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Im Taufregister des Kirchenbuches von Alt=Gaarz, Amts Bukow, heißt es:
"Anno 1701: den 10. Febr[uar], als am Wustroschen Waßertage, getaufft: Marten Raten des Hirten von Wustro
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Töchterlein Nahmens Sophia" u.s.w.; "den 11. Febr[uar], als am Freytage nach dem Wustroschen Waßertage, getaufft Gottfried Schnüfers Töchterlein Nahmens Ursel" u.s.w.
Die Bezeichnung des 10. Februars als "Wustrowscher Wassertag" ist auf die große Sturmfluth vom 10. Februar 1625 zurückzuführen, die für die Halbinsel Wustrow besonders verderblich gewesen sein muß, denn anders würde die Erinnerung an jenes Naturereigniß wohl kaum die nachfolgenden Schrecken des 30jährigen Krieges um ein halbes Jahrhundert überdauert haben.
Die Sturmfluth vom 10. Februar 1625 hat, wie wir aus gleichzeitigen Aufzeichnungen wissen, an den meklenburgischen Küsten kaum minder verheerend gewirkt, als die vom 12./13. November 1872. (Vergl. Jahrb. XVII, S. 202; Rostock. Etwas IV (1740), S. 98 bis 109; Ungnaden, Amoenitates, S. 1323.)
Nicht allgemein bekannt ist die nachfolgende Notiz, die sich im Ribnitzer Kirchenbuche findet:
"Anno 1625. Vom 10. auff den 11. Februarij die Nacht ist eine solche Ergießung oder Außlauffen des Strandes oder Meeres gewesen, wie vorhin bey 2 oder dreyen Menschen Lebetzeiten auch woll nimmermehr magk gewesen sein, welches nicht allein alhie zue Ribnitz, besondern auch an der gantzen Seekanten vnd Orten, an den Stadtmauern vnd sonsten, an Menschen, Viehe, Holtzung vnd dergleichen großen Schaden gethan."
"Anno 1625 den 15. Octob. ist abermalen eine sehr große Wogenfluth gewesen, fast der vorigen im Februario gleich, doch aber - Gott Lob - nicht so großen Schaden gethan."
Der Herzog Adolf Friedrich von Meklenburg bemerkt in seinem Tagebuche zum 10. Februar 1625: "NB. es heut trefflich böse wetter gewesen, so gestürmt vnd gesneiet. Dieses wetter hat diesem landt etlich 1000 schaden gethan."