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gegründet von | fortgesetzt von | |
Geh. Archivrat Dr. Lisch. | Geh. Archivrath Dr. Wigger. |
herausgegeben
von
Geh. Archivrath Dr. H. Grotefend,
als 1. Sekretär des Vereins.
Auf Kosten des Vereins.
Druck und Vertrieb der
Bärensprungschen Hofbuchdruckerei.
Kommissionär: K. F. Koehler, Leipzig.
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I. | Über Stammtafeln (mit einem Beispiel: Familie Wachenhusen). Von Geh. Archivrat Dr. H. Grotefend | 1-48 |
II. | Mecklenburger in Danzig. Von Dr. Otto Grotefend, Marburg | 49-152 |
III. | Schwesterglocken aus dem Mittelalter im Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin und dem Königreich Dänemark. Von F. Uldall, Architekt, Randers (Dänemark) | 153-178 |
IV. | Wann ist Güstrow mit Stadtrecht bewidmet? Von Dr. F. Techen, Wismar | 179-182 |
V. | Von einem über Wismar im Jahre 1637 beobachteten Wunderzeichen. Von Dr. F. Techen, Wismar | 183-190 |
VI. | Studien zur Geschichte des Herzogs Christian [Louis] (1658-1692). Von Oberlehrer Dr. Richard Wagner | 191-234 |
VII. | Familienbriefe Joh. Jak. Engels. Von Bibliothekar Dr. Kohfeld, Rostock | 235-244 |
VIII. | Über das Haus in der Stadt Schwerin, in welchem zuerst lutherischer Gottesdienst gehalten ist. Von weiland Geh. Archivrat Dr. Lisch | 245-262 |
IX. | Auerhähne in Mecklenburg. Von weiland Archivrat von Meyenn | 263-266 |
X. | Glashütten in Mecklenburg. Von Ulrich Graf von Oeynhausen | 267-312 |
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:
Von
Geh. Archivrat Dr. H. Grotefend.
E s ist ein erfreuliches Bild, daß in einer Zeit, die voll ist von zersetzenden gesellschaftsfeindlichen Bestrebungen, sich überall der Familiensinn geltend macht, und daß in adligen, wie in bürgerlichen Familien der Wunsch hervortritt, sich fester aneinander zu schließen, um in der Familie den sicheren Halt zu gewinnen, den bei der größeren Zerstreuung über das, gottlob! geeinte Deutsche Reich das einzelne Familienmitglied leicht zu verlieren Gefahr läuft.
Auch in den Kreisen Mecklenburgs und besonders unseres Vereins ist dieses Bestreben mehrfach hervorgetreten; es mag daher am Platze sein, im folgenden eine kurze Darlegung einiger Hauptpunkte zu geben, die bei der Familienforschung und ihrer eigentlichen Grundlage, der Entwerfung einer Stammtafel, in Betracht kommen.
Gerade in unserer Zeit, wo durch einseitiges und übermäßiges Hervorheben des Einzelwesens und seiner vermeintlichen Rechte das Gesamtleben in seinen Wurzeln mehr und mehr verletzt wird, in einer Zeit, wo mehr als jemals die Selbstsucht über den Gemeinsinn zu siegen sucht, ist die Flucht in die Familie und die Einkehr in ihre Geschichte gewiß die reinste und ergiebigste Quelle des Mutes für den, der noch selbstlos genug ist, die Interessen einer Gemeinschaft über die Interessen der sie bildenden Einzelwesen zu stellen.
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Die Familie ist die erste und ursprünglichste Gemeinschaft im Leben, sie ist die Grundlage und das Vorbild aller gesellschaftlichen und staatlichen Gemeinsamkeitsgebilde. Sie ist daher auch am ersten geeignet, wenn nur der gute Wille nicht fehlt, dem Menschengeiste auf dem Fluge zu den Idealen die Schwingen zu stählen, ihn stark zu machen für den Kampf mit dem einzelnen Ich, das sich groß zu machen sucht gegenüber dem doch zumeist, wenn nicht allein berechtigten Wir der Gemeinschaft, in die es gestellt ist.
Man sehe daher nicht mit spöttischem Lächeln, wie es so oft in den Kreisen der sogenannten Gebildeten geschieht, auf das Treiben derer hin, die sich bestreben, das Dunkel zu klären, das etwa über der Herkunft ihrer Familie ruht, die Glied um Glied ihre Vorväter und deren Abkömmlinge aneinander reihen, um zu wissen, mit wem zum gemeinsamen Kampfe des Lebens das Schicksal sie am nächsten verbunden hat.
Alle die sich so bestreben, wollen ja teil haben an dem Segen, den Goethe durch den Mund der Iphigenie über sie ausspricht:
"Wohl dem, der seiner Väter gern gedenkt,
Der froh von ihren Taten, ihrer Größe
Den Hörer unterhält und still sich freuend
Ans Ende dieser schönen Reihe sich
Geschlossen sieht!"
Doch mühevoll und oftmals gar entsagungsreich ist die Familienforschung. Der größte Feind erwächst ihr im eigenen Lager ans der Familienüberlieferung. Sie, die beim ersten Anblick die beste Stütze zu sein scheint, um die Haken der Forschung daran einzuschlagen, wird meist sich als trügerisch und hinfällig erweisen.
So ist es dem Schreiber dieser Zeilen stets ergangen, wenn er wieder einmal sich bei derartigen Untersuchungen von einer Familienüberlieferung blenden ließ. Und je sicherer sie auftritt, desto mehr hat man ihren Ungrund zu fürchten.
Zwei Evangelisten überliefern uns die Geschlechtsfolge Christi, Matthäus und Lukas, beide im Gewande der unverbrüchlichsten Gewißheit. Jedoch von David ab bis zu Joseph, dem Manne der Maria, hin führt Matthäus 26 Generationen auf, Lukas aber 41 völlig von jenen verschiedene. Es liegt mir ferne, zu glauben, daß dieses irgend einen Schatten auf die Glaubwürdigkeit der beiden Berichterstatter werfen könnte. Ich glaube auch, daß die wissenschaftliche Theologie diesen Zwiespalt
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schon längst als einen nur scheinbaren und nur äußerlichen dargetan hat. Doch schon die Tatsache der äußerlichen Abstimmigkeit der beiden Berichte reicht hin, um einsehen zu lassen, mit wie großer Vorsicht man an die überlieferten Genealogien herantreten muß, um die es sich bei unseren Forschungen handelt. Man lasse sich hier durch ein noch so blendendes Gewand sicherer Überlieferung nicht irre machen, sondern prüfe Generation um Generation, so gut man es irgend vermag. Oder besser noch, man lasse die Überlieferung ganz beiseite und baue auf eigenen Forschungen nach den besten Quellen die gewünschte Stammtafel auf.
Aber von unten herauf! Denn von unten herauf - von sich aus, um mich deutlicher auszudrücken -muß man den Aufbau einer Stammtafel beginnen, wenn man nicht den größten Irrtümern sich aussetzen will. Stets von Bekanntem zum Unbekannten fortschreitend! Durch die Geburt der Kinder lernt man am sichersten die Eltern kennen; durch die Taufpaten erhält man die wichtigsten Hinweise auf Abstammung und Herkunft der Eltern; Todeszeit und Heiratszeit lassen auf das etwa unbekannte Geburtsjahr schließen, kurz: stets wird man auf sicherem Grunde bauen, wenn man auch diesen Bau, wie jeden andern, von unten beginnt. 1 )
Wenn man nun darangeht, eine Stammtafel aufzustellen und die Vorarbeiten dazu unternimmt, so hüte man sich, in seinen Aufzeichnungen aus den Quellen zu kurz zu sein. Lieber etwas mehr ausschreiben, als später vergeblich sein Gedächtnis zermartern nach einer Quellennotiz, die man seinerzeit nicht für der Aufzeichnung wert hielt, die aber nun ungeahnte Perspektiven eröffnen - könnte, wenn man sie eben hätte.
Die Taufpaten aus den Kirchenbüchern zu wissen, ist notwendig, ebenso das Alter bei den Todesangaben und so manche andere Einzelheit, die die älteren Kirchenbücher enthalten. Bedarf man daher Auszüge aus Kirchenbüchern von seiten der Geistlichkeit, so muß man stets um wörtliche Abschrift der Einzeichnungen bitten, sonst kann es leicht geschehen, daß die Auszüge unter Benutzung der modernen gedruckten Formulare gemacht werden, bei denen alle diese so wichtigen "Kleinigkeiten" als unwesentlich beiseite gelassen werden.
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Unwesentlich aber, ich betone das nochmals nachdrücklichst, ist bei derartigen Untersuchungen nichts, wenigstens muß man sich strenge davor hüten, etwas von vornherein unter diesem Gesichtspunkte zu betrachten und zu mißachten. Wenn man aber etwa denkt. so genau brauche ich mir die Daten nicht zu merken, mir genügt das Jahr des Todes, der Geburt, der Heirat, das wird sich rächen, sobald während der Arbeit die Lust zu genauerem Eingehen auf die Einzelheiten erwacht, oder sobald die Glaubwürdigkeit einer Überlieferung von der Tagesangabe eines Datums abhängt, oder nur durch diese geprüft werden kann.
Über den Verkehr mit den Geistlichen ist sonst nur wenig allgemeines zu sagen. Man stelle seine Fragen möglichst genau, aber nicht zu kurz. Für den Geistlichen wird zwar das Ideal einer Anfrage immer sein, wenn man fragen kann: Wie lautet die Einzeichnung über den dann und dann Getauften so und so? Doch das wird nicht immer der Fall sein können, denn gar oft stehen dem Fragenden so genaue Daten nicht zur Verfügung. Weiß man nun aber das Jahr einer Geburt z. B. nicht ganz genau, so frage man nicht bloß, ob etwa in den Jahren 1730-1740 diese Geburt dort eingetragen ist. sondern man gebe genau und ausführlich die Gründe an, die zu der Annahme der Zeitgrenze und des Geburtsortes Veranlassung gegeben haben. Denn es ist noch eine große, unentschiedene Frage, ob und in welchem Maße die Geistlichen verpflichtet sind, in den Kirchenbüchern derartige Nachsuchungen anzustellen, und selbst in dem besten Falle liegt es doch immer sehr in dem guten Willen der Geistlichen, dem Fragenden befriedigende Auskunft zu erteilen. Da klingt es doch vertrauender und macht zum Dienste eher bereit, wenn der Geistliche in den Stand gesetzt wird, zu wissen, um was es sich handelt, wenn er sieht, daß man sich schon möglichste Mühe gegeben hat, der Sache näher zu kommen, ehe man ihn in Anspruch nimmt.
Daß man gar keine Antwort bekommt, gehört - das kann ich zur Ehre des geistlichen Standes sagen - zu den Seltenheiten. Immerhin aber ist es anzuraten als eine Pflicht der Höflichkeit, den Briefen an die Geistlichen eine Postmarke für die Antwort beizulegen, denn (abgesehen davon, daß die empfangene Marke immer ein stiller Mahner ist) es ist mancher Geistliche über sein gutes Recht, durch den Vermerk "Portopflichtige Dienstsache" und die Aufdrückung des Kirchensiegels den Empfänger vor dem Zuschlagsporto bei unfrankierter Sendung zu schützen, nicht hinreichend unterrichtet, und dann verdoppeln sich die Porto=
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kosten für den Fragenden, oder gänzlich Unbeteiligte, der Pastor oder das Kirchenärar, sind widerwillig die Belasteten.
Wenn nun auch die Kirchenbücher die sicherste Grundlage für den Aufbau einer Stammtafel in allen Fällen hergeben werden, so mird man doch ohne die Archive der in Betracht kommenden Gegenden nicht auskommen können. Namentlich werden die Archive wertvolle Dienste leisten bei der Identifizierung der aus den Kirchenbüchern kennen gelernten mit den für die Stammfolge wichtigen Personen, besonders wenn gleiche oder ähnliche Vornamen in derselben Generation mehrfach auftreten. Ebenso werden zur Ermittlung der Herkunft, des Berufes und so mancher anderer Beziehungen der zu erforschenden Persönlichkeiten die Archive die wesentlichsten Hilfen gewähren können.
Auch an Archive, das soll hier entschieden betont werden, muß man eher zu ausführlich als zu kurz schreiben. Ich muß da notwendiger Weise einige Worte pro domo reden, es liegt das durchaus im amtlichen Interesse unseres wie jedes anderen Archives, denn ich hoffe dadurch den Archiven in Zukunft manchen Federstrich zu ersparen. Gar oft wird an das Archiv eine Frage gestellt, wie etwa: "Es liegt daran, zu wissen, wie der Vater des dann und dann gestorbenen so und so geheißen hat, der aus Mecklenburg gebürtig sein soll." Wir haben alle Ursache, eine solche Frage als eine Unhöflichkeit anzusehen. Denn unhöflich ist es und unpraktisch dazu, wenn man jemanden um etwas fragt, und es so tut, daß alles andere nur kein Vertrauen aus der Fassung der Frage hervorleuchtet. Unpraktisch ist es, da der Fragende von vornherein annehmen darf, daß das Archiv als Zentralstelle aller historischen Nachrichten mehr enthält, was seiner Forschung dienlich ist, als gerade diese eine Notiz, und daß es vielfach keine größere Arbeit für die Archivbeamten ist, ihm alles dieses zugänglich zu machen, als die einzelne Notiz, um derentwillen er fragt. Unhöflich aber ist es, da die so gestellte Frage durchaus nicht angetan ist, den Archivar sicher in den Sattel der Forschung und der Beantwortung zu heben.
Erforderlich ist dazu zunächst die Angabe des Zweckes, dem die Antwort dienen soll. Es muß gesagt werden, ob die Auskunft zu der (in den ersten Anfängen begriffenen oder schon der Vollendung nahen) Anfertigung einer Stammtafel (oder einer Ahnentafel), oder zur Ergänzung einer Familiengeschichte, zur Ausfüllung einer Lücke in einer sonst lückenlosen Geschlechtsfolge, zum Beweise der Abstammung von einer bestimmten Persönlichkeit, zur Geltendmachung von Ansprüchen auf ein Familien=
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stipendium oder zu sonst irgend welchen Zwecken gebraucht werden soll. Dies ist für die Ausführlichkeit der Beantwortung ebenso wie für die Art der Begründung des Mitgeteilten oftmals von entscheidender Wichtigkeit.
Sodann muß der Fragende mehr von der Persönlichkeit angeben, die in Frage kommt, als bloß das Todes= oder das Geburtsdatum. Die Lebensstellung, ja besser noch den Lebensgang muß man vor allem wissen, da die Stellung beim Eintritt in das öffentliche Leben vornehmlich Schlüsse auf die Zukunft zuläßt. Lebensdauer oder Heiratszeit sind wesentliche Ergänzungen des Todesjahrs. Wenn der zu Erforschende Kinder hat, so sind deren Paten daraufhin zu prüfen, ob nicht aus ihnen Schlüsse auf die Herkunft oder die Sippe der Eltern gezogen werden können.
Alle diese Einzelheiten müssen bei der Fragestellung berücksichtigt und nötigenfalls, so gut man es vermag, dargelegt werden, sonst kann das wohlgesinnteste Archiv - und ich will nicht leugnen, daß es auch andere gibt - trotz aller Mühe oft völlig versagen. Am besten ist es (wenn man vermuten kann, vieles aus einem Archive für eine Stammtafel zu lernen), man sendet eine Abschrift dessen ein, was man bisher erforscht hat, allenfalls mit der Bitte um Rückgabe. Dann können mit einem Male und mit einer Mühe alle Schmerzen des Fragenden gestillt werden, und beiden Teilen ist dadurch am besten gedient. Vertrauen erntet, wer Vertrauen sät!
Wenn ich nun positive Angaben darüber machen soll, was alles in einer brauchbaren und zuverlässigen Stammtafel enthalten sein muß, so scheint mir die beste Antwort auf diese Frage folgendes zu sein:
Anzugeben sind - nach Möglichkeit -
bei sämtlichen Familiengliedern:
bei Verheirateten:
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bei angeheirateten Frauen außerdem:
bei verstorbenen Familiengliedern:
Den Lebensgang der zur Selbständigkeit Gelangten soll man, so gut es geht, verfolgen, ohne jedoch ängstlich jede vorübergehende Beschäftigung oder unwesentliche Beförderung anzumerken, es sei denn, daß sie für die Feststellung der Nachkommenschaft (durch den Wechsel des Wohnortes etwa) von Wichtigkeit sein könnte.
Für jedes Elternpaar mit seinen Nachkommen lege man von vornherein ein eigenes Blatt an; nicht zu klein, um alles darauf lassen zu können, was sich im Laufe der Arbeit ansammelt. Durch diese Anlage der Stammtafel auf einzelnen Blättern erleichtert man die Sammlung ungemein, da hierbei stets Einschübe gemacht und einzelne unübersichtlich gewordene Blätter leicht abgeschrieben werden können. 1 )
In eine Übersichtstafel gebracht werden nur, von den noch lebenden ausgehend, alle die Familienglieder, die mit Nachkommenschaft gesegnet waren, und die, die den Schluß von aussterbenden Ästen machen, oder die sonst für die Familiengeschichte von besonderer Bedeutung sind - alle mit kurzem charakterisierenden Beisatze und dem Todesjahr.
Wendet man dann zur Bezeichnung der Generationen Buchstaben an, zur Bezeichnung der auf einer Generationslinie stehenden Glieder durchlaufende Zahlen, so kann man leicht Ordnung in der Zettelsammlung halten.
Daß man ein alphabetisches Verzeichnis aller Familienangehörigen nach den Rufnamen macht, ist meist unnötig und nicht recht praktisch, da man oft den Rufnamen gar nicht kennt, und oft ein und derselbe Name so häufig wiederkehrt, daß eine Unterscheidung allein danach schwer fällt. Eher ist ein Verzeichnis der verschwägerten Familien erforderlich, da hierdurch in den meisten Fällen am besten die Orientierung gefördert wird.
Nach diesen Grundsätzen ist nachstehende die Stammtafel der Familie Wachenhusen aufgestellt.
Sie soll ein Beispiel sein, maßt sich aber nicht an, ein Musterbeispiel sein zu wollen, denn auch in ihr sind Lücken geblieben. Aber diese Lücken sind trotz aller Bemühungen nicht auszufüllen gewesen.
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Weshalb ich nun gerade die Familie Wachenhusen gewählt habe, um meine Theorie in die Praxis umzusetzen, das hat zwei für die Sache selbst völlig geringfügige Gründe gehabt. Erstens reizte es mich, die Irrtümer der Familientradition nachzuweisen, wie sie in dem biographischen Buche des Hans Wachenhusen (Aus bewegtem Leben) und in verschiedenen seiner Briefe, die mir vorlagen, sich finden, und wie sie - in anderer Form - in dem nach Österreich verschlagenen Zweige der Familie fortgepflanzt zu sein scheinen, als sei die Familie schon in der Zeit, da man die Mönche austrieb, als rittermäßiges Geschlecht (als gruwelike Mönkesmokers) oder gar noch früher als die edlen Herrn Maß von Wachenhusen in Mecklenburg ansässig gewesen, eine Tradition, die wohl vorzugsweise mit dazu gedient hat, daß die in den preußischen, schwedischen, österreichischen Offiziersstand eingetretenen Glieder für sich das adelnde "von" in Anspruch nahmen. Dann aber auch eignete sich die Familie wegen ihrer Abgeschlossenheit sehr zu einer derartigen beispielsmäßigen Darstellung, da sie trotzdem noch genügende Verästelung aufweist, um die Anordnung einer derartigen Tafel daran zeigen zu können.
Daß die Traditionen über das adlige Herkommen der Familie grundlos sind, braucht kaum näher ausgeführt zu werden. Der erste in Mecklenburg erscheinende Wachenhausen 1 ), der als Theologe ins Land kam, stammte aus Northeim im Hannoverschen. Dicht bei Northeim liegt der kleine Ort Wachenhausen, dem er unzweifelhaft seinen Namen verdankt - wie ich gleich bemerken will, ein Bauerdorf ohne Burganlage oder Reste einer ehemaligen Burg. Als der erste Wachenhausen aus Northeim nach Mecklenburg kam, gehörte das Dorf Wachenhausen seit Jahrhunderten dem Augustiner=Nonnenkloster Katlenburg, das dicht dabei lag, im 12. Jahrhundert von dem letzten Grafen von Katlenburg gegründet. 1532 verließ Bernhard Wolff, der letzte katholische Propst von Katlenburg, das Kloster und nahm mit den meisten Klosterjungfrauen die evangelische Lehre an. Er zog nach Einbeck, wo er als Kanonikus des evangelischen Stiftes zu St. Alexander gestorben ist. Noch bis 1558 aber lebten einige der Klosterjungfrauen ungestört in Katlenburg. 2 ) Dann
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fand Herzog Philipp von Braunschweig=Grubenhagen sie ab und zog selber in Katlenburg ein, das seitdem Jahrhunderte lang ein fürstliches Amtshaus verblieben ist.
In Northeim aber ging unter großer Einmütigkeit von Volk und Fürst (namentlich auf Betreiben der Herzogin Elisabeth, Herzog Erichs des älteren Gemahlin) die Einführung der Reformation im Jahre 1539 vor sich. Die Mönche aber des Northeimer Klosters befanden sich noch 1547 in ihrem Blitze, aus dem sie auch keineswegs gewaltsam entsetzt wurden. 1 )
Also selbst in ihrer hannoverschen Heimat hatten die Wachenhusens keine Gelegenheit gehabt, sich als Mönkesmokers hervorzutun, dort war die Auflösung der Klöster ohne derartige Gewalttätigkeiten von statten gegangen.
Daß aber der in Mecklenburg einwandernde Pastor selber nicht daran dachte, sich einer adligen Familie zuzuzählen, wird am besten durch die Tatsache bewiesen, daß sein Sohn Friedrich, der lange genug in seiner Nähe gelebt hatte, um darüber Bescheid zu wissen, trotz seines militärischen Ranges erst einer besonderen Adelung als von Wachenfeldt bedurfte.
Auch daß er des Vaters Wappen - einen Kranich mit Stein, als Helmzier ein Herz, von zwei Pfeilen durchbohrt - bei seiner Adelung nur zum Teile beibehielt 2 ), läßt darauf schließen, das jenes kein ursprünglich adliges Wappen war. Der Kranich, der, der Sage nach, den Stein hält, um sich wach zu erhalten, ist das Symbol der Wachsamkeit, es ist also, wie es bei Bürgerwappen vielfach uns begegnet, ein redendes Wappen damit beabsichtigt. Das von Pfeilen durchbohrte Herz ist eine öfter bei Geistlichen auftretende Helmzier symbolischer Natur. Daß die späteren Generationen der Familie Wachenhusen unter Beibehaltung des Schildzeichens, das sie in ein grünes Feld setzten, das Herz mit den Pfeilen der Helmzier gegen einen wachsenden Kranich zwischen zwei Büffelhörnern vertauschten, ist kaum als eine Verbesserung des Wappens zu bezeichnen.
Alles in allem genommen werden wir nicht fehlgehen, wenn wir in den Wachenhusens eine Familie erblicken, die, vom Dorfe
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in die nahe Stadt gewandert, aus Handwerkerkreisen in die Reihen der Gelehrten= und Beamten=Familien gelangt ist. Derartige Vorgänge vollzogen sich gerade im 16. und 17. Jahrhundert sehr häufig.
Wenn in der Folgezeit nicht alle Glieder der Familie sich auf der erklommenen Höhe des Lebens haben halten können, so kann man doch zum Ruhme der Familie sagen, daß sie eine große Zahl um den Staat und um ihre Mitwelt verdienter Männer hervorgebracht hat, und wenn auch bei einzelnen Persönlichkeiten ein großer Hang zum Abenteuer sich nicht verkennen läßt, so hat er doch stets einen aussöhnenden, idealen Zug behalten.
Die Existenz einer nach dem Orte Wachenhausen sich nennenden Familie außer unseren Wachenhusens für ältere Zeit nachzuweisen, ist mir nicht gelungen. Eine Anfrage bei dem Magistrate der Stadt Northeim blieb leider ohne Erfolg.
Ich will aber nicht verschweigen, daß im Jahre 1876 aus Berlin ein Schlosser Wachenhausen wegzog, unbekannt wohin, der am 18. Oktober 1853 in Herzberg am Harze geboren war, also auch ganz nahe bei Wachenhausen, und daß in Hamburg sowohl wie in Hannover Personen dieses Namens in arbeitenden Stellungen heute noch ansässig sind, deren Herkunft mir aber nicht bekannt geworden ist.
Zur Mitarbeit an der Stammtafel, soweit ich sie bedurfte, war die Familie Wachenhusen überall, wo ich anklopfte, gerne bereit. Ein reges Familieninteresse war vorhanden, doch die Kenntnis von dem Zusammenhang der Familie war zum großen eigenen Bedauern zum Teil völlig verloren gegangen, so daß meine Forschung deshalb von allen Seiten mit Freude begrüßt wurde.
Daß das auch mir Freude bereitet hat, will ich, trotz des Bewußtseins, diese Stammtafel lediglich aus sachlichem Interesse entworfen zu haben, gerne eingestehen.
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A. | Karl |
* 1600 in Northeim, auf Wallensteins Befehl 1628 Sept. 7 in Granzin (bei Lübz) als Pastor eingeführt, 1637-1641 mit Frau und Kindern erst in Schwerin, dann in Holstein. † 1669 Juni 29 Granzin.
~ Sophie Hoppe, die als Wwe. in Granzin lebt, * 1608.
Kinder:
B. 1.
B. 2.
B. 1. | David Friedrich | Vater A. |
* 1634, studiert erst, geht 1656 in schwedischem Solde mit Herzog Karls von Mecklenburg Regiment nach Polen, wird Fähnrich. Zieht 1662 als Regiments=Quartiermeister mit den Kaiserlichen gegen die Türken. Verabschiedet 1665. Wird 1672 als Rittmeister in Herzog Friedrichs von Mecklenburg Kurbrandenburgischem Regiment angenommen. Steht 1674 als schwedischer Major unter General Wrangel in Wismar, verliert bei einem
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Ausfall das linke Bein. 1677 dänischer Obristleutnant. Wohnt 1678 in Hamburg, kauft 1679 Kl.=Bresen (A. Lübz), das er 1698 verkauft. † vor 1702, wohl in Wismar, wo er ein Haus gebaut hatte. 1688 als von Wachenfeldt geadelt. (Die von Wachenfeldt sind 1720 in das schwedische Ritterhaus eingeführt und blühen noch heute.) 1 )
Kinder erster Ehe:
Kinder zweiter Ehe:
Einer der Söhne war der Kapitän von Wachenfeldt, dessen Frau 1712 Okt. 25 in Granzin eine Tochter Anna Katharina bekommt.
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B. 2. | Heinrich Christian. | Vater A. |
* 1642 Granzin, 1665 März in Rostock immatrikuliert, 1668 beim Vater als Kandidat, 1670 Juni 19 als Pastor in Granzin eingeführt. † 1717 Apr. 21 Granzin.
~ Herbst 1669 Anna Sophia Lanzius, Tochter des Pastors Johannes Lanzius zu Lancken, * 1647 Nov. 28, Siggelkow, lebt noch 1723.
Kinder:
C. 1.
C. 2.
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C. 1. | Joachim Karl. | Vater B. 2. |
* 1671 Apr. 3 Granzin, immatrikuliert in Rostock
1691 Dez. 1, ordiniert als pastor in Kladrum
1696 Juli 5. † 1749 Apr. 21 Kladrum.
~ 1696
Juli 6 Kladrum Oelgart Maria Wendt, Tochter des
Amtsvorgängers in Kladrum P. Joachim Wendt. †
1725 Apr. 13 Kladrum.
Kinder:
D. 1.
D. 2.
D. 3.
D. 4.
Seite 15 |
C. 2. | Christian Heinrich. | Vater B. 2. |
Krüger in Granzin (A. Lübz). † 1742 Juli 6
Granzin.
~ 1. 1711 oder 1712 Sophie N.
Taufpatin 1714 Mai 11 und noch 1726 Juni 7 in
Granzin.
2. Nach 1735 Anna Sophie geb.
Ehlers, als Witwe des Pensionärs Seehase
Pächterin des Tannenhofs bei Benthen. * 1692, †
1757 Dez. 20 Granzin.
Kinder erster Ehe:
D. 5.
Kind zweiter Ehe:
D. 6.
D. 1. | Magnus Heinrich | Vater C. 1. |
* 1700 Juli 1 Kladrum, eingeführt 1731 Dez. 16 als Pastor zu Prestin, 1750 auch zu Wamckow, † 1755 Janr. 1 Prestin.
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~ 1. N. Roland, seines Vorgängers Jacob Roland (†
1724) in Prestin Tochter.
2. 1748 Nov. 7
Mestlin, Anna Katharina Brennecke, Tochter des
Pasters Georg Br. zu Mestlin und geb. Petri, *
1714 Juni 4 Mestlin, † 1793 Juni 13 Mestlin.
Kinder erster Ehe:
E. 1.
E. 2.
Kind zweiter Ehe:
D. 2. | Johann Georg. | Vater C. 1. |
* 1708 Sept. 13 Kladrum, studierte von 1725 ab
Theologie in Rostock. Cand. min. 1736, 1741
Kammersekretär, dann Kammerrat, Geh. Kammerrat,
1770 Kammerdirektor, hatte das Amt Walsmühlen in
Pacht, das die Erben bis 1792 behielten. † 1773
Okt. 1 Schwerin, in Stralendorf
beigesetzt.
~ 1742 Janr. 12 Kladrum Maria
Juliane Margarete Schröder, Tochter des
gewesenen Kapitäns bei den Liliestrengschen
Dragonern Joh. Hinr. Schröder (später in Krakow
wohnhaft), † 1770 Juni 26 Walsmühlen, zu
Stralendorf in dem damals begründeten, noch
vorhandenen Erbbegräbnis beigesetzt.
Kinder:
E. 3.
Seite 17 |
E. 4.
E. 5.
D. 3. | Friedrich Joachim. | Vater C. 1. |
* 1711 Mai 22 Kladrum, Kaufmann, dann
Bürgermeister zu Sternberg. † 1772 Janr. 14
Sternberg.
~ 1. 1740 Sept. 14 Rostock Anna
Katharine Berg aus Rostock.
2. 1758 Janr.
13 Rostock Margarete Katharine Quistorp, Tochter
des Kaufmanns und Ratsverwandten zu Rostock
Lorenz Gottfried Quistorp und Anna Maria Berg
aus Rostock, * 1727 März 27 Rostock, † 1796 Dez.
29 Sternberg.
Kinder erster Ehe:
E. 6.
Kinder zweiter Ehe:
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D. 4. | Karl Friedrich. | Vater C. 1. |
* 1719 Okt. 14 Kladrum. Krämerkompagnieverwandter
(Kaufmann) in Wismar, † 1781 Nov. 21
Wismar.
~ 1. 1746 Mai 10 Rostock Anna Sophie
Quistorp, Tochter des Kaufmanns und
Ratsverwandten Lorenz Gottfried Quistorp in
Rostock und Anna Maria Berg aus Rostock, * 1724
Aug. 22 Rostock, † 1750 Aug. 30 Wismar.
2.
1754 Mai 9 Schwerin Anna Ilsabe Buntzen, Tochter
des Kaufmanns Buntzen aus Mölln (Lauenb.), *
1723, † 1796 Juli 11 Schwerin.
Kind erster Ehe:
E. 7.
Kinder zweiter Ehe:
D. 5. | Joachim Friedrich. | Vater C. 2. |
Krüger in Granzin † 1772 Mai 19 Granzin.
~
1. 1743 Janr. 25 Granzin Engel Seehase, † 1758
Mai 25 Granzin.
Seite 19 |
2. 1759 Janr. 26 Granzin Katharina Dorothea Glantz, soll 1772 in das Sophienstift in Lübz aufgenommen werden.
Kinder erster Ehe:
E. 8.
Kinder zweiter Ehe:
E. 9.
Seite 20 |
D. 6. | Magnns Hinrich. | Vater C. 2. |
* 1738 Granzin, 1760 Schreiber in Steinbeck bei
Gadebusch, 1766 in Dannhof bei Wolfshagen (Kspl.
Seddin), seit 1772 Kolon (Hufenpächter) in
Gr.=Pankow, preuß. Anteils, † 1776 Sept. 4
Gr.=Pankow.
~ 1766 Okt. 24 Seddin Margareta
Elisabeth Ditten, * 1742 Seddin; noch 1781 in
Gr.=Pankow, 1806 in Parchim.
Kinder:
E. 1. | Julius Karl Friedrich. | Vater D. 1. |
* 1733 Prestin. Kaufmann und Ratsverwandter, seit
Juli 1785 Bürgermeister in Ribnitz, † 1809 April
21 Ribnitz.
~ 1761 Nov. 19 Ribnitz Sophie
Luise Krüger, Tochter des Bürgermeisters Kr. in
Ribnitz, † 1787 Sept. 30 Ribnitz.
Kinder:
Seite 21 |
F. 1.
F. 2.
E. 2. | Joachim Johann | Vater D. 1. |
* um 1735 Prestin. Studiert in Rostock seit 1751
Okt. 16, Pastor zu Alt=Rehse seit 1768. † 1771
Apr. 25 Alt=Rehse.
~ 1768 Okt. 26
Alt=Schwerin Helene (Magdalene) Dorothea Vette,
* 1750 Mai 29 Alt=Schwerin. Tochter des Pastors
Joh. Simon Vette und Barbara Karoline geb.
Birckenstädt, seit 1806 in Waren, † 1831 Febr.
16 in Waren.
Kinder:
F. 3.
Seite 22 |
E. 3. | Karl Georg Heinrich. | Vater D. 2. |
* 1743 Juni 12 Schwerin. Studiert seit 1762 Apr.
26 zu Bützow, 1765 Auditeur, 1766 Referendar,
1767 Justizrat, 1789 Vizedirektor der
Justizkanzlei zu Schwerin, hatte bis 1792
Walsmühlen in Pacht, kauft 1791 Saunstorf, das
er 1793 wieder verkauft. † 1793 Dez. 3
Schwerin.
~ 1. 1767 Okt. 12 Schwerin Helena
Katharina Schmidt, Tochter des Geh. Rat J. P.
Schmidt und Helena Katharina geb. Petersen, *
1748 Nov. 22 Schwerin, † 1787 Apr. 7 Schwerin,
beigesetzt in Stralendorf.
2. 1788 Okt. 3
Schwerin Charitas Maria Wachenhusen, des Karl
Friedrich W. zu Wismar Tochter (D. 4, 4) * 1758
Sept. 1 Wismar, † 1791 Juli 18 Schwerin.
3.
1793 Janr. 2 Schwerin Eleonore Christine von
Bernstorff, Tochter des Kammerjunkers Andreas
Hans August von B. auf Othenstorf und geb. von
Bülow. † . . . .
Kinder erster Ehe:
F. 4.
Seite 23 |
F. 5.
Kinder zweiter Ehe:
F. 6.
F. 7.
Kind dritter Ehe:
E. 4. | Wilhelm Andreas Friedrich. | Vater D. 2. |
* 1748 Juni 18 Schwerin. Studiert seit 1767 Apr.
30 in Bützow. 1771 Kammersekretär, 1779
Charakter als Postdirektor, dann Beamter,
zuletzt Amtshauptmann in Doberan. † 1821 Febr.
15 Doberan.
~ 1. 1780 Juni 15 Schwerin
Caroline Luise Sophie Schmidt, Tochter des Geh.
Rats J. P. Schmidt und Helena Katharina geb.
Petersen. * 1756 Mai 15 Schwerin, † 1794 März 4 Doberan.
Seite 24 |
2. 1796 Febr. 5 Strömkendorf (Katharina Marie) Friederike Charlotte Oldenburg, Tochter des Amtsrats Oldenburg zu Strömkendorf (Pf. Dreveskirchen), * 1767 Aug. 3 Strömkendorf, † 1804 Juli 15 Doberan.
Kinder erster Ehe:
F. 8.
Kinder zweiter Ehe:
F. 5.
Seite 25 |
E. 5. | Christian Gottlieb Heinrich. | Vater D. 2. |
* 1749 Aug. 12 Schwerin. Studiert seit 1767 Apr.
30 in Bützow. 1771 als Advokat zugelassen, 1776
Hofrat, 1781 Kanzleifiskal. † 1795 Febr. 24
Schwerin.
~ 1776 Mai 14 Wismar Lucia
Elisabeth Bouchholz, Tochter des Amtshauptmanns
Bouchholz in Goldberg, * 1748, † 1807 Jan. 16 Schwerin.
Kinder:
F. 9.
F. 10.
E. 6. | Andreas Friedrich. | Vater D. 3. |
* 1746 Nov. 26 Sternberg. Studiert seit 1764 Apr. 27 in Rostock, 1774 cand. theol. in Sternberg. Magister, seit 1783 Pastor und Vizepleban in Gützkow (Pommern), † 1786 Okt. 6 Gützkow.
Seite 26 |
~ 1784 Dez. 3 Gützkow Marie Elisabeth Zaepelihn, Tochter des Pastors Johann Karl Zaepelihn in Jarmen.
Sohn:
F. 11.
E. 7. | Karl Jakob. | Vater D. 4. |
* 1748 Sept. 26 Wismar, Krämerkompagnieverwandter
in Wismar, † 1822 März 18 Wismar.
~ 1787
Okt. 14 Wismar Elisabeth Rose, Tochter des
Ratsverwandten Christian Rose, * 1765 Wismar, †
1810 Juni 19 Wismar.
Kinder:
F. 12.
Seite 27 |
E. 8. | Franz Christian. | Vater D.5. |
* 1744 Granzin, 1791 Ökonomie=Inspektor in Neese,
1793 Holländereipächter in Neese, † 1796 Apr. 5
Neese.
~ 1791 Apr. Neese: Dorothea Luise
Bühring, Tochter des Holländers Ulrich Christoph
B. zu Balow, * 1760 Okt. 6 Werle, lebte noch
1825. Heiratete 1798 Apr. 27 den Holländer
Martin Friedrich Corbahn, 1801-1814 Holländer in
Balow, 1814-1821 in Werle, seit 1822 Erbpächter
in Neuhof bei Neustadt, * 1771 Febr. 3 Bützow,
lebte noch 1836.
Kinder (mit Wachenhusen):
E. 9. | Joachim Zacharias Christian. | Vater D. 5. |
* 1760 Febr. 29 Granzin, 1790 Wirtschaftsschreiber in Dudendorf (Kspl. Sülze), dann bis 1795 Pachtkrüger zur (Lieper)
Seite 28 |
Klappe bei Dudendorf, seit 1796 Hausbesitzer,
Fuhrmann und Ackerbürger in Teterow, 1810
Wirtschaftsschreiber in Kl.=Grabow (Kspl.
Lüdershagen), von 1813-1822 in Hoppenrade (Kspl.
Lüdershagen).
~ 1790 Janr. 15 Marnitz
Christine Christiane Paris, Tochter des
Schneidermeisters P. in Marnitz * 1770, † 1809
Dez. 16 Teterow, 39 Jahre alt.
Kinder:
F. 1. | Adolf Johann Christian. | Vater E. 1. |
* 1772 Sept. 25 Ribnitz. Kaufmann (Weinhandlung
Wachenhuen und Prutz), dann 1809-13 und 1819-29
Stadtrat in Stettin. † 1829 Apr. 26
Stettin.
~ Henriette Karoline Loewener, †
nach 1835.
Kinder:
F. 2. | Friedrich Anton Leonhard. | Vater E. 1. |
* 1775 März 26 in Ribnitz, Krämer, dann Warenmakler in Lübeck, † 1830 März 1 Lübeck.
Seite 29 |
~ 1803 Juli 12 Anne Katherine Bock, * 1780 Juli 28, † 1821 Juli 22 Lübeck.
Kinder:
F. 3. | Johann David. | Vater E. 2. |
* 1770 Alt=Rehse, Kaufmann in Laage, † 1816 Aug.
11 Laage, 46 Jahre alt.
~ 1. 1805 Dez. 6
Altkalen Christiane Juliane Friederike Vick, *
1780, † 1809 Nov. 19 Laage, 29 Jahre alt.
2. 1810 Mai 18 Wattmannshagen Marie Sophie
Ernestine Susemihl, Tochter des Pastors Zach.
Dan. S. zu Wattmannshagen, * 1781, † 1814 Sept.
24 Laage, 33 Jahre alt.
Kinder erster Ehe:
Kind zweiter Ehe:
Seite 30 |
~ 1831 Okt. 14 Ribnitz Kaufmann Johannes Karl Friedrich Ehrenreich Hillebrandt in Ribnitz, * 1801 Juli 22 Triebsees, † 1882 März 8 Ribnitz.
F. 4. | Wendelin Johann Rudolf. | Vater E. 3. |
* 1774 März 19 Schwerin. 1796 als Advokat in
Schwerin zugelassen, 1809 Hofrat, 1813
ritterschaftlicher Syndikus in Rostock. † 1823
Juni 10 Rostock.
~ 1809 Mai 19 Bekendorf
Charlotte Sophie Friederike Ritzerow, Tochter
des Eigentümers von Bekendorf Gustav David
Ritzerow, * 1792 Dez. 11 Westenbrügge, † 1844
März 3 Parchim.
Kind:
F. 5. | Georg Johann Ludwig. | Vater E. 3. |
* 1782 Jan. 3 Schwerin. Leutnant im k.
schwedischen Infanterie=Regimente Engelbrechten
zu Stralsund, wurde am 28. Dez. 1815 als
Premierleutnant bei dem k. preuß. 33.
Infanterie=Regiment in Graudenz angestellt.
Kapitän am 12. Aug. 1816, unter dem 3. März 1820
in das 34. Infanterie=Regiment nach Stralsund
versetzt. Am 16. Sept. 1822 mit dem Charakter
als Major, der Armeeuniform, 300 Taler Wartegeld
und Aussicht auf Zivilversorgung verabschiedet.
Nannte sich v. W. † 1838 Apr. 8 Berlin
(Brüderstr. 24).
~ 1817 Sept. 19 Doberan
Rudolfine Marie Elisabeth Wachenhusen (E. 4, 6)
* 1796 Nov. 16 Doberan. 1816 Febr. 5 mit dem
Bruder des Mannes Wilhelm (F. 6.) verlobt. War
1819 beim Vater in Doberan, ertränkte sich aus
Liebe zum Schwager.
Sohn:
G. 1.
Seite 31 |
F. 6. | Johann Wilhelm Gottlieb Heinrich. | Vater E. 3. |
* 1790 August 17 Schwerin. Trat am 11. Okt. 1813
als Volontär in das 1. Infanterie=Regiment der
russisch=deutschen Legion ein, wurde am 2. Febr.
1814 Brigadequartiermeister, am 24. März 1816 k.
preuß. Leutnant und Rechnungsführer im (4.
Rhein.) Infanterie=Regiment Nr. 30, bis 1820 in
Koblenz; 1821 in Luxemburg; seit 1822 in Trier,
† 1825 Nov. 24 auf der Festung Wesel. 1816 Febr.
5 verlobt mit Rudolfine Wilhelmine Wachenhusen,
späteren Frau seines Bruders Georg (F. 5).
~
1820 Koblenz Katharine Willnecker * 1801 Nov. 1
Koblenz. Zog als Witwe zuerst nach Demmin. †
1879 April 28 Berlin, Planufer 24a, bei Dominé.
Kinder:
G. 2.
G. 3.
F. 7. | Anton Johann. | Vater E. 3. |
* 1791 Juli 4 Schwerin, 1812 Advokat in Schwerin,
1820 Justizrat, 1836 Kanzleidirektor, † 1850 Mai
9 Schwerin.
~ 1818 Apr. 10 Schwerin Marianne
Sophie Christiane Brüning, Tochter des
Kammerdirektors Konrad Wilhelm B. in Schwerin
und der Maria Angelika geb. Jentzen, * 1795 März
22 Mecklenburg, † 1851 Sept. 23 Schwerin.
Kind:
Seite 32 |
~ 1. 1846 Janr. 9 Schwerin Domänenrat Heinrich Satow auf Hägerfelde (Witwer), † 1856 März 21 Hägerfelde.
2. N. Hencke, Pächter des Ritterguts Augustfelde bei Holtzendorf (Mark), † etwa 1896, beerd. in Hannover.
F. 8. | Johann (Hans) Georg Heinrich. | Vater E. 4. |
* 1781 Apr. 1 Schwerin. Trat 1798 als
Fahnenjunker aus kurhannoverschen Diensten in
schwedische Dienste, seit 1802 Rittmeister der
Schwadron Jäger zu Pferde im kön. schwed.
Jemtlands=Dragoner=Regt.; 1805 als Major mit der
Regiments=Uniform verabschiedet. Zieht zuerst
nach Bützow; 1810 kauft er Kl.=Nienhagen, das er
bis 1815 behält. Seit 1816 in Doberan; 1823 in
Lurup bei Pinneberg, seit 1825 in Altona,
Herausgeber der Zeitung für Pferdeliebhaber.
Nannte sich v. W. † 1833 Dez. 21 im Duell mit
Freiherrn von Biel auf Zierow in Wilhelmsburg
bei Hamburg.
~ 1805 Febr. 1 Schwerin
Elisabeth Dorothea (Doris) Regina Hartwig * 1782
Juli 7 Schwerin, Tochter des Dr. jur. Friedrich
Wilhelm Hartwig und Karoline Friederike geb.
Hagemeister. Doris lebt 1834 in Altona, 1836 in
Lehmkuhlen bei Schwerin, 1837 und noch 1839 in Schwaan.
Kinder:
G. 4.
Seite 33 |
ein, kommt 1836 als Invalide (rechte Hand durch Säbelhieb gelähmt) wieder; seit 1837 Stallmeister in Boros Jenö (Ungarn), seit 1838 Gestüt= und Stallmeister in Ertsi (Stuhlweißenburger Comitat). Soll (nach Mitteilung von Hans W. G. 3) verheiratet und Vater einer Tochter gewesen sein.
F. 9. | Johann August. | Vater E. 5. |
* 1778 April 4 Schwerin. 1798 Advokat und bald
darauf Bürgermeister in Neukalen, 1811 Okt. Hof=
und Landgerichtsassessor in Güstrow, 1818 Geh.
Justizrat, 1819 Kanzlei=Vizedirektor in Güstrow,
Dr. jur., † 1831 Janr. 27 Güstrow.
~ 1800
Apr. 28 Schwerin Friederike Katharine Marie
Grantzow * 1781 Sept. 10 in Lübtheen, Tochter
des Postmeisters Johann Friedrich Rudolf Gr. in
Lübtheen und Dorothea Elisabeth geb. Paepke, †
1861 April 4 Güstrow.
Kinder
G. 5.
G. 6.
Seite 34 |
G. 7.
F. 10. | Adolf Friedrich Wilhelm. | Vater E. 5. |
* 1779 Dez. 21 Schwerin. Advokat in Schwerin, †
1831 Okt. 21 Schwerin.
~ 1. 1808 Juni 27
Schwerin Benedicte Charlotte Christine Klentz,
Tochter des Amtsmanns Kl. in Schwerin und
Katharine Sophie geb. von Rudow, * 1788 Janr. 24
Bützow, † 1824 Okt. 1 Schwerin.
2. 1825
Okt. 7 Parchim Luise Friederike Franziska
Charlotte Wendt, Tochter des Gerichtsrats und
Appellationsgerichtssekretärs Friedrich Wendt in
Parchim und der Friederike geb. Erhardt, * 1803
Dez. 27 Ludwigslust, † 1833 Janr. 15 Parchim.
Kinder erster Ehe:
G. 8.
Seite 35 |
G. 9.
G. 10.
G. 11.
Kinder zweiter Ehe:
G. 12.
F. 11. | Bernhard Karl Friedrich. | Vater E. 6. |
* 1785 Okt. 20 Gützkow in Pommern. 1811 Pastor in
Kladow, 1822 in Vipperow, 1857 emeritiert. †
1863 Nov. 17 Wandsbeck.
~ 1811 Okt. 11
Sternberg Dorothea (Doris) Henriette Sophie
Bürger, Tochter des Bürgermeisters Joachim
Friedrich B. in Sternberg, 1793 Febr. 19
Sternberg, † 1850 Janr. 30 Vipperow.
Seite 36 |
Kinder:
F. 12. | Johann Friedrich. | Vater E. 7. |
* 1793 März 16 Wismar, Brennereibesitzer in
Wismar, † 1867 Janr. 16 Wismar.
~ 1827
Rostock Franziska Fuhrmann, Tochter des
Kaufmanns Friedrich F. in Rostock und Frau geb.
Scherer, * 1804 Gragetopshof, † 1841 Apr. 6 Wismar.
Kinder:
G. 13.
G. 14.
G. 1. | Friedrich Karl Georg. | Vater F. 5. |
* 1819 Okt. 27 Doberan. Besaß das Gut (Vorwerk)
Denkhaus (Kr. Arnswalde), zog 1845 nach Carlshof
(Pfarre Zühlsdorf), ist dann nach Amerika
ausgewandert, nannte sich v. W.
~ Clara
Auguste Elisabeth Renz * 1818 Juni 14
Wittenberg, verzog 1857 als Gutsbesitzersfrau
von Berlin, unbekannt wohin.
Seite 37 |
Kinder:
G. 2. | Wilhelm Joseph Emil. | Vater F. 6. |
* 1821 Apr. 26 Luxemburg. Bei seinem Oheim Anton
Johann (F. 7) erzogen und zuerst für die
Forstkarriere ausgebildet. 1848
Eisenbahningenieur zu Rostock, dann bis 1862
Eisenbahnbetriebsinspektor in Rostock, seit 1863
Eisenbahnbaumeister in Güstrow. 1865
Eisenbahndirektor (seit 1867 Baurat) in Malchin,
seit 1871 in Schwerin. Zog, 1874 nach dem
Verkauf der Großh. Bahnen z. D. gestellt, nach
Dresden, † 1882 Okt. 6 Dresden (begr. in
Schwerin).
~ 1846 Juli 2 Rostock Christiane
Elisabeth Dorothea Mühlenbruch, Tochter des
Kaufmanns Friedrich Karl M. in Doberan und der
Marie Sophie Margarete geb. Fitense, * 1819 Apr.
6 Doberan, † 1898 Janr. 8 Dresden (begr. in Schwerin).
Kinder:
G. 3. | Arthur Hans Alexander. | Vater F. 6. |
Ursprünglich Alexander gerufen. * 1823 Janr. 1 Trier. Lernte den Buchhandel in Wismar und Berlin. Später Schriftsteller, Weltreisender und Kriegsberichterstatter. (Aus bewegtem
Seite 38 |
Leben, 2 Bde.). Seit 1859 Redakteur in Berlin
(Hausfreund). Herzogl. Sachsen=Altenburgischer
Hofrat und Dr. phil. Seit 1871 in Wiesbaden. †
1898 März 23 in Marburg, wohin er zwecks einer
Kehlkopfoperation gereist war.
~ 1871 Mai 8
Wiesbaden Marie Eveline Huth * 1846 Apr. 6
Limburg (Lahn), Tochter des prakt. Arztes Dr.
med. Friedrich August H. und Wilhelmine geb.
Möhn, † 1890 Juni 21 Wiesbaden.
