zurück zur Metadatenansicht auf dem Dokumentenserver
zurück
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen [ Seite 307 ] zur nächsten Seite zur letzen Seite
Dokument dauerhaft verlinken Dokument im gesamten Band öffnen Metadaten auf dem Dokumentenserver anzeigen

IV.

Die ehemalige
Großherzoglich Mecklenburgisch-Schwerin'sche
Militär-Bildungsanstalt

(nach archivalischen Quellen)

von

Graf v. Haslingen, Oberst z. D. und Kommandeur des Landwehrbezirks Schwerin.

 

Vignette
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen [ Seite 308 ] zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen [ Seite 309 ] zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

U nter dem 26. Januar 1840 erging an das damalige Großherzoglich Mecklenburg - Schwerin'sche Brigade-Kommando von Sr. Königl. Hoh. dem Großherzog Paul Friedrich nachfolgender Erlaß:

"Wir haben schon längst die Notwendigkeit erkannt, daß für die Ausbildung der auf Avancement zum Offizier dienenden Unteroffiziere - wenn sie vollkommen den Anforderungen entsprechen sollen, welche an einen wissenschaftlich gebildeten und tüchtigen Offizier gemacht werden - mehr geschehen müsse, als es unter den bisher gegebenen Mitteln und Verhältnissen möglich war.

Es ist daher Unsere Absicht, eine Militair-Bildungsanstalt einzurichten, welche den Zweck hat, die jungen Militairs nicht allein wissenschaftlich und praktisch soweit auszubilden, daß sie mit allen Kenntnissen und Fähigkeiten eines gebildeten, brauchbaren Offiziers, wie ihn der höhere Standpunkt, auf welchem sich das Kriegswesen in neuerer Zeit erhoben hat, bedingt, versehen sind, wenn sie zum Offizier befördert werden wollen;

sondern, daß sie auch in dieser Anstalt diejenigen Eigenschaften sich aneignen können, welche der Militairstand erfordert, daß sie also auch in dem wahren militairischen Geiste zu Soldaten erzogen werden und mit Ehrgefühl, Zuverlässigkeit und Gehorsam, als den Haupteigenschaften des Soldatenstandes ausgerüstet, zu ihrem ehrenvollen Beruf befähiget werden.

Wir haben von dem Flügel - Adjutanten, Hauptmann v. Hirschfeld, den anliegenden Entwurf ausarbeiten lassen, wollen aber denselben - um einen so wichtigen Gegenstand von mehreren Seiten beurtheilt zu wissen - von einer Commission in seinem ganzen Umfange und mit Berücksichtigung Unserer Militairverhältnisse, prüfen lassen, welche ihre etwaigen Bemerkungen in einem Berichte zusammenfassen soll. Zu dieser Commission bestimmen Wir

den Oderstlieutnant v. Bilguer,
den Major v. Raven II,
den Hauptmann Scheffer und
den Flügel-Adjutant, Hauptmann v. Hirschfeld,

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 310 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

und hat das Brigade - Commando die betreffenden Offiziere hiezu zu befehligen, ihnen den anliegenden Entwurf mitzutheilen und den Bericht dieser Commission mit den noch etwa nötig erachteten Bemerkungen versehen, demnächst ehemöglichst bei Uns einzureichen.

Schwerin, den 26. Januar 1840.

gez. Paul Friedrich,            
Großherzog von Mecklenburg = Schwerin.

Der in dem angeführten Erlaß erwähnte Entwurf des Hauptmanns v. Hirschfeld, getragen von der edelsten Auffassung von den Pflichten des Offizierstandes, begründet die Notwendigkeit der Gründung einer militärischen Bildungsanstalt damit, daß die Leistungen der Offiziere nicht annähernd den zeitgemäßen Anforderungen entsprechen. Er sagt: "Erwägt man, daß bei den jetzigen Ansprüchen - der wissenschaftlichen Ausbildung garnicht einmal gedacht - ein junger Unteroffizier nach einer halbjährigen Dienstzeit, wenn er die geringen wissenschaftlichen Bedingungen erfüllt, schon Offizier werden kann, diese Zeit aber kaum hinreichend ist, einen Soldaten in seinem Dienstkreise notdürftig auszubilden, so läßt es sich nicht verhehlen, daß unmöglich ein Offizier seinen Standpunkt als Lehrer und Vorgesetzter gehörig ausfüllen kann, nicht gedacht des drückenden Gefühls, welches in ihm erwachen muß, wenn er sich in vielen Dienstzweigen von seinen untergebenen Unteroffizieren übertroffen sehen muß".

Die Verhandlungen über die Organisation der Militär-Bildungsanstalt erfuhren durch erhebliche Differenzen in den Ansichten der Kommissionsmitglieder und durch eingehende Erkundigungen nach den Einrichtungen ähnlicher Art in anderen Staaten störenden Aufschub. Zwei Jahre nach dem ersten Schritt, unter dem 14. Februar 1842, erfolgt die Allerhöchste Willensmeinung, daß mit dem 1. Juli 1842 die militärische Pflanzschule für Offiziere im dazu umgedauten Domanial-Kranken-Hause in der Bergstraße - Nr. 29, heute Großh. Statistisches Amt - einzurichten sei. Leider war es dem hochherzigen Gründer, Großherzog Paul Friedrich, nicht mehr vergönnt, diesen bemerkenswerten Tag zu erleben. - Die Bildungsanstalt nahm 18 Kadetten auf und bildete sie in dreijährigem Jahres-kursus soweit, daß sie die durch eine Prüfung darzulegende Reife zum Offizier erlangen konnten. 6 Stellen waren für

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 311 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Vollpensionäre, 6 für Halbpensionäre, 6 für Freikadetten, deren Kosten Se. Kgl. Hoh. der Großherzog selbst trug. Hauptsächlich sollten die Söhne von unbemittelten Staatsdienern Berücksichtigung finden. Die Bewerber, welche nicht unter 15 und nicht über 17 Jahre alt sein durften, hatten sich einer strengen wissenschaftlichen Prüfung ihres Wissens zu unterziehen. Die Fächer, welche gelehrt wurden, waren:

Deutsche Sprache, Militärgeschäftsstil, alte, mittlere und neuere Geschichte, Geographie, Militärgeographie, Mathematik, (Arithmetik, Geometrie, Stereometrie, Trigonometrie, Theorie der krummen Linien), militärische Dienstvorschriften, Waffenlehre, elementare und angewandte Taktik, Feldfortifikation, topographisches und fortifikatorisches Zeichnen, französische Sprache, von 1845 noch Englisch; an praktischen Übungen:

Militärgymnastik, Exerzieren mit dem Gewehr und am Geschütz, Scheibenschießen, Fechten, Reiten, Voltigieren, Schwimmen, Tanzen. Artilleristische Kenntnisse für diejenigen, welche sich für die Artillerie, Pferdekenntnis für die, welche sich für die Kavallerie bestimmt haben. 1 ) Vor Beginn der 1. Klasse konnten die Zöglinge ihre Wünsche für die Waffengattung äußern, die nach der Maßgabe erfüllt werden, daß unter den 18 Kadetten in der Regel nicht mehr als 3 Kavalleristen und 2 Artilleristen sich befinden dürfen. Die Verteilung der Lehrfächer fand derart statt, daß in den beiden unteren Klassen die allgemeinen, in der 1. Klasse die militärischen Wissenschaften überwiegend getrieben wurden. Die Kommission für die Austrittsprüfung bestand aus dem Direktor der Militär - Bildungsanstalt als Präses, 2 Militär- und 2 Zivillehrern. Es wurden angefertigt: Ein deutscher Aufsatz, eine Meldung oder ein Bericht, dem Geschäftsleben des Militärs entnommen, eine Mathematik-Arbeit, eine geschichtliche oder literaturgeschichtliche Abhandlung, eine Übersetzung aus dem Lateinischen ins Deutsche, eine solche aus dem Englischen und Französischen ins Deutsche, eine Ausarbeitung aus den militärischen Wissenschaften. (Dienstkenntnis, Wassenlehre, Taktik, Terrainlehre, Fortifikation und Artillerie). Dazu kam eine Prüfung in der Fertigkeit und Gewandtheit im militärischen Zeichnen und Geländeaufnehmen sowie im Schnell- und Schönschreiben. Nach bestandenem Offizier - Examen erhielten die Militärschüler das Feldwebel-Portepee und wurden den verschiebenen Truppenteilen zur Dienstleistung zugeteilt,


1) Es erhielten in Wirklichkeit diesen Unterricht alle Zöglinge.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 312 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

wobei bei der Infanterie die Wahl des Bataillons möglichst berücksichtigt wurde. Bei der Truppe taten diese Kadetten-Unteroffiziere 9 Monate bis 1 Jahr Dienst, um alle Einzelheiten desselben kennen zu lernen. Diejenigen ehemaligen Zöglinge, welche Frei-Kadetten gewesen waren, rückten entweder in vakante Unteroffizierstellen ein und wurden mit Bekleidung, Löhnung, Brot usw. versehen oder mußten über den Etat angestellt werden. Die "Pensinärs" hingegen, die in der Militär-Bildungsanstalt gegen Zahlung von 300 bezw. 200 Taler Erziehungsgeld aufgenommen worden waren, mußten sich auf ihre Kosten in der Truppe bis zur definitiven Anstellung als Offiziere erhalten. Die Frei-Kadetten übernahmen die Verpflichtung, 6 Jahre als Offiziere im Großherzoglichen Korps zu dienen. Wenn die Kadetten-Unteroffiziere die gesetzliche praktische Dienstleistungszeit beendet hatten und von dem Offizierkorps ihrer Truppe 511 Offizieren würdig erkannt worden waren, konnten sie zu Offizieren Sr. Kgl. Hoh. dem Großherzog in Vorschlag gebracht werden.

