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Verein für mecklenburgische Geschichte und
Altertumskunde

 
 

Mecklenburgische

   

Jahrbücher

 
 
 

          Gegründet von Friedrich Lisch, fortgesetzt
          von Friedrich Wigger und Hermann Grotefend

 
 
 
 
   

98. Jahrgang 1934

 
   

Herausgegeben von
Staatsarchivdirektor i.R. Dr. F. Stuhr
als 1. Sekretär des Vereins

 

Schwerin i. M.

Druck und Vertrieb der Bärensprungschen Hofbuchdruckerei
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Inhalt des Jahrbuchs.

  Seite
I. Die gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse des 17. Jahrhunderts im nördlichen Domanialgebiet des Landes Stargard (in den Ämtern Stargard, Broda, Nemerow, Wanzka). Von Studienassessor Dr. Meta Murjahn - Rostock 1
II. Bischof Brunward von Schwerin. Von Studiendirektor Dr. Wilhelm Biereye - Stettin 101
III. Mecklenburgische Beziehungen Herzog Carl Augusts von Weimar. Mit ungedruckten Briefen Carl Augusts. Von Dr. Hans Haimar Jacobs - Heidelberg 139
IV. Die Lehrer der Gr. Stadtschule zu Wismar von ihren ersten Anfängen 1541 bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts. Von Gustav Willgeroth - Wismar 157
V. Die geschichtliche Literatur Mecklenburgs 1933-1934. Vom Herausgeber 207
Jahresbericht (mit Anlagen A und B) 223

 

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I.

Die gutsherrlich-bäuerlichen
Verhältnisse des 17. Jahrhunderts
im nördlichen Domanialgebiet
des Landes Stargard

(in den Ämtern Stargard, Broda, Nemerow, Wanzka)

 

von

Meta Murjahn.

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Inhaltsverzeichnis.

Seite
Einleitung: 1. Der Begriff der Gutsherrschaft 5
2. Allgemeiner Überblick über die geschichtliche Entwicklung der mecklenburgischen Gutsherrschaft bis zum Beginn des 17. Jahrhunderts 6
Kapitel   I. Die Rechtslage der Bauern im nördlichen Domanialgebiet des Landes Stargard um die Wende des 16./17. Jahrhunderts 11
§ 1. Die personenrechtlichen Verhältnisse 11
§ 2. Die besitzrechtliche Lage 21
Kapitel  II. Die Wirkung des Dreißigjährigen Krieges auf den zahlenmäßigen Bestand der bäuerlichen Bevölkerung 27
Kapitel III. Der Wiederaufbau im Domanium nach dem Kriege 38
§ 1. Die Neubesetzung der wüsten Hufen 38
§ 2. Die Herkunft der Siedler. (Seßhaftigkeit der bäuerlichen Bevölkerung im 17. Jahrhundert?) 46
§ 3. Die Einziehung wüster Hufen zu Hofland 54
Kapitel  IV. Die Wirkung des Krieges auf die rechtliche Stellung der Bauern 61
§ 1. Die persönlichen Rechtsverhältnisse; die Leibeigenschaft 61
§ 2. Das Besitzrecht; die Zeitpacht 75
§ 3. Die Dienste der Bauern:
     a) Hofdienste, Extradienste 80
     b) Der Gesindezwangsdienst 90
§ 4. Die Abgaben:
     a) öffentlich-rechtliche 91
     b) grundherrliche 92
Kapitel  V. Die wirtschaftliche Lage der Bauern nach dem Dreißigjährigen Kriege 93

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Ungedruckte Quellen.

Amt Stargard
(abgek.: A.Sta.)
Archiv Neustrelitz.
Vol. IV B: Amtsreg. 1589-1590. - Amtsbuch 1624. - Designation des Amtes 1628 Mai 21. Berichte über d. Zustand im A. 1640-1675. Inv. 1670. 1674. 1683. Pachtreg. 1704-1708.
Amt Stargard. Archiv Schwerin.
Vol. II: Inv. 1647. 1649. 1653. - Verz. d. Hofdienste u. Saat bei jedem Meierhof 1664. - Vis. 1669. - Meierhöfe u. Dienste in den Dörfern 1674. - Abgaben von wüsten Hufen 1683. - Spez. der besetzten u. wüsten Hufen 1685. - Hebungen 1685-1686.
Vol. III: Dienste 1571-1700. - Gefälle. - Hof- u. Katenstellen. - Hilfe der Untertanen 1538-1696.
Vol. IV: Inv. 1553(52)-1668.
Vol. VII: Register des 17. Jahrhs.
Amt Broda. Archiv Neustrelitz.
Vol. IV B: Inv. 1551-1699. 1631-1698. 1652. 1667. 1698. Relation Broda 1631.
Amt Broda. Archiv Schwerin.
Beschreibung u. Etat. - Contr. - Dienste. - Amtsgefälle. - Hofstellen. - Untertanenhilfe. - Verpachtung des Amtes.
Amt Nemerow
(abgek.: A.Nem.).
Archiv Neustrelitz.
Amtsregister 1573.
Vol. IV B: 1655-1728.
Amt Nemerow. Archiv Schwerin.
Vol. I: Anschläge. - Contr. - Amts-Beschreibung, -Bücher, -Sachen.
Vol. II: Register 1572-1652. - Rechnungen 1688-1696.
Komturei Nemerow. Archiv Schwerin.
Vol. II: 1686.
Amt Wanzka. Archiv Neustrelitz.
Vol. IV A: Mandate u. Supplikate 1592-1627.
Vol. IV B: Amtsbuch 1561 mit Nachtr. von 1631. - Amtsbuch u. Inv. 1579-1597. - Amtsreg. 1647-1651.
Amt Wanzka. Archiv Schwerin.
Vol. I a: Beschreibung. - Contr. - Dienste. - Hofstellen. - Untertanenhilfe.
Vol. I b: Inventare.
Vol. III: Rechn. u. Register 1616-1670. - Hauptreg. 1616.
Amt Neustrelitz. Archiv Neustrelitz.
Vol. IV B: Leibgedingstradition 1636.

Die gelegentlich herangezogenen Akten aus anderen Ämtern sind unter dem Text vermerkt.

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Einleitung.

1. Der Begriff der Gutsherrschaft 1 ).

Die ländliche Verfassungsgeschichte des deutschen Kolonisationsgebietes vom Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert wird gekennzeichnet durch die Ausbildung der Gutsherrschaft im Unterschied zur Grundherrschaft, die sich im deutschen Kernland erhalten hat. Die Gutsherrschaft, die bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts ausgebildet ist, weicht in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht von der Grundherrschaft ab. Entscheidend für sie sind nicht die Abgaben an Geld und Naturalzins, wie sie der Grundherr als Rentenempfänger neben dem kleinen Ertrag einer Eigenwirtschaft von seinen abhängigen Bauern bezieht, sondern der Schwerpunkt der landwirtschaftlichen Produktion liegt bei ihr im herrschaftlichen Großbetrieb auf einem Rittergut, einem Domanialgut oder einem Klostergut 2 ). Und zwar vollzieht er sich "zu dem ausgesprochenen Zweck einer großzügigen Produktion für den Markt mit Hilfe der Frondienste der zum Hof gehörigen Bauern, die dadurch in eine


1) Im Anschluß an H. Maybaum, Die Entstehung der Gutsherrschaft im nordwestl. Mecklenburg (Vierteljahrsschr. f. Soz. u. Wirtsch. Gesch., hg. von G. v. Below, Beiheft 6), Stuttgart 1926, S. 1-4. -Vgl. ferner Handwb. d. Staatswissensch. I, 4. Aufl., 1923, "Agrargeschichte" von G. v. Below, S. 52-57; II, 4. Aufl., 1924, "Bauer, Bauerngut und Bauernstand" von R. Kötzschke, S. 371-376; V, 3. Aufl., 1910, "Gutsherrschaft" von H. Wittich, S. 209-216. -Wörterb. d. Volkswirtschaft, hg. von Elster, I, 2. Aufl., 1926, "Bauer" von C. I. Fuchs, S. 324-333; "Gutsherrschaft" von demselben, S. 1157 f. - G. F. Knapp, Die Bauernbefreiung und der Ursprung der Landarbeiter in den älteren Teilen Preußens, Leipzig 1887, I, S. 28-49; ders., Die Landarbeiter in Knechtschaft und Freiheit, Leipzig 1909, 2. Aufl., S. 46-64. - G. v. Below, Territorium u. Stadt, der Osten u. der Westen Deutschlands; der Ursprung d. Gutsherrschaft, München-Leipzig 1900 (Hist. Bibl. XI), S. 1-74. - I. Jessen, Die Entstehung u. Entwicklung der Gutswirtschaft in Schlesw.-Holst. bis zum Beginn der Agrarreformen (Ztschr. d. Ges. f. schlesw.-holst. Gesch. 51), 1922, S. 1-8.
2) Maybaum, a. a. O. S. 2.
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organische Verbindung mit dem Herrenhof treten und schließlich bei wachsender Last der Dienste und zunehmender Abhängigkeit zu bloßen Pertinenzen des Hofes herabsinken" 3 ). Die Rechtsbefugnis, für den auf Absatz gerichteten Eigenbetrieb die Bauern als Arbeitskräfte heranzuziehen, gibt dem Gutsherrn seine obrigkeitliche Stellung, die er als Gerichts- und Erbherr innehat 4 ). Als Gerichtsherr ist er berechtigt, grundsätzlich ungemessene Dienste von seinen Gerichtsuntertanen zu verlangen; als Erbherr steht es ihm zu, die Freizügigkeit seiner Erbuntertanen bis zur Schollenpflichtigkeit einzuschränken. In dieser "Vereinigung von Grund-, Gerichts- und Erbherrschaft" in einer Person in einem räumlich geschlossenen Gutsbezirk liegt das Wesen der Gutsherrschaft; es entsteht ein reales territoriales Herrschaftsgebiet, in dem der Gutsherr - - - die Obrigkeit ist, dessen Bewohner seine Privatuntertanen sind" 5 ).

Die obrigkeitliche Stellung hat sich zuerst entwickelt und bot Grundlage und Anreiz zur Ausbildung des Großbetriebes, der Gutswirtschaft, die wieder erst die volle Auswirkung der veränderten rechtlichen Zustände herbeiführte.

"Diese Verbindung des rechtlichen mit dem wirtschaftlichen Moment macht den "Begriff" der Gutsherrschaft aus" 6 ).

2. Allgemeiner Überblick über die geschichtliche Entwicklung der mecklenburgischen Gutsherrschaft bis zum Beginn des 17. Jahrhunderts.

Ein gutsherrlich-bäuerliches Verhältnis zwischen Gutsherr und Bauer bildete sich im 15. Jahrhundert mit der Entstehung der Gutsherrschaft in Mecklenburg wie in andern deutschen Kolonisationsländern aus, als aus Grund- und Gerichtsherrschaft die Gutsherrschaft mit eigenbewirtschaftetem Großbetrieb erwuchs. Die wichtigste Gutsherrschaft ist die ritterliche.

Die Grundherrschaft war zuerst da; sie bestand seit der deutschen Kolonisation als landesherrliche und private Grundherrschaft. Die unter dem Landesherrn oder einem privaten Grundherrn, einem Ritter, Bürger oder geistlichen Herrn, ange-


3) Maybaum, a. a. O. S. 2.
4) Ebda. S. 2 f.
5) Maybaum, a. a. O. S. 3; vgl. C. I. Fuchs, Wörterb. d. Volkswirtsch., ed. Elster, I, 2. Aufl., 1906, "Gutsherrschaft" S. 1157.
6) Maybaum, a. a. O. S. 4.
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siedelten Bauern standen mit ihrem Landbesitz in dinglicher, aber nur in dinglicher, nicht persönlicher Abhängigkeit von ihrem Grundherrn.

Zu der Grundherrschaft trat im 14. Jahrhundert die Gerichtsherrschaft, die obrigkeitliche Gewalt, als die Landesfürsten infolge ihrer politischen und finanziellen Machtlosigkeit staatliche Hoheitsrechte an die privaten Grundherren, besonders die Ritter veräußerten. Das wichtigste Hoheitsrecht war die Gerichtsbarkeit, das Hoch- und Niedergericht 7 ). Die grundherrlichen Hintersassen traten als Gerichtsuntertanen in ein öffentlich-rechtliches Untertanenverhältnis zu ihren mit der Gerichtshoheit ausgestatteten Grundherren. So unterstanden im 16. Jahrhundert die ritterschaftlichen Bauern der Gerichtshoheit ihres ritterlichen Grundherrn, wie in den herzoglichen Ämtern die Grund- und Gerichtsherrschaft über die Domanialbauern in der einen Person des Landesherrn vereinigt war.

Die wirtschaftliche Auswertung dieser aus der Verbindung von Grund- und Gerichtsherrschaft erwachsenen Stellung erfolgte durch den Übergang der ritterlichen Grundherren zum landwirtschaftlichen Großbetrieb, zur Gutswirtschaft.

Im 15. Jahrhundert reichten infolge der Geldentwertung und der Verwüstung des flachen Landes 8 ) durch die zahllosen


7) In Mecklenburg erfolgten die Vergabungen an die Ritterschaft im 14. Jahrh. und namentlich 15. Jahrh. (Maybaum, a. a. O. S. 72); in Vorpommern ebenfalls im 14. u. 15. Jahrh. (Fuchs, Untergang des Bauernstandes und das Aufkommen der Gutswirtschaften nach archival. Quellen aus Neuvorpommern und Rügen (Abhdg. aus dem staatswissenschaftl. Seminar zu Straßbg. Heft 6), Straßbg. 1888, S. 43, 51); die Markgrafen von Brandenburg besaßen die Gerichtshoheit nach dem Landbrief von 1375 nur noch in wenigen Fällen (n. Maybaum ebda. mit A 306); die Herzöge von Holstein bestätigten 1524 den Rittern das Hochgericht uneingeschränkt. (Sering, Erbrecht und Agrarverfassung in Schlesw.-Holst. auf gesch. Grundlage B. VIII "Vererbung des ländl. Grundbesitzes im Königreich Preußen", Berlin 1908, S. 216, 224). - Vgl. zu diesem Abschnitt die S. 5 A. 1 angeführte Literatur, namentlich Maybaum S. 40 ff, dazu Sering, a. a. O. S. 199 ff; dazu die Besprechung von F. Rachfahl, "Schlesw.-Holst. in der deutschen Agrargeschichte", Jb. f. Nat.-Ök. u. Stat., 3. Folge Bd. 38, 1909, S. 458 ff. F. Rörig, Ztschr. d. Ver. f. lüb. Gesch. 14, 1912, S. 144 ff., "Agrargeschichte und Agrarverfassung Schlesw.-Holsteins, vornehmlich Ostholsteins".
8) Die schlimmste Verheerung des mecklenburgischen Bauernstandes vor dem Dreißigjährigen Kriege fällt ins 15. Jahrh.; vgl. Maybaum, a. a. O. S. 114, H. Witte, Meckl. Gesch. I, Wismar 1909, S. 245.
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Fehden die Einkünfte, die der Ritter aus den Abgaben der hintersässigen Bauern bezog, für seinen Unterhalt nicht mehr aus. Er brauchte eine neue Einnahmequelle, zumal sich die Lebensansprüche allgemein gesteigert hatten. Der geeignete Weg bot sich dem Adel in der Errichtung und dem Ausbau einer umfangreichen Eigenwirtschaft. Während die erste Hälfte des 16. Jahrhunderts das langsame Anwachsen der Gutswirtschaft zeigt, ist die zweite Hälfte des Jahrhunderts "die Periode der planmäßigen Vergrößerung der Gutsbetriebe und der wesentlichen Ausbildung ihrer Organisation" 9 ). Die entscheidenden Gründe, die zur Errichtung kapitalistischer Betriebe geführt haben, liegen nicht in der Veränderung des Kriegswesens, die nach der von G. Fr. Knapp vertretenen Theorie 10 ) den Ritter zum Gutsherrn machten; denn ebenso wie die Ritter gingen auch der Landesherr und die geistlichen Grundherren, wenn auch nicht in dem gleichen Umfang, zum gutswirtschaftlichen Betrieb über; in Holstein gingen sogar die Klöster voran 11 ). Maßgebend waren vielmehr wirtschaftliche und politische Gründe 12 ). Es waren die günstigen Absatzmöglichkeiten für Getreide nach den industriereichen Niederlanden, nach England, Spanien und die "Preisrevolution" des 16. Jahrhunderts 13 ). In wirtschaftlicher Hinsicht kam dazu das politische Übergewicht im Staate, wie es in der landständischen Verfassung hervortrat. Die Ritterschaft wußte diese Machtstellung für ihre wirtschaftlichen Privatinteressen auszunutzen.


9) Maybaum, a. a. O. S. 145. Für das nordwestliche Mecklenburg erschließt Maybaum (S. 121-126; 131) die erste Vergrößerung der herrschaftl. Wirtschaft aus der Preissteigerung für Bauernstellen und höheren Preisbewertung der bäuerlichen Dienste für das 3. Viertel des 15. Jahrhs. - unmittelbare Quellen fehlen. In Brandenburg liegt nach Großmann (Üb. d. gutsherrl.-bäuerl. Rechtsverhältnisse i. d. Mark Brandenburg vom 16.-18. Jahrh., 1890 [Staats- u. sozial wiss. Forschg. hg. v. G. Schmoller, Bd. IX, Heft 4], S. 11) der Zeitpunkt in der 2. Hälfte des 15. Jahrhs.; in Pommern setzt am Ende des 15. Jahrhs. die Bewegung ein (M. Wehrmann, Gesch. v. Pom. II, Gotha 1906, S. 3, 7 f.); in Schleswig-Holstein sind nach Jessen, a. a. O. S. 56 f. die Anfänge seit Beginn des 15. Jahrhs. schon vorhanden. An der Wende des 15. Jahrh. erfolgte ein starker Aufschwung.
10) Knapp, Bauernbefreiung I, S. 37.
11) Rachfahl, a. a. O. S. 458.
12) Vgl. Maybaum, a. a. O. S. 145 ff.
13) Sering, a. a. O. S. 226; vgl. f. Meckl.: Maybaum, a. a. O. S. 152/3; f. Holst.: Sering, a. a. O. S. 225 ff. u. Rörig, a. a. O. S. 144.
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Als der ritterliche Grund- und Gerichtsherr zum Gutsherrn wurde, brauchte er zur Errichtung einer Eigenwirtschaft großen Stils Land und Arbeitskräfte.

Die Vermehrung des selbstbewirtschafteten Landes erfolgte durch Einziehung der bisher in Zeitpacht an Bauern ausgegebenen Hofhufen, durch Zulegung von Teilen der Allmende zum Hofacker, durch Einziehung von Land, das entweder seit der Zeit der Kolonisation noch unbeackert gelegen hatte oder im 15. Jahrhundert "wüst" 14 ) geworden war, und schließlich durch Legung von besetzten Hufen, von Bauernland im eigentlichen Sinne; Mittel zur Legung waren: Heimfall, Kauf, Ausnutzung schlechter Besitzrechte und gewaltsame Verjagung 15 ).

Das vermehrte Hofland erforderte Arbeitskräfte, die es bestellten. Da freie Arbeitskräfte, selbst wenn sie in ausreichender Zahl vorhanden gewesen wären, zu teuer waren, so mußten die bäuerlichen Hintersassen die notwendigen Dienste leisten. In seiner Eigenschaft als Gerichtsherr hatte der ritterliche Grundherr das Recht auf Dienste seiner hintersässigen Bauern, als Gutsherr nutzte er die öffentlich-rechtlichen Fronden für seine privaten Wirtschaftszwecke 16 ). Die gerichtsherrlichen Dienste waren ihrem öffentlich-rechtlichen Ursprung entsprechend "im Prinzip ungemessen" 17 ) und konnten mit zunehmendem Bedarf von dem Gutsherrn auf Grund seiner Gerichtshoheit nach Art und Zahl gesteigert werden. - So ergibt sich die Rechtslage, "daß die im Grundsatz ungemessene Dienst-


14) Nach dem Sprachgebrauch jener Zeit hatte eine wüste Hufe keinen bäuerlichen Wirt, sie brauchte nicht unbebaut zu liegen; Maybaum, a. a. O. S. 141, Jessen, a. a. O. S. 61.
15) R. Kötzschke, Dtsch. Wirtschaftsgesch. bis zum 17. Jahrh., Leipzig 1921, 2. Aufl., S. 189; O. Hötzsch, Der Bauernschutz in den deutschen Territorien v. 16.-19. Jahrh. (Jb. f. Gesetzgeb., Verw. u. Volkswirtsch., hg. v. G. Schmoller, Jg. 26, Heft 3, Leipzig 1902), S. 240. In Meckl. fanden nach Maybaum (a. a. O. S. 141/42, 160) Bauernlegungen im 16. Jahrh. erst in geringem Umfang statt.
16) Nach Maybaum, a. a. O. S. 126 f., 101 mag es grundherrliche Dienste wohl gelegentlich in Meckl. gegeben haben, - urkundlich sind sie mit Sicherheit nicht festzustellen; ähnlich urteilt Fuchs f. Vorpommern (a. a. O. S. 36 ff.); soweit sie bestanden, waren sie wie alle grundherrlichen Leistungen vertraglich festgelegt und unveränderlich.
17) Maybaum, a. a. O. S. 127, 80; Sering, a. a. O. S. 271, Ihde, Amt Schwerin, Gesch. seiner Steuern, Abgaben und Verwaltung bis 1655 (Jb. d. Ver. f. Meckl. Gesch. u. Altert.-Kde., Beih. 77, Schwerin 1913), S. 71 ff.
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pflicht für den freien Bauern überall und ausschließlich eine Folge der Gerichtsherrschaft" war 18 ).

Die Gerichtsherrschaft gewährte nicht nur den rechtlichen Anspruch auf Dienste, sie schloß auch zugleich die Machtmittel in sich, diese Forderungen durchzusetzen. Entzog sich der Bauer dem steigenden Druck seiner Verpflichtungen, verließ er seinen Hof, ohne einen tüchtigen Ersatzmann zu stellen - wie es dem privatrechtlichen Leihevertrag entsprach, der zwischen Grundherr und Bauer bestand -, so gab die Gerichtsherrschaft dem Gutsherrn die rechtlichen Mittel an die Hand, den vertragsbrüchigen Hintersassen wieder anzufordern, ihn an das Gut, an die Scholle zu binden 19 ). Der Bauer wurde erbuntertänig.

Parallel mit dem Ausbau des landwirtschaftlichen Großbetriebes ging die Steigerung der bäuerlichen Dienste, damit wuchs zugleich die Abhängigkeit der Bauern. Bis zum Ende des 16. Jahrhunderts hatte sich die Erbuntertänigkeit, der Zustand der dinglichen Abhängigkeit, in vollem Umfang ausgebildet. Sie enthielt ein privatrechtliches Moment, nach dem der Bauer vom Gutsherrn dinglich abhängig war, solange er auf grundherrlichem Boden einen Bauernhof bewohnte. Sie enthielt ferner ein öffentlich-rechtliches Moment, das dem Gutsherrn die Berechtigung gab, auf Grund seiner Gerichtshoheit die Freizügigkeit der bäuerlichen Hintersassen zu beschränken und entwichene Bauern zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen zu zwingen.



18) Maybaum, a. a. O. S. 128; Sering, a. a. O. S. 271.
19) Maybaum, a. a. O. S. 82 ff.
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Kapitel I.

Die Rechtslage der Bauern im nördlichen Domanialgebiet des Landes Stargard um die Wende des 16./17. Jahrhunderts.

§ 1. Die personenrechtlichen Verhältnisse.

Wie in anderen Ländern des ostelbischen Kolonisationsgebietes zeigte sich auch in Mecklenburg im 16. Jahrhundert, namentlich seit der Mitte des Jahrhunderts, ein besonders lebhaftes Bestreben, große Gutswirtschaften einzurichten 20 ). Der Großbetrieb aber stand und fiel mit der Arbeitskraft der hintersässigen Bauern. Ihre Dienstleistung sich unter allen Umständen zu sichern, war notwendige Voraussetzung für den planmäßigen Ausbau der Großbetriebe. Eine Herabdrückung der Bauern in ihrer persönlich-rechtlichen und besitzrechtlichen Stellung ging mit dieser Entwicklung Hand in Hand.

Dieser Prozeß der Entrechtung der Bauern erfaßte wie in den Nachbarländern, in der Mark Brandenburg, Pommern und Holstein, nicht bloß die ritterschaftlichen Bauern, wenn auch die Form der Gutsherrschaft in ihrer letzten Auswirkung bei der Ritterschaft am eindeutigsten in die Erscheinung tritt. Er griff auch auf die unter geistlicher Herrschaft stehenden bäuerlichen Untertanen über und ebenso auf die unmittelbar auf landesherrlichem Boden wohnenden Domanialbauern.

Da für den Stargarder Landesteil von Mecklenburg die Nachrichten über die gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse in der Ritterschaft für die Zeit des 17. Jahrhunderts nur spärlich erhalten sind, so daß sich aus ihnen allein kein klares Bild der rechtlichen und wirtschaftlichen Zustände der Bauern gewinnen läßt, so sind in der vorliegenden Abhandlung die Verhältnisse


20) Vgl. Einleitung, oben S. 8 mit A. 9 über die Anfänge seit Ende des 15. Jahrhs.
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der Domanialbauern, namentlich im nördlichen Teil des Landes Stargard im Gebiet der Ämter Stargard, Broda, Nemerow und Wanzka, in Betracht gezogen 21 ).

Um die Bedeutung des 17. Jahrhunderts, vor allem des Dreißigjährigen Krieges, für die Entwicklung der gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse in ihrem vollen Umfang verstehen zu können, ist es nötig, sich eine klare Einsicht in die Zustände zu verschaffen, die vor dem Kriege herrschten.

Welcher Art nun war die Rechtslage der amtsuntertänigen Bauern um 1618 ?

Eine Erbuntertänigkeit hatte sich auch hier wie im übrigen Mecklenburg und allgemein im Kolonisationsgebiet ausgebildet, eine dingliche Abhängigkeit, die den betraf, der innerhalb des herzoglichen Amtsbezirkes einen Hof innehatte und so lange er ihn innehatte 22 ). In den Nachbarländern erfuhr diese Erbuntertänigkeit schon im 15. Jahrhundert stärkere Bindungen. So wurde in der Mark neben der Verpflichtung, bei Abzug vom Hofe einen Ersatzmann zu stellen 23 ), das Recht auf Rückforderung entwichener Bauern von der Ritterschaft 1484 auf einem Landtage schon zum ersten Male in Anspruch genommen 24 ). In Mecklenburg tritt dagegen eine Beschränkung der Freizügigkeit der Bauern, soweit bisher bekannt ist, erst in den Reversalen von 1621 als formuliertes Recht in Erscheinung 25 ). Wenn sich auch formell diese Bestimmung nur


21) Die Ämter waren bis 1918 rein domaniale Einrichtungen. Ihr Machtbereich beschränkte sich auf das Domanium und mußte Halt machen an den Grenzen der Rittergüter und Städte; vgl. Endler, Die Entwicklung der Ämter in Meckl.-Strelitz, Landeszeitg., 3. Beil. 6. Okt. 1929, Nr. 234.
22) Vgl. Fuchs, Zur Geschichte d. gutsherrl.-bäuerlich. Verhältnisses i. d. Mark Brandenburg, (Ztschr. d. Savigny=Stiftung für Rechtsgesch., Bd. 12 German. Abt., Weimar 1891), S. 29. In Vorpom. wird im "wendisch-rügianischen Landsgebrauch", einem Rechtsbuch, in dem das um 1550 herrschende Gewohnheitsrecht aufgezeichnet war, dies Abhängigkeitsverhältnis "Bauerspflicht" genannt (Fuchs, Unterg. d. Bauernstandes, S. 50, 81).
23) Knapp, B.-Befr. I, S. 36; Großmann, a. a. O. S. 13, 46/47.
24) Knapp, Landarbeiter, S. 57; Großmann, a. a. O. S. 11 f. In Vorpom. gleichfalls schon 1472, Fuchs, Unterg. d. B.-Standes, S. 53.
25) In Artikel 44 der Gesetzsammlung der meckl.-schw. Lande, Wismar, Rostock und Ludwigslust 1868, Bd. III, 2. Aufl., S. 17; vgl. Kaehlcke, Die rechtl. u. wirtschaftl. Lage der Domanialbauern in Meckl.-Schwerin vom Ausgang des Dreißigjährigen Krieges bis zur Aufhebung der Leibeigenschaft 1820, Diss. Göttingen 1924, S. 11.
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auf die ritterschaftlichen Bauern bezog, so besaß auch der Landesherr damit zugleich die rechtliche Handhabe, dieselben Grundsätze seinen eigenen Bauern gegenüber geltend zu machen. Beweise aber, daß zu Anfang des 17. Jahrhunderts, vor dem großen Kriege, die Landesherrliche Regierung ein Interesse daran gehabt hätte, wenn nicht ihr uneingeschränktes Recht, so doch ihre Macht ihren Bauern in dieser Weise fühlbar zu machen, lassen sich aus den Akten, die für das hier behandelte Gebiet überliefert sind, nicht entnehmen.

Solange noch kein Mangel an Bauern war, die von ihrer Stelle dem Amt ihre Abgaben und besonders ihre Dienste leisteten, hatten die Vertreter des Landesherrn in den Ämtern keine Veranlassung, einen Bauern, der etwa aus wirtschaftlichen Gründen seinen Hof verließ, zurückzuholen und ihn unbedingt auf der Scholle festzuhalten, wenn ein anderer bereit war, seine Stelle wieder anzunehmen.

Daß sich Bauern bereit fanden, einen Hof zu bewirtschaften, wird durch zahlreiche Urkunden erwiesen. Entweder traten sie für den abziehenden Bauern als Ersatzmann ein oder sie übernahmen den Hof, wenn ein anderer, ohne diese Verpflichtung 26 ) erfüllt zu haben, davon gegangen war. In einem Verzeichnis über die Nutzung der im Amt Stargard vorhandenen wüsten Hufen aus dem Jahr 1621 27 ) wird aus einer Reihe von Dörfern von solchen Bauern berichtet, die einen "wuesten Hof hinwieder angenommen". Zeigte sich aber, daß ein Bauer durch schlechte Wirtschaftsführung die Rente gefährdete, so wurde der unfähige Wirt von der Stelle entfernt, wie es z. B. 1618 mit einem Bauern in Blankensee geschah, der "Unvormuglichkeit und schwerer Schuldenlast halben" nicht länger seinen Hof bewohnen konnte und ihn "auf Begehren der Herschaft abtreten mußte" 28 ). Das ist an sich kein neuer Eingriff in die Rechtsstellung der Bauern, sondern eine natürliche Folgerung aus dem privaten Leihevertrag, der zwischen Grundherrschaft und Bauer bestand, die übernommene Stelle ordnungsgemäß zu verwalten. Diese Verpflichtung war ebenso natürlich wie die


26) Im Amt- und Stadtregister des Amts Strelitz von 1569 (IV B) wird die Pflicht der Bauern bezeugt, bei Abzug vom Hofe einen Ersatzmann zu stellen. Vgl. f. d. Ritterschaft des nordwestl. Meckl.: Maybaum, a. a. O. S. 82 f.; für Vorpommern: Fuchs, a. a. O. S. 51.
27) A.Sta., Vol. IV, Inventare: Beispiele aus Bargensdorf, Hinrichshagen, Teschendorf, Lindow, Schlicht und Kublank.
28) A.Wanzka IV A, Mandate u. Supplikate 1592-1627.
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andere, nicht vom Bauernhof fortzuziehen, ohne dem Amt einen Gewährsmann gestellt zu haben.

Aber dieser Grundsatz gewann verstärkte Bedeutung, je mehr die Dienstleistungen im Wert stiegen und die Amtsverwalter, um sich diese Dienste zu sichern, darauf sehen mußten, die Bauernstellen mit fähigen Wirten besetzt zu halten. Aus dieser Notwendigkeit konnten sich Härten in der Handhabung der Rechtsgewohnheiten entwickeln, die in der Folgezeit zur vollen Entrechtung beitrugen. Ansätze machen sich am Anfang des 17. Jahrhunderts vereinzelt bemerkbar. So hat im Amt Stargard im Jahr 1589 ein Bauer in Kublank ,,ein wuest Bauerbe - - annehmen müssen" 29 ), und 1618 heißt es von einem Bauern in Schönbeck, er sei "von Neetzka hieher gesetzt worden" 30 ). Da jedoch Angaben über die näheren Umstände in den Aufzeichnungen der Register fehlen, läßt sich mit Sicherheit nicht sagen, inwieweit es sich in diesen Einzelfällen von Stellenbesetzungen schon um Anwendung von Zwang handelt 31 ). Es sind nur erst Ansätze zu einer Entwicklung, deren gesetzmäßige Anerkennung und strenge Durchführung ein halbes Jahrhundert später den Bauern zum Verhängnis geworden sind.

Aus diesen Tatsachen leiten wir den Schluß ab, daß der Landesherr als Domanialherr in der Zeit vor dem Dreißigjährigen Kriege darauf bedacht war, die Bauernstellen in ausreichender Zahl mit dienstfähigen Bauern besetzt zu halten. Jeder Bauer, der einen Hof innerhalb eines Amtsbezirkes innehatte und solange er ihn innehatte, stand in einem dinglichen Abhängigkeitsverhältnis, wie es der vertragsmäßigen Bindung des Bauern an den Grundherrn für die Überlassung von Land entsprach. Fanden sich genügend Bauern bereit, wüste Stellen zu bewohnen, brauchte der Landesherr nur erst vereinzelt zu Zwangsmaßnahmen zu greifen; das öffentlich-rechtliche Mo-


29) A.Sta. IV B, Amtsregister 1589-1590.
30) A.Sta., Vol. IV, Inventare 1618.
31) Ein Bauer aus Rehberg (A.Sta., Vol. III, Hof- und Katenstellen) führt z. B. in einer Eingabe an den Herzog aus, daß nach dem Tode seines Vaters (etwa 1595) wegen seiner eigenen Minderjährigkeit dem Vater=Bruder die väterliche Stelle in Käbelich zu bewohnen eingeräumt sei. Da diese Darstellung der Sohn, also der Untertan, gibt, wird man aus dem Wortlaut des vom Amt gegebenen Berichts, er sei von den Beamten "uf solches Gehöfte - - wiederumb gesetzet", nicht die Ausführung einer Zwangsmaßnahme ableiten dürfen, sondern darin die Genehmigung des Amts sehen, die bei Stellenbesetzungen immer nötig war.
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ment, das neben dem privatrechtlichen in dem Begriff der Erbuntertänigkeit enthalten ist, lieferte dazu die Berechtigung. Fälle, daß der Landesherr als Domanialherr entwichenen Bauern gegenüber das Rückforderungsrecht geltend gemacht hätte, um sie auf die Scholle zurückzuholen, wie Maybaum 32 ) es auf ritterschaftlichem Gebiet schon früh (um 1500) festgestellt hat, sind in den hier behandelten Ämtern nicht überliefert.

Der erbuntertänige Bauer, der einen Bauernhof bewohnte, war zu Dienstleistungen verpflichtet. Zur Bearbeitung des Hoflandes, das von den Meierhöfen aus bewirtschaftet wurde, waren Arbeitskräfte nötig. Die Bauern mußten die notwendigen Dienste verrichten. Dieser Anspruch auf die Dienste der bäuerlichen Hintersassen erwuchs im Domanium wie auf den ritterschaftlichen Gütern aus der Gerichtshoheit, in deren Besitz nicht allein der Landesherr, sondern auch der ritterliche Gutsherr war. Aber während die Abgaben von der Zeit der Kolonisation an bis zum Dreißigjährigen Krieg im wesentlichen unverändert blieben, wurden die Dienste namentlich in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts gesteigert. Diese Tatsache beweist, wie wichtig die Dienste der Bauern für die Bewirtschaftung des Hoflandes geworden waren. Nicht mehr der Ertrag der Abgaben allein gab für die Bewertung eines Bauernhofes den Ausschlag, sondern mehr noch der Nutzen, den die Dienste darstellten.

Die Dienste waren im Domanium ihrem öffentlich-rechtlichen Ursprung gemäß im Grundsatz ungemessen. Doch wurde im allgemeinen ihre Höhe mit der Verteilung der einzelnen Dörfer zu den Meierhöfen geregelt. Im Amt Schwerin 33 ) dienten die Bauern nach 1600 jede Woche 3 Tage mit dem Gespann, die Kossaten 3 Tage mit der Hand. Im Amt Doberan 34 ) hatten die Dienste die gleiche Höhe erreicht. Auf ritterschaftlichem Gebiet im nordwestlichen Teil von Mecklenburg betrugen sie um 1550 wöchentlich einen Tag, um 1570 zwei Tage und gegen Ende des Jahrhunderts bildeten drei Diensttage in der Woche die Regel 35 ). In der Saat- und Erntezeit wurden die Dienste in noch stärkerem Maße in Anspruch genommen.


32) A. a. O. S. 85.
33) Ihde, a. a. O. S. 73, 76.
34) H. Barnewitz: Wirtschafts- u. Verwaltungsgesch. des Meckl.-Schw. Domanial-A. Doberan, Diss. Rostock 1925, S. 92 ff.
35) Maybaum, a. a. O. S. 176. Der Landesherr konnte im 16. Jahrh. aus rittersch. Grundherrschaften keine Dienste mehr beanspruchen, sondern nur noch aus den geistlichen und dem Domanium; (  ...  )
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Für das hier behandelte Gebiet fehlen bestimmte Angaben, in welchem Umfang die Dienste von den Bauern verlangt wurden. Offenbar lag, obgleich sie im Prinzip ungemessen waren, noch nicht ein solches Schwergewicht auf ihnen. Es kam vor, daß wüste Hufen unter die übrigen Bauern verteilt wurden. Diese zahlten zwar die Pächte an Geld und Korn, aber die Dienste, die auf diesen Hufen geruht hatten, gingen dem Amt weiter verloren 36 ). Allerdings ging das Bestreben dahin, die Arbeit möglichst von den dienenden Bauern erledigen zu lassen. So wurden 1589 die Dienste der Bauern aus Plath von Stargard nach Bredenfelde umgelegt, weil das Dorf diesem Meierhof näher lag; die beiden Haker, die in Bredenfelde mit keiner geringen "Unkostung" gehalten wurden, konnten jetzt abgestellt werden 37 ).

In jedem Amt wurden die Dörfer mit den diensttuenden Bauern auf die Meierhöfe verteilt. Für die sieben Höfe, die es um 1620 im Amt Stargard gab, konnten die Dienste von 287 Bauern und 123 Kossaten genutzt werden. Im Amt Wanzka verteilten sich in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts auf den Bauhof Wanzka sechs Dörfer mit 46 Pflugdiensten 38 ) - die 23 Kossaten dienten nur zu Fuß ohne Gespann - und auf das Vorwerk Neuendorf zwei Dörfer mit 17 Bauern und 5 Kossaten. Die Bauern waren verpflichtet, jeder 2 1/2 Morgen Winter- und ebensoviel Sommersaat zu "beschigken". Als Beköstigung wurde ihnen eine viertel Tonne Bier in der Gerstenernte gegeben 39 ).

Einen besseren Anhalt bietet das Amt Nemerow 40 ), und besonders ist es das Dorf Gr.-Nemerow, das einen günstigeren Überblick gestattet, in welcher Höhe die Dienste eines Dorfes


(  ...  ) vgl. Endler, Die rechtliche u. wirtschaftl. Entwicklung des Bauern von der Kolonisation bis zum Dreißigjährigen Kriege (Endler-Folkers, Das meckl. Bauerndorf, Meckl. Monogr. hg. von Oskar Gehrig, Rostock 1930), S. 64.
36) Z. B. in Dabelow: Amt Fürstenberg IV B, Amtsbuch 1619 bis 1624.
37) A.Sta., Vol. III, Dienste. Ebenso wurden im A.Nemerow die 16 Pferde, die vorher auf dem Hof in Kl.-Nemerow gehalten waren, abgeschafft; es blieben nur 2 Haker auf dem Hof (Amtsregister 1573).
38) A.Wanzka IV B, A.Buch 1561. Der Brauch, die Bauern als Pflugdienste zu bezeichnen, zeigt, wie die Dienste an Wert zunahmen; ebenso im nordwestl. Meckl. in der 2. Hälfte des 16. Jahrhs. (Maybaum, a. a. O. S. 3.)
39) A.Wanzka IV B, A.Buch 1561.
40) A.Nem. IV B, A.Register 1573; vgl. Endler, a. a. O. S. 64 f.
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herangezogen wurden. Gr.-Nemerow diente zur Zeit, als das Amtsregister abgefaßt wurde, mit 7 Dörfern zum Meierhof Kl.-Nemerow, der nach Schätzung der Bauern rund 18 Hufen umfaßte. 73 Bauern und 19 Kossaten versahen im ganzen den Dienst zu diesem Hof - um 1620 waren es 69 Bauern und 16 Kossaten -. Unter diesen mußten die 17 Bauern aus Gr.-Nemerow für die Roggen- und Hafersaat je 21 Morgen dreimal pflügen. Ferner pflügten sie in der Gerstensaatzeit mit den 3 Kossaten zusammen einmal einen halben Tag und außerdem für die Nutzung der Weide auf dem Kl.-Nemerowschen Felde einen ganzen Tag in der Roggensaatzeit. In der Ernte mußten alle Bauern und Kossaten einen Tag Roggen mähen und einen Tag binden, einen halben Tag Gerste mähen und einen Tag binden. Die Kossaten hatten außerdem noch einige Morgen Roggen und Hafer zu mähen und zu binden. Je einen Tag mähten sie ferner Erbsen und Heugras. Zwei Tage brachen sie den Mist, den die Bauern an zwei Diensttagen anfuhren. Die Bauern, die drei Hufen hatten, mußten noch je drei Fuder Heu einbringen; auf die Bauern, die nur zwei Hufen beackerten, entfielen je zwei Fuder. Dann kamen noch ein Tag zum Küchenholzhauen und ein Tag zum Holzfahren hinzu. Außerdem mußte jeder Bauer, wenn auf dem Hof gebaut wurde, ein Fuder Bauholz anfahren; schließlich dienten sie noch einen Tag in der Zeit der Schafschur.

Für das ganze Jahr lagen also für die Bauern 61/2 Tage für die Saat- und Erntezeit fest und drei weitere Diensttage, für die Kossaten 81/2 Tage. Dazu kamen die ungemessenen Forderungen während der Saat und Ernte. - Außerdem aber beanspruchte noch das Amt Strelitz Dienste aus Gr.-Nemerow. Diese waren gesetzt und betrugen wöchentlich zwei Tage "und wan ihnen angesagt würde" 41 ). Jeder Bauer diente mit einem Pferd in der Weise, daß sie zusammen 4 Wagen bespannten. Die Kossaten hatten "umb 14 Tage nach Strelitz mit der Handt" Dienste zu leisten. Das sind Forderungen, die sicher die Bauern sehr in Anspruch nahmen, besonders wenn sich die Arbeit in der Saat- und Erntezeit drängte.

In ähnlicher Höhe, wie sie sich für die Nemerower Bauern ergab, werden auch gegenüber den Bauern im Stargarder Amtsbezirk die Dienstforderungen geltend gemacht sein. Diese


41) Doch scheint sich schon eine Erhöhung der Dienste durchzusetzen, denn im Amts- u. Stadtregister von Strelitz (A.Strel. IV B, 1569) werden sie auf 3 Tage berechnet.
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Bauern fühlten sich besonders durch die Fuhrdienste, die großen und schweren " Kornreisen"' belastet, die neben den regelmäßigen Hofdiensten von ihnen verlangt wurden 42 ).

Zieht man aber in Betracht, daß die Zahl der Meierhöfe sich um die Zeit der Jahrhundertwende nicht vergrößerte und der Acker der bestehenden Meierhöfe durch Einziehung wüster Hufen nur unwesentlich vermehrt wurde, die Zahl der dienenden Bauern aber unvergleichlich viel höher war als nach dem Kriege, so können die Forderungen an die Bauern das erträgliche Maß dessen, was sie zu leisten imstande waren, noch nicht über schritten haben. Da auch in dem revidierten Amtsregister von Nemerow aus dem Anfang des 17. Jahrhunderts die Angaben über die Dienste mit denen der ursprünglichen Fassung von 1573 übereinstimmen und durch das Fürstenberger Amtsbuch von 1619-24 für einen Teil der Dörfer bestätigt werden 43 ), ist anzunehmen, daß um die Wende des Jahrhunderts keine weitere Erhöhung der Dienste stattfand.

Daß andererseits auf die Person der nicht erbberechtigten Bauernkinder, die als freie Arbeitskräfte, als Knechte und Mägde, in den Bauernwirtschaften und auf den Meierhöfen dienten, in dieser Zeit irgendwelche Herrschaftsrechte erhoben wurden, ist weder aus Einzelzeugnissen aus den Ämtern noch aus den öffentlichen für das ganze Land geltenden Verordnungen zu ersehen. Weder die Polizeiordnungen von 1562 und 1572, die die Verhältnisse dieser freien Arbeitskräfte - wie es auch in der Mark geschah 44 ) - einheitlich regelten, noch die Beschwerden der Ritter- und Landschaft auf dem Landtag zu Güstrow 1621 stellen einen rechtlich begründeten Anspruch auf die Person dieser nicht erbberechtigten Amtsuntertanen 45 ). Zwar war schon 1572 den ledigen Bauersknechten und -mägden der Untertanen in den Ämtern und adligen Gütern, ohne ihrer Obrigkeit Erlaubnis aus dem Dienst zu gehen, verboten und ihre Freizügigkeit an die Zustimmung der Herrschaft gebunden


42) Z. B. die Bauern aus Lindow und Schönbeck 1589, (A.Sta., Vol. III, Dienste); allerdings bezeugt das A.Buch von Fürstenberg (A.Fürstenbg. IV B, 1619/24), daß die Bauern aus Dabelow eine volle Woche von den ungemessenen Diensten befreit waren, die sie dem A.Fürstenberg schuldeten, wenn sie die nach Nemerow gebührenden 3 Tage Fuhrdienst ableisteten.
43) A.Nem., Vol. I, IV D; A.Fürstenberg IV B, A.Buch 1619-24.
44) Großmann, a. a. O. S. 37.
45) Vgl. Die Feststellungen Maybaums, a. a. O. S. 183 ff., 186; auch die Ausführungen Kaehlckes über die meckl. Bauern im allgemeinen meinen, a. a. O. S. 10 ff.
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worden 46 ), ein Recht aber auf Abforderung war damit noch nicht ausgesprochen. So klagt noch 1628 der Küchmeister des Amtes Stargard 47 ), daß z. B. die "Heuschenleute und Einlieger - - in mehrentheils Dorfern ganz unstet, sintemal dieselbe von einem und andern Dorfe umbfahren und sich balt bei diesem baldt bei einem andern in Dienst verdingen lassen". Unter ihnen befanden sich auch Bauernsöhne, die wegen Unfähigkeit nicht die väterliche Stelle erben konnten, sondern Einlieger wurden.

Auch - mit obrigkeitlicher Genehmigung - das Amt zu verlassen und in städtische Handwerke einzutreten, stand den jungen, nicht erbberechtigten Bauernsöhnen offen. Der Amtmann von Wanzka bescheinigt um 1610 einem Bauernsohn, daß er echt und frei geboren und zur Aufnahme in eine Zunft geeignet sei 48 ). Dies Zeugnis ist zugleich für die Beurteilung der personenrechtlichen Stellung der Bauern von hohem Wert, da es beweist, daß zu Beginn des 17. Jahrhunderts die Voraussetzung für den Eintritt in die städtische Zunft, die echte und freie Geburt, die persönliche Freiheit, noch bestand. Einem Leibeigenen wäre der Übergang in einen bürgerlichen Handwerkerstand, ohne losgegeben zu sein, nicht möglich gewesen.

Einen gesetzlich anerkannten Gesindezwangsdienst gab es danach vor dem Dreißigjährigen Krieg weder im Lande Stargard, noch im nordwestlichen Teil von Mecklenburg, noch auch, wie es scheint, im übrigen Mecklenburg 49 ).


46) Gesetzsammlg. der meckl.-schw. Lande 1872, 2. Aufl., Bd. V, S. 38. Vgl. Böhlau, Über Ursprung u. Wesen der Leibeigsch. i. Meckl. (Zeitschrift f. Rechtsgesch. Bd. 10, Weimar 1872), S. 394; Kaehlcke, a. a. O. S. 10, 11.
47) Einliegendes Schreiben in A.Buch von 1628 (A.Sta., Vol. II, Beschrbg. 1562 bis 1698). - Deshalb sollten lt. herzogl. Mandat im Jahr 1617 die Einlieger von Rollenhagen, da sie die Bauern in Abnehmen brächten, das Dorf räumen, mit Ausnahme derjenigen, die Bauernhöfe bewohnt hatten, und sollten sich nach anderer Gelegenheit umsehen, zumal sie auch I. F. G. keine besonderen Dienste täten und nur in der Ernte bisweilen auf dem ,,Taß" halfen (A.Wanzka IV A, Mandate u. Supplikate 1592-1627).
48) Endler, a. a. O. S. 53.
49) In der Mark wurde der Gesindezwangsdienst, der in seiner Vorstufe als Gesindevormiete schon seit 1518 anerkannt war, in der Ges.Ordng. von 1620 als 3jährige Dienstpflicht für die Mittel-, Ucker- u. Neumark festgelegt; Knapp, B.Befr. I, S. 42; Großmann, a. a. O. S. 36, 13, 14. In Pommern suchte man zu Beginn des 16. Jahrhs. den Mangel an Dienstboten durch die Einführung einer subsidiären Dienstpflicht zu begegnen (Fuchs, a. a. O. S. 54).
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Die Entwicklung des persönlichen Rechts der bäuerlichen Untertanen hat bis zur Wende des 16. zum 17. Jahrhundert zu diesem Ergebnis geführt: Erbuntertänig waren die Domnialbauern. Nicht aber finden sich in dem hier behandelten Gebiet am Anfang des 17. Jahrhunderts Anzeichen einer Verschärfung dieser Erbuntertänigkeit zur völligen leibeigenen Schollenpflichtigkeit. Eine Feststellung, die nach Maybaums 50 ) Untersuchungen auch für das ritterschaftliche Gebiet im Nordwesten Mecklenburgs, wie nach Ihde 51 ) für das Amt Schwerin zutrifft; eine Feststellung, die auch Kaehlcke 52 ) aus der Behandlung der Ämter Doberan, Dömitz und Neustadt gewonnen und nicht zu Unrecht auf alle mecklenburgischen Bauern ausgedehnt hat.

Diese persönlich-rechtliche Lage der Bauern ist durchaus als günstig zu bezeichnen, wenn man beachtet, wieviel weiter in den Nachbarländern die Entrechtung der bäuerlichen Erbuntertanen schon vorgeschritten war, besonders in Holstein. Denn hier fand der schon länger auf den adligen Gütern und den meisten landesherrlichen Domänen, sowie auf einem Teil der Klöster geübte Brauch, entlaufene Untertanen zurückzufordern, 1614 die erste gesetzliche Anerkennung 53 ). Dem Adel wurde das Rückforderungsrecht gegenüber entwichenen Bauern auf dem Landtag in Hadersleben grundsätzlich zugesprochen. Der Bauer war fortan leibeigen. Auch für das Stettinsche Pommern, in dem schon seit der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts die Gutsherrschaft des Adels einen bedeutenden Aufschwung nahm, fand die Leibeigenschaft durch die Bauernordnung von 1616 gesetzliche Geltung 54 ). Eine Parallele zu Mecklenburg bietet allein neben einigen Teilen der Mark (z. B. der Altmark) 55 ) Vorpommern, das vor dem Kriege nur das dingliche Untertanenverhältnis der sogenannten "Bauerspflicht" kannte 56 ).


50) A. a. O. S. 190; am vollsten hatte sich nach Maybaums Untersuchungen die Erbuntertänigkeit auf ritterschl. Boden ausgebildet als notwendige Folge des von den ritterl. Gutsherrn schon am weitesten durchgeführten Großbetriebes.
51) Ihde, a. a. O. S. 71.
52) A. a. O. S. 9, 11.
53) Sering, a. a. O. S. 223; Jessen, a. a. O. S. 84 ff.
54) Fuchs, a. a. O. S. 70 ff. (S. 67 ff.).
55) Fuchs, Zur Gesch. des gutsherrl.-bäuerl. Verhältnisses in der Mark Brandenburg, Zeitschr. d. Savigny-Stiftg. f. Rechtsgesch., Germ. Abt. 12, Weimar 1891, S. 29.
56) Vgl. oben S. 12 A. 22.
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§ 2. Die besitzrechtliche Lage.

Im Gegensatz zu der günstigen persönlichen Stellung der mecklenburgischen Bauern zeigt sich hinsichtlich des Besitzrechtes bis zum Beginn des 17. Jahrhunderts schon eine wesentliche Verschlechterung. In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts hatte jede dienstpflichtige Bauernstelle eine gewisse, der Herrschaft gehörige Hofwehr 57 ). In einem Bericht des Küchmeisters von Wanzka an Herzog Adolf Friedrich wird ausdrücklich bezeugt, daß dem Herzog die Hofwehr gehöre, die den Bauern in Blankensee zur Tilgung ihrer Schuld nicht genommen werden dürfe, zumal sie dann auch ihre Hofdienste nicht mehr leisten könnten 58 ). Es scheint also ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Steigerung der bäuerlichen Dienste und der Aufhebung des Eigentumsrechtes an der Hofwehr zu bestehen, das die Bauern im Mittelalter aller Wahrscheinlichkeit nach, wie Maybaum 59 ) und Endler 60 ) annehmen, besessen haben. Der Umfang der Hofwehr war in dieser Zeit noch ganz ungleich, wurde aber nach und nach in den einzelnen Dörfern allgemein gültig festgelegt 61 ).

Bis zum Jahre 1600 ging also die Hofwehr aus der Hand der Bauern allmählich in die der Grundherrschaft über. Ähnlich läßt sich die Frage nach dem Eigentumsrecht an den Gebäuden für diese Zeit beantworten. Auch hier verlief die Entwicklung in einer den Bauern nachteiligen Richtung. Eine einheitliche Handhabung erfolgte, soweit erkennbar, nicht. Die Tendenz jedoch ist klar 62 ). Die Entwicklung wird damit zu-


57) Die Hofwehr umfaßte das Inventar (Arbeitspferde, Zugvieh, Saatkorn u. Ackerbaugeräte) ohne die Gebäude. Ebenso Maybaum, a. a. O. S. 187 ff.
58) A.Wanzka IV A, Mandate u. Supplikate 1592-1627 (1623).
59) A. a. O. S. 31 ff.
60) Endler, a. a. O. S. 56; die Anfänge dieser Entwicklung sind noch ungeklärt. Im Lande Ratzeburg, wie im Dorf Fürstenhagen gehörte um 1600 die Hofwehr noch den Bauern; vgl. Endler, a. a. O. S. 56. Ebenso in Vorpommern; vgl. Fuchs, Unterg. d. B.Stand., S. 81; u. in der Mark teilweise: Großmann, a. a. O. S. 79; - anders dagegen in Holstein: Sering, a. a. O. S. 300.
61) Beispiele aus A.Wanzka u. Strelitz; vgl. Endler, a. a. O. S. 56.
62) Vgl. Maybaum, a. a. O. S. 187, A. 737 und S. 33/34 mit A. 118, nach dessen Untersuchungen im Mittelalter die Gebäude dem Bauern wie dem Grundherrn gehören konnten.
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sammenhängen, daß die Mehrzahl der Bauern das nötige Bauholz für die Gebäude gar nicht zur Verfügung hatten, da sie aus ihrem Allmendeanteil nur Brenn- und Zaunholz 63 ) schlagen konnten. Deshalb war es um 1570 üblich, den Untertanen zu den Gebäuden, zu ihrer Behausung, zu Scheunen und Ställen, das nötige Bauholz ,,umb die gebürliche Bezalung" 64 ) zu liefern. Bei Stellenbesetzungen war es zu Anfang des 17. Jahrhunderts anscheinend allgemeiner Amtsbrauch geworden, den Wirten eine ausreichende Zahl fertiger Gebäude zu übergeben 65 ). Die Instandhaltung auf eigene Kosten jedoch war Pflicht der Bauern.

Auf diese Weise erfolgte allmählich eine dem bäuerlichen Besitzrecht ungünstige Annäherung an reine Zeitpachtverhältnisse. Im 16. Jahrhundert gab es noch beide Formen der Erb- und Zeitpacht, von denen nach Endler 66 ) die Erbzeitpacht im allgemeinen die herrschende gewesen zu sein scheint. Nach und nach wurden die Erbpachthufen und Erbzeitpachthufen den Zeitpachthufen gleichgesetzt, bis 1607 auf dem Deputationstag in Güstrow diese gewandelte Auffassung auch von seiten der Regierung ihren eindeutigen Ausdruck in der fürstlichen Resolution 67 ) fand: ,,So sei es doch ohnehin Rechtens, daß die


63) Vgl. Endler, a. a. O. S. 66.
64) So berichtet es das Amt- u. Stadtregister von Strelitz A.Strel. IV B 1569.
65) Das Inventar des Amts Stargard von 1618 liefert verschiedene Beispiele, so aus Warbende, Kublank (A.St., Vol. IV, Invent. 1553-1668). Für Dabelow und Godendorf fand die Regelung so statt: Es heißt im A.Buch Fürstenberg 1619-24 (A.Fürstenberg IV B) "Die Kompterei Nemerow muß - -, inmaßen dieselben alda die Gerichte haben, die Hove besetzen, wie landesmanierlich"; sie ließ das Untergebäude errichten; das Amt Fürstenberg' dem die Bauern Dienste u. Pächte schuldeten, mußte die Bedachung liefern, ,,daß also die Untertanen fertige Wohnungen haben". In einer Aufzeichnung von 1655 über das Dorf Gr.-Nemerow (A.Nem., Vol. I, IV D) umfaßte diese Bestimmung alle Neubauten, bei denen A.Nemerow die Untergebäude u. A.Strelitz wegen seiner Dienstforderungen die Obergebäude lieferten. - Endler, a. a. O. S. 56 schließt aus der Verpflichtung der neuen Wirte, die Gebäude instand zu halten, daß die Bauern überhaupt das Eigentum an den Gebäuden im Laufe des 16. Jahrhs. verloren hätten.
66) A. a. O. S. 54, 55.
67) Spalding, Meckl. öffentl. Landesverhandlungen, aus öffentl. Landtags- u. Landes-Convents-Protocollis gezogen, Rostock 1792, Bd. I, S. 331 ad 8; vgl. Kaehlcke, a. a. O. S. 8. - Das Strel. Amts-Reg. von 1569 berichtet, daß in diesen Amtsdörfern die Untertanen (  ...  )
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Bauren nur bloße Toloni wären und habende Güter pro emphyteusi nicht halten könnten, im Fall ihnen diese Güter in emphyteusin, censum oder dergleichen nicht von Anfang verschrieben oder eingethan wären - -". So war der Boden bereitet, daß schließlich in den Reversalen von 1621 den Bauern der Ritterschaft gesetzlich alle Erbpachtrechte aberkannt wurden, es sei denn, daß ein Bauer imstande war, sie urkundlich nachzuweisen 68 ). - Allerdings hatten die Reversalen gesetzliche Geltung nur für die ritterschaftlichen Bauern; aber im Grundsatz wird die Landesregierung innerhalb des Domaniums als gutsherrliche Behörde ihren Bauern kaum eine andere Stellung eingeräumt haben. Es ist nur die Frage, wie weit sie der theoretischen Rechtsauffassung, eben weil sie zugleich steuereinziehende staatliche Obrigkeit war, nachgeben durfte. Daß die Vererbbarkeit in der Form einer Erbzeitpacht, die Beibehaltung derselben Familie auf ihrer Stelle, tatsächlich doch noch immer ihre Bedeutung im Domanium hatte, geht daraus hervor, daß beispielsweise in Käbelich nach dem Tode des einen Bauern nicht irgendeinem fremden Untertan, sondern dem Bruder des Verstorbenen der Hof eingeräumt wurde, da der Sohn noch zu jung war und den nötigen Hofdienst noch nicht leisten konnte 69 ).

Für das hier behandelte Gebiet stellt sich für die besitzrechtliche Lage der Domanialbauern als Ergebnis heraus, daß


(  ...  ) keine Erbgüter hätten und ,,solche Erb" zu verkaufen oder ohne Zustimmung des Amts aufzugeben, nicht berechtigt seien. Dieser Sprachgebrauch, nach dem die Bauerngüter als Erben bezeichnet werden, zeigt, daß sie Erbgüter gewesen sind, für die das Wort noch weiter gebraucht wurde, während die zugrunde liegende Sache schon in einer Wandlung begriffen war. Eine ungünstige Wirkung auf die Verschlechterung des Besitzrechtes übte sicher auch die Steuerreform von 1555 aus. Dadurch, daß der Adel eine Abgabe auf das bisher steuerfreie Hofland übernahm, hörten für ihn die Bedenken auf, bedepflichtiges Bauernland einzuziehen; aus demselben Grunde sank das Interesse des Landesherrn an der Erhaltung der bisher allein steuerzahlenden Bauern. Vgl. Maybaum, a. a. O. S. 150 ff.
68) Gesetzsammlung der meckl.schw. Lande 1868, Bd. III, S. 111 ad XVI: H. Witte, a. a. O. II, S. 185; vgl. oben S. 12 mit A. 25.
69) Die Witwe u. der Sohn wurden in einem Vergleich (von 1596) von dem Schwager aus der Stelle abgefunden. Die Witwe bekam Geld (40 fl.) Korn und Vieh und im Fall ihrer Wiederverheiratung eine Ausrüstung der Köste; der Sohn bekam Aussteuer der Hochzeit, Ehrenkleider, wie ortsüblich, dazu einige Ellen Brandenburgisch Gewand und eine bestimmte verzinsbare Summe Geldes; A.Sta., Vol. III, Hof- und Katenstellen. Vgl. Endler, a. a. O. S. 54, 55.
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vor 1618 die Domanialbehörde kein Interesse daran hatte, ihre Amtsuntertanen unter Ausnutzung des schlechten Besitzrechtes oder sonst in irgendeiner Form zu legen, etwa sie durch Heimfall, Kauf oder gar willkürliche Verjagung von ihrer Stelle zu entfernen, um mit Hilfe des Bauernackers das Hofland zu vergrößern. - Eine Ausnahme allerdings gibt es; am Anfang des 17. Jahrhunderts hat Herzog Karl, der aber nicht regierender Herzog war, ein ganzes Dorf, die 8 Bauern und 4 Kossaten in Neu-Rhäse, gelegt und hier einen Meierhof eingerichtet 70 ). Im übrigen aber wurden nicht einmal die wüst gewordenen Hufen - 1618 waren es im Amt Stargard 4, wahrscheinlich 7 neben 424 besetzten - zum Hofland eingezogen, sondern das Amt ließ sie von einzelnen Bauern oder von allen Bauern zusammen oder von den sämtlichen Kossaten nutzen. Soweit sie, wie im Amt Wanzka, vom Amt selbst bestellt wurden, erfolgte ihre Bearbeitung nicht mit dem Hofland zusammen, sondern die Erträge wurden für sich berechnet. Nur ein Kossatenhof, der nach einer Angabe von 1636 schon seit 50 Jahren wüst gelegen hatte, wurde in Wanzka ,,zum Hause gebraucht" 71 ) 72 ).

 

Offen bleibt noch die Frage, in welchem Zusammenhang die Entwicklung der bäuerlichen Rechtsstellung, besonders in ihrer tatsächlichen Auswirkung, mit der in der juristischen Literatur dargestellten Auffassung steht. Hatte doch schon im Jahre 1590 - also früher als in der Mark oder in Pommern - der Rostocker Professor I. F. Husanus nach römisch-rechtlichen Grundsätzen die Lehre von der Leibeigenschaft in seinem ,,Tractatus de servis seu de hominibus propriis" vertreten, alle mecklenburgischen Bauern für Zeitpächter erklärt und auf Grund dieser Zeitpacht dem Gutsherrn die unbedingte Legungsbefugnis als rechtlich gesicherten Anspruch zuerkannt 73 ).

Diese literarisch-juristische Stellungnahme mag der weit verbreiteten Ansicht Vorschub geleistet haben, daß die mecklen-


70) A.Broda, Amtsgefälle (VIII c); Endler, a. a. O. S. 65.
71) A.Wanzka: A.Strelitz IV B, Leibgedingstradition 1636.
72) Beschränkungen des Besitzrechtes gab es um 1600 auch schon in Pommern und in der Mark, das Auskaufungsrecht (Fuchs, Unterg. d. B.Stand., S. 58, 64 f.; - Knapp, B.Befr. I, S. 39; Großmann, a. a. O. S. 28, 29) und das Relegationsrecht (Fuchs, a. a. O. S. 59: Knapp ebda.; Großmann, a. a. O. S. 15, 17, 30), d. h. nachlässige, unfähige Bauern gegen Bezahlung zu relegieren.
73) Vgl. Böhlau, a. a. O. S. 396.
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burgischen Bauern von alters her sich in einer besonders rechtlosen, völlig unterdrückten Lage befunden hätten. Böhlau, der für Mecklenburg den Einfluß des römischen Rechtes auf die Verschlechterung der bäuerlichen Verhältnisse zuerst untersucht hat, kommt zu der Feststellung, daß die Theorie an den Anfang der Entwicklung zu setzen sei. Die theoretischen Konstruktionen eines Husanus, eines Cothmann hätten den Maßstab für die Praxis abgegeben und seien für die Ausbildung der Leibeigenschaft in Mecklenburg von entscheidender Bedeutung geworden; sie im wesentlichen hätten den hintersässigen Bauern zum ,,glebae ascriptus" gemacht 74 ).

In Pommern ist zweifellos die Entwicklung auf dem umgekehrten Wege so erfolgt, daß der Jurist Mevius nachträglich (1645) die tatsächlich schon bestehenden Verhältnisse in seinem "kurtzen Bedenken" mit romanistischen Rechtsgrundsätzen zu beweisen suchte 75 ). Für Brandenburg ist Großmann 76 ) auf Grund neuerer Untersuchungen im Gegensatz zu Korn zu dem Ergebnis gelangt, daß die Rezeption des römischen Rechts mit der Herabdrückung des Bauernstandes zwar parallel gegangen sei, daß sie aber weder diese Bewegung veranlaßt, noch sie beeinflußt habe. Aus der gleichen Einstellung heraus warnt Aubin, den in die Gesetzgebung eindringenden romanistischen Rechtsbegriffen eine allzu große beweisende Kraft beizulegen. ,,Das römische Recht sei nur das der unterdessen eingetretenen Veränderung in den geltenden Rechtsbegriffen entsprechende Werkzeug" 77 ).

Auffällig ist jedenfalls, daß in Holstein die Entwicklung, die in ihren Hauptzügen auch in anderen Ländern des Kolonisationsgebietes auftritt, nicht allein früher, um die Wende von 1600, die Bauern schon in vollem Ausmaß erfaßt hat, sondern daß sie hier anscheinend ohne jeden Einfluß des römischen Rechts sowie ohne nachträgliche romanistische Formulierung erfolgt ist 78 ).


74) A. a. O. S. 385, 398. Vgl. G. Aubin, Der Einfluß der Rezeption d. römischen Rechtes auf den Bauernstand (Jb. f. Nat.-Ök. u. Stat., 3. Folge, 44, 1912). S. 731; ähnlich wie Böhlau zieht Korn das Ergebnis f. Brandenburg (Aubin, a. a. O. S. 731).
75) Vgl. Fuchs: Unterg. d. B.St. S. 106.
76) A. a. O. S. 21 ff.; vgl. Aubin, a. a. O. S. 738. Der märkische Jurist Scheplitz bezeugte im Jahr 1608 die "homines proprii" in der Ucker- und Neumark (Großmann, a. a. O. S. 30 f.).
77) A. a. O. S. (737), 738.
78) Sering, a. a. O. S. 222; Jessen, a. a. O. S. 61, 99.
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Auch für Mecklenburg läßt sich feststellen, daß Böhlau die Bedeutung der Lehren des Husanus für die Ausbildung der besitzrechtlichen und persönlichen Lage der Bauern überschätzt 79 ). Aus dem mir vorliegenden Material für den nordöstlichen Stargarder Teil von Mecklenburg ergeben sich keine Beweise für die Theorie Böhlaus in der Ausschließlichkeit, mit der er sie betont. Die besitzrechtlichen Verhältnisse waren allerdings schon in einer Wandlung begriffen, als Husanus seine Lehrsätze aufstellte. Die römisch-rechtlich gebildeten Juristen wandten die romanistischen Begriffe auf die deutschen Rechtszustände an und trugen nach und nach dazu bei, auch die Sache selbst den fremden Begriffen anzugleichen. Aus dieser Wechselwirkung zwischen der praktischen Rechtsentwicklung und ihrer theoretisch-romanistischen Formulierung entstand die Auffassung vom Kolonat, vom Zeitpachtrecht, dem in den Reversalen von 1621 gesetzliche Geltung zuteil wurde 80 ).

Der wesentliche Grund für die Ausbildung der Rechtslage der Bauern aber liegt in der Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse selbst. Wohl hat sich die Erbuntertänigkeit der Bauern bis zum Ende des 16. Jahrhunderts ausgebildet, aber eine Leibeigenschaft läßt sich trotz der römisch-rechtlichen Auffassung der Juristen in der Praxis noch nicht nachweisen. Um die Jahrhundertwende war der ländliche Wirtschaftsbetrieb in Mecklenburg noch ohne dies letzte gewaltsame Mittel leistungsfähig.



79) Allerdings ist er bereit, den Anteil der Jurisprudenz an der Unterdrückung des Bauernstandes insoweit zu verringern, als er für die Zeit, in der Husanus eine Kolonenstellung der meckl. Bauern konstruierte, eine Übergangsstufe, ähnlich der pom. BauerspfIicht, als bestehend annimmt; a. a. O. S. 408, 409 mit A. 219.
80) Kaehlcke, a. a. O. S. 4 ff., 7, 8 weist auf die nivellierende Wirkung des röm. Rechtes hin, die dadurch gefördert wurde, daß der romanistischen Rechtsauffassung das Verständnis für die Verschiedenartigkeit der bäuerlichen Besitzformen nach deutschem Recht fehlte. Die Stände hätten sich diese Auffassung zueigen gemacht und für ihre Zwecke ausgenutzt.
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Kapitel II.

Die Wirkung des Dreißigjährigen Krieges auf den zahlenmäßigen Bestand der bäuerlichen Bevölkerung.

Die Stetigkeit der Entwicklung erfuhr einen jähen Bruch, als das jahrzehntelang währende Elend des großen Krieges über die deutschen Länder hereinbrach. Die Verheerungen ergriffen naturgemäß das platte Land am schlimmsten. Es hatte unter den Truppendurchmärschen von Feinden wie von Freunden und mehr noch unter den wild umherstreifenden, marodierenden Scharen zu leiden, besonders als unter der jahrelangen Dauer der Kriegsdrangsale jede straffe Zucht selbst in dem disziplinierten schwedischen Heer der Zersetzung verfiel. Doch war es nicht so, daß die ganzen drei Jahrzehnte hindurch alle Länder gleichmäßig unter dem unmittelbaren Druck der Kriegslast gestanden hätten, vielmehr wurden die einzelnen Gebiete ,,in sehr verschiedener Weise direkt von ihm betroffen - -, einige nur selten und wenig, viele in häufiger Wiederkehr oder in langanhaltender Dauer" 81 ).

Die Wirkung des Krieges auf Mecklenburg setzte mit dem Jahr 1626 nach Wallensteins Sieg an der Dessauer Elbbrücke ein 82 ). Aber noch nicht die Herrschaft Wallensteins (1628) brachte das große Unglück über das Land. Die eigentliche Leidenszeit führten erst die Züge der Kaiserlichen unter Gallas und der Schwedischen unter Baner in den Jahren 1635-1645 herauf. Besonders in den Jahren 1637-39 brachen das namenlose Elend, die furchtbare Verwüstung über das Land herein, die nur wenige Gebiete des Reiches in demselben Grade erfuhren.


81) Erdmannsdörffer, Deutsche Gesch. v. Westfälischen Frieden bis zum Regierungsantritt Friedrich d. Gr. (W. Oncken, Allg. Weltgesch. in Einzeldarstellungen 3, 7), Berlin 1892, I, S. 100; Below, a. a. O. S. 54 ff.
82) Vgl. Witte, a. a. O. II (1913), S. 139 f.
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So verlief auch die Wirkung des Krieges auf die Gestaltung der gutsherrlich-bäuerlichen Guts- und Wirtschaftsverhältnisse nicht in einer gleichmäßigen Richtung. - Die volle Höhe der Lasten, die durch die wechselnde Einquartierung die Bauern in den Ämtern traf, läßt sich zahlenmäßig nicht feststellen, noch weniger ist es möglich, einen sicheren Anhaltspunkt für die Schäden zu finden, die durch die Plünderungen entstanden. Denn die Eingaben der Beamten und Untertanen an die herzogliche Kammer, deren Zahl naturgemäß nicht gering ist, können nicht ohne weiteres als beweiskräftige Zeugnisse gelten, da sie ihrem Zweck entsprechend die Not der Bittsteller in den eindringlichsten Farben schildern sollten. Untrüglicher sind Zahlen, und wenn wir auch bedauern, daß sie nur spärlich überliefert sind, so gewähren sie doch einen annähernden Einblick in die Belastung der Bauern.

Die Kontributionslasten, die die Regierung immer wieder aufzuerlegen gezwungen war, um die Kriegskosten zu decken, müssen ungeheuer groß gewesen sein. Soweit sich erkennen läßt, betrugen sie ein Vielfaches dessen, was in normalen Zeiten ein Bauer an Geld und Naturalabgaben aufzubringen gewohnt war 83 ). Die Bauern aus Petersdorf, Pasenow, Lindow, Schönbeck und Kublank klagten 1643 darüber, daß sie von 1632 an monatlich einen Gulden (fl.) hätten kontribuieren müssen 84 ). Das ergibt eine Jahresleistung von 12 fl. für jeden Bauern, die viermal so hoch ist, als der Betrag der Pacht von 3 fl., die z. B. jeder Bauer aus Petersdorf jährlich für 3 Hufen Acker zahlen mußte. Selbst wenn diese Summe nicht regelmäßig in jedem Jahr aufzubringen war, so stellt sie doch neben den gewöhnlichen Abgaben an Geld und Naturalien, die dem Amt zustanden, eine außerordentliche Belastung dar, die von Jahr zu Jahr drückender werden mußte.

Zu den Geldkontributionen kamen Naturallieferungen. So sollten 1634 (im Dezember) von der Komturei Nemerow auf herzogliches Mandat von jedem Bauern ein Scheffel Hafer und


83) Endler, Die Ratzeburger Bauern von 1618 bis zur Gegenwart (Sonderdruck aus ,,Volk und Rasse", München 1931, Heft 1, S. 15/16) hat die Höhe der Kontribution, die im Lande Ratzeburg ein Bauer in Schlagresdorf während des Dreißigjährigen Krieges in 11 Jahren aufgebracht hat, auf 1065 Mark berechnet, also im Jahr 100 Mark, so daß er jährlich über 22% des Stellenwertes als Steuer zahlen mußte.
84) A.Sta. IV B, 1640-1675.
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von 12 Bauern zusammen ein Fuder Heu und ein Fuder Stroh ins Quartier nach Waren für die dort liegende Reiterei eingesandt werden 85 ). - 1644, als Major Gregorius mit einer schwedischen Kompanie in Neubrandenburg lag, wurde den Nemerower Amtsbauern für die Dauer der Einquartierung eine monatliche Lieferung von 10 Reichstalern, 9 Scheffeln Hafer und einem Fuder Heu auferlegt. Dem Küchmeister zu Nemerow war es unmöglich, dem Auftrag nachzukommen 86 ). Es waren nur noch 8 Leute in dem Amt vorhanden; von ihnen hatte er im Vorjahre 3 Reichstaler monatlich nur mit Mühe einzutreiben vermocht. Das ist nicht verwunderlich, denn wie oft mußten die Untertanen bei den Einquartierungen auf den Meierhöfen und bei den Märschen der Truppen durch den eigenen Ort Korn und Vieh hergeben. Aus dem Amt Broda ist eine Aufstellung erhalten, wieviel den Bauern 1631 an Vieh noch geblieben war, wieviel die Kaiserlichen und die Schwedischen genommen hatten 87 ). Obwohl die Bauern dieses Amts bedeutende Verluste an Zugvieh, an Pferden und Ochsen, hatten und mit ihren Abgaben seit 1628-29 in Rückstand blieben, hatten sie immerhin noch durchschnittlich 2-4 Ochsen, zum Teil auch noch ein paar Pferde behalten - trotz der Nähe von Neubrandenburg, das die entsetzliche Zerstörung durch Tilly im selben Jahr erlebt hatte. - Sie haben ihre eigne Wintersaat und die des Amts noch bestellen können. Die Sommersaat dagegen vermochten sie nur teilweise in die Erde zu bringen.

Bis 1635 hin, so können wir feststellen, blieben die Brodaer Bauern - und so trifft es auch für die der angrenzenden Ämter zu - noch einigermaßen leistungsfähig und hielten sich auch in ihrer Anzahl im wesentlichen auf dem Stand der Vorkriegsjahre.

