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II.

Die Schweriner Goldschmiede

bis zum Jahre 1830.



von

Geh. Archivrat Dr. H. Grotefend = Schwerin



Vignette
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Ü ber die Goldschmiede Schwerins im Mittelalter, wenn es solche überhaupt gegeben hat, ist nichts bekannt. Auch ein Erzeugnis der Goldschmiedekunst, das sich mit Sicherheit als Schweriner Arbeit ansprechen ließe, ist aus älterer Zeit nicht erhalten.

Eines der ältesten schriftlichen Zeugnisse über einen Schweriner Goldschmied ist ein undatiertes Schreiben an Herzog Heinrich V. (1503-1552), das im Schweriner Hauptarchiv unter den Akten über die Goldschmiede zu Schwerin aufbewahrt wird. Unterzeichnet ist es "Cristoff Sch., Goldschmid". Der Schreiber nennt den Herzog "Gnediger her gefater", steht aIso in sehr vertrautem Verhältnis zu ihm. Dem entspricht auch der Inhalt des Schreibens, eine Fürbitte für "Kersten Goldschmid", der vom Herzog verhört zu werden wünscht, da "er maynt, im geschech eyn wenig zu kurcz vor dem rat zu Schwerin seyns weybs halben".

Wie der Schreiber hieß, lehrt uns ein zweites Schreiben. Darin lädt "Christoffer Schneider, Goltschmidt zu Swerin", am 6. Januar 1535 Herzog Heinrich nebst seinen Söhnen (Magnus und Philipp) zu der auf den 24. Januar festgesetzten Hochzeit seiner Tochter Anna mit Wulff Müller ein. Herzog Albrecht VII. habe ihm und seiner Tochter zugesagt, mit seiner Gemahlin (Anna v. Brandenburg) an der Hochzeit teilzunehmen. Zugleich bittet er, da er vor drei Jahren [wohl im Juli 1531 beim großen Stadtbrande] gänzlich abgebrannt sei, um eine Beisteuer an Naturalien.

Ein weiterer Brief Christoph Schneiders und seiner Gattin Yeske sowie der Tochter mit ihrem Manne vom 20. November 1535 meldet Herzog Heinrich die Ankunft einer kleinen Tochter bei Müllers und lädt den Herzog sowie Herzog Philipp zur Taufe ein. Der Brief läßt sowohl auf ein längeres Vertrautsein des Schreibers mit dem Herzoge schließen, wie auch eine große Lust zum Spaßmachen bei dem Schreiber voraussetzen.

Das Schreiben ist seiner Eigenart wegen es wert, als Anlage veröffentlicht zu werden.

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Aus einer Quittung, am 1. September 1539 zu Zarrentin ausgestellt, lernen wir nun, daß es zwei Goldschmiede Christoffer Schneider gegeben hat, Vater und Sohn, die beide viele Jahre hindurch für Herzog Heinrich und seine Kinder gearbeitet haben. 1 ) "Chrystoffer Schneyder, golthsmeyth und burger zu Sweryn", quittiert hier für seinen seligen Vater und sich selbst über alle seine Forderungen und die seines seligen Vaters gegen den Herzog und seine Kinder bis auf den heutigen Tag. Diese Quittung von 1539 zeigt ebenso wie die Schreiben von 1535 ein Siegel mit einer Hausmarke und C. S. darüber, mit dem einzigen Unterschied, daß das ältere Siegel die Hausmarke in einem Schilde zeigt. Der undatierte Brief - nach der Schrift entschieden älter - hat leider sein Siegel verloren.

Augenscheinlich sind die drei älteren Stücke dem Vater, die Quittung allein dem Sohne zuzuschreiben. Dieser kommt, sowie auch seine Mutter als Witwe, noch 1542 in den Rechnungsbüchern Herzog Heinrichs vor, er selber auch später noch, bis 1550. Wie lange noch nachher, das läßt sich wegen der Lückenhaftigkeit der Rentereiregister der Zeit nicht sagen. Mit der genannten oberen Grenze von 1550 läßt sich eine undatierte Notiz des Kanzlers Caspar von Schöneich aber völlig vereinbaren, die jedenfalls vor Oktober 1547 geschrieben sein muß, zu welcher Zeit Schöneich verstarb. Hiernach hatte Christoffer Goldschmied den Herzog gebeten, ihm auf sein Haus 100 Gulden zu leihen. Schöneich machte nun geltend, daß er dem seligen Vater des Christoffer 100 Gulden zur Erbauung des Hauses geliehen habe und dem Sohne gleichfalls 20 Gulden, und daß er damit die ersten Anrechte auf Bezahlung beim Verkaufe - nach unserem Sprachgebrauch also - die erste Hypothek erworben habe. Vater wie Sohn wußten also gleich gut ihre Beziehungen zum Herzoge auch auf dessen nähere Umgebung zu ihrem Vorteil auszudehnen.

Diese fünf Dokumente stehen aber als eigene schriftliche Zeugnisse über Goldschmiede zu Schwerin in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts einzig da. Einzelne Erwähnungen geleisteter Zahlungen an Schweriner Goldschmiede finden sich zwar in den fürstlichen Rechnungsbüchern der Zeit, sie geben aber nur nackte Zahlen und Namen her, ohne weiteres über die Personen zu verraten. Ja, wir können in einzelnen Fällen


1) So enthält die Rechnung Herzog Heinrichs für 1527 allein für 33 Gulden 18 Schill. Zahlungen an Kristoffel Schneider, Goldschmied.
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nicht einmal mit Sicherheit behaupten, daß die empfangenden Personen in Schwerin wohnhaft waren. Außer Christoph Goldschmied, der sich bis etwa 1550 findet, und der jedenfalls mit dem jüngeren Christoph Schneider identisch, ist ein Herman Rike mit Sicherheit für Schwerin in Anspruch zu nehmen. Er erscheint schon 1542 und noch 1557. Im Jahre 1547 hat sich ein Baltzer Goldschmied in Schwerin nieder= gelassen, dem zur "Anhebung des Handwerks" eine Beihülfe geleistet wird und der dann einige Jahre mit fester Besoldung aufgeführt wird. Ob ein 1542 erscheinender Marx Goldschmied in Schwerin wohnt, ist ungewiß, noch zweifelhafter ist es bei einem öfter erscheinenden Jürgen, bei dem man eher annehmen sollte, daß er mit Jürgen Staub (auch Stöver), Goldschmied in Güstrow, identisch wäre. Das eine geht aber aus den Rechnungsbüchern hervor: die Schweriner, und auch Jürgen, bekamen bloß die geringeren Arbeiten übertragen, alles Bedeutendere mußte Matz Unger in Güstrow anfertigen, dem Crull im Jahrbuch 63 einen eigenen Artikel gewidmet hat. Und dieser Zustand dauert noch tief in die zweite Hälfte des 16. Jahrhunderts hinein.

In diese zweite Hälfte des Jahrhunderts fällt nun ein für die Schweriner Goldschmiedezunft wichtiges Ereignis, der Erlaß einer Goldschmiederolle für Schwerin am 3. Oktober 1573. Am 19. September 1573 bitten "Alle Goldschmiede zu Schwerin" beide Herzöge, Johann Albrecht und Ulrich, um Erlaß einer Rolle, wodurch ihr Handwerk geschlossen würde, und nach der nicht mehr als fünf Meister zugelassen werden sollten. Sie sagen u. a., sie möchten ,,Amts=Ordnung und Gewonheit auch desselben Gerechtigkeit, wie jetzo in e. f. g. Stadt Güstrow und anderswo gebräuchlich", unter sich aufrichten, und das durchkorrigierte Konzept der Schweriner Rolle im Hauptarchive trägt auch die Notiz: "Diese Innung hat M. Tilemannus [Stella] zu Güstrow bei s. s. G. bittlich erhalten und ist Hermanni Handschrift, aus der Güstrowischen Handwerksinnung abcopirt." Dieses Konzept zeigt das Datum vom 18. Juli 1573, das durch strichen und durch den 3. Oktober ersetzt ist. Wir dürfen also daraus schließen, daß für Güstrow am 18. Juli des Jahres eine ähnliche Amtsrolle erlassen war, worauf die Schweriner Meister in ihrer Eingabe vom 15. September hinzielten. Crull ist sie bei seinem Aufsatze über die Güstrower Goldschmiede (Jahrb. 63) nicht bekannt gewesen. Während die Güstrower Fassung (d. h. die hier vorliegende durchkorrigierte Abschrift)

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vier Meister als Höchstzahl festsetzte, wurde diese Zahl in der Schweriner Rolle, dem dortigen augenblicklichen Zustande gemäß, in fünf verbessert.

