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X.

Glashütten in Mecklenburg.

Von

Ulrich Graf von Oehnhausen.


D aß bereits in vorgeschichtlicher Zeit Glas in unserm engern Vaterlande verfertigt worden, ist nicht anzunehmen. Die Funde von gläsernen Gegenständen, die in Gräbern der vorhistorischen Kulturperioden gemacht werden, zeigen Erzeugnisse einer ausländischen, namentlich römischen Industrie. Auch ist man bisher nicht auf Stellen gestoßen, die Spuren einer Glasfabrikation aus damaliger Zeit aufweisen. Aber nachdem mit Einführung des Christentums eine gewisse Kultur im Lande entsteht, Städte gegründet werden und im Aufblühen begriffen sind, prächtige Gotteshäuser emporwachsen, entwickelt sich neben andern Gewerben auch die Glasindustrie. Und zwar sind es die fleißigen Mönche des Klosters Doberan, die schon im 13. Jahrhundert Glashütten anlegen. Das erhellt aus der Urkunde vom 17. Februar 1268, 1 ) in welcher Fürst Waldemar von Rostock einige streitige Grenzen des Doberaner Klostergebietes festsetzt. Hierbei wird des noch heute unter dem Namen Hütten vorhandenen Ortes unter der ausdrücklichen Bezeichnung "Glashütten" gedacht. Da nur wenige Jahre später, 1273, 2 ) daneben der Ort "Glashagen" genannt wird, so können wir aus dem Vorhandensein dieser


Bennutzte Quellen: M. E. Schütz, Encyclopädie . V. Teil. Das Buch der Erfindungen etc. . IV. Teil. Dr. Th. Hacht in der Zeitschrift für Lübecksche Geschichte Teil 8. Jahrbücher für Mecklenb. Geschichte und Altertumskunde. Archiv=Akten.


1) M. U.=B. 1143.
2) M. U.=B. 1297.
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beiden Fabriken auf eine gewisse Ausdehnung des Glasgeschäftes schließen, zu dessen Betriebe der vorhandener urbar zu machende Wald überreichlich Brennmaterial lieferte.

Bedarf an Glas war bei dem Kloster mit seinen zahlreichen Klosterhöfen reichlich vorhanden. Auch in Rostock, wo das Kloster freien Absatz seiner Erzeugnisse hatte, fand sich jedenfalls lohnender Vertrieb für das klösterliche Fabrikat.

In Rostock selbst kommt schon 1267 der Glaser (vitriarius) Rabodo vor, 1 ) auch scheint sich dort selbst eine Glasanfertigung entwickelt zu haben, denn 1292 wird eines dortigen Erbgrundstückes erwähnt, welches "Glashutten" genannt wird. 2 ) In diesem Gebäude wohnte wahrscheinlich jener Johann, der 1280 als "factor vitrorum" bezeichnet wird, 3 ) und 1371 wird der Bürger Hinricus in Rostock "vitrifex" genannt. Ob jenes Haus identisch mit dem alten Glaserhause Schmiedestraße 10 ist, dessen Lisch Jahrb. 44, S. 108 erwähnt, dessen Außenseite mit Verzierungen von Glas ausgelegt ist, mag dahin gestellt bleiben.

Wie vielseitig die Kunst der mecklenburgischen Glasmacher damals war, wissen wir zwar nicht, aber die Mönche und städtischen Glaser werden an Kunstfertigkeit ihre Lehrmeister nicht ganz erreicht haben, die wir im Süden oder Westen des Reiches, vielleicht auch in Italien suchen müssen, wo sich schon im frühen Mittelalter eine entwickelte Glasindustrie findet.

Aber es ist wahrscheinlich, wenn auch urkundlich nicht bestätigt, daß die drei Fenster, welche die Fürstin Anastasie aus Dankbarkeit für den von ihren Söhnen 1284 erfochtenen Sieg bei Gadebusch im Chor der Franziskanerkirche zu Wismar stiftet, das mittlere mit dem Bildnis der heil. Jungfrau, die beiden andern mit den Bildnissen des heil. Franz und des heil. Anton von Padua, der einheimischen Glasindustrie entstammen. 4 ) Als sicher aber darf es gelten, daß die bunten Fenster, welche ihr Sohn dem Doberaner Gotteshause zum Seelenheil seiner Eltern im Jahre 1302 verehrte, in hiesigen klösterlichen Glashütten angefertigt wurden. 5 )

Auch das Gebot der Wismarschen Rolle für Goldschmiede vom 28. November 1380 "neen goltsmit scall setten glas in


1) M. U.=B. 937.
2) M. U.=B. 1606.
3) M. U.=B. 1522.
4) Jahrbuch 6, S. 111.
5) M. U.=B. 2779. Jahrbuch 1, S. 131. 19, S. 352.
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golt, edder enen sten, de mit valscher kunst is gemaket" 1 ) kann sich sehr wohl auf Kunstglas beziehen, welches auf einheimischen Hütten fabriziert ist.

Wenn nun auch angenommen werden kann, daß auch an anderen Orten Mecklenburgs Glasmacherei im Mittelalter stattgefunden hat - eine große Verbreitung hat sie damals im Lande noch nicht gehabt. Außer den vorhin beim Kloster Doberan erwähnten Ortsnamen gibt es keine, die auf Glasfabrikation im Mittelalter hindeuten. Der Name Glashagen für die Pertinenz von Rastow bei Bobitz ist aus Glozenhagen und Glausenhagen entstanden, die Namen der Ortschaften Glasewitz, Glasin, Glasow sind wendischen Ursprungs. 2 )

Zeiten und Verhältnisse waren der Entwickelung einer Industrie auf dem flachen Lande, deren Betrieb ein ungestörter sein muß, da er viel Kapital erfordert, wenig günstig.

Die Eichen= und Buchenwälder konnten der Mast wegen nicht entbehrt werden, im übrigen gibt es nicht viel Holz, denn das Land ist damals noch mit Ortschaften dicht besetzt, deren Insassen schonungslos mit den vorhandenen Holzbeständen umgehen, und durch die Gepflogenheit, das abgeholzte Areal als Weideland auszunutzen, wird der Nachwuchs niedergehalten, teilweise völlig vernichtet.

Erst im 17. Jahrhundert bricht die Blütezeit für die Glasindustrie m Mecklenburg an. Sie scheint von Westen her wieder ins Land gekommen zu sein. Dort, im benachbarten Lauenburg zu Hollenbeck, Stintenburg und Schönwolde finden sich vereinzelte Spuren eines Glashüttenbetriebes im 16. Jahrhundert. 3 ) Vielleicht datiert die Glashütte zu Granzin bei Boizenburg, welche Jahrbuch 41, S. 173 erwähnt wird, auch schon aus dieser Zeit, da ihre spätere Existenz nicht nachweisbar ist.

Dann mehren sich in den dem dreißigjährigen Kriege vorausgehenden Jahren die Glashütten im Lande; während des Krieges fristet natürlich auch dieses Gewerbe ein kümmerliches Dasein. Aber nach seiner Beendigung werden die Glashütten wieder zahlreicher und schießen schließlich um Ende des 17. und bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts wie Pilze aus der Erde. Von da an nimmt ihre Zahl allmählich ab, doch noch im jüngstvergangenen Jahrhundert werden Glashütten eingerichtet, und erst im laufenden


1) M. H.=B. 11293.
2) Kühnel, Jahrbuch 46, S. 50.
3) Laut gütiger Mitteilung des Herrn Pastor Jöns zu Lassahn.
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jungen Jahrhundert ward der letzte Glasofen in Mecklenburg ausgeblasen (Alt=Schwerin). Die Großindustrie und die Kohle haben sich dieses Gewerbes bemächtigt.

Die Glashütten sind im 17. und 18. Jahrhundert und bis in die neuere Zeit vornehmlich sog. Schwarzhütten, auf denen ordinäres schwarzes oder grünes Hohl= 1 ) oder Bouteillenglas hergestellt wird, feinere Glaswaren werden nur ausnahmsweise

fabriziert, aber ziemlich allgemein doch Fensterglas. Es kommen jedoch schon mit Figuren, Wappen und Namen bemalte Fensterscheiben im 17. Jahrhundert vor. 2 ) Ein Gemisch von Sand, der "fein weiß und im Graben keine leimigten noch gelbe eisenhaffte Adern mit sich führe", und unausgelaugter Asche, oder aus Asche, Kiessand und den verschiedensten Salzen, auch, wo es sich um die Anfertigung von schwarzem Glase handelt, von schwarzem Feuerstein, dient zur Herstellung des gewöhnlichen Glases.

Die Asche von hartem, namentlich Buchenholz verträgt die meiste Sandbeimischung, weshalb die Glashütten diese am liebsten verwenden. Die Nachfrage nach Buchenholz ist daher eine besonders lebhafte und werden hierfür die höchsten Preise angelegt. Andererseits hält die Regierung ein wachsames Auge auf den Verkauf von Hartholz, um der Verschlechterung der Lehngüter vorzubeugen, denn seine Frucht kann nach wie vor im landwirtschaftlichen Betriebe nicht entbehrt werden.

Zum Verschmelzen dieses Gemenges, das je nach der herzustellenden Glasart verschieden zusammengesetzt ist, dient der Glasofen, der von Mauersteinen hergestellt wird. Die älteren Glasöfen sind backofenförmige Räume mit kreisrundem oder eckigem Querschnitt, in denen 4-12 Schmelzgefäße -Häfen - an den Wänden auf "Bänken" aufgestellt werden. Die Häfen sind durch ringförmige Öffnungen, "Ringe" genannt, zugänglich. Die Flammen treten nun von einer unter der Sohle liegenden Rostfeuerung in den Ofen ein, umspülen die Häfen und entweichen entweder zunächst in den Kühl= oder Temperofen oder direkt in den Schornstein. Die Öfen der neueren Zeit sind dem Stande der hochentwickelten Technik entsprechend natürlich wesentlich anders eingerichtet. Die vorgenannten Häfen werden mit besonderer Sorgfalt hergestellt, da sie hochgradige Hitze auszuhalten haben und wertvolles Material bergen. Ihr Härten und Trocknen auf besonders dazu hergestellten


1) Unter Hohlglas werden alle Sorten Gläser, Häfen, Milchsatten etc. . verstanden.
2) Jahrbuch 19, S. 334.
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Gerüsten wird "trempeln" genannt. Meistens wird die Masse vorher in den Temperöfen bis zur beginnenden Schmelze der leichtflüssigen Bestandteile erhitzt "gefrittet". Die mit dieser Prozedur betrauten Arbeiter, die erfahrene Leute sein müssen, werden "Fritter" genannt.

Zu den bei der Glasfabrikation beschäftigten Menschen gehören vor allen die Hütten= oder Glasmeister. Sie sind die inhaber der Hütte und ihres Betriebes. Industrielle, welche den Betrieb kaufmännisch leiten, und auf Erschließung guten Absatzes nach auswärts bedacht sein müssen. Denn der lokale Vertrieb ihrer Ware durch bei der Hütte angestellte Fuhrleute wirft bei der großen Konkurrenz nicht viel ab. Da sind es namentlich die benachbarten Handelsstädte Rostock, Wismar, Lübeck und Hamburg, die einen großen Teil der Ware aufnehmen, um ihn teils selbst zu verbrauchen, teils aber auch nach auswärts, namentlich nach Holland auszuführen. Der Vertrieb nach Hamburg findet meistens zu Schiff von Boizenburg aus statt.

Die Glasmeister werden durch den Vizemeister vertreten. Dieser hat vor allem sich die Errichtung des Glasofens und der übrigen zum Hüttenbetriebe gehörenden Baulichkeiten (Wohnräume, Scheunen, Ställe, Lagerschuppen etc. .) angelegen sein zu lassen. Er hat die Glasarbeiter und die sonst zum Betriebe erforderlichen Leute sowie das Inventar anzuschaffen. Jenes ist nicht immer leicht, da schwer Leute für eine neu anzulegende Hütte zu haben sind. Denn während es sonst im Hüttenbetriebe Regel ist, daß die Verträge mit den "Gesellen" von Jahr zu Jahr laufen, müssen sie sich bei Neueinrichtungen auf drei Jahre - die sog. Freijahre 1 ) - binden, damit nicht der Unternehmer durch Abgang der Leute bei Aufrichtung der Hütte gestört wird. Denn solche ist mit viel Arbeit und wenig Verdienst verbunden, da nicht gleich gebrannt werden kann.

Der Vizemeister entläßt auch die Angestellten und hat für das Vorhandensein des Betriebsmaterials zu sorgen, als da sind: Holz resp. Torf, Sand, Asche, Salze etc. . Er hat die erforderlichen Geschäftsreisen zu machen, wozu ihm die vorhandenen Pferde und Wagen zur Verfügung stehen, die Geld= und Lohnzahlungen zu besorgen, die Glasrechnung zu führen, das Lager zu beaufsichtigen, Zu= und Abgang festzustellen. "Dann hat er dem Hüttenfuhrmann, den Holzhauern und den Gesellen bei der


1) Während der drei ersten Jahre ist der Betrieb steuerfrei.
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Arbeit auf die Hände zu sehen, daß sie nicht faullenzen, sondern tüchtig Glas gemacht und vom Scheitholz nichts gestohlen wird," u. dgl. m.

Als Entgelt erhält er den Betrieb des Hüttenkruges, mit dem ein Handel mit Haakewaren verbunden ist, auch darf er selbst Bier brauen. Das Brennen von Branntwein aber wird nur ausnahmsweise gestaltet, und bleibt dem Gutshofe vorbehalten, von welchem der Hüttenmeister seinen Bedarf entnehmen muß. Auch ist er mit seinem Betriebe auf das Hüttengebiet beschränkt. Außerdem empfängt er ein "Douceur". (Bis zu 100 Tlr.)

Die eigentlichen Glasarbeiter bestehen aus den "Bläsern", die sich in Hohl= und Auf=Bläser scheiden; den Wirkern oder Werkern, die sich des Schmelzens annehmen, und den "Streckern", welche das Tafel=(Fenster=)glas herstellen "strecken". Dies geschieht auf den "Strecktischen", von deren tadelloser Beschaffenheit die Güte des Tafelglases abhängig ist. Je glatter sie sind, desto besser wird das Fabrikat, desto weniger sog. Katzenhaare finden sich in ihm. Sie werden von Ton hergestellt, ihre Güte gewinnt mit dem Alter; als besonders geeignet wird der Lohbacher Ton bezeichnet, der aus Bayern bezogen wird, doch ist das wohl nur ausnahmsweise geschehen. Außerdem stellen die "Spanner" mit den geeigneten Instrumenten die anderen Formen des Fabrikates her, sie sind also außer den Streckern die eigentlichen Künstler der Hütte.

Das Heizen der Öfen sowie die Regulierung der Feuerung, wozu es großer Aufmerksamkeit bedarf, besorgen die "Schürer", die hierbei von den "Pflegern", die ihre Handlanger und Lehrlinge sind, unterstützt werden. Diese Bezeichnungen finden sich noch in neuester Zeit bei den Glasmachern. Ausgeschlossen ist selbstverständlich nicht, daß bei kleineren Betrieben mehrere dieser Arbeiten von ein und derselben Person ausgeübt werden.

Die Glasarbeiter sind, wie ihre Chefs, meistens Ausländer. Es finden sich unter ihnen oft Katholiken. Sie sind freie Leute, keine Gutsangehörige.

Unter ihnen fehlt es nicht an rüden Gesellen; häufig sind Klagen über ihre Widersetzlichkeit wider die Vorgesetzten, denen gegenüber sie nicht vor Tätlichkeiten zurückschrecken - ein Stück Scheitholz liegt ihnen meistens bequem zur Hand. Da sie nur einjährige Dienstverträge abschließen, liegt in ihrer Lebensweise eine gewisse Unstätigkeit; sie sind bald auf der einen, bald auf der anderen Hütte, bald in Mecklenburg, bald im Auslande, namentlich Böhmen, Frankreich und Italien. Kontraktbrüche sind

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nichts Seltenes. Sogar ihre Verheiratung verhindert diese vagierende Lebensweise nicht allemal. "Seßhaft werden sie erst, wenn es ihnen gelingt, Vizemeister oder gar Hüttenmeister zu werden. Da auf jeder Hütte aber nur ein Vizemeister ist, hingegen viele Glasmacher und Schürer, so gelingt es ihnen nur selten, diese Stellung zu erreichen, und noch seltener, Hüttenmeister zu werden, wozu viel Kapital erforderlich ist." Allerdings wird der häufige Wechsel ihres Aufenthaltes durch die Eigenartigkeit ihres Berufes veranlaßt, denn er dient wesentlich zur Erhaltung und Förderung der Glasmacherkunst, weil der Geselle seine Kenntnisse nur durch Wandern von Hütte zu Hütte, von Land zu Land vermehren kann, um die so gewonnene Erfahrung wieder auf den einheimischen Hütten zu verwerten. Die Hütten im Magdeburgischen, in Böhmen, Frankreich aber und Italien sind den hiesigen in der Kunst voraus. sie bilden die Hochschulen der Glasmacher.

