Documente aus demselben mit hinweggenommen haben. Nun hat Cleemann, Chronik pag. 205, die Nachricht (deren Quelle ich aber nicht kenne), daß die »Meßgewänder, Caseln und Ornate« des Klosters, welche nach Cordes im Jahre 1553 durch Sigismund von Essfeldt den Vorstehern von St. Georg und Marien zugestellt wurden, später nach Kuttenplan in Böhmen (im pilsener Kreis, nahe bei Plau an der Straße von Eger) verkauft seien. Daraus ziehe ich die Vermuthung, daß unsere Mönche sich dorthin gewendet haben, und scheint mir eine gelegentliche weitere Nachforschung darüber wohl der Mühe werth.« - Herrn Archivar Lisch verdankt der Verein ein Verzeichniß der Urkunden und Diplomatarien im Stadtarchive zu Güstrow und Nachricht von dem (für den Verein wenig erheblichen) Inhalt des Domarchivs zu Schwerin. - Herr Hofbuchdrucker Bärensprung lieferte das Verzeichniß einer Sammlung alter Hausbriefe, welche den ehemaligen »Domhof«, das jetzige Minetsche Gasthaus zu Schwerin, betreffen und in den Händen des Herrn Gastwirths Minet sind.

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Herr Professor Dr. Kämmerer in Rostock, welcher sich im Besitze mehrerer Sammlungen von alten meklenburgischen Urkunden und sonstiger historischer Denkmäler befindet, erfreute den Ausschuß durch die Verheißung eines Verzeichnisses derselben. Die beträchtliche Anzahl vonArchiven, größern und kleinern Urkundensammlungen in unserm Vaterlande, welche theils einzelnen Privatpersonen und Familien, theils Commünen angehören und von deren Dasein und Inhalt eine möglichst umfassende und zuverlässige Kenntniß zu haben für den Verein von der größten Wichtigkeit ist, bietet der Thätigkeit seiner Mitglieder und Freunde noch ein weites Feld dar.

B. Nachrichten von alten Bildwerken.

Im Pfarrgarten zu Hohen = Vicheln befindet sich ein alter Taufstein. Herrn Präpositus Müller daselbst gab auf die Anfrage des zweiten Secretärs folgende Nachricht: »Derselbe ist von Granit und besteht aus zwei Stücken, dem Fußgestell und dem Kelch, welcher besonders am obern Rande etwas gelitten hat. Die ganze Höhe des Steins, mit Einschluß des Fußgestelles, beträgt 2 Fuß 10 I/4 Zoll, der Umfang des Kelches, oberhalb der daran angebrachten Köpfe, 10 F. 3 Z., die Tiefe desselben 1 F., die Dicke des Randes 5 Z. Die Arbeit ist einfach: nur das eigentliche Becken (der Kelch) hat an seiner äußern Seite unterwärts Verzierungen, die aus Blättern mit 4 in gleichen Zwischenräumen zwischen ihnen angebrachten Köpfen bestehen. Was Zeit, Art und Ort des Fundes betrifft, so melde ich Ihnen dasjenige, was mir der hiesige Fischer Prignitz, ein 63jähriger Mann, darüber gesagt hat. Der Stein ist seiner Angabe nach (nicht, wie eine früher dem Verein gewordene Meldung lautete, im schweriner See, sondern) in der sogenannten Döpe auf der ventschower Scheide in der Gegend, die mit dem Namen der 3 Gräben bezeichnet ist, vor 60 bis 65 Jahren gefunden. Sein Vater, so sagt Referent, habe ihn dort beim Fischen entdeckt und dem damaligen hiesigen Prediger Friederici von seiner Entdeckung Anzeige gemacht. Unter dessen Anleitung sei der Stein später, als der See mit starkem Eise belegt gewesen, mittelst angebrachter Ketten aus dem Wasser gewunden und in die hiesige Kirche, von meinem Vorgänger im Amte aber von dort in den Pfarrgarten gebracht worden. Diese Aussage stimmt auch ganz mit der eines alten, vor einigen Jahren hieselbst verstorbenen Büdners überein, der als Knecht zu der Zeit beim Pastor Friederici Dienst gestanden

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und selber den Stein vom See nach der Kirche gefahren zu haben versicherte. Die allgemeine Sage von diesem Taufstein ist folgende: (Es seien zur Zeit Heinrich's des Löwen (von Sachsen) viele Wenden an demselben getauft, und zwar gewaltsamer Weise. Der Stein habe damals seinen Stand unweit der Döpe gehabt, sei aber, da der See nach und nach - vielleicht durch starken Zufluß aus dem schweriner See, mit dem er noch jetzt durch einen zur Zeit freilich sehr unbedeutenden Kanal in Verbindung steht - beträchtlich größer geworden, endlich ganz und gar in denselben hineingerathen. Nach Einigen soll er - was mir nicht ganz unwahrscheinlich däucht - von unsern alten, durch die gewaltsam an ihnen vollzogene Taufe aufgebrachten Vorfahren hineingeworfen sein.« Soweit die gefällige Mittheilung des Herrn Präpositus Müller. Dieselbe ist vorzüglich deshalb von großem Interesse, weil sie in Verbindung steht mit einer alten, weitverbreiteten Sage, welche sich auch bei mehreren Schriftstellern des 16. und 17. Jahrhunderts als Erzählung wiederfindet (s. v. Lützow Versuch e. pragm. Gesch. v. Mecklenburg I. S. 232 ff.): »daß zu derselben Zeit, da diese geistliche Stiftung (des Bisthums) zu Zwerin ihren Ursprung erhalten, mehrere tausend heidnische Wenden durch den Herzog Heinrich selbst auf eine gewaltsame Weise zur Taufe gebracht worden seien, indem sie schaarenweise von ihm in den schwerinschen See getrieben worden wären, und daß davon die Stelle, wo dieses geschehen sei, den Namen der Töpe oder Taufe erhalten habe,« eine Erzählung, welche v. Lützow »sehr wenig glaubwürdig« findet. Jener Taufstein und seine Geschichte, wenn anders diese sich gehörig beglaubigen ließe, würde dem bestrittenen Faktum zu einiger Unterstützung dienen. Daß die Schriftsteller den Ort, wo die gewaltsame Taufe vollzogen worden und der davon den Namen der »Döpe« erhalten, für einen Theil des schweriner Sees genommen, während unser Taufstein auf einen andern See, der noch heut zu Tage bei den Bewohnern der dortigen Gegend den Namen »Döpe« führt, hinweisen würde, ließe sich leicht aus der Nähe beider Seen, die überdieß vermittelst eines Kanals in Verbindung stehen, erklären. Daß aber der See, in welchem unser Taufstein gefunden ward, schon in sehr früher Zeit den erwähnten Namen wirklich geführt habe, daß also auch die Sage, an welche sich dieser Name knüpft, schon seit lange von ihm herrschend gewesen sei, bezeugt eine von dem Herrn Archivar Lisch mitgetheilte Notiz, laut welcher in einer Urkunde des Großherzoglichen Geheimen= und Haupt = Archivs zu Schwerin

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Herzog Heinrich von Meklenburg an den Domherrn Johann Sperling zu Schwerin und seinen Bruder Curt Sperling

dat watere, dat belegen is ieghen Vichel in dem lande to Tzilesen, mit uthflote und inflote und mit aller herlicheyd und nuth, uthgenomet de dope,

verkauft, welches Verkaufs=Document unterm 26. Januar (» die Policarpi «) 1462 ausgestellt ist. Jedenfalls verdient der Gegenstand wohl eine weitere Untersuchung.

Herr Pastor Dr. Bruger zu Warsow gab vorläufige Nachricht von einer Inschrift, welche en haut relief die größere Glocke zu Camin bei Wittenburg umgiebt und welche bisher, vielfacher Versuche ungeachtet, nicht habe entziffert werden können. Ein vom Herrn Dr. Bruger versprochener Interpretationsversuch, dem eine Beschreibung und Geschichte der größern Glocke zu Warsow (»gewiß einer der ältesten im Lande, welche merkwürdige Schicksale erlebt und noch merkwürdigere Sagen unter der Gemeinde veranlaßt hat«) beigegeben werden soll, wird zu einer weitern Mittheilung über diesen Gegenstand Veranlassung bieten.

Im Besitze des Herrn Pastors Rudolphi zu Friedland befindet sich eine ausgezeichnet schöne, in Meklenburg gefundene Agat=Gemme. Herr Rector Masch zu Schönberg theilte darüber folgende Notiz des Besitzers, einem Schreiben desselben entnommen, mit: »Sie wünschen den Gypsabdruck der bekannten Gemme und die kurze Geschichte derselben. Vor mehr als 20 Jahren hat ein Häker auf dem mirower Felde sie beim Haken gefunden; der Hofrath Masch erfährt es, erhandelt sie von dem Finder und schickt sie an seinen Vater, den Superintendenten Masch zu Neustrelitz, bei welchem ich gerade war und der sie mir zu seinem Andenken schenkte.« Die Gemme ist, nach dem Gypsabdrucke, welchen Herr Pastor Rudolphi durch Herrn Rector Masch dem Ausschuß zur Ansicht sandte, von dieser Größe:

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Größe der Gemme

Sie stellt ein Schlachtfeld dar, auf welchem vier römische Krieger aus scheuen und stürzenden Rossen ihre Waffen verlieren. Vom Himmel regnet Feuer; oben rechts steht eine dicke Wolke, links ein kräftiger Baum, dessen Aeste herabstürzen; rechts strömt ein Fluß. Die Scene ist schön gruppirt. Zu dem Flusse ist, nach Ansicht des Originals, eine weiße Ader in dem Steine benutzt. Die Arbeit hat das Eigenthümliche, daß die Finger und Zehen der Krieger fächerförmig gespreizt erscheinen. In einer vom Herrn Pastor Rudolphi mitgetheilten Notiz, von der Hand des Professors Schröter zu Rostock geschrieben, sagt dieser: »Ueber den Gegenstand der Gemme habe ich sorgfältige Forschungen angestellt; ich kann heute nur in der Kürze bemerken, daß er die Rettung Antonin's im Quadenkriege darstellt, die nach Dio Cassius lib. 72 der heidnische Merkur, nach seinem Epitomator Xiphilin I. c. der Christengott, beide durch ein Wunder bewirkten. Die Legende von der legio christiana fuiminatrix ist daraus entstanden. Erlauben Sie es mir, so schreibe ich Ihnen bald ausführlich über die ins Einzelne gehende Erklärung.« So weit Schröter, der aber bald darauf unheilbar gelähmt ward. Auf jeden Fall ist das Vorkommen dieser römischen Antiquität in Meklenburg, abgesehen von dem Kunstwerthe, von Bedeutung.

Herr Pastor Rudolphi besitzt überhaupt eine ungemein reiche Sammlung größtentheils in Meklenburg gefundener Alterthümer, wahrscheinlich die beträchtlichste Privatsammlung dieser Art in ganz Meklenburg. Auch über diese hat der Ausschuß durch die freundliche Vermittelung des

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Herrn Rectors Masch nähere Auskunft erhalten. Einem an diesen gerichteten, im Auszug mitgetheilten Schreiben des Herrn P. Rudolphi vom 24. Julius 1835 entnehmen wir folgende Notizen: »Vor mehreren Jahren wurde zu Pragsdorf, 1 I/2 Meilen von Friedland, eine Menge arabische Münzen, dirhems, gefunden, die in das Großherzogl. Münzcabinet nach Neustrelitz gekommen sind (1 oder 2 davon erhielt ich). Vor einem Jahre wurden wiederum zwischen Pragsdorf und Warlin mehrere angelsächsische Münzen, arabische dirhems und allerhand silberne Ringe, Ketten u. dgl. gefunden. Die Ringe und Ketten sind leider in den Goldschmiedstopf gekommen. Doch in einem dieser Ringe ist ein Agat von der Größe eines Groschens gewesen, der mir zu Theil geworden ist. In diesem schönen Agat ist in Gold der Leuchter des h. Tempels zu Jerusalem zu sehen, sehr fein und schön abgebildet; die Umschrift mit hebräischen Worten und Buchstaben, die verdeutscht lauten: »anzuzünden die Lichter des Sabbath«, was eine der wichtigsten Pflichten der jüdischen Frauen ist. Von den Münzen habe ich einige erhalten, die übrigen sind zerstreut worden und ein Goldschmied in Neubrandenburg hat noch einige davon. - Ferner ist neulich auf der pommerschen und meklenburgischen Grenze ein großer Klumpen sehr alter, kleiner silberner Münzen von Dreiers Größe tief in der Erde gefunden worden, die aber von Rost so zusammengekettet und geleimt waren, daß der Klumpen zerschlagen werden mußte; die äußersten und mehrsten hatte der Rost so zerfressen, daß sie nicht kenntlich und brauchbar waren. Im Innern waren einige zwanzig, die durch Goldschmiedssieden wieder kenntlich wurden: diese erkaufte ich. Sie sind nur auf einer Seite geprägt, ohne alle Schrift, blos mit Figuren: bei einigen menschliche Figuren, unförmlich, götzenartig; bei andern Greife und andere Thierarten.Ich halte sie für sehr alt, vielleicht für die ältesten hiesigen Münzen. - Von Runen besitze ich 3 broncene runde Stücke von der Größe eines Viergroschenstücks mit Runenbuchstaben: ich halte sie für Götzen= Amulete. Sie sind zu Prilwitz gefunden worden, aber nie in des bekannten Sponholz Händen gewesen, sondern erst nachher gefunden, meinem Schwiegervater, Sup. Masch, zu Theil geworden und von diesem mir geschenkt. Ich glaube ein ähnliches Stück auch in der Großherzogl. Antikensammlung gesehen zu haben. Ich erhielt 6 solche Stücke, von denen ich aber 3 an reisende Gelehrte überlassen habe: eins erhielt der bekannte Däne Arend, der es nach Paris ins Museum gebracht

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hat, eins erhielt Prof. Levezow für das königliche Cabinet zu Berlin und das dritte ist mit Regierungsrath Kretschmer ebenfalls nach Berlin gewandert. - Auch ein Stück Metall von einer Urne, darauf zwei Runen stehen, habe ich von derselben Hand und von demselben Orte her erhalten. Ferner unter einer viele hundert Stück starken Sammlung von Amuletsteinen ( Spindel=, Thränensteine - runde Steine mit einem Loch in der Mitte) habe ich 2 mit Runen nebst der von Prof. Levezow gegebenen Entzifferung, mit welcher ich aber nicht ganz übereinstimme. - Ich habe ferner viel Römisches, das ganz sicher in Meklenburg gefunden ist, z. B. viele römische Münzen, die ich zum Theil selber hier gefunden habe oder die von ganz sichern Männern hier gefunden und mir mitgetheilt worden sind; einen römischen tripus, der in Gesellschaft römischer Münzen und eines römischen Löffels zu Labbersdorf, I/2 Meile von hier, bei Grabung des Fundaments zum Herrenhause gefunden und mir vom Herrn Landrath von Oertzen geschenkt ist; 2 römische Lampen, die in Gesellschaft von 4 römischen Münzen im Schwerinschen gefunden und mir vom Hrn. Dr. Berlin hieselbst verehrt wurden, und mehrere römische Münzen von Bronce und Silber, die ich von den Findern selbst zum Geschenk erhalten. oder gekauft habe. Auch habe ich viele Urnen, die hier in Mirow gefunden sind, mit ihrem Inhalte, viele Kopf= und Armringe, Schwerter, Dolche, Streitäxte und Spindelsteine, germanisch und wendisch, die hier gefunden worden. Auch habe ich einen ganz sichern und ächten wendischen Götzen und Opfergeräthe, die aber in Schlesien gefunden sind.«

C. Nachrichten von alten Bauwerken.

Aus den Mittheilungen, welche dem Ausschusse vom Herrn Dr. Beyer zu Parchim über alte Baudenkmäler dieser Stadt und ihrer Umgegend gemacht worden sind, heben wir Folgendes aus: »Das zweite, äußere Thor (das Kreuzthor) ist älter, als das innere, und von schlechter Bauart, aber in zweifacher Hinsicht für den Alterthumsforscher interessant, nämlich theils durch eine Menge alter jüdischer Grabsteine, die ihm, so wie einem neuern Anbau an der St. Marienkirche, zum Fundamente dienen, theils durch ein altes Gemälde. Die erstern sind im J. 1766 von Tychsen untersucht und in den "Bützowschen Nebenstunden" besprochen (cf. auch Cleemann's Chronik pag.

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311 ff.): der älteste ist vom J. 1258 und giebt also die erste Spur der Juden in Meklenburg. Das erwähnte Gemälde stellt die Stadt Parchim dar, ist aber seinem Untergange nahe, wenn es nicht bald renovirt wird. Ich habe längst gewünscht, eine Zeichnung davon erhalten zu können; aber es fehlt hier an Gelegenheit dazu. Interessant sind mir die vielen und großen Segel, die man auf der vorbeifließenden Elde bemerkt und die einen lebhaften Verkehr auf diesem Flusse beweisen, zugleich auch auf ein hohesAlter des Bildes schließen lassen: denn nach Tiefenbruch (Encomium Parchumi pag. 11) hörte diese Schifffahrt mit dem 30jährigen Kriege auf.«

Im Jahre 1834 ward zu Plau beim Bau einer neuen Schifffahrtsschleuse in der Elde eine verschüttete alte Schleuse entdeckt, in der man die pag. 15 verzeichneten Gegenstände (Thorhaken, Vorlegeschloß und Schlüssel) fand, welche nebst dem Fundprotokolle, Riß und Erläuterungsbericht (vom Hrn. Conducteur Grabow) durch Hrn. Oberbaurath Wünsch dem Verein zugestellt wurden. Letzterer begleitete diese Sendung mit einigen, in mehrfacher Hinsicht interessanten Bemerkungen: »Die aufgefundene Schleuse, heißt es darin, bleibt sowohl wegen ihres Alters, als wegen der Construction und der hohen Lage der Fachbäume im Vergleich zu den jetzigen, ein merkwürdiger Gegenstand. Das Alter des Werkes ist weder im Archiv der Stadt zu erforschen, noch bei den ältesten Einwohnern zu erfragen, und es scheint hienach seine Existenz, so wie seine Zerstörung, über mehrere Menschenalter hinauszureichen. Auf eine Zerstörung nämlich, und zwar durch Feuer, weisen die deutlichen Brandspuren hin, welche in dem obern Pfahl= und Ständerwerk, so weit solches über dem jetzigen Wasserstande verschüttet gewesen, sich fanden. - Vorzüglich bemerkenswerth sind die höhern Wasserstände, welche zur Zeit des Baus und des Gebrauchs dieser Schleuse stattgefunden haben müssen. Man hört nämlich heut zu Tage oftmals Klagen der Adjacenten über den hohen Wasserstand der obern großen Seen, und daß derselbe eine Folge getroffener Vorkehrungen der neuern Zeit sein soll. Das aufgefundene alte Werk beweist aber offenbar das Gegentheil. Denn wenn man annehmen darf, daß dasselbe auch zugleich als Fangschleuse für die Schifffahrt gedient hat - wie die Fachbäume und Thorhaken in den Ständern nachweisen -: so muß über diesen Fachbäumen mindestens eine Tiefe von 3-4 Fuß gewesen sein, weil sonst die Schiffe die Schleuse nicht passiren konnten. Da nun diese Fachbäume bedeutend höher liegen, als die jetzigen (3 Fuß 7 1/2

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Zoll höher, als der Fachbaum der Floßschleuse) : so muß damals auch ein bedeutend höherer Wasserstand, als der jetzige ist, stattgefunden haben. - Uebrigens möchte hinsichtlich der vorgefundenen Thorhaken auch hervorgehen, daß die Erfindung der Stemmthore nicht den Holländern angehört, und es ist auch wahrscheinlich, daß das alte Werk zwei solche Thore gehabt hat.«

D. Aufgrabungen.

Der Verein hat bisher noch keine Aufgrabungen veranstaltet, wird aber in Zukunft auch dieses Mittel zur Erreichung seiner Zwecke nicht unberücksichtigt und unangewandt lassen dürfen. Denn kann es auch nicht in seiner Absicht liegen, seine Kräfte in der Aufgrabung vorchristlicher Grabdenkmäler zu erschöpfen und urkundliche Quellenforschung durch Aufgrabungsberichte zu verdrängen: so muß es doch stetes Augenmerk des Vereins bleiben, neben jener und in gehörigem Verhältnisse zu derselben auch wissenschaftlich und planmäßig geleitete Aufgrabungen zu betreiben. Die in dieser General=Versammlung noch vorzulegende Proposition wird dieseAngelegenheit ausführlich darstellen. Der Herr Director Danneil zu Salzwedel, dessen große Verdienste um Aufgrabungen in der Altmark bekannt sind, sprach aber bei Gelegenheit seiner demVerein mitgetheilten Bemerkungen über Aufgrabungen noch einen beherzigenswerthen Wunsch aus, indem er sagt: »Die Berichte (über die Aufgrabungen) können nicht in extenso abgedruckt werden, weil sie zu viel Raum einnehmen würden; nur summarische, besonders die Eigenthümlichkeiten der meklenburgischen Urnenlager hervorziehende Umstände würden sich für die Jahrbücher eignen. Dagegen würden die umständlichen Berichte allen denen, welche sich mit Aufgrabungen beschäfftigen, zu communiciren sein, so daß zwischen diesen ein gegenseitiger Austausch statt fände. Könnte ich zu diesem engern Kreise mitgehören, so würde es mir von unendlicher Wichtigkeit sein. Gern würde ich auch meine Specialberichte einsenden, die nicht gedruckt, sondern in der Registratur der königlichen Museen oder des thüringisch= sächsischen Vereins deponirt werden. Ein solcher Verein im Vereine würde gewiß überraschende Resultate zu Tage fördern.« Die Verwirklichung dieser Ansicht würde das Studium des heimischen Alterthums sicher ungemein fördern. Die Mittheilung der ausführlichen Berichte an alle, welche sich mit Aufgrabungen beschäfftigen, würde freilich wohl Arbeit und Kosten zu sehr mehren, da die Aufgrabungen nicht Hauptzweck histo=

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rischer Vereine sein können; aber es ließen sich vielleicht in den Nachbarländern sichere und bekannte Punkte finden (und vielleicht gar ein allgemeiner, amtlich gesicherter Vereinigungspunkt im nördlichen Deutschland, etwa Berlin), welchen die möglichst in gleicher Form abgefaßten Berichte mitgetheilt und aus denen sie nach Erforderniß weiter verbreitet werden könnten. Unser Verein wird seine Einrichtung so treffen, daß ein Austausch dieser Art bewerkstelligt werden kann, und bietet den Nachbarländern hiemit die Hand.

Vom Herrn Rector Masch in Schönberg empfing der Verein im August v. J. folgende Notizen: »Auf dem Felde von Gr. Molzahn im Fürstenthum Ratzeburg wurden im Herbste des vorigen Jahres zu einem Bau Steine gesucht; da fand man ein altes Grabmal, über dessen Beschaffenheit mir der Herr Amtmann Drenkhahn daselbst folgende Auskunft gegeben hat. Es lag in der Richtung von Süden nach Norden auf einem Berge, war 10 Fuß lang, 6 F. breit und 5 F. hoch, und bestand aus 10 Steinen, von denen die Ecksteine 6 F. im Quadrat mächtig waren. Diese Steine waren so eben, wie behauen, der eine war gesprungen, und die innere Wand war ganz flach und die Zwischenräume zwischen den großen Steinen mit kleinen ausgesetzt. Die Erde, mit der es ausgefüllt war, ist sorgsam ausgeräumt worden; es hat sich aber nichts weiter gefunden als ein Knochen. Der Grund war Sand, eine Decke nicht vorhanden.« »Auf diesem Felde liegt ein anderer Berg (Kreuzberg), der auf drei Seiten schroff ist, auf der vierten aber einen allmäligen Aufweg hat; ich stellte daselbst eine Nachgrabung an und fand, daß er bis in eine Tiefe von 6 Fuß ganz mit Steinen mäßiger Größe, welche ohne alle erkennbare Ordnung darauf getragen worden, bedeckt war; dann kam rother und weißer Sand, so wie der nicht gerührte Untergrund dort überall beschaffen ist. Resultate gab dieser Versuch nicht: dazu reichten aber auch die Kräfte nicht hin, denn der Berg hatte an seiner Grundfläche mehr als einen Scheffel Aussaat Landes bedeckt.«

Herr Ober = Zollinspector Hauptmann Zinck in Dömitz lieferte dem Verein eine Uebersicht der Gegenden und Orte, wo derselbe auf allerhöchsten Befehl in den Jahren 1804 bis 1806 und 1820 Nachgrabungen angestellt hat (eine ausführliche Geschichte derselben findet sich unter den Abhandlungen aufgeführt), und eine Nachweisung derjenigen Gegenden und Stellen des Landes, wo künftige Aufgrabungen die meiste Aussicht auf einen lohnenden Erfolg haben möchten.


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II.

Bearbeitung des historischen Stoffes.

1. Gelieferte Arbeiten.

A. Schriftliche Abhandlungen,

welche dem Verein zur Benutzung für seine Denkschriften übergeben sind.

Vom Herrn Hofbuchdrucker Bärensprung in Schwerin:

1) Materialien zur ältern Geschichte der Schaubühne in Meklenburg.

Vom Herrn Dr. Burmeister in Wismar:

2) Erklärung des wendischen Hochzeitsliedes (in Francks A. u. N. M. III, S. 91) aus den verwandten slavischen Mundarten.

Vom Herrn Dr. v. Duve in Möllen:

3) Marie oder Marienne, erste Gemahlinn Barnims des Guten von Pommern, Mutter der Fürstinn Anastasia, Gemahlinn Heinrichs des Pilgers.
4) Beate, Herzoginn von Sachsen=Lauenburg, muthmaßlich eine Gräfinn von Schwerin.
5) Beiträge zur Geschichte der Gemahlinnen des Grafen Heinrich I. von Schwerin, Audacia und Margaretha, (zur Disposition des Archivars Lisch gestellt).
6) Beiträge zur Geschichte der Königinn Agnes von Schweden (zur Disposition des Archivars Lisch gestellt).

Vom Herrn Pastor Goß in Brenz:

7) Geschichte von Ludwigslust.

Vom Herrn Stadt= und Landesgerichts=Director Heffter in Jüterbock:

8) Aphorismen über Meklenburgs Urgeschichte.

Vom Herrn Archivar Lisch in Schwerin:

9) Geschichte der Comthurei Kraak und der Priorei Eixen, Johanniter=Ordens.
10) Aeltere Geschichte der Johanniter=Comthurei Mirow.
11) Ueber das Land Turne.
12) Woizlava, Gemahlinn Pribislavs II., und das Kloster Alt=Doberan.

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13) Das Nekrologium im ehemaligen Kreuzgangsfenster des Klosters Doberan.
14) Ueber die fürstlichen Bildnisse in den doberaner Kirchenfenstern und im Archive zu Schwerin.
15) Die Pfarre zu St. Petri in Rostock in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts.
16) Die Schweißsucht im Jahre 1529 in Meklenburg.
17) Das Testament der Fürstinn Agnes, Königinn von Schweden, Gemahlinn Albrechts von Meklenburg.
18) Die Kindtaufe des Prinzen Carl Heinrich von Güstrow im Jahre 1616.
19) Erste Regierungsverordnung des Herzogs Johann Albrecht I. im Jahre 1552.
20) Ueber das bischöflich=schwerinsche Siegel.
21) Ueber ein Fragment einer Handschrift des Rulant vom Pfaffen Konrad.
22) Ueber eine mittelhochdeutsche Handschrift, eine Passionale Christi und eine Paraphrase des V. U. von Heinrich von Krolewig enthaltend

Vom Herrn Kammerherrn von Lützow in Schwerin:

23) Gustav Adolph, König von Schweden, im J. 1620 in Meklenburg.

