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Bernhard I. 1227-1266 und Adolf I. 1245-1266.

Von den Söhnen Heinrichs II. folgten ihm, nachdem Heinrich IV. in den geistlichen Stand getreten war - siehe oben -, Bernhard und Adolf in der Grafschaft. Diese verwalteten sie, wie es scheint, völlig gemeinsam. Nur darin mag man einen Unterschied sehen, daß Bernhard mehrfach im Gefolge der Markgrafen von Brandenburg erscheint, während Adolf häufiger als Zeuge des Herzogs Albrecht von Braunschweig genannt wird. 232 ) Von den beiden Brüdern ist Bernhard offenbar bei weitem der ältere; denn während wir Adolf erst im Jahre 1245 nachweisen können 233 ), finden wir ihn bereits 1227 - also noch zu Lebzeiten seines Vaters - als Grafen von Dannenberg genannt. 234 ) Legt schon die enge Verbindung, in der Bernhard hier mit den Schweriner Grafen auftritt, den Gedanken einer verwandtschaftlichen Beziehung zu ihnen nahe, so wird eine solche und zwar in der Weise, daß die Gemahlin Bernhards eine Gräfin von Schwerin war, wahrscheinlich gemacht durch den Umstand, daß zwei seiner Söhne die Namen Nikolaus und Gunzel tragen, Namen, von denen der letztere seit langem im Schweriner Grafenhause gebräuchlich ist, während der erstere in beiden Familien ziemlich zu gleicher Zeit auftritt. Um so mehr sind wir zu einer solchen Annahme berechtigt, als es sehr wahrscheinlich ist, daß das seit langem zwischen beiden Grafenhäusern bestehende gute


232) 4 mal findet sich Bernh. in Verbindung mit den Markgrafen, s. u.; 7 mal Ad. bei dem Braunschweiger: 1248 (Riedel A. XIV, 4), 1254 (Leuckfeld, Antiquitates Poeldens. S. 65 Anm. a), 1255 (M. Jbb. 43, 113), 1256 (U.-B. d. Hochst. Hildesheim II, 995), 1257 2 mal (Westf. U.-B. IV, 715 u. Sudendf. I, Nr. 43), 1258 (Sudendf. I, Nr. 46).
233) Lüneburger U.-B. Abt. V, Nr. 8 u. 11. - Riedel a. a. O. hält - Register "Dannenberg" - den bei ihm A XVII, 437 zum Jahr; 1209 genannten comes Adolfus für einen Grafen von Dannenberg. Das ist falsch; es handelt sich hier um Adolf von Holstein. Vergl. Böhm.-Ficker, Regg. Imp. V, 1 Nr. 239.
234) M. U.-B. I, 339.
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Verhältnis auch zu einer verwandtschaftlichen Verbindung führte. 235 ) Den Namen der Gemahlin Bernhards erfahren wir nicht. - Wenig mehr ist uns bekannt über die Gemahlin Adolfs I. Wir wissen nur, daß sie Mathilde hieß und wahrscheinlich um 1259 starb, da in diesem Jahre Graf Adolf dem Nonnenkloster Eldena, dem bedeutendsten auf Dannenberger Gebiet, eine jährliche Hebung von 2 Chor Malz aus der Mühle zu Dömitz zu Seelmessen für seine verstorbene Gattin schenkte. 236 )

Während der nächsten Zeit treffen wir Bernhard zweimal als Zeugen, und zwar im Jahre 1230 bei dem Schutz- und Trutz-bündnis, das Fürst Johann von Mecklenburg und Herr Nikolaus von Rostock, Fürst von Werle, mit Graf Gunzel von Schwerin schließen 237 ), und im Jahre 1232 zu Gandersheim im Gefolge Ottos des Kindes von Braunschweig-Lüneburg, der der Abtissin Berta von Gandersheim Ersatz verspricht für den Verlust, den ihr Kloster während seiner Schweriner Gefangenschaft von seinen Leuten erlitten hat. 238 ) Daß er dann im Jahre 1237 mehrfach zusammen mit seinem Vetter Heinrich III. genannt wird, wurde bereits gesagt. Endlich im Jahre 1245 finden wir ihn zum ersten Male zusammen mit seinem Bruder Adolf genannt, und zwar im Kloster Oldenstadt bei Ülzen, wo beide Brüder "auf Bitten ihres Herrn", des Herzogs Otto von Braunschweig, auf ihr Lehnrecht an Isenhagen verzichten, da der Herzog hier ein Kloster erbauen will. 239 )

In den nächsten Jahren erscheinen die Dannenberger Grafen in ziemlich engem Zusammenhang mit den Markgrafen von Brandenburg. Denn während Bernhard im Jahre 1249 zu Arneburg als Zeuge Johannes I. und Ottos III. füngiert 240 ), werden "die Grafen von Dannenberg" zusammen mit anderen


235) Weiter dürfen wir jedoch nicht gehen und z. B. mit Saß a. a. O. S. 136 eine derartige Verwandtschaft mit aller Bestimmtheit behaupten. Möglich ist es durchaus, daß eine solche Namenübereinstimmung auf Zufall beruht; so wird z. B. im Jahre 1266 ein dominus Gunzel v. Hitzacker genannt - M. U.-B. II, 1089 -, ohne daß die Familie der Herren v. Hitzacker im übrigen das Geringste mit den Schweriner Grafen zu tun hätte.
236) M. U.-B. II, 845. - 1 Chor - 24 bis 30 Scheffel.
237) M. U.-B. I, 381.
238) Leibniz, SS rer. Brunsvicens. II, S. 379.
239) Lüneburger U.-B. Abt. V, Nr. 8. - Die eigentliche Gründung des Klosters Isenhagen hatte zwischen 1243/45 durch Agnes, die Witwe des Pfalzgrafen Heinrich, stattgefunden; v. Heinem. a. a. O. I, 316.
240) Riedel A XV, 12.
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Lehnsleuten der Markgrafen, den von Emmelndorf, Tralau und Crumesse, besonders genannt, als am 20. April 1252 Markgraf Johann I. zu Wolmirstedt Frieden mit Lübeck schließt. Dieses war nämlich am 25. März dieses Jahres durch Wilhelm von Holland an die Markgrafen verliehen 241 ) und lag seitdem in Fehde mit ihnen. Daran scheinen sich jene brandenburgischen Vasallen, voran die Dannenberger Grafen - ganz im Gegensatz zu ihrer Haltung im Jahre 1237 -, eifrig beteiligt zu haben. Denn es wird jetzt bestimmt, daß sie die Bürger Lübecks, solange sie in ihrem Gebiet sich befinden, in keiner Weise belästigen sollen. 242 ) Doch scheint diese Weisung wenig gefruchtet zu haben; denn bereits im nächsten Jahre wieder kündigen die Grafen Bernhard und Adolf von Dannenberg "auf Befehl ihrer Herren, der Markgrafen von Brandenburg," dem Rat und der Gemeinde zu Lübeck an, daß sie mit ihnen einen Waffenstillstand (treugas ad tempus) mit 14 tägiger Kündigungsfrist schließen wollen. Sie bitten, daß bis zur Aufhebung dieses Waffenstillstandes auch die Bürger ihrer Städte von den Lübeckern in ihrem Gebiet volles Geleit (plenum ducatum) erhalten, damit sie in Ruhe und Frieden ihrem Handel nachgehen können. 243 )

