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IV.

Die Schweriner Goldschmiede bis zum
Jahre 1830.

Nachtrag zu Jahrbuch 77

von Geh. Archivrat Dr. H. Grotefend .

Vignette
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Ü ber die älteren Goldschmiede Schwerins, haben sich nachträglich verschiedene zum Teil nicht unerhebliche Nachträge angesammelt. Einzelne sind Zufallsfunde, andere - der älteren Zeit entstammend - sind durch eine nochmalige Durchsicht der Schweriner Rentereirechnungen gewonnen, wieder andere konnten den erst vor kurzem in das Archiv gelangten Glockenregistern der Schweriner Domkirche (in den Kirchenrechnungen) entnommen werden. Sie sollen hier nach der zeitlichen Aufeinanderfolge der Meister wiedergegeben werden.

Christoph Schneider den älteren betreffend hat sich in den Akten über fürstliche Häuser in Schwerin ein Vorgang aus dem Jahre 1510 gefunden, der etwas Licht über die Beziehungen des Herzogshauses zu ihm zu werfen vermag. Damals haben augenscheinlich die Herzöge Heinrich und Albrecht sich bemüht, den aus Augsburg kommenden Goldschmiedemeister zur Ansiedlung in Schwerin durch Gewährung erheblicher Vorteile zu bewegen.

Erhalten ist uns die Zusicherung der Herzöge und die Gegenerklärung Christoph Schneiders, beide in Kladde und in Reinschrift. Die Erklärung Schneiders ist von ihm eigenhändig geschrieben und untersiegelt, die Zusicherung der Herzöge auf Pergament aber vor der Übergabe noch durch einen wesentlichen Zusatz verändert, der zeigt, daß Schneider damals noch unvermählt war. Die Kladden beider Stücke, von des Kanzlers Caspar von Schöneich Hand, sind mit zahlreichen, oft doppelten Verbesserungen am Rande versehen, ein Zeichen davon, wie sehr es den Herzögen am Herzen lag, den tüchtigen Geschäftsmann für Schwerin zu gewinnen.

Der Revers Christoph Schneiders lautet:

Ich Cristoff Schneyder vonn Augspurg bekenne offentlich mitt dissen meyner aigen hantschrifft, nochdem mir die durchleychigen hochgebornen fursten und hern heren Haynrich und her Albrecht gebrüder herzogen zu Meckelburg, fursten zů Wenden, graffen zů

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Schwerin, Rostock und Steyrgartten der lande heren eyn haus zů Schwerin zů geben, funf hundertt guldin zu leychen wider in dreien jaren den nesten iren furstlichen gnaden abzůarbayten oder zů bezallen unnd sunst was mir ire gnaden von meiner arbaitt schuldig werden, zu bezallen unnd darneben meyn handelung zu treyben vergunnen lauts irer gnaden verschreybung gnediglich verhaißen haben, das ich darkegen iren furstlichen gnaden versprechen, zugesagtt und gelobtt habe, verspreche, zůsage und gelob hiermit in craft disser meiner hantschrift die zeytt meynes lebens heymwessentlich bey iren furstlichen gnaden inn irem furstenthum zů seyn und zů beleyben, und iren furstlichen gnaden umb leidlich und geburliche belonunge mit meynem hantwerk mit getreuem fleys zu arbeyten und (und) fur eynen goldschmig leydlicher und zimlicher weyß zů gebrauchen lassen, alles getreulich und ungefarlich. Des zů urkundt hab ich dissen brieff mit meyner aygen hand geschriben, der geben ist zu Gustrow am dinstag nach Francisci nach Cristi unssers hern geburtt im fünffzehundersten unnd im zcehenden jare.

Untergedruckt ein Ringsiegel. Zwischen C-S eine Tartsche mit der Hausmarke Christoph Schneiders.

