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III.

Mecklenburgische Infanterie=Uniform
unter Herzog Karl Leopold.

Von

Stadtarchivar L. Krause =Rostock.

Vignette

 

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B eim Umzuge des Rostocker Ratsarchives vom Rathause in das neue Archivgebäude wurden Ende September 1907 hinter den Akten über die Unruhen unter Karl Leopold in einem der Schränke des Archivgewölbes zwei bunte Tuschezeichnungen aufgefunden, die in einen kleinen blauen Aktenbogen mit der Aufschrift "Darstellung der Arretirung des Raths u. d. Bürgerschaft Ao. 1715" zusammengerollt waren, jetzt aber zur besseren Erhaltung auf Leinwand aufgezogen sind. Auf der einen Zeichnung ist dargestellt, Wie 58 Mitglieder des Rates resp. der Bürgerschaft teils zu Wagen teils zu Fuß von herzoglicher Infanterie durch das Steintor aus der Stadt abgeführt werden. Die von einem berittenen und zwei Fußoffizieren kommandierte Eskorte besteht aus zwei Feldwebeln, Kapitain d'armes oder Sergeanten, zwei Korporalen oder Gefreiten nebst 161 Mann und gibt somit ein gutes Bild der damaligen Uniform der mecklenburgischen Infanterie, wenn bei den 161 Mannschaften auch nicht immer alle Einzelheiten, wie z. B. die Anzahl der Rockknöpfe, genau wiedergegeben sind.

Alle dargestellten Soldaten haben eine blonde resp. braune Lockenperücke oder doch lang auf die Schultern herabwallendes, in Locken gekräuseltes Haar. Vollbärte kommen nicht vor, sondern nur nach damaliger Mode sehr schmal rasierte Schnurrbärte. Die Kopfbedeckung besteht bei allen aus einem breitrandigen schwarzen Filzhut, dessen Krempe vorn aufgeschlagen ist. Alle tragen eine weiße Halsbinde und lange kragenlose Röcke, die bis etwa zum Knie herabreichen und in ihrem unteren Teile außen mit zwei Seitentaschen mit großer Überfallklappe versehen sind. Die Ärmelaufschläge sind nach schwedischer Mode gestaltet. Das Schuhzeug besteht, von dem Reiter abgesehen, aus niedrigen schwarzen Lederschuhen mit einer über die Fußbeuge herauf=

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reichenden Lasche, und die Beine stecken in langen Strümpfen, deren weite obere Enden oberhalb des Knies über die Hose geschlagen sind, so daß letztere unter den langen Röcken nur bei einem Korporal resp. Gefreiten sichtbar ist. Die Strümpfe werden unter dem Knie durch Strumpf= oder Kniebänder festgehalten. Die Säbel haben durchweg einfache gelbe Metallgriffe und schwarze Lederscheiden ohne metallenes Ortband. Im einzelnen ist zu den Uniformen noch folgendes zu bemerken.

Der berittene Offizier (Fig. 1) trägt einen dunkelblauen rotgefütterten langen Rock nebst roter Weste und Hose. Der Rock ist offen und wird, wie es scheint, nur durch den übergeschnallten gleichfarbigen Säbelgurt zusammengehalten. Die Ärmelaufschläge bestehen aus demselben blauen Tuch wie der ganze Rock, und die Seitentaschen sind unterhalb der Überfallklappe mit drei Knöpfen besetzt. Hohe schwarze Reiterstiefel mit steifer zylindrischer Röhre und gewaltiger Stulpe bekleiden die Füße. Die Satteldecke ist rot mit gelber Einfassung. Die vorne vor dem Sattel hängenden beiden großen Pistolentaschen bestehen aus schwarzem Leder, das oben gelb umsäumt ist.

Der bis unten hin knöpfbare Rock der beiden Fußoffiziere (Leutnants oder Leutnant und Fähnrich? Fig. 3 und 4) ist blaugrau mit gleichfarbigen Ärmelaufschlägen und drei Knöpfen unterhalb der beiden großen Seitentaschen. Die Strümpfe sind ebenfalls blaugrau wie der Rock. Von den Beinkleidern ist nichts zu sehen. Die Bewaffnung besteht aus Partisane und Degen, dazu trägt der eine, wohl der ältere, als damals übliches Rangabzeichen noch einen Handstock mit geschweifter gelber Metallkrücke. Der Degen hängt am übergeschnallten Gurt, der bei dem jüngeren gelb, bei dem älteren Leutnant aber mit dem Rock gleichfarbig ist. Die Partisanen haben einen braunen Holzschaft mit kurzem Metallschuh und noch eine richtige spießartige Spitze mit rautenförmigem Querschnitt, die bei dem ersten Offizier aus weißem, bei dem zweiten aus gelbem Metall, also wohl aus Eisen resp. Messing, besteht.

Von den Feldwebeln resp. Sergeanten trägt der eine (Fig. 2) dieselbe Uniform wie der jüngere Leutnant, nur führt er statt der Offiziers=Partisane die Hellebarde mit Beil und Spieß aus Messing und ist sein Rock nicht bis unten hin knöpfbar. Der andere (Fig. 5), der auf der Zeichnung den Schluß des ganzen Zuges bildet, hat einen schon stark abgenutzten dunkelblauen

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Rock mit gleichfarbigen Ärmelaufschlägen und je vier Knöpfen über und unter dem gelben übergeschnallten Säbelgurt. Die drei Knöpfe unter den Seitentaschen=Überfällen, die bei allen übrigen dargestellten Soldaten vorhanden sind, fehlen hier. Die Strümpfe sind braun und die Hellebarde hat ein eisernes Beil und eiserne Spitze.