In denselben Zusammenhang gehört auch eine undatierte Urkunde, die vom Lübecker und ebenso vom Mecklenburgischen Urkundenbuch mit Recht ins Jahr 1253 gesetzt wird. Darin schreiben die Grafen Bernhard und Adolf von Dannenberg an die Lübecker auf ihre Beschwerde, daß ihnen in der Nähe der Stadt von Leuten der beiden Grafen Pferde gestohlen seien, daß die von ihnen bezeichneten Knechte (servi) nicht die ihrigen seien. Für den Fall jedoch, daß ihnen auch von ihren Leuten irgendwelcher Schaden zugefügt sei, möchten sie zwei Bürger unter dem Geleit der Grafen zu ihnen senden, mit denen sie dann die Sache näher untersuchen wollten. 244 )


241) Lüb. U.-B. I, 1 Nr. 181. Vergl. O. Hintze, Das Königtum Wilhelms von Holland S. 48.
242) Lüb. U.-B. I, 1 Nr. 183 S. 169. Vergl. W. Wiederhold, Untersuchungen zur Staats- und Verfassungsgeschichte der nordalbingischen Territorien, Göttinger Dissert. 1897, S. 67/68. Doch ist bei W. ein Irrtum untergelaufen; die von ihm angezogene Urkunde Lüb. U.-B. I, Nr. 194 gehört ja ins Jahr 1253.
243) M. U.-B. II, 717. Siehe den Entwurf dieser Urkunde Lüb. U.-B. I, 1 Nr. 194 S. 180.
244) M. U.-B. II, 718. - Das Lüb. U.-B. I, 1 Nr. 195 - und nach ihm Riedel B I, S. 41 - hat in dieser wie in der vorhergegangenen Urkunde das A. fälschlich zu Albert ergänzt, ein Fehler, (  ...  )
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Ein weiteres Zeugnis ihrer engen Verbindung mit den Markgrafen erhalten wir zwei Jahre später, als Otto III. dem Hl. Geisthospital zu Salzwedel alle Güter, die diesem von den Grafen von Dannenberg geschenkt sind, bestätigt. 245 ) Es scheint sich dabei teils um Allodialgut der Grafen, teils um brandenburgisches Lehen gehandelt zu haben, da die Worte des Markgrafen: "... si quid iuris habuimus in eisdem" andeuten, daß er keineswegs für die gesamte Schenkung die Oberlehnsherrschaft beanspruchte. Eine genaue Zuweisung der uns hier bekannten Besitzungen der Dannenberger zur einen oder andern Gruppe ist leider mangels näherer Angaben nur in zwei Fällen, für Abbendorf und Drenic, möglich. In der Nähe lag Gladdenstedt, das im Jahre 1255 die Lehnsmänner der Grafen Johann Gans von Gartow und sein Sohn Gebhard an Kloster Isenhagen für 74 Mark Schwarzsilber verkauft hatten und das sie nun dem Kloster frei von Vogtei und allen Spanndiensten (angariis et parangariis) übertrugen. 246 ) Drei Jahre früher hatte Graf Adolf das nahegelegene Dorf Drenic an die Bürger von Rohrberg verkauft, sich jedoch dabei ausdrücklich die Vogtei vorbehalten. 247 ) Das ist ein ganz bezeichnender Unterschied; man sieht, mit welcher Umsicht und Folgerichtigkeit die Kirche stets auf Erweiterung ihrer Rechte bedacht war; denn jenes Beispiel steht keineswegs vereinzelt da, sondern bildet durchaus die Regel.

Beachtenswert vom kulturgeschichtlichen Standpunkt ist in der zuletzt genannten Urkunde die Formel der Übertragung "tam in parenis quam lignis". Offenbar steht hier "ligna" im Gegensatz zu "parenae" [= paranae] 248 ), d. h. zum eingegrenzten Besitz. Danach muß man annehmen, daß noch um diese Zeit hier im Kolonialgebiet der Wald Gemeinbesitz, Allmende war. Eine Entscheidung darüber, ob diese Ansicht richtig ist oder der Ausdruck


(  ...  ) der leider auch, trotz des M U.-B., in die Regg. Imp. V, 2 Nr. 11654 übergegangen ist. Einen Grafen Albert v. Dannenberg hat es nie gegeben.
245) Riedel A XXV, 174 - Jeder Unterstützer dieses Hospitals erhielt einen Ablaß von 40 Tagen, Riedel A XIV, 516.
246) Lüneburger U.-B. Abt. V, Nr. 31.
247) Hahn a. a. O. I, 259/60. - Drenic, ein wahrscheinlich im 30jährigen Krieg zugrunde gegangenes Dorf, lag zwischen Beetzendorf und Rohrberg, wo sich der Name bis heute in dem Flurnamen Drenick erhalten hat, Jahresber. d. Altmärk. Vereins XII, 55/56 - Die richtige Lesart Drenic statt Drenis, wie bei Hahn, hat Pfeffing a a. O. S. 364, der jedoch ebenso wie Riedel A. V 303 II die Urkunde falsch ins Jahr 1212 setzt und den Dannenberger Grafen Albert nennt.
248) Siehe Du Gange, Glossarium med. et inf. Latinit. Bd. VI, 160.
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hier nur rein formelhaft gebraucht wird, ist leider nicht mögtich, da er nur an dieser einen Stelle begegnet.