Vom Herrn Rector Masch in Schönberg:

24) Kritisches Verzeichniß von Münzen aus dem 14. bis 16. Jahrhundert, im Fürstenthum Ratzeburg gefunden.
25) Ueber das bischöflich=ratzeburgische Siegel,

Vom Herrn Pastor Mussäus in Hansdorf:

26) Ueber die Sitten und Gebräuche des meklenburgischen Landvolks.

Vom Herrn Dr. med. Siemssen zu Wolde eingesandt:

27) Uebersicht der meklenburgischen Ortschaften wendischen Ursprungs, welche nach einheimischen Naturkörpern benannt sind, von dem wail. Herrn M. Siemssen in Rostock, dem Vater des Herrn Einsenders.

Vom Herrn Geschichtsmaler Schumacher und dem Herrn Archivar Lisch in Schwerin:

28) Die Ueberreste der Burg Richenberg.

Vom Herrn Hauptmann Zinck in Dömitz:

29) Berichte über die von demselben auf Großherzoglichen Befehl geleiteten Aufgrabungen vorchristlicher Grabdenkmale.

Erfreuliche Zeichen für die innerhalb des Vereins und zu seinen Gunsten erweckte schriftstellerische Thätigkeit sind diese

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Arbeiten durch ihre bedeutende Zahl, erfreulich zugleich durch die Verschiedenheit und Mannichfaltigkeit ihres Inhalts. Sie behandeln die Geschichte des Staats, wie einzelner Stiftungen und Gemeinden, Biographie und Literatur, Sittengeschichte und Volksleben, und so geben sie die Bürgschaft daß die Richtung der schriftstellerischen Thätigkeit des Vereins keine einseitige werde, und sich nicht allein, wie früher zuweilen geschah, den Hauptmomenten der Staatsgeschichte zuwende. Es sind von diesen Arbeiten die Nummern 1, 9, 13, 21, 23 und 25 in den ersten Jahrgang der Denkschriften des Vereins aufgenommen worden. - Uebrigens muß bei dieser Gelegenheit noch eine Bitte an sämmtliche Mitglieder ausgesprochen werden: die nämlich, daß sie, sobald eine Arbeit als eingegangen oder verheißen in den Quartalberichten angekündigt ist, alles in Bezug auf deren Gegenstand ihnen Bekannte dem Ausschusse mittheilen mögen. Und wiederholt wird der im dritten Quartalberichte dringend empfohlene Wunsch, daß bei Einsendung von Arbeiten die Quellen angegeben, nicht minder, auch jeder Monographie, wo möglich, eine Literärgeschichte des behandelten Gegenstandes voraufgeschickt werde.

B. Urkundliche Beiträge,

welche dem Verein zur Benutzung übergeben sind.

1) Vom Herrn Gymnasial=Lehrer Dr. Francke in Wismar:

Wismarsche Bürgersprache von 1610, in gleichzeitiger Abschrift.

2) Vom Herrn Geheimen Archivrath Höfer in Berlin:

Urkunde Heinrichs von Meklenburg vom Jahre 1320, in getreuer Abschrift.

3) Vom Herrn Archiv=Director, Professor Dr. Voigt in Königsberg:

Abschrift von 13 Originalbriefen meklenburgischer Fürsten aus dem 16. Jahrhundert im Königl. Archive zu Königsberg.

4) Vom Herrn Dr. v. Duve in Möllen:

Abschrift von 7, Meklenburg betreffenden Urkunden aus dem Zeitraume von 1283 bis 1338, aus den Collectaneen des ehemaligen lübeckischen Stadt=Syndicus Krohn.

C. Kleinere Mittheilungen.

Manche schätzenswerthe Beiträge zu dieser Rubrik hat der Briefwechsel des ersten Secretärs mit den correcpondirenden

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Mitgliedern geliefert. So gab Herr Bibliothekar Hanka in Prag auf jede an ihn gerichtete Frage Aufklärungen über slavische Sprachreste, die Herren Professoren J. und W. Grimm in Göttingen und Lachmann in Berlin über deutsche Sprachdenkmale, Herr Professor Homeyer in Berlin über deutsche Rechtsalterthümer: Aufklärungen, welche theils für den ersten Band der Jahrbücher schon benutzt sind, theils in den folgenden Jahrgängen werden mitgetheilt werden. Außerdem muß auch hier, wie in vielfacher anderer Beziehung, der freundlichen Theilnahme, der unverdrossenen Thätigkeit der Herren Dr. von Duve in Möllen und Dr. Friedländer in Berlin mit besonderem Danke gedacht werden. - Auch von einheimischen Mitgliedern sind auf die in den Quartalberichten im Interesse der Arbeiten einzelner Mitglieder erlasenen Aufforderungen manche willkommene Beiträge eingegangen, die von denjenigen, welche sie gewünscht hatten, dankbar empfangen und benutzt worden sind.

D. Die Jahrbücher des Vereins.

Bei so reichem Material, welches die Thätigkeit der Mitglieder ihm geliefert hatte, ward es dem Ausschusse möglich, schon im ersten Vereinsjahre einen Band Denkschriften des Vereins zum Druck zu befördern. Derselbe befindet sich bereits in Ihren Händen und wird demnächst auch zu den auswärtigen Mitgliedern gelangen und vor den Richterstuhl der Oeffentlichkeit sich stellen. Ohne dem dort zu erwartenden Urtheile vorgreifen zu wollen, dürfen wir hier doch wohl die Hoffnung aussprechen, daß die Wichtigkeit der in demselben enthaltenen, größtentheils neuen Beiträge zur Geschichte unsers Vaterlandes (von denen einige selbst für einen weitern Kreis, als Meklenburg, ein unmittelbares Interesse haben), daß die Mannichfaltigkeit der gelieferten Stoffe, so wie die Gründlichkeit und das treue Quellenstudium bei der Bearbeitung derselben nicht werde verkannt werden. Doch nur ein kleiner Theil der reichen Ernte des ersten Jahres hat in dieses öffentliche Magazin des Vereins bis jetzt niedergelegt werden können: viele von den eingegangenen, der Aufnahme würdigen Arbeiten fanden keinen Raum im ersten Bande der Jahrbücher und sind allein schon hinlänglich, einen zweiten Band zu füllen. Dazu stellen sich in Aussicht mehrere, von auswärtigen und von einheimischen Mitgliedern verheißene Beiträge, deren baldige Vollendung und Einsendung nicht bezweifelt werden darf, und so läßt sich die

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zuversichtliche Hoffnung hegen, daß das Erscheinen unsrer Jahrbücher, ohne Zögerung begonnen, auch einen ununterbrochenen, regelmäßigen Fortgang haben werde.

2. Angeregte und vorbereitete Arbeiten.

Außer dem, was die Thätigkeit des Vereins an schon gereiften Früchten geliefert hat, ist auch manche Untersuchung durch ihn angeregt, manche neue Arbeit vorbereitet worden. Zunächst ist dieß geschehen durch mehrere in den Quartalberichten aufgestellte Fragen und Wünsche, wodurch Untersuchungen über das Vorhandensein urkundlicher Beläge in unserm Vaterlande, welche den von Ludwig Wachler ausgesprochenen Zweifel über die Zeitbestimmung des Lebens Nicolaus Baumann's und sein Verhältniß zum Reineke Fuchs zu heben vermöchten, so wie über die Freistätten in Meklenburg, namentlich über das jus asyli, welches dem ehemals sogenannten Friedeberg, einem unweit der Fähre bei Rostock belegenen Platze, beigewohnt haben soll; ferner die Lieferung einer Geschichte der theils eingegangenen, theils noch bestehenden Eisen=, Alaun=, Salz=, Braunkohlen= und Gypswerke Meklenburgs, einer Geschichte des Bisthums Schwerin, eines vollständigen Verzeichnisses der meklenburgischen Geschichtswerke und einer literärischen Uebersicht der gedruckten Briefe der Reformatoren, insbesondere Luthers und Melanchthons, welche von ihnen nach Meklenburg oder aus Meklenburg an sie geschrieben sind; endlich das Sammeln von Volkssagen, Volksliedern und Volkssitten, das Chronikenschreiben u. a. m. in Anregung gebracht wurden. Einige dieser Stoffe haben denn auch schon Aufnahme und Pflege gefunden (eine Geschichte des Gypswerkes zu Lübtheen und eine Geschichte der Saline zu Sülz sind dem Ausschusse als schon in der Bearbeitung befindlich angekündigt worden): die übrigen werden hoffentlich ebenfalls die Forschung der Vereinsmitglieder beschäfftigen und zu willkommenen Beiträgen für die verschiedenen Seiten der historischen Kenntniß verarbeitet werden.

Angeregt wurde ferner noch durch den Herrn Freiherrn von Hormayr zu Hannover die Idee einer ausführlichen Sprachencharte von Deutschland, welche zwischen den Vereinen in Hannover und Cassel zur Sprache gebracht sei. Zur Ausführung und Forthülfe dieses Unternehmens fehlt es aber unserm Vereine einstweilen an Mitteln, wenn er auch zur

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Verwirklichung des Plans nach Kräften beitragen würde. Ebenso hat die von Herrn Rector Masch in Schönberg zur Sprache gebrachte meklenburgische Urkundensammlung und Herausgabe eines meklenburgischen Codex diplomaticus bei der größern Dringlichkeit anderer Unternehmungen einstweilen bei Seite gestellt werden müssen. Dagegen ist die ebenfalls von Herrn Rector Masch angeregte Idee der Herausgabe von Regesten sämmtlicher gedruckter meklenb. Urkunden von dem Ausschusse adoptirt und die Verwirklichung derselben so weit vorbereitet worden, daß eine ausführlich entwickelte Proposition dieserhalb der General=Versammlung zur Genehmigung vorgelegt werden kann.

Schließlich ist noch die Unterstützung und Empfehlung zu erwähnen, welche unser Verein solchen historischen Arbeiten hat angedeihen lassen, die nicht von ihm ausgehen und nicht unmittelbar für ihn bestimmt sind. Von dem pommerschen Verein war dem unsrigen die neue Auflage und Fortsetzung des Dregerschen pommerschen Codex diplomaticus durch den Herrn Professor Kosegarten zu Greifswald angekündigt und Unterstützung dieses wichtigen Werkes von Meklenburg aus gewünscht worden. Der Herr Archivar Lisch hat es übernommen, für dasselbe Beiträge von bisher unbekannten pommerschen Urkunden in Meklenburg zu bewirken, und eröffnete darüber den Briefwechsel. Außerdem ward in den Quartalberichten (und wird hiemit noch einmal) nicht nur dieses Werk, sondern auch die Subscription auf die unter Mitwirkung des pommerschen Vereins erscheinende pommersche Geschichte von Barthold, so wie die angekündigte Sammlung der nachgelassenen Schriften Grautoff's sämmtlichen Mitgliedern angelegentlichst empfohlen.


Und somit dürfen wir wohl, indem wir die einzelnen Theile dieses Berichts mit einem Gesammtblicke ins Auge fassen, das erste Lebensjahr unsers Vereins ein in jeder Hinsicht glückliches und fruchtbares nennen, und gerechtfertigt wird die Freude erscheinen, womit wir es beschließen. Sein zweites beginnen wir billig mit einem Wunsche: mit dem Wunsche, daß auch über ihm allseitig günstige Einflüsse walten, daß es den Verein für meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde immer allgemeinere, wärmere Theilnahme finden und immer mehr sie verdienen sehen möge.

Vignette
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Beilagen.


A.

Statuten

des Vereins für Geschichte und Alterthumskunde
Meklenburgs.


Friederich Franz,

von Gottes Gnaden Grossherzog von Mecklenburg u. s. w.

U nsern gnädigsten Gruß zuvor. Veste, Ehrenveste und Hochgelahrte, liebe Getreue. Wir gestatten auf eure Anzeige, Vorstellung und Bitte vom 9ten d. M. nicht nur die Stiftung eines Vereins für mecklenburgsche Geschichte und Alterthumskunde, sondern genehmigen zugleich auch hiemit die Uns damit vorgelegten Statuten dieses Vereins in ihren 62 §phen in Gnaden, womit Wir euch gewogen verbleiben. Gegeben durch Unsere Regierung. Schwerin, am 14ten März 1835.

Friederich Franz.          

          (L. S.) A. G. von Brandenstein.

I. Zweck des Vereins.

§. 1.

Der Verein für Geschichte und Alterthumskunde Meklenburgs ist ein freier Verein von Freunden und Beförderern der Vaterlandskunde.

§. 2.

Die Mtglieder des Vereins beabsichtigen zunächst, sich einander durch Mittheilungen in ihren Forschungen zu unterstützen und den Sinn für Vaterlandskunde zu verallgemeinern.

§.3.

Der besondere Zweck des Vereins ist, durch Sammlung und Bearbeitung der historischen Denkmäler Meklen=

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burgs die Geschichte dieses Landes in allen seinen frühern und gegenwärtigen Bestandtheilen nach allen Seiten hin zu erforschen, zu erweitern und in Monographien und Uebersichten darzustellen.

§. 4.

Die Bearbeitungen haben besonders zum Gegenstande: Geschichte, Recht, Sprache und Alterthümer, auch Erörterungen geognostisch=geologischer Verhältnisse Meklenburgs.

§. 5.

Die Sammlungen nehmen Schriftliches und Bildliches auf.

§. 6.

Die Sammlungen von Schriftwerken nehmen Originale, treue Abschriften und Drucke auf und erstrecken sich auf:

1) Urkunden, Chroniken, Register, Briefe und andere Litteralien, welche die frühere Geschichte, sei es politische, Kirchen= oder Sitten = Geschichte, Meklenburgs beurkunden können;
2) alte Rechtsurkunden, Rechtstraditionen und Rechtsalterthümer;
3) Sprach = Idiotismen und Sammlungen derselben, Erklärung slavischer und niederdeutscher Wörter und Namen von historischer Bedeutung, Erläuterungen von Spracheigenthümlichkeiten der Urkunden, Beiträge zur Diplomatik meklenburgischer Schriften der Vorzeit, Sprichwörter, Formeln, Volkssagen, Volkslieder und dergleichen;
4) gedruckte Schriften früherer und neuerer Zeit über meklenburgische Angelegenheiten und über Geschichte und Alterthümer der angrenzenden Länder und derjenigen Länder, welche früher mit Meklenburg in Verkehr gestanden haben.

§. 7.

Die Sammlungen von Bildwerken umfassen in Originalien oder Zeichnungen und Beschreibungen:

1) Grabalterthümer,
2) gottesdienstliches Geräth, Schmucksachen, Hausgeräth, Waffen u. dgl. Denkmäler des Mittelalters und späterer Zeiten,
3) Bildnisse, Malereien, Glasmalereien u. dgl.,
4) Münzen,
5) Inschriften,
6) alte Wappen und Siegel,

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7) Abbildungen von Bauten, Anlagen u. dgl.,
8) Charten und Risse,
9) alte Bauverzierungen, Steinmetzarbeiten u. dgl.,
10) auch geognostische Merkwürdigkeiten.

§. 8.

Ferner ist es Zweck des Vereins, durch Briefwechsel mit Sachverständigen außerhalb Meklenburg vaterländische Gegenstände zu erörtern und den Briefwechsel zu ordnen und aufzubewahren.

§. 9.

Endlich ist es Zweck des Vereins, vaterländische Forschungen überhaupt möglichst zu unterstützen, die Theilnahme an denselben zu wecken und empfehlenswerthe Schriften und Darstellungen aus dem Gebiete der meklenburgischen Vaterlandskunde zu verbreiten, sei es durch Schriften des Vereins, oder auf andern Wegen.

II. Form und Verfassung des Vereins.

§ 10.

Der Verein steht unter landesherrlichem Schutz.

§. 11.

Das Protectorat des Vereins haben Ihre Königliche Hoheiten die Allerdurchlauchtigsten Großherzoge von Meklenburg=Schwerin und Strelitz huldvoll zu übernehmen geruhet.

§. 12.

Die obere Leitung seiner Angelegenheiten legt der Verein in die Hände eines Präsidenten und eines Vice=Präsidenten. Beide werden von dem Vereine gewählt; die Dauer ihrer Würde ist von ihrem eignen Willen abhängig.

§. 13.

Die Mitglieder des Vereins sind entweder Ordentliche, Correspondirende oder Ehren = Mitglieder.

§. 14.

Wer in den beiden Großherzogthümern Meklenburg wohnhaft ist, kann nur als ordentliches oder Ehren=Mitglied aufgenommen werden.

§. 15.

Die ordentlichen Mitglieder befördern die Zwecke des Vereins durch Verbreitung desselben und durch thätige Verfolgung seiner Bestrebungen im Allgemeinen, und besonders

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durch Einziehung und Mittheilung von Nachrichten, durch Sammeln und durch einen Geldbeitrag; wissenschaftliche Arbeiten sind freilich das letzte Ziel des Vereins, werden jedoch den Mitgliedern nicht als Verpflichtung aufgelegt.

§. 16.

Die correspondirenden Mitglieder des Vereins helfen die Zwecke desselben durch Mittheilung von Nachrichten und wissenschaftlichen Erörterungen und Arbeiten befördern.

§.17.

Von den Ehren=Mitgliedern wünscht der Verein vorzüglich die ihn ehrende Mitgliedschaft und Theilnahme im Allgemeinen; Beförderung seiner Zwecke durch dieselben wird er mit noch größerm Danke annehmen.

§. 18.

Die Mitglieder des Vereins werden durch einen beständigen, Ausschuß von elf Personen vertreten, der seinen Sitz in Schwerin hat. Seine beständigen Mitglieder sind die Präsidenten und Beamten des Vereins. Die dann an dieser Zahl noch fehlenden Ausschußmitglieder, welche die beständigen Repräsentanten der Mitglieder bei den Beamten bilden, werden in jeder General=Versammlung von den Vereinsmitgliedern aus ihrer Mitte gewählt. Beim etwanigen Abgange von Mitgliedsrepräsentanten im Ausschusse ergänzt sich der Ausschuß sofort durch eigne Wahl; sollte ein Beamter im Laufe eines Jahres abgehen, so wird derselbe bis zur nächsten General=Versammlung vom Ausschusse provisorisch gewählt. Den Vorsitz in den Versammlungen des Ausschusses führt der Präsident und in dessen Behinderung der Vicepräsident.

§. 19.

Die Beamten des Vereins sind ein erster und zweiter Secretair, ein Antiquar, ein Bibliothekar und ein Rechnungsführer. Sie werden vom Vereine in der General=Versammlung durch die relative Stimmenmehrheit der Anwesenden gewählt, und verpflichten sich zur Führung des Amtes auf ein Jahr, können jedoch nach Verlauf desselben wieder gewählt werden.

§. 20.

Jedem Gebildeten, welcher geneigt ist, für die Zwecke des Vereins zu wirken, steht der Zutritt zu dem Vereine frei; die Einleitung zum Beitritt geschieht durch Anmeldung beim zweiten Secretair, welcher auch die Aufnahme der neuen Mitglieder besorgt. Die Aufnahme geschieht jedoch nur unter Zustimmung der Präsidenten.

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§. 21.

Jedes Mitglied erhält bei seiner Aufnahme ein von den Präsidenten und den beiden Secretairen unterschriebenes und mit dem großen Siegel des Vereins versehenes Diplom und die Statuten des Vereins.

§. 22.

Die correspondirenden Mitglieder werden von dem Ausschusse des Vereins gewählt und vom ersten Secretair eingeladen.

§. 23.

Die Aufnahme der Ehren=Mitglieder geschieht in der General=Versammlung auf Vorschlag des Präsidenten.

§. 24.

Der Verein wird sich bemühen, ein stehendes Locale für seine Sammlungen und Sitzungen zu erwerben.

§. 25.

Der Verein führt ein großes, mit entsprechenden Emblemen und mit seinem Namen versehenes Siegel, welches sich in den Händen des zweiten Secretairs befindet. Außerdem führen beide Secretaire ein kleineres Geschäftssiegel.

III. Thätigkeit des Vereins.

§. 26.

Die Thätigkeit der Mitglieder, welche durch den ausgesprochenen Zweck des Vereins bestimmt wird, ist eine freie; zur Lieferung von Ausarbeitungen wird Niemand vom Vereine verpflichtet, so wie Wahl und Behandlung etwa zu erforschender und zu bearbeitender Gegenstände jedem Mitgliede überlassen bleiben.

§. 27.

Die Leitung des Geschäftsbetriebes ist dem Ausschusse übertragen.

§. 28.

Dem Ausschusse liegt es vorzüglich ob, die besondern Gegenstände auszumitteln und in Vorschlag zu bringen, auf welche sich die Thätigkeit des ganzen Vereins erstrecken könnte.

§. 29.

Der Ausschuß empfängt, ordnet, bewahrt und verwaltet durch die Beamten des Vereins oder noch außerdem zu bestellende Geschäftsträger die Arbeiten und Beiträge der

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Mitglieder und giebt zu festgesetzten Zeiten darüber Bericht und, wenn es von Vereinsmitgliedern gewünscht wird, aufklärende Auskunft.

§. 30.

Besonders besorgt der Ausschuß die Bekanntmachung und Ausführung allgemeiner Unternehmungen und achtet auf mögliche Erwerbung von alterthümlichen Gegenständen.

§. 31.

Einrichtung und Form, Zeit und Ort der Versammlungen und Geschäfte des Ausschusses sind dem Ermessen desselben anheim gegeben.

§. 32.

Jedoch finden jährlich vier bestimmte Sitzungen des Ausschusses statt, nämlich jedesmal am Montage in der ersten vollen Woche der Monate Januar, April, Julius und October. Zu diesen Sitzungen haben auch die übrigen Mitglieder des Vereins Zutritt, jedoch ohne Theilnahme an den Verhandlungen.

§.33.

Zur Beförderung des wissenschaftlichen Verkehrs unter den Mitgliedern giebt der zweite Secretair nach einer jeden bestimmten Sitzung des Ausschusses einen kurzen Bericht über die Arbeiten und Unternehmungen des Vereins und der einzelnen Mitglieder heraus.

§. 34.

Zu allen Versammlungen des Ausschusses und der Beamten ladet in der Regel der zweite Secretair ein, welcher auch darin die Protocolle führt. Jedoch steht es auch den Präsidenten und den übrigen Beamten frei, den Ausschuß und die Beamten in ihnen wichtig scheinenden Fällen zusammen zu berufen.

§. 35.

Jährlich findet am 11. Julius, Nachmittags 4 Uhr, oder, wenn dieser Tag ein Sonntag oder Festtag ist, am zunächst darauf folgenden Tage eine General=Versammlung der Mitglieder statt.

§. 36.

Die General=Versammlung faßt die gesammte Thätigkeit des Vereins in einem Puncte zusammen; die Berichte und Verhandlungen derselben sind das allgemeine Organ des Vereins.

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§. 37.

Der zweite Secretair ordnet die General=Versammlung, das Präsidium leitet sie.

§. 38.

In der General=Versammlung berichten die Beamten über die Arbeiten, den Zustand und die Verwaltung des Vereins während des abgelaufenen Jahres.

§. 39.

Der erste Secretair legt in der General=Versammlung die eingegangenen wissenschaftlichen Arbeiten vor und berichtet über das Ergebniß derselben, so wie über die Aufnahme der correspondirenden Mitglieder und den mit ihnen gepflogenen Briefwechsel.

§. 40.

Der zweite Secretair berichtet in der General=Versammlung über die Geschichte, die Wirksamkeit und die innere Verfassung des Vereins während des jedesmal abgelaufenen Jahres und legt das Verzeichniß der Mitglieder vor. Ihm stehen zur Abfassung des Jahresberichts, welchen der Ausschuß jedesmal zum Druck befördern wird, sämmtliche Sammlungen und Acten des Vereins, so wie die Jahresberichte der übrigen Beamten offen.

§. 41.

Der Antiquar legt in der General=Versammlung den Katalog der Bildwerke vor, für deren Aufstellung, Erhaltung und etwa nöthige Restaurirung er sorgt.

§. 42.

Der Bibliothekar berichtet in der General=Versammlung über den Zustand der Bibliothek und des Archivs und legt Kataloge und Repertorien über die Schriftwerke des Vereins vor; er empfängt die im letzten Jahre entstandenen Acten für das Archiv des Vereins.

§. 43.

Der Rechnungsführer berichtet in der General=Versammlung über das Resultat der Cassenverwaltung des abgelaufenen Jahres und legt die von den im Ausschusse stimmeführenden Repräsentanten der Mitglieder revidirten Rechnungen vor. Er hat seine Rechnungen mit Belägen über die stehenden und gewöhnlichen Ausgaben oder mit quittirten Anweisungen des zweiten Secretairs zu belegen.

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§. 44.

In der General=Versammlung werden von den Mitgliedern wichtige, den ganzen Verein betreffende Angelegenheiten und gemeinsame Unternehmungen in Berathung gezogen und beschlossen, die Ehrenmitglieder aufgenommen, die etwa erledigten Stellen eines Präsidenten wieder besetzt und die Beamten und Mitglieder des Ausschusses neu gewählt. Nicht minder ist es Zweck der General=Versammlung, die einzelnen Mitglieder zum Austausch ihrer Ansichten über ihre besondern Bestrebungen zu veranlassen.

§. 45.

Aus den der Gesellschaft zur freien Verfügung gestellten Abhandlungen giebt der erste Secretair die Denkschriften des Vereins, nach vorhergängiger Beschließung des Ausschusses, heraus. Es soll wo möglich alljärlich ein Band solcher Vereinsschriften erscheinen.

§. 46.

Diese Denkschriften sind das besondere Organ des Vereins, welches seine wissenschaftliche Richtung beurkunden und die Ergebnissse der Vereinigung darlegen soll. Will aber schon der Verein nicht alle Arbeiten und Sammlungen durch den Druck allgemein bekannt machen, so ist auch eine Beschränkung in Hinsicht des Stoffes nothwendig. Vorzüglich werden wichtigere geschichtliche Quellenforschungen und Quellen zum Druck befördert werden, ohne weitere Beschränkung der Zeit, als durch Ausschließung der neuesten Geschichte, demnächst wichtigere Abhandlungen über Alterthümer. Forschungen aus dem Gebiete des Rechts und der Sprache können in den Jahrbüchern Aufnahme finden, wenn sie von besonderem Interesse für die meklenburgische Geschichte und Verfassung und auf Forschung in der ältern Zeit der Urkunden oder in alten Traditionen begründet sind; außerdem wird der Verein historische Entwickelungen des in Meklenburg geltenden eigenthümlichen neuern Rechts und die Bearbeitung eines meklenburgischen Idiotikons auf jede Weise zu unterstützen suchen. Geognostischgeologische Abhandlungen können nur Aufnahme finden, wenn sie wichtige neue Resultate geben und von allgemeinem Interesse sind. Die Bemühungen des Vereins für den letzten Zweig der Wissenschaft sollen sich vorzüglich auf Sammlungen und Einziehung von Nachrichten erstrecken.

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IV. Rechte und Pflichten der Mitglieder.

§. 47.