Die beiden Korporale oder Gefreiten führen als Bewaffnung Gewehr und Säbel, welcher letztere wie bei den Feldwebeln und Mannschaften am übergeschnallten gelben Leibriemen hängt. Beide Korporale tragen den bis unten hin knöpfbaren Rock oben am Halse offen und etwas zurückgeschlagen, so daß das gelbe Futter nach außen gekehrt ist und man die Weste resp. das Hemd in dem Ausschnitt sieht. Im übrigen sind bei dem einen (Fig. 6) der Rock mit gleichfarbigen Ärmelaufschlägen und die Strümpfe grün, die Weste aber Weiß. Der andere (Fig. 7) hat dagegen einen hellgrauen Rock mit grünen Ärmelaufschlägen und blaugraue Strümpfe, die Weste und die enganliegende Hose sind gelb, das Hemd Weiß.

Die Mannschaft (Fig. 8) trägt dieselbe Uniform wie der letzte Unteroffizier oder Gefreite, d. h. hellgrauen Rock mit grünen Ärmelaufschlägen und blaugraue Strümpfe. Der von oben bis unten knöpfbare Rock ist nur über dem Leibgurt zugeknöpft und zwar, wie es scheint, mit sechs Knöpfen. Die Ärmelaufschläge sind auf den Außenseiten mit je zwei Knöpfen und Knopflöchern versehen. Von der linken Schulter herab hängt an der rechten Seite in der Höhe der Rocktasche an einem gelben Riemen eine große gelbe Ledertasche mit weit überfallender Klappe. Die Gewehre sind Steinschloßflinten und haben, wie bei Fig. 7 deutlich sichtbar, in der Außenseite des Kolbens ein kleines Fach mit Schiebedeckel zur Aufnahme von Feuerstein und Zunder. Eigenartig ist, daß der Zeichner auf sämtliche Gewehrmündungen eine kleine rote Flamme gemalt hat, als ob eine brennende Lunte oben im Lauf stecke. Er hat damit wohl nur andeuten wollen, daß die Eskorte die Verhafteten mit völlig schußbereitem Gewehr abgeführt habe, wie denn auch bei sämtlichen Mannschaften die Gewehrhähne gespannt sind. Die beiden Korporale oder Gefreiten haben das Gewehr im linken Arm, während die Mannschaft es auf der linken Schulter (Gewehr über) trägt.

Welchem Truppenteil die dargestellten Soldaten angehören, hat sich bisher mit Sicherheit noch nicht feststellen lassen, zumal

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in Rostock damals mehrfach militärische Verhaftungen von Rats= und Bürgerschaftsmitgliedern vorkamen, und die Akten aus jener Zeit im Ratsarchive erst teilweise haben aufgearbeitet und geordnet werden können. Nach den Akten des Großberzogl. Geheimen und Hauptarchivs zu Schwerin über die mecklenburgische Landmiliz zu Anfang des 18. Jahrhunderts, die mir seitens der dortigen Archivverwaltung freundlichst zur Verfügung gestellt sind, wird es sich vermutlich aber um das von Kohlhans'sche Güstrower Bataillon dieser Miliz handeln. Von diesem Bataillon standen neben anderen Truppen in den Jahren 1711-1718 mehrfach Abteilungen längere Zeit in Rostock in Garnison, und grade von ihm werden in den Akten auch hellgraue Röcke mit grünen Aufschlägen erwähnt, wenn sich sonst auch manche Abstimmigkeiten in der Montierung zwischen den Akten und dem Bilde ergeben. Diese Verschiedenheit kann aber sehr wohl darauf beruhen, daß die gelieferten Monturen bei den damaligen unruhigen Kriegszeiten vielfach abhanden kamen oder auch sonst nicht die vorschriftsmäßige jahrelange Zeit aushielten und dann durch alle möglichen anderen auf Kammer grade noch vorhandenen alten Uniformstücke einstweilen ersetzt wurden. Einen ordnungsmäßigen Ersatz der verlorengegangenen oder zerrissenen Sachen suchte das Kriegskommissariat bei dem chronischen Geldmangel der Kriegskasse trotz aller Reklamationen der Kommandanten stets so lange, wie nur irgend möglich, zu vermeiden. Die in den erwähnten Milizakten vorkommenden, für unsere Jahre aber leider nur spärlichen Nachrichten über die damalige Uniformierung stelle ich im Folgenden zusammen.

Als beim Regierungsantritt Karl Leopolds das ganze Güstrower Bataillon Landmiliz nach Rostock zusammengezogen werden sollte, schreibt Oberstleutnant v. Lowtzow, der neue herzogliche Kommandant daselbst, dem Generalmajor v. Krassow am 5. August 1713:

wo Ew. Hochwohlgeb. gut finden, wenn das Batail: zusammen, daß Ihnen die GranadierMondour gegeben werden soll, so bitte unbeschwert mich solches zu melden, und [zu] bewerkstelligen, daß ich 2 wagen darzu bekomme in Bützow 1 ), so sie anhero führen.


1) In Bützow war das Zeughaus für das Güstrower und in Dömitz dasjenige für das Schweriner Milizbataillon.
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Mecklenburgische Infanterie-Uniform unter Herzog Karl Leopold.
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Daß diese Überführung auch wirklich stattgefunden, ergibt sich aus einem Antrag des Adjutanten Meyer vom 19. November d. J. aus Rostock, worin er den Generalmajor um einige Wagen aus dem Amte Bützow

zu abführung der hierliegenden Grenadiersmondour, ammunition, gewehr und fähnd:

bittet, da er vom Oberstleutnant v. Hammerstein, dem damaligen Kommandeur des Güstrower Bataillons, vernommen, daß "unsere Commandirten Leute" noch in derselben Woche von hier wieder abmarschieren sollten.