Kinder:
G. 4. | Helmut Jaspar Johann Wilhelm. | Vater F. 8. |
* 1808 Apr. 5 Bützow, seit 1823 in österr.
Diensten, 1826 Kadett im Erzhz. Rudolf
Inf.=Regt. Nr. 14 in Linz; 1830 Fähnrich im k.
ungar. Gf. Gyulay Inf.=Regt. Nr. 60 in Wien;
1833 Leutnant im k. u. k. Lin.=Inf.=Regt. Prinz
Wasa Nr. 60 in Podolin (Zipser Comitat); 1845
Kapitänleutnant im Galizischen Inf.=Regt. Nr. 63
in Hermannstadt; 1853 Hauptmann und
Militärbadeinspektor in Zaizon; 1857 Kommandant
in Brünn. † als Major a. D. in Olmütz (?) 1863.
Nannte sich v. W.
~ Marie de Martini * 1816
(kathol.), † 1895 Juli 23 Komorn.
Kinder:
Seite 39 |
G. 5. | Gustav Christian Dietrich Wilhelm. | Vater F. 9. |
* 1807 Okt. 26 Neukalen. Advokat in Güstrow seit
1830. † 1874 Mai 6 Güstrow.
~ Karoline
Sophie Amalie Fabricius * 1825, seit 1878 in Hamburg.
Kinder:
G. 6. | Anton Adolf Friedrich Wilhelm. | Vater F. 9. |
* 1811 Mai 23 Neukalen. Trat unter König Otto (1833) ins griechische Militär ein. Seit 1844 interimistisch, seit 1848
Seite 40 |
angestellt als Gerichtsaktuar beim Stadtgericht
zu Teterow. Seit 1862 als Sekretär a. D. in
Schwerin, † 1874 März 3 Schwerin.
~ 1849
Nov. 20 Neukalen Luise Mahns * 1826 Nov. 1
Neukalen, Tochter des Bäckermeisters Fr. Mahns
in Neukalen, lebt noch in Schwerin.
Kind:
G. 7. | Ernst Karl Heinrich. | Vater F. 9. |
* 1813 Dez. 4 Güstrow. Hatte als Kaufmann
gelernt, war dann Beamter der Hamburg=Berliner
Eisenbahn. † 1882 Febr. 4 Reinickendorf bei
Berlin.
~ 1846 Febr. 15 Auguste Tumaschefsky
* 1817 Febr. 15 Frankfurt (Oder), † 1893 Aug. 19
Berlin (Lehrterstr. 6).
Kinder:
G. 8. | Karl Johann Friedrich Wilhelm. | Vater F. 10. |
* 1809 April 1 Schwerin. 1844 Regierungsregistrator; 1851 Ministerialregistrator; 1858 Ministerialsekretär. † 1887 Janr. 13 Schwerin.
Seite 41 |
~ 1. 1845 März 28 Schwerin Henriette Margarete
Adolfine Vaupel, Tochter des Hofposamentiers V.
in Schwerin, † 1852 Dez. 18 Schwerin.
2.
1856 März 31 Rostock Jane Johnson * 1834 Juni 6
Netherwitton (Newcastle), Tochter des William
J., lebt noch in Schwerin, Gustavstr. 20.
Kind erster Ehe:
Kinder zweiter Ehe:
G. 9. | Friedrich Wilhelm. | Vater F. 10. |
* 1815 Dez. 23 Schwerin. Landbaumeister in
Rostock, † 1874 Okt. 8 Rostock. 1848 Nov.
verlobt mit Swarine Wilkens aus Bremen.
~
1873 Okt. 4 Jena. Helene Thon, Tochter des Dr.
med. und prakt. Arztes Thon in Jena. Lebt in
Troppau, Jactarstraße 14 II.
Kind:
Seite 42 |
G. 10. | Karl Johann Ludwig. | Vater F. 10. |
* 1818 Sept. 19 Schwerin. Militärbaumeister in
Schwerin, dann Landbaumeister in Ludwigslust,
zuletzt Postbaurat in Schwerin, † 1889 Nov. 12
Schwerin.
~ 1850 Nov. 1 Schwerin Alexandrine
Zöllner, Tochter des Geh. Hofrat Karl Heinr. Z.
und geb. Thym * 1828 Sept. 6 Ludwigslust, † 1873
Juni 23 Ludwigslust.
Kinder
G.11. | Ferdinand Friedrich Christian Ludwig. | Vater F. 10. |
* 1823 März 27 Schwerin. Gutsbesitzer in
Kollosomp (Kr. Stuhm, Westpr.), † 1888 Dez. 3 in
Berlin (Lichterfelderstraße 5).
~ 1856 Okt.
10 Rostock Johanna Linck, Tochter des Advokaten
Dr. jur. Linck in Rostock und Luise geb. Altschwager.
Kinder:
Seite 43 |
G. 12. | Adolf Friedrich August Georg. | Vater F. 10. |
* 1827 Febr. 19 Schwerin. Advokat zu Rostock, †
1864 Sept. 30, beerd. in Rostock.
~ 1858 Mai
7 Rostock Mathilde Dorothea Auguste Dugge * 1836
Aug. 13 Rostock, Tochter des Senators Ludwig
Friedrich D. und Pauline Elisabeth geb. Prehn. †
1875 Febr. 1 Gries bei Bozen, beerd. in Meran.
Kinder:
G. 13. | Anton ludwig Friedrich Karl. | Vater F. 12. |
* 1831 Juni 13 Wismar. Brennereibesitzer in
Wismar. † 1897 Aug. 25 Wismar.
~ 1868 Juli
14 Timmendorf Marie Sophie Henriette Calsow,
lebt als Wwe. in Wismar, Dahlmannstr. 17, * 1844
Aug. 30 Timmendorf (Poel), Tochter des Karl
Johann Calsow und Agnes geb. Haland.
Kind:
Seite 44 |
~ 1896 Nov. 12 Gnoien Toni Ida Marie Pauline
Kothé * 1874 März 10 Hagenow, Tochter des
Postmeisters Alexander Kothé (jetzt a. D. in
Gnoien) und Alwine geb. Eichler.
(Sohn:
Karl
Alexander Rudolf Friedrich *
1899 Janr. 18 Gnoien).
G. 14. | Gustav Christian Joachim. | Vater F. 12. |
* 1836 Nov. 1 Wismar. Landwirt; von 1868 bis 1891
Erbpachthofbesitzer von Bauhof Lübz, zuletzt
Rentner in Rostock, † 1901 Juni 30
Rostock.
~ 1868 Juli 24 Nesow Marie Sophie
Ernestine Margarete Moll * 1848 Juni 9 Nesow
(bei Rehna), Tochter des Gutspächters Fritz M.
und Lisette geb. Thurow, lebt als Wwe. in Rostock.
Kinder:
Seite 45 |
der
mit der Familie Wachenhusen durch
Heirat
verbundenen Familien.
A
ckermann D 5, 9.
Altschwager G 11.
B
ehm G 7, 3.
Benefeldt E 3, 6.
Berg D 3. D 4.
v. Bernstorff E 3.
Bethge G 14, 1.
Birkenstadt B 2, 7. E
2.
de Biterra G 4, 1.
Bock F 2.
Bouchholz E 5.
Brennecke D 1.
Brüning
F 7.
Bühring E 8.
v. Bülow B 1.
Buntzen D 4.
Bürger F 11.
Busch E 7, 9.
C
alsow G 13.
Clausius G 10, 3. G 11,
1. G 11, 2.
Corbahn E 8.
D
ahlmann E 7, 2.
Darm D 6, 3.
Ditten D 6.
Dugge G 12.
E
berhard G 14, 2.
Eichler G 13,
1.
Ehlers C 2.
Erhardt F 10.
Eversen B 1, 1.
F
abricius G 5.
Fairburn G 6, 1.
v. Flotow D 5, 7.
Friederici D 1, 1.
Frölich B 2, 3.
Fuhrmann F 12.
G
aedig F 12, 2.
v. Gillern G 8,
3.
Glantz D 5.
Grantzow F 9.
Gronow D 5, 7.
Grube E 7, 6.
H
agemeister F 8.
Haland G 13.
Hartmann G 2, 2. G 2, 3.
Hartwig F 8.
Haupt E 7, 10.
Hencke F 7, 1.
Hennemann D 2, 8. E 4, 5.
v. Hertzberg E 3,
4.
Heuß G 3, 2.
Hillebrandt F 3,
3.
Hintze C 2, 3. D 5, 5.
Hofmann G 3,
1. Hoppe A.
Huth G 3.
J
anenzky B 2, 4.
Jentzen D 6, 2. F
7.
Johnson G 8.
Seite 46 |
K
istmacher B 1.
Klentz F 10.
Koch A 4.
Konert G 14, 1.
Kortüm E 7,
2.
Kossel B 2, 7. E 3, 7.
Kothé G 13,
1.
Kramer B 2, 11.
Krüger E 1. E 4, 5.
L
angnickel B 1.
Lanzius B 2.
Linck G 11.
Loewener F 1. F 2, 2.
Luther C 2, 5.
M
aas B 2, 3.
Mahns G 6.
Mann F
10, 9.
de Martini G 4.
Maßmann E 1,
3.
Michaelis E 7, 8.
Michelsen E 4,
3.
Möhn G 3.
Moll G 14.
Mühlenbruch G 2.
N
. N. C 2.
O
ldenburg E 4.
P
ape G 14, 2.
Paepke F 9.
Paris
E 9.
Pauli E 4, 3.
Petersen E 3. E
4.
Petri D 1.
Prehn G 12.
Proisi
G 4, 3.
Q
uistorp D 3. D 4.
R
enz G 1.
Riebe D 5, 7.
Ritzerow
F 4.
Roland C 1, 2. D 1.
Rose E
7.
Rudow B 2, 9.
v. Rudow F 10.
S
atow F 7, 1.
Scherer F 12.
Schlemm E 5, 7.
Schmidt E 3. E 4. G 10,
1.
v. Schmidt E 4, 3.
Schröder D
2.
Schwarz E 1, 3.
Schweder C 1,
3.
Seehase C 2. D 5.
Seel G 3, 2.
Sevecke D 2, 6.
v. Sperling B, 1.
Stahl G 7, 2.
Steffens B 1.
Steinkopf
E 8, 1.
Storch E 2, 1.
Susemihl F 3.
T
hilemann B 2, 5.
Thon G 9.
Thurow G 14.
Thym G 10.
Tonagel E 1,
4.
Tumaschefsky G 7.
V
aupel G 8.
Vette E 2.
Vick F
3.
Voigt D 6, 1.
v.
W
achenfelt B 1.
Wehmeyer G 10, 3. G
11, 2.
Wendt C 1. D 1, 1. F 10. F 10,
4.
Willnecker F 6.
Wirtinger G 4, 2.
Z
aepelihn E 6.
Zimmermann G 8,
3.
Zöllner G 10.
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Nachtrag zu Seite 8 und 9.
D er Zufall spielte mir, als schon die beiden ersten Bogen gedruckt waren, genaueres über die Mönkesmokers und die Maß von Wachenhusen in die Hände.
Im Jahre 1524 machte sich ein reformatorisch gesinnter Augustinermönch, Heinrich von Zütphen genannt, von Bremen aus, wo er in lutherischem Sinne gepredigt hatte, zu gleichem Zwecke nach Ditmarschen auf. Von den Meldorfern anfänglich günstig aufgenommen, war er der katholischen Geistlichkeit gar bald ein Dorn im Auge. Sie wiegelte die Ditmarscher Bauern gegen ihn auf, und diese überfielen ihn am Freitage nach Marien Empfängnis, also am 9. Dez. 1524 im Pfarrhause zu Meldorf, und schleppten ihn unter grausamen Mißhandlungen nach Heide, wo sie ihn lebendig verbrannten. Unter den Rädelsführern dieses Anschlages nennt Luther, der schon 1525 darüber einen Traktat nach Bremen sandte, auch einen Bauern aus Wackenhusen (einem Dorfe bei Wöhrden in Ditmarschen), den er, wohl aus Mißverständnis seiner niederdeutschen Vorlage Brosi Johann zu Wackenhausen nennt. Der bremische Chronist Renner macht daraus zwei Personen: Ambrosius, Johannes Wackenhusen; Neokorus, der Chronist Ditmarschens, geboren etwa 1550 zu Wöhrden, wo sein Vater Prediger war. stellt Grot Johan tho wackenhusen als das richtige her. Ein andrer Ditmarscher Schriftsteller Russe hatte Grote Joh. Maes van Wackenhusen überliefert. So ist es auch in Westphalens Mon. ined. IV, 1471 wiedergegeben.
Hieraus sind nun die sagenhaften edlen Herren Maß von Wachenhusen entstanden.
Den Namen der Mönkeschmokers aber haben sie dem bremischen Chronisten Renner zu verdanken, der seinem Berichte über das Aufsehen erregende Ereignis, das auch in Bremen, dem ehemaligen Wirkungsorte Heinrichs von Zütphen, die größte
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Bestürzung und den tiefsten Abscheu hervorrief, die Worte anfügte: Dat lof averst, dat de Dettmarschen daerfan hadden, dat waß, dat men se hierna lange tid Monnekeschmokers nöhmede.
Eine Beziehung dieses Aufdrucks zu der, oder überhaupt nur zu irgend einer Familie des Namens Wachenhusen oder Wackenhusen besteht nicht. Es ist zudem überall nicht bekannt, daß das Dorf Wackenhusen in Ditmarschen auf eine Familie seinen Namen hat übergehen lassen. Aus den angegebenen Quellen läßt sich nur ersehen, daß ein Bauer namens Grot Johann oder auch Grot Johan Maes zu Wackenhusen 1524 existiert hat. Das van Wackenhusen Russe's ist durch Luther's zu und des Neokorus tho in seinem richtigen Werte als bloße Bezeichnung des Wohnortes hinlänglich gekennzeichnet.
Für die mecklenburgische Familie Wachenhusen ist die Sache damit völlig beseitigt. Ihre Herkunft aus dem bei Northeim belegenen Wachenhausen läßt sie als völlig unbeteiligt an dem Attentate gegen den lutherisch gesinnten Mönch in Ditmarschen erscheinen.
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:
Von
Dr. Otto Grotefend (Marburg).
D er Aufruf des Deutschen Ordens zur Ansiedlung im fernen, damals noch unwirtlichen Osten unseres heutigen größeren Vaterlandes ist nicht wirkungslos verhallt. Zu Tausenden strömten die Familien über die Elbe, und in rastlosem Mühen in Handel und Handwerk drängten sie sich unaufhaltsam zwischen die unterworfenen Völkerstämme, trugen sie deutsche Arbeit und deutsche Sitte bis tief in das Preußenland, ja weit nach Rußland hinein. Während auf dem platten Lande die alten Gebieter und Bebauer, die stolzen polnischen Grundbesitzer und die sklavischen Knechte, sich noch längere Zeit ziemlich ungestört auf ihren ererbten Sitzen, in ihren Dorfschaften hielten, sammelte sich in den Städten fast rein deutsches Leben in einem Volke an, das, gemischt aus allen Gauen des Deutschen Reiches, von dem kräftigen Drange nach befriedigender Arbeit und nach dem reichen Gewinn erfüllt war, der ihnen vielleicht in der oft fernen Heimat nicht zu teil geworden war. Aus dem Gebiete dieser reichen Kolonisationsgeschichte sei im Folgenden eine jener Städte herausgegriffen, die sich zu besonders stolzer Höhe entwickelte; unser Blick soll auf Danzig und zwar hier ganz besonders auf seine Einwohner mecklenburgischer Herkunft gelenkt werden. Bietet schon bei andern Städten des Reiches ein Blick in die alten Bürgerlisten das größte Interesse und reichsten Lohn für die Erforscher der Geschichte ihrer inneren Entwicklung, so ist dies ganz besonders bei dieser Kolonistenstadt der Fall, bei ihr, die sich schnell aus eigener Kraft emporschwang und für lange Zeit in gerechtem Stolze sich als der mächtigste Handelsplatz der östlichen deutschen Küste erhielt. Es sind darum auch
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für die vorliegende Arbeit die Bürgerbücher Danzigs, die von der Mitte des 14. Jahrhunderts an bis zur Neuzeit, ausgenommen die Zeit von 1453 bis 1536, erhalten sind, die wertvollste Quelle gewesen. Jede ihrer Seiten lehrt es uns, daß auch Danzigs Bürgerschaft sich zu allen Zeiten aus Söhnen der verschiedensten deutschen Gaue zusammengesetzt hat. Überwiegen dabei allerdings besonders die Westfalen, Pommern und Schlesier, so läßt sich andrerseits auch schon recht früh ein starker Zuzug aus Mecklenburg feststellen, was bei den überaus lebhaften Handelsbeziehungen und den gemeinsamen hansischen Interessen sehr wohl zu erklären ist. Da die Bürgerbücher leider erst seit dem 16. Oktober 1557 so gut wie regelmäßig, vorher aber nur sehr selten, die Herkunft des Neubürgers vermerken, so können wir erst seit der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts eine fast lückenlose Reihe der Bürger Danzigs mecklenburgischen Blutes gewinnen. Einige wenige nur (Nr. 165, 173, 227) waren für das 14. Jahrhundert unzweifelhaft als Mecklenburger zu erkennen und sind deshalb in das Verzeichnis der 600 Namen aufgenommen worden; aber man geht wohl nicht fehl, wenn man auch Folgenden mecklenburgische Abstammung zuerkennt: Johannes Rozstokeman, Nikolaus Teterow, Borchard de Sülte, Hinricus de Gnoyen (gewannen 1364 das Bürgerrecht), Hinzse de Swerin (1365), Johannes Güstrow, Bertoldus de Rostok, sartor (1367), Heyno de Hagenow, cocus und Vicko Hagenow (1370), Johannes de Hagenow (1371), Hermann Meklinburgh (1372), Arnoldus von Warin (1374), Jakobus Güstrow (1375), Johannes Rostock, Claus Malchow (1376), Arnoldus de Wysmaria (der allerdings ebenso gut aus Westfalen stammen könnte, wo die Familie de Wismaria schon im 13. Jahrhundert blühte), Johannes Grevesmole (1379), Hans von der Wysmer (1386), Hanneke Mekelborgh (1390), Nikolaus Wismerer (1393 Michaelis), Hinrich von Blankenberge, Johann Grevesmole (1395), Hans Parcham (1396), Hans Boltenhagen (1406), Hinrich Mekelborch (1434). In allen diesen dürfte mecklenburgisches Blut gerollt haben, denn gerade bei den Kolonisten jener Zeit entwickelten sich die Herkunftsbezeichnungen allmählich zu Familiennamen; schneller fanden sich die Landsleute in der fremden Stadt als heute, und nichts lag näher, als den unbekannten Neubürger von anderen durch die Angabe seiner Herkunft zu unterscheiden.
Außer den eigentlichen Bürgern mecklenburgischer Abkunft (es sind ihrer nur 333 von den 600 Namen des Verzeichnisses) sind noch eine Reihe anderer Personen in die Liste aufgenommen.
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Zunächst die Schüler des Gymnasiums. Es waren dies aber nicht nur Knaben, wie man vielleicht aus dem Namen der Anstalt schließen könnte. Das Gymnasium academicum oder illustre hatte den Rang einer Hochschule, und mancher, der schon Universitäten des Reichs besucht hatte, kam nach Danzig, um dort seine Studien in einer der vier Fakultäten fortzusetzen. Diese sogenannten Academici, die in die erste Klasse eintraten und wegen ihrer fortgeschrittenen Bildung in hohem Ansehn standen, übten auch freiere akademische Sitten; der Degen schmückte ihre Seite, und sie besuchten nur die Vorlesungen, die ihrer Neigung entsprachen und für den zukünftigen Beruf von Nutzen sein konnten. Aus diesem Grunde sind sie dem Verzeichnis einverleibt worden, die wenigen Schüler der andern niederen Klassen wurden indessen mitgenommen; möglich, daß auch unter ihnen einer oder der andere später in seiner engeren Heimat, in der Vaterstadt irgend eine Rolle durch seine Wissenschaft gespielt hat. Die Matrikeln von Greifswald und Frankfurt a. O., die mir bei der Aufstellung der Liste zur Hand waren, sind zu einzelnen Notizen über den weiteren wissenschaftlichen Studiengang einstiger Danziger Schüler benutzt worden. Leider ist der Registerband zur Matrikel der Universität Rostock noch nicht erschienen; auch ihr Studium würde vielleicht noch für manchen etwas mehr ergeben.
Aufgenommen sind ferner die Zeugen in den bei der Meldung zur Verleihung des Bürgerrechts vorzulegenden Echtgeburtsbriefen, soweit sie Mecklenburger waren, wobei das Geburtsjahr nach den oft schwankenden Angaben über das Alter bestimmt worden ist. Bei einzelnen dieser Leute ist nicht geradezu bemerkt, daß sie "auch des Ortes her" sind, sondern ihre Zeugnisabgabe wurde durch den Zusatz "hatte viel Umgang mit den Eltern" als berechtigt anerkannt. Auch diese Namen sind, außer wenn ihre Träger als Nicht=Mecklenburger festzustellen sind, in die Liste aufgenommen, aber mit einem Fragezeichen versehen worden; bei einzelnen läßt es sich nämlich nachweisen, daß sie tatsächlich aus Mecklenburg in Danzig eingewandert sind. Genaueren Familienforschungen, für die in diesen Aufzeichnungen vielleicht manches Wertvolle enthalten ist, gelingt es möglicher Weise, auch hier noch weitere Aufklärung und größere Sicherheit zu schaffen.
Schließlich gaben Kirchenbücher, Handschriften und ältere Drucke noch vereinzelte Kunde von Söhnen Mecklenburgs in Danzig und seinem Gebiete.
Da uns bei der Aufstellung des Verzeichnisses besonders eben die Eigenschaft der mecklenburgischen Abstammung interessierte,
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so sind alle Personen, die in Mecklenburg selbst handelnd auftraten und uns durch die Geburtsbriefe bekannt geworden sind, genau mit allen zur Verfügung stehenden Angaben darin aufgenommen worden. Eine eingehende und systematische Durchsicht des reichen Danziger Stadtarchivs, besonders der Schöffenbücher, an der ich erst durch äußere lokale Gründe, später durch Zeitmangel verhindert war, würde sicherlich noch mehr Material zur Geschichte der einzelnen Personen, ihrer Familien und ihrer Verwandtschaften ergeben.
Bevor ich diesen einleitenden Worten die mehrfach genannte Zusammenstellung folgen lasse, will ich zur Erklärung mancher ihrer Angaben einige kurze Bemerkungen über die verschiedenen Arten des Danziger Bürgerrechtes vorausschicken. Man konnte in Danzig auf dreierlei Weise das Bürgerrecht gewinnen, auf einen Kaufmann, auf irgend einen zünftigen Handwerksmann und auf einen Arbeitsmann; erstere Art hieß das große, die beiden andern das kleine Bürgerrecht. Das Bürgerrecht auf einen Kaufmann war das vornehmste, die Aufnahmegebühren waren dem entsprechend von ziemlicher Höhe, ja sie stiegen zuweilen bis zu mehreren Tausend Gulden, wozu, wie auch bei der zweiten Art, noch die Beschaffung einer vollständigen Kriegsrüstung kam. Der Zusatz "cum clausula" bei einzelnen Namen bezieht sich auf eine Verordnung (Klausel) des Rates vom April 1644, die den Neubürgern dieser Klasse den Ankauf königlicher oder adliger Güter untersagte. Zur Erlangung dieser Art des Bürgerrechtes galten zunächst die hansisch geborenen Fremden unbedingt für befähigt, aber auch alle Mecklenburger, da sie wenigstens im Bezirk von Hansestädten (Rostock und Wismar) das Licht der Welt erblickt hatten. Anders war es z. B. bei Nürnbergern (!), Lombarden, Engländern, Holländern, Flämingern und Juden; zu ihrer Aufnahme mußten noch im 17. Jahrhundert alle drei Ordnungen der Bürgerschaft um ihre Einwilligung gefragt werden.
Das Bürgerrecht auf irgend einen Handwerksmann, die zweite Ordnung, konnte nur von solchen gewonnen werden, deren Gewerbe eine Zunftgenossenschaft bildete; nicht=zünftige Handwerker, wie z. B. Altflicker, Schraubenmacher, Höcker u. a., mußten sich mit dem Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann begnügen, das auch den weniger Bemittelten gegen eine (abgesehen von einzelnen Ausnahmen) verhältnismäßig geringe Anzahlung den Schutz der mächtigen Handelsstadt, ja des ganzen Hansebundes gewährte. Der Übergang von einer Stufe des Bürgerrechtes zu einer ändern stand jedem Bürger gegen Zahlung ent=
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sprechender Sporteln frei, nachdem die neuen Standes= bezw. Gewerksgenossen ihre Einwilligung dazu erklärt hatten. Ich will an dieser Stelle nur kurz darauf hinweisen, welch reicher Anzahl von verschiedenen Gewerken die Danziger Bürger aus Mecklenburg, die sich zur zweiten Klasse des Bürgerrechtes meldeten, angehört haben: es sind 52 verschiedene Handwerksarten vertreten bei 215 bekannt gewordenen Namen dieser Klasse. Weitaus die stärkste Gruppe bilden darunter die Schneider, ihrer sind nicht weniger als 62 (fast 29 Prozent!), es folgen die Seeschiffer mit 26 Namen, die Festbäcker mit 22, die Schopenbrauer mit 13, noch mehrere Gewerke mit 2-9 Vertretern und schließlich 30 mit nur je einem Namen. Das Bürgerrecht auf einen Kaufmann gewannen 45, das auf einen Arbeitsmann 73 Mecklenburger.
Einige der unbekannteren Berufsarten bedürfen vielleicht hier einer kurzen Erklärung, soweit sie nicht im Verzeichnis selbst erläutert werden, wo zuweilen die alten Ausdrücke in Klammern beigefügt sind. So sind Bordingsführer Flußschiffer (im Gegensatz zu den "seefahrenden Männern", Festbäcker backen festes (Roggen=) Brot, Losbäcker dagegen lockeres (Weizen=)Brot, Gardenirer sind Gärtner, Sayemnacher, heute Raschmacher genannt, weben ein leichtes Wollenzeug, Seugner sind Fischer, die auf Seugen, einer besonderen Art von Booten, ihre Fische auf den Markt bringen; Schopenbrauer heißen die Brauknechte, die nicht mehr bei einem Wirte dienen, sondern im eigenen Brote sitzen, den Brauern aber für gewissen Lohn zu Hülfe gehen; Häcker sind Kleinhändler, Reifschläger (Reepschläger) nennt man die Seiler, die nur die schweren Schiffstaue anfertigen.
Über das äußere des Verzeichnisses ist nur hinzuzufügen, daß die Anordnung der einzelnen Namen alphabetisch ist, auch in den Vornamen bei gleichen Zunamen; Personen mit gleichen Vor= und Zunamen sind der Zeitfolge nach geordnet. Die Schreibart ist streng nach der Vorlage beibehalten, so sind z. B. Foege und Voege getrennt; Varianten der Schreibweise stehen in Klammern, desgleichen einzelne Endungen von Frauennamen, wenn es fraglich ist, ob die Endsilbe weibliche Flexion oder ein Teil des Vatersnamens ist. Die Ortsnamen sind in der heutigen Form wiedergaben, wobei meistens die alte Schreibart und bei den weniger bekannten Dörfern und Gütern hinter einem Strich das Amt in Klammern vermerkt ist (nach Raabe).
Wegen der verschiedenen Kalenderberechnungen sei noch daran erinnerte daß in Danzig sofort mit dem 5./15. Oktober 1582 amtlich der neue Gregorianische Kalender angenommen wurde,
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während alle in Mecklenburg und den benachbarten Territorien bis 1700 ausgestellten Urkunden nach Julianischem Stile datiert sind. Die Sammlungen schließen mit dem Februar 1814 ab; aus der ersten preußischen Zeit von 1793 bis 1807 sind Bürgerlisten im Danziger Archive nicht vorhanden.
Archivalische Quellen
mit den Abkürzungen in Citaten.
Die Quellen zu dieser Arbeit liegen fast sämtlich im Archiv der Stadt Danzig, Abteilung 300 des dortigen Königlichen Staatsarchivs. Es sind:
Dazu kommen: 1. aus dem Staatsarchiv: Das Konitzer Schöffenbuch (Westpreußische Folianten Nr. 1000).
2. Aus der Danziger Stadtbibliothek: Handschrift Nr. 428.
Literatur:
1. E. Friedländer. Ältere Universitätsmatrikeln. I. Universität Frankfurt a. O. Bd. 1-3. Publikationen aus den K. Preußischen Staatsarchiven Bd. 32 (Leipzig 1887), 36 (1888), 49 1891).
2. E. Friedländer. Ältere Universitätsmatrikeln. II. Universität Greifswald. Bd. 1 und 2. Publikationen aus den K. Preußischen Staatsarchiven Bd. 52 (Leipzig 1893), 57 (1894).
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3. Praetorius. Danziger Lehrer=Gedächtnuß. 1713, 1733, 1760.
4. Rhesa. Kurzgefaßte Nachrichten von allen seit der Reformation an den evangelischen Kirchen in Westpreußen angestellten Predigern. Königsberg 1834.
5. Balck. Mecklenburger auf auswärtigen Universitäten bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts. Jahrb. des Vereins für Meckl. Geschichte und Altertumskunde, Jahrgg. 48, 49, 50 Schwerin 1883-85.
6. A. J. C. zur Nedden. Beiträge zur Geschichte der Großh. Justizkanzlei zu Schwerin. Jahrb. des Vereins für Meckl. Geschichte und Altertumskunde. Jahrgg. 45.
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1. A bel, Valentin, aus Neustadt, wurde im Juli 1643 in das Gymnasium aufgenommen. (M.) Er war vermutlich nah verwandt mit
2. Abell (Abel), Valentin, ebenfalls aus Neustadt, der am 11. März 1664 das Bürgerrecht als Glaser erhielt. Er erschien am 24. September 1663 persönlich vor dem Rat in Neustadt und ließ durch die dortigen Bürger Hans Wulff, Ältermann des Bäckeramtes im Alter von 70, und Jürgen Richter, Rademacher im Alter von 80 Jahren, seine Echtgeburt bescheinigen. Seine Eltern waren Valentin A., Bürger in Neustadt und Hofschnitzer des Herzogs Adolf Friedrich von Mecklenburg, tot schon vor 1642 August 13, und Katharina geb. Brandes, geb. um 1600, gestorben vor 1663 September 24, die aus Kronskamp (Amt Neustadt) stammte. Sie bezeugte am 13. August 1642 in Danzig die Echtgeburt ihres Nachbarsohnes Carsten Reinicke (Nr. 408). (Bb. Gb.)
3. Albinus, Georgius, aus Plau, wurde im November 1608 in das Gymnasium aufgenommen (M.), September 1613 in Königsberg immatrikuliert.
4. ? Albrecht, Friedrich Bernhard, aus Doberan?, geb. um 1729, Einwohner und Hauszimmergeselle in Danzig, beglaubigte am 16. Oktober 1786 die Echtgeburt C. G. Haalbecks (Nr. 177) aus Doberan, mit dessen Eltern er viel Umgang gehabt hatte.
5. Altschwager, Joachim, von Rostock, gewann am 24. September 1705 das Bürgerrecht in der Altstadt als Festbäcker. (Bb.)
6. Arendt, Jochim, aus Kröpelin, geb. um 1618, Zimmermann in Danzig, bezeugte am 12. März 1648 die Echtgeburt seines Nachbarsohnes J. Crakau (Nr. 86).
7. Arendts (Arends), Heinrich, von Schorssow (Amt Stavenhagen), erwarb am 1. Juli 1659 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Unter dem 19. April 1655 beurkundeten Georg Bornhagen, Fürstl. Meckl. Landmarschall zur Nering erb=
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gesessen, und Dietrich Eff, Amtmann des Fürstl. Hauses (?) und Amtes Groß=Lukow, daß der persönlich vor ihnen erschienene Fürstl. Amtsuntertan Heinrich A. nach Zahlung von 20 Gulden meckl. Währung in Gegenwart der Zeugen Jochim Schwenchendorff und Hinrich Kressin die Befreiung von der herzogl. Leibeigenschaft erlangt habe. Seines verstorbenen Vaters Hof zu Schorssow wurde von seinem Schwager, dem genannten Schwenchendorff, bewohnt und in Gewere behalten. Heinrichs vor 1655 verstorbene Eltern, der Ackersmann und Fischer Hans A. in Schorssow und Katharina geb. Rath (Rathke), aus Karstorf gebürtig, waren in Schorssow durch Laurentius Hille, Pastor zu Bülow, getraut worden. Seine Taufzeugen waren Jochim Rottschlaff, Thewes Dames und Ursula Heidens, Einwohner in Schorssow. (Diese Urkunde ist augenscheinlich gefälscht). Vor dem Danziger Rat bekundeten am 2. Mai 1659 Georg Nickel (Nr. 355) und Sophia Oldenborg (Nr. 363) seine Echtgeburt. (Bb. Gb.)
8. Arents, Dilge (=Ottilie), Tochter des Hans Arents, aus Rostock gebürtig, starb am 26. September 1626 auf dem Vorstädtischen Graben in Damerows Wohnung. Sie scheint einen Bierausschank gehabt zu haben, denn in ihrem Nachlasse befanden sich u. a. 27 Biergläser und 2 Tonnen Bier; andrerseits hinterließ sie mancherlei Schulden, darunter auch 25 Gulden halbjährigen Hauszins. (Handschr. Vv. 280, S. 185 v.)
9. Au, Johann Georg, aus Güstrow, gewann am 31. Juli 1764 das Bürgerrecht in der Altstadt auf einen Arbeitsmann. Er war das vierte Kind aus der Ehe des vor 1764 Juli 9 verstorbenen Zimmergesellen Daniel Au in Güstrow mit der gleichfalls vor 1764 Juli 9 verstorbenen Anna Christine geb. Kölle. (Bb. Gb.)
10. Baade, Michael, aus Diedrichshagen (bei Warnemünde), erhielt am 19. Juli 1722 das Bürgerrecht als Schiffer. (Bb.)
11. ? Babbatz, Henrich, aus Dragun (bei Gadebusch?), erwarb am 10. April 1623 das Bürgerrecht als Schopenbrauer. (Bb.)
12. Backmeisterus, Jacobus, aus Güstrow, wurde im Juli 1634 in das Gynmasium aufgenommen. (M.) Sohn des dortigen Superintendenten, † 1638 als Student.
13. Bade, Franz, Einwohner und Arbeitsmann in Danzig geb. um 1597. Er war ein naher Verwandter des J. Bade aus Golm (Nr. 15), dessen Echtgeburt er am 14. Juni 1657 bezeugte. Ob er ebenfalls aus Golm stammte?
14. Bade, Gabriel, Bernsteindreher, Sohn des Rostocker Bürgers und Ratsverwandten Peter B. Der Rostocker Rat empfahl ihn, der in Lübeck gelernt, dort sowie in Rostock ge=
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arbeitet hatte und sich in Danzig als Meister niederlassen wollte, unter dem 11. April 1544 an den Rat von Danzig. Er hat aber vielleicht diesen Plan nicht ausgeführt, denn in den Bürgerbüchern ist sein Name nicht verzeichnet. (Urk.=Schiebl. 109 D .)
15. Bade, Jakob, aus Golm (Domäne, Amt Stargard), gewann am 26. Juni 1659 das Bürgerrecht als Schopenbrauer. Seine Echtgeburt wurde am 14. Juni 1657 vor dem Danziger Rat durch seine Verwandten Jakob Bade (s. J. Bode, Nr. 49) und Franz Bade (Nr. 13) beglaubigt. Seine vor 1657 verstorbenen Eltern waren Jakob B., Bauer in Golm, und Anna geb. Clakow. (Bb. Gb.)
16. Bade, Peter, von Rostock, erwarb am 8. Oktober 1712 das Bürgerrecht als Schiffer. (Bb.)
17. Bagemühl, Johannes, aus Woldegk, wurde im Juli 1708 in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)
18. Bartelman (Bartheltman), Jakob, aus Warnemünde, geboren um 1614, erhielt am 23. Mai 1645 das Bürgerrecht als Seefahrer ("auf einen seefahrenden Mann"). Er beglaubigte am 25. August 1662 die Echtgeburt des H. Kroß (Nr. 256). (Bb.)
19. ? Bartels, Daniel Dietrich, aus Arpshagen? (oder aus Rolofshagen ?), geb. um 1774, Zuckersiedemeister in der Reimerschen Zuckerfabrik in Danzig, beschwor am 10. Mai 1808 die Echtgeburt des J. H. O. Kammradt (Nr. 223) aus Rolofshagen, mit dessen Eltern er viel Umgang gehabt hatte.
20. Bartholdi, Adolf Theodor, aus Neu=Brandenburg, wurde am 3. Juli 1737 in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)
21. Bartholdi, Paul, aus Güstrow, trat im März 1585 in das Gymnasium ein. (M.)
22. Bartholomaeus, Jakob, aus Parchim, wurde im März 1689 in die zweite Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)
23. Bartoldi, Johann Samuel, aus Staven (Amt Stargard), trat am 10. Juli 1736 in die erste Klaffe des Gymnasiums ein. (M.)
24. Becker, Hermann, aus Rostock, wurde im Juni 1678 in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)
25. Becker, Klaus, wie er sich in Danzig nannte, mit seinem richtigen Zunamen aber Bredelif (Breydelyff), wohnhaft in Danzig, starb dort mit Hinterlassung einer Witwe kurz vor dem 20. März 1555. Er stammte vermutlich aus Teterow, wo sein Bruder Hans Br. und seine Schwester Anna sowie deren Mann Klaus Busing lebten. (Abtig. 53, Pack. 49.)
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26. ? (Behm), Anna Maria, geb. Krahts, Frau des Schirrmachers Peter Behm auf Stadtgebiet nahe vor Danzig, aus Gnoien?, geboren um 1702, bezeugte am 11. Januar 1764 die Echtgeburt des H. K. Schröder (Nr. 461), mit dessen Eltern sie viel Umgang gehabt hatte.
27. Behn, Stephan, aus Rostock, geb. 1652, gewann am 27. Januar 1678 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann. Seine Echtgeburt wurde am 17. März 1677 vor dem Protonotar Johann Nieman zu Rostock, vor dem der Kaufgeselle Stephan Behn persönlich erschien, durch die Rostocker Bürger und Kaufleute Johann Zander und Urban Panckow beglaubigt. Behns Eltern waren Reinhold B., Brauer und Kaufmann in Rostock, und Magdalena geb. Timpff, "so aus einem uhralten vornehmen adelichen Geschlecht der Timpffen aus der keyserl. Frey= und Reichsstadt Aachen entsproßen", die 1651 in der Marienkirche zu Rostock durch den Pastor Dr. Johannes Corfinius getraut worden waren. Stephans Taufpaten waren Ambrosius Peterßen, J. U. D., sein Großvater Samuel Timpff und Elisabeth Behn. Die Eltern des Vaters waren Steffen B., Bürger und Kaufmann in Rostock, und Agneta, Tochter des verstorbenen Predigers an der Georgskirche zu Rostock Georg Hansen, die der Mutter Samuel Timpff, gewesener Münzmeister in Rostock und Magdalena, Tochter des verstorbenen Andreas Elers, Bürgermeisters der Stadt Burg auf der Insel Fehmarn. (Bb. Gb.)
28. v. Behr, Karl Joachim, Danziger, aus mecklenburgischem Adel, wurde am 5. April 1745 in die zweite Klasse des Gymnasiums aufgenommen.
29. Behst (Beihst), Nikolaus, aus Groß=Dallwitz (Amt Gnoien), erwarb am 4. Febr. 1649 das Bürgerrecht als Schneider. Seine Echtgeburt wurde am 24. Febr. 1645 von dem Rat zu Ribnitz nach persönlichem Erscheinen auf Grund der Zeugenaussagen des Stadtprokurators Vith Thuen zu Ribnitz im Alter von 70 (vgl. Nr. 525) und des dortigen Bürgers und Fischers Jochim Hein im Alter von 68 Jahren bescheinigt, und zwar mit folgendem Zusatz: "also hat er billig bey uns angehalten, in großgonstiger erwegung leider Gotts daß Kriegswesen alhie im Lande eine geraume Zeit und viele Jahr hero mit Einquartierung, beschwerlichen Contributionibus und sonsten an abnahm, Rauben und Plundern fürgegangen und noch continuiret, dahero die obrigkeit, unter welcher gedachter Nicolaus Behst gebohren, alß der . . . Junckherr David Bassevitz mit frauw ohn Leibes Erben
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in großer bekummernuß verstorben und daß ganze Dorff Großen Dalvitz, in welchem der Vatter Jochim Behst gewohnet, ruiniret, alßo daß kein lebendiger Mensche in demselben mehr vorhanden". Die vor 1645 Febr. 24 verstorbenen Eltern des Nikolaus waren der genannte Jochim B., Bauer und Ackersmann in Groß=Dallwitz, und Anna geb. Hardeloff. (Bb. Gb.)
30. Benzelin, Franz, aus Friedland, wurde im Juni 1661 in das Gymnasium aufgenommen. (M.)
31. Berg, Johann Andreas, aus der Stadt Penzlin, erhielt am 10. Oktober 1760 das Bürgerrecht als Schneider. Er war das älteste Kind seiner vor 1760 verstorbenen Eltern, des Bürgermeisters , Kauf= und Handelsmannes Johann Heinrich B. in Penzlin und seiner Frau Helena geb. Hepffner. (Bb. Schb. 158, Bl. 158 v.)
32. Berg, Johann Friedrich, aus Rostock, trat am 8. Sept. 1730 m die erste Klasse des Gymnasiums ein. (M.) Vielleicht identisch mit J. F. Berg, der am 26. April 1756 als Rat in der Justizkanzlei zu Schwerin angestellt, am 18. April 1763 dort zum Vizedirektor ernannt und am 5. April 1764 seiner schwachen Gesundheit wegen entlassen wurde.
33. ? Berg, Nikolaus Friedrich, aus der Stadt Tessin?, geboren um 1668, Schneider auf dem Bischofsberg vor Danzig, bezeugte am 17. Mai 1717 die Echtgeburt des R. Kroß (Nr. 259) aus Tessin, mit dessen Eltern er viel umgegangen war.
34. Beselin, Lukas, von Rostock, wurde im März 1683 zusammen mit J. Harms (Nr. 186) in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen. Er wurde 1687 im Sommer zu Rostock Magister und im Winter darauf in die philos. Fakultät aufgenommen. (Hofmeister, die Matrikel der Universität Rostock III, 300.) Der im Jahre 1698 in Greifswald immatrikulierte Magister Lukas Beselin aus Rostock ist daher mit dem Danziger identisch. (M.)
35. Betzel (Bezell), Johann Ulrich, aus Bäbelitz (Böbelitz, Amt Gnoien), erhielt am 29. Juni 1697 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Seine Echtgeburt wurde am 6. Febr. 1696 von seinem Vatersbruder, dem Rechtsgelehrten Ulrich Bezell, Bürgermeister der Stadt Bergen a. Rügen, Königlichen Hofgerichtsadvokaten und Mandatar des Rügenschen Adels, bezeugt. Betzel ist am 14. Febr. 1669 in Bäbelitz als zweiter Sohn seiner vor 1696 verstorbenen Eltern, des Bastian B., Pfandinhabers des Gutes Bäbelitz "im Fürstentum Pommern" (!), und der Ilsabe, Tochter des verstorbenen Pastors Johannes Ruche in Sülze,
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geboren. Seine Taufzeugen waren Henning Andreas von Behr, auf Tangrim (Amt Gnoien) Erbgesessen, der genannte Pastor Ruche und die Frau des Sülzer Stadtvogtes Elias Dröscher. Der Großvater väterlicherseits war der Prediger Ulrich B. zu Schmarsow in Pommern. (Bb. Gb.)
36. Beye, Merten, aus Friedland, geboren uni 1576, Einwohner und Träger in Danzig, beglaubigte am 9. Juni 1626 die Echtgeburt R. Wienbrandts (Nr. 562) aus Friedland.
37. Bilder, Johann, aus Gnoien, erhielt am 17. Mai 1725 das Bürgerrecht in der Altstadt auf einen Arbeitsmann. (Bb.)
38. Bisterfeld, Hans, aus Kröpelin, geb. um 1594, früher Bäcker in Bützow, 1648 in Danzig wohnhaft, wo er am 12. März die Echtgeburt Jochim Crakaus (Nr. 86) beurkundete.
39. ? Blanckmeister, Karl, aus Altstrelitz ?, geb. um 1733, bezeugte am 1. Juni 1785 als Einwohner und Zeugmachergeselle in Danzig die Echtgeburt des J. H. Meuman aus Altstrelitz (Nr. 328), da er viel mit dessen Eltern verkehrt habe.
40. Blasien, Märten, aus Wismar, gewann am 12. Febr. 1569 das Bürgerrecht als Bordingsführer. (Bb.)
41. Bleeck (Bleck), Martin, aus Doberan, geb. um 1745 (oder 1741 ?), erhielt am 21. März 1776 das Bürgerrecht als Schuster. Seine Echtgeburt wurde in Danzig am 1. Febr. 1776 durch J. J. Vircho (Nr. 538) und J. B. Peterson (Nr. 371) beglaubigt. Martin war das dritte Kind aus der Ehe des Bürgers und Schneiders Martin Bl. in Doberan und der Maria geb. Beyer. Am 30. Januar 1777 bezeugte Martin die Echtgeburt J. F. Priebes (Nr. 394) und am 4. Nov. 1785 die des genannten Peterson (Nr. 371). (Bb. Gb.)
42. Bliesaht (Bleysatt), Jakob, aus Rostock, geb. um 1675, erwarb am 20. Dez. 1704 das Bürgerrecht als Schneider. Am 3. Aug. 1716 beschwor er die Echtgeburt des J. Schütz (Nr. 470). (Bb. Gb.)
43. Blühte (Blüth, Blüthe), Nikolaus, von Rostock, erchielt am 2. März 1715 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann (cum clausula) und starb als Handelsmann in Danzig kurz vor dem 11. Mai 1726. Seine Schwester war mit einem gewissen Lüdckemann in Rostock vermählt; ihre Töchter Dorothea Elisabeth und Anna Christina, Frau des Bürgers und Brauers Berend Beye in Rostock, teilten sich mit Nikolaus' kinderloser Witwe Florentina Elisabeth geb. König, in den Nachlaß. (Bb. Schb. 125 Bl. 106 v. u. 107 v.)
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44. ? Bluhm, Augustus, aus Altstrelitz ?, geb. um 1731, Einwohner und Wattemacher in Danzig, beglaubigte am 15. Febr. 1773 die Echtgeburt des J. Ehr. Thomas (Nr. 524) aus Altstrelitz, mit dessen Eltern er viel umgegangen war.
45. Bock, Johann Christian, aus Rostock, gewann am 13. Mai 1785 gegen Zahlung von 5 Gulden das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Seine Echtgeburt wurde am 6. April 1785 in Danzig durch J. M. Satow (Nr. 435) und G. H. Hecht (Nr. 191) bezeugt, die viel Umgang mit seinen vor 1785 verstorbenen Eltern, dem Bürger und Fleischermeister Johann Christian B. in Rostock und seiner Frau Anna Dorothea geb. Lietens, gehabt hatten. (Bb. Schb. 184 Nr. 645.)
46. Bockholdt, Jakob, aus Wismar, erwarb am 25. Febr. 1623 das Bürgerrecht als Schneider. (Bb.)
47. Bockhorst (Borckhorst), Daniel, von Rostock, erhielt am 15. Juni 1638 das Bürgerrecht als Schneider. (Bb.)
48. Boddenhagen, Jochim, aus Gnoien, ein Träger zu Danzig, ertrank am 2. Dez. 1617 in der Radaune und hinterließ eine Witwe namens Margareta. (Handschr. Vv. 117 c S. 39.)
49. Bode, Jakob (vgl. Bade) von Golm (Amt Stargard), geb. um 1617, gewann am 11. Juni 1647 das Bürgerrecht als Schopenbrauer. Seine Echtgeburt wurde am 3. Juli 1645 in Danzig durch J. Mey (Nr. 329) und J. Kühnapfel (Nr. 269), beurkundet. Sein Vater war Hans B., Ackersmann zu Golm, seine Mutter Katharina war 1645 schon tot. Bode war mit dem ebenfalls aus Golm gebürtigten J. Bade (Nr. 15) verwandt, dessen Echtgeburt er am 14. Juni 1657 beglaubigte; er wird in diesem Geburtsbriefe Bade genannt. (Bb. Gb.)
50. ? Boeccius, David, aus Schwaan (? Cygnaeus), wurde im Nov. 1596 in das Gymnasium aufgenommen. (M.)
51. Bötticher (Böttiger), Hartwich, aus Boizenburg, geb. am 4. April 1649, erhielt am 4. Juli 1679 das Bürgerrecht als Maler. Seine Echtgeburt wurde am 25. Juni 1677 in Boizenburg durch den dortigen Leutnant und Mitratsfreund Klaus Lüdersen im Alter von 56 und Hans Priper, Ältermann des Bäckerhandwerks in Boizenburg im Alter von 62 Jahren, bezeugt. Er war der Sohn des vor 1677 verstorbenen Boizenburger Bürgers und Schusters Andreas B. und der Katharina geb. Schwarte. Am 17. Jan. 1678 "heischte er in Danzig das Werk" und wurde zur Anfertigung des Probestücks zugelassen, das er schon am 24. Januar vorzeigte. Sein Meisterstück, das "Die Historie, wie Romulus den Römern Gesetze giebt" behandelte, legte er dem
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Gewerke am 14. April vor, doch mußte er wegen einiger "fauten" 17 Gulden Strafe zahlen. Bötticher starb i. J. 1700. (Bb. Gb. Abtlg. 30, 95.)
52. Bolle (Boll), Matthias, aus Rhena. Er begab sich 1644 nach Danzig, verheiratete sich dort und gewann am 17. Sept. 1647 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann. Auf Bitten seines einzigen Bruders, des Bürgermeisters Hans B. in Rhena, stellte die Herzogin Anna Sophie von Mecklenburg in Rhena am 3. Okt. 1645 einen gemeinsamen Geburtsbrief für Malthias B. und dessen Vater Klaus aus. Die beiden 80jährigen Krakower Bürger Hans Haunschildt und Everdt Lübcke bezeugten, daß Klaus der echte Sohn des Jochim B., eines vornehmen Bürgers in Schwerin, der auch verschiedene Gehöfte von dem Herzoge Hans Albrecht, dem Großvater der Herzogin Anna Sophie, in Verwaltung gehabt habe, und der Katharina Bolle sei. Der Hauptmann Hartwig v. Bülow auf Wedendorf sowie die Rhenaer Bürger Matthias Rave, Hans Voß, Jochim Cromb und Jochim Windt beurkundeten, daß Matthias B. der Sohn des genannten aus Schwerin gebürtigen Klaus B. und seiner Frau Dorothea, der Tochter des vornehmen Grevesmühlener Bürgers Nikolaus Jantzen sei. Matthias starb kurz vor dem 1. Okt. 1650 unter Hinterlassung einer kinderlosen Witwe. (Bb. Gb. Abtlg. 53, 49 a.)