Die Jahresberichte des Vereins und die Berichte des Ausschusses werden an alle Mitglieder unentgeldlich vertheilt; auch soll, bei ausreichender Anzahl von Mitgliedern, demnächst jährlich ein Band Denkschriften von ungefähr 20 Bogen an die Mitglieder des Vereins unentgeldlich versandt werden.

§. 48.

Den Mitgliedern des Vereins ist die Benutzung der Sammlungen gestattet, jedoch unter den zu ihrer Erhaltung vom Ausschusse festzustellenden Bedingungen und Beschränkungen; die Mitglieder haben sich deshalb an die dazu beauftragten Beamten zu wenden, welche jedoch in den ihnen wichtig scheinenden Fällen Vollmacht von dem Ausschusse einholen können.

§. 49.

Jedem Mitgliede steht es frei, zur Förderung des gemeinsamen Zwecks und zur bessern Einrichtung des Vereins Vorschläge zu machen und deren Berathung zu verlangen.

§. 50.

Die Mitglieder sind befugt, bei wissenschaftlichen oder antiquarischen Forschungen sich um Hülfleistung an den Verein zu wenden. Ueber die Zulassung solcher Gesuche entscheidet das Präsidium. Die Art und Weise der Gewährung wird vom Ausschusse berathen und beschlossen.

§. 51.

Jedes ordentliche Mitglied verpflichtet sich zu einem fortlaufenden jährlichen Beitrage von zwei Thalern, welcher das erste Mal beim Eintritt in den Verein bezahlt wird; durch diese Bestimmung soll jedoch die Freigebigkeit des Einzelnen nicht beschränkt werden.

§. 52.

Der jährliche Betrag wird jedesmal mit Jahresanfang, spätestens bis zum letzten Tage des Monats März portofrei eingesandt; im Unterlassungsfalle darf derselbe durch Postverlag wahrgenommen werden, so lange das Mitglied seinen Austritt beim Secretair noch nicht angezeigt hat; die Anzeige des Austritts geschieht in dem zur Zahlung des Beitrages festgesetzten Zeitraume bei Zahlung des letzten Beitrages. Bei

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Unterlassung der Zahlung des Beitrages und der Anzeige des Austritts werden die jedem Mitgliede zukommenden Druckschriften zurückbehalten.

§. 53.

Die correspondirenden und Ehren=Mitglieder entrichten keinen jährlichen Beitrag.

§. 54.

Wenn ein Mitglied auf Kosten des Vereins Nachforschungen zu Erwerbungen, Nachgrabungen u. dgl. anstellt, so wird die etwanige Erwerbung Eigenthum des Vereins.

§. 55.

Es ist Pflicht eines jeden Mitgliedes, den Ausschuß davon zu benachrichtigen, sobald in seinem Bereiche irgend einem Denkmale des Alterthums Zerstörung oder Entfernung aus Meklenburg droht; ferner darauf zu achten, wenn im Auslande Denkmäler des meklenburgischen Alterthums zu erwerben sein dürften.

V. Eigenthum des Vereins.

§. 56.

Die von dem Vereine durch Schenkung oder Kauf oder auf einem andern Wege eigenthümlich erworbenen Alterthümer, Kunstsachen und Litteralien, so wie die Fonds und das Archiv bilden das Eigenthum des Vereins. (Vergl. §. 54.)

§. 57.

Die unmittelbare Aufsicht über die Sammlungen des Vereins führen die hiemit beauftragten Beamten; die Beaufsichtigung des Ganzen steht dem Präsidium zu.

§. 58.

Jedes Mitglied verpflichtet sich, den vom Ausschusse zu bestimmenden Schätzungswerth eines Stückes des Eigenthums zu ersetzen, wenn es durch seine Schuld verloren oder unbrauchbar wird. Zu diesem Zwecke soll wo möglich der wahre Werth oder der in Deutschland geltende antiquarische und der Kaufpreis bei jedem Stücke im Inventarium bemerkt werden.

§. 59.

Der Verkauf oder Austausch von Alterthümern oder andern Gegenständen des Eigenthums geschieht nur mit Bewilligung des Ausschusses.

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§. 60.

Ueber die Verwendung der Gelder des Vereins zum Ankauf von Gegenständen der Sammlungen, litterairischen Hülfsmitteln und zu Druckkosten bestimmt der Ausschuß. Jedoch sollen darüber im Jahresberichte Nachrichten gegeben und von der General=Versammlung Bemerkungen angenommen werden.

§. 61.

Bei der etwanigen Auflösung des Vereins verfügen die vorhandenen Mitglieder in einer General=Versammlung nach Stimmenmehrheit über das Eigenthum. Jedoch soll dasselbe in diesem Falle immer auf eine litterairische oder Bildungs= oder milde Anstalt übergehen, seien es die Gegenstände des Eigenthums selbst, getheilt oder ungetheilt, oder der aus ihrem Verkauf gewonnene Erlös als Capital, nach dem Ermessen der General=Versammlung.


§. 62.

Veränderungen in den Statuten des Vereins können nur durch einen Beschluß der General=Versammlung und mit landesherrlicher Genehmigung erfolgen, und sollen als Anhang zu diesen Statuten jedesmal den Mitgliedern mitgetheilt werden.


Zusendungen erbittet der Verein unter der Adresse des Vereins für meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde zu Schwerin.


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B.

Verzeichniß

der

Protectoren, hohen Beförderer, Ehrenmitglieder, correspondirenden Vereine, correspondirenden und ordentlichen Mitglieder, so wie der Ausschußglieder.


I. Protectoren.

  1. Seine Königliche Hoheit der Großherzog Friederich Franz von Meklenburg=Schwerin.
  2. Seine Königliche Hoheit der Großherzog Georg von Meklenburg=Strelitz.

II. Hohe Beförderer.

  1. Seine Königliche Hoheit der Erbgroßherzog Paul Friedrich von Meklenburg=Schwerin.
  2. Ihre Königliche Hoheit die Erbgroßherzogin Alexandrine von Meklenburg=Schwerin.
  3. Ihre Königliche Hoheit die verwittwete Erbgroßherzogin Auguste Friederike von Meklenburg=Schwerin.
  4. Ihre Hoheit die Herzogin Helene von Meklenburg=Schwerin.
  5. Seine Hoheit der Herzog Gustav von Meklenburg=Schwerin.
  6. Seine Königliche Hoheit der Erbgroßherzog Friedrich Wilhelm von Meklenburg=Strelitz.
  7. Seine Hoheit der Herzog Carl von Meklenburg=Strelitz.

III. Ehrenmitglieder.

  1. Seine Excellenz der Herr Geheimeraths= und Regierungs=Präsident von Plessen zu Ludwigslust.
  2. Seine Excellenz der Herr Staatsminister von Oertzen zu Neustrelitz.
  3. Seine Excellenz der Herr Justizminister von Kamptz zu Berlin.
  4. Seine Excellens der Herr Geheimerath Krüger zu Schwerin.
  5. Herr Landrath von Oertzen auf Kittendorf.
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IV. Correspondirende Vereine.

  1. Gesellschaft für Pommersche Geschichte und Alterthumskunde in Stettin.
  2. Schleswig=Holstein=Lauenburgische Gesellschaft für vaterländische Geschichte in Kiel.
  3. Königl. Gesellschaft für nordische Alterthumskunde in Kopenhagen.

V. Correspondirende Mitglieder.

in Preußen:
1) Prov. Preußen:
   in Königsberg: 1. Voigt Dr., Archiv=Director und Professor.
2) Prov. Pommern:
   in Greifswald: 2. Kosegarten Dr., Professor.
   in Loiz: 3. von Hagenow Dr.
   in Stettin: 4. Böhmer Dr., Professor.
5. Giesebrecht, Professor.
6. Hering Dr., Oberlehrer.
7. von Medem, Archivar.
   in Stralsund: 8. Brandenburg Dr., Syndicus und Archivar.
9. Fabricius Dr.
10. Mohnicke Dr., Consistorialrath.
3) Prov. Brandenburg:
   in Berlin: 11. Fridländer Dr,. Custos an der königl. Bibliothek.
12. Höfer, Geheimer Archivrath.
13. Homeyer Dr., Professor.
14. Klaatsch, Archivrath.
15. Lachmann Dr., Professor.
16. von Ledebur, Hauptmaann, Director der königl. Kunstkammer.
17. von Raumer, Regierungsrath.
18. Riedel Dr., Hofrath und Archivvorsteher.
19. von Tzschoppe, Geheimer=Ober=Regierungsrath und Archiv=Director.
   in Jüterbock: 20. Heffter D., Land= und Stadt=Gerichts=Director.
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   in Salzwedel: 21. Danneil, Director und Professor.
4) Prov.Sachsen:
   in Halle: 22. Förstemann Dr.
23. Leo Dr., Professor.
in Oesterreich:
   in Prag: 24. Hanka, Bibliothekar des böhm. Nat. Museum.
in Frankfurt a.M.: 25. Böhmer Dr., erster Stadtbibliothekar.
in Braunschweig:
   in Wolfenbüttel: 26. Schmidt Dr., Archivar.
27. Schönemann Dr., Bibliothekar.
in Hannover:
   in Göttingen: 28. Dahlmann Dr., Professor.
29. J. Grimm Dr.,Professor und Oberbibliothekar, Hofrath.
30. W. Grimm Dr., Professor und Oberbibliothekar.
   in Hannover: 31. von Hormayr, Freiherr, Geheimer Rath und königl. baierscher Gesandter.
32. Pentz Dr., Archivrath.
in Hamburg: 33. Lappenberg Dr., Archivar.
in Lübeck: 34. Behn Dr.
35. Deecke Dr., Collaborator.
36. Dittmer Dr.
in Holstein=Lauenburg:
   in Kiel: 37. Asmussen Dr., Subrector.
38. Michelsen Dr., Professor.
   in Möllen: 39. von Duve Dr.
   in Ratzeburg: 40. von Kobbe Dr., Rittmeister.
in Dänemark:
   in Kopenhagen: 41. Finn Magnussen Dr., Geheimer Archivar und Professor.
42. Rafn Dr.Professor.
in Schweden:
43. Geyer Dr., Professor und Reichshistoriograph.
44. Liljegreen Dr., Canzleirath und Reichsantiquar.
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VI. Ordentliche Mitglieder.

in Boizenburg: 1. Riemann, Präpositus.
bei Brüel: 2. Pauly, Pensionär, zu Wendorf.
3. Schnelle Dr., Gutsbesitzer, auf Buchholz.
in Bützow: 4. Ackermann, Criminalrath.
5. Bolte, Criminalgerichts=Director.
6. von Bülow, Canzleirath.
bei Bützow: 7. Behrns, Pastor, zu Qualitz.
8. Baron von Rodde, Gutsbesitzer, auf Zibühl.
9. Wagner, Pastor zu Zernin.
in Doberan: 10. Crull, Präpositus.
bei Doberan: 11. Mussäus, Pastor, zu Hanstorff.
in Dömitz: 12. von Bülow, Drost.
13. von Suckow, Major, Elbzoll=Director.
14. Vogel, Bürgermeister.
15. Zinck, Hauptmann, Ober=Zollinspector.
bei Dömitz: 16. Lorenz, Candid. philol., zu Caliß.
in Eldena: 17. Christmann, Candid. theol.
18. Sickel, Pastor.
in Friedland: 19. Rudolphi, Pastor.
bei Friedland: 20. von Oertzen, Landrath, Gutsbesitzer, auf Brunn.
bei Fürstenberg: 21. von Oertzen, Gutsbesitzer, auf Barsdorf.
in Gadebusch: 22. Litzmann Dr., Medicinalrath.
23. Seebohm Dr.
24. Wilhelm, Apotheker.
25. von Wrisberg, Landdrost.
bei Gadebusch: 26. Graf von Bernstorff, Kammerherr und Gutsbesitzer, auf Wedendorf.
27. von Döring, Gutsbesitzer, auf Badow.
28. Wedemeier, Candid., zu Meetzen.
in Gnoien: 29. Bölckow, Hofrath.
30. Kues Dr., Kreisphysicus.
in Goldberg: 31. von Lesten, Landdrost.
32. Schröder, Candid. theol.
33. Zickermann, Bürgermeister.
bei Goldberg: 34. Baron von Le Fort, Gutsbesitzer, Klosterhauptmann zu Dobbertin.
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in Grabow: 35. Bauer, Rector.
36. Erhardt, Amtsverwalter.
37. Flörke, Kirchenrath.
38. Heyden, Cantor.
39. Krüger, Amtsverwalter.
40. Matthesius, Pastor.
41. Martini, Amtmann.
42. Römer, Conrector.
43. Stollberg, Gerichtsrath.
bei Grabow: 44. Müller, Pastor, zu Neese.
bei Grevismühlen: 45. Eckermann, Gutsbesitzer, auf Johannsdorf.
46. Erfurth, Pastor, zu Hohenkirchen.
47. Paepke, Justizrath, Gutsbesitzer, auf Lütgenhof.
48. Priester, Candid. theol., zu Rüting.
in Güstrow: 49. Ackermann, Justizrath.
50. Brandt, Canzleidirector.
51. Besser Dr., Director Professor.
52. Diederichs, Advocat.
53. Francke, Superintendent.
54. Krull, Advocat.
55. Matthaei, Collaborator.
56. Scheel, Stadtbuchhalter.
57. Türk, Pastor.
58. Viereck, Senator.
59. Volger Dr.
bei Güstrow: 60. Schumacher, Pastor, zu Parum.
61. von Wedemeyer, Hof= und Canzleirath, Gutsbesitzer, auf Langhagen.
bei Hagenow: 62. Bruger Dr., Pastor adj.
in Hamburg: 63. Krüger, Postsecretair.
bei Hamburg: 64. von Bülow, Landrath, Gutsbesitzer, auf Gorow, zu Gr. Flottbeck.
in Lage: 65. Lüders, Bürgermeister.
in Ludwigslust: 66. Brückner Dr., Ober=Medicinalrath.
67. Gerdeß, Rector.
68. Kliefoth, Instructor.
69. Prosch Dr., Secretair.
70. Baron von Schmidt, Geh. Legationsrath.
71. Schmidt, Garten=Inspector.
72. Sellin, Pastor, Seminar=Director.
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in Ludwigslust: 73. Walter, Oberhofprediger.
74. Zehlicke, Seminarlehrer.
bei Lübz: 75. von Behr=Negendanck, Kammerjunker, Gutsbesitzer, auf Passow.
in Malchin: 76. Behm, Cantor.
77. Bülch, Rector.
78. Lüders, Geh. Hofrath.
79. Timm, Präpositus.
bei Malchin: 80. Baron von Maltzahn, Gutsbesitzer, auf Rothenmoor.
81. Walter, Pastor, zu Bülow.
in Malchow: 82. von Blücher, Gutsbesitzer, auf Kuppentin, Landrath und Klosterhauptmann.
83. Christlieb, Rector.
84. Engel, Küchenmeister.
85. Kaysel, Advocat.
86. von Müller, Bürgermeister.
in Mirow: 87. Giesebrecht, Pastor.
in Neubrandenburg: 88. Ahlers, Advocat.
89. Boll, Pastor.
90. Brückner Dr., Bürgermeister.
91. Burchard, Advocat.
92. Dühr, Hauptmann, Postmeister.
93. Friese Dr., Director des Gymnasiums.
94. Frodien, Advokat.
95. Hagemann, Kaufmann.
96. Hahn, Senator und Camerarius.
97. Hahn, Advocat.
98. Hoffmann, Kaufmann.
99. Hoffmann, Gastwirth und Weinhändler.
100. Kirchstein Dr.
101. Löper Dr.
102. Meyncke, Kreis=Rendant.
103. Müller Dr., Rath un Stadtrichter.
104. Müller, Oberlehrer an der Mädchenschule.
105. Nicolai, Advocat und Syndikus.
106. Oesten, Advocat und Landsyndikus.
107. Preller Dr., Rath.
108. Roggenbau, Advocat und Senator.
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in Neubrandenburg: 109. Rümker, Advocat.
110. Siemssen, Advocat und Ratssecretär.
111. Walther Dr., Hofrath.
bei Neubrandenburg: 112. von Engel, Kammerherr, Gutsbesitzer, auf Breesen.
113. Koch, Syndikus, Gutsbesitzer, auf Trollenhagen.
bei Neubuckow: 114. Löper, Pastor, zu Mulsow.
115. von Restorff, Drost, Gutsbesitzer, auf Radegast.
in Neukalden: 116. Brinckmann, Präpositus.
117. Buschmann, Rector.
bei Neukalden: 118. von Levetzow, Landrath, Gutsbesitzer, auf Lelkendorf.
in Neustadt: 119. von Bülow, Landdrost.
120. Löscher, Hofrath.
bei Neustadt: 121. Grimm, Pastor, zu Gr. Laasch.
in Neustrelitz: 122. Bahlcke, Rath.
123. Bergfeld, Professor.
124. von Dewitz, Geheimerath.
125. Graf von Finkenstein, Kammerherr.
126. von Graevenitz, GeheimerKammerrath.
127. von Hieronymi Dr., Geh. Medicinalrath.
128. Kaempffer, Consistorial= und Schulrat.
129. von Kamptz, Kammerdirector.
130. von Kamptz, Oberhofmeister.
131. Ladewig Dr., Gymnasiallehrer.
132. von Monroy, Hausmarschall.
133. Nauwerck, Hofrath.
134. H. von Oertzen, Kammerherr.
135. Reichenbach, Geh. Legationsrath.
136. Schröder, Lehrer an Mädchenschule.
137. von Schultz, Justitzrath.
138. von Wenckstern, Oberstlieutenant.
139. Wulffleff, Consistorialsecretär.
in Parchim: 140. Beyer Dr.
141. Flörke, Superintendent.
142. Flörke, Senator.
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in Parchim: 143. Fromm, Ober=Apellationsgerichts=Rath.
144. Grothe, Ober=Appellationsgerichts=Procurator.
145. Hinstorff, Buchhändler.
146. von Hobe, Ober=Appellationsgerichts=Vicepräsident.
147. Koß Dr., Bürgermeister.
148. Langfeld, Gerichtsrath.
149. Menke, Advocat.
150. Baron von Nettelbladt, Ober=Appellationsgerichts=Rath.
151. Niemann, Collaborator am Gymnasium.
152. von Oertzen Dr., Ober=Appellationsgerichts=Präsident.
153. Scheel, Ober=Appellationsgerichts=Secretär.
154. Schröder, Collaborator am Gymnasium.
155. Schumacher, Apotheker.
156. Viereck, Ober=Apellationsgerichts=Rath.
157. Wilhelms, Advocat.
158. Zehlicke Dr., Director des Gymnasiums.
bei Parchim: 159. Schneider, Pastor, zu Garwitz.
in Penzlin: 160. Betcke Dr.
161. Eberhard, Präpositus.
162. Carl Baron von Maltzan.
163. Müller, Bürgermeister.
164. Napp, Rector.
bei Penzlin: 165. Eberhard, Pastor, zu Gr. Lukow.
166. Flügge, Gutsbesitzer, auf Gr. Helle.
167. von Gundlach, Gutsbesitzer, auf Mollenstorf.
168. Jahn, Gutsbesitzer, auf Adamsdorff.
169. Nahmmacher, Pastor., zu Peccatel.
in Plau: 170. Dornblüth Dr., Hofrath.
171. Meyer, Advocat.
172. Reincke, Pastor.
173. Schultetus, Senator.
174. Wendt, Bürgermeister.
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bei Plau: 175. Heyer, Pastor, zu Gr. Poserin.
176. Tarnow, Pastor, zu Gnevsdorf.
in Ratzeburg: 177. Arndt Dr., Director und Professor.
178. Becker Dr., Professor.
179. von Hieronymi Dr., Subrector.
180. Zander Dr., Prorector.
in Rehna: 181. Fromm, Pastor.
bei Rehna: 182. Saalfeld, Hülfsprediger, zu Grambow.
in Ribnitz: 183. Crull, Amtmann.
bei.Röbel: 184. von Lehsten, Drost.
185. zur Nedden, Amtsmitarbeiter.
in Rostock: 186. Bartsch, Candid. theologiae.
187. Beselin, Advocat.
188. Crumbiegel Dr., Senator und Archivar.
189. Diemer Dr., Consistorialrath und Professor.
190. Ditmar Dr., Syndikus.
191. Dresen Dr.
192. Hartmann Dr., Consistorialrath und Professor.
193. Kämmerer Dr., Professor.
194. Karsten Dr.,Syndikus.
195. Karsten, Diakonus.
196. Klotz, Geh. Amtsrath.
197. Krauel Dr.
198. Krüger, Hofapotheker.
199. Baron von Nettelbladt, Bibliothekar.
200. von Oertzen, Justizrat.
201. Reder Dr.
202. Schäfer, Candid. theol.
203. Spitta Dr., Obermedicinalrath und Professor.
204. Stampe, Justizrath.
in Schönberg: 205. Karsten Dr., Gerichtsrath.
206. Masch, Rector.
in Schwaan: 207. Ahrens, Gerichtsrath.
in Schwerin: 208. Ahrens, Landrentmeister.
209. Assur, Privatgelehrter.
210. Bärensprung, Hofbuchdrucker.
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in Schwerin: 211. Bartels Dr.
212. Behm, Amtsmitarbeiter.
213. Boccius, Hofrath.
214. Bouchholtz, Hofrath.
215. Bouchholtz, Regierungssecretär.
216. Büchner Dr., Oberlehrer am Gymnasium.
217. Demmler, Landbaumeister.
218. Evers, Archivrath.
219. Faull, Canzleirath.
220. Groth, Archivar.
221. Hase, Amtsverwalter.
222. Hennemann Dr., Obermedicinalrath.
223. Holm, Hofrath.
224. Juhr, Advocat.
225. Knaudt, Hofrath.
226. Lisch, Archivar.
227. von Lützow, Regierungsrath.
228. von Lützow, Kammerherr.
229. Mantius, Commercienrath.
230. Baron von Meerheimb, Geheimer Kammerrath.
231. Meyer, Schulrath.
232. Monich, Subrector.
233. von Motz, Bau=Conducteur.
234. Müller, Canzleirath.
235. Nübell, Obermünzmeister.
236. von Oertzen, Regierungsrath.
237. Oldenburg, Dr.
238. Prosch Dr., Legationssecretär.
239. Reitz, Oberlehrer.am Gymnasium.
240. Schröder, Amtsverwalter.
241. Schuhmacher, Geschichtsmaler.
242. Schuhmacher, Revisionsrath.
243. Schweden, Advocat.
244. von Steinfeld, Kammerdirector.
245. Wer Dr., Director des Gymnasiums.
246. von Wickede, Forstrath.
247. Wünsch, Oberbaurath.
248. zur Nedden, Regierungsregistrator.
bei Schwerin: 249. Bartsch, Pastor, zu Sachsenberg.
250. Flemming Dr., Obermedicinalrath, zu Sachsenberg.
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bei Schwerin: 251. von Leers, Gutsbesitzer, auf Schönfeld.
252. von Schack, Geheimrath, Gutsbesitzer, auf Brüsewitz.
253. von Stern, Gutsbesitzer, auf Gr. Weltzin.
bei Stavenhagen: 254. Nahmmacher, Pastor zu Kastorff.
255. Siemssen Dr., zu Wolde.
in Sternberg: 256. Kleiminger, Superintendent.
bei Sternberg: 257. von Lützow, Erblandmarschall, Gutsbesitzer, auf Eikhof.
in Sülz: 258. Koch, Amtsrath.
bei Tessin: 259. von Koß, Gutsbesitzer, auf Vilz.
260. Karsten, Präpositus, zu Vilz.
261. von der Lühe, Major, Gutsbesitzer, auf Reddersdorf.
in Teterow: 262. Burmeister, Pastor.
bei Teterow: 263. Engel, Gutsbesitzer, auf Grambzow.
264. Ludwig, Pastor, zu Klaber.
265. Pogge, Gutsbesitzer, auf Roggow.
in Waren: 266. Müller, Schullehrer.
267. Pries, Bürgermeister.
bei Waren: 268. Brückner, Pastor, zu Gr. Gievitz.
269. Conradi, Hülfsprediger, zu Ankershagen.
270. von Frisch, Gutsbesitzer, auf Klocksin.
271. Graf von Voß, Gutsbesitzer, auf Gievitz.
272. von Voß, Major, Gutsbesitzer auf Kummin, zu Grabowhöfe.
in Warin: 273. Bartsch Dr., Kreisphysikus.
in Wismar: 274. Burmeister Dr.
275. von Cossel, Buchhändler.
276. Crain Dr., Director des Gymnasiums.
277. Enghart, Pastor.
278. Eyller, Superintendent.
279. Francke Dr., am Gymnasium.
280. Haupt, Lehrer am Gymnasium.
bei Wismar: 281. Albrandt, Pastor, zu Lübow.
282. Lampert, Pastor, zu Dreveskirchen.
In Wittenburg: 283. von Flotow, Amtsmitarbeiter.
284. Ratich, Amtshauptmann.
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in Wittenburg: 285. Ritter, Hülfsprediger.
286. Vaigt, Bürgermeister.
bei Wittenburg: 287. Drenckhahn, Pensionär, zu Boddin.
288. Elfreich, Pastor, zu Neukirchen.
289. Krüger, Hülfsprediger, zu Gammelin.
290. von Lützow, Gutsbesitzer, auf Tessin.
291. Merian, Pastor, zu Perlin.
292. Rantzau, Oberforstmeister, zu Testorff.
293. von Schack, Gutsbesitzer, auf Körchow.
in Zarrentin: 294. Gramman, Pastor.
295. Paepcke, Amtsverwalter.

VII. Der geschäftsführende Ausschuß zu Schwerin während des ersten Vereinsjahres.

Regierungsrath von Lützow, Präsident.
Regierungsrath von Oertzen, Vice=Präsident.
Archivar Lisch, erster Secretär.
Pastor Bartsch, zweiter Secretär.
Hofbuchdrucker Bärensprung, Bibliothekar.
Geschichtsmaler Schumacher, Antiquar.
Canzleirath Faull, Rechnungsführer.
Schulrath Meyer, Repräsentanten.
Legationssecretär Dr. Prosch, Repräsentanten.
Oberlehrer Reitz, Repräsentanten.
Hofrath Holm, Repräsentanten.

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C.

Uebersicht

der bisherigen Einnahme und Ausgabe.

Einnahme.

I. Einnahme im Jahre 1835.

Einnahme im Jahre 1835

II. Einnahme im Jahre 1836 bis zum
          1. Julius 1836.

Einnahme im Jahre 1836 bis zum 1. Julius 1836
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Ausgabe.

Ausgabe
Balance:
Balance

P. F. R. Faull,     
p. t. Rechnungsführer.

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D.

Bibliothek

des Vereins für meklenburgische Geschichte und
Alterthumskunde,
wie solche am Ende des Junius 1836 bestand.


