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V.

Die Universitaet Rostock und
Wallenstein

von

Geh. Hofrat Professor Dr. Wilhelm Stieda , Leipzig.

Vignette
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I n diesen Jahrbüchern ist aus dem Nachlasse von Dr. Wilhelm Rogge eine Darstellung des Verhältnisses der Stadt Rostock zu Wallenstein gegeben worden 1 ). Einige im Universitätsarchiv in Rostock erhaltene Briefschaften, die ich vor Jahren abgeschrieben habe und nachstehend in ihrem Wortlaute unverändert zum Abdrucke bringe, bieten eine bemerkenswerte Ergänzung zu jenen Ausführungen.

Während die Stände sich gegen die ihnen aufgedrungene Pfandhuldigung sträubten, die Stadt Rostock sich gar nicht geneigt zeigte, dem neuen Fürsten sich zu ergeben, glaubte die Universität, gute Miene zum bösen Spiel machen zu sollen, und versuchte sich des Wohlwollens des Friedländers zu vergewissern.

Am 19. Dezember 1627 hatte Kaiser Ferdinand II. den Herzog zu Friedland zu einem Reichsfürsten erhoben und ihm die Lehen über das Herzogtum Mecklenburg sowie das Fürstentum Sagan erteilt 2 ). Vorher hatte er die Meinungen seiner vertrautesten Räte darüber eingefordert, ob er Mecklenburg an den General=Herzog verleihen sollte oder nicht. Bei Hofe hatten sich zwei große Parteien für und wider Wallenstein gebildet. Das Wallenstein wohlwollende Votum hob die "Meriten" hervor, die der General von Jugend auf um das kaiserliche Haus erworben hätte. Sie seien "so groß, daß man deren wenige, ja wohl gar keine Exempel finde". "Er habe Ihrer Kaiserlichen Majestät Königreiche, Länder, Erzhaus und Sukzession, so jedermann für verloren gehalten, von des Feindes Gewalt erledigt, ganz Deutschland zum Gehorsam gebracht und Ihre Majestät zu einem Herrn vom Adriatischen bis zum Deutschen Meere gemacht." Aus drei Gründen insbesondere wurde die Übergabe des


1) Band 51, 1886, S. 283 ff.
2) Gindeley, Wallenstein 1625-30, Band 1 S. 365; P. Hassel, Die Absetzung der Herzoge von Mecklenburg und die Einsetzung Wallensteins zum Fürsten des Landes in Raumers Histor. Taschenb. 4. Folge 8 (1867) S. 1 ff.
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unglücklichen Herzogtums an Wallenstein empfohlen: "in conscientia, daß die katholische Religion hiebei interessiret und Förderung erfahre; in justitia, da solcherweise das Böse bestraft, das Gute aber belohnt werde; endlich in obligatione, daß man damit dem genannten Herzog die ausgelegten Unkosten bezahle." So entschloß sich der Kaiser, die angestammten mecklenburgischen Herzöge Adolf Friedrich von Schwerin und Johann Albrecht von Güstrow ihrer Lande zu entsetzen und Wallenstein an ihre Stelle treten zu lassen. Auch die künftige Sukzessions=Ordnung festzusetzen, erlaubte der Kaiser dem General=Herzog in einem weiteren Belehnungsschreiben. Nach außen hin wurde zunächst von einem Pfandbesitz gesprochen. Da der Herzog durch Bestellung verschiedener Regimenter und deren Unterhalt ansehnliche Unkosten aufgewandt hatte, so wurde ihm, um seine Dienste zu belohnen und seine Unkosten zu decken "obgedachtes Fürstenthumb Mecklenburg mit allen seinen Pertinentien, ein= und zugehörigen Renten und Einkommen zu einem Unterpfande eingesetzet." Später jedoch wurde dem Friedländer das Fürstentum in aller Form verkauft und am 26. Januar 1628 der Kaufvertrag über beide Länder unterzeichnet. Diese Urkunde beginnt mit einer Verurteilung der Mecklenburger Herzöge und fährt dann fort "weshalb hiermit der Genannten Lande, das Herzogtum Mecklenburg usw. zu einem rechten wahren und beständigen Kaufe überlassen werden" 3 ).