53. Bollmann, Maria, aus Lübz, Frau des Einwohners und Maiers Bollmann in Danzig, geb. um 1607, bezeugte am 21. Okt. 1652 die Echtgeburt des S. Franck (Nr. 132).
54. Bolte, Georg, aus Wismar, wurde im September 1585 in das Gymnasium aufgenommen.
55. Boye, Johann Heinrich, aus Güstrow, geb. 1729, gewann am 14. März 1757 das Bürgerrecht in der Altstadt als Glaser. Am 20. Juli 1756 erhielt der Güstrower Bürger und Amtsschuster Johann Christian Stoihloff für seinen ehemaligen Kuranden J. H. Boye einen von dem Stadtsekretär A. F. Tarnow unterzeichneten Geburtsbrief, in dem die dortigen Bürger Martin Krohn, Amtsschneider im Alter von 56, und Christian Gabriel Wünn, Amtsschuster im Alter von 58 Jahren, beurkundeten, daß Boye der Sohn des Bürgers und Amtsglasers Johann B. zu Güstrow und seiner Frau Margarete Elisabeth geb. Cordsen (Kortzen) sei. Seine Taufzeugen bei der durch den Pfarrer Mag. J. J. Witton in Güstrow vollzogenen Taufe waren der Glaser Hinrich Bademüller, der genannte Amtsschuster Johann
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Stoihloff senior und die Frau des Amtsschusters Michael Müller. (Bb. Gb.) Johann Heinrichs Bruder
56. Boye, Johann Michael, ebenfalls aus Güstrow gebürtig, war das dritte Kind seiner Eltern. Er erhielt am 30. Jan. 1766 das Bürgerrecht in der Altstadt auf einen Arbeitsmann. Seine Echtgeburt wurde am 20. Dez. 1765 in Danzig durch J. A. Möller (= Müller, Nr. 348) und G. H. König (Nr. 246) beglaubigt. (Bb. Schb. 163 Bl. 250 v).
57. Brandes, Johannes Kaspar, aus Rostock, wurde im August 1674 in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)
58. Brandt (Brand), Daniel, aus Wismar, gewann am 17. April 1681 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann (cum clausula) und lebte in Danzig als Seidenhändler. Seine Echtgeburt wurde auf Antrag seines Schwagers David Randow, vornehmen Bürgers und Brauers in Wismar, vor dem dortigen Rate am 17. April 1680 durch den Kaufmann Johann Stellmann und den Bürgerworthalter und Bäckeramtsältesten Gabinus Kothe (vgl. Elmenhoff, Nr. 110), beide Bürger in Wismar, bezeugt. Er war der älteste Sohn seiner vor 1680 verstorbenen Eltern, des Bürgerworthalters und Bäckerältesten Hans B. und der Margarete Portunes, die 1644 durch den Pfarrer Friedrich Frielius in der Marienkirche zu Wismar getraut worden waren. (Bb. Gb.)
59. Brandt, Gabriel, von Wismar, trat im Mai 1669 in das Gymnasium ein. (M.)
60. Brandt, Johann Christian Friedrich, aus Rostock, erwarb am 21. Juni 1786 nach Zahlung von 5 Gulden das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Am 11. Mai 1786 bezeugten J. Chr. Lauterbach )Nr. 283) und J. M. Satow (Nr. 435), daß er der rechte Sohn seiner Eltern, des verstorbenen Rostocker Bürgers und Schneiders Johann Christian B. und der Anna Elisabeth geb. Netzler sei. (Bb. Gb.)
61. Brandt, Johann Friedrich, aus Rosenhagen (Amt Bukow), gewann am 11. Juni 1738 gegen Zahlung von 100 Gulden das Bürgerrecht als Losbäcker. Er war das älteste Kind aus der Ehe des vor 1738 verstorbenen Jakob B., Verwalters in Rosenhagen, mit Maria geb. Harder. Ob die Beglaubiger seiner Echtgeburt, der 42 jährige Einwohner und Perückenmacher Johann Schliter in Danzig und der 40 jährige Einwohner und Losbäcker Adam Lutzner in Schidlitz (bei Danzig) Mecklenburger waren, ist nicht festzustellen. (Bb. Schb. 136 Fol. 45.)
62. Brauer, Jakob, aus der Glashütte Dobbin (Amt Goldberg), erhielt am 28. Juni 1771 gegen Zahlung von
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100 Gulden Bürgergeld das Bürgerrecht als Schneider. Am 21. Juni 1771 beglaubigten J. Kohet (Nr. 247) und M. Thielcke (Nr. 521), die Jakobs Eltern noch im ledigen Stande gekannt hatten, seine Echtgeburt. Sein Vater war Kaspar B., Einwohner und Glasmacher in der Glashütte Dobbin, seine vor 1771 verstorbene Mutter Hedwig geb. Grambau. (Bb. Schb. 170 Bl. 262 v.)
63. Brehmer, Jakob, aus Rostock, wurde am 17. Mai 1608 Bürger als Seefahrer. (Bb.)
64. Breide (Brede), Jakob, aus Rostock, geb. um 1553, gewann am 8. Sept. 1584 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann. Am 12. Aug. 1593 bezeugte er die Echtgeburt der Brüder Michel und Tobias Wolder (Nr. 581 und 582). (Bb.)
Bredelif s. Becker Kl. (Nr. 25).
65. Breitfelt (Breitfeld), Hans, von Gadebusch, erhielt am 16. Nov. 1655 das Bürgerrecht als Nadelmacher. Seine vor 1648 verstorbenen Eltern waren Jürgen und Anna B. in Gadebusch. (Bb. Gb.)
66. Brining, Klaus, ein Färbergeselle, gebürtig aus Mecklenburg, starb am 10. Nov. 1620 in Danzig auf dem Vorstädtischen Graben mit Hinterlassung seiner Frau Namens Else. (Handschr. Vv 279 Bl. 236.)
67. von Brock, Johann, aus Rostock, gewann am 28. April 1643 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb.)
68. Brockel, Johann Christian, aus Wismar, geb. um 1702, erhielt am 28. Sept. 1751 in der Altstadt das Bürgerrecht als Maler. J. St. Dragun (Nr. 100) bezeugte am 22. Juni 1751, daß Johann Christian das 7. Kind aus der Ehe des schon verstorbenen Wismarschen Bürgers und Schusters David Brockel und der Maria geb. Bruhn sei. Brockel, der schon viele Jahre auf dem Nonnenhofe in Danzig als "Beschädiger" gewohnt und gewirkt halte, wurde 1751 endlich dahin gebracht, "sich zu resolvieren und ein Mitmeister eines ehrsamen Gewerkes zu werden". Sein Probestück, die Geschichte von dem barmherzigen Samariter darstellend, wurde indessen für so schlecht befunden, "wie man es sich nicht hätte vorstellen können"; da er aber Geburts= und Lehrbrief hatte, obschon sein Lehrherr bereits seit über 20 Jahren tot war, so wurde er zur Anfertigung der Meisterstücke zugelassen. Von diesen stellte das Ölbild den Besuch Alexanders des Großen bei dem Philosophen Diogenes vor, das Leimfarbenbild die Geschichte von Hagar mit ihrem Knaben in
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der Wüste. Diese sogenannten "Meisterstücke" wurden am 2. Sept. fertig, "befanden sich aber höchst müsirabel". Trotzdem wurden sie vom Gewerk angenommen, und Brockel war jetzt ein zunftmäßiger Malermeister. Er starb 1758 zwischen Ostern und dem Johannisquartal. (Bb. Gb. Abtlg. 30, 95.)
69. Brojell (Brojel), Hans, von Hohewisch (Hoherisch. - Amt Neustadt), erwarb am 25. Febr. 1655 das Bürgerrecht als Festbäcker. Am 10. Okt. 1653 wurde seine Echtgeburt durch seinen Mutterbruder E. Reinicke (Nr. 408) und K. Springer (Nr. 499) beglaubigt. Seine vor 1653 verstorbenen Eltern waren Peter B., Fischer und Einwohner in Hohewisch, und Elisabeth geb. Reinicke. (Bb. Gb.)
70. Buchholtz, Hieronymus, aus Wismar, wurde im April 1712 in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)
71. Bück, Cordt (Konrad) aus Seefeld (Amt Schwerin), gewann am 31. August 1662 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Am 16. Nov. 1651 beglaubigten zwei Lübecker Bürger vor dem dortigen Rat, daß er der echte Sohn des Asmus B. und seiner Frau Anna geb. Kruse zu Seefeld sei. (Bb. Gb.)
72. Buggelmast (Bugelmast), Paul, von Rostock, geb. um 1602, erhielt am 7. Sept. 1638 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Er hatte in Rostock bei Andreas Hatebusch das Fleischhauerhandwerk gelernt und ein Jahr lang bei Kaspar Nuchtern auf dem fürstlichen Hause zu Güstrow gearbeitet. Auf Veranlassung seines Bruders Hans, Bürgers zu Rostock, bezeugten am 10. Okt. 1636 vor dem dortigen Rate die Bürger Hans Danckwart und Simon Saße, daß Paul echter Sohn des Rostocker Bürgers Hans B. des Älteren und der Zieke (= Sophiechen) geb. Albrecht sei. Am 9. Juni 1643 bekundete er die Echtgeburt D. Wageners (Nr. 547). (Bb. Gb.)
73. Bulcke, Christian, aus Güstrow, gewann am 6. Febr. 1698 das Bürgerrecht als Fleischer. Die Güstrower Bürger Hinrich Hölscher, Goldschmied, und Lorenz Christoph Breslach, Brauer, bezeugten am 3. März 1697 seine Echtgeburt. Sein vor 1697 verstorbener Vater war David B., Bürger und Amtsschlachter in Güstrow, seine Mutter Elisabeth geb. Karnatz. (Bb. Gb.)
74. Bulle, August, von Rostock, wurde am 5. Aug. 1630 Bürger als Seefahrer. (Bb.)
? 75. Burmeister.Hans, aus Neubrandenburg ?, Arbeitsmann in Danzig, geb. um 1576, beurkundete am 30. Mai 1646 die Echtgeburt J. Möllers (Nr. 339) aus Neubrandenburg.
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76. Burmeister, Joachim Friedrich, aus Teterow, geb. um 1706, gewann am 10. Nov. 1734 gegen Zahlung von 100 Gulden das Bürgerrecht als Festbäcker. Am 14. Febr. 1753 erscheint er als Zeuge in dem Geburtsbrief V. Möllers (Nr. 341). (Bb.)
77. Capithan, Johann Friedrich Felix aus Parchim, erwarb am 13. Febr. 1784 nach Zahlung von 100 Gulden das Bürgerrecht als Schneider; J. G. Schwartz (Nr. 484) und J. Chr. Liskau (Nr. 305) erwiesen am 31. Jan. 1784 seine Echtgeburt. Er war der älteste Sohn des vor 1784 verstorbenen Parchimer Bürgers und Schneiders Johann Friedrich Felix C. und seiner Frau Maria geb. Lambeck. (Bb. Gb.)
Carl(in) s. Kelling (Nr. 226).
78. Carmon, Laurentius, aus Rostocks wurde im August 1672 in die zweite Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)
79. Clandrian, Christian, aus Rostock, geb. um 1584, trat am 29. Aug. 1628 als Regimentsvogt (Regimentsschulz, = Auditör) gegen den monatlichen Sold von 75 polnischen Gulden in Danzigs Kriegsdienste; am 5. Dez. 1629 erhielt er außerdem noch einen Gulden als wöchentliches Wohnungsgeld bewilligt. Genau ein Jahr darauf bat er den städtischen Kriegskommissar, ihn nicht wie andere Offiziere zu entlassen; er habe erst vor wenigen Monaten vorteilhafte Stellen ausgeschlagen, um in Danzigs Diensten zu bleiben; wenn ihn der Rat jetzt entlasse, so käme er in bittere Not, "weill eß leider in meinem Vaterlandt noch der Zeit also zustehet, das Ich mich in daßelbe wieder zu begeben billig bedencken habe." Der Kriegsrat sagte ihm zu, ihn in städtischen Diensten zu behalten, falls er sich mit 40 Gulden Monatsold begnügen würde. Dabei blieb es denn auch bis zum 25. Februar 1638, an dem Clandrian eine Zulage von monatlich 20 Gulden zugebilligt erhielt. Am 30. Dez. 1641 bezeugte er die Echtgeburt D. Wageners (Nr. 547). Er starb nicht lange vor dem 22. Dez. 1654. (Militaria [VIII], Paket 2 Nr. 338, 366, 388; Paket 3 Nr. 587; Paket 20 Nr. 82.)
80. Clinth, Joachim, aus Wismar, wurde im April 1683 in die erste Klasse des Gymnasiums ausgenommen. In der Matrikel der Universität Greifswald wird er zum 29. April 1694 als Joachimus Clinth Wismariensis studiosus multorum annorum aufgeführt. (M.) Pastor zu Wismar seit 1696.
81. Cogelius, Jakobus, aus Parchim, trat im Mai 1618 in das Gymnasium ein. (M.)
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? 82. Constantin, Jochim, aus Neubrandenburg?, geb. um 1606, Einwohner und Träger in Danzig, bezeugte am 30. Mai 1646 die Echtgeburt J. Möllers (Nr. 339).
83. Cordesius, Johannes, aus Rostock, wurde im April 1692 in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.) Wohl der spätere Rektor zu Lübz.
84. Corell, Matthias Kaspar, aus Wismar, gewann am 26. Aug. 1757 mit 100 Gulden das Bürgerrecht als Schlosser. (Bb.)
85. Corvinus, Dr. Johannes, sonst Rabe genannt, geb. am 4./14. Aug. 1583 zu Güstrow als Sohn des dortigen Bürgers David Rabe. Am 30. Aug. 1602 wurde er gegen Erlegung von 16 sol. an der Universität Greifswald immatrikuliert. Er war später Archidiakon an der Nikolaikirche in Stralsund und erhielt 1617 nach dem Tode des Michael Coletus eine Berufung zu der ersten Pfarrstelle an der Marienkirche in Danzig, doch weigerte er sich als strenger Lutheraner zunächst diesen Ruf anzunehmen, wenn nicht verordnet würde, daß er nicht mit einem Calvinisten am Altare zu stehen brauche. Es muß dem Rate viel an der Gewinnung dieses Predigers gelegen haben, denn der Reformierte Thomas Fabricius wurde nach St. Peter und an seine Stelle Rathmann an St. Marien versetzt. Am 16. Dez. 1617 promovierte Corvinus auf Wunsch und Kosten des Danziger Rates zu Greifswald in Gegenwart u. a. des Güstrower Superintendenten Lukas Backmeister zum Doktor der Theologie; am Dienstag, den 22. Jan. 1618, traf er in Danzig ein, unterschrieb am 26. Jan. die Notel 1 ) und wurde am folgenden Tage von dem Sekretär Hermann Freder in Gegenwart seiner drei Spezialkollegen, des Mag. Conrad Brackermann, des Martin Remus und des Mag. Rathmann sowie der Kirchenväter in sein neues Amt eingeführt, das er am nächsten Sonntage, am 28. Januar, mit seiner ersten Predigt wirklich antrat. Am 4. Mai 1621 verheiratete er sich mit Elisabeth Schmidt, Tochter des Vorstehers der Pfarrkirche Nickel Sch. und der Elisabeth geb. von der Linde. - Corvinus schrieb und predigte besonders gegen den mystischen Asketen Johann Arndt und seine "Vier Bücher vom wahren Christentum" und geriet deswegen mit verschiedenen Predigern Danzigs, auch mit seinem Amtsbruder Mag. Rathmann, in heftigsten Schriften= und Predigtenkampf, der in dem zu jener
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Zeit infolge der erbitterten Fehde zwischen Lutheranern und Reformierten sehr erregten Danzig oft recht unangenehme Auftritte und Erscheinungen gezeitigt haben muß. Denn so beliebt und angesehen Corvinus auch war, so wurde er dennoch, als er wegen des im Streite mit dem damaligen Stadtobersten Christoph von Hubald abgesetzten Predigers zu St. Gertrud und Salvator Elias Hirschfeld öffentlich und heimlich eiferte, im Anfang des Jahres 1643 vom Rate abgesetzt, zumal er sich weigerte, Nachmittags zu predigen, wenn Nathanael Dilger, der ohne Vorwissen der Gemeinde vom Rat zum Substitut seines Vaters berufen worden war, am Vormittage gepredigt habe. Vergeblich waren die dreimaligen Bittschriften der Bürger an den Rat, Corvinus mußte weichen, "weil der Zeit ungelegenheit damahls keine Remedia leiden wollten." So zog er am 3. Aug. 1643 mit seiner Frau und seiner Tochter Anna nach Lübeck, wo er ohne wieder zu amtieren lebte, bis er am 27. März 1646, zwei Monate nach seiner Frau, im 63. Lebensjahre starb. - Sein Bild hängt in der Dreßkammer der Danziger Marienkirche. Ephraim Prätorius, der Verfasser der Handschrift "Das evangelische Danzig" (Nr. 428 der Danziger Stadtbibliothek), der die obigen Notizen entnommen sind, vermutet, daß es Johann Petrus Titius gewesen sei, der Corvinus den Nachruf gewidmet habe:
"Corvinus hat mit Fleiß des Herren Wort gelehrt,
Und sein Gewißen nicht noch Jemand sonst versehrt,
Als man ihn doch verstieß, stund ihm der Himmel offen,
Und was er prophezeyt, hat redlich eingetroffen."
Des Corvinus Hauptschriften außer mehreren kleineren Streitschriften sind 1) Zwey theologische Bedencken über ein fanatisch Büchlein Johannes Banier, desfen titul: Spiegel und Abriß des Greuels der Verwüstung; cum propria prefatione. Stetin 1623. 4°. 2) Antwort auff ein überschicktes und gedrucktes Bittschreiben eines Kalvinischen Dockmäusers. Dantzig 1625. 4°. 3) Leichpredigt über Ps. 25 Vers 15-18. Dantzig 1639. 4°. 9 plagulas. (Handschr. 428 der Danziger Stadtbibliothek, Seite 165-168.)
86. Crakau (Crakaw, Crackaw, Crackau), Jochim (Joachim), aus Kröpelin, geb. um 1614, gewann nach längerem Aufenthalte in Rostock am 12. Mai 1648 das Bürgerrecht in Danzig als Schopenbrauer. Seine Echtgeburt wurde am 12. März 1648 von H. Bisterfeldt (Nr. 38) und Jochim Arendt (Nr. 6) beglaubigt, von denen der letztere ein Nachbarskind Jochim Crakaus und mit ihm erzogen worden war. Crakaus vor 1648 verstorbene Eltern waren der Bürger und Zimmermann Jochim C. in Kröpelin
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und seine Frau Margarete. Am 24. Juli 1649 bezeugte er die Echtgeburt E. Koeckmeisters (Nr. 243). (Bb. Gb.)
87. Craco, Andreas, aus Rostock, wurde im Nov. 1587, als in Danzig gerade die Pest wütete, in das Gymnasium aufgenommen. Er studierte 1585/86 in Jena und war vor 1595 bis 1636 Pastor in Bützow. (M.)
88. Cracovius, Petrus, aus Bützow, trat im April 1617 in das Gymnasium ein. (M.)
89. Culebars, Nikolaus Joachim, von Ribnitz, wurde im Aug. 1672 in die erste Klasse des Gymnasiums ausgenommen. Er war vermutlich verwandt mit dem am 23. Juli 1691 in Greifswald immatrikulierten stud. jur. Johann Andreas Kulbars aus Ribnitz. (M.)
90. Daehn, Hans Andreas Erdman, aus Teterow, geb. um 1720, erhielt am 13. Sept. 1758 gegen Erlegung von 100 Gulden das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann und lebte in Danzig als Höker. Am 5. Juli 1762 bezeugte er die Echtgeburt J. M. F. Eichmanns (Nr. 109). (Bb.)
91. Darjes, Kaspar, aus Rostock, gewann am 13. April 1736 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann, wofür er 3000 Gulden zahlen mußte. (Bb.)
92. Dauwich, Hans, aus Wismar, diente als Musketier in der großen Schanze zu Weichselmünde ("auf der Münde"); nach dreimaligem Aufgebot wurde er am 11. Mai 1683 in der Kirche Aller Engel mit Anna, der Witwe Hans Schultzes, schwedischen Korporals in General Aschenbergs Leibregiment zu Pferde, getraut. (Kirchenbuch Aller Engel.)
93. Deschner, George Martin, aus Altstrelitz, erhielt am 16. Mai 1770 gegen Erlegung von 100 Gulden das Bürgerrecht als Maurer, nachdem am 4. Mai 1770 seine Echtgeburt durch die Danziger Einwohner Zacharias Hochstein, Maurergesellen im Alter von 35, und Johann Christoph Lamm, Bildhauer im Alter von 60 Jahren, bezeugt worden war. Er war das dritte Kind seiner vor 1770 verstorbenen Eltern Georg Adam D., Bürgers und Maurermeisters in Altstrelitz, und Maria Elisabeth geb. Zacharun. Ob die genannten Zeugen Mecklenburger waren, geht aus den Geburtsbriefen nicht hervor. (Bb. Schb. 169 Anhang S. 55.)
94. Dithmar, Hermann, aus Gadebusch, gewann am 23. Sept. 1634 das Bürgerrecht als Schneider. (Bb.) Er war vermutlich ein Bruder des
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95. Ditmar (Ditmer), Hans, der ebenfalls aus Gadebusch und ein Schneider war und das Bürgerrecht am 14. Juni 1646 erhielt. Am 8. Dez. 1645 erwirkte er perfönlich vor dem Rate zu Gadebusch auf Grund des Zeugnisses der dortigen Bürger Jürgen Flögel, Tuchmachers, und Hans Rave(n), Bäckers, einen Geburtsbrief. Seine Eltern, der Bürger und Schneider Hermann D. und Maria geb. Wanderman, waren um 1592 zu Gadebusch von dem Pastor Mag. Joachimus Waltherus getraut worden. (Bb. Gb.)
96. Divach, Adam, aus Sternberg (Stellae montanus), wurde im April 1611 in das Gymnasium aufgenommen. (M.)
97. Dobberman, Reter, aus Schlicht (Amt Feldberg), geb. um 1561, Bürger und Kaufmann in Danzig (sein Name fehlt in den Bürgerbüchern), beschwor am 9. Dez. 1616 die Echtgeburt Th. Schuldts (Nr. 471) aus Schlicht.
98. Doebelius, Ernst Friedrich, aus Rostock, trat im Aug. 1696 in die erste Klasse des Gymnasiums ein. (M.)
99. Dragon, Johann Steffen, aus Wismar, gewann am 5. Juni 1778 gegen Erlegung von 100 Gulden das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann, nachdem seine Echtgeburt am 11. Mai 1778 durch J. Zucker (Nr. 598) und M. Schröder (Nr. 464) beglaubigt worden war. Seine vor 1778 verstorbenen Eltern waren George D., Bürger und Zaymachermeister in Wismar, und Dorothea geb. Weiß. (Bb. Gb.) Der oben (Nr. 68) genannte
? 100. Dragun, Johann Steffen, Musketier der Danziger Garnison, der am 22. Juni 1751 im Alter von 53 Jahren die Echtgeburt J. Chr. Brockels (Nr. 68) bezeugte. stammte vielleicht auch aus Wismar, war auch vermutlich mit J. St. Dragon (Nr. 99) verwandt, aber kaum identisch, da Dragun um 1698 geboren ist, mithin dann erst im Alter von 80 Jahren das Bürgerrecht erworben haben würde.
101. Drenckhahn, Johann Christian Daniel, aus Dömitz, erwarb am 29. Nov. 1810 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Die am 23. Oktober 1810 aus dem Dömitzer Stadtkirchenbuch ausgestellte und von den Pastoren August Peter Christian Bard und Mag. J. D. Hartmann unterzeichnete Abschrift bezeugt, daß Drenckhahn am 28. Febr. 1786 als zweiter Sohn des 1810 schon verstorbenen Johann Jakob Dionysius D. in Dömitz und seiner Frau Katharina Maria geb. Koblanke (Koblancki) (1810 in zweiter Ehe mit dem Dömitzer Bürger und Kaufmann Georg Christian Steffen verheiratet) geboren und am 2. März durch den dortigen Prediger Ratich getauft worden war. Seine Taufpaten waren Johann Daniel Weidemann, Speisen=
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meister am Zuchthaus in Dömitz, die dortigen Bürger Christian Friedrich Waage, Bäcker, und Koblanck, Weißgerber. (Bb. Gb.)
102. Düffel, Klaus, aus Rostock, erhielt am 21. Dez. 1709 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb.)
103. Duill, Simon, aus Rostock, wurde am 13. Sept. 1567 Bürger auf einen Kaufmann. (Bb.)
104. Ebert, Daniel, aus Wismar, wurde am 16. Juli 1656 in der Kirche Aller Engel mit Maria, Tochter des Arbeitsmanns Hans Engelbrecht, getraut. (Kirchenbuch Aller Engel.)
105. Eggebrecht, Daniel Jochini (Jochen), aus Wismar, der sich einige Zeit hindurch in Polen und zuletzt 8 Jahre lang in Danzig aufgehalten und den Tuchhandel gelernt hatte, gewann am 23. April 1652 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann (cum clausula). Drei Zeugen, nämlich Dr. jur. Nikolaus Scharffenberg, Kgl. Dänischer Rat, Ratskollege und Mitbürgermeister von Rostock, Dr. jur. Reinhold von Gehren, Syndicus, und der Ratsälteste Joachim Schwarzkopff, beschworen am 10. Okt. 1650 zu Rostock die Echtgeburt D. J. Eggebrechts. Sein Vater war Dr. jur. Nikolaus E., Sohn des vor 1650 verstorbenen Wismarschen Bürgermeisters und Land= und Hofgerichtsassessors Daniel E., geschworener Advokat des mecklenburgischen Land= und Hofgerichts und vornehmer Praktikus zu Rostock, der unter Wallenstein der Kanzlei, dem eigentlichen Regierungskollegium des Usurpators, als Rat angehörte. Am 22. Okt. 1622 war Nikolaus E. in der Jakobikirche zu Rostock durch den Superintendenten Mag. Joachim Westphal mit Elisabeth, der vor 1650 verstorbenen Tochter des gleichfalls vor 1650 verstorbenen Rostocker Patriziers Joachim Hahn, auf Deters= und Hanshagen (Amt Bukow) Erbgesessen, getraut worden. Die Hochzeitsfeier wurde in dem in der Breitestraße gelegenen Hause seines "Großschwägers", des vor 1650 verstorbenen Dr. jur. Heinrich Camerarius, Rostocker Universitätsprofessors und Fürstl. Mecklenburgischen, Pommerschen und Holsteinschen Rates, abgehalten. Als ältester Sohn aus dieser Ehe wurde Daniel Jochim E. in Wismar, wohin seine Eltern 1623 auf einige Zeit verzogen waren, am 10./20. März 1624 abends zwischen 9 und 10 Uhr geboren. Die drei oben genannten Zeugen hoben noch besonders hervor, daß alle seine Groß= und Voreltern vornehme Leute, meist Doktoren, Bürgermeister, Ratsverwandte und Patrizier in Rostock und Wismar gewesen seien. (Bb. Gb.)
106. Eggebrecht, Johann, von Rostock, gewann am 10. Juli 1694 das Bürgerrecht als Schiffer. J. Kroß (Nr. 257) und M. Marquart (Nr. 318) beschworen am 6. Juli 1694, daß
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Eggebrecht der echte Sohn des Tide E., vormals Schiffers in Rostock, jetzt Einwohners und Steuermanns in Danzig, und dessen Frau Maria geb. Schmitt sei. (Bb. Gb.)
107. Eggebrecht, Tide: siehe bei Nr. 106.
108. Eggerdt (Eggers, Egertt), aus Wismar, erhielt am 4. Jan. 1613 das Bürgerrecht als Maler. Am 23. Mai 1620 war er bereits verstorben. (Bb. Liber memorandorum 14 Bl. 209 b. Abtlg. 30, Maler.)
109. Eichman (Eichmann) Joachim Matthias Friedrich, aus Röbel, geb. um 1726, erwarb nach Zahlung von 100 Gulden am 23. Juli 1762 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. H. A. E. Daehn (Nr. 90) und J. A. Möller (= Müller, Nr. 348) beschworen am 5. Juli 1762, daß Eichmann das fünfte Kind seiner vor 1762 verstorbenen Eltern, des Bürgers und Grobschmieds Zacharias Matthias E. in Röbel und s. Frau Katharina Elisabeth geb. Wiese sei. Am 25. Aug. 1768 bezeugte Johann (!) Joachim Friedrich Eichmann, der in Danzig als Höcker lebte, die Echtgeburt J. Ph. G. Küsters (Nr. 271), am 14. Juni 1769 die D. Chr. Prehns (Nr. 390), am 23. März 1772 die J. D. J. Küsters (Nr. 270) )hier wird er richtig Joachim Matthias Friedrich E. genannt) und am 23. Sept. 1772 die M. Chr. Ph. Steinburgs (Nr. 501).
110. Elmenhoff, Everhardt, aus Wismar, gewann am 20. Juli 1686 das Bürgerrecht als Barbier. Mehr als 20 Jahre vorher, am 13. Jan. 1666, war seine Echtgeburt in Wismar von den dortigen Bürgern Johann Gottlieb Ackermann, Gewürzkrämer, und Gobin Koht (vergl. auch Brandt, Nr. 58), Amtsbäcker, beschworen worden. Er war das fünfte Kind aus der um 1650 geschlossenen Ehe seiner 1666 bereits verstorbenen Eltern, des Wismarschen Bürgers und Kämmereischreibers Everhard E. und seiner Frau Margareta geb. Jörcke(n). (Bb. Gb.)
111. Emiche, Asmus, aus Schwerin, erhielt am 7. Dez. 1566 das Bürgerrecht als Schopenbrauer. (Bb.)
? 112. Engelke, Konrad, aus Rostock ?, geb. um 1651, Bürger und Segelmacher in Danzig (fehlt in den Bürgerbüchern), bezeugte am 8. Sept. 1704 die Echtgeburt des Chr. Mohns (Nr. 343) aus Rostock, mit dessen Eltern er sehr viel Umgang noch vor ihrer Verheiratung gehabt hatte.
113. Epcke, Johann Henrich, aus Raden (Rahde, Rahden. -Amt Güstrow), erwarb nach Erlegung von 100 Gulden am 2. Oktober 1771 das Bürgerrecht als Schneider, nachdem am 21. Aug. 1771 J. Chr. Westphal (Nr. 557) und J. O. Lemcke
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(Nr. 291) seine Echtgeburt beschworen hatten. Er war das zweite Kind des vor 1771 verstorbenen Hauszimmergesellen Adam Heinrich E. in Raden und seiner Frau Anna Eva geb. Lanckhoff. (Bb. Schb. 170 Bl. 268.)
114. Everdt (Edwert !), Hans, aus Schwaan, geb. 1654, gewann am 12. Okt. 1686 das Bürgerrecht als Tischler. Am 7. März 1683 bezeugten Andreas Poteniche, Ratsverwandter in Schwaan im Alter von 62, und Jochim Freytag, Bürger und Schuster daselbst im Alter von 58 Jahren, Everdts Echtgeburt. Er war das dritte Kind des vor 1683 verstorbenen Bürgers und Tischlers Hans E. in Schwaan und seiner Frau Margaretha geb. Harder(s); seine Taufpaten waren die auch vor 1683 verstorbenen Schwaaner Bürger Casten (!) Maaße und Peter Wedell, sowie Jungfer Katharina, die Schwester des genannten Zeugen Jochim Freytag. (Bb. Gb.)
115. Evers, Alexander Viktor, aus Güstrow, gewann am 27. Juli 1715 das Bürgerrecht als Schiffer. (Bb.)
116. Ewers, Niklas, aus Rostock, wurde am 17. Nov. 1708 Bürger in der Altstadt auf einen Arbeitsmann. (Bb.)
117. Fahrenholtz, Christian, aus Fürstenberg, gewann am 28. Nov. 1769 das Bürgerrecht in der Altstadt als Festbäcker. (Bb.)
118. Falck, August Philip, aus Friedland, erhielt nach Zahlung von 100 Gulden am 20. Juni 1777 das Bürgerrecht als Schuster. Am 21. April 1777 bezeugten zwei Einwohner auf Petershagen vor Danzig, daß Falck das dritte Kind aus der Ehe des vor 1777 verstorbenen Bürgers und Nadlermeisters August Philip F. in Friedland und seiner Frau Karolina Henrietta geb. Fahl sei. (Bb. Schb. 176 S. 717.)
119. Feilcke, Michel, von Rostock, erwarb am 7. Juli 1696 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Am 22. Juli 1665 (!) ließ er den Rostocker Rat durch seinen Taufpaten Michel Schmidt, Bürger und Kupferschmied daselbst, um Ausstellung eines Geburtsbriefes bitten, der ihm auf Grund des Zeugnisses zweier Rostocker Bürger, des Gerichtsdieners Hans Wolter und des Krügers Jochim Harms, am selben Tage ausgestellt wurde. Seine Eltern, der vor 1665 verstorbene Fuhrmann Hans F. in Rostock und Else geb. Veregge, waren in Bentwisch (Pentewisch) bei Rostock getraut
worden. (Bb. Gb.)
120. Fick, Klaus, aus Mecklenburg gebürtig, starb am 7. Juni 1619, mit Hinterlassung von u. a. mehreren Kisten alten Eisens, bei Hans Wolff in der Ankerschmiedegasse (Handschrift Vv. 279 S. 36).
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121. Ficke, Johannes, aus Güstrow, wurde im Aug. 1644 in das Gymnasium aufgenommen.
122. Finck (Fincke), Henrich, aus Wismar, gewann am 28. Nov. 1693 (in einem andern Bürgerbuch ist er unter dem 10. Juli 1694 eingetragen) das Bürgerrecht als Schiffer, das er am 5. Mai 1707 durch Zahlung von 310 Gulden auf einen Kaufmann verbesserte. Am 4. Dez. 1693 ließ sein Bruder Hans F., Bürger und Schiffer zu Wismar, für den schon in Danzig wohnenden Henrich auf Grund der Zeugnisse der Wismarschen Bürger und Schiffer Klaus Mülten, Ältesten der Schiffer=Kompagnie im Alter von 80, und Asmus Weittendorff im Alter von 60 Jahren, durch den dortigen Rat ein Geburtszeugnis ausstellen, das von dem Protonotar und Sekretär Ambrosius Emme unterzeichnet wurde, Fincks Eltern waren der vor 1693 verstorbene Wismarsche Bürger und Schiffer Hinrich F. und seine Frau Elisabeth geb. Diederich(s). (Bb. Gb.)
123. Fischer, Daniel, aus Waren (Barenius Megapolit.) trat im April 1600 in das Gymnasium ein. (M.)
124. Fischer, Johann Heinrich Friedrich, aus Rostock, geb. 1785, gewann am 27. Sept. 1810 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Ein von dem Pastor an St. Marien zu Rostock Mag. Johann Jakob Taddel unter dem 17. Jan. 1795 beglaubigter Kirchenbuchauszug besagt, daß Fischer der Sohn des Uhrmachers David F. in Rostock und seiner vor 1795 von ihm geschiedenen Frau Anna Juliana geb. Berg sei und am 28. Okt. 1785 in der Marienkirche zu Rostock durch Mag. Gerling das Sakrament der Taufe empfangen habe. Taufzeugen waren der Inspektor Jakob Friedrich Wagner, der Ältermann der Kupferschmiede Heinrich Emanuel Brandt und der Nagelschmied Johann Andreas Bürger, sämtlich zu Rostock. (Bb. Gb.)
125. Fischer, Samuel Friedrich, aus Strelitz, wurde am 23. Juni 1733 in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)
126. Flegel, Andreas, aus Gadebusch, geb. um 1647, Einwohner und Schuster in Danzig, bezeugte am 26. Febr. 1680 die Echtgeburt E. Graßholts. (Nr. 168).
? 127. Fock, Joachim Heinrich, aus Rostock ?, geb. um 1723, Schneidergeselle in Danzig, bezeugte am 24. Jan. 1763 die Echtgeburt J. Chr. Lauterbachs (Nr. 283) aus Rostock, mit dessen Eltern er viel Umgang gehabt hatte.
128. Föge, Henrich, aus Rostock, ehielt am 25. Juni 1647 das Bürgerrecht als Schneider. Am 6. Juni 1639 bezeugten
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die Rostocker Bürger Abrahm Föge und Otto Meyer, daß Föge ein echter Sohn aus der Ehe des Johann F. zu Rostock und der Margarete geb. Schutte sei. (Bb. Gb.)
129. Föge, Hermann, aus Rostock, wurde im Aug. 1676 in die zweite Klasse des Gymnasiums aufgenommen. Er war vielleicht ein Bruder Kaspar Voeges (Nr. 539). (M.)
130. Frahme, Jochim, aus Neu=Karin (Newen=Carien. - Amt Bukow), erwarb am 8. März 1650 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann und lebte in Danzig als Spinnradmacher. Am 18. Juli 1645 bezeugten die Lübecker Bürger Peter Frahme und Jochim Winter, daß Frahme echter Sohn des Klaus F. zu Neu=Karin und seiner verstorbenen Frau Margareta sei. (Bb. Gb.)
131. Franck, Adolf Friedrich, aus Malchin, erhielt am 5. Okt. 1726 das Bürgerrecht als Schneider. (Bb.)
132. Franck, Simon, von Lübz (Lubitzsch, Lubitz), gewann am 11. Febr. 1653 das Bürgerrecht als Zayenmacher. A. Trued (Nr. 531) und M. Bollmann (Nr. 53), beide aus Lübz, beurkundeten am 21. Okt. 1652, daß Franck der Sohn seiner schon verstorbenen Eltern, des Bürgers und Arbeitsmannes Joachim F. zu Lübz und seiner Frau Elisabeth sei. (Bb. Gb.)
133. Frantzke, Konrad Georg, aus Stove (Amt Redentin oder Fürstentum Ratzeburg? Groß= oder Klein=Stove bei Rostock ?), wurde im Mai 1693 in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen (M.), zusammen mit seinem Bruder
134. Frantzke, Johannes Heinrich. (M.) Vgl. Nr. 133.
135. Frantzke, Paul Friedrich, aus Güstrow, gewann am 6. Mai 1702 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann (cum clausula). (Bb.)
136. (Freyknecht), Katharina, aus Rostock, Frau des Danziger Einwohners und Nachtwächters Hans F., geb. um 1712. Sie hatte in Rostock gedient und war verschwägert mit G. Roßau (Nr. 424), dessen Echtgeburt sie am 20. Dez. 1674 in Danzig bewies.
137. Frieße, Jakob, ein Kaufmann aus Rostock, wurde am 5. März 1558 Bürger. (Bb.)
138. Fritze, George Wilhelm, aus Lübz, wurde am 27. Aug. 1727 in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)
139. Fromm, Nikolaus, aus Parchim, geb. 1686, Feuerwerker bei der Danziger Artillerie, bezeugte am 16. Mai 1729 die Echtgeburt E. Liers (Nr. 300) aus Parchim, mit dessen Eltern er viel Umgang gehabt hatte. Ob verwandt mit dem Folgenden ?
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140. Fromme, August aus Parchim, erhielt am 19. Juni 1706 in der Altstadt das Bürgerrecht als Schneider. (Bb.) Vgl. Nr. 139.
141. Früchtenicht, Matthis, von Rostock, geb. 1658, gewann am 25. Juni 1689 das Bürgerrecht als Schuster. (In einem Bürgerbuch ist er fälschlich als "Schiffer" bezeichnet.) Der Rostocker Protonotar Johann Niemann stellte ihm unter dem 4. März 1689 auf Ansuchen eines gewissen Hans Dose und auf Grund des Zeugnisses der Rostocker Bürger Hans Schwaß, Ältesten des Schusteramts, und Johann Johanßen, Schiffszimmermeisters, einen Geburtsbrief aus. Seine Eltern, der vor 1689 verstorbene Bürger und Brauer Gerd F. in Rostock und Katharina geb. Schwaß, waren am 9. Okt. 1639 dort in der Jakobikirche getraut worden. Die Taufe des mithin nach 19jähriger Ehe geborenen Sohnes Matthis fand am 9. Dez. 1658 statt; Taufpaten waren die Rostocker Bürger Christian Nettelbladt, Brauer, vor 1689 verstorben, und Kaspar Schwaß, sowie Margarete, die Frau auch vor 1689 verstorbenen Bürgers und Ältesten des Salzhackenamtes zu Rostock Hinrich Sülstorp (Sülstörpe). (Bb. Gb.)
142. Gammelin, Joachim, aus Wismar, erhielt am 26. Juli 1608 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb.)
143. Gammelkarn (Gammekarn, Kammelgar), Ernst, aus Gadebusch, geb. 1626, erwarb am 17. Juni 1659 das Bürgerrecht als Festbäcker. Am 4. Jan. 1659 stellte ihm der Rat von Gadebusch auf Bitten seines Schwagers, des dortigen Bürgers Joachim Hintzmann, und auf Grund des Zeugnisses der beiden über 70jährigen Gadebuscher Bürger Asmus Warncke und Paul Tiete einen Geburtsbrief aus. Gammelkarns vor 1659 verstorbene Eltern, der Bürger, Organist und Bäcker Jakob G. in Gadebusch und seine Frau Eißke geb. Langepape, waren in der dortigen St. Jakobskirche getraut worden. Am 26. Febr. 1680 bezeugte Gammelkarn in Danzig die Echtgeburt E. Graßholts (Nr. 168). (Bb. Gb.)
144. Garlip (Garlieb), Henrich, angeblich aus Güstrow. Um 1590 geboren, war er 1645 "bestallter Dienerhauptmann" (= oberster Hauswart des Rathauses und Aufseher über die Ratsdiener) und Bürger in Danzig, nachdem er sich vorher eine Zeit lang in Stockholm aufgehalten hatte. Am 7. Nov. 1645 bezeugte er zu Danzig die Echtgeburt Chr. Kiepers (Nr. 231) aus Güstrow, am 21. Aug. 1651 die eines schwedischen Einwanderers. (Schb. 53, Bl. 131 v). Ein zweiter Träger seines Namens findet sich nicht in den Bürgerbüchern dieser Zeit, so daß die Vermutung
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- eine solche bleibt es nur, weil mehrfach Bürger aus Versehen nicht in die Listen eingetragen sind - gerechtfertigt erscheint, daß er identisch war mit
145. Garlippe, Henrich, allerdings aus Neubrandenburg, früher Fürstl. mecklenburgischer Kanzleisekretär, der am 6. Febr. 1638 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann erhielt. Sein Bruder Daniel G. in Neubrandenburg erwirkte ihm bei dem Rate am 9. Mai 1637 auf Grund der Aussagen des dortigen Bürgermeisters Daniel Krauthoff und der Ratsverwandten Andreas Krauße und Johann Süverke einen vom Stadtsekretär Kaspar Dabelow unterzeichneten Geburtsbrief. Seine vor 1637 verstorbenen Eltern waren Daniel G., Ratsverwandter und gegen 30 Jahre hindurch Fürstl. Richter in Neubrandenburg, Sohn des früheren dortigen Stadtsekretärs Thomas G., und Gertrud, die Tochter des auch vor 1637 verstorbenen Bürgermeisters Heinrich Lenecker zu Friedland. (Bb. Gb.)
146. Geistelmann, Jochim, aus Parchim, gewann am 14. Okt. 1638 das Bürgerrecht als Branntweinbrenner (Distillator). (Bb.)
147. Geller, Johann Niklas, aus Wismar, erhielt am 14. Nov. 1699 das Bürgerrecht als Barbier. (Bb.)
148. Gerdes, Johannes, aus Wismar, wurde im Mai 1690 zusammen mit D. Schröder (Nr. 459) in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen. Er war vielleicht ein Sohn des Superintendenten, Konsistorialpräsidenten und Pastors an der Marienkirche zu Wismar Mag. Henning Johannes G. der am 4. Dez. 1694 in Greifswald zum Dr. theol. promovierte. (M.)
149. Gerdes, Johannes Winholt, von Rostock, trat im Okt. 1669 in das Gymnasium ein. (M.)
150. Gerdessen, David Georg, von Wismar, wurde im Sept. 1680 in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen. Er ist wohl identisch mit dem David Georg Gerdesius aus Wismar, der am 12. Sept. 1682 zu Frankfurt a. Oder immatrikuliert wurde. (M.)
151. Gerol, David, aus Plau ? (Plavensis; oder war er aus Plauen ? in welchem Falle er allerdings richtiger als Plaviensis bezeichnet werden müßte), wurde im Aug. 1599 in das Gymnasium aufgenommen. (M.)
152. Gesenius, Joachim, aus Parchim, wurde im Sept. 1615 in das Gymnasium ausgenommen. Sohn des Pastors Michael G. zu Parchim. (M.) War später Pastor in Muchow.
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? 153. Gessel, Johann Heinrich, aus Teterow ?, geb. um 1736, Einwohner und Arbeitsmann in Danzig, bezeugte am 14. Sept. 1772 die Echtgeburt H. Chr. Kleinhammers (Nr. 234) aus Teterow, mit dessen Eltern er viel umgegangen war.
154. Gewehrin, Hans, aus Wismar gebürtig, starb in Danzig am 2. Aug. 1623 bei Franz de Brüöhl (Mecklenburger ? Aus Brüel?) in der Kleinen Schuhmachergasse, anscheinend als Bierhändler, denn er hinterließ u. a. 132 Fässer Wismarschen Bieres. (Handschrift Vv 279 S. 305.)
155. Geyke, Simon, von Eldena, gewann am 5. Okt. 1655 das Bürgerrecht als Festbäcker. (Bb.)
156. Giese, Friedrich, vgl. Nr. 157.
157. Giese, Henning Christian, aus Kessin (bei Rostock), wurde vermutlich 1659/60 Bürger in Danzig (er fehlt in den Bürgerbüchern), denn am 26. Okt. 1659 beschwor ein Danziger Bürger Gieses Echtgeburt. Er war das dritte Kind des Friedlich G. (Nr. 156), früher Schulmeisters in Kessin, 1659 Einwohners in Danzig, und seiner um 1611 geborenen Frau Maria Elisabeth, geb. Witting. (Schb. 157 Bl. 200 v).
158. Giesebier, Henrich, von Rostock, gewann am 29. Juni 1623 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann. (Bb.)
159. Giesebrecht, Nathanael, aus Wismar, erhielt am 7. Sept. 1731 das Bürgerrecht als Knopfmacher. (Bb.) Girschelkopf siehe Kesselkopf (Nr. 230).
160. Glabbatz (Glebbatz) Franz Jochim, aus Boizenburg, erhielt am 19. Juni 1685 das Bürgerrecht als Schneider. (Bb.) Er ist nach dem Boizenburger Kirchenbuch getauft am 26. Sept. 1658 und war ein Bruder des
161. Glabbatz, Henrich, aus Boizenburg, der am 1. Febr. 1687 das Bürgerrecht ebenfalls als Schneider gewann. Die dortigen Bürger und Schneideramtsmeister Marx Ninamen im Alter von 72 und Jochim Wichmann im Alter von 52 Jahren beschworen am 23. Aug. 1686 seine Echtgeburt. Seine Eltern waren Franz G., Bürger und Schneideramtsmeister in Boizenburg, und dessen erste vor 1686 verstorbene Frau Ilse, die Tochter des Schneideramtsmeisters Hans Wohler(s). (Bb. Gb.) Getauft war er am 30. Mai 1664.
162. Glöde, Jakob, aus Parchim, erhielt am 21. Juni 1672 das Bürgerrecht als Zayenmacher. (Bb.)
? 163. Goetze, Johann Gottlieb, aus Doberan ?, geb. um 1736, Capitain d'armes in der Danziger Stadtgarnison, bezeugte am
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16. Okt. 1786 die Echtgeburt K. G. Haalbecks (Nr. 177) aus Doberan, mit dessen Eltern er viel Umgang gehabt hatte.
? 164. Goldenboch, Michael, aus Wismar ?, geb. um 1684, Einwohner und Schneider in Danzig, beschwor am 3. Juni 1720 die Echtgeburt J. R. Langhoffs (Nr. 279) aus Wismar, mit dessen Eltern er viel umgegangen war.
? 165. Gorteler, Nikolaus, von Hagenow (in Mecklenburg ?). erwarb 1376 das Bürgerrecht. (Ältestes Erb= und Zinsbuch, Abtlg. 32A Nr. 1, Bl. 152.)
166. Grabius, Johannes Christopher, aus Mecklenburg (womit wahrscheinlich nur das Land gemeint ist), wurde im April 1672 in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)
167. Grähtt (Grähte), Arend, von Rostock, gewann am 29. Jan. 1647 das Bürgerrecht als Korkenmacher. Zwei Bürger von Lübeck bezeugten dort am 22. April 1642, daß er der echte Sohn des Jochim G. in Rostock und seiner vor 1642 verstorbenen Frau Margareta sei. (Bb. Gb.)
168. Graßholt, Ernst, aus Gadebusch, erhielt am 29. Febr. 1680 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Seine Echtgeburt wurde am 26. Febr. 1680 in Danzig von E. Gammelkarn (Nr. 143) und A. Flegel (Nr. 126) beglaubigt. Seine vor 1680 verstorbenen Eltern waren Kaspar G., Schulrektor zu Gadebusch, und seine Frau Elisabeth. (Bb. Gb.)
169. Greeve, Hans, aus Schwaan, wo er sich noch am 15. Aug. 1646 aufhielt; am 25. Juni 1647 gewann er in Danzig das Bürgerrecht als Schneider. Am 15. Aug. 1646 bezeugten die Schwaaner Bürger Jochim Prestin und Wilhelm Brockmann, daß Greeve der echte Sohn des vor 1646 verstorbenen Martin G. zu Schwaan und seiner Frau Katharina geb. Rickman(s) sei. (Bb. Gb.)
170. Grentzenberg, Kaspar Andreas Gottfried, aus Altstrelitz, erwarb am 25. Januar 1788 gegen Erlegung von 5 Gulden das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb.)
171. Grewlich, Christoph, aus Altstrelitz, erhielt am 9. Juni 1640 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb.)
172. Grönewaldt, Malchen, von Malchow, gewann am 5. Aug. 1595 das Bürgerrecht als Träger. (Bb.)
173. Gropengeter, Tideman, von Rostock, wurde am 22. Febr. 1392 Danziger Bürger. (Ältestes Erb= und Zinsbuch, Abtlg. 32 A Nr. 1, Bl. 79.)
? 174. Groß, Johann, aus Stoffersdorf? (Amt Grevesmühlen), geb. um 1698, Einwohner in Danzig, beschwor am 5. Dez. 1763
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die Echtgeburt R. Oldenburgs (Nr. 364) aus Stoffersdorf, mit dessen Eltern er viel Umgang gehabt hatte.
175. Grünenberg, Elias, aus Güstrow, wurde im Juni 1686 in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen, nachdem er erst im Anfang desselben Jahres an der Universität Frankfurt a. Oder als non juratus immatrikuliert worden war. (M.)
