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VI.

Das Haus zum Heiligen Geiste
zu Wismar

 

von

Friedrich Techen.

Vignette
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Inhalt.

  1. Anfänge und Bestimmung des Hauses, Sorge für Arme, Sieche und Pfründner
  2. Die Verwaltung des Hauses und das Personal
  3. Der Besitz des Heiligen Geistes
  4. Die kirchlichen Verhältnisse des Hauses zum Heiligen Geiste

 

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I. Anfänge und Bestimmung des Hauses, Sorge für Arme, Sieche und Pfründner.

Das Haus zum Heiligen Geiste kommt schon auf den ersten Seiten des ältesten Stadtbuchs vor, also vermutlich um 1250 oder sehr bald danach. Damals vermachten ihm die Eheleute Dietrich und Adelheid die Hälfte ihrer Habe. Urkundlich fest datierbar wird es zuerst 1253 erwähnt, wo ihm Herr Johann von Mecklenburg das Eigentum über zwei Hufen zu Metelsdorf samt seinen übrigen Rechten daran außer dem Gerichte an Hand und Hals verlieh 1 ). Es kann seiner Lage nach auf der Grenze der Altstadt und der Neustadt 2 ) kaum vor der Stadterweiterung begründet worden sein, da es hart vor den Planken der Altstadt außerhalb dieser lag 3 ). Seine Gründung wird entweder mit der Stadterweiterung zusammenfallen oder ihr sehr bald gefolgt sein. Jene Erweiterung aber mag der Anlage des ältesten Stadtbuchs etwa um ein Jahrzehnt vorangegangen 4 ) und demnach um 1240 erfolgt sein. Der Umstand, daß der Garten des Heiligen Geistes anfänglich bis gegen 1290 über die Heide hinausschoß und sich zwischen Böttcherstraße und Neustadt legte 5 ), spricht für die Anlage, bevor die Neustadt eine weitere Entwicklung gewonnen hatte. Andererseits warnt eine Urkunde von 1255, in der das Haus zum Heil. Geiste begonnen (inchoata) genannt wird 6 ), zu tief in die Vergangenheit hinabzusteigen.


1) Meckl. Urk.-B. Nr.722.
2) Meckl. Urk.-B. Nr. 1181. Ebenso lag der Heil. Geist in Greifswald: Pyl, Geschichte der Greifswalder Kirchen 3 S. 1199.
3) Crull, Jahrb. f. Meckl. Gesch. 41 S. 131 mit Tafel II.
4) Vgl. Techen, Gründung Wismars, Hans. Geschichtsbl. Jahrg. 1903 S. 127 f.
5) Meckl. Urk.-B. Nr. 2263, Jahrb. f. Meckl. Gesch. 66 S. 91 unter Heide.
6) Meckl. Urk.-B. Nr. 744.
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Bestimmt war das Haus zum Heiligen Geiste 7 ) nach Urkunden von 1255 und 1269 8 ), in täglichen Almosenspenden Werke der Barmherzigkeit zu üben, Kranke zu erquicken, Arme und Bekümmerte zu trösten, Dürftige, die kein Unterkommen finden könnten, zu herbergen, Nackte zu kleiden, kürzer nach etwas späteren 9 ), für Arme und Kranke oder Gebrechliche zu sorgen. Unter den Dürftigen, die kein Unterkommen finden könnten, werden wir uns weniger in der Stadt Einheimische als Wandernde und Pilger vorzustellen haben, wie das für den Rostocker Heil. Geist ausgesprochen ist 10 ). Arme, Lahme und Gebrechliche wurden nach einer Urkunde von 1351 bei Tage und bei Nacht von den Straßen aufgelesen, erquickt und unterhalten 11 ).

Die Armen und Kranken wurden wahrscheinlich von Anfang an für längere Zeit, vielleicht für Lebenszeit aufgenommen, wie es bald Regel ward und für Lübeck aus einer Zeit bezeugt ist, die vor der Gründung des Wismarschen Heiligen Geistes liegt. Dort warf nämlich das Domkapitel den Bürgern vor, sie brächten ihre verarmten Verwandten im Heiligen Geist unter, um sich ihrer Unterhaltungspflicht zu entziehen, und es seien die Insassen des Hauses weder geistlich noch gebrechlich, sondern wohl bei Kräften und sie betrieben auch weltliche Geschäfte 12 ). Voraussetzung für ein solches Verfahren ist ein Einkaufen, das denn auch für Wismar schon früh genug und hernach reichlich bezeugt ist.

Von einer Fürsorge für Arme enthalten die Rechnungen und Akten des Wismarschen Heiligen Geistes nicht allzuviel, und öfter


7) In den allerältesten Zeugnissen (Meckl. Urk.-B. Nr. 653, 654 und so fort im ältesten Stadtbuche) wird, wie es auch jetzt noch durchaus üblich ist, einfach vom Heiligen Geiste gesprochen, doch kommt schon früh (Meckl. Urk.-B. Nr. 886) die Bezeichnung Haus des Heiligen Geistes auf und findet sich ebenfalls nicht selten im ältesten Stadtbuche. Die Bezeichnung als hospitale kann ich zuerst 1372 in Meckl. Urk.-B. Nr. 10340 nachweisen, wenn ich von einer Urkunde des Bischofs Herman von Schwerin, gerichtet an magister et fratres hospitalis domus sancti Spiritus von 1278 (Meckl. Urk.-B. Nr. 1452) absehe, die für die ortsübliche Benennung nicht von Belang sein kann. Unter dem Hospital verstand man zu Wismar das Aussätzigenhaus zu St. Jakobs und stellte, ohne ein Mißverständnis befürchten zu müssen, domus sancti Spiritus und hospitale nebeneinander: Meckl. Urk.-B. Nr. 1484, 1501, 1600, 1603, 1604, 1908, 2196. In Nr. 2045 werden die hospitalia und die Häuser des Heil. Geistes wohl unterschieden.
8) Meckl. Urk.-B. Nr. 744, 1158.
9) Meckl. Urk.-B. Nr. 1488 und 2069 von den Jahren 1279 und 1290.
10) Meckl. Urk.-B. Nr. 1589.
11) Meckl. Urk.-B. Nr. 7432.
12) Die Aufzeichnung, die diese Anschuldigung enthält, Lübeckisches Urk.-B. 1 Nr. 66, ist von 1230.
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ist man dabei nicht sicher, ob nicht die Pfründner unter den Armen mitbegriffen sind. Stiftungen oder Vermächtnisse von 1306, 1313, 1328, 1359 1368 und 1512 waren doch für die Armen bestimmt 13 ), eine andere von 3 Mk. Rente 1400 zu Betten. Im Jahre 1411 holte der Hofmeister eine arme Frau vom St. Nikolai-Kirchhofe in den Heiligen Geist und gab ihr im Auftrage der Bürgermeister einen Rock 14 ). 1472 April 6 ließ der Bischof von Ratzeburg es gelten, daß der Hofmeister umme der armen lude willen seiner Ladung nicht nachkommen könne 15 ). Ausgaben für Lebensmittel, die den armen luden uppe dat hus zukommen sollten, sind 1492 im Pachtbuche verzeichnet 16 ). Von dem Brote aber, das 1501 für 12 Mk. gekauft ward, erhielten u. a. einen Teil de armen lude up dat hus, einen andern die Pfründner. Es wird hier also unzweideutig zwischen beiden unterschieden. Im folgenden Jahre findet sich 2 1/2 Mk. tho markede in de koken unde den armen up dat hus aver de vasten. Aus den häufigen Anschreibungen für die Armen seit 1530 hebe ich nur einiges aus: 1530 14 pen. vor waskent up deme langen huße den armen (ob die im selben Jahre für 2 Pfennige gekaufte Seife demselben Zwecke gedient hat, ist eine offene Frage), 1531 2 sch. vor hete wegge den armen unde bueknechten, 1533 des öfteren vor wegge den armen (je 6 Pfennige) oder tho markete (je 1 Schilling), sonst vor grone viske (4 Witte), vor waskent, zweimal ener weskerschen und zu Fastnacht vor hete wegge 15 Pfennige. Es ist aber sehr zweifelhaft, ob wirklich Arme oder nicht Pfründner gemeint sind. Die spätere Auskunft von 1579, daß täglich 36 oder 37 Arme im Heiligen Geiste unterhalten werden 17 ), bezieht sich entschieden auf Pfründner.

Für den Unterhalt von Pilgern 18 ) besonders war eine jährliche Hebung von 17 Drömt Korn aus Martensdorf bestimmt, die der Hofmeister Werner Liskow 1371 für 310 Mk. Lüb. kaufte und wovon der Bürgermeister Volmar Lewetzow 50 Mk. zahlte. Davon sollte jeder arme Pilger eine Nachtruhe, ein Viertel Bier


13) Schröder, Papist. Mecklenburg S. 892, Meckl. Urk.-B. Nr. 3633, 4932, 4986, 8665, 9852, Geistliche Stadtbuchschriften Bl. 83; die dritte, eine jährliche Rente von 18 Mk., von Pfarrer Wilken von Proseken. Nr. 13570 zu Betten.
14) De[r] armen vrowen, de ik halde van sunte Nicolaus Kerkhave, der gaf ik enen wytten rok, de kostede 13 1/2 Sch., dat heten mi de borghemestere, Manual Bl. 11.
15) Ratsarchiv Wismar, Tit. XXIII Nr. A vol. 1.
16) Bl. 32.
17) Tit. I Nr. 3 vol. 9 S. 666.
18) ad usum et ad hospitium pauperum peregrinancium in domo sancti Spiritus veniencium, Meckl. Urk.-B. Nr. 10213.
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und eine Portion Brot (unum oblatum panis) im oberen Hause erhalten. Im folgenden Jahre stifteten Nikolaus Gogelowe und seine Hausfrau 3 Mk. jährlicher Rente zu Betten und Feurung für die Pilger im oberen Hause 19 ). Sie werden (außer etwa in Krankheitsfällen) nie länger als für eine Nacht beherbergt sein, wie das in Lübeck Vorschrift war. Dagegen war das Heil.-Geist-Hospital zu Greifswald gerade für Aufnahme von Fremden bestimmt 20 ). Das war eine Ausnahme.

Die ältesten Zeugnisse für einen Einkauf fallen zwischen die Jahre 1260 und 1272 21 ). Es war aber gemäß dem ersten nichts neues mehr und bereits eine gewisse Entwicklung durchgemacht. Denn Johann von Helegena, der hier seinen Sohn einkaufte, hatte selbst die Bruderschaft des Heiligen Geistes, also Wohnung und Pfründe dort, und er kaufte seinem Sohne Unterhalt und Kleidung unter der Bedingung, daß jenem der Austritt freistehn und ihm in diesem Falle das Einkaufgeld - 10 Mk. - erstattet werden solle. Gegen 1272 hin kaufte der Ratmann Hinrik Scheversten seinen Sohn für 6 Mk. ein 22 ). Um dieselbe Zeit gab Mechthild von Brunshaupten eine Tochter in den Heiligen Geist 23 ). Eigner Art ist der Einkauf der Tochter Hildebrand Höppeners. Dieser übergab 1285 auf seinem Siechbette den Ratmannen eine Hufe auf dem Damhufer Felde, damit sie für seine Tochter eine Pfründe im Heiligen Geist erwürben. Sie taten das aber in der Weise, daß sie zunächst bei ihrem Schwager ihren Unterhalt haben und erst, wenn dieser stürbe oder verarmte, Nahrung und Kleidung im Heiligen Geist finden sollte. Dieser erhielt dafür die beträchtliche Summe von 76 Mark. Hildebrand Höppener muß einer der reichsten Bürger gewesen sein 24 ). Könnte man nun auf den Gedanken geraten, daß die Eltern ihren eingekauften Kindern nicht die Fähigkeit zugetraut hätten, sich durchs Leben zu schlagen, so wird doch die Absicht, für die Kinder eine sichere Versorgung und ein ruhiges Leben zu schaffen, vorgewaltet haben, um so mehr, als nicht nur dem Sohne Helegenas, sondern auch dem der Vredeke von Hannover, die sich samt Sohn und Sohneskind 1273 in den Heiligen Geist gab 25 ), die Wahl freigestellt ward, ob sie später


19) Meckl. Urk.-B. Nr. 10340.
20) Lüb. Urk.-B. 1 Nr. 275 S. 257; Beiträge zur Gesch. der Stadt Greifswald 4 S. 60 § 29.
21) Meckl. Urk.-B. Nr. 886, 893.
22) Das älteste Wismarsche Stadtbuch, hrsg. von Techen, § 981.
23) Meckl. Urk.-B. Nr. 1253.
24) Meckl. Urk.-B. Nr. 1773, 905, 1333.
25) Meckl. Urk.-B. Nr. 1271.
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bleiben oder austreten wollten. Auch jenes erst angeführte Zeugnis aus Lübeck ist zu beherzigen, und es kommt noch ein anderes hinzu. Es waren jener Zeit nicht etwa nur Ärmere, die in den Heiligen Geist eintraten, sondern auch vermögende Leute und solche aus den ersten Kreisen suchten dort Zuflucht oder hielten sie sich offen. So der Krämer Bertram, der in den beiden ältesten Stadtbüchern vielfach begegnet und um 1272 dem Heiligen Geiste 18 Mk. übergab, wogegen er dann nach Belieben dort eintreten konnte oder auch nicht 26 ). Die Witwe des Ratmanns Hinrik von Borken aber nahm eine Magd mit in das Haus. Sie gab ihm außer ihrem etwaigen Nachlaß die Nutznießung von 4 Morgen Ackers für sechs Jahre und für ihr, ihres Mannes und ihrer Eltern Seelenheil 2 1/2 Morgen 27 ). Auch die Witwe des 1328 zuletzt genannten Ratmanns Johann von Varen hatte eine Pfründe im Heiligen Geiste 28 ). Die Pfründnerin Katharina Mule kaufte sich für 24 Mark ein Seelgedächtnis beim Großen Kalande 29 ) und schenkte außerdem 10 Mk. Mechthild Winkelman aber stiftete für 240 Mk. Buchenkohlen zur ewigen Verteilung im Heiligen Geiste 30 ).

Ratmannen, die in ihren Vermögensverhältnissen zurückgekommen waren, konnten ihren Unterhalt im Heiligen Geiste finden. So sollte nach Ratsbeschluß von 1325 Konrad von Manderow oder seine Hausfrau, wer den andern überlebte, für den Rest des Lebens dort eine Pfründe erhalten, und 1330 beschloß der Rat allgemein, daß im Falle der Verarmung eines Ratmannes er oder seine Hausfrau auf Wunsch mit einer Pfründe dort versorgt werden solle 31 ).

Aus diesen beiden Beschlüssen geht hervor, daß damals ein Ehepaar noch nicht in den Heiligen Geist eintreten konnte. Das ward später anders, war aber die Folge davon, daß die Insassen des Hauses eine geistliche Brüderschaft bildeten. Wir sahen schon, daß Johann von Helegena, der seinen Sohn in den Heiligen Geist einkaufte, selbst dessen Bruderschaft hatte 32 ). Etwa 1272 ward Hinze Westfal aus Varpen in die Bruderschaft aufgenommen 33 ). Demgemäß wurden die Insassen als Brüder bezeichnet. So jener


26) Ältestes Stadtbuch § 1138.
27) Meckl. Urk.-B. Nr. 1880 vom Jahre 1287.
28) Meckl. Urk.-B. Nr. 6829.
29) Meckl. Urk.-B. Nr. 9849. Vgl. Nr. 1117.
30) Meckl. Urk.-B. Nr. 13095 vom Jahre 1397.
31) Meckl. Urk.-B. Nr. 4590 mit Anm., 5166.
32) Meckl. Urk.-B. Nr. 886.
33) Ältestes Stadtbuch § 1145.
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Johann, der Urkunden des Hauses gestohlen hatte 34 ). Im Jahre 1275 wird von Konversen gesprochen 35 ). Wären Ordnungen vorhanden wie für Lübeck, Kiel, Barth 36 ), so würden wir klarer sehen. Dort waren die Stifte zum Heiligen Geiste ausgesprochen geistliche Bruderschaften. Es ward von den Insassen Keuschheit und Gehorsam verlangt, sie hatten sich ihres Eigentums zu entäußern, trugen gleiche Tracht, waren zu Gebeten verpflichtet und hatten ein Probejahr zu bestehen. Nach der Ordnung des Stralsunder Armenhauses von 1540 hatten dessen Insassen die Verpflichtung, gade mit singen to laven. Eheleute durften aufgenommen werden, wenn sie nicht mehr zeugungsfähig waren und gelobten, nicht beisammen zu schlafen. In den Heiligen Geist zu Kolberg sollte nach einem Ratsbeschlusse von 1429 hinfort niemand unter fünfzig Jahren aufgenommen werden, auch nicht (um Streit zu vermeiden) Bruder und Schwester, Mutter und Tochter 37 ). Größere Ähnlichkeit mit dem Wismarschen scheint das Haus des Heiligen Geistes zu Lüneburg gehabt zu haben 38 ).

Das erste Zeugnis dafür, daß ein Ehepaar eintrat, ist von 1346. Es waren Johann Mögilke aus Gagzow und seine Hausfrau 39 ). Ein anderes Ehepaar erwarb 1403 zwei Pfründen, andere folgten.

Von 1402 bis 1522 sind wir dank den erhaltenen Rechnungsbüchern über die Pfründenkäufe dieser 120 Jahre recht gut unterrichtet, wenn auch die Buchführung hin und wieder nachlässig ist und zu Zweifeln und Irrtümern Anlaß gibt. Von 1402 bis 1431 wurden 48 volle und 16 halbe Pfründen gekauft, von 1432 bis 1461 48 volle und 52 halbe 40 ), von 1462 bis 1491 23 volle und 17 halbe. Von 1492 bis 1497 ist nichts angeschrieben, von 1498 aber bis 1522 sind 28 volle und 32 halbe Pfründen gekauft worden.


34) Meckl. Urk.-B. Nr. 1306, zwischen 1273 und 1284.
35) Meckl. Urk.-B. Nr. 2312.
36) Lüb. Urk.-B. 1 Nr. 275 (von 1263), Westphalen, Mon. inedita IV Sp. 3277-3280 (von 1301), Fabricius, Urkunden zur Gesch. des Fürstentums Rügen IV Nr. 387 (von 1309), beide von der Lübecker Ordnung stark abhängig.
37) Riemann, Gesch. der St. Colberg, Anhang S. 73.
38) Vgl. Erich Zechlin, Lüneburgs Hospitäler im Mittelalter.
39) Meckl. Urk.-B. Nr. 6634.
40) Für diesen Zeitraum haben wir viele nebeneinander herlaufende Buchungen, wobei sich oft nicht feststellen läßt, ob dieselben Pfründen doppelt verzeichnet oder ob die Einzeichnungen einzeln zu zählen sind. Natürlich sind die als doppelt erkennbaren Buchungen nur einmal gezählt, aber es können die gebotenen Zahlen dennoch beträchtlich zu hoch sein.
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Wieviel Pfründner gleichzeitig beherbergt sind, läßt sich für das Mittelalter nicht ermitteln. Nach einer 1599 erteilten Auskunft wurden damals täglich 36 oder 37 Arme unterhalten. Im ersten Jahrzehnt des 17. Jahrhunderts stellte das Haus zum Heiligen Geiste in der Regel 45 Abendmahlsgäste, in den achtziger Jahren beherbergte das Lange Haus 16-18 und wohnten auf dem Hofe um 20, nie über 30 41 ). Jetzt sind im Langen Hause 11, auf dem Hofe 19 Wohnungen. - Eine Leserin (Kath. Wilken) starb 1669.

Der Preis für die volle Pfründe betrug im 15. Jahrhundert der Regel nach 60 Mk., für die halbe die Hälfte, doch werden seit 1450 oft genug auch nur 50 oder 55 Mk. für die volle und 25 Mk. für die halbe Pfründe oder sonst abweichende Beträge gezahlt. 1303 ward bei einem Vermächtnisse von 24 Mk. ausbedungen, daß die Erben der Testierenden für jemand, der mindestens 12 Jahre alt sein müßte, eine Pfründe für die Zeit seines Lebens erbitten könnten 42 ). Johann Rugensee, der 1308 eine Pfründe für 30 Mk. erkaufte, bedang sich aus, den Hof Steffin als Hofmeister zu verwalten und daraus seinen Unterhalt zu beziehen, solange er sich gut führte 43 ). Im Anfange des 16. Jahrhunderts, wo die Eintragungen in bezug auf die Preise viel zu wünschen übrig lassen, scheint für die volle Pfründe in der Regel 50 Mk., für die halbe 25 Mk. gezahlt zu sein. Vereinzelt wurden zu allen Zeiten höhere Preise erlegt. So kaufte Detlef Wuste sich und einen Sohn 1406 für 150 Mk. ein, Hans Kremer gab 1449 für eine Pfründe 70 Mk., Anneke Schomaker 1516 60 Gulden, also 90 Mk., 1517 Margarete Swanes 67 Mk. Als Zugaben begegnen seit 1466 1/2 oder 1 Tonne Butter für die volle und auch für die halbe Pfründe, 1479 auch 1 Tonne Lachsforellen (öre) und seit 1409 ein Dienst, d. h. ein Schmaus 44 ) oder dessen Ablösung durch Zahlung (Dienstgeld). Die Aufzeichnungen hierüber sind aber nur gelegentlich und selten gemacht. Genauer heißt es nur einmal 1411: dar heft zee vor dan alle plycht unde denst den proveneren, also sik dat van rechte bord. Eine geringere Zahlung ward wohl durch späteren Antritt der Pfründe ausgeglichen. So sollte Hans Lyntbeke, der 1409 eine


41) Tit. I Nr. 3 vol. 9 S. 666. Predigerbuch des Heiligen Geistes S. 292, 297.
42) Meckl. Urk.-B. Nr. 2841.
43) Meckl. Urk.-B. Nr. 3208.
44) Wegen eines neuen über das zur Aufnahme neuer Pfründner erforderliche Alter erhielten eine Jungfrau und eine Frau in Kolberg keine Pfründe, dey beyde alreyde hebben daan ere koste den armen luden in der zammelynghe, Riemamn, Gesch. der St. Colberg, Anhang S. 74.
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Pfründe für 50 Mk. kaufte, sie erst nach drei Jahren beziehen. Von 25 Mk., die Meygenborch Hoppenhovedes 1518 für eine halbe Pfründe gab, zahlte sie 22 Mk. bar und beglich den Rest durch Einbringung einer Kuh. Greteke Stykkebases erhielt 1416 eine Pfründe für umsonst, Katharina Wilkens auf Fürsprache (nach vorbiddinge) 1478 eine halbe für 25 Mk. Zu der von Tilsche Mandages, des karcheren kokesche, 1518 geleisteten Zahlung steuerte ihr Dienstherr 16 Mk. bei. Zu dem Erwerb von Pfründen durch Frauen erklärten deren Ehemänner 1490 und 1491 ihre Zustimmung, wie auch vielfach die Einwilligung der erbberechtigten Verwandten zu den Verträgen über den Einkauf bezeugt ist.

Eine gewisse, und zwar unter Umständen nicht unbeträchtliche Ergänzung des Kaufpreises der Pfründen liegt darin, daß der Nachlaß der Pfründner dem Hause des Heiligen Geistes zufiel. Es läßt sich freilich nicht sagen, ob das ausnahmslos der Fall war. In dem Prövenbok, das allein ausführliche Nachrichten über den Kauf von Pfründen zwischen 1486 und 1543 enthält, ist diese Abmachung ziemlich regelmäßig verzeichnet, doch braucht bei der Natur der Eintragungen das Fehlen nicht als absichtlich angenommen zu werden. Schon 1308 ward mit Helmold Waterlow, der sich für 20 Mk. eine Pfründe kaufte, ohne sie gleich antreten zu wollen, vereinbart, daß das Haus zum Heiligen Geiste seinen Nachlaß ganz erhalten solle, wenn er außerhalb Landes verstürbe, daß er aber über 10 Mk. davon frei verfügen könne, wenn er im Lande verstürbe 45 ). 1415 ward abgemacht, daß von dem Nachlaß einer Pfründnerin das beste par cledere myd deme smyde unde myd deme vodere dem Heiligen Geiste zufallen solle, 1426 dasjenige, was ein Pfründner van inghedomete unde van klederen unde van bedewande einbringe, 1427 van klederen unde van reschoppe oder van ynghedomete unde van klederen. 1536 wies der Rat, als die Kinder des Klawes Krampen über seinen Nachlaß außerhalb des Heil.-Geist-Hauses in Streit geraten waren, diesen dem Heiligen Geiste mit der Begründung zu, daß jener de proven ghehath hadde up deme langen huße. 1500 kam mit der Tengelschen ein Vertrag dahin zustande, daß sie von dem Gelde, das ihr Mann eingebracht hatte, 3 Mk. erhielt, aber 2 grapen, 1 swarten hoyken, 1 roeth wamboghe und 1 par Leydesker haßen dem Heiligen Geiste überließ. Aus dem Nachlaß von 5 oder 6 Pfründnern wurden 1533 27 Mk. 2 Sch. 7 Pfen. erlöst.

Jetzt beträgt das Einkaufsgeld für die 11 Prövnerwohnungen im Langen Hause 315-510 RM., für die 10 auf dem Hofe 525


45) Meckl. Urk.-B. Nr. 3209.
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bis 675 RM., für die 11 Wohnungen ohne Pröve auf dem Hofe (die Freiwohnungen) 75-150 RM. Auf den Nachlaß der Insassen der letzteren hat der Heilige Geist keinen Anspruch. Das Dienstgeld setzt sich in einem Einspringegeld und einer Zahlung zu Wein und Brot für die Prövner des Langen Hauses fort (insgesamt 7,60 Mk. und 1,75 Mk. für den ältesten Ratsreitenden Diener). Mehrere Wohnungen sind für Paare bestimmt. Die Schiffer haben 1670 durch Zahlung von 300 Mk. das Recht gewonnen, eine Person, die ohne Entgelt aufgenommen werden muß, zur Aufnahme vorzuschlagen 46 ).

Es kam vor, daß jemand zwei Pfründen kaufte, so 1428 Metke Sternberges, 1448 Schüttesche, 1481 Taleke Sternberges. Metke Sternberges wandte außerdem noch dem Heiligen Geiste 50 Mk. zu, uppe dat ze deste zeker moghe stan in eren provene[n]. Mann und Frau erwarben entweder 2 Pfründen zusammen oder auch nur 1 1/2 47 ), wovon dann bei dem Tode des einen Gatten dem überlebenden eine volle Pfründe verblieb (was 1456 und 1507 ausdrücklich gesagt ist), oder auch nur eine, die dem überlebenden Gatten voll verbleiben sollte 48 ), einmal auch nur eine halbe zusammen 49 ). Die volle Pfründe wird einmal als ene grote provene bezeichnet 50 ).

Öfter begegnen Siechenpfründen. So zahlte 1440 Katharina Waterwisch 25 Mk. uppe eyn sekenprovene an, kauften 1444 Grawbardesche und Ghezeke Schröder jede für 30 Mk. eine halbe Pfründe in deme sekhuse, Hinr. Schele zahlte 1446 35 Mk. für eine sekenprovene, Leneke oppe deme sekhus 1449 für 1/2 Pfründe 30 Mk. Die letzte Siechenpfründe, die mir bis 1543 begegnet ist, hat 1511 Rykehaveske auf dem Langen Hause gegen Hergabe von einen Morgen Ackers erworben 51 ).

Für die Siechen hatte Otto Becker 1328 eine Rente von 4 1/2 Mk. Lüb. aus Moidentin zu Bier zwecks Erfrischung ge-


46) Zeugebuch Bl. 233.
47) 1425 Joh. Knuppel, 1456 Lutke Smyd, 1507 Symon Barme, immer mit ihren Hausfrauen.
48) 1427 Hans Kummerow, 1443 Jakob Voltzer, 1472 Hans Klenske, immer mit ihren Hausfrauen.
49) 1423 Klawes Rubowe und Hausfrau.
50) 1446 von Bordink für seine Tochter gekauft.
51) Es erwarben noch Katharina Wernes eine zekenprovene für 30 Mk. 1452, Grete Heytmans 1455 eine für 24 Mk. (dieselbe aber 1457 eine Pfründe für 60 Mk.), ein Ungenannter 1465 eine halbe Pfründe up deme sekenhus für 20 Mk.
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stiftet 52 ), Hinr. Körneke aber 1336 seine Hebungen aus Metelsdorf nach dem Tode aller seiner Kinder für die bettlägerigen Kranken des Hauses bestimmt 53 ) und Vicke Mey den armen Siechen eine jährliche Rente von 40 Schillingen aus Witow gegeben. Weiter hatten die Hofmeister Johann Kröger und Johann Schacht samt ihren Ehefrauen 1341 den Ertrag einer Windmühle zu Butter für die Siechen und Pfründner vermacht 54 ), der Priester Konrad Vesperde aber 1406 den Siechen im Siechenhause 55 ) in seinem Testamente 2 Mk. ausgesetzt. Zu Unterhaltung einer ewigen Lampe endlich für sie (coram infirmis) der Pfarrer zu A.-Bukow Dietrich Mummendorp 1339 die Rente von 30 Mk. gegeben 56 ). Zu Lein für die Betten der Kranken sollte die Rente von 60 Mk. dienen, die Nikolaus Vrowede aus Lübeck 1289 vermacht hatte 57 ). Vielleicht kamen auch die zwei Betten, die Hinr. Rikwerstorp und seine Hausfrau Kunigunde 1321 für den Heiligen Geist gestiftet hatten, den Kranken zugute.

Zu ihrer Pflege ward eine Siechenmagd gehalten. Für diese stiftete Hinr. Rikwerstorp 1321 6 Schillinge jährlicher Rente 58 ). Um 1360 wurden für die Dienstboten im Backhause und für die Siechenmagd jährlich 6 Mk. ausgegeben 59 ). Eine zekenmaghet kommt oft in den Rechnungsbüchern vor. Eine namens Gheze kaufte sich 1431 eine halbe Pfründe. Eine andere, die 1517 begegnet, war verheiratet. An Stelle der 1531 zuletzt bezeugten sekenmaget tritt seit 1533 eine provenmaghet. Vereinzelt kommt 1448 ein gastmester auf dem Siechenhause vor, während der Gastmeister in


52) Meckl. Urk.-B. Nr. 4986: ita quod cervisia sive potus cum tantis redditibus pauperibus in dicta domo sancti Spiritus languentibus ad ipsorum recreationem debeat eternaliter comparari et distribui eisdem secundum eorum necessitatem.
53) Meckl. Urk.-B. Nr. 5714 S. 637: infirmis domus sancti Spiritus in lectis jacentibus; vielleicht fand später ein Umtausch statt, da nach dem Tode seiner Enkel 1405 16 Mk. Rente aus Vorwerk, Ost-Golwitz und aus dem Hofe zum Velde zu Almosen für die armen Siechen bestimmt wurden, lib. miss. Bl. 28, auszüglich bei Schröder, Pap. Meckl. S. 1731. Die Stiftung Vicke Meis: Meckl. Urk.-B. Nr. 5852: pauperibus infectis.
54) Meckl. Urk.-B. Nr. 6131.
55) infirmis in infirmario ad sanctum Spiritum languentibus.
56) Meckl. Urk.-B. Nr. 5923.
57) Meckl. Urk.-B. Nr. 2017.
58) Meckl. Urk.-B. Nr. 4302.
59) Meckl. Urk.-B. Nr. 8427 S. 241. - Eine pröfenmagd starb 1630, Predigerbuch S. 386. Ihre Nachfolgerin führt noch dieselbe Bezeichnung bis 1645, heißt hernach seit 1650 Köchin. Die dazwischenliegenden Rechnungen fehlen. Noch 1625 wurden Köchin und Prövenmagd gehalten.
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Lüneburg im ganzen die Stellung des Wismarschen Hofmeisters hatte 60 ).

Für die Siechen wurden 1411 wöchentlich 6 oder 7 Schillinge ausgegeben, öfter sind 4 oder 5 Schillinge für die Siechen gebucht. Manchmal sind Eier oder Fische als für sie gekauft in die Rechnungen eingetragen.

Ein Siechenhaus bestand noch 1616. Ein im Kopfe verworrener früherer Student der Theologie war Jahre lang bis zu seinem 1639 eingetretenen Tode in einer besonderen Bude des Hauses eingeschlossen 61 ).

Nicht immer wurden, wie wir schon gesehen haben, die erkauften Pfründen gleich angetreten, mochte dadurch ein nicht voller Kaufpreis ausgeglichen werden oder nicht gleich eine Pfründe frei sein. Mancher mochte sich auch durch zeitigen Kauf für die Zukunft sichern wollen. So erwarb Gerhard von Grevesmühlen 1302 eine Pfründe für den Fall künftiger Not, bestimmte aber im anderen Fall den Kaufpreis für eine Memorie 62 ). Taleke Lübberstorf sollte eine Leibrente von 5 Mk. beziehen, bis sie in den Genuß ihrer Pfründe käme 63 ).

Die Pfründner werden fast immer eingebürgert gewesen sein. Doch kommen auch Ausnahmen vor. Schon um das Jahr 1272 Hinze Westfal aus Farpen und 1346 Joh. Mögilke und Hausfrau aus Gagzow 64 ). Eine Denske vrouwe leistete 1449 und 1454 Zahlungen oppe 1 hele provene, ein Mann aus Lübeck zahlte 1450 30 Mk. up sine provene, 1466 de provener, de van Lubeke qwam (ob derselbe?) 50 Mk. Klawes Moltekow und seine Hausfrau Grete, die 1418 zwei Pfründen erwarben, scheinen aus Wolterstorf gewesen zu sein.

Bedienstete des Hauses wurden oft (oder in der Regel?) Pfründner, wie noch jetzt die Wirtschafterin (die frühere Köchin) zugleich Pfründnerin ist. Herman, der dem Hofe des Heiligen Geistes bei der Stadt vorstehen sollte, machte sich 1295 Aufnahme in das Haus und Pfründe aus, wenn er nicht mehr arbeiten könne 65 ). Der Hofmeister Klaus Wozerin konnte bei Niederlegung seiner Stelle Wohnung und Pfründe beanspruchen. Seine Hausfrau kaufte sich 1411 eine halbe Pfründe, gab diese aber


60) Manual Bl. 47. Vgl. Zechlin, Lüneburgs Hospitäler S. 38-41. Über den Hofmeister s. im 2. Kapitel.
61) Vredigerbuch S. 384 (nosodochium), 387.
62) Meckl. Urk.-B. Nr. 2772.
63) Ebd. Nr. 13704 vom Jahre 1400.
64) Ältestes Stadtbuch § 1145, Meckl. Urk.-B. Nr 6634.
65) Meckl. Urk.-B. Nr. 2312.
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1415 gegen eine Leibrente auf. Dem Hofmeister Klawes Beringher und seiner Hausfrau wurden 1476 zwei Pfründen verliehen, ebenso 1528 Klawes Radelof und seiner Hausfrau. Als 1559 mit dem der Untreue überführten Martin Borchardt ein Vertrag geschlossen ward, wonach er die Wirtschaft unter Aufsicht weiter führen sollte, ward ihm und seiner Hausfrau, wenn er nicht mehr wirtschaften könnte oder abgesetzt würde, freie Wohnung thosampt aller nottruft, wo dat van olderß her gebrucklich, zugesichert. Die Siechenmagd Gheze kaufte 1431 eine halbe Pfründe und zwanzig Jahre später zahlte der Knecht des Heiligen Geistes Simon Wend auf seine Pfründe 40 Mk. an. Endlich sollte Leneke Scarpinghesche, die sich 1520 eine halbe Pfründe im Langen Hause kaufte, zunächst in der Küche Dienst tun 66 ).

Bezeichnet werden die Pfründner gewöhnlich als prebendarii oder provener, 1395 einmal als conventuales 67 ).

Daß nur Anwesende ihre Pfründe genießen konnten, kann man als selbstverständlich ansehen. Zum Überfluß ist es 1455 mit Grete Marquardes ausgemacht: wen se hyr ys, so schal se der halven pravene (die sie gekauft hat) bruken; wen se hyr nicht to der stede ys, so kright se dar nicht af.

Für gewöhnlich begriff eine Pfründe Wohnung und Unterhalt, jedoch nicht immer. Tideke Sasse kaufte sich 1430 ene tafele an der kokene, dar schal he eten ghaen de tiid synes levendes, unde vryge wanynghe, Hans Papike 1439 syne vrien tafelen, mit deme havemestere to etende unde to drinkende syne levedaghe. Wobbeke Suwels ward 1522 umme gades wyllen de erste tafelproven zugesagt, wen se wolt, also doch wohl nur der Tisch. Geske Holmes aber erhielt 1537 für 5 Mk. eine halbe provenbode up deme langen huße. Dat is gheschen by deme boschede, dat ße ere ghebreck ansegen in ereme oge. Sie tritt erst in die Pfründe ein, wenn sie nichts mehr verdienen kann, und erhält dann de taffelproven.

Die Wohnungen der Pfründner befanden sich teils im Neuen Hause 68 ), teils im Langen Hause 69 ), teils in Buden am Kirchhofe,


66) Vrövenbok Bl. 10: schal kamen in de kokene.
67) Meckl Urk.-B. Nr. 13095.
68) 1435, 2. Rechnungsbuch Bl. 34. 1411 ward das Fundament gelegt: Manual Bl. 10.
69) 1455, 1485, 2. Rechnungsbuch Bl. 40, 96: de bode neghest der orghelen uppe deme huse in der kerken 1471, Prövenbok Bl. 5; weret sake, dat ock eyner storve uth dem Lanahen huße, de beste halve proven dar schall he yn varen 1526, Bl. 12; schall ße hebben 1 bode up dem Langen huße 1528, Bl. 13: 1/2 provenbode up dem Langen huße 1537, Bl. 13. 1691 wurden die Zellen darin neu aufgebaut und die Wohnstube
(  ...  )
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teils im Keller 70 ) teils im Siechenhause 71 ). Das Lange Haus besteht noch. Es ist nach Norden zu an den westlichen Teil der Kirche längs der Neustadt angebaut und ebenso wie der westliche Teil der Kirche unterkellert. Die Buden darin werden wir uns als Holzkonstruktionen zu denken haben, wie sie noch im Langen Hause und im größeren Umfange im Heiligen Geiste zu Lübeck fortbestehen. Buden in Fachwerk schlossen sich bis an den Torweg an, andere liegen gegenüber östlich vom Kirchhofe, einige auch an der Nordseite in oder an dem ehemaligen Garten. Nicht selten bedangen sich Prövner eine bestimmte Wohnung aus. Dabei finden sich mancherlei Angaben über die Lage der einzelnen 72 ). In Lüneburg unterschied man von den gewöhnlichen Pfründen Herrenpfründen, deren Inhaber ihren Nachlaß dem Hause nicht zu vermachen brauchten 73 ).