Im Jahre 1257 treffen wir Adolf dann wieder bei Herzog Albrecht von Braunschweig, und zwar auf einem Kriegszuge des selben gegen Simon von der Lippe, Bischof von Paberborn und SchJrmer (tutor) der Kirchen von Bremen und Corvey. Zwischen beiden findet nun zu Elstorf [b. Zeven] eine Versöhnung statt, während gleichzeitig der Bruder Simons von der Lippe, Erzbischof Gerhard von Bremen, seinen mit Herzog Albrecht und dessen Vater, Otto dem Kinde, geschlossenen Vertrag erneuert. 249 ) Ein Jahr später ist Adolf Zeuge in dem Vertrag, den auf Vermittlung Johanns I. von Brandenburg Herzog Albrecht von Braunschweig mit Herzog Albrecht I. von Sachsen zu Breitenfeld in Lauenburg schließt, dessen große Bedeutung für die endgültige Regelung der langwierigen Streitfragen zwischen den beiden Herrscherhäusern, insdesondere auch für den Darzing, bereits erwähnt wurde. 250 )

In diesen Jahren scheint sich nun das gute Verhältnis der Dannenberger zu den Schweriner Grafen getrübt zu haben. Noch um 1260 hatte Gunzel von Schwerin ebenso wie Johann von Mecklenburg und Nikolaus von Werle den beiden Dannenberger Grafen ihr altes Recht auf zollfreie Ein- und Ausfuhr in Parchim bestätigt. 251 ) Zwei Jahre später jedoch finden wir Gunzel von Schwerin und seine Söhne Heinrich und Helmold in Fehde mit Adolf von Dannenberg, bei der von beiden Seiten Räubereien begangen und auf dannenbergischer Seite sogar zwei Leute getötet wurden, bis sich schließlich Bischof Rudolf von Schwerin ins Mittel legte und am 20. April 1262 zu "Kempenberg" Frieden


249) Westfäl. U.-B. IV, 715. Sudendorf I, Nr. 43. Vergl. Böhm.- Fickr, Regg. Imp. 11793. - Es ist ein Versehen von Saß, wenn er a. a. O. S. 113 Anm. 1 erstere Urkunde ins Jahr 1252 setzt und dafür Schaten, Annall. Paderbornenses II, 93/94 anführt; sie steht auch hier richtig unter 1257.
250) Sudendf. I, Nr. 46. Damals gab der Herzog von Braunschweig auch endgültig seine Ansprüche auf Hitzacker auf. - Übrigens erwähnt weder Havemann noch v. Heinemann diesen Vertrag, ebensowenig wie den vorigen zu Breitenfeld.
251) M. U.-B. II, 783. Entgegen der Datierung des M. U.-B. - 1256/61 - möchte das Hansische U.-B. I, Nr. 596 diese Urkunde auf 1262/64 ansetzen, da es - ebenda Anm. 4 - diese Urkunde für eine Erweiterung der gleich zu besprechenden M. U.-B. II, 946 hält. Die Sache scheint mir gerade umgekehrt zu liegen, indem bei jenem Vertrage das, was hier nur über Parchim vereinbart wird, auf das ganze Gebiet der Schweriner Grafen ausgedehnt wird. Somit wäre die Datierung des M. U.-B. also richtig.
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stiftete. 252 ) Danach soll der Schweriner Graf, auf dessen Seite offenbar die Schuld lag, 36 Pfund für die beiden Ermordeten zahlen. Ferner überläßt er dem Dannenberger Grafen seinen Anteil an Zachow und Siggelkow, die beide bisher gemeinsam besessen hatten. 253 ) Dazu kommt als eine wichtige Bestimmung über den Durchgangszoll, das sogenannte Ungeld, daß die Leute des Dannenberger Grafen drei Jahre lang 150 Chor Getreide (annonae) "aus ihren eignen Städten und Ländern" durch das Schweriner Gebiet zollfrei befördern dürfen, mit Ausnahme des Schiffszolls. 254 ) Ebenso wird ihnen volle Zollfreiheit für den Transport von Holz bewilligt. Es scheint danach, daß in der Grafschaft Dannenberg - besonders kommt wohl der rechtselbische Teil in Frage - Getreide- und Holzausfuhr damals nicht unbedeutend war. Auch wurde die jagdrechtlich recht interessante Bestimmung getroffen, daß niemand ein im eignen Gebiet aufgejagtes Stück Wild über die Landesgrenze verfolgen dürfe, eine Bestimmung, die voraussetzt, daß beide Grafschaften bereits durch feste Grenzen getrennt waren. Und endlich wurde festgesetzt, daß niemand in seinen Burgen oder Ländern Leute dulden solle, die dem andern Schaden zufügen könnten. Gemäß einer bereits vorher getroffenen Verabredung ist der Schweriner Graf außerdem verpflichtet, auf seine Gefahr, doch auf Kosten des Grafen Adolf, diesem 40 gepanzerte Rosse (dextrarios falleratos) zu stellen.

Tatsächlich scheint dann durch diesen Vertrag das frühere gute Einvernehmen zwischen den beiden Nachbarn wiederhergestellt zu sein. Denn am 9. Juni 1266 schlossen sie einen Heiratsvertrag in der Form, daß die älteste Tochter Adolfs von Dannenberg mit dem ältesten Sohn Gunzels III., dem Grafen Helmold III., vermählt würde. 255 ) Als Mitgift sollte sie 800 Mark reinen Silbers von ihrem Vater erhalten und zum Leibgeding von den beiden Schweriner Grafen 400 Mark "gebräuchlicher Münze" als Ein-


252) M. U.-B. II, 946. Wo das Kempeneberg der Urkunde lag, ist bisher noch nicht festgestellt.
253) Vergl. oben die Schenkung an Kloster Dünamünde im Jahre 1238. Ebenso war Cruzen gemeinsamer Besitz der Dannenberger und Schweriner Grafen und wurde von ihnen ebenfalls an Dünamünde verschenkt, M. U.-B. II, 990 und IV, 2687.
254) Für diesen kam als Zollstätte außer Parchim wohl hauptsächlich Boizenburg in Frage. Wenn Weißenborn, Die Elbzölle u. Elbstapelplätze i. Mittelalter (Halle 1901) S. 43 auch Dömitz und Weningen als möglich annimmt, so übersieht er, daß diese beiden dannenbergisch waren.
255) M. U.-B. II, 1089.
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kommen aus dem Lande Lenzen oder dem Lande Silesen [östlich vom Schweriner See] und einen Hof in Schwerin "apud fratres", d. h. offenbar in der Nähe des Mönchsklosters. Gleichzeitig wurde zwischen beiden Grafenhäusern ein Schutz- und Trutzbündnis geschlossen, das auch dann Geltung haben sollte, wenn die Heirat nicht zustande käme. Freilich hatte man sich vor diesem Fall ziemlich gesichert durch die Klausel, daß, falls einer der beiden Verlobten vorzeitig stürbe, dessen Brüder bezw. Schwestern an seine Stelle treten sollten. So werden wir - nähere Nachrichten darüber fehlen - anzunehmen haben, ,daß die hier verabredete Vermählung einer dannenbergischen Gräfin mit Helmold III. von Schwerin - 1274/95 - später in der Tat vollzogen wurde. Beide Grafenhäuser treffen wir im selben Jahre noch bei einer andern Gelegenheit in engster Verbindung. Als sich nach dem Tode Johanns I. von Mecklenburg dessen Söhne Johann und Hermann, von denen der eine zu Hildesheim, der andere zu Lübeck Domherr war, gegen ihren Bruder Heinrich mit den beiden Schweriner Grafen verbündeten, da gelobten sie, nur mit Einwilligung der Schweriner Grafen und Adolfs von Dannenberg Frieden mit ihrem Bruder schließen zu wollen. 256 )

Bald darauf scheinen dann beide Brüder gestorben zu sein. Ausdrücklich bezeugt wird uns das freilich nur für Adolf durch eine Urkunde vom 29. September 1267, in der seine Neffen Heinrich V. und Adolf II., Söhne Bernhards I., dem Kloster Scharnebeck [bei Lüneburg] die Zehnten in Pattensen und Gellersen verkaufen. 257 ) Da hierbei so wenig wie bei dem Bündnis, das Adolf II. im Jahre 1273 mit Gunzel von Schwerin und dessen Sohn Helmold schloß, Bernhard I. genannt wird, so müssen wir annehmen, daß auch sein Tod um diese Zeit erfolgte, wenngleich erst eine Urkunde vom Jahre 1276 ihn als verstorben erwähnt. 258 )

Die letzten 40 Jahre der Grafschaft.