Während ihres Aufenthaltes in der Militär-Bildungsanstalt erhielten die Zöglinge freie Bekleidung, Ausrüstung und Verpflegung sowie monatlich 1 Taler 24 Schillinge Taschengeld, wofür die Schreib- und Zeichen - Materialien gehalten werden mußten. Beim Eintritt in das Institut hatte jeder Zögling 12 Hemden, 12 Taschentücher, 12 paar Strümpfe, 2 paar Stiefeln mitzubringen. Die Militär - Bildungsanstalt stand unter der Oberleitung des Brigade-Kommandos, General-Major v. Elderhorst 2 ), das die Gesuche der Bewerber und die


2) Hartwig v. Elderhorst, geb. 9. Oktober 1789, Großherzoglich Mecklenburgischer Page, trat
1805 in Kurhessische Dienste beim Regiment v. Wurmb,
1806 Sekondleutnant im Kurhessischen Garde-Regiment,
1809 Premierleutnant,
1810 Hauptmann, 1813 zum 9. Preußischen Regiment, Feldzug nach Rußland, dann Abschied, trat Ende
1813 als Bataillons-Chef ins 7. Preußische Infanterie-Regiment,
1815 in Meckleuburgische Dienste als Major und Kommandeur des Grenadier-Garde-Bataillons,
1825 Oberstleutnant,
1837 Oberst,
1839 Brigade-Kommandeur,
1840 General-Major,
1841 zur Bundes-Inspektion nach Württemberg kommandiert,
1849 Abschied bewilligt,
1871 gestorben in Schwerin.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 313 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Ergebnisse der Eintrittsprüfung Sr. Kgl. Hoh. dem Großherzog vorzulegen hatte. Die außerordentliche Fürsorge des erhabenen Landesherrn für die so wichtige Vorbereitungsschule für das Offizierkorps geht aus jedem Blatt der alten Akten hervor, und es berührt uns, wenn wir sehen, wie er dem Fortschritte jedes einzelnen der Zöglinge sein wärmstes Interesse entgegenbringt. Zunächst wurde nur, aufbauend, die unterste, 3. Klasse, gebildet, 6 Kadetten machten den Stamm des neuen Hauses aus, an dessen Spitze Se. Königliche Hoheit seinen um das Zustandekommen des Ganzen so überaus verdienstvollen Flügeladjutanten, nunmehrigen Major v. Hirschfeld 3 ) stellte, der aber schon nach kaum 3 Monaten aus seiner Stellung durch den Tod gerissen wurde. Ihn ersetzte Hauptmann und Flügeladjutant v. Zütow 4 ), sein Stellvertreter war der Brigadeadjutant Hauptmann Oldenburg. Unter ihm fungierte als Aufsichtsoffizier Leutnant Baron August v. Stenglin 5 ) vom Garde-Gren.-


3) Ludwig v. Hirschfeld , geb. 15. März 1803 auf Gut Priesholz in Schleswig-Holstein,
1821 Premierleutnant bei der Artillerie,
1832 Adjutant der Großherz. Brigade,
1834 kommandiert zu Sr. Kgl. Hoh. dem Erbgroßherzog,
1835 Kapitän und Generalstabs-Offizier,
1837 Flügeladjutant Sr. Kgl. Hoh. des Großherzogs,
1840 Major,
1840 Oktober gestorben.
4) Hermann Hans Rudolph Christian Maximilian v. Zülow, geb. 12. April 1806 zu Nortorf i. Holstein,
1825 Sekondleutnant im Grenadier-Garde-Bataillon,
1835 Premierleutnant und Brigadendjutant,
1836 Stabskapitän,
1840 Kapitän,
1842 Flügeladjutant und Direktor der Militär-Bildunsanstalt,
1844 Major,
1849 zum Militär-Departement kommandiert,
1850 Oberstleutnant,
1852 Direktor der Ministeriail-Abteilung für Militärsachen,
1853 Oberst unter besonderer Anerkennung seiner Verdienste,
1856 Chef des Militär-Departements mit Generalsrang,
1858 General-Major, Geueral-Adjutant und Chef der Gendarmerie,
1864 den Rang eines Geheimen Rates in Anerkennung seiner guten Dienste, General-Leutnant,
1874 General der Infanterie,
1879 14. Januar gestorben zu Schwerin.
5) August Bar. v. Stenglin , geb. 20. September 1816 zu Gelbensande,
1835 Sekondleutnant im Grenadier-Garde-Bataillon,
1842 Aufsichtsoffizier bei der Militär-Bildungsanstalt,
(  ...  )
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 314 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Bataillon. Die Kadetten trugen die Uniform ähnlich der des jetzigen Füsilier-Regiments Nr. 90, Litewken von blauem Tuch, roten Vorstößen, weißen Achselklappen, graue Tuchhosen mit roten Biesen, blautuchene Mützen und Tschakos mit Pompon und weißer Fangschnur, schwarze Tuchwesten, graue Uniformmäntel mit roten Kragen, Turnjacken aus Drillich. Sie hatten Gewehre und an sonstigen Waffen und Ausrüstungsstücken Säbel mit Bandelier, Tornister und Kochgeschirr.

Der Ökonom Arfert, mit Feldwebelrang und militärisch gekleidet, mit einem Gehalt von jährlich 162 Taler bei freier Station, sorgte für die Verpflegung, ein Unteroffizier als Furier hatte das Mobiliar unter sich, zwei Aufwärter besorgten die Reinigung der Kleider und des Schuhwerks. Der Etat belief sich im ersten Jahre auf 1736 Taler, im zweiten 2136 Taler, von da ab mit 18 Zöglingen im Etat auf 2800 Taler. Die erste Veranschlagung konnte nur auf theoretischer Grundlage geschehen, nach und nach erhöhten sich die Bedürfnisse und bereits 1845 reichte die letztgenannte Summe nicht annähernd. Dabei erreichte die Zöglingszahl selten die Etatshöhe. Es ist dies nur dadurch zu erklären, daß infolge der strengen Eintrittsprüfung bei den damals noch wenig entwickelten Schulverhältnissen viele Anwärter abgewiesen werden mußten und daß das Erziehungsgeld für die damalige Zeit als ein sehr hochbemessenes angesehen werden mußte, das zu zahlen, manchem zu schwer gefallen ist. Wiederum mußte der Staat auch mit den verfügbaren Mitteln rechnen, und die Wirtschaftsführung ließ sich billiger, als es geschah, wohl nicht einrichten. Das Persona! war im Verhältnis zu der Zahl der Zöglinge zu zahlreich, es umfaßte mit den Zivillehrern 14 Personen und konnte doch, weil drei Lehrklassen bestanden, nicht wohl verringert werden. Dazu kam, daß ein älteres, ziemlich dauernd reparaturbedürftiges Gebäude überwiesen worden war.

Im Gründungsjahre der Militär - Bildungsanstalt ging das bisher vorhandene Großherzogliche Pageninstitut ein, und die Pagen erhielten vielfach anstelle der ihnen gewährten Pagen-


(  ...  ) 1849 Hauptmann und Kompanie-Chef im 2. Musketier-Bataillon,
1858 Major, etatsmäßiger Stabsoffizier im 4. Bataillon und zum Direktor der Divisionsschule ernannt,
1860 z. D. gestellt und Distrikts-Oberst bei der Gendarmerie-Brigade in Güstrow,
1871 27. Juli gestorben zu Schwerin.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 315 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