(  ...  ) vergrößert, einige Jahre vorher war die unförmliche Treppe dahin aus der Kirche entfernt worden, Predigerbuch zum Heiligen Geiste S. 2 f. und ehemalige Inschrift auf einer Tafel des Hauses nach der Abschrift in Tit. XXIII Nr. 16 vol. 1 a, Anlage E zu 1696 Sept. 9. Jetzt berichtet die Tafel von einer Erneuerung im Jahre 1737.
70) 1412: so leet ik 2 glazevynster setten in den kelre, dat kostede 10 sch., Man. Bl. 16.
71) Z. B. 1427, 1429, 1435, 1465, 2. Rechnungsbuch Bl. 18, 20, 33, 44; an der ortstede 1480 Bl. 49. Aber auch 1 szekenproven uppe deme Langhen huße 1511, Prövenbok Bl. 7.
72) Neghest deme dorweghe uppe deme orde (1481, 2. Rechnungsbuch Bl. 50), up deme orde (1463, ebd. Bl. 43), up deme orde by deme swinehove (1479, ebd. Bl. 50), in der ortbode byme swynehove (1476, ebd. Bl. 48, 1502, Prövenbok Bl. 6). by deme swynehave (1424, 1454, 2. Rechnungsbuch Bl. 19, 40), neghest dem swinehove (1479, ebd. Bl. 49), rechts jeghen deme sode (1457, ebd, Bl. 41), by deme sode (1472, ebd. Bl. 46), in der boden de ander van deme sode (1522, Prövenbok Bl. 11), upper treppen by deme zode (1478, 2. Rechnungsbuch Bl. 49), upper treppen (1476. ebd. Bl. 48), de boden by der kerken (1522, Prövenbok Bl. 11), neghest der koken (1479, 1489, 2. Rechnungsbuch Bl. 49, Prövenbok Bl. 4), de uterste ortbode van der koken (1514, Prövenbok Bl. 3), vor deme botterkeller (1459, 2. Rechnungsbuch Bl. 42), by deme botterkeller (1472, ebd. Bl. 46). de erste bode van den nygen neghest der gherwkameren (1486, Prövenbok Bl. 3), uppe de vorder hant des ynghanghes in der myddelsten boden mank den nygen by dem kerkhave (1487, ebd.), by deme kerkhave in der drudden boden van den nygen neghest dem swynehave (1488, ebd. Bl. 4), wanynghe an deme groten kelre (1424, 2. Rechnungsbuch Bl. 19), in deme groten kelre geghen deme sode in der ordbuden (1486, Prövenbok Bl. 3). in deme dusteren kelre (1470, 2. Rechnungsbuch Bl 45), yn deme dusteren kelre jeghen deme sode neghest der treppen (1487, Prövenbok Bl. 3). Keller (1411, 1414, 1425, 1426, 1431, 1455, 1472, 1474, 1475, 1482: 2. Rechnungsbuch Bl. 11, 26, 21, 19, 31, 33, 40, 46, 47, 52), 1 wohninghe in deme kelre under der kerken (1427, ebd. Bl. 21), de waninge yn deme kelre achter deme sode (1518, Prövenbok Bl. 9).
73) Zechlin, Lüneburgs Hospitäler S. 26-28.
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Einige Male wird nur eine Stelle gekauft 74 ). Ein Ehepaar, das eine halbe Pfründe kaufte, sollte eine Kammer haben 75 ). Ehegatten teilten natürlich eine Wohnung, wobei öfter bedungen ward, daß der Überlebende allein wohnen bliebe 76 ). 1466 ward einem Ehepaare ein 2 provenhus zugesichert, das auch der Überlebende allein behalten sollte 77 ). Vater und Sohn sollten ein Haus teilen, der Überlebende es zur Hälfte haben 78 ). Gemäß besonderer Abmachung behielt eine Witwe das bisher mit ihrem Manne zusammen bewohnte Haus für Lebenszeit 79 ).

Aus diesen Abmachungen geht schon hervor, daß die für zwei Leute eingerichteten Wohnungen auch in der Regel von zweien bewohnt werden sollten, selbst wenn sie nicht durch engere verwandtschaftliche Bande verknüpft waren. So wohnten Metteke Sternberges und Taleke Lüberstorp zusammen. Als aber die erstere 1428 eine zweite Pfründe kaufte, bedang sie sich aus, nach dem Tode ihrer Genossin allein in der Wohnung bleiben zu dürfen 80 ). Wobbeke Bordinghes sollte ein halbes Haus zusammen mit den Schwestern Wendele und Gheseke Bergher bewohnen, sterbe eine von den dreien, so sollten die Überlebenden das Haus behalten 81 ). Um in ihrer Wohnung allein zu bleiben, zahlte Greteke Busackers 1456 noch 30 Mk. auf ihre Pfründe hinzu 82 ). Allein wohnten von Anfang an ein Pfründner 1412, eine Pfründnerin zwischen 1437 und 1439, eine Halbpfründnerin 1460 83 ). Ein späteres Alleinwohnen machte sich 1411 eine Halbpfründnerin aus 84 ).

Der Wert von Pfründe und Wohnung ward im 15. Jahrhundert zu 4 bis 6 Mk. jährlich gerechnet. Kurt Stenvort sollte 5 Mk. Leibgedinge beziehen, bis eine ihm zusagende Wohnung frei würde, Herman Sovenbom und Hausfrau 10 Mk., bis ein Haus frei würde, dar me ze an zetten mach 85 ), Greteke Warnow 6 Mk., Kurt Dene 5 Mk., bis sie ihre Pfründen erhielten 86 ). Der


74) Stede (1461. 2. Rechnungsbuch Bl. 42. von einer Halbpfründnerin), upme sekenhus (1465, ebd. Bl. 44), zu einer sekenprovene (1455, ebd. Bl. 40), 1/2 provenstede im Keller (1475, ebd. Bl. 47).
75) 1423, 2. Rechnungsbuch Bl. 18.
76) Z. B 1411, 1428, 1463: 2. Rechnungsbuch Bl. 12, 22, 43.
77) 2. Rechnungsbuch Bl. 45.
78) 1405, 2. Rechnungsbuch Bl. 7.
79) 1429, ebd. Bl. 13.
80) Ebd. Bl. 22.
81) Ebd. Bl. 39, 1446.
82) Ebd. Bl. 41.
83) Ebd. Bl. 26, 34, 42.
84) Ebd. Bl. 14.
85) Ebd. Bl. 5, 6, 1402. 1403.
86) Ebd. Bl. 7, 10, 1405, 1410.
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armborsterer Johann Bruggheman, der 1421 mit seiner Hausfrau zwei Pfründen kaufte, sollte aus besonderer Gunst, da sie sie im ersten Jahre nicht antreten könnten, dafür 8 Mk. Rente genießen 87 ). Wenn der Sohn Eggert Neghenoghes seine Pfründe aufgeben und das Haus des Heiligen Geistes verlassen wollte, so sollte er 5 Mk. Leibgedinge erhalten, ebenso der Sohn Detlof Wustes 88 ). Hans Lyntbeke, der zu seiner Großmutter einzog, sollte jährlich 4 Mk. beziehen, weret dat em der provene nycht en lustede 89 ). Die Witwe des Hofmeisters Klawes Wozerin gab 1415 ihre Pfründe gegen eine jährliche Rente von 4 Mk. auf, sollte aber dereinst ihr bestes Paar Kleider mit dem Schmucke dem Heiligen Geiste hinterlassen 90 ).

Die Witwe des Ratmanns Joh. von Varen verkaufte 1348 ihre Pfründe an den Heiligen Geist für 6 Mk. 91 ), Alheid vam Sande 1523 die ihre für 50 Mk., wofür sie sie 1520 gekauft hatte 92 ). Im Jahre 1460 verkaufte Michael van den Berghe seine Pfründe und sein Haus an Grete Marquardes, die dem Heiligen Geiste noch 10 Mk. zuwandte, und im selben Jahre kaufte Ertmer Barendorp von Anneke Krighe eine Pfründe samt Haus 93 ). Die Preise sind nicht angegeben. Daß eine Pfründerin ihre Pfründe verlief (de ortstede up deme seykenhuse), wird 1480 berichtet 94 ).

Über das, was die Pfründner erhielten, sind wir schlecht unterrichtet. Sicher hatten sie noch in den ersten Jahrzehnten des 15. Jahrhunderts ihren vollen Lebensunterhalt (wie die in Lübeck und Hamburg noch jetzt), aber die Anschreibungen, die wir in diesem Zeitraum über die Ausgaben für die Küche haben, erstrecken sich auf die gesamte Wirtschaft des Hofmeisters, für seinen eignen Tisch und das ganze Hausgesinde. Unbekannt ist, wann die Pfründen zu einem Zuschusse für die Lebensbedürfnisse der Pfründner geworden sind, doch lassen sich die Anfänge dazu schon in den Rechnungen von 1411 und 1412 erkennen und im Laufe des Jahrhunderts wird sich der Übergang wohl vollzogen haben und damit der trotz fortschreitender Entwertung des Geldes herabgesetzte Preis der Pfründen zusammenhängen. Nach den Rech-


87) Ebd. Bl. 16
88) Ebd. Bl. 7, 8: 1405, 1406.
89) Ebd. Bl. 5: 1409.
90) Ebd. Bl. 15.
91) Meckl. Urk -B. Nr. 6829.
92) Vrövenbok Bl. 12. vgl. Bl. 11.
93) 2 Rechnungsbuch Bl. 43, 45.
94) Ebd. Bl. 49.
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nungen aus den ersten Jahrzehnten des 16. Jahrhunderts erhielten die Pfründner Kohlen, Butter, Fleisch und Grütze, wie viel, bleibt im Dunkeln. 1546 hatten die Armen im Langen Hause Anspruch auf Holz aus dem Wulvesbrok 95 ).

Während der Belagerung Wismars wurden 1712 im November die Lebensmittel durch Geld ersetzt 96 ). Nach der Instruktion von 1853 erhielt jeder Pfründner alle drei Wochen 3,50 Mk., seit 1870 erhielt er alle 14 Tage 3 Mk. (in Lüneburg jetzt wöchentlich 3 Mk.) und zu Weihnachten, Neujahr, Ostern und Pfingsten je 0,75 Mk. (statt früherer ungleicher Zahlungen für Fleisch, Brot und Bier an diesen Festen und früher auch Michaelis und Martini), zu Michaelis 2 Mk. Lichtgeld (statt 3 Pfund Lichte), bei Aufnahme eines Pfründners 7,60 Mk., dazu Anteil an verschiedenen Legaten.

Zunächst sorgten Stiftungen dafür, daß die Leistungen in mehrerer Hinsicht über das Notwendige hinausgingen. So stiftete der 1282 gestorbene Gerbert von Warendorp den Armen im Heiligen Geiste eine Tonne Bier für den Tag, wo man sein Gedächtnis beginge. Das mag die Tonne Bier sein, die nach der zwischen 1359 und 1367 fallenden Rechnung zu Marien Himmelfahrt (Aug. 15) den Pfründnern gegeben ward, jedem 1/2 Stübchen (1 1/2 Liter) 97 ).

Das Haus kann ganz gut 64 Pfründner gehabt haben, und so ist die im Urkundenbuche vorgenommene Änderung, wonach die Tonne unter die Pfründner und die Erntearbeiter geteilt wäre, schwerlich berechtigt. 1438 erhielten Pfründer und Priester an jenem Tage zwei Tonnen Bier. Eine Butterspende für die Siechen und die Pfründner stifteten, wie schon anzuführen war, die Hofmeister Johann Kröger und Johann Schacht samt ihren Ehefrauen 1341 98 ). Danach sorgte 1367 Johann Kelle für die Vergrößerung der Butterspende, worauf jeder Halbpfründner Anspruch hatte 99 ). Ausgaben für Butter finden sich denn auch sehr regelmäßig in den Rechnungen, sie ward tonnenweise gekauft, 1517 öfter aus Rostock, 1530 aus Lübeck. Nach dem Rechnungsbuche von 1483 hatten die


95) Zeugebuch S. 409.
96) Schröder. Kurze Beschreibung der Stadt und Herrschaft Wismar S. 445. Wegen Lüneburg s. Zechlin, Lüneburgs Hospitäler S. 81.
97) Meckl. Urk.-B. Nr. 1600, 8427 S. 241. Man wird stopa nicht etwa mit Stop, sondern mit einer Anzahl älterer Glossare mit stoveken gleichzusetzen haben. Ein stoveken oder Stübchen faßte etwa 3 Liter, der Stop 3/4 Liter. Vgl. Hans. Gesch.-Bl. 1915 S. 167. Mit 3/8 Liter Bier würde man im 14. Jahrhundert niemand abgespeist haben.
98) Meckl. Urk.-B. Nr. 6131.
99) Meckl. Urk.-B. Nr. 9584 mit Anm.
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Pfründner Anspruch auf eine Last, also acht Tonnen. Ein Semmel im Werte von 1 Pf. Lüb. stiftete 1340 der Pfarrer von A.-Bukow Dietrich von Mummendorp für jeden Pfründner am Grünen Donnerstage 100 ). Bis der Krieg die Verteilung unmöglich machte, ließ die Kämmerei, bei der das Kapital steht, am Stillen Freitage 17 Reihen Reihensemmmel an die Pfründner im Langen Hause liefern (andere an andere in der Stiftung gleichfalls Bedachte). Außerdem ließen bis zu derselben Zeit die Ältesten der Krämerkumpanei als Verwalter des Brüggeschen Legats an sie zu Marien Verkündigung (März 25) 21 und kurz vor Weihnachten 15 Reihen verteilen, da die von Dr. Johann Brügge 1515 zu Empfängern Bestimmten durch die Religionsveränderung zum größten Teile abgängig geworden waren 101 ).

Im Jahre 1397 stiftete die Pfründnerin Mechthild Winkelman für Kirchherrn, Vikare, Offizianten, Küster und alle Pfründner für jeden zwei Tonnen Buchenkohlen 102 ), und es erscheinen auch in der Folge in den Rechnungen ständig Ausgaben für Kohlen, aber nicht etwa für eine feste Summe. Offenbar schwankte der Preis und es ward nach Bedarf eingekauft: von 1424 bis 1436 für 8 bis 16 1/2 Mk., in der Regel für etwa 14 Mk. Dafür würden bei dem 1412 bezeugten Preise von 14 Pfennigen für die Tonne 192 Tonnen zu kaufen gewesen sein. Im 19. Jahrhundert erhielt jeder Pfründner 1 Faden Buchenholz, ein Ehepaar 1 1/2 Faden. Statt dessen werden jetzt 42 oder 63 Rm. gezahlt. 1461 stiftete gemäß der an dem Schapen befindlichen Inschrift Hinrik Brulvisse, der in diesem Jahre mit seiner Hausfrau Tilseke zwei Pfründen kaufte, einen Schapen, d. i. ein Becken aus Bronze, in das ein Kohlenbecken gehängt werden konnte, die Pfründnerin Katharina Kils aber Dez. 16 unter Beihilfe Hode Steres 2 Mk. jährlicher Rente zu Kohlen auf den Schapen, dar sik de armen lude by wermen de hende 103 ). Der Schapen ist jetzt im Museum. Die Inschrift, in der drei Stellen für die Hänge des Kohlenbeckens ausgespart sind, lautet: anno . domini . m . cccc . lx i. hinrik bruluesse . heft . dessen . schapen . goten . vnde . dorch . got . ge . gheuen . dan (so) . sal . nement . den . he . van .


100) Meckl. Urk.-B. Nr. 6085.
101) Noch ausgangs des 17. Jahrhunderts gehörten die Pfründner des Heiligen Geistes nicht zu den Empfängern. Vgl. Crull, Das Amt der Goldschmiede zu Wismar S. 45. Reihensemmeln wurden herkömmlich zu Karfreitag gebacken. Sie waren mit Kardamomen gewürzt. Die Reihe bestand aus vier kleinen zusammenhängenden weichen Semmeln.
102) Meckl. Urk.-B. Nr. 13095.
103) 2. Rechnungsbuch Bl. 42 f.
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hir . nemen . orate . deum . pro . eo . (Merk). Dazu mag angemerkt werden, daß 1457 Lorenz Manderow Kohlen für einen Schapen am Eingange (in porticu) von St. Georgen und Helmich Busacker 1485 Kohlen für einen solchen in St. Nikolai stifteten. Noch 1587 wurden 4 Schillinge vor eine tonne kahlen uf dem feurschapen in die Kirche ausgegeben.

Nach den Anschreibungen über die Jahre 1411 und 1412 im Manual waren Sonntag, Dienstag und Donnerstag Fleischtage, gerade wie in Lübeck, Kiel, Barth und auch Hamburg damals und noch im 16. und 17. Jahrhundert 104 ), und mußte der Hofmeister für diese Tage frisches Fleisch einkaufen, was damals der Regel nach 22 bis 26 Schillinge für den Tag kostete 105 ). An den andern Tagen dagegen mußten, wie es scheint, die Pfründner meist schon für sich selbst sorgen und erhielten zu diesem Zwecke Geld. Dann ist eingetragen: do spysede ik de provener mit ghelde, dat kostede 7 Sch. Selten gab es statt Geldes Eier (öfter doch um Ostern), öfter an Montagen Wurst 106 ), gelegentlich auch Fische (täglich für 2 bis 3 Schillinge). In den Fastenzeiten, wozu auch die Adventswochen gehörten, fielen die Fleischtage fort, doch ward am Montag vor Aschermittwoch Fleisch gegeben, so daß vor Beginn der langen Fasten drei Fleischtage auf einander folgten. Mit Weihnachten und Ostern begann wieder die Fleischzeit. In den Fasten gab es erheblich mehr Fische als sonst, namentlich Stockfisch und Dorsch 107 ),


104) Vgl. Anm. 36 und Gädechens, Geschichte des Hospitals zum Heiligen Geiste in Hamburg. Zeitschr. f. Hamb. Gesch. 8 S. 373; jetzt sind dort Sonntag, Mittwoch und Freitag Fleischtage, S. 400 f. In Lübeck hielt noch die Ordnung von 1661 die alten Fleischtage fest, Plessing, Das Heil.-Geist-Hospital in Lübeck im 17. und 18. Jahrhundert S. 256.
105) Dagegen 1429: 2 Mk. den proveneren vor 2 vleschdaghe.
106) 1492: 1 gulden vor 2 schepel grutte den provenerschen tho den worsten, Pachtbok Bl. 35.
107) vor 1 bagen vyskes 18 sch., Pachtbok Bl. 60 (vielleicht 1490); stokvysch 1412, Man. Bl. 14; 1424: 3 1/2 Mk. vor 1 quarter stogvisches; 1502: 5 Mk. 1 sch. 1 witte vor 1 t. rothscher; 1424: 14 sch. vor 100 capehorne (wohl Hornfische, 1587: 2 sch. vor gronen hornefisch), twe up et spet, tor koke. 1412: 1 t. dorsches vor 24 sch. unde 2 pen. inthudreghende, auch 22, 29, 38 Schillinge. 1427 kaufte man 1 tunne droghes vissches vor 22 sch. van den vittalghenbroderen. 1435 kostete die Tonne Hering 3 1/2 Mk., 3 Mk. 6 Sch., 3 Mk. 4 Sch., 2 Tonnen Dorsch 3 Mk. 4 Sch., 1436 die Tonne Hering 2 Mk. 14 Sch., die Tonne hales heringes 1502 3 Mk., 1493: 12 sch. vor 1/2 verdel als in de koken. 1437 ward 1 Tonne ore für 2 Mk. 12 Sch., 1438 für 3 Mk. gekauft. 1515-1517 treffen wir auf hering, kabelauw, dorsk, al, nuptzen, runthvisk, rotscher. Eine Tonne Hering ward 1517 einem Dänen abgekauft. 1520 und 1526
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es finden sich aber auch Ausgaben für Öl, Reis, Mandeln und Honig, einige Male auch für Weißbrot oder Wecken 108 ). Festtage wie der zweite Weihnachtstag oder Heiligentage wurden nicht berücksichtigt außer Marien Geburt (Sept. 8), wo es Hühner gab zur Hühnervigilie 109 ). Über die Feier zu O sapientia und der Buckvillinge wird weiter unten im 4. Kapitel zu handeln sein. Zu Pfingsten wurden Lämmer gekauft. In der Küche wird meist mit Holz geheizt sein, doch ward dafür 1427 1 voder kalen für 2 Mk. 5 Sch. 8 Pf. erstanden (Man. Bl. 67). Ein Fuder Buchenholz kostete 1533 10 Sch., 2 styge bokenholtes 5 Sch.

Im allgemeinen läßt sich, wie schon angedeutet, nicht auseinander halten, was für Wirtschaft des Hofmeisters, für sein Gesinde und für die Pfründner und Siechen besonders ausgegeben ist, wenn auch außer dem eben Mitgeteilten Ausgaben für Kohlen (1411-1432), Butter (1428-1432, 1520), Grütze (1517 und 1518), Fleisch (1428, 1429), Schweinefleisch (1518) und Bier als für die Pfründner gemacht angezeichnet und einmal 1428 2 Schillinge angeschrieben sind, dat hee (Brun) kokede den proveneren. Das Fleisch ward entweder aus eigener Schlachtung gewonnen, oder es ward frisch vom Markte aus den Scharren


(  ...  ) kommt auch 1/2 Tonne witlink vor, 1520 4 sch. vor 1 hundert styntes, 1526 ferner butthe, 2 sch. vor 1 wal heringes, 5 witte vor 1 hundert styntes, 1 t. nopsen myt der mynwicht 30 sch., 3 t. nopsen 7 Mk. 6 sch. 1530 4 pen. vor sethherink, 3 pen. vor gron herink, 1533 spickherink. 1499 solten herink.
108) So is dar gheven over de vasten (1412) 36 punt olyes, dat pund kostede 10 pen.; item 7 pund ryses, dat pund umme 7 pen.; 3 pund mandelen, dat pund umme 4 wytte; 5 beker honnyghes, den beker umme 10 penninghe. In der Adventszeit 6 pund olyes, dat pund vor 10 pen., dat dar gheten is over de vasten. - 1412 (Aug. 13) sonavendes spysede ik wytbrot den proveneren, do vastede me Unser Leven Vrowen avent der crutwy[gy]nghe. 1533 hete wegge zwischen dominica carnisprivii und dies cinerum. Die wenigen Pfunde Reis und Mandeln machen freilich bedenklich, ob sie für die Pfründner in Betracht gekommen sein können.
109) 1412 Sept. 8: vorspysede ik 50 honre den proveneren, de hadde wy sulven, 1 t. beers vor 10 sch., de de provenere drunken, 8 sch. vor krude, dat tu den honren quam, 3 sch. vor beterzylienworteln, 1 sch. vor eygere. - 1515: 10 sch. vor 1 schapesbotlink tor honervillie. - 1523: 4 sch. vor wortelen, 5 sch. vor rasynen, 10 sch. vor 1 loet safferans, 4 sch. vor must, 5 sch. vor 1 lam, 2 sch. 3 pen. deme kake tho der honervyllye. - 1530 5 sch, vor 2 punth mandelen to der honervillie, 18 pen. vor 1 punt rossynen, 2 pen. vor wegge, 4 sch. vor schonroggen, 4 witte vor must, 3 sch. vor wortelen, 1 sch. vor saffran, 1 sch. vor eygere, 2 sch. deme kake. - 1533: 4 sch. vor schonroggen den proveners to der honervillie.
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oder eingesalzen tonnenweise gekauft 110 ). Geschlachtet wurden namentlich Rinder und Schweine. Diese wurden in großer Zahl gemästet, wie uns denn auch schon der Schweinehof als in der Nähe gewisser Pfründnerwohnungen belegen begegnet ist (Anm. 72), während ein Schweinestall 1501 vorkommt 111 ). Zu diesem Zwecke werden das ganze Jahr hindurch von Brauern Treber (teygh) in großer Menge gekauft, dazu auch Hafer und Kleie, obgleich von dem eignen Korn, z. B. 1474, 3 Last zum Mästen der Schweine verwendet wurden. Kleie wurde 1425 nicht weniger als 18 Last, die Last für 1 Mark, gekauft. meist von einem Bäcker. Wie die Antonius-Schweine zu Lübeck, so durften sich die des


110) Ob die nach den Rechnungen gekauften Ochsen und Bullen oder wie weit sie zum Schlachten gekauft sind, ergibt sich meist nicht. Für einen Bullen ward 1425 nicht mehr als für eine Seite Speck bezahlt, nämlich 20 Schillinge. 3 Rinder für die Küche wurden 1428 mit 8 Mk. 4 Sch., also das Stück mit 2 Mk. 12 Sch. bezahlt, 2 Mk. 14 sch. vor 1 koe to der koken. 1 [Lis]punt spekkes kostete 1426 3 Mk. 9 1/2 Sch. 1493: 1 seyven salspeckes vor 7 sch. 4 pen. (Pachtbok Bl. 46). 1502: 11 sch. vor selspeck aver de vasten deme volke in de koken. 1520, besonders häufig aber 1522 treffen wir Ausgaben für nunnenvlesk, wohl Hammelfleisch, einmal 1 rump nunnenflesken. 1412: 8 lammere, en jewelk vor 2 sch. 8 pen. 1424: 15 sch. 4 pen. vor 6 lammere to der koke; 14 sch. vor 3 schape to der koke. - Unverständlich ist 11 sch. vor eyn averwocken vlessches to der koke und 1 Mk. vor 3 overwocken in deme vleschscharen tho der koke, beides 1424, Manual Bl. 62, 63. - 1411 Juli 19 do sloghe wy 1 rynt, dat horde uns sulven, Sept. 15 mit unseme eghenen rynde, 14 Tonnen vlessches zu 26 sch. 1412: do koste ik 1 beren vor 22 sch., dar spysede ik twye af, Bl. 15. 1 t vlessches 25 sch., Bl. 19 2 t vlessches van Lubeke for 3 Mk. 1 Sch. 10 Pf., Bl. 16. 1424: 26 sch. vor 1 t koevlesches. 1428 3 sch. deme slachtere vor dat hee 3 koyghe sluch; 30 sch. vor 1 t schapevlesches. 1429: 8 sch. vor 1 schapesbuk to der koke. 1435 24 sch. vor 1 t vlesches. 1436 10 sch. vor 1 schap., 24 sch. vor 1 rynt, 2 Mk. 8 sch. vor 1 rynt, 1 Mk. vor 2 schape. 1492 deme kutter 3 Mk. 2 sch. myn vor dat sclactent, Pachtbok Bl. 36. 1526 2 Mk. 13 sch. vor 1 t droges kofleskes. 5 witte vor 2 punt speckes. 1530 6 pen. vor 1 hon. 18 pen. vor 2 antfogel, 8 pen. vor antfogel. 1531: 4 1/2 Mk. vor 1 t fleskes, half schaepflesk, half koflesk. 1534 18 pen. den slachteren vor 2 swyne, 18 pen. den slachteren vor 1 rint to slachten. - 1524 4 sch. vor 1 lam. 1526 2 1/2 sch. vor 2 goße. 1530 4 pen. vor kallunen. 1534: 6 sch. vor slachtent 6 rynderken, 4 sch. vor den slachteren vor 5 swyne, 10 sch. vor slachtent 10 porcos, 1 sch. den slachteren vor 1 beren, 3 sch. den slachteren vor 3 porcos, 3 sch. den slachteren vor 4 swyne to slachten tegen Paschen. Das Schlachten hatte wiederum gelegentlich Einnahmen zu Folge: 1411: 17 sch. van ossenhuden, 18 sch. vor lamfelle, Man. Bl. 111.
111) 6 sch. den tymmerluden vor de finster tho beteren baven deme swynstalle, 3. Rechnungsbuch S. 165. Ausgaben für einen Schweinetrog finden sich 1435 (1 Mk. 12 sch. vor 1 ronnen unde 1 swynetroch, Man. Bl. 31).
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Heiligen Geistes in den Straßen ihre Nahrung suchen 112 ). Im Herbst wurden sie in die Mast getrieben, im 16. Jahrhundert bis in die Gegend von Hagenow, auch ins Holsteinische. 1587 wurden nach der Rechnung 33 Ferkel verschnitten und ward zu Weihnachten der Hirt für 24 Schweine entlohnt 113 ). Manchmal gingen Schweine in großer Zahl ein, z. B. 1534 eine Sau und 16 Schweine. Dann hatte der Abdecker (racker) guten Verdienst 114 ). Minder oft begegnen Ausgaben für Schafe oder Hammel, Lämmer und Hühner.

Korn, namentlich Roggen, Gerste, Hafer, weniger Weizen, ward in großen Mengen teils in eigener Wirtschaft gebaut, vor allem aber von den Pächtern der Höfe und von den Bauern gemäß ihren Pachtverträgen geliefert, so daß davon nicht nur der Wirtschaftsbedarf voll gedeckt, sondern noch davon verkauft werden konnte. Saatkorn ward freilich gekauft und manchmal auch anderes Korn, z. B. Hafer, wie wir es eben gesehen haben (1412 2 Last und 2 1/2 Drömt Hafer). Ein Teil ward zu Grütze vermahlen, im Jahre 1474 z. B. 1/2 Last Gerste und 4 Drömt Hafer. Der Abfall wird an die Pferde verfuttert sein, da 1412 5 Schillinge vor gruttekaf


112) 4 sch. dem swynsnidere Olrick, dat he de swyne sneih, de yn der stat lopen, Rechnung 1535/6.
113) 1411 oder 1412 Hinr. Hannemanne deme beckere 19 Mk. vor swyne, 1499 vor de mastswyne 5 Mk. 1411: 9 Mk. vor 12 dromet haveren. den de mesteswyne eten, Manual Bl 11. 1499: 1 sch. de dat swynnäth möl, den molenknechten 1 sch. dat äth to malende. - 1412: 2 1/2 Mk. vor 4 dromet clyen. - 1530: 2 sch. vor bere, don ick de mast besach to Steffine unde Martenstorpe, 3 sch. worden vordrunken to Bentze. don ick de mast besach, 18 pen. vor bere, don wy de swyne in de mast drewen to Martenstorpe, 28 sch. dem herde, de de swyne warde to Bentze in der mast. 1534: 1 sch. vordrunken, don ick de mast besach myt den buren. 1552: 8 1/2 sch. vortheret up deme wege, don ick myt den swynen in de mast dreff up jensynt Swerin tom Jeser; 1587: 2 Mk. 5 sch. uff 20 schweine zue zehrgeldt gegeben, so ins landt zue Holstein in die mast getrieben; 1 Mk. 5 sch. dem jungen zu zehrgelde, wie er nach den schweinen im lande tho Holstein, deßelben zu beßehen, geweßen; 30 Mk. vor 20 schweine mastgeldt, so ins landt zue Holstein getrieben worden; 1 Mk. 4 sch. schreib- und herdegeldt vor die 20 schweine; 3 Mk. 12 sch. vor korn, zoll, fehrgeldt und vor zehrung, alß die schweine wieder geholet worden: 4 sch. dem knechte zue drinkgelde, so die schweine halff holen. 1587: 6 sch. dem schweinhirten sein lohn vor 24 schwein auf weinachten; 13 sch. vor 13 schweine und einen bullen zu schneiden; 1 sch. vor wittbrott den schweinschneiders; 14 sch. 6 pf. vor 20 schweine zu schneiden.
114) Er erhielt 1436 21 Mk., dazu 2 tunnen bers den rakkeren, Man. Bl. 34, 35. Dies doch vielleicht für andere Arbeit (Privetreinigen). 1533 bekam er 4 Pfennige vor 1 swyn uthtoforen, ein Satz, der noch 1534 bezeugt ist.
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ausgegeben wurden, dat de perde eten. Es ward aber auch von Zeit zu Zeit Grütze scheffelweise gekauft (z. T. von einer Frau aus Bukow), 1534 Hafergrütze der Scheffel für 1 Mark, und 1 Faß Hirsegrütze für 3 Sch. Mehl ward selten, entweder sackweise oder nach Gewicht, gekauft 115 ).

Einige Erbsen kamen als Pacht von den Dörfern ein, andere wurden gekauft. 1523 2 Scheffel grawer arweten für 10 Schillinge, vermutlich doch zur Speisung. Wicken wurden 1520 5 Scheffel für 22 1/2 Schilling gekauft. Auf Bohnen bin ich in den Rechnungen nicht gestoßen.

Kohl ward vom Hause selbst gebaut. Es war Aufgabe der Koelmaghet (1424) oder der Kolmome (1427), dafür zu sorgen. 1520 ward 1 Sch., 1524 wurden 4 1/2 Schillinge für Koelplanten (Koilplanten) ausgegeben. 1502 12 Schillinge den ghreveren, dede uppe dem Kolhave groven, unde den plantheren. 1530 ward Kabbuskoel für 6 Pfenninge gekauft, 1412 Kumbesch (d. i. Kumpest, Sauerkraut) für 15 Mk. 2 Sch., Rüben 1411 11 Scheffel, 1412 9 Scheffel, der Scheffel für 1 Schilling, Wurzeln wurden anscheinend nur in geringer Menge gekauft.

Zur Würze dienten Salz, Essig, Senf, Pfeffer, Saffran, Nelken, Honig, Kümmel, Krude, Zwiebeln und Petersilienwurzeln, endlich Salbei 116 ). 1502 sind 14 pen. vor 1 punth olies und 8 pen. vor 1/2 punth manolies angeschrieben.


115) In der Rechnung von 1515 ist eine Rubrik Vor grutte tho makende, darunter deme gruttemaker vor grutte to malende unde to makende. Der Scheffel Grütze kostete 1411 und 1412 5 Sch. 4 Pf., 1435 7 Sch.; havergrutte begegnet 1517, 1518 und 1526, garstgrutte und bockweytengrutte (das Faß 2 Schillinge) 1526; 1533: 4 witte vor hersegrutte in nygejars avende. - 26 Sch. vor 2 schyppunt meles, de de vrowe mede brochte, do se in de koken quam 1411, 17 sch. 3 pen. vor enen zak meles to der koken 1425, 8 sch. 9 pen. vor 1/2 pund meles 1426, 17 sch. vor 3 verendel meles 1427.
116) Die Tonne Salz kostete 1411 und 1412 18-20 Schillinge, 1425 19 Sch., 1435 14, 27, 28 Schillinge, Flämisches Salz 1411 und 1412 13 oder 14 Sch., 1425 18 Sch. 1432 ward einem vetallienbradere eine Tonne Salz für eine Mark abgekauft (Man. Bl. 88). 1587: 5 Mk. 12 sch. vor eine tonne Leuneburger soldt, 1 Mk. 11 sch. vor 1/2 tonne Marienporttensoldt (von Puerto de Santa Maria bei Cadix), 3 Mk. 4 Sch. vor eine tonne Bayesaldt (aus der Bai von Bourgneus bei Nantes). - Essig kostete die Tonne 1411 und 1412 14 und 18 Schillinge; 1517: 6 pen. vor sennep. - Pfeffer kostete das Lot 1428 15 Pfenninge, 1534 2 Witte, 1517 das Pfund 13 Schillinge; das Lot Saffran 1428 7 Witte; 1428: 1 sch. vor neghele to der koken behof. - Honig ward 1428 für 1 Schilling, 1533 für 4 Witte gekauft, 1501 4 witte vor 1 becker honighes ausgegeben. 4 witte vor garthkome 1526. 2 pen. vor kome 1530. Für
(  ...  )
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Als seltene Zukost wurden Käse und Krebse, um Weihnachten Äpfel, Birnen und Nüsse beschafft 117 ).

Gebacken ward 1411 und 1412 etwa alle drei Wochen, 1493 von Neujahr bis Michaelis 13 Male. Ein besonderes Backhaus ist in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts bezeugt 118 ). Das Korn zum Backen hatte der Heilige Geist reichlich. Die Behandlung, allerdings in umgekehrter Folge, führt eine Eintragung von 1533 an: 5 sch. vor backent, sichtent, sackent unde malent. Das Backen und gewiß auch das Sichten ward einem Lohnbäcker (husbecker 1515) aufgetragen. Es kostete 1411 regelmäßig 4 1/2 Schilling, 1493 6 1/2, 1499 5 Schillinge 1530 kostete das Backen eines Scheffels Brot 8 Pfenninge. Verbacken wurden 1474 9 Last Roggen. Als besonderes Gebäck erscheinen um die Osterzeit wygelvladen 119 ).

Man kaufte aber zu dem hausgebackenen Brote anderes hinzu. Schon 1411 und 1412 wytbrot for die Pfründner zum 7. Dezember (in Unser Leven Vrowen avende) und Ostermontag für 4 Schillinge, 1499, Osterbrot (passchenbrot) für 2 Mk. 1517 wurden 12 Mk. 14 Schillinge für wyt broth ausgegeben, 1518 für weitenbroth 13 1/2 Mk., 1526 für wythbroth, welke is halt up der karvestock, 14 Mk. Weißbrot und Weizenbrot ist demnach dasselbe. Von dem 1501 für 12 Mk. gekauften Brote erhielten einen Teil die Bürgermeister, einen anderen die Armen des Hauses, einen dritten die Pfründner, den vierten die Kirche. 1530 wurden einmal withbrothkryngele für 9 Pfenninge gekauft, vermutlich den Kümmelkringeln entsprechend, die man noch in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zur Sommerzeit in Milch brockte. Roggenbrot (spißebroth) ist 1530 für 18 Pfenninge angeschrieben, öfter


(  ...  ) krude wurden 1412 8 Schillinge, 1424 6 Sch., 1524 4 Sch. ausgegeben. 1412: 2 Sch. vor cypollen, 1428: 2 sch. vor 4 reghe syppollen to der koken, 1517: 1 sch. vor sippollen, 1533: 2 witte vor sippollen unde kome. 1411: 3 sch. vor petercylienwortelen. Ob mit potterovenwortelen, die 1530 vorkommen, dasselbe gemeint ist? 1530: 3 pen. vor salvien.
117) 1501: 5 wytte vor 1 kesze, 1518: 8 witte vor 1 kese, 1530: 9 sch. vor 1 gronen keße unde 4 pen., 1551: 10 sch. vor enen Fresesschen kese van unsem karkheren; 1530: 4 pen. vor krevethe; 1530: 2mal 4 pen. vor appele unde nothe, 2 pen. vor nothe, 4 pen. vor nothe unde beren.
118) Meckl. Urk.-B. Nr. 8427 S. 241. 1522: 4 sch. 1 hert tho slande unter Ausgaben an den Bäcker. 1 sychtebudel ward 1411 für 2 Schillinge gekauft. Zum Gersteln des Brots 1432 4 gherstele für 6 Schillinge, 1434 deren 2 für 4 Schillinge.
119) 1428: 5 Witte deme bekkere vor wiggelvladen to bakkende, 1524 1 Sch. vor wygelvladen to backende, 1533 9 pen. vor gest tome wigelbrode, 1534 6 pen. vor gest tom wigelfladen.
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1533 wegge för die Armen für je 6 Pfenninge. Die Heißwecken sind früher erwähnt.

Auch gebraut ward im Heiligen Geiste, und zwar bis 1631, während man im Lübecker Hospital das Brauen erst 1775 aufgab. Sein Brauhaus begegnet 1427 und 1523, wo dort ein Herd gebaut oder ausgebessert ward 120 ). An Anlagen zum Brauen oder an Braugerät kommen vor die Darre 121 ), Malzkörbe 122 ), ein seykuven, zeygvlechten (wohl als Einlage in den Seihbottich, um die Treber aufzufangen) 123 ), die Pfanne, das Pfanneneisen 124 ), vielleicht auch ein Klärbottich 125 ) und wahrscheinlich Rinnen. Öfter mußte das Darrenlaken 126 ), worauf vermutlich das gedörrte Malz aufgeschüttet ward, erneut werden.