Nunmehr kam es darauf an, Wallenstein in den Besitz der ihm zugehörigen Territorien zu versetzen. Zu diesem Zwecke beauftragte der Kaiser den Obersten von Altringen und den kaiserlichen Rat von Walmerode, die Übergabe in das Werk zu setzen. Wallenstein aber, der gerade damals in Prag festgehalten wurde, schickte seinerseits den Obersten Grafen S. Julian und die beiden Doktoren der Rechte Justus Lüders und Heinrich Niemann nach Mecklenburg, um die Huldigung statt seiner einzunehmen. Lüders war ein Mecklenburger von Geburt. Mit seiner Ernennung wollte wahrscheinlich der neue Gebieter kund tun, daß er gewillt sei, sich der Mitarbeit seiner nunmehrigen Landeskinder zu versichern. Im Februar 1628 erschienen die kaiserlichen Kommissare in Güstrow, um ihres Amtes zu walten und die mecklenburgische Bevölkerung ihres Eides gegen die angestammten


3) Friedr. Förster, Albrechts von Wallenstein ungedruckte eigenhändige Briefe 1 S. 189 ff. - Herm. Hallwich, Fünf Bücher Geschichte Wallensteins 2 S. 363 f.
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Fürsten zu entbinden. Sie schrieben einen Landtag nach Güstrow aus, auf dem die zahlreich erschienenen Herren von der Ritterschaft und die Abgeordneten der Städte den Befehl über sich ergehen lassen mußten, der sie von allen ihren Pflichten gegen ihre Herren lossprach und zur Huldigung an den Herzog von Friedland verwies.

An dieser Stelle setzt offenbar das erste Schreiben der Universität Rvstock ein, das zwar undatiert ist, aber kaum in eine andere Zeit verlegt werden kann. Man bemühte sich, nachdem man die Ankunft der kaiserlichen Kommissare erfahren hatte, ihnen "de foelici adventu" Glück zu wünschen und um Schutz für die Akademie zu bitten. Rektor war damals der Theologe Johann Quistorp, der zum vierten Male nunmehr seit Oktober 1627 das Vertrauen seiner Kollegen genoß. So werden diese wohl angenommen haben, daß er die Interessen der Universität in angemessener und der Sachlage entsprechender Weise wahrzunehmen wissen würde. Wahrscheinlich war die eigentlich treibende Ursache, daß seit langer Zeit beim Hofrat in Wien Streitigkeiten zwischen der Hochschule und dem Rat der Stadt Rostock hingen, die noch immer unentschieden waren und die man glaubte durch eine captatio benevolentiae einem günstigen Ende entgegenführen zu können. Und man rechnete im Hinblick darauf, daß die Einnahmen der fürstlichen Professoren so gar geringe waren, daß sie "das tägliche Trähnenbrodt" essen mußten, auf die Freigebigkeit des neuen Landesherrn. Der "Summus Patronus Academiae et inter literatissimos Principes bellicosissimus et inter Martis candidatos literatissimus" sollte sich der Akademie gnädig erweisen.

