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1. Die Gründung der Stadt Dömitz 154 ).

Die Stadt Dömitz ist dadurch über die Grenzen Mecklenburgs hinaus bekannt geworden, daß Major von Schill auf seinem Freiheitszug gegen die Franzosen ihre Festung, "das feste Haus", erstürmte und einige Jahrzehnte später Fritz Reuter hier gefangen saß. Wirtschaftlich ist sie heute infolge ihrer günstigen Lage an der Elbe von Bedeutung.

Die Stadt wurde in der Mitte des 13. Jahrhunderts gegründet. Im Jahre 1259 begegnen wir ihr als Stadt zum erstenmal 155 ). Meyer glaubt aus der Tatsache, daß in einer Urkunde des Jahres 1237 156 ) Dömitz neben Dannenberg und Lenzen genannt wird, feststellen zu können, daß Dömitz, da Dannenberg und Lenzen nach Meyers Ansicht damals schon Stadtrecht besaßen, im Jahre 1237 ebenfalls Stadt war 157 ).


154) Geschichte und urkundliche Nachrichten von Dömitz von zur Nedden (Manuskript im Schweriner Geh. und Haupt-Archiv, anscheinend um 1800 verfaßt. Das Hauptgewicht liegt auf der Darstellung des damaligen juristischen Verhältnisses zwischen Dömitz und dem Landesherrn. Dazu benutzte er die damals vorhandenen Urkunden. Den Hinweis auf die wichtigen Urkunden von 1505 und 1546 verdanke ich zur Nedden). Vgl. ferner Schlie, Denkmäler III, S. 156 ff.; Bachmann. a.. a. O. S. 407.
155) M.U.B. II, 845: "in ciuitate Domeliz"
156) M.U.B. I, 466: "Dannenberghe et Domeliz, Lentzen".
157) Meyer a. a. O. S. 122.
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Leider kann Meyer dies aber auch für Dannenberg und Lenzen nicht nachweisen. Der letzte Ort erscheint im Jahre 1219 noch als Dorf 158 ), während Dannenberg 1202 mit dem doppeldeutigen "urbs" bezeichnet wird, das über die Existenz einer Stadt noch nichts sagt 159 ).

Aus der Wendenzeit ist uns von Dömitz nichts mehr bekannt. Nur der slavische Name Dömitz deutet vielleicht darauf hin, daß es in der Nähe der heutigen Stadt einst ein slawisches Dorf Dömitz gegeben hat. Eine Hauptburg war in der Wendenzeit bei Dömitz jedenfalls nicht vorhanden, denn der Name des Landes, in dem Dömitz lag, lautete Wehningen oder, wie es wörtlich in den alten Urkunden heißt, "Waninke" oder "Wannige" 160 ). Daraus geht deutlich hervor, daß Dömitz zur Wendenzeit nicht der Mittelpunkt des Landes war. So erklärt sich auch, daß der Name Dömitz erst verhältnismäßig spät erwähnt wird, nämlich im Zehntenregister des Bistums Ratzeburg aus dem Jahre 1230, wo von einem Priester aus Dömitz berichtet wird 161 ). Wahrscheinlich ist jedoch an dieser Stelle schon ein Dorf Dömitz gemeint, das durch die Kolonisation entstanden war. Wir wissen nämlich, daß seit dem Jahre 1190 die Dannenberger Grafen darauf bedacht waren, das Land Wehningen zu kolonisieren 162 ). Ferner haben wahrscheinlich zu Beginn des 13. Jahrhunderts diese Grafen auch eine Elbzollstätte bei Dömitz eingerichtet; denn es wird uns im Jahre 1237 von einem Zollbeamten berichtet, der in Dörmitz ansässig ist 163 ).

