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VI.

Der Geburtstag Herzog Johann
Albrechts von Mecklenburg.

Von

Dr. F. Techen =Wismar.

 

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D er achtzehnte Band des Diplomatarium Norwegicum macht es jetzt möglich, auch über den Tag und die Stunde der Geburt Herzog Johann Albrechts wirklich authentische Aufklärung zu geben. Die Anzeige von der Geburt, die der glückliche Vater König Christian von Dänemark zusandte, bestätigt das Datum Slaggerts, dem schon Wigger den Vorzug vor den Güstrower Daten gegeben hatte, legt aber die Geburtsstunde in einer von den beiden andern Quellen abweichenden Zeit fest. Der Herzog ist am 23. Dezember 1525 nachmittags zwischen 3 und 4 Uhr geboren. Die Taufe sollte, wie es scheint, am 18. Februar 1526 vollzogen werden, da der König eingeladen ward, sich zu dem Zwecke am 17. Februar in Schwerin einzufinden.

Anzeige und Einladung haben folgenden Wortlaut:

Herzog Albrecht von Mecklenburg zeigt König Christian die Geburt seines [ältesten] Sohnes an. - [Schwerin 1525 um Weihnachten].

     Wir geben auch auss frolichem gemut ewr koniglichen wird vnd derselbigen gemahell guter dinstliche vnd fruntliche meynung zu erkennen, das die hochgeborn furstin, vnser freuntlich lieb gemahell, durch gotlich verleihung am sonabent vor dem heilgen Cristag nach mittag zwischen dreien vnd vier horen irer frawlichen burden allenthalben gnediglich nidergekommen ist vnd vns ein jungen herrn zur wellt bracht hatt. Datum vt supra.

Einlage zu einem verlorenen Brief [Herzog Albrechts an Christian II., 1525 um Weihnachten], Or., Pap., von der Hand des Hgl. Sekretärs, Reichsarchiv Christiania, Münchensche Sammlung. Gedruckt: Diplomatarium Norwegicum XVlll S. 347 Nr. 350.

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Herzog Albrecht von Mecklenburg ladet König Christian lI. ein, sich zum 17. Februar 1526 in Schwerin zur Taufe seines [ältesten] Sohnes einzufinden. - [15]26 Jan. 4.

     Dem durchleuchtigsten fursten, herren Christiern, zu Denmargken, Sweden, Norwegen, der Gotten vnd Wenden konigk, zu Sleseweigk, Holstein, Stormarn vnd der Ditmarschen hertzogen, graffen zu Oldenburgk vnd Delmenhorst, vnserm lieben herren oheimen vnd swager etc.

     Durchleuchtigster konig. Vnser gutwillig vnd freuntlich dinst sein ewr koniglichen wird allzeit zuuor. lieber her oheim vnd swager, als wir ängstlich ewr koniglichen wird guter dinstlicher vnd freundlicher meynung angetzeigt, wie der almechtig, got lob, vns mit einem jungen herrn vnd erben begabt hab etc., dweill wir dan nach christlicher ordnung willens, denselbigen heiden zur tauffung der heiligen sacrament als ein christen bringen zu lassen, so ist an ewr koniglichen wird vnser gar dienstlich vnd freuntlich bitt, sie wollen sonabents nach Apolonie virginis schirsten zu Swerin gegem abent einkommen vnd solichen heiden zn christlichem glauben beneben andern vnseren hern vnd freunden, die wir auch dartzu freuntlich gebetten, helfen zu bestettigen vnd sich hirin freundlich vnd vnabslegig ertzeigen, als wir vns des zu ewr koniglichen wird vntzweifflich versehen. Das seint wir hinwider vmb dieselbig ewr koniglichen wird gar besonders dinstlichs vnd freuntlichs vleis zu uerdienen gantz willig. Datum Swerin, Donrstags nach circumcisionis domini anno etc. XXVl°.

Von gots gnaden Albrecht, hertzog zu Megkelnburgkh, furst zu Wenden, graff zu Swerin, Rossztock vnd Stargarden der lande herr etc.

Manu propria subscripsit.

Reichsarchiv Christiania, Münchensche Sammlung Nr. 1869, Or., mit briefschließendem Siegel. Mit 2 Einlagen. Die letzte Zeile eigenhändig. Gedruckt: Diplomatarium Norwegicum XVIII S. 348-350 Nr. 352.

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Am 21. Februar (mittwochs nach inuocauit) war noch keine Antwort eingegangen und der Hofdiener, der die Anzeige machen sollte, noch nicht zurückgekehrt. Damals schrieb der Herzog an den König von Schwerin aus: (Nach Anrede)

     Wir geben ewr koniglichen wird guther dinstlicher vnd freuntlicher meynung zu erkennen, das wir jungstlich hieuor ewr koniglichen wird vnd derselbigen gemahell bey vnserm hofdiener vnd lieben getrwen Gotfridden Grien, wie das der almechtig, got lob, vns mit einem jungen herrn vnd erben versehen, verkhundigt vnd ewr koniglich wird sampt irer gemahell zur kintauffung gebetten vnd berurten vnserm hoffdiener beuolben, derselbigen ewr koniglichen wird etlicher sachen halben vnser gemut vnd meynung in geheim antzuzeigen usw.

Ebd. Nr. 1870, Or., gedruckt a. a. O. S. 351 Nr. 355.

 

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