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VI.

Der Zehlendorfer Damm.

Von

Rechtsanwalt Johannes Albrecht, Güstrow .

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D urch das Recknitztal, welches sich aus der Gegend von Güstrow bis Sülze im wesentlichen in der Richtung von Südwesten nach Nordosten erstreckt, führen zwischen Güstrow und Tessin vier fahrbare Wege: der Zehlendorfer Damm von Spoitgendorf und Recknitz nach Zehlendorf, der Liessower Damm von Liessow nach Weitendorf und Levkendorf, dann über Laage die große Straße von Neubrandenburg nach Rostock und schließlich der Depzower Damm von Goritz nach Cammin und Eickhof.

Zur Wendenzeit bildete das obere Recknitztal die natürliche Grenze zwischen den wilzischen Stammen der Kessiner im Nordwesten und der Circipaner im Südosten, und schon damals durchquerte eine Straße die Niederung. Es war dies die als Via regia bezeichnete Hauptverkehrsstraße der Wenden, die von Demmin über Dargun und Lüchow bei Alt=Kalen nach Laage führte, hier aus dem Gebiet der Circipaner durch die Niederung in das Kessinerland trat und vermutlich weiter am Hohen Sprenzer See vorbei nach Werle verlief. Bei Zehlendorf, das also im Gebiete der Kessiner lag, sind auch ein umfangreiches wendisches Grabfeld und ein wendischer Wohnplatz festgestellt. Über die wendischen Altertümer hat Herr Professor Dr. Beltz 1893 in Band 58 der Jahrbücher des Vereins für mecklenburgische Geschichte eingehend berichtet.

Die Entstehung des Zehlendorfer Dammes ist nicht mehr festzustellen. Aus den Akten, die von der Verwaltungsbehörde der Domänen des Großherzoglichen Haushalts mit großem Entgegenkommen zur Verfügung gestellt wurden, ergibt sich folgendes:

Am 1. Oktober 1801 schreibt der Geheimrat von Oertzen zu Bützow an den Herrn von Buch auf Zapkendorf: "Schon unter dem 10. Juni 1720 erhielt der damalige Besitzer von Rossewitz einen Regierungsbefehl, kein zollbares Fuhrwerk passieren zu lassen, und sich zu rechtfertigen, daß er sich Zoll am

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Zehlendorfer Damm bezahlen lasse. Dessen Rechtfertigung ergab, daß er seinem Baumwärter zu Zehlendorf aufs neue geschärfte Order erteilt habe, keine Fuhrwerke passieren zu lassen, die zollbare Ware hätten. Übrigens widerspricht er der unrichtigen Angabe der Zöllner, daß er sich unterfangen sollte, Zoll bezahlen zu lassen. Dagegen behauptet er, er erhalte diesen Damm zum Besten seiner Güter und zur Bequemlichkeit der Fuhrwerke, die diesen Weg passieren wollten, von denen er ein Passage=Geld zu nehmen das Recht habe." Am 10. Juni 1720 hat also der Damm schon bestanden.

Am 19. Juli 1803 schreibt derselbe Geheimrat von Oertzen: "Die Entstehung des Dammes ist in der Zeit zu suchen, da Rossewitz und die von Buchischen Güter einen Herrn hatten. Das ist länger als ein Säkulum, und solange dauert auch der Damm=Zoll."

Am 14. Oktober 1822 berichtet der Amtmann Scheel zu Bützow an die Großherzogliche Kammer über die gründliche Hemmung der Zolldefraudatienen zu Zehlendorf, "daß sich unter den nachgelassenen Offizialpapieren des Herrn Geheimen Rats von Oertzen keine Akten in dieser Angelegenheit gefunden haben, welche neuere Verkommenheiten zum Gegenstande haben. Nur ein Aktenvolumen, betreffend die Beschwerden der Zollstube zu Laage gegen den Baumwärter zu Zehlendorf, c. a. de anno 1720 bis 1794 befand sich unter jenen Papieren; und da solche von einer mehr denn hundertjährigen Existenz des Zehlendorfer Dammes zeugen, so habe ich solche hierneben devotest anzuschließen nicht verfehlen wollen." Diese Akten von 1720 bis 1794 sind anscheinend nicht mehr aufzufinden; aus ihnen wird der Geheimrat von Oertzen die Angaben seines Schreibens vom 1. Oktober 1801 entnommen haben.

Am 27. August 1831 berichten die Beamten zu Rossewitz an die Großherzogliche Regierung über den sogenannten Zehlendorfer Damm: "Der Ursprung dieses Dammes ist nicht bekannt. Nach einzelnen Sagen soll er im Dreißigjährigen Kriege, nach andern im vorigen Säkulo zu der Zeit eingerichtet sein, als die an der Überfahrt unentgeltlich teilnehmenden und die Ausbesserung desselben mit besorgenden Güter einem Herrn gehört haben."

