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14.
Zum wismarschen Fürstenhofbau vom J. 1554.

Es ist S. 6 flgd. an mehreren Stellen der Hindernisse gedacht, welche der Rath der Stadt Wismar den Landesherren beim Bau ihrer Residenzen in der Stadt in den Weg legte. Ein vor kurzem aufgefundenes Document beweiset, daß das widerstrebende Benehmen des Raths sich noch im J. 1554 beim Bau des neuen Hofes (vgl. S.14 und S. 12 Not.) zeigte. Es heißt nämlich in des

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"Hertzogs Johans Albrechts etc. . Instruction, Was Vnser Secretarius vnd lieber getrewer Andreas Hohn von Vnsernt wegen an Burgermeister vnd Rathman Vnser Stadt Wysmar werben solle.
Erstlich Ihnen Vnsern grus vnd gnedigen willen antzuzeigen.
Folgents das sie - - Priuilegia vnd Immunitaeten - - thun vorwenden.
Zu dem das sie auch durch ein solchen vnd keinen andern grunt vnsern baw auff vnserm hoff vnd eigenthumb sich vnderstehen freventlich vnd mit keinen rechten vndanckbarlichen vnd nicht aus beweglichen notturfftigen oder billichen Vrsachen zu verhindern, vnd damit sie ihr vndanckbar gemuth mit der that erzeigen, sich weigern, vns ballast vnd Meuerstein vnd andere Materie vmb vnser billiche bezalunge folgen zu lassen. - - - - - - Actum Güstrow den dreitzehenden Monatstag Februarii Anno der weniger Zall vier vnd funfftzig."