Mittlerweile leisteten die Stände zu Güstrow am 29. April 1628 den ihnen abgedrungenen Huldigungseid. Der Oberst Graf St. Julian ward von Wallenstein als Statthalter eingesetzt, und er war es, der einige Tage vorher, am 24. April, der Universität, augenscheinlich als Antwort auf das frühere Schreiben, den gnädigen Gruß seines Herrn zugehen ließ. Der Brief erkennt an, daß "die Academia Rostochiensis mit allen ihren Rechten und Gerechtigkeiten ain vornembes Stück der Imminentz, Dignität und Herligkeit des fürstlichen Hauses und Herzogthumbs Mechelnburg" sei und sprach daher den Professoren den Wunsch aus, daß "Ihr Unß hinfüro, allermaßen biß nun an den Herzogen zu Mechelnburg wiederfahren, für Ewren Landsfursten, auch unzweiffelichen Patronen Schützer und Erhalter respectiret, ehret und achtet und in allen vorfallenden actibus solemnibus publi-

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cis darbei competirende Fürstliche Eminenz, Dignität und zustehende Herlig= und Gerechtigkeitt in gebürliche Obacht nemmet und wie gebreuchlich und hergebracht euch bezeiget und verhaltet."

Nachdem diese gnädige Antwort im Konzil am 28. April zur Verlesung gekommen war, verstand es sich wohl von selbst, daß man sich gehorsamst für die erwiesene Ehre bedankte und den christlichen Wunsch aussprach, daß alles zum Wohle der gesamten Lande sowie der Persönlichkeit des neuen Landesherrn gereichen möge. So entstand das dritte der hier abgedruckten Schreiben, der Brief vom 4. Mai 1628. Dankbar erinnerte sich die Universität dessen, was die früheren Herzöge für die Akademie getan hatten, und indem sie versprach, dem neuen Herrn alle schuldige Achtung erweisen zu wollen, hoffte sie, daß er es an den erforderlichen Gnadenbeweisen nicht fehlen lassen werde.

Im Juni 1628 meldete Wallenstein aus Friedland dem Grafen Philipp von Mansfeld, daß er nach Mecklenburg abreise und in Güstrow seinen Aufenthalt nehmen werde. Am 17. Juli desselben Jahres betrat er zum ersten Male mecklenburgischen Boden und hat dann in dem einen Jahre seiner Regierung eine ganz wesentliche Umgestaltung des Landes vollzogen. Zwar die landständische Verfassung und deren Vertretung ließ er bestehen, in allen anderen Hinsichten aber strebte er erhebliche Veränderungen an. Er trennte die Rechtspflege von der Verwaltung. Er errichtete eine Regierungs=Kanzlei mit großem Personal für die Oberleitung der Regierung und suchte, wo es ihm sonst zweckmäßig erschien, Neuerungen einzuführen. Die Hochschule zu Rostock aber ließ er völlig unangetastet. Somit mag das entgegenkommende Verhalten des Rektors und des akademischen Senats ihn doch versöhnlicher gestimmt und seine Früchte getragen haben 4 ).



4) Außer der genannten Literatur wird das Thema "Mecklenburg und Wallenstein" in diesen Jahrbüchern noch behandelt in Band 35 S. 45, 80 und 88, Band 36 S. 49, Band 40 S. 87 ff. und in Raumers Historischem Jahrbuche Jahrgang 1834.
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  1. Glückwunsch der Universität Rostock für die kaiserlichen und fürstlichen Mecklenburg=Friedländer=Saganschen Kommissäre.

- s. d. 5 )

Universitätsarchiv. J. 66. Entwurf oder Copie auf Papier. Ohne Datum. In dorso: Academia Rostochiensis gratuliret den kayserl. und fürstl. Mechelnb. Friedlandschen und Saganschen Herrn Commissariis.