Im übrigen besteht ein gewisser Zusammenhang unter dem gesamten Hüttenpersonal; dieselben Namen werden auf den veschiedenen Hütten angetroffen, auch diejenigen bekannter Glasmeister finden sich häufig unter den Glasarbeitern, die ihre besonderen Gebräuche haben. So findet beispielsweise die Aufkündigung der Dienstverträge nur einmal jährliche und zwar zu Pfingsten auf Neujahr statt. Hierbei geht es eigentümlich her. "Zu Pfingsten wird nämlich das sogenannte Dingelbier" gegeben. Hierzu versammelt sich das gesamte Personal einer Glashütte in der Wohnung des Vizemeisters, der den Hüttenkrug hält, zum gemeinsamen Trunk. Kündigt nun der Vizemeister einem der erscheinenden Gesellen an, er habe zu dem Dingelbier nicht mitzutrinken, so gilt die Verwehrung des gemeinsamen Trunkes als Kündigung seitens des Dienstherrn. Setzt der Geselle sich aber freiwillig abseits seiner zechenden rußigen Kollegen und nicht mit an den gemeinsamen Tisch, indem er für sich und sein eigen Geld trinkt. so wird er als der kündigende Teil angesehen und verläßt zu Neujahr seinen Dienst. 1 )

Außer den mit der Glasbereitung unmittelbar beschäftigten Personen sind aber auf der Glashütte noch eine Anzahl anderer Kräfte tätig. Vor allem sind die Holzhauer, Scheiter genannt, unentbehrlich. Sie haben das Abnehmen der Hölzer und ihre Zurichtung zu Ofenholz zu beschaffen, welches besonders glatt sein muß; die Aschenfahrer haben die von den Vizemeistern in


1) Archiv=Akten Familie Gundlach.
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der Umgegend auf den Wohnstellen angekaufte Asche anzuholen, und die Fuhrleute müssen mit den Glaswaren hausieren, wenn sie nicht in der Landwirtschaft beschäftigt sind, die mit dem Hüttenbetriebe verbunden ist.

Damals ist den Bewohnern des platten Landes das Hausieren mit Glaswaren als selbständiger Gewerbetrieb nämlich verboten. Nur der Glasfabrikant selbst erhält die Konzession, entweder in eigener Person und mit eigenem Fuhrwerk das selbstfabrizierte Glas herumzufahren und zu verkaufen, oder es durch seine Dienstboten ausbieten zu lassen. Die Folge dieser Verkehrsbeschränkung ist eine große Anzahl von Übertretungen dieses Gesetzes. Namentlich wird der Begriff der Dienstboten bis ins Ungemessene ausgedehnt, und im weiten Umkreise einer Glashütte existieren eine Menge solcher Dienstboten, welche sich mit dem unberechtigten Herumfahren von Glaswaren kümmerlich ernähren, bis die Steuerpolizei dazwischenfährt. Dieser Beschränkung unterliegen die Glashüttenbesitzer noch während des letzten Jahrhunderts, und erst, als so ziemlich alle Glashütten verschwunden sind, macht die Reichs=Gewerbegesetzgebung diesem Zustande im Jahre 1870 ein Ende. Nach der Verordnung vom 17. Februar 1836 waren die Glashütteninhaber verpflichtet, für 100 Bouteillen einen Landzoll von 2 Schill. zu zahlen.

Auf größeren Hütten sind Handwerker, als Schuster, Schneider und Kistenmacher vorhanden, mitunter auch Schmiede. Wohltuend berührt es, daß fast niemals der Schulmeister fehlt; jede Hütte besitzt ihr Hirtenpersonal. Auf der Glashütte zu Nossentin sind beispielsweise 1751 vorhanden: Der Glasmeister Zimmermann selbst, der Vizemeister und ein Glasschreiber, 4 Pfleger, 14 Glasmacher, ein gewesener Küster als Schullehrer, zwei Fuhrleute, ein Aschenfahrer und die Scheiter. Zu Grambow bei Schwerin sind 1704 der Glasmeister Jeremias Kauffeldt, 2 Wirker, 2 Strecker, ein Aufbläser, 2 Flaschenmacher, der Scherer, der Schulmeister, ein Aschenfahrer, die Holzhauer und der Hirte.

Die Anzahl der Bediensteten richtet sich natürlich nach dem Umfang des Betriebes und seiner Dauer, die wieder von der Menge des zum Abtrieb bestimmten Holzes abhängig ist. Auf zu kurze Dauer schließen die Hüttenmeister selbstredend nicht gern mit den Waldbesitzern ab, doch finden sich auch - allerdings nur selten - Kontrakte, die auf vier Jahre lauten, namentlich da, wo derselbe Meister andere Hütten in der Nähe hält oder anzulegen in Aussicht nimmt. 8=, 10= 12=, 15jährige Kontrakte bilden die Regel, häufig werden überhaupt keine bestimmten Jahre

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festgesetzt, sondern nur verabredet, daß der Betrieb solange dauern soll, wie der Holzvorrat reicht.

Die Löhnung der Hüttenarbeit wird nach Wochen - Wochwerken - berechnet, und daneben ein geringer Akkord nach der Menge des Fabrikats bewilligt. Im ganzen wird der Lohnsatz auf den Hütten ziemlich gleichmäßig gewesen sein; es möge daher genügen beispielsweise den 1724 auf der Woltower Hütte gezahlten Lohn anzuführen. Hier empfangen die Scherer, Wirker und Aufbläser für die Woche 5 Tlr. 32 Schill. und pro Kiste Glas 11 Schill., 1 ) der Bouteillenbläser (Hohlglaser) erhält für das Tausend 5 Tlr. 16 Schill., der Kistenmacher erhält für die Kiste 3 Schill. und eine besondere Vergütung für das Zunageln. Die Fuhrleute erhalten für die Woche 1 Tlr. 8 Schill. und wenn sie stilliegen 1 Tlr. Den Scheithauern werden für den Faden Buchenholz 12 Schill., für Weichholz 10 Schill. bezahlte Der Strecker empfängt für die Woche nur 2 Tlr. und 8 Schill. für jede Kiste, daneben aber noch 1 Tlr. für das Verpacken des Glases.

Neben den Männern werden auch Frauen und Jungen für geringeren Lohn beschäftigt; so bezieht die Frau 20 Schill. für die Woche, und wenn der Junge Bouteillen bläst, so erhält er für das Tausend 4 Tlr.; für gelieferte und gesiebte Asche wird besondere Vergütung bezahlt; der Kesseljunge erhält 40 Schill. pro Woche.

Außerdem sind die Hüttenleute verpflichtet, in der Ackerwirtschaft des Hüttenmeisters gegen Tagelohn zu arbeiten.

Ihre Lebensbedürfnisse beziehen die Leute teils aus dem ihnen zugewiesenen Garten, teils vom Vizemeister, der bekanntlich einen Kramladen neben seinem Kruge hält und über ihr Soll und Haben genau Rechnung führt, die meistens zu seinen Gunsten abschließt. so daß der Arbeiter bei ihm in der Kreide sitzt. Kontraktwidrige Entfernungen der Hüttenleute sind daher ausnahmslos von Klagen über eingebüßte Vorschüsse gefolgt.

Außer der Verwertung des Holzes aber wird meistens noch ein anderer Zweck mit Errichtung einer Glashütte verfolgt, und dieser verleiht den Glashütten besonders in der Zeit nach dem


1) Die Kiste brandenburgisches Tafelglas enthält 20 Bund zu je 6 Tafeln von 20 Zoll hoch und 16 Zoll breit. Da diese Berechnung in Lübeck galt, wird sie auch für mecklenburgische Hütten maßgebend gewesen sein, von denen Lübeck viel Glas bezog. Für böhmisches Glas galt eine andere Berechnung. Dr. Th. Hach. Zeitschrift für Lübecksche Geschichte etc. . 8, S. 247.
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dreißigjährigen Kriege und bis weit ins folgende Jahrhundert hinein ihre große kulturelle Bedeutung.

Der große Krieg hinterläßt unser Vaterland als weite Einöde. Auf den Edelhöfen liegt alles in Trümmern, und in den Dörfern sieht es nicht anders aus, ganze Ortschaften sind verschwunden. Die Bewohner sind durch Schwert, Hunger und Pest umgekommen. Die Felder sind seit Jahren unbestellt, sie liegen in Rusch und Busch, Wald wächst auf den verödeten Flächen, namentlich Weichhölzer. Die Gutsbesitzer sind verarmt, es fehlt ihnen an Mitteln und Arbeitskräften, um die verkommenen Felder wieder in Kultur zu bringen; für die verwüsteten Bauerhufen finden sich nur spärlich neue Kolonen, und den Gutsbesitzern fehlen die Einkünfte aus diesen Ländereien und ihre Dienste. Auch in den auf den dreißigjährigen Krieg folgenden Zeiten bessern sich die Verhältnisse nicht. Der schwedische und der nordische Krieg, die Wirrsale unter der Regierung des Herzogs Karl Leopold verhindern eine günstige Entwickelung der ländlichen Verhältnisse. Und doch weist den Grundbesitzer alles darauf hin, die unkultivierten Flächen nunmehr in eigene Bearbeitung zu nehmen. Unter diesen Umständen erscheinen die Glasmeister als Retter in der Not. Zunächst bieten sie lohnende Verwertung der großen, inzwischen aufgeschossenen Holzbestände und der abgängigen harten Hölzung, für die es bei den mangelhaften Verkehrswegen an einem Absatzgebiete fehlte und geben den Besitzern Geld in die Hand. Außerdem aber liefern die Glasmeister, welche ihr Holz auch auf den benachbarten Feldmarken kaufen, die abgeholzten Flächen dem Grundbesitzer in ausgerodetem und kulturfähigem Zustande wieder zurück. Denn mit dem Hüttenbetrieb ist ausnahmslos auch eine mehr oder weniger umfängliche Landwirtschaft verbunden, welche die Hüttenmeister betreiben. Hierzu aber werden ihnen die abzuholenden Flächen zur Disposition gestellt. Dabei kommt der Gutsherr ihnen insofern zur Hülfe, als er freie Weide für ihr Vieh, Wiesen zur Heugewinnung, Koppeln und Mast für die Schweine unentgeltlich zugibt. Die Anzahl des Weideviehs wird genau festgesetzt; wird sie überschritten, so muß besonders bezahlt werden, wobei in der Regel für eine Kuh 24 Schill., für eine Starke 12 Schill. Weidegeld genonnnen wird. Auch Pferdeweide wird zugegeben und den Abholern der Glaswaren gestaltet, ihre Pferde während des Ausladens unentgeltlich auf Gutsterrain grasen zu lassen. Dieser kulturelle Gesichtspunkt wird in fast allen Anträgen auf Konsens= Erteilung zum Holzverkauf zur Errichtung einer

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Glashütte hervorgehoben und findet genügenden Ausdruck in folgenden Worten mit denen Otto von Winterfeld 1685 solchen Konsens für sein Gut Varchow erbittet: "Da solches Gut nicht allein an Unterthanen und Zimmern wüste vorgefunden, besonders auch der meiste und beste Acker durch Krieg und Versterbung der Unterthanen dergestalt zugewachsen, daß er fast zu ewigen Zeiten dem Ansehen nach wegen Mangel der Leute und Mittel nicht wieder rein gemacht und zum Gebrauch gebracht werden kann. Weil nun ein Glasmeister sich gefunden, der sich auf 12 Jahre mit mir dergestalt verglichen, daß er die überflüssige und mehrstentheils auf vor diesem brauchbar gewesenen Acker aufgewachsene Holzung an Ellern und Hagebuchen . . . . zu einer Glashütte gebrauchen soll . . . . da ich meine Baarschaft bei dem Gute zugesetzt und nicht sehe, wie ich durch meine Macht es auf andere Art zum Gebrauch bringen möge . . ."

Wo die abzuräumende Fläche dem Ackerbau nicht zugeführt werden soll, müssen die Glasmeister sich verpflichten, die notwendigen Samenbäume auf dem Abtrieb stehen zu lassen. Es fehlt aber auch nicht an Fällen, wo noch brauchbare Buchen dem Betriebe zum Opfer fallen. Dagegen scheinen Eichen stets geschont zu sein. Doch ergeht, wo diese kahl gestellt sind, bald darauf ein Antrag auf Konsens zu ihrer Abnahme, da sie die Kahlstellung nicht vertragen können und pollsauer werden, so daß auch sie bald zu Gelde gemacht werden.

Der Viehbestand auf solcher Hütte ist garnicht unbedeutend; daß freie Weide für 30 Haupt=Rindvieh nebst einigem Jungvieh und für 8-15 Pferde vereinbart wird, ist nichts seltenes. Die Herstellung der Baulichkeiten, d. h. des Glasofens, der Wohnräume, Ställe, Schuppen etc. . übernimmt gewöhnlich der Gutsherr auf eigene Kosten, jedenfalls aber liefert er die Materialien an Holz, Steinen, Stroh, Rohr etc. . Nur seine eigene Wohnung baut der Hüttenmeister sich in der Regel selbst, wozu ihm der Gutsherr einige Eichen zu geben pflegt. Selbstverständlich sind die Wohnungen keine Paläste, sie tragen das Gepräge des Provisorischen, bestehen aus geklehmten Wänden und liegen unter Stroh= oder Rohrdach. Selbst das Haus des Hüttenmeisters ist primitiv genug. Es pflegt non Tannenfachwerk und in Ziegelsteinen mit eichenen Sohlen aufgemauert zu sein, ist nur ausnahmsweise mit Dachsteinen gedeckt. Auf einer Seite der Diele befinden sich die herrschaftlichen Wohnräume, bestehend aus zwei Stuben nebst einer Kammer mit geklehmten Wänden und Ziegel=

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öfen, auf der anderen Seite liegen die Räume für das Volk; dem Eingang gegenüber die Küche.

Die vom Grundherrn errichteten Baulichkeiten verbleiben nach Endigung des Betriebes mit allem, was niet= und nagelfest ist, zur Stelle. Möbel, eiserne Öfen, Fenster und Türen werden mitgenommen. Sein eigenes Wohnhaus darf der Hüttenmeister abbrechen und mitnehmen. Von dieser Befugnis wird besonders dann Gebrauch gemacht, wenn ein neuer Betrieb in der Nähe des alten eingerichtet wird, sonst übernimmt der Gutsherr auch dies Wohnhaus zu angemessenem Preise, der oft schon bei Abschluß des Hüttenvertrages vereinbart ist.

Jedem Hüttenarbeiter wird zur Einfriedigung seines Gartens das erforderliche Material geliefert, auch erhalten sie das zu Scheitern unbrauchbare Holz zur Feuerung, soweit es nicht zu Scharholz, d. h. für den Stellmacher, verwendbar ist.

Der Betrieb findet durchweg von Fastnacht bis zur Christnacht statt, ungefähr während 36-42 Wochen. Es wird die ganze Woche hindurch, also auch Sonntags, gearbeitet, um die Ofenglut auszunutzen. Die Öfen, die aus einfachen Mauersteinen hergestellt werden, sind aber nicht im Stande, der Glut lange zu widerstehen und werden bald rissig. Infolgedessen können sie die Hitze nicht halten, verlangen viel Feuerung und brechen endlich zusammen. Hat nun der Glasmeister eine bestimmte Quantität Holz gekauft, so ist er ganz besonders auf Holzersparung angewiesen. Weniger ist das der Fall, wenn er die Hütte auf eine bestimmte Reihe von Jahren gepachtet hat, und der Verpächter für Holz zu sorgen hat. Allein, auch diese merken bald ihren Vorteil und so bildet sich die Praxis, daß ein Ofen nur ungefähr 18-22 Wochen gebraucht und dann durch einen neuen ersetzt wird, so daß auf einer Hütte im Jahre wenigstens 2 Öfen verbraucht werden. Während einer Kampagne verbraucht der Ofen ungefähr 550 Faden Scheitholz, so daß auf einer Hütte im Jahre um 1100 Faden Holz konsumiert werden. Wo nun mehrere solcher Holzfresser zu gleicher Zeit im Gange erhalten werden, was auf manchen Hütten der Fall ist, wird mit dem vorhandenen Holzbestande bald aufgeräumt.