Zum Heizen der Darre ward Darrholz gekauft 127 ). 1523 wurden 7 Mk. für Brauholz (bruholt) ausgegeben. Es wird aber auch ein nicht geringer Teil des sonst gekauften (stichholt,


120) 1427: Man. Bl. 67. Arbeitslohn für den Herd 8 Sch. 3 Pf. Plessing, Das Heil.-Geist-Hospital von Lübeck im 17. u. 18. Jahrh. S. 200.
121) 1501.
122) 1426: 7 sch. vor 2 moltekorve, 1436: 1 Mk. vor 2 moltekorve, 1518: 7 sch. vor 1 moltekorff.
123) Seykuven 1412 und 1522; 1428: 3 sch. Gerleghe deme tymmermanne vor zeygvlechten.
124) Die Pfanne 1436, 1501: 8 sch. den luden, de de pannen murden unde setteden; 1435: 7 Mk. deme smede vor dat pannyseren.
125) 1518: 4 sch. vor eyn schyrkum. Bedenklich macht der Preis. 1435: 1 Mk. 14 Sch. vor 2 ronnen (Man. Bl. 31). Auch die "standen" benannten Gefäße sind vielleicht in der Brauerei gebraucht. Man findet sie oft in den Rechnungen. 3. B. 1427: 26 sch. deme boddekere vor standen to byndende unde vor de boddenen to makende in deme bruwhuse. Ebenso mögen die ronnen, deren zwei 1435 mit 1 Mk. 14 sch. bezahlt wurden, Brauzwecken gedient haben (vgl. 1502: 10 sch. vor ronnen in dat bruwhus). Nicht minder ein Teil der Tonnen, Kufen und Eimer, die in den Rechnungen öfter wiederkehren, sicher die schope, die 1492 13 Pfenninge kostete und der bruwtrechter, der 1534 für 7 1/2 sch. gekauft ward.
126) 1412: 1 darnelaken van 32 elen lank, dede kostete 5 witte (Man. Bl. 18), 1431: 2 sol. uni, qui reficiebat proprie dat darenlaken, 1437: 5 Mk. vor 1 därnelaken, 1492: 3 Mk. 2 pen. vor 1 dornelaken, 1499: 12 sch. vor 1 darenlaken, 1523: 4 Mk. 13 sch. vor 1 darnlaken, 1534: 6 sch. vor 2 ele darnelaken. 1517 wird 9 sch. vor 3 ele darnegarne verschrieben sein. 1515 und 1534 wurden 6 Pfenninge oder 4 Pfenninge für darnegharne ausgegeben. Es mag zum Festbinden des Lakens gedient haben wie der Sacksband, der 1523 unmittelbar nach den Darrenlaken gebucht ist (2 sch. vor 1 bunt sackbende).
127) 1435: 2 1/2 Mk., 15 sol., 1 Mk. pro darneholt, 1437: 3 Mk. 10 sol. pro dorneholt, 1533: 11 sch. vor 12 stige darnholtes, 1501: 2 Mk. vor stichholt in de darne.
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bokenholt) und des in den eigenen Holzungen geschlagenen Holzes für das Brauen verbraucht sein.

Für Hefe (ghest) zu einem Bräu wurden 1492 4 1/2 Schillinge, 1501 2 Schillinge bezahlt, 1411 1 Mk. vor 4 molte thu malende.

Wasser zum Brauen ward 1523 und 1515 herangefahren 128 ). Das erinnert an die Inschrift an der Wasserkunst: dulcis aquae dum permultis urgebat ab annis Wismariam, finis nescia , pauperies, vidimus advehier zythi coctoribus undas ex puteis parvo, at saepius aere gravi. Während endloser Mangel an süßem Wasser Wismar in vielen Jahren drückte, sahen wir es den Brauern um kleines, öfter aber um großes Geld aus den Brunnen zuführen. Ich habe diese Brunnen in meiner Abhandlung über das Brauwerk in Wismar 129 ) doch nicht richtig gedeutet. Es sind damit, wie aus den Aufzeichnungen des gleichzeitigen Jürgen Wever hervorgeht, die pipensode auf dem Ziegenmarkte und auf dem Platze gemeint, nicht irgend beliebige sode oder gar die Grube. Und noch ein anderes kann ich jetzt an jener Untersuchung 130 ), und zwar aus den Rechnungen des Heiligen Geistes, berichtigen. Die Bezeichnung hel- oder hellbrauer ist nicht jünger, sondern älter als helpbruwer und, wenngleich der hellebruwer, wie er seit 1499 zu belegen ist, der Gehilfe des Brauers war, so ist die Deutung doch dunkel. Eine ältere Bezeichnung ist schopenbruwer (1492), die später auf den Brauer oder Meisterbrauer übertragen ward. Der Brauer ward um jene Zeit mit 10 Schillingen, sein Gehilfe mit dem dritten Teil davon, nämlich 10 Witten, für den Bräu entlohnt; die Seihwärterin erhielt 4 Witte. Dazu kam vermutlich stets freie Verpflegung 131 ).


128) 3 sch. water tho vorende tho bruwende, 10 sch. vor water to bruwende.
129) Hans. Geschichtsblätter 1915 S. 328 f.
130) Zu S. 276. Vgl. jetzt Korrespondenzblatt für niederdeutsche Sprachforschung.
131) 1492: deme bruwer 10 sch. unde deme schopenbruwer 10 wytte. Pachtbok Bl. 30; 1501: 10 wytihe deme helbruwer, 10 sch. deme mesterbruwer, Rechnungsbuch S. 121, ebenso S. 123: 1533: 3 sch. deme hellebruwer, 8 sch. deme schopenbruwer. Die Entlohnung des hellebruwers mit 10 Witten findet sich oft, während der Brauer unregelmäßig bezahlt ward. Die seygwaressche (oft seit 1499) hatte auf die Ausscheidung der Treber zu achten, sie ward etwas später, offenbar weil ihr auch der Verkauf zufiel, seykopersche benannt; 1492 statt dessen mit dem ihr zustehenden Lohn de maghet. 1412 März 31 hatte der Hofmeister die Brauer zu Tisch, 1530 ward für 6 Pfenninge Weißbrot für sie gekauft.
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Der Brauer (noch 1483 bruwerknecht) besorgte nicht nur das Brauen, sondern auch die Bereitung des Malzes 132 ). Das Spunden des fertigen Bieres war nicht mehr Sache des Brauers, sondern des Trägers, der auch als Bierspunder bezeichnet wird 133 ).

Einen Teil des zum Brauen benötigten Hopfens baute der Heilige Geist selbst, zu Zeiten wie 1498 konnte er sogar Hopfen verkaufen, meist mußte hinzugekauft werden 134 ), s. am Ende des dritten Kapitels. Das Malz ward teils aus der eigenen Gerste bereitet, teils gekauft, z. B. 1428 1 Last für 13 Mk. Im Jahre 1474 wurden 11 Last Gerste verbraut.

Gebraut ward 1412 zehnmal, 1493 von Neujahr bis Michaelis sechsmal. Jener Zeit kostete das Brauen je 12 Schillinge, 1493 durchschnittlich 18 Schillinge, 1515, wo viermal gebraut ward, 22 Schillinge. 1517 und 1518 ward wieder sechsmal gebraut.

Nicht immer mag das selbstgebraute Bier für alle Anforderungen gut genug gewesen sein, zu andern Zeiten mag es nicht gereicht haben. Auf das erste hin kann man die geringeren Ausgaben für Bier deuten, namentlich die bei besonderen Gelegenheiten 135 ), das andere wird man annehmen müssen, wenn ganze Tonnen gekauft wurden 136 ). Regelmäßig erhielten die Ratsdiener zu ihrer Fastnachtsfeier 3 Tonnen 137 ).

Eimbeker Bier ward 1517 auf die Schreiberei des Rats gesandt (für 2 Schillinge), Hamburger Bier 1530 zweimal für je


132) deme bruwer 28 sch. vor multent 1492, Pachtbok Bl. 30. In Hinrik Barnewolt, deme multere, der 1499 1 Mk. erhielt, werden wir den Brauer zu sehen haben. Später ist vielleicht eine Arbeitstrennung eingetreten, da die Rechnung von 1517 die Rubrik den bruweren unde multeren hat.
133) 1501: 2 sch. deme dregher dat ber tho spundende; 1531: 6 pen. deme berespunder. Für 1 bunth bende ward 1520 1 Schilling ausgegeben. 1548: 18 pen. dem berespunder unde vor dovyckstocke to snydende.
134) Z. B. 1424 6 Drömt für 12 Mk., 1426 und 1427 1/2 Last für 2 Mk., 1428 2 Dr. für 12 Sch., 1 Dr. für 7 Sch., 1429 1/2 L. für 2 Mk. 13 Sch., 1426 2 Dr. oldes hoppen für 24 Schillinge.
135) 1412: 5 sch. vor beer, dat drunken de brodere, do se de molen borden des avendes in der koken; 1499: 2 sch. vor ber, do ick rekenschop dede; 1502: 9 sch. to berghelde, do de heren de breve beseghen; 1515: 6 sch. vor ber, do de heren yn der koken weren.
136) 1412 tranken die Meier von den Höfen zu Pfingsten 2 Tonnen, 2 Tonnen wurden in der Erntezeit gekauft, eine dritte bei gleicher Gelegenheit für die Meier; 1429 eine Tonne für die Pfründner, 1435 1 Tonne zu o Sapientia. Zu den Zusammenstellungen über die Bierpreise, die ich in den Hansischen Geschichtsblättern 1916 S. 211 ff. gegeben habe, ein paar Ergänzungen. 1436 ward die Tonne mit 11 und 12 Schillingen bezahlt, 1438 mit 15, 1486 mit 12 Schillingen.
137) Z. B. 1412.
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11 Pfennige gekauft, öfter Weißbier (withbere), einmal für die Wendorfer, als sie zu Martini ihre Pacht brachten. 5 Tonnen Kovent wurden 1520 für 15 Schillinge gekauft.

Nicht nur für kirchliche Zwecke (Wein und Oblaten), sondern auch für manche Gelegenheit mußte Wein gekauft werden, meist in kleinen Mengen, ohne daß der Anlaß genannt wird. 1493 wurden von Neujahr bis Sonnabend nach Fronleichnam so 27 Schillinge 7 Pfennige ausgegeben, wobei im allgemeinen der Wein plankweise, also zu 3/8 Litern, gekauft ward. Das Plank kostete 9 oder 11 Pfennige. Dem Offizial Joachim Michaelis aus Rostock ward 1517 ein Stübchen (etwa 3 Liter) für 6 Schillinge gespendet. Mag. Schabow erhielt 1518 1 Quart (3/4 Liter) Malvasier. Öfter ward Gewürzwein (klaret) gekauft, z. B. 1499: 15 sch. vor 1 stoveken klaretes, do ik rekenschop dede.

Most gehörte zu der Mahlzeit zur Buckvigilie (1517) und zu der Hühnervigilie (1499, 1522).

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II. Die Verwaltung des Hauses
und das Personal.

Die Verwaltung des Hauses zum Heiligen Geiste scheint anfänglich dem ganzen Rate zugestanden zu haben. Die Ratmannen und Vorsteher des Heiligen Geistes verpachteten 1280 Martensdorf 138 ), der Rat stand für den Heiligen Geist 1290 Besitz zu Hornstorf ab und erwarb solchen zu Martensdorf 139 ), verkaufte Acker, der diesem vermacht war 140 ), Leibrente 141 ) und ließ 1293 Haus und Speicher, 1294 aber mehrere Wurten auf, die jenem gegeben waren oder zustanden 142 ). Die Ratmannen nahmen 1295 einen Hofmeister für den Hof des Heiligen Geistes bei der Stadt an, der bleiben sollte, solange er nach dem Ermessen der Ratmannen und Pfleger seiner Stelle genüge 143 ) 1321 ward der Hof zu Metelsdorf den Ratmannen für den Heiligen Geist aufgelassen, im Jahre darauf wurden die Ratmannen verpflichtet, eine vom Heiligen Geist gekaufte Rente dem Rentner durch die Vorsteher zahlen zu


138) Meckl. Urk.-B. Nr. 1531.
139) Ebd. Nr. 2069.
140) Ebd. Nr. 2076.
141) Ebd. Nr. 2543, 2608, 2609.
142) Ebd. Nr. 2251, 2263.
143) Ebd. Nr. 2312.
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lassen. Mit Wissen und Willen der Ratmannen verkauften endlich 1331 die Verweser Rente 144 ).

Aus diesen Verhältnissen erklärt es sich auch, daß in dem Wismarschen Privilegienbuche, dem von dem Stadtschreiber Hinrik von Embeke angelegten Urkundenkopiar, dessen Inhalt nach dem Brande des Rathauses 1351 von Herzog Albrecht authentifiziert ward, den Urkunden der Stadt 34 des Heiligen Geistes aus den Jahren 1253-1342 angehängt sind, daß Urkunden und Briefe des Heiligen Geistes von dem Stadtschreiber geschrieben wurden 145 ), daß die reitenden Diener auch für den Heiligen Geist ritten 146 ),


144) Ebd. Nr. 4303, 4339, 5258.
145) Ob schon die Eintragung von 1411: her Hinrich Badzee (statt Balzee), der heren scrivere 1 Lub. ghulden (Manual Bl. 12) sich so erklärt, ist fraglich. Aber aus dem Anfange des 16. Jahrhunderts haben wir sichere Zeugnisse dafür: 1517 Bl. 5: 3 sch. magistro Petro [Wedeghen] vor eyn breff to scryvende, noch 3 sch. magistro Petro vor 1 breff, item 3 sch. vor 1 copien to subscriberende, 12 sch. magistro Petro vor 1 breff van Johan vame Loe; 1522: 3 sch. deme stadscryver vor 1 bref; 1524: 3 sch. deme statscryver vor 2 breve, 3 sch. deme statscriver vor 1 breff tho Raceborch, 5 sch. deme loper, de den breff wechdroch; 1534: 18 pen. Dionisio [Sager] vor eyn supplication an unsen gnedigen heren hertoch Hinrik van der Metenstorper unde Martenstorper [wegene], 3 sch. magistro Jordano [Hoppenere] vor eyn vorescrifft, 6 sch. deme stadschriver vor 2 breve an unsen gnedigen heren hertoch Hinrik van der Metenstorper unde Martenstorper wegen, 7 sch. deme loper, de de breve wech brochte to Gustrow an unsen gnedigen heren hertoch Hinrik. Es waren waren allerdings Privatarbeiten, die der Stadtschreiber hiermit leistete. Früher hatte wohl der Küster oder ein anderer Priester solche Schreibarbeit getan. Z. B. 1411: her Johan in der Cremerstraten, deme gaf ik 4 sch. vor den bref thu scrivende van her Stralendorpes weghene (Man. Bl. 11), 1517: 3 sch. vor 1 copien h. Hinr. Stoltynk (Kleriker und Notar). Wegen des Küsters in Kap. 4. Mehrfach hat auch der herzogliche Kanzler für Briefe Zahlung erhalten. So 1515: 3 sch. dem cancellario vor breve; 1520: 6 sch. vor 2 citaciones deme cancellario vame Loes wegen, vielleicht auch 1523: 6 sch. vor 1 herenbreff to schryvende und 3 sch. vor 1 herenbreff van Loeschen wegen. Angeschlossen werden mögen einige Ausgaben für Papier und Kalender: 1524: 15 pen. vor 1 boeck popyrs, 1530: 8 witte vor 1 bock poppirs, 6 pen. vor 1 almanak.
146) Deshalb wird ihnen zu Fastnacht eine Festlichkeit bereitet oder ein Zuschuß dazu gegeben sein. - 1412: so drunken der ratmanne denre 3 t. beers, de tunne wart ghekost vor 10 sch., tho lutteken vartelav(en)de; item so heft de spyse kostet, de se vortereden, 2 sch. unde 2 Mk., unde vor bekere 1 sch., Manual Bl. 14. 1435: 1 sch. unde 2 Mk. vor 3 t. bers den heren denren, Bl. 32. 1436: 6 sch. myn wen 3 Mk. der heren deneren Bl. 35; 1438: 6 sch. unde 3 Mk. der heren denre[n] Bl. 40. 1486: Hennyngh Wantsnyder, deme bruwere, gaf ick 2 Mk. 4 sch. vor 3 tunnen bers den knechten uppe deme stalle to ereme hoghen; to vastelavende scholden ze dat hebben anno 85, dat gaf ik Hennynghe dess anderen sonavendes in der vasten anno 86; 2. Rechnungsbuch Bl. 99. 1487: item
(  ...  )
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und daß Stadt und Heiliger Geist einander in Geldsachen häufig aushalfen 147 ).


(  ...  ) gaf ik den denren vor 3 tunnen bers up den stael 2 1/2 Mk. 2 Sch., Clawes Buter unde Hans Detleves des anderen sonavendes in der vasten anno 87 Bl. 102. 1502: 3 Mk. der heren denre[n] up deme stal tho ereme comm[ers], 3. Rechnungsbuch S. 166. - 1486: den deneren 12 sch. to pande[n] 3 lude, twe tome Koldenhaven unde 1 to Nyendorp des Dinxstedages vor Pascen ao. 86, 2. Rechnungsbuch Bl. 99; item gaf ik Konen 24 sch. vor pantgelt to Scherpstorp, doe ze dar pandeden ere sosse des sonavendes vor winachten ao. 86, Bl. 101; 1487: 24 sch. vor pantgelt, doe Volret vame Loe syn meyger pandet wart, Bl. 103. Vielleicht gehört auch hierher: 2 sch. deme denre, dede den buren thoseden, dat se de pacht bringhen scholden, 1502, 3. Rechnungsbuch S. 166. - Bis zur Vereinigung der Geistlichen Hebungen zahlte der Heil. Geist dafür zuletzt 1 Taler 40 Sch. N 2/3 (= 6,42 M), wovon nach der Rechnung von 1754/5 ein halber Taler für einen Schinken berechnet ward.
147) Für die früheste Zeit zeigt das schon das älteste Stadtbuch §§ 879, 882, 1043, 1137, 1139, 1140, 1144. Als die Stadt 1327 200 Mk. auflieh, ward bestimmt, daß der Heilige Geist die Hälfte abtragen sollte: Meckl. Urk.-B. Nr. 4878. Daß der Heilige Geist 1383 Cessin kaufte, daß es aber kurz darauf der Stadt gehörte, werden wir im 3. Kapitel sehen. Vgl. Hans. Gesch.-Bl. Jahrg. 1918 S. 178. 1533: 18 pen. gaff ick to hulpe to beteren de wege unde vorde by deme Kronskampe unde hoppenhave. 1534: 2 sch. gaff ick den Knechten, dat se vorterden up dem wege, don se na de rutere na Lubeck voreden myt den heren unde etliken borgeren; 3 sch. vorterde ick myt den perden. don ick de vittallie mank de knechte vorde to Roloffstorpe Dies steht in Zusammenhang mit Leistungen der Stadt für Herzog Albrecht während der Grafenfehde. Unklar sind Aufzeichnungen auf Bl. 41 des Prövenboks: Anna 1524 don borden de kemeren(!) 50 Mk. van N. Averberch, de worden uthgheloset uth deme Kroge to Mulsow (woraus dem Heil. Geiste Rente verkauft war); dar borde dat godeshus nicht mer van alse 18 Mk., dat ander alze 32 Mk. quam tho hoppen, den hertich Albert schepede. (Vgl. Hanserezesse III, 8 Nr. 52, 177, 259 § 11, 344.) Noch borden de kemeren upt rathus van Marcus Meyger 55 Mk. anno 37, dat was noch van dem gelde Corth Bulowen to Scharpstorpe van synen pantgude, welke kumpt dem gadeshus tho. Hirvan geven de kemere dem karkheren 10 Mk. . . . Ock wart 1 graw perth ghelent van [deme] gadeshuße, dat krech unse gnedige here herlich Hinrick anno 24 . . . . ., dat quam nicht wedder, so gudt alze 10 gulden. Anno 1539 wart ock 1 swart perth ghelent van deme gadeshus unsem gnedigen heren herlich Albert, dat quam ock nicht wedder. Ock nemen de kemereren eyn orth holtes by Dammenhußen, dat dat gadeßhus in mennigen tyden ghehouwen hadden (offenbar den Wolfsbruch). Hec acta sunt anno 37. . . . Anno 48 ummetrent (Lücke) wart dat brune rideperth ghelent dem vorsten, don dat frouwken uth lant to Holsten wart ghevoret hen in Averlandt. Dat sulve pert bleff ock doth up dem wege. Wegen Dienste für die Stadt, zu denen die Bauern des heiligen Geistes herangezogen wurden, s. im 3. Kapitel. - Noch 1817 streckte das Haus zum Heil. Geiste der Stadt, um ihr die Abbürdung der Kriegsschulden zu erleichtern, 5000 Taler N 2/3 vor, ebenso viel wie die übrigen Geistlichen Hebungen zusammen.
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Später ward der Rat durch einige Ratmannen, zunächst 1319 zwei Ratmannen, sicher seit 1324 durch zwei Bürgermeister abgelöst, die als Vormünder bezeichnet zu werden pflegen 148 ). Im Jahre 1321 vermachte Hinrik Rikwerstorp diesen Vorstehern jährlich 1 Mark zu 2 Paar Schuhen 149 ). Das Zeugnis hierüber ist in gezwungenen lateinischen Versen erhalten und daher auf ihre Bezeichnung als rectores de consulibus civitatis und hernach als domini provisores kein Gewicht zu legen. Namentlich genannt werden die Vorsteher zuerst 1323. Es sind zwei Ratmannen, die ein Erbe für den Heiligen Geist verkaufen und ihm den Schutz des apostolischen Stuhls und die Bestätigung seiner Gerechtsame erwerben 150 ). Im Jahre darauf sind es zwei Bürgermeister mit Johann von Klütz, dann 1329 und 1332 mit Otto Becker 151 ). Dieselben Bürgermeister tauschen 1342 als Vorsteher Klüßendorf für Klein-Ziphusen ein 152 ). Ebenso kaufen zwei Bürgermeister als Vorsteher 1351, 1364, 1368 und 1369 Landbesitz, übernehmen Rente oder lassen sich Rechnung legen 153 ). Sie haben wesentlich die Befugnisse, die sie später als Patrone des Hauses ausübten, indem jedes gewichtigere Verwaltungsgeschäft, wie Kauf von Landbesitz, Verpachtungen, Pachterlaß, Verkauf von Leibrente, Kauf von Rente, Annahme des Hofmeisters, Aufnahme von Pfründnern. Verkauf von Bauernerben oder Rente daraus durch die Bauern und gewiß sonst Wichtigeres vor ihnen abgemacht werden mußte oder ihrer Einwilligung bedurfte, ihnen auch Rechnung gelegt werden mußte. Die Rechnungaufnahme haben sie seit Errichtung des Revisionsdepartements (1828) als Mitglieder des Konsulats. In Lübeck waren seit der Mitte des 14. Jahrhunderts stets die beiden ältesten Bürgermeister Vorsteher des Hospitals.


148) Tutores Meckl. Urk.-B. Nr. 7430, provisores Schröder, Pap. Mecklenburg S. 979 (von 1319), Meckl. Urk.-B. Nr. 4555, 6179, 9243, procuratores 9845, vormunde, vormundere 3962, 4700: vormundere unde vorstendere 13054, vorstendere unde vormunder 11537.
149) Meckl. Urk.-B. Nr. 4302. Übrigens ist die betreffende Stelle im Urkundenbuche falsch interpungiert. Es muß heißen: horum (von diesen Renten) rectores de consulibus civitatis, ad duo qui (an dritter Stelle des Satzes statt an erster) paria tollant marcam caligarum, . . . . . tunc domini pietate novem solidosque viginti pauperibus provisores conferre tenentur. Es nehmen dabei die Worte domini provisores das Subjekt des Satzes anders gefaßt wieder auf. Die Worte custos, presbiter und ancilla sind durch et mit dem Relativum qui verbunden, so daß der Relativsatz in lockerer Konstruktion bis ministrans reicht.
150) Meckl. Urk.-B. Nr. 4414, 4454, 4455.
151) Ebd. Nr. 4555, 5101, 5305.
152) Ebd. Nr. 6179.
153) Ebd. Nr. 7430, 7432, 9243, 9845, 9929.
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Anstatt zweier Bürgermeister als Vorsteher kommen zu Zeiten auch drei oder alle vier vor. Drei in den Jahren 1431, 1439-1485, 1488-1490, 1531, vier 1428-1430, den Jahren des neuen Rates, 1453, 1466-1479, 1483, 1491, 1514, 1517, 1522-1528, fünf 1470, zwei 1485-1487, 1497-1502, 1525, 1530.

Während der früheren Umsturzjahre waren zuerst 1410 drei Bürger den beiden Bürgermeistern zugeordnet und scheinen von 1411 bis 1416 allein die Obliegenheiten als Vorsteher ausgeübt zu haben; nur einmal (1411 Oktober 1) findet sich ein Bürgermeister neben ihnen. Einige dieser Bürger, die von Jahr zu Jahr entweder alle oder doch teilweise neuen Platz machten, wurden, ohne daß das in ihrem Verhältnisse zum Heiligen Geist etwas geändert hätte, während ihrer Amtszeit in den Rat berufen. Die letzten sind noch am 27. September als Vorsteher bezeugt, obgleich der alte Rat schon am 1. Juli wieder eingesetzt war.

Am 14. April 1418 nahmen der Bürgermeister Gert Below und der Ratmann Joh. Vrese als Vorsteher na rade her Johannes Bansekowen (Bürgermeister) Pfründner auf.

Die Vorteile, die die Bürgermeister als Vorsteher hatten, sind während des Mittelalters nicht nennenswert. Daß bei Gelegenheiten wie der Rechnungsaufnahme eine Erfrischung gereicht ward, verstand sich damals von selbst. Sonst findet sich nur 1493 vermerkt: 25 sch. vor dat wygelbroth den borghermesteren, und 1501: 12 Mk. vor broth, dar hebben aff ghekreghen eyn parth de bormestere unde eyn parth de armen lude up dat hus unde [eyn] parth de provenere, eyn parth in de koken 154 ). Erst in späterer Zeit mit dem Aufkommen der Kontraktgebühren und der Ausbildung der Sporteln erwuchsen Einnahmen, die einigermaßen zu Buch schlugen. Das wenigste läßt sich davon aus den Rechnungen feststellen. Nach dem Austausche von Bantow erhielt der Patron der Heiligen-Geist-Hebung jährlich zu Michaelis 30 Mk. kur. als Holz- und Buttergeld aus Hinter-Wendorf, von 28 Rauch- und Pachthühnern aus Mittel-Wendorf, Bantow und Blowaz. 1754 wurden vier verkauft und erhielten der älteste Bürgermeister und der Patron je sechs (wenn nicht beides zusammenfiel, wo dann der Bürgermeister zwölf bekam), der Inspektor vier, die Provisoren acht. 1830 wurden 27 Hühner aus Klüßendorf, Wendorf und Benz verteilt (13, 9, 5). Von 12 Gänsen aus Klüßendorf und zwei aus Benz wurden 1744 10 verkauft, während der Inspektor eine und die Provisoren drei bekamen. Dagegen waren noch 1587 61 Rauch- und Pachthühner aus Mittel-Wendorf, Bantow und Benz "für die


154) Pachtbok Bl. 56, 3. Rechnungsbuch S. 124.
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armen und auf dem have verspeisedt". Es ward aber damals auf den Höfen oder Dörfern nach dem Muster der Fürsten Ablager bezogen, wofür die Rechnung leider nur eine Andeutung bietet: 4 Mk. 1 sch. 3 pf. vor weine, so dies jar uf die ablager szein mitgenohmen worden. Nach dem Erwerb von Preensberg wurden dort Räumlichkeiten für die Vorsteher eingerichtet, vermutlich unter dem Titel der Gerichtshaltung, wogegen die unzufriedenen Bürger von Sommervergnügen sprachen, wie es in großartigeren Formen die Vorsteher des Lübeckischen Stifts Westerau abhielten. Der verwaltende Provisor (s. unten) erhielt, um das gleich mitzunehmen, für die Verwaltung gemäß Beschlüssen von 1742 Nov. 17 und 1746 Aug. 20 ein jährliches Honorar von 120 Mk. N 2/3 (= 140 Mk.) und seit der Veräußerung von Bantow den Marktpreis von zwei Drömt Roggen, die er bis dahin zu Martini von dort bezogen hatte 155 ).

In einigen Fällen handelte auch später noch der ganze Rat für das Haus zum Heiligen Geiste. So kauften 1441 Febr. 25 Bürgermeister und Ratmannen und Hofmeister eine Rente aus der Bede zu Bantow, verlieh 1416 im März oder April der Neue Rat mit Einwilligung der Vorsteher eine Pfründe und ward 1562 Klüßendorf mit Bewilligung des Rates verpachtet.

Seit der Reformationszeit treten wieder bürgerliche Provisoren oder Vorweser neben die Bürgermeister. Zuerst 1526 bei den Abrechnungen, in den Jahren 1532, 1536 und 1537 sogar zwei Bürger allein (jedoch einmal mit Einwilligung der Bürgermeister), 1533 und 1534 neben einem Ratmann, und 1535 drei Bürger neben einem Ratmann. Am 14. März 1538 schließt der Bürgermeister Kort Niebur vor seinen drei Mitbürgermeistern ein ihn und den Heiligen Geist angehendes Geschäft ab. Die Verhältnisse dieser Zeit verminderter Ratsgewalt sind undurchsichtig. Unklar ist namentlich eine Aufzeichnung von 1532 Apr. 9 über die Übergabe des Inventars an den neuen Hofmeister Hans Busschow. Sie lautet: In jegenwardicheit der ersamen heren her Nicolaus Heyne, Jochym Heyneken, rathmannen, Claws Bolten, Cordt Rodoszs, Jochym vam See, Hans Schabbelth unde Claws Nanneken, borgeren tor Wismer, hebben Hans Busschowen vorstender vorhantrecket desse


155) 1754 wurden für Preensberg 1 Spiegel für 45 Mk. und Juchtenstühle und Messingbeschläge für 88 Mk gekauft und für 3 Mk. 3 Paar Gardinen genäht. Eine Frau erhielt für 40 Tage Gartenarbeit 15 Mk. Vgl. Weitere Vernehmlassung der Bürger von 1775 Tit. 1 Nr. 3 Vol. 14a S. 136 zum 2. Gravamen. Wegen Westeraus vgl. Soll, Geschichte des Stiftsdorfs W., Veröffentlichungen des Lübeckischen Staatsarchivs IV, 2. S. 118-124.
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naschreven gudere und rescoppes des hilligen Gestes, welke mester Herman Rempter em naleth, don he afftoch, . . . 156 ).

Von 1541 bis 1545 finden wir als Verweser einen oder zwei Bürger neben einem Bürgermeister, 1555 zwei Bürger, 1559 bis 1568 zwei Ratmannen und einen Bürger oder, nachdem auch dieser in den Rat eingetreten war, dieselben als drei Ratmannen, 1578 zwei Ratmannen (immer noch dieselben seit 1559 oder 1562) und einen Bürger. Seit 1536 führte einer dieser bürgerlichen Vorsteher die Rechnung.

Hin und wieder werden neben den Verwaltern auch die Insassen des Hauses als mit abschließende Rechtssubjekte genannt, selbstverständlich ohne wirklich zugezogen zu sein. So wird 1383 Zessin, 1389 und 1397 Bede oder eine Hebung aus Bede an die Vormünder oder Vorsteher des Hauses zum Heiligen Geiste unde den personen darinne (oder dessulven huses) verpfändet 157 ).

Weder der Rat noch die Bürgermeister konnten sich um die täglichen laufenden Geschäfte kümmern, sondern bestellten dazu Vorsteher oder Meister 158 ). Als solche begegnen zuerst 1280 und 1283 Joh. von Gogelloywe und Jordanus pellifex, an der zweiten Stelle ohne Amtsbezeichnung 159 ). An anderen Stellen werden sie um dieselbe Zeit (1288, 1290 und 1295) als tutores benannt, ohne Namen 160 ). Man könnte zwar zweifeln, ob in diesen tutores wirklich die Meister oder nicht vielmehr rätliche Vorsteher zu erblicken sind; da es sich aber um Geschäfte handelt, die einerseits der ganze Rat, anderseits Johann von Gögelow und der Pelzer Jörden abschlossen, nämlich um Veräußerung von Grundbesitz in der Stadt, so werden sie doch als bürgerliche Vorsteher des Hauses anzusehen sein.

Diese bürgerlichen Vorsteher verpachteten 1280 den Hof Martensdorf und sollten 1295 neben dem Rate zu befinden haben, ob der für den bei der Stadt belegenen Hof angenommene Hofmeister seiner Aufgabe genügte 161 ).

Die Benennungen vormunder, tutores, provisores, procuratores werden sowohl für die Bürgermeister wie für die Hofmeister verwendet, nur einmal habe ich 1407 die als amministrator gefunden 162 ). Eindeutig ist (wenigstens für die ältere Zeit) selbst


156) Buch mit Aufzeichnungen von 1483-1532.
157) Meckl. Urk.-B. Nr. 11537, 12087, 13054.
158) qui presunt domui sancti Spiritus Meckl. Urk.-B. Nr. 1531, magistri ebd. Nr. 1600.
159) Meckl. Urk.-B. Nr. 1531, 1637.
160) Stadtbuch B. S. 88, 155, 156, 222.
161) Meckl. Urk.-B. Nr. 1531, 2312.
162) 2. Rechnungsbuch Bl. 9.
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nicht die Bezeichnung magister oder Meister, die zuerst 1282 in einer schon angeführten Stelle vorkommt. So werden päpstlichen Urkunden die rätlichen Vorsteher als magistri benannt 163 ).

In einer Urkunde von 1331 verursacht die Verbindung provisores sive magistri domus sancti Spiritus, die mit Wissen und Einverständnis des Rates Rente verkaufen 164 ), einige Zweifel. Johann von Klütz aber und Otto Becker (der 1328 Bier zur Erquickung der Armen stiftete), die 1324, 1329 und 1332 neben zwei Bürgermeistern unter der gemeinsamen Bezeichnung als provisores Klein-Ziphusen kaufen, einen Vertrag wegen der Walkmühle abschließen oder Steffin verpachten 165 ), können nur Hofmeister gewesen sein, ebenso Johann Kröger und Johann Schacht, die von 1341-1348 zusammen oder auch einer von ihnen allein für sich oder neben Bürgermeistern als provisores bezeugt sind 166 ). 1351 werden neben zwei Bürgermeistern als tutores Johann Yebekendorp und Johann Holst als procuratores et magistri genannt 167 ). Es ist das die letzte Stelle, wo zwei Hofmeister begegnen. Fortan treffen wir stets (wie schon 1324) nur einen. Zuerst Werner Lischow 1368 und 1371 168 ), nur einmal als procurator bezeichnet, aber 1368 Rechnung ablegend. Die Kornhebung, die er 1371 für Pilger erwarb, hat er schwerlich aus eignen Mitteln bezahlt, wohl aber hat er im gleichen Jahre 200 Mark für Glasfenster in der neuen Kapelle des Heil. Geistes, 70 Mk. für die Decke der Kirche und eine Vikarei zu S. Nikolai gestiftet 169 ).

Danach finden wir Nikolaus Wozerin 1397 (magister) und 1398 170 ) und, nachdem er durch Thiedeke Murman von 1399 bis 1406 171 ), Herman Schröder 1407 (amministrator) und Thiedeke Zurow 1408 und 1409 (vorstender) abgelöst war, wieder 1411 und 1412. Es folgen Johann Wise 1413-1415, Lüdeke Rike 1415 bis 1427, Hinrik Nigeman 1427-1449, wenn nicht noch länger, Klawes Beringer mindestens seit 1458 bis 1476 172 ), Hinrik


163) Meckl. Urk.-B. Nr. 4454, 4455.
164) Ebd. Nr. 5258.
165) Ebd. Nr. 4555, 5101, 5305.
166) Ebd. Nr. 6131, 6189, 6548, 6822, 6828.
167) Ebd. Nr. 7432.
168) Ebd. Nr. 9845, 9929, 10213.
169) Ebd. Nr. 10219, 10249.
170) Ebd. Nr. 13095, 13262.
171) Ebd. Nr. 13423, hofmester 13533, 13534 und 13689, 2. Rechnungsbuch Bl. 6 und 4. Dies und das Prövenbok sind die Quellen für das Folgende.
172) Vgl. Bl. 41 des 2. Rechnungsbuches: do Nigemansche van deme godeshus toch, do quam Clawes Berngher dar wedder in; vorher aber:
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Langhe 1476-1483 und wiederum 1501 und 1502, Hans Rogge 1486 Juli 11 bis 1491, Hans Hamme 1493 173 ), Marcus Rikehof 1498-1501, Schiffer Girges Wulf 1502-1511, Hans Gudejohan 1514-1517, Klawes Radelof 1518-1531, Herman Rempter wohl 1531 und 1532 174 ), Hans Busschow 1532-1542, Martin Borchwerth 1542-1559 (1545 als Werkmeister bezeichnet). Ob Bernd Pegel, der 1485 April 16 und 1486 Juni 22 abrechnete (das letzte Mal in Beisein Hans Rogges), Hofmeister gewesen, ist nicht sicher. Die Eintragungen sind in erster Person gemacht, so daß das Fehlen der Bezeichnung hier nicht darüber entscheidet, ob der gleichnamige älteste Bürgermeister spricht oder nicht. Dieser wird auffallender Weise nicht unter den Bürgermeistern genannt, die damals die Rechnung aufnehmen. Nun könnte er ja aus besondern Gründen zeitweilig (natürlich mit Zuziehung Untergeordneter) die Verwaltungsgeschäfte übernommen gehabt haben; aber die von gleicher Hand wie die Abrechnung eingetragene Notiz: item dede ik her Dyderik Hammen (dem Pfarrer, der, wie es scheint, jener Zeit die eigentliche Verwaltung in Händen hatte) na hete der borgemestere 8 1/2 elen rodes Leydesches 175 ), läßt das doch nicht zu.

Die Hofmeister wurden von den Bürgermeistern angenommen 176 ). Sie hatten die Wirtschaft zu leiten und die Rechnung zu führen und zu bestimmten Zeiten vor den Bürgermeistern abzurechnen. 1492 ließ, wie schon anzuführen war, der Ratzeburger Bischof es gelten, daß der Hofmeister wegen der Armen seiner Ladung nicht nachkommen könne. Bei Aufnahme von Pfründnern wirkte der Hofmeister vielfach neben den Bürgermeistern mit 177 ), ebenso bei Verkauf von Rente und Leibrente, bei Ankauf von ländlichem Besitze, bei Verpachtung der Höfe und bei Bewilligung von Rentenverkauf durch die Bauern. Mit Einwilligung des Hofmeisters verleihen die Bürgermeister 1470 und 1474 Pfründe und Wohnung 178 ). Vor den Vorstehern, zwei Bürgermeistern, und dem Hofmeister, wird 1399 Urfehde geschworen 179 ). Der Hofmeister


(  ...  ) anno domini 1458 do kofte Hinrik Swarte unde Mette, sin werdinne, 2 provene, wol betalt, unde se scholen in der wanynghe, dar Nygemansche uth starf, der provene scholen se bruken.
173) Pachtbok Bl. 10.
174) Vgl. S. 187.
175) 2. Rechnungsbuch Bl. 101 zum J. 1486.
176) Z. B. Marcus Rikehof 1498 Martini, Prövenbok Bl. 2a. Er ist aber schon im Januar (mytweken na hill. dre konink daghe) tätig, Bl. 6. An einer Stelle wird die Jahreszahl verschrieben sein.
177) Nicht immer, z. B. nicht 1511, Prövenbok Bl. 7
178) 2. Rechnungsbuch Bl. 45, 48.
179) Meckl. Urk.-B. Nr. 13533.
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weist 1410 einem Pfründner seine Wohnung an und trifft 1429 mit der Witwe eines anderen ein Abkommen wegen dessen künftiger Wohnung 180 ); er allein verkauft 1517 eine halbe Pfründe 181 ). Vor dem Hofmeister tritt 1473 ein Bauer zu Mittel-Wendorf sein Erbe an seinen Sohn ab 182 ). Der Hofmeister legt Bauern Bußen für Blut und blau auf und ermäßigt sie, er stiftet Vertrag und zieht zu Mittel-Wendorf und Benz Buße ein 183 ), er schließt 1400 einen Leibrentenvertrag ab 184 ). Ihm ist die Verteilung des aus der 1371 von Werner Lischow erworbenen Rente beschafften Biers und Brotes an die Pilger zugewiesen 185 ).

