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vom
Pastor Masch zu Demern.
S o fleißig man auch seit lange die Nachrichten über Orden gesammelt hat, und so viele der erloschenen auch neuerdings von Ferdinand Freiherrn v. Biedenfeld der Vergessenheit entzogen sind, so findet sich doch, so viel mir wenigstens bekannt ist, in keinem Buche, das von Orden handelt, eine Angabe der beiden Orden du chêne et du tombeau und de la fidélité et constance, welche von Meklenburg=Strelitz um die Mitte des vorigen Jahrhunderts verliehen sind. Die Nachrichten, welche hier gegeben werden können, sind freilich nur unvollständig, aber sie sind doch wahrscheinlich Alles, was sich von ihnen erhalten hat, und hinreichend, um das Andenken davon zu bewahren.
1. L'ordre du chêne et du tombeau.
Die Entstehung dieses Ordens ist aus Evers Meckl. Münzverf. II, S. 502 bekannt. Der Amtshauptmann v. Behmen hatte, außer manchen andern Verdiensten um die Administration der strelitzischen Domainen, auch die Münze in Stargard wieder in den Stand gesetzt, daß zu Anfang des Septembers 1747 daselbst in Gegenwart der hohen Herrschaften das erste Geld geschlagen wurde; aber schon an diesem Tage ward Behmen krank und starb am 17. Sept. 1747. Die Herzogin Dorothea Sophia, Gemahlin des Herzog Adolf Friedrich III., stiftete nun den genannten Orden und nahm darin die verwittwete Frau v. Voß, geb. v. Jasmund, ihre Hofdame Louise v. Rieben und den Geheimenrath Brunsich auf. Es ward ein kleiner Sarg mit einem B am Kopfe gemacht, in dem Gehölze bei Sponholz, wo der Hof sich damals aufhielt, unter eine Eiche gestellt, der Buchstabe B und die Namen der 4 Ordensmitglieder wurden in die Eiche geschnitten und der Sarg täglich mit frischen Blumen bestreuet. Darauf ward die von Evers a. a. O. betriebene Medaille in Hamburg geschnitten und in Streif geprägt.
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Das Ordenszeichen war eine gleichseitige,
viereckige, gegen die Mitte etwas erhöhete
Platte, deren 4 Ecken aber abgenommen sind, so
daß ein, wiewohl ungleiches Achteck daraus
geworden; rund umher lief eine goldene
Einfassung. Die erste Seite war weiß emaillirt
und enthielt in einer goldnen Schnur mit 4
Ritterschürzen einen grünen Eichenzweig mit 4
Blättern S M T T in Gold bezeichnet; ein
abgefallenes falbes Blatt trug ein silbernes B.
Ferner bildeten vier aus natürlichen Wolken
hervorkommende Arme ein Kreuz; die oberste
Damenhand mit 2 herunterhangenden Reihen Perlen
war zart und schlank, an den beiden Seiten waren
2 etwas stärkere Damenhände und unten war eine
Mannshand mit einem meergrünen Aermel mit
goldnen Knöpfen und dergleichen Einfassung.
(Diese 4 Arme, jedoch ohne Wolken, sind auch auf
der Medaille.) Die Rückseite, gleichfalls golden
eingefaßt, war meergrün und zeigte 2
durcheinander geschrenkte, gleichseitige,
goldene Dreiecke, die einen 6eckigen Stern
bildeten, in dessen 4 Ecken oben und unten die
goldenen Buchstaben D S L B, in dessen Mitte ein
silbernes Merkurius=Zeichen (
) stand. Neben diesem Sterne
standen 2 goldene Leuchter, oben mit 4 grünen
Eichblättern geziert, mit silbernen Lichtern,
und von 2 natürlich gefärbten, schlanken, mit
goldnen Kronen geschmückten Schlangen, von denen
die eine mit silbernen Flügeln und Klauen
versehen war, scheint die Darstellung umgeben zu
sein. Oben an dieser Platte war eine massiv
goldene Schnecke, wodurch der Ring zum Bande
hing, an dem dieses Ordenszeichen auf der Brust
getragen ward
1
).
