14.
Zum wismarschen Fürstenhofbau vom
J. 1554.
Es ist S. 6 flgd. an mehreren Stellen der
Hindernisse gedacht, welche der Rath der Stadt
Wismar den Landesherren beim Bau ihrer
Residenzen in der Stadt in den Weg legte. Ein
vor kurzem aufgefundenes Document beweiset, daß
das widerstrebende Benehmen des Raths sich noch
im J. 1554 beim Bau des neuen Hofes (vgl. S.14
und S. 12 Not.) zeigte. Es heißt nämlich in des
"Hertzogs Johans Albrechts
. Instruction, Was Vnser
Secretarius vnd lieber getrewer Andreas Hohn
von Vnsernt wegen an Burgermeister vnd
Rathman Vnser Stadt Wysmar werben
solle.
Erstlich Ihnen Vnsern grus vnd
gnedigen willen antzuzeigen.
Folgents
das sie - - Priuilegia vnd Immunitaeten - -
thun vorwenden.
Zu dem das sie auch
durch ein solchen vnd keinen andern grunt
vnsern baw auff vnserm hoff vnd eigenthumb
sich vnderstehen freventlich vnd mit keinen
rechten vndanckbarlichen vnd nicht aus
beweglichen notturfftigen oder billichen
Vrsachen zu verhindern, vnd damit sie ihr
vndanckbar gemuth mit der that erzeigen,
sich weigern, vns ballast vnd Meuerstein vnd
andere Materie vmb vnser billiche bezalunge
folgen zu lassen. - - - - - - Actum Güstrow
den dreitzehenden Monatstag Februarii Anno
der weniger Zall vier vnd funfftzig."