176. Gryphan, Konstantin, aus Teterow, Feldscherer, wohnte in der Vorstadt von Danzig. Er starb mit Hinterlassung einer erwachsenen Tochter im Febr. 1693 und wurde am 1. März beerdigt. Sein Bruder Johann G., Chirurg und Barbier in Teterow, erhob für sich und seine anscheinend auch in Teterow verheirateten Schwestern, da seine Eltern schon verstorben waren, neben der Tochter Anspruch auf den Nachlaß Konstantins. Gryphans Großvater war nach Aussage Johanns fast 53 Jahre lang Ratsverwandter und Bürgermeister in Teterow gewesen. (Abtlg. 53, Paket 49 b.)
177. Haalbeck, Karl Gottfried, aus Doberan, gewann am 21. Mai 1790 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Am 16. Okt. 1786 schon hatten J. G. Goetze (Nr. 163) und F. B. Albrecht (Nr. 4) seine Echtgeburt beschworen. Seine Eltern waren der Einwohner und Schneidermeister Christian H. in Doberan und seine vor 1786 verstorbene Frau Marie Rahel geb. Tuback. (Bb. Schb. 185 Nr. 567.)
178. Haase, Joachim Ernst, aus Wismar, erhielt am 21. Mai 1708 in der Altstadt das Bürgerrecht auf einen Kaufmann. (Bb.) Hack s. Krüger (Nr. 262).
179. Hackbusch, Adam Levin, aus Gneve (bei Röbel), erwarb am 22. Juni 1743 nach Zahlung von 200 Gulden das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb.)
180. Haferadt (Haferath), Nickel, aus Wismar, erlangte am 20. Mai 1570 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann, wobei er sein Vermögen auf 958 Tlr. 10 Gr. verschoßte. Am 27. Jan. 1570 wurde in Danzig von den Brüdern H. und H. Thuraw (Nr. 526 u. 527) bezeugt, daß Nickel der echte Sohn des Klaus H. in Wismar und dessen Frau Anna war. Nickel lebte noch am 8. Febr. 1594 als Ratsverwandter in Danzig. (Bb. Schb. 13 Bl. 133 v. Wette: Paket 89.)
181. Hagemeister, Jochim, aus Rostock, gewann am 20. Juni 1631 das Bürgerrecht als Schopenbrauer. Vielleicht ist er identisch mit Jochim Hofemeister (Nr. 206)? (Bb.)
182. Hagen, Floris, aus Wismar, erhielt am 17. Juni 1559 das Bürgerrecht als Segelnäher Unter dem 27. Mai 1559
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bescheinigte der Rat von Wismar, daß des Floris Vater, Hans H., Wismarscher Bürger sei. (Bb. Abtig. 53, 78.)
183. Hagen, Hellmuth Joachim, aus Malchin, geb. um 1742, erwarb am 5. März 1785 gegen Erlegung von 100 Gulden das Bürgerrecht als Festbäcker, nachdem am 8. Jan. Z. Ehr. Wulsten (Nr. 592) und J. S. Schall (Nr. 437) seine Echtgeburt beschworen hatten. Seine vor 1785 verstorbenen Eltern waren der Bürger und Schneidermeister Hellmuth Jochim H. in Malchin und Anna Elisabeth geb. Hennikow. Am 24. Sept. 1781 bezeugte er zu Danzig, damals noch Einwohner und Festbäckergeselle, die Echtgeburt des genannten Z. Ehr. Wulsten (Nr. 592). (Bb. Gb.)
184. Hahne, Hans, von Lage (Lowe), erlangte am 21. Dez. 1619 das Bürgerrecht als Schopenbrauer. (Bb.)
185. Harder, Henrich, von Wendorf (einem Dorf "3 Meilen von Schwerin", also wohl das 1 1/2 Meilen südwestl. von Brüel gelegene), wurde am 21. Juni 1714 in der Altstadt Bürger auf einen Arbeitsmann. H. Klipbeck (Nr. 235) und Jungfer Maria Harder im Alter von 30 Jahren (Henrichs Schwester?), die sich damals gerade in Danzig aufhielt, beschworen am 28. Mai 1714 seine Echtgeburt. Er war das zweite Kind seiner vor 1714 verstorbenen Eltern, des Zimmermanns Henrich H. in Wendorf und seiner Frau Anna Katharina. (Bb. Schb. 113 Bl. 39.)
186. Harms, Johannes, aus Rostock, wurde im März 1683 zusammen mit L. Beselin (Nr. 34) in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)
187. Hartz, Barthel, aus Gadebusch, erhielt am 17. Nov. 1637 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb.)
188. Hasselmann, Zacharias, aus Rostock, trat im Okt. 1696 in die erste Klasse des Gymnasiums ein. (M.)
189. Havelandt, Paschen, aus Lübz, geb. um 1586, Bürger und Tischler in Danzig (er fehlt jedoch in den Bürgerbüchern), bezeugte am 23. März 1638 die Echtgeburt H. Kreichels (Nr. 253).
190. Havemann, Simon, aus Warin, gewann am 17. Sept. 1652 (in einem Bürgerbuch steht er unter 1651, was schon wegen des Geburtsbriefdatums nicht angängig zu sein scheint) das Bürgerrecht als Zayenmacher. Am 6. Okt. 1651 erschien er noch persönlich vor dem Rat in Warin und ließ sich auf Grund des Zeugnisses der dortigen Bürger Hans Lemmeke, Kleinschmieds im Alter von 64, und Hans Bulow, Faßbinders im Alter von 66 Jahren, einen Geburtsbrief ausstellen. Seine Eltern waren der vor 1651 verstorbene Wariner
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Bürger und Schuster Könne H. und seine Frau Sophia geb. Albrecht aus Warin. (Bb. Gb.)
? 191. Hecht, Johann Christian, aus Rostock ?, geb. um 1733, Einwohner und Faktor in der Danziger Ratsbuchdruckerei, bezeugte am 6. April 1785 die Echtgeburt J. Chr. Bocks (Nr. 45); sein Mitzeuge J. M. Satow (Nr. 435), der ebenso wie Hecht "viel Umgang mit Bocks Eltern gehabt hatte", stammte aus Rostock.
192. Heideman (Heydeman, Heidtman), David, aus Rostock, geb. 1652, gewann am 22. Dez. 1679 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann, das er am 23. Juni 1689 mit Einwilligung der Älterleute auf einen Schiffer veränderte. Am 1. Juni 1677 stellte ihm der Rostocker Rat auf Grund des Zeugnisses zweier dortiger Bürger, des Schneiders Johann Kruckenbergk und des Salzhackers Heinrich Sievers, einen von dem Protonotar Johann Nieman unterzeichneten Geburtsbrief aus. Seine Eltern, der Bürger Hans H. in Rostock und Katharina geb. Thurman, waren am 9. Febr. 1648 in der Jakobikirche durch den vor 1677 verstorbenen Pfarrer und Superintendenten Christian Michaelis getraut worden; Davids Taufe fand am 30. Sept. 1652 unter dem Beistand der Rostocker Bürger und Schiffer Tite Kahl und Henning Wrampe als Taufpaten statt. Seine Großeltern väterlicherseits waren der Rostocker Bürger Hans H. und seine Frau Polidt, mütterlicherseits der Rostocker Bürger Hans Thurman und seine Frau Anna. (Bb. Gb.)
193. Hein, Jochim, aus Friedland, erhielt am 4. März 1659 das Bürgerrecht als Schuster. Am 3. Mai 1658 war er persönlich vor dem Rat in Friedland erschienen und hatte sich auf Grund der Aussagen des Stephan Scharlibbe, Ältermanns der Kürschner, und des Michel Gültow, Ältermanns der Garnweber, einen Geburtsbrief erwirkt. Seine vor 1658 verstorbenen Eltern waren der Einwohner und Schneider Jochim H. in Friedland und seine Frau Katharina geb. Gronow. (Bb. Gb.)
? 194. Hein, Michael, aus Altstrelitz ?, geb. um 1730, Einwohner und Altflicker in Danzig, bezeugte am 1. Juni 1785 die Echtgeburt J. H. Meumanns (Nr. 328) aus Altstrelitz dessen Eltern er viel Umgang gehabt hatte.
195. Helms, Zacharias, aus Wismar, wohnhaft in Danzig (oder Weichselmünde?). Am 26. Dez. 1632 wurde seine Tochter Margarete mit dem Soldaten Martin Stinson zu Weichselmünde getraut. (Kirchenbuch von St. Elisabeth - Danzig.)
196. Hensel, Henrich, aus Warin (oder Waren?), gewann am 9. Febr. 1704 das Bürgerrecht als Schneider. (Bb.)
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? 197. Herbst, Lorenz, aus Mecklenburg? (Rostock?), geb. um 1604, Gassenbinder und Einwohner auf dem Neugarten vor Danzig, beglaubigte am 24. Juli 1649 die Echtgeburt E. Koeckmeisters (Nr. 243), da er sich ziemlich lange in Rostock aufgehalten habe; sein Mitzeuge J. Crakau (Nr. 86) stammte aus Kröpelin.
198. von Herforde, Joachim, aus Rostock, trat im April 1668 in das Gymnasium ein. (M.)
199. von Herforde, Johannes, aus Rostock, wurde im Nov. 1598 in das Gymnasium aufgenommen. (M.)
? 200. Herling, Friedrich, aus Woldegk ?, geb. um 1719, Kanonier bei der Danziger Artillerie, beschwor am 7. Okt. 1767 die Echtgeburt Chr. Pichs (Nr. 376) aus Woldegk, mit dessen Eltern er viel Verkehr gehabt hatte.
? 201. Heß, Nikolaus Henrich, aus Kröpelin ? geb. um 1722, Einwohner und Bordingsführer in Danzig, bezeugte am 1. Okt. 1776 die Echtgeburt des M. Kratz (Nr. 252) aus Kröpelin, mit dessen Eltern er viel umgegangen war.
202. Heyl, Johann, aus Meteln (Mötell. - Amt Schwerin), erhielt am 21. Juli 1741 gegen Erlegung von 100 Gulden das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb.)
203. Hidde, Jakob, aus Sternberg, gewann am 9. Dez. 1643 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann (cum clausula), nachdem bereits 20 Jahre zuvor, am 25. Sept. 1623, die Bürger Hans Güstow und Hans Münstermann der Ältere zu Sternberg seine Echtgeburt beschworen hatten. Seine Eltern, der vor 1623 verstorbene Bürgermeister Nikolaus H. in Sternberg und Margarete geb. Nikolai, waren um 1591 in Sternberg getraut worden. Jakobs anscheinend vor 1623 verstorbene Großeltern väterlicherseits waren der Bürger und Tuchmacher Klaus H. in Sternberg und seine Frau Margarete geb. Keiser(s), mütterlicherseits der Prediger Gabriel Nikolai zu Groß=Raden (Amt Crivitz) und seine Frau Beele geb. Plageman. (Bb. Gb.)
204. Hintze, Paul, aus Burg auf Fehmarn, Grob= und Hufschmied, wurde am 17. Sept. 1689 in Danzig Bürger auf einen Arbeitsmann. Er ist in dieses Verzeichnis aufgenommen, weil er vorher mehrere Jahre lang in Rostock Bürger gewesen war, wo er am 27. Sept. 1689 (a. St., also 20 Tage, nachdem er in Danzig, um seine Lage zu verbessern, das Bürgerrecht erworben hatte) aus der Bürgerschaft entlassen wurde. (Bb. Gb.)
? 205. Hoet, Hans, von Buckow (= Bukow in Mecklenburg?), ein Seefahrer, erhielt am 20. Mai 1564 das Bürgerrecht. (Bb.)
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206. Hofemeister, Jochim, von Kavelstorf (Amt Schwaan), geb. um 1600, Bürger und Schopenbrauer in Danzig, bezeugte am 9. Juli 1637 die Echtgeburt seines jüngeren Bruders Marx H. (Nr. 207). Jochim fehlt in den Bürgerbüchern, ein Grund zur Vermutung, daß er mit Jochim Hagemeister (Nr. 181) identisch sei, wenn auch der Ort der Herkunft verschieden angegeben ist.
207. Hofemeister, Marr, der jüngere Bruder des Vorhergehenden, aus Kavelstorf (Amt Schwaan), gewann am 9. Juli 1640 das Bürgerrecht als Schopenbrauer. Sein Bruder Jochim (Nr. 206) und sein Oheim M. Miedlick (Nr. 336) beurkundeten am 9. Juli 1637 in Danzig seine Echtgeburt. Seine Eltern waren der vor 1637 verstorbene Bauersmann Marx H. zu Kavelstorf und seine Frau Katharina. (Bb. Gb. Schb. 47 Bl. 65.)
208. Holdenagel, Jochim, aus Güstrow, erhielt am 3. Sept. 1622 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann. Er war zweimal verheiratet und starb vor dem 1. Dez. 1645 mit Hinterlassung von Kindern. Seine vor 1645 verstorbenen Eltern waren Jochim H. in Güstrow und Katharina geb. Scheffer(s). (Bb. Abtig. 53, Paket 49 a.)
209. Holste, Georg, von Rostock, gewann am 24. April 1627 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann. (Bb.)
210. Horn, Dietrich, aus Lansen (Lanse. - Amt Stavenhagen) erwarb am 10. Nov. 1635 das Bürgerrecht als Reifschläger. (Bb.)
? 211. Hornberg, Adam, aus Wismar? geb. um 1674, Einwohner und Reifschlägergeselle in Danzig, bezeugte am 3. Juni 1720 die Echtgeburt J. P. Langhoffs (Nr. 279) aus Wismar, mit dessen Eltern er viel Umgang gehabt hatte.
212. Howitz, Johann Friedrich, aus Sternberg, erhielt am 11. Febr. 1761 gegen Erlegung von 100 Gulden das Bürgerrecht als Schneider. (Bb.)
213. Huxer, Hinrik, wohnhaft zu Danzig, wo er vor dem 5. April 1434 starb. An diesem Tage beschworen in Wismar vor dem Rate die dortigen Bürger Hans Wichert und Klaus Zander (Tzander), daß Hmrik und sein Bruder Thideke H., der Vormund von Hinriks hinterlassenen Kindern, echte Söhne des vor 1434 verstorbenen Wismarschen Bürgers Thideke H. und seiner gleichfalls vor 1434 verstorbenen Frau Tilse wären. (Urk. Schiebl. 82, 12c.)
214. Jacobs, Jochim Friedrich, aus Wismar, gewann am 28. Juli 1753 gegen Erlegung von 200 Gulden das Bürgerrecht als Bortenmacher. (Bb.)
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215. Jacobsen, Rudolf Philipp, von Malchow, wurde im Juli 1694 in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)
216. Janenzki (Janentz), Christian Henrich, aus Parchim, wurde von seinen Geschwistern zu Parchim durch ein Schreiben an den Rat vom 1. Mai 1756 in Danzig gesucht, wo er auf der Vorstadt gewohnt haben und 1740 verstorben sein soll. Seine Witwe Anna Katharina geb. Witt (Witsche) sagte 1756 aus, Christian Henrich habe sie 1738 geheiratet und in dreijähriger Ehe einen Sohn mit ihr gezeugt, der (1756) bei einem Stuhlmacher in der Breitegasse in Diensten stehe. Ihr Mann sei wegen eines Fußleidens ins Pockenhaus (Lazarett) gekommen, dort 1741 gestorben und auf dem Pockenhaus=Kirchhof beerdigt worden. (Abtlg. 53 Paket 49b.)
217. von Jarmerstedt, Karl Johann, aus Wismar, wurde im April 1769 in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)
218. Jarmerus, Christoph, aus Malchin, wurde im Juni 1642 in das Gymnasium aufgenommen. (M.)
219. Jörges, Johann Joachim, aus Rostock, trat im Juli 1670 in die zweite Klasse des Gymnasiums ein. (M.)
220. Jörns, Joachim, aus Wismar, erhielt am 29. Jan. 1762 gegen Bezahlung von 200 Gulden das Bürgerrecht als Schiffer. Am 25. Jan. 1762 beugten die beiden Wismarschen Bürger und Seeschiffer Peter Schwendt im Alter von 51 und Benedikt Malchau im Alter von 53 Jahren vor dem Rat zu Danzig, daß Jörns das fünfte Kind seiner vor 1762 verstorbenen Eltern, des Einwohners Zürich J. aus der Vorstadt von Wismar und seiner Frau Anna geb. Satau wäre. (Bb. Schb. 159, Bl. 218 v.)
221. Jürges, Joachim, aus Waren, gewann am 31. Juli 1717 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb.) Kammelgar s. Gammelkarn (Nr. 143).
222. Kammien, Jochim, aus Malchin, wurde am 5. Aug. 1653 Bürger als Seeschiffer, und erhielt zur Beschaffung eines beschworenen Geburtsbriefes ein halbes Jahr Frist, bei Verlust des Bürgerrechtes. (Bb.)
223. Kammradt, Johann Hartwig Otto, geb. am 3. Jan. 1765 zu Rolofshagen (Amt Grevesmühlen), gewann am 17. Mai 1808 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Aus der am 19. März 1790 ihm von dem Pfarrer Johann Daniel Joerges an der v. Bothmerschen Patronatskirche zu Damshagen (Amt Grevesmühlen) ausgestellten Kirchenbuchabschrift geht hervor, daß Kammradt der Sohn des Brauerknechtes Hartwig K. in
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Arpshagen (Amt Grevesmühlen) und seiner Frau Dorothea Elisabeth (Dorthie Liesch) geb. Wichmann war. Zu seiner am 5. Jan. 1765 in Rolofshagen von dem genannten Pfarrer Joerges vollzogenen Taufe hatten der Holländersohn Johann Jochen Koch und der Brauer Hartwig Tobbien, beide aus Rolofshagen, sowie der Holländerknecht Otto Meyer zu Parin (Amt Grevesmühlen) die Patenschaft übernommen. Am 10. Mai 1808 wurde ihm in Danzig vom Rate auf Grund des Zeugnisses des D. D. Bartels (Nr. 19) und J. P. Kuhlmanns (Nr. 273) ein Geburtsbrief ausgestellt, in dem sein Vater als in Rolofshagen wohnhaft bezeichnet wird. (Bb. Gb. Schb. 189 Bl. 590.)
224. Kaphingst, George (Jürgen), aus Sternberg, erhielt am 31. Jan. 1693 das Bürgerrecht als Schneider. Am 26. März 1683 hatte er sich persönlich vor dem Rat in Sternberg eingestellt und um einen Geburtsbrief gebeten, der ihm auf Grund der Aussagen der Sternberger Bürger und Viertelsmänner, des Schusters Jochim Schultze und des Amtsschneiders Jakob Söltzer ausgestellt wurde. Er war das vierte und jüngste Kind des Bürgers und Amtsschneiders Philipp K. zu Sternberg und seiner Frau Margareta, der Tochter des Bürgers und Schusters Daniel Schmied(es) in Sternberg. (Bb. Gb.)
225. Kehrweg (Kehrwag), Joachim, aus Malchin, erwarb als Glaser am 12. Mai 1600 das Bürgerrecht. (Bb.)
? 226. (Kelling) (Koelling), Christina Sophie, geb. Carl(in), aus Waren ?, Frau des Amtsdieners Johann Karl Kelling in Danzig, geb. um 1700, beschwor am 16. April 1749 die Echtgeburt P. Rambaus (Nr. 401) aus Waren am 14. Jan. 1761 die seines Bruders Friedrich (Nr. 400), deren Eltern sie noch im ledigen Stande gekannt hatte.
227. Kelner, Hans, aus Gadebusch, erhielt 1394 das Bürgerrecht. (Ältestes Erb= und Zinsbuch, Abtlg. 32A Nr. 1, Bl. 81 v.)
228. von Kemphen, Christian Nikolaus, Mecklenburgischer Edelmann, wurde im Juni 1705 in die zweite Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)
229. Kenast, Johannes, von Röbel, wurde im Sept. 1633 in das Gymnasium aufgenommen. (M.)
230. Kesselkopf (Girschelkopf), Zacharias, aus Bützow, gewann am 7. Nov. 1645 das Bürgerrecht als Hauszimmermann. Sein Geburtsbrief wurde ihm vom Rat von Bützow am 19. Dez. 1644 auf Antrag des dortigen Bürgers und Schusters David Haustein ausgestellt, der ein Schreiben des Rostocker
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Bürgers Jochim Wilcken vorwies, durch das Zacharias Kesselkopf von Danzig aus um Bescheinigung seiner Echtgeburt bat. Hans Bruckmann und Hans Wendt, fast die ältesten Bürger Bützows, bezeugten, daß Zacharias der Sohn des vor 1644 verstorbenen Stephan K., Reepschlägers des Herzogs Ulrich in Bützow, und seiner Frau Anna, Tochter des Asmus Stubbe zu Jabel (bei Malchow oder Amt Dömitz ?), wäre. Zacharias war schon in früher Jugend nach Danzig geschickt worden, um dort das Zimmerhandwerk zu lernen. 1654 reiste er nach Schwerin zur Regelung des Nachlasses seiner verstorbenen Eltern. Er wurde dort von dem Herzoge Adolf Friedrich von Schwerin zwei Jahre lang zurückgehalten, weil der Herzog "dessen gute Wissenschaft vom Bauwesen erlanget" und daher seine Dienste in Anspruch nahm, was Zacharias als Landeskind nicht verweigern konnte. Der Herzog war mit seinen Arbeiten sehr zufrieden und bat den Rat von Danzig, als Kesselkopf dorthin zurückkehrte, ihm wegen seiner zweijährigen Abwesenheit keine Unannehmlichkeiten zu bereiten. (Bb. Gb. Abtig. 53, Paket 49 a.)
231. Kieper, Christoph, aus Güstrow, erlangte am 23. Nov. 1645 (in einem anderen Bürgerbuch steht er unter dem 8. Juli 1650 !) das Bürgerrecht als Branntweinbrenner (Distillator). H. Garlip (Nr. 144) und J. F. Leopold (Nr. 295) bezeugten am 7. Nov. 1645, daß Kieper echter Sohn seiner vor 1645 verstorbenen Eltern, des Fürstlichen Richters Theodor K. zu Güstrow und seiner Frau Anna, sei. (Bb. Gb.)
232. Kitzerow, Kaspar, von Malchin, erhielt am 7. Mai 1569 als Bäcker das Bürgerrecht. (Bb.)
233. Kleinow (Klenou), Jakob, aus Wismar, erwarb am 3. Dez. 1605 als Glaser das Bürgerrecht. Er wohnte in der Breitegasse und starb schon am 18. November 1607 mit Hinterlassung seiner kinderlosen Frau Gertrud. (Bb. Handschrift Vv 117 c Bl. 202 v.)
234. Kleinhammer, Henrich Christoph, aus Teterow (Tetteroth), erhielt am 25. Sept. 1772 gegen Erlegung von 100 Gulden das Bürgerrecht als Schneider, nachdem am 14. Sept. Chr. Lucko (Nr. 309) und J. H. Gessel (Nr. 153) seine Echtgeburt beschworen hatten. Er war das dritte Kind seiner vor 1772 verstorbenen Eltern, des Bürgers und Schneidermeisters Theodosius Klähnhamer in Teterow und seiner Frau Sophia Ilsabe geb. Wentzel. (Bb. Schb. 171 S. 614.)
? 235. Klipbeck, Hans, aus Wendorf? (1 1/2 Meilen südwestl. Brüel), geb. um 1664, Einwohner und Altflicker in Danzig,
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beurkundete am 28. Mai 1714 die Echtgeburt H. Harders (Nr. 185) aus Wendorf, mit dessen Eltern er viel Umgang gehabt hatte.
? 236. Klug, Nikolaus, aus Waren ?, geb. um 1694, Musketier bei der Stadtgarnison in Danzig, beschwor am 16. April 1749 die Echtgeburt R. Rambaus (Nr. 401) aus Waren, dessen Eltern er noch im ledigen Stande gekannt hatte.
237. Klump, Michel, aus Kastorf (Amt Stavenhagen), gewann am 7. Sept. 1656 das Bürgerrecht als Kannengießer. (Bb.)
238. Klutt, Dietrich, aus Rostock, geb. um 1686, Schuster auf dem Neugarten vor Danzig, beglaubigte am 3. August 1716 die Echtgeburt des J. Schütz (Nr. 470) aus Rostock.
239. Knoll, Matthis, von Güstrow, erhielt am 13. Sept. 1578 das Bürgerrecht als Harnischmacher (Plattner). (Bb.)
240. Knubel, Hans, aus Usadel (Amt Strelitz), erwarb am 2. Jan. 1580 als Glaser das Bürgerrecht. (Bb.)
241. Koch, Christian, aus Malchin, erhielt am 12. Okt. 1651 das Bürgerrecht als Schneider. (Bb.)
242. Koch, Johann, aus Lübz, geb. im Dez. 1714, gewann am 18. Sept. 1742 das Bürgerrecht in der Altstadt als Festbäcker. Am 20. Jan. dieses Jahres war er noch selbst vor dem Rat in Lübz erschienen und hatte sich auf Grunde des Zeugnisses dortiger Bürger, des Stadtviertelsherrn und Ältermanns des Schustergewerks Johann Jochim Risch und des Tuchscherers Klaus Bruchmann einen Geburtsbrief ausstellen lassen. Seine Eltern, der 1736 verstorbene Bürger und Amtsbäcker Christian K. in Lübz und Maria Elisabeth geb. Jacob(sen), waren am 10. Mai 1702 getraut worden; Johanns Raten bei der Taufe am 22. Dez. 1714 waren der genannte J. J. Risch, der 1715 verstorbene Bürger und Riemer Hans Schröder in Lübz und die Frau des 1719 verstorbenen Bürgers und Amtsschusters Christian Jacob, die 1716 verstorbene Großmutter Johanns. Am 10. Juni 1774 bezeugte er die Echtgeburt J. H. Schröders (Nr. 462). (Bb. Gb.)
243. Koeckmeister (Koekmeister), Everd, aus Rostock, gewann am 7. Okt. 1649 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Am 24. Juli 1649 beglaubigten J. Cackau (Nr. 86) und L. Herbst Nr. 197, daß K. der echte Sohn seiner Eltern, des Bürgers und Böttchers Evert K. und seiner Frau Maria, sei. (Bb. Gb.)
244. Kökenmeister, Görge, von Rostock, erhielt am 30. Mai 1626 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann. (Bb.)
245. Köle, Cristian, aus Rostock, wurde im April 1645 in das Gymnasium aufgenommen. (M.)
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246. König, Georg Heinrich, aus Güstrow, geb. um 1727, gewann am 17. Dez. 1756 nach Erlegung von 100 Gulden als Knopfmacher das Bürgerrecht. Am 20. Aug. 1765 bezeugte er die Echtgeburt J. M. Boyes (Nr. 55), am 13. März 1770 wurde sein Name auf Befehl des Stadtgerichts aus den Bürgerlisten gelöscht; der Grund hierzu ist aus den Akten nicht zu ersehen, es ist vielleicht derselbe wie bei F. Rambau (Nr. 400). (Bb.)
? 247. Kohet, Johann, von der Glashütte Dobbin (Amt Goldberg)?, geb. um 1696, früher Musketier bei der Danziger Garnison, 1771 Einwohner in Danzig, beschwor am 21. Juni dieses Jahres die Echtgeburt J. Brauers (Nr. 62) von der Glashütte Dobbin, dessen Eltern er noch als Ledige sehr gut gekannt hatte.
248. Koort, Jakob, ein Reiter aus Pernau i. Meckl. (wo?), wurde am 3. Dez. 1679 in der Kirche Aller Engel mit Elisabeth, Tochter des Marten Pintzke, getraut. (Kirchenbuch Aller Engel.)
249. Koser (aus Kozer verbessert), Johann Gottfried, aus Mecklenburg, trat im Juni 1709 in die fünfte Klasse des Gymnasiums ein. (M.)
250. Kracht, Johann, von Güstrow, gewann als Glaser am 11. Febr. 1719 das Bürgerrecht. (Bb.) Krahts s. Behm (Nr. 26).
251. Kranenberg, Henrich, aus Fürstenberg, erhielt am 16. Mai 1637 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb.)
252. Kratz, Martin, aus Kröpelin, erwarb am 27. Nov. 1776 nach Erlegung von 100 Gulden das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann, nachdem die Danziger Einwohner N. H. Heß (Nr. 201) und J. D. Wolff (Nr. 586) am 1. Okt. 1776 seine Echtgeburt bezeugt hatten. Kratz war das zweite Kind seiner vor 1776 verstorbenen Eltern, des Einwohners und Arbeitsmannes Adam K. in Kröpelin und seiner Frau Katharina geb. Müller. (Bb. Gb.)
253. Kreichel, Hans, aus Lübz (Lüetz, Luptz), erhielt am 21. Mai 1650 das Bürgerrecht als Zayenmacher. P. Havelandt (Nr. 189) und der Rostocker Matrose Abraham Danneel im Alter von 45 Jahren, beide ebenfalls aus Lübz stammend, beurkundeten am 23. März 1638, daß Kreichel der echte Sohn seiner vor 1638 verstorbenen Eltern, des Bürgers und Festbäckers Jochim K. in Lübz und seiner Frau Katharina wäre. (Bb. Gb.)
? 254. Kreymann, Joachim Christoph, aus Parchim?, geb. um 1695, Einwohner und Bäcker auf dem Stolzenberg vor
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Danzig, bezeugte am 16. Mai 1729 die Echtgeburt E. Liers (Nr. 300) aus Parchim, mit dessen Eltern er viel Umgang gehabt hatte.
? 255. Krohnbusch (Kronbusch), Ernst Ludwig, aus Rostock ?, geb. um 1701, Bürger und Gold= und Silberdrahtziehmeister in Danzig (doch fehlt sein Name in den Bürgerbüchern), beschwor am 19. Febr. 1770 die Echtgeburt K. H. Schmidts (Nr. 448) aus Rostock, dessen Eltern er noch im ledigen Stande gekannt hatte.
256. Kroß, Hans, aus Rostock, gewann am 31. Aug. 1662 das Bürgerrecht als Seefahrer, das er am 30. Nov. 1685 mit 310 Gulden auf einen Kaufmann verbesserte. J. Bartelmann (Nr. 18) und der Rostocker Bürger Titke Maes im Filter von 48 Jahren, der mit Kroß' Eltern verschwägert war, beglaubigten am 25. Aug. 1662 in Danzig seine Echtgeburt. Die Eltern waren der vor 1662 verstorbene Bürger und Schiffer Barthel K. in Rostock und seine Frau Katharina geb. Schmidt(s). (Bb. Gb.) Hans Kroß ist wohl kaum identisch mit
257. Kroß, Johann, aus Rostock, Bürger und Schiffer in Danzig (in den Bürgerbüchern fehlt er), geb. um 1638, der am 6. Juli 1694 die Echtgeburt J. Eggebrechts (Nr. 106) und am 8. Nov. 1695 die seines Brudersohnes J. Kroß (Nr. 258) beschwor. Beidemale wird er einfach "Bürger und Schiffer" genannt, was doch wohl bei Hans Kroß (Nr. 256), der ja 1685 schon sein Bürgerrecht auf einen Kaufmann verbessert hatte, nicht geschehen wäre. Allerdings steht dieser Johann Kroß nicht in den Bürgerbüchern, die jedoch, wie wir schon mehrfach sahen, nicht peinlich genau geführt worden sein müssen.
258. Kroß, Johann, aus Rostock, erhielt am 25. Mai 1697 das Bürgerrecht als Schiffer. Sein Vatersbruder J. Kroß (Nr. 257) und M. Marquart (Nr. 318) bezeugten am 8. Nov. 1695, daß Kroß der echte Sohn seiner vor 1695 verstorbenen Eltern, des Bürgers und Schiffers Peter K. in Rostock und seiner Frau Katharina geb. Schröder sei. (Bb. Gb.)
259. Kroß, Peter, aus der Stadt Tessin (Dossin, Dessin), erwarb am 26. Juni 1717 das Bürgerrecht als Festbäcker, nachdem am 17. Mai des Jahres N. F. Berg (Nr. 33) und J. Prehn (Nr. 391) seine Echtgeburt beschworen hatten. Kroß war das vierte Kind seiner vor 1717 verstorbenen Eltern, des Fleischers Joachim K. in Tessin und seiner Frau Anna geb. Verkofer(in). (Bb. Schb. 116 Bl. 39.)
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260. Krüger, Jakob, von Güstrow, gewann am 12. Okt. 1593 das Bürgerrecht "auf schreiberey". (Bb.)
261. Krüger, Johann, aus Güstrow, erhielt am 31. Januar 1693 das Bürgerrecht als Schneider. Am 2. Okt. 1690 bezeugten die Bürger Christian Velgentreber und Joachim Christoph Hoderman in Güstrow, daß Krüger echter Sohn des Ulrich K. in Güstrow und seiner Frau Helena geb. Glaman(s) wäre. (Bb. Gb.)
? 262. Krüger, Magdalena Katharina, geb. Hack(in), aus Güstrow ?, geb. um 1702, Frau des Einwohners und Lackierers Johann Gottfried K. in Petershagen vor Danzig, beschwor am 21. April 1732 die Echtgeburt B. K. Ortners (Nr. 361), dessen Eltern sie noch im ledigen Stande gekannt hatte.
263. Krüger, Peter, aus Rostock, erwarb am 21. Jan. 1642 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb.)
264. Kruell (Kruel), Hans, aus Rostock, gewann am 1. Juni 1585 das Bürgerrecht als Glaser. (Bb.)
? 265. Kruppale, Anton, aus Friedland ?, geb. um 1731, Bürger und Kürschner in Danzig (fehlt in den Bürgerlisten), bezeugte am 26. März 1787 die Echtgeburt des D. A. Lesch (Nr. 296) aus Friedland, mit dessen Eltern er viel Umgang gehabt hatte.
266. Kruse, Jochim, aus Dalberg (Stiftsamt Schwerin. -Im Bürgerbuch steht fälschlich: aus Lübeck) gewann am 31. Aug. 1649 das Bürgerrecht als Korbmacher. Zwei Lübecker Bürger, Reimer Kruse und Heinrich Rosenow, bekundeten am 10. Sept. 1647 zu Lübeck, daß Kruse der älteste Sohn des vor 1647 verstorbenen Jochim K. in Dalberg und seiner gleichfalls vor 1647 verstorbenen Frau Margareta sei. (Bb. Gb.)
267. Krusen, Ludwig Karl, von dem adligen Gute Radegast (Amt Bukow), erhielt am 16. Sept. 1771 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb)
268. Krusenstein, Anthoni, aus Kröpelin, geb. um 1597, Einwohner und Zayenmacher in Danzig, bezeugte am 10. März 1653 die Echtgeburt G. Tielkes (Nr. 529).
269. Kühnapfel, Jochim, aus Golm (Amt Stargard), geb. um 1605, Gärtner in Danzig, beschwor am 3. Juli 1645 die Echtgeburt J. Bodes (Nr. 49).
270. Küster, Johann Daniel Joachim, aus Goldberg, Bürger in Danzig (fehlt in den Bürgerbüchern). Sein älterer Bruder J. Ph. G. Küster (Nr. 271) und J. M. F. Eichmann (Nr. 109) beglaubigten am 23. März 1772 seine Echtgeburt. Die
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Eltern waren der Bürger Thewes K. in Goldberg und seine vor 1772 verstorbene Frau Maria Elisabeth geb. Matz. (Schb. 171 S. 559.) Er war das dritte Kind aus dieser Ehe, sein Bruder
271. Küster, Johann Philipp Gabriel, das älteste Kind und um 1732 in Goldberg geboren. Er gewann am 14. Okt. 1768 gegen Erlegung von 300 Gulden das Bürgerrecht als Festbäcker. J. A. Müller (Nr. 348) und J. M. F. Eichmann (Nr. 109) bezeugten am 25. Aug. 1768 seine Echtgeburt. Seine Mutter Maria Elisabeth war damals noch am Leben. Am 14. Juni 1769 beschwor Küster die Echtgeburt D. Chr. Prehns (Nr. 390), am 23. Sept. 1772 die M. Chr. Ph. Steinburgs (Nr. 501). (Bb. Gb.)
272. Küster, Peter, aus Rostock, geb. 1650, gewann am 14. Nov. 1699 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann (cum clausula). Am 3. Sept. 1697 stellte ihm der Rat von Rostock auf Grund des Zeugnisses Valentin Steins, Ratsverwandten und derzeitigen präsidierenden Gewettherrn in Rostock, und des dortigen Bürgers und Brauers Christian Brümmer einen vom Protonotar M. Stever unterzeichneten Geburtsbrief aus. Küster war das dritte Kind des Bürgers und Brauers Peter K. in Rostock und seiner Frau Anna, der Schwester des genannten Valentin Stein, die am 13. April 1640 in der Nikolaikirche zu Rostock durch den Diakon dieser Kirche Mag. Rembert Sandhage getraut worden waren. Seine Taufpaten (1650) waren Mag. Theophil Großgebaur, Kandidat der Theologie, und dessen Braut, Jungfer Margarete Stein (eine Tochter Valentin Steins ?). Seine Großeltern waren väterlicherseits der Bürger und Brauer Hans K. in Rostock und seine Frau Ilsabe geb. Wellen, mütterlicherseits Mag. Johannes Stein, weiland Pastor der Nikolaikirche und Senior des Ministeriums in Rostock und seine Frau Margarete geb. Lobeck(en), die Tochter des David Lobeckius, Dr. theol., ordentlichen Professors an der Universität und Archidiakons der Jakobikirche. (Bb. Gb.)
? 273. Kuhlmann, Johann peter, aus Arpshagen? oder aus Rolofshagen ?, geb. um 1770, Tischlermeister in Danzig, bezeugte am 10. Mai 1808 die Echtgeburt J. H. O. Kammradts (Nr. 223) aus Rolofshagen, mit dessen Eltern er viel umgegangen war.
274. Kur, Henrich, aus Teterow, gewann am 27. Sept. 1704 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann. (Bb.)
275. Lahs, Johann George, aus Besitz (Amt Boizenburg) erhielt am 29. Mai 1739 das Bürgerrecht in der Altstadt auf einen Arbeitsmann, nachdem am 27. April O. W. Müller (Nr. 351) und D. Welsch (Nr. 554) beschworen hatten, daß
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Lahs das sechste Kind aus der Ehe des Einwohners und Ackermanns Johann L. in Besitz mit Katharina geb. Schütz sei. (Bb. Schb. 137 Bl. 22.)
276. Lange, Jakob, aus Rostock, gewann am 5. Febr. 1671 als Hutmacher (Filter) das Bürgerrecht. Am 15. Sept. 1670 bezeugten die Bürger und Hutmacher Heinrich Meyer und Hans Lange in Rostock seine Echtgeburt. Seine Eltern, der vor 1670 verstorbene Bürger und Schlachter Jakob L. in Rostock und dessen Frau Anna, waren 1632 in der Jakobikirche durch den gleichfalls vor 1670 verstorbenen Pastor, Professor Dr. theol. Stephan Klotz getraut worden. Bei seiner durch den Pastor an der Jakobikirche Christian Michael vollzogenen Taufe waren Paten: Der Raschmacher Hans Spencker in Rostock, der dortige Bürger Hans Frederich und Judith, die Witwe des Bürgers und Bäckers Klaus Kapellen. Langes Großeltern waren väterlicherseits der Bürger Klaus L. in Rostock und seine Frau Margarete, mütterlicherseits der Bürger Hans Wolter in Waren und seine Frau Engel. (Bb. Gb.)
277. Lange, Matthis, aus Rostock, erhielt am 10. Febr. 1629 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann. (Bb.)
278. Lange, Michael, aus Ribnitz, wurde im Okt. 1662 in das Gymnasium aufgenommen. (M.)
279. Langhoff, Johann Paul, aus Wismar, gewann am 15. Juni 1720 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Am 3. Juni 1720 beschworen A. Hornberg (Nr. 211) und M. Goldenboch (Nr. 164), daß Langhoff das dritte Kind aus der Ehe des Schneiders und Bürgers Kühn=Ulrich L. in Wismar mit Dorothea geb. Hadelar sei. (Bb. Schb. 119 Bl. 38.)
? 280. Laß, Friedrich, aus Altstrelitz ?, geb. um 1750, Festbäcker in Danzig, beglaubigte am 15. Febr. 1773 die Echtgeburt des J. Chr. Thomas (Nr. 524) aus Altstrelitz, mit dessen Eltern er viel umgegangen war.
281. Lau, Henrich, aus Schwerin, erlangte am 25. Mai 1735 gegen Erlegung von 500 Gulden das Bürgerrecht als Knochendreher. (Bb.) Er ist vielleicht identisch mit
? 282. Lau, Heinrich (oder aus Goldberg?), geb. um 1708, der am 25. Jan. 1760 als Einwohner im Heil. Geisthospital zu Danzig die Echtgeburt J. A. Müllers (Nr. 348) aus Goldberg beschwor, mit dessen Eltern er viel Verkehr gehabt hatte.
283. Lauterbach, Johann Christian, aus Rostock, geb. um 1725, erhielt am 4. Febr. 1763 das Bürgerrecht als Schneider, nachdem am 24. Jan. Chr. Poepcke (Nr. 383) und J. H. Fock
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(Nr. 127) bezeugt hatten, daß er das vierte Kind seiner vor 1763 verstorbenen Eltern, des Bürgers und Hutmachers Adam L. in Rostock und der Anna Margarete geb. Hanß(in) sei. Am 11. Juni 1762 beglaubigte Lauterbach, damals noch Schneidergeselle, in Danzig die Echtgeburt J. M. Satows (Nr. 435), am 28. Mai 1776 die Chr. G. Satows (Nr. 434), am 11. Mai 1786 die J. Chr. F. Brandts (Nr. 60) und am 10. Sept. 1786 die J. O. Lemckes (Nr. 291). (Bb. Schb. 160 Bl. 294.)
284. Lawien (Lavien), Klaus, von Rostock, erwarb am 6. April 1679 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb.)
285. Lehment, Johann Daniel, von Rostock, erhielt am 14. Aug. 1754 nach Erlegung von 400 Gulden das Bürgerrecht auf einen Kaufmann. (Bb.)
286. Leim, Karl Gottlieb, aus Wismar, gewann am 20. Aug. 1729 das Bürgerrecht als Schmaltuchmacher. (Bb.) Leindecker s. Lemdecker (Nr. 292).
287. Lembcke, Johann Daniel, aus Parchim, erwarb am 7. Mai 1773 gegen Bezahlung von 100 Gulden das Bürgerrecht als Tuchmacher. (Bb.)
288. Lembke, Christian, aus Dobbertin (im gleichnamigen Klosteramt), erhielt am 27. Juni 1669 das Bürgerrecht als Drechsler (Dresler, Stuhldreher). Am 16. März 1668 stellten ihm die Beamten des Jungfrauenklosters Dobbertin auf Grund der Aussagen des Schneiders Joachim Possehl, der Lembkes Pate war, sowie des Kochs und Vorstehers des Armenhauses Hans Weltzien in Dobbertin einen Geburtsbrief aus. Seine Eltern waren der Schuster und Küster Bertholdt L. in Dobbertin und seine Frau Margarete geb. Buchelman(s). (Bb. Gb.)
289. Lembke, David Hermann, aus Rostock, wurde im Juli 1697 in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)
290. Lembke, Jakob, aus Rostock, gewann am 8. Juni 1689 das Bürgerrecht als Schiffer, nachdem am Tage vorher vor dem Rate zu Danzig Hans Schemkau, Bürger zu Rostock und Führer (Schiffer) des Schiffs "St. Johann" im Alter von 66, sowie Jochim Schmitt, Bürger zu Wismar und Führer des Schiffes "König David" im Alter von 56 Jahren, die viel mit Lembkes Eltern umgegangen waren, beschworen hatten, daß er der Sohn des Bürgers und Schiffers Klaus L. in Rostock und seiner vor 1689 verstorbenen Frau Sophie sei. (Bb. Gb.)
291. Lemcke, Joachim Otto, aus Raden (Amt Güstrow), erwarb am 27. Sept. 1786 gegen Erlegung von 5 Gulden als Schneider das Bürgerrecht, in das sein damals 13 jähriger Sohn
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Johann George gegen Zahlung von einem Dukaten mit eingeschlossen wurde. Am 10. Sept. 1786 stellte ihm der Rat von Danzig auf Grund der Aussagen J. Chr. Lauterbachs (Nr. 283) und J. H. Epckes (Nr. 113), dessen Echtgeburt er am 21. Aug. 1771 beglaubigt hatte, einen Geburtsbrief aus. Lemckes Eltern waren der Einwohner und Arbeitsmann Nikolaus L. in Raden und seine Frau Anna Maria geb. Walter. (Bb. Schb. 185 Nr. 565.)
292. Lemdecker (Leindecker?), Hans, aus Parchim, wurde am 4. Dez. 1563 Bürger als Schuster. (Bb.)
293. Lemkau (Lemckow), Benedikt, von Friedland, gewann am 21. Okt. 1679 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Der Rat von Friedland stellte ihm am 22. Sept. 1679 auf Grund des Zeugnisses der Ratsverwandten Franz Peters im Alter von 62 und Joachim Löffler im Alter von 59 Jahren einen von dem "consul" Albert Schultze unterzeichneten Geburtsbrief aus. Lemkaus Eltern waren Samuel L., früher in Friedland, 1679 als Bürger auf Rügen wohnhaft und seine Frau Elisabeth geb. Ruberti. (Bb. Gb.)
294. Lemke (Lenke), Jochen, aus Konow (Amt Doberan, Eldena oder Feldberg?), erwarb am 13. April 1585 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann. (Bb.)
295. Leopold (Leopolt), Johann Friedrich, aus Güstrow, geb. um 1619, erhielt am 28. April 1643 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann. Am 6. Juli 1642 bezeugten die Ratsherren Christian Zincke und Johannes Trebbow in Güstrow, daß Leopold der Sohn des "vornehmen Mitbürgers" Sebastian L. und seiner Frau Elisabeth geb. Kuhl(en) sei. Am 7. Nov. 1645 beschwor Leopold die Echtgeburt Chr. Kiepers (Nr. 231). (Bb. Gb.)
296. Lesch, Daniel Andreas, aus Friedland (fehlt in den Bürgerbüchern). Am 26. März 1787 stellte ihm der Rat von Danzig auf Grund der Aussagen des A. Kruppale (Nr. 265) und J. J. Speckmann (Nr. 496) einen Geburtsbrief aus. Leschs vor 1787 verstorbene Eltern waren der Bürger und Buchbindermeister Karl Friedrich L. in Friedland und seine Frau Christina Sophie geb. Ballhorn. (Gb.)
297. Leske, Jochim, aus Sülze (von der Sultte), ein Fuhrmann, schwor am 16. Juli 1574 den Bürgereid und bezahlte dafür 15 Mark. (Bb.)
? 298. Levertzen, Gerhard, von Brüel (? : Bruell) gewann am 24. Okt. 1588 das Bürgerrecht als Seefahrer. (Bb.)
299. Lier, Emanuel, von Parchim, wohnhaft in Danzig, war samt Frau und Kindern schon vor dem 22. März 1710 verstorben.
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Er war ein Sohn des 1710 noch lebenden Bürgers und Raschmachers Tobias L. in Parchim, der aber dort "ein Fremdling" war, und seiner ersten Frau Maria geb. Ohme. Aus dieser Ehe stammten noch: Tobias L., der älteste Sohn, Raschmacher in Parchim (vgl. Nr. 300), Benjamin L., der (1710) in preußischen Kriegsdiensten stand, und Christopher L., der (1710) noch Geselle beim Vater war. (Abtlg. 53, Paket 49 b.)
300. Lier, Emanuel, aus Parchim (fehlt in den Bürgerbüchern). Am 16. Mai 1729 bezeugten N. Fromm (Nr. 139) und J. Chr. Kreymann (Nr. 254) seine Echtgeburt. Er war das fünfte Kind des vor 1729 verstorbenen Tobias L. (vgl. Nr. 299), früher Bürgers und Zaymachers in Parchim, später Einwohners auf dem Stadtgebiet nahe vor Danzig, und seiner Frau Gertrud geb. Martens. (Schb. 128, Bl. 58.)
301. Lier, Emanuel, aus Parchim, gewann am 29. Okt. 1761 nach Erlegung von 100 Gulden das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb.)
302. Lincke (Linck), Johann, von Hagenow (Hagenau i. M.), erhielt am 6. März 1683 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Als er 1670 Hagenow verließ, um in Wittenburg das Schneiderhandwerk zu erlernen, stellte ihm der Rat von Hagenow am 8. Sept. auf Grund der Aussagen der dortigen Bürger Hartwich Güßmer, Kürschners, und Jochim Dreyers einen Geburtsbrief aus. Linckes Eltern waren Hans L. in Hagenow und seine Frau Trina geb. Lübbers(en). (Bb. Gb.)
303. Lindemann, Mag., Autor, wurde 1561 von Rostock, wo er aus dem Ministerium gestoßen worden sein soll (vgl. Grapius, Evangelisches Rostock, Seite 183 und 531) auf Empfehlung des Dr. Johannes Draconites nach Danzig zum Pastorat an die Katharinenkirche berufen, "obwohl der Rat ihn, weil er sich der pommerschen Sprache bediente, nicht gern annehmen wollte". Er starb zu Danzig schon im Herbst 1564. (Rhesa, S. 47 Nr. 9.) Sein Sohn
304. Lindemann, Samuel, erhielt 1585, als er Präceptor in preußisch=Stargard war, vom Danziger Rate eine Berufung zum Predigtamt, für die er sich in einem Schreiben vom 1. Jan. 1586 bedankte: er nehme den Ruf trotz seiner großen Jugend an, da er sich von Kindheit an durch erwiesene Wohltaten der Stadt Danzig so sehr verpflichtet fühle, daß er sich ihr weiterhin nicht weigern könne. Am 3. Febr. 1586 kam er in Danzig an. Seine Berufung erregte im Danziger Ministerium heftige Streitigkeiten, da von einzelnen der Amtsbrüder seine
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Lehre, die er in Heidelberg studiert hatte, nicht für richtig befunden wurde. Trotz lebhafter Proteste vollzog Dr. Praetorius auf Befehl des Rates unter dem Beistande von 10 seiner Anhänger am 11. Febr. die Ordination. - Lindemann heiratete am 29. April 1586 die Tochter des Pastors Christoph Hoffmann an der Katharinenkirche, dem er nach seinem 1590 erfolgten Tode am 13. Juni 1591 im Pastorat nachfolgte. Er starb am 1. Sept. 1602 an der Pest. (Urk. Schiebl. 142 ohne Nummer. Prätorius 1760 S. 7. Rhesa S. 48 Nr. 17.)
? 305. Liskau, Johann Christian, aus Parchim ?, geb. um 1746, Einwohner und Schuster auf dem Kneipab vor Danzig, bezeugte am 31. Jan. 1784 die Echtgeburt J. Fr. F. Capithans (Nr. 77) aus Parchim, mit dessen Eltern er noch vor ihrer Verheiratung viel Verkehr gehabt hatte.
? 306. Lockmann, David, aus Güstrow ?, geb. um 1705, Einwohner und Hauszimmermann in Danzig, beschwor am 9. Juli 1764 die Echtgeburt J. G. Aus (Nr. 9) aus Güstrow, mit dessen Eltern er viel Umgang gehabt hatte.
? 307. Log, Heinrich, aus Stoffersdorf (A. Grevesmühlen) ?, geb. um 1599, Einwohner in Danzig, beglaubigte am 5. Dez. 1763 die Echtgeburt P. Oldenburgs (Nr. 364) aus Stoffersdorf, mit dessen Eltern er viel umgegangen war.