Vom Hofmeister wird 1397 vorausgesetzt, daß er verheiratet ist 186 ). Zur Teilnahme an des Hofmeisters Tische kaufte 1578 der Barbier Peter Reder den Sohn einer Schwester ein 187 ), wie man in früheren Zeiten sich hin und wieder Versorgung am Tisch eines Werkmeisters der Pfarrkirchen erworben hatte. Dafür daß der Hofmeister freie Kleidung hatte, spricht eine Eintragung von 1431 188 ). Er konnte auch Ausgaben für eine Kollation in Rechnung stellen 189 ).

Klawes Woserin hatte nach Niederlegung seines Amtes Anspruch auf Wohnung und Pfründe, seine Hausfrau aber, die sich 1411 eine Pfründe gekauft hatte, ließ sich dafür 1415 eine Leibrente geben. Lüdeke Rike kaufte, als er sein Amt 1428 niederlegte, für sich und seine Hausfrau Leibrente. Sein Nachfolger Hinrik Nigeman im gleichen Jahre ebenfalls für sich und seine Hausfrau, aber mit der Bedingung, daß sie in ihren Bezug erst eintreten sollten, wenn er seinem Amte nicht mehr vorstehen könnte 190 ). Als seine Witwe nach 1449 van deme godeshuse toch, ward ihr auf Lebenszeit ein silberner Becher geliehen. Sie starb 1458 191 ). Klawes Beringer und seiner Hausfrau ward bei Aufgabe seiner Vorsteherschaft 1476 eine Pfründe verliehen 192 ). Eben-


180) 2. Rechnungsbuch Bl. 10, 13.
181) Prövenbok Bl. 9.
182) 2. Rechnungsbuch Bl. 46.
183) 2. Rechnungsbuch Bl. 89 (1486).
184) Meckl. Urk.-B. Nr. 13689.
185) Ebd. Nr. 10213.
186) Ebd. Nr. 13095.
187) Prövenbok Bl. 35.
188) Manual Bl. 85: 3 Mk. vor 1 rokwant my zuven to behuf.
189) Rechnung 1531: 18 pen. vordrank ik ens to ener collatien.
190) 2. Rechnungsbuch Bl. 13.
191) Ebd. Bl. 41.
192) Ebd. Bl. 48.
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so gaben die Bürgermeister 1528 dem Vorsteher Klawes Radelof Pfründe und Wohnung 193 ).

Der der Untreue überführte Hofmeister Martin Borchardt ward durch ein Abkommen von 1559 Febr. 6 zwar zu Schadenersatz angehalten, aber zugleich verpflichtet, die Wirtschaft fortzuführen, wobei ihm zur Kontrolle zwei Ratmannen, zwei Bürger und ein Schreiber an die Seite gestellt wurden. Diese sollten die Einnahmen und Ausgaben haben und die Rechnung führen, er aber nichts ohne deren Wissen und Willen tun. Würde er zur Verwaltung unfähig oder abgesetzt, so ward ihm freie Wohnung thosampt aller nottroft zugesichert, wo dat van olderß her gebrucklich. Er räumte, nachdem er mit den Vorstehern in Uneinigkeit geraten war, gemäß einem neuen Vertrage vom 12. Oktober des Jahres den Heiligen Geist 194 ).

Mit dem Ende des Jahres 1631 hörte die Hofhaltung auf. Das Vieh ward verkauft, ein Bauknecht, ein Baujunge und zwei Mägde wurden entlassen. Es blieben nur der Hofmeister, die Hofmeisterin und die Prövenmagd, seit 1636 nur Hofmeister und Prövenmagd (= Köchin). Nach einer Auskunft von 1828 war immer der älteste reitende Diener Hofmeister und hatte als solcher die Aufsicht über den Heiligen-Geisthof und die dort wohnenden Pfründner 195 ). Er bewohnte eine Bude auf dem Hofe. Noch jetzt erhält bei Aufnahme eines Pfründners der älteste reitende Diener 1,75 Mk. Einspringegeld.

Die erste Rechnunglegung eines Hofmeisters, die uns bekannt ist, ist vom Ende Juni 1369. Sie fand vor zwei Bürgermeistern statt. Als Ergebnis wird eine Forderung des Hofmeisters von 88 Mk. verzeichnet 196 ). In derselben Art sind die meisten späteren Aufzeichnungen über die Abrechnung gehalten, so daß die Beträge der Einnahmen und Ausgaben im Dunkel bleiben. Nach einer Bestimmung der Bürgermeister Johann Dargetzow und Johann Tuckeswert von 1387 sollte regelmäßig in der Epiphaniasoktave abgerechnet werden 197 ). Doch hat man sich später nicht daran gekehrt. Öfter wurden die Stadtschreiber zugezogen. So 1432 bis 1434, 1437 bis 1439 und 1485 und 1522 (ebenso zu Pfründenkäufen und Verpachtungen 1432, 1435, 1485).


193) Prövenbok Bl. 8.
194) Prövenbok Bl. 16, 17; Zeugebuch Bl. 365. Am 10. Juli 1561 erklärte sich B. für befriedigt, Zeugebuch Bl. 454.
195) Tit. IV Vol. 35 2 zu [1] zu Monitum 127.
196) Meckl. Urk.-B. Nr. 9929. In der letzten Zeile ist, wie in der Anmerkung vermutet wird, assumci zu lesen.
197) Ebd. Nr. 11880.
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Ausnahmsweise ward 1411 Juni 18 nicht von dem Hofmeister, sondern von den Verwaltern, dem Ratmanne Hinr. Rampe, Klawes Kusel und Dame vor dem Rate abgerechnet. Sie wurden entlassen und an ihrer Stelle Hinr. Warendorp, Gottschalk Scheversten und Kurd von Pegel zu Vorstehern erwählt 198 ).

Zu der Abrechnung mußte gemäß einer Aufzeichnung von 1490 der Fischer des Heiligen Geistes einen guten Hecht oder ein gutes Faß Fische liefern 199 ). Vermutlich ist auch sonst aufgetischt worden. 1428 Juli 21 ward in der Küche abgerechnet, 1524, 1526, 1528 und 1535 in der Schreiberei.

Einige Male erfahren wir doch die Höhe der Einnahmen und Ausgaben. 1411 Juni 18 hatte Klawes Woserin 765 Mk. eingenommen und 866 Mk. ausgegeben (seit wann?) 200 ). Bei seiner Abrechnung vom 30. November desselben Jahres beliefen sich Einnahmen wie Ausgaben auf 1380 Mk., Dez. 24 die Einnahmen seit dem 18. Juni auf 1394 Mk., die Ausgaben auf 1303 Mk. 201 ), wobei es rätselhaft ist, wie sich diese Zahlen erklären mögen. Ende Juni 1412 wird eine Einnahme von 867 Mk. und eine Ausgabe von 886 Mk., Nov. 29 eine Ausgabe von 1341 Mk. verzeichnet 202 ). Als Woserin wiederum 1412 Dez. 24 (des sonavendes vor wynachten) mit den Vorstehern rechnete, betrugen seine Einnahmen seitdem 18. Juni 1411 1366 Mk., seine Ausgaben 1509 Mk., die Einnahmen und Ausgaben Kurds von Pegel 334 Mk. 203 ).

Aufzeichnungen über Abrechnungen der üblichen Art haben wir von 1428 Apr. 8, Juli 21, 1429 Febr. 16, Sept. 25. Dann nach dem Fehlen einiger Blätter (was in der Blattzählung nicht berücksichtigt ist) von 1430 Sept. 26 - hier ist einmal die Einnahme auf 275 1/2 Mk., die Ausgabe auf 267 Mk. angegeben -, 1431 März 17, Okt. 4, 1432 Apr. 9, Sept. 30, 1433 Mai 4, Okt. 8, 1434 März 18, Sept. 28, 1437 Okt. 1, 1438 Mai 1, Okt. 4 (nur vor einem Bürgermeister mit dem Stadtschreiber), 1439 Apr. 21, Okt. 20, 1440 Apr. 5, Okt. 9, 1441 Mai 9, Okt. 9, 1442 Juni 7, Nov. 1, 1443 Mai 5, Okt. 16, 1444 Mai 13, Okt. 14, 1445 Okt. 17, 1446 Mai 15, Okt. 16, 1447 Mai 9, Okt. 29, 1448 Okt. 6 oder 13 (dominica Dionisii), 1449 Okt. 12, 1450 Nov. 1, 1451 Sept. 30, 1452 Mai 22, 1453 Apr. 8, 1454 Sept. 30, 1455 Juni 16 und Okt. 24. Nach langer Unterbrechung von 1499 Okt. 27, 1500


198) Manual Bl. 4, 110, 111.
199) Prövenbok Bl. 43.
200) Manual Bl. 4.
201) Ebd. Bl. 19, 20.
202) Ebd. Bl. 16.
203) Ebd. Bl. 110.
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Nov. 26, 1501 Sept. 21. Inzwischen geben die Abrechnungen von 1485-1487 die Höhe der Einnahmen und der Ausgaben an: 1485 Ap. 16 (E. 307 Mk. 10 Sch., A. 300 Mk. 13 1/2 Sch.), Nov. 8 (E. 51 Mk. 6 Pf., A. 214 Mk. 11 Sch. 4 Pf.), 1486 Juni 22 (E. 289 Mk. 6 Pf., A. 343 Mk. 11 Sch. 10 Pf.), Sept. 26 (E. 7 1/2 Mk., A. 100 Mk. 3 1/2 Sch.), 1487 Mai 8 (E. 328 Mk. 11 Sch., A. 390 Mk. 12 Sch. 8 Pf.) 204 ).

In der Reformationszeit wurden die bürgerlichen Vorsteher zu der Rechnungsablegung zugezogen. Diese fand 1526 Apr. 9 vor 2 Bürgermeistern und in Gegenwart zweier Bürger über das Jahr von Michaelis 1523 bis Michaelis 1524, am folgenden Tage aber mit dem Unterschiede, daß nur ein Bürger zugegen war, über das Jahr von Michaelis 1524 bis Michaelis 1525 statt. Die Rechnung über das Jahr von Michaelis 1526 bis Michaelis 1527 ward 1528 März 21 vor den vier Bürgermeistern aufgenommen. 1535 Sept. 8 dagegen rechneten der Ratmann Joachim vom See, Hans Schabbelt, Markus Meiger und Hans Kistemaker vor den Verordneten des Rates, dem Bürgermeister Grawe und dem Ratmann Hinr. Dürjar in Beisein der neuen Verweser Bernd Hoppenacke und Marten Schepel über die Jahre 1533/4 und 1534/5 ab (ausgenommen über die Schuld der Hofmeister Radelof und Buschow), und am folgenden Tage entlastete sie der Rat.

Zum Rechnen im täglichen Leben brauchte man Rechenpfenninge. Über den Kauf von solchen berichten zwei Eintragungen: 3 penninghe vor telleghelt (1492), 1 schillingh to talgelde (1517) 205 ).


204) Ebd. Bl. 77-92 (1428-1433), Bl. 27, 29, 36 (1434-1437), Bl. 38-50 (1438-1455), 3. Rechnungsbuch Bl. 54, 89, 126 (1499-1501), 2. Rechnungsbuch Bl. 96, 98, 100, 101, 103 (1485-1487).
205) Pachtbok Bl. 29, Rechnung von 1517 Bl. 5. Vgl. Schrader, die Rechnungsbücher der Hamburger Gesandten S. 33* Anm. Ein solcher mittelalterlicher Rechenpfenning aus Messing mit dem Wismarschen Wappen ist erhalten, beschrieben bei Grimm, Münzen und Medaillen der Stadt Wismar S. 66 unter Nr. 756. Meine Literaturnachweise hat Grimm danklos auf S. 73 nachgetragen, die Deutung beiseite geschoben. Wie es jetzt Leute gibt, die sich durch Blüten betrügen lassen, so ließen sich ehedem manche solche Rechenpfenninge als Münzen aufhängen. Nachweisungen aus Süddeutschland bei Knapp, Nürnberger Kriminalrecht S. 259 Anm. 2. Von dem weltfremden Herzog Heinrich von Mecklenburg-Stargard (1417-1466) berichtet Krantz: sederat aliquando dispensator rerum ejus et jactiles nummos ex cupro ad numerum levi comparatos longo ante se ordine calculans habuit. Dux ipse iam aeris indigus, quum putaret aureos, acervat in unum. Hos, inquit, interim meis usibus desumo: tu alios require. Movit astantibus risum; quum dispensator diceret non esse illos usui ad comparandum, sed solum calculandum, projiciens abiit, Wandalia XII, 15.
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Rechnungen oder Teile von Rechnungen sind schon aus recht alten Zeiten vorhanden. Die ersten von 1304 finden wir im ältesten Stadtbuche §§ 1133 und 1134, daneben aber ältere Aufzeichnungen über Geldgeschäfte mit der Stadt, die z. T. zwischen 1260 und 1270 fallen 206 ). Eine Übersicht und einen Einblick über und in Besitz, Einnahmen, Ausgaben, Wirtschaft und Betrieb des Hauses gewähren jedoch erst die Rechnungsbücher und das Manual. Das älteste Rechnungsbuch, das durch den sonst nicht wohlberufenen Sergeanten Büsch aus unsicherem Privatbesitz an Dr. Crull gekommen und von diesem wieder dem Ratsarchive zugestellt ist, haben wir gedruckt im Mecklenburgischen Urkundenbuche Nr. 8428. Die dafür in der Anmerkung ausgemittelte Datierung von 1357-1367 läßt sich noch um ein weniges näher bestimmen auf die Jahre 1359 bis 1367, und zwar wird die Rechnung eher an das letzte als an das erste Jahr hinanzurücken sein 207 ).

Das Manual besteht aus 111 Blatt Papier in Folio und enthält mit großen Lücken und bei sehr verschiedenartiger Buchung Ausgaben, Einnahmen und Abrechnungen von 1411 bis 1487. Auf Bl. 104 (zum J. 1429) ist auf ein anderes, verlorenes Buch verwiesen. Es heißt dort: desse anderen rekenschop (Abrechnung mit dem Müller Hans Kors) de sok an deme nygen boke.

Das 2. Rechnungsbuch, betitelt de utgift unde de upboringe des Hilgen Gestes, umfaßt auf 50 Blatt Pergament und 53 Blatt Papier in Quart die Jahre 1369 bis 1487. Der Titel trifft nur


(  ...  ) Item anno et die, quibus supra (1444 Dez. 10), quidam Hans Tiliken, de Crossen peregrinus, fuit crematus, quod certas fibulas, quibus utuntur mercatores ad computationes suas, vendidit sub nomine florenorum, Berliner Stadtbuch, 2. Ausgabe S. 223. Anno [15]28 des Fridages na der enthovedinghe Johannis (Sept. 4) quam vor gherichte Bartelmewes Tonniges umme siner undat willen. . . . Wenn er spielt, so legt er Rechenpfenninge (de rekelpenninge) aufeinander, oben darauf einen Goldgulden und sagt: su, dar steidt idt, de ene gelt so vele alze de ander, so gud, alze id is. Er hat 52 Rechenpfenninge gekauft, um sie bei den Bauern als Gold auszugeben. Auch hat er Rechenpfenninge in ein Tuch gewickelt und auf die Straße geworfen; wenn dann ein Bauer das Tuch gefunden hat, so ist er darüber zugekommen, und der gierige Bauer hat ihm eine Mark zu Biergeld geben müssen. Rostocker Gerichtsprotokollbuch, Hans. Geschichtsblätter, Jahrg. 1887 S. 88. Don sulvest (1567) wordt ock eyn Knecht gerichtet, hedde talpenning togerichtet und vor goltgulden uthgeven, Rostocker Chronik, Jahrb. f. Mecklenb. Gesch. 8 S. 190.
206) Ältestes Stadtbuch §§ 879, 882, 1043, 1137, 1139, 1140, 1144, Stadtbuch B S. 105 (um 1275) und 158 (um 1290).
207) Markwart Becker (S. 241) ward erst 1359 Sept. 7 in den Rat aufgenommen. Außerdem gehörte die erst 1358 von Lüdeke Mölner an Joh. Bödeker verkaufte Windmühle vor dem Lübschen Tor wieder dem Heil. Geiste. Vgl. S. 239 und Nr. 7754 Anm.
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auf den zweiten Teil (1484-1487) zu, während im ersten Verkaufe von Renten und Pfründen verzeichnet sind. Hinten auf dem Umschlage steht, noch eben lesbar: Dyt bock wort gehalt ut der Pegel schappe XI. Augusti anno etc. XXIIII.

Ein Heft von 14 Blatt Papier enthält eine genaue Zusammenstellung über das Soll der regelmäßigen Einnahmen und der Verpflichtungen des Heiligen Geistes von 1483 und ein Inventar von 1532, ein anderes von 2 Lagen von 16 und 12 Blättern verzeichnet die Pächte und Renten von 1486-1491.

Als Pachtbok ist ein Buch von 65 Blatt bezeichnet, das von 1487 bis 1493 reicht, in seinem größten Teil aber ähnlich dem Manual genaue Aufzeichnungen über die Ausgaben von 1491 bis 1493 enthält.

Das dritte Rechnungsbuch von 186 Seiten Papier in Quart bringt Einnahmen und Ausgaben der Jahre 1498 bis 1502.

Es folgen einzelne Rechnungen über die Jahre 1515, 1517 und 1518, 1520, 1522, 1524, 1526/7, 1530/1, 1533/4.

Eine Fortsetzung des ersten Teils des 2. Rechnungsbuches ist das 1486 angelegte Prövenbok in Folio. Es zählt 18 Blatt Pergament und 25 Blatt Papier und enthält, bis 1578 reichend, auch Einzeichnungen anderer Art.

Einnahmen sind im Manual von 1411, 1412, von 1424-1437, von 1439-1466, 1468, 1472 und von 1475-1477 angeschrieben, von 1484 bis 1487 im 2. Rechnungsbuche 208 ). Sie folgen aber nicht etwa fortlaufend auf einander, sondern wie in der Anmerkung angegeben ist. Zusammenrechnungen finden sich selten. Es waren für 1460 585 Mk. und 110 1/2 Mk. Ausstände, 1461 486 1/2 Mk., 1462 423 1/2 Mk., 1463 427 1/2 Mk., 1464 430 1/2 Mk., 1465 380 1/2 Mk. 1515 wurden 525 Mk. 5 Sch. 4 Pf. eingenommen, waren 264 Mk. rückständig, wurden 534 Mk. 14 1/2 Sch. ausgegeben und blieben 25 Mk. 6 Sch. geschuldet; 1516 370 Mk. 4 Sch. 10 Pf. eingenommen, 276 Mk. 1 Sch. rückständig, wurden 370 Mk. 10 Sch. 9 Pf. ausgegeben und blieben 103 Mk. 14 Sch. 10 Pf. geschuldet; 1517 554 Mk. 14 Sch. 4 Pf. eingenommen und 561 Mk. 1 Sch. 7 Pf. ausgegeben; 1518 385 Mk. 4 Pf. eingenommen, 59 Mk. 12 Sch. rückständig, wurden 381 Mk. 10 Sch. 6 Pf. ausgegeben und blieben 35 Mk. 8 Sch. geschuldet; 1533 351 Mk. 3 Sch. 7 Pf. eingenommen und 351 Mk. 8 Sch. 10 Pf. ausgegeben; 1534 369 Mk. 12 Sch. 9 Pf. eingenommen und 353 Mk. 5 Sch.


208) Für 1411 auf Bl. 4, 7 und 107-110, für 1412 auf Bl. 5, 1424 bis 1426 Bl. 105 und 106, 1427-1429 Bl. 103-106, 1430-1437 Bl. 68 bis 73, 1439-1475 Bl. 40-60, daneben 1447-1451 Bl. 94 101, 1475 bis 1477 Bl. 2, 2a und 99.
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11 Pf. ausgegeben. Nachgerechnet hab ich nirgend und auch die acht unübersichtlichen Buchungen zusammengezählt. Es kann ja nur darauf ankommen, einen Eindruck zu gewinnen, und auch der bleibt unvollkommen, da meist die Kornhebungen fehlen. Zusammengesetzt sind die Einnahmen aus Geldhebungen und Renten aus Dörfern und Gütern, eignen und beliehenen, aus Pächten von Acker und Mühlen, Hausrenten, verkauftem Korn, Holz, Wolle, Vieh, Heu, dem Ertrag aus Verkauf von Pfründen, Vermächtnissen und Opfergaben, endlich dem Erlös von Nachlaßsachen.

Die Dörfer sollten an Pacht und Bede 209 ) erbringen,

die Dörfer sollten an Pacht und Bede erbringen

sie brachten

sie brachten

1483 wurden an Pacht, Bede und Rente von Gütern als Soll 450 Mk. 5 Sch. berechnet.

An Korn waren zu erwarten 1359-1367 aus

an Korn waren zu erwarten 1359-1367 aus

209) In dem 1483 angelegten Rechnungsbuche wird die Bede aus Metelsdorf als stolpbede oder stoelpbede bezeichnet.
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Es kamen ein 1411 aus

es kamen ein 1411 aus

Es waren zu fordern 1475 aus

es waren zu fordern 1475 aus

Es kamen ein 1499 aus

es kamen ein 1499 aus

nbsp;nbsp;nbsp;nbsp;nbsp;nbsp;nbsp;nbsp;nbsp;nbsp;1515

1515

Die Höfe erbrachten  1474     1515

die Höfe erbrachten 1474 1515

1483 sollten aus Dörfern und Höfen einkommen 9 L. 7 Dr. 8 1/2 Sch. R., 9 L. 3 Dr. 6 1/2 Sch. G., 10 L. 1 Dr. 3 Sch. H.

Verkauft wurden 1498 Weizen für 13 Mk., Korn für 25 Mk., Saatgerste für 3 1/2 Mk., Schweine für 10 Mk. 7 Sch., Wolle für 11 1/2 Sch., Holz für 1 1/2 Mk., insgesamt für 54 Mk. 2 1/2 Sch. 1515 6 Sch. Weizen für 1 Mk. 7 Sch., 4 Dr. Roggen für 9 Mk., 5 L. 7 Dr. Gerste für 74 Mk., Hopfen für 12 Mk., insgesamt für 96 Mk. 7 Sch.

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Die Ausgaben liegen vor von 1411 und 1412, 1424-1439 im Manual, von 1484-1487 im 2. Rechnungsbuche, von 1492 und 1493 im Pachtbok, von 1499-1502 im 3. Rechnungsbuche 210 ).

Die Wirtschaft erforderte 1424 einen Meisterknecht, zwei Treiber, einen Jungen, einen Schweinekoch, einen Schweinehirten, einen Kuhhirten, drei Mägde, eine Kohlmagd und eine Siechenmagd. In der Ernte kamen ein Hocker, eine Binderin, ein Staker hinzu. Sonst wurden noch ein Höpfner beschäftigt und im Winter Drescher 211 ). Gottesgeld bei Mietung von Dienstboten treffen wir in den Rechnungen erst 1530 und 1531 212 ). Lohn ward zweimal im Jahre bezahlt: Sommerlohn und Winterlohn, nur sind diese Löhne ungenau angeschrieben, wohl weil sie unregelmäßig gezahlt wurden. Der Sommerlohn des Meisterknechts betrug 4 Mk., der der Treiber 3 Mk., der des Jungen 1 Mk. Eine Magd erhielt im Sommer 1 1/2 Mk., im Winter 1 Mk. 4 Sch., eine andere im Sommer und Winter zusammen 4 Mk. 2 Sch., die kleine Magd im Winter 1 Mk. Der Jahreslohn des Schweinekochs betrug 3 1/2 Mk. 1517 erhielt der Meisterknecht im Sommer 7 Mk., im Winter 4 Mk., der kleine Knecht im Sommer 6 1/2 Mk., im Winter 3 Mk., der große Treiber im Sommer 5 Mk., im Winter 3 Mk., der kleine Treiber im Sommer 4 1/2 Mk., im Winter 2 1/2 Mk., der Schweinekoch 213 ) im Sommer 4 Mk., die Köchin im Sommer 3 Mk., im Winter 1 1/2 Mk., die Molkenmagd 214 ) 215 ) dasselbe, die


210) Von 1411 Juni 12 bis 1412: Manual Bl. 9-20, 1424-1427 Bl. 62-68, 1428-1433 Bl. 75-93, 1434-1439 Bl. 27-40; 1484-1487: 2. Rechnungsbuch Bl. 93-104; 1492 und 1493: Pachtbok Bl. 26 -60; 1499: 3. Rechnungsbuch S.41-52, 1500: S. 79-88, 1501: S. 111-125, 1502: S. 149-173.
211) 1412 erhielten in den Fasten 5 Knechte abendlich 1 Stübchen Bier; in der Ernte erhielten 4 Mäher (megere, de arbeydeden by dachlone), daneben 4 vrowen, de dar bunden in der ghersten arne, 14 Sch. 1501: 3 sch. deme ghrasmeyer, 3 sch. den frowen, de de gharven thoworpen in dat fack in der schunen, 7 sch. unde 4 pen. den stakeren unde thowarperen in der schunen. Ein harker kommt 1427 vor, eine arnemaghet 1499, eine garversche 1517 und 1523, eine byndestersche 1424, bindelmaget 1515, bindelsche 1517. 1587: 1 Mk. 4 sch. einer frawen vor 4 nacht, die ßie in dem gersten und weitzen gebunden und 3 tage in dem vake gehulfen; 1 Mk. einer frawen vor 4 nacht in dem gersten zue binden und einen tagk in dem weitzen.
212) 1530: 1 sch. ener maget to gadesgelde; 1531: 1 sch. der sekenmaget to gadesgelde.
213) Ob der 1395 bezeugte Koch, wegen dessen Verwundung und Lähmung der Wollenweber Hering verfestet ward (Meckl. Urk.-B. Nr. 12876), mit dem Schweinekoch gleichzusetzen ist, lasse ich dahingestellt.
214) 1492: mollekenmaget, Pachtbok Bl. 32, 1517: molkenmaget und molkemaget.
215) 1531: komaget.
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Kleinmagd im Sommer 1 1/2 Mk., im Winter 12 Sch., die Siechenmagd im Winter 2 Mk. Etwas abweichende, teils höhere, teils niedrigere Löhne wurden 1518 gezahlt. Im 17. Jahrhundert treffen wir eine Küsterin im Langen Hause, die ich in Ermangelung einer besseren Stelle hier anführe. Ob die Ausgeberin im Langen Hause - 1676 starb eine solche namens Gertrud - der Köchin gleichgestellt werden kann, lasse ich dahingestellt. Wie weit die Dienstboten Anspruch auf Kleidung hatten, bleibt zweifelhaft. Ausgaben für solche finden sich nur ab und zu in den Rechnungen für Schuhe, Lein und Nählohn 216 ). Regelmäßig wurden in der Ernte Erntehandschuhe oder Bindehandschuhe angeschafft 217 ). Zu Weihnachten bekamen die Leute des Heiligen Geistes Opfergeld 218 ), zu Zeiten auch Badegeld 219 ).

Natürlich war der Bestand an festgelohnten Knechten und Mägden ebensowenig in den verschiedenen Zeiten gleich wie der zu gelegentlicher Arbeit Angenommenen. Am Ende des 15. Jahrhunderts taucht vor allem der Reitknecht (rideknecht) auf, zuerst 1483 bezeugt 220 ). Er wird die Aufgabe gehabt haben, die Dörfer zu bereiten, dort Bestellungen auszurichten und polizeiliche Funktionen auszuüben und war gewaffnet. 1501 erscheinen Reitknechte im Plural. Früher werden die reitenden Diener des Rates damit beauftragt worden sein, wie auch Büttel und Kohlenmesser


216) 3. B. 1522: 3 sch. vor 1 par scho der kokesken, 20 sch. vor 1 par stevelen deme rydeknechte, 1531: 2 sch. der kokesschen an 1 schorteldok, 6 1/2 sch. vor 1 kruset hemmede deme swyneknechte an syn lon. Es ist ihm diese Ausgabe also an seinem Lohne gekürzt worden.
217) erghantschen (offenbar verschrieben, wie überhaupt Schreibfehler nicht selten sind), Manual Bl. 17, byndelhantschen.
218) 1493: 16 1/2 sch. tho offerghelde deme volke, Pachtbok Bl. 57. Vergleichbar sind Angaben wie 1534: 3 sch. tor kerkmisse den knechten oder 1531: 1 sch. den (!) bucknechte, de den vastelavent brochte, 2 sch. vor hetewegge den armen unde bucknechten.
219) 1493: 3 sch. tho stavenghelde, Pachtbok Bl. 60. 1534: 1 sch. vor staventuch den knechten. 1531: 1 sch. vor badent in den staven.
220) Die Rechnungsbücher von 1483 und 1487 führen unter den ständigen Ausgaben an: 9 Mk. deme rideknechte, 1 Mk. deme rideknechte, 3. Rechnungsbuch S.79. 1501: 12 sch., do Lawrens, de rideknecht, tho der kulen broch[t] worth, ebd. S. 125; 8 sch. den rideknechten, dat sze uppe de dorpe reden S. 161. 1502: 8 sch. vor des rydeknechtes panser tho betherende S. 168, 20 sch. deme rydeknechte vor 1 sadel S. 169; 1530: 13 pen. vor 1 orthiseren up 1 tashaken. 1552: 5 sch. vor 1 schede tom swerde dem denre Bucke, 31 sch. vor 1 par stevelen, krech de rideknecht Jochim Buck. 1520 erhielt er im Winter 5 1/2 Mk. Lohn, dat ander hefft he an wanth ghekregen. Vgl. Anm. 216.
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Diensten herangezogen wurden 221 ). Als Entgeld ward den Ratsdienern zu Fastnacht ein Schmaus bereitet 222 ). Um Weihnachten erhielten die Spielleute 2 1/2 Schillinge oder 2 Schillinge 223 ), der Mühlknecht zu Fastnacht einen Schilling stupelgelt 224 ).

Ein Häckselschneider (hackelssnyder, strosnyder, vodersliyder ) kommt 1499, 1515, 1517, 1518 vor. Ein Fischer erhält 1520 5 Mk. im Sommer, 1 1/2 Mk. im Winter, eine Kuhhirtin (koeherdessche) 1499 4 Sch. 225 ). Auch sonst begegnen Ausgaben für das Hüten der Kühe und namentlich der Schweine. Für Weidegeld (wydegelt) werden 1515 1 Mk., 1522 17 Schillinge ausgegeben. 1502 erhielt der Schweinehirt 8 Schillinge für Lohn unde vor wennenth, das Gewöhnen der Schweine an die Weide (wie auch für das Gewöhnen des Rindviehs bezahlt ward) 226 ). Ein Kleinknecht wird der klover gewesen sein, der 1433 1 Mk. 10 Sch. Sommerlohn erhielt und sonst noch 4 Mk., ein anderer (?) 6 Sch. für das Hüten der Schweine, dieser wird auch swyneklover benannt, woneben ein swyneknecht und ein swen vorkommt 227 ). In Nahrung

Danach wird schon damals die noch um 1870 bestehende Sitte gewesen sein, daß sich die Kinder Ruten (mit buntem Bande) banden, um damit Heißwecken einzutreiben (hetwecken her, hetwecken her!).


221) 1530: 5 sch. deme bodele vor de helden, dar Lubbeke in ghespannen sat; 1534: 4 sch. deme bodele, dede Perdumpes garsten besatede to Dammenhusen in Stens schunen; 1522: 1 sch. deme bodel vor 1 besat. - 1428: 8 sch. eneme kaldreghere darvor, dat hee lip to Louenborch, Manual Bl. 75. Die Kohlenträger oder Kohlenmesser dienten zugleich als niedere Gerichtsbeamte.
222) S. Kap. 2 Anm. 146.
223) 3. B. 1499, 1515, 1517.
224) 1552: 1 sch. dem molenknechte vor stupelgelth in askerdaghe.
225) 1518: deme hackelssnider 7 Mk. 10 sch., 1534: 10 sch. 12 pen. vor 2 1/2 styge snydestro. Für Stroh wurden 1412 22 1/2 Sch. ausgegeben, für 1 voder hoyges 10 Sch.. Man. Bl. 20; 1524 2 sch. vor kovoder. 3. Rechnungsbuch S. 84. Schon 1499: 9 sch. der frowen, de dat quick vorstoet aver de arne, S. 43. Andere Ausgaben für das Weiden des Viehs finden sich z. B. 1515. 1530: 1 Mk. 3 pen. vor dat awick to hodende to Klutzendorpe weydegelt. 1533: 2 sch. to beterende de rigen up der weyde. Vgl. noch die nächste Anmerkung.
226) 1502: 8 sch. deme swyneherde vor loen unde vor wennenth. 3. Rechnungsbuch S. 168. 6 Sch. oder 2 Sch. 11 Pf. wennegelt erhielt er 1526 und 1533, 1520 8 1/2 Sch. wennegelt unde tho hodende. 1587: 6 Sch. vor 24 verken zue wehnen dem herden, 5 Sch. vor verken zuezuewehnen. Der Kuhhirt erhielt 1533 2 sch. to wennegelde, don wy dat qwick up de weyde dreven to Stewinen, 1534 1 sch. wennegelth vor dat qwick up der weyde. 1558: 3 sch. gegeven dem koherden vor 9 kalvere tho wennegeldt.
227) Manual Bl. 84. 92. 1436 und 1438 erhielt der klover 24 Sch. und 2 Mk., der swyneklover 8 Sch. und 6 Sch., Bl. 28, 34, 36, 38; swyneknecht und swen 1435 und 1438.
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gesetzt ward auch ein Schweinschneider. Er hatte den Schweinen auch Glocken in die Ohren zu hängen und war außerdem Tierarzt und Kesselflicker 228 ).

Dem Betriebe entspricht das Inventar. Es waren Martini 1498 vorhanden 229 ): 2 sulveren bekere unde 12 sulveren lepele, 1 sulveren cruce, 2 myssinghes handvate, 5 grote handbekene, 2 myssinghes becken, 6 grote tynnen spisevate, [10] lutke tynnen spisevate efte kolschottelen, 4 lutke tynnen salzere, 1 groten grapen, dede bruket wert to den honren in Unser Leven Drowen dage nativitatis, 18 grapen in der koken, 4 lutke grapen in deme syttende, 2 grote ketelle unde 3 drivote, 1 lutke ketel, 6 bruwketele, 2 lutke hantkelle unde 2 rosten, 1 brantrode unde 2 [in] deme schorstene, noch 2 in deme backaven, 2 brathschapen unde 2 vurschapen, 4 brathspete, 4 grote stovekenkannen, 5 halleff stoveken kannen, 15 qwarter unde stope, 1 tynnen vlaske van enem halfstoveken, 2 myssinghes luchter, 2 molenspillen, 1 lutke unde 1 grothe, 8 1/2 dromet moltes, 5 last 2 dromet 9 schepel roggen, 3 dromet arweten, neuen haveren, 40 syde speckes, men nen kovlesk, 14 olde secke, nene nyge, 1 bunt louwendes, heden unde vlessen tosamende, 2 bedde unde 2 hovetpole, noch 1 olt hovetlaken, 4 cleyne knechtebedde unde noch 2 meghodebedde unde noch 1 bedde, dat heft de rideknecht, 6 par olde lakene, 7 olde stolkussen unde puste. 1m Jahre 1532 Apr. 9 wurden Hans Büsschow übergeben: 3 olde(n) sulveren lepele, dat ander sulverwerk steyt uth, 1 handfatl 1 kopperen panne under dem hantfate. 2 grote missinges becken, 7 tynnen vate, 6 tynnen kolschottelen, 4 tynnen falsere, 1 tynnen soltfat, 1 tynnen kouwschen, 4 klene becken, 1 henseschale, 23 grapen luttick unde grot myt deme alder grotesten grapen, 1 groten ketele myt 1 drivote, 3 lutke swarte ketel, noch 1 ferendelketel, 1 bruwpanne, 7 bruwketele, 2 rosten, 2 bratspete, 1 brantrode, 1 eren schapen, 2 kopperen vurschapen, 4 grote stoveken kannen


228) 1533: 7 1/2 sch. Olrick, deme suboter, vor de verken uthtosniden unde to klocken, 10 sch. vor swynsnydent. 1534: 5 witte vor negele, dar de swyne mede geklocket worden. Vgl. Zeitschr. f. Lüb. Gesch. 3 S. 191. 1411: 8 sch. deme zubotere vor swyne thu helende thu der Stevynen, Manual Bl. 12; 1412: deme zubutere, de dat quyk helde thu der tevynen 6 sch., Bl. 15; deme zubotere, de de verken helde, unde vor ketele thu makende 3 sch., Bl. 16; 1 sch. deme subotere den how to sniden den swynen 1530. 1411: deme ketelbutere 6 1/2 sch. vor ketel thu makende unde swyne thu uborghende, Manual Bl. 12.
229) Prövenbok Bl.2a, b. Ich habe umgeordnet. Andere Inventare sind von 1503, 1532, 1542 und 1564 und erhalten im 3. Rechnungsbuche S. 175 f., in dem 1483 angelegten Buche (1532 und 1542) und Tit. XXIII Nr. 10 vol. A. Ich teile no das von 1532 mit.
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2 halfstoveken, 6 quarterstope, 1 planke als 1 wynkanne, 2 dicke korte planken, 1 apen stop, wen de buren to have denen, 1 tynnen flassche, 3 grote haneken vor de konventstanden, 1 tunnen botterfat, 1 moser, 39 side speckes, 3 1/2 smere, 42 metteworste kleyn unde groth, 51 spete koflessches unde swynflesskes, 1 ferendel botteren, by 50 punt rotschers unde nopsen tohope, 1 achtendel heringes, 3 tunnen bers, by 2 dromt mels, 1 scepel havergrutte, 1 1/2 scepel soltes, 1 1/2 scepel erweten, etlike garstgrutte by 2 scepeles, 6 dromet moltes, 2 1/2 dromet roggen myn 2 scepelen, 8 scepel haveren, 2 dromet hoppen, 13 moltsecke, 14 stucke garnes, heden unde flessen, 1 lispunt flasses myn, 1 marketpunt, etlike heden in ene tunnen gestoppet, 2 bedde up dem sittende myt eneme hovetpole, 4 knechtebedde myt 4 hovetpolen, 2 megedebedde myt 2 hovetpolen, 1 deckebedde, 1 swynkokbedde, 1 pol, 29 beddelaken kleyn unde grot, 1 ledderen bankpoel, 8 stolkussen, 2 megedehoyken, 5 tafellaken, 1 lank drellet tafellaken, 6 rullen, 1 schap in der koken, 1 schap in sittende, 1 kuntore in der dorntzen, 1 lange tafelle ym sittende, 3 exsen, 2 byle, 1 blatbyl, 3 1/2 par plochiseren, 1 wendehake, 2 borse, 1 iseren stangen. 3 seytzen, 2 erffetlee, 2 neviger, 1 grote sage, 1 koventesklocke, 1 missinges dorchslach, 3 wagen myt etlick selen unde thouwen, 20 hovet koquekes, 8 kalvere, 8 perde, 27 swyne luttyck unde groth.