stellen Freistellen in der neu geschaffenen Kadettenschule. Aus ihr wurde dann in der Folge die Pagen wieder genommen, wenn man ihrer Dienste bedurfte. Die Zivillehrer waren nur im Nebenamt an der Militär-Bildungsanstalt beschäftigt, der Aufsichtsoffizier und zwei von der Brigade dazu befohlene Offiziere erteilten die militärischen Disziplinen gegen ein besonderes Honorar von 300 Talern. Schon im Mai 1843 verfügt eine Ordre die Erweiterung des Exerzier- und Turnplatzes, daß der "früher zu Bauplätzen reservierte Teil des ehemaligen Hospitalgartens noch dazu genommen werden solle, ohne jedoch die Bebauung desselben für immer unmöglich zu machen". Den Turn- und Fechtunterricht erteilte bis 1843 der Schweriner Fechtmeister Steuerwald, von da ab der aus Kgl. Sächsischen Diensten übergetretene Sergeant Laufer, der auch den Offizieren der Garnison als Lehrer gegeben wurde zur Anlernung der Truppen in diesem Dienstzweige. Auch wurde ihm gestattet, gegen eine jährliche Vergütung von 80 Talern die gymnastischen Übungen am Schweriner Gymnasium zu leiten. Von 1844 ab waren die drei im Organisationsprogramm vorgesehenen Lehrklassen gebildet und die Zöglinge der obersten Klasse, die Kadetten-Unteroffiziere, deren Uniform die Abzeichen des Dienstgrades trug, traten in ihre Funktionen als Träger des guten Geistes. Die jüngeren Militärschüler waren ihnen subordiniert, im 2. Jahre konnten Zöglinge mit tadellosen Leistungen zu Gefreiten ernannt werden. Jeder Kadett hatte die Befolgung der für die Bildungsanstalt erlassenen "Dienstartikel" bei seinem Eintritt dem Direktor durch Handschlag zu geloben. Die Erziehung baute sich auf die Entwickelung eines regen Ehrgefühls auf. Als Mittel zur Einwirkung galt zuförderst das gute Beispiel, von Strafmitteln waren vorgesehen Rügen, Verweise ohne Zeugen oder in öffentlicher Versammlung, Entziehung des Urlaubs und von Vorrechten, sowie Arreststrafen. Es wurden verhängt: Stubenarrest bis zu 14 Tagen, wobei dem Arrestaten der Säbel abgenommen wurde, gelinder Arrest im Arrestzimmer bis zu 8 Tagen, während dessen aller Iunen- und Außendienst verrichtet werden mußte. Bei strengem Arrest, der durch den Brigade-Kommandeur verhängt wurde und eine Höchstdauer von 4 Tagen hatte, verblieb der Arrestat in dem Arrestzimmer eingeschlossen und erhielt nur einen um den anderen Tag warme Kost. Bei allen Arrestarten wurde die Auszeichnung, den Säbel zu tragen, entzogen. Wenn ein Kadett fortwährend

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 316 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

schlechte Sitten, Trägheit im Lernen an den Tag legte, so konnte, unter der Voraussetzung, daß 2/3 der Lehrer damit einverstanden war, der Direktor auf dessen Entlassung antragen. Vorhergegangen mußten aber zwei Verwarnungen sein, die erste von seiten des Direktors in Gegenwart des Aufsichtsoffiziers und eines Lehrers der Anstalt, die zweite von seiten des Brigadekommandeurs in Gegenwart des Direktors. Den Lehrern war eine Strafgewalt nicht gegeben. Kadetten der 2. Klasse wurden bei guter Führung zu Kadettengefreiten, solche der 1. Klasse zu Kadetten-Unteroffizieren auf Vorschtag des Direktors durch das Militär = Departement ernannt. An Kadetten - Unteroffiziere konnte auch als außerordentliche Auszeichnung "die Würde eines Feldwebels" verliehen werden.

Der Anfsichtsoffizier war die ausführende Instanz aller vom Direktor erlassenen Anordnungen, das erziehende Element;

er wohnte in dem Institutsgebäude, durfte verheiratet sein, hatte aber, wenigstens in den ersten Jahren noch, die Verpflichtung, die Mittags- und Abendmahlzeiten mit den Zöglingen einzunehmen. Er erhielt neben seinem Dienstgradsgehalt noch 300 Taler jährlich, freie Wohnung von 4 Zimmern und Heizung.

Nachdem im dritten Jahre des Bestehens der Bildungsanstalt die Hauptschwierigkeiten überwunden waren, durfte man hoffen, daß nun in ruhiger, stetiger Arbeit an dem jungen Nachwuchse des Offizierkorps würde vorangeschritten werden können. Die Kurse gaben den leitenden Behörden die Überzeugung von der Zweckmäßgkeit der Organisation und die shönen Erfolge einer von idealer Auffassung getragenen Erziehung ließen viel erwarten. In erster Linie durften sie wohl den Männern zugeschrieben werden, welchen durch das Allerhöchste Vertrauen die Leitung übertragen worden war. Offiziere, edeldenkend, begeistert für ihre Aufgabe, voll befähigt, sie zu lösen. Es waren Generalmajor v. Elderhorst, Major v. Zülow, Leutnant Frhr. v. Stenglin. So kam das Jahr 1848 heran und mit ihm der Reif, der die junge Pflanze bis zur Wurzel berühren sollte. Eine der wesentlichsten Zeitfragen war die Aufhebung oder gänzliche Umgestaltung der militärischen Erziehungsanstalten, der § 62 des Entwurfs einer Deutschen Wehrverfassung sprach bereits die Aufhebung aller einseitigen Anstalten solcher Art aus. Da trat die Frage an die Regierungsgewalt, welche den Strömungen der Zeit schon

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 317 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

an anderen Stellen nachgegeben hatte, heran, wie sie sich der jungen, mit Sorgen und Mühen erstandenen Schöpfung gegenüber stellen wolle. Es war sicherlich eine schwere Entscheidung, die in dieser Zeit getroffen werden mußte. Bei ihr handelte es sich um Sein oder Nichtsein einer aus landesväterlicher Fürsorge entsprossenen, vielen Familien segensreichen Stiftung. Großherzog Friedrich Franz II. befahl unter dem 20. Januar 1849 eine derartige Reorganisation der bisherigen Militär - Bildungsanstalt, daß sie für die Folge vorzugsweise Fachunterrichts- weniger Erziehungsanstalt sein solle. Man gab also gerade das auf, was man s. Zt. zu erreichen erstrebt hatte: die Anwärter aus den Offizierberuf für die besonderen Eigenschaften, die er verlangt, noch in jugendlichem, der Einwirkung nachgehenden Alter, systematisch zu erziehen. Zu Ostern 1849 schon wurden keine neuen Zöglinge für die 3. Klasse mehr aufgenommen, sondern nur solche, welche die Reise für die Prima eines Mecklenburgischen Gymnasiums nachweisen konnten, sie bildeten den Anfang der neuen militärischen Fachschule (Divisionsschule). Die noch aus der alten Organisation stammenden 8 Kadetten erhielten zunächst weiter den bisherigen Unterricht. Nach dem am 22. Mai 1849 erfolgten Abschluß der Konvention mit Preußen trat das Großherzoglich Mecklenburgische Militärdepartement mit dem preußischen Kriegsministerium in Verbindung zum Zwecke, einer Anzahl von Landeskindern die Möglichkeit zu geben, in den Kadettenanstalten Preußens ihre Ausbildung zu erhalten. Preußen bewilligte 18 Stellen in seinen Kadettenanstalten an Landeskinder Mecklenburgs, das aus seinen Etatsmitteln jährlich 1 200 Taler dafür als Zuschuß gab. - Durch die Vermittelung der Großherzoglichen Regierung ist dann in der Zeit von 1850-1856 eine ganze Schar von Söhnen Mecklenburgs, reich unterstützt durch staatliche bezw. Schatullen-Mittel, in den preußischen Kadettenvoranstalten und in der Hauptanstalt zu Berlin zu Offizieren gebildet worden. Die größere Zahl von ihnen nahm das Kadettenhaus Potsdam auf. Mit Ende Juni 1850 hört die erste Großherzoglich Mecklenburgische Militär-Bildnngsanstalt auf zu bestehen. In die Räume zieht nun die Divisionsschule, spätere Kriegsschule, welche nach dem Muster der Preußischen Anstalten gleicher Art eingerichtet wird; sie hat daselbst bis zur Wiedereinrichtung der Militär-Bildungsanstalt im Jahre 1856 bestanden und ist im Jahre 1860 mit dieser organisch vereinigt worden.

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 318 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Der ersten Kadettenschule war nur ein kurzes Blühen vergönnt gewesen. Erstanden aus edelsten Beweggründen, haben ihre Leiter sich treu und mit hohem Verständnis befleißigt, tüchtigen Nachwuchs dem kleinen Offizierkorps des Landes zu erziehen; noch waren nach und nach hervortretende Mängel abzustellen, der wissenschaftliche Standpunkt blieb vor allem zu erhöhen. Nun, nach schönem Anlauf, hieß es, das mit Mühe Erreichte aufzugeben. Und doch war dies vielleicht für den Augenblick das Richtigste. Eine landesherrliche Verfügung hatte gestattet, daß junge Leute, die sich dem Militärstande widmen und auf Beförderung zum Offizier dienen wollten, als Freiwillige eintreten, sich außerhalb der Militär-Bildungsanstalt die nötigen Kenntnisse erwerben und nach gründlicher Erlernung des praktischen Dienstes zur Ablegung des Offizier-Examens melden könnten. Dieser kürzere und weniger kostspielige Weg zur Erreichung des Endzieles war dem längeren und teureren mehr und mehr vorgezogen worden. Die zur Unterhaltung der Militär-Bildungsanstalt notwendigen Geldmittel hatten seitdem nicht mehr in einem richtigen Verhältnisse zu den gewonnenen Resultaten gestanden. Die Reorganisation der militärischen Institutionen der deutschen Staaten ließ aber eine Zurückziehung des in der beregten Verfügung gestatteten kürzeren Weges damals nicht zu. Der tätige, wahrlich mit allen Fasern seines Wesens mit der jungen Anstalt verbundene Direktor, Major v. Zülow, mußte selbst Sr. Königl. Hoheit dem Großherzog den Vorschlag unterbreiten, das Kadetteninstitut eingehen zu lassen. Ihm wurde unter dem 9. Juli 1850 in einem huldvollen Allerhöchsten Handschreiben die warme Anerkennung und der Dank seines erhabenen Landesherrn ausgesprochen für die große Hingabe an seine ihm zugewiesene Ausgabe.

