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II.

Chr. Ludw. Liscow

als Rostocker Student

1718/20

von

Professor Dr. G. Kohfeldt, Rostock.

Vignette
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N ur wenige mecklenburgische Schriftsteller haben dauernd eine so hervorragende Stellung in der Literaturgeschichte behauptet wie Liscow, den man den Hauptvorläufer Lessings und den deutschen Swift genannt hat. Nicht bloß die größeren Geschichtswerke beschäftigen sich mehr oder weniger eingehend mit Liscow, auch eine Reihe von Biographen hat sich in besonderen Schriften und Untersuchungen bemüht, die Persönlichkeit Liscows nach allen Seiten hin deutlich und verständlich zu machen, so vor allem Schmidt von Lübeck in den Schleswig-Holstein. Provinzialberichten 1821/22, Helbig in einem Dresdner Programm 1844, Lisch in den Jahrbüchern des Ver. f. meckl. Gesch. 1845, Classen in einer Lübecker Gelegenheitschrift 1846, Erich Schmidt in der Allg. Deutsch. Biographie 1883, B. Litzmann in einer Biographie 1883 u. a. so erfolgreich nun auch alle diese Nachforschungen gewesen sind und so sehr sie dazu beigetragen haben, für die Beurteilung des mecklenburgischen Satirikers den nötigen Standpunkt zwischen einer allzu großen Unterschätzung und einer ebenso übertriebenen Überschätzung zu finden - ein Stück der Lebensgeschichte Liscows, die Schul-und besonders die Universitätszeit, hat keiner der bisherigen Biographen aufzuhellen vermocht. Alle beklagen diese Lücke in der Überlieferung. Auch bei Litzmann noch findet sich der Satz: "Für die Universitätsjahre liegen nur zwei Zahlen vor, das Datum der Immatrikulation in Rostock, der 27. Juni 1718 (muß heißen 17. Juni!) und daß bisher nicht bekannte seiner Inskription zu Jena, der 3. Mai 1721." Und resigniert schließt Litzmann dann, da die Benutzung bisher unbekannter Briefmaterialien für die Universitätsjahre Liscows nicht zu Gebote ständen, werde sich über diese Zeit auch kaum wirklich neues Licht verbreiten lassen.

Litzmann, ebenso wie Lisch und andere Forscher sind dabei aber an einer - eigentlich allerdings nicht fernliegenden - Quelle, nämlich an den Akten des Rostocker Universitätsarchivs vorbeigegangen. Vielleicht haben sie angenommen, daß in den Universitätsakten schwerlich etwas über einen einzelnen Studenten

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zu finden sein möchte - eine Annahme, die insofern etwas für sich zu haben scheint, als ja im allgemeinen der Durchschnittsstudent kaum anders als bei der Immatrikulation und beim Examen in den akademischen Akten vorzukommen pflegt. Glücklicherweise oder leider gehört nun Liscow nicht zu den Durchschnittsstudenten. Von Anfang an betätigt er sich in Rostock so, daß die Universitätsbehörden hinreichend Grund haben, sich öfters und eingehend mit seiner Person zu beschäftigen. Einem lockeren Freundeskreise angehörend, dessen Mitglieder immer wieder vor dem Universitätsgericht erscheinen müssen, um sich wegen allerlei Unfug, wegen nächtlichen Lärmens, wegen Händel mit den Soldaten und mit anderen Studenten, wegen Schuldenmachens und dergleichen zu rechtfertigen, wird auch Liscow wiederholt vor den Rektor zitiert und verhört, und man gewinnt bei der Aktendurchsicht den Eindruck, daß gerade Liscow eine hervorragende Rolle in dieser Burschen-Gesellschaft gespielt haben muß. In nicht weniger als fünf, z. T. langwierigen Prozessen hat er als Angeklagter oder als stark beteiligter und belasteter Zeuge aufzutreten. Natürlich muß aus solchen Verhandlungen allerlei zu entnehmen sein über Art und Charakter der auftretenden Persönlichkeiten, über die Lebensverhältnisse u. dergl.

Zunächst läßt sich aus diesen Akten in bezug auf Liscow feststellen, daß er zum mindesten bis April 1720, höchstwahrscheinlich aber auch nicht länger, in Rostock studiert hat. Weiter erfahren wir bei der Gelegenheit,,daß er - wenigstens eine Zeitlang - im Hause des Professors Aepinus gewohnt hat, eine Tatsache, die wohl für die Bildungsgeschichte Liscows nicht ganz unwichtig ist. Denn von Aepinus wissen wir, daß er die bei ihm wohnenden und speisenden Studenten mit besonderem Eifer nicht bloß in seinen vielbesuchten Kollegien, sondern auch im Einzelunterricht und im Verkehr wissenschaftlich zu fördern verstand. Wir wissen von anderer Seite her aber auch, daß Liscow Kolleg bei Aepinus gehört, ja daß er an seinen Disputierübungen teilgenommen hat, was jedenfalls auf einen vorangegangenen längeren Kollegbesuch schließen läßt. Den Beweis hierfür finde ich in dem Buch: Aepinus, Mataeologiae fanaticae recentioris compendium, 1721. In diesem ziemlich umfangreichen Quartbande versucht Aepinus die Irrlehren Joh. Conr. Dippels und seine auf die Vereinigung der christlichen Konfessionen gerichteten Bestrebungen zu widerlegen, und zwar bedient er sich dabei der Form der akademischen Disputation, wie sie sich nach der Durcharbeitung mit je 12 Studierenden in drei Kollegien ergeben hat. Die Einleitung gibt