Hier wurde die Güstrower Landmiliz also, da ihre eigene Montur für die neue Vereidigung wohl nicht gut mehr zu zeigen war, vorübergehend in Grenadieruniform gesteckt. Wie übel es denn auch tatsächlich mit der ersteren aussah, zeigt deutlich das an Karl Leopold gerichtete "Unterthänigste Memorial des Obrist Lieutenant von Kolhans Betreffend Einige Angelegenheiten seiner Bataillon National Milice" de dato Bützow, den 26. September 1714. Darin heißt es u. a.:

  1. Ist daß SchießGewehr bey dem Batallion in sehr schlechten Stande, und sind keine Bajonets darzu, daß solchem nach die Leute nicht einmahl in gehöriger exercies damit können gebracht werden. Wie nun dieses Batallion bey der errichtung nur Alt abgenutzt Gewehr, daß Andere Bataillon 2 ), aber gantz Neu Gewehr Empfangen, und daßjenige Neue Gewehr, so zu diesem Bataillon destiniret gewesen, noch zu Schwerin im ZeugHauße sich Befindet, So habe Unterthänigst zu bitten, damit nun mehro gegen Abgabe des Alten, dem Bataillon das vorhandene Neue Gewehr Außgegeben werde. - - -
  1. Weiln schon 3 Monaht über die Zeit verfloßen, daß die Ober und UnterOfficirer des Bataillons Neue Mondirung hätten haben sollen, So muß Unterthänigste Ansuchung thun, dem Fürstl. Commißariat Gnädigsten Befehl zu Ertheilen, damit solches nicht Allein, wegen der Benötigten UnterOfficierer Mondirung (In dem Ihre MondirungsGelder bey der KriegesCaßa Einbebalten) jetzo gehörige Anstalt mache, sondern auch denen OberOfficirern von Ihrer zu guth habenden halben Gage, so viel herausgebe, damit sie gleichfals

2) Das Schweriner Bataillon unter dem Obersten v. Buggenhagen.
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andere Mondirung sich schaffen können, Imgleichen daß Alle beym Bataillon Befindl: Mängell und defecten in der Mondirung und sonsten der Gemeinen möge einmal untersuchet und Abgetan werden, zumahlen da die Gemeinen bey Verichtung Ihrer dienste und zusammenkunfften meistens in BauerHoßen erscheinen, daß insonderheit, dieses remediret.

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

General v. Krassow verfügt hierauf zu Rostock am 15. November 1714 durch Randbemerkungen:

Ad 1 mum Das neu Gewehr ist in Schwerin im Zeughause verhanden, außer, daß keine Bajonetten dabey sind, welche auch nicht beym Buggenhagischen Bataillon gegeben worden: Dependirt demnach von Ihr Hochfürstl. gnst. Befehl, ob das obbemelte neue Gewehr soll abgefolget, und das Alte dagegen wieder angenommen werden.

Ad 5 tum Dafern Ihr Hochfürstl. Durchl. dieses, wegen der UnterOfficirer, in gnaden applacitiren; So ist beim KriegesComißariat nicht allein vor dieses, sondern auch vor Buggenhagensch Bataillon, sovil weis Englisch tuch und dragoner=Röcke verhanden, davon die Montur vor die Unter Officier, deren Zeit zu montiren, bereits verfloßen, zu nehmen.

Wegen Auszahlung der Gage vor die Ober=Officirer; Stehet zu Ihr Hochfürstl. Durchl: gndsten. Befehl.

Weille die Gemeine die Hosen bekommen, und alle 6 jahr nur Mondiret werden, welche Zeit noch nicht verfloßen; So müssen die Leute bis dahin sich gedulden.

Nicht besser sah es beim Schweriner Bataillon aus, wie aus einer Eingabe des Obersten v. Buggenhagen vom 12. April 1715 hervorgeht. Dieser bittet darin, seine Leute wieder mit kleiner Montur versehen zu lassen, da

die kleine Mundirung vom Batallion, als Hüte, Halstücher, Schue und Handtschue durch die vielen Commando, so die Leute innerhalb 4 Jahren thuen müßen, gäntzlich verdorben.

Noch schlimmer scheint es mit der Uniform seiner Unteroffiziere gewesen zu sein, denn er fährt fort:

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So auch die Unter Prima plana [d. s. die Unteroffiziere] alle 3 Jahr folgents dem Reglement hätte sollen mundirt werden, dieselbe aber itzo ihre Mundirung schon ins 5te Jahr getragen, woher Sie dann sehr zerrißen und zerflicket, als wäre höchst nöhtig, daß dieselben mit neuer mundirung versehen.

Dies letztere sieht auch v. Krassow ein und meint, daß "dar zu solle die anstalt gemachet werden", jedoch sollte sich diese "Anstalt" nach seiner Verfügung auf das v. Kohlhans'sche Memorial augenscheinlich auch nur so weit erstrecken, als noch weißgraues Tuch und Dragonerröcke auf Kammer zur Verfügung standen. Hier müssen also für die Unteroffiziere, die reglementsmäßig alle drei Jahre eine neue Uniform zu fordern hatten, Dragonerröcke mit als Aushilfe dienen. Wegen der kleinen Montur der Leute aber geht v. Krassow's Ansicht dahin:

Die hüte müssen etwas repariret werden, wegen der übrigen perzelen aber müste der oberster die menage suchen, daß solche von denen leuten selbsten, so wie bey dem andern bataillon geschehe, angeschaffet werden.