Von 4 Ordenssiegeln besitze ich die Abdrücke. Das
erste stimmt ganz mit dem Bilde der angeführten
Denkmünze überein: es hat eine Eiche mit einem
von Strahlen umgebenen
(J) am Stamme, unter der ein Sarg
mit einem B steht, daneben rechts die 4 Hände,
wie auf dem Ordenszeichen, und links einen
Kubus, mit einem halbgeöffneten Zirkel
bezeichnet. Die Umschrift
DV CHENE ET DV
TOMBEAV
und im Abschnitt
MDCCXLVII
findet sich auch hier. - Das zweite Siegel hat
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das Bild der Rückseite der Medaille, nämlich eine
Setzwage, über der ein mit der Spitze
niederwärts gekehrter Triangel steht
1
). Ueber der nach oben
gekehrten Basis desselben ist ein Halbkreis, der
mit ihr ein liegendes
bildet und ein S schlingt sich
durch die Setzwage, beide den Namen der Herzogin
Dorothea Sophia andeutend. Die Seiten des
Triangels bilden den Hauptstrich von zwei
auswärts gekehrten B und sollen Brunsich
andeuten, so wie das doppelte L des Winkelmaßes
Louise v. Rieben und das V des Dreiecks Voß
bezeichnen sollen. An den Seiten des Monogrammes
sind Eichenzweige von 4 Blättern und darüber
stehen die Buchstaben D. S. L. B. - Ein drittes
Siegel ist hinsichtlich der Figur und der
Buchstaben dem vorigen gleich, hat aber oben die
Buchstaben C. E. R. B. und kein Datum. Auf dem
Papier, worauf die Abdrücke desselben (sichtlich
Probeabdrücke des Graveurs) geklebt sind, steht
von Siemßens Hand geschrieben: Spurius ao. 1748.
Die Deutung der veränderten Buchstaben und
dieser Notiz kann wohl keiner mehr geben.
2. Der Orden de la fidélité et constance.
Dieser Orden ward vom Herzog Adolph Friedrich III. (1708 † 1752) gestiftet und nur von ihm in einigen wenigen Exemplaren ertheilt und vertheilt; mehr ließ sich bei den 1809 angestellten Nachforschungen nicht ermitteln und auch dies nur durch Tradition, denn die Archive enthalten keinen Buchstaben über diesen Orden, so daß also die Veranlassung wie das Jahr der Stiftung 2 ) unermittelt bleiben werden.
Das Ordenszeichen war ein goldnes, blau emaillirtes Kreuz in Gestalt des Johanniterkreuzes gespitzt, jedoch ist es oben nicht gespitzt, sondern grade und daran ist der Ring befestigt, durch den das Band gezogen ward. Mit goldnen Buchstaben steht A F zusammengezogen und mit einem Fürstenhute bedeckt auf der obern Hälfte des Pfahles; Fidel et con steht auf dem Balken und stant auf der untern Hälfte des Pfahles. Beide Seiten des Kreuzes sind einander gleich.
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Als Ritter des herzogl. meklenburgischen Ordens de la fidéelité et constance nennt sich Christian Ulrich v. Ketelhodt, fürstl. schwarzb. rudolstädtischer Geheimerath, Canzler, Regierungs= und Consistorial=Präsident, in dem Subscribenten=Verzeichniß von Masch gottesdienstlichen Alterthümern der Obotriten (1771), und unter seinem Bildniß 1 ) vor dem 3. Bande der kritischen Sammlungen zur neuesten Geschichte der Gelehrsamkeit, Bützow und Wismar, 1776, ist auch angegeben: eques ordinum unionis perfectae ac fidelitatis et constantiae. Auf diesem Bilde 2 ) schmückt der Stern des rothen Adlerordens sein Kleid; an einem Bande über die rechte Schulter nach der linken Seite hängt ein Ordenskreuz, ausgespitzt wie ein Johanniterkreuz, das über der obern Spitze einen Fürstenhut hat, durch dessen Ring das Band geht, und in der Mitte des Kreuzes ist ein rundes Feld angegeben. Dies kann nur das Band des rothen Adlerordens sein, von dem der Geheimerath Großkreuz war; dieser Orden hatte, wie jetzt, anfänglich breite Seiten am Kreuze (vgl. Eichler Abbildung und Beschr. aller hohen Ritterorden, Augsb. 1756, p. 133); nachher aber ward das Kreuz mit 8 Spitzen versehen (vgl. S. P. Reinhards Wappenkunst, Nürnb. 1778, p. 171). Unter diesem Cordon hängt nun auf der Brust und halb vom Bande bedeckt ein gespitztes Kreuz, und das muß unser Orden sein, denn der königl. dänische Orden de l'union parfaite, welchen er besaß, hatte ein volles, an jeder Ecke mit einer Krone geschmücktes und in den Winkeln mit Adlern und nordischen Löwen gefülltes Kreuz (vgl. Eichler, p. 89.).