Als diese fünf Meister im Jahre 1573 nennt eine der Abschriften im Hauptarchiv:

Jacob Menckin, Nikolaus Constin,
Henrich Fagt, Henrich EIers.
Andreas Smidt,  

Statt des letzteren nennt eine andere Abschrift Thomas Kröger, ein Zwiespalt, den aufzuklären uns unmöglich ist.

Bestätigt wurde diese Rolle, deren erwähntes durchkorrigiertes Konzept auf beide Herzöge, Johann Albrecht und Ulrich, zugeschnitten war, anscheinend nur von Herzog Johann Albrecht, dessen Namen allein, und den Ausstellungsort Schwerin die sämtlichen (4) Abschriften der Rolle im Archiv aufweisen.

Am 12. Februar 1576 war Herzog Johann Albrecht gestorben und Herzog Ulrich, sein Bruder, hatte namens der unmündigen Söhne die Regentschaft über den Schweriner Landesteil angetreten. Da war es nicht verwunderlich, daß Herzog Ulrich bereits am 17. September 1576 - entgegen dem Privileg seines Bruders von 1573 - einen fürstlichen Freigold= Schmied in Schwerin ansetzt, Caspar Wahlbömen, und am 24. September 1576 an das Handwerk die Forderung stellt, daß der Schweriner Bürger Jochim Reimer, eines Schweriner Bürgers Sohn (eine durchstrichene Stelle des Konzeptes sagt sogar "eines Schwerinschen und Eures, des Goldschmiede=Handwerks gewesenen Meisters Sohn") als Meister in die Zunft aufgenommen werden sollte. Mit welchem Erfolge, ist nicht bekannt. Reimer war wohl verwandt mit dem Münchener Hofgoldschmied Hans Reimer, der auch aus Schwerin stammte und von 1555 bis 1597 in München wirkte.

Am 12. September 1585 trat Herzog Johann selber die Regierung an, und bereits am 12. Juni 1586 beschweren sich die "Amtsbrüder des geschlossenen Goldschmiedehandwerkes zu Schwerin" über den Abbruch ihres Privilegiums durch Einschleichung von Winkelgoldschmieden und Einsetzung eines Freigoldschmiedes. Herzog Johann befiehlt dem Rate von Schwerin auf die Winkelgoldschmiede "Inquisition" anzustellen. Über den Freigoldschmied schweigt sich der Herzog aus. Ja, ums Jahr 1591 (im Jahre 1604 war es vor ungefähr 13 Jahren) ernannte Herzog Johann selber einen Freigoldschmied, Severin Chri=

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stian genannt, der aber 1600 sich nach Schönberg wandte, wo er noch 1604 tätig war. Damals, unter dem Datum des 18. Februar 1604, setzte Herzog Carl als Vormund seines Großneffen Adolf Friedrich einen von der Herzoginwitwe Sophie empfohlenen Christian Emerich aus Dresden zum Freigoldschmied in Schwerin ein, was Herzog Adolf Friedrich nach seinem Regierungsantritt unter dem 3. März 1613 auch bestätigte. In dieser Bestätigung erscheint zuerst die Bestimmung, daß der Goldschmied zur "Ausschlagung des Stadtwappens, seines Budenzeichens und der Jahreszahl auf seine Arbeit" verpflichtet sein solle. Die letztere Bestimmung ist aber niemals befolgt, trotzdem sie sich auch in späterer Zeit noch findet. 1614 kommt Christian Emerich noch vor. Nachher nicht mehr.

In den Jahren 1604 und 1605 erscheinen in einem Glockenregister des Doms zwei Goldschmiede, die Kinder beerdigen lassen, ein Abraham und ein Markus Eeckholt. Am 21. Dezember 1619 ernannte Herzog Adolf Friedrich Luther Knuzen zu seinem Hofgoldschmied mit der gleichen Bestimmung bezüglich der Zeichnung der Arbeiten.

Aus der unmittelbaren Folgezeit ist nur wenig bekannt. Im Jahre 1623 beschwert sich der zur Zunft gehörige Goldschmied Abraham Schulze darüber, daß das Goldschmiedeamt seinem Sohne - dem späteren Hofgoldschmied Andreas Schulze - den Lehrbrief verweigerte, so daß sein Sohn an seiner Wanderschaft gehindert werde. Der Herzog erläßt das gewünschte Schreiben an die Zunft, der Erfolg ist nicht aktenmäßig. Später, seit 1632, erscheint Andreas Schulze, als fürstlicher Silberknecht, und heiratet am 6. April 1635 als solcher eine Margarete Rönkendorf.

Der Krieg, der auch die Herzöge zeitweilig ihres Landes beraubte, hat wohl auf die Goldschmiedekunst mit am lähmendsten gewirrt, da sie ja vornehmlich nur in Zeiten wirtschaftlichen Wohlstandes gedeihen kann. Es kann daher nicht Wunder nehmen, daß 1633, als die Fürsten wieder in das Land kamen, die Schweriner Goldschmiede sich nach einer größeren Abschließung ihrer Zunft sehnten. Der Herzog bestätigt unter dem 23. November 1633 ihre frühere Rolle ihrem Wunsche gemäß mit der Maßgabe, daß fortan nur drei Goldschmiede zu Schwerin sein sollten, wobei er sich allerdings vorbehielt, einen Freigoldschmied einzusetzen.

Dieser scheint in dem Hofgoldarbeiter Jacob Gouda - anscheinend einem Holländer - gefunden werden zu müssen,

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der 1637 in einer Klagesache gegen Pfuscher erscheint, mit ihm zugleich der Goldschmiedeältermann Jochim Kellermann. 2 ) Sowohl der Geselle Goudas, Christian Rönkendorf, der die längere Abwesenheit Goudas zu eigener Geschäftstätigkeit mißbraucht hat, ist der Angefochtene, als auch Andreas Schulze, der Silberknecht, der der Begünstigung von Pfuschern bezichtigt wird, darunter auch sein Bruder und Schwager, eben der Rönkendorf, befindlich seien. Der Bruder des Andreas Schulze ist wohl Jochim Schulze, der in den fünfziger Jahren des 17. Jahrhunderts abwechselnd mit Andreas im Domkirchenbuch mit Kindern vertreten ist, aber als Goldschmied weiter nicht bezeugt ist.

Die Ankläger müssen aber nicht obgesiegt haben. Herzog Adolf Friedrich ernennt vielmehr am 7. Juni 1638 seinen Silberknecht Andreas Schulze zum Hofgoldschmied. 1644 am 2. August wird Johann Osnabrügk zum Hofgoldschmied ernannt und hatte diese für ihn mit 48 Rlr. jährlich dotierte Stelle bis mindestens Ostern 1657 inne. Er blieb aber noch länger in Schwerin wohnen. Noch im Jahre 1661 erscheint Johann Osenbrügge im Domkirchenbuch als Taufzeuge, ja, er heiratete im Jahre 1660 noch einmal, ohne daß Nachkommen aus dieser Ehe verzeichnet sind. Osenbrügge stammte aus Prag, wo sein Vater Andreas O. weil. Röm. Kais. Majestät Kammergoldschmied gewesen war. Zu Trinitatis 1657 tritt Peter von Lohe, bis dahin Bürger und Goldschmied zu Hamburg, in die Stelle eines Hofgoldschmieds ein, der außer freier Station für sich und seine Frau jährlich 130 Rtlr. Gehalt bezog. Es war die erste derartige Ernennung durch den neuen Herzog Christian, mit dessen Thronbesteigung eine neue, bessere Ära für die Goldschmiedekunst heraufgestiegen zu sein schien.

Zwar war die Stadt Schwerin 1651 fast ganz durch Brand zerstört, die Einwohner größtenteils verarmt und selbst die Privilegien der Goldschmiede vom Feuer verzehrt und dadurch in Frage gestellt. Die Bestimmung aber, daß nur drei Amtsgoldschmiede bestehen sollten, hatte sich wach erhalten.

Über Peter von Lohe enthält das Domkirchenbuch verschiedene Angaben, u. a. daß er 1678 zur zweiten Ehe schritt, während fünf Jahre später seine Tochter sich vermählt. 1686 ist das letzte Vorkommen des Peter von Lohe.


2) Kellermanns Frau stirbt 1654. 1656 heiratet er zum zweiten Male. Seine Hausfrau erscheint noch am 13. November 1661 als Taufzeugin, also lebte auch er damals noch.
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1673 am 3. Februar erwirbt Jürgen Schmidt aus Lübeck nach Ausweis des Schweriner Bürgerbuchs das Bürgerrecht im Alter von 24 Jahren. Über seine Zugehörigkeit zum Amte wissen wir aber nichts.