Diese Güter gehörten mit Ausnahme von Kussow schon seit 1450 den Herren von Viereck auf Rossewitz. Rossewitz selber war von 1450 bis 1780 im Besitz der Familie von Viereck. Es kann also mit Sicherheit angenommen werden, daß ein Herr von Viereck auf Rossewitz der Erbauer des Zehlendorfer Dammes ist.

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Die Erhaltung des Dammes war natürlich Sache des Erbauers. Das ergibt sich auch aus dem Schreiben des Geheimrats von Oertzen vom 1. Oktober 1801, wonach der Besitzer von Rossewitz in seiner Rechtfertigung auf den Regierungsbefehl vom 10. Juni 1720 behauptet, er, der Besitzer von Rossewitz, erhalte den Damm.

Die Pflicht zur Erhaltung des Dammes mußte anders verteilt werden, als die Güter der Familie von Viereck etwa im dritten Viertel des 18. Jahrhunderts in andere Hände übergingen. Die in Abschrift erhaltene Abmachung lautet: "Nach der am 12. September 1791 unter den Partizipienten getroffenen Vereinbarung haben an dem Zehlendorfer Damm zu bessern:

Von der hintersten Brücke an sortaehend:

Wendorf 24 Ruthen 9 " Fuß,
Knegendorf 16 " 6 "
Zapkendorf und Plaaz 30 " 12 "
Kussow 10 " 5 "
Mierendorf 28 " 11 "
Spoitgendorf und Recknitz 61 " 5 " ."

Die sogenannte hinterste Brücke führt über den Graben, der die Feldmarken Zehlendorf und Recknitz trennt. Die noch heute maßgebende Vereinbarung bezieht sich also nur auf den Teil des Dammes, der zur Feldmark Recknitz gehört. Dieser Teil ist von denjenigen ehemals Viereckschen Gütern zu bessern, die in den Besitz der Herren von Buch übergegangen waren. Das Zustandekommen dieser Vereinbarung vom 12. September 1791 ergibt sich aus einem Schreiben des Inspektors Schneider in Zapkendorf an den Förster in Korleput vom 15. September 1825:

"Wohlgeborner, hochgeehrter Herr Förster!

Ihrem Wunsche gemäß habe ich mit Frau von Buch wegen des bemerkten Originals gesprochen und fie würde Ihnen felbiges gerne zugeschickt haben, wenn es als Dokument oder gerichtliche Verabredung für Ihren Zweck brauchbar wäre. Ich habe es gelesen, und es ist nichts weiter als ein Eirculare, welches von dem Herrn von Buch auf Zapkendorf an die Pächter von Knegendorf, Mierendorf und Spoitendorf geschickt ist, damit sie an einem bestimmten Tage auf dem Zehlendorfer Damm erscheinen, und wegen einer Verbesserung desselben das Nötige besprechen möchten. Sie werden sich erinnern, daß diese Güter sowie auch Kussow damals sämtlich v. Buchsche gewesen sind, die ganze Verhandlung also mehr eine freundliche Übereinkunft gewesen ist.

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Was die Unterschriften betrifft, so haben die damaligen Pächter der genannten Güter mit ihrer Namensunterschrift nichts weiter bemerkt, als daß das Circulare bei ihnen gewesen ist. Noch ist darin bemerkt, wie viel jedes der Güter, nach der festgesetzten Norm, 8 Ruthen und 3 Fuß pro Hufe, zu leisten habe. Dies ist der Inhalt des ganzen ein Quartblatt füllenden Papiers, welches für jetzt wohl weiter keinen Zweck haben dürfte, als daraus zu ersehen, wieviel benannte Güter früher für Besserung des Dammes zu leisten hatten.

Indem ich Ihrem ferneren gütigen Andenken empfehle, unterzeichne ich mich als

Ew. Wohlgeboren              
ergebenster Diener        
L. Schneider."

Zapkendorf. d. 15ten
Septbr. 1820.

Die Pflicht, den auf Zehlendorfer Feldmark belegenen Teil des Dammes zu erhalten, wurde dem Pächter, oder, wie man damals sagte, dem Pensionär von Zehlendorf auferlegt, als Zehlendorf Anfang des 19. Jahrhunderts an Peter Witte verpachtet wurde. Dafür wurde dem Pächter Witte auch die Wohnung des Baumwärters in Zehlendorf überlassen und ihm die Erhebung des Dammgeldes gestattet. Bis zur Verpachtung an Peter Witte mußte anscheinend Rossewitz diesen Teil des Dammes erhalten, wie auch bis dahin der Dammzoll für Rossewitz vereinnahmt wurde. Rossewitz selber ist 1780 aus Viereckschem Besitz von der Herzoglichen Kammer übernommen.