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auch über die bei den Übungen beteiligten Studenten Auskunft, und wir erfahren dabei, daß auch Liscow zu ihnen gehört hat. Die betreffende Stelle lautet: ,,Nomina clarissimorum dn. Commilitonum, qui Mataeologiam Fanaticam amica collatione examinarunt, sorte, citra cujusquam praejudicium hoc ordine collocata. Et quidem Commilitones Collegii I. do-mini...[an letzter Stelle:] Christian. Ludovic Liscow, Wittenburgo-Megapolit." Hieraus geht also mit aller Bestimmtheit hervor, daß Liscow zu den in der Theologie schon etwas vorgeschrittenen Schülern des Aepinus gehört hat, und die Frage, die noch Litzmann unbeantwortet läßt, ob Liscow in Rostock Theologie oder Jurisprudenz studiert habe, ist natürlich endgültig erledigt. Um nun wieder auf das allgemeine Verhältnis Liscows zu Aepinus zurückzukommen, so darf man nach allem gewiß annehmen, daß Aepinus, der damals im rüstigen Mannesalter stand, den zeitgenössische Berichte als einen besonders gelehrten und zugleich rechtschaffenen Mann schätzen und der sich bei den Studenten einer besonderen Beliebtheit erfreute, schwerlich ohne irgendwelchen nachhaltigeren Einfluß auf den jungen Liscow geblieben sein kann. Möglicherweise hat Aepinus aber auch noch in einer besonderen Richtung auf Liscow eingewirkt. Nach Litzmann brachte Liscow es in der Vollendung des Prosastils so weit, daß keiner seiner Zeitgenossen ihn erreichte und daß er auch heute noch nicht veraltet ist. Auf den Universitäten war vor 200 Jahren aber nur selten Gelegenheit, Deutsch zu lernen. Um so beachtenswerter erscheint es, daß Aepinus, der im übrigen in den theologischen und philosophischen Wissenschaften unterrichtete, auch für die deutsche Sprache und Literatur wissenschaftliches Interesse zeigte; er schrieb schon 1704 über die unbillige Verachtung der plattdeutschen Sprache, beschäftigte sich mit der Herausgabe niederdeutscher Schriftsteller, plante die Gründung einer gelehrten Gesellschaft, schrieb Zeitschriftenaufsätze, kurz Aepinus war ein Gelehrter, der sich wohl etwas mehr als damals üblich war auch mit anderen als Fragen herkömmlicher trockener Gelehrsamkeit beschäftigte. Daß der Einfluß eines solchen Mannes auf Liscow, den man sich nach den Prozeßakten zwar als etwas verbummelt, im übrigen aber doch wohl als geistig rege vorstellen muß, völlig belanglos gewesen sein sollte, läßt sich doch schwerlich annehmen.

Von dem lockeren Studentenleben Liscows berichten die Akten allerdings manchen Zug. Ein Konzilsmitglied klagt über seine pessima vita. Das Universitätsgericht meint, er hätte eigentlich eine viel härtere Strafe als das Consilium abeundi

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verdient, Prof. Weidner sagt, Liscow werde ihm als übel beschrieben, und er weiß, nicht, ob auf Besserung zu hoffen sei. Prof. Krakevitz urteilt, Liscows und seiner Saufbrüder irreguläres Leben verdiene strenge Strafe. Auch Aepinus, der als ein moderater und nachsichtiger Mann geschildert wird, kann Liscows Lebensart nicht mehr ertragen und sieht sich genötigt, ihm die Stube, auf der er, wie es scheint, manche lärmende Kneiperei mit seinen Freunden veranstaltet hat, aufzukündigen.

Mag man nun vieles, was die Anklagen vorbringen, einem Jugendlichen Übermut zugute halten, und mag aus all dem lockeren Studententreiben auch nicht allzu sicher auf einen bösen Charakter der Beteiligten zu schließen sein, ein eigenartiges Licht auf den späteren Satiriker Liscow wirft jedenfalls die Tatsache, daß er schon als Student mit Vergnügen überall dabei ist, wo es Händel, Streitigkeiten und Ulkerei gibt: er sucht offenbar Konflikte mit anderen Studenten, er freut sich über den Zusammenhalt der Burschen, den er anscheinend selbstangezettelt hat, er ist dabei, wenn die Soldatenwache verulkt wird, er zankt sich mit dem Hauswirt und dem Dienstmädchen herum, in seine Aussagen vor dem Rektor legt er gelegentlich einen etwas spöttischen Ton und was dergleichen mehr.

Aber die Akten mögen für sich selbst sprechen. Auch in gekürzter Fassung können sie wohl das Jugendbild des nachmaligen hervorragenden Schriftstellers einigermaßen deutlich hervortreten lassen. Zugleich mag aber die Akten-Wiedergabe, die deshalb nicht allzu knapp gehalten ist, auch einen Blick tun lassen in die ganze Art des Rostocker Studententreibens in jener Zeit gerade, als die Rostocker Hochschule, die jetzt sich zur 500jährigen Jubelfeier anschickt, auf eine 300jährige Geschichte zurückblicken konnte.

1.

Martis d. 20. Decmbr. 1718 hora nona in aedibus M D. Rectoris Weidneri coram ipso.

Introvocatus : Adam Christoph Müller.

Interr.: Ob vor einiger Zeit ihm von Jemand tort geschehen?

Resp.: Daß er es wüste nicht, doch vernehme er ungern, wie Liskau sich rühmen solte ihm tort gethan zu haben, u. defallß im auditorio sich verrühmet.

Int.: Ob er den die Sache u. die Worte so von Liskauen außgestoßen nicht wüßte?

Resp.: Da würde ein Rev. Concilium von den Zeugen am besten erfahren können.

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Int.: Was er vor Zeugen aufzuführen habe?

Resp.: Mons. Schaller der von hie gereiset, würde in seinem attestato schon Licht davon gegeben haben, u. der andre Schaller in des H. Raht Carmons Hause möchte gleichfalls befraget werden.

Int.: Ob er jemahlen mit Liskauen Feindschaft gehabt?

Resp.: Nein er habe ihn nicht mit Augen gesehen, u. ihn fast nicht ehe gekandt, alß bis er arriviret.

Introvocatus: Christian LudewigLisckau.

Int.: Ob er Mons. Müllern kenne?

Resp.: Ja, er kenne ihn wohl, weil er ihn hie, dann u. wann gesehen, sonst sey er sonderlich mit ihm nicht bekanndt.

Int.: Ob Müller ihm jemals unfreundlich oder unhöflich begegnet, daß er etwan auf sein Grüßen den Hut nicht wieder gezucket, u. gedancket.

Resp.: Er habe ihn zwar gegrüßet aber jederzeit sehr spröde, doch hätte er sich daran nicht gekehret weil er ihn nicht recht gekandt.

Int.: Ob er den einmahl, wenigsten Ihm oberwehnter Bezeugung halber angeredet, u. mit harten Worten sich gegen ihn gesetzet habe?

Resp.: Solches sey ihm nie zu Sinnen gekommen.

Int.: Wie er denn sich dessen verrühmen können, u. es im Auditorio an Mr. Schallern erzehlet habe?

Resp: Das sey niemahlen von ihm geschehen, u. würde Mr. Schaller es nicht sagen können, daß er sich jemahlen solcher Dinge verrühmet.

Int.: Ob er wenn Schaller desfalß Gerichtlich und Eydlich vernommen, auch selbiges gestehen u. mit dem Zeugnis seines Vettern bestärcken würde, glauben wolle, daß er vor seinem judicio der Wahrheit gespahret?

Resp.: Das würden sie nicht zeugen können, weilen er niemahlen zu Ihnen dergl. geredet.

Int.: Ob er den Ihnen diese Aussage zur Eydes Hand lege?

Resp.: Daß könnte er endlich wohl thun, doch behte er gehorsahrst, daß, diese gegen Ihn angeführete Zeugen zu erst mögten vernommen werden, umb ihn anzuzeigen, was er den doch solte gesaget haben, ob ihm so dann, weil es schon lange hin, wieder beyfallen möchte, daß er dies oder jenes gesaget.