Im Juli 1673 bewerben sich die beiden Amtsmeister Peter von Lohe und Andreas Schulze um die Neuverleihung einer Amtsrolle, die auch am 4. September 1674 erteilt wird. 3 ) Wiederum wird auf Bitte der beiden Meister festgesetzt, daß nicht mehr als drei Meister zugleich in der Zunft sein sollen. Ob aber dieser Andreas Schulze, der noch 1679 eine Tochter taufen läßt, bei der Peter von Lohe als Taufzeuge fungiert, derselbe ist, der bereits 1632 genannt wird, ist zum mindesten zweifelhaft. Er wird in der Eingabe hinter Peter von Lohe genannt, der als Hofgoldschmied 19 Jahre später ernannt wurde, als jener. Vielleicht handelt es sich um Vater und Sohn. Der Sohn Andreas Schulze ist dann wohl derjenige, von dem die A. S. gezeichnete Retgendorfer Oblatenschachtel (Schlie, Denkmäler II, 652) herrührt, die damit das älteste nachweisbare Stück 4 ) eines Schweriner Goldschmieds wäre.

Ob Jürgen Schmidt, der am 3. Februar 1673 Bürger gewordene, der dritte Meister im Sinne der Zunftrolle von 1674 war, läßt sich, wie gesagt, nicht entscheiden. Jedenfalls war es nicht der am 25. August 1673 das Bürgerrecht erwerbende, 26 Jahre alte Gabriel Martens aus Reval, 5 ) der am 26. August 1673 eine Schweriner Bürgerstochter Katherine Wehrtmans heiratete. 1675 hatten die Altermänner Peter von Lohe und Andreas Schulze Martens vor dem Niedergerichte verklagt und waren mit ihm übereingekommen, daß Sie ihn gegen Zahlung von 12 Rtlr. zu Weihnachten 1675 in das Amt aufnehmen wollten. Allein Martens zahlte trotz seiner Zusage nicht, und das Amt wendet sich im August 1676 an die Justizkanzlei, deren Bestrebungen vorläufig aber auch umsonst gewesen zu sein scheinen, da im Jahre 1677 abermals eine Klage des Amts bei der Kanzlei einläuft. Es wird nun dem Gabriel Martens eine einmonatliche Frist zur Befriedigung des klagenden Amts gesetzt, doch scheint sich die Sache noch lange hingezogen zu haben, denn im ältesten Goldschmiedebuche steht eine Notiz:


3) Abschriften im Archiv und Original im Besitz der Goldschmiede.
4) über das von Schlie (II, 309) dem noch älteren Jacob Menkin zugewiesene Stück siehe später bei Joachim Martens.
5) So nach seiner Angabe vor dem Niedergerichte. Das Bürgerbuch nennt Riga als Herkunftsort.
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"Anno 1687 den 20 May hat sich Gabriel Martens mit dem Amte vertragen, sein Meisterstück aufgewiesen, welches tüchtig erkannt ist."

Schon vorher hatten trotz ihrer Behauptung, daß die von Martens ausgebildeten Lehrjungen - und er sollte damals deren zwei haben - keine ehrlichen Gesellen werden könnten, die Amtsmeister eine Ausnahme gestattet. Das Amtsbuch hat vom 29. Sept. 1676 die Einschreibung des Lehrjungen von Martens Jochim Friedrich Kachel, und ebenso seine Ausschreibung im Jahre 1681 mit der Bemerkung "und hat darauf seinen Lehrbrief bekommen". Sie sahen ihn also trotz der gegenteiligen Behauptung in ihrer Eingabe für ehrlich an.

Dieses älteste Amtsbuch - gegenwärtig in Verwahrung des Herrn Hofjuwelier Rose - ist eine Folge des Wiedererwachens der Zunftsache im Jahre 1673. Aus diesem Jahre stammt seine älteste Eintragung, die den Eintritt des (zweiten) Jochim Schulze in die Lehre bei Peter von Lohe bezeugt. 1678 wird er Gesell und am 18. Juni 1686 hat er sein Meisterstück gemacht. Schon vorher, am 18. Nov. 1684, hatte er sich mit seines Lehrmeisters Peter von Lohe Tochter vermählt, nachdem er 8 Tage zuvor das Bürgerrecht erworben hatte. Daß er aus Schwerin stammt, wird dabei angegeben, und wir dürfen vermuten, daß er der schon erwähnten Goldschmiedefamilie entstammte, um so mehr, als er nur das Mindestmaß von Lehrjahren, fünf, durchmachen mußte. Doch erscheinen im Domkirchenbuche in der fraglichen Zeit drei Kinder namens Jochim Schulze, so daß seine Abkunft nicht mit Sicherheit zu behaupten ist, zumal da die Altersangabe im Bürgerbuche, 28 Jahre, mit keiner dieser Kindertaufen übereinkommt.

Wir besitzen heute Kenntnis von fünf Schweriner Goldschmiedearbeiten, die mit I. S. gezeichnet Sind. Bei den beiden älteren von 1690 (Oblatendose in Warsow. Schlie III, 17) und 1691 (Kelch in Pampow. Schlie II, 677) sind die Buchstaben ineinandergeschlungen Inschrift , bei den drei späteren sind sie in Cursive nebeneinander gestellt Inschrift (Schlie III, 421, Kelch in Sülten, und 424, Oblatendose in Holzendorf, beide von 1696; III, 444, Kelch in Warin, von 1700). Sie werden wohl alle fünf diesem jüngeren Jochim Schulze zuzuschreiben sein. Auch der Kelch von Kirchstück, der 1714 an die Kirche gegeben wird, ist trotz der für Jochim Schulze etwas späten Jahreszahl und trotz Schlies Lesung (III, 635) Inschrift dem Jochim Schulze beizulegen. Ein Meister, dem die Initialen G S zukämen, ist unter den Schweriner Goldschmieden

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nicht bekannt. Jochim Schultze war allerdings schon am 10. Aug. 1713 tot, seine Witwe lebte aber 1714 noch.

Ein jüngerer Schulze, Benjamin, ein Sohn des Andreas, nach dem Domkirchenbuche am 13. Nov. 1661 getauft, wurde im Jahre 1687 vom Schweriner Amte als Meister aufgenommen, aber "weil er sich in Parchim setzen will, so ist er mit dem Meisterstücke verschonet worden". Über seine Lehrzeit sagt das Amtsbuch, dem wir diese Nachricht verdanken, nichts.

Gabriel Martens, der nach einer Notiz im Amtsbuch 1703 gestorben sein muß, hat uns noch verschiedene Werke seiner Hand hinterlassen, Patene und Kelch in Görslow, undatiert (Schlie II, 661), einen Kelch in Gammelin von 1676 (Schlie III, 12), eine Patene in Picher von 1682 (Schlie III, 31), eine Oblatenschachtel zu Goldebee von 1689 (Schlie II, 254), eine gleiche zu Dreilützow von 1697 (Schlie III, 81) und eine erst nach seinem Tode im Jahre 1708 gestiftete Oblatenschachtel in Heiligenhagen (Schlie III, 546), die von seinem später zu erwähnenden Sohne gekauft sein wird.

Der nächstälteste Meister ist Friedrich Gundlach, eines Glasmachers Sohn von der Krembzer Glashütte, der von 1685 bis 1690 bei Gabriel Martens gelernt hatte und am 6. Nov. 1701 das Meisterrecht erwarb. Bereits 1696 am 21. Febr. war der damals 26 Jahre alte Schweriner Bürger geworden.

Über die ihm etwa zuzuschreibenden Stücke soll später gesprochen werden.

Am gleichen Tage, wie Gundlach, am 6. Nov. 1701, nahm das Amt auch Martin Berend Hersen als Amtsmeister auf, der nicht hier gelernt hatte. Im Bürgerbuche, wo er erst 1704 am 12. Februar verzeichnet wird, ist er als 40jährig eingetragen, aus Sachsen=Lauenburg herstammend. Er ist unseres Wissens der Stammvater der noch jetzt in Mecklenburg bestehenden Familie seines Namens.

Hinter Hersen ist eine große Pause in der Meistergewinnung. Erst 1713, am l. Okt., gewinnt Jochim Martens, mit vollem Namen Matthias Joachim Martens, ein Sohn des Gabriel, getauft am 15. Dez. 1675, das Meisterrecht. Er hatte bei seinem Vater von 1691 bis 1695 gelernt, und bald nachdem er Geselle geworden war, am 4. Juni 1696 Elisabeth Dorothea Krüger geheiratet. Es steht zu vermuten, daß er in seines Vaters Geschäft tätig war, und wohl auch es für seine Mutter verwaltete, denn anders können wir es uns nicht deuten, daß schon aus dem Jahre 1708 zu Roggendorf eine Patene mit

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seinen Anfangsbuchstaben IM erhalten ist (Schlie II, 519). Diesem Stück schließen sich als weitere an zwei Leuchter in Dobbertin von 1714 (Schlie IV, 368) und ein Kelch in Diedrichshagen von 1721 (Schlie II, 415). Auch die mit IM gezeichnete Patene in Gressow (Schlie II, 309), die Schlie dem um 1573 wirkenden Jakob Menkin zuschreiben will, müssen wir für Jochim Martens in Anspruch nehmen, denn ihr Stifter Engelke von Plessen auf Barnekow besaß dieses von 1693 an bis zu seinem Tode 1729.