Der Rom. Kays. zu Hungarn vnd Boheimb Königlichen Mayst. hochansehenliche Kays. Commissarii, wie auch des Durchlauchtigen hochgebornen Fürsten vnd Herrn Herrn Albrechten Hertzogen zu Mekelnburgk, Friedland und Sagan, Fürsten zu Wenden, Graffen zu Schwerin, der Lande Rostogk und Stargard Herrn, auch Kays. Maystt. gcheimbten Raths und Obersten Feldheuptmans, des Ocean und Balthischen Meers General, unsers gnedigen Fürsten und Herrn fürtreffentlicher Herr Cantzler und Abgesanter, Wolgeborn und hochedle Herrn, nachdem pro tempore Magnificus Dominus Rector und andere Assessores des Concilii der Academiae hieselbsten erfahren, daß auff allergnedigste Verordnunge allerhöchstgedachter Kays. Mayest. wie auch Fürstl. Drchl. zu Expediirung dieser Kayserl. Commission E. F. Gnaden mit ihrem hochansehenlichen Comitat glücklich und woll anhero gelanget, haben sie denselben nicht alleine de foelici adventu underthenigst und underthenig wollen gratuliren, sondern auch diese Occasion nicht vorbei lassen, der Kays. Mayst. wegen vielfeltiger in dieser algemeinen Reichsunruhe und der Academien vornügten Gefahr hochstrühmlichen erwiesenen favor, Kayserlichen Hulden, Schutz und Schirm allerunderthenigst zu danken und Ihr Kays. Mayst. umb allergnedigst Continuation anzuflehen und zu pitten, daß dieselbe nach dem hochrühmlichen Exempel ihrer Anherrn christ= und hochsehligen Angedenkens sich diese Academiam, alß officinam pietatis justitiae et liberalium artium wolte allergnedigst ferner befohlen sein laßen, dieselbe bey ihrer erlangten Freiheiten in Religion- und Prophan-Imuniteten allergnedigst manuteniren, schützen und schirmen, gestaltsam dan a prima fundatione alle hochrühmliche Kaysern diese Hohe=Schule dabey gelaßen, und nicht allein mit gemeinen Kayser. Hulden und Gnaden, sondern auch Kayser Ferdinandus primus dieselbe mit Special-Begnadungen, Privilegien und Schutzbrieffen dieser Gestalt gnedigst


5) Der Abdruck erfolgt getreu nach der Vorlage. Nur die Interpunktion ist modern und v in u aufgelöst. Zu Anfang jeden Satzes sind große Buchstaben gebraucht, auch im übrigen große und kleine Anfangsbuchstaben in moderner Weise angewandt.
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an= und vorgesehen, daß Ihr Kays. Mayst. nicht allein bey hohester Ungnade, sondern auch Poën hundert Marck lothigs Goldes allen, wes Standes, Wirden oder Conditionen dieselben sein müchten, sonderlich der Academiae Wiederwertigen, gantz eiferig gebotten, sie an ihren Persohnen, Immunitäten, Jurisdictionen, Frey= und Gerechtigkeiten in geist= und weltlichen Sachen, wie auch Haabe und Guetern nicht zu beeintrechtigen, zu betrüben, zue beleidigen, oder in einige Wege solchem Kayserl. Schutz und Schirmbrieffe zuewiederhandeln, sondern so offt solches geschehen würde, die angedreuete hohe Poën und Straff unnachleßig solte abgefordert und wieder die Überfahrer exequiret werden, inmaßen dann nicht alleine allerhöchstgedachter Kayser Ferdinandus Primus, sondern auch Rudolphus Secundus wie auch Matthias, christmilder Gedechtniß, und insonderheit unser itzo loblich regierender allergnedigster Kayser und Herr hochrühmlich darüber gehalten, auch durch Ihre hochansehenliche alhie gewesene vornahme Officirer darüber zu halten, sich allergnedigst erkleren laßen. Dannenhero diese Academia, bevorab auß Ihrer Kays. Mayst. gleichstimmenden Nahmen Ferdinandi Secundi, ein glückliches Omen sich promittiret und unzweiffliche Hoffnunge gefaßet, daß wie von dem hochrühmlichen Kayser Ferdinando primo diese Regia Schola in solchen sichern Schutz genommen, daß auch dieser loblicher Ferdinandus Secundus, alß welcher von dem Allerhohesten nicht mit geringern, sondern unaussprechlichen Victorien wieder Ihro Kays. Mayst. und des Reichs Feinde befähligt, auch mit allergnedigsten Augen diese hochbetrübte Academiam werden ansehen, und ein christlicher undt rühmlicher nutricius religionis et immunitatum hujus scholae sein, und solchen unsterblichen Lob auff die Posterität bringen und verpflantzen, zur welchem allen diese hochbetrengte Academia sich so viel unzweifflicher gnedigster Erhorung vertröstet, wan die itzo anwesende, alß hochbenambte delegati Caesarae Majestatis in ihrer glücklichen Rückreise und am Kayserlichem Hoff Wiederankunfft bey fürstellender occasion Ihr Kays. Mayest. die große Beträngnuß dieser Academiae underthenigst und favorabiliter wurden referiren und darbey allerunderthenigst erinnern, daß diese Academia in Ihr Kays. Mayst. Obersten Reiches Hoffrath in pto. violatae Jurisdictionis, Immunitatis et Privilegiorum wieder einen Erbahren Rath der Stad Rostogk von langen Jahren hero rechtschwebende Sachen gehabt, und solche Clagen noch daselbst unerörtert hangen, und deren noch mehr in Höchstpreißlichem Kays. Cammergerichte