Die Versicherung der Herzöge vom gleichen Tage, dem 8. Oktober 1510, hat nahezu völlig gleichen Inhalt. Mitgeteilt sollen hier nur die Stellen werden, die wesentlich von dem Inhalte des Schneiderschen Reverses abweichen, und mehr zur Sache Dienliches ergeben. Die Herzöge sagen Schneider Haus und Darlehen zu: "das wir ime [und seiner hausfrau, so er zum elichen stande greifen wirt, und iren beider kindern, so sie die gewynnen werden"] 1 ) Wegen der Zahlung für die den Herzögen gelieferte Arbeit werden feste Termine festgesetzt: "jerlichen uff tzweien termyn, als den umbschlag (Anfang Januar) und Jacobi" und der Satz wegen der Handlung lautet: unnd emhe nichtes distweniger tzimlicher weyse seyn handelung in unserm furstenthum und andern orthen, gleich andern unsern kauffleuten tzu uben und tzu treyben vorgunnen wollen."

Der von Lesenberg (Schloß zu Güstrow S. 11) angeführte Befehl der Herzöge Heinrich und Albrecht, ihrem Goldschmiede Christioff Schneider in einer der Schloßbauten ein Gemach einzurichten, mag aus der Zeit der Unterhandlung mit ihm stammen, da Zusicherung wie Revers aus Güstrow datiert sind.


1) Das Eingeklammerte am Rande nachgefügt.
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Rike, Hermen, meist nur mit dem Vornamen Hermen in den Rentereirechnungen aufgeführt, hat in den Jahren 1561 und 1562 teurere Arbeiten für den herzoglichen Hof geleistet. Am 6. Juli 1562 wird ein Posten von 5 Gulden 4 Schillingen angeführt mit dem Zusatze: "Hermen Goldschmiedes Frauen, als er in seinem Totbette gelegen, auf den Rest seiner Schuld". Er ist also damals gestorben.

Reynemann, Jochim. Dieser Goldschmied scheint nur vorübergehend (sieben Wochen) im Jahre 1563 in Schwerin tätig gewesen zu sein. Er hatte damals dem Büchsengießer Hans vom Ende die neue von ihm gegossene Büchse "polieren helfen" müssen.

Über Jochen Reimer den älteren wußte ich S. 88 nichts weiter beizubringen als eine durchstrichene Stelle einer Kladde vom Jahre 1576, in der die fürstliche Kanzlei von ihm sagte: "eines Schwerinschen und eures, des Goldschmiedehandwerks gewesenen Meisters". Als solcher erscheint er noch 1569 in einer zufällig gefundenen Quittung, die folgendermaßen lautet:

Ich Jochim Reimer, goltsmith tzu Swerinn, bekenn mith disser meiner hantschrifft, das ich von Jochim Plessen (fürstlichem Sekretär) entfangen habe achte gulden munte, tzu 4 ungersche gulden tzu wexxelen, mit den sulvigen ungerschen gulden ich meines gnedigen heren becher wedder vorgulden schol, unde einen nien deckel. Des tzu merer warheith habe ich mein gewonliche pitzir nedden up dit spatium gedrucket, geschen den 3 Martii des 69. jares.

Untergedruckt ein Ringsiegel. Unter I R ein Schild mit einer Hausmarke.

Schon 1564 hatte er mit einem (ungenannten) Güstrower Goldschmiede die Aufgabe gehabt, für den fürstlichen Hofhalt zwölf silberne Schüsseln und acht Commentlein (kleinere Schüsseln oder Kumpe) anzufertigen, wofür sie Silber geliefert bekommen.

Sturtzbecker, Claus. Es erscheint in der Rentereirechnung von 1574 nur seine Witwe wegen "hinterstelligen Machelohns". Er hatte also wohl den Erlaß der Goldschmiederolle von 1573 nicht mehr erlebt, da er darin nicht erwähnt wird.

Schmidt, Andreas, lieferte für den herzoglichen Hofhalt im Jahre 1576 für 20 Gulden, das einzige Mal, daß er in den Rentereirechnungen erscheint.