Gleichaltrig mit Jochim Martens war Johann Friedrich Seywaldt, den Herzog Friedrich Wilhelm am 4. Mai 1695 zu seinem Hofgoldschmied ernannte, und dem er eine jährliche Zahlung von 25 Gulden bewilligte, also nach damaliger Rechnung, bei der der Gulden 24 Schilling ausmachte, 12 1/2 Rtlr. Mehr noch galt aber die dem Titeltragenden mit diesem Titel verliehene "Exemtion von allen bürgerlichen oneribus". Dieses Verhältnis änderte sich im Jahre 1704 wesentlich zu Seywaldt’s Gunsten, da ihm von da ab jährlich 400 Rtlr., ein Fuder Kohlen (Holzkohlen zum Schmelzofen) und ein Baum zur Feuerung bewilligt wurden. Diese neue Bestallung sollte 4 Jahre dauern.

Auch die Herzogin=Mutter, die Witwe Herzog Friedrichs zu Grabow, wollte einen eigenen Goldschmied einsetzen, und zwar war ihre Wahl auf den Goldarbeiter Nikolaus Grantzow gefallen. Doch war es diesem nur möglich, im Herbst 1702 bis zum Ende des Jahres die Erlaubnis zur Ausübung seines Handwerks in Schwerin vom Herzog zu erlangen.

Seywaldt hatte mehr Glück als Grantzow. 1708 wurde zwar sein Kontrakt von 1704, wie es scheint, nicht erneuert, aber er wurde nach wie vor als Hofjuwelier beschäftigt und kommt als solcher auch 1715 darum ein, daß ihm alle Arbeiten der hiesigen Goldschmiede zum Wardieren vorgelegt werden sollten. Ein Beschluß darauf hat sich nicht in den Akten finden lassen. Ein Wardierungszeichen hat sich aber bislang auf Schweriner Arbeiten aus dieser Zeit nicht gefunden.

Von Werken Seywaldt’s hat sich anscheinend nur eines, ein Kelch zu Gr.=Salitz (Schlie II, 512) mit dem Zeichen IFS erhalten, dessen Anfertigungsjahr nicht feststeht, denn Seywaldt sowohl, wie auch alle anderen Goldschmiede befolgten, wie schon gesagt, niemals die ihnen auferlegte Verpflichtung, die Jahreszahl der Anfertigung auf ihre Arbeiten zu setzen.

Im Jahre 1715 am 29. Januar hatte der damals 30 Jahre alte Johann Putzke (auch Putzky genannt) aus Königsberg

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in Preußen das Schweriner Bürgerrecht gewonnen, am 28. Oktober 1717 wurde ihm das Meisterrecht verliehen. Doch konnte er auf keinen grünen Zweig gelangen. Im Jahre 1718 kam er daher darum ein, in Rostock, wo sich damals Karl Leopolds Hof aufhielt, als Hofgoldschmied eingesetzt zu werden, eine Bitte, die keinen Erfolg gehabt haben wird, denn Putzke unterschreibt noch 1720 und 1724 die Festsetzungen des Silberpreises im Schweriner Amtsbuche. Von Putzky hat sich nur ein Stück, ein Kelch in Werle (Schlie III, 209) erhalten (Stempel I. P ).

Der 1694 bei Jochim Schultze in die Lehre getretene Hans Erdmann Schwieger, ein Schweriner, scheint es nie zum Amtsmeister gebracht zu haben. Nach achtjähriger Lehrzeit wurde er am 17. April 1702 losgesprochen, und am 5. Nov. 1709 erwarb er, damals 29jährig, das Schweriner Bürgerrecht. Als Meister ist er aber nicht in das Amtsbuch eingetragen, er verblieb wohl im Geschäfte seines Lehrmeisters.

Johann Ludwig Konow (in Akten seltener auch Conow geschrieben), aus Hamburg gebürtig, war am 21. Mai 1717, 34 Jahre alt, in Schwerin als Bürger aufgenommen worden, und hatte am 10. Juni 1717 eine Witwe, Frau Anna Heine, geheiratet. Am gleichen Tage mit Johann Putzke, am 28. Oktober 1717, wurde ihm vom Amte das Meisterrecht verliehen. Am 7. August 1718 wurde ihm ein Sohn August Ludwig geboren, doch konnte dieser sich nicht lange seines Vaters erfreuen, denn schon am 9. Oktober 1722 schritt die Witwe Konow zur dritten Ehe mit dem Goldschmied Friedrich Gronow. Es kann uns daher kaum wundern, daß von Joh. Ludw. Konow, dessen Stempel ILK war, nur ein Stück, eine Oblatenschachtel in Mölln, nachzuweisen ist (Schlie V, 276).

Friedrich Gronow, der Konow’s Witwe geheiratet hatte, stammte aus Gnoien; er wurde erst kurz vor seiner Eheschließung, am 14. Sept. 1722, im Alter von 29 Jahren, Bürger und gewann das Meisterrecht am 17. Januar 1723. Er starb erst 1750, und wurde am 31. August beerdigt. Von ihm sind uns zahlreiche Arbeiten hinterlassen.

Wir haben oben gesagt, daß auch von Friedrich Gundlach, einem gleichfalls mit den Anfangsbuchstaben FG behafteten Meister, uns mehrere Arbeiten hinterblieben sind. Wir möchten nämlich die von Schlie angegebenen Werke mit diesen Anfangsbuchstaben zwischen den beiden Meistern derart teilen, daß wir

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Gundlach als dem älteren die Werke nur mit den Buchstaben F G in einer einfachen länglichen Umrahmung (zum Teil mit abgesetzten Ecken 6 ) oder in einem Kreise zuweisen, während wir als charakteristisch für den jüngeren, Gronow, den Zusatz eines Beizeichens zu den beiden Buchstaben und eine künstlichere Umrahmung ansehen möchten. Diese Beizeichen werden von Schlie verschieden angegeben: als Herz, Kleeblatt, Stern, v=ähnliche Blume, Kreuz, Dreiblatt, ebenso wird auch die Umrahmung von Schlie verschieden wiedergegeben. Die Zuverlässigkeit der Wiedergabe ist aber nicht sehr groß, da es Schlie nicht auf zeichnerische Genauigkeit dabei ankam. Werke der ersten Art, mit F G ohne Beizeichen, also Friedrich Gundlach zugehörig, sind Kelch, Patene und Oblatenschachtel in Zickhusen ohne Jahr, mit Stralendorfscher Helmzier geschmückt (Schlie II, 641); Patene in Döbbersen ohne Jahr (III, 72); Kelch und Patene zu Neustadt von 1723 (III, 285); Kelch und Patene zu Gammelin von 1728 (III, 12); und - mit einer Kreisumrahmung der Buchstaben - eine Oblatenschachtel in Conow mit der Inschrift: Gertrut Seehase, sel. Fabers Witwe. (Schlie III, 170.) Die Lebenszeit dieser Frau wird sich aus dem Conower Kirchenbuch unschwer feststellen lassen.

Friedrich Gronow dagegen gehören zu: der Kelch der Schelfkirche von 1733 (II, 583); der Kelch von Wessin von 1739 (III, 362); Kelch in Warsow von 1740 (Schlie III, 17), wo wahrscheinlich die Figur unter den Buchstaben F G übersehen ist; Kelch und Patene aus Kraak zu Pampow von 1743 (II, 677); Oblatenschachtel zu Plate ohne Jahr (II, 663); Patene zu Dütschow von 1745 (III, 306, fälschlich von Schlie B G gelesen); Patene zu Lübtheen von 1750 (III, 147, auch B G gelesen); Oblatenschachtel von 1757 zu Groß=Trebbow (II, 637). Daß diese letztere auch Gronow zuzuweisen ist, trotzdem er schon 6 Jahre vor dem Schenkungsjahr verstorben war, läßt sich daraus schießen, daß von dem gleichen Geber eine Patene geschenkt wurde, die den Stiefsohn Gronows August Ludwig Konow zum Verfertiger hatte (Schlie 11, 637). Kelch und Patene von Klink (Schlie V, 390) von ca. 1736-40 müssen wir auch wohl Gronow zuweisen. Schlies Angabe über das Meisterzeichen läßt da völlig im Stiche, er sagt nur, die Stücke entstammten dem Schweriner Meister F G .