Der schwere und eigentlich vernichtende Schlag traf diese Ämter in den nun folgenden Jahren, als ein Durchmarsch dem andern, eine Plünderung der andern folgte, die Pest unter Menschen und Vieh wütete und die Last, je mehr die Bevölkerung ruiniert wurde, sich um so drückender auf die wenigen Vermögenden, ja, überhaupt noch Übriggebliebenen legte. Vor allem litten die Ortschaften, die an den großen Straßen lagen, wie die Dörfer zwischen Woldegk und Neubrandenburg: Hinrichshagen, Kublank, Pragsdorf an der Straße von Stettin


85) A.Fürstenberg IV A, 1633-54.
86) A.Nem., Vol. I, 6, Contribution.
87) A.Broda IV B, Invent. 1631-1698; Relation 1631, August 22.
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nach Wismar 88 ). Bald Reiterei, bald Fußvolk, bald Schwedische, bald Kaiserliche nahmen ihren Weg durch diese Orte, quartierten sich hier ein und verschafften sich aus der Umgegend, was sie brauchten. Dagegen schützten auch selbst die gegen hohe Summen für ein Amt erworbenen Salvaguardien nicht. Namentlich kehrten sich die von der Armee abgewichenen Truppen und versprengten Scharen in keiner Weise an solche Schutzbriefe 89 ). An eine regelrechte Bewirtschaftung der Meierhöfe und der Bauernstellen war nicht mehr zu denken. Wie mancher von denen, die sich vor den Reitern ins Holz flüchteten und dort versteckt hielten 90 ), fand Haus und Hof ausgeplündert und ausgebrannt wieder.

Nach einer Relation vom 2. Januar 1639 91 ) standen damals auf dem Meierhof Quastenberg die Zimmer zwar noch unter Dach, doch waren sie, so heißt es, sehr verderbt und eine große Kornscheune war abgebrannt. Auf dem Meierhof Golm war ebenfalls eine große Kornscheune abgebrannt, die andern Zimmer waren sehr wüste und baufällig. Der Hof Bredenfelde lag ganz und gar abgebrannt. Auf den Höfen Neetzka, Hinrichshagen und Pragsdorf standen die Zimmer noch, aber auch sie waren sehr baufällig.

An Bauernhöfen waren abgebrannt: 2 in Bredenfelde, - 2 in Schlicht, - 4 in Glienke, - 5 in Kublank, - 2 in Quastenberg. Das Dorf Küssow lag gänzlich niedergebrannt. An Personen gab es im ganzen Amt mit Frauen, Kindern, Knechten und Mägden noch 524, unter ihnen waren 109 Hauswirte.

Mancher Bauer vertauschte den Pflug mit der Waffe. Was an gesunden Bauernsöhnen und Knechten da war, entzog sich zum großen Teil dem drohenden Hunger und ging als Soldat unter die Schweden oder Kaiserlichen oder begab sich in die


88) A.Sta., Vol. III, 1643.
89) A.Sta. IV B, 1640-1675, Berichte über den Zustand der Untertanen. ,,Trotz der Schwedischen u. Kaiserlichen Schutzbriefe, trotz der schweren Contribution zu den Guarnisonen u. dem Vor-Pommerschen Estat" werde aus den Meierhöfen und Dörfern den Untertanen das Ihrige mit Gewalt abgenommen ,,und biß dato (continuire) das Streifen, Plündern und Abnehmen ohn Ufhern"; ebda., Bericht in einer Interzession des Herzogs an den Kommandanten in Neubrandenburg, Güstrow, 13. Sept. 1642.
90) So wird es von den Mechower Bauern berichtet: A.Wanzka (A.Strelitz IV B, 1636).
91) A.Sta. IV B, 1640-1675.
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Seestädte oder aufs Ungewisse in die Fremde 92 ). Andere, die nicht freiwillig den Fahnen der Schwedischen oder Kaiserlichen folgten, wurden mit Gewalt unter die Soldaten gezwungen 93 ). Unterstützung bei solchen ,,tyrannischen" Soldatenwerbungen fanden die Schweden bei landeskundigen einheimischen Adligen, die sich ihnen angeschlossen hatten. So mußte sich der Herzog 1640 ein offenes Patent erwirken, um sich des gewaltsamen Vorgehens der Werber zu erwehren 94 ).

Wenn wir auch aus den Bitt- und Hilfegesuchen der Bauern manches als Übertreibung abstreichen müssen, so haben wir uns die Not doch wahrlich ergreifend genug vorzustellen, wenn es heißt, es herrsche ,,so ein groß Hunger, Jammer und Elend" unter ihnen, ,,daß es nit zu schreiben stehet" 95 ). Nackte Zahlen reden eine erschütternde Sprache.

Wie wirkten sich die Wirren der langen Kriegszeit auf den zahlenmäßigen Bestand der bäuerlichen Bevölkerung selbst aus? Wie groß ist der Anteil der Stellen, die in diesen Jahren ihren bäuerlichen Wirt verloren?

Eine gewisse Anzahl ,,wüster Hufen", auf denen kein bäuerlicher Wirt saß, hat es immer gegeben, auch in der Zeit vor dem 17. Jahrhundert. So waren im Amt Stargard im Jahr 1618, das wir als Ausgangspunkt für die Berechnung des Bevölkerungsstandes nehmen, 4, wahrscheinlich 7 Stellen wüst 96 ). Das sind neben 424 im ganzen Amt besetzten Bauernhöfen 1,62% , ein Prozentsatz, der jedoch so gering ist, daß er wenig ins Gewicht fällt. Bis zum Jahre 1624, als die Vorboten des Krieges sich den mecklenburgischen Gebieten näherten, erhöhte sich diese Zahl auf 12 = 2,78%. 1628 waren neben 4 neubesetzten Stellen 25 wüst = 5,9%. Bis 1635 stieg der Anteil der wüsten Bauernhöfe nicht unwesentlich, aber doch nur langsam auf 32 Stellen = 7,57%.

Bis 1618 zeigt sich also eine Abnahme der Bauern auf 399 = 94,1%. Bis 1635 senkte sich ihre Zahl langsam und stetig weiter. In diesem Jahr bewohnten 392 Bauern noch


92) A.Sta. IV B, 1640-1675.
93) Ebda.
94) Ebda.
95) Ebda.
96) Gegenüber dem Verzeichnis von 1624 fehlen 1618 in Kublank 3 Bauern. Da 1624 dort 3 Bauern als wüst angegeben sind, liegt die Vermutung nahe, daß diese Höfe 1618 auch schon wüst waren und aus diesem Grunde nicht mit aufgezeichnet sind.
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ihre Höfe. Den jähen Niedergang brachten die Jahre 1637-39. Am 2. Januar 1639 betrug das Verhältnis der besetzten Stellen zu den wüsten 1 zu 3. Die Bauernbevölkerung war auf 25,71% des Vorkriegsbestandes zurückgegangen, von Monat zu Monat wurden die Verluste schwerer. Im März waren insgesamt noch 312 Personen im Amt vorhanden und am 21. April 1639 nur ,,63 Manß- und 48 Frauens-Persohnen" - es sind wohl die Bauern ohne das Gesinde gemeint -. Bis zum August d. J. erfolgte eine weitere Abnahme auf 188 Personen. Davon waren 53 ,,Haußhern", nämlich 5 Freischulzen, 38 Bauern und 10 Kossaten; ferner 59 ,,Witfrawen", 21 Kinder, 34 Knechte, 21 Mägde. Am 31. August befanden sich also nur noch 12,5% der ursprünglichen Anzahl Bauern im Amt Stargard. Der erschütterndste Tiefstand auf der nun schneller und schneller absinkenden Kurve aber war mit dem Jahr 1640 erreicht, in dem überhaupt nur noch 30 ,,Manß" personen 97 ) lebten = 7,08%, eine Zahl, umgekehrt proportional dem Verhältnis von 1635 (92,44% zu 7,56%); sie läßt uns ahnen, welches Leid und Unglück in diesen fünf Jahren das Amt heimgesucht haben müssen.

Bis 1643 machte sich eine allerdings noch kaum spürbare Wendung bemerkbar, da noch immer 389 Höfe wüst und nur erst 35 (= 8,25%) wieder besetzt waren. Aber doch war es eine Wendung zum Besseren. So hatten 1647 63 Stellen wieder einen bäuerlichen Wirt (14,86%); 361 waren noch wüst. Mit dem Friedensschluß trat langsam eine Beruhigung ein. Im Jahre 1649 zeigt sich eine weitere, wenn auch geringe Zunahme der besetzten Bauernhöfe (71 besetzt, 353 wüst, davon noch 3 verpensioniert). Bis 1653 stieg der Anteil der von Bauern bewirtschafteten Stellen auf 25%. Es ist dasselbe Verhältnis von besetzten und wüsten Stellen wie zu Beginn des Jahres 1639.

In den nächsten Jahren, bis 1661, verschob sich die Lage kaum. Der Bestand der bäuerlichen Wirtschaften betrug 108 = 25,94%. Rechnen wir die beiden Bauernhöfe mit ein, die 1653 zwar nicht mit Bauern besetzt, aber von ,,Pensionarien" bewirtschaftet wurden - einer in Golm, einer in Glienke -, so ist gar keine Änderung eingetreten. Es wurde den Bauern nicht leicht, aller wirtschaftlichen Schwierigkeiten Herr zu werden. Im nächsten Jahrzehnt gelang es, eine Reihe von


97) Dabei ist fraglich, ob alle Bauernstellen innegehabt haben.
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Bauernstellen weiter an Bauern zu vergeben. 118 Höfe waren im Jahre 1670 besetzt (= 27,83%). Doch damit war zugleich ein Höhepunkt erreicht, denn in den Kämpfen, die zwischen Brandenburgern, Schweden und Polen ausgefochten wurden, hatte die Probe zu bestehen, was nach dem großen Krieg aufgebaut war. Manches verfiel wieder der Zerstörung. 1683 gab es nur noch 112 Bauern im Amt 26,42%. Bis zum Ende des Jahrhunderts vermehrte sich ihre Zahl nicht, selbst noch 1708 waren nicht mehr als 11 Stellen mit Bauern besetzt (26,18%).

Es hat also das Amt Stargard im 17. Jahrhundert, namentlich durch die Einwirkung des Dreißigjährigen Krieges, rund 75% seiner bäuerlichen Bevölkerung eingebüßt.

Für die benachbarten Ämter lassen die spärlicher fließenden Quellen nicht mit gleicher Eindringlichkeit erkennen, wie die Verwüstung in den Dörfern um sich griff und die Zahl der Bauern sich von Stufe zu Stufe verringerte.

In den 5 zum Amt Broda gehörigen Dörfern 98 ) lebten vor dem Kriege 42 Bauern und 37 Kossaten = 79. Bis 1631 sind 3 Bauernhöfe wüst geworden, so daß sich eine geringe Abnahme der besetzten Höfe auf 96,2% ergibt. Über die folgenden 16 Jahre fehlen die Nachrichten, doch werden wir die Vermutung nicht abweisen dürfen, daß das Amt Broda in ähnlicher Weise wie das Amt Stargard die Not gespürt hat. Obwohl mit 19 besetzten Stellen (= 24,05%) das Ergebnis des Jahres 1647 günstiger ausfällt als im Amt Stargard und bis 1652 ein Ansteigen auf 23 besetzte Stellen (= 29,11%), bis 1667 auf 24 Stellen (= 30,38%) erfolgte, macht sich doch bis zum Ende des Jahrhunderts wieder ein Rückgang auf 25,36% bemerkbar 99 ). - Auch in diesem Amt bedingten die schweren Zerrüttungen des 17. Jahrhunderts eine Verminderung der Bevölkerung um etwa 75%.

Ähnlich traf das Ungemach des Krieges die bäuerlichen Untertanen im Amt Nemerow. 1621 betrug in den 8 Amtsdörfern die Gesamtzahl der Bauern 92. Bis 1649 verschwand ein großer Teil von ihnen; nur 13 (= 14,13%) saßen


98) Ohne das Dorf Rhäse, dessen 8 Bauern und 6 Kossaten am Anfang des 17. Jahrhs. gelegt wurden, vgl. oben S. 24 mit A. 70.
99) Allerdings ist zu beachten, daß das Dorf Kemnitz inzwischen ganz in adlige Hände übergegangen ist. Da aber 1652 nur 2 Kossaten (5 B. wüst) vorhanden waren, so kann man das Ergebnis als den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend ansehen.
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noch auf ihren Höfen. Bei dem Mangel an Quellen ist nicht sicher zu entscheiden, ob sich in dieser Anzahl an besetzten Bauernstellen schon eine leise Besserung der Verhältnisse anzeigt, wie es z. B. im Amt Stargard unter dem Eindruck der Friedensverkündung nachweisbar ist. Betrachtet man die 4 sogenannten Heiddörfer 100 ) gesondert, die ja ihrer Lage nach in den südlichen Landesteil hineingehören und nicht unmittelbar den alten Komtureidörfern Gr.- und Kl.-Nemerow, Rowa und Staven zugerechnet werden können, so gestaltet sich in diesem Amt die Lage nicht unwesentlich günstiger. Es sind 21,16% der Höfe mit Bauern besetzt. Am günstigsten wieder steht das Dorf Gr.-Nemerow mit einem Anteil von 30% da. Nach einem Auftrieb der Bevölkerungsbewegung bis zu 28,80% in den eigentlichen Komtureidörfern in der Zeit um 1653 bietet das Ende des Jahrhunderts denselben Stand wie die Ämter Stargard und Broda.

Wie bei den Brodaer und Nemerower Amtsdörfern verhindert die unvollständige Überlieferung im Amt Wanzka, das Sinken und Wiederansteigen der Bevölkerungszahl von Stufe zu Stufe zu verfolgen. Aber schon die wenigen Anhaltspunkte, die uns gegeben sind, beweisen, wie schwer auch in diesem Amt die Not der Kriegsjahre die Bauern heimgesucht hat. In den 11 Dörfern, die 1616 zum Amt gehörten, wohnten 99 Bauern. Bis zur Mitte der 30er Jahre wurden 5 Stellen wüst (5,05%), 94 waren von Bauern bewirtschaftet (94,95%). In der folgenden Zeit setzte auch in diesem Gebiet eine ungeheure Vernichtung ein. Um 1648 waren wahrscheinlich nur 20 Stellen besetzt (20,20%). Ein kaum spürbares Ansteigen auf wahrscheinlich 21 besetzte Höfe (21,21%) ist bis 1653 zu ermitteln. Von da an entwickelten sich die Verhältnisse günstiger. 1669 gab es 30 Bauern im Amt (30,30%) gegenüber dem Bestand von 1616. Doch hat sich inzwischen die Verteilung der Dörfer verschoben. 5 von den 1616 verzeichneten Dörfern gehörten nicht mehr zum Amt Wanzka, dafür wurden dem Amt 3 andere zugewiesen 101 ). Das nächste Jahrzehnt brachte wieder einen Rückschritt. 1677 sind 28 besetzte


100) Es sind die Dörfer Dabelow, Gnewitz, Godendorf und Wokuhl; sie gehörten unter die Gerichtshoheit des A.Nemerow, dienten aber nach A.Fürstenberg.
101) Abgetreten waren: Ballwitz, Zachow, Rollenhagen, Zinow und Godenswege; zugewiesen waren: Dolgen, Grünow und Lüttenhagen: A.Wanzka, Vol. I a, Beschreibung 1669.
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Stellen nachweisbar (28,28%), 1697 nur 24 (24,24%). Wäre die Verteilung dieselbe geblieben wie zu Beginn des Jahrhunderts, so wären um 1680 30% der Stellen besetzt gewesen.

Überblicken wir, wie die Kriegswirren sich zahlenmäßig auf die bäuerlichen Untertanen in den nördlichen Amtsdörfern des Landes Stargard im Bereich des alten Festungsdreiecks zwischen Neubrandenburg-Stargard, Woldegk und Friedland ausgewirkt haben, so bietet das Amt Broda das günstigste Ergebnis. Es ist wenigstens rund 1/4 der Bauernbevölkerung, die das Elend der Kriegsjahre hat überdauern können. Am schwersten ist das Amt Stargard betroffen worden. Am Ende des großen Krieges waren nur 13,68% der Bauernhöfe mit bäuerlichen Wirten besetzt.

1647 um 1648 1649 um 1653 1669 um 1700
A.Stargard 13,68 % 16,75 % 25 % 26,18 %
A.Wanzka 20,20 % 21,21 % 30,30 %
24,24 % (1679)
A.Nemerow 21,16 % 28,80 % 25 %
bzw. 14,13 % 102 ) bzw. 19,56 %
A.Broda 24,05 % 29,11 % 25,36 %

Unter den Stargarder Amtsdörfern haben wiederum die im östlichen Teil um Woldegk gelegenen, wie Bredenfelde, Quadenschönfeld, Loitz, Rehberg, Hinrichshagen, die empfindlichsten Verluste erfahren, dazu die Ortschaften, die nahe der von Woldegk auf Neubrandenburg zuführenden Straße liegen: Käbelich, auch Plath, Leppin, - während Petersdorf und Pasenow (mit 26,32% und 31,82%) besser abschneiden -, ferner Neetzka, Pragsdorf, Küssow und die nördlich der Straße auf Friedland zu gelegenen Dörfer Warlin und Glienke; Badresch und Lindow dagegen haben durch ihre verhältnismäßig abseitige Lage besseren Schutz gehabt.

Die westlich vom Tollensesee liegenden Dörfer, wie Bargensdorf, Quastenberg, haben ähnlich wie die Nemerower Dörfer und die Brodaer Dörfer (auf dem linken Seeufer) eine geringere Einbuße erlitten (bis auf 35,71% und 38,46%). Ungleich liegen die Verhältnisse in den Wanzkaer Amtsdörfern. Während Blankensee (38,46%), sowie Zachow (33,33%) und das südlicher gelegene Thurow (25%) ein verhältnismäßig gutes Ergebnis aufweisen, hat das Nachbardorf Wanzka mit dem Bauhof einen Rückgang auf 3 bäuerliche Bewohner = 14,29% zu verzeichnen. Krickow, Holldorf und Godenswege lagen 1647/48 gänzlich wüst.


102) Mit Einschluß der 4 Heiddörfer.
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Eine Zusammenstellung der besetzten Bauernhöfe in den Stargarder Amtsdörfern gibt folgendes Bild für das Jahr 1647:

über 25% der 1618 vorhandenen Stellen sind besetzt in: unter 25%:
Lindow 50% Teschendorf 21,74%
Badresch 40% Rühlow 21,05%
Quastenberg 38,46% Warbende 20%
Bargensdorf 35,71% Helpt 20%
Pasenow 31,81% Loitz 13,3%
Petersdorf 26,32% Schönbeck 13,3%
Kublank 7,14%
Bredenfelde 7,14%
Käbelich 6,9%
Plath 6,25%
Golm 5,26%
Pragsdorf 5%
Hinrichshagen 4%
ganz wüst lagen 103 ):
Dewitz Leppin Schlicht
Glienke Neetzka Warlin
Gramelow Quadenschönfeld Watzkendorf
Küssow Rehberg

Die Erklärung für diese Erscheinung, daß im östlichen Teil des Landes die Dörfer größere Verluste erlitten, mag darin zu suchen sein, daß die Gebiete, die an die Uckermark grenzten, durch die Märsche der durchziehenden Truppen stärker in Mitleidenschaft gezogen wurden, als 1637 der Kurfürst von Brandenburg nach dem Tode des Herzogs von Pommern den Erbfolgekrieg begann, um mit Hilfe der Kaiserlichen den Schweden Pommern zu entreißen 104 ). Fuchs 105 ) bezeichnet das Jahr 1637


103) Wieweit in Dörfern wie Dewitz, Gramelow, Leppin, Quadenschönfeld, Watzkendorf, die zwischen Domanium und Ritterschaft geteilt waren, noch ritterschaftliche Bauern vorhanden waren, ist aus dem mir vorliegenden Material über die Domanialbauern nicht nachweisbar.
104) Vgl. die Zusammenstellung der alten Straßenzüge aus der Mark von Wittstock , Ruppin und Gransee her durch das Land Stargard nach Norden, nach Pommern, und die Straßen von Osten nach Westen, von Prenzlau über Neubrandenburg nach Malchin, Penzlin bei W.-H. Deus, die Straßen des Landes Stargard (Meckl.-Strel. Gesch.-Bl. 9. Jg., 1933); S. 221/222 Zusammenstellung der Straßenzüge mit Karte.
105) Fuchs, Unterg. d. B.-St., S. 82-90, bes. S. 81; vgl. Wehrmann, a. a. O. II (1906), S. 113 ff., S.141 ff.
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als eines der schrecklichsten hinsichtlich der Verwüstungen in Pommern.

Auch das Amt Feldberg hatte 1640 nur noch 23 Bewohner, 11 davon waren Bauern = 13,58% 106 ). Das Amt Fürstenberg 107 ) hatte im Jahr 1653, also nach ein paar Friedensjahren nur einen Bestand von 11 Bauern = 17,74% gegenüber 62 Bauern (unter Einschluß der 4 Heiddörfer) im ersten Viertel des Jahrhunderts.

In den ersten Jahren nach Beendigung des Krieges setzte eine Beruhigung und leise Besserung ein. Die Bevölkerung stieg in den Ämtern Wanzka, Nemerow und Broda bis zu 30% an; doch damit war zugleich der Höhepunkt erreicht. Ja, am Ende des 17. Jahrhunderts erhob sich der Bestand der vorhandenen Bauern nicht über ein Viertel der ursprünglichen Anzahl. Zu beachten ist allerdings, daß auch freie Pächter einen Teil des wüsten Bauernackers nutzten und die Bauern selbst wüste Hufen zu ihren eigenen in Gebrauch hatten.

Über die südwestlichen Gebiete des Landes Stargard ist das Unheil anscheinend nicht mit der gleichen Schwere hereingebrochen. Im Amt Mirow waren 1666 von 194 Stellen 30,5% wieder besetzt, 1688 schon 46,9% 108 ). Im Amt Wesenberg hatten nach dem Kriege die Bauern 24 Stellen von 74 wieder in Händen (32,43%) 108). Die Nemerower und Wanzkaer Amtsdörfer bieten wohl die Überleitung zum Südwesten 109 ).

Im westlichen Teil von Mecklenburg ist der Rückgang der Bevölkerung geringer. So betrug der Verlust an Bauern z. B. im Lande Ratzeburg im Amt Stove 25% , im nördlichen Teil nur etwa 10% 110 ). Im mecklenburg-schwerinschen Amt Dobe-


106) A.Feldbg. IV B, Inventare 1632-1713; vgl. Endler, Die wirtschaftlichen u. rechtlichen Verhältnisse der Bauern vom Dreißigjährigen Kriege bis zur Gegenwart (Endler-Folkers, Das meckl. Bauerndorf, Rostock 1930), S. 68.
107) A.Fürstenberg IV B, A.-Buch 1619 bis 1624, mit Nachträgen über das Jahr 1654.
108) Endler, a. a. O. S. 69/70, 68 mit weiteren Angaben aus anderen meckl. Ämtern; ebenso H. Schnell, Der große Krieg (Meckl. Gesch. in Einzeldarstellungen, Heft 10), Berlin 1907, S. 117 f.
109) Das Amt Strelitz selbst, das den nördl. u. südwestl. Teil des Landes verbindet, besaß 1652/53 nur erst knapp wieder 22% seiner ursprünglichen Bauernbevölkerung (unter Ausschluß der Dörfer Gnewitz, Gr. Nemerow und Wokuhl, die nur nach Amt Strelitz kontribuierten, waren von 102 Bauern noch 22 vorhanden); A.Strel. IV B, Amtsreg. 1652/53.
110) Nach den Berechnungen von Endler, a. a. O. S. 68 f.
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ran 111 ) hatten sich bis etwa 1640 gegenüber 1632 die Bauern von 251 auf 170 vermindert - also um etwa 30%. Bis 1644 sank die Besetzung der Dörfer durchweg auf die Hälfte, zum Teil noch tiefer, namentlich an den Durchzugsstraßen. Im Amt Schwerin 112 ) waren 1655 von den gesamten bäuerlichen Betrieben 265 besetzt, 297 lagen wüst (53,02%).

Es ist Aufgabe der historischen Lokalforschung, sorgfältige Berechnungen für alle Gebiete Mecklenburgs aufzustellen, aus denen der Gesamtrückgang der bäuerlichen Bevölkerung in der Zeit des großen Krieges sich ermitteln läßt. Geringer als 50% wird man ihn nach den bisher vorliegenden Ergebnissen, wie Endler 113 ) annimmt, im Durchschnitt nicht ansetzen dürfen. Ähnlich liegen die Verhältnisse im benachbarten Brandenburg, hier hat man den Verlust an Menschen für die Altmark auf 50%, für die Mittelmark bis auf 75% errechnet. Erst in hundert Jahren wurde die Zahl der Bevölkerung, die vor dem Kriege ansässig gewesen war, wieder erreicht 114 ).


Kapitel III.

Der Wiederaufbau im Domanium nach dem Kriege.

§ 1. Die Neubesetzung der wüsten Hufen.

Nach langen Verhandlungen wurde im Oktober 1648 der Friede unterzeichnet. Schwere, harte Kriegsjahre waren zu Ende, die Wohlstand und Gedeihen in Dorf und Stadt vernichtet hatten. Nun hieß es, auf Trümmern Neues aufzubauen, eine zerstörte Kultur unter unendlichen Mühen neu er-

Für Pommern und Holstein fehlen genaue Aufstellungen über den Grad der Verwüstungen.


111) Barnewitz, a. a. O. S. 110, 111.
112) Ihde, a. a. O. S. 136.
113) A. a. O. S. 70 f.; Witte, a. a. O. S. 182 ff. hat in seiner Schilderung von den Folgen des Krieges eine Verminderung der Gesamtbevölkerung von 300 000 auf 40- bis 50 000 berechnet.
114) O. Hintze, Die Hohenzollern und ihr Werk, Berlin 1915 (2.Aufl.), S. 186; besonders stark verwüstet wurden die Mittelmark und Priegnitz; in der Grafschaft Ruppin waren, als Friedrich Wilhelm I. die Regierung antrat, nur 4 Dörfer bewohnt, Großmann, a. a. O. S. 68.
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stehen zu lassen. Nur sehr langsam ließen sich die Schäden, die der Krieg gebracht hatte, wieder ausgleichen; sehr langsam nur erfolgte der Wiederaufbau der verwüsteten Dörfer. Bauern, die geflüchtet waren, kehrten zurück, Soldaten griffen zum Pfluge. Aus weniger zerstörten Gebieten in Holstein, Dänemark, Schweden kam Zuzug. Doch die großen Lücken in der Bevölkerung konnten noch nicht wieder ausgefüllt werden. Die Zahl der Bauern, die sich in den unruhigen Kriegszeiten auf ihren Höfen hatten halten können, war gering. Eine geordnete Wirtschaft aufrechtzuerhalten war für sie unmöglich gewesen. Wieviel mehr mußten auf den verlassenen Höfen die Gebäude daniederliegen. Der weitaus größte Teil der Äcker war wüst, mit "Rusch und Busch" bewachsen.

Was sollte mit diesen weiten Flächen geschehen, die seit Jahren unregelmäßig bearbeitet waren oder völlig ungenutzt gelegen hatten? War es für die herzogliche Domänenverwaltung 115 ) nicht die gegebene Lösung, die Nutzung der wüsten Äcker, wenigstens zu einem großen Teil, selbst in die Hand zu nehmen und den Betrieb der Meierhöfe zu vergrößern? Doch dies erwies sich vor allem aus folgendem Grunde als unmöglich: So lange die Wirtschaftsweise im landwirtschaftlichen Großbetrieb nicht auf freien Arbeitskräften, sondern auf den Diensten der untertänigen Bauern aufgebaut war, blieb die Beschaffung der bäuerlichen Dienste eine der dringendsten Aufgaben der Amtsverwalter. Diese Erkenntnis hatte die Regierung während der Kriegsjahre geleitet; auf fürstlichen Befehl sollte 1632 116 ) in der ehemaligen Komturei Nemerow der Küch-


115) Über die Organisation der Domänenverwaltung vgl. Jans, Die Domäneneinkünfte des Landes Stargard von der Entstehung des Herzogtums Meckl.-Strelitz bis zum Landesgrundgesetzl. Erbvergleich (1701-1755) (Meckl.-Strel. Gesch.-Bl., 4. Jg., 1928), S. 15 ff., S. 22 ff.; auch Endler (Landeszeitung, 3. Beil., Nr. 234, v. 6. Okt. 1929); auch Bosse, Die Politik der Kammer als Domanialbehörde im Lande Stargard (1755-1806), ein Beitrag zur Agrar- u. Finanzpolitik des deutschen Merkantilismus (Meckl.-Strel. Gesch.-Bl., 6. Jg., 1930), S. 12 ff., S. 17 ff. Wallenstein führte zuerst eine Kollegialbehörde ein; 1653 wurde die Kammer als Domänenverwaltungsbehörde neu errichtet, vorher lag die Leitung in Händen einzelner Räte. Die Kammer wieder stand in direktem Verkehr mit dem Herzog. Die Ämter waren die unmittelbaren Unterorgane dieser Domanialbehörde; Mittelbehörden gab es nicht.
116) A.Sta., spätere Eintragung im Amtsbuch von 1624. In der gleichen Weise sollten 1633 die "Pensionarii" der verpachteten Meierhöfe zur Rede gestellt werden, daß sie wüste Hufen selbst besäten und sie nicht wieder besetzen wollten. A. Sta., Vol. I, 1633.
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meister dafür sorgen, daß "unterschiedliche" Bauernhöfe, die wüst waren, nicht weiter von den Inhabern der Komturei gebraucht, sondern mit Bauern besetzt würden. Die Regierung in Güstrow drohte sogar, zu anderen Mitteln zu greifen, "damit I. F. G. die Dienste wie gebräuchlich von den Pauren haben konten". Weit überzeugender mußte dieser Gesichtspunkt hervortreten, als die Kammer nach Friedensschluß auf den Meierhöfen der Ämter eine Wirtschaft mit regelmäßigem Ertrag wieder einzurichten versuchte. Über eine ausreichende Zahl dienender Bauern verfügen zu können, ergab sich als erste Notwendigkeit.

Die Domanialregierung mußte zunächst Sorge tragen, die Bauern, die die Verheerungen der Kriegsjahre überstanden hatten, zu erhalten. Sie erließ Verbote gegen mutwilliges Entlaufen, holte entwichene Bauern zurück 117 ). Durch gesetzliche Verordnungen wurden die Bauern völlig an die Scholle gebunden, sie wurden zu Leibeigenen. Jedoch Gesetze allein genügten nicht. Die Bauern brauchten tatkräftige Hilfe. Die Gebäude mußten wieder instand gesetzt oder neu gebaut werden; Ochsen, Pferde, Ackergerät waren nötig, mit denen der Dienst zum Meierhof wieder aufgenommen und der Bauernacker bearbeitet werden konnte.

Aber die geringe Zahl der vorhandenen Bauern reichte nicht aus, den Bedarf an Arbeitskräften zu decken. Es galt, neue Siedler zu gewinnen, die auf den verwüsteten Bauerngehöften zu wirtschaften begannen. Daß die Bevölkerung nach Beendigung des Krieges langsam anwuchs, geht aus den Untertanenverzeichnissen hervor. So zeigt im Amt Stargard das Inventar von 1653 gegenüber dem von 1649 eine Zunahme der besetzten Stellen um 35, so daß im ganzen 25% der Höfe wieder bewirtschaftet wurden. Ähnlich ist das Ergebnis für die benachbarten Ämter. Mancher Bauer kehrte, als die Lebensunsicherheit aufhörte, in sein Heimatdorf zurück oder fand sich im Nachbardorf ein. So kam der Schulzensohn zu Staven 118 ), der sich "zur Erhaltung seines Lebens" unter die Kaiserlichen begeben hatte, zwar gesund, aber ohne Geld und Gut zurück und erklärte sich bereit, sich "schuldiger unterthäniger Pflicht nach E. F. G. zum Dienste [zu] gestellen". Da


117) A.Broda, Hofstellen, Nov. 1648: Einige junge Kerle seien zum Teil mit Weib und Kindern aus Pommern wieder geholt.
118) A.Nem., Vol. II, Anschläge 1651.
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aber der Schulzenhof, auf dem sein Vater gewohnt hatte, von Grund aus zerstört sei, möchte er lieber auf einem wüsten Kossatenhof wohnen und bat das Amt, diesen reparieren zu lassen und ihm die gebührliche Hofwehr zu übergeben. Dann werde er nach Ablauf eines dienstfreien Jahres seinen schuldigen Dienstpflichten nachkommen können 119 ). Die nötigen Mittel, eine wüste Stelle in Bearbeitung zu nehmen, standen den wenigsten zur Verfügung; viele waren Flüchtlinge, die von Haus und Hof vertrieben waren; was sie mitbrachten, mochte höchstens zur ersten Einrichtung reichen. Die Amtsverwalter berichteten nach Güstrow, daß der Wiederaufbau in den Ämtern schneller fortschreiten würde, wenn sich bemittelte Hauswirte fänden oder "vermögliche Unterthanen beyhändigk" 120 ) wären. - Fanden sich aber aus freien Stücken nicht genug Ansiedler ein, zurückgekehrte Einheimische oder Fremde, so bedienten die Amtsverwalter sich eines anderen Mittels, den Wiederaufbau durchzuführen. Behördliche Verordnungen ermöglichten es ihnen, auf die leibeigenen Untertanen einen Zwang auszuüben und Bauern, Söhne der Bauern und Knechte zur Annahme einer Stelle zu veranlassen 121 ). - 14 Besetzungen von Bauernstellen werden uns für das Jahr 1653 im Amt Stargard überliefert. Von diesen 14 Stellen wurden nach dem Inventar des Jahres 1653 4 Stellen freiwillig durch Bauern übernommene 122 ). In den andern 10 Fällen erfolgte die Übergabe an die Bauern zwangsweise. Es heißt im Inventar, der Untertan sei in einen wüsten Hof "eingewiesen" oder er sei "von der hochfürstlichen Cammer aufgesetzet" 123 ). Bauernsöhne, die angesetzt wurden,


119) Als Hofwehr, die dort im Amt für einen Kossatenhof gebräuchlich sei, wird angeführt: 10 Schffl. Gerste, 2 Schffl. Erbsen, 1 Schffl. Hafer zur Saat, an Vieh 1 Ochse, 1 Kuh, 1 Zuchtschwein. Dazu 1 Jahr Dienstfreiheit. (A.Nem., Vol. II, Anschläge 1651.)
120) A.Sta., Vol. II, Invent. 1661; z. B. Lindow, z. Teil wurde vom Amt aus schon mit dem Aufbau der Zimmer auf einem Bauernhof begonnen, um desto leichter einen tüchtigen Wirt zu gewinnen. (Ebenda.)
121) Selbst unter Androhung von Gefängnisstrafe: z. B. bei dem Sohn eines Bauern aus Weitin, der 1649 nach Wulkenzin gesetzt werden sollte: A.Broda, Hofst.; ebenso auch A.Wanzka, Vol. I a, Hofst. Auch in der Mark mußten Bauernsöhne nicht nur den Hof des Vaters, sondern überhaupt wüste Stellen annehmen: Großmann, a. a. O. S. 70; Knapp, B.-Befr. I, S. 49 ff.
122) A.Sta., Vol. II.
123) Ebenda, in 7 Fällen ist die Übergabe erfolgt, 3 Besetzungen in Pragsdorf wurden in Aussicht genommen.
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übernahmen nicht immer die väterliche Stelle 124 ). Wie die Bauernsöhne, so wurden auch Knechte angehalten, wenn das Amt sie dessen für fähig hielt, eine Bauern- oder Kossatenstelle anzunehmen. Der eine unter den vier Untertanen, die 1653 in Golm "an einen wüsten Hof gewiesen" wurden, hatte als Knecht gedient 125 ).

Obwohl in den Ämtern weitgehend Zwangseinweisungen angewandt wurden, blieben doch immer noch viele wüste Hufen unbesetzt. Bei der Inventarisierung des Stargarder Amts im Jahr 1661 126 ) ließ sich die Kammer Rechenschaft darüber geben, wieviel von dem unbearbeiteten und mit Unterholz bewachsenen Acker noch nutzbar gemacht werden könnte. Nach Schätzung der Beamten wäre es möglich, durch Rodung und Bereinigung der Felder etwa 25 neue Bauernhöfe zu besetzen.

Da die mittellosen Bauern mit vielen Schwierigkeiten zu kämpfen hatten, suchte die herzogliche Kammer auf einem weiteren Wege den Wiederaufbau zu fördern. Im Lande Stargard treten nach dem Kriege in vielen Dörfern sogenannte Freileute auf, freie, vermögende Menschen, die aus eigenen Mitteln ein Gehöft wieder aufzurichten in der Lage waren. Schon während des Krieges hatte die Domanialbehörde versucht, mit Hilfe solcher freien Pächter die Nutzung verlassener Stellen zu ermöglichen. Im Jahre 1640 erboten sich Bürger aus Neubrandenburg, in den umliegenden Dörfern Küssow, Quastenberg und Bargensdorf wüste Hufen gegen die Einsaat mit Sommergetreide zu besäen 127 ). Nach dem Inventar von 1661 128 ) lebten im Amt Stargard 20 Freileute. Bis 1670 129 )


124) Vgl. oben S. 40 mit A. 118.
125) Im Amt Broda (Verpachtung) klagte 1685 ein Knecht über die schlechte Bewandtnis des Hofes, auf den er auf "E. hochf. Durchl. gnädigste Verordnung gesetzt" sei. Einem andern aus der Vogtei Neetzka wurde sogar eine Strafe von 3 Rthlr., die ihm wegen aufsässigen Verhaltens auferlegt war, unter der Bedingung erlassen, daß er die Stelle eines entlaufenen Bauern in Käbelich übernähme; A.Sta., Vol. III, 1667, Hilfe der Untertanen.
126) A.Sta., Vol. II, Invent. 1661. Auf herzogliches Mandat sollte alle Jahr in jeder Vogtei ein Hof besetzt werden. A.Wanzka, Vol. I a, Hofst. 1681.
127) A.Sta. IV B, 1640-1675; der Amtsschreiber führte die Verhandlungen mit den Bürgern und erbat Weisungen von Herzog Ad. Friedr., ob er auf eine Pacht in Höhe der Einsaat mit ihnen abschließen solle.
128) S. oben A. 126.
129) A.Sta. IV B., Invent. 1670.
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stieg ihre Zahl auf 25, die sich auch während der abermaligen Kriegsunruhe der 70er Jahre hielt; auch 1683 130 ) gab es 25 Freileute im Amt. Bis zum Ende des Jahrhunderts verschwanden sie wieder mehr. 1708 131 ) lassen sich etwa 12 nachweisen. An der Wiedereinrichtung der Ämter hatten diese Freileute weitgehenden Anteil. Im 18. Jahrhundert dagegen wurde ihnen der Acker im allgemeinen wieder entzogen. Herzogliche Patente regelten die Vertragsbedingungen. Die Freileute beriefen sich bei den Pachtverhandlungen auf das "im gantzen Lande publicierte General-Edikt" vom 7. April 1687 132 ), in dem verordnet sei, daß die, die Lust und Belieben hätten, eine wüste Stelle aufzubauen, 6 Jahre von allen Ausgaben "exempt und befreyet" sein sollten. - Die Verwendung von Freileuten war nicht bloß den Ämtern nützlich. Die Freileute selbst fanden ihren Vorteil. Für manche war es ein gewinnbringendes Unternehmen, wüste Bauernstellen aufzubauen. Hatten sie auf einem Bauernhof die 6 Freijahre abgewohnt, schlossen die unternehmendsten einen neuen Vertrag und nahmen den Aufbau eines andern Bauern- oder Schulzengehöfts in Angriff. - Nicht immer lautete der Vertrag auf völlige Abgabenfreiheit während der 6 Pensionsjahre, sondern hin und wieder sah man eine Pacht vor, deren Höhe meistens bis zum Ende der Pachtjahre anstieg. Das erste Jahr blieb im allgemeinen frei von Abgaben, damit die Pächter an Gebäude und Acker die erste Hand legen konnten. Im zweiten Jahr sollte ein Freimann, der in Leppin 133 ) die 4 1/2 Domanialhufen über-


130) A.Sta. IV B, Invent. 1683. Doch hatten nicht alle Freileute B.-Stellen inne, z. T. waren sie Handwerker oder Häuschenleute. Von 25 Freileuten hatten 1683 im A.Sta. 8 Bauernstellen inne, 3 saßen auf Freischulzenhöfen, 14 aber waren keine Bauern. Im A.Broda (IV B, Invent. 1631-1698) gab es nach dem Inventar von 1667 5 Freileute, davon waren 3 Bauern, 2 von ihnen waren untertänig geworden.
131) A.Sta. IV B, Hauptregister 1708.
132) A.Sta., Vol. III, Hof- und Katenstellen. Bei Jans, a. a. O. S. 114, Anlage Nr. 12 ist der Vertrag mit einem Freimann über ein wüstes Bauerngehöft in Teschendorf vom 26. 2. 1723 wiedergegeben.
133) A.Sta., Vol. III, Hülfe der Untertanen, Protokoll 1679. Bei diesem Freimann handelt es sich wahrscheinlich um einen dreijährigen Vertrag, meistens lautete er auf 6 Jahre. Andere Freileute gaben, vielleicht wenn nicht so erhebliche Besserungen nötig waren, Pacht vom ersten Jahr an, z. B. in Rehberg wurden 1708 für die ersten drei Jahre eine Pacht von je 14 f1., für die folgenden drei Jahre eine von 20 fl. vereinbart. (A.Sta. IV B, Hauptreg. 1708.)
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nommen hatte und Haus und Scheune aufrichten wollte, 10 Reichstaler geben, im nächsten Jahr 25 Reichstaler.

Was geschah mit den Freileuten, wenn die im Pachtvertrag vereinbarten Freijahre abgelaufen waren? Ein Teil der freien Pächter verließ den Hof, und das Amt setzte Untertanen auf die Bauernstellen, die während der 6 Freijahre aufgebaut waren 134 ). Manche Freileute blieben noch auf dem Hof gegen Zahlung einer Pacht. Das scheint bei Freileuten, die auf Freischulzenhöfen die Freijahre abwohnten, häufiger vorgekommen zu sein 135 ) als bei eigentlichen Bauernstellen 136 ). Freie Handwerker gaben das übliche Schutzgeld 137 ), Einlieger und Häuschenleute mußten auch gewisse Dienste leisten 138 ). Andere Freileute traten in das Untertanenverhältnis, in dem ihre Nachbarn zum Amt standen, und übernahmen nun die Stelle mit den gleichen Pflichten, die den übrigen Bauern oblagen 139 ). Wieder andere begaben sich in die Untertänigkeit, wenn sie in eine Stelle einheirateten 140 ). Von den unfreien Frauen ging die Leibeigenschaft auch auf sie über. Die Leibeigenschaft ver-


134) In Badresch waren 1661 die Pachtjahre der beiden Freileute abgelaufen, die Kossatenstelle wurde gleich mit einem Untertan besetzt, die andere Stelle stand noch "lehdick". A.Sta., Vol. II, 1661. In Kemnitz durfte der Pächter, der die Scheune hatte decken lassen, zunächst noch weiter 10 Scheffl. Korn jährlich säen, als schon ein neuer Bauer eingesetzt war. A. Broda IV B, Invent. 1631-1698; 1652.
135) Z. B. in Lindow ein Major, 1661 (A.Sta., Vol. II) bis 1670 (A.Sta. IV B Invent. 1670). 1679 ist ein anderer Schulze da. (A. Sta., Vol. III, Hilfe d. Untertanen, Protokoll 1679.)
136) Z. B. in Leppin hatte ein Freimann die fürstlichen Hufen inne nach den Verzeichnissen von 1661, 1670, 1679, 1683. Ein Freimann in Glienke war 1691 bereit, einen B.-Hof zu bewohnen, und stellte als Bedingung die Zubilligung von 6 Freijahren, Lieferung des Bauholzes und Verlängerung des Vertrages auf Lebenszeit gegen Zahlung einer "billigen" Pension. A.Sta., Vol. III, Hof- und Katenstellen 1691.
137) Der Schneider in Carwitz (A.Feldbg. IV B, Invent. 1632 bis 1713; 1713) sollte nach Ablauf der Freijahre 1 Rtlr. Schutzgeld und 1 Rtlr. Grundpacht zahlen.
138) In Schönbeck hatten 1683 (A.Sta., Invent. 1683) 2 Freileute ein Häuschen "auf I. F. D. Grund" gebaut. Der eine diente während der Ernte im "Taße" und trug Briefe auf zwei Meilen Entfernung; der andere gab seine "Heure" oder diente im Lustgarten zu Stargard.
139) Z. B. in Pasenow, Petersdorf (A.Sta. IV B, Invent. 1670). Käbelich etwa 1660 (A.Sta., Vol. III, Hof- und Katenstellen.)
140) Beispiele aus Pasenow, Pragsdorf, Warlin (A.Sta. IV B, Invent. 1670).
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breitete sich auf diese Weise mehr und mehr unter den Amtseingesessenen.

Da trotz der Ansetzung von Bauern und der zeitlich befristeten Verpachtung von Gehöften an Freie noch immer weite Flächen der Dorffeldmarken nicht beackert werden konnten, wurden einzelne Hufen oder ganze Stellen von den schon ansässigen Bauern mitbewirtschaftet. Kossaten erhielten zum Teil soviel Land, daß sie Dienste und Abgaben wie andere Bauern zu leisten imstande waren 141 ). In den Verzeichnissen werden sie oft noch weiter als Kossaten aufgeführt; sie hatten aber die gleiche Aussaat wie ein Bauer, wenn nicht gar eine höhere, und bearbeiteten mitunter größere Landflächen als ein Bauer. Als besetzt im eigentlichen Sinn können die wüsten Hufen, die auf diese Weise bestellt wurden, nicht gelten. Es war eine Form der Nutzung, die die Beackerung der Wüstungen wenigstens wieder ermöglichte 142 ).

Mit den Verordnungen, wüste Hufen an die Untertanen abzugeben, bezweckte aber die herzogliche Regierung nicht allein, den Acker von neuem unter den Pflug nehmen zu lassen, sondern auch, allmählich die bisher ausgefallenen Einnahmen aus den Ämtern wieder zu gewinnen. Darum wurden diese Hufen im allgemeinen nur gegen Zahlung einer bestimmten Korn- oder Geldpacht abgetreten. In dem Jahr von Trinitatis 1661 bis 1662 nahm das Amt Stargard an "wüsten Hufen-Geldern" 513 fl. 26 Schill. ein 143 ). Im nächsten Jahr lag der Betrag, den das Amt berechnete, etwas höher mit 562 fl. 21 Schill.; 1666 dagegen kamen nur 508 fl. 16 Schill. ein, für jeden gesäten Scheffel wurden 32 Schill. eingezogen 144 ). Gegen Ende des Jahrhunderts 145 ) stieg die Einnahme an wüsten


141) 1670 wurden 2 Kossaten in Glienke zu Bauern gemacht (A.Sta. IV B, Invent. 1670). In Warbende wird einer als Bauer aufgeführt 1679 (A.Sta., Vol. III, Hilfe d. Untert., Protok. 1679), der 1670 Kossat war. Das gleiche im Schweriner Domanium; vgl. Ihde, a. a. O. S. 177.
142) Um eine möglichst regelmäßige Nutzung der wüsten Hufen zu erreichen, hatte der Herzog Anfang der 70er Jahre (1672) eine Verordnung ergehen lassen, daß jeder Bauer zwei Hufen zu seiner Stelle übernehmen solle (A.Sta. IV B, Invent. 1674).
143) A.Sta. IV B, 1640-1675.
144) A.Sta., Vol. II, 1666.
145) Verzeichnis des "Wüst Hufengeldes" von 1685/86; ebda. In den Registern aus dem Beginn des 18. Jahrhs. werden bis zu 900 fl. berechnet (A.Sta. IV B, Hauptreg. 1708), 1704: 624 fl.; 1705/06: 661 fl.; 1708: 909 fl.
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Hufengeldern, doch wird sie z. B. im Jahr 1685/86 mit 593 fl. nicht nennenswert höher als in den 60er Jahren angegeben. Der Grund ist darin zu suchen, daß einmal nach Jahrzehnten noch nicht alle Äcker wieder bebaut waren und daß ferner die Pacht von den Bauern nicht regelmäßig und in voller Höhe einging. Besonders waren es die erneuten Kriegsunruhen in den Kämpfen zwischen Brandenburg und Schweden, die den stetigen Aufbau des Landes gefährdeten. Im Jahr 1683 hätten an Pacht für wüste Hufen 457 Reichstaler 24 Schill. einkommen müssen; es konnten aber nicht mehr als 131 Reichstaler "eingetrieben" werden 146 ). Eine Kommission, die 1674 das Amt Stargard visitierte, entschied sich dahin, daß I.F.D. größeren Nutzen und die Bauern besseres Aufnehmen dabei fänden, wenn die wüsten Hufen den "Pensionarien" nicht in der Pachtsumme zugeschlagen, sondern "zu gewißen Korn geschetzet" und vom Amtsschreiber direkt für die Kammer berechnet würden. Die hohen Beträge an wüsten Hufengeldern, die der Amtspächter forderte, und ihre rücksichtslose Einziehung hatten die Leistungsfähigkeit der Bauern sehr herabgesetzt 147 ).

§ 2. Die Herkunft der Siedler. (Seßhaftigkeit der bäuerlichen Bevölkerung im 17. Jahrhundert?)

Woher stammten die Siedler, die die Bauernhöfe bewirtschafteten und dem Boden wieder Erträge abzuringen suchten. Ausführliche Angaben über ihre Herkunft werden nur in wenig Fällen überliefert. Aber die Namen, die die Siedler tragen, ihre Familiennamen, reden eine deutliche Sprache und ermöglichen uns, Schlüsse auf die Herkunft der Namensträger zu ziehen.


146) A.Sta., Vol. II, 1683. Ein Reichstaler = 2 fl. Die Petersdorfer blieben mit der ganzen Pachtsumme (15 Rtlr.) im Rückstand, weil sie in dieser Zeit neben der Kontribution auch Magazinkorn jährlich hatten geben müssen. Die 5 Bauern aus Lindow hatten während der Kriegszeit Viehverluste gehabt und "harten Mißwachs" an Korn, daß sie kaum den vierten Teil ihres eigenen Ackers hatten besäen können. Auch bei ihnen restierte die volle Summe von 20 Rtlr.
147) A.Sta. IV B, Invent. 1674 Protok. und Vol. 7, Invent. 1674. Dem Hauptmann Grabow waren die wüsten Hufen für 1000 fl. in der Pension zugeschlagen. - Hauptleute oder "Pensionarii" wurden die Pächter von Ämtern und einzelnen Meierhöfen genannt.
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Die 114 Inhaber 148 ) einer Bauernstelle, die 1653 in den Dörfern des Amtes Stargard an dem Aufbau der Bauernhöfe beteiligt waren, führten zu 61,40% (70 Bauern) Namen, die schon vor dem Krieg in denselben Dörfern bekannt waren. Sie gehörten offenbar den alten ansässigen Familien an, die im Dorf geblieben oder, als die Kriegsunruhen aufhörten, wieder dorthin zurückgekehrt waren. Entweder saßen sie auf Stellen, die schon früher, zu Beginn des 17. Jahrhunderts, in der Hand der gleichen Familie waren 149 ), oder sie hatten Höfe übernommen, die früher in anderer Hand gewesen waren 150 ). Andere Bauern wieder - 33 waren es 1653 = 28,95% - wohnten in Dörfern, in denen ihre Namen zwar früher nicht vertreten waren, aber in den umliegenden Dörfern hatte es vor dem Krieg Träger dieser Namen gegeben. Die Erwägung, daß es Menschen sind, die in die alte Heimat zurückfanden, hat größere Glaubwürdigkeit für sich als die Annahme einer Zuwanderung von Fremden, die zufällig den gleichen Namen besaßen.

Dieser Anzahl von 103 Bauern (= 90,35%) mit Namen, die im Amt gebräuchlich waren, stehen nur 11 Siedler gegenüber, deren Namen auf eine Zuwanderung schließen lassen. Auch die Namen der 4 Bauern, die im gleichen Jahr freiwillig den Hof neu antraten, sind im gleichen Dorf bekannt 151 ); ebenso trifft es bei 6 der Bauern zu, die zwangsweise angesetzt wurden 152 ), bei 3 weiteren Bauern lassen sich die Namen in der Umgegend nachweisen 153 ); nur ein einziger trägt einen ganz fremden Namen, so daß allein dieser Bauer zugewandert zu sein scheint 154 ). Bis zum Ende des Jahrhunderts wurde der Anteil der Siedler mit fremden Namen größer, er betrug 1708 22,13%, während der Anteil der Bauern, die altgewohnte Namen hatten, 77,87% ausmachte. - Ähnlich liegt das Verhältnis in den benachbarten Ämtern, z. B. gab es im Amt


148) A.Sta., Vol. II, Invent. 1653. Es sind alle Inhaber einer bäuerlichen Stelle gerechnet, Bauern und Freileute.
149) Bei 25 von ihnen läßt es sich nachweisen.
150) Vgl. oben S. 40 mit A. 118.
151) Zwei in Rowa (Schulte, Doß), einer in Schönbeck (Buese), einer in Hinrichshagen (Trarmann).
152) Kahrstede-Neetzka, Kreyhan-Golm, Koneke-Pasenow; Ravoht, Wackerow, Helm in Pragsdorf.
153) Buhse und Rumbler-Golm, Karstede-Lindow.
154) Jochim Oßenphol. Der Name kommt in Meckl.-Schw. vor; Hinweis von Endler.
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Broda 1652 23 besetzte Stellen 155 ). Zu 43,48% waren die Namen in dem gleichen Ort gebräuchlich, in dem die Bauern wohnten; zu 47,83% waren sie in den Nachbardörfern und über den kleinen Amtsbezirk hinaus in den angrenzenden Stargarder und Nemerower Amtsdörfern bekannt. Bei 91,31% der Siedler also deuten die Namen auf Angehörige eingesessener Familien, nur 8,67% der Namen weisen über die nähere Umgebung hinaus. Das gleiche Verhältnis der Namen bringt das Jahr 1667 (91,66% : 8,33%). Auch für das Amt Broda zeigt die Zusammenstellung der Namen, daß in der ersten Zeit des Aufbaus kaum Zuzug von Fremden erfolgte; bis auf geringe Ausnahmen trugen die im Amt wohnenden Bauern dieselben Familiennamen, die vor dem Krieg schon im gleichen Dorf, in den Nachbardörfern oder in Orten der benachbarten Ämter vertreten waren. Gegen Ende des Jahrhunderts - nach dem Inventar von 1698 - wurde der Anteil ortsfremder Bauern etwas größer, er stieg auf 15% (bekannte Namen 85% = 55% + 30%).

Die Bauern, mit deren Hilfe sich der Neuaufbau des Landes vollzog, trugen in der überwiegenden Mehrzahl Familiennamen, die im gleichen Ort oder in der Umgegend schon vor dem Krieg verbreitet waren. Bei der Betrachtung der Familiennamen der älteren Zeit zeigt sich, daß in den einzelnen Bezirken eines Landes ein Stamm von Familien wohnt, deren Namen gerade für diesen Teil des Landes bezeichnend sind 156 ). Wenn nun bei der Neubesiedlung nach dem Dreißigjährigen Krieg im nördlichen Teil des Landes Stargard die gleichen Namen wieder auftauchen, wie sie in der früheren Zeit, vor dem Kriege, in dieser Gegend anzutreffen sind, so werden wir zu der Erkenntnis geführt, daß Glieder der alten eingesessenen Familien sich wieder einfanden und sich am Aufbau der verwüsteten Heimat beteiligten.

Die Unterstützung fremder Siedler bei der Aufbauarbeit dagegen war gering, auch wenn man annimmt, daß manche der Siedler Namen getragen haben können, die schon in der Gegend, in die sie zuzogen, gebräuchlich waren. - Über die


155) A.Broda, IV B, Invent. 1631-1698; 1652, 1677, 1698.
156) Vgl. die Zusammenstellung der im Land Ratzeburg gebräuchlichen Familiennamen bei Endler: Ist der B.-Stand in dem Lande Ratzeburg vor dem Dreißigjährigen Kriege seßhaft? (Volk u. Rasse, 5. Jg., H. 3, 1930, München); S. 142-43 die aus Ortsnamen abgeleiteten Familiennamen.
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Gegend, aus der die Namensträger stammten, sagen jedoch die fremden Namen nicht ohne weiteres etwas aus, wenn genaue Angaben über ihre Herkunft fehlen. Bis zum Beginn des 17. Jahrhunderts sind die Familiennamen, die erst allmählich neben den eigentlichen Rufnamen entstanden, längst fest geworden; deshalb beweist ein Name wie Kröpelin, der von dem Ortsnamen abgeleitet ist, für das 17. Jahrhundert nicht mehr, daß sein Träger unmittelbar aus dem Ort gleichen Namens zugewandert sein muß 157 ). Fremde Namen sind hauptsächlich unter den Freileuten zu finden.

Die Freileute, die 1670 im Amt Stargard nachweisbar sind, haben zur Hälfte bekannte Namen, zur Hälfte fremde 158 ); 2 der Siedler sind dänischer Staatszugehörigkeit gewesen. Der Kossat Marten Holm hatte etwa 1660 in Hinrichshagen eingeheiratet und sich untertänig gegeben, war aber wieder davongelaufen. Dänischer Herkunft war auch Asmus Jürgens, der 1670 in Gramelow in einem zum Bauernhof gehörigen Häuschen wohnte. Auch im Amt Broda gab es in dieser Zeit - nach dem Inventar von 1667 - 3 Dänen unter 5 Freileuten. 1683 werden im Amt Stargard unter den 25 Freileuten neben 3 seit 1670 schon vertretenen Namen weitere 6 neue Namen genannt 159 ), Ausländer befanden sich nicht unter ihnen.

An Ausländern werden in dem Zeitraum von 1650-1700 in den nördlichen Ämtern des Landes Stargard in den Aufzeichnungen der Register bezeugt einige Dänen, einige Schweden und ein Pole 160 ). Diese Fremden werden meistens als


157) Eine sichere Bestimmung der Gegend, aus der die Namensträger stammen, ist erst dann möglich, wenn man die Verbreitung der Familiennamen, besonders auch der ländlichen, für alle Bezirke eines Landes, z. B. Mecklenburgs, verfolgt, von der Zeit der Entstehung der Familiennamen bis zum 18. Jahrh. hin. Dadurch wird man vor allem für die Binnenwanderung einen Anhalt gewinnen können.
158) A.Sta. IV B, Invent. 1670.
159) A.Sta. IV B, Invent. 1683: Ohm, Bröcker, Rolof; Utesch, Rütze (Gregor u. Jacob), Juncke, Lack, Balcke, Bencke.
160) Dänen: einer in Hinrichshagen, 1670; einer in Gramelow, 1670; einer in Käbelich, 1683 (1681); zwei in Neuendorf, 1667; einer in Wulkenzin, 1667. Schweden: 1669 (A.Wanzka, Vol. I a). Schwedische Gräber, die im A.Wanzka aus Anklam angefordert werden sollten, daß sie die Äcker bereinigten; andere Gräber hatten 1692 in Staven wieder Land gerodet (A.Broda, ein Bauer in Warbende 1664; A.Sta., Vol. II). - Ein "Polack" in Käbelich 1670 (kein Bauer). Danach sind die Zuwanderungen aus den Nordseeländern größer als von Osten her.
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Soldaten ins Land gekommen und dann zurückgeblieben sein. Hier und da wird einer als "abgelebter Soldat" 161 ) bezeichnet.

Auch aus weniger entfernten Gegenden, aus den Nachbarländern, z. B. aus Pommern, kam Zuzug. 1650 saß in Gr. Nemerow ein Pommer auf einer Bauernstelle 162 ). Auch aus dem benachbarten mecklenburgischen Gebiet wanderten zum Teil Bauern zu 163 ). Andere kamen weiter von Westen her, aus Holstein. Doch scheinen Holsteiner zum größeren Teil im westlichen und südlichen Mecklenburg sich angesiedelt zu haben 164 ). Für eine Einwanderung aus der Mark Brandenburg, die selber außerordentlich große Verluste an Menschen gehabt hatte, haben sich keine Anhaltspunkte ergeben.

Für eine planmäßige Kolonisierung und eine umfangreiche Besiedlung aber reichte dieser Zuzug von Fremden bei weitem nicht aus. Die Beobachtung der tatsächlichen Verhältnisse widerlegt die These des Russen Jegorov 165 ), der panslavistische Ideen durch die Behauptung stützen wollte, daß Mecklenburg zur Zeit der mittelalterlichen Kolonisation noch nicht germanisiert sei, sondern daß erst die ungeheure Verringerung der Bevölkerung während des Dreißigjährigen Krieges eine neue Kolonisation bedingt hätte, die nun, im 17. Jahrhundert erst, einer Germanisation gleichkam. Es hätten also aus altdeutschem, westelbischem Gebiet jetzt deutsche Siedler kommen müssen, die das verwüstete Land aufbauten und das bis dahin im wesentlichen slavische Mecklenburg germanisierten. Doch aus welchem deutschen Land hätten soviel Menschen einwandern können? Jedes brauchte zunächst selbst


161) A.Feldberg IV B, Invent. 1632-1713: 1713 in Carwitz.
162) A.Wanzka IV B, 1647-51; ebenso A.Wanzka, Vol. I a, 1669 in Grünow auf dem Schulzenhof 1 Freimann aus Pommern; andere Beispiele in Pragsdorf, A.Sta., Vol. III, Hof- u. Katenst., 1668.
163) Vgl. oben S. 47 mit A. 154; in Amtsbüchern des A.Schw. (Arch. Schwerin) finden sich Namen wie Franck, Ohme.
164) Vgl. Namen auf: sen, z. B. Neelsen in Leppin, Christensen in Sponholz (1679). Im Lande Ratzeburg erfolgte Zuzug von Holsteinern, Endler, "Die Ratzebg. Bauern von 1618 bis zur Gegenwart" (Volk u. Rasse 1930, München, H. 1, S. 18); auch im Amt Schwerin, Ihde, a. a. O. S. 142; im Amt Lübz, Witte, a. a. O. II, S. 186, und im Gebiet um Güstrow, Endler, Meckl. B.Dorf, S. 71.
165) Jegorov, "Die Kolonisation Mecklenburgs im 13. Jahrh.", 1930, Breslau (Osteuropa-Institut), 2 Bde.
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seine Kräfte, denn überall war Leben und Gedeihen gefährdet oder vernichtet worden 166 ).

Vielmehr wurde die mühevolle Aufbauarbeit nach den Jahren der Zerstörung von den erhalten gebliebenen eingesessenen Familien selbst geleistet. Der Anteil fremder Siedler war nur unbedeutend. Nur in geringer Zahl wanderten sie aus ferneren Gegenden zu 167 ). Selbst ein Teil der Namen, die in den eigentlichen Amtsdörfern ungewohnt sind, weisen nicht allzu weit über die nähere Umgegend hinaus. Es sind Inhaber gleichen Namens in den ritterschaftlichen Dörfern der Umgegend nachweisbar 168 ). Auch die nächsten Städte, wie Neubrandenburg, stellten einen Teil der freien Siedler. Der Pensinarius des Schulzenhofes in Bargensdorf - Hans Huntert - war Neubrandenburger Bürger 169 ).

Für den nördlichen Teil des Landes Stargard wird Wittes Auffassung bestätigt, daß der Wiederaufbau Mecklenburgs weitaus überwiegend ein innerer Siedlungsvorgang war mit nur unbeträchtlichen Beimischungen von außen her 170 ). -

Es waren die seit alters ansässigen Familien, die in jahrzehntelanger Arbeit das Land wieder aufbauten. Trotzdem kann man aber von einer Seßhaftigkeit im eigentlichen Sinne für diese Jahre nicht sprechen, wenn auch ein Teil der Bauern nach dem Kriege Stellen innehatte, die schon vorher nachweislich in der Hand derselben Familie oder naher Verwandter gleichen Namens waren. In andern Fällen erschweren die Lücken in der Überlieferung eine klare Feststellung, wenn sich auch ein Verbleiben der Familie auf dem Bauernhof vermuten läßt.


166) Vgl. Witte: Jegorovs Kolonisation Mecklenburgs im 13. Jahrh., ein kritisches Nachwort (Osteuropa-Institut) Breslau 1932, S. 196 ff. (Biblioth. geschichtl. Werke aus den Literaturen Osteuropas Nr. 1, Bd. III). Im Lande Ratzeburg muß nach Endlers Untersuchungen die Assimilation der übriggebliebenen Wenden an die Deutschen, die z. Z. der Kolonisation einwanderten, im 14. Jahrh. schon völlig abgeschlossen sein. (Volk u. Rasse, H. 3, 1930, S. 145/46.)
167) Vgl. die ähnlichen Feststellungen für Meckl. bei Endler, Volk u. Rasse, 1931, H. 1, S. 17 ff. - für das Land Ratzeburg - und Wittes Zusammenfassung, Jegorovs Kolonis. Meckls., S. 197/198.
168) Z. B. Eggert u. Timmermann-Beseritz, ferner Schröder-Lübbersdorf, Becker-Dahlen, Kuell-Brunn nach A.Sta., A.Buch 1624.
169) A.Sta., Vol. II, Inv. 1647; 1641. Besetzung einer Stelle in Quadenschönfeld mit einem Einlieger aus Neubrandenburg; A.Sta. IV B, 1640-1675.
170) A. a. O. S. 198.
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Eine große Beweglichkeit bestand nach den Untersuchungen von Endler 171 ) schon vor dem Kriege unter der bäuerlichen Bevölkerung; seit dem 14. Jahrhundert ist ein starker Wechsel der Bauernstellen im Lande Stargard nachweisbar. In einem Zeitraum von 128 Jahren, von 1496-1624, beträgt der Wechsel z. B. in Käbelich 75,9%, in Rühlow 84,2%, in Warlin 84,6%, in Glienke 62,2%. In Lindow war 1624 keine der 1496 ansässigen Familien mehr am Ort. Auch in einem kurzen Zeitraum von 30 Jahren, in dem durchschnittlich eine Generation den Hof bewohnt, in der Zeit 1586 bis 1616, ergibt sich in einzelnen Dörfern ein Wechsel der Stellen, der zwischen 30 und 50% liegt 172 ).

Wieviel mehr aber mußten die wirtschaftlichen Nöte und Schwierigkeiten im 17. Jahrhundert einen Wechsel der Inhaber der Bauernstellen hervorrufen, ja, geradezu notwendig machen. Wieder waren es die folgenschweren Jahre 1637/39, die einem Seßhaftwerden der Bauern verhängnisvoll entgegenwirkten. In dem allerdings nur sehr kurzen Zeitraum von kaum 20 Jahren, von 1618 bis 1635, lag der Anteil der Stellen, die in dieser Zeit den Besitzer nicht wechselten, in den meisten Dörfern des Amts Stargard noch über 50%, zwischen 50% und 75%; nur in 7 Dörfern sank er unter 50% 173 ). In den nächsten unruhigen Jahren aber wurden so viele Bauernhöfe wüst, daß 1640 überhaupt nur 30 männliche Personen im ganzen Amt übrigblieben. Auch solche Stellen lagen eine Zeitlang wüst, auf denen sich bis zum Ende der 40er Jahre die gleichen Bauern oder wenigstens Glieder derselben Familie wieder einfanden. 75% der 1618 besetzten Höfe gingen überhaupt ein und erhielten bis zum Ende des Jahrhunderts keinen bäuerlichen Wirt wieder. -

Im Amt Stargard waren im Jahr 1653 25 der besetzten Stellen wieder in Händen der Familien, die sie 1618 inne-


171) Endler, "Die Seßhaftigkeit des B.-Standes im Lande Stargard vor dem Dreißigjährigen Krieg" (Meckl.-Strel. Heimatbl., 7. Jg., H. 4, Dez. 1931), S. 62/64.
172) Z. B. in Bargensdorf 33,3% (ähnlich in Quastenberg, Rehberg, Kublank), Schönbeck 50%. Endler ebda.
173) Z. B. In Petersdorf blieben seßhaft 78,94%, in Glienke 76,47%, in Pragsdorf 60% (gegenüber 70,6% in der Zeit von 1586-1616) - dagegen in Bargensdorf nur 42,85% (gegenüber 66,7% in der Zeit von 1586-1616), in Quastenberg 46,15% gegenüber 69,2%. Im ganzen Amt Stargard wechselten nicht in der Zeit 1618 bis 1635 57,08% der Stellen. Wechsel trat ein bei 42,92% der Stellen.
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hatten, - bei vereinzelten läßt sich der Nachweis jedoch nur bis 1635 führen -. Ob nach 1635 diese Stellen nur zeitweilig vom Inhaber verlassen waren oder sich inzwischen in anderer Hand befanden, ist mit Sicherheit nicht zu erkennen. Bei den übrigen Familien, die die gleichen Namen wie 1618 tragen, läßt sich zum Teil nicht erschließen, ob sie auf ihrer alten Stelle wohnten; für einen andern Teil der Familie aber steht fest, daß sie andere Höfe innehatten. Von 22,89% der Höfe kann gelten, daß sie in dem Zeitraum von 1618-1653 in der gleichen Familie erhalten blieben. Dieser Hundertsatz verschiebt sich bis 1708 nur wenig. In dieser Zeit blieben 27 von 122 Stelleninhabern auf dem gleichen Hof = 22,13%. Doch läßt sich nicht bei allen die Entwicklungslinie von 1653 an verfolgen, einige der Stellen wurden überhaupt erst um 1660 bzw. um 1670 besetzt. Von da an aber blieben ihre Inhaber seßhaft. Zugunsten einer größeren Seßhaftigkeit verschiebt sich das Verhältnis, wenn man die Einheiraten, soweit sie nachweisbar sind, mitrechnet; der Bauer brachte einen neuen Familiennamen auf den Hof, aber in der weiblichen Linie blieb die alte Familie erhalten 174 ). Dann ist die Seßhaftigkeit auf 25,41% anzusetzen. Einmal gewechselt haben 49 Stellen = 14,16%, ohne die Einheiraten 45 = 36,89%; zweimal gewechselt haben 16 Stellen = 13,13%; drei- bzw. viermaliger Wechsel hat in 8 Fällen stattgefunden = 6,57%. Der Gesamtwechsel von 1653-1708 betrug 56,56%. 21 Stellen wurden erst kurz vor oder nach 1700 besetzt = 17,21%, sie sind bei der Berechnung des Stellenwechsels nicht berücksichtigt worden.

In den ersten Jahrzehnten nach Friedensschluß, in dem Zeitabschnitt von 1653-1683, blieben 33,93% der Familien auf ihrem Hof; mit den Stellen, in die ein Bauer einheiratete, sind es 41,96%. Es wechselten dagegen 51,89%, bzw. ohne Einheiraten 43,39%. Neu besetzt wurden während dieses dreißigjährigen Abschnitts 7,14% 175 ). Allmählich trat eine größere Beruhigung unter der Bevölkerung ein. In dem Zeitraum 1683-1708 blieben 51,35% - bzw. 52,25% mit Einheiraten - der bäuerlichen Familien seßhaft. Der Besitzwechsel


174) Vermerkt sind Einheiraten in diesem Zeitraum: 1 in Pragsdorf, 1 in Warlin, 1 in Schönbeck, 1 in Pasenow. Außer Betracht geblieben sind die Fälle, wo neben der Einheirat noch weiterer Wechsel stattfand.
175) Eigentlich betrugen die Neubesetzungen 11,61%, aber 4,46% an besetzten Höfen gingen wieder ein.
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betrug 44,05% - bzw. 43,24% -, neu besetzt wurden 14,41% an Höfen 176 ).

Überblickt man das ganze Jahrhundert, so läßt sich nur ein sehr ungünstiges Bild für die Seßhaftigkeit der Bauernbevölkerung im nördlichen Teil des Landes Stargard gewinnen. Dreiviertel der Bauernhöfe wurden im Amt Stargard wie in den benachbarten Ämtern nicht voll wieder besetzt, und von dem Rest von 25% der bewohnten Höfe blieb auch nur 1/4 in den Händen der gleichen Familien 177 ).

Bis 1635 hin entsprach der Besitzwechsel auf den Bauernstellen im 17. Jahrhundert der Beweglichkeit, die in der voraufgehenden Zeit unter der bäuerlichen Bevölkerung bestand. Dann wurde die ruhige Fortentwicklung jäh unterbrochen. Das ganze Jahrhundert hindurch konnte der Schlag nicht überwunden werden.

§ 3. Die Einziehung wüster Hufen zu Hofland.

Noch eine andere Art der Nutzung wüster Hufen ergab sich beim Wiederaufbau in einer zwangsläufigen Entwicklung. Es erwies sich als unmöglich, alle mit Bauern wieder zu besetzen oder sie Freien auf bestimmte Pachtjahre zu übergeben, weil tatsächlich die Menschen fehlten, die das unbestellte, bewachsene Ackerland wieder anbaufähig machen konnten.

Eine Kommission 178 ), die 1669 eingesetzt war, das Amt Stargard zu besichtigen, gewährt in ihrem Bericht einen Ein-


176) Ähnlich stellt sich das Ergebnis im Amt Broda dar. 1652 saßen 26,09% der Bauern auf Stellen, die 1631 in der Hand ihrer Familien waren. Bis 1698 hielten sich 25% der Familien von 1652 an auf ihren Höfen. Rechnet man die Einheiraten ein, blieben 35% der Bauern seßhaft. Für die Jahre 1667-1698 betrug die Seßhaftigkeit 55%. (Ohne Einheiraten 40%.)
177) Es waren also von 1618-1708 nur 6,48% der Bauern seßhaft. Im Lande Ratzeburg waren es 28,4% von 1618-1718 (Wechsel 57%). Im Lande Ratzeburg, das unter der Schwere der Kriegsnot nicht in dem gleichen Maße wie das Land Stargard gelitten hatte, konnte sich im 17. Jahrh. eine weit größere Seßhaftigkeit erhalten. Von 1618-1648 gingen nur 10,9% der Stellen ein, in der Zeit von 1618-1718 14,6%. 45,5% der Höfe blieben von 1618-1648 in der gleichen Familie (Wechsel 46,6%). Von 1648 bis 1678 seßhaft 64,1% (Wechsel 29,8%), von 1678-1708 67,2% (Wechsel 30,7%). Endler, Volk u. Rasse, 1931, H. 1, S. 16, 17, 23. Die Tabellen für die einzelnen Dörfer des hier behandelten Gebietes über Seßhaftbleiben der Familien und Stellenwechsel im 17. Jahrh. konnten nicht mit abgedruckt werden.
178) A.Sta., Vol. II, Visitation vom 17. Mai 1669.
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blick in die Zustände, die im Amt herrschten. Sie stellte fest, daß in einer Reihe von Dörfern "der Einfall" von den wüsten Hufen jährlich richtig abgetragen würde; in andern Dörfern aber wären die Bauern unfähig, ihre Hufen neben dem Hofdienst recht zu versehen, noch weniger könnten sie wüste Hufen zu ihrem eigenen Acker in Bearbeitung nehmen. Trotzdem nun aber viele wüste Hufen gar keinen Ertrag brächten, wäre es doch nicht "allewege practicabel", Meierhöfe dahin zu legen; zum Teil würden in den Dörfern die wüsten Hufen nicht ausreichen, daß eine zum Meierhof gehörige Saat bestellt werden könnte. Als wichtigsten Grund erkannte die Kommission, es ständen kaum soviel Dienste zur Verfügung, daß den schon vorhandenen Meierhöfen ihr Recht geschehen könnte. Deshalb wäre es notwendiger, dahin zu arbeiten, daß allmählich "Zimmer" (Häuser) in den wüsten Dörfern wieder aufgebaut und Bauern angesetzt würden.

Es ist der gleiche Grundsatz, den die Kammer schon von Anfang an während der Aufbaujahre verfolgt hatte. 179 ). Aber die Ansetzung von Bauern konnte nicht der einzige Weg bleiben, auf dem die Kammer versuchte, die Schäden der Kriegsjahre wieder auszugleichen. Die bäuerlichen Menschen reichten nicht aus, die weiten Wüstungen wieder zu besiedeln. Das Domanium mußte einen großen Teil der wüsten Äcker in Hofland umwandeln, um sie überhaupt nutzen zu können. Doch nahmen die Meierhöfe, betrachtet man ihre Anzahl, nur unwesentlich zu.

Im ersten Viertel des 17. Jahrhunderts gab es im Amt Stargard 7 Meierhöfe 180 ). Das war offenbar nach Zahl und Größe der Meierhöfe der von der Domanialregierung beabsichtigte Umfang eines Großbetriebes. Zum Neuaufbau fehlten nicht nur den Bauern, sondern auch der Kammer selber die


179) Ebenso hatte das Domanium die wüsten Bauernhöfe, die es vor dem großen Krieg im Amt Stargard und den umliegenden Ämtern gab, nicht eingezogen.
180) Von den 7 Meierhöfen wurden 2, der Bauhof Stargard und der Meierhof Quastenberg, in fürstlicher Verwaltung berechnet; die übrigen 5 (Golm, Neetzka, Bredenfelde, Pragsdorf und Hinrichshagen) waren zu üblichen Bedingungen in Spezialpacht ausgetan. (A.Sta., Vol. II, Invent. 1628.) Bis zum Beginn des 18. Jahrhs. wurde die Verpachtung der Ämter in Generalpacht die Regel; nur das große Amt Stargard blieb in Spezialpacht. Vgl. über das Pachtwesen Jans, a. a. O. S. 28-52.
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Mittel. Sie mußte einzelne Ämter verpfänden 181 ) oder suchte sich durch Verpachtung ganzer Ämter, einzelner Meierhöfe und Dörfer an vermögende Privatleute zu helfen 182 ).

1664 183 ) wird die gleiche Anzahl von Meierhöfen verzeichnet, wie sie vor dem Kriege schon bestand. Es sind:

  1. Stargard-Quastenberg,
  2. Pragsdorf mit Sponholz,
  3. Neetzka,
  4. Hinrichshagen,
  5. Bredenfelde,
  6. Godenswege,
  7. Golm.

Die Anzahl ist die gleiche, aber die Verteilung hat sich geändert. Die Meierhöfe Stargard und Quastenberg wurden zusammen bearbeitet. Der Meierhof Pragsdorf hat sich um das Ackerwerk Sponholz 184 ) vergrößert. Godenswege, das 1650 ein wüstes Dorf war, ist als neuer Meierhof mit den zugehörigen Dörfern Ballwitz und Zachow vom Amt Wanzka nach dem Amt Stargard verlegt worden. Golm wird als Meierhof aufgeführt, ist aber noch ganz wüst und "der Erden gleich". Mit der Wiedereinrichtung ist der Anfang gemacht, einige Wintersaat ist ausgesät.