? 308. Log, Joachim Heinrich, aus Lübz?, geb. um 1711, Mitgenosse im Hospital zum Heil. Geist in Danzig, bezeugte am 26. März 1762 die Echtgeburt J. H. Schröders (Nr. 462) aus Lübz, mit dessen Eltern er noch vor ihrer Verehelichung viel verkehrt hatte.
? 309. Lucko, Christoph, aus Teterow?, geb. um 1713, Musketiergefreiter der Danziger Garnison, beschwor am 14. Sept. 1772 die Echtgeburt H. Chr. Kleinhammers (Nr. 234) aus Teterow, mit dessen Eltern er viel Umgang gehabt hatte.
310. Luders, Garlev, aus Güstrow, wurde im April 1693 in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)
311. Lübbert (Lubberth), Joachim, aus Perdöhl (Amt Wittenburg), gewann am 22. Mai 1738 das Bürgerrecht in der Altstadt als Festbäcker. Unter dem 26. Febr. 1738 schrieben die Fürstl. Beamten zu Wittenburg an den Danziger Rat: der Fürstl. mecklenburgische leibeigene Amts=Untertan L. aus dem Dorfe Perdöhl haben sich schon geraume Zeit ohne Amtsconsens außer Landes aufgehalten. Er habe seinen Eltern geschrieben, er arbeite in Danzig auf dem Rambow bei der Witwe Butenhoff und der Rat der Stadt Wittenburg möge ihm einen Geburtsbrief ausstellen.
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Dazu sei aber die Stadt nicht berechtigt, sondern nur das Amt, da es zur Verhinderung der "Entreißung" der Untertanen in den mecklenburgischen Landesordnungen den Städten verboten sei, dergleichen Briefe auszustellen. Der Rat von Danzig möge diesen entwichenen Leibeigenen, der sich der Leibeigenschaft böslich zu entziehen trachte, dazu anhalten, daß er Kaution stelle oder sich beim Amt Wittenburg loskaufe. - Lübbert entgegnete darauf bei der Vernehmung dem Rate: er könne nicht als Leibeigener angesehen werden, da niemals Fürstl. Amtsuntertanen der Leibeigenschaft wegen angefochten worden wären; sie hätten vielmehr die Erlaubnis erhalten, sich überall, auch außer Landes, frei niederzulassen. Er sei schon 15 Jahre lang aus Mecklenburg unangefochten heraus, habe in Lübeck bei M. Niclas Struck gelernt, dann 11 Jahre hindurch in Danzig in Arbeit gestanden. Er wolle nun nach Erlangung des Bürger= und Meisterrechts die Witwe des Festbäckers Jakob Buttenhof, Florentina geb. Ahlert (?), heiraten; seine Echtgeburt würde er durch 2 Zeugen erhärten. - Der Rat erwiderte in diesem Sinne das Schreiben der mecklenburgischen Beamten, und es scheint damit dort die Sache niedergeschlagen worden zu sein. (Bb. Abtlg. 53, Paket 74c.)
312. Lübes, Heinrich, aus Malchin, erwarb am 2. Dez. 1653 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Er hatte erst das Böttcher=, dann das Faßbinderhandwerk gelernt, sich in Danzig verheiratet und ließ sich am 11. Juni 1647 auf Grund der Aussagen der Ratsverwandten Martin Conow und Jochim Jarmer in Malchin, sowie des dortigen Bürgers Johann Beneke einen Geburtsbrief ausstellen. Seine Eltern waren der Bürger und Hausschlachter Jochim L. in Malchin und seine Frau Katharina geb. Broye. Seine vor 1647 verstorbenen Taufpaten waren der Ratsverwandte Michael Moeller, der Kleinschmied Peter Rauch und Regina geb. Linnow, Frau des Christoph Sannkow. (Bb. Gb.)
313. Lüders, Karl Friedrich, aus Neubrandenburg, geb. am 5. März 1746, Apotheker. Nach dem Tode seiner Eltern war er 5 Jahre lang bei dem Apotheker Willich in Neubrandenburg in der Lehre, diente dort dann als Gehülfe, später in Hamburg, Berlin und an anderen Orten. In Berlin bestand er 1775 das Examen und wurde darauf Provisor in der Bushäuser Offizin in Neubrandenburg, nach deren Verkauf er noch an mancherlei Orten konditionierte, bis er nach Danzig kam, wo er 1 1/2 Jahre lang in der Königlichen Apotheke, 1 Jahr im Schottland vor Danzig und 2 1/2 Jahre bei Dr. med. J. A. Hewelcke in der Ratsapotheke diente, bis er nach einem nochmaligen Examen von
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dem Rat am 14. August 1784 in der Apotheke der Witwe Veltze als Provisor angenommen wurde. Er blieb aber dort nur bis zum Herbst dieses Jahres und ging dann wieder in die Ratsapotheke zurück, ein Schritt, der große Entrüstung unter den Apothekenbesitzern Danzigs, die mit Dr. Hewelcke schon seit längerem auf gespanntem Fuße standen, hervorrief. Unter den Danziger Apothekern galt als altes Recht, das allerdings niemals vom Rate bestätigt worden war, daß ein Gehülfe, der aus einer Apotheke in Danzig austrat, dort nicht sogleich in eine andere eintreten konnte, sondern erst 3 Jahre lang die Stadt verlassen mußte; nur Apothekerwitwen durften einen solchen Gehülfen sofort annehmen. Gegen diesen Gebrauch hatten Lüders und noch mehr Dr. Hewelcke durch jenen Wiedereintritt in die Ratsapotheke verstoßen. Im Okt. 1784 richteten deshalb die Apotheker eine Beschwerde an den Rat: Lüders habe selbst der Witwe gekündigt, hätte also auch die Stadt verlassen und höchstens ganz in der Nähe eine Stellung annehmen können; auch hatte Dr. Hewelcke jederzeit einen anderen Gesellen erhalten. Übrigens schädige Dr. Hewelcke, der als Arzt eine sehr große Praxis habe und seine Patienten zwänge, die nötigen Medikamente in seiner, der Ratsapotheke, zu kaufen, dadurch in hohem Maße die übrigen Apotheker Danzigs. - Auf diese Beschwerde entgegnete Lüders dem Rate, daß die Apotheker nur ihn, den einzigen freien Ausländer unter den Danziger Apothekergesellen, aus der Stadt herausdrängen wollten; und dabei nähmen sie doch sonst immer noch lieber einen freien "Ausländer" als ein preußisches Landeskind. Die Witwe Veltze habe ihm, als er zum ersten Male in der Ratsapotheke gedient habe, eine Provisorstelle angetragen, durch die er sein Glück zu machen gehofft habe; sie habe ihm auch, ganz gegen alle sonstige Apothekergewohnheit, gleich bei der ersten Unterredung 2 Dukaten Handgeld gegeben und ihn dadurch dem Dr. Hewelcke heimlich entzogen. Er habe darauf dem Dr. Hewelcke, in dessen Apotheke er mit einem Kollegen Streit gehabt hätte, außer der Zeit aufgesagt. Diesen Schritt aber habe er sehr bald bereut und seinen Kollegen Kurcin oft gebeten, den Dr. Hewelcke zu bewegen, ihn wieder als Gehülfen anzunehmen. Dr. Hewelcke habe ihn nicht heimlich der Witwe abspenstig gemacht, vielmehr sei er von dieser sehr oft mit bösen Worten, von ihrem Schwiegersohne sogar mit Schlägen mißhandelt worden; auf seine Klage hin habe er vom burggräflichen Amt das Recht zugesprochen erhalten, wegen der fortgesetzten schlechten Behandlung aus der Apotheke der Witwe sofort abziehen zu
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können. Zwar habe Frau Veltze sowie der Apotheker Osterrott vom Fischertor ihn noch kurz vor Michaelis mehrfach gebeten, doch in der Apotheke zu verbleiben, und ihm eine würdigere Behandlung zugesichert; .er habe aber das Angebot Hewelckes angenommen. Er bat den Rat, nicht zuzugeben daß er als ein freier Mann aus Mecklenburg aus der freien Stadt Danzig verjagt werde, vielmehr sein ferneres Verbleiben in der Ratsapotheke zu gestalten. Am 14. Febr. 1785 entschied der Rat in Lüders' Sinn, gab aber auch dem Dr. Hewelcke auf, nicht nur künftighin auf feine Patienten keinen Kaufzwang mehr auszuüben, sondern auch selbst persönlich Medikamente nicht mehr anzufertigen. Damit war der Streit beigelegt. (Abtlg. 30, Paket 2.)
314. Lutke, Klaus, aus der Stadt Schönberg (Schönenberg), gewann am 14. April 1644 das Bürgerrecht als Schlosser. Am 10. Aug. 1641 stellte ihm Jürgen Hackefelt, Amtmann "des an Stelle des Herzogs Gustav Adolf von Mecklenburg, erwählten Bischofs des Stifts Ratzeburg, regierenden dortigen Domkapitels zu Schönberg" auf Grund der Aussagen des Bürgermeisters Berend Balsaw und des Bürgers Asmus Brun in Schönberg einen Geburtsbrief aus. Lutkes Eltern waren der vor 1641 verstorbene Handwerks= und Arbeitsmann Marx L. in Schönberg und seine Frau Abel. (Bb. Gb.)
315. Macke, Hans, aus Wismar, erhielt am 1. Okt. 1622 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann. (Bb.)
316. Maeß, Jochim, von Rostock, erlangte am 7. Sept. 1560 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann. (Bb.)
317. Marquart, Jochim, aus Blankenhagen (Amt Ribnitz), wurde am 14. März 1653 Bürger als Leineweber. (Bb.)
318. Marquart (Marquard), Matthäus aus Rostock, geb. um 1636, erwarb am 24. Nov. 1665 das Bürgerrecht als Seefahrer, nachdem am 16. Nov. die Rostocker Bürger und Seefahrer Hans Michaelßen, der mit den Eltern verschwägert war, im Alter von 55 und Hans Evertsen im Alter von 35 Jahren in Danzig seine Echtgeburt beschworen hatten. Marquarts vor 1665 verstorbene Eltern waren der Bürger und Seefahrer Karsten M. in Rostock, der in Warnemünde wohnhaft gewesen war, und seine Frau Katharina geb. Schmidt(s). Marquart beglaubigte am 6. Juli 1694 die Echtgeburt J. Eggebrechts (Nr. 106, am 8. Nov. 1695 die des J. Kroß (Nr. 258) und am 8. Sept. 1704 die seines Neffen Chr. Mohns (Nr. 343). (Bb. Schb. 67 Bl. 134.)
319. Martens, Johann, aus der Stadt Goldberg, erhielt am 12. Juni 1776 gegen Erlegung von 100 Gulden das Bürger=
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recht als Schuster; am 9. Juni 1776 befugte J. J. Schwartz (Nr. 485) seine Echtgeburt. Er war das dritte Kind seiner vor 1776 verstorbenen Eltern, des Einwohners und Amtsfischers Jakob M. in Goldberg und seiner Frau Karoline geb. Staeding. (Bb. Gb.)
? 320. Matt, Wolfgang, aus Schwaan (? = Cygnaeus), wurde im Aug. 1604 in das Gymnasium aufgenommen. (M.)
321. Matthießen, Joachim, aus Rostock, wurde im Juli 1678 in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)
322. May, Johann Christian, aus Mecklenburg, trat am 6. Aug. 1717 in die erste Klasse des Gymnasiums ein. (M.)
323. Medaw, Hans, aus Goldberg, gewann am 3. April 1574 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann. Sein verschoßtes Vermögen betrug 450 Reichstaler. (Bb.)
324. Mehlman, Johann George, aus Waren, wurde am 28. Nov. 1770 in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)
325. Meinich, Julius, aus Penzlin (? = Peltzlinus Megapol.) trat im Januar 1712 in die zweite Klasse des Gymnasiums ein. (M.)
326. Meinke, Heinrich, aus Neustadt, wurde im Aug. 1667 in das Gymnasium aufgenommen. (M.)
327. Melberg, Hermann, aus Teterow, Dr. phil., Lehrer an der Universität Rostock, war zeitweilig Leiter und Magister der obersten Schule in Danzig. Er wurde durch ein (als Anhang abgedrucktes) Schreiben vom 6. Febr. 1494 von der Universität Rostock dorthin zurückverlangt. Nach der Greifswalder Matrikel (1480-83) war er Kleriker der Schweriner Diözese, hatte in Paris promoviert und die dort übliche Lehrweise an der Universität Greifswald, wo er mehrfach das Dekanatsamt in der Fakultät bekleidete, eingeführt. Dies erregte später heftige Zwistigkeiten innerhalb des Lehrkörpers, die dann auch auf seine dortige Stellung im ungünstigen Sinne einwirkten. (Urk. Schiebl. 32 B, 49.)
328. Meumann (Meymann), Johann Heinrich, aus Altstrelitz, gewann am 17. Juni 1785 das Bürgerrecht als Schneider, nachdem M. Hein (Nr. 194) und K. Blanckmeister (Nr. 39) seine Echtgeburt am 1. Juni 1785 beschworen hatten Seine Eltern waren der vor 1785 verstorbene Bürger und Schneidermeister Heinrich M. in Altstrelitz und seine Frau Anna Louisa geb. Sandmann. (Bb. Gb.)
329. Mey, Jochim, aus Golm (Amt Stargard), geb. um 1595, Höcker in Danzig, bezeugte am 3. Juli 1645 die Echtgeburt J. Bodes (Nr. 49).
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330. Meyer, Franz, aus Güstrow, erhielt am 20. Febr. 1685 das Bürgerrecht als Schneider. Am 26. Sept. 1710 war er bereits tot. Seine einzige Schwester und Erbin, Margarete, war in Güstrow mit Matthias Toppe vermählt und starb kurz vor dem 27. Sept. 1710 mit Hinterlassung eines Sohnes namens Johann. Am 26. Sept. 1710 beurkundeten in Güstrow Lukas Borchwart und Jochim Bermohl daß Margareta und Franz die einzigen Kinder ihrer Eltern gewesen waren; das Zeugnis ist von dem Sekretär Johann Daniel Troye unterschrieben. (Bb. Abtlg. 53, Paket 49b.)
331. Meyer, Jochim, aus Ribnitz, geb. um 1698, gewann am 13. Febr. 1760 das Bürgerrecht als Schneider. Am 12. Juni 1776 beglaubigte er die Echtgeburt Chr. G. Satows (Nr. 434). (Bb.)
332. Michael, Daniel Heinrich, aus Malchow, wurde im Aug. 1702 in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)
333. Michael, Gregorius, aus Rostock, trat im Juni 1644 in das Gymnasium ein. (M.)
? 334. Michaelsen, Friedrich Christoph, aus Parchim ?, geb. um 1725, Einwohner und Bäckergeselle in Danzig, bezeugte am 1. Okt. 1776 die Echtgeburt J. J. Wincklers (Nr. 568) aus Parchim, mit dessen Eltern er viel Umgang gehabt hatte.
335. Michow, Jakob, aus Neustadt, erwarb am 25. Sept. 1717 das Bürgerrecht als Festbäcker. (Bb.)
336. Miedlick (Metelke), Matthias, aus Kleinschwarfs (Kleinschwarf. - Amt Ribnitz), geb. um 1602, gewann am 14. Juni 1625 das Bürgerrecht als Schopenbrauer; am 9. Juli 1637 beschwor er die Echtgeburt seines Neffen M. Hofemeister (Nr. 207). (Bb.)
337. Mintz, Jochim, aus Fürstenberg, erhielt am 16. Sept. 1617 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb.)
338. Mölleman, Hans, von Wismar, erwarb am 3. Aug. 1619 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann. (Bb.)
339. Möller, Jochim, aus Neubrandenburg, gewann am 3. Febr. 1660 das Bürgerrecht als Zayenmacher. Schon am 30. Mai 1646 hatten H. Burmeister (Nr. 75) und J. Constantin (Nr. 82) seine Echtgeburt beglaubigt. Möllers Eltern waren der vor 1646 verstorbene Einwohner und Spielmann Matthes M. in Neubrandenburg und seine Frau Katharine. (Bb. Gb.)
340. Möller, Johann, aus Parchim, erhielt am 17. Sept. 1637 das Bürgerrecht als Schneider. Am 17. Febr. des Jahres erwirkte er sich persönlich von dem Rat von Parchim auf Grund der Aussagen der dortigen Bürger Jochim Ringewöhle
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und Michel Olttmann einen Geburtsbrief. Seine vor 1637 verstorbenen Eltern, der Bürger, Brauer und Baumann Jochim M. in Parchim und seine Frau Elisabeth, geb. Goldtberg (Goldtbergk), waren in der Marienkirche zu Parchim getraut worden. Möllers gleichfalls vor 1637 verstorbenen Großeltern waren väterlicherseits der Erbmüller Jochim M. in Vipperow (Amt Wredenhagen) und seine Frau Margarete geb. Scheele, mütterlicherseits der Bürger und Baumann Matthäus Goldtbergk in Parchim und seine Frau Katharina geb. Helm(es). (Bb. Gb.)
341. Möller, Valentin, aus Sülze, geb. um 1704, Kornmesser, erwarb am 2. März 1753 gegen Erlegung von 100 Gulden das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann, nachdem am 14. Febr. J. F. Burmeister (Nr. 76) und M. Siewert (Nr. 492) seine Echtgeburt beschworen hatten. Möller war das dritte Kind seiner vor 1753 verstorbenen Eltern, des Bürgers und Musikus Johann M. in Sülze und seiner Frau Katharina geb. Verkooper. Am 30. April 1782 beschwor er die Echtgeburt des J. M. Roerdantz (Nr. 417). (Bb. Gb.)
342. Mörder (Morder), Joachim, aus Friedland, erlangte am 10. April 1663 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Am 5. Aug. 1662 war er persönlich vor dem Rate zu Friedland erschienen und hatte sich auf Grund des Zeugnisses des Rats= und Gerichtsverwandten Andreas Warncke und seines Paten Jürgen von der Wyden zu Friedland einen Geburtsbrief ausstellen lassen. Mörders vor 1662 verstorbener Vater war der Bürger Klaus M. zu Friedland, "der umb diese gute Stadt und sein Vatterlandt in vorigen Krieges Zeiten mit treuen Diensten und Aufwartung unverdrossen sich wollverdienet gemachet"; seine Mutter Elisabeth geb. Buse(n) heiratete in zweiter Ehe (noch vor 1662) den Bürger und Hutmacher Jochim Böckmann in Friedland. (Bb. Gb.)
343. Mohns, Christian, aus Rostock, gewann am 28. Juli 1704 das Bürgerrecht als Schiffer. Erst am 8. Sept. 1704 bezeugten M. Marquart (Nr. 318) und E. Engelke (Nr. 112) seine Echtgeburt. Seine vor 1704 verstorbenen Eltern waren Peter M., früher Bürger und Schiffer in Rostock, zuletzt Einwohner und Steuermann in Danzig, und seine Frau Margarete, die Schwester des genannten M. Marquart.
344. Müller, Anna Maria, Witwe des "Schulbedienten" Johann M. in Knese (Gnesen. - Amt Gadebusch), geb. um 1678, beglaubigte am 15. März 1726 in Danzig die Echtgeburt eines Bürgers. (Schb. 124 Bl. 225 v.)
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? 345. Müller, Friedrich, aus Gnoien ?, geb. um 1698, Einwohner in Danzig, beschwor am 11. Jan. 1764 die Echtgeburt H. K. Schröders (Nr. 461) aus Gnoien, mit dessen Eltern er viel Umgang gehabt hatte.
346. Müller, Johann, aus Güstrow, wurde am 24. Sept. 1728 als Schneider Bürger in der Altstadt. (Bb.)
347. Müller, Johannes, aus Rostock, wurde am 24. Aug. 1670 in die vierte Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)
348. Müller (Möller), Johann Andreas, aus Goldberg, geb. um 1724, gewann am 25. Jan. 1760 das Bürgerrecht in der Altstadt als Festbäcker. Am 7. Dez. 1759 beurkundeten P. Päpcke (Nr. 366) und H. Lau (Nr. 282) seine Echtgeburt. Müller war das fünfte Kind seiner vor 1759 verstorbenen Eltern, des Bürgers und Töpfermeisters Johann M. in Goldberg und seiner Frau Maria geb. Boye. Am 5. Juli 1762 bezeugte er die Echtgeburt J. M. F. Eichmanns (Nr. 109), am 20. Dez. 1765 die J. M. Boyes (Nr. 56) und am 14. Okt. 1768 die J. Ph. G. Küsters (Nr. 271). (Bb. Gb.)
349. Müller, Johann Bernard, aus Rostock, wurde im Juli 1696 in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen (M.), zusammen mit seinem Bruder
350. Müller, Justus Franz, ebenfalls aus Rostock. (Vgl. Nr. 349). (M.)
? 351. Müller, Otto Wilhelm, aus Besitz (Amt Boizenburg) ? geb. um 1687, Musketier bei der Danziger Garnison, beglaubigte am 27. April 1739 die Echtgeburt des J. G. Lahs (Nr. 275) aus Besitz, mit dessen Eltern er viel Umgang gehabt hatte.
? 352. Neander, Karl, aus Woldegk ?, geb. um 1727, Grenadier=Gefreiter bei der Danziger Garnison, beschwor am 7. Okt. 1767 die Echtgeburt Chr. Pichs (Nr. 376) aus Woldegk, mit dessen Eltern er viel umgegangen war.
353. Neuhausen, Johann, aus Schwerin, gewann am 9. Jan. 1694 das Bürgerrecht als Schneider. Am 4. Juli 1690 war er persönlich vor dem Rat in Schwerin erschienen und hatte sich auf Grund der Aussagen des Johann Paschen, Bürgers und Ältermanns des Schneideramts zu Schwerin im Alter von 54, und des dortigen Amtsschneiders Jochim Möller im Alter von 71 Jahren einen Geburtsbrief ausstellen lassen. Neuhausens Eltern waren der vor 1690 verstorbene Bürger und Amtsschneider Hans Jürgen N. zu Schwerin und seine zweite
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Frau Maria geb. Claßen (Clasen). Er war der jüngere Stiefbruder des H. G. Niehusen (Nr. 356). (Bb. Gb.)
354. Neukirch (Nienkarke), Hans Jakob, aus Boizenburg, erhielt am 12. März 1671 das Bürgerrecht als Schneider. Am 17. Aug. 1670 beglaubigten auf den Antrag Jakob Sprengels, Neukirchs Schwagers, die Bürger Hans Smuck der Ältere im Alter von 70 und Heinrich Fischer im Alter von 59 Jahren zu Boizenburg Neukirchs Echtgeburt. Seine Eltern waren der vor 1670 verstorbene Bürger und Leutnant Jochim N. und seine Frau Katharina geb. Bencke. (Bb. Gb.)
355. Nickel, Georg, aus Schorssow (Amt Stavenhagen), geb. um 1631, Musikus in Danzig, beschwor am 2. Mai 1659 die Echtgeburt des H. Arendts (Nr. 7).
356. Niehusen, Hans George, aus Schwerin, der ältere Stiefbruder J. Neuhausens (Nr. 353), erlangte am 13. Febr. 1694 das Bürgerrecht als Schneider. Seine Stiefmutter Maria geb. Clasen ließ am 29. Mai 1689 für ihn, der damals schon in Danzig wohnte, in Schwerin auf Grund der Aussagen der dortigen Bürger, des Ältermanns im Bäckeramt Hans Goldstädt im Alter von 60 und des Ältermanns im Tischleramt Jochim Stolte im Alter von 67 Jahren, einen Geburtsbrief ausstellen. Niehusens vor 1689 verstorbene Eltern waren der Bürger und Amtsschneider Hans Jürgen N. in Schwerin und seine erste Frau Ilse geb. Negenraht. (Bb. Gb.)
357. Nieman, Friedrich, aus Gnoien, erwarb am 12. Jan. 1702 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb.)
358. Niemann, Hans, aus Kronskamp (Amt Neustadt), geb. um 1612, Brauerknecht in Danzig, beglaubigte am 13. Aug. 1642 die Echtgeburt seines Nachbarsohnes K. Reinicke (Nr. 408).
359. Nienkirche (Nienkirch), Kaspar, aus der Stadt Goldberg, erhielt am 16. Sept. 1659 das Bürgerrecht als Zayenmacher. Am 9. Febr. 1644 wurde ihm in Goldberg ein für den Rat und das Amt der Zayenmacher zu Hamburg bestimmter Geburtsbrief auf Grund des Zeugnisses der Goldberger Bürger Matthias Koch, Hut= und Filzmachers, Hans Stolle, Kleintuchmachers, und Jochim Pfundt, Barbiers, ausgestellt. Nienkirches Eltern waren der vor 1644 verstorbene Ältermann des Schusterhandwerks Jochim N. in Goldberg und seine Frau Christina geb. Wend(es) aus Hamburg. Sein gleichfalls vor 1644 verstorbener Vatersbruder war der Bürgermeister und Kirchenjuratus Jürgen N. in Goldberg, seine ebenfalls vor 1644 verstorbenen
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Großeltern väterlicherseits der Bürgermeister und Kirchenjuratus Jürgen N. in Goldberg und seine Frau Metta geb. Blanck(en) aus Goldberg. (Bb. Gb.)
360. Nigrinus, Jeremias, aus Rostock, trat im Mai 1650 in das Gymnasium ein. (M.)
361. Örtner, Bernhard (Borchard) Konrad, aus Güstrow, erwarb am 7. Juni 1732 gegen Erlegung von 300 Gulden das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Am 21. April 1732 beglaubigten D. Schnellenburg (Nr. 452) und M. K. Krüger (Nr. 262) seine Echtgeburt. Seine Eltern waren der vor 1732 verstorbene Bürger und Hutmacher Daniel Ö. in Güstrow und seine Frau Anna Margarete geb. Haupt(in). (Bb. Schb. 131 Bl. 10.)
362. Ohmius, Joachim, aus Malchin, wurde im Nov. 1608 in das Gymnasium aufgenommen. (M.) Im Oktober 1600 war er zu Wittenberg immatrikuliert worden.
363. (Oldenborg), Sophia, aus Schorssow (Amt Stavenhagen), geb. um 1629, Ehefrau des Georg Oldenburg, eines Soldaten bei der Danziger Garnison, bezeugte am 2. Mai 1659 die Echtgeburt des H. Arendts (Nr. 7).
364. Oldenburg, Paul, aus Stoffersdorf (Amt Grevesmühlen), gewann am 23. Dez. 1763 nach Zahlung von 600 Gulden das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann, nachdem J. Groß (Nr. 174) und H. Log (Nr. 307) am 5. Dez. seine Echtgeburt beschworen hatten. Oldenburg war das zweite Kind seiner vor 1763 verstorbenen Eltern, des Schneiders Johann O. zu Stoffersdorf und seiner Frau Maria geb. Nöwermann. (Bb. Schb. 161 Bl. 255 v.)
365. Orthman (Ortman) aus Ribnitz (Rübnitz), erhielt am 7. Juli 1678 das Bürgerrecht als Schneider, das er am 28. Nov. 1680 mit Zahlung von 310 Gulden auf einen Kaufmann verbesserte. (Bb.)
366. Päpke (Päpcke, Pepcke), Peter, aus Schlage (bei Rostock), geb. etwa im Januar 1726, erwarb am 29. Jan. 1755 nach Erlegung von 100 Gulden das Bürgerrecht als Schneider. Am 30. März 1753 hatte er sich persönlich in Rostock auf Grund der Aussagen der dortigen Bürger und Bierträger Jakob Lange im Alter von 50 und Jochim Harder im Alter von 45 Jahren einen Geburtsbrief ausstellen lassen. Päpckes Eltern waren der Schneider Gerhard P. in Schlage und seine Frau Katharina, die Tochter des vor 1753 verstorbenen Bauern Konrad Harder in Schlage. Päpcke war am 26. Jan. 1726 zu Schlage unter dem Beistand der vor 1753 verstorbenen Paten, des Rad= und Stellmachers Peter Jürß, des Ackermanns Hans Lange und der
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Elisabeth Kämpsow aus Schlage getauft worden. Am 7. Dez. 1759 bezeugte Päpcke die Echtgeburt J. A. Müllers (Nr. 348) und am 18. Juni 1762 die J. M. Satows (Nr. 435). (Bb. Gb.)
367. Paulsson, Johann, aus Rostock, gewann am 22. März 1567 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann. Er war vermählt mit Anna, Tochter des vor dem 13. Febr. 1568 schon verstorbenen Lorenz Norttman. (Bb. Schb. 12 Bl. 150 v.)
368. Pelschaw, Jochim, aus Groß=Klein bei Rostock, erlangte am 22. Juni 1655 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb.)
369. Peters, Adolf Friedrich, aus Bützow, wurde am 4. Aug. 1725 Bürger als Festbäcker. (Bb.)
370. Petersen, Erich Heinrich, aus Wismar, trat am 11. April 1747 in die erste Klasse des Gymnasiums ein. (M.)
371. Petersen (Peterson), Johann Benjamin, Schuster, aus Doberan (Dobbrun!), geb. um 1740, erwarb am 4. Nov. 1785 nach Erlegung von 5 Gulden das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Am 21. Okt. 1785 beschworen M. Bleeck (Nr. 41) und J. J. Vircho (Nr. 538), daß Petersen der Sohn des Einwohners und Perückenmachers Franz P. in Doberan und seiner vor 1785 verstorbenen Frau Anna Sophie geb. Knoblauch sei. Am 1. Febr. 1776 bezeugte Petersen, damals nur Einwohner auf dem zweiten Neugarten vor Danzig, die Echtgeburt des genannten M. Bleeck (Nr. 41). (Bb. Gb.)
372. Peterßen, Hans, aus Rostock, wurde am 17. Febr. 1560 Bürger als Böttcher (boddeker). (Bb.)
? 373. Pezelius, Christoph, aus Plau ? (Plavensis; vgl. Nr. 151), wurde im Febr. 1589 zusammen mit seinem Vetter (patruelis) Georg Pezelius aus Danzig in das Gymnasium aufgenommen. (M.)
374. Pfingsten, Zacharias Christian, aus Marlow, trat am 6. Mai 1737 in die erste Klasse des Gymnasiums ein. (M.)
375. Pfützenreiter, Johann Christoph, aus Güstrow, gewann am 23. Sept. 1713 das Bürgerrecht als Schneider. (Bb.)
376. Pich, Christoph, aus Woldegk (Waldeck), erhielt am 18. Nov. 1767 gegen Zahlung von 200 Gulden das Bürgerrecht als Festbäcker, nachdem am 7. Okt. K. Neander (Nr. 352) und F. Herling (Nr. 200) seine Echtgeburt beschworen hatten. Pich war das zweite Kind aus der Ehe des vor 1767 verstorbenen Bürgers und Festbäckermeisters David P. in Woldegk mit Esther geb. Engel(s). (Bb. Schb. 166 Bl. 281.)
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377. Pieron (Piron), Johann Christoph George, seiner eigenen Angabe nach ein geborener Rostocker (im Bürgerbuch steht er unter dem 17. Nov. 1775 als Stralsunder), ein Maler. Im Anfang des September 1762 schrieb er an den Rat zu Danzig, er habe in Konitz die Malerei erlernt und sich nunmehr nach Danzig begeben, um dort als Geselle eine Stellung zu finden. Sein Lehrherr Franziskus Höffler (Höfflich) war damals schon lange tot; Pieron aber hatte sich durch zwei Zeugen vor dem Rat in Konitz die Ableistung der zweijährigen Lehrzeit beglaubigen lassen. Da das Danziger Malergewerk dies Attest nicht anerkennen und Pieron nicht als Gesellen aufnehmen wollte, so beschwerte er sich darüber in dem angeführten Schreiben bei dem Rat. Die Älterleute des Gewerkes führten darauf gegen ihn an: Pieron habe die Malkunst bei einem Beschädiger auf dem Schwarzmönchenhof gelernt und darnach bei diesem und in Gesellschaft anderer Beschädiger gearbeitet, wie das in Danzig jedem Malergesellen bekannt sei. Um nun einen gültigen Lehrbrief zu erhalten. sei er nach Konitz gegangen und habe von dort ein beschworenes Zeugnis mitgebracht, daß er daselbst zwei Jahre lang als Geselle gearbeitet habe. Das Gewerk habe dieses Attest verworfen, worauf Pieron drei Wochen später ein anderes vom Rat zu Konitz beglaubigtes Attest herbeigebracht, wonach er dort zwei Jahre lang als Lehrling gewesen sei. Pieron sei aber tatsächlich nur ganz kurze Zeit von Danzig entfernt gewesen und die Zeugnisse seien wegen des inneren Widerspruches ungültig; wenn Pieron ferner dem Rate gegenüber behauptet habe, der Gewerkherr Eichstätt habe seine Bitte beim Gewerk nicht durchdrücken können, so sei dies falsch; vielmehr habe Eichstätt das Gesuch glatt abgelehnt. Pieron wurde auf diesen Gegenbericht hin vom Rat abgewiesen. Er muß es aber schließlich trotz alledem durchgesetzt haben, daß er vom Gewerk als Geselle angenommen wurde, denn am 7. Febr. 1774 meldete er sich als Geselle beim Ältermann Benjamin Schmidt mit der Bitte, zur Anfertigung des Probestücks für das Meistertum zugelassen zu werden. Obgleich er versicherte, die Witwe des Malermeisters Gottlieb Mähtner (Mettner) heiraten zu wollen, erhielt er trotz mehrfacher Bitten nicht die Erlaubnis vor das Gewerk zu treten, da es mit seinen Reisejahren, Attesten von der letzten Stellung und andern Umständen nicht seine Richtigkeit habe. Durch mehrere, sehr stark gefärbte Suppliken hatte er schließlich den Rat auf seiner Seite, der ihn schon der Witwe wegen gern als Meister aufgenommen sehen wollte. Seine unregelmäßigen Reifen,
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die doch nicht als richtige Wanderjahre galten, wurden mit seinem unruhigen Geiste entschuldigt, und am 5. Dez. 1774 befahl der Rat, Pieron mit Erlaß der Wanderjahre - wofür er 200 Gulden bezahlen mußte - zum Meister aufzunehmen. Nach einem schwachen Protest des Gewerks, bei dem Pieron wegen seines hoffärtigen und übermäßig eingebildeten Wesens sehr unbeliebt war, entschied der Rat am 3. März 1775, es bleibe bei dem Beschlusse vom 5. Dez. 1774. So wurde Pieron zur Anfertigung des Probebildes zugelassen, für das ihn das Gewerk, um seine Einbildung wenigstens etwas zu demütigen, ebenso wie für das zweite Probebild Aufgaben stellte, in denen die Hoffart scharf gegeißelt wird. Sein erstes Bild wurde sofort verworfen. In seiner maßlosen Selbstüberschätzung weigerte Pieron sich zunächst, ein zweites Probebild anzufertigen, und wollte lieber Strafe bezahlen, was aber bei Probebildern nicht angängig war. So ging der Streit von neuem an, bis sich Pieron endlich dazu bequemte, ein zweites Bild, den stolzen Pharisäer und den demütigen Zöllner darstellend, anzufertigen. Diese Arbeit war zwar auch nicht besser, wurde aber angenommen "nicht der Malerei wegen, sondern aus Respekt gegen die Obrigkeit." Bei seinen zwei Meisterbildern gab sich Pieron mehr Mühe; immerhin kosteten ihre Fehler noch die erkleckliche Strafsumme von 63 Gulden. Am 17. Nov. 1775 gewann er gegen Erlegung von 200 Gulden das Bürgerrecht als Maler, 1776 kaufte er sich in das Sterbebuch des Gewerks ein; im Januar 1788 erscheint er als Kompagnon des Ältermannes in einem Schreiben an den Rat, in dem er und der Ältermann den Rat gegen einen Beschädiger zu Hülfe riefen, - es klingt wie Ironie, wenn man die Vergangenheit Pierons bedenkt. (Bb. Abtlg. 30, Paket 95. Abteilg. 42, 175.)
378. Placedius, Philipp Heinrich, aus Wismar, wurde im Mai 1692 zusammen mit G. Waeselmann (Nr. 546) in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)
379. Plageman, Christian, aus Warin, gewann am 13. März 1640 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann (cum clausula). Am 12. Okt. 1639 beschworen die Bürger Cornillies Stormb und Jochim Albrecht in Warin, daß Plagemann der echte Sohn seiner vor 1639 verstorbenen Eltern, des Hans P. in Warin und seiner Frau Dorothea geb. Zielander sei. (Bb. Gb).
? 380. Plageman, Hans, aus Sternberg (in Mecklenburg ?), erhielt am 20. Dez. 1586 das Bürgerrecht als Krämer. (Bb.)
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381. Plathe, Christian Henrich, aus Neubukow, wurde am 2. Mai 1733 gegen Zahlung von 1000 (!) Gulden Bürger als Barbier. (Bb.)
382. Plockheupt, Nikolaus, aus New (=Nese?) bei Grabow auf der Grenze zwischen der Mark und Mecklenburg. Er starb in Danzig am 3. Mai 1625; sein Nachlaß wurde bei Georg Schalck in der Breitegasse aufgehoben. (Handschrift Vv 280 Bl. 113.)
? 383. Poepcke, Christoph, aus Rostock?, geb. um 1721, Schneidergeselle in Danzig, bezeugte am 24. Jan. 1763 die Echtgeburt J. Chr. Lauterbachs (Nr. 283) aus Rostock, mit dessen Eltern er viel Umgang gehabt hatte.
384. Poetker, Johannes Meno, aus Wismar, trat am 23. März 1733 in die erste Klasse des Gymnasiums ein. (M.)
385. Pommehren, Jochim, aus Wismar, wurde am 27. Aug. 1633 Bürger als Messingschläger. (Bb.)
386. Pommer, Samuel Christian, aus Wismar, erhielt am 19. Febr. 1762 das Bürgerrecht in derAltstadt als Schneider. Auf Veranlassung seiner Mutter wurde ihm am 12. Jan. 1762 auf Grund der Aussagen der Bürger und "Anverwandten des Schneideramts" in Wismar Johann Matthias Schliemann im Alter von 66 und Christopher Hinrich Zander im Alter von 41 Jahren ein von dem Ratssekretär Kindler unterzeichneter Geburtsbrief ausgestellt. Pommer war der zweite Sohn aus der Ehe des vor 1762 verstorbenen Bürgers und Amtsschneiders Eberhard P. in Wismar mit Sophia Elisabeth geb. Marbach(en), die nach dem Tode Eberhards den gleichfalls vor 1762 verstorbenen Bürger und Schneider Jochim Hinrich Leppien in Wismar geheiratet hatte. (Bb. Gb.)
387. Possehl, Peter, aus Hohewisch (Hohlwisch. - Amt Neustadt), erwarb am 10. Mai 1710 das Bürgerrecht als Festbäcker. Am selben Tage beschworen K. Schröder (Nr. 463) und Johann Betfier (aus Mecklenburg?), Festbäcker in Zoppot bei Danzig im Alter von 55 Jahren, die Possehls Eltern noch im ledigen Stande gekannt hatten, seine Echtgeburt. Er war der Sohn des Fischers Joachim P. in Hohewisch und seiner Frau Margareta geb. Reinick(in). (Bb. Schb. 108 Bl. 355 v.)
388. Praetorius, Petrus, aus Dassow (Amt Grevesmühlen), wurde im Oktober 1637 in das Gymnasium aufgenommen. (M.) Vielleicht identisch mit P. Praetorius, der 1648 zu Leiden (Holland) im Alter von 26 Jahren Jura studierte.
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389. Pragsdorff, Matthias, aus Rostock, trat im Juni 1712 in die zweite Klasse des Gymnasiums ein. (M.)
390. Prehn, Daniel Christoph, von dem adligen Gute Woosten (Amt Goldberg), gewann am 24. Juni 1769 das Bürgerrecht als Schneider, nachdem am 14. Juni J. Ph. G. Küster (Nr. 271) und J. M. F. Eichmann (Nr. 109) seine Echtgeburt beschworen hatten, Prehn war das sechste Kind des vor 1769 verstorbenen Schneiders Heinrich Hartwig ?. auf dem Gute Woosten und seiner Frau Maria. (Bb. Schb. 168 S. 90.)
? 391. Prehn, Joachim, aus der Stadt Tessin ?, geb. um 1673, Musketier bei der Danziger Garnison, bezeugte am 17. Mai 1717 die Echtgeburt des P. Kroß (Nr. 259) aus Tessin, mit dessen Eltern er viel Umgang gehabt hatte.
? 392. Prehn, Joachim Christoph, aus Sülze ?, geb. um 1724, Bürger und Bäckermeister auf dem Stolzenberg vor Danzig (dessen Bewohner nicht in den Bürgerlisten jener Zeit stehen), beglaubigte am 4. März 1782 die Echtgeburt des J. M. Roerdantz (Nr. 417) aus Sülze, mit dessen Eltern er viel umgegangen war. Auch sein Mitzeuge V. Moeller (Nr. 341) stammte aus Sülze.
393. Prengerus, Christian, aus Rostock, wurde im September 1636 in das Gymnasium aufgenommen (M.), im Okt. 1639 zu Königsberg immatrikuliert.
394. Priebe, Johann Friedrich, aus Altstrelitz, erhielt am 30. Januar 1777 das Bürgerrecht als Schneider in der Altstadt. M. Bleeck (Nr. 41) und K. F. Werth (Nr. 555) bezeugten am 20. Jan. 1777 seine Echtgeburt. Priebe war das vierzehnte Kind aus der Ehe des Johann Friedrich P., der früher Bürger und Brauer in Altstrelitz, später Verwalter (Arendator) in Beyersdorf bei Landsberg a. d. Warthe war, mit Maria Elisabeth geb. Tietz. (Bb. Schb. 175 Nr. 754.)
395. Pußdrick (Pustrick), Klaus, von Bandenitz (Bannitz. - Amt Hagenow), wurde am 1. Okt. 1647 Bürger als Messerschmied. (Bb.)
396. Rabandel (Rabandell), Zacharias, aus Neukalden, gewann am 17. Sept. 1641 das Bürgerrecht als Barbier. Am 26. März 1641 ließ ihm sein Bruder, der Bürger und Bäcker Jochim R. zu Wismar, von dem Rat in Neukalden auf Grund des Zeugnisses der dortigen Bürger Jakob Kraßke(n) und Hinrich Weidepennig einen Geburtsbrief ausstellen. Rabandels vor 1641 verstorbene Eltern, Hans R. zu Neukalden und seine Frau Anna,
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die Tochter des Bürgermeisters Johannes Schröder in Neukalden, haben um 1595 geheiratet. (Bb. Gb.)
Rabe, Johannes, siehe Corvinus (Nr. 85).
397. Raben, David, aus Altstrelitz, erhielt am 8. Sept. 1591 das Bürgerrecht als Schneider. (Bb.)
398. Rahne, Johann Friedrich Theodor, aus Mecklenburg, wurde am 27. Juni 1794 in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)
399. Rallmann, Matthaeus Jakob, aus Goldberg, wurde am 21. Sept. 1715 Bürger als Schneider. (Bb.)
400. Rambau (Rambaum), Friedrich, aus Waren, gewann am 11. Febr. 1761 gegen Erlegung von 1000 Gulden das Bürgerrecht auf einen Kaufmann. Am 14. Jan. des Jahres bezeugten der Bürger und Gerstkapitän Gottfried Welau, ein geborener Danziger, im Alter von 48 Jahren und Chr. S. Kelling (Nr. 226) seine Echtgeburt. Er war das fünfte Kind des vor 1761 verstorbenen Bürgers und Gastwirts Peter R. in Waren und seiner Frau Elisabeth geb. Kummerau. Aber schon am 3. Okt. 1763 ließ er sich wieder aus den Bürgerlisten streichen, bezahlte 10 % seines Vermögens als Abzugsgeld und zog nach Waren zurück. (Bb. Schb. 207 ohne Foliierung und 158 Bl. 232, Wetteakten 1763.) Sein vermutlich älterer Bruder war
401. Rambau (Rambaum), Peter, aus Waren, der am 23. April 1749 gegen Zahlung von 300 Gulden das Bürgerrecht auf einen Kaufmann erwarb, nachdem am 16. April N. Klug (Nr. 236) und Chr. S. Kelling (Nr. 226) seine Echtgeburt beschworen hatten. Über seine Eltern vgl. Nr. 400, doch war sein Vater 1749 noch am Leben. (Bb. Schb. 147 Bl. 6.)
402. Rambaw, Johann, aus Waren, wahrscheinlich ein naher Verwandter (Vatersbruder) der beiden vorhergehenden, erhielt am 10. Jan. 1705 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann cum clausula. (Bb.)
403. Randau, Johannes, aus Wismar, wurde im April 1700 in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)
404. Randovius, Matthaeus, aus Rostock, trat im Sept. 1631 in das Gymnasium ein und wurde im Juni 1634 zu Königsberg immatrikuliert. (M.)
405. von Rathing (v. Ratingen), Adolf Karl, aus Rostock, wurde im Juni 1664 in das Gymnasium aufgenommen. Am 2. Nov. 1667 erscheint er als A. K. v. Ratingen in der Greifswalder Matrikel. (M.)
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406. Ratke (Ratcke), Jochim, aus Parum (Paren. - Stift Schwerin) (fehlt im Bürgerbuch). Seine Echtgeburt wurde am 18. Sept. 1671 von dem Danziger, aus Marienburg gebürtigen Bürger Michel Krejewski und am 23. Sept. 1671 von G. Schultz (Nr. 473) beschworen. Ratkes vor 1671 verstorbene Eltern waren der Krüger und Einwohner Jochim R. in Parum und seine Frau Anna geb. Petrau(sche) (Peterßen). (Schb. 73 Bl. 107 v und 109.)
407. Rave, Heinrich, aus Neustadt, Tischler, gewann am 30. Nov. 1686 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Am 7. Aug. 1685 erschien er persönlich vor dem Rat in Neustadt und ließ sich auf Grund der Aussagen der dortigen Bürger Jakob Schultze, Ältermanns des Bäckerhandwerks im Alter von 80 und Raves Paten Heinrich Meincke, Tischlers im Alter von 75 Jahren, einen Geburtsbrief ausstellen. Raves Eltern, der vor 1685 verstorbene Bürger und Tischler Joachim R. in Neustadt und seine Frau Elisabeth geb. Brade(n), waren 1647 getraut worden. (Bb. Gb.)
408. Reinicke (Reinike), Karsten, aus Kronskamp (Amt Neustadt), geb. um 1613, erhielt am 13. Mai 1659 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Am 13. Aug. 1642 bezeugten H. Niemann (Nr. 358) und K. Abel (Nr. 2), daß Reinicke der echte Sohn seiner vor 1642 verstorbenen Eltern, des Fischers Jochim R. in Kronskamp und seiner Frau Anna sei. Am 10. Okt. 1653 beglaubigte Reinicke die Echtgeburt seines Neffen H. Brojell (Nr. 69). (Bb. Gb.)
? 409. Reschke, Johann Jakob, aus Rostock ?, geb. um 1729, Einwohner und Altflicker in Danzig, beschwor am 13. Aug. 1781 die Echtgeburt Th. W. Scheislers aus Rostock, mit dessen Eltern er viel Umgang gehabt halte.
410. Reuschel, Wilhelm Samuel, aus Malchin, wurde am 20. Juni 1716 Bürger als Schneider. (Bb.)
? 411. Richter, Corbinianus, aus Plau ? (Plauvensis, vgl. Nr. 151), trat im August 1595 in das Gymnasium ein. (M)
412. Richter, Johann Friedrich, aus Friedland, erhielt am 12. März 1756 gegen Zahlung von 200 Gulden das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb.)
413. Rielau, Christian, aus (der Stadt?) Tessin, geb. um 1598, Einwohner und Arbeitsmann in Danzig, beschwor am 25. Juni 1641 die Echtgeburt D. Schliemanns (Nr. 443).
414. Rinder, Jakob, von Rostock, wurde am 4. Aug. 1714 Bürger als Schiffer. (Bb.)
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415. Rode, Jakob, aus Rostock, wurde am 1. April 1652 in der Kirche des Hospitals Aller Engel zu Danzig mit Anna Brockmann, die ebenso wie Rode vorher im Danziger Werder gedient hatte, getraut. (Kirchenbuch Aller Engel.)
416. Rodenbarg, Johann, aus Rostock, geb. 1667, ein Seidenhändler, erwarb am 28. Jan. 1696 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann cum clausula. Am 25. Mai 1695 stellte ihm der Rat zu Rostock auf Grund des Zeugnisses dortiger Bürger, des Ältesten des Salzhackeramts Christian Ahlstein und des Amtsschneiders Matthias Petersen, einen vom Protonotar Nieman unterzeichneten Geburtsbrief aus. Rodenbargs Eltern, der Bürger und Älteste des Zimmeramts Hans R. in Rostock und Anna geb. Floite(n), waren 1665 in der Jakobikirche durch den vor 1695 verstorbenen Diakon Michael Lafrentz(en) getraut worden. Taufpaten Rodenbargs waren (1667) der vor 1695 verstorbene Archidiakon der Jakobikirche Dr. theol. Enochus Schwantenius, der gleichfalls vor 1695 verstorbene Bürger und Kaufmann Hans Brügge und Anna, Ehefrau des ebenfalls vor 1695 verstorbenen Bürgers und Schiffers Hinrich Degener, sämtlich zu Rostock. (Bb. Gb.)
417. Roerdantz, Johann Martin, aus Sülze, gewann am 30. April 1782 das Bürgerrecht als Festbäcker, nachdem am 4. März des Jahres V. Möller (Nr. 341) und J. Chr. Prehn (Nr. 392) seine Echtgeburt beschworen hatten. Roerdantz war das siebente Kind des vor 1782 verstorbenen Bürgers und Bäckermeisters Joachim Christian R. in Sülze und seiner Frau Elisabeth Katharina geb. Schmidt. (Bb. Schb. 180 Nr. 790.)
418. Röttecherus, Franz Christian, aus Güstrow, wurde im Mai 1649 in das Gymnasium aufgenommen (M.), zusammen mit seinem Bruder
419. Röttecherus, Justus Bernhard, ebenfalls aus Güstrow. (M.) Vgl. Nr. 427.
420. Rogge, Hans, aus Kowalz (Konwoltz. - Amt Gnoien), erhielt am 26. Aug. 1581 das Bürgerrecht als Glaser. (Bb.)
421. Rohloff, Johann, aus Lomen (Lohm. - Amt Dobbertin), erwarb am 2. Dez. 1734 das Bürgerrecht in der Altstadt als Festbäcker. (Bb.)
422. Rosenaw, Klaus, von Rostock, erlangte am 19. Nov. 1605 das Bürgerrecht als Klempner, nachdem er sich bereits am 15. Jan. 1604 dazu gemeldet hatte. (Bb. Gb.)
423. Rosenovius, Daniel, aus Sternberg, trat im Dez. 1642 in das Gymnasium ein. (M.)
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424. Roßau, Georg (Georges, Jürgen), aus Rostock, geb. um 1609, gewann am 17. Jan. 1675, also im Alter von 66 Jahren, das Bürgerrecht in der Altstadt als Zayenmacher. Am 12. Dez. 1674 bezeugte H. Tegto (Nr. 521) und zwei Tage später K. Freyknecht (Nr. 136) seine Echtgeburt. Roßaus vor 1674 verstorbene Eltern waren der Bürger und Arbeitsmann Henrich R. und seine Frau Gertrud. (Bb. Gb.) Am 14. Juli 1649 beglaubigte er, damals noch Einwohner und Zayenmacher im Schladahl vor Danzig, die Echtgeburt seines Verwandten J. Tappe (Nr. 518) zusammen mit
425. Roßau, Heinrich, vermutlich seinem Bruder, gleichfalls aus Rostock, geb. um 1605, Einwohner und Wollkämmer auf St. Jakobsacker in Danzig.