Beide Brüder hinterließen zahlreiche Söhne und Töchter. Auch jetzt noch führten die Söhne, da jene Zeit den wichtigen Grundsatz, die Hauptmasse des Landes ungeteilt auf den ältesten


256) M. U.-B. II, 1088. Dieser Vertrag ist freilich, wie es scheint, wirkungslos geblieben. Vergl. Rudloff, Cod. Diplom. Megapolit. I, 55 Anm. a und v. Lützow, Mecklenb. Gesch. II, 25/26.
257) M. Jbb. 43, 159 Nr. 2.
258) Regg. archiep. Magdeburg. III, Nr. 228/29.
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Sohn zu vererben, nicht kannte, die Verwaltung der Grafschaft gemeinsam. Doch scheint man, wenigstens unter den Vettern, eine gewisse Teilung vorgenommen zu haben. Denn als im Jahre 1267 jener Verkauf der Zehnten in Pattensen und Gellersen an Kloster Scharnebeck stattfindet - siehe oben -, da wollen Heinrich V. und Adolf II., falls die Söhne ihres Oheims Adolf mit dem Verkauf nicht einverstanden sind, für deren Anteil Ersatz von "ihren eigenen Gütern" schaffen. Auch wird gelegentlich Heinrich V. als Graf von Grabow und Adolf II. als Graf von Dömitz bezeichnet 259 ); doch beziehen sich diese Titel offenbar im wesentlichen nur auf ihre Residenz, denn nach wie vor hatten die Brüder sowohl wie die Vettern links wie rechts der Elbe gemeinsamen Besitz, der ihnen freilich bald verhängnisvoll werden sollte. - Als Söhne Bernhards I. werden uns im Jahre 1264 Heinrich V. 260 ), Adolf II., Bernhard II., Gunzel und Nikolaus genannt. 261 ) Von diesen wird Gunzel nur dies eine Mal erwähnt;

denn wenn Riedel a. a. O. A XVI S. 406 Nr. 20 ihn noch ein zweites Mal im Jahre 1279 finden will, so beruht das auf einem Lesefehler. 262 ) Eine Tochter Bernhards, deren Namen wir nicht erfahren, war mit einem gewissen Johann vermählt, der nach Saß a. a. O. S. 38 der Familie Gans von Putlitz angehörte. 263 ) - Söhne Adolfs I. waren Volrad III., Friedrich und Bernhard III. 264 ) Ferner geht aus dem Heiratsvertrag mit Schwerin, M. U.-B. II, 1089, hervor, daß er drei Töchter hatte. Von diesen war also die eine mit Helmold III. vermählt; eine andere scheint die im Jahre 1267 als Nonne im St. Lorenzkloster zu Magdeburg genannte Mechtildis, domicella de Dannenberg, gewesen zu sein, da Adolf I. zusammen mit seinem Bruder Bernhard im Jahre 1265 diesem Kloster 21/2 Hufen in Ammensleben


259) M. U.-B. II, 1364 und III, 2128.
260) Saß S. 139 bezeichnet ihn sowohl wie den Sohn Heinrichs II. als Heinrich IV.
261) Riedel A VI, 17.
262) B[ernhard] statt G[unzel], Saß S. 38.
263) Siehe Anm. 261. - Ein Gans v. Putlitz wird in der Tat mehrfach als Zeuge in dannenbergischen Urkunden genannt.
264) M. U.-B. II, 1298. - Heinrich IV. (!) als Sohn Adolfs I. ist im M. U. -B. II, 1302 Anm. zu streichen, da bei der einzigen Urkunde, auf die sich seine Existenz gründet, nämlich der eben angeführten, schon aus der Zahl der Siegel hervorgeht, daß Heinrich V., Sohn Bernhards I., gemeint ist, und ebenso aus der Verbindung der Namen durch necnon, wie bereits Saß S. 42 bemerkt.
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schenkt 265 ), die offenbar, wie gewöhnlich in solchen Fällen, als Pfründe dieser Tochter dienen sollten. 266 )

Von diesen Söhnen Bernhards und Adolfs tritt jedoch keiner besonders hervor, weshalb von jetzt ab eine nach den einzelnen Mitgliedern des Grafenhauses gesonderte Darstellung nicht angängig ist, ohne in eine zusammenhanglose Aneinanderreihung von ein paar Urkunden auszuarten; ist es doch auch so nicht allzuviel, was wir über das fernere Schicksal der Grafschaft erfahren. Am häufigsten genannt finden wir in der Folgezeit die Söhne Bernhards, vor allem den ältesten, Heinrich V., während wir von den Söhnen Adolfs nur selten hören. Wie bereits angedeutet, führte der gemeinsame Besitz bald zu einem erbitterten Kampfe der Vettern um die Grafschaft. Auch sonst waren in dieser "kaiserlosen Zeit", zumal in diesen Gegenden, wo von den Fürsten niemand ein sonderliches Ansehen oder eine überlegene Macht besaß, wo daher die kleinen Herren nach Belieben hausten, Fehden an der Tagesordnung. So kam es, daß außer diesem Familienzwist noch ein besonderer Streit Heinrichs V. und seiner Brüder mit Gunzel III. von Schwerin entstand, an dem auch die Verwandtschaft beider Häuser nichts zu ändern vermochte. Wie es scheint, fanden nun die Söhne Bernhards I. Unterstützung bei dem Markgrafen Otto von Brandenburg, während die Söhne Adolfs außer an dem Schweriner Grafen an Nikolaus von Werle einen Bundesgenossen hatten. Schließlich legte sich Erzbischof Konrad II. von Magdeburg ins Mittel und nahm Dannenberg, Grabow und Dömitz als die wichtigsten Orte der Grafschaft in Verwahrung, bis die Vettern eine friedliche Lösung gefunden hätten. Die Schwerin-Dannenbergische Fehde dagegen sollte durch ein Gericht des Markgrafen Johann II. und seines Vetters Otto V. entschieden werden. 267 ) Offenbar hat sich dabei dann Heinrich V. völlig mit dem Schweriner Grafen ausgesöhnt; denn bereits im Anfang des folgenden Jahres finden wir ihn als Gunzels Zeugen zu Schwerin. 268 ) Und im Jahre 1273 stand er ebenso wie sein