Der seit Erbauung des Dammes erhobene Zoll wurde durch den § 291 des landesgrundgesetzlichen Erbvergleichs vom 18. April l755 bestätigt, wonach es bezüglich des Damm=, Brücken= und Wegegeldes bei dem Stand und Besitz des Jahres 1724 sein Bewenden haben sollte. Dagegen war es nach § 292 nicht gestattet, künftig Damm=, Wege= oder Brückengeld einseitig und neuerlich aufzubringen, sondern die Sache sollte auf Landtagen abgehandelt werden.

Ein bestimmter Satz für den Dammzoll ist nicht festgelegt. Die Herren von Viereck auf Rossewitz werden den Zoll nach eigenem Ermessen erhoben haben, und daraus hat sich dann der übliche Satz entwickelt, der aus einem Bericht des Zehlendorfer Pächters zu entnehmen ist:

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"Auf Verlangen des Großherzoglichen Amt Rossewitz füge ich hierunter die übliche Taxe des Zehlendorfer Dammzoll bey.

1 Wagen mit 4 Pferde zahlt 3 ß
1 dito " 3 ohne Sattelpferd 3 "
1 dito " 2 Pferde 2 "
1 dito " 1 dito 1 "
jedes einzelne Pferd zahlt 1 "
für jedes Haupt Rindvieh beyderley Geschlechts wird entrichtet 1 "
für jedes Kalb 1/2 "
für jedes Schwein 1/2 "
für jedes Schaaf oder Hammel 1/4 "

Von dieser Zahlung sind aber folgende Ortschaften frey

1) die sämtlich im Großherzoglichen Amte Rossewitz belegenen Höfe und Bauerdörfer
2) folgende Güter, welche zur Ausbesserung des Zehlendorfer Dammes mit behülflich seyn müssen; als Spoitendorf, Recknitz, Knegendorf, Mirendorf, Kussow u. die daran gehörenden Bauern, Zapckendorf, Wendorf, Platz und die an Zapckendorf gehörenden Bauern und Büdnern.

Zehlendorf, d. 26ten August 1831.

P. Witte."

Warenzölle wurden nicht am Zehlendorfer Damm, sondern an eigenen Zollstätten erhoben. Für die Güter der Familie Viereck kam besonders Laage als Zollstätte in Betracht. Natürlich versuchte man mit Eifer und anscheinend gutem Erfolg, die zollpflichtigen Waren auf Schleichwegen um die Zollstätten herumzuführen. Die Schleichwege über Depzow, Liessow und Zehlendorf wurden unter Strafandrohung besonders verboten durch die Kammer=Verordnungen vom 12. August 1780 in Band IV der Parchimschen Gesetzsammlung und vom 19. März 1822 in Band I der Gesetzsammlung von Raabe. Ein anschauliches Bild gibt in seiner ursprünglichen Schreibweise der Bericht des Zollpächters Meyer in Laage vom 23. November 1821:

"Zum hohen Großherzogliche Cammer=Collegie
Allerhöchst Verordnete Director, Geheime und Räthe!

Da ich seit meiner Anstellung immer darauf Bedacht gewesen bin, einen auf die schon längst auf das Strengste verbothenen Schleigwege der Liessow=Zehlendorffer und Depzower Dämme zu ertappen, so ist es mir doch nicht gelungen, ich darf

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daher um so weniger verhelen, das Hohe Großherzogl. Cammer Collegi folgendes zu Berichten:

Wie mir von mehreren die Nachricht überbragt worde, das vieles Vieh und Fracht über die Quaest. Dämme passieren sollte, verfügte ich mich unverzüglich gleich nach Zehlendorff, um diesen Damm in Augenschein zu nehmen; wie ich nun da angekommen war, ging ich unverzüglich nach dem Baumwärter, welcher der Gutscher des Herrn v. Klein ist, allein da derselbe nicht da war, redete ich dessen Frau mit folgenden Worten an,

Art. 1. Sind hier keine Frachtfuhrleute gewesen, die Zeug für mich von Rostock mitgebracht haben?
Respt: Nein! bei Tage sieht man fast keinen Wagen oder Vieh, aber bei Nacht kann alles durch, da kümmert sich niemanden um.
Art. 2. Wird den der Baum des Abends nicht geschlossen?
Respt: Nein! wer giebt mir ein Schloß dazu, und was kümmert mir der Baum.
Art. 3. Es ist auch woll nicht möglich, das hier ein Wagen von Rostock herüberkann, indem die Recknitz hier vorliegt.
Respt: Sie fahren von Rostock nach Kueß und von da kommen sie hier her, wie auch die Schlächter, wen sie Vieh in der Gegend kaufen, treiben sie von hier zum nächsten nach Berlin.