Das Anstaltsleben während der ersten Periode des Bestehens der Militär-Bildungsanstalt trug, bei aller Betonung einer militärischen Erziehung, einen familiären Charakter. Der Aufsichtsoffizier war diejenige Person, auf welcher die ganze Last und die Verantwortung ruhte, von seiner Zuverlässigkeit, seinem Eifer und seinem Verständnis für die Aufgabe hing im Grunde der Erfolg der Erziehung ab. Er ordnete alle Einzelheiten des inneren Dienstes an und beaufsichtigte ihn, empfing die Pensionsgelder, war Mitglied der Kassenkommission, zahlte das monatliche Taschengeld an die Zöglinge, verwaltete die Vergnügungskasse, kontrollierte die Ausgabenbücher und

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 319 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

hatte die erste Strafgewalt. War er verhindert, so vertrat ihn für kurze Zeit der Furier, ein aus der Truppe abgegebener Unteroffizier, bei längerer Abwesenheit befahl die Brigade einen Offizier. Das von den Aufsichtsoffizieren geführte, in den Akten vorhandene Tagebuch gibt interessante Einblicke in das Getriebe des kleinen Staates. Bei der großen Sparsamkeit, welche erforderlich war, um hohe Zuschüsse zu vermeiden, mußte sorgsam gewirtschaftet werden, das alte Haus bedurfte fortdauernder Reparaturen, und vielfach muß Notwendiges lange entbehrt werden. Am Vormittage waren meist 4 Stunden, am Nachmittage 2 Stunden wissenschaftlicher Unterricht, gegen Abend wurden die Aufgaben für den folgenden Tag erledigt, dazwischen fielen Spaziergänge oder gymnastische sowie Exerzierübungen. Da die Zöglinge, die aus dem Kindesalter heraus, von nicht bedeutendem Altersunterschied waren, so gestaltete sich auch das Zusammenleben harmonisch, Quälereien Älterer Jüngeren gegenüber gehörten zu den Ausnahmen, trotzdem die Schüler der beiden niedersten Klassen nach den Vorschriften diejenigen der höchsten Klasse als ihre Vorgesetzten anzusehen hatten. Die Aufsichtsbehörde konnte aber auch wenig damit rechnen, von dieser höchsten Klasse wesentlich unterstützt zu werden, denn auch sie waren noch recht unfertig und erziehungsbedürftig. Der Furier, ein für seinen Stand zwar recht gebildeter, aber wie es scheint, wenig verlässiger Mann, konnte keine wesentliche Hilfe bei der Erziehung sein und war es auch nicht, denn die Zöglinge sahen ihn nicht als voll an und schlugen ihm, der noch dazu hochgradig kurzsichtig war, oft genug ein Schnippchen. Mit väterlicher Liebe überwacht der Aufsichtsoffizier seine Zöglinge, sieht auf die Individualität derselben einzuwirken, mahnt, lobt, straft und sucht die mancherlei auftretenden Fehler zu bekämpfen, Charaktere zu erziehen. Übermut, Mangel an Pflichtgefühl, Trotz und Ungehorsam seiner Zöglinge machen dem treu und zielsicher seines Amtes waltenden ersten Aufsichtsoffizier das Leben nicht immer ganz leicht. Die meisten der jungen, bereits konfirmierten Leute hatten unter verhältnismäßig großer Freiheit die Zivilschulen bis zum Eintritt in die Militär-Bildungsanstalt besucht, die ehemaligen Pagen waren durch ihre Stellung und ihre freiere Sondererziehung am Hofe verwöhnt worden, nun sollten sie sich unter dem Zwang militärischer Zucht fügen und in scharf auf die Minute geregelter Tageseinteilung ihre Pflichten erfüllen. Manch einem Jünglinge ist das Einleben nicht leicht geworden, um so mehr, als in

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 320 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

den ersten drei Jahren bis zum völligen Zusammenschweißen der drei Klassen die Disziplin besonders scharf gehandhabt wurde. Doch nicht klösterlich streng von der Außenwelt abgeschlossen leben die Knaben, sie dürfen, natürlich mit Urlaub, je nach der Stufe, auf der sie sich befinden, in den dafür gesetzten Schranken freien Gebrauch machen von ihren Mußestunden. Sie gehen in die Stadt, oder hinaus in die reizvolle Umgebung, besuchen Verwandte. Mit ihrem Mentor machen sie Ausflüge, Spaziergänge, Ruderfahrten. Besonders bevorzugt dafür sind Lankow und das schöne Friedrichsthal, bei gering bemessener Zeit ist der Werder oder der Zeltenberg das Ziel, wo im Freien Gesellschaftsspiele oder Wettlauf die muntere Schar zusammenhält und diszipliniert. Man geht zum Angeln, Kegelschieben, zum Erdbeeressen zum Gärtner Lobedanz, in den Großherzoglichen Weinberg zur Traubennachlese, zum Nüssesammeln nach dem Kaninchenwerder, im Winter wird auf dem Pfaffenteiche eifrig dem Schlittschuhlauf gehuldigt. Dabei wird aber die wissenschaftliche Fortbildung nicht hintangesetzt, die Zöglinge besuchen Experimentalvorträge in Physik und Chemie, sind zugegen, wenn berühmte Reisende vor dem Schweriner Publikum die Ergebnisse ihrer Forschungen dartun, und sind ständige Zuhörer bei den Festfeiern in der Aula des Gymnasiums. Die Theaterintendanz gibt einige Freiplätze, zu Zeiten abonnieren die Kadetten aus den Mitteln ihres Taschengeldes von monatlich 32 Schillingen (ca. 2 Mark in unserem heutigen Gelde) auf Plätze im Parkett und haben dadurch die Gelegenheit manch schönen Genusses, wenn auch nicht geleugnet werden kann, daß die Theateraufführungen vielfach ablenkend einwirkten und eine oder die andere auch den Jüngeren und Unreiferen nicht förderlich war. Den Paraden der Garnison, den Exerzierübungen und Feldmanövern der Schweriner Garnison bezw. der auswärtigen Truppen, wenn sie in der Nähe stattfanden, durften die jungen Marssöhne hie und da beiwohnen. Das war jedesmal besondere Freude, hatte doch auch fast ein jeder von ihnen bei den Truppen Verwandte, die dann die Gelegenheit wahrnahmen, den kleinen Bruder oder Vetter recht zu verwöhnen. Da der Stundenplan selbst der untersten Klasse bereits militärische Wissenschaft an die Kadetten dieser ersten Periode heranbrachte, so betrachteten sie sich bereits ein klein wenig zur Armee gehörig. Kleidung und Ausrüstung war ja, wie schon erwähnt, ganz militärisch, die oberste Klasse schoß sogar bereits mit der Büchse auf 100 und 150 Schritt auf dem Werder. Die

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 321 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

gymnastischen Übungen sind früher, als dies aus den Preußischen Kadettenanstalten der Fall war, in der Militär-Bildungsanstalt gepflegt worden. Das Florett-Papier-Gewehrfechten und das Fechten Gewehr gegen Lanze fand im großen Speisesaale statt. Die im Pagenkorps erzogenen Kadetten hatten darin vor den übrigen einen Vorsprung, da sie dort schon im Hieb- und Stoß-fechten ausgebildet worden waren. Die älteren Kadetten, die der 1. Klasse angehörten, erhielten im Großherzoglichen Marstall unentgeltlich dreimal wöchentlich Unterricht im Reiten und zweimal in der Pferdekenntnis. Ein Sergeant des Garde-Grenadier-Bataillons, und zwar derselbe, welcher Se. Kgl. Hoh. den Großherzog "ausexerziert" hatte, exerzierte die Kadetten und manchmal gings sogar zu Solchen Übungen nach dem Alten Garten, wozu dann stets Säbel und Tschako angelegt werden mußten. Kleinere Tiraillierübungen, kürzere und längere Marschübungen, sogar mit Abkochen, wurden immer gern gesehen. Eine solche, bei der aber auch das Vergnügen zu seinem Recht kommen durfte, fand im Mai 1844 nach Ludwigslust statt. In Turnjacken, den Tornister mit einigem Mundvorrat beschwert, den Säbel umgeschnallt, ohne Gewehr wurde um 11 Uhr vormittags abgerückt. Ein einspänniger Wagen, der die bessere Garnitur enthielt und auf dem, wenn nötig, auch wohl einer oder zwei Fußkranke befördert werden konnten, begleitete die kleine Truppe. Im Haselholz wurde der erste Halt gemacht, im Ortkrug, halbwegs Ludwigslust, fand um 4 Uhr nachmittags die größere Pause zur Mittagsmahlzeit statt, Nachtlager war in Dreenkrögen festgemacht, wo die muntere Schar auf Stroh in der Wirtsstube gebettet wurde. Am anderen Morgen ging es frisch gestärkt zu Körners Grab und kurz vor Ludwigslust wurde "große Toilette" gemacht, der Marschanzug mit der besseren Garnitur - Litewka und weiße Beinkleider - vertauscht, um beim Einrücken in die Residenz einen günstigen Eindruck zu machen. Drei Zimmer im Hotel Weimar waren bestellt worden. Das Besehen der öffentlichen Bauten, insbesondere des Großherzoglichen Schlosses, der Kavalleriekaserne, nahm den halben zweiten und dritten Tag in Anspruch. Am vierten Tag 5 Uhr vormittags wurde der Rückmarsch angetreten und bereits um 2 Uhr 30 Min. nachmittags traf man, ohne einen Maroden zu haben, trotzdem sich das Schuhzeug als für derartige Märsche ;zu fein erwiesen hatte, in der Bildungsanstalt wieder ein. Die Kosten hatten sich für den Kadetten auf 1 Taler 6 Schillinge belaufen, sie wurden zum Teil von der Vergnügungskasse

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 322 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

getragen, zu der jeder vom Taschengeld beisteuerte. - Die Freude an der Natur, an harmlosen Vergnügungen wurde bei allen sich darbietenden Gelegenheiten geweckt und zu erhalten gesucht. Bei Ausflügen kehrt man wohl hier und da einmal ein, ist aber genügsam, dicke Milch und Krebse, die damals geringen Preis hatten, kamen auf die Tafel, bei festlicher Gelegenheit wird wohl einmal eine Bowle aus leichtem Wein gemacht, besonders dann, wenn die oberste Klasse nach bestandenem Examen den unteren Klassen - wie üblich - "einen Satz gab".