1669 185 ) wird neben diesen Meierhöfen der Hof Daberkow 186 ) aufgeführt, zu dem 2 Bauern aus Bradresch dienten;


181) Dem Oberpräsidenten von Gans wurde 1655 das Amt Nemerow verpfändet (bis zum Ende des. Jahrhs.) in Anerkennung seiner Dienste und "zu Versicherung" seiner in der Kriegszeit rückständig gebliebenen Besoldung. A.Nem. IV B, 1655-1728 (Protokoll 1697).
182) Nach dem Dreißigjährigen Krieg verbreitete sich das Pachtwesen mehr und mehr auch in Mecklenburg, Jans, a. a. O. S. 28. Verpachtung und Administration bestanden nebeneinander.
183) A.Sta., Vol. II, Verzeichnis von Oberhauptmann Schack.
184) A.Sta., ebda., 1661 gab es hier 5 Bauern und 1 Einlieger. Bauernhöfe könnten nicht mehr angelegt werden, da der übrige Acker zum Hof eingezogen wäre und vom Meierhof Pragsdorf mit gebraucht würde. Sponholz war ein zu den Peckatelschen Gütern gehöriger Hof gewesen. Ein Teil des Gutes war wahrscheinlich immer in fürstlichem Besitz. Vgl. G. Krüger, Kunst- u. Gesch.-Denkmäler des Freistaates Meckl.-Strel. I, 3, Neubrandenburg 1929, S. 285 f.
185) S. oben S. 54, A. 178, Visitationsakten.
186) In Kl.-Daberkow hatte schon das Kloster Wanzka Anteil, der nach der Säkularisation an den Herzog überging. Nach 1655 wurde ein Dom.-Pachthof eingerichtet. Vgl. Krüger, a. a. O. I, 2, 1925, S. 301, A. 5.
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ein Pensionarius hatte ihn gepachtet. Diese Anzahl und Verteilung blieb das ganze Jahrhundert hindurch erhalten. Es traten nur Verschiebungen dadurch ein, daß einzelne Dörfer mit ihren Diensten anderen Höfen überwiesen wurden. Das Dorf Küssow, das zur Stargard-Quastenbergischen Vogtei gehörte, lag ganz wüst, ein Pensionarius bewohnte es 187 ). Ebenso bearbeitete 188 ) in Voigtsdorf ein Freimann 9 1/2 Hufen; der herzogliche Anteil an diesem Dorf gehörte zum Meierhof Daberkow. Auch in Kreckow 189 ) war 1683 ein Gehöft in Domanialbesitz und wurde von einem Pensionar bewohnt. Das Dorf Schlicht 190 ), das ganz wüst geworden war, gehörte 1700 als Meierhof zum Amt Feldberg.

An neuen Meierhöfen sind, im 17. Jahrhundert im Amt Stargard Godenswege und Schlicht vorhanden, von denen Schlicht ins Amt Feldberg verlegt ist und Godenswege aus dem Amt Wanzka übernommen ist, dem es zeitweilig wieder zugewiesen wurde. Als kleinere Höfe, die nur zeitweise dem Amt angehörten, kommen Daberkow und Sponholz hinzu. Bei jedem Meierhof gab es eine Schäferei.

Im Amt Broda bestanden zu Beginn des Jahrhunderts der Bauhof Broda, das Vorwerk Neuenhof und der Meierhof Neu-Rhäse. Nach dem Inventar von 1667 191 ) ist in Neuendorf die Schäferei die im Kriege ganz abgebrannt war, erst kürzlich wieder eingerichtet. Neu angelegt ist in Zirzow aus den wüsten Hufen ein Meierhof mit Schäferei. Es gab 1667 im Dorf noch einen Bauerschulzen und 4 Bauern, von denen einer einen Bauernhof und einen Kossatenhof außer seinem eigenen mit bestellte. Auf einem andern Kossatenhof lebte noch eine Witwe, die aber kein Vieh und keine Aussaat mehr hatte; deshalb sollte das Gehöft dem Haker übergeben werden, der fortan den Amtsacker zu bearbeiten hatte 192 ). - Im Amt Broda wurde also nach dem Krieg ein Meierhof neu errichtet.

Im Amt Nemerow dienten die Amtsbauern zu Beginn des Jahrhunderts zu dem einen Meierhof dieses Amts, dem Hof in Kl.-Nemerow. Als neuer Meierhof kam etwa 1646


187) A.Sta. IV B, Invent. 1683.
188) Ebda., vgl. Krüger, a. a. O. I, 2, S. 441.
189) Ebda., vgl. Krüger, ebda. S. 286. Es war ein adliges Dorf.
190) Ebda., Hauptreg. 1708.
191) A.Broda IV B, Invent. 1631-1698, 1667.
192) Der Witwe wurden zu ihrem Unterhalt 1 1/2 Schffl. Roggen gesät.
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das Dorf Staven 193 ) hinzu. 3 Bauern blieben von der ursprünglichen Zahl (15) noch übrig. Das wüste Dorf Godendorf 194 ) wird 1700 als Ackerwerk bezeichnet und ist an einen Freimann verpensioniert; ein anderer Freimann hat 1700 die wüste Feldmark der Dörfer Gnewitz und Wokuhl inne 195 ). - Im Amt Nemerow ist aus wüsten Hufen ein Meierhof entstanden.

Im Amt Wanzka wurden im 16. Jahrhundert der Bauhof Wanzka und das Vorwerk Neuhof zusammen bearbeitet. Um 1600 werden in Rollenhagen ein Ackerwerk und eine Schäferei erwähnt 196 ). Nach dem Krieg (um 1650) wurde in dem wüsten Dorfe Godenswege ein Meierhof angelegt, der 1664 zum Amt Stargard gehörte 197 ). 1669 gab es 4 Meierhöfe im Amt Wanzka:

den Bauhof Wanzka,
den Meierhof Grünow 198 ),
den Meierhof Dolgen 199 ),
alle drei mit Schäferei,
und das Vorwerk Neuhof.

Das wüste Dorf Krickow war verpensioniert. - Neu ist hier ein Meierhof, Godenswege, der aber nur zeitweilig von diesem Amt aus verwaltet wurde; einer, Grünow, ist vom Amt Strelitz eingetauscht; ferner ist in dem Dorf Dolgen ein Meierhof entstanden, der in dieser Zeit zum Amt gehörte.

Das Ergebnis, das sich aus diesen vier Ämtern gewinnen läßt, zeigt, daß die Errichtung von neuen Meierhöfen aus wüst gewordenen Hufen beim Wiederaufbau des Domaniums in dem hier behandelten Gebiet zunächst nicht entscheidend ins Gewicht fiel. Eine Legung von besetzten Stellen konnte gar nicht in Frage kommen, da die Zahl der Bauern an sich schon


193) A.Nem., Vol. I.
194) A.Nem. IV B, 1655-1728, 1700.
195) Ebda.
196) A.Wanzka IV B, 1592-1627, 1622; - A.Wanzka, Vol. I b, Inventare (1594).
197) Vgl. oben S. 56.
198) A.Wanzka, Vol. I a; Grünow gehörte zu Beginn des 17. Jahrhs. zum A.Strel. (A.Strel. IV B, Invent. 1608-1708), jetzt statt Rollenhagen zu A.Wanzka gehörig. Vgl. zu Grünow Krüger, a. a. O. I, 2, S. 128/9; 1631 hier ein Ackerwerk erwähnt; 1653 lag das ganze Dorf wüst.
199) Vgl. Krüger, a. a. O. I, 2, S. 135. Schon das Kloster Wanzka hatte Rechte am Dorf Dolgen.
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viel zu gering war, die erforderlichen Dienste zu leisten. Nur eine Einziehung einzelner Höfe, die nicht ordnungsmäßig besetzt waren 200 ), oder eine Verlegung von Bauern konnte erwogen werden 201 ), um den Hofacker besser abzurunden. - Allerdings ist zu beachten, daß diese Ämter, mit Ausnahme des Amtes Stargard, nur klein waren, wenn man bedenkt, daß im Amt Schwerin die Zahl der Meierhöfe von 9 (1628) auf 14 bis zum Jahre 1655 stieg. Dazu kamen noch 5 nicht innerhalb der Terra Schwerin gelegene Domanialhöfe 202 ). - Im großen Umfang sind neue Meierhöfe im Land Stargard erst vom Beginn des 18. Jahrhunderts an errichtet worden. Als das Mecklenburg-Strelitzer Domanium sich in das allgemeine Wirtschaftsleben der Zeit eingliederte, wurde der gutswirtschaftliche Großbetrieb für eine ausgedehnte Marktproduktion ausgebaut 203 ). Jetzt wurden die wüsten Hufen, die nach dem Dreißigjährigen Krieg jahrzehntelang noch nicht voll wieder hatten bestellt werden können, an Bauern ausgetan oder an Freileute verpachtet waren, nach und nach in Hofland umgewandelt. Dazu wurden viele der wenig ertragreichen Freischulzengerichte aufgehoben, und es entstanden aus ursprünglichem Bauernland eine Reihe von Meierhöfen. Im Amt Stargard wurden 6 in der Zeit von 1718 bis 1744 errichtet. (Warlin 1718, Käbelich 1719, Teschendorf 1724, Schönbeck 1726, Petersdorf 1741, Lindow 1747 204 ). Für die Bauern erfolgte im Anschluß an die Einziehung der wüsten Hufen zu Hofland eine allgemeine Neuregelung der Besitz- und Abgabenverhältnisse 205 ).

Obwohl die Zahl der Meierhöfe sich nach dem Krieg nur wenig erhöhte, führte doch zwangsläufig die Entwicklung schon im 17. Jahrhundert zu einer Steigerung und einem Ausbau des landwirtschaftlichen Großbetriebes, der auch die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Bauern in Mitleidenschaft zog. Da die Schwierigkeiten groß waren, bäuerliche Wirte anzusetzen oder freie Siedler zu finden, die wüste Hufen auf Zeit


200) Vgl. oben S. 57, Beispiel aus Zirzow.
201) Z. B. bei den beiden Bauern aus Pragsdorf, vgl. unten S. 71, oder in Schönbeck 1664, A.Sta., Vol. II. Es kam nicht zur Ausführung.
202) Ihde, a. a. O. S. 74.
203) Vgl. Jans, a. a. O. S. 52 ff., auch S. 28 ff.
204) Jans, a. a. O. S. 56.
205) Ebda. S. 57 ff.
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in Pacht nahmen, wurden in den Dörfern, in denen Meierhöfe lagen, allmählich alle wüsten Hufen eingezogen. Wie für das Amt Stargard läßt es sich für das Amt Wanzka urkundlich nachweisen. Diese Erscheinung wird auch für die Ämter Nemerow und Broda zutreffen, wenn auch Inventare und Register aus diesen Ämtern nicht in gleicher Vollständigkeit erhalten sind 206 ).

Im Inventar von 1661 heißt es im Amt Stargard bei den Dörfern, in denen Meierhöfe lagen, daß die Bauern ihre Saat nicht vergrößern könnten und das Dorf mit neuen Untertanen nicht mehr weiter zu besetzen sei, "weil der Acker von Sr. Fürstl. daselbstigen Meierhof bestellt und die Weide von der Schäferei genutzet wird" 207 ). Bis 1679 208 ) war die Bewirtschaftung der wüst gewordenen Ackerflächen soweit aufgenommen, daß es in diesen Dörfern keine wüsten Hufen mehr gab. Ebenso wurden alle wüsten Hufen in Bargensdorf (Hufenzahl 1624: 34 1/2) und Warlin (1624: 6 Hufen) genutzt, wahrscheinlich auch in Badresch (1624: 10 Hufen). In weiteren 10 Dörfern waren rund 70 wüste Hufen an Freie verpensioniert, ferner hatten in 4 Dörfern (Glienke, Lindow, Petersdorf, Pasenow) die (22) Bauern rund 50 wüste Hufen unter sich geteilt und gaben "wüstes Hufengeld". Doch blieb noch ungefähr ein Drittel der Hufen, aus denen 1679 keine Erträge gewonnen wurden 209 ). Auch 1685 210 ) werden noch 210 Hufen im Amt Stargard als wüst aufgeführt. Doch muß wüster Acker von den besetzten Bauernstellen aus weiter in Betrieb genommen sein, als die abermalige Kriegswelle verebbte. Fast allen Bauern wird in dieser Zeit "wüstes Hufengeld" wenigstens berechnet, wenn es auch zu einem großen Teil in der angesetzten Höhe nicht einging. Auch lassen Bemerkungen, die der Aufstellung von 1685 hinzugefügt sind, darauf schließen, daß die Bauern eine Reihe

Sponholz, Neetzka, Golm, Hinrichshagen u. Bredenfelde.


206) Ebenso wird es auch für das Amt Güstrow überliefert (A.Sta., Vol. III, 1668, Hof- u. Katenstellen) vom Oberhauptmann Schack des Amts Stargard.
207) A.Sta., Vol. II, Inventar 1661 bei Pragsdorf, Quastenberg,
208) A.Sta., Vol. III, Protokoll über die Hülfe der Untertanen.
209) Von 688 3/4 Hufen, die zu diesen Dörfern insgesamt verzeichnet werden, waren es 227 1/2 Hufen, nämlich 151 1/2 Hufen, dazu 76 Hufen, die nach dem Hufenstand von 1624 errechnet sind, da 1679 die Angaben bei einigen Dörfern fehlten.
210) A.Sta., Vol. II (Verzeichnis der wüsten Hufen des Amts Stargard 1685).
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von wüsten Hufen bestellten 211 ). In den Registern werden alle Hufen, die nicht zu einer besetzten Bauernstelle gehörten oder in Hofland umgewandelt waren, als wüst verzeichnet, also auch die Äcker, die an Freileute vergeben oder von Bauern mit bearbeitet waren 212 ). Bringt man von den 210 als wüst vermerkten Hufen die in Abzug, die von Bauern oder Freien beackert wurden, und rechnet nur die als tatsächlich unbestellt, die nach Angabe des Registers von 1685 mit Rusch und Busch bewachsen waren, dann ergeben sich aus den Dörfern Loitz, Plath, Schönbeck rund 70 Hufen ( = insgesamt 10%), die noch in den 80er Jahren gar keinen Ertrag brachten 213 ). Selbst gegen Ende des Jahrhunderts gab es Acker - ungefähr ein Zehntel des Bauernackers war es im Amt Stargard -, der noch nicht wieder in Kultur genommen war.

Seit dem Dreißigjährigen Krieg waren die Zeiten, in denen Mecklenburg "ein ausgesprochenes Bauernland" gewesen, "unwiederbringlich" dahin 214 ). Der Bestand der bäuerlichen Bevölkerung hatte sich sehr verringert. Die Not der Zeit zwang die Landesherrschaft, das verödete, entvölkerte Land in Großbetrieb zu nehmen. Ein anderer Teil der Äcker konnte überhaupt nur unvollkommen genutzt werden.


Kapitel IV.

Die Wirkung des Krieges auf die rechtliche Lage der Bauern.

§ 1. Die persönlichen Rechtsverhältnisse; die Leibeigenschaft.

Der Ausbau der Großgutswirtschaften, der nach dem Krieg notwendig geworden war, beeinflußte wie auf ritterschaftlichem Gebiet, so auch im Domanium die rechtliche Lage der Bauern in verhängnisvollster Weise. Die volle Ausbildung der Leib-


211) Z. B. werden die 6 Bauern in Petersdorf aufgezählt und unter der Rubrik der wüsten Hufen heißt es: "und haben 21 (sc. wüste Hufen)".
212) A.Sta., Hauptreg. 1708. Beispiel aus Plath, 6 Stellen sind als besetzt berechnet, obwohl 10 bewirtschaftet wurden.
213) Die Gesamthufen betrugen 1624 in diesen drei Dörfern 106 = 61 besetzte Stellen; 1685 waren nur 15 Stellen besetzt.
214) Witte, Meckl. Gesch. II, S. 183.
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eigenschaft ging aus dieser Entwicklung hervor. Der Menschenmangel erforderte unbedingt die völlige Bindung der wenigen vorhandenen Menschen an die Scholle. - Die politischen und wirtschaftlichen Zustände bereiteten den Boden. Durch Maßnahmen der Gesetzgebung wurde das Ergebnis dieser Entwicklung festgelegt.

Das öffentlich-rechtliche Moment, das in dem Begriff der Erbuntertänigkeit liegt, bot die Handhabe, eine letzten Endes aus wirtschaftlichen Erfordernissen zwangsläufig erwachsene Lage als rechtskräftigen Zustand zu begründen. Zwei Gesichtspunkte gewannen im Laufe der Kriegswirren der 30 Jahre mehr und mehr an Bedeutung für den Gutsherrn, sei es ein ritterlicher, sei es der Domanialherr. Einmal wurde es, je höher infolge der Kriegsdrangsale und Belastungen die Verluste unter der ländlichen Bevölkerung stiegen, um so dringender erforderlich, die noch lebenden Bauern zu erhalten, - wenn überhaupt ein Wirtschaftsbetrieb wenigstens im Rahmen der gegebenen Verhältnisse aufrecht bleiben sollte. Entliefen aber dann die Bauern, so war es notwendig, ihrer wieder habhaft zu werden und sie zurückzuholen, um ihre Dienste für die Ackerwirtschaft verwenden zu können. Verließ nun ein Bauer seinen Hof, ohne für einen Ersatzmann zu sorgen, so verletzte er die privatrechtlichen Verpflichtungen, die er vertragsgemäß für die Überlassung von Grund und Boden übernommen hatte. Mit vollem Recht konnte der Herr den Vertragsbrüchigen zur Erfüllung der eingegangenen Bedingungen anhalten; er war befugt, Entschädigung zu fordern. Ein weiteres Anrecht als auf Entschädigung hatte er auf Grund des privaten Leihevertrages zunächst nicht 215 ). Dann aber wurden die Fälle häufiger, daß die Bauern infolge der steigenden Unsicherheit und Bedrohung ihrer Existenz von Haus und Hof entwichen, daß sie sich "ufzustehende" gezwungen sahen. Der Herr brauchte rechtliche Mittel, die es ihm ermöglichten, den pflichtvergessenen, flüchtigen Bauern zurückzuholen. Dieses Recht auf Rückforderung der Untertanen leitete der Herr aus seiner gerichtsherrlichen, obrigkeitlichen Stellung her. Es ist die öffentlich-rechtliche Befugnis, auf Grund deren die Freizügigkeit der erbuntertänigen Bauern im Laufe des großen Krieges bis zur völligen Schollengebundenheit beschränkt wurde.


215) Vgl. Maybaum, a. a. O. S. 85/86.
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Soweit die Quellen bisher erkennen lassen 216 ), vollzog sich die Entwicklung schneller im ritterschaftlichen als im domanialen Gebiet. Da die Gutswirtschaft auf den Rittergütern vor dem Krieg schon weit umfassender als im Domanium durchgeführt wurde, mußte die Verminderung der Bauern zuerst den ritterschaftlichen Wirtschaftsbetrieb in Störung bringen. Die Voraussetzungen für die folgende Entwicklung lagen hier bereit. Immer wieder führten die Stände Klage bei der Regierung. So forderten sie von ihr auf dem Landtag zu Malchin am 26. März 1633, "öffentliche Patente wegen der entlaufenen Untertanen feierlichst publiciren zu lassen" und alle Schwierigkeiten auf gesetzlichem Wege zu beseitigen 217 ). Schon in den 20er Jahren wurde in den Abforderungsschreiben mecklenburgischer Herrschaften die Berechtigung zur Rückforderung damit begründet, daß die entlaufenen Bauern nicht bloß dinglich durch die Bewirtschaftung eines Bauernhofes, sondern auch persönlich mit Leib und Leben zum Gute ihres Herrn gehörten. Zum ersten Male wird die Leibeigenschaft zum Zweck der Rückforderung von Bauern als Rechtsgrund von der Ritterschaft aufgestellt nach der Verheerung von 1626/27, der ersten größeren, die das Land durchzumachen hatte 218 ). Ja, sie suchte ihren Forderungen um so stärkeren rechtlich begründeten Nachdruck zu verleihen durch die Behauptung, die Bauern seien "von undenklichen Jahren her in diesen Landen - - von ihren Obrigkeiten für leibeigene Leute gehalten" 219 ). So geschah es in einem Attestat der Landräte und Landmarschälle im Jahre 1633.

Das sind Zeugnisse, aus denen Maybaum 220 ) mit Recht folgert: "Daß zumindestens in weiten Kreisen der mecklen-


216) Mit der Frage der Leibeigenschaft in Meckl. hat sich zuerst Böhlau beschäftigt (a. a. O. S. 397 ff.). Die Entwicklung im ritterschaftlichen Gebiet berührt Maybaum am Schluß seiner Arbeit (a. a. O. S. 190/192). Kaehlcke (a. a. O. S. 10 ff.) stellt im Anschluß an Böhlau weniger die Entwicklung als den endgültigen Zustand bei den Domanialbauern in Meckl.-Schw. von der Zeit nach dem Dreißigjährigen Kriege bis zur Bauernbefreiung dar. Vgl. auch Endler, Meckl. B.Dorf, S. 71.
217) "Gemeine gravamina" der Ritter- u. Landschaft, Spalding: Meckl. öffentl. Landesverhandlungen, Bd. II, S. 217/18 ff.; vgl. Kaehlke, a. a. O. S.11 ff.
218) So hat es Maybaum festgestellt (a. a. O. S. 190) aus den "acta ad glebam adscriptorum". (Arch. Schwer.).
219) Ebda. S. 190.
220) Ebda. S. 190 f.
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burgischen Ritterschaft die Leibherrschaft über die hintersässigen Bauern in Anspruch genommen" wurde.

Wie aber stand es mit der gesetzmäßigen Anerkennung einer solchen Auffassung?

Im Jahre 1643 beantwortete der Herzog die von Landtagsverhandlung zu Landtagsverhandlung stets wieder vorgetragenen Ansprüche mit einer Gesindeordnung, die ausführte, daß die entlaufenen Bauern von der fremden Herrschaft, bei der sie sich aufhielten, abgefolgt werden sollten und "in den Städten keine Pauren oder Dienstboten zu Bürgerrecht verstattet oder ehelich in Städten und Dörfern von einigem Priester, sie haben dann von ihrer Obrigkeit oder Herrschaft richtigen Schein und Kundschaft, daß sie erlassen, erlanget und vorgezeiget, nicht getrauet, auch keinem Pauren ohn Erlaubnuß der Obrigkeit oder Herrschaft von den Räthen in den Städten oder Priestern auf dem Lande einiger Geburts-Brief mitgetheilet werden solle" 221 ).

Aus dem Begriff einer "Leibeigenschaft" wurden die Auslieferungsbestimmungen und Vorschriften über den Erwerb des Bürgerrechts und das Eingehen einer Ehe noch nicht hergeleitet. - 2 Jahre später jedoch erfolgte in der "Gesinde-, Tagelöhner-, Paur- und Schäferordnung" von 1645 222 ), die mit geringen Erweiterungen in die renovierte Gesinde- und Bauernordnung von 1654 übergegangen ist, die eindeutige Begründung jener Bestimmungen mit der Feststellung, daß die Bauern "ihrer Herschafft dieser Unser Lande und Fürstenthume kundbahren Gebrauch nach mit Knecht und Leibeigenschafft sampt ihren Weib und Kindern verwandt und dahero ihrer Personen selbst nicht mächtig" seien.

Mit dieser Gesinde- und Bauernordnung war die gesetzmäßige Anerkennung der Leibeigenschaft in Mecklenburg ausgesprochen. Zugleich wurde mit ihr die Rechtsgrundlage für die Entwicklung und Ausgestaltung der rechtlichen Stellung der Bauern in Mecklenburg überhaupt geschaffen.

In der Gesinde- und Bauernordnung von 1645 wurden die erbuntertänigen Bauern durch Gesetz und Recht zu Leibeigenen


221) Sammlung meckl. Gesetze u. Verordnungen, 3. Bd. (1643). Vgl. Kaehlcke a. a. O. S. 15.
222) Gedruckt 1646 ebda., vgl. Maybaum, a. a. O. S. 191; Gesetzsammlung für die Meckl.-Schwer. Lande, Bd. V, 1872, S. 53 ff.:Die renovierte Bauern- u. Gesindeordnung von 1654 (S. 55, Tit. II, §1.)
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gestempelt 223 ). Mit der erneuerten Gesinde- und Bauernordnung von 1654, die keine wesentlich neuen Bestimmungen brachte, kam die Gesetzgebung über die personenrechtliche Stellung der Bauern zunächst zu einem Abschluß.

Welches Bild läßt sich nun aus den Zeugnissen, die für das nördliche Domanialgebiet im Lande Stargard überliefert sind, von der Entstehung, dem Wesen und den Merkmalen der Leibeigenschaft gewinnen?

Am Beginn des 17. Jahrhunderts hielt sich im Domanium der gutswirtschaftliche Großbetrieb noch in mäßigen Grenzen. So entfiel die Voraussetzung, auf die Bauern, die zu den Meierhöfen dienten, einen Druck bis zu persönlicher Bindung des einzelnen an die Scholle auszuüben. Auch die ersten Jahre des großen Krieges trugen noch nicht zu einer wesentlichen Veränderung der Rechtsverhältnisse bei. Wohl fand ein Wechsel der Stelleninhaber statt, aber er entsprach in seinem Umfang dem Prozentsatz, der in den vorhergehenden Jahrzehnten üblich war. In der Anzahl der besetzten Stellen zeigt sich bis 1635 hin eine gleichmäßige Stetigkeit. Bis in die Mitte der 30er Jahre blieben die Bauern und damit auch die Meierhöfe, zu denen die Bauern dienten, noch wirtschaftlich leistungsfähig. So blieben auch die Rechtsverhältnisse bestehen.

Die Wendung aber trat ein, als die große Verheerung des Landes und die Vernichtung der Menschen einsetzte. Als jetzt für den Landesherrn als Herrn des Domaniums die Notwendigkeit entstand, die diensttuenden Bauern mit allen Mitteln zu erhalten, da mußte er auch den Forderungen der Ritterschaft gegenüber nachgiebiger und bereitwilliger werden. Dazu kam, daß die Regierung bei Herzog Adolf Friedrich, der zugleich als Vormund die Regentschaft für den jungen Neffen Gustav Adolf in Mecklenburg-Güstrow führte, nicht in den Händen einer kraftvollen Persönlichkeit lag, die auf die Dauer dem fort-


223) Da Böhlau (a. a. O. S. 397 A. 160) den Wortlaut dieser Gesinde- u. Bauernordnung noch nicht kannte, legte er mehr Gewicht auf die renovierte von 1654. Auch Kaehlcke (a. a. O. S. 16/17) schätzt im Anschluß an Böhlau die Bedeutung der Ges.- u. B.-Ordn. von 1645 zu gering ein, anders dagegen Maybaum (a. a. O. S. 191, Endler, Meckl. B.-Dorf, S. 71). Wenn es sich um das Aufzeigen der Ergebnisse einer Entwicklung handelt, muß schon das zeitlich frühste Zeugnis maßgebend sein, das zweifelsfrei die grundsätzliche Anerkennung des neuen Zustandes zum Ausdruck bringt, wie es in der Verordnung von 1645 geschah.
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gesetzten Drängen der Ritterschaft sich hätte widersetzen können. So blieben auch die mecklenburgischen Bauern der Ritterschaft wie des Domaniums nicht vor dem Schicksal einer Entrechtung bewahrt, das z. B. in Holstein die Bauern schon um die Jahrhundertwende getroffen hatte.

Verhandlungen über Auslieferung entwichener Bauern wurden von 1637 an mit Brandenburg, Kursachsen, Pommern, mit Städten wie Wismar, Lübeck, Hamburg geführt 224 ). Am 10.November 1643 225 ) erließ der Herzog ein offenes Patent, mit dessen Hilfe der Küchmeister von Stargard sich bemühen sollte, die verstreuten Untertanen, die sich in Pommern und in der Mark aufhielten, wieder zur Hand zu schaffen und sie zu des Amts Aufnehmen anzuhalten. Im nächsten Jahr wurde eine Verordnung ausgegeben, I. F. G. Untertanen aus Anklam abzufordern, mit der Begründung, daß das Amt von nichts so sehr als von Untertanen entblößt sei 226 ).

Schwierigkeiten blieben bei der Durchführung dieser Verordnungen nicht aus, wenn die fremde Herrschaft den angeforderten Bauern bei sich festzuhalten suchte oder wenn umgekehrt ein Bauer, der sich im Amt aufhielt, von anderen Herren beansprucht wurde 227 ); ja, der Amtsverwalter von Stargard mußte den Vorwurf hinnehmen, er sei zu säumig auf das Wohl des Amts bedacht, da er einem pommerschen Adligen um "gewisse Geldverehrungen" in Bredenfelde einen Mann mit Frau und Kindern - darunter waren 2 erwachsene Söhne - hatte abfolgen lassen, die sich I. F. G. Amt gern untertänig gegeben hätten 228 ).

Der Wandel in der Rechtsstellung der Bauern zeigt sich deutlich darin, daß um 1610 229 ) einem Bauern aus Wanzka von seiten des Amts bescheinigt wurde, er sei zur Ausübung eines Handwerks echt und frei geboren. Der Verlust einer Arbeitskraft durch den Übertritt eines Untertans in ein städtisches Handwerk fiel noch nicht schwer ins Gewicht. Da


224) Vgl. Kaehlcke, a. a. O. S. 14.
225) A.Sta. IV B, 1640-1675.
226) Ebda.
227) Eine Stelle in Wulkenzin (A.Broda IV B, Invent. 1631 bis 1698; 1652) konnte nicht gebührlich besetzt werden, weil der angenommene Bauer von Viktor von Gentzkow "für Untertahn angesprochen" wurde.
228) A.Sta. IV B, 1640-1675; 1665.
229) Vgl. oben S. 19.
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die Voraussetzung der freien Geburt gegeben war, stand dem Vorhaben des Bauern kein Hindernis im Wege.

Im Jahre 1644 230 ) aber wurde es einem Amtseingesessenen aus dem Amt Nemerow nur unter der Bedingung gestattet, das Leinweberhandwerk in Strelitz auszuüben, daß die Witwe, die dort zu Bürgerrecht gesessen und mit ihm verheiratet war, ihn für 40 Reichstaler oder mindestens 30 Reichstaler loskaufte. Das Amt gab ihn nur frei, weil er ein gebrechlicher, zum Ackerbau unfähiger Mensch war. Diese Einstellung des Amts ist um so auffälliger, als dieser Untertan eben wegen seiner Gebrechlichkeit sich schon von Jugend auf des Leinweberhandwerks, bisher allerdings im Amt selbst, beflissen hatte und als bäuerliche Arbeitskraft nie in Betracht gekommen war. - Im September 1645 231 ) trafen die Stargarder Beamten im Amt Eldena "auf jenseit Grifswalt" einen Untertan aus Plath an, der sich dort bei einem Zimmermeister aufhielt "und alda das Handwerk bei den Schiffen sich angelegt". Auch er möchte sich wegen seiner Untauglichkeit zur "Bauarbeit" gegen eine Zahlung von 30 Rtlr. vom Amt loskaufen. Doch blieb ihm die Genehmigung versagt. Vielmehr sollte der Küchmeister ihn wie seine beiden Brüder wieder herbeischaffen, da das von Menschen ganz verlassene Amt ihrer nicht entraten könnte.

Zwei Erkenntnisse heben sich aus diesen Zeugnissen heraus, die in ursächlichem Zusammenhang miteinander stehen.

Um 1610 boten weder die Geburt des erbuntertänigen Bauern noch die Dienstforderung an ihn einen Grund, der die Amtsbehörde hindern brauchte, ihm den Übergang in ein städtisches Handwerk zu gewähren. - Als 30 Jahre später das Land durch Kriegsunruhen und Not menschenleer geworden war, besaß dagegen jeder bäuerliche Untertan um seiner Arbeitskraft willen einen bedeutenden Wert; ihn dem Amt zu erhalten, war dringende Notwendigkeit geworden. Darum galt der Bauer jetzt durch Geburt und Aufenthalt als Bestandteil des zum Amt gehörenden Inventars. Er mußte seine Freiheit erkaufen, deren er bedurfte, um einem Handwerk in der Stadt nachzugehen. Und nur ein Untertan, der seine Untauglichkeit zur Landarbeit, zu Hand- und Spanndiensten, nachweisen konnte, durfte erwarten, losgegeben zu werden.


230) A.Nem., Vol. I, Kontrib.
231) A.Sta. IV B, 1640-1675.
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Jeder andere, der eigenwillig davonging und sich seiner Dienstpflicht entzog, mußte gewärtigen, zurückgeholt und zur Bewirtschaftung einer Stelle und zur Dienstleistung, auch mit Zwangsmitteln, angehalten zu werden.

Die Gesinde- und Bauernordnung von 1645 stellt nur noch die gesetzliche Formulierung und Bestätigung einer praktisch schon Tatsache gewordenen Rechtslage dar.

Auch in den Registern und Inventaraufzeichnungen findet die allmähliche Wandlung der bäuerlichen Rechtsstellung ihren Ausdruck. Vergleicht man ein Amtsregister aus der Zeit um 1600 mit Verzeichnissen aus den Kriegsjahren und der Zeit nach dem Kriege, fällt sofort ein wichtiger Unterschied ins Auge. So werden etwa im Stargarder Amtsbuch von 1624 bei den einzelnen Dörfern die Namen der Bauern und Kossaten aufgeführt; es folgt die Angabe der Größe des von ihnen beackerten Landes in Hufen und die Höhe der Geld- und Naturalabgaben; die Reihenfolge der Dörfer ist nicht bestimmt durch ihre Zugehörigkeit zu den bestehenden Meierhöfen 232 ). Die späteren Verzeichnisse werden dagegen zu einer Aufstellung des gesamten zu einem Meierhof gehörenden Inventars. In dem Bericht über den Zustand der Untertanen im Amt Stargard von 1635 233 ) wird neben dem Viehbestand die Aussaat genau gebucht. Ein Wanzkaer Inventar 234 ) aus derselben Zeit (1636) bringt Angaben über den Stand der Zimmer. Das Stargarder Inventar von 1649 235 ) zeigt den nächsten Schritt. Zu dem Bestand der Bauernstelle werden jetzt auch die Menschen gerechnet. Neben der Anzahl der Kinder, der Söhne und Töchter, wird das "Volck" aufgeführt, die Knechte und Mägde. Noch spätere Verzeichnisse, wie das Inventar von 1670 oder 1683 236 ), bringen in aller Ausführlichkeit bei jedem mit Namen erfaßten Bauern neben der Größe der Aussaat und dem Bestand an Vieh Angaben über Anzahl, Bauart und Zustand der Gebäude mit Wohnhaus, Scheunen und sämtlichen Stallungen.


232) Ebenso im A.-Reg. von Nemerow 1573, im A.-Buch 1561 von Wanzka und im A.-Buch 1619/24 von Fürstenberg. Auch die Designation des A.Starg. von 1628 (A.Sta. IV B) verzeichnet nur Anzahl der Bauern, Hufengröße der Stellen und Höhe der Pächte; daneben wurde 1618 mit der Aufnahme der B.-Zimmer und des Viehbestandes begonnen. (A.Sta., Vol. IV, Invent.)
233) A.Sta., Vol. II.
234) A.Strel. IV B, 1636, Leibgedingstradition.
235) A.Sta., Vol. II.
236) A.Sta. IV B, 1670, 1683.
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Es folgen die Namen der Frau und der Kinder. Angaben über Alter und Aufenthaltsort der Söhne und Töchter fehlen nicht. Nur wo es sich um Freischulzen und Freileute handelt, wird die Aufzählung der Familie unterlassen oder es heißt ausdrücklich von einem Freimann in Leppin 237 ), der für einen Bauhof und die wüste Krugstelle Pension gab, "die Kinder, so frey, seint nicht angesetzet", oder bei dem Freischulzen in Golm 238 ): "so mit den Seinigen frei ist".

Der von den Beamten geübten Form der Bestandaufnahme lag ein entscheidender Wechsel in der Besitzauffassung zugrunde 239 ). - Zu Beginn des Jahrhunderts kam es dem Landesherrn als Domanialherrn noch wesentlich auf den Ertrag der Rente an, den jede Bauernstelle lieferte. Darum genügte es, wenn die Beamten die Höhe der Einkünfte verzeichneten. Die späteren Inventare beweisen, daß über die Feststellung der Einnahmen hinaus der gesamte Wirtschaftsbetrieb eines Bauernhofes wertbestimmend geworden ist. Haus und Hof, das Vieh und - die Menschen galten fortan als Eigentum des Domanialherrn. Nutzung und Erhaltung dieses Eigentums mußte Aufgabe der Amtsverwaltung sein.

Die Rechtloserklärung der Bauern war von Landesherrschaft und Ständen gemeinsam erfolgt. Aber doch konnte der Landesherr nicht wie die Stände als privater Grundherr seine Rechte lediglich dem eigenen Vorteil dienstbar machen, sondern er mußte aus staatlichen Rücksichten die Erhaltung der steuerzahlenden Bauern im Auge haben. So gestaltete sich die Leibeigenschaft im Domanium weniger drückend als in den ritterschaftlichen Gebieten, obwohl theoretisch keine Unterschiede bestanden. Die wesentlichen Merkmale sind dieselben. Nur in der Handhabung der Rechtsbefugnisse machen sich Abweichungen geltend.

Auch der leibeigene Domanialbauer war glebae adscriptus 240 ). Wie der ritterschaftliche Bauer an das Gut des Herrn, so war der Bauer im Domanium an den einzelnen domanialen Verwaltungsbezirk, an das Amt, gebunden; er durfte es aus


237) A.Sta. IV B, Invent. 1683.
238) Ebda.
239) Das Amtsbuch von A.Mirow, Extrakt von 1654 nennt an erster Stelle die Saat der Bauern, erst dann die Pacht. (A.Mirow IV B, Invent. 16..-1667.) Vgl. den Hinweis, den Endler gegeben hat, Meckl. B.-Dorf S. 72.
240) Vgl. Böhlau, a. a. O. S. 412 ff.
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eigenem Ermessen - ohne obrigkeitliche Genehmigung - nicht verlassen, selbst wenn er nur in ein anderes Amt ziehen wollte. Bei eigenmächtigem Entlaufen von der Stelle, bei Fluchtversuchen aus dem Amtsbezirk trat das Abforderungsrecht in Kraft. Mit den benachbarten Städten und Ländern bestanden Auslieferungsverträge. Den Zurückgelieferten drohten Bestrafungen an Leib und Leben 241 ). Doch scheinen die Ämter nicht immer streng auf dem Abforderungsrecht bestanden zu haben. Es kommt vor, daß ein Hof, von dem ein Bauer entwichen war, schon bald mit einem andern neu besetzt wurde 242 ).

Der Grundsatz der Nicht-Freizügigkeit, der in diesen Bestimmungen sich kundtut, bedeutet - so hat Böhlau 243 ) es unterschieden - das "negative" Moment der Schollenpflichtigkeit, das "glebae adscriptum esse" der Leibeigenen.

Auf der anderen Seite steht dem Verbot der Freizügigkeit die positive Verfügungsgewalt des Herrn gegenüber. Gutsherr wie Domanialbehörde hatten ein Interesse daran, nicht nur den Bauern auf der Stelle festzuhalten, sondern auch innerhalb des gutsherrlichen Herrschaftsbereichs wie innerhalb des Amtsbezirks frei über ihn zu verfügen, ihn, wo es nötig erschien, von einem Bauernhof auf einen anderen zu setzen. Der Leibeigene haftete nicht endgültig an seinem Hofe, auf dem er saß, sondern überhaupt an der Gesamtheit des herrschaftlichen Eigentums 244 ).

Das Auflassungsrecht, auf Grund dessen ein Bauer durch herzogliche Verordnung auf eine Stelle gesetzt wurde, gelangte vor allem bei der Neubesetzung der Bauernhöfe nach dem Kriege zur Anwendung 245 ). Häufig begegnet man bei der Durchsicht der Inventare Angaben, daß ein Bauer von der fürstlichen Kammer angesetzt, daß er auf eine Stelle "verordnet" sei, oder es bittet ein Bauer um Amtshilfe, daß er von der ihm aufgezwungenen Stelle dienen könne. Auch Gewaltmaßnahmen blieben dabei nicht aus. Es konnten Bauern durch Gefängnisstrafe zur Annahme eines Hofes gezwungen werden. - Die andere Befugnis, die in dem Auf- und Ab-


241) Ein aus Bargensdorf entflohener Bauer wurde mit Gefängnis bestraft, A.Sta., Vol. III, Hilfe der Untertanen 1679.
242) Beispiele aus Teschendorf und Quastenberg aus den Jahren 1704-1708 (A.Sta., Hauptreg.).
243) A. a. O. S. 414.
244) Böhlau, a. a. O. S. 418; vgl. Kaehlcke, a. a. O. S. 19.
245) Beispiele oben S. 41/42.
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lassungsrecht enthalten ist, einen Bauern innerhalb der Amtsdörfer von einem Gehöft fortzunehmen und auf ein anderes zu versetzen, wurde in dem hier untersuchten Domanialgebiet - diesen Schluß lassen die in nur geringer Zahl überlieferten Zeugnisse zu - wenig ausgenutzt. Erdmann Cordt aus Käbelich hat beispielsweise eine Stelle in Rehberg annehmen müssen, während seinem Vater-Bruder die väterliche Stelle übergeben wurde, da er selbst bei des Vaters Tod noch minderjährig war 246 ). - In einem andern Fall 247 ) klagt der Stargarder Küchmeister über die säumige Dienstleistung der Bauern in den abgelegenen Dörfern wie Schönbeck, Lindow, Pasenow, Petersdorf, Badresch. Seinem Vorschlag, sie auf wüste Hufen in den näher gelegenen Dörfern zu versetzen, begegnete der Herzog mit dem Mandat, ihnen statt der Dienste Dienstgeld aufzuerlegen und eines jeden Vermögen dabei zu beachten, daß "sie es nicht gar verlaufen"; sie an andere Örter zu "transferieren" sei dagegen nicht "rathsamb", insonderheit, wenn sich künftig noch Leute zu den wüsten Stellen in den andern Dörfern finden möchten. Ebenso fiel 1668 248 ) die herzogliche Entscheidung zugunsten der Bauern aus, als darüber verhandelt wurde, zwei in Pragsdorf noch ansässige Bauern nach Rühlow und Glienke zu verlegen und alle 31 wüsten Hufen, - von denen 19 schon zum Hofland gehörten -, zusammenzuziehen. Die Bauern blieben auf ihrem Hof. Diese Entscheidung entsprach nicht nur dem Vorteil des Domanialherrn, sondern kam auch den Bauern zugute. Die Kommission erkannte, daß es "E. D. nützlicher sey, vermögene Bauern alß arme zu haben". Darum wurde erwogen, daß die Bauern, die sich jetzt etwas erholt hätten, durch die Verlegung ruiniert würden, daß sie ungern migrieren wollten und gar davongehen dürften, daß es auch die andern Bauern schrecken würde und schließlich, daß "gahr keine Noth oder Mangel des Ackers und Weyde dieße Umbsetzung der Bauren treibe" 249 ).


246) A.Sta., Vol. III, Hof- und Katenstellen (1634).
247) A.Sta. IV B, 1640-1675; 1643; - Dienstgeld für jeden Bauern 14 fl., für jeden Kossaten 8 fl., vierteljährlich zahlbar.
248) A.Sta., Vol. III, Hof- und Katenstellen.
249) Als weitere Gründe wurden angeführt, daß alle Lasten z. B. gegenüber Priester und Kirche bei Niederlegung der Bauern dem Meierhof zuwachsen, daß alle Kriegslasten allein auf den Hof fallen würden, schließlich daß die zum Hof dienenden Bauern nachts auf dem Hof bleiben würden und ihr Vieh gefüttert werden müßte.
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Ebenso wenig wie sich bei der Anwendung des Auf- und Ablassungsrechtes eine willkürliche Handhabung zum Nachteil der Bauern feststellen läßt, trat sie bei der Ausübung eines weiteren Rechtes, des Abmeierungsrechtes, in Erscheinung. Als Ausfluß ihrer Herrschaftsbefugnis über die Erbuntertanen hatte die Domanialregierung es schon vor dem Kriege gelegentlich gegenüber solchen Bauern in Anspruch genommen, die durch säumige, schlechte Wirtschaftsführung die Rente der Stelle gefährdeten 250 ). Unter den veränderten Verhältnissen während der Kriegsjahre und der nachfolgenden Zeit gewann dies Recht naturgemäß an Bedeutung. Willkürlich jedoch wurde es nicht geübt. Es mußten begründete Bedenken vorliegen, die es notwendig werden ließen, einen Bauern abzumeiern, etwa Altersschwäche, Dienstunfähigkeit. So hat ein Bauer, der sich um 1650 in Käbelich 251 ) "unterthänig und leibeigen" gegeben - er war frei und frank gewesen - und einen wüsten Hof angetreten hatte, ihn 30 Jahre später "quitiren mußen", als er und seine Frau gebrechlich geworden waren. Ein dienstfähiger Bauer nahm seinen Platz wieder ein.

Aus dem Verhaftetsein an die Scholle folgte, daß sich auch bei Verpfändungen eines Domanialamts das Pfandrecht auf die zugehörigen Leibeigenen erstreckte. In den Pfand- und Pensionskontrakten wird unter den einzelnen Bedingungen dem neuen Inhaber des Amts das Verfügungsrecht über die "Unterthanen und deren Dienste" ausdrücklich übertragen 252 ). Nicht aber wurde im Domanium das Herrschaftsrecht so weit auf die Spitze getrieben, leibeigene Bauern als Sache "sine gleba" zu verkaufen, wie es in der Ritterschaft in Holstein, Pommern und Mecklenburg gelegentlich als Mißbrauch vorkam 253 ). Auch in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts ist


250) Vgl. oben S. 13.
251) A.Sta., Vol. III, Hof- und Katenstellen. Ein Bauer in Bargensdorf (A.Sta., Hauptreg. 1708), der wegen Armut nicht geben konnte, wurde vom Hof abgesetzt und ein neuer wurde eingewiesen. Jans, a. a. O. S. 79 kommt für das 18. Jahrh. zum gleichen Ergebnis. Ebenso stellt Kaehlcke für das Schweriner Domanium fest, daß triftige Gründe, wie Trunksucht, Geistesschwäche, schlechte Wirtschaft vorliegen mußten (a. a. O. S. 30).
252) Z. B. im Pfand- und Pensionskontrakt mit Ernst von Wendeßen, der 1695 das Amt Broda übernahm (A.Broda IV B, 1551-1699).
253) Knapp, Landarbeiter in Knechtschaft und Freiheit, S. 33.
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nach den Untersuchungen von Jans 254 ) ein Verkaufen, Verpfänden, Vertauschen oder Vermieten von leibeigenen Bauern im Domanium des Landes Stargard nirgends festzustellen.

Nicht nur der leibeigene Bauer selbst galt als "Pertinenz" des Gutes oder Amtes, sondern seine "gesamte persönliche Existenz", seine Frau, seine Kinder waren Eigentum der Herrschaft 255 ). Darum schloß die Verfügungsgewalt über die Amtseingesessenen das Ehekonsensrecht in sich. Das wirtschaftliche Interesse der Herrschaft an Person und Familie des Leibeigenen erforderte eine Kontrolle auch über seine Eheschließung. Dies Gesetz trat in Kraft in einer Zeit, als die Herrschaft infolge des großen Menschenmangels auf eine Sicherung und Vermehrung der Zahl der arbeitsfähigen Untertanen bedacht sein mußte 256 ). Diese Erwägung war es, die den Landesherrn beider Ausübung seiner domanialen Herrschaftsrechte auch in bezug auf die Kontrolle über die Eheschließungen seiner leibeigenen Untertanen leitete. 1703 wurde beispielsweise eine Amtsuntertanin nach Ballwitz "extradirt" und an einen Untertanen verheiratet 257 ). Aber an ihrer Stelle sollte aus dem Gute Kölpin von H. Obrist von Dewitz zur bevorstehenden Ernte eine tüchtige Bauerndirne wieder an das Amt gegeben werden, damit der Bauer, von dem die vorige genommen sei, wieder mit einer Arbeitskraft versorgt werde.

Im Domanium wurde das Ehekonsensrecht milde angewandt. Die Bedingung, an die die Genehmigung in den Ämtern sich knüpfte, war allein der Nachweis wirtschaftlicher Befähigung der Konsensnachsuchenden. Und kam es vor, daß ein Bauer seine Tochter ohne Vorwissen des Amts verheiratet


254) A. a. O. S. 79. Bei einem Fall, der aus dem Beginn des 18. Jahrhs. in einem Protokoll aus dem Jahre 1707 überliefert ist (A.Fürstenbg., Invent. 1591-1707) sprachen wohl besondere Umstände mit. Es handelt sich um die Einlösung des Amts von H. Landmarschall Viktor Sigismund v. Oertzen, der es 12 Jahre innegehabt hatte. Der Herzog überließ ihm 3 Untertanen aus Strasen und gab sie von der "Leibeigenschaft", womit sie bisher dem A.Fürstenbg. verhaftet gewesen, frei. Fortan sollten sie dem H. Landmarschall untertänig sein.
255) Böhlau, a. a. O. S. 420; vgl. das oben S. 64 angeführte Zitat aus der Gesindeordnung von 1645 und 1654.
256) Kaehlcke, a. a. O. S. 20, läßt die besonderen Verhältnisse des 17. Jahrhs. außer Betracht, wenn er die Begründung des Ehekonsensrechtes darin sieht, daß der Herr eine Kontrolle wünschte, "damit sich die Zahl der Leibeigenen nicht um mehr vergrößerte, als dem "Ackerwerk" dienlich war."
257) A.Nem. IV B, 1655-1728.
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hatte, so pochte es nicht ausdrücklich auf dies Recht, wenn der Schwiegersohn sich fähig erwies, den Hof einmal zu bewirtschaften 258 ).

Die Leibeigenschaft entstand in dem hier behandelten Domanialgebiet in der gleichen Weise wie in den anderen Territorien. Am natürlichsten ergab sie sich durch Abstammung von leibeigenen Eltern, ferner durch wissentliche und unkonsentierte Ehe mit einer leibeigenen Frau 259 ), dann durch Annahme eines Bauernhofes zu dem allgemeinen Bauernrecht mit Leistung der üblichen Dienste 260 ). Es war Brauch, daß zwei leibeigene Amtsinsassen die Bürgschaft für den Neuaufgenommenen übernahmen 261 ).

Als Bezeichnung für den Leibeigenen ist das Wort "Untertan" allgemein geltend geblieben. Der eigentliche Begriff "leibeigen" war wenig gebräuchlich. In den Gesuchen um Unterstützung mit Vieh, Saat oder Brotkorn nannten sich die Bauern hier und da selbst so. Ja, es kam vor, daß sie schon lange bevor sie wirklich leibeigen wurden, ihre Bedürftigkeit umso nachdrücklicher darzulegen glaubten, wenn sie als "E. F. G. arme Underthanen, leibeigene Knechte und Diener", die "bei Tage und Nacht E. F. G. zu dienen pflichtschuldich und willich" seien, ihre Bitten vortrugen 262 ).

Als der Krieg die wohlhabenden Dörfer zerstört und sie fast menschenleer gemacht hatte, gab es auch in Mecklenburg nur leibeigene Bauern, wie sich die Leibeigenschaft auch in Pommern und weiten Teilen der Mark durchsetzte 263 ). Ein


258) So lag der Fall in Pragsdorf bei einem Bauern (A.Sta., Vol. III, Hof- und Katenstellen 1668). Im Domanium der Mark ist das Konsensrecht nie beansprucht worden, Großmann, a. a. O. S. 90 ff.
259) Freileute, die einheirateten, gaben sich damit untertänig, vgl. oben S. 44.
260) Nach Ablauf der Freijahre gaben sich Freileute häufig untertänig und blieben auf der Stelle, vgl. oben S. 44. Fälle der Erwerbung der Leibeigenschaft durch Verjährung sind wie im Schw. Domanium (vgl. Kaehlcke, a. a. O, S. 34) nicht nachzuweisen.
261) A.Sta., Vol. III, Hilfe der Untertanen 1667 (Beispiel aus Käbelich). - die Zuweisung der Dörfer als Mahlgäste zu den Amtsmühlen blieb als Mahlzwang bestehen (A.Sta., A.-Buch 1624.)
262) So die Wanzkaer Amtsbauern 1624 (A.Wanzka IV A, 1592 bis 1627); ähnlich die Bauern aus Zirzow und Neuendorf 1594 (A.Broda, Untertanenhilfe).
263) Sie bestand in der Mark in den nördlichen Kreisen, die an Mecklenburg und Pommern grenzen: Dramberg, Schievelbein, Arnswald, ferner in der Ucker- und Neumark und wohl nur lokal verbreitet in den Herzogtümern Crossen und Züllichau; Großmann, a. a. O. S. 54.
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Dorf jedoch liegt im Land Stargard, Fürstenhagen, dessen Bauern infolge Streitigkeiten über die Zuständigkeit zwischen den Arnims-Boitzenburg und Mecklenburg nie leibeigen geworden sind 264 ). Ebenso hat sich die Leibeigenschaft auf die Ratzeburger Bauern nie ausgedehnt 265 ). Wie unter dem milden Regiment des Krummstabes blieb auch nach der Säkularisation von 1648 und der Vereinigung mit Mecklenburg der freie Bauernstand hier erhalten.

§ 2. Das Besitzrecht; die Zeitpacht.

Während sich die Wirren des Krieges auf die persönliche Rechtsstellung der Bauern verhängnisvoll auswirkten und sie durch die Ausbildung der Leibeigenschaft tiefgehend wandelten, brauchte eine wesentliche Verschlechterung des Besitzrechtes, wie sie sich namentlich in Schwedisch-Pommern 266 ) bei der Wiedereinrichtung der Bauernhöfe allgemein ergab, nicht mehr einzutreten. Seit 1621 galten ja die mecklenburgischen Bauern schon gesetzlich als Zeitpächter. Bei der Neubesetzung der Stellen nach dem Kriege wurde diese Form der Besitzverleihung beibehalten.

Zwar hatte diese Bestimmung in den Reversalen gesetzliche Gültigkeit nur für die ritterschaftlichen Bauern erlangt, aber ohne daß eine rechtskräftige Übertragung erfolgte, entzog sie auch im Domanium den Bauern die Rechtsgrundlage ihres Besitzes. Theoretisch war das bäuerliche Pachtverhältnis eine Zeitpacht, die den Bauern nur eine zeitlich begrenzte Nutzung grundherrlichen Eigentums gestattete und als Gegenleistung Dienste und Abgaben beanspruchte. Grund und Boden, Gebäude und Hofwehr gehörten dem Landesherrn.

Die Notwendigkeit, bedürftige Bauern durch Ausrüstung mit der erforderlichen Hofwehr zur Dienstleistung wieder instand zu setzen, hatte schon bis zum Ende des 16. Jahrhunderts dazu geführt, daß das Eigentumsrecht an der Hofwehr vom Bauern an das Amt, an den Landesherrn überging. Soweit nicht unternehmende Freileute in der Lage waren, aus eigenen Mitteln einen Hof aufzubauen, war es den nach dem Krieg angesetzten, verarmten Bauern unmöglich, ohne tatkräftige


264) Endler, Meckl. B.-Dorf, S. 72.
265) Ders., Volk und Rasse 1931, H. 1, S. 18.
266) Großmann, a. a. O. S. 67 ff., Knapp, B.-Befr. I, S. 16 ff. - Fuchs, Unterg. des B.-Stand., S. 88 ff.
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Unterstützung des Amts eine Stelle in Bewirtschaftung zu nehmen. Es blieb geltendes Recht, daß bei Besetzung der Stellen "allhie im Stargardischen Orte bey den Höfen nicht allein die freye Winter- und Sommersaht, frey Brodtkorn bis zum neuen, sondern auch alles, waß bey der Hofwehr gehörig, - - dabey geliefert werden" mußte 267 ).

Über den Umfang der Hofwehr gab es keine allgemeingültige Norm für das ganze Domanium. Die Regelung erfolgte von Amt zu Amt für die zugehörigen Dörfer. Die Beschaffenheit des Bodens, die Abnutzung des Inventars, die sich bei der Ableistung der Dienste ergab, sprachen bei der Festsetzung ihres Umfangs mit. Im Amt Strelitz gehörten im 16. Jahrhundert zwei Pferde und zwei Ochsen zur Hofwehr, während im nördlicheren Teil, im Amt Wanzka, auf dem schwerer zu beackernden Boden vier Pferde angesetzt wurden 268 ).

Die Bauern klagten häufig, daß sie nicht ihre volle Hofwehr hätten, und baten um Pferde oder Ochsen, um ihre Dienste leisten zu können; doch werden nirgends bestimmte Angaben über die Größe der Hofwehr gemacht. Anscheinend ist ihre Größe, in der sie nach dem Kriege auf den Bauernstellen ausgetan wurde, im wesentlichen dieselbe geblieben; denn nach einem Zeugnis von ungefähr 1683 stimmt die im Amt Feldberg 269 ) übliche Größe fast genau mit der für das Amt Strelitz in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts festgesetzten überein. Nur was der Bauer über diese Hofwehr hinaus an Überwehr besaß, gehörte ihm.

Wie die Hofwehr Domanialeigentum geworden war, so setzte sich auch das Eigentumsrecht der Herrschaft an den Gebäuden durch. Diese Übereignung konnte allmählich geschehen, wenn ein unvermögender Bauer beim Bau des Hauses oder der Scheune die Hilfe des Amts in Anspruch nahm und die Erstattung der Vorschüsse schuldig blieb.

Während 1614 im Pachtkontrakt über das Amt Broda 270 ) mit Caspar Rotermund nur allgemein von den Gebäuden die Rede ist, die mit dem Ackerwerk dem Pächter übergeben werden, mit Äckern, Mühlen - - und sämtlichen dazugehörigen Bauern, wird 1634 einem andern Pächter, Adam von Wichmannsdorff, bei der Verpachtung ausdrücklich aufgetragen, die


267) A.Wanzka IV A, 1592-1627; 1624.
268) A.Strel. IV B, Amt- und Stadtreg. 1569; - A.Wanzka IV B, A.-Buch 1561.
269) IV B, Inventare 1632-1713.
270) A.Broda, Verpachtung.
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Gebäude auf dem Hause und Amt Broda, "auch dero Unterthanen vorhandene Gebeute, nichts weniger alß andere pertinentia - - in esse zu erhalten" 271 ). 1634 galten also alle Gebäude, auch die der Bauern, als Amtseigentum, zu deren Erhaltung der Pächter verpflichtet wurde. - Die gleiche Auffassung ist in den Kontrakten aus der 2. Hälfte des Jahrhunderts niedergelegt 272 ).

Als bei dem Wiederaufbau des Landes auf den wüst gewordenen Bauernhöfen die verfallenen Zimmer gebessert oder ganz neu aufgerichtet werden mußten, gewann der Grundsatz, daß das Eigentum an ihnen dem zustehe, der sie gebaut hätte, sein besonderes Gewicht. Eine Entwicklung, die sich schon lange angebahnt hatte, wurde endgültig anerkannt. - Doch weist ein Gesichtspunkt über das reine Zeitpachtverhältnis, über eine bloße Nießnutzung für eine bestimmte Pachtzeit hinaus. Das Amt suchte die Bauern aus eigenen Mitteln an den Bauten zu beteiligen 273 ). Ein unmittelbares Interesse, die Zimmer in gutem baulichem Zustand zu halten und Baulasten zu tragen, konnte jedoch der Bauer nur haben, wenn er möglichst begründete Aussicht hatte, sein Anwesen an seinen Sohn weiterzugeben, es auf ihn zu vererben.

Tatsächlich kam im Domanium das Zeitpachtrecht nicht in der reinen juristischen Form zur Anwendung, sondern griff über sie hinaus, wie es im Domanialgebiet von Mecklenburg-Schwerin 274 ) der Fall war; ebenso wie in Schwedisch-Pommern und Teilen der Mark der unerbliche Laßbesitz, mit dem das mecklenburgische Zeitpachtrecht vergleichbar ist 275 ), nicht mit aller Strenge durchgeführt wurde.


271) A.Broda, Verpachtung.
272) Ebenda, z. B. in einem Pfandkontrakt von 1695; vgl. Jans, a. a. O. S. 109 ff. Pfandkontrakt über Hof Daberkow.
273) Im Amt Broda (A.Broda IV B, 1631-1698, Invent. 1698) waren die Bauern nicht bloß bei Reparaturen, sondern auch Neubauten beteiligt. Bauern aus Neuendorf, Zirzow, Weitin hatten über die Pflicht der Instandhaltung hinaus Neubauten und Anbauten aus eigenen Mitteln ausgeführt. Vom Amtmann hatten sie nur geringe Bauhilfen, z. B. an Handwerkerlohn, Bauernhilfe innerhalb des Hofdienstes, erhalten. Vgl. Balck, Domaniale Verhältnisse I, Cameralistische Abhandlung, Wismar, Rostock, Ludwigslust 1864, S. 117 ff.
274) Kaehlcke, a. a. O. S. 35-44.
275) Vgl. für Pommern Fuchs, a. a. O. S. 94; für Brandenburg Knapp, B.-Befr. I, S. 47, Großmann, a. a. O. S. 99. Vgl. auch Jans, a. a. O. S. 79.
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Die Vererbung des Bauernhofes auf den Sohn war zwar nicht die Regel, aber sie war allgemein Brauch 276 ). Allerdings mußte der Sohn zur Bewirtschaftung der Stelle fähig sein. Wer durch ein Gebrechen behindert war, das Ackerwerk zu treiben, war ohne weiteres von der Nachfolge ausgeschlossen 277 ). War kein Sohn, sondern nur eine Tochter vorhanden, so durfte auch der Schwiegersohn den Hof erben, wenn er die erforderliche wirtschaftliche Tüchtigkeit gewährleistete 278 ). Bei frühem Tod des Bauern konnte die Witwe oder nach ihrer Wiederverheiratung der zweite Ehemann die Interimswirtschaft für den minderjährigen Sohn führen 279 ). Der Vater durfte entweder bis zu seinem Tode auf dem Hof bleiben oder er trat ihn, wenn er gebrechlich und alt geworden war, mit Bewilligung der Beamten oder auf ihre Veranlassung schon zu Lebzeiten ab. Die Eltern blieben auf dem Hof auf Altenteil in einem kleinen Häuschen 280 ). Zum Teil hatten sie es sich selbst gebaut. In einer Eingabe führt ein Bauer aus Weitin 1657 281 ) aus: "Es ist ja - - in dero Herzogthumb und an andern Orten immer die heilsahme Fohrsorge geschehen, daß die abgelebten Eltern bei dero Kindern und die Kinder bei den Eltern auf ihr Gehöfte die Zeit ihres Lebens gelaßen und gehandhabt werden". Ein Brauch war es, ein Gewohnheitsrecht, kein rechtlicher Anspruch. - Außerdem war es Sitte, ihnen einige Morgen Acker zu etwa 6 Scheffel Saat zu überlassen. Zu weiterer Dienstleistung pflegten sie, wenn sie alt geworden waren, nicht mehr herangezogen zu werden; gelegentlich jedoch wurden sie mit anderen Einliegern zum Dienst angesagt 282 ).


276) Beispiele im Amt Broda (IV B, Invent. 1631-1698); 1667 in Wulkenzin; im A.Nem, (IV B, 1665-1728); 1668 in Gr. Nemerow.
277) Beispiel aus Rollenhagen (A.Wanzka IV A, 1592-1627); vgl. oben S. 19.
278) Z. B. in Gr.-Nemerow 1668 (A.Nem. IV B, 1655-1728), in Pragsdorf, Warlin, Glienke (A.Sta. IV B, Invent. 1670).
279) Z. B. in Zachow und Ballwitz A.Sta. IV B, Invent. 1683.
280) Z. B. in Petersdorf A. Sta. IV B, Invent. 1670.
281) A.Broda (1657).
282) Ebenda. 1664 führt ein Altenteiler in Zirzow darüber Klage. - Nach den Angaben von Kaehlcke, a. a, O. S. 42 bekamen die Schw. Bauern als Altenteil 1. freie Wohnung, 2. 3-6 Schffl. Saatland nach der Größe der Hufen, 3. 1 Stck. Wiese für 1 Fuder Heu, 4. Hausrat, etwas Vieh, 5. freie Feuerung. Abweichungen nach Ortsüblichkeit; vgl. Balck, a. a. O. I, S. 134 ff. - A.Broda, Hofstellen (1648).
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Neben dem Anerben wurden auch die übrigen Kinder aus der Stelle abgefunden durch die Ausrüstung der Hochzeit und eine ortsübliche Aussteuer 283 ).

Ein ausgesprochener Zeitpachtkontrakt, meistens für 6 Jahre, bestand mit den Freileuten, die als Unternehmer nach Friedensschluß den Aufbau einer wüsten Stelle aus eigenen Mitteln vornahmen.

Eine völlig gesonderte Rechtsstellung hatten die Freischulzen inne 284 ). Sie besaßen 2-4 Freihufen, die ihnen zu Lehen ausgegeben waren. Meistens waren es Mannlehen; doch galt im Amt Nemerow z. B. auch die Vererbung an die Töchter 285 ). Acker, Hofwehr und Gebäude waren ihr Eigentum. Sie standen im Besitz voller persönlicher Freiheit. Ihre Vorrechte der Abgaben- und Dienstfreiheit jedoch wurden nach und nach beschränkt. Schon im 16. Jahrhundert begann dieser Prozeß, und sie mußten Dienstleistungen, z. B. Fuhrdienste auf sich nehmen; sie leisteten Jagdfuhren, die Beförderung der Beamten lag ihnen ob, denen sie auch während ihres Aufenthalts "gute Ausrichtung" gaben. Nur die Freihufen galten als Entgelt für die Tätigkeit des Lehnschulzen, die Ausübung des niederen Gerichts im Dorf. Bauernhufen, die der Lehnschulze darüber hinaus noch nutzte, unterlagen der allgemeinen Abgabenpflicht. - Bauerschulzen dagegen, die das Schulzenamt versahen, nahmen keine andere Stellung wie die übrigen Bauern ein.

Die besitzrechtliche Lage der Bauern ist im 17. Jahrhundert diese: Eine grundlegende Verschlechterung gegenüber der Zeit vor dem Dreißigjährigen Kriege ist nicht eingetreten im Vergleich zu der personenrechtlichen Stellung. Hier hatten schon im beginnenden 17. Jahrhundert die besonders gearteten Verhältnisse in der Ritterschaft einen für die Bauern ungünstigen Abschluß herbeigeführt. Trotz der grundsätzlichen Anerkennung des Zeitpachtrechtes durch den Landesherrn auch für das Domanium ging die praktische Handhabung, wie es ähnlich beim lassitischen Recht in Schwedisch-Pommern und Brandenburg zu


283) Z. B. in Pragsdorf A.Sta., Vol. III, Hof- und Katenstellen 1668; vgl. auch oben S. 23 mit A. 69. Ebenso im Schw. Domanium, Balck, a. a. O. I, S. 138 ff., Kaehlcke, a. a. O. S. 43.
284) Vgl. A.Fürstenbg., A.-Buch 1619-1624, Endler, Meckl. B.-Dorf, S. 50 f., Blank, Die Freischulzen im Lande Stargard (Meckl.-Strel. Gesch.-Bl., 5. Jg., 1929), S. 1 ff.
285) Amtsreg. 1573, z. B. in Gr.-Nemerow, Staven, Wokuhl.
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beobachten ist, über die reine Zeitpacht hinaus. Die Form der Erbzeitpacht blieb erhalten, soweit durch sie die Nachfolge eines tüchtigen, dienstfähigen Bauern gesichert war 286 ).

§ 3. Die Dienste der Bauern.

a) Hofdienste, Extradienste.

Der eigentliche Zweck, um dessentwillen die Bauern zu Leibeigenen gemacht und mit ungesichertem Besitzrecht an die Scholle gebunden wurden, bestand darin, sie zu den notwendigen Diensten zwingen zu können.

Dem Grundsatz nach waren die Dienste im Domanium ungemessen. Gefordert wurden sie schon vor dem Kriege, hielten sich aber, trotzdem sie als ungemessene Dienste beliebig gesteigert werden konnten, im Rahmen des Erträglichen. Den Meierhöfen wurden bestimmte Dörfer zur Dienstleistung zugewiesen, so daß sich geordnete Gutsbetriebe über das Domanium verteilten. Der große Krieg wirkte auch auf diese Dienste entscheidend ein. Er verursachte eine Abnahme der Bevölkerung, die von Jahr zu Jahr empfindlicher wurde. Die Zahl der Bauern, auf die sich die üblichen Dienste verteilten, wurde immer geringer; im selben Verhältnis mußte die Belastung jedes einzelnen der Übrigbleibenden steigen. Während der Kriegsjahre gestalteten sich die Dienstverhältnisse überaus unsicher. Die Bauern klagten über die Last der Dienste; sie könnten sie nicht gebührend verrichten, da ihnen von den durchziehenden und einquartierten Soldaten Vieh, Futterkorn und Gerät genommen seien. Von seiten des Herzogs wieder wurden Anordnungen erlassen, die Untertanen in den erforderlichen Amtsgeschäften zu gebrauchen und solche, die aus Mutwillen ungehorsam seien, mit Zwangsmitteln anzutreiben; jedoch sollten die Beamten die Bauern nicht über ihr Vermögen allzu sehr beschweren, sondern


286) Am ungünstigsten war die besitzrechtliche Lage der Bauern in Schlesw.-Holst. (Sering, a. a. O. S. 300 ff., 336; Jessen, a. a. O. S. 100 ff.; Hanssen, Die Aufhebung der Leibeigenschaft und Umgestaltung der gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse überhaupt in den Herzogtümern Schlesw.-Holst., Petersburg 1861 S. 17 ff). Sie waren nicht einmal Zeitpächter für eine vertraglich festgelegte Zahl von Jahren, sondern nur "Wirt bis weiter", der beliebig abgesetzt werden konnte. In Süd-Schleswig war lebenslängliche Nutzung Brauch, in Holstein kam sie selten vor. Auf den Domänen trat im 18. Jahrh. unter dem Schutz der Landesherrn eine allmähliche Besserung ein; Jessen, a. a. O. S. 120.
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die "christliche Billigkeit und Maaß dabey in acht nehmen, so als es sich bei itzigen betruebten Zeiten wil thuen laßen" 287 ). Eine genauere Übersicht über die Dienstverhältnisse gewähren erst die Nachrichten aus der zweiten Hälfte des Jahrhunderts, als der Neuaufbau des Landes sich vollzog. Dienstordnungen regelten jetzt in den einzelnen Ämtern die Ausführung der Dienste, die Zahl der Arbeitstage, die tägliche Arbeitszeit, die Beköstigung der Dienstpflichtigen usw. In der Regel galten die Dienstordnungen nur für ein einzelnes Amt. Im allgemeinen aber glichen sich die Verhältnisse im ganzen Domanialgebiet einander an.

Die drei Bauern, die um 1646 288 ) im Dorf Staven lebten, dienten in dieser Zeit vier Tage in der Woche. Sie kamen am Montag abend auf den Meierhof Kl.-Nemerow, arbeiteten von Dienstag bis Freitag, hatten Beköstigung während der Arbeitstage und zogen am Sonnabend morgen wieder fort.

Ein durchschnittlich 4tägiger Dienst setzte sich auch in Ämtern des Schweriner Domaniums durch. Die älteste erhaltene Dienstordnung für das Amt Dömitz vom Jahre 1634 289 ) bestimmte, daß jeder Hufner 3 Tage in der Woche Spann- und einen Tag Handdienste zu leisten hätte. Halbhufner stellten zu zweit ein Gespann. Im Amt Schwerin 290 ) wurden wöchentlich 3 Spanntage von den Hufnern, 3 Handtage von den Kätnern gefordert. Der Versuch, nach 1655 einen vierten Tag Handdienst einzuführen, scheiterte am Widerstand der Bauern. Im Amt Doberan 291 ) dagegen galten 3 Spann- und 2 Handtage 1655 als schon bestehend. Die gleiche Zahl der Diensttage galt im Amt Bützow 292 ).


287) A.Sta. IV B, 1640-1675, Mandat 1640.
288) A.Nem., Vol. I (IV D.). Die Bauern bekamen täglich zwei Mahlzeiten, A.Nem., Vol. II.
289) Ihde, a. a. O. S. 77; Kaehlcke, a. a. O. S. 146/147.
290) Ihde, a. a. O. S. 76/77. Im Zusammenhang mit der Verpachtung der Höfe, die am Ende des 17. Jahrhs. allgemein durchgeführt wurde, erfolgte eine Neuregelung der Dienste nach Größe der Hufen und Qualität des Bodens (Hofdienstordnung von 1705 für das ganze Domanium, Ihde, a. a. O. S. 78); vorher leisteten wie im Land Stargard alle Hufenbetriebe dieselben Dienste ohne Rücksicht auf die Größe.
291) Barnewitz, a. a. O. S. 136.
292) Endler, Meckl. B.-Dorf, S. 73.
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Nach dem Krieg konnten sich die Bauern nur äußerst mühsam erholen. Ihre Zahl stieg nur sehr langsam. Zwar nahm die Anzahl der Meierhöfe nicht in dem Maße zu wie etwa im Amt Schwerin 293 ), aber der Umfang des von den Meierhöfen beackerten Landes vergrößerte sich bedeutend durch die Einziehung der wüsten Hufen 294 ). Diese Maßnahme mußte sich ebenso in einer steigenden Belastung des einzelnen Bauern auswirken, wie bei erhöhter Anzahl von Meierhöfen nur ein geringer Anteil an dienenden Bauern für jeden Hof zur Verfügung stehen konnte. Im Dezember 1664 295 ) nahm Oberhauptmann Schack im Amt Stargard den Bestand auf, wieviel Bauerndienste in den Dörfern vorhanden waren und wie hoch sie bei dem Unvermögen der Bauern bewertet werden könnten. Zu den Meierhöfen Stargard und Quastenberg dienten gemeinsam 3 Dörfer mit 29 Bauern und 3 Kossaten, die nach ihrer tatsächlichen Arbeitsleistung nur wie 19 Bauern, 7 Halbpfleger 296 ) und 6 Kossaten zu rechnen waren.

I. Meierhöfe Stargard-Quastenberg:

B. Ko.
Rowa 3
Bargensdorf 5
Quastenberg 6
Teschendorf 6
Gramelow 1
Käbelich 5
Dewitz 1
Warbende 5
----------------------------------------
29 3 = 19 Bauern,
7 Halbpfleger,
6 Kossaten 297 ).

293) Ihde, a. a. O. S. 74; 1560: 3 Meierhöfe, 1628: 9, 1655: 14 Meierhöfe.
294) Vgl. oben S. 59/60.
295) A.Sta., Vol. II, 1664.
296) 5 Bauern aus Bargensdorf, 2 Bauern aus Quastenberg. Halbpfleger sollten 2 Pferde und 4 Ochsen haben, bei Fuhren spannten sie zusammen. A.Sta., Vol. III, Hilfe der Untertanen, Protokoll 1679.
297) Außer den 3 Kossaten aus Rowa 1 Bauer aus Dewitz und 2 Bauern aus Warbende.
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II. Meierhof Pragsdorf:

B. Ko.
Pragsdorf 2
Rühlow 2
Kublank 2
Warlin 298 ) 1+5
Glienke 299 ) 3
Sponholz 300 ) 5
--------------------
17 3

In "Considerierung der schwachen (sc. Dienste) gesetzet": 7 B., 10 Halbpfl., 3 Ko.

III. Meierhof Neetzka:

B. Ko.
Neetzka 301 ) 2 1
Schönbeck 4 3
Lindow 5
Golm 302 ) 2 3
--------------------
13 7

"Die Schwachen nach Vermögen gesetzet, bleiben diese Dienste": 11 B., 2 Halbpfl., 6 Ko.

IV. Meierhof Hinrichshagen:

B. Ko.
Hinrichshagen 1 2
Petersdorf 5 1
Pasenow 6 1
----------------------
12 4

Sie leisten die gebührlichen Dienste = 12 B., 4 Ko.


298) Die 5 Bauern taten aus Mangel an Zugvieh nur Halbpflegerdienste. Sie gehörten nach dem Gute Vielen.
299) Diese 3 Kossaten waren in gutem Stand, hatten Mittel und Vieh und könnten mit gutem Fug zu Bauleuten gemacht werden.
300) Die Bauern taten nur Halbpflegerdienste.
301) Der Kossat hatte noch kein Vieh und diente nur mit der Hand.
302) Diese beiden Bauern dienten aus Mangel an Zugvieh wie Halbpfleger
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V. Meierhof Bredenfelde:

B. Ko.
Bredenfelde 4 1
Rehberg 2
Plath 2
Loitz 303 ) 2 1
----------------------
10 1

Sie dienen als 9 B., 1 Halbpfl., 1 Ko.

VI. Meierhof Godenswege:

B. Ko.
Zachow 3
Ballwitz 5
----------------------
8 -

Sie leisten die gebührlichen Bauerndienste = 8 B.

VII. Meierhof Golm:

Dieser Hof ist wüst, doch ist mit dem Wiederaufbau schon begonnen.

64 Bauern waren imstande, die von den Meierhöfen geforderten Dienste zu verrichten, 23 (20 Halbpfleger, 3 Ko.) konnten ihren Pflichten nicht nachkommen.

 

Die Anzahl der Höfe ist dieselbe geblieben (Golm wird erst wieder aufgebaut, Stargard und Quastenberg werden zusammen bearbeitet), aber die Verteilung der Dörfer hat sich gegenüber der Verteilung von 1639 304 ) verschoben, um alle Bauern, die im Amt vorhanden waren, möglichst günstig zur Dienstleistung auf die Meierhöfe zu verteilen. Die Einrichtung des Meierhofes in Golm schritt bis 1669 305 ) weiter fort; es dienten jetzt aus dem Dorf Golm 2 Halbpfleger, die zwei Pferde und so viel Acker bekommen sollten, daß sie Bauerndienste leisten könnten, und 3 Kossaten; ferner standen aus Schönbeck 4 Bauern, 2 Halbpfleger und 1 Kossat zum Dienst zur Verfügung, auch diese beiden Halbpfleger sollten wüsten Acker hinzubekommen.