6) Schlies Angaben der Stempelzeichen und ihrer Umrahmungen mögen nicht immer genau sein, da sie nicht nach den Stücken selber, sondern nach seinen - oft vielleicht flüchtigen - Aufzeichnungen an Ort und Stelle in sein Manuskript gelangten.
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Kurze Zeit nur nach Gronow erwarb Joachim Müller das Meisterrecht, nämlich am 21. Febr. 1724. Bei seiner Bürgerrechtsgewiunnng am 5. Juli 1712 wird als Herkunftsort Wismar, als Alter 34 Jahre angegeben. Als sein Werk sind drei mit Inschrift ( J. M in Cursivschrift) gezeichnete Stücke anzusprechen, eine Patene ohne Jahr in Alt=Gaarz (Schlie III, 512), ein Kelch in Jvenack von 1726 (Schlie V, 182) und ein vor seiner offiziellen Anerkennung als Schweriner Meister 1713 gefertigter Kelch in Wittenförden, ohne Stadtzeichen (Schlie II, 683).

Mit Müller war die Anzahl der Schweriner Goldschmiede, die 1720 schon 4 betrug (Hersen, Martens, Putzke und Konow), wieder auf 5 gestiegen: Hersen, Martens, Putzke, Gronow und Müller unterzeichnen die Festsetzung des Silberpreises im Amtsbuche am 27. Aug. 1724.

Von Müllers Kindern war Jakob Franz auch Goldschmied. 1732 bei dem Vater als Lehrling eingetreten, brachte er es erst 1739 zum Gesellen. Von seinem weiteren Verbleib ist nichts bekannt. 7 )

Das Meisterbuch zeigt nun eine Pause bis 1738. Am 22. Juni dieses Jahres erlangte Johann Caspar August (von) Zweydorff das Meisterrecht. Er war schon seit dem 15. Aug. 1736 Bürger und stand bei seiner Meistergewinnung bereits im Alter von 29 Jahren. Gebürtig war er aus Braunschweig. Er hatte sich im Zwiespalt der Herrschenden, ob Carl Leopold oder Christian Ludwig, dem ersteren zugewendet. In zweimaligen Eingaben wendete er sich an den Herzog um Verleihung des Prädikats Hofgoldschmied mit der ausgesprochenen Absicht, sich dadurch den städtischen Lasten zu entziehen, aber beide Male vergebens. Werke von ihm haben sich anscheinend nicht erhalten. Er scheint sich überhaupt mehr dem Kaufmannsgeschäft hingegeben zu haben. Er wird in Akten meist als Kauf= und Handelsmann bezeichnet, nur einmal als Goldschmied und Kaufmann. Seine Witwe heiratete nach seinem 1750 (begr. 29. Mai) erfolgenden Tode den Kaufmann Sembcke.

Rasch folgte ihm als Meister Hans Joachim Drümmer, der am 21. Sept. 1739 ins Amt aufgenommen wurde. Er war geborener Schweriner, trat 1728 bei Friedrich Gronow in die


7) Nicht alle im Bürgerbuch aufgeführten Goldschmiede haben (wie wir schon bei Jürgen Schmidt sahen) hier das Meisterrecht erworben. So der schon erwähnte Schwieger, und 1726 Sept. 7 wurde der Goldschmied Johann Jakob Tümmel aus Osnabrück, 25 Jahre alt, Bürger. Über beide ist im Meisterbuche nichts zu finden.
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Lehre, die er 1734 als Geselle verließ. Sein Tod fällt in das Jahr 1767. Von kirchlichen Arbeiten dieses Meisters sind nur drei sicher nachweisbar: Kelch und Patene in Lansen von 1747 (Schlie V, 377), und Kelch in Meetzen von 1750 (Schlie 11, 488). Zwei Standleuchter in Döbbersen, nach Schlies Angabe vom Schweriner Goldschmied Drümmer gefertigt und 1753 gestiftet, 1806 geraubt und 1807 wiedererlangt, werden auch ihm zuzuschreiben sein, wenn auch Schlie (III, 73) nicht das Zeichen Inschrift angibt. Denn die Söhne Drümmers, Johann Friedrich und Christian Ludwig, traten erst in den Jahren 1759 und 1762 als Lehrlinge bei ihrem Vater ein. Eine auffallende Arbeit Drümmers befindet sich jetzt im Museum, wohin sie aus dem Palais J. K. H. der Großherzogin Alexandrine gelangt ist, ein silbergetriebenes Reliefbrustbild des Herzogs Christian Ludwig II. in reichem getriebenem Rokokorahmen. Datiert ist es 1757 und trägt den Stempel I. D. Es ist insofern auch auffallend, als es der Zeit nach von dem älteren Drümmer herrührt, dagegen scheint es nach einer Quittung des jüngeren Drümmer vom 22. Juni 1777 über 70 Rtlr. N. 2 / 3 erst damals in den Besitz des damaligen Prinzen Friedrich Franz übergegangen zu sein. Denn von zwei derartigen Porträts, von Vater und Sohn gefertigt, hat man nie etwas gehört.

Im Jahre 1746, am 30. April, erwarb wieder ein Meisterssohn die Meisterschaft, August Ludwig Konow, der 1732 bereits bei seinem Stiefvater, Gronow, in die Lehre getreten war, und nach 6 Jahren zum Gesellen erklärt wurde. Zahlreiche Arbeiten sind von diesem Meister erhalten, der schon 1744, Febr. 28, zum Hofjuwelier Herzog Christian Ludwigs ernannt war. Von datierten Sachen ist vor allem der Rostocker Schifferpokal vom Jahre l748 zu nennen (Schlie I, 278). Es folgen sodann eine Oblatenschachtel zu Kirchstück von 1750 (Schlie II, 635), eine gleiche zu Plau von 1751 (Schlie IV, 595), zwei Kelche von 1751, zu Friedrichshagen (Schlie 11, 419) und zu Cramon (Schne II, 648), ein Schöpflöffel zu Bülow von 1754 (Schlie V, 70), eine Patene zu Groß=Trebbow von 1757 (Schlie II, 637), eine Weinkanne zu Lübow von 1758 (Schlie II, 274) und endlich Kelch und Patene zu Lübow von 1759 (Schlie II 273). Diesen schließen sich einige undatierte Arbeiten an, zuerst Kelch und Patene zu Demen (Schlie III, 347). Das Monogramm des Kelches, nach Schlie aus gekröntem F und L gebildet, ist zweifellos auf die Herzogin Luise Friederike zu deuten, nicht, wie Schlie zweifelnd danebenstellt, etwa auf den Erbprinzen

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Friedrich Ludwig, denn als dieser mit 7 Jahren Erbprinz wurde (1785), war Konow bereits verstorben. Konow war aber am 15. Nov. 1758 von der Herzogin Luise Friederike "wegen seiner besonderen Geschicklichkeit in Juwelen=Verfassung" zu ihrem Hofjuwelier ernannt worden. Die Beziehung zu ihr steht also quellenmäßig fest. Alle diese genannten Arbeiten sind mit Konows Anfangsbuchstaben A L K gezeichnet. Nun erscheinen bei Schlie noch mehrere Erzeugnisse, die ohne Zweifel auch diesem Meister zuzuweisen sind: Kelch, Kanne und Patene aus der reformierten Kirche zu Bützow, mit A L M gezeichnet (nach Schlie IV, 71) und ein Kelch aus Lübz, der nach Schlie (IV, 533) die Buchstaben A D K tragen soll. Ich möchte hier Lesefehler SchIie’s vermuten.

Konow, der noch im Jahre 1771 seiner schwachen Augen wegen, die ihm die Ausübung seines Gewerbes erschwerten, um die Verleihung des Provisorats der Schelfkirche beim Herzog Friedrich vergeblich eingekommen war, starb schon vor 1779, da damals sein Haus in der Königstraße in andere Hände überging, vermutlich sogar vor 1776, da damals Helm Hofjuwelier wurde. Am 27. Dez. 1780 wurde seine Witwe von der Neustadt aus beerdigt. Konows Tod ist in den Schweriner Kirchenbüchern nicht zu finden, er starb wohl auswärts.

Bald nach Konow, am 7. Mai 1746, erwarb Joachim Christian Rüdemann aus Gadebusch das Meisterrecht. Von ihm ist nur ein Stück erhalten, eine Patene zu Witzin aus dem Jahre 1765, gezeichnet I C R (Schlie IV, 162). Er wurde am 29. Dez. 1779 beerdigt.