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gleicher Gestalt unerörtert schweben, in denselben müchte erkand und was den Rechten und aeqvität gemeß, denniiret werden, sich hiemit nochmaln Ihro Kays. Mayst. allergnedigsten und väterlichsten Schutz unterwerffende und sich zu der Herrn Kayserlichen Commissariorum favor recommendirend.

Aldieweil auch vor ander vorhochgedachter unser allerseits gnediger Fürst und Herr in dieser algemeinen Reichs Unruhe und sonderlich diesem Land zu Mekelnburgk obliegenden Trangsahl sich der betrübten Academiae gnedig und fürstlich angenommen, und so viel wegen insolentz etzlicher der Kays. Soldatesca geschehen mügen, mit salva guardien und ernstlichen Inhibitionen gnedigst angenommen, auch diese Academiam biß dahero hochrühmlich bey Religion und Prophan-Freyheiten fürstlich geschützet, auch solche gnedige Fürstliche Hulde zu continuiren sich gnedigst anerbotten, alß thun die Academici zuforderst dem Allerhohesten Gott und I. f. G. vor solche rühmliche Protection underthenig danken, wollen solches mit ihrem christlichen Gebete zur verdienen wißen, dabey gleichwol auff verhengeten rechten Zorn des Allerhohesten erfolget, daß die Örter, darauß sonderlich die Fürstliche Herrn Protessores ihre gantz geringe und hochnöhtige Salaria haben sollen, derogestalt veröhdet und verwüstet, daß sie in wehrenden diesen pressuren solche ihre Alimentgelder und ohndas wintzige stipendia nicht erlangen mögen, dahero viele derselben das liebe trockene Brodt vor sich und die Ihrigen nicht gehabt noch das fast haben, die andere auch, was sie etwa ex patrimonio und sonsten durch Gottes Segen vor diesem ersparet, in dieser beschwerlichen Zeitt, auff die continuirliche und nunmehr unerträgliche contributiones, von ihren unbeweglichen Gütern müßen verwenden, ihr Ampt mit Seuftzer verrichten, und wen ihnen solche unerträgliche Bürden lenger solten auff dem Halse liegen, sie darunter müßten niedersitzen, und das tägliche Trähnenbrodt eßen, da sie doch bey diesen eußersten Gefehrlichkeiten nichts weniger ihrem Ampte docendo et profitendo derogestalt vorgewesen, daß in kurzem solemni renunciatione Pastorali sechs candidati ohne die, so noch ferner sich angeben mochten, dem Allerhohesten zur Ehren und dem Regimente zu nutzen, laurea Doctorali sallen honoriret und remuneriret werden. Darumb außer allen Zweifel, unser allerseits Dl. Fürst und Herr alß summus Patronus Academiae et inter literatissimos Principes bellicosissimus et inter Martis candidatos literatissimus ein gnediges Gefallen werden tragen und demnach, außer