Da nun trockenes Holz mehr Hitze entwickelt, als grünes, wird darauf gehalten, daß es wenigstens ein halbes Jahr vor seiner Verwendung gefällt wird und in trockenen Räumen Unterkunft findet, die in der Hüttensprache "Archen" genannt werden. Die Zeiten, in denen der Betrieb äußerer Ereignisse wegen nicht stattfinden kann, z. B. wegen Kriegs= oder Feuersnot, Epidemien

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und dergl., werden, wenn auf gewisse Jahre abgeschlossen ist dem Pächter zu gute gerechnet. Von Kriegs= und Einquartierungslasten bleibt der Hüttenort überhaupt befreit, so weit deren Verteilung in der Macht des Grundherrn liegt, was allerdings nicht oft der Fall ist. Jedenfalls aber wird er zu Beiträgen nicht herangezogen, die auf Grund und Boden verteilt werden; dagegen ist der Glasmeister zur ordentlichen Landes=Kontribution mit 20 Talern, der Glashüttengesell mit 4 Talern und die untergeordneten Arbeiter mit 3 Talern angesetzt. Nach dem Neben=Kontributionsedikt von 1706 Nr. 14 muß der Glasmeister sogar 40 Taler N2/3, der Geselle 5 Taler 15 Schill. N2/3 zahlen. Die Abfindung mit dem zuständigen Pfarrer und Küster wegen Opfergeld u. dergl. wird dem Glasmeister in der Regel selbst überlassen, doch räumt der betreffende Gutsherr den Hüttenleuten Kirchenstände ein und errichtet ihnen auch wohl ein eigenes Chor in dem Kirchengebäude.

So entwickelt sich auf dem Gutsterrain eine neue, selbstständige Ortschaft, welche der bisherigen Gutsherrlichkeit zwar unterworfen ist, aber in bezug auf zivilrechtliche Verpflichtungen der Hüttenleute unter einander eine ziemlich selbständige Stellung einnimmt, 1 ) während sie der Kriminaljustiz der Gutsobrigkeit ausnahmslos unterstellt sind. Nach abgelaufenem Kontrakt empfängt der Gutsherr die entwaldete Fläche in einem so kulturfähigem Zustande wieder zurück, daß er sie sogleich selbst unter den Pflug nehmen kann. Er tut dies, indem er sie entweder seiner Feldmark angliedert und sie von seinem Hofe aus bestellt, oder sie als Vorwerk mit selbständigem Wirtschaftsbetrieb bestehen läßt, wozu ihn die zurückgelassenen Hüttengebäude in stand setzen. Noch heute deutet der Name mancher Gutspertinenz an, daß sie einst als Glashütte bestand. Mitunter ist die Bezeichnung dieses Nebenhofes dem Namen des Revierteils entnommen, auf welchem die Glashütte errichtet wurde, oder er führt den Namen des Hauptgutes mit dem Attribut "Neu" oder "Klein", wird auch einfach als "Meierei" bezeichnet.

Wegen des starken Holzverbrauches, der mit einem Hüttenbetrieb verbunden ist und die Gefahr einer Verschlechterung des Gutes in sich birgt, verlangt der Landesherr Einholung seiner Genehmigung des Holzverkaufes zur Errichtung dieses Betriebes. Er stützt sich dabei auf die Bestimmung der Polizeiordnung von 1542 § 4: "Es sollen auch die von Adel und Städte des


1) Der Hüttenmeister führt in den Gerichtsterminen den Vorsitz.
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übermäßigen Radens, dadurch die Mast und Grundholz auch unsere Lehngüter verwüstet werden, gemeinen Nutz zum Besten, außerhalb nothdürftiger Verbesserung der Lehen und Güter, auch Zurichtung mehreres Ackerbaues, sich äußern und enthalten" etc. . und geht mit fiskalischer Strafe vor, wo gegen diese Bestimmung gefehlt wird.

Sobald ein bezüglicher Antrag eingeht, werden aus den Kreisen der benachbarten Gutsbesitzer Kommissare ernannt, welche die Verhältnisse zu prüfen und über den Befund zu berichten haben. Später werden Herzogliche Forst= und Jagdbediente mit diesen Berichten beauftragt. Es handelt sich vornehmlich darum zu verhindern, daß harte, d. h. noch zur Mast brauchbare Hölzung der Axt verfällt; andererseits aber auch festzustellen, ob die Umwandlung der abgeholzten Fläche in Ackerland oder Weide in der Tat vorteilhafter ist, als ihre Erhaltung für den Waldbetrieb.

Die Erachten fallen ausnahmslos zu Gunsten der Antragsteller aus. Die Erwägung, daß ihnen meistens das Feuer auf den Nägeln brennt, oft auch wohl persönliche Beziehungen zwischen ihnen und den Berichterstattern tragen das ihrige dazu bei, letztere milde zu stimmen. Außerdem aber bildet die Konsensgebühr, in deren Entrichtung Verpächter und Pächter der Glashütte sich zu teilen pflegen, eine willkommene Einnahme für die herrschaftliche Kasse. Bestimmte Grundsätze für die Bemessung dieser Gebühren existieren wahrscheinlich garnicht und sind aus den vorliegenden Akten auch nicht zu ersehen. Zwar äußert sich der hierüber vom Herzog Karl Leopold seiner Zeit um Rat gefragte Küchenmeister Löscher dahin, daß von einein Preise von 1000 Tlr. für das Holz eine Taxe von 50 Tlr. wahrgenommen zu werden pflege. Aber es kommen auch Fälle vor, wo ganz willkürlich verfahren wird. So nimmt Herzog Christian Louis einmal den Betrag einer ganzen Jahrespacht, die in diesem Falle 1000 Tlr. beträgt, als Gebühr in Anspruch. Häufig fügen die Glasmeister, die meist routinierte Leute sind, welche die Macht des Geldes sehr wohl kennen, dem Antrage auf Erteilung des Konsenses gleich eine gewisse Summe, in der Regel 300 Tlr. bei. Auch ein Handeln um den Preis findet statt. Als der Glasmacher Seitz im Jahre 1722 die Glashütte in Finken auf 19 Jahre einrichtet und dem Besitzer dafür 4000 Tlr. bezahlt, wird eine Konsensgebühr von 1500 Tlr. verlangt, worauf seine Ehefrau, welche dem Herzog, der sich in Danzig befindet, nachgereist ist, in einer sehr kläglich gehaltenen Vorstellung 400 Tlr. anbietet, welche ihr Gatte später bis auf 1000 Tlr. erhöht. Als unter

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der Regierung Karl Leopolds festgestellt wird, daß eine Anzahl Glashütten bestehen, ohne Konsens erhalten, bezw. solchen bezahlt zu haben, finden beispielsweise die Gebrüder Müller sich mit der Regierung ab. Ihnen wird vorgeworfen, für die Hütten in Cambs, Kritzow, Tieplitz, Greven, Grubenhagen, Kraase, Ankershagen, Everstorf und Pohnstorf nichts bezahlt zu haben. Ohne sich auf Weiterungen einzulassen, bieten sie 1000 Tlr., die sie auf 500 Dukaten erhöhen, und erhalten sofort einen Generalkonsens. Ob es zur raschen Erledigung der Sache beigetragen, daß jeder der beiden Brüder dem vortragenden Rat Schroeder 50 Dukaten schenkt, wollen wir dahingestellt sein lassen.

Die Verrichtung der Besitzer von Lehngütern zur Einholung des Konsenses zur Anlegung der Glashütte wird von diesen auch nicht in Abrede genommen, und nur ganz ausnahmsweise kommt es vor, daß der Fiskal wegen Außerachtlassung dieser Verpflichtung auftritt. Selbst in solchem Falle aber fehlt es dem Ritter nicht an triftigen Entschuldigungsgründen. 1 )

Die Besitzer der wenigen Allodialgüter aber, die damals existieren und Hüttenbetriebe einrichten, vertreten den Standpunkt, daß sie zur Einholung des Konsenses überhaupt nicht verpflichtet sind, also auch keine Gebühr dafür zu zahlen haben, und sie begnügen sich entweder mit einer einfachen Anzeige, oder überlassen das den Glasmeistern. Jedenfalls hat Kurd Barner mit Erfolg die Einholung des Konsenses bei Anlegung der Gr.=Welziner Glashütte beharrlich verweigert. Allerdings schweben zu gleicher Zeit Verhandlungen wegen Aufgabe der hohen Jagd und man könnte annehmen, die Verzicht Barners auf dieses Recht hätte den waidlustigen Herzog Friedrich Wilhelm nachgiebig gestimmt. Aber als der Amtmann Seitz die Finkener Glashütte auf dem sog. "Heyderemel" anlegt, wird ausdrücklich betont, daß nicht der Besitzer von Pritzbuer, sondern nur der Glasmacher zu "mehrerer Confirmation" um den Herzoglichen Konsens bitten möge und unter Hervorhebung der allodialen Eigenschaft seines Gutes und seiner Befreiung von der Verpflichtung zur Konsenseinholung, beschränkt der Ritter sich auf eine bloße Anzeige und kümmert sich auch nicht um irgend welche


1) Im Jahre 1662 erläßt Herzog Christian Louis einen Befehl an die Beamten zu Schwerin, Gadebusch, Wittenburg und Crivitz, darüber zu berichten, welche vom Adel in ihrem Distrikt Glashütten ohne Konsens eingerichtet hätten. Doch sind anscheinend keine vorhanden gewesen, da keine Berichte bei den Akten liegen.
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Zahlung. Auch in dem Allod Karow ist 1735 die Glashütte ohne Konsenseinholung angelegt worden.

Bei Einrichtung der Hütte auf dem Allodialgut Vielist und Grabow durch Friedrich Gundlach wird vereinbart, daß es dem Pächter überlassen bleibe, über diese Hütte nebst dem beiliegenden Kontrakt den hochfürstlichen Konsens zu suchen, und da ein Teil des Gutes, der sich in Koppelowschen Händen befindet, lehnbar ist, wird ausdrücklich erwähnt, daß nur über diesen Teil der lehnherrliche Konsens einzuholen sei. Ebenso wird bei Einrichtung der Hütten zu Below verfahren. In Walkendorf hat viele Jahre hindurch ein Hüttenbetrieb ohne Konsens stattgefunden und als im Jahre 1752 Eberhard Friedrich Moltke, aufgefordert wird, den Konsens nachträglich beizubringen, weigert er sich dessen mit Erfolg unter dem Vorbringen, daß die Holzung, über welche der Kontrakt abgeschlossen, allodial sei, und lehnsherrlicher Konsens "dazu nicht geführt werden könne, sondern der Besitzer freie Befugnis habe." Desgleichen läßt sich ein Antrag auf Konsens bei der Woltower Hütte nicht nachweisen.

Unter den unregelmäßigen Zuständen während der Regierung Karl Leopolds aber reißt eine große Verwirrung in Behandlung der Glashüttensachen ein und im Jahre 1731 wird, wie schon erwähnt, festgestellt, daß viele Hütten ohne Konsens in Betrieb gesetzt sind.

Aber die Schuld liegt keineswegs allein an den betreffenden Grundbesitzern, denn die Wirrsale der damaligen Zeit bringen es vielfältig mit sich, daß die Antragsteller ohne jeden Bescheid gelassen werden, und ihn trotz wiederholter dringendster Bitten nicht erlangen können. So ist es u. a. den vorerwähnten Gebrüdern Müller und einer großen Anzahl anderer Leidensgefährten ergangen.

Inzwischen aber hatte man mit Einrichtung der Betriebe begonnen und konnte sich in der Tat hierin nicht aufhalten lassen, da man die Leute auf dem Halse hatte, die entweder von einer abgewirtschafteten Hütte in die neue hinübergenommen werden sollten, oder in der sicheren Erwartung des nie versagten Konsenses im voraus fest angeworben waren. Hierbei aber war Eile und Vorsicht geboten, da die Nachfrage nach eingeschultem Personal wegen der großen Anzahl der Glashütten in hiesigen und angrenzenden Ländern eine sehr lebhafte ist. Es ist also begreiflich, daß diese unkonsentierten Betriebe entstehen mußten, die nunmehr festgestellt werden sollten, um die hinterzogenen Gebühren zu erlangen.

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Es fehlt der Regierung aber an jedem geordneten Verzeichnis und man ist sogar veranlaßt, sich ein solches von einem Amsterdamer Handlungshause zu erbitten. Indessen nimmt die Sache infolge der unstäten Regierung keinen Fortgang und 1740 ist man noch keinen Schritt weiter gekommen. Endlich gelingt die Herstellung eines notdürftigen Verzeichnisses mit Hülfe des Glasmeister Georg Seitz in Dömitz und des Küchenmeister Löscher, und nachdem der Lizenteinnehmer Johann Hermann Kufahl auf Rekognoszierungsreisen im Lande herumgeschickt ist. Die Liste verzeichnet die in den letzten 20 Jahren vorhanden gewesenen und noch bestehenden Hütten und weist deren 42 nach, von denen 18 noch im Gange, 24 eingegangen sein sollen. Von diesen sind angeblich 7 mit, 18 ohne Konsens angelegt, während die Konsenserteilung bei den übrigen 17 zweifelhaft erscheint.

Trotzdem die "Designation" dieses Verzeichnisses als unzuverlässig erkannt wird, erhält der Lizenteinnehmer Auftrag, an der Hand desselben die rückständigen Gebühren beizutreiben, deren Höhe auf Grund des vorerwähnten Gutachtens des Küchenmeisters Löscher festgesetzt wird, der sich ferner dahin geäußert hat, daß über etwaige Strafen wegen hinterzogener Gebühren das Erachten Sachverständiger einzuholen sei. Aber die Erwartung des Herzogs, auf diese Weise zu Geld zu kommen, erweist sich als völlig trügerisch. Kufahl begegnet überall zugeknöpften Taschen; Manche weisen nach, daß sie Konsense eingeholt, Andere behaupten es wenigstens, noch Andere lassen sich auf garnichts ein und weisen ihn einfach vor die Tür. Im Jahre 1745 ergeht nochmal ein geschärfter Befehl an den Lizenteinnehmer, sich der Sache energischer anzunehmen und nunmehr unfehlbar Gelder einzutreiben; allein wir hören auch diesmal von keinem Erfolge. Ein Zeichen, daß man sich der voraussichtlichen Erfolglosigkeit des unternommenen Schrittes im voraus ziemlich bewußt war, ist, daß allen Ernstes in Erwägung gezogen wird, lieber den Amtmann Müller in Gammelin, einen der Angesehensten unter den Glashüttenbesitzern Mecklenburgs, durch Verleihung eines Titels zu bewegen, seinen Einfluß auf seine Kollegen dahin geltend zu machen, daß sie die vermeintlichen Rückstände freiwillig bezahlen.

Bald darauf wird Herzog Karl Leopold aus dieser Welt abberufen. Sein Nachfolger, bestrebt Ordnung in die zerfahrenen Verhältnisse zu bringen, scheint auch die Absicht gehabt zu haben, diese Sache zu regeln. Wenigstens erhält der Fiskal 1753 Befehl, gegen einen Lehnmann, der eine Glashütte eingerichtet hat, ohne

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Konsens einzuholen, vorzugehen. Allein die Rechtsbegriffe haben sich im Laufe der Jahre dermaßen verwirrt, daß der Fiskal davon abrät. Er führt als Grund an, daß jetzt die Konsenseinholung als ein bloßes "Ansuchungs=Kompliment" von den Vasallen angesehen werde, und sie in ihrer Unterlassung kein strafbares Versäumnis erblicken. Da sich der Herzog damals schon in den Verhandlungen mit seinen Ständen befindet, deren Resultat der nach zwei Jahren herausgegebene Erbvergleich ist, der auch die Frage der Konsenseinholung bei Holzverkäufen regelt, scheint man von weiterer Verfolgung dieser Angelegenheit Abstand genommen zu haben.

Die Preise, welche die Hüttenbesitzer zahlen, richten sich nach der Größe der verkauften Holzflächen, der Qualität des Holzes und den allgemeinen Konjunkturen. Häufig bedingen Verpächter sich außer dem baren Preise Lieferung von Fenster= und Bouteillenglas und von Trinkgläsern aus. Als Jakob Kaspar Müller ums Jahr 1717 Glashütten in der Lewitz, Gammelin, Herren=Steinfeld, hat, muß er in die herzogliche Hofapotheke (zu Zwecken der Alchymie) wöchentlich 350 Retorten und 5 Gallons liefern, wenn aber in 14 Tagen 70 Ballons verlangt werden, so brauchen nur 200 große Retorten geliefert zu werden. Dabei wird die große Retorte mit 6 Schill., der große Ballon mit 16 Schill. berechnet. Das Bedürfnis, Gold herzustellen, scheint also damals sehr lebhaft empfunden zu sein. Mitunter fällt neben dem Preise auch noch ein geringer Betrag ab, als "Diskretionsgeld" für die gnädige Frau.