426. Rotcher, Jost, wohnhaft in Danzig, Vater des Folgenden.
427. Rotcher (Rötcher), Jost Bernhard, aus Güstrow, erlangte am 23. Nov. 1666 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann. Am 4. Juni 1658 stellte ihm der Rat von Güstrow auf Grund des Zeugnisses seiner Taufpaten, des Ratsverwandten Dr. Johann Gerdes und des Stadtphysikus Dr. Paulus Berg in Güstrow, einen Geburtsbrief aus. Rotchers Eltern waren Jost R. (Nr. 426), Sohn des gleichnamigen Bürgers und Wundarztes in Bremen, vormals Bürger und Fürstlich mecklenburgischer Hofbarbier in Güstrow, 1658 aber schon in Danzig wohnhaft, und seine Frau Anna geb. Gese. (Bb. Gb.) Vgl. Nr. 419.
428. Rothbard (Rotbart), Henrich, aus Teutenwinkel (Toidtenwinckel, Tordtwinkel. - Amt Rostock), erwarb am 17. Juni 1653 das Bürgerrecht als Filzmacher. (Bb.)
429. Salomon, Christoph, aus Wustrow, erhielt am 25. Aug. 1608 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann. Er war wohl identisch mit dem bei Nr. 430 genannten gleichnamigen Schreiber. (Bb.)
430. Salow, Jakob, aus Glienke (Glienicke, Glienecke. - Amt Stargard). Da er mit Löwen, die er von seinem früheren Brotherrn geerbt hatte, im Lande umherzog, wurde er "der Löwenkönig" genannt. Er starb, unverheiratet, in Danzig vor dem 1. Sept. 1588. An diesem Tage bat sein Bruder Jakob (!) S., Freischulze und Bauer in Glienke, auch im Namen seiner Schwestern den Danziger Rat, den Nachlaß ihres Bruders, der bei dem dortigen Bürger Wulff Weimar liegen und zum größten Teil in Wechseln für ausgeliehenes Geld bestehen solle, für sie aufzubewahren, bis ihr Vertreter nach Danzig komme; ihre Erb=
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berechtigung beglaubigte der Herzog Johann von Mecklenburg. Am 29. April 1589 verwendete sich auch Hermann Starck, Amtmann des Fürstlichen Hause und Amtes Alt=Stargard, bei dem Rat von Danzig für den Freischulzen Jakob S. und bat, ihm den Nachlaß seines Bruders ohne Einziehung des zehnten Pfennigs zu verabfolgen; die Stadt Neubrandenburg verbürgte sich dafür, daß Nachmahnung nicht erfolgen werde. Endlich bestellte Jakob S. am 25. Nov. 1590 als seinen und seiner Schwestern Bevollmächtigten den Schreiber Christoph Salomon (Nr. 429) in Danzig und ließ durch den Rat von Neubrandenburg den Nachlaß seines Bruders nochmals beim Danziger Rate einfordern. Der Ausgang dieser Sache ist indessen aus den Akten nicht zu ersehen. (Urkunden Schiebl. 103 ohne Nr. Abtlg. 53, Paket 94 a.)
431. Sander, Jochim, aus Bantow (früher Wismarisch; Amt Bukow. In einem anderen Bürgerbuch steht versehentlich: aus Wismar), gewann am 10. Sept. 1654 das Bürgerrecht als Tischler, nachdem er in Lübeck gelernt und zuletzt in Riga gearbeitet hatte. Seine Echtgeburt wurde am 23. Aug. 1652 vor dem Rat der Königlichen Stadt Wismar durch Michel Rathke und Hans Warner, beide aus Bantow "bei und und unter Wismar", beschworen. Sanders vor 1652 verstorbene Eltern waren Hinrich S. und seine Frau Anna geb. Prüter(s) zu Bantow, die früher der Stadt Wismar Eigenhörige gewesen, vom Rat aber freigelassen worden waren. (Bb. Gb.)
432. Sarcander, Jonas, aus Groß=Poserin (Amt Lübz), erwarb am 16. Mai 1736 gegen Zahlung von 100 Gulden das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb.)
433. Saße, Georg, aus Schwerin, starb kurz vor dem 8. Nov. 1619 auf der Schloßgasse in der Altstadt mit Hinterlassung einer Witwe namens Anna. (Handschrift Vv 279 Bl. 55 v.)
434. Satow, Christian Gustav, aus Rostock, gewann am 12. Juni 1776 gegen Erlegung von 100 Gulden das Bürgerrecht als Schneider, nachdem am 28. Mai 1776 J. Meyer (Nr. 331) und J. Chr. Lauterbach (Nr. 283) seine Echtgeburt beglaubigt hatten. Satow war das fünfte Kind aus der Ehe des Bürgers und Schneidermeisters Johann Magnus S. in Rostock mit der vor 1762 verstorbenen Anna Katharina Margarete geb. Scharping. (Bb. Gb.) Sein älterer Bruder
435. Satow, Johann Magnus, ebenfalls aus Rostock, war um 1732/33 als zweites Kind seiner Eltern (vgl. Nr. 434) geboren; er erhielt am 18. Juni 1762 gegen Zahlung von
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200 Gulden das Bürgerrecht als Schneider, nachdem am 11. Juni P. Päpcke (Nr. 366) und J. Chr. Lauterbach (Nr. 283) seine Echtgeburt bezeugt hatten. Am 6. April 1785 beschwor er die Echtgeburt J. Chr. Bocks (Nr. 45) und am 11. Mai 1786 die J. Chr. F. Brandts (Nr. 60). (Bb. Gb.)
436. Schäncke, Klaus Jochim, aus Gresenhorst (Amt Ribnitz), wurde am 4. März 1724 Bürger als Schneider. (Bb.)
? 437. Schall, Johann Samuel, aus Malchin ? oder aus Parchim?, geb. um 1740, Einwohner und Bäckergeselle in Danzig, beurkundete am 1. Okt. 1776 die Echtgeburt J. J. Wincklers (Nr. 568) aus Parchim, am 4. Dez. 1776 die Z. Chr. Wulstens (Nr. 592) aus Malchin und am 5. März 1785 die H. J. Hagens (Nr. 183), gleichfalls aus Malchin, mit deren Eltern er viel Umgang gehabt hatte.
438. Scheisler (Scheißler), Theodor Wilhelm, aus Rostock, erwarb am 31. Aug. 1781 gegen Erlegung von 200 Gulden das Bürgerrecht als Losbäcker, nachdem am 13. Aug. der aus Livland stammende Danziger Bürger und Perückenmacher Johann George Gebusch und J. J. Reschke (Nr. 409) seine Echtgeburt beschworen hatten. Scheisler war das vierte und jüngste Kind seiner vor 1761 verstorbenen Eltern, des Bürgers und Kochs Johann Heinrich Ernst Sch. in Rostock und seiner Frau Sophia geb. Schmidt. (Bb. Gb.)
439. Schencke, Johann Christoph, aus Grevesmühlen, erhielt am 12. Juli 1710 das Bürgerrecht in der Altstadt auf einen Arbeitsmann. (Bb.)
? 440. Schetlerus, Johannes, aus Schwan? (Cygnaeus), wurde im Aug. 1608 in das Gymnasium aufgenommen. (M.)
441. Schildtburger, Karl Gustav, aus Schwerin, trat im Juli 1667 in das Gymnasium ein. (M.)
442. Schley, Joachim Vollraht, aus Marlow, gewann am 26. Juni 1778 gegen Erlegung von 100 Gulden das Bürgerrecht als Schneider. Am 15. Juni 1778 beglaubigten J. G. Schwartz (Nr. 484) und J. Schnell (Nr. 451) seine Echtgeburt. Er war das zweite Kind seiner vor 1778 verstorbenen Eltern, des Bürgers und Schustermeisters Otto Sch. in Marlow und seiner Frau Dorothea geb. Ibser. (Bb. Schb. 177 Bl. 346.)
443. Schliemann, David, aus Tessin (ohne nähere Angabe, ob Stadt oder Dorf, dem Beruf des Vaters nach wohl das erstere), erwarb am 12. Mai 1643 das Bürgerrecht als Schopenbrauer, nachdem bereits am 25. Dez. 1641 Chr. Rielau (Nr. 413) und G. Wilcke (Nr. 565) seine Echtgeburt bezeugt hatten. Seine
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vor 1641 verstorbenen Eltern waren der Bürger und Brauer Franz Sch. in Tessin und seine Frau Anna. (Bb. Gb.)
444. Schliemann, Heinrich, aus Wismar, wurde im Juni 1659 in das Gymnasium aufgenommen. (M.)
445. Schlorff, Jakob Christian, aus Rostock, trat im Okt. 1690 in die zweite Klasse des Gymnasiums ein. (M.)
446. Schmidt, Henrich, aus Schönberg i. Meckl. (Schonnenburgk. - Ohne genauere Angabe), erwarb am 7. Dez. 1566 das Bürgerrecht als Schopenbrauer. (Bb.)
447. Schmidt, Johann Andreas, aus Rostock, wird wohl bald nach dem 12. Mai 1766, an welchem Tage seine Echtgeburt in Danzig durch die gleichen Zeugen wie bei seinem Bruder Karl Heinrich (Nr. 448) beschworen wurde, Bürger geworden sein; in den Bürgerbüchern fehlt sein Name. Schmidt war das vierte Kind seiner vor 1766 verstorbenen Eltern, des Sergeanten in der herzoglich mecklenburgischen Stadtgarnison Karl Heinrich Sch. in Rostock und seiner Frau Katharina geb. Lehment. (Schb. 164 Bl. 44v). Auch Schmidts Bruder,
448. Schmidt, Karl Heinrich, fehlt in den Bürgerbüchern. Seine Echtgeburt wurde in Danzig am 19. Febr. 1770 von dem aus Danzig gebürtigen dortigen Bürger und Kaufmann Abraham Gottlieb Schmidt und E. L. Krohnbusch (Nr. 255) beglaubigt. (Schb. 168, Anhang S. 161.)
449. Schmidt, Matthias (im Bürgerbuche steht: Schimdt), von Weitin (Amt Stargard), gewann am 4. Nov. 1600 das Bürgerrecht als Beutelmacher (Beutler). (Bb.)
450. Schnappauf, Christoph, aus Schwerin, wurde am 10. Febr. 1725 Bürger als Fleischer. (Bb.)
? 451. Schnell, Johann, aus Marlow ?, geb. um 1736, Einwohner und Schneider in Danzig, beurkundete am 15. Juni 1778 die Echtgeburt J. V. Schleys (Nr. 442) aus Marlow, mit dessen Eltern er viel Umgang gehabt hatte.
? 452. Schnellenburg, David, aus Güstrow ?, geb. um 1684, Einwohner und Bäcker am Stolzenberg vor Danzig, bezeugte am 21. April 1732 die Echtgeburt B. K. Örtners (Nr. 361) aus Güstrow, dessen Eltern er noch vor ihrer Vermählung gekannt hatte.
453. Schnellenburg, Franz Christian, aus Krakow, erhielt am 25. Juni 1707 das Bürgerrecht als Schneider. (Bb.)
454. Schönemann, Joachim, von Rostock, wurde am 22. Aug. 1593 in der Peterskirche zu Danzig mit Margarete
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Sepers von Marienthal (Margendahl. - Ohne nähere Bestimmung) getraut. (Kirchenbuch der St. Peter= und Paulskirche.)
455. Schoff, Jakob, aus Rostock, trat im Aug. 1662 in das Gymnasium ein. Am 29. Sept. 1664 wurde er zu Greifswald immatrikuliert. (M.)
456. Schomann, Christian Baltzer, aus Rostock, erwarb am 20. Dez. 1748 nach Erlegung von 200 Gulden das Bürgerrecht als Schneider. (Bb.)
457. Schorlerus, Petrus, aus Rostock, wurde im Mai 1714 in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)
458. Schröder, Barthel, aus Plau (von der Plawe i. M.), gewann am 2. Juli 1633 das Bürgerrecht als Seefahrer. Er war vielleicht ein Bruder Th. Schröders (Nr. 467). (Bb.)
459. Schröder, Dietrich, aus Wismar, wurde im Mai 1690 zusammen mit J. Gerdes (Nr. 148) in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)
460. Schröder, Henrich, aus Mecklenburg, Festbäckergeselle, heiratete am 23. Jan. 1684 in der Kirche des Hospitals Aller Engel Katharina, die Tochter des Bauers Hans Eggerdt aus Friedeland. (Kirchenbuch Aller Engel.)
461. Schröder, Heinrich Kaspar, aus Gnoien (Geneugen), erwarb am 1. Febr. 1764 gegen Zahlung von 100 Gulden das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann, nachdem F. Müller (Nr. 345) und A. M. Behm (Nr. 26) am 11. Jan. 1764 seine Echtgeburt beschworen hatten. Schröder war das jüngste Kind seiner vor 1764 verstorbenen Eltern, des Bürgers Otto Sch. in Gnoien und seiner Frau Anna Maria Margareta geb. Matthißen. (Bb. Gb.)
462. Schröder (Schreder), Joachim Heinrich, aus der Stadt Lübz (Lips), erhielt am 10. Juni 1774 gegen Erlegung von 200 Gulden das Bürgerrecht als Festbäcker. Schon am 26. März 1762 hatten J. Koch (Nr. 242) und J. H. Log (Nr. 308) seine Echtgeburt beglaubigt. Schröders vor 1762 verstorbene Eltern waren der Bürger und Zinngießermeister Johann Christoph Sch. und seine Frau Marie Elisabeth geb. Koch, vermutlich die Schwester des genannten J. Koch (Nr. 242), dessen Mutter die gleichen Vornamen hatte. (Bb. Gb.)
463. Schröder, Kaspar, aus Brenz (Breitze. - Amt Neustadt), geb. um 1677, gewann am 8. Okt. 1707 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Am 10. Mai 1710 bezeugte er in Danzig die Echtgeburt P. Possehls (Nr. 387). (Bb.)
? 464. Schröder, Matthies, aus Wismar ?, geb. um 1719, Einwohner und Pantoffelmacher in Danzig, beschwor am
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15. Mai 1778 die Echtgeburt J. St. Dragons (Nr. 99) aus Wismar, mit dessen Eltern er viel Umgang gehabt hatte.
465. Schröder, Michael Friedrich, aus Sülze, wurde im Aug. 1694 m die zweite Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)
466. Schröder, Otto Joachim Johannes, ein Mecklenburger, trat im Okt. 1707 in die zweite Klasse des Gymnasiums ein. (M.)
467. Schröder (Schröeder), Thewes, von Plau (Plage i. M.), vermutlich ein Bruder des B. Schröder (Nr. 458), erwarb am 26. Aug. 1638 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Am 27. Juli 1638 bekundeten in Lübeck zwei dortige Bürger, Jakob Kerll und Henrich Hagen, daß Schröder der echte Sohn seiner vor 1638 verstorbenen Eltern, des Simon Sch. in Plau und seiner Frau Margarete, sei. (Bb. Gb.)
? 468. Schubert, Anna Maria, Jungfrau, von dem adligen Gute Rey (Reyh. - Amt Neukalen) ?, geb. um 1712, wohnhaft in Danzig, bezeugte am 23. Juli 1762 die Echtgeburt des J. N. Schultz (Nr. 477) von dem genannten Gute, mit dessen Eltern sie viel Umgang gehabt hatte.
469. Schuckmann, Hermann Albert, aus Güstrow, wurde im Juli 1697 in die ersteKlasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)
470. Schütz (Schütze), Johann, aus Rostock, erlangte am 27. Aug. 1716 das Bürgerrecht in der Altstadt auf einen Arbeitsmann, nachdem am 3. Aug. J. Bliesath (Nr. 42) und D. Klutt (Nr. 238) seine Echtgeburt beglaubigt hatten. Schütz war das zweite Kind seiner vor 1716 verstorbenen Eltern, des Einwohners und Altflickers Klaus Sch. in Rostock und seiner Frau Maria. (Bb. Schb. 115 Bl. 175.)
471. Schuldt (Schultze), Thomas, aus Schlicht (Schlichten. - Amt Feldberg), erwarb am 30. Jan. 1617 das Bürgerrecht als Seefahrer. Am 9. Dez. 1616 beschworen P. Dobberman (Nr. 97) und Susanna, die Frau des Bürgers Albrecht Sax zu Heel (= Hela?) im Alter von 40 Jahren, ebenfalls aus Schlicht gebürtig, seine Echtgeburt. Schuldts Eltern, Joachim Sch. und seine Frau Christina, waren 1616 schon verstorben. (Bb. Schb. 32 Bl. 245.)
472. Schultz (Schultze), Alexander, aus Wismar, erhielt am 23. Okt. 1685 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann cum clausula. Schon am 30. Nov. 1676 bezeugten in Wismar die Bürger Daniel Reusner, Ältermann der Barbierzunft, und der Schneider Cord Häse seine Echtgeburt. Er war das älteste von den fünf Kindern des Bürgers und Brauers Jürgen Sch. in Wismar und seiner Frau Anna geb. Wiegerß(en), die um
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1656 von dem vor 1676 verstorbenen Pastor Mag. Hinrich Brandt in der Marienkirche zu Wismar getraut worden waren. Bei der Hochzeit waren auch die genannten Zeugen zugegen. (Bb. Gb.)
473. Schultz, Georg (Georgen, Jürgen) aus Parum (Stift Schwerin), geb. um 1606, Einwohner und Arbeitsmann in Danzig, beurkundete am 23. Sept. 1671 die Echtgeburt J. Ratkes (Nr. 406) aus Parum.
474. Schultz, Hans, aus Neubrandenburg, wurde am 9. Juli 1611 Bürger als Schneider (Bb.). Vielleicht war er verwandt mit J. Schultz (Nr. 476).
475. Schultz, Heinrich, aus Bützow, trat im April 1617 in das Gymnasium ein. (M.)
476. Schultz, Joachim, aus Neubrandenburg, vielleicht verwandt mit H. Schultz (Nr. 474), erwarb am 20. Juni 1620 das Bürgerrecht als Beutelmacher (Beutler). (Bb.)
477. Schultz, Joachim Nikolaus, vom adligen Gute Rey (Reyh. - Amt Neukalen), erhielt am 24. Sept. 1762 gegen Zahlung von 100 Gulden das Bürgerrecht als Schneider, nachdem am 23. Juli 1762 A. M. Schubert (Nr. 468) und E. Woycke (Nr. 587) seine Echtgeburt beschworen hatten. Schultz war das älteste Kind des Jägers Christian Sch. auf dem Gute Rey und seiner vor 1762 verstorbenen Frau Katherina Magdalena geb. Arens. (Bb. Gb.)
478. Schultz (Schultze), Jochim, aus Rostock, wurde am 1. März 1640 Bürger als Mützenmacher. (Bb.)
479. Schultz, Jochim, aus Güstrow, gewann am 23. Febr. 1726 das Bürgerrecht in der Altstadt als Schneider. (Bb.)
480. Schultz (Schultze), Matthias, aus Plau, erwarb am 28. Juni 1667 das Bürgerrecht als Kleinschmied. Schon am 11. Mai 1646 erschien er, damals noch Schlossergeselle, mit der Absicht, Meister zu werden und sich in Danzig niederzulassen, persönlich vor dem Rat zu Rostock und ließ sich einen Geburtsbrief ausstellen. Er wählte zu diesem Zwecke Rostock, weil es ihm in Plau an Zeugen mangelte, da die alten Leute meistens tot oder durch die Kriegsunruhen von dort vertrieben worden waren. Zwei Rostocker aus Plau gebürtige Bürger, der Notar Christian Schlyman und der Handelsmann Daniel Federman, beschworen am 11. Mai 1646 seine Echtgeburt. Seine Eltern waren der vor 1646 verstorbene Bürger, Kleinschmied und Gewerksältermann Matthias Sch. der Ältere und seine Frau Engel geb. Rock(es). (Bb. Gb.)
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481. Schumacher, Andres, von Rühlow (Rulau. - Amt Stargard), erhielt am 28. Juni 1710 das Bürgerrecht als Schneider. (Bb.)
482. Schumacher, Hans, aus Neubrandenburg, gewann am 2. Okt. 1700 das Bürgerrecht als Schneider. (Bb.)
483. Schum acher, Niklas (Klaus), aus Pampow (Groß=Pampow. - Amt Schwerin), erwarb am 9. Febr. 1655 das Bürgerrecht als Böttcher. Zwei Lübecker Bürger, Hans Röpeke und Hans Arends, bezeugten dort am 30. Juni 1652, daß Schumacher der echte Sohn seiner vor 1652 verstorbenen Eltern, des Peter Sch. zu Pampow und seiner Frau Engel sei. (Bb. Gb.)
? 484. Schwartz, Johann Gottfried, aus Parchim ? oder aus Marlow?, geb. um 1721, Einwohner und Schustermeister auf dem Brigittinerhof inDanzig, beurkundete am 26. Juni 1778 die Echtgeburt J. V. Schleys (Nr. 442) aus Marlow und am 31. Jan. 1784 die J. F. F. Capithans (Nr. 77) aus Parchim, mit dessen Eltern er noch vor ihrer Verehelichung viel Umgang gehabt hatte.
? 485. Schwartz, Johann Joachim, aus Goldberg ? geb. um 1739, Einwohner und Festbäckergeselle in Danzig, beglaubigte am 9. Juni 1776 die Echtgeburt des J. Martens (Nr. 319) aus Goldberg, mit dessen Eltern er viel Umgang gehabt hatte.
486. Schwerin, Heinrich, von Rostock, wurde am 14. Jan. 1572 von dem Herzoge Johann Albrecht von Mecklenburg, dem er mehrere Jahre als Hauptmann und Profoß mit guter Führung gedient hatte, der Stadt Danzig, in deren Dienste er treten will, für eine etwaige freie Hauptmannsstelle warm empfohlen. Schwerin überbrachte dieses Empfehlungsschreiben persönlich am 29. Jan. 1572 dem Rate; ob es aber Erfolg gehabt hat, ist aus den Akten nicht zu ermitteln. (Abteilg. 53 Paket 49 a. Militaria.)
487. Seehaas (Seehaaß), Johann, von der Insel Poel, gewann am 13. Okt. 1728 das Bürgerrecht als Schiffer, nachdem am 8. Okt. der Wismarsche Bürger und Schiffer Joachim Wilcke im Alter von 38 Jahren und D. Vogt (Nr. 542) in Danzig seine Echtgeburt beschworen hatten. Seehaas war das dritte Kind seiner vor 1728 verstorbenen Eltern, des Bauers Klaas S. auf der Insel Poel und seiner Frau Elisabeth. (Bb. Schb. 127 Bl. 128.)
488. Seivert, Melchior, aus Friedland, erwarb am 20. April 1735 gegen Zahlung von 100 Gulden das Bürgerrecht als Nagelschmied. (Bb.)
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489. Senckenbrinck, Johann Heinrich, aus Grevesmühlen, erlangte am 27. Nov. 1813 gegen Erlegung von 75 Gulden 3 Groschen Danziger Courant das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann, nachdem er am 4. Dez. 1812 durch das Zeugnis des aus Danzig gebürtigen Bürgers und Kornmessers Johann Jakob Eschner und des Polizeikommissars Johann Abraham Borkowski nachgewiesen hatte, daß er acht Jahre lang sich schon in Danzig aufgehalten habe. Während dieser Zeit hatte er zwei Jahre lang bei dem Schlossermeister Schmilowski, über ein viertel Jahr bei dem Schlosser Vollbaum gearbeitet, dann sechs Monate während der ersten preußischen Zeit im Zeughaus als Büchsenmacher, ein viertel Jahr in der Münze, ferner 2 Jahre bei dem französischen Schmied im Zeughaus und hatte in den Zwischenzeiten teils gefeiert, teils noch bei verschiedenen anderen Meistern aber immer nur kurze Zeit gedient. (Bb. Gb.)
490. Sibeth, Karl Joachim, Dr. theol., aus Marlow, geb. am 4. Okt. 1692, war Pastor an der Marienkirche und Konsistorialassessor in Stralsund und erhielt am 23. März 1737 die Berufung zum Senior der Marienkirche in Danzig, wo er am 1. Nov. 1748 starb. Sein Bild hängt in der Sakristei der Marienkirche. (Rhesa S. 37 Nr. 55.)
491. Siel, Hans, aus Dömitz, gewann am 8. Juni 1655 das Bürgerrecht als Tuchbereiter. Schon am 28. Mai 1651 stellte ihm der Rat von Dömitz auf Bitten von Siels Stiefmutter Sophie S. und auf Grund der Aussagen zweier dortiger Bürger, des Schiffers Jochim Schultze im Alter von 52 und des Drechslers Jochim Gade im Alter von 63 Jahren, sowie des 66jährigen Schulzen Andreas Schultz in Kaliß (Calitz. - Amt Dömitz) einen Geburtsbrief aus. Siels Eltern, der aus Kaliß gebürtige Dömitzer Bürger und Schieferdecker Klaus S. und sine Frau Margarethe, geb. Warnecke, waren 1651 schon verstorben. Siel war sicherlich verwandt mit J. Syell (Nr. 516). (Bb. Gb.)
? 492. Siewert, Matthias, aus Sülze ?, geb. um 1683, Korbknecht im Danziger Kinderhaus, bezeugte am 14. Febr. 1753 die Echtgeburt V. Möllers (Nr. 341) aus Sülze, mit dessen Eltern er schon vor ihrer Verehelichung viel Umgang gehabt hatte.
493. Siewertz (Sievers), Johann Ernst, aus Güstrow, wurde am 11. März 1733 gegen Erlegung von 100 Gulden Bürger als Glaser. (Bb.)
494. Sommer, Christoph, aus Recknitz (Reckvitz!, vielleicht auch Röckwitz), erwarb am 29. April 1813 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb.)
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495. Sparmann, Joachim Gotthilf, aus Buchholz i. M. (ohne nähere Angaben) trat am 22. Nov. 1729 in die erste Klasse des Gymnasiums ein. (M.)
? 496. Speckmann, Johann Jakob, aus Friedland?, geb. um 1751, Bürger und Kornmesser in Danzig (fehlt in den Bürgerbüchern), beglaubigte am 26. März 1787 die Echtgeburt des D. A. Lesch (Nr. 296) aus Friedland, mit dessen Eltern er viel Umgang gehabt hatte.
497. (Sperling), Anna, aus Rostock, Frau des aus Jütland stammenden Scheffelmeisters Gregor Sp. in Danzig, mit dem sie in zweiter Ehe verheiratet war; sie starb zu Danzig am 28. Sept. 1626. (Handschrift Vv 280 Bl. 205 v.)
498. Sponholtz, Friedrich Wilhelm, aus Neubrandenburg, erwarb am 12. Jan. 1763 gegen Zahlung von 300 Gulden das Bürgerrecht als Goldschmied. (Bb.)
499. (Springer), Katharina, aus Hohewisch (Amt Neustadt), geb. um 1603, Ehefrau des aus Schlesien gebürtigen Bürgers und Arbeitsmannes Christoph Sp. in Danzig, beschwor am 10. Okt. 1653 die Echtgeburt H. Brojells (Nr. 69). Vielleicht aber war sie aus Kronskamp (Amt Neustadt) gebürtig, woher ihr Mizeuge E. Reinicke (Nr. 408) stammte, der wie se vom selben Ort wie Brojell gewesen sein soll.
500. Stade, Simon, aus Friedland (Fridelant), gewann am 14. Dez. 1602 das Bürgerrecht in der Altstadt als Schopenbrauer. (Bb.)
501. Steinburg, Martin Christian Philip aus Goldberg. Sein Name fehlt in den Bürgerlisten. Am 23. Sept. 1772 bezeugten J. F. M. Eichmann (Nr. 109) und J. Ph. G. Küster (Nr. 271) seine Echtgeburt. Er war das älteste Kind des Bürgers und Tischlers Lorenz St. in Goldberg und seiner vor 1772 verstorbenen Frau Marie Elisabeth geb. Wandmacher. (Schb. 171 S. 616.)
? 502. Sterneberg, Klaus, aus Rostock?, fiel als Rittmeister in Danzigs Diensten in einem Scharmützel bei Dassow. Sein Nachlaß wurde auf Veranlassung seines Bruders Peter St., "Rostocks Dieners", durch den Rostocker Rat am 11. Aug. 1578 eingefordert, da der Bevollmächtigte Peters, der Parchimer Bürger Lott Kleinevelt, nichts von sich aus Danzig hören ließ. (Urkunden Schiebl. 109 D ohne Nummer.)
503. Störmer, Samuel, aus Rostock, erwarb am 5. Sept. 1641 das Bürgerrecht als Musiker. Schon am 9. Mai 1623 bezeugten die Rostocker Bürger Marten Stahl und Lukas Nikolai,
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der bettlägerig war und durch den Ratssekretär David Deutsch in Gegenwart des Bartold Brauman(s) und des Klaus Elers vernommen wurde, in Rostock Störmers Echtgeburt. Er war das dritte Kind des älteren Baltzar St. und seiner Frau Anna geb. Seheman(s), die ihre Hochzeit, zu der Lukas Nikolai die Gäste eingeladen hatte, in Marten Stahls Hause gefeiert hatten. (Bb. Gb.)
504. Stoppell, Abraham, aus Friedland, geb. um 1591, Einwohner und Träger in Danzig, beglaubigte am 9. Juni 1626 die Echtgeburt P. Wienbrandts (Nr. 562).
505. Strehle, Christian, von Neubrandenburg, erhielt am 11. März 1623 als Formschneider das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb.)
? 506. Strese, Hans, von Schwaan (in Mecklenburg ?), gewann am 24. Juni 1600 das Bürgerrecht als Schlosser. (Bb.)
507. Struck, Georg (Gergen) Christian, aus Wismar, wurde am 18. Febr. 1713 Bürger als Schneider. (Bb.)
508. Strufynck (Strufyngh), Peter, aus Güstrow, starb als Bürger in Danzig nicht lange vor dem 5. April 1499. An diesem Tage beschlagnahmte sein Bruder, der Priester und Pfarrvikar Hinrik St. zu Güstrow, den Nachlaß Peters und ließ durch die Rostocker Cordt Wylmes und Hans Smidt sowie durch Katharina, die Witwe des Rostocker Bürgers Klaus Rüterß, bescheinigen, daß er und Peter echte Söhne des vor 1499 verstorbenen Bürgermeisters Peter St. zu Güstrow und seiner Frau Wobbeke seien. Eine Schwester der Beiden, Elßebe, war an einen gewissen Goltbergh verheiratet; ihr Sohn, Klaus G., war Bürger in Rostock. Vielleicht ist Peter Strufynck identisch mit einem am 11. Sept. 1484 (Urkunden Schiebl. 32 B, 42) erwähnten Peter St. zu Rostock. (Urkunden Schiebl. 32 B, 52 1 .)
509. Studemund, Christian Hartwich, aus Wittenburg, wurde im Juli 1695 in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)
? 510. Stüwe, Johann Christian, aus Güstrow ?, geb. um 1703, Einwohner und Hauszimmermann in Danzig, bezeugte am 9. Juli 1764 die Echtgeburt des J. G. Au (Nr. 9) aus Güstrow, mit dessen Eltern er viel Umgang gehabt hatte.
511. Suderovius, Christian, aus Lüdershagen (Amt Güstrow), trat im Juni 1645 in das Gymnasium ein, zusammen mit seinem Bruder
512. Suderovius, Daniel, ebenfalls aus Lüdershagen. (M.) Ein dritter Bruder war sicherlich
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513. Suderovius, Johannes, gleichfalls aus Lüdershagen, der im Dez. 1644 in das Gymnasium aufgenommen wurde. (M.)
514. Suhr, Balthasar Joachim, aus Rhena, trat im Sept. 1697 in die erste Klasse des Gymnasiums ein. (M.)
515. Suhrbehr, Marx, aus Grevesmühlen (Grefsmuele), gewann am 27. Jan. 1582 das Bürgerrecht als Schnitzer. (Bb.)
516. Syell, Jochim, aus Dömitz, sicherlich ein Verwandter von H. Siel (Nr. 491), erwarb am 11. Nov. 1630 das Bürgerrecht als Gewandbereiter. (Bb.)
517. Tanck, Bruno Lorenz, aus Sudenhof (Amt Hagenow), geb. 1658, erhielt am 15. April 1681 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann cum clausula. Am 16. Febr. 1681 bekundeten drei Schweriner Bürger, der Ältermann des Sattleramtes Christoph Grunert im Alter von 69, der Ältermann des Hackeramtes Matthias Oldach im Alter von 64 und der Kanonier (Connestabel) Christian Ruhn im Alter von 64 Jahren, Tancks Echtgeburt. Seine Eltern waren der vor 1681 verstorbene Hauptmann Lorenz T. in Sudenhof, der erst in spanischen, dann in französischen Diensten gestanden hatte, und seine Frau Hedwig Allmuth, Schwester des Oberstleutnants Christoph Hundt. (Bb. Gb.)
518. Tappe (Tape), Jochim, von Rostock, erlangte am 3. Aug. 1649 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann, nachdem am 14. Juli 1649 seine Verwandten G. u. H. Roßau (Nr. 424 u. 425) seine Echtgeburt beschworen hatten. Tappes Eltern, der Bürger und Seefahrer Klaus T. in Rostock und seine Frau Margarete, waren 1649 bereits verstorben. (Bb. Gb.)
519. Tebell, Paul, aus Wittenburg, wurde im Sept. 1690 in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen. Er war sicherlich verwandt mit dem am 28. Sept. 1680 in Greifswald immatrikulierten Petrus Tebelius aus Wittenburg. (M.)
520. Tegto (Tegton), Hans, aus Kröpelin, geb. um 1603, Einwohner und Wollkämmer in Danzig, bezeugte am 10. März 1653 die Echtgeburt G. Tielkes (Nr. 529) und am 20. Dez. 1674 die G. Roßaus (Nr. 424), als dessen Eltern Nachbar er lange Zeit in Rostock gelebt hatte.
? 521. Thielcke, Martin, von der Glashütte Dobbin (Amt Goldberg) ?, geb. um 1720, Grenadiergefreiter der Danziger Garnison, beschwor am 21. Juni 1771 die Echtgeburt J. Brauers (Nr. 62) von der Glashütte Dobbin, dessen Eltern er noch vor ihrer Verehelichung gekannt hatte.
522. Thodse, Adam Lewin Johann, aus der Stadt Brüel, (Brühl), geb. am 26. Nov. 1739, erwarb am 20. Juni 1770
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gegen Zahlung von 100 Gulden das Bürgerrecht als Schneider. Am 6. März 1769 stellte ihm der herzogliche Richter zu Brüel, Johann Dellbratt, auf Grund des vor ihm, dem Ratsverwandten Daniel Bützow und dem Viertelsmann Berend Christoph Bossaw abgegebenen Zeugnisses des Rats verwandten Balthasar Jochim Spangenberg im Alter von 75 sowie Thodses Vormundes, des Bürgers und Tischlers Wilhelm Everß im Alter von 66 Jahren einen Geburtsbrief aus. Diese Zeugen bescheinigten die Richtigkeit des von dem Pastor Klotz zu Brüel vorgelegten Scheines, wonach Thodse das fünfte Kind aus der Ehe des vor 1769 verstorbenen Bürgers und Schneiders Ulrich Th. in Brüel mit Marie geb. Schmidt sei und am 29. Nov. 1739 in der Kirche zu Brüel unter dem Beistande des Bürgermeisters Otto Gromann, des Bürgers Johann Hebener und der Witwe Liesche Hudemann als Zeugen das Sakrament der Taufe empfangen habe. (Bb. Gb.)
523. Thomae, Friedrich, aus Güstrow, wurde im Aug. 1684 in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)
524. Thomas, Johann Christian, aus Altstrelitz (fehlt in den Bürgerbüchern). Am 15. Febr. 1773 beschworen A. Bluhm (Nr. 44) und F. Laß (Nr. 280) seine Echtgeburt. Thomas war das älteste Kind des Juden Jakob Joseph der früher in Altstrelitz, 1773 in Stralsund wohnte, und seiner Frau Jüdel, Tochter des Juden Jakob Joseph; er war in Altstrelitz geboren und christlich getauft worden, wobei er den obigen Namen erhalten hatte. (Schb. 171 S. 670.)
525. Thun, Vith, aus Ribnitz, gewann am 6. Nov. 1665 (in einem andern Bürgerbuch ist er unter dem 10. Nov. 1668! verzeichnet) das Bürgerrecht als Schneider. Er war vermutlich ein Verwandter (Enkel?) des Stadtprokurators Vith Thuen zu Ribnitz, der am 24. Febr. 1645 die Echtgeburt des N. Behst (Nr. 29) beglaubigte. (Bb.)
526. Thuraw (Turaw), Hans, aus Wismar, bekundete am 27. Jan. 1570 in Danzig die Echtgeburt N. Haferadts (Nr. 180), zusammen mit seinem Bruder
527. Thuraw, Heinrich, aus Wismar, der am 13. April 1564 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann erwarb. (Bb.)
528. Tiburtz, Johann, aus der Stadt Penzlin (Pantzelien, Pentzelin), erlangte am 24. Juli 1674 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann cum clausula. Am 25. Febr. 1667 erschien er noch persönlich vor dem Rat in Penzlin und ließ sich auf Grund des Zeugnisses der dortigen Bürger Karsten Böckler im Alter von 58 und Jakob Loybes im Alter von 50 Jahren einen Geburtsbrief
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ausstellen. Seine vor 1667 verstorbenen Eltern waren der Pastor Jakob T. zu Luplow (Lueplaw. - Amt Stavenhagen) und seine Frau Anna geb. Huesman(s). (Bb. Gb.)
529. Tielke, George, aus Kröpelin, gewann am 7. Febr. 1660 das Bürgerrecht als Zayenmacher; bereits am 10. März 1653 beschworen A. Krusenstein (Nr. 268) und H. Tegto (Nr. 520) seine Echtgeburt. Tielkes vor 1653 verstorbene Eltern waren der Bürger und Schneider Jochim T. in Kröpelin und seine Frau Katharina. (Bb. Gb.)
530. Trepp, Georg, aus Wismar, Oberst zu Pferde. Er kam in den ersten Tagen des Juli 1697 mit der Post aus Wismar nach Danzig und übernahm dort sofort die Kommandantur auf der Festung Weichselmünde, wo er noch im Juli 1698 aktenmäßig nachweisbar, um 1700 aber verstorben ist. Vor seiner Abreise aus Wismar setzte er dort am 12. Juni 1697 ein durch den Notar Daniel Möller beglaubigtes Testament auf, in dem er seine Frau Margareta geb. Töben zur Haupterbin seiner Güter, die besonders in einem Hause in der Lübschen Straße zu Wismar und dem in der Nähe dieser Stadt gelegenen Gute Klein=Woltersdorf mit der dortigen Wassermühle bestanden, einsetzte. Für den Fall ihres früheren Ablebens sollten seine Stieftochter Elisabeth Katharine geb. Lüder, Frau des dänischen Rittmeisters Franz Christian Bonord, und ihre Kinder die Erben sein. Am 22. Okt. 1703 reklamierte der Bürgermeister und Syndikus Friedrich Wagener in Wismar den Nachlaß des in Danzigs Diensten "vor einigen Jahren" auf Weichselmünde verstorbenen Obersten Tropp. Wagener hatte kurz vor dem 22. Okt. 1703 nach dem Tode des Rittmeisters Bonord dessen Witwe, Tropps genannte Stieftochter, geheiratet und war nun, da auch Tropps Frau bereits verstorben war, mit seiner Frau der Haupterbe; er bat den Rat, den Nachlaß an seine Stieftochter Jungfer Margarete Elisabeth Bonord, die zu Weichselmünde bei dem Obersten Tropp gewohnt hatte, auszuliefern. Auf Verwendung der Stadt Wismar wurde dieses Gesuch vom Rat am 27. März 1704 bewilligt. (Militaria Fasc. V Nr. 1056, Nr. 1106, Nr. 1211. Fasc. XVII Nr. 303 a-e.)
531. Trued, Asmus, aus Lübz, geb. um 1602, Einwohner und Zayenmacher auf dem Neugarten vor Danzig, bezeugte am 21. Okt. 1652 die Echtgeburt S. Francks (Nr. 132).
532. Ulenbrock, Klaus (Cleiß) aus Parchow (Amt Bukow), gewann am 17. März 1576 gegen Erlegung von 11 Mark
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15 Groschen, 4 Prozent seines Vermögens, das Bürgerrecht als Schlachter. (Bb.)
533. Vetter, Adolf Friedrich, aus Schwerin, wurde im Sept. 1639 in das Gymnasium aufgenommen. (M.)
534. Vicke, Franz, von Blengow (Amt Bukow), erwarb am 2. April 1605 das Bürgerrecht als Seefahrer. (Bb.)
535. von Viereck, Gustav Adolf, ein mecklenburgischer Edelmann, trat im Okt. 1686 in die erste Klasse des Gymnasiums ein. (M.)
536. Viereck (Vieregge, Vieregck), Niklas, aus Grevesmühlen (Greters=Mühl!), erlangte am 15. Okt. 1667 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Am 13. Aug. 1667 beschworen Hans Stein, Bürger und Brauer im Alter von 60 und Jochim Bauwman, Bürger und Schmiede=Ältermann im Alter von 51 Jahren zu Grevesmühlen, daß Viereck der echte Sohn seiner vor 1667 verstorbenen Eltern, des Bürgers und Schusters Hans V. in Grevesmühlen und seiner Frau Sophie geb. Warnemünde sei. (Bb. Gb.)
537. Vierow, Jakob, aus Gnoien, wurde am 30. April 1647 Bürger als Schopenbrauer. (Bb.)
? 538. Vircho, Johann Jakob, aus Doberan ?, geb. um 1725, Einwohner und Altflicker in Danzig, beurkundete am 1. Febr. 1776 die Echtgeburt M. Bleecks (Nr. 41) aus Doberan und am 4. Nov. 1785 die J. B. Petersens (Nr. 371), ebenfalls aus Doberan, mit deren Eltern er viel Umgang gehabt hatte.
539. Voege, Kaspar, aus Rostock, vielleicht ein Bruder H. Föges (Nr. 129), wurde im April 1676 in die zweite Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)
540. Voes (Vos), Karsten (Kersten), aus Parchim?, Bürger und Barbier in der Altstadt (er fehlt in den Bürgerlisten), starb dort 1549. Da seine Witwe bei der Geburt ihres einzigen Kindes und dieses selbst fünf Wochen darauf gestorben waren, so erhob seine in Güstrow wohnende verwitwete Mutter Katharina V., die der Rat von Parchim als Erbberechtigte beglaubigte, Ansprüche auf den Nachlaß; auch die Herzöge Heinrich und Johann Albrecht von Mecklenburg verwendeten sich auf ihr aus Güstrow übersandtes eigenhändiges Gesuch vom 23. Sept. 1550 für sie in einem Schreiben aus Schwerin vom 26. Sept. 1550. Das Siegel der Katharina V. zeigt einen gespaltenen Schild, rechts halbe Lilie, links halbes Rad. (Abtlg. 53, Paket 49 a.)
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541. Vogelsang (Vogelsangk), Hermann, aus Wittenburg (Wittenbergk i. M.), gewann am 15. Juni 1651 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Am 3. Juli 1648 beschworen die Bürger Andreas Tieß und Jochim Jammer in Wittenburg seine Echtgeburt. Vogelsangs vor 1648 verstorbene Eltern, der Bürger Heinrich V. in Wittenburg und seine Frau Anna geb. Bremer(s), hatten ungefähr 1608 geheiratet. (Bb. Gb.)
? 542. (Vogt), Dorothea, von der Insel Poel ?, geb. um 1685, Frau des (aus Elbing gebürtigen) Bürgers und Corduaners Johann Christoph Vogt zu Danzig, bezeugte am 8. Okt. 1728 die Echtgeburt des J. Seehaas (Nr. 487) von Poel, mit dessen Eltern sie viel Umgang gehabt hatte.
543. Voigt, Hans, aus Rostock?, dem Bürgerbuche nach aus Weidau (Prov. Sachsen?), erhielt am 18. Mai 1619 das Bürgerrecht als Bildhauer und Steinmetz, nachdem er vorher mehrere Jahre lang im Dienste des Bildhauers Abraham von dem Block gestanden und gearbeitet hatte, in dessen Auftrag er die reich mit Bildwerken geschmückte Fassade des sogenannten Steffenschen, damals dem Herrn Speymann von der Speye gehörigen Hauses am langen Markt zu Danzig herstellte. Seine Aufnahme als Meister scheint bei dem Gewerk auf Schwierigkeiten gestoßen zu sein, da er nicht die genügende Anzahl von Jahren vorher gearbeitet hatte, während der Rat ihm diese Pflichtjahre ohne weiteres erlassen wollte. Am 15. Juni 1619 meldete er indessen fröhlich dem Rate, daß es der Ratsdeputierte endlich nach langen Verhandlungen bei den Älterleuten des Gewerks durchgesetzt habe, daß sie sich bereit erklärten, ihn als Mitmeister aufzunehmen; er arbeite nunmehr an seinem Meisterstück und bitte, ihm einen näher bezeichneten, sehr geeigneten Platz als Arbeitsstätte zu überlassen. Dies Gesuch wurde ihm aber abgeschlagen; erst am 24. Febr. 1628 erhielt er endlich vom Rate auf Lebenszeit, aber widerruflich, einen Platz vor dem Glockentor grundzinsfrei zugewiesen. Um dieselbe Zeit schrieb er an den Rat, er sei sieben Jahre lang in Rostock Meister gewesen und habe dort sowie in den umliegenden Städten Epitaphien, Altäre, Predigtstühle und andere Bildhauerarbeiten an Gebäuden angefertigt. Er sei von dem jetzt (1628) verstorbenen Danziger Ratsherrn Johann Speymann für die Arbeit an seinem Hause aus Rostock berufen worden, habe sich bei dem Meister Abraham von dem Block in Arbeit begeben und sei "drey Jahr bey ihm verblieben und des seligen Herren Speymans Giebel von unten biß oben von Bildtwergk mit eygener Handt verfertiget, wie
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auch in wehrender Zeit ebenmeßig an eines Erb. Raths arbeit (sich) gebrauchen lassen." Jetzt sei er zehn Jahre lang Meister und habe unterdessen ein "Begräbnis für Ihre Fürstliche Durchlaucht nach Neustettin" angefertigt, auch in Danzig für vornehme Leute viel Steinmetzenarbeit geliefert. Er bat deshalb den Rat um die Stelle des Stadtbaumeisters, die durch den Tod Abrahams von dem Blocke frei geworden war, und erhielt sie am 14. Febr. 1628 "in anmerckung seiner Kunst und arbeit" übertragen. Bald darauf ist er gestorben; am 4. Sept. 1629 war seine Witwe bereits mit dem Steinhauergesellen Hermann Knust verheiratet. (Bb. Abteilung 42, 170.)
544. Voß(en), Anna, aus Rostock, starb in Danzig im März 1634 und soll durch den (Stadt?=)Diener Bastian begraben worden sein; ihr Nachlaß wurde bei Hans Kruse auf dem Langgarten verzeichnet und aufbewahrt. (Handschrift Vv 280 Bl. 375.)
545. Voß, Jochim, von dem adligen Gute Broock (Amt Lübz? oder Amt Grevesmühlen?), gewann am 1. Febr. 1717 das Bürgerrecht als Schneider. (Bb.)
546. Waeselmann, Georg, aus Wismar, wurde im Mai 1692 zusammen mit Ph. H. Placedius (Nr. 378) in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)
547. Wagener, Dionysius, von Rostock, erlangte am 9. Juni 1643 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann cum clausula Am 30. Dez. 1641 bezeugten Chr. Clandrian (Nr. 79) und P. Buggelmast (Nr. 72) seine Echtgeburt. Seine Eltern, der Bürger und Bortenmacher Daniel W. in Rostock und seine Frau Katharina, waren 1641 schon verstorben. (Bb. Gb.)
548. Wagenknecht, Andreas, aus Güstrow, erhielt am 21. Jan. 1690 das Bürgerrecht als Tischler. Auf Veranlassung seines Bruders Christian W. in Güstrow und auf Grund des Zeugnisses der Güstrower Bürger Martin Kofahl und Hinrich Warnemünde stellte ihm der dortige Rat am 22. Nov. 1687 einen Geburtsbrief aus. Wagenknechts Eltern waren der Bürger Jochim W. in Güstrow und Maria geb. Geercke. (Bb. Gb.)
549. Wahls, Johann Henrich, aus Slate bei Parchim, geb. am 16. Sept. 1775, erwarb am 29. Nov. 1810 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Den von dem Pastor Jakob Friedrich Haeger in Slate am 26. Sept. 1810 ausgestellten Geburtsbrief bestätigte der Rat von Parchim am 2. Nov. 1810. Wahls war der Sohn des vormals in Slate, jetzt (1810) in Parchim wohnhaften Arbeitsmannes Johann Henning W. und seiner Frau Charlotte Luise geb. Simon, und war am 17. Sept.
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1775 zu Slate in der Kirche getauft worden; seine Paten waren der Hauswirt Jochim Heinrich Breul in Slate, dessen Knecht Johann Friedrich Arendt und das Mädchen Katharina Maria Dorothea Haker. (Bb. Gb.)
550. Wall, Kaspar Christian, aus Bützow, wurde am 2. Juni 1729 Bürger als Festbäcker. (Bb.)
? 551. Waltman, Johannes, von Goldberg (in Mecklenburg?), erhielt am 6. Febr. 1592 das Bürgerrecht als Bierschenk. (Bb.)
552. Warneck (Warnek), Christoph, aus Dragun, sechs Meilen von Güstrow (muß wohl Dargun heißen, Dragun liegt bei Gadebusch), gewann am 26. Sept. 1705 das Bürgerrecht als Schneider. (Bb.)
? 553. Weiger, Hans, aus Mecklenburg?, Bürger zu Danzig, zeigte Ende 1531 seinem Bruder, ebenfalls Hans W., Diener und Getreuen des Herzogs Heinrich von Mecklenburg, den Tod seiner (des Schreibers) Frau an und beklagte sich darüber, daß ihm seine Stiefkinder den Nachlaß seiner Frau sehr verkümmerten. Herzog Heinrich schickte deshalb am 19. Jan. 1532 aus Dargun ein Verwendungsschreiben für ihn an den Danziger Rat. (Abteilg. 53, Paket 49 a.)
? 554. Welsch, Daniel, aus Besitz (Amt Boizenburg) ?, geb. um 1697, Musketier bei der Danziger Garnison, beglaubigte am 27. April 1739 die Echtgeburt des J. G. Lahs (Nr. 275) aus Besitz, mit dessen Eltern er viel Umgang gehabt hatte.