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allen Zweiffel, sonderlich bey wehrenden diesen Trangsahlen sich der Academien gnedigst ferner annehmen und die fürstliche undt gnedige Ordinentz zu geben wißen, wie sie auß diesen Beträngnußen können und mögen eluctiren, ihr Ampt ohn Seuffzen verrichten und das nohtwendige Brodt dabey zue brechen haben; gahr nicht zweiffelnd, wan I. f. G. fürtrefflicher Subdelegirter und hochberümbter Herr Cancellarius seinem hochbegabten Verstande und rühmlichen Gaben nach es Ihr Fürstl. Gnaden werden alles referiren, daß dieselbe. ihrer angebornen clementz fürtreffentlichen fürstlichen Tugenden nach diese Academiam nicht alleine bey der göttlichen Libertät und Freiheit der Religion, sondern auch bey andern habenden Privilegien, Immunitäten, Einkünfften und Gerechtigkeiten gnedigl. schützen und dieselbe zu Erlangunge noch höhern Ruhms mit weitern Begnadungen anstehen und vor allem ihren itzo erbarmlichen, hochbetrübten und kümmerlichen Standt gl. beherzigen, sie, alß summus Academiae Patronus, mit Gnaden ansehen und sie in diesem betrübten Stande fürstlich erfreuen. Wie sie dan ihn, den Herrn Cancellarium, alß ihren hochgeehrten und mechtigen Beforderern hiemit wollen dienstfreundlich ersuchet haben, dieses I. F. G. favorabiliter zu hinterbringen und Academiam et Academiae membra bester maßen zu recommendiren.

Wie gerne auch die Academia sich anitzo danckbahr gegen die Kayserliche und Fürstliche abgeordnete Hochansehenliche Herrn Commissarios und deputatos wollen erzeigen, so were es dem alwißenden Gott bekant, daß es gahr nicht an Willen, sondern dem Vermögen ermangelt, indem die Academia fast keine, ja gahr geringe Intraden hetten und nicht so viel erzwingen konten, wie zu Erhaltung der academischen Collegien und Häuser nohtig, sondern daß auch wegen solcher kundbahren Unvermögenheit sie die hochangelegenen und der Academien auffgebürdeten Sachen fast nicht vorzustellen wüßten, konten demnach zu dieser Zeit nicht anders, dann mit christlichem embsiegen Gebete ihre underthenige und gewirige Affection erzeigen, noch allerunderthenigst und underthenig pittend, ihr gethan Gratulation, Pittsuchen und Flehen Kays. Mayst. und Fürstl. Gnaden meliori modo zu referiren und der Academien und deren Gliedmassen mit favor Gunst und Gewogenheit beygethan pleiben.


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  1. Dekret des Herzogs Albrecht zu Friedland und Sagan für die Universität Rostock. - Güstrow, 1628, April 24.

Archiv der Universität zu Rostock. J. 66. Orig. auf einem Foliobogen Papier. In dorso neben der Adresse: Lectum in concilio anno 1628, 28. Aprilis.

Den Würdigen, Ehrnvesten, Ehrbarn, Hoch= und Wolgelarten, unsern lieben Andechtigen und Getrewen, Rectori und Concilio unser Universität zu Rostock.

Von Gottes Gnaden, Albrecht, Herzogk zue Friedland und Sagan, der röm. Kayß., auch zu Hungarn und Böhaimb. Kön. Mayst. bestalter GeneralObrister Velthaubtmann, auch des Ozeanischen und Baltischen Meers General.