Unter den Glashüttenbesitzern zeichnen sich einzelne Familien durch die Anzahl der von ihnen betriebenen Hütten aus. Die Glasfabrikation ist zu damaliger Zeit die einzige auf dem platten Lande betriebene Industrie, die zu großem Wohlstand führt; wir sehen diese Familien in den Besitz von Rittergütern gelangen, sie werden teilweise in den Adelstand erhoben. Allerdings hat auch die Vorbereitung für ihren Beruf diese Industriellen früh in der Welt herumgeführt, ihre kaufmännische Beschäftigung bietet ihnen Gelegenheit, ihren Gesichtskreis im Verkehr mit der Geschäftswelt in den Handelsstädten zu erweitern und sich eine Bildung anzueignen, welche derjenigen ihrer Verpächter keineswegs nachsteht Sie gehören zu den angesehenen Leuten auf dem Lande, lassen ihre Kinder von studierten Hauslehrern erziehen und halten zahlreiche Dienerschaft. Wenn ihre Berufsbezeichnung

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auch "Glasmeister" lautet, so werden sie doch auch Kauf= und Handelsherr genannt, der gnädige Landesherr, welcher dieser Industrie sehr wohl will, und dem sie manche Domäne abpachten, verleiht ihnen Würden und Titel, macht sie zu Vorständen seiner Ämter.

Zunächst sind es die Gundlach, welche wahrscheinlich aus Mitteldeutschland im ersten Viertel des 17. Jahrhunderts ins Land kommen. Die Gebrüder Daniel und Jobst Gundlach legen 1622 eine Glashütte in Gammelin an, wo Curd Pentz ihnen einen "Ort Holzes" für 9000 Mark Lübisch verkauft, und 11 Jahre später wird ein neuer Vertrag zwischen den beiden über eine andere Holzfläche zu 3000 Mark abgeschlossen. Sogar die bösen Kriegsjahre können sie nicht vertreiben, denn 1641 sind sie noch Glasmeister in Gammelin und erwerben wieder für 1000 Mark Buchen=Fadenholz. Im Jahre 1659/60 errichtet Jobst Gundlach eine Glashütte in Kritzow und Müsselmow und 10 Jahre später übernimmt er die Glashütten in Groß=Welzin und Dümmerstück. Beide waren bereits 1662 vom damaligen Besitzer, Rittmeister Hans Schulze, an den Glasmacher Jürgen Wenzel verpachtet. Dieser hatte schon vorher eine Glashütte in Boddin Amts Wittenburg, von der wir aber nur wissen, daß sie schon 1655 eingegangen ist und sich dreißig Jahre später wieder haubares Holz auf der abgeraumten Fläche befindet, weil das junge Holz beim ersten Abraum geschont werden mußte.

Wegen der Hütte in Dümmerstück ist im Jahre 1643 vom damaligen Besitzer Andreas Hundt Konsens erbeten und auch vom Herzog erteilt worden; der Kriegszeiten ivegen kommt aber die Sache nicht zur Ausführung. Ein Jobst Gundlach hat 1674 eine Glashütte in Griebow, welche später an den Glasmeister Seitz übergeht, auch die Glashütte in Siggelkow bei Kummin ist in Gundlachschem Besitz. Im Jahre 1690 ist in Krembz bei Salitz von Jobst Gundlach eine Hütte angelegt, und es wird geklagt, daß er für die Krembzer Hütte in der herzoglichen Forst zu Steinbeck und Stöllnitz Holz hauen lasse. Ebenderselbe pachtet 1693 auch die Glashütte in Klein=Welzin, wogegen der Glasmeister Kauffeldt in Gottesgabe, welcher ältere Rechte zu haben behauptet, vergeblich protestiert. Hans Heinrich Gundlach ist 1709 Hüttenmeister in Wendorf bei Crivitz wo er 1715 stirbt. Während einer Geschäftsreise nach Hamburg verliert der arme Mann seine Frau und 3 Kinder an den Pocken; 4 Kinder findet er noch krank vor. Er bittet, die Leichen in der Stille und abends beerdigen zu dürfen, da er in seinem Hause niemanden

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bewirten könne. Dieser Gundlach ist aus Holstein gekommen, wo ebenfalls ein lebhaftes Glasmachergeschäft betrieben wird. Denn seine Frau stammt aus Selent und beide sind in dortiger Kirche konfirmiert; sind doch in der Umgebung von Preetz auf den adligen Gütern Kastorf, Lehmkuhl und Perdoel Hütten in Gundlachschen Händen. In Holstein erscheint dies Geschlecht zuerst ums Jahr 1660 als Hüttenbesitzer. 1 )

Im Jahre 1705 errichtet Johann Jürgen Gundlach eine Glashütte in Bolz bei Sternberg, wo ein Sturm große Verwüstung im Holze angerichtet, auch viele Gebäude umgeworfen hat. Der Konsens wird auf 12 Jahre erteilt, Trinitatis 1706 muß mit Glasmachen begonnen werden. Fürs Jahr sind 1000 Mark zu zahlen, wofür der Glasmeister beliebig viel Holz verbrauchen kann, doch muß er mit dem Windbruch den Anfang machen. Außerdem muß er sich verpflichten, keinen Hafer und Stroh aus solchen Orten zu kaufen, wo die Wucherblume (Chrysanthemum segetum, Goldblume) vorhanden ist, damit der Acker nicht durch Unkraut verunreinigt wird. Um dieselbe Zeit kommt die Glashütte in dem Christian Schlottmann von Freiburg gehörigen Gut Brüel in Gundlachsche Hände, die zu Anfang des Jahrhunderts von Matthias Kauffeldt und dessen Schwiegersohn Jochim Kohrsten erbaut ist. Diese Hütte wird an der Warnow aufgebaut, und zahlt Pächter jährlich 370 Tlr. N2/3. Das Meisterhaus besteht aus 6 Gebind, 5 Fach, enthält außer Diele und Küche 4 Wohnräume und ist mit Rohr gedeckt. Bei Beendigung des Hüttenbetriebes geht es mit Fenstern, Kachelöfen und Türen für 20 Tlr. N2/3 in den Besitz des Gutsbesitzers über. Noch heute erinnert der Erbpachthof Hütthof bei Brüel an diese Glashütte. Im Jahre 1707 übernimmt Friedrich Gundlach die Toddiner Hütte von der verwitweten Herzogin Christina Wilhelmina zu Grabow. 2 ) Auch bei Toddin existiert noch bis ins letzte Jahrhundert der Nebenort: "die alte Glashütte". Johann Lukas Gundlach schließt 1713 mit Christoph Hans von Grabow auf Woosten und Christoph Magnus von Barner auf Kressin einen Hüttenvertrag ab, wonach auf der letzteren Feldmark, aber an der Woostener Scheide, eine Glashütte errichtet wird. Er darf in dem Revier auch die Niederjagd, jedoch nicht mit Hunden, ausüben, sowie teilweise die Fischerei in ihren Seen, und bezahlt an denjenigen der


1) Dr.Th. Hach i. d. Zeitschrift für Lübecksche Geschichte etc. . 8 S. 231.
2) Gemahlin des Herzogs Friedrich, † 1722.
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beiden, von dessen Gut er in dem betreffenden Jahre Holz entnimmt, 300 Tlr. N2/3. Der Konsens wird aber auf Anraten des mit Bericht beauftragten Forestalen nicht, wie gebeten, auf 20, sondern nur auf 5 Jahre erteile demnächst aber auf weitere 5 Jahre verlängert. 5 Jahre darauf erbittet Joachim Friedrich Gundlach Konsens zur Anlegung einer Glashütte auf den Erlenkampschen Gütern Vielist und Grabow, an welchem letzteren auch Koppelowsche Minderjährige beteiligt sind. Der Kontrakt wird auf 14 Jahre abgeschlossen und werden dafür 3000 Tlr. N2/3 bezahlt 1 ), und 1721 erhält der Glasmeister Jobst Gundlach zur Rumpshagener Hütte, die er von Jürgen Seitz übernommen, den Konsens zu einer Hütte in Hohen=Mistorf auf 10 Jahre. Hier gerät er in heftigen Streit mit dem Eigentümer Christoph von Levetzow, der die Hütte in eigenem Betrieb nehmen und Gundlach los sein will. Dieser verzichtet anscheinend, worauf Levetzow die Hütte aber schon nach einiger Zeit dem Glasmeister Seitz überläßt. Indessen macht Gundlach nun doch Rechte geltend und erlangt auch günstigen Bescheid, wodurch Levetzow verurteilt wird, ihm die Hütte einzuräumen, so daß dieser in große Verlegenheit gerät und sich zu jedem Geldopfer bereit erklärt, um seinen Gegner abzufinden. Es werden Kominissare ernannt, um die Sache zu erledigen, und wird ein Ausgleich gelungen sein, denn wir hören nichts weiter über diese Angelegenheit. Im Jahre 1719 erbittet Leutnant Christian Gundlach Konsens zu einer Hütte in Woserin und Borkow auf resp. 8 und 5 Jahre. Die Hütte wird auf Woseriner Feldmark an der Borkower Scheide angelegt, Gundlach verpflichtet sich, 40 Wochen im Jahre zu brennen und 366 Tlr. 32 Schill. N2/8 fürs Jahr zu geben; auch hier wird Lieferung von Bouteillen und Fensterglas vereinbart. Auch die Mustiner Hütte beabsichtigt er zu erwerben, doch wird daraus nichts. Woserin ist damals in Händen des Hauptmanns Jobst von Bülow, der bald in heftigen Streit mit Gundlach gerät, wobei es zu Gewalttätigkeiten kommt, die zu damaliger Zeit nichts Seltenes sind. Während des Prozesses ist ein Arrestbefehl an Gundlach ergangen, kein Glas abfahren zu lassen. Als nun in seiner Abwesenheit der Vizemeister Samuel Gundlach nichtsdestoweniger Glaswaren von zwei Bauern abfahren läßt, von denen einer 6000, der andere 7000 Bouteillen geladen hat, kommt Bülow dicht vor Borkow mit vier Leuten angeritten, zwingt die Bauern umzukehren, führt sie nach seinem Hof und


1) Auf Vielist bestand noch bis zum Jahre 1818 eine Glashütte.
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behält dort nicht blos die beladenen Wagen, sondern auch die Sielengeschirre der Bauernpferde. Hieraus entspinnt sich eine Untersuchung gegen Bülow wegen Gewalttätigkeit, begangen auf offenem Wege, die aber nicht anders verläuft, wie der folgende Fall. Durch diesen Streit ist nämlich die Stimmung der Parteien nicht besser geworden, und als einstmals wieder Glas verfahren werden soll, erscheint auf Bülows Anstiften der junge Grabow auf Suckwitz mit Woseriner und Dobbertiner Leuten, die mit Schieß= und Seitengewehr, mit Spieß und Stangen bewaffnet sind, teils zu Pferde, teils zu Fuß, wohl über 100 Mann stark, auf der Glashütte, befiehlt den mit Aufladen von Glaswaren beschäftigten Bauern, sofort anzuspannen und mit Pferd und Wagen nach dem Woseriner Hof zu fahren; sie würden weder Pferde noch Wagen jemals wiedersehen. Trotz energischen Protestes des Vizemeisters beharrt Grabow bei seinem Befehle, und als die Bauern zögern, ruft er dem Dobbertiner Amtsschreiber zu, mit seinen Leuten anzutreten. Diese spannen darauf die Pferde vor, und in hellem Jubel zieht der ganze Troß nach Woserin, wo die tapferen Helden mit Speck, Brot und Bier regaliert werden. Die armen Bauern müssen schwören, niemals wieder Glas fahren zu wollen, und kehren zu Fuß auf die Hütte zurück, dem Vizemeister ihr Leid klagend.

Der Streit entbrennt mit erneuerter Heftigkeit; alle Befehle des Herzogs Karl Leopold auf einstweilige Wiederauslieferung des Glases läßt Bülow unbeachtet, so daß er schließlich für Strafmandate über 1000 Tlr. schuldet; das Verfahren geht seinen schleppenden Gang, bis es 1731 von der Reichs=Exekutions=Kommission übernommen wird. Diese erläßt Bülow die Strafe wegen der nicht befolgten Mandate, da er bona fide gehandelt habe; über den weiteren Verlauf dieser Angelegenheit erfahren wir nichts.

Auch auf der Stadtfeldmark Waren befindet sich 1722 eine Glashütte in Gundlachschen Händen, über welche schon im Jahre 1715 ein Kontrakt mit Ulrich Hans von Restorff auf Möderitz und Neuhof abgeschlossen wird, der aber nicht zur Perfektion kommt, weil Restorff inzwischen stirbt. Im Jahre 1724 legt Johann Lukas Gundlach eine Hütte auf Rockow, der Pertinenz des Kamptz'schen Gutes Plasten auf 10 Jahre an. Den Hof hat er mit gepachtet, und zahlt für ihn p. a. 100 Tlr. N2/3, für den Hüttenbetrieb 200 Tlr. N2/3, die Hütte geht erst 1752 ein. Im folgenden Jahre ersteht Gundlach auf dem Wege des Meistgebots die Gützkower Hütte vom Glasmeister Heinrich Seitz.

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Auch hier erinnert noch heute die Pertinenz Hüttenhof an den damaligen Betrieb. Schon vorher hat er die Hütte in Möllenhagen von Jakob Ernst von Holstein auf Klink und Möllenhagen gepachtet, dessen Vater sich schon 1692 mit der Absicht, eine Hütte einzurichten, getragen. Der Konsens wird auf 12 Jahre erteilt, und die Hütte auf dem sog. Kleinen Kamp an der Redewisch, nach Neuhof zu, aufgerichtet. Dafür zahlt er 1000 Tlr. N2/3 im voraus, und p. a. 200 Tlr., jedoch unter Anrechnung von 4 Prozent für die Vorausbezahlung.

Christian Friedrich Gundlach erbittet 1730 Konsens für eine zu Hohen=Pritz, welches dem königlich dänischen Hofmeister von Parkentin gehört, anzulegende Hütte; er lobt 500 Tlr. N2/3 jährliche Pacht aus und zahlt für den Konsens gleich 300 Tlr. N2/3. Der Konsens geht aber nicht ein, trotzdem wird mit dem Hüttenbau vorgegangen. Eine unliebsame Unterbrechung bereitet von Bülow auf Kölpin und sein Bruder in Schwerin der Ausrichtung des Werkes. In der Nacht vom 29./30. Juni überfallen 20 berittene Bauern von Kölpin unter Anführung des Jägers Copas die Hütte, auf welcher bereits 2 Gebäude mit 4 Wohnungen fertiggestellt sind und beginnen die Gebäude zu demolieren. Da sie vom Tagesanbruch überrascht werden, ehe sie ihr Werk vollendet, legen sie Feuer an und brennen alles nieder. Was die Übeltäter zu diesem Landfriedensbruch veranlaßte, erfahren wir ebensowenig, wie etwas von einer Bestrafung derselben. Aber am Tage vorher ist Markt in Demen, den die Übeltäter besucht haben; vielleicht explodierte die weinselige Marktlaune in dieser urwüchsigen Art.

Die Anlegung einer Glashütte auf dem von Maltzanschen Gute Wustrow im Jahre 1735 auf 10-16 Jahre durch Johann Lukas Gundlach, veranlaßt die Lehnsvettern Einspruch zu erheben, und es kommt hierüber zu einem langjährigen Prozeß. Gundlach richtet sich aber für längeren Aufenthalt häuslich ein, indem er sich ein bequemes Wohnhaus erbaut, zu welchem er das Holz unentgeltlich geliefert erhält. Um dieselbe Zeit hat er eine Hütte in Peckatel. Noch um die Mitte des Jahrhunderts treffen wir die Gundlach in Groß=Dratow, wo Johann Lukas Gundlach schon 1717 die Glashütte einrichtet 1 ) und auf Kloster Dobbertinschen Hütten; dann verschwinden sie aus der Zahl der Hüttenbesitzer und werden Gutsbesitzer.


1) Von 1751 ab hat Jürgen Brauer die Dratower Hütte noch einige Jahre.
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Ein anderes weitverzweigtes Glasmeistergeschlecht sind die Seitz, von denen zum ersten Mal Barthold Seitz im Jahre 1642 auftritt, wo er von Curd Bülow die Drönnewitzer Glashütte übernimmt, auf welcher er jährlich allein 400 Faden Buchenholz verbrennt, die er mit je 1 Tlr. bezahlt. Damals kommt es noch nicht so sehr auf Gewinnung von Ackerland an, weshalb Schonung des jungen Holzes in dem zum Abraum bestimmten Bestand vereinbart wird.