Es entsprechen aber auch die Ausgaben für Anschaffungen oder Ausbesserungen. Zunächst für den Betrieb des Ackerbaues: für Wagen und Zubehör wie Räder (die stets paarweise gekauft wurden), Achsen, Schienen, Rungen, Bretter, Deichsel, Wiesbaum, Gestelle, Wagenteer, für Schleifen, Karren, Schiebkarren, Pflüge und Zubehör und Eggen, für Zäume, Halter, Sättel, Gürtel, Steigbügel 230 ), für Hacken, Spaten, Schaufeln und


230) Sechs Paar Räder z. B. 1427, 11 Paar 1428, 1499: 12 sch. vor rade thome lutken waghen (3. Rechnungsbuch S.48), 1530: 10 pen. vor 2 rade to borßen. 1552: 2 Mk. den rademakers vor velghen tohouwende unde et[l]ike rade uptolopende; 1428: Lindbeken 8 witte, Gerd Bredenbeke 2 1/2 Sch. darvor, dat zee den meswaghen vateden, 6 Sch. vor 1 voreassen (Man. Bl. 76), 1501: vor assen tho makende (3. Rechnungsb. S.120), 1428: 5 witte vor 1 lankwaghenholt (Man. Bl. 76), 1523: 12 Sch. vor 2 wagenschenen tho beterende, 1524: 11 Sch. vor 1 wagenschenen, 1411: vor brede unde vor stygholt, dar runghen af worden, vor rade unde vor waghentouwe thu makende, 19 rafften, dar worden waghenbrede van unde dunghelvlehten (Man. Bl. 12,13), 4 waghenbrede, 2 wesebome unde 2 waghendystelen (Bl 17), 1518: 1 Sch. vor 2 wesebome, 1430: 11 Sch. vor 2 waghenstelle (Bl. 82), 1424: vor eyne pluch unde vor 2 waghenstelle (Bl. 63), 1424: 15 Sch. vor 1 tunne waghenters, 1425: 1 Mk. (Man. Bl. 63, 65); 1411: vor 1 slopen, vor 2 pluchbome (Bl. 15), 1515: 2 sch. vor 2 slopekappen; 1515: 5 sch. vor 1 schuvekare, 1533:
(  ...  )
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Sensen 231 ), für Kuhleuchten 232 ), für Hufbeschlag 233 ), für Scheffel 234 ) und für Schweinekessel 235 ). Dann für Äxte, Beile und andere Schmiede- und Schlosserarbeit 236 ). Grapen,


(  ...  ) 1 sch. vor 1 karenrath, 6 sch. vor 2 karenrynge; 1492: 8 sch. vor plugyseren (Pachtbok Bl. 37), 1522: 3 sch. vor 1 plochsale, 15 pen. vor 1 plochrath, 1533: 1 sch. vor 1 plochyseren antho[s]lagen; 1530: 1 sch. vor 1 holt tho eneme haken; 1533: 6 sch. vor egeden. In den Rechnungen von 1515 bis 1518 ist für wagen, assen, ploge, ther, rade, egheden, plochhovede eine feste Rubrik vorgesehen, 1412: 4 tome, jo den tom umme 4 sch. (Bl. 17), 1427: 28 sch. vor zelen unde vor thome unde vor halssele (Man. Bl. 67), 1533: 5 Sch. vor 2 halteren, 4 Sch. vor eyn par selen, 9 pen. vor eyn haltertogel, 2 Sch. vor byntzele, 2 Sch. vor remenledder to den halteren unde towen, 2 Sch. vor halterremen, 1534: 6 Sch. 8 pen. vor 2 ledderen zeelen; 1425: 8 Sch. vor 1 zadel (Man. Bl. 65), 1428: 1 S . vor 1 Sadelgordel (Bl. 76), 1492: 8 wytte vor 1 kussen (Vorlage: schussen) tho deme sadel, 3 1/2 Sch. vor 2 boghel to deme sadele, 1526: vor 2 stichbogele.
231) 1531: 3 Sch. Hans Haker up de hackyseren, dat ick em schuldich war; 1411: 2 stelle unde spatholt 14 Sch. (Man. Bl. 9), 1432: fabro 1 Mk. pro 2 spaden unde 1 exsen (BI. 88), 1524: 3 Sch. vor 1 Spaden, 1520: 2 Sch. vor 2 spatholte, 7 Sch. vor 2 spaden; 1428: 9 pen. vor schuffelen (Man. Bl. 75), 1501: 1 Sch. vor schuffelen, 1502: 5 wytte vor 5 schuffelen (3. Rechnungsb. S. 161); 1515: vor reetschop to meygende, 1411: 20 sch. vor 2 lee, 13 sch. 4 pen. vor 1 zeysen (Man. Bl. 10), 1424: 13 Sch. vor 1 zeytzen (Bl.63), 1428: 15 sch. vor 1 zeysen deme heren smede (Bl.75), 1437: 1 Mk. vor eyn seysen, 10 sch. vor 1 le (Bl.37), 1526: 6 pen. vor 1 seytze to haren, 1517: 18 pen. vor tzeysenhaken, 1533: 9 pen. vor teysenhaken, 11 pen. vor wyrenhaken yn de zeytzen, 4 1/2 sch. vor weth-stene, 1534: 4 pen. vor dowsnore, 1526: 4 1/2 pen. vor snore in de seytzen.
232) 1518: 3 ch. vor 1 koeluchte.
233) 1517: 4 ch. vor 1 perth to beslande, 1520: 1 Sch. vor 1 perth to beflande, 10 Mk. deme hoffsmede, 1526:- 15 pen. vor 1 yseren under des rideknechtes perde, 1534: 4 pen. vor eyn hoffyseren.
234) 1437: 1 Mk. vor 1 schepel (Man. Bl. 37), 1534: 4 1/2 sch. vor 1 haverschepel, 1 sch. Synken tho wrogende den schepel.
235) 1428: 13 sch. vor 1 ketel, de quam an den swynehof (Man. Bl. 75), 1436: 1 Mk. vor 1 ketel deme swyneknechte (Bl. 34).
236) 1411: ene exse vor 7 sch. (Man. Bl. 12), 1520: 4 sch. vor 1 nige exße, 1518: 1 witte vor eyn exe uptohowen, 1534: 6 s . vor 2 exsen up-tohouwen, 1 sch. vor 1 holtexße uptohouwen, 1518: 4 ch. vor 1 exe up-tostalen; 1522: 3 sch. vor 1 byl, 1534: 9 sch. vor 2 nyge byle, 5 sch. 4 pen. vor eyn hantbyl, 1530: 8 pen. den smedeknechten to bargelde vor 1 knakenbyl to ha]ren, 3 sch. vor 1 blatbyl uptoharen, 1533: 18 pen. vor 2 b le upto ouwen, 1 sch. 10 pen. vor 1 byl uptostalen; 1424: 3 Mk. 12 sch. eyne Vosse deme smede vor blocke to bosmedende unde vor slote unde vor ander: tuch (Man. Bl. 62), 1522: 12 sch. vor emmeren tho besmedende, 1518: 7 sch. vor 1 brantroden to beteren. 1520 11 Mk. 3 sch. deme smede unde 1 wulf to smedende mede ingherekent, 1428: 6 sch. vor 1 par henghe unde schrape unde 1 slatel, 1499: 7 sch. vor slotelle unde slote to makende, 1501:10 sch. vor schlote (Vorlage: scholte) unde vor schlothele tho bettherende, 1428: 6 sch. deme klensmede vor 1 kellen
(  ...  )
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Pfannen und Kessel scheinen nur ausgebessert zu sein, die Ergänzung dürfte aus den Nachlaßsachen der Pfründner stattgehabt haben. Angeschafft wurden dagegen Kellen, Hähne, Leuchter, Leuchten, Durchschläge und Zubehör 237 ). Viel ward der Böttcher in Nahrung gesetzt. Seine Arbeit war mannigfaltig: Tonnen, Fässer verschiedener Art, Kufen, Balgen, Kübel, Eimer usw. wurden gebraucht 238 ). 1534 wurden 4 Witten für

5 1/2 sch deme koppersmede vor de pannen to lappende; 1424: 10 sch. vor kethele to lappende (Man. Bl. 62), 1502: 3 1/2 sch. vor eynen gheteketel tho makende (3. Rechnungsb. S. 167), 6 sch. vor 2 grothe kethele tho makende (S. 167), 1531: 2 sch. dem ketelboter vor 2 ketel to beteren: 1430: 2 sch. vor 1 kelle (Manual Bl. 82), 1501: 2 sch. vor 1 kellen in de koken (3. Rechnungsbuch S. 124), 1533: 6 sch. 3 pen. vor 1 konporn waterkelle; 1411: 2 myssynghes hane, dar me mede dat beer tappet vor 7 sch. (Man. Bl. 17), 1501: 9 sch. vor luchther unde vor hanen tho betherende vor de sthanden (3. Rechnungsbuch S. 120); 1492: 1 sch. vor 1 luchten. 1533: 2 sch. vor 1 luchte to beteren; 1411: 2 themeze vor 5 sch. (Man. Bl. 13), 1432: 3 sch. vor 1 themes Hermen Bote (Bl. 88, B. war Schweineschneider und Kesselflicker), 1492: 7 wytte vor 1 dock tho eneme temese.


(  ...  ) unde vor 1 slot unde sparen (Man. Bl. 75), 1435: 13 sch. deme klensmede vor krukhenge unde vor neghele (Bl. 31), 1411: deme clensmede 1 Mk. vor helden unde vor smedent (Bl. 13), 1502: 9 1/2 sch. deme klensmede vor 1 iserthuch tho meckende (3. Rechnungsbuch S. 169), 1523: 9 pen. vor 1 nevegere, 1502: 2 1/2 sch. vor 2 kakemesse (3. Rechnungsbuch S. 170). 1515: 14 pen. vor 1 kakemest.
237) 1428: 3 sch. vor 3 grapenbene wedder antoghetende (Man. B1. 76). 3 Mk. 6 1/2 sch. vor 3 bene in enen gropen tho ghetende (Bl. 88). 1520:
238) 1411: deme kymere 17 sch. vor 5 bende, dede up de boddene quemen (Man. Bl. 11), 10 sch. vor 1 kuven (Bl. 12), Drosten, deme kymmere, 22 sch. vor 1 standen, 1412: so leet ik dat zengkuven vnnden, dar lede hee 3 bende up, unde andere vate, dar gaf ik vor 6 sch. (Bl. 17), 1426: 8 sch. vor 1 stande (Bl. 66), 1427: 26 sch. deme boddekere vor standen to bynderde unde vor de boddenen to makende in deme brumhuse (Bl. 67), 1436: 10 sch. vor tunnen (Bl. 34), 1499: vor stande tho byndende, vor tunnen to blendende unde to bindende, deme tobbeken maker 2 1/2 Mk. (3. Rechnungsb. S. 82, 86, 85). 1501: 18 pen. vor vathe in de koken, 8 sch. unde 3 pen. deme boddekere vor tunnen tho bynderde unde tho blei dende (S. 117) 1 Mk. vor nige tunner, 2 sch. vor molden, 1518: 1 sch. vor molden unde schalen, 1502: 3 sch. deme boddeker vor 1 ballighe tho beteren (S. 169), 1530: 2 pen. vor 1 ballie to bynden, 1515: 1 sch. vor 1 lechelen, 1 sch. vor spanne, 1518: 1 boddeme to lappen, 1520: 15 sch. 4 pen. vor boddeme unde standen 10 beteren, 16 witte vor 2 nige tunnen, 2 sch. vor holtene vate, 1522: 8 sch. 3 pen. vor 1 emmer, 7 sch. vor 1 emmer, 18 pen. vor 1 holtere kanne, 1524: 10 sch. vor bende umme dat kuven tho leggende, 3 Mk. vor 1 kuven ummetokymmen, 14 pen. vor 1 emmer to beterende, 1526: 6 sch. vor bende umme dar bornekuven to leggen, 2 sch. 3 pen. vor 1 kuven to lappen, 1530: 18 pen. deme boddekere dat kuven to lappen, 6 pen. vor 1 waterfat to bynden, 1531: 3 sch. 2 pen. vor bliglappen in en kuven unde vor negele, 1515 und 1531: 1 sch. vor 1 holtkanne.
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ein Krumbholt zu einer Bahre (bore) gezahlt. Die Becher der Rechnungen waren teils aus Holz, teils aus Silber 239 ). Ausgaben für Körbe habe ich nur selten bemerkt, dagegen regelmäßig für Besen. Eine Matte ward 1428 für 5 Witte erstanden. Der perseboem, für den 1428 3 Schillinge ausgegeben wurden, wird zu einer Ölpresse gehört haben, wie denn ab und an Leinsamen gekauft ward 240 ). Unverständlich dagegen ist mir: 5 sch. vor beer, dat drunken de brodere, do se de molen borden des avendes in der koken 241 ). Vier Krahnräder wurden 1424 in Zahlung gegeben 242 ). Verschiedenartiges Tauwerk hatte der Reifer zu liefern 243 ). Licht goß man selbst, sowohl für die Wirtschaft wie für kirchliche Zwecke. Zu Ostern und Weihnachten wurden Kerzen geweiht, und solche scheinen teilweise verkauft zu sein 244 ).

Ausgaben für Betten kommen nicht vor. Sie werden zur Genüge von den Pfründnern eingebracht und etwa nötige Federn in der Wirtschaft gewonnen sein. Doch ward 1522 ein Bettüberzug (beddesbure) für 4 Schillinge gekauft, öfter Leinwand, noch öfter aber ward Weblohn bezahlt. Aus dem von Tzye Vocken hinterlassenen Garn wurden 5 Laken weniger 2 Ellen gewebt, das Laken ward zu 12 Ellen gerechnet. Ausgaben für Bleichen treffen wir


239) 1517: 6 pen. vor 2 bekere, 1518: 1 witte vor 2 beker o Sapientia; 1431: 4 1/2 Mk. vor 2 zulverne bekere to makende (Man. Bl. 85).
240) 1518: 2 sch. vor 2 bunt bessem. sonst nie näher bestimmt; 1412: 18 pen. vor 1 bodden (Vorlage: bobden) tu makende tu eneme korve (Man. Bl. 20), 1515: 5 witte vor 1 kalekorff; 1412: 3 sch. vor besseme, eine Zahl wird nie angegeben: 1428: 3 sch. vor 1 perseboem, Man. Bl. 78: 1517: 12 sch. vor 1/2 scepel lines.
241) Man. Bl. 20, 1412.
242) Man. Bl. 62, im Werte von 5 Mk.
243) 1411: vor zotlynen unde vor reptouwe 24 sch. (Man. Bl. 12), 1430: 1 Mk. vor reptouwe (Bl. 82), 1517: 1 sch. vor 1 linie.
244) 1411: do ghote wy licht, dat kostede 3 Mk. 14 sch., 4 pund talleghes, dat pund vor 5 sch., 1412: ebenso. kosten 2 Mk. 10 sch., dat tallegh kostede 3 1/2 Mk. unde to lone 4 1/2 sch., 1428: 9 sch. vor 1 punt talges, 1435: 23 sch. vor tallech unde vor lychtghetent, 1436: 30 sch. vor tallech unde vor lychtghetent, 1526: 14 sch. vor 1 lispunt talliges, 4 punt aver, 1530: 7 pen. vor 1/2 punt lichtes, 7 pen. vor Spansgron. Das Pfund in den Stellen aus dem 15. Jahrhundert wird als Lis-pfund (= 14 Pfund) anzusehen sein. - 1412: so makete wy in Palmedaghe dat Passchelichte, dat kostede 5 sch., 27 sch. vor was, dat quam thu deme Passchelichte (Man. Bl. 15). - Zu Ostern und Weihnachten erhielt der Pfarrer je 18 Pfenninge wygelgelt, z. B. 1499, 1502, 1515, 1517, 1518 (in vigilia Pasce und vigilia vigilie nativitatis), 1520, 1522. Unter dem 1535 weggenommenen Silber ist verzeichnet: 1 sulveren krone van dem cruce ym scranke yn deme kore, dar men dat licht plach to vorkopen, Prövenbok Bl. 15.- 1533: 8 pen. vor 2 lichte to maken up dat hoge altare, ebenso nochmals 18 Pfenninge.
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in den Rechnungen von 1515 bis 1518 245 ). Andere Leinwand ward zu Säcken gekauft oder Garn dazu verwoben 246 ). Für das Schwärzen zweier Schürzentücher (schorteldoke) ward 1530 ein Schilling bezahlt.

Auch Tuch ward gekauft und zu Kleidungsstücken verarbeitet 247 ). Ebenso Felle oder Leder für Schuhzeug 248 ). Zwei Paar Lederhandschuhe (ladderhantschen) kosteten 1515 7 Witte.

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III. Der Besitz des Heiligen Geistes.

Aus milden Gaben, Vermächtnissen, dem Erlös von Pfründen und vielleicht auch von Leibrenten bildete sich in kurzem ein ansehnliches Vermögen. Nachzuweisen ist das im einzelnen nicht.


245) Für linwant oder lowent wurden 1425 und 1428 21 und 26 Schillinge und 2 Mk. ausgegeben. 1515 erhielt ein Weber 26 Sch., 1517 die linnenweversche 8 Sch. 3 Pf., 1534 wurden für 7 laken heden vor wevegelt 14 Schillinge bezahlt. Für das Weben der Leinwand aus dem Vockeschen Garne wurden für die Elle teils 3, teils 2 1/2 Pf. gezahlt. 3 Ellen davon kamen tu eneme par cledere, 16 tu eneme par laken, 6 1/2 zu 2 Hemden, 3 zu Unterfutter unter einem Rock, je 3, 31/4 wurden an Mägde und Priester vergeben, 6 Ellen erhielt Hans van deme Lo (Manual Bl. 74, 1411 ?). - Der Bleicher bekam 1515 3 Sch. 3 Pf., de blekersche 1517 2 1/2 Sch., vor blekegelt wurden 1518 3 Sch. ausgegeben.
246) 1429: 24 sch. vor sacklowent, 1435: 1 Mk. pro zaklouwent, 1524: 1 sch. vor lowent, dar de secke worden mede lappet, 1412: 28 elen hedens louwendcs, dar me sakke af snet, de elen umme 2 witte (Man. Bl. 18). 7 Pfund hennepheden wurden 1533 für 7 Witte erstanden und zu Sackleinwand verarbeitet, denn es folgt: 1 sch. vor hennepheden to spinnen, 9 sch. 3 pen. vor sacklowent to weven, 1 sch. vor sackbande unde segelgarne. Wozu das verndeel knukken und das verndeel vlasses, die 1523 für 1 Mk. oder 2 1/2 Mk. gekauft wurden, dienen sollten, erhellt nicht. 1 lispunt heden kostete 1530 5 Schillinge. 1492 finden sich 3 sch. vor haergarne und 1530 2 pen. vor segelgarne, 3 pen. vor bast angeschrieben.
247) 1425: wyt want, 1426: vor myn grave rok want 2 Mk. 1 sch. (Man. Bl. 66), 1515: 6 Mk. vor want, 8 sch. vor naetlon, 1524: 6 sch. vor 1 ele wantes to 1 par halver hazen, 1526: 27 sch. vor wanth tho ener jopen, 12 sch. vor voder to den mowen, 3 sch. naethlon tor jopen. Der Hofmeister erhielt 1487 3 quarter swartes vor 5 1/2 sch. to eme megedekragen to eme hoyken (2. Rechnungsbuch Bl. 102), Tylzeke Hyldebrandes (deren Großvater dem Heiligen Geiste einen Hopfenhof gegeben) 1486 8 1/2 Ellen rodes Leydesces (die Elle zu 17 Sch.) to ereme brutrocke (Bl. 100). Abrechnung von 1493 mit einem Schneider van wande, van nathlon, scherlon, voder im Pachtboke Bl. 53.
248) Für Leder tho des hoves behof 1426 22 Schillinge, 1493: 1 Mk. vor schowe, de yck let schuden (Pachtbok Bl. 60), 1502: 2 sch. vor schudede sko (3. Rechnungsbuch S. 170). 1515: für ein Fell 3 Sch., ein anderes Mal 4 sch. vor 1 vel to den schon, 1531: 7 1/2 sch. vor 1 par stevelen to beterende.
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Nur von den Vermächtnissen läßt sich eine Vorstellung gewinnen. So schenkte 1261 der Ritter Johann von Werden 3 Mk. Rente aus der Münze des Herrn von Mecklenburg 249 ). Noch vorher oder um dieselbe Zeit vermachten ein Dietrich und seine Ehefrau Adelheid dem Heiligen Geiste die Hälfte ihres Vermögens, Ludolf, der Ehemann der Frau Wenede, sein Erbe, Gertrud, die Ehefrau Bruns, eine Bude, Hinrik Scheversten zwei Wurten, der Mühlknecht Konrad 1 Mk., wenn er von seiner Fahrt ins Heilige Land nicht zurückkehre 250 ). Etwa zehn Jahre später vermachten ihm Reineke 2 Mk., Alkil 3 Mk., Gert Mönnik 1 Mk., der Knecht Reineke 1 Mk., die Schwiegermutter Henneke Keligs 30 Mk., 1276 Hinrik von Grevesmühlen den Zehnten von 6 Hufen zu Nantrow 251 ), 1279 Abbo von Pöl 60 Mk. zur Verteilung, Jakob Tesseke eine Hebung von 18 Scheffeln Gerste aus 1 1/2 Hufen zu Pöl, 1280 Rikolf an der Grube 2 Mk., 1282 Gerbert von Warendorf eine jährliche Hebung von 10 Scheffeln Getreide aus 4 Hufen zu Hornstorf 252 ), dann bis 1300 Hinrik Lore von Borken einen Morgen Acker auf dem Dargezower Felde, Werner von Zütfen 1 Mk., der Bäcker Degenhard und seine Hausfrau die Hälfte ihres Nachlasses (mindestens 32 Mk.) 253 ), Walther Pornehagen aus Grevesmühlen 8 Schillinge, Wessel Wise 3 Mk. zum Bau, der Knochenhauer Hinrik Westfal 2 Schillinge, Gödeke von Swineborg aus Lübeck 10 Mk., der Grapengießer Hoger 2 Mk. zur Verteilung, Dethard 8 Schillinge, Hinrik von Homborch und der Goldschmid Eberhard je 4 Schillinge 254 ), Hinrik Swarte einen halben Morgen auf dem Dargezower Felde, Hinrik Lübekervare 8 Schillinge, Wikburg 1 Mk. und einen Grapen 255 ). Nach 1301 Johann Plote 8 Schillinge und 1313 Gert von Damhusen 4 1/2 Morgen Acker 256 ). Andere Vermächtnisse sind nur mittelbar bezeugt, indem der Verkauf von Grundstücken, die dem Heiligen Geiste durch Vermächtnis zugefallen waren, zu Stadtbuch einge-


249) Meckl. Urk.-B Nr. 920.
250) Ebd. Nr. 653, 655, 662, 663, 906.
251) Ältestes Stadtbuch §§ 388 a, 880 a, 891, 1109, 1136, Meckl. Urk.-B. Nr. 1384.
252) Meckl. Urk.-B. Nr. 1484, 1501, 1539, 1600.
253) Stadtbuch B S. 42, Meckl. Urk.-B. Nr. 1603, 1604, vgl. Stadtbuch B S. 157.
254) Meckl. Urk.-B. Nr. 1706, 1908, 1991, 2045, 2261, Einlage zu Stadtbuch B S. 101, Meckl. Urk.-B. Nr. 2143, 2425.
255) Ebd. Nr. 2196, 2258, 2259.
256) Ebd. Nr. 2767, 3585, vgl. Schröder, Papistisches Mecklenburg S. 979.
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tragen ist. Solcher ist keine ganz geringe Zahl zu verzeichnen 257 ). Von manch anderen Gaben wird keine Kunde auf uns gekommen sein, und nach dem Verluste fast aller Stadtbücher und mittelalterlichen Testamente wissen wir von den späteren Vermächtnissen äußerst wenig. Im Jahre 1318 vermachte der Ritter Helmold von Plessen ein Drittel aus dem Erlöse seines Hofes in der Papenstraße, 1322 der Ritter Ludolf Negendanke, der schon 1313 eine jährliche Hebung von 1 Last und 22 Scheffeln Hafer- und Gerstenmalz aus der Wotrenzmühle geschenkt hatte, 4 Mk. jährlicher Rente aus einem Erbe in der Stadt und Johann Ketelhot 250 Mark 258 ), 1327 die Priester Dietrich und Bernd eine Hebung von 15 Drömt Getreide aus Blowaz, 1357 oder vorher Hinrik Smid ein Haus zu Skanoer 259 ). Im 15. Jahrhundert geben die Bücher des Stiftes einige Auskunft. Die 5 Nobel von Tzye Vocke, für die 1411 11 Mk. 4 Sch. gelöst wurden, mögen zu deren Nachlaß gehört haben, und ob das Paternoster, das 24 Schillinge einbrachte, vermacht oder anheim gefallen ist, bleibt unsicher 260 ). Dagegen erhielt der Heilige Geist von 1447 bis 1449 aus vier Testamenten 60 Mk. und 1456 aus einem fünften 8 Mk. 261 ). 1479 gab der Pfründner Albert Hildebrand einen Hopfenhof gegen die Verpflichtung, einer Enkelin zu ihrer Aussteuer einen Mantel oder Zeug zu einem Rocke zu geben 262 ), eine Pfründnerin gab nach 1486 eine silberne Brosche mit dem Bedinge, daß ihr deren Wert im Falle von Not ersetzt würde 263 ). 1514 gab Willeke Solkow 5 Mk. und 1517 wurden zum Bau 13 Mk. 6 Schillinge gegeben 264 ).

An Leibrenten hatte der Heilige Geist um 1360 jährlich 277 1/2 Mk. zu zahlen und verkaufte von 1401 bis 1411 an solchen 190 Mk. für etwa 2050 Mk Kapital 265 ). Später scheinen Geschäfte dieser Art sehr zurückgegangen zu sein und sind die Eintragungen


257) Von 1276 bis 1296 Meckl. Urk.-B. Nr. 1657, 2076, 2251, 2318, 2897, Stadtb. B S. 108, 135, 88, 155, 156, 158, 222. Meckl. Urk.-B. Nr. 2367 wird nicht in diese Reihe gehören. Meckl. Urk.-B. Nr. 4528 vom Jahre 1324.
258) Meckl. Urk.-B. Nr. 4012, 3633, 4328, 4339, Schröder, Papistisches Mecklenburg S. 1000.
259) Meckl. Urk.-B. Nr. 4812, 8322.
260) Beides Manual Bl. 111.
261) Manual Bl. 47, 48, 51.
262) 2. Rechnungsbuch Bl. 49. Seine Enkelin erhielt 1486 8 1/2 Ellen rotes Leidisches Tuch, die Elle zu 17 Schillingen, ebd. Bl. 100.
263) Prövenbok Bl. 3.
264) Prövenbok Bl. 8, Rechnung.
265) Meckl. Urk.-B. Nr. 8427 S. 240 ff., 2. Rechnungsbuch Bl. 1-10, 14. Einige Male habe ich das nicht angegebene Kapitel geschätzt.
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äußerst mangelhaft. Möglicherweise hängt dieser Rückgang mit dem 1435 in der Bürgersprache erscheinenden Verbot zusammen, daß niemand sein Gut ohne Bewilligung des Rates um Leibgedinge verkaufen solle 266 ), wobei die Absicht mitgewirkt haben könnte, der Stadt vorzugsweise das so anzulegende Kapital zuzuwenden. Über die Pfründenverkäufe des 15. Jahrhunderts ist im 1. Kapitel berichtet.

Auch Pfandgeschäfte wurden gemacht, vermutlich doch um Gewinn zu erzielen. So schuldete der Schweriner Vogt Hinrik von Dramm im Dezember 1402 110 Mk., die er Michaelis 1403 erstatten sollte und wofür er als Sicherheit sulverpande gab. Vermutlich betrug das angeliehene Kapital 100 Mk. und stellten die 10 Mk. die Zinsen dar, was über das damals Übliche nicht hinausging. 1437 wurden Reymerschen [van Plessen] van den Brule 80 Mk. uppe sulverpande geliehen.

Nur diese Gaben und Vermächtnisse und das gegen Verkauf von Pfründen und Leibrenten eingekommene Kapital können den Ankauf von ländlichem Besitze und von Renten in dem Umfange ermöglicht haben, wie es urkundlich bezeugt vorliegt. Was noch an Kapital fehlte, verschaffte man sich durch Verkauf von Renten 267 ), während bei vorübergehendem Bedarf der Verwalter vorschoß oder hier und da kleine Anleihen machte 268 ).


266) Techen, Bürgersprachen der Stadt Wismar S. 218 mit Anm. 2.
267) Die Ausgaben für Rente werden zwar meist für sich gebucht, doch nie ganz zuverlässig, indem auch andere regelmäßig wiederkehrende oder selbst einzelne Ausgaben und ebenso Leibrenten hineingemengt werden. Als fremd erkennbare Posten habe ich bei der Zusammenrechnung ausgeschieden. Im Jahre 1411 hatte der Heil. Geist Michaelis 161 Mk. 5 Sch. Rente zu zahlen (Manual Bl. 6), 1424 zu Michaelis 124 Mk. 10 Sch. (Bl. 21), wovon 12 Mk. an den Ratzeburger Bischof und 3 Mk. an das Schweriner Domkapitel als vermutlich auf andern Rechtstiteln beruhend (darüber im 4. Kapitel) in Abzug gebracht werden müssen, Weihnachten 6 1/2 Mk., 1425 Ostern 105 Mk. 12 Sch., Johannis 6 Mk. 12 Sch. Wir finden darunter bis 1428 seit 1411 halbjährlich 28 Schillinge für die Priorin in Rehna, 1431 14 Mk. an Leppin to Marienwolde, 1433 und 1434 einfach tho den Marienwolde, 1435 halbjährlich 6 Mk. tho den Margenwolde, dann 1436 1 Mk. sunte Brytten und 1437 halbjährlich 1 Mk. to den Marienwolde. Es wird das vielleicht ein Teil der größeren Rente sein, der durch Vermächtnis den dortigen Brigittenschwestern zugefallen sein mochte. Man. Bl. 6, 21, 76, 77, 92, 30, 31, 35, 36. 1474 ward 1 Mk. Rente für 20 Mk. verkauft, 2. Rechnungsbuch Bl. 47. Hernach müssen die Rentenverpflichtungen meist abgelöst sein. Es waren 1522 nur noch 38 Mk. 14 Sch. zu zahlen.
268) 1412 lieh der Hofmeister in 8 Posten bi der werdinne, doch wohl seiner Hausfrau, 15 Mk. 15 Sch. an (Man. Bl. 14-19), 1424 Clementis trug er 50 Mk. ab, de Curd van Peghel my leende (Bl. 63). 1425: 30 Mk.
(  ...  )
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Indem ich die Zeugnisse über den Erwerb von Grundbesitz durchmustere, scheide ich aus, was erkennbar zu rein gottesdienstlichen Zwecken dienen sollte.

Im Jahre 1253 verlieh Herr Johann von Meklenburg dem Heiligen Geiste das Eigentum an 2 Hufen zu Metelsdorf, die jener gekauft hatte, und 1318 sein Enkel, Herr Heinrich, das Eigentum über das ganze von Vicke von Stralendorf verkaufte Dorf, 1321 aber über den Hof, den Johann Rosendal von Plessen verkauft hatte und zu dem 1325 noch eine von Rambow abgetrennte Hufe (ebenfalls zu Eigentum) gelegt ward. 1333 wurden 3/4 Hufe und 4 Morgen gekauft 269 ). Zum Hofe gehörte der Teich oberhalb der Mühle zu Rotentor. Mit dem Dorfe ward das niedere Gericht bis zu 60 Schillingen Buße, von dem Gerichte über Hals und Hand aber ein Drittel verliehen, beim Hofe das ganze Gericht. Durch die Stiftung des Ratmanns Hinrik Rikwarstorp bekam der Heilige Geist noch eine jährliche Hebung von 16 Drömt Getreide, 4 Mk. Wend. und 20 Hühnern. Den Hof befreite Herzog Albrecht 1353 von Dienst und Bede. Im selben Jahr war eine Rente von 12 Mk. aus der Bede gekauft und 1389 ward die Bede des Dorfes in Pfandbesitz gebracht 270 ).

1263 kaufte der Heilige Geist von den Herrn von Mecklenburg ein Feldstück zwischen der Steffiner Mühle und der Scheide von Karow mit dem großen Sumpfe und erhielt 1326 von Herrn Heinrich die Bestätigung der von den von Barnekow erkauften Stauung auf dem Karower Felde, wofür die Bauern durch Land vom Hofe Steffin abgefunden wurden 271 ). Dieser Hof und die Mühle werden demnach zu der frühesten Ausstattung gehört haben. Urkunden darüber fehlen. 1353 verlieh Herzog Albrecht den Hof mit dem höchsten Gerichte und befreite ihn von Dienst und Bede 272 ).

Daß Hinrik von Grevesmühlen den Heiligen Geist 1276 mit dem Zehnten von 6 Hufen zu Nantrow bedachte, haben wir gesehen. Zwei Jahre später verlieh Bischof Herman von Schwerin das


(  ...  ) Hinr. Tewese, concessit teghen de arne (Bl. 65), 1426: 30 Mk. her Banschowen van den 50 marken unde de summe blif[t] noch 20 Mk. (Bl. 66), 1429: 10 Mk. van Hinr. Gerliche, 7 Mk. van myner eghenen werdinnen, 7 Lub. ghuldene van her Nicolaus Buke, 12 Mk. van Reymer Schunemanne (Bl. 82). 1528 kauft eine Halbpfründnerin eine zweite halbe Pfründe vor dat gelt, dat er de vorstender schuldich was, alze 7 Mk. lenth gelt unde noch 5 Mk. wevelon, darup hefft ße ghegeven 4 Mk. (Prövenbok Bl. 13).
269) Meckl. Urk.-B. Nr. 722, 3962, 4303, 4656, 5405.
270) Ebd. Nr. 4302, 7796, 7714, 12087.
271) Ebd. Nr. 989, 4700, 4701.
272) Ebd. Nr. 7796.
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Eigentum über 6 1/2 Hufen, die der Heilige Geist dort gekauft hatte, und 1279 verkaufte ihm noch Frau Anastasia 4 Hufen mit Eigentum 273 ). Der Besitz ist auf unbekannte Weise vor 1535 verloren gegangen.

Wann der Hof Martensdorf in den Besitz des Heiligen Geistes gekommen ist, wissen wir nicht. Er ward 1280, nicht zum erstenmal, verpachtet. 1290 ward das Eigentum über 4 1/2 Hufen zu Martensdorf erworben, die der Ritter Hinrik von Stralendorf samt dem Gerichte im Dorfe bis zu 24 Schillingen außer über 3 Hufen verkauft hatte, wogegen wiederum 4 Hufen zu Hornstorf abgetreten wurden, die durch ein Vermächtnis erworben waren. 5 weitere Hufen wurden z. T. nach 1323, z. T. 1368 durch Kauf gewonnen. 1353 verlieh Herzog Albrecht den Hof mit der höchsten Gerichtsbarkeit und befreite ihn von Dienst und Bede. Die Bede aus dem Dorfe ward dem Heiligen Geiste 1389 verpfändet 274 ).

Einen Hof dicht vor den Toren der Stadt, genauer vor der Windpforte, besaß er 1295. Er wird 1339 zuletzt genannt 275 ).

Die Güter des Heiligen Geistes befreite der Landesherr 1325 von Bede und Ablager und bestätigte ihm die Freiheit aller seiner Güter außerhalb und in der Stadt 276 ).

Die Mühle zur Klus, oder, wie sie früher hieß, zur Wotrenze, woraus, wie schon erwähnt, Ritter Ludolf Negendanke 1313 eine jährliche Hebung von 1 Last und 22 Scheffeln Hafer- und Gerstenmalz geschenkt hatte, kaufte der Heilige Geist 1345 von dem Priester Werner Lewezow gegen Leibrente. Sie ward 1351 wieder verkauft, muß aber zurückerworben sein, da sie 1458 nochmals veräußert ward 277 ). An Renten, die darin stehen geblieben oder zum geringeren Teile 1462 hinzugekauft waren und die jährlich 25 Mk. betrugen, erlitt der Heilige Geist später beträchtliche Verluste. In den Jahren 1483, 1488, 1533 und 1538 mußten Rückstände erlassen oder Herabsetzung der Rente bewilligt werden. Wieviel die 1483 festgelegte Befreiung vom Mahlzwange wert gewesen sein mag, ist nicht abzuschätzen. Die Pacht hatte um 1360 21 Mk. und 1 Last und die 1313 geschenkte Malzhebung betragen 278 ).


273) Ebd. Nr. 1384, 1452, 1488.
274) Ebd. Nr. 1531, 2069, 4491 mit Anm., 9845, 7796, 12087.
275) Ebd. Nr. 2312, Anm. zu Nr. 4415. Das sind die einzigen Zeugnisse über diesen Hof. Die valva Monachorum wird der Windpforte gleichzusetzen sein, da Elmhof aufgezeichnet hat: das Münchethor oder valva Monachorum wirt anno 1316 in einer schrift gedacht nach dem Webercamp.
276) Meckl. Urk.-B. Nr. 4665.
277) Ebd. Nr. 3633, 6516, 7544.
278) Ebd. Nr. 8427 S. 237.
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Der 1324 erworbene Hof Kl.-Ziphusen ward 1342 gegen Hof und Dorf Klüßendorf mit der niederen Gerichtsbarkeit und einem Drittel der höchsten verkauft, 1353 aber verlieh Herzog Albrecht den Hof mit der höchsten Gerichtsbarkeit und befreite ihn von Dienst und Bede 279 ).

Benz ward 1339 mit allem Gericht, Bede und Dienst für 500 Mk. formell an Rat und Stadt verkauft und ihnen bestätigt. Der Platz aber, den die Urkunden darüber im Privilegienbuche einnehmen, beweist, daß das Dorf schon bei Anlegung dieses Buches, also vor 1343, dem Heiligen Geiste gehörte. Für die Jahre 1354 und 1360 wird das durch andere Urkunden direkt bestätigt 280 ).

Mittel-Wendorf (Everkestorp) kaufte der Heilige Geist 1348 für 600 Mk. von der Witwe Riken Westfals zu Lübeck 281 ).

Bantow ging 1351 durch Kauf von Thimme von Gutow für 720 Mk. als Eigentum und mit der niederen Gerichtsbarkeit in den Besitz des Hauses über, Herzog Albrecht aber verzichtete auf die hohe Gerichtsbarkeit und allen Dienst, Abgaben und Bede 282 ).

Zessin, das der Heilige Geist 1383 kaufte, hat er, wahrscheinlich 1385, an die Stadt abgetreten 283 ).

Ob der Hof Mecklenburg, der nach einer Urkunde von 1399 von ihm verpachtet ward 284 ), wirklich im Besitz des Heiligen Geistes gewesen, ist mir sehr zweifelhaft. Ich kann mich dem Verdachte nicht entziehen, daß Mekelenborghe für Metenstorpe verschrieben ist, denn für diesen Hof vermißt man einen Pachtvertrag aus jener Zeit, während 1398 und 1399 solche wegen Steffins, Martensdorfs und Klüßendorfs abgeschlossen sind.