Die Leute mochten also selbst sehen, wie sie sich aushalfen. Für sie wurde etatsmäßig nur alle sechs Jahre Montierung geliefert. Hielten die Hosen so lange nicht aus, so mußten die Leute eben fernerhin in ihren eigenen Bauernhosen zum Dienst kommen, bis die ordnungsmäßige Zeit herum war, wie denn beim Güstrower Bataillon ja augenscheinlich auch die kleine Montur an Handschuhen, Halstüchern und Schuhen damals schon von den Leuten selbst beschafft wurde, eine Einrichtung, die v. Krassow dem Schweriner Kommandeur als sehr nachahmenswert empfiehlt.

Ganz ließ sich diese für die Kriegskasse ja sehr vorteilhafte Ansicht nun aber doch wohl nicht durchführen, dazu war die Ausrüstung der ganzen Miliz in den verflossenen Kriegsjahren denn doch schon zu lückenhaft geworden. So fehlten nach einem seiner Eingabe von 1714 beigefügten Verzeichnis bei Buggenhagen's Bataillon im ganzen 82 Hüte, 97 Halßtücher, 55 Röcke, 89 Paar Hosen, 105 Paar Handschue, 101 Paar KnieRiemen, 94 Paar Schueschnallen, 48 Flinten, 49 FlintenRiemen, 75 Stahlkappen, 59 Degens, 68 DegenRiemen, 60 DegenGehenge, 39 PatronTaschen, 83 Pulverhörner, 80 ReumNadeln 3 ), 93


3) Räumnadel ist nach Campe (Wörterb, d. deutsch. Sprache) eine starke Nadel oder ein spitziger Draht, die Zündlöcher der Kanonen und an Schießgewehren damit zu räumen oder zu reinigen.
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Bürsten und 113 Krätzer. Ebenso war es beim Güstrower Bataillon. Hier reichte Hauptmann Scharffenberg in Rostock am 6. April 1715 eine Zusammenstellung ein über das, was 1711 bis 1713 die fremden Kriegsvölker an Montur mitgenommen und was sonst "von der Güstrowschen Batallion National Milice unter Commando des Herrn Obristlieutn. von Kollhans manquiret". Danach fehlten 32 Hüte, 37 Halstücher, 23 Leibröcke, 36 Hosen, 29 Handschuhe, 29 Knieriemen, 37 Gamaschen, 37 Schuhe, 40 Schuhschnallen, 25 Flinten mit Riemen, 25 Stahlkappen, 35 Degen, 35 Gehenke, 25 Patronentaschen, 31 Pulverhörner, 29 Räumnadeln mit Bürsten, 27 Kratzer und 9 Pistolen. Derartige Fehlbeträge einfach mit Stillschweigen zu übergehen, war auf die Dauer doch unmöglich, und so verfügte Karl Leopold denn auch am 26. April 1715 aus Rostock "an den Cammerdiener Francken in Schwerin":

 

Ehrsamer Lg., wir befehlen dir hiemit gndst. und wollen, daß, da die Unter=Officirer von denn beyden Bataillonen Land=Milice, nemlich bey der Buggenhageschen, 12 Unter= Offizirer, 12 Corporals und 8 Tambour, welche mit Weiß und Blaw, und die Güstrowische, so ebenfals in obbemelter Mannschafft besteht, und mit Weis und Grühn, als mit Einem Leib=Rock, Camisol und Hose, benebst dem Huet mit Einer kleinen Silbernen Galluhn, und schwartzen Halstüchern, wie Sie vordehm gehabt, fordersamst mondiret werden; die Tambours aber diesesmahl keine Schnüre auff die Röcke haben sollen: du derohalben solche mondur in vorschlag bringen, die specification davon ehestens einsenden, das vorhandene Englische Weiß=graw Tuch, und was sonsten noch in Vorraht, dazu nehmen, und mit verbrauchen, die übrigen Kosten aber berechnen sollest.

 

Und weilen bey der vorgewesenen Krieges=Zeit nach benandte Mondur vor die Gemeine weggekommen, als bey der Buggenhageschen Bataillon: 55 Leib=Röcke, weiß mit blaw, so wie vordehm die Mondur gewesen, 89 Hosen und 82 Hute; Imgleichen bey der Güstrawischen Bataillon: 23 Leib=Röcke, weis mit Grühn, 36 Hosen und 32 Hüte, So hast du auch hievon Eine Specification, sobald müglich, über zu senden und sowoll das vorhandene Weiß=graw Tuch auß der Manufaktur, als übrige vorhandene Wahren, dazu mit zu nehmen, und die übrigen kosten zu specificiren.

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Wann auch ferner, vor die Land=Milice erfordert wird, nemblich, vor die Buggenhagische Bataillon: 60 Degen= Gehencke, 39 Patron=Taschen mit denn Riemen und 97 schwartze kreppen Hals=Tücher; für die Güstrowische Bataillon: 35 Degen=Gehencke, 25 Patron=Taschen mit denn Riemen und 37 Halstücher, So solt du auch deßfals Einen Vorschlag einsenden, und das etwan vorhandene mit dazu nehmen.

