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1.
Das Gebrauchen eines fremden Siegelstempels ist so selten nicht; Dr. Techen hat aus dem geringen Urkunden=Vorrathe des Wismarschen Rathsarchivs 19 Fälle aus dem 15. Jahrhundert notirt, wo dies ein Mal, 3, wo es zwei Mal, und 3, wo es mehrere Male von ein und derselben Person geschehen ist. Durchstehend sind aber doch, wo fremde Petschafte benutzt wurden, solche von Geschlechts=,
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zuweilen auch von Standesgenossen genommen. In drei Fällen wird die Anwendung des fremden Stempels in der Urkunde ausdrücklich bemerkt, und namentlich von Herzog Albrecht 1473 und 1479. 1 ) Sehr viel auffallender und eigenartig ist aber ein anderes im Wismarschen Rathsarchive beobachtetes Vorkommniß. Dort findet sich nämlich ein von einem Achim v. d. Lühe an Wismar 1491 Montags nach Jubilate gerichteter, ersichtlich von einem Schreiber geschriebener Brief, in dem er sich beklagt, daß Wismarsche Einwohner bei nächtlicher Weile seinen Mann Namens Szuel mit Hab und Gut aus Tesmannstorf entführt hätten. Auf dem Briefe ist gut ausgedrückt und wohl erhalten ein Siegel mit Papierdecke befindlich, rund, 27 mm im Durchmesser, welches einen breiten dreieckigen Schild zeigt, aus dessen Ecken je ein Zwiebelgewächs mit drei Blättern zur Mitte gerichtet ist, und zwischen glatten Ringen die Umschrift hat:
Wer Tideke Mesmaker war, habe ich nicht ermitteln können. Zunächst denkt man, daß der Schreiber des Briefes zum Schließen desselben ein ihm gehöriges Petschaft, welches jedoch nach Form des Schildes und der Schrift sehr viel älter ist und für einen Anderen angefertigt sein müßte, benutzt habe. Aber das ist nach einer zweiten Thatsache denn doch nicht der Fall. Es wird nämlich in dem gedachten Archive auch ein Schreiben des Ritters Heinrich v. d. Lühe zu Buschmühlen vom Tage der h. drei Könige des Jahres 1492 aufbewahrt, welches zweifellos von derselben Hand ausgefertigt ist, die den Brief Achims schrieb, und dieses ist besiegelt mit einem Siegel, rund, 27 mm im Durchmesser, welches einen breiten dreieckigen Schild zeigt, enthaltend einen gestürzten gezinnten Giebel, und zwischen glatten Ringen die Umschrift hat:
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Die Größe dieses Siegels, der Schild, die Umschrift mit ihrer Einfassung sind also genau dieselben, wie bei dem erstgedachten Siegel, und nur die Schildfigur ist verschieden, so daß zwischen 1491, April 25. und 1492, Januar 6. der Stempel umgearbeitet sein muß, wobei die beiden oberen Zwiebeln in Zinnen, die untere in die Giebelblume verwandelt wurden, die Schildfigur freilich auf den Kopf gestellt ist. Mit demselben Stempel hat 1501 der Ritter Hinrich auch die bischöfliche Confirmation der canonischen Horen zu U. L. Frauen zu Wismar besiegelt.
So wenig wie ich Tideke Mesmaker nachweisen kann, ebensowenig habe ich ermitteln können, wie nahe Achim v. d. Lühe dem Ritter Hinrich stand, und muß daher auf jeden Versuch verzichten zu erklären, wie der Stempel von jenem in die Hände dieses kam, und weshalb dieser reiche Mann sich mit einem so elenden, ja, strenge genommen, falschen Petschafte begnügte.
In Jahrbuch 52, S. 20 habe ich die Helmzier der v. d. Lühe besprochen und die bisher bekannt gewordenen Verschiedenheiten desselben mitgetheilt. Nun verdanke ich der Gefälligkeit des Herrn F. v. Meyenn die Nachricht von einer bisher unbekannten Form, welche ein Schreiben überliefert, das von Hennings v. d. Lühe auf Panzow Wittwe Katharina, geb. v. Rantzow, um 1530 an Herzog Heinrich gerichtet ist. Dieselbe sagt darin, Herr (!) Otto v. d. Lühe, der in der Kapelle zu Neubukow mit Schild und Helm begraben sei, habe als rechter Erbe seiner Lehne Panzow, Ilow und Vogelsang diese seinen drei Söhnen hinterlassen, die dann auch alle verstorben seien. Jetzt hätten Kord und Otto v. d. Lühe die Güter eingenommen, die zwar gleichen Schild führten, aber ein anderes Helmzeichen, nämlich
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nicht Pfauenfedern wie jene, sondern ein Jungfrauen=Brustbild, und niemand habe ein größeres Recht auf die Güter, als er, der Herzog. Dieser scheint nähere Nachforschungen befohlen zu haben, insbesondere Zeichnungen der Wappen, welche jedoch nicht geeignet gewesen sein werden, um auf Grund derselben die damaligen Inhaber der Güter außer Besitz zu setzen; deren Nachkommen haben sie bis 1784 bezw. 1606 innegehabt. Uebrigens ist auch von einem Herrn - also Ritter - Otto v. d. Lühe im 15. Jahrhundert nichts bekannt und bisher auch kein Siegel oder sonstiges Denkmal aufgefunden, welches als Helmzier des v. d. Lüheschen Wappens Pfauenfedern zeigte, so daß die Aussagen der Wittwe Phantasien gewesen sein werden.