? 555. Werth, Karl Friedrich, aus Altstrelitz ?, geb. um 1717, Einwohner und Färbergeselle in Danzig, beschwor am 20. Jan. 1777 die Echtgeburt J. F. Priebes (Nr. 394) aus Altstrelitz, mit dessen Eltern er sehr viel umgegangen war.
556. Westphal (Westphall), Asmus, aus Börzow (Borzow. - Amt Grevesmühlen), erhielt am 17. Nov. 1643 das Bürgerrecht als Nadler (Nätler). Am 11. September 1637 beurkundeten die beiden Lübecker Bürger Paul Isernhagen und Berndt Fritzo vor dem Rat zu Lübeck, daß Westphal der echte Sohn des Hans W. zu Börzow und seiner Frau Katharina sei. (Bb. Gb.)
557. Westphal, Johann (Hans) Christoph, aus Rehna, geb. um 1739, gewann am 15. Febr. 1769 gegen Zahlung von 100 Gulden das Bürgerrecht als Schneider. Am 21. Aug. 1771 bezeugte er die Echtgeburt J. H. Epckes (Nr. 113). (Bb.)
558. Wever, Niklas, aus Wismar, erwarb am 27. Aug. 1633 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann. (Bb.)
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559. Wichmann, Christoph, von Schwerin, erlangte am 30. Okt. 1767 gegen Zahlung von 300 Gulden das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb.)
560. Wichman, Detleff, aus Zweedorf (Zweydorff. - Amt Boizenburg? oder Amt Bukow? - Auf der Rückseite des Geburtsbriefes und in den Bürgerbüchern steht wohl irrtümlich: aus Nüssow bei Hamburg), ein Schuhmachergeselle, wurde am 27. April 1645 Bürger als Bortenmacher. Am 1. März 1645 stellte ihm der Rat von Hamburg auf Grund des Zeugnisses seiner Verwandten, der dortigen Bürger Detleff Wichman im Alter von 60 und Joachim Neybuhr im Alter von 47 Jahren, einen Geburtsbrief aus. Wichmans vor 1645 verstorbene Eltern, Joachim W. und Katharina geb. Neybuhr, hatten etwa 1610 m Zweedorf geheiratet. (Bb. Gb.)
561. Wiechmann, Klaus, aus dem Amte Doberan, erhielt am 24. April 1727 das Bürgerrecht in der Altstadt als Lohgerber (Rotgerber). (Bb.)
562. Wienbrandt, Peter, aus Friedland, gewann am 20. Juni 1626 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann, nachdem am 9. Juni M. Beye (Nr. 36) und A. Stoppell (Nr. 504) seine Echtgeburt beschworen hatten. Wienbrandts vor 1626 verstorbene Eltern waren der Bürger und Bäcker George W. in Friedland und seine Frau Anna. (Bb. Schb. 39 Bl. 79.)
563. Wiese, Johann Friedrich, aus Rostock, erwarb am 20. Juni 1766 gegen Zahlung von 300 Gulden das Bürgerrecht als Schneider. (Bb.)
564. Wigert, Jochim, aus Brüel (Briel), erlangte am 28. Jan. 1644 das Bürgerrecht als Schneider. Am 1. Mai 1640 bezeugten die Bürger Curdt Hagemann und Jakob Brauwer in Brüel, daß Wigert der echte Sohn seiner vor 1640 verstorbenen Eltern, des Bürgers Jochim W. und seiner Frau Marie geb. Hoge(n) sei. (Bb. Gb.)
565. Wilcke, George, aus (der Stadt?) Tessin, geb. um 1599, Einwohner und Arbeitsmann in Danzig, beglaubigte am 25. Sept. 1641 die Echtgeburt D. Schliemanns (Nr. 443).
566 Wilde, Leonhard, aus Wismar, trat im April 1712 in das Gymnasium ein. (M.)
567. Wiltscheck, Johann Christoph, aus Parchim, erhielt am 11. Febr. 1735 gegen Zahlung von 100 Gulden das Bürgerrecht als Perückemnacher (paruykier). (Bb.)
568. Winckler, Johann Jakob, aus Parchim, gewann am 4. Dez. 1776 das Bürgerrecht in der Altstadt als Festbäcker,
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nachdem am 1. Okt. 1776 F. Chr. Michaelsen (Nr. 334) und I. S. Schall (Nr. 437) seine Echtgeburt beschworen hatten. Winckler war das dritte Kind seiner vor 1776 verstorbenen Eltern, des Bürgers und Seilers Konrad W. in Parchim und seiner Frau Katharina Elisabeth geb. Hancke. (Bb. Gb.)
569. Windter, Jochim, aus Heiligenhagen (Hilghenhagen. - Amt Doberan), leistete am 21. Januar 1575 den Bürgereid als Seefahrer und zahlte 15 Mark. (Bb.)
570. Wineke, Jochim, von Wismar, erlangte am 21. Mai 1658 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb.)
571. Winterfeldt, George, aus Neubrandenburg, wurde am 27. Okt. 1691 Bürger als Schneider. (Bb.)
572. Witte, Klaus, aus Parchim, erhielt am 10. Febr. 1601 das Bürgerrecht als Träger. Aber schon im August 1602 war er ohne Hinterlassung von Leibeserben auf dem Langgarten verstorben. Anspruch auf seinen Nachlaß erhoben seine Witwe, seine Schwester Elisabeth, die mit dem Bürger Karsten Friederich zu Wismar vermählt war, und eine andere ungenannte Schwester, die in Parchim wohnte. Am 30. Okt. 1602 verwendete sich der Rat von Wismar für Karsten Friederichs Frau, da dieser nicht vor dem nächsten Frühjahr nach Danzig würde kommen können, um die Erbschaft persönlich einzuziehen; bis dahin möchte die Sache in der Schwebe bleiben. (Bb. Abteilg. 53, Paket 78.)
573. Witte, Hans, aus Mecklenburg (ohne nähere Ortsangabe), starb am 2. April 1628 in dem Hause des Barthelmes Wenzen (?) am Kettenhägertor in Danzig, während sein Nachlaß bei Hans Flichner in der Heiligengeistgasse lag. (Handschrift Vv 280 Bl. 311v.)
574. Witthun (Witthoen), Christian, aus Wismar, erwarb am 20. März 1677 das Bürgerrecht als Seefahrer. Am 12. April 1676 bezeugten die Bürger Jochim Wilcken und Klaus Mähler in Wismar seine Echtgeburt. Magdalena, Christian und Katharina waren die einzigen Kinder des David W., der aus einem bekannten Geschlecht Wismars stammte und 40 Jahre lang dort Bürger war, und seiner Frau Maria geb. Bronet, deren Hochzeit, bei der die genannten Zeugen zugegen waren, um 1636 stattgefunden hatte. (Bb. Gb.)
575. Wöldicke, Andreas, aus Neubrandenburg, wurde im Mai 1647 in das Gymnasium aufgenommen. (M.). Ein Verwandter von ihm war vielleicht H. Woldecke (Nr. 579.)
576. Wöldicke, Petrus, aus Arensberg (Amt Wredenhagen), trat im Mai 1673 in die erste Klasse des Gymnasiums ein. (M.)
Seite 136 |
577. Wölp, Henrich Jakob, aus Dömitz, erhielt am 1. Juli 1724 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb.)
578. Wohler, Reinhold, von Rostock, erlangte am 19. April 1646 das Bürgerrecht als Glaser. Am 13. Jan. 1646 erwirkte er noch persönlich vor dem Rate zu Rostock einen auf Grund der Aussagen der Glaser Klaus Turitz, Ältermanns, und Jochim Preen zu Rostock, die auf der Hochzeit seiner Eltern gewesen waren, ausgestellten Geburtsbrief. Wohlers Eltern waren der Bürger und Glaser Reinhold W. in Rostock und seine Frau Katharina geb. Hennings. (Bb. Gb.)
579. Woldeke, Hans, aus Neubrandenburg, wurde am 20. Juli 1613 Bürger als Schlosser. (Bb.) Vgl. Nr. 575.
580. Wolder, Michel, von Rostock, geb. um 1540, gewann am 11. Dez. 1593 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann. Sein verschoßtes Vermögen betrug 7491 Reichstaler. Er war vermutlich der Oheim der Brüder M. und T. Wolder (Nr. 581 u. 582), deren Echtgeburt er am 12. Aug. 1593 beschwor. (Bb.)
581. Wolder, Michel, aus Rostock (fehlt in den Bürgerbüchern). Am 12. Aug. 1593 bezeugten die Kaufleute M. Wolder (Nr. 580) und J. Breide (Nr. 64) seine und seines Bruders Tobias (Nr. 582) Echtgeburt. Ihre Eltern waren der Bürger und Kaufmann Peter W. in Rostock und seine Frau Katharina. (Schb. 19, Bl. 26 v.)
582. Wolder, Tobias, Bruder des Vorhergehenden, ebenfalls aus Rostock, erhielt am 6. Mai 1598 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann. (Bb.) Wegen seiner Eltern vgl. Nr. 581.
583. Wolff, Friedrich Wilhelm, aus Schwerin, erlangte am 25. Mai 1736 gegen Zahlung von 1000 (!) Gulden das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb.)
584. Wolff, Hans, von Rostock, wurde am 2. März 1554 Bürger. Sein Beruf ist nicht angegeben. (Bb.)
585. Wolff, Henrich, aus Neustadt, gewann am 15. Dez. 1565 das Bürgerrecht als Schopenbrauer. (Bb.)
? 586. Wolff, Johann David, aus Kröpelin ?, geb. um 1727, Einwohner und Barbiergeselle in Danzig, beglaubigte am 1. Okt. 1776 die Echtgeburt des M. Kratz (Nr. 252) aus Kröpelin, mit dessen Eltern er viel Verkehr gehabt hatte.
? 587. (Woycke), Concordia, von dem Gute Rey (Amt Neukalen) ?, geb. um 1724, Ehefrau des Einwohners und Arbeitsmannes Johannes W. in Danzig, bestätigte am 23. Juli 1762 die Echtgeburt des N. J. Schultz (Nr. 477), der von dem genannten Gute stammte und mit dessen Eltern sie viel Umgang gehabt hatte.
Seite 137 |
588. Wudrianus, Lorenz Christoph, aus Althof (Amt Doberan)? oder aus Altenhof (Amt Lübz)? (Oltenhofius Megapol.), trat im Nov. 1705 in die zweite Klasse des Gymnasiums ein. (M.)
589. Wuffleff (Wuffloff), George, von Woldegk, ein Beutelmachergeselle, erwarb am 6. Mai 1645 das Bürgerrecht als Zwirnmacher. Am 12. Sept. 1644 beschworen zwei Bürger in Woldegk, der Ältermann der Bäckergilde Hans Krüger und der Ältermann der Tuchmachergilde Henning Meyer, seine Echtgeburt. Wuffleffs Eltern waren der vor 1644 verstorbene Beutelmacher (Beutler) Albrecht W. und seine (1644) mit Hans Sandberger verheiratete Frau Gertrud geb. Lemmike(n). (Bb. Gb.)
590. Wulff, Johann, aus Wismar, wurde am 23. Febr. 1726 Bürger als Schneider. (Bb.)
591. Wulff, Niklas, aus Wismar, erhielt am 9. Juni 1643 das Bürgerrecht als Bordingsführer, nachdem am gleichen Tage zwei Wismarsche Bürger, der Schiffer Georg Auspurger im Alter von 40 und der Matrose (Boßmann) Jochim Lübke im Alter von 42 Jahren in Danzig seine Echtgeburt beglaubigt hatten. Wulffs vor 1643 verstorbene Eltern waren der Bürger und Schiffer Marx W. zu Wismar und seine Frau Katharina. (Bb. Gb.)
592. Wulsten (Wolsten), Zacharias Christian, aus Malchin, geb. um 1745, gewann am 13. Okt. 1781 das Bürgerrecht in der Altstadt als Festbäcker. Am 24. Sept. 1781 bezeugten J. Schall (Nr. 437) und H. J. Hagen (Nr. 183) seine Echtgeburt. Wulsten war das zweite Kind des Bürgers und Bäckermeisters Bartel W. in Malchin und seiner vor 1781 verstorbenen Frau Maria Dorothea geb. Lefonias. (Bb. Gb.)
593. Wyllen, Hans, aus Wismar, erwarb am 9. Febr. 1566 das Bürgerrecht als Tuchscherer. (Bb.)
594. Zahrent, Johann Joachim, aus Malchin, erlangte am 22. Febr. 1741 gegen Zahlung von 300 Gulden das Bürgerrecht als Barbier. (Bb.)
595. Zellich, Bernt, aus Bützow (Bietzaw), wurde am 6. April 1566 Bürger als Kleinschmied. (Bb.)
596. Zißleus, David, von Parchim, erhielt am 31. Okt. 1615 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb.)
597. Zithan, Hans, aus Neustadt, erwarb am 20. Mai 1683 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Am 16. Aug. 1677 beschworen zwei Bürger zu Neustadt, der Amtsbäcker Hans Wulff im Alter von 95 (!) und der Amtsschuster Jochim Toppe der Ältere im Alter von 67 Jahren seine Echtgeburt. Zithans
Seite 138 |
vor 1677 verstorbene Eltern, der Bürger Jochim Z. in Neustadt und Margarete geb. Kemmerath(s), gleichfalls aus Neustadt, hatten am 21. Aug. 1633 geheiratet. (Bb. Gb.)
? 598. Zucker, Jakob, aus Wismar ?, geb. um 1719, Einwohner und Schuster in Danzig, beglaubigte am 15. Mai 1778 die Echtgeburt J. St. Dragons (Nr. 99) aus Wismar, mit dessen Eltern er viel Umgang gehabt hatte.
599. Zytzaw, Jakob, aus (der Stadt?) Penzlin, wurde im Nov. 1694 in die zweite Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)
600. Zytzow (Zutzovius), Martin, aus Schwerin, trat im Okt. 1647 in das Gymnasium ein. Am 30. Dez. 1650 wurde er an der Universität Greifswald immatrikuliert. (M.)
[ Seite 139 ] |
Anhang.
Beilage zu Nr. 327. 1494 Februar 6.
U nsere vruntliken gruthe mytgudwilligher alles guden na vormoghen irbedinge stedes bevoren ersame namhaftighe wolwyse heren unnde besunderge ghunstige gude frunde. Wy foghen juwen wysheyden ghutliken to weten, tho unsen kentnissen uth des werdyghen unnde achtbaren heren meyster Herman Melberges unser universiteten gheleveden unde laves werdighen ledemathen ghekomen to synde, wodane wiß de sulve meyster Herman, also he denne etlike jare unde tydt bether tho deme gemeynen gude juwer loveliken stadt denende juwe overste schole na synem vormoghen hebbe regerdt, durch juwen ersamenheyt myt woldedicheyden, ghunsten unde guder willen bewisinge lefflikenn sy erfolghet, des wy denne juwen ersamenheydt allen intgemeyne unnde enen jewelken inbesunderheyt beneven unde bedancken, juwe ersamheydt unnde de juwen yn allen gude wedder na geborlicheyt to erkennen etc. Na deme over de sulve meyster Hermen umme syne st at unde gr th to vormerende unnde vorhogende by unns syck wedder tovoghende ys ghesynneth, unns byddende unnde ßer begherende, wy ene mit eneme mogheleken stande syner personen themelekenn mochten vortoseende, so wy denne hebben anßeende unde to herten nemende dessulven duchticheyt e doghendt e unde erbarheydt e , de wy in em als he by unß gewesen ys vormyddelst vorfarenheydt e gentzliken befunden hebben, willende em der na bildelicheyt genethen lathen, ene myt eynem bequemen stande nomeliken myt eyneme huse in unser universiteten, dat
Seite 140 |
sulve myt samendt den studenten dar ynne jeghenwardich wesenden unde tokumftigen uppen negest tokamenden samer durch ene to regerende unde vor to wesende, beleveth, gentzlikenn hopende unde vaste getruwende, sodaneth nicht entegen syn werde juwen erliken wisheyden de wy in guder andacht flitigen unde fruntliken bydden, juwe ersamheydt, deme vorschreven meyster Hermen vortan wo bevoren unde beth r to gesch n ghunst, vorderynge, guden willen, moghelike unde notroftyghe bystendicheyt in synen ernstaftigen gescheften na juwer herlicheyde gewanlike woldedicheyde ock unser vorbede halven willen ertoghen, alß wy des unde alles guden juwen ersamenheydt wol betruwen. Unde weredt nu ofte hir nam ls eynen geleerden man to juwer stadt beh ff van unns begheren wurden, wullen wy in sodanen juwer stadt unde dersulven gemeynen besten to gude guthwillich gesporeth werden, unde wor wy furder juwen erbarheyden unde den juwen to willen unde wolgevalle syn mogen, dar to syn wy gentzliken geneghet. Gade salichlyken bemalen. Gegheven to Rostke ame daghe Dorothie der billigen juncfrouwen anno etc. XCIIII under unser universiteten sigil.
Rector doctores magistri des
rades
der universiteten tho Rostke.
Rückseitige Aufschrift: Den wysen unnde erbaren herenn borghermeysteren unnde r dtmannen der stadt Gdantzk unsenn besunderghen andechtighen heren unnde frunden fruntliken gescrevenn.
Ausfertigung, Papier, Kal. Staatsarchiv Danzig 300 Urk. Schiebl. 32 B 49. Unter Papierdecke das briefschließende spitzovale Universitätssiegel in rotem Wachs.
[ Seite 141 ] |
Personenregister.
Über die Träger der gesperrten Namen ist in der vorliegenden Arbeit unter der fett gedruckten Nummer gehandelt.
A
bel
1.
408.
Abell 2.
Ackermann 110.
Ahlert 311.
Ahlstein
416.
Albinus
3
.
Albrecht
4
. 73. 177. 190. 379.
Altschwager
5.
Arends 483.
Arendt
6
. 86.
549.
Arendts
7
. 355. 363.
Arens
477.
Arents
8
.
Arndt 85.
Au
9
. 306. 510.
Auspurger 591.
B
aade
10
.
Babbatz
11
.
Backmeister
12
. 85.
Bade (f. auch Bode)
13. 14. 15. 16.
49.
Bademüller 55.
Bagemühl
17.
Ballhorn 296.
Balsaw 314.
Bard
101.
Bartelmann
18
. 256.
Bartels
19
. 223.
Bartholdi
20. 21.
Bartholomaeus
22.
Bartoldi
23.
v. Bassewitz 29.
Bastian 544.
Bauman 503.
Bauwmann 536.
Becker
24. 25
.
Behm
26.
461.
Behn
27.
v. Behnn 35.
v. Behr
28
.
Behst (Beihst)
29
. 525.
Bencke
354.
Beneke 312.
Benzelin
30
.
Berg
31. 32. 33.
124.
259. 428.
Bermohl 330.
Beselin
34
. 186.
Betfier 387.
Betzel
35
.
Beye
36
. 43. 562.
Beyer 41.
Bilder
37
.
Bisterfeld
38
. 86.
Blanck 359.
Blanckmeister
39
. 328.
von
Blankenberge. Seite 50.
Blasien
40
.
Bleeck
41
. 371. 394.
538.
Bliefaht (Bleysatt)
42
.
470.
von dem Block 543.
Blühte
43
.
Bluhm
44
. 524.
Bock
45
. 191. 435.
Bockholdt
46
.
Bockhorst (Borckhorst)
47
.
Boddenhagen
48
.
Bode
(s. a. Bade) 15.
49
. 269. 329.
Seite 142 |
Boeccius
50
.
Böckler 528.
Böckmann 342.
Bötticher
51
.
Bolle
52
.
Bollmann
53
.
132.
Bolte
54
.
Boltenhagen.
Seite 50.
Bonord 530.
Borchwart
330.
Borkowski 489.
Bornhagen 7.
Bossaw 522.
v. Bothmann 223.
Boye
55. 56.
246. 348.
Brackermann
85.
Brackmann 415.
Brade 407.
Brandt 2.
57
.
Brandt
58. 59. 60.
61.
124. 283. 435. 472.
Brauer
62
. 247. 521.
Brauwer 564.
Bredelif (Breydelyff) 25.
Brehmer
63
.
Breide (Brede)
64
.
581.
Breitfelt 65.
Bremer 541.
Breslach 74.
Breul 549.
Brining
66
.
v. Brock
67
.
Brockel
68
. 100.
Brockmann 169.
Brojell
69
. 408. 499.
Bronet 574.
Brove
312.
Bruchmann 242.
Bruckmann
230.
Brügge 416.
Brummer 272.
de
Brüöhl 154.
Bruhn 68.
Brun 314.
Buchelman 288.
Buchholtz
70
.
Buck
71
.
v. Bülow 52.
Bülow
190.
Bürger 124.
Bützow 522.
Buggelmast
72
. 547.
Bulcke
73
.
Bulle
74
.
Burmeister
75. 76.
339. 341.
Buse 342.
Busing 25.
Butenhoff 311.
C . s. auch K .
C
amerarius 105.
Capithan
77
.
305. 484.
Carl 226.
Carmon
78
.
Clakow 15.
Clandrian
79
. 547.
Claßen 353.
Clinth
80
.
Cogelius
81
.
Coletus
85.
Conow 312.
Constantin
82
.
339.
Cordesius
83
.
Cordsen
(Kortzen) 55.
Corell
84
.
Corsinius 27.
Corvinus (Rabe)
85
.
Crakau 6. 38.
86
. 197.
243.
Craco
87
.
Cracovius
88
.
Cromb 52.
Culebars
89
.
D
abelow 145.
Daehn
90
.
109.
Damerow 8.
Dames 7.
Danckwart 73.
Danneel 253.
Darjes
91
.
Dauwich
92
.
Degener
416.
Dellbratt 522.
Deschner
93
.
Deutsch 503.
Diederich
122.
Dilger 85.
Dithmar
94
.
Ditmar
95
.
Divach
96
.
Dobbermann
97
. 471.
Doebelius
98
.
Dose 141.
Draconites 303.
Dragon
99.
100. 464. 598.
Seite 143 |
Dragun 68.
100
.
Drenckhahn
101
.
Drever 302.
Dröscher
35.
Düffel
102
.
Duill
103
.
E
bert
104
.
Eff 7.
Eggebrecht
105. 106. 107
. 257. 318.
Eggerdt (Eggers)
108
. 460.
Eichmann
90.
109
. 270.271.348. 390. 501.
Eichstädt 377.
Elers 27. 503.
Elmenhoff
110
.
Emiche
111
.
Enne 122.
Engelbrecht
104.
Engelke
112
. 343.
Engel(s)
376.
Epcke
113
. 291. 557.
Eschner 489.
Everdt (Edwert!)
114
.
Evers
115
. 522.
Evertsen 318.
Ewers
116
.
F
abricius 85.
Fahl 118.
Fahrenholtz
117
.
Falck
118
.
Federmann 480.
Feilcke
119
.
Fick
120
.
Ficke
121
.
Finck
122
.
Fischer
123. 124. 125
. 354.
Flegel
126
. 168.
Flichner 573.
Flögel
95.
Floite 416.
Fock
127
.
283.
Föge (s. auch Boege)
128. 129
.
539.
Frahme
130
.
Franck 53.
131. 132
. 531.
Frantzke
133. 134.
Freder 85.
Frederich 276.
Frentzke
135
.
Freyknecht
136
.
424.
Freytag 114.
Friederich 572.
Frielius 58.
Fieße
137
.
Fitze
138
.
Fritzo 556.
Fromm
139
. 300.
Fromme
140
.
Früchtenicht
141
.
G
ade 491.
Gammelin
142
.
Gammelkarn (Kammelgar)
143
. 168.
Garlip
144
. 231.
Garlippe
145
.
Gebusch 438.
Geercke
548.
v. Gehren 105.
Geistelmann
146
.
Geller
147
.
Gerdes
148. 149.
428. 459.
Gerdesius
150.
Gerdessen
150
.
Gerling
124.
Gerol
151
.
Gese 428.
Gesenius
152
.
Gessel
153
.
234.
Gewehrin
154
.
Geyke
155
.
Giese
156. 157.
Giesebier
158
.
Giesebrecht
159
.
Girschelkopf f.
Kesselkopf.
Glabbatz
160. 161
.
Glaman 261.
Glebbatz 160.
Glöde
162
.
de Gnoyen Seite 50.
Goetze
163
. 177.
Goldenboch
164
.
279.
Goldtberg 340. 508.
Goldtstädt
356.
Gorteler
165
.
Grabius
166
.
Grähtt
167
.
Grambau
62.
Graßholt 126. 143.
168
.
Greeve
169
.
Grentzenberg
170
.
Grevesmole. Seite 50.
Grewlich
171
.
Grönewaldt
172
.
Gromann 522.
Seite 144 |
Gronow 193.
Gropengeter
173
.
Groß
174
. 364.
Großgebaur 272.
Grünenberg
175
.
Grunert 517.
Gryphau
176
.
Gültow 193.
Güstow
203.
Güßmer 302.
Gustrow. Seite 50.
H
aalbeck 4. 163.
177
.
Haase
178
.
Hack 262.
Hackbusch
179
.
Hackefelt 314.
Hadelar
279.
Haeger 549.
Häse 472.
Haferadt
180
. 526.
Hagemann
564.
Hagemeister
181
. 206.
Hagen
182. 183
. 437. 467. 592.
de
Hagenow. Seite 50.
Hagenow. Seite 50.
Hahn 105.
Hahne
184
.
Haker
549.
Hancke 568.
Hansen 27.
Hanstein 230.
Hanß 283.
Hardeloff
29.
Harder 61. 114.
185
. 235.
366.
Harms 34. 119.
186
.
Hartmann 101.
Hartz
187
.
Hasselmann
188
.
Hatebusch 73.
Haunschildt 52.
Haupt 361.
Havelandt
189
. 253.
Havemann
190
.
Hebener 522.
Hecht 45.
191
.
Heidemann (Heidtmann)
192
.
Heiden
7.
Hein 29.
193. 194.
328.
Helm
340.
Helms
195
.
Hennikow
183.
Hennings 578.
Hensel
196
.
Hepffner 31.
Herbst
197
. 243.
v. Herforde
198.
199
.
Herling
200
. 376.
Heß
201
. 252.
Heyl
202
.
Hidde
203
.
Hille 7.
Hintze
204
.
Hintzman 143.
Hrschfeld
85.
Hchstein 93.
Hoderman 261.
Höffler (Höfflich) 377.
Hölscher 74.
Hoet
205
.
Hofemeister 181.
206.
207
. 336.
Hoffmann 304.
Hoge
564.
Hohewisch 463.
Holdenagel
208
.
Holste
209
.
Horn
210
.
Hornberg
211
. 279.
Howitz
212
.
v. Hubald 85.
Hudemann 522.
Huesman 528.
Hundt
517.
Huxer
213
.
J
acobs
214
.
Jacobsen
215
. 242.
Jahnens (Janentz)
216
.
Jammer 541.
Jantzen
52.
v. Jarmerstedt
217
.
Jarmer(us)
218
. 312.
Jbser 442.
Jörcke 110.
Jörges
219
. 223.
Jörns
220
.
Johanßen 141.
Joseph
524.
Jfernhagen 556.
Jürges
221
.
Jürß 366.
K . s. auch C .
K
ämpfow 366.
Kahl 192.
Seite 145 |
Kammelgarf. Gammelkarn.
Kammien
222
.
Kammradt 19.
223
.
273.
Kapelle 276.
Kaphingst
224
.
Karnatz 74.
Kehrweg
225
.
Keiser 203.
Kelling
(Kölling)
226
. 400. 401.
Kelner
227
.
Kemmerath 597.
v. Kemphen
228
.
Kenast
229
.
Kerll
467.
Kesselkopf (Girschelkopf) 230.
Kieper 144.
231
.
Kindler 386.
Kitzerow
232
.
Kleinaw
233
.
Kleinevelt 502.
Kleinhammer 153.
234
. 309.
Klipbeck
185.
235
.
Klotz 276. 522.
Klug
236
. 401.
Klump
237
.
Klutt
238
. 470.
Knoblauch 371.
Knoll
239
.
Knubel
240
.
Knust 543.
Koblanck 101.
Koch 223.
241. 242
. 359. 462.
Koeckmeister
86. 197.
243
.
Kökenmeister
244
.
Köle
245
.
Köll
9.
Kölling 226.
König 43. 56.
246
.
Kofahl 548.
Kohet 62.
247
.
Koort
248
.
Koser
249
.
Kothe 58. 110.
Kracht
250
.
Krahts 26. 461.
Kranenberg
251
.
Kraßke 396.
Kratz 201.
252
. 586.
Krauße 145.
Krauthoff
145.
Kreichel 189.
253
.
Krejewski 406.
Kressin 7.
Kreymann
254
. 300.
Krohn 55.
Krohnbusch
255
. 448.
Kroß 18. 33. 106.
256.
257. 258. 259.
318. 391.
Krückenberg 192.
Krüger
260. 261. 262.
263.
361. 589.
Kruell
264
.
Kruppale
265
. 296.
Kruse 71.
266
. 544.
Krusen
267
.
Kruseustein
268
. 529.
Kühnapfel 49.
269
.
Küster 109.
270. 271.
272
. 348. 390. 501.
Kuhle 295.
Kuhlmann 223.
273
.
Kulbars 89.
Kummerau 400.
Kur
274
.
L
afrentz 416.
Lahs
275
. 351.
554.
Lambeck 77.
Lamm 93.
Lanckhoff 113.
Lange
276. 277. 278
.
366.
Laugepape 143.
Langhoff 164. 211.
279
.
Laß
280
. 524.
Lau
281. 282.
348.
Lauterbach
60.127.
283
. 291. 383. 434. 435.
Lawien
284
.
Lefonias 592.
Lehment
285
. 447.
Leim
286
.
Lembcke
287
.
Lembke
288. 289. 290
.
Lemcke 113. 283.
291
.
Lemdecker
292
.
Lemkau
293
.
Lemke
294
.
Lemmeke 190.
Lemmike 589.
Leneker
145.
Leopold 231.
295
.
Leppien
386.
Lesch 265.
296
. 496.
Leske
297
.
Levertzen
298
.
Lier
139. 254.
299. 300. 301
.
Seite 146 |
Lietens 45.
Lincke
302
.
von der
Linde 85.
Lindemann
303. 304
.
Linnow 312.
Liskau 77.
305
.
Lobeck (Lobeckius) 272.
Lockmann
306
.
Löffler 293.
Log
307.
308.
364. 462.
Loybes 528.
Lucko
234.
309
.
Luders
310
.
Lübbers 302.
Lübbert
311
.
Lübcke 52.
Lübes
312
.
Lübke
591.
Lüdckemann 43.
Lüder 530.
Lüders
313
.
Lüdersen 51.
Lutke
314
.
Lutzner 61.
M
aaße 114.
Macke
315
.
Mähler 574.
Mähtner 377.
Maes
256.
Maeß
316
.
Malchau
220.
Malchow. Seite 50.
Marbach
386.
Marquart 106. 258.
317. 318
.
343.
Martens 300.
319
. 485.
Matt
320
.
Matthießen
321
.
Matthißen 461.
Matz
270.
May
322
.
Mecklenburg,
Herzogin Anna Sophia v., 52.
Mecklenburg,
Herzog Adolf Friederich v., 2. 230.
Mecklenburg, Herzog Guftav Adolf v., 314.
Mecklenburg, Herzog Heinrich v., 540. 553.
Mecklenburg, Herzog Johann v., 430.
Mecklenburg, Herzog Johann (Hana) Albrecht v.,
52. 486. 540.
Mecklenburg, Herzog Ulrich v.
230.
Mecklenburg, A. v. Wallenstein, Herzog
v., 105.
Medaw
323
.
Mehlmann
324
.
Meincke 407.
Meinich
325
.
Meinke
326
.
Mekelborgh (-ch). Seite 50.
Meklinburgh.
Seite 50.
Melberg
327
.
Metelke
336.
Meumann 39. 194.
328
.
Mey
49.
329
.
Meyer 128. 223. 276.
330. 331.
434. 589.
Michael 276.
332. 333
.
Michaelis 192.
Michaelson
334
. 568.
Michaelßen
318.
Michow
335
.
Miedlick 207.
336
.
Mintz
337
.
Möllemann
338
.
Möller (s. auch
Müller) 56. 75. 82. 109. 312.
339. 340.
341.
353. 392. 417. 492. 530.
Möllers
76.
Mörder
342
.
Mohns 112. 318.
343
.
Müller (s. auch Möller) 55. 56.
109. 252. 271. 275. 282.
344. 345. 346. 347.
348. 349. 350. 351
. 366. 461.
Mülten 122.
Münstermann 203.
N
eander
352
. 376.
Negenraht
356.
Neuhausen (s. auch Niehusen)
353
. 356.
Neukirch
354
.
Nettelbladt 141.
Netzler 60.
Neybuhr
560.
Nickel 7.
355
.
Niehusen
(s. auch Neuhausen) 353.
356
.
Niemann 27. 141. 192.
357. 358
. 408.
416.
Nienkarke 354.
Nienkirche
359
.
Nigriuus
360
.
Seite 147 |
Nikolai 203. 503.
Ninamen 161.
Nöwermann 364.
Norttmann 367.
Nüchtern 73.
Ö
hme 299.
Örtner 262.
361
.
452.
Ohmius
362
.
Oldach
517.
Oldenborg 7.
363
.
Oldenburg 174. 307.
364
.
Olttmann
340.
Orthmann
365
.
P
äpcke 348.
366
. 435.
Panckow
27.
Parcham. Seite 50.
Paschen
353.
Paulsson
367
.
Pelschaw
368
.
Peters 293.
369
.
Petersen
370. 371.
416. 538.
Peterson 41.
Peterßen 27.
372
.
406.
Petrau 406.
Pezelius
373
.
Pfingsten
374
.
Pfützenreiter
375
.
Pfundt 359.
Pich 200. 352.
376
.
Pieron (Piron)
377
.
Pintzke 248.
Placedius
378
. 546.
Plageman 203.
379.
380
.
Plathe
381
.
Plockheupt
382
.
Pöpcke 283.
383
.
Poetker
384
.
Pommehren
385
.
Pommer
386
.
Portuens 58.
Possehl 288.
387
.
463.
Poteniche 114.
Praetorius 304.
388
.
Pragsdorff
389
.
Preen 578.
Prehn 109. 259. 271.
390.
391. 392.
417.
Prenger
393
.
Prestin 169.
Priebe 41.
394
. 555.
Priper 51.
Prüter
431.
Pußdrick
395
.
R
abandel
396
.
Rabe (s. auch
Corvinus) 85.
Raben
397
.
Rahne
398
.
Rallmann
399
.
Rambau (- baum) 226. 236. 246.
400. 401.
402
.
Randau
403
.
Randovius
404
.
Randow 58.
Rath 7.
v.
Rathing (v. Ratingen)
405
.
Rathke
431.
Rathmann 85.
Ratich 101.
Ratke
406
. 473.
Ratzeburg, Bischof
v., (Herzog Gustav Adolf v. Mecklenburg)
314.
Rauch 312.
Rave 52. 95.
407
.
Reimer 19.
Reinicke 2. 69.
358. 387.
408
. 499.
Remus 85.
Reschke
409
. 438.
Reuschel
410
.
Reusner 472.
Richter 2.
411. 412
.
Rickmann 169.
Rielau
413
. 443.
Rinder
414
.
Ringewöhle 340.
Risch
242.
Rock 480.
Rode
415
.
Rodenbarg
416
.
Röpeke 483.
Roerdantz 341. 392.
417
.
Rötcher (s.
auch Rotcher) 427.
Röttecherus
418.
419
.
Rogge
420
.
Rohloff
421
.
Rosenaw
422
.
Rosenovius
423
.
Rosenow 266.
de
Rostock. Seite 50.
Rostock. Seite 50.
Roßau 136.
424. 425
. 518. 520.
Rotcher (s. auch Rötcher)
426. 427
.
Rothbard
428
.
Rottschlaff 7.
Seite 148 |
Rozstokeman. Seite 50.
Ruberti 293.
Ruche 35.
Ruhn 517.
Ruter 508.
S
alomon
429.
430.
Salow
430
.
Sandberger 589.
Sander
431
.
Sandhage 272.
Sandmann
328.
Sanukow 312.
Sarcander
432
.
Saße 73.
433
.
Satow
45. 60. 191. 220. 283. 331. 366.
434.
435
.
Sax 471.
Schäncke
436
.
Schalck 382.
Schall 183.
437
. 568. 592.
Scharffenberg
105.
Scharlibbe 193.
Scheele 340.
Scheffer 208.
Scheisler 409.
438
.
Schemkau 290.
Schencke
439
.
Scherping 434.
Schetlerus
440
.
Schildtburger
441
.
Schley
442
. 451. 484.
Schliemann
386. 413.
443. 444
. 565.
Schliter
61.
Schlorff
445
.
Schlyman
480.
Schmidt 85. 119. 255. 256. 318. 377.
417. 438.
446. 447. 448. 449
. 522.
Schmied 224.
Schmilowski 489.
Schmitt
106. 290.
Schnappauf
450
.
Schnell 442.
451
.
Schnellenburg 361.
452. 453
.
Schönemann
454
.
Schoff
455
.
Schomann
456
.
Schorlerus
457
.
Schröder 26. 99. 148. 242. 258.
308. 345. 387. 396.
458. 459. 460. 461. 462.
463. 464. 465. 466. 467.
Schubert
468
. 477.
Schuckmann
469
.
Schütz 42. 238. 275.
470
.
Schuldt 97.
471
.
Schultz 406. 468.
472. 473. 474. 475. 476.
477. 478. 479. 480
. 491. 587.
Schultze 92. 224. 293. 407. 491.
Schumacher
481. 482. 483
.
Schutte 128.
Schwantenius 416.
Schwarte 51.
Schwartz 77. 319. 442.
484. 485
.
Schwarzkopff 105.
Schwaß 141.
Schwenchendorff 7.
Schwendt 220.
Schwerin
486
.
Seehaas
487
.
542.
Seheman 503.
Seivert
488
.
Senckenbrinck
489
.
Seper 454.
Sibeth
490
.
Siel (s.
auch Syell)
491
. 516.
Sievers (s.
auch Siewertz) 192. 493.
Siewert 341.
492
.
Siewertz (Sievers)
493
.
Simon 549.
Smidt 508.
Smuck 354.
Söltzer 224.
Sommer
494
.
Spangenberg 522.
Sparmann
495
.
Speckmann 296.
496
.
Spencker 276.
Sperling
497
.
Speyman von der Speye 543.
Sponholtz
498
.
Sprengel 354.
Springer 69.
499
.
Stade
500
.
Staeding
319.
Stahl 503.
Starck 430.
Steffen 101.
Stein 272. 536.
Steinburg
109. 271.
501
.
Stellmann 58.
Sterneberg
502
.
Stever 272.
Stinson 195.
Seite 149 |
Störmer
503
.
Stoihloff 55.
Stolle 359.
Stolte 356.
Stoppell
504
. 562.
Stormb 379.
Strehle
505
.
Strese
506
.
Struck
311.
507
.
Strufynck
508
.
Stubbe 230.
Studemuud
509
.
Stüwe
510
.
Suderovius
511. 512. 513.
Süverke 145.
Suhr
514
.
Suhrbehr
515
.
de Sulte. Seite
50.
de Schwerin. Seite 50.
Syell (s.
auch Siel) 491.
516
.
T
addel 124.
Tanck
517
.
Tappe 424.
518
.
Tarnow 55.
Tebelius 519.
Tebell
519
.
Tegto
424.
520
. 529.
Teterow. Seite
50.
Thielcke 62.
521
.
Thodse
522
.
Thomae
523
.
Thomas
44. 280.
524
.
Thuen 29. 525.
Thun
525
.
Thuraw 180.
526.
527
.
Thurmann 192.
Tiburtz
528
.
Tielke 268. 520.
529
.
Tieß 541.
Tiete 143.
Tietz 394.
Timpff 27.
Titius 85.
Toppe 330. 597.
Töben 530.
Tobbien
223.
Trebbow 295.
Tropp
530
.
Troye 330.
Trued 132.
531
.
Tuback 177.
Turitz 578.
U lenbrock 532 .
V
elgentreber 261.
Veregge 119.
Verkofer 259.
Verkoper 341.
Vetter
533
.
Vicke
534
.
v.
Viereck
535
.
Viereck
536
.
Vierow
537
.
Vircho
41. 371.
538
.
Voege 129.
539
.
Voes (Vos)
540
.
Vogelsang
541
.
Vogt 487.
542
.
Voigt
543
.
Vollbaum
489.
Vos (siehe Voes).
Voß 52.
544. 545
.
W
aage 101.
Waeselmanu 378.
546
.
Wagener 73. 79. 530.
547
.
Wagenknecht
548
.
Wagner 124.
Wahls
549
.
Wall
550
.
Wallenstein, A. v. Herzog von
Mecklenburg 105.
Walter 291.
Waltherus
95.
Waltman
551
.
Wanderman
95.
Wandmacher 501.
von Warin. Seite
50.
Warncke 143. 342.
Warnecke
491.
Warnek
552
.
Warnemünde
536. 548.
Warner 431.
Wedell 114.
Weidemann 101.
Weidepennig 396.
Weiger
553
.
Weimar 430.
Weiß 99.
Weittendorf 122.
Welau 400.
Wellen
272.
Welsch 275.
554
.
Weltzien
288.
Wend 359.
Seite 150 |
Wendt 230.
Wentzel 234.
Wenzen
573.
Werth 394.
555
.
Westphal
105. 113.
556. 557
.
Wever
558
.
Wichert 213.
Wichmann 161.
223.
559. 560
.
Wiechmann
561
.
Wiegerß 472.
Wienbrandt
36. 504.
562
.
Wiese 109.
563
.
Wigert
564
.
Wilcke
443. 487.
565
.
Wilcken 230.
574.
Wilde
566
.
Willich
313.
Wiltscheck
567
.
Winckler
334. 437.
568
.
Windt 52.
Windter
569
.
Wineke
570
.
Winter 130.
Winterfeldt
571
.
Wismerer. Seite 50.
Witt 55. 216.
Witte
572. 573
.
Witthun
574
.
Witting 157.
Wöldicke
575. 576
.
Wölp
577
.
Wohler (Wöhler) 161.
578
.
Woldecke
575.
579
.
Wolder 64.
580. 581.
582
.
Wolf 120.252.
583. 584. 585.
586
.
Wolter 119. 276.
Woyke 477.
587
.
Wrampe 192.
Wudrianus
588
.
Wünn 55.
Wuffleff
589
.
Wulff 2.
590. 591
.
597.
Wulsten 183. 437.
592
.
von
der Wyden 342.
Wyllen
593
.
Wylmes 508.
de Wysmaria. Seite 50.
von
der Wysmer. Seite 50.
Z
acharun 93.
Zahrent
594
.
Zander 27. 213. 386.
Zellich
595
.
Zielander 379.
Zincke
295.
Zißleus
596
.
Zithan
597
.
Zucker 99.
598
.
Zytzau
599
.
Zytzow
600
.
Ortsregister.
A
achen 27.
Ahrensberg 576.
Altenhof 588.
Althof 588.
Altstargard
430.
Altstrelitz 39. 44. 93. 125. 170. 171.
194. 280. 328. 394. 397. 524. 555
Arpshagen
19. 223. 273.
B
äbelitz 35.
Bandenitz 395.
Bantow 431.
Bentwisch 119.
Bergen (auf
Rügen) 35.
Berlin 313.
Besitz 275.
351. 554.
Beyersdorf 394.
Blankenhagen
317.
Blengow 534.
Börzow 556.
Boizenburg 51. 160. 161. 351.
Bremen
428.
Brenz 463.
Brook 545.
Brüel
298. 522. 564.
Buchholz 495.
Bülow
7.
Bützow 38. 87. 88. 230. 369. 475. 550.
595.
Bukow 205.
Burg (auf Fehmarn) 27. 204.
D
alberg 266.
Damshagen 223.
Dargun 552. 553.
Seite 151 |
Dassow 388. 502.
Detershagen 105.
Diedrichshagen 10.
Dobbertin 288.
Dobbin, Glashütte 62. 247. 521.
Doberan
4.41.163. 177. 371. 538. 561.
Dömitz 101.
491. 516. 577.
Dragun 11. 552.
E ldena 155.
F
rankfurt (Oder) 34. 150. 175.
Friedeland 460.
Fiedland 30. 36. 118. 145.
193. 265. 293. 296. 342. 412. 488. 496. 500.
504. 562.
Fürstenberg 117. 251. 337.
G
adebusch 65. 94. 95. 126. 143. 168. 187.
227.
Glienke 430.
Gneve 179.
Gnoien 26. 37. 48. 345. 357. 461. 537.
Goldberg 270. 271. 282. 319. 323. 348. 359. 399.
485. 501. 551.
Golm 13. 15. 49. 269.
329.
Greifswald 34. 80. 85. 89. 148. 327.
405. 455. 519. 600.
Gresenhorst 436.
Grevesmühlen 52.439. 489. 515. 536.
Groß
Dallwitz 29.
Groß Klein 368.
Groß
Lukow 7.
Groß Poserin 432.
Groß Raden
203.
Groß Stove 133.
Güstrow 9. 12.
21. 55. 56. 73. 74. 85. 115. 121. 135. 144. 175.
208. 231. 239. 246. 250. 260. 261. 262. 295.
306. 310. 330. 347. 361. 375. 418. 419. 428.
452. 469. 479. 493. 508. 510. 523. 540. 548.
H
agenow 165. 302.
Hamburg 313. 359.
560.
Hanshagen 105.
Heidelberg
304.
Heiligenhagen 569.
Hohewisch 69.
387. 499.
J
abel 230.
Jena 87.
K
aliß 491.
Karsdorf 7.
Kastorf
237.
Kavelstorf 206. 207.
Kessin
157.
Klein Schwarfs 336.
Klein Stove
133.
Klein Woltersdorf 530.
Kneese
344.
Königsberg (Ostpr.) 3. 393. 404.
Konitz (Westpr.) 377.
Konow 294.
Kowalz 420.
Krakow 453.
Krövelin 6.
38. 86. 197. 201. 252. 268. 520. 529. 586.
Kronskamp 2. 358. 408. 499.
L
aage 184.
Landsberg a. d. Warthe
394.
Lansen 210.
Leiden (Holland)
388.
Lohmen 421.
Lübeck 14. 85. 266.
311. 431. 556.
Lübz 53. 132. 138. 189.
242. 253. 308. 462. 531.
Lüdershagen 511.
512. 513.
Luplow 528.
M
alchin 131.183. 218. 222. 225. 232. 241.
312. 362. 410. 437. 592. 594.
Malchow 172.
215. 332.
Marienburg (Westpr.) 406.
Marienthal 454.
Marlow 374. 442. 451. 484.
490.
Meteln 202.
N
eringen 7.
Neese 382.
Neubrandenburg 20. 75. 82. 145. 313. 339. 430.
474. 476. 482. 498. 505. 571. 575. 579.
Neubukow 381.
Neukalen 396.
Neukarin
130.
Neustadt 1. 2. 326. 335.407. 585.
597.
Nüssow 560.
P
ampow 483.
Parchim 23. 77. 81. 139.
140. 146. 152. 162. 216. 254. 287. 292. 299.
300. 301. 305. 334. 340. 437. 484. 502. 540.
549. 567. 568. 572. 596.
Parchow 532.
Parin 223.
Paris (Frankreich) 327.
Parum 406. 473.
Seite 152 |
Penzlin 31 325. 528. 599.
Perdöhl 311.
Pernau 248.
Plau 3. 151. 373. 411. 458.
467. 480.
Poel (Insel) 487. 542.
Polen
(Land) 105.
R
adegast 267.
Raden 113. 291.
Recknitz 494.
Rehna 52. 514. 557.
Rey
468. 477. 587.
Ribnitz 29. 89. 278. 331.
365. 525.
Riga (Rußland) 431.
Röbel
109. 229.
Rolofshagen 19. 223. 273.
Rosenhagen 61.
Rostock 5. 8. 14. 16. 24.
27. 32. 34. 42. 43. 45. 47. 57. 60. 63. 64. 67.
72. 73. 78. 79. 83. 86. 87. 91. 98. 102. 103.
105. 106. 112. 116. 119. 124. 127. 128. 129.
136. 137. 141. 149. 158. 167. 173. 181. 186.
188. 191. 192. 197. 198. 199. 204. 209. 219.
230. 238. 243. 244. 245. 255. 256. 257. 258.
263. 264. 272. 276. 277. 283. 284. 285. 289.
290. 303. 316. 318. 321. 327. 333. 343. 346.
349. 350. 360. 366. 367. 372. 377. 383. 389.
393. 404. 405. 409. 414. 415. 416. 422. 424.
425. 434. 435. 438. 445. 447. 454. 455. 456.
457. 470. 478. 480. 486. 497. 502. 503. 508.
518. 520. 539. 543. 544. 547. 563. 578. 580.
581. 582. 584.
Rügen (Insel) 293.
Rühlow 481.
S
chlage 366.
Schlicht 97. 471.
Schmarsow (in Rommern) 35.
Schönberg 314.
446.
Schorssow 7. 355. 363.
Schwaan
50. 114.169. 320. 440. 506.
Schwerin 32.
52. 111. 230. 281. 327. 353. 356. 433. 441. 450.
517. 533. 540. 559. 583. 600.
Seefeld
71.
Slate 549.
Stargard, Preußisch=
(Westpreußen) 304.
Staven 22.
Sternberg 96. 203. 212. 224. 380. 423.
Stettin 543.
Stoffersdorf 174. 307.
364.
Stove 133.
Stralsund 85. 377.
490. 524.
Sudenhof 517.
Sülstorf
141.
Sülze 35. 297. 341. 392.417. 465. 492.
T
angrim 35.
Teterow 25. 76. 90. 153.
176. 234. 274. 309. 327.
Tessin 33. 259.
391. 413. 443. 565.
Teutenwinkel 426.
U sadel 240.
V ipperow 340.
W
aren 123. 196. 221. 226. 236. 276. 324.
400. 401. 402.
Warin 190. 196. 379.
Warnemünde 18. 318.
Wedendorf 52.
Weichselmünde (bei Danzig) 92. 195. 530.
Weidau (Pr. Sachsen?) 543.
Weitin 449.
Wendorf 185. 235.
Wismar 40. 46. 54. 58.
59. 68. 70. 80. 84. 92. 99. 100. 104. 105. 108.
110. 122. 142. 147. 148. 150. 154. 159. 164.
178. 180. 182. 195. 211. 213. 214. 217. 220.
233. 279. 286. 290. 315. 338. 370. 378. 384.
385. 386. 396. 403. 431. 444. 459. 464. 472.
507. 526. 527. 530. 546. 558. 566. 570. 572.
574. 590. 591. 593. 598.
Wittenberg
(Sachsen) 362.
Wittenburg 302. 311. 509.
519. 541.
Woldegk 17. 200. 352. 376.
589.
Woosten 390.
Wustrow 429.
Z
opvot (Westpr.) 387.
Zweedorf 560.