  1. Abdruck, wahrer, der von J. R. K. Maj. Carl dem 6. allergn. bestätigten Privilegien der Stadt Rostock, d. d. Wien, d. 17. Aprilis Anno 1733. Rostock 1764. 4. (Geschenk des w. Hrn. Hofbuchhändlers Stiller in Rostock an den Verein.)
  2. Abhandlungen, historische und literärische, der Königlich Deutschen Gesellschaft zu Königsberg. Herausgegeben von Dr. F. W. Schubert Dritte Sammlung. Königsberg 1834. 8. Darin:
    Giesebrecht, Ueber die Nordlandskunde des Adam von Bremen.
    (Geschenk des Hrn. Prof. Giesebrecht in Stettin.)
  3. von Ahrenswald, Geschichte der Pommerschen und Mecklenburgischen Versteinerungen. Schwerin 1774. [In No. 46 - 49 der gelehrten Beiträge zu den Meckl. Schw. Nachrichten.] 4. (Geschenk des Hrn. Dr. med. Siemssen zu Wolde.)
  4. Angedenken, zum, der Königin Luise von Preußen: Eine Sammlung etc. . Berlin 1810. 8. (Geschenk des Hrn. Revisionsraths Schumacher.)
  1. - 7. Archiv, Patriotisches, der Herzogthümer Mecklenburg etc. . 1r und 2r Jahrgang. 1801, 1802. Rostock. 8. (Geschenk des w. Hrn. Hofbuchhändlers Stiller in Rostock.)
  1. 9. Archiv für Staats= und Kirchengeschichte der Herzogthümer Schleswig, Holstein, Lauenburg und der angrenzenden Länder und Städte, Namens der S. H. L. Gesellschaft für vaterländ. Geschichte, redigirt von A. L. J. Michelsen und J. Asmussen. 1r und 2r Band. Altona 1833, 1834. 8. (Geschenk der S. H. L Gesellschaft f. v. G.)
  1. M. F. Arendt, Großherzogl. Meckl. Strelitz. Georgium Nord=Slavischer Gottheiten und ihres Dienstes. Aus den
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Urbildern zu Beförderung näherer Untersuchung dargestellt [Bes. Abdruck aus d. fr. Abendbl. 1829.] 4. (Geschenk des Hrn. Archivars Lisch.)

  1. - 14. Baltische Studien. Herausgegeben von der Gesellschaft für Pommersche Geschichte und Alterthumskunde. 1stes Heft. Stettin 1832. 2ten Jahrgangs 1stes und 2tes Heft: Stettin 1833, 1834. 3ten Jahrgangs 1stes Heft: Stettin 1835. 4. (Geschenk der Gesellschaft f. P. G. u. A.)
  1. H. F. Becker, Topographische Beschreibung des heiligen Dammes bei Dobberan und Rehdewisch in Mecklenburg. Schwerin 1792. 8. (Geschenk des Hrn. Dr. med. Siemssen zu Wolde.)
  2. Begriff, kurtzer, einer holsteinischen Ghronic oder Summarische Beschreibung der denckwürdigsten Geschichten, so von 1448 biß 1663 in den Nord=Landen, sonderlich in Holstein sich begeben. Schleßwig 1663. 8.
  3. Bericht, gründlicher vnd wahrhafftiger, von der in Pommern belegenen Haubtstadt Stralsundt. Wie vnd welcher gestalt, etc. ., hernacher dieselbe hart belagert, gestürmet etc. ., aber durch Gottes Gnade vnd Beystandt endlich davon errettet vnd entfreyet worden. Sambt den nothwendigsten Beylagen etc. . Stralsundt 1631. 4. (Geschenk des Hrn. Regierungsraths von Lützow.)
  4. - 20. J. F. Besser, Beiträge zur Geschichte der Vorderstadt Güstrow. 1s, 2s und 3s Heft. Güstrow 1819, 1821, 1823. 8. (Geschenk des Hrn. Regierungsraths von Lützow.)
  1. Bibliothek der Mecklenburgischen Ritter= und Landschaft. Rostock 1823. 8. (Geschenk des Hrn. Kammerdirectors von Steinfeld.)
  2. C. W. Böttiger, Heinrich der Löwe, Herzog der Sachsen und Bayern. Ein biograph. Versuch. Hannover 1819. 8. (Geschenk des Hrn. Regierungsraths von Lützow.)
  3. Breviarium diocesis Tzwerinensis 1529. Venundatur Rozstochij per Fratres dom. viridis horti apud sanctum Michaelem. Excusum prodit hoc Breviarium Parisijs Anno 1530. 8. (Geschenk des Hrn. Dr. Beyer in Parchim.)
  4. Sam. Buchholtzens Versuch in der Geschichte des Herzogthums Meklenburg, mit e. Vorrede Hn. A. J. D. Aepinus. Rostock 1753. 4. (Geschenk des Hrn. Kammerdirectors von Steinfeld.)
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  1. F. J. Ch. Cleemann, Syllabus Parchimensium oder biograph. Verzeichniß 1) der Parchimschen Superintendenten und 2) der Seniorum, Praepositorum, Pastorum und sämmtlichen geistl. und kirchl. Beamten und Diener etc. . Parchim 1809, 1810. Fol. (Geschenk des verehrl. Magistrats zu Parchim, durch den Hrn. Prof. Zehlicke.)
  2. F J. Ch. Cleemann, historisches und hauptsächlich genealogisch = biograph. Archiv = Lexicon der Geistlichkeit und Kirchen in Mecklenburg etc. . Erster Cursus, A. bis Z., zunächst ein vollständiger Syllabus Gustroviensium etc. . Parchim 1819. Fol. (Von Demselben.)
  3. F. J. Ch. Cleemann, Chronik und Urkunden der Meckl. Schwerin. Vorderstadt Parchim nebst einem Abdruck von M. Mich. Cordesii Chronik von 1670, aus diplomat. Quellen. Mit 4 Abbildungen. Parchim 1825. 8. [2 Cxemplare.] (Von Demselben.)
  4. Collectaneorum Mecklenburgicorum de Annis 1717 & 1718 fasciculi IV. 4. (Geschenk des w. Hrn. Hofbuchhändlers Stiller in Rostock.)
  5. (Prof Dahl,) Versuch einer kirchlichen Staatistik der Herzogl. Meckl.=Schwerin=Güstrowschen und Meckl.=Strelitzschen Länder. Mit einigen wohlgemeinten Nebenbemerkungen. Rostock und Schwerin 1809. 8. (Von Demselben.)
  6. Dahlmann, Lübecks Selbstbefreiung am 1. Mai 1226. Hamburg 1828. 8. (Geschenk des Hrn. Revisionsraths Schumacher.)
  7. Darstellung, kurze, der Feierlichkeiten, welche am 26. Aug. bei der Enthüllung des, dem Fürsten Blücher von Wahlstatt von den Mecklenburgern in seiner Geburtsstadt Rostock errichteten Denkmals Statt gefunden etc. . Rostock 1819. 4. (Geschenk des Hrn. Kammerdirectors von Steinfeld.)
  8. W. Dorow, Opferstätte und Grabhügel der Germanen und Römer am Rhein. 2 Abtheilungen. 2te Auflage. Mit 22 Steindrücken und 1 Karte. Wiesbaden 1826. 4.
  9. Dreyer, Notitiae librorum manuscriptorum historiae Cimbricae omnis argumenti periculum primum, scriptores historiae ecclesiasticae Cimbricae anecdotos recensens. Rostochii & Wismariae 1759. 4.
  10. Erläuterung der Fürstl. Mecklenburgschen Kirchen=Ordnung, wie derselben etc. . in dem gantzen Lande Mecklenburg etc. . nachgelebet werden soll. Schwerin 1708. 4. (Geschenk des Hrn. Adv. Schweden.)
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  1. 36. C. Fr. Evers, Mecklenburgische Münz= Verfassung, besonders die Geschichte derselben. Schwerin 1798. 1799. 2 Theile. 8. (Geschenk des Hrn. Regierungs=raths von Lützow.)
  1. J. H. Eyller, einige Nachricht von der durch Luther bewirkten Reformation und zwar wie solche in Wismar erfolgt ist. etc. . Wismar 1830. 4. (Geschenk des Hrn. Superintendenten Eyller in Wismar.)
  2. C. F. Fabricius, die Einführung der Kirchenverbesserung in Stralsund. Eine Erzählung, nebst zwei Anhängen, die chronolog. Prüfung der erzählten Begebenheiten und die Stralsundische Kirchen= und Schulordnung von 1525, in jetziger Schriftsprache, enthaltend. Stralsund 1835. 8. (Geschenk des Hrn. Dr. C. F. Fabricius in Stralsund.)
  3. Fornmanna Sögur. Eptir Gömlum Handritum útgefnar ad Tilhlutun Hins Konúngliga Norraena Fornfraeda Felags. Tiunda Bindi. Kaupmannahöfn 1835. 8. (Geschenk der Königl. Dän. Gesellschaft f. Nord. Alterthumskunde.)
  4. - 59. Franck. Altes und Neues Mecklenburg etc. . Güstrow und Leipzig 1753-57. 20 Bde. 4. (Geschenk des Hrn. Legationsseretärs Dr. Prosch.)
  1. - 62. Friderico-Francisceum, herausgegeben von H. R. Schröter. 1stes bis 3tes Heft. Rostock und Leipzig 1824. Fol. (Geschenk Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs von Meklenburg=Schwerin.)
  1. Theoph. Friedlaender, Index librorum ad celebranda sacra saecularia confessionis Augustanae traditae tertia cet., quorum magnam partem bibliotheca regia Berolinensis comparavit. Praemittitur praefatio Fr. Wilken. Berolini 1833. 8. (Geschenk des Hrn. Dr. G. Friedländer in Berlin.)
  2. Gottl. Friedländer, Beiträge zur Buchdruckergeschichte Berlins.Eine bibliograph. Notiz als Gelegenheitsschrift. Berlin 1834. 8. (Von Demselben.)
  3. Theoph. Friedlaender, Numismata medii aevi inedita. Commentariis ac tabulis illust. Particula prima.Berolini 1835. 4. (Von Demselben.)
  1. - 81. J. Ch. Gatterer, Allgemeine historische Bibliothek.1r-16r Bd. Halle 1767--71. 8. (Geschenk des Hrn. Regierungsrath von Lützow.)
  1. M. Elias Geißler, Disputatio de symbolis von Denck=oder Leibsprüchen etc. . Lips. 1675. [Enthält auch die
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Denksprüche einiger Mekl. Fürsten.] 4. (Geschenk des Hrn. Dr. med. Siemssen zu Wolde.)

  1. G. G. Gerdes, Nützliche Sammlung verschiedener guten theils ungedruckter Schrifften und Uhrkunden, welche die Meckl. Landes=Rechte, Geschichte und Verfassung erläutern können. Wismar 1736-42. Acht Sammlungen in 1 Bde. 4.
  2. J. Gerhard, De salubritate aëris Rostochiensis. Rostochii 1705. 4. (Geschenk des Hrn. Dr. med. Siemssen zu Wolde.)
  3. Geschichts=Erzählung und Darstellung des Standes der Rechts=Sache, welche vor dem H. R. Cammer=Gerichte z. Wetzlar zw. D. Gebr. von Quitzow, als Klägern, und der Braunschw.=Lüneburg=Cellischen Ritterschaft, auch Herzogl. Meck. Lehn=Cammer, Beklagten, wegen intendirten Revocirens, oder Retrahirens des Kl.=Voigthagens und Quitzows. Antheils an Gr.=Walmstorf in unentschiedenen Rechten schwebet. (1756?) Fol. (Geschenk von H. W. Bärensprung.)
  4. Ch. G. Gumpelzhaimer, Regensburg's Geschichte, Sagen und Merkwürdigkeiten von den ältesten bis auf die neuesten Zeiten etc. . Erste Atheilung. Vom Ursprunge Regensburgs bis 1486. Regensburg 1830. 8. (Geschenk des Hrn. Canzleiraths Faull.)
  5. H. G. Hänell, Curieuse und wahrhaffte Nachricht oder Diarium von einem Gespenst und Polter=Geist, welcher im Mecklenburgschen, in dem zum Guth Dutzow gehörigen Dorff Sandfeld etc. . vom 26. Jan. 1722 bis den 30. Mart. etc. . seine Affen= und Possenspiele, zuletzt aber seine Wüterey etc. . erwiesen. Hamburg 1722. 8. (Geschenk des w. Hrn. Hofbuchh. Stiller in Rostock.)
  6. M. Anton Heimreich, Nord = Fresische Chronick, darin von denen dem Schleßwigischen Hertzogthum incorporirten Fresischen Landschafften wird berichtet Schleßwig 1666.12.
  7. Helmoldi et Arnoldi Chronica Slavorum. Rec. Henricus Bangertus. Lubecae 1659. 4.
  8. Hering, Oberlehrer, Ueber die Kenntnisse der Alten von dem Lande und den Völkern auf der Südseite der Ostsee. Stettin 1833. 4. (Geschenk des Hrn. Prof. Giesebrecht in Stettin.)
  9. J. S. Hering, historische Nachricht von der Stiftung der zwei Collegiat=Kirchen in der berühmten Stadt Alten
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Stettin etc. ., wie auch des Königl. Gymnasii Carolini, seit Anno 1263 bis 1725. Alten Stettin 1725. 4. (Geschenk des Hrn. Regierungsraths von Lützow.)

  1. Holsteinische Chronica, aus des Hrn. Christiani Solini Chronologia kürtzlich verfasset und zusammengezogen. 1674. 4.
  2. Jos. Frhrr. von Hormayr, Herzog Luitpold. Gedächtnißrede etc. ., gelesen den 28. März 1831. München 1831. 4. [Hierin über die alten slav. Völkerschaften S. 15. 20. ff.] (Geschenk des Hrn. Geh. Raths von Hormayr in Hannover.)
  3. Dr. V. A. Huber, Mecklenburgische Blätter. 1r Bd. Parchim 1834, 1835. (Geschenk des Hrn. Revisionsraths Schumacher.)
  4. Information, kurtze Historische etc. ., von dem Ursprung und Verfolg des Königl. Preuß. und Marggräfl. Brandenburg. Eventual=Successions=Rechts an denen sämtlichen Mecklenburgischen Reichs=Lehen. An. 1708. Cölln an der Spree. Fol. [Angebunden sind mehre Rechts=Deductionen in Bezug auf Preußen.] (Geschenk des Hrn. Garten = Inspectors Schmidt zu Ludwigslust.)
  5. J. H. Jacobi, Statistisch=geograph. Beschreibung der Fürstenthümer Anspach und Bayreuth und des Herzogthums Mecklenburg. Berlin 1794. 8. (Geschenk des Hrn. Kammerdirectors von Steinfeld.)
  6. - 102. Jahresberichte der Gesellschaft für Pommersche Geschichte und Alterthumskunde. 1r: Stettin 1827. 3r: St. 1828. 4r: St 1830. 5r: St. 1832. 6r: St. 1833. 7r: St. 1836. 8. (Geschenk der Gesellschaft f. P. G. u. A.)
  1. Nik. H. Julius, Bibliotheca Germano-Glottica, oder Versuch einer Literatur der Alterthümer, der Sprachen und Völkerschaften der Reiche germanischen Ursprungs und germanischer Beimischung. Hamburg 1817. 8. (Geschenk des Hrn. Revisionsraths Schumacher.)
  2. F. Kämmerer, 1) Diplomatarium Gustroviense. 2) Malchower Urkunden = Inventarium und Diplomatarium. Beiträge zur Erklärung einer vom Prof. Schröter mitgetheilten (Plauer?) Urkunde und zur Kenntniß desMecklenburgschen Rechts. 4. (Geschenk des Hrn. Prof. F. Kämmerer in Rostock.)
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  1. Fr. Ch. L. Karsten, Geschichte der auf den Dünen zu Warnemünde seit dem Jahre 1797 unternommenen Anpflanzungs=Versuche etc. . Rostock (1801). 4. (Geschenk des Hrn. Kammerdirectors von Steinfeld.)
  2. Kerckenordeninge: Wo ydt mit Christlyker Lere etc. . Im Hertochdome tho Meckelenborch etc. . geholden werdt. Rostock 1557. 4. (Geschenk des Hrn. Adv. Schweden.)
  3. Kercken=Ordeninge im Lande tho Pamern vp dem Landdage tho Treptow Anno 1535 geslaten. Olden Stettin Anno 1591. Angebunden: Agende dat is, Ordninge der hilligen Kerckenempter vnde Ceremonien etc. ., gestellet vor de Kercken in Pamern etc. . Anno 1568. Olden Stettin Anno 91. 4. (Geschenk des Hrn. Amtshauptmanns Ratich in Wittenburg.)
  4. Kirchenordnung, revidirte: Wie es mit Christlicher Lehre etc. . Im Hertzogthumb Mecklenburg etc. . gehalten wirdt. Lüneburg 1650. 4. (Geschenk des Hrn. Adv. Schweden.)
  5. A. L. Koch, Ueber das aufgeschwemmte Land und die über demselben verbreiteten Felsblöcke Mecklenburgs. Rostock 1825. 8. (Geschenk des. Hrn. Med. Siemssen zu Wolde.)
  6. Joh. Petr. Kohlii introductio in historiam et rem literariam Slavorum, imprimis sacram cet. Altonaviae 1729. 8.
  7. J. Ch. Koppe, Jetztlebendes gelehrtes Mecklenburg. 1stes bis 3tes Stück. Rostock und Lpzig 1783, 1784. 8.
  8. Landtag, der Mecklenburgische, des Jahrs 1795. Nebst einem Abdruck der Landkasten = Rechnungs = Balanzen. Schwerin 1799. 4. (Geschenk von H. W. Bärensprung.)
  9. Landtag, der Mecklenburgische, des Jahrs 1799. Mit einem Abdruck der Landkasten=Balanzen und des Etats von Einnahme und Ausgabe der drey Landes=Klöster. Schwerin 1800. 4. (Von Demselben.)
  10. Landtag, der Mecklenburgische, des Jahrs 1801. Mit den Landkasten = Balanzen desselben Jahres. Schwerin 1802. 4. (Von Demselben.)
  11. L. von Ledebur, Neues Allgemeines Archiv für die Geschichtskunde des Preußischen Staates. Erster Band. Berlin etc. . 1836. 8.
  12. F. C. G. Lenthe, Verzeichniß der Gemälde, welche sich in der Großherzogl. Gallerie zu Ludwigslust befinden. Llust. und Parchim 1821. 8. (Geschenk des Hrn. Galleriedirectors Lenthe zu Ludwigslust.)
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  1. Konrad Levezow, Ueber die Aechtheit der sogenannten Obotritischen Runendenkmäler zu Neu=Strelitz. 1ste und 2te Abthl. Berlin 1835. 4. (Geschenk des Hrn. Regierungsraths von Lützow.)
  2. K. Levezow, Einige Bemerkungen über die Entstehung einer angeblich an der Pommerschen Küste gelegenen großen Handelstadt Namens Vineta. Stettin 1823. 8. (Von Demselben.)
  3. K. Levezow, Andeutungen über die wissenschaftliche Bedeutung der allmählig zu Tage geförderten Alterthümer Germanischen, Slavischen und anderweitigen Ursprungs der zwischen der Elbe und Weichsel gelegenen Länder, und zwar in nächster Beziehung auf ihre Geschichte. Stettin 1825. 8. (Von Demselben.)
  4. P. Lindenbergii Chronicon Rostochiense posthumum. Rost. 1596. 4. (Geschenk des w. Hrn. Hofbuchh. Stiller in Rostock.)
  5. H. F. Link, Beschreibung der Naturalien=Sammlung der Universität zu Rostock. 6 Abthlgen in 1 Bde. Rostock 1806-8. 8.
  6. G. C. F. Lisch, Albrecht der Zweite, Herzog von Meklenburg, und die norddeutschen Landfrieden, ein urkundlicher geschichtlicher Versuch etc. . Schwerin und Berlin 1835. 8. (Geschenk des Hrn. Archivars Lisch.)
  7. (Liscow,) Sammlung Satyrischer und Ernsthafter Schriften. Frankf. und Lpz. 1739. 8. (Geschenk des Hrn. Obermedicinalraths Hennemann.)
  8. G. Lohmeier, der Europäischen Reiche und Fürstenthümer histor. und genealog. Erläuterung in Stammtafeln. 2te vermehrte Aufl. durch den A. N. P. I. Lüneburg 1695. Fol. (Geschenk des Hrn. Revisionsraths Schumacher.)
  9. von Ludolffs Beschreibung eines Reichs=Tags, wie er im Heil. Römischen Reich gehalten wird etc. . Frankf. und Lpz. 1751. 8. (Von Demselben.)
  10. Mallet, Histoire de la maison et des états de Meklenbourg. Tom. 1-4. A Suerin 1796-1805. 4. (Geschenk des Hrn. Kammerdirectors von Steinfeld.)
  11. 128. Rüdger Manasse, Sammlung von Minnesingern aus dem Schwäbischen Zeitpuncte, 140 Dichter enthaltend. A. d. Handschrift der Kön. französ. Bibliothek herausgegeben. 1r und 2r Thl. Zürich 1758. 1759. 4. (Geschenk des Hrn. Obermedicinalraths Hennemann.)
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  1. Mantzel, Neue Mecklenburgsche Staats=Kanzley. 3Thle. 1r und 2r: Rostock, 3r: Neustrelitz, 1791-1800. 8.
  2. C. G. Mantzel, Geschichte der am 1. Mai d. J. eröffneten Speise=Anstalt in Crivitz. 1806. 8. (Geschenk des Hrn. Dr. med. Bartels.)
  3. G. M. C. Masch, Das Ratzeburgische Wappen. Schönberg 1831. 8. (Geschenk des Hrn Rectors Masch in Schönberg.)
  4. G. M. C. Masch, Das Jahr der Stiftung des Bisthums Ratzeburg. Schönberg 1834. 8. (Von Demselben.)
  5. G. M. C. Masch, Geschichte des Bisthums Ratzeburg. Lübeck 1835. 8. (Von Demselben.)
  6. Masius, Vandalia. Eine Zeitschrift. Rostock 1819. 4. (10 Hfte.) (Geschenk des Hrn. Dr. med. Bartels.)
  7. Mecklenburgisches Gelehrten=Lexicon etc. . Miscellaneorum Mecklenburgicorum 1stes bis 7tes Stück. Rostock 1729 bis 1732. 8.
  8. 137. J. G. Meusel, Neueste Litteratur der Geschichtskunde. 1r bis 6r Thl. in 2 Bden. Erfurt 1778-80. (Geschenk des Hrn. Regierungsrath von Lützow.)
  1. -146. J. G. Meusel, Historische Litteratur für die Jahre 1781-1785. 5 Jahrgänge in 9 Bden. Erlangen 1781-85. 8. (Von Demselben.)
  1. Joh. Micraelii Erstes bis Drittes Buch des Alten Pommerlandes, Viertes und Fünftes Buch der Pommerschen Jahr=Geschichten und Sechstes vnd Letztes Buch von deß Pommerlands Gelegenheit vnd Ein=Wohnern. Alten Stettin 1639. 4. (Geschenk des Hrn. Schulraths Meyer.)
  2. Miscellanea Historico-Juridico-Mecklenburgica. 4 Bde. 1747-49. 8.
  3. Miscellanea Historico-Juridico-Mecklenburgica. 1rBd. 1747. 8. (Geschenk des Hrn. Kammerdirectors von Steinfeld.)
  4. -153. Mittheilungen, Neue, aus dem Gebiete historischantiquarischer Forschungen. Herausgegeben von dem Thüringisch=Sächsischen Verein für Erforschung des vaterländischen Alterthums. 1sten Bdes 3tes und 4tes Hft. und 2ten Bdes 1stes und 2tes Hft. Halle 1834. 1835. 8. (Vom Hrn. Dr. Karsten in Rostock [v. Th.=S. Verein für den Hrn. Prof. Schröter bestimmt].)
  1. Ch. H. Müller, Sammlung deutscher Gedichte aus dem 12., 13. und 14. Jahrhundert. 1r und 2r Band. Berlin
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1784. 1785. 4. (Geschenk des Hrn. Obermedicinalraths Hennemann.)

  1. J. H. Müller, Versuch einer Abhandlung von den Urnen der alten Deutschen und Nordischen Völker. Altona und Flensburg 1756. 8. (Geschenk des Hrn. Schulraths Meyer.)
  2. - 158. (H. Nettelbladt,) Rostocksche Nachrichten und Anzeigen auf das Jahr 1752 - 1760 incl. [Titel der Jahrgänge 1759, 1760: Wöchentliche Lieferung alter nie gedruckter Rostockscher Urkunden und anderer Nachrichten etc. . 4. (Geschenk des Hrn. Senators Dr. Crumbiegel in Rostock.)
  1. H. Nettelbladt, succincta notitia scriptorum Ducatus Megapolitani etc. Rostochii 1745. 4. Nebst des verstorbenen Geh. Raths Joh. Peter Schmidt Zusätzen und Verbesserungen. (Von Demselben.) [Ohne diesen Anhang noch in 2 Exemplaren vorräthig; Geschenke des Hrn. Regierungsraths von Lützow und des w. Hrn. Hofbuchhändlers Stiller in Rostock.]
  2. H. Nettelbladt, Verzeichniß allerhand mehrentheils noch ungedruckter zur Geschichte und Verfassung der Stadt Rostock gehöriger Schriften, Münzen, Verordnungen und Urkunden. Rostock 1760. 4.
  3. H. Nettelbladt's Kurzer Entwurf einer Mecklenburgischen Historie, zum Gebrauche seiner akademischen Vorlesungen. Rostock 1739. 4 (Geschenk des Hrn. Revisionsraths Schumacher.)
  4. Joh. H. Neuendorff, Die Stiftsländer des ehemaligen Bisthums Ratzeburg, topographisch und geschichtlich dargestellt. Nebst einer neuen vervollständigten Karte. Rostock und Schwerin 1832. 8. (Geschenk des Hrn. Dr. med. Siemssen zu Wolde.)
  5. Norrmann, Ueber Wismar's Handelslage und deren Benutzung in ältern Zeiten. 3te und letzte Abtheilung. Eine Einladungsschrift. Rostock 1804. 4. (Geschenk des Hrn. Revisionsraths Schumacher.)
  6. Ordnung, Adolph Friederichs, Hertzogen zu Meckelnburg etc. . wie es in Vnser Hoffkirchen etc. . hinfüro soll gehalten werden. 1613. 4. (Geschenk des Hrn. Adv. Schweden.)
  7. - 167. G. H.Pertz, Monumenta Germaniae Historica etc. Tom. I. -- III. Scriptorum tom. I. Hannoverae 1826. Scriptorum tom. II. Hannov. 1829. Legum
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tom. I. Hannov. 1835. Fol. (Geschenk Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs von Meklenburg= Schwerin.)