265) Regg. archiep. Magdeburg. II, S. 748 und Nr. 1626 u. 1641, zwei Urkunden, die sich das St. Lorenzkloster dann wiederholt bestätigen ließ.
266) Vergl. z. B. M. U.-B. II, 1195.
267) M. U.-B. II, 1166, Urkunde vom 9. Juni 1269. - Einige Monate zuvor hatten sich die Markgrafen Otto [V. ?] und Albrecht mit Johann von Lüneburg gegen die Fürsten von Werle und die Grafen von Schwerin verbündet, M. U.-B. II, 1159. Vergl. v. Heinemann a. a. O. II, 20/21.
268) M. U.-B. II, 1180.
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Brüder Adolf II. in engster Verbindung mit den Schweriner Grafen in ihrem Kampfe gegen Johann von Braunschweig-Lüneburg 269 ) und die Stadt Lübeck, deren Schirmherr Johann war. Diesem Streit lag eine Gewalttat Gunzels zugrunde, der eines Tages im Walde bei Oldesloe lübische Kaufleute überfallen und ausgeplündert hatte. 270 ) Während er nun hierbei von den Herzögen von Sachsen, die beständig mit den Braunschweigern in Fehde lagen, und den Dannenberger Grafen unterstützt wurde, schlössen am 10 Dezember 1273 Herzog Johann und die Lübecker zu Lüneburg ein Bündnis zur Abwehr solcher Überfälle. 271 ) Diesem Bündnis gesellten sich Anfang 1274 auch Waldemar von Rostock und Graf Friedrich von Dannenberg, Sohn Adolfs I., zu. Letzterer schloß mit den Lübeckern ein Bündnis, das - eine höchst charakteristische Kennzeichnung der gänzlich unsicheren Lage - Geltung haben sollte, "solange er von den Erben seines Oheims im Besitz seines Landes unangefochten bleibe". 272 )

So war der kaum wiederhergestellte Friede im ,Hause Dannenberg zerrissen. Und sicher haben diese fortwährenden Fehden nach außen und im Innern nächst der zerstreuten Lage des Besitzes am meisten die Verarmung und schließlich den Verfall der Grafschaft herbeigeführt. Das läßt bereits eine am 10. März 1275 zu Schwerin ausgestellte Urkunde deutlich erkennen. Dort verpfändet Graf Heinrich V. die Burg Marnitz mit allen dazugehörigen Gütern für 56 Mark Silber an seinen "Verwandten" 273 ), den Grafen Helmold von Schwerin. Zwar macht er zur Bedingung, daß er, falls er Stadt und Burg Grabow und "seine Erbschaft" wiedererhält, Marnitz wieder einlösen kann; doch ist es mehr als zweifelhaft, ob es jemals wieder an Dannenberg gekommen ist. 274 ) Ebenso kennzeichnend für die finanzielle Lage Heinrichs ist es, wenn wir erfahren, daß er dem Wismarer Bürger Lambert von Klüz zur Bezahlung einer Schuld statt baren Geldes 5 Ballen


269) Trotz der 1267 erfolgten Teilung des Herzogtums nennt sich Johann meistens nach Braunschweig.
270) Detmar, Deutsche Städtechronikk. Bd. XIX, S. 359 § 355. Vergl Hans. U.-B. I, 720 und O. v. Heinemann II, 20/21.
271) M. U.-B. II, 1302. Hier fälschlich Dezemb. 9. Das richtige Datum hat das Hans. U.-B. I, Nr. 719. - Vergl. M. U.-B. II, 1301.
272) M. U.-B. II, 1303. Vergl. Hans U.-B. I, 727 u. 728, das beide Urkunden mit Recht in Znsammenhang bringt.
273) Helm. war der Gemahl einer Cousine Heinrichs; Vergl. die Stammtafel S. 148.
274) M. U.-B. II, 1356.
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Tuch (V panni) gegeben hat. 275 ) Das ist die letzte zuverlässige Nachricht, die wir von Heinrich V. besitzen. Könnte man einer Notiz, die sich auf der Rückseite einer Urkunde des 13. Jahrhunderts findet, glauben, so würden wir ihn noch einmal im Jahre 1279, und zwar als Dompropst in Verden, finden. 276 ) Die Zuverlässigkeit dieser Nachricht muß, da die Urkunde selbst auch nicht den geringsten Anhalt dafür bietet und sonst mancherlei dagegen spricht, dahingestellt bleiben.

Von jetzt ab wird Heinrichs Bruder Bernhard II. häufig genannt. so nimmt er zusammen mit den verwandten Schweriner Grafen Helmold III. und Nikolaus I. lebhaften Anteil an dem für die norddeutschen Gebiete höchst wichtigen Landfrieden, den am 13. Juni 1283 Herzog Johann von Sachsen, Bogislav von Pommern, Wizlav von Rügen, die Herren von Werle, die Herren von Mecklenburg und die Herren von Rostock mit den "wendischen" Städten Lübeck, Wismar, Rostock, Stralsund, Greifswald, Stettin und Anklam schließen, ein Bündnis, dessen Spitze sich zunächst zwar im wesentlichen nur gegen die Markgrafen von Brandenburg richtete, das jedoch als ein Anfang der Hansa betrachtet werden muß und das bereits im nächsten Jahre im Kampfe gegen Erich von Norwegen seine große Bedeutung zu erweisen Gelegenheit hatte. 277 ) Ebenso wie Johann von Sachsen, Helmold und Nikolaus von Schwerin und Johann von Mecklenburg verpflichtete sich hier auch Bernhard von Dannenberg, die Herren und Städte nach Vermögen (pro suo posse) zu unterstützen 278 ), mit anderen Fürsten und Herren kein Bündnis zu schließen und niemanden zum Nachteil der verbündeten Fürsten und Städte in seinem Lande auszunehmen. Er wird dann auch ausdrücklich erwähnt, als sich


275) M. U.-B. II, 1364, eine Eintragung des Wismarer Stadtbuches B, die vor den 5. Juni 1275 fällt.
276) Siehe Riedel A. XVI, 406 Nr. 20 u. 21. - Auch mit Heinrich IV. kann der hier genannte Heinrich kaum identisch sein. - Über einen Verdener Dompropst Heinrich aus dem Dannenberger Hause um 1294, dessen Existenz Saß S. 65 ff. durch recht umständliche und unsichere Kombinationen zu erweisen sucht, habe ich nichts näheres ermitteln können.
277) Hans. U.-B. I, 917. Vergl. dazu Nitzsch, Preuß. Jahrbb. 35, 115 und D. Schäfer, Die Hansestädte und König Waldemar von Dänemark, Kap. III, besonders S. 81 u. 87.
278) Diese Bestimmung, die die Stärke der Hilfe in das Belieben dieser Herren stellte, bedeutet offenbar eine Rücksichtnahme auf die weniger Leistungsfähigen. Im ganzen wollten die Fürsten den Städten mit 400 Rossen zu Hilfe kommen.
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einen Monat später Otto der Strenge von Lüneburg diesem Bündnis anschloß. 279 )