Dies dem Geheimenrath verliehene Ordenszeichen war mit Erlaubniß des Herzogs von dem Sohne, dem schwarzb. rudolst. Hofmarschall und Oberstallmeister, als ein verehrtes Andenken beibehalten worden, und kam nach seinem Tode in die Hände seines Sohnes Ludwig Carl Christian v. K., rudolstädt. Regierungsrath, welcher unterm 14. Sept. 1809 bat, daß ihm als dem ältesten dieser Ketelhodtschen Branche dieses altväterliche
Die Jahrszahl ist mit Dinte corrigirt. Das Ordenskreuz mit graden Balken hängt an einem Bande um den Hals.Christianus Ulricus de Ketelholdt in Cambs, Carbov, Lickstadt, Ser or . Princ. Schwarzeb. Rudolphopol. Cancellarius te Praeses Consistorii Vicarius, Ordinis Megapolit. Fidelitatis et Constantiae Eques, Socitatis Lips. ICt. Germ. Sodalis nat.
Gustrov. d. 5. Aug. 1701.
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Andenken auch ferner überlassen werde. Im ward unter der Hand erwiedert, daß der in Frage stehende Orden so zu sagen gar nicht existire, da nichts darüber aufzufinden gewesen, daß aber, wenn der Hr. Regierungsrath den Orden als ein Familien=Andenken betrachten und tragen wolle, der Herzog (Carl) durchaus nichts dagegen habe, sich aber zu einer förmlichen Autorisation, welche als eine Wiedererweckung von den Todten oder gar als eine erneuerte Stiftung angesehen werden dürfe, sich nicht entschließen könne. In Folge dieser Mittheilung suchte der Regierungsrath die erforderliche Erlaubniß bei seiner Fürstin= Regentin nach, welche ihm auch gegeben ward, den Orden als ein Familien=Andenken beibehalten zu dürfen. Jedoch trug er ihn nicht lange, denn schon am 25. März 1811 meldet sein Bruder, der kaiserl. österreichische Kämmerer August v. K. in Wien, daß der Regierungsrath gestorben sei, und bittet, daß der Herzog auch ihm dies altväterliche Andenken ferner überlassen wolle, um es wie sein sel. Bruder behalten und tragen zu dürfen. Er bekam unterm 2. Mai 1812 die Antwort, daß Ser. sich ebenso geäußert, wie früher, und daß es demnach ganz ihm überlassen sei, das Ordenszeichen als ein Familien=Andenken zu betrachten und zu tragen. Mit dem Danke für diese gnädigste Erlaubniß vom 29. Aug. 1812 schließen sich die Nachrichten über den Gebrauch des Ordens in dieser Familie.
Dem Stallmeister v. Altrock war auch dieser Orden verliehen worden und zwar mit der Erlaubniß, daß der Aelteste von der Familie zur steten Erinnerung an diese Huld dereinst diese Auszeichnung tragen dürfe; der älteste Sohn desselben hatte sie getragen und war im Auslande gestorben, die Decoration ward seinem Bruder, dem königl. preußischen Rittmeister a. D. Hrn. v. Altrock zu Klein=Dratow zugesandt, und dieser reichte sie nun am 24. Febr. 1810 ein, weil ihm die höchste Erlaubniß, sie auch tragen zu dürfen, ermangele und eine schriftliche Versicherung jetzt nicht vorhanden ist. Herzog Carl schickt ihm am 21. März 1810 den Orden zurück, um ihn als Familien=Andenken aufzubewahren und setzt hinzu: "Ich finde mich hiezu um so mehr bewogen, da ich diesen Orden nicht als einen Hausorden betrachten will".