Damit ist die Reihe der mittelalterlichen Erwerbungen von ländlichem Besitze abgeschlossen.

Rüggow, das bis 1713 den Geistlichen Hebungen von St. Marien gehört hatte, damals aber von diesen hatte verkauft werden müssen, um Geld für das schwedische Militär flüssig zu machen, kaufte der Heilige Geist am 29. Juli 1743.

1752 Juni 23 ward Preensberg mit einer Bauernstelle zu Kartlow für den Heiligen Geist gekauft.

Bantow ward in einem Vergleiche über die Renten und Pächte der Wismarschen Geistlichen Hebungen aus dem Mecklenburgischen abgetreten und dafür Hinter-Wendorf, damals noch ein Dorf mit


279) Ebd. Nr. 4555, 6179, 7796.
280) Ebd. Nr. 5980, 5981, 7960, 8427.
281) Ebd. Nr. 6820, 6815, 6822.
282) Ebd. Nr. 7430, 7432, 7659.
283) Ebd. Nr. 11537-11539 mit Anm. zu 11539.
284) Ebd. Nr. 13534.
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3 Bauernstellen, Pachthof seit 1794, eingetauscht. Die Verträge sind von 1756 Nov. 13 und 1757 März 10 datiert. Hierbei wurden auch die Pächte aus Metelsdorf und dem Dorfe Martensdorf aufgegeben. Es war nämlich der nach den Urkunden erworbene Besitz dieser Dörfer im Laufe der Jahrhunderte auf die seit 1609 in Geld statt bis dahin in Korn erlegten Pachterträge 285 ) daraus eingeschwunden, wogegen die fürstlichen Beamten vermöge der ständig erhöhten Dienste nach 1475 die Herren geworden waren. Auf gleiche Weise war der Georgenkirche Saunstorf, den geistlichen Hebungen von St. Marien Düvelsers entfremdet worden. Undurchsichtig ist, wo der dienstfreie Hof Metelsdorf, der 1368 oder, wenn meine Vermutung wegen des angeblichen Hofes Mecklenburg das Richtige trifft, 1399 zuletzt vorkommt, abgeblieben ist, und wie es gekommen ist, daß der Heilige Geist das Dorf Klüßendorf hat festhalten können. Es müssen, obgleich eine Entfreiung nicht beurkundet ist, von den dortigen Bauern keine Dienste für die Landesherrschaft erfordert sein, wogegen solche für den Heiligen Geist 1533 bezeugt sind. Die auf ursprünglich Metelsdorfer Gebiet angelegte Mühle, die vielleicht schon 1324, sicher seit 1331 bezeugt ist, gehörte dem Heiligen Geiste sicher bis 1429 286 ). Schon 1329 war eine Walkmühle 287 ) damit verbunden, die wir später im Besitze der Stadt finden und neben der oder an deren Stelle im 17. Jahrhundert die Papiermühle angelegt ward.

Weder die alte noch die neue Steffiner Mühle - die Mühlen zu Rotentor und zu Viereggenhof - scheint der Heilige Geist je besessen zu haben. Dagegen besaß er kürzere Zeit hindurch zwei Windmühlen, eine vor dem Mecklenburger, die andere vor dem Lübschen Tore, diese eine Gabe der Hofmeister Johann Kröger und Johann Schacht. Beide wurden um die Mitte des 14. Jahrhunderts veräußert. Bald jedoch muß das bei letzterer vorbehaltene Vorkaufsrecht ausgeübt sein, da die aus den sechziger Jahren stammende Rechnung 31 Mk. Pacht daraus anführt 288 ). Dieselbe Pacht


285) Im Anfange des 17. Jahrhunderts hatten die 4 Metelsdorfer Bauern je 19 1/2 Mk., die beiden Käter 12 Mk., das ganze Dorf also 90 Mk. Pacht zu zahlen. Von 1619 bis 1652 waren 2500 Mk. rückständig geworden und als 1667 ein Vergleich über die Rückstände abgeschlossen ward, wurden diese bis auf 1665 hin bis auf den Ertrag zweier Jahre erlassen. Daß noch 1475 der Heilige Geist als Herr des Dorfes angesehen ward, geht daraus hervor, daß ein Verkauf von Rente durch einen Bauern in das zweite Rechnungsbuch eingetragen ist. Vgl. weiter unten.
286) Meckl. Urk.-B. Nr. 4524, 5283, 6548, 6828, 8427 S. 237, Manual Bl. 66, 80.
287) Ebd. Nr. 5101, 6908, Jahrb. f. Meckl. Gesch. 58 S. 32.
288) Ebd. Nr. 6131 mit Anm., 7544, 7754, 8427 S. 239.
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kam noch 1415 auf, 1451 aber brachte die Mühle nur noch 10 Mk. ein und 1489 ward allein der Mühlenhof durch Verpachtung genutzt 289 ). Für die Ruten 290 ) und die Mühlsteine hatte der Eigentümer zu sorgen, wogegen der Pächter für Abnutzung der Steine zahlte. Sie wurden 1429 von Hamburg bezogen 291 ).

1485 konnte der Heilige Geist drei Fischteiche verpachten 292 ). Genannt werden 1523 der Steffiner Teich, 1534 der walkedyk. Die Fischerei auf dem Teiche der Mühle zum Rotentor (Rodemole) ward 1414 gegenüber Ansprüchen des Klawes Zurow dem Heiligen Geiste vom Lübecker Rate zugesprochen 293 ). Es ist dabei merkwürdig, daß Mühle und Mühlenteich keine Einheit zu bilden scheinen. Der Steffiner Teich ist der der Karower Mühle (später Grönings-Mühle). Erwerbungen in bezug auf ihn gehören zu den frühesten, von denen wir Kunde haben (aus den Jahren 1263 und 1326). 1487 war Streit um das auf und an ihm wachsende Rohr und Holz, do ward deme gadeshuse des hillighen Ghestes toghevunden allent, wat men myt deme dyke kan bestouwen 294 ). Nach der Rechnung von 1670 gehörte auch der Teich der Steffiner (Viereggen-) Mühle damals dem Heiligen Geiste. Ein Soll gegenüber St. Jakobs heuerte dessen Vorsteher vom Heiligen Geiste 1530 um 4 Schillinge jährlich 295 ). Zu Ende des 15. Jahrhunderts und im 16. hielt der Heilige Geist sich einen eignen Fischer und ließ durch ihn fischen. Vielfältig sind die Anschaffungen von Netzen (Stocknetzen, Schlingnetzen, Heringnetzen), Körben (Garnkörben und Rutenkörben), Waden und Flügeln samt Zubehör und die Ausgaben für den Kahn, schließlich auch für das Ziehen der Wade 296 ).


289) Zweites Rechnungsbuch Bl. 15, Manual Bl. 101, Prövenbok Bl. 42.
290) 1436: 2 Mk. 4 sch. den tymmerluden de molenrode antobrynghende, Man. Bl. 34.
291) 6 Mk. 12 sch. vor den mollensteyn to vorende van Hamborch, 6 sch. vor tollen, 6 sch. deme kymmere vor den mollensteyn to bynden, Man. Bl. 81.
292) Zweites Rechnungsbuch Bl. 95.
293) Ebd. Bl. 12.
294) Prövenbok Bl. 4.
295) Ebd. Bl. 42.
296) 1515: 1 gulden 4 sch. 1 witte deme vischer. Unter der Rubrik vor instrumente to vischende bringt die Rechnung von 1515 Ausgaben für 4 sten hennepes, knuttelgarne (1517: knuttegarne) to spinnende, für vloghel ton gharnekorven (1520 vor spynnent to den garnekorven), vor gharne to knuttende, de wade to makende; die von 1499: 5 sch. vor rodenkorve, 2 sch. vor viskkorve, 8 sch. vor 1 stakenette, 24 sch. vor gharne in de waden, den knechten, dede waden makeden 11 sch.; die von 1517: für stakenette (1526: 7 1/2 witte vor 1 stakenette to knuttende).
(  ...  )
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Der Umfang des Ackerbesitzes des Heiligen Geistes auf dem Stadtfelde läßt sich für die mittelalterliche Zeit weder bestimmen noch auch nur schätzen. Wir wissen allein von Vermächtnissen, namentlich von Ackerstücken auf dem Dargezower Felde, weshalb auf den Anfang dieses Kapitels verwiesen sein mag. Als Entgelt für eine Siechenpfründe ward 1501 ein Morgen zwischen dem Kronskamp und der Landwehr gegeben 297 ). Fünf Posten von Ausgaben van ackere, die im Gesamtbetrage von 30 Mk. und 14 Sch. im Jahre 1411 unter den Renten gebucht sind, vermag ich nicht zu deuten. 1502 bezog der Heilige Geist aus Acker bei der Hornstorfer Burg 9 Mk. Pacht, 1563 teilte er seine Wiese vor dem Lübschen Tore beim Rennbaum in 6 Gärten ein und gab sie in Erbpacht weg 298 ). Um den Wulfsbrok war 1546 Streit, da auch ein Müller (welcher ?) Ansprüche darauf erhob. Von seiten des Hofmeisters ward behauptet, dieser Wulfsbrok sei früher eyn moerbrock und wyetbram gewesen, wovon der damalige Verwalter wohl 60 Fuder habe hauen und auf den Mühlenhof bringen lassen, um das Fuder für 2 bis 4 Sch. zu verkaufen. Hernach sei dort Erlenholz gewachsen. Es handelt sich um den Wulfsbrok hinter Damhusen.

Auch darüber ist keine Klarheit zu gewinnen, was der Heilige Geist an Häusern oder Buden in der Stadt besessen hat, zumal dieser Besitz sehr veränderlich gewesen sein wird. Was ihm an


(  ...  ) de waden to thende, nettegarne to knuttende, nettegarne to spinnen; 1518: 5 sch. vor dumenbock (ebenso 1526, 1522: 10 sch. 3 pen. vor 2 stucke dumendock); 1520: vor herinkgarne; 1522: vor 2 bunt korfroden, 13 1/2 sch. vor rodenkorve tho wynden: 1524 vor hennepheden, 1534: 3 sch. vor hennepheden to spynnen to den flogelen; 1551: 13 sch. vor eyn slynknette, to Swerin ghekofft. - Ausgaben für den Kahn 1524: 6 1/2 sch. vor 1 kaen to buende, 6 pen. vor sygh, 6 pen. vor den thereketel, 14 sch. vor 1 holt to deme kane; 1534: 1 Mk. vor bortholt to deme kane, 2 sch. den sageren to snyden dat holt, 1 sch. vor sygh, 1 sch. vor negele, 9 pen. vor 1 therketel, 15 pen. vor mus unde werk, 2 witte vor krampen, 12 sch. den schepestymmerluden to lone; 1522: 8 sch. vor spyker tho eneme kane, 1523: 4 sch. vor rafferde tho eneme kane. Hier mögen die Notizen über Ausgaben für Teer oder Pech aus älteren Rechnungen angehängt werden, wenn auch der Teer oder das Pech Wohl anders wozu gebraucht sind. 1411: 1 tunne teres 18 sch. (Man. Bl. 10). 1412: 20 sch. (Bl. 14), 1435: 1 Mk. 4 sch. vor 1 t. ters (Bl. 32), 1 Mk. 8 sch. (Bl. 33), 1436: 1 Mk. 4 sch. vor schypter (Bl. 33), 1437: 22 sch. vor 1 t. schypters (Bl. 35), 1518: 1 t. theres 2 Mk. 8 sch.; 1437: 25 sch. vor 1 t. pekes (Bl 35). - 1530: 2 sch. worden vordrunken, don ick de dyke besach, de waden darup tho thende up deme yße, 3 sch. Hans Bordinck vor holtent unde de wade to then unde dorskent (im ganzen erhalten 3 Mann Lohn für das Ziehen der Wade), 6 sch. vor bere thor Roden molen, don wy de waden togen.
297) Prövenbok Bl. 7.
298) Ebd. Bl. 14.
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solchem in der ältesten Zeit aus Vermächtnissen zukam, mußte gemäß Stadtrecht verkauft werden. Dafür sind uns manche Beispiele begegnet. Nachher mag nicht so strenge darauf gehalten sein 299 ), vor allem wird er aber im 15. Jahrhundert beim Niedergange der Stadt gleich den anderen Kirchen Hausgrundstücke haben übernehmen müssen, um nicht seine Renten zu verlieren 300 ). 1451 bezog er Miete aus drei Häusern, und aus Buden beim Scheunhofe (an der Neustadt oder auf der Heide) 301 ). Diese Buden hatte er noch ein halbes Jahr später, ebenso auch das Haus an der Speicherstraße, andere aber beim Lübschen und beim Pöler Tore, außerdem Buden an der Hahnreistraße. Der Mietsertrag war unbedeutend, 1451 17 1/2 Mk. im Jahr, ein wenig größer um 1500. 1529 ward ein Haus in der Altwismar-Straße um 46 Mk. an Hinrik Timm und seine Hausfrau auf Lebenszeit verkauft, 1545 eine wüste Wurt an der Hahnreistraße veräußert. Ein Haus, aus dem St. Nikolai 5 Mk. Rente zu fordern hatte, wollte der Heilige Geist 1489 preisgeben, doch vermittelten die Bürgermeister, daß er es behielt und St. Nikolai sich mit 3 Mk. Rente begnügte, die um 60 Mk. sollten abgelöst werden können 302 ).

Zu einem Hause am Lübschen Tor ward 1486 Anteil an einem Sode gekauft 303 ).

Schoß für diesen Grundbesitz habe ich nur 1437, 1438 und 1502 angeschrieben gefunden 304 ). Eine Erklärung dafür weiß ich nicht. Sie würde leichter auszudenken sein, wenn niemals Schoß gebucht wäre. Auf den Wachstafeln 305 ) kommt der Heilige Geist mit butenschot nicht vor.

Von den Renten, die der Heilige Geist an sich kaufte, würden wir aus den erhaltenen Urkunden oder den Rechnungen kein zutreffendes Bild gewinnen können, da von jenen die in früherer


299) Schon 1322 besaß der Heil. Geist ein Erbe bei St. Georgen, das der Pfarrer von Proseken Wilken für sich und seine Mutter auf Lebenszeit mietete, Meckl. Urk.-B. Nr. 4341.
300) Vgl. Techen, Wismar im Mittelalter S. 10, Bürgersprachen S. 88 Anm.
301) Manual Bl. 101.
302) Prövenbok Bl. 4.
303) Prövenbok Bl 4: De soth vor deme Lubschen dore by der smede. 1486 in octava Mychaelis koste Hans Rogghe, de vorstender des hillighen Ghestes, van Mathias Krogher, en werkmester der smede, en part yn deme sode, dede steyt vor synen hus, nottroft waters des erves.
304) 1437 und 1438 je 24 Sch. Schoß für den Acker bei Damhusen (Man. Bl. 37, 40); 1502: 12 sch. tho der heren schatte van den boden by deme schunhave, 3. Rechnungsbuch S. 166.
305) Jahrb. f. Meckl. Gesch. 83.
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Zeit abgelösten zurückgegeben sind, diese aber ungenügende Auskunft geben. Ein um das Jahr 1470 angelegter Urkundenkopiar erlaubt aber wenigstens für diese Zeit festzustellen, was das Stift an Renten aus Gütern oder Dörfern zu fordern hatte. Es waren jährlich 376 Mk. 4 Schillinge. Erworben sind sie in den Jahren von 1397 bis 1464. Dabei ist es allerdings nicht verständlich, weshalb drei Urkunden 306 ) über 80 Mk. Rente, die ich mitgerechnet habe, in dem Kopiar übergangen und erst in Nachträgen berücksichtigt sind. Nach der Rechnung von 1451 kamen damals nur 209 Mk. ein, während die angeführten Güter und Dörfer nach den Verschreibungen 260 Mk. hätten erbringen und nach Ausweis des Kopiars gar 362 Mk. 4 Sch. hätten einkommen müssen. Hauptschuldner waren die von Stralendorf, von Plessen und vom Lo. In der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts wurden die Rückstände immer größer und in wiederholten Verträgen mußte im 16. Jahrhundert immer mehr von den Forderungen nachgelassen werden. Allerdings waren die Hauptposten bis 1422 zu 10 v. H. und die spätern Renten zu 8, 7, 6 v. H. erstanden worden. In der Stadt hatte der Heilige Geist um 1360 1400 Mk. mit rund 84 Mk. Rente, 1411 aber 1600 Mk. Kapital ausstehn 307 ). Die noch bestehenden mittelalterlichen Renten aus dem Mecklenburgischen Domanium wurden 1757 beim Austausche von Bantow abgelöst, 1435 aus Scharfstorf erworbene 1857.

Als am 16. Januar 1832 die Vereinigung der Geistlichen Hebungen vollzogen ward, besaß der Heilige Geist an Landgütern Hinter-Wendorf, Martensdorf, Steffin, Klüßendorf, Rüggow und Preensberg, an Dörfern Benz, Klüßendorf, Mittel-Wendorf und eine Stelle zu Kartlow sowie Viereggenhof. Die Pachterträge daraus machten 7054 Taler N 2/3, also in Markwährung 24689 Mk. aus. An Acker auf der städtischen Feldmark hatte er 75 1/2 Morgen und 2 Last, die 317 Taler N 2/3 oder 1109,50 Mk. einbrachten, an alten Renten aus Scharfstorf, Westenbrügge, Vorwerk und Niendorf bezog er jährlich 19 Taler 34 Sch. N 2/3 oder 69,25 Mk. An zinsbaren Kapitalien standen außerdem aus 15450 Taler N 2/3 oder 54075 Mk., an rückständigen Zinsen bei der Akzisekammer 11 900 Taler N 2/3 oder 41650 Mk., wogegen 48177 1/2 Taler N 2/3 oder 168621,25 Mk. geschuldet wurden. Aus dem Verkaufe


306) Meckl. Urk.-B. Nr. 13054 und Urkunden vom 25. Jan. 1410 und vom 29. Nov. 1411 über Rentenverkäufe des Ritters Henning von Stralendorf aus Hagebök, Questin, Bantow, Pepelow, Strömkendorf, Lischow und aus Petersdorf.
307) Meckl. Urk.-B. Nr. 8427 S. 239 f., Manual Bl. 110 (der Ertrag ist hier nicht angegeben).
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der Güter und Dörfer zu Erbpachtrecht wurden in den Jahren 1832 bis 1846, wo dieser Verkauf restlos durchgeführt war, 105306 Taler 12 Sch. N2/3 oder 358571,83 Mk. gelöst. Der jetzt daraus aufkommende jährliche Kanon beträgt 41140,33 Mk.

Von zwei Höfen wissen wir, daß sie am Ende des 13. und am Anfange des 14. Jahrhunderts durch Hofmeister bewirtschaftet wurden. Es ward nämlich, als Johann Rugensee 1308 sich eine Pfründe kaufte, ihm zugesichert, daß er, so lange er sich in Steffin als Hofmeister gut führe, dort seinen Lebensunterhalt haben solle. Unter ähnlichen Bedingungen nahm der Rat 1295 für den vor der Windpforte belegenen Hof einen Hofmeister an. Dieser brachte 12 Mk. in die Wirtschaft ein, sollte aber abziehen, wenn er seine Schuldigkeit nicht täte, und dann nur 6 Mk. zurückerhalten. Im andern Falle ward ihm für sein Alter Aufnahme in das Haus zum Heiligen Geiste und eine Pfründe zugesichert 308 ).

Mit diesen beiden Ausnahmen wurden die Höfe schon während des Mittelalters und bis zu ihrer Vererbpachtung verpachtet. Nach den mittelalterlichen Verträgen ward keine feste Pacht vereinbart, sondern der Verpächter am Ertrage der Ernte beteiligt. Er gab auch einen Teil der Aussaat her und hatte einen Teil des Viehs zu stellen, wogegen ihm wiederum auch davon Nutzen zufloß. Solcher Verträge über die Höfe Kl.-Ziphusen, Metelsdorf, Steffin, Martensdorf, Klüßendorf, Mecklenburg (?) sind im kleinen Stadtbuche von 1328 bis 1399 nicht weniger als 29 erhalten und es würden ihrer noch mehr sein, wenn nicht jetzt zwischen 1375 und 1393 eine breite Lücke klaffte; 17 davon sind im Mecklenburgischen Urkundenbuche gedruckt. Voran geht ein Vertrag über Martensdorf vom Jahre 1280 309 ), es folgen sechs aus den Jahren 1406 bis 1424 über Steffin und Martensdorf im zweiten Rechnungsbuche und einige aus dem 16. Jahrhundert von 1528 bis 1568 über Klüßendorf, Martensdorf und Steffin im Prövenboke.

Die Pachtdauer betrug meist 4, selten 3 oder 6 Jahre 310 ). Der Verpächter bedang sich die dritte Garbe vom Ertrage zu Kl.-Ziphusen (1328), Martensdorf (1332, 1338, 1347, 1366), Steffin (1338), Klüßendorf (1350) oder zu Metelsdorf die vierte (1328, 1338, 1347, 1363, 1368), im letzten Jahre zwei Garben von dreien zu Kl.-Ziphusen (1328), Martensdorf (1332 von der Sommersaat, 1347, 1366) und Klüßendorf (1350 von der Sommersaat), drei Garben von vier von der Sommersaat zu Metelsdorf (1328, 1347, 1363, 1368). Um 1483 Scheint man aus Martensdorf und Klüßen-


308) Meckl. Urk.-B. Nr. 3208, 2312.
309) Ebd. Nr. 1531.
310) Ebd. Nr. 4982, 6189; 1531, 7039.
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dorf auf feste Erträge gerechnet zu haben, nämlich 10 Drömt Roggen, 9 Drömt Gerste, 1 Last Hafer aus dem einen und je 1 Last Roggen, Gerste und Hafer aus dem andern. Für Steffin wurden, je nachdem der Meier baue, je 6-8 Drömt Roggen, Gerste und Hafer angesetzt. Die letzte Einsaat des Pächters hatte der zu entsprechen, die er vorgefunden hatte, und ebenso die Menge des Korns, womit er abziehen konnte, der von ihm eingebrachten.

Pferde, Rinder und Schafe gehörten je zur Hälfte dem Pächter und dem Verpächter 311 ). Demnach kauften 1412 der Heilige Geist und der Meier zusammen ein Pferd um 6 Mk., wovon jeder die Hälfte zahlte 312 ). Von den Schweinen sollte der Pächter bei seinem Abzuge den dritten Teil zurücklassen. Aus Martensdorf erhielt der Heilige Geist Michaelis 1489 5 Schweine und eine alte Kuh, 1490 1 junch bulleken, 1 yunch osseken, 6 Schweine und 1 Schaf, aus Steffin Michaelis 1490 eine alte Kuh, 6 Schweine und 8 Lämmer, während bei der Teilung in der Kreuzwoche jeder Teil 8 Lämmer und 10 junge und 20 alte Schafe erhielt 313 ).

Windschaden an Gebäuden hatte nach dem Vertrage von 1338 über Martensdorf, Metelsdorf und Steffin und dem von 1347 über Martensdorf der Pächter herzustellen 314 ); nach denen von 1347, 1363 und 1368 über den Hof Metelsdorf 315 ) sollte der Pächter Dächer und Zäune bessern helfen; nach denen von 1398, 1415, 1423 und 1424 über Steffin und Martensdorf Zäune und Lehmwände bessern, während die Sorge für das Hakelwerk ihm nur in dem ersten Vertrage zugewiesen ward, in den andern dem Verpächter 316 ). Über die von den Pächtern ausgeführten Bauten fehlt es natürlich an Nachweisungen, wogegen die Rechnungen vielfältig von der Bautätigkeit des Heiligen Geistes zeugen. Zu


311) Meckl. Urk.-B. Nr. 4937, 4982, 5305, 6732, 6733, 7039, 9128, lib. parv. civitatis Bl. 68 und 185 von den Jahren 1338 und 1368.
312) Manual Bl. 6. 1411 ward 1 Pferd mit 8 Mk. bezahlt, 1434 eins (hyr in den hof) mit 14 Mk. und wurden für 4 Pferde, de quemen uppe den hof tho der Stevynen, 19 Mk. ausgegeben. 1435: 7 Mk., de gaf ik deme meygere tho der Stevyne to der beterynghe syner perde, 5 Mk. 4 sch. vor 1 perd, dat quam uppe den hof to der Stevyne, 4 Mk. 4 sch. desgl. und ebenso 1436 4 Mk. (Man. Bl. 31, 35). Sonst wurden 1436 und 1437 3 Mk. oder 2 Mk. 12 Sch. für ein Pferd und 1438 13 Mk. vor ryntquyk, 1424 für einen Ochsen 3 Mk. 6 Sch., für einen Bullen 20 Sch., 1530 für 2 hakeossen 19 Mk. bezahlt.
313) Pachtbok Bl. 60 f. 1587: 7 sch. 6 pf. vor brott und bier gegeben, wie die vorweßer nach Marttenstorf und Steffin wehren, als die schweine und ochßen gemarket wurden.
314) Lib. parv. civ. Bl. 68, Meckl. Urk.-B. Nr, 6732.
315) Meckl. Urk.-B. Nr. 6733, 9128, lib. parv. civ. Bl. 185.
316) Meckl. Urk.-B. Nr. 13262, 2. Rechnungsbuch Bl. 15, 18, 23.
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Steffin ward 1424 ein Wagenschauer gebaut, 1425 und 1492 ein Ofen gesetzt, zu Martensdorf 1427 die Milchkammer verputzt, 1428 und 1429 Gebäude gedeckt und ein Baugerüst aufgeschlagen, 1493 ein größerer Bau aufgeführt, 1534 an einer Scheune gebaut, in Klüßendorf 1515 ein Tor gebaut und 1517 ein Ofen aufgeführt, 1533 ein Viehstall ausgebessert 317 ).


317) Bauten zu Steffin: 1424: 11 sch. deme tymmermanne, dede buwede dat waghenschur tor Stefvine (Man. Bl. 63), 1425: 15 sch. vor 1/2 m stens to deme hove to der Stevine, 1 Mk. eyneme manne, de den oven fettete to der Stefine (Bl. 65), 1492: 15 sch. deme manne, de den aven makete tho der Steffynen (Pachtbok Bl. 34). - Zu Martensdorf: 1427: 7 1/2 sch. den lemeren, de to Mertenstorpe de molkenkameren [lemeden] (Man. Bl. 67), 1428: 5 sch. vor dekkent uppe deme have to Mertenstorpe (Bl. 75), 1429: 13 sch. vor 2 hundert retes, dat quam up den hof to Mertenstorpe, 4 sch. eneme deckere darvor, dat hee den spiker deckede to M., 7 sch. vor 7 styghe retes, dat up den hof to M. quam, 6 sch. vor 4 vymme stroes, 19 sch. den tymmerluden to M., 9 sch. darvor, dat zee laden howen, 6sch. den tymmerluden vor stellinge unde swynetroch to makende (Bl. 80 f.), 1431: 15 sch. 1 wytten enem lemdeckere uppe den hof to M. (Bl. 83). Ein größerer Bau ward dort 1493 aufgeführt, wovon die Ausgaben im Pachtboke Bl. 48-50 verzeichnet sind. Das Holz ward teils von Beidendorf, teils von Lüssow bei Güstrow (van der Lussow) bezogen. 1501: 26 sch. den tymmerluden up den hof tho Martenstorpe unde up den hoff tho Klusendorp (3. Rechnungsb. S. 113), 1515: 3 sch. vor ber to dat dor buwet wort to M., 1533: 1 sch. warth vordrunken to M., don ick myt her Jochim vame See vas yn deme holte to beseende eynen balken, de yn der schunen mochte denen; 3 1/2 Mk. den tymmerluden, dede den balken yn unse schune leden, item 9 sch. vor de schruven; 1534: 20 sch. den tymmerluden, de den balken yn de schunen to M. unde de dore verdich makeden, unde wor wes van noden was etc. - Für Arbeit zu Klüßendorp erhielt 1499 ein Decker 8 Sch. (3. Rechnungsbuch S. 45). Für einen Decker wurden 1522 ein Paar Handschuhe für 2 Sch. gekauft), 1517: 2 Mk. 5 sch. vor tegelsten ad S. Georgiam, de quam to deme aven to Klutzerdorpe, 10 sch. vor den aven to makende; 1533: 13 sch. den tymmerluden, de den veekaven makeden to Kl. - Einige Ausgaben für Holz, zum großen Teil zu Bauzwecken, seien angeschlossen. 1411: 5 sch. vor holt thu howende (Man. Bl. 12), 1/2 twelften delen vor 14 sch. (Bl. 13); 1412: leet ik holt houwen, do hadde ik 3 arbeydeslude, enem jewelleken gaf ik 3 sch. (Bl. 18), 1/2 twelften raffen vor 3 1/2 sch. (Bl. 19); 1424: 3 Mk. 4 sch. vor 2 twelften delen (Bl.65): 1428: 13 sch. vor 4 delen (Bl. 76), 15 sch. vor rafter edder vor brede (Bl. 77); 1435: 4 Mk. 4 sch., 29 sch., 2 Mk. 2 sch. vor tymmerholt (Bl. 31). 1436: 28 sch. vor waghenschot, 14 sch. vor 1 blok, 11 sch. vor brede, 3 1/2 Mk. vor stycholt, 1 Mk. vor bontholt (Bl. 33); 1502: 26 sch. vor sparholt; 1517: 5 Mk. 12 sch. vor 1 hundert sticholt, 6 Mk. 10 sch. vor 1 grot hundert sticholt; 1518: 8 sch. vor raffterde vor de vracht, 18 sch. vor 3 holtere; 1523: 30 sch. vor stycholt, 1 Mk. vor stycholt stuven, 1 Mk. vor 1/2 qwartere stycholtes; 1524: 24 sch. vor 1 quarter stycholt; 1526: 6 sch. vor 1/2 quarter latten; 1533: 4 sch. den tymmerluden, dede dat holt beslogen to Martenstorpe, 5 wytte to markede (d. h. für Kauf von Lebensmitteln auf dem Markte), don wy de howere
(  ...  )
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Für Brandschäden durch Schuld des Pächters sollte er aufkommen gemäß Verträgen über Martensdorf von 1347, 1366, 1424, Metelsdorf 1363 und 1368, Steffin 1398, 1406, 1415, 1423, Klüßendorf 1399, dagegen sollte von Landes wegen, von der Herren wegen oder von Krieges wegen verursachten Schaden der Heilige Geist tragen (Steffin 1415 und 1423).

Die Verträge aus dem Ende des 14. und dem Anfange des 15. Jahrhunderts (im zweiten Rechnungsbuche) enthalten nur Bestimmungen über Brandschaden, Zäune usw., nicht aber über die Pacht. Gleichartig den älteren sind die von 1528 über Klüßendorf und von 1533 über Steffin, ausführlicher sind sie über das Inventar. Der Klüßendorfer Pächter sollte vom Sommerkorn die vierte, vom Winterkorn die dritte Garbe, der Steffiner durchweg die dritte Garbe geben; bei Schlachtungen sollte von Rindern die Hälfte, von Schweinen ein Drittel abgegeben werden. Es wurden sehr viel Pferde, weniger Kühe gehalten, zu Klüßendorf 28 Pferde und 20 Kühe, zu Steffin 24 Pferde und 24 Kühe. Ob die 60 Schafe, die die fürstlichen Jagdhunde 1529 zu Steffin totbissen, dem Heiligen Geiste oder dem Pächter gehörten oder beiden, ist nicht gesagt 318 ). Der Pächter von Steffin Martin Karow ward 1533 als erblicher Pächter angenommen, es wurden aber die Pachtleistungen im Laufe der Jahre stark herabgesetzt, denn als 1568 ein Sohn den Hof übernahm, brauchte dieser wie bisher nur noch den Zehnten vom Korn und den dritten Scheffel von den Erbsen abzuliefern. Der ältere Vertrag über Klüßendorf enthält nichts über seine Dauer. Gerke Dikman übernahm aber 1562 den Hof für seine Lebenszeit mit der Aussicht, daß ein Sohn an seine Stelle treten würde. Für Martensdorf wurden die Leistungen noch 1562 auf die dritte Garbe von Stroh und Korn festgesetzt, und es sollte jährlich ein fertiger, d. h. schlachtreifer, Ochse oder eine fertige unfruchtbare Kuh, von den geschlachteten Schweinen aber ein Drittel abgeliefert werden. Auch dieser Vertrag war ein Erbpachtvertrag.

Dienste erscheinen zuerst in den Verträgen von 1562 über Klüßendorf und von 1568 über Steffin. Der Pächter von Klüßendorf sollte, wenn angesagt, der Stadt und dem Heiligen Geiste mit


(  ...  ) to holte hadden, 18 pen. to markede, don wy de Wentorper to holte hadden, 3 sch. dren dachloneren to Stevine ym holte, 1 sch. vor bere, don de Klutzendorpere dat holt houwen, 6 sch. den tymmerluden, de de 4 blocke behouwen up deme Steffiner werder; 1534: 2 witte vor bere to Bentze, don wy dat holt to hus vorden, 4 witte vor bere, don ick de Wentorper hadde ym holte to Bentze, 3 sch. vor bere den Bentzeren, don se dat holt houwen. - 1435 wurden 2 Schillinge vor tunroden ausgegeben. 1501: 14 sch. den luden, dede thünden.
318) Prövenbok Bl. 41.
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Pferden und Wagen gleich wie die von Martensdorf und Steffin dienen, der von Steffin dem Heiligen Geiste und der Stadt. Im Anfange des 17. Jahrhunderts wurden die Höfe für feste Geldpächte ausgetan, die für Steffin 1602, Martensdorf 1603, Klüßendorf 1608 zuerst gezahlt wurden. Ob bis dahin der Heilige Geist noch immer an dem Ertrage der Ernte beteiligt, oder ob feste Kornpächte vereinbart gewesen, ergeben die Rechnungen nicht.

Zu gewisser Zeit wurden die Pächter bewirtet. So hatte der Hofmeister 1412 die Meier zu Pfingstmontag zu Tische 319 ). Im 16. Jahrhundert hatten sie mindestens zum Teil ihre Freiheit eingebüßt. Es wird das damit in Zusammenhang stehen, daß sie Erbpächter wurden. Sie bedurften zu Heiraten der Einwilligung der Vorsteher 320 ).

Die Einkünfte aus den Dörfern bestanden aus Pacht, Bede und Gefällen, der Gerichtsbarkeit, die Pacht aus Kornpacht oder Geldpacht 321 ), wie es die Zusammenstellungen im zweiten Kapitel zeigen. Bede und Geldpacht sind aber in den Rechnungen z. T. zusammengeflossen. Wenn die Bauern ihre Pacht brachten, wurden sie mindestens seit dem Anfange des 16. Jahrhunderts bewirtet oder ihnen eine Vergütung in Geld zuteil, vielleicht um sie zu pünktlicher Ableferung anzuspornen 322 ). Außer zu Pacht und Bede waren sie zu Diensten verpflichtet, über die aus älterer Zeit nur spärliche Angaben vorliegen und die sicher bis ins 16. Jahrhundert sehr erträglich waren. Hernach ward das anders. Welche


319) Manual Bl. 16.
320) Zwischen Martin Karow, einem Sohne des Meiers zu Steffin und einem Untertan des Heil. Geistes, der Steffin von seinen Eltern übernimmt, und Gerke Dyckman, des gadeshauses unterdan und hofmeiger up dem have tho Kluetzendorp, wegen seiner Tochter Taleke wird 1568 unter Zuziehung und Einwilligung der Vorsteher ein Ehevertrag vereinbart. Die Mitgift besteht in 15 Mk., bedde, deken, kisten, kistengerede, wie dan die freuliche gerechtigkeit ist hir im lande tho Meckelnburgk, de genugsam sein schall, und eyne halve koste tho donde. Prövenbok Bl. 33.
321) 1609 ward, wie an früherer Stelle angegeben, die Kornpacht der Metelsdorfer und Martensdorfer in Geldpacht umgewandelt.
322) 1517: 5 sch. vor 1 scaep, do de Wentorper pacht brochten, 1518: 5 1/2 sch. vor 1 scaep, do de Wentorper pacht brochten, 1530: 8 pen. vor weggen, don de Wentorper de pacht brochten mandages na Michelis; 1587: 2 Mk. vor eine tonne bier zur Wentorffer pacht, ebenso auf die Bentzer pacht. Auch die Eintragung im 2. Rechnungsbuch von 1487: den Vorwerker uppe Pole 12 sch. to ener tunne bers des mytwekens vor Pasce (Bl. 102) läßt sich kaum anders erklären. Nach der Rechnung von 1754/5 bekamen die Klüßendorfer beim Bringen ihrer 12 Pachtgänse 7 Schillinge, beim Bringen der Pacht die Wendorfer 1 Mk. 8 Sch., die Pöler 3 Mk. 8 Sch., die Bantower 4 Mk.
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außerordentliche Ausdehnung und welche Bedeutung sie erlangten, zeigt ein zwischen 1627 und 1645 abgefaßtes Schriftstück über die Erträgnisse des Grundbesitzes des Heiligen Geistes, wozu bemerkt werden mag, daß gleiche oder sogar darüber hinausgehende Dienste auch sonst im Lande Mecklenburg verlangt wurden 323 ) 324 ). Danach mußten die Benzer Bauern wöchentlich 3 Tage mit Pferden dienen und einen vierten Tag Handdienst leisten, die Käter aber 4 Tage Handdienste tun. Diese Dienste wurden damals für zwei Jahre um 400 Mk., für sechs weitere Jahre um 500 Mk. jährlich vermietet. Zunächst sollten aber, weil das Dorf unter den vielfältigen Truppendurchzügen sehr gelitten hatte, den Bauern wöchentlich 1 Tag Pferdedienst und den Kätern 1 Tag Handdienst für zwei Jahre erlassen und für diese beiden den andern vorangehenden Jahren die Dienste nur mit 300 Mk. bezahlt werden. Dabei blieb "die Ernte mit einer Seißen und dazu gehörigem Volke nach Lante Gebrauch". Später mußten die Benzer nach Preensberg dienen und seit 1754 waren ihnen, wie den Klüßendorfer Bauern seit 1724, Pacht und Dienste erlassen, weil sie zu Hofe dienen mußten. Wesentlich besser als die Benzer waren um die gleiche Zeit die Bantower Bauern gestellt. Diese brauchten nur 12 Tage im Jahre mit Wagen und Pflügen zu dienen und 6 Tage Handdienst zu tun, allerdings auf dem Wismarschen Stadtfelde. Sie hatten sich zu dem Zwecke abends in Wismar einzufinden und konnten des anderen Abends mit Toresschluß wieder abfahren. Während der Ernte hatten sie jeder mit einer Sense zu dienen, bis das Korn gemäht war, und auch zu binden, zum Einfahren aber je zwei einen Wagen zu stellen. Daneben blieben der Stadt die üblichen Fuhrleistungen. Sie werden nicht übermäßig gewesen sein. Es war üblich, die Dienenden durch Speise oder Trank zu erquicken. Das zeigt besonders deutlich eine Erzählung Lambert Slaggerts aus dem Kloster Ribnitz, wo 1526 die Bauern von Klockenhagen revoltierten, als durch ein Versehen nicht dafür gesorgt war 325 ). Ebenso wurden die Träger und die Fischer für Dienstleistungen für Wismar im 16. und 17. Jahrhundert mit Bier, Brot, Hering und Speck traktiert 326 ), und in einer Auskunft über die Verwaltung des Heiligen Geistes von 1599 heißt es: auch werden allewegen,


323) Tit. XXIII Nr. 10 vol. A.
324) Vgl. Ihde, Amt Schwerin, Beiheft zu Jahrb. f. Meckl. Gesch. 77 S. 76 ff.
325) Ribnitzer Chroniken, hrsg. von Techen (Mecklenb. Geschichts-Ouellen I) S. 145 f.
326) Techen, Bürgersprachen der Stadt Wismar S. 42 Anm. 6.
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wan die pauren zue hoffe dienen, dieselben gespeiset 327 ). Nur aus den Ausgaben, die solche Gegenleistungen verursachten, erfahren wir aus älterer Zeit etwas von den Diensten der Bauern. So 1412 März 21: do gas ik ut 5 1/2 sch. vor vyssche thu markede, do hadde de hilghe Ghest de bur van den Wentorp thu denste 328 ). 1492: 8 sch. tho markede in sunte Micheles daghen, done de Wenttorper hyr weren, unde den armen luden uppe dat hus unde byr in de koken 329 ); 1531 1 sch. vor wegge, don de Wentorper to holte weren; 1533: 2 sch. vor herink, do de Wentorper plogeden; 1534: 4 witte vor ber, don ick de Wentorper hadde ym holte to Bentze. 1526: 3 sch. vor bere den Benseren, don se plogeden. 1533 Mai 6 weren de Klutzendorper up deme acker tegen sunte Jacob unde worpen mesß 330 ). Wahrscheinlich beziehen sich auch Eintragungen von 1493 auf Dienst: tho haveren tho ploghende 2 tunnen bers, 1 t bers tho der brakeltydt, tho strekende 1 t bers 331 ). Noch bis zuletzt mußten die Wendorfer Bauern dem Heiligen Geiste das Holz anfahren und bekamen dafür Bier, seit 1790 ein Trinkgeld.