  1. - 170. Pfeffinger's Historie des Braunschweig = Lüneburgischen Hauses und selbiger Landen, bis auf gegenwärtige Zeiten etc. . 3 Thle. Hamburg 1731 - 34. 8.
  1. Joh. Meno Pötker, Neue Sammlung Mecklenburgscher Schriften und Urkunden etc. . 1stes bis 6tes Stück. 1. und 2. St.: Danzig 1744. 3. - 6. St.: Wismar und Lpz. 1746. 4. (Geschenk des w. Hrn. Hofbuchhändlers Stiller in Rostock.)
  2. R. Rask, Singalesisk Skriftlaere. Kolombo 1821. 8. (Geschenk der Königl. Dän. Gesellschaft für Nord. Alterthumskunde.)
  3. H. K. Rask. Samlede Tildels Forhen utrikte Afhandlinger. Anden Del. København 1836. 8. (Von Derselben.)
  4. Relation, Warhaffte und eigendlieche, der in der uhralten See und Hansee=Stadt Rostock entstandenen Feurs=Brunst, wie dieselbe gerichtlich eingezeüget worden. Rostock 1677. 1/2 Bogen in 4. (Geschenk des Hrn. Adv. Westphal.)
  5. A. F. Riedel, Diplomatische Beiträge zur Geschichte der Mark Brandenburg und ihr angrenzender Länder. 1ster Theil. Berlin 1833. 8. (Geschenk des Hrn. Regierungsraths von Lützow.)
  6. H. Rimius, Geschichte des Hauses Braunschweig, von den allerältesten Urkunden bis an das Ende der Regierung Königs Georg des Ersten. A. d. Engl. in das Teutsche übersetzt. Coburg 1753. 4. (Geschenk des Hrn. Revisionsraths Schumacher.)
  7. F. A. von Rudloff, Neuere Geschichte von Mecklenburg. 1r und 2r. Bd. Rostock und Schwerin 1821. 1822. 8. (Geschenk des w. Hrn. Hofbuchhändlers Stiller in Rostock.)
  8. (F. A. Rudloff,) Das ehemalige Verhältniß zwischen dem Herzogthum Mecklenburg und dem Bisthum Schwerin, aus Urkunden und Geschichtbüchern berichtiget etc. . Schwerin 1774. 4. (Geschenk des Hrn. Kammerdirectors von Steinfeld.)
  9. Sachsenchronik. Gedruckt von Peter Schoffer zu Mainz 1492. Fol. (Geschenk des Hrn. Archivars Lisch.)
  10. Sammlung, auserlesene, verschiedener Urkunden und Nachrichten, welche zur Kenntniß der Landesverfassung und
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Rechte des Herzogthums Vor= und Hinter=Pommern, wie auch des Fürstenthums Rügen, dienen können. Von etc. . Mitgliedern der unter dem Namen der Collectorum historiae & juris patrii zu Greifswald blühenden Gesellschaft. 1ste Ausfertigung: Greifswald 1747. 2te Ausfertigung: Rostock und Wismar 1756. 4. (Geschenk des Hrn. Steuer=Einnehmers Reetz.)

  1. Dav. Sandow, Continuatio Johannis Boceri de origine et rebus gestis Megapolensium. Edid. D. Ferd. Kaemmerer. Rostochii 1833. 4. (Geschenk des Hrn. Prof. F. Kämmerer in Rostock.)
  2. Ch. L. Scheidt, Histor. und diplomat. Nachrichten von dem hohen und niedern Adel in Teutschland etc. ., besonders des Adels in den Braunschweig = Lüneburgschen Landen. Hannover 1754. 4. Angebunden:
    Lentzens Diplomat. Stifts=Historie von Brandenburg. Halle 1750. (Geschenk des Hrn. Steuer=Einnehmers Reetz.)
  3. Ch. Schloepke, Chronicon oder Beschreibung der Stadt und des Stifts Bardewick, vor und nach der Zerstörung etc. ., aus untrüglichen Archiven, alten und neuen bewehrten Scribenten etc. . zusammen getragen. Lubeck 1704. 4. (Geschenk des Hrn. Schulraths Meyer.)
  4. 185. D. Schröder's Kirchen=Historie des Evangelischen Mecklenburgs vom Jahr 1518 bis 1742. Rostock 1788. 1789. 4. 3 Thle. in 2 Bden.
  1. H. R. Schröter, Beiträge zur Mecklenburgschen Geschichtskunde. 1sten Bandes 1stes Heft: a) Rostocksche plattdeutsche Chronik von 1310 bis 1314. b) Specimen Diplomatarii Rostochiensis 1268 -- 1322. 4. (Geschenk des w. Hrn. Hofbuchhändlers Stiller in Rostock.)
  2. A. G. von Schwarz, Diplomatische Geschichte der Pommersch=Rügischen Städte Schwedischer Hoheit etc. . Nebst angehängter Historie der Pommerschen Grafschaft Gützkow. (1755.) 8. (Geschenk des Hrn. Kammerdirectors von Steinfeld.)
  3. Joh. Sam. Seckt, Versuch einer Geschichte der Ukermärkischen Hauptstadt Prenzlau. 1r und 2r Theil. Mit einem illuminirten Grundriß und Prospect der Stadt. Prenzlau 1785. 1787. 4. (Geschenk des Hrn. Regierungsraths von Lützow.)
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  1. A. C. Siemssen, Ueber die heilige Bedeutung des alten wendischen Namens Dobberan [in d.Beilage z. 12. Stück der w. Rostocks. Nachrichten]. 1817. 4 (Geschenk des Hrn. Dr. med. Siemssen zu Wolde.)
  2. A. C. Siemssen, Ueber die vormalige Strafe der Vermäurung [in d. Beilage z. 28. Stück der w. Rostocks. Nachrichten]. 1817. 4. (Von Demselben.)
  3. A. C. Siemssen, a) Etwas von dem im Mecklenburgischen zu Anfang des 18. Jahrhunderts gestifteten Hirschfänger=Orden. b) Der Felsen=Barsch eine in der Ostsee seltene Erscheinung. [In d. B. z. 44. Stück der Rostocks. w. Nachrichten.] 1817. 4. (Von Demselben.)
  4. 193. Staatskalender, Großherzogl. Mecklenburg=Schwerin= scher. 1835. 1836. 8. (Geschenk von H. W. Bärensprung.)
  1. Statuten der Gesellschaft für Pommersche Geschichte und Alterthumskunde. Entworfen 1824, revidirt und bestätigt 1832. Stettin 1833. 4. Nebst Bericht der Gesellschaft an ihre Mitglieder und Freunde vom 28. Nov. 1834. [2 Exemplare.] (Geschenk der Gesellchaft f. P. G. u. A.)
  2. C. Fr. Stavenhagen, Topographische und Chronologische Beschreibung der Pommerschen Kauf= und Handels= Stadt Anklam etc. . Greifswald 1773. 4. (Geschenk des Hrn. Regierungsraths von Lützow.)
  3. G. Fr. Stieber, Mecklenburgische Kirchen=Historie von Stifftung der Christlichen Kirchen unter den Wenden etc. . Güstrow 1714. 8. (Geschenk des Hrn. Dr. med. Betcke in Penzlin.)
  4. Symbola divina et humana Pontificum, Imperatorum, Regum. Tom. I.: Francof. 1613. Tom.II.: Symb. varia diversorum Principum Sacrosanc. Ecclesiae et Sacri Imperii Romani. Tom. III.: Symb. varia diversorum Principum. Fol.
  5. Testamente, Drey, in den Herzoglich Mecklenburgischen Häusern; Als: Johannis Alberti I., Adolphi Friderici 1. und Adolphi Friderici II. 1753. Fol. (Geschenk des Hrn. Regierungsraths von Lützow.)
  6. Fr. Thomas, Analecta Güstroviensia cet Güstroviae et Lipsiae 1706. 8. [2 Exemplare.] (1 Exemplar: Geschenk des Hrn. Revisionsraths Schumacher.)
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  1. Tidsskrift for Nordisk Oldkyndighed. udgivet af det Kongelige Nordiske Oldskriftselskab. 2. Bind. Kiøbenhavn 1829. 8. (Geschenk der Königl. Dän. Gesellschaft für Nordische Alterthumskunde.)
  2. 202. Tidsskrift, Nordisk, for Oldkyndighed, udgivet af det Kongelige Nordiske Oldskrift=Selskab. Andet Binds første og andet Haefte. Kiøbenhavn 1833. 1834. 8. (Von Derselben.)
  1. Tzschoppe's und Stenzel's Urkundensammlung zur Geschichte des Ursprungs der Städte und der Einführung und Verbreitung deutscher Kolonisten und Rechte in Schlesien und der Ober=Lausitz. Hamburg 1832. 4. (Geschenk des Hrn. Geh. Ober=Regierungsraths Tzschoppe in Berlin.)
  2. Uebersicht, Geschichtliche, des bisherigen Hergangs in Ansehung des Warnemünder Zolles. Schwerin 1787. Fol. (Geschenk von H. W. Bärensprung.)
  3. Untersuchung, Historisch=diplomatische, vom Zustande und der Verfassung der Mecklenburgischen Municipal = Stadt Rostock, seit ihrer Erbauung im 12. Jahrhundert bis ums Jahr 1379. Entgegengesetzt der s. g. histor. =diplomat. Abhandlung vom Ursprung der Stadt Rostock Gerechtsame etc. . v. J. 1757. Rostock 1767. Fol. (Geschenk des Hrn. Legationssecretairs Dr. Prosch.)
  4. Urkundenbuch zur Geschichte des Landes Dithmarschen. Gesammelt und Namens der S. H. L Gesellschaft für vaterländ. Geschichte herausgegeben von A. L. J. Michelsen. Mit einer Wappentafel. Altona 1834. 4. (Geschenk der S. H. L. Gesellschaft f. v. G.)
  5. Urkunden=Inventarium, Meklenburgisches, oder Verzeichniß etc. . zur Geschichte und zu den Rechten der Lande Meklenburg gehöriger Urkunden und anderer Nachrichten, nach chronologischer Ordnung. Ratzeburg 1760. 4. (Geschenk des Hrn. Kammerdirectors von Steinfeld.) [2 Exemplare.]
  6. - 211. Verhandlungen des historischen Vereins für den Regenkreis. Eine Quartalschrift in freien Heften. 2ten Jahrgangs 1stes-4tes Heft. Regensburg 1833. 1834. 8. (Geschenk des Hrn. Regierungsraths von Lützow.)
  1. Verordnung der Wallensteinschen Regierung wegen Stellung von Schanzgräbern zu den Festungsarbeiten an der Stadt Rostock, d. d. 30. März 1630. Fol. (Geschenk des Hrn. Adv. Diederichs in Güstrow.)
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  1. F. von Warnstedt, Ueber Alterthums=Gegenstände, auf welche die (holstein = lauenburgische) Gesellschaft für die Sammlung und Erhaltung vaterländischer Alterthümer die Aufmerksamkeit etc. . hinzuleiten wünscht. Kiel 1835. 8. (Geschenk des Hrn. Kammerdirectors von Steinfeld.)
  2. (Fr. Wilken,) Index librorum ad celebranda sacra saecularia reformationis ecclesiasticae tertia etc., quos bibliotheca regia Berolinensis ad hunc usque diem comparavit. Berolini 1821. 8. (Geschenk des Hrn. Dr. G. Friedländer in Berlin.)
  3. Joh. P. Willebrandt, Hansische Chronik, aus beglaubten Nachrichten zusammen getragen,. Lübeck 1748. Fol. (Geschenk des Hrn. Schulraths Meyer.)
  4. ( zur Nedden,) Beurtheilung und Berichtigung der Holmschen Beiträge zur neuesten Geschichte des Herzogthums Mecklenburg=Schwerin. Hamburg 1805. 8. (Geschenk des Hrn. Revisionsraths Schumacher.)

Schwerin, den 1. Julius 1836.

H. W. Bärensprung,
p. t. Bibliothekar.     

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II.

Bericht über die General = Versammlung

den 11. Julius 1836.

Mit Beilagen E. und F.


N achdem der Herr Präsident die Versammlung begrüßt und die Sitzung für eröffnet erklärt hatte, verlas der zweite Secretär den (vorstehenden) Bericht über die äußere und innere Geschichte des Vereins während des ersten Jahres seiner Wirksamkeit, welchen an den geeigneten Stellen die übrigen Beamten durch Vorlesung oder Vorlegung der ihren speciellen Geschäftskreis betreffenden Verzeichnisse und Uebersichten ergänzten.

Hierauf begannen, nach somit erfolgtem Abschlusse des ersten Vereinsjahres, die Verhandlungen und Besprechungen für das zweite. Zunächst erklärten der Herr Regierungsrath von Lützow und der Herr Regierungsrath von Oertzen ihre Bereitwilligkeit, die bisher von ihnen bekleidete Würde resp. eines Präsidenten und eines Vice=Präsidenten des Vereins auch ferner noch beizubehalten: eine Erklärung, welche wohl die freudigste Aufnahme bei der Versammlung finden mußte, da dieser so wenig, wie dem ganzen Vereine, unbekannt geblieben sein konnte, wie vieles derselbe seinem bisherigen Präsidium zu danken hat.

Die Geschäftsordnung des Tages führte jetzt zur Neuwahl der Beamten. Da indessen, den Statuten gemäß, die Beamten des Vereins nach Ablauf des Jahres, für welches sie sich verpflichten, wieder erwählt werden können, und da von keinem der bisherigen Beamten eine Erklärung, nicht länger fungiren zu wollen, eingereicht worden war: so bestätigte die Versammlung, zum Zeichen ihrer Zufriedenheit mit der bis=

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herigen Geschäftsführung, durch Acclamation dieselben sämmtlich in ihren Aemtern. Auch der Aufseher der Münzensammlung, Herr Archivar Groth, erbot sich, zur Freude der Versammlung, seine Funktion fortzuführen. In Bezug auf die Neuwahl von Repräsentanten der Gesammtheit im Ausschusse machte Präsidium kund, daß zwei der bisherigen Repräsentanten, die Herren Schulrath Meyer und Legationssecretär Dr. Prosch, durch ihre anderweitigen Verhältnisse behindert seien, an den Sitzungen und Berathungen des Ausschusses ferner Theil zu nehmen. Die hierauf vorgenommene Wahl lieferte zwei von den früheren Namen, nämlich die Herren Oberlehrer Reitz und Hofrath Holm, und als Ersatzmänner für die beiden oben genannten die Herren Kammerherr von Lützow und Schuldirector Dr. Wex. Demnach bleibt, mit alleiniger Ausnahme dieser zwei neu hinzugekommenen Mitglieder, das Verzeichniß des Ausschusses für das nächste Jahr ganz dasselbe, wie es in dem ersten war. (S. oben Seite 70.)

Auf den Vorschlag des Präsidiums proclamirte sodann die Versammlung zum Ehrenmitgliede des Vereins den Herrn von Bonin, Ober=Präsidenten der Provinz Pommern. Sie beabsichtigte durch diese Ernennung auch ihrerseits die Anerkennung insbesondere derjenigen Verdienste zu bezeugen, welche Herr von Bonin in seiner Eigenschaft als Präsident der Gesellschaft für pommersche Geschichte und Alterthumskunde nicht bloß um diesen Verein, der dem unsrigen so nahe steht und so freundlich ihm entgegengekommen ist, sondern damit zugleich um die Sache der Geschichtsforschung überhaupt sich erworben hat.

Nachdem ferner in Bezug auf einen vom Auslande her ausgesprochenen Wunsch: »daß es auch solchen Freunden unsers Vereins, welche außerhalb Meklenburgs wohnen, gestattet sein möge, als ordentliche Mitglieder demselben beizutreten,« von der Versammlung erklärt worden war, daß der Erfüllung dieses Wunsches nichts im Wege stehe, da ja die Statuten keine demselben zuwiderlaufende Bestimmung enthalten, ward von dem Rechnungsführer der Geld=Etat für das nächste Jahr vorgelegt. Es erhielt dieser im Ganzen die Gutheißung der Versammlung: die Erhöhung oder Verminderung einzelner Ausgabepositionen den Erfordernissen, und Umständen anzupassen überließ man dem Ausschusse, und die Bestimmung der Kosten= Ansätze für Aufgrabungen und für die Herausgabe meklenburgischer Regesten ward der nun folgenden Berathung über diese beiden Gegenstände vorbehalten.

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Es hatte nämlich (laut des vierten Quartalberichts) der Ausschuß 3 Mitglieder des Vereins committirt, über die Unternehmung von Aufgrabungen vorchristlicher Grabdenkmäler durch denVerein eine Proposition für die General=Versammlung auszuarbeiten. Diese Proposition (s. Beilage E.), früher schon vom Ausschusse genehmigt, ward nunmehr auch der General= Versammlung zur Genehmigung vorgelegt und erhielt dieselbe, namentlich auch in sofern, daß zu Gunsten der vom Verein zu unternehmenden Aufgrabungen eine jährliche Geldhülfe von 50 Rthlr. bewilligt ward.

Was die Herausgabe von Regesten sämmtlicher gedruckter meklenburgischer Urkunden betrifft, so hatte Herr Rector Masch in Schönberg früher schon dieses Unternehmen beim Ausschuß angeregt (auch von Herrn Professor Kämmerer in Rostock war es dringend empfohlen worden) und durch folgende Gründe motivirt: »Die Zahl der meklenburgischen, bereits gedruckten Urkunden ist so groß, sie sind in so vielen, zum Theil sehr selten gewordenen und nur noch in Bibliotheken vorhandenen Werken zerstreut, daß es höchst nothwendig zu sein scheint, das Vorhandene aufzusuchen und durch Regesten dem allgemeinen Gebrauche zugänglich zu machen. Daß Regesten aber für das Bedürfniß des Geschäftsmanns genügen und daß der Historiker in ihnen den unentbehrlichen Wegweiser bei seinen Forschungen findet, ist bereits zu oft nachgewiesen worden, als daß es hier noch eines besondern Beweises bedürfte. Für die meklenburgischen Urkunden sind bereits zwei Werke vorhanden:

1) Meklenburgisches Urkunden=Inventarium, oder Verzeichniß wo nicht aller, doch der mehrsten öffentlich bekannt gemachten - - - Urkunden und anderer Nachrichten; nach chronologischer Ordnung. Ratzeburg 1760. 4.
2) P. G. Hempel, Inventarium diplomaticum historiae Saxoniae inferioris et omnium ditionum Brunsvico- Luneburgicarum. Th. I - III. Hannover und Leipzig 1785 und 86. Fol.

Jedoch das erstgenannte ist höchst unvollständig und unordentlich; das zweite, bis 1525 gehend, enthält seinem Plane gemäß sehr vieles, was Meklenburg gar nicht berührt, so daß man beide nur als Nachweisungen, nicht einmal als Vorarbeiten ansehen kann, da die Urkunden gewöhnlich viel zu allgemein rubricirt sind. - Mehr als diese beiden Werke ist nicht vorhanden. Zwar erwähnt Schröder in der Vorrede zur Uebersetzung von v. Behr's meklenb. Geschichte eines vollständigen

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meklenb. Diplomatariums, das der Professor Aepinus unter Händen habe: wenn es aber nicht das unter 1) angegebene Werk ist, so ist diese Vorarbeit wohl verloren. Andere Vorarbeiten enthält die Großherzogl. Regierungs=Bibliothek; über die bischöflich=ratzeburgische Geschichte habe ich selbst ein vollständiges Diplomatarium angefertigt.« Gleichzeitig legte Herr Rector Masch einen allgemeinen Plan für die herauszugebenden Regesten vor und erbot sich, falls der Verein dem Unternehmen Unterstützung gewähre und Mitarbeiter gewinne, die Hauptarbeit zu übernehmen. Der Ausschuß konnte so wenig die Nothwendigkeit des vorgeschlagenen Werkes, wie die Gewißheit verkennen, daß eine günstigere Gelegenheit zur Ausführung desselben nie sich bieten werde, daß namentlich in keine tüchtigeren Hände, als in die freundlich dargebotenen des Herrn Rectors Masch, die schwierige Leitung und Redaction des Ganzen gelegt werden könne, Deshalb ging er bereitwillig und dankbar auf das Anerbieten desselben ein, forderte ihn zur Ausarbeitung eines ausführlichen, der General=Versammlung vorzulegenden Planes und die Mitglieder zur Anmeldung zur Mitarbeit auf. Herr Rector Masch genügte dieser Aufforderung durch Einsendung des in der Beilage F. enthaltenen Planes, welcher von dem Ausschusse berathen, mit einigen Zusätzen genehmigt und nunmehr der General = Versammlung vorgelegt ward. Auch diese ertheilte demselben ihre Zustimmung und bewilligte zugleich für das projectirte Werk eine Unterstiitzung a) von 200 Rthlr. von dem gegenwärtigen Cassen = Vorrath, b) von 50 Rthlr. jährlich, bis zur Beendigung des Drucks, von der laufenden Einnahme. Zugleich wurden der Versammlung durch den ersten Secretär folgende Mitarbeiter für die Regesten angemeldet:

Pastor Bartsch zu Sachsenberg,
Dr. Deecke in Lübeck,
Dr. von Duve in Möllen,
Professor Dr. Kämmerer. in Rostock,
Hauptmann von Ledebur. in Berlin,
Archivar Lisch in Schwerin,
Regierungsrath von Raumer in Berlin.

Und somit ist die Ausführung dieses eben so umfänglichen, wie innerlich bedeutenden Werkes gesichert, und der Verein, durch dessen Mitwirkung dieselbe möglich ward, darf glauben, hiedurch der vaterländischen Geschichtsforschung einen nicht geringen Dienst geleistet zu haben.

Nach Beendigung dieser Berathung empfing die Versammlung eine sehr angenehme Mittheilung von Seiten des Herrn

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Vice=Präsidenten, Regierungsraths von Oertzen. Wiewohl es nämlich, nach dem ersten Quartalberichte, anfangs die Absicht des Ausschusses gewesen war, eine Sammlung meklenburgischer Urkunden durch den Verein zu veranstalten, so hatte doch dieser Plan in den Hintergrund treten müssen, seitdem das Unternehmen eines Verzeichnisses der gedruckten meklenburgischen Urkunden Eingang gefunden: letzteres Werk ist ein nothwendiger Vorläufer einer umfassenden Urkundensammlung. Dennoch blieb eine fortgesetzte Mittheilung bisher ungedruckter Urkunden immer von hoher Wichtigkeit und äußerst wünschenswerth, um der tiefern, vielseitigern Forschung neue und bedeutende Quellen zu öffnen. Deshalb konnte es dem Ausschusse nur willkommen sein, daß der Herr Archivar Lisch sich erbot, eine Sammlung ungedruckter Urkunden, und zwar zunächst aus dem 12. und 13. Jahrhundert, als der dunkelsten Zeit unsrer urkundlichen Geschichte, unter Mitwirkung des Vereins zum Druck zu befördern. Diese Mitwirkung nun ward dem Vereine dadurch möglich und leicht gemacht, daß Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Meklenburg=Strelitz, der erhabene Protector des Vereins, durch den Herrn Regierungsrath von Oertzen, den freundlichen Vermittler dieses fürstlichen Geschenks, in der General=Versammlung dem Ausschusse 100 Rthlr. Gold, begleitet von einem die huldvollsten Aeußerungen des erlauchten Gebers enthaltenden Schreiben des Herrn Ministers von Oertzen Exc. zu Neustrelitz, überreichen ließ, zu dem besonderen Zwecke, daß mit dieser Summe der Herr Archivar Lisch zur Bestreitung der Druckkosten für die bezeichnete Urkundensammlung von Seiten des Vereins unterstützt werde. Unter diesen günstigen, von der Versammlung mit dem lebhaftesten Danke erkannten Umständen wird der Druck des ersten Heftes in dem begonnenen zweiten Vereinsjahre seinen Anfang nehmen, die Fortsetzung solcher Lieferungen aber von der Theilnahme abhängen, welche das Unternehmen findet.

Außerdem wurden der Versammlung noch folgende Geschenke vorgelegt:

1) vom Herrn Rittmeister Dr. juris von Kobbe zu Ratzeburg die beiden ersten, so eben im Druck vollendeten Bände seiner lauenburgischen Geschichte (überreicht durch Herrn Prof. Dr. Becker aus Ratzeburg).

2) vom Herrn Obermünzmeister Nübell in Schwerin der Inhalt eines römischen Grabes, in einem Hügel unter Steinen auf dem Felde von Hasenwinkel bei Warin gefunden, bestehend aus

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a) einer kleinen schwarzen Urne von Thon mit Knochenüberresten,
b) mehreren römischen Münzen, welche in der Urne lagen, und
c) einem sogenannten Thränenfläschchen (Salbfläschchen nach Dorow).

Eine römische Lampe aus Thon, welche dazu gehört, so wie ein Protocoll über die Aufgrabung, wird nachgeliefert werden.

3) von Demselben eine kleine runde Platte von gebrannter Erde, ungefähr 3 Zoll im Durchmesser haltend, an jeder platten Seite mit 3 aus der Masse gekneteten kleinen Füßen, alles mit einem grünlichen, glasartigen Ueberzuge bedeckt, in einem Hünengrabe gefunden.

4) vom Herrn Schulrath Meyer zu Schwerin ein Keil aus Grünstein, auf der ganzen Oberfläche verwittert.

Hierauf ward die zweite General=Versammlung von dem Herrn Präsidenten geschlossen.

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Beilagen.


E.

Aufgrabungen.

Der Ausschuß des Vereins für meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde hat zur Erhaltung und Fortführung der Bestrebungen für vaterländische Alterthumskunde es für nöthig gehalten, auch an seinem Theile Anstalten zur Beförderung und Regelung etwaniger Aufgrabungen von vorchristlichen Grabdenkmälern zu treffen.

Derselbe bringt demnach, auf Bericht der zur Prüfung dieser Unternehmung committirten Mitglieder, des Revisionsraths Schumacher, des Pastors Bartsch und des Archivars Lisch, folgende Puncte der General=Versammlung zum Vorschlage.

1) Der Verein hat zu Schwerin, unter der Direction des Ausschusses, eine beständige, jährlich nach der General=Versammlung vom Ausschusse neu zu wählende oder zu bestätigende Deputation von drei Vereinsmitgliedern zur Leitung derjenigen Aufgrabungen, welche unter den Auspicien des Vereins unternommen werden. Erstes Mitglied und Dirigent dieser Deputation ist am passendsten der zweite Secretär des Vereins.

2) Diese Deputation führt alle Verhandlungen über etwa zu unternehmende Aufgrabungen, so wie (nach gegenseitiger Uebereinkunft der Deputirten) die Correspondenz mit einzelnen Unternehmern und mit auswärtigen wissenschaftlichen Anstalten, Vereinen und Correspondenten, und macht die behufigen Anträge beim Ausschusse.

3) Die Deputation wird sich bemühen, kundige Männer an verschiedenen Orten im Lande zu finden, welche die Aufgrabungen in der Gegend ihres Wohnsitzes nicht allein durch Rath fördern und regeln, sondern auch, wenn möglich, selbst Aufgrabungen unternehmen, sobald die Mitglieder des Ausschusses an persönlicher Gegenwart bei eventuellen Aufgrabungen verhindert sein sollten.

4) Da einzelne und ohne weitere Nachricht überlieferte Funde von Alterthümern selten den Werth haben, welchen man regelmäßig geleiteten Aufgrabungen zuschreiben muß, so werden alle vom Verein unternommene Nachgrabungen nach einer gewissen Norm geschehen. Die Deputation wird eine Anweisung

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zu Aufgrabungen empfehlen oder mittheilen und eine Reihe von Fragen entwerfen, deren Befolgung und Beantwortung bei allen Aufgrabungen gewünscht werden muß, die der Verein selbst unternimmt oder die zu Gunsten desselben geschehen.

5) Zwar steht zu erwarten, daß manche Ausgrabungen ohne Kosten für den Verein geschehen werden; aber es können auch Fälle vorkommen, wo Aufgrabungen wichtig und dringlich sind und nicht ohne Kosten vorgenommen werden können. Zu diesem Zwecke wäre eine jährlich neu zu bewilligende Etatssumme von etwa 50 bis 70 Rthlr. vom Verein auszusetzen, deren zweckmäßige Verwendung die Deputation nach eingezogenen Erkundigungen und eingegangenen Anmeldungen zu leiten und beim Ausschusse zu beantragen hätte.

6) Die Deputation sorgt dafür, daß die Resultate der vom Verein unternommenen Ausgrabungen in den Besitz des Vereins kommen.

7) Außerdem wird die Deputation möglichst viele und genaue Nachrichten von Gräbern zu sammeln sich bemühen und diese Nachrichten jährlich in der General = Versammlung dem Ausschusse überliefern, auch Bericht über die Unternehmungen und Verwendungen abstatten.