303) Ein Bauernhof war vor 3 Jahren besetzt worden, der Bauer diente noch als Halbpfleger.
304) A.Sta. IV B, 1640-1675, Jan. 1639.
305) A.Sta., Vol. II, Visitationsakten 1669 (Spezialbeschreibung der im Amt Stargard belegenen Meierhöfe).
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Sponholz wurde 1674 306 ) als Meierhof für sich bewirtschaftet, 1683 aber wieder mit Pragsdorf zusammen bestellt. Außerdem dienten die Dörfer Lindow und Badresch mit Voigtsdorf und Kreckow zum Meierhof Daberkow, der in dieser Zeit zum Amt Stargard gehörte. So ergeben sich 8 Meierhöfe (bzw. 9 mit Sponholz). Zu diesen Höfen standen 1674 92 Bauern und 25 Kossaten zum Dienst zur Verfügung; darunter waren 3 Bauern und 1 Kossat erst kürzlich angesetzt, sie genossen noch Dienstfreiheit. Mit geringen Veränderungen blieb bis zum Ende des Jahrhunderts die Verteilung der Dörfer zu den Meierhöfen die gleiche.

 

In welchem Umfang nun wurden die Dienstforderungen den Bauern auferlegt? 1664 307 ) bezeugt der Amtsverwalter von Stargard dem Herzog Gustav Adolf, seines Wissens würden dem herzoglichen Mandat entsprechend die Bauern am Sonnabend mit Diensten verschont, wenn sie an den andern Tagen der Woche sich zu rechter Zeit zum Dienst eingefunden hätten. Nur wenn Feiertage in die Woche fielen, hätten die Bauern auf Befehl des Oberhauptmanns Schack am Sonnabend dienen müssen, ebenso hätte die Vorschrift der Dienstfreiheit am Sonnabend in der Erntezeit nicht innegehalten werden können. - Der angestrengteste Dienst lag den Bauern im Frühling und Hochsommer bis zum Herbst ob, wenn die Saat bestellt und die Ernte eingebracht werden mußten, zu einer Zeit, in der auch ihre eigene Wirtschaft am dringendsten auf Erledigung der Arbeiten wartete. Nur zu leicht wurden die Dienste, die in der arbeitsreichsten Zeit notwendig länger ausgedehnt werden mußten, auch auf die übrige Zeit übertragen.

Daß der Herzog das Mandat ausgab, den Sonnabend dienstfrei zu lassen, und 10 Jahre später 308 ) wieder darauf zurückgriff, beweist, daß eine Belastung mit täglichem Dienst während der ganzen Woche, also mit Einschluß des Sonnabends, den Bauern tatsächlich zugemutet wurde. Besonders mußten die Stargarder Amtsbauern über die Steigerung der Dienste klagen, als Hauptmann Grabow das Amt pensionsweise erhalten hatte, so daß 1674 309 ) auf herzogliche Anordnung eine


306) A.Sta., Vol. II - A.Sta. IV B, Invent. 1683.
307) A.Sta., Vol. III, Dienste.
308) A.Sta. IV B, Invent. 1674, Vol. 7.
309) A.Sta. IV B, Invent. 1674.
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Kommission zusammentrat, die auf Grund des Aufsichtsrechtes über ein verpachtetes Amt eine Visitation abhalten sollte. Dabei zeigte sich, daß die Mehrzahl der Bauern gezwungen wurde, die ganze Woche mit zwei Personen zum Hof zu dienen. So hatten die Bauern aus Ballwitz und Zachow, solange sie zum Amt Wanzka gehörten (bis zum Jahr 1664), 4 Tage gedient - die gleiche Höhe, die um 1646 im Dorf Staven im Amt Nemerow galt. Auch in der ersten Zeit ihrer Zugehörigkeit zum Amt Stargard sei es bei diesen 4 Tagen geblieben, jetzt müßten sie 5 Tage lang mit 2 Personen und 4 Häuptern Zugvieh - 2 Pferden und 2 Ochsen - zu Hof kommen und am Sonnabend mit einer Person zu Fuß, auch außer der Ernte, Winter und Sommer hindurch. Die meisten Dörfer sollten auch am Sonnabend 2 Personen stellen. Auch die Kossaten sollten nicht mehr wie sonst 3 Tage haken und 3 Tage zu Fuß dienen, sondern 5 Tage haken und am sechsten Tag zu Fuß dienen 310 ). Auch im Amt Wanzka galten 1679 311 ) 5 Tage Spanndienst und ein Tag Handdienst für die Bauern.

Die Angaben über die Höhe der Dienste, wie sie für die im nördlichen Teil des Landes gelegenen Ämter, besonders für das Amt Stargard überliefert sind, werden bestätigt durch Aufzeichnungen über das Amt Mirow. Um 1660 dienten die Bauern in diesem Amt 312 ) 3 Tage in der Woche mit dem Gespann, 2 Tage mit der Hand; in der Saatzeit wurde diese Dienstpflicht mit 4 Tagen Spanndienst und einem Tag Handdienst abgeleistet. Am Ende des Jahrhunderts aber dienten diese Bauern "die ganze Woche durch mit der Spannung oder an stath eines Spanndienstes 2 Personen mit der Hand". Der


310) Z. B. in Golm, Bredenfelde und Pasenow, andere, wie die aus Badresch, sollten 3 Tg. haken und 2 Tg. zu Fuß dienen; im allgemeinen umfaßte der Dienst 6 Tg. Der Hauptmann verteidigte seine Forderungen mit der Begründung, daß die Kossaten teilweise durch zugelegten wüsten Acker so viel Land wie ein Bauer hätten und deshalb auch wie Bauern dienen könnten. Die Halbpfleger sollten auch jeder 1 Wagen stellen wie Bauleute.
311) A.Wanzka, Vol. I a; die 4tägigen Spanndienste, die 1669 bestanden, wurden auf Antrag der Bauern für die Zeit der Saatbestellung auf 5 Tg. mit geringerer täglicher Dienststundenzahl verteilt. Dann wurden die Spanndienste überhaupt auf 5 Tg. gesetzt.
312) A.Mirow IV B, Inventare 16..-1667. Extrakt aus dem A.-Buch von 1654; A.-Buch 17. Jahrhs. Designation über die Abgiften und Dienste der Untertanen (nach 1688). Vgl. die näheren Ausführungen bei Endler, Meckl. B.-Dorf, S. 73, daß wahrscheinlich die für dieses Amt erlassene Verordnung für alle Ämter des Landes zutraf.
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Dienst dauerte von morgens 7 Uhr bis abends 6 Uhr. Für die Bauern, die weniger Land hatten, und die Halbhufner war die Regelung so getroffen, daß sie durchschnittlich 3 Tage mit dem Gespann und 3 Tage mit der Hand dienten. Für die Kossaten galt täglicher Dienst, aber nur mit der Hand.

Bis zum Beginn des 18. Jahrhunderts setzte sich im nördlichen Teil des Landes Stargard - wahrscheinlich im ganzen Lande Stargard - die tägliche Dienstpflicht durch, die die Bauern die ganze Woche in Anspruch nahm. 1710 313 ) mußten die Stargarder Bauern alle auch am sechsten Tag mit dem Gespann dienen, sie schickten täglich Knecht und Magd, 2 Ochsen und 2 Pferde zu Hofe.

Eine weitere Steigerung konnte nur noch in der Weise erfolgen, daß die übliche Zahl von 9 Dienststunden auch außerhalb der Erntezeit überschritten wurde, daß mehr Vieh und mehr "Volk" gestellt werden mußten. Das Dienstreglement von 1725 314 ), das für das ganze Land Stargard Gültigkeit hatte, brachte eine Erhöhung der Dienststunden auf 10 am Tage; in der Erntezeit waren es 12-13 Stunden, von 6 Uhr früh bis Sonnenuntergang. Die Ruhezeit mittags betrug nur noch eine Stunde statt der üblichen 2 Stunden, morgens und nachmittags je eine halbe.

Ursprünglich wurden die Bauern während des Hofdienstes gespeist. Doch mit der Zeit hörte diese Verpflichtung auf, nur für die Erntezeit blieb sie in gewissem Umfang bestehen. Im Amt Nemerow gab es noch um 1646 315 ) bei allen Diensten Speise und Trank. Die Bauern im Amt Wanzka mußten schon im 16. Jahrhundert (A.-B. 1561) bei ihren "Kosten" pflügen; statt der Speisung war ihnen je 1 Schffl. Roggen und 1 Schffl. Gerste vermacht 316 ). Auch die Stargarder Bauern baten 1643 317 ), in der Ernte wieder gespeist zu werden; ihnen blieb die Beköstigung selbst überlassen.


313) Endler, a. a. O. S. 73.
314) Endler, a. a. O. S. 73; Jans, a. a. O. S. 59.
315) Vgl. oben S. 81 mit A. 288. Die Bauern des Amtes Fürstenbg. (A.Fürstenbg. IV B, A.-Buch 1619-1624) bekamen um 1620 nach Verrichtung der Dienste täglich jedesmal ein jeder 1 Micke Brot ("das ein Mensche sich davon settigen kan"), 1 Käse oder 1 Hering und zusammen 1/2 Tonne Bier, so heißt es von Fürstenhagen.
316) A.Wanzka IV B, A.-Buch 1561; IV A, 1592-1627, 1622.
317) A.Sta. IV B, 1640-1675, Memorial 1643.
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Die starke Belastung mit Diensten, die um die Wende des 17. zum 18. Jahrhundert auf den Domänen im Lande Stargard bestand, findet eine Parallele in den Dienstverhältnissen Schleswig-Holsteins. Für den Anfang des 18. Jahrhunderts bezeugt Hanssen 318 ) eine tägliche Dienstpflicht mit 2 Mann und 2 Pferden, in dringenden Fällen mit 4 Pferden.

Eine außerordentlich große Last bildeten die Dienste, die über Feld geleistet werden mußten, wenn die Bauern auf einem Meierhof dienten, der weit entfernt lag. Der Weg wurde nicht in die Arbeitszeit eingerechnet, so daß die Bauern sehr früh am Morgen aufbrechen und Verpflegung für den ganzen Tag mitnehmen mußten. Andere Bauern, wie die aus Warbende 319 ), hatten ihre Leute die ganze Woche über in Stargard liegen und mußten außerdem noch Stallgeld für das Zugvieh geben.

Neben den regelmäßigen Hofdiensten lagen den Bauern noch besondere Fuhrleistungen ob, unter denen besonders die Kornreisen in Betracht kamen. Sie wurden vom Hofdienst abgerechnet. Doch hielten die Beamten diese Verpflichtung nicht immer inne, und die Bauern sollten in der Zeit, wenn sie mit ihrem Gespann unterwegs waren, doch einen Knecht zu Hof senden 320 ). Diese Kornreisen gingen nach Güstrow zur Hofstatt, nach Rostock, Neustadt, Dömitz oder nach Stapelplätzen außerhalb Mecklenburgs, nach Stralsund und nach Berlin 321 ). Die Fuhren wurden von Amt zu Amt bis an den Bestimmungsort weitergeleitet. Z. B. fuhren die Bauern der Ämter Fürstenberg und Feldberg bis Stargard; die Stargarder Amtsbauern leiteten die Fuhren weiter bis Ivenack


318) Agrarhistorische Abhandlungen, Leipzig 1880, I, S. 433; Jessen, a. a. O. S. 108.
319) A.Sta. IV B, Invent. 1674. Im Lande Stargard wurden diese Dienste über Feld 1760 aufgehoben (Endler, Meckl. B.-Dorf, S. 73). In Meckl.-Schw. begannen die Dienstablösungen für Hofdienste überhaupt in den 80er Jahren des Jahrhunderts (Kaehlcke, a. a. O. S. 158 ff.).
320) Klage der Bauern aus Bargensdorf; A.Sta. IV B, Invent. 1674.
321) Nach einer Designation aus dem Amt Mirow (A.Mirow IV B, Inventare, vgl. oben S. 86 A. 312) wurden für einen Weg von 1-3 Meilen 1 Spanndienst, für 4-5 Meilen Wegs 2 Spanndienste, für 6-8 Meilen 3 Spanndienste, für 9-10 Meilen 4 Spanndienste, für 12 Meilen 6 Spanndienste abgerechnet (gegen Ende des Jahrhs.). Für die Fußdienste der Kossaten galt die entsprechende Regelung. Eine ähnliche Verrechnung setzte die Dienstordnung von 1705 im Schw. Domanium fest. Ihde, a. a. O. S. 82.
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oder Malchin, dort wurden diese Wagen abgelöst 322 ). - In den unruhigen Zeiten des Krieges aber kam es vor, daß die Verteilung nicht genügend geregelt werden konnte und ein Amt den gesamten Weg zurücklegen mußte, wie die 12 Meilen bis Rostock (Hin- und Rückweg 24 Meilen) oder 17 Meilen bis Berlin 323 ). Im 18. Jahrhundert brachten die Dienstverordnungen genaue Anweisung über die regelmäßigen Hofdienste einschließlich der Fuhren.

Neben den eigentlichen Hofdiensten und Kornreisen wurden von den Bauern noch Extradienste gefordert. Sie bestanden in Holzfuhren, Anfuhr von Bauholz, Beförderung der fürstlichen Beamten. Im Schweriner Domanium wurden sie zu Beginn des 18. Jahrhunderts (Dienstordnung 1705) zum Teil unentgeltlich verlangt, zum Teil nach einer niedrigen Taxe bezahlt, die bei weitem die Unkosten nicht aufwog 324 ). Die Quellen für das Land Stargard sagen nichts darüber aus, wie hoch die Extradienste im 17. Jahrhundert bewertet wurden, im 18. Jahrhundert wurden nur die Brennholzfuhren zur herzoglichen Hofstatt vergütet 325 ). Stärker als durch diese Dienste fühlten sich die Bauern durch die Kornreisen bedrückt. Auf diese hauptsächlich beziehen sich ihre Beschwerden.

Bei völliger Ausnutzung der Dienste war für die Bauern die Belastung ungeheuer groß, da sie neben Vieh und Dienstboten, die sie für die eigene Wirtschaft brauchten, einen weiteren Knecht und eine Magd, 4 Stück Zugvieh 326 ) und das zugehörige Inventar zu unterhalten genötigt waren.

Außer den Bauern und Kossaten hatten auch die Einlieger 327 ) bestimmte Dienste auf dem Meierhofe zu verrichten. Sie halfen beim Dreschen, arbeiteten "im Taß" während der Ernte, im Hopfengarten usw. Ihre Dienstpflicht umfaßte


322) A.Sta., Vol. III, Dienste 1636.
323) Ebenda, 1631. Die Zirzower Bauern mußten unter den 11 Fuhren, die sie im Jahr leisten sollten, häufig bis Berlin fahren. Eingabe von 1690, A.Broda IV B, 1551-1699.
324) Im 18. Jahrh. wurden im Schw. Domanium 12 Schill. im Sommer für den Tag vergütet, 4 Fuhren waren unentgeltlich. Ihde, a. a. O. S. 82 f.; Kaehlcke, a. a. O. S. 55 f.
325) Bosse, a. a. O. S. 55. Vgl. Endler, Meckl. B.-Dorf, S. 79.
326) Im Land Stargard wurden zu einem Gespann 2 Pferde und 2 Ochsen gerechnet. In Schwerin gehörten, wie in Holstein, 6 Pferde dazu (Maybaum, a. a. O. S. 178 A. 698).
327) A.Sta., Invent. 1674; A.Feldbg. IV B, Inventare von 1632 bis 1713. Vgl. Jans, a. a. O. S. 82/83.
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wöchentlich ein bis zwei Tage, am Ende des Jahrhunderts allgemein zwei Tage - in der Erntezeit wurden sie täglich zu Diensten herangezogen. Im übrigen arbeiteten sie als Freiarbeiter.

Waren die Bauern säumig, die aufgetragenen Dienstpflichten zu erfüllen, wurden sie durch Strafen gezwungen, ihren Obliegenheiten nachzukommen. Der herzogliche Amtmann oder der Hauptmann, dem mit dem Amt auch die Dienste der Bauern verpachtet waren, schritten zur Exekution. Sie pfändeten den Bauern Korn und Vieh (Schafe, Kühe oder Pferde), die die Untertanen wieder auslösen mußten, auch Hausgerät nahmen sie ihnen. Auch die Bauern selbst wurden "gestöcket und geblöcket". Besonders in den verpachteten Ämtern waren die Bauern größerer Willkür der Hauptleute ausgesetzt 328 ).

b) Der Gesindezwangsdienst.

Der Domanialbehörde lag nicht nur daran, über die leibeigenen Bauern, die auf einem Bauernhof saßen, verfügen zu können, sondern auch über ihre Familien; auch die Kinder der Bauern wurden rechtlos. Die unbedingte Anerkennung eines Dienstzwanges für das Gesinde enthalten jedoch die Gesinde-und Bauernordnungen des 17. Jahrhunderts nicht 329 ). Es wurde nur den Bauernsöhnen und Töchtern untersagt, ohne Erlaubnis der Herrschaft über "gesetzete und vergönnete Zeit -- außzubleiben" oder sich irgendwo "ohn Erlassung häußlich nieder zu lassen" oder außerhalb Landes in Dienst zu gehen 330 ). Und unter Tit. III, § 6 der Gesinde- und Bauernordnung von 1654 heißt es, die Knechte und Mägde, die gesund und zur Arbeit tauglich wären, aber ohne Beruf angetroffen würden oder "bei anderen einliegen und auf ihre eigen Hand leben", die sollten angetrieben werden, sich in Arbeit und Dienst zu begeben 331 ).

In der Praxis aber setzte sich der Gesindezwangsdienst im 17. Jahrhundert durch. Schon die Kinder wurden als Hütejungen gebraucht 332 ). Dann dienten sie als Baujungen auf


328) Beispiele zu diesem Abschnitt in A.Sta. IV B, Invent. 1674.
329) Vgl. oben S. 64/65 die Gesinde- und Bauernordnung von 1645, 1654.
330) Gesetzsammlung der Meckl.-Schw. Lande, B. V (1872), Tit. II, § 3, S. 56.
331) Ebenda S. 58/59.
332) A.Nem., Vol. II, 1691. Ebenso in Holstein; Jessen, a. a. O. S. 114 ff.; Hanssen, Aufhebung der Leibeigenschaft, S. 21 ff.
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dem Hof und wurden Knechte. Erlaubte das Amt, daß sich ein Knecht oder eine Magd in ein anderes Amt oder auf ein ritterschaftliches Gut verheiratete, mußte ein lediger Untertan wieder eingetauscht werden, der an die Stelle der abgegebenen Arbeitskraft trat 333 ). Bei der Neubesetzung nach dem Kriege wurden Bauernsöhne gezwungen, die väterliche Stelle oder eine andere anzunehmen; ebenso wurden tüchtige Knechte auf einen Bauernhof gesetzt.

Das Streben des Amts ging dahin, gesundes, arbeitsfähiges Dienstvolk mit allen Mitteln festzuhalten. An Bauernkindern, Knechten und Mägden, die gebrechlich waren und zur Landarbeit nicht taugten, hatte es nicht das gleiche Interesse. Es versagte ihnen die Genehmigung nicht, wenn sie sich frei kaufen wollten 334 ).

§ 4. Die Abgaben.

a) Öffentlich-rechtliche.

Neben der starken Ausnutzung der Bauern durch die Dienste traten die Abgaben, obwohl sie nicht unbeträchtlich waren, mehr zurück. Zwar erhöhten sie den Druck, der infolge der steigenden Dienstlast auf den Bauern ruhte, im wesentlichen aber blieben sie im gleichen Umfang wie in der Zeit vor dem Kriege bestehen. Sie wurden erst zu Beginn des 18. Jahrhunderts in Verbindung mit der Neuvermessung des Landes einer Neueinteilung unterzogen. Im Land Stargard geschah es von 1726 an 335 ).

Unter den öffentlich-rechtlichen Abgaben war die Kontribution die wichtigste. Sie war ursprünglich eine Besteuerung nach Hufen. Im 17. Jahrhundert, während des


333) A.Nem. IV B, 1655-1728. Beispiel 1703: Eine Untertanin aus Ballwitz eingetauscht.
334) Der Gesindezwangsdienst herrschte auch in Brandenburg, Knapp, B.-Befr. I, S. 42; Großmann, a. a. O. S. 36 ff, S. 56 ff. In der Mittel-, Ucker- und Neumark bestand er schon 1620 als 3jährige Dienstpflicht. Gesindeordnungen von 1646, 1681. Ihde (a. a. O. S. 71) bezeugt den Gesindezwangsdienst auch für das Schw. Domanium. - Für das Land Stargard: Beispiel aus Pasenow 1670, daß eine Bauerntochter, die gebrechlich war, "loßgegeben" wurde. A.Sta. IV B, Invent. 1670. Jans, a. a. O. S. 79 A. 3 berichtet für die Zeit nach 1700, daß allgemeine Loskäufe von Bauernkindern, wenn auch nicht in großem Umfang, so doch regelmäßig vorkamen.
335) Endler, Meckl. B.-Dorf, S. 74. In Meckl.-Schw. geschah es von 1703 an. Kaehlcke, a. a. O. S. 113.
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Dreißigjährigen Krieges, in den Nachkriegsjahren, wurde sie als Abgabe des Bauern für sich, seine Familie, seine Leute und sein Vieh eingezogen 336 ).

Weitere öffentlich-rechtliche Abgaben waren Ablager, Zehnten, Ostereier, Schneidelschaf und Monatsgeld 337 ).

Da die Abgaben seit der Zeit des Mittelalters in gleicher Höhe fortbestanden und gegenüber den Dienstleistungen an Wichtigkeit zurücktraten, sind sie im Zusammenhang dieser Arbeit nicht bis ins einzelne aufgeführt worden, zumal das Wesentliche über sie bereits durch Endlers 338 ) Untersuchungen ermittelt worden ist.

b) Grundherrliche Abgaben.

Die bedeutendste grundherrliche Abgabe war die Pacht, die der Bauer für die Nutzung von Grund und Boden aufbringen mußte. Sie wurde als Geld- und Naturalabgabe gezahlt. Während das Pachtkorn in der Regel in natura gegeben wurde, trat bei den Viehlieferungen - an Pachtschafen, Hammeln und Pachtochsen - häufig Ablösung ein 339 ). Als grundherrliche Abgabe wurde ferner für jede Feuerstelle das Rauchhuhn gefordert.

Als 1726 340 ) die Neuverteilung der Abgaben erfolgte, wurden ein fester Geldsatz und eine bestimmte Menge Korn als Pachtzahlung festgesetzt; der Vollbauer mußte 3 Rtlr. 4 Schill. geben, der Halbbauer 1 Rtlr. 26 Schill., der Drittelbauer 1 Rtlr. 2 Schill., der kleine Kossat 25 Schill. Die Höhe der Kornlieferung war lokal verschieden; oft entrichteten die Bauern eines Dorfes das Pachtkorn in einem gemeinsamen


336) Kontribution konnte jede öffentl. Steuer sein (Reichs-, Kreis- und Landessteuer). Die Landbede war in die Kontribution aufgegangen. Nach Kontributionsregistern, die aus dem Amt Mirow erhalten sind, zahlten z. B. die Bauern (A.Mirow IV B, 1556-1660) für sich 18 Schill., für die Frau 9 Schill., für 1 Kind 9 Schill., 1 Knecht 12 Schill., 1 Magd 6 Schill.; für 1 Pferd, 1 Ochsen, 1 Kuh je 8 Schill., für 1 Schaf, 1 Schwein je 2 Schill.
337) Vgl. Endler, a. a. O. S. 56 ff., S. 74 f.; vgl. auch Ihde, a. a. O. S. 26 ff., ferner Kaehlcke, a. a. O. S. 113 ff. In Meckl.-Schw. wurde statt des Schneidelschafes das Schneidelschwein gegeben (Ihde, a. a. O. S. 57 ff.).
338) Ebenda.
339) 1708 zahlten die 6 Bauern aus Warbende z. B. jeder 2 fl. Ochsengeld, A.Sta., Hauptreg. 1708.
340) Jans, a. a. O. S. 81.
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Betrag. An Schafgeld zahlten die Vollbauern - ohne Rücksicht auf die Anzahl der Schafe, die sie hielten, 36 Schill.; Hühner- und Eiergelder fielen fort, nur das Rauchhuhn wurde vereinzelt noch gefordert.

Kapitel V.

Die wirtschaftliche Lage der Bauern nach dem Dreißigjährigen Kriege.

Die Bauern konnten nach dem Dreißigjährigen Kriege nur äußerst mühsam ihre Höfe wieder in geregelte Bewirtschaftung nehmen. Sie standen oft vor einem Nichts. Fast alles Vieh hatten sie durch Einquartierungen, Truppendurchzüge und Seuchen eingebüßt. Ein paar Ochsen waren noch vorhanden für die notwendigste Ackerbestellung. Höchstens besaßen die Bauern daneben noch eine oder zwei Kühe und wenige Schweine 341 ). Allmählich nahm in den folgenden Jahren der Viehbestand wieder zu. Im Jahre 1653 gab es schon einige Zugtiere mehr auf den Höfen. Auch ein paar Pferde waren wieder darunter. In den nächsten 20 Jahren wurde ungefähr die Anzahl an Vieh wieder erreicht, die um 1618 auf den Bauerhöfen vorhanden war 342 ). Die Zahl der Pferde blieb etwas geringer, an Ochsen dagegen wurden 1670 durchschnittlich sechs gehalten 343 ). Gerade die Ochsen waren für die Bearbeitung des schweren Bodens als Zugtiere geeigneter, für die Gespanne, die zu Hof geschickt werden mußten, wie für die eigene Wirtschaft der Bauern. Die Pferde waren weit weniger leistungsfähig. Einen wichtigen Platz nahm in den Jahren des Wiederaufbaus die Schafzucht ein, auf den Meierhöfen 344 )


341) A.Sta., Vol. II, Inventare 1647.
342) A.Sta., Vol. IV, Inventare 1553-1668.
343) 1618 (ebenda) hatten die Bauern 8, 10 und 12 Pferde, dagegen durchschnittlich nur 2 oder 3 Ochsen, nur die Schulzen hielten 4 Ochsen, - die Kossaten hatten ungefähr 2 Pferde und 2 Ochsen. 1670 (A.Sta. IV B, Invent. 1670) waren an Pferden 4, 6, auch wohl 8 vorhanden.
344) Die Zahl der Schafe, die 1669 auf den Meierhöfen gehalten wurde, ist beträchtlich höher als in der früheren Zeit, z. B. gab es 1627 in Neetzka eine Herde von 895 Schafen, - 1669 dagegen waren es 1095; in Hinrichshagen 1155 bzw. 1309 Schafe (A.Sta., Vol. IV, Inventare 1553-1668, 1627 - A.Sta., Vol. II, 1669). Der Rindviehstapel dagegen ist nicht größer geworden. 1627 gab es in Hinrichs- (  ...  )
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wie auch in den Bauernwirtschaften. Im Amt Stargard waren es nur wenige Dörfer, in denen die Bauern in dieser Zeit weniger Schafe als zu Beginn des 17. Jahrhunderts hielten, und zwar sind es fast nur die Dörfer, in denen Meierhöfe lagen und der wüste Acker vom Hof aus genutzt wurde. In den andern Dörfern besaßen die Bauern recht stattliche Schafherden. Es gab Herden von 40, 60 bis 100 Tieren, nicht bloß auf den Schulzenhöfen, auf denen schon in früheren Jahren die Schafzucht umfangreicher betrieben wurde; auch auf den übrigen Bauernstellen waren sie keine Ausnahme. Die Schafe waren genügsam. Die wüsten Äcker konnten zunächst als Schafweide wieder verwertet werden, und dürftige Gemeinweiden auf Moor- und Bruchland boten für die Schafe noch Nahrung. Kühe dagegen wurden nur für den nötigsten Bedarf gehalten, durchschnittlich nur 4, 5 Tiere. Die Schafhaltung diente besonders der Düngergewinnung. Nur so war es möglich, die Ertragfähigkeit der Äcker allmählich zu fördern.

Die Bauern bearbeiteten ihren Acker in drei Feldern 345 ). Jedes Feld wurde abwechselnd mit Winterkorn (Roggen) und Sommergetreide (Gerste, Hafer) besät. Im dritten Jahr lag der Acker brach. Doch ließ man ihn nicht ganz ruhen. Ein Teil der Brache wurde mit Erbsen, Buchweizen, Lein bestellt. Der übrige Brachacker diente wie die abgeernteten Stoppelfelder als Weide 346 ), bis er für die nächste Wintersaat umgepflügt werden mußte.


(  ...  ) hagen 108 Haupt (davon 33+8 Kühe) - 1669: 82 Haupt (davon 30 Kühe). Im allgemeinen hat die Zahl der Hakochsen zugenommen, die für die Ackerbestellung neben den Bauerngespannen nötig waren. Um die Jahrhundertwende scheint der Ertrag der Wirtschaft sich wieder auszugleichen. Das Überwiegen des Getreidebaues über die Viehwirtschaft lag schon in der Betriebsart der 3-Felder-Wirtschaft von selbst begründet, bei der nur ein Teil des 3. Schlages als Weide diente.
345) Nach Ihde, a. a. O. S. 114 wurde im Amt Schw. die Feldmark in manchen Dörfern in 4 Schlägen bewirtschaftet. Auf ritterschaftlichen Gütern wurde nach Maybaum, a. a. O. S. 137 im westl. Meckl. schon vor dem 17. Jahrh. die Vierfelderwirtschaft angewandt. Im Land Stargard blieb die Dreifelderwirtschaft auch auf den Meierhöfen bis in die Mitte des 18. Jahrhs., bis zur Einführung der Holsteinischen Koppelwirtschaft, die herrschende Betriebsweise. Bosse, a. a. O. S. 25.
346) Die Weide war sehr belastet, da auch die übrigen Dorfbewohner, die Vieh hielten, die gemeinsame Weide mitnutzten, z. B. die Häuschenleute, die etwas Acker gepachtet hatten. (Jans, a. a. O. S. 82 f.)
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Die Gemenglage aber, die jedem Bauern der Beschaffenheit des Bodens entsprechend einen gleichmäßigen Anteil an der Feldmark geben sollte, brachte für die Bewirtschaftung der Felder große Nachteile. Alle Arbeiten mußten von der ganzen Dorfschaft zu gleicher Zeit vorgenommen werden. Der tüchtige Bauer konnte nicht eher säen, ernten, das Vieh auf die Weide treiben und die Brache wieder pflügen, ehe nicht der säumigste auch bereit war.

In den ersten Jahren des Neuaufbaues waren die Ernteerträge sehr gering. Im Jahr 1647 betrug die Aussaat im Amt Stargard nirgends mehr als die Hälfte dessen, was "bei guter Zeit" 347 ) hatte gesät werden können; ja, die Roggensaat war bis auf den dritten Teil gesunken und erreichte auch in der folgenden Zeit den alten Umfang noch nicht wieder, den bis zum Ende der 60er Jahre die Sommersaat annahm. Dann trat noch einmal ein Rückschlag ein, als alte Kriegsnot wieder auflebte und von Pommern her und aus der Mark Truppen über mecklenburgische Straßen zogen. Zu schweren Kriegssteuern kamen wieder drückende Furagelieferungen. Nur die Hälfte der Bauern im Amt Stargard war 1679 imstande, das Magazinkorn abzuführen 348 ). Im Gegenteil mußten in demselben Jahr die meisten Bauern die Hilfe des Amts in Anspruch nehmen, um ihre eigene Wirtschaft aufrecht zu erhalten. Es fehlte ihnen an Getreide zur Saat; andere brauchten Brotkorn; wieder andere hatten Mangel an Vieh.


347) A.Sta., Vol. II, Inventar von 1647, mit Angaben über die Aussaat der früheren Zeit. In Quastenberg betrug die Saat im Durchschnitt:
Tabelle
348) A.Sta., Vol. III, Hilfe der Untertanen, Protokoll 1679. Jeder Bauer sollte 2 Schffl., jeder Kossat 1 Schffl. geben. Auch die Kopfsteuer konnte nur ein Teil dieser Bauern zu allen 3 Terminen erlegen.
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Doch nicht nur durch neue kriegerische Ereignisse wurde in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts die langsame wirtschaftliche Gesundung der Bauern unterbunden; auch Mißernten, Hagelschlag, Viehseuchen vernichteten die Erfolge mühsamer Arbeit 349 ). Ohne nachhaltige Hilfe war es den Bauern überhaupt nicht möglich, ihre Wirtschaft zu führen. Immer wieder wandten sich ganze Dörfer oder einzelne Bauern ans Amt mit der Bitte um Getreide für die Saat, um Brotkorn oder Zugvieh 350 ). Das ganze Jahrhundert über wurden in den Registern der Ämter unter den Ausgaben die Bauernhilfen an Korn, Vieh und Geld mitverzeichnet. Im Jahr 1679 351 ) bedurften z. B. im Amt Stargard die Bauern einer Unterstützung an Vieh im Wert von 1310 Rtlr. für 81 Pferde und 50 Ochsen; außerdem einen Vorschuß an Getreide im Wert von 232 Rtlr. 6 Schill. für

2 Last 7 Drbt. 5 Schffl. Roggen,
1 " 5 " 10 " Gerste und
5 " 1 " Hafer.

Wie wenige der Bauern waren fähig, die Rückstände abzutragen und die fortlaufenden Leistungen daneben aufzubringen! Doch entsprangen die Bauernhilfen nicht sozialen Erwägungen. Vielmehr lag ihnen ein rein wirtschaftlicher Zweck zugrunde. Die Kammer selbst mußte den unvermögenden Bauern tatkräftig unter die Arme greifen, ehe sie von ihnen die erforderlichen Dienstleistungen und Abgaben erwarten konnte.

Wie sollte der Bauer aus eigenen Mitteln einen guten


349) Im Amt Broda (A.Broda IV B, 1551-1698) brachte bei dem Mißwachs des Jahres 1684 das Sommergetreide auf dem Bauhof nur 1 1/2-2 Korn, stellenweise wurde nicht einmal die Aussaat wiedergewonnen.
350) Diese Hilfen waren nicht neu. Auch schon früher hatten sich die Bauern, wenn sie etwa durch Mißwachs in Not kamen, Korn bis zum "neuwen", bis nach der neuen Ernte vorstrecken lassen. (A.Sta., Vol. III, Hilfe der Untertanen, 1602). Sie gaben es dem Amt, Schffl. um Schffl., zurück.
351) A.Sta., Vol. III, Hilfe der Untertanen. Der Pächter eines Amts war kontraktlich verpflichtet, bedürftigen Untertanen Vorschuß an Korn oder Geld zu gewähren. Blieben die Bauern außerstande, die Schuld zu begleichen, mußte die Kammer sie übernehmen und dem Pächter den Betrag an der Pension gutrechnen (A.Broda IV B, 1551-1698, Pensions- und Pfandkontrakt mit Ernst von Wendeßen über das Amt Broda 1695). Hptm. Grabow mußte lt. Mandat von 1671 (A.Sta., Vol. III) den Bauern im Amt Stargard mit 278 Rtlr. 9 Schill. aushelfen und für die baufälligen Zimmer 875 Rtlr. 24 Schill. aufwenden, die ihm gut gerechnet wurden.
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Ertrag aus seiner Wirtschaft gewinnen? Das kräftigste Vieh mußte er für den Hofdienst bereithalten, für die eigene Arbeit blieb das schlechte. Da es den Bauern an guten Weideverhältnissen fehlte und eine geregelte Aufzucht außer acht gelassen wurde, war das Vieh überhaupt nur wenig arbeitsfähig. Mit ungeeigneten Zugtieren ließ sich der Boden nur oberflächlich bestellen. Der Ertrag der Ernte wieder entsprach der unzureichenden Düngung und unvollständigen Bearbeitung der Felder. Das dritte Korn galt noch 1730 als guter Ertrag 352 ). Selbst auf den Meierhöfen wurde im 17. Jahrhundert der Ertrag des vierten Korns, der im 16. Jahrhundert durchschnittlich erzielt wurde, nur schwer wiedergewonnen 353 ). Wie oft mangelte den Bauern das Korn zur Einsaat und zum Unterhalt! Fehlte es aber an Brotkorn und ausreichender Verpflegung, hielt wieder das Dienstvolk nicht aus. Mußte der Bauer dann selbst den Hofdienst mitverrichten, ging seine Wirtschaft noch mehr zurück. Es waren in dem bäuerlichen Betrieb auf einer vollbesetzten Stelle bis zu 7 Arbeitskräften nötig mit dem Bauern und seiner Frau. Ein Knecht und eine Magd dienten täglich zu Hof, 2, 3 erwachsene Kinder halfen in der väterlichen Wirtschaft 354 ).


352) Endler, Meckl. B.-Dorf, S. 77.
353) Maybaum, a. a. O. S. 169 bestätigt diesen Ertrag im 16. Jahrh. für das westl. Meckl. Auch in den Pachtanschlägen des 18. Jahrhs. bildete er im Land Stargard den Durchschnitt. Jans, a. a. O. S. 71 f.; Bosse, a. a. O. S. 24. Um 1660 trug die Roggenernte in A.Sta. 2 1/2 Korn (Meierhof Bredenfelde) bis 3 1/2 Korn (M.-Hof Hinrichshagen, Pragsdorf 2 3/4 Korn). (A.Sta., Vol. VII, Reg. 17. Jahrh.) Im A.Broda wurde 1663/64 auf dem Bauhof Broda das vierte Korn gewonnen. (A.Broda IV B, 1551-1698.)
354) Ihde, a. a. O. S. 137 rechnet 6 Personen für die Bauernwirtschaft, Witte, Wendische Bevölkerungsreste in Meckl., Stuttgart (Forschungen zur deutschen Landes- und Volkskunde) 1905, S. 114 nimmt nur 5 an. Doch erscheint diese Zahl reichlich niedrig. Im Register des A.Feldbg. (IV B, Inventare 1632-1713) vom Jahr 1713 ist z. B. alles Volk einer Bauernstelle mit verzeichnet. Auf einer vollbesetzten Stelle waren im Durchschnitt 1 Magd und 1 oder 2 Knechte, außerdem war die Anzahl der Kinder groß, die sicher in der Wirtschaft des Vaters mit arbeiteten. In Triepkendorf hatten einige Vollbauern 4 Untertanen im Dienst, die Kinder waren noch unter 10 Jahre alt. Ein anderer hatte nur 1 Magd, aber 5 erwachsene Söhne; halbwüchsige Kinder werden sicher auch schon zur Arbeit herangezogen sein (z. B. war 1 Mädchen von 11 Jahren schon im Dienst). 1649 (A.Sta., Vol. II) hatten die Stargarder Bauern Knecht und Magd und 2 oder 3 Kinder, deren Alter aber nicht angegeben ist.
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Die Kontributionen und Wüsten-Hufengelder aufzubringen, wurde den Bauern sehr sauer; die größte Last aber bildeten die harten Dienste, die täglichen Hofdienste und die weiten Kornfuhren, die die Bauern im Winter leisten mußten. Auf einem Bauernhof zu wohnen, bedeutete für die Mehrzahl der Bauern mühevollen Lebensunterhalt und übergroßes Maß an Arbeitslast ohne irgendeinen wirtschaftlichen Gewinn. Daß darum der Bauer durch eigenen Arbeitswillen den dürftigen Ertrag, der ihm zufiel, gar nicht zu vergrößern strebte, sondern seine Wirtschaft nachlässig versah und sich ganz auf die Amtshilfen verließ, ist aus seiner wirtschaftlich und rechtlich völlig gebundenen und unfreien Lage heraus zu verstehen. Er konnte nicht auf seiner Stelle seßhaft werden und mit dem Boden verwachsen, solange er jedes Eigentumsrecht entbehren mußte und nur ein Stück gutsherrliches Inventar bedeutete.

Die Einsicht, daß die Überspannung der Dienstforderungen die Bauern wirtschaftlich immer mehr vernichten und ihre arbeitsfähigkeit vollkommen aufheben mußte, führte die Kammer erst um die Mitte des folgenden Jahrhunderts dahin, die Ablösung der Bauerndienste in Dienstgeld vorzunehmen. Damit konnte allmählich eine Gesundung einsetzen, denn für die Wirtschaft des Bauern allein genügte eine geringere Anzahl an Gesinde und Vieh. Die Einsparungen kamen dem bäuerlichen Betrieb selbst zugute 355 ).

Der Umfang des Ackers, den die Bauern im 17. Jahrhundert bearbeiteten, läßt sich mit Sicherheit nicht feststellen. Manche Bauern ließen bewachsenen Acker, der mit zu ihrem Hof gehörte, unbesät liegen, von anderen wüsten Höfen wieder hatten sie Ackerstücke unter dem Pflug 356 ). Selbst für die Zeit des beginnenden 17. Jahrhunderts ist die Größe einer Bauernstelle nicht eindeutig zu bestimmen. Sie wurde nach Hufen gemessen. Es gehörten im allgemeinen 2-3 Hufen zu einer Bauernstelle 357 ). In den einzelnen Dörfern besaßen die Bauern


355) Nach Bosse, a. a. O. S. 55 beliefen sich für das 18. Jahrh. die Kosten der Dienstpflicht jährlich ungefähr auf 205 Rtlr. 40 Schill. für Gespann, 1 Knecht, 1 Mittelknecht, 1 Magd und Abnutzung des Geschirrs.
356) Ein Bauer in Pragsdorf (A.Sta., Vol. III, Hof u. Katenst.) beackerte z. B. 1668 vom väterlichen Hof und von 2 weiteren Stellen je 2 Hufen ( zusammen 6 Hufen) - eigentlich gehörten 3 Hufen zu jeder Bauernstelle.
357) Die Bauern in Pasenow, Petersdorf hatten z. B. 3 Hufen, die Bauern im Nachbardorf Käbelich 2 Hufen.
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durchweg die gleiche Hufenzahl. Die Kossaten hatten entweder nur ihre Wöhrde oder noch Land, das in Morgen berechnet wurde und außerhalb des Hufenackers lag; stellenweise hatten sie Anteil am Hufenland erworben und besaßen 1/2-1 Hufe 358 ). Nach dem Amtsregister des Amtes Nemerow wurden im Dorf Staven auf eine Hufe 9 Morgen in allen 3 Schlägen gerechnet. Die Hufe der Bauern in Staven umfaßte also 27 Morgen. Stellt man mit Hilfe der Einsaat, die anderthalb bis zwei Scheffel auf jeden Morgen betrug, für die übrigen Dörfer des Amtes die Hufengröße auf, so müßten in diesem Amt die Bauernstellen 60-90 Morgen groß sein 359 ). Jedoch läßt sich diese Berechnung nicht ohne weiteres auf die Besitzverhältnisse der übrigen Ämter übertragen. Offenbar war die Größe einer Hufe von der Güte des Bodens abhängig, denn in Pragsdorf im Amt Stargard wurde sie 1668 nur halb so groß, auf 15 Morgen, angegeben 360 ).

Eine klare Abgrenzung der Besitzverhältnisse auf der Ackerflur wurde erst bei der Neuvermessung zu Beginn des 18. Jahrhunderts geschaffen. Ein Vollbauer sollte in jedem Schlage Land für 5 Drbt. Aussaat Neubrandenburger Maß haben, also im ganzen 15 Drbt., und 10 Fuder Heuwerbung; dazu an Vieh 6 Ochsen, 6 Pferde, 4-5 Kühe, einige Starken und Kälber, 3-4 Schweine, 20-50 Schafe. Das ergibt für den Vollbauern-


358) In Warbende z. B. hatten sie 1 Hufe, in Petersdorf 1/2 Hufe. Vgl. Endler, Meckl. B.-Dorf, S. 50/52.
359) Diese Hufengröße von rund 30 Mrg. würde der auch sonst üblichen Berechnung der deutschen Hufe entsprechen. Vgl. Ihde, a. a. O. S. 115 f.; auch Jans, a. a. O. S. 57 A. 4 hat sie auf 31 1/4 pr. Mrg. berechnet. Nach Endler, a. a. O. S. 76 umfaßte eine Bauernstelle 80 bis 100 Mrg.
360) A.Sta., Vol. III, Hof- u. Katenst. 1668. Es. sollten diesem Bauern für seine Stelle von 2 Hufen in jedem Schlage nur 10 Mrg. zustehen mit einer Einsaat von 3 Schffl. brandbg. Maß für jeden Mrg. Auch die Höhe der Einsaat für 1 Mrg. gibt keinen sicheren Maßstab, da bald brandbg. Maß (A.Nem.), bald Rostocker Maß oder Amtmaß ohne besondere Unterscheidung angewandt wurden. Nach einer Angabe aus dem Jahre 1628 (A.Strel. IV B, 1614-1666) sollten die Hufen der Dörfer im Amt Strel. Sandhufen sein, von denen 2 auf eine Hufe gerechnet wurden. Die Hufen auf Sandland waren also doppelt so groß wie die auf gutem Boden. Ebenso erhielten die Bauern in Mirow nach einem Register aus dem Ende des 17. Jahrhs. (A.Mirow IV B, 16.., Inventare 16..-1667) einen Anteil am guten Land und einen doppelt so großen am Sandland, z. B. in Petsch 54 Schffl. zu 98 Schffl.
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hof einen Landbesitz von 160 Morgen (40 ha). Die Halb- und Viertelbauern erhielten entsprechend weniger Land 361 ).

 

Das Jahrhundert des Dreißigjährigen Krieges führte einen völligen Wandel der wirtschaftlichen und rechtlichen Lage der Bauern herbei. Der große Krieg gestaltete die gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse von Grund auf um. Den Niedergang des Bauernstandes, den er in rechtlicher Hinsicht vorbereitet fand, hat er durch die gänzliche Vernichtung des wirtschaftlichen Wohlstandes besiegelt. Er verwüstete unzählige Bauernhöfe und führte zwangsläufig den Landesherrn dazu, auch im Lande Stargard die öden, von Menschen verlassenen Ackerflächen in Großgutwirtschaften zu nutzen, die wenigen, noch vorhandenen Bauern zu völlig gebundenen, unfreien Arbeitskräften herabzudrücken. Seit dieser Zeit hörte Mecklenburg auf, ein ausgesprochenes Bauernland zu sein, das es bisher gewesen war. Für die Bauern war Knechtschaft das Ende. Bis zum 17. Jahrhundert waren sie wirtschaftlich abhängig geworden, damit die Besetzung der Bauernhöfe mit, bäuerlichen Menschen gesichert sei, jetzt verloren sie auch jedes freie Recht über ihre Person. Aus der Erbuntertänigkeit wurde die Leibeigenschaft.

Der landesherrliche Bauernschutz erstreckte sich nur so weit, die leibeigenen Untertanen für die Bewirtschaftung der Meierhöfe arbeitsfähig zu erhalten.

Bis ins 19. Jahrhundert hinein blieb diese Rechtlosigkeit bestehen. Erst 1820 wurde den Bauern in Mecklenburg mit der Aufhebung der Leibeigenschaft das Recht der persönlichen Freiheit zurückgegeben; noch später verlieh ihnen die allgemeine Vererbpachtung ein Anrecht am Grund und Boden. In Mecklenburg-Schwerin geschah es 1867, in Mecklenburg-Strelitz in größerem Umfange erst 1922 362 ). Und in unseren Tagen ist der Bauer auf dem Wege, wieder zum Bauern im eigentlichen Sinn zu werden, der auf ererbtem Hof das eigene Gespann über seinen Acker führt, verpflichtet dem Hof, seinem Geschlecht und der größeren Gemeinschaft.

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361) Jans, a. a. O. S. 58, 80.
362) Endler, a. a. O. S. 81/82.
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II.

Bischof Brunward von Schwerin

von

Wilhelm Biereye.

 

Vignette
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U nter den Bischöfen der Schweriner Diözese ragt neben Berno, der durch seine unermüdliche Missionstätigkeit den Grund für das Bistum gelegt hatte, vor allem sein Nachfolger Brunward, der Organisator des Gewonnenen, hervor. Als Gründer von Klöstern und Kirchen, der auf das eifrigste bemüht war, das Werk seines Vorgängers auszubauen, hat er schon immer in den Darstellungen der mecklenburgischen Geschichte die gebührende Beachtung gefunden.

Aber damit ist nur ein Teil seiner Lebensarbeit umfaßt. Seinem klugen und entschlossenen Handeln ist es vor allem zu verdanken, daß das Schweriner Bistum die ihm von Heinrich dem Löwen gegebene Machtstellung gegen Kammin behauptete, vielleicht sogar verstärkte, und nicht, wie die Ratzeburger Schwestergründung, in den Zustand beschaulicher politischer Bedeutungslosigkeit versank. Vor allem aber gebührt ihm der Ruhm, der zweiten Kolonisations- und Germanisationsepoche zu Beginn des 13. Jahrhunderts in Mecklenburg bis nach Vorpommern hinein Form und Ziel gegeben zu haben. Überall spürt man hier, auch wenn Brunward nicht selbst genannt wird, hinter den Verleihungen und Anordnungen der weltlichen Großen seinen leitenden Rat und Willen.

Als Bischof Berno am 14. Januar 1191 gestorben war 1 ), wählte das Domkapitel in Schwerin zu seinem Nachfolger den Hamburger Dompropst Hermann, einen Sohn des Grafen Gunzelin I. von Schwerin. Die Wahl stieß aber auf Widerspruch bei "den Wenden", die ihrerseits den bisherigen Domdekan Brunward als zukünftigen Bischof namhaft machten 2 ).


1) Wohl mit Recht nimmt Fr. Salis in seinem Aufsatz: Die Schweriner Fälschungen, Archiv für Urkundenforschung (im folgenden abgekürzt: AfU.), Bd. I, 1909, S. 275, Anm. 1, im Gegensatz zu Rudloff, Geschichte Mecklenburgs vom Tode Niklots bis zur Schlacht bei Bornhöved, Berlin 1901 (im folgenden abgekürzt: Rudloff), S. 90 f. und 171, Anm. 39 an, daß Berno schon 1191 und nicht erst 1193 gestorben sei.
2) Mehr wird in dem Clandrianschen Regest über die Beilegung des Streits zwischen beiden Bewerbern um den Bischofssitz vom 18. VI. 1195 (M.U.B. Nr. 158) über die Wahl selbst nicht gesagt. Auf welche rechtlichen Grundlagen das Domkapitel wie "die Wenden" sich bei der nominatio ihrer Kandidaten stützten, ist aus (  ...  )
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Fraglich bleibt, wer mit dem Ausdruck "die Wenden" gemeint ist. Waren es die Fürsten allein, oder wirkten auch die seniores ihrer Länder mit? Sicher gehörten zu Brunwards Fürsprechern die Fürsten Borwin von Mecklenburg und Niklot von Rostock. Über die Haltung Jaromars von Rügen schweigen unsere Quellen 3 ).

Zweifellos spielten politische Gegensätze bei dieser Doppelwahl stark mit. Hermann war der Kandidat seiner Brüder, der Grafen von Schwerin. Hinter Brunward standen die Enkel Niklots, die den von Heinrich dem Löwen eingesetzten Schweriner Grafen hatten weichen müssen. Hermanns Obsiegen hätte die Macht der deutschen Grafen bedeutend gesteigert. Es mochte fraglich sein, ob sie sich dann noch mit dem engen Raum ihres Territoriums begnügt und der Versuchung widerstanden hätten, es auf Kosten ihrer wendischen Nachbarn auszudehnen.

Auch Brunward war deutscher Abstammung. Er war consanguineus, also blutsverwandt, mit Detlev v. Gadebusch 4 ), wenn sich auch der Grad dieser Verwandtschaft nicht näher bestimmen läßt. Der Ahnherr des Geschlechts v. Bützow Gadebusch war aus der Halberstädter Gegend schon unter Berno als bischöflicher Vasall in das Land Bützow eingewandert und vermutlich mit dem Kommando über die dortige Burg betraut worden. Dann erwarb er oder einer seiner Söhne reichen Besitz bei Gadebusch. Schon früh scheint der Bützower Burgherr in freundschaftliche Beziehungen zu den Wendenfürsten getreten zu sein, deren Länder diese bischöfliche Enklave umgaben, während sich zum ferneren Schweriner Grafenhaus kein engeres Verhältnis gestaltete. Vielleicht ist Brunwards Eifer für kolonisatorische Betätigung, der später bei ihm so


(  ...  ) M.U.B. Nr. 158 nicht zu ersehen. Für die ganze Kirche ist ausschließliches Wahlrecht für die Domkapitel erst auf dem Laterankonzil von 1215 erklärt worden. Es ist aber anzunehmen, daß, wie die Wahl des Bischofs Dietrich von Lübeck vom 21. XI. 1186 zeigt (s. Zeitschr. d. Ver. f. Lübeckische Gesch. u. Altertumsk., XXV, S. 313 ff.), tatsächlich in den meisten Diözesen schon vorher so verfahren wurde. Vgl. Werminghoff, Verfassungsgeschichte der deutschen Kirche im Mittelalter, 2. Aufl., Leipzig, 1913, S. 125 f.
3) Jaromar konnte überhaupt bei der Wahl nur dann mitwirken, wenn Teile seines Reichs innerhalb der Schweriner Diözese lagen; das ist aber selbst für das Land Tribsees zweifelhaft. S. u., S. 127.
4) M.U.B. Nr. 440. Clandrian übersetzt in dem Regest consanguineus mit "Oheim", gibt aber keine Begründung dafür.
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ausgeprägt hervortritt, ein Erbteil von seinen Ahnen her gewesen 5 ).

Er war von Anfang an für die geistliche Laufbahn bestimmt worden und wird gleich nach Erlangung des vorgeschriebenen Alters von 14 Jahren 6 ) in das Schweriner Domkapitel 7 ) eingetreten sein, in dem er schnell zur Würde des Dekans aufstieg 8 ). Da trugen ihm 1191 die wendischen Fürsten das Schweriner Bischofsamt an; und der seiner Fähigkeit bewußte und nach Taten drängende Domherr nahm ihre Wahl an, auch wenn ihm die Eifersucht eines großen Teils seiner Mitkanoniker drohen mochte.

Die Einkünfte des Bistums, auf die beide Kandidaten Anspruch erhoben, mußten durch diesen Streit erheblich gefährdet werden. Die Not wird häufig die beiden rivalisierenden Anwärter gezwungen haben, auf die Güter des Domkapitels zurückzugreifen und sogar Stiftsgüter zu veräußern. Wertvolle Schätze des Bistums, wie die Bücherei Bernos, hatte Brunward mit Beschlag belegt und aus Schwerin entführt. Diesen unhaltbaren Zuständen ist schließlich am 18. Juni 1195 in Boizenburg durch Bischof Isfried von Ratzeburg, Abt Arnold von Lübeck und den Lübecker Kanoniker Hermann auf dem


5) Über das Geschlecht der Herren v. Bützow-Gadebusch-Marlow-Loitz wird an anderer Stelle ausführlicher gehandelt werden.
6) Vgl. Werminghoff, a. a. O., S. 146. Brunward starb 1238; 1191 war er Dekan. Nimmt man an, daß er bei seinem Tode 75 Jahre alt war, so müßte er das Dekanat schon mit 29 Jahren bekleidet haben. Das läßt vermuten, daß er sehr jung in das Domkapitel eingetreten ist.
7) Aus Brunwards Vorliebe für die Cistercienser und dem Umstand, daß er einmal in einer Urkunde die Amelungsborner Mönche als fratres nostri in Amelongesborn (M.U.B. Nr. 257) bezeichnet, hat man (s. Rudloff a. a. O., S. 91 und 171, Anm. 41) schließen wollen, er sei selbst Mitglied des Ordens gewesen. Die Bezeichnung der Mönche als fratres nostri kann sich aber ebensogut auf die gemeinsame Zugehörigkeit zum geistlichen Stand überhaupt beziehen; seine Vorliebe für den Cistercienserorden mag in dessen kolonisatorischen Bestrebungen begründet gewesen sein. Die Zugehörigkeit zu einem Mönchsorden schloß die Mitgliedschaft bei einem Domkapitel aus; ferner pflegte ein Bischof, der aus einem Mönchsorden stammte. seinem Titel das Wort frater voranzustellen (s. Werminghoff, a. a. O., S. 173), was in Brunwards Urkunden nirgends vorkommt. Die Urkunde vom Jahr 1178 (M.U.B. Nr. 125), in deren Zeugenliste Brunward zum erstenmal als canonicus bezeichnet wird. ist eine Fälschung (s. AfU. III, 40, 70 Anm., 76); aber vielleicht ist die Zeugenreihe einer echten Urkunde entnommen.
8) Arnold, V, 24, ed. in us. schol. S. 1934.
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Wege des Vergleichs ein Ende bereitet worden. In der Personenfrage siegten die wendischen Herren, die im weitaus größten Teil der Diözese geboten; Brunwards Wahl wurde jetzt vom Domkapitel als gültig anerkannt. Aber indem dem Domkapitel für die Zukunft das bisher von den Wendenfürsten angefochtene alleinige Recht der Bischofswahl und außerdem dieselben Rechte, die von den Domkapiteln in Lübeck und Hamburg ausgeübt wurden, zugestanden wurden, und indem der neue Bischof jeglicher Einmischung in die Verwaltung der Güter des Domstiftes entsagte und die Veräußerung von bischöflichen Gütern von der Zustimmung des Domkapitels abhängig machte 9 ), wurde das Domkapitel für das Fallenlassen seines Kandidaten Hermann reich entschädigt.

Zu einer endgültigen Ausgleichung der Gegensätze scheint dieser Vergleich aber nicht geführt zu haben. Für die Zeit von 1195 bis 1217 sind zwar nur wenig Urkunden über die Schweriner Grafen oder das Bistum erhalten 10 ). Aber auffälligerweise fehlt in ihren Zeugenlisten überall der Name des Schweriner Bischofs, während der Domscholastikus Magister Appollonius, Brunwards Gegenspieler 11 ), zweimal 12 ) und andere Mitglieder des Kapitels einmal 13 ) in ihnen auftreten. Andererseits begegnet uns der Bischof während dieser ganzen Zeit mehrfach, aber stets außerhalb seiner Diözese. 1199 weihte er eine Kapelle im niederländischen Kloster Egmond 14 ). Besonders häufig erscheint er am Hofe seines Lübecker Amtsgenossen 15 ). Erst nachdem Bischof Berthold am 15. März 1218 in Lübeck das Schiedsurteil zwischen Brunward und dem "magistro Appollonio und seinen Consorten", womit das Domkapitel gemeint ist, gefällt hatte 16 ), sind wieder erträgliche Zustände in der Leitung des Schweriner Bistums geschaffen worden. Die Schweriner Grafen scheinen dabei, wie das Auftreten des Appollonius 1217 17 ) in ihrem Gefolge und auch später das Fehlen Brunwards in den Zeugenlisten der meisten


9) M.U.B. Nr. 158.
10) M.U.B. Nr. 165 (um 1200), 230, 231, 235 (alle von 1217).
11) M.U.B. Nr. 240.
12) M.U.B. Nr. 230, 235.
13) M.U.B. Nr. 235.
14) M.U.B. Nr. 163.
15) B.L. 18 (1197), Hasse I, 225 (1201), M.U.B. Nr. 2660 (1208), B.L. 25 (1210).
16) M.U.B. Nr. 240 nach einem Clandrianschen Regest.
17) M.U.B. Nr. 230, 235.
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Schweriner Urkunden bis 1238 zeigen, die Partei des Domkapitels ergriffen zu haben.

Erst nachdem 1218 der Friede zwischen Bischof und Domkapitel wieder hergestellt worden war, 23 Jahre nach seinem Amtsantritt, hat Brunward sich den großen Aufgaben zuwenden können, die mit dem Amt eines Bischofs in einer noch großenteils von Heiden bewohnten Diözese eng verbunden waren. Die Fülle der urkundlichen Nachrichten über sein tatkräftiges Wirken nach 1218 steht in so auffallendem Gegensatz zu ihrer Schweigsamkeit über die Zeit vor der Aussöhnung mit Appollonius, daß es nicht ausgeschlossen erscheint, daß Brunward bis 1217 vor der Übermacht seiner Gegner aus der Diözese hatte weichen müssen.

Von 1218 ab hat Brunward sich stets mit Erfolg bemüht, die während des Streits mit dem Domkapitel entstandene Unsicherheit über die Einnahmen des Domkapitels und des Bischofs zu beseitigen und den Haushalt des Bistums auf eine sichere Grundlage zu stellen.

Nachrichten über eine klare Scheidung zwischen den Gütern des Bischofs und des Domkapitels, wie wir sie etwa über das Bistum Ratzeburg vom Jahr 1194 18 ) besitzen, sind aus der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts für das Bistum Schwerin nicht erhalten. Es ist aber anzunehmen, daß sie zu Anfang des Jahrhunderts auch hier vollzogen ist. Daß Streitigkeiten über eine solche Güterverteilung Mitanlaß zum Zwist zwischen Bischof und Domkapitel gewesen sind, zeigen Hederichs Erklärungen zum Vergleich vom 15. März 1218, wonach Brunward die Zehnten des Landes Warnow und von Malchow dem Domkapitel überließ 19 ).

Bei Neugründungen von Klöstern und Besitzvermehrungen der schon bestehenden ist Brunward dem allgemein üblichen Brauch gefolgt, ihre Güter von der Zahlung des bischöflichen Zehntenanteils zu befreien 20 ). Daß auch das Kapitel an diesen


18) M.U.B. Nr. 159.
19) M.U.B. Nr. 240, Anm. Die Verhandlungen über den Zehnten von Warnow vom 21. April 1230 mit den Fürsten Johann und Pribislav von Mecklenburg scheint Brunward als Mandatar des Kapitels geführt zu haben.
20) Kloster Sonnenkamp: 1219 (M.U.B. Nr. 255), 1235 (M.U.B. Nr. 429); Lübecker St. Johanniskloster: 1219 (M.U.B. N. 256); Kloster Amelungsborn: 1219 (M.U.B. Nr. 257), 1233 (M.U.B. Nr. 418); Kirche Bützow: 1229 (M.U.B. Nr. 365); Doberan: 1230 (M.U.B. Nr. 380), 1232 (M.U.B. Nr. 406), 1237 (M.U.B. Nr. 462); Kloster Neuenkamp: 1231 (M.U.B. Nr. 394).
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Zehnteneinnahmen beteiligt war, ergibt sich daraus, daß es 1219 für seinen Anteil an den Zehnten der Dörfer Krempin und Schmakentin, die Brunward an das Lübecker Johanniskloster verkaufte, durch Zehnten aus dem Dorf Jarchow entschädigt wurde 21 ).

Wenn auch nicht immer erwähnt wird, wie groß der Anteil des Bistums an den Zehnten innerhalb der Diözese gewesen ist, so deutet doch manches darauf hin, daß im allgemeinen die Hälfte der Zehnteinkünfte den Landesherren überlassen war 22 ). Die Einkünfte der Kirche aus den Abgaben der bekehrten Wenden waren nur gering; andererseits zahlten die Kolonisten nur mit Widerstreben der Kirche den üblichen Zehnten. Da ist es nicht verwunderlich, daß in diesen wirren Zeiten ein großer Teil der Zehntpflichtigen überhaupt die Zahlungen an die Kirche einstellte, zumal ihr die weltliche Macht zur Durchführung ihrer Ansprüche noch fehlte 23 ). Die weltlichen Fürsten waren aber keineswegs geneigt, die Ansprüche der Kirche zu vertreten, wenn nicht eigener Vorteil dabei winkte. Brunward hat sich so die Mithilfe der Fürsten Johann und Pribislav beim Eintreiben der Zehnten in den Ländern Warnow, an beiden Ufern der Eldena und Brenz 24 ) und in einer Reihe ihrer Vasallengüter, also kurz gesagt in ihrem ganzen Herrschaftsgebiet, dadurch erkauft, daß er ihnen am 21. April 1230 25 ) die Hälfte der einlaufenden Zehnten zusicherte. Ähnliche Abmachungen hatte er schon früher mit dem rügischen Fürsten getroffen, als er 1221 seinen groß angelegten Kolonisationsvorstoß in das Land Tribsees unternahm 26 ). Eine besonders wichtige Rolle spielte die Zusicherung von Zehnten an weltliche Machthaber, als es galt, die Hilfe der


21) M.U.B. Nr. 256.
22) Wenn Brunward an das Lübecker Johanniskloster den halben Zehnten von Krempin und Schmakentin verkaufte (M.U.B. Nr. 256) und seinem Neffen Brunward den halben Zehnten von "Stauenisthorpe und Kaminyz" verlieh (M.U.B. Nr. 421), ist anzunehmen, daß er hier nicht mehr besaß.
23) Ein anschauliches Bild für die Abneigung der Kolonisten gegen die Zehntenzahlung gibt Helmold für das Bistum Lübeck cap. 92, Ausg. Schmeidler, S. 179 9 ff.
24) Mit dem Land "an beiden Ufern der Eldena" ist wohl das Land Parchim gemeint, das östlich der Landschaft Brenz liegt.
25) M.U.B. Nr. 376. Das Regest läßt versehentlich: "an beiden Ufern der Eldena" fort.
26) M.U.B. Nr. 278. Hierüber ausführlicher im Abschnitt über Brunwards Kolonisationstätigkeit, s. u. S. 120 f.
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Söhne Borwins 1236 beim Kampf um die Erweiterung seiner Diözese über den pommerschen Anteil von Circipanien zu gewinnen 27 ).

Allerdings wurde hier schon das Fell des pommerschen Bären verteilt, ehe er erlegt war. Zunächst kam es Brunward darauf an, den Rostocker Fürsten Borwin III., der es bisher mit dem Bistum Kammin gehalten hatte, auf die Schweriner Partei herüberzuziehen. In den Ländern Circipanien und Wozlende 28 ) besaß Borwin schon den halben Zehnten vom Kamminer Bischof zu Lehn. Es war selbstverständlich, daß Brunward ihn in diesem Besitz beließ. Dazu versprach er ihm aber noch den halben Zehnten der Länder Gützkow und Ziethen und aller Gebiete, die sie sonst noch peeneabwärts im pommerschen Herzogtum erobern würden 29 ). Johann von Mecklenburg, Borwins III. Bruder, gewann er als Verbündeten, indem er ihm in dem noch von ihm zu erobernden Teil Circipaniens den ganzen Zehnten von 400 Hufen und sonst die Hälfte der Zehnten versprach, ferner den halben Zehnten von Loitz und Gützkow, obwohl er die letztgenannten Einkünfte auch schon Borwin III. zugesichert hatte, und von allem eroberten Land von Loitz aus peeneabwärts. Wie problematisch dies letzte Angebot war, zeigt die Tatsache, daß es sich zum Teil mit den schon Borwin III. zugesicherten Belohnungen deckte 30 ). Über den ganzen Zehnten der Länder Lassan und pommersch Wolgast einigte man sich bis zum 5. August 1236 dahin, daß Johann den Lassaner, Borwin den Wolgaster Teil haben sollte 31 ).

Dies Zehntversprechen von ungewöhnlicher Größe ist aber durch einen besonderen Anlaß verursacht worden. Ob es wirklich erfüllt worden ist, muß mit Recht bezweifelt werden. Das eine hoffte Brunward immerhin zu erreichen, daß wenigstens aus Circipanien die Hälfte der Zehnten, die bisher in die Kassen des Kamminer Bischofs geflossen war, dem Schweriner Bistum zugute kam.

So hat Brunward, wenn auch nicht ohne Opfer, durch seine Zehntverträge mit den Fürsten dem Bistum wenigstens einen Teil der Zehnten als dauernde Einnahme gesichert, ohne


27) M.U.B. Nr. 446. 458.
28) Um Güstrow.
29) M.U.B. Nr. 446.
30) M.U.B. Nr. 458
31) Über die chronologische Einordnung der Urkunden M.U.B. Nr. 446 und 458 s. u. S. 135 f.
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die das Bistum seine kulturellen Aufgaben gar nicht hätte erfüllen können.

An der Spitze dieser kulturellen Aufgaben stand für Brunward die Ausbreitung christlichen Glaubens im Bereich seiner größtenteils von Heiden bewohnten Diözese. Er hat dies Ziel auf mancherlei Wegen zu erreichen gesucht. Kirchen wurden in vielen Orten des Landes errichtet und mit Priestern besetzt. Als festen Halt für diese Vorposten der Mission richtete Brunward nicht nur eine ganze Reihe neuer Klöster ein, sondern er rief auch christliche Bauern aus Deutschland in großer Zahl ins Land und siedelte sie dort an. Wie sehr christliche Mission und deutsche Einwanderung hier mit einander verbunden waren, zeigt schon die Tatsache, daß alle von Brunward errichteten Kirchen mit Hufen ausgestattet wurden, was eine Besitzverteilung und Dorfverfassung nach deutschem Recht voraussetzte. So verband sich unlösbar Geistliches mit Weltlichem, so wurde die christliche Missionstätigkeit der Kirche ein starker Bundesgenosse bei der weltlichen Eroberung des mecklenburgischen Landes für die deutsche Kultur.

Über Brunwards Kirchengründungen berichten die gleichzeitigen Urkunden im allgemeinen nur wenig. Das Vorhandensein einer Kirche zu bestimmter Zeit läßt sich häufig nur aus dem gelegentlich in den Zeugenlisten von Urkunden angeführten Namen eines Priesters mit beigefügter Ortsbezeichnung erschließen. Nur für wenig Gebiete sind in Hinsicht auf den Bestand an Kirchen genauere Nachrichten überliefert worden wie etwa über die werlische Vogtei Schwaan und das bischöfliche Stiftsland Bützow. In Bützow selbst ist die Kirche, obwohl hier der Mittelpunkt des ganzen Stiftslandes lag, wohl erst von Brunward gegründet worden 32 ). Am 8. Juli 1233 war die kirchliche Organisation der beiden genannten Länder soweit durchgeführt, daß das Kloster Rühn mit der Verwaltung eines Archidiakonats betraut werden konnte 33 ), dem die Kirchen Neukirchen, Retschow, Karin, Tessin, Warin, Qualitz, Baumgarten, Boitin, Tarnow, Parum, Lambrechtshagen, Bernitt und Bützow, alles also Gründungen aus der Zeit Brunwards, angehörten. Die Versorgung mit Kirchen war hier ausgiebiger als in irgend einem Teil des benachbarten Bistums Ratzeburg, das doch schon wenigstens ein Menschenalter


32) M.U.B. Nr. 365 vom Januar 1229: ecclesiam Butzowensem in consecratione ipsius dotavimus.
33) M.U.B. Nr. 420.
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vor dem Bützower Lande von deutschen Einwanderern bevölkert wurde.

Genauere Angaben sind ferner über die Versorgung der Länder Parchim und Sternberg überliefert worden. Als 1225/6 Fürst Heinrich II. christliche Siedler in die terra deserta, invia, die terra cultui demonum dedicata Parchim berief 34 ), mag im Hauptort schon eine Kirche bestanden haben, über deren Entstehungszeit aber jegliche direkte Nachricht fehlt 35 ). Aber schon 4 Jahre, nachdem hier die Einwanderung christlicher Siedler eingesetzt hatte, gründete Fürst Johann auf Brunwards Geheiß 36 ) im Kirchspiel Parchim 4 Kapellen in Damm, Klokow, Lanken und Möderitz 37 ). Östlich von Parchim werden die Kirchen in Plau 38 ), das 1226 zur deutschen Stadt erhoben wurde 39 ), und von Kuppentin, die urkundlich zuerst zum 3. August 1235 erwähnt wird 40 ), noch unter Brunwards Regierung erbaut worden sein, und ebenso auch die Kirche in Neu-Malchow 41 ).

Auch für die Gegend um Goldberg wird man vor 1200 das Vorhandensein von Kirchen kaum annehmen dürfen 41). Also werden die 5 Kirchen zu Goldberg, Lohmen, Ruchow, Karcheez (Ghetce) und Woserin, über die 1228 das Dobbertiner Kloster das Archidiakonat erhielt 42 ), Schöpfungen Brunwards sein. Aber auch in den übrigen Teilen der Diözese ist der Bau von Kirchen während Brunwards Amtszeit urkundlich bezeugt, wenn für sie auch so zusammenfassende Nachrichten, wie für das Stiftsland Bützow und das Land Goldberg, fehlen. Im Dezember 1217 bestätigte der Bischof den Schweriner Domherren die Verleihung einer Hufe in Wittenförden, 6 km westlich Schwerin, zum Bau einer Kapelle 43 ). Nach 1219 44 ) errichteten die Mönche von Amelungsborn in Satow, ubi quondam locus


34) M.U.B. Nr. 319.
35) Vgl. K. Hoffmann in M.J.B. 94 S. 91 ff.
36) "ad voluntatem venerabilis patris et domini nostri Brunwardi Zwerinensis episcopi".
37) M.U.B. Nr. 370.
38) Schmaltz in M.J.B. 73 S. 64.
39) M.U.B. Nr. 428.
40) M.U.B. Nr. 436.
41) Vgl. Schmaltz in M.J.B. 73 S. 57 ff.
42) M.U.B. Nr. 425, s. dazu M.U.B. Bd. IV, S. 240. Die Goldberger Kirche wird schon 1231 urkundlich erwähnt. Vgl. M.U.B. Nr. 386.
43) M.U.B. Nr. 234.
44) M.U.B. Nr. 257.
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erat horroris et vaste solitudinis, eine Kirche, deren Sprengel Brunward 1224 45 ) bestätigte. 1229 genehmigte er die Gründung einer Filialkirche von Neuburg zu Gardesskenthorp 46 ), 12 km nordöstlich Wismar 47 ). Selbst im Lande Tribsees, östlich der Recknitz, scheint Brunward Kirchen errichtet zu haben. 1221 sehen wir den Bischof hier an der Arbeit, deutsche Bauern in das von Einwohnern fast entblößte Land einzuweisen 48 ). 1231 überwies Wizlav I. dem neu entstehenden Kloster Neuenkamp das Patronat der Kirche in Richtenberg 49 ), 1 km nördlich Franzburg, die danach in dem Zeitraum von 1221 bis 1231 gegründet sein muß.

Manche Kirche, die in der urkundlichen Überlieferung erst viel später auftaucht, mag sonst noch von Brunward gegründet worden sein 50 ). Aber allein schon die große Anzahl der sicher bezeugten Gründungen des Bischofs gibt hinreichend Kunde von dem Ernst und der Tatkraft, mit der er an die Bekehrung der heidnischen Gebiete seiner Diözese heranging und sich der Seelsorge in ihr annahm.

Aus Gründen der Verwaltung und der kirchlichen Rechtspflege hat Brunward in manchen Gegenden seiner Diözese die Kirchen zu Archidiakonaten zusammengefaßt. Daß er schon von Anfang an das ganze Gebiet seines Bistums in größere kirchliche Verwaltungsgebiete eingeteilt habe, ist nicht anzunehmen; das praktische Bedürfnis allein wird ihn hierbei geleitet haben. Wohl ordnete das Kloster Doberan schon 1177 innerhalb seines gesamten Klostergebiets die kirchliche Ge-


45) M.U.B. Nr. 300.
46) Heute Dreweskirchen.
47) M.U.B. Nr. 363.
48) M.U.B. Nr. 278. Über Brunwards kolonisatorische Tätigkeit im Lande Tribsees s. u. S. 112 f.
49) Pom.U.B. Nr. 277.
50) Mit großem Scharfsinn und Fleiß hat K. Schmaltz in M.J.B. 72 S. 213-270, und M.J.B. 73 S. 31-124 die Entwicklung der kirchlichen Organisation Mecklenburgs im 13. Jahrhundert behandelt. Dennoch scheinen die von ihm aufgestellten Grundsätze für die zeitlichen Bestimmungen der Kirchengründungen noch einer genauen Nachprüfung zu bedürfen, ehe man den Ergebnissen seiner Arbeit voll zustimmen kann. In vielen Fällen bleibt Schmaltz, wie es bei der Dürftigkeit der Quellen auch kaum anders möglich ist, den exakten Beweis schuldig und beschränkt sich auf Vermutungen. Eine eingehendere Nachprüfung würde ungebührlich großen Raum einnehmen und den Rahmen dieses Aufsatzes sprengen. Trotzdem behalten viele seiner kenntnisreichen Beobachtungen ihren Wert.
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richtsbarkeit und Verwaltung 51 ) und übte seit spätestens 1191 der Schweriner Dompropst in der Grafschaft Schwerin dieselben Rechte aus 52 ). Aber für den übrigen weitaus größeren Teil der Diözese fehlte es noch ganz an solchen Archidiakonaten, weil es in ihnen an Pfarreien mangelte, die sich in dieser Weise zusammenfassen ließen. Neue Archidiakonate richtete Brunward wohl erst dann ein, wenn sich um einen festen Mittelpunkt herum eine größere Anzahl Kirchspiele gebildet hatte, die dann, um ihre Verwaltung zu erleichtern, zu besonderen Einheiten zusammengefaßt wurden. Solche geistlichen Zentren waren vor allem die Klöster. Deshalb wird Brunward das Archidiakonat über die Kirchen des Stiftslandes Bützow und des nördlich angrenzenden Teils der Vogtei Schwaan 1233 dem Kloster Rühn bei Bützow 53 ) und das Archidiakonat über das Land Goldberg etwas später dem Kloster Dobbertin übertragen haben 54 ). Daß das 1252 zum erstenmal genannte Archidiakonat Rostock schon zu Brunwards Lebzeiten bestanden habe 55 ), ist eine Vermutung von Schmaltz, die jeglicher urkundlichen Unterlage entbehrt; noch weniger läßt sich das Vorhandensein eines schwerinschen Archidiakonats Tribsees erweisen 56 ).