Elersch, Hinrich, wird nur im Jahrgang 1591/1592 der Rentereiregister genannt, hier allerdings mit fünf "Conterfey" des Herzogs, für die er außer dem Metallpreis (etwa 75 Gulden)

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an Machelohn 10 Gulden 10 Schilling erhält. Im gleichen Jahrgang erscheint auch der S. 88 unten genannte Severin Christians mit 26 Gulden in der Rechnung. Das verhältnismäßig späte Vorkommen des Elers in den Rechnungen, erst 18 Jahre nach dem Erlaß der Rolle, läßt schließen, daß die Abschrift der Rolle mit Thomas Kröger wohl die einzig ursprüngliche ist, und Elers erst in den später entstandenen Abschriften an des inzwischen verstorbenen oder verzogenen Krögers Stelle getreten ist. Ein Fortzug von Schwerin ist ja in den Zeiten nichts sonderbares. Auch Caspar Walboem, der noch 1577-78 als in Schwerin wohnhaft bezeichnet wird, heißt 1581 geradezu: Goldschmidt Casper Walbom zu Güstrow. In Schwerin war nach Herzog Johann Albrechts im Jahre 1576 erfolgtem Tode bis zum Jahre 1585 kein fürstlicher Hofhalt, wahrend in Güstrow Herzog Ulrich und seine kunstliebende Gemahlin, die Herzogin Elisabeth "aus königlichem Stamme von Dänemark", reiche Gelegenheit zur Betätigung der Goldschmiedekunst boten.

Emmerich, Christian, erscheint in den Rentereirechnungen noch bis 1620 meist mit größeren Rechnungen, 20 bis 50 Gulden und darüber.

Lampe, Jakob. Er tritt nur 1609 und 1615 uns entgegen mit kleineren Beträgen, der höchste von 4 Gulden.

Schulze, Abraham. Der 1604 im Glockenregister erwähnte Abraham ist sicher Abraham Schulze, der von 1609 bis 1627 für den Hof arbeitet, meist kleinere Sachen; nur einmal ist er mit 12 Gulden vertreten.

Knuzen, Luther, kommt nur in den Rechnungen von 1622 und 1623 vor. Von 1624 bis 1626 fehlen allerdings die Rechnungen.

Schulze, Andreas. Seit 1638 erscheint in den Rechnungen der Goldschmied Andreas, der erst 1649 als Andreas Schulze bezeichnet wird und noch 1667 in Tätigkeit ist. Sein Bruder Jochim Schulze kommt nur im Jahre 1652 mit einer kleinen Arbeit (20 Schilling) vor.

Bouda, Jacob, nicht Gouda, wie ich las, heißt der von 1636 bis 1658 vorkommende Hof=Goldschmied. Mit dem Wegfall des Namens Gouda entfällt auch die Vermutung, daß er Holländer sei. Die Schreibungen der Rentereirechnungen Buda und Budow sind wohl nicht richtig; er selbst schrieb Bouda.

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Kellermann, Jochim. Er war nicht nur Ältermann der Zunft, sondern auch Kirchenjurat im Dom. Seine Frau wurde am 9. Dezember 1654 beerdigt. Er selbst am 31. Mai 1665.