Unsern gnädigen Gruß zuvor, Würdige, Ehrnveste, Ehrbare, Hoch= und Wolgelarte, liebe Andechtige und Getrewen; eß wirt Euch nunmehr wißend sein und ist landkundig, habt es auch nach allen Umbstenden aus beigefügter Copei der kayserl. Commission zu vernemmen, wasmaßen die Röm. Kayß., auch zu Hungarn und Böhaimbn Kön. Mayest., unser Allergnedigster Herr, aus dazu bewegenden Ursachen und wegen der J. Kayß. Mayst. und dem heiligen Römischen Reich geleisteten und noch darüber in Annem. und Bestellung unterschiedlicher Regimenter wie auch zu deren Unterhaltung angewendeter ansehnlicher Spesen und Uncosten, damit auch nichts weinigers allerhöhist gemelte J. Kays. Mayst. dieser Orter sich umb so viel mehr versichert wüsten, unß unnd unsern Erben daß Herzogthumb Mechelnburgk, Fürstenthumb Wenden, Grafschaft Schwerin, Herrschafften der Lande Rostogk und Stargard sambt allen denselben angehörigen Land und Leuten, allermaßen dasselbe Herr Adolph Friedrich und Herr Hanß Albrecht, Gebrüdern Herzogen zu Mechelnburgk und dero Vorfahren innegehabt, mit allen deßelben Fürstlichen Hoch= und Obrigkeiten, Rechten und Gerechtigkeiten, Ehren, Nuzungen, Ein= und Zubehörungen, auch allem dem, so von Rechts und Gewißheit wegen darzu von alters gehöret, davon nichts außgenommen, unß durch dero in bemelter Commission benambte ansehentliche Herren Commissarios in unsern vollenkommenen Gewalt und Besiz gegeben und unß solemni modo alhie zu Güstrow, in allgemeiner vorgewesener Convocation der samentlichen Ritter= und Landschafft an dieselb weisen

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laßen, wir auch die Huldigung darauff laßen erstatten, die possessionem accipiret und unß derselben wie recht gebrauchen thuen.

Wenn dan nun die Academia Rostochiensis, deren jura und Gerechtigkeiten auch ein vornembes Stück der Eminente Dignitat und Herligkeit des fürstlichen Hauses und Herzogthumbs Mechelnburgs ist und unß nichts weniger alß andern pertinentien obgedachtermaßen zustehen und angehören, alß wollen wir Euch hiemit auch Ewrer Gebürniß und Schüldigkeitt erinnert haben mit gnedigem Befehlig, daß Ihr unß hinfüro, allermaßen biß an nun den Herzogen zu Mechelnburgk wiederfahren, für Ewren Landsfürsten, auch unzweiffelichen Patronen, Schützer und Erhalter respectiret, ehret und achtet und in allen vorfallenden actibus solemnibus publicis unserer darbei competirender Fürstliche Eminenz, Dignität und zustehender Herlig= und Gerechtigkeitt in gebürliche Obacht nemmet und wie gebreuchlich und hergebracht Euch bezeiget und verhaltet. Daran geschicht unsere gnädige Meinung, und bleiben Euch sambt und sonders mit Gnaden woll beigethan und gewogen.

Datum Güstrow den 24. Aprilis Anno 1628.

Ad mandat. celsitudinis
Heinrich Freyherr von Sanct Julian.

  1. Antwort des Rostocker Konzils an Herzog Albrecht zu Friedland und Sagan. - Rostock 1628, Mai 4.

Archiv der Universität zu Rostock. J. 66. Entwurf auf einem Foliobogen Papier.

Dem Durchleuchtigen Hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Albrechten, Hertzogk zu Friedlandt und Sagan, der Röm. Kays., auch zu Hungarn und Böheimbn Kon. Mayest., Kriegsrath, Cammerer, bestalten General Obstern Veldthaubtmann, auch des Oceanischen und Baltischen Meers General, unserm gnädigen Fürsten und Herrn.

Durchleuchtiger Hochgeborner Fürst. E. F. G. seind unsere underthenige und gehorsame Dienste nebenst Anwünschung aller gedeilicher und fürstlicher Prosperität zum Eingange dieser Ihrer Fürstlich Meckelnburgischen Regierung zuvoren.