Im Jahre 1674 geht die Glashütte zu Griebow in Seitzsche Hände über, und 1692 legt Friedrich Seitz die Hütte in Hohen=Mistorf an, von der wir bereits erfuhren, daß sie 1721 an Gundlach und dann wieder an einen Seitz kommt. Um dieselbe Zeit ist eine Glashütte in dem von Winterfeldschen Gute Dambeck bei Grabow in Seitzschem Besitz, auch die Rumpshagener Hütte befindet sich schon in Seitzschen Händen, ehe sie 1721 an die Gundlachs übergeht. Die Seitz scheinen mit holsteinscher Glasmacherei in Verbindung zu stehen, wenigstens ist jener Heinrich Seitz aus Holstein gekommen, der 1696 die große Hütte in Scharbow anlegt, zu welcher er fünfzehnjährigen Konsens erhält. Er zahlt 5000 Tlr. Hamburger Kourant und benutzt einen Teich zur Anlegung einer Stampfmühle, auf welcher das Glasgemenge zerkleinert wird. Im Jahre 1705 macht Heinrich Seitz ein Kompagniegeschäft mit dem Glasmacher Jakob Kaspar Müller, indem beide einen Glashüttenvertrag mit den Besitzern von Penzlin und Daschow abschließen, von deren Felde jahrweise abwechselnd gebrannt werden soll. Derjenige, von dessen Revier das Holz genommen wird, erhält 200 Tlr.; die Hütte liegt genau auf der Scheide beider Güter und wird 45 Wochen in Betrieb gehalten. Ob dieser Heinrich Seitz mit dem vorerwähnten Scharbower Glashüttenbesitzer identisch ist, muß dahingestellt bleiben, wie denn überhaupt die verwandtschaftlichen Beziehungen der verschiedenen Glashüttenbesitzer hier nicht näher verfolgt werden können. Wahrscheinlich ist, daß jener Heinrich Seitz auch 1719 die Glashütte zu Quassel hatte, jedenfalls hatte der Besitzer dieser Hütte einen umfänglichen Betrieb auf der Katelbogener Pertinenz Gralow und hat seinen Wohnsitz in Moisall, wo er als Erbherr, Kaufmann und Handelsherr bezeichnet wird. Katelbogen befindet sich damals in von Plessenschen Händen; der Vertrag mit Friedrich von Plessen wird 1718 auf 12 Jahre abgeschlossen, Seitz zahlt dafür 4000 Tlr. N2/3, darf aber das Holz, welches sich zum Brennen nicht eignet, verkaufen. Einige Jahre darauf legt Plessen auch eine Glashütte in Katelbogen an, die er für eigene Rechnung

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betreibt. Dies führt bald zu Mißhelligkeiten zwischen den beiden Konkurrenten, im Laufe deren es nicht an Gewalttätigkeiten auf Plessenscher Seite fehlte der seinem Pächter Glashüttenarbeiter abspenstig macht und unter andern den Seitzschen Vizemeister Jürgen Gundlach zu sich hinüberzieht. Allerdings klagen die Leute auch über schlechte Behandlung, Seitz wird uns als jähzorniger Herr geschildert, welcher einem guten Trunke nicht abgeneigt gewesen sein soll. Den Absatz seiner Produkt vermittelt der Kaufmann Dörcks in Rostock, und es ist die Rede von einer Schiffsladung nach Holland von 30000 Bouteillen, das Tausend zu 18 Tlrn. Nach seinem 1729 erfolgten Tode entsteht ein langer Nachlaßprozeß, den sein Schwiegersohn, der dänische Leutnant Engel, der ihm schon zu Lebzeiten nicht billig geworden, über die Mitgift seiner Ehefrau anstrengt. Sein Sohn ist Friedrich Seitz, den wir 1726 als Amtmann in Pastin und als Besitzer der Glashütte in Poverstorf bei Gustävel antreffen, die er später dem Glasmeister Müller übergibt. Im Jahre 1730 finden wir in Tempzin den Amtmann Georg Seitz, der auch Hütten in Groß=Nieköhr und Lelkendorf hält. Durch die hannoverschen Exekutionstruppen kommt er um sein Vermögen, muß die Hütten aufgeben und lebt schließlich in Schwerin in dürftigen Verhältnissen. Schon vorher hatte Georg Seitz eine Glashütte in Ridsenow. Dort hatte der Besitzer, Landrat Joachim von Moltke, einen Glashüttenvertrag mit einer Madame Knesebeck abgeschlossen, welche die Hütte alsbald nach ihrer Fertigstellung an Georg Seitz abtritt, der sie auf 9 Jahre übernimmt, worauf der Landrat um Konsens zur Verlängerung des Vertrages auf weitere 12 Jahre bittet. Zugleich hat Seitz in Drüsewitz Buchenholz auf 12 Jahre gekauft, welches er m Ridsenow verbrennt. Er zahlt dem Landrat fürs Jahr 700 Tlr. N2/3 und einen Vorschuß von 4000 Tlr. N2/3, den er unter näher festgesetzten Bestimmungen abarbeitet. Daneben liefert er jedes Jahr 1000 Stück Hohlglas und eine Kiste mit Fensterscheiben, wogegen ihm der Landrat 4000 Mauersteine gibt. Ein Konsens ist für diese Hütte, obwohl wiederholt erbeten, nicht erteilt worden. Übrigens hat der Landrat Moltke schon 1711 Konsens zur Errichtung einer Hütte in Wesselsdorf erhalten.

Ein anderer, Heinrich Seitz, übernimmt 1719 von Landrat Levin Maltzahn die Glashütte zu Grubenhagen auf 9 Jahre für 2000 Tlr. N3/3 und ist 1722 Inhaber der Hütte zu Mustin. Im Jahre 1724 pachtet er das Gut Woltow auf 6 Jahre von Friedrich von Halberstadt, wo der Holzhändler Walter Stein in

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Rostock eine Glashütte besitzt, die Seitz ihm abnimmt. Er zahlt für Gut und Hütte jährlich 1600 Tlr. an Halberstadt und muß 42 Wochen im Jahre brennen. An Stein aber müssen jährlich als Abfindung 400 Kisten Glas geliefert werden, wofür dieser je 2 Tlr. 36 Schill. bezahlt; es wird aber weiter vereinbart, daß Stein sofort wieder in den Besitz der Hütte gelangt, sobald säumig geliefert wird. Dies ist sehr bald der Fall, auch sonst gerät Stein in Streit mit Seitz, wobei er von dessen Leuten jämmerlich durchgeprügelt wird. Es kommt zum Prozeß, vor dessen Beendigung beide Parteien sterben. Seitz aber hat Woltow schon vor Ablauf der Pachtperiode verlassen müssen und sich nach Qualitz zu seinem Schwiegervater, dem Pastor Engel, begeben. Während des Prozesses sind auch die Sachen seiner Frau Hedwig Amalia mit Arrest belegt, und noch lange nach dem Tode ihres Gatten prozessiert die Witwe um deren Wiedererlangung. Die Glashütte aber muß Stein wieder übernehmen.

Der Pastiner Amtmann Friedrich Seitz, der auch in Pohnstorf einen Hüttenbetrieb hat, schließt am 15. August 1731 mit Achaz von Winterfeld auf Gaarz für 8 Jahre ab und will 2600 Tlr. N2/3 zahlen, wofür er die beliebige Ausnutzung der abzuholzenden Fläche erhält. Doch ist er außer stande, die erste Ratenzahlung zu leisten, worauf der Kontrakt aufgehoben wird, und Winterfeld einen Kontrakt gleichen Inhalts mit der Witwe Amalia Seitz, geb. Meyn auf 9 Jahre abschließt. Ähnlich ergeht es Seitz bei dem Hauptmann von Linstow auf Vietschow, wo eine Hütte eingerichtet werden soll, auf der innerhalb 3 1/2 Jahren 7 Öfen abgebrannt werden. Hier tritt der Glasmeister Friedrich Möhl für ihn ein, der für 3 1/2 Jahre 750 Tlr. N2/3 zahlt. Im Jahre 1735 hat Friedrich Seitz auch mit Karl Friedrich Schurtz, der Gädebehn und Galenbeck von den Penzliner Maltzans zu Pfand hat, einen Glashüttenvertrag auf 6 Jahre abgeschlossen, und soll der Betrieb im folgenden Jahre beginnen. Er muß in 42 Wochen 2 Öfen abbrennen und dafür 500 Tlr. N2/3 zahlen. Kann er über 42 Wochen brennen, so zahlt er, wenn die Überwochen die Zahl 21 erreichen 250 Tlr. N2/3. Sämtliche Gebäude, zu denen Schurtz die Mauersteine liefert, bleiben bei Aufhören des Vertrages zur Stelle, nur die Fenster und Türen dürfen die Hüttenbewohner mitnehmen. Aber auch hier erweist Seitz sich als schlechter Kontrahent. Er bekommt jedoch Hülfe vom Kaufmann Christoph Samuel Meusling in Rostock. Dieser schießt ihm das Geld und sämtliche Inventarienstücke vor, worüber Seitz ihm eine Schuldurkunde ausstellt, auf der seine

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Frau Marie Elisabeth, geb. Hardtmann, sich für ihn verbürgt. Dafür aber muß er seinem Gläubiger alles Glas liefern, welches er in drei Jahren auf je zwei Öfen produziert, und zwar 800 Kisten Fensterglas im Jahre, wofür dieser im ersten Jahre 3 Tlr. 40 Schill., in den beiden folgenden 4 Tlr. für die Kiste zahlt. Auch alles Hohlglas läßt Meusling sich liefern und gibt für das Tausend 17 Tlr. Aber schon im ersten Jahre hat Meusling Sorge um Innehaltung des Kontraktes, und er bezeichnet den Amtmann als einen liederlichen, schon zu verschiedenen Malen bankerott gewordenen Glasmeister. Wie die Sache zwischen den beiden abgelaufen, erfahren wir nicht; aber lange ist Seitz nicht auf der Hütte gewesen, und hat Schurtz sie bald selbst übernommen, der bald in einen bösen Prozeß mit seinen Pfandgebern gerät. Auch diese haben nämlich über dasselbe Revier einen Glashüttenvertrag mit dem Tützpatzer Glasmeister Hans Arnold abgeschlossen und bestreiten dem Schurtz das Recht zur Abschließung eines gleichen Vertrages, da er nur Pfandbesitzer sei. Dieser läßt sich aber in dem Betriebe seiner Hütte nicht stören, obgleich gerichtliche Inhibitorien gegen ihn ausgebracht werden und weiß die Sache jahrelang hinzuziehen. Als er 1740 zur Herausgabe des Reviers verurteilt wird, appelliert er, und als er wegen nicht eingeholten Konsenses angefaßt wird, versteht er es, sich herauszureden. Trotz unaufhörlicher Anträge der Gegenpartei beim Herzog Karl Leopold, der unerhörten Holzverwüstung Einhalt zu tun, setzt Schurtz nicht bloß den Hüttenbetrieb unentwegt fort, sondern hat auch noch einen schwunghaften Holzhandel. Endlich wird den Klägern der Mitbesitz zugesprochen. Als dieser zwangsweise hergestellt werden soll und der Exekutor Einlaß in das Wohnhaus auf der Glashütte begehrt, verrammelt "Madame von Schurtz" die Türen, öffnet ein Fenster, hält eine Pistole hinaus und droht unter wüsten Schmähreden, jeden niederzuschießen, der sich naht, worauf die Gegenpartei einen weisen Rückzug antritt. Nun bemächtigt sich der Fiskal der Angelegenheit und Schurtz muß die Widersetzlichkeit seiner tapferen Gattin mit 20 Tlrn. büßen.

Auch in Lütgendorf sitzt der Amtmann Friedrich Seitz fest. Hier hat er 1731 einen Glashüttenvertrag mit Christoph von Linstow auf 8 Jahre abgeschlossen und soll ihm 2660 Tlr. N2/3 in näher bestimmten Teilzahlungen geben. Der Vertrag ist unter den gewöhnlichen Bedingungen abgeschlossen, nur erhält der Glasmacher außer dem urbar zu machenden Lande noch 2 Last Aussaat vom Gutsterrain hinzu. Das Wohnhaus von 6 Gebinden wird,

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abgesondert von den übrigen Hüttenhäusern, am sog. düstern See aufgebaut; diese im Revier. Es wird ausdrücklich bedungen, daß das Holz so kurz abgehauen wird, daß der Haken darüber gehen kann. Auch hier bleibt der Antrag auf Konsens ohne Bescheid. Das Geld zum Betriebe haben die Kaufleute Johann Desenbruch und Anton Blavy in Hamburg hergegeben, zugleich beteiligt sich der Glasfabrikant Jakob Kaspar Müller in Varchentin an dem Geschäft. Seitz kommt auch hier seinen Verpflichtungen, den Hamburger Kaufleuten Glas zu liefern, nicht nach, infolgedessen sie gegen ihn prozessieren und Einweisung in die Hütte verlangen. Sie finden den Kompagnon ab, indem sie ihm seine Einzahlung zurückgeben, wogegen er in bezug auf Glaslieferung gegen die Kaufleute zurücksteht. Seitz verpflichtet sich, weiter zu arbeiten, die Hamburger übernehmen die Anschaffung und Besoldung der Hüttenleute und befriedigen Linstow. Aber sie verlangen für die ersten 4 Jahre Vorweglieferung von jährlich 600000 Stück Hohlglas, also im ganzen 2400000 Stück, Holländischer Hamburger Gattung; erst dann kommt Müller an die Reihe. Sie bezahlen die erste Hälfte mit 18 Mk. = 6 Tlr., die zweite mit 20 Mk. = 6 Tlr. 32 Schill. pro Tausend.

Während dieser Verhandlung nimmt Linstow Veranlassung, sich wegen Eingriffes in seine Justiz zu beschweren, worüber es zu einem weitläufigen Prozeß kommt; auch Seitz prozessiert noch lange mit seinen beiden Hamburger Abnehmern.

Ein Sohn jenes Heinrich Seitz, der sich nach Qualitz zurückgezogen, schließt 1732 einen Hüttenvertrag mit Michael v. Ahrenstorf auf Krümmel für 3 Jahre ab, der später auf 6 Jahre verlängert wird. Aber auch für ihn muß seine Mutter eintreten. Diese Hütte wird aber 14 Jahre lang betrieben, ohne daß Konsens eingeholt worden sein soll.

Wegen ihrer läßt dann Herzog Christian Ludwig 1753 das vorhin besprochene fiskalische Verfahren einleiten.

Jener Seitz, der ebenfalls den Namen Heinrich führt, steht in naher verwandtschaftlicher Beziehung zum Amtsrat Johann Kaspar Seitz, der 1752 die Glashütte in Neu=Krenzlin gründet, nachdem er schon einige Jahre vorher die Hütte in Klein=Krams von den Gebrüdern Brauer in Hamburg übernommen. Beide sind sog. Torfhütten, die Torf nicht blos zum Brennen, sondern auch Torfasche zum Gemenge verwenden. Johann Kaspar führt ein opulentes Leben; als er 1764 zu Neustadt stirbt, hinterläßt er seine Familie in den traurigsten Verhältnissen, und der gütige Landesherr muß sich der Bedrängten annehmen.

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Herzog Friedrich Franz übernimmt diese Erbschaft von seinem Vorgänger, er läßt der Witwe sogar bis zu ihrem im Jahre 1800 erfolgten Tode alljährlich zu Weihnachten ein Stück Rehwild schießen.

Georg Seitz ist Amtmann in Dömitz und steht in Gnaden bei Herzog Karl Leopold. Er hat dort eine Glashütte und wohnt in Heidhof, welches 1719 fast total abbrennt, wodurch Seitz einen Schaden erleidet, den er auf über 3000 Tlr. angibt. Im folgenden Jahre kauft er von Friedrich von Koppelow auf Mentin ein Quantum Holz, welches er auf seiner nahegelegenen Griebower Hütte verbrennen will, hat auch eine Hütte in Ruhn, die für Domanial=Rechnung betrieben wird. Auf diesen Hütten geht es ihm schlecht; denn 1725 schleppen ihn die hannoverschen Exekutionstruppen von dort nach Boizenburg, wo sie ihn erst freilassen, nachdem er die Pacht für beide Hütten nochmals bezahlt hat. Auch muß er als treuer Anhänger Karl Leopolds schwere Exekution dulden und fast eine ganze Kompagnie Dragoner aufnehmen. Im Jahre 1722 übernimmt er auf 14 Jahre von Levin von Pritzbuer die Glashütte auf dem Heyderemel, einer Pertinenz von Finken. Hiervon ist schon früher die Rede gewesen. Da der Herzog in Danzig ist, verzögert sich die 1722 erbetene Konsenserteilung, bis sie endlich am 3. Januar 1725 erfolgt. Da die geforderte Gebühr von 1500 Tlrn. eine übermäßig hohe ist, kommen, wie schon erwähnt, sowohl die Frau Seitz wie auch ihr Gatte in zwei kläglichen Schreiben um Ermäßigung ein, und berufen sich namentlich auf den großen Feuerschaden, den sie in Heidhof erlitten, sowie auf die Drangsalierungen durch die Exekutionstruppen. Ob sie ihren Zweck erreichen, erfahren wir aber nicht. Ganz so schlecht, wie sie sie darstellen, werden ihre Verhältnisse aber kaum gewesen sein. Denn die Frau Amtmann hat 1720 das Gut Below vom Grafen Knuth gekauft, wo ihr Mann ebenfalls eine Glashütte betreibt, nachdem ihm schon vorher Below antichretisch verpfändet ist. Ein Sohn dieses Ehepaares ist der spätere Stallmeister Seitz auf Below und Borkow, der 1749 vom Kaiser geadelt wird.