Continuatum d. 21. Decbr. in aedibus R. D. R. Weideneri.

Introvocatus: Albrecht Schaller.
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Int: Ob Mr. Liscow Ihm erzählet habe im auditorio daß derselbige Mr. Müllern Mit harten u. schimpflichen Worten angegriffen?

Resp. Von injurieusen u. schimpflichen Worten habe er nichts gehöret, sondern Mr. Liscow hatte sich nur gegen Ihm beschweret, daß Müller nicht gar zu freundlich u. habe er ihn desfalß zugeredet, daß er künftig sich höflicher betragen mögte, sein Vetter wehre auch nur drüber zugekommen, u. könnte er sodann nicht finden, warumb derselbe in seinem testimonio von injurieusen Worten Erwehnung gethan.

Introvocatus: Mr. Liscow.

Int.: Ob er mit Müllern gesprochen u. ihn erinnert höflicher zu sein?

Resp.: Nein, das wisse er sich nicht zu erinnern.

Int.: warumb er den zu Mr. Schallern sagen können, daß er ihn gesprochen?

Resp.: Er habe Mr. Schaller erzehlet, waß wegen Mr. Müllern bey anderen Studiosis auf dem Markt vorgekommen, u. nicht daß er zu Mr. Müllern etwas gesaget.

Int.: Ob er sich nicht verbunden geachtet, by dem so gar injurieusen discours von prügeln entweder Santzen einzureden, oder auch damit aller Unlust vorgebeuget würde, diese Sache M. D. Rectori anzuzeigen?

Resp.: Er sey mit Santzen nicht bekandt gewesen, habe also befahret, daß sein Zureden von ihm nicht wohl möchte genommen werden u. M. D. Rectori es zu denunciren, hätte er auch nicht vor tuhnlich geglaubet.

Introvocatus:Mr. Schaller et reliqui:

Und ist ihnen insgesambt eine Christliche Admonition gegeben, der Haubtpunkt aber, wegen des Attestati von dem abwesenden Schallern biß dahin außgesetzet, wann derselbe wieder zu Hause wird gekommen seyn.

Schriftliche Zeugenaussage als Anlage:

Da Ihro Magnificence Herr Dr. Weidener p. t. hujus Universtatis Rector in Erfahrung gekommen, welchergestalt ich von der zwischen Mr. Liscow u. R. Müller schwebenden Sache einige Wissenschaft hätte, und mir desfalls hochgeneigt injungiret, so viel mir davon wissend, anzuzeigen, so bezeuge solchem zur gehorsahmster Folge u. der Wahrheit zu Steuer, daß Mr. Liscow zur selben Zeit im Auditorio anfänglich nicht mit mir, sondern meinem Vetter, Mr. Schallern geredet, worüber ich zugekommen

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und folgendes gehöret: nemlich: Es berühmte sich Mr. Liscow wie Er, da ihm R. Müller begegnet u. den Hut nicht gezogen, selbigen mit einigen injurieusen Worten (welche Er auch damahls erwehnte, aber mir so eigentlich nicht mehr erinnerlich) deshalb angeredet; (Er, Mr. Müller hätte nichts geantwortet, würde auch das passirete nicht leugnen können. Dieses habe pflichtmäßig, und solchergestalt wie es auf Erfordern jurato zu bestärken vermag, attestiren wollen.

Rostock, d. 12. Decembr. 1718.

Gotthard Simon Schaller,
S. S. Theol. Studiosus.  

Mercurii d. 18. Januar Ao. 1719. hora 10 antemeridiana in loco Concilii cora M. D. Rectore D. Weidenero et Dno. Promotore D. Carmonio P. P.

Introvocatus: Mons. Müller, Liscow et reliqui testes.

Diese Sache Mit Mons. Müllern u. Mr. Liscow, nachdem die Zeugen nichts gewisses beybringen können, ist endlich in Güte beigeleget worden, dabey aber Mr. Liscow eine Erinnerung von M. D. Rectore gegeben worden, ins Künftige sich wohl vorzusehen, auch nichts von Mr. Müllern alß was honett zu sprechen, sonsten er sich der Straffe eines Rev. Concilii würde unterwerfen müssen.

2.

Veneris d. 5 Maij anno 1719. hora 3. pomerid. in loco Concilii praesente M. D. Rectore Dno. Carmonio et Promotore Dno. Engelckenio S. S. Theol. Doct.

Introvocatus: Christian Paul Reuter Beuzenburgo Mecklenburgicus.

Interr. 1: Wer ihn am verwichenen Montag Nachmittag auf dem Hopfenmarkt zu erscheinen gefordert?

Resp. Er habe von Mr. Liskauen gehöret, daß ein Zettel am Brette angeschlagen wehre darinnen die sämtlichen Burse convociret wehren.

Int. 2.: Was Depon. woll gemeinet, die Uhrsache gewesen zu seyn, warumb sie erscheinen sollen?

Resp.: Nein, unterwegs wehre geredet worden keiner wüste was die Ursache wehre ,alß wehre Deponent mit gegangen.

Int. 3: Was dann in area Concilii oder aufm Hopfenmarkt angebracht worden wehre?

Resp.: Es wehre geredet worden, daß ein gewisser Mensch hätte die Studiosos touchiret, inzwischen wehre von M. D.

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Rectore durch den Bidelln inhibition geschehen, nicht weiter da zu verweilen, sondern aus einander zu gehen, worauf sich einige verlauten lassen, der Rector könne ihnen nicht verwehren daß sie zusammen kehmen, wer aber diejenigen gewesen, welche solches geredet, wisse Deponent nicht und könne es mit einem Eyde beweisen.

Int. 4.: Ob Deponent dann nicht wisse, wer die Rede angefangen, von dem Menschen, der die Studiosos solte touchiret haben?

Resp.: Negando . . . .

(Reuter wird dann noch weiter ermahnt, die Wahrheit zu sagen, und gefragt, ob er die Handschrift des Zettels kenne und ob er wisse, wer ihn angeschlagen habe, was er verneint.)

Imposito silentio dimissus.

Lunae d. 8. Maij 1719 hora 4 vespertina in loco Concilii coram M. D. Rectore Dno. Jacobo Carmonio et Promotore Dno. D. Engelckenio P. P.

Introvocatus: Mr. Christian Ludewich Lisckau Wittenburgo Mecklenburgicus.

Int. 1.: Wer ihn neulich ad aream Concilii citiret?

Resp.: Er wehre nicht da gewesen.

Int.: Wer ihm denn gesagt, daß die Studiosi sich versammeln würden?

Resp.: Hätte es von Mr. Rossen gehöret.