Weiter hatte ich nichts mehr mit die Frau zu Reden, sondern ich verließ ihr, und ging nach Liessau, dessen Damm ich freilich mit vieles Wasser angefüllt sah, allein unten doch so fester Boden ist, das Wagens und Vieh füglich herüber können, und da dieser Damm gar kein Baum hat, so ist die Passage ganz frei, und folglich kein Gegenstand zu Defraudation hinderlich ist.

"Jetzt eilte ich nach Depzow, dessen Damm sehr gut und viel gefahren wird, allein ich dürfte mich nicht zu erkennen geben, wen ich alles erfahren wollte, daher erhielt ich die Nachricht, das viele Kornwagen herüber fuhren, wofür der Baumwärter 1 ß pr. Wagen nahm; es wäre den Mann nicht zu verdenken, wenn er alles Passieren ließe,/: wie geschieht:/ weil er den Pensionair Dabel 150 Rtlr. Pacht geben muß, und wie es sich verlautet, erhält Dabel noch obenein 16 Tlr. für diesen Damm, so wäre woll zu erwarten, das Letzterer alle Wagen, die da nicht hingehörten, zurückweisen müßte, indem ihm gewis bekannt ist, daß es niemanden anders erlaubt sei, mit ihre Wagens herüber zu fahren,

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als die von Goritz, und wen hierin nicht einhalt gemacht wird, so befremdet es mir garnicht, das ich meine Revenüen nicht höher bringen kann. Es ist leicht einzusehen, wen auch gleich die Getreide Wagens hier durch Laage fahren, und sie für das Gut etwas zurück nehmen, so fahren sie mit die übrigen Wagens über ein von diese Dämme, weil sie von den Kaufleuten aus Teterow, Malchin, Stavenhagen u. Niekalden beauftragt sind, Waare von Rostock mit zu nehmen, die von den dortigen Kaufleuten weiter expediert werden, diese speculation wurde ich gewar, daher verfügte ich mich mit einem Begleiter nach Zehlendorff, um das ganze zu übersehen, ich war kaum da, so schrie dieselbe Frau, die ich zuerst sprach, das ist der Postmeister aus Laage, gleich waren mehrere um uns, und wir müsten nur machen, das wir unsere Reise in der Flucht nahmen, nicht allein das diese Dämme in Hinnsicht der Defraudation gefährlich sind, sondern will man pflichtmäßig seine Schuldigkeit beobachten und sich da heranwagen, so darf man dieses nicht, wenn ein das bischen Leben lieb ist.

"Es wäre zu wünschen, daß das Hohe Großherzogl. Cammer Collegio auf diesen meinen ehrerbietigst gehorsamsten Vortrag ein geneigtes Auge richten möchten, und diese Schleigwege durch Wehrzölle zu besetzen, damit die Großherzogl. Zoll=Kasse auch nicht 1 ß Unrecht entgehen mögte.

"Der Zehlendorffer Damm wird um so gefährlicher, weil Herr Witte dieses wieder gepachtet, dessen Mutter ein bedeutenden Handel in Rostock führt.

"In der tiefsten Ehrfurcht erstirbt
des hohen Großherzogl. Cammer=Collegii
ehrerbietigst gehorsamster
Laage, d. 23. Novbr. 1821. C. Meyer."

Dieser Bericht hatte den Erfolg, daß der Liessower Damm im Oktober 1823 durch einen in Liessow errichteten Dammbaum gesperrt wurde. Den Schlüssel zum Dammbaum erhielt der Liessower Schulze mit der Auflage, Fuhrwerken mit zollpflichtigen Waren die Durchfahrt zu versagen. Der Zehlendorfer Damm war von jeher wegen des Dammzolles durch einen Baum gesperrt gewesen.

Durch die am 15. Mai 1863 veröffentlichte Vereinbarung zwischen den beiden Mecklenburgischen Regierungen und den Ständen über Veränderungen im Steuer= und Zollwesen wurden

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vom 1. Oktober 1863 ab für die Zukunft gänzlich aufgehoben die gesamten landesherrlichen Zölle, welche von den auf Land= und Wasserwegen beförderten Waren beim Passieren der Zollstätten in Grundlage des Artikels XV der Reversalen vom 23. Februar 1621 und des Artikels XV § 280-290 des landesgrundgesetzlichen Erbvergleichs zu entrichten waren. Während der Zehlendorfer Schlagbaum trotzdem mit Rücksicht auf den Dammzoll von Bestand blieb, wurde der Liessower Schlagbaum nebst den dazugehörigen beiden Pfosten nebst Schloß mit Zubehör am 4. Februar 1864 durch den Amtslandreiter Baade öffentlich meistbietend für 1 Taler 24 Schilling an die Schmiedewitwe Demmin in Liessow verkauft.

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