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V.

Eine Hochzeitseinladung
aus dem Jahre 1679.

Mitgeteilt von

Geh. Archivrat Dr. Grotefend -Schwerin.

 

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           D ie Cleemannsche Sammlung von Familiennachrichten im Geheimen und Hauptarchive zu Schwerin enthält auch eine Hochzeitseinladung alter Zeit, ein Formular, auf Folio=Papier gedruckt, mit Ausparung von Raum zur Eintragung der für den jeweilig Eingeladenen erforderlichen Eintragungen.

Wir geben sie hier - der Seltenheit eines solchen Stückes wegen - wieder und wollen nur Einiges über die in Betracht kommenden Personen beifügen. Wir können das meiste aus dem gedruckten Einzelblatt Cleemanns über die Familie Brasch entnehmen.

Johann Brasch, Krämer zu Parchim, in der Mariengemeinde, also der Neustadt, wohnhaft, starb am 18. und wurde beerdigt am 23. Dezember 1657. Er war verheiratet mit Anna Gercke, die nach seinem Tode sich am 25. April 1659 mit dem Kaufmann Johann Koß wieder vermählte, als dessen Witwe sie 1709 starb, beerdigt wurde sie am 16. Juni 1709.

Sie hatte mit Johann Brasch 4 Kinder gehabt. Das zweite, unser Jacob, war geraume Zeit vor 1652 geboren, und starb 1711 als Kaufmann und Stadtsprecher. Seine Gattin Elisabeth Voß war die am 8. Dezember 1661 getaufte Tochter des Bäckers Heinrich Voß zu Parchim. Sie starb 1705 und wurde in der Georgenkirche beigesetzt, wo sie ein jetzt nicht mehr erhaltenes Epitaph bekam. Sie hatte mit ihrem Manne 1699 das Altarblatt des Hauptaltars zu St. Georgen neu bemalen lassen, wie man des weiteren bei Lisch im M. Jb. XXIII, S. 365 nachlesen kann.

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Die Hochzeitseinladung aber lautete:

DE                Selben kan / negst Darbietung geflissenen Gruses / hiemit nicht bergen / was gestalt / zweifels frey durch sonderbahre Schickung des allwaltenden Gottes / und gepflogenem Raht beyderseits Angehörigen / Ich meinen ältesten Sohn Jacob Braschen / Kaufgesellen / mit der Viel Ehr und Tugendreichen Jungfer Elisabeth Voßen biß auff des Priesters Hand / ehelich verlobet und zugesaget / solch Christlich Ehewerck aber / vermittelst Göttlicher Hülffe / zu vollenziehen /den 10 negstkommenden Monats Septembr. berahmet und angesetzet.

Gelanget demnach

              mein Dienst- und Ehrenfleissiges suchen geruhen Mir die Ehre und Freundschafft zu erweisen, und bey Zeiten sich in das verordnete Logiment einzufinden / am bestimten Tage umb 10 Uhren vormittages der Christlichen copulation in St. Marien Kirchen allhie auff der Neustadt mit einem andächtigen Gebete beyzuwohnen / und nach Verrichtung dessen / mit denen Tractamenten / so jetziger Zeit und Orts gelegenheit nach mögen auffgetragen werden / großgünstig verlieb und Willen zu nehmen.

          Solche verhoffentliche Gunst und Freundschafft bin nebenst den Meinigen / in vorfallenden begebenheiten / eusersten vermügen nach / zuerwiedern so willig als schuldig / der ausser deme / negst empfehlung göttlicher Gnaden-Hut / verbleibe

     Parchim / den 20. Augusti
               Anno 1679.

Ehrendienstw.   
Anna Gercken /   
Sehl Johann Kossen nach-
gelassene Witwe.   

 

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