Für die Stadt geleistete Dienste sind 1411 bezeugt: do wy den mes van deme markede voren, do gaf ik den arbeydesluden 4 schillinge 332 ). Die Dienste der Bantower Bauern sind vorher erwähnt.

Die Hofwehr gehörte im 19. Jahrhundert einzig den Wendorfer Bauern selbst, die deshalb bei der Vererbpachtung ihrer Stellen kein Erbstandgeld zu zahlen brauchten. Dem dürfte die abgebrannten Bauern gewährte Hilfeleistung entsprechen: Woltere thu Banttecowe, dede vorbrant was, 5 Mk., dat hete my de vormundere (1412) 333 ).

Zeugnisse über die Gerichtsbarkeit sind nicht ganz selten. 1411 schuldete Hinrik Cok zu Metelsdorf 1 tunne brokebers 334 ). 1414 Dez. 22 verwillkürte sich der junge Hinr. Kartlow von deme syttende rychte, nicht zu schaden also wyde, alse des hilghen Ghestes bede is 335 ). 1486 Jan. 28 strafte der Hofmeister Wendorfer Bauern für Blut und Blau um je 12 Schillinge, erließ ihnen aber einen Teil davon. Bei der Verhandlung wurden 5 Kannen Bier getrunken. Am 27. April desselben Jahres stiftete er zu Benz nach


327) Tit. 1 Nr. 3 vol. 9 S. 666.
328) Manual Bl. 14. Sonst wurden für Fische nur 2 bis 3 Schillinge ausgegeben.
329) Pachtbok Bl. 32.
330) Prövenbok Bl. 15.
331) Pachtbok Bl. 51.
332) Manual.
333) Manual Bl. 14.
334) Manual Bl. 8.
335) 2. Rechnungsbuch Bl. 25.
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einer Schlägerei einen Vertrag und zog Buße ein 336 ). 1530 ward Martin Karow zu Wendorf nach einer Schlägerei verurteilt, Hans Koppelman 17 Schillinge zu geben, den Arzt zu bezahlen und das Gericht zu befriedigen 337 ). 1531 hielt der Hofmeister Jan. 27 einen Gerichtstag mit den Bauern 338 ). Wegen einer Schlägerei mußte Drewes Greve zu Wendorf an Matthias Kale daselbst 1533 6 Mk., 3 Pfund Butter und für einen Schilling Brot geben, ohne daß einer Buße an den Heiligen Geist gedacht wird 339 ). Im gleichen Jahr kam Heine Berendes aus Klüßendorf ins Gefängnis (yn des hilligen Gestes slote) wegen unnützer Worte gegen die Vorsteher und den Schulzen zu Klüßendorf, "szo dat de sulve Heyne nicht sick wolde stillen ofte raden laten", und schwur am Tage darauf Urfehde 340 ). Ein untreuer Hirt der Bantower Bauern leistete 1533 Urfehde, nachdem er aus des Heiligen Geistes Gefängnis (slote) entlassen war 341 ). In demselben Jahr führt die Rechnung dreimal 3 Mk. brokegeld auf, einmal van der slachtinge to Bantkow. Trotz wiederholten Verbots hatte Hans Barner zu Bantow mit den andern Bauern um halb und halb gesät und ohne Erlaubnis seine Tochter aus des Heiligen Geistes Gute verheiratet. Ihm ward in dem durch den Verweser mit den Bauern gehaltenen Gerichte das Urteil gefunden, daß er zweimal 60 Mk. Lubisch geben solle. Da er sich in späteren Verhandlungen über die Herabsetzung der Buße widerspenstig benahm, ward er in de slothe gesetzt, ihm aber nach weiteren Verhandlungen 1535 die Buße auf 4 Gulden ermäßigt. Er mußte Urfehde schwören 342 ). 1556 ward Klawes Gerstenmeiger zu Bantow, der seine Frau weggejagt hatte, gefänglich eingezogen und genötigt, sie wieder aufzunehmen, sowie an den Heiligen Geist Buße zu zahlen und Urfehde zu leisten 343 ). Endlich mußte 1563 Hans Hosank zu Benz, der trotz Friedegebots den Sohn eines Nachbarn verwundet hatte und deshalb in Verhaft genommen war, Urfehde schwören 344 ).

Weiter verfolge ich diese Zeugnisse nicht. Nach Vereinigung der Geistlichen Hebungen trat an Stelle der Gerichtshaltung der einzelnen ein gemeinsames Hebungsgericht, bis dem die Neuord-


336) Ebd. Bl. 89.
337) Prövenbok Bl. 19.
338) 5 sch. tho markede, don ick den rechtdach helt myt den buren feria sexta post conversionis.
339) Prövenbok Bl. 15.
340) Ebenda.
341) Ebd. Bl. 19.
342) Ebd. Bl. 20.
343) Ebd. Bl. 41.
344) Ebd. Bl. 28.
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nung von 1879 auch ein Ende machte, gleich wie der städtischen Gerichtsbarkeit.

Als Ausfluß der Gerichtsbarkeit kann die Mitwirkung der Vorsteher des Heiligen Geistes bei Erbschichtungen, Abteilungen und ähnlichen Verträgen angesehen werden. 1413 ließ sich der Heilige Geist Schadloshaltung geloben van alleme schaden, den dat ghodeshus des hilghen Ghestes nemen mochte van der erfschychtynghe weghen, dede Hinrik Gherlych, meyger to der Stevyne, dede synes wyves kynderen Ghesen, de dar dot is . . . . Desse vorscrevenen stucke synt deghedynghet unde ghelovet vor deme zyttende rychte an deme hilghen Gheste to der Wismer vor de kokene . . . . 1413 Sept. 26 345 ).

Die älteste Aufzeichnung über die Abfindung eines Bauernsohns haben wir aus dem Jahre 1348 aus Martensdorf. Der Abgefundene erklärte sich in Wismar vor dem Richter und den Bauern für befriedigt, und der Vertrag sollte so giltig sein, wie wenn er zu Martensdorf vereinbart wäre 346 ). - In dem Erbe Gottfrieds zu Metelsdorf behielten im Jahre 1354 eine Schwester seines Vaters 20 Mk. Lüb. und drei Halbgeschwister 24 Mk., wogegen jene bis zur Aufkündigung des Verhältnisses, diese bis zu Erreichung ihrer Jahre und der Auszahlung ihres Anteils von dem Bauern unterhalten werden sollten 347 ). In Wendorf behielt 1409 die Mutter Köpke Sniders 150 Mk. in seinem Erbe und blieb bei ihm wohnen 348 ). Ebenda trat 1473 Peter Klutzendorp sein Erbe an einen gleichnamigen Sohn gegen 300 Mk. ab. Seine Schwester sollte der junge Bauer mit 50 Mk. und einem Paar Kleider vom besten Tuche aussteuern 349 ). - In Benz schuldete 1521 Klawes Bolte an Hinr. Helmes und dessen Schwestersohn Hinr. Holst 31 1/2 Mk. aus seinem Erbe, die er allmählich abtragen sollte 350 ). - 1524 kaufte Hans Lowe den Gläubigern seines Vaters dessen Erbe zu Mittel-Wendorf um 250 Mk. ab 351 ). - 1536 fand Hans Koppelman [zu Klüßendorf] seinem Stiefvater Hans Lubbeke mit 33 Mk. ab, wovon 3 Mk. für ein Bett gerechnet wurden 352 ). - 1540 ward Hans Louwen frouwe mit 15 Mk. Lüb., der Hälfte des


345) in profesto Cosmi! at Damiani martirum, 2. Rechnungsbuch Bl. 4.
346) Meckl. Urk.-B. Nr. 6839.
347) Ebd. Nr. 8000.
348) 2. Rechnungsbuch Bl. 27.
349) Ebd. Bl. 46.
350) Prövenbok Bl. 42.
351) Ebd. Bl. 41.
352) Ebd. Bl. 22.
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Flachses und Leins und zwei Schweinen uth deme erve [zu Wendorf] ghedelet. Hovetman des erves: Hinr. Louwe 353 ). - Zu Klüßendorf wollte Hans Karow den auf ihn vererbten Katen 1541 nicht länger behalten und trat ihn unter Einverständnis zweier anderer Brüder an seinen Bruder Martin um 19 Gulden ab 354 ). - Ebendort fand 1553 Hans Koppelman seinen Stiefvater Joachim Brüsehaver um 10Mk. von seinem Katen ab, hatte aber außerdem 24 Mk., die jener verdient hatte, in Teilzahlungen von jährlich 2 Mk. an ihn zu entrichten 355 ). - Zu Bantow wurden 1554 dem Sohne Karl Garstenmeygers namens Vicke 20 Mk. und das beste Pferd (das um 11 Mk. verkauft ward) von dem Erbe ausgesprochen; heiratete er, so sollte er daraus zur Hochzeit 1 Tonne Fleisch, 4 Scheffel Roggen und 6 Tonnen Bier haben. Wenn seine Mutter wieder heiratete, so sollte sie ihn 12 Jahre lang mit Nahrung, Kleidung und Schuhwerk versorgen 356 ). - Hans Barner zu Bantow überließ 1555 sein Erbe seinem gleichnamigen Sohn und fand seine andern beiden Söhne mit 24 Mk. ab 357 ). Zu Wendorf gab 1558 die Witwe des Klawes Grise der Schwester ihres Mannes aus Freundschaft 15 Mk. aus dem Erbe und fand damit sie und ihre Söhne ab 358 ). - Zu Benz erhielten 1563 die Gebrüder Dassow statt des oft geforderten Brautschatzes ihrer Mutter im Betrage von 15 Mk. von Achim Otto im Wege des Vertrags 7 1/2 Mk. 359 ).

Unverständlich ist eine Aufzeichnung von 1427 über den Verkauf eines Erbes zu Wendorf an Hans Kruse. Die "andern" zwei Kinder des früheren Bauern wurden mit 5 Mk. abgefunden 360 ).

Als Vicke Sander 1519 aus Bantow abzog, schuldete er dem Heiligen Geiste 4 Mk. und je 4 Drömt Roggen, Gerste und Hafer, was er in 5 Jahren abtragen sollte. Er zahlte aber noch 1534 5 Mk. 361 ).

Nicht klar, obgleich umständlich genug, sind die Bedingungen, unter denen Arnd Sander 1528 sein Erbe zu Bantow an Hans Swakebeen abstand. Als Kaufpreis werden 150 Mk. genannt, wo-


353) Ebd. Bl. 37.
354) Ebd.
355) Ebd. Bl. 40.
356) Ebd.
357) Ebd. Bl. 39.
358) Ebd. Bl. 38.
359) Ebd. Bl. 27 f.
360) Ebd. Bl. 22.
361) Ebd. Bl. 43.
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gegen er und seine Hausfrau ihren Unterhalt und jährlich 2 Gulden von der Stelle haben sollten 362 ).

1533 kaufte Görries Rolant vom Heiligen Geiste ein von Gruttemaker abgestandenes Erbe [zu Bantow] von 40 Mk. Lüb., die er in 13 Jahren abtragen sollte. Er erhielt für 3 Jahre Pachterlaß und Nachlaß von einem Gulden an der jährlichen Rente von 50 Mk., die in dem Erbe standen. Für die ihm gegebenen 2 1/2 Drömt Saatroggen sollte er in den drei freien Jahren jährlich 6 Scheffel Roggen geben 363 ).

Die Bauern konnten im 14. und 15. Jahrhundert mit Bewilligung der Vorsteher des Heiligen Geistes - eine Bewilligung, die teils ausdrücklich ausgesprochen ist, teils darin begriffen liegt, daß die Verträge in Bücher des Hauses eingetragen sind oder die Vorsteher Hilfe durch Pfändung verheißen - aus ihren Erben Renten oder Leibrenten verkaufen. Aus späterer Zeit sind keine Beispiele dafür vorhanden, aus jenen Jahrhunderten aber ziemlich zahlreiche. Der Zinsfuß war nicht höher als bei Verkauf von Renten durch die Grundherrschaft, 1352 verpfändete Johann Hartwig zu Mittel-Wendorf sein Gut dort für 10 Mk., die er mit 1 Mk. zu verrenten verhieß 364 ). 1354 verpflichtete sich ein Bauer zu Benz, dem Heiligen Geiste eine Schuld von 10 Mk. mit jährlich 1 Mk. zu verrenten, wofür er seine beiden Hufen verpfändete und Pfändungsrecht zugestand 365 ). Im selben Jahr übernahm Gödeke, der Sohn des Nikolaus zu Metelsdorf, eine Schuld von 15 Mk., in die sein Vater gegenüber dem Heiligen Geiste geraten war, und versprach sie wie jener mit 24 Schillingen zu verrenten 366 ). 1356 verkaufte ein Bauer zu Mittel-Wendorf für 10 Mk. eine Rente von 1 Mk., die im Falle der Nichtzahlung die Vorsteher des Hei-


362) Verkäufer gibt Hans Swakebens Frau, Klawes Sander und Klawes Blaseke je 5 Gulden, szo ick dar nicht upp en there, szo scholen sze de hebben uthe deme erve. Hans Sw. soll ihm jährlich 2 Gulden geben, enen gulden an deme hovetstole afftokortende unde den andern yn deme acker, ock afftorekende uppe de hundert mark. Uppe de 100 Mk. will ick Arndt Sander theren myt myner frowen, dewile ick leve unde myne frowe; sunder na myneme dode szo schall doeth szyn de 100 Mk., unde de frowe schall bliven yn deme erve unde vodinghe hebben eres levendes, dewile de sze levet, unde de helfte des ackers unde vee . . . dartho schall sze hebben uthe deme erve vertich mark, dewile sze blifft by deme erve; wen sze van my queme, schall sze hebben 50 Mk. Lub. Ebd. Bl. 19.
363) Ebd. Bl. 21. 1353 hatte der Heil. Geist ein Erbe zu B. für 35 Mk. verkauft, die in 3 Jahren abgetragen werden sollten. Meckl. Urk.-B. Nr. 7736.
364) Meckl. Urk-B. Nr. 7566.
365) Ebd. Nr. 7960.
366) Ebd. Nr. 8000.
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ligen Geistes für den Rentner auspfänden sollten 367 ). 1357 verpfändete Nikolaus von Proseken zu Mittel-Wendorf sein dortiges Gut der Siechenmagd des Heiligen Geistes für 8 Mk., wofür er 13 Schillinge Rente zahlen wollte 368 ). Bauern aus Metelsdorf verkauften 1402 2 Mk. Rente für 15 Mk., 1440 3 Mk. für 50 Mk., 1462 3 1/2 Mk. für 50 Mk., 1475 1 Mk. für 10 Mk. 369 ); aus Mittel-Wendorf 1422, 1423, 1425 und 1427 4 Mk. für 50 Mk., 1422 5 Mk. für 60 Mk., 1424 6 Mk. für 100 Mk., 1466 5 Mk. für 100 Mk., 1511 2 1/2 Mk. für 50 Mk., dazu 1419 eine Leibrente von 10 Mk. für 100 Mk 370 ). Daß dabei die Pacht des Heiligen Geistes immer voranging, versteht sich von selbst, ist aber ausdrücklich bei Rentenverkäufen von 1422 und 1425 bezeugt. Es sollte aber auch eine Schuld des Bauern von 30 Mk. an sines sones kint vorgehen und der kyndere pleghe vor de 30 Mk. 371 ). Zu Bantow wurden viermal je 4 Mk. Rente für 50 Mk. verkauft vor 1434, zwischen 1442 und 1445, 1449 und 1483 372 ). Zu Klüßendorf verkaufte 1437 ein Käter für 20 Mk. 2 Mk. Leibrente auf vier Augen 373 ), endlich zu Martensdorf 1446 ein Bauer 2 Mk. Rente, deren Preis nicht angegeben ist 374 ).

Es ist vorher bemerkt worden, daß der Ackerbesitz des Heiligen Geistes während des Mittelalters nicht abzuschätzen und daß die Ausgaben von 1411 für Acker nicht zu deuten seien. Wahrscheinlich handelte es sich um Ackerpacht. 104 1/2 Mk., die 1437 für Acker ausgegeben wurden 375 ), werden Kaufgeld gewesen sein, zumal da in diesem und dem folgenden Jahre Schoß für Acker bei Damhusen gezahlt ward. Unklar sind Ausgaben, die von 1424 bis 1438 mit Ausnahme der Jahre 1430 und 1431 vor de lote oder vor lote gebucht sind, und zwar 1424 bis 1429 9 Mk., von 1432 bis 1438 aber 3 Mk., als deren Empfänger 1428 die Kämmerer, 1429 aber die Herren angegeben werden. Es müssen wohl städtische Ackerlose gewesen sein, aber einen rechten Vers kann ich mir nicht daraus


367) Ebd. Nr. 8224.
368) Ebd. Nr. 8331.
369) 2. Rechnungsbuch Bl. 26, 36, 43, 47.
370) Ebd. Bl. 17, 18, 19, 22; 17, 20, 44, Prövenbok Bl. 7, 2. Rechnungsbuch Bl. 17.
371) Auffallend ist die Gleichheit in den beiden Verträgen, doch sind die Namen der Verkäufer und der Käufer der Rente verschieden, Bl. 17 und Bl. 19. Das Jahr für die erste Eintragung ist aus denen der benachbarten erschlossen, sie kann aber nicht früher fallen und nicht später als 1427.
372) 2. Rechnungsbuch Bl. 33, 36, 24, 37.
373) Ebd. Bl. 34.
374) Ebd. Bl. 39.
375) Man. Bl. 36.
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machen, um so weniger, als Acker bei St. Jakobs, wo nach einer Stelle 376 ) die Lose lagen, vierzig Jahre später, wo wir über die Sache genauer unterrichtet sind, nicht zum Lottacker gehörte 377 ). Später war der bei St. Jakobs von der Stadt erworbene Acker, das kleine Stadtfeld und das Krukower Feld, Morgenacker. Da zudem nicht glaublich ist, daß bei der Verlosung so viel Stücke auf den Heiligen Geist gefallen sein sollten, daß er 9 Mark als Lottgulden dafür zu entrichten hatte, so wird die Zahlung als Pacht anzusehen sein. Ackerpacht ward auch noch nach den Rechnungen von 1515-1518 und von 1533 gezahlt, und zwar 3 Mk. 2 Sch., 4 Mk. 10 Sch., 3 Mk. 14 Sch., 3 1/2 Mk. Nur an der letzten Stelle ist der Verpächter (her Jacob Stytint) und die Lage des Ackers (uv deme Hogenvelde by deme Rodendore) angegeben. Der untreue Hofmeister Martin Borchart mußte 1559 alles Korn "von dem vor sich sulvest thogehureden acker und lothen . . ., mit deß gadeßhußes perden ingearnet, geploget und geworven", herausgeben und sich verpflichten, diesen Acker hinfort für den Heiligen Geist zu bewirtschaften.

Auch eine Wiese war gepachtet. Es wurden nämlich für das Jahr 1428 den Kämmerern 12 Mk. vor lote unde vor wisch gezahlt 378 ). In späteren Jahren wurden ein oder zwei Ratmannen, vielleicht die Kämmerer, wahrscheinlich aber diejenigen, denen sie als Wiesenlos zugefallen war, als Empfänger der Pacht genannt. Die Pacht betrug 1424, 1425 und 1427 3 Mk., 1429 3 1/2 Mk. Die Wiese lag vor dem Lübschen Tore und war noch 1587 in Pacht des Heiligen Geistes 379 ). Vielleicht ist es dieselbe, von der es 1411 heißt: kofte (d. h. pachtete) ik ene hoyghwis vor 3 Mk. van deme molre thu der Koppernisse 380 ).

Die Ackerwirtschaft beschränkte sich darauf nicht, sondern es war auch die Aufgabe, Anteil an der Ernte der Höfe selbst einzubringen. Das ergibt sich klipp und klar aus den älteren Rechnungen 381 ). Sonst begegnen außer dem, was wir an Ausgaben für


376) Man. Bl. 75; die übrigen Stellen Bl. 30, 32, 35, 37, 40, 90, 93. Nebeneinander begegnen alle nur möglichen Schreibweisen für das umgelautete o: vor de loete, lote, løte, laete.
377) Vgl. Hans. Geschichtsblätter Jahrg. 1918 S. 169-204.
378) Man. Bl. 79.
379) Man. Bl. 66. 1587: 4 Mk. her Joh. Hardern vor die wische zur haur vor dem Lubschen thore. Vgl. Hans. Geschichtsbl. Jahrg. 1918 S. 191-194.
380) Man. Bl. 11. 1517: her Jasper Wilden van der wisk 1 Mk. 8 sch. 1430: twen meygeren, de meygeden gras to Krancowe (wohl statt Rente bei Pfändung), Bl. 82.
381) Zwischen 1359 und 1367: item dantur 3 marce servis laborantibus per messem in curiis sancti Spiritus, Meckl. Urk.-B. Nr. 8427 S. 241.
(  ...  )
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das Gesinde und für Ackergerät angetroffen haben, noch Ausgaben für Saatkorn und Mist 382 ). Andere Ausgaben für die Ernte sind in der vorangehenden Anmerkung mitgesammelt. Endlich noch einige Worte über den Hopfenbau. Im 16. Jahrhundert hatte der Heilige Geist zwei Hopfenhöfe, einen großen und einen kleinen. Es begegnen Ausgaben für das Graben, das Düngen, das Anschärfen der Hopfenstangen, ihr Aufstecken, das Anbinden und Beschneiden des Hopfens, das Abnehmen und das Pflücken und das Sammeln der Stangen. Die Ranken wurden geschnitten und verfüttert 383 ). Übrigens ward schon 1420 für das Hauen der hoppenstaken gezahlt. Die wichtigsten Arbeiten besorgten berufsmäßige Hopfengärtner (hoppenere), z. T. in verdungener Arbeit. Ausgaben für den Hopfenbau treffen wir zuletzt in der Rechnung von 1558. Über die Ausdehnung des Hopfenbaus bei Wismar ist zu vergleichen Hans. Geschichtsblätter 1915 S. 264-266, 316-318.

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(  ...  ) 1411 ward für die Ernte zu Steffin 1 Tonne Bier gekauft, 1412 wurden 6 par erghantschen (l.: ernehantschen) gekauft, dede quemen up de hove, jo dat par umme 7 penninge. 1492: 4 par hansseken vor 14 wytte, dede quemen in den hyllygen Gheyst unde tho Mertenstorpe uppe den hoff, 7 wytte vor hansken, dede quemen tho der Steffynen, Pachtbok; 1499: 8 sch. vor arnehantschen uppe de hove, 3. Rechnungsbuch S. 87. 1530: 3 sch. 4 pen. vor den haveren, de den tegetdorskers toquam, den se dorskeden to Steffine. - Sonstige Ernteausgaben: 1412: 3 par byndelhantschen, jo dat par umme 2 sch. an 4 Frauen, de dar bunden in der gherstenarne, 6 sch. vor ere dachlon; 1411 6 sch. vor hantzeken in de arne (Man. Bl. 10), auch 1425 wurden arnehansken gekauft (Bl. 65): 1411 drunke wy 2 tunne beers over de arne, 1424 ward 1 tunne beres tor arnemede gekauft. 1411: 1 bottertyneken unde 1 legghelen jeghen de arne, dat kostede 2 sch. (Bl. 17). Auch Rohr ward geerntet: 1517: 3 sch. eynem rethmeger, 4 sch. den rethmegers.
382) 1424: 1 Mk. vor 6 scepel gersten tor saet; 1499: 3 Mk. vor saethweyten, 4 sch. unde 2 Mk. vor saethwycken; 1501: 1 Mk. vor sathweythen. 30 sch. vor sathwycken (3. Rechnungsbuch S. 83, 86, 123). 1515: 9 Mk. 5 sch. vor satroggen. 1517: 8 Mk. myn 2 sch. vor 3 1/2 dromt sathroggen und noch zweimal je 2 Mk. 4 sch. vor 1 dromet satroggen sowie 4 witte vor 2 saethmolden. - 1517: 12 sch. vor mees up der heren stael.
383) 1520: 10 Mk. den hoppeneren vor den groten hoff vordinget gelt. 8 1/2 Mk. upthoslammen den groten hoff, 3 1/2 sch. tho messen den groten hoff, 3 Mk. 3 pen. den groten hoff affthonemen unde tho plucken, 5 sch. noch vor hoppen, to plucken in dem werkhuse; 1523: 9 sch. 3 pen. vor plaggent in majori curia: 1524: 5 sch. up den lutken hoff to plaggen; 1526: 7 1/2 sch. to scarpen de staken, 5 sch. de olde staken to scarpen, 3 sch. 3 pen. de staken to scarpen, 13 sch. den groten hoff to plagende, 1 Mk. to besnidende unde to messen, 12 1/2 sch. to stickende dell groten hoff, 12 1/2 sch. to gravende, 13 1/2 sch. to bynden unde to graven, 19 sch. myn 2 pen. to gravende unde to bynden up den groten hoff,
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IV. Die kirchlichen Verhältnisse des Hauses zum Heiligen Geiste.

Im Jahre 1255 beschenkten auf Bitten der Ratmannen Bischof Friedrich von Ratzeburg und Herr Johann von Mecklenburg, der erste als Diözesan, der andere offenbar als Kirchenpatron, das Haus des Heiligen Geistes mit Kirchhof und Begräbnis unter den dazugehörigen gottesdienstlichen Verrichtungen, so daß ohne Benachteiligung der angrenzenden und das Haus begreifenden Pfarren nur vor den Ohren der Kranken die Sakramente verwaltet werden könnten. Es sollte sich aber kein Priester damit befassen, der nicht mit bischöflicher Zulassung und Genehmhaltung der Ratmannen kanonisch eingesetzt wäre 384 ). Diese gottesdienstlichen Verrichtungen sind bald erweitert worden, und vierzehn Jahre später genehmigten wiederum in gemeinsamer Urkunde Bischof und Landesherr unter Zustimmung der Pfarrer von St. Marien und St. Georgen die tägliche Abhaltung von Gottesdienst und Verwaltung aller Sakramente für die Kranken außer der Taufe und übertrugen den Ratmannen die Einsetzung des


(  ...  ) 27 sch. 4 pen. den groten hoff to plucken unde afftonemen. Die Ausgaben für den kleinen Hof sind entsprechend dieselben. 1412 Sept. 11: 3 sch. 10 pen. vor vyssche, do hadde wy de lude, de den hoppen pluckeden, 1420 Febr. 20 4 Sch. für das Hauen der hoppenstaken, 1498 den binderschen 3 1/2 sch., 20 sch. den hoppeneren unde den upbinderschen, 14 sch. den hoppeneren uptobindende, 12 sch. den hoppen to blockende, desgl. noch 22 sch. und 30 sch., wobei trotz der Wiederholung pluckende gemeint sein muß; 1517: 2 sch. 3 pen. up den lutken hoff eyner hoppenbinderschen, 10 sch. den hoppeneren afftonemen den hoppen up beyden haven, 12 sch. up dem lutken have den pluckers, 2 sch., de de staken tobrachten; 1518: 20 sch. up den groten unde plucken; 1531: 15 sch. dem hackelsnider vor hoppenranken to sniden unde vor stro; 1534: 9 pen. deme hoppenere, dat he dat gras van de kulen meygede; 1551: 2 sch. der hoppenerschen vor nige kulen to leggende up deme hoppenhave.
384) Meckl. Urk.-B. Nr. 744. Folgende übersetzte Stellen hebe ich aus: proprio cimiterio et sepultura cum amministracione divinorum officiorum et libertatum ejusdem dotavimus; . . . parrochiis circum et infra ipsam (domum) positis; . . . in infirmorum tantum audiencia divinorum sollempnia . . . celebrari; . . . ne quis sacerdotum in eadem . . . se intromittat, nisi per nostram concessionem et ratihabicionem consulum cognita persona canonice fuerit institutus.
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Priesters 385 ). Im folgenden Jahre nahm der Landesherr bei Übertragung der Georgenkirche an den Schwertorden den Heiligen Geist ausdrücklich vom Kirchspiel jener Kirche aus 386 ). Demgemäß ging auch nach einer Aufzeichnung von 1319 von den Opfern des Heiligen Geistes nichts nach St. Georgen 387 ).

Obgleich die Warendorpsche, vom Pfarrer zu versehende Messe schon 1282 und eine tägliche Messe für das Seelenheil Heinrichs von der Weser 1300 bestand und 1307 Bischof Herman von Ratzeburg den Rat ermächtigt hatte, eine Vikarei in den Heiligen Geist zu verlegen, muß es um diese Zeit doch zweifelhaft gewesen sein, ob sich die Begründung einer Vikarei dort durchsetzen ließe. Es bestimmte nämlich Gerd Tribbezees zwischen 1308 und 1316, daß eine von ihm geplante Messe in St. Georgen gesungen werden solle, wenn sie dort nicht gefeiert werden könne. 1326 erlaubte dann Bischof Markwart unter Einwilligung des Pfarrers von St. Georgen, daß in der Kirche des Heiligen Geistes täglich zwei und bei einem Begräbnis drei Messen gehalten werden dürften 388 ). Die Zahl der Meßstiftungen ist bald darüber hinausgegangen. Davon das Nähere unten.

Im Jahre 1323 nahm Papst Johann XXII. den Heiligen Geist in den Schutz des apostolischen Stuhls und bestätigte ihm, wie die von Bischof Ulrich von Ratzeburg verliehenen Rechte im besonderen, so auch alle seine Freiheiten und Rechte im allgemeinen, und 1331 gestand der Ratzeburger Bischof Markwart bei seinem Vertrage mit dem Rate auch dem Heiligen Geiste zu, daß er bei seinen beweislichen Rechten und Freiheiten verbleiben und wie von alters den bischöflichen Zehnten in gedroschenem Korn ohne Stiegen seitens des Bischofs geben solle 389 ).

Um weitere Gnaden des päpstlichen Stuhles bemühte man sich 1388. Damals schrieb der Wismarsche Bevollmächtigte Jakob Repest, er glaube, es sei für den Heiligen Geist zu erlangen, daß bei geschlossenen Türen den Insassen des Hauses das Venerabile gezeigt werden dürfe 390 ), versteht sich, in Fällen des Interdikts.


385) Ebd. Nr. 1158 , ut in ea divinorum sollempnia cottidie celebrentur et pro comodo et necessitate infirmorum ibidem degentium preter baptismum omnia sacramenta ecclesiastica habeantur.
386) Ebd. Nr. 1181.
387) Ebd. Nr. 4122.
388) Ebd. Nr. 1600, 2592, 3168, 3268, 5087. Die Messe von der Wesers war mit 3 Mk. Rente ausgestattet, die von Tribbezees sollte es mit 400 Mk. werden.
389) Ebd. Nr. 4454, 4455, 4458, 5269.
390) Ebd. Nr. 11950 S. 185.
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Daraus ist entweder doch nichts geworden, oder die Urkunde darüber ist verloren gegangen. Dagegen erlangte die ganze Stadt 1398 das Privileg, daß trotz Anwesenheit von Gebannten und Interdizierten öffentlicher Gottesdienst gehalten, und 1400, daß ein Interdikt in der Stadt nur auf besondern päpstlichen Befehl verkündet werden dürfe.

Über den Bau der Kirche selbst fehlt es an Nachrichten und das Gebäude ist im ganzen so einfach, daß sich ihm wenig ablesen läßt. Es wird im großen Ganzen dem 14. Jahrhundert zugeschrieben werden müssen. Wegen des Näheren sei auf Schlie, Kunst- und Geschichtsdenkmäler des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin 2, S. 157-160, verwiesen. Welches die neue Kapelle ist, zu deren Bau wie zu Glasfenstern der Kirche Werner Liskow 1371 200 Mk. gab, ist nicht festzustellen. Gleichzeitig gab er für die Decke der Kirche 70 Mk. Diese Decke ward 1687 und 1688 erneuert und mit der noch jetzt bestehenden, aber durch Verlegung einzelner Bretter zerrissenen Bemalung versehen 391 ). Die acht schweren Pfeiler an der Südseite der Kirche sind ihr 1577 vorgelegt und 1665 ihren Giebeln die jetzige Form gegeben. Infolge der Explosion der Pulvertürme von 1699 "mußte die Kirche bis auf das Mauerwerk heruntergenommen werden", wie die in den Knopf des neuen Dachreiters gelegte Urkunde vom 10. Oktober 1700 berichtet 392 ). In den Jahren 1691 und 1737 ward die Kirche ausgemalt, doch waren diese Malereien später übertüncht worden. Um das Jahr 1900 hat der Rentner C. W. Hermes die Tünche abkratzen und das Innere in ursprünglichem Rohbau herstellen lassen. Derselbe hat auch die alten Prozessionsleuchter der Träger und den jüngeren der Schmiede erneuern lassen und gute Kronleuchter und Leuchter gestiftet. Somit hat bis in die neueste Zeit Freigebigkeit von Bürgern für die Kirche gesorgt.

Anderseits ist ihr Bestehen in den letzten 100 Jahren mehrmals bedroht gewesen. Im Jahre 1828 fragte der Großherzogliche Kommissar Freiherr von Nettelbladt, ob es nicht überhaupt angemessen gefunden werden mögte, die Einleitung zur Säkularisierung und zum Abbruch der Kirche (die seit der Französischen Zeit noch immer als Exerzierhaus benutzt ward) zu machen. Der rein aus Ersparungsrücksichten eingegebene Gedanke ward ernsthaft verfolgt, und der Ausschuß war dafür, wie man ja auch zwölf Jahre früher die Kirche der Grauen Mönche niedergelegt hatte. Doch


391) Ebd. Nr. 10249, Predigerbuch des Heil. Geistes (bei der Pfarre von St. Georgen) S. 2.
392) Predigerbuch S. 5 f.
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Heiligengeist-Kirche zu Wismar
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kam man zum Glück davon zurück und ebenso von dem 1900 in den einflußreichsten Kreisen erörterten Gedanken an Stelle der Kirche ein Schulhaus zu errichten. Denn so schmucklos und einfach sie auch ist, so ist sie doch im Straßenbilde nicht wohl zu entbehren.

Der Hochaltar ward am 12. Oktober 1326 von Bischof Markwart von Ratzeburg zu Ehren der Apostel Bartholomaeus und Matthaeus und des Evangelisten Markus geweiht, doch sollte die Weihe am Sonntage vor Allerheiligen gefeiert werden 393 ). Die Weihe des Kirchhofs folgte am 2. Juli 1329 mit der Bestimmung, daß die Kirchweihe am Sonntag vor Pfingsten begangen werden sollte 394 ). Begangen ward sie im Jahre 1412 am Sonntage Judica 395 ). Der Hochaltar ward 1563 auf Betreiben des Superintendenten mit dem von St. Marien ausgetauscht. Nach Schröder war die Tafel 1493 angefertigt worden. Sie ist unterdessen verloren gegangen, während der jetzt in der Kirche des Heiligen Geistes stehende Altar unter seinen auf vorgezogener Leinwand gemalten Bildern noch Reste des Ende 1356 fertig gewordenen Altarschreins von St. Marien birgt 396 ).

Ein Organist ist zuerst 1411 bezeugt, also muß die Kirche schon damals eine Orgel gehabt haben. Später finden sich mehrfach Ausgaben dafür. Im 17. Jahrhundert war zeitweise keine (betriebsfähige?) Orgel vorhanden 1669 aber doch ein Organist 397 ).


393) Meckl. Urk.-B. Nr. 4770.
394) Ebd. Nr. 5069.
395) Der sonnavendes thu der kerkwy [gy]nghe do gas ik ut 4 witte vor vyssche, des veften fondaghes (in den Fasten) thu der kerk wy[gy]nghe vor Palmen do spysede ik de provener mit ghelde . . . dosulves koste ik 1 tunne beres vor 10 sch. de de presters drunken thu der ker[k]wy[gy]nghe, Manual Bl. 14; 1499: to der kerckwiginghe den spe[l]luden 1 sch. (3. Rechnungsbuch S. 86, jedoch 1554 2 sch. den spelluden in vigilia circumcisionis domini). Die Gabe an die Knechte tor kerchmissen (1533 3 sch. 7 pen.) hat schwerlich Beziehungen zu der Kirchweihe des Heil. Geistes. Wohl aber wird das banre uppe deme torne, wofür 1427 nach dem Manual Bl. 67 11 Schillinge ausgegeben wurden, für das Kirchweihfest angeschafft sein.
396) Crull im Quartalbericht zu Jahrb. f. Meckl. Gesch. 58 S. 10-15, Schröder, Papistisches Mecklenburg S. 1378.
397) Manual Bl, 6; 1412 wird der Organist als orghelmester bezeichnet, er bekam vierteljährlich 8 Schillinge, die beiden Bälgentreter (orgheltreder) je 3 Sch., Man. Bl. 17. Ausgaben für die Orgel: 1428: 8 witte 2 pen. vor ledder to den belgheren uppe den orlegen (Bl. 77), 1440: van Metke Sterneberch 50 Mk., de ze ghaff to den horghelen to hulpe (Bl. 41), 1499: 12 sch. deme orgelenknechte, noch gaff ick deme orgelmaker 10 Mk., 4 Mk. pro waghenschot ad organa (3. Rechnungsbuch S. 49, 50, 86), 1515 vor de orghelen im ganzen 22 Mk. 6 Sch. (3 sch. deme belghemaker, 26 sch. to lone; 6 sch., 1 gulden, 4 sch.. 18 sch.,
(  ...  )
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Ein Taufstein fehlt und ist in katholischer Zeit gewiß nicht angeschafft gewesen. Später wird sich der taufende Pastor mit einem Becken beholfen haben. Denn mindestens seit Beginn des 17. Jahrhunderts, wahrscheinlich aber schon früher in der evangelischen Zeit ist in der Kirche auch getauft worden.