Das Prinzip bei der Verteilung der Zöglinge auf die Stuben zu "Stubengemeinschaften" war: die defreundetsten auseinander zu bringen, den Gewissenhaftesten und Ordentlichsten die größte Zahl Untergebener zuzuweisen, um auf diese günstig einzuwirken. Das Untergebenenverhältnis der Jüngeren zu den Älteren wurde von der Leitung von Anfang an als ein Mangel angesehen, man täuschte sich auch nicht über die Gefahren, die es hervorbringen konnte, aber man sah in ihm doch wieder eine Vorschule für die spätere Zeit und für den militärischen Beruf insonderheit, dem sich die Knaben widmen wollten. - Die Kadetten mußten ihre Uniformen und Ausrüstungsstücke selbst reinigen, beim Morgenappell wurde die "Propretät" durch den Offizier oder den Furier einer eingehenden Prüfung unterzogen, die "propren" Kadetten genossen das Vorrecht der Befreiung von dieser Musterung. Die Verpflegung war eine reichliche, sehr kräftige und schmackhafte, sie bestand aus 5 Mahlzeiten am Tage und, wenn, wie in dem Tagebuch des Aufsichtsoffiziers, darüber Klage geführt wird, daß an einem Tage das Mittagessen, bestehend aus Suppe, Bratfischen, Frikandellen mit Kartoffeln, "zu frugal" gewesen sei, so kann man füglich den Rückschluß machen, daß die Ernährung dem voll entsprach, was einem im Wachstum begriffenen Knaben notwendig ist. Zuerst war es Vorschrift, viermal wöchentlich gebratenes Fleisch zu Mittag zu verabreichen, später reduzierte man es auf dreimal und gibt einmal ein Fischgericht. Des Sonntags gab es stets drei Gänge. - Der Gesundheits-zustand ist ein auffallend guter, ein Truppenarzt hat den Sanitätsdienst, die Mittel sind natürlich, entsprechend dem damaligen Standpunkt der ärztlichen Wissenschaft oft recht drastische, Blutegel, Purgative und Brechmittel nehmen dabei die erste Stelle ein. Zu Beginn der Einrichtung der Militär-Bildungsanstalt war kein besonderes Krankenzimmer vorhanden,

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 323 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

die Unterbringung schwerkranker oder an übertragbaren Krankheiten leidender Zöglinge aber wegen der zu mangelhaften Einrichtungen des Garnisonhospitals unmöglich; später - gegen 1846 - trat auch hierin ein Wandel ein, wenn auch es mit der Hygiene dann immer noch schlimm genug stand. - Groß ist stets die Freude, wenn die Militär-Bildungsanstalt durch den allverehrten Landesherrn besichtigt wird. Großherzog Paul Friedrich war es nur noch vergönnt, die für das Institut, seine eigenste Schöpfung, bestimmten Räume anzusehen, sein Heimgang wurde schmerzlich empfunden. Seinem Nachfolger war die Stiftung seines erlauchten Vaters ein wertvolles Vermächtnis. Er ließ es sich nicht nehmen, die Kadettenschule in allen ihren Aufgaben persönlich unter seinen Schutz zu nehmen, sorgte in der weitgehendsten Weise für die, bei den damals so knapp fließenden Geldmitteln, schwer zu leistenden Zuschüsse und hatte Interesse für jeden einzelnen Zögling. Er behielt sich die Entscheidung über Aufnahme und Entlassung vor und griff selbst in die Leitung ein, wenn er dies für erforderlich erachtete. Oft erscheint er unangemeldet, besucht den Unterricht, das Fechten und Exerzieren und wohnt den wissenschaftlichen Abschlußprüfungen bei. Er sah es gern, wenn der junge Nachwuchs des Offizierkorps bei den an Sonn- und Festtagen stattfindenden Kirchenparaden erschien, oder in den im Frühjahr und Sommer errichteten stehenden Feldlagern, in denen die Ausbildung der Truppen stattfand. Aus den Zöglingen der Militär-Bildungsanstalt wählte er die am Hofe benötigten Pagen, zu denen natürlich nur solche in Frage kamen, welche sich durch Tüchtigkeit und tadellose Führung hierfür qualifiziert gemacht hatten.

Bereits im Jahre 1853 werden von mehreren Seiten Sr. Königl. Hoh. dem Großherzog Vorschläge unterbreitet, die dahin zielen, die Militär - Bildungsanstalt wiedererstehen zu lassen, und zwar unter Aushebung der Divisionsschule. Ganz hervorstechend beteiligt daran waren der damalige Direktor der Divisionsschule und der Kommandeur der Division, Oberst v. Witzleben. Als Gründe dafür geben die f. Zt. eingereichten Berichte, "einmal die durch die Erfahrung begründete Notwendigkeit, namentlich in kleinen Kontingenten, die Offizier-Aspiranten nicht nur in möglichst kurzer Zeit zum Examen über kein militärische Disziplinen vorzubereiten, sondern die sich dem Militärstande widmenden jungen Leute wirklich militärisch zu erziehen, und zum anderen, dem Kontingente eine möglichst regelmäßige Ergänzung des Offizierkorps in Ausstcht stellen

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 324 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

zu können." Die Verhandlungen über diese Angelegenheit nehmen fast drei Jahre in Anspruch, es galt, genaue Informationen einzuziehen über die Organisation solcher Bildungsanstalten in anderen Staaten mit ähnlicher militärischer Einrichtung und von ziemlich gleicher Größe wie Mecklenburg, aber auch Bewährtes größerer Staaten auf das kleinere Land zweckmäßig anzuwenden. Die Zeitläufte hatten sich gewandelt, es lag keine Notwendigkeit vor, den großen Grundgedanken für die Errichtung der ersten Militär-Bildungsanstalt aufzugeben:

Systematische Heranbildung des Offizierersatzes in besonders dafür eingerichteten Instituten. Verband man zudem die beiden hierfür in Frage kommenden Einrichtungen allmählich organisch, so konnte man hoffen, daß die dafür ausgeworfenen Geldmittel eine nicht erhebliche Belastung des Staatssäckels darstellen würden. Am 10. März 1856 bestätigt Großherzog Friedrich Franz II. das Reglement für die neue Bildungsanstalt und defiehlt, daß es mit Ostern, bezw. 1. Mai desselben Jahres, in Kraft zu treten habe. Danach unterstand die Bildungsanstalt direkt dem Militär-Departement, erhielt die gleichen Räume wieder zugewiesen, welche sie von 1842 - 1850 inne gehabt hatte. Sie bestand aus drei Klassen, Tertia, Sekunda, Prima, entsprechend in allen wissenschaftlichen Anforderungen genau den Vorschriften des Preußischen Kadettenkorps. Am Schluß des Prima-Jahres erfolgte die Ablegung der Portepeefähnrichs-Prüfung vor der aus den Lehrern der Militär-Bildungsanstalt bestehenden Prüfungskommission. Wer diese Prüfung bestanden hat, trat mit der Aussicht auf Beförderung zum Portepeefähnrich und Zulassung zur Divisionsschule in die Truppe ein. Unter dem 29. April 1856 wird Major Köhler, der bisderige Direktor der Divisionsschule, zum Direktor der zweiten Militär-Bildungsanstalt ernannt. Er war unstreitig nach seiner Persönlichkeit und seiner Vorbildung in hohem Grade geeignet, die Reorganisation durchzuführen. Geb. 15. Januar 1812 zu Dresden, 1834 Leutnant im Kgl. Sächs. Ingenieurkorps, 1836 - 1844 Lehrer an der Kgl. Militär - Bildungsanstalt, 1840 Oderleutnant, 1845 - 1848 praktischen Dienst bei der Pionier- und Pontonier-Kompanie und zur Landesaufnahme, zugleich von Ostern 1844 bis 16. Mai 1846 Lehrer der Königlichen Prinzen, 7. April 1848 unter Ernennung zum Hauptmann der erbetene Abschied bewilligt. Am 14. April 1848 als Hauptmann im Generalstabe in Großherzogl. Mecklenb. Dienste getreten, 1849 Feldzug in Baden, 1850 zur Dienstleistung bei der Ministerialabteilung