von Lohe, Peter. Er war eines Hamburger Bürgers Sohn, und selber Hamburger Bürger seit dem 11. Januar 1650. Er heiratete am 16. Februar 1650, trat aber 1655 sein Hamburger Goldschmiedeamt ab. Seine Tochter erster Ehe Anna Katharina war am 23. April 1655 zu St. Petri in Hamburg getauft (Mitteilungen des Pastors Biernatzki in Hamburg). Am 17. Februar 1662 wurde ihm zu Schwerin eine Tochter Dorothea Margarete geboren. Die erste Frau muß Witwe gewesen sein, da 1671 ein herzoglicher Kammerdiener Augustin Doleau eine Stieftochter Peters Elisabeth Steinbring heiratete. Am 18. November 1684 vermählte sich eine andere Tochter Maria von Lohe mit Jochim Schulze, "des sel. Andreas Schulzen nachgelassenem Sohn, Goldschmied hieselbsten". So lautet es in den Akten, nach den Kirchenbüchern allein war es seinerzeit nicht zu entscheiden, wessen Sohn der Jochim Schulze war. Seine Frau wurde schon am 4. März 1704 begraben. Jochim selbst am 15. April 1713, nachdem er zum zweiten Male geheiratet hatte.

Am 5. Dezember 1687 wurde Peter von Lohe begraben. Seine Erben waren außer den genannten Töchtern Bernhard Jochim von Lohe und dessen Schwestern Agnes und Christine, die 1718 zu Boizenburg wohnen. Bernhard Jochim wohnt dort noch 1731. "Monsieur Doleauen Schwiegermutter", also wohl Peter von Lohes Witwe, starb 1703 und wurde am 23. April beerdigt. Doleaus Frau starb im März 1719.

Martens, Gabriel. Die Notiz im Amtsbuch, nach der er 1703 gestorben sein mußte, war irreführend. Nach dem Dom=Glockenregister ist er bereits am 31. März 1698 beerdigt.

Martens, Jochim, starb 1733 und wurde am 9. Januar beerdigt.

Hersen, Martin Berend. Er starb 1731 und wurde am 13. Januar beerdigt. Er war, wie schon gesagt ist, Stammvater der noch jetzt in Mecklenburg bestehenden Familie, durch seinen einzigen Sohn, der Schulmeister in Techentin bei Ludwigslust wurde.

Putzky, Johann. Er selbst wird im September 1724 beerdigt, seine Witwe am 9. Dezember 1727.

Konow, Johann Ludwig, wurde im April 1721 beerdigt.

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Gronow , Friedrich. Die Beerdigung seiner Frau ist zum 21. August 1743 verzeichnet. Seine Beerdigung zum 2. September 1750.

Borcherts. Ein "Goldschmidt" dieses Namens (ohne Vornamen) wird am 20. Mai 1741 beerdigt. Nach der Geringfügigkeit von Glockengeld und Grabgebühr kann es sich nur um einen unselbständigen Goldschmied oder einen heruntergekommenen Meister handeln. Wir wissen von ihm nicht mehr, als daß im Februar l724 ein Kind von ihm starb.

Müller, Joachim. Das ist unstreitig der unter der Namensform Möller am 28. Februar 1744 beerdigte "Goldschmidt".

Kohl, Arnold Hinrich. Außer den S. 103 verzeichneten Arbeiten ist noch ein Taufbecken im Großherzoglichen Museum anzuführen mit KOHL als Meisterzeichen.


Verzeichnis der Goldschmiede.

Borcherts 74.
Bouda, Jakob 72.
Christians, Severin 72.
Elers, Hinrich 71.
Emmerich, Christian 2.
Gouda siehe Bouda.
Gronow, Friedrich 74.
Hersen, Martin Berend 73.
Kellermann, Jochim 73.
Knuzen, Luther 72.
Kohl, Arnold Hinrich 74.
Konow, Johann Ludwig 73.
Kröger, Thomas 72.
Lampe, Jakob 72.
Lohe, Peter von 73.
Martens, Gabriel 73.
     -      Jochim 73.
Müller, Joachim 74.
Putzky, Johann 73.
Reimer, Jochim, d. ältere 71.
Reynemann, Jochim 71.
Rike, Hermen 71.
Schmidt, Andreas 71.
Schneider, Christoph 69.
Schulze, Abraham 72.
     -      Andreas 72.
     -      Jochim, der ältere 72.
     -      Jochim, der jüngere 73.
Sturtzbecker, Claus 71.
Walboem, Caspar 72.

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