Der Kammerdiener Franck zu Schwerin, der an anderen Stellen in den Akten auch als Kaufmann, Schneider und Hofschneider bezeichnet wird, war damals Karl Leopold's Armeelieferant für fast alle Montierungsstücke, wie er es auch schon unter Herzog Friedrich Wilhelm gewesen war. Die hier von Karl Leopold geforderte Spezifikation findet sich in den Akten leider nicht, wohl aber hat sich ein zwar undatierter, augenscheinlich aber aus den Jahren 1712 oder 1713 stammender "Überschlag, was die mondirung von der Land milice koste", erhalten. Daraus ergibt sich:

Eines Serganten und capitain des armes mondirung kostet:

Rock, Camisohl, Hosen und Huth
     nach dem Vorschlag des Hofschneider
          Francken 18 rthlr. 26 1/2 ß
das Degengehenck - " 40 "
der Degen 1 " 24 "
Ein paar Handschue - " 32 "
---------------------------
Sa. 21 rthlr. 26 1/2 ß
Für 20 Sergeanten und 10 Capt. d'armes
          also 646 rthlr 27 ß - Währung

 

Eines corporals mondirung kostet:

Rock, Camisohl, Hosen und Huth
     nach dem Vorschlag des Hofschneider
          Franckens 16 rthlr. 7 ß
Ein Degengehenck - " 40 "
Ein Degen 1 " 24 "
Ein paar Handschue - " 32 "
-------------------
Sa. 19 rthlr. 7 ß
          Für 30 Korporale also 574 " 18 " - "
---------------------------------
Transp.  1220 rthlr. 45 ß - Währung
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Transp.  1220 rthlr. 45 ß - Währung

 

Eines Tambours mondur kostet:

Rock mit schnüren, Huth und trommelriem 9 rthlr. 28 ß 11 Währung
Hosen - " 44 " - "
Knieriemen - " 4 " - "
Degengehenk - " 30 " - "
Degen 1 " 4 " - "
Handschue - " 5 " - "
Schue und schnallen 1 " 2 " - "
--------------------------------
Sa. 13 rthlr. 21 ß 11 Währung
Für 20 Tamboure also 268 " 6 " 4 "

 

Eines mousquetirers mondirung kostet:

Rock, Huth und Halstuch 5 rthlr. 22 ß 8 Währung
Hosen - " 44 " - "
Degengehenk - " 30 " - "
Degen 1 " 4 " - "
Patrontasche - " 42 " - "
Riemen daran - " 30 " - "
Flinte 2 " 32 " - "
Handschue - " 5 " - "
Knieriem - " 4 " - "
Schue - " 46 " - "
Schueschnallen - " 4 " - "
----------------------------------
Sa. 13 rthlr. 23 ß 8 Währung
Für 1200 Musketiere also 16 191 " 32 " - "

Noch sind bestellet

300 Pickenstangen à 10 ß 62 " 24 " - "
  60 Partisanstangen à 5 ß 6 " 12 " - "
--------------------------------------------
Das macht für die gesamte Montierung also 17 749 rthlr. 23 ß 4 Währung
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Zum Schluß ist dann noch bemerkt: "Außer diesen sind noch anzuschaffen Trommeln und Fahnen, Item die Spitzen zu den Picken und Partisanen".

Ungefähr wird für diese Preise auch 1715 noch die Montur zu beschaffen gewesen sein. Denn während 1712/13 für Rock, Hut und Halstuch eines Gemeinen zusammen 5 rthlr. 22 ß 8 Währung angesetzt sind, kostet nach einer Aufmachung vom 14. Februar 1717 ein Rock 4 rthlr. 47 ß 6 Währung , so daß noch 23 ß 2 Währung für Hut und Halstuch verbleiben. Dieser Rockpreis setzt sich wie folgt zusammen:

5 1/2 Ell Laken à 24 ß
7 ell Boye à 6 "
6 ell Lein à 4 "
1 1/2 Loth Kamel Haar à 3 "
Leder zu Knöpfen à 1 "
MacheLohn und Zwirn à 24 "
2 Dosien Knöpfe à 6 "
-----------------------------------------
Sa. 4 rthlr. 47 ß 6 Währung

Die Röcke für die 1200 Mann kosteten 1717 also 5987 rthlr. 24 ß.

Auch Hüte sollten 1715 für die Land= oder National=Miliz beschafft werden, denn am 22. Oktober d. J. erhielt der damals in Sternberg sich aufhaltende Obristl. Kohlhans aus Schwerin den Befehl:

Demnach für beyde bataillon national=milice hüte erfordert werden, als committiren wir dir hiemit gnädigst, bis tausend hüte in Rostock, Schwerin und Bützau und zwar so, wie unser obrister v. Schwerin 4 ) für sein bataillon in Rostock à hut mit schnür und zubehör für 20 ß machen läßet zu bestellen, und dahin zu sehen, daß solche nicht allein tüchtig, sondern auch langstens in Zeit von 6 Wochen gelieffert werden.

Die für das Güstrower Bataillon schon früher angekauften, bisher aber immer noch im Schweriner Zeughause verwahrten neuen Gewehre kamen nun auch endlich zur Ausgabe, indem der Hausvogt zu Schwerin angewiesen ward,

die Sechshundert neue flinten, so vor das Gustrauische bataillon angekauffet seyn,


4) Der spätere preuß. General=Feldmarschall Graf Kurt Christoph von Schwerin.
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an dieses abzuliefern. Da nun die Mannschaften in dem oben angeführten Montierungs=Überschlag von 1713 noch Mousquetirers genannt werden, so wurden jetzt vermutlich die bisherigen alten Musketen mit den auf unserem Bilde dargestellten neuen Steinschloßflinten vertauscht.