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 325 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

für Militärangelegenheiten kommandiert, 1850 - 1856 Direktor der Divisionsschule. Der erste Aufsichtsoffizier, Premier-Leutnant v. Conring 6 ), war von 1846 - 1849 Zögling der ehemaligen Militär - Bildungsanstalt gewesen. Sein Nachfolger, Premier-Leutnant Bruns, der bis zum Schluß bleiden sollte, hatte, wie Hauptmann Köhler, eine bewegte Vergangenheit hinter sich. Geboren 15. Februar 1821 zu Minden i. Westf., 1839 in das Preußische Infanterie-Regiment Nr. 15 eingetreten, 1841 Sekond-Leutnant, 1846 - 1847 zur Allgemeinen Kriegsschule in Berlin, 1849 Feldzug gegen Dänemark, 1851 die Erlaubnis zur Auswanderung erteilt, unter Ernennung zum Premier-Leutnant der Abschied bewilligt, angestellt als Premier-Leutnant und Kompanie-Kommandeur im Hamburgischen Infanterie-Batallion, 1854 der Abschied bewilligt, von 1854 - 1858 lebte er als Privatmann in Hamburg, wird am 1. April 1858 in Großherzoglich Mecklenburgischen Diensten angestellt. - Zum ersten Kursus in der untersten Klasse meldeten sich neu 6 Anwärter, dazu traten diejenigen Zöglinge Mecklenburgischer Herkunft, welche im Kadettenhaus Potsdam aufgenommen worden waren und dort die Reise der Tertia erlangt hatten. Nach und nach, von unten aufbauend, bildete man die drei Klassen, doch gelangte die in Aussicht genommene Verbindung der Divisionsschule mit der Militär-Bildungsanstalt vorerst nicht zur Ausführung. Der Grund dafür ist aus dem mir zugänglichen Aktenmaterial nicht ersichtlich geworden. Die Einrichtungen bezweckten zunächst nur, die Zöglinge zur Ablegung des Portepeefähnrich-Examens zu fördern, die Verbindung der wissenschaftlichen Fächer mit den militärischen fand, auch nur in ganz geringem Umfange, allein in der 1. Klasse statt, in welcher 1 Stunde Taktik, 1 Stunde Dienstkenntnis, 1 Stunde militärisches Zeichnen in


6) Enno v. Conring,
1846 - 1849 Mecklenburgischer Kadett,
1849 Sekondleutnant im Grenadier-Garde-Bataillon,
1856 Premierleutnant,
1857 - 1858 Aufssichtsoffizier an der Divisionsschule,
1858 - 1860 zur Allgem. Kriegsschule (Kriegs-Akademie) zu Berlin,
1860 Hauptmann,
1861 Generalstabs-Offizier der Division,
1868 Major und Flügeladjutant,
1870 ins Preußische 5. Thür. Infanterie-Regiment Nr. 95 und dann ins Preußische Königin Elisabeth-Regiment versetzt,
1873 Oberstleutnant,
1876 Oberst und Kommandeur des Infanterie-Regiments Nr. 81,
1882 z. D. Offizieren v. d. Armee versetzt.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 326 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

den Stundenplan aufgenommen war. Der Unterricht in den Wissenschaften fand nur an den Vormittagen statt, zwischen 7 und 1 Uhr, mit einer ganzen Stunde Freizeit, in welcher das zweite Frühstück eingenommen wurde. Zwischen 1 und 2 Uhr war das Mittagessen, zwischen 3 und 5 Uhr der praktische Dienst, wie Gymnastik, Fechten, Exerzieren, Tanzen, zwischen 6 30 und 8 30 Uhr die Arbeitsstunde in den Wohnzimmern, um 9 30 Uhr ging man zur Ruhe. Die Zöglinge bewohnten zu 4 oder 5 ein Zimmer und hatten ein gemeinschaftliches Schlafzimmer, diejenigen der odersten Klasse, die sogenannten Kadetten-Unteroffiziere, fungierten als Stubenälteste. Die ganze Pension betrug 300 Taler, die ermäßigte 200 und 100 Taler. Beim Eintritt mußte jeder Zögling mitbringen: die normalmäßigen Großmontierungsstücke eines Soldaten, 2 Paar Tanzstrümpfe, 1 Paar Tanzschuhe, 1 Paar Badehosen, 3 Halsbinden und die vorschriftsmäßigen Lehrbücher, bezw. 35 Taler, aus denen dann das Erforderliche zur ersten Ausstattung bestritten wurde. Die pekuniären Anforderungen an die Eltern der Zöglinge müssen als recht hoch bezeichnet werden. Bei einer so geringen Schülerzahl war die Wirtschaftsführung naturgemäß eine sehr kostspielige, man kannte dies ja bereits von der ersten Periode zwischen 1842 und 1850, und wußte doch nicht, Rat zu schaffen.

Mit dem 20. April 1860 beginnt ein drittes Stadium in der Geschichte der Militär-Bildungsanstalt. Unter diesem Datum befiehlt Se. Kgl. Hoh. der Großherzog die Vereinigung der Militär-Bildungsanstalt mit der Divisionsschule. Gewiß werden Zweckmäßigkeitsgründe, wesentlich im besonderen die dadurch gegebene Möglichkeit mitgespielt haben, die Kosten zu verringern, welche dem Staat durch die beiden militärischen Erziehungsanstalten aufgebürdet waren. Man stieß die unterste Klasse ab, dadurch, daß man vom Jahre 1861 keinen neuen Schüler dafür aufnahm und fügte oben die Selekta an, welche der gleichen Klasse der Preußischen Institute dieser Art entsprechend, das Ziel zu verfolgen hatte, die Zöglinge auf das Offizier-Examen vorzubereiten. Die Divisionsschule hatte in den letzten Jahren vor der Allerhöchsten Verfügung über die Vereinigung beider militärischer Institute nur eine ganz kleine Zahl von Schülern gehabt; nun verließ sie die ihr im Arsenal zugewiesen gewesenen Räume und siedelte in das Lokal der Militär-Bildungsanstalt über und verschmolz mit ihr. Der Etat ist nunmehr mit der Selekta 24 Zöglinge. Nach Abschluß der 1. Klasse machen die Schüler der Bildungsanstalt vor ihren

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 327 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Lehrern das Examen zum Portepeefähnrich, treten dann 5 - 6 Monate zur Truppe und setzen darauf in der Selekta ihre theoretischen Studien der Militärwissenschaften fort. Die Division kommandierte diese jungen Leute vom Truppenteil ab, nachdem die Kommandeure sich günstig über deren praktische Dienstleistung, die in der Zeit zwischen Ostern und 1. Oktober stattfand, ausgesprochen hatten. Die Einrichtung hatte unstreitig viel Gutes dadurch, daß die Zöglinge der Militär-Bildungsanstalt nach Beendigung der eigentlichen allgemeinwissenschaftlichen Schulzeit vor Eintritt in die speziell militärischen Fächer Einblick in den praktischen Truppendienst erhielten, sie wurden für das Verständnis der Theorie, welche dann gelehrt wurde, in wertvoller Weise vorbereitet. Eine nicht zu übersehene Schwierigkeit lag darin, daß diejenigen jungen Leute, welche nicht vorher in der Militär-Bildungsanstalt erzogen worden waren, nun nicht mit Kameraden von gleichem Dienstgrad, sondern mit viel jüngeren 10 Monate lang in ziemlich enger Gemeinschaft und scharfem Institutszwang zu leben hatten. Wenn man dem auch durch mancherlei Freiheiten, die man den Selektanern zubilligte, Rechnung trug, so blieben die Mängel des Systems bestehen. Die "jungen Herren" traten den jüngeren Schülern der zwei unteren Klassen doch stets als Vorgesetzte gegenüber, und gerade das, was im heutigen Leben des Fähnrichs auf der Kriegsschule so wichtig ist: das gegenseitige "Abschleifen" unter Gleichaltrigen, die Bildung des Charakters hierdurch, ließ sich nicht genugsam herausarbeiten. Wiederum fand sich der bisherige Militärschüler, nachdem er ein halbes Jahr die größere Freiheit außerhalb des Dienstes während seiner Bekanntschaft mit der militärischen Truppe gekostet hatte, nicht immer schnell wieder in die engeren Erziehungsinstitutsregeln, dies umsomehr, weil er in die gleichen Räume zurückkehrte, die er vor kurzem - noch ein halbes Kind - erst verlassen hatte. Hie und da werden auch in den Vierteljahreszeugnissen, die der Aufsichtsoffizier ausstellte, Klagen laut, daß Selektaner sich den Institutsgesetzen nicht unterworfen haben, wiederum hat die Freiheit, welche man diesen jungen Leuten doch ab und an glaubte gewähren zu müssen, zu mancherlei Ausschreitungen geführt. Da die Division nunmehr nach der Verbindung der Divisionsschule mit der Militär-Bildungsanstalt naturgemäß erheblich interessiert dafür war, welche Fortschritte die von ihr in die Selekta kommandierten Fähnriche machten, so war der Militärschule ein höherer Offizier der Division bei-