51) Schmaltz, M.J.B. 73 S. 149.
52) M.U.B. Nr. 151.
53) M.U.B. Nr. 420.
54) M.U.B. Nr. 425.
55) M.J.B. 73 S. 150.
56) M.J.B. 73 S. 150. Schmaltz schließt aus dem Auftreten des Jerizlauus prepositus de Tribuses in der Zeugenliste zu der Bestätigungsurkunde Brunwards für das Kloster Doberan vom 3. Oktober 1232 (M.U.B. Nr. 406), daß damals schon ein Archidiakonat für das rügische Vorpommern bestanden habe, dessen Probst Jaroslav, der Sohn des Fürsten Wizlaw I. von Rügen, gewesen sei. 1235 erscheint dieser Jaroslav aber als Geruzlauus prepositus und Kamminer Propst oder Dekan neben dem Florencius Caminensis summus prepositus im Gefolge des Kamminer Bischofs (M.U.B. Nr. 427) und am 16. September 1237 als Jarovezlaus prepositus Ruianorum et Triluses (Pom.U.B. Nr. 343). Am 12. November 1237 begegnet er neben Florentius prepositus als Jarozlauus decanus im Kamminer Domkapitel in vorpommerschen Angelegenheiten (Pom.U.B. Nr. 347). Daraus ergibt sich, daß Jaroslav nicht Propst eines bischöflich-schwerinschen Archidiakonats, sondern des Kamminer Bistums war, das ihn mit der Sonderverwaltung des rügischen Anteils der Diözese betraut haben mochte. Ein schwerinsches Archidiakonat über das Land Tribsees wird urkundlich erst zum 7. Juli 1299 erwähnt.
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Als die geistlichen Zentren des Landes sind schon die Klöster genannt worden. Ihnen hat Brunwards Fürsorge vor allem gegolten, oft vielleicht im Gegensatz zum eigenen Domkapitel, das in der Abtretung der Zehnten innerhalb des Klostergebiets eine Gefahr für seinen eigenen Vermögensstand erblicken mochte 57 ). Besonders nahe haben ihm die Tisterzienser gestanden. Man hat deshalb, allerdings wohl fälschlich 58 ), vermutet, Brunward sei selber Cisterziensermönch gewesen.Schon seine Herkunft aus altem, ritterlichem Einwanderergeschlecht mag enge innerliche Beziehungen zu dem Orden hergestellt haben, der wie kein anderer die tatkräftige Kolonisation in den neu zu erschließenden östlichen Grenzländern zu seiner Lebensaufgabe gemacht hatte. Wenn auch die Ausstattung der neuen Klöster in der Hauptsache durch die mecklenburgischen Herrscher und von Neuenkamp durch den rügischen Fürsten erfolgte, wird die treibende Kraft bei ihrer Errichtung Bischof Brunward gewesen sein. Oft hielt er sich in ihrer Nähe auf 59 ), und die Art, wie er in ihren Urkunden erwähnt wird, läßt schließen, daß er bei ihnen in besonderem Ansehen stand 60 ). Wenn man ferner bedenkt, daß Borwins I. Fürsorge für die Kirche seines Landes sich eigentlich erst im letzten Jahrzehnt seiner langen Regierung praktisch äußerte, nachdem Brunward wieder in sein Bistum zurückgekehrt war, so wird die Vermutung nicht zu gewagt erscheinen, daß diese Wandlung im Verhältnis Borwins I. zur Kirche auf Brunwards persönliche Einwirkung auf den Fürsten zurückzuführen ist.

Den Reigen dieser Klostergründungen eröffnete 1219 Sonnenkamp-Neukloster. Schon Bischof Berno hatte Anstalt


57) So ist wohl der Satz in Brunwards Bestätigung des neu errichteten Klosters Sonnenkamp 1219 zu deuten: M.U.B. Nr. 255: conferentes, quicquid decimationis nobis de villis eorum et prediis accrescere posset, cum ipsi expensis suis et laboribus incultam silvam a novalibus exstirpaverint, quod pro monasteriis de novo fundandis Lateranense concilium fieri posse indulsit (1215), auctoritate etiam ducis Heinrici, qui hunc episcopatum instituit, muniti. Vgl. zu letzterem M.U.B. Nr. 100.
58) S. o. S. 105 Anm. 7.
59) Bei Borwin I.: 1218 (M.U.B. Nr. 237, 244), 1219 (M.U.B. Nr. 260), 1224 (M.U.B. Nr. 301), 1226 (M.U.B. Nr. 331); bei Borwin II.: 1219 (M.U.B. Nr. 258).
60) M.U.B. Nr. 244: episcopus noster Br. videlicet vir religiosissimus; M.U.B. Nr. 331: uenerabilis Dominus et pater noster Br. Zw. ep.; M.U.B. Nr. 323: consilio domini mei Br. Zw. ep. et consensu patris mei Burwini.
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getroffen, in seinem Stiftsland Bützow ein Nonnenkloster zu errichten 61 ). Der Sturm der heidnischen Reaktion, der 1179 über die junge Pflanzung des Christentums in Mecklenburg hinwegfuhr, hatte aber alle diese Vorbereitungen zunichte gemacht. Durch die inneren Streitigkeiten von 1191 bis 1217 werden aber die Mittel des Bistums in arge Verwirrung geraten sein; es war daher aus eigener Kraft noch nicht imstande, dem Versprechen einer Klostergründung, das Berno bei Übernahme des Stiftslandes gegeben hatte 61), nachzukommen. Da griff auf Brunwards Veranlassung Fürst Borwin I. ein. Es bestand wohl schon ein Zisterzienserkloster bei Parkow, 5 km östlich Neubukow, das von Arendsee bei Salzwedel aus mit Nonnen besetzt worden zu sein scheint 62 ). Lebensfähig war es aber wohl kaum, da wir erst bei seiner Übersiedlung nach Sonnenkamp-Kuszin von ihm hören. Durch reiche Schenkungen seitens des Fürsten in der Umgegend von Neukloster, Grevesmühlen, Kröpelin, Rostock und Goldberg wurde ihm jetzt Gelegenheit genug zu aufbauender kolonisatorischer Arbeit im Sinne des Ordens gegeben. Sonnenkamp wurde bald nächst Doberan zum vornehmsten und bedeutendsten Kloster der Schweriner Diözese und hat sich dauernd des Bischofs Gunst erfreut.

Drei Jahre später wurde von Borwin I. auf dem Hof Tunischin am Flusse Tepnitz das Antoniuskloster Tempzin gegründet 63 ), das vor allem zur Aufnahme und Pflege von Elenden, die an schweren ansteckenden Krankheiten litten, bestimmt war. Es wurde mit der curia Tunischin bis zum Tepnitz-Fluß und dem dritten Teil des anstoßenden Sees und mit 16 Hufen in Goltbeke 64 ) im Lande Warnow mit dem angrenzenden See und dem Mühlenbach ausgestattet. Außerdem erhielt es das Recht, 300 Schweine auf die Weide zu treiben, und eine Salzpfanne in Sülten 65 ). Das Kloster war als Sammelpunkt für die Brüder des Mutterklosters Grünberg in Hessen bestimmt, die, Almosen heischend, in die Wendenländer geschickt waren. Es hat in den ersten anderthalb Jahrhunderten aber nur ein dürftiges Dasein gefristet, weil alle seine


61) M.U.B. Nr. 398, 420.
62) Vgl. Lisch in M.J.B. 15 S. 5.
63) Vgl. M.J.B. 33 S. 11 ff. Tunischin entspricht dem heutigen Tempzin.
64) Jetzt verschwunden, lag in der Gegend von Sternberg.
65) Das ist wohl mit in loco, quo sal decoquitur, gemeint. Vgl. M.U.B. Nr. 282; M.J.B. 33 S. 18 f.
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Überschüsse vom Mutterkloster zu dessen eigenem Gebrauch eingezogen wurden 66 ).

Schon die Verleihung von Techentin an das Kloster Sonnenkamp zeigt, daß die Gegend um Goldberg von Anfang an von Brunward als Missionszentrum im Südosten des Landes in Aussicht genommen war. Die Schwierigkeiten, die sich aus der weiten Entfernung Techentins von Sonnenkamp für eine tatkräftige Bekehrungsarbeit in der Goldberger Gegend ergaben, erwiesen sich aber bald als zu groß. Daher ist hier noch in den 20er Jahren ein besonderes Kloster angelegt worden. Dobbertin reicht mit seinen Anfängen noch in das Jahr 1225 zurück. Schon Borwin I. und seine Söhne, der am 28. Sept. 1225 verstorbene Nicolaus 67 ) und Heinrich II., haben reichen Besitz für ein zu gründendes Kloster der schwarzen Mönche vom Benediktinerorden bereitgestellt. Borwin gab 40 Hufen in Dobbertin selbst, Nicolaus 40 Hufen im benachbarten Dobbin, Heinrich 40 Hufen ober "Geline" beim See Lanckaue mit diesem See 68 ) und Getreiderenten aus Goldberg. Nach Nicolaus' jähem Tode hat Heinrich seiner Schenkung noch das Dorf Lohmen, 6 km nördlich Dobbertin, und einen Teil des benachbarten Gardener Sees hinzugefügt. 1227 vervollständigten Heinrichs II. Söhne Johann und Nicolaus die Ausstattung des Klosters durch den Grenzbach Clestene zwischen Goldberg und Dobbertin 69 ). Im Dezember 1227 war das Kloster schon von Benediktinermönchen des Stader Marienklosters bezogen, da der Abt Thedelin als Zeuge auftritt 70 ). Sehr bald haben aber die Mönche des Dobbertiner Klosters Cisterziensernonnen Platz machen müssen. Am 27. Oktober 1228 verlieh Brunward dem Kloster die freie Wahl des Propstes und der Priorin und übergab dem Propst das Archidiakonat über die Kirchen zu Goldberg, Lohmen, Ruchow, Karcheez und Woserin 71 ); die Bekehrungsarbeit hatte damit in der Goldberger Gegend zu reichen Erfolgen geführt. 1231 verlieh Fürst Johann dem Dobbertiner Kloster auch die Kirche in Goldberg als Ersatz für den Ausfall der von seinem Vater versprochenen Getreidezehnten 72 ).


66) Vgl. M.J.B. 15 S. 150 f.
67) M.U.B. Nr. 316.
68) Jellen am heutigen Langhagener See zwischen Goldberger und Krakower See und Wooster Teerofen.
69) M.U.B. Nr. 343.
70) M.U.B. Nr. 344.
71) M.U.B. Nr. 425; vgl. aber M.U.B. Bd. IV, S. 240; s. o. S. 111,
72) M.U.B. Nr. 386.
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1231 stieß Brunward mit seinen Klostergründungen über die Grenzen Mecklenburgs hinaus in das Land Tribsees vor. Schon 1221 lassen sich enge Beziehungen zwischen Brunward und Wizlav I. von Rügen nachweisen 73 ), die durch gemeinsame Bestrebungen des Kamminer Bischofs und der Pommernherzöge gegenüber dem festländischen Gebiet der rügischen Fürsten verursacht sein mögen. Ihnen setzten auf der andern Seite Brunward und Wizlav I. gemeinsamen Widerstand entgegen. Die seit 1221 in Angriff genommene Besiedlung mit deutschen Bauern, die dem menschenarmen Land Tribsees neue Arbeitskräfte zuführen sollte, war auf den Richtenberger Waldgürtel gestoßen, für dessen Rodung besondere Maßnahmen getroffen werden mußten. Meister in diesen technischen Arbeiten waren die Cisterzienser 74 ). Aber noch ein anderer Zweck scheint dieser Gründung vorgeschwebt zu haben. Es galt, dem unter Kammins Diözesangewalt stehenden Eldenaer Kloster bei einem etwaigen Versuch, in das Tribseer Land vorzustoßen, zuvorzukommen. So wird der Plan zur Gründung des Klosters Neuenkamp im heutigen Vorpommern zum großen Teil auf politische Beweggründe zurückzuführen sein. Neuenkamp war Kampfkloster der ecclesia militans Zwerinensis gegen Eldena; und vielleicht ist dieser Gesichtspunkt mitbestimmend gewesen für den Umfang der Dotierung, die ihm zuteil wurde; ein Bauplatz für das Kloster selbst an dem Bache Campeniz, das Dorf Richtenberg mit dem Patronat über seine Kirche, die Dörfer Cracows, Ratwards und Wulfers und 300 Hufen ungerodeten Waldlandes bildeten den Grundstock für den späteren, fast fürstlichen Besitz dieses Konvents 75 ). Im November 1233 wurde das Kloster mit Mönchen des Cisterzienserklosters Camp am Rhein besetzt 76 ).

Brunwards letzte Klostergründung war der Nonnenkonvent in Rühn bei Bützow, der aber nicht aus fürstlichem, sondern aus bischöflichem Besitz dotiert wurde. Es war der Preis an die werleschen Fürsten Heinrich III. von Rostock und Nikolaus von Güstrow für ihre Anerkennung des Bützower Stiftlandes, dessen Grenzen bei dieser Gelegenheit noch einmal genau festgelegt wurden. Damit er sein Versprechen, ein


73) M.U.B. Nr. 278; s. u. S. 120.
74) S. o. S. 114.
75) Fabricius, Rügisches Urkundenbuch, II, S. 12. Im Auszug M.U.B. Nr. 393, Pom.U.B. Nr. 277.
76) Pom.U.B. Nr. 300, ferner Pom.U.B. I S. 239.
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Kloster im Lande Bützow zu errichten und mit 100 Hufen auszustatten, leichter erfüllen könne, schenkten sie dem Bischof zwei Dörfer, darunter "Crazneierst" bei Binsdorf, 3 km westlich Malchow 77 ).

Schon von Berno waren in Rühn Vorbereitungen für die Errichtung eines Nonnenklosters getroffen 78 ). Brunward nahm die Pläne seines Vorgängers wieder auf, und am 14. Mai 1233 waren die Gebäude soweit hergestellt, daß das Kloster von Erzbischof Gerhard II. von Bremen bestätigt 79 ) und von Nonnen bezogen werden konnte 79). Als Besitz wies Brunward ihm folgende Dörfer der nächsten Umgebung zu: Rühn, Peetsch, Nienhagen bei Rühn, Brunit mit dem Hagen Altena, Duzcin (Gr. Tessin) mit dem Langen Hagen, der sich von Duzcin nach Glambeck, 5 km nordöstlich Warin, erstreckte 80 ). Dazu fügte er noch das Archidiakonat über alle Kirchen des Stiftslandes und der im Norden und Osten angrenzenden Teile des Werler Landes 81 ).

Ganz ohne Widerspruch des Schweriner Kapitels scheint es allerdings nicht abgegangen zu sein; denn Brunwards Nachfolger Friedrich bescheinigte dem Kloster am 21. Mai 1239 ausdrücklich, daß "ein Bischof auch ohne Consens des Capittels den funftzigften Teil seiner Einkommen zu milden Sachen oder heiligen Ortern geben muge", und betonte, daß der Bau des Klosters Rühn die Bedingung für den Erwerb des Stiftslandes überhaupt gewesen sei 82 ). Daher erklärt es sich wohl auch, daß das Kapitel erst am 25. April 1234 seine Zustimmung zur Ausstattung des Klosters gab 83 ). Es war natürlich, daß Brunward diesem unmittelbar von ihm selbst errichteten Kloster seine besondere Gunst angedeihen ließ. So verlieh er ihm am 3. Nov. 1235 die Zehnten aus 10 Holzendorfer 84 ) Hufen, die sein naher Blutsverwandter Detlev v. Gadebusch für eine Memorie in der Klosterkirche aufgetragen hatte, den Zehnten von 11 Hufen und ein Dritteil des Zehnten, "so fallen wirt vom Orte des Holtzes, so noch ausgeradet werden soll", zu Granzin, den Nicolaus von Brüsewitz ihm abgetreten hatte,


77) M.U.B. Nr. 398.
78) S. o. S. 115.
79) M.U.B. Nr. 417.
80) M.U.B. Nr. 420.
81) S. oben S. 110.
82) M.U.B. Nr. 498.
83) M.U.B. Nr. 423.
84) 7 km sw. Brüel.
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und 4 1/2 Hufen in Boitin als Geschenk Konrads v. Schwaan für die Aufnahme seiner Schwester Elisabeth als Nonne 85 ).

Dem ältesten Kloster seiner Diözese, Doberan, das noch unter Bernos Regierungszeit gegründet war, hat er 1230 und 1233 die Zehnten der zu Anfang des 13. Jahrhunderts erworbenen Dörfer Gallin, Stäbelow, Redefin, Farpen, Polas, Schulenburg und Conendam 86 ) und noch 1237 die Zehnten von 50 Hufen, die Nicolaus von Werle dem Kloster zu Zechlin im Lande Turne geschenkt hatte, verliehen 87 ).

So hat Brunward den Ruhm, mehr Klöster in der Schweriner Diözese errichtet zu haben als sein Vorgänger oder als irgendeiner seiner Nachfolger. Wie umsichtig er dabei zu Werke ging, ergibt sich schon aus der Tatsache, daß alle diese Gründungen, mit Ausnahme des wohl nur als Rastplatz der almosenheischend umherziehenden Antoniusmönche gedachten Tempzin, es später zu bedeutendem Reichtum und Ansehen brachten. Bevorzugt wurde dabei von ihm der Cisterzienserorden, der in Sonnenkamp, Neuenkamp (Franzburg) und in Rühn seinen Einzug hielt, während den Benediktinern alter Observanz Dobbertin zufiel. Ein deutlicher Unterschied zeigt sich hinsichtlich der Ausstattung zwischen Sonnenkamp einerseits und Dobbertin, Neuenkamp und Rühn andererseits. Fast scheint es, als sei Sonnenkamp deshalb mit räumlich so weit verstreutem Besitz ausgestattet worden, um vorzufühlen, ob entlegenere Teile des Landes, wie Goldberg, schon zur Anlage neuer Klöster reif seien.

Mit der Errichtung dieser Klöster eng verbunden war für Brunward die Ansiedlung deutscher Bauern auf ihren Ländereien. Aber er hat sich auch außerhalb seiner Klostergründungen der Eindeutschung des noch wenig kultivierten wendischen Landes angenommen. Dieser Zug seines Wesens war wohl ein Erbteil seines Geschlechts, das in der Gegend von Gadebusch und von Marlow an der Recknitz in dieser Hinsicht besonders erfolgreich gewirkt hatte 88 ). Mitten hinein in diese Tätigkeit führt uns sein Abkommen mit Fürst Wizlav I. von Rügen vom 24. Nov. 1221 über die kirchlichen Abgaben des Landes Tribsees 89 ).


85) M.U.B. Nr. 440.
86) M.U.B. Nr. 380, 406. Vgl. M.J.B. 94 S. 240 ff.
87) M.U.B. Nr. 462.
88) M.U.B. Nr. 192.
89) M.U.B. Nr. 278.
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Weshalb Brunward die Germanisation an der äußersten Ostgrenze seiner Diözese so besonders eifrig betrieb, wird später noch erörtert werden 90 ). Den Anstoß zu den Verhandlungen mit dem rügischen Fürsten gab die Ansetzung deutscher Bauern in dem menschenleeren westlichen Grenzstreifen des Tribseeser Landes 91 ). Sie scheint durch Brunward veranlaßt zu sein, der schon früh durch Entsendung schwerinscher Geistlicher an den rügischen Hof 92 ) bei Wizlav entscheidenden Einfluß zu gewinnen versucht hat. Fürst und Bischof einigten sich 1221 dahin, daß dem letzteren ein Dorf von 12 Hufen, wahrscheinlich das heutige Bisdorf, 6 km nnw. Tribsees, mit aller Gerichtsbarkeit über die dort wohnenden Kolonisten überlassen wurde; nur bei nicht dort ansässigen Fremden (hospites) sollen fürstlicher Vogt und bischöflicher Vogt gemeinsam urteilen, wobei aber zwei Drittel der etwaigen Vergleichsbußen dem Bischof und nur ein Drittel dem Fürsten zufallen sollten. Als Gegengabe überließ Brunward dem Fürsten den ganzen Zehnten von 120 Hufen zu Lehn und erklärte sich außerdem bereit, von seiner Seite aus den Lokator 93 ) eines jeden neu zu gründenden Dorfes mit dem Zehnten von einer Hufe zu belehnen. Der Zehnte aller übrigen Hufen des Landes sollte zur Hälfte in die bischöfliche Kasse fließen, zur Hälfte dem rügischen Fürsten als bischöfliches Lehn zufallen. Es wurde weiter bestimmt, daß bei neu anzulegenden Dörfern aus wilder Wurzel in den Wäldern 94 ) zwei Drittel der Zehnten dem Fürsten und nur ein Drittel dem Bischof zufallen sollten. Da diese Gegenden früher dem Bistum überhaupt keine Einkünfte brachten, konnte Brunward diese Abmachung als einen Erfolg für das Bistum buchen. Und indem er in kluger Mäßigung dem Fürsten zwei Drittel der Zehnten überließ, vermehrte er seinen Eifer, gerade hier die Ansetzung


90) S. u. S. 127 f.
91) cum pro Theutonicis ageretur colonis, qui terram Tribuzes inhabitarent, in decima, que spectabat ad usus episcopi Suerinensis, Theutonico solvenda more.
92) Vgl. meinen Aufsatz: Das Vordringen der deutschen Kolonisation im rügischen Vorpommern, Baltische Studien, N. F. Bd. 37.
93) Magister bedeutet in M.U.B. Nr. 278 Lokator, wie die Bezeichnung des Großlokators Iwan v. Bliedersdorf als Magister in Wizlavs Urkunde vom 25. September 1242 über den Verkauf von Ländereien in der Gegend von Velgast zeigt, Pom.U.B. Nr. 408. Vgl. den in Anm. 3 angeführten Aufsatz.
94) "si silve et locus vaste solitudinis, ubi prius nulla villa sita fuit, precisis arboribus atque rubis exstirpatis ad agriculturam devente fuerint".
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deutscher Kolonisten zu betreiben, die zugleich auch den geistlichen Einfluß des Schweriner Bistums im Lande Tribsees vermehren mußte. Sollte sich später die Ackerfläche der neu einzurichtenden Dörfer vergrößern, so war eine Teilung der Zehnten des bei einer Nachprüfung sich ergebenden Bodenzuwachses zu gleichen Hälften vorgesehen. Die Scheidung zwischen schon vorhandenen Siedlungen nach deutschem Recht und solchen, die erst noch zu gründen seien, zeigt klar, daß die Ansetzung deutscher Bauern 1221 in Tribsees schon in vollem Gange war.

Einen weiteren Antrieb zur Ersetzung der Wenden durch deutsche Bauern gab Wizlav der Vertrag über die Abgaben der Wenden an den Bischof, über die biscopounizha. Die Abgaben solcher Wenden, die noch mit Deutschen zusammen in Siedlungen wohnten, sollten dem Bischof allein gehören; nur von der biscopounizha der durch deutsche Bauern aus ihren alten Wohnsitzen vertriebenen Slaven wurde dem Fürsten ein Dritteil überlassen. Wurde also ein wendischer Bauer durch einen deutschen ersetzt, so erhöhte sich die Einnahme des Fürsten noch, indem er zu dem halben Zehnten des deutschen Siedlers ein Drittel der, wenn auch wohl nur spärlichen, Abgaben des vertriebenen Wenden an den Bischof hinzuerhielt.

Und schließlich wurde im Vertrage der Fall vorgesehen, daß eine wendisch-nationale Reaktion die deutschen Siedler wieder aus dem Lande jagen sollte. Indem bestimmt wurde, daß dann die ganze biscopounizha dem Bischof allein gehören und damit alle Einnahmen des Fürsten aus den Abgaben des Landes Tribsees an den Bischof fortfallen sollten, machte Brunward Wizlav I. zu einem entschlossenen Vertreter der deutschen Kolonisation, die mit den fürstlichen finanziellen Interessen eng verknüpft war.

Weitere Kolonisationsverträge des Bischofs sind nicht auf uns gekommen; daß Brunward aber auch in andern Gegenden kolonisatorisch tätig war, zeigt seine Urkunde vom 21. Mai 1236 95 ), in der er Böbelin, 10 km südl. Neubukow, dem Kloster Sonnenkamp verlieh, nachdem ihm der Versuch, hier deutsche Bauern anzusetzen, wegen der Überfälle der vertriebenen Wenden mißglückt war.

Besonders die Bestimmung für den Fall, daß einmal die wendische, nicht die heidnische, Reaktion wieder die Oberhand im Lande Tribsees gewinnen könnte, zeigt, daß Brunward


95) M.U.B. Nr. 454.
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der Urheber des Abkommens von 1221 war. Seine Beschäftigung mit Fragen der deutschen Kolonisation scheint aber schon in die Zeit zurückzugehen, als er außerhalb seines Bistums in der Fremde umherzog. 1199 sehen wir ihn in Holland 96 ), in einem der Zentren der großen Auswandererbewegung; 1210 nahm er als Ratgeber und als Zeuge an dem Vertrag teil, den der schwache, fast ausschließlich geistlichen Fragen zugewandte Bischof Dietrich von Lübeck mit Borwin von Mecklenburg hinsichtlich der Insel Poel abschloß 97 ). Auch hier handelte es sich um ein Gebiet, das der Fürst wegen der Armut und der geringen Anzahl der dort ansässigen Wenden deutschen Kolonisten zu öffnen im Begriff war. Hier hatte aber Borwin Partei für die deutschen Einwanderer ergriffen, die sich weigerten, den hohen Zehnten an die Kirche zu zahlen. Schließlich einigte man sich dahin, daß die Zehnten zwischen Borwin und dem Lübecker Bistum geteilt und 12 Hufenzehnten des bischöflichen Anteils dem Wasmod und "gewissen anderen", vermutlich Lokatoren, gegeben wurden.

Schon Heinrich der Löwe hatte sich die Hälfte der bischöflichen Zehnten in den Ländern Ratzeburg, Wittenburg, Gadebusch 98 ) und wohl auch in den andern zu kolonisierenden wendischen Gebieten von den Bischöfen zu Lehn geben lassen; das war also für Brunward nichts Neues. Anders stand es aber mit der Ausstattung der Lokatoren in den neu errichteten Kolonistendörfern. Heinrich der Löwe hatte für Ratzeburg bestimmt, daß der Bischof dem Siedlungsunternehmer in dem Normaldorf von 12 Hufen zwei Hufenzehnten frei überlassen sollte. Über die Zahl der bischöflicherseits auf Poel dem Lokator einzuräumenden Zehnten läßt sich kein Urteil bilden, da die Zahl der an den verliehenen 12 Hufen beteiligten Lokatoren nicht bekannt ist. Aber Brunwards Abkommen mit Wizlav, das den Bischof nur zur Abgabe eines Hufenzehnten an den Lokator verpflichtete, erscheint, verglichen mit dem Ratzeburger Vertrag Heinrichs des Löwen vom Jahr 1154 98), als ein erheblicher Erfolg für die Schweriner Kirche. Er ist wohl vor allem Brunwards kluger Diplomatie zuzuschreiben, der aus den Schwierigkeiten gelernt haben mochte, die den


96) M.U.B. Nr. 163, s. S. 106.
97) Leverkus, Urkundenbuch des Bisthums Lübeck, Oldenburg 1856, Nr. 25.
98) M.U.B. Nr. 375, S. 361, Einleitung zum ratzeburgischen Zehntlehenregister.
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anfangs starr auf dem kirchlichen Standpunkt, daß die Zehnten nur der Kirche zukämen, stehenden Lübecker Bischof zum Nachgeben gezwungen hatten.

Die Ansiedlung deutscher Kolonisten war für Brunward aber auch ein wichtiges Mittel im kirchenpolitischen Kampf um den Bestand seiner Diözese gegenüber den Nachbarbistümern.

Wie so oft bei Missionsbistümern in partibus infidelium war auch für Schwerin bei seiner Gründung nach Süden und Osten keine Grenzlinie festgelegt worden 99 ). Bestimmt war sie nur nach Westen und Norden durch die Diözesen von Verden und Ratzeburg; wie weit sie nach Osten oder Süden reichen würde, war abhängig von dem Missionserfolg der Schweriner Bischöfe und der Reichweite des schützenden Schwerts seines Begründers. Zwar hatte Kaiser Otto I. 948 dem Havelberger Bistum nach Norden hin die Peene und die Elde bestimmt 100 ). Aber nachdem 983 Havelberg selbst der wendischen Erhebung zum Opfer gefallen war, hat die Kirche diese Position für fast zwei Jahrhunderte selbst aufgegeben. Erst 1128 hat Erzbischof Norbert von Magdeburg dies Havelberger Bistum wieder zu neuem Leben erweckt 101 ); die Stiftskirche wurde erst August 1170 wieder geweiht 102 ), also zur selben Zeit, als Kaiser Friedrich I. dem Schweriner Bistum seinen Sprengel bestätigte, der auch die Länder Parchim, Kutin und Malchow mit allen Dörfern ex utraque parte alvei, que dicitur Elde, umfassen sollte 103 ).

Ein neuer Grundsatz hatte aber im 12. Jahrhundert bei der Abgrenzung der Missionsbistümer Anwendung gefunden: Man ließ nach Möglichkeit die kirchlichen Grenzen mit den politischen zusammenfallen. So war dem Wollin-Kamminer Bistum 1140 das Herzogtum Pommern als Sprengel verliehen 104 ) und dem Schweriner wohl ebenfalls schon bei der


99) Vgl. hierzu vor allem die grundlegenden Abhandlungen von Salis: a) Die Schweriner Fälschungen in Archiv f. Urkundenforschung, Bd. I, S. 273-353 (abgekürzt: AfU.), und b) Forschungen zur älteren Geschichte des Bistums Kammin (Baltische Studien, N.F., Bd. 26, S. 1-156 (abgekürzt: Balt.St.).
100) Vgl. Curschmann in N.A. f. ält. deutsche Geschichtskunde, Bd. 18, S. 395-434.
101) [kein Fußnotentext angegeben!]
102) M.U.B. Nr. 94.
103) AfU. S. 321, 346.
104) Vgl. Salis in Balt.Stud., N.F. 13, S. 133-147.
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Gründung, wie es 1211 in der Bestätigungsurkunde Kaiser Ottos IV. eindeutig lautet, "gegen Rügen, Pommern und die Mark Brandenburg die Grenze des Herzogtums Sachsen" als Diözesangrenze bestimmt worden 105 ). Nun wird Heinrich der Löwe bei der Ausbreitung seines Herzogtums östlich der Elbe schwerlich vor den Grenzen Halt gemacht haben, die einmal, 200 Jahre vorher, Otto I. auf dem Papier dem Bistum Havelberg gezogen hatte. Havelberg lag aber in der Markgrafschaft der Askanier, der erbittertsten Nebenbuhler der Welfen im Ringen um die Beute der slavischen Lande zwischen Elbe und Oder. Es war daher eine Machtfrage, ob Havelbergs nördliche Diözesangrenze auf der durch den ducatus Heinrici leonis oder nach der von Otto I. 948 gegebenen Linie verlaufen sollte; dabei konnte Havelberg wohl auf die Hilfe der Askanier rechnen. Solange der große Welfe noch seines Herzogsamtes waltete, mußte man sich in Havelberg mit der für Schwerin günstigeren Grenze des ducatus abfinden. Als Heinrich der Löwe gestürzt wurde, war das Bistum Havelberg innerlich wohl noch nicht genügend gefestigt, um den Kampf gegen Schwerin mit Erfolg führen zu können. Dann erstand dem Schweriner Bistum noch einmal in Kaiser Otto IV., Heinrichs Sohn, ein starker Schutzherr. Als aber 1215 seine Machtstellung gegenüber der geschickten Diplomatie des jungen Staufers Friedrich II. zusammenbrach, scheint das Havelberger Bistum die Zeit für einen kräftigen Vorstoß für reif erachtet zu haben.

Die erste, allerdings noch recht unklare Notiz, die darauf hindeutet, findet sich in Hederichs Index annalium Suerinensium 106 ): Zlone terra resignatur capitulo Havelbergensi a Caminensi episcopo. Was hat diese Bemerkung in einem Register des Schweriner Domkapitels zu suchen? Vermutlich hatten die Schweriner Herren gegenüber dem Kamminer Kapitel auf den Zehnten im Lande Schlön im Müritzgebiet Anspruch erhoben. Bischof Berthold von Lübeck, der den Streit zwischen dem Bischof von Schwerin und seinem Domkapitel zu schlichten eingesetzt war, ließ sich durch die Urkunde Ottos I. überzeugen, daß das Müritzgebiet eigentlich zum Havelberger Bistum gehöre. Da hat Kammin, um bei seinem eigenen


105) M.U.B. Nr. 202. In den aus der Zeit von 1150-1211 überlieferten echten Urkunden des Schweriner Bistums: M.U.B. Nr. 100 A, 134, 151, 189, fehlt jede Umschreibung der Sprengelgrenzen.
106) Vgl. M.U.B. I, Einl. S. XIX und M.U.B. Nr. 240 Anm.
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Kampf gegen Schwerin Havelberg als Bundesgenossen zu gewinnen, sich ebenfalls gefügt und das Land Schlön dem südlichen Nachbarn überlassen. Deutlicher erkennbar wird der Vorstoß des Havelberger Rivalen durch die Verleihung der Dörfer Gardin und Garz bei Plau seitens Heinrich Borwins I. im Dezember 1223 an das Havelberger Domkapitel. Brunward hat sich, wie ein Brief des Papstes Honorius III. vom 13. Jan. 1226 zeigt 107 ), dagegen zur Wehr gesetzt. Gegenüber den klaren Angaben der Havelberger Urkunde vom Jahre 948 über die Eldegrenze mochten Brunward seine Schweriner Diplome von recht zweifelhaftem Wert erscheinen. Es gelang ihm anscheinend anfangs, die Gegenpartei durch das Angebot eines Kompromisses von der Anrufung des päpstlichen Richterspruchs abzuhalten. Als dann aber Havelberg sich doch nach Rom wandte, um seine Ansprüche durchzusetzen, griff Brunward zu einem verzweifelten Mittel: er sandte den Domscholastikus Appollonius nach Rom und ließ ihn von dort eine Reihe von gefälschten Urkunden zurückbringen, die Schwerins Rechte auf seinen bisherigen Besitz gegenüber den Bistümern Havelberg und, da man nun doch einmal um die Urkundenfälschung nicht herumkam, auch Kammin beweisen sollten. Havelberg hat sich aber durch diese Urkunden nicht einschüchtern lassen. Am 19. Juli 1227 erlangte es ein Interlokutoren-Urteil gegen Schwerin 108 ), über dessen Inhalt wir leider nicht unterrichtet sind.

Angesichts der schwereren Gefahr, die von Osten, von Kammin her, dem Schweriner Bistum drohte, scheint Brunward zu Anfang der dreißiger Jahre seinen Widerstand gegen die Havelberger Ansprüche aufgegeben zu haben. So wird man die Verleihung der Zehnten 109 ) jener 60 Hufen am Dranssee (bei Wittstock in der Priegnitz) an die Amelungsborner Mönche, die Fürst Nicolaus von Werle dem Kloster geschenkt hatte 110 ), kaum als ein großes Opfer anzusehen brauchen.Sie war wohl eher ein taktisches Rückzugsmanöver. Um weiteren Streitigkeiten mit Havelberg aus dem Wege zu gehen, stieß Brunward den bischöflichen Besitz südlich der Elde ab; mochte des Kloster Amelungsborn dann zusehen, wie es sich mit dem Havelberger Bistum einigte.


107) Rodenberg, Epp. saeculi XIII, Bd. 1, Nr. 211. Vgl. die Darstellung von Salis in AfU. I, S. 299 f.
108) M.U.B. Nr. 341.
109) M.U.B. Nr. 418.
110) M.U.B. Nr. 414/5.
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Erbitterter war der Kampf, der mit dem Kamminer Bistum auszufechten war. In den Slavischen Ländern östlich der Elbe war die Mission in ihren Anfängen doch in recht hohem Maße auf das Wohlwollen der Landesherren angewiesen. Daraus erklärt sich wohl am natürlichsten die Tatsache, daß in den Verleihungen und Bestätigungen des 12. Jahrhunderts für die Bistümer Kammin und Schwerin die Diözesangrenzen nach Möglichkeit den Landesgrenzen angepaßt wurden 111 ). So waren 1140 dem Kamminer Sprengel auf dem westlichen Oderufer die Burgwarde (castra) Demmin, Tribsees, Gützkow, Wolgast, Usedom und Groswin bei Anklam zugelegt worden 112 ). Schwierigkeiten hat vor allem die Frage bereitet, ob das Land Tribsees dem Kamminer oder dem Schweriner Bistum zugehört habe. Zweierlei scheint mir zu wenig beachtet zu sein.

Erstens waren die Bestimmungen bei der Gründung eines Bistums in partibus infidelium doch wohl noch zum Teil provisorischer Art. Die Abhängigkeit der Mission vom guten Willen des Landesherrn konnte so groß sein, daß aus der Veränderung der Landesgrenzen, wenn auch nicht rechtlich, so doch tatsächlich, eine Veränderung des Umkreises, in dem der Bischof in kirchlichen Dingen gebot, sich ergeben mußte. Deshalb vermute ich, daß das Land Tribsees 1140 noch zum pommerschen Herzogtum gehörte und erst nach 1168 in den Besitz der rügischen Fürsten gekommen ist.

Zweitens hat um die Jahrhundertwende noch ein drittes Bistum versucht, auf vorpommerschem Boden Fuß zu fassen. 1168 war Rügen ein dänisches Lehn geworden, nachdem seine Fürsten sich hatten taufen lassen. Eine Auflehnung gegen die übermächtigen dänischen Lehnsherren haben die rügenschen Fürsten nach 1168 nicht mehr gewagt, dafür aber versucht, mit dänischer Hilfe ihr Herrschaftsgebiet in Vorpommern auf Kosten des pommerschen Herzogtums zu erweitern und sich auf diese Weise Ersatz für den Verlust ihrer Selbständigkeit zu verschaffen 113 ). Hinter diesen Vorstößen der rügischen Fürsten stand Roeskildes großer Bischof Absalon, der die dänische Oberhoheit über die südliche Ostseeküste dadurch zu festigen suchte, daß er auch kirchlich Rügen der dänischen Kirche unterstellte.


111) S. o. S. 123.
112) Pom.U.B. Nr. 30.
113) Vgl. Hamann, Die Beziehungen Rügens zu Dänemark von 1168 bis zum Aussterben der einheimischen rügischen Dynastie 1325, Greifswald 1933, S. 31 ff.
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1169 ließ er durch Papst Alexander III. die Insel Rügen zum Bistum Roeskilde legen 114 ); 1172 stieß er schon auf das Festland vor und errichtete mit Hilfe Esromer Mönche das Kloster Dargun 115 ), wenige Kilometer westlich von Demmin im Südwestwinkel des Landes Circipanien, um einem weiteren Vordringen des Sachsenherzogs und des von ihm abhängigen Schweriner Bistums einen Riegel vorzuschieben. So wird das Kloster Dargun als Rivale des 1171 in der Schweriner Diözese errichteten Klosters Doberan gedacht gewesen sein. Dem Darguner Kloster bereiteten allerdings die Kriegswirren zu Ende des 13. Jahrhunderts zwischen Dänemark und der brandenburgischen Markgrafschaft für längere Zeit ein jähes Ende; 1199 zogen die Mönche sich auf ihren abseits vom Kriegsschauplatz gelegenen Besitz nach Eldena zurück 116 ). Der Versuch der Dänen, sich auch in kirchlicher Hinsicht in Vorpommern maßgeblichen Einfluß zu sichern, war damit gescheitert und ist nach Absalons Tode 1201 ernstlich nicht mehr wiederholt worden. Aber auch die Ansprüche auf das Land Tribsees, die Kammin aus seiner Urkunde vom Jahre 1140 herleiten konnte, waren tatsächlich kraftlos geworden, nachdem die Herrschaft der Pommernherzöge dort beseitigt war. Tribsees gehörte jetzt den rügischen Fürsten 117 ); die aber lehnten es ab, die kirchliche Oberleitung in ihren festländischen Gebieten wieder dem Bistum Kammin anzuvertrauen, das sich bei ihren erbitterten Kämpfen mit den Pommernherzögen zu den letzteren gehalten hatte. Wie die rügischen Fürsten sich jetzt politisch dem Mecklenburger Herrscher Borwin I. näherten, um gemeinsam etwaigen Eroberungsgelüsten der pommerschen Herzöge entgegenzutreten, so haben sie auch in kirchlicher Hinsicht Anschluß an das Schweriner Bistum gesucht und ihm die Sorge für das Seelenheil ihrer festländischen Untertanen anvertraut. Und Brunward wird dieses Anerbieten nicht abgelehnt haben. Hier seines Bistums Herrschaft auch für die Zukunft zu sichern, mag einer der Beweggründe gewesen sein, das Land Tribsees mit deutschen Kolonisten zu füllen, die ihre neue Heimat zum großen Teil dem Schweriner Bischof verdankten 118 ).


114) Jaffé, Regesta pontificum Romanorum, 2. Aufl., Leipzig 1885 ff., II, 11 645.
115) M.G.S. XXIX, 715. Annales Colbatzenses. Vgl. ferner Kunkel in AfU. III, 23 f.
116) Pom.U.B. Nr. 136.
117) Pom.U.B. Nr. 125 vom Jahre 1194.
118) S. o. S. 120 f.
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Ebenso unklar wie die territoriale Zugehörigkeit des Landes Tribsees in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts sind die Verhältnisse in Circipanien. 1162 gehörte es noch zur Herrschaft Pribislavs 119 ). 1174 befand sich aber der östlichste Teil Circipaniens, der Darguner Winkel einschließlich der Burg Altkalen, im Besitz Kasimirs I. 120 ). Wann der Pommernherzog dies Land erworben hat, läßt sich nicht mehr ermitteln; v. Sommerfeld nimmt an, daß Pribislav Circipanien seinen pommerschen Nachbarn als Preis für ihre Hilfe im Kampf gegen Heinrich den Löwen abgetreten habe 121 ). Demgegenüber meint Salis, Circipanien habe zur dicio Heinrichs des Löwen gehört, die sich über Circipanien bis zur Trebel und oberen Peene erstreckt habe 122 ). Helmold, auf den Salis sich beruft, läßt, wohl aus den Anschauungen des 12. Jahrhunderts heraus, schon dem ersten Bischof von Oldenburg, Marco, als Diözese ein nach territorialem Gesichtspunkt umgrenztes Gebiet: omnem Obotritorum provinciam usque ad Penem fluvium et urbem Dimine 123 ). Den Ausdruck provincia gebraucht er für Niklots Herrschaftsgebiet noch einmal, als er von der Vertreibung seines Sohnes Pribislav aus dem väterlichen Reich berichtet 124 ). Pribislav fand Zuflucht in der Burg Demmin, die also von Helmold zum Territorium des Herzogs von Pommern und nicht mehr zu Mecklenburg gerechnet wird. Diese provincia, aus der Pribislav vertrieben wurde, ist identisch mit dem regnum Obotritorum, zu dem die terra Obotritorum et finitimae regiones gehörten 125 ). 1167 wurde dem Pribislav omnis hereditas patris sui außer Schwerin zurückgegeben 126 ). Da sich in den letzten Kapiteln von Helmolds Slavenchronik


119) Helmold, c. 93, Ausg. Schmeidler, S. 181 30 f.
120) M.U.B. Nr. 114.
121) v. Sommerfeld: Geschichte der Germanisierung des Herzogtums Pommern oder Slavien, S. 45. Wenn Helmold, c. 103, Schmeidler 204 2, schreibt, daß Heinrich der Löwe reddidit ei (Pribizlauo) omnem hereditatem patris sui, terram scilicet Obotritorum preter Zuerin et attinentia eius, so wird man daraus nicht folgern können, Circipanien werde hier "nicht mehr unter Pribislavs Herrschaftsgebiet genannt" und habe ihm daher 1167 nicht mehr gehört, wie Sommerfeld a. a. O. S. 45, Anm. 2 tut.
122) AfU. I, 323 ff.
123) Helmold, c. 12, Schmeidler 24 12 ff.
124) Helmold, c. 103, Schmeidler 204 1: Pribizlavum, quem multis preliis expulerat (sc. Heinricus Leo) provincia.
125) Helmold, c. 101, Schmeidler 199 19 f.
126) Helmold, c. 103, Schmeidler 204 2.
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keinerlei Nachricht findet, aus der irgendwie auf Abtretung von Gebietsteilen an die pommerschen Herzöge geschlossen werden könnte 127 ), wird Circipanien in der Zeit, als Helmold sein Buch beendete, nach 1168 und vor 1172, noch zu Pribislavs Herrschaft gehört haben.

Aber noch zu Heinrichs des Löwen Zeiten müssen die pommerschen Fürsten von Demmin aus ihre Herrschaft nach Westen hin ausgedehnt haben, wie die Bewidmung des Klosters Dargun durch Fürst Kasimir vom Jahre 1174 zeigt 128 ). In kirchlicher Beziehung unterstanden die Gebiete westlich der Peene, also auch ganz Circipanien, bis zum Ende des 12. Jahrhunderts weiter dem Schweriner Bistum 129 ); wenigstens ist nicht bekannt, daß während dieser Zeit der Kamminer Bischof hier kirchliche Rechte für sich in Anspruch genommen hat.

Das änderte sich aber zu Beginn des 13. Jahrhunderts, als im Jahre 1209 130 ) Bischof Sigwin von Kammin unter Mitwirkung Kasimirs II. von Pommern-Demmin 131 ) das 1199 verlassene Kloster Dargun wieder mit Mönchen besetzte. Wenn Sigwin dabei die Brüder dem Kloster Doberan entnahm, so ändert das doch nichts an der Tatsache, daß er damit bischöfliche Rechte in Circipanien usurpierte 132 ), die 1173 noch Bischof Berno von Schwerin ausgeübt hatte 129). Gewissensbisse hat Sigwin nie empfunden, wenn es galt, Vorteile für sein Kamminer Bistum herauszuschlagen. Der Streit zwischen dem Schweriner Bischof und seinem Kapitel bot eine günstige Gelegenheit, vielleicht schon länger gehegte Pläne zur Ausführung zu bringen und dem jetzt durch inneren Zwist geschwächten Nachbarn den östlichen Teil seiner Diözese zu entreißen. Und Sigwin griff entschlossen zu, nachdem er den Landesherrn von den Vorteilen überzeugt hatte, die sich aus einheitlicher kirchlicher Leitung durch das pommersche Landesbistum für alle Teile des pommerschen Territoriums ergeben mußten. Auffällig bleibt allerdings, daß er die Mönche für Dargun der dem


127) Helmold, c. 110, Schmeidler 218 15 ff.: Pribizlavus quoque... sedit quietus et contentus funiculo portionis sibi permissae.
128) M.U.B. Nr. 114.
129) M.U.B. Nr. 111, 125.
130) Pom.U.B. Nr. 149.
131) Vgl. in Sigwins Bestätigungsurkunde für Kloster Dargun vom 10. November 1216 (M.U.B. Nr. 226): de consilio principis terre domini Kazimiri.
132) Ebendort: Sane quidem locus nomine Dargun in nostra est diocesi constitutus.
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Schweriner Bistum unterstehenden Abtei Doberan und nicht einem Kloster der eigenen Diözese entnahm. Wollte er damit das mächtigste mecklenburgische Kloster an sich locken und seinem rechtmäßigen Schweriner Diözesanherrn entfremden? Ernstlichen Widerstand scheint die Schweriner Kirche nicht geleistet zu haben, so daß Sigwin glaubte, weitere Gebiete seiner Diözese einverleiben zu können. So bemächtigte er sich der Zehnten des Landes Schlön, die er 1218 allerdings dem Bistum Havelberg überließ, um es zum Bundesgenossen für seine Pläne gegen Schwerin zu gewinnen 133 ). 1219 nahm Sigwins Nachfolger Konrad II. für sein Bistum das Recht der Zehntverleihung in Warkentin bei Malchin in Anspruch 134 ). So schob Kammin die Grenzen seiner Diözese von Osten und Süden her konzentrisch in Circipanien vor.

Da raffte Brunward sich nach Festigung seiner Stellung im Innern seines Bistums auf, diesen Übergriffen seines östlichen Amtsgenossen Schranken zu setzen. Im Ringen um das Diözesangebiet vor dem apostolischen Richterstuhl in Rom bildeten Urkunden das wichtigste Kampfmittel. Waren sie nicht vorhanden, so mußten sie auf dem Wege der Fälschung oder der Interpolation, indem man ungenauere Angaben früherer Verleihungen zu seinen Gunsten präzisierte, neu geschaffen werden. Der frühere Gegner des Bischofs, der Domscholastikus Appollonius, übernahm im Streit mit dem Havelberger Bistum diese heikle Aufgabe. Und wenn nun doch einmal ohne dies im Mittelalter häufig angewandte letzte Kampfmittel nicht auszukommen war, verschlug es nichts, wenn man die Gelegenheit benutzte, in den anfänglich gegen Havelberg gerichteten Fälschungen auch die Diözesangrenze nach Osten hin zu seinen Gunsten zu korrigieren. Man nahm dabei Rücksicht auf die in Rom übliche Gewohnheit, zwischen den Ansprüchen der sich bekämpfenden Appellanten eine mittlere Linie zu finden, und schob, wenigstens auf dem Pergament, jetzt auch die Grenzen der Schweriner Diözese viel weiter nach Osten vor, als rechtlich vertretbar war 135 ). So erhob Schwerin Anspruch auf Demmin, Tollense, Plote, Loitz, Tribsees und Circipanien und, da man nun doch einmal beim Fordern war, sogar auf die terra Ruyanorum de dicione ducis Saxonie 136 ).


133) S. o. S. 124; M.U.B. Nr. 240, Anm.
134) M.U.B. Nr. 272.
135) Vgl. hierzu Salis in AfU. I, S. 299 f., 337 f.; Balt.St., N. F. 26, S. 41 f.
136) M.U.B. Nr. 91; dazu AfU. I., S. 306-339.
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Die erste Handlung Brunwards zur Ausnutzung der Fälschungen, die sicher bedeutende Summen gekostet hatten, war die Gründung des Güstrower Kollegiatstiftes. Obwohl schon neben dem Schweriner Dom in Bützow ein Domherrnstift bestand, ließ Brunward am 3. Juni 1226 durch den ganz unter seinem Einfluß stehenden Fürsten Heinrich II. von Rostock 137 ) in Güstrow ein zweites Kollegiatstift nach dem Vorbild der Hildesheimer Kirche gründen, als dessen Hauptaufgabe wohl die Abwehr der von Osten her dem Schweriner Diözesangebiet drohenden Angriffe und die Rückgewinnung des seit 1200 verlorenen Bodens gedacht war. Am 10. August 1226 hat Brunwards mächtiger Gönner Borwin I. noch einmal die Stiftung seines Sohnes bestätigt und erweitert 138 ). Als er aber am 28. Jan. 1227 seine Augen schloß 139 ), änderte sich die Lage zum Nachteil des Schweriner Bistums.

Die wendischen Großen, die in der letzten Regierungszeit Borwins I. vor den eingewanderten deutschen Rittern fast ganz hatten zurücktreten müssen, gewannen noch einmal Einfluß in der für Borwins minderjährige Enkel eingesetzten Vormundschaftsregierung 140 ). Die Germanisierungspolitik, die vor allem vom Schweriner Bistum her betrieben wurde, lag nicht in ihrem Sinne. Und wenn auch Johann von Mecklenburg sich bei der Übernahme der Regierung in der westlichen Landeshälfte sehr bald wieder Brunward zuwandte, blieb für die Länder Rostock und Werle-Güstrow das Verhältnis zwischen Landesherrn und dem Schweriner Bischof recht kühl, zumal Konrad II. von Kammin nicht knauserte, wenn es galt, die Fürsten für seine kirchenpolitischen Ziele zu gewinnen.

1228 war Kammins Einfluß schon bis zum Oberlauf der Recknitz vorgedrungen. Auf Konrads II. von Kammin und nicht auf Brunwards Ermahnungen hin verlieh Herzog Wartislav der Kirche zu Polchow, 8 km östlich Laage, das Dorf Prebberede 141 ); und als im selben Jahr Wartislav III. dem Kloster Belbuk das Dorf Nieköhr am Flusse Darbein, westlich


137) M.U.B. Nr. 323: accedente consilio domini mei Brunwardi Zuerinensis episcopi necnon consensu patris mei Burwini. Dabei wurde Brunward besonders unterstützt durch die Gewissensangst des schon mit dem Tode ringenden Fürsten.
138) M.U.B. Nr. 331.
139) M.U.B. Nr. 336.
140) Vgl. die Zeugenlisten zu M.U.B. Nr. 344, 359.
141) M.U.B. Nr. 354.
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Gnoien, verlieh 142 ) und dem Kloster Dargun das Dorf Schlutow, 3 km südöstlich Gnoien, vertauschte 143 ), war als Zeuge und wohl auch als geistlicher Diözesanherr Bischof Konrad von Kammin zugegen. 1228/9 scheint die weltliche Herrschaft über Circipanien den Pommern wieder durch Borwins I. Enkel entrissen worden zu sein 144 ). Brunward mochte hoffen, daß er jetzt den verlorenen Boden in Circipanien wieder gewinnen würde, und hat dem Güstrower Domkollegiatstift am 27. April 1229 feierlich seinen Besitz bestätigt 145 ). Ein Jahr darauf mußte Brunward erkennen, daß seine Hoffnung ihn getrogen hatte. Wohl gelang es ihm, bei der Neuordnung der mecklenburgischen Verhältnisse unter Borwins Enkeln mit den Herren des westlichen Teils, Johann von Mecklenburg und Pribislav von Parchim, in engere Beziehungen zu treten, nachdem er ihnen am 21. April 1230 den halben Zehnten ihrer Länder als Lehn überlassen hatte 146 ). Heinrich von Rostock und Nicolaus von Werle gingen aber ihre eigenen Wege und zogen einen Zehntenvertrag mit dem Kamminer Bistum einer Bindung an Brunward vor 147 ).

Als am 11. Mai 1230 Papst Gregor IX. dem Güstrower Stift, Caminensis diocesis, seinen Besitz bestätigte 148 ), schien der Kampf für Brunward verloren zu sein. Das 1226 zum Schutz nach Osten hin errichtete Güstrower Bollwerk des Schweriner Bistums war kaum vier Jahre später in den Besitz der Gegner übergegangen. Und drohte nicht die Gefahr, daß die Interessengemeinschaft mit dem Kamminer Bistum, in die die Fürsten des östlichen Mecklenburg hineingezogen worden waren, sie veranlassen könnte, eine weitere Ausdehnung der Kamminer Diözese bis an die Warnow oder gar an die Westgrenze ihres Herrschaftsgebiets wohlwollend zu unterstützen?


142) Pom.U.B. Nr. 244.
143) M.U.B. Nr. 356.
144) Vgl. v. Sommerfeld a. a. O., S. 138, Anm. 6, und Klempin in Pom.U.B., Bd. I, S. 207.
145) M.U.B. Nr. 368.
146) M.U.B. Nr. 376.
147) Das ergibt sich für Heinrich von Rostock aus M.U.B. Nr. 446: preter medietatem totius decime in terris Cyrspanie et Wozlende, quicquid a Caminensi episcopo, qui quondam violentus detentor extitit, contra iustitiam receperat; für Nikolaus und Heinrich aus M.U.B. Nr. 411: dilecti nobis Nycolaus et Hinricus domini de Rostok decimam super totam solitudinem possident a nobis iure pheodali, que tali nomine Bisdede nuncupatur.
148) M.U.B. Nr. 378.
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Ende 1233 gab Bischof Konrad III. von Kammin seine lehnsherrliche Zustimmung zur Verleihung von Zehnten in Kirch-Rosin, 4 km südöstlich Güstrow, und in dem Lande Bisdede seitens der Fürsten Nicolaus und Heinrich an das Kloster Michelstein im Bistum Bamberg 149 ). Am 16. Okt. 1235 aber schenkte er dem Güstrower Domkapitel den Zehnten von 40 Hufen zur Errichtung einer neuen Präbende, in die sein Vertrauensmann, der Kamminer Kleriker Albert, eingesetzt werden sollte. Die früher schwerinschen Stiftsherren in Güstrow scheinen müde geworden zu sein, sich noch länger in diesem Streit zwischen den feindlichen Bistümern hin und her zerren zu lassen. Gegen die Verleihung der Zehnten von 20 weiteren Hufen zur gemeinsamen Verwendung für die Domherren, die Übertragung des Archidiakonats im Lande Bisdede und die Überlassung der Kleinzehnten und Opfergaben an ihr Kapitel gaben sie ihren Widerstand auf und erkannten die Oberherrschaft des Kamminer Bischofs für ihr Domstift an 150 ).

Nur ein Bundesgenosse stand Brunward hier im Osten noch zur Seite. Wizlav I. hatte im Frühjahr 1232 versucht, die Insel Rügen aus der Diözesanhoheit des Bistums Roeskilde zu lösen, vermutlich um sie dann dem Schweriner Bischof unterstellen zu lassen. Aber Gregor IX. hat diesem Plan seine Zustimmung versagt 151 ). Nachdem so alle geistigen Waffen in diesem Ringen keinen Erfolg gebracht hatten, griff Brunward, in dem das Blut seiner ritterlichen Ahnen sich nicht verleugnete, zum Schwert.

Die Gefahr, in der das Schweriner Bistum sich befand, bedrohte mittelbar auch die Ansprüche des ganzen Erzbistums Bremen auf seine kirchliche Oberhoheit bis zur Peene. Daher versammelten sich zu Anfang des Jahres 1236 in Neukloster Erzbischof Gerhard und seine Suffragane von Lübeck und Ratzeburg 152 ), um über die zu treffenden Gegenmaßnahmen zu beraten. Zunächst kam es darauf an, den Fürsten Heinrich Borwin III. von Rostock von seinen Bindungen an das Kamminer Bistum zu lösen und als Streiter für die Interessen des Schweriner Bistums zu gewinnen.

Den Appell an die Waffen suchte Brunward damit zu rechtfertigen, daß die brutale Gewalt der Demminer Fürsten ihm


149) M.U.B. Nr. 411.
150) M.U.B. Nr. 438/9.
151) Pom.U.B. Nr. 3921.
152) M.U.B. Nr. 446.
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bisher nicht einmal den Besuch desjenigen Teils seiner Diözese gestattet habe, der "nach Demmin zu läge" (terminorum episcopatus nostri uersus Dymyn), obwohl er doch dem Schweriner Bistum vom Tage seiner Gründung an zugewiesen und von den Richtern des Heiligen Stuhls in Rom mehrmals zuerkannt worden sei 152a ). Soweit Circipanien in Frage kam, mochte Brunward recht haben, wenn er sich auch kaum darüber im unklaren gewesen sein wird, daß die Urkunden, auf die er sich berief, gefälscht waren 153 ). Bezeichnend ist aber einmal, daß er den Fürsten Nicolaus von Werle-Güstrow, der doch seit 1229 über einen großen Teil Circipaniens gebot, ganz mit Stillschweigen überging, um bei seinem Bruder Borwin keine Mißstimmung zu erregen. Und ferner unterließ er es, seinerseits die Grenzen des Schweriner Bistums nach Osten hin genauer zu umschreiben. Weshalb sollte man sich schon jetzt auf eine bestimmte Linie festlegen, um von vorneherein auf etwaigen weiteren Gewinn zu verzichten, falls der Sieg vollkommen war und das Recht des Siegers Gelegenheit bot, über die bei Beginn des Kampfes proklamierten Grenzen hinauszugehen? Hatte man für diesen Fall doch schon Barbarossas Bestätigung für das Bistum Schwerin von Anfang des Jahres 1170 154 ) bereit liegen; man hatte sie zweckmäßig umgestaltet, indem man sich in dem gefälschten Exemplar dieser Urkunde die Länder Tollense, Plothe, Loitz, Tribsees, Circipanien, also ganz Neuvorpommern und weite Strecken auf dem rechten Peeneufer, und dazu noch halb Rügen freigebigst zugesprochen hatte 155 ).

Aber die Mittel, die Brunward zur Verfügung standen, waren nur spärlich; und Borwin war für den Handel nur zu haben, wenn ein bedeutender Gewinn dabei für ihn heraussprang. Dieser schwierigen Lage suchte Brunward dadurch Herr zu werden, daß er die Größe seiner Anerbietungen vom Erfolg des ganzen Unternehmens abhängig machte und so seinen Verbündeten anspornte, seine ganze Kraft im bevorstehenden Kampf einzusetzen. Außer dem halben Zehnten der Länder Circipanien und Wozlende bei Güstrow, die Borwin schon vorher vom Kamminer Bischof zu Lehn getragen hatte 156 ), wurde


152a) M.U.B. Nr. 446.
153) AfU. I. S. 291 f. 337 f.
154) M.U.B. Nr.91. Vgl. in M.U.B. Nr. 446: a prima fundatione ecclesie nostre assignatam.
155) Vgl. AfU. I, S. 307-339.
156) S. oben S. 132, Anm. 147.
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ihm als Extragabe der ganze Zehnte in pommersch Wolgast zugesprochen, falls Borwin es nicht vorziehen sollte, sich mit Johann von Mecklenburg, mit dem man also auch schon zu verhandeln begonnen hatte, den ganzen Zehnten von pommersch Wolgast und Lassan zu teilen. Und um Borwins Eifer noch weiter anzustacheln, versprach der Bischof ihm auch noch in Gützkow und Ziethen den halben Zehnten und in allen weiteren Ländern peeneabwärts, in deren Besitz die Verbündeten sich setzen würden. Ausgenommen sollte in dieser Gegend nur das Gebiet Wizlaws von Rügen und seiner Verwandten Barnuta und Johannes sein, auf deren Mithilfe man wohl bei dem bevorstehenden Waffengang mit den Pommernfürsten hoffte. Denn es war ausgeschlossen, daß diese gegenüber den Schweriner Ansprüchen ihren Landesbischof im Stich ließen. Daß aber Konrad III. von Kammin aus dem stolzen Geschlecht der Edelvögte von Salzwedel sich Brunwards Forderungen nicht freiwillig beugen würde, war vorauszusehen.

Einem solchen Angebot hat Borwin von Rostock nicht widerstehen können. Am 5. Febr. 1236 wurde in Warin ein Bündnis unter diesen Bedingungen abgeschlossen und vom Bischof und von Borwin mit 12 Eideshelfern aus seinem Gefolge beschworen. Dabei verpflichteten sich beide Parteien, nicht ohne Zustimmung der andern mit irgendeinem der Gegner, seien es die Pommerfürsten oder der Kamminer Bischof, Frieden zu schließen 157 ).

Borwin scheint sofort die Feindseligkeiten eröffnet zu haben; denn schon am 20. März 1236 befahl Gregor IX. seinem Legaten Wilhelm von Modena, die Klagen des Kamminer Bischofs gegen den Erzbischof von Gnesen und den Bischof von Schwerin zu untersuchen, die Teile der kamminschen Diözese mit Waffengewalt (per violentiam) besetzt hätten 158 ). Viel geholfen scheint diese päpstliche Anweisung nicht zu haben. Rom war weit, und ein völliger Sieg schien bevorzustehen.

Wie verzweifelt die Sache für den Demminer Fürsten stand, ergibt sich daraus, daß Wartislav III. keinen andern Ausweg mehr sah, als sich am 20. Juni 1236 in Cremmen, man möchte fast sagen bedingungslos, den Brandenburgern in die Arme zu


157) M.U.B. Nr. 446.
158) Pom.U.B. Nr. 329. Der Kampf muß danach schon begonnen haben. Deshalb irrt Salis, wenn er Balt.St., N. F., S. 43, Anm. 3, den Vertrag zwischen Brunward und Borwin auf den 5. Februar 1237 verlegt.
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werfen. Er erkannte den Markgrafen die bisher hartnäckig verweigerte Lehnsoberhoheit für sein Gebiet zu und trat ihnen die Länder Stargard, Beseritz und Wustrow ab gegen das Versprechen, ihn wieder in den Besitz der Gebiete zu bringen, die ihm nach ihrer Meinung zu recht zuständen 159 ).

Damit waren alle bisher errungenen Erfolge der Mecklenburger in Frage gestellt; der gemeinsamen Streitmacht der Brandenburger und Pommern waren Brunward und seine Verbündeten kaum gewachsen. Sie mußten sich also nach weiteren Helfern umsehen. Unter diesen Umständen kamen am 5. Aug. 1236 in Neukloster die schon zu Anfang des Jahres begonnenen Verhandlungen mit dem Fürsten Johann von Mecklenburg zum Abschluß 160 ). Die Versprechungen, die Brunward hier seinem neuen Verbündeten machte, übertrafen noch die an Borwin gegebenen, ja überschnitten sie zum Teil. Daß Borwin keinen Widerspruch erhob, zeigt, wie gefährlich jetzt seine Lage gewesen sein muß.

Zunächst erhielt Johann den ganzen Zehnten von 400 Hufen in seinen Besitzungen 161 ) in Circipanien. Für den Rest wurde ihm der halbe Zehnte zugesprochen, ebenso in den Ländern Loitz und Gützkow und allem Gebiet, das von Loitz ab peeneabwärts liegt und in den Besitz der Verbündeten kommen, wird; außerdem der ganze Zehnte im Lande Lassan, nachdem Borwin sich für das etwaigen pommerschen Vergeltungsangriffen weniger ausgesetzte pommersch Wolgast entschieden hatte 160). Hiervon war der halbe Zehnte in Gützkow und den Ländern peeneabwärts ein halb Jahr früher auch Borwin versprochen worden; und auch Johanns Einmischung in Circipanien wird der Rostocker Herr nur unter dem Zwange der Not zugestanden haben.

Daß auch Nicolaus von Werle sich jetzt auf die Seite des Schweriner Bischofs gestellt hat, ist daraus zu schließen, daß Brunward am 14. Februar 1237 das Recht der Zehntenver-


159) M.U.B. Nr. 457 Auch diese Urkunde läßt vermuten, daß der Kampf in vollem Gange war.
160) M.U.B. Nr. 458. Die Abgabe von 12 Hufen bei Bäbelitz, 5 km n. Gnoien, und von 4 Hufen bei Vilz, 1 km sö. Tessin, an Johann gegen Überlassung der Gerichtsbarkeit und der übrigen Hoheitsrechte des Fürsten in den Dörfern Bäbelitz, Vilz und Wotenik, 6 km nw. Demmin, fallen demgegenüber nicht ins Gewicht, zeigen aber Johanns Streben nach territorialem Besitz in Circipanien.
161) prout sua est.
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leihung an 50 Hufen in Zechlin im Lande Turne ausübte, die Nicolaus dem Kloster Doberan geschenkt hatte 162 ), und daß Nicolaus am 6. März 1237 cum consensu venerabilis patris ac domini nostri Brunwardi Zwerinensis episcopi dem Güstrower Stift die Kirche in Lüssow zur Errichtung einer neuen Präbende schenkte 163 ).

Über den Verlauf des Kampfes im einzelnen sind wir nicht unterrichtet. Aber die mecklenburgischen Verbündeten scheinen sich mit Erfolg wenigstens in Circipanien behauptet zu haben. Johanns Besitz der Dörfer Barlin, Brudersdorf, Dobremuzle (bei Brudersdorf), Glasow, Pannekow, Röknitz, Schlutow, d. h. der Gegend zwischen Gnoien und Dargun, und von Alt-Polchow, 8 km östlich Laage, am 1. März 1238 164 ) dürfte erst eine Folge dieser Fehde von 1236/7 sein. Und auch die Erneuerung der Urkunde über den Besitz von Groß- und Klein-Rackow und von Bretwisch, 9 km südlich Grimmen, an das Kloster Doberan seitens des Herzogs Wartislavs III. von Pommern-Demmin vom 14. Dez. 1237 165 ) scheint mit dem glücklichen Ausgang des Kampfes in Verbindung zu stehen, da der Doberaner Abt wenigstens an den Bündnisverhandlungen seines Bischofs beteiligt gewesen ist 166 ).

Über die weitere Entwicklung des schwerin-kamminschen Kirchenstreits in den nächsten Jahren fließen die Quellen nur sehr spärlich. Es ist hier auch nicht der Platz, weiter darauf einzugehen 167 ). Die weiten Ziele, die Brunward seinem Bistum im gefälschten Teil der kaiserlichen Bestätigungsurkunde von 1170 gesteckt hatte, sind allerdings nicht erreicht worden; aber die von Kammin her drohende Gefahr war doch gebannt und dem Bistum im allgemeinen der Umfang wiedergegeben, den es zuletzt unter Brunwards Vorgänger besessen hatte; vielleicht war sein Umfang sogar durch Einbeziehung des Landes Tribsees vergrößert worden.


162) M.U.B. Nr. 462.
163) M.U.B. Nr. 464.
164) M.U.B. Nr. 479.
165) M.U.B. Nr. 470.
166) S. die Schlußsätze von M.U.B. Nr. 446 und 458.
167) Salis' Urteil, Balt.Stud., N. F., Bd. 26, S. 44, übersieht, daß die Länder an der Peene vorher nie zur Schweriner Diözese gehört hatten. Circipanien ist doch zum größten Teil, soweit es den Enkeln Borwins unterstand, in der Folgezeit schwerinsches Diözesangebiet geblieben.
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Das Bewußtsein, die Rechte seines Bistums nach Osten hin erfolgreich gewahrt zu haben, hat die letzten Monate des greisen Kirchenfürsten erhellt. Am 14. Jan. 1238 ist er nach einem an Mühen und Kämpfen, aber doch schließlich auch an Erfolgen reichen Leben aus dieser Welt geschieden 168 ).

Überblickt man das Ergebnis seiner Lebensarbeit, so wird man zugeben müssen, daß in ihr viel geschaffen ist. Das Bistum Schwerin war im Jahr 1238 doch ein anderes als 1191. Der große Umbruch war hier in vollem Gange. Manche Gegend, die früher verödet dagelegen hatte, war jetzt mit deutschen Bauerndörfern durchsetzt, in deren Mitte sich Kirchen erhoben und Priester ihres Amtes walteten. Klöster bildeten in allen Teilen des Landes Zentren christlicher und damit wohl auch deutscher, feinerer Kultur; deutsche Herrensitze sicherten Leben und Eigentum der Zugewanderten. Das Bistum Schwerin selbst hatte an Ansehen mächtig gewonnen und konnte sich jetzt als gleichberechtigt neben die weltlichen Gewalten des Landes stellen. Wenn Brunward auch nicht immer unmittelbar an dieser Wandlung beteiligt erscheint, so spürt man doch überall in ihr das Wirken seiner bedeutenden Persönlichkeit. Zwar durchzog er nicht wie sein Vorgänger selbst predigend als Missionar das Land; aber er baute das durch Berno Gewonnene tatkräftig aus und gab seinem Bistum die festen Grundlagen, auf denen es sich gesichert weiter entwickeln konnte. Daher wird man mit Recht Brunward zu den großen Lenkern des Schweriner Bistums zählen können.

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168) M.U.B. Nr. 478.
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III.

Mecklenburgische Beziehungen
Herzog Carl Augusts
von Weimar.

Mit ungedruckten Briefen Carl Augusts.

von

Hans Haimar Jacobs.

 

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I.

I m Großherzoglichen Hausarchiv in Schwerin liegen 11 Briefe Carl Augusts von Sachsen-Weimar an Friedrich Franz I. von Mecklenburg-Schwerin aus den Jahren 1788 bis 1827 und vier Briefe an Erbgroßherzog Paul Friedrich aus den Jahren 1819 bis 1825, die ich für das von Professor Willy Andreas in Heidelberg im Auftrag des Thüringischen Volksbildungsministeriums herausgegebene Carl-August-Werk durchsah. Der vertrauliche Ton der Briefe und auch ihr ziemlich alltäglicher Inhalt deutet daraufhin, daß jedenfalls die späteren mehr zufällige Überbleibsel eines regelmäßigeren Briefwechsels sind. An den Erbprinzen und späteren Erbgroßherzog Friedrich Ludwig, der von 1810 bis 1816 als Gatte der Prinzessin Karoline Luise von Weimar Carl Augusts Schwiegersohn war, fand sich im Hausarchiv, wie Herr Staatsarchivdirektor Dr. Strecker mir freundlicherweise mitteilte, überhaupt kein Schreiben Carl Augusts, obwohl ja Briefe vorhanden gewesen sein müssen.

Der Inhalt der Briefe an Friedrich Franz und seinen Enkel ist fast rein persönlich und dynastisch, wie denn der Anknüpfungspunkt für die näheren Beziehungen der beiden Häuser eine dynastische Heiratsangelegenheit war. Carl August wollte seinen Sohn, den Erbprinzen Karl Friedrich, mit der Großfürstin Maria Paulowna, einer Tochter Kaiser Pauls I. von Rußland, verheiraten. Friedrich Franz' Sohn, der Erbprinz Friedrich Ludwig, aber war schon verlobt mit Maria Paulownas Schwester Helene Paulowna; die Hochzeit fand im Oktober 1799 in St. Petersburg statt. Carl August eröffnete Friedrich Franz I. am 5. März 1799 seinen Wunsch und bat ihn, den mecklenburgischen Oberhofmeister August von Lützow, der in der Heiratsangelegenheit als Gesandter in Petersburg weilte 1 ), zur Beratung seines eigenen Unterhändlers, des Kammerherrn von Wolzogen, anzuweisen. Auch erbat er von dem Herzog selbst verschiedene Auskünfte, besonders über die Mitgift von dessen Schwiegertochter. Friedrich Franz erfüllte seine Bitte, und so trugen er und Lützow mit zu dieser Heirat


1) Vgl. darüber bei L. v. Hirschfeld, Von einem deutschen Fürstenhofe, Wismar 1896, Bd. 1, S. 71 ff., den Abschnitt über die "Brautwerbung des Erbprinzen Friedrich Ludwig". Von der Weimarer Angelegenheit ist nichts erwähnt.
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bei, die 1804 stattfand, als die Verlobten das heiratsfähige Alter erreicht hatten.

Es finden sich auch Andeutungen über die andere Angelegenheit, die Carl August damals in Rußland betrieb. Mit dem "Verhältnis, das in diesem Kriege anfangen sollte, welches aber der Rückmarsch der Russen zu zerreißen scheint" 2 ), ist der beabsichtigte Übertritt des tatendurstigen Herzogs und preußischen Generals in das russische Heer gemeint, das damals im zweiten Koalitionskrieg im Gegensatz zum neutralen Preußen zusammen mit England und Österreich gegen das von Carl August mit Recht so gefürchtete revolutionäre Frankreich kämpfte. Auch in dieser Angelegenheit nahm Carl August Lützows Hilfe in Anspruch, wie ein Brief an diesen vom 13. Juli 1799 zeigt 3 ). Und am 2. Januar 1800 bittet er Friedrich Franz, ein Paket an den Grafen Rostopschin, der bis 1799 russischer Außenminister war, durch Kurier oder Staffette nach Rußland mitzugeben. Dabei handelt es sich wohl um den Brief an Rostopschin vom 31. Dezember 1799, in dem Carl August für den Fall des Kriegsendes seine Bitte zurücknimmt 4 ); er ist in dem nächsten Schreiben an Friedrich Franz (vom 9. 1. 1800) froh, daß er sich damit beeilt hat, weil die Russen sich in der Tat aus dem Krieg zurückziehen. So ging also der Weg auch der politischen Annäherung des Herzogs an Rußland, als er Preußens Neutralitätspolitik gegen Frankreich seit dem Baseler Frieden als verderblich anzusehen begann, über die mecklenburgischen Verbindungswege; an Lützow erbat Carl August von dem Grafen Rostopschin auch dessen Antwort auf seinen Brief vom 31. Dezember 1799.

Wenn in die Briefe an Friedrich Franz aus der napoleonischen Zeit ein Widerhall des großen politischen Geschehens wenigstens hineinklingt, so scheint sich Carl August in den ruhigen Jahren nach 1815 mit dem mecklenburgischen Großherzog ausschließlich auf dem Boden freundlicher, menschlich-familiärer Beziehungen und jenes kräftigen, altfürstlichen Lebensgenusses getroffen zu haben, in dem beide Herrscher vor allem übereinstimmten. Von Jagd und Wild ist viel die


2) Schweriner Hausarchiv, Brief Carl Augusts an Friedrich Franz I. vom 2. Januar 1800.
3) Siehe darüber G. Bahls, Carl August von Weimar als Soldat, Heidelberger Dissertation, Berlin-Charlottenburg o. J. (1932), S. 84, der überhaupt über die ganze Angelegenheit unterrichtet.
4) Bahls a. a. O. S. 86.
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Rede. Mit dem behaglichen Humor eines selbstsicheren Autoritätsgefühls und leiser Überlegenheit gegenüber der eigenen kleinfürstlichen Souveränität, an deren Grenzen Carl August sich ja Zeit seines Lebens gestoßen hatte, schreibt er einmal über die Wirkung eines Heilmittels, das seiner Gesundheit zuträglich war: "- - wenn man auch etwas ausländisch danach riecht, so hat dieses mit uns Souveränen nicht viel auf sich, denn unsere Untertanen beklagen sich doch nicht darüber" 5 ). Und in patriarchalischer guter Laune spricht er von den preußischen Prinzen, die aus ihm unerfindlichen Gründen auf Besuch am Hof weilen und später ja seine Enkelinnen heirateten, von seinen Enkeln und denen Friedrich Franz' I. In solchen kurzen, plaudernden Mitteilungen erschöpft sich im allgemeinen der Inhalt dieser Briefe.

II.

Die Dienste, die August von Lützow dem Herzog 1799 und 1800 in Petersburg geleistet hatte, erwarben ihm das enge Vertrauen Carl Augusts. "Der ehrliche Mann hat wacker an mir gehandelt, mich von allem Nötigen unterrichtet, meine Erkenntlichkeit für ihn ist ohne Grenze", schrieb der Weimarer Herzog an Friedrich Franz 6 ). Der Eindruck, den er von der Umsicht und Zuverlässigkeit des mecklenburgischen Diplomaten gewonnen hatte, wird von den Zeitgenossen bestätigt.