8) Die Deputation wird sich, nach dem Vorschlage des Herrn Directors Danneil zu Salzwedel, correspondirenden Mitgliedes unsers Vereins, mit den Nachbarländern in Verbindung zu setzen suchen, um dort gleiche Bemühungen zu bewirken und einen Austausch der schriftlichen Nachrichten über wissenschaftlich und nach einem und demselben Plane geleitete Nachgrabungen zu veranstalten, auch möglichst darnach streben, daß sich ein wissenschaftliche Bürgschaft leistender Mittelpunct bilde, wo diese Resultate der verschiedenen Nachgrabungen ebenfalls niedergelegt werden.

9) Da durch einen Special = Befehl Serenissimi allen Beamten untersagt ist, Aufgrabungen vorchristlicher Grabdenkmäler im Domanio anders als mit jedesmaligem Vorwissen Serenissimi zu gestatten, so wird der Verein sich eine Erlaubniß zur Veranstaltung solcher Aufgrabungen im Domanio zu erwirken suchen.


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F.

Plan

der meklenburgischen Regesten.


§. 1.

Die meklenburgischen Regesten werden die Nachweisung über alle (cf. §. 3.) bereits gedruckte, Mecklenburg speciell berührende Urkunden enthalten; ungedruckte berücksichtigen sie nicht und die nur in Chroniken und Geschichtswerken enthaltenen Nachrichten, selbst wenn sie erweislich aus Urkunden geflossen sind, nehmen sie nicht auf.

§. 2.

Der Anfangspunkt ist so früh zu stellen, als das Material hinaufreicht und das Werk bis auf die Gegenwart hinabzuführen, jedoch mit der Beschränkung, daß vom 17. Jahrhundert an nur die auf allgemeine Staatsverhältnisse und auf Veränderung des Besitzstandes bezüglichen Urkunden berücksichtigt werden, alle Gesetze und Verordnungen aber, desgleichen alle Literalien ausgeschlossen bleiben. (Cf. §. 4.)

§. 3.

In den Regesten sind anzuführen:

1) Alle von Meklenburgs Regenten, und zwar sowohl weltlichen als geistlichen, ausgestellten Urkunden, mögen sie nun auf meklenburgische oder auswärtige Verhältnisse Bezug haben.

2) Alle von auswärtigen Regenten in Beziehung auf meklenburgische Verhältnisse erlassene Urkunden.

3) Alle von auswärtigen Regenten erlassene, auf jetzige Theile von Meklenburg, welche zu der damaligen Zeit noch nicht zu Meklenburg gehörten, Bezug habende Urkunden.

4) Alle von meklenburgischen Corporationen oder Privaten ertheilte Urkunden, insofern sie auf Meklenburg Bezug haben.

5) Alle von auswärtigen Corporationen oder Privaten ertheilte, auf meklenburgische Verhältnisse oder Ortschaften Bezug habende Urkunden.

6) Von auswärtigen Urkunden, in denen meklenburgische Regenten als Zeugen u. s. w. aufgeführt werden, diejenigen, in denen die Bedeutsamkeit für meklenburgische Verhältnisse oder Personalmomente deutlich heraustritt.

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§. 4.

Die Literalien aus früherer Zeit werden als vorhanden in den Regesten aufgeführt und nachgewiesen; die aus späterer Zeit werden eben so wie die verschiedenen Gesetzsammlungen übersichtlich in dem der Literatur dieses Gegenstandes angewiesenen Abschnitte der Einleitung eingestellt.

§. 5.

Hinsichtlich der Weise der Bearbeitung vereinigen diese Regesten den Plan der Böhmer schen und von Raumer schen in der Art, daß

1) Alle Auszüge historischer Momente aus Chroniken,

2) Alle Nachweisungen, wo die erwähnte Urkunde benutzt ward, (es sei denn, daß Monographien eine Ausnahme fordern) wegbleiben,

3) daß nicht bloß Rubra, sondern sachlich und topographisch vollständige Auszüge aus den Urkunden, mit

4) möglichst vollständiger Angabe der Stellen, wo sie abgedruckt, zu finden, und

5) in deutscher Sprache gegeben werden.

§. 6.

Die Anordnung ist rein chronologisch; genaue Untersuchungen, ob die Urkunde wirklich in das Jahr gehöre, dem sie zugewiesen ward, sind bei den vielen Fehlern, die sich in dieser Hinsicht in den Abdrücken finden, unerläßlich, und bei neuen Resultaten ist der Grund dafür in Anmerkungen beizufügen.

Urkunden ohne Angabe des Tages, jedoch mit der Jahrzahl, werden am Ende des betreffenden Jahres eingestellt, diejenigen, welche keine Jahrzahl enthalten, werden, wenn sich keine nähere historische Data entwickeln lassen, unter das Jahr gestellt, wo der Aussteller gestorben ist, und als dubiös in dieser Hinsicht auf irgend eine Weise im Druck bezeichnet.

§. 7.

Da die chronologische Anordnung die Uebersicht der Begebenheiten und Personen erschwert, so wird ein dreifaches Register, ein Real=, topographisches und Personalregister, in die große Masse Ordnung bringen. Tabellen über Regentenfolge und über die Veränderungen im Besitzstande werden beigegeben.

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§. 8.

Hinsichtlich des Aeußern schließen sich die Regesten den neuern genannten an, und entstehen folgende Columnen:

Columnen

Ueber jedes Blatt werden die Namen der Regenten in Meklenburgs verschiedenen Abtheilungen, und über jede zweite Columne das Jahr nebst der Indiction gestellt.

§. 9.

1) Das unaufgelösete Datum wird am Ende des Excerpts angegeben.

2) Es wird, wenn es bekannt ist, angegeben, wo sich das Original der Urkunde befindet.

3) Bei dem ersten Vorkommen des Ausstellers werden die vorhandenen Siegelabbildungen angezeigt.

4) Unvollständig abgedruckte Urkunden werden aufgenommen, sobald sie die Form der Urkunde deutlich angeben, z. B. den Hauptinhalt wirklich, oder Eingang, Hauptstelle und Schluß wirklich.

§. 10.

Der vom Verein angenommene Plan normirt für die ganze Arbeit, so daß keine Veränderung desselben ohne Genehmigung des Ausschusses zulässig ist.

§. 11.

Der Verein wiederholt die Aufforderung an die Herren Mitglieder desselben zur Theilnahme und Hülfe bei dieser Arbeit, welche der Rector Masch in Schönberg übernommen hat. Alle Mitwirkung des Vereins wird durch die beiden Secretäre und durch diese in wichtigen Fällen durch den Ausschuß geschehen; die permanente Gommission besteht also, ohne weitere Bestellung, aus dem Bearbeiter und den beiden Secretären des Vereins.

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§. 12.

Das Werk erscheint unter des Bearbeiters Namen; jedoch wird aus dem Titel ausgesprochen, daß es auf Veranlassung und unter Mitwirkung des Vereins entstanden ist.

§. 13.

Der Verein läßt vorläufig ungefähr 3 - 4 Rieß Formulare nach dem in §. 8 mitgetheilten Schema anfertigen, da jede Urkunde auf ein einzelnes Quartblatt verzeichnet werden muß.

§. 14.

Ein Verzeichniß der gelesenen und excerpirten Bücher, auch derjenigen, in denen etwas vermuthet, aber nichts gefunden ist, mit Anführung der Namen der Männer, welche sie durchforscht haben, wird bei dem Concept niedergelegt, damit die Arbeit von jedem Kundigen ohne Mühe fortgesetzt werden kann. Ueberhaupt wird Alles so geordnet werden, daß für den Fall einer Hemmung keine Stockung eintrete.

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Gedruckt in der Hofbuchdruckerei.


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Vorläufiger Bericht

über

den Verein für meklenburgsche Geschichte und Alterthumskunde.

D ie in den letzten Monaten des vorigen Jahres und später von dem Archivar Lisch zu Schwerin und dem Unterzeichneten erlassenen Aufforderungen zur Stiftung eines Vereins für meklenburgsche Geschichte und Alterthumskunde haben einen so vielstimmigen, freudigen Anklang gefunden, dass für die Urheber jenes Aufrufes in diesem Erfolge theils eine Bestätigung ihrer Ansicht von einem wirklich vorhandenen, nicht ihnen allein fühlbar gewordenen Bedürfnisse, dem das projectirte Institut abhelfen werde, theils eine kräftige Ermunterung zur eifrigen Förderung des Werkes und zugleich eine Befestigung ihrer Hoffnung, es zu Stande gebracht zu sehen, liegen musste. Diese Hoffnung ist nicht getäuscht worden. Der Verein ist da, und gegenwärtiger Bericht will über dessen jetzigen Standpunkt, so wie über die vorläufigen Schritte und Massregeln, welche ihn dahin geführt haben, denjenigen geehrten Männern, deren bereitwilligem Entgegenkommen solches Resultat zu verdanken ist, Kunde geben.

Nachdem eine hinlängliche Anzahl constituirender Mitglieder (46 ausser den beiden Aufforderern) in Meklenburg-Schwerin und Meklenburg-Strelitz für den Verein gewonnen war, wurden dieselben resp. unterm 2ten und 14ten Januar durch den Archivar Lisch und den Unterzeichneten eingeladen einer auf den 17ten desselben Monats angesetzten Versammlung zum Zweck weiterer Berathung des Erforderlichen beizuwohnen, an welche Einladung die Bitte sich knüpfte, dass die Nichterscheinenden die Beschlüsse der Anwesenden genehmigen möchten. Von keiner Seite her ward gegen diesen Wunsch eine Einwendung gemacht. Der Verein erklärte sich daher in der an dem gedachten Tage wirklich stattfindenden Versammlung durch das Organ der anwesenden Mit-

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glieder, unter Voraussetzung der allerhöchsten landesherrlichen Genehmigung, für constituirt. Sodann ward

1) die Präsidentschaft dem Herrn Regierungsrath von Lützow und die Vicepräsidentschaft dem Herrn Regierungsrath von Oertzen angetragen und von beiden Herren dieser Antrag genehmigt;

2) ward für gut erkannt, zur Besorgung der laufenden Geschäfte sofort zwei von den für den Verein nöthig erscheinenden Beamten, nämlich einen ersten und einen zweiten Secretär, zu erwählen. Die Wahl fiel für das erstere Amt auf den Archivar Lisch, für das letztere auf den Unterzeichneten;

3) ward die Wahl der übrigen Beamten, mit Ausnahme eines Rechnungsführers, der ersten Generalversammlung vorbehalten, zum Rechnungsführer aber der Herr Canzleirath Faull zu Schwerin bestimmt;

4) ward die Berathung und Ausführung aller Vorbereitungen zur öffentlichen Constituirung und zur feierlichen Eröffnung des Vereins einem Ausschusse übertragen, zu dessen Mitgliedern, ausser den beiden Präsidenten und den erwählten drei Beamten, die Herren Schulrath Meyer und Legationssecretär Dr. Prosch zu Schwerin, in der Eigenschaft von interimistischen Repräsentanten der Gesammtheit, ernannt wurden, während man die Wahl definitiver solcher (4) Repräsentanten ebenfalls bis zu der Generalversammlung aufschob;

5) trug der Archivar Lisch den von ihm und dem Unterzeichneten verfaßten Entwurf der Statuten des Vereins vor, welcher im Allgemeinen die Billigung der Versammlung erhielt, dessen Revision und Redaction jedoch dem Ausschusse übertragen ward.

In Gemässheit dieser letzten Bestimmung circulirte demnächst der Entwurf der Statuten bei den sämmtlichen Mitgliedern des Ausschusses, und ward hierauf derselbe in einer am 6ten Februar gehaltenen Ausschuss-Versammlung nach seinen einzelnen Paragraphen vorgelesen, berathen, zum Theil verändert und in dieser veränderten Gestalt definitiv genehmigt. In derselben Versammlung ward als Zeitpunkt für die durch

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die Statuten vorgeschriebenen Quartal-Hauptversammlungen des künftigen Ausschusses der erste Montag der vier Monate Januar, April, Julius und October festgesetzt.

Nachdem sodann die revidirten und dieser Revision gemäss abgefassten Statuten noch einmal den einzelnen Mitgliedern des Ausschusses zur Anerkennung vorgelegt worden, ward die Reinschrift derselben nebst dem Verzeichnisse sämmtlicher constituirender Mitglieder einer allerunterthänigsten Vorstellung und Bitte des Ausschusses an die hohe Grossherzoglich Meklenburg-Schwerinsche Landesregierung d. d. 9ten März 1835, betreffend die allerhöchste Genehmigung der Stiftung und der Statuten des Vereins, beigefügt. Diese landesherrliche Bestätigung erfolgte in einem allergnädigsten Rescripte d. d. 14ten März, und in Folge dessen fand eine neue Ausschuss-Versammlung am 26sten ejusdem statt. Den Beschlüssen derselben gemäss ward

1) bei Sr. Königlichen Hoheit dem allerdurchlauchtigsten Grossherzoge von Meklenburg-Schwerin und bei Sr. Königl. Hoheit dem allerdurchlauchtigsten Grossherzoge von Meklenburg-Strelitz wegen allergnädigster Annahme des Protectorats durch den Ausschuss supplicirt. Allerhöchste huldvolle Rescripte resp. d. d. 28sten März und 13ten April brachten die erfreuliche Gewährung dieses Gesuchs.

2) soll die erste Generalversammlung zur feierlichen Eröffnung des Vereins und zur Vornahme derjenigen Wahlen und Geschäfte, welche solcher Versammlung vorbehalten sind, am 22sten April stattfinden, damit einerseits die Inauguration des vaterländischen Werkes unter den günstigen Auspicien eines für das Vaterland so bedeutungsvollen und freudenreichen Festes, wie die Semisecularfeier der gesegneten Regierung des allerdurchlauchtigsten Grossherzogs Friederich Franz ist, begangen, andererseits die mannichfachen Inconvenienzen umgangen werden, welche die Verknüpfung jener Versammlung mit dem Jubiläumstage selbst herbeiführen würde. Das Local ist der Saal des Kirchnerschen Gasthofes zu Schwerin, die Tageszeit 4 Uhr Nachmittags.

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Diese Versammlung wird zugleich die nach §. 34 der Statuten alljährlich einmal, am 11ten Julius, zu haltende Generalversammlung für das laufende Jahr vertreten, und also vor dem 11ten Julius 1836 eine solche nicht weiter statthaben.

3) sind die Statuten gedruckt worden, und ist ein Exemplar derselben diesem Berichte angeschlossen, so wie dieselben auch für alle diejenigen, welche ferner dem Vereine beizutreten geneigt sein werden, bei dem ersten und dem zweiten Secretär vorräthig sind. - Die Herren Empfänger dieser Zusendung wollen dieselbe übrigens als einstweiliges Anerkennungszeichen ihrer Mitgliedschaft betrachten; förmliche Diplome sollen später nachgeliefert werden.

Somit sind denn alle nöthigen Vorbereitungen zur wirklichen Eröffnung des Vereins, an welche sich sofort der Beginn seiner Thätigkeit knüpfen wird, vollendet. Es ergeht daher an Sie die freundliche Einladung, der oben näher bezeichneten Versammlung, in welcher jene Eröffnung vorgenommen werden soll, Ihre Anwesenheit und Theilnahme zu schenken.

Demnächst wird auch der Jahresbeitrag von 2  . N 2 / 3 (s. §. 51 der Statuten) an den Rechnungsführer, Canzleirath Faull zu Schwerin, einzusenden sein.

Pastor A. Bartsch,
als zweiter Secretair des Vereins.


Nachträgliche Bemerkung.

Durch unvorhergesehene Umstände ist der Abdruck dieses Berichts so sehr verspätet worden, dass er einen seiner Zwecke, nämlich die Mitglieder des Vereins zu der General-Versammlung am 22sten April förmlich einzuladen, nicht hat erfüllen können. Indessen darf er den Mitgliedern schon deshalb nicht vorenthalten werden, weil es ihnen angenehm sein dürfte, sämtliche Berichte des Vereins einmal vollständig zu besitzen.

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I. 1.

Quartalbericht

des

Vereins für meklenburgsche
Geschichte und Alterthumskunde.


Schwerin, den 7. Julius 1835.

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A m 22. April fand die angekündigte erste General - Versammlung des Vereins statt, in welcher derselbe feierlich eröffnet ward. Am 6. Julius hielt der geschäftsführende Ausschuss seine ebenfalls öffentlich angekündigte Quartal-Hauptversammlung, an welcher, den Statuten gemäss, auch andere Mitglieder des Vereins Theil nahmen. Gegenwärtiger Bericht hat nun zuerst von der Gestaltung der äussern Verhältnisse und sodann von der Wirksamkeit des Vereins während des durch jene beiden Versammlungen bezeichneten Zeitraums Kunde zu geben.

Der Verein zählt jetzt 124 ordentliche Mitglieder. Es ist mit Zuversicht zu hoffen, dass diese Zahl sich hoch bedeutend steigern werde, wie bisher das Verzeichniss eines stetig fortschreitenden Wachsthums sich zu erfreuen gehabt hat. - Ehrenmitglieder besitzt der Verein zur Zeit 6, welche durch die General - Versammlung proclamirt worden sind: nämlich die Herren Geheimeraths - Präsident von Brandenstein Exc. und Geheimerath Krüger zu Schwerin, Minister von Plessen Exc. zu Ludwigslust, Landrath von Oertzen auf Kittendorf, Minister von Oertzen Exc. zu Neustrelitz und Minister von Kamptz Exc. zu Berlin. - Die Ernennung correspondirender Mitglieder ist bis zur nächsten Quartal - Versammlung verschoben worden.

Der geschäftsführende Ausschuss, wie er von der General -Versammlung, thei1s durch Bestätigung früherer vorläufiger Wahlen, theils durch Neuwahl, definitiv zusammengesetzt worden ist, besteht aus folgenden Mitgliedern:

Regierungsrath von Lützow, Präsident,
Regierungsrath von Oertzen, Vice-Präsident,
Archivar Lisch, erster Secretär,
Pastor Bartsch, zweiter Secretär,
Canzleirath Faull, Rechnungsführer,
Hofbuchdrucker Bärensprung, Bibliothekar,
Geschichtsmaler Schumacher, Antiquar,
Schulrath Meyer, \
Legations-Secretär Dr. Prosch,  │ Repräsentanten der Gesammtheit
Oberlehrer Reitz,  │ der Vereinsmitglieder.
Hofrath Holm, /

Einem von dem Ansschusse gefassten Beschlüsse zufolge hält derselbe, ausser den Quartal - Versammlungen und ungerechnet die von Zeit zu Zeit etwa nöthig werdenden ausserordentlichen Versammlungen, regelmässige Monatssitzungen, welche vorzugsweise zur Lesung der eingegangenen Arbeiten, behufs eines umsichtigen und unparteiischen Verfahrens bei der Auswahl von Materialien für die Jahrbücher des Vereins, bestimmt sind.

Die Diplome für die Mitglieder, wiewohl die Form derselben in den Berathungen des Ausschusses längst besprochen und bestimmt, auch die lithegraphische Ausführung schon beschafft ward, haben doch bis jetzt noch nicht ausgefertigt werden können, weil das grosse Siegel des Vereins noch nicht vollendet ist. Ueber des letztern Form hat sich der Ausschuss, nach vergleichender Prüfung mehrerer von Mitgliedern eingesandter Zeichnungen,

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ebenfalls bereits entschieden; die mühsame und schwierige Ausarbeitung des Stempels aber wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Indessen wird dieselbe ohne Zweifel bis zur nächsten Quartal-Versammlung zu Ende gebracht sein, und dürfen daher die Mitglieder ihrem Diplome zugleich mit dem zweiten Quartalberichte entgegensehen. Letzterer wird dann auch eine deutende Beschreibung des Siegels enthalten.

Da zu den dringendsten Bedürfnissen des Vereins offenbar der Besitz eines Locals, sowohl für die General- und Ausschuss-Versammlungen, als auch zur Aufbewahrung der von dem Verein zu erwerbenden Schrift- und Bildwerke, gehörte: so richtete der Ausschuss auf die Erwerbung eines solchen gleich anfangs seine Aufmerksamkeit. Die in dieser Hinsicht gethanen Schritte haben zu einem höchst erfreulichen Resultate geführt, und sieht sich der Verein durch die Gnade seines erhabenen Protectors, des allerdurchlauchtigsten Grossherzogs von Mecklenburg-Schwerin, in den Besitz eines geräumigen und würdigen Locals im hiesigen Schlosse gesetzt.

Von einem nicht minder günstigen Erfolge gekrönt worden ist die Bemühung des Ausschusses, seinen Mitgliedern die freie Benutzung des Grossherzoglichen Geheimen- und Haupt - Archivs zu Schwerin für die Zwecke des Vereins zu erwirken. Durch ein allerhöchstes Rescript d. 19. Junius ist die erbetene Erlaubniss den derzeitigen Mitgliedern des Ausschusses huldvoll gewährt worden. Es steht zu wünschen und zu erwarten, dass diesem von oben her gegebenen Beispiele schöner Liberalität die Besitzer anderer Archive in unserm Lande folgen und durch Hinwegräumung allzu ängstlich gezogener Schranken, durch Gestattung freierer Benutzung ihrer Urkundenschätze der vaterländischen Geschichtschreibung Hülfsmittel gewähren werden, deren sie bisher nur allzu oft und zu ihrem grossen Schaden entbehren musste. - -

Was die bisherige Wirksamkeit des Vereins zur Erstrebung der ihm vorgesetzten Zwecke, seine Thätigkeit auf dem Gebiete der vaterländischen Vorzeit anbelangt, so sind hier zunächst einige wissenschaftliche Arbeiten zu erwähnen, welche theils dem Ausschusse bereits zugesandt, theils zu seiner Disposition gestellt worden sind. Ausser einer in der General-Versammlung vorgetragenen Abhandlung des Archivars Lisch, welche sich mit der näheren Bestimmung der Lage Rethra's beschäftigt, sind diese Beiträge zur Bearbeitung der Landesgeschichte folgende:

1) Geschichte der Comthurei Craak und der Priorei Eixen, Johanniter-Ordens, vom Archivar Lisch zu Schwerin;
2) Gustav Adolph's von Schweden Anwesenheit in Meklenburg im J. 1620, aus einem Tagebuche Herzog Adolph Friedrich's, vom Kammerherrn von Lützow zu Schwerin;
3) Aeltere Geschichte der Schaubühne in Meklenburg-Schwerin, vom Hofbuchdrucker Bärensprung zu Schwerin;
4) Geschichte von Ludwigslust, vom Pastor Goss zu Brenz;
5) Verzeichniss von Münzen aus dem 14. bis 16. Jahrhundert, im Fürstenthum Ratzeburg gefunden, mit einer numerischen Uebersicht nach Land und Werth derselben, vom Rector Masch zu Schönberg;
6) Nachrichten von Handschriften mittelhochdeutscher Gedichte in Meklenburg, vom Archivar Lisch;
7) Geschichte der Johanniter-Comthureien Mirow und Nemerow, und der deutschen Ordensritter in Meklenburg, von demselben.

Von diesen Schriften sind No. 1 und 2 bereits in den Lesesitzungen des Ausschusses vorgetragen worden.

Ausserdem haben noch andere Mitglieder theils grössere Abhandlungen, mit deren Ausarbeitung sie beschäftigt sind, theils kleinere Aufsätze und Miscellen zur Benutzung für die Denkschriften des Vereins demnächst einzusenden verheissen. - Bei so ansehnlichem Vorrath von Material und bei so guten Aussichten auf Vermehrung desselben sieht sich der Verein im Stande, das in den Statuten bedigungsweise gegebene Versprechen der jährlichen Lieferung eines Bandes von Denkschriften schon im ersten Jahre seines Bestehens zu erfüllen, und es ist von der Quartal - Versammlung beschlossen worden, dass der erste Band Denkschriften wo möglich schon zu Ostern k. J., jedenfalls aber

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zur nächsten General - Versammlung erscheinen soll. Da diesem Beschlüsse gemäss die Auswahl der für diesen Band zu bestimmenden Beiträge bald getroffen werden muss, auch mit dem Beginne des Drucks nicht gar lange mehr gezögert werden darf: so ergeht an alle diejenigen, welche dem Ausschusse noch Arbeiten mitzutheilen haben, die Aufforderung, dass sie die Einsendung derselben möglichst beschleunigen wollen, damit sie bei Auswahl und Anordnung der Materialien für den ersten Band der Jahrbücher mit berücksichtigt werden können.

Es sind ferner mehrere Fragen und Wünsche in Bezug auf die Bearbeitung interessanter Theile der vaterländischen Geschichte beim Ausschusse angeregt worden, welcher dieselben, um auch das Interesse sämmtlicher Mitglieder für sie anzuregen und zu ihrer Erledigung aufzufordern, hiedurch öffentlich mittheilt:

1) Auch nach den Untersuchungen J. Grimm's in seinem Werke "Reinhard Fuchs, Berlin 1834" findet sich der geistreiche Literator Ludwig Wachler veranlasst, in seinen "Vorlesungen über deutsche National-Literatur" 2. Ausgabe, S. 146, in Beziehung auf Nicolaus Baumann zu sagen:

"das Dasein dieses Mannes leidet wohl keinen Zweifel, obgleich die urkundlichen Beläge dafür in unsichere Ueberlieferungszeugnisse übergegangen sind; aber die Zeitbestimmung seines Lebens und Verhältnisses zum Reineke Fuchs enthält manche nicht unerhebliche Widersprüche".

Es werden Nachforschungen gewünscht über das Vorhandensein urkundlicher Beläge in unserm Vaterlande, welche den ausgesprochenen Zweifel vollends zu heben vermögen. (Schulrath Meyer.)

2) Die Gewinnung inländischen Eisens aus dem Rasenerz, welches sich im südlichen Meklenburg in zum Theil sehr ausgedehnten Lagern findet, hat so ganz und gar aufgehört, dass diese Angelegenheit nur noch ein geschichtliches Interesse anzusprechen vermag. Es wird daher gewünscht: dass die Gewinnung, die Verarbeitung und der Vertrieb inländischen Eisens in früherer Zeit zum Gegenstand einer Ermittelung, wie weit diese historisches Interesse gewährt, gemacht werde. Die Literatur beschränkt sich auf einen Aufsatz in der "Neuen Monatsschrift von und für Meklenburg" 1793 pag. 248 ff., und auf einige Notizen in "Siemssen's Vorläufige Nachricht von den Mineralien Meklenburgs, Schwerin 1792". Zunächst möchten sich vielleicht die traditionellen Angaben in diesen Aufsätzen zu urkundlicher Gewissheit erheben lassen. (Schulrath Meyer.)

Der Ausschuss fügt den Wunsch hinzu: dass sich Bearbeiter einer aktenmässigen Geschichte des ehemaligen A1aunwerks, der Saline in Sülz, des Braunkohlenwerkes bei Konow, des Gypswerkes bei Lübtheen und ähnlicher Anstalten finden mögen.

Ferner werden gewünscht:

3) ein vollständiges Verzeichnis der meklenburgichen Geschichtswerke (für den Ausschuss);

4) Mittheilungen über die Geschichte der geistlichen Ritterorden in Meklenburg, namentlich über das Vorkommen der Tempelherren in diesem Lande (an den Archivar Lisch);

5) Mittheilungen von Nachrichten über alt- und mittelhoch- deutsche Handschriften und Fragmente derselben (an den Archivar Lisch);

6) Beiträge für die älteste Geschichte des Theaters in Meklenburg-Schwerin bis zur ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts incl. (an den Hofbuchdrucker Bärensprung);

7) Beiträge und Materialien zu einer Geschichte des Bisthums Schwerin (an den Pastor Bartsch).