[ Seite 153 ] |
|
:
im
von
F. Uldall , Architekt, Randers (Dänemark).
S eit einer Reihe von Jahren beschäftige ich mich mit dem Studium dänischer Kirchenglocken, namentlich solcher, die aus dem Mittelalter herrühren. Beim Lesen des ausgezeichneten Werkes von Professor Dr. Fr. Schlie: "Die Kunst= und Geschichts=Denkmäler des Großherzogtums Mecklenburg=Schwerin" entdeckte ich, daß eine nicht geringe Anzahl von unseren Glocken in Dänemark Schwesterglocken von denen sind, die sich im Großherzogtum befinden. so wie auch in den Herzogtümern Schleswig und Holstein und in Lübeck Glocken vorkommen, mit denen dies der Fall ist. Auch Schonen gibt Veranlassung zum Vergleich. Um über dieses Verhältnis Klarheit zu gewinnen, unternahm ich in den Jahren 1901-1902 mehrere Reisen nach Mecklenburg=Schwerin, um durch genaue Untersuchungen an Ort und Stelle wenigstens einen Teil der betreffenden Glocken kennen zu lernen und von deren Inschriften, Reliefs und Gießerzeichen Abdrücke zu nehmen. Da ich mir gedacht habe, daß es für die Allgemeinheit vielleicht von Interesse sein könnte, eine Abhandlung über die genannten Verhältnisse zu besitzen, erlaube ich mir, hierdurch nachstehende Auskunft über dergleichen mecklenburg=schwerinsche
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und dänische Schwesterglocken zu geben, und ich denke, daß diese die Beweise für die Richtigkeit meiner Auffassung enthalten wird. Ich bemerke, daß alle Maße in Metern angegeben sind und daß die Krone bei der Höhe mitgerechnet ist. * )
A.
1. Der erste Name, der mich besonders interessiert hat, ist "Bertelt van der Rit". (Siehe Schlie, Bd. III, S. 88 unten.) Dieser Mann hat 1468 die kleinste - jetzt gesprungene und nicht mehr gebrauchte - Glocke in Vellahn gegossen, deren ganze Höhe 0,56, Durchmesser unten 0,47 ist, und deren Inschrift bei Schlie gegeben ist. Indem ich hierauf verweise, bin ich nur so frei, zu erwähnen, daß nicht "da ghot", sondern "do ghot" dasteht, daß das kleine (0,045 hohe) Relief von der Madonna mit dem Christkinde gewiß ein Abdruck eines Pilgerzeichens ist, das die Ösen, womit es an der Kleidung befestigt gewesen ist, verloren hat, und daß die Glocke einen Abdruck von mehreren kleinen Münzen, darunter Brakteaten, zeigt. Von größerer Bedeutung scheint mir doch das Gießerzeichen. (Schlie III, 88). Bei Vergleichung zeigt es sich nämlich, daß dies Zeichen schon 1390 benutzt ist an 2 der zweitgrößten Glocke, der "Sonntags "= oder "Marienglocke" im Dom zu Lübeck, dem heiligen Nikolaus geweiht.
Bertelt van der Rit muß also mutmaßlich ein jüngeres Glied eines älteren Gießergeschlechts sein. Von einem solchen älteren Gießer, der sich bezeichnet, sind jedenfalls außer der Lübecker Glocke noch zwei andere bewahrt, nämlich im Dom zu Schleswig, die weiter unten beschrieben werden. Die Höhe der "Marienglocke" im Dom zu Lübeck ist 1,42 (außer den ursprünglichen Henkeln, die leider ganz beseitigt und durch gußeiserne Röhren mit großen Engelsköpfen ersetzt sind), ihr größter Durchmesfer 1,57. Das Schriftband am Halse hat eine Breite von 0,090 und ist von 2 Rundstäben begrenzt. Eigentümlich an der Inschrift dieser Glocke ist, daß sie teils in sehr großen Minuskeln mit Initialen, welche letztere mit Ornamenten verziert sind, und teils in weit kleineren Majuskeln ausgeführt ist. Diese letzteren hat der Gießer benutzt, wo am Schluß der Inschrift der Platz knapp geworden ist. Er hat dann die Methode angewendet, das große Schriftband in zwei kleinere zu teilen, jedes mit feiner Zeile. Der An=
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fang der Inschrift wird durch ein großes gleicharmiges Kreuz mit spiralförmig aufgerollten Enden angedeutet. Sie lautet:
Das Gießerzeichen steht über dem Buchstaben des Gießers , aber außerhalb des eigentlichen Schriftbandes in einem ca. 0,030 breiten Bande, das oben durch einen Rundstab abgeschlossen ist.
Die Glocke zeichnet sich in hohem Grade durch die vier sehr großen Bilder aus, die auf dem Glockenkörper angebracht und in den "Mantel" so eingezeichnet sind, daß sie zu zweien zusammen stehen. Auf der einen Seite sieht man Johannes den Täufer mit dem Lamm Gottes mit dem Kreuz. Er ist angetan mit dem Kleid von Kamelhaaren, das ihm bis an die nackten Füße reicht, über diesem trägt er einen kürzeren, faltenreichen Mantel. Der Täufer hat bloßen Kopf mit kräftigem Haarwuchs und starkem Bart. Neben ihm sieht man die Madonna, das nackte Christkind (ohne Glorie) auf dem linken Arm tragend. Sie hat eine prachtvolle Krone mit gotischen Blättern und Edelsteinen auf dem Haupt, ein Schmuck hält das Kleid über der Brust zusammen, und in der rechten Hand hält sie das Lilienzepter. Die beiden Figuren haben eine Höhe von etwa 0,75. An der entgegengesetzten Seite der Glocke stehen zwei sehr charakteristische Bischöfe neben einander. Nur der zur Linken - mutmaßlich der Schutzheilige der Kirche St. Nikolaus - trägt den Bischofsstab in der rechten Hand und hebt die linke segnend gegen den anderen, der einen Fisch (?) vor sich trägt. Diese Bilder haben eine Höhe von etwa 0,82. Den Schlagring ziert ein 0,041 breiter Fries von hübschen Blattornamenten, die noch an den romanischen Stil erinnern. Der Fries ist von zwei Rundstäben eingeschlossen.
Die beiden Glocken im St. Petersdom zu Schleswig sind schwer zugänglich, weshalb es notwendig war, ein Gerüst zu bauen, um sie untersuchen zu können. Ihre Oberfläche ist plan. Die Henkel stehen weit auf diese hinaus und sind mit doppelter Tauwindung versehen. Zwischen je zwei Henkeln befindet sich eine grobe, scharfe Rippe. Das Schriftband am Halse begrenzen doppelte Rundstäbe, und über dem Schlagring befinden sich drei
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solche, der mittlere ist der größte. Die Unterfläche steigt nach innen etwas aufwärts, bildet aber noch eine Ecke mit der bogenförmigen Innenfläche. Die Lettern sind im Profil bogenförmig.
3. Schleswiger Dom, die zweitgrößte Glocke, "Marienglocke", hat eine Höhe von im ganzen 1,52, während der größte Durchmesser 1,37 ist. Die Breite des oberen Schriftbandes ist 0,068, und es enthält untenstehende Inschrift; das untere, welches leer und ebenfalls unten von einem doppelten Rundstab begrenzt ist, hat eine Breite von 0,033.
4. Die größte der Schlagglocken, die "Stundenglocke", 1,15 zu 1,00. Das obere Schriftband, worin die Inschrift angebracht ist, hat eine Breite von 0,057, das untere, leere nur 0,017. Dieses Band ist unten wie an der letztgenannten Glocke geschlossen. Die Inschrift lautet:
Sie füllt nicht das ganze Schriftband aus, den rückständigen Teil nimmt ein an den romanischen Stil erinnerndes Blätterornament ein. Dies geht vom Buchstaben aus. Die Glocke ist also 1397, im Jahr nach der "Marienglocke", gegossen. Auffällig ist es, daß der Gießer an der Glocke in Lübeck von 1390 für den größten Teil der Inschrift Minuskeln verwendet, während er an den beiden jüngeren Glocken von 1396 und 1397 im Schleswiger Dom ausschließlich die älteren Schriftzeichen, die Majuskeln, anbringt. An keiner der beiden letzterwähnten habe ich das Gießerzeichen gefunden.
B.
Mehrere Glocken in Mecklenburg=Schwerin haben das Gießerzeichen: Professor Schlie zeigt dies Zeichen an Glocken in folgenden Kirchen: Brenz, Dütschow (zwei Stück), Steffenshagen, St. Georg in Parchim (zwei Stück), Zieslübbe und Greven. * ) Sieben von diesen Glocken fehlt die Inschrift. Nur an einer einzigen Glocke der obengenannten Gruppe, nämlich
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der in Steffenshagen von 1379, nennt der Gießer seinen Namen
Ihre Inschrift ist nach genanntem Verfasser in Majuskeln, weshalb wohl anzunehmen ist, daß sie zu den ältesten Glocken des Gießers gehört. Mehrere von diesen habe ich das Glück gehabt untersuchen zu können, zuerst:
5. Brenz, die größte Glocke, 0,97 zu 0,92. Die Oberfläche steigt etwas aufwärts. Die Henkel sind achteckig, und zwischen je zwei derselben befindet sich eine scharfe Rippe. Die Haube ist karnisförmig, und über dem Schlagring befindet sich eine einfache kleine Leiste. Das Schriftband am Halse, das eine Breite von 0,064 hat, ist von zwei gewundenen Rundstäben begrenzt, die von wirklichen Schnüren gebildet sind, welche man um das Modell eingelegt hat. Im Schriftbande stehen der Reihe nach folgende Darstellungen, alle im Relief:
a) die Jungfrau Maria, die der St. Katharina den Ring überreicht. Beide Figuren halten einen Ring in der Hand. Zwischen diesen ist merkwürdig genug das Relief eines Hundes (?) in schnellem Lauf und mit weit aufgesperrtem Rachen eingeschoben.
b) Ein sogenannter "Vierpaß", in dessen Mitte der Kopf eines Mannes.
c) Ein Medaillon, 0,055 im Durchmesser. In diesem sieht man eine sitzende Figur, die eine Kugel in der rechten und einen Blumenstengel (Zepter) in der linken Hand zu halten scheint. Die Figur ist bekleidet.
Darauf folgen die Symbole der vier Evangelisten, ebenfalls in Medaillons, die einen Durchmesser von etwa 0,042 haben, in folgender Ordnung:
d) St. Lucas,
e) St. Marcus,
f) St.
Matthäus und
g) St. Johannes.
In jedem Medaillon steht der betreffende Name.
h) Ein Medaillon, 0,051 im Durchmesser. In diesem sieht man die heiligen drei Könige, in einer Reihe sitzend. Über dem Kopfe des mittleren befinden sich ein Halbmond und ein Stern. Unter letzterem Medaillon ist das Gießerzeichen in den Mantel mit ziemlich feinen Linien eingeritzt. Die bogenförmige Grundlinie, auf der das Kreuz steht, ist doppelt, wodurch sie sich ein wenig einem Halbmond nähert.
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Ein Vergleich zwischen meiner Beschreibung der Reliefs und den Mitteilungen des Prof. Schlie über die Glocke wird dartun, daß sein Gewährsmann in diesem Fall nicht die rechte Auffassung von der Bedeutung der verschiedenen Figuren gehabt hat.
Nach dieser Glocke folgt am natürlichsten
6. Dütschow, die große Glocke, die in hohem Grade an die vorhergehende erinnert, sodaß man bei dem ersten Anblick sieht, daß sie Geschwister sind. Ihre ganze Höhe beträgt ungefähr 0,95 und ihr größter Durchmesser 0,86. Die Oberfläche steigt bogenförmig ziemlich stark aufwärts. Die etwas schmächtigen achteckigen Henkel stehen weit in die Oberfläche hinein. So wie an der Brenner Glocke befindet sich hier eine scharfe Rippe zwischen je zwei Henkeln, aber die Dütschower Glocke zeigt die große Seltenheit, daß sich an derselben außerdem eine ähnliche, aber nur kurze Rippe befindet, die von jeder der kurzen Seiten des Mittelbogens ausgeht und an den Henkel stößt, der demselben gerade gegenübersteht. Auf diese Weise bekommt die Glocke im ganzen 8 Rippen auf ihrer Oberfläche. Die Haube ist hier etwas einfacher geformt als in Brenz, dagegen entspricht die Leiste über dem Schlagring derjenigen an der letztgenannten Glocke. Das Schriftband am Halse, dessen Breite 0,069 beträgt, ist auch hier von zwei Schnüren begrenzt. Es enthält folgende Reliefs:
a) Die Jungfrau Maria, die der heil. Katharina den Ring überreicht. Die Darstellung entspricht ganz der soeben beschriebenen, nur stehen die Figuren hier dicht neben einander, ohne den trennenden Hund (?).
b) Ein Medaillon mit dem Symbol des Evangelisten
Johannes.
c) Ein Medaillon mit den heiligen
drei Königen.
d) Ein Medaillon mit dem
Symbol des Evangelisten Lucas.
e) Ein
Medaillon, 0,025 im Durchmesser, mit Christus am
Kreuz und Maria und Johannes daneben. Der
Gekreuzigte ragt über das Medaillon empor,
dessen Original ist daher vielleicht als
Pilgerzeichen getragen worden.
f) Ein Medaillon mit dem Symbol des St.
Marcus.
g) Ein Vierpaß, in dessen Mitte der
Kopf eines Mannes, und
h) das Symbol St.
Matthäi in Medaillon.
Die Anzahl der Rundbilder, die Professor Schlie angibt, stimmt nicht ganz mit der tatsächlichen, die Jungfrau Maria trägt kein Christkind, und es ist mir nicht möglich gewesen, an dieser Glocke ein Gießerzeichen zu entdecken.
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7. Dütschow, die kleine Glocke, 0,75 zu 0,64. Die Oberfläche geht in ebener Steigung etwas aufwärts. Die Henkel, an der äußeren Seite mit einer doppelten Tauwindung geziert, sind an der inneren eckig. Vom Mittelbogen gehen 6 kurze scharfe Rippen aus. Die Haube ist karniesförmig. Das 0,026 breite, leere Schriftband am Halse ist wie an der letztgenannten Glocke des Gießers von einem paar Schnüre eingeschlossen. Auch hier bildet eine einfache kleine Leiste den Übergang vom Glockenkörper zum Schlagring. Das Gießerzeichen, in den Mantel eingeritzt, steht auf der Mitte des Glockenkörpers gegen Süden.
Den genannten Glocken in dieser Gruppe kann ich noch ein paar beifügen, von diesen ist die älteste:
8. Schloß Plön in Holstein, die große Schlagglocke, 1,10 zu 1,05. Die Hauptform der Henkel ist im Durchschnitt ein Achteck, aber eine doppelte Tauwindung ziert die vordere Seite, wie an der kleinen Glocke in Dütschow. Zwischen je zwei Henkeln befindet sich eine ziemlich kurze scharfe Rippe. Der Übergang vom Glockenkörper zum Schlagring ist gebildet wie vorher erwähnt. Die Glocke ist grob gegossen, und die Minuskeln der Inschrift stehen ziemlich unregelmäßig. Das Schriftband am Halse hat eine Breite von 0,050. Hier befinden sich keine Schnüre, dagegen ist das Band von 2 paar flachen Randleisten eingefaßt. Den Anfang der Infchrift gibt ein großes, einfaches, gleicharmiges Kreuz an. Sie lautet:
An dem oberen Teil des Glockenkörpers stehen 4 Medaillons mit den Symbolen der Evangelisten. Sie sind bedeutend kleiner als in Brenz und Dütschow und haben einen Durchmesser von nur etwa 0,038. Außerdem sind sie weit undeutlicher als jene, und eins davon scheint im Guß ganz mißlungen zu sein. Das Gießerzeichen steht am Glockenkörper gegen Südwesten; es ist hier etwas größer (0,195 hoch und 0,118 breit) als an obengenannten Glocken. * ) Es hat gewiß ein Interesse, zu sehen, daß derselbe Mann, der sich 1379 an der Glocke in Steffenshagen nennt, sich nur 5 Jahre
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später "frater Johannes" schreibt. Es scheint uns zu zeigen, daß der Gießer inzwischen ins Kloster gegangen ist. - Noch einmal begegnet uns der "frater Johannes" - doch nicht unter seinem Namen, sondern nur am Zeichen kenntlich - an einer Glocke, die sich durch ihre ganze Ausführung weit über die soeben beschriebenen hervorhebt, und dies ist:
9. Lübeck, St. Katharinenkirche, wo sie im Dachreiter hängt und jetzt die einzige ist. Ihre ganze Höhe ist 0,87 und der größte Durchmesser 0,72. Die Henkel, von denen einer abgebrochen ist, stehen weit in die Oberfläche hinein, und diese hebt sich ziemlich stark in einer Steigung schräg aufwärts. Sie sind achteckig, und vom Mittelbogen sind 6 scharfe Rippen ausgegangen, von denen zwei weggestemmt sind, um den zwei Muttern, welche die in neuerer Zeit angebrachte Öse des Klöppels halten, Platz zu geben. Die Haube ist karniesförmig. Die gewöhnliche kleine Leiste trifft man auch hier über dem Schlagring. Die Glocke bekommt ein sehr zierliches Aussehen durch ihr 0,081 breites Schriftband am Halse. Dasselbe wird von einem paar Rundstäben begrenzt und enthält die Inschrift mit ihren sehr großen Minuskeln und einzelnen Initialen. Die Buchstaben sind durch Ausschneiden aus flachen Wachstafeln und Ankleben an das Modell hergestellt. Auf dieselbe Weise ist wahrscheinlich auch das Weinblatt, das uns den Anfang der Inschrift zeigt, ausgeführt. Die Inschrift lautet:
Die Glocke stammt also aus dem Jahre 1399. In dem Schriftband selbst befinden sich 3 Reliefs, die als Interpunktionszeichen benutzt sind. Ich möchte mich namentlich über das erste derselben näher aussprechen, da eine ganz ähnliche Darstellung mehrmals an Glocken aus dem späteren Mittelalter hier in Dänemark vorkommt, und weil ich bei keinem Verfasser bisher die richtige Erklärung dafür gefunden habe. - Prof. Schlie erwähnt die Glocke in Teutenwinkel von 1402 * ), die 1889 umgegossen wurde, und von der das Großherzogliche Museum einen Gipsabguß besitzt. Leider konnte ich diesen nicht sehen, als ich die Freude hatte, unter der Leitung des Direktors, des Herrn Prof. Schlie, dessen Tod ich lebhaft bedauere, im Jahre 1901 das Museum zu besuchen; aber ein Vergleich zwischen meinem
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Abdruck der Inschrift von St. Katharina in Lübeck und dem Riß mit Beschreibung der Teutenwinkeler Glocke in Schlies Werk sagt mir, daß letztgenannte Glocke auch ein Werk des "frater Johannes" sein muß, dessen Zeichen sie auch zeigt. Schlie sagt: "und zuletzt drei zu einem Dreieck verbundene Abdrücke von Münzen, von denen die beiden oberen eine kreuzartige Bekrönung tragen." Ich habe die Überzeugung, daß hier nicht mit Recht von Münzen die Rede sein kann, sondern daß das Original, wonach der Abdruck geniacht ist, eine ganz andere Bestimmung gehabt hat. Ich kehre darauf zu der Glocke in der St. Katharinen=Kirche in Lübeck zurück.
Man sieht hier bei dem Relief, das nach "Anno" folgt, daß es nur scheinbar einige Ähnlichkeit mit Münzen hat. Schon die Kreuze, mit denen die beiden oberen Kreise gekrönt sind, würden den betreffenden Gegenstand zu einem Zahlmittel ganz unbrauchbar gemacht haben. Das Ganze hat von vornherein und in dem Augenblick, als es dazu benutzt wurde, ein Relief an der Glocke zu bilden, eine Einheit, ausgemacht, und wurde, an den Kleidern festgenäht, als Pilgerzeichen getragen. Man bemerke die drei kleinen feinen Dreiecke in den Ecken, wo die Kreise zusammenstoßen. * ) Diese Dreiecke wurden zweifelsohne zum Festnähen benutzt. In jedem der drei Kreise sieht man ein kleines Relief. Ich bin der Meinung, daß diese Darstellungen, die, wie klein sie auch sein mögen (Durchm. 0,017), sehr wohl zu erkennen sind, nur zur Leidensgeschichte des Heilandes gehören können, indem die untere den Erlöser an den Marterpfahl gebunden, die obere links den Gekreuzigten und die obere rechts den Auferstandenen mit der Siegesfahne darstellt. Auf diese Weise gesehen, scheint es mir, daß die Kreuze, welche oben die beiden oberen der sogenannten Münzen abschließen, ihre volle Berechtigung erhalten. ** )
Nach dem Worte "domini" folgt ein Medaillon, 0,025 im Durchmesser, den Kopf Christi mit der Kreuzglorie zeigend, und nach der Jahreszahl dasselbe Medaillon mit den heiligen drei Königen, das wir von den Glocken in Brenz und Dütschow kennen. Nach letztgenanntem Medaillon folgt das Gießerzeichen,
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das also hier gegen die Gewohnheit des Gießers im Schriftband selbst angebracht ist, wo es in den Mantel eingeritzt ist. Daran schließt sich unmittelbar wieder der Anfang der Umschrift, dessen blattförmiges Kreuzzeichen dem der Glocke von Teutenwinkel völlig gleich ist.
An dem oberen Teil des Glockenkörpers stehen Medaillons mit den Sinnbildern der 4 Evangelisten, die zum Teil denen auf der letztgenannten Glocke verwendeten entsprechen und dieselbe Größe haben wie diese. Endlich befinden sich hier zwei Bilder im Umriß:
a) Die Schutzheilige der Kirche, St. Katharina, die eine Höhe von 0,246 hat. Sie ist mit einer großen gotischen Krone auf dem Kopfe, um welche eine Glorie, einem Rad in der rechten und dem Schwert in der linken Hand, dargestellt; letzteres mit der Spitze gegen die Erde gekehrt. Die Tracht ist sehr faltenreich.
b) Ein Mönch mit Kutte und Geißelstrick. Die ganze Höhe der Figur beträgt 0,232. Er trägt Tonsur, Glorie um den Kopf, einen (anscheinend geflügelten) Kreuzstab in der rechten und ein geschlossenes Buch in der linken Hand. Die Figur stellt entschieden den heil. Franziskus vor, denn das Katharinenkloster gehörte dem Franziskanerorden an.
10. Allesö auf Fünen. Die Glocke dieser Kirche, 1453 gegossen und somit etwas jünger als die vorhergehenden, scheint mit diefen in einer gewissen Verbindung zu stehen, indem das Gießerzeichen sehr an das auf diesen benutzte erinnert.
Es hat nämlich nebenstehende Form. Die Glocke, deren ganze Höhe 0,96 und deren Durchmesser 0,87 beträgt, ist schön gegossen und die Oberfläche plan. Die Henkel sind achteckig und ihre drei Vorderseiten gehöhlt. Zwischen je zwei Henkeln befindet sich ein Kreuz, das in drei Kugeln endigt (zum Teil mit spitzen Punkten). Die Kreuze reichen bis nahe an den Umkreis der Oberfläche. Über dem Schlagring befinden sich drei feine Rundstäbe. Das Schriftband am Halse hat eine Breite von 0,047 und ist von 2 Paar solcher Stäbe begrenzt. Die Inschrift lautet:
Die Inschrift muß vermutlich gedeutet werden:
help got vnde maria 1453,
indem "m" sowohl "maria" als "millesimo" gelesen werden muß. Die Buchstaben füllen nicht das ganze Schriftband, sondern
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hinter dem m ist ein Raum von etwa 0,18 leer und nach der Jahreszahl wird ein Teil des sonst leeren Platzes von zwei verschiedenen Ornamenten eingenommen, von denen das eine eine Art Blume, das andere ein Zweig ist. An der Westseite des Glockenkörpers steht das oben gezeigte Gießerzeichen, das aus freier Hand in eine Wachstafel geschnitten und auf dem Modell angebracht ist, vor dem Zeichen ein " ", das als Anfangsbuchstabe des Namens des Gießers angenommen werden muß.
C.
Professor Schlie nennt eine Anzahl Glocken, die das Gießerzeichen zeigen.
Diese sind in Diedrichshagen(1451), Mühlen=Eichsen (1455), Sülstorf (1452), Vellahn und Jürgenstorf (beide ohne Jahr) * )
Von diesen habe ich die Glocken in Diedrichshagen, Mühlen=Eichsen und Vellahn untersucht und einen Abdruck der Inschrift angefertigt. Auf keiner der Glocken gibt der geschickte Gießer seinen Namen an. Er hat, wie wir später sehen werden, eine ähnliche Anzahl Glocken in Dänemark gegossen.
11. Diedrichshagen, die größte Glocke, 1,28 zu 1,18. Die Oberfläche steigt in schräger Richtung schwach aufwärts gegen den Mittelbogen. Die ovale Öffnung desselben ist unten durch eine gerade Linie abgeschlossen. Die Henkel zeigen vorne vier ein wenig gehöhlte Seiten; hinten sind sie abgerundet. Zwischen je zwei Henkeln ist eine scharfe Rippe, die in einem Kreuz mit drei Kugeln endigt. Die Haube bildet einen flachen Boden. Über dem Schlagring drei Leisten dicht neben einander, sie haben ein etwas zugespitztes Profil. Das Schriftband am Halse hat eine Breite von 0,069 und ist von zwei Paar flachen Randleisten umgeben. Der Anfang der Inschrift wird durch ein Initial angegeben, und die einzelnen Wörter sind ziemlich weit ausein=
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ander gestellt, weshalb keine Punkte, Kreuze, noch andere besondere Trennungszeichen verwendet sind. Die Inschrift lautet:
Ich lese also die Inschrift in etwas anderer Reihenfolge, als Prof. Schlie, indem ich Gewicht auf das genannte Initial " ", sowie auf den Umstand lege, daß das "o" vor "rex" mit Minuskeln steht und das Gießerzeichen, wenn es in das Schriftband aufgenommen ist, gewöhnlich zuletzt kommt.
12. Mühlen=Eichsen, die größte Glocke, 1,42 zu 1,31. Die oben beschriebenen Kennzeichen von der Diedrichshagener Glocke sehen wir auch an dieser, doch ist zu bemerken, daß die Haube von drei Rundstäben geziert ist, die wagerecht neben einander liegen und die bogenförmige Fläche in zwei ungefähr gleich große Teile teilen. Das Schriftband hat eine Breite von 0,084 und ist hier begrenzt wie an der Diedrichshagener Glocke. Die Inschrift lautet:
Aus dem Abdruck ist deutlich zu sehen, daß die Glocke 1445 und nicht, wie bei Schlie angegeben, 1442 gegossen ist. Als Trennungszeichen sind an drei Stellen in der Inschrift ein Paar Punkte gebraucht, deren unterer in einen Schwanz ausgeht. Das Gießerzeichen ist hier in den Glockenkörper eingeritzt.
13. Vellahn, die "mittlere Glocke" oder "Abendglocke", 0,83 zu 0,74. Die Oberfläche ist plan. Auf derselben sind sechs Kreuze, welche vom Mittelbogen ausgehen und in Kugeln endigen. Die Glocke hat jetzt nur vier Henkel, die auswendig eckig und inwendig abgerundet sind. Die drei vorderen Seiten sind gehöhlt. Die Öffnung im Mittelbogen ist wie ein Eirund ohne Abkürzung unten gebildet. Die Haube ist wie an der Diedrichshagener Glocke. Über dem Schlagring 3 Rundstäbe mit kleinen Zwischenräumen. Das Schriftband am Halse hat eine Breite von 0,044 und ist begrenzt wie an den beiden letztgenannten Glocken. Die Inschrift lautet:
Die Inschrift enthält also den Anfang des Engelgrußes; eine Jahreszahl ist aber nicht zu finden. Die einzelnen Wörter
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werden durch gleicharmige, an den Enden der Arme verzierte Kreuze getrennt. Das Gießerzeichen steht am Glockenkörper gegen Nordosten und ist mit feinen Linien in den Mantel geritzt.
Es ist notwendig, des folgenden wegen, eben hier ein Gießerzeichen zu erwähnen, das Prof. Schlie in seinem Werk an einein Paar Glocken nennt, nämlich Prestin (1478) und Lanken (1477) * ) und das dies Aussehen hat:
Auch an diesen Glocken ist der Name des Gießers nicht angegeben. Von denselben habe ich Gelegenheit gehabt, zu untersuchen in
14. Lanken, die zweitgrößte Glocke, 1,00 zu 0,97. Ihre Oberfläche ist plan. Die Vorderseite der Henkel ist mit einer doppelten Tauwindung geziert, die unten in einer Maske endigt. Die Öffnung des Mittelbogens hat die Form eines sehr spitzen Eirunds. Dessen kurze Seiten sind mit einem Paar dreieckiger, wagerecht liegender Vorsprünge versehen. Zwischen je zwei Henkeln geht vom Mittelbogen ein Kreuz aus, das in Kugeln endigt, die eine sehr scharfe Spitze haben. Auf den breiten Seiten setzen die Rippen sich als eine Verstärkung bis zu zu der Öffnung hinauf fort. Die Haube bildet einen flachen Bogen. Über dem Schlagring sieht man drei rechtwinkelige Leisten dicht über einander liegen. Das Schriftband am Halse hat eine Breite von 0,052 und ist von einein Paar Rundstäben eingeschlossen. Die Inschrift lautet:
In dem Worte "ihesvs", das verkürzt ist, wo es das erste Mal vorkommt, hat der Gießer ein sehr schlechtes h gemacht, das aber nur wenig sich von dem h in "help" unterscheidet, und darum als h unverkennbar ist. Prof. Schlie hatte "chs" gelesen, allein, wie der Abdruck ausweist, steht nicht so da. Dagegen steht nach "ihs" ein von Schlie übersehenes "n", das verkürzte "nazarenus", das bekanntlich auch gewiß nie eben in dieser Verbindung ausgelassen ist. Die letzten Wörter werden von einander durch ein kleines, wagerecht liegendes ° getrennt. An zwei Stellen in der Inschrift sind Reliefs eingeschoben, deren Originale Pilgerzeichen gewesen sind. Das erste Relief, das nach "rex" folgt, hat eine Höhe von 0,048 und eine Breite von 0,020. Der Rahmen endigt oben giebelförmig und mit einem Kreuz in der Mitte, wie auch ein solches an jeder der Seiten zu sehen ist.
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Das Bild zeigt eine einzelne Figur, vielleicht den gekreuzigten oder auferstandenen Jesus (?). Das zweite, das gleich nach "maria" kommt, hat eine Höhe von 0,046 und eine Breite unten von 0,028. Es zeigt eine einzelne, stehende Figur mit einer großen Krone über dem Haupt schwebend, in der rechten Hand hält sie gewiß eine Blume. Die Figur scheint die Jungfrau Maria vorstellen zu sollen. Ein ungewöhnliches Zeichen auf Glocken dient zur Trennung zwischen dem Datum und dem zweiten Teil der Inschrift. Es ist die bekannte zartige Abkürzung für etc., die aber hier lediglich als Trennungszeichen zu stehen scheint. Das Gießerzeichen steht an dem unteren Teil des Glockenkörpers gegen Nordosten und ist in den Mantel eingezeichnet.
15. Flöng (bei Roskilde auf Seeland), die kleine Glocke, 1,00 zu 0,87. Die Oberfläche ist plan. Die Öffnung des Mittelbogens hat unten eine Zunge, die durch deren ganze Breite geht. Die Henkel sind achteckig und die drei vorderen Seiten gehöhlt. Vom Mittelbogen gehen sechs Kreuze aus, deren Arme in Kugeln endigen. Die Haube ist bogenförmig. Über dem Schlagring befindet sich eine größere rechtwinkelige Leiste mit einer ganz kleinen an jeder Seite. Das Schriftband am Halse hat eine Breite von 0,052 und ist von einem Paar Rundstäben eingeschlossen, ganz wie in Lanken, welcher Glocke sie - besonders in Betreff des Charakters der Inschrift - sehr nahe kommt.
Die Inschrift lautet:
Der Zweig, der den Anfang bezeichnet, ist ganz derselbe wie an der Glocke in Allesö auf Fünen, und ein Vergleich zwischen den Buchstaben der beiden Glocken zeigt eine bedeutende Verwandtschaft. Im Gegensatz zu Lanken sind in Flöng die Buchstaben dicht zusammengepackt, weshalb die verschiedenen Wörter in einander fließen, doch kennt auch letzterer Ort das eigentümliche Trennungszeichen vor dem Worte "help". Es ist ersichtlich, daß das Wort "veni" in der Inschrift ausgelassen ist. "St. Claves" ist "St. Nikolaus", dem viele Kirchen hier zu Lande geweiht waren. Unter dem Zweige stehen zwei Gießerzeichen
an dem Glockenkörper, in den Mantel eingeritzt.
Das erste Zeichen hat diese Glocke also mit denen in Diedrichshagen, Mühlen=Eichsen, Vellahn u. a. gemeinschaftlich, letzteres mit denen in Prestin und Lanken.
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Ich wage nicht zu entscheiden, ob ein und derselbe norddeutsche Gießer beide Zeichen gebraucht haben kann, oder ob jedes Zeichen für sich - was wohl das wahrscheinlichste ist - einen Gießer bedeutet, und also vielleicht zwei Gießer zusammen in Dänemark gereist sind, als die kleine Glocke in Flöng 1445 gegoren wurde. * )
16. Hjadstrup (bei Odense auf Fünen). Die Kirche war St. Michael geweiht. Die größte Glocke, 1,07 zu 0,96. Die Oberfläche ist plan. Die Öffnung des Mittelbogens hat auch hier unten eine Zunge. Die Vorderseite der Henkel ziert eine doppelte Tauwindung und endet unten in einer Maske wie in Lanken. Zwischen je zwei Henkeln befindet sich auf der Oberfläche ein Kreuz, dessen Arme mit Kugeln schließen, die jedoch spitze Punkte haben. Die Haube bildet einen flachen Bogen. Über dem Schlagring sind drei rechtwinkelige Leisten, die mittlere die größte. Das Schriftband hat eine Breite von 0,060 und ist von zwei Paar feinen Rundstäben begrenzt. Die Infchrift lautet:
In dem Worte "ave" hat der Gießer den letzten Buchstaben vergessen und verwendet kein Abkürzungszeichen. Statt veni steht eher beni da.
Am Glockenkörper steht gegen Südwesten ein 0,070 hohes, 0,030 breites, etwas undeutliches Relief, das vielleicht St. Anna mit der Jungfrau Maria und dem Christkind (Anna sulfdrudde) vorstellt. Beide Gießerzeichen stehen diesmal so:
an dem Glockenkörper gegen Nordwesten und sind wie die übrigen an den zu derselben Gruppe gehörenden Glocken in den Mantel eingeritzt.
17. Das Gießerzeichen finden wir an der größten der fünf Glocken in "Unserer Frauenkirche" in Nyborg auf Fünen wieder.
Sie ist früher fehlerhaft die "Marienglocke" genannt worden. Ihr rechter Name ist "Osanna". 1,26 zu 1,18. Die Oberfläche ist plan. Die Henkel zeigen vorn vier ein wenig gehöhlte Seiten, hinten sind sie abgerundet (vergl. Diedrichshagen). Zwischen je zwei Henkeln geht vom Mittel=
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bogen ein Kreuz aus, das in drei Kugeln endet. Die Kronenplatte schließt eine etwas schräg gestellte gerade Linie ab, und die Haube bildet einen flachen Bogen. Über dem Schlagring befinden sich fünf kleine Rundstäbe, wovon gegen Gewohnheit der mittlere der kleinste ist, nahe der Unterkante zwei flache Leisten. Die Unterfläche geht in einem ebenmäßigen Bogen in die Innenfläche über. Das Schriftband hat eine Breite von 0,068 und ist von zwei Paar flachen Randleisten begrenzt. Die Inschrift, die mit einem Initial anfängt, lautet:
Die Wörter sind von zwei Punkten getrennt, deren unterer geschwänzt ist (vergl. Mühlen=Eichsen). Die beiden gleicharmigen Kreuze nach "vocor" geben eine größere Unterbrechung an, und der Kreis in der Inschrift bezeichnet ein kleines Medaillon, das 0,026 im Durchmesser mißt und in schwachem Relief Christus am Kreuz mit Maria und Johannes daneben zeigt. Der Gießer hat die Glocke mit zwei 0,26 hohen Bildern in flachem Relief geschmückt, jedes auf einer Konsole mit schwach angedeuteten Palmenzweigen ruhend. Gegen Westen sieht man die Madonna, stehend, auf dem linken Arm das nackte Christkind tragend. Die Himmelskönigin hat eine Krone auf dem Haupt. Das Kind hält die Weltkugel in der linken Hand. Beide Figuren haben keine Glorie um den Kopf. In einein Bogen über den Figuren steht mit Minuskeln folgende Inschrift:
Man darf wohl annehmen, daß dieses Relief zu der fehlerhaften Benennung "Marienglocke" die Veranlassung gegeben hat. Neben dem Kopf der Madonna hat der Gießer sein 0,100 hohes und 0,122 breites Gießerzeichen eingeritzt. Er hat dadurch sich und sein Werk unter den Schutz der Mutter Gottes gestellt, und wir hören ihn gleichsam selbst den Ruf: "Hilf, Jungfrau Maria!" mit einstimmen. Unmittelbar unter der Konsole, auf der die Himmelskönigin steht, ist ein 0,058 hohes und 0,040 breites, St. Olaf vorstellendes Relief angebracht. Er sitzt, die Krone auf dem Haupt, den Reichsapfel in der linken und eine gewaltige Axt in der rechten Hand. Der aufgehängte Purpurmantel bildet den Hintergrund der Figur.
Gegen Osten sieht man in gleicher Größe wie die Jungfrau Maria den Evangelisten Johannes, die rechte Hand segnend
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emporgehoben, den Giftbecher in der linken. Um den Kopf ist eine schmale Glorie und darüber steht in einem Bogen:
Wie an der Westseite, befindet sich auch hier ein kleines Relief unter der Konsole an dem alleruntersten Teil des Glockenkörpers. Es hat eine Höhe von 0,053 und eine Breite von 0,038 und zeigt die Jungfrau Maria sitzend mit einer Krone von ungewöhnlicher Form auf dem Kopfe und das Christkindlein auf dem linken Arm tragend.
Die Glocke ist nach Pontoppidan: "Danske Atlas", Tom. VI, S. 767, 1604 von der Kirche auf dem Nyborger Schloß " gegen Ersatz in altem Kesselkupfer" gekommen. A. a. O. heißt es: "Die Marienglocke ist 1450 St. Maria und St. Johannes zu Ehren gegossen."
An die letztbeschriebene Glocke schließt sich sehr eng:
18. Rynkeby (bei Kerteminde auf Fünen), die kleinere Glocke, 1,10 zu 0,98. Die Glocke hat zwar kein Gießerzeichen, sie hat aber soviel Ähnlichkeit mit der Osanna=Glocke in Nyborg, namentlich in Betreff der Form, des Charakters und der Größe der Buchstaben, daß kein Zweifel daran sein kann, daß sie Schwesterglocken sind. In Rynkeby treffen wir auch die plane Oberfläche, aber die Henkel sind hier nach außen mit einer doppelten Tauwindung versehen, die unten in einer Maske endet (s. Lanken und Hjadstrup). Die Kronenplatte und Haube sind wie in Nyborg geformt, aber über dem Schlagring befinden sich hier nur drei feine Rundstäbe. Das Schriftband hat eine Breite von 0,065 und ist von zwei paar Rundstäben begrenzt. Auf demselben ist zu lesen:
An zwei Stellen befindet sich dasselbe Scheidezeichen zwischen den Wörtern wie an den Glocken in Mühlen=Eichsen und Nyborg. Zwischen dem Worte "d i" und der Jahreszahl sieht man ein 0,030 hohes undeutliches Relief, das ein Kruzifix zu sein scheint, aber nur ein Bruchstück. Vor dem Namen Jesu steht ein Relief, nämlich der Abdruck eines Pilgerzeichens, das eine Höhe von 0,047 hat, und dessen größte Breite 0,025 beträgt. An dem Rahmen, der länglich viereckig ist und in einem
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Giebel oben mit einem Kreuz endigt, so wie auch die Seiten ähnliche Kreuze haben, sieht man die vier Ösen, womit das Pilgerzeichen befestigt war. Die Darstellung innerhalb des Rahmens ist undeutlich, doch scheint sie eine einzelne Figur zu zeigen, vielleicht den gekreuzigten oder auferstandenen Christus (?). (Vergl. die Glocke in Lanken). Nach "naxarenvs" dessen x nur ein Irrtum des Gießers ist, folgen vier kleine Reliefs, die dicht über einander stehen und wenigstens zum Teil schwebende Engel vorstellen. Nach den ersten drei Buchstaben des Wortes "ivdeorvm" hat auch ein Relief stehen sollen; es ist indes im Guß ganz mißlungen. Der Zweig, der die Inschrift beginnt, ist ganz derselbe, wie in Allesö und Flöng.
Nachdem die Glocke mehr als 1 1/4 Jahrhundert im Turm gehangen hatte, scheint sie doch heruntergenommen und vielleicht sogar auf Befehl König Christians des Vierten fortgeschickt zu sein, um wie so viele andere Glocken zu Kriegszeiten in Kanonen umgegossen oder zu anderen weltlichen Zwecken gebraucht zu werden. Eine längere Inschrift in Lapidar ist dann 1601 in den Glockenkörper eingestemmt, und hier heißt es: "Die Frömmigkeit Erik Hardenbergs zu Matrop und seiner Gemahlin Anna Rönnov kauste mich (die Glocke) los zu kirchlichem Gebrauch gegen vollen Ersatz und königliche Genehmigung" usw. Ihre Wappen sind unter der Inschrift eingraviert.
D.
In Prof. Schlies Werk kommt das Gießerzeichen an wenigstens fünf Glocken vom Schluß des 15. bis zum Anfang des 16. Jahrhunderts vor.
Diese sind in Sülze (1524), Brüel (1504), Below (1493?), Gorschendorf (1512) und Ritzerow (1510). * ) Außerdem hat ein ganz ähnliches Zeichen mit einem Strich darunter an einer jetzt umgegossenen ** ) Glocke (von 1429) zu Pinnow bei Penzlin früher Platz gehabt. Ich hatte keine Gelegenheit, diese zu untersuchen,
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dagegen sah ich mich imstande, einen Abdruck zu nehmen von einer Glocke mit ähnlichem Zeichen zu
19. Hasle (Bornholm), St. Michaels=Kirche. Es ist die größere Glocke, die dem Anschein nach eine Schwesterglocke der Mecklenburg=Schweriner sein muß. Ihre ganze Höhe beträgt 0,72 und ihr größter Durchmesser 0,58. Die Henkel schmücken doppelte Tauwindungen. Zwischen je zwei Henkeln ist eine Rippe. Über dem Schlagring sieht man drei rechtwinkelige Leisten dicht neben einander. Die Unterfläche geht ebenmäßig in die bogenförmige Innenfläche über. Das Inschriftsband am Halse hat eine Breite von 0,040 und ist an jeder Seite von einem paar feiner Rundstäbe begrenzt. Die Buchstaben stehen teilweise schief und sind schlecht gegossen, sodaß mehrere ausgelaufen sind. Die Inschrift lautet:
Das Gießerzeichen hat nebenstehende Form, die Füße sind also etwas nach außen gebogen.
Es ist möglich, daß die letzten Buchstaben der Inschrift, welche sehr undeutlich sind, den Namen des Gießers bezeichnen sollen. Die Jahreszahl ist etwas zweifelhaft, kann 1463, aber auch 1513 gelesen werden, da das l in der Jahreszahl einem etwas schief gelegten c sehr nahe kommt. Man sieht jedenfalls, daß die Inschrift, mit Ausnahme des Schlusses, fast wörtlich dieselbe ist, wie an den bei Schlie erwähnten fünf Glocken des Großherzogtums Mecklenburg=Schwerin.
E.
Das nächste Gießerzeichen, das mir bei der hier vorgenommenen Untersuchung wichtig scheint, hat folgendes Aussehen:
In Schlies Werk zeigt es sich wiederholt. Ich nenne folgende Beispiele: St. Nicolai=Kirche in Rostock (1488), St. Jürgen=Kirche in Wismar (1489), Groß=Godems (1486), Lichtenhagen (1479), Granzin bei Lübz (1486), Malchin (1481) und Steffenshagen (1492). * ) Von den
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betreffenden Glocken habe ich drei untersucht, die ich nach ihrem Alter beschreiben will.
20. Groß=Godems, die größte Glocke, 0,70 zu 0,65. Die Oberfläche steigt etwas aufwärts gegen den Mittelbogen. Die Henkel sind auswendig eckig, inwendig abgerundet. Zwischen je zwei Henkeln geht eine scharfe Rippe aus. An jeder der breiten Seiten des Mittelbogens setzt die Rippe sich als eine Verstärkung fort nach der als Eirund geformten Öffnung, in deren unterem Teil sie eine Zunge bildet. Die Haube hat die Form eines flachen Bogens. Über dem Schlagring befindet sich eine rechtwinkelige Leiste mit einer ganz kleinen solchen an jeder Seite. Die Unterfläche geht in einem Bogen gerade in die Innenfläche über. Die Inschrift, deren Anfang von einem gleicharmigen Kreuz mit gespaltenen Armen und einem Initial "O" angegeben wird. steht in einer Zeile an dem Halse auf dem 0,050 breiten Schriftband, das jederseits von zwei feinen Rundstäben eingefaßt ist. Die Inschrift lautet:
Die Glocke ist also 1486 gegossen und nicht wie bei Schlie 1483. * ) Das Gießerzeichen steht gegen Norden auf dem unteren Teil des Glockenkörpers und ist in den Mantel eingeritzt.
21. Granzin bei Lübz, die größte Glocke, 1,01 zu 1,00. Die Einzelheiten an der Glocke selbst entsprechen in der Hauptsache denen an der letztgenannten Glocke, doch sind die Henkel hier auswendig von einer doppelten Tauwindung geziert, ein Paar rechtwinklige kleine Leisten befinden sich im Übergang von der Kronenplatte nach der Haube, und die Unterfläche bildet eine Ecke da, wo sie an die bogenförmige Innenfläche stößt. Übrigens ist die Glocke reicher ausgestattet als die vorhergehende, weit kleinere, indem das Schriftband unten an ein Ornament von gotischen Bogen und Blättern stößt. Die Breite des Schriftbandes beträgt 0,055, und es ist von zwei Paar flacher Rundstäbe eingeschlossen. Die Inschrift beginnt mit demselben Kreuz und kleinen Initial "O", wie die vorige und lautet:
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Bei Anbringung der Buchstaben ist eine "Lehre" benutzt worden, die sich linienartig unten abgezeichnet hat. Das Gießerzeichen befindet sich an der Südseite des Glockenkörpers eingeritzt.
22. Wismar, St. Jürgens=Kirche, die Viertelglocke, 0,79 zu 0,66. Die Oberfläche steigt etwas aufwärts gegen den Mittelbogen. Von diesem gehen kurze scharfe Rippen aus. Die Henkel sind auswendig eckig und inwendig abgerundet. Das Schriftband am Halse hat eine Breite von 0,061 und ist jederseits von zwei ziemlich feinen Rundstäben begrenzt. Die Inschrift lautet, mit dem gleichen Kreuz und kleinen Initial "O" beginnend:
Während die beiden vorhergehenden Glocken von 1486 waren, ist diese also 1489 gegossen. Das Gießerzeichen steht an der Südostseite des Glockenkörpers, ist aber hier etwas kleiner und schwächer kenntlich als gewöhnlich. Bei Schlie, Bd. II, S. 100 ist es nicht richtig wiedergegeben. Ebenso bei der Rostocker Glocke, Bd. I, S. 155, deren Inschrift auch mit o rex begonnen werden muß. Ebenso ist es der Fall bei der Glocke von Lichtenhagen, Schlie, Bd. III, S. 704.
In Dänemark haben wir zwei Glocken, die dasselbe Gießerzeichen aufweisen, wie die letztgenannten, während sich eine dritte im Herzogtum Schleswig befindet. Es sind dies folgende:
23. Vaalse (Falster). Die Kirche war St. Johannes dem Evangelisten geweiht. Die große Glocke, 1,09 zu 0,94. Die Oberfläche steigt etwas aufwärts. Die Vorderseite der Henkel ziert eine doppelte Tauwindung, die unten in einer Maske endet. Hinten sind die Henkel eckig. Zwischen je zwei Henkeln eine scharfe Rippe. An den breiten Seiten des Mittelbogens setzen die Rippen sich bis zu der wie ein Eirund gebildeten Öffnung hinauf fort, in deren unterem Teil sie eine Zunge bilden. Zwischen der Kronenplatte und der Haube liegen zwei kleine Rundstäbe. Über dem Schlagring sieht man drei Rundstäbe; der mittlere ist der größte. Das Schriftband am Halse hat eine Breite von 0,065 und ist von je zwei feinen Rundstäben begrenzt. Die Buchstaben sind auf einer "Lehre" angebracht. Die Inschrift lautet:
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Das Gießerzeichen, das hier recht undeutlich ist, steht etwas anders gerichtet, als an den vorhergehenden Glocken, und sieht so aus:
Die Kreuze und das Initial = O sind völlig die gleichen, wie an den vorbeschriebenen mecklenburgischen Glocken.
24. Nyköbing (Falster), die kleinste Glocke, 1,00 zu 0,94. Die Henkel und die Rippen zwischen diesen sind wie an der soeben erwähnten großen Glocke in Vaalse. Über dem Schlagring befindet sich ein größeres eckiges Glied mit einem feinen, kleinen Rundstabe an jeder Seite. Die Breite des Schriftbandes ist 0,065. Ein Paar Rundstäbe schließen es oben und unten ein, und an den unteren derselben schließt sich ein 0,035 breiter, hübscher Fries von gotischen Bogen mit Blätterornamenten, ganz wie an vorgenannter Glocke in Granen bei Lübz. Die Inschrift, auf einer Lehre gerichtet und mit dem bekannten Kreuz und O beginnend, lautet:
Das Gießerzeichen ist gerichtet wie auf der Vaalser Glocke.
25. Atzbüll (Herzogtum Schleswig), die große Glocke, 0,87 zu 0,67. Wie die Glocke nicht wenig kleiner ist, als die vorhergehenden - mit Ausnahme derjenigen in Groß=Godems -, ist sie auch einfacher ausgestattet als diese, und die Ausführung etwas weniger sorgfältig. Die Henkel, die dem Umkreis sehr nahe stehen, sind achteckig, aber ohne besondere Verzierungen, und von den Ecken des Mittelbogens gehen nur ganz kurze, scharfe Rippen aus. Die Form der Glocke ist länglicher, als die der vorhergehenden, was aus den angegebenen Maßen hervorgeht. Die Breite des Schriftbandes ist 0,050. Es wird oben und unten von einem Paar Rundstäben begrenzt. Auf dem oberen Stabe des unteren Paares ruhen die Buchstaben, was einen weniger hübschen Eindruck macht, als wenn wie sonst bei diesem Gießer die Inschrift frei im Bande mit einer Lehre gerichtet ist. Die Inschrift beginnt mit Kreuz und O wie die vorigen und lautet:
Das Gießerzeichen ist eingeritzt in der Richtung wie bei den beiden vorigen.
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Merkwürdig scheint es mir, daß dieselbe Inschrift sich an allen den Glocken wiederholt, die das Zeichen des Gießers tragen, und man ist dadurch versucht, zu glauben, daß er persönlich den Inhalt bestimmt hat. Er hat sich in der Regel durch seine Arbeiten als ein besonders fähiger