Int: Ob ihm denn nicht bekandt sey, daß die Studiosi ex tabula publica von einem ihrer Commilitonen citiret wehren worden?

Resp.: Affirmat.

Int.: Ob er die Hände, so ihm vorgezeiget sub Lit. A et B nicht kenne?

Resp.: Nein, Er kenne sie wahrhaftig nicht.

Int.: Ob Er auf keinen Verdächt hätte?

Resp.: Negando.

Int.: Ob Er denn Mr. Geisten gesaget, ob Er nicht hierher gehen dürfte, es solte was angeschlagen seyn?

Resp.: Er habe wohl gesagt, daß was angeschlagen wehre, nicht aber daß er kommen wolte.

Int.: Ob Er Ihm getraue mit einem cörperlichen Eyde zu behärten, daß nicht hinc inde Rede vorgefallen, wer Autor von denen Schriften seyn möchte?

Resp.: Ja, allemahl, wenn es verlanget würde, u. wehre ihm von der gantzen Sache weiter nichts bewust.

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Imposito silentio dimissus.
Introvocatus: Mons. Becker (?).      

(B. hat auch von Liscow gehört, daß ein Zettel angeschlagen, näheres weiß er nicht.)

Introvocatus: Schumacher Stud.

(S. ist abends 10 Uhr am Brette gesehen worden, will aber von nichts wissen.)

Getrennt von den obigen findet sich dann noch ein Aktenstück über eine Verhandlung des Rektors vom 17. Mai 1719 gegen einen Studiosus Cope. Es wird darin mitgeteilt, daß Cope "wegen seines scandaleusen angeschlagenen Zettels am schwartzen Brette, dadurch nichts anderes als eine Meuterey u. rebellion derer civium Academiae intendirt wurde" zu einer 14tägigen Karzerstrafe verurteilt und ihm bei ähnlichen Streichen die relegatio cum infamia in Aussicht gestellt wird.

3.

Martiss d. 10. Octbr. 1719. hora 4 pomeridiana in loco Concilii Univ. Rostochiensis praesentibus M. D. Rectore Jacobo Carmonio Dno. Consiliario et Excellentiss. Dno. Promotore, Dno. Engelkenio P. P. citati comparuerunt.

Introvocatus: Christian Ludewich Liskau Studiosus.

Interr. 1.: Ob Er vor 8 Tagen des Nachts dabei gewesen, wie dem Herrn Doct. Schotter die Fenster eingeworfen worden? Resp. affirmando.

Int. 2.: Wer die Interessenten wehren?

Resp.: Mons. Vogeler, M. Schliemann, Mons. Danckmeyer, Ms. Schumacher, auch Mr. Reuter.

Int. 3.: Was ihn denn dazu bewogen solche exorbitantien zu betreiben?

Resp.: Deponent u. die anderen wehren aus Tarnauen Hause ziemlich bezecht gekommen, welches sie wohl gestehen müsten, dahero sie auf Mr. Röhlern, welcher Deponentis Landsmann wehre, verfallen, u. im Schertz zu einander gesaget, sie wolten ihm ein Schrecken einjagen, dahero sie dann schlüßlich geworden, ihm eine Scheibe Fenster einzuwerfen, ob es aber in dem Zustande, darin sie gewesen wehren, ein wenig zu hart gekommen, wüsten sie nicht, wenigstens wäre es nicht animo injuriandi geschehen. viel weniger aber hätten sie dadurch den Herrn Doct. Schottern touchiren wollen,

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wie denn auch Deponent nicht bekandt wehre, daß dem Hrn. Dct. Schotter unten in die Fenster geworfen worden, es mögte denn par hazard geschehen seyn.

Admonitus: Ob sie nicht in den Gedanken ex instituto ausgegangen das Haus zu stürmen u. die Fenster einzuwerfen?

Resp.: Nein, u. wolle es allemahl auf einen Eyd nehmen.

Int. 4.: Ob sie nicht eine specielle pique daher auf den Studios. Röhlern geworfen, weil Er nicht mit ihnen in Compagnie seyn u. extravagiren wollen?

Resp. Negando.

Int. 5.: Ob Deponenten nicht bekandt, daß wie der Studiosus dem der tort geschehen sich für dem Fenster sehen lassen, sie nicht angefangen einander zuzurufen, siehe, nun ist er da, es wehre nun Zeit, u. also heftig mit Steinen hinein geworfen?

Resp.: Deponens wehre selber bey dem Studios. Röhlern gewesen, u. hätte sich excusiret, der ihm denn diesen Umstand auch erzehlet, es hätte aber Deponent ihm remonstriret, daß er hievon nichts wüste.

Int. 6.: Wie lange sie wohl bey dem Fenster einwerfen gewesen?

Resp.: Er wisse selbiges nicht eigentlich, glaube aber eine halbe Viertelstunde halb lang.

Int. 7.: Ob sie zu dem Ende nicht Steine mitgebracht?

Resp.: Nein, sie wehren in der intention nicht ausgegangen, und hätten die steine die da gewesen wehren genommen, weilen nun gar wenige da zu finden gewesen, hätten sie aus Schertz auch mit Perjamotten Birn geworfen, woraus zu schließen, daß sie wohl kein animum nocendi gehabt.

Int. 8.: Wie sie denn von einander gekommen?

Resp.: Sie währen von selbsten wieder nach Hause gegangen.

Int. 9.: Ob sie sich nicht verlauten lassen hätten, daß sie nicht mehr steine hätten bekommen können, sonsten kein Fenster gantz geblieben seyn solte.

Resp.: Nein.

Int. 10.: Ob Deponent denn nicht vermeine, daß Er durch dieses Verfahren nicht zuviel gethan, und er wieder die Leges Academicas gesündiget?

Resp. affirmando, Er beklage dieses Versehen, und wolte das es nicht geschehen wehre, behte dannenhero daß man desfalß und weil er in der Trunkenheit nicht gewußt, was

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er hätte gethan, auch nicht bedacht; daß dies Factum soviel auf sich hätte, ihm gütigst pardoniren mögte.

Int. 11.: Ob Er diese seine Aussage allemahl wann es erfordert würde, mit einem Cörperlichen Eyde zu erhärten sich getraue.

Resp. affirmando.

dimissus.
Introvocatus: Christian Samuel Vogeler Studios.

(Er hat auf dieselben 11 Fragen, zu antworten. Liscow hätte gesagt, sie wollten seinen Landsman rufen, dann hätten sie mit Birnen zum Scherz geworfen, Dr. Schotter hätten sie nicht touchiren wollen, sie seien betrunken gewesen, den Schaden wollten sie ersetzen.)

Continuatum Lunae d. 16. Octobr. 1719 in aedibus M. D. Rectoris Dni. Jacobi Carmonii coram ipso et Dno. Promotore Dno. Engelkenio P. P.