Endlich ist noch die Nienhagener Hütte zu erwähnen, die sich 1751 in Seitzschen Händen befindet, und zur Vietgester Begüterung gehört. Auch hier erinnert noch heute der Ortsname Hütte an diese Anlage.


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Außer den beiden vorgenannten Familien erscheinen die Kauffeldt als ein bedeutendes Glasmeistergeschlecht, treten mit jenen gleichzeitig auf, sie stammen aus Hamburg und aus Holstein. Jeremias Kauffeldt ist 1642 schon Mitinhaber der Drönnewitzer Glashütte, und in Walsmühlen ist 1645 eine Hütte in Baltzer Kauffeldts Händen. Heinrich übernimmt 1674 von Gottfried Crivitz die Gottesgaber Hütte auf 12 Jahre und 8 Jahre später auch diejenige in Rosenhagen. Er soll 1684 auch die Kritzower übernehmen, wird hiervon aber einstweilen abgehalten, weil Herzog Christian Louis ihn zur Anlegung einer Hütte in Raben=Steinfeld 1 ) veranlaßt, dabei verspricht der Herzog, keine andere Hütte zu genehmigen, solange Kauffeldt die Raben=Steinfelder Hütte betreibt, und wir werden sehen, wie der Glasmeister dieses Versprechen auszunutzen weiß; noch 1692 hat er diese Hütte. In Kritzow aber behält der Besitzer den Kauffeldt allerdings das Hüttenrecht auf, und in der Tat befindet sich die dortige Hütte einige Jahre darauf in ihren Händen, 1702 findet eine Auseinandersetzung über sie zwischen Heinrich und Matthias Kauffeldt statt.

Im Jahre 1692 hat Heinrich Kauffeldt eine Hütte in Perlin auf 4 Jahre im sog. Buschhorn angelegt, und läßt diese Zeit um 4 weitere Jahre verlängern. Schon 1653 beantragte Barthold Lützow auf Perlin die Erteilung des Konsenses zu einer Hüttenanlage auf 10 Jahre, da er sich infolge der Kriegsnöte in Geldverlegenheit befinde und ihm damals ein ganzes Revier böswilligerweise in Brand gesteckt sei, welches er jetzt nur durch völliges Aufräumen verwerten könne. Damals war Heinrich Wentzel Hüttenmeister, der fürs Jahr 1000 Mark Lübsch bezahlt. Nach Abräumung dieses Reviers schließt Wentzel einen neuen Vertrag mit Lützow über einen andern Revierteil, die sog. Söhringsche Hölzung auf weitere 10 1/2 Jahre, für die er 9000 Mark Lübsch bezahlt. Er bringt sein altes Wohnhaus auf eigene Kosten auf die neue Stelle, während Lützow die Verlegung der übrigen Gebäude nebst dem Glasofen übernimmt. Nach Wentzels Tode verlängert die Wittwe den Vertrag 1675 auf weitere 6 Jahre. In Perlin finden wir, nachdem auch die Kauffeldtschen Jahre abgelaufen, 1703 den Johann Köster als Glasmeister. Im Jahre 1697 übernimmt Heinrich Kauffeldt von Klaus Friedrich von Lepel auf Grambow die dortige Hütte,


1) Raben=Steinfeld kauft der Herzog 1683 von Helmut von Plessen, der es einige Jahre vorher aus dem von Rabenschen Konkurse erworben.
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welche sieben Jahre später von seiner Witwe fortgesetzt wird. Diese beklagt sich über ihre Berufsgenossen zu Kloddram und Scharbow, die ihr viel Arbeiter abspenstig machten. Hierdurch werde sie um so empfindlicher getroffen, als das Hüttenpersonal bei der großen Anzahl von Hütten in hiesigen, wie auswärtigen Landen ohnehin knapp genug sei, und es einer Witwe besonders schwer falle, ihre Arbeiter zu halten und die Abgehenden zu ersetzen.

Die Grambower Hütte ist 1807 wieder eingerichtet; zunächst betreibt dort eine Hamburger Gesellschaft die Glasmacherei, später hat sie J. C. Berenberg. Auch sie ist eine Torfhütte, die nur im Winter arbeiten kann, weil sie ihre Arbeiter während des Sommers mit Anfertigung und Bergung der ungeheuren Torfmassen beschäftigen muß, welche der Betrieb verschluckt. Erst 1837 ist die Hütte eingegangen. Auch in Brahlstorf bei Schwerin besitzen die Kauffeldt eine Hütte, zu welcher 1708 der Konsens erteilt wird; daß die Brüeler Hütte ihre Gründung ist, haben wir schon erfahren. Jürgen Kauffeldt hat schon 1693 auf der wüsten Poltenitzer Feldmark, welche Reimar von Koppelow gehört, eine Hütte errichtet, zu deren Betriebe er später Holz von Johann Heinrich von Ditten auf Werle kauft. Er zahlt fürs Jahr 365 Tlr., von denen Koppelow 3, Ditten 2 Teile empfängt. Der Verlauf eines Prozesses, in den Kauffeldt und Ditten in dieser Angelegenheit geraten, interessiert hier nicht. Im Jahre 1672 erhält Hartwig von Schack auf Drei=Lützow Konsens zum Glasmacherbetrieb auf den Feldmarken Drei=Lützow, Progreß und Parum; Franz Kauffeldt übernimmt ihn für sechs Jahre und dieser Konsens wird demnächst auf vier Jahre verlängert. Schon 1680 aber wird für Drei=Lützow wieder eine Glashütte genehmigt, die Jürgen Becker inne hat, und vier Jahre später treffen wir in Parum auf der Glashütte zum "Rotenstein" den Glasmacher Christoph Triep, der in einen langwierigen und verwickelten Konkurs verfällt.


Im Anfang des 18. Jahrhunderts verschwinden die Kauffeldt. An ihre Stelle treten die Müller auf, deren erster Vertreter Jakob Kaspar, nach der Aussage eines Zeitgenossen am Ende des 17. Jahrhunderts ebenfalls aus Holstein nach Mecklenburg kommt und 1698 die Glashütte zu Kloddram, Amts Wittenburg, gründet. Hier wird er ständig als Kaufmann bezeichnet und scheint sich in behäbigen Verhältnissen befunden zu haben. Er hält eine

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zahlreiche Dienerschaft, läßt seine Kinder von einem studierten Hauslehrer unterrichten und pflegt lebhaften Umgang mit seinen Berufsgenossen zu Scharbow und Toddin. Der rührige Mann wird bald darauf Pächter von Gammelin, wo er ebenfalls eine Glashütte errichtet, und bekommt den Titel Amtmann. Von hier aus gründet er 1708 eine Glashütte in Bakendorf, und nachdem die Großherzogliche Kammer die Bakendorfer Güter gegen Amt Ivenack eingetauscht, wird er auch Pächter von Bakendorf. Sein vermehrter Wohlstand gestattet ihm 1714 den Ankauf des ritterschaftlichen Gutes Groß=Renzow von Oberstleutnant Franz von Löw für 13818 Tlr. 24 Schill. N2/3, wohin er die von ihm erworbene Glashütte von Dümmer, die seiner Zeit Heinrich Wentzel errichtete, verlegt, zu deren Betriebe er einen Teil des Stöllnitzer Holzes ankauft. Er darf aber nur den Ofen hinübernehmen, das Wohnhaus und 14 Hüttenhäuser muß er zur Stelle lassen. Aus dieser Hütte entsteht die heutige Ortschaft Dümmerhütte. Im Jahre 1715 übernimmt er die Toddiner Hütte von Friedrich Gundlach, und 2 Jahre darauf schließt er mit der Kammer einen Vertrag über Errichtung einer Glashütte in Herren=Steinfeld, nachdem er in dem angrenzenden Gute Gottmannsförde eine solche von Frau von Drieberg gepachtet. Auch zu Bahlenhüschen in der Lewitz besitzt er eine Hütte. Von seinem Kompagniegeschäft mit Glasmeister Seitz bei Erpachtung der Penzliner und Daschower Hütte ist bereits die Rede gewesen. Am 17. April 1718 stirbt der tätige Mann, seine Witwe, geb. Harder, aber setzt das Geschäft ihres Gatten fort. Dem Beispiel Jakob Kaspars folgt im Jahre 1714 Franz Christian Müller, ein Hamburger Kaufmann, der aber auch als Glasmeister in Holstein bezeichnet wird. Er steht offenbar in verwandschaftlicher Beziehung zu Jakob Kaspar, da er bei dessen 1701 zu Kloddram geborenen Töchterlein Lucia Patenstelle übernimmt. Dieser gründet 1714 die Glashütte in Dobbin bei Krakow und im selben Jahre die Torgelower. Mit seinem 1719 erfolgten Tode verschwindet aber diese Linie wieder aus Mecklenburg. Bei Einrichtung der Dobbiner Hütte ergeht es ihm schlecht.

Nach Behauptung des Besitzers Jürgen Ernst Barold legt er nämlich die Hütte an einem andern Ort an, als vereinbart worden, und beginnt ungeachtet des Widerspruches Barolds dort mit dem Abholzen. Trotzdem Müller nun einen gerichtlichen Befehl, ihn nicht zu stören, gegen Barold ausbringt, beharrt dieser bei seinem Widerspruch. Der Ritter versammelt einige 20 Leute um sich, zieht mit ihnen zu Holz, läßt das inzwischen aufgerichtete

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Wohnhaus niederreißen, und steht von weiterer Zerstörung nur ab, weil der Vertreter des abwesenden Glasmeisters ihn bittet, vor weiteren Maßnahmen die Rückkehr seines Prinzipals abzuwarten. Nichtsdestoweniger aber kommt Barold schon nach einigen Tagen mit vermehrter Mannschaft, die mit Äxten, Beilen, und Gewehren bewaffnet ist und Wagen mit sich führt, wieder; sie reißen sämtliche Hütten ein, schleppen die Sachen hinaus, zerstreuen sie auf dem Acker oder laden sie nebst den Menschen auf die Wagen und fahren mit diesen hin "wohin sie wollen." Am folgenden Tage ist nur noch eine Familie übrig, welche in jämmerlichem Zustande im Kruge zu Glawe sitzt. Als der Hüttenschulmeister Henning Burgest Barold bittet, Rücksicht auf seine Frau zu nehmen, welche ein 6 Wochen altes Kind hat, erwidert dieser höhnend: "Was Kind, was Frau, was Gott, was Teufel; ist sie mit dem Kinde hergezogen, als es noch jünger war, so kann sie auch jetzt wieder mit ihm abziehen", und auch ihnen wird der Transport nicht erspart, welcher nach Neuhof geht, wo die Leute vorher auf der Hütte gearbeitet haben, Infolge dieser Gewalttätigkeit wird der fiskalische Prozeß gegen Barold sowie ein Zivilprozeß des Pächters gegen seinen Verpächter angestrengt; doch werden beide durch Vergleich erledigt, und Müller setzt nunmehr seinen Betrieb ungestört fort.

Nach seinem Tode geht der Betrieb schlecht; da übernimmt Jakob Kaspars Witwe in Gammelin nebst Amtmann Georg Seitz in Dömitz, welcher Geld in dem Unternehmen stecken hat, den bis 1727 laufenden Kontrakt, wobei ihr 2 Söhne, Johann Detlev und Jakob Kaspar zur Seite stehen. Der ältere übernimmt später, 1734, bei der Auseinandersetzung mit seinen Geschwistern Groß=Renzow; dessen Sohn ist der Geheime Kammerrat Johann Jakob Müller, der 1765 zum Oberhauptmann ernannt wird und mit der Tochter des Generalmajors von Zülow verheiratet ist. Ein dritter Sohn Jakob Kaspars, Ernst Christoph, wohnt als Hofrat in Güstrow und ist an den Hüttenunternehmungen, welche seine beiden älteren Brüder betreiben finanziell und als Ratgeber beteiligt, ein vierter stirbt als Amtmann in Doberan; 1750 wird Johann Detlevs Nachkommenschaft vom Kaiser der Adel verliehen. Während der ältere seinen Wohnsitz in Gammelin behält, macht sich der jüngere Bruder, Jakob Kaspar 1727 selbständig und läßt sich in Varchentin nieder, welches er von Johann Friedrich von Ferber pachtet. Dieser hat 5 Jahre vorher auf der Pertinenz Kraase eine Glashütte gebaut und in eigenen Betrieb genommen, und er kauft

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von seinen Nachbarn, besonders von Holstein auf Möllenhagen Holz zur Speisung seines Glasofens. Da aber der Betrieb nicht rentiert, tritt Ferber die Hütte seinem Varchentiner Pächter ab, welcher ihm 2800 Tlr. N2/3 zahlt und die abgeholzte Fläche zur eigenen Nutzung behält. Als Müller 1730 den Konsens zu dieser Abmachung beantragt, erwähnt er, daß er sich von Jugend an im Hüttenbetriebe umgesehen und schon viele Hütten in Administration gehabt habe. Auf die Eingabe erfolgt ebenfalls kein Bescheid; der Betrieb geht aber auch hier nichtsdestoweniger vor sich. Bemerkt mag hier werden, daß der durch seine Glasmacherei zu erheblichem Wohlstand gelangte Mann später Pfandinhaber des Amtes Stavenhagen wird und 1753 als Drost in Stavenhagen stirbt.

Außer der Dobbiner Hütte pachtet Jakob Kaspars Witwe 1722 die Hütte in Tieplitz von den Gebrüdern Parkentin, wobei sie von ihrem Sohn Johann Detlev und dem Vizemeister Brauer von der Cambser Hütte beraten wird. Über letztere hat noch ihr seliger Mann kurz vor seinem Tode einen Vertrag mit dem Kammerpräsidenten von Plessen abgeschlossen. Dieser aber gehört zu den Rittern, die unter Herzog Karl Leopold ihre Sitze verlassen, welche darauf in herzogliche Administration genommen werden, daher wird die Witwe angewiesen, alle Zahlungen nur zur herzoglichen Kasse zu leisten. Die Inbetriebsetzung der Hütte verzögert sich aus verschiedenen Gründen, zumal sie mit Leuten aus einer eingegangenen Hütte in der Lewitz besetzt werden soll, die nicht sogleich abkömmlich sind. Diese Lewitzer Hütte war in Händen des Glasmeisters Johann Köster. Die Tieplitzer Hütte ist noch nach 20 Jahren in Müllerschen Händen. Da sie sich jedoch angeblich schlecht rentiert hat, beantragen die Gebrüder Müller 1742 den Konsens zu einem Holzhandel, den sie mit dem Hauptmann von Bülow auf Prüzen und Mühlengeez abgeschlossen haben, von wo aus sie das Holz nach Tieplitz zur Speisung ihrer Öfen bringen wollen. Sie bezahlen für das Holz 3000 Tlr. N2/3 und für den Konsens 300 Tlr. N2/3. In Tieplitz hat übrigens Friedrich Ulrich Parkentin schon im Jahre 1661 eine Glashütte anlegen wollen, doch ist anscheinend aus der Sache nichts geworden. 1726 nimmt die Witwe Müller mit ihren Söhnen den Betrieb der Kritzower und Müsselmower Hütte wieder auf, indem sie zunächst einen achtjährigen Vertrag abschließt. Sie gibt für den von ihr benutzten Grund und Boden jährlich 150 Tlr. N2/3 Pacht und für das Holz 550 Tlr. N2/3; außerdem 150 Tlr. N2/3 Diskretionsgeld für des Besitzers

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Ehelichste und verspricht das Fensterglas für ein neuzuerbauendes Wohnhaus in Kritzow zu liefern. Der Betrieb geht vor sich, obwohl der erbetene Konsens abgeschlagen wird, und befindet sich 1748 noch in Müllerschen Händen. Die beiden Brüder betreiben das Glasmachergeschäft übrigens im Ganzen gemeinschaftlich, wenngleich die Kontrakte von einem der Brüder allein abgeschlossen wurden, wenigstens heißt es von ihnen, daß wohl niemand über die Beteiligung des Einzelnen an den Hütten etwas Genaues sagen kann.