Rudolf Friedrich August von Lützow 7 ) aus dem Hause Groß-Salitz war als Sohn des Oberstallmeisters von Lützow 1757 in Schwerin geboren worden und hatte zuerst als württembergischer, dann als preußischer Offizier und Hofmann eine jener Laufbahnen im Dienste verschiedener deutscher Fürsten durchmessen, wie sie im Adel und Beamtentum des 17. und 18. Jahrhunderts allgemein üblich waren. Von 1783 ab stand er in mecklenburgischen Hofdiensten, seit 1785 als Oberhofmeister der Herzogin; dieses Amt behielt er bis an sein Lebensende (1835). Daneben aber bestand seine Haupttätigkeit in diplomatischen Unternehmungen. Seit 1794 vertrat er seinen Herzog am Berliner Hofe (mit einigen Unterbrechungen bis 1835). Daneben erwarb er sich Verdienste auf mehreren Son-


5) Briefe an Friedrich Franz I. vom 15. Dezember 1826.
6) Brief an Friedrich Franz I. vom 23. Dezember 1799.
7) Über Lützow s. Hirschfeld a. a. O. Bd. 1 S. 71 ff., und H. v. Lützow in: Lützowsches Familienblatt 1. Bd. Nr. 4 (1922), 2. Bd. Nr. 29 (1932).
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dergesandtschaften in Petersburg (1799 bis 1800, 1806/07 und 180 8 ), in Paris (1808 bis 1813) und vor allem in den Verhandlungen mit Schweden, die 1803 im Malmöer Vertrag zur Rückgewinnung Wismars führten. Trat in seiner früheren Zeit die diplomatische Routine und kluge höfische Gemessenheit und Diskretion, die als berechnende Kühle empfunden werden konnte 8), sichtbarer in Erscheinung, so erschienen diese Züge im Alter ganz eingeschmolzen in die vornehme Gesamthaltung eines aufrechten und ausgeformten Aristokraten; der Prinzenerzieher Gotthilf Heinrich von Schubert, der 1817 an den Hof in Ludwigslust kam und im Hause Lützows verkehrte, vergleicht ihn - etwas romantisch angehaucht - mit "einer alten mächtigen Edeleiche seines Vaterlandes, unter deren Schatten man gerne ausruht" 9 ).

So würdigte auch Herzog Carl August ihn seines freundschaftlichen Vertrauens. Schon in dem Brief vom 13. Juli 1799 10 ) spricht er von "unserer alten Bekanntschaft, Freundschaft" und den "tätigen, häufigen Proben, welche Sie mir von letzterer gegeben haben", und diese Haltung zu Lützow zeigen vor allem 10 Briefe Carl Augusts an Lützow aus den Jahren 1805 und 1806, die im Geheimen und Hauptarchiv in Schwerin erhalten und sicher auch nur ein Teil aus einer umfangreicheren Reihe sind 11 ). Auch in diesen Briefen plaudert der Herzog von persönlichen und Familienangelegenheiten, aber doch mehr gelegentlich; der politische Inhalt steht durchaus im Vordergrund.

In seinen Lebenserinnerungen sagt der spätere Generalfeldmarschall Carl von Müffling, der von 1806 bis 1813 in Carl Augusts Diensten stand: "Die vielen literarischen Korrespondenzen, welche in Weimar mit allen Teilen von Deutschland unterhalten wurden, die alte Gewohnheit des Herzogs,


8) So von Lily von Campenhausen, einer Hofdame Helene Paulownas; s. Hirschfeld a. a. O. Bd. 1, "Aus dem Tagebuch einer Hofdame".
9) Gotthilf Heinrich v. Schubert, Der Erwerb aus einem vergangenen und die Erwartung von einem zukünftigen Leben, Erlangen 1856, Bd. 3, S. 61. Mitgeteilt von H. v. Lützow in: Lützowsches Familienblatt, 2. Bd., Nr. 29.
10) Abschrift Großherzogl. Sächs. Hausarchiv in Weimar. A XIX Nr. 77.
11) Außer ihnen konnte ich zur Ergänzung einige Briefe Lützows an Carl August und Maria Paulowna aus dem Großherzogl. Sächs. Hausarchiv in Weimar (Fasz. A XIX Nr. 77, 96 und 177) benutzen; die Gegenbriefe zu unseren Schreiben sind dort nicht vorhanden.
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sich von seinen Chargés d'Affaires oder besoldeten Korrespondenten Nachrichten aus allen Teilen Europas mitteilen zu lassen, erleichterte das Nachrichtenfach" 12 ). Diese von Carl August über die Köpfe seiner eigentlichen Beauftragten hinweg "allenthalben geführten Korrespondenzen" wurden von diesen zuweilen unangenehm empfunden 13 ). Lützow war kein eigentlicher Agent Carl Augusts; er gehörte zu jener Reihe von Staatsmännern befreundeter deutscher Staaten wie Frankenberg in Gotha, Edelsheim in Karlsruhe, Hardenberg in Preußen, die Carl August seiner politischen und oft auch persönlichen Mitteilungen würdigte. Mehr als diese, mit denen als leitenden Ministern der Herzog unmittelbar verhandelte, gehörte aber Lützow als Gesandter mit guten Beziehungen in sein System der Nachrichtensammlung und der mittelbaren Einflußnahme hinein. Lützow spricht von "unserem Verhältnis", das man in Paris nicht ahnen würde 14 ); als 1802 Napoleon Preußen nahelegte, sich Mecklenburg einzuverleiben und dafür das Fürstenhaus in Westfalen zu entschädigen, um Preußen damit vom Westen abzudrängen, benutzte Lützow dieses Verhältnis zu Carl August, um seinerseits durch Wolzogen aus Paris Nachrichten über diese beunruhigende Angelegenheit zu erlangen. Bei Carl August war dieses System von Beziehungen ein Ausdruck zugleich des weitaus greifenden politischen Wollens wie der überall vorsichtig herumhorchenden Machtlosigkeit des Kleinfürsten in seiner bedrohten und zugleich Gewinnmöglichkeiten in sich bergenden Lage zwischen den großen Mächten und im Geschiebe der deutschen Kleinstaaterei. Diese Haltung zeigen die Briefe an Lützow aus den Jahren 1805/06 recht deutlich. Soweit sie die politische Stellung Carl Augusts in dieser unheilvollen Epoche der preußischen Zauderpolitik vor dem Zusammenbruch beleuchten, sind sie wert, im Auszug mitgeteilt zu werden 15 ).


12) F. C. F. von Müffling, Aus meinem Leben, Berlin 1851, S. 21.
13) U. Crämer, Der politische Charakter des weimarischen Kanzlers Friedrich v. Müller und die Glaubwürdigkeit seiner "Erinnerungen" 1806-1813, Jena 1934, S. 22.
14) Brief an Carl August vom 12. April 1802 aus Hannover (Abschrift); Sächs. Hausarch. A XIX Nr. 77.
15) Drei von den Briefen, vom 11. und 25. Februar und vom 11. April 1806, sind teils technisch-unpersönlicher Art, teils enthalten sie rein familiäre Erzählung, so daß auf Auszüge aus ihnen verzichtet wurde. Die Orthographie der abgedruckten Briefe ist modernisiert; die "Grundsätze für die äußere Textgestaltung bei der (  ...  )
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An der dritten Koalition, zu der sich 1805 Rußland, Österreich, England und Schweden gegen den immer bedrohlicher vordringenden Napoleon verbanden, nahm Carl August mit seinen leidenschaftlichsten Wünschen teil. Seit Anfang Oktober 1805 war seine Verwendung im mobil gemachten preußischen Heer, das die preußische Neutralität verteidigen sollte, und zwar damals vor allem schon gegen Frankreich, vorgesehen 16 ); mit Ungeduld und heftiger Kritik verfolgt er in den Briefen an Lützow die politischen und militärischen Operationen, als General, als Landesfürst, als Deutscher. Der Groll und die Ungeduld der Machtlosigkeit, die sich in Schimpfen und Klagen Luft macht, mischt sich in ihnen mit echter politischer Leidenschaft und Urteilsschärfe. Von der schmerzlichen Hoffnung auf die Teilnahme Preußens, an dessen Politik das kleine Sachsen-Weimar Anlehnung suchen mußte 17 ), und dann von bitterer Resignation ist ihr Grundton bestimmt. Mit Lützow verstand Carl August sich in diesen Fragen gut, weil auch Mecklenburg in ähnlicher Weise von Preußen abhängig war und weil gerade Lützow eine mecklenburgische Politik im Anschluß an Preußen verfocht 18 ).

Als Kaiser Alexander I. von Rußland vom 28. Oktober bis 5. November 1805 in Potsdam weilte, um Preußen auf die Seite der Koalition zu ziehen, war auch Carl August dort anwesend. Die Verbindung Preußens und Rußlands lag ja ganz in der Linie seiner Politik; schon vorher hatte er zwischen Kursachsen und Preußen eine Vereinbarung wegen des militärischen Zusammenschlusses gegen Frankreich herbeiführen wollen 19 ), und nun wurde verabredet, daß er den Zaren nach einem Aufenthalt in Weimar nach Dresden begleiten sollte.

Das teilte er Lützow in seinem Brief vom 3. November von Potsdam aus mit. Über den Potsdamer Vertrag von


(  ...  ) Herausgabe von Quellen zur neueren Geschichte" von der Konferenz der landesgeschichtlichen Publikationsinstitute wurden beachtet, soweit sie für den beschränkten Zweck dieser Veröffentlichung in Frage kamen.
16) Bahls a. a. O. S. 97.
17) Vgl. über dieses Grundverhältnis von Carl Augusts Politik W. Andreas, Preußen und Reich in Carl Augusts Geschichte, Rektoratsrede, Heidelberg 1932.
18) Vgl. dazu R. Asch, Mecklenburgs auswärtige Politik und insbesondere seine Beziehungen zu Preußen vom Reichskrieg gegen Frankreich (1792) bis Jena (1806), Rostocker Diss. (Masch.-Schrift) 1922, S. 10.
19) Bahls a. a. O. S. 98.
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diesem Tage, der Preußen zu bewaffneter Neutralität zugunsten der Verbündeten und zum Druck auf Napoleon durch Verhandlungen verpflichtete, schreibt er in seinem Brief nichts. Vielleicht wußte er auch nichts Näheres, weil der Vertrag zunächst streng geheim gehalten werden sollte, wie Carl August denn zu den großen politischen Verhandlungen wohl nicht zugezogen wurde 20 ). Auf die besonderen Interessen des mecklenburgischen Vertreters in Berlin aber ging er ein, wenn er die Lage der Russen streifte. Damals stand nämlich das russische Landungskorps des Grafen Tolstoy, das Hannover besetzen und die russische Hauptarmee unter Kutusow am Inn dadurch entlasten sollte, auf seinem Marsch von Stralsund nach Hannover in Mecklenburg; Carl Augusts Mitteilung, daß es dort erst Verstärkungen abwarten werde, findet in einem Brief Lützows aus Berlin an die Regierung in Ludwigslust vom 7. November 1805 Verwendung 21 ). Der Durchmarsch der Russen und damit der Bruch der mecklenburgischen Neutralität war für das kleine Land eine politische Lebensfrage und daher in den letzten Wochen der Gegenstand vieler angstvoller Überlegungen gewesen, aus denen Preußens Anschluß an Rußland die mecklenburgischen Staatsmänner erlöste. Carl Augusts Kritik an der russischen Unüberlegtheit bezieht sich wohl auf das isolierte Vorgehen der Russen im Norden, die nun erst durch den inzwischen erfolgten Einmarsch der Preußen in Hannover und überhaupt durch die preußische Reservestellung Rückhalt fanden. Es heißt in dem Brief:

"Potsdam, 3. November 1805.     

- - Die Russen bleiben stehen, weil man hier überein gekommen ist, die Sache etwas vorsichtiger zu betreiben, den König von Schweden heranzulassen, der in Stralsund ist, und Truppen, zumal Kavallerie, aus den russisch-polnischen Provinzen zu erwarten, die zu Tolstoy stoßen sollen. Die ganze Sache ist so zweckwidrig und jung und unüberlegt angefangen worden, daß jetzt die Russen Gott danken werden, wenn man sie ein bißchen zurecht hilft, ehe sie en détail geschlagen werden." - -

Der Potsdamer Vertrag machte die Teilnahme Preußens am Krieg von dem Ausgang der Verhandlungen mit Napoleon abhängig, in denen Preußen als Vermittler die Wiederherstellung der früheren Vertragslage von dem bisher siegreichen


20) Bahls a. a. O. S. 98.
21) Asch a. a. O. S. 89/90.
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Kaiser fordern sollte. In dieser Schwebesituation, in der alles auf die Einsatzbereitschaft und Entschlußfähigkeit des preußischen Königs ankam, äußert sich im nächsten Brief an Lützow die ungeduldige Hoffnung des deutschen Patrioten Carl August. Der Brief bringt auch die Nachricht von seiner Verwendung im Korps des Fürsten Hohenlohe, der die preußischen und sächsischen Truppen befehligen sollte. Die allgemeine Wertschätzung, die Hohenlohe genoß 22 ), klingt auch hier an, und überhaupt tritt Carl August seinen neuen Posten hoffnungsfreudig an.

In seinem Brief heißt es:

- - "Mich hat der Fürst Hohenloh mit Auszeichnung bei seinem Korps angestellt; gewiß soll dieser rechtschaffene Herr erfahren, daß er an mir einen ehrlichen Mann habe, der nichts scheuen wird, um zu beweisen, daß es nicht der Individuen Schuld sei, daß sich der deutsche Name auf der Tafel der Geschichte im V..sch... befinde. Gott der Herr gebe nur, daß, da die Sachen nun einmal dorten sind, wo sie sich befinden, das Herz des Königs geleitet werde, das Notwendige zu vollbringen. Schreiben Sie mir doch immer gelegentlich. Durch den Vetter 23 ) lasse ich schon die détails melden, wenn etwas der Mühe wert vorfällt.

Adieu alter Freund.
Weimar, 17. November 1805.            Carl August."     

Der nächste Brief dagegen spiegelt vor allem die Nöte des weimarischen Landesherrn wieder, dessen Volk unter der drückenden Einquartierung der mobilisierten preußisch-sächsischen Truppen leidet, die in Thüringen auf das Vorgehen nach Franken hinein warten sollten. Aber auch jetzt ist Carl Augusts Stimmung noch hoffnungsfroh, vor allem durch den großen Sieg Nelsons über die französische Flotte bei Trafalgar (am 21. Oktober), aber auch durch die Schlappe der Franzosen auf dem Rückzug der Österreicher und Russen bei Dürrenstein an der Donau, wo der österreichische Befehlshaber, Feldmarschallleutnant Schmidt, den Heldentod starb (am 11. November 1805).

Carl August schrieb u. a.:

"Weimar, 23. November 1805.

- - Die hiesigen Lande und das Erfurtische sind sehr drückend belegt, ich sehe aber nicht ein, wie dem abgeholfen


22) Vgl. das Charakterbild bei Max Lehmann, Scharnhorst, Bd. 1, Leipzig 1886, S. 364.
23) Von diesem Vetter, einem preußischen Offizier, den Carl August auf Lützows Empfehlung in seinem Befehlsbereich unterbrachte, ist in den Briefen oft die Rede.
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werden könne. Die Lieferungen sind auch ganz unerschwinglich, und die Preise der Dinge über alle Beschreibung hoch. Der Scheffel Hafer kostete heute drei Taler, das Korn sieben Taler. Unser Scheffel um ein Fünftel größer wie der Berliner; was aus allem diesem werden solle, mag Gott wissen. - - Morgen - mache ich mich - auf die Straße und gehe auf 24 Stunden nach Erfurt, um dem Fürsten von Hohenloh aufzuwarten.

- - Die Kavallerie klagt gewaltig über lahme Pferde, die Eskadrons sind sehr schwach, die Infanterie hat ziemlich Desertion, Regiment Hohenloh 40 Mann, das von Schimansky 60.

Endlich scheint doch md. fortuna dem großen Napoleon etwas untreu werden zu wollen; Nelson hat sie stark herumgedreht, und es wäre fast, als wenn die Österreicher und Russen nun auch dran wendeten. Die Affäre bei Crems und Stein scheint doch wichtig zu sein. Schade für den braven General Schmidt. - -

Leben Sie recht wohl und behalten mich lieb. C. Aug."   

Carl Augusts nächster Brief an Lützow ist aus der völlig veränderten Lage heraus geschrieben, die durch den großen Sieg Napoleons über die verbündeten Russen und Österreicher bei Austerlitz am 2. Dezember 1805 geschaffen wurde. Bahls hat gezeigt, wie Carl Augusts militärisches Interesse auf Nachrichten über die Schlacht bedacht war, die der Herzog zu einem Aufsatz verarbeitete 24 ); aus unseren Briefen ergibt sich, daß auch Lützow ihm mit Einzelheiten diente.

Als nach Austerlitz der Waffenstillstand zwischen Österreich und Frankreich geschlossen wurde, verzichtete Preußen auf jede Offensive und wollte sich auf die Landesverteidigung beschränken, wenn ein Angriff Napoleons erfolgen würde; die Truppen in Thüringen rückten nicht weiter. Der rechte Flügel stand im Dezember unter General von Rüchel und das Zentrum unter dem Herzog von Braunschweig, während der Fürst Hohenlohe weiter das kombinierte preußisch-sächsische Korps befehligte 25 ). Unter ihm stand Carl August. Als der Herzog von Braunschweig als Oberbefehlshaber im Dezember gewöhnlich


24) Bahls a. a. O. S. 94/95.
25) Über die Stellungen der Armee vgl.: Die preußischen Kriegsvorbereitungen und Operationspläne von 1805. In: Kriegsgeschichtliche Einzelschriften. Hrsg. vom Großen Generalstabe. Heft 1, Berlin 1883, S. 46.
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zu den Beratungen in Berlin weilte, erhielt Rüchel seine Vertretung, sehr zum Ärger Carl Augusts, der selbst auf diese Stellung rechnete 26 ). Sein Land litt sehr unter der langen Einquartierung dieser großen geschlossenen Truppenkörper, die nun nicht mehr den Zweck erfüllen konnten, den der Herzog erhofft hatte; seine eigene militärische Stellung war nicht sehr bedeutend; der Zorn über alles das entlud sich in Urteilen über den stellvertretenden Oberbefehlshaber Rüchel, wie sie wohl in dieser ausschließlichen Betonung der Fehler auch von den Zeitgenossen sonst nicht über den unglücklichen Feldherrn gefällt worden sind, der 1806 bei Jena zu spät kam 27 ). Wenn fast allen Beurteilern ein Zug heftig-lärmender Eitelkeit an ihm auffiel, wenn auf Niebuhr seine Heftigkeit wie halber Wahnsinn wirkte 28 ), wenn auch Boyen 29 ) und Clausewitz 30 ) daneben seinen Mangel an klarem Denken hervorheben, so sind Carl Augusts Urteile eine sehr kräftige Variation dieser Motive; die positiven Züge des Generals, seine glühende preußische Vaterlandsliebe, seine Willenskraft bei aller Umständlichkeit und seine Tapferkeit sind nicht angedeutet. Marwitz, der Rüchels Verhalten als Generalgouverneur von Ostpreußen nach dem Zusammenbruch mit ähnlicher Ironie schildert wie Carl August sein Auftreten in Gotha 31 ) als Oberbefehlshaber und ihn geradezu für eine Karikatur des vornehmen Fürsten Hohenlohe erklärt 32 ), hielt ihn doch für "eine von den großen Kriegernaturen, die durch die Zeitumstände zugrunde gingen" 33 ). Das Urteil Carl Augusts, das nicht aus zusammenfassendem Überblick, sondern aus dem Augenblick und aus persönlicher Zurücksetzung heraus gefällt ist, steht in der Skala der Beurteilungen Rüchels der Äußerung des Herzogs von Braunschweig am nächsten, der nach dem


26) Vgl. dazu Bahls a. a. O. S. 100.
27) Beurteilungen über Rüchel siehe in dem Artikel der A.D.B., Bd. 29, S. 437.
28) Vgl. Max Lehmann, Scharnhorst, Bd. 1, Leipzig 1886, S. 407.
29) Erinnerungen aus dem Leben des Generalfeldmarschalls Hermann von Boyen. Hrsg. v. F. Nippold. 1. Teil, Leipzig 1889, S. 124.
30) Clausewitz, Nachrichten über Preußen in seiner großen Katastrophe. In: Kriegsgeschichtliche Einzelschriften. Hrsg. vom Großen Generalstabe, Heft 10, Berlin 1888, S. 435.
31) F. A. L. v. d. Marwitz, Ein märkischer Edelmann der Befreiungskriege. Hrsg. v. Friedrich Meusel. Bd. 1, Berlin 1908, S. 362.
32) A. a. O. S. 227.
33) A. a. O. S. 416. Marwitz hat wohl die von vornehmstem Verständnis getragene und - neben Clausewitz - schlüssigste Charakteristik Rüchels geliefert.
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Zeugnis Müfflings, des späteren Offiziers und Beamten unter Carl August, Rüchel einen Fansaron nannte 34 ).

In dem Brief an Lützow schrieb Carl August:

"Weimar, 27. Dezember 1805.   

Da Ew. Exzellenz total gegen mich verstummt sind, obwohlen ich mit der Königlich Preußischen Armee noch nicht die Grenzen des obersächsischen Kreises verlassen habe, so schicke ich eigens einen Kurier, um Sie aus Ihrem Sündenschlafe zu wecken. Gott weiß, was Sie derweilen für böse Dinge getrieben haben: Die Gräfin von Henkel 35 ) soll es Ihnen schon abfragen. Doch so ganz eigentlich geht der Kurier nicht bloß, um Sie zu schütteln, sondern hauptsächlich, um den K[önig] und den H[erzog] v. Br[aunschweig] anzustoßen, damit wir hier durch die Untätigkeit und Ungewißheit ihrer Anstalten nicht ganz ruinieren. Auf 5-6 Quadratmeilen meines Landes ruhen jetzt über 20 000 Preußen und mehr denn 8000 ihrer Pferde, ohne Zweck, in der unglaublichsten Stellung, von Winterquartieren redend, die sie also zu halten gedenken. Dazu schicken sie mich persönlich nach Ronneburg und schicken fremde Leute her, rechte Prahler und konfuse nocii? wie R..... und Konsorten, die über mir regieren und das zerstören, was ich baute. Unter dem F[ürst] v. H[ohenlohe] 36 ) sitze ich mit 8 Grenadierbataillonen, von denen 4 ich noch nicht zu sehen bekommen habe. Ich mache diesen Winter solche Galle, daß, wenn ich nach Berlin müßte, da Gott vor sei, ich die halbe Stadt vergiften würde. - - Ich bin abwechselnd in Ronneburg oder in Weimar.

Pappenheim 37 ) kam gestern abend an; er sagte, daß Sie durch Boten eine Menge Details von der Schlacht bei Austerlitz gesendet hätten; um diese bitte ich Sie recht inständigst; lassen Sie selbige mir durch jemanden, der eine schöne Hand schreibt und keine blasse Tinte hat, aufsetzen. Adieu.   C. A."

Dem Abschluß des Vertrags von Schönbrunn, den der preußische Unterhändler Haugwitz selbständig mit Napoleon


34) Müffling, Aus meinem Leben, Berlin 1851, S. 15.
35) Die Oberhofmeisterin der Großfürstin Maria Paulowna, Ottilie Gräfin von Henckel-Donnersmark, geb. Gräfin von Lepel (1750-1843), war zum Abfragen der Dinge, an die Carl August offenbar denkt, sehr geeignet. Sie war eine besondere Liebhaberin erotischer Literatur; Carl August vererbte ihr seine ganze Sammlung von Erotika.
36) Fürsten von Hohenlohe.
37) Der weimarische Kammerherr Wilhelm Maximilian von Pappenheim, der 1812 starb.
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vereinbart und der Österreich zum Friedensschluß und die Russen zum Rückmarsch bewogen hatte, folgte nun, da Preußen allein stand, seine Annahme in Berlin (4. Januar 1806) und am 24. Januar auch der Befehl zur Demobilisierung des Heeres. Aus der Demobilmachung heraus schrieb Carl August an Lützow:

"Weimar, 30. Januar 1806.   

Rechten vielen schönen Dank, beste Exzellenz, für die mir mit schwarzer Tinte und sehr leserlich geschriebenen Nachrichten wegen Austerlitz; Sie haben mich durch diese Güte sehr verbunden. Wenn Ihnen die Russen diesen Winter, nicht alle schwarze Dinte in Mecklenburg kosten und Ihnen alle Federn ausrupfen, so wenden Sie doch manchesmal etwas an mich davon. - - Morgen gehe ich wieder nach Gera zurück, weil das Korps, wozu ich gehöre, den 2. aufbricht. Ich bin so viel hin- und hergerutscht, daß ich deswegen mich mit Schreiben nicht viel abgeben konnte, und daher kommts, daß ich Ihnen so spät antworte. - -

- - Hier leben wir in einem steten Frühlinge, vom Winter wissen wir gar nichts. Die Preußen haben uns doch 80 000 Scheffel Roggen und 40 000 Scheffel Hafer gefressen, Stroh, Heu und Kartoffeln ungerechnet. Mehr wie 50 000 Fuhren hat das hiesige Land alleine; es ist die höchste Zeit, daß wir Luft bekommen. Das Weimarische ist ganz besonders und über alle Not und Ursache bedrückt worden. Auf die erste Ordre zum Halt! der Truppen hätte müssen eine andere Dislokation erfolgen; aber das geschah nicht, alles blieb stehen, als wenn es weiter vorwärts sollte; unser Klagen und Lamentieren fruchtete gar nichts, das kursächsische Thüringen blieb unbelegt, und jetzt erst, da alles nach Hause geht, bekommen wir die Freiheit wieder, weil sie Preußen uns nicht mehr vorenthalten kann. Und dabei bin ich noch obendrein für meine Person in Betracht meiner Anstellung bei der Armee unwürdig behandelt worden. Um rechte Galle zu sammeln, dazu habe ich rechte Zeit und Muße gehabt.

Rüchel ärgert sich gewaltig, weil ihn jetzt jedermann auslacht, indem er entsetzlich und mit Beleidigung anderer Generale geschmeichelt wurde und er bei dieser Gelegenheit seiner unbegrenzten Eitelkeit und Herrschsucht freien Lauf ließ. Dadurch ist er in einem bösen Licht erschienen, hat sich viele Feinde gemacht. Er zeigte öfter durch die Unordnun-

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gen, welche bei seinem Korps und bei dem des Herzogs herrschten, das er einstweilen verwaltete, obwohlen 4 ältere Generalleutnants dabei waren, daß er doch ein Konfusionsrat sei. Man trug seine eigenhändigen Briefe sich einander zu, die in dem lächerlichsten Stil von der Welt verfaßt sind, und am Ende sagt jetzt die böse Welt, er habe doch nur eigentlich die Küche des Herzogs von Braunschweig zu seinem unumschränkten Kommando gehabt, weil ad laterem der ganze Generalstab bei ihm in Gotha saß, der die Sachen eigentlich dirigierte, und das Oberkommissariat dort unumschränkt herrschte, Rüchel aber an des Herzogs Tafel aß und dahin einlud, wen er wollte. Die Unzufriedenheit in der Armee ist hoch gestiegen und das Zutrauen auf die Führer ganz verloren gegangen.

Wolzogen 38 ) soll jetzt zusehen, daß er von M[inister] von Angern 39 ) einstweilen nur etwas Korn herausbekomme, damit wir nicht gar zu leer uns bis zur Ernte befinden. Es scheint, daß sich Wolzogen in Berlin nicht sonderlich gefällt und sehr sich von dorten wegsehnt.

Leben Sie recht wohl und vergessen mich nicht ganz.

Carl August."   

Auch in einem Brief vom 24. Februar 1806 aus Dresden äußert sich diese Stimmung persönlicher, militärischer und politischer Gereiztheit gegen Preußen. Es heißt darin:

"Beträchtliche Ausgaben für den Preußischen Dienst zu machen, dazu reizet mich die Art nicht an, wie ich in selbigem behandelt worden bin."

Die preußische Schaukel- und Zauderpolitik hatte nach der Demobilisierung zu einem Vorschieben der Armee des napoleonischen Marschalls Augereau geführt, die im Hessischen stand, und andererseits war Rußland mißtrauisch wegen Preußens Annäherung an Frankreich. Der Herzog von Braunschweig, als Bruder der Herzogin-Mutter Anna Amalia von Weimar Carl Augusts Oheim, war daher am 29. Januar nach St. Petersburg abgegangen, um beruhigende Zusicherungen zu machen und Rückhalt an Rußland zu suchen.


38) Wilhelm von Wolzogen (1762-1809), der weimarische Minister und Oberhofmeister und Gatte Karoline von Lengefelds, weilte damals in diplomatischer Mission in Berlin; vgl. Bahls a. a. O. S. 99 ff.
39) Dem Staatsminister von Angern (1757-1828) war das gesamte Verpflegungs- und Fouragewesen der preußischen Armee unterstellt.
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Sehr erbittert und resigniert schrieb Carl August in seinem Brief:

"Dresden, 24. Februar 1806.   

- - Die Ausbreitung der Augereauischen Armeen gehört unter die Dinge, die man sich muß gefallen lassen, und mehrere folgende Zufälle dieser Art werden wir noch erleben. Jetzt sind wir alle in den Sack gebannt. Was doch mein teurer Oheim in Petersburg ausrichten mag? Er ist die Schnur, welche den Sack, in dem unsere Köpfe stecken, verschloß, Gott lohne es ihm 40 ). - -

Leben Sie recht wohl, und lassen bald etwas von sich hören.

Carl August."

Inzwischen hatte es Napoleon nach der Demobilisierung des preußischen Heeres erreicht, daß der Schönbrunner Vertrag noch verschlechtert wurde durch den Pariser Vertrag vom 15. Februar, der Preußen zur sofortigen Übernahme Hannovers und dadurch zur Feindschaft mit England sowie zur Schließung der Nordseehäfen zwingen sollte. Hardenberg schrieb damals in einer Denkschrift vom 24. Februar 1806: "Den Vertrag ratifizieren heißt unsere Unterwerfung unter Napoleons Gebote laut verkündigen, unsere Unfähigkeit, ihm zu widerstehen, offen bekennen, das Vertrauen und die Achtung der anderen Mächte verlieren, uns mit den bedeutendsten unter ihnen entzweien und selbst das patriotische Gefühl im Volke und im Heere ernstlich gefährden" 41 ). Die Vereinsamung Preußens, die Carl August als Folge der Neutralitätspolitik schon lange vorausgesagt hatte 42 ), war jetzt eingetreten. Ganz ähnliche Gedanken wie Hardenberg, nur in drastischerem Tone, äußerte der Herzog zu Lützow; er sprach auch von dem Vorrücken Augereaus in Hessen, das sich gegen den Kurfürsten von Hessen-Kassel richtete, weil der englische Gesandte Taylor, in Napoleons Augen ein gefährlicher Verschwörer 43 ), noch in Kassel weilte.

"Weimar, 5. März 1806.   

- - Die Nachschrift Ihres Briefes lautete schrecklich. Indessen erwartete ich mir diesen Ausgang dergestalt gewiß,


40) Der Herzog von Braunschweig war einer der Hauptträger der Friedenspolitik und als Oberbefehlshaber auch für die Demobilmachung in besonderem Maße verantwortlich, für die übrigens auch Carl August nach dem Fehlschlag seiner politischen Hoffnungen eingetreten war.
41) Ranke, Denkwürdigkeiten des Staatskanzlers Fürsten von Hardenberg, Bd. 2, S. 495.
42) Andreas a. a. O. S. 19.
43) Ranke, Hardenberg, Bd. 2, S. 403.
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daß ich schon seit drei Wochen meinen ganzen Feldetat aufgelöset hatte. Wenn man sich jetzt das Niederträchtigste erwartet, so irrt man sich am wenigsten. Napoleon hat die erste Partie ergriffen, um Preußen sich zur Hand abzurichten, er zwingt es, verbrecherisch gegen Europa zu handeln, und dadurch stürzt es sich kopfüber kopfunter in seine Schlinge. Wie man vom Herzoge von Orleans sagte, das paßt auf Preußen: cela bande le crime, mais ne le decharge pas 44 ); jetzt hat ihm Napoleon die gehörige éjaculation verschafft. Ich fürchte für böse Folgen im Innern des preußischen Staates; der Geist der Armee ist sehr gespannt und seine Ehrliebe beleidiget: Die Ständchensgeschichte [?] bei Hardenbergen wäre sonst eine undenkliche Sache gewesen. Hier bringt sich ein preußischer Kommissarius nach dem andern ums Leben, einer starb vergiftet, der andere ersäuft.

Die Franzosen haben bei Hanau eine Schiffsbrücke geschlagen und hanauische Ortschaften besetzt, sie stehen schon bei Butzbach, Grimmberg, Alsfeld. Taylor ist von Kassel wegkomplimentiert worden.

- - Leben Sie recht wohl.               C. A."

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*

Die Verbindung Lützows mit Carl August blieb auch in der Folgezeit bestehen; die wenigen Zeugnisse, die uns davon erhalten sind, deuten doch auf einen ausgedehnteren Gedankenaustausch. Wie früher Wolzogen in St. Petersburg, so unterstützte er 1806 und 1807 auch den Kanzler von Müller, als dieser nach dem Zusammenbruch als Friedensunterhändler in Paris weilte 45 ). Zwei Briefe Lützows an den Herzog aus Paris vom 16. September 1808 und 13. April 1809 46 ) zeigen, daß Lützow auch damals dem Herzog Mitteilungen zukommen ließ und andererseits, wie früher Carl August den mecklenburgischen, jetzt den weimarischen Nachrichtenapparat benutzte, um gelegentlich auf sicherem Umwege Briefe an sein Fürstenhaus zu übermitteln. Mit Carl Augusts Schwiegertochter, der


44) Das Wort stammt von Mirabeau, der es einmal auf Philippe Egalité, gesagt haben soll. Vgl. Ducoin, Etudes révolutionäres. Philippe d'Orléans-Egalité. Paris 1845, S. 79, wo es italienisch mitgeteilt ist: "Ribaldaccio! rizza semprè la sceleratezza, senza mai eiacularda!" Ducoin fügt hinzu: "On a rendu en langue étrangère l'exclamation de Mirabeau, l'honnêteté francaise se refusant a traduire de semblables obscénités." [!].
45) Vgl. darüber U. Crämer a. a. O. im Register unter Lützow.
46) Hausarchiv Weimar A XIX Nr. 77.
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Großfürstin Maria Paulowna, trat Lützow 1810 in Verbindung, als er in Paris auch die Interessen des Herzogs Peter von Oldenburg wahrnahm, dessen Land damals im Zusammenhang der Kontinentalsperre gegen England dem Kaiserreich einverleibt wurde. Lützow appellierte an das verwandtschaftliche Gefühl der Großfürstin, deren Schwester Katharina mit einem Sohn des Herzogs vermählt war, um durch ihre Vermittlung zweimal Depeschen sicher nach Oldenburg gelangen zu lassen 47 ). Übrigens war diese Inanspruchnahme dem Herzog peinlich, als er später durch die Großfürstin davon erfuhr 48 ). Da der Oldenburger Herzog mit Erfurt entschädigt werden sollte, konnten Lützows Nachrichten in Weimar auch politisch interessieren; im Weimarer Staatsarchiv ist ein Akt über diese Angelegenheit vorhanden. Lützow hielt die Entschädigung des Herzogs mit Erfurt, auf das Carl August doch immer sein Augenmerk richtete, für beruhigend für Weimar, denn damit sei bewiesen, daß die politischen Pläne des Kaisers diese Gegend nicht berührten. Und er fügt hinzu:

"J'aimerais bien pouvour avoir la même sûreté pour ma patrie, mais la situation sur les côtes est bien dangereuse aujourd'hui" 49 ).

Diese Beziehungen, die Lützow mit der Familie des Herzogs verknüpften, dehnten sich seit 1810 auch auf die Gattin Lützows, die Oberhofmeisterin am Mecklenburgischen Hofe, aus. Sie erwarb sich die besondere Schätzung der zarten und feingebildeten Erbprinzessin Caroline, der Tochter Carl Augusts 50 ). An dem lebensfrohen Hofe Friedrich Franz I. fühlte sich Caroline zu der Oberhofmeisterin, die einen dämpfenden Einfluß übte, besonders hingezogen.

Einen eigentlichen gedanklichen Einfluß Lützows auf Carl Augusts Politik wird man, soweit das lückenhafte Material eine Aussage gestattet, nicht annehmen dürfen; Lützow wurde von Carl August als gut informierter und gefälliger Diplomat geschätzt, der darüber hinaus freundschaftlichen Vertrauens und der Mitteilung von Gedanken und Sorgen wert war.

Vignette

47) Hausarchiv Weimar A XIX Nr. 96, Bl. 12 u. 18.
48) Ebd. Bl. 24/25 (Abschrift).
49) Ebd. Bl. 18.
50) Vgl. C. Schröder, Caroline Erbprinzessin von Mecklenburg-Schwerin, geb. Prinzessin von Sachsen-Weimar, Schwerin o. J. (1901), S. 31.
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IV.

Die Lehrer
der Gr. Stadtschule zu Wismar

von ihren ersten Anfängen 1541
bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts

von

Gustav Willgeroth.

Vignette
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Erläuterung der Abkürzungen.

Kb. = Kirchenbuch; Bgb. = Begräbnisbuch (Verzeichnis der an die Kirchenvorsteher gezahlten Begräbnisgebühren, Glockengelder usw., für die Zeit von ca. 1550 bis zum Beginn der Totenlisten in den Kirchenbüchern zusammengestellt von Dr. Friedrich Crull; Manuskr. im Wism. Ratsarchiv). Die Buchstaben M, G, N bezeichnen das Kirchspiel (St. Marien, St. Georgen, St. Nikolai); das hinter dem Datum in Klammern stehende M, G, N bezieht sich auf das Begräbnisbuch, das dem Datum vorangestellte auf das Kirchenbuch. Gr. Mönchen = Graumönchenkirche.

gt. = getauft; bg. = begraben; Wwe. = Witwe; a. Wwe. = als Witwe. Act. = Akten des Wismarschen Ratsarchivs; Schr. = Schröder, M. Dietrich, Evangel. Mecklenburg und Prediger-Historie.

*

Die Rektoren sind durch einen Stern vor der laufenden Ziffer hervorgehoben. Über die später ins Pfarramt gekommenen Lehrer s. Näheres in meinen Mecklenburg-Schwerinschen Pfarren seit dem Dreißigjährigen Kriege (1924/25, zitiert: M.-Schw. Pfarren).


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E in Verzeichnis der Lehrer der Gr. Stadtschule von ihren Anfängen bis zum Jahre 1823 gibt Groth in seinen "Beyträgen zur Geschichte der Wismarschen Stadtschule" (Schulprogr. 1820-1823). Daß dies Verzeichnis namentlich für die älteste Zeit nicht vollständig sein möchte, sagt Groth selbst: "Mein vorzüglichster Führer war M. Dietr. Schröder durch das in seiner Prediger-Historie befindliche Verzeichnis der hiesigen Schullehrer und durch sein Evangelisches Mecklenburg, wobey ich zugleich im hiesigen Stadtarchiv befindliche Schulacten, mehrere von mir gesammelte Schul- und Gelegenheitsschriften und andere Wismariensien benutzte. So sehr ich auch bemühet gewesen bin, ein vollständiges und genaues Verzeichniß der Wismarschen Schullehrer zu liefern, so habe ich dennoch bey der Unvollständigkeit der vorhandenen Nachrichten, besonders über die Lehrer der unteren Klassen, meine Absicht nicht erreichen können." Ähnlich übrigens Bolle in seiner "Geschichte der Großen Stadtschule zu Wismar" (Schulprogr. 1892): "Ein vollständiges Verzeichnis der Lehrer seit 1541 aufzustellen, ist mir trotz eifrigen Bemühens mit den Mitteln, die mir bis jetzt zur Verfügung standen, nicht gelungen." Bolle registriert denn auch, mit Ausnahme der Rektoren, die Lehrer erst seit 1793.

Nun befinden sich die Akten des Wismarschen Ratsarchivs, seit Dr. Friedrich Techen es verwaltete, in einem wesentlich anderen Zustande, als dies zu Groths und auch noch zu Bolles Zeit der Fall war, so daß sich ihre gründliche Durchforschung ohne besondere Schwierigkeiten bewerkstelligen ließ. Ich konnte so eine Anzahl neuer Namen hinzufügen, häufig eine genauere Zeitbestimmung geben und manches Irrige bei Groth richtigstellen. Daneben habe ich dann an der Hand der Akten, der Kirchen- und Begräbnisbücher, der Echtzeugnisse, Universitätsmatrikeln, Bürgerbücher, Leichenpredigten und sonstiger Quellen über die Einzelnen nähere Mitteilungen zusammengetragen, soweit das immer möglich war. So mag die Arbeit gleichzeitig auch dem Familienforscher hier und da dienlich sein.

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*(1.) 1541-1543. Florcke, Lubbertus, aus Lemgo in Westfalen, immatr. Rost. 1540 Mai, Baccalaureus, wurde Mich. 1541 an die neugegründete Gr. Stadtschule als erster Rektor berufen und amtierte hier bis Ost. 1543. Über seinen Verbleib ist nichts bekannt; ins Pfarramt ist er in Mecklenburg und Umgegend (Pommern, Schleswig-Holstein, Lauenburg, Lübeck, Hamburg), soweit sich sehen ließ, nicht gekommen.

*(2.) 1543-1544. Ortelius, M. Johann, hatte (nach Schr.) vorher als Kantor und Komponist bei dem Herzoge Albrecht in Diensten gestanden, aus denen er auf Ansuchen des Wismarschen Rats entlassen wurde, Rektor der Gr. Stadtschule Ost. 1543, ging Ost. 1544 wieder fort. Ob nach Schweindorf in Hannover oder Württemberg? Ein Johann Ortelius Swendorfiensis wurde 1575 in Rostock immatrikuliert.

*(3.) 1544-1560 1 ). Wint (Wendt), M. Georg, aus Wismar, von Wittenberg als Rektor nach hier berufen Mich. 1544, wurde Pastor an St. Nikolai Ost. 1560 2 ).

*(4.) 1555-1565. Schregel, M. Christian, wohl aus Plön in Holstein 3 ) und Bruder des Pastors M. Johann an St. Marien in Rostock, Konrektor 1555, Rektor an Wints Stelle 1560, † an der Pest (an der übrigens im gleichen Jahre auch sein Vorgänger starb) 1565. Er bat unterm 7. März 1561 den Rat, ihm die Kirche zum Grauen Kloster für die Aufführung eines Schauspiels "De lop der werlt" einzuräumen 4 ). - Verh. mit einer Tochter des Claus Schröder zu Grabow 5 ).


1) Die Datierung ist genau genommen nicht richtig. Wint kann als Rektor der Gr. Stadtschule 1544-1560 nicht angesprochen werden, weil diese von etwa Ende 1544 an suspendiert war. Erst Ende 1552 wurde der Entschluß zu ihrem Wiederaufbau gefaßt, und dieser wurde im J. 1554 vollendet. (Vgl. Dr. Max Wiegandt, Die Begründung der Gr. Stadtschule zu Wismar, im Schulprogr. 1929.) Wint selbst bezeichnet denn auch in mehreren Schriftstücken von 1547 und 1549 als sein Offizium "de schole tho unser leuwe fruwen" (die alte Schule zu St. Marien). Gleichwohl mochte es, da Wints Tätigkeit als Rektor während der genannten Zeit feststeht, bei der auch von Bolle noch beibehaltenen Datierung verbleiben.
2) M.-Schw. Pfarren III, S. 1378.
3) Ich möchte sicher glauben, daß er der Christian Schriel (Schreiel, Schreyel) Holsatiensis war, der 1544 zu Rostock immatrikuliert, 1552 ebenda zum Baccalaureus und 1555 zum Mag. art. promoviert wurde. Er selbst schreibt sich (mehrfach in den Akten) Schreigel. Schröder läßt ihn aus Rostock sein, vermutlich, weil er von dort kam.
4) Dr. Carl Schröder, Mecklenburgs Anteil an der deutschen Nationalliteratur (1894), S. 28.
5) Act. Tit. XX Vol. P 1566; Konzeptbuch 1570 Okt. 21.
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Als seine Vorgänger nennen Schr. und Groth Georg Kruse, bis 1545, dann Prediger an der Marienkirche, und Johann Possel († als Prof. der griech. Sprache zu Rostock 1591) 1545-1546. Ob letzterer tatsächlich hier im Schulamte gestanden, mag dahingestellt bleiben; als Konrektor der Gr. Stadtschule kann er jedenfalls - nach dem vorhin Ausgeführten - nicht in Frage kommen. Was Kruse betrifft, so steht fest, daß er 1545 noch nicht ins Amt an St. Marien kam; sein Antecessor Johann Grönwold war nachweislich noch 1547 da. Aktenmäßig bezeugt als Kapellan von St. Marien ist er auch erst 1555; er könnte mithin, wenn überhaupt, eher der unmittelbare Vorgänger Schregels (1554-1555?) gewesen sein.

(5.) 1556-1557. Moltow, Joachim, aus Wismar, immatr. Rost. 1553, Lokatus (d. i. Hilfslehrer), wurde nach Schr. wegen calvinistischer Grundsätze entlassen. Von seinem Nachfolger, der bis 1558 da war, erfahren wir nur den Vornamen David.

(6.) 1556-1559. Sehase, Diedrich, aus Wismar, wohl Sohn des Organisten an St. Nikolai (vgl. unter 26), immatr. Rost. 1553, mag als erster in der Reihe der (später so benannten) Quarti anzusprechen sein 6 ), gleichzeitig Organist an St. Marien, bis 1559 im Amte.


6) Daß die Titel Quartus, Quintus und Sextus einer viel späteren Zeit angehören werden (wann sie üblich wurden, habe ich nicht feststellen können), darüber bin ich mir klar. Wenn ich sie gleichwohl hier schon gebraucht habe, so ist das geschehen, um die Reihenfolge der Schulkollegen alias Schulgesellen von vorneherein nach Möglichkeit festzuhalten. Ihre Amtsdauer ließ sich auf Grund der Zahlungen, die die Lehrer aus den geistl. Hebungen St. Georgii, St. Marien und Gr. Kloster erhielten, mit wenigen Ausnahmen genau bestimmen (eine Zusammenfassung bis zum J. 1578 gibt Crull in seinen Kollektaneen Act. I Vol. 12 Bl. 9 und 16 ff.). Die Aneinanderreihung der Einzelnen mochte daher wenigstens versucht werden. Ob ich durchweg richtig geraten habe, ist mir zweifelhaft, da immerhin noch andere Möglichkeiten der Gruppierung gegeben waren; ich habe deshalb auch, solange nichts Sicheres feststand (bei den Quarti ist dies seit 1579, bei den Sexti schon seit 1564, bei den Ouinti erst seit 1588 der Fall) vorsichtshalber überall ein wohl oder vermutlich eingeschaltet. Schließlich kommt darauf ja aber auch so sehr viel nicht an. Im übrigen zeigt die obige Zusammenstellung, daß die Zahl der Schulkollegen schon früher eine größere war, als Bolle (wenn ich ihn recht verstanden habe) a. a. O., S. 14 annimmt: seit spätestens 1560 waren mit gelegentlichen kurzen Unterbrechungen ständig drei, die meiste Zeit vier Schulkollegen neben dem Rektor und Konrektor (der Kantor kam erst 1576 hinzu) an der Gr. Stadt (  ...  )
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(7.) 1558-1560. Wilbrandt, Peter, Lokatus (in der Rechnung von St. Marien wird er als "M. Georgii Wint sin geselle" bezeichnet), wohl sicher identisch mit dem Pastor Peter Willebrand, der zu Gorlosen nachweislich zwischen 1560 und 1609 amtierte, wo ihm Sohn und Enkel im Amte folgten.

(8.) 1559-1564. Süming (Schoningk), Johann, aus Grimmen in Pommern, immatr. Rost. 1552, kam 1559 "in de stede Diderici Szehaßen" 7 ).

(9.) 1560-1561. Bade, Johann, aus Rostock, immatr. das. 1555, eröffnete vermutlich die Reihe der nachmaligen Quinti.

(10.) 1560-1561 und 1565-1566. Kulemann, Heinrich, aus Wismar, war als Schulkollege (wohl Lokatus) von Joh. 1560 bis Ost. 1561 hier tätig, studierte dann in Rostock und kehrte 1565, vermutlich als Quartus an Sümings Stelle, ins Schulamt zurück, Pastor in Gr. Tessin 1566 April 3, Diakonus an St. Nikolai in Wismar Mich. 1569 8 ).

(11.) 1560-1563. Kale, Nikolaus, vielleicht ein Sohn des 1559 † Pastors an St. Nikolai hierselbst, wurde Konrektor an Schregels (4.) Stelle Mich. 1560, amtierte als solcher jedoch nur bis 1563. Über seinen Verbleib ist nichts bekannt. Groth, der ihn (nach Schr.) bis 1567 hier sein läßt, hat Piscatorius (19.) übersehen.

(12.) 1561. Levingnus, Paul, nur kurze Zeit als Lokatus hier tätig. Die geistl. Hebungen St. Marien buchen für (den Rektor) M. Christian "up Johannis vor eines gesellen wegen mit namen Paulus Levingnus vor ein verendell jares besoldinge 6 Mark; wowoll de geselle langhe vor der tydt von ehm weg was, so hedde er doch den arbeidt vor ehm gedaen."

(13.) 1561. Kock, Heinrich, aus Lübeck. immatr. Rost.


(  ...  ) -schule tätig. Daß die Mehrzahl der Schulgesellen hier damals nur eine Gastrolle gab (ihre Tätigkeit zählte manchmal nur nach Monaten), ist eine Sache für sich.
7) St. Marien geistl. Hebungen Ost.-Joh. 1559. Nach Groth (Schr. weiß nichts von ihm) wurde er 1561 als erster Kantor angestellt und führte dies Amt bis 1567. Das stimmt auf keinen Fall. Bei den Zahlungen an ihn wird er ausdrücklich als scholegeselle bezeichnet; im übrigen ist von einem eigenen Kantor vor 1576 nirgends die Rede. Das Amt verwalteten anfangs die Rektoren, dann, wie es scheint, die Konrektoren mit. Bis 1567 ist Süming auch nicht hiergewesen; er begegnet zuletzt 1564.
8) M.-Schw. Pfarren III, S. 1384. Seine zweite Frau † a. Wwe. 1627, bg. Nov. 8 (N).
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1558, wohl erster in der Reihe der Sexti, gab die Stelle schon nach einem Vierteljahre wieder auf.

(14.) 1561-1562. Meifisch, Luther, mag als Quintus auf Bade (9.) gefolgt sein.

(15.) 1561-1562. Kegel, Konrad, vermutlich Sextus an Kocks Stelle.

(16.) 1562-1563. Rike, Johann, wird als vierter Geselle an Levingnus' Stelle gekommen sein; vielleicht identisch mit dem aus Braunschweig gebürtigen Pastor in Kavelstorf, der dort 1577 die Konkordienformel unterschrieb.

(17.) 1562-1569. Koltze, Johannes, aus Wismar 9 ), wohl Quintus als Nachfolger Meifischs (14.), wurde Pastor in Dassow 1569 März, am Heil. Geist in Wismar 1578.

(18.) 1563. Wise, Erasmus, nach den Akten 10 ) 1563 da, wohl Sextus an Kegels (15.) Stelle. Vielleicht bis 1564 im Amt.

(19.) 1563-1565. Piscatorius, Matthäus, zum Konrektor als Nachfolger Kales (11.) berufen Joh. 1563, wurde Pastor in Jesendorf 1565 April 2 11 ), nachdem er sich seine Stellung in Wismar wohl verscherzt hatte: in dem von Crull (im Jahrb. 58) erzählten Prozeß gegen den Kaplan Stenmetz von St. Marien spielte er eine sehr wenig rühmliche Rolle.

(20.) 1563-1566. Brisemann, Joachim, aus Perleberg, wohl vierter Schulgeselle an Rikes (16.) Stelle, wurde Pastor in Hohen Viecheln 12 ).


9) Nach Schr. "vermutlich ein Sohn des Wismarischen Konrektoris Christiani Koltzii oder Koltzowii" (s. 25). Das ist natürlich Unsinn, wie so manches bei dem guten alten M. Diedrich. Leider habe ich diesen Unsinn unvorsichtigerweise in meine M.-Schw. Pfarren (III, S. 1389) übernommen. Auch das von Schr. berichtete und von mir akzeptierte Alter der hinterlassenen Witwe Koltzes ist mir nachträglich zweifelhaft geworden; sie müßte dann doch wohl sehr erheblich älter gewesen sein als ihr Mann.
10) Tit. XXIII Nr. 15 Vol. 7a. In den Rechnungen der geistl. Hebungen begegnet er nicht.
11) M.-Schw. Pfarren III. S. 1261; Anhang, S. 1653.
12) Ebd. S. 1286. Nach Crulls Kollektaneen (s. die Anm. zu 6) war er nur drei Monate, von Ostern bis Michaelis 1563, hier tätig; das ist irrig. Weihnachten 1565 wurden "Joachimo dem scholegesellen" aus St. Georgen Hebung 6 Mark gezahlt, "wiewol in der schulen weinich arbeides darvor geschehn". Ostern 1566 ist dann dieselbe Summe verbucht "Joachimo, gesellen up der Scholen vormahls, nu overst karkhern tho Vicheln, wiewol in der Schulen weinich arbeides darvor geschehn." Daraus geht doch unzweifelhaft hervor, daß Brisemann bis Anfang 1566 hier war.
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(21.) 1564-1604. Hane, Joachim, Sextus (wohl an Wises Stelle) 1564 13 ), verwaltete das Amt 40 Jahre, † anscheinend zwischen Mich. und Weihn. 1604. In den Bgb. ist sein Tod nicht verzeichnet.

(22.) 1566. Brisemann, Simon, aus Perleberg immatr. Rost. 1565, wohl sicher Bruder des obigen Joachim, vermutlich Quartus als Nachfolger Kulemanns (10.), blieb nur drei Monate.

(23.) 1566-1567. Ronnekendorp, Johann, immatr. als Parchimensis Rost. 1564 (ob möglicherweise ein Sohn des Pastors Joachim in Garwitz?), wohl vierter Schulgeselle an Joachim Brisemanns (20.) Stelle.

(24.) 1566-1568. Vischer, Bartholomäus, wird Quartus als Nachfolger Simon Brisemanns gewesen sein.

(25.) 1566-1568. Koltzow (Költzow), M. Christian, Kaufmannssohn aus Rostock, Schulkollege an St. Jakobi daselbst 1562. Als Konrektor für Piscatorius (19.) hierher berufen 1566, wurde Rektor an St. Marien in Rostock 1568, Diakonus das. 1578 14 ).

*(26.) 1566-1572. Walbom, M. Johannes, aus Minden, immatr. Rost. 1561, promov. zum Mag. art. ebd. 1564, zum Rektor an Schregels (4.) Stelle berufen 1566, bis 1572 im Amt, wird Pastor zu Gelting in Schleswig-Holstein geworden sein 15 ). - Verh. m. der Wwe. des 1565 an der Pest † Pastors Matthias Spretwisch an St. Georgen, Dorothea Sehase, Tochter


13) Nicht erst 1572, wie Groth (nach der unbestimmten Angabe bei Schr.) angenommen hat.
14) M.-Schw. Pfarren III, S. 1424.
15) Vgl. Otto Fr. Arends, Geistligheden i Slesvig og Holsten fra Reformationen til 1864 (Kopenhagen 1932), Bd. 2, S. 346. Die dortigen Angaben weichen allerdings insoweit ab, als Walbom das Pfarramt bereits 1567 angetreten hätte; Arends versieht das aber auch mit einem Fragezeichen. Daß er schon 1554 in Wittenberg immatrikuliert wurde und, nachdem er um 1560 Kantor in Kiel gewesen (so Arends; das "Rektor daselbst" ist wieder mit einem Fragezeichen versehen und möchte sich auf seine spätere Tätigkeit in Wismar beziehen), 1561 noch wieder die Universität bezog, würde nichts Ungewöhnliches sein. Bei dem doch wohl seltenen Vorkommen des Namens möchte ich an der Identität des Geltinger Pastors Johann Walbom mit dem Obigen kaum zweifeln. Wie lange er das Amt in Geltingen versah (ob bis zu seinem Tode?), ist nicht bekannt; 1583 war ein neuer Pastor da.
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des Organisten an St. Nikolai hierselbst und vermutlich Schwester des obigen Schulkollegen Diedrich (6.).

(27.) 1567-1568. Meier, Johann, nur ein halbes Jahr, wohl als vierter Geselle, tätig, starb an der Pest.

(28.) 1568-1569. Schütte 16 ), Nikolaus, wohl aus Güstrow, immatr. Rost. 1562, Konrektor an Koltzows (25.) Stelle, ging Weihn. 1569 von hier fort.

(29.) 1568-1570. Walbom, Wedekind, aus Minden, immatr. Rost. 1566, wohl gewiß ein Bruder des Rektors M. Johannes (26.), durch den er hierhergekommen sein wird, folgte vermutlich als vierter Schulgeselle auf Meier (27.).

(30.) 1568-1572. Habeler, Gerd, kam 1568 an Vischers (24.) Stelle.

(31.) 1570. Prätorius, Georg, wird auf Koltze (17.) gefolgt sein, nur drei Monate im Amt.

(32.) 1570. Smolle, Michael, wohl als vierter Schulgeselle und Nachfolger Wedekind Walboms angestellt, blieb ebenfalls nur ein Vierteljahr.

(33.) 1570-1571. Walter, Joachim, aus Röbel, immatr. Rost. 1565/66, vermutlich Quintus an Prätorius' Stelle.

(34.) 1570-1576. Loer, Caspar, aus Finsterwalde, immatr. Rost. 1561, Konrektor als Nachfolger Schüttes (28.) 1570 17 ), führte das Amt bis Ost. 1576 und wurde dann 17 Jahre später, 1593 März 19, zum Wismarschen Ratsherrn erwählt, † als solcher 1597 Juli 12 18 ). Wo und was er inzwischen war, habe ich nicht ermittelt. - Seine Wwe. † 1600, bg. Nov. 18 (N).

(35.) 1571-1574. Bismark, Johann, aus Osterburg, immatr. Rost. 1570, kam wahrscheinlich als Quintus an Walters Stelle.

(36.) 1572-1573. Aphrodisäus, Johann, wohl vierter Schulgeselle.

(37.) 1572-1578. Gravius, Johann, vermutlich Quartus als Habelers (30.) Nachfolger. Seinen Namen trägt eine Bittschrift vom J. 1578, in der er zusammen mit Hane


16) Bei Schr. und Groth irrig Schulte.
17) Wenn Schr. meint, er wäre schon zu Sup. Wigands Zeiten, also spätestens 1568, an der Gr. Stadtschule eingeführt, so muß das ein Irrtum sein. In den Akten begegnet er nicht vor 1570, und bis Ende 1569 ist sein Vorgänger Schütte sicher bezeugt.
18) Crull, Ratslinie, S. 101.
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(21.), Betke (43.) und dem Kantor Christian Prätorius (45.) 19 ) wegen Verbesserung des schlechten Gehaltes vorstellig wurde.

*(38.) 1572-1602. Düring (Thuringus), M. Thomas, aus Stargard in Pommern, immatr. Rost. 1563, promov. zum Mag. art. ebd. 1571 Mai 8, Rektor an Walboms (26.) Stelle 1572, † nach 30jähriger Amtstätigkeit 1602 April 1 20 ). - Verh. m. einer Schwester des Kanzleisekretärs Martin Böckel 21 ). - 1581 sandte ihm (nach Schr.) Herzog Johann Friedrich zu Stettin die Vokation als Rektor am dortigen Stift und Pädagogium, aber der hiesige Rat, der mit seiner Amtsführung sehr zufrieden war, verhinderte seinen Abgang durch ein höfliches Schreiben an den Herzog. "Vor synen Flith und Arbeit, an de schole privatim gedan", wurden ihm 1584 durch den Herrn Bürgermeister 30 Mark verehret 22 ).

(39.) 1574-1577 und 1579-1588. Brandenburg, Georg, aus Priemhausen in Pommern, immatr. Rost. 1572, wohl Quintus als Nachfolger Bismarks (35.), wurde 1577 an die Schule zu Stettin vociert, von wo er 1579 als Konrektor an Möllers Stelle (s. hierunter) zurückberufen wurde, resignierte 1588.

(40.) 1576-1578. Möller, M. Johann, aus Wismar, Konrektor nach Loers (34.) Abgang Ost. 1576, wurde Kapellan an St. Marien 1578 Okt. 25 23 ).

(41.) 1576-1578. Carstens, Tilemann, als erster Kantor angestellt Ost. 1576, ging schon Ost. 1578 wieder fort.

(42.) 1577-1578. Meiger, Matthias, wohl aus Hamburg, immatr. Rost. 1576, wird vierter Schulgeselle gewesen sein.

(43.) 1578-1585. Betke, Andreas, aus Wismar, wohl Quintus als Nachfolger Brandenburgs (39.), wurde Diakonus an St. Georgen 1585 Nov. 7 24 ).


19) Groth nennt als vierten Unterzeichner dieser Bittschrift (die ich in den Akten übrigens nicht gefunden habe) Christian Schultetus, den er als einen der vier Lehrer an den unteren Klassen bezeichnet. Es war aber wohl sicher Prätorius (alias Schultze alias Schultetus). Die Stelle eines vierten Schulkollegen wird damals unbesetzt gewesen sein; Meiger (42) war vermutlich schon fort und Förster (44), falls er das Amt nicht überhaupt erst nach 1578 angetreten hat, noch nicht hier.
20) Jahrb. 54, S. 126 Nr. 108.
21) Act. Tit. XX Vol. I. 1613.
22) Kercken-Böck thom Grauenn kloster (Tit. XXIII Nr. 13 Vol H), S. 4.
23) M.-Schw. Pfarren III, S. 1364.
24) Ebd. S. 1373.
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(44.) 1578-1581. Förster, M. Johann, aus Rostock, immatr. das. 1565/66, Mag. phil. 1574 Okt. 14, war 1581 April 3 von hier (wo er vermutlich als vierter Schulgeselle auf Meiger gefolgt war) ohne Kündigung fortgegangen 25 ), wurde Schulkollege an der Gr. Stadtschule zu Rostock, dort noch 1609 tätig 26 ).

(45.) 1578-1582. Prätorius (Schultze), Christian, aus Heiligenfelde bei Arendsee in der Altmark, Sohn des Matthäus Schultze 27 ), immatr. Rost. 1570, Kantor als Nachfolger Carstens' (41.) Ost. 1578, † 1582 (Schr., in Bgb. nicht). Verh. m. Margarethe ....., lebte hier 1584 a. Wwe. 27 ).

(46.) 1578-1595. Holdenagel 28 ), Caspar, aus Wismar, immatr. Rost. 1573, Quartus wohl an Gravius' (37.) Stelle 1578, † im Amte 1595 29 ).

(47.) 1580-1583. Marsilius, Caspar, wurde von einem ehrsamen Rat für " einen nigen Rekemeister ofte dudischen Schriffmeister 1580 up Michaelis" angenommen, hatte seine Wohnung im Schlafhause 30 ). Wie es scheint, kam er von Stralsund nach hier. In einem Schreiben vom 31. Okt. 1581 31 ) verwendet sich der Rat für "seinen besteldten Schreibmeister" beim Rat der Stadt Frankfurt a. Oder: ein dortiger Bürger verlangte von Marsilius 18 Taler, die dieser ihm längst bezahlt hatte.

(48.) 1582-1586. Ebert (Eberdes), Christian, aus Wismar, immatr. Rost. 1572, war nach der Signatur Techens


25) Prot. extrajudic. 1581, f. 1. Das Jahr seines Amtsantritts ist nicht sicher; in den Rechnungen der geistl. Hebungen kommt er nicht vor.
26) Neumann, Die Große Stadtschule zu Rostock (1930), S. 120.
27) Act. Tit. XXIII Nr. 15 Vol. 7a.
27) Act. Tit. XXIII Nr. 15 Vol. 7a.
28) Nicht Goldnagel, wie er bei Schr. und Groth heißt, die mit ihm irrig die Reihe der Quinti beginnen.
29) Vgl. unter Geike (62.).
30) Kirchenbuch zum Grauen Kloster, S. 1. Nach der Annahme Groths und Bolles wäre Schmidtgen (49.) der erste Schreib- und Rechenmeister bei der Gr. Stadtschule gewesen. Ich glaube aber, daß auch Marsilius nicht der erste war: in dem von 1563-1565 spielenden Prozeß gegen Stenmetz (s. oben unter 19) kommt bereits ein Rechenmeister Johann vor, der mit Piscatorius und Hane augenscheinlich sehr intim war, mithin doch wohl als ihr Kollege an der Gr. Stadtschule tätig gewesen sein wird. Übrigens dürfte auch die Bezeichnung "nigen", wenngleich nicht zwingend, darauf schließen lassen, daß vor Marsillus schon ein anderer da war.
31) Act. Tit. XXIII Nr. 15 Vol 1.
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auf einer bei den Akten 32 ) befindlichen undatierten Quittung als Schulkollege von 1562 bis 1586 hier tätig. Das wird für 1582 verschrieben sein; ich vermute, daß er als vierter Geselle an Försters (44.) Stelle kam.

(49.) 1583-1585. Schmidtgen, Johann, zum Rechenmeister als Nachfolger Marsilius, bestellt 1583 nach Mich., legte das Amt, da er wegen der vielen Winkelschulen seine Existenz nicht finden konnte 33 ), 1585 wieder nieder, um sich "zu mehrerer Fortsetzung seiner Nahrung an einen andern Ort zu begeben".

(50.) 1583-1588. Martinius, Johann, wohl aus Lüneburg, immatr. Rost. 1582. Zum Kantor als Nachfolger Prätorius' (45.) angenommen 1583, wurde Kantor an der Domschule zu Schwerin, wo er bis 1618 amtierte 34 ).

(51.) 1585-1587 und 1589-1591. Glambeck, M. Martin, geb. zu Treptow a. Rega um 1560, Sohn des Archidiakonus, späteren Pastors zu Cammin in Pommern M. Georg, wohl Quintus als Nachfolger Betkes (43.), wurde 1587 Konrektor in Ratzeburg, von wo er 1589 in gleicher Eigenschaft an Brandenburgs (39.) Stelle nach hier zurückberufen ward, Diakonus an St. Marien hierselbst 1591 Jan. 20, Archidiakonus an St. Marien zu Stettin 1593, Pastor an St. Jakobi zu Lübeck 1600, † das. 1612 März 14 35 ), 52 J. alt. - Verh. Ratzeburg 1587 Okt. 2 m. Prisca von Busch, Tochter des Hermann von Busch zu Lübeck 36 ). Ein Sohn war Domprediger in Lübeck.

(52.) 1585-1589. Westermeyer, Kurt, aus Hamburg, Schreib- und Rechenmeister wohl an Schmidtgens (49.) Stelle 1585, bat auf stillen Freitag 1589 aus dem gleichen Grunde wie Schmidtgen um seine Entlassung. Er wurde Küster und Schulmeister auf Poel und bewarb sich dann unterm 26. Jan.


32) Tit. XXIII Nr. 15 Vol 7a.
33) Die Lehrer, insbesondere der Schreib- und Rechenmeister, waren infolge ihrer geringen Besoldung auf Privatstunden angewiesen. Vgl. Bolle a. a. O., S. 19.
34) Wex, Zur Geschichte der Schweriner Gelehrtenschule (1853), S. 63.
35) v. Melle, Gründliche Nachrichten von der Kaiserl. freyen Stadt Lübeck (dritte Ausgabe, herausg. von Joh. Hermann Schnobel 1787), S. 203. Bei Groth ist 1621 verdruckt für 1612 (bei Schr. richtig).
36) Act. Tit. XV Vol. A 1587. Unterm 23. September ladet Glambeck den Wismarschen Rat zu seiner Hochzeit ein.
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1601 von dort aus aufs neue um die damals vakante Rechenmeisterstelle an der Gr. Stadtschule, doch ohne Erfolg 37 ).

(53.) 1587-1595. Holste, Caspar, "von der Wismar aus Mecklenburg gebürtig" 38 ), immatr. Rost. 1581, Schulkollege 39 ), vermutlich vierter Geselle als Nachfolger Eberts (48.), wurde Pastor zu Ziethen (Ratzeb.) 1595, an St. Petri in Lübeck 1600, † das. 1638 April 9, 84 J. alt.

(54.) 1588-1593. Lippe, M. Jakob, Schmiedssohn aus Wismar, Quintus wohl an Glambecks (51.) Stelle 1588, hier bis 1593 im Amt, wurde Pastor in Grevesmühlen 1596 40 ), am Heil. Geist in Wismar 1600, Diakonus an St. Georgen 1605 41 ).

(55.) 1588-1593. Eilers, Tilemann, aus Goslar, Kantor an Martinius' (50.) Stelle 1588, ging 1593 in gleicher Eigenschaft (nicht schon als Pastor, wie Bolle annimmt) nach Grevesmühlen, Pastor in Kirch Mummendorf 1596 42 ).

(56.) 1589-1596. Pipan, Alexander, als Schreib- und Rechenmeister für Westermeyer (52.) angestellt 1589 April 12, † 1596, bg. Mai 2 (N).


37) In diesem Bewerbungsschreiben sagt er, er habe sich "nun für 16 Jahren E. E. Rath und derselben löblichen Stadt-Jugend für einen Schreib- und Rechenmeister gebrauchen lassen". Er wird danach unmittelbar auf Schmidtgen gefolgt sein.
38) Krüger, Ratzeburger Pastoren, S. 74.
39) Vgl. Ztschr. f. Lübeckische Geschichte I, S. 348, wo es von ihm unter Berufung auf Starcke, Lübeckische Kirchenhistorie S. 841 heißt: "studierte in Rostock und Wittenberg und muß dann in Wismar Schulmann gewesen sein". In den Akten habe ich ihn nicht gefunden; seine Amtsdauer, und daß er unmittelbarer Nachfolger Eberts gewesen, kann daher auch nur vermutet werden. Nach seinem Abgange scheint man sich vorläufig ohne den vierten Gesellen beholfen zu haben, bis durch die Anstellung Crudops 1609 die Siebenzahl der Lehrer wiederhergestellt wurde, bei der es dann zwei Jahrhunderte lang verblieb, nur daß seit 1751 vorübergehend noch ein Sprachmeister beschäftigt wurde.
40) In der Zwischenzeit scheint er den Wismarschen Pastoren behilflich gewesen zu sein. Schr., der ihn (irrig als Konrektor, vgl. die Anm. zu 67) 1591 nennt, sagt an anderer Stelle, er habe sich 1595 hier "so in Predigten aufgeführet, daß der Hr. (Bürgermeister) Greg. Jule ihm (in einem lateinischen Poem) gratulieret." Im Schulamt kann er da nicht mehr gewesen sein, weil Ruge seit 1594 sicher bezeugt ist. In der Rechnung St. Georgii Hebungen begegnet er nach 1593 auch nicht mehr.
41) M.-Schw. Pfarren III, S. 1373. Die dortige Angabe "vorher Konrektor in Wismar 1595" ist falsch. - Seine Wwe. † 1621, bg. März 1 (M).
42) Ebd. S. 1203.
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(57.) 1591-1594. Hüning, Lorenz, Stadtschreiberssohn aus Plau, Konrektor an Glambecks (51.) Stelle 1591, wurde Diakonus an St. Marien in Parchim 1594 43 ).

(58.) 1593-1621. Reimarus, Johann, immatr. als Megapolitanus Rost. 1587, vielleicht ein Sohn des Pastors Joachim in Neukloster (1550-1565), Kantor als Nachfolger Eilers (55.) 1593, † 1621 Febr. 24, 57 J. alt, bg. Febr. 27 (M). Sein Grabstein in St. Marien trägt die Inschrift: "Reimari cubet hic cantoris corpus in urna, sed cantat angelicos mens sine fine modos" 44 ).

(59.) 1594-1595. Goldstein, M. Johann, aus Rüthen in Westfalen, Konrektor an Hünings (57.) Stelle wohl Ost. 1594 (unterm 24. April d. Js. verzeichnet die Rechnung der Gr. Kloster Hebung an Unkosten wegen des neuen Conrectoris 4 Mark 6 ßl.), wurde Pastor an St. Nikolai in Rostock 1595 Febr. 25 45 ).

(60.) 1594-1630. Ruge, Joachim, Quintus als Lippes (54.) Nachfolger 1594, verwaltete dies Amt 36 Jahre lang, † 1630, bg. Juli 31 (N). Vielleicht ein Sohn des M. Heinrich Ruge, der 1561-1584 als Diakonus an St. Georgen amtierte. - Verh. m. der Wwe. des 1602 Sept. 27 in N begrabenen Uhrmachers Peter Jachenow, Margarethe Beermann 46 ).

(61.) 1595-1604. Müller, M. Theodor, geb. zu Hamburg 1556 Aug. 6, Sohn des Johannes Müller und der Katharina Vaßmann, Enkel des I. U. D. Johannes Müller daselbst, Konrektor an Goldsteins Stelle 1595, Mag. phil. 1600, wurde Pastor in Sinstorf bei Harburg 1604, † das. 1629 Aug. 26, 63 J. alt. - Verh. 1604 Sept. 26 ..... 47 ).

(62.) 1595-1617. Geike, Joachim (nicht Johann, wie er bei Schr. und Groth heißt), aus Wismar, immatr. Rost. 1578, erhielt als "thokamen Geselle, dat he Caspar Holdenagels


43) Ebd. II, S. 988. Zu der Hochzeit seiner Witwe, die den Nachfolger im Parchimschen Diakonat M. Lorenz Christiani, einen gebürtigen Wismarer, wiederheiratete, lud dieser Bürgermeister und Rat der Stadt Wismar als seine "großgünstigen Herren, einige Patronos und mächtige Förderer nebenst ihren vielehrenundtugendreichen Hausehren und lieben Kindern" unterm 28. Aug. 1608 feierlichst ein. (Act. Tit. XV Vol. A 1608.)
44) Jahrb. 54, S. 143, Nr. 369.
45) M.-Schw. Pfarren III, S. 1428.
46) Act. Tit. XX Vol. I 1613.
47) Leichenpredigt in der vormals Königlichen und Provinzial-Bibliothek Hannover.
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(46.) stelle na sinen dode verwaltet, biß ein ander Gesell ankommen", laut Ausgabe der Gr. Kloster Hebung von 1596 4 Mark. Aus dem Provisorium wurde dann eine 22jährige Amtszeit. † vermutlich zwischen Mich. und Weihn. 1617 48 ).

(63.) 1597. Matthiä, Jakob, als Schreib- und Rechenmeister für Pipan (56.) angestellt 1597 Mai 20, ging noch in eben dem Jahre von hier nach Lübeck.

(64.) 1597-1599. Daetri, Brandanus, aus Hamburg, zum Schreib- und Rechenmeister oder, wie er sich selbst nennt, Arithmetikus, an Matthiäs Stelle vociert 1597 Okt. 7, nahm, weil er wegen der vielen Klippschulen (es ist das die immer wiederkehrende Klage) seinen Unterhalt hier nicht finden konnte, seine Dimission und ging 1599 im April von hier weg. Er wird in seine Vaterstadt zurückgekehrt sein: der 1607 in Hamburg geborene nachmalige Generalsuperintendent in Braunschweig und Abt zu Riddaghausen D. Brandanus Daetrius war wohl sicher sein Sohn.

(65.) 1602-1619. Semmecke, Friedrich, aus Bremen, stand als Geselle bei dem deutschen Schulhalter Georgius Osterhoff zu Lübeck, als er nach dreijähriger Vakanz 49 ) 1602 Aug. 11 zum Schreib- und Rechenmeister an die hiesige Schule berufen wurde. Er wird das Amt bis Benekes Antritt 1619 geführt haben; aus den Akten geht jedenfalls über eine anderweitige Besetzung, soweit ich sehen konnte, nichts hervor.

*(66.) 1602-1622. Gervesius, M. Samuel, war erst zu Cölln an der Spree 50 ), Konrektor in Güstrow 1599. Zum Rektor an Dürings (38.) Stelle berufen 1602, † 1622, bg. Okt. 17 (M). - Seine Wwe. † 1630, bg. Febr. 15 (M).


48) St. Georgii geistl. Hebungen führen ihn als defunctus zuerst Joh. 1618. Das beweist jedoch nichts; auch Mancinus z. B., der nachweislich Anfang 1620 schon tot war, wird noch Mich. 1620 (es handelte sich in solchen Fällen anscheinend um eine Art Gnadenjahr) ohne diesen Zusatz aufgeführt. Chelius kam übrigens auch schon 1617 an Geikes Stelle (s. 71).
49) So wohl sicher. Groth hält es allerdings für "kaum glaublich", daß die Schreiblehrerstelle drei Jahre lang unbesetzt gewesen sein sollte; dabei sagt er aber selbst: "gewiß ist, daß 1601 im März eine Vakanz war" (für 1601 Jan. vgl. unter 52.): Wie es nach der Rechnung der geistl. Hebungen St. Marien scheint, vertrat Ruge (60.) solange die Stelle.
50) Samuel Geruesius, rectoris Wismariensis filius, wurde 1606 als Coloniensis Marchicus in Rost. immatrikuliert, war also doch wohl in Cölln geboren.
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(67.) 1604-1620. Mancinus, M. Georg, geb. zu Schwerin 1554 51 ), immatr. Rost. 1574, Rektor in Bützow 1581 51), promov. zum Mag. phil. Rost. 1599 April 12. Konrektor in Wismar als Müllers (61.) Nachfolger 1604, war nach dem Ratsprotokoll von 1620 Febr. 14 "für weinig Zeit todes verfahren", bg. März 17 52 ). - Verh. Bützow 1586 April 25 m. Anna Lange, Tochter des vormaligen Syndici zu Wismar Joachim Lange und der Anna Fuhrmann 53 ). Eine Tochter war verh. m. M. Andreas Martin Pauli an St. Nikolai; deren Sohn vermutlich der Subrektor Andreas Pauli (87.).

(68.) 1605-1617. Schwick (Zwick), Georg, Sextus als Nachfolger Hanes (21.) 1605, "hat wenigstens bis 1616 gelebt, in welchem Jahr er einen Calender herausgegeben, dem mehrere Wismarsche Merkwürdigkeiten beigefügt sind" (Schr.). † 1617, bg. Juli 27 (N). Für seine Witwe sind in den allgemeinen Ausgaben der geistl. Hebungen St. Georgii 1617/18 10 Mark loco beneficii verbucht. Ein Sohn David war Pastor in Toitenwinkel 1632-1638.