Introvocatus: Christoph Gabriel Schliemann Wismariensis.

(Sagt ähnlich so aus.)

Introvocatus: Jacob Friderich Danckmeyer Stud.

(ähnliche Aussage, Mr. Liskow möchte den Anfang gemacht haben.)

Introvocatus; Christian Paul Reuter Stud.

(Er wäre bei einem guten Freunde aus Jena gewesen und mit ihm nach dem Tarnauschen Hause gegangen, wo sie dann die andere Gesellschaft getroffen. Als sie den Fremden hätten nach Hause bringen wollen, seien sie bei Röhler vorbeigekommen. Im übrigen ähnliche Aussage.)

Introvocatus: Otto Karl Schumacher Studios.

(Auf Liscows Anregung hätten sie den Scherz mit Röhler getrieben. Sie hätten Röhler mitnehmen wollen, "umb daß er der Musique mit beywohnen solte". Auf die Frage, was für eine Musik, antwortet er, sie hätten "ein par tweer pfeifen" gehabt, auf den Einwand, das sehe einer Katzenmusik ähnlich und verschlimmere die Sache nur, entgegnete er, sie "hätten die Laute immer bey sich gehabt und könnten die Pfeiffer gar schön spiehlen".)

Anlage ein Schreiben Dr. Schotters vom 17. Okt. 1719 an Rektor und Concil, in dem er versichert, von Scherz könne keine Rede sein, die Angeklagten hätten mit großen Feld- und Ziegel-

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steinen geworfen. R. hätte morgens noch 10 Feldsteine auf seiner Stube gefunden. Von Birnen hätte man nichts gesehen. Das sei eine Verspottung des Gerichts.

Conclusum.

Nachdem das Protocollum ad Rev. Concilium gesandt, ist ex pluralitate nachfolgendes Conclusum erfolget, welches d. 25. Octbris Morgens umb 9 Uhr in aedibus M. D. Rectoris, weilen das Concilium repariret worden, in Gegenwart Excellenciss. Dni. Promotoris publiciret, u. einhalts der votorum zur execution gebracht worden.

Wir Rector u. Concilium der Universität zu Rostock erkennen u. sprechen für recht, daß zuforderst Liskau et Consortes schuldig sind dem Hern Doct. Schottern wie auch dem Studioso Röhdelern zu depreciren, daß sie ihm neulich die Fenster eingeworfen, auch daß sie daran dem Herrn Doct. Schottern zu nahe gethan erkennen sollen, anbey wird ihnen auferleget den Schaden mit 1 fl. u. 8 ßl. sofort zu repariren. Hienächst wird Liskau ob Er gleich ein weit härteres verdienet, wegen seines sehr harten excesses ein Consilium abeundi auf ein Jahr dictiret, dergestalt daß er sich noch diesen Tag vor Sonnen Untergang aus dieser Stadt u. deren Gebiete machen solle, andergestalt Er durch die Wache weggebracht werden solle, Vogelern aber, Schumacher, Reutern wird ein 14tägiges, Danckmeyern u. Schliemannen weil sie mit in der wüsten compagnie sich finden lassen ein 3tägiges Carcer auferleget, und biß dahin sie solches abgesessen, oder mit M. D. Rectore sich desfalß abgefunden, bleiben sie sub arresto. Allen und jeden aber wird hiemit sub poena paratissimae relegationis auch nach Befinden cum infamia, ernstlich gebohten, sich hinfiihro für dergl. u. anderen groben excessen wie auch dem Gesöffe u. Nachtschwärmerey wohl zu hüten u. vorzusehen auch sich eines nüchternen u. mäßigen u. Christlichen honetten Studiosis anständlichen Lebens zu befleißigen.

Obige 1 fl. 8 ßl. ist von dem Herrn Doct. Schotter denen Studiosis remittiret.

Aus einem von den Prozeßakten getrennten Schriftstück (I. Generalakte: Missiven verschiedenen Inhalts) sind noch einige Professorenurteile über Liscow und seine Taten bemerkenswert:

Weidner stimmt für eine 24tägige Karzerstrafe, "weil der junge Mensch sonst als ich höre feines ingenii sein soll und ein Kind von guten Eltern ist".

Carmon meint, daß W. Liscow, der auch sonsten ein wenig wild lebe, ungeachtet Gott und die Natur ihm nichts versagt, mit einem Consilium abeundi auf 1 Jahr zu bestrafen sei, doch so, daß

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ihm facultas redimendi nach 8tägiger Absentirung gegönnt sein solle.

Rector-Rundschreiben vom 1. Nov. 1719:

. . . Alß Magnificus Dn. Rector mich, weil er krank zu Bette lieget, ersuchet, das Schreiben des Herrn Pastoris Liscovii wegen seines relegirten Sohnes, welcher ein consilium abeundi bekommen, mit beizufügen, so wollen meine hochverehrtesten Herrn Collegen in votando darauf mit zu reflectiren belieben. Ob nemlich Mr. Liscovius zu recipiren, wie bald, u. was Er pro receptione zu erlegen habe.

Rost., d. 51, Octobr. 1719.                               M. Kr[akevitz].

Aus den Antworten auf dies Schreiben u. a. folgende:

Wenn von dem jungen Menschen, der mir sonst sehr übel beschrieben, noch irgend einige Hoffnung warhaftiger Besserung zu machen, so consentire um seines werthen Vaters willen gar leicht. daß Er, als es leydlichst geschehen kann, recipiret werde.

J. J. W[eidner] D.

Weil in votis nuperis dem Mr. Liscauen ist spes redemptionis gemachet; so kann Er meo voto wieder recipiret werden, nach Erlegung 10 Thlr., Indessen würde dem Herrn Vater durch Herrn Gruben kund zu machen seyn, daß Er ja seinen Sohn zur rechtschaffenen Lebens Besserung anmahnen u. ihn ernstlich vorhalten mögte, daß wenn nach geschehener reception Er dergleichen excesses wieder zu begehen sich gelüsten ließe, so dann publica relegatio ohnfelbar erfolgen würde, weil man solchen Bosheiten nicht nachsehen könnte, und durch ein räudiges Schaf öfters viele andere verführet werden.

H. C. E[ngelcken] D.

Die übrigen abstimmenden Professoren schließen sich dem Votum Engelckens an, so daß die Aufhebung der Relegationsstrafe erfolgen konnte.

4.

Saturni d. 27. April. 1720 hora 10. matut. in loco Concilii Univ.Rostoch. coram M.D. Rectore Dno.Davide Henr. Koepkenio, et Eperientiss. Dno. Promotore Dno. Dr. Burchardi P. P.