Die erhaltene Glocke ist von 1473 398 ). Es war nicht die erste, die die Kirche besaß, da 1436 14 Mk. 2 Sch. to der beterynghe der klokken ausgegeben wurden 399 ).

Die Ausstattung mit Silbergerät wird nie entfernt so reich gewesen sein wie die der drei Pfarrkirchen, darf aber doch nicht gering angeschlagen werden. Im Jahre 1535 wurden zu den Bedürfnissen der Stadt u. a. 3 Monstrantien, 2 Kelche mit Patenen, 2 Ampullen, 1 Becher, 1 Ölbüchse, 1 Weihrauchfaß, 1 Pacem (peßecruce), im ganzen 131/3 Pfund Silber eingezogen, und nochmals mußte die Schatzkammer 1576 über 9 Pfund an vergoldetem oder weißem Silber hergeben, wie damals auch die Meßgewänder und das golddurchwirkte Bahrtuch veräußert wurden 400 ). Die erhaltenen Inventare sind mangelhaft, und die beiden im Predigerbuche S. 241 verzeichneten vergoldeten Kelche (der eine aus Silber, der andere aus Kupfer) gehörten nach St. Jakobs. Durch Schenkungen aus dem 17. Jahrhundert wuchs der Bestand wieder an, 1653 verehrten Zacharias Schnor und seine Ehefrau Eva Drews 401 ) einen vergoldeten Kelch, zu einem neuen von Peter Jost 1664 angefertigten hatte Hans Hadler 22 Taler gegeben, 1671 schickte der Rat einen vergoldeten Kelch, der im Rathause gefunden war. So konnten 1676 sieben Kelche verzeichnet werden 402 ), von denen je zwei nach St. Jakobs und nach dem Schwarzen Kloster gehörten. Ein silbernes vergoldetes Kännchen schenkte noch 1672 Dorothea Ditz 403 ). Im übrigen führt das Inventar von


(  ...  ) 4 sch., 10 gulden, 25 sch. deme mester to lone unde tho ber unde vor instrumente dartho, 8 sch. deme knechte to den orghelen; 1524: 3 sch. de bilgen to beterende up deme orgelwarke, 3 sch. vor 1 vel to den orgelen; 1526: 6 pen. vor bellgenledder, Predigerbuch S. 32, 357.
398) Schlie, Kunst- u. Geschichtsdenkmäler des Großherzogtums M.- Schw. 2 S. 159.
399) Manual Bl. 33.
400) Crull, Amt der Goldschmiede S. 33, Rechnung von 1576. Im letzten Jahr wurden 209 Lot vergoldetes und 82 1/2 Lot weißes Silber für 307 Mk. 5 Sch. verkauft. Aus den Meßgewändern (kaselen, denstrocke, kappen, diakenrock) und dem gulden boldick wurden 651/4 Mk. gelöst.
401) Vgl. ihretwegen Schlie, Kunst- und Geschichtsdenkmäler 2 S. 49, 50 und S. 40 Anm.
402) Predigerbuch S. 243 f.
403) Ebd. S. 245.
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1676 noch außer den zu den Kelchen gehörenden Patenen an 1 messingenes Taufbecken, 1 zinnerne Flasche, 1 zinnerne Gießkanne, 8 zinnerne Leuchter (von denen drei dem Schwarzen Kloster gehörten), 3 Altarlaken und 5 Meßgewänder. Das 1832 aufgenommene Inventar zählt an Silbergerät 6 Kelche (wovon ein kupfervergoldeter), 1 Becher, 1 Kanne und 1 Fläschchen auf, indem es offenbar die nach St. Jakobs gehörigen Kelche mit begreift, während es die beiden dem Schwarzen Kloster zuständigen Kelche getrennt aufführt.

Der Pfarrer wird in der ältesten Zeit nicht als solcher, sondern einfach als Priester und noch 1340 als mit der Seelsorge für die Kranken betrauter erster Vikar genannt, als welchem ihm damals Dietrich Mummendorp jährlich zu Gründonnerstag 6 Semmel aussetzte, während er den übrigen Vikaren deren je 2 zuwies 404 ). Als erster Kirchherr (wie man primus rector doch wird übersetzen müssen) wird er um 1360 in der viel benutzten Rechnung genannt. Er erhielt damals wie später jährlich 10 Mark 405 ). Hinzu kamen jedenfalls Naturalleistungen, jedoch kennen wir ihren Umfang nicht. Namen lassen sich aus dem Mittelalter nur wenige beibringen. Dietrich Hamme ist der älteste (1474 bis 1486, freilich nirgend geradezu als Pfarrer bezeichnet). Ihm folgte der 1487 bezeugte Nikolaus Krowel, danach Ludolf Westfal (1500 bis 1514) und Erasmus Vedderman (1523).

Auch nach der Reformation behielt der Rat das Recht, den Pfarrer vorzuschlagen, und gewann das einer Berufung. Als sich nach Überwindung der Übergangszeit feste Verhältnisse herausgebildet hatten, war der Gang folgender. Es wurden in der Regel zwei Kandidaten zu einer Gastpredigt in St. Marien, danach zu einer Probepredigt in St. Georgen 406 ) aufgefordert und dann vom Rate zur Wahl gestellt. Bei der Wahl hatte der Rat eine Stimme, die andere die Gemeinden von St. Georgen, dem Heiligen


404) 1282 sacerdos, qui ibi celebraverit, 1302 sacerdos, qui divinis preficitur, 1321 presbiter, 1340 summus vicarius habens curam infirmorum: Meckl. Urk.-B. Nr. 1600, 2772, 4302, 6085.
405) Ebd. Nr. 8427 S. 241. Im allgemeinen geben die Rechnungen schlechte Auskunft, indem sie oft Abschlagszahlungen buchen. 10 Mark aber beispielsweise 1424. Für die wöchentliche Messe und die Memorie für die Warendorp waren dem Heiligen Geiste jährlich 12 Drömt Getreide aus Hornstorf vermacht, die Verpflichtung wird 1290 auf Martensdorf übertragen sein. Meckl. Urk.-B. Nr. 2772, 2069. Die Bezeichnung kerkhere findet sich 1411 im Manual Bl. 6.
406) Predigt in St. Georgen bezeugt 1753, Predigerbuch S. 90. Dasselbe ergibt sich aus dem 1688 bezeugten Mitwahlrecht der Gemeinde von St. Georgen.
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Geiste, St. Jakobs und dem Schwarzen Kloster 407 ). War keine Einigkeit, so entschied das Los. Danach ward das geistliche Ministerium gefragt, ob es Einwendungen zu machen habe. Wo nicht, so ward das Bestallungsschreiben ausgestellt und erfolgten nach einer vierstündigen Prüfung oder Unterredung 408 ), für die das geistliche Ministerium zuständig war, die Ordination durch den Superintendenten und die Einweisung an Altar, Taufe und Kanzel durch den Kirchenpatron, in die Wedem durch die Provisoren und ward die Bestallung ausgefertigt 409 ). In der schwedischen Zeit ging die Einweisung in die Kirche an den Superintendenten über, indem der Tribunalspräsident sie 1659 als bischöfliches Recht beanspruchte und die Ausübung bei Gelegenheit der Ordination dem Superintendenten übertrug. Als schon 1621 einmal der Superintendent mit der Ordination die Anweisung an die Kanzel verbunden hatte, hatten die Bürgermeister dagegen protestiert 410 ). Noch 1578 war das Verfahren ein viel einfacheres gewesen, indem der Rat nach einer in St. Marien gehaltenen Probepredigt das geistliche Ministerium und die Gemeinde nach Einwendungen fragte und danach berief, also ohne Wahl. Man hatte damals noch Scheu, jemand einem öffentlichen Durchfall auszusetzen.

Zu predigen hatte der Pfarrer sonntäglich in der Kirche des Heiligen Geistes, dazu alle vierzehn Tage in der zu St. Jakobs (bis zur Zerstörung dieser Kirche 1631) und alle Sonnabende seit 1594 in der des Schwarzen Klosters 411 ). Die Predigtstunden lagen in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts morgens Uhr 6, im Anfang des 17. Uhr 7, seit 1753 Uhr 8 412 ). Während in den übrigen Kirchen noch im Jahre 1700 vor der Predigt eine Stunde lang gesungen ward, begnügte man sich im Heiligen Geiste mit halbstündigem Gesange 413 ).

In den Jahren, wo nach dem Sturze des Turmes für die Gemeinde von St. Nikolai in der Graumönchenkirche Gottesdienst gehalten ward (1703-1707), war anstatt dieser die Kirche des Heiligen Geistes Garnisonkirche 414 ).


407) Bezeugt 1688, Predigerbuch S. 55.
408) Zeugnisse von 1688, 1694, 1700 im Predigerbuche.
409) Predigerbuch S. 57 f. (1688).
410) Tit. XXIII Nr. 8 vol. 1, 1621 Juli 20.
411) Die Akzidentien aus dieser Gemeinde wurden ihm erst 1609 zugesprochen, während sie bis dahin nach St. Georgen gefallen waren, Predigerbuch S. 24.
412) Predigerbuch S. 10, 91, Tit. XXIII Nr. 8 vol. 3 Bl. 333.
413) Predigerbuch S. 72.
414) Ebd. S. 83.
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Der Umfang der Gemeinde war gering. Im ersten Jahrzehnt des 17. Jahrhunderts hatte der Pastor aus dem Heiligen Geist höchstens 45, aus St. Jakobs 35, aus dem Schwarzen Kloster 30 Kommunikanten, in den achtziger Jahren desselben Jahrhunderts nie über 100 insgesamt 415 ).

Dem beschaulichen Leben, das die Pastoren demgemäß führen konnten, und angeborener Neigung von Waak (Wacenius), Springinsgut und Dietrich Schröder danken wir das Predigerbuch. Es ist von Springinsgut angelegt, der die verlorenen Aufzeichnungen Waaks ausgezogen hat, und seine Nachfolger haben sich zur Fortsetzung für verpflichtet gehalten. Sie berichten allesamt ausführlich über ihre Berufung und mehr oder weniger eingehend über Vorfälle während ihrer Amtszeit. Des weiteren haben sie ihre Predigttexte der Nachwelt überliefert und über die Sterbefälle, Taufen und Hochzeiten in ihrer Gemeinde Buch geführt, was sonst den Küstern zufiel. Das Buch ist vom letzten Pastor nach St. Georgen mitgenommen und wird bei der dortigen Pfarre auf bewahrt.

Die jährlichen Einkünfte des Pastors bestanden bis 1605 in 200 Mk. an Gelde und Naturalien, von denen in den Berufungsschreiben 2 1/2 Drömt Roggen, 3 feiste Schweine, 1 Last Kohlen und 6 Fuder Holz (5 Fuder Erlen- und 1 Fuder Eichenholz) 416 ) angeführt werden. Man berechnete diese zu 22 1/2 Mk., 18 Mk., 3 Mk., 36 Mk. Daneben standen ihm achtmal im Jahre Grapenbraten zu, der 1641 auf 24 Mk. berechnet ward, 7 Pfund Butter (1621 zu 2 1/2 Sch., seit 1649 zu 7 Sch. das Pfund gerechnet), 30 Eier, Milch (1633 zu 10 Mk. gerechnet), Obst, Speck (1651 zu 6 Mk. berechnet), 1/2 Lamm, 9 Tonnen Bier, Fische (1641 zu 20 Mk. gerechnet), allerhand Lebensmittel aus dem Schwarze n Kloster (1652 zu 10 Mk. gerechnet), 15 Reihensemmel und 8 Schillinge für Osterfladen, endlich 2 Mk. für Wachs und 2 Mk. für Mai. Die 3 Schweine, die 1605 zu 18 Mk. gerechnet waren, wurden es seit 1648 zu 48 Mk. Seit 1632 scheinen diese Naturalien fast alle durch Geld abgelöst zu sein. Insgesamt betrugen seit 1661 die Hebungen des Pastors an Besoldung, Naturalien und Legatengeldern rund 480 Mk. 417 ). Die Akzidenzien, die hinzukamen, wird man nicht hoch anschlagen dürfen. Für die damalige Zeit muß damit gut auszukommen gewesen sein.


415) Ebd. S. 292.
416) Um die Mitte des 17. Jahrhunderts waren 12 Fuder fällig, nämlich 8 Fuder Erlen- und 4 Fuder Eichenholz.
417) Predigerbuch S. 193-200.
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Das Pfarrhaus lag an der Neustadt. Es ward nicht leer überliefert, sondern mit einigem Hausrat versehen. Dieser bestand 1676 in 10 Bänken, 1 Schlafbank, 2 Bettstellen, 1 huuß- oder bettschap (wohl einem Wandbett), 3 Tischen, 1 Lade, 1 zweitürigem Schranke, 2 Bücherbrettern und 2 Kesselhaken 418 ).

Von den Pastoren ward 1578 Isensee wegen seines Verhaltens gegenüber der Einführung der Konkordienformel entlassen. Die Reihe seiner Vorgänger und Nachfolger ist bei Schröder in seiner Predigerhistorie zu finden. Sie ist dahin zu ergänzen, daß auf Hinze 1753 Christian Albert Delbrügk (st. 1786 Okt. 6) und auf diesen 1787 Christian Wilhelm Schultz folgte. Als dieser 1805 zum Pastor an St. Georgen berufen war, trat die Regierung mit der Absicht hervor, die Pfarre am Heiligen Geist eingehen zu lassen und ihre Aufkünfte zur Aufbesserung der Gehalte der übrigen Geistlichen Wismars zu verwenden. Der Rat war damit einverstanden, zumal da ihm für den Fall der Wiedererrichtung das Aufleben seiner Patronatsrechte zugestanden ward. Die Einziehung der Pfarre konnte aber bei der Kleinheit der Gemeinde ganz unbedenklich erscheinen.

Für den Küster hatte Hinrik Rikwartsdorp 1321 eine jährliche Hebung von 2 Schillingen ausgesetzt, um 1360 wurden an ihn 1 1/2 Mk. gezahlt, 1411 erhielt er vierteljährlich 8 Schillinge 419 ). Die mittelalterlichen Küster waren Priester und rückten mehrmals zum Pfarrer auf, z. B. Lutke Westphal (Küster 1485-1487) und Erasmus Vadderman (Küster 1514) 420 ). Sie verrichteten im 15. Jahrhundert mancherlei Schreibarbeit für das Haus zum Heiligen Geiste. Sie erhielten dafür 1425 12 Schillinge, 1428 und 1429 je 1 Mk. im Jahre 421 ). Später hielten sie gleich den Küstern der andern Kirchen eine Schule, wie das für 1702 bezeugt ist, wo wegen deren Visitation zwischen den Pastoren von St. Georgen und vom Heiligen Geiste Streit entstand 422 ). Bei Beerdigungen zu St. Jakobs, wo wegen Mangels einer Glocke nicht geläutet werden konnte, sang in den letzten Jahrzehnten des 17. Jahrhunderts der Küster "mit seinen 12 Knaben".

Auch mehrere der Mittelalterlichen Organisten waren Priester, so Nikolaus Rode (1411) und Joh. Gemmelkerne (1485-1487) 423 ).


418) Ebd. S. 246.
419) Meckl. Urk.-B. Nr. 4302, 8427 S. 241, Manual Bl. 6.
420) 2. Rechnungsbuch Bl. 96, 100, 101, 103; Prövenbok Bl. 8.
421) Manual Bl. 65, 81 (pro scriptura annua).
422) Predigerbuch S. 73 f.
423) Das folgt daraus, daß sie als Herren bezeichnet werden. Man. Bl. 6, 2. Rechnungsbuch Bl. 96, 100, 103.
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Von den ältesten Vikareien oder Messen, die am Heiligen Geist begründet waren, war schon zu reden. So weit unser lückenhaftes Wissen reicht, schlossen sich ihnen die folgenden an.

Zweifelhaft ist, ob die Almissen (elemosine) des Ratmanns Johann Ketelhot als Almosen- oder als Messestiftung anzusehen sind. Sie waren 1322 mit 250 Mk. Kapital begründet 424 ). Zwei Messen begründete 1336 Hinr. Körneke. Eine davon war mit Hebungen aus Triwalk ausgestattet, die andere mit 16 Mk. Rente aus Vorwerk, Ost-Golwitz und dem Hofe zum Velde (später Kaltenhof) auf Pöl trat erst 1405 nach dem Tode der Enkel des Stifters ins Leben 425 ). Dafür, ob die Vikarei Johann Derneborgs am Heiligen Geiste bestätigt war, bietet dessen Schuldbekenntnis von 1324 nicht genügenden Anhalt 426 ). Es ist das letzte Zeugnis für sie. Die Vikarei, die um 1360 Wolter Kalsow zu versehen und für die der Heilige Geist 16 Mk. Rente zu zahlen hatte, ist wahrscheinlich die Vicke Kortenackes, die der Rat 1368 dem Stadtschreiber Joh. Moyleke verlieh. Das Kapital (400 Mk.) war 1331 angelegt und dabei bestimmt, daß die Vikarei nach dem Tode des Stifters erstehen solle 427 ). Auch später hatten die Stadtschreiber sie inne, so 1437 Gottfried Persevale und 1501 und 1502 Herman Krumthunger 428 ). Eine Vikarei oder Almissen 429 ) Joh. und Hinr. Luneborchs, deren Patrone die Schneider waren, war mit 400 Mk. ausgestattet. Sie bestand schon 1410 430 ). Eine Vikarei der Träger, deren mittelalterliches Gestühl noch jetzt in der Kirche steht und deren schon erwähnte Lichtbäume sie schmücken, ist 1493 bezeugt 431 ), eine ewige Messe der Schiffszimmerleute 1415 432 ), Altar und Vikarei der Zimmerleute an der Südseite der Kirche zwischen der


424) Meckl. Urk.-B. Nr. 4409 mit Anmerkung.
425) Ebd. Nr. 5714, 5717, 9525, liber missarum Bl. 28, auszüglich gedruckt bei Schröder, Papistisches Mecklenburg S. 1731, Die Renten aus Kaltenhof sind in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts in Abgang geraten; die Rubrik dafür fällt in den Rechnungen nach 1580 fort. Ein Teil der Renten aus Vorwerk besteht noch jetzt.
426) Meckl. Urk.-B. Nr. 4533. Vgl. Nr. 2765, 3276 und Schröder, Papistisches Mecklenburg S. 930.
427) Meckl. Urk.-B. Nr. 8427 S. 241, 9776, 5258.
428) 2. Rechnungsbuch Bl. 102, 3. Rechnungsbuch S. 111, 150.
429) Zu Almissen (elemosine) bedurfte es der bischöflichen Bestätigung nicht und sparten die Patrone mancherlei Schererei und vermieden Schwierigkeiten. Freilich war der Bestand der Stiftung eher gefährdet.
430) Geistl. Stadtbuchschriften Bl. 27, 67, liber issarum Bl. 31, Schröder, Papistisches Mecklenburg S. 1754, 2. Rechnungsbuch Bl. 20, 36.
431) Geistl. Stadtbuchschriften Bl. 21, vgl. Schröder, Pap. Meckl. S. 952.
432) Liber missarum Bl. 31.
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westlichen Tür und dem St.-Gertruden-Altar 1421 433 ), eine Vikarei der Schmiede 1422 434 ). Diese letzte war in der Reformationszeit dem Pfarrer an St. Georgen Hinr. Möllens und dem Kaplan Joh. Kale übertragen, denen nach einer Abmachung von 1542 der Heilige Geist jährlich 6 Mk. geben sollte. An die Stelle von Möllens trat nach dessem Tode Never 435 ).

Eine erste Messe, d. h. eine Frühmesse, begegnet 1427 436 ). To der ere godes sines hilgen lichammes de acht dage over de tiide to holdende, setzte die Kirchenfrau Mödeke 1446 den Priestern jährlich 1 Mk. aus 437 ). Eine sonnabendliche Hochmesse von der Gottesmutter ward 1474 mit 1 Mk. Rente begründet, wovon der Pfarrer zwei Drittel und der Küster ein Drittel haben sollte 438 ). Eine Fronleichnamsmesse mit den Stationen stiftete 1500 Gottschalk Reder und stattete sie mit 13 Morgen Acker und einem Hopfenhofe aus. Der Pfarrer sollte sie jeden Donnerstag singen 439 ).

Endlich begründete in demselben Jahre Hinrik von der Lühe zu Buschmühlen mit Bewilligung der Pfarrer von St. Georgen und vom Heiligen Geiste die sieben Zeiten der heiligen Jungfrau mit 720 Mk. Kapital. Sie sollten nach Ordnung des Bistums Ratzeburg täglich von fünf Priestern und dem Küster gesungen werden. Verlangt ward Pünktlichkeit, untersagt aber Störung durch Rufen oder Lachen oder Spazieren. Es sollte nicht regellos noch schnell, sondern langsam (lenkliken) und mit den gehörigen Pausen gesungen werden und niemand sich vorzeitig entfernen. An drei Tagen in der stillen Woche, zu Ostern, Pfingsten und Allerheiligen samt den Oktaven, zu Weihnachten und den folgenden vier Tagen, zu Himmelfahrt und Fronleichnam sollten die Priester dem Pfarrer singen helfen und dann von den Marienzeiten befreit sein. Bischöflicherseits ward die Stiftung am 5. Juli 1501 bestätigt.

Welches Lehen 1529 Herzog Magnus dem Propste von Neukloster übertragen wünschte, wissen wir nicht. Johann Reinecke hatte es aufgegeben.

Nur einmal (1520) erscheint in den Rechnungen Manen misse des sonnavendes. Sie brachte dem Pfarrer 1 Mk. ein.


433) 2. Rechnungsbuch Bl. 16, Urkunde vom 20. Apr. 1444. Vgl. Schröder, Pap. Meckl. S. 2061.
434) Geistl. Stadtbuchschriften Bl. 36, vgl. Bl. 64.
435) Prövenbok Bl. 24, Rechnung von 1551 und 1552. 1486 war Hinr. Sasse Vikar. 2. Rechnungsbuch Bl. 99.
436) Geistl. Stadtbuchschriften Bl. 38.
437) 2. Rechnungsbuch Bl. 39.
438) Ebd. Bl. 47, 50.
439) Schröder, Pap. Meckl. S. 2629, Geistl. Stadtbuchschriften Bl. 75.
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Mit der von Gerbert von Warendorp 1282 gestifteten Messe war eine Memorie für ihn und seine Eltern verbunden 440 ), 1302 bedang sich Gerhard von Grevesmühlen eine solche, wenn er seine Pfründe nicht antreten würde 441 ). Hinrik Rikwartsdorp und seine Ehefrau Künne stifteten sich 1321, Mechthild Winkelman 1397 Memorien 442 ), Hinrik von der Lühe aber machte für sich und seine Hausfrau deren vier jährlich aus. Die Sonntags und Montags gehaltene Vigilien und Seelmessen mit Kornhebungen aus Metelsdorf mögen dem Andenken Hinrik Körnekes gewidmet gewesen sein 443 ). An die Rikwartsdorpsche Memorie aber denke ich bei der in den Rechnungen oft vorkommenden, zuletzt 1555 genannten Hühnervigilie, da zu den Hebungen seiner Stiftung 20 Hühner aus Metelsdorf gehörten. Sie ward am Vortage von Marien Geburt (Sept. 8) begangen und es ist gelegentlich der Verköstigung der Pfründner schon im ersten Kapitel darüber berichtet worden. Die Beteiligung der Priester bezeugen Rechnungen von 1438 und 1493 444 ). Von einer Stiftung der Familie Buk, worauf doch die Buckvillinge oder Buckvillige der Rechnungen von 1517 und 1518 zurückgeführt werden muß, fehlt es an Nachrichten. Wir wissen zwar, daß Timme Buk 1347 eine Vikarei in Wismar begründet hat 445 ), aber nicht, an welcher Kirche.

Die Zahl der am Gottesdienste in der Kirche des Heiligen Geistes beteiligten Priester läßt sich für keine Zeit feststellen. 1424 bis 1426 wurden außer an Pfarrer, Küster und Organisten an vier Priester halbjährlich 4 1/2 bis 8 Mk. und an einen fünften vierteljährlich 4 Mk. Rente gezahlt 446 ). Es liegt nahe anzunehmen, daß nicht nur die Kapitalien der betreffenden Vikareien in den Gütern des Heiligen Geistes bestätigt waren, sondern daß auch die Messen in seiner Kirche gesungen wurden. Eine gewisse Bestätigung bietet der Umstand, daß einer dieser Priester her Disthus als Priester der Schmiede bezeichnet wird, und diese hatten ja eine Vikarei dort. Aber ein anderer, her Johann Osten, wird als Priester der Goldschmiede genannt, und daß die Goldschmiede dort


440) Meckl. Urk.-B. Nr. 1600.
441) Ebd. Nr. 2772.
442) Ebd. Nr. 4302, 13095.
443) Rechnungsbuch von 1483, vgl. Meckl. Urk.-B. Nr. 5714.
444) 1438: 1 Mk. 14 sch. vor 2 tunnen bers den proveners unde den presteren to Unser Vrowen daghe, 1493 (Pachtbok Bl. 39): 1 t beres vor 18 sch. unde 12 sch. vor krude to der kost der prester in Unser Leven Prowen daghe.
445) Meckl. Urk.-B. Nr. 6795.
446) Manual Bl. 21 f.
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ebenfalls eine Vikarei gehabt haben sollten, davon findet sich sonst keine Spur 447 ). Anlaß genug zur Vorsicht. Deshalb sehe ich auch davon ab, die späteren Rentenzahlungen an Priester als Zeugnisse für den Gottesdienst am Heiligen Geiste zu verwenden.

Den Priestern und dem Küster vermachte Mechthild Winkelman 1397 je 2 Tonnen Buchenholzkohlen, die ihnen jährlich um Johannis geliefert werden sollten. Kurz vor Weihnachten, wenn O sapientia gesungen ward, hatten sie regelmäßig eine Kollation. O sapientia ist der Beginn der ersten der großen Weihnachtsantiphonen, die statt des oder nach dem Magnificat gesungen wurden. Ihr Termin fällt vom 12. bis 17. Dezember, in den Bistümern Lübeck und Schwerin auf den 14. Dezember 448 ), der des Ratzeburger Bistums war sonst nicht bekannt, aber nach der Rechnung von 1412 449 ) ward in Wismar die O sapientia am 17. Dezember gesungen: Item des sonavendes vor sunte Thomas daghe . . . item drunken de prestere 1 tunne beers mit den broderen tu O sapientia, do se dat drunken tu allen kerken, de kostede 10 sch. Es war also allgemein für die Priester üblich, sich an diesem Tage eine Güte zu tun. Die spätern Zeugnisse geben weder Datum noch werfen sie Seitenlichter. Es sind Ausgaben für Bier, Fische, Vögel, Hühner, Grapenbraten, die sie verzeichnen 450 ).

Auch sonst speisten die Priester öfter auf Kosten des Gotteshauses. Die Rechnung von 1412 verzeichnet zu Exaudi (dem Sonntage vor Pfingsten): so eten de prestere dar, dat kostede 10 sch.; des sondaghes thu Pynxsten do spysede ik 8 lammere de kosteden 4 pen. unde 21 sch., dat sint de lammere, de ik kofte in Pynxsteavende (d. h. dem Tage vor Pfingsten); item so eten hir de prestere, do gaf ik ut 4 sch. vor grone vlesch unde 3 sch. vor beer; Aug. 24: do eten hir de prestere, dat kostede 4 sch.; Sept. 21: so eten hir de prestere, do gaf ik ut 4 sch. 2 pen. vor vyssche tu markede, unde drunken vor 2 sch. beer; Nov. 1: so eten hir de prestere, dat kostede 4 sch. 451 ).

Ausgaben für Wein und Oblaten sind im ersten Kapitel mit erwähnt. Sie gehören so selbstverständlich zum regelmäßigen


447) Crull, Amt der Goldschmiede S. 44 ff.
448) Grotefend, Zeitrechnung des Deutschen Mittelalters und der Neuzeit I S. 139 f., II S. 203.
449) Manual Bl. 20.
450) 1426 und 1428 je 2 Tonnen Bier, 1435 1 Tonne, Man. Bl. 66, 79; 1501: 5 sch. vor heket, 5 witte vor voghele tho deme sebegenße (3. Rechnungsbuch S. 161); 1515: 4 honre tor O sapiencia; 1517: 5 sch. vor grapenbrade to der O sapientia.
451) Man. Bl. 15, 16, 18, 19.
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Gottesdienst, daß eine Sammlung keinen Sinn hätte. Regelmäßig wurden jährlich bis 1524 4 Schillinge für das Chrisma zur letzten Ölung ausgegeben 452 ), zu Weihnachten und Ostern aber je 18 Pfenninge an den Pfarrer und Küster wygelgeld (noch 1548, nicht mehr 1550). Es wird sich um die Kerzenweihe handeln 453 ). Geweihte Kerzen aber scheinen verkauft zu sein 454 ). Auch Weihrauch mußte von Zeit zu Zeit gekauft werden 455 ). Zu Pfingsten und Fronleichnam ward die Kirche mit Birkenreisern (Maien) geschmückt 456 ), und wahrscheinlich erhielt auch der Pfarrer solche, woraus es sich erklären wird, daß er später Anspruch auf eine Zahlung dafür hatte 457 ).

Genauere Aufzeichnungen über die Opfer; die das Jahr über fielen, haben wir nur von 1411. Damals wurden in den Blöcken, d. h. den Opferstöcken, in der Zeit vom 15. August 1411 bis zum 23. Juni 1412 27 Mk. 14 Sch. 2 Pf. gefunden, von den Tafeln (d. h. doch durch Sammlungen mit dem Belde 458 )) vom 24. Juni bis zum 8. Dezember 2 Mk. 7 Sch. 10 Pf. gewonnen. Am ergiebigsten erwiesen sich Ostern, Pfingsten und Mariens Himmelfahrt mit 4 bis nahezu 6 Mk., Aug. 24 wurden (seit Aug. 15) 2 1/2 Mk., ebensoviel Weihnachten (seit Sept. 21) und am Sonntage vor Palmarum (seit Febr. 24) in den Blöcken gefunden. Die Tafeln brachten zu Allerheiligen den höchsten Ertrag mit 9 Schillingen, Visitationis Mariae 6 Sch., Marien Empfängnis 5 Sch.


452) Z. B. 1428, 1429 (deme prestere, de den kresen brachte), 1431 (außergewöhnlich: 5 1/2 sch. vor den kreentzem), 1436, 1515, 1517, 1518. Nicht mehr 1526, für 1525 fehlt die Rechnung.
453) Z. B. 1499, 1502, 1515, 1517, 1518 (in vigilia Pasce et vigilia vigilie nativitatis), 1520. 1522. 1535: 18 pen. wigelgelt deme kerkhern unde kostere in vigilia Thome. - 1533: 8 pen. vor 2 lichte to maken up dat hoge altare, ebenso noch einmal 18 pen. Im übrigen s. wegen des Lichtmachens im 2. Kapitel, Ende.
454) Unter dem 1535 weggenommenen Silber war 1 sulveren krone van dem cruce ym scranke yn deme kore, dar men dat licht plach to vorkopen, Prövenbok Bl. 15.
455) 1499: 6 pen. vor wirick, 1501: 4 sch. vor wirick, drittes Rechnungsbuch S. 50, 118.
456) 1412: vor meyg 4 pen., Man. Bl. 15; 1499: 3 sch. vor meyg jegen Pinxten, 1501: 3 1/2 sch. vor meyg, drittes Rechnungsbuch S. 51, 124; 1517: 5 sch. vor 1 voder meyges in vigilia Penthecostes, 4 1/2 sch. vor mey in vigilia corporis Christi.
457) Vgl. Einkünfte des Pastors im 17. Jahrhundert.
458) Vgl. die Abbildung des Bützower beldes von 1504 bei Schlie, Kunst- und Geschichtsdenkmäler 4 zu S. 68 und die Beschreibung dazu S. 66, 68.
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Für die Ausübung des 1255 erhaltenen Begräbnisrechtes zeugen die Grabsteine der Kirche 459 ). Die Pfründnerin Grete Markwardes gab 1460, um ein Grab in der Kirche zu erlangen, dem Hause 10 Mk. 460 ). Es trug aber das Haus (wie noch jetzt) für die Pfründner die Begräbniskosten, sicher seit 1530. Sie waren, obwohl den Toten alle Ehre geschah, recht bescheiden. Ein Sarg kostete 7 Sch. 3 Pf., der Totengräber erhielt 4 Sch. 4 Pf., die Totenfrau (selemanersche) 1 1/2 Sch., der Küster für das Läuten 1 Sch., der Pfarrer aber für Vigilie und Seelmesse (vor villiegelt, zuletzt 1531) 2 Schillinge.

Das Reinhalten der Kirche wird Aufgabe der Kirchenfrau (kerkvrouwe) gewesen sein. Eine solche ist zuerst 1435 bezeugt, wo sie viermal im Jahr je 2 Mk. erhielt 461 ), unbekannt, ob als Lohn oder Rente, wahrscheinlich doch das letzte; zuletzt kommt eine solche 1612 vor. Die Kirchenfrau Mödeke stiftete 1446 1 Mk. Rente für Gottesdienst in der Fronleichnamsoktave und 1 Mk. für allgemeine Zwecke des Hauses 462 ), und später habe ich keine Entlohnungen in den Rechnungen gefunden, weshalb man annehmen kann, daß sie für ihre Mühewaltung durch freien Unterhalt entschädigt oder daß das Amt einer Pfründnerin ohne Entgelt übertragen ward. Die Kirchenfrau Grete Holste übergab ihrer Nachfolgerin Dortie Meibom 1455 eine Barschaft von 23 Pfenningen 463 ). Vielleicht hatte sie beim Verkauf von Nachlaßsachen mitzuwirken. Wenigstens läßt sich in dieser Richtung eine Anschreibung von 1526 deuten: 2 1/2 Mk. dedit de karkfrowe van des hilligen [Geistes] bedde. Später hatte die Köchin für das Reinhalten der Kirche zu sorgen und erhielt dafür jährlich 6 Mark 464 ).

Zum Schluß die kirchlichen Abgaben. Nach dem oben angeführten Vertrage von 1331 hatte sich der Bischof von Ratzeburg damit zufrieden gegeben, daß der Zehnte auch künftig in gedroschenem Korn ohne zu stiegen entrichtet würde. Später muß die Naturalleistung in eine feste Geldleistung von 12 Mark umgewandelt worden sein. Wenigstens buchen die Rechnungen von 1411 und 1483 deme byschope van Razeborch 12 Mk. van sineme


459) Vgl. Jahrb. f. Meckl. Gesch. 56 S. 120 f.
460) Dar scal me se vor graven in de kerken, zweites Rechnungsbuch Bl. 43.
461) Man. Bl. 31.
462) Zweites Rechnungsbuch Bl. 39.
463) Ebd. Bl. 41.
464) Z. B. 1769/70. Anna Möller, Kirchfrau. starb 1612, Predigerbuch S. 382.
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thegeden 465 ). 1487 Jan. 2 wurden diese 12 Mk. für den Zehnten an den Notar des bischöflichen Offizials gezahlt, während später von 1502 an nur die Zahlung ohne den Grund eingetragen wird 466 ). Wenn in der Zwischenzeit (1431, 1433, 1435, 1437) die 12 Mk. an die Kalandsherren (offenbar die des Großen Kalandes) gezahlt sind 467 ), so werden sie eben diesen vom Bischofe aus irgendeinem Anlaß zugewiesen sein. Der Heilige Geist selbst scheint den Zehnten in Korn eingezogen zu haben 468 ).

Noch eine andere Zahlung wird 1501 als Zehnt, 1485-1487 als stolpgelt und 1499 als stolbede bezeichnet 469 ). Es waren 3 Mk., die die Domherren von Schwerin seit 1435 zu fordern hatten, und zwar wegen Metelsdorfs und Klüßendorfs 470 ). Völlig dunkel ist es allerdings, wie das Schweriner Domkapitel dazu gekommen sein sollte, aus Dörfern, die zum Bistum Ratzeburg gehörten, einen Zehnten zu erheben, und das späte Auftreten dieser Benennung erweckt auch nicht gerade Vertrauen. Bei stolbede ist man versucht, an Stola zu denken, darf aber nicht außer acht lassen, daß die ältesten Zeugnisse bewußt stoelpbede oder stolpdede gerade wie stolpgelt bieten. Ein zuerst 1499 auftauchender Betrag


465) Manual Bl. 6, 1483 und Pachtbok Bl. 1 in gleichem Sinne.
466) Zweites Rechnungsbuch Bl. 101, 1501 ausnahmsweise nur 10 Mk.
467) Manual Bl. 86, 92, 32, 37.
468) 1530/1: 3 sch. 4 pen. vor den haveren, de den thegethdorskers toquam, den se dorskeden to Steffine.
469) Item gaf ik Gereke Wychman to Weykendorp 3 Mk. stolpgelt van des hilgen Gestes guderen in sunte Katerinen avende anno 85. ebenso 1486 in sunte Mertens avende, 2. Rechnungsbuch Bl. 98, 101. Das Pachtbok führt 1487 unter den ständigen Ausgaben an: 3 Mk. stolpghelt (Bl. 6). Das Rechnungsbuch von 1487: de doemheren to Swer[i]n 3 Mk. Dann wieder 1499: noch gaff ick 3 Mk. stolbede (3. Rechnungsbuch S. 48), daneben: 3 Mk. den capittelheren to Swerin (S. 43; die doppelte Anschreibung in einem Jahr erklärt sich entweder aus Nachlässigkeit oder eine davon ist eine Nachzahlung). 1501: her Hinr. Luderstorp 3 Mk. theghenden tho Swerin in dat kapittel, old, 1502: 3 Mk. in dat kapitel tho Sweryn (3. Rechnungsbuch S. 111, 150).
470) Zuerst 1435 und 1437: 3 Mk. in den doem to Sweryn, Manual Bl. 32, 37, noch nicht 1431 und 1433. An den Heiligen Geist halten nach dem Rechnungsbuch von 1483 zu zahlen Hinr. Hunnendorp (zu Metelsdorf) 4 sch. unde 2 Mk. beede, 6 honre et 2 sch. stoelpbede (geändert aus stoelbede), Henneke Koker 11 sch. myn pen. (so) unde 18 honre, stolpbede. Es zahlten nach dem 3. Rechnungsbuch S. 69 und S. 99 1499 und 1501 Jurges Dytmer zu Klüßendorf 8 pen. stolbede (1501 S. 99 ohne Angabe des Grundes) und 1501 Jakob Koppelman ebendort 8 pen. stollebede (S. 99).
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von 23 Schillingen stollebede 471 ) ist später 1587 wegen der Wendorfer und Klüßendorfer an den Küchenmeister zu Mecklenburg bezahlt und erst 1756 abgelöst. Ihde führt in seiner trefflichen Geschichte der Steuern des Amts Schwerin an, daß in wenigen Ämtern, z. B. Doberan, im 15. bis 17. Jahrhundert neben der Königsbede noch eine stollbede als jährliche ordentliche Bede gegeben wurde 472 ). Eine Erklärung hatte auch er nicht.


471) 3. Rechnungsbuch S. 83: 23 sch. stollebede.
472) 1 Mk. 7 sch. dem kuchmeister zu Mecklenburch vor stollbede wegen der Wentorffer und Klußendorffer, Rechnung von 1587: Tit. XXIII Nr. 5 Vol. 15; Ihde S. 226 Anm. 52.
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Heiligengeist-Hof zu Wismar
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