Aehnlichen Anfragen und Wünschen, die von einzelnen Mitgliedern an ihn gerichtet werden möchten, wird der Ausschuss nicht bloss selbst nach Kräften zu entsprechen suchen, sondern auch durch die Quartalberichte dieselben der allgemeinen Berücksichtigung empfehlen. -

In Bezug auf den zweiten Hauptgegenstand seiner Bestrebungen, die Samm1ung von Schrift- und Bildwerken, welche in Beziehung zu der vaterändischen Vorzeit stehen, ist der Verein ebenfalls nicht unthätig geblieben. Der Ausschuss hat sich mit dem vom Rector Masch zu Schönberg gemachten Vorschlage, eine Sammlung handschriftlicher Urkunden durch und für den Verein zu veranstalten und in der Folge die Herausgabe eines Codex

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diplomaticus zu fördern, zunächst in vorläufiger Berathnng beschäftigt, und die Ausführung des ersten Theils dieses Vorschlags in einer der nächsten Quartal -Versammlungen näher zu besprechen beschlossen. Es sind ferner von einzelnen Mitgliedern Urkundensammlungen in Schwerin, freilich ohne erhebliche Ausbeute, untersucht und zum Theil Verzeichnisse derselben für dasArchiv des Vereins eingereicht worden; ebenso ist ein Verzeichniss güstrowscher Diplomatarien durch den Archivar Lisch, und Meldung von einem alten, im Verwahrsam des Magistrats zu Parchim befindlichen sogenannten Stadtbuche durch den Director Zehlicke daselbst eingegangen. Da dem Verein sehr daran gelegen sein muss, von wichtigen Schriftdenkmälern der vaterländischen Geschichte, wenn er nicht sie selbst oder Abschriften derselben in seinen Besitz bringen kann, wenigstens das Vorhandensein, den Aufbewahrungsort und den allgemeinen Inhalt zu kennen, zu wissen, wo sich Material für Meklenburgs Geschichte finde und von welcher Beschaffenheit es sei: so spricht derAusschuss nicht bloss für die erwähnten Bemühungen und Mittheilungen seinen Dank, sondern auch die dringende Bitte aus, dass es allen Mitgliedern, denen zur Erwerbung eines solchen Verdienstes um den Verein Gelegenheit sich bietet, gefallen möge, Nachrichten vou einzelnen vaterländischen Urkunden, Verzeichnisse von Urkundensammlungen, diplomatarische Notizen aller Art ihm zugehen zn lassen. - Was die Sammlung historischer Druckschriften betrifft, verdankt der Verein der Gnade des allerdurchlauchtigsten Grossherzogs von Meklenburg- Schwerin den Besitz des Friderico - Francisceum's, herausgegeben von H. R. Schröter, 1. - 3. Heft, und dem freigebigen Eifer einzelner seiner Mitglieder und geneigter Behörden 30 und einige zum Theil ältere Chroniken und andere Werke.

Auch mit der Sammlung von Bildwerken hat bereits der Anfang gemacht werden können. Zur Beschaffung von Ausgrabungen, zum Ankauf von Alterthümern hat es bisher an Gelegenheit und an Mitteln gefehlt: was wir besitzen, ist geschenkt worden. Hievon verdient, ausser einer von Sr. K. H. dem Grossherzoge Friederich Franz übersandten silbernen Jubiläumsmedaille, besondere Erwähnung: ein altes Siegel, Geschenk des Doctors Reder in Rostock; ferner eine Münzensammlung, vom Rector Masch zu Schönberg, zu der oben sub No. 5 angeführten Schrift gehörig; zwei Münzen, vom Advocat Diederichs in Güstrow; einige Grabalterthümer, vom Archivar Lisch in Schwerin. Eine Classificirung und Beschreibung dieser und später eingehender Stücke, mit etwa nöthig erscheinenden historisch - kritischen und diplomatischen Bemerkungen, wird der Jahresbericht geben. Den freundlichen Geschenkgebern aber stattet der Ausschuss hiemit seinen Dank ab; zugleich jedoch sieht er sich veranlasst, auch hier an den Dank eine Bitte zu knüpfen: dass nämlich alle Mitglieder die Vermehrung der Sammlungen des Vereins sich bestens empfohlen sein lassen wollen, dass sie in ihren Umgebungen fiir die Auffindung, Erhaltung und Rettung von Alterthümern nach Kräften thätig sein, Nachrichten von einzelnen Antiquitäten oder von Sammlungen derselben, so wie von günstigen Gelegenheiten zur Acquisition solcher Gegenstände, von Stellen, die für eine Ausgrabung glückliche Erfolge versprechen u. dgl. dem Ausschusse mittheilen mögen. Ueberhaupt wird das Gedeihen des Vereins vor allem durch den Eifer und die Regsamkeit seiner Mitglieder bedingt, und mit der wachsenden Lebhaftigkeit des Verkehrs der Mitglieder unter einander und mit dem Ausschusse immer fester verbürgt sein. Der Ausschuss seinerseits wird nichts versäumen, was solchen Verkehr zu fördern vermag, und seine Bereitwilligkeit, mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln die Thätigkeit der einzelnen Mitglieder für die Zwecke des Vereins zu unterstützen, darf ebenso gewiss wie seine Erkenntlichkeit für jede Mittheilung von Resultaten solcher Thätigkeit vorausgesetzt werden.

A. Bartsch.                
als zweiter Secretär des Vereins.

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I. 2.

Quartalbericht

des

Vereins für meklenburgsche
Geschichte und Alterthumskunde.


Schwerin, den 6. October 1835.

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I ndem wir den Mitgliedern unsers Vereins eine summarische Uebersicht derjenigen Berichte, Mittheilungen und Verhandlungen vorlegen, welche die gestrige Quartalversammlung beschäftigt haben und in denen das Sein und Thun des Vereins während des zweiten Vierteljahrs seines Bestehens sich ausgesprochen findet, gereicht es uns zu grossem Vergnügen, damit den Beweis liefern zu dürfen, dass das junge Institut in rüstigem Fortschreiten begriffen ist und schon jetzt der günstigsten Verhältnisse, wie der besten Aussichten für die Zukunft sich zu erfreuen hat.

Was zunächst den Bestand des Vereins betrifft, so ist das Verzeichniss seiner ordentlichen Mitglieder seit unserm letzten Berichte um 59 geachtete Namen reicher geworden und zählt deren in diesem Augenblick 183. Diesen bedeutenden Zuwachs verdanken wir, einem nicht geringen Theile nach, dem Eifer, womit einzelne Männer die Empfehlung und Verbreitung des Vereins sich haben angelegen sein lassen; ähnliche freundliche Bemühungen, auf welche wir noch anderweitig rechnen dürfen, lassen ähnliche erfreuliche Resultate hoffen. - Auch zu dem Auslande wird der Verein von jetzt an in einer für die Förderung seiner Zwecke viel versprechenden Beziehung stehen: die Quartalversammlung hat nicht bloss 41 correspondirende Mitglieder ernannt, sondern auch mit andern gleichartigen Vereinen, namentlich mit der Gesellschaft für nordische Alterthumskunde in Kopenhagen, mit dem pommerschen, dem thüringisch - sächsischen, dem schleswig -holsteinschen und dem hannoverschen Vereine für väterländische Geschichte in Verbindung zu treten beschlossen. - Da der Ausschuss die Ausfertigung der Diplome, sowohl für die Ehrenmitglieder, als auch für die ordentlichen und correspondirenden, nicht länger verschieben zu dürfen glaubte, andrerseits aber die Vollendung des grössern Vereinssiegels für die nächste Zeit noch nicht zu erwarten stand: so ist die Zeichnung desselben einstweilen lithographirt und den Diplomen für die bisher ernannten Mitglieder, welche dieselben zugleich mit diesem Berichte empfangen * , untergedruckt worden. Die Idee zu diesem Siegel ward vom Herrn Rector Masch zu Schönberg angegeben und von dem Ausschusse mit Dank angenommen, die heraldischen Bestimmungen und Einzelheiten lie-


*) Um die Portokosten für die Mitglieder möglichst zu vermindern, werden wir von nun an für diejenigen Orte, wo der Verein mehrere Angehörige besitzt, alle Sendungen an einen derselben adressiren, welcher die Vertheilung besorgen und das Porto auf die Einzelnen repartiren wird. Wir hoffen, dass diese Massregel die Genehmigung aller dabei betheiligten Mitglieder, insbesondere derjenigen erhalten werde, auf welche die mit ihrer Ausführung verbundene Mühwaltung fällt.
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ferte der Herr Archivar Lisch; Herr Geschichtsmaler Schumacher bot sechs gelungene Entwürfe zu der Ausführung, von denen der Ausscluss den vorliegenden wählte; lithographirt ward derselbe vom Herrn Hofzeichner Achilles. Genauere Untersuchungen über die einzelnen Schilde des meklenburgschen Landeswappens werden die Jahrbücher des Vereins enthalten; hier mag einstweilen eine kurze Beschreibung des Vereinssiegels Raum finden. Die Schilde des jetzigen Landeswappens haben, ältere Abweichungen und Verunstaltungen vorausgesetzt, vorzüglich im Anfange der Regierung Herzogs Christian Louis ihre Gestalt erhalten und sind von den ursprünglichen Wappenzeichen so sehr entfernt, dass kaum ein Sclild sein wahres Wappen trägt. Das Siegel des Vereins enthält die sieben Wappenzeichen der Haupttheile Meklenburgs und des jetzigen Landeswappens in ihrer ursprünglichen Gestalt. Im Allgemeinen sind, nothwendige Ausnahmen vorausgesetzt, als Vorbilder Originalsiegel aus dem 14. Jahrhundert genommen und diese, ohne sklavische Nachahmung, in ihrem Geiste aufgefasst und dargestellt, Tincturen sind, als neuere Erfindung, nicht angedeutet. Die sieben Schilde sind hienach, in eine antike gothische Rosette zusammengefasst, folgende:

1) an der Hauptstelle in der Mitte der meklenburgsche Schild: ein vor sich gekehrter, abgerissener Stierkopf mit einer Krone, mit aufgerissenem Maule und ausgeschlagener Zunge, mit dem Halsfell;

2) darüber für Rostock: ein mit der rechten Pranke ausschreitender Greif;

3) links unter dem rostocker Schilde, nach heraldischer Bezeichnung, (dem Beschauer rechts,) der Wappenschild des Bisthums Ratzeburg: ein in die Länge getheilter Schild, in der vordern Hälfte eine Burgzinne, in der hintern Hälfte einen aufrecht stehenden Bischofsstab enthaltend;

4) rechts unter dem rostocker Schilde der Wappenschild des Bisthums Schwerin: ein quer getheilter, in der untern Hälfte schraffirter Schild, auf welchem zwei Bischofsstäbe im Andreaskreuze liegen;

5) unter dem bischöflich schwerinschen Schilde der Wappenschild der Grafschaft Schwerin: ein quer getheilter, in der untern Hälfte schraffirter Schild;

6) unter dem bischöflich ratzeburgschen Schilde der Wappenschild des Fürstenthums Werle: ein vor sich gekehrter Stierkopf mit Krone und ausgeschlagener Zunge;

7) an der untersten Stelle der Wappenschild der Herrschaft Stargard: ein weiblicher Arm mit dem Ringe in der Hand, mit einem Puffärmel um den Oberarm und einer fliegenden Binde.

- - In Betreff der Sammlungen des Vereins haben wir zuvörderst der ansehnlichen Vermehrung zu gedenken, welche unserer Bibliothek zu Theil geworden ist: durch die Liberalität einzelner Mitglieder und anderer Freunde des Vereins ist dieselbe zu 56 Nummern angewachsen, unter denen viele sehr werthvolle, zum Theil seltene Werke sich befinden. Wenn wir hier, in Rücksicht auf den uns zugemessenen Raum, nur die "Sachsenchronik, gedruckt von Peter Schoffer zu Mainz 1492 Fol.", ein Geschenk des Herrn Archivars Lisch * , nennen, und zugleich erwähnen , dass derselbe in einer der monatlichen Ausschusssitzungen mehrere Drucke aus den ersten Zeiten der meklenburgschen Buchdruckerei vorlegte: so geschieht diess vorzüglich deshalb, weil wir in dieser Mittheilung einen bequemen Anknüpfungspunkt für die dringende Aufforderung finden, dass sämmtliche Mitglieder alles, was sie an alten, vorzüglich meklenburgschen Drucken, namentlich aus den Druckereien


*) Herr Archivar Lisch erhielt dieses seltene Werk von einem ihm befreundeten Kaufmanne, welcher dasselbe als Makulatur gekauft hatte. Wie mancher literarische Schatz geht in den Trödelauctionen, bei denen nicht selten auch kleine Partieen von Büchern oder einzelne mit unter die tödtliche Hasta kommen, ungekannt und ungeschätzt verloren! Und wie vieles lässt sich, bei sorgfältigem Aufmerken der Kundigen, hier retten! Der Ausschuss seinerseits hat Vorkehrungen getroffen, dass jedesmal, wenn bei öffentlichen Auctionen von Möbeln u. dgl. in der Stadt Schwerin Druck- und Schriftwerke zur Versteigerung kommen, eins seiner Mitglieder, der Herr Hofbuchdrucker Bärensprung, davon in Kenntniss gesetzt werde.
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der Michaelisbrüder in Rostock, des Marschalk Thurius und den L. Dietz haben oder kennen, bestehe es auch in den kleinsten Bruchstücken, in den Besitz des Vereins oder doch zur Kunde des Ausschusses bringen wollen. - Von Herrn Professor Dr Kämmerer in Rostock ist ein Verzeichniss der im Besitze desselben befindlichen Urkundensammlungen und sonstigen historischen Denkmäler verheissen worden. Aehnliche Mittheilungen von andern Besitzern solcher Sammlungen erlaubt sich der Ausschuss wiederholt dringend zu erbitten.

Mannichfacher Gaben und Mittheilungen hat der Verein auch für denjenigen Theil seiner Bestrebungen, welcher auf Rettung und Sammlung vaterländischer Bildwerke gerichtet ist, sich zu erfreuen gehabt. Der Verwendung des Herrn Präpositus Crull zu Doberan und der Huld Sr. Königl. Hoheit des Grossherzogs von Meklenburg - Schwerin verdankt der Ausschuss die Einsendung der aus der ehemaligen Kapelle zu Althof bei Doberan geretteten Backsteine mit einer merkwürdigen alten Inschrift, mit deren Entzifferung früher schon Professor Schröter sich beschäfftigte und welche nunmehr Herr Archivar Lisch zum Gegenstande einer genauen Untersuchung gemacht hat. Als Geschenke gingen ein: von Herrn Forstrath von Wickede ein alterthümlicher, bei den Arbeiten des Eldebaues in einer morastigen Wiese am passower See gefundener Steigbügel von Eisen, mit eingelegter, noch erkennbarer Silberarbeit; von Herrn Oberbaurath Wünsch eine grosse bronzene Lanzenspitze, bei der Aufgrabung des Stöhrflusses unweit Consrade, ein Stück Bernstein, bei derselben Gelegenheit in der Lewitz gefunden, und ein antikes kupfernes Messer; von demselben ausserdem die Zeichnung einer alten, ganz verschütteten Schleuse, auf welche man beim Bau einer neuen Fangschleuse zu Plau gerieth, nebst dem Befund - Protocoll und einer erörternden Beschreibung, so wie ein Vorhängeschloss, ein Thorhaken und ein grosser Schlüssel, welche sich in der Tiefe jener alten Schleuse fanden. Herr Rector Masch theilte ausführliche Nachrichten über ein im Herbste des vorigen Jahres auf dem Felde von Gr. Molzahn im Fürstenthum Ratzeburg aufgefundenes altes Grabmal, so wie über eine Ausgrabung mit, welche er auf einer andern Stelle desselben Feldes veranstaltet hat, ohne dass diese jedoch bisher, bei der Unzulänglichkeit der in Bewegung gesetzten Kräfte, ein Resultat geliefert hätte. Nicht minder erfreute derselbe durch Einsendung eines "Auszugs aus einem Schreiben des Herrn Pastors Rudolphi zu Friedland", worin dieser ausgezeichnete Kenner und Verehrer des vaterländischen Alterthums von den Hauptschätzen seiner ungemein reichen Sammlung meklenburgscher und in Meklenburg gefundener Antiquitäten Kunde giebt; von einer besonders wichtigen, äusserst schön gearbeiteten römischen Achatgemme, welche vor mehr als 20 Jahren auf dem mirower Felde beim Haken entdeckt ward, erhielt der Ausschuss durch die Güte des Herrn Besitzers einen Gypsabdruck zur Ansicht. Herr Pastor Müller zu Hohen - Vicheln hatte die Gefälligkeit, geschichtliche Notizen und eine durch Zeichnung erläuterte Beschreibung von einem alten Taufstein aus Granit zu liefern, welcher vor etwa 60 Jahren in der Nähe von Hohen - Vicheln aus der sogenannten "Döpe" hervorgeholt worden sein soll und sich jetzt im dortigen Pfarrgarten befindet. Auch über andere antike Taufsteine, namentlich über die am Dom zu Güstrow, in Gr. Brütz und in Warsow (bei Hagenow) befindlichen, ward durch einzelne Mitglieder berichtet. Herr Hauptmann Zink in Dömitz gab eine ausführliche Nachweisung über die auf allerhöchsten Befehl in den Jahren von 1804 bis 1806 und 1820 von ihm geleiteten Ausgrabungen, mit Bezeichnung des Erfolgs, den jede gehabt, und mit Andeutung derjenigen Oerter im Lande, an denen weitere Nachgrabungen mit den günstigsten Aussichten anzustellen sein dürften: Mittheilungen, die dem Ausschusse um so willkommner waren, als sie für künftige etwa von ihm anzuordnende Ausgrabungen schätzenswerthe Fingerzeige enthalten. - Die Münzensammlung ist durch eine vom Herrn Canzlei - Vicedirector von Maydell geschenkte rostocker Medaille, auf die Taufe des Prinzen Carl Heinrich von Güstrow A. 1616 gechlagen, und durch 88 alte, aus einem Nachlasse für den Silberwerth erstandene Münzen, unter denen viele seltene und werthvolle sind, bereichert worden. Einen andern Dienst hat der Ausschuss diesem Theile der Vereinssammlungen dadurch zu leisten geglaubt, dass er demselben in der Person des Herrn Archivars Groth einen eigenen Aufseher gewann. - Manches von dem hier nur Angedeuteten verdient eine ausführlichere Darstellung und Erörterung, und in dem Jahresberichte wird es dieselbe finden. Für jetzt mussten wir uns

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mit ganz allgemeinen Angaben begnügen, können aber diesen Theil unsers Berichts nicht schliessen, ohne den schon früher ausgesprochenen Wunsch zu wiederholen, dass doch alle Mitglieder des Vereins alles und jedes Bildwerk, welches dem vaterländischen Alterthum angehört, mit wachsamen, geschärften Blicken erspähen und für die Rettung und Sicherung desselben mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln wirksam sein möchten. Ganz neuerdings hat der Brand der Kirche zu Eldena uns eine ernste Mahnung gegeben, wie wenig das durch Alter und geschichtliche Erinnerungen Ehrwürdigste vor plötzlicher Vernichtung geborgen ist. Minder empfindlich aber für die Alterthumskunde werden Verluste dieser Art dann, wenn die Denkmäler vor ihrer Zerstörung in der Zeichnung ein zweites Leben gewannen oder durch das schildernde Wort der Geschichtschreibung zugeführt oder für dieselbe aufbewahrt wurden.

- - Wir haben nun noch dasjenige anzugeben, was die wissenschaftliche Bearbeitung des vaterländischen Alterthums an neuer Ausbeute geliefert hat. In den monatlichen Lesesitzungen, welche der Ausschuss während des verflossenen Quartals hielt, sind von den im vorigen Bericht genannten Arbeiten No. 3, 5 und 6, und an neu eingegangenen folgende vorgetragen worden:

1) Die Pestzeiten in Güstrow während des dreissigjährigen Krieges, vom Stadtbuchhalter Scheel in Güstrow, mit Nachträgen vom Archivar Lisch;

2) Ueber ein Fragment eines mittelhochdeutschen Gedichts des Rulant vom Pfaffen Konrad aus dem 12. Jahrhundert im Grossherzoglichen Archive, vom Archivar Lisch;

3) Verordnung des Herzogs Johann Albrecht I. bald nach dem Antritt seiner Regierung im Jahr 1552, von demselben;

4) Zur Heraldik des meklenburgschen Siegels, von demselben.

Verheissen sind für die nächste Zeit von den Herren Professor Dr. Kämmerer in Rostock, Rector Masch in Schönberg, Amtsverwalter Crull in Lübtheen, Geschichtsmaler Schumacher und Archivar Lisch nicht weniger als 11 Arbeiten, welche sämmtlich höchst interessante Punkte der politischen und Culturgeschichte Meklenburgs zum Gegenstande haben. - Der Druck des ersten Bandes der Jahresbücher, der Erstlingsfrucht dieses regen, innerhalb des Vereins erwachten und durch ihn geweckten Lebens, soll sofort begonnen werden.

A. Bartsch.                
als zweiter Secretär des Vereins.

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I. 3.

Quartalbericht

des

Vereins für meklenburgische Geschichte und
Alterthumskunde.


Schwerin, den 5. Januar 1836.

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N ach den in der gestrigen Quartalversammlung abgestatteten Berichten machte der Verein auch in dem letztverflossenen Quartale, wie in jeder Beziehung, so zunächst in Bezug auf seine Ausbreitung und die Erwerbung neuer Freunde die güntigsten Erfahrungen. Sämmtliche durch die Generalversammlung proclamirte Ehrenmitglieder haben ihren Dank für diese Ernennung und für die Zusendung des Diploms, so wie das lebhafteste Interesse für das Gedeihen des Vereins bezeugt. - Von den 41 durch die vorige Quartalversammlung ernannten correspondirenden Mitgliedern ist eins, der Herr Professor Lewetzow zu Berlin, gestorben, ehe der Wunsch des Vereins ihm mitgetheilt werden konnte; zum Glück für die Wissenschaft erschien noch vor seinem Scheiden seine Abhandlung über die neu-strelitzer Götzenbilder, deren Fortsetzung sich in seinem Nachlasse finden möge. Von den übrigen 40 haben bereits 28 die Annahme des Diploms erklärt: sie alle, Männer von wissenschaftlichem Rufe, gaben in ihren Antwortschreiben ihre Freude über das Dasein unsers Vereins, ihre Zufriedenheit mit seiner Einrichtung und seinen Bestrebungen zu erkennen, und begleiteten die freundlichen Worte theils mit Geschenken, theils mit wissenschaftlichen Arbeiten und Notizen. Die gestrige Versammlung hat jenen früher ernannten noch 3 neue correspondirende Mitglieder hinzugefügt, so dass sich der Verein, die zusagende Erklärung aller Ernannten vorausgesetzt, im Besitz von 43 auswärtigen Beförderern und Mitarbeitern befindet, -- Auch von den Vereinen, mit welchen der unsrige in Verbindung getreten ist, hat einer, der pommersche, bereits freundnachbarliche Correspondenz angeknüpft und seine sämmtlichen Druckschriften für unsere Sammlungen eingesandt. - Das Verzeichniss der ordentlichen Mitglieder ist seit unserm vorigen Berichte um 76 vermehrt worden, und es beträgt demnach die Zahl der sämmtlichen bisher dem Verein beigetretenen ordentlichen Mitglieder 259. Indessen haben wir den Tod von 3 derselben (Bürgermeister Wehnert in Brüel, Bürgermeister Haupt in Wismar und Oberhofmeister von Liitzow Exc. in Ludwigslust) zu beklagen. - Die eben erwähnten Todesfälle haben dem Ausschusse Veranlassung gegeben zu beschliessen, dass eine Sammlung biographischer Notizen von allen Mitgliedern, welche der Verein durch den Tod verliert, veranstaltet werden soll: eine Sammlung, die nicht bloss fiir den Verein von hohem Interesse ist, sondern auch für die Geschichte und für die Forschungen künftiger Zeiten wichtig werden kann. Indem wir diesen Beschluss zur allgemeinen Kenntniss bringen, und zugleich bemerken, dass für den letztgenannten der drei Gestorbenen ein biographischer Abriss aus der besten Quelle schon zugesichert worden ist, ersuchen wir für jetzt diejenigen, welche über die beiden andern Hingeschiedenen zuverlässige Mittheilungen zu machen im Stande sind, dieselben dem Ausschusse nicht vorenthalten zu wollen, und für die Zukunft alle Mitglieder, welche sich im Besitz authentischer Lebensnachrichten von verstorbenen Angehörigen des Vereins befinden werden, dass sie solche, ohne weitere Aufforderung zu erwarten, für den angegebenen Zweck einsenden mögen.

- - Die Sammlungen des Vereins hatten sich im Laufe des letzten Quartals eines reichen Zuwachses und mannigfacher werthvoller Mittheilungen zu erfreuen. Die Bibliothek zählt gegenwärtig 130 Nummern: von den 74 neu hinzugekommenen sind einige vom Verein durch Ankauf erworben, bei weitem die meisten aber haben wir auch diessmal als Geschenke zu bezeichnen. Dem Jahresberichte bleibt es vorhehalten, alle die freundlichen Geber und die willkommenen Gaben namhaft zu machen: hier beschränken wir uns auf die Aussprechung des Dankes gegen Alle und für Alles. Nicht verschweigen jedoch dürfen wir, dass die Gnade des allerdurchlauchtigsten Grossherzogs von Meklenburg - Schwerin, welche der Verein für alle seine Verhältnisse schon so vielfach zu erfahren das Glück hatte, sich neuerdings durch Schenkung der bisher erschienenen Theile der Pertz'schen Monumenta Germaniae historica und durch huldvolle Verheissung der künftig erscheinenden beurkundet hat. - Dem Herrn Professor Homeyer in Berlin verdankt der Ausschuss folgende Notiz: "Dreyer

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beschreibt in seinen Beitr. zur Literatur des D. Rechts S. 146 folg. einen Codex des Sachsenspiegels mit den eigenen Worten, wie ihn dessen Besitzer, der ehemalige meklenburgische Justizrath Arpe, in einem an den Geh. Raths-Präsidenten von Westphalen am 20. Septbr 1737 erlassenen Briefe beschrieben hat, folgendergestalt:

Codex speculi saxonici membranaceus, foliis XCI decurrens , continua articulorum, qui numerantur CCCX, et literis miniatis distinguuntur, serie; charactere unciali, dialecto veteri Saxonica , carens praefationibus rhythmicis. In fronte: Hie begynnet dat Landrechte, de me nomet der Spegele der Sassen. In fine: expletum feliciter per Jordanum de Bekke, Clericum Brem. dioc. anno dni. millesimo CCXCVI. Sit ei bonum, qui legit Speculum Saxonum etc."

Da die Kenntniss der Schicksale dieser Handschrift und deren Wiederauffindung von hohem Interesse sein würde, auch vielleicht die Geschichte des Nachlasses des Justizraths Arpe zu Resultaten führen möchte: so wünscht der Ausschuss die Aufmerksamkeit der Vereinsmitglieder auf diesen wichtigen Gegenstand zu lenken. - Ferner empfiehlt derselbe das Sammeln von Volkssagen, Volksliedern und Volkssitten, wobei er Grimm's eben erschienene "deutsche Mythologie" als Grundlage und Leitfaden zu gebrauchen bittet, damit die Arbeiten vereinfacht und geregelt werden.