Bidellus R. Joh. Friedr. Ladewig übergiebet ein weitläufiges Memorial, u. stellet darin vor, daß Er von einem Studioso Dreger neulich in des Herrn D. Aepini Hause sehr unhöflich tractiret sei, u. bittet deswegen ihm Satisfaction zu verschaffen.

Introvoc.: R. Friedrich Dreger Greiffenberga-Pomeranus.

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Interr. 1.: Ob Deponent vor einigen Tagen in des Herrn D. Aepini Hauß sich befunden bey Mr. Liskauen, da derselbe eben seine stube hätte quittiren sollen?

Resp.: Ja.

Int. 2.: Ob Deponent bekandt gewesen, daß Mr. Liskau nicht mit gutem Willen die stube quitiren wollen, sondern deswegen der bidell Mr. Ladewig an Herrn D. Sibrand alß damahligen Rector Magnif. gesandt worden, umb dessen decision zu erhalten?

Resp.: Er hätte anfangs nichts davon gewußt, sey aber da er eben vorbei gegangen, u. die Zwistigkeit vorgewesen, von Mr. Liskauen aufgerufen worden, da ers dann vernommen.

Int. 3.: Ob Deponent gehöret, daß nachdem Liskau sich resolviret auszuziehen, Er dennoch Bedenken getragen, der Dirne dort im Hause vor ihre Aufwartung das gehörige Geld zu geben?

Resp.: Damahlen hätte Er noch nichts davon gehöret, u. wehre ihm nichts eher bekandt worden, ehe Mr. Ladewig wieder auf die stube kommen.

Int. 4.: Ob Er denn nicht da die Dirne deswegen wieder an Mr. Ladewigen geschickt gewesen, aus dem Fenster nach der Straße gesehen, u. Sie gefraget, wo sün ju hen gewest, heb ju Ladewigen weder hahlt, u. alß die Dirne geantwortet, Ja, weiter fortgefahren, hört, segt ju Ladewigen, he schall Liskauen die posteriora belecken?

Resp.: Er habe zwar aus dem Fenster gesehen, u. sie gefraget, wo sie hingewesen, aber weiter nichts gesaget, alß nur dieses, Ihr wolt ihn gewiß bey den Haaren hehr trecken, sonst aber seine Gewohnheit nicht sey, so unhöfliche Reden zu führen, u. pflegte er ohnedem die Plattdeutsche Sprache nicht zu gebrauchen, hätte auch Mr. Ladewigen seinen Namen nicht gewußt.

Int. 5.: Ob Er da Ladewig wieder gekommen und Liskauen zugeredet, auch neben der Stuben Miethe das Mädgen zu vergnügen, eingeredet, Er hätte das nicht nöhtig, weil das Mädchen Ihm nicht auswarten wollen?

Rcsp. negando. Er hätte nicht ein Wort dazwischen gesprochen und wehre solches gänzlich falsch.

Int. 6.: Ob Deponent nicht ferner mit Mr. Ladewig in einen weitläufigen und harten Wort Wechsel sich eingelassen,

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so daß noch der Herr D. Aepinus zugekommen und Friede gebieten müssen?

Resp.: Es wehre einiger Wort Wechsel vorgefallen, jedoch hätte Ladewig dazu den Anfang gemacht, indem Er anfangs gegen Ihm gesagt, mit Ihm hätte er auch noch was auszumachen, und bald darauf sich zu Ihm gewendet, und Ihm gegen die Brust gestoßen und gesaget, der Teuffel lecke euch die posteriora, und solchem Kerl wie Ihr seyd,der schon von andern Universitäten religiret, den wollen wir bald weg schaffen, hätte auch noch viele andere Reden gebrauchet, und ihn einen Jänschen Burschen geheißen, Herr D. Aepinus wäre zwar darüber zugekommen, hätte sie aber nicht anders alß höflich begegnet, davor sie auch allen egard gehabt hätten. Nachdem Mr. Ladewig mit dem Herrn D. Aepinus herunter gegangen, hätte er gegen selbigen gesaget: solche Schurken und Lümmel, denen wolt Er woll was anders weisen, wenn es Ihm nur anstünde, wolt Er Ihn wohl aus dem Fenster geschmissen haben. Weil Er nun dadadurch, daß Er Ihm vorgehalten, Er wehre von andern Universitäten relegiret, und Ihm mit so vielen Schimpf Worten beleget, sehr graviret worden, so wolle Er desfallß vielmehr umb Satisfaction gebeten haben. Schläget zu Zeugen vor die Frau Dr. Aepinus, R. Mancken, Reutern und Liskauen.

Introvoc. Friedrich Ladewig Minist. Acad.

(Er habe wohl Dreger einen Jenischen Burschen genannt, aber von Tätlichkeiten und groben Schimpfereien will er nichts wissen.)

Introvoc. Christian Daniel Reuter, Beutzenburgensis.

(Er ist bei dem Vorgang auf Liscows Stube gewesen, im allgemeinen bestätigt er die Aussagen Dregers.)

Introvoc. Georg Mancke, Stud. Demmino Pomeranus.

(Ähnlich wie Reuter.)

Introvoc. Mr. Liskau, Studios.

Inter.: Ob Deponent neulich da Er noch einigen Streit wegen einer Forderung der Dirne in des Herrn Doct. Aepinus Hause gehabt, Mr. Dregern herauf gerufen habe?

Resp.: Das wüste er sich nicht zu erinnern, ob Er Ihn gerufen oder ob er von selbst gekommen wehre. Er meine gar, daß

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Er in seiner Abwesenheit, da Er in des Herrn Doct. Sibrands Hause gewesen, sich auf seine Stube eingefunden habe.

Int: Ob er denn gehöret, daß Mr. Dreger alß das Mädchen von Mr. Ladewig zurück gekommen, sie aus dem Fenster gefraget, wo sie hingewesen, und weiter hinzugesetzet, segt ju Ladewigen, he schall Liskauen in podex licken?

Resp.: Das hätte er nicht gehöret, er wehre dermahlen noch nicht von Herrn D. Sibrand zu Hause gewesen.

Int.: Ob er denn, da Mr. Ladewig wiederkommen, und Ihm zugeredet, das Mädchen zu vergnügen, gehöret habe, daß zwischen Dregern und Ladewig einiger Wort Wechsel vorgefallen?

Resp.: Ja, er hätte gehöret, daß Mr. Ladewig, da er schon weggehen wollte, sich wieder umbgewandt, und mit Dregern angefangen hätte zu zanken, Er hätte mit Ihm auch noch was abzumachen, und da Dreger gefraget, was denn, hätte Er gesaget, der Teuffel lecke etc. hätte auch sehr eifrig dabey continuiret, Ihn auf die Brust gestoßen und gesaget, solche Jenische Bursche haben wir hie wohl ehe gebendiget, und werden Ihn auch wohl zahm kriegen, so ein Kerl, der auf anderen Universitäten relegiret wehre, machte sich hie noch mausig. Dreger hätte sich dabey ziemlich stille gehalten.