51) Cleemann, Syllab. Parchimens., S. 215.
52) Bgb. M. Da steht nur "Conrector" ohne Namensnennung. Crull hat in Klammern dahintergeschrieben "Hennings?", dies dann wieder durchstrichen und "Crudopius" darübergeschrieben, was unmöglich ist (vgl. 69.). Es kann nur der in dem Ratsprotokoll mit vollem Namen genannte Mancinus gemeint sein; die späte Beerdigung möchte zwar auf den ersten Blick befremden, war aber zu damaliger Zeit nichts so ganz Seltenes; vgl. M.-Schw. Pfarren I, S. 250, Anm. 9. Das Datum könnte übrigens auch verschrieben sein (Febr. 17?). Groth nennt nach Mancinus ("weder das Jahr seiner Anstellung noch seines Abganges wird angeführt") zunächst Georg Hennings aus Perleberg, bis 1612, dann Jakob Lippe, bis 1617, und läßt danach 3jährige Vakanz sein. Das ist ganz irrig. Lippe starb (Groth hat offenbar Schr., Prediger-Historie, S. 187, mißverstanden) 1617 als Diakonus an St. Georgen, stand auch schon seit 1596 (in Grevesmühlen) im Pfarramte, nachdem er vorher eine Zeitlang als Schulgeselle in Wismar tätig gewesen (s. 54.). Was es mit Georg Hennings für eine Bewandtnis hat, weiß ich nicht; daß er das Konrektorat bis 1612 nicht verwaltet haben kann, steht außer Frage, weil die Amtsdauer Mancinus' absolut sicher bezeugt ist (daß er 1604 da war, beweist neben anderm eine Notiz des Kirchenbuchs zum Grauen Kloster hinter S. 169: Anno 1604 ist dem Conrectori M. Georgio Mancino ein nie badstuben in den hoff von grundt auf verfertiget). Der Zusatz bei Schr. "Perleberg. March." zu Hennings' Namen läßt es ja allerdings glaubhaft erscheinen, daß er wirklich hiergewesen ist, aber in welcher Eigenschaft? In den Akten ist nirgends eine Spur von ihm zu finden.
53) Act. Tit. XV Vol. A 1586. Die Schwiegermutter ladet den Wismarschen Rat unterm 11. April 1586 zu der Hochzeit ein.
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(69.) 1609-1629. Crudop, M. Johann, aus Schwerin, als erster Subrektor 54 ) vociert 1609, Konrektor an Stelle Mancinus' 1620 Febr. 14, wurde Diakonus an St. Nikolai 1629 Sept. 16 55 ).

(70.) 1617-1635. Maaß, Matthias, Sextus als Nachfolger Schwicks 1617, wurde Quintus an Ruges (60.) Stelle 1630, † 1635, bg. April 3 (M). - Seine Wwe. † 1638, bg. Okt. 29 (M).

(71.) 1617-1668. Chelius, Johann, aus Buttstadt in Thüringen, Quartus an Geikes (62.) Stelle 1617, verwaltete seinen Dienst 51 Jahre und 6 Monate, worauf er 1668 Alters und Schwachheit halber ("denn ich schon über 80 Jahr") um seine Dimission ersuchte, † 1678, bg. Sept. 18 (N). Sein Grab in St. Georgen, "neben Obrist Jordans Capell belegen", wurde ihm von der Kirche titulo donationis verehrt, weil er ihr "sieder Anno 1617 aufgewartet, auch die Siechbücher guten Theils selbst gehalten und verfertiget und ohn entgeldt der Kirchen gelassen 56 ). - Verh. ....., † 1675, bg. Okt. 27 (N). Zwei Söhne (vermutlich doch), Johann und David, wurden 1632 bzw. 1649 (als Wismarienses) in Rostock immatrikuliert.

(72.) 1619-1631. Beneke, Bernhard, als Schreib- und Rechenmeister angestellt Joh. 1619 (ob unmittelbarer Nachfolger Semmeckes? s. 39.), kündigte seinen "nunmehr bis ins zwölffte Jahr vorgestandenen Schuldienst" 1631 April 18 auf mit dem Bemerken, daß ihm "annoch 231 Mark Lübisch Besoldungsgelder hinterstellig, welche zur Bezahlung meiner Schulden und Fortsetzung meiner Reise zum höchsten bedürfftig" 57 ). - Seine Frau † 1630, bg. Mai 9 (M).

(73.) 1620-1639. Cunatus, M. Thomas, aus Schlesien, Subrektor an Crudops (69.) Stelle 1620, rückte nach dessen Abgang 1629 Okt. 30 zum Konrektor auf, † 1639, bg. Mai 28 (M, N).


54) So sagt Schr., und ich bin ihm darin gefolgt, obwohl sich aktenmäßig schwerlich etwas darüber feststellen lassen wird. Vgl. Bolle a. a. O., S. 14, Sp. 2.
55) M.-Schw. Pfarren III, S. 1384, Seine Wwe. † 1675, bg. Mai 21 (N).
56) St. Georg-Kirche, Kirchenstuhl-Stellen, Kirchen-Begräbnisse usw., S. 1021.
57) Act. Tit. XXIII Nr. 15 Vol. 1. Nach Benekes Abgang wurde die Schreib- und Rechenmeisterstelle anscheinend bis 1662 eingespart; vgl. die Anm. zu Becker (79.).
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Zu seinem Nachfolger wurde 1639 Juni 25 Laurentius Olearius, gewesener Rektor zu Gnoien, berufen, verzichtete jedoch, als ein Examen von ihm verlangt wurde.

(74.) 1621-1661. Schepsius, Andreas, aus Liegnitz, immatr. Rost. 1617, Kantor als Nachfolger Reimarus' (58.) 1621, wurde nach 40jähriger Amtstätigkeit in den Ruhestand versetzt 1661, † 1665, bg. März 15 (N). - Verh. ....., † 1656, bg. April 11 (N). Als seinen (oder auch seines Bruders, s. 78.) Urenkel möchte ich den stud. theol. Johann Wilhelm Schöps ansprechen, der 1737 als Wismariensis in Rost. immatrikuliert wurde.

*(75.) 1623-1639. Nigrinus (Schwartze), M. Jeremias, geb. zu Schlawe in Pommern 1596 Febr. 20, Sohn des Bürgermeisters Jeremias und der Margarethe Pantel, Enkel des Senators Andreas Schwartze daselbst 58 ), Konrektor zunächst an der Kniephofischen, dann an der Altstädter Schule zu Königsberg in Preußen. Als Rektor an Gervesius' (66.) Stelle nach Wismar berufen 1623, kündigte sein Amt 1639 April 22 und ging nach Rostock als Rektor der dortigen Gr. Stadtschule, † daselbst 1646 Juli 6 im 51. J. - Verh. 1623 m. Anna Lange aus Rostock 58).

(76.) 1629-1632. Blumenthal , Christian, aus Perleberg, immatr. Rost. 1615, Subrektor an Cunatus' (73.) Stelle 1629, wurde Mai 1632 als Konrektor in seine Vaterstadt Perleberg berufen 59 ).

(77.) 1630-1661. Rabe (Corvinus), Ezechiel, aus Barth in Pommern, Sextus an Stelle von Maaß (70.) 1630, Quintus nach dessen Abgang 1635, bat 1661 Febr. 3, ihn "in Betrachtung seines hohen, auff 70 Jahr sich erstreckenden Alters" aus dem Schuldienste zu entlassen und seinen Sohn Michael an seine Stelle zu substituieren und zu einem Schulkollegen zu erklären, was denn auch geschah (s. 92.). † 1662, bg. Jan. 27 (M). - Seine Frau † 1639, bg. April 21 (N).

(78.) 1632-1643. Schepsius , Georg, aus Liegnitz, immatr. Rost. 1614, Bruder des obigen Kantors Andreas (74.), vorher Schulkollege zu Stralsund. Subrektor an Blumenthals (76.) Stelle 1632 Aug. 10, † 1643 vor März 6. - Verh. m.


58) Leichenpredigt in der Meckl. Landesbibliothek. Nach Groth und auch nach Neumann (a. a. O., S. 115) wurde er am 2. Februar geboren; die Lpr. sagt aber die vigesimo Februarii.
59) Ratsprotokoll von 1632 Mai 14. Groth hat ihn nicht.
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Engel Heins 60 ), † a. Wwe. 1650, bg. Okt. 18 (M). Zwischen ihr und ihrem Schwager Andreas entspann sich wegen des Nachlasses ihres Mannes ein erbitterter Streit, von dem nicht weniger als 16 Aktenstücke Kunde geben.

(79.) 1635-1638. Becker, Jakob, als Sextus nach Rabes (77.) Aufrücken angestellt 1635, verwaltete zugleich die Rechenmeisterstelle 61 ), † schon 1638, bg. Okt. 17 (N).

(80.) 1639-1643 62 ). Techen, Georg, aus Malchow, Sextus 1639 Juni 5, wurde Pastor in Biendorf 1643 63 ).

*(81.) 1639-1645. Poltz, Johann, I, geb. zu Schönwalde in Böhmen, Sohn des Pastors Georg, wurde 1639 Juni 17 von Berlin 64 ) als Rektor an Nigrinus' (75.) Stelle berufen, † bereits 1645, bg. Febr. 16 (N). - Verh. m. Katharine Butel, Tochter des Advokaten und Ratsherrn Moritz zu Prenzlau, heiratete a. Wwe. 1650 Juli 16 den Archidiakonus M. Joachim Brücke an St. Marien, † nach nochmaligem 34jährigen Witwenstande 1693, bg. Okt. 24 (N). Ein Sohn D. Johann Moritz Poltz war Pastor an St. Jürgen zu Rostock 1668-1708. Eine


60) Act. Tit. XXIII Nr. 15 Vol. 7a.
61) An seiner Eigenschaft als Sextus (so auch Groth) ist nicht zu zweifeln. Bei der Berufung Techens heißt es ausdrücklich: "Demnach unser Schulkollege Jakobus Becker mit Tode abgegangen und wir zur Ersetzung dessen Stelle" usw. Andererseits bezeichnet das Bgb. ihn als "Schul- und Rechenmeister". Daß er tatsächlich beides war, dürfte übrigens auch durch ein Schreiben des Rektors Nigrinus von 1639 Jan. 23 seine Bestätigung finden, worin dieser seinen Schwager Joachim Plate für das durch Beckers Tod erledigte Schulamt empfiehlt. Er hebt dabei hervor, daß Plate "auch in der Rechenkunst sich also beweise, daß E. E. Rath, wenns ihnen also geliebete, ihn gegen einen jeden Meister wohl aufstellen dürften und demnach (welches ich höre der Bürgerschaft Begehren sein solle) einen absondrigen zu bestellen vielleicht kein Ursach haben möchten". In den Akten begegnet denn auch erst 1662 wieder ein eigener Schreib-und Rechenmeister. Wie es scheint, verwaltete nach Benekes Abgang zunächst (von 1631 bis 1635) Georg Schepsius (78.) die Stelle mit; von da ab werden die Sexti es getan haben, wie das denn auch noch von Brasch (83.) und Bene (86.) ausdrücklich bezeugt ist.
62) Nach Groth (der Brasch nicht hat) bis 1647; demgegenüber steht jedoch aktenmäßig fest, daß Techen bereits 1643 März 23 nach Biendorf vociert wurde, wo er das Amt im August angetreten haben wird. Seine Unterschrift im Wism. Konkordienbuch (Sup.-Archiv) datiert von 1643 Aug. 18; sie erfolgte in der Regel kurz vor der Einführung.
63) M.-Schw. Pfarren I, S. 38. Ein Sohn Friedrich studierte 1659 in Rostock.
64) Vgl. hierzu die Anm. zu dem Nachfolger Johann Poltz II.
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Tochter heiratete Pastor Michael Freude in Kuppentin, Vater des Konrektors Michael (104.); eine zweite Pastor Polchow in Bössow; eine dritte nacheinander die Pastoren Hartwig und Hauswedel in Plau.

(82.) 1640-1668. Hopstock, Christoph, aus Lauba in der Oberlausitz, immatr. Rost. 1638, Konrektor an Cunatus' (73.) Stelle 1640, resignierte "seines Leibes Unvermögenheit und Alters halber" 1668, † 1676, bg. Juli 24 (N). Seine Tochter heiratete Konrektor Dieck (98.).

(83.) 1643-1646. Brasch, Johann, Sextus als Techens (80.) Nachfolger 1643, gleichzeitig Schreib- und Rechenmeister, wurde 1646 wegen unsittlichen Lebenswandels dimittiert.

(84.) 1643-1653. Passier, Christian, aus Meißen, Subrektor an Georg Schepsius' (78.) Stelle 1643, erhielt 1653 seine Entlassung, † G 1661, bg. April 17. - Verh. 1.) in St. Marien 1643 oder 1644 m. Ilsabe Severin, † schon 1645, bg. Febr. 9 (M). 2.) m. Beleke Richter, Schwester des Hutstaffierers Joachim Richter, heiratete a. Wwe. den Fähnrich von des Obristlieutenants von Haaren Leibkompagnie, späteren Capitain Johann Gercke, "welcher in der Reise aus Schweden auf der See verunglückt ist". Sie lebte a. Wwe. noch 1690 bei ihrem Sohne, dem Kaufmann Wilhelm Anton Gercke in Riga. Ein Sohn Passiers aus erster Ehe, Claus, war Kauf- und Handelsmann in Riga 65 ).

*(85.) 1645-1654. Poltz, Johann, II, geb. zu Belzig in der Mark 1605 April 30, vorher Rektor des Gymnasii in Berlin 66 ), Rektor in Wismar 1645, wurde Subrektor in Lübeck 1654 Nov. 2, Konrektor daselbst 1664 März 15, † zu Lübeck 1675 Dez. 9 67 ). - Verh. m. Dorothea Meier 68 ).


65) Act. Tit. XX Vol. E 1688, K 1661, E 1690. Ein zweiter Sohn der Beleke Richter, Johann Gercke, war Kaufmann in Reval; vgl. unter 108, Anm. 1.
66) So nach Groth. Es wäre danach auch in Berlin der Nachfolger Johann Poltz' I gewesen, - falls diese Angabe nicht etwa auf einer Verwechselung mit jenem beruht. Daß Johann Poltz I vorher in Berlin war, geht aus der Berufungsurkunde hervor. Sein oben genannter Sohn Johann Moritz wurde dort auch (1638 Mai 4) geboren.
67) v. Melle, a. a. O., S. 359. Nach Groth starb er schon Febr. 23.
68) Otto Fr. Arends, a. a. O., Bd. 2, S. 165. Ein 1660 zu Lübeck geborener Sohn Johannes war Pastor zu Preetz in Holstein, † das. 1705; dessen Sohn vermutlich der Pastor zu Neukirchen bei Oldenburg in Holstein Johann Poltz († 1741).
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(86.) 1647-1656. Bene, Jakob, aus Hamburg, Sextus als Nachfolger Brasch' 1647, verwaltete gleich seinem Vorgänger die Rechenmeisterstelle mit, † 1656, bg. Dez. 5 (M).

(87.) 1653-1676. Pauli, Andreas, aus Wismar, immatr. (ohne Eid) Rost. 1634, wohl sicher ein Sohn des Pastors M. Andreas Martin Pauli an St. Nikolai und der Anna Maria Mancinus, Tochter des Konrektors M. Georg (s. oben 67.), Subrektor als Nachfolger Passiers 1653, † 1676, bg. März 5 (N). - Verh. 1.) ....., † G 1665, bg. März 24. 2.) m. Anna Lucia Topper 69 ), † a. Wwe. 1682, bg. Jan. 22 (N, M).

*(88.) 1654-1660. Bellin, M. Johann, geb. zu Gr. Schönfeld bei Bahn in Pommern 1618 Juni 11 70 ), Sohn des Bauern Martin und der Katharina Kerke, stud. in Wittenberg und Helmstädt, promov. zum Mag. phil. Wittenberg 1645, war zu Hamburg und konditionierte darauf bei Dr. Wedemann in Schwerin, Rektor in Parchim 1650 Okt. 11. Als Rektor an Poltz' II Stelle nach Wismar berufen 1654 Sept. 3, † bereits 1660 Dez. 21 im 43. J., bg. Dez. 28 (N). - Verh. Parchim 1652 Juni 1 m. Sophie Prenger, Tochter des Sup. Heinrich daselbst, heiratete a. Wwe. 1662 Febr. 11 Pastor M. Joh. Heinrich Brandt an St. Marien in Wismar, † , nachdem sie 1670 nochmals Wwe. geworden, 1683, bg. Dez. 24 (M). Eine Tochter Dorothea heiratete den Kaufmann Daniel Hintze zu Wismar, Sohn des Ratsherrn Joachim und Vater des Pastors M. Joachim Johann Hintze am Heil. Geist hierselbst.

Er ist Verfasser mehrerer geistlicher Dichtungen. Von seinen Kirchenliedern steht "O Hertzensfreud', o Lebenslicht" im Wismarschen Gesangbuch von 1700 71 ). Die Schule wurde zu seiner Zeit so stark besucht, daß in der Prima 47 Schüler saßen, worunter 39 auswärtige. (Groth.)

(89.) 1657-1666. Köppen, Heinrich, Sextus als Nachfolger Benes (86.) 1657, † G 1666, bg. Aug. 9. - Seine Wwe. † 1670, bg. Jan. 11 (M). Ein Sohn Martin war Pastor in Bülow 1677-1706. Er bat, damals noch Studiosus, unterm 8. Dez. 1669 um eine Unterstützung für seine Mutter, "weil ihr hohes Alter und das blöde Gesicht es nicht hat zugeben können, daß sie sich mit anderer Handarbeit aushelfe". Ihr


69) Jahrb. 54, S. 124, Nr. 72. Wohl von auswärts; in den Wism. Bürgerbüchern begegnet der Name nicht.
70) Cleemann, Syllab. Gustrov., Sp. 53 f. Groth gibt als sein Geburtsjahr (offenbar verdruckt) 1615.
71) Dr. Carl Schröder, a. a. O., S. 32.
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wurde denn auch "etwas gereichet aus der Almosenkasse von St. Marien".

*(90.) 1661-1668. Bünsow, M. Laurentius, geb. zu Bobbin auf Rügen 1630 Okt. 13, Sohn des Pastors Christian (und der Anna Stappenbeck, Tochter des Pastors Petrus zu Bobbin), Enkel des Kaufmanns Laurentius Bünsow zu Greifswald, stud. in Greifswald und Wittenberg, Pfarrsubstitut bei seinem Schwager, Pastor Joachim Pagenkopp in Bobbin (vgl. 106.), dann Hauslehrer bei den Kindern des Obersyndikus David Glozyn zu Lübeck. Zum Rektor an Bellins Stelle erwählt 1661 März 6, ging 1668 als Rektor nach Stralsund, † daselbst 1679 Okt. 10, 49 Jahre alt. - Verh. 1662 Juni 12 m. Margarethe Wessel, Tochter des Pastors Johannes zu Sagard auf Rügen 72 ).

(91.) 1661-1676. Lakemann, Christian, aus Stade, immatr. Rost. 1656, zum Kantor an Stelle des in den Ruhestand getretenen Andreas Schepsius (74.) vociert 1661 Mai 17 73 ), † 1676, bg. Jan. 24 (M). Er kaufte 1665 die Bude am Markt, in der sein Vorgänger gewohnt hatte 74 ) (jetzt Goetze). Ein Sohn Andreas war Pastor in Westenbrügge 1696-1713.

(92.) 1661-1679. Rabe (Corvinus), Michael, geb. zu Wismar, Sohn des obigen Schulkollegen Ezechiel (77.), Quintus als Nachfolger seines Vaters 1661, † 1679, bg. Mai 29 (N). - Verh. m. Gertrud Kahl 75 ), die er a. Wwe. zurückließ. Sie wurde schon 1669 den Sonntag vor Johannis "mit einer großen und beschwerlichen Krankheit belegt", unter der sie in der Folge dauernd litt. Rabe bat deshalb unterm 3. Mai 1678, da "die Medikamente viel gekostet und auch sonst ein großes daraufgegangen", um Erhöhung seines Salarii oder ein Subsidium.

(93.) 1662-1664. Struck, Jürgen, aus Lübeck, erhielt 1657 die Konzession zur Errichtung einer Privatschule, "darinnen die liebe Jugend im Lesen, Schreiben und Rechnen zu informieren". 1662 scheint er dann in die Gr. Stadtschule übernommen zu sein: "Daß dieselben", so schreibt er unterm 29. Okt. d. Js. an den Rat, "mich bey hiesiger berühmten Stadtschulen vor einen Schreib- und Rechenmeister constituieren wollen, solches erkenne ich mit unvergeßlichem Dancke". 1664 März 3


72) Leichenpredigt in der Greifswalder Universitätsbibliothek.
73) Zunächst als dessen Substitut; endgültig 1665 Juli 22.
74) Ratsprotok. 1665, S. 322 f., vgl. S. 85.
75) Act. Tit. XXIII Nr. 15 Vol. 7a.
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wurde er Küster an St. Nikolai, † als solcher 1668 vor März 17.

(94.) 1664-1669. Hordemann, Jakob, aus Hamburg, Schreib- und Rechenmeister 1664, wird das Amt bis Petersens Antritt 1669 geführt haben.

(95.) 1666-1691. Beutin, Caspar, geb. zu Wismar um 1633 (immatr. ohne Eid Rost. 1646), wohl Sohn des 1626 April 22 hier Bürger gewordenen Hans Boitin und Enkel des 1603 Jan. 18 in M begrabenen Schneiders Caspar Boitin, Sextus als Köppens (89.) Nachfolger 1666 Aug. 8, Quartus an Nelius' (97.) Stelle 1675 März 3, † 1691, bg. Mai 24 (N). - Verh. 1.) G 1668 Okt. 20 m. Anna Friedrichs, † G 1677, bg. Febr. 8. 2.) m. Katharine Leestbarg, gt. N 1651 April 10, Tochter des Schusters 76 ) Diedrich Leestbarg, † a. Wwe. N 1718, 67 J. alt, bg. in Gr. Mönchen Chor April 19.

*(96.) 1668-1671. Bünsow, Christian, geb. zu Bobbin auf Rügen um 1640 (immatr. Rost. 1662), Bruder des obigen Rektors M. Laurentius (90.), wurde von Frankfurt a. Oder als Nachfolger seines Bruders zum Rektor in Wismar vociert 1668 Jan. 28, † schon nach kaum vierjähriger hiesiger Wirksamkeit 1671 Sept. 17, bg. G Sept. 27.

(97.) 1668-1675. Nelius, Joachim, geb. zu Hohen Viecheln um 1630 (immatr. Rost. 1652), Sohn des Pastors Joachim, Enkel des Jakob Neels, der 1602 Juli 10 das Bürgerrecht in Wismar erwarb, Quartus an Chelius' (71.) Stelle 1668 77 ) Okt. 31, † G 1675, bg. Jan. 11, gegen 45 J. alt.

(98.) 1668-1675. Dieck, M. Georg, aus Corbach im Waldeckschen, immatr. Rost. 1661, promov. zum Mag. phil. ebd. 1667, Privatdozent für orientalische Sprachen in Rostock. Zum Konrektor als Nachfolger Hopstocks (82.) bestellt 1668 Juni 18, † G 1675, bg. April 13. - Verh. m. Sophie Hopstock 78 ), gt. N 1645 Aug. 26, Tochter seines Vorgängers, wurde mit 30 Jahren Witwe und verheiratete sich vermutlich wieder.

(99.) 1669-1684 und 1695-1699. Petersen, Christian, zum Schreib- und Rechenmeister wohl an Hordemanns (94.) Stelle erwählt 1669 Aug. 7, "dergestalt, daß er auf bevorstehenden Weihnachten des 1669sten Jahres sein Offizium an-


76) Bürgerbuch 1646 Okt. 3.
77) Nicht 1667, wie Groth angibt. S. Tit. XXIII Nr. 15 Vol. 4, S. 18.
78) Vgl. Jahrb. 54, S. 133, Nr. 209.
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trete" 79 ), führte das Amt zunächst bis 1684 80 ), ging von hier nach Nyköping und bewarb sich dann 1695 Sept. 13 von Schwerin aus, wo er "eine gute Condition, ingleichen auch die Hochfürstl. Prinzen und Prinzessinnen in der Information hatte", aufs neue um die durch den Abgang Crohns (113.) erledigte Stelle, vociert 1695 Sept. 26, † vermutlich 1699 81 ). - Verh. 82 ) 1670 Mai 3 m. Helene Margarethe Erich, † vor 1695.

*(100.) 1672-1686. Lehmann, Urban, geb. zu Kolberg in Pommern, vorher Rektor der Schule zu Anklam. Als Rektor nach Wismar an Christian Bünsows (96.) Stelle vociert 1671 Nov. 6, trat das Amt 1672 an, † 1686, bg. April 15 (M). - Verh. 1671 m. geb. Schröder 83 ). Eine Tochter Dorothea heiratete 1706 Dez. 1 Pastor Koch in Basse (Vater des Sup. Ehrenreich Christoph Koch an St. Marien in Wismar); deren Tochter den Nachfolger in Basse, Pastor Sievert; deren Tochter wiederum den Nachfolger, Pastor Möller; deren Tochter Pastor Tarnow in Klaber. Ein Sohn aus dieser Ehe war der Pastor Tarnow in Kloster Ribnitz; sein Urenkel ist der jetzige Leiter der Gr. Stadtschule zu Wismar, Oberstudiendirektor Dr. Kleiminger.

(101.) 1675-1677. Lippe, M. Daniel, geb. zu Lübeck um 1640 (immatr. Rost. 1660), Sohn des Schulkollegen Daniel, Bruder des Dompredigers Jakob daselbst und Enkel des ehemaligen Schulkollegen, späteren Diakonus an St. Georgen zu


79) Act. Tit. XXIII Nr. 15 Vol. 4, S. 20.
80) "Wann ich denn vernommen", so schreibt er 1695, "daß die Rechenmeisterstelle wieder vakant, alß wäre ich wohl gesonnen, wenn meine wenige Person möchte wieder dazu beliebet werden, nachdem ich bereits vor diesen an die 15 Jahr berührte Stelle betreten und noch bei der Löbl. Bürgerschaft Gottlob in gutem Ruhm bin." Der 1684 ins Amt gekommene Intelmann (108.) war mithin damals sein unmittelbarer Nachfolger. Groth macht aus dem einen Petersen zwei, läßt Christian Petersen I auch schon im September desselben Jahres 1669 sein Amt (das er noch gar nicht angetreten hatte!) wieder aufgeben und nach Leipzig (?) gehen. Von 1669 bis 1696 hat Groths Verzeichnis der Schreib- und Rechenmeister Lücke.
81) Nach Groth ist er "hier auch gestorben", wohl in N. Die Kb. von M und G verzeichnen seinen Tod nicht.
82) Nach seiner eigenen Angabe in einem von Nyköping an den Rat gerichteten Schreiben, worin er als "damahls Rechenmeister an der Lateinischen Schule in Wißmar" um ein Echtzeugnis für seine hier geborenen Kinder bittet. In den Wism. Kb. steht die Trauung nicht.
83) Glückwunschgedicht in der Greifswalder Universitätsbibliothek; vgl. Vitae Pomeranorum, S. 185.
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Wismar M. Jakob Lippe (s. oben 53.), promov. zum Mag. phil. in Jena, erhielt das Konrektorat an Diecks (98.) Stelle 1675 Juni 12, legte dasselbe jedoch schon 1677 "freiwillig nieder, um dem Studio der Theologie desto fleißiger obliegen zu können 84 ), und kehrte in seine Vaterstadt Lübeck zurück, woselbst er von einer unheilbaren Gemütskrankheit befallen wurde. - Seine Frau † 1677, bg. Jan. 10 (N).

(102.) 1675-1706. Poltz, Georg Christoph, aus Wismar, immatr. Rost. 1654, wohl sicher Sohn eines der beiden obigen Rektoren (81., 85.), Sextus als Beutins (95.) Nachfolger 1675, Quintus an Michael Rabes (92.) Stelle 1679, † nach Schr. 1706 (in Kb. nicht). - Verh. m. Judith Schwartz, † ein Jahr nach ihm N 1707, bg. M Dez. 29.

(103.) 1676. Westphal, Jakob, aus Wismar, immatr. Rost. 1670, als Subrektor an Paulis (87.) Stelle bestellt 1676 Juli 3, "lebte aber kaum 3 Monathe nachher", † 1676, bg. Okt. 17 (N).

(104.) 1676-1688. Freude, Michael, geb. zu Kuppentin, Sohn des Pastors Michael (und der Christine Poltz, Tochter des obigen Rektor Johann Poltz I, s. 81.), zum Subrektor als Westphals Nachfolger bestellt 1676 Nov. 15, Konrektor an Lippes (101.) Stelle 1677 April 21, wurde Subrektor in Lübeck 1688 Nov. 1, † daselbst 1692 Dez. 26 85 ). - Seine Frau † zu Wismar 1686, bg. Nov. 30 (M). Ein Sohn Michael Christoph, gt. N 1679 Jan. 14, studierte 1699 in Rostock. Eine Tochter war die vermutlich in N 1683 Okt. 12 ohne Vornamen getaufte, 1713 Juli 12 in Gr. Mönchen begrabene Frau des Garnisonpredigers zu Wismar, späteren Pastors zu Marnitz Joh. Georg Martini, Christine Katharine Freude.

(105.) 1677-1700. Schuchardt, Johann Heinrich, aus Lohra in Thüringen, Kantor an Lakemanns (91.) Stelle 1677,


84) So berichtet Groth. In dem Schreiben des Rats an ihn vom 26. Febr. 1677 (Tit. XXIII Nr. 15 Vol. 4, S. 86) heißt es indessen: "Demnach wir entschlossen sein, mit dem Conrectorat bei hiesiger Schule einige Änderung zu machen und selbiges Offizium anderweitig zu bestellen, so haben wir demselben diese unsere Intention mit diesem Kundmachen und Ihm sein Offizium kraft dieses resignieren wollen, damit Er sich auch gegen bevorstehende Osterzeit nach anderer Gelegenheit umsehen könne." Das klingt denn doch etwas anders. Aus dem Konsulatsprotokoll von 1676 Nov. 4 geht übrigens auch hervor, daß er in der Schule keine Disziplin halten konnte.
85) v. Melle a. a. O., S. 361.
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† 1700 (Schr., in Kb. und Bgb. nicht). - Verh. m. Sophie Reimers 86 ), wd. Wwe. Ein Sohn Christian wurde 1699 in Rostock immatrikuliert.

(106.) l677-1707. Pagenkopf, Christian, von Rügen, vermutlich Sohn des Pastors Joachim Pagenkopp zu Bobbin und Schwestersohn des obigen Rektors M. Laurentius Bünsow (90.), immatr. Rost. 1672, war mehrere Jahre Präzeptor bei dem damaligen Tribunalassessor (vorher und nachher Bürgermeister) Dr. Antonius Scheffel, Subrektor an Freudes Stelle 1677 (vociert schon Febr. 27), † G 1707, bg. Jan. 6.

(107.) 1679-1693. Wagener, Johann Jakob, Sextus als Nachfolger Poltz' (102.) 1679, † G 1693, bg. Sept. 4. - Verh. ....., † a. Wwe. N 1708, bg. Febr. 2.

(108.) 1684-1692. Intelmann, Eberhard, gt. zu Lübeck St. Petri 1655 Sept. 16, Sohn des Riemers Everd Intelmann und der Margarethe Schmedes, Schreib- und Rechenmeister als Nachfolger Petersens (99.) Mich. 1684, resignierte Joh. 1692, nachdem ihm der Rat seine Bitte, durch seine Frau das Branntweinbrennen und einen kleinen Handel anfangen zu dürfen, weil er sonst nicht existieren könne, rundweg abgeschlagen hatte. Er wurde Kaufmann in seiner Vaterstadt Lübeck, wo er 1692 Aug. 4 das Bürgerrecht erwarb, † daselbst 1701 Febr. 5 im 46. J. - Verh. M 1686 abgek. Jan. 24 m. Katharine Scheffel, geb. (nach dem Sterbeeintrag) 1656 Sept. 12, Tochter des Weinhändlers Joachim zu Wismar, heiratete a. Wwe. 1702 Jan. 22 den Kaufmann Marcus Martens in Lübeck, † als dessen Wwe. zu Reval bei ihrem Sohne erster Ehe, dem Stadtbuchhalter und Rechenmeister Johann Daniel Intelmann, 1739 Sept. 20, 83 J. 8 Tage alt 87 ).

*(109.) 1686-1689. Rölich, Barward, geb. zu Hildesheim 1641, auf Schulen in Hildesheim und Hannover, studierte in Helmstädt, Rektor in Parchim 1669, an der Domschule zu Schwerin 1679. Als Rektor an Lehmanns (100.) Stelle nach


86) Act. Tit. XXIII Nr. 15 Vol. 7a.
87) Mitteilung des Hrn. Rechtsanwalt Max Intelmann zu Riga. Der Sohn Johann Daniel, gt. N 1686 Sept. 28, war verh. m. einer Tochter des in der Anm. zu 84 erwähnten Johann Gercke, der 1684 als "mercator Wismariensis" in Reval Bürger wurde. Die Familie Intelmann stammt ursprünglich aus Hamburg. Der dort 1635 als Sohn eines Riemers geborene Pastor Joh. Sigismund Intelmann zu Warsow (1675-1678) wird ein Verwandter, vielleicht ein Vetter, des Obigen gewesen sein.
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Wismar berufen 1686 Aug. 2, eingef. Okt. 22, † schon nach kaum dreijähriger Amtszeit 1689, bg. Juli 20 (M), 48 J. alt. - Verh. Parchim 1674 Nov. 5 m. Margarethe Bausewein, gt. zu Parchim 1653 Jan. 30, Tochter des Archidiakonus Jeremias an St. Georgen, zog a. Wwe. in ihre Vaterstadt Parchim, † daselbst nach 50jährigem Witwenstande 1739, bg. Dez. 8 im 87. J.

(110.) 1688-1705. Oldenburg, Daniel, aus Wismar, wurde von Halland in Schweden zum Konrektor an Freudes (104.) Stelle berufen 1688 Okt. 31, † 1705, bg. Aug. 13 (N). - Verh. m. einer Tochter des Bürgermeisters Joachim Paris 88 ).

*(111.) 1690-1695. Grussenberg, Theodor, aus Göttingen, Konrektor daselbst 1676. Als Rektor an Rölichs Stelle vociert 1690, ging 1695 zunächst nach Göttingen zurück und wurde dann Rektor in Goslar, † als Pastor daselbst. Der Schulkollege Heinrich Wilhelm Grussenberg zu Göttingen, der 1708 Aug. 28 Anna Leonore Limburg heiratete 89 ), war wohl ein Sohn.

(112.) 1691-1704. Peucer, Johannes, aus Görlitz, vorher Kantor in Ratzeburg, Quartus als Nachfolger Beutins (95.) 1691 Aug. 8, Kantor als Nachfolger Schuchardts (105.) 1700 Juni 19, † M 1704, bg. "mit einer gehaltenen Leichenpredigt" Juli 6. - Verh. m. Anna Elisabeth Evers, † a. Wwe. N 1734, bg. April 16 in Gr. Mönchen Chor sub No. 4.

(113.) 1692-1695. Crohn, Vinzent, aus Hamburg, wurde 1692 Aug. 20 "für unsern Schreibmeister angenommen" 90 ), verwaltete das Amt bis zum Wiederantritt Petersens Mich. 1695.

(114.) 1693-1723. Ecarius, Christian, gt. zu Schwerin Dom 1660 Aug. 22, Sohn des Valentin Ecarius, der 1635 Sept. 14 dort das Bürgerrecht erwarb, Bruder der Pastoren Peter Ecarius in Neese und Valentin Ecarius in Warin, Sextus als Wageners (107.) Nachfolger 1693, Quartus an


88) Vgl. das Ratsprotokoll von 1732 Sept. 1 sub 18.
89) Linke, Niedersächs. Familienkunde, S. 132.
90) In dem Konzept des Bestallungsschreibens fehlt der Name; es ist darin nur von dem "Ehrbaren und Kunstliebenden N. N." die Rede. Aus St. Marien Hebungs-Rechnung ersehen wir jedoch, daß er Crohn hieß, und da in Rostock seit 1696 ein Schreib- und Rechenmeister Vinzent Crohn begegnet, der dort nach Neumann a. a. O., S. 145, bis 1716 amtierte, so dürfte damit auch der Vorname feststehen: an der Identität der beiden wird nicht zu zweifeln sein.
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Peucers Stelle 1700, † G 1723, bg. April 18. - Verh. M 1694 abgek. Juni 10 m. Anna Magdalene Paris, gt. N 1669 Nov. 5, Tochter des 1702 März 13 in N begrabenen Gerichtssekretärs Jakob Paris und der Maria Kampen 91 ), wurde a. Wwe. "im Kirchengrabe auffm München Kirchhoff gantz frey beygesetzet ob miserabilitatem" 1736 Juli 5 (Kb. N.). Eine Tochter heiratete Samuel Benkovitz (129.).

*(115.) 1695-1723. Kindler, M. Johann, geb. zu Berlin 1660, stud. in Wittenberg, promov. zum Mag. phil. in Leipzig 1679, Rektor zu Königsberg in der Neumark 1684. Zum Rektor an Grussenbergs (111.) Stelle nach Wismar berufen 1695 Aug. 9, † 1723 Jan. 25 im 63. J., bg. M. Febr. 4. Sein Erbbegräbnis hatte er schon 1713 erworben 92 ). - Verh. 1698 Sept. 8 93 ) m. Anna Margarethe Barnstorf, Tochter des 1705 Mai 15 im 58. J. † Prof. Juris Johann zu Rostock 94 ), Enkelin des Apothekers Petrus Barnstorf daselbst, † a. Wwe. M 1759 Aug. 1 im 83. J. Seine Nachkommen lebten in Wismar noch fast zwei Jahrhunderte; der letzte, August Kindler, starb 1900 Nov. 8 im 65. J. 95 ).

(116.) 1700-1718. Beck, Nikolaus, "Schreib- und Rechenmeister bei hiesiger Stadt großer Schulen, nachhero Bürger und Brauer in Lübeck" 96 ). - Verh. 1.) M 1710 abgek. Juni 15 m. Anna Katharine Schröder, † N 1711, bg. Juni 21. 2.) M 1716 Sept. 9 m. Ilsabe Lesche, gt. M 1695 Juni 26, Tochter des 1687 Okt. 15 hier Bürger gewordenen Bäckers Heinrich Lesche.


91) St. Nikolai Kirchen Stuhlstedten, Nr. 38.
92) Jahrb. 54, S. 139, Nr. 293.
93) Cleemann, Syllab. Gustrov., Sp. 399.
94) Act. Tit. XX Vol. F 1737. Vgl. Vitae Pomeranorum, S. 14.
95) Vgl. meine Beiträge zur Wismarschen Familienkunde (1932), S. 99f. Von den Söhnen des Obigen war einer Stadtsekretär, ein zweiter Seidenkrämer, ein dritter Gewürzkrämer, ein vierter Dr. med. und Stadtphysikus in Wismar. Enkel waren u. a. der Pastor in Gressow (Vater des 1882 † Kirchenrats Kindler in Kladrum) und der Bürgermeister zu Lübeck Lic. jur. Joachim Christian Heinrich Kindler.
96) Act. Tit. XX Vol. F 1736. Er wird das Amt nach Petersens (99.) Tode 1700 angetreten und bis zum Antritt Stäckers (126.) verwaltet haben. 1718 März 28 wurde in N noch ein Kind von ihm getauft. Die Akten betr. Besetzung der Schreib- und Rechenmeisterstelle (Tit. XXIII Nr. 15 Vol. 1) lassen für die Zeit von 1695 bis 1718 im Stich.
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(117.) 1700-1735. Günther, Johann Heinrich, aus Nordhausen in Thüringen 97 ), immatr. Rost. 1696, zum Sextus an Ecarius' (114.) Stelle berufen 1700, Kantor als Nachfolger Peucers (112.) 1704, † M 1735, bg. März 25. - Verh. 1.) m. Margarethe Dorothea Burmester, † N 1713, bg. M März 7. 2.) ......, † a. Wwe. 1746, bg. Mai 13.

(118.) 1704-1723. Dihn, Carl Friedrich, gt. zu Schwerin Dom 1660 Juni 27, Sohn des Hans Dihn, Kantor in Hagenow 1690. Sextus an Günthers Stelle 1704, Quintus als Nachfolger Golles (120.) 1710, † N 1723 im 64. J., bg. in Gr. Mönchen Aug. 24. - Seine Wwe. † N 1739, bg. in Gr. Mönchen Febr. 20. Über sie beschwerte sich unterm 20. Juni 1718 der Gewürzkrämer (spätere Ratsherr) Anton Schumann beim Rat: sie sei gestrigen Tages bei der Communion seiner, Schumanns, Frau und des seel. Arend Hertzbergs Witwe parforce vorgelaufen, auch habe ihre Tochter seiner Tochter den Rang mit scandaleusen Worten und Werken disputiret. E. E. Rath wolle hochgeneigt geruhen, ihm wegen dieses herben Torts rechtliche Satisfaction zu procuriren und zu verfügen, daß gesammte Schul-Collegä in ihren Schranken blieben, sintemal in der im Rath und von der Kanzel publicirten Ordnung de Anno 1648 diserte enthalten, daß die Schul-Collegä zum ersten Gliede des andern Standes gehören sollten. Der Rat entschied, daß die Sache vorm Niedergericht klagbar gemacht werde, worauf Dihn unterm 22. Juli replicierte, die Schumannsche und ihre Tochter hätten seine Frau und Tochter sehr hart angegriffen, weshalb er denn auch wohl mit der Klage zuvorgekommen wäre, wenn er nicht die Prozeßkosten gescheut hätte 98 ). Wie der Streit ausgegangen, verlautet nicht. - Ein Sohn M. Lorenz Johann Friedrich war Rektor an der Domschule zu Schwerin, † daselbst 1762 Juni 2; dessen Töchter verh. m. Pastor Häger-Gadebusch und Kirchenrat Franke-Schwerin Schelfk.

(119.) 1706. Paris, Bernhard Christian 99 ), geb. zu Wismar um 1682 (immatr. Rost. 1701), wohl Sohn des Ge-


97) So möchte ich als sicher annehmen, wenngleich Schr., dem Groth gefolgt ist, ihn als Göttingensis bezeichnet. Daß der 1696 Immatrikulierte ein zweiter, mit Obigem nicht identischer Johann Heinrich Günther gewesen sein sollte, ist doch wohl wenig wahrscheinlich.
98) Act. Tit. XXIII Nr. 15 Vol. 7a.
99) So nach der Matrikel. Groth nennt ihn Bernhard Christoph; das Kb. (beim Tode) merkwürdigerweise Johannes! In den - vor allem in N - nachweislich lückenhaft geführten Taufregistern ist er (  ...  )
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richtssekretärs Jakob und Schwager Ecarius' (114.), Quintus an Poltz' (102.) Stelle 1706, † noch in demselben Jahre 1706, bg. aus N in M Dez. 7.

(120.) 1706-1710. Golle, Andreas, geb. zu Wismar um 1678 (immatr. Rost. 1698), Sohn des Knochenhauers Gottfried und der Maria Luckmann, Enkel des Knochenhauers Andreas Golle zu Merseburg 100 ), Quintus als Nachfolger Paris' 1706, † schon 1710, bg. in Gr. Mönchen Mai 13 (Kb. N). - Verh. N 1708 Juni 5 m. Maria Siegel, gt. N 1688 Juni 28, Tochter des Schlachtermeisters Friedrich Siegel, a. Wwe. wiederverh. 1714 Juni 26 m. Brauer Erich Voigt, † als dessen Wwe. N 1779 Nov. 14 im 92. Lebensjahre.

(121.) 1706-1715. Wietz, Johann, aus Wittstock in der Mark, immatr. Rost. 1681, Kantor in Pritzwalk, Rektor in Grabow 1684, in Parchim 1690. Als Konrektor an Oldenburgs (110.) Stelle berufen Ost. 1706, wurde Rektor an der Domschule zu Schwerin 1715 Mai 23, † daselbst 1772 Juni 6. -Verh. im Holsteinschen 1691 Sept. 3 m. geb. Markmann 101 ). Sohn s. unten (136.). Ein zweiter Sohn, Johann Benjamin, gt. N 1713 Jan. 25, war Rektor in Ratzeburg; dessen Sohn Heinrich Christian Pastor in Gr. Trebbow 1773-1826.

Nach seinem Abgang blieb das Konrektorat wegen der damaligen Kriegsunruhen und schlechten Zeiten 8 Jahre lang (bis 1723 Juli 18, s. 124.) unbesetzt.

(122.) 1707-1711. Hübner, Christoph, aus Brieg in Schlesien, immatr. Rost. 1698, Subrektor an Pagenkopfs (106.) Stelle 1707, nahm 1711 seinen Abschied.

(123.) 1710. Schneider, Johann Friedrich, aus Meißen, Sextus als Nachfolger Dihns (118.) 1710, † noch in demselben Jahre 1710, bg. G Dez. 30. - Verh. m. Magdalena Dorothea Ansehl 102 ), heiratete a. Wwe. Samuel Reimarus (125).

(124.) 1711-1735. Tanck, Joachim Friedrich, aus Dierkow bei Rostock, immatr. Rost. 1696, Subrektor als Nachfolger Hübners 1711, Konrektor 1723 Mai 21, eingef. Juli 18, † 1735, bg. aus N in M Mai 22.


(  ...  ) nicht eingetragen, ebensowenig wie der gleich hierunter genannte Andreas Golle, der doch wohl sicher in N geboren ist: eine Tochter Gottfried Golles ist dort 1680 März 29 getauft.
100) Act. Tit. XX Vol. F 1746.
101) Cleemann, Syllab. Parchimens., S. 26.
102) Nicht aus Wismar. Vielleicht eine Tochter des Pastors Friedlieb Ansehl in Klütz.
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(125.) 1711-1742. Reimarus, Samuel, gt. zu Wismar G 1680 Mai 8, Sohn des Pastors M. Samuel, Enkel des Pastors Nikolaus zu Lukow bei Vogelsang in Pommern und Urenkel des Pastors Nikolaus Reimarus zu Hohendorf bei Wolgast, immatr. Rost. 1708, Sextus an Schneiders Stelle 1711, Quintus als Nachfolger Dihns (118.) 1723 Aug. 25, resignierte Alters halber Joh. 1742, † 1748 Sept. 3 im 69. J., bg. zu G im Chor Sept. 6 (Kb. N). - Verh. G 1711 Sept. 27 m. der Wwe. seines Vorgängers Schneider, Magdalena Dorothea Ansehl, † G 1739, bg. März 24. Eine Tochter heiratete seinen Nachfolger Schmidt (138.).

Ihm wurden vom Rat unterm 23. Juni 1734 auf seine Bitte um eine Beihilfe, weil er wegen seiner üblen Brust dauernd zu medizinieren genötigt sei, 6 Rtlr. jährlich für Lebenszeit angewiesen, doch - daß die andern Schulkollegen es nicht erfahren dürften!

(126.) 1718-1724. Stäcker, Christoph, zum Schreib-und Rechenmeister an Becks (116.) Stelle vociert 1718 Aug. 22, † 1724. "Den 7. April der Rechenmeister bei der Stadt großer Schulen in München Nr. 121, weil kein Kirchengrab ledig gewesen, beigesetzt." (Kb. N). - Verh. m. Dorothea Jäger, Tochter des Heinrich Jäger und der Anna Thun 103 ), heiratete a. Wwe. den Nachfolger Piehl (131.).

*(127.) 1723-1728. Reimarus, M. Hermann Samuel, geb. zu Hamburg 1694 Dez. 22, Sohn des Lehrers am Johanneum Nikolaus, Enkel des Pastors Philipp Reimarus zu Stolzenburg in Pommern 104 ), stud. Theologie, Philosophie und alte Sprachen in Jena, Adjunkt der philosophischen Fakultät zu Wittenberg 1716, machte 1720-21 eine gelehrte Reife nach Holland und England, von wo er wieder in sein Wittenberger Dozentenamt zurückkehrte. Zum Rektor an Kindlers (115.) Stelle nach Wismar berufen 1723 April 26, eingef. Juli 6,


103) Act. Tit. XX Vol. V 1722. Vermutlich der Heinrich Conrad Jäger, der 1689 Nov. 16 das Wismarsche Bürgerrecht erwarb, und von dem in den Jahren 1692 bis 1699 vier Söhne in N eingetragen sind (vgl. hierzu die Anm. zu 119). Die Trauung ist in den Wism. Kb. allerdings auch nicht verzeichnet.
104) Das war nach dem "Geschlechtsregister der vier Reimarorum" (1720, m. einer Reihe Nachträgen) ein Bruder des Pastors M. Samuel an St. Georgen zu Wismar; der oben genannte Samuel Reimarus (125.) und der Vater des Rektors M. Hermann Samuel waren mithin Vettern. Die Familie stammt ursprünglich aus Treptow a. Rega, wo der Vorfahr Philipp Reimarus (Vater des Pastors Nikolaus zu Hohendorf. vgl. 125) Tuchmacher und Ratsherr war.
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ging 1728 als Professor der orientalischen Sprachen nach Hamburg, † daselbst 1768 März 1 im 74. J. 105 ). - Verh. Hamburg 1728 Nov. 11 m. Johanna Friederike Fabricius, Tochter des aus Leipzig stammenden Professors und Rektors des Hamburger Johanneums M. Johann Albert Fabricius, † a. Wwe. zu Hamburg 1783 Mai 20 im 76. J.

(128.) 1723-1740. Schulze, Martin, aus Tasdorf bei Kalkberge in der Mark, immatr. Rost. 1709, wurde von Triwalk, wo er als Hauslehrer gestanden haben wird, 1723 Aug. 25 nach hier berufen, Quartus an Ecarius' (114.) Stelle, † M 1740, bg. Febr. 14. - Seine Wwe. † kurz nach ihm, bg. M. 1740 März 10.

Für seine hinterbliebenen Kinder baten deren Vormünder unterm 28. März 1740 um Unterstützung, die ihnen denn auch mit 20 Rtlrn. jährlich gewährt ward. Syndikus Hertzberg betonte bei dieser Gelegenheit, Schultze habe sich sehr viel um die Schule verdient gemacht, und wünsche er nur, daß ein ebenso tüchtiger Mann wieder dazu kommen möchte.

(129.) 1723-1751. Benkovitz, Samuel, aus Leutschau in Ungarn, Sextus als Nachfolger Reimarus' (125.) 1723 Dez. 16, Quartus als Wietz' (121.) Nachfolger 1741 Dez. 6, † G 1751, bg. Jan. 25. - Verh. 1.) G 1724 Febr. 24 m. Maria Dorothea Ecarius, gt. G 1697 Juli 8, Tochter des obigen Schulkollegen Christian (114.), † G 1726, bg. Aug. 25 im 30. J. 2.) N 1727 Mai 14 m. Maria Elisabeth Breitenberg, Tochter des 1692 Aug. 20 hier Bürger gewordenen Brauers Johann 106 ) und der Engel Oldenburg, † a. Wwe. M 1767 Mai 18.

(130.) 1723-1768. Arnds, Jakob Johann, geb. zu Rehna 1686 Jan. 13, Subrektor an Tancks (124.) Stelle 1723 Mai 21, † in diesem Amte, das er 45 Jahre lang verwaltete, G 1768 Juni 8 im 83. J., bg. im Kapellengrab in M Juni 13. Das Konrektorat, das ihm nach Nibbes Tode 1766 angetragen wurde, schlug er Alters halber aus. - Verh. M 1728 Nov. 17 m. Katharina Margarethe Köppen, † a. Wwe. G 1777, bg. M Aug. 22. Ein Sohn David Johann, gt. G 1731 Sept. 30, war Stadtsekretär in Wismar, † M 1808 Nov. 7 im 78. J.


105) Über seine Schriften s. Bolle a. a. O., S. 15.
106) Als solche bezeugt durch St. Nikolai Kirchen Begräbnißen, Nr. 27. Das Kb. von N verzeichnet drei in den Jahren 1693, 1698 und 1701 getaufte Kinder Breitenbergs; die Eintragung der Marie Elisabeth scheint der Küster übersehen zu haben.
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(131.) 1724-1738. Piehl, Franz David, Schreib- und Rechenmeister als Nachfolger Stäckers (126.) 107 ) 1724 Juni 19, † N 1738, bg. in Gr. Mönchen Okt. 3. - Verh. N 1725 Jan. 25 m. der Witwe seines Vorgängers Stäcker, Dorothea Jäger, die nochmals Wwe. wd., † N 1745, bg. April 11.

*(132.) 1728-1746. Schomerus, M. Johann Friedrich, geb. zu Schwerin 1690, wohl Sohn des 1731 † Vizedirektors der Justizkanzlei I. U. D. Achilles Friedrich, immatr. Rost. 1717, promovierte zum Mag. phil. in Wittenberg und bestand das Examen pro supremo in theologia gradu zu Rost. 1725 März 15, Privatdozent für orientalische Sprachen, Philosophie, Kirchengeschichte und Dogmatik an der Rostocker Universität. Zum Rektor an Reimarus' (127.) Stelle berufen 1728 Febr. 23, legte das Amt, nachdem er es 18 Jahre lang rühmlichst geführt, 1746 freiwillig nieder, erlangte in Greifswald die juristische Doktorwürde und wurde 1746 Aug. 24 zum Wismarschen Ratsmitgliede erwählt und zugleich zum Prokurator beim Königl. Schwedischen Tribunal bestellt, † kaum zwei Jahre später 1748 Juni 19, 58 J. alt, bg. mit einer Leichenpredigt in M Juni 23 (Kb. G). - Verh. M 1730 Sept. 28 m. Margarethe Elisabeth Kuhlmann, gt. M 1710 Aug. 15, Tochter des Bürgermeisters Johannes, † a. Wwe. G 1757, bg. M. Juni 30 im 47. J.

(133.) 1735-1757. Petersen, Adolph Friedrich, erwarb das Bürgerrecht in Wismar als Brauer 1720 Jan. 13 und wurde 15 Jahre später, 1735 Juni 29, an Stelle Günthers (117.) zum Kantor an der Gr. Stadtschule vociert 108 ), † M


107) Groth nennt die beiden in umgekehrter Reihenfolge, ohne irgendwelche näheren Angaben. Auch die Vornamen fehlen dort.
108) Vgl. die Ratsprotokolle vom 15. und 29. Juni 1735. Was den Rat veranlaßte, den bisherigen Brauer (so ist er ausdrücklich bezeichnet; ein möglicher Irrtum ist mithin ausgeschlossen) in die vakante Stellung zu berufen, für die sich drei Cantores, "so würklich in officio an ihren Örthern stünden", und vier Studiosi gemeldet hatten, darüber geben die Verhandlungen keinen rechten Aufschluß. Gesagt wird nur, daß Petersen sich von Jugend an auf die Vokal- und Instrumentalmusik gelegt, auch in der Information bei der Schule das Erforderliche schon prestieren würde, da er in seinen Lehrjahren darin sich exerzieren und sein Auskommen damit hätte verdienen müssen. Die Wahl, die noch dazu einstimmig erfolgte, ist um so weniger verständlich, als der Rat einen neunten Bewerber, der die Kirchenmusik und das Singen in der Marienkirche bisher abgewartet, von vorneherein ausschied, "weil derselbe kein Academicus". Vielleicht war Petersen aber von Haus aus auch Theologe.
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1757 April 12, bg. in Gr. Mönchen April 19, nach Kb. N 69 J. alt. - Verh. 1.) N 1720 Jan. 30 m. der Wwe. des Brauers Jakob Angermann, Katharina Dorothea Rathke, † N 1724, bg. G März 27. 2.) M 1725 Nov. 22 m. Barbara Elisabeth Scheffel, Tochter des Registrators Heinrich 109 ) und Schwester der zweiten Frau Nibbes (s. hierunter), † a. Wwe. N 1763 Febr. 4, ihres Alters von 70 Jahren, bg. in Gr. Mönchen Febr. 9.

(134.) 1735-1766. Nibbe, Johann Barthold, geb. zu Hamburg 1696 März 12, immatr. Rost. 1715, Kantor in Neubrandenburg 1717, Konrektor daselbst 1730. Zum Konrektor an Tancks (124.) Stelle nach Wismar berufen 1735 Aug. 15, † N 1766 Jan. 22 im 70. J. - Verh. 1.) m. Margarethe Katharine Sattler, † G 1737, bg. Jan. 14. 2.) G 1738 Okt. 23 m. Elisabeth Scheffel, gt. G 1699 Aug. 9, Tochter des Registrators Heinrich und der Margarethe Elisabeth Severin' † N 1763 April 16 im 64. J., bg. G April 24. Die Schüler der ersten Klasse bezeugten Nibbe bei ihrem Hinscheiden ihr "pflichtgemäßes Beileid" durch ein (in der Ratsbibliothek aufbewahrtes) 12strophiges Trauergedicht. 3.) M 1764 Juni 26 m. Katharine Elisabeth Petersen, gt. N 1728 Juli 14, Tochter des obigen Kantors Adolph Friedrich, Nichte der zweiten Frau Nibbes, wird sich, mit 38 Jahren Witwe geworden, wiederverheiratet haben. Eine Tochter Elisabeth Gertrud Johanna heiratete in erster Ehe den Kaufmann und Bürgerworthalter Joh. Heinrich Latendorf, in zweiter 1773 April 20 den Pastor Matthias Daniel Behrens an St. Nikolai hierselbst.

Er erbot sich, als die Stadt im J. 1744 anläßlich der Vermählung des Thronfolgers von Schweden eine Festlichkeit zu veranstalten gedachte, an dem Tage eine Komödie mit seinen Schülern zu spielen, war in der Wahl des Stückes jedoch nicht gerade glücklich gewesen, indem er die Tragödie Nero dazu ausgesucht hatte. Der Rat bedeutete ihm, daß er solches nachlassen und eine andere nehmen sollte, etwa die Iphigenia oder sonst eine aus Gottscheds Sammlungen. 1750 erhielt er vom Rat für einen theologischen Traktat, den er diesem dediziert hatte, ein Douceur von 10 Rtlrn. Es gereiche der Schule zu Ehren, so meinte Syndikus Dahlmann, daß sie mit solchen Präzeptoren versehen, die sich auch in Schriften hervortäten, weshalb er ihm das Douceur gern gönnen wolle.


109) Vgl. das Ratsprotokoll von 1731 Sept. 19 sub 1. In den Taufregistern ist sie nicht eingetragen.
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(135.) 1738-1780. Westphal, Johann Gottfried, zum Schreib- und Rechenmeister an Piehls (131.) Stelle vociert 1738 Nov. 5, † nach 42jähriger Amtstätigkeit 1780 Mai 29 im 69. J. - Verh. N 1739 Mai 5 m. Anna Katharine Dührkop, geb. 1713 oder 1714, wohl Tochter des Maurers Caspar 110 ) und der Maria Dorothea Vehstedt, † a. Wwe. N 1800 April 6 im 87. J. Sein Sohn folgte ihm im Amte (153.).

(136.) 1740-1741. Wietz, Johann, gt. zu Parchim 1692 Aug. 7, Sohn des obigen Konrektors Johann (121.), stud. Theologie und war lange Jahre Präzeptor ,,bey unterschiedlichen von Adel, als bey Hrn. Major von Meerheim, Hrn. Landrath von Behren, Fr. Geh. Kammerräthin von Waltern, Hrn. Rittmeister von Preen und nun bey dem Hrn. Hauptmann von Ferbern zu Cassebohm", zum Quartus als Nachfolger Schultzes (128.) erwählt 1740 April 26, † schon nach kurzer Amtstätigkeit 1741, bg. M Sept. 17, 49 J. alt. - Verh. m. Anna Elisabeth zog a. Wwe. nach Lübeck.

(137.) 1741-1758. Stippius, Conrad Andreas, aus Westfalen, stud. Theologie, Hauslehrer in den Familien Aepinus und Nettelblatt zu Rostock, dann 6 Jahre beim Amtshauptmann Oldenburg in Redentin, Sextus an Benkovitz' (129.) Stelle 1741 Dez. 14, Quintus als Nachfolger Schmidts (s. hierunter) 1751 Febr. 1, † G 1758, bg. N Juli 12, 68 J. alt. - Verh. 1.) m. Metta Katharina Renneberg, anscheinend aus Lübeck 111 ), † 1744, bg. N April 26. 2.) m. Magdalena Sophie Erdmann, † nach 41jährigem Witwenstande N 1799 Dez. 18 im 71. J. Eine Tochter Margarethe Katharina, gt. G 1744 April 13, heiratete 1774 April 26 den aus Steinach im Sonnenberger Amt stammenden Organisten an St. Nikolai Christoph Friedrich Zitzmann.

(138.) 1742-1759. Schmidt, Heinrich Bernhard, aus Nordhausen in Thüringen, zum Quintus an seines Schwiegervaters Reimarus' (125.) Stelle erwählt 1742 Jan. 2, Amtsantritt 1742 Joh., Quartus als Nachfolger Benkovitz' (129.) 1751 Febr. 1, † M 1759 Okt. 17 im 58. J. - Verh. N 1742


110) Von ihm sind vier andere zwischen 1708 und 1718 getaufte Kinder in N eingetragen. Die Obige ist vermutlich vergessen worden. Vgl. die Anm. zu 119 und 129.
111) "Seel. Renbergen Fr. Witwe von Lübeck" steht 1744 April 13 als Patin. Bei einem Kinde zweiter Ehe steht 1747 Febr. 20 Hr. Professor Renberg Gevatter. Das Kb. nennt sie (beim Tode) übrigens Rennebach.
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Okt. 18 m. Maria Dorothea Reimarus, gt. G 1713 Juli 2, Tochter seines Vorgängers, † a. Wwe. M 1780 Febr. 18 im 67. J.

*(139.) 1746-1753. Rönnberg, M. Bernhard Heinrich, gt. zu Parchim St. Marien 1716 Aug. 24, Sohn des Kaufmanns Andreas, Prof. der Beredsamkeit an der Universität Rostock. Als Rektor an Schomerus' (132.) Stelle nach Wismar berufen 1746 Aug. 24, eingef. Dez. 3, wurde Sup. in Güstrow 1753 112 ).

(140.) 1751-1752. Pagenau, Pierre, als Sprachmeister berufen, "nachdem wir bewegende Ursachen gefunden, bey hiesiger Stadt-Schule die Französische Sprache, gleich den übrigen Sprachen, lehren zu lassen", 1751 April, resignierte schon im Jahre darauf, obwohl ihm bei seiner Berufung zugesichert war, daß, solange er hier angestellt wäre, niemand sonst in der Stadt die französische Sprache solle lehren dürfen.

(141.) 1751-1758. Hacker, Daniel 113 ), gt. zu Wismar M 1720 April 9, Sohn des Schiffers Heinrich, immatr. Rost. 1741, Sextus an Stippius' (137.) Stelle 1751 Febr. 1, † M 1758 Jan. 8 im 38. J., bg. G Jan. 12. - Anscheinend unverheiratet.

(142.) 1752-1762 (oder länger?). Buch, Johann Gottfried, Sprachmeister an Pagenaus Stelle 1752 Okt. 30. Wie lange er blieb, erhellt nicht; wenn Groth jedoch meint, er hätte ebenso wie sein Vorgänger nur kurze Zeit im Amte gestanden, so ist das ein Irrtum: 1762 Febr. 23 wurde ihm in M noch ein Kind geboren. - Verh. m. Johanna Susanna Wagler.

Nach seinem Abgange - sagt Groth - blieb die französische Sprachlehrerstelle viele Jahre unbesetzt. Aber auch das stimmt nicht so ganz. In seiner Sitzung vom 2. Jan. 1770 beschloß Senatus, den Sprachmeister Weiße, der sich erboten hatte, für 10 Rtlr. hier zu bleiben, um der Jugend nützlich zu werden, anzunehmen, ihm allen Schutz zu versprechen, auch das kleine Gehalt zu geben. Er scheint das Amt denn auch fast zwei Jahre geführt zu haben. Unterm 2. Sept. 1771 kam er um die Konzession zur Errichtung einer Tobacksfabrique ein, die ihm unter der Bedingung erteilt wurde, daß er zuvor das Bürgerrecht erwerbe.

*(143.) 1753-1793. Denso, Johann Daniel, geb. zu Neu Stettin 1708 Dez. 24, Sohn des Rektors der dortigen


112) M.-Schw. Pfarren I, S. 251; III, S. 1468.
113) Nicht Samuel, wie Groth ihn nennt. Vgl. die Bestallungsurkunde in Tit. XXIII Nr. 15 Vol. 5 und auch das Kb. beim Tode.
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Schule, Prof. der Beredsamkeit am Gröningischen Kollegium zu Stargard in Pommern 1731, am Gymnasium zu Stettin nach 1740. Als Rektor an Rönnbergs (139.) Stelle nach Wismar berufen 1753 Febr. 9, eingef. Juni 15, in den Ruhestand versetzt nach 40jähriger hiesiger Amtstätigkeit 1793 April 6, † M 1795 Jan. 4 im 87. J. - Verh. m. Luise Sophie Spalding, vielleicht Tochter oder Schwester des Pastors Johann Georg Spalding zu Tribsees in Pommern 115 ), † N 1767 Okt. 31 im 45. J. Ein Sohn Johann Daniel amtierte 25 Jahre als Pastor in Behlendorf bei Lübeck, † als Emeritus zu Wismar N 1812 März 8 im 72. J. Ein zweiter Sohn, Samuel Felix, war Waiseninformator in Wismar, † M 1816 Aug. 23 im 68. J.

(144.) 1757-1798. Ziehl, Johann Adolph, geb. zu Neubrandenburg 1729 Okt. 29, Sohn des Kaufmanns Balthasar und der Anna Elisabeth Balemann, immatr. Rost. 1750, Rektor in Neustadt 1755 Juli 3. Zum Kantor an Petersens (133.) Stelle berufen 1757 Sept. 5, trat Alters halber in den Ruhestand 1798, † 1803 April 5 116 ) im 74. J - Verh. N 1760 Dez. 3 m. Maria Dorothea Klevesahl, gt. N 1741 Sept. 23, Tochter des aus Neubukow gebürtigen, seit 1740 hier ansässigen Gewürzkrämers Joh. Friedrich, † M 1765 Mai 7 im 24. J. - Ein schon 1741 nach Wismar gekommener Bruder, der Gewürzkrämer Johann Hermann Ziehl, pflanzte das Geschlecht hier fort; es erlosch im Mannesstamme 1922.

(145.) 1758-1762. Hager, August Albrecht, geb. zu Wolfenbüttel 1729 April 27, Sohn des Fürstl. Uhrmachers Peter Diedrich, stud. Theologie und konditionierte zuletzt sechs Jahre bei v. Both auf Kalkhorst, zum Sextus an Nusbaums Stelle (s. hierunter) erwählt 1758 Aug. 14, Quintus bei Nusbaums Aufrücken 1759 Okt. 24, † nach nur vierjähriger Amtstätigkeit M 1762 Dez. 25 im 34. J. - Verh. 1.) M 1759. Febr. 21 m. Sophie Katharina Luckow, Tochter des Pastors Martin in Klinken, † N 1760 Jan. 24. 2.) G 1760 Sept. 16 m. Regina Margarethe Ziehl, geb. zu Neubrandenburg 1734, Schwester des obigen Kantors Johann Adolph, † nach 44jährigem Witwenstande G 1807 Febr. 5 im 73. J. Ein Sohn Viktor


115) Vgl. das Ratsprotokoll von 1731 Sept. 19 sub 5.
116) Vermutlich bei einem auswärts wohnenden Sohne oder Tochter. Groth sagt darüber nichts; er gibt nur das Sterbedatum. Die Wism. Kb. verzeichnen weder Tod noch Begräbnis.
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war Pastor an St. Georgen 1787-1833; dessen Sohn Ernst Pastor an St. Nikolai 1834-1862.

(146.) 1758-1794. Nusbaum, Carl Leopold, geb. zu Teterow 1724 Febr. 2, Sohn des Hrn. Georg Ernst Nusbaum, immatr. Rost. 1742, Kantor in Sternberg 1750, von dort "als Collega an das Lyzeum in Wismar" 117 ) berufen 1758 April 3, Sextus an Hackers (141.) Stelle, rückte noch in demselben Jahre nach Stippius' (137.) Tode Aug. 14 zum Quintus auf, Quartus als Nachfolger Schmidts (138.) 1759 Okt. 24, † nach 36jähriger Amtsführung M 1794 Sept. 25 im 71. J., bg. in G Sept. 28 118 ). - Wie es scheint, unverheiratet.

(147.) 1760-1794. Wienecke, August Friedrich, gt. zu Levin 1727 Sept. 17, Sohn des Pastors Friedrich Julius, immatr. Rost. 1748, Sextus an Hagers Stelle (nach 1 1/2jähriger Vakanz) 1760 März 20, Quintus gleichfalls als Hagers Nachfolger 1763 April 11, † nach 34jähriger Wirksamkeit N 1794 Nov. 9 im 68. J. - Verh. Warin 1761 Jan. 23 m. Sophie Auguste Koch, geb. daselbst 1736, Tochter des Brauers und Brenners Johann Daniel, † a. Wwe. N 1817 März 1 im 81. J.

(148.) 1763-1798. Kluge, Johann Georg, geb. zu Querfurt in Sachsen um 1728, vorher Lehrer am Waisenhause zu Halle und am Pädagogium zu Kloster Berga, Sextus als Wieneckes Nachfolger 1763 April 11, Subrektor an Arnds (130.) Stelle 1768 Juni 25, trat in den Ruhestand 1798, † N


117) Jahrb. 57, S. 43. Bei seiner Berufung nach hier erhielt er von dem Sternberger Superintendenten das Zeugnis ,,treu, unverdrossen und unsträflich".
118) Er war der letzte, der den Titel Ouartus führte, ebenso wie Wienecke (147.) der letzte Ouintus und Röring (151.) der letzte Sextus war. Die Stellen Nusbaums und Wieneckes wurden vorläufig auch nicht wieder besetzt; bis 1809 begnügte man sich mit einem Lehrer (neben Rektor, Konrektor, Kantor, Schreib- und Rechenmeister und Sprachmeister). Seit 1809 wurden dann "Lehrer" berufen. Der spätere Titel Kollaborator (erstmalig 1831 Okt. 11, vgl. Act. Tit. XXIII Nr. 14 Vol. 18, Bl. 85: "Wenn bei Besetzung der an unserer Stadtschule neuerrichteten Collaboraturen" usw.) hielt sich nicht lange. Schon 1834 scheint man sich mit der Absicht getragen zu haben, ihn wieder abzuschaffen: Okt. 15 ds. Js. teilt der Rat dem Rektor Crain mit, daß er die Herren Lübker und Stürenburg nicht als Kollaboratoren, sondern als ordentliche Lehrer berufen, auch die bisherigen Kollaboratoren Meyer und Griewank unterm heutigen Tage zu ordentlichen Lehrern ernannt habe. (Ebd. Bl. 105.) Heyer und Schröring wurden 1842 bzw. 1843 jedoch noch wieder als Kollaboratoren vociert. Seit 1844 gab es dann nur noch "ordentliche Lehrer".
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1807 März 16, 78 J. alt. Er bat unterm 12. Mai 1803 den Rat, ihm sein Salair hochgeneigt zu vermehren, damit er nicht dem Hunger, der Kälte im Winter in die unbarmherzigen Hände und also in Lebensgefahr gerate. In seiner Küche habe er nur Kartoffeln, Speck und nüchtern Kalbfleisch. - Verh. Kirch Grambow 1763 Juli 23 m. Christine Elisabeth Hornemann, gt. zu Diedrichshagen 1719 Juni 11, Tochter des Pastors Gottlieb Wilhelm, † N 1800 April 1 im 81. J.

Nach seiner Emeritierung wurde kein Lehrer mit dem Charakter eines Subrektors (oder wie der Küster von St. Nikolai im Kb. schreibt: Suprektors) wieder angestellt.

(149.) 1766-1768. Starck, M. Johann August, gt. zu Schwerin Dom 1741 Okt. 29, Sohn des Dompredigers Samuel Christfried, wurde 1766 Juli 4 von Paris, wo er bei der Königl. Bibliothek als Mitglied und Interpret gestanden, als Konrektor an Nibbes (134.) Stelle nach Wismar berufen, eingef. Okt. 7, legte schon nach 1 1/2 Jahren Ost. 1768 sein Amt wieder nieder, um einem Rufe nach St. Petersburg zu folgen, wurde nicht lange nachher Prof. der Theologie und Oberhofprediger zu Königsberg in Preußen, D. theol. 1773, ging von da nach Mitau in Kurland und danach als Oberhofprediger nach Darmstadt, † daselbst 1817 im 76. J.

(150.) 1768-1772. Walter, M. Ernst Joh. Conrad, geb. zu Klaber 1741 Aug. 9, Sohn des Pastors David Johann, Lehrer am Pädagogium zu Bützow 1765. Als Konrektor an Starcks Stelle eingef. 1768 Juni 28, wurde Pastor in Neukloster 1772 119 ). Ein Sohn Hans war Pastor an St. Georgen (dessen Sohn der 1897 im 81. J. † Sup. und Konsistorialrat an St. Nikolai Wilhelm Walter); ein zweiter, Joh. Christoph Friedrich, Stadtsekretär in Wismar, † 1839 im 69. J.

Zu seinem Nachfolger wurde unterm 14. Dez. 1772 der aus Halle gebürtige Johann Christian Beeck bestellt, der das Amt jedoch nicht antrat, weil er inzwischen zum Pastor in Kirch Grubenhagen gewählt ward.

(151.) 1768-1798. Röring, Joachim Friedrich David, geb. zu Laase um 1730 (immatr. als Megapolitanus Rost. 1750), Sohn des Pastors Joh. Friedrich 120 ), Sextus an Kluges


119) M.-Schw. Pfarren III, S. 1251.
120) So wohl zweifellos (das Laaser Kb. beginnt erst 1740). Groth läßt ihn aus Gr. Laasch sein; das ist aber sicher eine Verwechselung der Namen. Der 1809 Okt. 25 im 74. J. † Gewürzkrämer Johann Christoph Röring wird ein Bruder und durch den Obigen nach Wismar gekommen sein; von ihm steht nach dem Bürgerbuch (1784 Okt. 9) fest, daß er aus Laase stammte.
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K # ! + $ Die Lehrer der Gr. Stadtschule zu Wismar von ihren ersten Anfängen 1541 bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts

von Gustav Willgeroth / * Jahrbuch * Seite 196 *

(148.) Stelle 1768 Nov. 23, wurde 1798 Alters halber in den Ruhestand versetzt, † 1809 Jan. 12. - Anscheinend unverheiratet.

(152.) 1773-1788. Plagemann, M. Georg Ludwig Otto, gt. zu Spornitz 1748 Juli 22, Sohn des Pastors Otto Friedrich, zum Konrektor an Walters Stelle vociert 1773 Mai 3 121 ), eingef. Juni 29, ging Mich. 1788 in gleicher Eigenschaft nach Rostock, Rektor daselbst 1789, legte 1815 sein Amt nieder, da er fast völlig erblindet war 122 ), † 1825, 77 J. alt. - Verh. M 1775 Mai 23 m. Marie Dorothea Tiedemann, gt. M 1753 Okt. 11, Tochter des Gewürzkrämers Johann. Ein Sohn M. Otto, geb. zu Wismar 1777 Nov. 28, amtierte von 1809 bis 1843 als Lehrer an der Gr. Stadtschule, † im Ruhestande 1859 Mai 28 im 82. J. Dessen Sohn, Präpositus in Elmenhorst, starb als Emeritus zu Wismar 1898 März 11 im 83. J.

Nach seinem Abgange blieb das Konrektorat 4 1/2 Jahre unbesetzt.

(153.) 1780-1811. Westphal, Bernhard Christoph, gt. zu Wismar N 1748 Juli 14, Sohn des obigen Schreib- und Rechenmeisters Johann Gottfried (135.), folgte seinem Vater in diesem Amte 1780, in den Ruhestand versetzt nach 31 jähriger Tätigkeit Ost. 1811, † noch in demselben Jahre N 1811 Aug. 16 im 64. J. - Verh. N 1777 Sept. 2 m. Henriette Margarethe Norroschewitz, Tochter des Buchhändlers Nathanael Gottlieb zu Hamburg, † bald nach ihrem Manne N 1812 Nov. 9, 51 J. alt.

*(154.) 1793-1828. Groth, Johann Hartwig Franz, geb. zu Gr. Flöte bei Wismar 1766 Febr. 11, Sohn des Pächters Curt (und der Katharine Lucia Carow, Pächterstochter aus Thorstorf bei Grevesmühlen), stud. Theologie. Zum Konrektor (nach 4 1/2jähriger Vakanz) bestellt 1793 März 13, eingef. April 16, gleichzeitig interimistischer Verwalter des Rektorats, Rektor als Nachfolger Densos (143.) 1794 Dez. 3, erhielt 1795 vom Könige von Schweden den Titel Professor, † 1828 Mai 12 im 63. J. Er schrieb: Versuch einer Geschichte


121) Als Kuriosum mag die Randbemerkung auf dem Konzept des Bestallungsschreibens hier eingeschaltet werden: "Der Brief muß ohnfranquirt bleiben, weil er so dann sicherer befordert wird."
122) Neumann, a. a. O., S. 117. Als Geburtsort Plagemanns ist dort irrig Rostock angegeben.
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der Wismarschen Stadtschule von ihrem Entstehen bis auf die jetzigen Zeiten, im Schulprogr. 1819/20, fortgesetzt als Beyträge zur Geschichte der Wismarschen Stadtschule in Schulprogr. 1821-1823 (vgl. die Einleitung). - Verh. 1790 (nicht in Wismar cop.) m. Susanne Marie Wilhelmine Meyer, geb. M 1768 Sept. 25, Tochter des Organisten an St. Marien Johann Joachim und der Anna Katharina Hahn, † a. Wwe. G 1848 Juli 26 im 80. J. Ein Sohn Axel August, † 1879 Okt. 2 im 76. J., war Syndikus, ein zweiter, Carl Wilhelm, † 1875 Jan. 21 im 72 J., Advokat in Wismar. Eine Tochter heiratete Sup. Goetze an St. Georgen.