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 328 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

gegeben. In allen der gemeinsamen Beratung unterworfenen Gegenständen sollte er zu dem Direktor der Anstalt in einem kollegialischen Verhältnisse stehen, so zwar, daß bei den Fragen, die sich auf die Erziehung und den Unterricht der Zöglinge bezogen, seine Wünsche und Anträge eine vorzugsweise Berücksichtigung fänden. Aber über diesen Rahmen hinaus ging man durch die Festsetzung, daß selbst bei Verwaltungsmaßnahmen wichtiger Art der Direktor eine Vereinbarung mit diesem Offizier zu treffen hatte, der den Direktor allerdings in Fällen der Behinderung zu vertreten hatte. Letzterer mußte durch diese Bestimmung erheblich in der freien Entfaltung seiner Persönlichkeit zum Zweck der Leitung des militärischen Erziehungsinstitutes gehemmt werden. Die Division befahl diejenigen Offiziere, welche als Lehrer der Selekta Verwendung finden sollten und beantragte mit oder auch gegen den Wunsch des Direktors bei der Allerhöchsten Stelle deren Wiedereintritt in die Truppe. Diese Lehrer erhielten einen Zuschuß zu ihren sonstigen Emolumenten von 300 Talern jährlich, sie übten in der Zeit zwischen dem Schluß des Selektakursus (1. August) und dem Wiederbeginn desselben (1. Oktober) bei ihrem Truppenteil. Durch die auch für die Selekta geltenden Ferienzeiten der Militär-Bildungsanstalt genossen sie, den anderen Offizieren voraus, weiteren Vorteil. Die Selektaner wohnten zuerst mit den Kadetten zusammen, später in einer besonderen Abteilung, Primaner und Sekundaner bildeten dann Stubengemeinschaften für sich. Dem ältesten Portepeefähnrich wie den Kadetten-Unteroffizieren, die aus den Primanern genommen wurden, lagen besondere Aussichtspflichten ob. Zunächst war vorgesehen, daß der Aufsichtsoffizier, dem doch die wichtige Pflicht der Anleitung und Erziehung oblag, Wohnung im Anstaltsgebäude erhalten solle. Wegen der beschränkten Räume aber mußte bereits im ersten Kursus davon abgesehen werden, gewiß nicht zur Förderung des Erziehungswerkes. Denn nun war die Folge eine wohl anfangs nicht in dem Maße beabsichtigte Erweiterung der Autorität des ältesten Fähnrichs und der Kadetten-Unteroffiziere, deren Charakter doch noch nicht genügend gereift waren, um, bei allem guten Willen, die Einwirkung eines gereiften Mannes ersetzen zu können. Der dem Auffichtsoffizier als Stütze beigegebene Feldwebel vermochte bei seiner anerkannten Tüchtigkeit wohl dazu mitbeizutragen, daß Übertretungen der Institutsvorschriften unterblieden, nicht aber Ersatz zu bieten für die Einwirkung auf ethischem Gebiete. -

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 329 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Dem Aufsichtsoffizier war eine Strafgewalt von den Verweisen bis zum Stubenarrest in der Dauer von 4 Tagen eingeräumt worden, der älteste Portepeefähnrich hatte die Autorität über alle Zöglinge der Militär-Bildungsanstalt, die Kadetten-Unteroffiziere nur über diejenigen der beiden untersten Klassen. Wurden ihre Anordnungen nicht respektiert, so hatten sie dem Aufsichtsoffizier Meldung zu erstatten, der dann das Erforderliche anordnete. Die erhöhte Strafgewalt lag in der Hand des Direktors, die Selektaner, als Soldaten, unterstanden der Gerichtsbarkeit ihrer Truppe, disziplinarisch der Direktion der Bildungsanstalt. In administrativer Hinsicht mit Bezug auf Löhnung und Bekleidung blieden sie ebenfalls ihren Truppenteilen zugeteilt, deren Uniformen sie auch in der Militär-Bildungsanstalt trugen. Als Beitrag zu den Kasernierungs-und Verpflegungsunkosten empfing die Anstalt monatlich von der Division pro Kopf vorauszuzahlen 12 Taler. Die Divifion berechnete sich den etatsmäßigen Servis einschl. Feuerungsgeld nach dem Dienstgrade der Selektaner und zog den Rest von den Angehörigen der betreffenden Zöglinge ein. Gegen den Schluß des Primajahres wurde von den Zöglingen ein Tentamen abgelegt und je nach dessen Ausfall die Zulassung oder Zurückstellung bezw. Entlassung durch das Militär-Departement angeordnet. Wer die Hauptprüfung bestand, trat mit dem Zeugnisse der Reise zum Portepeefähnrich und Aussicht auf Beförderung bei der Division ein; wer sie nicht bestand, wurde je nach dem Vorschlage der Examinationskommission entweder entlassen, oder zur Erfüllung der Bedingungen auf eine zweite und letzte, nach 1/2- oder einjähriger Frist abzulegende Prüfung verwiesen. Die Einstellung in die Truppe hing in diesem Falle von der Allerhöchsten Bestimmung ab, die Dienstzeit hatte aber immer erst von dem Zeitpunkt ab zu rechnen, zu welchem der Aspirant die Prüfung bestand. Zusammen mit den Primanern der Militär-Bildungsanstalt durften sich auch Freiwillige aus der Truppe prüfen lassen, die auf Beförderung eingetreten waren.

Die rein militärischen Fächer, sowie seltsamerweise deutsche Sprache, bei der stilistische Übungen vorgenommen wurden, waren die obligatorischen in Selekta, es traten noch als nicht obligatorisch Französisch, Mathematik und Naturkunde hinzu. Die an den preußischen Militär-Bildungsanstalten eingeführten Lehrbücher und die aus den Programmen dieser Anstalten ersichtlichen Penseneinteilungen sollten in allen Klassen zugrunde gelegt werden. Die Einnahmen des neuorganisierten

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 330 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Instituts setzten sich aus den Beiträgen für die Selektaner und den Pensionen der Kadetten zusammen und betrugen 3840 Taler, denen aber die Ausgaben vvn 9840 Talern entgegenstanden. Die Staatskasse hatte daher immerhin noch einen Jahreszuschuß von 6000 Talern zu zahlen.

Die Selektaner waren im Erdgeschoß des Institutsgebäudes untergebracht, wohnten in drei Zimmern und hatten ebensoviele Schlafräume. Im ersten Odergeschoß befanden sich die Lehrzimmer und die Wohnräume der Kadetten, nach Klassen getrennt, im zweiten Odergeschoß der Schlafsaal und die Wohnung des Feldwebels und des Furiers. Die tägliche Verpflegung, die damals 18 Schillinge für den Kopf kostete, bestand aus dem ersten Frühstück: zwei Tassen Milch oder schwachen Kaffee mit zwei "Dreiling-Semmeln", dem zweiten Frühstück, bei welchem Butterbrote im Gewicht von ca. 10 Lot oder Brot mit Obst gereicht wurde. Das Mittagessen sollte bestehen aus einem tiefen Teller voll Fleischbrühe oder einer gleich nahrhaften Suppe, einem Gericht Fleisch von 3/4 Pfund mit Kartoffeln oder Gemüse, Brot ca. 6 Lot. Zur Vesper wurde ein Butterbrot gegeben und zur Adendmahlzeit eine Milch-, Bier- oder Fruchtsuppe und Butterbrot im Gewicht bis 10 Lot. Das Fleisch mußte ungeschnitten auf den Tisch kommen, es wurde vom Aufsichtsoffizier zerlegt und wie auch die Zukost den Zöglingen vorgelegt. Jeder Stube war ein Stubenältester vorgesetzt, dessen Anordnungen unweigerlich Folge zu leisten war. Sollte einem Zögling irgend eine Forderung ungerecht erscheinen, so durfte er bei dem nächsten Vorgesetzten descheiden anfragen, zuvor mußte er aber das Verlangte ohne Widerrede ausführen; dies galt namentlich von den eigentlichen Kadetten den Selektanern gegenüber.

4 Anstaltsdiener mit freier Wohnung, soldatischer Bekleidung, sowie mit Verpflegung bei jährlich 30 Taler Lohn, stellte der Direktor auf vierteljährige Kündigung an, sie waren weder pensions- noch zivilversorgungsberechtigt.

Die Tageseinteilung war in diesem Zeitraume die folgende:

6 1/2 - 7 1/2 Aufstehen, Ankleiden, 1. Frühstück,
7 1/2 - 10 1/2 Wissenschaftlicher Unterricht,
10 1/2 - 11 Pause für das 2. Frühstück,
11 - 1 Wissenschaftlicher Unterricht,
1 - 2 Exerzieren, die Selektaner hatten freies Ausgehen,

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 331 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

2 - 3 Appell und Pause zum Mittagessen,
3 - 6 meist praktisch militärische Ausbildung, an einigen Tagen findet noch für einzelne Klassen, und zwar höchstens eine wissenschaftliche Unterrichtsstunde statt.
6 1/2 - 81/2 Arbeitsstunde,
8 1/2 Abendessen,
9 - 10 Selbstbeschäftigung, Ordnen der Zimmer, Zubettgehen.

Der einzelne Zögling verfügte über eine angemessene Zeit für Erholung von der Arbeit, besonders günstig muß es genannt werden, daß man es damals schon erreicht hatte, die wissenschaftlichen Unterrichtsstunden auf die Vormittage zusammenzulegen, was in manchen Unterrichtsanstalten zur damaligen Zeit noch nicht durchgeführt worden war. Den Reitunterricht erhielten die Selektaner, später auch die Primaner, durch den Stallmeister v. Passow im Großherzoglichen Marstall unentgeltlich zweimal in der Woche sowie Pferdekenntnis bei dem Oberroßarzt Viereck. Tanzunterricht war nur für die Sekundaner und Primaner vorgesehen, ihn erteilte der Ballettmeister Bernardelli. Der Speisesaal im Erdgeschoß mußte auch den Tanz-und Fechtübungen dienen, welch letztere nach wie vor der Feldwebel Laufer leitete.