Das war der Stand der Schweriner Meister, als Herzog Christian Ludwig im Jahre 1748 am 17. Sept. das von seinem gleichnamigen Oheim im Jahre 1674 verliehene Privilegium erneuerte. 8 ) Verschiedene Veränderungen hatte es erfahren, die wichtigste war, daß aus dem 3. Artikel der numerus clausus, oder wie das Privilegium sagt: numerus certus, verschwunden war. Schon lange hatte die 1674 festgesetzte Zahl von 3 Goldschmieden nicht mehr der Wirklichkeit entsprochen. Der Zug der Zeit war energisch gegen die geschlossenen Handwerke gerichtet. Schon in der folgenden Bestätigung Herzog Friedrichs vom 26. Juni 1764 und ebenso in ihrer Nachfolgerin, der Bestätigung des Herzogs Friedrich Franz I. vom 31. Okt. 1786, wird das Goldschmiedeamt als landesverfassungsmäßig ungeschlossen bezeichnet, denn während noch die Polizeiordnung von 1562 und


8) Original im Besitze der Goldschmiede.
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ihre Verbesserung von 1572 die Goldschmiede neben den Bäckern von den offenen Handwerken ausnahm, war inzwischen durch herzogliche Verordnung vom 24. Dez. 1755 (wiedereingeschärft am 26. Juli 1765) die kaiserliche Patentverordnung vom 16. Aug. 1731 eingeführt, in der das Schließen der Handwerke als Mißbrauch abgeschafft wurde. Schon in der Bestätigung des Herzogs von 1748 hatte die Bestimmung der Kaiserlichen Patentverordnung ihre Wirkung, wenn auch stillschweigend, geäußert.

Die Freiheit der Zahl der Goldschmiede zeigte sich bald in der Niederlassung neuer Meister. 1751 gewinnen zwei Gesellen das Meisterrecht. Am 25. Sept. Adolf Friedrich Fusch, auch Fosch, ja sogar in Goldschmiedeakten meist Voß genannt, aus Strelitz, der am gleichen Tage Bürger der Altstadt wurde. Am 26. Okt. Martin Gabriel Mumm aus Wismar, der ebenfalls gleichzeitig Bürger der Altstadt wurde. Von ersterem haben sich gar keine Arbeiten erhalten, wir wissen überhaupt von ihm nicht viel. 1783 erklären die Älterleute der Goldschmiede Finck und Timm, Voß läge schon viele Jahre lang zu Bette und könne sich mit weltlichen Dingen überhaupt nicht befassen. 9 )

Mumms Gedächtnis hat sich durch mehrere Arbeiten wach erhalten. Bei Schlie (II, 652) ist ein großer Kelch von ihm abgebildet aus dem Jahre 1764, der zu Retgendorf bewahrt wird, auf anderer Stelle (II, 583) wird von Schlie eine silberne Taufschale in Form einer Suppenterrine angeführt, der Schweriner Nikolaikirche gehörig, die Mumms Meisterzeichen M U M trägt. Auch der bei Schlie (II, 574) erwähnte Schöpflöffel des Schweriner Domes vom Jahre 1777 mit dem Zeichen W I L W ist wohl Mumms Erzeugnis. Schlie las das Meisterzeichen verkehrt, auf dem Kopf stehend. Auch die Patene und die Oblatendose zu Boizenburg, die Schlie (III, 120) mit dem Schweriner Meisterzeichen M. M anführt, können nur von Martin Gabriel Mumm herstammen. 10 ) Das Großherzogliche Museum hat in der


9) Akten: Goldschmiedeamt gegen den Magistrat wegen Beiordnung eines Patrones (im Besitze der Goldschmiede).
10) Von den bei Schlie (II, 583) aufgeführten Silbergeräten der Nikolaikirche zu Schwerin mit undeutlichen Meisterzeichen kann mit einiger Wahrscheinlichkeit Mumm die unter Nr. 8 verzeichnete Deckelkanne von 1766 zugewiesen werden. Vielleicht auch das unter Nr. 3 angeführte Krankenkommunionsgerät. Dagegen wird der Kelch von 1733 (Nr. 2) wohl eine Arbeit Friedrich Gundlachs sein. Nur nochmalige genaue Prüfung wird das entscheiden können, jetzt, nachdem wir die Zeichen der Schweriner Meister übersichtlich kennen gelernt haben.
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jüngsten Zeit einen Kelch seiner Arbeit, auch M U M gezeichnet, aus Privatbesitz erworben. Mumm war ein unruhiger Geist, dem es in seinen älteren Jahren noch die Alchymie angetan hatte. 1776 bat er um die offene Kastellanstelle in Rostock, da er mit Dr. Hartwig in .Rostock Chemie treiben wolle, womit er in letzter Zeit sich sehr beschäftigt hätte. Der Herzog schlägt aber die Bitte ab mit der wohlgemeinten Mahnung, er solle keine Kosten darauf verwenden. Indessen bedeutete diese Abweisung keineswegs eine herzogliche Ungnade. Mumm wurde vielmehr am 14. Nov. 1778 nach bestandener mehrtägiger Prüfung in Theorie und Praxis zum Herzoglichen Münzwardein ernannt, und am 23. Dez. des Jahres als solcher vereidigt. Er behielt trotzdem seine Zugehörigkeit zum Goldschmiedeamte bei, und legte erst am 18. Okt. 1783 das inzwischen auf ihn gekommene Amt eines Ältermannes nieder. Im Jahre 1793 wurde er mit Beibehaltung seiner Gage und seines Holzdeputats aus seinem Amte in Gnaden entlassen und zog nach Neubrandenburg, wo er 1799 starb.

In das Jahr 1752 fällt die Privilegienerteilung als Freigoldschmied an den Goldarbeiter Seyfried, von dem wir weiteres nicht wissen. Im Jahre 1753 gewinnen dann wieder zwei bei der Zunft das Meisterrecht, am 28. Sept. Bernhard Hartwig Finck, aus Schwerin, und am 12. Okt. Joachim Friedrich Timm, auch aus Schwerin. Während der letztere, der am 14. Juli 1798 im 74. Jahre starb, keine Spuren seiner Wirksamkeit hinterlassen hat, haben wir von Finck, der erst am 11. Mai 1805 im 81. Jahre verstarb, mehrere Arbeiten. Im Lande hat sich nur eine silberne Oblatendose aus dem Jahre 1755 in Sülstorf erhalten, deren Meisterstempel B B H F lautet. Hinzu kommt ein in neuester Zeit aus Privatbesitz in das Großh. Museum übergegangener Zuckerstreuer, dessen Stempel aber nur B H F ist. Im Hamburger Museum für Kunst und Gewerbe werden zwei 19 cm große Leuchter aufbewahrt, die ebenfalls den Stempel B H F aufweisen, wenn auch den ersten Buchstaben nicht ganz klar, so daß möglicherweise auch B B H F dastehen könnte. Ich habe nicht selber die Stempelung gesehen, so daß ich bestimmtes nicht äußern kann. Worauf das doppelte B beruhte, kann ich nicht sagen.

Wegen der mit F I N C K gezeichneten Arbeiten könnte man ja im Zweifel sein, was man Bernhard Hartwig und was man seinem Sohne Joachim Friedrich Gotthard Finck zuschreiben soll, der, seit dem 16. Oktober 1790 Meister, am 26. April 1822

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im 60. Jahre starb. Diese Arbeiten reichen von 1780 bis 1817. Ist ersteres Jahr für den erst 1762 geborenen Sohn zu früh, so fällt letzteres Jahr 12 Jahre nach dem Tode des Vaters. Ich beschränke mich hier darauf, sie alle anzuführen, voran eine undatierte Patene aus Moifall, die Schlie (IV, 116) mit dem Stempel F U N C K versehen sein läßt. Doch entschieden ein Lesefehler! Die übrigen Arbeiten F I N C K ’s sind: Kelch in Neuenkirchen bei Bützow von 1780 (Schlie IV, 102); Kelch und Patene in Karow von 1783 (Schlie IV, 603); Kelch und Patene in Vietlübbe bei Gadebusch von 1787 (Schlie II, 493), Oblatenschachtel in Wittenförden von 1787 (Schlie II, 683); Schützenpokal in Wittenburg von 1792 (Schlie III, 63); Patene und Oblatenschachtel in Diedrichshagen von 1798 (Schlie 11, 414); Kelch, Patene und Oblatenschachtel in Mühleneichsen von 1798 (Schlie 11, 504); Kelch und Patene in Gr.=SaIitz von 1817 (Schlie II, 516). Letztere Jahreszahl ist für den 1805 verstorbenen Vater ja zu spät, aber es handelt sich bei der Jahresangabe doch immer nur um das Jahr der Schenkung an die Kirche, nicht um das Jahr der Anfertigung. Ein Zweifel bleibt aber doch immerhin bestehen, was dem Vater zuzuteilen ist, und was dem Sohne.