(155.) 1795-1825. Griewank, Joachim Heinrich, gt. zu Losten bei Wismar 1768 Jan. 13, Sohn des Erbpachtfischers Christopher, Konrektor an Stelle Groths 1795 Jan. 2, eingef. Febr. 13, wurde nach 31jähriger hiesiger Tätigkeit Pastor in Conow 1825 Dez. 11 123 ). Nach seinem Schreiben an den Rat vom 29. Okt. 1825 vertauschte er sein hiesiges Amt mit einem andern minder beschwerlichen, weil er als alter Schulmann nur dieser guten Stadt zur Last und der Jugend zum Nachteil sein würde. Aber bei dieser Veränderung befinde er sich in großer Verlegenheit; beim Verkauf seines Hauses habe er 1400 Tlr. verloren, und sein Umzug mache große Kosten, die bei weitem nicht vergütet würden. Er bäte deshalb, ihm wenigstens den Rest seines Beitrags zur Kriegsschuldentilgungskasse in Höhe von 31 Tlrn. zu erlassen, was ihm denn auch zugestanden wurde. - Ein Sohn August, geb. zu Wismar 1804 Dez. 5, war von 1831 bis 1844 ordentl. Lehrer an der Gr. Stadtschule (dann Pastor in Stavenhagen, † das. 1868); ein zweiter Pastor in Dassow 1829-1872; dessen Sohn der 1895 † Medizinalrat Dr. Gustav Griewank in Bützow.

(156.) 1797-1803 (und 1807-1827). Herrmann, M. Georg Friedrich, geb. zu Eggerbach im Elsaß 1754 Mai 7, als Sprachmeister für Französisch, Englisch und Italienisch angestellt 1797 Sept. 25, ging Anfang 1803 als Leiter eines Privatinstituts nach Hamburg (wobei er sich "erkühnte, E. E. Rath anzuzeigen, daß er über einen Theil seines Schulgehalts, nämlich von Johannis, Michaelis und Weihnachten, zusammen 78 Thaler, noch keine Anweisung erhalten, welches wahrscheinlich vergessen worden"), war darauf Sprachlehrer in Stralsund und bewarb sich von dort aus 1807 Sept. 22 aufs neue um die


123) M.-Schw. Pfarren II, S. 827.
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durch Völperlings (1804-1807) Fortgang erledigte Sprachmeisterstelle, die ihm Sept. 28 denn auch "conferirt" wurde. Unterm 26. Okt. beschwerte er sich dann bitter beim Rat, daß er die ihm zugesagte Wohnung nicht beziehen könne, weil sie im Besitz einiger ehemals berüchtigter Personen wäre. Er sei von Straße zu Straße beinahe in jedes Haus gegangen und habe nach Wohnung gefragt, doch keine erhalten können. Unter diesen Umständen bitte er, ihm seine Reisekosten einigermaßen zu vergüten; er werde sogleich seinen Reisepaß erneuern lassen und sich dahin begeben, woher er gekommen sei. Eine Antwort des Rats liegt nicht bei den Akten; die Sache scheint jedoch zu Herrmanns Zufriedenheit geordnet zu sein, denn er amtierte hier noch wieder zwanzig Jahre, † 1827 Sept. 7 im 74. J. - Verh. 1.) m. Anna Amalie Frank, † 1809 Jan. 31 im 24. J. 2.) N 1810 Febr. 14 m. Anna Luise Christine Löhr, Notarstochter aus Parchim, geb. daselbst 1789 Mai 5, † a. Wwe. N 1840 Sept. 14 im 52. J. Ein Sohn war Pastor in Berendshagen 1860-1891.

Mit seinem Tode ging der Titel Sprachmeister ein.


Übersicht.

Rektoren.

1541-1543. Florcke, Lubbertus (1).
1543-1544. Ortelius, M. Johann (2).
1544-1560. Wint (Wendt), M. Georg (3).
1560-1565. Schregel, M. Christian (4).
1566-1572. Walbom, M. Johannes (26).
1572-1602. Düring (Thuringus), M. Thomas (38).
1602-1622. Gervesius, M. Samuel (66).
1623-1639. Nigrinus (Schwartze), M. Jeremias (75).
1639-1645. Poltz, Johann I (81).
1645-1654. Poltz, Johann II (85).
1654-1660. Bellin, M. Johann (88).
1661-1668. Bünsow, M. Laurentius (90).
1668-1671. Bünsow, Christian (96).
1672-1686. Lehmann, Urban (100).
1686-1689. Rölich, Barward (109).
1690-1695. Grussenberg, Theodor (111).
1695-1723. Kindler, M. Johann (115).
1723-1728. Reimarus, M. Hermann Samuel (127).
1728-1746. Schomerus, M. Johann Friedrich (132).

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1746-1753. Rönnberg, M. Bernhard Heinrich (139).
1753-1793. Denso, Johann Daniel (143).
1794-1828. Groth, Johann Hartwig Franz (154).

Konrektoren.

1555-1560. Schregel, M. Christian (4), wd. Rektor 1560.
1560-1563. Kale, Nikolaus (11).
1563-1565. Piscatorius, Matthäus (19).
1566-1568. Koltzow (Költzow), M. Christian (25).
1568-1569. Schütte, Nikolaus (28).
1570-1576. Loer, Caspar (34).
1576-1578. Möller, M. Johann (40).
1579-1588. Brandenburg, Georg (39).
1589-1591. Glambeck, M. Martin (51).
1591-1594. Hüning, Lorenz (57).
1594-1595. Goldstein, M. Johann (59).
1595-1604. Müller, M. Theodor (61).
1604-1620. Mancinus, M. Georg (67).
1620-1629. Crudop, M. Johann (69).
1629-1639. Cunatus, M. Thomas (73).
1640-1668. Hopstock, Christoph (82).
1668-1675. Dieck, M. Georg (98).
1675-1677. Lippe, M. Daniel (101).
1677-1688. Freude, Michael (104).
1688-1705. Oldenburg, Daniel (110).
1706-1715. Wietz, Johann (121).
1715-1723. Unbesetzt.
1723-1735. Tanck, Joachim Friedrich (124).
1735-1766. Nibbe, Johann Barthold (134).
1766-1768. Starck, M. Johann August (149).
1768-1772. Walter, M. Ernst Joh. Conrad (150).
1773-1788. Plagemann, M. Georg Ludwig Otto (152).
1788-1793. Unbesetzt.
1793-1794. Groth, Joh. Hartwig Franz (154), wd. Rektor 1794.
1795-1825. Griewank, Joachim Heinrich (155).

Subrektoren.

1609-1620. Crudop, M. Johann (69), wd. Konrektor 1620.
1620-1629. Cunatus, M. Thomas (73), wd. Konrektor 1629.
1629-1632. Blumenthal, Christian (76).

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1632-1643. Schepsius, Georg (78).
1643-1653. Passier, Christian (84).
1653-1676. Pauli, Andreas (87).
1676. Westphal, Jakob (103).
1676-1677. Freude, Michael (104), wd. Konrektor 1677.
1677-1707. Pagenkopf, Christian (106).
1707-1711. Hübner, Christoph (122).
1711-1723. Tanck, Joachim Friedrich ( 124 ), wd. Konrektor 1723.
1723-1768. Arnds, Jakob Johann (130).
1768-1798. Kluge, Johann Georg (148).

Kantoren.

1576-1578. Carstens, Tilemann (41).
1578-1582. Prätorius (Schultze), Christian (45).
1583-1588. Martinius, Johann (50).
1588-1593. Eilers, Tilemann (55).
1593-1621. Reimarus, Johann (58).
1621-1661. Schepsius, Andreas (74).
1661-1676. Lakemann, Christian (91).
1677-1700. Schuchardt, Johann Heinrich (105).
1700-1704. Peucer, Johannes (112).
1704-1735. Günther, Johann Heinrich (11).
1735-1757. Petersen, Adolph Friedrich (133).
1757-1798. Ziehl, Johann Adolph (144).

Schulkollegen 124).

Quarti.

1556-1559. Sehase, Diedrich (6).
1559-1564. Süming (Schoningk), Johann (8).
1565-1566. Kulemann, Heinrich (10).
1566. Brisemann, Simon (22).
1566-1568. Vischer, Bartholomäus (24).
1568-1572. Habeler, Gerd (30).
1572-1578. Gravius, Johann (37).
1578-1595. Holdenagel, Caspar (46).
1595-1617. Geike, Joachim (62).
1617-1668. Chelius, Johann (71).
1668-1675. Nelius, Joachim (97).
1675-1691. Beutin, Caspar (95).


124) Vgl. die Anm. auf S. 161.
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1691-1700. Peucer, Johannes (112), wd. Kantor 1700.
1700-1723. Ecarius, Christian (114).
1723-1740. Schultze, Martin (128).
1740-1741. Wietz, Johann (136).
1741-1751. Benkovitz, Samuel (129).
1751-1759. Schmidt, Heinrich Bernhard (138).
1759-1794. Nusbaum, Carl Leopold (146).

Quinti.

1560-1561. Bade, Johann (9).
1561-1562. Meifisch, Luther (14).
1562-1569. Koltze, Johannes (17).
1570. Prätorius, Georg (31).
1570-1571. Walter, Joachim (33).
1571-1574. Bismark, Johann (35).
1574-1577. Brandenburg, Georg (39), später Konrektor 1579.
1578-1585. Betke, Andreas (43).
1585-1587. Glambeck, M. Martin (51), später Konrektor 1589.
1588-1593. Lippe, M. Jakob (54).
1594-1630. Ruge, Joachim (60).
1630-1635. Maaß, Matthias (70).
1635-1661. Rabe (Corvinus), Ezechiel (77).
1661-1679. Rabe, Michael (92).
1679-1706. Poltz, Georg Christoph (102).
1706. Paris, Bernhard Christian (119).
1706-1710. Golle, Andreas (120).
1710-1723. Dihn, Carl Friedrich (118).
1723-1742. Reimarus, Samuel (125).
1742-1751. Schmidt, Heinrich Bernhard (138), wd. Quartus 1751.
1751-1758. Stippius, Conrad Andreas (137).
1758-1759. Nusbaum, Carl Leopold (146), wd. Quartus 1759.
1759-1762. Hager, August Albrecht (145).
1763-1794. Wienecke, August Friedrich (147).

Sexti.

1561. Kock, Heinrich (13).
1561-1562. Kegel, Konrad (15).
1563. Wise, Erasmus (18).
1564-1604. Hane, Joachim (21).

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1605-1617. Schwick (Zwick), Georg (68).
1617-1630. Maaß, Matthias (70), wd. Quintus 1630
.

1630-1635. Rabe (Corvinus), Ezechiel (77), wd. Quintus 1635.
1635-1638. Becker, Jakob (79).
1639-1643. Techen, Georg (80).
1643-1646. Brasch, Johann (83).
1647-1656. Bene, Jakob (86).
1657-1666. Köppen, Heinrich (89).
1666-1675. Beutin, Caspar (95), wd. Quartus 1675.
1675-1679. Poltz, Georg Christoph (102), wd. Quintus 1679.
1679-1693. Wagener, Johann Jakob (107).
1693-1700. Ecarius, Christian (114), wd. Quartus 1700.
1700-1704. Günther, Johann Heinrich (117), wd. Kantor 1704.
1704-1710. Dihn, Carl Friedrich (118), wd. Quintus 1710.
1710. Schneider, Johann Friedrich (123).
1711-1723. Reimarus, Samuel (125), wd. Quintus 1723.
1723-1741. Benkovitz, Samuel (129), wd. Quartus 1741.
1741-1751. Stippius, Conrad Andreas (137), wd. Quintus 1751.
1751-1758. Hacker, Daniel (141).
1758. Nusbaum, Carl Leopold (146), wd. Quintus 1758, Quartus 1759.
1758-1759. Hager, August Albrecht (145), wd. Quintus 1759.
1760-1763. Wienecke, August Friedrich (147), wd. Quintus 1763.
1763-1768. Kluge, Johann Georg (148), wd. Subrektor 1768.
1768-1798. Röring, Joachim Friedrich David (151).

Vierte Schulgesellen.

1556-1557. Moltow, Joachim (5).
1558-1560. Wilbrandt, Peter (7).
1560-1561. Kulemann, Heinrich (10), später Quartus 1565.
1561. Levingnus, Paul (12).

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1562-1563. Rike, Johann (16).
1563-1566. Brisemann, Joachim (20).
1566-1567. Ronnekendorp, Johann (23).
1567-1568. Meier, Johann (27).
1568-1570. Walbom, Wedekind (29).
1570. Smolle, Michael (32).
1572-1573. Aphrodisäus, Johann (36).
1577-1578. Meiger, Matthias (42).
1578-1581. Förster, M. Johann (44).
1582-1586. Ebert (Eberdes), Christian (48).
1587-1595. Holste, Caspar (53).

Sprachmeister.

1751-1752. Pagenau, Pierre (140).
1752-1762 oder länger. Buch, Johann Gottfried (142).
1770-1771. Weiße, s. unter 142.
In der Folge bis 1797 unbesetzt.
1797-1803 (und 1807-1827). Herrmann, M. Georg Friedrich (156).

Schreib- und Rechenmeister.

1580-1583. Marsilius, Caspar (47).
1583-1585. Schmidtgen, Johann (49).
1585-1589. Westermeyer, Kurt (52).
1589-1596. Pipan, Alexander (56).
1597. Matthiä, Jakob (63).
1597-1599. Daetri, Brandanus (64).
1599-1602. Unbesetzt.
1602-1619. Semmecke, Friedrich (65).
1619-1631. Beneke, Bernhard (72).
1631-1662. Unbesetzt; zumeist durch die Sexti mitverwaltet.
1662-1664. Struck, Jürgen (93).
1664-1669. Hordemann, Jakob (94).
1669-1684 und 1695-1699. Petersen, Christian (99).
1684-1692. Intelmann, Eberhard (108).
1692-1695. Crohn, Vinzent (113).
1695-1699. Petersen, s. oben 1669.
1700-1718. Beck, Nikolaus (116).
1718-1724. Stäcker, Christoph (126).
1724-1738. Piehl, Franz David (131).
1738-1780. Westphal, Johann Gottfried (135).
1780-1811. Westphal, Bernhard Christoph (153).


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Register.

Aphrodisäus 36
Arnds 130
Bade 9
Beck 116
Becker 79
Bellin 88
Bene 86
Beneke 72
Benkovitz 129
Betke 43
Beutin 95
Bismark 35
Blumenthal 76
Brandenburg 39
Brasch 83
Brisemann 20, 22
Buch 142
Bünsow 90, 96
Carstens 41
Chelius
Corvinus s. Rabe 71
Crohn 113
Crudop 69
Cunatus 73
Daetri 64
Denso 143
Dieck 98
Dihn 118
Düring (Thuringus) 38
Ebert (Eberdes) 48
Ecarius 114
Eilers 55
Florcke 1
Förster 44
Freude 104
Geike 62
Gervesius 66
Glambeck 51
Goldstein 59
Golle 120
Gravius 37
Griewank 155
Groth 154
Grussenberg 111
Günther 117
Habeler 30
Hacker 141
Hager 145
Hane 21
Herrmann 156
Holdenagel 46
Holste 53
Hopstock 82
Hordemann 94
Hübner 122
Hüning 57
Intelmann 108
Kale 11
Kegel 15
Kindler 115
Kluge 148
Kock 13
Koltze 17
Koltzow (Költzow) 25
Köppen 89
Kulemann 10
Lakemann 91
Lehmann 100
Levingnus 12
Lippe 54, 101
Loer 34
Maaß 70
Mancinus 67
Marsilius 47
Martinius 50
Matthiä 63
Meier 27
Meifisch 14
Meiger 42
Möller 40
Moltow 5
Müller 61
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Nelius 97
Nibbe 134
Nigrinus (Schwartze) 75
Nusbaum 146
Oldenburg 110
Ortelius 2
Pagenkopf 106
Pagenau 140
Paris 119
Passier 84
Pauli 87
Petersen 99, 133
Peucer 112
Piehl 131
Pipan 56
Piscatorius 19
Plagemann 140, 152
Poltz 81, 85, 102
Prätorius (Schultze) 31, 45
Rabe (Corvinus) 77, 92
Reimarus 58, 125, 127
Rike 16
Rölich 109
Rönnberg 139
Ronnekendorp 23
Röring 151
Ruge 60
Schepsius 74, 78
Schmidt 138
Schmidtgen 49
Schneider 123
Schomerus 132
Schoningk s. Süming
Schregel 4
Schuchard
Schultze s. Prätorius 105
Schulze 128
Schütte 28
Schwartze s. Nigrinus
Schwick (Zwick) 68
Sehase 6
Semmecke 65
Smolle 32
Stäcker 126
Starck 149
Stippius 137
Struck 93
Süming (Schoningk) 8
Tanck 124
Techen 80
Thuringus s. Düring 24
Vischer
Wagener 107
Walbom 26, 29
Walter 38, 150
Weiße s. 142.
Wendt s. Wint
Westermeyer 52
Westphal 103, 135, 153
Wienecke 147
Wietz 121, 136
Wilbrandt 7
Wint (Wendt) 3
Wise 18
Ziehl 144
Zwick s. Schwick.

Verzeichnis

der sonstigen im Vorstehenden begegnenden Familiennamen .
(Die Ziffer bezeichnet die Nummer, unter der der betr. Name zu finden ist.)
Ansehl 123
Balemann 144
Barnstorf 115
Bausewein 109
Beeck 150
Beermann 60
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Böckel 38
Breitenberg 129
Burmester 117
von Busch 51
Butel 81
Carow 154
Dührkop 135
Erdmann 137
Erich 99
Evers 112
Fabricius 127
Frank 156
Friedrichs 95
Fuhrmann 67
Gercke 84
Hahn 154
Heins 78
Hennings Anm. zu 67
Hintze 88
Hornemann 148
Jachenow 60
Jäger 126
Kahl 92
Kamp 114
Kleiminger 100
Klevesahl 144
Koch 147
Köppen 130
Kruse 4
Kuhlmann 132
Lange 67, 75
Leestbarg 95
Lesche 116
Limburg 111
Löhr 156
Luckmann 120
Luckow 145
Markmann 121
Martens 108
Meier 85
Meyer 154
Norroschewitz 153
Oldenburg 129
Olearius 73
Pantel 75
Paris 110, 114
Plate Anm. zu 79
Possel 4
Prenger 88
Rathke 133
Reimers 105
Renneberg 137
Richter 84
Sattler 134
Scheffel 108, 133, 134
Schmedes 108
Schröder 4, 100, 116
Schwartz 102
Severin 84, 134
Siegel 120
Spalding 143
Stappenbeck 90
Thun 126
Tiedemann 152
Topper 87
Vaßmann 61
Vehstedt 135
Wagler 142
Wessel 90
Ziehl 145
Zitzmann 137
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V.

Die geschichtliche
und landeskundliche Literatur
Mecklenburgs 1933-1934

von

Friedrich Stuhr.

 

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Bibliographie.

  1. Familiengeschichtl. Bibliographie, herausg. von der Zentralstelle f. deutsche Pers.- u. Fam.-Gesch., Bd. IV (1931-34), Lief. 2 (50. H.). Leipzig 1933.
  2. Geiger (Paul), Volkskunde. Bibliographie für d. Jahr 1928. Berlin u. Leipzig (Walter de Gruyter) 1933. 304 S.

Quellen.

  1. Schmidt, Gertrud, Alte Testamente [im Rostocker Ratsarchiv, 14.-19. Jahrh.]. M. Monatsh. Febr. 1934, S. 66-68.

Vorgeschichte.

  1. Oldeberg (Andreas), Det Nordiska Bronsa(o)ldersspännets historia. Mit deutscher Zusammenfassung. Kungl. Vitterhets historie och Antikvitets Akademiens handlingar, Teil 38, 3. Stockholm (Akad. Förlag) 1933. 276 S.
  2. Reifferscheid (Heinr.), Bericht über die am 9. Febr. auf dem Burgberg in Röbel gemachten Bodenfunde. Gemeindebl. d. Kirchgemeinden Alt-Röbel, Ludorf, Nätebow 9. Jg., 1933, Nr. 7 u. 8, S. 51 f.
  3. Beltz (Robert), Lochäxte aus M. M. Jahrb. 96, 1932, S. 189-196.
  4. Hollmann (Bruno), Technik in der Vorzeit. Zeitschr. M. 28. Jg., 1933, Nr. 4 S. 99-103.
  5. Hollmann (Bruno), Bronzedepotfund aus M. Zeitschr. Mannus, Bd. 26, 1934, H. 1/2 S. 16-20.
  6. Asmus (Wolfgang Dietrich), Vorgeschichtliche Bodenfunde, ein vernachlässigtes Volksgut. M. Monatsh. Sept. 1933, S. 428-32.
  7. Mämpel (Arthur), Teterow, die älteste vorgeschichtliche Fundstätte Norddeutschlands. Teterow (Hermann Decker) 1934. 18 S.
  8. Hennig (Richard), Auf der Suche nach Vineta. Unser Pommerland 18. Jg., H. 3.
  9. Leutz-Spitta (Joh.), Neues Material zum Jomsburg-Problem. Unser Pommerland 18. Jg., H. 3.

Geschichte.

  1. M. im Spiegel der Geschichte. Rede des Herrn Reichsstatthalters Friedrich Hildebrandt, gehalten am 13. Okt. 1933 im Stände-
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haus zu Rostock anläßlich der Vereinigung der beiden Länder M.-Schwerin und M.-Strelitz. Rostock, C. Hinstorff, [1933]. 30 S.

  1. Jacobs (Hans Haimar), Heinrich der Löwe. Colemans kleine Biographien, Heft 24. Lübeck (Charles Coleman) 1933. 46 S.
  2. Biereye (Wilh.), Über die Personen im Ratzeburger Zehntenlehnregister von 1230. M.-Str. Geschbl. 9. Jg., 1933, S. 1-160.
  3. Biereye (Wilh.), Über die Besiedelung des Landes Parchim durch die deutsche Ritterschaft 1226-1256. M. Jahrb. 96, 1932, S. 151 bis 188.
  4. Lammert (Friedrich), Die älteste Gesch. d. Landes Lauenburg. Von den Anfängen bis zum Siege bei Bornhöved [betr. auch Bistum u. Grafschaft Ratzeburg]. Ratzeburg (Lauenb. Heimatverlag) 1933. XVIII u. 244 S.
  5. Saring (Hans), Zur tecklenburg-schwerinschen Streitfrage [Verkauf der Grafschaft Schwerin an d. Hz. von M. 1358]. M. Jahrb. 97, 1933, S. 101-128.
  6. Siegl (Karl), Der Mörder Wallensteins kämpft um seinen Blutlohn. Mitt. d. Ver. für Gesch. der Deutschen in Böhmen 71. Jg., 1933, H. 3-4 S. 201-206.
  7. Bergl (Josef), Die Schicksale der Reliquien Wallensteins, seiner ersten Gemahlin u. seines Sohnes. Mitt. d. Ver. für Gesch. d. Deutschen in Böhmen 72 Jg., 1934, S. 1-19.
  8. Bergl (Josef), die Waldsteinsche Klosterstiftung in Weißwasser. Mitt. d. Ver. für Gesch. d. Deutschen in Böhmen. 72. Jg., 1934, S. 20-29.
  9. Richter (Joh.), Die Wallenstein-Bronzen des Prager Waldstein-Palais. Mitt. d. Ver. für Gesch. d. Deutschen in Böhmen, 72. Jg., 1934, S. 29-42.
  10. Ernstberger (Anton), Wallenstein u. "Chimicus" Eckhardt. [Friedländisches Bergwesen]. Mitt. d. Ver. für Gesch. d. Deutschen in Böhmen, 72. Jg., 1934, S. 49-67.
  11. Bergl (Josef), Ausgew. Bildnisse Waldsteins u. seiner Gegner. Mitt. d. Ver. für Gesch. d. Deutschen in Böhmen, 72 Jg., 1934, S. 64 u. 68.
  12. Fahlborg (Birger), Sveriges yttre Politik 1660-1664. Stockholm (Norstedt) 1932. 597 S.
  13. Martens (Joh. Heinr.), Das Verhältnis der bürgerlichen u. adligen Gutsbesitzer auf dem m. Landtag bis zum Konflikt in der Ritterschaft am Ausgang des 18. Jahrhs. Diss. Rostock. Schwerin (Drescher) 1934. 68 S.
  14. Bohlmann (Karl Otto), Die Napoleonische Kontinentalsperre u. ihre Wirkungen in Wismar. Diss. Rostock. Wismar (Eberhardt) 1933. 71 S.
  15. Endler, Die bäuerliche Bevölkerung M.'s vor dem 30jährigen Krieg. Aus M.'s Volkstum u. Gesch. Hamburg (R. Hermes) 1934. 31 S.

Fürstenhaus.

  1. Schlie (Karl), Die alte Herzogin [Sophie, Gemahlin des Hz. Johann v. M., † 1634]. Zur 300jährigen Jubiläumsfeier des Lübzer Stifts mit Kirche. M. Monatsh. Dez. 1933, S. 598-602.
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  1. Jagow (Kurt), Königin Luise. Ein Lebensbild. Reclams Universal-Bibl. Nr. 7245. Leipzig (Reclam) [1934]. 77 S.
  2. Seidel (Ina), Luise, Königin von Preußen. Ein Bericht über ihr Leben. Königstein u. Leipzig (Langewiesche) [1934]. 32 S.
  3. Schuster (Georg), Königin Luise. Historische Bilddokumente. Berlin (Richard Schröder) 1934. 112 S.
  4. Neunundsechzig Jahre am Preußischen Hofe [betr. bes. Königin Louise]. Aus den Tagebüchern u. Aufzeichnungen der Oberhofmeisterin Sophie Wilhelmine Gräfin v. Voß. Sachlich berichtigt u. aus zeitgenössischen Quellen ergänzt. Berlin (Komm.-Verlag Richard Schröder) [1932]. 204 S.
  5. Wagner (Annalise), Elisabeth, unsere letzte Landesmutter. [Großherzogin von M.-Strelitz, † 1933]. M.-Str. Geschbl. 9. Jg., 1933, S. V-VIII.

Familien- und Personen-Geschichte.

  1. Bahlow (Hans), Deutsches Namensbuch, ein Führer durch Deutschlands Familiennamen. Neumünster (Karl Wachholtz) 1933. 194 S.
  2. Witte (Hans), Wendisches Blut in M.? M.-Str. Heimatbl. 9. Jg., 1933, H. 4 S. 73-75.
  3. Barnewitz (Hans W.), Der Bauer im Hägerort. Ein Beitrag zur m. Wirtschafts- u. Fam.-Gesch. Teterow (H. Decker) 1934. 19 S.
  4. Glamann (Wilh.), Malchiner Familiennamen. Ztschr. M., 28. Jg., H. 3 S. 86-90; H. 4 S. 109-116.
  5. Brockmüller (Helene), Die Rostocker Personennamen bis 1304. Diss. Rostock (Komm.-Verlag bei Gebr. Grundgeyer) 1933. 164 S.
  6. Bachmann (Friedr.), Die M'.er im Wittenberger Ordiniertenbuch von 1537-1572. M. Jahrb. 96, 1932, S. 197-206.
  7. Droß (Friedr. Wilh.), Ernst Barlach, dem Niedersachsen, zum Geburtstage. M. Monatsh., Jan. 1934, S. 20-26.
  8. Menn (W.), Gothardt Lebrecht Blücher. Westfäl. Lebensbilder, Hauptreihe Bd. 2, 1931, S. 219-36.
  9. Roth (Karl Aug.), Der Bildhauer Friedrich Franz Brockmüller. M. Monatsh. Okt. 1933, S. 469-72.
  10. Bülowsches Fam.-Bl. Nr. 12, Mai 1934.
  11. Front wider Bülow. Staatsmänner, Diplomaten u. Forscher zu seinen Denkwürdigkeiten. Hrsg. von Friedrich Thimme. München (Bruckmann) 1931. - Bespr. von H. O. Meisner in Forsch. z. Brandenb. u. Preuß. Gesch. 46. Bd. I S. 215-216.
  12. Beltz (Joh.), Carl Leopold Friederichs zu Crivitz u. s. Vorfahren. Familienzeitschr. Friederichs 1. Bd., 1934, H. 10 S. 84 bis 86.
  13. Gehrig (Oscar), Die Malerin Marie Hager. Ostm. Heimat 6. Jg., 1933, S. 137-140.
  14. Holtz (Otto), der Maler Hermann Heesch. M. Monatsh., Febr. 1934, S. 73-76.
  15. Stern (Moritz), Der Schweriner Oberrabbiner Mordechai Jaffé. Ein Stammbaum. Berlin (Hausfreund) 1933. 15 S.
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  1. Reincke (Heinr.), Albert Krantz als Geschichtsforscher u. Geschichtsschreiber. [1448-1517, Verfasser der "Wandalia", einer Gesch. der wendischen Hansestädte, der Herzogtümer M. u. Pommern u. des deutschen Ordens]. Festschrift "von Melle" der Hamburger Universität. Glückstadt u. Hamburg (Augustin) 1933, S. 111-147.
  2. Pentz v. Schlichtegroll (C. A.), Ahnentafel des Oberstleutnant C. A. v. Laffert auf Garlitz a. d. H. Lehsen [geb. Dannenbüttel 1. Juni 1872]. [Volzrade] 1934. 18 S.
  3. Stammtafel der Fam. v. Lützow Tafel 1-8 [Erstes Auftreten - 17. Jahrh.]. Beil. z. Lützowschen Fam.-Blatt, 2. Bd. Nr. 26 bis 32, 1931-34.
  4. v. Lützow (Henning. Frh.), Karl Friedr. v. Lützow auf Tessin u. Gr. Salitz. Lützowsches Fam.-Bl., 2. Bd. Nr. 30, April 1933, S. 239 f.
  5. v. Lützow (Henning, Frh.), Johann Adolph Friedr. v. Lützow, preuß. Major u. Flügeladj. Lützowsches Fam.-Bl. 2. Bd. Nr. 32, April 1934, S. 251 f.
  6. v. Lützow (Henning, Frh.), Johann Adolph v. Lützow, preuß. Gen.-Major. Lützowsches Fam.-Bl. 2. Bd. Nr. 32, April 1934, S. 252 f.
  7. Biereye (Wilh.), Zur ältesten Gesch. des Geschlechts v. Maltzan. M. Jahrb. 96, 1932, S. 135-150.
  8. v. Oertzen (Marg.), Mein Leben. Lahr-Dinglingen (St.-Joh.-Druckerei) [1934]. 134 S.
  9. Ahnentafel der Oldörp in Boitin-Resdorf [zum Gedächtnis des Realschuldirektors Prof. Dr. Oldörp, † 1934]. Mitt. d. Heimatb. f. d. Fürst. Ratzeburg, 16. Jg., 1934, Nr. 2 S. 20.
  10. Der Grundbesitz der Raven in M. v. Ravensche Fam.-Nachr. Mai 1933, Nr. 43; April 1934, Nr. 44.
  11. Die 7.-11. u. die 12. u. 13. Geschlechtsfolge der v. Raven. v. R. Fam.-Nachr. Mai 1933, Nr. 43; April 1934, Nr. 44.
  12. Über die vermutliche Herkunft der Familie Rosenow-Damme [aus M.]. Mitt. über d. Fam. Rosenow Mai 1934, Nr. 42, S. 571-81.
  13. Rosenow (Carola), Oberst Waldemar Rosenow, † 1929 in Cottbus [aus d. Fam. R.-Sternberg-Doberan]. Mitt. über d. Fam. Rosenow Mai 1934, Nr. 42 S. 582-85.
  14. Meyer (Ernst), Schliemann u. seine Heimat. M. Monatsh., Mai 1934, S. 210-214.
  15. Milenz (Hermann), Johannes Schondorf. Dem meckl. Komponisten deutscher Vaterlandslieder zum 100. Geburtstag am 30. Juni 1933. M. Monatsh. Juli 1933, S. 340 f.
  16. Dettmann, Christian Ludwig Seehas, ein m. Maler der Goethezeit. M. Ztg. 26. Mai 1934, Nr. 119, 2. Beiblatt.
  17. Schröder (Walter). Paul Warncke [Dichter, Hauptschriftleiter des "Kladderadatsch", 1866-1933]. M. Monatsh. Okt. 1933, S. 479-82.
  18. Ringeling (Gerhard), Richard Wossidlos Werk. M. Monatsh. Febr. 1934, S. 57-59.
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Kulturgeschichte und Volkskunde.

  1. Lauffer (Otto), Land u. Leute in Niederdeutschland. Berlin (Walter de Gruyter) 1934. 291 S.
  2. Land M. Ein A-B-C der Heimat. M. Monatsh. Juni 1934, S. 251-314.
  3. Kleist (H. U.), Über Beziehungen zwischen Herkunft der Eltern u. ihrer Kinderzahl u. -sterblichkeit in M.-Schwerin. Diss. Rostock 1932. 17 S.
  4. Wossidlo (R.), Die Arbeit der m. Landfrau in älterer Zeit. Warener Tagebl. 1932, Nr. 171, 174, 177; auch Sonderdruck.
  5. Thiede (Klaus), Deutsche Bauernhäuser. [S. 34: Häuser aus Niehagen im Fischland]. Königstein u. Leipzig (Langewiesche) 1934. 96 S.
  6. Pries (I. F.), Heidnische Symbole im deutschen Hausbau. Ztschr. M. 29. Jg., 1934, S. 16-23.
  7. Götze (Th.), Wie Pastor Masch den Ratzeburger Bauer sah [nach d. Handschrift d. Verf.; vgl. auch seine Arbeit im M. Jahrb. 2, 1837, S. 141-153]. Mitt. d. Heimatb. f. d. Fürst. Ratzeburg 15. Jg., 1933, Nr. 3 S. 40-42.
  8. Bohn (H.), Dat Alldagstüg [der Ratzeburger Bauern] vor sößtig Johr. Mit Nachschrift von H. Buddin. Mitt. d. Heimatb. f. d. Fürst. Ratzeburg 16. Jg., 1934, S. 4-8.
  9. Barnewitz (Hans W.), Von Einliegern u. Tagelöhnern. Ostm. Heimat 7. Jg., 1934, S. 139-141.
  10. Warncke (I.), Der Hochzeitsdegen. Mitt. d. Heimatb. f. d. Fürst. Ratzeburg 16. Jg., 1934, Nr. 2 S. 27-30.
  11. Staak (Gerhard), Erbgut u. Treibgut in Heilspruch u. -brauch. Zeitschr. M. 29. Jg., 1934, H. 1 S. 2-7.
  12. Staak (Gerhard), Vom heiligen Kesselhaken. M. Monatsh. Aug. 1933, S. 362-64.
  13. Barnewitz (Hans W.), M'.es Handwerk. Ostm. Heimat 6. Jg., 1933, Nr. 19 S. 145-148.
  14. Rieck (WiIh.), Zur Bekämpfung der Kurpfuscherei in M.-Strelitz. Berichte des Deutschen Veterinärrats, Abt. z. Bekämpfung d. Kurpfuscherei u. d. Geheimmittelwesens. 1. Jg., 1933, Nr. 2 S. 9-13.
  15. Staak (Gerhard), Ein alter Grenzbrauch. Ztschr. M. 29. Jg., 1934, Nr. 2 S. 57-58.
  16. Neumann (Walter), Die Flurnamen des Amtes Grevesmühlen. Diss. Rostock 1931. Wismar (Albert Sander) 1932. 161 S.
  17. Buddin (F.), Flurnamen von Kl. u. Gr. Molzahn. Mitt. d. Heimatb. f. d. Fürst. Ratzeburg 15. Jg., 1933, Nr. 4 S. 56-59; 16. Jg., 1934, Nr. 1 S. 8-14.
  18. Buddin (Fr.), Flurnamen von Röggelin. Mitt. d. Heimatb. f. d. Fürst. Ratzeburg 15. Jg., 1933, Nr. 3 S. 42-45.
  19. [Buddin, Fr.], Flurnamen von Schlagresdorf. Mitt. d. Heimatb. f. d. Fürst. Ratzeburg 16. Jg., 1934, Nr. 2 S. 21-27.
  20. Barnewitz (Hans), Aus d. Gesch. d. m. Schützenzünfte. Ostm. Heimat 7. Jg., 1934, S. 98-101.
  21. Bachér (Franz), 20 Jahre M. Aero-Club. M. Monatsb. Juli 1933, S. 346-353.
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Landeskunde.

  1. Schuh, Hefte zur Verbreitung geologischen Wissens in M. Rostock (Geol. Landesanstalt): H. 1, Mai 1933: Geologisches d. Umgebung von Wismar. H. 2, Okt. 1933: Der Aufbau unseres Erdkörpers. H. 3, Jan. 1934: Über Verwitterung. H. 4, April 1934: Die Meeressedimente.
  2. Grieben-Reiseführer. Bd. 104: Mecklenburg. 9. Aufl. Berlin (Grieben-Verlag) 1934. 154 S.
  3. Udem (Egon), Die Siedlungsdichte in Mecklb.-Schwerin. Diss. Rostock, 1933. 44 S., 1 Karte.
  4. Deus (Wolf-Herbert), Die Straßen des Landes Stargard. M.Str. Geschbl. 9. Jg., 1933, S. 161-222.
  5. Pfenningsdorf (Kurt), Die öffentlichen Flüsse unter besonderer Berücksichtigung des Mecklb.-Schwerinschen Wassergesetzes. Diss. Rostock, 1933. 116 S.
  6. Kühl (Paul), Deutsche u. meckl. Eibenschätze. Mit unveröff. Briefen von Joh. Trojan. Ztschr. M., 28. Jg., H. 1, S. 7-14; H. 3, S. 76-86.
  7. Bauch (Robert), Botanisches von den m. Burgwällen. M. Monatsh. April 1934, S. 181-185; Mai 1934, S. 233-236.

Wirtschaftsgeschichte.

  1. Wagner (Eugen), Die Holzversorgung der Lüneburger Saline in ihrer wirtschaftsgeschichtl. u. kulturgeogr. Bedeutung. Diss. Kiel. Düsseldorf (Otto Fritz) 1930. [M. Holzhandel, Kanalprojekte, Schaalfahrt.]
  2. Struktur, Die wirtsch. u. geistige, eines Siedlungsdorfes. [Poltnitz.] 1932. ("Berichte über Landwirtschaft" N. F., 55. Sonderheft.) Berlin (P. Parey) 1932. 70 S.
  3. Buchheister (Alfred), Die Absatzgenossenschaften für landwirtsch. Produkte in Hinsicht auf ihr praktisches Funktionieren. (Untersucht auf d. Grundlage der neuzeitl. Lit. unter besond. Berücksichtigung Mecklb. u. Pommerns.) Diss. Rostock. Rostock (Carl Hinstorff) 1933. 84 S.

Ortsgeschichte.

  1. Die Grafschaft Bothmer. [Teilw. ein Nachdr. aus H. Peek, Der Damshäger Bach und die ihm zunächst liegenden Ortschaften.] Gemeindebl. von Klütz, Nr. 26, Erntemonat 1933, S. 4-6.
  2. Asmus (Gerd Ulrich), Die Bü1ower Kirche, ein Stück M'.er Landschaft. Ztschr. M. 29. Jg., 1934, Nr. 2 S. 51-53.
  3. Heimatklänge aus der Kirchgemeinde Cammin. [Rostock] (Winterberg) 1933. 15 S.
  4. W. (E.), Erinnerungen an den Neubau der Kirche In Conow. Gemeindebl. Conow 4. Jg., 1933, Nr. 7 S. 26-27.
  5. Haibel (Paul), Vom Gut zum Bauerndorf [Dölitz mit Kranichshof]. M. Monatsh. Nov. 1933, S. 543-44.
  6. Dömitz, die alte Festungsstadt. Dömitz (Edm. Mattig) 1933. 232 S.
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  1. Huthmann (Heinrich), Einiges aus Fürstenbergs Gesch. [dabei Zusammenstellung der Fürstenberger Flurnamen; ein Nachtr. zu diesen von O. Stein in H. 3 S. 42-43]. M.-Strel. Heimatbl. 10 Jg., 1934, Heft 1/2 S. 2-14.
  2. Karbe (W.), Der Siggelkamp [bei Fürstenberg]. M.-Strel. Heimatbl. 10. Jg., 1934, H. 1/2 S. 23-27.
  3. Karbe, Fürstenbergs geheimnisvolle Berge. M.-Strel. Heimatbl. 10. Jg., 1934, H. 1/2 S. 21-22.
  4. Tiburtius (Max), Was ich in Fürstenberg erlebte. Erinnerungen. M.-Strel. Heimatbl. 10. Jg., 1934, H. 1/2 S. 14-21.
  5. Die Rolle d. Amtes der Müller zu Gnoien (1706). Ostmecklb. Heimat 7. Jg., 1934, Nr. 10-11, S. 73-75, 81-83.
  6. Krüger (Karl), Die Verfassungsgeschichte der Stadt Güstrow bis zum Anfang des 16. Jahrhs. M. Jahrb. 97, 1933, S. 1-86. Diss. Rostock, 1933.
  7. Schack, Das Kirchdorf Hagenow bis zur Schlacht bei Waschow 1200 n. Chr. Hagenower Kreisblatt 28. Okt. 1933, Nr. 252.
  8. Schack, Hagenow unter der Herrschaft des Grafen von Schwerin 1200-1358. Hagenower Kreisblatt 23. Dezbr. 1933, Nr. 299.
  9. Schack, Hagenow u. Wittenburg unter d. Herrschaft d. m. Herzoge 1358-1754. Hagenower Kreisblatt 1934, Nr. 76, 162, 263 und 269.
  10. Schack, Die Stadt Hagenow während der Zeit des 30jähr. (1618-1648) und des schwedisch-polnischen Krieges (1654-1660). Hagenower Kreisblatt 15. Juli 1933, Nr. 162.
  11. Zum Denkstein am Heiligen Damm. Ztschr. M., 28. Jg., 1933, H. 3 S. 93-95. [Bericht Demmlers über den Transport des Steines von Elmenhorst zum Heiligen Damm. Nachdruck aus der M. Ztg. v. 17. Sept. 1911.]
  12. Grünwaldt, Über Hofdienste der Klinker, Trammer u. Raduhner Bauern in alter Zeit. Heimatbl. Mein M. (Crivitz), Nr. 12, Mai 1934.
  13. Endler (Carl Aug.), Die Hauswirte in Klocksdorf. Mitt. d. Heimatb. f. d. Fürst. Ratzeburg, 15. Jg., 1933, Nr. 3 S. 45.
  14. "Des Todes schuldig." Hinrichtungen in Klütz im 18. Jahrhundert. Gemeindebl. f. d. Kirchgemeinde Klütz Nr. 27 (1933).
  15. Böhmer (Karl), Burg Mecklenburg. M. Monatsh. April 1934, S. 175-180.
  16. Ahlers, Neubrandenburg vor 70 Jahren [um 1860]. M.-Str. Heimatbl. 9. Jg., 1933, H. 4 S. 64-72.
  17. Endler, Neustrelitz einst u. jetzt. Gesch. d. Stadt Neustrelitz. Neustrelitz (Buchdruckerwerkstätte) 1934. 32 S.
  18. Hustaedt (K.), Gestalten aus dem alten Neustrelitz. M.-Str. Heimatbl. 9. Jg., 1933, H. 3 S. 45-60.
  19. John (Fritz), Alt-Panstorf u. seine Kirchruine. Ostm. Heimat 6. Jg., 1933, S. 97-99.
  20. Parchim. M. Monatsh. 1934 März. Darin u. a.: Augustin (Karl), Aus der Gesch. P.'s und die P.'er Dreiunddreißiger
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Gilde. - Prestien (R.), P. als Mittelpunkt im südl. M. - Mencke (E.), P.'s Umgebung in vorgeschichtl. Zeit. Schuh (Friedr.), Zur Geologie der Umgebung von P. Clauberg, P.'s Grundbesitz. Behm (U.), Kirchl. Leben. Pries (Arthur), P.'s. Kunst- und Baudenkmäler. Lüth (Rud.), P.'er Druckereien u. Buchhandlungen.

  1. Lüth (Rudolf), Etwas vom geistigen Leben Parchims nach dem Weltkriege. M. Monatsh. Sept. 1933, S. 447-52.
  2. Pries (I. F.), Ein altes Haus erzählt. Die ehemalige Schule in Poppendorf. M. Monatsh. Okt. 1933, S. 462-65.
  3. v. Lützow (Henning, Frh.), Quassel. Lützowsches Fam.-Bl. 2. Bd. Nr. 30, April 1933, S. 237 f.
  4. Karbe (W.), Das Haus Ramelow. M.-Str. Heimatbl. 9. Jg., 1933, H. 4 S. 75-77.
  5. Zur Geschichte des Gutes Redewisch. Gemeindebl. d. Kirchgemeinde Klütz, Nr. 27, 1933.
  6. Bertheau, Der Haushalt der Karlows auf der Burg Röggelin im Jahre 1425. Heimatb. f. d. Fürst. Ratzeburg, 15. Jg., 1933, Nr. 3 S. 46-48.
  7. Römer (Hans Ulrich), Das Rostocker Patriziat bis 1400. M. Jahrb. 96, 1932, S. 1-84. Diss. Rostock, 1932.
  8. Gräbke (H. A.), Die St. Marienkirche zu Rostock. Rostock (Verw. d. Mar.-Kirche) 1933. 22. S.
  9. Steinmann (Ulrich), Rostocker Hausinschriften. M. Monatsh. Dez. 1933, S. 590-92.
  10. Leps (Curt), Das Zunftwesen der Stadt Rostock bis um die Mitte des 15. Jahrhs. Hans. Gesch.-Bl. 58. Jg., 1933, S. 122-156. Forts. folgt.
  11. Gosselck (Johannes), Aus der Amtslade der Rostocker Gerber. M. Monatsh. Dez. 1933, S. 573-74.
  12. Gehrig (Oscar), Kundschaften, Gesellen- u. Echtbriefe der Rostocker Altertümersammlung. Beitr. z. Gesch. d. Stadt Rostock 19. Bd., 1934, S. 131-40.
  13. Christlieb (Marie), Rostocks Seeschiffahrt u. Warenhandel um 1600. Beitr. z. Gesch. d. Stadt Rostock 19. Bd., 1934, S. 5-130.
  14. Lorenz, Burg Schlitz. Ztschr. M. 29. Jg., 1934, Nr. 2 S. 47 bis 51.
  15. Buhle (Paul), Die erste lutherische Kirche in Schwerin u. ihr Pfarrer Egidius Faber. Gemeindebl. der Schelfkirche in Schwerin, 1933, Nr. 10 S. 66-70; desgl. der Schloßkirche 9. Jg., 1933, Nr. 7 S. 37-39.
  16. Beltz (Hans), Städtebauliches aus Schwerin vor Demmler. M. Monatsh. April 1934, S. 152-156.
  17. Das alte Schulhaus an der Friedrichstraße [des heutigen Realgymn. in Schwerin, 1835-1870]. Mitt. der Altschülerschaft des Realgymnasiums, Nr. 6, 1934, S. 119-122.
  18. Beltz (Hans), Das Rätsel der alten Grenzsteine [bei Schwerin]. M. Ztg. 23. Juni 1934, Nr. 143.
  19. Beltz (Hans), Die Schweriner Kornmühlen v. d. Anfängen bis zur Gegenwart. M. Jahrb. 96, 1932, S. 85-134.
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  1. Hedler (Ad.), Wie sich vor hundert Jahren ein Handwerker-Amt mit dem Großherzog stritt [Amt der Chirurgen und Bader zu Schwerin]. Ztschr. M. 29. Jg., 1934, Nr. 2 S. 53-56.
  2. Wessel (F.), Die Handwerker in Tessin. Ostm. Heimat 6. Jg., 1933, S. 148-150.
  3. Asmus (Wolfg. Dietr.), Das Teterower Wappen, ein Beitrag zur Stadtgesch. Ostm. Heimat 6. Jg., 1933, S. 105-107.
  4. Gehrtz (Karl), Neues vom Burgwall auf der Insel im Teterower See. Ostm. Heimat 6. Jg., 1933, S. 161-162.
  5. Schuh (Fr.), Die geologischen Verhältnisse der Umgebung von Teterow. Ztschr. M. 29. Jg., 1934, Nr. 2 S. 33-38.
  6. Lorenz, Teterows alte Bauten. Ebd. S. 44-46.
  7. Scheven (H.), Die Entwicklung der Wasserversorgung unserer Heimatstadt Teterow. Ebd. S. 38-42.
  8. Barnewitz (H. W.), Geschichte der Teterower Schützenzunft. Teterow (Herm. Decker) 1933, 51 S. mit Abb.
  9. Voßberg (Herbert), Warener Geschlechter im 16. u. 17. Jahrh. Ostm. Heimat 6. Jg., 1933, S. 123-125, S. 129-132.
  10. Kappel (G.) u. Jarchow (E.), Prozeßurkunde der Warener Hausholzberechtigten in den Jahren von 1922-1932. Waren (Langmaak) [1933].
  11. Wossidlo (Richard), Kulturbilder aus Alt-Warnemünde. M. Monatsh. Sept. 1933, S. 412-415.
  12. Kleiminger (Rudolf), Das Graue Mönchenkloster in Wismar. Wismar (Eberhardt) 1934. 133 S.
  13. Der Wismarer Weinberg. Aus der 300jähr. Gesch. des Hauses F. G. Michaelis. M. Monatsh. April 1934, S. 167-170.
  14. Steinmann (U.), Wittenburger Hausinschriften. Zeitschr. M. 28. Jg., 1933, H. 4 S. 117-120.
  15. Albrecht (Edm.), Im Spiegel der Wellen. Tatsachen, Berichte u. Erzählungen aus der 1000jähr. Gesch. d. Dorfes u. d. Gemeinde Zittow. Schwerin (Sandmeyer) 1933. 128 S.

Kirche.

  1. Wentz (Gottfried), Havelberg, Jerichow und Broda. Problem der märkischen Kirchengeschichte und Beiträge zu ihrer Lösung. Sonderabdruck aus der Brackmann-Festschrift. Weimar (Herm. Böhlaus Nachf.) 1931, S. 324-46.
  2. Hilpisch (Stephan), die Säkularisation der norddeutschen Benediktinerklöster im Zeitalter der Reformation. Studien u. Mitt. z. Gesch. d. Benediktinerordens u. seiner Zweige. Jg. 50, München 1932, S. 78-108, 159-193.
  3. Die Pastoren der Gemeinde Brunshaupten-Arendsee. Gemeindebl. Br.-A., 25. Jg., 1933, Nr. 94.
  4. Aus der 700jährigen Geschichte der Kirche u. der Gemeinde Qualitz. Gemeindebl. von Qualitz, Nr. 6, Juli 1933.
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Schulen.

  1. Wessel (Fr.), Kurze Gesch. d. Tessiner Stadtschule bis 1914. Ostm. Heimat 6. Jg., 1933, S. 171-173, 179-180.
  2. Scheven (Friedr.), Die m. Dorfschule. M. Monatsh. Dez. 1933, S. 579-82.

Kunst und Kunstgewerbe.

  1. Denkmalschutz in M.-Schwerin 1932-33. M. Jahrb. 97, 1933, S. 159-170.
  2. Reifferscheid (Heinr.), Wie die Schweriner Museen wurden. M. Jahrb. 97, 1933, S. 129-158.
  3. Gehrig (Oscar), Feldsteinkirchen. Aus Streifzügen durch M. M. Monatsh. Dez. 1933, S. 583-85.
  4. Wolff (Tea), Mittelalterliche Backsteingiebel der Mark Brandenburg u. ihrer Ausstrahlungsgebiete. Diss. Rostock. Berlin (Hirschbaum) 1933. 95 S. [betr. auch Häuser u. Tore in m. Städten].
  5. Reifferscheid (Heinrich), Ein spätromanisches Rauchfaß aus der Burg Penzlin. Die christliche Kunst 19. Jg., H. 12, Sept. 1933, S. 354 f.
  6. Dettmann (Gerd), Mecklenburgisches außer Landes [Wappen, Grabmäler, Porträts, Porträtmedaille, Silhouetten, kunstgewerbliche Arbeiten]. M. Monatsh. Jan. 1934, S. 1-7.
  7. v. Notz (Ferdinand), Der Dom zu Ratzeburg. Ratzeburg (Lauenb. Heimatverlag) [1932]. 97 S. u. XVI S. Abb.
  8. v. Notz (Ferd.), Grabsteine im Ratzeburger Dom. Heimatb. f. d. Fürst. Ratzeburg 15. Jg., 1933, Nr. 4 S. 50-51.
  9. Gehrig (Oscar), Ribnitzer Madonnen u. andere Heilige. M. Monatsb. Juli 1933, S. 313-18.
  10. Gräbke (Hans Arnold), Zwei neugewonnene Kunstwerke des Rostocker Altertums-Museums. [Der Kruzifixus aus der Joh.-Kirche. Ein goldener Fingerring des 14. Jahrhs.] Beitr. z. Gesch. d. Stadt Rostock 19. Bd., 1934, S. 141-148.
  11. Neitzke (Hans Joachim), Barlach. Deutscher Geist zwischen Westen u. Osten. Eisenach (Erich Röth) 1934. 41 S.

Kriegs- und Militär-Geschichte.

  1. Barnewitz (Hans W.), Mecklenburgs Wehrmacht im Laufe der Jahrhunderte. Ostmecklb. Heimat 7. Jg., 1934, Nr. 9, S. 65-68.
  2. Neumann (Emanuel), Blücher, Scharnhorst, Gneisenau. Drei deutsche Heerführer in großer Zeit. Reclams Universal-Bibl. Nr. 7246. Leipzig (Reclam) [1934]. 78 S.
  3. Mecklenburgisches Frontsoldatentum. [Verschiedene Aufsätze über die m. Truppen im Weltkrieg.] Niederd. Beob. 1. 8. 1934, Nr. 175.
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  1. Mecklenburgs Truppen zogen ins Feld. [Verschiedene Aufsätze über die m. Truppen im Weltkrieg.] M. Ztg. 31. 7. 1934, Nr. 175, Sonderbeil.
  2. Steinmann, M.'s Söhne bei Langemarck. Ein Vortrag im M. Gesch.-Verein. Div.-Ztg. der 46. Res.-Division 11. Jg., Nr. 1, Jan. 1934, S. 2-3.
  3. Friedeberg (Otto), Kriegsgesch. d. Rgts., Abschn. XII, 15. 10. 17-17. 2. 18 vor Lens, 53.-55. Forts. Der Kaiserfüsilier 10. Jg. (1933), Nr. 2; 11. Jg. (1934), Nr. 1, 2.
  4. Gramkow (O.), 24er waren dabei. [Erinnerungen aus dem Weltkrieg.] Nachr.-Bl. d. Holst. Feldart.-Rgts. 24, 11. Jg., 1933, Nr. 39, 41, 43; 12. Jg., 1934, Nr. 45. Forts. folgt.
  5. Eilmann (Albert), 21. Juli 1918 beim Regimentsstab 214. Div.-Ztg. d. 46. Res.-Division 10. Jg., Nr. 8, Aug. 1933, S. 3-4.
  6. Peisker 7/214, Bei Hooge vor Ypern. Div.-Ztg. d. 46. Res.-Division 10. Jg., Nr. 11, Nov. 1933, S. 9-10.
  7. Tegtmeier (W.), Ein Rgts.-Befehl des Res.-I.-Rgts. 214 in der Champagne. [30. 10. 1916.] Div.-Ztg. d. 46. Res.-Division 10. Jg., Nr. 9, Sept. 1933, S. 4-5.
  8. Tegtmeier (W.), Bei der Porte-Ferme u. der Logen-Ferme nach d. 15. Juni 1918. Div.-Ztg. der 46. Res.-Division 11. Jg., Nr. 2, Jan. 1934, S. 3-4.
  9. Patrouillen des Lt. Toepke R.-I.-R. 214. Div.-Ztg. d. 46. Res.-Division 10. Jg., Nr. 8, Aug. 1933, S. 4-5.
  10. Wermann (H.), Kleine Erinnerungen aus großer Zeit [beim R.-F.-A.-R. 1/46]. Div.-Ztg. der 46. Res.-Division 10. Jg., Nr. 9, Sept. 1933, S. 5-7; Nr. 11, Nov. 1933, S. 4-6. 11. Jg., Nr. 2, Jan. 1934, S. 5-8; Nr. 4, März 1934, S. 8-9; Nr. 5, April 1934, S. 9-11; Nr. 6, Mai 1934, S. 15-16. Forts. folgt.
  11. Becker (Adolf), Romagne [2/46]. Div.-Ztg. d. 46. Res.-Division 10. Jg., Nr. 11, Nov. 1933, S. 8-9.

Verwaltung.

  1. Ballerstaedt (Franz), Das Verhältnis von Landtag und Regierung in Meckl.-Schwerin. [Ein Beitrag zur Frage des Länderparlamentarismus]. Diss. Rostock, 1933. 78 S.
  2. Wehrmann (Martin), Grenzbesichtigung im Westen Pommerns (1626). Pomm. Jahrb. 27. Bd., 1933, S. 133-57.
  3. Wollenweber (H.), Das Siedlungswerk in M.-Schwerin als Leistung u. Aufgabe. M. Monatsh. Nov. 1933, S. 522-27.
  4. Achilles (Max), Siedlung im Aufbau. Ebd. S. 528-31.
  5. Folkers (Joh. Ulr.), Das Gesicht unserer Siedlerdörfer seit 1920. Ebd. S. 532-35.

Münzkunde.

  1. Josephi (Walter), Der Güstrower Erbfolgestreit u. die m. Medaillenkunst. M. Jahrb. 97, 1933, S. 87-100.
  2. Hoffmann (Tassilo), Drei unveröffentlichte Gnadenpfennige von Mecklenb. Mit Bildtafel. [Stücke mit Bildnissen Johanns VII.,
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Adolf Friedrichs I. und Johann Albrechts I, Münzkabinett in Gotha.] Berliner Münzblätter, 53. Jg., 1933, Nr. 371 S. 151 bis 153.

Wappenkunde.

  1. Daniel (Alfred), Wie lange schon Blau-Gelb-Rot? Ein Beitrag zur Gesch. d. m. Landesfarben. M. Ztg. 29. Nov. 1933, Nr. 279. Mit Nachträgen: M.'s Farben im Bilddokument. M. Ztg. 9. Dez. 1933, Nr. 284/288; Noch einmal Blau-Gelb-Rot. M. Ztg. 28. Dez. 1933, Nr. 302.

Sprachwissenschaft und Literaturgeschichte.

  1. Gabrielsson (Artur), Das Eindringen der hochdeutschen Sprache in die Schulen Niederdeutschlands im 16. u. 17. Jahrh. Niederd. Jb. 58/59, 1932/3, S. 61-63. [behandelt M.].
  2. Zierow (Ulrich), John Brinckmans Briefe an Klaus Groth. [1859-1869.] M. Monatsh. Juli 1933, S. 326-328.
Vignette
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Alphabetisches Verzeichnis.

A bsatzgenossenschaften 98.
Aero-Club 88.

B arlach (Ernst) 41. 175.
Bauern 28. 37. 71. 74. 75. 116. 117.
Bauernhaus 72. 73.
Bauerntrachten 75.
Benediktiner 160.
Bibliographie 1 f.
v. Blücher (Feldm.) 42. 177.
Bothmer (Grafschaft) 99.
Brinckman (John) 199.
Brockmüller (Bildhauer) 43.
Broda 159.
Brunshaupten 161.
v. Bülow (Familie) 44. 45.
v. Bülow (Fürst, Reichskanzler) 45.
Bülow (Kirche) 100.
Burgwälle 95.

C ammin 101.
Conow 102.

D enkmalschutz 165.
Division (46. Res.) 180. 183-189.
Dölitz 103.
Dömitz 104.

E ibenbäume 94.
Einlieger 76.
Elisabeth (Großherzogin von M.-Strelitz) 34.

F aber (Egidius, Pfarrer) 139.
Familiengeschichte 1. 35 ff. 152.
Familiennamen 35. 38. 152.
Flurnamen 83-86. 105.
Flüsse 93.
Friederichs (Carl Leop.) 46.
Fürstenberg 105-108.
Fürstenhaus 29 ff.

G eschichte 13 ff.
Gneisenau 177.
Gnoien 109.
Grenzen 82. 142. 191.
Grevesmühlen (Amt) 83.
Güstrow 110.

H agenow 111-114.
Hager (Marie, Malerin) 47.
Hägerort 37.
Handel (Rostock) 137.
Handwerk 80. 145. Vgl. Zunftwesen.
Hausinschriften 133. 157.
Heesch (Hermann, Maler) 48.
Heiligendamm 115.
Heinrich d. Löwe 14.
Hofdienste 116.
Holzhandel 96.

J affé (Oberrabbiner) 49.
Jomsburg s. Vineta.

K analprojekte 96.
v. Karlow (Fam.) 130.
Kirche 159 ff.
Klinken 116.
Klocksdorf 117.
Klöster 160.
Klütz 118.
Kontinentalsperre 27.
Krantz (Albert, Geschichtsschreiber) 50.
Kriegsgeschichte 176 ff.
Kulturgeschichte 68 ff.
Kunst u. Kunstgewerbe 165 ff.

v. L affert (C. A., Oberstlt.) 51.
Landesfarben (mecklb.) 197.
Landeskunde 89 ff.
Landfrau 71.
Landtag 190.
Literaturgeschichte 199.
Lübz 29.
Luise (Königin v. Preußen) 30-33.
v. Lützow (Fam.) 52 ff.
v. Lützow (Joh. Ad., Major) 54.
v. Lützow (Joh. Ad., Gen.-Major) 55.
v. Lützow (Karl Friedr.) 53.

M alchin 38.
v. Maltzan (Fam.) 56.
Mecklenburg (Burg) 119.

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Medaillen 170. 195.
Militärgeschichte 176 ff.
Molzahn (Gr. u. Kl.) 84.
Münzkunde 195 f.
Museen (Rostock) 174.
   (Schwerin) 166.

N eubrandenburg 120.
Neustrelitz 121. 122.

v. O ertzen (Marg.) 57.
Oldörp (Fam.) 58.
Ortsgeschichte 99 ff.

Alt P anstorf 123.
Parchim (Land) 16.
Parchim (Stadt) 124. 125.
Patriziat (Rostock) 131.
Personengeschichte 35 ff.
Personennamen 39.
Poltnitz 97.
Poppendorf 126.

Q ualitz 162.
Quassel 127.
Quellen 3.

R aduhn 116.
Ramelow 128.
Ratzeburg
   (Bistum, Grafschaft) 17.
   (Stadt) 171. 172.
v. Raven (Fam.) 59. 60.
Redewisch 129.
Regimenter
   (90, Füsilier-) 181.
   (214, Res.-Inf.-) 183-187.
   (24, Feldart.-) 182.
   (46, Res.-Feldart.-) 188. 189.
Reiseführer (Grieben) 90.
Ribnitz 173.
Ritterschaft 26.
Röbel 5.
Röggelin 85. 130.
Rosenow (Fam.) 61. 62.
Rosenow (Waldemar, Oberst) 62.
Rostock 39. 131-137. 174.

S chaalfahrt 96.
Scharnhorst 177.
Schiffahrt (Rostock) 137.
Schlagresdorf 86.
Schliemann (Heinr.) 63.
Schlitz (Burg) 138.
Schondorf (Johannes, Komponist) 64.
Schule 141. 163. 164.
Schützenzünfte 87. 151.
Schweden 25.
Schwerin
   (Grafschaft) 18.
   (Stadt) 139-144. 166.
Seehas (Christian Ludwig, Maler) 65.
Seeschiffahrt (Rostock) 137.
Siedlung 16. 91. 97. 192-194.
Sophie (Herzogin zu M.) 29.
Sprachwissenschaft 198.
Stargard (Land) 92.
Straßen 92.

T agelöhner 76.
Tessin 145. 163.
Testamente 3.
Teterow 10. 146-151.
Tramm 116.

V erwaltung 190 ff.
Vineta 11. 12.
Volkskunde 2. 68 ff.
Vorgeschichte 4 ff. 147.

W allenstein 19-24.
Wappenkunde 146. 170. 197.
Waren 152. 153.
Warncke (Paul, Dichter) 66.
Warnemünde 154.
Wenden 36.
Wirtschaftsgeschichte 96 ff.
Wismar 27. 89. 155. 156.
Wittenburg 157.
Wossidlo (Richard) 67.

Z ehntenregister (Ratzeb.) 15.
Zittow 158.
Zünfte (Schützen-) 87. 151.
Zunftwesen
   (Rostock) 134. 135. 136.
   (Schwerin) 144.

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Jaspar v. Prollius
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LXXXXVIII.                                    Schwerin, 1. Juli 1934.

Jahresbericht

über das Vereinsjahr

vom 1. Juli 1933 bis 30. Juni 1934.

Am Tage vor Heiligabend 1933 starb zu Schwerin im fünfundsiebzigsten Lebensjahre unser Ehrenmitglied, der Ministerialdirektor i. R. Jaspar v. Prollius. Er hat dem Verein seit 1882, über 50 Jahre, angehört. Seine oft bewiesene rege Teilnahme an den Dingen der heimatlichen Geschichtsforschung veranlaßte den Verein, ihn 1898 zum Repräsentanten zu ernennen. 1920 wurde er Vizepräsident. Seit 1905 war er auch Mitglied der Urkundenbuchskommission, in der er von 1920 bis 1931 den Vorsitz führte. Er verwaltete seine Vereinsämter mit großer Gewissenhaftigkeit und Treue, bis körperliches Gebrechen ihm den Besuch der Ausschußsitzungen zu sehr erschwerte. 1931 trat er zurück und wurde zum Dank für seine dem Verein gewidmete Arbeit zum Ehrenmitglied ernannt. Er war das Muster eines Staatsbeamten, der sich durch seine Berufstätigkeit und durch die Verwaltung vieler Ehrenämter um das Mecklenburger Land verdient gemacht hat. Feine geistige Interessen, die sich in seiner reichen, gepflegten Privatbibliothek widerspiegelten, zeichneten ihn aus. Sein vornehmes, schlichtes Wesen erwarb ihm die allgemeine Achtung und eine große Zahl aufrichtiger Freunde. Unser Verein wird ihm ein dankbares Gedenken über das Grab hinaus bewahren.

Wir verloren ferner durch den Tod eines unserer korrespondierenden Mitglieder, den Geheimen Hofrat Professor Dr. Wilhelm Stieda, der am 21. Oktober 1933 hochbetagt in Leipzig starb, wo er lange Jahre als Dozent der Volkswirtschaft an der Universität gewirkt hatte. Er war 1885 als Rostocker Professor dem Verein beigetreten und hatte ihm seit-

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dem die Treue gehalten, wie auch die vielen wissenschaftlichen Arbeiten beweisen, die er in unseren Jahrbüchern veröffentlicht hat.

Von den ordentlichen Mitgliedern sind im Berichtsjahre elf verstorben, von denen fünf dem Verein länger als dreißig Jahre angehört hatten. Es sind dies der Hof- und Justizrat Otto Faull (Schwerin), der Oberbibliothekar Professor Dr. Gustav Kohfeldt (Rostock), der Ministerialdirektor i. R. Gustav Kleffel, der Ministerialdirektor i. R. Adolf Heuck und der Oberst a. D. Ludwig v. Schack (Schwerin). Eingetreten sind 29 Mitglieder, ausgetreten 22. Der Verein zählt am Schlusse des Berichtsjahres 3 Ehrenmitglieder, 6 korrespondierende Mitglieder, 7 Beförderer und 448 ordentliche Mitglieder. Vgl. Anlage A.

Zur besonderen Freude und Ehre gereicht es uns, daß S. K. H. der Großherzog das Protektorat über den Verein, das seit 1919 geruht hatte, auf Antrag des Vereinsausschusses durch Schreiben vom 10. Juli 1933 wieder übernommen hat.

Am Nachtragsbande zum Mecklenburgischen Urkundenbuche hat unser erster Sekretär rüstig weitergearbeitet. Es sind bisher über 85 Bogen gedruckt. Mit geziemendem Dank sei hervorgehoben, daß die Landesregierung uns im Staatsrechnungsjahre 1934 3310 RM für das Urkundenbuch und 250 RM für das Jahrbuch zur Verfügung stellte.

Zu den Vereinen, mit denen wir einen Schriftenaustausch unterhalten, ist hinzugekommen der Geschichts- und Altertumsverein in Kamenz, der uns in Zukunft seine Jahrbücher und Geschichtshefte liefert.

Der auf der Hauptversammlung von 1933 beschlossene historische Ausflug nach Mestlin, Dobbertin und Sternberg ward am 5. Juli 1933 unter Beteiligung von 46 Mitgliedern und Gästen in zwei großen Kraftwagen unternommen und vom ersten Sekretär geführt. Man besichtigte die Mestliner Kirche, deren ältester und niedrigster Teil, der romanische Chor, im 13. Jahrhundert aus Granitsteinen erbaut ist, ferner die Klosterkirche in Dobbertin, deren Fassade und Doppelturm Demmler 1828-37 auf Grund eines Schinkelschen Entwurfs neu errichtet hat, den an der Kirche sich anlehnenden, 1857-58 erneuerten Kreuzgang nebst dem benachbarten, zur Wohnung durchgebauten Refektorium, schließlich in Sternberg die Kirche

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mit der Heiligenbluts-Kapelle, das schöne neue Kriegerdenkmal, das in Gestalt eines mächtigen ausgerichteten Schwertes vor der Kirche steht, das Rathaus mit dem Sitzungssaale des alten Ständelandtages und die zum Teile gut erhaltene alte Stadtbefestigung neben dem Mühlentor.

An Vortragsabenden haben wir im Herbst und Winter des Berichtsjahres drei in Schwerin und einen in Parchim veranstaltet, wo uns dankenswerterweise die Aula des Gymnasiums zu diesem Zweck überlassen wurde. Es sprachen: Staatsarchivrat Dr. Steinmann am 17. Okt. in Schwerin und am 23. Nov. in Parchim über das Thema: Der 22. Oktober 1914. Mecklenburgs und Niedersachsens Söhne vor Langemarck; ferner (im Schweriner Archivsaal) am 7. Dez. Univ.-Prof. Dr. Schüßler aus Rostock über: Bismarck als Prophet. Vom zweiten zum dritten Reich, und am 23. Jan. Museumsdirektor Univ.-Prof. Dr. Lauffer aus Hamburg über niederdeutschen Eigenbesitz im Kreise der kirchlichen Altertümer (Lichtbildervortrag).

Am 26. April 1934 fand im Schweriner Archivsaal die 99. Hauptversammlung statt, auf der wir S. K. H. den Großherzog wiederum als Protektor des Vereins begrüßen konnten. An Stelle des durch eine Kur verhinderten Vereinsleiters, Exz. Langfeld, führte sein Vertreter, Ministerialdirektor i. R. Dr. Krause, den Vorsitz über die Versammlung. Den Vortrag des Abends hatte Univ.-Prof. Dr. Seraphim aus Rostock übernommen; er behandelte ein gegenwärtig vielerörtertes Thema: Die innere Kolonisation in Mecklenburg seitdem 18. Jahrhundert, beleuchtet unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Alsdann machte der erste Sekretär, Staatsarchivdirektor i. R. Dr. Stuhr, die folgende Mitteilung organisatorischer Art: Die Leitung des Gesamtvereins der deutschen Geschichts- und Altertums-Vereine sei auf der Königsberger Tagung am 6. Sept. 1933 auf den Berliner Univ.-Prof. Dr. Hoppe übergegangen. Damit habe der Gesamtverein sich nationalsozialistischer Führung unterstellt. Unser Geschichtsverein, der dem Gesamtverein als korporatives Mitglied angehöre, ordne sich dieser Entwicklung ein. Professor Hoppe habe am 19. Okt. 1933 unsern Vorstand genehmigt. Künftig werde unser Vereinspräsident, Exz. Langfeld, unter einstimmiger Billigung des Ausschusses als Leiter des Vereins walten, wobei ihm die übrigen Vorstandsmitglieder als engerer und der Ausschuß als weiterer Beirat zur Seite ständen. Exz. Lang-

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feld habe seinen Vertreter, die Beamten und den Ausschuß des Vereins in ihren Ämtern bestätigt und Auftrag gegeben, dies der Hauptversammlung bekannt zu machen. Die Vereinsarbeiten würden in alter Weise weitergehen.Wie bisher, so schloß Dr. Stuhr, werde der Verein auch künftig eines besonders beachten: daß neben der für einen Historiker selbstverständlichen Pflicht gründlicher Erforschung der Vergangenheit die weitere Pflicht stehe, Geschichte und Gegenwart in Beziehung zueinander zu bringen und die historische Forschung für das deutsche Volk nutzbar zu machen. - Den Geschäftsbericht über den abgelaufenen Teil des Vereinsjahres 1933/34 erstattete der Unterzeichnete, den Kassenbericht über das Jahr 1932/33 der Rechnungsführer (vgl. Anl. B). Als Ziele des historischen Ausfluges für 1934 wählt man Lübow, Neuburg und Alt-Gaarz, um vor allem die höchst sehenswerten Kirchen dieser drei Ortschaften zu besuchen.

Vereinsleitung und Beirat für das Jahr 1934/35.

Vereinsleiter: Staatsminister i. R. D Dr. Langfeld, Exz.
Stellvertreter: Ministerialdirektor i. R. Dr. Krause.
Erster Sekretär: Staatsarchivdirektor i. R. Dr. Stuhr.
Zweiter Sekretär: Staatsarchivdirektor Dr. Strecker.
Rechnungsführer: Rechnungsrat Sommer.
Bücherwart: Landesbibliotheksdirektor Dr. Crain.
Bilderwart: Pastor emer. Bachmann.
Repräsentanten: Generalleutnant a. D. v. Woyna, Exz.,
                          Rechtsanwalt Dr. Wunderlich,
                          Ministerialdirektor Schwaar.

Der zweite Vereinssekretär:
W. Strecker.       

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Anlage A.

Veränderungen des Mitgliederstandes

im Vereinsjahr 1933-1934.

Ehrenmitglieder.

Gestorben: Ministerialdirektor i. R. Jaspar v. Prollius, Schwerin, am 23. Dez. 1933. Mitglied seit 12. Jan. 1882, Repräsentant 26. April 1898 - 30. April 1920, Vizepräsident 30. April 1920 - 6. Mai 1931, Mitglied der Urkundenbuchs-Kommission seit 1905, deren Vorsitzender 1920-31.

Korrespondierende Mitglieder.

Gestorben: Geheimer Hofrat Univ.-Prof. Dr. phil., Dr. oec. publ., Dr. jur. h. c. Wilhelm Stieda, Leipzig, am 21. Okt. 1933. Mitglied seit 7. April 1885, korresp. Mitglied seit 1. April 1912.

Ordentliche Mitglieder.

Eingetreten: 1. Fräulein Brigitte v. Görne, Schwerin. 2. Fräulein Antonie v. Wittgenstein, Schwerin. 3. Frau Amtsgerichtsrat Annie Mehlhardt, Schwerin. 4. Reg.-Baurat Hermann Schwenk, Schwerin. 5. Lehrer Willi Kadow, Neu-Stieten. 6. Kammervirtuos Franz Georg Lauschmann, Schwerin. 7. Dr. Eduard Salow, Kassel. 8. Oberpostrat i. R. Wilhelm Kölzow, Berlin-Wilmersdorf. 9. Landwirt Heinrich Schulz, Groß-Welzin. 10. Domschule zu Güstrow. 11. Frau v. Schultz, Balow. 12. Kaufmann Paul Friedrich Förster, Schwerin. 13. Mittelschullehrer P. Levknecht, Parchim. 15. Frl. Studienassessor Dr. E. Wilke, Parchim. 15. Kaufmann Karl Busch, Schwerin. 16. Frl. Studienrat Dr. Irmgard Schleker, Schwerin. 17. Studienrat Dr. Adolf Böhmer, Ludwigslust. 18. Rechtsanwalt Dr. Friedrich Franz Eggers, Schwerin. 19. Ministerialrat Joh. Brumberg, Schwerin.

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20. Pastor Walter Lewerenz, Kirchdorf. 21. Hofbuchdruckereibesitzer Dr. Carl Julius Francke, Schwerin. 22. Referendar Dr. iur. W. Schlie, Schwerin. 23. Gerichtsassessor Gerhard Voß, Schwerin. 24. Landesbischof Walther Schultz, Schwerin. 25. Oberpostdirektionspräsident i. R. Otto Eggers, Schwerin. 26. Oberregierungs- und Baurat Arthur Pries, Schwerin. 27. Regierungsrat Dr. Fritz Sager, Schwerin. 28. Büroinspektor i. R. Theodor Müller, Schwerin. 29. Veterinärrat Karl Evers, Waren.

Gestorben: 1. Hof- und Justizrat Otto Faull, Schwerin, am 26. August 1933. 2. Landgerichtsdirektor i. R. Hermann Heuck, Schwerin, am 26. Okt. 1933. 3. Freifrau Anna von Langermann und Erlencamp, verw. Generalin, Schwerin, am 2. Nov. 1933. 4. Sophie Freifrau v. Werthern, geb. v. Bessel, Schwerin, am 18. Dez. 1933. 5. Oberbibliothekar Prof. Dr. Gustav Kohfeldt, Rostock, Jan. 1934. 6. Oberst a. D. Ludwig v. Schack, Schwerin, am 6. Februar 1934. 7. Ministerialdirektor i. R. Gustav Kleffel, Schwerin, am 25. März 1934. 8. Graf Alfred Bothmer-Bothmer, am 5. April 1934. 9. Ministerialdirektor i. R. Adolf Heuck, Schwerin, am 9. April 1934. 10. Konsul Dr. Plagemann, Berlin. 11. Fabrikbesitzer Adolf F. Bicker, Haag.

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Anlage B.

Auszug aus der Vereinsrechnung

für den Jahrgang 1. Juli 1932-1933.

Auszug aus der Vereinsrechnung für den Jahrgang 1. Juli 1932-1933.
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Auszug aus der Vereinsrechnung für den Jahrgang 1. Juli 1932-1933.

Der Rechnungsführer.
Sommer.