Int.: Ob Er denn gehöret, daß unten im Hause noch was vorgefallen?

Resp.: Nein, Er wehre nicht von der stube gewesen, hätte es also nicht gehöret, wolte auch auch alles so es die Noht erforderte aufm Eyde genommen haben.

Introvoc.: Trien Grethe Bluhme des Herrn Doct. Aepini Mädchen.

(Sie behauptet, Dreger hätte mehrmals gesagt, Ladewig solle Liscow die posteriora lecken.)

(Der ernstlich ermahnte Dreger will die groben Worte nicht gesagt haben.)

Formula juramenti pro Reutero. . . .

Introvoc. Mr. Reuter.

(Vermutet, daß D. die groben Worte gesprochen habe.)

Introvoc. Fridericus Christoph Franciscus Kilian, Luneburgensis.
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Er sei auf der Stube gewesen, wisse aber nichts Bestimmtes mehr, da es schon zu lange her sei.)

Revocatus R. Reuter, Stud.

(Wiederholt seine Aussage.)

Introvocata Trien Bluhmen, des Herrn Doct. Aepini Hausmädchen.

(Beschwört ihre Aussage)

Mercurii d. 15. May 1720 in loco Concilii Univ. Rostoch. praesentibus M. D. Rectore Dav. Henr. Koepkenio et Dno. Promotore Dno. Burchardi P. P.

Conclusum.

Daß weil der Studiosus Dreger indem Er dem Bidellen Ladewigen in seinem Beruf mit groben Worten beschimpfet, und also gegen den respect Rev. Concilii gehandelt, zuforderst schuldig sey, M. D. Rectori et Rev.Concilio seinen dolorem darüber zubezeugen: Ihmgleichen auch der Bidell Ladewig zu erkennen habe, daß Er in fervore etwas zu weit gegangen. Hienechst wird praevia reconciliatione dem Studioso Dregern zur strafe wegen seines excesses ein 14tägiges Carcer, dem Bidello Ladewig aber wegen seines Versehens eine Geld-Buße von 4 Rthlr. auferleget.

[Anlage :] Martis d. 7. May anno 1720 habe ex commissione M. D. Rectoris et Rev. Concilii ich Endes Benandter mich nach des Herrn Doct. Aepini Behausung verfüget, und die Frau Doctorin im Beysein Ihres Herrn Liebsten . . vernommen [folgen die Aussagen, die die vorigen einigermaßen bestätigen].

Koepken, Univ. Rostoch. Secretarius.

Bei den Akten liegt noch ein 6 Folioseiten langes Schreiben des Pedellen L. an Rektor und Concil, in dem er in beweglichen Worten darüber klagt, daß die Pedellen von den Studenten schlecht behandelt würden, und daß keiner den Posten eines Pedellen mehr annehmen möchte, da sie geringer geschätzt würden als Schuster und Schneider. Hier noch ein paar auf Liscow bezügliche Stellen des Schreibens:

. . . d. 15. April a. c. schickte Herr D. Aepinus zu mir, ich möchte zu ihm kommen, worauf ich sofort hinging, da er mir dann eröffnet, wie Er des Liscow verdrießliche Lebensahrt, die er noch doller anfinge, alß vorher gelassen hätte, nicht weiter mehr ertragen könte, wesfallß Er bäte, ich möchte M. D Rectorem nomine ipsius begrüßen und bitten, daß Ihm die Stube aufgesaget

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würde, dictum factum. Des folgenden tages, schickte hochgehrt. Herr D. Aepinus gegen abend abermahl zu mir. Ich machte mich sofort wieder auf hinzugehen, da denn eben Mr. Liscowen bey Ihm antraf und Sie mit einander certirten, ob Er (Liscow) auch schuldig wäre, da Ihm die Stube von dem Herrn Doctor aufgesaget worden, selbige zu bezahlen. Er, Herr D. Aepinus, bate mich wieder ich möchte M. D. Rectorum deßfallß begrüßen und bitten hierüber dero ausschlag zu geben.Liscow folget mir gleich nach, und hat Ihn M. D. Rector selber deswegen bedeutct, und Er auch angelobet des abends noch abzuziehen und die Stubenmiete von seinem Vater bezahlen zu lassen. Ich gehe wieder zurück und will Herrn D. Aepinus von R. D. Rectore auch relation abstaten, da Er mich dann in die Stube nöhtigte, und Ihm von dem was vorgefallen rapportirte, da kam die Dirne ein und brachte vor, wie Sie Ms. Liscowen noch 59 ßl. baar geliehen, auch ihr noch nichts vor aufwartung gegeben, so wenigstens von Betmachen, einhitzen und Schueputzen 2 Rthlr. wäre, welches aber Herr D. Aepinus noch mindern wolte und sagte, wenn sie nur 1 1\2 Rthlr. bekäme, möchte sie nur zufrieden seyn (wie wol Er doch gestand, daß es nicht zuviel, denn Er des ausschickens so viel gemachet, ja wenn Er (D. Aepinus) hätte was essen wollen und die Dirne selber höchst benöhtiget gewesen, Sie fort gemußt, umb ein pot Bier ja alle abend vor 1 Sechsling licht hohlen zu lassen u. w. dergl. Kleinigkeiten mehr wären,weßfallß Er ihm vorgehalten, daß es nicht Stili wäre, alles an Kleinigkeiten holen zu lassen, sondern die Studenten pflegten noch wol ein ganz Pfund licht mit einmahl holen zu lassen, da Er denn heftig gepochet und Sich, jedoch absente Dno. Doctore verlauten lassen, wenn der Doctor nicht wolte zugeben, daß ihm die Dirne aufwartete, so müste der Doctor ihm selbst aufwarten u. w. dergl. mehr. es wäre viel hiervon zu erzählen, doch gehöret dieses nicht zu dieser Sachen. Nachdem nun wie gedacht, die Dirne obiges dem Herrn D. Aepinus angebracht, bate Er mich wiederumb, ich möchte noch einmahl zu ihm (Liscowen) hinaufgehen, und deßfallß mit ihm sprechen, ob Er solches agnosiren würde. Ich that solches, indem ich auf der Treppen bin, kompt die Dirne und rufte mir wieder zurück und sagte: Oh Herr Ladewig, Da is de Jenische Kerl (Dreger) baven, dat is en doll Kerl, he sede, alß ich hüt nah sinem Huse war, u. wedder tho rüg kam (oben aus Liscowen seinem Fenster nach der Straße zu rufend) wo sie ji hen west, heb ji Ladewigen weddcr hahlt..hört segt ji Ladewigen, he schall Liscowen im Marsch lecken (ich thue es nicht, und würde Er auch so alt alß Methusalem) . . .