Nach 10jähriger Pause erst tritt ein neuer Meister in die Schweriner Zunft wieder ein, Lorenz Christian Madaus , aus Parchim gebürtig, der am 28. Mai 1763 das Meisterrecht gewinnt. Er war 1747 schon bei Konow als Lehrling eingetreten, aber 1752 aus der Lehre gelaufen. 1758 trat er dann wieder ein, wurde 1759 Geselle und, wie gesagt, 1763 Meister. Schon 1769 zog er nach Grabow. Seine Witwe heiratete 1781 den G. H. Weiß, der 11 Jahre lang bei ihrem Manne gearbeitet hatte. 1782 wurde Weiß der Titel eines Hofgoldschmiedes verliehen. Wir kennen nur eine Patene aus der Schweriner Zeit von Madaus, mit dem vollen Namen gestempelt und der Feingehaltszahl 12 versehen, im Besitze der Nikolaikirche zu Schwerin (Schlie II, 583). Weiß hinterließ uns einen Kelch zu Muchow mit dem Stempel W E I S mit nur einem S , so wie auch Mumm nur M U M mit einem M stempelte.

Auf Madaus folgen zwei Meister, die am selben Tage, dem 27. Juni 1769, in die Zunft als Meister aufgenommen wurden: Johann Friedrich Drümmer aus Schwerin und Johann Christian Hinrich Helm aus Neubrandenburg († 1822). Drümmer, bei seinem Vater HauS Joachim Dr. als Lehrling ausgebildet, wurde 1762 Gesell, hat also seine 7jährige

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Wanderzeit getreulich ausgehalten. Schon 1770 wurde er Hofgoldschmied, und wenn er auch als solcher nicht ausschließlich für den Hof arbeitete, so hat nach den erhaltenen Rechnungen und Quittungen Drümmer zahlreiche Arbeiten für die herzogliche Silberkammer geliefert. Auch Kirchengeräte sind von ihm erhalten. So im Besitze der Bützower reformierten Gemeinde eine Kanne, eine Patene und ein Kelchlöffel (Schlie IV, 71); sowie ein Kelch (in klassizierendem Stil) in der Kirche zu Plate (Schlie 11, 663). Weiter habe ich die Zeichen I F D im Schlie’schen Werke nicht gefunden.

Von Helm, der 1776 Apr. 10 zum Hofjuwelier ernannt wurde, hat sich anscheinend nichts erhalten.

Nach fast 13jähriger Pause melden sich wieder zwei Goldschmiede bei der Schweriner Zunft als Meister. Am 26. Januar 1782 gewinnt Arnold Hinrich Kohl aus Hamburg das Meisterrecht, und am 7. Oktober 1782 wird Johann Andreas Creutzmann aus Schwerin als Meister eingeschrieben. Creutzmann stirbt 1814, Kohl erst 1818. Von Kohl finden sich mit dem Stempel A H K verschiedene kirchliche Geräte. So undatiert ein Schöpflöffel der Nikolaikirche zu Rostock (Schlie I, 169) ohne Stadtzeichen; ein Taufbecken in Zarrentin von 1797 (Schlie III, 106) und ein Kelch in Reuenkirchen bei Wittenburg von 1810 (Schlie III, 67). Bei den beiden letzten Stücken schreibt Schlie fälschlich Kahl, und dieser falsche Name ist auch in das Namensverzeichnis im 5. Bande übergegangen.

Von Creutzmann ist uns nichts überkommen, ebensowenig von seinem Nachfolger in der Meisterreihe Carl Friedrich Klokow aus Schwerin, der am 8. Sept. 1785 das Meisterrecht gewann, aber am 28. April 1790 bereits im Alter von 54! Jahren starb.

Der nächste Meister nach Klorow war der schon erwähnte Joachim Friedrich Gotthard Finck (1790-1822), ihm folgte nach drei Jahren 1793 ein Katholik Anton Valentin Maria Igel aus Hamburg, der bei Timm gelernt hatte und 1780 Gesell geworden war. Er starb schon 1805, Nov. 12, im 48. Jahre. Nur eine Patene und eine Oblatenschachtel von 1801 in Camin bei Wittenburg, mit vollem Namen gestempelt, sind uns von diesem Meister erhalten (Schlie III, 96).

Von den beiden Nachfolgern Igel’s: Johann Ludwig Mahncke 11 ) (Meister 1796 Mai 6, † 1825) und August Fried=


11) über seinen Vornamen schwebt ein gewisser Unstern. Getauft wurde er in der Hofgemeinde als Carl Ludwig. Als Lehrling wurde er (  ...  )
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rich Conradi (Meister 1798 Aug. 6) ist wenig auf uns gekommen. Von dem letzten wenigstens nicht aus seiner Schweriner Tätigkeit. Er zog nämlich bald nach Stralsund, und als er 1822 nach Mecklenburg zurückkehrte, nach Sternberg. Aus dieser Sternberger Zeit stammt dann wohl der bei Schlie (IV, 166) angeführte Kelch aus Ruchow. Von Mahncke kann der bei Schlie (II, 415) angeführte Krankenkelch von Diedrichshagen von 1830 mit LM herstammen. Wenn er auch schon 1825 starb, so führte seine Witwe noch eine Reihe von Jahren das Geschäft weiter.

Friedrich Ludwig Franz Fick, der dann in der Meisterreihe folgt (Meister 1799 Jan. l) ist ein mit Kirchengeräten häufig vertretener Meister. Außer den undatierten Sachen: Crucifixus in der katholischen Kirche zu Ludwigslust (Schlie III, 265), Krankenabendmahlsgerät zu Boizenburg (Schlie III, 120) und Schöpflöffel in St. Nikolai zu Schwerin (Schlie II, 583) finden wir in dem Schlie’schen Werke verzeichnet: Von 1801 einen Kelch im Dome zu Schwerin (II, 577); von 1807 einen Kelch mit Oblatendose zu Badow (III, 72); von 1814 Kelch und Patene zu Parum bei Wittenburg (III, 78); von 1815 Kelch zu Perlin (III, 76); von 1817 Kelch und Patene zu Zarrentin (III, 106); von 1824 Kelch und Patene zu Bernitt (IV, 112). Zwanzig Jahre hat Fick dieses letzte Werk noch überlebt, er starb erst 1844 am 18. Februar, 67 Jahre alt.

Fick war der letzte Meister, der vor 1800 das Meisterrecht gewann. Es folgen nun:
1803 Juli 8 Christian Georg Wilhelm Thiel, entwich 1807 nach Tönning in Holstein.
1804 Juni 29 Christian Hermann Jantzen aus Schwerin, † vor 1826.
1807 Aug. 28 Joh. Mathias Christoph Sager aus Schwerin (Schlie III, 67 12 ), † 1839. 1809 Juli 10 Joh. Carl David Schönfeldt aus Schwerin (Schlie II, 379), † als Hofgoldschmied 1865, 83 Jahre alt.


(  ...  ) ein= und ausgeschrieben als Johann Rudolpf! Als Meister wurde er eingetragen in das Amtsbuch mit Johann Christopher, er unterschrieb sich stets J. L. oder L., bei seinem Todeseintrag wurde er wieder Johann Rudolph genannt.
12) Wenn hier nicht der Neffe August Heinrich Franz Sager, Meister seit 1832 Nov. 16, gemeint ist, der 1853 starb.
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1810 Nov. 6 Carl Heinrich Jäger aus Güstrow, 1814 Hofjuwelier, † 1819.
1812 Nov. 12 Joh. Heinrich Cornelius Carenz aus Schwerin, † 1814.
1814 Juli 15 Karl Ferdinand Eugen Below aus Knorrendorf, † 1817.
1814 Juli 15 Christoph Gottlob Friedrich Hamdorff aus Güstrow, zieht 1827 fort.
1814 Juli 15 Martin Wilhelm Jahr aus Güstrow, † nach 1837.
1817 Juli 18 Ernst Friedrich Christian Franck aus Schwerin, † 1869.
1819 Juli 2 Arnold Johann Friedrich Steiner, läßt 1831 seine Frau im Stich.
1821 Juli 13 Carl Schultz, der schon drei Jahre in Schwerin gewohnt hatte, † 1857.
1825 Juli 29 Friedrich Philipp Gieseler aus Schwerin, † 1848.
1825 Juli 29 Georg Christian Heinrich Zipplitt aus Schwerin. Von Schlie (II, 648) fälschlich als Zepplin gelesen. 859 Hofgoldschmied. † 1867.
1827 Nov. 12 Johann Christoph Georg Martens aus Schwerin, † 1833.