Die ordnungsmäßige Mannschaftsuniform des Güstrower Milizbataillons bestand nach allen diesen Nachrichten aus einem Leibrock von weißgrauem Tuch mit Leinen= resp. Boifutter, grünen Boiaufschlägen und 24 Knöpfen (12 vorn herunter, 6 an den beiden Seitentaschen, 4 an den Ärmelaufschlägen und 2 vermutlich hinten), aus einer Lederhose, deren Farbe nicht angegeben wird, einem Halstuch, das wohl ebenso wie beim Schweriner Bataillon von schwarzem Krepp war, einem Hut mit Schnur und Zubehör, ferner aus Knieriemen (statt deren 1711 Kniespangen vorkommen), Schnallenschuhen und Handschuhen. Die Strümpfe mußten die Leute sich selbst halten, da deren Lieferung vom Kriegskommissariat ausdrücklich abgelehnt wurde. An weiterer Ausrüstung und Waffen kamen dann noch hinzu: Patronentasche mit Riemen, deren gelbe Farbe 1714 beim Schweriner Bataillon erwähnt wird, während die Grenadiere "Rohte Juchten Granadiertaschen mit gelben Riemen" trugen, Pulverhorn, Degen mit Degengehenk, Flinte mit Riemen sowie Räumnadel, Bürste und Kratzer. Das stimmt also mit der Mannschaft auf unserem Bilde gut überein, denn daß auf letzterem die Halstücher weiß statt schwarz sind, kann weiter nicht auffallen, da wir ja oben gesehen haben, daß die Güstrower Leute sich ihre kleine Montur zeitweilig selbst hielten und dann trugen, was sie gerade hatten. Eine wirklich durchgreifende "NeuMundirung" der Miliz aber fand trotz aller angeführten herzoglichen Verfügungen von 1715 doch erst nach Ablauf resp. Überschreitung des etatmäßigen sechsjährigen Zeitraumes in den Jahren 1717-1719, also erst nach der Entstehung unseres Bildes statt.

Die in den Verzeichnissen noch erwähnten Stahlkappen und Gamaschen werden vermutlich mit den 1713 vorkommenden 300 Pikenstangen zusammen zur Ausrüstung der damals noch bei jeder Kompanie befindlichen Pikeniere gehören und kommen somit hier nicht weiter in Betracht.

Die Unteroffiziere scheinen, gerade wie auf unserem Bilde, sehr verschieden gekleidet gewesen zu sein. Weiß und grüne Leibröcke sowie zu ihrer Equipierung mit benutzte Dragonerröcke

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wurden schon oben erwähnt. Auch ergibt sich aus dem Überschlag von 1712/13, daß die Montur für einen Sergeanten und Kapitain d'armes um 2 rthlr. 19 1/2 ß teurer war als die für einen Korporal. Ebenso findet sich in der Spezifikation vom 14. Februar 1714 ein Preisunterschied für Röcke beider Unteroffizierarten. Denn hiernach sollte ein Rock für Feldwebel, Sergeant und Kapitain d'armes 6 rthlr. 17 ß 6 Währung und für Korporale nur 5 rthlr. 23 ß 6 Währung kosten. Diese Summe setzte sich für die erste Kategorie zusammen aus 5 1/4 Ellen Laken à 40 ß, 7 Ellen Boi à 6 ß, 6 Ellen Leinen à 4 ß, 1 1/2 Loth Kamelhaare à 3 ß, Leder zu Knöpfen 1 ß und Machelohn 24 ß. Für die Korporale ist sie genau ebenso, abgesehen von dem Laken oder Tuch, das hier nur 32 ß pro Elle kostet. Bei beiden Lakenarten handelt es sich, den noch vorhandenen Proben nach, um blaues Tuch.

Sonst finden sich in den Akten noch folgende Nachrichten über die Unteroffiziersuniform: Am 20. April 1715 beauftragt das Kriegskommissariat den Kammerdiener Franck, für "3 Unter Officirer von der Dobbranschen Land=Milice unterm Cap. v. Zülowen" mit nächster Post nachbenannte Waren zu schicken:

weis grau Engl. Tuch, zu Röcke und Hosen 18 3/4 Ellen. Item zu Aufschlägen und Cragens, wie auch zu 3 Camisöhler, blau=Tuch so viel dazu vonnöthen, fals hievon noch was in Vorrath ist, imgleichen soviel blau=boye vnd Knöpfe, als dazu nötig, dafern solche in vorraht bey ihm verhanden.

Franck sendet darauf die "anbefohlene 18 3/4 ell grau Engl. Norderlaacken", meint aber, daß das noch vorhandene "blaue Laacken zu denen Rockaufschlägen und Kragens wie auch Camisöhler wohl zu schlecht seyn dürffte", und bittet um Anweisung, das Erforderliche "von guten Schlesiger Laacken nebst andere Zubehöer lieffern" zu dürfen. Aus Rostock wird ihm geantwortet, er solle

das blaue tuch zu Camisöler, von gleicher bonität, als der anderer Unter=Officirer, nebst dem Unterfutter und übrigem Zubehör, an Couleur, wie die andere von der Güstrauischen bataillon Land=milice haben, gleichfalls mit dem fordersahmsten an den Cammer=diener Dechamp anhero

senden. Zum Schluß der Zahlungsanweisung heißt es am 17. Mai 1715 aber für die Zukunft:

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Ubrigens ist nicht nöhtig, daß hienegst zu denen auffschlägen das Lacken von besserer bonitet, als zu denen Camisölen gebrauchet wird, bey künftiger Mondirung genommen werde, wie denn auch die beyden Regts. Tambours bey denen beyden Bataillons der Schwerinschen und Güstrowischen national=Milice so wie die Corporals von diesen Bataillons gekleidet werden sollen.