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Folgt dann wieder Schilderung des Vorgangs auf Liscows Stube und des Zusammenstoßes mit Dreger usw.)

Aus den Bemerkungen der Professoren zu diesem Schreiben Ladewigs noch das Folgende:

Krakevitz: . . Des Liscowen und seiner Saufbrüder irregulaires Leben meritiret wohl, daß demselben mit allem Ernst Einhalt geschehe, indem es überall ruchtbahr, und fromme unschuldige Herzen dadurch verführet werden, dannenhero Magnif. Dn. Rectorem dienstlich ersuche darnach genau zu inquiriren. und der Bosheit Ziel und Maße so zu setzen, ne majora inde oriantur scandala.

5.

Am 29. April 1720 abends hat eine Reiberei zwischen Studenten und der Soldatenwache, deren sich sich schon vorher viele abgespielt hatten, stattgefunden, an der wieder L i s c o w und seine Freunde beteiligt sind. In den Akten findet sich darüber zunächst ein "in Judicio Militari d. 30. April 1720" aufgenommenes Zeugen-Protokoll. Nach der Aussage einiger Soldaten haben vier Studenten die Wache als Canaille beschimpft, großen Lärm angeschlagen, mit dem Degen um sich gehauen u. s. f. Ein von einem Secretär vernommenes Dienstmädchen berichtet ebenfalls über den erschrecklichen Lärm und über das Eindringen eines Studenten in das Haus: "es wäre derselbe in des Herrn D. Aepini Hause, lang von Person, trage itzo einen Beutel in den Haaren und habe ein graues Kleid an"; die Wache hätte ihn aus dem Hause holen wollen.

In der Verhandlung am 4. Mai vor Rektor Koepcken und Promotor Burchard wird eine Anzahl von Studenten verhört. Mehrere haben nachmittags auf dem Fischer-Schütting gekneipt. Einer sagt aus, Kirchner und Liscow, die plötzlich abgereist seien, möchten bei dem Soldatenhandel beteiligt gewesen sein. Ein anderer: da in Collegiis und sonsten derer Händel gedacht worden, habe man Kirchner, Mancke, Liscow in Verdacht gehabt. Mancke sagt aus, er hätte gesehen, daß "Liscow am Markte bey Ihm gekommen. Schliemann: er hätte gehört, daß Liscow und Kirchner auf dem Markt sollten gewesen sein, welche denn vermutlich die Händel möchten gehabt haben.

Am 8. Mai 1720 schreibt der Rektor Koepcken noch einmal in der Sache Ladewig-Dreger an das Concil. Er fährt dann fort:

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"Hienechst habe auch zu berichten, daß der Herr General du Bruille [Brüel] durch seinen Adjutanten sich bei mir beklagen lassen, daß Einige Studiosi einen großen Lerm gemachet, und die Soldaten und Officiers sehr touchiret hätten, wi davon das Protocollum, so mir zugestellet worden, mit neherem zeuget. Man hat nach angestellter Inquisition nichts herausbringen können, als nur, daß man vermuhtete, wie von Mons. Kirchner und Liskau etwas möchte vorgenommen sein. Weil nun dieselben gleich abgereiset, so habe vernehmen wollen, ob Selbige citiret werden müsten und auch könnten, nachdemmale Sie, weil man davon hier Nachricht gehabt, daß Sie dabey interessiret wären, nicht arrestiret worden. dennoch aber hieher ex debito noch gehören, oder ob sonst noch etwas dabey geschehen müste . . ."

Die Concilsmitglieder stimmen dafür, daß Kirchner und Liscow citiret werden sollen. In einem Votum heißt es: "Liscow sei propter vitam pessimam anteactam graviret, daher publice zu citiren.

Am 24. Mai 1720 berichtet der Rektor von neuem über die Händel mit der Soldatenwache. Kirchner habe sich inzwischen eingestellt. Er fragt, ob man die Citation Liscows noch für nötig halte. Die Frage wird von allen bejaht. Engelcken meint: "Mr. Liscau ist auch noch nicht sonderlich graviret, weil alles auf bloße Muthmaßungen ausläuft. Diesem nach hielte davor, daß per Dn. Secretarium an seinen des Mr. Liscauen Herrn Vater geschrieben, und von Ihm verlanget würde, seinen Sohn herüber zu senden, um Rede und Antwort zu geben, widrigenfalß man würde genötiget werden, Ihn zu citiren."      Dieser Ansicht schließen sich noch ein paar Conciliaren an. Einige andere Stimmen sind dafür, sogleich publice zu citiren.

Eine Fortsetzung der Verhandlung findet am 24. Mai statt. Schliemann soll jetzt in Gegenwart des Garnison-Auditeurs den Eid schwören. Er weigert sich aber und will nun die Wahrheit sagen. Bei der Rückkehr vom Fischer-Schütting seien sie am Mühlentor mit der Wache zusammengeraten, es hätte allerlei Schimpfworte gegeben, die Wache sei bis zum Markt gefolgt. Kirchner berichtet ähnlich so, ein Soldat hätte den Degen gezogen usw. Liscow sei auch auf dem Markt gewesen, wäre aber bald nach Hause gegangen. Auch andere Zeugen haben Liscowgesehen, nach dem in dem Verhör immer besonders eifrig gefragt wird, keiner wisse aber Bestimmtes über seine Beteiligung, sie vermuten aber, daß er bei dem Handel gewesen sei.

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Die weitere Fortsetzung der Verhandlung am 29. Mai ergibt nichts Neues in bezug auf Liscow. Er scheint nicht wieder nach Rostock zurückgekehrt zu sein. Wittling erhält 3 Tage Karzer, die übrigen eine Vermahnung. 1 )

Vignette

1) Bei dieser Gelegenheit mag hier noch eine kürzlich von der Rostocker Universitätsbibliothek erworbene, von Liskow geschriebene Quittung mitgeteilt werden, die von seiner späteren Beschäftigung - der König hatte ihn in Dresden zum Sekretär ernannt, "um sich seiner in ein und anderen Verrichtungen zu bedienen" (Helbig) - Kunde gibt. Daß Schriftstück lautet:
Dreißig Reichsthaler 15 Gr. gewöhnliche Meß-Auslösung, sind mir endes Unterschriebenem, wegen abgewarteter Michaelis-Meß-Expedition untenbenannten Jahres, aus der Königl. Pohlnischen u. Churfürfstl. Sächsischen Rent-Cammer, in guter Kursmäßiger Müntze richtig und baar bezahlet worden; welches hiermit quittirend bescheinige.
Leipzig in der Michaelis Messe 1741.
Christian Ludwig Liscow.