Nehmen wir nun zu diesen Amtsmeistern noch hinzu die beiden in den Jahren 1827 und 1829 vom Großherzoge privilegierten Johann Christian Christopher Jahr junior 13 ) († 1840) und Ulrich Carl Friedrich Lexow († 1853), so haben wir alle Goldschmiede Schwerins bis 1830 zusammen. Bei den jüngeren Goldschmieden nach 1830 mangelt zurzeit noch das kunsthistorische wie das historische Interesse. Über sie mag eine spätere Zeit einmal berichten.



13) Vergeblich sperrten sich die Amtsmeister gegen diese Privilegierung und baten um Schließung ihres Amtes, die aber durch Verfügung vom 20. März 1827, wiederholt am 22. Juni 1827, rundweg abgeschlagen wurde. (Originale im Besitze der Goldschmiede.)
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Anlage.

Durchleychtiger hochgeborner first, gnediger her, meynen armen underdenigen dienst mitt allem das ich und alle die meynen vermugen, sey e.f.g. mit aller underdenigkaytt beraytt, gnediger her. Gnediger her, meyn und meyn weyb und meyn dochterman Wolff Miller und meyner dochter, unsser arem underdenig bett ist an e.f.g., gnediger her, Gott der almechtig hatt meyner dochter ayn jynge dochter geben, Gott hab lob und danck. Gnediger her, so weren wir allen in willen mit Gottes hilff, das wir nach ordnung der hayligen kristlichen kirchen wolten das kind doffen lassen am suntag nach santt katerina tag, nest kunftig. So ist unsser aller arm underdenig bett an e.f.g., gnediger her wollt unser arem leytt nit verschmachen und wolt e.f.g. unss dem kind zů dem Cristendom helffen, Gnediger her, wa wir allen das um e.f.g. mit aller underdenigkaytt das kinen verdenen, so sol e.f.g. uns alczeytt willig mit aller underdenigkaytt willig unb gehorsam erfinden, als e.f.g. arm underdenig arm leytt.

Des hatt nu seyn weg, gnediger her, ich hab warlich meyn ratthaubtt ser zerprochen ob dissem obgeschribnen brieff, das ich in also gůtt angefangen hab und AYN gůtt mitel und noch fil ayn bessers end folenpracht hab, so ist auch nu unsser aller underdenig gebet an e.f.g., wel zů unss kumen und wel auch m(ein) g(nedigen) h(ern) h(erzog) Filips, e.f.g. hern sun mit pringen; da wirtt es gar dapffer und redlich mit essen unb trincken, renen unb stechen zů gen, und e.f.g. sol mit pringen, wen e.f.g. haben wil, die sollen unss alle gotwilkumen seyn. Der remisch kaysser wirt auff dis mal nit kinen kumen und auch her remisch kunig nit, dan es hatt grosse ursach, die ursach wayss e.f.g. selbs wol, die darf ich e.f.g. nitt zů schreyben.

Auch, gnediger her und first, unsser; aller underdenig bett ist an e.f.g., wel unss ayn antwurt wissen lassen, ob e.f.g. kumen wel, damit das wir unss darnach weste zů richten, das wir mechten gegen e.f.g. er aynlegen und kayn uner mit allem, das in unsserm vermigen ist, mit gůtem trank, meyn, bier, und mit essen, wilpret, oxen, schauff, schweyn, henen, hener mit irem geschlecht, ayn korb

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fol ayr, mer genss, enten, finckenvegel, kiechlen, stroyblen, epffel=schniczlen, koll und speck, das het ich schier vergessen, und ayn warmen batstuben darneben dar in baden werden hu(ren) und bu(ben), und ayn geschlecht hab ich dazů geladen, die haynrey, so hat man allen die statt zu Schwerin verbotten, man kan nit mer in der ganczen stat iber 300 oder 400 mer iber kumen, ist ess nit ayn arme sach. Darmit, gnediger her und first, seyt Got befolchen.

Datum Schwerin am sunabent vor sant katerinatag im 1555 jar.

Eeur firstlich gnaden
underdenig dener
Cristoff Schneyder in der haym
Neske Schneyderin in der haym
Wolff Miller
Wolffin Millerin

Got geb dem dichten und der vernunft die yu aznem sollichen verstendigen brieff geheren, es wer nit wunder das ayner nimer niechter wer. Am freytag ist dockter Syman mit 20 000 pferd zů Schwerin ayngeriten am morgen um 4 ur, da lag ich noch auff dem bett, da hatt er die gantze Stat ayngenamen, eur gnad mag sy darnach zů richten.

(Aufschrift): Dem durchleychtigen hochgebornen firsten und hern, hern Haynrich, herczog zů Meckelburg, first zů Wenden, grauff zů Schwerin, Roststeck und Steyrgarten der lande ayn her, meynem gnedigen hern underdenig und dienstlich geschrieben.

(Eingangsvermerk, vom Herzog eigenhändig geschrieben): Uff sonnabent na katterine zu dem Albershagen bekomen, anno 35.

Albershagen ist wohl Allershagen bei Doberan. Wer Dr. Syman ist, und was die 20 000 Pferde bedeuten, ist völlig unklar.



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Verzeichnis der Goldschmiede.

Abraham, 89.
Baltzer, 87.
Below, Karl F. E., 105.
Carenz, Heinr. Corn., 105.
Christian, Severin 89.
Conow s. Konow.
Conradi, Aug. Friedr., 104.
Constin, Nik., 88.
Creutzmann, Joh. Andr, 103.
Drümmer, Christ. Ludw., 98.
   -, Hans Joach., 97.
   -, Joh. Friedr., 102.
Eeckbolt, Markus, 89.
Elers, Henrich, 88.
Emerich, Christian, 89.
Fagt, Henrich, 88.
Fick, Friedr., 104.
Finck, Bernh. Hartw., 101.
   -, Joach. Friedr. Gotth., 101. 103.
Fosch s. Fusch.
Franck, Ernst, 105.
Fusch (Fosch). Adolf Friedr., 100.
Gieseler, Friedr., 105.
Gouda, Jacob, 89.
Grantzow, Nik., 94.
Gronow, Friedr., 95.
Gundlach, Friedr., 93. 95. 100.
Hamdorff, Chrph. G. Fr., 105.
Helm, Joh. Chr. Hinr., 102.
Hersen, Mart. Berend, 93.
Jäger, Carl, 104.
Jahr, J. C. C., 105.
   -, Mart. Wilh., 105.
Jantzen, Chr. Herm., 104.
Igel, Ant. Val. Maria, 103.
Jürgen, 87.
Kachel, Joach. Friedr., 92.
Kahl s. Kohl.
Kellermann, Joach., 90.
Kersten, 85.
Klokow, Carl Friedr., 103.
Knuzen, Luther, 89.
Kohl, Arnold Hinrich, 103.
Konow, August Ludw., 98.
   -, Joh. Ludw., 95.
Kröger, Thom., 88.
Lexow, Ulr. C. F., 105.

Lohe, Peter von, 90.
Madaus, Lor. Christ., 102.
Mahncke, Joh. Ludw., 103.
Martens, Christoph, 105.
   -, Gabriel, 91. 93.
   -, Joachim, 93.
Marx, 87.
Menckin, Jacob, 88.
Müller, Jacob Franz, 97.
   -, Joachim, 97.
Mumm,
Mart. Gabr., 100.
Osnabrügk, Joh., 90.
Putzke (Putzky), Joh., 94.
Reimer, Joach., 88.
Rike, Herm., 87.
Rönkendorf, Christian, 90.
Rüdemann, Joach. Christ., 99.
Sager, August, 104.
   -, Christoph. 104.
Schmidt, Andreas, 88.
   -, Jürgen, 91.
Schneider, Christoph I, 85. 107.
    -, Christoph II, 86.
Schönfeldt, Carl, 104.
Schultz, Carl, 105.
Schulze, Abraham, 89.
   -, Andreas I, 89.
   -, Andreas II, 91.
   -, Benjamin, 93.
   -, Joachim I, 90.
   -, Joachim II, 92.
Schwieger, Hans Erdm., 95.
Seyfried, 101.
Seywaldt, Job. Friedr., 94.
Smidt, Andr., 88.
Staub, Jürgen, 87.
Steiner, Arnold, 105.
Stöver, Jürgen, 87.
Thiel, Chr. Georg Wilh., 104.
Timm, Joach. Friedr., 101.
Tümmel, Joh. Jacob, 97.
Unger, Matz, 87.
Voß, Adolf Friedr., 100.
Wahlbömen, Caspar, 88.
Weiß, G. H., 102.
Zepplin s. Zipplitt.
Zipplitt, Heinr., 105.
Zweydorff, J. C. A. von, 97.

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