Endlich ist ein Privileg der Stadt Dömitz aus dem Jahre 1505 bekannt 164 ), dessen Inhalt jedoch auf weit frühere Zeiten zurückgeht. Wir nehmen an, daß uns in diesem Privileg,


158) M.U.B. I, 251.
159) Meyer a. a. O. S. 91.
160) M.U.B. I, 65, 375.
161) M.U.B. I, 375: "Heinricus sacerdos de Dumeliz". Über die Datierung, ob 1230 oder 1229, vgl. M.J.B. Bd. 69, S. 300 und M.J.B. Bd. 72, S. 141.
162) Bei Lenzen, einer anderen Dannenbergischen Stadt, wird uns ein Dorf, bevor die Stadt gegründet wurde, ausdrücklich genannt. M.U.B. 251: "dis Schloß mit dem darbei ligenden dorffe und seiner Zolshebung". - M.U.B. I, 150.
163) M.U.B. I, 466: "Johannes theolonearius in Domeliz".
164) Es befindet sich als Abschrift im Schweriner Geh. und Haupt-Archiv: Stadturkunden Dömitz. Dazu vgl. zur Nedden a. a. O.
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allenfalls schon etwas verändert 165 ), der Stiftungsbrief der Stadt Dömitz aufbewahrt ist. Dieses Privileg sagt deutlich, daß den Dömitzern nur "ehre freiheide und rechticheide, die sie oldinges beth hertho gehat hebben", bestätigt werden. Es enthält das Recht "der Berufung ans lübische Recht", die Zubilligung eines Teiles der Gerichtsgefälle, das Nutzungsrecht aus einem fürstlichen Forst und die Zuweisung des Fährgeldes von der Personenfähre, alles Vorrechte, die im allgemeinen nur bei Stadtgründungen verliehen wurden. Dazu erhielten sie auch die wüste Feldmark "Niendorp". Wenn wir danach die Bestätigung der Stadtprivilegien aus dem Jahre 1505 als den Stiftungsbrief der Stadt Dömitz anerkennen, so ist dies uns eine weitere Stütze für die Vermutung, daß vor der Stadtgründung der Name Dömitz für ein Dorf gebraucht wurde, aus dem dann die spätere Stadt entstanden ist, die nach den ältesten am Ende des 13. Jahrhunderts überlieferten Bürgernamen eine vorwiegend deutsche Bevölkerung hatte 166 ). In diesem Stadtprivileg findet sich auch die Bemerkung, daß die wüste Feldmark Niendorp, die mit gewissen Vorbehalten an Dömitz geschenkt wird, nach der Ackerverteilung der bereits vorhandenen Dömitzer Feldmark vermessen werden soll. Wir können danach annehmen, daß bei der Stadtrechtsverleihung schon ein Dorf bestanden hat, das vermutlich deutsch bevölkert war.

Ob die Stadt Dömitz neben dem Dorf angelegt wurde oder ob sie aus dem Dorf hervorging, ist aus dem Stadtplan nicht mehr deutlich zu erkennen 167 ). Scheinbar hat die Festung Dömitz in späterer Zeit auf ihre Plangestaltung starken Einfluß gehabt 168 ).


165) Wahrscheinlich ist doch das lübische Recht, das im Jahre 1505 nur noch in der Form der Berufung an Lübeck erscheint, bei der Stadtgründung vollständig verliehen als ius Lubicense. Wenn Lübeck der Oberhof von Dömitz war, kann man auch annehmen, daß in Dömitz selbst nach lübischem Recht gerichtet wurde.
166) M.U.B. IV A, 2458.
167) Zwei unregelmäßig laufende Parallelstraßen fallen auf im "Projekt von Dömitz" (Nr. 114, im Schrank "L. V. Sch. E", Mappe Dömitz, Schweriner Geh. und Haupt-Archiv).
168) 1546 wird der Stadt Dömitz das Recht verliehen, einen Wochen- und drei Jahrmärkte zu halten. Diese auffällige Tatsache läßt sich vielleicht so erklären, daß das Marktleben in Dömitz im Laufe der Jahrhunderte von so geringer Bedeutung wurde, daß das Marktrecht hierbei in Vergessenheit geriet. Es ist nicht anzu- (  ...  )