Am 16. August desselben Jahres bekommt Franck dann in Schwerin noch Anweisung, für den Profoß des v. Kohlhans'schen Bataillons folgende Uniformstücke anzufertigen:

von dem alhir in vorrath vorhandenen schlechten blauen tuche
1 Rock mit blauer boy gefüttert und mit meßingen Knöpfen,
1 blau Camisol von solchem Tuch mit rohe Leinwand gefüttert und mit meßingen Knöpfen,
1 paar lederne Hosen    \
1 Huth                             > gleich denen mousquetirern
1 Halßtuch                    /      bey der Bataillon.

Nach einer Verfügung vom 24. Mai 1713 sollen "die Unterofficirer und corporals, so abgehen", von der ihnen gelieferten Montur wieder zurückgeben "ihre bavieres, Degen und Gehenge wie auch Kurtzgewehr und sourtous" [surtout, Überrock oder Mantel], während sie die übrige Uniform "als Leibrock und Camisohler" behalten durften. Die bavière oder barbière war das alte Kinnstück oder der Halskragen der Eisenrüstung, das sich als Rangabzeichen bei verschiedenen Armeen noch erhalten hatte. Unter Kurzgewehr verstand man bei den Unteroffizieren des deutschen Fußvolkes im 18. Jahrhundert nach Krünitz (Ökonom.= technol. Enzyklopädie, XXII. 1789) noch die Hellebarde, die ja auch von den Unteroffizieren auf unserem Bilde zum Teil geführt wird. Im Dömitzer Zeughause befanden sich laut Spezifikation von ult. Dezember 1714: "22 Stück Kurtzgewehr auf Stangen" und 11 ohne Stangen.

Hiernach setzte sich die amtlich gelieferte Unteroffiziermontur beim Güstrower Bataillon zusammen aus einem Leibrock, der entweder aus weißgrauem englischen Tuch mit grünen Aufschlägen, oder aus demselben Tuch mit blauen Aufschlägen und Kragen oder ganz aus blauem Tuch bestand, einem Kamisol, dessen Farbe bei den weiß und grünen Röcken nicht angegeben ist, bei den übrigen blau war, einer Hose, die beim Profoß aus Leder, sonst in der Regel aus dem weißgrauen englischen Rocktuch bestand, einem schwarzen Halstuch, einem Hut mit einer

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kleinen silbernen "Galluhn", worunter wir wohl eine kleine Silberborte oder Galon zu verstehen haben, sowie aus Handschuhen und Surtout oder Mantel. Schuhe oder Stiefel kommen bei den Lieferungen für die Unteroffiziere nicht vor, letztere mußten sich diese also entweder, ebenso wie die Strümpfe, selbst halten, oder erhielten, was wahrscheinlicher ist, dieselben Schuhe wie die Mannschaft. Die Schutz= und Trutzwaffen bestanden aus der Baviere, dem Degen nebst Degengehenk und dem Kurzgewehr oder der Hellebarde. Nicht erwähnt werden in den Akten also die grüne Montur des Korporals oder Gefreiten, den Figur 6 unserer Abbildung wiedergibt, und das gelbe Kamisol nebst gelber Hose von Figur 7. Der grüne Korporal gehörte aber vielleicht einem anderen Truppenteil an und war nur aushilfsweise dem Güstrower Bataillon resp. dem Verhaftungskommando zugeteilt.

Über die Offiziersuniform kommt in den Akten nur wenig vor, da die "Ober=Officirer" sich ihre Montur, wie aus dem oben angeführten v. Kohlhans'schen Memorial vom 26. September 1714 hervorgeht, selbst halten mußten. Nur die Partisanen, in einer Eingabe von 1711 auch als "die piquen vor die Oberofficirers" bezeichnet, scheinen ihnen geliefert zu sein, denn in dem Kostenanschlag für die Montierung der Landmiliz von 1713 werden ja "60 Partisan stangen à 5 ß" als bestellt und "die Spitzen zu den - - Partisanen" als "noch anzuschaffen" mit aufgeführt. Im übrigen haben wir aus v. Kohlhans' Memorial oben bereits gesehen, daß auch die Officiersmontur ebenso wie die der Unteroffiziere 1714 stark der Erneuerung bedurfte, und erfahren aus einem Mahnbriefe des Kammerdieners Franck von 1712 noch, daß dieser

für die sämbtliche Ober= und Unter=Officier bey der Landt=Militz, sowol der Schwerinschen als Güstrowschen Battallion die MuntirungsKleyder fourniren und machen müßen, welches sich denn auf eine ziemliche Summa beträgt.

Sonst ergibt sich aus den Akten nur noch, und zwar ebenfalls aus Mahnbriefen des Jahres 1712, daß die Offiziere des Güstrower Bataillons damals gemeinsam von Johann Stegmester aus Hamburg bezogen hatten:

12 Degens von guten Prinsmetal und verguldt im Feur, mit ein sein echten Grif, auch mit eine gute Sexische Klinge und allen Zubehör à 9 Reichthlr. Hamb. Courant pro Stück,

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12 Degengehenge von feinen guldenen treßen auf guten schmidigen Buffelleder auß einen Stück geschnitten, mit einer verguldten schnalle im feur und mit gelb lein gefuttert à 8 Rthlr. 24 ß,

ferner Hüte "mit guldt", "Chamrirte hanschen", die auch als "fein dicke gamsledern Hanschen mit breit guld" bezeichnet werden, also wohl mit breiten Goldborten besetzte Handschuhe, sowie "seiden Strumpf und silb. Agrement".