In dem in den vorangegangenen Blättern kurz geschilderten Rahmen hat nun die Militär - Bildungsanstalt noch 8 Jahre segensreich für das Mecklenburgische Truppenkontingent gewirkt. Die Selektaner besahen zu ihrer militärischen Ausbildung mit Genehmigung des Preußischen Kriegsministeriums die Einrichtungen und Institute Spandaus, im Jahre 1862 hebt ein Allerhöchster Erlaß die Bestimmung aus, wonach stets ein höherer Offizier der Division als Vertreter des Direktors beigegeben sein solle. 1866 machen 7 Selektaner als Unteroffiziere den Feldzug mit, nach dessen Beendigung sie wieder in der Militär-Bildungsanstalt die Schulbank drücken müssen, was ihnen anscheinend nicht sonderlich behagt. Ein Bericht des Aufsichtsoffiziers, Hauptmann Bruns, vom Dezember dieses Jahres, spricht sich dahin aus, "daß der Fleiß noch sehr zu wünschen lasse, da die allzu lebhafte Erinnerung an den vergnüglichen Feldzug nach Nürnberg, den mitzumachen sie die Ehre hatten, noch nicht so weit überwunden werden konnte, daß der Geschmack am Lernen sich ungeschwächt wieder eingestellt hätte".

Infolge der organischen Bestimmungen für die Armee des Norddeutschen Bundes, insbesondere das Militär - Erziehungs-

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 332 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

und Bildungswesen betreffend, war die Aufhebung der Großherzoglichen Militär-Bildungsanstalt zur Notwendigkeit geworden. Am 22. Dezember 1867 verfügt sie das Militär-Departement mit Ende des Osterquartals 1868. Den Angehörigen beider Großherzogtümer Mecklenburg werden 23 Plätze in den Preußischen Kadettenhäusern, 4 zu 150, 7 zu 100, 6 zu 60, 6 zu 30 Talern und eine Ganzpensionärstelle zu 260 Talern, reserviert. Für die Zöglinge bis zum Alter von 15 Jahren wird die Voranstalt Plön vorgesehen, bei vorgerückterem Alter werden sie in die Zentralanstalt in Berlin aufgenommen. Eltern und Vormünder, deren Söhne oder Mündel nach den gegebenen Preußischen Aufnahmebedingungen keinen Anspruch auf etatsmäßige Stellen oder auf Stellen zu ermäßigter Pension erheben können, haben sich, wenn sie sich dazu für berechtigt halten, wegen Zubilligung einer Mecklenburgischen Staatsunterstützung mit ihrem Gesuche an das Militär-Departement zu wenden.

Mit Ostern 1868, nach erfolgter Prüfung, traten die bisherigen Sekundaner der Militär-Bildungsanstalt in die Prima des Berliner Kadettenhauses über, die Auflösung beginnt. Das Inventar, die stattliche, schon bis zu 1500 Bänden herangewachsene Bibliothek, werden fortgegeben und verteilt. Vieles davon erhält das Gymnasium und die Realschule in Schwerin, Pläne, Zeichnungen, Modelle, geodätisch - physikalische Instrumente die Landesvermessungskommission bezw. das Artillerie - Abteilungs - Kommando. Den Lazarettkommissionen zu Schwerin, Rostock, Wismar, Ludwigslust und Parchim wurden die meisten der der Unterhaltungsbibliothek der Kadetten angehörenden Bücher überwiesen als Bestände der Lazarettbibliotheken.

Ein kurzer Akt in der Geschichte in der Militärorganisation des Großherzogtums hatte abgeschlossen. Mit einem klaren, weiten Blick für die Notwendigkeit eines immer engeren Anschlusses an die anderen Mächte des Norddeutschen Bundes und einer einheitlichen Wehrmacht zur Wahrung seiner Interessen, verzichtete Großherzog Friedrich Franz II. auf Rechte, deren Ausübung sein Stolz und seine Freude gewesen waren. Wo es galt, das Reich auszubauen, da sind die Herrscher des Landes stets mit ihrem Beispiel vorangegangen. Nun löste sich das Institut auf, das Großherzog Paul Friedrich aus warmfühlendem Herzen heraus geschaffen, das sein Nachfolger, von Anfang seiner Regierung an, mit väterlicher Liebe selbst bis

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 333 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

ins kleinste unter seine Obhut genommen hatte und das, trotz der mehrfachen Organisationsänderungen, unter tüchtigen, einsichtsvollen Männern, Proben abgelegt hatte davon, daß der eingeschlagene Weg zu den hohen Zielen der richtige war. Stetig hatten sich die Erfolge erhöht, und die aus dem Institut hervorgegangenen jungen Leute waren als brauchdare, kernhafte Offiziere der Truppe wertvoll geworden. Gar mancher von den Kadetten hat auf den Schlachtfeldern von 1870/71 den Beweis geliefert, daß in der Großherzoglichen Militär-Bildungsanstalt diejenigen Tugenden großgezogen worden waren, die der Offizier vor allem braucht: Vaterlandsliebe, Pflichttreue, Willensstärke. Eingereiht in das große Heer des neuen Deutschen Reiches, haben diese Söhne des schönen Mecklenburger Landes, vielfach unter den Augen ihres erhabenen Landesherrn, des siegreichen Heerführers, sich bewährt und dadurch ihrer alten Erziehungsanstalt das beste Zeugnis ausgestellt. Sie hat, war auch ihr Wirken nur auf kurze Zeit bemessen, mitgeholfen zur Einheit des Deutschen Reiches, und ihre Geschichte verdient, nicht ganz in den Akten vergraben zu bleiden.

Direktoren:

  1. Major und Flügeladjutant v. Hirschfeld, 1842.
  2. Hauptmann, dann Major und Flügeladjutant v. Zülow, 1842 - 1850.
  3. Major, dann Oderstleutnant Köhler, 1856 - 1862.
  4. Major v. Lützow, 1862 - 1863.
  5. Major, dann Oderstleutnant Schmidt, 1863 - 1868.

Auffichtsoffiziere:

  1. Leutnant, dann Premierleutnant Freiherr A. v. Stenglin, 1842 - 1849.
  2. Premierleutnant v. Pritzbuer, 1849 - 1850.
  3. Premierleutnant v. Conring, 1850 - 1858.
  4. Premierleutnant, dann Hauptmann Bruns, 1858 - 1867.

Militärlehrer:

  1. Stabskapitän, dann Hauptmann Schumacher, 1842 - 1844.
  2. Premierleutnant v. Bilgner, 1842 - 1848.
  3. Sekondleutnant v. Hafften, 1844.
  4. Sekondleutnant, dann Premierleutnant v. Pritzbuer, 1844 - 1849, s. Aufsichtsoffiziere.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 334 zur ersten Seite zur vorherigen Seite
  1. Premierleutnant Meltzer, 1860 - 1862.
  2. Premierleutnant v. Zülow, 1860.
  3. Premierleutnant v. Schultz, 1860 - 1864.
  4. Premierleutnant Wiedow, 1861 - 1866.
  5. Premierleutnant v. Vietinghoff, 1862 - 1863.
  6. Premierleutnant v. Matthießen, 1862 - 1866.
  7. Sekondleutnant v. Kühlewein, 1863 - 1868.
  8. Premierleutnant Paschen, 1864 - 1868.
  9. Premierleutnant v. Sell, 1866 - 1868.
  10. Premierleutnant v. Below, 1866 - 1868.

Zivillehrer:

  1. Prorektor Reitz, 1842 - 1850 und 1856 - 1863.
  2. Kandidat Dr. Müller, 1842 - 1844.
  3. Sprachlehrer Villatte, 1842 - 1850 und 1856 - 1868.
  4. Schreiblehrer Peters, 1842 - 1844.
  5. Lektor, Sprachlehrer Danne, 1843 - 1850.
  6. Schreiblehrer Schmidt, 1844 - 1848.
  7. Dr. Dippe, 1844 - 1850.
  8. Dethloff, 1844 - 1847.
  9. Dr. Kirchstein, 1846 - 1850 und 1856 - 1859.
  10. Berner, 1847 - 1849.
  11. Dr. Wedemeier, 1849 - 1850.
  12. Dr. Wigger, 1856 - 1857.
  13. Dr. Overlach, 1856 - 1857.
  14. Dr. Hartwig, 1856 - 1860.
  15. Kandidat Sellin, 1857.
  16. Kandidat Voß, 1857.
  17. Dr. Ebeling, 1857.
  18. Kandidat Dolderg, 1857 - 1861.
  19. Kandidat Dr. Krüger, 1858 - 1868.
  20. Dr. Adam, 1859 - 1860.
  21. Bolle, 1861 - 1868.
  22. Zehlicke, 1863 - 1865.
  23. Dr. Volz, 1865 - 1868.
  24. Tanzlehrer, Ballettmeister Bernardelli.
  25. Fechtmeister Laufer.

Ärzte:

  1. Oberarzt Dr. Rennow, 1842 - 1843.
  2. Oberarzt Dr. Wilcke, 1843 - 1850.
  3. Oberstabsarzt Dr. Meyer von 1856 an.
Vignette