Dann begegnen wir dem Namen Bernhards erst wieder in den Jahren 1287 und 1288, wo er, das eine Mal zu Lüneburg, das andere Mal zu Ingolstadt, im Gefolge Ottos des Strengen auftritt 280 ), mit dem ihn ein besonders enges persönliches wie Lehnsverhältnis verbunden zu haben scheint. Denn in der letzten der eben angeführten Urkunden ist Bernhard unter den Bürgen des Herzogs bei dessen Ehevertrag mit dem Herzog Ludwig von Bayern 281 ) und verpflichtet sich, für ihn gegebenenfalls nach Hannover ins Einlager zu gehen. Und gleichzeitig erhält er den auszeichnenden Auftrag, neben dem Holsteiner und dem Wölper Grafen dafür zu sorgen, daß der Tochter des Bayernherzogs alle bei diesem Vertrage gemachten Versprechungen gehalten werden. Andererseits bezeugte ihm Otto seine Gunst dadurch, daß er ihm eine halbe Pfanne auf der Saline in Lüneburg verlieh, eine wichtige und gerade damals außerordentlich begehrte Einnahmequelle. 282 )

Eine solche Freundschaft mit einem mächtigen Fürsten war in jener Zeit fortwährender Fehden und Kämpfe doppelt wertvoll für die kleineren Herren, ja geradezu unentbehrlich. Und gerade hier in der Nähe des Gebiets der Dannenberger Grafen herrschten damals recht unsichere Zustände, unter denen die Grafschaft sehr zu leiden hatte. Nachdem nämlich im Jahre 1285 Herzog Johann I. von Sachsen-Lauenburg gestorben war, hatte sein Bruder Albrecht II. von Sachsen-Wittenberg zum Vormund seiner unmündigen Neffen Johann und Albrecht den Ritter Hermann Ribe eingesetzt. Dieser, ein kühner und tatkräftiger Mann 283 ), benutzte nun sein Amt in erster Linie dazu, nach Herzenslust im Lande zu rauben und zu plündern. Zumal die Kaufleute, insbesondere die Lübecker, hatten unter dieser Unsicherheit der Straßen und Flüsse zu leiden, da ihnen Hermann von seiner festen Burg in Hitzacker aus, durch die er Elbe und Jeetzel beherrschte, großen Schaden zufügte, wobei er samt seinen Spießgesellen vom sächsischen Herzog begünstigt


279) M. U.-B. III, 1688. Otto lag noch immer in Streit mit Bischof Siegfried von Hildesheim, worauf sich augenscheinlich das "in gwerra nunc existente" bezieht. Vergl. Havemann a. a. O. I, 457.
280) Pfeffing. II, 368/69 (danach Lüneburger U.-B. VII, 132); Origg. Guelf. III, praef. 72/74 Nr. 5.
281) Vergl. Havem. I, 456.
282) Calenberger U.-B. V, Nr. 92.
283) Detmar a. a. O. S. 371 Nr. 378.
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wurde. Daher hatten die Lübecker bereits im Jahre 1289 mit anderen Städten und den Fürften von Mecklenburg ein Bündnis gegen Albrecht zur Abwehr dieser Räubereien geschlossen, nachdem sie kurz zuvor Peter Ribe, einen Verwandten Hermanns, aufgeknüpft hatten. 284 ) Doch ärger als zuvor trieben jetzt die Räuber und Wegelagerer, an deren Spitze Hermann Ribe und Reimbern von Karlow standen, ihr Unwesen, von dem auch die umliegenden kleinen Territorialherren aufs ärgste belästigt wurden. Da wandten sich diese im Jahre 1291 an Otto von Lüneburg mit der Bitte um Hilfe, der denn auch am 19. Januar zu Dutzow bei Gadebusch zusammen mit den Grafen Adolf und Gerhard von Holstein und Nikolaus von Schwerin bestimmte, daß neun Raubburgen im Gebiet des Herzogs von Sachsen gebrochen würden. 285 ) Darunter werden auch Weningen und Warlow genannt, woraus wir ersehen, daß von dem ursprünglich geschlossenen Gebiet der Dannenberger Grafen rechts der Elbe ein Teil bereits jetzt in fremde Hände übergegangen war. 286 ) So hatten sie es nicht hindern können, daß nun mitten in ihrem Lande Raubburgen der Ribe lagen.

Das Eingreifen des Lüneburger Herzogs nützte zunächst jedoch nicht das mindeste; die Burgen wurden sofort wieder aufgebaut und das .Rauben und Plündern begann von neuem, bis endlich im Jahre 1296 Markgraf Otto von Brandenburg, der vom Kaiser zum obersten Friedensrichter für diese Gebiete bestellt war, zusammen mit Otto von Lüneburg und den jungen Herzögen von Sachsen-Lauenburg das feste Hitzacker, die Hauptburg Ribes, von Grund aus zerstörte. 287 )

In diesen beständigen Fehden und Kämpfen war die Macht und das Ansehen der Grafschaft Dannenberg immer weiter gesunken. Und das hatte sicherlich seinen hauptsächlichsten Grund in der Schwäche der Dynastenfamilie. Es war der Grafschaft nicht beschieben, in diesen unruhigen Zeiten von einer kraftvollen Hand gelenkt zu werden, wie wir diese z. B. in der Grafschaft Holstein während der ganzen Periode, die wir betrachtet haben, finden. Einer solchen wäre es vielleicht gelungen, gerade jetzt,