Im Jahre 1723 kaufen sie die Hütte zu Ankershagen von Heinrich Liphardt, der sie 6 Jahre früher gegründet hat, 1724 erwerben sie aus dem Konkurse des Amtmanns Friedrich Seitz die Pohnstorfer und weitere 2 Jahre später von Kaufmann Schmidt aus Hamburg die Poverstorfer Hütte, und 1730 wird eine solche zu Greven angelegt. Da inzwischen der Dobbiner Hüttenvertrag abgelaufen, schließt Johann Detlev einen neuen mit Jürgen Ernst Barolds Nachfolger auf 18 Jahre ab, welcher Kontrakt dann noch verlängert wird und erst in den 60er Jahren des Jahrhunderts seine Endschaft erreicht. Das heutige Dobbiner Vorwerk namens Hütte liegt auf der Stelle jener Glashütte und ist aus deren Baulichkeiten entstanden. Anfang der 30er Jahre sind die Müller auch im Besitz der Grubenhagener Glashütte, auch in den zur Ivenacker Begüterung gehörenden Pertinenzen Goddin und Basepohl haben sie Hüttenbetriebe. In Walkendorf übernehmen die Brüder 1742 eine Glashütte, welche von demselben Rostocker Kaufmann Walter Stein errichtet ist, der auch die Woltower Hütte besaß. Da das Eigentum des von ihm zu diesem Zweck erworbenen Holzkomplexes von der Domanialverwaltung als nach Dargun gehörig in Anspruch genommen wird, ergeht, als er den Konsens zur Anlegung der Hütte erbittet, ein ausdrückliches Verbot gegen ihre Ausrichtung. Allein niemand kehrt sich daran; im Jahre 1743 machen die Steinschen Erben einen verunglückten Versuch, sich wieder in den Besitz der Hütte zu setzen.

Um die Mitte des Jahrhunderts sterben diese beiden Glasmacher Müller; als der Varchentiner 1753 aus der Welt geht, ist er noch im Besitz der Walkendorfer, der Scharpzower und der Mühlenhofer Glashütte. Ihre Nachkommen gaben das Geschäft allmählich auf.


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Außerdem sind aber noch eine ganze Anzahl Glashütten im Besitze anderer Glasmeister, deren Familien sich nicht so verbreitet haben, wie die vorgenannten.

So kommt Ulrich Restorff auf Kummin 1633 um den Konsens zur Errichtung einer Glashütte ein, die er den Gebrüdern Jürgen und Markus Kunckel auf 10 Jahre verpachtet hat, in denen sie jährlich 36 Wochen brennen sollen. Der Ort, auf welchem die Hütte errichtet wurde, hat hiernach den Namen Gläserberg erhalten, aber sie haben sich eine ungünstige Zeit zur Einrichtung ihrer Fabrik ausgewählt. Schon nach wenigen Jahren braust das Kriegsungewitter darüber hin.

Die Gebrüder Kunckel sind ebenfalls aus Holstein gekommen, und entstammen einem dort weitverbreiteten Glasmachergeschlecht, zu welchem der berühmte Glasmacher und Chemiker Johannes Kunckel gehört, der 1679 sein Buch über die ars vitraria experimentalis schreibt. 1 )

Im Jahre 1689 läßt Ursula Dorothea Negendank, verwitwete von Sperling, auf Kummin, den Konsens erneuern zu einem Glashüttenvertrage, den sie mit Valentin Hoff auf 12 Jahre abgeschlossen hat, welcher ihr 850 Mark Lübsch zahlt. Eine Tochter dieses Glasmeisters vermählt sich mit Gundlach, dem Inhaber der benachbarten Siggelkower Hütte; schon 1641 hat Andreas Hoff eine Glashütte in Stöllnitz.

1652 richtet Barthold Bülow, Pfandinhaber von Lützow bei Gadebusch daselbst eine Glashütte ein, welche der Glasmeister Jürgen Wentzel übernimmt, nachdem Henneke Lützow auf Pritzier als Besitzer seine Einwilligung gegeben hat. 1664 schließt der Hüttenmeister Hans Ludwig einen Kontrakt mit Heinrich Christoph von Guhlen auf Badow ab, den der Krieg ruiniert hat, so daß er voller Schulden sitzt und sich nicht anders zu helfen weiß. Der Vertrag wird auf 8 Jahre eingegangen, wofür Guhlen 1200 Mark Lübsch erhält; 900 Mark werden gleich angezahlt, nebst einer Tonne Spurden (Teile vom Stockfisch) und einer Tonne Dorsch; 36 Wochen im Jahre soll gebrannt werden. Ungefähr um dieselbe Zeit erbittet Helmut von Sperling den Konsens zur Errichtung einer Glashütte auf seinem Gute Gr.=Raden, allein trotz wiederholter dringender Bitten, die er mit Schilderung seiner schweren Geldnöte begründet, aus denen ihn nur die Errichtung einer Glashütte retten könne, gelingt es ihm nicht, den Herzog Christian Louis zu einem


1) Dr. Th. Hach a. a. O.
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Bescheide zu bewegen, so daß er sich endlich klagend an die Stände wendet, ohne übrigens dort etwas zu erreichen. Als Grund dieses eigentümlichen Verfahrens stellt sich schließlich ein Protest heraus, den der Hüttenbesitzer Kauffeldt zu Raben=Steinfeld gegen die Konzession der Hütte eingelegt hat, indem er sich auf die schon vorher erwähnte Zusicherung des Herzogs beruft, die Anlegung keiner Hütte gestatten zu wollen, so lange Kauffeldt diejenige zu Raben=Steinfeld habe. Um keinen der beiden zu schädigen, schlägt der Herzog dem Kauffeldt vor, die Radener Hütte ebenfalls zu übernehmen und daraufhin dem Helmut von Sperling Geld vorzuschießen. Allein Kauffeldt lehnt dies Ansinnen ab, weil in Raden nicht genug Holz vorhanden sei, um eine Hütte so schwunghaft betreiben zu können, wie das erforderlich, wenn sie rentieren solle; auch sei für ihn der Absatz nach der Elbe hin zu schwierig, habe er doch ohnehin genug zu tun, das Glas von seinen Hütten zur Elbe und nach Hamburg zu schaffen, also könne er dem Besitzer auch kein Geld vorschießen. Endlich vergleicht sich Sperling mit Kauffeldt in einem zu diesem Zweck angesetzten Termine dahin, daß letzterer ihm die Anfertigung von Weingläsern zwar gestattet, die Fabrikation aller anderen Sorten Gläser, namentlich von Fensterglas, Flaschen und Bouteillen aber untersagt bleibt, worauf der Konsens am 24. Februar 1688 erteilt wird, nachdem 4 Jahre um ihn gekämpft worden. Natürlich kann die Hütte bei solcher Einschränkung ihres Betriebes aber nicht bestehen, ein Versuch des Hüttenmeisters, heimlich Hohlglas zu vertreiben, scheitert an Kauffeldts Wachsamkeit, und der Glasmeister läßt Betrieb und Hütte in Stich. Da kommt von Sperling 1691 darum ein, ihm wenigstens die Anfertigung von runden Spiegelscheiben zu gestatten, weil diese überhaupt im Lande nicht hergestellt würden, aber auch dies weiß Kauffeldt zu hintertreiben, und so nimmt der Radener Hüttenbetrieb ein klägliches Ende. Zu Beginn des folgenden Jahrhunderts wird vom damaligen Besitzer von Schack noch einmal die Frage einer Hüttenanlegung auf 8 Jahre erwogen. Dieser hält es aber für vorteilhafter, sich den Konsens zum Verkauf von jährlich 600 Faden Buchenholz für 6 Jahre zu erbitten.

Ähnlich wie in Raden versucht Kauffeldt zu verfahren, als der Baron von Erlenkamp 1686 in Schönau an Stelle einer verfallenen Hütte, von der wir übrigens näheres nicht wissen, eine neue zu gründen beabsichtigt. Allein hier hat er weniger Erfolg, denn Serenissimus fordert Bericht darüber ein, ob bei der zwischen diesen Hütten liegenden großen Entfernung zu

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besorgen sei, daß die Raben=Steinfelder Hütte durch die neue geschädigt werden könne, und als diese Frage verneint wird, erfolgt der Konsens. In Schönau wird der Glasmeister Johann Vollbrandt genannt, der aber auf der ersten Schönauer Hütte gewesen zu sein scheint, weil er von dort auf eine Hütte in Schlön gekommen ist, von der wir nur wissen, daß sie 1704 bereits eingegangen war. Der Varchower Hütte, welche Dietrich von Winterfeld 1685 anlegte, ist schon früher erwähnt worden. Er hat aber schlechte Geschäfte auf ihr gemacht, wie er schreibt, durch die "Negligenz" seines Hüttenmeisters, infolgedessen tritt er sie schon zwei Jahre später an den Baron von Erlenkamp ab, der sie besser ausnutzen kann, weil er auch Holz auf ihr verbrennen will, das er von anderen Gütern gekauft hat. Im Jahre 1694 errichtet Gabriel von Scheele eine Glashütte in Zülow Amts Sternberg mit dem Glasmacher Kaspar Hoff, und auch er hat dabei mit dem Einspruch Kauffeldts zu kämpfen. Aus dem 17. Jahrhundert ist noch die Klein=Vielener Hütte zu erwähnen, welche ebenfalls von Baron von Erlenkamp angelegt ist, und die Johann Georg Holstein dort vorfindet, als er das Gut 1702 kauft; der Hüttenmeister ist damals eben gestorben, und die Witwe wünscht das Geschäft los zu sein. Deshalb kommt Holstein um Konsens zu einem neuen Hüttenvertrage auf 10 Jahre ein und empfängt ihn am 24. Novbr. 1705. Im Jahre 1716 ist die Hütte bereits verschwunden, und der Ort wo sie gestanden, wird "Alte Hütte" genannt; diese Bezeichnung findet sich noch im Staatskalender von 1815, von da an verschwindet sie.

Im Jahre 1705 schließt Henning Lambert von Lützow auf Penzlin, welcher mit Pentz auf Daschow zusammen mit den Glasmeistern Seitz und Müller den Hüttenvertrag wegen gemeinschaftlichen Betriebes einer Hütte von der Forst beider Güter abgeschlossen hat, einen Separatvertrag mit dem Glasmeister Hans Schulz auf 12 Jahre ab, wegen Errichtung einer Hütte auf der Penzliner Pertinenz Neuhof. Zugleich verpachtet er ihm den Hof und erhält für diesen 100 Tlr., für die Hütte 300 Tlr. p. a.

1707 finden wir eine Hütte in Marnitz, 1714 gründet der Glasmeister Thomstorf eine Hütte auf dem zu Rothspalk gehörenden Gute Carlsdorf, und 1713 kommt von Bülow um Konsens für eine in seinem Gute Pokrent anzulegende Hütte ein, wo übrigens schon 1671 eine solche bestanden hat. Elf Jahre später wird vom Hauptmann O. von Pressentin die Glashütte in Kl.=Stieten an den Hüttenmeister Heinrich Brauer vergeben, dem Johann Wilhelm von Pressentin auf Prestin einen Ort Holzes zum Betriebe seiner Hütte ver=

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kauft. Zwei Jahre darauf ist Brauer bereits verstorben, der Gutsherr nimmt der Witwe die Hütte zu eigenem Betriebe ab und findet einen Abnehmer für sein Fabrikat an dem Kaufmann Capel in Rostock. Schon im Jahre 1721 hat Nikolaus von Pressentin auf Kl.=Stieten den Konsens zu einem Hüttenvertrag mit Heinrich Seitz erbeten. Es ist aber nur verfügt worden, daß der Kammerrat Töppel in Dömitz hierüber berichten solle, und ein Konsens nicht ergangen. Ob aus diesem oder aus welchem anderen Grunde die Sache nicht zur Ausführung gekommen, erfahren wir nicht.

Helmut Friedrich von Oertzen erbittet und erhält Konsens zur Anlegung einer Hütte in Gerdshagen auf sechs Jahre 1720, nachdem das Erachten des Oberjägermeisters v. Bergholz, welchen dieser auf Oertzens Antrag auf Abnahme von 300 pollsaures Eichen ausgedehnt, beides befürwortet hat. Er betreibt die Hütte für eigene Rechnung.

Auch die Herzogin Auguste zu Dargun sieht sich veranlaßt, im Jahre 1723 bei Herzog Karl Leopold, die Anlegung einer Glashütte im Amte Dargun zu befürworten, dieser aber verspürt keine Neigung, sich darauf einzulassen. Sieben und vierzig Jahre später wird eine ähnliche Anlage im dortigen Amte zum zweiten Male an hoher Stelle erwogen. Auf Veranlassung nämlich eines Fabrikanten, welcher eine Kristall= und Kreide=Glasfabrik in Dargun errichten und auf herzogliche Kosten betreiben will, fordert Herzog Friedrich 1770 ein Kammererachten ein. Da aber diese Behörde abrät, behält es damit sein Bewenden.

Der uns von den Hütten zu Walkendorf und Woltow her bekannte Rostocker Kaufmann und Glasfabrikant Walter Stein hat auch eine Glashütte in Sukow bei Neukalen, wo er am 28. Mai 1729 einen Kontrakt mit Friedrich Ludwig von Blücher zunächst auf 6 Jahre abschließt, doch soll der Betrieb fortgesetzt werden, wenn sich ergibt, daß noch mehr Holz vorhanden ist, und werden auch Buchen mitverkauft. Sollte Stein aber aus der Nachbarschaft noch Holz erwerben können, so darf er die Hütte auch noch länger benutzen, in welchem Falle er dem Gutsbesitzer fürs Jahr 100 Tlr. N2/3 Miete zahlen muß. Für die Hütte in Sukow soll Stein 1000 Tlr. N2/3 anzahlen und jährlich 500 Tlr. N2/3 geben, worauf die vorauszahlten 1000 Tlr. N2/3 angerechnet werden sollen. Außerdem gibt er 2 Kisten Fensterglas und 100 Stück Pott=Bouteillen. 8 Tage nach Abschluß des Vertrages stirbt Blücher, und seine Witwe Eleonore Levetzow leitet die Verwaltung des Gutes, während der Vizemeister Friedrich Scheel der Hütte vorsteht. Beide geraten alsbald in Streit,

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weil Frau von Blücher behauptet, es werde zuviel Holz verbraucht, da grünes Holz gebrannt werde. Während sonst 18-20 Stunden erforderlich seien, um die Glasmasse in flüssigen Zustand zu versetzen, seien in Sukow über 30 Stunden nötig. Das käme aber mit davon, daß die Öfen schlecht und gerissen seien usw. Als Scheel trotzdem unentwegt weiter brennt, erscheint sie mit dem Schreiber, dem Förster und 3 Dreschern auf der Hütte. Diese müssen die Feuer ausgießen, und die energische Frau hat selbst den ersten Eimer hineingegossen. Es kommt nun zu einein langjährigen Prozeß, in dessen Verlauf Frau von Blücher 74 Kisten Glas in Beschlag nimmt, zu deren Herausgabe sie 1737 verurteilt wird. Im folgenden Jahre stirbt Walter Stein, inzwischen hat Blüchers Sohn Ernst Ludwig das Gut übernommen und sucht erst 1737 nachträglich den Konsens zu der Hüttenanlage nach. Zwei Jahre darauf ist der Prozeß noch im Gange, über seinen weiteren Verlauf aber erfahren wir nichts.

Im Jahre 1730 besteht eine Glashütte in Kobrow, die vom Besitzer von Ferber betrieben wird, im folgenden Jahre richtet der Glasmeister Zimmermann von der "Mildenitzer" Hütte, über welche wir nichts näheres wissen, in Gemeinschaft mit dem Kaufmann Spalding zu Neubrandenburg eine Glashütte in Luplow ein. Sie pachten sie von dem Besitzer Joachim von Voß auf so lange Jahre, als Holz vorhanden ist, und zahlen jährlich 225 Tlr., für den Acker aber 300 Tlr. Auch hier bleibt die Bitte um Erteilung des Konsenses unberücksichtigt.

1737 schließen der Oberst von Moltke auf Schorssow und der Glasmeister Heinrich Scheel einen Hüttenkontrakt ab, wonach letzterer 4000 Tlr. N2/3 zu zahlen hat, von denen 200 Tlr. bei der Ausfertigung des Vertrages, 300 Tlr. zu Antoni 1735, Trinitatis 1735: 1000 Tlr., Trinitatis 1736: 1000 Tlr. und Trinitatis 1737 endlich 1500 Tlr. zu zahlen sind. Außerdem erhält die Frau Oberstin aber 200 Tlr. Diskretionsgeld. Der Glasmeister hat alles auf seine Kosten eingerichtet und schon 16 Wochen gebrannt, als ein heftiger Streit mit dem Obersten ausbricht. Die Nachrichten über diese Hütte sind aber sehr spärlich, wir wissen nur, daß sie sich 1743 im Besitz des Ratsverwandten Hille und des Kaufmanns Roggenbau aus Rostock befindet, und daß an diese ein herzogliches Inhibitorium ergeht, als sie brennen wollen, da sie keinen Konsens haben. Ob dieser Befehl aber Gehorsam gefunden, steht dahin.