Die Alterthümer-Sammlung hat an neuen Geschenken erhalten: von Herrn Oberbaurath Wünsch in Schwerin ein allem Anscheine nach zu einer Streitaxt mit einem Loche verarbeitetes Stück von einem Hirschgeweih, einen Keil von geschliffenem Feuerstein (beide Stücke bei der Ausgrabung des Stöhr- Kanals in der Lewitz gefunden) und eine Lanzenspitze aus Feuerstein, gefunden zu Gallentin am See; von Herrn Eigenthümer Hillmann auf Lübzin ein metallenes Horn; von Herrn Dr. Schnelle auf Buchholz zwei grosse Streitäxte aus Serpentin, im dortigen Moor gefunden; von Herrn Amtshauptmann Ratich in Wittenburg einen in zwei Stücke zerbrochenen Löffel von Bronze und einen Siegelring von Messing, auf dem "Schlossberge" von Alt - Kalden gefunden; von Herrn Advocat Kossel in Schwerin zwei zinnerne Trinkkrüge aus der Zeit des dreissigjährigen Krieges (von 1631), auf dem Felde zu Wredenhagen ausgepflügt; von Herrn Amtsrath Koch in Sülz 6 alteMünzen, unter denen ein seltener carolingischer Denar, der nach Mainz gestellt wird; von Herrn Rector Masch in Schönberg 5 und von Herrn Dr. Beyer in Parchim 2 Münzen. - Aus den eingegangenen antiquarischen Notizen heben wir nur die wichtigsten hervor. Herr Dr. Beyer in Parchim lieferte einen ausführlichen Bericht über sämmtliche in jener Stadt und deren Umgegend befindliche literärische und bauliche Antiquitäten. Herr Pastor Dr. Bruger zu Warsow sandte die Zeichnung einer alten Glockenumschrift zu Camin. Herr Pastor Bauch zu Prestin gab Nachricht von zwei Graburnen, deren Besitzer er ist, und Herrn Canzleirath von Bülow in Bützow verdanken wir Mittheilungen über den sogenannten "Steintanz" in der Buchenwaldung bei Boitin und über die "hohe Burg" bei Schlemmin. - Der von mehreren Seiten gemachte Vorschlag, dass der Verein selbst antiquarische Nachgrabungen veranstalten möge, soll mit allen dazu gehörigen Prüfungsgegenständen, z. B. Bewilligung einer bestimmten Geldsumme, Bildung einer besondern Commission etc., der Generalversammlung zur Beschlussnahme vorgelegt werden. Ebendahin wird auch der hiemit in Verbindung stehende, vom Herrn Director Prof. Danneil in Salzwedel ausführlich entwickelte Vorschlag, die verschiedenen Vereine für die Aufgrabung von Alterthümern einander näher zu führen, nämlich nach einem gewissen, von allen gutgeheissenen Plane graben zu lassen, die Gräber und ihre Aufgrabungen, so wie die Funde, genau nach gewissen Gesichtspunkten zu beschreiben und diese Beschreibungen gegenseitig auszutauschen, zur Berathung verststellt. Der Freiherr von Hormayr regte bei dem Vereine ebenfalls die Idee grösserer Verbindungen der Vereine für besondere Zwecke an.

- - An wissenschaftlichen Arbeiten sind während des verflossenen Quartals eingegangen:

1) Ein Nekrologium der ältesten Fürsten Meklenburgs aus dem Kreuzgangsfenster des Klosters Doberan, von Herrn Archivar Lisch in Schwerin;

2) Ueber das Testament der Herzogin Agnes, Königin von Schweden, von demselben;

3) Ueber die Schweisssucht im J. 1529 in Meklenburg, von demselben;

4) Ueber die Kindtaufe des Prinzen Carl Heinrich von Güstrow 1616, ein Gesandschaftsbericht des pommerschen Gesandten M. v. Carnitz, von demselben;

5) Die Ueberreste der Burg Richenberg, von Herrn Archivar Lisch und Herrn Geschichtsmaler Schumacher in Schwerin,

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6) Ueber das Ratzeburgische Siegel, von Herrn Rector Masch in Schönberg;

7) Ueber Marie oder Marienne, erste Gemahlin Barnim's II. von Vor-Pommern, Mutter der Fürstin Anastasia, Gemahlin Heinrichs des Pilgers, von Herrn Advocaten Dr. von Duwe in Möllen;

8) Abschrift einer Urkunde Heinrichs des Löven von Meklenburg vom J. 1320, von Herrn Geh. Archivrath Höfer in Berlin;

9) Die alte Wismarsche Bürgersprache, von Herrn Gymnasiallehrer Dr. Francke in Wismar.

Von diesen Arbeiten sind No. 1, 2, 3, 5 und 6 bereits in den monatlichen Lesesitzungen des Ausschusses vorgetragen worden. - Verheissen sind mehrere Arbeiten, sowohl von einheimischen, als auch von correspondirenden Mitgliedern.

Der Ausschuss hat nun noch den verehrlichen Mitgliedern einige Wünsche und Vorschläge mitzutheilen, welche sich auf die Bearbeitung der vaterländischen Geschichte beziehen. Ein für die meklenburgische Geschichtsforschung und Schreibung höchst wichtiges, ja unentbehrliches Werk ist die Bearbeitung und Herausgabe eines vollständigen Verzeichnisses sämmtlicher gedruckter meklenb. Urkunden, da die Zahl derselben so gross ist und sie in so vielen, zum Theil sehr selten gewordenen und nur noch in Bibliotheken vorhandenen Werken zerstreut sind, dass sie erst durch Regesten, dem Historiker zugänglich gemacht werden können, und da die schon vorhandenen meklenb. Urkunden-Inventarien, das in Ratzeburg herausgekommene vom J. 1760 und das Hempelsche von 1785 durchaus ungenügend sind. Von mehreren Seiten her ist desshalb die Herausgabe von Regesten der sämmtlichen gedruckten meklenb. Urkunden in der Art, wie wir in den neuesten Zeiten Böhmer's Regesten der Kaiserurkunden und von Raumer's Regesten der Urkunden zur brandenburg. Geschichte erhalten haben, als eine der ersten und wichtigsten Aufgaben des Vereines bezeichnet worden, und auch der Ausschuss verkennt das Naheliegende und Dringende solcher Aufforderung um so weniger, da sich gerade jetzt die günstigsten Umstände für das Werk darbieten. Herr Rector Masch in Schönberg hat sich zur Uebernahme der Hauptarbeit an demselben bereit erklärt, wenn der Verein ihm Hülfe gewährt, auch bereits einen vollständigen Plan vorgelegt. Bedeutende Vorarbeiten finden sich auf der Grossherzogl. Regierungs - Bibliothek zu Schwerin im Nachlasse des Hofraths Fr. A. Bouchholtz; auch hat der Herr Professor Kämmerer in Rostock und gewiss mancher andere Geschichtsfreund gesammelt. Es wird daher der Beginn der Arbeit nur noch bedingt durch Bewilligung von Geldhülfen zum Druck und durch die Theilnahme mehrerer Mitarbeiter: als solche haben sich bereits gemeldet die Herren Prof. Kämmerer in Rostock, Regierungsrath von Raumer in Berlin und Archivar Lisch in Schwerin. Der Ausschuss kündigt daher als Proposition für die nächste General - Versammlung

1) die Herausgabe des Werks,
2) die Bewilligung von Geldhülfen zu demselben

an,und fordert zugleich zur Einsendung von Anmeldungen zur Mitarbeit aus gewissen Werken und für gewisse Zeiten, so wie von Vorschlägen zur besten Einrichtung des Werks, bis zu jener Versammlung auf. Nach erfolgter Bewilligung und bei genügender Theilnahme wird eine Regesten- Commission demnächst die Gesichtspunkte feststellen, die Arbeiten vertheilen und Formulare versenden.

Auf den Vorschlag einiger Mitglieder, namentlich des Herrn Revisionsraths Schumacher und des Herrn Archivars Lisch in Schwerin, und in Erwägung der triftigen Gründe, durch welche derselbe motivirt worden ist, empfiehlt der Ausschuss den Mitgliedern des Vereins das Chronikenschreiben. Denn auch neben Urkunden gestellt, behalten Chroniken immer einen eigenthümlichen Werth, da sie die Ereignisse mehr im Zusammenhang darstellen und vorzugsweise das Volksleben schildern; und auch die Buchdruckerkunst vermag ihren Werth nicht zu verdunkeln, weil den für die Oeffentlichkeit und die Gegenwart bestimmten Druckschriften gewöhnlich jener Reiz der Individualität mangelt, durch welchen Chroniken sich auszuzeichnen pflegen, letztere überdiess, ihrer Natur und Bestimmung nach, manches Speciellere, manche Local- und Personalnotizen aufnehmen, welche von jenen als scheinbar unwesentlich und unerheblich oder aus andern Gründen verschmäht werden, wiewohl sie für die Nachwelt von grosser Bedeutung sein oder werden können. Da überdiess das Chronikenschreiben dem Schreiber selbst eine angenehme Beschäftigung gewährt, so hält der Ausschuss seinen eben ausgesprochenen Wunsch für hinlänglich gerechtfertigt und empfohlen. Die Hauptgesichtspunkte für die Abfassung von Chroniken möchten folgende sein: 1) dass der Schreiber nur eigene Erfahrungen berichte; 2) dass er sie nach seiner eigenen Auffassung darstelle; 3) dass er nichts weiter als Erfahrungen darstelle und die Begebenheiten nicht durch Reflexionen verdunkele. Die Chroniken, welche etwa angelegt werden möchten,

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sind für die Zukunft bestimmt. Die Schreiber mögen daher in denselben bemerken, für welche öffentliche Anstalt oder für welche Person sie dieselben nach ihrem Ableben bestimmt haben und von welchem Zeitpunkte an ihre Benutzung erlaubt sein soll. Zur Beförderung des dereinstigen historischen Verkehrs wünscht der Verein aber, dass ihm Kunde über die Anlegung von Chroniken zugehe: der Verein wird bis zu bestimmten Zeitpunkten, wenn es verlangt wird, diese Kunde verschwiegen halten und versiegelt in seinem Archive niederlegen. - Auch Darstellungen einzelner Begebenheiten durch Gleichzeitige wünscht der Verein unter gleichen Bedingungen in sein Archiv aufzunehmen.

Manche Fortsetzung wichtiger Forschungen, manche Lösung von Zweifeln in der Geschichte ist desshalb unterblieben, weil in früheren Zeiten oft die Quellen verschwiegen wurden, aus denen man schöpfte. Der Verein empfiehlt deshalb allen seinen Mitgliedern dringend: bei Einsendung von Beiträgen und Abschriften die Quellen anzugeben, nicht minder jeder Monographie, wo möglich, eine Literärgeschichte des behandelten Gegenstandes voraufzuschicken, zumal wenn die Art der Benutzung der Quellen von Einfluss ist.

Ferner werden der gefälligen Beachtung der Mitglieder folgende Gegenstände empfohlen:

1) Man wünscht Notizen oder noch lieber eine literärische Uebersicht darüber, wo Briefe von den Reformatoren, namentlich von Luther und Melanchthon, nach Meklenburg und aus Meklenburg an dieselben gerichtet, gedruckt sind.

2) Man bittet um Nachrichten über das Schloss in Schwerin, wobei es von grossem Interesse sein wiirde, wenn der ungenannte Einsender der im Freimüth. Abendbl. No. 91 abgedruckten Schloss - Inventarien die Quellen seiner Ein1eitung nachwiese; ebenso

3) über die Gemahlinnen des Grafen Heinrich I. von Schwerin († 1228), zur Vervollständigung der Nachrichten bei Rudloff, und

4) über die Zeit der Vermählung und Volljährigkeit des Fürsten und nachmaligen Herzogs Albrecht II., nameutlich Nachrichten aus dem J. 1336.

5) Auf Vortrag des Herrn Legationssecretärs Dr. Prosch in Schwerin erlaubt sich der Ausschuss die Aufmerksamkeit der Mitglieder, insbesondere der in Rostock wohnenden, auf die Frage nach dem Ursprung, nach dem Zeitpunkt und der nächsten Ursache des Erlöschens des jus asyli, welches glaubwürdigen ältern Notizen zufolge bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts einem in der Nähe der Fähre bei Rostock gelegenen Platze, der damals den Namen "Friedeberg" führte, beigewohnt hat, und nach der eigentlichen Lage dieser Freistätte zu richten. Um die Mitte des 18. Jahrhunderts angestellte Nachforschungen bestätigten das frühereVorhandensein einer solchen Freistätte und gaben die Nachweisung, dass dieselbe durch einen am Wege nach Toitenwinkel gelegenen Stein von ungewöhnlicher Grösse ( "de frie-Steen" ) bezeichnet gewesen sein soll, welcher in den dreissiger Jahren des 18. Jahrhunderts nach Rostock gebracht und von dem dortigen Kaufmann Tarnow zum Bau eines neuen Speichers in der harten Strasse benutzt worden sei. Vielleicht liessen sich genauere Nachrichten im rostocker Stadt - Archiv und, da auch flüchtige Studenten sich die Freistätte zu Nutze gemacht haben sollen, im Archiv der dortigen Universität entdecken.

Schliesslich macht der Ausschuss, eingedenk des Vereinszweckes, alle für die Geschichte wichtigen Unternehmungen nach Kräften zu fördern, die Mitglieder auf folgende bedeutende historische Werke aufmerksam. Der befreundete pommersche Verein empfiehlt zur Subscription die neue "Geschichte von Pommern" vom Herrn Prof. F. W. Barthold zu Greifswald, dem Herausgeber des Johann von Werth, Heinrich von Lützelburg, Frondsberg u. s. w., von welchem, auf den Grund dieser vorangegangenen Zeugnisse, ohne Zweifel etwas Vorzügliches erwartet werden kann. Dringend empfiehlt der Ausschuss ferner die Fortsetzung des Dregerschen Codex diplom. Pomer. von Herrn Prof. Kosegarten in Greifswald, welcher um urkundliche Beiträge zu diesem auch für Meklenburg äusserst wichtigen Werke, zunächst für die Zeit bis 1350, bittet. Auch die angekündigte Sammlung der nachgelassenen Schriften des ausgezeichneten Geschichtsforschers Grautoff zu Lübeck verdient die Berücksichtigung aller Freunde der Geschichte.

Mit dem Druck der Jahrbücher ist schon der Anfang gemacht, und schreitet die Arbeit rüstig fort.

A. Bartsch.                
als zweiter Secretär des Vereins.

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I. 4.

Quartalbericht

des

Vereins für meklenburgische Geschichte und
Alterthumskunde.


Schwerin, den 12. April 1836.

Vignette

S eit der vorigen Quartal-Versammlung hat der Verein einen Zuwachs von 20 ordentlichen Mitgliedern erhalten, so dass die Gesammtzahl der Männer, welche ihm von seiner Stiftung an in dieser Eigenschaft beigetreten sind, 278 beträgt. Doch musste leider auch die gestrige Versammlung wieder die Anzeige von Verlusten vernehmen, welche der Verein neuerdings durch den Tod 4 ordentlicher Mitglieder (des Oberschulraths M. Goerenz zu Schwerin, des Steuerraths Schultze zu Güstrow, des Geh. Hofraths Trotsche ebendaselbst und des Ober-Appellationsgerichtsraths Rönnberg zu Parchim) erlitten hat. Werden zu diesen die in dem vorigen Berichte aufgeführten 3 Verstorbenen hinzugerechnet, so sieht sich der gegenwärtige Bestand des Vereins an ordentlichen Mitgliedern auf 271 reducirt. In dieser Zahl ist auch der durchlauchtigste Erbgrossherzog von Meklenburg-Strelitz inbegriffen, welcher dem Vereine die Ehre erwies, als ordentliches Mitglied demselben beizutreten; da indessen das Gesuch des Ausschusses, dass der Verein Se. Königl. Hoheit unter seinen hohen Beförderern aufführen dürfe, Genehmigung gefunden hat, so wird dieser erlauchte Name eine andere Stelle, als in dem Verzeichniss der ordentlichen Mitglieder, erhalten, und letzteres zählt demnach gegenwärtig 270 Namen. Auch einige andere fürstliche Personen, nämlich der Herzog Gustav, die verwittwete Frau Erbgrossherzogin und die Herzogin Helene von Meklenburg-Schwerin, haben die Matrikel des Vereins unter der Rubrik "hohe Beförderer" mit ihren Namen zu zieren geruht, und noch auf ferneren Gewinn dieser Art darf der Verein sich Hoffnung machen. - Von den auswärtigen historischen Vereinen, denen der unsrige Correspondenz und Austausch angeboten, haben ferner noch die königl. Gesellschaft für nordische Alterthumskunde in Copenhagen und die schleswig-holstein-lauenburgische Gesellschaft für vaterländische Geschichte mit der freundlichsten Bereitwilligkeit jenen Antrag angenommen und mit ihren Druckschriften ein willkommenes Geschenk gemacht. Auch die ernannten correspondirenden Mitglieder haben nunmehr, bis auf 3, alle zusagend geantwortet und sich zum grössten Theile bereits thätig für unsern Verein bewiesen. - In Folge der Aufforderung, welche der Ausschuss in seinem letzten Quartalberichte an die Mitglieder erliess, sind von dem Herrn Rector M. Crain zu Wismar die Lebensabrisse des Bürgermeisters Haupt und des Bürgermeisters Wehnert dem Vereins-Archive verheissen worden; auch in den Besitz einer Biographie des Oberhofmeisters von Lützow wird sich dasselbe binnen

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kurzem gesetzt sehen, und somit hat der Ausschuss nur noch um autheutische biographische Nachrichten über die oben genannten jüngst verstorbenen Mitglieder zu bitten.

- - Die Bibliothek hatte, ausser den Geschenken der beiden oben genannten Gesellschaften, der Freigebigkeit der Herren Dr. Friedländer zu Berlin, Landrath von Oertzen auf Kittendorf, Regierungsrath von Lützow zu Schwerin, Superintendent Eyller zu Wismar und Dr. Siemssen zu Wolde eine ansehnliche Reihe sehr werthvoller Werke zu danken, wozu noch mehrere durch Ankauf in Auctionen erworbene kamen, so dass die Büchersammlung jetzt im Ganzen 188 Nummern zählt. Herr Dr. Siemssen hat ausserdem aus dem Nachlasse seines Vaters, des M. Siemssen zu Rostock, eine Sammlung von Autographis und Bildnissen meklenburgischer Fürsten, Staatsmänner und Gelehrten, eine Sammlung von Plänen und Rissen, worunter ein Plan der Stadt Rostock vom Jahre 1634, drei Originalschreiben Winkelmann's an den Präpositus Genzmer zu Stargard und eine handschriftliche Abhandlung des M. Siemssen über "meklenburgische Ortschaften wendischen Ursprungs, welche nach einheimischen Naturkörpern benannt sind", geschenkt. Der Ausschuss hat der Bibliothek eine fernere wünschenswerthe, ja nothwendige Bereicherung dadurch zu sichern geglaubt, dass er für dieselbe auf v. Ledebur's Neues allgemeines Archiv für die Geschichtskunde des preussischen Staats subscribirte und zum Ankauf der früheren Folge dieses wichtigen Werkes Auftrag ertheilte.

Auch die Münzen- und Alterthümer-Sammlung ist ansehnlich vermehrt worden. An Münzen zunächst hat der Verein folgende neue Geschenke erhalten: vom Herrn Cand. juris Glöckler zu Schwerin elf alte Münzen, die theils meklenburgischen Ursprungs sind, theils doch in Meklenburg coursirt haben, und unter ihnen einige Bracteaten, so wie noch zwei andere alte Münzen; vom Herrn Obermünzmeister Nübell zu Schwerin dreissig alte Münzen von verschiedener Heimath; vom Herrn Landrath von Oertzen auf Kittendorf zwei alte rostocker Münzen, die zu Tützpatz gefunden worden; vom Herrn Dr. Reder zu Rostock zwei alte Münzen; vom Herrn Dr. Behn in Lübeck drei meklenburgische Bracteaten (sogenannte Vinkenogen), gefunden bei Lütjenburg in Holstein; endlich mehrere Münzen vom Herrn Hofrath Lüders in Malchin. Verheissen sind einzelne Exemplare von den zahlreichen Arten des bedeutenden zu Wahmkow gefundenen Münzschatzes vom Herrn Canzleirath von Bülow zu Bützow. - Der Aufseher dieser Sammlung, Herr Archivar Groth, hat von derselben einen genauen, beschreibenden Katalog verfasst und bereits der Quartal-Versammlung vorgelegt.

An Alterthümern anderer Art empfing der Verein: 1) den Inhalt eines alten, bei Malchin aufgefundenen Grabes (es ward zufällig, beim Ziehen eines Grabens entdeckt), vom Herrn Hofrath Lüders daselbst. Es besteht derselbe aus mehreren Gegenständen von Erz, welche meist paarweise vorhanden sind. Ganz gut erhalten sind zwei grosse Armbedeckungen von glatten, spiralförmig gewundenen Metallstäben und ein Armring; zerbrochen, aber noch zusammenzustellen sind einige Armbergen und Fingerringe, alle paarweise und von derselben Form, aber von verschiedener Grosse. Ein Schwert ist in dem Grabe auch gefunden worden, aber abhanden gekommen. 2) einen Abdruck des alten grossen Stadtsiegels der Stadt Malchin in einer festen Masse und bronzirt, von demselben. 3) eine Streitaxt aus grünem Hornstein (von demselben Material sind auch diejenigen Streitäxte, welche in einem früherem Berichte versehentlich als aus Serpentinstein bestehend bezeichnet wurden,) und einige Keile und Schneidewerkzeuge aus Feuerstein, gefunden in der Gegend von Marnitz, vom

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Herrn Schulrath Meyer zu Schwerin. 4) ein Säulen-Capitäl von Alabaster aus dem 16. Jahrhundert, vom Herrn Pastor Erbe zu Schwerin. Für den Katalog dieses Theils unsrer Sammlungen wird diejenige Einrichtung empfehlenswerth sein, welche Herr von Ledebur in Berlin bei dem Verzeichnis der seiner Aufsicht anvertrauten Alterthümer eingeführt hat, dass nämlich neben der laufenden Nummer des einzelnen Stücks und der Angabe des Schrankes, in welchem es sich befindet, zunächst eine treue Zeichnung desselben steht, sodann unter einer andern Rubrik der Fundort und möglichst genaue Details des Fundes aufgeführt, endlich unter dem Titel "Bemerkungen" Nachweisungen gegeben werden, in welcher andern Sammlung ein ähnliches Stück enthalten sei, u. dgl. - Herr Bau-Conducteur von Motz lieferte eine Zeichnung von dem Leichensteine des Vicke von Stralendorf auf Möderitz und dessen Frau, geb. Dorothea von Platen, von 1604, mit den Figuren beider; derselbe liegt auf dem ehemaligen Kirchhofe zu Möderitz, welcher jetzt, nachdem die dortige Kirche eingegangen, als Garten benutzt wird.

- - Für die Bearbeitung der vaterländischen Geschichte sind seit dem vorigen Berichte folgende Beitrage eingesandt:

1) Weitere Geschichte der Comthurei Mirow, vom Herrn Archivar Lisch zu Schwerin,

2) Das Land Turne, von demselben;

3) Aphorismen über Meklenburgs Urgeschichte, vom Herrn Stadt- und Landgerichts-Director Dr. Heffter zu Jüterbogk;

4) Abschrift von 13 für die Geschichte Meklenburgs interessanten Briefen aus der Mitte des 16. Jahrhunderts, die sich im Archiv zu Königsberg befinden, vom Herrn Geh. Archiv-Direktor Professor Dr. Voigt daselbst;

5) Beiträge und Forschungen

a) zur Geschichte der Gemahlinnen des Grafen Heinrich I. von Schwerin,

b) zur Geschichte der Königin Agnes von Schweden, vom Herrn Dr. von Duve zu Mölln;

6) von den Herren Professoren J. und W. Grimm zu Göttingen, Lachmann und Homeyer zu Berlin, so wie vom Herrn Bibliothekar Hanka zu Prag, einzelne Mittheilungen resp. sprachlichen und juristischen Inhalts, welche bereits in den Jahrbüchern benutzt sind.

Verheissen sind Beiträge vom Herrn Archivar Dr. Lappenberg in Hamburg und vom Herrn Dr. von Duve zu Mölln. - Wegen des pommerschen Codex diplomaticus ist der Herr Archivar Lisch mit dem Herrn Professor Kosegarten zu Greifswald in Verbindung getreten. - Die im Quartalberichte enthaltene Anfrage, betreffend den Einsender der schwerinschen Schloss-Inventarien im freimüthigen Abendblatt, hat ihre Beantwortung gefunden. Die übrigen in jenem Berichte und früher ausgesprochenen Fragen und Bitten empfiehlt der Ausschuss aufs neue der freundlichen Berücksichtigung der Mitglieder.

Der Druck des ersten Bandes der Jahrbücher ist vollendet. Es war anfangs die Absicht des Ausschusses, dieselben zugleich mit dem Jahresberichte auszugeben. Allein da dieser erst nach der General-Versammlung abgefasst und gedruckt werden kann, und da es aus mehreren Gründer wünschenswerth erscheint, dass die Jahrbücher schon vor der General-Versammlung in den Händen wenigstens der inländischen Mitglieder sich befinden: so hat der Ausschuss beschlossen, an letztere dieselben zugleich mit gegenwärtigem Quartalberichte, an die im Auslande wohnenden Mitglieder aber, der Porto-

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Ersparung wegen, erst mit dem Jahresberichte zu versenden. Mit diesem zusammen werden die Jahrbücher dann auch in den Buchhandel gegeben werden.

- - Die General-Versammlung wird den Statuten gemäss, am 11. Julius statt finden. Der Ausschuss hofft, bis dahin das durch allerhöchste Gnade dem Verein angewiesene bisherige Archiv-Local im Grossherzoglichen Schlosse zu Schwerin, welches von den Archiv-Beamten bereits geräumt worden ist, so weit in Stand zu setzen, dass die General-Versammlung in diesem Locale gehalten werden kann. Er ladet die geehrten Mitglieder zu derselben hiemit ein und hofft um so mehr auf einen recht zahlreichen Besuch für sie, da eine Quartal-Versammlung vorher nicht mehr statt finden wird, und da mehrere wichtige Gegenstände zur Berathung kommen und zur Beschlussnahme gestellt werden sollen. Als die hauptsächlichsten Propositionen für diese Versammlung bringt der Ausschuss

1) die Herausgabe meklenburgischer Regesten, deren Plan der Herr Rector Masch in Schönberg ausarbeiten und vorlegen wird, und

2) die Veranstaltung von Aufgrabungen durch den Verein, für welchen Gegenstand ein vom Ausschusse bestellter Comité einen Plan zu entwerfen hat,

wiederholt in Erinnerung. Insbesondere wird auch, bei Vorlegung der Rechnungen und des Geld-Etats, zu dessen Entwerfung ebenfalls ein eigener Comité niedergesetzt ist, über die Verwendung bestimmter Geldsummen für beide Angelegenheiten, so wie für andere Zweige der Vereinsbestrebungen, von der General-Versammlung ein Beschluss zu fassen sein. Ueberdies ist ja persönliche Annäherung und Verständigung der Mitglieder als einer der Hauptzwecke des Vereins aufgestellt.

A. Bartsch.                
als zweiter Secretär des Vereins.

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