284) M. U.-B. III, 2036; Detmar S. 369 Anm. 2.
285) M. U.-B. III, 2104; Detmar S. 371/72. Vergl. M. U.-B. III, 2101 Note, u. Annall. Lubicens. MG SS XVI S. 416 ad 1291.
286) Übrigens muß man hier zwischen der Burg und dem Dorf Warlow scheiden; in letzterem verkauft im selben Jahre Bernhard II. v. Dannenberg 4 Hufen an Ludolf, Vogt in Schwerin, und Ulrich Pinnow, M. U.-B. III, 2123 u. 2132.
287) O. v. Heinem. a. a. O. II S. 25/26. Vergl. Detm. S. 372.
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die allgemeinen Wirren klug benutzend, das Ansehen der Grafschaft zu heben, ihr Gebiet zu erweitern. Doch das genaue Gegenteil sehen wir hier eintreten. Dazu kam von der andern Seite das Streben der Oberlehnsherren nach Abrundung des eignen Landes. Und so bröckelte jetzt Stück für Stück ab. Am 1. August 1291 verkaufte zu Lauenburg Bernhard II. "Seinem Herrn", dem Herzog von Sachsen, die halbe Stadt Dömitz mit Zoll und Münze 288 ), und am folgenden Tage schließt zu Neustadt Bernhards Bruder Nikolaus einen Vertrag mit seinem "Vetter", dem Grafen Helmold III. von Schwerin, in dem er diesem für den Fall, daß er seine Erbgüter verkaufen muß, das Vorkaufsrecht für den Teil, den er zusammen mit seinem verstorbenen Bruder Adolf besessen hat, zusichert und ihm für einen etwaigen Kaufvertrag mit seinem Bruder Bernhard II. freie Hand läßt. 289 ) Wie wenig praktisch und staatsmännisch der Sinn Nikolaus' gerichtet war, geht schon daraus hervor, daß diese Vereinbarung ohne irgendwelche Gegenleistung vonseiten des Schweriner Grafen getroffen wurde.

In beiden Fällen ist von der Einwilligung oder sonstigen Teilnahme der drei Söhne Adolfs I. mit keinem Wort die Rede, und es macht ganz den Eindruck, als ob man schon damals mit dem Aussterben der Grafenfamilie rechnete. Dieser Eindruck wird noch verstärkt durch die Tatsache, daß die Grafen gerade in dieser Zeit zahlreiche, zum Teil recht bedeutende Schenkungen an die verschiedensten Klöster machten. So schenkt 1285 Graf Friedrich dem Kloster Eldena, dem die Dannenberger Grafen seit alters besonders zugetan waren, die Dörfer Glaisin, Grebs und Karenz. Im Jahre 1289 fügen Bernhard II. und Nikolaus 8 Hufen in Mallis mit dem Hoch- und Niedergericht sowie die Mühle bei dem Dorfe Strassen hinzu. 290) ) Und im selben Jahre schenkt Bernhard dem Kloster Diesdorf sein ganzes Erbe in Abbendorf


288) M. U.-B. III, 2127. - Unter dem Herzog wird Albrecht II. von Sachsen-Wittenberg zu verstehen sein.
289) M. U.-B. III, 2128. - Nikol. bezeichnet hier Helm. v. Schwer. als seinen "avunculus". Denselben Ausdruck wendet er aber auch auf Helmolds Sohn Gunzel V. an, M. U.-B. V, 2862. Andererseits nennen Gunzel V. und dessen Oheim Nikolaus I. unsern Grafen Nikol. ihren "avunculus", M. U.-B. IV, 2464. Daraus geht hervor, daß dieser Ausdruck ebenso wie nepos zu jener Zeit alle möglichen Verwandtschaftsgrade bezeichnete. Vergl. dazu Gurschmann, Die Diözese Brandenburg, Nachträge und Berichtigungen, S. 488 zu S. 111.
290)) M. U.-B. III, 1770, 2004, 2005. Vergl. die Bestätigung dieser Urkunden M. U.-B. III, 2118. Danach war dem Kloster außerdem das Dorf Stuk von Adolf II. verkauft.
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und 1292 dem Hl.-Geist-Kloster in Perver vor Salzwedel einige Einkünfte in Lagendorf und Andorf 291 ) und endlich 1293 dem St.-Johannis-Kloster in Ülzen einige Güter in der Nähe des Klosters. 292 ) Um diese Zeit scheint auch die Stadt Grabow von den Markgrafen eingezogen zu sein. 293 ) Man sieht: ein völliger Verfall der Grafschaft war eingetreten. So war es nur der letzte Schritt auf einer längst betretenen Bahn, wenn im Jahre 1303 Graf Nikolaus, der allein noch lebende Sohn Bernhards I., gegen eine Leibrente von jährlich 40 Mark Pfennigen auf Burg und Stadt Dannenberg sowie alles Land links von Elbe und Jeetzel zugunsten Ottos des Strengen von Lüneburg verzichtete und sich lediglich seine Lehngüter rechts dieser beiden Flüsse vorbehielt. 294 )


291) Riedel A XXII, 98 u. XXV, 276/77. - Über die "cruzepennige" in der letztgenannten Urkunde findet sich Näheres in v. Hammersteins Bardengau S. 589 ff., worauf mich freundlichst Herr Dr. Reinecke in Lüneburg hinwies. Doch ist auch hier eine völlig klare Deutung nicht gegeben. Als "cruceschult" findet sich die Abgabe Altmärk. Jahresber. 12, 44 noch im 15. Jahrhundert erwähnt.
292) M. Jbb. 43, 164 Nr. 7.
293) Soviel wird man immerhin nach M. U.-B. III, 2222 behaupten dürfen, wenngleich diese ebenso wie die beiden Urkunden der Dannenberger Grafen für Grabow, M. U.-B. II, 683 u. 834 gefälscht ist; siehe M. U.-B. I, Vorrede, S. XL/XLI. Zu dem dort Gesagten mag noch bemerkt werden, daß ein Dannenberger Graf Volrad um 1252 ausgeschlossen ist. Immerhin ist es möglich, daß die Stadt Grabow eine Dannenbergische Gründung ist, während die Burg Grabow, die bereits im Jahre 1186 genannt wird, ursprünglich nicht in ihren Händen war, siehe Exkurs II.
294) Sudendorf I, Nr. 172. Vergl. auch das Chronic. Luneburgic. bei Leibniz, SS rer. Brunsvicens. III, S. 176. - Nicht richtig verstanden ist die Urkunde bei Havemann a. a. D. S. 400, wenn er meint, daß der ganze linkselbische Teil der Grafschaft an den Herzog von Lüneburg fallen soll. Der Teil rechts der Jeetzel verbleibt dem Grafen Nikolaus; es wird eben unterschieben zwischen illa und ista pars Albiae et Jhesene. Andererseits soll dieser Teil noch zu Lebzeiten Nikolaus' an Lüneburg fallen, nicht erst nach seinem Tode, wie Havem. meint. Ebenso unrichtig interpretiert v. Heinemann a. a. O. II, 27/28. - Falsch ist es auch, wenn Havem. ebenda den Grafen Nikolaus als Nikolaus II. bezeichnet. Einen solchen hat es in der Dannenberger Grafenfamilie nie gegeben. Es ist ja zunächst auffällig, daß Nikolaus noch im Jahre 1297 als "domicellus" bezeichnet wird - M. U.-B. IV, 2464 -, während er doch bereits mindestens 33 Jahre alt war; doch beweisen M. U.-B. III, 2004 u. 2005 ganz klar, daß dieser domicellus identisch ist mit dem sonst als Grafen von Dannenberg oder Dömitz bezeichneten Nikolaus. Domicellus, ursprünglich wohl den jüngeren Bruder bezeichnend, scheint Beiname Nikolaus' geworden zu sein, ähnlich wie der erste Herzog von Braunschweig-Lüneburg sein Leben lang als "puer" bezeichnet wurde.
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In der Urkunde hebt Nikolaus hervor, daß er diesen Vertrag einer "besonderen Liebe und Zuneigung" des Herzogs verdanke. Nicht ganz mit Unrecht. Wie die Dinge nun mal lagen, bedeutete diese Rente für den letzten Sproß des degenerierten Grafenhauses ein ganz annehmbares Geschäft, indem es ihm für den Rest seiner Tage eine feste Einnahme sicherte, wie er sie durch eigene Verwaltung des Landes schwerlich erzielt hätte.