Im Jahre 1736 erbittet Dietrich von der Osten auf Karstorf bei Hohen=Demzin, jetzt zu Burg=Schlitz gehörig, Konsens zur

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Anlegung einer Hütte, wegen der er mit den Gebrüdern Jakob und Heinrich Lippert auf 8 Jahre abgeschlossen hat. Er verkauft ihnen einen Distrikt Buchenholz, Eichen aber nur, soweit sie ihrer zum Bau bedürfen. Ihr Korn müssen Pächter im Bedarfsfalle vom Hofe nehmen, ihre Leute aber können es kaufen, wo sie wollen. Von der Kontribution sind sie die ersten drei Jahre entfreit, wie Landessitte. Jagen und Fischen ist ihnen untersagt, nur auf dem Teile des Sees, der gemeinschaftlich mit Schorssow ist, dürfen sie Bungen stellen. Lipperts können sich aber nur zwei Jahre halten, worauf von der Osten die Hütte selbst übernimmt. Auch hier bleibt die Bitte um den Konsens ohne Berücksichtigung, wodurch Osten sich zwar in der Errichtung seiner Hütte nicht stören läßt. Aber er wendet sich nunmehr doch an den kaiserlichen Kommissar, Herzog Christian Ludwig, welcher ihm den Konsens am 26. März 1738 "autoritate caesar" erteilt. Der kaiserliche Kommissar betraut den Amtmann Brandt in Wredenhagen mit der Berichterstattung; als dieser sich zur Untersuchung an Ort und Stelle begibt, bemerkt er unterwegs, daß auch in Schorssow, Klaber und Lütgendorf Glas gebrannt wird und auf dem Bristower Felde eine Menge Eichen zu Staff= und anderem Holz geschlagen sind, wovon er in seinem Bericht, der übrigens die Konsenserteilung an Osten befürwortet, Anzeige macht. Das Inhibitorium, welches an die Glasmacher Hille und Roggenbau in Schorssow ergangen ist, mag Folge dieses Berichtes sein, aus den Akten erhellt allerdings nicht, aus welchem Grunde es erst nach fünf Jahren erlassen wird. In Klaber hat Gerd Heinrich Levetzow schon vorher eine Glashütte eingerichtet und ist auf seinen an Herzog Karl Leopold gerichteten Antrag ohne Antwort geblieben, erhält ihn aber auf seinen Antrag am 4. Juli 1738 von Christian Ludwig, ebenfalls "autoritate caesarea", und wird dieser Antrag durch den Brandtschen Bericht veranlaßt sein. In Lütgendorf ist damals noch der Prozeß im Gange, den Linstow wegen Eingriffs in seine Justiz und der Glasmacher Seitz mit seinem Hamburger Abnehmer führen, hier ist übrigens der Antrag auf Genehmigung der Anlage rechtzeitig gestellt worden, aber unbeachtet geblieben.

Adam Dietrich von der Osten, der Klosterhauptmann ist, scheint übrigens Geschmack am Glasmacherwerk gefunden zu haben. Denn als Maltzan auf Grubenhagen im Jahre 1748 wieder eine Glashütte einrichten will, da ein Orkan ihm viele Buchen umgeworfen hat, übernimmt Osten das Werk. Es handelt sich um die Verarbeitung von 7-8000 Faden Buchenholz, wofür er

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4000 Tlr. N2/3 zahlt und außerdem 500 Ganze=, 300 Halbe= und 200 Kannen=Bouteillen sowie 4 große Kisten Fensterglas zum Hausbau liefert. Der Gutsherr errichtet sämtliche Hüttengebäude auf eigene Kosten, das zerstreut liegende Holz aber muß der Unternehmer heranschaffen. Der Konsens geht, da nunmehr Herzog Christian Ludwig am Ruder ist, pünktlich ein. Übrigens verfällt der Klosterhauptmann später in Konkurs und gerät dabei in argen Konflikt mit der Kriminaljustiz, die sich des Flüchtenden bemächtigt, der ein klägliches Ende nimmt.

Im Jahre 1743 entsteht eine große Glashütte auf Marxhagen, einer Pertinenz von Ulrichshusen, welches damals in Schuckmannschen Händen ist, die der Glasmacher Schlichting auf 12 Jahre anlegt.

Im Beichtkinderverzeichnis der Rambower Kirche von 1751 wird sogar noch eine zweite, unter dem Namen Neu=Marxhagen betriebene Glashütte erwähnt, die neben der ersten besteht, von der wir aber nur erfahren, daß ihr Vizemeister Jobst Kunckel heißt.

Auch in der zu Karow Amts Lübz gehörenden Pertinenz Hahnenhorst besteht 1735 eine Glashütte, die ein Rostocker Kaufmann inne hat. Um die Mitte des Jahrhunderts beträgt ihre Bevölkerung 63 Personen. Damals ist Mathias Drebing Glasmeister. Ein Konsens ist für diese Hütte anscheinend nicht erbeten, weil Karow Allod ist; sie besteht bis zum Jahre 1800. Im Jahre 1835 wird sie wieder aufgerichtet und dauert bis 1861.

Ein großer Hüttenbetrieb findet sich 1751 in Nossentin, welchem der Glasmeister Zimmermann vorsteht. Im Jahre 1766 versucht ein früherer Glasmacher, Jakob Braun, welcher inzwischen Gutsjäger in Linstow geworden, dem Vizemeister Friedrich Wendt Arbeiter abspenstig zu machen, um sie mit nach Livland zu nehmen, wo er auf einem adligen Gute bei Riga eine Glashütte anlegen will. Von einer Untersuchung, die deswegen auf Antrag des Nossentiner Besitzers von Raven gegen Braun eingeleitet wird, erfahren wir den endgültigen Verlauf nicht.

Anfang der 90er Jahre des Jahrhunderts geht der Betrieb ein und es wird auf dem Hüttenareal eine Försterei eingerichtet. Der Name Nossentiner Hütte aber hat sich für die um jene Stelle entstehende Ortschaft, die sich zu einer bedeutenden Büdner= und Häuslerkolonie entwickelt, bis auf den heutigen Tag erhalten.

Auf der zur Nossentiner Begüterung gehörenden Pertinenz Sanz besteht ebenfalls um Mitte des Jahrhunderts eine Glashütte, welche den Namen "Die grüne Tanne" führt. Über eine Glashütte zu Passow bei Lübz ist Näheres nicht bekannt.

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Seit Mitte des Jahrhunderts bis zu dessen Ende vernehmen wir nur noch selten von Einrichtung einer Glashütte. Einmal haben sie ihren Zweck erfüllt, dann ist die Frage der Konsenseinholung durch den Erbvergleich entschieden, und die Gutsakten nehmen keine Notiz mehr von ihrer Ausrichtung. Endlich haben die politischen Verhältnisse dieser Industrie den Todesstoß versetzt. Denn alsbald rührt der große König unseres Nachbarlandes die Werbetrommel in Mecklenburg. In welcher gewalttätigen Weise das geschieht, ist männiglich bekannt. Die Hüttenarbeiter die bei der isolierten Lage der Glashütten den Überfällen der Werber ganz besonders ausgesetzt sind, verspüren aber wenig Neigung, ihre Knochen auf die Schlachtfelder Schlesiens zu tragen. Schon an und für sich ein unstätes Völkchen, machen sie sich aus dem Staube und begeben sich nach Holland, wo sie die Einrichtung von Glashütten betreiben, die sich nunmehr bemühen, das auswärtige Fabrikat dort zu verdrängen; in den sechziger Jahren liegt der Glashandel nach dem Hauptabsatzplatz Amsterdam völlig darnieder. Der Hamburger Kaufmann Schilling zählt auf einer Reise nach Amsterdam allein 14 Glashütten, "die bei Holland herumliegen". Ihn schickt nämlich der Kammerherr von Raven auf Boek dorthin, um Absatzquellen für eine Glashütte ausfindig zu machen, welche er anzulegen im Begriff ist. Denn er ist nahe daran, ein Opfer jener Geldknappheit zu werden, die so manchen Gutsbesitzer in damaliger Zeit zu Fall bringt, und sieht seine letzte Rettung in dieser Glasfabrik.

Schilling macht eine traurige Schilderung der herrschenden Konjunktur, rät aber die Anfertigung von hauptsächlich 26, 21 und 18zölligen Ringflaschen an, von denen die ersten beiden Sorten zum fünften Teil recht weitmündig sein müßten. Von diesen möge Raven nur fleißig nach Boizenburg anfahren, damit er, Schilling, jederzeit Vorrat habe, um ihn nach Holland abzuschiffen. Aber nicht lange darauf berichtet er von neuem über eine völlige Stockung im Geschäft, und Raven gerät in die schwersten Verlegenheiten. Im Jahre 1782 hören wir noch von einer Glashütte in Pannekow, die von den Gebrüdern Strecker betrieben wird und sich ihrem Ende nähert, weil das Brennmaterial ausgeht. Sie wünschen aus der herzoglichen Forst Buchen zu kaufen und bieten für den Faden, acht Fuß hoch und ebenso weit, vier Fuß lang, Blankholz 2 Tlr. N2/3, für Knüppelholz von denselben Dimensionen 32 Schill., doch wird ihr Gebot nicht angenommen, weil es zu gering ist; drei Jahre darauf werden die Gebäude abgebrochen.

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Über einen Versuch des Grafen Friedrich Hahn, des ersten Grafen seines Geschlechts, im Jahre 1781 eine Fabrik von weißem Glase zu Remplin in Gang zu bringen, berichtet Lisch Jahrb. 21 S. 110: " . . . . Es wurden tüchtige Meister und geschickte Glasschleifer zum Teil mit Familie aus Böhmen und Thüringen geholt; Modelle wurden aus England verschrieben. Es wurden kostbare geschliffene Sachen angefertigt. Das Unternehmen war so großartig, daß der hochselige Großherzog Friedrich Franz I. mit Höchstdessen Gemahlin es in Augenschein nahm. Als aber die Magazine sich füllten, der Absatz stockte (obwohl eine Niederlage bei dem Kaufmann Meyenn in Lübeck unterhalten ward), die Holzverwüstung bedenklich ward und ein nennenswerter Ertrag nicht herauskam, hob Friedrich Hahn dieses achtungswerte Unternehmen auf".

Gegen Schluß des 18. Jahrhunderts entsteht noch eine Hütte auf dem klösterlichen Gute Schwarz bei Röbel und eine zu Schmachthagen bei Torgelow, welche den Namen Sophienthal führt und in Besitz des Glasmeisters Strecker ist. Ein Versuch des Klosters Dobbertin, im Jahre 1784 einen Unternehmer für eine in Darze zu errichtende Hütte auf dem Wege der Bekanntmachung in öffentlichen Blättern zu finden, scheint erfolglos geblieben zu sein.

Die Schmachthagener, die Karower und die Vielister Hütte erleben noch den Anfang des 19. Jahrhunderts.

Auch in diesem fehlt es nicht an Glashüttenanlagen, deren man sich zunächst bedient zu haben scheint, um sich über die schwierige sog. Franzosenzeit und ihre Folgen hinüberzuhelfen.

Nur eine Hütte entsteht schon vorher; es ist das die Nütschower, welche der Besitzer Major von Hannecken im Jahre 1804 dem Glasmeister Staack verpachtet. 1 ) Sein Nachfolger, Legationsrat von Ferber läßt sie 1817 eingehen, um 3 Jahre später auf seinem benachbarten Gute Breesen eine neue zu errichten, der er den Namen Carlsthal beilegt. Die Glasmeister Betzin und Lippert betreiben sie zunächst gemeinschaftlich, bis sie sich auf dem Wege eines Prozesses auseinandersetzen. Der Kontrakt mit dem Verpächter, welchem sie jährlich 700 Tlr. N2/3 zahlen, ist noch ganz nach Analogie der Hüttenverträge aus den vorhergehenden Jahrhunderten abgefaßt, auch bestehen noch unverändert die alten Gebräuche der Glasmacher


1) Im Nachstehenden sind die Jahresangaben den Martinilisten der betreffenden Kirchspiele entnommen.
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sowohl, wie der Fabrikation. Im Jahre 1831 verkauft von Ferber beide Güter an die großherzogliche Kammer, welche den Hüttenkontrakt mit Betzin übernimmt und nebst dem Salineamt Sülz viele Weitläufigkeiten mit dem streitlustigen Pächter hat. Im Jahre 1848 geht die Hütte ein, ihr Gehöft wird als Erbpachtstelle verkauft, auf ihrem übrigen Areal entsteht eine Häuslerkolonie. Im Jahre 1806 wird eine Glashütte zu Dambeck Amts Wredenhagen errichtet, die gleich darauf in Konkurs verfällt, und im selben Jahre wieder eine in Grambow bei Schwerin. Noch im Herbst desselben Jahres wird sie von den Franzosen zerstört, doch baut der Besitzer Grambows sie wieder auf, und sie wird bis 1837 in Betrieb gehalten. Der Staatskalender führt sie aber bis 1868 auf. 1807 ist eine Hütte zu Klockow Amts Neustadt, die 1832 eingeht, vom Staatskalender aber bis 1853 genannt wird. Die 1813 in Zurow errichtete Glashütte kommt in den Martinilisten nur während dieses einen Jahres vor, auch sie führt der Staatskalender aber bis 1836; auch die Glashütte in Satow Amts Lübz entsteht in diesem Jahre. Seit Anfang der zwanziger Jahre ruht sie bis 1831, wo sie wieder auflebt und bis 1848 weitergeführt wird. Dann richtet die Kammer 1816 eine große Hütte im Domanialforst Rossow Amts Wredenhagen ein, die sie dem Glasmacher E. von Randow aus Hinrichsburg bis 1832 verpachtet. Sie dient zur Verwertung der durch Raupenfraß geschädigten Forst; 1817 finden wir eine Glashütte in Glasow, einer Pertinenz von Bristow, welche bis 1825 besteht und ebenfalls vom Glasmeister Staack betrieben wird, der 1820 auch eine Hütte in Retzow Amts Stavenhagen errichtet, die bis 1842 dauert. In Ankershagen wird 1832 wieder ein Glashüttenbetrieb eingerichtet und dem Glasmeister Strecker verpachtet; sie wird im Jahre 1838 gelegt und aus ihr der Hof Ulrichshof gebildet, welchen der Pächter Gundlach übernimmt, der zuletzt Berechner der Glashütte war. 1834 übernimmt der frühere Pächter der Rossower Glashütte von Randow diejenige zu Boek auf 40 Jahre, doch geht sie schon 1854 ein, nachdem Randow im Jahre vorher verstorben. Im Jahre 1836 ist von einer eingegangenen Glashütte zu Rostock die Rede, über welche näheres nicht zu erfahren. Das Rostocker Adreßbuch von 1892-94 führt ein Glashüttenwerk auf, welches dann eingegangen ist. Im Rostocker Rats=Archiv sind nach gütiger Mitteilung des inzwischen verstorbenen Ratsarchivars Dr. Koppmann Nachrichten über dortige Glashütten bisher nicht aufgefunden. Im Jahre 1836 wird auch die alte Karower Hütte wieder aufgerichtet, die 1849 eingeht, aber

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1853 wieder in Betrieb gesetzt wird, um 9 Jahre später wieder zu verschwinden. 1843 ist eine Hütte in Alt=Panstorf, zur Rempliner Begüterung gehörend, die ebenfalls in Staackschen Händen, und 10 Jahre später wieder eingegangen ist. 1854 richtet der Gutsbesitzer von Haugwitz die Glashütte in Speck ein. Der Ruhm, die letzte Glashütte in Mecklenburg gewesen zu sein, gebührt der Alt=Schweriner Hütte; im Jahre 1847 gegründet wird sie, nachdem das Gut 1899 vom Besitzer Magnus Klockmann an Johannes Schlutius verkauft ist, von diesem im Jahre 1901 aufgehoben.

Es ist nicht ausgeschlossen, vielmehr sogar wahrscheinlich, daß außer den in vorstehendem aufgezählten Glashütten deren noch mehr in unserem Vaterlande bestanden haben, welche dem Verfasser bei Durchsicht des archivalischen Materials nicht begegnet sind und welche festzustellen, späterer Forschung überlassen bleiben mag.

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