Das ist dasjenige, was aus den Akten für die auf unserem Bilde dargestellten Soldaten in Betracht kommen kann, und dürfen wir danach trotz der einzelnen Abweichungen wohl mit ziemlicher Sicherheit annehmen, daß wir es auf demselben mit Angehörigen des Güstrower Landmilizbataillons zu tun haben. Da im Vorhergehenden für dies Bataillon nun aber alles, was sich auf die Uniform der Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften um 1715 bezieht, zusammengestellt ist, so mögen der Vollständigkeit wegen zum Schluß auch noch kurz die Nachrichten über die Kontur der Tamboure und über die Fahnen dieser Miliz folgen.

Im Jahre 1713 werden ohne Angabe von Stoff und Farben als Tambourmontur erwähnt: Leibröcke mit Schnüren, Hosen, Knieriemen, Handschuhe, Hüte, Schuhe und Schuhschnallen, Surtous, Bavieren, Degen resp. Hirschfänger nebst Degengehenk, Trommeln und Trommelriemen. 1715 werden auch noch Kamisole aufgeführt, und zwar

von dem weißen Laken, davon die Land=Milice montieret, mit schlecht Boye unterfüllet.

Nach anderen Nachrichten aus diesem Jahre waren die Leibröcke beim Güstrower Bataillon aus eben diesem weißgrauen englischen Rocklaken mit Grün und beim Schweriner Bataillon ebenso mit Blau, jedoch sollte der Schnurbesatz diesmal fortfallen, und für die beiden Regiments= oder Bataillonstamboure wird im gleichen Jahre die Korporalsuniform ihres Bataillons für die Zukunft vorgeschrieben.

Die Trommeln für beide Bataillone sollte nach einem Vorschlage von 1711 der Hofschneider Franck in Hamburg bestellen und machen lassen, und zwar zehn weiß und grün und zehn weiß und blau geflammt. Diese Bestellung ist aber jedenfalls recht schlecht ausgefallen, denn v. Kohlhans berichtet in seinem Memorial vom 26. September 1714:

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Die Trummeln, so der Schneider Franck beym Bataillon geliefert, taugen gar nichts, und sind fast nicht zu gebrauchen, daß dahero wohl Andere und Neue Trommeln beym Bataillon Erfordert würden.

Ebenso schreibt v. Buggenhagen 1715, da die Trommeln

von Anfang her in miserablen Zustande gewesen undt itzo zu allen diensten fast Untaugbahr, als habe umb Acht neue Trommeln unterthänigst bitten wollen.

Beiden Kommandeuren wird erwidert, sie müßten sich vorderhand mit den vorhandenen noch behelfen und die schadhaften ausbessern lassen. Sei dies aber unmöglich, so solle v. Buggenhagen vorschlagen, wo neue am besten zu bekommen seien, und berichten, was sie kosten würden.

Bezüglich der Fahnen für die Landmiliz schlägt Generalmajor v. Krassow 1711 vor:

Weil doch zu den beyden Bataillonen 4 fahnen erfordert werden, alß konte mau alle 4 fahnen alhier in Schwerin zugleich bestellen und verfertigen laßen, und würden alßdan 2 weiße fahnen und 1 grüne und 1 blaue erfordert. In den weißen fahnen könte man das gantze fürstl. wapen mahlen, und Sr. durchl. Nahmen herum setzen, und an den Ecken und enden flammen laßen, alß wie solches sonst gebräuchlich gewesen, Und wird Sr. durchl. gnädigsten beliebung anheim gestellet, ob sie in der blauen und grünen Fahne entweder in einem Zuge dero Nahmen, oder einen Puffelskopff mit den Ring nebst Ihren Wahlspruch oder sonst eine martialische devise darin wollen machen und setzen laßen, wie dan auch sowohl die grüne alß blaue fahne an den Ecken und Enden geflammet werden konnen.

Die fürstliche Kammer beschließt daraufhin laut Randbemerkung: "Soll in Schwerin besorget werden." Ob und wie diese Besorgung ausgeführt, erhellt aus den von mir durchgesehenen Akten nicht. In dem schon mehrfach erwähnten Überschlag der Montierungskosten von 1712/13 werden unter den noch anzuschaffenden Sachen auch "Trommeln und Fahnen" mit aufgeführt, sei es nun, daß letztere 1711 überhaupt noch nicht oder doch noch nicht alle vier angeschafft, sei es, daß die etwa mit dem Namen, dem Namenszuge oder der Devise Friedrich Wilhelm's versehenen bisherigen Fahnen beim Regierungswechsel 1713 durch neue mit Karl Leopold's Emblemen zu ersetzen waren. Ob

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die in der Eingabe des Adjutanten Meyer vom 19. November 1713 vorkommenden Fähndchen die Milizfahnen sind, ist immerhin zweifelhaft, es können auch aushilfsweise, ebenso wie die Grenadieruniform, zur Vereidigung der Miliz nach Rostock gebrachte andere Feldzeichen sein.

Damit schließen die Nachrichten, soweit sie den hier behandelten Zeitabschnitt betreffen. Zu den Tafeln sei noch bemerkt, daß sie die dargestellten Personen genau in der Größe des Originalbildes wiedergeben.

 

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