Gnediger Herr, Deroselben gnediges Schreiben, darin uns gnedig anbefohlen wirt, weil die Römische Kay. Mayest., unser allergnedigster Herr, wegen der Ihrer Kays. Mayest. und dem

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heiligen Römischen Reich geleisteter treu eifferigen Dienste das Hertzogkthümb Meckelnburgk, wie auch Fürstenthumb Wenden, Graffschafft Schwerin und Herschafften der Lande Rostock und Stargardt mit allen desselben fürstlichen Hoch= und Obrigkeit, Nutzungen und Zubehörungen E. F. G. und deren Erben durch ihre Kays. Mayst. hoch ansehnliche Herren Commissarios solenni modo lassen anweisen, dieselbe auch die Possessionem darauff ergriffen, das auch wir E. F. G. nomine academiae vor unsern unzweifflichen Landesfürsten, Patronen, Schützer und Erhalter sollen respectiren, ehren und achten und in allen vorfallenden actibus solennibus publicis E. F. G. dabey competirende fürstliche Eminentz, Dignität und zustehende Herrlig= und Gerechtigkeit in gebührende Obacht nhemen und uns wie gebreuchlich und herbracht darin bezeigen, haben wir mit gebührender Ehr und Reverentz empfangen und den Verlauff obgedachten, alles aus der zugefertigten Copay der Kays. Commission mit mehrem vernommen.

Nun repetiren wir nochmahlen unsern christlichen Wunsch, das solchs alles zuforderst zu Gottes Ehren E. F. G. in gedeilichem langen Leben und allem fürstlichen Wolergehen, wie auch diesen Landen zu Erleichterungen deren nunmehr fast unertreglichen Bürden und zu unsterblichem Ruhm E. F. G. muge gereichen, darbenebenst empsiglich bittend, der barmhertzige Gott wolle das gantze Römische Reich und diese Lande auß der großen Drancksahl dermahleins erretten und den hochgewünschten werthen Friede umb seines geliebten Sohnes, unssers Immanuelis willen hinwiederumb geben, und erinnern uns demnegst in Underthenigkeit woll, wie weit diese Academia vor hochgedachten Hertzogk Adolph Friedrichen und Hertzogk Hans Albrechten und dero Vorfahren alß Landesfürsten, Patronen und Schutzherren dieser Academiae nebenst dem Herrn Bischopff alß reverendissimo Academiae cancellario verwandt gewesen und deroselben fürstliche Hoch= und Gerechtigkeit in Acht gehalten worden, seind auch kegen allerhöchstgedachte Kays. Mayst. und E. F. G. des allerunderthenigsten und unterthenigen Erpietens, I. Kays. Mays. allergnedigste Commission und Anordnunge nichts weiniger wie hochgedachtem Hertzoge von Meckelnburgk for diesem geschehen, in Obacht zu haben und E. F. G. Eminentz Dignität und zustehende Gerechtigkeit underthenig und gebürlich zu observiren, zweiffeln auch dakegen in Underthenigkeit nicht, E. F. G. alß ein rühmlicher, löblicher und hochbegabter Reichsfürst werde sich auch in Gnaden diese Academiam und deren Glied=

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maßen wie auch deren angehörige, wie woll geringe reditus, so aus E. F. G. Emptern in Unterhaltung der fürstlichen Professoren jährlich werden gereicht, gnedig befohlen sein lassen, dieselbe vor in= und außwertige Bedrancknüssen gnedig und fürstlich schützen und die reiche Vergeltung von dem Allerhöchsten dagegen erwarten. Und thun darauff E. F. G. dem gnedigeu und vätterlichen Schutz des allwaldigen Gottes und uns in deroselben beharlichen Gnaden underthenig empfehlen.

Datum Rostock den 4. May Anno 1628.

E. F. G.
underthenige gehorsame Rector und concilium der Universitet
daselbst.

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