Übrigens stand ein solcher Verkauf einer Grafschaft keineswegs vereinzelt da. So hatte im Jahre 1236 Graf Siegfried von Osterburg seinen ganzen Besitz im Gau Osterwalde zwischen Salzwedel, Brome und Gardelegen an Herzog Otto das Kind verkauft. 295 ) Und sogar ganz ähnlich wie in unserm Falle hatte im Jahre 1248 Graf Heinrich von Lauenrode sein Lehen und Eigen gegen eine Rente von 20 Mark, und zwar ebenfalls an Otto das Kind, verkauft. 296 ) Und endlich verkauften im Jahre 1358 die letzten Grafen von Schwerin, Nikolaus und Otto, ihre Grafschaft an Herzog Albrecht von Mecklenburg. Wie es scheint, war gerade das welfische Haus groß in dieser Politik der Abrundung; denn Otto der Strenge kaufte außer Dannenberg noch die Grafschaften Lüchow und Hallermund von Günther von Käfernburg bezw. Otto von Hallermund. 297 ) Daß die Herzöge dabei - eine naheliegende Annahme - irgendwie einen Druck auf diese Grafschaften ausgeübt hätten, wird nirgends ersichtlich; sondern es scheint stets wie bei den Dannenbergern der Verkauf in der Unfähigkeit der bisherigen Inhaber seinen Grund zu haben.

Daß dieser Vertrag vom Jahre 1303 alsbald und nicht erst nach dem Tode des Grafen Nikolaus, wie Havemann meint 298 ), wirksam wurde, zeigt uns eine Urkunde vom Jahre 1307, in der Otto der Strenge bei seinem Heiratsvertrag mit Fürst Heinrich von Mecklenburg und Stargard seiner zukünftigen Schwiegertochter Schloß und Stadt Dannenberg samt dem dazugehörigen Lande als Leibgedinge verspricht. 299 )

Ungefähr um diese Zeit muß dann noch ein anderes wichtiges Stück der Grafschaft verloren gegangen sein, nämlich die Burg


295) Origg. Guelf. IV, 145/47.
296) Sudendorf I, S. 22 Nr. 32.
297) Origg. Guelf. IV, S. 22.
298) Siehe Anm. 294.
299) M. U.-B. V, 3179: "... huß unde stat to Dannenberghe unde dat land darto", d. h. das Gebiet links von Elbe und Jeetzel.
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Dömitz mit dem dazugehörigen Gebiet, und zwar an die Herzöge von Sachsen, die ja bereits die Hälfte der Stadt besaßen. Denn während noch im Jahre 1303 Graf Nikolaus zusammen mit seinen Neffen Johann und Volrad, den Söhnen Adolfs II., dem Kloster Eldena einige Hufen in Karenz und 1305 das Dorf Grittel und Wald und Dorf Liepe übertrug, erscheinen diese Orte im Jahre 1308 im Besitz des Herzogs Rudolf von Sachsen-Wittenberg, der dann auch in Dömitz mehrere Urkunden ausstellte. 300 ) Und ebenso wie das Gebiet von Dömitz wird der ganze rechtselbische Teil der Grafschaft Dannenberg - abgesehen natürlich von den einzelnen Lehen der Markgrafen - an die Herzöge von Sachsen-Lauenburg und ihren Vetter Rudolf gefallen sein. Eine genauere Kunde davon besitzen wir leider nicht. Ebensowenig erfahren wir, ob die Grafen irgendwie dafür von den Herzögen entschädigt wurden oder ob diese einfach ihr Oberlehnsrecht geltend machten. Nur von einigen einstmals dannenbergischen Dörfern heißt es in einer Urkunde der Herzöge:

"... quae cum municione sive territorio Domenitz sunt ad manus nostras rite et racionabiliter devolute" 301 ), wobei freilich das "devolute" sowohl im einen wie im andern Sinne gedeutet werden kann. Vereinzelte Güter besaß übrigens Nikolaus von Dannenberg trotz des Vertrages von 1303 auch links der Jeetzel noch später, selbst in unmittelbarer Nähe Lüneburgs. 302 ) Am längsten scheint er seinen altmärkischen Besitz bewahrt zu haben, so daß er hier noch im Jahre 1308 Schenkungen an Kloster Isenhagen und 1311 an Kloster Arendsee machen konnte. 303 )

Diese Urkunde vom Jahre 1311 ist die letzte Nachricht, die wir besitzen nicht nur über Graf Nikolaus, sondern überhaupt von dem Dannenberger Grafenhaus. Denn auch von den einige Male in Urkunden genannten Söhnen Adolfs II. wird Johann im Jahre 1306 bereits als verstorben und Volrad IV. damals zum letzten Male erwähnt. 304 ) Von ihnen hat, wie es scheint, keiner mehr den Grafentitel geführt; Volrad nennt sich hier einfach nobilis vir Volradus.


300) M. U.-B. V, 2890 u. 2985; die Urkunden der Herzöge von Sachsen V, 3217 u. 3221.
301) M. U.-B. V, 3221.
302) Hier wird im Jahre 1310 Melbeck erwähnt, U.-B. d. Stadt Lüneburg I, 265.
303) Riedel A XXII, 109 u. 21 f.
304) M. U.-B. V, 3095.
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Damit verschwindet die Familie der Grafen von Dannenberg aus der Geschichte 305 ) und zugleich auch der ursprüngliche Begriff der Grafschaft. Daß diese im engeren Sinne, d. h- Dannenberg mit seiner nächste Umgebung, an das Haus Braunschweig-Lüneburg fiel und zeitweilig als Verdener Lehen betrachtet wurde, ist bereits gesagt. Bei ersterem ist sie dann dauernd verblieben, die Stadt sogar zeitweise Residenz eines Mitgliedes der herzoglichen Familie gewesen, und es hat sich aus ihr das spätere hannoversche Amt und der heutige Kreis Dannenberg entwickelt.

 

Vignette

305) Das noch bestehende Geschlecht der Herren von Dannenberg entstammt vermutlich der Ministerialenfamilie; von den Grafen hat sich nicht die leiseste Spur erhalten.